The Project Gutenberg eBook of Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite

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Title: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite

Author: Lily Braun

Release date: November 17, 2004 [eBook #14075]
Most recently updated: December 18, 2020

Language: German

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Die Frauenfrage

ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite

Von Lily Braun

Leipzig

Verlag von S. Hirzel

1901


Meinem Mann und meinem Sohn.


Vorwort.

Auf Grund vieljähriger Arbeit habe ich den Versuch unternommen, die Frauenfrage in ihrem ganzen Umfang einer Darstellung zu unterziehen. Meinen Ausgangspunkt bezeichnet das für ihr Verständnis entscheidende Moment der wirtschaftlichen Lage der Frau. Von welcher Seite man auch das weitverzweigte Problem betrachte, die realen Existenzbedingungen des weiblichen Geschlechts innerhalb der Gesellschaft bilden für die Vergangenheit wie für die Gegenwart den orientierenden Ariadnefaden, ohne den das Urteil fehl gehen muss. Nur indem man die ökonomischen Thatsachen nach der ihnen zukommenden Bedeutung wertet, erschließt sich der Zusammenhang der Frauenfrage mit der sozialen Frage, deren integrierender Bestandteil sie ist.

Mein Buch giebt zunächst eine gedrängte Geschichte der Entwicklung der Frauenfrage und der Frauenbewegung von den ältesten Zeiten bis zum 19. Jahrhundert. In eingehender Darstellung behandelt es sodann die wirtschaftliche Seite der Frauenfrage, schildert die ökonomische Lage der Frau in den wichtigsten Kulturländern, bespricht die sozialpolitische Gesetzgebung, kritisiert sie, stellt die Grenzen ihres Einflusses fest und wirft einen Ausblick auf die Bedingungen, unter denen eine organische Lösung der Frauenfrage möglich ist.

Dem vorliegenden Band, der ein in sich abgeschlossenes Ganzes bildet, wird ein zweiter folgen, der die zivilrechtliche und öffentlichrechtliche Stellung der Frau, die psychologische und ethische Seite der Frauenfrage zum Gegenstand hat.

Wie weit mir die Aufgabe gelungen ist, steht dahin, und wird sachkundige Kritik entscheiden. Eines aber darf ich geltend machen: daß die Darstellung auf einem umfassenden Studium der Litteratur, insbesondere auch, soweit es sich um die Ermittelung der thatsächlichen Zustände handelt, auf der Benutzung der amtlichen Statistiken, staatlichen wie privaten Enqueten, kurz so weit als möglich auf quellenmäßigen Untersuchungen beruht.

Berlin, Oktober 1901.

Lily Braun.


Inhalt.

Vorwort

ERSTER ABSCHNITT.

Die Entwicklung der Frauenfrage bis zum XIX. Jahrhundert.

Erstes Kapitel: Die Frauenfrage im Altertum

Die Periode des Mutterrechts.—Die Blutgemeinschaftsfamilie und die Schwägerschaftsverbände.—Die Entwicklung zur Monogamie.—Die Gesetzgebung in Bezug auf die Frauen.—Platos und Aristoteles' Stellung zur Frauenfrage.—Die Frauenfrage im römischen Reich.—Die Stellung der Frauen bei den Germanen.

Zweites Kapitel: Das Christentum und die Frauen

Christus und die Frauen.—Das kanonische Recht.—Die römisch-katholische Kirche in Bezug auf die Frauenfrage.—Die Nonnenklöster und ihre Bildung.—Die Folgen der Reformation für das weibliche Geschlecht.

Drittes Kapitel: Die wirtschaftliche Lage der Frauen

Die hörigen Frauen in Burgen und Klöstern.—Die Prostitution im Mittelalter.—Das zünftige Handwerk und seine Stellung zur Frauenarbeit.—Weibliche Genossenschaften und Beginenkonvente.—Der Ausschluß der Frauen aus den Zünften.—Die Anfänge der industriellen Entwicklung.

Viertes Kapitel: Die Stellung der Frauen im Geistesleben

Frauenbildung in der italienischen Renaissance.—Die berühmten Frauen Spaniens.—Christine de Pisan und die Bildung der Frauen Frankreichs.—Der erste deutsche Vorkämpfer der Frauenbewegung.—Die gelehrten Frauen und ihre Neigung zur Mystik.—Die Erziehungspläne Mary Astells.—Die "gelehrten Frauenzimmer" des 18. Jahrhunderts.—Die französische Salondame.—Rousseaus Einfluß auf die Frauen.

Fünftes Kapitel: Die Frauen im Zeitalter der Revolution

Die französischen Frauen in Philosophie und Politik.—Die Vorkämpferinnen der Frauenemanzipation in Amerika.—Talleyrand und das Recht der Frauen auf Bildung.—Die französischen Arbeiterinnen und ihre Forderungen.—Die Frauenvereine während der Revolution.—Olympe de Gouges.—Auflösung der Frauenvereine durch den Konvent.—Condorcets Verteidigung der Frauenrechte.—Mary Wollstonecraft.—Hippels "bürgerliche Verbesserung der Weiber".

ZWEITER ABSCHNITT.

Die wirtschaftliche Seite der Frauenfrage.

Erstes Kapitel: Der Kampf um Arbeit in der bürgerlichen Frauenwelt

Anfänge einer Erziehungsreform unter dem Gesichtspunkt beruflicher Arbeit: Fénelons Reform der Mädchenerziehung.—Basedow und Karoline Rudolphi über die Erziehung der Töchter.—Die Erziehungsreform in England und Amerika.—Der Einfluß der Klassiker auf deutsche Frauenbildung.—Das Eindringen der Frauen in bürgerliche Berufssphären: in Amerika,—in England,—in Frankreich,—in Deutschland.—Die Anfänge der deutschen Frauenbewegung.—Die Bestrebungen für Frauenbildung und Frauenarbeit in neuester Zeit: in den Vereinigten Staaten,—in England,—in Frankreich,—in Rußland,—in Schweden,—in Dänemark,—in Holland und Belgien,—in der Schweiz,—in Italien,—in Spanien und Portugal,—in Oesterreich,—in Deutschland.

Zweites Kapitel: Die treibenden Kräfte der bürgerlichen Frauenbewegung

Das numerische Uebergewicht des weiblichen Geschlechts über das männliche.—Das Verhältnis der Knaben- und Mädchengeburten in bürgerlichen und proletarischen Familien.—Die Verheiratbarkeit nach den Altersstufen.—Statistik der verheirateten und der ledigen Frauen—Der Knabenüberschuß bei der Geburt.—Die größere Sterblichkeit der Männer.—Der Rückgang der Heiratsziffern und seine Ursachen.—Statistik der erwerbsthätigen Frauen.—Statistik der Frauenarbeit in bürgerlichen Berufen.—Die verheirateten Frauen in bürgerlichen Berufen.—Die wirtschaftliche Lage der Lehrerinnen.—Die Löhne der Handelsangestellten.—Die Bühnenkünstlerinnen und die weiblichen Journalisten.

Drittes Kapitel: Die bürgerliche Berufsthätigkeit von prinzipiellen Gesichtspunkten

Der Unterschied der Geschlechter in Bezug auf die Körperkräfte.—Das weibliche Gehirn.—Der Einfluß der Geschlechtsfunktionen auf die Berufsthätigkeit.—Mutterschaft und Frauenarbeit.—Die Zerstörung der Weiblichkeit durch die Berufsthätigkeit.—Der Unterschied der Geschlechter in Bezug auf die geistige Befähigung.—Das weibliche Genie und seine Zukunft.

Viertes Kapitel: Die Entwicklung der proletarischen Frauenarbeit

Die technische Revolution im Anfang des 19. Jahrhunderts.—Die Zunahme der Frauenarbeit infolge der Einführung der Maschinen.—Der Kampf der Arbeiter gegen die Maschine.—Der Kampf der Männer gegen die Frauenarbeit.—Die Entwicklung der modernen Hausindustrie.—Frauenlöhne um die Mitte des 19. Jahrhunderts.—Arbeiterwohnungen.—Die sanitären Zustände in den ersten Fabriken.—Die Lage der Landarbeiterinnen um die Mitte des 19. Jahrhunderts.—Die Entwicklung der Dienstbotenfrage.—Proletarische Frauenarbeit im Handel.

Fünftes Kapitel: Die Statistik der proletarischen Frauenarbeit nach den letzten Zählungen

Das numerische Verhältnis der proletarischen Frauenarbeit zur bürgerlichen.—Das Wachstum der proletarischen Arbeit im Verhältnis zum Wachstum der Bevölkerung.—Das numerische Verhältnis der männlichen zu den weiblichen Arbeitern.—Die Frauenarbeit nach Berufsabteilungen, ihre Zu- resp. Abnahme.—Das Tempo des Wachstums der Frauenarbeit in der Industrie.—Die proletarische Frauenarbeit in Alleinbetrieben.—Die mithelfenden Familienangehörigen.—Die Verteilung der Frauenarbeit in der Industrie je nach den Berufsarten.—Die Statistik der Hausindustrie: in Deutschland,—in Oesterreich,—in Frankreich,—in Belgien—Die Abnahme der häuslichen Dienstboten.—Die Altersgliederung der Arbeiterinnen.—Der Familienstand der Arbeiterinnen.—Die Zunahme der Arbeit verheirateter Frauen.

Sechstes Kapitel: Die Lage der Arbeiterinnen in der Gegenwart

Die Großindustrie: Die Löhne der Fabrikarbeiterinnen.—Verhältnis der Frauen- zu den Männerlöhnen.—Differenzierung der Arbeit nach Geschlechtern.—Die Ursachen der Erwerbsarbeit verheirateter Frauen.—Das Verhältnis des Lohnes zu den Lebensbedürfnissen.—Die Arbeitszeit der Fabrikarbeiterin.—Der Einfluß der Fabrikarbeit auf die Gesundheit der Frau.—Der Einfluß der Fabrikarbeit verheirateter Frauen auf die Familie.

Hausindustrie und Heimarbeit: Die Textil-Hausindustrie.—Die Lage der Arbeiterinnen in absterbenden Hausindustrien.—Die Dezentralisation des Großbetriebes und ihr Einfluß auf die Frauenarbeit.—Die Lage der Nadelarbeiterinnen.—Das Sweating-System.—Die sanitären und sittlichen Folgen der Hausindustrie.—Die Existenzbedingungen der Hausindustrie.

Der Handel: Die Löhne der Verkäuferinnen.—Die Ladenzeit.—Die Ueberbürdung der Lehrlinge.—Das Alter der Verkäuferinnen.—Die gesundheitlichen und sittlichen Folgen der Frauenarbeit im Handel.—Die Entwicklung zum Großbetrieb.

Die Landwirtschaft: Die Gliederung der ländlichen Arbeiterschaft.—Das landwirtschaftliche Gesinde.—Die Instleute, Scharwerker, Deputanten und Heuerlinge.—Die Tagelöhner.—Die Wanderarbeiter.—Die Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiterinnen.—Die ländlichen Arbeiterwohnungen.—Die Sittlichkeit auf dem Lande.

Der häusliche und der persönliche Dienst: Dienstbotenlöhne.—Die Dienstvermittlung.—Die Wohnräume der Dienstmädchen.—Die Beköstigung.—Die ununterbrochene Arbeitsbereitschaft.—Die freie Zeit der Dienstmädchen.—Ihre Herkunft.—Die sittlichen Gefahren des häuslichen Dienstes.—Das Ammenwesen.—Umwandlung des Haushalts durch den Mangel an Dienstboten.—Die Wäschereien im Klein- und Großbetrieb.—Die Entwicklung des Wirtshauslebens.—Die Lehrzeit im Kellnerinnenberuf.—Die Arbeitszeit der Kellnerinnen.—Die Lohnverhältnisse im Gastwirtsgewerbe.—Die Trinkgelder und ihr Einfluß.—Wohnung und Kost.—Die sanitären und sittlichen Folgen des Kellnerinnenberufs.

Siebentes Kapitel: Die Arbeiterinnenbewegung

Die Arbeiterinnenbewegung ein Bestandteil der Arbeiterbewegung.—Die Nur-Frauengewerkschaften.—Die Trennung der deutschen Arbeiterinnenbewegung von der bürgerlichen Frauenbewegung.—Die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen: in Deutschland,—in Oesterreich,—in England,—in Frankreich,—in den Vereinigten Staaten. Die Schwierigkeit der Organisation der Frauen und ihre Gründe.—Die Mittel zur Besiegung der Organisationsunfähigkeit der Frauen.—Die Teilnahme der Frauen an der genossenschaftlichen Bewegung.—Die Sozialdemokratie und die Arbeiterinnenbewegung.—Die politischen Erfolge der deutschen Arbeiterinnenbewegung.—Die Stellung der Arbeiterinnenbewegung zur bürgerlichen Frauenbewegung.—Die positiven Aufgaben der Arbeiterinnenbewegung.

Achtes Kapitel: Die Bürgerliche Frauenbewegung Und Ihre Stellung Zur Arbeiterinnenfrage

Die Wohlthätigkeitsbestrebungen und die soziale Hilfsarbeit.—Die prinzipielle Ablehnung des Arbeiterinnenschutzes durch die bürgerliche Frauenbewegung.—Die Sozialreform und ihre Vertretung innerhalb der bürgerlichen Frauenbewegung.—Die Stellung des Bundes deutscher Frauenvereine zur Arbeiterinnenfrage.—Die Haltung der Frauenrechtlerinnen gegenüber der Dienstbotenfrage.—Die Organisation der Arbeiterinnen durch die bürgerliche Frauenbewegung.—Die Wirkungen der bürgerlichen Frauenbewegung in Bezug auf die Arbeiterinnen.

Neuntes Kapitel: Die Sozialpolitische Gesetzgebung Und Ihre Aufgaben

Der Arbeiterinnenschutz: Seine historische Entwicklung.—Synoptische Uebersicht des geltenden Rechts.—Die Regelung der Arbeitszeit in der Großindustrie.—Der Ausschluß der verheirateten Frauen aus den Fabriken.—Die Ueberarbeit und die Nachtarbeit.—Die Sonntagsarbeit.—Arbeitsverbote in gesundheitsgefährlichen Betrieben.—Der Schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen.—Die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf die Hausindustrie.—Sanitäre Vorschriften in Bezug auf die Hausindustrie.—Unterdrückung der Heimarbeit.—Der Arbeiterschutz im Handelsgewerbe.—Die Aufgaben der Gesetzgebung gegenüber den Landarbeitern.—Der Kellnerinnenschutz.—Die Trinkgelderfrage.—Die Gesindeordnungen.—Arbeiterschutz für Dienstboten.—Die genossenschaftliche Hauswirtschaft.—Die Fortbildungsschulen.—Die freie Verfügung über den Arbeitsertrag.—Die Gewerbegerichte.—Das Koalitionsrecht.

Die Arbeiterinnenversicherung: Ihre historische Entwicklung.— Synoptische Uebersicht des geltenden Rechts.—Die Krankenversicherung.— Die Mutterschaftsversicherung.—Die Unfallversicherung.—Die Alters- und Invaliditätsversicherung.—Die Versorgung der Witwen und Waisen.—Die Frage der Arbeitslosenversicherung.—Die kommunale und staatliche Arbeitsvermittlung.—Die Ausdehnung der Arbeiterversicherung.

Die Grenzen der Gesetzgebung: Der Gegensatz der Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern.—Die Prostitution.—Die Frauenarbeit, das revolutionierende Element in der sozialen Entwicklung.


Erster Abschnitt.

Die Entwicklung der Frauenfrage bis zum XIX. Jahrhundert.


1. Die Frauenfrage im Altertum.

Die Entwicklungsgeschichte der Frau nimmt in der allgemeinen Menschheitsgeschichte, wie sie uns von Kindheit an überliefert wird, einen verschwindend kleinen Raum ein. Es ist vor allem eine Geschichte der Kriege und daher eine der Männer, die wir unserem Gedächtnis haben einprägen müssen. Erst in neuester Zeit scheint sich fast unmerklich ein Umschwung vorzubereiten. Neben die politische tritt die Kulturgeschichte, neben die Thaten und Abenteuer der Fürsten und Helden des Schwertes tritt das Leben und Leiden des Volks und seiner geistigen Führer. Der natürliche menschliche Egoismus hatte der Geschichtschreibung einen Klassencharakter verliehen. Die Herrschenden und Gebildeten sahen über ihren Kreis nicht hinaus; wie man in den Feldzugsberichten nur von dem Heerführer als dem Sieger spricht, ihm allein Lorbeeren weiht und Denkmäler baut, und die Tausende, die eigentlich die Schlachten schlugen, wenig beachtet, so wurde auch das Volk, der Träger der Menschheitsgeschichte, über denjenigen fast vergessen, die, begünstigt von Glück oder von der Begabung, weithin sichtbar aus der Masse hervorragten. Die fortschreitende ökonomische Entwicklung befreite diese Masse mehr und mehr aus ihrem Sklavenverhältnis, und während auf der einen Seite die Unterschiede zwischen Reichtum und Armut sich verschärften, wurde andrerseits eine gewisse Gleichheit der Bildung und Aufklärung befördert. Mit der Sklaverei und der Leibeigenschaft verschwand der Absolutismus: das zum Selbstbewußtsein erwachte Volk erhob Anspruch auf das Recht, bei der Bestimmung über sein Wohl und Wehe mitzusprechen, und gedieh zu einem Machtfaktor, mit dem gerechnet werden muß. Als es anfing, sich bemerkbar zu machen, wurde es von der Wissenschaft gleichsam erst entdeckt, man begann, sein Leben, Fühlen und Denken in Vergangenheit und Gegenwart zu erforschen, und eröffnete damit ein Gebiet, das einen fast unerschöpflichen Reichtum neuer Erkenntnis in sich birgt.

Einen ähnlichen Werdegang wie das Volk hat auch die Frau durchmessen. Sie steht jetzt in allen Kulturländern auf dem Punkt, sich ihre wirtschaftliche, rechtliche und sittliche Gleichberechtigung zu erkämpfen. Nur für denjenigen, der die Entwicklungsgeschichte kennt, der weiß, welch langen, mühevollen Weg sie bis zu diesem Punkt zurücklegen mußte, wird die große, weit über ihr Geschlecht hinausreichende Bedeutung dieses Emanzipationskampfes klar. Aus der Tiefe des weiblichen Wesens und seiner Geschichte ist die Frauenfrage herausgewachsen, und sie muß bis in ihre Wurzeln hinein verfolgt werden, um die ganze Schwierigkeit der in ihr enthaltenen Probleme zu erkennen und die richtigen Mittel zu ihrer Lösung zu finden.

Die Entwicklungsgeschichte des weiblichen Geschlechts stellt sich, soweit wir auf historischem Boden stehen, als eine lange, im Dunkeln sich abspielende Leidensgeschichte dar. Aber auch wenn wir diesen Boden verlassen und uns auf Grund gelehrter Forschungen ein Bild des Lebens der Frau in grauer Vorzeit zu machen versuchen, finden wir sie immer in einem Zustand der Enge und Begrenztheit des persönlichen Daseins. Er war zunächst durch die Natur ihres Geschlechts selbst begründet. Die Mutterschaft beschränkte ihre Bewegungsfreiheit und machte sie schutzbedürftig, obgleich—was wir berechtigt sind anzunehmen—die Geschlechtsfunktionen weit weniger als heute mit pathologischen Erscheinungen sich verbanden. Das kleine Kind jedoch bedurfte infolge seiner völligen Unselbständigkeit der mütterlichen Fürsorge und während der Mann—in welcher Periode der Menschheitsentwicklung immer—ungehindert durch Geschlechtsbeschränkungen seinen Trieben folgen konnte, erschien es als das erste, dem Menschen zum Bewußtsein kommende Naturgesetz, daß die Mutter an das Kind gefesselt war. Es machte die Frau im Vergleich, zum Mann von vornherein unfrei; es lud ihr Lasten und Leiden auf, die niemand ihr abnehmen konnte. Es trug aber auch den Keim der Entwicklung aller Zivilisation und aller Sittlichkeit in sich.

Die Mutterliebe, jenes ursprünglichste Gefühl, war die erste Erhellung moralischer Finsternis. Durch die Mutterliebe ging vom Weibe jede Erhebung der Gesittung aus.1 Denn nicht der Bund zwischen Mann und Weib war, wie uns viele glauben machen wollen, die erste, unumstößliche Vereinigung, sondern der Bund zwischen Mutter und Kind.2

Die Entstehung des neuen Lebens aus dem Weibe war zugleich das erste Mysterium, das sich dem Menschen offenbarte. In den Mythologieen vieler Völker finden wir daher die Spuren göttlicher Verehrung des weiblichen Prinzips in der Natur: In der Göttin Isis beteten die Aegypter die fruchtbare Erde an. Neith, deren geheimnisvoller Tempel in Sais stand, war die Personifikation der mütterlichen, gebärenden Kraft. Von der Urmutter Themis erfährt Zeus das nur ihr bekannte Geheimnis des Alls. Ueber Odin, den Göttervater und alle Götter der Germanen stehen. Die Schicksalsgöttinnen, die Nornen. Gunnlöd, ein Weib, verwahrt den Trank der höchsten Weisheit; durch sie erst wird er Odin zu teil.

Aber die Bedeutung des Weibes als Mutter, die Urgemeinschaft zwischen Mutter und Kind liegt nicht nur der primitiven Religion, sondern auch dem primitiven Recht zu Grunde. Für das natürliche, durch keinerlei Klügeleien beirrte Rechtsbewußtsein war das Kind Eigentum der Mutter, die es unter ihrem Herzen trug, an ihrer Brust ernährte, seine ersten Schritte leitete, ihm Obdach und Nahrung gab. Es ist daher nicht zu verwundern, daß sich übereinstimmend bei zahlreichen Völkern eine Periode des geltenden Mutterrechts nachweisen läßt.

Vielfach ist diese Bezeichnung so verstanden worden, als ob sie mit Weiberherrschaft identisch wäre, und es giebt sogar Vorkämpfer der Frauenbewegung, die in der Gynäkokratie das goldene Zeitalter der Freiheit und Gleichheit des weiblichen Geschlechtes preisen, das verlorene Paradies, das wieder gefunden werden muß. Wer dagegen die Forschungen Morgans, Bachofens und anderer nüchtern prüft, vor dessen Augen erscheint die Zeit des Mutterrechts ohne jede poetische Verklärung als ein Zustand primitivster Kultur für Mann und Weib, und er findet keinerlei Zeichen dafür, daß das Weib eine "Oberherrschaft" nach unseren Begriffen ausgeübt hat.3

Versuchen wir es, uns ein Bild jenes Zustandes zu machen. Nach jahrtausendelanger Entwicklung hat sich der Mensch aus dem Tierreich losgelöst; er ist aus den Baumwipfeln, wo er sich zum Schutz vor den wilden und stärkeren Tieren vermutlich aufgehalten hat, zur Erde herabgestiegen und hat den ersten Triumph seines entwickelten Geistes gefeiert, indem er nicht nur den Stein gegen die Bedroher seines Lebens schleudern lernte, sondern ihn durch Bearbeitung zur Waffe gestaltete. Nun wird der Verfolgte zum Verfolger. Wohl kann das Weib, wie er, jagen und kämpfen, giebt es doch noch heute wilde Völkerschaften, in denen die Geschlechter einander an Kraft nicht nachstehen,4 aber sobald sie Kinder gezeugt hat, ist sie an sie gebunden. Dadurch entsteht zugleich die erste Arbeitsteilung; die Frau baut das schützende Dach für sich und ihren hilflosen Säugling; in die Felle der Tiere, die der Mann erlegt, hüllt sie instinktiv das kleine frierende Geschöpf und gewinnt dadurch die Anregung, schließlich auch für sich ein deckendes und wärmendes Kleidungsstück zu schaffen. Sie muß, wenn die Nahrungsquelle in ihrer Brust versiegt, den Hunger ihrer Kinder auf andere Weise stillen, und so lernt sie die Mahlzeit zubereiten, indem sie nicht nur das Fleisch des Wildes, der Fische und Vögel dazu verwendet, das ihr der Mann von seinen Jagdzügen bringt, sie benutzt auch die Knollen, Körner und Früchte, die sie selbst findet, und gewinnt schließlich die Fertigkeit, sie für den Gebrauch anzupflanzen.5

Die Frau wurde immer seßhafter und der Mann, dessen Leben sich zwischen Kampf und Jagd abspielte, sah ihre Hütte bald als den Zufluchtsort an, wo er nicht nur zu flüchtiger Ruhe einkehrte und Obdach, Nahrung und Kleidung fand, sondern wo er auch seine Beute verwahren konnte. Noch anziehender wurde die Hütte für den Mann und noch wichtiger die Gebundenheit der Frau, als die Menschheit das Feuer kennen und schätzen lernte. Wahrscheinlich ist es ihr durch die Zündkraft des Blitzes bekannt geworden, und es wurde wie ein Heiligtum—ein echtes Geschenk des Himmels—gehütet, weil die Fertigkeit, es selbst hervorzurufen, erst in weit späterer Zeit erworben wurde. Die natürliche Hüterin und Bewahrerin des Feuers war die Frau.6 Und so war es nicht der dem Urmenschen so häufig angedichtete Familiensinn oder die Liebe zu Weib und Kind—Gefühle, die nur die Produkte einer höheren Kultur sein können—, welche ihn an den häuslichen Herd immer wieder zurückzogen, sondern lediglich die rohen, physischen Bedürfnisse.

Von einer Ehe in unserem Sinn war natürlich keine Rede; dem regellosen Geschlechtsverkehr folgte die sogenannte Blutgemeinschaftsfamilie, in der die einzelnen Generationen sich nicht mehr miteinander vermischten. Bei der geringen numerischen Ausdehnung, die die Menschheit ursprünglich gehabt haben muß, ist zur Befriedigung des Geschlechtstriebs die Vermischung von Blutsverwandten selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist es aber auch, daß diese Form der Familie nicht auf irgend welchen Vorschriften beruhte, sondern sich vielmehr von selbst auflöste, sobald sie durch ihre Größe im Bereich des mütterlichen Herdes weder Raum noch ausreichende Nahrung fand. Die Aufgabe der Blutgemeinschaftsfamilie und die Entstehung der Schwägerschaftsverbände (Punaluafamilie, nach Morgan) ist nicht auf eine höhere sittliche Erkenntnis zurückzuführen, sondern auf die uralten Triebkräfte der Natur; Hunger und Liebe. Daraus entstand die Sitte und aus der Sitte die Moral einer jeden Zeit.

Auch die neue Familienform kannte die Ehe nicht. Der Mann des einen Stammes, der sich mit der Frau des anderen verband, heiratete sozusagen alle ihre Schwestern mit; der Begriff der Keuschheit und der ehelichen Treue war beiden Geschlechtern fremd. Infolgedessen wurde ein väterliches Recht an den Kindern nicht geltend gemacht, sie gehörten ausschließlich der Mutter, die sie geboren hatte, und deren Stamm. Der Mann führte das Weib nicht wie ein persönliches Eigentum in sein Haus, sondern er kam in das ihre. Wie wir gesehen haben, ist dieser Rechtszustand, der zur Zeit der Blutgemeinschafts- wie der Punaluafamilie der herrschende war, nicht auf eine hohe moralische Wertschätzung der Frau zurückzuführen, sondern auf die ursprüngliche Differenz der Geschlechter und auf wirtschaftliche Ursachen, er hatte auch keine Machtstellung der Frau zur Folge, sondern er legte vielmehr den Grund zu der feststehenden Meinung, daß das Arbeitsgebiet der Frau allein auf das Haus zu beschränken sei.

Mit der Ausbildung des Handwerks in seinen verschiedenen Zweigen, mit der Zunahme der Bebauung des Bodens—lauter Arbeitsarten, die im Bereiche des ursprünglichen Hauswesens lagen und daher hauptsächlich der Frau zufielen—, wurde die Frau dem Manne immer unentbehrlicher. Er selbst war, je dichter sich die Erde bevölkerte, immer mehr in Kämpfen mit den Nachbarn oder mit den Volksstämmen, durch deren Land er als Nomade zog, verwickelt. Zunächst waren es nur Kämpfe um die tägliche Nahrung, um die Jagdgründe; als er es aber verstand, die Tiere nicht nur zu erlegen, sondern zu zähmen und zu züchten, da kämpfte er für den Schutz und um die Vergrößerung seines Besitzes. In früheren Perioden, wo er nichts besaß, als was er täglich gebrauchte, hatte er den gefangenen Feind entweder getötet, oder als Gleichen und Freien in seine Blutsfreundschaft aufgenommen, jetzt, wo er mehr besaß, als er gebrauchte, bedurfte er der Arbeitskräfte in seinem Dienst, daher machte er den Feind zu seinem Untergebenen. So entwickelte sich im unmittelbaren Gefolge der Entstehung des Privateigentums die Sklaverei. Aber ehe noch der erste Sklave sich unter der Knute des Herrn beugen mußte, war das Weib, die Mutter seiner Kinder, zur ersten Sklavin geworden.

Die Frau war, wie wir gesehen haben, infolge der angedeuteten Verhältnisse, von jeher die geschickteste Arbeiterin gewesen. Durch sie erst wurde aus dem, was der Mann erjagte oder erkämpfte, ein Gebrauchsgegenstand. Je mehr sich nun der Besitz vergrößerte, desto wichtiger wurde ihre Arbeitskraft; sie war auf den Stufen primitivster Kultur auch eine erwerbende gewesen, verwandelte sich aber mit den steigenden Bedürfnissen immer mehr zu einer nur erhaltenden und umwandelnden. Der Mann wurde zum Erwerber. Die Hütte, die das Weib einst zusammenfügte, war nichts als ein Obdach, das alle im Notfall benutzen konnten, das Haus, das aus Steinen geschichtet oder aus behauenen Blöcken aufgerichtet wurde und Waffen, Vorräte, Erz und Felle barg, war ein wertvoller Besitz. Das Wild, das der Mann früher täglich erlegte, war nichts als ein Mittel, den Hunger zu stillen; die Herden, die jetzt auf seinem Boden weideten, repräsentierten ein Kapital, das durch Männerfäuste gegen den Nachbarn geschützt werden mußte. Und die Kinder, die früher das unbestrittene Eigentum der Mutter waren, wurden zu wertvollen Arbeitskräften und Kampfgenossen für den Vater. Es kam aber noch ein sehr wichtiger Umstand hinzu. Der Besitz hatte nächst der Habsucht jenen Egoismus gezeitigt, der über den Tod hinaus reicht und dem Fremden das Erworbene auch dann nicht zufallen lassen will: der Besitzende wünschte rechtmäßige Erben für seinen Besitz.

Das Mutterrecht mußte dem Rechte des Vaters weichen. Als Arbeiterin und als Mutter rechtmäßiger Kinder hatte das Weib einen Wert bekommen, der sich dadurch ausdrückte, daß sie vielfach gekauft, d.h. gegen Vieh, Waffen oder Erz eingetauscht wurde. Man beraubte sie jeglicher Freiheit, die grausamsten Strafen standen auf ihrer Untreue, denn ihr Gebieter mußte sich die möglichste Sicherheit verschaffen, daß sie ihm legitime Erben gebar.

Der für die Entwicklung der Menschheit so bedeutungsvolle Fortschritt zur Einzelehe war daher für die Frau zunächst nichts als eine Station auf ihrem Kreuzesweg.7 Denn die monogame Familie entstand nicht infolge der Erkenntnis ihres höheren sittlichen Werts, sondern auf Grund ökonomischer Rücksichten. Die Monogamie bestand nur für die Frau, wie die Tugend der Gattentreue auch nur von der Frau gefordert wurde.

Sich, wie es häufig geschieht, über diese einseitige Monogamie und über die nur dem Weibe auferlegte Verpflichtung der Treue sittlich zu entrüsten, hieße ihren Ursprung verkennen, der nicht in der Niedertracht des männlichen Geschlechtes, sondern in den wirtschaftlichen Verhältnissen zu suchen ist.

Recht und Sitte, die auf ihrem Boden erwuchsen, wurden von Religion und Gesetz sanktioniert. Da besonders im Orient alles Recht, von der Manava an bis zum Koran, als göttliches Gesetz betrachtet wurde und auf religiöser Basis8 ruhte, so war das Sklavenverhältnis des Weibes hier das festeste und überdauerte alle Zeiten. Alle Vorschriften, die sich mit ihr, ihren Pflichten und Rechten beschäftigen, lassen sich dahin zusammenfassen, daß sie nur als Mutter legitimer Kinder, vor allem der Söhne, eine Existenzberechtigung hat. Das Interesse des Vaters an rechtmäßigen Leibeserben, das in der patriarchalischen Familie seinen stärksten Ausdruck fand, erweiterte sich bald zum Interesse des Staates an einer genügenden Zahl kampffähiger Männer. Die Heirat war eine Pflicht gegenüber dem Staat, daher wurden z.B. in China in jedem Frühjahr die unverheirateten Männer von 30 und Frauen von 20 Jahren einer harten Bestrafung unterworfen, und es bestanden genaue gesetzliche Vorschriften über die ehelichen Pflichten zum Zweck der Kindererzeugung9. Bei den Indern konnte eine unfruchtbare Frau im achten Jahre der Ehe mit einer anderen vertauscht werden, eine, deren Kinder gestorben waren, im zehnten, eine, die nur Töchter geboren hatte, im elften Jahre10. Der Israelit hatte die Pflicht, eine unfruchtbare Frau zu verstoßen oder mit ihrer Magd Kinder zu zeugen, die unter Beistand der rechtmäßigen Gattin zur Welt kamen und dadurch als legitime Erben anerkannt wurden. So sagte Sarah, die kinderlose, zu Abraham: "Lege dich zu meiner Magd, ob ich doch vielleicht aus ihr mich bauen möge."11 Und obwohl bei allen Völkern des Orients die Untreue der Frau mit dem Tode bestraft werden konnte, wurde sie zu einer religiösen Pflicht, sobald die Frau kinderlos blieb. Sie mußte sich in Indien einem Mitglied der Familie des Mannes unter religiösen Ceremonien vor den Augen ihrer Angehörigen hingeben;12 sie fiel in Israel, wenn ihr Gatte starb, ehe sie ihm Kinder geboren hatte, seinem ältesten Bruder zu, damit er dem Verstorbenen noch Nachkommen zeuge.13 Sie war des Mannes unbeschränktes Eigentum und stand auch insofern auf derselben Stufe mit den Sklaven, als es ihr verboten war, eigenes Vermögen zu besitzen. Die heiligen Gesetze Indiens erklären ausdrücklich, daß alles, was eine Frau oder ein Sklave etwa erwirbt, selbständiges Eigentum des Herrn ist, "dem sie gehören".14 Von Geburt an bis zum Tode sind die Frauen vollständig unfrei; als Mädchen sind sie von ihrem Vater, als Frauen von ihrem Gatten, als Witwen von ihren Söhnen oder Blutsverwandten abhängig.15

Aus alledem geht hervor, daß die Frauen im Orient nur ein Werkzeug zur Fortpflanzung des Geschlechtes waren. Außerhalb ihres einzigen Berufes, dem der Mutterschaft, hatten sie keinerlei Wert und Bedeutung, ja sie wurden so ausschließlich als Werkzeug, als Mittel zum Zweck betrachtet, daß von jener ehrfürchtigen Verehrung, welche die in den Phantasiegestalten zahlreicher Göttinnen personifizierte Mutterschaft unter den Völkern des Abendlandes genoß, im Orient, mit Ausnahme von Aegypten, nichts zu finden ist. Auch als Mutter wurde hier das Weib verachtet und zwar um so mehr, wenn sie statt des einzig erwünschten Sohnes eine Tochter gebar.16 Die Jüdin, die einen Knaben zur Welt brachte, blieb sieben Tage unrein; war ihr Kind ein Mädchen, so blieb sie es vierzehn Tage. Sie mochte von noch so hoher Abkunft und die Mutter eines blühenden Geschlechtes sein, sie blieb immer ein unheiliges, von Staat und Religion nur als ein notwendiges Uebel gekennzeichnetes Geschöpf. Dieser Auffassung entsprach auch der Mythus von der Stammmutter Eva, von der alle Sünde und alles Unglück der Menschheit ausging. Das Weib, sagte Manu, ist niederträchtig wie die Falschheit selbst, es muß wie Kinder und Geisteskranke mit der Peitsche oder dem Strick gezüchtigt werden.17 Nur der Mann hat, nach dem Glauben der Chinesen, eine unsterbliche Seele;18 Brahma verbietet dem Weibe, die Veda, das heilige Buch der Inder, zu lesen; der Koran lehrt, daß die Pforten des Paradieses den Frauen ewig verschlossen bleiben; mit den Kindern und Sklaven stehen die Hebräerinnen auf einer Stufe, wenn auch ihnen die Berührung des Gesetzes nicht gestattet ist. Der Talmud schätzt die Ehre der Frau nach ihrem Vermögen, denn nur dann gilt sie als rechtmäßige Gattin, ihre Kinder als legitime Erben, wenn sie eine Mitgift in die Ehe bringt, andernfalls ist ihre Verbindung mit dem Mann nur ein Konkubinat.19

Die Kulturentwicklung der alten orientalischen Völker stand schon weit genug im Banne des Begriffs vom "heiligen" Eigentum, um das Verbrechen, arm zu sein, durch Schande zu strafen. Groß war daher die Zahl der armen Weiber, die mit ihrer Arbeitskraft ihren Leib verkaufen mußten. So hart aber auch das Los der als Mägde und Sklavinnen in strengem Dienstverhältnis zu ihrem Herrn stehenden Frauen war, ein merkbarer Unterschied zwischen dem der begüterten und der rechtmäßigen Gattinnen war nicht vorhanden; das weibliche Geschlecht als Ganzes stand gleichmäßig tief.

Gegenüber den Orientalen sind wir gewohnt, die Griechen für die Repräsentanten einer bedeutend höheren Kultur zu halten. Nehmen wir jedoch die Stellung der Frau zum Maßstab für unser Urteil, so muß es ganz anders lauten, denn sie weist neben kaum bemerkbaren Fortschritten sogar erhebliche Rückschritte auf.

Die Familie war im Orient ein Staat für sich gewesen, der Vater der Patriarch, der König darin. Sie wurde in Griechenland fast bedeutungslos, denn der Staat übernahm viele ihrer wichtigsten Funktionen; der Familienvater war nicht mehr Herrscher, sondern Unterthan, seine Bürgerpflichten entrissen ihn vollkommen seiner Häuslichkeit, sein Leben als Gesetzgeber, Soldat, Advokat, Philosoph und Künstler spielte sich außerhalb des Hauses ab, dessen Geschäfte und Obliegenheiten er ausschließlich der Gattin und den Sklaven überließ. Eines freien Mannes waren sie unwürdig und wurden um so verachteter, je mehr die Sklaverei zu einem wichtigen Faktor im sozialen Leben sich entwickelte. Während der Orientale, besonders der Israelit, in der Arbeit keine Schande sah und die Züchtung und Hütung der Herden zu seinen Pflichten gehörte, während der Schwerpunkt seines Lebens in seiner Familie, seinem Besitztum lag, und die Frau ihm dadurch, trotz aller Unterdrückung, menschlich näher stand, sank sie in Griechenland vollständig in die Reihen der Sklaven hinab.

Sie war, wie im Orient, das willenlose Eigentum des Mannes. Der Vater, wie der Vormund konnten sie, wem sie wollten, zur Gattin geben; der Gatte konnte sie verschenken oder vertauschen; blieb sie unfruchtbar, so galt es für ein Verbrechen gegen die Götter, wenn sie nicht verstoßen wurde. Die Pflicht, zum Zweck der Zeugung legitimer Kinder, die Ehe zu schließen, wurde vom Staate den Männern auferlegt;20 durch Solons Gesetzgebung wurden die Unverheirateten einer Strafe unterworfen. Denn noch waren die Länder nur schwach bevölkert und vom Zuwachs tüchtiger Bürger hing das Bestehen und der Wohlstand des Staates ab. Daher beschäftigt sich die Gesetzgebung jener Periode der Geschichte in einer so eingehenden Weise mit der Frage der Volksvermehrung.

Die Monogamie war Gesetz. Der Mann durfte nur eine legitime Frau haben; die Zahl der Konkubinen, die er sich neben ihr hielt, war aber unbeschränkt, und der einzige Fortschritt gegenüber den orientalischen Zuständen bestand darin, daß ihre Kinder nicht ohne weiteres Mitglieder der Familie waren, sondern es erst durch die Legitimation ihres Vaters werden konnten. Die aus dem väterlichen Hause meist in sehr jungen Jahren in das des Gatten eintretende Frau lebte hier wie dort in völliger Abgeschlossenheit, ohne irgend welche Berührung mit der Außenwelt; sie durfte weder am öffentlichen noch am geselligen Leben Anteil nehmen. Das Haus war ihre Welt, über deren Grenze die tugendhafte Frau nicht hinwegschreiten durfte. Und wenn Dichter und Schriftsteller auch versuchten, sie ihr zu verklären21—genau wie es heute geschieht—so war ihre Lage doch die einer physisch und geistig allen Lichts beraubten Gefangenen, die auch wie eine solche verachtet wurde. Von einem Griechen stammt jener bekannte Ausspruch, wonach diejenigen Frauen am meisten Ruhm verdienen, von denen am wenigsten gesprochen wird,22 und er bedeutet nichts anderes, als daß die Frau im Guten ebensowenig wie im Bösen aus der Masse hervorragen darf. Es entsprach nur der allgemeinen niedrigen Meinung von den Frauen, wenn Demosthenes der Ansicht seiner Zeitgenossen von der Ehe Ausdruck verlieh, und sagte, daß man Frauen nur nehme, um rechtmäßige Kinder zu zeugen, Beischläferinnen, um eine gute Pflege zu haben, und Buhlerinnen, um die Freuden der Liebe zu genießen. Die eheliche Verbindung aus Liebe kannte der Grieche nicht.23 Im besten Fall war sein Gefühl für die Gattin die wohlwollende Anhänglichkeit eines Patrons zu seinem Klienten.24 Nicht die in strenger Zurückgezogenheit lebende, von klein auf zu kühler Keuschheit und Zurückhaltung erzogene Frau war der Gegenstand seiner Leidenschaft, sondern die freie Priesterin Aphrodites, die Hetäre.

Die uralte Verehrung des mütterlichen Prinzips in der Natur, der Weiblichkeit und der Fruchtbarkeit, hatte sich mit dem allmählichen Verfall des Mutterrechts mehr und mehr verwandelt. Einst mußten sich die Jungfrauen Aegyptens einmal in ihrem Leben im Tempel der Göttin der Fruchtbarkeit einem Fremden preisgeben, später bevölkerten zahlreiche Frauen das ganze Jahr die Tempel der Iris, der Astarte, der Anahita oder Mylitta. Denn hart war das Los der Mägde und Sklavinnen; nur die Mädchen, welche eine Mitgift besaßen, hatten Aussicht auf eine legitime Ehe, und auch das Schicksal rechtmäßiger Frauen war ein trauriges. Da kann es nicht wunder nehmen, wenn Not, Glückssehnsucht und Freiheitsdurst Scharen Armer und Unterdrückter in den Dienst der Liebesgöttin trieb. Geheiligt durch die Religion, gefördert durch Not und Unterdrückung—so entstand in der ältesten Zeit die Prostitution. Sie wuchs mit der Ausdehnung der Sklaverei,—fast alle bekannten Hetären waren ursprünglich Sklavinnen,—und gewann an Ansehen und Bedeutung, je tiefer die Stellung des weiblichen Geschlechtes im allgemeinen war. Ihre Blütezeit erlebte sie in Griechenland, als Kunst und Wissenschaft auf ihrer Höhe standen und der Kultus der Schönheit die Religion beinahe ersetzte.

Gern trat die schöne Sklavin, auf die das bewundernde Auge des Gebieters gefallen war, aus dem engen dumpfen Gynäkonitis mit seiner einförmigen Arbeitspflicht auf den offenen Markt hinaus, um von den Dichtern besungen, den Künstlern gemalt und gemeißelt, dem Volke verehrt zu werden. Und diejenigen Frauen, deren reger Geist sich durch das abgeschlossene Leben nicht ertöten ließ, in deren Gemach ein Schimmer vom Glanz griechischer Bildung verlockend eindrang, betraten häufig genug den einzigen Weg, der ihnen offen stand, denn nur die Buhlerin war in Griechenland eine freie Frau, die ihrer Liebe folgen, die an der hohen Geisteskultur ihres Vaterlandes persönlichen Anteil nehmen konnte.25 Die Geliebte des Perikles, Aspasia, die Lehrerin des Sokrates, Diotima, die Schülerin des Plato, Lastheneia, die des Epikur, Leontion, nahmen dem griechischen Hetärentum das Odium eines ehrlosen Gewerbes und erhoben die Hetäre in den Augen der hervorragendsten Männer über die Hausfrau, deren Geistes- und Gefühlsleben künstlich verkümmert wurde.

Die Geschichte weiß von keiner einzigen Griechin zu berichten, die sich gegen Sittengesetze empört hätte, welche als Lohn auf die weibliche Tugend—die dauernde Gefangenschaft, und als Strafe auf das Laster—die Freiheit setzten. Aus der Seele der griechischen Frauen spricht Goethe, wenn er seine Iphigenie sagen läßt: "Der Frauen Schicksal ist beklagenswert", aber in Wirklichkeit besaß das weibliche Geschlecht in dem sonnigen, ruhmgekrönten Hellas keine Priesterin, die seinem stummen Leid Worte verlieh. Nur den größten Denkern der Nation, Plato und Aristoteles, scheint es zum Bewußtsein gekommen zu sein, daß die Stellung der griechischen Frau eine unwürdige war. Wer Platos Aussprüche, wie z.B. die: "So haben also Mann und Weib dieselbe Natur, vermöge deren sie geschickt sind zur Staatshut", und "die Aemter—(im Staat)—sind Frauen und Männern gemeinsam",26 aus dem Zusammenhang herausreißt, der mag sogar zu der Ueberzeugung kommen, er sei im modernsten Sinne ein Vorkämpfer der Gleichberechtigung der Geschlechter gewesen. Der Sachverhalt ist aber thatsächlich folgender: Er teilt die Bevölkerung seines Idealstaates in drei Klassen, von denen die oberste, die der Hüter und Wächter, die geistig und körperlich vollendetste sein soll, weswegen die dafür Berufenen eine ganz ungewöhnlich treffliche Erziehung genießen müssen. Aber sie sollen nicht nur für ihre hohe verantwortliche Stellung als Staatsleiter erzogen, sie sollen schon dafür geboren werden. Und deshalb müssen ihre Mütter in gleicher Weise zu geistig und körperlich über der Masse stehenden Wesen herangebildet werden, wie ihre Väter. Plato erklärt,—und das kann bei der hohen geistigen Bildung vieler Hetären seiner Zeit nicht Wunder nehmen,—daß Männer und Frauen gleiche Fähigkeiten besitzen, und da der Staat das höchste Interesse daran habe, daß begabte und kräftige Kinder geboren werden, so müsse er die besten männlichen und weiblichen Exemplare der obersten Klasse zwangsweise miteinander vermählen. Genau wie der Tierzüchter nach seinem Belieben Hengst und Stute zusammenführt, so sollen die Oberen bestimmen, nicht nur welche Männer und Frauen sich vermählen, sondern auch wie oft sie Kinder zeugen dürfen,27 damit "der Staat weder größer werde noch kleiner". Ein Kind aber, das ohne den Willen der Oberen erzeugt würde, dessen Eltern sich also freiwillig, aus Liebe umarmten, sollte dem Staat für unecht und unheilig gelten,28 und demselben Schicksal verfallen wie die Verkrüppelten und Schwachen. Der Staat allein sollte das Recht haben, die geeignete Frau dem geeigneten Mann zu geben, und zwar nicht ein für allemal, sondern so oft er es für nützlich hielt auch einem anderen. Der Kinderernährung und Pflege sollten diese Frauen enthoben sein; ihre Kinder sollten ihnen sofort entrissen und gemeinsam von Ammen und Wärterinnen aufgezogen werden. Die Frau sollte, erklärt Plato ausdrücklich, vom zwanzigsten bis zum vierzigsten Jahre "dem Staat gebären".29 Er vertritt den echt griechischen Standpunkt von der Omnipotenz des Staates und führt in logischer Weise nur weiter aus, was das griechische Recht und die Sitte von den Frauen forderte. Sie waren verpflichtet, dem Staate die Bürger zu schenken, Plato wünschte, daß es auch tüchtige Bürger seien, darum verlangte er, daß die Frauen in "Musik und Gymnastik" unterrichtet würden. Aber, wohlgemerkt, nur die Frauen der obersten Klasse. Aus diesem Umstand und daraus, daß er Weibergemeinschaft, gewaltsame Trennung von den Kindern und eine lediglich grobsinnliche, zwangsweise Geschlechtsverbindung als das Wünschenswerte pries, läßt sich ersehen, wie fern es ihm lag, die Frauen, um ihrer selbst willen, aus einer unwürdigen Stellung zu befreien und sie insgesamt den Männern gleichzustellen. So gewiß es ist, daß große Geister, die einen tieferen Blick für die hinter ihnen und die vor ihnen liegende Menschheitsentwicklung haben, die Gerechtigkeit und Notwendigkeit gewisser Umwälzungen predigen, ehe irgend ein anderer auch nur ihre Möglichkeit einzusehen vermag, so gewiß ist es auch, daß Fragen, die erst nach langer Zeit zur Lösung reif sein werden, nicht schon Jahrhunderte vorher von einem einzelnen in der Theorie gelöst werden können.

Trotzdem hat Plato dem weiblichen Geschlecht einen großen Dienst geleistet, indem er die Bedeutung der Frau als Mutter und die Pflicht des Staates, sie für ihren Naturberuf fähig und würdig zu machen, in eindringlicher Weise zum Ausdruck brachte.

Weniger eingehend hat sich Aristoteles über die Stellung der Frauen ausgesprochen. Aber so wenig Plato ein Feminist nach modernen Begriffen war, so wenig war Aristoteles der erste Antifrauenrechtler, für den er oft gehalten wird. Wenn er sagt, daß die Herrschaft des Mannes über das Weib mit der Regierung einer obrigkeitlichen Person in einer freien Republik zu vergleichen sei,30 und wenn er erklärt, daß die eheliche nicht zugleich die ursprünglichste herrschaftliche Gesellschaft und das Weib nicht der Sklave des Mannes sei,31 so war das gegenüber der thatsächlichen Stellung der griechischen Frau eine revolutionäre Ansicht. In der Frage der Erziehung stimmte er sogar mit Plato überein, denn auch er forderte Musik und Gymnastik32 für beide Geschlechter. Einen höheren Begriff aber als Plato hatte er von der ehelichen Verbindung, denn er hielt die strenge Monogamie für ihre höchste Form. Wenn er an anderer Stelle von den weiblichen Tugenden spricht33 und meint, ein Mann sei noch feige, wenn er so heldenmütig wäre, wie eine Frau, so erinnert dieser Ausspruch augenfällig an den Platos, der im Hinblick auf die Seelenwanderung sagt, daß alle feigen und ungerechten Männer bei der Wiedergeburt "wie billig" zu Weibern würden.34

So konnten sich selbst die bedeutendsten Denker der Hellenen nicht von dem Einfluß ihrer Zeit und ihres Volkes befreien. Auch für sie war die Frau ein minderwertiger Mensch.

Wollen wir nun statt der Griechin die Römerin betrachten, so tritt der Gegensatz zwischen beiden am klarsten hervor, wenn wir Cornelia, die Mutter der Gracchen, der Penelope, der Mutter Telemachs, gegenüberstellen: hier würdevolle Größe, ruhige Selbständigkeit, dort ängstliche Schüchternheit, Bedürfnis nach Schutz und Anlehnung; hier Söhne, die der Mutter Ehrerbietung zollen, dort ein Sohn, der sie, als der Herr, zur Ruhe verweist. Schon in der Sage von der Egeria, der weisen Beraterin König Numa Pompilius', spricht sich die Achtung des Römers vor der Frau aus. Ihr Ursprung mag in der dünnen Bevölkerung des Landes zu suchen sein, in dem nicht genug Frauen vorhanden waren. Die Geschichte vom Raub der Sabinerinnen spricht für diese Annahme, ebenso die ursprünglich für Mann und Weib gleich strenge monogamische Ehe. Es gab nicht so viel Frauen, als daß der Mann ihrer mehrere hätte haben können. Er forderte von seinem Weibe unverbrüchliche Treue, aber seine Volksgenossen forderten von ihm dasselbe, denn sein Treubruch konnte zugleich den Treubruch eines ihrer Weiber bedeuten.

Die Römer waren in ihren ersten historischen Anfängen ein abgehärtetes Landvolk. Ihre Götter waren Personifikationen der Saat, des Lichtes, des Lenzes. Der Begriff der Familie umschloß Eltern, Kinder, Knechte und Mägde gleichmäßig. An einem Tisch vereinigten sich alle; die Arbeit, der nichts Ehrloses anhaftete, beschäftigte sie gemeinsam. Die römische Hausfrau, die Matrone, stand der inneren Wirtschaft und der Erziehung der Kinder vor. Ihre Stellung war von vornherein eine gefestigtere und ehrwürdigere, da sie keine Rivalin neben sich hatte und die einzige Herrin im Hause war.

Die höhere Achtung, die sie genoß, verschaffte der Römerin auch größere Freiheit. Sie empfing des Hauses Gäste mit dem Gatten, sie war nicht in das Frauenhaus eingeschlossen, sie nahm teil an öffentlichen Festen und besuchte Theater und Zirkus. Rechtlich stand sie jedoch wie die Orientalin und die Griechin unter dauernder Vormundschaft. Niemals verfügte sie frei über ihr Eigentum; thatsächlich war es sogar das Eigentum, durch das sie unmündig wurde. So konnte nach altrömischem Recht das unter väterlicher Gewalt lebende Mädchen, das also selbst kein Vermögen besaß, über seine Person frei verfügen; die unter Vormundschaft stehende Waise dagegen, die im Besitz des väterlichen Erbes war, blieb in allen ihren Handlungen völlig unfrei. Daraus ergiebt sich, daß nicht die Frau an sich, sondern die Frau als Eigentümerin eines Vermögens unter gesetzlichem Schutze stand.35 Sie durfte weder ein Testament, noch Geschenke, noch Schulden machen; die römischen Rechtslehrer selbst erkennen an,36 daß die Vormundschaft über die Frau eine Institution sei, die weniger in ihrem Interesse als in dem des Vormundes lag. Nur in einem Punkt genoß sie während der Blütezeit der Republik dieselben Rechte, wie der Mann: Sie hatte Zutritt zum Forum und konnte sowohl in eigener wie in fremder Sache als Zeuge oder als Verteidiger auftreten. So wird von Amesia Sentia erzählt, daß sie sich unter ungeheuerem Zulauf des Volkes mit Klugheit und Energie zu verteidigen verstand, worauf fast einstimmig ihre Freisprechung erfolgte,37 und von Hortensia, der Tochter des Redners Hortensius, die es durch ihre glühende Beredsamkeit durchsetzte, daß die Frauen der Bezahlung einer ihnen auferlegten Steuer wieder entbunden wurden.38

Allzu schnell wurden die Römer aus einem schlichten ackerbautreibenden Volk die stolzen Beherrscher der Welt, und früh schon trug ihre Existenz den Todeskeim in sich. Die siegreichen Feldzüge, die Unterdrückung ganzer Nationen waren von bösen Folgen begleitet, denn nicht nur daß auf ihre rohe Kultur griechische Überfeinerung, orientalische Perversität und Genußsucht gepfropft wurde—ein Umstand, der auf alle Naturvölker verderblich wirkt—, auch das Grundübel der Staatenbildung im Altertum, das Sklavensystem, fand in Rom raschen Eingang und entwickelte sich hier zur höchsten Blüte.39 Ungeheuere Reichtümer strömten aus allen Teilen der Welt in Rom zusammen; sie vereinigten sich in den Händen weniger. An Stelle der kleinen, freien Bauern trat der Großgrundbesitzer, an Stelle des kleinen Handwerkers und der freien Industrie der Großkaufmann mit seinen Sklaven.40 Massen von Sklaven arbeiteten in den Palästen für ihre Gebieter und ein solches Gemeinwesen aus Millionären und Bettlern mußte die äußerste sittliche Zerrüttung zur Folge haben.41

Ihr erstes Zeichen war, wie in Griechenland, die Entehrung der Arbeit. Nur der reiche Mann, der durch die Thätigkeit des Sklaven lebte, galt für anständig; jede Arbeit, die körperliche Anstrengung erforderte, war ehrlos, und der Arme, der sich durch seiner Hände Arbeit sein Brot verdiente, wurde verächtlich als ein gemeiner Mann behandelt.42 Verderblicher noch als für die männliche Bevölkerung war diese moralische Dekadenz für die weibliche. Der römische Bürger konnte, auch wenn die manuelle Arbeit eine für ihn unwürdige war, seine geistigen und physischen Kräfte als Politiker, als Philosoph, als Künstler, Dichter und Krieger bethätigen. Er konnte dadurch dem entsittlichenden Einfluß des Reichtums Schranken setzen. Seine Gattin dagegen, der die Führung des Hausstandes, ja sogar die Wartung und Erziehung der Kinder von Sklaven abgenommen wurde, war ihm schrankenlos preisgegeben. Sie hatte dem Staat gegenüber weder Rechte noch Pflichten und daher kein Verständnis für öffentliche Fragen; ihre Erziehung wurde in jeder Weise vernachlässigt, daher hatte sie nur ein ganz oberflächliches Interesse an Kunst und Wissenschaft. Reichtum und Langeweile trieb die römische Bürgerin der Genußsucht und Sittenlosigkeit in die Arme, während die arme Sklavin, um dem Elend ihres jammervollen Daseins zu entrinnen, die Reihen der Prostituierten Jahr um Jahr in wachsender Zahl vermehrte. Der aus Griechenland und dem Orient eingeführte Dienst der Liebesgöttinnen kam dabei den Neigungen und Wünschen der Frauen entgegen, die die wüstesten Orgien aus ihm machten.43

Um der Verschwendungssucht der Frauen zu steuern, entstand schon während der Punischen Kriege das Oppische Gesetz, wonach ihr Besitz an Gold und Kleidern beschränkt und ihnen verboten wurde, in einem Wagen zu fahren. Bald jedoch empörten sich die Frauen gegen diese Beeinträchtigung und zwei Bürgertribunen beantragten die Abschaffung des Gesetzes. Da trat zum erstenmal der strenge Sittenprediger und Vertreter altrömischer Einfachheit, Marcus Portius Cato, gegen die Frauen auf. Unter großem Zusammenlauf der Römerinnen erklärte er, daß jede Menschenart gefährlich sei, wenn man ihr gestatte, sich zu versammeln und gemeinsam zu beratschlagen. Gebe man den Wünschen der Frauen nach, die lediglich ihrer Genußsucht fröhnen wollten, so würden sie bald volle Gleichberechtigung fordern und die Männer auch im Staatsleben zu beherrschen suchen.44 Diese Philippika des strengen Römers,—der es übrigens selbst so wenig ernst mit der Aufrechterhaltung alter Sitte hielt, daß er sich von seiner Frau scheiden ließ, weil ein Freund von ihm sie zu heiraten wünschte, und sie wieder zur Gattin nahm, als dieser sie nicht mehr mochte—hatte zunächst wenig Erfolg, denn das Oppische Gesetz wurde aufgehoben. Siebzehn Jahre später beantragte der Tribun Voconius, daß keine Frau erbberechtigt sein und Legate von mehr als 100000 Sestertien (ca. 15000 Mk.) annehmen dürfe. Der damals achtzigjährige Cato versagte es sich nicht, mit dem ganzen Gewicht seines Ansehens und seiner Beredsamkeit für diesen Antrag zu kämpfen, indem er die Ausschweifungen und die Genußsucht der Römerinnen heftig tadelte, und seine Annahme schließlich durchsetzte.45

Aber wie kein Gesetz Sitten zu verbessern vermag, das sich nur mit den Symptomen statt mit dem Grundübel beschäftigt, so hatte auch dieses keine anderen Folgen, als daß die davon Betroffenen es auf Schleichwegen zu umgehen suchten. Um sich von der vermögensrechtlichen Unselbständigkeit zu befreien, schlossen die Frauen häufig mit Männern, die sich dazu hergaben, gegen eine Abfindungssumme Scheinehen.46 Sie versuchten aber auch, auf die Gesetzgebung direkten Einfluß zu gewinnen, indem sie durch Intriguen und Bestechungen aller Art die Abschaffung der Vormundschaft durchzusetzen suchten. Aus dieser Thatsache, die in die Zeit des Verfalls der römischen Republik fiel, ist sehr häufig der Schluß gezogen worden, daß die Emanzipationsbestrebungen der Frauen stets ein Zeichen für die Dekadenz des Volks, dem sie angehören, und ein Beweis für die Korruption aller Sitten sind. Die Emanzipationsbestrebungen der Römerinnen aber waren keineswegs identisch mit denen der Frauen des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts. Sie entsprangen weder der Not, noch dem Bildungsdrang, noch dem Pflichtgefühl gegenüber Staat und Gesellschaft; sie beschränkten sich auf den kleinen Kreis der herrschenden, bürgerlichen Klasse, die niemals eine Trägerin großer Reformen und einschneidender Umwälzungen gewesen ist und sein kann. Eine Frauenbewegung im modernen Sinn konnte es nicht geben. Dazu waren die römischen Bürgerinnen durch den großen Reichtum moralisch zu schwach und zu verweichlicht, und die Scharen der Sklavinnen durch die furchtbare Not und harte Arbeit zu stumpf und vertiert geworden. Wir finden in der römischen Geschichte nirgends eine Spur von dem Kampf der Frauen um höhere Bildung oder politische Rechte, sie verlangten nur über ihr Vermögen frei verfügen zu können, um in ihrem Genußleben unbeschränkt zu sein.

Von der altrömischen Ehe war kaum eine Spur mehr vorhanden. Noch stand auf den Ehebruch der Frau eine harte Strafe; die Gattinnen hochgestellter römischer Bürger gaben das Beispiel, wie man sich ihr entziehen könne; sie ließen sich in die Listen der Prostituierten eintragen, die straflos ihrem Gewerbe nachgehen konnten.47

Mit dem zunehmenden Luxus nahm die Ehelosigkeit überhand; die Männer scheuten die Kostspieligkeit eines eigenen Hausstandes und zogen ein freies Lotterleben vor, das die Denker und Dichter ihnen sogar empfahlen.48 Selbst einer der besten Männer des damaligen Rom, der Censor Metellus Macedonicus, der den Bürgern die Pflicht zu heiraten nachdrücklich einschärfte, erklärte sie für eine schwere Last, die der Mann nur aus Patriotismus auf sich nehmen müsse,49 damit der Staat nicht untergehe. Was die griechische Gesetzgebung schon früh als eine der ersten Bürgerpflichten hervorhob,—durch eine zahlreiche Nachkommenschaft dem Vaterland zu nutzen,—das hat die römische erst spät in ihre Bestimmungen aufgenommen. Denn für den Römer war die Bezeichnung Kinderzeuger—proletarius—lange Zeit ein Ehrenname gewesen; erst mit dem Niedergang der Republik war er zu einem Schimpfnamen geworden. Von den Frauen wurde das Gebären als eine sehr unangenehme Beeinträchtigung ihrer Schönheit und ihrer Vergnügungslust empfunden. Die Männer wünschten sich so wenig Kinder als möglich, damit ihr angehäufter Reichtum nicht zersplittert würde. Infolgedessen drohte die Kinderlosigkeit verhängnisvoll zu werden; die Gesetzgebung sollte Hilfe schaffen. Während Cäsars Konsulat wurden Verordnungen erlassen, nach denen Unverheiratete keine Legate annehmen und die Väter vieler Kinder bedeutende Privilegien genießen sollten.50 Aber der beabsichtigte Segen dieser Gesetze wurde in den Händen der entarteten Bürgerschaft in sein Gegenteil verkehrt. Es wurden Ehen geschlossen, nur um der Legate nicht verlustig zu gehen; viele Männer wurden zu Kupplern an ihren eigenen Frauen, um an den Privilegien der Kinderreichen teilzunehmen.

Immer tiefer sanken die Frauen. Die begabteren unter ihnen, die ein Leben äußerlicher Genußsucht nicht befriedigen konnte, versuchten durch Hinterthüren in die für sie verschlossenen heiligen Hallen der Politik einzudringen, oder sie benutzten das einzige öffentliche Recht, das sie besaßen—das vor Gericht zu plaidieren—, um ihrem leeren Leben dadurch Inhalt zu geben. Vielleicht, daß es unter ihnen Frauen gab, die durch ihre Freimütigkeit den Zorn der männlichen Herrscher erregten, vielleicht, daß sie für eine gute Sache eintraten und große Herren in ihrem Ansehen schädigten,—wir wissen nichts Genaueres darüber, aber wir können annehmen, daß selbst für die ungerechtesten Gesetzgeber kein einzelnes Vorkommnis, wie das von dem Valerius Maximus erzählt, die Ursache sein konnte, um den Frauen das Recht zu plaidieren, gesetzlich abzuerkennen. Der römische Historiker berichtet nämlich,51 daß die Gattin des Senators Buccion, Afrania oder Cafrania, wie man sie später nannte, mit Leidenschaft Prozesse führte und stets ihr eigener Anwalt war. Dabei soll sie sich so skandalös benommen haben, daß der Prätor sofort ein Edikt gegen das Auftreten von Frauen vor Gericht erließ, weil sie sich entgegen "der ihrem Geschlecht zukommenden schamhaften Zurückhaltung" in anderer Leute Angelegenheiten gemengt und männliche Tugenden ausgeübt hätten.52 Die spätere Justinianische Gesetzgebung setzte dieser Verordnung die Krone auf, indem sie erklärte:53 "Frauen sind von allen Aemtern, bürgerlichen wie öffentlichen, ausgeschlossen, können daher weder Richter sein noch Verwaltungsbeamte, noch können sie klagen oder für andere als Beistände oder als Sachwalter vor Gericht auftreten." Die Begründung für dieses Verbot lautete: "Es wird allgemein angenommen, daß Frauen und Sklaven öffentliche Aemter nicht auszufüllen vermögen."54 Durch den Vellejanischen Senatsschluß wurden sie schließlich auch in privater Beziehung völlig rechtlos, da sie für unfähig erklärt wurden, Bürgschaften irgend welcher Art zu übernehmen.55

Das Bild der Frauenwelt Roms zu Beginn unserer Zeitrechnung ist das dunkelste, das die Sittengeschichte bis dahin aufzuweisen hatte. Kaum ein Lichtstrahl erhellte es, denn selbst die Dichter, die sonst die Frauen immer zu preisen pflegen, überhäuften ihre Zeitgenossinnen mit Hohn und Spott, oder besangen nur die Dirnen unter ihnen, von denen keine die geistige Höhe griechischer Hetären erreicht hatte. Nur vereinzelt und beinahe schüchtern versuchten einige Schriftsteller der allgemeinen Meinung entgegenzutreten. So sprach sich Cicero nicht, wie man infolge einer mißverständlichen Auffassung des Textes oft meint, für die Abschaffung der Vormundschaft der Frauen, sondern vielmehr dafür aus, daß jene Art Sittenpolizei, die über die Aufführung und den Luxus der Frauen in Griechenland zu wachen hatte, nicht in Rom eingeführt werde; statt ihrer sollte "nur ein Censor da sein, der die Männer lehre, ihre Weiber gehörig zu leiten".56

Und Cornelius Nepos spricht in der Vorrede zu seinen Biographieen seine Zustimmung zu nichts anderem aus, als dazu, daß die Römerin im Gegensatz zur Griechin an Gastmählern teilnehme, Besuche empfange und nicht wie jene im Frauenhaus eingesperrt sei.57 Wichtiger, als diese kurzen Bemerkungen, die nur deshalb erwähnenswert sind, weil ihre Bedeutung leicht überschätzt und Cicero zuweilen als Vorkämpfer der Frauenemanzipationgefeiert wird, ist die Schrift Plutarchs über die Tugenden der Weiber. Er erzählt darin von einer ganzen Anzahl edler und heldenmütiger Frauen und erklärt in der Einleitung, durch diese historische Beweisführung den Satz bewahrheiten zu wollen, daß die Tugend des Mannes und die des Weibes gleich sei.58 Aber auch er ist weit entfernt davon, den Schluß auf die Notwendigkeit gleicher Rechte daraus zu ziehen.

Weit mehr als diesen zweifelhaften "Vorkämpfern" der Sache der Frauen ging einem anderen, geistig und moralisch höher stehenden römischen Schriftsteller—Tacitus—die Not seiner Zeit, die unwürdige Stellung seiner weiblichen Landsleute zu Herzen, und mit tieferem Ernst als sie suchte er dagegen anzukämpfen. Er entwarf von dem Volk der Germanen ein schattenloses Bild und der Gedanke liegt nahe, er habe es hauptsächlich geschrieben, damit Rom an dieser schlichten Reinheit seine eigene Verworfenheit erkennen möge. Er glaubte an die Wirkung des guten Beispiels mehr als an die wohlgemeinter Predigten und zog dabei nicht in Betracht, daß gute Sitten sich nicht durch den guten Willen verpflanzen lassen, sondern von selbst aus dem gesunden Boden der Volksnatur hervorwachsen müssen.

In allen Völkern, deren Entwicklungsstufe dem Urzustand am nächsten steht, die den schroffen Gegensatz von arm und reich, frei und unfrei noch nicht kennen, ist die Lage der Frauen eine verhältnismäßig günstige, weil die für die ganze Familie notwendig auszuführende Arbeit allein in ihren Händen ruht, weil die Bildung der beiden Geschlechter eine gleiche ist, und die uralte göttliche Verehrung der Mutterschaft ihren Glorienschein noch auf das Weib zurückwirft. Die germanische Frau erschien Tacitus in ihrer Keuschheit, ihrem Fleiß, ihrer Einfachheit als das gerade Widerspiel der sittenlosen, faulen, verschwenderischen Römerin. Mit dem Tode wurde der Ehebruch bestraft, mit Peitschenhieben vertrieb man die Dirne aus dem Heerbann; "verführen und verführt werden nennt man nicht Zeitgeist, und mehr wirken dort gute Sitten als anderswo gute Gesetze."59 Die Mühseligkeiten mondelanger Wanderungen mit Kindern und Hausgerät, die Schrecken der Fehden und Kriege teilten die Weiber mit den Männern. Das Klima ihrer Heimat und die Strapazen ihres Lebens hatten sie widerstandsfähiger und kräftiger werden lassen als andere ihres Geschlechts. Trotz alledem war die Germanin nicht der Typus der glücklichen, freien, gleichberechtigten Frau, wie sie einem Tacitus auf den ersten flüchtigen Blick erscheinen mochte. Auch sie war nur des Mannes willenloses Eigentum; alle Arbeit, auch die des Feldes, lag allein in ihren Händen, während der Mann im Frieden auf der Bärenhaut lag. Sie mußte den Pflug führen und auf schweren Handmühlen das Getreide mahlen, sie mußte die Hütte aufrichten, backen, Meth brauen, spinnen und weben; sie blieb auch dann noch überlastet, als nach den großen Wanderungen auch die Männer Ackerbauer geworden waren, denn das Gebiet ihrer Thätigkeit umspannte, außer der häuslichen Wirtschaft, die Viehzucht, die Schafschur, die Flachsbereitung und nicht zum mindesten die aufmerksame Bedienung des Mannes.60

In der ganzen heidnischen Welt finden wir in Bezug auf die Stellung der Frau nur Gradunterschiede. Infolge ihrer Geschlechtsfunktionen und der notwendig daraus folgenden Beschränkungen war sie dem Manne untergeordnet; Religion, Recht und Sitte heiligten und befestigten diesen Zustand. Die wirtschaftlichen Verhältnisse trieben sie noch nicht in den offenen Konkurrenzkampf mit dem Mann; selbst die Sklavin war nicht die Konkurrentin, sondern die Leidensgenossin des Sklaven, und es gab daher wohl Sklavenkriege, aber keine Frauenbewegungen. Erst mußte die Frauenfrage in ihrer ganzen Schärfe formuliert werden, ehe eine Bewegung sich ihre Lösung zum Ziel setzen konnte. Nur leise Spuren von ihr haben wir in Griechenland und Rom verfolgen können. Mit dem Zusammenbruch der antiken Gesellschaft und dem allmählichen Auftauchen neuer Lebens- und Arbeitsformen tritt sie immer deutlicher hervor, bis sie auf jenen Höhepunkt gelangt, von wo aus ihr Flammenzeichen überall sichtbar werden sollte.


2. Das Christentum und die Frauen.

Während Rom auf der Höhe seiner äußeren Macht zu stehen schien, im Innern aber von der schleichenden Krankheit der allgemeinen Korruption so zerfressen wurde, daß sein Zusammensturz nahe bevorstand, war über Bethlehem, mitten unter dem geknechteten, geschmähten Judenvolk jener Stern aufgegangen, durch dessen Glanz Rom zu neuer Weltherrschaft auferstehen sollte.

Es ist hier nicht der Ort, den innigen Zusammenhang der Entstehung des Christentums mit den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen der Zeit, in der es sich ausbreitete, näher zu erörtern. Es mußte über den Kreis des armen Volks, dem sein Gründer angehörte, schnell hinauswachsen, weil der Boden im römischen Reich überall dafür vorbereitet war. Den Philosophen waren seine Gedanken zum Teil schon vertraut; von dem Nebenmenschen als dem Bruder hatte schon Plato gesprochen; die Stoiker lehrten die Verachtung irdischer Güter und waren die ersten gewesen, die erklärten, daß der Mensch auch gegen seine Sklaven moralische Verpflichtungen zu erfüllen habe. Und der Mühseligen und Beladenen gab es mehr als genug; für sie alle war das Christentum der Rettungsanker, der sie über ihr eigenes Elend hinaushob, der Hoffnungsstrahl, der in ihre Nacht leuchtete. Es war nicht jene vage Hoffnung der späteren Christen, die von der ewigen Seligkeit die Entschädigung für ihre irdischen Schmerzen erwarteten, sondern der sichere Glaube an das nahe Ende der Welt, an die Wiederkehr Christi und an die Aufrichtung des tausendjährigen Reiches. Unter all den Armen und Elenden, die ihm zuströmten, kamen auch jene gequältesten aller Menschen in Scharen, die Frauen. Ihnen brachte das Christentum neben dem Trost und der Hoffnung, die es allen Unterdrückten brachte, noch etwas ganz Besonderes: Die Gleichwertung des Weibes mit dem Manne als moralisches Wesen, als "Kind Gottes".

Sowohl die orthodoxen Anhänger des Christentums als seine fanatischen Verächter sind, soweit sie für die Frauenemanzipation eintreten, anderer Ansicht. Die einen behaupten, indem sie das Wort des Apostels Paulus: "Hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier, hier ist kein Mann noch Weib;"61 aus dem Zusammenhang herausreißen, daß das Christentum sich darin für die volle Gleichberechtigung der Frauen ausspricht; die anderen stützen sich auf jenen Satz desselben Apostels: "Das Weib schweige in der Gemeine,"62 wenn sie erklären, das Christentum habe das weibliche Geschlecht nicht nur nicht befreit, sondern nur noch vollständiger geknechtet.

Das ursprüngliche Christentum aber ist von beiden Meinungen gleich weit entfernt. Eine Frauenemanzipation im modernen Sinn ist ihm ebenso fremd, wie eine Emanzipation der Sklaven ihm fremd war. Dagegen hatten Leid, Not und Unterdrückung die männlichen und weiblichen Lasttiere der Gesellschaft so aneinander gekettet, daß die neue Religion beiden denselben Trost, dieselbe Hoffnung, dieselben Vorschriften geben mußte. Wenn der Apostel Paulus sagt: "hier ist kein Mann noch Weib", so fügt er gleich hinzu: "ihr seid allzumal einer in Christo Jesu" und schickt voraus: "ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christo Jesu".63 Nur vor Gott also, nicht vor dem Staat, sind Herren und Sklaven, Männer und Frauen gleich. Aber auch die Verachtung des Weibes ist keine ursprüngliche Lehre des Christentums. Wenn als eine natürliche Reaktion gegen die furchtbaren geschlechtlichen Ausschweifungen jener Zeit die Enthaltung von allem Geschlechtsverkehr als besonders heilig und eines Christen würdig gepriesen wurde, so wurde die keusche Jungfrau stets dem keuschen Jüngling gleich gestellt.64 Nicht der Mann wurde vor der Berührung des Weibes, als des bösen Prinzips, gewarnt, sondern beiden wurde der ledige Stand als der gottgefälligere anempfohlen.65

Wie wir wissen, galt bei den Alten der Ehebruch des Weibes für ein todeswürdiges Verbrechen, während der ehebrecherische Mann zumeist straflos ausging. Christus stellte das sündige Weib dem sündigen Manne gleich, indem er sagte: "wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie", und er verdammte die Reuevolle nicht.66 Er forderte von beiden die eheliche Treue,67 seine Jünger verlangten vom Mann, daß er sein Weib liebe, wie sie ihn,68 und die Ausgießung des heiligen Geistes erfolgte ausdrücklich über "Söhne und Töchter".69 In dieser moralischen Gleichstellung der Frau mit dem Mann liegt die Bedeutung des Christentums für das weibliche Geschlecht. Weiter aber reicht sie nicht. Alle Einzelvorschriften, soweit sie sich auf das Weib beziehen, erheben sich nicht über die bekannten religiösen und weltlichen Gesetze der morgen- und abendländischen Völker. Das Weib muß dem Manne gehorchen, ihm unterthan,70 schweigsam und häuslich sein,71 es darf weder lernen noch lehren72 und soll selig werden durch Kinderzeugen.73 Das alles bedeutet keinen Fortschritt in Bezug auf die Auffassung von der Stellung des weiblichen Geschlechts, aber es bedeutet ebensowenig eine verschärfte Knechtung.

Erst als das Christentum aus einer Religion der Armen und Verfolgten zur Staatsreligion wurde, erfuhr es seitens seiner Hauptträger eine den neuen Verhältnissen entsprechende Umwandlung. Die Kirchenväter und die Gesetzgeber des kanonischen Rechts nutzten Aussprüche Christi und der Apostel insoweit aus, als sie der Ausbreitung der Macht der Kirche förderlich sein konnten, und ließen andere außer acht, die diesem Zweck nicht dienstbar zu machen waren. Während Paulus seine Predigt von der größeren Heiligkeit des ehelosen Lebens nicht nur an beide Geschlechter richtet, sondern sie ausdrücklich damit einleitet, daß er sagt, er teile nur seine eigene Meinung, nicht ein Gebot des Herrn mit,74 klammerten sich asketische Eiferer an Sätze wie: "Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre",75 und "Adam ward nicht verführet; das Weib aber ward verführet und hat die Uebertretung eingeführet"76 und verdammten die Ehe als ein Laster, das Weib als diejenige, die dem Teufel Eingang verschaffte.77 Das kanonische Recht erhob die Auslegungen der apostolischen Lehren durch die Kirchenväter zum Gesetz, indem es unter anderem verfügte: "die Frau ist nicht nach dem Bilde Gottes geschaffen. Adam ist durch Eva verführt worden und nicht Eva durch Adam. Es ist daher recht, daß der Mann der Herr der Frau sei, die ihn zur Sünde reizte, auf daß er nicht wieder falle. Das Gesetz befiehlt, daß die Frau dem Manne unterworfen und beinahe seine Dienerin sei."78

Am deutlichsten jedoch kam die niedrige Auffassung, welche die römische Kirche vom Weibe hatte, dort zum Ausdruck, wo sie dem Rechtsbewußtsein der Germanen gegenübertritt, und zwar ist eine einzige Thatsache ausreichend, um den Gegensatz beider zu kennzeichnen: die Germanen verlangten für ein verletztes Weib ein höheres Wehrgeld als für einen verletzten Mann, weil sie in jedem Weibe die Mutter ehrten, und die Schwache und Wehrlose zu verwunden für besonders schmachvoll galt; vom Mörder einer Frau forderten sie ein zweimal höheres Wehrgeld, als vom Mörder eines Mannes. Nach dem ersten Gesetzbuch dagegen, das durch die römische Kirche einem germanischen Volke gegeben wurde—dem Fuero juzgo der Wisigoten—und das in Bezug auf die Ansichten des Klerus von den Rechten der Frau typisch ist, galt des Weibes Leben nur halb so viel als das des Mannes, denn ihrem Mörder wurde nur die halbe Buße auferlegt.79

In einer Beziehung nur machte die römische Kirche den heidnischen Germanen und ihrer Verehrung des mütterlichen Prinzips in der Natur eine Konzession, um sie dadurch leichter unter Kreuz und Krummstab zwingen zu können: sie erhob die Mutter mit dem Kind auf den Thron des Himmels. Dem ursprünglichen Christentum hatte der Kultus der Frau fern gelegen; die Mutter Jesu verschwindet in den Evangelien fast vollständig, Christus selbst weist sie hart zurück, als sie wagt, ihm einmal einen mütterlichen Rat zu geben. Ihre Gestalt, wie sie der Katholizismus heute kennt, und die Verehrung, die ihr gezollt wird, sind nichts anderes als eine Reminiszenz an den heidnischen Götterdienst. Die Kirche verstand es, die heidnischen Feste durch christliche, die Götter durch Heilige zu ersetzen und den Germanen das Christentum durch die "Mutter Gottes" vertraut zu machen. Daß der Madonnenkultus ein dem Baum der Kirche künstlich aufgepfropftes Reis war, geht schon daraus hervor, daß trotz der Verehrung der himmlischen Jungfrau die Missachtung des weiblichen Geschlechts sich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt steigerte.

Die "Kreuzigung des Fleisches" wurde gleichbedeutend mit der Flucht vor dem Weibe. Auf dem Konzil zu Mâcon entschied sich die Majorität dafür, dem Klerus zu befehlen, die Frauen zu fliehen. Das Konzil zu Metz verschärfte diesen Befehl, indem es den Priestern sogar den Umgang mit Mutter und Schwester verbot. Während sich in der ersten Zeit des Christentums nur die Mönche dem Gebot der Keuschheit unterworfen hatten, wurde es nun für den gesamten Klerus obligatorisch. Die Folgen des Cölibats einer großen Zahl von Männern—meist der geistig hervorragendsten ihrer Zeit—waren von weittragender Bedeutung. Wohl hat sich die Kirche in ihnen eine Armee hingebender Kämpfer geschaffen, die durch keinerlei Familieninteressen von ihren Pflichten ihr gegenüber abgelenkt wurden, aber wenn sie glaubte durch die Verherrlichung der Keuschheit, durch die erzwungene Abtötung der geschlechtlichen Triebe im Dienste einer höheren Sittlichkeit zu handeln, so hatte sie nur mit abstrakten Theorieen, nicht aber mit der lebendigen Natur gerechnet. Sie erreichte nicht nur das Gegenteil von dem, was sie bezweckte, denn neben dem außerehelichen Geschlechtsverkehr und der raschen Zunahme der Prostitution wuchsen besonders in den Klöstern die widernatürlichen Laster empor, sie fügte dem ganzen sittlichen Leben des Volkes einen Schaden zu, an dem es noch heute krankt, und durch den das weibliche Geschlecht am schwersten getroffen wird. Sie degradierte die natürlichsten Beziehungen der Geschlechter zu einander und suchte sie als etwas, dessen sich der Mensch schämen müsse, zu verhüllen; die Ehe war für sie in erster Linie eine "Vereinigung der Seelen", selbst die Geschlechtsliebe in der Ehe galt für sündhaft oder besten Falls für einen Tribut, den der Mensch seiner sittlichen Schwachheit, seiner Gottentfremdung bringen müsse.80 Die äußere Heiligung der Ehe durch ihre Erhebung zum Sakrament und die Erklärung ihrer Unauflöslichkeit hat die innere Zerstörung, der die tiefste Beziehung der Menschen zu einander durch die Kirche ausgesetzt wurde, nicht aufzuhalten vermocht. Heuchelei, Prüderie, Unterdrückung der besten Gefühle durch eine falsche Moralität sind die Folgen davon und ein großer Teil der psychologischen und sittlichen Seite der Frauenfrage ist auf die durch die römische Kirche dem Volksbewußtsein eingeimpfte Meinung von Liebe und Ehe zurückzuführen.

Aber auch nach anderer Richtung hin wurde die Entstehung der Frauenfrage durch die Kirche beeinflußt: der wachsenden Zahl der ehelosen Geistlichen und Mönche stand eine gleiche Zahl alleinstehender Frauen gegenüber. Die Gründung der Nonnenklöster war eine notwendige Folge davon. In Massen strömten die Frauen in ihre schützenden Mauern. Es blieb ihnen nur die Wahl zwischen dem Kloster und dem Frauenhaus und wenn auch viele nur Nahrung und Obdach suchten, so wurde doch auch die Zahl derer immer größer, die sich vor den Unbilden des rauhen Lebens draußen in der Welt nach einer Stätte friedlicher Arbeit und geistiger Vertiefung sehnten. In den Klöstern wurde den Frauen eine im Vergleich zur allgemeinen Bildung ihres Geschlechts hohe Gelehrsamkeit zu teil. Sie lernten die klassischen Sprachen und gewisse Zweige der Wissenschaften und manche weise Klosterfrau wurde die Beraterin von Päpsten und Königen. Eine solche war Hildegard von Bockelheim, die Aebtissin des Klosters Rupprechtshausen, die im 11. Jahrhundert neben Heiligengeschichten eine Reihe physikalischer und zoologischer Werke schrieb.81 Auf derselben Stufe der Bildung stand die vielbewunderte "nordische Seherin" Brigitta von Schweden82 und Hrotswith, die lateinische Dichterin der Ottonenzeit. Viele gelehrte Nonnen beschäftigten sich mit dem Abschreiben alter Werke, dem Malen von Initialen und Miniaturen, während andere als Lehrerinnen in den Mädchenschulen ihrer Klöster, als Krankenpflegerinnen, Stickerinnen, Weberinnen und Wäscherinnen thätig waren. So lösten die Klöster zum Teil die mittelalterliche Frauenfrage, indem sie nicht nur der großen Menge alleinstehender Frauen eine Zuflucht gewährten, sondern sie auch geistig auf eine höhere Stufe erhoben und ihnen selbständige Berufe eröffneten. Freilich darf nicht vergessen werden, daß ihre Bedeutung für die Hebung des weiblichen Geschlechts nur ein paar Jahrhunderte lang geltend blieb, denn schon mit dem 11. und 12. Jahrhundert begann ihr sittlicher Verfall. Die bedenklichen, sich immer häufiger wiederholenden Gründungen von Doppelklöstern,—Mönchs- und Nonnenklöster dicht nebeneinander,—gaben mit den Anlaß dazu. Die Natur ließ ihrer nicht spotten; sie siegte über einen asketischen Fanatismus, der die unfruchtbaren "Gottesbräute" heilig sprach und die Mütter vor ihnen erniedrigte. Aus Orten der Gelehrsamkeit und des Fleißes wurden die Klöster Orte des geistigen Stumpfsinns und der Trägheit, aus Stätten frommer Andacht und reiner Sitte, Stätten lüsterner Freuden und wilder Unzucht. Die Reformation fegte sie fort, und es ist nicht zu verwundern, daß die Reformatoren in ihrem blinden Eifer vergaßen, den Weizen von der Spreu zu sondern. Sie schadeten dadurch dem weiblichen Geschlecht um so mehr, als es in den Stürmen des dreißigjährigen Krieges und dem allgemeinen wirtschaftlichen Niedergang Zufluchtsstätten dringend nötig hatte und in ihrer Ermangelung der Prostitution mehr denn je in die Arme getrieben wurde.

Auch die Ansicht, die die Reformatoren vom Weibe hatten, war nicht geeignet, es aus seiner gedrückten physischen und moralischen Lage zu befreien. In schroffem Gegensatz zu der katholischen Predigt von der Kreuzigung des Fleisches und der Verherrlichung des Cölibats hielten sie das eheliche Leben für das eines Christen allein würdige,83 aber nicht als eine "Vereinigung der Seelen", sondern ausdrücklich als ein "weltlich Geschäft", eine Vereinigung von Mann und Weib zur Befriedigung natürlicher Bedürfnisse. Luther ging soweit, zu erklären, daß der Mann das Recht habe mit der Magd sich einzulassen, oder sein Weib zu verstoßen, wenn es ihm nicht zu Willen sei84 und er gestattete sogar dem Landgrafen Philipp von Hessen, eine zweite Ehe neben der ersten zu schließen, weil er eine Doppelehe für sittlicher hielt, als eine Mätressenwirtschaft und von der Unterdrückung sinnlicher Leidenschaft nichts wissen wollte. Nach ihm war die Frau ausschließlich für den Mann geschaffen; um Haushaltung und Kinderwartung allein hatte sie sich zu kümmern,85 eine Ansicht, die sich in der orthodoxen protestantischen Kirche bis in die Neuzeit hinein erhalten hat.86 Dem, übrigens sagenhaften Streit der katholischen Priester zu Mâcon, ob die Frau eine Seele habe, können die einundfünfzig Thesen der Wittenberger Protestanten, welche beweisen sollten, daß die Weiber keine Menschen seien, würdig zur Seite gestellt werden.

Das Christentum, dem die Frauen so begeistert wie einem Befreier entgegenkamen, für das sie glaubensmutig den Märtyrertod starben, hat ihre Hoffnungen nicht erfüllt. Mehr noch als aus den direkten Beziehungen der Kirche zu den Frauen, tritt diese Thatsache aus der allgemeinen Lage des weiblichen Geschlechts in rechtlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Beziehung während der geschichtlichen Entwicklung der früheren Jahrhunderte hervor.

Das germanische Recht, dem das Gefühl der Hochachtung für die Frau und Mutter zu Grunde lag, machte mehr und mehr jenem Rechte Platz, das dem heidnischen und dem christlichen Rom zusammen seinen Ursprung verdankte, und daher für das weibliche Geschlecht nur nachteilig sein konnte. Wie es im allgemeinen sein Grundzug war, die Heiligkeit und Unverletzlichkeit des Privateigentums scharf zu betonen, so trat diese Tendenz besonders in Bezug auf die Frau hervor, die als des Mannes unumschränktes Eigentum angesehen wurde. Der Vater konnte seine Tochter vermählen, mit wem er wollte; der Vormund hatte volles Verfügungsrecht über sein Mündel. Der Mann konnte sein Weib verschenken, ja bis ins 13. Jahrhundert herein war es ihm im Notfall sogar gestattet, es zu verkaufen.87 Seine Witwe konnte er einem anderen vermachen, wie jedes Stück seines Vermögens; und charakteristisch für die Rechtsanschauung der Zeit war es, daß nur die Frau die Ehe brechen konnte,88 denn sie beging dadurch ein Verbrechen an des Mannes Eigentum; dagegen war er unbeschränkt in der Freiheit, neben der Ehe im Konkubinat zu leben, niemand nahm Aergernis daran. Aber auch ihrem Kinde gegenüber befand sich die Frau, sofern es männlichen Geschlechts war, in untergeordneter Stellung. Nur während der ersten Kindheit hatte die Mutter rechtliche Gewalt über den Sohn. Mit dem siebenten Jahre schon war er ihr entwachsen89 und konnte sich z.B. in Friesland, falls sein Vater nicht mehr am Leben war, selbst für mündig erklären und der Vormund der eigenen Mutter werden.

Wie in der Familie, so war die Frau natürlich auch sonst überall rechtlos. Sie konnte keinerlei Geschäfte selbständig abschließen; es war genau vorgeschrieben, für welche Summe die Hausfrau, ohne die Einwilligung des Hausherrn einzuholen, Einkäufe machen durfte. Nach päpstlichem Recht konnte sie nicht als Zeugin auftreten, da ihr Zeugnis stets für unzuverlässig galt.90 Wo das Landesrecht es ihr gestattete, wie z.B. im Kanton Bern, hatte nur die Aussage zweier Frauen die Beweiskraft der eines Mannes.91

Hinter all diesen Vorschriften standen die höchsten Autoritäten: Staat und Kirche. Gehorsam, Bescheidenheit, Unterwürfigkeit, Selbstlosigkeit—das waren die Tugenden, die den Frauen von früh an gepriesen wurden und die sie mit allen Unfreien gemeinsam hatten. Die Gleichwertigkeit aller Menschen,—der Herren und Knechte, der Männer und Weiber,—war ein Begriff, der mit dem primitiven Christentum wieder verschwunden war.


3. Die wirtschaftliche Lage der Frauen.

Es giebt nur wenige Thatsachen, die gegen die Behauptung, daß das Fortschreiten der Menschheit zu höherer Kultur von sittlichen Ideen und moralischen Reformen in erster Linie abhängig sei, so schwer ins Gewicht fallen, als die Entwicklung ethischer Religionen, wie z.B. die des Christentums. Solange sie sich auf einen kleinen Kreis Gläubiger beschränkten, blieben sie auf ihrer sittlichen Höhe, je mehr sie sich jedoch ausbreiteten, desto mehr mußten sie sich den äußeren Verhältnissen anbequemen, desto mehr sahen sie sich, wenn sie nicht ganz untergehen wollten, gezwungen, ihnen ein Ideal nach dem anderen zu opfern. So hatten auch die Grundforderungen des Urchristentums der wirtschaftlichen Entwicklung, die zu Beginn des Mittelalters einen Stand unfreier, gehorsamer, demütiger Arbeiter kategorisch forderte, weichen müssen.

Jeder Hof, jede Burg waren mit ihren Feldern und Wäldern ein wirtschaftliches Zentrum für sich, in dem aller Bedarf der Einwohner von ihnen selbst geschaffen werden mußte. Der Herr des Landes war zugleich ihr Herr, dem sie leibeigen waren, dem ihre Arbeitskraft, dem ihr Leben selbst gehörte. "Er ist mein eigen, ich mag ihn sieden oder braten", lautet ein altes Sprichwort, das der Freie dem Unfreien gegenüber gebrauchte. Drastisch schilderte der englische Rechtsspiegel des 13. Jahrhunderts die Lage der Hörigen, indem er sagt: "Diese können nichts erwerben, es sei denn für ihre Herren; sie wissen am Abend nicht, welche Dienste ihrer am Morgen warten; sie können von ihren Herren geschlagen, gestoßen, gefangen werden ... Sie haben keinen Willen ohne ihre Herren, und wenn sie im Eigentum ihrer Herren wohnen, so geschieht dies aus Gnade, ohne Sicherheit, von einem Tage zum anderen."92 Die Hörigkeit war an Stelle der Sklaverei getreten und wies ihr gegenüber kaum nennenswerte rechtliche und sittliche Fortschritte auf, sodaß ein hoher Grad von Selbstbetrug dazu gehört, wenn die christliche Kirche behauptet, sie habe die Sklaverei abgeschafft, und sei thatsächlich, ihrem Ursprung getreu, ein Hort der Armen und Unterdrückten geworden. Ihre Organe, die Priester und Aebte, übten dieselben Herrenrechte aus, wie die Fürsten und weltlichen Machthaber. Das Los der Hörigen der Klöster war kein besseres, als das derer, die im Dienste der Ritter standen. Da sie nicht, wie die Sklaven, gekauft werden konnten, und es für ihre Herren bei der Ausdehnung von Landbau und Industrie wichtig war, eine genügende Zahl Arbeiter zu besitzen, galt es, sie zu züchten, wie das vierfüßige Eigentum. Die Klöster, deren Macht auf ihrem Reichtum beruhte, hatten strenge Vorschriften in Bezug auf die Heirat unter ihren Hörigen. Klöster desselben Ordens pflegten sie untereinander auszutauschen, um eine gleichmäßige Verteilung der Geschlechter herbeizuführen und, durch Vermeidung der Ehen unter Verwandten, einen kräftigen Nachwuchs zu erzielen. Jeder Herr hatte das Recht, die Heirat einer hörigen Frau mit dem Hörigen eines anderen Herrn zu verbieten,93 oder sie nur dann zu gestatten, wenn statt der ihm verloren gehenden Arbeitskraft eine andere geliefert wurde. Mit der Zeit entwickelte sich daraus eine bestimmte Abgabe, die eine Art Loskaufgeld darstellte. Unter den Karolingern konnte der Herr die hörige Frau, falls ihm nichts gezahlt und kein Ersatz für sie gestellt worden war, gewaltsam ihrem Gatten entreißen,94 was meist dann geschah, wenn sie mehrere Kinder geboren hatte, die er zur Hälfte mit der Mutter in seine Dienstbarkeit zwingen durfte. Die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe wurde nur insoweit anerkannt, als die Heiligkeit des Eigentums dadurch keinerlei Schaden litt.

Die Arbeitskraft der Frau wurde besonders hoch geschätzt, denn die schwersten und notwendigsten Arbeiten lasteten auf ihr. Die geistlichen und weltlichen Herren hatten auf ihren Burgen, Höfen und Klöstern ausgedehnte Werkstätten, in denen oft bis zu 300 hörige Frauen mit Spinnen und Weben, Nähen und Sticken beschäftigt wurden.95 Den Stoff gaben nicht nur die Schafschuren und Flachsernten der Herrengüter,—Arbeiten, die wieder von Frauen verrichtet wurden,—sondern auch die Abgaben und Lieferungen der Unfreien und Zinsleute.96 Wie die moderne Arbeiterin zur Fabrik, so ging die Hörige zum Frauengemach.97 Ihre Arbeitszeit dauerte von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, erst im späteren Mittelalter wurde das Arbeiten bei künstlicher Beleuchtung üblich. Lohn bekam sie nicht, dagegen eine meist unzureichende Beköstigung,98 und, wo diese fortfiel, vier Pfennig täglich zu ihrem Unterhalt. Eine Meisterin, die zuweilen die Herrin selbst war, stand den Arbeiten vor; Zeichnerinnen fertigten die Vorlagen für die Stickereien an, die überall, auf Männer-und Frauenkleidern, Wäsche, Wand- und Möbelbezügen angebracht wurden und oft sehr kunstvoll waren. Geschickte Stickerinnen wurden ebenso hoch geschätzt wie die Wirkerinnen seidener Bänder zum Besatz der Gewänder oder zum Schmuck des Zaumzeugs. Da nicht nur für den Hausgebrauch gearbeitet wurde, sondern stets ein Vorrat von Kleidern und Wäsche zum Geschenk an die Gäste oder zur Ausstattung des großen Gefolges bei Turnieren und Festlichkeiten vorhanden sein mußte, so war die Arbeit eine ununterbrochene und der Arbeitskräfte gab es nie zu wenig. Auch die Herrinnen und ihre Töchter hatten vollauf zu thun. Wie Weib und Weben schon in einer gewissen sprachlichen Verwandtschaft steht, so galt das Spinnen und Weben ausdrücklich für eine der höchsten Tugenden der Frauen. "Sie war fromm und spann", heißt es häufig auf alten Grabsteinen oder in Geschlechtsurkunden. "Die Männer sollen streiten, die Frauen sollen spinnen", mahnte der christliche Volksredner Berthold von Regensburg. Auch ist diese Frauenthätigkeit trotz ihrer unbeschränkten Ausnutzung gewiß nicht die schlimmste gewesen. Weit härter war die Landarbeit, die die hörigen Frauen zu verrichten hatten und zwar nicht nur für den Gebieter, sondern auch für den eigenen Hausstand, im Dienste des Gatten. Es ist mehr als eine Anekdote, wenn Lord Mahon in seiner Geschichte Englands erzählt, daß ein Landmann, der einen Ochsen verloren hatte, wohl heiratete, um auf solche Art den wohlfeilsten Ersatz zu haben.

Auch der Hausdienst der hörigen Frauen in den Höfen und Burgen war, infolge der primitiven Hilfsmittel, außerordentlich schwer. Da sie Tag und Nacht auf dem Posten und ihren Gebietern zur Verfügung stehen mußten, so wohnten die für diesen Dienst bestimmten Mägde im Burgfrieden selbst. Sie waren, oft bis hundert an Zahl, in dem neben der Werkstätte befindlichen Frauenhaus untergebracht, wo sie aber nur schliefen, da jede Stunde des Tages ihre Kräfte in Anspruch nahm. Vor der Erfindung der Wassermühlen mußte das Korn von den Mägden mit der Hand gemahlen, der Mühlstein mit dem Leib gedreht werden. Mit mächtigen Holzscheiten wurden die riesigen Kamine geheizt, aus dem Brunnen im Hof, oder aus der Quelle im Thal wurden die Wassereimer heraufgeschleppt. Neben der Reinigung von Stuben und Küchen, wurde auch der Stall und der Garten allein von Frauen besorgt.99 Die Bedienung der Herrin, die Wartung der Kinder, das Kochen und Auftragen der Speisen und Getränke gehörte selbstverständlich zu ihrem Dienst. Aber auch die Bedienung der Männer gehörte dazu. Die Mägde halfen dem Herrn wie jedem Gast beim An- und Auskleiden, sie bereiteten ihm nicht nur das Bad, sie reichten ihm auch die Linnentücher und trockneten ihm die Glieder.100 Wünschte er es, so mußten sie ihm ohne Widerrede im Schlafgemach Gesellschaft leisten—eine Sitte, die im späteren Mittelalter so ausartete, daß es eine Forderung der Gastfreundschaft war, eine Magd dem Gaste während seines Aufenthalts zur freien Verfügung zu stellen.101 So wurde die Einrichtung der Frauenhäuser frühzeitig ein Herd der Prostitution, ein Harem der Ritter und Fürsten,102 und das berüchtigte jus primae noctis, dessen Vorhandensein so vielfach angezweifelt wird, war überall in Kraft, wenn es auch vielleicht als geschriebenes Recht gar nicht bestanden hat.

Arbeits- oder Lustsklavin—das war das Los der armen und unfreien Frauen. Mit der durch Fehden, Bürgerzwiste und unaufhörliche Kriege wachsenden Verelendung des Volkes, mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Niedergang wuchs die Sittenlosigkeit ins Ungemessene. Das jahrelange familienlose Abenteurerleben der Kreuzfahrer, die den Luxus und die Laster des Orients mit nach Hause brachten, trug auch nicht wenig dazu bei. Den europäischen Söldnerheeren folgten Scharen von Dirnen, deren Zahl sich in jeder Ortschaft vermehrte, wo die männliche Bevölkerung von den zügellosen Horden niedergemacht, die weibliche geschändet, und—soweit sie jung war—mitgeschleppt wurde. In kostbaren Gewändern, hoch zu Roß, oder in Wagen und Sänften, zogen die Konkubinen der geistlichen und weltlichen Herren mit zu den Reichstagen, den Konzilen und ins Feld. So folgten dem Heere des Herzogs von Alba nach den Niederlanden 400 Dirnen zu Pferde und 800 zu Fuße nach.103 An den Höfen von Frankreich und England waren vornehme Herren als Marschälle über die Dirnen gesetzt. Im Felde führten besondere Amtmänner, die Weibel genannt wurden, die Dirnen, wodurch dieser weibliche Tross eine legale Existenzberechtigung erhielt. Wohl mochten die Mehrzahl "fahrender Fräulein" durch bittere Not und harte Gewalt hineingetrieben worden sein; viele unter ihnen aber, das ist zweifellos, zogen den Landsknechten nach, weil sie in heißer Liebe und selbstloser Aufopferung alles Elend und alle Gefahren mit dem Geliebten teilen wollten. So unflätig und roh die Soldatenlieder jener Zeit uns auch in die Ohren klingen mögen, wir werden uns dem gefühlswarmen Ton echter Hingebung nicht verschließen können, der den Grundakkord bildet, sobald der Sänger von seinem tapferen Liebchen erzählt. Um so höher ist diese Tapferkeit einzuschätzen, als alles fahrende Volk, die Frauen insbesondere, vogelfrei, ehr- und rechtlos war. Sie konnten gefangen, beleidigt und getötet werden—für sie gab es keine Gerechtigkeit.

Auf die Ehe und das Familienleben wirkten die langen Abwesenheiten der Hausherrn aus mehr als einem Grunde zerstörend: Nur zu häufig suchten die verlassenen Frauen, wenn sie nicht ein einsames, freudloses Leben führen wollten, bei jungen Pagen oder schmachtenden Minnesängern Trost, und die Männer lernten vielfach jene Art Liebe kennen, die von steifer Konvenienz und falscher Prüderei nichts weiß, die ganz Hingebung und Aufopferung ist, und sie erfuhren, daß das Weib nicht nur zwischen den wohlbehüteten friedlichen vier Pfählen des eigenen Heims eine sorgsame Hausfrau sein kann, sondern daß sie als froher, bedürfnisloser Zeltgenoß, als guter Kamerad Seiten ihres Wesens enthüllt, die er sonst kennen zu lernen keine Gelegenheit hatte, und deren Wert unschätzbar ist. Während die Kirche durch ihre übersinnliche Auffassung von der Ehe erstickenden Mehltau auf die Blumen echter Liebe streute, wirkte die Ausbreitung der mittelalterlichen freien Liebe wie glühender Sonnenbrand auf eine nur an Schatten gewöhnte Pflanze. Der Ursprung dieser tiefernsten und viel zu gering geachteten psychologischen und sittlichen Seite der Frauenfrage reicht bis hierher zurück. Daß die für unheilig erklärte, aus der Ehe herausgetriebene Liebesleidenschaft immer roher und zügelloser und statt der Kern der Lebensfreude, der Sporn zu allem Schönen und Großen, der Ausgang furchtbarer Laster und Verirrungen wurde, ist bei den wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Zuständen des Mittelalters nicht zu verwundern.

Mit dem Aufblühen der Städte, dem verhältnismäßigen Wohlstand und ruhigen, gesicherten Leben ihrer Bürger schienen im Schutze ihrer Mauern die sittlichen Zustände reinere zu werden. Aber die tiefgreifende Umwandlung der Arbeit und ihrer Bedingungen, die an Stelle der hörigen Arbeiterin nach und nach den freien Handwerker treten, die Arbeiten der Hausfrau und ihrer Mägde durch die verschiedenartigsten Gewerbe übernehmen ließ, machte die Arbeitskraft zahlloser Frauen überflüssig, sie selbst brot- und obdachlos, und führte sie dem Laster in die Arme. Die ehrsamen Bürger, vor deren Augen die Prostitution sich mehr und mehr breit machte, wußten diesem Uebelstand nicht anders zu begegnen, als indem sie sogenannte Töchterhäuser oder Jungfrauenhöfe, die Nachfolger der antiken Lupanare und Vorläufer der modernen Bordelle errichteten. Sie verbargen dadurch nicht nur den ärgerniserregenden Anblick der Dirnen, sie schufen sich auch einen geordneten, gesetzlich sanktionierten Zugang zu ihnen, und halfen mit ihrer Schande den Stadtsäckel füllen.104 Der Magistrat verpachtete nämlich die Häuser an Wirte und Wirtinnen, die sich eidlich verpflichten mußten, "der Stadt treu und hold zu sein und Frauen zu werben".105 Vornehme Gäste wurden vom Magistrat selbst in die offenen Häuser geführt, oder von den schönsten, festlich geschmückten oder ganz entkleideten Dirnen empfangen. Jetzt erst wurde die Prostitution zum Gewerbe, das auch äußerlich durch genau vorgeschriebene Kleidung kenntlich gemacht wurde, jetzt erst haftete auf der Stirn der Dirne, die als "fahrendes Fräulein" doch noch die Freiheit gehabt hatte, sich durch reine Liebe über sich selbst zu erheben, das unauslöschliche Brandmal der Schande.

Sich auf ehrliche Weise durch das Leben zu schlagen, wurde dem weiblichen Teil der städtischen Bevölkerung zunächst außerordentlich erschwert, denn das zünftige Handwerk monopolisierte die Arbeit und schloß die Frauen aus seinen Verbindungen überall aus. Trotzdem ergab es sich von selbst, daß der Handwerker Frau und Töchter, deren Arbeitskraft nicht mehr, wie früher, vom Haushalt allein in Anspruch genommen wurde, zur Hilfe bei der Arbeit heranzog und schließlich auch die Mägde daran teilnehmen ließ. Das Augsburger Stadtrecht des Jahres 1276 spricht schon von Sohn oder Tochter, die das Handwerk lernen; das Zunftbuch der Mainzer Schneider von 1362 gestattet dem Handwerker ausdrücklich, Frau, Kinder und Magd zum Nähen zu verwenden, auch im Nürnberger Stadtrecht ist von "Knaben oder Mägdelein" als Erlerner eines Handwerks oder einer Kunst die Rede, und eine Londoner Proklamation des 14. Jahrhunderts über die Aufnahme der Lehrlinge wendet sich an beide Geschlechter. Die Mitarbeit der Frauen wurde aber keineswegs als Erziehung zur gleichberechtigten selbständigen Ausübung des Handwerks betrachtet, denn zunächst blieben ihnen trotz dieser Bestimmungen die Zünfte noch verschlossen. Da aber die Zahl derjenigen schnell zunahm, die sich ihre Lehrzeit bei dem Vater oder dem Meister zu Nutze machten, das Handwerk selbständig betrieben und durch Unterbieten der üblichen Preise eine gefährliche Konkurrenz zu werden drohten, entschlossen sich die Handwerker auch den Frauen gegenüber den Zunftzwang auszuüben. So zwang der Rat von Soest im Jahre 1317 die Näherinnen, der Zunft beizutreten. Wenige Jahre später verfügte der Straßburger Rat infolge der Klagen der Wollenweber über die außerhalb der Zunft arbeitenden Frauen, daß die Weberinnen ihr beitreten müßten, und auch die in großer Zahl für sich arbeitenden Schleier- und Leinenweberinnen hatten, der Zahl ihrer Stühle entsprechend, einen Beitrag an die Zunft zu entrichten.106

Trotzdem die Notwendigkeit der Beteiligung der Frauen am zünftigen Handwerk somit anerkannt wurde, waren doch nur in den seltensten Fällen die Bestimmungen für beide Geschlechter die gleichen. Der Eintritt der Frauen in die Handwerke, die an die Körperkräfte große Anforderungen stellten, war schon von vornherein ausgeschlossen, weil niemand ein Meister in seinem Handwerk werden konnte, der es nicht in allen seinen Teilen selbst mit der Hand zu arbeiten vermochte.107 Aber auch in den Zünften, die zahlreiche weibliche Mitglieder hatten, wurden die Frauen nur selten, z.B. hie und da in der Schneiderei, zur selbständigen Meisterschaft zugelassen; sie konnten sie meist nur durch Erbschaft erwerben, sofern sie das Handwerk ihres Mannes bei dessen Lebzeiten schon betrieben hatten. So heißt es, in Anerkennung der Notwendigkeit der Erhaltung verwaister Kinder durch die Witwe, in der Schneiderordnung von Frankfurt a.M. aus dem Jahre 1585: Witwen sollen all das Recht haben, das ihre Männer hatten, damit sie sich mit ihren Kindern ernähren können. Diese Bestimmung erfuhr jedoch meist eine große Einschränkung dadurch, daß die auf solche Weise zur Meisterschaft gelangten Frauen die Lehrlinge ihres Mannes zwar behalten, aber keine neuen annehmen durften,108 sodaß sie nach wenigen Jahren schon aus Mangel an Hilfskräften das Handwerk wieder aufzugeben gezwungen waren. Nur ausnahmsweise entschlossen sich einige Zünfte, angesichts der bedrängten wirtschaftlichen Lage vieler Handwerkerwitwen, dazu, ihnen das Recht zuzugestehen, ein neues Handwerk zu erlernen, um es, nach Erwerbung der Meisterschaft, ihren Kindern zu vermachen—eine Bestimmung, die schon deshalb keine folgenschwere sein konnte, weil eine arme, kinderreiche Witwe gar nicht die Möglichkeit besaß, eine lange Lehrzeit durchzumachen.109 Der einzige Ausweg, der ihr blieb, war fast immer der, einen Gesellen zu heiraten, wozu sich die Gelegenheit um so leichter bot, als er dadurch sofort Meister wurde.110 Der weitere Vorteil solcher Heirat war der, daß, wenn beide Eheleute desselben Handwerks Meister waren, sie eine doppelte Zahl von Lehrlingen halten durften. Dieselbe Bestimmung galt, wenn ein Gesell eine Meisterstochter heiratete, ja sie verschärfte sich oft noch in der Weise, daß die Gewinnung der Meisterschaft davon abhing.111 Die Zünfte suchten dadurch dem Eindringen einer unerwünschten Menge von Konkurrenten vorzubeugen, wie sie aus demselben Grunde die Zahl der Lehrlinge beschränkten, die Lehrjahre verlängerten, oder zu dem letzten Gewaltmittel, der Schließung des Handwerks, schritten. Ideelle Bedenken kamen ihnen inmitten des materiellen Kampfes nicht in den Sinn. Daß sie den Egoismus förderten, der Habgier Thür und Thor öffneten, den sittlichen Wert der Ehe untergruben, indem sie sie zum bloßen Geschäft degradierten, und die Frau lediglich ein Mittel zum Zweck wurde, mögen auch heute die Schwärmer für die gute alte Zeit des romantischen Mittelalters nicht einsehen. Wo trotzdem ein freiwilliger Liebesbund zwischen Mitgliedern verschiedener Zünfte vorkam, pflegte die Frau das Handwerk, das sie als Mädchen gelernt hatte, weiter zu treiben; daraus ergiebt sich, daß schon vor vier-, fünfhundert Jahren die Not die Frauen zwang, mitzuverdienen und für die Masse des Volkes das Ideal der auf den Erwerb nicht angewiesenen Hausfrau und Mutter unerreicht blieb.

Die meisten Frauen waren in der Textilindustrie und in den Weberzünften zu finden. In Schlesien übertraf schon im 14. Jahrhundert die Zahl der Garnzieherinnen die der Garnzieher; in Bremen, Köln, Dortmund, Danzig, Speier, Ulm und München waren die Woll-, Schleier- und Leinenweberinnen zu Hause.112 In den Baseler Steuerregistern von 1453 werden zünftige Teppichwirkerinnen angeführt; aber auch als Kürschner, Bäcker, Wappensticker, Gürtler, Tuchscherer, Riemenschneider, Lohgerber, Goldspinner und Goldschläger waren Frauen thätig.113 Besonders in Frankreich, für das durch die von Etienne Boileau im Jahre 1254 gesammelten Handwerksstatuten eine genaue Uebersicht der Arbeitsgebiete des weiblichen Geschlechts ermöglicht ist, waren die Frauen in den verschiedenartigsten Zweigen des Handwerks beschäftigt. Bei den Kristallschleifern, den Seidenspinnern, den Leinenhosenmachern, und den Nadelmachern fanden sich weibliche Lehrlinge und Gesellen in großer Zahl. In einigen Gewerben, wie bei den Webern und Fransenmachern, konnten Frauen Meisterinnen werden und Lehrlinge anlernen, und während im Anfang des Eintritts der Frauen in die Handwerke nur die Meistertöchter und allenfalls die im Hause dienenden Mägde als Lehrdirnen zugelassen wurden, traten nach und nach immer mehr fremde Frauen in die Lehre. Auch in den Bestimmungen der Wollen- und Leinenweber in München und Speier wird der fremden Lehrmädchen besonders Erwähnung gethan. Sie rekrutierten sich aus jener zunehmenden Menge armer Mädchen, die aus dem durch die fortwährenden inneren Fehden verwüsteten Lande in die Städte getrieben wurden, wo sie hofften, lohnendere Beschäftigung und größere persönliche Sicherheit zu finden. Infolge des großen Angebots weiblicher Arbeitskräfte sanken die Gesellenlöhne und diejenigen Handwerker, die Frauen beschäftigten, hatten im Wettbewerb vor den anderen einen Vorsprung.114 Daher machte der Haß der Gesellen gegen die weiblichen Kollegen sich sehr früh schon geltend, ohne daß sich dem immer zahlreicheren Eintritt weiblicher Arbeiter ins Handwerk Einhalt gebieten ließ. Kriege und Seuchen rafften die Männer hinweg; durch das Zölibat der katholischen Geistlichkeit wurden viele Frauen selbst zum Zölibat und selbständigen Erwerb ihres Lebensunterhalts gezwungen. Auch die Bestimmung der meisten Zünfte, daß der Gesell nicht heiraten, keinen "eigenen Rauch" haben durfte,115 und im Hause des Meisters leben mußte, wo seine Arbeitskraft mehr ausgebeutet, sein Lohn durch Lieferung schlechter Lebensmittel mehr verkürzt werden konnte, vermehrte die Zahl alleinstehender Mädchen. Die Maurer-, Zimmerer- und Tuchmachergesellen, die heiraten durften, weil die Aussicht, Meister zu werden, wegen des großen bei diesen Handwerken nötigen Kapitals nur gering war,116 mußten meist auch auf die selbständige Erwerbsarbeit ihrer Frauen rechnen, weil sie als sogenannte Stückwerker nur ein sehr geringes Einkommen hatten. Sie, wie die Gesellen anderer Handwerke, die trotz des Verbotes heirateten, und, aus der Zunft ausgeschlossen, in kleinen Orten als "Störer" sich niederließen, durch schlechte Arbeit und niedrige Preise gegen die Meister der Zunft konkurrierten,117 bildeten das rasch zunehmende Proletariat des Handwerks, das den Frauen auch nur Hunger und übermäßige Arbeit zu bieten hatte. Es einzuschränken, um die schädigende Konkurrenz los zu werden, war das eifrige Bestreben der Zünfte, die daher auch das Heiratsverbot noch besonders verschärften, indem sie, wie aus der Nürnberger Beutlergesellenordnung von 1530 hervorgeht, erklärten, daß kein Gesell in seinem Handwerk gefördert oder unterstützt werden dürfte, der ein Weib hat.118

Alle diese Umstände zusammengenommen führten dazu, daß nicht nur die Zahl der Frauen an und für sich die der Männer bei weitem übertraf, sondern daß auch die Zahl der alleinstehenden, auf selbständigen Erwerb angewiesenen Frauen eine stets wachsende war. Zwar fehlt es an einer umfassenden Statistik darüber, die Berechnungen aber, die einzelne Städte anstellten, lassen auf die allgemeinen Bevölkerungsverhältnisse annähernd richtige Schlüsse zu. Eine Zählung der Bevölkerung Frankfurts a.M. im Jahre 1385 ergab auf tausend männliche elfhundert weibliche Personen; eine zu Nürnberg im Jahre 1449 auf tausend erwachsene Männer zwölfhundert und sieben Frauen; eine zu Basel im Jahre 1454 auf tausend Männer über vierzehn Jahren zwölfhundert und sechsundvierzig Frauen.119 Die daraus entstehende Frauenfrage mußte sich auch dem Gedankenlosen aufdrängen, um so mehr als ein erschreckendes Anwachsen der Prostitution die nächste Folge war. Durch die Einrichtung von Zünften, die bis auf ein oder zwei Zunftmeister das männliche Geschlecht ausschlossen, suchten sich die Frauen selbst zu helfen. Die französischen Seidenspinnerinnen und -Weberinnen, die Putzmacherinnen, Stickerinnen und Geldtaschenarbeiterinnen des 13. und 14. Jahrhunderts waren in solchen Zünften vereinigt, an deren Spitze eine Zunftmeisterin—preudefames—zu stehen pflegte. In Köln bestanden schon im 13. Jahrhundert verschiedene große weibliche Genossenschaften, wie die der Spinnerinnen, Näherinnen und Stickerinnen,120 und die Garnmacherinnen und Goldspinnerinnen bildeten geschlossene weibliche Handwerke, die Lehrlinge und Gesellen ausbildeten.121 Aber dadurch waren die vielen alleinstehenden Frauen noch nicht untergebracht. Die Menge der Aermsten blieben vom Handwerk mit seiner langen Lehrzeit und seiner beschränkten Zahl von Gesellen ausgeschlossen. Um sie unterzubringen, reichten die Klöster nicht aus, die auch häufig die Einzahlung eines kleinen Kapitals beim Eintritt der Novize forderten und die Pforten zum Leben rücksichtslos hinter ihr verriegelten. Die Zuflucht armer Frauen wurden daher von der Mitte des 13. Jahrhunderts an die überall entstehenden Beginenanstalten. Es waren dies Vereine, die der Wohlthätigkeit der Bürger oder der städtischen Initiative ihre Entstehung verdankten. Sie nahmen in dazu bestimmten Häusern oder Straßen Mädchen und Frauen auf, die zwar kein Ordensgelübde abzulegen genötigt wurden, aber doch strengen Satzungen unterworfen waren, gleiche Kleidung trugen, das Haus nur bei Tage verlassen durften, und ihren Lebensunterhalt selbst erwerben mußten. Es gab kaum eine größere Stadt, die nicht mehrere Beginenkonvente hatte; Köln allein besaß deren im 15. Jahrhundert über hundert mit je acht bis zehn Bewohnerinnen, in Basel gab es zur selben Zeit etwa 1500, in Paris 2000 Beginen, ein Frankfurt a.M. gehörten im 14. Jahrhundert 6% der erwachsenen weiblichen Bevölkerung den Beginenvereinen an.122

Das Angebot an billiger weiblicher Arbeitskraft war daher außerordentlich groß. Die Beginen spannen, webten, nähten und wuschen, sie kamen in die Häuser der Bürger zur Aushilfe im Haushalt, sie beschäftigten sich mit jeder Art weiblicher Handarbeit und konnten, weil sie umsonst wohnten, niemanden als sich selbst zu versorgen hatten und ihre Bedürfnisse sehr bescheidene waren, mit dem geringsten Lohn zufrieden sein. Auch außerhalb der Zünfte, der Klöster und der Vereine wagten es alleinstehende Frauen einen Broterwerb zu suchen. In größeren Städten gab es zuweilen weltliche Lohnschreiberinnen, die es zu einigem Ansehen brachten, wie z.B. die Augsburger Bürgerin Klara Hätzler, die infolge ihrer Gewandtheit sehr gesucht wurde. Häufiger werden weibliche Aerzte erwähnt; in Frankfurt a.M. wird ihre Zahl am Ende des 14. Jahrhunderts auf 15 angegeben und aus einem Edikt der französischen Regierung vom Jahre 1311, wonach Aerzte und Aerztinnen sich einer Prüfung unterziehen mußten,123 geht hervor, daß man auch dort an diesem weiblichen Beruf keinen Anstoß nahm. Jedenfalls war die Zahl der Frauen, die sich ihm widmeten, zu gering, um den Konkurrenzneid ihrer männlichen Kollegen zu erregen und sie wäre neben der Masse der armen Handarbeiterinnen nicht zu erwähnen, wenn nicht daraus zu ersehen wäre, wie früh die Frauen sich schon gezwungen sahen, auch in die höheren Berufe einzudringen.

Die ersten, die den Kampf gegen die beängstigende Zunahme der Frauenarbeit aufnahmen und energisch durchführten, waren die Zünfte. Nachdem sie zuerst die Konkurrenz der nicht organisierten Arbeiterinnen dadurch zu unterdrücken gesucht hatten, daß sie ihren Eintritt in die Zünfte erzwangen, wuchs ihnen jetzt die Konkurrenz innerhalb der Zünfte und die der ausschließlich weiblichen Zünfte über den Kopf; sie veränderten daher ihre Taktik, indem sie die Frauen aus den Zünften wieder hinauszutreiben versuchten. Charakteristischerweise verhüllten sie ihren Konkurrenzneid zunächst mit einem sentimentalen Mäntelchen: die Teppichweber sagten, ihre Arbeit sei für Frauen zu schwer, und schlossen sie schon im 13. Jahrhundert aus ihren Zünften aus; die Tuchwalker und die Kölner Tuchscherer und Hutmacher thaten desgleichen,124 indem sie feierlich erklärten, daß ihr Handwerk dem "Manne zugehört". Bald bemühte man sich nicht mehr mit solchen Erklärungen, denn der Kampf gegen die Frauenarbeit sprang auf Gebiete über, auf denen von keiner zu schweren oder nur dem Manne zukommenden Arbeit die Rede sein konnte, sondern die vielmehr von alters her hauptsächlich den Frauen offen standen: der Textil- und Bekleidungsindustrie. Im 16. Jahrhundert beschwerten sich vor allem die Schneider in verschiedenen Mittelpunkten des Handwerks über die Zunahme ihrer Arbeitsgenossinnen, und sie setzten es nicht nur durch, daß den Frauen verboten wurde, andere als weibliche Kleidungsstücke anzufertigen, sondern auch daß die Zahl der weiblichen Gehilfen und Lehrlinge auf je einen bei einem Meister beschränkt wurde. Noch weiter gingen die Württemberger Weber, indem sie die Anstellung weiblicher Lehrlinge, selbst der Meisterstöchter überhaupt untersagten, und die Färber, die alle Frauen aus der Zunft ausschlossen.

Das treibende Element in diesen Kämpfen waren weniger die Meister der Zünfte, die durch die billige weibliche Arbeitskraft, durch die Beschäftigung ihrer Frauen und Töchter ihre Konkurrenten aus dem Felde schlugen, als die zu immer größerer Macht gelangenden Gesellenverbände. Für die Lohnarbeiter war die Lohnarbeiterin die Feindin, die besiegt werden mußte, um vorwärts zu kommen.

So hatte ein Gürtlermeister in Straßburg Mitte des 16. Jahrhunderts seine beiden Stieftöchter zum Handwerk erzogen und erregte dadurch den Zorn des Gesellenverbandes seiner Zunft in dem Maße, daß es zur Arbeitseinstellung kam, die zwei Jahre währte und mit der Niederlage des Meisters und der Frauenarbeit endete.125 Und wie hier das Kampfmittel des Strikes, so wurde in einem anderen Fall das des Boykotts mit Erfolg angewandt. Die Straßburger Nestler beklagten sich nämlich bei den Nürnbergern, daß diese Mägde beschäftigten und das Handwerk daher zu Schaden käme, und drohten ihnen, alle in Nürnberg gelernten Nestler für untauglich und unredlich zu erklären, wenn sie diesen Uebelstand nicht beseitigen würden.126

Ein Beispiel, wie die Wandlung sittlicher Begriffe Hand in Hand geht mit der Veränderung wirtschaftlicher Zustände, bietet die Thatsache, daß der Frauenarbeit im Verlaufe des Kampfes gegen sie und nach ihrer Unterdrückung der Stempel des Unehrlichen, sittlich Verwerflichen immer deutlicher aufgeprägt wurde. Der Mann hielt es für unter seiner Würde, neben einer Frau zu arbeiten. Die Schneider- und Gürtlerordnung sowie die Nürnberger Beutlergesellenordnung, verbieten es dem Gesellen ausdrücklich.127 Die Nürnberger Buchbindergesellen erklärten jeden für unehrlich, der mit einer Magd arbeitet, und was zuerst nur die Gesellenverbände und die Zünfte beschlossen, wurde schließlich in die Ratsschlüsse und landesherrlichen Verfügungen aufgenommen. Sie verboten nicht nur die Arbeit der Frauen in den Zünften, sie hielten sie auch für schändend, indem sie die mit den Frauen arbeitenden Männer als unredliche bezeichneten.

Mit dem Ende des 17. Jahrhunderts waren die Frauen aus dem zünftigen Handwerk hinausgedrängt und das männliche Geschlecht wurde überall zur Bedingung des Eintritts.128 So schien der Feind besiegt, während thatsächlich die Sterbestunde der Zünfte schlug, und er sich nur in den Hintergrund zurückgezogen hatte, um von da aus des Handwerks goldenen Boden weiter zu unterminieren.

Verbieten ließ sich den Frauen die Arbeit nicht; die Not zwang sie dazu, und es hieß jetzt nur, neue Bedingungen für sie zu suchen. Wie die sogenannten Stückwerker, die, außerhalb der Zünfte stehend, für geringen Lohn arbeiteten, wurden nunmehr die Frauen in steigendem Maße von den Meistern und den "Verlegern", kaufmännischen Auftraggebern, in ihrem eigenen Hause beschäftigt.129 Da diese Beschäftigungsweise an keine Werkstatt, an keine zünftigen Bestimmungen gebunden war, für die Frauen einen sehr gesuchten, wenn auch noch so kümmerlichen Erwerb bildete und für die Auftraggeber stets ein glänzendes Geschäft bedeutete, so dehnte sie sich rasch bis in die entferntesten Bauernhöfe aus und riß die große Masse des weiblichen Geschlechts in ihren Frondienst. Es war nicht mehr jene Heimarbeit wie zur Zeit der Hofverfassung, die für den Bedarf der Hofgenossenschaft allein produzierte, es war nicht mehr die Arbeit im Rahmen des zünftigen Handwerks, die doch einige Aussicht auf Vorwärtskommen, auf Selbständigkeit in sich schloß, es war vielmehr jene Lohnarbeit, durch die eine immer wachsende Zahl der Bevölkerung in dauernde Abhängigkeit vom Kapitalismus geriet und zum besitz- und aussichtslosen Proletariat herabgedrückt wurde. Durch sie zerfiel das Handwerk und verwandelte sich zum Teil selbst in die Hausindustrie,130 denn zahlreiche verarmte Handwerksmeister wurden Hausarbeiter im Solde der Unternehmer und nicht nur die Frauen, auch die Kinder, die das zünftige Handwerk nicht beschäftigt hatte, wurden zur Mitarbeit herangezogen, um den kümmerlichen Verdienst ein wenig zu erhöhen.

Inzwischen hatte sich in aller Stille eine Revolution vorbereitet, die die gesamte Arbeit überhaupt, die Frauenarbeit insbesondere, von Grund aus umgestalten sollte. Sie beschleunigte die Auflösung des zünftigen Handwerks, sie entführte die Frauen mehr und mehr dem häuslichen Herd, aus ihr heraus entwickelte sich die moderne Großindustrie, die Mann und Weib schließlich gleichmäßig in ihre Dienste zwang.

Ihre ersten Spuren lassen sich bis in das Mittelalter zurückverfolgen, wo die Kunst des Strickens zur Erfindung des Strumpfwirkerstuhls führte und die Produktivität auf diesem Gebiete sich enorm steigerte. Auch die durch Barbara Uttmann erfundene Spitzenklöppelei beschäftigte in Deutschland viele Hunderte von fleißigen Händen, während die von Frau Gilbert aus Italien in Frankreich eingeführte Kunst venezianischer Spitzenarbeit schnell zu einer blühenden Industrie sich entwickelte, in der am Ende des vorigen Jahrhunderts gegen 100000 Arbeiterinnen thätig waren.131 Mit dem Aufkommen des Stickrahmens verbreitete die Weißstickerei sich rapid; durch die Band- und Schermühle, die Schnellbleiche, die Tuchpresse, das Aufdrucken von Formen auf Zeug fanden zahllose Frauen Beschäftigung, denn eine mannigfaltigere und reichere Kleidung wurde dadurch weiten Kreisen zugänglich und die Bedürfnisse danach, die sich früher, bei der schwierigen und langwierigen Art ihrer Herstellung, auf die großen Damen der Höfe, die Patrizierinnen der Handelsstädte und die Courtisanen beschränkten, ein Gemeingut auch der Frauen des Bürgerstandes.

Aber wie geringfügig erscheint der Einfluß all der genannten technischen Vervollkommnungen der Arbeitsmittel gegenüber der geradezu umwälzenden, die von England 1767 durch Hargreaves Erfindung der spinning jenny, einer zunächst durch Wasserkraft getriebenen Maschine, ausging! Sie wurde von Jahr zu Jahr vervollkommnet, bis sie 20, 100 und schließlich bis zu 1000 Faden spann. Mit ihr begann der Siegeslauf der Maschinenarbeit, der Niedergang der Handarbeit.132 Noch vor Anwendung der Dampfkraft, in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, entstanden in England und Schottland die ersten Spinnereien, und 1788 gab es dort bereits 142 Fabriken, die nicht weniger als 59000 Frauen und 48000 Kinder beschäftigten.133 Große Fortschritte hatte indessen auch die mechanische Weberei zu verzeichnen. Die durch Vaucanson erfundene, durch Cartwright verbesserte und praktisch nutzbar gemachte Webemaschine trat neben den außerordentlich vervollkommneten Webstühlen in Thätigkeit und es waren auch hier Frauen, die in erster Linie zu ihrer Bedienung herangezogen wurden. Zwischen 1762 und 1765 waren in Frankreich, hauptsächlich in Saint-Quentin, 60000 Weberinnen allein mit dem Weben von Linon, Batist und Gaze beschäftigt.134

Die Folgen einer solchen industriellen Entwicklung mußten für das weibliche Geschlecht von schwerwiegender Bedeutung sein. Jede neue Maschine, die die Arbeit von so und so vielen Handarbeiterinnen verrichtete, machte viele brotlos oder erschwerte ihre hausindustrielle Thätigkeit und drückte auf ihren Lohn. Sie entriß aber auch den Frauen ihnen bisher fast ausschließlich vorbehaltene Arbeitszweige, wie das Spinnen und Weben, indem sie Männer und Kinder zur Mitarbeit heranzog und den Konkurrenzkampf heftiger denn je entbrennen ließ. Und endlich griff sie auflösend und zersetzend in den einst so fest umfriedeten Kreis des Hauses ein. Durch das Leben der Frau klaffte von nun an ein furchtbarer Riß: die bittere Not zwang sie in die Fabrik, wo sie der Ausbeutung schutzlos preisgegeben war, die Mutterliebe und die von alters her ehrwürdigen Hausfrauenpflichten fesselten sie an ihr Heim.

Allen diesen aus dem wirtschaftlichen Fortschritt hervorwachsenden, in das Volksleben tief eingreifenden Fragen, stand die Gesellschaft ratlos gegenüber. Mit ungeschickten Händen versuchte man einzelne Knoten zu entwirren, um nur immer neue zu knüpfen. Durch Unterdrückung der gefährlichen Konkurrenz der billigen weiblichen Arbeitskraft sollte der Not ein Ende gemacht, das Familienleben wieder hergestellt werden. So wurde den Spitzenarbeiterinnen in Toulouse mit der Begründung, sie ihren Frauenpflichten wiedergeben zu wollen, schon 1640 die Arbeit verboten; in Sachsen verfügte ein Gesetz, daß Bauerndirnen keinen anderen Beruf, als den häuslicher Dienstboten ergreifen durften; in der Oberlausitz wie in Hannover wurden die "Eigenzimmerinnen", die sich nicht verdingen wollten, mit schweren Steuern belastet.135 Aus den Badestuben, dem Schankgeschäft und dem Kleinhandel wurden die Frauen vertrieben. Die Menge der Spitzenklöpplerinnen in Nürnberg veranlaßte den Kameralisten J.L. Dorn strenge Polizeimaßregeln gegen selbständige Arbeiterinnen zu verlangen. Doch den gewaltigen Strom der Entwicklung vermochten diese Mauern und Wällchen nicht aufzuhalten, und die hingeworfenen Strohhalme konnten die Menge der mit den Fluten Kämpfenden nicht retten. Den Frauen des arbeitenden Volkes blieb nur die Wahl zwischen Ausbeutung, Hunger und Schande.

Ihre Arbeitskraft war den Fesseln des Hauses entwunden; um ihre wirtschaftliche Existenz mußten sie nicht nur selbständig kämpfen, sie mußten sie auch von Grund aus neu auferbauen. Sie schleppten dieselben Lasten wie ihre männlichen Arbeitsgenossen, nur daß sie noch unterdrückter, noch rechtloser waren wie sie. Und wie alle am schwersten Leidenden duldeten sie stumm.


4. Die Stellung der Frauen im Geistesleben.

Die wirtschaftliche Entwicklung wirkte in steigendem Maße auf die Trennung der Menschheit in die Masse der Besitzlosen auf der einen und die wenigen Besitzenden auf der anderen Seite. Der geistige Fortschritt, die Ausbreitung allgemeinen Wissens und höherer Kultur wurden dadurch bestimmt: harte Arbeit, unaufhörlicher Kampf ums tägliche Brot, raubten dem Volk sowohl die notwendige Muße, als die geistige Frische und Empfänglichkeit für eine tiefere Bildung, die daher zu einem Privilegium der besitzenden Klassen werden mußte. Mehr noch als für die Männer gilt diese scharfe Trennung für die Frauen, denen bedeutend weniger Hilfsmittel zu Gebote standen, um die widrigen äußeren Lebensumstände überwinden zu können.

Auch in die Klöster, die in der ersten Zeit ihres Bestehens Zufluchtsstätten aller Bildung waren, traten meist nur begüterte und vornehme Frauen ein. Wurden Arme aus Gnade und Barmherzigkeit aufgenommen, so fanden sie als Mägde Verwendung und nahmen keinen Teil an dem vielfach reichen geistigen Leben des Klosters. Wenn daher die Geschichte der geistigen Entwicklung des weiblichen Geschlechts verfolgt werden soll, so darf nicht vergessen werden, daß sie sich im allgemeinen auf die Kreise der Besitzenden beschränkt, wie die Geschichte der Frauenarbeit fast ausschließlich nur von den besitzlosen Frauen sprechen konnte.

Im frühen Mittelalter waren Geistliche und fahrende Spielleute die Lehrer der vornehmen Frauen. Sie vermittelten ihnen einen Grad von Bildung, der zwar an sich gering genug war, aber immerhin den der Männer im allgemeinen übertraf. Hieß es doch, daß Gelehrsamkeit den Mann furchtsam und weibisch mache und daher möglichst zu vermeiden sei.136 Manche Burgfrau konnte nicht nur die Heiligenlegenden, sondern auch die Bibel im Urtext lesen. Die traurigen, durch die unaufhörlichen inneren Wirren verursachten Zustände, verbunden mit dem Einfluß der protestantischen Kirche, die aller Frauenbildung durchaus abhold war, hemmten im Norden Europas die Weiterentwicklung der geistigen Hebung des weiblichen Geschlechts. Im Süden dagegen, vor allem in Italien, wo nicht wie im deutschen Reich die unter dem Deckmantel religiöser Kämpfe geführten Kriege der Fürsten untereinander allen Wohlstand untergraben, die Gemüter erhitzt und mit dem schlimmsten Fanatismus, dem religiösen, erfüllt hatten, wurden die Thore der Wissenschaft den Frauen weiter geöffnet als je vorher.

Auf klassischem Boden war die antike Kunst und Wissenschaft zu neuem Leben erwacht. Alle Umstände wirkten zusammen, um diese Wiedergeburt zu ermöglichen. Die Kleriker, die die Sprache des Horaz und des Cicero nicht untergehen ließen, die Kreuzfahrer, die nicht nur das Morgenland, sondern auch das Land Homers und Platos wieder entdeckten, die fahrenden Sänger, die ihre Weisen nach denen heidnischer Dichter formten, sie alle bahnten dem Zeitalter der Renaissance die Wege, und die blühenden Handelsstädte mit ihrem freien Bürgertum, die glänzenden Fürstenhöfe mit ihren an Mitteln und Muße reichen Bewohnern bildeten den Nährboden, aus dem es seine Lebenskraft sog. Auch die Religion war kein Hindernis; der Glanz der Kirche hatte die weltentsagenden Lehren des ursprünglichen Christentums längst vergessen machen.

Die Frauen nahmen, soweit sie den begüterten Volksklassen angehörten, ohne darum kämpfen zu müssen an den geistigen Schätzen teil, die in fast unerschöpflicher Fülle gehoben wurden. Ihre Zeit und ihre Kräfte wurden nicht mehr durch die umfangreiche hauswirtschaftliche Thätigkeit früherer Jahrhunderte in Anspruch genommen, da Handwerk und Industrie die Herstellung einer großen Menge Gebrauchsgegenstände übernommen hatten und die grobe tägliche Arbeit ausschließlich den Mägden überlassen blieb. So war es nur eine natürliche Folge der Befreiung des begüterten Teils des weiblichen Geschlechts von einförmiger Arbeitslast, daß er an der Kunst, die ihn umgab, an der Wissenschaft, von der er reden hörte, lebhafteres Interesse nahm und daß einzelne, besonders begabte Frauen gelehrte Berufe ergriffen, oder künstlerisch thätig waren. In den Häusern der Handelsherrn und den Palästen der Fürsten genossen die Kinder beiderlei Geschlechts von humanistisch gebildeten Erziehern denselben Unterricht. Hervorragende Pädagogen widmeten ihre ganze Kraft der Heranbildung ihrer Zöglinge, sodaß z.B. eine Cäcilia Gonzaga unter Leitung Vittorinos de Feltre schon mit zehn Jahren die klassischen Sprachen vollkommen beherrschte.137 Aber nicht einseitige Gelehrsamkeit war das Ziel der Erziehung, vielmehr war es die harmonische Ausbildung der ganzen Persönlichkeit, die Individualisierung des einzelnen Menschen.138 Die große Errungenschaft der Renaissance für das weibliche Geschlecht lag demnach nicht darin, daß die Universitäten den Frauen geöffnet wurden und der Ruhm einzelner weiblicher Gelehrten die damalige Welt erfüllte, sondern in der Anerkennung der Frau als eines selbständischen Menschen. Die höhere Form des Umganges zwischen den Geschlechtern, von dem die italienischen Novellisten139 und Biographen erzählen, ist allein schon ein Beweis dafür. Der Inhalt der Geselligkeit bestand nicht mehr allein in den Freuden der Tafel und der Liebe, das Weib war nicht mehr nur Schaffnerin und Geliebte, sie nahm an wissenschaftlichen Unterhaltungen teil, vor ihr trugen die Dante, Petrarca, Boccaccio ihre Dichtungen vor, und ihr reifes Urteil wurde dem der Männer gleich geachtet, ja häufig wog es schwerer, als jenes.140 Frauen, wie Katharina Cornaro in Venedig, Isotta Malatesta in Rimini, Aemilia Pia in Urbino, Isabella von Este in Mantua, Veronica Gambarra in Bologna waren der Mittelpunkt geistig lebendiger Kreise, von deren Meinung der Ruhm so mancher Dichter und Künstler abhing. Die größere Freiheit, welche die Frauen der Renaissance genossen, die Selbständigkeit, mit der sie ihren eigenen Ueberzeugungen und Gefühlen folgten, hat religiöse und moralische Zeloten veranlaßt, sie als ganz besonders sittenlose Geschöpfe hinzustellen, und manche führen sie noch heute als Beispiele dafür an, daß das Weib verderbe, wenn es dem Manne sich gleich stellen wolle. Ein Vergleich jedoch zwischen den im allgemeinen geistig tief stehenden Frauen Frankreichs und Englands im 15. und 16. Jahrhundert mit den hochgebildeten Frauen Italiens zur gleichen Zeit, muß durchaus zu Gunsten dieser entschieden werden.141 Sie waren keine stillen stumpfen Dulderinnen oder hinterlistige Intrigantinnen, sie zerrissen daher häufig die Bande entwürdigender Ehen und folgten der Stimme ihres Herzens, und diese höhere Sittlichkeit schloß von selbst leichtfertige Sittenlosigkeit gerade bei den bedeutendsten unter ihnen aus.

Wo aber die allgemeine Bildung der Frauen in einseitige Gelehrsamkeit ausartete und wo Frauen als Künstlerinnen, Dichterinnen oder Rednerinnen öffentlich auftraten, machte sich ein Charakterzug besonders bemerkbar: ihre Wissenschaft wie ihre Kunst trugen ein völlig männliches Gepräge, und das höchste Lob, das ihnen gezollt wurde, war das, einen männlichen Geist zu haben. Schon die Theologin Boulonnois, die im 13. Jahrhundert in Bologna predigte und Professor wurde,142 war wegen der "männlichen Kraft" ihrer Rede berühmt. Novella d'Andrea, die holdselige Lehrerin des kanonischen Rechts und Magdalena Buonsignori, die gepriesene Verfasserin von "de legibus connubialibus"143 waren Rechtsgelehrte von "männlichem Scharfsinn". Isotta Nogarola, die vor Päpsten und Kaisern Vorträge hielt, Cassandra Fedele, die in Padua dozierte, Ippolita Sforza, die auf dem Kongreß zu Mantua den Papst begrüßte, Isikratea Monti und Emilia Brembati, deren Redekunst Hunderte von Zuhörern anzog—sie alle sahen ihren höchsten Ehrgeiz darin, ihr Geschlecht vergessen zu machen. Und so sehr war diese Auffassung gang und gäbe, daß sogar bedeutende Frauen vor sich selbst das Gelübde der Keuschheit ablegten, weil sie zwischen dem Dienst der Wissenschaft oder Kunst und dem physischen Leben des mütterlichen Weibes keine harmonische Verbindung fanden. Zu ihnen gehörte Vittoria Colonna, die gefeierte Dichterin, die unsterbliche Freundin Michelangelos.144 Auch sie vermochte, trotz der geistigen Höhe, auf der sie stand, trotz der geistigen Kraft, die ihr eigen war, die Kluft zwischen dem Weibe als Geschlechtswesen und dem Weibe als Künstlerin und Gelehrte nicht zu überbrücken. Und an diesem Punkt mußten die Frauen der Renaissance scheitern, weil die Rolle, die sie als ausübende, nicht nur als anregende und urteilende Kräfte im geistigen Leben spielten, nicht das Ergebnis einer aus der inneren Entwicklung des gesamten weiblichen Geschlechts herauswachsenden Bewegung, sondern nur eine spontane Befreiung einzelner Frauen aus geistiger Gebundenheit war. Darum blieb diese Erscheinung auch ohne tiefgreifende Folgen; sie war nicht einmal ein ausreichender Beweis für die geistige Ebenbürtigkeit der Frauen, weil sie zu ängstlich in die Fußstapfen der Männer traten, statt zu zeigen, daß sie auch ihren eigenen Weg zu gehen wissen.

Durch oberflächliche Beurteilung könnte aus den zahllosen Schriften jener Zeit über die Frauen, ihren Ruhm und ihre Fähigkeiten eine tiefgehende Frauenbewegung gefolgert werden. Eine nähere Kenntnis jedoch beweist, daß viele Schriftsteller, der antikisierenden Mode folgend, einen wahren Heroenkultus trieben und jeder ein Plutarch zu sein glaubte, wenn er Biographien berühmter Männer schrieb. Solche berühmter Frauen konnten nicht ausbleiben, da sie überall mit im Vordergrund des geistigen Lebens standen. Boccaccio ging zuerst mit dem Beispiel voran und schilderte in seiner lateinisch geschriebenen Abhandlung: De casibus virorum et feminarum illustrium eine Reihe hervorragender Frauen von den Griechen an bis zu seiner Zeit. Wie wenig er dadurch zu einem Vorkämpfer der Frauenfrage wurde, zeigt seine heftige Satire auf das weibliche Geschlecht: Il Corbaccio. Zahlreich waren seine Nachahmer;145 sie suchten einander nicht durch Geist und Witz, sondern durch die Masse der verherrlichten Frauen zu übertreffen, bis schließlich Peter Paul Ribera durch sein Werk über die unsterblichen Triumphe und heldenhaften Abenteuer von 845 Frauen alle in den Schatten stellte. Es war nur ein Schritt weiter auf dem einmal betretenen Wege, wenn mit großem Aufwand von tönenden Worten nunmehr der höhere Wert des weiblichen Geschlechts vor dem männlichen gepriesen146 und die Frage zum Stoff gesellschaftlicher Unterhaltung wurde, an dem Redekunst und geistreicher Witz sich übten. Einen tieferen Eindruck hinterließ diese ganze Litteratur auf die Dauer in Italien nicht, weil sie dem Bedürfnis zu fern lag und nur für jene wenigen Frauen von Interesse sein konnte, die dank ihrer günstigen äußeren Verhältnisse sich mit gleichen geistigen Waffen mit den Männern zu messen vermochten.

Ihre Zahl war, trotz der 845 berühmten Frauen Riberas, im Verhältnis zur Allgemeinheit und zu der Zeitspanne, auf die sie sich verteilten, nur gering. Auch Spanien, dessen Frauen sich damals mehr als andere ihres männlichen Geistes wegen rühmten, brachte nur wenige wirklich hervorragende weibliche Gelehrte hervor, unter denen die Theologin Isabella von Cordoba147 und die in vierzehn Sprachen gleich gewandte Rednerin Juliana Morelli von Barcelona sich besonders auszeichneten.

Während in Italien und Spanien die Frauen, ohne darum kämpfen zu müssen, gewissermaßen selbstverständlich an den geistigen Errungenschaften teil nahmen—als Empfangende, wie als Gebende, war ihre Lage in Frankreich, England und vor allem in Deutschland eine durchaus andere. Sie waren gedrückt durch die wirtschaftliche Lage, und Wissenschaft und Kunst gelangte nur durch zweite und dritte Hand zu ihnen. Darum entstand zunächst nur in wenigen Frauen durch das Beispiel der Italienerinnen der Wunsch nach geistiger Fortbildung, nach intellektueller Gleichberechtigung. Und er trat—bezeichnend genug für die Zustände in Mitteleuropa—häufig in Gemeinschaft mit dem Bedürfnis nach einem Broterwerb auf. Die französische Schriftstellerin Christine de Pisan ist ein klassisches Beispiel dafür.148 Früh verwitwet, sah sie sich gezwungen, ihre Kinder zu ernähren und groß zu ziehen. Da sie eine, für die Ansichten ihrer Zeit, des 15. Jahrhunderts, gute Erziehung genossen hatte, bildete sie sich mit eiserner Energie weiter aus und ermöglichte es, von ihrer Schriftstellerei mit ihren Kindern leben zu können. Ihr Roman von der Rose, ihre geistvolle Geschichte Karls V. machten ihr über die Grenzen ihres Vaterlandes hinaus einen Namen. Für die Beurteilung der Frauenfrage jener Zeit ist jedoch ihre Streitschrift "La cité des dames" besonders interessant. Sie schilderte darin das Leben und Wirken der italienischen Juristin Novella d'Andrea, um, daran anknüpfend, für die wissenschaftliche Bildung der Frauen einzutreten, und erklärte zum Schluß, daß die Männer nur aus dem Grunde dagegen seien, weil sie fürchteten, die Frauen könnten klüger werden als sie. Christine de Pisan genießt den Ruhm durch diese Arbeit die erste Schrift zur Frage der Emanzipation der Frauen geschrieben zu haben; sie war, infolge ihres eigenen Lebenskampfes, prädestiniert dazu. Nicht der Süden, der über seine Kinder einen solchen Ueberfluß an Reichtum und Schönheit ausschüttete, daß auch die Frauen nicht abseits stehen konnten, sondern die Länder Mittel- und Nordeuropas, wo der Kampf ums Dasein alle, auch die Frauen erfaßte, waren der Nährboden der Frauenfrage und der Frauenbewegung. Diejenigen, die sich der Not und Unterdrückung ihres Geschlechts zuerst bewußt wurden und sie in Worte zu fassen wagten, konnten natürlich nicht die Allermißhandeltsten sein; sie mußten auf einer gewissen Höhe der Bildung und des Verständnisses stehen. Denn die tiefste Not macht stumpf; sie zerstört alle Thatkraft; sie läßt selbst das Gefühl der Unzufriedenheit mit dem eigenen Elend nicht aufkommen.

Die erste Nachfolgerin Christinens in Frankreich war darum auch eine Frau desselben Standes wie sie: Mademoiselle de Gournay, die Adoptivtochter Montaignes. Sie proklamierte die Gleichberechtigung der Geschlechter mit Ausnahme der Wehrpflicht. Einen direkten praktischen Erfolg hatten diese Bemühungen selbstverständlich nicht, aber sie wirkten im Verein mit dem Einfluß des Humanismus, dem Aufblühen von Kunst und Litteratur und dem durch zunehmende Ausbeutung des Volks wachsenden Wohlstand der oberen Klassen auf die Erhöhung der Frauenbildung. Was Geist und Wissen betrifft, ragte eine Königin, die beinahe zu einer sagenhaften Gestalt geworden ist, aus der Menge gelehrter Frauen hervor: Margarete von Navarra, die Schwester Franz' I.149 Ihre Erzählungen, ihre Gedichte, vor allem aber ihr Briefwechsel, geben den Geist des 16. Jahrhunderts mit all seinem Leichtsinn und seiner Grazie lebendig wieder, sie weisen aber auch überall die Spuren der Nachahmung italienischer Vorbilder auf. Ihre gleich kluge, aber, im Gegensatz zu ihr, sittenlose Namensschwester, Margarete von Valois, die Gattin Heinrichs IV.150, schrieb fünfzig Jahre später einen selbständigeren Stil und verfaßte, voller Verachtung für die sie umgebende schwächliche und gemeine Männerwelt, trotzend auf ihren energischen Geist, eine Schrift über die Ueberlegenheit des weiblichen Verstandes.

Bedeutende Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiet haben die Frauen Frankreichs jedoch nicht aufzuweisen. Eine einzige nur ragt aus der Menge hervor: Anna, die Tochter des gelehrten Philologen Tanneguy Lefèbre und Gattin seines unbedeutenden Schülers André Dacier. Die ersten französischen Uebersetzungen des Plautus und Aristophanes, des Terenz und vor allem des Homer stammen von ihr, und ihre Streitschrift: Traité des causes de la corruption du goût, worin sie die Angriffe Lamottes gegen die Ilias und die Odyssee energisch zurückwies, hat einen dauernden Wert behalten. Daß Anna Dacier so allein steht, ist leicht begreiflich, denn die Gelehrsamkeit, die ein Mittel geistiger Befreiung, vertieften und verfeinerten Lebens für alle hätte werden sollen, wurde zur Modelaune der "guten Gesellschaft", die sich schließlich bis zu lächerlichen Verzerrungen verstieg. Die Frauen fanden, wie in Italien, die Harmonie zwischen ihrer weiblichen Natur und ihrer wissenschaftlichen Bildung nicht. Auch sie entsagten vielfach der Liebe und der Mutterschaft, um sich ungestört ihren Studien zu widmen. So brachten z.B. die Précieuses des Hotel Rambouillet die gelehrten Frauen in berechtigten Verruf, und wenn Molière in seinen Lustspielen Précieuses ridicules und Femmes savantes ihrer Unnatur tödliche Streiche versetzte, so zeigte er sich damit nicht als Feind, sondern als Freund des weiblichen Geschlechts.

Weit mehr als auf die geistige Entwicklung Frankreichs hatte die Wiederbelebung des klassischen Altertums auf die Deutschlands eingewirkt. Aber die Zeiten waren zu schwer, die Masse des Volks zu arm, die Frauen zu tief befangen in dem engen Kreis ihrer häuslichen Sorgen, als daß sie in nennenswerter Weise daran hätten teilnehmen können. Erst sehr allmählich drang der Geist der neuen Zeit aus den Stuben der Gelehrten und den Hörsälen der Universitäten auch zu ihnen. Während das fünfzehnte und sechzehnte Jahrhundert die Blütezeit weiblicher Gelehrsamkeit in Italien, in Spanien, zum Teil auch in Frankreich war, setzte sie in Deutschland erst im Anfang des siebzehnten Jahrhunderts ein. Viel früher beschäftigten sich jedoch die Humanisten mit der theoretischen Erörterung der Frauenfrage, wie sie die italienische Renaissance dadurch aufgestellt hatte, daß sie den Frauen die Pforten zur klassischen Bildung nicht verschloß. Was dort ohne Kampf unter dem unmittelbaren Eindruck der großen geistigen Errungenschaften geschah, darüber mußte der grüblerische Deutsche erst langatmige Theorieen aufstellen, und der langsame, künstlich niedergehaltene Geist der deutschen Frau konnte die fremde Nahrung nur in homöopathischen Dosen vertragen. Der erste Gelehrte, der als Vorkämpfer dieser Art Frauenfrage gelten kann, war der merkwürdige platonisch-christliche Philosoph Cornelius Agrippa von Nettesheim. Seine Schrift über den Vorzug des weiblichen Geschlechts,151 die 1505 erschien, liest sich zum Teil wie eine moderne Verteidigung des Rechts der Frauen auf Bildung. Er geißelt die Erziehung der Mädchen zur Faulheit und erklärt, daß nur sie daran schuld sei, wenn die Frauen ihre Fähigkeiten nicht entwickeln und den Beweis ihrer der männlichen gleichwertigen Geisteskraft nicht liefern könnten. Das mystisch-phantastische Beiwerk erdrückt freilich häufig den klaren Gehalt seines Werkes. Von seinem Erscheinen ab nahm der Federkrieg für und wider die höhere Frauenbildung kein Ende. Die Gegner verstiegen sich sogar bis zu der Behauptung, daß die Weiber keine Menschen seien und forderten dadurch die Freunde, wie Simon Gedicke, Andreas Schoppius und Balthaser Wandel zur Verteidigung heftig heraus.152 Trotz aller theoretischen Auseinandersetzungen aber blieb die weibliche Bildung auf die elementarsten Kenntnisse beschränkt; eine Charitas Pirkheimer, die im Hause ihres Bruders die Leuchten deutscher Kunst und Wissenschaft versammelt fand, und, ähnlich den Prinzessinnen an den Höfen italienischer Mäcene, zwischen ihnen lebte, gehörte zu den sehr vereinzelten Ausnahmen.153 Der Adel war verroht, das Bürgertum beschränkt und nüchtern, die Fürstenhöfe arm und klein. Erst mit dem 17. Jahrhundert trat ein Wandel ein. Aber gerade jetzt, wo die Gelehrsamkeit der Männer etwas Müdes, Unproduktives, Epigonenhaftes an sich trug, konnte auch das endlich zum Vorschein kommende Bedürfnis der Frauen nach höherer Bildung nicht in lebenspendender Weise befriedigt werden. Wohl lernten Fürstinnen und Gelehrtentöchter die klassischen Sprachen, wohl wurden Wunderkinder, wie Anna Marie Kramer, angestaunt, die mit 12 Jahren alte Professoren in der Disputation besiegten, wohl brachten einzelne Frauen154 es zu einem solchen Grade von Gelehrsamkeit, daß ihre Arbeiten nicht gleich mit ihnen starben, wohl wurden Ströme von Tinte zu ihrem Lobe verschrieben,155 aber keine einzige, wirklich durchbildete, geistig reife, und dabei weibliche Persönlichkeit ist unter ihnen zu finden. Die Gelehrsamkeit haftete nur an der Oberfläche, sie war nichts weiter als jener "Wissenskram" Fausts, den starke Naturen abschütteln, wie bunte Lappen, um von innen heraus erst sie selbst zu werden. Einen Versuch der Art hat vielleicht Elisabeth von der Pfalz, die Tochter des unglücklichen Winterkönigs gemacht, die durch großes Elend zu tieferer Weltanschauung gelangte. Sie war zuerst eine eifrige Schülerin von Descartes gewesen, mit dem sie in regem Briefwechsel gestanden hatte, und warf schließlich all ihre gelehrten Bücher bei seite, die ihr Gemüt unbefriedigt ließen, und der Hunger nach einem vollen Lebensinhalt durch alle eingelernte Weisheit nicht zu stillen war. So wandte sie sich der mystischen Sekte der Labadisten und schließlich den Quäkern zu, weil auch sie die Einheit zwischen Leben und Wissen nicht fand. Zu ihren Freunden gehörte jene weit über ihr Verdienst bewunderte Niederländerin Anna Maria von Schurmann. Man pries sie als das Wunder des Jahrhunderts, als zehnte Muse. Und doch litt auch sie Schiffbruch im Glauben an sich selbst und ihre Weisheit und folgte ebenfalls, eine schlichte Büßerin, dem neuen Propheten Jean Labadie.

Das Schicksal der gelehrten Königin Christine von Schweden gestaltete sich kaum anders; auch ihr Wissen wurde nicht Gehalt und Bereicherung ihres Daseins, auch sie suchte schließlich durch ihren Uebertritt zum Katholizismus in der Religion das was sie bisher nicht gefunden hatte: Befriedigung für ihr vernachlässigtes Gemüt.

Die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer allgemeineren Bildung des weiblichen Geschlechts, die nicht gelehrte, sondern denkende, für die Erziehung der eigenen Kinder fähige Frauen schaffen sollte, ließ allenthalben den Wunsch nach höheren Schulen für Mädchen laut werden. In England, wo die weibliche Schulbildung eine sehr mangelhafte war, trat der Dissenter und treue Anhänger Wilhelms von Oranien, Daniel Defoe,156 für die Gründung einer Frauenakademie ein, indem er erklärte: Wenn Wissen und Verstand überflüssige Zuthaten für das weibliche Geschlecht wären, so hätte ihnen Gott nicht die Fähigkeiten dazu verliehen,157 und Mary Astell,158 die mit Christine de Pisan als Vorkämpferin der Frauenbewegung in eine Reihe gestellt werden kann, unterwarf die Erziehung des weiblichen Geschlechts einer scharfen Kritik. Sie schlug vor, Anstalten zu gründen, in denen nicht nur die Mädchen in den Wissenschaften unterrichtet, sondern auch die alleinstehenden, unzufriedenen, weil unthätigen Frauen zu nützlicher Arbeit im Dienste der Armen und Kranken angehalten werden sollten.159 Mit logischer Schärfe wandte sie sich gegen das Recht des Stärkeren: "Wenn durch Naturgesetz jeder Mann jeder Frau überlegen ist, so dürfte selbst die größte Königin nicht regieren, sondern ihrem letzten Diener gehorsam sein ... Wenn bloße Stärke das Recht zu herrschen giebt, so sind wir jedem Lastträger Gehorsam schuldig ... Aber der kräftigste ist nicht immer der weiseste Mann ... Geist ist ein Geschenk, das Gott unparteiisch unter die Geschlechter verteilte."

Aus dem Ton ihrer Sprache geht deutlich hervor, daß keine zaghafte, unselbständige Frau ihn gebraucht hat. Denn trotz der mangelhaften Bildung stand die Engländerin, was ihre Stellung in der Gesellschaft und ihren Charakter betrifft, über den Frauen des nördlichen Kontinents. Die freiheitliche politische Entwicklung, die schon damals aus jedem Mann einen Staatsbürger mit den Rechten und Pflichten eines solchen gemacht hatte, konnte auch an der Frau nicht spurlos vorübergehen. Und die großen Herrscher ihres Geschlechtes mußten die gesamte Meinung über die Frau günstig beeinflussen; vor allem aber lebten Traditionen einer Vergangenheit in ihnen fort, in der die Frauen der höheren Stände politische Rechte besessen hatten. Die Großgrundbesitzerinnen aus den alten eingesessenen Familien und die freien Bürgerinnen der Städte sandten ihre Vertreter ins Parlament. Staatliche Aemter, so das der Friedensrichter, wurden häufig von Frauen bekleidet. Erst auf das Betreiben des berühmten Juristen, Sir Edward Coke, der sich auf die Vorschriften des Neuen Testaments berief und eine Frau nicht einmal als Zeugin vernehmen wollte, wurde das weibliche Geschlecht Anfang des 18. Jahrhunderts vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen.160 In Anna Clifford verkörperte sich kurz vorher noch einmal die ganze stolze Selbständigkeit der englischen Staatsbürgerin. Jahrelang protestierte sie gegen die Vergewaltigung ihrer Rechte; als sie unter Karl II. ihr Wahlrecht ausübte, ihre Wahl jedoch beanstandet wurde und die Regierung an Stelle ihres Kandidaten einen anderen aufstellte, erklärte sie ihr: "Ein Usurpator hat mich vergewaltigt, ein König hat mich verachtet, aber ein Unterthan wird mich nicht beherrschen. Ihr Mann wird Westmoreland nicht vertreten."

Der Kampf um die mit Füßen getretenen Grundrechte des englischen Volkes und die Declaration of rights, sowie ihre gesetzliche Bestätigung im Jahre 1689 mußten auch in das geistige Leben der Frau eingreifen, wenn sie auch persönlich unberücksichtigt blieb. Steigerte doch die Erweiterung und Befestigung der Rechte der Bürger, die Einschränkung der Befugnisse der Krone die allgemeine Sicherheit und das Selbstbewußtsein jedes Einzelnen. Alle diese Ursachen wirkten zusammen, um die Anfänge der Frauenfrage in England anders zu gestalten, als auf dem Kontinent. Sie spitzte sich gleich zu einer rechtlichen und politischen Frage zu, und der Kampf um die intellektuelle Gleichberechtigung trat mehr in den Hintergrund. Daher werden wohl die Namen derer genannt, die wie Anna Clifford, ihre politischen Rechte verteidigten, aber der Typus der gelehrten Frau tritt nur ganz vereinzelt auf. Das Interesse für die Wissenschaften äußerte sich weit mehr durch Gründung und Unterstützung gelehrter Anstalten—nicht weniger als zwölf Colleges wurden vom 14. bis zum 16. Jahrhundert von Frauen gegründet161—als durch produktive Geistesarbeit. Keiner dieser Frauen fiel es ein, eine Hochschule für ihr eigenes Geschlecht ins Leben zu rufen. Defoes Plan und Mary Astells Vorschlag blieben somit unbeachtet.

In Deutschland fanden sie—soweit es sich eben nur um Pläne handelte—zahlreiche Nachahmer. Die moralischen Wochenschriften im Anfang des 18. Jahrhunderts erörterten das Thema nach allen Richtungen hin. In Hamburg war man sogar nahe daran, eine Akademie zu gründen. Aber es kam nicht dazu. Statt dem weiblichen Geschlecht eine fruchtbare allgemeine Bildung zu vermitteln, vermehrte sich nur die Zahl einseitiger "gelehrter Frauenzimmer". Gottsched, der lange Zeit der litterarische Alleinherrscher war, sang ihnen unverdiente Loblieder, während seine weit klügere Frau sich in ihren Briefen wiederholt über die Frauen lustig machte, deren sehnsüchtig erstrebtes Ziel der Doktorhut war. Thatsächlich erwarben ihn Frauen, die durch den Mangel selbständiger Leistungen deutlich genug zeigten, daß mehr Eitelkeit und Ehrgeiz, als Talent und Wissensdurst die Triebfedern ihres Strebens waren. Zu den wenigen Ausnahmen gehörte Dorothea von Schlözer, die unter anderem ein dem weiblichen Geschmack scheinbar so fernab liegendes Thema, wie die russische Münzgeschichte, behandelte. Die hervorragendste aller gelehrten Frauen Deutschlands, die freilich weit in die moderne Zeit hineinreicht, bedurfte zur Erhöhung ihres Ruhmes der akademischen Würden nicht: es war Karoline Herschel,162 die Entdeckerin von sechs Kometen, die große Gehilfin ihres großen Bruders.

Trotz des absprechenden Urteils, das im allgemeinen über die weiblichen Gelehrten des 17. und 18. Jahrhunderts zu fällen ist, dürfen doch die Dienste nicht vergessen werden, die sie der Frauenbewegung leisteten: sie brachten durch eigenes energisches Heraustreten aus dem gewöhnlichen Rahmen des Frauenlebens die Frage der höheren weiblichen Bildung in Fluß und auf sie ist es mit zurückzuführen, daß ihre Lösung die erste Aufgabe der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung, ja die eigentliche Triebfeder ihrer Entstehung wurde.

Um aber das Bild der Frau der oberen Stände bis zur Schwelle des 19. Jahrhunderts, also bis zu der Zeit, von der ab eine planmäßige Frauenbewegung überall zum Durchbruch kam, zu vollenden, darf die französische Beherrscherin der Salons des vorigen Jahrhunderts nicht vergessen werden. In den zahllosen Memoiren jener Zeit spiegelt sich das Bild ihres Wesens wieder: ihre Grazie und ihre Frivolität, ihre Gefühlsroheit und ihre Sentimentalität, ihre tiefe Erniedrigung und ihr Erwachen. Selbst durch die dicken Mauern der Klöster, in denen die jungen Mädchen erzogen wurden, schlüpfte die Lascivität: so schmiedete eine der Maitressen Ludwigs XV. hier schon als Schülerin den Plan, durch den sie den König einfangen wollte.163 Glanz und Vergnügen war Aller Sehnsucht; eine Ehre war's, die Heldin eines Skandals zu sein und die Kavaliere des Hofes konnten sich der Verfolgungen hoher Damen kaum erwehren.164 Die Ehe war ein zwischen den Eltern des Paares abgemachtes Geschäft. Es widersprach durchaus der Sitte, galt für altmodisch und lächerlich, wenn die Gatten einander Liebe zeigten. Die Frau hatte ihre Liebhaber, der Mann seine Maitressen. Bei der umständlichen Morgentoilette empfing die Dame des Hauses ihre ersten Besuche; abends in der kleinen, dicht verschlossenen Theaterloge, die auch gegen den Zuschauerraum durch Vorhänge geschützt werden konnte, nachts auf den üppigen Maskenbällen hatte sie ihre rendez-vous. Wie die Mode alle Natur unterdrückte, die Taille gewaltsam einzwängte, die Hüften durch Reifröcke ins Ungeheuerliche vergrößerte, die Haare durch Puder ihrer Farbe beraubte, das Gesicht durch Schminken und Schönpflästerchen zur Maske machte, so waren auch alle natürlichen Gefühle erstickt und verzerrt. Liebe, Kunst, Wissenschaft—alles stand nur im Dienst der Genußsucht. Die vielgerühmte geistreiche Konversation des 18. Jahrhunderts war schillernd und oberflächlich, nur auf Triumphe der Eitelkeit berechnet. Für die Korruption des weiblichen Geschlechts spricht jedoch eine Thatsache lauter als alles andere: die Verachtung der Mutterschaft, das Verleugnen des Kindes. Kaum geboren, schickte die Mutter es aufs Land zu einer Amme; es selbst zu nähren, verbot die Rücksicht auf die Gestalt und die Forderung des geselligen Lebens. Zurückgekehrt, wurde es einem Hofmeister, oder einer Gouvernante übergeben, die so früh als möglich einen jungen Herrn oder eine junge Dame aus ihm machten. Daß es eine fröhliche Kindheit für diese armen Geschöpfe nicht gab, beweisen die steifen Toiletten—Miniaturausgaben der Anzüge Erwachsener—die geschminkten Kinderwangen und gepuderten Löckchen. Das Kloster löste schließlich die Erziehung durch die Gouvernante ab.165 Und währenddessen ging die Mutter dem Vergnügen nach, ohne selbst zu wissen, daß sie in dieser Hetzjagd dasjenige suchte, was ihr verlassenes Kind ihr hätte bieten können: ein innerlich reiches Leben.

Aber während auf der einen Seite ihr Gemütsleben abstarb und über all den schönen und klugen Frauen jener Zeit ein Schatten von Trauer ruht, entwickelte sich auf der anderen Seite ihr Verstand, ihr kritisches Urteil in einem bisher unbekannten Grade, und die Frau wurde die Herrscherin nicht nur im Reiche der Geselligkeit, der Mode, der schönen Künste, sondern auch im Reiche der Politik. Die Könige, die Minister und Diplomaten wurden in ihren Entschlüssen von ihr gelenkt, in ihren Sympathieen und Antipathieen von ihr beeinflußt.166 In den Salons der Gräfin Boufflers, der Freundin des Prinzen Conti, der Du Barry, der Estrades, der Herzogin von Gramont, der Prie und der Langeac liefen die Fäden der inneren und äußeren Politik zusammen. Das Reich der Frauen war, wie Montesquieu sagte, ein Staat im Staate: "Wer die Minister handeln sieht und die Frauen nicht kennt, die sie beherrschen, ist wie jemand, der eine Maschine arbeiten sieht, aber die Kräfte nicht kennt, durch die sie bewegt wird."167 Diese Hintertreppenpolitik, welche die Frauen treiben mußten, weil sie öffentliche Rechte nicht besaßen, wirkte natürlich äußerst nachteilig auf ihren Charakter; denn je schlauer und intriganter sie waren, desto mehr erreichten sie. Andererseits wurde ihr Interesse für die Fragen des öffentlichen Lebens dadurch erweckt, und während die große Courtisane und begabte Diplomatin, Marquise de Tencin zu Gunsten ihrer Liebhaber und ihrer korrumpierten Gesellschaft politisierte und intriguierte,168 traten die Frauen des Bürgertums, eine Necker, eine Roland, für die Vorkämpfer der Revolution in die Schranken der politischen Arena.

Auch die Revolution des Geistes, die von Diderot, d'Alembert, und ihren Freunden, den Encyklopädisten, getragen wurde, fand Unterstützung durch die Frauen. Aber diese Unterstützung darf nicht überschätzt werden. Nur zu oft war es das Bedürfnis nach neuen Sensationen, das den modernen Philosophen die Salons und die Herzen öffnete. Alle Genüsse hatten diese Frauen durchkostet; sie haschten nur begierig nach einem neuen Genuß. Daher ist die entschieden frauenfeindliche Richtung der Encyklopädisten leicht zu erklären, ebenso wie der bei dem lebendigen geistigen Leben zunächst überraschende Umstand, daß keine Frau es zu großen schöpferischen Leistungen brachte. Während aber ein Voltaire die Frauen verspottete, ein Montesquieu ihnen alle Gaben des Geistes absprach und nur ihre körperlichen Reize gelten ließ,169 war es Rousseau, der die Fehler und Schwächen des weiblichen Geschlechts erkannte, um mit feinem psychologischen Verständnis ihren Ursachen nachzuspüren und sie von da aus zu bekämpfen. Wenn er dabei über das Ziel hinausschoß und die Frauen, die, losgerissen von jedem festeren Grund ihres Daseins, zu seiner Zeit halt- und ziellos umherschweiften, nur im Haus und für das Haus erzogen wissen wollte, so wiegte diese eine Uebertreibung sehr leicht gegenüber den Diensten, die er den Frauen geleistet hat. Unnachsichtig in seiner Kritik, erklärte er doch zugleich viele ihrer Schwächen: eine Frau, die sechs Stunden am Tage zum Anziehen braucht, meinte er, zeigt dadurch, daß sie nichts Besseres zu thun hat, um ihre Langeweile zu töten.170 Der Kindheit und der Jugend wollte er die harmlose, ungebundene Heiterkeit,171 dem Weibe die reine Liebe wiedergeben, denn nicht ihre Eltern haben den Gatten zu wählen, sondern ihr eigenes Herz.172 Er hielt ihr den Spiegel der Natur vor Augen, damit sie ihre eigene innere und äußere Unnatur beschämt erkennen möchte. Er geißelte rücksichtslos ihren Müßiggang, und wandte sich an beide Geschlechter, wenn er ausrief: Wer in Unthätigkeit verzehrt, was er nicht selbst verdient hat, ist ein Dieb.173 Das erlösende Wort jedoch für die eingeschnürte Frauenseele war dies noch nicht; er fand es in der kurzen Weisung: werde Mutter! Nähre dein Kind an deinem eigenen Busen, hüte es, erziehe es, und von selbst wird die Sittenlosigkeit verschwinden, das Gefühlsleben zur Natur zurückkehren, werden die Eheleute sich innig verbunden fühlen; denn sobald die Frauen wieder anfangen, Mütter zu sein, werden die Männer es lernen, wieder Gatten und Väter zu werden.174

Mit diesem Hinweis auf die Verachtung der Mutterschaft hatte Rousseau die verborgene Wunde der Frau des 18. Jahrhunderts aufgedeckt. Da er aber kein Prophet im Sinne naiver Gläubiger war, aus dessen Kopf völlig neue Gedanken unvermittelt aufsteigen, wie Athene aus dem Haupte des Zeus, sondern nur einer jener genialen Männer, die das geheime Leid ihrer Nebenmenschen, ihr wortloses Seufzen und Sehnen zuerst vernehmen und aussprechen, so begrüßten zahllose ihn als ihren Erlöser. Sagte er doch nur, was sie selbst dumpf empfunden hatten, wies er ihnen doch nur den Weg, den sie unsicher tappend, wie Blinde, selbst schon suchten. Nirgendwo zeigt sich diese Wirkung deutlicher als in den wundervollen Memoiren der Madame d'Epinay. Für eine kommende Zeit und ein neues Geschlecht mit jugendkräftigen Gliedern und warm pulsierendem Herzensblut, schrieb Rousseau, derselbe Mann, der der Gegenwart das Grablied sang, den feurigen Morgengruß: Der Mensch ist frei geboren.... Stärke gewährt kein Recht.... Auf seine Freiheit verzichten, heißt auf seine Menschheit, seine Menschenrechte, ja selbst auf seine Pflichten verzichten.... Der Grundvertrag der Gesellschaft muß an Stelle der physischen Ungleichheit eine sittliche und gesetzliche Gleichheit setzen.175

Wie er damit die Grundlinien einer Revolutionierung des bestehenden Gesellschaftssystems zog, so bezeichnete er dadurch zu gleicher Zeit die Leitsätze für eine Revolutionierung der Stellung der Frau. Da aber die kräftigste Saat unfruchtbar bleiben muß, wenn sie nicht auf fruchtbaren Boden fällt, so wäre auch keiner dieser Gedanken in die Köpfe und Herzen des Volkes eingedrungen, wenn nicht die wirtschaftliche und politische Entwicklung sie dafür empfänglich gemacht hätte. Nicht die wenigen Männer, deren spekulativer Verstand ihnen die Erkenntnis der Notwendigkeit tiefgreifender Wandlungen vermittelte, machten die Revolution, sondern sie wuchs mit der Gewalt eines Naturgesetzes aus den gesamten verrotteten Zuständen heraus; und nicht die wenigen Frauen, die infolge persönlicher Begabung die ihrem Geschlecht gesteckten Grenzen überschritten, oder infolge persönlicher Schicksale ihre unwürdige Lage erkannten, machten die Frauenbewegung—zu der sittlichen mußte die materielle Not der Masse der Frauen kommen, die, herausgerissen aus Haus und Familie, in harter Arbeit den Kampf ums Dasein kämpften, damit sie entstehen konnte.


5. Die Frauen im Zeitalter der Revolution.

Nach schwächlichen, unzureichenden Versuchen friedlicher Reformen brach die Revolution aus. Sie mußte von Frankreich ausgehen, obwohl in allen Kulturstaaten die gleichen Konflikte zu Tage traten, weil gerade hier alle Umstände zusammentrafen, aus denen allein sie in ihrer ganzen welterschütternden Gewalt hervorwachsen konnte: die durch ein jahrhundertelanges frivoles Lasterleben erzeugte Korruption der herrschenden Klassen, die damit in engstem Zusammenhang stehende Verelendung des arbeitenden Volks und—nicht zuletzt—die geistige Revolutionierung der Bourgeoisie durch die Voltaire, Rousseau und die Encyklopädisten. In der französischen Philosophie des 18. Jahrhunderts finden sich alle jene Ideen, die in den Stürmen der Revolution nach Verwirklichung strebten.176

Wie diese Ideen gerade die Frauen erobert hatten, beweisen die Memoiren und Briefwechsel jener Zeit. Mit neun Jahren las Manon Philipon den Plutarch und begeisterte sich an den Gestalten antiker Helden, mit vierzehn Jahren verlor sie, eine Klosterschülerin, durch die Schriften Diderots und d'Alemberts ihren Glauben und wurde eine feurige Schülerin Rousseaus;177 ähnlich entwickelte sich ihre reizende Rivalin in der Herrschaft über die Helden der Anfänge der Revolution, Sophie de Grouchy, Marquise de Condorcet, deren erstes Andachtsbuch Mark Aurels Meditationen war und die mit kaum zwanzig Jahren Voltaires und Rousseaus Geist in sich aufnahm, um ihnen bis zum Ende treu zu bleiben.178 Aber auch andere Frauen, die in der Geschichte der Revolution eine Rolle zu spielen nicht bestimmt waren, nährten ihren Geist an denselben Quellen und gaben ihren Kindern, denen sie sich, beeinflußt durch Rousseau, wieder zu widmen lernten, das Beste, was sie selbst besaßen. Es ist kein Zufall, daß die Zeit der ersten Begeisterung für "Emile" mit der Zeit der Geburt und Kindheit der Helden der Revolution, der Robespierre, Danton, Desmoulins und vieler anderer zusammenfällt, denn in den Händen ihrer Mütter lag der Contrat social, mit der Muttermilch sogen sie die Ideale der Freiheit und Gleichheit ein.179 Die Theorieen der Denker, die Träume der Philosophen appellierten wie nie zuvor an das Gefühl und machten daher die Frauen zu ihren glühendsten Vertreterinnen. In ihren Salons versammelten sich die führenden Geister und achteten ihr Urteil als ein dem der Männer durchaus gleichwertiges, die ganze Geselligkeit war erfüllt von jenem elektrischen Fluidum, dem niemand sich entziehen kann, der in seinen Strom gerät, und das alle schlummernden Kräfte des Geistes zu reger Bethätigung auslöst.180 Während der eine Teil der Frauen sich damit begnügte für Natur, Freiheit und Gleichheit zu schwärmen, zog der andere die Konsequenzen der neuen Wahrheit und griff—es sei hier nur an eine Roland, eine Staël erinnert—nicht nur urteilend, sondern auch leitend in das Getriebe der inneren Politik ein.181 Bei der Beurteilung der Teilnahme der Frauen Frankreichs am politischen Leben darf aber ein Umstand nicht außer acht gelassen werden: der Einfluß Amerikas. Wie er sich in der Erklärung der Menschenrechte in der Nationalversammlung geltend machte, und der freiheitliche Luftzug, der von den Unabhängigkeitskriegen ausging, manch mittelalterlichen Trödel aus Europa austreiben half, so ist auch die Frauenbewegung der Revolutionszeit in vielen ihrer Züge auf ihn zurückzuführen.

Die Frauen Amerikas schürten von Anfang an den Widerstand ihres Vaterlandes gegen die englische Herrschaft. Mercy Otis Warren, die Schwester des feurigen Freiheitskämpfers James Otis, vereinigte in ihrem Salon die Führer der Bewegung; als sogar Washington von der endgültigen Trennung der Kolonieen vom Mutterlande noch nichts wissen wollte, forderte sie die Unabhängigkeit Amerikas. Sie stand mit Jefferson in lebhaftem Briefwechsel und die Unabhängigkeitserklärung zeigt deutlich die Spuren ihres Geistes. Sie und ihre Freundin Abigail Smith Adams, die Gattin des ersten Präsidenten der Vereinigten Staaten, waren aber auch die ersten Vorkämpferinnen der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Als im Jahre 1776 der kontinentale Kongreß die Verfassung zu beraten hatte, schrieb Abigail Adams ihrem Gatten: "Wenn die künftige Verfassung den Frauen keine gründliche Aufmerksamkeit schenkt, so sind wir zur Rebellion entschlossen, und halten uns nicht für verpflichtet uns Gesetzen zu unterwerfen, die uns keine Stimme und keine Vertretung unserer Interessen zusichern." Zu gleicher Zeit verlangte sie die Zulassung des weiblichen Geschlechts zu den öffentlichen Schulen und begründete ihre Forderung, indem sie erklärte, daß ein Staat, der Helden, Staatsmänner und Philosophen hervorbringen wolle, zuerst wahrhaft gebildete Mütter haben müsse. Infolgedessen wurden die Schulen den Frauen geöffnet, während der Wunsch nach politischer Gleichberechtigung für die Gesamtheit der Vereinigten Staaten unerfüllt blieb. Nur New-Jersey und Virginia verliehen als erste Staaten der Welt ihren weiblichen Bürgern das Wahlrecht—eine gesetzgeberische That, die weit über die Grenzen Amerikas hinaus das größte Aufsehen erregte.182

Alle diese Thatsachen zusammengenommen fachten die Begeisterung für die Frauenbewegung in Frankreich zu hellen Flammen an. Da der Boden dafür vorbereitet war, konnte sie nicht unfruchtbar bleiben. Der Wunsch nach höherer Bildung, um durch sie wirkungsvoller in die Kämpfe der Zeit eingreifen zu können, machte sich zunächst geltend. Die Konversation in den Salons, die Privatlektüre genügten nicht mehr und so wurde im Jahre 1786 unter Leitung von Montesquieu, Laharpe und Condorcet ein Lyceum gegründet, das bald der Sammelpunkt der hervorragendsten Frauen wurde, denen sich ein kleiner Kreis von Männern,—im ganzen etwa 700 Personen,—anschloß. Die letzten der Encyklopädisten und ihre Nachfolger lasen dort über Mathematik, Chemie, Physik, Geschichte, Litteratur und Philosophie; aber unter dem Gluthauch der Revolution wurden ihre gelehrten Vorlesungen bald zu feurigen Agitationsreden. Laharpe erschien in der phrygischen Mütze auf der Tribüne,183 und die Schüler, zu denen Madame Roland, Marquise Condorcet und Madame Tallien gehörten, wurden aus Zuhörern handelnde Personen in dem Drama, das sich draußen entwickelte.

Durch die Gründung des Lyceums war das Recht der Frauen auf Bildung anerkannt worden; sobald die Nationalversammlung zusammentrat, forderten die Frauen in Petitionen und Flugschriften die Anerkennung dieses Rechtes auch vom Staat.184 Die Konstitution von 1791 nahm zu diesen Forderungen Stellung. Talleyrand, der der Nationalversammlung den Bericht über die Neuordnung des öffentlichen Unterrichts vorlegte, widmete der Frage der Frauenerziehung und Bildung einen Abschnitt, der von den übrigen ruhigen theoretischen, ja oft trockenen Ausführungen durch seinen agitatorischen Ton auffallend absticht.185 Um die von ihm gewünschte Einschränkung der Frauenbildung auf das geringste Maß zu begründen, griff er bis auf die Frage zurück, ob Frauen als Staatsbürger anzusehen seien. Er gab von vornherein zu, daß es wie eine mit den Idealen der Revolution in schroffstem Widerspruch stehende Ungerechtigkeit erscheine, wenn eine Hälfte des Menschengeschlechts außerhalb der Verfassung stehe, aber, so fügte er hinzu, ein anderer wichtiger Umstand müsse dabei in Betracht gezogen werden: der Zweck aller staatlichen Einrichtungen muß das Glück der größten Anzahl sein; wenn die Ausschließung der Frauen von allen öffentlichen Rechten für beide Geschlechter ein Mittel ist, die Summe ihres Glücks zu erhöhen, so muß jeder Staat sie in seine Verfassung aufnehmen. Da nun die Erziehung der männlichen Jugend das Ziel hat, Bürger heranzubilden, die allen Rechten und Pflichten dem Staate gegenüber gewachsen sind, die Natur den Frauen dagegen das Leben im stillen Kreise des Hauses inmitten ihrer Kinder bestimmt hat, und jede Uebertretung der Naturgesetze eine Quelle des Unglücks ist, so müssen die Erziehungsmethoden für beide Geschlechter durchaus verschieden sein. Im Anschluß an Talleyrands Bericht beschloß die Nationalversammlung die Mädchen nur bis zum achten Lebensjahr in öffentlichen Schulen zuzulassen und sie von da ab der häuslichen Erziehung durch die Eltern anzuvertrauen. Wo diese fehlt, sollen an Stelle der früheren klösterlichen Erziehungsanstalten weltliche treten, in denen die Mädchen in allen ihrem Geschlecht angemessenen Kenntnissen und Fertigkeiten unterrichtet werden. Der Konvent von 1793 ging etwas weiter, indem er bestimmte, daß alle Kinder, ohne Unterschied des Geschlechts, vom 5. bis zum 12. Jahre in sogenannten maisons d'égalité gemeinsam erzogen werden sollten.186 Eine andere Spur eines Versuchs, die Erziehung des weiblichen Geschlechts zu heben oder gar der männlichen gleichzustellen, findet sich nicht. Die politischen und wirtschaftlichen Fragen standen viel zu sehr im Vordergrund des allgemeinen Interesses, als daß diese Forderung der Frauen eingehende Berücksichtigung hätte finden können. Sie wurde auch von ihnen selbst ohne großen Nachdruck verfolgt; die Frauen der Bourgeoisie saßen sowieso schon als Gleichberechtigte an der reichbesetzten Tafel geistiger Genüsse, und die Frauen der arbeitenden Klassen waren noch nicht imstande, geistigen Hunger zu spüren, wo der physische ihren Körper verzehrte.

Ihre Lage war von Jahr zu Jahr entsetzlicher geworden. Die Jahre 1789 bis 1799 waren für die französische Industrie verderblich, nicht nur weil die machtvolle Konkurrenz Englands sie förmlich erdrückte, sondern,—und das spürten die arbeitenden Frauen besonders empfindlich,—weil infolge der Emigration und der Stockung des großen geselligen Hoflebens die Seiden-und Spitzenmanufaktur rapide zurückging.187 Dabei stiegen die Lebensmittelpreise und die Scharen der hungernden Arbeitslosen wuchsen erschreckend an.

Zwanzig Jahre vor Ausbruch der Revolution zählte man 50000 Bettler in Frankreich; obwohl auf die Bettelei drei Jahre Galeerenstrafe stand, wuchs die Zahl der Bettler in den nächsten zehn Jahren bis auf 1-1/2 Millionen;188 in Lyon, dem Hauptsitz der Seidenindustrie, waren um 1787 30000 Arbeiter auf Almosen angewiesen, in Paris fanden sich auf 680000 Einwohner 116000 Bettler.189 Vielfach wurden die Frauen unter ihnen jahrelang in engen, schmutzigen Arbeitshäusern interniert, wo die gräßlichsten Krankheiten nie aufhörten, und man die Armen, als ob sie nicht durch das eigene Unglück genug gegeißelt würden, mit Peitschenhieben züchtigte.190 Die größte Not aber herrschte in den Pariser Proletariervierteln von St. Antoine und du Temple. Hier wuchs mit dem Elend der Haß empor, und er richtete sich nicht nur gegen den Absolutismus, die Feudalherrschaft und das Kirchenregiment, wie der Haß der Bourgeoisie, sondern in erhöhtem Maße gegen die Ausbeuter und Kornwucherer, die den politisch Rechtlosen auch noch um das tägliche Brot bestahlen oder es durch verdorbenes Mehl vergifteten, so daß Skorbut und Dysenterie besonders massenhaft die Kinder hinwegrafften.191 Hier war der Herd jener furchtbaren Seuche, der Prostitution, die entsetzenerregende Dimensionen annahm. Schätzte doch Pater Havel im Jahre 1784 die Zahl der Prostituierten in Paris auf 70000!192 Aber von hier entstammten auch jene Frauen, die, ohne von den Menschenrechten und den philosophischen Redeturnieren etwas zu verstehen, in den Gang der Revolution bestimmend eingreifen sollten, weil die gewaltigsten Triebkräfte der Natur, Hunger und Liebe,—Liebe zu den jammernden, schuldlosen Erben ihres Elends,—sie in den Kampf jagten. Die Frauen der Bourgeoisie schienen vor 1789 gegenüber den Leiden und Forderungen der Frauen des arbeitenden Volks mit Blindheit geschlagen; sie schwärmten für Freiheit und Gleichheit, für ein friedliches Leben in der Natur, für Brüderlichkeit und allenfalls für Gleichberechtigung ihres Geschlechts in Bezug auf Bildung und politische Rechte, aber sie waren, wie die gesamte Bourgeoisie jener Epoche, weit entfernt davon, über die Kluft, die sie vom Proletariat trennte, hinwegzuschreiten oder auch nur hinüberzusehen. Selbst die Memoiren der bedeutendsten unter ihnen enthalten keine Schilderung, ja nicht einmal einen Hinweis auf das Elend ihrer ärmsten Geschlechtsgenossinnen. So merkwürdig nun auch dieser Umstand erscheint, so wenig kann daraus auf bewußte Herzlosigkeit geschlossen werden. Wie es noch heute selbst vortrefflichen Menschen schwer fällt, den Kreis ihrer Gefühle so über die eigene Klasse auszudehnen, daß keinerlei Regung des Klassenegoismus mehr bei ihnen aufkommen kann, so war es vor hundertzehn Jahren, wo die inneren und äußeren Schranken zwischen den Ständen weit größere waren, noch viel schwerer. Das Proletariat mußte seine Sache selbst führen, wenn es überhaupt beachtet werden wollte; erst das Heer schuf die Heerführer, nicht umgekehrt. Erst als die Schlösser des Adels in Flammen aufgingen und die Bastille, die Zwingburg des Absolutismus, unter dem wütenden Ansturm des Volkes zusammenbrach, entschlossen sich die Deputierten der Nationalversammlung zur Aufhebung des Frondienstes und der Feudallasten und wiesen, halb entsetzt, halb erfüllt von dem Wunsch, Abhilfe zu schaffen, auf die verödeten Werkstätten und die Massen der Arbeitslosen hin.193 Und die Frauen, die, soweit sie Mütter waren, vom Unglück doppelt getroffen wurden, fanden nicht eher Beachtung, als bis sie endlich aus ihrem stumpfen Dulderdasein zu selbständigem Handeln erwachten.

Von den zwei Arbeiterdeputationen, die, Hilfe heischend, vor der Nationalversammlung erschienen, bestand eine aus Frauen und war von Frauen entsandt. Ihr Auftreten war so naiv und ungeschickt wie möglich. Sie kamen wie die Kinder zum Vater: sie klagten ihre Not, sie baten um Hilfe, aber sie wußten selbst nicht, wie man ihnen helfen sollte;194 daß sie kamen, war schon Wagnis genug, wie hätten sie sich auch noch zur Aussprache bestimmter Forderungen entschließen können? Ihre That, so ergebnislos sie an sich zu sein schien, wurde von weittragender Bedeutung: die Frauen fühlten den Mut, zu sagen, was sie quälte; die durch die wirtschaftliche Entwicklung der voraufgehenden Jahrhunderte immer klarer in Erscheinung tretende soziale Seite der Frauenfrage gelangte zu klarem Bewußtsein. Zahlreiche, meist anonym erscheinende Broschüren beschäftigten sich mit der Frauenarbeit und ihrer Regelung; die ganze Not des armen alleinstehenden Mädchens, das von der ehrlichen Arbeit ihrer Hände nicht leben kann und der Schande gewaltsam in die Arme gestoßen wird, klang aus der "Motion de la pauvre Javotte"195 erschütternd heraus; als eine notwendige Folge der wirtschaftlichen Zustände wurde in anderen Schriften,—ein bis dahin unerhörter Schluß!—die Prostitution betrachtet und Mittel, sie einzuschränken, gesucht. Auf die Zurückdrängung der Frauen von guten Erwerbsmöglichkeiten wurde die Korruption der nur aus geschäftlichen Gründen geschlossenen Ehen zurückgeführt, und die Forderung, dem weiblichen Geschlecht die Wege zu ehrlicher, den Lebensunterhalt ermöglichender Arbeit zu eröffnen, wurde immer lauter und bestimmter. In einer Petition der Frauen an den König fand sie ihre klarste Fassung. Die Männer, so heißt es darin, sollen die den Frauen zukommenden Gewerbe, Schneiderei, Stickerei, Putzmacherei etc., nicht ausüben dürfen, dafür würden die Frauen sich verpflichten, weder den Kompaß noch das Winkelmaß zu führen; "wir wollen Beschäftigung haben, nicht um die Autorität der Männer an uns zu reißen, sondern um unser Leben zu fristen."196 Ein Resultat hatten ihre Wünsche natürlich nicht, aber die einmal aufgeworfene Frage der Frauenarbeit konnte nicht mehr überhört und vergessen werden. Sie beeinflußte die Diskussion über die Lage der Zünfte, die bekanntlich das weibliche Geschlecht nach und nach ganz aus ihren Verbänden herausgedrängt hatten, und deren Auflösung im Jahre 1791 daher von seiten der Frauen jubelnd begrüßt wurde. Sie bedeutete für sie, gleichgültig welches die weiteren Folgen waren, die Anerkennung der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts auf dem Gebiete manueller Arbeit.

Das öffentliche Auftreten der Frauen des arbeitenden Volks beschränkte sich jedoch nicht auf Petitionen und Pamphlete, und es ist bekannt, wie die Gegner der Revolution sich darin gefallen, ihr Eingreifen in die Kämpfe des Tages in den grausigsten Farben zu schildern, indem sie Schillers Ausspruch von den Weibern, die zu Hyänen werden, zu illustrieren suchen. Gewiß ist, daß der Sturm entfesselter Leidenschaften nirgends verderbenbringender auftritt, als dort, wo er mit allen Mitteln der Gewalt unterdrückt worden war, und daß es unter den Frauen wie unter den Männern Abenteuerer und Verbrecher gab, wie sie in erregten Zeiten überall aufzutauchen pflegen. Die Heldinnen der Revolution sind aber von diesen wohl zu unterscheiden. Der 9. Oktober 1789 war der Tag ihres Triumphes. Die Hungersnot in Paris, die Gerüchte der skandalösen Vorgänge in Versailles hatten die Aufregung des Pariser Volks aufs äußerste gesteigert, aber nicht die Männer, sondern die Frauen, die Arbeiterinnen der Vorstädte, die Händlerinnen der Hallen waren es, die sich zur That entschlossen. Nachdem sie zuerst das Rathaus gestürmt und vergebens Brot gefordert hatten, zogen sie, 8000 an der Zahl, nach Versailles.197

Diese revolutionäre Aktion vom 6. Oktober, die unvorbereitet aus dem natürlichen Gefühl des Volks herauswuchs, gehört den Frauen, wie die des 14. Juli den Männern gehört hatte. Die Männer eroberten die Bastille, die Frauen den König und damit das Königtum.198 Denn obwohl es zunächst den Anschein hatte, als wäre die Revolution beendet, fing sie in Wahrheit erst an. Die Frauen des Volks aber hatten sich aus eigener Kraft ihren Platz im öffentlichen Leben erkämpft; mochten sie auch der Rechte der Staatsbürger noch lange verlustig gehen, ihre Stimme konnte nicht mehr überhört, ihre Lage nicht mehr übersehen werden. Dabei war ihr eigenes Interesse an den Fragen der inneren und äußeren Politik geweckt worden, sie hatten einsehen gelernt, wie tief diese Fragen auch in ihr Leben und das ihrer Kinder eingreifen, und wurden auf Grund dieser Erkenntnis zu treibenden Kräften der revolutionären Propaganda.199 Sie traten nicht nur in die politischen Klubs der Männer ein und beteiligten sich an den Debatten, sie gründeten nunmehr auch in fast allen großen Städten Frauenvereine, deren Mitgliedschaft eine sehr bedeutende war. Der Verein Amies de la Constitution zählte allein in Bordeaux 2000 Mitglieder,200 und der Verein der Femmes républicaines et révolutionnaires brachte es in Paris bis zu 6000. Dem der Patriotes des deux sexes défenseurs de la Constitution, der unter dem Saale des Jakobinerklubs zu tagen pflegte, gehört auch Madame Roland, die einflußreichste Politikerin der Revolution als Mitglied an. Sie war die Seele der Gironde; ihrem Ruf und Einfluß verdankte ihr Gatte seine Bedeutung und seine Wiederberufung ins Ministerium; die französischen Archive enthalten zahlreiche diplomatische Akte, die von ihrer Hand geschrieben sind. Sie übertraf an Kenntnissen, an Reinheit der Gesinnung, an moralischem Mut die meisten ihrer Zeitgenossen; nur sie war im stände jenen Brief an den König zu schreiben, der die Ereignisse des 21. Juni und 10. August vorbereitete. So sehr demnach ihre Person den Beweis für die Berechtigung der Forderungen der Frauenbewegung lieferte, so wenig übte sie irgend welche direkten Einfluß auf ihren Fortschritt und ihre Organisierung.

Eine der eigentümlichsten Persönlichkeiten, welche die an Originalen so reiche Revolutionsperiode hervorbrachte, sollte die erste Organisatorin und Agitatorin der Frauenbewegung werden: Olympe de Gouges. Ihr eigentlicher Name war Marie Gouze, ihre Eltern einfache Bürger von Montauban, doch scheint es nicht ausgeschlossen, daß sie einem Verhältnis ihrer Mutter Olympe,—nach der sie sich später nannte,—mit dem Dichter Le Franc de Pompignan ihr Dasein verdankte.201 Noch sehr jung heiratet das blühend schöne Mädchen, deren bourbonische Züge zu dem Gerücht Anlaß gaben, daß Ludwig XV. ihr Vater gewesen sei, aber schon nach wenigen Jahren warf sie die Fesseln ihrer tief unglücklichen Ehe von sich. Olympe begab sich nach Paris, wo sie trotz ihrer sehr mangelhaften Bildung infolge ihres sprühenden Geistes und ihrer Schönheit der Mittelpunkt fröhlicher Geselligkeit wurde. Daß das unerfahrene Geschöpf dabei ihr Herz vor stürmischen Leidenschaften nicht behüten konnte, darf nicht Wunder nehmen. Sie lernte die Abgründe und die Höhen des Lebens nach jeder Richtung kennen, ehe sie dazu gelangte, die Vorkämpferin ihres Geschlechts zu werden. Ihre reiche Phantasie suchte sich zunächst einen Ausweg in litterarischer Produktion für das Theater, natürlich, trotz geistreicher Aperçus, bei ihrer geringen Bildung mit wenig Erfolg.202 Bald jedoch wandte sie unter dem Eindruck der fortschreitenden Revolution dieser Thätigkeit und ihrem ganzen bisherigen Leben den Rücken. "Ich brenne darauf," schrieb sie, "mich der Arbeit für das öffentliche Wohl rückhaltlos in die Arme zu werfen." Sie that es mit der ganzen Energie ihres Charakters. Ihre Genialität überwand spielend alle Schwierigkeiten, die ihr entgegenstanden. Das Elend des Volks und ihres Geschlechts war es, was ihr ungewöhnliche Kräfte verlieh. Sie überraschte nach dem Urteil der Zeitgenossen immer wieder durch den Reichtum ihrer Ideen und die Macht ihrer Sprache. Selbst die Nationalversammlung hörte staunend dieser glänzenden Rednerin zu und folgte vielfach ihren praktischen Anregungen. Aus allem aber, was sie schrieb und sagte, sprach die weibliche Natur in ihren schönsten Zügen. Angesichts der Hungersnot veranlaßte sie durch einen öffentlichen Aufruf und durch ihr Beispiel, daß zahlreiche Frauen in wetteiferndem Opfermut ihren Schmuck dem Staate schenkten. Ergreifend schilderte sie das Elend im Armenhaus von St. Denis und beschäftigte sich mit der brennenden Frage der Zunahme der Bettelei. Zuerst verlangte sie Einrichtung öffentlicher Unterstützungskassen zu seiner Bekämpfung, dann aber, als ihr das Erniedrigende des Almosenempfanges zum Bewußtsein kam, agitierte sie in Wort und Schrift für die Errichtung staatlicher Musterwerkstätten für Arbeitslose, ein Gedanke, der teilweise zur Verwirklichung kam.

Alle diese Bestrebungen aber waren gegenüber ihrer Thätigkeit zu gunsten ihres eigenen Geschlechts nur von ephemerer Bedeutung. Auf dem Gebiete der Frauenbewegung war ihr Auftreten epochemachend. Schon in ihrer Adresse an die Frauen hatte sie ausgerufen: "Ist es nicht Zeit, daß auch unter uns Frauen eine Revolution beginnt? Sollen wir immer vereinzelt sein? Werden wir nie an der Gestaltung der Gesellschaft thätigen Anteil nehmen?" Als aber die Erklärung der Menschenrechte erschien und alles begeisterte, veröffentlichte sie ein Manifest, die Erklärung der Rechte der Frauen, das in kurzen kräftigen Zügen das Programm der Frauenbewegung enthält. Nach einigen einleitenden Worten, in denen sie nachweist, daß das Verkennen, Vergessen oder Verachten der Rechte der Frauen die Ursache nationalen Unglücks und sittlicher Korruption wäre, fährt sie fort:

"Die Frau ist frei geboren und von Rechtswegen dem Manne gleich. Das Ziel jeder gesetzgebenden Gemeinschaft ist der Schutz der unveräußerlichen Rechte beider Geschlechter: der Freiheit, des Fortschritts, der Sicherheit und des Widerstands gegen die Unterdrückung.... Die Ausübung der Rechte, die der Frau von Natur gebühren, ist aber bisher in engen Schranken gehalten worden. Aus der Gemeinschaft von Männern und Frauen besteht die Nation, auf der der Staat beruht; die Gesetzgebung muß der Ausdruck des Willens dieser Allgemeinheit sein. Alle Bürgerinnen müssen ebenso wie alle Bürger persönlich oder durch ihre gewählten Vertreter an ihrer Gestaltung teilnehmen. Sie muß für alle die gleiche sein. Daher müssen alle Bürgerinnen und alle Bürger, entsprechend ihren Fähigkeiten, zu allen öffentlichen Stellungen, Auszeichnungen und Berufen gleichmäßig zugelassen werden; nur die Verschiedenheit ihrer Tugenden und Talente dürfen den Maßstab für ihre Wahl abgeben. Die Frau hat das Recht, das Schaffot zu besteigen, die Tribüne zu besteigen, sollte sie dasselbe Recht besitzen. Die Rechte der Frau aber sollen der Wohlfahrt aller, und nicht dem Vorteil des Geschlechts allein dienen.

"Die Frau trägt ebenso wie der Mann zum Vermögen des Staates bei, sie hat dasselbe Recht wie er, über dessen Verwaltung Rechenschaft zu fordern. Eine Verfassung ist ungültig, wenn nicht die Mehrheit aller Individuen, aus denen die Nation besteht, an ihrer Gestaltung mitgearbeitet hat.... Erwacht, ihr Frauen!... die Fackel der Wahrheit hat die Wolken der Thorheit und der Tyrannei zerstreut; wann werdet ihr sehend werden? Vereint euch; setzt der Kraft der rohen Gewalt die Kraft der Vernunft und Gerechtigkeit entgegen. Und bald werdet ihr sehen, wie die Männer nicht mehr als schmachtende Anbeter zu euren Füßen liegen, sondern, stolz darauf, die ewigen Rechte der Menschheit mit euch zu teilen, Hand in Hand mit euch gehen."203

Ihre Erklärung blieb nicht ohne Folgen. Zahlreiche Broschüren für und gegen die Forderungen der Frauen erschienen. Aus der unbedeutenden Modenzeitung Journal des femmes entstand die erste Zeitschrift für die Frauenbewegung: l'Observateur féminin. Die Nationalversammlung wurde mit Petitionen bestürmt, die politische und soziale Gleichstellung verlangten. "Ihr habt eben die Privilegien abgeschafft, beseitigt auch die des männlichen Geschlechts," hieß es in der einen; "das Volk wird in den Besitz seiner Rechte eingesetzt, die Neger werden befreit, warum befreit man nicht auch die Frauen?" in der anderen.204 Olympe de Gouges hielt in richtiger Erkenntnis den Augenblick für gekommen, die vereinzelten Kämpferinnen für Frauenrechte zu vereinigen, um ihrem Vorgehen größeren Nachdruck zu verleihen. Sie gründete die ersten politischen Frauenvereine, deren Leiterin und glänzendste Agitatorin sie wurde. Leider sollte ihrer Wirksamkeit ein frühzeitiges Ende bereitet werden. Ihrem Gefühl widerstrebte jede Grausamkeit, die sie im Namen der Freiheit verüben sah, und sie gehörte nicht zu denen, die es verstehen, der Klugheit zu Liebe die Sprache des Gewissens zum Schweigen zu bringen. "Selbst das Blut der Schuldigen, das grausam vergossen wurde, schändet die Revolution," rief sie aus. Wohl war sie eine begeisterte Republikanerin; schon im Jahre 1789 hatte sie in einem Brief an die Nationalversammlung die Absetzung des Königs gefordert und angesichts der Hungersnot in einer Adresse an ihn ausgerufen: "Es ist Zeit für Sie, um sich selbst und um ihr Volk zu zittern. Wollen sie über Pyramiden von Toten und Berge von Asche regieren?" aber gegen die Art, wie der Prozeß des Königs geführt wurde, empörte sich ihr mitleidiges Herz. "Wenn ihr mit rauher Hand den Baum der Monarchie umhaut, hütet euch, daß ihr nicht unter ihm begraben werdet," schrieb sie. Schon dieser Ausspruch erregte Verdacht. Man warf ihr vor, von den Royalisten gekauft zu sein, wogegen sie sich mit dem Hinweis auf ihre Armut,—sie hatte den Armen alles gegeben, was sie besessen hatte,—zu verteidigen suchte. Man wollte jedoch der unbequemen Mahnerin nicht trauen, die durch ihre Beredsamkeit die Massen hinzureißen verstand und klagte sie im Jakobinerklub an, an der Spitze einer royalistischen Verschwörung zu stehen, zu der sie, als natürliche Tochter Ludwigs XV., sich besonders berufen fühle. Statt nun in ihren öffentlichen Angriffen auf die Führer der Revolution vorsichtiger zu werden, wurde sie nur noch rücksichtsloser, denn das Todesurteil über den König versetzte sie in die äußerste Erregung. Sie sah darin nicht nur eine Grausamkeit, sie fürchtete auch die Folgen für die Entwicklung der Revolution: "Blut verwandelt die Geister und Herzen; eine tyrannische Regierungsform wird nur von der anderen abgelöst werden." In dem Bedürfnis, nichts unversucht zu lassen, um das Verhängnis, das sie nahen sah, abzuwenden und in dem allen leidenschaftlich empfindenden Naturen gemeinsamen Drang, bis zum äußersten für ihre Ueberzeugung einzustehen, bot sie sich dem Konvent zur Verteidigung des Königs an. Nach seiner Hinrichtung schrieb sie, ungeachtet der Gefahr, die sie heraufbeschwor, die schärfsten Pamphlete, in denen sie besonders Robespierre heftig angriff und prophetisch ausrief: "Auch dein Thron wird einst das Schaffot sein." Dabei versuchte sie, auch auf die Frauenvereine in ihrem Sinn Einfluß zu üben, und erreichte vielfach, daß diese eine drohende Haltung einnahmen und öffentlich für die Opfer der Guillotine Partei ergriffen. Olympe de Gouges konnte dem Schicksal, das sie selbst heraufbeschwor, nicht lange entgehen. Im Sommer 1793—sie war 45 Jahre alt—wurde sie verhaftet, am 3. November fiel ihr Kopf unter dem Fallbeil.205 Mochte sie in ihrem abenteuerreichen Leben die Grenzen bürgerlicher Sittsamkeit noch so oft überschritten haben, mochte ihr exzentrisches Wesen dem landläufigen Begriff zurückhaltender Weiblichkeit noch so wenig entsprechen,—die Frauenbewegung darf dennoch stolz auf ihre Vorkämpferin sein. Das Urteil über die öffentliche Wirksamkeit eines Menschen bestimmt sich vorwiegend nach den Wirkungen, die er durch seine Thätigkeit auf den sozialen Fortschritt ausgeübt hat. Von diesem Standpunkt aus gebührt Olympe de Gouges der Ruhm, die Frauenbewegung zuerst organisiert und zu einem beachtenswerten Faktor im öffentlichen Leben gemacht zu haben. Dabei war ihr Auftreten typisch für die Haltung der Frauen und ihrer Vereine überhaupt.

Sie erregten in steigendem Maße die lebhafteste Unzufriedenheit des Konvents und der Kommune; teils wurde den Frauen unsittlicher Lebenswandel, teils allzu leidenschaftliches Eingreifen in die politischen Kämpfe zum Vorwurf gemacht. Das geschah gewiß nicht ohne Grund, denn eine Zeit, in der alle alten Institutionen ins Wanken geraten, wirft schwache Charaktere und heiße Herzen nur zur leicht aus dem rechten Geleise; aber es muß angesichts der harten Urteile der Zeitgenossen über die Frauenbewegung stets in Betracht gezogen werden, daß sie ihr und ihren Forderungen gegenüber fast sämtlich einen von vornherein feindseligen Standpunkt einnahmen. Selbst die radikalsten Politiker hatten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht das geringste Verständnis für sie. Die Frauen standen fast vollständig allein, dazu kam, daß sie, ihrer Natur getreu, die nach der Gefühlsseite hin am stärksten entwickelt ist, rücksichtslos gegen jedermann vorgingen, der sich einer Gemeinheit oder Ungerechtigkeit schuldig machte. Eine große Anzahl der Anklagen gegen Frauen gründete sich darauf, daß sie sich mitleidig eines Gefangenen angenommen, oder für einen, ihrer Meinung nach unschuldig Verurteilten lebhaft Partei ergriffen hatten. Das war den Männern in jener Periode der wachsenden Unempfindlichkeit gegenüber den Leiden der Gegner so unverständlich, daß sie es sich immer nur durch das Bestehen eines Liebesverhältnisses zwischen der betreffenden Frau und dem Verurteilten zu erklären vermochten. Auch eine der begabtesten Leiterinnen der Frauenvereine, Rose Lacombe, die den Zug der Frauen nach Versailles angeführt hatte, geriet unter diesen Verdacht, obwohl er gerade bei ihr, der hingebenden Vorkämpferin der Revolution, am wenigsten begründet zu sein scheint. Infolge der Erbitterung gegen die öffentlich auftretenden Frauen, die im Jahre 1793, dem Todesjahr Olympe de Gouges, ihren Höhepunkt erreicht hatte, gestalteten sich die Angriffe gegen Rose Lacombe schließlich zum Kampf gegen die Frauenbewegung selbst.

Sie hatte sich dem Jakobiner Bazire gegenüber beklagt, daß Gefangene tagelang im Gefängnis schmachteten, ohne auch nur verhört zu werden, wie es bei dem Maire von Toulouse, in dessen Sohn man ihren Liebhaber vermutete, geschehen war, und sie forderte, man solle beschließen, jeden Gefangenen binnen 24 Stunden zu verhören, ihm die Freiheit zu schenken, wenn seine Unschuld sich erweist, ihn zu töten, wenn er schuldig ist. Eine Behandlung, wie die gegenwärtige, verstieße gegen die Gesetze der Menschlichkeit, die die Gesetze der Republik sein müßten. Auf die Frage, warum gerade der Maire von Toulouse, ein Aristokrat, sie, die Verfolgerin der Aristokraten, zur Verteidigerin gewinnen könne, erwiderte sie ruhig: "Er verteilt Brot unter die Armen!" Diese Erklärung erschien Bazire nicht ausreichend. Er denunzierte sie im Jakobinerklub und stieß um so weniger auf Widerstand, als der revolutionäre republikanische Frauenverein, an dessen Spitze Rose Lacombe stand, durch den Mut, mit dem er der Selbstherrlichkeit Robespierres gegenüber die Rechte des Volks verteidigte und einer sozialen Revolution die Wege zu bahnen versuchte, schon längst verdächtigt wurde.206 Rose Lacombe versuchte vergebens, sich und den Verein zu verteidigen; man ließ sie nicht zum Worte kommen und übergab ihre Sache der Kommission für öffentliche Sicherheit.207 Obwohl nichts Gravierendes gefunden wurde, beantragte die Kommission, der Konvent möge beschließen, daß alle Frauenvereine, gleichgültig, welchen Namen sie trügen, aufgelöst und ein für allemal verboten würden. Die Rede des Konventmitglieds Amar, die diesen Antrag begründete, ist bezeichnend für die Stellung, welche die Männer der Revolution der Frauenbewegung gegenüber einnehmen. Er verneinte darin die beiden Fragen, ob die Frauen politische Rechte ausüben und aktiven Anteil an der Regierung nehmen dürften, und ob es ihnen gestattet sein sollte, politische Vereine zu bilden, indem er folgendermaßen argumentierte:

"Regieren heißt, die öffentlichen Angelegenheiten durch Gesetze leiten, deren Ausarbeitung ausgedehnte Kenntnisse, strenge Unparteilichkeit, ernste Selbstverleugnung zur Voraussetzung hat; regieren heißt, die Handlungen der Diener des Staates unter ständiger Aufsicht haben. Sind die Frauen dazu fähig, besitzen sie die notwendigen Eigenschaften dafür? Nur durch recht wenige Beispiele könnte diese Frage bejaht werden. Die politischen Rechte der Bürger bestehen darin, im Interesse des Staates Beschlüsse zu fassen, sie durchzusetzen und der Gewalt zu widerstehen. Haben die Frauen die moralische und physische Kraft, welche das eine wie das andere dieser Rechte erfordert? Die allgemeine Ueberzeugung spricht dagegen...."

"Der Zweck der Volksvereine ist, die Thätigkeit der Feinde des öffentlichen Wohles aufzudecken, die einzelnen Bürger, die Beamten des Staates, ja selbst die gesetzgebende Körperschaft zu beaufsichtigen; die Begeisterung Aller durch das Beispiel republikanischer Tugenden anzufeuern; sich selbst durch öffentliche Besprechungen über die Fehler oder die Vorteile politischer Maßnahmen aufzuklären. Können Frauen sich diesen ebenso nützlichen wie schwierigen Arbeiten unterziehen? Nein, denn sie sind verpflichtet, sich den wichtigen Sorgen hinzugeben, die die Natur ihnen auferlegt hat.... Jedes Geschlecht ist zu der Thätigkeit berufen, die ihm entspricht; seine Handlungen sind auf einen Kreis beschränkt, den es nicht überschreiten darf, weil die Natur selbst diese Grenzen dem Menschen gesteckt hat.... Erlaubt die Ehrbarkeit dem Weibe, daß es sich öffentlich zeigt, daß es mit Männern diskutiert, und öffentlich, angesichts des Volkes, sich über die Fragen ausspricht, von denen das Wohl der Republik abhängt? Im allgemeinen sind die Frauen unfähig hoher Konzeptionen und ernster Überlegungen.... Aber noch unter einem anderen Gesichtspunkt sind Frauenvereine gefährlich. Wenn wir bedenken, daß die politische Erziehung der Männer noch im Frührot der Entwicklung steht, und daß wir das Wort Freiheit erst zu stammeln vermögen, um wie viel weniger aufgeklärt sind dann die Frauen, deren Erziehung bisher gleich Null war. Ihre Anwesenheit in den Volksvereinen würde daher Personen einen aktiven Anteil an der Regierung gewähren, die dem Irrtum und der Verführung stärker ausgesetzt sind als andere. Fügen wir hinzu, daß die Frauen zu Aufregungen besonders geneigt sind und die Interessen des Staates sehr bald alledem geopfert würden, was die Heftigkeit der Leidenschaften an Irrungen und Aufruhr hervorbringt...."

Nach einer schwachen Verteidigung der Frauenvereine erhob der Konvent am 30. Oktober 1793 ihre Auflösung zum Beschluß.208

In stürmischen Versammlungen protestierten die Frauen dagegen, und eine Deputation von ihnen erzwang sich den Eintritt in den Sitzungssaal der Kommune, um hier persönlich für die Anullierung des Beschlusses, soweit die Stadt Paris in Betracht kam, einzutreten. Sie kamen jedoch nicht zum Wort, da der Generalprokurator Chaumette sich sofort erhob, um sich in einer wütenden Philippika gegen die Frauenbewegung zu wenden. Er folgte darin dem Gedankengang Amars, verlieh aber schließlich seiner Rede den ganzen poetischen Schwung, mit dem die Gegner, wenn ihre Gründe nicht durchschlagen, schließlich die Unentschiedenen für sich zu gewinnen pflegen. "Die Natur sagte der Frau: Sei Weib!" rief er aus, "die Erziehung der Kinder, die häuslichen Sorgen, die süßen Mühen der Mutterschaft—das ist das Reich deiner Arbeit; dafür erhebe ich dich zur Göttin des häuslichen Tempels, du wirst durch deine Reize, durch deine Schönheit und deine Tugenden alles beherrschen, was dich umgiebt!—Thörichte Frauen, die ihr zu Männern werden wollt, was verlangt ihr noch? Ihr beherrscht unsere Sinne, die Gesetzgeber liegen euch zu Füßen, euer Despotismus ist der einzige, den unsere Kraft nicht brechen kann, weil er der der Liebe ist. Im Namen der Natur, bleibt was ihr seid; und, weit entfernt davon, uns um die Kämpfe unseres Lebens zu beneiden, begnügt euch damit, sie uns vergessen zu machen!"209

Nach dieser leidenschaftlichen Ansprache schloß die Kommune sich dem Beschluß des Konvents an und erklärte außerdem, Frauendeputationen nicht mehr empfangen zu wollen. Trotz alledem setzten die Frauen diesen Beschlüssen den äußersten Widerstand entgegen, mußten aber schließlich der Gewalt weichen: Man vertrieb sie auch von den Tribünen des Konvents, man untersagte ihnen die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen, ja man ging soweit, ein Gesetz zu erlassen, wonach Frauen, die sich zu mehr als fünf zusammenfanden, mit Gefängnis bestraft werden sollten.210

So schien die Frauenbewegung der Revolution resultatlos verlaufen zu sein. Aber es ging ihr wie allen sozialen Bewegungen: Der erste stürmische Angriff wurde von den Gegnern zurückgeschlagen, nicht nur, weil ihrer noch viel zu viele waren, sondern weil das Ziel der Bewegung noch zu wenig geklärt, der Weg zu ihm noch zu dunkel war und seine Schwierigkeiten daher nicht übersehen werden konnten.

Die Frauenbewegung geriet scheinbar ins Stocken, thatsächlich wirkte sie jedoch im stillen weiter, indem sie die Köpfe gewann und hervorragende Denker sich mit ihren Problemen beschäftigten.

Als sie noch im Anfang ihrer Entwicklung stand, wurde der letzte der großen französischen Philosophen des 18. Jahrhunderts, Condorcet, auf sie aufmerksam und widmete ihr in seiner Schrift: Lettres d'un bourgeois de New-Haven à un citoyen de Virginie211 einen bemerkenswerten Abschnitt. Er ging von der Voraussetzung aus, daß die Frauen, ebenso wie die Männer, fühlende, mit Vernunft begabte, sittlicher Ideen fähige Wesen seien, und daher dieselben Rechte haben mußten, wie die Männer. Er forderte das aktive und das passive Wahlrecht für sie und wollte sie von keinem Amt gesetzlich ausgeschlossen wissen, wobei er erklärte, daß es überflüssig sei, den Bürgern zu verbieten, sie z.B. zu Heerführern zu wählen, da man ihnen doch auch nicht zu untersagen brauche, etwa einen Blinden zum Gerichtssekretär zu machen.

Im Jahre 1789 veröffentlichte er im Journal de la société (No. 5)212 einen Artikel über die Zulassung der Frauen zum Bürgerrecht, der auch heute noch als die glänzendste Rechtfertigung und Verteidigung der Frauenbewegung angesehen werden darf, und dessen Forderungen leider noch unerfüllt geblieben sind. Condorcets Ansicht nach wurde das von der Revolution aufgestellte Prinzip der Gleichheit dadurch auf das empfindlichste verletzt, daß die Hälfte des Menschengeschlechts des Rechtes beraubt wurde, an der Gesetzgebung teilzunehmen. Wolle man für diese Thatsache eine Anerkennung, so müsse nachgewiesen werden, daß nicht nur die natürlichen Rechte der Frauen andere seien, als die der Männer, sondern daß sie auch unfähig seien, die Bürgerrechte auszuüben. Da die Frau ein Mensch sei wie der Mann, habe sie dieselben natürlichen Rechte wie er, denn entweder gebe es überhaupt keine angeborenen Menschenrechte, oder jeder Mensch, gleichgültig welches sein Geschlecht, seine Religion oder seine Rasse sein mag, hat die gleichen. Was die Gründe betrifft, die angeführt werden zum Beweise der Unfähigkeit der Frau, den Pflichten eines Staatsbürgers zu genügen, so wandte sich Condorcet zunächst gegen den ihrer physischen Konstitution, indem er ausführte, daß er nicht einsehen könne, wieso Schwangerschaften und vorübergehende Unpäßlichkeiten die Frauen für Ausübung der Bürgerrechte untauglich machen sollten, da doch auch die Männer Krankheiten aller Art ausgesetzt seien, ohne daß man es für notwendig halte, ihnen deshalb die Pflichten und Ehren der Bürger abzusprechen. Ferner sagt man, daß keine Frau in den Wissenschaften Bedeutendes geleistet oder Beweise von Genie gegeben habe, aber man habe doch nie daran gedacht, die Verleihung des Bürgerrechts an die Männer von ihrer Begabung abhängig zu machen. Auch das geringere Maß an Kenntnissen, die schwächere Urteilskraft, die man den Frauen zum Vorwurf mache, könne, selbst wenn man sie zugeben wolle, nicht als Grund angesehen werden, sie politisch für rechtlos zu erklären. Als Konsequenz dieser Anschauung müsse man sonst auf jede freie Verfassung verzichten und die Regierung, wie den Einfluß auf die Gesetzgebung nur der sehr kleinen Zahl kenntnisreicher und wahrhaft aufgeklärter Männer überlassen. Was man an den Frauen mit Recht aussetzen könne,—ihren Mangel an Gerechtigkeitsgefühl, ihre Einseitigkeit und geringe Bildung,—sei lediglich eine Folge ihrer schlechten Erziehung und der sie umgebenden sozialen Verhältnisse, die man daher zu ändern trachten müsse. Auch eine Reihe von Nützlichkeitsgründen werden gegen die Zulassung der Frauen zum Bürgerrecht hervorgebracht: man fürchte ihren Einfluß auf die Männer,—als ob ihr geheimer Einfluß nicht viel bedenklicher sei, als es ihr öffentlicher sein würde, man glaube, sie würden ihre natürlichen Pflichten dem Haushalte, den Kindern gegenüber vernachlässigen, und doch habe man nie Bedenken in Bezug auf die Männer gehabt, die doch auch ihrem Beruf, ihrer Arbeit nachgehen müssen. Man scheine dabei auch absichtlich übersehen zu wollen, daß nicht alle Frauen einen Haushalt und kleine, der Pflege bedürftige Kinder haben, und die Ausübung des Wahlrechts ihnen nicht mehr Zeit kosten würde, als die banalen Vergnügungen und Zerstreuungen, denen sie jetzt nachgehen. Solche Nützlichkeitsgründe haben immer, wo andere nicht ausreichten, Tyrannenherrschaft rechtfertigen sollen: in ihrem Namen lägen Handel und Industrie in Ketten, in ihrem Namen bestehe die Sklaverei der Neger noch heute, in ihrem Namen füllte man die Bastille und wendete die Folter an. Die Frage der Zulassung der Frauen zum Bürgerrecht dürfe aber nicht mehr mit Nützlichkeitsgründen, Phrasen und Witzen abgethan werden. Auch die Gleichheit, welche die neue Verfassung Frankreichs zwischen den Männern festsetzte, habe eine Flut geschwollener Reden und billiger Scherze hervorgerufen, stichhaltige Gründe jedoch habe niemand vorzubringen vermocht. "Ich glaube," so schliesst Condorcet, "daß es mit der Rechtsgleichheit der Geschlechter nicht anders sein wird."

Mehr als in seinem eigenen Vaterlande fanden die Ansichten des französischen Philosophen in England und Deutschland eine wissenschaftliche Vertretung. Die ruhigeren politischen Verhältnisse in jenen Ländern ließen dem Einzelnen mehr Zeit zum Nachdenken und Theoretisieren, während die Lage Frankreichs zum Handeln aufforderte. So schrieb ein deutscher Historiker eine vielbändige Geschichte des weiblichen Geschlechts, die er mit den Worten einleitete, daß die Geschichte keines Volkes und keines Standes ein so empörendes, Abscheu und Mitleiden in so hohem Grade erregendes Schauspiel darbiete, als die der Frauen,213 und ein englischer Gelehrter, der denselben Stoff behandelte, sprach sich ähnlich aus, indem er erklärte, daß die empörende Behandlung des weiblichen Teils der menschlichen Species nur dem menschlichen Manne eigentümlich sei, und in der ganzen Natur kein Gegenstück und kein Vorbild habe.214

Eine der bedeutendsten litterarischen Erscheinungen aber auf diesem Gebiet war das Werk der Engländerin Mary Wollstonecraft: Vindication of the rights of women.215 Ein Leben voll innerer und äußerer Kämpfe und Entbehrungen hatte sie die Leiden ihres Geschlechts kennen gelehrt. In ihrem Berufe als Lehrerin hatte die Erziehungs- und Bildungsfrage sie schon lebhaft beschäftigt, so daß sie als ihre erste litterarische Arbeit eine kleine Schrift über die Erziehung junger Mädchen erscheinen ließ. Ihr folgten eine ganze Anzahl Uebersetzungen aus dem Deutschen und einige selbständige Arbeiten, die ihre Existenz sicherten und sie zugleich in persönliche Beziehungen zu ihrem Verleger Johnson brachten, bei dem sie einen geistig anregenden Verkehr fand. Er selbst wie alle seine Gäste verfolgten die Ereignisse der französischen Revolution mit stürmischer Begeisterung, war doch Thomas Paine, auf dessen Haupt der Lorbeer der amerikanischen Freiheitskriege sich mit dem des Pariser Bastillensturmes vereinigte, derjenige, der den Ton angab und in Johnsons Salon die Menschenrechte verkündete. So wurde Mary Wollstonecraft in den Strom der Revolutionsbewegung hineingezogen und Burkes Angriff auf sie gab den Anstoß, daß die feurige Frau sich öffentlich zu ihren Idealen bekannte: "Die Rechtfertigung der Menschenrechte" hieß die kleine Schrift, die den Namen der Verfasserin über den Kreis ihrer Freunde hinaus bekannt machte.216 Aber sie war nur das Vorspiel und die Einleitung ihres Hauptwerkes, der Verteidigung der Rechte der Frauen, das sie, in der Hoffnung auf die Neugestaltung des französischen Schulwesens Einfluß üben zu können, Talleyrand widmete. Ihrem leidenschaftlichen Impulse folgend brachte sie die umfangreiche Schrift in wenigen Wochen zu Papier, ohne sich zu ruhigem Nachdenken Zeit zu lassen. Sie trägt denn auch die Spuren ihrer Entstehung an sich und besteht aus völlig ungeordneten, oft sprunghaft wechselnden Gedanken, die aber ohne Ausnahme von der Originalität Mary Wollstonecrafts und der Schärfe ihrer Beobachtung zeugen. Den größten Nachdruck legt sie auf die Erziehung, in deren Vernachlässigung sie die Ursache der Fehler und Schwächen des weiblichen Geschlechts sieht. Auf einen ungesunden Geist führt sie das Verhalten der Frauen zurück und vergleicht ihn mit einer Pflanze, die in zu üppigem Boden steht und schöne Blüten, aber keine Früchte hervorbringt. Es werden wohl "Damen", aber keine Frauen erzogen, man lehre sie Sitten, aber keine Moral, man richte ihr Streben auf Eitelkeiten und nichtigen Tand, aber nicht auf ernste Ziele, man gewöhne sie, sich mit Spielereien zu beschäftigen und durch Vergnügungen zu zerstreuen, statt sie an Arbeit zu gewöhnen und ihre Muße den Freuden der Kunst, der Natur und der Wissenschaft zu widmen. So werden jene schwachen, gedankenlosen Wesen gradezu gezüchtet, denen ihre eigenen Züchter, die Männer, nachträglich ihre Schwäche und Gedankenlosigkeit zum bittersten Vorwurf machen. Wer aber ihre Erziehung genauer betrachte, könne sich nicht wundern, daß sie Vorurteilen zum Raub fallen, unselbständig urteilen und zu blindem Autoritätsglauben geneigt sind. Sie seien durch die sie umgebenden Verhältnisse thatsächlich minderwertige Menschen geworden. Weil sie aber nur künstlich so herabgedrückt worden seien, dürfe man nicht das weibliche Geschlecht als solches nach seinem gegenwärtigen Stand beurteilen. Erst gebe man den Frauen Raum, sich zu entwickeln, ihre Kräfte zu bethätigen, dann bestimme man, welche Stelle auf der intellektuellen und moralischen Stufenleiter sie einnehmen. Wenn sie dann zu vernünftigen Wesen erzogen worden seien, dürfen sie auch nicht mehr als Sklaven behandelt werden und müssen dieselben Rechte genießen, wie die Männer.

In Bezug auf diesen Punkt erweist sich Mary Wollstonecraft ihrem Gesinnungsgenossen Condorcet gegenüber als die Vorsichtigere, Zurückhaltendere. Während er auf Grund der überall gleichen Menschenrechte dem weiblichen Geschlecht die politische Gleichberechtigung zuerkennt und die Unwissenheit der Frauen nicht zum Vorwand der Ungleichheit nimmt, weil auch die Männer keiner Prüfung ihrer Geisteskräfte unterliegen, ehe sie als vollwertige Staatsbürger anerkannt werden, erklärt sie die Reform der Erziehung für die Voraussetzung der Reform der Gesetze.

In allen anderen Teilen ihres Werkes jedoch ist sie die echte Schülerin der Revolution. Nicht nur, daß sie in vielen ihrer abschweifenden Gedanken das Königtum, die stehenden Heere, die Aristokratie heftig angreift, sie erörtert auch das Problem der Armut und erklärt sie für eine der wesentlichen Ursachen der Laster und Verbrechen. Für die Frauen folgert sie daraus die Notwendigkeit, wirtschaftlich unabhängig vom Mann zu sein. Diese, auch im modernen Sinn radikale Forderung ist von ihr zuerst ausgesprochen worden und erhebt sie in die Reihe der aufgeklärtesten und weitblickendsten Vorkämpfer der Frauenbewegung. Aber auch in anderer Beziehung war sie ihrer Zeit voraus: im Namen der Keuschheit, die für beide Geschlechter dieselbe sein müsse, fordert sie, daß Knaben und Mädchen gemeinsam in öffentlichen Schulen erzogen werden. Nur wo ein kameradschaftlich harmloser Verkehr, und geistiger Wetteifer zwischen den Geschlechtern von früh an zu finden sei, werde die Liebe zwischen Mann und Weib eine reinere und tiefere, werden die Ehen glücklichere sein. Neben die geistige solle auch die körperliche Erziehung treten, damit ein kräftigeres, schöneres Geschlecht heranwachse, damit das Vaterland Mütter habe, die gesunde Kinder hervorzubringen und zu erziehen im stände seien.

Damit ist der Grundakkord ihres ganzen Buches angeschlagen: um ihres heiligen Naturberufes, um des kommenden Geschlechtes willen, das aus ihrem Schoße hervorwächst, von ihrem Körper und von ihrem Geist seine erste, die spätere Entwicklung bestimmende Nahrung empfängt, soll das Weib dem Manne ebenbürtig zur Seite stehen, ein freier Bürger wie er.

Mary Wollstonecrafts kühnes Buch machte ungeheures Aufsehen. Die heftigen Angriffe, die es erfuhr, richteten sich natürlich auch gegen ihre Person, unter der Spötter und Karikaturenzeichner sich ein starkknochiges, häßliches Mannweib vorstellten, während sie eine zarte, im besten Sinne weibliche Frau war, wie, denn auch ihr Werk den Stempel der Weiblichkeit trägt, wie nur wenige Frauenwerke. Es wurde gleich nach seinem Erscheinen ins Französische und von ihrem Freunde, dem bekannten Schnepfenthaler Pädagogen Salzmann, ins Deutsche übersetzt.

Noch ehe aber dies Werk die Ideen der Frauenbewegung in Deutschland verkünden sollte, war ein anderes ihm zuvorgekommen: Theodor von Hippels Buch über die bürgerliche Verbesserung der Weiber,217 das im selben Jahr in Berlin erschien, als das Mary Wollstonecrafts in London. Schon im Jahre 1774 hatte er durch seine Schrift über die Ehe, in der er Frauen und Männern derbe Lektionen gab, sein Interesse an der Stellung der Frau im bürgerlichen Leben kund gethan.218 Aber erst die französische Revolution, die Teilnahme der Frauen an ihren Kämpfen regte ihn zu tieferem Nachdenken an. Er kam zu denselben Schlüssen wie Condorcet und Mary Wollstonecraft und konnte sein Erstaunen darüber nicht verhehlen, daß die französische Verfassung kurzsichtig und engherzig genug war, dem weiblichen Geschlecht die Gleichberechtigung zu verweigern. Dabei ging er so weit, zu erklären, daß die Sklaverei, wenn sie auch nur in einer einzigen Beziehung geduldet werde, über kurz oder lang alle wieder zu Sklaven mache. Allen Einwänden gegen die Emanzipation der Frauen begegnete er mit schlagfertiger Schärfe. Soll, so sagte er, eine verwerfliche Einrichtung, auch wenn sie schon Tausende von Jahren alt ist, nur deshalb fortbestehen, weil ihre Abänderung mit Schwierigkeiten verknüpft ist und man vermutet, es könnten bedenkliche Folgen daraus erwachsen? Man müsse endlich das andere Geschlecht zum Volk zu machen sich entschließen. Freilich müßte eine durchaus veränderte Erziehung die Frauen dazu befähigen, denn jetzt, wo sie nur zum Spielzeug der Männer gemodelt wären, könnten sie ihren Pflichten nur schlecht genügen. Man erziehe Bürger für den Staat, ohne Unterschied des Geschlechts. Gemeinsame Erziehung der Knaben und Mädchen, Zulassung der Frauen zu allen Berufen, verlangte Hippel. Nur das "Monopol des Schwertes" soll den Männern bleiben, falls "der Staat sich nun einmal nicht ohne Menschenschlächter behelfen kann oder will!" Zur Erleichterung körperlicher Ausbildung rät er zu einer gleichen Kleidung der Kinder bis zum 12. Jahr; denn um die weibliche Furchtsamkeit auszutreiben, die ihren Grund ebensowohl im Gefühl des Mangels an körperlichen Kräften wie in der Beschränktheit des Verstandes habe, dürfe keine Seite des Wesens in der Erziehung vernachlässigt werden. Für thöricht hält er den Einwand, daß die Weiber zu viel Zeit auf ihren Putz verwenden,—sind es nicht grade die Männer, die ihnen die Seele bestreiten und sie auf den Körper beschränken? Jetzt haben sie keine andere olympische Bahn, als mit ihren Reizen Männer zu fangen; sie werden Wunder thun, wenn man ihnen andere eröffnet. Auch die natürliche Schwachheit des weiblichen Geschlechts bestreitet er, denn das Kindergebären, das zum Hauptbeweis dieser Schwäche angeführt zu werden pflegt, lege geradezu ein Naturzeugnis seiner Stärke ab.

Von ihrer Anteilnahme an der Staatsverwaltung erwartet er großes: "Gewiß hätten wir alsdann weniger Tyrannen, die auf festem Grund und Boden Schiffbrüchige mit Lust arbeiten sehen, oder die solchen, die mit den Fluten ringen, Strohhalme zuwerfen; weniger Blutigel, die den Schweiß und das Blut der Unterthanen ohne Maß und Ziel verschwenden." So forderte Hippel die Befreiung der Frau um des Staatswohls, um des Fortschritts der Menschheit willen, wie Condorcet sie im Namen der Gerechtigkeit, Mary Wollstonecraft sie im Namen der Mutterschaft gefordert hatte.

Während Mann und Weib auf der Stufe primitiver Kultur einander gleich standen, vergrößerte sich mit der fortschreitenden ökonomischen Entwicklung der Abstand zwischen ihnen mehr und mehr. Die Interessen, die Kämpfe, die Ziele des physisch stärkeren, durch die Bedingungen des Geschlechtslebens ungebundeneren Mannes und diejenigen der an Haus und Kinder gefesselten Frau wurden die Ursache einer geistigen und rechtlichen Trennung, die von der Frau zunächst nicht empfunden werden konnte, weil sie durch ihre häusliche Thätigkeit vollauf in Anspruch genommen war und infolge der allgemeinen gesellschaftlichen Verhältnisse über die ihrem Geschlecht gesteckten engen Grenzen nicht hinauszublicken vermochte. Erst als die mannigfachen Arbeiten der Hausfrau in wachsendem Maße von dem Handwerk und der Industrie übernommen wurden, und die Frau, soweit sie als Angehörige der besitzenden Klassen Muße gewann, sich überflüssig fühlte, die Leere ihres inneren und äußeren Lebens empfand oder als Mitglied der besitzlosen, gezwungen war, ihre häusliche Thätigkeit in Lohnarbeit außer dem Hause und getrennt von der Familie umzuwandeln, wurde sie sich ihrer drückenden Lage bewußt. Nicht nur, daß sie auf einer Stufe geistiger Rückständigkeit festgebannt war, die vergangenen Kulturepochen entsprach, sie sah sich auch durch wirtschaftliche, rechtliche und politische Fesseln zum Kampf ums Dasein, den sie wie der Mann zu kämpfen hatte, untauglich gemacht. Diese Widersprüche wurden die Ursache einer tiefgehenden Unzufriedenheit, die stetig wuchs und in der Frauenbewegung der französischen Revolution einen Höhepunkt erreichte. Das Recht auf Bildung, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz waren die Ziele, die die Revolution proklamierte und die durch ihre litterarischen Vertreter theoretische Begründung fanden.

Das neunzehnte Jahrhundert stellte neue Probleme der Frauenfrage nicht mehr auf. Sie teilte sich nur, je umfassender sie wurde, in um so deutlicher ausgeprägte einzelne Seiten, ebenso wie der Strom kurz vor seinem Eintritt in das Meer ihm seine mächtig angeschwollenen Wassermassen nicht in einem Fluß, sondern in vielen Flußarmen zuführt. Jeder einzelne wird zu einem Strom für sich und jede Seite der Frauenfrage umfaßt schließlich ein so weites Gebiet, daß sowohl von historischen als von kritischen Gesichtspunkten aus eine gesonderte Behandlung notwendig wird.

Die Erkenntnis von den wirtschaftlichen Ursachen der Frauenfrage, die an der Hand der Geschichte gewonnen wird, führt notwendig dazu, ihre ökonomische Seite in den Vordergrund zu stellen. Aus ihr heraus entwickelt sich erst die rechtliche und aus beiden die sittliche Seite der Frauenfrage. Alle Einzelprobleme sind in diesen drei Seiten des Gesamtproblems enthalten.


Zweiter Abschnitt.

Die wirtschaftliche Seite der Frauenfrage.


1. Der Kampf um Arbeit in der bürgerlichen Frauenwelt.

Erste Periode. Anfänge einer Erziehungsreform unter dem Gesichtspunkt beruflicher Arbeit.

Theoretische Erörterungen der Frauenfrage haben weder wissenschaftlichen Wert noch praktische Bedeutung, wenn sie lediglich von vorgefaßten Meinungen oder allgemeinen ethischen Prinzipien ausgehen. Um zu richtigen Resultaten zu gelangen, gilt es vielmehr, auf dem Boden der Thatsachen zu fußen. Es erschien deswegen nicht nur notwendig, die geschichtliche Entwicklung der Stellung der Frau im Menschheitsleben im allgemeinen darzustellen, es ist auch erforderlich, von dem Zeitpunkt an, wo die Frauenfrage sich erweitert und in ihr verschiedene gleich wichtige Seiten hervortreten, die historische Betrachtung jedesmal der theoretischen vorauszuschicken. Dabei kann es sich weniger darum handeln, einzelne Thatsachen mit möglichster Vollständigkeit zusammenzustellen, als vielmehr, den Gang der Entwicklung in seinen großen Zügen zu verfolgen und seine treibenden Kräfte aufzudecken.

Die wirtschaftliche Seite der Frauenfrage, die das ganze Erwerbsleben des weiblichen Geschlechts von den Höhen wissenschaftlicher Arbeit bis in den düsteren Abgrund der Prostitution umfaßt, bedarf besonders dieser Behandlungsweise. Viel unfruchtbarer Streit über das Recht der Frauen auf Arbeit, über ihre Zulassung zu oder ihre Ausschließung von männlichen Berufen würden vermieden werden, viele nur moralisierende Sittlichkeitsapostel würden ihre vergeblichen Reformversuche einstellen, wenn an Stelle eingewurzelter Vorurteile und verschwommener Gefühle die historische Erkenntnis treten würde. Sich der Entwicklung in den Weg zu werfen, ist ein nutzloses Bemühen; auch der, der sie fürchtet, kann ihre unheilvollen Wirkungen nicht anders abwenden, als indem er ihr die Wege bahnt. Was die Frauenbewegung an traurigen Resultaten gezeitigt hat, das verdankt sie ausschließlich ihren Gegnern und ihren falschen Freunden. Ihr eigner Gang ist ein klarer, gesetzmäßiger, der auch in dem Kampf um Arbeit in der bürgerlichen Frauenwelt deutlich zum Ausdruck kommt.

Das Ende des achtzehnten Jahrhunderts war für die Frauenwelt eine der bedeutsamsten geschichtlichen Epochen. Wohl waren schon vorher Männer und Frauen aufgetreten, die mehr Gerechtigkeit, mehr Bildung, erweiterte Arbeitsmöglichkeiten für das weibliche Geschlecht gewünscht hatten, aber sie waren vereinzelt geblieben und daher verhallten ihre Stimmen fast ungehört. Erst die hereinbrechende neue Zeit erhob die theoretischen und philosophischen Erörterungen über die Rechte das Weibes in den Bereich praktischer Forderungen. Aber es waren weniger die vielen rednerischen und schriftstellerischen Auseinandersetzungen und Erklärungen der politischen Rechte, die zu Erfolgen führten, als vielmehr die von den Massen der Frauen erhobene Forderung ihres Rechtes auf Arbeit.

Schon das französische Edikt von 1776 hatte mit der Proklamierung der Gewerbefreiheit diese Forderung anerkannt, und nach der Revolution schien es, als stünden den Frauen nunmehr dieselben Wege offen, auf denen die Männer ihrem Broterwerb nachgingen. Bald zeigte sich jedoch, daß die größten Hindernisse erst noch zu überwinden waren, denn es fehlte den Frauen jede Vorbildung; man hatte sie aufs offene Meer hinausgelassen ohne ihnen Steuer, Anker und Kompaß mitzugeben.

Die Frauen und Töchter des arbeitenden Volkes, die in immer ausgedehnterem Maße gezwungen waren, sich einen Broterwerb zu suchen, strömten den Industrien zu, die ungelernte Arbeiter brauchen konnten. Lohndruck, Vergrößerung des Elends, infolgedessen neuer Zuzug weiblicher Arbeiter war die Folge. Aus diesen Anfängen heraus entwickelte sich die Arbeiterinnenbewegung. Aber während diese Schicht der weiblichen Bevölkerung den Kampf ums tägliche Brot von jeher ebenso, ja oft noch viel schwerer empfunden hatte, als die Männer, waren die Frauen und Töchter der Bourgeoisie vom Erwerbszwang bisher verschont geblieben. Sie lebten der häuslichen Thätigkeit und der Kindererziehung, häufig aber lediglich dem Vergnügen, der Schöngeisterei oder anderem maskierten Müßiggang. Die Verarmung des Bürgerstandes, die Revolutionen und Kriege, die Zunahme der alleinstehenden Frauen, der Töchter und Witwen der Opfer des Schlachtfeldes, nötigten die Frauen zu einer Arbeit, die ihnen, weil sie bisher das allein richtige Verhältnis in der Erhaltung der Frau durch den Mann gesehen hatten, nicht nur an sich schwer fiel, sondern auch wie eine möglichst zu verbergende Schande erschien. Zahlreich waren schon Mitte des achtzehnten Jahrhunderts die armen adeligen Fräuleins, die in den Stellungen als Erzieherinnen fürstlicher Kinder, als Kammerfrauen der Prinzessinnen, ja selbst als Hofdamen an den vielen kleinen Fürstenhöfen nichts anderes suchten als einen Broterwerb und sich oft, unter ängstlicher Aufrechterhaltung äußeren Glanzes kümmerlich genug durchschlugen. Und nicht nur sentimentale Romane, auch manche der an die Nationalversammlung gerichteten Petitionen führen den Beweis dafür, daß viele Bürgertöchter sich gezwungen sahen, durch Stickereien und Wirkereien ihr Brot zu verdienen. Mit den Frauen des handarbeitenden Volkes teilten sie das gleiche Schicksal: die Not trieb sie zur Arbeit; und sie hatten auch noch ein anderes mit ihnen gemein: den Mangel jeglicher Vorbildung zu einem Erwerbsberuf. Aber während für jene, dank der Entwicklung der Technik und des Maschinenwesens, in der Armee der Industriearbeiter Platz genug vorhanden, und ihre, wenn auch ungelernte Arbeitskraft, eine begehrte war, standen diese vor geschlossenen Thüren, vor denen Unbildung und Vorurteil Wache hielt. Die Arbeiterin kämpfte bereits in Reih und Glied mit dem Mann den harten Kampf ums Dasein, während die Frau der Bourgeoisie sich erst ihren Platz neben dem Mann zu erringen hatte. Aus diesem Umstand erklärt sich die oft bis zu Gegensätzen sich steigernde Verschiedenheit der bürgerlichen und der proletarischen Frauenbewegung und auch, die Notwendigkeit, beide getrennt voneinander zu behandeln.

Die Frau der Bourgeoisie wurde für das Haus und für die Geselligkeit erzogen. Auch die erweiterte Bildung, die die neue Zeit für sie forderte, und die über den Religions- und Haushaltungsunterricht des Mittelalters hinausging, hatte nur den Zweck, die geselligen Talente zu unterstützen und dem Mann eine verständnisvollere Gefährtin zu sein.

Die erste Stelle unter den Vorkämpfern der Reform der Mädchenerziehung nahm Fénelon ein.219 Seine pädagogischen Grundsätze veranlaßten Frau von Maintenon, in St. Cyr die erste höhere Mädchenschule zu gründen, die insofern noch ein besonderes Interesse beansprucht, als sie zugleich die erste Anstalt war, die, durch Ausbildung von Erzieherinnen, der beruflichen Thätigkeit der Frau die Wege bahnte.220 Aber sie war nur eine Oase in der Wüste und entsprach so wenig der Zeitströmung, daß sie bald auf das jämmerliche Niveau der üblichen Mädchenschulen herabsank, und Putz, Tanz und Konversation ihr wesentlicher Unterrichtsstoff blieb. Ihrer deutschen Nachahmung, dem Gynäceum A.H. Franckes, erging es nicht anders. Er, der einfache, fromme Mann, mußte es sich gefallen lassen, daß auch seine Gründung, wie damals alle Erziehungsanstalten für Mädchen, in die Hände französischer Gouvernanten fiel, die Modepüppchen darin dressierten.221 Die französische Sprache, die Umgangssprache der höheren Stände, trat überall in den Mittelpunkt des Unterrichts. Französische Erzieher und Erzieherinnen, deren einzige Kenntnis meist ihre Muttersprache war, wurden in jedem Hause, dessen Bewohner auf "Bildung" Anspruch machten, gesucht. Viele zweideutige Existenzen gelangten besonders in Preußen, wo Friedrichs II. Vorliebe für die französische Sprache maßgebend war, zu derartigen Stellungen. Die Bildung, die sie vermittelten, war noch ungesunder und oberflächlicher als die des Mittelalters. Eine Reaktion gegen die herrschende Strömung, gegen die Ausschließung des weiblichen Geschlechts von allen ernsteren Kenntnissen, gegen sein einseitiges Interesse für Putz und Tand, Spielerei und Liebelei, war unausbleiblich. Sie wird in Deutschland durch Gottsched und seine Schule gekennzeichnet und—gerichtet. Denn statt eine durchgreifende Umwandlung der Erziehung der Mädchen anzustreben, beschränkte er und sein Kreis sich auf die Treibhauskultur einzelner weiblicher "Dichter" und "Gelehrten", die mehr als die geputzten Dämchen der höfischen Salons für den niedrigen Stand weiblicher Geistesentwicklung Zeugnis ablegten.222 Die häufigen Krönungen von Dichterinnen, ja selbst manche Promotionen weiblicher Doktoren muten uns heute wie eine grausame Satire an. Es wäre aber durchaus verkehrt, die Schuld daran Einzelnen zuzuschreiben: noch war für die Frauen die Bildung nur ein äußeres Schmuckstück, Kunst und Gelehrsamkeit nur ein Mittel, um in geistreichen Salons zu glänzen. Vertiefung, ernste Arbeit war erst da zu erwarten, wo sie zu einer Berufsthätigkeit die Grundlage zu schaffen hatten, daß sie anfingen, aus diesem Grunde notwendig zu werden, erkannten Tieferblickende nach und nach. So schrieb Basedow schon im Jahre 1770: "Die meisten, die von Erziehung der Töchter schreiben, geben denselben so viel Anmut oder so glückliche Umstände, daß man an ihrer baldigen Verheiratung nicht zweifeln darf. Aber giebt es denn keine häßlichen und gebrechlichen Töchter? Keine, die in ihrem Stande der Armut halber, nach den jetzigen Sitten in Gefahr sind, von einem würdigen Manne nicht begehrt zu werden?" Er giebt danach den "Eltern von Stande, die kein Vermögen besitzen", den Rat, ihre Töchter nicht wie bisher allein im Hinblick auf die Ehe zu erziehen, sondern ihnen eine Bildung zu geben, die es ihnen ermöglicht, als Lehrerinnen und Gesellschafterinnen einmal ein Unterkommen zu finden.223 Sein mutiger Ausspruch, den bisher viele gefühlt, aber niemand zu thun gewagt hatte, fiel auf fruchtbaren Boden. So manches unbefriedigte, einsame Mädchen schuf sich im Lehrberuf einen befriedigenden Wirkungskreis, und trug, indem es sich selbst half, dazu bei, daß seinem vernachlässigten, unwissenden Geschlecht geholfen wurde. Als die hervorragendste ihrer Art sei Karoline Rudolphi genannt, die nach entbehrungsreicher Jugend und Jahren inneren Kampfes zu dem Entschluß kam, Erzieherin zu werden und schließlich in Hamburg eine Mädchenschule gründete, die Vorbild mancher anderen wurde. Ihre Erziehungsgrundsätze hat sie in ihrem Buche: "Gemälde weiblicher Erziehung" niedergelegt; sie gipfeln in dem Ausspruch: "Lasset euere Kinder Menschen werden!"224 Erziehet die Mädchen nicht zuerst zu Damen und Hausfrauen, sondern zu tüchtigen Menschen, die im Notfall auch allein durchs Leben gehen können, die nicht zu verzweifeln brauchen, wenn die führende Hand des Mannes fehlt.

In schroffem Gegensatz steht Karoline Rudolphi zu ihrer Zeitgenossin, Madame de Genlis, die die Mädchen nur für die Ehe, nur für den Mann erziehen wollte, die in der Bildung nichts als ein Mittel, die Langeweile zu bekämpfen und dem Müßiggang vorzubeugen, sah und in logischer Konsequenz zu dem Schlüsse kam: "Das Genie ist für die Frauen eine gefährliche und nutzlose Gabe, es entfremdet sie ihrer Bestimmung und läßt sie diese nur als drückend empfinden."225 Die Verfasserin, die typische Erzieherin ihrer Zeit und ihres Volkes, sprach damit aus, was die Ansicht dessen war, der für die nächsten Dezennien die Geschicke der Welt in seinen eisernen Händen hielt: Napoleons. Wie Rousseau sah er in den Frauen nur Mütter; zu solchen, zu Gebärerinnen und Erzieherinnen eines Geschlechts von Helden, wollte er sie erzogen wissen. Und so schroff und festgewurzelt war seine Meinung, daß er allen geistreichen und gelehrten Frauen mit Widerwillen begegnete, einem Widerwillen, der sich bis zu dem kleinlichen Kampf gegen Madame de Staël steigern konnte. Aber ebenso wie man, besonders außerhalb Frankreichs, über dem Eroberer den Reformator zu vergessen pflegt, so vergißt man auch über dem Gegner der Frauenemanzipation den Beförderer einer verbesserten Mädchenerziehung. Die Mädchenpensionate der Madame Campan in St. Germain und Ecouen fanden seinen lebhaftesten Beifall und unter seinem Einfluß entstanden in Italien die ersten höheren Mädchenschulen. Er scheute sich sogar nicht, eine Frau in ein öffentliches Amt einzusetzen, wo er glaubte, daß sie die Erziehung der Mädchen günstig beeinflussen könnte: 1810 wurde Madame de Genlis Schulinspektorin in Paris.226 Irgend welche staatliche Hilfe den Mädchenschulen angedeihen zu lassen, lag jedoch ganz außerhalb seiner Gedankenrichtung. Aber ein Einzelner, so allmächtig er auch sein mochte, konnte den Gang der Entwicklung nicht ändern, noch aufhalten. Die französischen Frauen forderten nachdrücklich ihr Anrecht an den geistigen Gütern der Nation. Es entstanden immer mehr Mädchenschulen und 1820 endlich nahm der Unterrichtsminister Duruy, von allen Seiten gedrängt, das Projekt wieder auf,227 das schon neunzig Jahre vorher der Abbé de St. Pierre entworfen hatte, wenn er eine staatliche Unterstützung der Mädchenerziehung verlangte.228 Wenn auch sein Plan zunächst an dem mangelnden Verständnis der Regierung scheiterte, so faßte die Idee, daß die Gesellschaft die Verpflichtung habe, auch ihrem weiblichen Teil eine der männlichen annähernd ebenbürtige Erziehung zu gewähren, immer tiefer Wurzel und die Frauen selbst nahmen sich ihrer Ausbreitung energischer an. In ihrer vordersten Reihe kämpfte die Gräfin Rémusat.229 Von der Voraussetzung ausgehend, daß die Frau dem Manne nicht untergeben, daß sie als intelligentes Geschöpf von ihm nicht verschieden und durchaus fähig sei, öffentliche Berufe auszuüben, hielt sie eine Anpassung der Mädchenerziehung an die neuen Verhältnisse für notwendig, ja sie sprach schon von der Zuerkennung einer gewissen Gleichberechtigung an das weibliche Geschlecht, und forderte von den öffentlichen Verwaltungen, daß sie neben dem Lehrerinnenberuf, die Ausübung einer geregelten Wohlthätigkeit den Frauen anvertrauen sollten. Der Kämpfern Arbeit war's, der hier zum deutlichen Ausdruck kam, und die Zeit, in der die Frauen zuerst nach ihm riefen, war die Geburtsstunde der bürgerlichen Frauenbewegung. Sie vollzog sich in merkwürdiger, und doch für den, der die Geschichte der Menschheitsentwicklung nicht allein aus Fürstengezänk, Staatsaktionen und Kriegen herleitet, verständlicher Uebereinstimmung in allen Kulturländern zu gleicher Zeit.

In England, wo schon Daniel Defoe, Mary Astell und Mary Wollstonecraft den Boden vorbereitet hatten, wo ein Sheridan seine Zeitgenossen mit glühender Begeisterung auf den Wert der Frauenbildung aufmerksam machte, denn "von der Geisteskultur der Frauen hängt die Weisheit der Männer ab", entstanden schon Anfang des neunzehnten Jahrhunderts zwei Vereine, die sich die Hebung der Mädchenerziehung zum Ziel setzten. Der praktische Sinn der Engländer erkannte früh, daß die bessere Erziehung ihrer Töchter von der gründlicheren Ausbildung ihrer Lehrerinnen abhängig ist. Von solchen, die sich auf Grund ganz unzureichender Kenntnisse dafür ausgaben, war England überschwemmt, und die Lehrerin war daher eine komische, oft verachtete Erscheinung, an der Thakeray und Dickens noch ihren Witz ausließen. Ihr Los war traurig genug: die Not zwang sie in den einzigen, ihnen offen stehenden Beruf und kümmerlicher Unterhalt und allgemeine Mißachtung waren ihr Lohn. Erst mit der Zunahme geregelterer Mädchenschulen änderte sich langsam auch ihre Lage. Frauen, wie Hannah More und Maria Edgeworth waren hier die Wortführerinnen der beginnenden Frauenbewegung.

In dem, inzwischen von England mit Hilfe der Frauen abgefallenen nordamerikanischen Staatenbunde machten sich gleiche Bestrebungen geltend, weil auch hier die Schäden dieselben waren. Die Vorteile, die die tapferen Kämpferinnen der Befreiungskriege für ihr Geschlecht errungen hatten, waren entweder dürftig von Anfang an oder mit der ebbenden Begeisterung wieder verschwunden. Die wenigen Mädchenschulen, die im Anfang des Jahrhunderts überhaupt bestanden, waren nur während der Hälfte des Jahres geöffnet und auch dann nur zwei Stunden am Tag, während die Knaben, die dasselbe Schulhaus besuchten, Freistunden hatten. Die reaktionärsten Ansichten der alten Welt, die das Mädchen allein auf das Haus verwiesen, fanden in der neuen die allgemeinste Vertretung, um so mehr als hier der Umstand viel weniger ins Gewicht fiel, der der Frauenbewegung Europas den Anstoß gab: der Zwang zur Erwerbsarbeit. Als daher Emma Willard für die höhere Bildung ihres Geschlechts eintrat, stieß sie auf Spott und heftigsten Widerstand. Als sie aber im Jahre 1821, ohne noch länger auf das allgemeine Wohlwollen ihrer Landsleute zu rechnen, in Troy das erste Mädchenseminar gründete, zeigte es sich, daß es eine Notwendigkeit gewesen war, denn es fand zahlreichen Zuspruch und vielfache Nachahmung.230 Emma Willards Schule ist der Grundstein des ausgedehnten Gebäudes weiblicher Bildung geworden, das heute Amerika schmückt. Zu gleicher Zeit begann eine andere Frau ihre öffentliche Thätigkeit: Lucretia Mott. Von 1820 an zog sie ungehindert als Predigerin der Quäker durch die Staaten, nicht nur eine Missionarin ihrer Religion, sondern auch eine Pionierin der Frauenbewegung, deren Auftreten allein den Beweis dafür lieferte, daß die Frau mit derselben Fähigkeit und demselben Erfolg ihren Geist in den Dienst allgemeiner Interessen stellen kann.

Kehren wir nach Deutschland zurück. Dort waren die Schulverhältnisse, trotz Francke, trotz Gottsched und Basedow, aufs äußerste verwahrlost. "Unsere Töchter sind von aller besseren Bildung ausgeschlossen," klagte ein braver deutscher Mann.231 "Aus dem ABC-Unterricht werden sie ohne Gnade an den Kochherd, in die Kinderstube, in das Putzzimmer verstoßen." Und eine mit seltenem Scharfblick ausgestattete Frau, Helene Unger, schilderte in ihrem Roman "Julchen Grünthal" die traurige Pensionserziehung der Mädchen und ihre verderblichen Folgen: Putz und Spiel, französische Konversation und seichte Lektüre füllten das Leben des Schulmädchens aus, um später in die nächste Modekrankheit, die rührselige, vom wirklichen Leben ganz entfremdende Empfindsamkeit überzugehen.232 Aber diese Klagen und verurteilenden Darstellungen waren an sich schon ein Zeichen des Fortschritts. Und es begann in der That in den Köpfen und Herzen der Frauen ein neuer Geist sich zu regen. Die klassische Dichtung und die politische Umwälzung waren seine Erzeuger. Zwar wäre es durchaus verkehrt, von den Frauen aus der Umgebung der großen Dichter auf alle übrigen schließen zu wollen; erst ganz nach und nach drangen ihre Werke bis in die dunklen Winkel bürgerlichen Frauenlebens, erweckten Begeisterung, Sinn für das Schöne und erhoben die armen Vernachlässigten und Verirrten in eine andere geistige Lebenssphäre. Dank einer Lotte, einem Gretchen, einem Klärchen kam die warmblütige Natürlichkeit wieder zu ihrem Recht. Und eine Minna von Barnhelm, eine Jungfrau von Orleans, eine Maria Stuart führten den Blick über die Engigkeit des eigenen Lebens hinaus, in das die Empfindsamen sich in ihrer Selbstliebe eingesponnen hatten. Aber mehr noch wirkte die drückende Not darauf, die ganz Deutschland in einen Trauermantel hüllte. Die Frauen, deren Väter und Brüder, deren Gatten und Söhne unter den Waffen standen, verloren nicht nur den Sinn für die Tändeleien früherer Jahrzehnte, sie lernten auch teilnehmen an den großen Interessen, die die Welt bewegten. Die Mode des Destillierens der gegenseitige Gefühle, der endlosen Gespräche über sentimentale Romanheldinnen, machte der Unterhaltung über die Ereignisse des Lebens Platz. Rahel Varnhagens Kreis233 ist das bekannteste Beispiel für die belebende Wirkung des neuen Geistes. Die langatmigen Briefwechsel zwischen Freunden und Freundinnen zeugen dafür, daß er überall durchbrach, und mit ihm regte sich das Bedürfnis nach einer gründlichen Aenderung der Mädchenerziehung. Verarmte und vereinsamte Bürgerfrauen fanden sich genug, die nach einer Lebensstellung Umschau hielten und denen nichts anderes offen stand, als der Lehrerinnenberuf. Denn wenn auch eine Charlotte von Siebold zum Doktor promoviert worden war und seit 1817 ungehindert in Darmstadt praktizierte, sie stand allein; es fehlte ihren Geschlechtsgenossinnen die Möglichkeit der Vorbereitung zum Studium. Aber das Verlangen nach vertiefterer Bildung der Töchter und das Bedürfnis nach einem Erwerb der Alleinstehenden begegneten sich und führten zwischen 1800 und 1825 zur Gründung eine Reihe von Töchterschulen, die teils ganz durch private Mittel, teils mit Unterstützung der Gemeinden entstanden.234

Zweite Periode. Das Eindringen der Frauen in bürgerliche Berufssphären.

Der folgenreichste Schritt auf dem Gebiete der Erziehung wurde von jenem Lande gethan, das es nicht erst nötig hatte, seine Kräfte durch mühsames Ueberbordwerfen des Ballastes der Vergangenheit abzunutzen, von Amerika, wo Horace Mann die Grundlage zu einem neuen Schulsystem legte. Dem immer dringenderen Verlangen nach einer der der Knaben gleichen Mädchenbildung, konnte man, bei der dünnen Bevölkerung des Landes, durch Gründung besonderer Mädchenschulen nicht nachkommen. So wurde denn aus der Not eine Tugend gemacht und in den neu entstehenden Freien Normalschulen Co-Education eingeführt. Die weittragende Bedeutung des gemeinsamen Unterrichts der Geschlechter hatte sich Horace Mann, der mehr einem praktischen Bedürfnis entgegenkommen wollte, nicht klar gemacht. Nicht nur, daß auch höhere Schulen, in der Art unserer Gymnasien, nach diesem Vorbild eingerichtet wurden,—Oberlin-College in Ohio als das erste seiner Art,—schon 1835 rüttelte eine Schar mutiger Mädchen, die sich mit ihren Schulkameraden die nötige wissenschaftliche Vorbildung erworben hatten, an den Pforten der alten Harvard-Universität235 und kurz darauf begehrte der erste weibliche Arzt, Harriot K. Hunt, wie sie, vergebens Einlaß.236 Was ihr verwehrt wurde, sollte wenige Jahre später der tapferen Pionierin des Frauenstudiums, Elizabeth Blackwell, gelingen. Sie und ihre Schwester Emily sahen sich plötzlich, nach dem Tode ihres Vaters, vor die Notwendigkeit versetzt, nicht nur sich, sondern auch ihre Mutter und ihre jüngeren Brüder und Schwester zu ernähren. Da kam ihnen die Erkenntnis der traurigen Lage ihres Geschlechtes. Sie sahen, wie wenige und schmale Wege zum Erwerb den Frauen nur offen standen und bemerkten "die Massen der Konkurrentinnen, von denen eine die andere niederzutreten suchte. Wir beschlossen, lieber einen neuen Pfad für uns zu entdecken, als in schon überfüllten Berufen einen Platz zu erobern."237 Elisabeth wurde, nachdem sie zwölf medizinische Schulen vergebens um Aufnahme gebeten hatte, Studentin in der Schule von Geneva, Emily in Cleveland. Diese wurde 1850 erste Aerztin an dem ersten, eben gegründeten Frauenhospital in New York, jene ging nach England, der Frauenbewegung dort wie in ihrem Vaterlande Pionierdienste leistend. Indessen wurde durch Gründung von Lehrerinnenseminarien und Colleges dem Bedürfnis der weiblichen Jugend mehr und mehr Rechnung getragen. 1860 entstand das erste College nur für Frauen,—Vassar-College,—das von Anfang an auf einem höheren wissenschaftlichen Standpunkt stand, als die anderen oft sehr primitiven Institute. Hier war es auch, wo zuerst eine Frau den wissenschaftlichen Lehrstuhl bestieg: Maria Mitchel wurde als Professor für Astronomie und Mathematik 1866 nach Vassar berufen. Kurze Zeit später gestattete der oberste Gerichtshof von Iowa Arabella Mansfield die Ausübung der Praxis als Rechtsanwalt. Diesen Frauen, im Verein mit den Schwestern Blackwell, gebührt der Ruhm, in Amerika ihrem Geschlecht Bahnbrecherinnen geworden zu sein. Als die Universität Michigan ihm als erste ihre Thore öffnete, war dies gleichsam die Anerkennung des Beweises, den die Frauen für ihre wissenschaftliche Befähigung erbracht hatten.

Auch auf dem Gebiet des gewerblichen Unterrichts hatten die Frauen Erfolge zu verzeichnen. Zwar wurden die ersten Läden, in denen weibliche Kommis thätig waren, von den sittlich entrüsteten Einwohnern geboykottet,238 aber schon zwei Jahre später, 1856, wurde mit privaten Mitteln die erste Handels- und Gewerbeschule für Frauen in New York eröffnet. Dem wachsenden Bedürfnis gegenüber war sie jedoch keineswegs ausreichend. 1859 gründete Peter Cooper, selbst ein Kaufmann, der die Vorteile weiblicher Arbeit erkannt hatte, eine Schule der Art im größten Stil, die heute noch besteht und eine Musteranstalt genannt werden kann. Eine lebhafte Kontroverse über die Zunahme der Frauenarbeit, ihre Vorteile und Nachteile, entspann sich in der Presse und wurde durch Broschüren und Bücher über den Gegenstand vertieft und erweitert. Gail Hamilton und Catherine Cole traten als Agitatoren im Interesse der Frauen auf und forderten ihre völlige Gleichstellung mit dem Mann in Bezug auf Unterricht, Beruf und Erwerbsbedingungen.239 Epochemachend für ganz Amerika waren die Schriften Virginia Pennys240, in denen sie schilderte, unter welch traurigen Bedingungen die Million arbeitender Frauen, die der Census von 1860 gezählt hatte, zu arbeiten gezwungen wären, und wie nur eine gründliche Vorbereitung zur Berufsarbeit ihre Lage zu ändern im stande wäre. Die Agitation, die in Amerika weniger die Aufgabe hatte, mit heftigen Gegnern zu kämpfen, als vielmehr Blinden die Augen zu öffnen, hatte überall Erfolg: Colleges und Gewerbeschulen öffneten sich mehr und mehr den Frauen, ja die staatlichen und landwirtschaftlichen Schulen, die dadurch ins Leben gerufen waren, daß der Washingtoner Kongreß von 1862 den einzelnen Staaten zu diesem Zweck große Ländereien überwiesen hatte, ließen in immer größerem Umfange Frauen zu. Zum Verständnis für diese, im Vergleich zu Europa ungewöhnlich frühe Erfüllung der Wünsche der Frauen, die zwar darum zu kämpfen hatten, aber auf geringeren Widerstand stießen, muß man sich vergegenwärtigen, daß nicht etwa der größere Edelmut oder das tiefere Verständnis der Amerikaner für die Bestrebungen des weiblichen Geschlechts die Ursache davon ist, sondern vielmehr die Thatsache, daß die Vereinigten Staaten erst auf eine kurze wirtschaftliche Entwicklung zurücksahen und von einer Ueberfüllung der Berufe, die den Widerstand der Männer hätte hervorrufen müssen, keine Rede war.

Im Mutterlande lagen die Dinge anders. Wohl waren schon 1835 Karoline Herschel und Mary Somerville einstimmig zu Mitgliedern der englischen Astronomischen Gesellschaft erwählt worden und ihre wissenschaftlichen Verdienste dadurch zu einer bisher unerhörten Anerkennung gelangt,241 aber die allgemeine Lage der "gentlewoman" war noch jahrzehntelang so gut wie unberücksichtigt geblieben. Zuerst lenkten die traurigen Verhältnisse, in denen sich die Erzieherinnen befanden, deren mühselige Lebensarbeit ihnen nicht einmal ein sorgenloses Alter sicherte, die Aufmerksamkeit auf sich. Es wurde ein Pensionsverein für Lehrerinnen gegründet, und nach unermüdlichen Kämpfen der Lehrerinnen selbst, die längst eingesehen hatten, daß sie nur auf Grund besserer Leistungen eine höhere Entschädigung beanspruchen konnten, wurde 1846 das erste Lehrerinnenseminar eröffnet,242 dem wenige Jahre später Queens College und Bedford-College folgten. Das war ein großer Schritt auf dem Wege der Befreiung der Frauen durch Arbeit, der noch an Bedeutung gewann, als, wieder infolge zäher Agitation, die bis dahin privaten Anstalten die Genehmigung der Regierung erhielten. Damit war dem immer noch verlachten, als unweiblich bekämpften Brotstudium der Frau die erste öffentliche Sanktion erteilt worden. Es hatte dazu noch einer stärkeren treibenden Kraft bedurft, als der Agitation einiger Frauen; sie fand sich in den Ergebnissen der Volkszählung 1851. Furchtbare Zustände deckte sie auf und man stand entsetzt vor der Thatsache, daß über zwei Millionen alleinstehender Frauen auf Selbsterhaltung angewiesen waren, ohne daß ihnen die Mittel dazu zur Verfügung standen. Miß Leigh Smith bearbeitete zuerst in einer aufsehenerregenden Broschüre, Women und Work, die Ergebnisse der Statistik und schuf in dem Englishwomens Journal—1875—das Organ der nunmehr kräftig einsetzenden Frauenbewegung.

Ein neuer Beruf für gentlewomen hatte sich inzwischen aufgethan: die internationale Telegraphengesellschaft stellte seit 1853 Frauen als Telegraphistinnen an. Aber ebenso wie in Amerika die zunehmende Verwendung von Frauen im Lehrberuf, wie Gneist in seiner oben erwähnten Broschüre ganz richtig sagte, nicht auf humanitäre, sondern pekuniäre Ursachen zurückzuführen ist, so wurden hier die weiblichen Arbeitskräfte lediglich ihrer größeren Billigkeit wegen den männlichen vorgezogen. Die kapitalistische Gesellschaft stürzte sich wie ein Raubtier auf seine Beute, auf die ihr durch die Not entgegengetriebenen Opfer. Der bürgerlichen Frauenbewegung fehlte dafür aber das Verständnis. Sie jubelte nur über jede neue Möglichkeit, ihre nach Arbeit suchenden Schutzbefohlenen unterzubringen.243 Neue Arbeitsgebiete zu schaffen, mußte auch in diesem Stadium der Entwicklung ihr wesentlichstes Bestreben sein.

Die Universitäten waren den Frauen noch verschlossen; wie Miß Hunt in Amerika ein Jahrzehnt früher, so hatte Miß Jessie Meriton 1856 in England den ersten vergeblichen Versuch gemacht, zugelassen zu werden.244 Der ersten Engländerin von Geburt, die im Ausland Medizin studiert hatte, Elisabeth Garret, gelang es erst 1865 nach langen Kämpfen, das Recht zu erringen, als Lizentiat der Apothekergesellschaft zu praktizieren. Dieser Weg war also vorläufig für die Masse der Frauen ungangbar. Es mußten andere, die schneller zum Ziele führten und von vielen betreten werden konnten, gefunden werden. Zu diesem Zweck entstand im Jahre 1859 unter Leitung von Miß Jessie Boucherett die Society for Promoting the Employment of Women. Sie setzte sich ausdrücklich das Ziel, den notleidenden Frauen der Bürgerklasse—den gentlewomen—Hilfe zu bringen. Sie eröffnete Unterrichtskurse für Handelsangestellte, Zeichnerinnen, Photographinnen, Holzschneiderinnen, Lithographinnen, Kunststickerinnen u. dergl. und es strömten ihr nicht nur die Schülerinnen zu, sie fanden auch, einmal ausgebildet, leicht ein Unterkommen. Während es 1851 in ganz England keine Photographin und keine Buchhalterin und nur 1742 Verkäuferinnen gab, zählte man 1861 bereits 308 Buchhalterinnen, 130 Photographinnen und 7000 Verkäuferinnen, und 1871 war allein die Zahl der Buchhalterinnen auf 1755 gestiegen.

Englands Beispiel wirkte anregend auf das Festland, wo dieselben Zustände Abhilfe forderten. In Schweden stellte sich die Frauenzeitung Tidskrift for Hennet an die Spitze der Bewegung; höhere Unterrichtskurse für Mädchen, eine Handelsschule und ein Lehrerinnenseminar entstanden in den Jahren 1859 bis 1861. Selbst Rußland wurde vom Zuge der Zeit berührt. Nach heftiger Agitation, besonders seitens der Lehrerinnen, deren Bildungsgrad ebenso niedrig war, wie ihr Einkommen, entschloß man sich schon 1867, Universitätskurse für Frauen einzurichten. Schon ein Jahr später promovierte Barbara Rudnewa als Dr. med. an der medico-chirurgischen Akademie in Petersburg.245 Zu gleicher Zeit machte ihre Landsmännin, Nadjesda Suslawa in Zürich, wo Frauen nur als Hörerinnen hie und da zugelassen worden waren, ihr Doktorexamen.246 In Holland und Belgien wirkten seit 1865 Vereine für den gewerblichen Unterricht der Frauen; die Zulassung der Frauen zum Apothekerberufe war ihr erster praktischer Erfolg in den Niederlanden247; die Errichtung einer Handels- und Gewerbeschule in Brüssel ihre erste That dort.248

Der fruchtbarste Boden jedoch für die sich anbahnende Umwälzung war der von politischen Stürmen wie von einer Pflugschar immer wieder aufgewühlte Frankreichs. Als die Julirevolution ausbrach, kam der Gedanke an die Befreiung auch der Frauen aus langer Knechtschaft aufs neue deutlicher zum Ausdruck und erregte die Frauenwelt selbst aufs tiefste. Die alte Forderung der politischen Emanzipation trat wieder in den Vordergrund, und der Saint-Simonismus warf einen neuen Zündstoff in die Welt, indem er die Befreiung der Frau von der männlichen Tyrannei auch auf dem Gebiete des Geschlechtslebens verkündete. Eines der interessantesten Dokumente der Zeit ist die von 1832 bis 1834 in Paris erschienene Zeitschrift: La Femme nouvelle. Die neue Frau, die darin geschildert wird, deren Existenzmöglichkeit durch Umwandlung der Gesetze und Sitten gesichert werden sollte, forderte auch ihr Recht auf Arbeit, als Grundlage wahrer Befreiung. Als dann vom Jahre 1836 ab Madame Poutret de Mauchamps an der Spitze der französischen Frauenbewegung trat, begann sie systematisch vorzugehen. La Gazette des femmes wurde ihr Organ, ein treues Spiegelbild ihres Wachstums. Die Eröffnung der Universitäten, die Zulassung der Frauen zu höheren Berufen, das waren die Forderungen, mit denen sie nunmehr ihren Feldzug eröffnete und die Gründung einer Gesellschaft zur Hebung der Lage der Frauen,—der ersten ihrer Art,—war ihr nächster praktischer Erfolg.249 Ein ideeller Erfolg aber von weittragender Bedeutung war das wachsende Interesse, mit dem Männer der Wissenschaft sich der Frauenfrage zuwandten. So hielt Ernest Legouvé im Jahre 1847 im Collège de France eine Reihe von Vorlesungen über die moralische Geschichte der Frauen250, in denen er durch die Schilderung ihrer traurigen Lage den größten Eindruck hervorrief. "Keine öffentliche Erziehung, kein gewerblicher Unterricht für die Mädchen; das Leben ohne Heirat eine Unmöglichkeit für sie, und die Heirat ohne Mitgift unmöglich", rief er aus, und malte mit dunklen Farben das Los der armen Töchter der Bourgeoisie, denen nur das Kloster, der Beruf der Gesellschafterin und Lehrerin, oder das entehrende Bettlerleben bei begüterten Verwandten übrig blieb. Er forderte für sie Zulassung zum ärztlichen Beruf und wünschte ihre staatliche Anstellung als Schul-, Gefängnis- und Fabrikinspektoren,—eine Forderung, über deren Berechtigung noch ein halbes Jahrhundert später, in gewissen Ländern noch immer gestritten wird! "Die Arbeit, das heißt Freiheit und Leben" war für ihn der Ausgangspunkt und das Ziel der Emanzipation. Das Gesetz von 1850, wonach alle Kommunen von 800 Seelen an verpflichtet wurden, mindestens eine Mädchenschule zu gründen251, und die den Frauen erteilte Erlaubnis, den Vorlesungen des Collège de France beizuwohnen, können als Erfolg der von Legouvé mit getragenen Agitation betrachtet werden. Die Reaktion nach 1848 hinderte bald jede lebhaftere Vorwärtsbewegung. Die höhere Mädchenerziehung, die einen so vielversprechenden Aufschwung genommen hatte, litt besonders schwer unter der rapiden Zunahme der Erziehungsklöster, die die Revolution von 1789 völlig unterdrückt und Napoleon auf das äußerste beschränkt hatte. Ihre Konkurrenz war für die weltlichen Pensionen fast vernichtend; nicht nur daß die Bourgeoisie die gut eingerichteten, von Gärten umgebenen, Vorteile aller Art bietenden Klöster den engen, dunklen weltlichen Erziehungsanstalten für ihre Töchter vorzog, auch die Lehrerinnen vermochten sich den Klosterschwestern gegenüber kaum zu behaupten. Die Unterlehrerinnen in den Pensionaten mußten Dienstbotenarbeit mit übernehmen und erreichten kaum ein Gehalt von 200 Frs. im Jahr und die Privatlehrerinnen waren froh, wenn sie nach einem ermüdenden 12- bis 14stündigen Arbeitstag 4 Frs. verdienten. Dabei wuchs ihre Zahl infolge des Mangels anderer Berufsarten enorm. 1864 gab es allein 3000 Klavierlehrerinnen in Paris!252 Erst Englands Beispiel rüttelte die Frauen aus ihrer Lethargie. Madame Allard und Jules Simon gründeten nach dem Vorbild des englischen Vereins zwei Gesellschaften zur gewerblichen Vorbildung der Frauen. Eine Reihe von Artikeln, die im Jahre 1862 über die Frage der Frauenarbeit im Journal des Débats erschienen und das auf gründlichen Studien beruhende Buch von Jeanne Daubié über die Lage der vermögenslosen Frauen253, beeinflußten die öffentliche Meinung und unterstützten die Ideen jener Vereinigungen. Handels- und Gewerbeschulen für Frauen wurden eröffnet und fanden binnen kurzem zahlreichen Zuspruch.254 Die Post machte zuerst den Versuch mit der Verwendung von Frauen, der Staat stellte sie, nachdem seit Frau von Genlis keine Frau mehr den Posten bekleidet hatte, als Schulinspektorinnen an. Und wie in England und Amerika, so pochte auch hier eine Frau, Madame Madeleine Brés, an die Pforten der Universität und verlangte, zu den Vorlesungen der medizinischen Fakultät zugelassen zu werden. Ihre Forderung wurde dem Ministerrat vorgelegt und dem energischen Eintreten der Kaiserin Eugenie zu ihren Gunsten ist es zu verdanken, daß die Pariser Universität den Frauen geöffnet und die Erwerbung akademischer Grade ihnen ermöglicht wurde.255 Wieder war Frankreich, wie zu den Zeiten Condorcets und Olympe de Gouges, bahnbrechend vorgegangen. Und wie hier die Revolution es jedesmal war, mit der der Aufschwung der Frauenbewegung zusammenfällt, so löste sie auch in Deutschland die Zunge der Stummen.

Ihrem Einfluß hat die bürgerliche Frauenbewegung ihre erste Vorkämpferin, Luise Otto, zu verdanken; durch sie bekam sie in ihren stürmischen Anfängen einen politischen Charakter, der aber unter der eisernen Rute der Reaktion schnell wieder verschwand. Die praktische Frage des augenblicklichen Notstands trat in den Vordergrund, und die Erregung, die sich darüber der Gemüter bemächtigte, spiegelte sich vor allem in dem Kampf um die Entwicklung der Mädchenschulen ab; die Radikalen wollten durch die Erziehung die Frauen erwerbsfähig machen, die Konservativen wollten dagegen den häuslichen Beruf wieder stärken und betonen.256 Da sie am Staatsruder saßen und die deutschen Frauen selbst viel zaghafter waren, als ihre ausländischen Genossinnen,—selbst eine Luise Otto schwieg, von der Reaktion eingeschüchtert, viele Jahre lang,—blieben sie Sieger im Kampf auch gegen die privaten Unternehmungen zur Erweiterung der Frauenbildung. Die unter den glänzendsten Aussichten von Emilie Wüstenfeld 1849 in Hamburg gegründete, zwei Jahre lang von Karl Fröbel geleitete Hochschule für Frauen wurde zur Schließung gezwungen. Selbst in den Fröbelschen Kindergärten, die schon vielen Frauen befriedigende Beschäftigung sicherten, sah man Herde verderblicher Aufklärung; sie wurden 1851 von Staats wegen aufgelöst.257 Man brachte die Notleidenden zum Schweigen,—das war ja von jeher das Ziel antirevolutionärer Bewegungen,—aber die Not selbst wuchs im Stillen um so schneller.

Der einzige Beruf bürgerlicher Frauen, der der Lehrerin, war schon aufs äußerste überfüllt. Von 1825 bis 1861 war ihre Zahl allein in Preußen von 705 auf 7366 gewachsen258, während die Gründung von Mädchenschulen nicht im entferntesten gleichen Schritt gehalten hatte. Es kam vor, daß sich innerhalb einer Woche zu einer Schulstelle 114 Bewerberinnen meldeten!259 Dazu kam, daß die preußische Volkszählung von 1861 nicht weniger als 700000 alleinstehende Frauen und Mädchen ergeben hatte. Als daher die Berichte über die englischen und französischen Vereine, die gegen dieselben Zustände kämpften, die hier in die Augen sprangen, nach Deutschland gelangten, wirkten sie wie Schlüssel zu einer neuen Welt. Es waren nicht Frauen, wie dort, sondern Männer—und das ist bezeichnend für den Standpunkt der deutschen Frauen—, die nunmehr die Initiative ergriffen: Adolph Lette legte im Jahre 1865 dem Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen eine Denkschrift vor, in der er auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung und persönlicher Beobachtungen, die Gründung eines dem englischen und französischen Vorbild ähnlichen Vereines befürwortete.260 Dieser müsse sich in seiner Thätigkeit, so führte er aus, ausschließlich auf die Frauen des Mittelstandes beschränken, und ihnen durch Einführung praktischer Unterrichtskurse neue Berufszweige eröffnen. Als solche bezeichnete er in der Heilkunde den ärztlichen Beruf und den der Krankenpflegerinnen; in der Technik die Anfertigung von chemischen, chirurgischen, mikroskopischen, optischen Apparaten, von Farben, Parfümerien und Essenzen, sowie von Photographieen; im Handel: Buchhaltung, Korrespondenz, Kassenführung, Warenverkauf; im öffentlichen Dienst: Post und Telegraphie. Damit umschrieb er ungefähr die Berufe, die auch heute noch als Berufe bürgerlicher Frauen angesehen werden können. Wenn er, seine Anhänger und alle Beförderer seiner Ideen in ihren Bestrebungen nicht über den Kreis dieser Frauen hinausgehen wollten, so drückt sich darin ein Klassenegoismus aus, der um so abstoßender wirkt, als die Not der Proletarierinnen weit mehr nach Abhilfe zu schreien schien. Aber gerade in dieser Einseitigkeit lag die Stärke der jungen Bewegung. Indem sie mit den beschränkten Kräften, die sie noch besaß, engbegrenzten Zielen zusteuerte, konnte sie sicher sein, sie schließlich zu erreichen. Der Gedanke entsprach so sehr der Zeitströmung, daß er nicht allein durch den Mund Lettes zum Ausdruck kam. Auf dem Vereinstage deutscher Arbeitervereine beantragte Moritz Müller, daß Staat und Gemeinden veranlaßt werden möchten, Gewerbeschulen für Frauen zu gründen, denn "die Frauen sind zu jeder Arbeit berechtigt, zu der sie befähigt sind"; der schlesische Gewerbetag nahm eine Resolution zu gunsten der kaufmännischen Ausbildung und der Anstellung der Frauen im Post- und Telegraphendienst an, und in Leipzig, wo ein Hauptmann außer Diensten, A. Korn, in seiner Allgemeinen Frauenzeitung die Sache der Frauen energisch vertrat, berief er im selben Jahr, als Lette in Berlin seinen Vortrag hielt, eine Frauenkonferenz ein, an deren Spitze die alte Kämpferin Luise Otto trat. Auch hier wurde die Frage der Erweiterung der weiblichen Wirkungskreise allein erörtert. Ihr praktisches Ergebnis war die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, als dessen Ziel "die erhöhte Bildung des weiblichen Geschlechts und die Befreiung der weiblichen Arbeit von allen Hindernissen" aufgestellt wurde.261 Während der in Berlin ins Leben gerufene Letteverein von Männern geleitet wurde und Frauen nur zur Beihilfe heranzog, stellte der Leipziger Verein sich sofort auf radikaleren Standpunkt, indem er Luise Otto zur Vorsitzenden wählte und Männer sowohl von der Leitung als von der Mitgliedschaft ausschloß. Hier also kämpften die deutschen Frauen zum erstenmal persönlich, in organisiertem Verbande für ihre Rechte. Sie, die durch die Reaktion gleichsam auf den Mund geschlagen worden waren, wagten es nun auch wieder, durch Wort und Schrift ihre Sache zu fördern. Dieselbe Einseitigkeit, die schon den Letteverein charakterisiert, spiegelt sich auch in ihren Ansprüchen wieder und beweist, daß der aus rein wirtschaftlichen Motiven entsprungene Kampf um Arbeit die Urquelle der bürgerlichen Frauenbewegung ist. "Wir verlangen nur, daß die Arena der Arbeit den Frauen geöffnet werde", hatte Auguste Schmidt, die eigentliche Wortführerin des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins ausgerufen.262 "Die einzige Emanzipation, die wir für unsere Frauen anstreben, ist die Emanzipation ihrer Arbeit"263, schrieb Luise Otto. Und Fanny Lewald-Stahr, die von sich selbst erzählt, daß sie heimlich habe arbeiten müssen, weil es sich für Mädchen ihrer Art nicht schickte, Geld zu verdienen, und die anerkennt, daß "der gewaltigste Aufklärer, die bittere Not" es war, die vielen die Augen geöffnet hat, erklärt die "Emanzipation zur Arbeit" für die einzige, von der vor der Hand geredet werden kann.264

So hatte sich in Nordamerika, in England, Frankreich und Deutschland, dem sich ein Jahr später, durch Gründung des Frauenerwerbvereins, auch Oesterreich anschloß, jener Prozeß vollzogen, durch den die bürgerliche Frau in eine neue Phase ihrer Entwicklung eintrat. Eine Revolutionierung der Sitten und Begriffe, des Haus- und Familienlebens, der Staats- und Gesellschaftseinrichtungen, bereitete sich dadurch vor, die keiner von Denen, die nur der augenblicklichen Not abhelfen wollten, voraussah, ja die sie vor ihrem eigenen Vorhaben zurück hätte schaudern lassen, wenn sie sie hätten ahnen können.

Dritte Periode. Die Bestrebungen für Frauenbildung und Frauenarbeit in neuester Zeit.

Der organisierte Kampf um Arbeit, der an die Stelle des Ringens einzelner Frauen um einen Erwerbsberuf trat, bezeichnet den Beginn der modernen Frauenbewegung. Es mußte ihm erst die wirtschaftliche Entwicklung vorausgehen, die die Frauen mehr und mehr aus der Vereinzelung der häuslichen Thätigkeit herausriß, sie zwang, Arbeit außerhalb der engen vier Wände zu suchen und sie schließlich ihre Interessengemeinschaft lehrte. Selbstverständlich konzentrierte sich die Frauenbewegung je nach dem Grade der Verarmung des Bürgerstandes und der Zahl den die Männer überwiegenden Frauen auf diesen Kampf um Arbeit; und der Widerstand, der ihr auf diesem Gebiet entgegengesetzt wurde, gestaltete sich dort am schärfsten, wo die allgemeine wirtschaftliche Lage die gedrückteste, die Ueberfüllung der Berufe die größte und die Konkurrenz der Männer infolgedessen die stärkste war.

Am leichtesten vollzog sich daher der Kampf in Nordamerika. Die Frauenbewegung war hier seit den Tagen der Sklavenbefreiung in erster Linie eine politische geworden und gegen sie richteten sich hauptsächlich die Gegner, während der Wunsch, der Frauen, zu den höheren Lehranstalten und Berufen zugelassen zu werden, auf geringeren Widerstand stieß. Zwar wurde im Anfang der Vorwurf der Unweiblichkeit auch gegen die Schülerinnen der ersten Frauen-Colleges erhoben, ja von der Kanzel herunter gegen sie gepredigt, besonders das System des gemeinsamen Unterrichts beider Geschlechter heftig befehdet, aber bald beschränkte sich der Widerstand nur auf einzelne Zeloten. In den siebziger Jahren öffnete sich den andrängenden Frauen eine Hochschule nach der anderen und sie entschlossen sich auch zum Teil, ihnen akademische Grade zu verleihen. Die in allen Staaten entstehenden Frauenvereine hatten die Forderung höheren Unterrichts in ihre Statuten aufgenommen; besondere Vereine, wie die Female Medical Educational Society, richteten ihre Agitation auf bestimmte Berufsvorbereitungen. Schon 1874 wurde in der medizinischen Fakultät der Universität Boston ein besonderer Kursus für weibliche Studenten eingerichtet; heute stehen ihnen, mit Ausnahme der Staatsschulen, alle medizinischen Schulen offen. Wie Elisabeth Blackwell auf diesem Gebiet bahnbrechend vorgegangen war, so Antoinette Brown auf dem des Studiums der Theologie. Im Oberlin-College, wo sie ihr Examen glänzend bestanden hatte, waren ihr schon von den Lehrern die größten Schwierigkeiten bereitet worden und man strafte ihr "unweibliches" Vorgehen damit, daß man ihren Namen nicht in die Liste der Graduierten aufnahm. Wenige Jahre später jedoch begannen die kirchlichen Gemeinschaften, mit Ausnahme der katholischen und episkopalischen Kirche, in ihre theologischen Schulen auch weibliche Studenten zuzulassen. Aehnlich entwickelte sich das Studium der Jurisprudenz, das Arabella Mansfield zuerst für sich erzwungen hatte. Viel schwieriger wurde es den Frauen, nun auf Grund ihrer Kenntnisse zur Berufsthätigkeit zugelassen zu werden.

Den weiblichen Aerzten wurde die klinische Ausbildung schon dadurch unmöglich gemacht, daß keines der bestehenden Krankenhäuser sie zuließ, noch weniger fanden sie natürlich Patienten, man begegnete ihnen sogar mit Mißtrauen und Geringschätzung. Als Dr. Emily Blackwell und Dr. Marie Zakzrewska sich in New York niederließen, wo das erste Krankenhaus für Frauen, an dem nur weibliche Aerzte ordinierten, durch sie entstand, war es ihnen zuerst unmöglich, eine Wohnung zu bekommen: kein Hausherr wollte die Verachteten aufnehmen. Die ersten Juristinnen wurden entweder von den Gerichtshöfen als Advokaten nicht zugelassen, oder sie warteten vergebens auf Klienten. Niemand wollte den Frauen seine Sache anvertrauen. Die weiblichen Geistlichen wurden ausgepfiffen, zuweilen sogar mit Steinwürfen vertrieben, und die Graduierten der philosophischen Fakultäten fanden nur selten einen Lehrstuhl in einem College. Etwas rascher gelang den Erwerb Suchenden der Eintritt in den kaufmännischen Beruf und zwar war die Regierung ihnen hier behilflich. Schon 1862 stellte General Spinner, die allgemeine Entrüstung darüber nicht achtend, sieben Frauen als Beamte in der National-Bank an, und 1875 konnte er von über tausend Angestellten im Staatsdienst berichten, und deren Leistungen als durchaus zufriedenstellend bezeichnen.265 Ebenso bewährten sie sich im Postdienst, in dem Mitte der sechziger Jahre gleichfalls die ersten Frauen beschäftigt wurden. Ihr Eintritt in bürgerliche Berufe machte von da an rapide Fortschritte. Ein ganzes Netz von Vereinen aller Art spann sich über Amerika aus; ihre Agitatorinnen reisten von Ort zu Ort, den Gedanken der Frauenbefreiung durch selbständige Arbeit überall hin tragend.

Mehr aber als durch ihre Agitation erreichten die Frauen durch ihre Leistungen während des Bürgerkrieges, wo sie den Beweis für ihre Arbeitsfähigkeit führten. Nicht nur, daß weibliche Journalisten als Leiter von Zeitungen und Berichterstatter sich einen Namen erwarben, es waren auch allein die Frauen, die mit heldenmütiger Aufopferung die Pflege der Soldaten und ihrer Hinterbliebenen übernahmen und einheitlich organisierten. In dieser Zeit entstand in Clara Barton, die bis dahin Geistliche gewesen war, und nun rastlos pflegend und helfend den furchtbarsten Greueln des Krieges ins Antlitz sah, der Plan eines allgemeinen Verbandes von Krankenpflegern, wie er 1864 auf der Genfer Konvention unter dem Namen des Roten Kreuzes ins Leben trat. Zur obersten Leiterin der Verwundetenpflege war während des Krieges Dorothea Dix in Anerkennung für ihre Leistungen als Reformatorin des Gefängniswesens von der Regierung ernannt worden. Zu gleicher Zeit riefen eine Anzahl weiblicher Aerzte einen Frauenverein ins Leben, der zunächst nur den Zweck hatte, für die Pflege, Nahrung, Bekleidung und Unterstützung der Soldaten und ihrer Angehörigen zu sorgen, sich aber nachher zu jener Sanitäts-Kommission entwickelte, deren Zweigvereine heute in jedem Staat und fast jeder Stadt für die unbemittelten Kranken Sorge tragen. So bewiesen die Frauen Kraft zur Arbeit und Verständnis für öffentliche Angelegenheiten. Der Widerstand gegen ihr Ringen um Bildung und Arbeit wurde immer schwächer. Heute haben sie von 484 Colleges und Universitäten zu 345 Zulass von 51 technischen Hochschulen zu 28. Außerdem bestehen 4 Universitäten und gegen 160 Colleges für Mädchen allein. Seit dem Jahre 1886, wo ca. 36000 an diesen Anstalten studierende Frauen gezählt wurden266, hat ihre Zahl sich verdoppelt; allein 25000 studieren davon an den Universitäten.267 Neben 6 medizinischen Frauenhochschulen stehen fast alle Schulen für Männer auch den Frauen offen; in 6 Frauenhospitälern können sie ihrer klinischen Ausbildung nachgehen. Selbst das Studium der Theologie ist ihnen ermöglicht.

Diese glänzenden Resultate eines fast hundertjährigen Kampfes dürfen jedoch nicht mit europäischem Maßstab gemessen werden. Es giebt, besonders im Westen, sogenannte Universitäten, deren Unterrichtskreis nicht über die Tertia unserer deutschen Gymnasien herausgeht; die meisten entsprechen in Lehrplan und Lehrstoff der Sekunda und Prima, sodaß der zum Schluß verliehene Grad eines Bachelor of Arts (B.A.) nicht höher steht, als unser Abiturientenzeugnis. Sehr viele Colleges gleichen höheren Töchterschulen in Deutschland, mit dem Unterschied, daß Mathematik und klassische Sprachen dem Unterricht eingegliedert sind; andere wieder erreichen die Höhe deutscher Universitäten. So kann angenommen werden, daß von den 25000 studierenden Frauen nur etwa 500 in unserem Sinne Studentinnen sind.268 Danach kann auf eine gewisse Höhe der Allgemeinbildung der Amerikanerinnen, nicht aber auf wissenschaftliche Gründlichkeit geschlossen werden. In der Erkenntnis dieser Thatsache suchen nicht nur ernster Strebende an einer europäischen Universität den Doktorgrad zu erringen, sie haben sich auch zur Verbindung der Collegiate Alumnae zusammengethan, die durch Stipendien das Studium im Auslande ermöglicht und ein höheres Niveau der inländischen Ausbildung zu erreichen sucht. Das erstrebenswerteste Ziel aber für die weibliche Jugend Amerikas ist die bisher unerreichte Eröffnung der vier bedeutendsten Universitäten: Harvard, Yale, Johns Hopkins und Columbia. Erst eine Frau hat in Harvard ihr philosophisches Doktorexamen machen dürfen, und diese mußte sich mit einer privaten Bescheinigung darüber begnügen. Da sich nun aus den, als B.A. entlassenen Schülerinnen der Universitäten die Schulvorsteherinnen und Lehrerinnen, auch vielfach die Professorinnen der Colleges rekrutieren, so gehen deren Schülerinnen selbstverständlich wieder als mangelhaft Vorgebildete aus ihnen hervor, ein Zirkel, der nur dann durchbrochen werden wird, wenn die schärfer werdende Konkurrenz mit den Männern die Frauen zu größerer Energie um vertiefteren Unterricht aufstachelt.

Heute wird den Amerikanerinnen der Zutritt zu bürgerlichen Berufen—wohlbemerkt: Erwerbsberufen, nicht staatlichen oder kommunalen Ehrenämtern—nur selten erschwert. Seit 1872, wo Illinois durch Gesetz bestimmte, daß alle Berufe ohne Unterschied des Geschlechtes jedem offen ständen, sind etwa zwei Drittel der Bundesstaaten seinem Beispiel gefolgt. Kaum ein Beruf dürfte den Frauen vollständig verschlossen sein; seit der Ernennung von Dr. Anita Newcomb zur Militärärztin mit dem Range eines Leutnants scheint selbst die militärische Karriere ihnen in gewisser Weise offen zu stehen. Unter den Staatsbeamten finden sich nicht nur Frauen in subalternen Stellungen: in zwei Staaten bekleiden sie das Amt eines Staatssuperintendenten des Schulwesens, sind also mit anderen Worten Unterrichtsminister. Weibliche Gemeindevorsteher giebt es in größerer Zahl.269 In 22 Staaten finden sich 227 Provinzialsuperintendenten der Erziehungsanstalten. Eine Frau, Miß Estelle Reel, wurde von der Bundesregierung zum Oberinspektor der gesamten Indianerschulen ernannt. In Michigan fungiert seit 1899 eine Frau als Staatsanwalt; in Kansas sind 20 Prozent aller Schulräte und 5 Prozent aller Notare Frauen. In verschiedenen Parlamenten sind die amtlichen Stenographen Frauen; 30 weibliche Fabrikinspektoren wirken in den Bundesstaaten. Staatsarchivare und Bibliothekare sind zahlreich angestellt. In allen Ministerien der Bundesregierungen sind weibliche Beamte beschäftigt. In den sogenannten liberalen Berufen ist die Zahl der weiblichen Advokaten besonders bemerkenswert; sie werden in 22 Staaten zugelassen und selbst der oberste Gerichtshof in Washington stellte durch Gesetz vom Jahre 1879 die Frauen den Männern gleich. Bis heute nahm er acht Frauen auf. Weibliche Universitätsprofessoren finden sich auch an den ersten Universitäten des Landes, so in Boston Mercy Jackson als Professor für Kinderkrankheiten, in Wiskonsin Helen Campbell als Professor der Nationalökonomie. Außer in den genannten Berufen haben Frauen sich durch kaufmännische Unternehmungen selbständig zu machen gesucht, und besonders in den Süd- und Weststaaten haben sie sich als Besitzer und Leiter von ausgedehnten Viehzüchtereien und Milchwirtschaften, von Gemüse-, Obst- und Blumenkulturen aus Armut zum Reichtum emporzuarbeiten verstanden.270

Der amerikanischen Entwicklung dieser Seite der Frauenfrage kommt die englische am nächsten; die politische Freiheit verbunden mit der open door policy, d.h. dem Gedanken des freien Wettbewerbs, hatte einen rapiden wirtschaftlichen Aufschwung zur Folge, der auch den Frauen zugute kam. Der Platz am Brotkorb brauchte ihnen nicht in so heftiger Weise streitig gemacht zu werden, wie sonst in Europa. Auch ihrem Ringen nach höherer Ausbildung wurden weniger Schwierigkeiten in den Weg gelegt.

Nachdem die königliche Kommission zur Untersuchung der Schulzustände, die 1864 eingesetzt wurde, und deren weibliches Mitglied Miß Beale den Stand der höheren Mädchenschulen zu begutachten hatte, die denkbar ungünstigsten Berichte über den Unterricht des weiblichen Geschlechts zu geben gezwungen war, entstanden allenthalben Vereine zur Verbesserung der Mädchenerziehung, die auf die Höhe des vorbereitenden Unterrichts der Knaben zur Universität gehoben werden sollte. Um einen Maßstab für sie zu haben, richtete sich die nächste Agitation auf die Zulassung der Mädchen zu den Lokalexamen der Universitäten. Schon 1865 verstand sich Cambridge, etwas später Oxford zur Abhaltung dieser Examen, die etwa zwischen das 13. und 16. Lebensjahr der Schüler zu fallen pflegen.271 Sie stehen ungefähr den Examen unserer Realschulen gleich und berechtigen keineswegs zum Universitätsstudium. Um dies zu erreichen, das den Frauen hartnäckig verweigert wurde, legte Miß Emily Davies, die schon die erfolgreiche Agitatorin für die Lokalexamen gewesen war, im Jahr 1869 zuerst in einem kleinen Hause in Hitchin die Grundlage zu Girton College. Es gelang ihr, einige Professoren von Cambridge für ihre Idee, ihre Schülerinnen zunächst zu dem leichtesten—dem sogenannten little-go—Universitätsexamen vorbereiten, zu gewinnen. Sie bestanden nicht nur dies, sondern drei Jahre später auch das schwerste, das Triposexamen. Inzwischen wurden nach dem Muster von Girton, Newnham-College, gegründet. Durch vereinte Bemühungen, die oft zu heftigem Federkrieg führten, wurde endlich erreicht, daß die Frauen zu einzelnen Vorlesungen in der Universität selbst Zutritt erlangten und schließlich—im Jahre 1881—wurden sie zu den Universitätsexamen, dem little-go und Tripos, offiziell zugelassen; bis heute jedoch müssen sie sich, trotz dauernder Bemühungen, mit einem einfachen Zertifikat begnügen; die Erteilung, der mit dem bestandenen Examen bei den männlichen Studenten verbundenen Titel wird ihnen standhaft verweigert,—es ist das das letzte Prärogativ, das die Männer sich vorbehalten wollen!—Der Kampf um Oxford war ein ähnlicher, wie der um Cambridge.272 In dem Zeitraum von 1870 bis 1894 wurden die Frauen nach und nach zu den Vorlesungen und Examen aller Fakultäten, mit Ausnahme der medizinischen zugelassen, aber die Titel gönnten ihnen auch hier ihre männlichen Kollegen nicht. Dafür gewährte ihnen schon 1878 die Universität London—lediglich eine Examinationsbehörde—sämtliche Grade, was um so wichtiger ist, als ihre Examen für die weitaus schwersten gelten. Mit kleinen Unterschieden,—so ist das Studium der Theologie und Medizin an einigen Universitäten den Frauen verboten—nehmen heute sämtliche Universitäten Großbritanniens weibliche Studenten mit gleichen Rechten auf wie männliche. Als eine Folge jedoch nicht nur der englischen Prüderie, wie viele meinen, sondern vor allem der auf diesem Gebiet besonders lebhaften Konkurrenzfurcht der Männer muß es angesehen werden, wenn der schwierige Kampf der Frauen sich um das Studium der Medizin, vor allem um die klinische Ausbildung drehte. Keine Schule und keine Examinationsbehörde wollte Frauen zulassen und so entschlossen sie sich denn, sich selbst zu helfen, indem sie, mit Unterstützung einiger Professoren, 1874 die mit einem Frauenhospital verbundene London school of Medicine for women gründeten. Ihrem energischen Vorgehen war es zu danken, daß durch Parlamentsbeschluß zwei Jahre später die Prüfungsbehörden autorisiert wurden, weibliche Studenten zu examinieren. Sie folgten freilich nur sehr langsam dieser offiziellen Aufforderung. Bis heute haben sich neun Universitäten und medizinische Schulen dazu bereit erklärt, außerdem stehen ihnen acht allgemeine Krankenhäuser neben achtzehn Frauenhospitälern offen.273

Dem Beispiel des Mutterlandes folgten die Kolonieen. Die indischen Universitäten sind seit 1878 den Frauen geöffnet; vier höhere Schulen, von denen die in Pronah unter Leitung der gelehrten und wohlthätigen Indierin Pundita Ramabai steht, sorgen für die Vorbereitung; die australischen Universitäten Sydney und Melbourne haben nie einen Unterschied zwischen den Geschlechtern gemacht.274

Auch auf anderen Gebieten des vorbereitenden Unterrichts für bürgerliche Lebensberufe ist für das weibliche Geschlecht in England fast ebenso gut gesorgt, wie für das männliche. Private und öffentliche Schulen zur gewerblichen, kaufmännischen und künstlerischen Ausbildung nehmen sie auf. Auf den Lehrerseminarien, von denen es für Frauen mehr giebt als für Männer, genießen sie die Vergünstigung unentgeltlicher Ausbildung.

Den Weg zu einem neuen Frauenberuf eröffnete die 1891 gegründete Gartenbauschule von Swanley275. Durch ihre Erfolge wurde den Frauen auch die Schule der königlichen botanischen Gesellschaft zugänglich. Eine landwirtschaftliche Schule, die statutengemäß ausschließlich für gentlewomen, d.h. Frauen der bürgerlichen Kreise bestimmt ist, richtete Lady Warwick auf ihrer Besitzung 1898 ein. Wie sie neben der Gärtnerei die Geflügel- und Bienenzucht und die Milchwirtschaft in den Kreis neuer $Arbeitsmöglichkeiten einbezog, so geschieht es auch durch die von den Grafschaftsräten und Gemeinden vielfach ins Leben gerufenen landwirtschaftlichen Schulen; auch die landwirtschaftliche Nationalunion von Großbritannien hat sich durch Gründung eines Frauenzweigvereins der Sache angenommen. Durch die Einrichtung der Krankenpflegerinnenschule am St. Thomashospital, die Florence Nightingale durchgesetzt hatte, nachdem ihr im Krimkrieg die Schäden der dilettantischen Krankenpflege traurig genug bekannt geworden waren, wurde auch dieser Beruf ein Erwerbsberuf gebildeter Frauen. So giebt es kaum ein Gebiet des Berufslebens, für das die Engländerinnen sich nicht vorbereiten könnten. Im Unterschied von Amerika aber ist die Erziehung der Geschlechter,—mit Ausnahme von Irland, wo kürzlich der Versuch eines für Knaben und Mädchen gemeinsamen Colleges gemacht wurde,—fast durchweg eine getrennte. Daraus ergeben sich sowohl praktische als psychologische Folgen schädlichster Natur und die Ausbildung der Frauen ist vielfach eine minderwertige; so werden sie z.B. in zwei Jahren zu Landschaftsgärtnern vorbereitet, während Männer dazu eine Studienzeit von 5 bis 6 Jahren brauchen; und fast alle, für das weibliche Geschlecht allein eingerichteten kaufmännischen und künstlerischen Schulen haben einen kürzeren oder weniger gründlichen Studiengang, als die für Männer bestimmten. Andererseits wird aber auch durch das System der Trennung der Gegensatz zwischen den Geschlechtern, der durch den Konkurrenzkampf hervorgerufen wird, noch verschärft, statt daß er durch gemeinschaftliche Erziehung hätte gemildert werden und der Begriff der Interessengemeinschaft seine Stelle hätte einnehmen können.

Der Zugang zu bürgerlichen Berufen wurde den Engländerinnen im allgemeinen nicht allzu schwer gemacht. Sie waren nicht nur seit den Zeiten des Feudalismus keine unbekannte Erscheinung im öffentlichen Leben, sie hatten auch durch frühe, ausgedehnte und vortrefflich organisierte philanthropische Thätigkeit für ihr Verständnis und ihre Leistungskraft Zeugnis abgelegt. Von Elisabeth Fry, der Reformatorin des Gefängniswesens, bis zu Beatrice Webb finden wir eine Reihe bedeutender Frauen, die durch ihre Leistungen, mehr als durch ihre Worte für das Recht der Frau auf Arbeit kämpften. So konnte die Regierung schon 1873 den Versuch machen, die erste Frau, Mrs. Nassau Senior, als Inspektor der unter dem Localgovernment Board geregelten Armenpflege anzustellen, und wie sie schon 1864 eine Frau in die Kommission zur Untersuchung der Schulverhältnisse berufen und ihr eine außerordentlich wertvolle Arbeit zu verdanken hatte, so übergab sie nach und nach immer häufiger Frauen wichtige Aufgaben. Von einschneidender Bedeutung war 1892 die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Arbeiterverhältnisse, in der vier Frauen mit Erhebungen über die Lage der Arbeiterinnen betraut wurden. Sie bewährten sich so, daß kurze Zeit später eine von ihnen, Miß Abraham, als erste Fabrikinspektorin und eine andere, Miß Collet, als Korrespondentin des Labour Department angestellt wurde. Auch Aerztinnen wurden als Bezirksärzte, als Sanitätsinspektorinnen, als Leiter öffentlicher Krankenhäuser,—besonders in den Kolonieen,—Beamte der Regierung. Vier von ihnen sind im Postdepartement beschäftigt.

Seit 1870 hatte die Regierung die Telegraphenlinien aus dem Besitz der privaten Gesellschaft übernommen und die weiblichen Angestellten beibehalten, ja sie hatte, trotz der lebhaften Agitation dagegen,—der einzigen, die in so großem Stil gegen das Eindringen der Frauen in bürgerliche Berufe in England entfaltet wurde,—Frauen bei den Postsparkassen angestellt. Heute stehen 25928 Frauen im Post- und Telegraphendienst Großbritanniens.276 Unter ihnen giebt es eine Anzahl, die bis zur Stellung von Postmeistern emporgestiegen sind. Fast in allen Ministerien beschäftigt die Regierung Beamtinnen, ebenso in der Gefängnisverwaltung und -Aufsicht, auf königlichen Observatorien und als Assistenten der Bibliothekare. In hervorragend leitenden Stellungen jedoch befinden sich keine Frauen. Bis vor einigen Jahren führte Miss Abraham ziemlich selbständig die Geschäfte des aus 7 Personen bestehenden weiblichen Fabrikinspektorats; als sie jedoch infolge ihrer Heirat ausschied, nahm man dies zum Vorwand, die weiblichen Inspektoren unter die Leitung des männlichen Oberinspektors zu stellen. Es scheint, daß sich in der: Zurückdrängung der Frauen auf untergeordnete Stellungen der letzte Kampf gegen ihr Gleichberechtigungsbestreben ausdrückt. Er spielt sich in den englischen Lokalverwaltungen ebenso ab, obwohl die Frauenarbeit hier noch ausgedehnter und segensreicher wirkt, als im Dienst der Regierung. Wohl haben die Frauenvereine in jedem Ort, fast in jeder Gemeinde um die Anstellung weiblicher Beamten jahrelang ringen müssen, jetzt aber können sie stolz auf das Erreichte sein: Wir finden sie als Schul-, Sanitäts und Handelsinspektoren, als Polizeimatronen und Leiterinnen öffentlicher Anstalten aller Art, als Standes- und Kirchspielbeamte, als Armenpfleger, als Steuererheber, als Landschaftsgärtner öffentlicher Anlagen und als Dozentinnen in den Haushaltungs- und landwirtschaftlichen Schulen der Grafschaftsräte thätig, aber Gemeindevorsteher und Bürgermeister wie in Amerika finden wir nicht. Anders gestaltet es sich in den privaten Berufen, wo die persönliche Leistungsfähigkeit allein den Ausschlag giebt. Nicht nur, daß weibliche Handelsangestellte, Stenographinnen und Maschinenschreiberinnen vor den Männern schon vielfach den Vorzug erhalten, immer mehr Frauen arbeiten sich zu Leiterinnen großer Geschäfte, selbst zu Bankiers empor, die, obwohl die Börse ihnen verschlossen ist, zahlreiche Kunden haben. Und die Zahl der Privatgelehrten und Schriftstellerinnen, der Journalisten und Reporter nimmt Jahr um Jahr erheblich zu. Selbst in scheinbar den Frauen fernliegenden Berufen, wie in dem des Architekten, finden wir sie thätig und zwar mit solchem Erfolg, daß kürzlich eine von ihnen zum Mitglied der sehr exklusiven Königlichen Gesellschaft der Architekten gewählt wurde. Unter den gelehrten Berufen aber ist der medizinische derjenige, in dem die Frauen in England wie in Amerika sich am meisten auszeichnen. Sie erfreuen sich großer Praxis und allgemeiner Anerkennung, die auch den Konkurrenzneid der Männer soweit besiegte, daß sie vor wenigen Jahren Mrs. Garrett-Anderson zur Vorsitzenden einer großen Abteilung der fast nur aus Männern bestehenden medizinischen Gesellschaft erwählten.

Am stärksten ist natürlich das weibliche Geschlecht im Lehrberuf vertreten. Nicht nur, daß sie die männlichen Lehrer an Zahl überwiegen, es ist ihnen gelungen, leitende Stellungen, auch an Knabenschulen zu erobern. Dabei muß eingeschaltet werden, daß das englische höhere Schulwesen ausschließlich in Privathänden ruht, weder Staatshilfe noch Staatsaufsicht genießt und die Gesellschaften, die es leiten, zum großen Teil auch aus Frauen bestehen. Infolgedessen konnte die englische Lehrerin zu solcher Bedeutung gelangen. Die männlichen Staats- und Lokalverwaltungen repräsentieren immer eine konservative Macht, die nur schwerfällig vorwärts schreitet. Das zeigt sich auch dort, wo die Frau solche Stellungen zu erreichen strebt, auf deren Gewährung die Behörden, vom eingewurzelten Vorurteil überdies unterstützt, irgend welchen Einfluß üben. Kranken- und Armenpflege, Erziehung und Unterricht waren seit alten Zeiten ein Frauenberuf innerhalb der Familien und des Stammes, es galt nur, ihn weiter auszubilden, ihn über die ursprünglichen Grenzen herauszuführen, um zur Armenpflegerin und Inspektorin, zur Lehrerin und Aerztin zu führen. Berufe aber, die nicht von Anfang an mit dem Weib als Geschlechtswesen in engem Zusammenhang standen, galten von vornherein für unweiblich und wurden ihr daher verschlossen. So geschieht es z.B. in England noch bei dem Beruf des Geistlichen und des Advokaten; nur einzelne Sekten haben Predigerinnen und Missionarinnen, die Hochkirche läßt sie ebensowenig zu wie die lutherische und katholische; und nur als Rechtskonsulenten dürfen Frauen seit kurzem praktizieren, weibliche Advokaten schließt jeder Gerichtshof vorläufig noch aus.

Frankreich, das im 18. Jahrhundert der Frauenbewegung Richtung und Ziel gegeben und sie in den revolutionären Stürmen des 19. Jahrhunderts jedesmal zu neuem Leben erweckt hatte, blieb schließlich in seinen Erfolgen hinter Amerika und England zurück. Die Ursache davon ist vorwiegend in der durch die Napoleonische Gesetzgebung hervorgerufenen zivilrechtlich ungünstigen Lage der Frauen zu suchen. Sobald daher die Frauenbewegung sich von der Reaktion der fünfziger Jahre erholt hatte, verwandte sie ihre besten Kräfte auf den Kampf gegen eine Unterdrückung, die wohl geeignet war, jedes Vorwärtsstreben zu erschweren. Ihre Agitation für höheren Unterricht und Zulassung zu bürgerlichen Berufen war aber immerhin, wenn sie auch in zweiter Linie stand, eine lebhafte. Zunächst galt es, die teilweise Eröffnung der Universität nicht dadurch illusorisch werden zu lassen, daß die Erfüllung der Vorbedingungen nicht vorhanden war. Man versuchte es Ende der sechziger Jahre mit der Einrichtung freier Vortragskurse für Mädchen, ohne Erfolg zu haben. Auch die Privatanstalten genügten nicht. Legouvé, der nach wie vor an der Spitze dieser Bewegung stand, sammelte schließlich eine immer größere Zahl von Frauen und Männern um sich, die für die Idee der staatlichen Intervention eintraten und die Errichtung von Mädchengymnasien verlangten, die denen für Knaben entsprechen sollten. Aber erst im Jahre 1880 setzte Camille Sée ein Gesetz durch, wonach der Staat sich verpflichtete, mit Unterstützung der Kommunen höhere Mädchenschulen ins Leben zu rufen. Wenn dies Gesetz auch den Wünschen der Frauen und ihrer Freunde noch nicht entsprach, denn in der Praxis gestalteten sich die neuen Institute, von denen jetzt 32 staatliche und 27 städtische bestehen, nur zu erweiterten Elementarschulen, keineswegs zu Gymnasien, so war die Anerkennung der Notwendigkeit höherer Frauenbildung durch den Staat immerhin ein Fortschritt. Seine Bedeutung ist um so größer, als von vornherein ausschließlich Frauen zu Leitern und Lehrern in den Lyceen bestimmt wurden. Das brachte eine Hebung des Lehrerinnenberufs mit sich und führte schon ein Jahr später zur Gründung der Ecole normale in Sèvres, an der die Ausbildung der dem höheren Mädchenunterricht sich widmenden Frauen erfolgt277, soweit sie sich nicht durch Universitätsstudien vorbereiten. Seit 1870 schon stehen ihnen, mit Ausnahme der theologischen, nicht nur sämtliche Fakultäten offen, sie können auch dieselben Grade erwerben wie die Männer. Auf dem Gebiet der Medizin hatten sie allerdings einen Kampf zu kämpfen, der bis heute noch nicht ganz zum Ziele führte: Zur klinischen und chirurgischen Ausbildung und dem damit verbundenen Examen wurde ihnen gar nicht oder nur ausnahmsweise Zulaß gewährt. Schließlich erreichten sie es, in den Pariser Spitälern vier Jahre studieren zu dürfen, ohne daß man sie jedoch zu den höheren Prüfungen zuließ. Die Studenten sowohl wie die Aerzte waren während des ganzen Kampfes ihre ausgesprochenen Gegner. Auch auf einem anderen Gebiete, dem des künstlerischen Studiums, war von einer Gleichberechtigung der Frauen lange Zeit hindurch keine Rede. Selbst die Leistungen einer Rosa Bonheur, einer Vigé-Lebrun waren nicht im stande gewesen, den Frauen den Zugang zur Ecole des Beaux-Arts zu ermöglichen. Die traditionelle Meinung, daß die guten Sitten dadurch verletzt würden, mußte hier ebenso wie beim klinischen Unterricht als Vorwand der Ausschließung dienen. Erst 1897 erfolgte die Zulassung; die französische Kammer bewilligte zugleich eine bestimmte Summe zur Gründung von zwei Ateliers für Schülerinnen, um damit dem Vorurteil der gemeinsamen Ausbildung der Geschlechter entgegen zu kommen.

Viel rascher ging die Frage des gewerblichen und kaufmännischen Unterrichts der Frauen einer Lösung entgegen. Schon 1870 zählten die fünf Pariser kaufmännischen Schulen 800 Schülerinnen. In den Provinzen entstanden, zum Teil durch die Kommunen, ähnliche Anstalten, deren starke Frequenz dafür Zeugnis ablegt, daß sie einem dringenden Bedürfnis entsprechen.

Die Frau im kaufmännischen Beruf ist denn auch seit langem eine wohlbekannte Erscheinung in Frankreich, und man rühmt ihr allgemein ihre Umsicht und ihren praktischen Verstand nach. Frauen, die ihr Geschäft wirklich ganz selbständig leiten, sind hier daher verhältnismäßig häufiger zu finden, als in anderen Ländern. Schon in den fünfziger Jahren wurden ihre Talente dadurch anerkannt, daß die Eisenbahngesellschaften anfingen, Frauen in ihren Bureaux anzustellen, und der Staat, der schon im Anfang des Jahrhunderts Frauen im Postdienst beschäftigt hatte, vermehrte ihre Zahl von 1877 ab bedeutend.278 Außerdem vertraute er sämtliche Tabakgeschäfte—die Tabakfabrikation und der Handel mit Tabak sind bekanntlich Staatsmonopol—, Frauen an, und beschäftigt eine große Zahl von ihnen in der Bank von Frankreich. Im übrigen ist die Zahl der staatlich angestellten Frauen gering und sie befinden sich fast ausschließlich in untergeordneten Stellungen. Den höchsten Rang nehmen die Gefängnis- und Schulinspektorinnen—von denen es allerdings nur drei giebt—ein. Die Fabrikinspektorinnen bekleiden nur das Amt von Assistentinnen, haben sich aber so bewährt, daß z.B. allein im Seine-Departement 14 thätig sind. Außer ihnen sind weibliche Staatsbeamte als Gefangenenwärter, als Lehrerinnen in Taubstummen- und Hebammenschulen zu finden. Seit einiger Zeit hat die Regierung auch Aerztinnen in ihren Dienst genommen: Madame Sarraute wirkt an der großen Oper; für das weibliche Postpersonal sind in Paris zwei Aerztinnen angestellt, andere Aerztinnen wurden den afrikanischen Missionen angeschlossen oder an staatlichen Mädchenlyceen verwendet.279 Von allen Frauen werden natürlich Lehrerinnen vom Staat und von den Kommunen am meisten beschäftigt. Ihr Einfluß reicht soweit, daß sie sowohl den Departementsräten als dem Oberschulrat als gleichberechtigte Mitglieder angehören können. Aber noch keiner Frau ist es gelungen, als Dozent an der Universität zugelassen zu werden oder die Leitung eines Hospitals in die Hand zu bekommen. Sobald es sich um angesehene oder besser bezahlte Stellungen handelt, hört auch bei den damenfreundlichen Franzosen das Entgegenkommen auf. Trotzdem wird der Zugang zu bürgerlichen Berufen den Frauen leichter gemacht, als etwa in England; sei es, weil infolge der stagnierenden Bevölkerung die Konkurrenz keine so lebhafte ist, sei es, weil die Französinnen der bürgerlichen Kreise selbst noch nicht nach Amt und Brot so heftig zu streben gezwungen sind. Unter den Studentinnen giebt es wenig geborene Französinnen, selbst unter den Aerztinnen, von denen in Paris allein 77 eine große Praxis ausüben, sind viele Ausländerinnen. Neuerdings hat die französische Frauenbewegung dadurch einen wichtigen Schritt vorwärts gethan, daß die Frauen zur Advokatur zugelassen wurden. Es war das jedenfalls nur die notwendige Konsequenz der Zulassung zum juristischen Studium. Jeanne Chauvin, die es schon vor Jahren glänzend absolvierte, hatte lange vergebens alles aufgeboten, um zu ihrem Recht zu gelangen. Nur als Beamte in den Bureaux der Rechtsanwälte hatten Frauen festen Fuß gefaßt. 1899 jedoch nahm die Kammer einen Antrag des sozialistischen Abgeordneten Viviani an, der die Zulassung der Frauen zur Advokatur forderte. Im Herbst 1900 bestätigte der Senat das Votum und ein Vierteljahr später wurde die erste Advokatin, Madame S. Balachowski-Petit, feierlich vereidet.

Unter den bürgerlichen Berufen privater Natur, in denen die Französinnen thätig sind, wird einer von ihnen besonders geschätzt: der schriftstellerische und journalistische. Von jeher haben sich die Französinnen durch ihre Gewandtheit, mit der Feder umzugehen, hervorgethan. Es sei hier nur auf Madame de Staël, Georges Sand, Madame d'Agoult (Daniel Stern), neuerdings auf Juliette Adam, die Severine, die Gyp und viele andere hingewiesen. Seit 1898 nun haben sie, allen anderen Ländern vorangehend, den Versuch gemacht, die weiblichen Talente zusammenzufassen, indem Madame Marguerite Durand unter dem Titel La Fronde eine nur von Frauen redigierte, geschriebene, ja sogar gedruckte politische Tageszeitung gründete. So wenig solch ein Unternehmen auch dem wirklichen Fortschritt entspricht und im Interesse der Frauenbewegung gelegen ist—denn erst das Zusammenarbeiten von Mann und Weib auf gleichen Gebieten und unter gleichen Bedingungen würde ihre Kräfte stählen und erproben—, so liefert es doch für die Fähigkeiten der Frau den Beweis und bahnt den Weg zu neuen Erwerbsmöglichkeiten.

Trotz der Fortschritte, die Frankreich auf dem Gebiet der bürgerlichen Frauenarbeit gemacht hat, sind sie doch nicht in demselben Tempo erfolgt, wie man es nach den Anfängen der französischen Frauenbewegung hätte annehmen können, und in dem, was erreicht wurde, ist es von manchen anderen Ländern überflügelt worden.

Nur ein flüchtiger Ueberblick,—die Schilderung der Frauenbewegung eines jeden Landes würde ins Endlose führen und im großen und ganzen dieselben Entwicklungslinien zeigen, die wir schon verfolgt haben,—soll den Beweis dafür erbringen.

In Rußland, das schon in den sechziger Jahren Universitäts- und medizinische Kurse eingerichtet hatte, vermochte selbst die mehr als zehnjährige Reaktionszeit von 1882 an, während der das Studium der Medizin den Frauen nicht gestattet wurde, dem Fortschritt ihrer Sache nicht Einhalt zu gebieten. Schon 1883 wirkten allein in Petersburg 52 Aerztinnen. 1896 erfolgte dann die Neueröffnung der medizinischen Hochschule, die den Frauen dieselbe Ausbildung zu teil werden läßt, wie sie die Männer erhalten, und sie denselben Prüfungen unterwirft. Sowohl in Moskau als in Kiew können sie unter gleichen Verhältnissen Medizin studieren, außerdem steht ihnen in Petersburg ein orientalisches Seminar zur Verfügung. Die Vorbereitung zur Universität vermitteln die schon 1868 von Frauen gegründeten und geleiteten höheren Frauenkurse, die mit der Zeit in Bezug auf den Unterrichtsstoff und die Organisierung immer besser ausgebildet wurden. Außer ihnen bestehen noch klassische Mädchengymnasien, deren Besuch ebenfalls zum Universitätsstudium berechtigt, und 350 Mädchenlyceen, die in manchen Punkten unseren höheren Töchterschulen ähnlich sind, in anderen wieder,—z.B. werden die klassischen Sprachen gelehrt, wenn auch dieser Unterricht nur fakultativ ist,—weit über sie hinaus gehen.280 Besonders hoch steht in Rußland die Ausbildung der Lehrerinnen. Nicht nur, daß sie großenteils Universitätsbildung besitzen, es wird ihnen auch in den "Instituten der Kaiserin Maria", die der kaiserlichen Kanzlei unterstehen, eine ebenso billige wie vortreffliche Erziehung geboten, die sie, nach Absolvierung der Prüfungen, zum Gouvernanten- und Volksschullehrerinnenberuf berechtigt. Es ist wohl nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, daß unter den russischen Frauen die Lehrerin die Trägerin nicht nur der Frauenbewegung, sondern auch die wichtigste Beförderin der Volksaufklärung und des sozialen Fortschrittes ist. Ihre Leistungen fanden soweit öffentliche Anerkennung, daß Mädchenschulen und Mädchengymnasien großenteils weibliche Lehrkräfte und sogar weibliche Direktoren haben, die allerdings zum Direktor des Knabengymnasiums in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Einer großen Beliebtheit erfreuen sich die weiblichen Aerzte, deren staatliche Anstellung immer allgemeiner wird. Im Gegensatz zu der herkömmlichen Ansicht, daß Frauen großen körperlichen Strapazen nicht gewachsen sind, hat es sich gezeigt, daß gerade die Landärztinnen, die gezwungen sind, unter elenden Verhältnissen, inmitten einer rohen Bevölkerung, auf schlechten Landwegen, bei allen Schauern eines russischen Winters, ihrer Praxis nachzugehen, sich außerordentlich bewähren. Aber auch in den Großstädten sind sie mit Erfolg thätig. In Petersburg, wo neben 21 männlichen 15 weibliche Bezirksärzte und außerdem 35 Aerztinnen in staatlichen Krankenhäusern Anstellung fanden281, hat der Magistrat in einem offiziellen Bericht festgestellt, daß auf einen männlichen Arzt 5400 bis 8000 Patienten, auf einen weiblichen 7000 bis 11000 fallen, diese also vom Publikum bevorzugt werden. Außer ihnen erfreuen sich auch die weiblichen Apotheker eines guten Rufs. Noch ein anderer für die russischen Verhältnisse wichtiger Frauenberuf findet die Unterstützung des Staates: Seit kurzem hat das Ministerium für Landwirtschaft landwirtschaftliche Lehranstalten für Frauen in allen Teilen des Landes eingerichtet, in denen sie sich für alle in Betracht kommenden Fächer ausbilden können. Die ersten, die ihre Studien zu Ende führten, wurden von der Regierung teils in den Bureaux des Ministeriums, teils als Inspektorinnen angestellt. Auch der Frage der Fabrikinspektoren ist Rußland in ähnlicher Weise nahegetreten, indem es zunächst die Einrichtung von Unterrichtskursen plant, deren Schülerinnen dann als Aufsichtsbeamte Verwendung finden sollen. Als ein großer Erfolg kann es ferner betrachtet werden, daß die Staatsbank Frauen beschäftigt. Diese Unterstützung, die seitens der öffentlichen Verwaltung der Frauenbewegung zu teil wird, läßt sich wesentlich aus dem Mangel an Arbeitskräften erklären und der geringe Widerstand, der ihr seitens der Männer entgegengesetzt wird, hat seinen Grund darin, daß das riesige Land und das große Volk besonders für Lehrer und Aerzte noch unendlich viel Platz haben.

Noch weiter vorgeschritten als Rußland ist Finland, wo Gymnasien und Universität dem weiblichen Geschlecht mit gleichen Rechten offen stehen, wie dem männlichen. Hier finden sich neben staatlich angestellten Aerztinnen auch weibliche Armenpfleger und Direktoren von Armenhäusern. In den Privatberufen haben die Frauen sich vor allem als Leiterinnen und Lehrerinnen der weit verbreiteten Volkshochschulkurse hervorgethan.

Das benachbarte Schweden, das schon 1870 zwei Universitäten den Frauen eröffnete und ihnen die medizinische Laufbahn erschloß, gewährt ihnen heute fast überall dieselben Rechte wie den Männern. Die Mädchenschulen, an die sich Gymnasialklassen anschließen, bereiten zum Abiturientenexamen vor, das auch von den Mädchen mit Vorliebe gemacht wird, die nicht das Universitätsstudium daran schließen; infolgedessen ist die Bildung der Schwedinnen eine im allgemeinen hohe. Seit Sonja Kowalewska als erster weiblicher Dozent den Lehrstuhl für Mathematik in Stockholm bestieg, steht auch diese Laufbahn den Frauen offen. Dr. Ellen Fries war ihre nächste Nachfolgerin, und 1897 wurde Dr. Elsa Eschelson zum Professor der Jurisprudenz an die gleiche Universität berufen. Ein Jahr später wurde eine Aerztin am Pathologisch-Anatomischen Institut der Stockholmer medizinischen Hochschule angestellt. Die Lehrerinnen, die an der Lehrerschaft Schwedens mit 63 Proz. beteiligt sind, können schon seit 15 Jahren Mitglieder der Schulaufsichtsbehörden werden, auch als Armenpfleger und im Dienste der Sittenpolizei finden Frauen Verwendung. Seit dem Jahre 1898 sind sie offiziell zur Advokatur zugelassen. Norwegen war darin mit gutem Beispiel vorangegangen. Der erste juristische Verein hatte sich mit solchem Nachdruck auf die Seite der Frauen gestellt, daß sogar ihre Zulassung zum Verwaltungsdienst und zum Notarberuf erfolgte,282 Die Universität, die ihnen erst 1880 eröffnet wurde, läßt sie heute zu jedem Studium und zu allen Prüfungen zu, ebenso sind die Gymnasien ihnen geöffnet. Apothekerinnen und Aerztinnen, Gymnasiallehrerinnen und Schulinspektorinnen sind schon lange eine gewohnte Erscheinung. Im Post- und Telegraphendienst befinden sich Frauen in Norwegen und Schweden schon seit 1857 resp. 1860.

Dänemark steht hinter den genannten Ländern zurück. Zwar läßt die Universität Kopenhagen seit 1825 Frauen mit gleichen Rechten zu, Aerztinnen sind den Aerzten gleichgestellt, und die Schulbehörden haben weibliche Mitglieder, aber der Anwaltsberuf ist ihnen verschlossen und der Staat stellt nur selten weibliche Beamte an.

Ein ähnliches Verhältnis besteht in Belgien, wo sogar die Aerztinnen ihrem Beruf nicht ungehindert nachgehen können. Besonders gut eingerichtet ist dagegen hier die gewerbliche und landwirtschaftliche Ausbildung der Frauen, die auch vom Staat dadurch unterstützt wird, daß landwirtschaftliche Lehrerinnen zur Abhaltung von Vortragskursen und Leitung praktischen Unterrichts auf das Land geschickt werden. Einen heftigen, aber bisher ganz vergeblichen Kampf kämpfen bisher die Frauen unter Führung der Juristin Marie Popelin um Zulassung zur Advokatur.283

Weit größere Fortschritte hat die holländische Frauenbewegung zu verzeichnen. In Bezug auf wissenschaftliche Ausbildung genießen die Frauen genau dieselben Vorteile wie die Männer. Auch die Gymnasien besuchen Knaben und Mädchen gemeinsam. Ebenso ist kein wissenschaftlicher Beruf ihnen verschlossen. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die weiblichen Aerzte. Eine von ihnen, Fräulein Dr. von Tussenbroek, wurde 1898 als Professor der Frauenheilkunde an die Universität Utrecht berufen. Unter den drei von der Kommunal-Verwaltung Amsterdams angestellten Aerzten ist einer eine Frau, und die medizinische Examinationskommission hat seit 1898 auch ein weibliches Mitglied. Im Staatsdienst steht außerdem eine Assistentin der Fabrikinspektion, deren Anstellung allerdings erst das Ergebnis einer sehr langen Agitation gewesen ist.

Die Schweiz, die zuerst Frauen zum Universitätsstudium zuließ, ist ihrem frauenfreundlichen Prinzip seitdem treu geblieben. Zunächst spricht die steigende Verwendung von Lehrerinnen dafür: seit 1871 haben sie um 87 Proz., die Lehrer nur um 9 Proz. zugenommen. Einen noch stärkeren Beweis liefert der Umstand, daß die Frauen nicht nur als Schulräte, Schulinspektoren, Armenpfleger und,—wenn auch vorläufig in geringem Umfang,—als Arbeitsinspektoren thätig sind, sondern daß ihnen auch das Recht gewährt wurde, Lehrstühle der Universitäten einzunehmen, sowie seit 1899 als Rechtsanwälte zu praktizieren.

Italien hat gleichfalls seine alten Traditionen nicht verleugnet. Wie im Mittelalter, so lehren auch jetzt noch weibliche Dozenten an den Universitäten, die den weiblichen Studenten nie verschlossen waren, und in denen sie seit 1890 den männlichen in jeder Beziehung gleichstehen. Die Knabengymnasien werden auch von Mädchen besucht, außerdem existieren noch besondere Mädchengymnasien mit dem gleichen Lehrplan, von denen das erste 1891 vom Kultusministerium in Rom eröffnet wurde. Schon 1868 stellte der Staat die erste Schulinspektorin an284; heute sind doppelt soviel Lehrerinnen als Lehrer thätig und wirken sowohl an Knaben- wie an Mädchenschulen. Aerztinnen und Apothekerinnen stehen den Männern völlig gleich. Nur um die Zulassung zur Advokatur kämpfen die Frauen, seitdem Laida Poët, nach glänzend absolviertem Doktorexamen, energisch dafür eintrat285, bis heute ebenso vergebens wie in Belgien, und im Staatsdienst stehen, außer den Post- und Telegraphenbeamtinnen, nur wenige Frauen.

Unter den romanischen Ländern sind Spanien und Portugal die zurückgebliebensten, obwohl auch ihre Universitäten, zum Teil sogar seit Jahrzehnten, den Frauen offen stehen. Es fehlt jedoch an den Mitteln zur nötigen Vorbildung. In Spanien sind auch die höheren Berufe den Frauen verschlossen, während in Portugal weibliche Aerzte praktizieren dürfen.286 Selbst die Türkei, wo ein Mädchengymnasium besteht, gestattet den Frauen schon seit 1894 das Studium der Medizin und ließ sie bereits ein Jahr früher zur ärztlichen Praxis zu. Griechenland, Serbien und Rumänien gewähren den Frauen in Bezug auf Bildung und Beruf fast völlig gleiche Rechte mit den Männern. Rumänien läßt sie zu den Lehrstühlen der Universität und zur Advokatur zu.287 Erklären läßt sich diese, für die kulturell im allgemeinen zurückgebliebenen Länder merkwürdige Erscheinung dadurch, daß der Zudrang zum Studium und zu den wissenschaftlichen Berufen seitens der Männer kein großer ist, und man nicht nur die Lücken durch Frauen ausfüllen, sondern auch durch ihren Wettbewerb die Leistungen der Männer steigern will. Hierzu kommt, daß weibliche Aerzte gerade in muhamedanischen Bevölkerungen, wo die kranken Frauen jeder ärztlichen Hilfe entbehrten, weil sie nur von Männern ausging, einem dringenden Bedürfnis entsprechen.

Aus diesem Grunde hat auch Oesterreich sich schon verhältnismäßig früh entschlossen, Aerztinnen anzustellen, obwohl seine Stellung zur Frauenbewegung damals noch eine reaktionäre war. 1890 wurde die erste Aerztin, Dr. Krajewska, nach Bosnien berufen, der bald drei andere folgten. Sie stehen in ihren amtlichen Rechten und Pflichten den männlichen Aerzten völlig gleich. Ihrer Ausbildung konnten sie jedoch nur auf nicht-österreichischen Universitäten nachgehen. Obwohl bereits im Jahre 1878 die ersten Frauen als Gäste einzelnen Vorlesungen an österreichischen Universitäten beiwohnen durften, wurden sie erst seit 1897 als Studentinnen zu den Vorlesungen und Prüfungen der philosophischen Fakultät zugelassen, während sie offiziell weder Medizin studieren noch darin geprüft werden konnten. Erst neuerdings ist es ihnen ermöglicht worden; es steht sogar zu erwarten, daß das Studium der Jurisprudenz ihnen an allen Universitäten gestattet wird. Günstiger stellt sich die Frage des Universitätsstudiums der Frauen in Ungarn, wo sie 1896 an der Universität Budapest zu allen Fakultäten zugelassen wurden.288 Die Vorbereitung zur Universität ist die Aufgabe einer Anzahl privater Mädchengymnasien, die seit Anfang der neunziger Jahre in Prag, Wien, Budapest, Krakau und Lemberg bestehen und auf die zähe Agitation verschiedener Frauenvereine zurückzuführen sind.

Die Berufsthätigkeit der österreichischen Frauen, die sich besonders im letzten Jahrzehnt rasch erweitert hat, beschränkt sich trotzdem nur auf wenige Berufe. Zwar steht ihnen die ärztliche Laufbahn offen, in Ungarn sind sie auch zum Apothekerberuf zugelassen, im allgemeinen aber wenden sich die meisten erwerbsuchenden Frauen aus bürgerlichen Kreisen noch dem traditionellen Lehrerinnenberuf zu. Dort hat die Regierung sich nach und nach immer mehr dazu verstanden, die Volksschule, vielfach auch die Knabenklassen, weiblichen Lehrkräften anzuvertrauen. Seit kurzem—1899—hat Galizien den Anfang gemacht, Frauen auch in den Bezirksschulrat aufzunehmen,—ein Vorgehen, das von den übrigen Ländern der österreichisch-ungarischen Monarchie bald nachgeahmt werden dürfte. Im Staats- und Gemeindedienst stehen, außer den Volksschullehrerinnen, die Post- und Telegraphenbeamtinnen, deren Zulassung erst nach hartem Kampf mit den männlichen Kollegen erfolgte, eine Anzahl Gerichtssachverständige und Bureaubeamte in untergeordneten Stellungen.

Noch ein Blick auf die außereuropäischen Länder vollende die Uebersicht: in Australien genießen die Frauen fast überall die gleichen Rechte auf Bildung und Beruf wie die Männer. Sie stehen als Fabrik- und Schulinspektoren, als Ministerialbeamte im Staatsdienst; sie wirken als Aerzte, Anwälte und Lehrer ungehindert. In Mexiko und Brasilien können sie als Advokaten und Aerzte praktizieren. Selbst in Asien hat die Frauenbewegung Fortschritte zu verzeichnen: weibliche Aerzte und Rechtsanwälte sind in Indien, dessen Universitäten den Frauen offen stehen, keine Seltenheit. Neuerdings nimmt auch die japanische Universität Studentinnen auf und die Gründung einer eigenen Frauenhochschule steht in Aussicht. Im japanischen Postdienst finden Frauen Verwendung. China hat kürzlich ein Mädchengymnasium gegründet und an der Universität Peking dozieren weibliche Professoren. Der Negus von Abessinien und der Emir von Afghanistan haben Aerztinnen an ihren Hof berufen, und in Arabien verbreitet eine Frauenzeitung die Ideen der Frauenbewegung.

Wenden wir uns nunmehr Deutschland zu, das wir absichtlich zurückgestellt haben, damit es sich um so deutlicher, gleichsam wie ein dunkles Relief von einem hellen Hintergrund, von der vorgeschrittenen Entwicklung der übrigen Länder abhebe.

Der Fortschritt der Frauenbewegung wurde hier zunächst allein durch die Organisation der Frauen bezeichnet. Für die deutsche Frau, die mehr als irgend eine andere an die Familie, an das Haus gebunden gewesen war, erschien die Gründung von Frauenvereinen an sich schon als ein bedeutsames Ereignis. Daß es einem Bedürfnis entsprach, bewies das zahlreiche ins Leben treten von Verbänden im Anschluß an den Allgemeinen deutschen Frauenverein und an den Letteverein. Einesteils drängte das von Sorgen und Zweifeln übervolle Frauenherz nach Aussprache, andererseits trieben die traurigen Vermögensverhältnisse Tausende auf die Suche nach Arbeit. Schon 1869 konnte daher der Letteverein an die Spitze eines Verbandes deutscher Bildungs- und Erwerbsvereine treten, deren Organ "Der Frauenanwalt" eine freilich recht gemäßigte Sprache führte, und der Allgemeine deutsche Frauenverein konnte für sich und seine Zweigvereine das Blatt "Die neuen Bahnen" ins Leben rufen, das etwas energischer auftrat. Auf eine bessere Ausbildung der Mädchen versuchten beide zunächst einzuwirken. Handels- und Gewerbeschulen, wie sie in Berlin, Leipzig und Hannover seit einigen Jahren bestanden289, wurden auch anderwärts eingerichtet, um die Mädchen vor allem zum kaufmännischen Beruf vorzubereiten; sie verdankten ihr Entstehen jedoch fast ausschließlich privater Unterstützung. Staat und Kommunalverwaltungen verhielten sich ganz ablehnend. Noch schroffer war ihre Haltung, sobald die Frage der wissenschaftlichen Erziehung der Mädchen an sie herantrat. Fanny Lewald hatte ihre Zulassung zu den bestehenden Gymnasien gefordert290; der Allgemeine deutsche Frauenverein war schon vorsichtiger, indem er auf einer seiner Generalversammlungen der Rede des Dr. Wendt zustimmte, der die Gründung von Realgymnasien für Mädchen befürwortete. Aber nicht nur außerhalb, auch innerhalb des Vereins gab es noch ängstliche Gemüter genug, die um die Gefährdung der Weiblichkeit zitterten, oder die Bestrebungen der Frauen mit Hohn und Spott überschütteten. Unter den Politikern, wie unter den Männern der Wissenschaft fand sich kein Verteidiger ihrer Sache. Die erste Petition des Lettevereins um Errichtung von Mädchengymnasien wurde mit Entrüstung zurückgewiesen291, und Heinrich von Sybel machte sich zum Wortführer der Gegner des Frauenstudiums, indem er sich scharf gegen jede Emanzipation wandte und das Schlagwort von dem "einzigen Beruf" des Weibes, dem, Gattin und Mutter zu sein, schuf, das die poetischen wie die prosaischen Feinde der Frauenbewegung mit gleicher Gewandtheit seitdem im Munde führen. Ganz blind konnte jedoch selbst er nicht an den thatsächlichen Verhältnissen vorübergehen, die es vielen Frauen unmöglich machten, ihren "einzigen Beruf" zu erfüllen und so entschloß er sich zu der Inkonsequenz, der Unverheirateten wegen, die Einrichtung von naturwissenschaftlichen, medizinischen und kaufmännischen Schulen für wünschenswert zu erklären.292

Eine ähnliche Stimmung zeigte sich überall: man gab die Notwendigkeit besserer Mädchenerziehung zu, aber man hütete sich ängstlich, sich einzugestehen, wodurch sie verursacht wurde. Charakteristisch hierfür waren die Verhandlungen der Töchterlehrerversammlung in Weimar 1872. Eine Neuorganisation des höheren Mädchenschulwesens, sogar ihre gesetzliche Regelung wurde allgemein gewünscht, die Erwerbsfrage aber feige verleugnet und ausdrücklich bestimmt, daß die Mädchenschule die Teilnahme an der allgemeinen Geistesbildung den Frauen ermöglichen solle, ihre Gestaltung aber auf die Natur und die Lebensbestimmung des Weibes Rücksicht zu nehmen habe. Der deutsche Verein für das höhere Mädchenschulwesen, der ein Jahr später ins Leben trat, fußte auf diesen Grundsätzen, und als sich im selben Jahre das preußische Unterrichtsministerium entschloß, sich mit der Frage zu beschäftigen, stellte es sich auf den gleichen Standpunkt, machte aber der Frauenbewegung insofern eine Konzession, als es erklärte, daß die Vorbildung für künftige Berufsarbeit besonderen Einrichtungen vorbehalten werden müsse. Solche Einrichtungen zu treffen, sollte jedoch ganz der privaten Initiative überlassen bleiben. Eine Ausländerin, Miß Archer, war es, die zuerst dazu den Mut gefunden hatte, indem sie unter dem Namen Viktoria-Lyceum in Berlin eine Anstalt ins Leben rief, in der Mädchen, die die Schule absolviert hatten, sich wissenschaftlich weiterbilden konnten. Fast zehn Jahre später wurde die Humboldt-Akademie in Berlin zu ähnlichem Zweck gegründet, ohne daß beide zunächst praktische Folgen aufweisen konnten, weil das Studium in den Anstalten zu keinerlei Prüfung berechtigte. In dieser ganzen Zeit war die Agitation der Frauen für ihre Sache eine sehr zaghafte. Sie beschränkte sich fast nur auf die Thätigkeit innerhalb der Vereine. Dagegen setzte die litterarische Fehde seit Sybels Auftreten ihr Für und Wider lebhaft fort. Die streitbare Feder Hedwig Dohms trat seit Anfang der siebziger Jahre in den Dienst der Frauenbewegung293, während die milde Luise Büchners durch Rücksichtnahme auf Tradition und Vorurteil die Leser zu gewinnen suchte294. So wurde zwar die Aufmerksamkeit mehr als bisher auf die Frauenfrage gelenkt, aber von öffentlichem Interesse war sie nicht.

Mit dem Ende der achtziger Jahre entwickelte sich eine lebhaftere Bewegung zu gunsten des wissenschaftlichen Unterrichts der Frauen. Unzufrieden mit dem vorsichtigen Vorgehen des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, der außerdem seine Kräfte vielfach verzettelte, wurde der Verein Frauenbildungs-Reform ins Leben gerufen, der die Errichtung von Mädchengymnasien und Eröffnung von Universitäten zu seinem ausschließlichen Ziele nahm und sofort 1888-89 an die Unterrichtsministerien und Volksvertretungen aller Staaten eine Petition um Zulassung zu den Maturitätsprüfungen der Gymnasien und dem Studium an den Hochschulen versandte. Inzwischen war auch der Allgemeine deutsche Frauenverein lebendiger geworden; er reichte im selben Jahre allen Kultusministerien Deutschlands ein Gesuch ein, wonach das Studium der Medizin, sowie alle Studien und Prüfungen, durch welche die Männer die Befähigung zum wissenschaftlichen Lehramt erlangen, den Frauen freigegeben werden möchten. Die Antworten, die beide Vereine erhielten, gaben die Stimmung Deutschlands gegenüber den Frauen zu einer Zeit, wo sie in fast allen Kulturländern studieren, als Aerztinnen oder Advokatinnen praktizieren konnten und wichtige Staatsämter ihnen anvertraut wurden, deutlich genug wieder: dem Verein Frauenbildungs-Reform gegenüber erklärten sich die Einzelstaaten nicht kompetent zur Lösung der Frage, der Reichstag aber verwies wieder an die Einzelstaaten, und der Allgemeine deutsche Frauenverein bekam von 7 Staaten eine ablehnende, von 6 gar keine Antwort. Nur in einer Beziehung kam der Staat den Frauen entgegen, indem er dem Viktoria-Lyceum das Recht erteilte, Oberlehrerinnen auszubilden und sie durch eine offizielle Prüfungsbehörde examinieren ließ.

Inzwischen war noch ein anderer Verein mit radikaleren Zielen unter dem Namen "Frauenwohl" entstanden, der sich zur Gründung von Realkursen für Mädchen entschloß, aus denen einige Jahre später unter der Leitung von Helene Lange Gymnasialkurse sich entwickelten. Ihrer klugen und energischen Agitation war es auch zu danken, daß endlich, 1893, die Zulassung zum Abiturientenexamen den Mädchen gestattet wurde. Die Gymnasien selbst blieben ihnen verschlossen,—nur die Gymnasien von Pforzheim und Mannheim nehmen neuerdings auch weibliche Schüler auf,—man sah sich daher wieder auf Selbsthilfe angewiesen. Allmählich entstanden in einer Reihe deutscher Großstädte Gymnasien nach dem Muster der Knabengymnasien oder Gymnasialkurse, die Mädchen nur nach der absolvierten Töchterschule aufnehmen wie das Berliner Vorbild. Von großer Bedeutung war es, daß die Stadt Karlsruhe das Gymnasium schließlich selbst übernahm, es schien gewissermaßen die öffentliche Sanktion der bisher privaten Bestrebungen der Frauen zu sein. Die Städte München und Breslau gingen noch weiter, indem sie Mädchengymnasien selbständig errichten wollten. Aber die Erlaubnis wurde ihrem staatsgefährlichen Beginnen versagt! Der damalige preußische Kultusminister Dr. Bosse sprach in Bezug auf das Breslauer Unternehmen von einem Flämmchen, das er ersticken müsse, ehe es zur verheerenden Flamme werde. Und das geschah im Jahre 1898, zu einer Zeit, wo Rußland schon 30 Jahre lang staatliche Mädchengymnasien besaß, und China im Begriffe stand, das erste zu gründen! Daß die Haltung der Regierung und der Volksvertretung gegenüber der Forderung der Zulassung der Frauen zu den Universitäten keine freundliche war, wo schon ihre Vorbereitung dafür keine Unterstützung fand, ist nicht zu verwundern. Als 1891 die erste Petition um Freigabe des ärztlichen Studiums im deutschen Reichstage zur Verhandlung kam, wurde sie wie ein revolutionärer Akt betrachtet. "Das deutsche Weib", "die deutsche Familie", "die deutsche Sittsamkeit", wurden mit großem Aufwand an Pathos ihr gegenüber verteidigt. Nur die Sozialdemokraten, Bebel an ihre Spitze, traten mit nachdrücklichem Ernst für die Sache der Frauen ein295,—gefährliche Bundesgenossen, denn nun war in den Augen aller Konservativen die Frauenbewegung rot abgestempelt. Als in den folgenden Jahren die Petition aufs neue zur Verhandlung kam, zeigten sich die Vertreter liberaler Parteien zwar der Sache geneigter, das Resultat aber blieb dasselbe: die Wünsche der Frauen wurden durch einfachen Uebergang zur Tagesordnung erledigt.296

Seitdem hat eine Aenderung der Verhältnisse sich im stillen vorbereitet. Die Universitäten fingen an, Frauen als Hospitantinnen zuzulassen, zunächst—wahrscheinlich aus Ehrfurcht vor dem "deutschen Weibe"—wesentlich Ausländerinnen, von denen einige sogar deutsche Doktordiplome erringen durften, dann aber auch Deutsche. Die Erfahrungen, die man machte, mußten keine schlechten sein, denn, obwohl die Aufnahme weiblicher Hörer von dem Wohlwollen jedes Dozenten abhing, steigerte sich ihre Zahl von Jahr zu Jahr. Und zwar ließen, im Unterschied zu anderen Ländern, Professoren aller Fakultäten, auch der theologischen, Frauen zu ihren Vorlesungen zu. Aber einen praktischen Wert besaß ihr Studium insofern nicht, als sie immer nur geduldet und nicht geprüft wurden. Erst im Jahr 1899 beschloß der Bundesrat die Zulassung der weiblichen Studierenden zu den medizinischen und pharmazeutischen Staatsprüfungen. Gegenwärtig hat er auf Antrag des Reichskanzlers beschlossen, den Frauen weitere Zugeständnisse zu machen, indem ihnen die Studienzeit auf ausländischen Universitäten,—auf die sie bisher allein angewiesen waren, wollten sie mit dem Examen abschließen,—bei der Meldung zur deutschen Staatsprüfung voll angerechnet werden soll. Das ist für Deutschland ein großer Fortschritt, auch wenn man in Betracht zieht, daß in Italien schon seit zehn Jahren weibliche Dozenten der Medizin Lehrstühle der Universitäten bekleiden, Griechenland dem Deutschen Reich um zwei, die Türkei gar um fünf Jahre voraus ist, und in Rußland schon seit nahezu 18 Jahren die Staatsprüfungen den Frauen offen stehen.

Der Geist des neuen Jahrhunderts schien sich endlich auch der deutschen Frauen erbarmen zu wollen: Heidelberg und Freiburg gewährten ihnen volles akademisches Bürgerrecht.

Nach alledem sind die deutschen Töchter der Bourgeoisie auf folgende Bildungsmöglichkeiten angewiesen: Es stehen ihnen neben Privatinstituten 580 höhere Mädchenschulen offen, im Gegensatz zu 850 höheren Knabenschulen, die aber nur gehobene Elementarschulen und im preußischen Etat z.B. den Volksschulen zugerechnet sind; von ihnen sind nur 17 staatlich. Sie können ferner Mädchengymnasien, die, bis auf eins, unter privater Leitung stehen, besuchen und zum Abiturientenexamen Zulassung finden. Wollen sie sich zur Lehrerin vorbereiten, so stehen ihnen in Deutschland 114 Seminare zur Verfügung. Charakteristisch ist, daß in Preußen allein 112 Staatsseminare für Männer und—10 für Frauen gezählt werden. Das Oberlehrerinnenexamen können sie auf Grund ihrer Studien am Viktoria-Lyceum, an der Humboldt-Akademie oder in den von Göttingen eingerichteten Fortbildungskursen machen. Nur an zwei Universitäten können sie mit gleichen Rechten wie die Männer studieren und nur das medizinische Doktorexamen steht ihnen offiziell überall offen. Die staatlichen Kunst- oder Kunstgewerbeakademieen verhalten sich nicht anders als die Mehrzahl der Universitäten.

Zu den nicht wissenschaftlichen Berufen wird ihnen die Vorbereitung weniger erschwert, obwohl die betreffenden Schulen auch hier fast ausschließlich privater Initiative ihren Ursprung und ihr Bestehen verdanken. Neben den Handels- und Gewerbeschulen sind neuerdings, nach dem Muster Englands, auch Gartenbauschulen für Frauen entstanden.

Das trübe Bild, das wir entwerfen mußten und das auf einen außerordentlich langsamen zaghaften Fortschritt schließen läßt, wird noch um vieles trüber, wenn wir von dem Kampf um Ausbildung für das Berufsleben zum Kampf um die Berufe selbst übergehen.

Im Jahre 1867, als in England und Frankreich Frauen schon mit Erfolg im Post- und Telegraphendienst standen, erregte die darauf bezügliche erste Petition des Allgemeinen deutschen Frauenvereins im Reichstag des Norddeutschen Bundes nichts als schallende Heiterkeit297, die sich fünf Jahre später, unter Führung des Staatssekretärs von Stephan wiederholte298, und nur insofern einen Fortschritt in der Stimmung zum Ausdruck brachte, als sie dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen wurde. Gleiches Schicksal erfuhren die Petitionen um Zulassung der Frauen zum Apothekerberuf. In der Frauenwelt selbst war ein leiser, aber anhaltender Fortschritt bemerkbar. Not lehrt denken, und so wurden in den freilich engbegrenzten Kreisen der Vereine die Erwerbsmöglichkeiten in eingehende Erwägung gezogen. Der Börsenkrach von 1873 bis 1874 zwang besonders Scharen von Frauen und Mädchen dazu, sich nach einem Beruf, der sie ernähren konnte, umzusehen. Man petitionierte bei den verschiedenen Landesvertretungen um vermehrte Anstellung von Lehrerinnen, man gründete—im Allgemeinen deutschen Frauenverein—einen Stipendienfonds, um arme Mädchen im Ausland studieren zu lassen, man sprach zum erstenmal davon, daß Frauen im Gemeindedienst, in Kranken-, Armen- und Arbeitshäusern, in Gefängnissen und bei der Sittenpolizei Verwendung finden müßten, ohne natürlich den geringsten positiven Erfolg zu haben. In der Not verstieg man sich sogar dazu, den "wohlerzogenen" Mädchen den Beruf der Schneiderinnen anzupreisen, "deren Los ein angenehmes und besonders einträgliches sei".299 Thatsächlich wandten sich auch, in Ermangelung anderer Berufe, viele Frauen der Bourgeoisie Arbeiten zu, die ihnen für Haus und Familie schon gewohnt waren und die sie nun ernähren, oder—der häufigste Fall—ihre finanzielle Lage verbessern sollten. Dem deutschen Philister war solch ein Vorgehen, das Weib und Tochter nicht dem "trauten Heim" entriß, sympathisch; kämpfte er doch sogar gegen jede Erweiterung desjenigen Berufs an, der schon lange ein Frauenberuf war: dem der Lehrerin. Dabei leitete ihn freilich weniger Vorurteil und Sentimentalität, als Konkurrenzfurcht.—Die Differenzen zwischen Lehrern und Lehrerinnen traten zuerst im Verein für das höhere Mädchenschulwesen zu Tage, ergriffen aber schnell weitere Kreise. Die Männer wollten die Thätigkeit des weiblichen Erziehers womöglich nur auf die Elementarfächer beschränken, während die Frauen, gereizt durch diese Haltung, in das entgegengesetzte Extrem verfielen, und den ganzen Mädchenunterricht in die Hände bekommen wollten, indem sie sich natürlich auch ihrerseits auf Sittlichkeit, Weiblichkeit und wie die schönen Worte alle heißen, die dem Deutschen besonders geläufig sind, beriefen. Dieser Streit spitzte sich zu, als der Verein für höhere Mädchenschulen darum petitionierte, daß die Leitung solcher Anstalten nur einem Mann anvertraut, die Lehrerinnen dagegen dem Unterrichtsministerium ein Gesuch einreichten, wonach der Unterricht in der Mittel- und Oberstufe hauptsächlich den Frauen überlassen werden sollte. Erst nach fast zwanzigjährigem Kampf bestimmte das preußische Kultusministerium die stärkere Verwendung weiblicher Lehrkräfte und die Anstellung von Oberlehrerinnen für die Oberstufe.300 Dieser Erfolg war großenteils dem organisierten Vorgehen der Lehrerinnen selbst zu danken, die sich unter Leitung von Fräulein Helene Lange 1890 zu einem Verein zusammengeschlossen hatten, der heute über elftausend Mitglieder zählt. Trotz seiner numerischen Stärke, die allerdings zu der Gesamtzahl der deutschen Lehrerinnen in traurigstem Mißverhältnis steht, ist die Anstellung von Oberlehrerinnen sein wesentlichster Erfolg geblieben, der noch dadurch beeinträchtigt wurde, daß die Wünsche der Männer von der Regierung insofern Berücksichtigung erfuhren, als die Oberlehrerin nicht selbständige Direktorin werden kann, sondern nur dem Direktor als oberste Hilfskraft zur Seite gestellt ist.

Schroffer noch als gegen die Lehrerin, die doch immerhin die Tradition für sich hat, war bis in die neueste Zeit die Stellung der deutschen Bourgeoisie der Aerztin gegenüber. Sie konnte zwar, dank der Gewerbefreiheit, nicht an der Ausübung ihres Berufs gehindert werden, aber sie rangierte unter den Kurpfuschern, und jede öffentliche Stellung war ihr nicht nur verschlossen, sie war auch ständig der Gefahr ausgesetzt, auf Grund von Denunziationen oder dergleichen um ihr Brot gebracht zu werden. Wiederholt wurden Petitionen an den Reichstag sowohl wie an die Landtage gerichtet, die eine Aenderung dieses Zustandes und die Gleichstellung der weiblichen mit den männlichen Aerzten wünschten. Die vom Jahre 1894 trug nicht weniger als 50000 Unterschriften. Aber die Regierung sowohl als die Majorität des Reichstags sprach sich gegen sie aus. Wie in der Frage des Studiums, so stellte sich auch in dieser Berufsfrage die sozialdemokratische Partei allein rückhaltlos auf die Seite der Frauen. Seit den Reaktionsjahren nach 1848 hatte der deutsche Liberalismus seinen revolutionären Geist und seine demokratischen Ideen so sehr eingebüßt, daß er die Vertretung liberaler Forderungen mehr und mehr der Sozialdemokratie überließ. So kam es, daß zu einer Zeit, wo die Frage der Zulassung der Frauen zum ärztlichen Beruf in Amerika, England, Frankreich, Rußland und Oesterreich soweit entschieden war, daß sie sogar im Staatsdienst Verwendung fanden, in Deutschland ihre Lösung zu Gunsten der Frauen wie ein revolutionärer Akt gefürchtet wurde. So kam es aber auch, daß die Frauenbewegung bei allen "staatserhaltenden" Parteien in den Geruch sozialdemokratischer Gesinnung kam und zahllose von ihren Vätern, Männern und Brüdern abhängige Frauen sich entweder ganz von ihr zurückzogen, oder so vorsichtig und zurückhaltend in ihren Wünschen wurden, wie etwa der Allgemeine deutsche Frauenverein es stets gewesen ist.

Der im Jahre 1894 nach dem Vorbild des amerikanischen Nationalverbandes gegründete Bund deutscher Frauenvereine wirkte, so bürgerlich ängstlich er auch auftrat, doch belebend auf die deutsche Frauenbewegung, die an der großen Organisation—er umfaßt heute 131 Vereine—einen Rückhalt hat. Der Widerstand gegen sie wurde aber dadurch nur noch heftiger herausgefordert. Ein charakteristischer Beweis dafür ist die Haltung der Aerzte gegenüber den Ansprüchen, die die Frauen auf Eintritt in ihren Beruf erhoben. Es war auch hier in erster Linie der Kampf ums Brot, der die Mediziner zu den Waffen rief. Einige waren ehrlich genug, das ohne weiteres zuzugestehen, andere handelten wie blinde Fanatiker, indem sie die Verhältnisse im Ausland unrichtig darstellten, um ihre Ansicht zu unterstützen.301 Zu einem gemeinsamen Vorgehen gestalteten sich die Verhandlungen und Beschlüsse des 26. deutschen Aerztetags in Wiesbaden 1898, wo im Anschluß an Professor Penzoldts, auf einseitigstem Material beruhendem Referat gegen die Zulassung der Frauen zur ärztlichen Berufsthätigkeit Beschluß gefaßt wurde,—im selben Jahr, als der große englische Verein der Mediziner Mrs. Garrett-Anderson zu seiner Präsidentin erwählte! Einen ähnlichen, in schroffster Form ausgedrückten Beschluß faßte zu gleicher Zeit der deutsche Apothekerverein, während ein Jahr früher der belgische Pharmazeutenkongreß zu Mons genau das Gegenteil erklärt hatte, der russische Staat eine pharmazeutische Schule für Frauen gründete und in Holland bereits seit 30 Jahren weibliche Apotheker thätig waren! Aber das war noch nicht alles. 1899 weigerte sich der Kongreß deutscher Zahnärzte, eine Berufskollegin als Teilnehmerin aufzunehmen, und der Berliner ärztliche Standesverein denunzierte den Hilfsverein für weibliche Angestellte, weil er es gewagt hatte, für seine 10000 Mitglieder drei weibliche Aerzte anzustellen. Infolgedessen befahl das Polizeipräsidium die Streichung der Aerztinnen aus der Liste. Damit aber auch die alten Aerzte sicher sein konnten, nicht auszusterben, erließen die Kliniker in Halle einen fulminanten Protest "im Interesse der Sittlichkeit und Moral" gegen die Beteiligung von Frauen an klinischen Vorlesungen; schließlich kamen diese Ansichten im Reichsamte des Innern zu offiziellem Ausdruck, als die medizinische Sachverständigen-Konferenz die Frage der Zulassung des weiblichen Geschlechts zum ärztlichen Beruf noch nicht für spruchreif erklärte—nachdem seit über zwanzig Jahren Aerztinnen in Amerika, Australien, England, Rußland praktizierten, und der Negus von Abessinien und der Emir von Afghanistan dem Volke der Denker schon so weit voraus waren, daß sie Leib- und Hausärztinnen ernannten.

Diese lächerlichen Feindseligkeiten hemmten zwar die Bewegung, vermochten aber nicht, ihr Einhalt zu gebieten. Die in Deutschland thätigen weiblichen Aerzte, deren Bahnbrecherin Fräulein Dr. Tiburtius gewesen war, erfreuen sich einer großen Praxis. Die Lebensversicherungsgesellschaften stellen sie mehr und mehr in ihren Dienst, und die Krankenkassen, die sich auf ihrer Generalversammlung 1899 einstimmig zu ihren Gunsten aussprachen, setzten es durch, daß ihre Anstellung offiziell genehmigt wurde. Als Assistentinnen wirken eine Anzahl Aerztinnen in Krankenhäusern und Sanatorien. Kürzlich hat auch die Berliner Sittenpolizei einen weiblichen Arzt angestellt. Seit einigen Jahren besteht eine von Berliner Aerztinnen gegründete und geleitete Klinik, die zwar winzig ist im Vergleich zu den Hospitälern Amerikas und Englands, aber sicher eine günstige Entwicklung haben wird. Durch die Zulassung der Studentin zu den Staatsprüfungen dürfte die Aerztinnenfrage endlich auch in Deutschland gelöst sein.

Von bedeutenden Erfolgen der Frauenbewegung ist auf dem, Gebiet der Berufsthätigkeit nicht viel zu berichten. Sie sind minimal, wenn wir sie im Lichte der ausländischen Entwicklung betrachten: Seit kurzem werden hie und da weibliche Inspizienten des Handarbeitsunterrichts angestellt, den bisher Männer zu begutachten hatten; einige Kommunalverwaltungen machen den Versuch mit der Beschäftigung von Armen- und Waisenpflegerinnen; in Mannheim wurde eine Frau in den Aufsichtsrat der höheren Mädchenschule berufen; auch in städtischen Arbeitsvermittlungen sind zuweilen Frauen thätig. Im Staatsdienst stehen, neben den Post-, Telegraph- und Telephonbeamtinnen, Gefängnisaufseherinnen in untergeordneten Stellungen und einige Gerichtssachverständige und Dolmetscher; neuerdings sollen Frauen auch als Aufsichtsorgane in der Zwangserziehung Verwendung finden. Als Assistentinnen an Universitätsinstituten sind gleichfalls auch Frauen thätig. Weit wichtiger ist die nach langer hartnäckiger Agitation endlich erfolgte Anstellung weiblicher Assistenten der Fabrikinspektoren in Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Sachsen-Coburg-Gotha und schließlich auch in Preußen. Die Diskussionen, die ihrer Berufung im Reichstag und in den Landtagen vorausgingen, bilden allein ein interessantes Kapitel der Frauenbewegung. Im Anfang wurde die von den Sozialdemokraten unterstützte Forderung mit Gelächter aufgenommen, etwas später entschloß man sich zu ernster Erörterung, begründete aber die ablehnende Haltung mit den—Mißerfolgen der Fabrikinspektorinnen in England und besonders in Amerika, während ihre Existenz in Frankreich überhaupt angezweifelt wurde. Als schließlich auch die Liberalen der Sache Verständnis entgegenbrachten, wurde sie von den Konservativen bekämpft, als gelte es, die Grundlagen des Staates zu schützen. Man sprach sogar von Seiten der Regierung die Befürchtung aus, die weiblichen Beamten könnten zu sehr die Partei der Arbeiterinnen nehmen. Im sächsischen Landtag erklärte ein Abgeordneter die Standesehre der Fabrikanten durch ihre Anstellung für verletzt, und als im März 1899 die Frage dem preußischen Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorlag, wurde von allen Seiten betont, daß nur ein Versuch gemacht werden solle und die Frauen auf keinen Fall selbständig sein, sondern nur als "Beamte zweiter Kategorie" angesehen werden dürfen. Nur in diesem Sinn wurde endlich die Entscheidung getroffen.

Einen etwas günstigeren Verlauf nahmen die Bestrebungen zur Erweiterung der Berufsthätigkeit auf privatem Gebiet. Der von der Tradition geheiligte alte Frauenberuf der Krankenpflegerin, der bisher für die einzelnen mehr eine Opferthat religiöser Gesinnung, als ein aus Gründen des Erwerbs aufgesuchter Lebensberuf war, begann sich langsam den modernen Forderungen anzupassen. Sowohl der Verein des Roten Kreuzes, als, in noch höherem Grade, der evangelische Diakonieverein, bieten den Krankenpflegerinnen neben einer festen Organisation eine von religiöser Engherzigkeit befreite Thätigkeit.302 Aber das Odium christlicher Liebesarbeit, die keinen Lohn verlangt, klebt dem Berufe noch so fest an, daß er noch keinen ausreichenden Lebensunterhalt bietet und dabei eine Aufgabe alles persönlichen Behagens fordert, der nur wenige gewachsen sind.303 Infolgedessen bietet er noch Platz für viele. Erst eine völlige Umgestaltung, durch die die Erinnerung an die Nonne ganz verwischt wird, kann hierin Wandel schaffen, und würde viele brach liegende Frauenkräfte nutzbar machen. Wenn auch eine "Lösung der Frauenfrage" nicht davon zu erwarten ist304, so doch eine Erleichterung und Bereicherung des Frauenlebens.

Manche Enthusiasten der Frauenarbeit—es giebt auch solche in Deutschland!—haben durch einen anderen Beruf die Frauenfrage zu lösen geglaubt: durch den der Handelsangestellten. In der That ist ihre Zahl in rapider Zunahme begriffen und sie bewähren sich so sehr, daß ihre Verwendung selbst in verantwortlichen Stellungen eine immer häufigere ist. Wir finden weibliche Handelsreisende und Agenten, weibliche Beamte in Lebensversicherungs-Gesellschaften und Banken, in den Bureaux der Rechtsanwälte und der großen Industriellen. Zumeist aber erklärt sich ihre starke Vermehrung weniger aus dem Wunsch, den Bedürfnissen der Frauen entgegenzukommen, sondern vielmehr daraus, daß sie ihren männlichen Berufsgenossen gegenüber als Lohndrücker ausgespielt werden. Auf anderen Gebieten, die sich die Frauen erst neuerdings erobert haben, fällt dieser Umstand weit weniger ins Gewicht.

So sind in den zoologischen Instituten weibliche Hilfspräparatoren, in einzelnen chemischen Fabriken akademisch gebildete weibliche Chemiker thätig, und den Aufschwung des Kunstgewerbes haben sich viele Frauen zu nutze gemacht, indem sie als gelernte Modelleure und Zeichner in großen Werkstätten Anstellung fanden, oder selbständig als Kunststicker, Dekorateure u. dergl. arbeiten; auch als Gärtner, Obst- und Gemüsezüchter finden Frauen eine lukrative Berufsthätigkeit. Ebenso sind weibliche Photographen, Bibliothekare, Versicherungsagenten keine Seltenheit mehr.305 Einen weiteren Schritt auf dem Wege zur Gleichstellung hat die Humboldt-Akademie in Berlin den Frauen eröffnet, indem sie in immer größerem Umfange wissenschaftlich Gebildete, meist weibliche Doktoren, zur Abhaltung von Vortragskursen heranzog. Allerdings ist das nicht im entferntesten ein Lebensberuf, wohl aber eine Anerkennung der wissenschaftlichen Befähigung der Frauen. Vorteilhafter für sie ist ihre zunehmende Verwendung im Journalismus. Zwar sind sie noch weit davon entfernt, wie in Amerika und England als Kriegskorrespondentinnen großer Zeitungen, oder, wie in Frankreich, als Leiterinnen politischer Blätter thätig zu sein, ihre Mitarbeit beschränkt sich meist auf spezielle Gebiete des Frauenlebens und der Frauenfrage, und sie stehen nur an der Spitze von Frauenzeitschriften, aber ihrem Einfluß ist der Umschwung in der Stimmung gegenüber der Frauenbewegung, der unverkennbar Platz greift, mit zu verdanken. Von wesentlicher Bedeutung hierfür ist es jedoch, daß auch die deutschen Frauen anfangen sich wissenschaftlich zu bethätigen, und durch ihre Leistungen dem Gegner Achtung abnötigen. Während bis vor nicht allzu langer Zeit selbst die Führerinnen der Frauenbewegung einen Mangel an Kenntnissen, selbst in Bezug auf ihr eigentliches Gebiet, verrieten, der oft geradezu verblüffend war, haben sie im Laufe des letzten Jahrzehnts an Vertiefung und Einsicht gewonnen. Eine Reihe von Frauen haben Arbeiten über die rechtliche sowohl wie über die soziale Lage des weiblichen Geschlechts geliefert306, die zwar an die Leistungen einer Beatrice Webb oder Helen Campbell nicht heranreichen, aber doch verraten, daß sie mit dem Dilettantismus, dem traurigen Schoßkind gerade der deutschen Frauen, endgültig gebrochen haben. Auch das Prinzip ängstlicher Zurückhaltung, das bisher die deutsche Frauenbewegung kennzeichnete, scheint mehr und mehr zu verschwinden. Die Berührung mit dem Ausland,—ein Verdienst des Bundes deutscher Frauenvereine, der sich im Anschluß an den internationalen Frauenbund bildete,—die Kenntnisnahme der Stellung und der Handlungsweisen der nichtdeutschen Frauen, die mit der Gewalt einer neuen Entdeckung wirkte, waren von belebendem Einfluß. Vor allem aber ist es die zunehmende Not, die mit ihren Peitschenhieben auch die Trägsten vorwärts treibt.


2. Die treibenden Kräfte der bürgerlichen Frauenbewegung.

Der Kampf um Arbeit in der bürgerlichen Frauenwelt zeigt, sowohl in Bezug auf seine geschichtliche Entwicklung, als auf seinen gegenwärtigen Stand, in den verschiedenen Ländern eine auffallende Uebereinstimmung: Nachdem er schon seit dem Mittelalter einzelne Vorläufer gefunden hat, setzt er um die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts überall ein und wird in der zweiten Hälfte aus einer Art Guerillakrieg zu einem überlegten Feldzug gut organisierter Truppen, die von Jahr zu Jahr an Zahl und Bedeutung zunehmen. Kaum ein Beruf, außer dem des Soldaten, wird heute noch als eine gesicherte Domäne des männlichen Geschlechts betrachtet, die Frauen sind überall, hier etwas langsamer und dort etwas rascher, im Vordringen begriffen, dem bisher keine noch so heftige Gegnerschaft Einhalt gebieten konnte.

Diese gleichmäßigen Erscheinungen müssen demnach auf gleiche Ursachen zurückzuführen sein.

Das erste Argument, um den Kampf der Frauen um den Erwerb zu erklären, pflegt darin zu bestehen, daß in der Mehrzahl der Kulturländer das weibliche Geschlecht das männliche an Zahl überragt, und die Ehe, die in den bürgerlichen Kreisen fast immer eine Versorgung der Frau bedeutet, von vornherein für viele unerreichbar ist. Diese Begründung erweist sich insofern als stichhaltig, als die Erwerbsfrage um so mehr die treibende Kraft der Frauenbewegung zu sein pflegt, je größer der Frauenüberschuß des betreffenden Landes ist. Folgende Tabelle dient als Beweis:307

Länder Zählungsjahr Weibliche auf
1000 männliche
Deutschland 1890 1040
Oesterreich 1890 1044
Schweiz 1888 1057
Niederlande 1889 1024
Belgien 1890 1005
Dänemark 1890 1051
Schweden 1890 1065
Norwegen 1891 1092
Großbritannien und Irland 1891 1060
Frankreich 1891 1007

In den Vereinigten Staaten dagegen, wo die Frauenbewegung in erster Linie eine politische ist und der Eintritt der Frauen in bürgerliche Berufe sehr wenig Widerstand findet, kommen auf 1000 Männer 953 Frauen. Betrachten wir Nordamerika aber genauer, so zeigt es sich, daß die Frauenbewegung in den Oststaaten, wo auf 1000 Männer 1005 Frauen gezählt werden, nicht nur ihren Ursprung genommen, sondern auch ihren energischsten Ausdruck gefunden hat, während die westlichen Staaten, wo 1000 Männern nur 698 Frauen gegenüberstehen, von ihr nur leise berührt werden.

Dem Argument des Frauenüberschusses haben manche Gegner der Frauenbewegung die Thatsache gegenübergestellt, daß die gezählte Bevölkerung der Erde einen Männerüberschuß aufweist. Soweit sie sich überhaupt statistisch feststellen läßt, ist die Verteilung der Geschlechter folgende:308

Erdteile Männliche Weibliche Weibliche auf
1000 männliche
Europa 170818561 174914119 1024
Amerika 41643389 40540386 973
Asien 177648044 170269179 958
Australien 2197799 1871821 852
Afrika 6994064 6771360 968
Zusammen 399301857 394366865 988

Ganz abgesehen von der unvermeidlichen Ungenauigkeit dieser Berechnung—Millionen können statistisch gar nicht erreicht werden—kommt es bei der Beurteilung dieser Frage weit weniger auf große allgemeine Zahlen, als vielmehr darauf an, wie das Verhältnis der Geschlechter in den einzelnen Ländern sich stellt. Ist es schon für die überzähligen Frauen Europas ein schlechter Trost, daß es in Australien oder Asien überzählige Männer giebt, so ist auch z.B. den Frauen von Rhode Island, von denen 1078 auf 1000 Männer kommen, wenig geholfen, wenn in den Oststaaten das umgekehrte Verhältnis besteht, oder denen der niederländischen Kolonieen im westindischen Archipel, die gar um 263 auf 1000 die Männer überragen, wenn man sie auf die überzähligen Asiaten verweisen wollte. Es kommt aber noch ein Umstand in Betracht, der bisher ganz unbeachtet blieb und gerade im Hinblick auf die bürgerliche Frauenfrage schwer ins Gewicht fällt: das ist die Frage, aus welchen sozialen Schichten der Bevölkerung sich der Männer- oder Frauenüberschuß zusammensetzt. Es ist klar, daß bei den heutigen, aus den Gegensätzen zwischen Arm und Reich herrührenden Unterschieden in Bildung und Lebensgewohnheiten die etwa überzähligen Töchter der Bourgeoisie nicht auf die vielleicht gleichfalls überzähligen Söhne des Proletariats als künftige Ehegatten rechnen können. Die Statistik läßt uns hierbei freilich im Stich, denn die Volkszählungen fragen nicht nach der sozialen Herkunft der Einzelnen; es fehlt aber trotzdem nicht an Anhaltspunkten, um die Behauptung, daß der Frauenüberschuß in der Bourgeoisie im Verhältnis ein größerer ist, als der der Frauenwelt im allgemeinen, nicht als völlig aus der Luft gegriffen erscheinen zu lassen.

Schon die bloße Beobachtung lehrt, daß die Familien der unteren Bevölkerungsschichten weit mehr mit Kindern gesegnet sind, als die der oberen, und Untersuchungen, die in Frankreich besonders genau vorgenommen wurden, bestätigten es. So stellte Bertillon für 20 Arrondissements von Paris den Zusammenhang zwischen der Wohlhabenheit und der Geburtenhäufigkeit fest und fand, daß auf je 1000 Frauen zwischen 15 und 50 Jahren der sehr armen Bevölkerung durchschnittlich 108, der armen 95, der wohlhabenden 72, der sehr wohlhabenden 65, der reichen 53 und der sehr reichen 34 jährliche Geburten kamen309; es hat sich ferner ergeben,—und das ist angesichts des allgemeinen Rückgangs der französischen Bevölkerung besonders bemerkenswert,—daß ihr Zuwachs in der Hauptsache dem Kinderreichtum der armen Bauern der Bretagne und der Berg- und Fabrikarbeiter der Departements Nord und Pas-de-Calais zu verdanken ist.310 Leider geben die betreffenden Untersuchungen über das Geschlecht der Kinder keinen Aufschluß, dagegen hat man in Sachsen für einen zehnjährigen Zeitraum und eine Zahl von fast 5 Millionen Kindern auf ca. 1 Million Mütter festgestellt, daß die fruchtbarsten Frauen die meisten Knaben zur Welt bringen.311 So vorsichtig solche Einzelergebnisse auch aufzunehmen sind, so läßt sich doch vielleicht, da die Erfahrung und der allgemeine Volksglaube sie unterstützt, der Schluß daraus ziehen, daß die kinderreichen unteren Bevölkerungsschichten im Vergleich zu den oberen mehr Knaben erzeugen, daß also der Frauenüberschuß in den bürgerlichen Kreisen ein größerer ist als in den proletarischen. Noch ein anderes kommt hinzu: wir finden z.B. innerhalb Deutschlands, das bekanntlich einen großen Ueberschuß an Frauen besitzt, ganze Landstriche, wo das männliche Geschlecht überwiegt, so kommen in Westfalen 958, im Rheinland 998 und in Elsaß-Lothringen 989 Frauen auf 1000 Männer.312 Für die Verheiratbarkeit der Töchter der Bourgeoisie ist diese Thatsache jedoch ohne jede Bedeutung, denn es stellt sich heraus, daß der Männerüberschuß lediglich auf die starke Industriebevölkerung und die vielen Soldaten zurückzuführen ist. Ein ähnliches Verhältnis weist Nordamerika auf, dessen Männerüberschuß—953 Frauen auf 1000 Männer—auf den ersten Blick zu der Annahme verführt, als müßte seine Frauenbewegung anderen als wirtschaftlichen Ursachen—etwa rein ethischen und humanitären, wie viele behaupten wollen—entsprungen sein. Dabei wird jedoch außer acht gelassen, daß die große Zahl der Männer der Einwanderung zu verdanken ist und daß diese Einwanderer zum größten Teil Handwerker, Landleute, Arbeiter sind313, also auch hier die Annahme nicht unberechtigt ist, daß, trotz des allgemeinen Männerüberschusses, in der Bourgeoisie ein Frauenüberschuß besteht und die Verheiratbarkeit auch hier eine beschränkte bleibt.

Nach alledem scheint es klar zu sein, daß, selbst wenn auf der ganzen Erde eine annähernde Gleichheit der Geschlechter festgestellt werden könnte, die bürgerliche Frauenfrage dadurch noch nicht gelöst sein würde, und die von Eduard von Hartmann nicht unrichtig bezeichnete Jungfernfrage auch in solchen Ländern besteht, wo ein Ueberschuß an Männern konstatiert wurde.

Die Frage kompliziert sich aber noch dadurch, daß eine Gegenüberstellung der Geschlechter allein nicht genügt, um die Verheiratbarkeit festzustellen, sondern die Gegenüberstellung der Heiratsfähigen dazu notwendig ist. Berechnen wir zunächst beide Geschlechter nach gleichen Altersstufen und nehmen wir, um nicht zu tief greifen zu müssen, 20 Jahre als untere und 40 Jahre als obere Altersgrenze an, so ergiebt sich folgendes314:

Auf 1000 männliche im Alter von 20-40 Jahren treffen weibliche Personen:

Deutschland 1034
Oesterreich 1047
Schweiz 1080
Niederlande 1029
Belgien 987
Dänemark 1102
Schweden 1096
England und Wales 1093
Schottland 1104
Irland 1062
Frankreich 1003

Aber auch diese Tabelle vermag den Kern der Sache noch nicht zu treffen. Denn, da das Heiratsalter der Männer in den meisten Ländern erst mit dem 25. Jahre beginnt und später schließt, als das der Frauen315, so müßte man, um zu einem genaueren Resultat zu kommen,—obwohl auch das, infolge der großen Verschiedenheit des Altersaufbaus der Heiratenden, je nach den Nationalitäten, nicht unbedingt sicher sein kann,—die Männer im Alter von 25-45 Jahren den Frauen von 20-40 Jahren gegenüberstellen Leider müssen wir uns hierbei nur auf die Resultate weniger Länder beschränken, weil die Bevölkerung nicht durchweg, wie es wünschenswert wäre, nach fünfjährigen Altersperioden berechnet wird Das Ergebnis ist dieses316:

Länder Männer 25-45 Jahre Frauen 20-40 Jahre Auf 1000 Männer
kommen Frauen
Deutschland 6229564 7272025 1167
Oesterreich 3147188 3638396 1154
Frankreich 5420922 5743177 1069

Auch abgesehen von den in die Augen springenden Zahlenverhältnissen ist es klar, daß bei dem bestehenden Altersaufbau der Heiratenden die Verheiratbarkeit des weiblichen Geschlechts immer eine unvollkommene bleiben muß, weil es stets mehr Frauen über 20 als Männer über 25 Jahren giebt.

Nun handelt es sich aber nicht allein darum, wie viel Frauen durch die Heirat eine Versorgung finden können, sondern vielmehr darum, welcher Prozentsatz von ihnen thatsächlich heiratet.

Die letzten Zählungen ergaben folgende Anzahl verheirateter Frauen:

Länder Zählungsperiode Zahl der Frauen 15
u. darüber
Verheiratete Frauen Prozent
Deutschland 1895 16531748 8398607 50,80
Oesterreich 1891 9353260 4022202 43,00
Frankreich 1891 12359544 7656679 61,95
England 1891 9848981 4916449 41,71
Vereinigte Staaten 1890 19602178 11126196 56,76

Wir sehen daraus, daß zur Zeit der betreffenden Zählung circa die Hälfte heiratsfähiger Frauen ledig, verwitwet oder geschieden waren. Diese Thatsache hat die bürgerliche Frauenbewegung vielfach als Agitationsmittel zu verwenden gesucht, indem sie alle alleinstehenden erwachsenen Frauen als solche betrachtet wissen wollte, die auf den Erwerb angewiesen sind. Das aber ist ein Trugschluß. Denn ganz abgesehen davon, daß ein großer Teil der Ledigen noch bei den Eltern lebt und von ihnen versorgt wird, ein anderer, wenn auch ein viel kleinerer, durch eigenes Vermögen, Pension oder dergleichen sich erhält, kann ein beträchtlicher Prozentsatz der Mädchen noch darauf rechnen, zu heiraten, um so mehr, als sie nicht nur auf die ledigen Männer sondern auch auf die Witwer zählen können, die bekanntlich sehr häufig zu einer zweiten Ehe schreiten. Man kommt daher der Zahl der wirklich Uebriggebliebenen viel näher, wenn man nicht die Unverheirateten im allgemeinen ins Auge faßt, sondern nur diejenigen, die das Alter der Verheiratbarkeit überschritten haben. Da sich auf Grund verschiedener Berechnungen ergeben hat, daß für Frauen, die das vierzigste Lebensjahr überschritten haben, die Heiratswahrscheinlichkeit eine sehr geringe ist, so können wir die ledig Bleibenden von dieser Altersgrenze an zusammenstellen. Das Ergebnis ist dies:

Länder Unter 100 weibl. Personen
von 40 und mehr Jahren
sind ledig
Deutschland 10,7
Oesterreich 15,6
Frankreich 12,7
Großbritannien und Irland 14,0
Belgien 17,6
Niederlande 13,5
Schweiz 18,3

Damit aber können wir uns keineswegs beruhigen, denn nicht nur, daß es bis zu vierzig Jahren noch eine große Zahl Mädchen giebt, die nicht heiraten, oder sagen wir lieber, die nicht geheiratet werden, wir müssen vielmehr, bei der Betrachtung der Ursachen der Frauenbewegung, nicht die Ledigen allein, sondern die Alleinstehenden im allgemeinen berücksichtigen. Da die Frauen im Durchschnitt früher heiraten als die Männer, eine längere Lebensdauer haben als sie und schwerer zum zweiten Male heiraten, so ist es natürlich, daß es eine große Zahl Witwen giebt, zu denen die geschiedenen Frauen noch hinzukommen. Die genauen Zahlen sind folgende:

Länder Frauen Auf 100 Frauen
über 15 Jahren
sind Witwen
Deutschland 2208579 13,36
Oesterreich 1001136 10,70
England 1124310 11,40
Frankreich 2060778 16,67
Vereinigte Staaten 2226510 11,30

Wir müssen aber auch noch einen anderen Umstand in Betracht ziehen, der gerade für die bürgerliche Frauenfrage von Wichtigkeit ist: die späten Heiraten. Nach einer preußischen Statistik317 heiraten Mädchen in bürgerlichen Berufen durchschnittlich erst mit 28 Jahren, und wenn dem gegenüber auch behauptet werden kann, daß die Berufsthätigkeit die Heirat hinausschiebt, so muß andererseits doch auch betont werden, daß die späten Heiraten zur Berufsarbeit zwingen. Daher können auch, soweit nur die Bourgeoisie in Frage kommt, die verheirateten Frauen nicht ohne weiteres zu denen gerechnet werden, die niemals dem Erwerb nachgingen, weil thatsächlich viele von ihnen vor der Ehe darauf angewiesen waren.

Auf Grund der bisherigen Erörterungen sind wir zu dem Resultat gekommen, daß eine große Zahl von Frauen nicht heiraten können, weil es an Männern fehlt und noch mehr nicht heiraten, weil die Heiratslust der ledigen Männer keine große, ist. Für die künftige Entwicklung der Frauenfrage, der bürgerlichen insbesondere, ist es nun aber von größter Bedeutung, ob eine Aussicht vorhanden ist, daß zwei ihrer Ursachen,—der Frauenüberschuß und die Heiratsunlust der Männer,—verschwinden oder in ihren Wirkungen abgeschwächt werden können. Da entsteht zunächst die Frage, aus welcher Wurzel beide entspringen.

Die feststehende Thatsache eines Knabenüberschusses bei der Geburt, 106 Knaben auf 100 Mädchen, hat viele318 zu der Annahme verführt, als bestände ein Naturgesetz des Gleichgewichts der Geschlechter. Wir haben gesehen, daß schon die verschiedene Verteilung und Altersgliederung der Geschlechter dem widerspricht. Für den vorhandenen Frauenüberschuß ist jedoch der Hauptgrund in den verschiedenen Absterbeverhältnissen der Geschlechter zu suchen.319 Die Sterbeziffern haben sich für das letzte Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts folgendermaßen gestaltet320:

  Männer Frauen Setzt man die männliche
Sterbeziffer = 100,
so ergeben sich
für die weibliche Sterbeziffer:
Italien 26,2 25,6 98
Frankreich 23,6 21,6 92
Schweiz 21,3 19,5 91
Belgien 21,9 19,8 90
Niederlande 20,8 19,2 92
Deutschland 25,0 22,5 90
Oesterreich 29,8 26,8 90
Ungarn 33,7 32,2 96
England und Wales 20,6 17,8 89
Schottland 19,6 18,7 95
Irland 18,4 18,5 100,6
Schweden 17,8 16,7 91
Norwegen 18,3 16,5 91
Dänemark 19,7 18,3 93
Finland 22,2 20,4 92
Massachusetts 20,7 19,0 92
Connecticut 20,5 18,7 91
Rhode Island 20,4 19,0 93
Japan 21,7 21,1 97

Die größere Sterblichkeit der männlichen Säuglinge vor den weiblichen, die längere Lebensdauer der Frauen im allgemeinen,—auf 100 gestorbene Mädchen im Alter bis zu 5 Jahren sterben etwa 114 Knaben, auf 100 gestorbene Frauen im Alter von 60 bis 80 Jahren sterben gegen 108 Männer,—scheint für die stärkere Lebenskraft der Frauen zu zeugen. Von einschneidenderer Bedeutung jedoch ist es, daß die Männer sowohl als Soldaten wie als Erwerbsthätige im allgemeinen größeren Gefahren ausgesetzt sind, als die Frauen und daß sie infolge ihrer Lebensweise,—geschlechtlichen Excessen, Alkoholgenuß u. dergl.,—zerstörenden Krankheiten leichter unterworfen werden. Unter den gegenwärtig herrschenden wirtschaftlichen Verhältnissen, die die Intensität des Kampfes ums Dasein steigern und sittlich korrumpierend auf Reiche und Arme wirken, ist daher an eine Abnahme der Sterblichkeit der Männer nicht zu denken, dagegen ist bei der Zunahme der weiblichen Erwerbsthätigkeit eher eine Annäherung der Sterbeziffern beider Geschlechter möglich.

Was ihre Heiratsziffern, deren Zu- resp. Abnahme betrifft, so stellen sie sich folgendermaßen dar321:

Auf 100 Einwohner heirateten

1841/50 1881/90
Schweden 7,27 6,26
Norwegen 7,78 6,52
Dänemark 7,87 7,33
Finland 8,15 7,32
England 8,05 7,47
Niederlande 7,41 7,08
Belgien 6,79 7,07
Deutsches Reich 8,05 7,77
Westösterreich 7,71 7,50
Galizien 9,54 8,50
Frankreich 7,94 7,38

Man kann auf Grund dieser Statistik nachweisen, daß sich die Heiratsziffer überwiegend im Rückgang befindet. Umfassen die Berechnungen kürzere Zeiträume, so sind natürlich auch die Differenzen geringer, ja es zeigen sich zuweilen, wie z.B. in Deutschland, nur Schwankungen. Es ist aber ein Fehlschluß, daraufhin ein durchschnittliches Gleichbleiben der Heiratsfrequenz behaupten zu wollen322, und es ist verkehrt, den Töchtern der Bourgeoisie dieses Gleichbleiben gewissermaßen als Tröstung vorzuhalten. Nicht nur, daß das Heiratsalter der Männer in bürgerlichen Kreisen sich immer weiter hinausschiebt,—in Preußen beträgt es bei den Berufslosen durchschnittlich 41, bei den öffentlichen Beamten 33 Jahr,—und die Heiratsfrequenz infolgedessen notwendig sinkt, ihre Heiratslust ist auch in ständiger Abnahme begriffen. Leider läßt sich das statistisch nicht feststellen, da es fast ganz an einer Einteilung der Heiratenden nach sozialen Schichten fehlt.323 Nach einer Berechnung über die Bevölkerung Kopenhagens kommen auf 100 Männer in bürgerlichen Berufen nur 51,94% Verheiratete resp. verheiratet Gewesene, während auf diejenigen in proletarischen Berufen 62,40% kommen324; über die Abnahme der Heiratsfrequenz in der Bourgeoisie findet sich aber auch hier nichts, sie läßt sich jedoch mit einiger Sicherheit auf Grund der allgemeinen Entwicklungstendenz behaupten.325 Wo eine Schwankung, wo eine Steigerung der Heiratsziffern zu finden ist, dürften sie allein auf Rechnung der größeren Heiratsfrequenz im Proletariat zu setzen sein, während die Eheschließungen in der Bourgeoisie sich in stetiger Abnahme befinden. Und hier stoßen wir wieder auf einen wesentlichen Unterschied zwischen der bürgerlichen und der proletarischen Frauenfrage: der Proletarier heiratet früh und leicht—sogenannt leichtsinnig—, weil die Frau in der Ehe keine "Versorgung" sucht, ihre Arbeitskraft, d.h. die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen, ist sogar meist die gesuchteste Mitgift; der Mann aus bürgerlichen Kreisen heiratet spät und schwer, weil die ganze Last der Bestreitung des Familienlebens allein auf seinen Schultern ruht, falls er keine reiche Frau findet. Aber auch da, wo das Einkommen des Mannes ihm die Erhaltung einer Familie leicht machen würde, nimmt die Heiratslust ab. "Ein gewisses Maß des höheren Wohlbefindens wirkt in der Neuzeit nicht mehr ehefördernd"326, im Gegenteil: der Junggeselle, der sich ein bequemes Leben schaffen kann, scheut sich, es aufzugeben. Und die praktischen Erwägungen über die Möglichkeit, eine Familie auf dem gleichen gesellschaftlichen Niveau zu erhalten, sind um so gewichtiger, je mehr der Mann seine Liebesempfindung in hundert kleinen Passionen und Verhältnissen verzettelt hat, je unfähiger er also ist, in erster Linie einem Zuge des Herzens zu folgen, hinter den alle Bedenken von selbst zurücktreten. Der moderne junge Mann der bürgerlichen Kreise—mag er Beamter, Offizier, Schriftsteller, Künstler oder Kaufmann sein—hat aber gewöhnlich nur ein Einkommen, das kaum ihm persönlich ein standesgemäßes Leben sichert, und es gehört mit zu jener Masse verschrobener Ehrbegriffe, daß die Aufrechterhaltung eines solchen Lebens unbedingt notwendig ist. Sein Junggesellenleben, das ihm besonders in der Großstadt in jeder Beziehung bequem gemacht wird, ist für ihn angenehmer und billiger, als es das eheliche Leben sein würde, das ihm überdies, wenn er Umschau hält unter seinen verheirateten Bekannten, höchst selten verlockend erscheinen wird. Auch seine Herzensbedürfnisse kann er für wenig Geld befriedigen; setzt er Kinder in die Welt, so kosten sie ihm nicht so viel, als eheliche kosten würden, er trägt keine Verantwortung für ihr Fortkommen und sie haben so gut wie keine Rechte an ihn. Wenn er überhaupt heiratet, so geschieht es nicht selten erst zu einer Zeit, wo er auf den bitteren Grund der genossenen Freuden gestoßen ist und der Ruhe und Pflege bedarf. Doch auch für sittlich ernst denkende Männer der bürgerlichen Kreise, die gern heiraten möchten, wird die Eheschließung immer mehr erschwert. Ihr Einkommen steht meist zu den Bedürfnissen in größtem Mißverhältnis; ihr Beruf selbst erschwert häufig die Familiengründung, indem er Reisen und häufigen Ortswechsel nach sich zieht und ihr Fortkommen darin von ihrer leichteren Beweglichkeit abhängig ist. Aber die Schuld,—wenn überhaupt gegenüber den Ergebnissen wirtschaftlicher Entwicklungen von Schuld gesprochen werden kann,—an dem Rückgang der Heiratsfrequenz trifft nicht allein die Männer.

In der Bourgeoisie, besonders in der des Mittelstandes, die von fortschrittlichen Ideen am schwersten berührt wird, ist die Erziehung der Töchter im allgemeinen durchaus dazu angethan, gerade die besten Männer vom Heiraten abzuschrecken: sie können weder geistig gleichstehende Gefährtinnen, noch gute Hausfrauen und Mütter werden; sie sind Dilettantinnen in allen Dingen, von ihren oberflächlichen Schulkenntnissen und traurigen künstlerischen Betätigungen an bis in ihr niedergetretenes Gefühlsleben hinein. Sie sind für den Mann Luxusgegenstände, nicht viel anders als es die Haremsfrauen für die Muhamedaner sind, und sie sind nicht dazu angethan, den Trieb zur Ehe zu erhöhen.

Bei den gesteigerten Ansprüchen, die die Erziehung der Söhne an den Geldbeutel des Vaters macht, bei der wachsenden Schwierigkeit für sie, sich selbst zu erhalten, auch wenn sie ganz bescheiden leben,—ein preußischer Leutnant ist oft zehn Jahre lang auf ein Monatsgehalt von 75 bis 97 Mark327, und unbesoldete Referendare sind oft bis zum 30. Lebensjahr ganz auf ihre Eltern angewiesen,—bleibt für die Mitgift der Töchter immer weniger übrig, und ihre Heiratsaussichten schwinden mehr und mehr, während ihre Ansprüche schon unwillkürlich durch die Gewohnheit des Lebens im elterlichen Hause gesteigerte sind. Wird ihr Vater pensioniert, oder ihre Mutter wird Witwe, so steht die bitterste Not vor der Thür. Einige Zahlen mögen zur Illustration dienen: Ein preußischer Hauptmann erhält eine Pension von 1033 bis höchstens 4000 Mark jährlich, ein Stabsoffizier kann schon mit 2300 Mk. jährlich pensioniert werden; das Witwengeld schwankt zwischen dem Mindestbetrag von—216 Mk. und dem Höchstbetrag von 3000 Mk. jährlich, den aber nur die Witwe eines Generals erhält, die an ein Jahreseinkommen von 10 und 20000 Mk. gewöhnt war328; das Waisengeld beträgt 1/5 der Witwenpension, ist also auch nicht entfernt ausreichend, die Kinder, entsprechend der sozialen Schicht, der sie angehören, zu erziehen. In demselben Verhältnis bewegen sich die für Beamte, deren Witwen und Waisen festgesetzten Pensionen. Weisen wir noch darauf hin, daß auch der kaufmännische Mittelstand sich in einer keineswegs beneidenswerten Lage befindet, da er mehr und mehr vom kaufmännischen Großbetrieb zurückgedrängt wird, so erklärt sich daraus zum großen Teil die abnehmende Verheiratbarkeit der Töchter, und ihr zunehmendes Eindringen in die Erwerbsarbeit.

So ist vorauszusehen, daß der Rückgang der Heiratsfrequenz, der in der Hauptsache auf wirtschaftliche Ursachen zurückzuführen ist, die Zunahme der auf Erwerb angewiesenen alleinstehenden Frauen sich auch in Zukunft weiter entwickeln, und der wesentliche Ausgangspunkt der Frauenbewegung, insbesondere der bürgerlichen, bleiben wird. Es ist jedoch nicht der einzige.

Die Zeichen beginnen sich zu mehren, wonach nicht nur die unversorgte, sondern auch die durch die Ehe versorgte Frau der Bourgeoisie eine Berufsthätigkeit zu suchen gezwungen ist, ebenso wie die Proletarierin, wenn auch oft aus anderen Gründen als sie. Dabei will ich derer nicht gedenken, die, um ihr Wirtschafts- oder ihr Toilettengeld zu erhöhen, der Arbeiterin Schmutzkonkurrenz machen, sondern vielmehr jener, deren brachliegende Kräfte nach Bethätigung verlangen. Ihre Zahl steigt, je mehr die Industrie sie als Hausfrau und die Schul-Erziehung sie als Mutter entlastet. Der Gasherd, die elektrische Beleuchtung, die Zentralheizung, die Dampfwäschereien sind schon heute wichtige Faktoren im Emanzipationskampf der Frau, denen in den verschiedensten Formen eine unbegrenzte Entwicklung bevorsteht. Die Kindergärten, der öffentliche Schulunterricht, die zunehmende Neigung, heranwachsende Kinder auf Jahre hinaus Instituten anzuvertrauen, die sie womöglich von dem geistig und körperlich korrumpierenden Einfluß der Städte fernhalten, geben der Mutter ein gut Stück der freien Verfügung über ihre Zeit zurück, das sich dadurch noch vermehrt, daß die Berufsarbeit und die politischen Interessen des Mannes ihn immer mehr aus dem Hause führen. Ueber diese Dinge mag man denken, wie man will, mag ihnen freundlich oder feindlich gegenüberstehen,—ableugnen lassen sie sich nicht und auf ihnen beruht ein weiterer Fortschritt der Frauenbewegung, neben einer unausbleiblichen weiteren Zersetzung des traditionellen Familienlebens. Die unbeschäftigten Gattinnen und Mütter haben die Wahl, ihre Zeit mit Vergnügungen totzuschlagen oder sie mit nützlicher Thätigkeit auszufüllen. Die besten unter ihnen suchen nach Arbeit. Zunächst fanden sie sie in Wohlthätigkeitsvereinen; mit der wachsenden Erkenntnis entwickelt sich dann aus dem oft recht schädlichen Wohlthun eine ernstere soziale Hilfsarbeit, die schließlich zu dem Wunsche nach einer geregelten Berufsthätigkeit führt. So läßt sich mit Recht behaupten, daß die Frauenbewegung mit der Lösung der Jungfernfrage, nicht, wie Eduard von Hartmann behauptet, aus der Welt geschafft sein würde, daß vielmehr der Kampf um Arbeit auch der verheirateten Frauen der Bourgeoisie, der sich eben erst im Anfangsstadium befindet, ihr eine sehr lange Dauer sichert, eine um so längere, als das steigende Mißverhältnis zwischen Bedürfnissen und Einnahmen sie schon zu nötigen anfängt, für den Erwerb zu arbeiten.

Es hat sich gezeigt, daß die Zunahme der alleinstehenden Frauen, die Abnahme der Heiratsfrequenz und die wirtschaftliche Not als Ursachen der Frauenbewegung in allen Ländern anzusehen sind. Gleiche Ursachen werden notwendig gleiche Wirkungen hervorbringen. Das Vordringen der Frau in alle Erwerbsgebiete haben wir aus dem geschichtlichen Ueberblick ihres Kampfes um Arbeit kennen gelernt. Es handelt sich nun darum, festzustellen, in welchem Tempo es fortschreitet, und wie sich dieses Tempo im Vergleich zur Männerarbeit darstellt. Sehen wir zunächst von der Unterscheidung in bürgerliche und proletarische Arbeit ab, so ergiebt sich für nachbenannte Staaten folgendes Verhältnis der erwerbsthätigen Bevölkerung zur Gesamtbevölkerung:

Länder Zählungsperiode Gesamtbevölkerung Erwerbsthätige Bevölkerung Von 100 Männern resp.
Frauen sind erwerbsthätig
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
Vereinigte 1880 25518820 24636963 14744942 2647157 57,78 10,74
Vereinigte 1890 32067880 30554370 18821090 3914571 58,69 12,81
England u. Wales 1881 12639902 13334537 7783656 3403918 61,58 25,53
England u. Wales 1891 14052901 14949624 8883254 4016230 63,20 26,87
Frankreich 1881 18656518 18748772 10496652 5033604 56,26 26,84
Frankreich 1891 18932354 19201031 11137065 5191084 58,82 27,03
Deutschland 1882 22150749 23071364 13415415 5541527 60,56 24,02
Deutschland 1895 25409191 26361123 15531841 6578350 57,19 24,94
Oesterreich 1880 10819737 11324516 6823891 4688687 63,07 41,40
Oesterreich 1890 11689129 12206284 7780491 6245073 66,56 51,16

Die Zunahme der Männer- und der Frauenarbeit für den Zeitraum von 1880-1890 stellt die folgende Tabelle dar:

Länder Männer Frauen
absolute Zunahme Zunahme in Prozenten absolute Zunahme Zunahme in Prozenten
Vereinigte Staaten 4076148 27,64 1267414 47,88
England und Wales 1099598 12,38 612312 15,22
Frankreich 640413 6,10 157480 3,11
Deutschland 2116426 15,78 1036833 18,71
Oesterreich 956600 14,02 1556386 33,19

Betrachten wir die Frage auch noch von einer anderen Seite, indem wir feststellen, wie sich die Zahl der weiblichen Erwerbsthätigen zu der der männlichen in den bezüglichen Zählungsperioden stellt, so kommen wir zu folgendem Resultat:

Länder Zählungsperiode Die erwerbstätige Bevölkerung Von 100 Erwerbstätigen waren
im ganzen Männer Frauen Männer Frauen
Vereinigte Staaten 1880 17392099 14744942 2647157 84,78 15,22
1890 22735661 18821090 3914571 84,10 15,90
England u. Wales 1881 11187574 7783656 3403918 69,59 30,41
1891 12899484 8883254 4016230 68,09 31,91
Frankreich 1881 15540256 10496652 5033604 67,59 32,41
1891 16328149 11137056 5191084 68,20 31,80
Deutschland 1882 18956932 13415415 5541517 71,24 28,76
1895 22110191 15531841 6578350 70,25 29,75
Oesterreich 1880 11512578 6823891 4688687 59,27 40,67
1890 14025564 7780491 6245073 55,47 45,53

Aus der Betrachtung der vorhergehenden drei Tabellen lassen sich folgende Schlüsse ziehen: Die erste Tabelle zeigt, daß die Frauenarbeit im Verhältnis zur gesamten weiblichen Bevölkerung durchschnittlich um 2,86 Proz., die Männerarbeit dagegen nur um 2,39 Proz. gewachsen ist. Betrachten wir diese Tabelle näher, so ergiebt sich jedoch, daß der Prozentsatz der Zunahme der Frauenarbeit wesentlich auf das Resultat Oesterreichs zurückzuführen ist, wo die weibliche Erwerbsthätigkeit um 9,76 Proz. zugenommen haben soll, während die betreffende Zahl für Amerika,—das das schnellste Wachstum der Frauenarbeit aufweist,—2,07 Proz., für England 1,34 Proz., für Frankreich 0,19 Proz. und für Deutschland 0,92 Proz. aufweist. Da diese abnorm hohe Zunahme der österreichichen Frauenarbeit, der wir an anderen Stellen wieder begegnen werden, sich auf keinerlei besondere wirtschaftliche Ursachen zurückführen läßt, so müssen wir annehmen, daß entweder die Zahlung von 1880 nicht alle weiblichen Erwerbsthätigen umfaßt hat, oder die von 1890 bedeutende Fehler, sei es in der Aufnahme sei es in der Berechnung, enthält. Schalten wir deshalb, um eine richtigere Durchschnittszahl zu gewinnen, Oesterreich hier aus, so stellt sich die Zunahme der Frauenarbeit im Verhältnis zur gesamten weiblichen Bevölkerung auf 1,13 Proz., und die Zunahme der Männerarbeit auf 2,11 Proz. Dies Ergebnis, das zunächst die Gegner der Erwerbsthätigkeit der Frau sehr beruhigen dürfte, ist jedoch im wesentlichen auf den großen Frauenüberschuß zurückzuführen. Als Beweis dafür dient Amerika, dessen weibliche Bevölkerung an Zahl hinter der männlichen zurückbleibt und wo die weiblichen Erwerbsthätigen im Verhältnis zu ihr um 2,07 Proz., die männlichen dagegen nur um 0,91 Proz. zugenommen haben.

Ein klares Bild des Wachstums der Frauenarbeit gewinnen wir aus der nächsten Tabelle auf S. 172. Mit Ausnahme von Frankreich, dessen eigentümliches Bild im Stillstand der Bevölkerung seine Ursache hat und dessen besonders langsam wachsende Frauenarbeit vielleicht auf den größeren Wohlstand der Bevölkerung zurückzuführen ist,—wenn nicht die Unvollkommenheit der Zählung einen Teil der Schuld trägt,—zeigt es sich, daß die Erwerbsthätigkeit des weiblichen Geschlechts in den betreffenden Ländern in weit rapiderem Tempo zunimmt, als die des männlichen. Vergleichen wir sie mit dem Wachstum der Bevölkerung, so zeigt sich, daß, während die männliche Bevölkerung durchschnittlich um 13,77 Proz., die männlichen Erwerbsthätigen um 15,18 Proz. zunahmen, die weibliche Bevölkerung um 13,46 Proz. und die weiblichen Erwerbsthätigen um 23,62 Proz. gewachsen sind. Aus diesen Zahlen spricht deutlich der Notstand, unter dem das weibliche Geschlecht zu leiden hat und der es in Scharen in den Kampf um Arbeit treibt. Noch drastischer wird dies Verhältnis durch die dritte Tabelle auf S. 172 beleuchtet, die zeigt, in welchem Verhältnis die Geschlechter an der Erwerbsthätigkeit beteiligt sind. Wieder mit Ausnahme Frankreichs, das aber gegenüber den hohen Zahlen anderer Länder wenig ins Gewicht fällt, wächst der Anteil der Frau am Erwerbsleben. Wir sehen auch, wie sehr er von der Zahl der alleinstehenden Frauen abhängig ist: in Amerika ist er außerordentlich gering, in England sehr hoch und in raschester Zunahme begriffen. Da nun, wie wir oben darstellten, nicht nur die Menge der Alleinstehenden stetig wächst, sondern auch die verheirateten Frauen immer mehr zur Arbeit genötigt werden, so ist an eine Abnahme der Frauenarbeit, die etwa gar durch äußere Maßregeln herbeigeführt werden soll, überhaupt nicht zu denken. Sie kann allenfalls von einem Zweig der Erwerbsarbeit in den anderen gedrängt werden, ihre Entwicklung aber ist eine gesetzmäßige, deren aufsteigende Tendenz unverkennbar ist.

Für den gegenwärtigen Zweck der Untersuchung ist es nun notwendig, aus dem Bereich der weiblichen Erwerbsthätigkeit den Kreis herauszuschälen, der die bürgerlichen Berufe umfaßt. Dabei kann man nicht bei den liberalen Berufen stehen bleiben und stößt deshalb auf große Schwierigkeiten. Handelt es sich doch hauptsächlich darum, die Zahl von erwerbsthätigen Frauen festzustellen, die aus der Bourgeoisie hervorgegangen sind und hierfür fehlen, da an eine Feststellung der sozialen Herkunft der Erwerbsthätigen, trotz ihrer Wichtigkeit, bisher so gut wie gar nicht gedacht wurde, fast alle statistischen Anhaltspunkte. Obwohl die Erfahrung mit einiger Sicherheit lehrt, daß Lehrerinnen, höhere weibliche Beamte, weibliche Aerzte und Gelehrte aller Art aus bürgerlichen Kreisen stammen, so steht das für Handelsangestellte, Krankenpflegerinnen, Wirtschafterinnen, Schauspielerinnen u. dgl. keineswegs fest, vielmehr setzen sich diese Berufe aus Gliedern bürgerlicher und proletarischer Schichten zusammen. Eine Untersuchung, die auf Grund des Materials, das dem Berliner Hilfsverein für weibliche Angestellte zur Verfügung steht, angestellt wurde329, verbreitet einiges Licht über diese Frage, soweit sie den kaufmännischen Beruf betrifft. Danach stellt sich heraus, daß 84 Proz. des kaufmännisch gebildeten, also des Aufsichts- und Bureaupersonals, und 66 Proz. der Verkäuferinnen bürgerlichen Kreisen entstammen. Dieses Resultat läßt sich jedoch nicht ohne weiteres auf die Gesamtheit der Handelsangestellten anwenden, weil der genannte Verein ihre Elite umfaßt und das Verhältnis in den Provinzstädten und unter den Nichtorganisierten ein anderes sein dürfte. Wir glauben der Wahrheit nahe zu kommen, wenn wir,—soweit die Zählungen der verschiedenen Länder das zulassen,—die Verkäuferinnen aus dem Kreis der bürgerlichen Frauenarbeit ganz ausscheiden, dagegen das kaufmännisch gebildete Personal vollständig dazurechnen; der Prozentsatz unter ihm, der etwa aus proletarischen Schichten stammt, dürfte durch den der Verkäuferinnen ersetzt werden können, der ihre Herkunft aus bürgerlichen Kreisen darstellt. Eine weitere Schwierigkeit bildet die Frage der selbständigen erwerbsthätigen Frauen. Ein großer Prozentsatz von ihnen kann nicht zu denen gerechnet werden, die sich aus eigner Kraft emporarbeiteten und wirklich selbständige Leiterinnen ihrer Unternehmungen sind; sie sind vielmehr durch Erbschaft in deren Besitz gekommen und sind keineswegs die leitenden Kräfte; ihre Zu- resp. Abnahme ist daher vom Standpunkt der Frauenfrage völlig belanglos. Um so bedeutsamer wäre es jedoch, ließe es sich ermöglichen, diejenigen unter ihnen statistisch festzustellen, die als selbständig Erwerbsthätige in unserem Sinne gelten können. Das ist aber beinahe unmöglich: nur Künstler, Photographen, Zeichner, Apotheker und Chemiker können ohne weiteres berechnet und in die Kategorie der bürgerlichen Erwerbsthätigen einbezogen werden; im allgemeinen vermögen wir nur, und zwar wesentlich auf Grund der amerikanischen und englischen Verhältnisse, anzunehmen, daß die Zahl der selbständigen Frauen aus eigner Kraft in steter Zunahme begriffen ist. Leichter schon wäre es, wenn dabei die Betriebszählungen zu Grunde gelegt werden, die proletarischen Existenzen unter den Selbständigen von den bürgerlichen zu sondern.

Noch schwerer als bei der Betrachtung der einzelnen Länder gestaltet sich die Feststellung der in bürgerlichen Berufen thätigen Frauen für eine internationale Vergleichung, weil die Methoden, nach denen die Berufe eingeteilt werden, gar zu verschiedene sind. Teils werden, wie in Amerika und England, die sozialen Schichten nicht scharf genug auseinandergehalten, teils Berufe zusammengeworfen, wie z.B. die der Hebammen und Krankenpflegerinnen, die getrennt aufgeführt werden müßten.

Nach alledem steht es fest, daß die statistische Umgrenzung der bürgerlichen Frauenarbeit keinen Anspruch auf vollkommene Genauigkeit machen kann, trotzdem aber ein im allgemeinen richtiges Bild von ihr geben dürfte. Teilen wir sie in 38 Berufsarten ein, so stellt sie sich nach den Ergebnissen, die ich den letzten offiziellen Berufszählungen entnommen habe, folgendermaßen dar.

Berufe Deutschland Oesterreich Frankreich England u. Wales Vereinigte Staaten
1. Beamte und Bureauangestellte im Staatsdienst 1852 865 445 8546 4875
2. Beamte und Bureauangestellte im Gemeinde- und Kommunaldienst 357 387 5165
3. Polizeibeamte, Gendarmerie und Wachtdienst -- 10 -- -- 279
4. Post-, Telegraphen- und Telephonbeamte 2499 2703 5211 4356 8474
5. Eisenbahnbeamte 382 605 3767 849 1438
6. Geistliche -- -- -- 3354194 1143
7. Kirchen- und Anstaltsbeamte 430 2715 -- -- --
8. Aerzte, Chirurgen und Zahnärzte 33072837 37 870 446 4894
9. Krankenpflegerinnen und Hebammen 14623 33313475 53057 41396
10. Tierärzte -- -- -- 2 2
11. Advokaten -- 3326 -- -- 208
12. Bureaubeamte bei Advokaten und Notaren 331-- 102 389 -- --
13. Professoren an Universitäten und Lyceen -- -- 68448 144393 695
14. Lehrer 66181 21417 245371
15. Privatgelehrte 410 332 391 42 2725
16. Schriftsteller und Redakteure 660
17. Journalisten 888
18. Stenographen und Maschinenschreiber 436 -- 127 21270
19. Bibliotheks-, Museums- und Privatbeamte 865 572 -- 240 --
20. Architekten -- 20 -- 19 22
21. Ingenieure -- -- -- -- 124
22. Maler und Bildhauer 839 337 3818 3032 10815
23. Musiker 8976 2586 19111 34519
24. Musiklehrer 4888
25. Schauspieler und Sänger 5301 3696 3949
26. Theaterbeamte 195 1074 -- -- --
27. Chemiker 92 42 657 27 39
28. Apotheker 60 134 160 734
29. Photographen 208 156 -- 2496 2201
30. Zeichner, Musterzeichner, Graveure, Modelleure 114 -- -- 346
31. Agenten 195 1809 91 765 4875
32. Handelsreisende 11987 -- 165 611
33. Buchhalter 8138 33494003 50 27772
34. Handelskommis 17859 64219
35. Bankbeamte 1135 249 217
36. Verwalter, Wirtschaftsbeamte und Rechnungsführer in landschaftlichen Betrieben 17170 1001 16766 -- 336--
37. Technisch gebildete Beamte in industriellen Betrieben 5099 2094 -- 748 337--
38. Andere freie Berufe -- 177 -- -- 479
Summa: 190827 61382 220042 269454 484580

Wir sehen aus dieser Tabelle, daß die relativ größte Anzahl bürgerlicher Frauen als Lehrerinnen, Handelsangestellte und Krankenpflegerinnen thätig sind. Wo sie, wie in Amerika, Zugang zu allen wissenschaftlichen Berufen haben, scheint ihre Neigung sie am meisten der Medizin und der Theologie zuzuführen. Bei dieser Berufswahl kommen die ursprünglichsten und durch die Erziehung der Jahrtausende gefestigten Begabungen ihres Geschlechts zum Ausdruck, als deren Grundzug die in jeder unverdorbenen Frau ruhende Mütterlichkeit anzusehen ist. Sie wirkt in der Lehrerin, die statt der eigenen fremde Kinder erzieht, in der Aerztin und Krankenpflegerin, der Missionarin und Predigerin. Und der Sinn für Ordnung, die von dem Augenblick der ersten festen Ansiedelung an geübte Kunst der Haushaltung kommt in dem Talent des weiblichen Geschlechts für den kaufmännischen Beruf wieder zum Ausdruck. Seiner Begabung entsprechen auch die öffentlichen Anstellungen, die ihr gerade dort in immer erweitertem Maße zugeteilt werden, wo man bereits Erfahrungen über die Befähigung der Frauen zum Staats- und Gemeindedienst gemacht hat: In England und Amerika werden Frauen hauptsächlich im Bureaudienst, als Erzieher, Armenpfleger, Armenhaus-, Sanitäts- und Gewerbe-Inspektoren verwendet.

Um aber zu einer richtigen Würdigung der Zahl bürgerlich erwerbsthätiger Frauen zu kommen, muß sie mit der Zahl der in denselben Berufen thätigen Männer verglichen werden. Dabei ergiebt sich nach der neuesten Zählung für die betreffenden Länder als Resultat:

Länder Von 100 Erwerbstätigen
in bürgerlichen Berufen sind
Männer Frauen
Deutschland 88,34 11,46
Oesterreich 87,77 12,23
Frankreich 78,02 21,98
England 77,67 22,33
Vereinigte Staaten 81,25 18,75

Die Berechnung zeigt, daß die geringste Beteiligung der Frauen am bürgerlichen Erwerbsleben dort zu finden ist, wo der Zugang dazu ihnen am meisten erschwert wird, und die höchste da vorhanden ist, wo nicht nur die Berufe ihnen offen stehen, sondern wo zu gleicher Zeit ein starker Frauenüberschuß konstatiert wurde. Wo, wie in Amerika, ein Männerüberschuß besteht, ist, trotz der Zulassung der Frauen zu allen Erwerbsgebieten, ihr Anteil daran ein geringerer.

Der Eindruck dieses Momentbildes verschiebt sich jedoch wesentlich, sobald wir das Wachstum der bürgerlichen Frauenarbeit einer Betrachtung unterziehen. Folgende Zusammenstellung giebt Aufschluß darüber:

Erwerbstätige in bürgerlichen Berufen:

Länder 1880 resp. 1881 und 1882 1890 resp. 1891 und 1895 Absolute Zunahme der Prozentuale Zunahme der
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
Deutschland 808213 118070 1474072 190827 665859 72757 82,32 61,61
Oesterreich 276070 41693 440288 61328 164218 19690 59,52 47,22
Frankreich 660459 196296 781052 220042 120593 23746 18,26 10,79
England 605245 168656 936970 269454 331725 100798 54,81 59,47
Verein. Staaten 992736 229451 2099513 484580 1106777 255129 89,69 111,19

Sie zeigt deutlich, daß die Zunahme der bürgerlichen Frauenarbeit in England und Amerika, wo eine große Ausbreitungsmöglichkeit für sie besteht, eine weit raschere ist, als die der Männer.

Eine nach dieser Hinsicht interessante Zusammenstellung, die wir hier wiedergeben, und die sich über zwei Jahrzehnte erstreckt, liegt für Amerika vor:338

Von 100 Erwerbstätigen in Amerika waren

Berufe 1870 1880 1890
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
Künstler und Kunstlehrer 89,90 10,10 77,36 22,64 51,92 48,08
Musiker und Musiklehrer 64,07 35,93 56,75 43,25 44,46 55,54
Professoren und Lehrer 33,73 66,27 32,21 67,79 29,16 70,84
Buchhalter und Kommis 96,53 3,47 92,90 7,10 83,07 16,93

Es handelt sich eben um einen allgemeinen Notstand, der die Frauen in rapidem Tempo in die sich ihnen öffnenden Berufe drängt, und es läßt sich daraus schließen, daß dasselbe Verhältnis sich in anderen Ländern zeigen wird, wenn die verschlossenen Thüren sich auch dort ihnen öffnen. Vor allem aus der prozentualen Zunahme der Lehrerinnen und Handelsangestellten in Deutschland und Oesterreich läßt sich unschwer der Beweis dafür erbringen:

  Oesterreich Zunahme der Deutschland Zunahme der
Männer Frauen Männer Frauen
Lehrer 42,14 44,62 24,79 48,84
Handelsangestellte 115,81 126,66 80,60 279,21

Wir stehen somit zweifellos der Thatsache eines raschen Wachstums der bürgerlichen Frauenarbeit gegenüber. Dafür spricht auch der Umstand, daß jeder offenen Stelle eine erschreckend große Zahl Bewerberinnen gegenüberstehen, die natürlich dort den größten Umfang annimmt, wo die arbeitsuchenden Frauen die geringste Auswahl unter den Berufen haben. Nach einer in Frankreich angestellten Untersuchung339 bewarben sich bei einer Konkurrenz allein im Seine-Departement über 8000 Frauen um 193 offene Schulstellen; für 200 Stellungen, die die Post ausgeschrieben hatte, meldeten sich gegen 5000 Frauen; bei der Bank von Frankreich, die jährlich höchstens 25 Stellen neu zu besetzen hat, stellten mehr als 6000 Arbeitsuchende sich vor; der Crédit Lyonnais zählte für ca. 80 Stellen 700 bis 800 Bewerberinnen und im Magasin du Louvre pflege im Durchschnitt 100 sich auf eine offene Stelle zu melden. Diese Zahlen zeigen nicht nur, daß das Problem der Arbeitslosigkeit für die Mädchen aus bürgerlichen Kreisen vielfach in demselben Grade besteht, wie für die Proletarierinnen, sie sprechen auch für die wachsende Not, die sie zur Erwerbsarbeit treibt. Ein weiterer Beweis dafür ist die rasche Zunahme der weiblichen Studenten. An den preußischen Universitäten, die sich bekanntlich sehr ablehnend gegen sie verhalten, haben sie trotzdem vom Jahre 1895 bis 1899 von 117 bis auf 414 zugenommen; an den Schweizer Universitäten beträgt die Zunahme von 1890 bis 1900 184 zu 1026.340 Diese Zahlen würden noch bedeutend höher sein, wenn nicht das Studium und der Eintritt in einen gelehrten Beruf große finanzielle Opfer forderte, die bis jetzt in erster Linie nur den Söhnen gebracht worden sind. Bei den Frauen gilt es meist, möglichst rasch zum Erwerb zu gelangen, daher wählen sie Berufe deren Vorbereitung nicht zu viel Zeit und Geld erfordert. Und das ist einer der proletarischen Züge in der bürgerlichen Frauenbewegung. Noch ein anderer, bedeutungsvollerer sei an dieser Stelle erwähnt: die Berufsarbeit verheirateter Frauen. Ihr Verhältnis zu den alleinstehenden Frauen ist folgendes:

Länder Auf 100 Erwerbsthätige
in bürgerlichen Berufen
kommen verheiratete Frauen
Deutschland 15,02
Oesterreich 36,22
Vereinigte Staaten 8,92

Die Konkurrenzfurcht, die sich in dem oft leidenschaftlichen Kampf der Männer gegen die Zulassung der Frauen zu bürgerlichen Berufen ausdrückt, ist daher nicht unbegründet, und sie gewinnt an Bedeutung, wenn wir die Bedingungen, unter denen die Frauen arbeiten, einer Betrachtung unterziehen. Ueberall, selbst in den Ländern, wo die Frauenarbeit die glänzendsten Fortschritte macht, zeigt es sich, daß ihre Bewertung, auch bei gleicher Leistung, eine geringere ist als die der Männer. In den Oststaaten Nordamerikas verdienen weibliche Buchhalter 5 bis 20 Dollars wöchentlich, ihre männlichen Kollegen dagegen 10 bis 35 Dollars. Männliche Bureaubeamte im Staatsdienst haben ein Gehalt von 800 bis 2000 Dollars jährlich, Frauen in gleichen Stellungen beginnen mit einem Mindestgehalt von 500 und erreichen nur ein Höchstgehalt von 1200 Dollars. Ueber die Verschiedenheit der Gehälter der Lehrer und Lehrerinnen giebt folgende Tabelle Aufschluß:341

  Durchschnittlicher Verdienst der
Männer Frauen
New York 74,95 $ 51,33 $
Massachusetts 128,55 $ 48,38 $
Rhode Island 101,83 $ 50,06 $
Connecticut 85,58 $ 41,88 $
Delaware 36,60 $ 34,08 $
Maryland 48,00 $ 40,40 $
South-Carolina 25,46 $ 22,32 $
Florida 35,50 $ 34,00 $

Der Umstand, daß der weitaus größte Teil der Lehrer in Amerika Frauen sind, fällt dabei besonders schwer ins Gewicht und beweist, daß die Mehranstellung von Frauen nicht auf Grund besserer Leistungen, sondern geringerer Ansprüche erfolgt. Derselben Thatsache ist zum Teil auch das rasche Vordringen der Engländerin in alle Erwerbsgebiete zu verdanken. Die weiblichen Bibliothekare z.B., von denen sich 19 in leitenden Stellungen befinden, erreichen nur ein Gehalt von 40 bis 80 Pfund jährlich,—fast die Hälfte dessen, was ihren männlichen Kollegen zugestanden wird.342 Auch die Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen sind in keiner günstigen finanziellen Lage. Viele von ihnen haben nur eine Jahreseinnahme von 80 bis 100 Pfund, wenige erreichen ein Einkommen von 150 Pfund und nicht mehr als ein halbes Dutzend stehen sich auf 200 Pfund. Noch schlechter sind die Verhältnisse der Volksschullehrerinnen, die von der Girls Day School Company angestellt werden und durchschnittlich 12 Pfund 12 sh jährlichen Gehalt beziehen! Die Lehrerinnen der Elementarschulen, die mit 40 Pfund beginnen, haben auch nur in Ausnahmefällen die Aussicht, ihre Einnahmen zu erhöhen.343 Auch die Krankenpflegerinnen, die in England fast ausschließlich bürgerlichen Kreisen entstammen, werden für ihre aufopfernde Thätigkeit in ungenügender Weise entschädigt: neben Wohnung und Beköstigung erhalten sie 12 bis 30 Pfund jährlich. Selbst die vom Staat angestellten Post- und Telegraphenbeamtinnen erfreuen sich keineswegs einer glänzenden Stellung, da der größte Teil von ihnen nur 65 bis 80 Pfund im Jahr bezieht, ihre männlichen Kollegen erhalten für gleiche Leistungen ein Mindestgehalt von 70 Pfund und während sie in den höheren Stellungen eine Einnahme bis zu 900 Pfund haben, bekommen die Frauen in denselben Stellungen im günstigsten Falle 400 Pfund.344 Gleiches läßt sich von den Handelsangestellten sagen, deren Einnahmen sich auf 20 bis 40 Pfund im Jahr belaufen, eine Summe, die etwa 33% niedriger ist, als die der Männer.345 Dasselbe Bild wiederholt sich in Frankreich, und ist in Bezug auf die staatlich Angestellten besonders unerfreulich. Die weiblichen Beamten im Post- und Telegraphendienst beziehen ein Anfangsgehalt von 1000 Frs., die männlichen bei gleicher Leistung 1500 Frs.; die Einnahme der Frauen steigt alle 2 Jahre mit 100 Frs., die der Männer alle 3 Jahre mit 300 Frs.; das Höchstgehalt der Frauen endlich beträgt 1800 Frs., das der Männer dagegen weit über das Doppelte, nämlich 4000 Frs.346

Trauriger noch sind die Zustände in Deutschland und Oesterreich. Giebt es doch im Deutschen Reich noch Lehrerinnen, deren Jahreseinkommen 300 bis 450 Mk. beträgt, eine Einnahme, die sich mit der einer besonders schlecht gestellten Wäschenäherin vergleichen läßt. Eine Volksschullehrerin, die mit 700 Mk. angestellt wird,—kein Lehrer bezieht unter 900 Mk.,—hat die Aussicht, nach 31 jähriger angestrengter Thätigkeit 1560 Mk. alles in allem zu erhalten. In Gumbinnen erreicht sie nach 20jährigem Dienst ein Höchstgehalt von 1150 Mk.347 Zwei Drittel der technischen Lehrerinnen in Berlin beziehen ein Gehalt von—25 Mk. monatlich! In wie schroffem Gegensatz die Gehälter der Lehrerinnen zu denen der Lehrer an den höheren Mädchenschulen stehen, zeigt folgende Tabelle über ihre niedrigsten und höchsten Einnahmen an den genannten Orten:348

Lehrerinnen Lehrer
Berlin 1800-2600 Mk. 2800-6000 Mk.
Breslau 1300-2300   " 1800-4550   "
Danzig 1200-2000   " 1800-4850   "
Hannover 1000-2000   " 2250-5150   "
Kassel 1200-1950   " 2600-5150   "
Köln 1200-2200   " 1800-6075   "

Dabei ist berechnet worden, daß eine großstädtische Lehrerin bei bescheidensten Ansprüchen ein Mindesteinkommen von 1500 Mk. haben muß.

Viel schlimmer gestaltet sich die Lage der Frauen an Privatschulen, wo sie häufig mit 500-800 Mk. zufrieden sein müssen349 und überdies durch Einkauf in die verschiedenen Pensions- und Rentenversicherungsanstalten für Lehrerinnen für ihr Alter selbst zu sorgen haben. Freilich ist die Pension, die Staat und Gemeinden den Frauen gewähren, die, unter Verzicht auf persönliches Lebensglück, ihre besten Jahre der Heranbildung der Töchter des Landes geopfert haben, jammervoll genug: sie beträgt 405 bis 912 Mk. jährlich;—es liegt grimmiger Hohn darin, diese Summe mit dem Namen Ruhegehalt zu bezeichnen, denn von Ruhe ist auch für die alternde Lehrerin keine Rede. Wie sie schon in ihren besten Jahren kaum existieren kann, ohne Vermögen zu besitzen, oder—der häufigste Fall—durch Privatstunden den Rest ihrer Kräfte aufzureiben, so kann sie sich auch der verdienten Ruhe nicht erfreuen, wenn sie nicht aus anderen Quellen eine Pension sich selbst sicherte, oder, bis ihre Gesundheit ganz versagt, tagaus, tagein, treppauf, treppab läuft, um sich noch ein paar Mark zu verdienen.

Die Handelsangestellten befinden sich in keiner günstigeren Lage, als die Lehrerinnen. Kaum ein Sechstel des weiblichen Bureaupersonals vermag als Höchstgehalt das Monatseinkommen zu erringen, das die Männer in gleichen Stellungen in der Regel beziehen.350 Gehälter zwischen 20 und 30 Mk. monatlich gehören, besonders in der Provinz, nicht zu den Seltenheiten und stehen in schreiendem Gegensatz zu der Behauptung, daß eine Jahreseinnahme von 1000 bis 1200 Mk. für die Handelsangestellten ein Existenzminimum darstellt. Nach den Angaben einer Anzahl Berliner Angestellten, die ganz auf eigenen Erwerb angewiesen sind, stellen sich ihre Ausgaben für Wohnung und Nahrung—also ohne Kleidung, Wäsche, Extraausgaben, wie Omnibusfahrten u. dergl., von Vergnügungen ganz abgesehen—auf ca. 51 Mk. monatlich, dabei schwanken die Einnahmen von 28 Proz. unter ihnen zwischen 30 und 70 Mk.351 Für Oesterreich werden die Einnahmen der Handlungsgehilfinnen folgendermaßen berechnet: 60 Proz. haben ein Gehalt von 10-25 Gulden, 20 Proz. 30 bis 35 Gulden, 10 Proz. 40-45 Gulden, 5 Proz. 50-60 Gulden und 5 Proz. verteilen sich auf noch höhere Gehälter. Trotz dieser jämmerlichen Bezahlung drängen sich die Mädchen zum kaufmännischen Beruf; so mußte z.B. eine der unentgeltlichen Fachschulen von 600 Aufnahmesuchenden 292 abweisen.352 Die männlichen Bureaubeamten pflegen ein Anfangsgehalt von 35 bis 40 Gulden zu beziehen und stehen nach längerem Dienst unverhältnismäßig günstiger als die Frauen. Die Eisenbahnbeamtinnen beziehen ein Gehalt von 360 bis 600 Gulden jährlich, nur sehr wenige erreichen eine Einnahme von 840 Gulden.353 Aehnlich sind die Verhältnisse bei den Telegraphenbeamtinnen. Sie beginnen mit einem Gehalt von 30 Gulden monatlich, das alle fünf Jahre um 5 Gulden steigt, bis es den Höchstgehalt von 50 Gulden erreicht hat. Fast die Hälfte der Angestellten beziehen gegenwärtig den niedrigsten Gehalt, und während die Bezüge der männlichen Beamten, von denen keine höhere Vorbildung und keine anderen Leistungen verlangt werden, als vom weiblichen Personal, wiederholte Aufbesserung erfuhren, sind sie in den ca. drei Jahrzehnten, seit denen der Staat Frauen beschäftigt, für die Frauen unverändert geblieben. Die Pensionen, die nur bei völliger Dienstunfähigkeit gewährt werden, entsprechen dem Gehalt: nach dreißigjährigem Dienst, dem längsten, der nach den gemachten Erfahrungen erreicht wird, sind sie auf 30 Gulden monatlich angewiesen.354

Fast noch schlimmer ist die finanzielle Lage der Lehrerinnen, ja geradezu haarsträubend, soweit die Privatschulen in Betracht kommen. Sie nutzen die Zwangslage, in der sich die Mädchen dadurch befinden, daß sie erst nach zweijähriger Lehrthätigkeit zur Lehrbefähigungsprüfung, die sie in eine höhere Gehaltsstufe aufrücken läßt, zugelassen werden, aus, indem sie die jungen Lehrerinnen großenteils—umsonst arbeiten lassen. Es kommt vor, daß die Entschädigung für 4 bis 5 Stunden Unterricht im Gabelfrühstück besteht; in den Klosterschulen werden die Volontärinnen am Ende des Schuljahrs mit einem Rosenkranz und einem Wachsstock belohnt. Nur wenige Institute gewähren ein Höchstgehalt von 30 bis 35 Gulden während der neun Monate des Schuljahrs. Stellungen mit 10, 15 oder 20 Gulden sind schon sehr gesucht.355 Ist es ihnen endlich nach zweijähriger Arbeit unter den elendesten Verhältnissen gelungen, eine Anstellung als Unterlehrerin zu erhalten, so sind sie zunächst auf 1,16 bis 1,33 Gulden täglich angewiesen, mit der Aussicht, eventuell 10 bis 15 Jahre in ähnlicher Stellung zu bleiben.356 Handelt es sich um Industrielehrerinnen, so können sie bestenfalls auf ein Jahreseinkommen von 450 bis 600 Gulden rechnen, müssen aber auch darauf gefaßt sein, jahrelang mit 180 Gulden auszukommen.357 Nun sind für sehr bescheidene Bedürfnisse die notwendigen Ausgaben einer in bürgerlichen Berufen thätigen Oesterreicherin zusammengestellt worden, wobei Ausgaben für Arzt und Apotheke, Krankenkasse oder Altersversicherung, Tramwayfahrten, Bildungsmittel, Vergnügungen etc. nicht in Rechnung kamen, und es hat sich ergeben, daß 703 Gulden das Geringste ist, wessen sie bedarf.358 Es zeigt sich also auch hier, daß die Einnahmen zu den Ausgaben in schreiendem Mißverhältnis stehen.

Ein ganz besonders trauriges Kapitel in der Geschichte der erwerbenden Frau, das auf alle Länder gleichmäßig paßt, behandelt die Lage der Bühnenkünstlerinnen. Nominell scheint ihr Einkommen häufig dem der Männer gleichzustehen, thatsächlich ist es ganz bedeutend geringer, weil Toilettenanforderungen an sie gestellt werden, von denen bei den Männern keine Rede ist, und sie, besonders an kleineren Bühnen, auch die historischen Kostüme selbst zu beschaffen haben, die ihren männlichen Kollegen geliefert werden. Wir finden in Deutschland Gagen für Solistinnen bis zu 50 Mk. monatlich, in Oesterreich bis zu 30 Gulden hinab, auf denen noch, als eine unerträgliche Steuer, die Prozentabgaben an die Agenten ruhen. Dabei wird der Luxus mehr und mehr in die Höhe, die Einnahme mehr und mehr heruntergeschraubt, weil in den Großstädten die Unsitte der Anstellung sogen. "Luxusdamen", die oft auf jede Gage verzichten, hingegen der Direktion infolge ihrer reichen Freunde einen großen Toiletteaufwand garantieren, Überhand nimmt.359

Werfen wir noch einen Blick auf die große, rasch wachsende Zahl der weiblichen Schriftsteller, so zeigt es sich, daß ihre starke Mitarbeit an Familienblättern zweiten und dritten Ranges zum größten Teil auf ihre geringen Ansprüche zurückzuführen ist. Selbst in England, dem Dorado schreibender Damen, sind es nur die wenigen hervorragenden Autorinnen, die, dank ihres Talents, glänzend situiert sind. Im allgemeinen können 100 Pfund im Jahr schon als eine sehr gute Einnahme gelten.360 Dasselbe gilt für die Journalistinnen, die in Deutschland ganz bedeutend schlechter gestellt sind. Auch die weiblichen Zeichner und Maler, sowie die in allen Zweigen des Kunstgewerbes thätigen Frauen, geben sich mit Honorierungen zufrieden, die man einem Mann gar nicht wagen würde, anzubieten.

Das rasche Vordringen der Frau in die bürgerlichen Berufe läßt sich nach alledem weniger durch bessere Leistungen, als durch geringere Ansprüche erklären; selbst der Staat handelt nicht anders wie jeder Fabrikant, der Arbeiterinnen beschäftigt: es ist für ihn eine Ersparnis. Die Ursachen aber der niedrigen Bewertung der Frauenarbeit sind auf den verschiedensten Gebieten zu suchen. Zunächst ist die Frau als selbständig Erwerbende ein Begriff, der dem traditionellen, von dem durch den Mann zu ernährenden Weibe, vollständig widerspricht. Die Entlohnung ihrer Arbeit gilt daher nur für einen Zuschuß zum Lebensunterhalt, nicht für seine vollständigen Kosten, und der sentimentale Hinweis auf den Schutz der Familie, womit sogen. Menschenfreunde dem armen Mädchen helfen wollen, entspringt demselben Boden, aus dem der rohe Cynismus wächst, mit dem Kaufleute und Theaterdirektoren ihre Angestellten in die Arme hilfreicher "Freunde" zu treiben suchen. Aber die Schuld liegt nicht allein auf Seite der Brotgeber. Bis in die neueste Zeit hinein ist die Ausbildung der Frau für die Berufsarbeit eine unzulängliche und der dadurch erzeugte Dilettantismus entwertet nicht nur die Frauenarbeit im allgemeinen, unter seinem Odium haben vielmehr auch diejenigen zu leiden, die dasselbe leisten wie die Männer. Und noch ein anderes, für die bürgerliche Frauenarbeit charakteristisches Moment kommt hinzu: eine große Zahl der Arbeit suchenden Frauen ist nicht vollständig auf ihre Erträgnisse angewiesen; sei es, daß sie bei den Eltern wohnen und nur ein Nadelgeld verdienen müssen, sei es, daß sie eine Rente beziehen, die nur nicht ganz zum Leben ausreicht,—auf jeden Fall sind sie in der Lage, die Männer, und, was noch schlimmer ist, die wirklich Not leidenden weiblichen Konkurrenten zu unterbieten. Und sie thun das skrupellos. Es fehlt ihnen an jedem Solidaritätsgefühl. Ihre jahrhundertelange Vereinzelung als Töchter, Gattinnen und Mütter—jede in einer engen Welt für sich—hat sie kurzsichtig und egoistisch gemacht. Erst eine wirklich allgemeine Not wird das Ferment werden, das sie zusammenschmiedet und wird die Lohnfrage lösen helfen. Solange aber Beamtentöchter durch Bureaudienst nur Toilettengeld zu verdienen wünschen und junge Damen sich die Langeweile wegpinseln und wegsticken, solange wird ein erfolgreicher Kampf um Gleichstellung mit dem Mann im Erwerbsleben nicht zu Ende geführt werden können.


3. Die bürgerliche Berufsthätigkeit von prinzipiellen Gesichtspunkten.

Für die Gegner der Frauenbewegung beruht die geringere Bewertung der Frauenarbeit in erster Linie auf der nach ihrer Meinung feststehenden Thatsache der minderwertigen körperlichen und geistigen Fähigkeiten des weiblichen Geschlechts.

Was zunächst die körperlichen Fähigkeiten betrifft, so fallen selbst gelehrte Männer, blind gemacht durch ihre Voreingenommenheit, in den Fehler, die zweifellose Verschiedenartigkeit der Geschlechter mit der Minderwertigkeit des weiblichen Geschlechts zu identifizieren, und das Moment der körperlichen Ausbildung ganz außer acht zu lassen. Beginnt doch ihre Verschiedenheit für Mann und Frau schon in frühester Jugend: dem Mädchen wird gelehrt, mit vielen langen Röcken, die die Bewegungsfreiheit beeinträchtigen, still bei den Puppen zu sitzen, während der Knabe in kurzen Höschen zum Laufen und Springen angehalten wird. Die Turnstunden in der Schule, die Bewegungsspiele außerhalb stärken weiter seine Muskeln, dem Mädchen dagegen wird dafür bestenfalls ein minderwertiges Surrogat geboten, meist aber sitzt sie über geisttötenden Handarbeiten, oder quält sich und andere am Klavier, während ihr Bruder Fußball spielt, oder fröhliche Wanderungen unternimmt. Neuerdings hat ein starker Emanzipator darin einige Wandlung geschaffen: das Fahrrad, dessen Wirkung zu Gunsten der Selbstbefreiung des weiblichen Geschlechts schon jetzt in der größeren Selbständigkeit und der Vereinfachung der Kleidung der jungen Mädchen deutlich zu Tage tritt, und auch darin einen glücklichen Ausdruck findet, daß der Absatz der Klaviere seit seiner Einführung in stetigem Sinken begriffen ist. Die Masse der bürgerlichen Mädchen aber, besonders in Deutschland und Oesterreich, wird von diesem Fortschritt ebensowenig berührt, wie von der günstigen Aenderung der körperlichen Ausbildung, die in Amerika und England Platz greift. Würde der Entwicklung der weiblichen Muskelkraft eben solche Aufmerksamkeit geschenkt wie der der männlichen, so dürften die Frauen dem Durchschnitt der Männer zweifellos gleichkommen, das lehren die weiblichen Akrobaten und Hochtouristen, ganz abgesehen von den Lastträgerinnen, Steinarbeiterinnen, Schnitterinnen u.s.w., zur Genüge. Aber selbst wenn es nicht geschähe, würde dadurch etwas anderes bewiesen werden, als daß gewisse Berufe, wie etwa die der Bergführer, den Männern überlassen werden müssen? Auf die Geisteskräfte sind die Muskelkräfte jedenfalls ohne hervorragenden Einfluß, und noch immer ist der Geist ohne Muskelkraft weiter gekommen, als Muskelkraft ohne Geist.

Doch die Gegner der Frauenbewegung haben noch gewichtigere Gründe für ihre Ansicht, indem sie auf all die Punkte hinweisen, die man als sekundäre Geschlechtsmerkmale bezeichnet, und unter denen die Verschiedenartigkeit des weiblichen vom männlichen Gehirn und die weiblichen Lebensfunktionen besonders hervorgehoben werden. Die verhältnismäßige Leichtigkeit des Gehirns der Frauen ist lange Zeit hindurch, hauptsächlich auf Grund der Untersuchungen Bischofs, ihr Hauptargument gewesen, indem man ohne weiteres annahm, daß die Geisteskräfte damit in direktem Zusammenhange stehen. Thatsächlich haben die Männer ein absolut größeres Hirngewicht als die Frauen, es hat sich aber schließlich infolge genauerer Untersuchungen herausgestellt, daß es im Vergleich zum Körpergewicht kleiner ist als das des Weibes, daß die Frauen daher ein relativ schwereres Gehirn haben als die Männer.361 Wie wenig mit beiden Ergebnissen zu beweisen war, geht schon daraus hervor, daß die schwersten der bisher gewogenen Gehirne einem Ziegelstreicher, einem Idioten, dem russischen Dichter Turgeniew, einem einfachen Tagelöhner und dem Zoologen Cuvier gehörten. Als eine Ironie der Natur kann es wohl auch angesehen werden, daß Bischof, der aus dem absolut leichteren Gehirn der Frau mit besonderer Schärfe ihre geistige Inferiorität beweisen wollte, selbst ein leichteres Gehirn hatte, als es nach seiner Angabe die Frauen durchschnittlich besitzen. Auch das Wachstum der Hirnmasse hat man zu Ungunsten der Frauen ausgelegt, obwohl nichts weiter gefunden wurde, als daß es bei den Mädchen schneller zunimmt, früher zu wachsen aufhört und notwendigerweise infolgedessen auch früher anfängt abzunehmen, als bei den Männern. Weiter wurde die Größe des Stirnlappens für ausschlaggebend erachtet. Experimente mit Tieren und der Umstand, daß Schwachsinnige die größten zu haben pflegen, sprechen aber für die Hinfälligkeit auch dieses Beweises. Bei den Wägungen der verschiedenen Hirnteile hat sich ferner ergeben, daß ein wesentlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern in Bezug hierauf nicht besteht. Es stellt sich nach alledem heraus, daß durch die Hirnuntersuchungen in Bezug auf die intellektuelle Veranlagung von Mann und Weib nichts bewiesen wurde. Selbst die Unterschiede, die etwa bestehen, haben für die Lösung dieser Frage so gut wie keinen Wert, weil nicht nur die Zahl der untersuchten Gehirne eine viel zu geringe ist, um allgemein gültige Folgerungen daraus zu ziehen, sondern weil ihre größte Menge Mitgliedern geistig und körperlich unterdrückter Klassen angehört hat, eine Beziehung zwischen den Gehirnteilen und der geistigen Veranlagung aber doch erst dann zur Feststellung gelangen kann, wenn die Gehirne intellektuell entwickelter Personen beiderlei Geschlechts mit denen der geistig tiefstehenden verglichen werden und man zugleich den Einfluß der Erziehung auf die Gehirnentwicklung beobachten könnte.

Weit begründeter erscheint es, wenn die Geschlechtsfunktionen des Weibes als eine von der Natur gegebene Schranke betrachtet werden, die sie von der Berufsarbeit trennt. Schon die merkwürdige Thatsache eines periodisch wiederkehrenden Blutverlustes, die die Ansicht hervorgerufen hat, die Frauen seien dauernd krank, scheint sie von der Erwerbsarbeit auszuschließen. "Das Weib leitet beständig an dem Vernarben einer inneren Wunde," sagt Michelet, und Galiani erklärt sie für ein von Natur schwaches und krankes Tier. Kulturvölker des Altertums und Naturvölker der Gegenwart betrachteten und betrachten sie zu gewissen Zeiten als Unreine und haben abergläubische Furcht vor ihnen.362 All diese Ansichten sind durchaus verständlich, da es sich um eine den Männern vollständig fremde Funktion handelt, deren Folgen zu beurteilen sie daher durchaus nicht imstande sind. Wenn Aerzte an den heutigen Frauen während der Zeit der Menstruation krankhafte Erscheinungen, eine Abnahme der Kräfte und die Unfähigkeit, Anstrengungen zu ertragen, beobachten, so sollten sie darin nichts weiter erkennen, als Folgen ungesunder Kleidung und Lebensweise, sich aber hüten, diese Erscheinungen für natürliche zu erklären.363 Hierüber dürfte das endgültige Urteil den Frauen allein zustehen und dabei würde sich herausstellen, daß die Gesunden unter ihnen von einem Einfluß der Menstruation auf ihre Körper- oder Geisteskräfte überhaupt gar nichts spüren, manche sich sogar während der Zeit eines besonderen Wohlseins erfreuen. Die Kranken aber sind nicht besser und nicht schlechter daran, als die kränklichen Männer, die ja leider auch nicht zu den Seltenheiten gehören. Günstige Arbeitsbedingungen vorausgesetzt,—und diese sind ja für alle ohne Unterschied des Geschlechts eine Notwendigkeit,—können daher Frauen trotz der Menstruation ohne Schaden ihrem Beruf nachgehen. Selbst wenn sie sich hier und da nicht ganz wohl befinden, so kann das doch ebensowenig ein Grund sein, ihnen gewaltsam die Thüren zum Erwerb zu verschließen als es Grund wäre, die Männer von der Arbeit zurückzuhalten, weil sie zuweilen Schnupfen oder Rheumatismus haben.

Den Vorwand dazu bietet für viele auch der Umstand, daß die Vorbereitung zum Beruf, das Studium und der damit verbundene Zwang, lange in meist gebückter Stellung zu sitzen, der körperlichen Konstitution des Weibes besonders schädlich sein soll.364 Das geben wir ohne Einschränkung zu. Es fragt sich nur, ob das traditionelle Leben der Töchter bürgerlicher Eltern während der in Betracht kommenden Jahre, das Sitzen über nervenzerrüttenden Romanen und geistig abstumpfenden Handarbeiten, das stundenlange nächtliche Tanzen in überhitzten Sälen der Gesundheit zuträglicher ist, und ob die Wirkungen der heutigen Art der gymnasialen und akademischen Erziehung nicht auf die männliche Jugend ebenso traurige sind. Ist dies der Fall,—und daran werden Einsichtige kaum zweifeln,—so sollte die Folge nur die sein, gesündere Formen der Ausbildung für alle zu schaffen, und die mit der geistigen Ueberbürdung Hand in Hand gehende körperliche Vernachlässigung endgültig über Bord zu werfen, denn die im ersten Augenblick rührend erscheinende Sorge für die künftigen Mütter wird schnell all ihrer Menschenfreundlichkeit entkleidet, wenn sie sich nicht mit der Sorge um die künftigen Väter verbindet. Vielleicht, daß die Thatsache der mehr und mehr in die bürgerlichen Berufe eindringenden Frauen allen denjenigen, die bisher an den blassen, rundrückigen, kurzsichtigen männlichen Opfern unserer wissenschaftlichen Lehrinstitute blind vorübergingen, endlich die Augen öffnen wird. Damit hätte die Frauenbewegung eine ihrer großen Missionen erfüllt und bewiesen, daß sie zu jenem frischen Lebensstrom gehört, der die stagnierenden Gewässer der gegenwärtigen Zustände von innen heraus aufwühlt und fortschwemmt.

Damit aber wäre das wichtigste Argument der Gegner der weiblichen Berufsthätigkeit noch nicht aus der Welt geschafft. Es ist uralt, bis zur Phrase herabgesunken; es wird von den typischen Frauenrechtlerinnen verlacht und kommt gewöhnlich mit den Worten zum Ausdruck: Der einzige Beruf des Weibes ist der, Gattin und Mutter zu sein, mit ihm ist kein anderer vereinbar. Thatsächlich ist dies Argument das schwerwiegendste und begründetste, und die große Schwierigkeit, es zu widerlegen, drückt sich schon darin aus, daß die Vertreter der Frauenemanzipation ihm entweder mit bedeutungsvollem Schweigen oder mit billigem Spott und oberflächlichen Redensarten aus dem Wege gehen, obwohl die Möglichkeit der Verwirklichung der Ideen der Frauenbewegung schließlich allein davon abhängt, ob es steht oder fällt. Angesichts der gegenwärtigen Verhältnisse ist es freilich weniger bedeutungsvoll, weil, wie wir gesehen haben, es hauptsächlich alleinstehende Frauen sind, die in bürgerlichen Berufen stehen. Da die Frauenbewegung sich jedoch das Ziel gesetzt hat, alle Frauen durch selbständige Arbeit aus ihrer wirtschaftlichen Versklavung zu befreien, so sollte zuerst untersucht werden, ob, wie weit und auf welche Weise das überhaupt geschehen kann.

Stellen wir uns einen Arzt, Advokaten, Handelsangestellten oder Staatsbeamten in seinem Arbeitskreise vor: Er geht früh zu seinem Patienten oder in sein Bureau, kommt bestenfalls zur Mittagsstunde nach Hause, und muß meist auch einen großen Teil des Nachmittags seinem Berufe nachgehen. Die Ueberanstrengung der Gymnasialzeit setzt sich fort und wird in ihrer Wirkung durch die notwendige Einseitigkeit der Berufsarbeit noch verschärft, so daß nur sehr starke, elastische Geister sich davor bewahren können, zu bloßen Arbeitsmaschinen einzutrocknen. Bringen wir in Gedanken zunächst die verheiratete kinderlose Frau in dieselbe Lage und fragen wir uns, ob sie, sofern sie zu Hause eine selbständige Wirtschaft zu führen hat, ohne Schaden ihren Beruf ausfüllen kann? Abgesehen davon, daß sie sich natürlich zu derselben unerfreulichen Erscheinung entwickeln wird, wie ihr männlicher Kollege, ist es unseres Erachtens dann möglich, wenn eine zuverlässige Wirtschafterin ihr die häuslichen Geschäfte abnimmt, denn sich auch mit ihnen in den wenigen Stunden daheim belasten wollen, hieße sich jeder Ruhe berauben und die Gesundheit vollständig untergraben. In ähnlicher Lage befindet sich die Mutter erwachsener Kinder, nur daß hier die Frage entsteht, ob eine durch Schwangerschaften und Kinderwartung Jahre dauernde Unterbrechung der Berufsthätigkeit, die jede Möglichkeit, darin vorwärts zu kommen, so wie so abschneidet, ihr nicht auch die Fähigkeit dafür geraubt hat. Besser wäre es für sie, wenn sie, wie es in England und Amerika auch häufig geschieht, in einen neuen, für sie geeigneten Beruf eintritt, auf den sie sich teils durch Studium, teils durch Beteiligung an Wohlthätigkeitsbestrebungen und an sozialer Hilfsarbeit vorbereiten kann, so lange sie im Hause unentbehrlich ist. Es käme dabei wesentlich der Armen- und Krankendienst und etwa die Schulinspektion in Frage365, und es ist sicher, daß es für all die Frauen, die sich, sobald die Kinder das Haus verlassen, plötzlich so gut wie aller Thätigkeit beraubt sehen und die nur zu häufig in öden Vergnügungen aller Art oder in Toilettenluxus einen Ersatz suchen und das tragikomische Schauspiel des Nichtaltwerdenkönnens bieten, ein Segen wäre, fänden sie ein Feld für ihren Lebensdrang und ihre Arbeitskraft. Auch die kinderlose Frau würde durch Berufsarbeit über viele Klippen und heimliche nagende Schmerzen leicht hinweggeführt werden.

Ganz anders liegen die Dinge, sobald es sich um jüngere verheiratete Frauen handelt, die Kinder im Hause haben oder solche erwarten. Gemäß den heutigen Verhältnissen, besonders in Europa, kämen für sie nur solche Berufe in Betracht, die sich innerhalb der heimischen vier Wände erledigen lassen, also etwa die der Malerin, Schriftstellerin und Kunststickerin, allenfalls die der Zahnärztin, falls die Praxis beschränkt wird. Aber auch dann muß die Frau verstehen, mit ihrer Zeit hauszuhalten, muß entweder von vornherein in günstiger Lage sein, um sich gute Dienstboten halten zu können, oder der Ertrag ihrer Arbeit muß es ihr ermöglichen und zur selben Zeit das Mehr an Kosten ausgleichen, das zweifellos entsteht, wenn die Wirtschaftsführung fremden, und—was die Hauptsache ist—meist ungeschulten Kräften überlassen bleibt. Vor allem aber darf sie ihren Kindern nichts entziehen: von der Muttermilch an, die der Lebensborn der kommenden Generation wieder werden sollte, bis zur körperlichen und geistigen Pflege, oder mindestens der Oberaufsicht darüber. Nicht viele werden im stande sein, alle diese divergierenden Aufgaben miteinander zu vereinen, alle Konflikte glücklich zu lösen, die daraus entstehen, und sich und das Leben der Ihren zu einem harmonischen zu gestalten. Meist leidet eine Aufgabe unter der anderen, oder die Frau reibt sich innerlich auf. Und noch eins ist die Folge: sie wird, falls sie, sei es aus äußeren oder inneren Gründen, berufsthätig sein muß, ihre Kinderzahl zu beschränken suchen, denn für die nervösen, degenerierten Damen unserer Zeit ist Schwangerschaft und Wochenbett meist eine Krankheit, und die ersten Jahre des Kindes nehmen, selbst bezahlte Pflege vorausgesetzt, die Mutter stark in Anspruch. Daß unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Zeit die bürgerliche Berufsthätigkeit außer dem Hause für die junge verheiratete Frau unmöglich ist, oder den Ruin der Kinder und der häuslichen Wirtschaft nachziehen muß, braucht nach alledem nicht noch bewiesen werden. Geschichten, die häufig von amerikanischen Frauen erzählt werden, die etwa als Arzt oder Advokat eine große Praxis haben, daneben den Haushalt persönlich führen und ein Dutzend Kinder ausgezeichnet pflegen und erziehen sollen, sind Märchen, und nur die leider so zahlreichen unverheirateten oder kinderlosen Sprecherinnen der bürgerlichen Frauenbewegung können naiv genug sein, sie zu verbreiten.

Bedeutet das nun den Bankerott der Frauenemanzipation überhaupt? Ganz und gar nicht! Es tritt vielmehr auch hier die Forderung an Denker und Gesetzgeber heran, die Formen zu finden, die sich den neu entstehenden Zuständen anpassen. Gerade diejenigen, die der Entwicklung der Frauenbewegung angstvoll zuschauen, müßten sich dazu bereit finden, statt sie durch ihren Widerstand auf Seitenwege zu drängen und der Zerrüttung des Familienlebens, der geistigen und finanziellen Not der Frauen noch Vorschub zu leisten. Nichts unbedingt Neues, Unnatürliches brauchte aus dem Boden gestampft zu werden, man brauchte nur den wirtschaftlichen und industriellen Entwicklungstendenzen aufmerksam nachzugehen und die Reformversuche, die besonders in Amerika gemacht werden, weiter auszubilden. Im wesentlichen käme es darauf an, die ungeheure Verschwendung von Arbeitskräften und Mitteln, die heute durch die Masse der Einzelwirtschaften,—den kümmerlichen Rest der großen Hauswirtschaft des Mittelalters,—getrieben wird, einzudämmen. Das könnte in großen Mietshäusern durch Zentralküchen geschehen, die unter der Leitung einer wissenschaftlich und technisch ausgebildeten Wirtschafterin stehen müßten und in der Lage wären, sich alle modernen Errungenschaften der Chemie und des Maschinenwesens zu Nutze zu machen. Das wäre nicht nur eine große Ersparnis, sondern dadurch würde auch dem Dilettantismus in der Küche,—in nichts anderem besteht die mit so viel Aufwand an Sentimentalität festgehaltene Thätigkeit der Durchschnittsfrau und ihrer Köchin,—ein Ende bereitet, statt daß man ihn noch weiter auf einem so wichtigen Gebiet, wie die Ernährung des Menschen es ist, Unheil stiften läßt. Es wäre ferner mit keinen großen Schwierigkeiten verbunden, für bestimmt umgrenzte Häusergruppen Turn- und Spielplätze, im Winter in Sälen, im Sommer in Gärten, anzulegen und auf gemeinsame Kosten der Eltern für ihren Beruf gründlich vorgebildete Erzieherinnen und Kindergärtnerinnen anzustellen; selbst für die Kleinsten, die heute gewöhnlich zu verhätschelten Egoisten erzogen werden, wäre es von großem Vorteil, wenn sie nicht nur, um vor der traurigen Frühreife der Stadtkinder bewahrt zu werden, mit Altersgenossen sich herumtummeln könnten, sondern auch beizeiten lernten, ihr kleines Ich nicht für den einzigen Mittelpunkt der Welt zu betrachten. Durch solche Einrichtungen, die sich besonders in den Vororten großer Städte, womöglich in Verbindung mit Gruppen kleiner Familienhäuser, treffen ließen,—es handelt sich ja, wie wir wissen, zunächst nur um einen kleinen Prozentsatz verheirateter berufsthätiger Frauen,—hätten sie Stunden des Tages, ohne innere Unruhe, zu ihrer Verfügung, und die übrige Zeit würden sie sich um so frischer und freudiger ihrem Mann und ihren Kindern widmen, während heute nur zu häufig aus geistig angeregten, begabten Mädchen, unter dem Druck der häuslichen Sorgen, der erzwungenen Vernachlässigung ihrer geistigen Bedürfnisse, und dem oft herzzerreißenden stillen Kampf zwischen der nach Leben und Bethätigung drängenden Begabung und den notwendig zu erfüllenden Pflichten, früh alternde, interesselose, stumpfe Frauen werden, die weder ihren heranwachsenden Kindern eine Erzieherin und Freundin, noch ihrem Gatten eine gute Gefährtin sein können.

Natürlich wird diesen Ausführungen das bekannte Schlagwort von der Auflösung der Familie entgegengeschleudert werden. Sehen wir aber doch einmal ehrlich, ohne die rosige Brille, mit der man das Familienleben zu betrachten pflegt, den Thatsachen ins Gesicht, und fragen wir uns, ob nicht die alte Familienform ohne unser Zuthun, einfach infolge der wirtschaftlichen Entwicklung, der auch die Frauenbewegung angehört, ihrer Zersetzung entgegengeht. Am charakteristischsten ist es, daß gerade da, wo man sehr konservativ zu sein glaubt und von modernen Strömungen nichts wissen will, diese Zersetzung deutlich Platz greift: oder werden Mädchen und Knaben nicht mit Vorliebe Bonnen und Gouvernanten anvertraut, schickt man sie nicht für Jahre in Institute, Kadettenanstalten und dergleichen, wo jeder mütterliche Einfluß wegfällt; und hat sie nicht noch andere, recht schädliche Einrichtungen hervorgebracht? Dabei sei nur daran erinnert, wie sich das Leben der Männer, und zwar in den vorgeschrittensten Ländern am meisten, zwischen Bureau und Klub abspielt, und die Frauen anfangen, es ihnen schleunigst nachzumachen. Man hat eben, statt der Entwicklung offenen Auges zu folgen und sie in der Hand zu behalten, sie durchgehen lassen wie ein wildes Pferd. Es hilft nichts, sich vor der Wahrheit die Augen zu verbinden und zu versuchen, die Gegner zu entwaffnen, indem man in ihre Heiligpreisung der Familie einstimmt. Eine weit bessere Politik ist es, ihnen und uns den Gang der Dinge klar zu machen und ruhig auszusprechen, daß die Frauenbewegung mit ihrer Tendenz der wirtschaftlichen Befreiung der Frau, zweifellos die heutige Familienform untergräbt, und es an uns liegt, den neuen Formen für das Gemeinschaftsleben zwischen Mann, Weib und Kind nachzuspüren und sie aufbauen zu helfen.

Für das Proletariat, wo von einem Familienleben nach den hergebrachten Anschauungen längst keine Rede mehr ist, bahnt sich eine Neugestaltung, wenn auch sehr langsam und sehr vorsichtig, nach und nach an. Ansätze dazu finden sich in den Kindergärten, Kinderhorten, in den vielfach entstehenden Krippen in der Nähe der mütterlichen Arbeitsstätte, die den Frauen ermöglichen, ihre Kinder zu nähren; in der Errichtung von Arbeiterwohnungen, die Zentralküchen, Kinderhorte, Gärten, Säle für gesellige Zusammenkünfte u. dgl. mehr umfassen; in der Kranken- und Invalidenversicherung, in der, wenn auch zunächst fast nur in der Idee bestehenden Mutterschaftsversicherung366, sowie schließlich in der ganzen Gesetzgebung für Arbeiterschutz. Aehnliche Maßregeln werden auch für bürgerliche Arbeiter beiderlei Geschlechts, die sich übrigens sowohl in Bezug auf Entlohnung wie auf Ausbeutung ihrer Arbeitskraft mehr und mehr proletarisieren, nach und nach notwendig werden. Dabei wird die Regelung und Beschränkung der Arbeitszeit für Beamte, Bureauangestellte, Lehrer und ähnliche Berufsthätige die größte Bedeutung haben. Und, erst wenn diese Reform mit der Reform der Wohnungs- und Hauswirtschaftsverhältnisse Hand in Hand geht, wird die bürgerliche Berufsarbeit der Frauen nicht mehr mit dem Eintritt in die Ehe abzuschließen brauchen, sie wird sich auch leichter ermöglichen lassen, weil bei geringer Ausnutzung der einzelnen Platz für viele frei wird.

Damit wäre, ohne auf die gleich wichtige ethische und psychologische Seite der Frage, deren Erörterung nicht hierher gehört, einzugehen, das Argument der Gegner, das die körperlichen Funktionen des Weibes als Hinderung seiner Berufsarbeit auffaßt, zugleich gestützt und widerlegt: neue wirtschaftliche Gestaltungen, veränderte Arbeitsbedingungen sind notwendig, falls das Streben nach der Befreiung der Frau sein Ziel vollständig erreichen und nicht zu neuer Versklavung und körperlichem und geistigem Siechtum ihrer selbst und ihrer Kinder führen soll. Dabei gilt es, noch ein Moment im Auge zu behalten. Manche der besten Frauen unserer Zeit, die das Weib in sich zugleich mit individueller geistiger Persönlichkeit auszubilden verstanden, und die natürliche Sehnsucht ihres Geschlechts nach Mann und Kind in gesteigertem Maße besitzen, weil keine Konvention ihr Herz verkrüppelte, wenden sich doch von der Ehe, wie sie ihnen heute erscheint, bewußt ab. Denn was sie von ihr sehen, widerspricht ihrem geistigen und persönlichen Freiheitsbedürfnis und sie lassen lieber ihr tiefstes Wesen verkümmern, als daß sie sich zu ihr entschließen. Und das wird um so häufiger geschehen, je weniger sie einer Versorgung bedürfen, je mehr Berufe ihnen offenstehen und im stande sind, Geist und Herz von dem abzulenken, was ihnen fehlt. Im Interesse der Menschheit aber liegt es, der kommenden Generation die besten Mütter zu sichern; die Art des Familienlebens müßte sich daher auch deshalb den neuen Bedürfnissen anpassen.

Der Widerstand gegen das Eindringen der Frauen in männliche Berufssphären findet aber noch andere Begründungen: in dem Hinweis auf die Menge der männlichen Bewerber drückt sich ein brutaler Geschlechtsegoismus aus, entspricht es doch nur einer vollständig überwundenen Rechtsanschauung, irgend jemandem zu verwehren, sich in welchem Beruf immer durchzusetzen. Etwas ernsteren Charakter hat es, wenn von der Erwerbsarbeit der Frauen eine Schädigung ihrer Weiblichkeit gefürchtet wird. Dabei sollte man sich, was gewöhnlich nicht geschieht, zunächst über diesen Begriff klar werden. Meines Erachtens läßt er sich in zwei Worte fassen: Anmut und Güte. Daß diese Eigenschaften, statt sich zu höchster Vollendung zu entfalten, unter dem Einfluß des Kampfes ums Dasein in seinen gegenwärtigen barbarischen Formen verkümmern und häufig in ihr Gegenteil umschlagen, unterliegt kaum einem Zweifel. Die drückende Arbeitslast, verbunden mit dem unzureichenden Einkommen, gewähren den meisten Frauen weder Zeit, noch Lust, noch Mittel, um ihre äußere Erscheinung zu pflegen, ihr Schönheitsbedürfnis zu kultivieren, und die häufige innere Verbitterung und Vereinsamung raubt ihnen den Rest der Anmut ihres Wesens, wie der Zwang, sich rücksichtslos gegen andere durchzusetzen, und die Notwendigkeit, durch die Arbeit sich allein nur erhalten zu können, ihre natürliche Güte unterdrückt. Dazu kommt, daß gerade die bürgerliche Frauenbewegung, die wesentlich die Forderungen alleinstehender Frauen vertritt, einen zum Teil notwendigen, zum Teil ins Groteske auswachsenden Kampf gegen den Mann entfaltete, der die Schärfen des weiblichen Wesens zu unerfreulichem Ausdruck brachte. Er zeitigte jene sogenannten Emanzipierten, deren Typen in England und Deutschland besonders zahlreich zu finden sind: Frauen, die sich vernachlässigen, männliche Allüren annehmen, ihr Weibsein äußerlich und innerlich unterdrücken. Sie sind die Karikaturen der Frauenbewegung, wie jede soziale und revolutionäre Bewegung sie hervorbringt, und der Ausdruck "das dritte Geschlecht" ist eine zutreffende Bezeichnung für sie. Aus ihrer Richtung gehen alle Auswüchse der Frauenbewegung hervor: so die Damenklubs, die die Trennung der Geschlechter noch mehr verschärfen helfen, statt daß der gesunden Tendenz der Frauenbewegung, die sie wieder einander nähern will, allein nachgegeben würde; so die von England ausgehende halbmännliche Uniformierung der Frauen mit ihren großen, absatzlosen Stiefeln, ihren Herrenhüten und ihren die Brust zurückdrängenden Herrenhemden. Aber all diesen Erscheinungen gegenüber, die abzuleugnen Thorheit wäre, wollen wir doch die Frage aufwerfen, ob unser gesellschaftliches, soziales und wirtschaftliches Leben und Streben nicht auf das männliche Geschlecht in ähnlicher Art einwirkt. Wo findet sich bei unseren männlichen geistigen Arbeitern, die über Manuskripten und Büchern hocken und zur Erholung dem Skat- und Biertisch zuströmen, noch männliche Kraft und Schönheit? Besitzen sie, die in der Mehrzahl unter der Geißel der Abhängigkeit Frondienste leisten, noch jene gerühmten Tugenden ihres Geschlechts: Mut und Unabhängigkeit? Sind nicht, bei Licht betrachtet, unsere Jünger der Wissenschaft, die Studenten, in einem viel jämmerlicheren Zustand, als ihre weiblichen Genossen?

So kann man wohl mit Recht behaupten, daß die Weiblichkeit unter unseren heutigen Berufs- und Arbeitsverhältnissen Schaden leidet, aber man soll nicht vergessen, hinzuzufügen, daß die Männlichkeit nicht weniger geschädigt wird, und der weiteren Degenerierung nur durch gründliche Reformen vorgebeugt werden kann.

Noch ein anderer Einwand gegen die Gleichberechtigung der Frauen auf dem Gebiet der Wissenschaft und der bürgerlichen Berufe bleibt zu erörtern; ihre angebliche untergeordnete geistige Befähigung.

Leider fehlt es noch fast ganz an einem ausreichenden, wissenschaftlichen, unanfechtbaren Thatsachenmaterial, aus dem sich sichere Schlüsse über die Begabung der beiden Geschlechter ziehen ließen, und auch der Wert der vorhandenen ist kein allzugroßer, weil sich die von der ersten Kindheit an verschiedenartige Erziehung der Geschlechter als eine nicht zu vermeidende Fehlerquelle erweist. So hat eine Untersuchung an einer Anzahl Berliner Kinder beim Schuleintritt gezeigt, daß die Mädchen den Knaben in der Kenntnis der Dinge und Begriffe aus der nächsten Umgebung und dem täglichen Leben überlegen sind, während die Knaben von äußeren entfernteren Dingen genauer unterrichtet waren.367 Als das Ergebnis einer italienischen Untersuchung stellte es sich heraus, daß Mädchen lieber lernen als Knaben, und es weit mehr Knaben giebt als Mädchen, die für nichts Interesse haben.368 Mit solchen Einzelheiten aber läßt sich für unseren Zweck wenig anfangen, wissen wir doch, daß Mädchen von klein auf an häusliche Thätigkeit, also an eine Kenntnis der Umgebung, gewöhnt werden, und Knaben sich meist frei draußen herumtummeln dürfen, also äußere Dinge kennen lernen, ja daß schon das verschiedenartige Spielzeug nach dieser Richtung erziehend einwirkt. Nach meiner Erfahrung werden Mädchen, die statt mit den Puppen, den Puppenstuben und Puppenküchen, mit Pferden, Viehställen und Bleisoldaten spielen, denselben Kreis von Begriffen und Vorstellungen haben, wie die Knaben. Der Mangel an geistigen Interessen, die geringere Lernbegierde endlich, die bei den Knaben konstatiert wurde, läßt sich sicherlich zum großen Teil auf ihre frühe geistige Ueberbürdung zurückführen. Vielleicht daß auch die häufig beobachtete Thatsache der schnelleren geistigen Entwicklung der Mädchen in der geringeren Belastung ihres Gehirns mit Gedächtniskram eine Erklärung findet, während die vom 20. Jahre ab sich meist geltend machende Ueberlegenheit der jungen Männer ihre Ursache gewiß darin hat, daß sie sich nun frei und ungehindert im Leben umsehen können, während das Dasein der Mädchen gerade jetzt ein eng umgrenztes wird und man sie vor dem größten Lehrmeister, der persönlichen Lebenserfahrung, ängstlich behütet. Auch auf den Umstand, daß Frauen im Bureaudienst mehr Fleiß und Geduld als Intelligenz bekunden, wie Umfragen bei Kaufleuten und bei der englischen Post- und Telegraphenverwaltung ergeben haben369, ist die Art ihrer Erziehung sicher von wesentlichstem Einfluß gewesen. Und die andere vielfach auftauchende Klage, daß sie für ihren Dienst wenig persönliches Interesse haben, wird ebenso wie die häufige Nachlässigkeit ihrer Vorbildung dadurch vollständig erklärt, daß leider heute noch fast alle Mädchen in ihrer Erwerbsthätigkeit keinen Lebensberuf sehen, dem sie sich mit voller Hingabe widmen, sondern nur ein fatales Durchgangsstadium zur Ehe, das sie rasch zu überwinden hoffen. Selbst die schnellere Auffassungsgabe der Frau, ihre Fähigkeit zu raschen Entschlüssen, scheint kein feststehendes Attribut ihres Geschlechts zu sein, denn sie beruht weniger auf Raschheit des Denkens und Energie des Charakters, als darauf, daß ihr in bedeutend höherem Maße als dem Mann mehr Gedanken als Denken gelehrt, blinder Respekt vor Autoritäten in ihr groß gezogen wurde, und sie den Zweifel als die Ursache der geistigen Selbständigkeit, aber auch der langsameren Entgegennahme der Ideen anderer und des vorsichtigeren Handelns, kaum kennt. So hat Buckle nicht Unrecht, wenn er meint370, die Frauen seien geistig so beweglich, weil sie mehr von Gedanken als von geduldig gesammeltem Thatsachenmaterial ausgehen. Ist es ihnen denn gelehrt worden, daß das rechte Wissen in der auf eigenen Untersuchungen beruhenden Gewißheit und nicht im bloßen Nachbeten anderer besteht? Und wie verhält es sich mit dem Mangel an Energie und Unabhängigkeitssinn, den man dem weiblichen Geschlecht vorwirft und auf Grund dessen man meint, daß keine Frau ein Bacon oder Galilei werden könnte? Hat man nicht Jahrtausende hindurch jene Weiblichkeit in ihr groß gezogen und verehrt, deren Inbegriff in der bedingungslosen Hingabe, der Aufopferung, dem blinden Gehorsam besteht? Mehren sich nicht heute, wo man anfängt, von diesem Ideal sich abzuwenden, die Zeichen für eine ganz enorme Energie des Weibes und einen Unabhängigkeitssinn, der keine anderen als die selbst gezogenen Schranken anerkennt? Ich erinnere nur an die Vorkämpferinnen der Sklavenbefreiung und der Frauenbewegung in Amerika, an die wachsende Zahl mutiger und durchaus selbständiger Schriftstellerinnen beider Hemisphären.

Gewöhnlich wird die geistige Begabung des Weibes für eine so minderwertige gehalten, daß man sich aus diesem Grunde berechtigt glaubt, ihr den Zugang zu männlichen Berufen zu verwehren. Dabei fehlt es an vollgültigen Beweisen, die dies apodiktische Urteil über die Befähigung der Frauen stützen könnten. Aber selbst Gelehrte, die gewöhnt sein sollten, erst auf Grund ausreichenden Thatsachenmaterials allgemeine Schlüsse zu ziehen, sind, was das betrifft, vom Geschlechtsegoismus meist zu verblendet, daß sie in leichtsinnigster Weise urteilen. So berief sich ein berühmter Mediziner und enragierter Feind des Frauenstudiums, den ich nach seinen Gründen befragte, auf folgende Erfahrung, die er gemacht hatte: In einer Vorlesung über Gehirnanatomie befand sich eine ältere weibliche Hörerin; nach Schluß der Stunde, in der der Dozent auch den Umstand erwähnt hatte, daß das weibliche Gehirn in seinem Wachstum früher zum Stillstand kommt, und auch früher abzunehmen beginnt, als das männliche, kam die Dame zu ihm und sagte, daß sie das nicht glauben könne, denn sie sei doch schon 50 Jahr und fühle keinerlei Abnahme ihrer Geisteskräfte. "Niemals würde ein Student," meinte der Professor, "solch eine thörichte, auf rein subjektiver Auffassung beruhende Bemerkung machen, das ist ausschliesslich Frauenart." So gründen viele Universitätslehrer ihre absprechende Meinung auf die Erfahrung, die sie mit ihren weiblichen Zuhörern machten, aber während die einen,—zumeist solche, die seit Jahren viele Studentinnen mit Studenten unterrichten, wie z.B. Professor Winter in München371,—ihnen das größte Lob erteilen und sie den Männern völlig gleichstellen, sprechen andere, die zumeist nur wenige, schlecht vorbereitete Schülerinnen haben, von ihrer durchgehenden Mittelmäßigkeit im Studium. Sind sie Mediziner, so pflegen sie den Frauen die Befähigung zum Hebammen- und Krankenpflegerinnenberuf zuzuerkennen, sie ihnen aber für den ärztlichen vollständig abzusprechen; sind sie Juristen, so möchten sie ihnen den Bureaudienst zwar überlassen, halten sie aber für unfähig, als Advokaten oder Richter zu praktizieren. Demgegenüber stößt uns nicht nur wieder die Frage auf, ob denn die bisher gemachten ganz minimalen Erfahrungen zu solchen Urteilen berechtigen, sondern wir schauen uns unwillkürlich unter den männlichen Studenten, den männlichen Aerzten etc. um und fragen uns, ob denn hier nicht auch die Mittelmäßigkeit dominiert, ja, ob die Begabung überhaupt der Maßstab dafür ist, zu welchem Beruf ein junger Mann sich vorbereitet. Giebt nicht der Geldbeutel und der Stand des Vaters fast allein den Ausschlag? Sind aber die Männer trotzdem von der Minderwertigkeit des weiblichen Geschlechts fest überzeugt, so brauchten sie ja seine Konkurrenz nicht zu fürchten. Wer aber beiden Geschlechtern durchschnittlich ähnliche Fähigkeiten zuerkennt, der sollte den Eintritt der Frauen in die bürgerlichen Berufe schon darum befürworten, damit eine genauere Auslese der Besten möglich ist und die Mittelmäßigkeit, die männliche und die weibliche, etwas aus ihrer herrschenden Position gedrängt wird. Dabei darf man sich nicht verhehlen, daß dieser als Folge der Frauenbewegung auftretende und mit ihrem Fortschreiten immer heftiger sich gestaltende Konkurrenzkampf notwendigerweise die unerfreulichsten Nebenresultate zeitigen muß: der Egoismus, der Brotneid, die geistige Ueberanstrengung und körperliche Vernachlässigung, die dadurch schon unter den Männern hervorgebracht werden, müssen nach und nach auch auf die Frauen korrumpierend wirken. Das abzuleugnen, wäre ebenso thöricht, als es thöricht ist, von der Zulassung zu den Universitäten und den bürgerlichen Berufen die Befreiung der Frau zu erwarten.

Freunde der Frauen, die sich vor einseitigen Urteilen hüten und die Notwendigkeit ihrer Berufsarbeit anerkennen, sehen aber neben diesen daraus entstehenden Uebeln noch andere und behaupten, daß der Eintritt der Frauen in das Berufsleben nicht nur auf sie selbst schädlich, sondern vor allen Dingen auf den Fortschritt der Welt hemmend einwirken muß. Und zwar berufen sie sich dabei auf den alten Erfahrungssatz: das weibliche Geschlecht hat noch kein Genie hervorgebracht.

Urteilslose Anhänger des Feminismus pflegen dem unbedingt zu widersprechen, indem sie ihren ganzen Namensvorrat berühmter Frauen von Sappho und Hypatia an bis auf Sonja Kowalewska vor uns ausbreiten. Betrachten wir sie aber genau und ohne Voreingenommenheit, so ist das Ergebnis dieses: Von den Dichterinnen und Gelehrten des Altertums ist uns fast nur der Name geblieben, mehr als ihre Werke interessierte stets ihre Persönlichkeit. Die Leistungen der weiblichen Gelehrten neuerer und neuester Zeit sind achtungswert, zum Teil hervorragend, sie zeugen von ernstem Studium und großem Fleiß und überragen diejenigen vieler Männer der Wissenschaft, aber eine wirklich geniale Leistung, eine bahnbrechende wissenschaftliche That ist ihnen bisher nicht gelungen. Die Freunde der Frauenbewegung pflegen hier die Erklärung abzugeben, daß die Erziehung des weiblichen Geschlechts, seine soziale Gebundenheit, seine Ausschließung von den wissenschaftlichen Lehranstalten die Ursache hiervon sei. Sie haben nicht unrecht. Nur wenige Frauen haben freie Bahn gehabt für ihre Entwicklung, erst die neueste Zeit beginnt sie langsam auf gleiche Stufe zu stellen mit den Männern, und statt über die geringen Leistungen der Frauen zu spotten, sollte man staunen über das, was sie, trotz der Ungunst der Verhältnisse, geleistet haben. Der Mangel an weiblichen Genies aber läßt sich dadurch noch nicht zur Genüge erklären und er fällt noch mehr in die Augen, wenn wir das Gebiet der Kunst, zu dem der Zutritt überdies den Frauen viel leichter gemacht wird, mit in den Kreis der Beobachtung ziehen. Auch hier viel Talente, starke Begabungen, besonders solche reproduzierender Art, aber keine schöpferische Kraft. Selbst große Dichterinnen wie Annette v. Droste-Hülshoff, Elisabeth Barrett-Browning, Ada Negri, erreichen auch nicht von ferne die Höhen der Klassiker; im Drama stehen die Frauen sogar zweifellos unter dem Durchschnitt der männlichen Dichter. Ihre große Neigung zur Musik hat noch nicht eine Komponistin hervorgebracht, die sich mit männlichen Komponisten zweiten und dritten Rangs messen könnte, und keine der berühmten Malerinnen kann beanspruchen, mehr als Tüchtiges geleistet oder gar neue Wege gewiesen zu haben. Greifen wir noch auf andere Gebiete über, auf denen genialer Erfindungsgeist zum Ausdruck kommen kann, so bleibt doch der Eindruck derselbe: Die Frauen haben auch im Umkreis naheliegender Interessen, wie in der Kochkunst, der Wäscherei und Schneiderei, keinerlei umwälzende Leistungen zu verzeichnen, obwohl es eine ganze Reihe von Frauen giebt, die allerhand sehr nützliche Erfindungen machten. Alledem gegenüber ist man häufig zu dem Resultat gekommen, das die geniale Begabung der Frau keine produktive, sondern eine reproduktive sei, da es mehr große Schauspielerinnen als Schauspieler, mehr bedeutende weibliche als männliche Virtuosen gäbe. Ich glaube, daß eine Entscheidung hierüber sich kaum treffen läßt, und daß sie nur in Betreff der Schauspielerinnen zu Gunsten der Frauen ausfallen könnte. Ich bin vielmehr der Ueberzeugung, daß die Genialität der Frau auf einem ganz anderen Gebiet sich zu äußern bestimmt ist, auf einem Gebiet, das sich erst jetzt der Menschheit erschließt.

Wir haben gesehen, daß die von den Frauen bevorzugten Berufe—die der Erzieherin und Schulinspektorin, der Pflegerin und Aerztin, der Armenpflegerin und Fabrikinspektorin, der Handelsangestellten und Bureaubeamtin—der Mütterlichkeit ihres Wesens entsprechen, und wir können, trotz einer nicht allzulangen Erfahrung, doch heute schon konstatieren, daß sie sich in den von ihnen gewählten Berufen ganz besonders auszeichnen. Wir wissen ferner, daß fast alle Wohlthätigkeitsbestrebungen, auch die größten Stils, fast ausschließlich den Frauen ihr Entstehen und ihre Entwicklung verdanken, daß sie sich überall in wachsendem Maße an allem beteiligen, was unter den Begriff Sozialreform fällt, und sowohl als Agitatoren wie als Gelehrte hier ihr Bestes leisten. Während sie im allgemeinen am Althergebrachten zu hängen pflegten und die schwierige Position der Avantgarde stets den Männern überließen, wenden sie sich jetzt mit erstaunlichem Verständnis und seltener Energie den jüngsten der Wissenschaften, den Sozialwissenschaften, zu, und kämpfen darum, in ihren Rahmen zu praktischer Thätigkeit zu gelangen. Sie sehen ein ungeheures Feld vor sich, dessen Bearbeitung ihnen entspricht, in der ihre Persönlichkeit zum vollendeten Ausdruck kommen kann, denn es handelt sich hier darum, Mittel und Wege zu finden, um den Elenden und Schwachen zu helfen, um, wie einst die Oekonomie des Hauses, jetzt die Oekonomie der Welt zu begreifen, zu leiten und zu beherrschen, um an Stelle des Schwertes Hammer, Meißel und Pflugschar als Symbol des Völkerlebens aufzurichten. Und besteht nicht Genialität im Ausdruck der Persönlichkeit?

Darum tritt die Frau gerade jetzt so sehr in den Vordergrund, darum nimmt die Frauenbewegung so große Dimensionen an: weil die Atmosphäre sich bildet, in der sie frei zu atmen vermag, weil Despotismus, Sklaverei und Krieg im Bewußtsein der Menschheit mehr und mehr als barbarische Reste einer überwundenen Vergangenheit angesehen werden, weil die Kraft der Muskeln an Wert verliert und die Kraft des Geistes und Herzens langsam an ihre Stelle tritt. Wenn es auch heute, wo die ersten Schritte auf diesem Wege gemacht werden, noch keine weiblichen Genies giebt, die bahnbrechend vorangehen, so steht es für mich außer allem Zweifel, daß sie kommen werden. In diesem Sinne haben die Gegner recht, wenn sie ein Zeitalter des Feminismus voraussehen; sie haben aber unrecht, wenn sie meinen, daß es eins der Schwäche, der Degeneration sein wird. Denn erst die Ergänzung der männlichen Begabung durch die weibliche, erst das Zusammenarbeiten beider Geschlechter, die ja doch mit gleichen Daseinsrechten die Erde bevölkern, kann Wirkungen hervorbringen, die nicht durch ihre Einseitigkeit den einen Teil schädigen. Wären die Fähigkeiten des Geistes und Herzens gleich, so wäre der Eintritt der Frauen in das öffentliche Leben für die Menschheit vollkommen wertlos und würde nur auf einen noch wilderen Konkurrenzkampf hinauslaufen. Erst die Erkenntnis, daß das ganze Wesen des Weibes ein vom Manne verschiedenes ist, daß es ein neues belebendes Prinzip im Menschheitsleben bedeuten wird, macht die Frauenbewegung zu dem, was sie trotz mißgünstiger Feinde und lauer Freunde ist: einer sozialen Revolution.

Die bürgerliche Frauenfrage, wie sie uns auf Grund der bisherigen Untersuchungen entgegentritt, ist in erster Linie eine wirtschaftliche Frage, die im Kampf um Arbeit am deutlichsten zum Ausdruck kommt. Sie spitzt sich um so mehr zu, je größer der Frauenüberschuß ist, je geringer die Heiratsaussichten, je schroffer die Gegensätze zwischen Einnahmen und Bedürfnissen sich gestalten. Die Eröffnung der Universitäten, der höheren Lehranstalten aller Art und der bürgerlichen Berufe sind ein notwendiger Schritt zur Lösung der Frauenfrage; unter den bestehenden Verhältnissen jedoch sind sie allein im Hinblick auf die Hebung der Lage der alleinstehenden Frauen von Bedeutung, ziehen aber auch eine Reihe von Uebelständen, die in dem immer heftiger werdenden Konkurrenzkampf der Geschlechter zum schärfsten Ausdruck kommen, nach sich. Angesichts dieser Folgen der Frauenemanzipation, die auch auf die körperliche Kraft und die geistige Frische der Frauen und ihrer Kinder nachteilig einwirken, und der Thatsache, daß von ihrer wirtschaftlichen Befreiung erst dann die Rede sein kann, wenn die verheirateten Frauen, die auch in der Bourgeoisie in immer ausgedehnterem Maße zum Erwerb gezwungen sind, durch Arbeit ökonomisch selbständig zu werden vermögen, ist eine tiefgreifende Veränderung der Arbeitsbedingungen, der Wohnungs- und Hauswirtschaftsverhältnisse und der Formen des Familienlebens die unausbleibliche Voraussetzung der Lösung der wirtschaftlichen Seite der Frauenfrage. Ein Urteil über den Wert des Anteils der Frauen an der bürgerlichen Berufsthätigkeit wird auch erst dann zu fällen möglich sein, wenn ihre individuellen Fähigkeiten ungehemmt zur Entwicklung gelangen können, und die eigentümliche Genialität der Frau sich entfalten kann.

Damit ist auch über die heutige bürgerliche Frauenbewegung, die sich weder ihrer treibenden Kräfte vollkommen bewußt wird, noch ihre letzten Konsequenzen klar ins Auge faßt und eingesteht, das Urteil gesprochen. Das höchste, was sie vermag, ist, die ersten Schritte auf einem Wege zu führen, den die Frauen nur in der Gefolgschaft einer allgemeinen, beide Geschlechter umfassenden sozialen Bewegung bis zum Ende werden gehen können.


4. Die Entwicklung der proletarischen Frauenarbeit.

Wer die Geschichte der proletarischen Frauenarbeit im 19. Jahrhundert zu schreiben unternehmen wollte, müßte zugleich die Geschichte der Maschine schreiben. Sie war es, die wie ein Hexenmeister durch ihre eintönig rasselnde Rede und ihren feuersprühenden Atem jene dunklen, endlosen Scharen bleicher Frauen aus ihren stillen Heimstätten herauslockte und in ihre Dienste nahm. Zwar hat es nie eine Zeit gegeben, in der nicht durch die Handarbeit der Frau ein großer Teil der allgemeinen Bedürfnisse befriedigt wurde, aber erst von der Zeit an, wo die Kraft der Maschine anfing, die Muskelkraft des Menschen zu ersetzen, war es möglich, Arbeiter ohne Muskelkraft in Massen anzustellen. Mit Hammer und Zange, mit Hobel und Säge in der eigenen kräftigen Faust beherrschte der Mann die Produktion; er beherrscht sie auch dann noch, wenn die Triebkraft der komplizierteren Produktionsmittel auf Menschenkraft beruht, aber er muß dem Weibe neben sich Platz machen, je mehr die mechanischen Triebkräfte sich entwickeln und an Stelle der brutaleren Eigenschaften des menschlichen Körpers Gewandtheit und Geschicklichkeit erfordert werden. Frauen- und Kinderarbeit war daher die notwendige Folge der aufblühenden Großindustrie.372 Aber wie das rastlose Streben nach technischen Vervollkommnungen keine moralischen Beweggründe—etwa den Wunsch nach Entlastung des Menschen, nach verringerter Anstrengung und verkürzter Arbeitszeit—hat, sondern von dem Verlangen nach Verbilligung der Produktion beherrscht wird, so führt dasselbe Verlangen zur Beschäftigung weiblicher Arbeiter. Die Maschine wählt die in der Frau verkörperte billigste Arbeitskraft373, und ihre Wahl für eine Arbeit wird durch die Arbeitsarten bestimmt. Die Erfindung einer neuen Maschine oder die Benutzung motorischer Kräfte kann ein ungeübtes Mädchen den gelernten kräftigen Arbeiter ersetzen lassen. Erst die Veränderung des Arbeitsprozesses ermöglicht also die Beschäftigung der Frauen.374

Um die Wende des 18. Jahrhunderts vollzog sich jener große Umschwung auf dem Gebiete der Technik, der von so weittragender Bedeutung für die Entwicklung der Industrie sein sollte. Die Erfindung der Spinning-Jenny, der Kämmmaschine, der Bobbinetmaschine, des mechanischen Webstuhls, des Strumpfwirkerstuhls u.a.m., fiel in denselben Zeitraum wie die Erfindung der Dampfmaschine, und eine ungeheure Umwälzung im gewerblichen Leben war ihre Folge. In Wahrheit war es die Maschine, die den im Nebel phantastischer Träume schwebenden demokratischen Ideen eine reale Grundlage schaffen half: die gesteigerte Produktion entriß zahlreiche Gebrauchsartikel dem Alleinbesitz privilegierter Klassen und führte sie breiteren Massen des Volkes zu. An Stelle der einen Spindel, mit der der Mensch früher spann, treten schon im Anfang des Jahrhunderts durch die Maschine zwölf und mehr Spindeln, an Stelle der vier Nadeln, mit denen gestrickt worden war, trat der Strumpfwirkerstuhl mit Hunderten von Nadeln. Die Spinnmaschine war die erste, die ihren Eroberungszug durch die Kulturwelt antrat; Ende des 18. Jahrhunderts wurde sie in England zum erstenmal in Bewegung gesetzt, kurz darauf kam sie nach Massachusetts, wo bis zum Jahr 1809 87 Spinnereien mit 80000 Spinning-Jennys und einem Stamm von 66000 weiblichen Arbeitern ins Leben traten375; zu gleicher Zeit entstanden die drei ersten mechanischen Spinnereien in den Rheinlanden; vom Jahre 1806 datiert die Einführung der Spinnmaschinen in Deutschland, 1812 wurde eine von ihnen in Mülhausen bereits mit Dampf getrieben376, und sieben mechanische Spinnereien waren im Oberelsaß allein im Gang.377 Zwei Jahrzehnte später rief die geniale Erfindung des Selbstspinners neue Umwälzungen hervor. Aus der einen Spindel in der Hand der Frau ist die selbstthätig arbeitende Spinnmaschine entstanden, die heute bis zu 1200 Spindeln treibt. Aber auch sämtliche Vorbereitungsarbeiten, die früher in langsamster und z.T. ungesundester Weise ausgeführt wurden, sind von der Maschine übernommen worden: die Wollkämmer, die unter der schrecklichsten Staubentwicklung, mit den primitivsten Werkzeugen ausgerüstet, ihre Arbeit verrichteten, haben sie der bis zur höchsten Vollkommenheit ausgebildeten Kämmmaschine übergeben müssen, und sowohl das Waschen wie das Krempeln der Baumwolle und der Wolle geschieht auf mechanischem Wege. Am längsten widerstand die Seidenspinnerei der Einführung komplizierterer Maschinen. Erst neuerdings ist das langwierige und durch die dauernde Hantierung im Wasser gesundheitsschädliche Schlagen der Kokons mit der Hand durch Einführung von Schlagmaschinen ersetzt worden.

Gleichen Schritt mit der technischen Vervollkommnung der Spinnerei hielt die Weberei in allen ihren Arbeitszweigen. Während gemusterte Gewebe früher nur auf sehr mühsame und kostspielige Weise hergestellt werden konnten, ermöglichte die Erfindung Jacquards, die im wesentlichen auf der Anwendung der mit dem Webstuhl in Verbindung gebrachten durchlochten Musterkarten beruht, die Herstellung der Musterung auf mechanischem Wege. Wozu vorher ein hoher Grad von Uebung und Kunstfertigkeit notwendig war, das entstand jetzt mit Hilfe weniger, leicht gelernter Handgriffe. Die Erfindung des selbstthätig arbeitenden Webstuhls, mit dessen Problem sich schon Lionardo da Vinci beschäftigt hatte, bedeutete einen neuen Fortschritt. Schon in den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten mechanischen Webereien in Amerika, England und Frankreich, durch die auch die Vorbereitungsarbeiten der Hausindustrie mehr und mehr entrissen wurden: statt daß eine Spulerin an dem Aufwickeln einer Maschine arbeitete, drehen sich an der Maschine fünfzig und mehr Spulen auf einmal; das Scheren und Aufbäumen, eine sehr beschwerliche Arbeit für die Handwerker früherer Zeit, besorgt eine Spule allein; auch das Schlichten oder Leimen, das durch Eintauchen der Garnsträhne in verschiedenartige Lösungen oder durch Bürsten der schon auf dem Webstuhl befindlichen Fäden besorgt wurde und nachher noch ein langwieriges Trocknen nötig machte, besorgt eine Maschine in erstaunlicher Geschwindigkeit. Während noch ein Jahrzehnt früher jedes gewebte Stück zum Appretieren, Walken, Rauhen, Scheren, Färben, Drucken und Pressen an ebensoviele andere Gewerbe überging, vereinigte die Fabrik bald auch diese Arbeitsweisen in ihren eigenen Räumen. Das Trocknen der appretierten Gewebe geschieht jetzt auf kupfernen, von innen geheizten Zylindern, ist also nicht mehr von der Laune der Sonne abhängig; das Walken des Tuchs, das unter großer Kraftanstrengung durch die Hände des Arbeiters im warmen Wasser geschah, wird jetzt von den schweren Hämmern der Walkmaschine besorgt; das Rauhen, das vor nicht allzulanger Zeit in der Weise vorgenommen wurde, daß der Arbeiter mit den rauhen Fruchtköpfen der Kardendistel das Tuch wiederholt stark andrückend bestrich—eine sehr zeitraubende Thätigkeit—ist jetzt durchweg Maschinenarbeit; das Scheren mit der Handschere, das Bedrucken mit der Handpresse, wodurch große Gewerbe Beschäftigung fanden, ist durch sie ersetzt worden. Wer heute neben der mit fabelhafter Geschwindigkeit rotierenden Walzendruckmaschine, die bis zwanzig Farben auf einmal in Anwendung bringen kann, den Handdrucker sehen könnte, der sein Druckmodel dem Stoff nach und nach aufpreßt und für jede neue Farbe immer wieder von vorne anfangen muß, oder wer zuschauen könnte, wie der Samtweber früherer Zeiten die wie in Schläuchen aufliegenden Faden des Gewebes mit dem Messer einzeln aufschneiden mußte, während der mechanische Webstuhl zwei miteinander durch die Florkette verbundene Stoffstreifen schafft, die zu gleicher Zeit mit dem Weben durch Schneidvorrichtungen auseinandergeschnitten werden, so daß zwei vollständig fertige Samtgewebe auf einmal entstehen—der würde sich von dem riesigen Fortschritt der Technik ein Bild machen können, vor dem die phantastischsten Märchenbilder verblassen müßten.

Aber noch tiefgreifender vielleicht, als auf das Spinnen und Weben, das ja schon lange die Anwendung gewisser, wenn auch primitiver Maschinen nötig machte, war der Einfluß der technischen Fortschritte auf die Spitzenindustrie, die Stickerei und die Wirkerei. Alle drei Arbeitsarten waren Jahrhunderte hindurch ausschließlich Handarbeit gewesen, die Klöppel, die Nähnadel und die Stricknadeln die einzigen Werkzeuge. Die Erfindung der Bobbinetmaschine, später noch vervollkommnet durch Verbindung mit der Jacquardmaschine bedeutete geradezu eine Umwälzung auf dem Gebiete der Spitzenerzeugung. Kaum ein Jahrzehnt nachher waren bereits allein in England 920 solcher Maschinen im Gange und vom einfachen Tüllgrund und dem Schleier angefangen bis zum gemusterten Vorhang und der feinsten Besatzspitze lieferten sie in Massen, was einst nur in wenigen Stücken den Reichsten zugänglich war. Noch tiefer griff die erst Mitte des 19. Jahrhunderts erfundene Plattstichstickmaschine in die häusliche Arbeit der Frauen ein. Statt daß mit der Nähnadel ein Faden vorsichtig neben den anderen gelegt wurde, hat die Stickerin nunmehr nichts weiter zu thun, als das kleine Musterbild mit dem Stift des Pantographen (Storchschnabel) nachzuziehen, der die Maschine, die es nachstickt, in Bewegung setzt. Diese Stickmaschine, bei der zunächst die mechanische Triebkraft nicht in Anwendung gebracht werden konnte, drang rasch in die fernsten Winkel der Hausindustrie, so daß die Weißstickereiproduktion einen enormen Umfang annahm; sie wirkte in ihrer weiteren Vervollkommnung aber auch noch revolutionierender auf die Spitzenindustrie, als die Bobbinetmaschine. Indem man nämlich ein Karbonisationsverfahren anwandte, durch das der Grundstoff oder Stickboden der Stickerei weggeätzt wurde, entstanden außerordentlich feine, sogenannte Luftspitzen, die manche künstlerische Gebilde früherer Zeit in den Schatten stellen.

Wie die Plattstichmaschine, so bildete auch die erste Strickmaschine eine Unterstützung der Hausindustrie, da sie mit der Hand getrieben wurde, und statt des einen Paares grober Strümpfe, die eine Handstrickerin in einem Tage fertigstellen konnte, deren 10 bis 12 Paar erzeugte. Mit der Erfindung der mechanischen Strumpfstrickerei ging sie notwendigerweise zum Fabrikbetrieb über. Heute erzeugt die selbstthätige Standard-Rundstrickmaschine nicht weniger als sechs Dutzend fast völlig fertiger Strümpfe täglich. Auch die der Strickerei so außerordentlich ähnliche Wirkerei war zunächst für den Handbetrieb eingerichtet; ein Handwirkerstuhl macht in der Minute bis 40000 Maschen, eine geübte Handstrickerin höchstens 100. Neben diesen Stühlen, die nur einfache gewirkte Stoffbreiten herstellen, entstand schon Anfang des 19. Jahrhunderts der erste Rundstuhl, aus dem die Stoffe in Schlauchform hervorgehen. Die Entwicklung der gewirkten Leibwäsche und des übrigen gewirkten Unterzeuges ist auf sie zurückzuführen.

Die Thätigkeit des Arbeiters bei all diesen Maschinen, die Spinn- und Webemaschinen eingeschlossen, beschränkt sich, sobald sie im Gang sind, großenteils auf das Ausrücken des Stuhles, sobald ein Faden gerissen ist und auf das Anknüpfen desselben. Neuerdings werden schon vielfach mechanische Ausrückvorrichtungen in Anwendung gebracht, so daß die Notwendigkeit dauernden, angestrengten Aufpassens in Wegfall kommt und der Arbeiter nur, sobald die Maschine still steht, den gebrochenen Faden zusammenzuknüpfen braucht. Daß diese Arbeit, die feine, gelenkige Finger erfordert, zu einer Frauenarbeit wurde, ist selbstverständlich. Das Weben am Webstuhl mit Hand- oder Fußbetrieb war fast immer Arbeit des Mannes. Sobald statt der Muskelkraft die Kraft der Maschine der Bewegungsmotor wurde, mußte er Frauen, ja selbst Kindern weichen.

Auf allen Gebieten wuchs der umgestaltende Einfluß der Maschine. Noch erzählen unsere Großeltern, wie sie sich ihre Briefumschläge stets mühsam selbst herstellten, wenn sie nicht in den Häusern der Aermsten durch Kinder und Frauen mit keinen anderen Werkzeugen als Schere und Pinsel hergestellt wurden. Heute schneiden und gummieren die Maschinen die Kuverts und liefern bis zu 300000 täglich; und in einer anderen Maschine braucht nur auf der einen Seite das Papier eingelegt zu werden, damit sie die fertigen Umschläge—4000 in der Stunde!—auf der anderen wieder herauswirft. Aehnliches geschieht in der Kartonage. An Stelle des Zuschneidens, das kräftige Finger erfordert, stanzt die Maschine die Formen aus, sie klebt, sie verbindet die einzelnen Teile und bei der Ausnutzung aller Hilfsmittel der Technik bleibt der Hand wenig zu thun übrig. Die ganze Papierfabrikation hat durch ihre große Veränderung die Frauen in ihren Dienst gerissen. 1808 wurde der Handbetrieb zum erstenmal durch eine Maschine ersetzt, die heute so vervollkommnet ist, daß sie das Rohmaterial aufnimmt und selbstthätig zu fertigem Papier verarbeitet. Auch eine andere ungeahnte Entwicklung ist das Verdienst der Maschine: Die Verbreitung der Zündhölzchen. Sie wäre unmöglich gewesen, wenn nicht die mechanische Herstellung der kleinen Hölzchen, die früher Stück für Stück mit der Hand geschnitzt wurden, ihr zu Hilfe gekommen wäre. Jetzt werden selbst die Schachteln, die die Handarbeit armer Kinder gewesen sind, fabrikmäßig hergestellt und gefüllt—25000 täglich!

Es läßt sich schwer abmessen, welche von all diesen genialen Erfindungen die Frauenarbeit am meisten beeinflußte; wohl aber kann ohne weiteres behauptet werden, daß keine eine so nachhaltige, sich immer weiter ausdehnende Wirkung hatte, als die zur selben Zeit wie die Spinn- und Webstühle in ihrer einfachsten Gestalt auftauchende Nähmaschine. Sie blieb lange unbeachtet. Erst als der Amerikaner Elias Howe 1844 die erste, wirklich brauchbare Maschine erfunden hatte, verbreitete sie sich mit einer Geschwindigkeit, die insofern nichts Erstaunliches an sich hatte, als ihre verhältnismäßige Kleinheit, der Betrieb durch Hand oder Fuß, ihr in jedem Haus Eingang verschaffte und sie eine Arbeit verrichtete, die mehr als irgend eine andere, von jeher in den Händen der Frauen gelegen hatte. Sie verzwölffachte überdies die Leistung der Handnäherin und gab somit Aussicht auf besseren Verdienst.378 Auf ihrem Prinzip beruhen eine Menge anderer Maschinen: die Knopfloch- und Knopfannäh-, die Kurbel- und Festoniermaschine, die Handschuh-Nähmaschine, und endlich die verschiedenen, in der Schuhwarenindustrie benutzten Nähmaschinen, deren erstes Aufkommen schon das altehrwürdige Schuhmacherhandwerk zu untergraben anfing und den Frauen den Eingang dazu verschaffte. Heute hat die mechanische Herstellung der Schuhwaren einen Grad von Vollkommenheit erreicht, die der der Weberei annähernd gleich kommt. Auch hier sind fast alle Vorbereitungs- und Vollendungsarbeiten von der Maschine übernommen worden: vom Ausstanzen der einzelnen Teile des Schuhs, wodurch das Zuschneiden entbehrlich gemacht wird, dem Walken des Schaftes, das das für den Kleinschuhmacher sehr beschwerliche Façonbiegen des Oberleders mühelos ausführt, bis zum Glätten des fertigen Schuhs, dem Nähen der Knopflöcher und Annähen der Knöpfe. Die moderne Schuhfabrik, in der die meisten Maschinen durch Kraftmotoren in Bewegung gesetzt werden und die alte vielseitige Thätigkeit des Schusters beinahe zu einer bloßen Aufsicht führenden zusammenschrumpfte, ist eine der letzten großen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts. An seiner Wiege stand, wie einst die Gaben spendenden Feen an der Wiege der Märchenprinzessin, der graue König Dampf und ließ über ihr sein erstes, prophetisches, eintönig-dröhnendes Lied erklingen. Er beherrschte sein Leben; unter seinem Regiment wuchsen die subtilsten Maschinen und die gewaltigsten Eisenkolosse hervor, er hüllte die Scharen seiner Diener und Dienerinnen in sein eigenes schwarzgraues Gewand—das Kleid der Armut und der Trauer. Einen neuen Zauberer sah das alternde Jahrhundert erstehen, der mit stillem weißleuchtendem Licht seine letzten Lebensjahre überstrahlte und der mit seiner jungen Kraft den alten Dampf zu ersticken droht. Wird er seine Unterthanen in die Kleider des Lichts sich hüllen helfen?——

Wer seine Blicke auf die ununterbrochene Folge staunenswerter Erfindungen richtet, die das 19. Jahrhundert hervorbrachte, und von der sozialen und politischen Entwicklung nichts weiß, der muß erwarten, eine von schwerer Arbeit befreite, durch die enorm gesteigerte Produktion reich gewordene, gesunde und glückliche Menschheit vor sich zu sehen. Aber er findet nichts von alledem. Die Maschinen, von denen hier nur einige der für unseren Zweck wichtigsten genannt werden konnten, machten die große Masse des Volks abhängig von ihren Besitzern; sie rissen, soweit sie infolge ihrer große und Kompliziertheit oder der Einführung des motorischen Betriebs das Fabriksystem zur Bedingung hatten, die Menschen aus dem eigenen Haus, der eigenen Werkstatt heraus, beraubten sie ihrer selbständigen Existenz und zogen auch die Frauen in ihre Dienste, weil sie ungelernte Arbeitskräfte brauchten und die billigsten die willkommensten waren. Darum ist die Zunahme der Frauenarbeit da am rapidesten, wo die Benutzung der Maschine am höchsten entwickelt ist.379 Das zeigt sich besonders in dem Mutterlande der Großindustrie, in England. Schon 1839 gab Lord Ashley an, daß von den 419560 Fabrikarbeitern in Großbritannien 242296 Frauen waren; in den Baumwollfabriken waren 56-1/4%, in den Wollfabriken 69-1/2%, den Seidenfabriken 70-1/2% und den Flachsspinnereien 70-1/2% aller Arbeiter weiblich.380 Und zwanzig Jahre später konstatierte der englische Fabrikinspektor Robert Baker, daß die männlichen Arbeiter seit 1835 um 92%, die weiblichen dagegen um 131% zugenommen hatten. Auf einen größeren Zeitraum berechnet, erhöht sich die Ziffer zu Gunsten der Frauen noch bedeutend: Von 1841 bis 1891 ist die Zahl der männlichen Industriearbeiter um 53%, die der weiblichen um 221% gestiegen.381 Die absoluten Zahlen veranschaulichen dieses Wachstum noch deutlicher382 (s. Tabelle).

  1841 1851 1861 1871 1881 1891
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
Töpferei 23600 7400 34800 11100 42500 13400 49700 17700 52200 19700 64300 23800
Gas, Chemikalien 5800 300 16400 1700 24800 1500 34900 4100 44000 4000 66400 6300
Pelzwerk, Leder, Leim 31600 2400 44500 6500 47300 2300 49400 10200 49400 13300 59100 18200
Holzwaren, Wagen 147500 4900 180200 8900 202200 14100 214200 19500 221600 18400 253600 23300
Papier etc. 8900 3200 13600 8300 14600 10700 20300 13400 24600 23200 28600 34200
Textilwaren, Färberei 346200 257600 462400 472100 439700 526500 414500 555500 396400 566200 430500 585600
Bekleidung 343600 177200 397500 471200 378600 550900 363300 552700 344700 609300 353800 681300
Ernährung, Getränke, Tabak 82700 8000 120100 12400 133400 15600 145700 18500 152300 28900 173100 50200
Uhren, Instrumente, Spielzeug 19600 800 23500 1300 32800 2900 35900 3000 41700 3400 44600 5500
Buckdruckerei, Buchbinderei etc. 21100 1800 30400 3800 41300 6200 57600 8600 75000 13100 102100 19100
Total: 1030600 463600 1324200 997900 1357200 1150100 1385500 1203200 1401900 1299500 1576100 1447500

Selbst in solchen Industrieen, für die die Frauenarbeit ganz ungeeignet zu sein scheint, wie in den Gelbgießereien, der Minen- und Kohlenproduktion, der Ziegelei und Backsteinmacherei waren fast ausschließlich Frauen beschäftigt.383

Obwohl sich für andere Länder genauere auf längere Zeiträume sich erstreckende Berechnungen nicht machen lassen, so spricht alles dafür, daß die Entwicklung überall dieselbe gewesen ist. Seit 1840, wo die Textilindustrie in Deutschland überhaupt erst anfing, Bedeutung zu gewinnen, nahm die Frauenarbeit in erschreckender Weise zu. Die Landmädchen strömten in Scharen in die Fabrikstädte; kleine Orte, wie z.B. Gladbach, riefen in einem Jahr Hunderte von Frauen in ihre Mauern, und in Krefeld war ein Frauenüberschuß von 50% die Folge.384 In Nord-Amerika wurden allein in den Spinnereien von Massachusetts 1816 neben 10000 Männern 66000 Frauen gezählt385, und in den Baumwollfabriken von 25 Staaten der Union waren 1850 schon 62661 weibliche Arbeiter beschäftigt, die zehn Jahre später auf 75169 angewachsen waren, während sich zur selben Zeit in den Wirkereien dreimal so viel Frauen als Männer befanden.386 Für die Vereinigten Staaten im allgemeinen zeigt es sich, daß 1870 in der Industrie auf 100 arbeitende Männer gegen 17 Frauen, 1890 dagegen auf 100 Männer über 25 Frauen beschäftigt waren. Natürlich trat, wie es uns die Entwicklung der Maschine schon ohne weiteres lehrt, in den verschiedenen Industriezweigen eine mehr oder weniger starke Verschiebung der Geschlechter ein, die, besonders in der ersten Zeit, einer Verdrängung der Männer durch die Frauen gleich kam. So arbeiteten in 412 Fabriken in Lancashire im Jahre 1840 10721 verheiratete Frauen und nur 5314 ihrer Ehemänner waren in denselben Fabriken thätig, während 3927 als anderwärts beschäftigt, 821 als arbeitslos angegeben wurden und für 659 nähere Nachrichten fehlten. Es kamen demnach auf jede Fabrik zwei bis drei Männer, die von der Arbeit ihrer Frauen lebten. Das Bild einer vom arbeitslosen Mann geleiteten Hauswirtschaft, für deren Unterhalt die Frau allein sorgt, war zu jener Zeit durchaus kein seltenes.387 Die Maschine brauchte ihre gelenken Finger und das Unternehmertum ihre billige Arbeitskraft. Nach Adam Smith produzierten zehn Männer zu seiner Zeit durch Teilung der Arbeit etwa 48000 Nähnadeln täglich, Marx berichtet, daß die Maschine in elf Stunden 145000 Nähnadeln hervorbringt, und eine Frau vier solcher Maschinen beaufsichtigen kann, was einer Produktion von 600000 Stück täglich gleichkommt.388 Eine Frau ersetzte also fast 130 Männer! In Rheims waren im Anfang des 19. Jahrhunderts 10000 häusliche Wollkämmer vollauf beschäftigt; nach Einführung der Kämmmaschine gab es bald keinen einzigen mehr, während junge Mädchen an der Maschine standen.389 In die Nägel- und Schraubenfabrikation Englands drangen schon 1843 weibliche Arbeiter ein: die Maschine machte die männliche Kraft entbehrlich.390 Fünfzig Jahre früher führte der Teppichweber das Schiffchen mit der Hand, und produzierte 45 bis 50 englische Ellen, jetzt produziert die von einem Mädchen beaufsichtigte Maschine 360 Ellen wöchentlich391, d.h. sie schafft die Arbeit von sieben Männern. Ueberall zeigt sich dasselbe Bild: So war die Gravierung der Banknoten in England bis vor kurzem die schwierige Arbeit von Männern, eine neue Maschine ermöglicht es, ungelernte Frauen anzustellen, die für dieselbe Leistung statt 18 sh. nur 12 sh. wöchentlich erhalten. In den Konservenbüchsenfabriken, wo früher auch nur Männer für 15 bis 20 sh. wöchentlich thätig waren, arbeiten jetzt gleichfalls Frauen für den halben Lohn und die Arbeit des Stempelns vergoldeter Buchstaben auf Büchereinbände haben sie sogar für ein Drittel des Männerlohnes übernommen.392 Den größten Einfluß nach dieser Richtung hatte die Einführung der mechanischen Spinnerei und Weberei. An Stelle des Spuljungen, der eine Spule füllte, trat das Spulmädchen, das zwanzig und mehr an der Maschine beaufsichtigte; zahlreiche selbständige Kleinmeister sahen sich gezwungen, in die Fabrik zu gehen, wo ihre Frauen und Töchter, die die alten schweren Webstühle nicht hatten beherrschen können, ihre siegreichen Konkurrenten geworden waren.393 Ueberall dort, wo eine handwerksmäßige Ausbildung früher unausbleiblich schien, aber neue Erfindungen sie überflüssig machten, drangen die Frauen vor. So führte die Papiermachémasse sehr bald schon weibliche Arbeitskräfte in die Spielwarenindustrie ein, die, solange das Schnitzen und Bossieren ihren wesentlichen Inhalt gebildet hatte, ein Privilegium der Männer gewesen war.394 Und die Handmaler für Porzellan, die bis 1840 ihr gutes und reichliches Einkommen hatten, sahen sich sofort durch die Frauen beiseite geschoben, als die Möglichkeit, Porzellan zu bedrucken, den Anlaß bot, ungeübte Mädchen für einen Hungerlohn anzustellen.395 Die Schuhmacherei ist, wie wir schon gesehen haben, neuerdings derselben Wandlung unterworfen; die Schneiderei fängt an, denselben Weg zu gehen, seitdem in den großen Fabriken zu Leeds selbst der für ganz unentbehrlich geltende Mann, der Zuschneider, durch die Maschine, die die Stoffe in zahllosen Lagen ausstanzt, ersetzt wurde.

Es ist nun zwar notwendig, um von vornherein jedes schiefe Urteil zu vermeiden, sich stets vor Augen zu halten, daß dieses scheinbare Verdrängen der Männer durch die Frauen fast immer nur ein Verschieben ist, und die Zahlen fast überall beweisen, daß zwar das Wachstum der Frauenarbeit im Verhältnis bedeutend größer ist als das der Männer, jene aber von diesen, sobald die absoluten Zahlen in Frage kommen, noch immer bedeutend überflügelt werden; aber es ist auch begreiflich, daß die vollständig neue Erscheinung der weiblichen Konkurrenz im Erwerbsleben, wie sie zuerst im Anfang des 19. Jahrhunderts hervortrat, die Gemüter außerordentlich erregte. In Verbindung mit der gefährlichen Bedrohung des Handwerks durch die Maschine rief sie allerorten stürmische Empörungen hervor, die zu Anfang einen revolutionären Charakter annahmen. Jeder einzelne dieser fruchtlosen Kämpfe gegen den eisernen Riesen, der den Boden unterwühlte, auf dem der Arbeiter fest zu stehen glaubte, der die Bande der Familie lockerte, an denen das Glück und der Frieden des Volkes hing, hat etwas von jener antiken Tragik an sich, die den Helden mit der Gewalt eines Naturgesetzes der Vernichtung preis gab. Die erste Wut richtete sich in geheimen Verschwörungen und offenen Revolten gegen ihre blinden Werkzeuge, die Maschinen selbst. Unter dem Jubelgeheul der Massen zerstörten die Bewohner Blackburns Hargreaves Spinning-Jenny; kaum glaubte er in Nottingham eine Zuflucht gefunden zu haben, als die Empörung gegen ihn und sein Werk sich bis zum Volksaufstand steigerte und sein Haus, mit allem was es enthielt, dem Erdboden gleich machte. Er selbst starb im Armenhause, von denen am meisten verfolgt und verachtet, denen er sein Bestes gegeben hatte. Gegen Cartwrights Kämmmaschine richtete sich eine so wütende Agitation der Handkämmer, daß ihre Einführung erst Jahrzehnte nach ihrer Erfindung möglich wurde. Jacquards Webemaschinen gingen wiederholt in Flammen auf; er selbst sah sich wie einen Verbrecher von Land zu Land vertrieben und Heathcoats Spitzenmaschine fiel jener geheimen Verbindung der Ludditen zum Opfer, die sich gegen alle Maschinen verschworen hatte und ganz England in Schrecken versetzte. Ein Kampf, wenn auch ohne Feuer und Schwert, war es auch, wenn der Handwerker sich krampfhaft gegen die neu eingeführte Maschine zu behaupten versuchte, indem er die Produkte seiner Arbeit so lange im Preise herabsetzte396, bis er auf der untersten Stufe der Existenzmöglichkeit angekommen war, und sich nun mit Frau und Tochter in den Dienst des Feindes begeben mußte. Systematisch war der Feldzug, den die englischen Gewerkvereine um die Mitte des 19. Jahrhunderts gegen die Maschine führten. Sie widersetzten sich mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln gegen ihre Einführung; sie nahmen lieber die Entbehrungen wochen- und mondelanger Streiks auf sich—wie z.B. die Schuster von Northamptonshire—, als daß sie nachgegeben hätten.397 Und mit derselben zähen Energie versuchten sie die Frauenarbeit nicht aufkommen zu lassen. So entspann sich ein heftiger Kampf der Setzer gegen die 1848 zuerst angestellten Frauen, und er wurde um so bitterer, als der Streik der Setzer von Edinburgh infolge der weiblichen Streikbrecher mit einer Niederlage endete.398 Zu dem Siege, den die Pariser Setzer errungen hatten, indem die Frauen durch gesetzliche Bestimmung von den Setzereien ausgeschlossen wurden, gelangten sie freilich nicht.399 Dagegen griffen die Gewerkschaften vielfach zur Selbsthilfe. Die Bestimmung, daß kein Mitglied neben einer Frau arbeiten dürfe, fand sich in zahlreichen Statuten und findet sich zum Teil heute noch darin. Wo weibliche Arbeiter zum erstenmal die Thore der Fabrik durchschritten, begegneten sie allgemeiner Verachtung, wenn nicht gar Beleidigungen gröbster Art. Es kam häufig vor, daß sie sich durch Hinterpförtchen in die Arbeitsräume schleichen mußten, um überhaupt hinein zu gelangen. Was in England, wo die industrielle Entwicklung eine rapide war, in besonders krasser Weise zu Tage trat, das wiederholte sich, wenn auch in abgeschwächter Form, auf dem Kontinent. Ueberall betrachteten die Männer ihre weiblichen Arbeitsgenossen mit Haß und Mißtrauen und versuchten sich ihrer zu entledigen. Die deutsche Handwerkerbewegung der Revolutionszeit führte an verschiedenen Orten des Landes sogar zu kleinen Revolten gegen die Frauen und die Berliner Schneiderinnung ging so weit, beim Gewerbeministerium zu beantragen, daß den Frauen, mit Ausnahme der Witwen von Schneidermeistern, das Schneiderhandwerk verboten werden sollte, und die Modemagazine fertige Damenkleider nicht mehr verkaufen dürften.400 Dasselbe Gefühl, das die Innung zu diesem Antrag trieb, beherrschte auch das Frankfurter Handwerkerparlament des Jahres 1848, als es kategorische Gesetze gegen das Fabriksystem, durch das der große Markt für die Frauenarbeit vorbereitet wurde, forderte.

Man hat häufig versucht, den erbitterten Kampf der Männer gegen die Frauenarbeit ihnen zum persönlichen Vorwurf zu machen, ein Versuch, der sich nur aus einer völligen Unkenntnis der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsgeschichte erklären läßt. Thatsächlich war und ist zum Teil heute noch dieser Kampf ihre notwendige Begleiterscheinung. Wollte man überhaupt einen Vorwurf erheben,—was allgemeinen Erscheinungen des Wirtschaftslebens gegenüber immer thöricht ist,—so müßte er sich weit eher gegen die Frauen richten. Nicht, weil sie überhaupt arbeiteten, das war eine bittere Notwendigkeit für sie, sondern weil sie die männlichen Konkurrenten statt durch bessere Leistungen, durch geringere Ansprüche zu besiegen suchten. Aus der häuslichen Vereinzelung, aus der sie früher großenteils auch dann nicht herauszutreten brauchten, wenn sie um Lohn arbeiteten, traten sie unvorbereitet in das Gemeinschaftsleben der Industriearbeiter hinein. Sie dachten nur an die Befriedigung der nächsten persönlichsten Bedürfnisse, die außerordentlich geringe waren; die jahrhundertelange Niederdrückung des weiblichen Geschlechts, die unaufhörliche Predigt von der Demut und Bescheidenheit, die ewige Wiederholung von der Minderwertigkeit der Frauen, an die sie schließlich selber glaubten, rächte sich nun an den Männern: die weiblichen Arbeiter waren mit Löhnen zufrieden, die ihnen grade nur ein Stück Brot gewährleisteten; sie, die zu Sklaven erzogen worden waren, hatten nichts von einer Rebellennatur mehr in sich. Sie wurden zu Streikbrechern, ohne etwas anderes dabei zu empfinden, als Freude über Arbeitsgelegenheit; sie ließen sich ausbeuten bis aufs äußerste und nahmen es hin, wie ein Fatum, wenn sie nur ihren Kindern dafür einen Tag lang den schlimmsten Hunger stillen konnten. Das Gefühl von Solidarität mit den Genossen ihrer Arbeit müßte denen völlig fremd sein, deren höchste Tugend bisher die gewesen war, ihr Haus allein als ihre Welt zu betrachten. So mußten sie werden, was sie waren, und leider noch sind,—ein Jahrhundert verwischt nicht die Spuren von Jahrtausenden—: Schmutzkonkurrenten der Männer. Sie drückten die Löhne und machten es infolgedessen immer mehr Männern unmöglich, ihre Familien allein zu erhalten; so zog jede neu eintretende Industriearbeiterin Scharen anderer nach sich. Daß die Männer eine Gefahr darin sahen, daß sie nicht blinden Auges und kalten Herzens an der Zerstörung der Häuslichkeit und der Verwahrlosung der Kinder vorübergehen konnten, war nur natürlich.

Nicht allzu lange sollten die Männer allein unter dem Wachstum des Großbetriebs leiden. Ihr eigenes Schicksal wurde bald auch das der Frauen: die Maschine, die sie in die Fabrik gezogen hatte, trieb sie wieder hinaus. Während früher z.B. je 2 Seidenhasplerinnen 1 Mädchen zum Schlagen der Kokons nötig hatten, versorgte die Schlagmaschine 25 und mehr Hasplerinnen, warf also mindestens 6 Mädchen aufs Pflaster. Die Einführung verbesserter Maschinen in den Webereien des Oberelsaß hatte zur Folge, daß die Arbeiterzahl trotz der starken Vermehrung der Fabriken von 23000 im Jahre 1828 auf 19000 im Jahre 1851 gesunken war401; in 35 englischen Spinnereien waren 1829 1060 Spinner mehr angestellt als 1841, obwohl die Zahl der Spindeln sich um 99000 vermehrt hatte402 und in den sechziger Jahren beseitigte eine einzige verbesserte Spinnmaschine die Hälfte aller Arbeiterinnen.403 Am furchtbarsten waren die Folgen der Einführung der Nähmaschine. Eine einzige Fabrik New-Yorks, die 1862 400 Nähmaschinen aufstellte, von denen eine die Arbeit von 6 Handnäherinnen ausführte, machte ca. 2000 Näherinnen brotlos. Der Segen, den viele sich von der Nähmaschine versprachen, weil sie der Frau ermöglichte, im eigenen Heim ihrem Erwerb nachzugehen, verwandelte sich rasch zum Fluch: sie erschlug die schwächsten Handarbeiter; in London lief die Zunahme des Hungertods parallel mit ihrer Ausbreitung.404 Da die Einführung neuer oder die Verbesserung alter Maschinen nun keineswegs eine Steigerung der Löhne zur Folge hatte, sondern die Entlassung von Arbeitern nur dem Kapitalisten zu Gute kam, mußte die überflüssig gewordene menschliche Arbeitskraft sich nach anderen Arbeitsgebieten umsehen. Sie fand sie dort, wo auch der Handwerker seine letzte, elende Zufluchtsstätte fand, in der Hausindustrie.

Der Begriff, der sich mit diesem Namen verbindet, ist durchaus kein feststehender. Die deutsche Reichsstatistik, die sich in ihren beiden letzten Berufszählungen eingehend mit der Hausindustrie beschäftigte, versteht darunter die "Arbeit zu Hause für fremde Rechnung". Die Bezeichnung ist vieldeutig, sie kann z.B. nur die Heimarbeiter, d.h. diejenigen, die im eignen Wohnraum für die Unternehmer beschäftigt sind, umfassen und die Werkstattarbeiter ausschließen. Das geschieht ausdrücklich durch die neueste belgische Statistik, die als Hausindustrielle nur diejenigen ansieht, "die bei sich zu Hause auf Rechnung von Fabrikanten oder Kaufleuten arbeiten". Das österreichische Handelsministerium hat gleichfalls den Begriff der Hausindustrie darauf beschränkt, indem es "Erwerbsarbeiter in eigener Werkstätte ohne gewerbliches Hilfspersonal" höchstens mit Angehörigen des eigenen Hausstands, darunter verstanden wissen will. Auch die Gelehrten sind verschiedener Meinung: so wird z.B. auf der einen Seite die Hausindustrie als Großvertrieb von Waren, die im Kleinbetriebe hergestellt werden405, bezeichnet, während nicht die Art des Vertriebes, sondern die des Betriebes sie kennzeichnet, auf der anderen erklärt man sie für großindustrielle Arbeit in kleinen Werkstätten und in der Wohnung406, wobei wieder die Bezeichnung "klein" ein schwankendes Bild giebt. Die sinngemäßeste, die Sache klar bezeichnende Erklärung dagegen ist diese: Hausindustrie ist diejenige Betriebsform der kapitalistischen Unternehmung, bei welcher die Arbeiter in ihren eigenen Wohnungen oder Werkstätten beschäftigt werden.407

Mit der Hausindustrie früherer Zeiten hat diese fast nur noch den Namen gemein, sie ist ein modernes Erzeugnis der Großindustrie. Einerseits nährt sie sich vom untergehenden Handwerk,—der einst selbständige Meister wird zum Verleger,—andererseits von der um jeden Preis sich verkaufenden menschlichen Arbeitskraft, die in den Industriestädten infolge der sich zusammendrängenden proletarischen Bevölkerung massenhaft emporschießt oder vereinzelt in abseits liegenden Gebirgsthälern und Hochplateaus zu finden ist. Besonders das billige Produktionsmittel, die weibliche Arbeitskraft, konnte die Industrie sich nicht entgehen lassen. Mit der Möglichkeit der Arbeitszerlegung, der Ausgabe von Teilarbeiten aus dem Betrieb, verstärkte sich noch die Tendenz, die Hausindustrie groß zu ziehen. Dazu kam, daß nicht nur die Ersparnisse in Bezug auf die Löhne sich als bedeutende erwiesen: sowohl die Kosten für Miete, Instandhaltung der Fabrik, Beleuchtung, Beaufsichtigung kamen in Fortfall und das beförderte selbstverständlich eine weitere Dezentralisierung des Großbetriebs. Beweis hierfür ist unter anderem die Rückentwicklung des Cigarrengroßbetriebs zur Hausindustrie; 1882 betrug in Deutschland die Verschiebung vom Groß- zum Kleinbetrieb 57%, 1895 59%. Die Schwächsten, die die Fabrik als die wenigst Brauchbaren abschob, die Aermsten, die in ihrem versteckten Elend kein Hauch der neuen Zeit berührte, die Frauen, die Kinder und die Greise wurden die ersten Opfer der Hausindustrie. Und wieder war es die Maschine, durch deren Hilfe sie bis in die einsamsten Berggehöfte, die entlegensten Landstädtchen vordrang, sich in die Dachkammern und die Keller der Großstädte einschlich. Alle Maschinen, die zum Antrieb menschliche Kraft gebrauchen konnten und klein genug waren, um überall Platz zu finden, sind in der Hausindustrie vertreten; der Hausindustrielle kauft sie auf Abzahlung, nimmt sie in Pacht, oder bekommt sie vom Fabrikanten, für den er arbeitet, geliefert. Nähmaschinen aller Art, von der einfachsten bis zur komplizierten Stiefelstepp- und Knopflochmaschine, rasseln in den engen Behausungen der elendesten Sklaven des Kapitalismus; über die Strickmaschine sitzen sie gebückt, und die Plattstichmaschine, die sich besonders in der Schweiz verbreitet hat, macht aus den blühenden Kindern der Berge dieselben flachbrüstigen, blassen Gesellen, wie die Fabrikarbeiter der Großstädte es sind. Und so lange die menschliche motorische Kraft billiger ist als Dampf und Elektrizität, werden die Unternehmer sie für sich ausnutzen und die Hausindustrie, dieser Bastard der Großindustrie, den sie mit der Not, ihrem Kebsweib, gezeugt hat, wird wachsen, daß sie fast ihren Vater überragt.

Ein riesiges Arbeitsfeld eröffnete sich den Frauen durch die Konfektionsindustrie. Vor der Erfindung der Nähmaschine gehörte die Herstellung der Wäsche und der Kleidung im wesentlichen in das Bereich häuslicher Thätigkeit. Hausfrau und Haustöchter, eventuell die verfügbaren Dienstmädchen, beschäftigten sich damit. In einer späteren Periode erst kam die im Hause der Kundschaft arbeitende Näherin als Hilfskraft hinzu und die bei sich für die Kunden arbeitende Schneiderin war schon ein Produkt der Neuzeit. Modegeschäfte, die mit Hilfe der hausindustriell thätigen Näherinnen fertige Kleider verkauften, kamen erst Mitte des 19. Jahrhunderts auf, als die Nähmaschine die Massenproduktion ermöglichte. Sie wuchsen wie Pilze aus der Erde und suchten sich gegenseitig zu unterbieten, was nur durch steigende Ausbeutung der Arbeiterinnen möglich war. "Alle Näherinnen," sagte ein englischer Arzt, "leiden an dreifachem Elend—Ueberarbeit, Luftmangel und Mangel an Nahrung." Während der Saison saßen in London gegen 30 Mädchen in Räumen zusammen, die kaum für ein Drittel die nötige Luft gewährten, sie schliefen zu zweien in einem Bett in engen Sticklöchern, wenn sie überhaupt zum Schlafen kamen, denn eine ununterbrochene Arbeitszeit von 18 bis 24, ja 26 Stunden gehörte durchaus nicht zu den Ausnahmen; die physische Unfähigkeit, die Nadel noch länger zu führen, war die einzige Grenze ihrer Arbeitsleistung. Gingen sie nicht infolgedessen an Ueberarbeitung zu Grunde,—wie die arme Mary Anne Walkley, von der Marx erzählt408,—so drohte ihnen in der toten Zeit der Hunger. Für 4-1/2 sh. wöchentlich arbeiteten in den vierziger Jahren Londoner Kleidernäherinnen 16 und mehr Stunden täglich. Und doch waren sie noch in glänzender Lage im Vergleich zu ihren Kolleginnen, die Wäsche nähten: Für ein gewöhnliches Hemd bekamen sie—1-1/2 pence, für elegante Hemden, deren Fertigstellung 18 Stunden Arbeitszeit erforderte, betrug ihr Lohn 6 pence. Wochenlöhne von 2-1/2 bis 3 sh. waren bei angestrengter Thätigkeit gang und gäbe.409 Aber Thomas Hoods Lied vom Hemde, das der Not der Arbeiterinnen so ergreifenden Ausdruck gab, galt nicht nur für die armseligsten Töchter des reichen England; ihre Unglücksgefährten verteilten sich über die ganze zivilisierte Welt. Mit Tagelöhnen von 20 bis 50 cents sollten nicht weniger als 20000 Arbeiterinnen Bostons ihr Leben bestreiten; dieselbe Zahl von Frauen lebte in New-York in ständigem Kampf mit Hunger und Pauperismus.410 Die Pariser Näherinnen der fünfziger und sechziger Jahre, die, infolge der hohen Entwicklung der Pariser Konfektion, zu den bestgestellten gehörten, mußten sich mit Löhnen von 40 und 60 c. täglich begnügen411, während, nach Berechnungen jener Zeit, 60 c. ein Minimum allein an täglicher Nahrung gewährleisteten.412 Dabei hatten diese sogenannt freien Arbeiterinnen, die thatsächlich ein weit elenderes Leben führten, als die schwarzen Sklaven Amerikas, für deren Befreiung eine ganze Welt sich begeisterte, noch dauernd gegen eine Konkurrenz anzukämpfen, die großenteils von jenen geschaffen wurde, die sich Wohlthäter der Armen nennen ließen. So nötigten die Armenhäuser Londons, deren Insassen Hemden nähten, die Näherinnen zur Herabsetzung ihrer Preise auf dasselbe niedrige Niveau und die Klöster Frankreichs, in denen Männerhemden für 10 bis 25 c., und Babyausstattungen von 20 Stück für 1,10 fr. hergestellt wurden, die im Jahre 1870 allein 150000 Frauen beschäftigten und von denen Jules Simon berichtete, daß von 100 Dutzend Hemden, die in Paris in den Handel kamen, allein 85 Dutzend in den Klöstern hergestellt wurden413, warfen sie mitleidlos dem Hunger oder der Prostitution in die Arme.414 Kein Wunder, daß 1866 doppelt so viel Frauen als Männer der Armenpflege anheim fielen.

Dieselbe Konkurrenz drückte auch auf die Spitzenindustrie, die durch Colberts Einfluß in Frankreich eine riesige Verbreitung gefunden hatte; 1866 waren 250000 Frauen in ihr beschäftigt. Zwanzig Jahre früher sah Blanqui in Dieppe Arbeiterinnen, die bei fünfzehnstündiger Arbeitszeit nicht mehr als 52 c. täglich verdienten und in den Vogesen, wo der Wert der jährlich produzierten Spitzen auf 3 Millionen Franken berechnet wurde, betrug ihr höchster Verdienst 80 c.415! Noch 1860 konstatierte Jules Simon, daß für die Herstellung der points d'Alençon, jener kostbaren Spitzen, bei denen Hunderte von Arbeiterinnen ihr Augenlicht einbüßten, 75 c., und für die wunderbarsten Spitzen Belgiens, die Brüsseler, gar nur 30 c. täglich an Lohn gezahlt wurde.416 Die Stickerinnen waren in derselben Lage: Von den ca. 200000, 1866 in Frankreich beschäftigten, verdiente die größte Mehrzahl nicht mehr als 20 bis 30 c. Das Bild jener Arbeiterfamilie von Lille,—Mitte der vierziger Jahre,—wo der Mann in guten Zeiten 2 frs., die Frau als Spitzenarbeiterin 10 bis 15 c.(!) täglich verdiente und die vier Kinder betteln gingen, weil sie, trotz angestrengter Arbeit, bei der kümmerlichsten Lebenshaltung und einer Behausung 3 m unter dem Erdboden, allein für Wohnung und Nahrung 12,75 frs. wöchentlich gebrauchten417,—dürfte für das Proletariat jener Zeit typisch sein.

Die Fabrikarbeiterinnen waren in keiner wesentlich besseren Lage. In den dreißiger Jahren betrugen die Frauenlöhne in den englischen Leinenwebereien bei einer zwölf- bis sechzehnstündigen Arbeitszeit 4 bis 5 sh. die Woche, von denen für Material noch 1 bis 2 sh. abgingen; in den Baumwollfabriken sanken die Löhne auf 1 bis 4 sh., junge Mädchen unter sechzehn Jahren verdienten bei zwölfstündiger Arbeitszeit oft nicht mehr als 4 sh. in drei Wochen!418 In der Periode von 1830 bis 1845 überstieg der Verdienst der französischen Fabrikarbeiterinnen selten 1,60 frs. pro Tag.419 Die Seidenweberinnen Lyons erreichten bei vierzehnstündiger Arbeitszeit nur ausnahmsweise einen höheren Jahresverdienst als 300 frs.420 Zwar stiegen die Löhne sowohl in der Wollmanufaktur Frankreichs wie in der Baumwollmanufaktur des Oberelsaß in den dreißiger Jahren von 1840 bis 1870, aber der niedrigste Lohn betrug auch dann noch l bis 1,25 frs. und der höchste, selten erreichte, 3 frs.421, und die Steigerung hielt weder Schritt mit der Steigerung der Wohnungen, der Lebensmittel und sonstigen Bedürfnisse, noch war sie eine stetig fortschreitende. Alle Krisen, denen die Großindustrie im 19. Jahrhundert so oft unterworfen war, bedeuteten für die Arbeiterin Hunger und Entbehrung. Die geringfügigste Trübung des geschäftlichen Horizontes wurde von den Unternehmern gleich zu Lohnreduktionen ausgenutzt. In den dreißiger Jahren sanken die Löhne der Weber am Niederrhein bei einer Arbeitszeit von 1/2-5 Uhr morgens bis in die sinkende Nacht auf 1-1/2 bis 3 Thaler die Woche422 in den schlimmen Jahren von 1845 bis 1850 waren in Krefeld allein 12000 Personen vollständig brotlos423,—von dem Weberelend in Schlesien gar nicht zu reden! Die große wirtschaftliche Krisis, die infolge des Krieges zwischen den Nord- und Südstaaten Amerikas über Europa hereinbrach, steigerte die Not aufs neue. In Rouen feierten nicht weniger als 40000 Arbeiter, in Belfort sanken die Frauenlöhne bis auf 20 c.424 Kaum weniger empfindlich für die deutschen Arbeiter waren die Jahre nach dem französischen Krieg. Die Einnahmen sanken vielfach um 25 bis 30% und Tausende von Webstühlen gerieten vollständig in Stillstand.425

Aber die industriellen Umwälzungen und die wirtschaftlichen Krisen waren nicht die einzigen Gefahren, die die Existenz der Arbeiter bedrohten und untergruben. Der Kapitalismus machte keinen Unterschied zwischen dem Arbeiter und der Maschine: er verausgabte für beide nur genau so viel, als notwendig war, um sie in Bewegung zu erhalten, und wie er jede neue Errungenschaft der Technik freudig ergriff, wenn sie ihm einen höheren Profit zusicherte, so war ihm jedes Mittel recht, durch das er aus der menschlichen Maschine mehr Gewinn herauspressen konnte. Das Trucksystem war eines dieser Mittel. Der Arbeiter wurde statt mit Geld mit Nahrungsmitteln entlohnt, deren Preis der Unternehmer willkürlich stellen konnte. Um die Frauen noch besonders willfährig zu machen, wurde auf ihre Eitelkeit spekuliert: an Stelle des baren Verdienstes traten Schürzen und Bänder, Tücher und Mützen. Wie oft kam die arme Arbeiterin am Ende der Woche nach Hause und hatte, trotz angestrengter Arbeit nichts, um den Hunger ihrer Kinder zu stillen. Vergebens wartete sie auf die Heimkehr des Mannes—er saß im Kramladen seines Chefs und ließ sich in Branntwein den Lohn auszahlen. Vielleicht brachte er noch einen Laib Brot nach Hause,—um den doppelten Preis als er ihn von seinem Geld hätte kaufen können! Das unverschleierte Trucksystem, d.h. die Auszahlung des Lohnes durch Waren, war um die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts überall zu finden. Nach und nach versteckte es sich hinter den Thüren der Kaufläden, die der Fabrikherr oder seine Beamten hielten, und in denen einzukaufen der arme Arbeiter gezwungen war, wenn er die Entlassung nicht fürchten wollte. So verkaufte der Konfektionär wie der Zwischenmeister den Näherinnen Garn und Seide und zog ihnen durch die Preise, die er dafür anrechnete, ein Bedeutendes von ihrem so wie so schon kärglichen Lohne ab. So verkauft noch heute der kleine Krämer des Dorfes, der zugleich der Verleger oder Zwischenhändler der Hausindustriellen ist, das Material für ihre Arbeit zu Wucherpreisen an sie.

Die Folgen dieser Ausbeutung im einzelnen darzustellen, hieße ein Buch schreiben, dessen Bilder in seiner Grauenhaftigkeit die Phantasie eines Höllenbreughel weit hinter sich ließen. Blicken wir in die Wohnungen jener Sklaven der Industrie: In einem Arbeiterviertel Londons, einer ihrer Hochburgen, hausten 1844 in 1400 kleinen Häusern 12000 Personen; ganze Familien, ja ganze Generationen besaßen nur ein kleines Zimmer, in dem sie lebten und arbeiteten, oft fehlte jede Art von Einrichtung, ein Haufen Lumpen war das Bett aller. Und doch waren sie noch glücklich zu nennen, denn nicht weniger als 50000 Menschen besaßen überhaupt kein Obdach; sie drängten sich nachts, soweit es irgend ging, in den Logierhäusern zusammen—Männer, Weiber, Alte, Junge, Kranke und Gesunde, Nüchterne und Betrunkene, alle durcheinander, zu fünf und sechs in einem Bett. Nicht anders sah es im Zentrum der Baumwollindustrie, aus dem die Millionäre des Landes herauswuchsen, in Manchester aus. Am Irk, einem schwarzen, stinkenden Fluß voll Schmutz und Unrat, ragten die Arbeiterkasernen auf; um fürchterlich kleine Höfe drängten sie sich, verräuchert, verfallen, oft ohne Thüren und Fenster, mit winzigen Stübchen, die für zahlreiche Familien kaum zwei Betten fassen konnten; die meisten enthielten nichts als Strohhaufen.426 In derselben Verfassung waren die Arbeiterquartiere in Frankreich. Schmale Straßen, in denen kaum zwei Menschen nebeneinander gehen konnten, trennten in Lille die Häuser voneinander. In der Mitte befand sich ein stinkender Rinnstein, der alle Abwässer aufnahm; aus Sparsamkeitsgründen waren die Fenster der Zimmer nicht zum Oeffnen eingerichtet und in den überfüllten, nur mit Stroh und Lumpen eingerichteten Räumen herrschte ein pestilenzialischer Geruch. Greisenhafte Kinder mit geschwollenen Gliedern, zerfressen von Ungeziefer, starrten mit blöden Augen dem Fremden entgegen, der sich in diese Hölle verirrte.427 Welch ein Glück für sie, daß der Tod sie fast immer von der Verdammnis zum Leben erlöste, denn von 21000 Kindern starben 20700 vor dem fünften Jahr!428 Zwanzig Jahre später hatten sich die Verhältnisse noch um kein Haar gebessert!429 In Rouen waren die Zustände ähnlich: Der Eingangsflur war zugleich offener Kanal für die Abwässer; Wendeltreppen ohne Licht und ohne Geländer führten in die oberen Stockwerke.430 Entsetzlich ist das Bild, das Villermé von Mülhausen entwirft, wo infolge des raschen industriellen Aufschwunges auf demselben Raum, den früher 7000 Menschen innehatten, nun 20000 sich zusammendrängten. Jules Simon sah in Reims einen feuchten, dunklen, über einem Kloset befindlichen Raum, den zwei Arbeiterinnen und ein Ehepaar gemeinsam bewohnten; in Roubaix fand er einen dunklen Hängeboden über einem kleinen von sechs Personen bewohnten Zimmer, in dem eine Arbeiterin mit einem Säugling, der Tags über im Bett angebunden wurde, hauste, und einen dunklen Raum unter einer Treppe, 2 zu 1-1/2 m groß, den eine andere schon 2-1/2 Jahre bewohnte. Wie groß das Elend war, bewies eine alte Frau, die, auf ihr feuchtes Kämmerchen zeigend, ausrief: "Ich bin nicht reich, aber ich habe einen Strohsack, Gott sei Dank!"431 Wo die Industrie den Fuß hinsetzte, folgte ihr die Not und der Jammer, wie ihr Schatten. So spotteten die Wohnungsverhältnisse Berlins in den fünfziger Jahren jeder Beschreibung. Charakteristisch für sie waren besonders die zahlreichen Kellerwohnungen, in denen das Wasser oft 1/2 bis 3 Fuß hoch stand. Noch 1875 machten sie 10% aller Wohnungen aus; ein einziger solcher feuchtdunkler Raum war vielfach von einem Ehepaar, Kindern, Schlafburschen und Schlafmädchen zugleich besetzt.432

Kamen die Arbeiter aus ihren elenden Höhlen,—denn der Ausdruck Wohnung erscheint solchen Behausungen gegenüber ganz ungeeignet,—in die Werkstatt oder in die Fabrik, so fanden sie hier ähnliche Zustände wieder. Die ersten Fabriken wurden bis tief in die zweite Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts hinein in alten Häusern, Klöstern und Schlössern eingerichtet. Die Räume wurden ohne Rücksicht auf die Sicherheit der Arbeiter auf das äußerste ausgenutzt, sodaß sich der Einzelne nur mit großer Vorsicht zwischen den schwingenden Rädern hindurchwinden konnte. Weder Sicherheits-, noch Ventilationsvorrichtungen waren vorhanden. In der furchtbaren Hitze der Baumwollspinnereien,—bis zu 37° Celsius,—schlugen die Arbeiterinnen bis in die fünfziger Jahre die Baumwolle behufs Lockerung und Reinigung mit Ruten, und atmeten den dichten Staub 14 bis 16 Stunden lang ein. Die Spinnerinnen standen halbnackt vor den Maschinen, bis zu den Knöcheln im Wasser, das zur Feuchterhaltung des Fadens notwendig war.433 In den Seidenspinnereien saßen die Frauen selbst im heißesten Sommer zwischen glühendem Ofen und kochendem Wasser, in das sie immerfort ihre Finger tauchen mußten, was schwere Erkrankungen zur Folge hatte.434 In feuchten, halbdunklen Kellern saßen die Spitzenarbeiterinnen, weil die feuchtkalte Luft der Feinheit der Arbeit zu Gute kam. Dabei gab es für diese Unglücklichen kaum ein Ausruhen; mitten im Schmutz und Staub mußten sie hastig ihr Essen hinunterschlingen; den Kindern wurde es von den Aufsehern häufig in den Mund geschoben, damit die Maschine keine Sekunde still zu stehen brauchte und dem Unternehmer kein Atom Profit entging.435 Wohnten sie außerhalb der Fabrikstädte, so hieß es früh um vier schon sich aufmachen, um abends um zehn erst heim zu kehren.436 Eine Schar bleicher, magerer Frauen, in Schweiß gebadet, ohne schützende Hülle, bloßfüßig waten sie im Schmutz,—so schildert ein Augenzeuge die Heimkehrenden,—daneben laufen eine Menge Kinder, nicht minder schmutzig, nicht minder abgezehrt, bedeckt mit Lumpen, triefend vom Oel der Maschine, das in der Fabrik dauernd auf sie niederträufelte.437 Kartoffeln und wieder Kartoffeln, im besten Fall etwas Hafermehl oder ein Stückchen Hering sollen die Körperkräfte aufrecht halten, um sie täglich aufs neue im Dienst das Kapitals aufzureiben. Und selbst dafür reicht der karge Lohn kaum aus. Fast alle sind verschuldet, die Zahl der Pfandleiher, zu denen nur zu oft das letzte Bett wanderte, nahm in allen Industriezentren erschreckend rasch zu.438

Aus der Qual endloser Arbeit, die keinen Sonntag kannte, der die Nacht nicht heilig war, aus den überfüllten, schmutzstarrenden Häusern, aus den Wolken von Staub und glühendem Dampf, der die Fabriken erfüllte, wuchs in riesenhafter Größe jenes hohläugige Gespenst hervor, das von nun an rastlos, erbarmungslos durch die Straßen der Armen schritt und die Luft mit seinem Hauch vergiftete: die Schwindsucht. Allein in der Spitzenindustrie Englands kam im Jahre 1852 ein Schwindsüchtiger auf 45 Arbeiter und zehn Jahr später schon einer auf acht.439 Kein Weber konnte darauf rechnen, das Alter von 25 Jahren zu überleben440 und dann schon sah er aus wie ein Greis; von den Kindern der Weber, die schon im Mutterleibe vergiftet waren, starb die Hälfte vor dem zweiten Jahr. Sie kannten keine Pflege; schon drei bis vier Tage nach der Entbindung trieb die Not ihre Mütter zurück in die Fabrik; die Milch, durch die ihre Kleinen groß und stark hätten werden können, lief ihnen bei der Arbeit aus den Brüsten!441 Die deutsche Reichserhebung von 1874 erklärte mit einem eigenen Cynismus, daß die Arbeiterinnen in den Zündholzfabriken zwar an Nekrose litten und den Unterkieferknochen ganz oder teilweise verlören, ihnen das aber gar nichts schadete!442 Sie konstatierte ferner, daß die Atmosphäre der Fabriken diejenigen lungenkrank machen muß, die "Anlage dazu haben".443 Und wer hatte diese Anlage nicht?! Die zunehmende körperliche Degenerierung der arbeitenden Bevölkerung sprach deutlicher als alle Erhebungen es vermocht hätten.

Aber es blieb nicht bei der körperlichen allein. Die Zusammenarbeit der Geschlechter in glühender Hitze, fast unbekleidet, das fast völlige Fehlen gesonderter Wasch- und Ankleideräume, die gemeinsame Arbeit von Mann und Weib in den verschwiegenen, dunklen Gängen der Bergwerke und der frühe Eintritt der Kinder mitten in dieses Leben und Treiben, steigerte den ungeregelten Geschlechtsverkehr und verwüstete schon die Unschuld der Kinder. Die Wohnungszustände unterstützten diese moralische Degeneration. Nicht nur, daß die Geschlechter, die Schlafburschen und Schlafmädchen und die Kinder regellos in engen Räumen zusammen wohnen mußten, sie wurden von den Unternehmern selbst dazu gedrängt. In Ziegeleien, bei Bergwerken, zur Landarbeit—überall wurden ihnen elende Baracken zum Schlafen angewiesen, wo man sie zusammentrieb wie das Vieh. Weit mehr noch als diese äußeren Umstände, unter denen Männer und Frauen gleichmäßig litten, wirkten die Lohnverhältnisse der weiblichen Arbeiter auf ihre Sittlichkeit. Sie wurden durch die Bedürfnisse der verheirateten Frauen, die zum Verdienst des Mannes nur einen Zuschuß brauchten, und der bei den Eltern wohnenden Mädchen, die oft nur für ihre Kleidung zu sorgen hatte, bestimmt; die Alleinstehenden waren durch die bitterste Not gezwungen, sich nach einer andern Ergänzung umzusehen. Die einen,—die Glücklichsten von ihnen,—hatten keine eigene Schlafstelle, sie brachten die Nächte bei ihren Liebhabern zu444, das Konkubinat verbreitete sich infolgedessen; so kam in Frankreich, wo das Gesetz es noch dadurch förderte, daß es das uneheliche Kind der Mutter allein zur Last fallen ließ, nach einer Enquête der vierziger Jahre in einer Industrie auf einen verheirateten zwölf im Konkubinat lebende Arbeiter.445 Den anderen,—und das waren die Unglücklichsten,—lehrten Not und Hunger frühzeitig, ihren Körper verkaufen, wie ihre Arbeitskraft. Jede industrielle Krisis steigerte ihre Zahl. Wie oft siegten sie im Kampf ums Brot gegen die Konkurrentin um die Arbeitsstelle nur dadurch, daß sie sich dem Herrn oder dem Werkführer preisgaben. Das Fabrikmädchen stand infolgedessen häufig nicht höher im Ansehen, als die Straßendirne.

Das ist der Weg, den die Industriearbeiterin im 19. Jahrhundert hat gehen müssen. Aus dem Hause vertrieben, um das tägliche Brot gebracht, glaubte sie in der Fabrik ihre Rettung zu finden. Sie opferte sich auf, unermüdlich Tag für Tag; endlich, so hoffte sie, sollte die Arbeit Erlösung bringen, Nahrung, Obdach, Kleidung ihr und ihren Kindern! Sie war ja so bedürfnislos, sie dachte kaum daran, den Reichen, für die sie schaffte, ihren Reichtum zu neiden. Was hatte sie erreicht? Kaum ein Dach über dem Haupt, kaum ein Kleid auf dem Leib, kaum das Nötigste, den Hunger zu stillen, und die drohenden Gespenster,—Not und Schande,—rastlos auf ihren Fersen.

Warum strömten trotzdem die Frauen in immer wachsender Zahl diesem Elend zu? Waren sie als Landarbeiterinnen, als Dienstboten nicht in weit besserer Lage? Das ist oft behauptet worden, obwohl die Thatsachen dagegen sprechen.

Den ersten klaren Einblick in die Verhältnisse der Landarbeiter vermittelte die englische Untersuchungskommission im Jahre 1867.446 Das Bild, das sie entrollte, war ein schauerliches. Die Mädchen und Frauen wurden allgemein bei der schwersten und schmutzigsten Arbeit, z.B. Heu-, Korn- und Dungladen, verwendet.447 Ihre Arbeitszeit war grenzenlos und ein Auflehnen dagegen schon deshalb oft ganz unmöglich, weil ihr Dienstgeber zugleich der Landlord war, ebenso wie der deutsche Gutsbesitzer sehr häufig zugleich Amtsvorsteher ist. Dabei war auch für die Wohnung der Landarbeiter in der unzureichendsten Weise gesorgt. Ganze Familien wohnten nicht nur in halb verfallenen, einzimmerigen Hütten, es wurden ihrer oft zwei und drei zusammengepfercht. An eine Trennung der Tagelöhner beiderlei Geschlechts dachte man kaum; Scheunen und leere Ställe dienten ihnen nur zu oft zum Aufenthalt und waren der Ausgangspunkt sittlicher Verwilderung. "Es ist unmöglich," sagt die englische Kommission, "den schädlichen Einfluß der Wohnungen nach der physischen sowohl wie der moralischen, sozialen, ökonomischen und intellektuellen Seite hin zu übertreiben."448 Die traurigste Erscheinung aber im Leben der englischen Landarbeiter war das Gangsystem, das darin bestand, daß Agenten Scharen von Mädchen und jungen Männern,—den Mädchen wurde übrigens immer der Vorzug gegeben,—mieteten und sie zur Feldarbeit auf eine bestimmte Zeit aufs Land führten. Nicht nur, daß die in der Entwicklungszeit sich befindenden Mädchen durch die harte Arbeit körperlich schwer geschädigt wurden, frühzeitige geschlechtliche Ausschweifungen ruinierten sie vollends. Dachte doch keiner der Gutsherren daran, ihnen anständige Unterkunft und Beaufsichtigung zu gewähren. Für ihn waren sie nichts als billige Arbeitsmaschinen, die ihn im übrigen nichts angingen. Natürlich war die Konkurrenz dieser jungen Leute auch verderblich für die alten eingesessenen Tagelöhner. Für den Gutsherrn war es viel billiger und bequemer, zur Zeit dringender Arbeit über ein Heer von Arbeitskräften zu verfügen, die er entlassen konnte, wenn er wollte, als die Gutstagelöhner durch die stille Zeit mit durchfüttern zu müssen. Auch das Gangsystem trieb daher die Tagelöhner beiderlei Geschlechts vom Lande fort in die Stadt.449 In der Sachsengängerei Deutschlands, deren erstes Aufkommen gleichfalls mit der Ausbreitung der Industrie zusammenfällt, haben wir eine ähnliche Erscheinung. Auch sie ist zugleich Folge und Ursache der Landflucht der Arbeiter. Welchen Umfang diese annahm und wie sie zunimmt, geht z.B. daraus hervor, daß in der Periode 1871 bis 1876 in Frankreich 600000, und 1876 bis 1881 800000 Personen vom Lande in die Industriestädte übersiedelten.450 In England verringerte sich die Zahl der Landarbeiter von 1861 auf 1881 um 273000. Die Maschine spielte auch hierbei eine wichtige Rolle. So machte die Dreschmaschine nicht nur thatsächlich eine Menge Arbeiter überflüssig, sie führte auch eine andere Arbeitseinteilung herbei; das Dreschen, eine früher wochenlang sich hinziehende Arbeit vieler Hände, wurde jetzt in kürzester Zeit mit wenig menschlicher Hilfskraft erledigt.451 Für die Frauen fiel besonders schwer der Umstand ins Gewicht, daß das Spinnen und Weben, die allgemeine Winterbeschäftigung der Landarbeiterinnen, durch die Konkurrenz der Maschine ihnen entrissen wurde. Die arbeitslosen Zeiten verlängerten sich daher für sie mehr und mehr, und diese wachsende Unsicherheit der Existenz trieb sie in die Stadt, wo sie sich eher durchschlagen zu können glaubten. Hatte doch auch der im Verhältnis hohe Lohn der Industriearbeiterin viel Verlockendes für sie. Eine französische Landmagd verdiente Mitte des vorigen Jahrhunderts z.B. selten mehr als 90 frs. im Jahr und erhielt als Ergänzung vielfach eine ungenügende Kost und Wohnung. Eine Tagelöhnerin brachte es nicht über 60 bis 75 c. täglich.452 Aber noch andere Schwierigkeiten verbitterten das Dasein der Landarbeiterinnen: Sie waren soweit abhängig von ihren Herren, daß auch häufig die Eheschließung ihnen erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wurde.

Etwas von dem neuen Geist, der die Arbeiterwelt durchglühte, trugen erst die Eisenbahnen mit ihrer steigenden Ausdehnung in die fernen Dörfer und Gutshöfe. Den Druck der Abhängigkeit fingen die Landarbeiter an nach und nach zu spüren das Bewußtsein ihres Sklaventums, die Sehnsucht nach Freiheit dämmerte in ihnen. Stadt und Freiheit galt ihnen bald als verwandter Begriff. Je stärker das Klassenbewußtsein sich in ihnen regte, desto entschiedener strebten sie vom Lande fort. Das ländliche Gesinde, meist aus unverheirateten, daher leichter beweglichen jungen Leuten bestehend, verminderte sich am schnellsten. So kamen in Preußen auf 100 Personen der Bevölkerung gewerbliches (landwirtschaftliches) Gesinde:

1819: 8,5
1837: 7,0
1849: 6,9
1852: 6,4
1855: 6,7
1861: 5,7
1871: 3,6.

In Bayern sank die Zahl des landwirtschaftlichen Gesindes von 10,8% im Jahre 1840 auf 6,6% im Jahre 1882, in Sachsen von 7,5% im Jahre 1861 auf 3,5% im Jahre 1882, in Hessen von 3,17% im Jahre 1861 auf 1,38% im Jahre 1882.453 Wenn auch der Mangel an ländlichen Arbeitern durchaus keine neue Erscheinung ist—suchte man ihn doch schon vor fast 300 Jahren durch die Einführung des Gesinde-Zwangsdienstes zu bekämpfen—, in seiner heutigen Gestalt aber, wo er der Ausdruck des Klassenbewußtseins und nicht nur die sporadische Folge besonders drückender Verhältnisse ist, kann er als der Beginn ernster sozialer Kämpfe angesehen werden.

Dasselbe gilt für die Entwicklung der Dienstbotenfrage. Es ist nicht nur die Thatsache, daß die häuslichen Arbeiter sich mehr und mehr in industrielle verwandeln, und die Hauswirtschaft zusammenschrumpft, durch die die Abnahme der häuslichen Dienstboten ihre natürliche Erklärung findet, denn thatsächlich übersteigt die Nachfrage überall das Angebot, es ist vielmehr das erwachende Selbstgefühl, das die Mädchen vom Dienstbotenberuf in immer stärkerem Maße zurücktreibt. Kaum giebt es einen Beruf, an dem die Verachtung der Handarbeit im allgemeinen, die das klassische Altertum aufweist, so unveränderlich haften geblieben ist, wie an diesem. Kein anderer erinnert aber auch bis in die neueste Zeit hinein so an die Sklaverei, wie er: Der Arbeiter verkauft hier nicht seine Arbeitskraft, sondern gewissermaßen seine ganze Person, er steht Tag und Nacht im Dienst und unter Aufsicht des Herrn. Luther gab seinerzeit nur der allgemein herrschenden Ansicht Ausdruck, wenn er das Gesinde als eine "Plage von Gott", als die "Allerunwürdigsten", als "Unflat" und "Madensack" bezeichnet, und die Zuchthaus- und Prügelstrafe als allein richtige Erziehungsmittel anführt.454 Und der Geist Luthers spukte weiter in allen Köpfen. Die Klagen über die schlechten Dienstboten sind keine Errungenschaften moderner Damenkaffees, Am Anfang des 19. Jahrhunderts schrieb ein Arzt: "Noch nie war vielleicht eine Klasse von Menschen übermütiger, trotziger und widerspenstiger als der größte Teil unserer jetzigen Dienstboten."455 Ueber Putzsucht und Unzucht, über Unredlichkeit und Untreue werden die beweglichsten Klagelieder angestimmt, den Ursachen dieser Fehler wird entweder gar nicht nachgeforscht, oder man sucht sie im Mangel an Erziehung und Religion. Wie diese Auffassung sich durch Jahrhunderte hindurch gleich geblieben ist, geht aus folgenden Aussprüchen hervor: "Bei den Gesindeschulen," sagt Kränitz456, "muß man sein Hauptaugenmerk darauf richten, daß man darin frommes und gottesfürchtiges, in der Religion wohl unterrichtetes Gesinde zu erziehen suche"; und 1873 erklärt v.d. Goltz: "Die Ursache der sich durch die Jahrhunderte ziemlich gleich bleibenden Klagen über die dienende Bevölkerung liegen in der Unvollkommenheit und Sündhaftigkeit der menschlichen Natur begründet."457 Amalie Holst sieht 1802 die Hauptursache der Sittenlosigkeit des Gesindes "in dem Mangel einer zweckmäßigen Erziehung der niederen Volksklassen,"458 und Mathilde Weber ist keinen Schritt weiter gekommen, wenn sie 1886 schreibt: "Die Dienstbotenfrage ist vielfach ein Produkt der Nichterziehung."459 Wo solche Ansichten über die Ursachen der "Dienstbotennot" herrschten, unter der man nicht die Not der Dienstboten, sondern die Not der Herrschaften an guten Dienstboten verstand, konnten auch die Besserungsversuche nur falsche Wege einschlagen. Keine Befreiung, sondern eine stärkere Knechtung war ihr wesentlicher Inhalt. Das spiegeln die Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen oder umgewandelten Dienstbotenordnungen ebenso wieder, wie alle privaten Bestrebungen auf diesem Gebiete. Die Wiederherstellung des "patriarchalischen Zustandes", jenes Märchens, das sich die deutschen Hausfrauen besonders so gern immer wieder als lautere Wahrheit einreden lassen, wird allseitig als das erwünschteste Ziel betrachtet. Daß es die rechtlichen, sozialen und ökonomischen Zustände sind, die einer Besserung dringend bedürfen, und aus denen sich sowohl die durch sie gezüchteten Eigenschaften der Dienstboten wie ihre Abnahme erklären lassen, ist bis zum 20. Jahrhundert nur sehr selten jemandem in den Sinn gekommen.

Der Mangel an Dienstboten wurde immer fühlbarer und sie kehrten nicht nur ihrem Beruf den Rücken, sondern sie sprachen sich auch, wenn auch nur sehr schüchtern und vereinzelt, über ihre Lage aus. Im April 1848 fand in Leipzig sogar eine Versammlung weiblicher Dienstboten statt, die Erhöhung der Löhne, bessere Kost und längere Nachtruhe forderte. Wie es thatsächlich um alle diese Dinge stand, das schilderte 1867 ein deutscher Autor460 folgendermaßen: "Man giebt ihnen die roheste Kost; sie müssen zu zwei und drei in Räumen schlafen, die nicht einmal den Namen einer Kammer verdienen, ja oft zu zwei in einem Bett. Und was das für Marterinstrumente, welche Pfühle voll Krankheitsstoff diese sind! Außerdem, daß die Dienstboten nicht allein vom frühen Morgen bis zum Sonnenuntergang zur Arbeit angehalten werden, können die Dienstherren doch nicht genug kriegen und verlangen darüber und immer noch mehr!" Was die Lage der häuslichen Dienstboten aber noch verschärfte, waren die sittlichen Gefahren, denen sie ausgesetzt waren. Mehr noch als andere Arbeiterinnen galten sie dem verrohten Teil der Männerwelt, besonders der gebildeten, für vogelfrei. 1866 waren in Paris fast die Hälfte der Frauen in den öffentlichen Entbindungsanstalten Dienstmädchen, und mehr als die Hälfte der unehelichen Kinder hatten Dienstmädchen zu Müttern. Wie tief die armen Mädchen sanken, beweist die Thatsache, daß zur selben Zeit unter zehn Prostituierten in Paris sich ein verführtes Dienstmädchen befand und sie den dritten Teil der Kindsmörderinnen in Frankreich ausmachten.461

Die psychologischen, die ökonomischen und die moralischen Gründe sind nach alledem stark genug, um die Abnahme der Dienstboten begreiflich erscheinen zu lassen. Wie sich ihre Zahl im Verhältnis zur Bevölkerung veränderte, läßt sich, abgesehen von den letzten Zählungen, schwer feststellen, weil die Erhebungen ungenaue waren, das häusliche Gesinde auch vielfach mit dem landwirtschaftlichen zusammen gerechnet wurde. Einen annähernden Begriff von der Zu- resp. Abnahme der häuslichen Dienstboten giebt folgende Tabelle.462

Auf 100 Personen der Gesamtbevölkerung kamen Dienstboten in

Länder 1811/19 1847/49 1861/66 1871 1880 1882 1885
Preußen 0,9 1,1       3,2  
Hamburg 10,5   12,1 7,5 6,3 5,7 4,8
Oldenburg       3,1 2,4 2,5
Sachsen     2,2     2,7  
Bayern   0,9       1,7  
Mecklenburg       3,6   2,2  
Hessen     2,77 2,50   1,94  
Sachsen - Altenburg     2,1     1,7  
Sachsen - Weimar     2,4     1,5  
Schwarzburg- Sondershausen     2,0     1,6  

So unzulänglich und wenig beweiskräftig auch diese Zusammenstellung ist, so geht doch aus ihr schon hervor, daß auch dieser proletarische Frauenberuf,—der älteste vielleicht, den es überhaupt giebt,—im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts anfing, einer Umwandlung entgegenzugehen, die sich im weiteren Verlaufe der Zeit immer deutlicher ausprägt. Die wirtschaftliche und die soziale Entwicklung drängt eben immer stärker dazu, diejenigen Frauenberufe, die früher als die fast einzigen angesehen wurden und die in mehr oder weniger direkter Beziehung zum Hause und zur Hauswirtschaft standen, durch andere zu entwerten und abzulösen.

Als ein ganz moderner Beruf, dessen rapide Ausbreitung in die jüngste Zeit fällt, ist der der Verkäuferinnen anzusehen. Während die fachmännisch vorgebildeten weiblichen Handelsangestellten meist aus bürgerlichen Kreisen stammen, strömen dem Beruf der ungelernten Verkäuferinnen immer mehr Proletariertöchter zu. Diese Bewegung begann schon um die Mitte des 19. Jahrhunderts, aber es blieb bei vereinzelten Fällen. Erst als Schichten der Arbeiter sich durch Bildung und höhere Lebenshaltung, infolge besserer Arbeitsbedingungen, aus den Massen emporhoben, konnten sie für ihre Töchter an Stellungen denken, die ein gewisses Maß von feinerer Lebensart erforderten, und, äußerlich betrachtet, einige Stufen höher standen, als die der Fabrik- oder Werkstattarbeiterin. Wer näher zusah, bemerkte freilich vor lauter Schatten kaum mehr das Licht: niedriger Lohn und Ausbeutung bis zum äußersten gingen meist Hand in Hand und das enorm rasche Anwachsen der Zahl der Verkäuferinnen war leider großenteils darauf zurückzuführen, daß sie sich Bedingungen unterwarfen, die jeder Mann mit Entrüstung von sich wies. Sie thaten es nicht nur aus einer gewissen naiven Unkenntnis dessen, was sie hätten beanspruchen können, sondern auch im scharfen Konkurrenzkampf gegen die vielen Mädchen aus dem Mittelstand, die, weil sie Anschluß an ihre Eltern oder ein eigenes kleines Einkommen hatten, mit jedem Lohn, der ihnen nur ein Taschengeld war, sich zufrieden gaben.

Die Zunahme der proletarischen Frauenarbeit im 19. Jahrhundert beschränkt sich auf die Industrie und den Handel. Sie ist hier wie dort eine rapide. Für die Industrie wird sie durch die großartige Entwicklung der Technik unterstützt, ja vielfach überhaupt erst durch sie ermöglicht. Das wachsende Mißverhältnis zwischen dem Einkommen der Männer und den Bedürfnissen der Familie trieb die Frauen zur Lohnarbeit; durch ihren massenhaften Eintritt in das Erwerbsleben übten sie jedoch wieder einen Druck auf die Löhne aller aus. Sie befinden sich demnach in einem Zirkel, aus dem ein Entrinnen unmöglich scheint.

Die Abnahme der proletarischen Frauenarbeit in der Landwirtschaft und im Hausdienst ist teils auf ökonomische Motive,—niedrige Löhne und lange Arbeitszeit,—teils auf psychologische,—das Freiheits- und Freudebedürfnis erwachender Individualitäten,—zurückzuführen, und bei oberflächlicher Betrachtung gewinnt man den Eindruck, als sei dem entstehenden Mangel an Arbeitskräften in beiden Berufsgebieten ebensowenig abzuhelfen, wie dem Ueberangebot in Handel und Industrie.

Die Erwerbsarbeit der Frauen war schon vor dem 19. Jahrhundert eine bekannte Erscheinung gewesen, aber sie bewegte sich im großen und ganzen in den Grenzen des Hauses und dessen, was man unter spezifisch weiblicher Arbeit verstand. Ihr massenhaftes Heraustreten aus dem Hause, ihr Zusammenströmen in den Betrieben der Großindustrie, ihre durch die Maschine bedingte veränderte Organisation, die die Frau von der Stellung eines gewissermaßen selbständigen Handwerkers, der seine Arbeit in all ihren Teilen allein ausführte, zur Teilarbeiterin und Bedienerin der Maschine herabsinken ließ, rief eine Umwandlung hervor, die einer Neuschöpfung gleich kam. Die moderne Proletarierin hat mit der Arbeiterin vergangener Zeiten nicht mehr viel gemein. Und sie hat vieles vor ihr voraus. Denn die Maschine, die sie in Not und Elend stürzte, hilft ihr auch, sich daraus zu befreien. Ohne sie wäre die Frau stets in ihrer allen Fortschritt hemmenden Vereinzelung geblieben. Durch sie wurde sie dem Heere der Proletarier eingegliedert, der reiche Strom ihrer Liebe und ihres Mitempfindens wurde über den Kreis der Familie hinausgeführt; sie lernte leiden mit ihren Arbeitsgenossen, und wird mit derselben Hingebung auch mit und für sie kämpfen lernen, mit der sie einst nur für ihr eigen Fleisch und Blut gekämpft hat.


5. Die Statistik der proletarischen Frauenarbeit nach den letzten Zählungen.

Um ein klares Bild des gegenwärtigen Standes der proletarischen Frauenarbeit zu gewinnen, gilt es zunächst, ihre Ausbreitung zahlenmäßig festzustellen. Diesem Bestreben stellen sich jedoch große Schwierigkeiten entgegen: die Erhebungen der verschiedenen Länder sind, was ihre grundlegenden Prinzipien sowohl wie die Art ihrer Ausführung betrifft, so abweichend voneinander, daß eine Zusammenstellung internationaler Ergebnisse nicht zu unbedingt richtigen Resultaten führen kann. Selbst wenn wir uns im wesentlichen auf Deutschland, Oesterreich, Frankreich, England und die Vereinigten Staaten beschränken, haben wir es mit ganz ungleichartigen Zählungen zu thun. Schon der Begriff der Berufsthätigen überhaupt ist kein feststehender, Deutschland und Oesterreich zählen, zum Teil in hohem Maße, die mithelfenden Familienangehörigen dazu, während England z.B. sie vollständig ausscheidet. Ferner ist in Frankreich, England und Nordamerika die erste Voraussetzung einer Zählung der proletarischen Arbeit dadurch nicht erfüllt, daß die soziale Schichtung, d.h. die Einteilung der Berufsthätigen in Selbständige, Angestellte, Arbeiter u.s.w., ganz fehlt oder sehr unzureichend ist. Frankreich, das in den allerdings ungenügenden Zählungen von 1881 und 1891 die soziale Schichtung in Unternehmer, Angestellte und Arbeiter vorgenommen hatte, ist in der Zählung von 1896 davon abgegangen und hat Angestellte und Arbeiter unbegreiflicherweise wieder zusammengeworfen, sodaß sie, trotz ihrer sonstigen Vorzüge, für unseren Zweck nur mit Einschränkungen brauchbar ist. England kennt nur die Einteilung in Arbeitgeber, Arbeitnehmer und auf eigene Rechnung Arbeitende, und auch diese erst in der letzten Zählung von 1891, der von 1881 fehlt fast jede Einteilung, und nur die große Detaillierung der Arbeitszweige ermöglicht eine annähernd richtige Feststellung der proletarischen Arbeit. Dasselbe gilt für Nordamerika, wo die soziale Schichtung so gut wie vollständig fehlt und nur die Ausführlichkeit in der Darstellung der einzelnen Berufe darüber hinwegzuhelfen vermag. In Oesterreich, zum Teil auch in Deutschland, sind die letzte und die vorletzte Zählung nach so verschiedenen Prinzipien erfolgt, daß auch hier ein Vergleich schwer ist.

So hat man in Oesterreich neben den Selbständigen, Angestellten und Arbeitern eine vierte Schicht, die der Tagelöhner geschaffen, die bei internationalen Vergleichungen sehr störend wirkt, weil sie sich in dieser Form nirgends wiederfindet. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, daß der Begriff der "Selbständigen" ein sehr schwankender ist. Die deutsche Statistik versteht darunter sowohl die Besitzer landwirtschaftlicher Zwergbetriebe, als jede Näherin oder Putzmacherin, die auf eigene Rechnung arbeitet. Die Betriebszählung hilft diesem Uebelstande zum Teil ab, und man kann wenigstens mit ihrer Hilfe die ausgesprochen proletarischen Existenzen aussondern. Unmöglich dagegen ist es in England, wo die Schicht der "auf eigene Rechnung Arbeitenden" die große Schneiderin, ebenso wie die arme Näherin umfassen kann; und in Frankreich wieder hat man die Kleinmeister (petits patrons), die früher besonders berechnet wurden, in der letzten Zählung ohne weiteres den Arbeitern zugezählt. Ganz abgesehen von all diesen Bedenken in Bezug auf die einzelnen Länder, gilt für alle das gleiche: daß nämlich gerade die proletarische Frauenarbeit in ihrem ganzen Umfang schwer zu erfassen ist; teils versteckt sie sich in fast unerreichbare Erden- und Häuserwinkel, teils sind die befragten Frauen selbst zu schwerfällig und unaufgeklärt, um genaue Antworten geben zu können. Die folgenden Tabellen, die auf Grund eines so unzureichenden Materials zusammengestellt wurden, machen daher nicht den Anspruch, den Stand der proletarischen Frauenarbeit unbedingt richtig wiederzugeben.

Eine Betrachtung der proletarischen Arbeit im Verhältnis zur Erwerbsthätigkeit überhaupt giebt den besten Begriff für ihre Bedeutung.

Länder Zählungsperiode Erwerbsthätige Männer Davon waren Arbeiter Erwerbsthätige Frauen Davon waren Arbeiterinnen Auf 100 erwerbsthätige Männer resp. Frauen kamen
Arbeiter Arbeiterinnen
Deutschland 1882 13415415 8020114 5541517 4408116 59,78 79,55
1895 15531841 9295082 6578350 5293277 59,85 80,47
Oesterreich 1880 6823891 3670338 4688687 3642864 53,79 77,69
1890 7780491 4363074 6245073 5310639 56,07 85,04
Frankreich 1881 10496652 4376604 5033604 3635802 41,69 72,23
1891 11137065 4990635 5191084 3584518 43,91 69,05
Verein. Staaten 1880 14744943 7053702 2647157 2041466 47,84 77,12
1890 18821090 8735622 3914571 2864818 46,41 73,18
England u. Wales 1891 8883254 5368965 4016230 3113256 60,44 77,51

Zunächst geht aus der Zusammenstellung hervor, daß die Frauenarbeit überhaupt einen ausgesprochen proletarischen Charakter hat: etwa drei Viertel aller erwerbsthätigen Frauen sind Arbeiterinnen. Wenn das übrigbleibende eine Viertel bisher in der Frauenbewegung allein zu Worte kam und sich mit seinen Wünschen in den Vordergrund zu drängen verstand, so ist dies ein Beweis mehr für die traurige Lage der Arbeiterinnen: sie bildeten jene große Armee der Stummen, denen die Not den Mund verschloß. Für ihre Zunahme scheint die vorstehende Tabelle nicht zu sprechen; nur in Deutschland und Oesterreich verschiebt sich der Anteil der Arbeiterinnen am weiblichen Erwerbsleben zu ihren Gunsten; in Frankreich und Nordamerika findet ein Rückgang statt, der sich für Frankreich sogar in den absoluten Zahlen ausdrückt. Diese frappierende Thatsache, die uns nur in Frankreich begegnet, wird durch die Zählung von 1896 berichtigt, da hier nur eine relative und zwar sehr geringfügige Abnahme zu konstatieren ist. Da sie jedoch, wie gesagt, Arbeiter und Angestellte zusammenrechnet, müssen beide Kategorien, um einen Vergleich zu ermöglichen, auch für 1891 zusammengezählt werden. Das Resultat ist folgendes:

Land Zählungsperiode Erwerbsthätige Männer Davon waren Arbeiter und Angestellte Erwerbsthätige Frauen Davon waren Arbeiterinnen und Angestellte Auf 100 erwerbsthätige Männer resp. Frauen kamen
Arbeiter Arbeiterinnen
Frankreich 1891 11197065 5563898 5191084 3735904 49,96 71,97
1896 11725978 8290204 6152983 4287006 70,61 69,67

Was Amerika betrifft, so wird die Verschiebung in der Zusammensetzung der Erwerbsthätigen aus bürgerlichen und proletarischen Elementen durch die Zunahme der ersteren, infolge des starken geistigen Aufschwungs und der erheblich gesteigerten Anteilnahme der Frauen an bürgerlichen Berufen im Laufe des zehnjährigen Zeitraumes zur Genüge erklärt. Aber noch eine andere Thatsache springt aus der vorliegenden Tabelle ins Auge: Die enorme Vermehrung der proletarischen Frauenarbeit in Oesterreich; sie hat um fast zwei Millionen zugenommen und übersteigt die Zahl der männlichen Arbeiter um ca. eine Million—ein nirgends wiederkehrendes Verhältnis! So wenig Wert, der verschiedenen angewandten Methoden wegen, auf den Vergleich beider Zählungsresultate zu legen ist, so wichtig bleibt das Ergebnis der letzten Zählung, mit dem wir uns noch werden beschäftigen müssen. Hier sei nur darauf hingewiesen, daß es hauptsächlich dem Umstand der starken Erfassung der verheirateten arbeitenden Frauen entspringt und zweifellos Fehler schwerwiegender Art mit untergelaufen sind.

Die Frage des Wachstums der proletarischen Arbeit muß aber noch von anderen Seiten beleuchtet werden, und zwar zunächst im Vergleich mit dem Wachstum der Bevölkerung:

Länder Auf 100 männliche Personen der ersten Zählungsperiode kommen in der zweiten Auf 100 weibliche Personen der ersten Zählungsperiode kommen in der zweiten Auf 100 Arbeiter der ersten Zählungsperiode kommen in der zweiten Auf 100 Arbeiterinnen der ersten Zählungsperiode kommen in der zweiten
Deutschland 115 114 116 120
Oesterreich 108 108 119 147
Frankreich 101 102 114 99
Vereinigte Staaten 126 124 124 140

Aus vorstehender Berechnung geht hervor, daß eine normale Zunahme der male, sie übersteigt, mit Ausnahme von Frankreich, zum Teil, und wie in Oesterreich um ein Bedeutendes, die Zunahme der weiblichen Bevölkerung. In Frankreich ist die Differenz keine sehr große, ja es zeigt sich auch hier eine weit stärkere Zunahme der weiblichen Arbeiterschaft, als der weiblichen Bevölkerung, wenn wir der Berechnung die Zählungen von 1891 und 1896 zu Grunde legen.

Land Auf 100 männliche Personen der Zählung von 1891 kamen 1896463 Auf 100 weibliche Personen der Zählung von 1891 kamen 1896 Auf 100 Arbeiter der Zählung von 1891 kamen 1896 Auf 100 Arbeiterinnen der Zählung von 1891 kamen 1896
Frankreich 100 100,35 151 115

Für England ist es unmöglich, den Fortschritt der proletarischen Frauenarbeit allein festzustellen, weil nur die letzte Zählung eine soziale Schichtung kennt. Betrachten wir die gesamte erwerbsthätige weibliche Bevölkerung über zehn Jahr in ihrem Verhältnis zur weiblichen Bevölkerung im allgemeinen, so kann von einer wesentlichen Vermehrung nicht die Rede sein: 1881 waren von je 100 weiblichen Personen über zehn Jahr 34,05 erwerbsthätig, 1891 dagegen 34,42. Aber auch der Prozentsatz der männlichen Erwerbstätigen hat sich nicht verschoben, er betrug in beiden Zählungsperioden 83%.464

Das Verhältnis der männlichen und weiblichen Arbeiter zu einander und seine Verschiebung im Laufe der Zeit muß gleichfalls einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Folgende Tabelle giebt Aufschluß darüber:

Länder Zählungsperiode Männer Frauen Von 100 Arbeitern sind
Männer Frauen
Deutschland 1882 8020114 4408116 64,53 35,47
1895 9295082 5293277 63,65 36,35
Oesterreich 1880 3670338 3642864 50,19 49,81
1890 4363074 5310639 45,10 54,90
Frankreich465 1881 4376604 3635802 54,62 45,38
1891 4990635 3584518 59,36 40,64
1891 5563898 3735904 53,44 46,54
1896 8290204 4287006 65,86 34,14
England und Wales 1881 -- -- -- --
1891 5368965 3113256 63,30 36,70
Vereinigte Staaten 1880 7053702 2041466 77,56 22,44
1890 8735622 2864818 75,30 24,70

Mit Ausnahme von Frankreich wäre der Eindruck eines Zurückdrängens der Männer durch die Frauen hiernach der vorherrschende, wenn nicht aus der Tabelle auf Seite 248 schon hervorgegangen wäre, daß thatsächlich die Zunahme der männlichen Arbeiter mit der Zunahme der Bevölkerung gleichen Schritt hält, ja sie zum Teil übersteigt. Es handelt sich also wohl um eine andere Zusammensetzung, nicht aber um einen Rückgang der männlichen Arbeiter. Interessant ist bei vorliegender Tabelle das Bild, das Frankreich bietet. Auch nach der neuesten Zählung scheinen die Frauen den Männern bedeutend nachzustehen. Ein Blick auf die absoluten Zahlen der männlichen Arbeiter bringt die Erklärung dafür: danach sollen die Angestellten und Arbeiter im Laufe von nur fünf Jahren eine Zunahme von fast drei Millionen erfahren haben! Das ist, angesichts der minimalen Zunahme der Bevölkerung, selbst dann eine Unmöglichkeit, wenn in Betracht gezogen wird, daß die Zählung von 1896 die Kleinmeister (petits patrons) den Arbeitern zugerechnet hat, und es kann als das Wahrscheinlichste angenommen werden, daß die Statistik von 1891 einen großen Teil der Arbeiter nicht erfaßte. Ist das der Fall, so würde die Zusammensetzung der Arbeiter nach Geschlechtern eine andere werden.

Die starke Zunahme der proletarischen Frauenarbeit wird fast immer mit einer Verdrängung der Männerarbeit in Zusammenhang gebracht. Zum Beweise dafür beruft man sich auf die oft beobachtete, im vorigen Abschnitt auch von uns angeführte Thatsache, daß durch die Einführung neuer, leichter zu handhabender Maschinen in gewissen Fabrikationszweigen Frauen an Stelle der Männer treten. Ganz abgesehen davon, daß es auch Maschinen giebt,—z.B. die Setzmaschine,—die ihrerseits wieder die Frauenarbeit verdrängen, zeigt es sich an der Hand der Statistik, daß im allgemeinen von einem Ersatz der Arbeiter durch Arbeiterinnen kaum die Rede sein kann, es sich vielmehr um Verschiebungen handelt. Die gegenteilige Behauptung ist auch eines jener auf ungenügender Kenntnis der Thatsachen beruhenden Schlagworte der Frauenbewegung. Folgende Tabelle diene zum Beweis dafür.466 Es verblieben nämlich in der Stellung von berufslosen Familienangehörigen:

Von je 1000 Personen
in der Altersklasse
Deutschland Oesterreich
männlich weiblich männlich weiblich
unter 20 Jahr 742 812 655 691
von 20-30 Jahr 24 531 28 268
" 30-40 " 9 743 11 340
" 40-50 " 7 710 7 304
" 50-60 " 10 632 8 267
" 60-70 " 22 553 18 261
" 70 Jahr und darüber 106 469 54 253

Daraus geht hervor, daß in den für die Berufsarbeit entscheidenden Altersklassen kaum 1% Männer zum Eintritt in den Erwerb übrig bleibt. Man kann annehmen, daß dieses eine Prozent großenteils aus jenen physisch und moralisch Kranken besteht, die überhaupt von der Berufsarbeit ausgeschlossen sind, daß daher fast alle verfügbaren Männer zur Arbeit herangezogen wurden. Anders steht es mit den Frauen. Ihr Anteil an der Berufsarbeit fällt wesentlich in das 20. bis 30. Lebensjahr, aber auch hier ist noch fast die Hälfte der Frauen erwerbslos und diese Erwerbslosigkeit steigert sich erheblich in den Jahren, wo Mutter- und Hausfrauenpflichten die Frauen in Anspruch nehmen. Erst in späteren Jahren, zu einer Zeit, wo der Rücktritt der Männer in die Reihen der Berufslosen beginnt, wächst wieder, infolge der großen Zahl von Witwen, der Anteil der Frauen am Erwerbsleben. Jedenfalls bleiben in allen Altersklassen noch viele erwerbsfähige Frauen verfügbar, und aus ihren Reihen nimmt besonders die Industrie die ihr nötigen, aus der Männerwelt nicht zu deckenden Arbeitskräfte. Infolgedessen wird auf absehbare Zeit hinaus die proletarische Frauenarbeit im Verhältnis stärker zunehmen als die Männerarbeit, ohne daß diese durch jene gefährdet wird. Diese Auffassung kann scheinbar durch den Hinweis auf die große Zahl der Arbeitslosen entkräftet werden. Aber nur scheinbar! Denn die Arbeitslosigkeit entspringt wesentlich dem Saisoncharakter zahlreicher Berufsarten, auch die mangelhafte Organisation des Arbeitsmarkts spielt dabei eine Rolle, und Männer und Frauen werden gleicherweise von ihr heimgesucht.

Die Betrachtung der proletarischen Frauenarbeit verlangt aber auch ein näheres Eingehen auf ihre Beteiligung an den einzelnen Berufsabteilungen. Sie gestaltet sich im Verhältnis zu den Männern folgendermaßen:

Länder Zählungsperiode Landwirtschaft
Männer Frauen Von 100 Arbeitern sind
männlich weiblich
Deutschland 1882 3629959 2251860 61,71 38,29
Deutschland 1895 3239646 2388148 57,57 42,43
Oesterreich 1880 1646317 2088985 43,70 56,30
Oesterreich 1890 1962688 3652445 34,95 65,05
Frankreich (nur Arbeiter) 1881 1858131 1542407 54,67 45,33
Frankreich (nur Arbeiter) 1891 2120799 1452924 59,34 40,66
Frankreich (Arbeiter u. Angestellte) 1891 2166351 1482772 59,37 40,63
Frankreich (Arbeiter u. Angestellte) 1896 3818509 1487123 71,97 28,03
England und Wales 1881 807608 40346 95,26 4,74
England und Wales 1891 734984 24150 96,82 3,18
Vereinigte Staaten 1880 2208400 399309 84,69 15,31
Vereinigte Staaten 1890 2316399 363544 86,43 13,57
Länder Zählungsperiode Industrie
Männer Frauen Von 100 Arbeitern sind
männlich weiblich
Deutschland 1882 3551014 545229 86,69 13,31
Deutschland 1895 4963409 992302 83,35 16,65
Oesterreich 1880 1193265 449746 72,63 27,37
Oesterreich 1890 1558914 585692 72,69 27,31
Frankreich (nur Arbeiter) 1881 1869639 1161960 61,67 38,33
Frankreich (nur Arbeiter) 1891 2146156 1173061 64,72 35,28
Frankreich (Arbeiter u. Angestellte) 1891 2262222 1219217 64,98 35,02
Frankreich (Arbeiter u. Angestellte) 1896 3048030 1611078 65,42 34,58
England und Wales 1881        
England und Wales 1891 3926934 1466130 72,81 27,19
Vereinigte Staaten 1880 2878133 690798 80,65 19,35
Vereinigte Staaten 1890 4236760 1206807 77,83 22,17
Länder Zählungsperiode Handel und Verkehr
Männer Frauen Von 100 Arbeitern sind
männlich weiblich
Deutschland 1882 582885 144777 80,11 19,89
Deutschland 1895 868042 365005 70,40 29,60
Oesterreich 1880 131043 31039 80,86 19,14
Oesterreich 1890 189281 59246 76,16 23,84
Frankreich (nur Arbeiter) 1881 304605 119115 71,89 28,11
Frankreich (nur Arbeiter) 1891 497655 228656 68,52 31,48
Frankreich (Arbeiter u. Angestellte) 1891 909310 334038 73,10 26,90
Frankreich (Arbeiter u. Angestellte) 1896 1223919 527073 69,90 30,10
England und Wales 1881        
England und Wales 1891 638423 12556 98,07 1,93
Vereinigte Staaten 1880 91502 4803 95,90 4,10
Vereinigte Staaten 1890 127619 10027 92,72 7,28
Länder Zählungsperiode Persönlicher Dienst und Lohnarbeit
wechselnder Art
Männer Frauen Von 100 Arbeitern sind
männlich weiblich
Deutschland 1882 213746 183836 53,76 46,24
Deutschland 1895 198626 233865 45,91 54,09
Oesterreich 1880 495425 501500 49,70 50,30
Oesterreich 1890 620301 588169 51,23 48,77
Frankreich (nur Arbeiter) 1881        
Frankreich (nur Arbeiter) 1891        
Frankreich (Arbeiter u. Angestellte) 1891        
Frankreich (Arbeiter u. Angestellte) 1896        
England und Wales 1881 5728 95826 5,65 94,35
England und Wales 1891 10097 124253 7,50 92,50
Vereinigte Staaten 1880 1715733 70179 99,60 0,40
Vereinigte Staaten 1890 1828265 53096 99,72 0,28
Länder Zählungsperiode Häusliche Dienstboten
Männer Frauen Von 100 Arbeitern sind
männlich weiblich
Deutschland 1882 42510 1282414 3,20 96,80
Deutschland 1895 25359 1313957 1,89 98,11
Oesterreich 1880 204288 571594 26,53 73,67
Oesterreich 1890 31890 424387 6,99 93,01
Frankreich (nur Arbeiter) 1881 344229 812320 29,76 70,24
Frankreich (nur Arbeiter) 1891 226015 699877 24,30 75,70
Frankreich (Arbeiter u. Angestellte) 1891 226015 699877 24,30 75,70
Frankreich (Arbeiter u. Angestellte) 1896 199746 661732 23,19 76,81
England und Wales 1881 66262 1230406 5,11 94,89
England und Wales 1891 58527 1386167 4,06 95,94
Vereinigte Staaten 1880 159934 876377 15,43 84,57
Vereinigte Staaten 1890 226679 1231344 15,50 84,50

Es zeigt sich dabei, daß in der Landwirtschaft die Frauenarbeit, mit Ausnahme von Deutschland und Oesterreich, wesentlich abgenommen hat, eine Abnahme, die sich für England und Amerika auch in den absoluten Zahlen ausdrückt. In der Industrie ist ihre Zunahme in Deutschland und Amerika eine raschere als die Männerarbeit, während sie in Oesterreich und Frankreich von dieser überrannt wird, obwohl eine absolute Zunahme stattfand. Ganz bedeutend rascher wächst dagegen die Frauenarbeit im Handel und Verkehr und zwar gilt das für alle Länder. Für die Lohnarbeit wechselnder Art hat überall eine Verschiebung zu Gunsten der Männer stattgefunden, die sich in Amerika sogar auf die absoluten Zahlen erstreckt. Die weiblichen Dienstboten dagegen haben, mit Ausnahme von Amerika, rascher zugenommen als die männlichen, die, wieder mit Ausnahme von Amerika, überall an Zahl bedeutend zurückgingen. Eine absolute Verminderung fand in Oesterreich und Frankreich auch für die weiblichen Dienstboten statt. Diese Darstellung illustriert aber noch nicht genau genug die Gestaltung der proletarischen Arbeit in den einzelnen Berufsabteilungen. Das prozentuale Verhältnis des Wachstums zeigt am besten die Tabelle.

Zunahme resp. Abnahme der Arbeiter und Arbeiterinnen.

Länder Landwirtschaft Industrie Handel und Verkehr Lohnarbeit wechselnder Art Dienstboten
Auf 100
männliche weibliche männliche weibliche männliche weibliche männliche weibliche männliche weibliche
Arbeiter der ersten Zählungsperiode kommen in der zweiten
Deutschland 1882 bis 1890 89 106 140 182 149 253 108 127 60 103
Oesterreich 1880 bis 1890 119 175 131 130 144 191 125 117 16 72
Frankreich 1881 bis 1891 114 94 116 101 163 192 -- -- 66 86
Frankreich 1891 bis 1896 176 100 3/10 135 132 134 158 -- -- 87 95
Vereinigte Staaten 1880 bis 1890 105 92 113 176 139 209 106 76 142 141

Vergleichen wir diese Tabelle mit dem Wachstum der Bevölkerung, wie die Tabelle es wiedergiebt, so zeigt es sich, daß die proletarische Frauenarbeit in Industrie und Handel überall bedeutend rascher zugenommen hat als die Bevölkerung, daß die Landarbeiterinnen und die Dienstboten dagegen eine starke Abnahme zeigen, oder zum mindesten weit hinter dem prozentualen Wachstum der Bevölkerung zurückblieben. Die verschiedenartige Zusammensetzung innerhalb der weiblichen Arbeiterschaft während der letzten und der vorletzten Zählungsperiode giebt einen noch drastischeren Beweis dafür:

Länder Zählungsperiode Von 100 Arbeiterinnen waren beschäftigt in
Landwirtschaft Industrie Handel und Verkehr Lohnarbeit wechs. Art Häusliche Dienstboten
Deutschland 1882 51,08 12,37 3,29 4,17 29,09
1895 45,16 18,70 6,90 4,42 24,82
Oesterreich 1880 57,34 12,35 0,85 13,77 15,69
1890 68,78 11,03 1,12 11,08 7,99
Frankreich 1891 39,69 32,64 8,94 -- 18,73
1896 34,69 37,58 12,29 -- 15,44
Vereinigte Staaten 1880 19,56 32,84 0,24 3,44 42,92
1890 12,69 42,13 0,35 1,85 42,98

Die Verschiebung geht danach fast durchweg zu Gunsten der Handelsangestellten und der Industriearbeiterinnen vor sich.

In Bezug auf diese ist es nicht ohne Interesse, die Zählungen der Gewerbeaufsichtsbeamten zu Hilfe zu nehmen, obwohl sie immer nur einen beschränkten Kreis von Arbeitern umfassen. Nach den Berichten der deutschen Inspektoren hat sich die Zunahme der Industriearbeiterinnen folgendermaßen gestaltet:467

Zählungsperiode Weibliche Arbeiter
absolute Zahl Zunahme
absolut Prozent
1895 739755    
1896 781882 41,127 5,7
1897 822462 40,580 5,2
1898 859203 36,741 4,5
1899 884239 35,036 4,1

Wir sehen daraus, daß zwar die Zunahme alljährlich eine sehr starke ist, daß sie aber von Jahr zu Jahr an Intensität abnimmt. Ein Schluß auf eine rasche Zunahme der männlichen Arbeiter läßt sich daraus nicht ziehen, obwohl ein Vergleich aus Mangel an statistischem Material nicht möglich ist. Die Wahrscheinlichkeit aber spricht dafür, daß auch das Tempo des Wachstums der männlichen Arbeiter sich verlangsamt hat, weil die industrielle Entwicklung gleichfalls ruhiger vorschreitet. Die entsprechenden Zahlen für Frankreich,—so vorsichtig sie auch wegen der mangelhaften Berichterstattung aufgenommen werden müssen,—sind besonders merkwürdig. Es zeigt sich nämlich, wie nachstehende Tabelle angiebt, daß dem starken Wachstum von 15% zwischen 1894 und 1896 in den nächsten zwei Jahren ein empfindlicher Rückschlag folgte:

Zählungsperiode Weibliche Arbeiter Männliche Arbeiter
absolute Zu- resp. Abnahme absolute Zu- resp. Abnahme
Zahl absolut Prozent Zahl absolut Prozent
1894 732760     1722183    
1896 844911 112,151 15,9 1828403 106,220 6,2
1898 812591 -32,320 -3,9 1820979 -7,424 0,4

Es zeigt sich aber auch, daß für die Männer, wenn auch nicht in genau demselben Maß, doch das gleiche gilt.468

Die proletarische Frauenarbeit wird nun aber keineswegs allein durch die soziale Schicht der Arbeiterinnen erschöpft. Es giebt zweifellos auch unter den Selbständigen eine große Zahl proletarischer Existenzen, die sich allerdings nur an der Hand einer eingehenden Betriebs- und Gewerbezählung annähernd feststellen lassen und diese liegt nur für Deutschland vor.469 Wir müssen daher hierbei auf internationale Vergleichungen ganz verzichten. Wir können aber auch in Deutschland die Proletarier unter den Selbständigen nicht völlig erfassen, weil die Einteilung der Betriebe nach ihren Größenklassen uns daran verhindert: Sie werden nämlich nur in Alleinbetriebe und Betriebe von 2 bis 5, 6 bis 20, 21 und mehr Personen eingeteilt. Für unsere Zwecke müssen wir daher bei den Alleinbetrieben stehen bleiben, während Betriebe mit 2 Personen zweifellos noch einen proletarischen Charakter tragen. Um von der Verteilung, der Zu- resp. Abnahme der Frauen in den Alleinbetrieben ein klares Bild zu bekommen, muß die Zahl der Frauen in den Gehilfenbetrieben ihnen gegenübergestellt werden, wie es in folgender Tabelle geschieht:

Gewerbearten Frauen in Alleinbetrieben 1895 Ihre Zu- resp. Abnahme seit 1882 Frauen in Gehilfenbetrieben 1895 Ihre Zu- resp. Abnahme seit 1882
Gärtnerei, Tierzucht und Fischerei 708 285 17998 10505
Industrie, Bergbau, Baugewerbe 443333 -87753 1114986 479030
Handel, Verkehr, Gast- und Schankwirtschaft 145165 42500 617115 385591

Wir sehen daraus, daß die weiblichen Leiter von Alleinbetrieben nur in der Industrie erheblich abgenommen haben, ein Umstand, der, wie wir aus der Zunahme der Arbeiter in den Gehilfenbetrieben sehen, nur auf die Verschiebung zu Gunsten des Mittel- und Großbetriebs zurückzuführen ist. Eine Betrachtung der Gewerbearten, in denen das weibliche Geschlecht besonders stark vertreten ist, erläutert das Gesagte noch deutlicher:

Gewerbearten Frauen in Alleinbetrieben Zu- resp. Abnahme Frauen in Gehilfenbetrieben Zu- resp. Abnahme
Strickerei und Wirkerei 15472 -2324 28164 14950
Häkelei und Stickerei 6178 -336 6049 3413
Spitzen-Verfert., Weißzeugstickerei 7802 -8737 11532 7017
Näherei 185716 -58183 28078 3848
Schneiderei 89250 35227 84350 46746
Kleider- und Wäschekonfektion 585 -3886 35409 15946
Putzmacherei, künstl. Blumen 12429 -1150 28874 11213
Handschuh, Kravatten, Hosenträger 3995 -4109 7760 1754
Wäscherei, Plätterei 66029 -17662 27687 14057

Die Abnahme in den Alleinbetrieben wird fast überall durch die Zunahme in den Gehilfenbetrieben mehr als wett gemacht. Trotz dieser Konstellation, die im Interesse des Fortschritts wie in dem der Frauen selbst liegt, ist die Zahl der alleinstehenden Selbständigen immer noch eine außerordentlich hohe, wie aus folgender Tabelle hervorgeht:

Gewerbearten Von 100 selbständigen
Frauen sind
Von 100 selbständigen
Männern sind
Inhaber von Alleinbetrieben 84,4 50,0
     "        "    Gehilfenbetrieben 15,6 50,0
     " mit bis zu 5 Personen 13,9 40,5
     "   "  6-20 Personen 1,5 6,9
     "   "  21 und mehr Personen 0,2 2,6

Aus diesen Ziffern ist die gedrückte Lage der erwerbthätigen Frauen mit aller Deutlichkeit zu ersehen: Fast alle selbständigen Frauen arbeiten allein, d.h. sie sind fast ausnahmslos Proletarierinnen. Das zeigt sich noch deutlicher, wenn wir ins Auge fassen, daß, während die männlichen Alleinmeister sich auf viele Gewerbe verteilen und häufig die Stellung kleiner Handwerker einnehmen, bei den Frauen davon kaum die Rede ist. Ueber ein Fünftel von ihnen finden wir in der Hausindustrie, zwei Fünftel in der Bekleidung und Reinigung, 18,8% im Handel, 11,3% in der Textilindustrie, 4,8% in der Gast- und Schankwirtschaft, 3,4 % in sonstigen Gewerben. Diese noch dazu auf so wenige Gewerbe sich konzentrierende Vereinzelung der Frauen ist ein schweres Hindernis auf dem Wege zu besseren Arbeitsbedingungen.

In der Landwirtschaft ist das äußere Bild ein ähnliches. Rechnen wir die Selbständigen, soweit sie ein Areal von unter 2 bis 5 ha bewirtschaften, zu den Proletariern, so sind von den selbständigen Landwirtinnen nicht weniger als drei Viertel Arbeiterinnen in unserm Sinne. Nachstehende Tabelle giebt die genaueren Zahlen:

Areal Selbständige in der Landwirtschaft Von je 100
Selbständigen
sind weiblich
Absolut in Prozenten
Männer Frauen Männer Frauen
unter 2 ha 248209 177088 15,96 52,24 33,71
2 bis 5  " 604562 74565 27,70 22,00 10,98
5   " 10 " 501482 40059 22,98 11,82 7,40
10 " 50 " 636275 41167 29,15 12,14 6,08
50 " 100 " 62920 4182 2,88 1,23 6,23
100 und mehr ha 28921 1918 1,33 0,57 6,21

Ueber die Zu- resp. Abnahme läßt sich leider nichts Genaueres, nach Geschlechtern gesondert, feststellen. Im allgemeinen aber kann, obwohl ein schwacher Rückgang der betreffenden Betriebe stattfand,—von 76,63% auf 76,51%,—angenommen werden, daß wenigstens die Zahl der selbständigen Inhaberinnen von Zwergbetrieben zugenommen hat; man kann darunter nämlich meist solche Frauen verstehen, die an den Grenzen der Industriestädte sogenannte "Lauben" besitzen, und hier im kleinsten Maß Gemüse, Blumen und Obst ziehen. Im Gegensatz zur Industrie, wäre diese Vermehrung von Alleinbetrieben freudig zu begrüßen, weil sie der Gesundheit der Frauen und Kinder zu Gute kommt. Auch im Handel, wo die von Frauen geleiteten Alleinbetriebe um 41% zugenommen, die von Männern geleiteten dagegen um 5% abgenommen haben, sind die Folgen keine schädlichen, die Ursachen aber sind dieselben, wie die für die steigende Erwerbsthätigkeit der Frauen überhaupt: Not, und die durch die Erträgnisse des männlichen Erwerbs nicht zu deckenden gesteigerten Bedürfnisse.

Wie sehr die Thatsache, daß das Haupt der Familie sie nicht allein ernähren kann, ins Gewicht fällt, beweist ein Blick auf eine andere Seite der Frauenarbeit: die Zahl der mithelfenden Familienangehörigen. Sie für alle Berufsabteilungen festgestellt zu haben, ist bisher allein das Verdienst der deutschen Berufsstatistik von 1895. Das Ergebnis ist, daß, während fast sämtliche männliche Arbeiter,—99,2%,—Berufsarbeiter sind, von den weiblichen mehr als ein Fünftel zu den helfenden Familiengliedern gehören. Das genauere Verhältnis ist, auch unter Bezugnahme auf die Größe der Betriebe, dieses:

Berufsarten Von 100 berufsmäßigen Arbeitern
sind weiblich in Betrieben
Von 100 mithelfenden Familienangehörigen
sind weiblich in Betrieben
bis 5
Personen
6 bis 20
Personen
über 20
Personen
bis 5
Personen
6 bis 20
Personen
über 20
Personen
Landwirtschaft 14,3 25,6 19,9 76,5 85,6 85,7
Industrie 9,8 15,2 19,9 84,4 77,9 44,2
Handel und Verkehr 44,0 34,0 20,2 92,9 85,9 79,7
im ganzen 18,9 19,5 20,0 90,2 82,0 56,0

Die Lehre, die sich aus dieser Tabelle ziehen läßt, ist außerordentlich wichtig für die Erkenntnis der proletarischen Frauenarbeit und dessen, was ihr Not thut, will man sie aus ihrer untergeordneten Stellung emporheben: in den kleinen Betrieben finden sich die wenigsten berufsmäßigen Arbeiterinnen,—besonders hervorstechend ist das Verhältnis in der Industrie,—und fast alle mithelfenden Familienangehörigen sind hier Frauen. Demnach bedeutet die Entwicklung des Großbetriebs eine Förderung der berufsmäßigen proletarischen Frauenarbeit, der jetzt noch, und zwar wesentlich in den Kleinbetrieben, eine große Zahl mithelfender weiblicher Familienmitglieder gegenüber steht. Gegenüber in jedem Sinn: denn diese in und durch die Familie ausgebeuteten Kräfte sind die natürlichen Feinde der aufstrebenden weiblichen Arbeiterschaft, sie helfen den Kleinbetrieb erhalten, und hindern die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ebenso wie die Erhöhung der weiblichen Arbeitsleistung, weil sie, statt ganz auf sich angewiesen zu sein, an der Familie einen Rückhalt haben.

Als allgemeine Ergebnisse unserer bisherigen Berechnungen läßt sich feststellen, daß die proletarische Frauenarbeit im allgemeinen in rascherem Tempo zugenommen hat, als die Männerarbeit und viel schneller gewachsen ist, als die weibliche Bevölkerung. Nur in Zeiten wirtschaftlichen Niedergangs kann von einem Verdrängen der männlichen Arbeiter die Rede sein. Unter normalen Verhältnissen zeigt sich dagegen, daß durch die Entwicklung der proletarischen Arbeitsgelegenheiten, besonders in der Industrie, die männlichen Arbeitskräfte großenteils erschöpft wurden und die Heranziehung weiblicher unausbleiblich ist. Sie erfolgt in um so stärkerem Maße, als Frauen zur Verfügung stehen. Bis jetzt allerdings bedeutet dieses Nachrücken der weiblichen Reservearmee zugleich ein Einrücken in untergeordnete Stellungen und Betriebsarten. Eine wirtschaftliche Entwicklung in nur annähernd ähnlichem Tempo wie die jetzige vorausgesetzt, ist aber nicht nur auf ein weiteres numerisches Wachstum der Frauenarbeit, sondern auch auf ihr Emporsteigen zu höherem wirtschaftlichen Wert zu rechnen. Das Wachstum an sich ist als nichts Unnatürliches anzusehen oder zu beklagen, es liegt vielmehr durchaus auf dem Wege normaler Evolution. Die schweren Schäden, die sie mit sich bringt, sind nicht die Folgen der Frauenarbeit überhaupt, sondern vielmehr die Folgen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen.

Aber nicht nur die Frage des Wachstums der Frauenarbeit und ihrer Position innerhalb der allgemeinen proletarischen Arbeit bedurfte eingehender Erörterung, auch ihre Verteilung auf die Berufsarten ist von ganz besonderem Interesse, und zwar wesentlich im Hinblick auf die Industrie. Folgende Zusammenstellung derjenigen Berufsarten, in denen die meisten Frauen beschäftigt sind, giebt Aufschluß darüber:

Die wichtigsten Frauenberufe in der Industrie.470

Gewerbearten Deutschland Oesterreich England u. Wales Vereingte Staaten Frankreich Belgien
Zahl der Arbeite-
rinnen
Von 100 Arbeitern beiderlei Gesch- lechts sind weibl. Zahl der Arbeite-
rinnen
Von 100 Arbeitern beiderlei Gesch- lechts sind weibl. Zahl der Arbeite-
rinnen
Von 100 Arbeitern beiderlei Gesch- lechts sind weibl. Zahl der Arbeite-
rinnen
Von 100 Arbeitern beiderlei Gesch- lechts sind weibl. Zahl der Arbeite-
rinnen
Von 100 Arbeitern beiderlei Gesch- lechts sind weibl. Zahl der Arbeite-
rinnen
Von 100 Arbeitern beiderlei Gesch- lechts sind weibl.
Kleider- und Wäschekonfektion 27453 83,38 59923 93,58 38812 95,83 304303 98,08 976161 88,50 44324 66,06
Schneiderinnen 61480 31,66 43678 35,72 82667 48,89 63809 34,42
Näherinnen 97979 100,00 257408 98,80 146043 97,33
Putzmacherinnen 16517 98,33 7388 89,04 60087 99,35
Korsettnäherinnen 5663 88,80 -- -- 5800 88,78
Handschuh-, Kravatten- und Hosenträger- fabrikation 6428 54,45 7863 63,26 9007 78,50 8675 57,28 3043 52,20
Hutfabrikation und Kürschnerei 7659 31,24 5070 30,28 16392 45,74 6694 23,71 1052 23,88
Blumen- und Federn- fabrikation 8227 87,32 -- -- 6174 88,76 2543 83,48 -- --
Schuhfabrikation 11537 7,03 8774 6,54 43671 22,93 33677 15,77 -- -- 3154 11,76
Stroh-, Bast- und Holzflechterei, Strohhüte 7297 32,50 -- -- 11227 54,58 2423 66,09 -- -- -- --
Spitzen- fabrikation, Stickerei und Häkelei 12376 70,34 18030 75,35 6945 87,57 4435 84,38 483393 52,18 95944 62,80
Strickerei und Wirkerei 25325 54,59 8639 62,35 29111 63,29 20810 70,40
Posamenten- fabrikation 9974 52,07 5001 67,72 19634 62,47 -- --
Spinnerei, Hechelei, Haspelei 103350 59,76 31586 55,46 540832 59,82 202848 49,72
Weberei 175918 48,47 116034 43,01
Färberei und Bleicherei 22551 29,96 4494 23,60 5167 11,75 3246 15,52 1285 21,88
Gummi-, Guttapercha-, und Kautschuk- fabrikation 3532 29,31 308 35,16 4112 40,22 6456 39,95 23370 35,76 306 53,11
Buchbinderei und Kartonage 15010 32,22 3242 33,70 30234 71,15 24603 59,11 -- --
Papierfabrikation 22352 33,70 6362 40,12 13101 39,79 2961 13,57 3043 35,60
Setzer, Drucker, Lithographen und Schriftgießer 13071 13,93 1966 15,72 4737 5,46 12054 10,32 14720 19,58 745 7,30
Bäcker und Konditoren 23740 14,10 6617 9,40 26358 28,56 7961 23,57 43795 13,98 228 2,15
Herstellung vegetabilischer Nahrungsmittel 13142 28,60 7916 27,54 5228 5,36 2130 10,12 -- --
Animalische Nahrungsmittel 18140 15,20 6192 12,36 26022 29,54 -- --
Tabakfabrikation 65286 53,75 16985 89,01 12574 60,41 27997 25,08 -- -- 7710 33,83
Ziegelei, Thonröhren- fabrikation 12925 7,45 7785 68,10 2601 6,27 144 0,24 -- -- 1176 19.90
Steingut-, Porzellan- fabrikation 11204 27,22 4552 31,47 21679 39,28 -- -- -- --
Glasbläserei 5095 12,12 11882 32,57 2086 8,80 1710 0,50 -- -- 3174 11,20
Verarbeitung edler Metalle 9737 30,55 1222 14,81 3156 16,54 3349 16,53 7209 31,95 -- --
Zinnwaren- fabrikation 7027 13,48 106 20,78 6466 15,10 899 1,62 -- -- -- --
Nägelfabrikation 1685 12,78 1152 16,36 4690 50,52 477 10,41 -- -- -- --
Näh- und Stecknadeln, Stahlfedern 2912 26,98 -- -- 5220 68,19 -- -- -- -- -- --
Besen- und Bürstenmacher 5608 30,07 758 25,68 5945 80,56 1166 11,53 -- -- -- --
Schirmmacher und Stockarbeiter 4907 15,49 4086 53,13 1938 56,95 -- -- -- --
Möbelfabrikation und Tischlerei 1760 0,67 5946 7,73 10921 15,18 1748 6,81 -- -- 1040 8,73
Andere Industrie- arbeiter 6459 23,23 60164 48,64 40843 5,64 15908 20,74 -- -- 8769 86,59

Sie zeigt deutlich, daß die Konzentration der Frauenarbeit auf bestimmte Berufe eine um so stärkere ist, je fortgeschrittner die industrielle Entwicklung des betreffenden Landes sich darstellt. Nehmen wir z.B. die Spitzenfabrikation, Stickerei und Häkelei: Deutschland zählt 70 %, England dagegen 88 % Arbeiterinnen; oder die Buchbinderei und Kartonage, in der in Deutschland 32 %, in Oesterreich 33 %, in England 71 % Arbeiterinnen beschäftigt werden. Besonders charakteristisch ist auch die Möbeltischlerei: Deutschland zählt darin wenig über 1/2 %, England 15, Amerika 7 % Frauen. Umgekehrt zeigt es sich, daß in anderen Berufen die Frauenarbeit in den industriell vorgeschrittenen Ländern sehr geringen Anteil an ihnen hat. Als Beispiel diene die Glasbläserei: Oesterreich zählt 32 %, Deutschland 12, England 8 und Amerika 1/2 % Arbeiterinnen, oder die Setzerei und Druckerei, in der Oesterreich 16, Deutschland 14, England nur 5 % weibliche Arbeiter beschäftigt. So viele Umstände auch sonst noch bei der Zusammensetzung der Arbeiter nach Geschlechtern mitsprechen, so scheint doch festzustehen, daß die allgemeine Tendenz eine Differenzierung nach Berufen bevorzugt, und das wachsende Eindringen der Frauen in bestimmte Berufe mit einem Rückgang der weiblichen Arbeiterschaft in anderen Berufen Hand in Hand geht, daß sich also nach und nach bestimmte fast ausschließlich von Frauen und andere fast ausschließlich von Männern besetzte Berufe herausbilden werden.

Als Frauenberufe in oben genanntem Sinn sind schon jetzt die der Konfektion, der Näherei, der Putzmacherei, der Blumen-, Federn- und Spitzenfabrikation anzusehen; die Buchbinderei und Kartonage, die Papier-, die Guttapercha- und die Kautschukfabrikation versprechen Frauenberufe zu werden. Die Gründe dieser sich immer stärker ausprägenden Differenzierung der Geschlechter in der Berufsthätigkeit liegen teils in ihrer verschiedenen geistigen und körperlichen Veranlagung, teils in dem Umstand, daß bestimmte wohlfeile Industrieerzeugnisse die Anstellung ungelernter, d.h. möglichst billiger Arbeitskräfte notwendig machen. Was die Veranlagung betrifft, die an dieser Stelle ausschließlich in Betracht gezogen werden soll, weil der zweite Punkt die Arbeitsbedingungen berührt, die nicht hierher gehören, so ist die Geschicklichkeit und Gelenkigkeit der Finger ein wesentliches Moment, das die Frau für alle Thätigkeiten prädestiniert, die in das Bereich der feinen Handarbeit fallen. Die Konfektion, die Stickerei, die Spitzenfabrikation u.a.m. gehören daher ebensowohl hierher, wie die Spinnerei und Weberei, solange sie keine großen Körperkräfte erfordern; auch zur Kartonage sind Frauen infolgedessen besonders befähigt. Aber auch negative Eigenschaften gereichen ihnen zum Vorteil, so z.B. der Mangel an Muskelkraft, auf Grund dessen sie überall dort die männlichen Arbeiter verdrängen, wo die Maschine die menschliche Kraft ersetzt. Negativ sind im wesentlichen auch die geistigen Eigenschaften, die die Frauen in bestimmte Arbeitszweige hineintreiben. So werden sie durch ihren Mangel an geistiger Schulung und technischer Vorbildung für alle diejenigen Arbeiten gewählt, die ungelernte Arbeiter im allgemeinen gebrauchen können und die fast stets zu beobachtende Schwierigkeit, sich zu konzentrieren, d.h. alle Gedanken auf eine Arbeit zu richten, ist die Ursache, daß rein mechanische Thätigkeiten ihnen mit Vorliebe überlassen werden. Diese negativen sowohl körperlichen als geistigen Fähigkeiten aber sind ohne Ausnahme das traurige Resultat der gänzlichen Vernachlässigung, unter der das weibliche Geschlecht leidet, und das die Armen stets besonders hart getroffen hat. Aber auch die Geschicklichkeit und Gelenkigkeit der Finger sind die Folge der Erziehung und Gewohnheit. Die Hände des Mannes härteten sich, sie wurden breit und stark infolge der Arbeiten, die er von Urzeiten an verrichtete, die des Weibes wurden zarter, schmaler und gewandter, weil alle feineren Arbeiten meistens ihr überlassen blieben. Von größtem Einfluß hierauf war alle Art der Nadelarbeit. Sie war und ist es aber auch, die den weiblichen Geist ungünstig beeinflußte, indem sie die Zerfahrenheit und Gedankenlosigkeit unterstützt hat; nichts ermöglicht mehr ein Umherschweifen der Gedanken, als alles, was unter der Bezeichnung "weibliche Handarbeit" verstanden wird. Die Einführung des maschinenmäßigen Betriebs, der, selbst in seiner einfachsten Form, der Nähmaschine, ein gewisses Maß von Aufmerksamkeit erfordert, ist daher auch von diesem Standpunkt aus betrachtet, ein Vorteil für die Frauen. Würde mit seiner weiteren Entwicklung eine geistige und körperliche Ausbildung, die der der Männer entspricht, Hand in Hand gehen, so wäre zu erwarten, daß nach Jahrhunderten der Wirksamkeit all dieser Einflüsse die genannten positiven und negativen Eigenschaften des weiblichen Geschlechts eine wesentliche Umwandlung erfahren könnten. Das scheint unserer vorhin ausgesprochenen Ansicht von einer immer schärferen Differenzierung der Geschlechter in Bezug auf ihre Berufsarbeiten zu widersprechen, während es sie thatsächlich nur bestätigt. Denn erst die Beseitigung anerzogener Eigenschaften wird den natürlichen zur Entwicklung verhelfen und zwar dürfte sich dabei folgendes herausstellen: in Bezug auf ihre Körperkräfte werden die Geschlechter sich einander nähern, weil einerseits die bisher fast ungenutzten des Weibes ausgebildet werden, andererseits die starke Muskelkraft erfordernden Arbeitsweisen durch die Maschine ihre Existenzberechtigung mehr und mehr verlieren, der Mann daher durch Mangel an Uebung notwendig an Kraft verlieren wird. Die geistigen Kapazitäten der Geschlechter dagegen werden sich in durchaus verschiedener Richtung entwickeln und die Differenzierung in den Berufen wird infolgedessen nicht wie heute auf ihre körperlichen, sondern vielmehr auf ihre geistigen Eigenschaften zurückzuführen sein.

Kehren wir nach dieser Abschweifung in das Gebiet der Hypothesen zu den Thatsachen zurück. Da ist es nun notwendig ein wichtiges, weit ausgedehntes Gebiet der Frauenarbeit zu beleuchten, das großenteils noch arg im Dunkel liegt: die Hausindustrie.

Deutschland und Belgien gebührt bis jetzt das Verdienst, eine Statistik der Hausindustrie unternommen zu haben. Natürlich ist sie eine unvollkommene geblieben, weil gerade die in ihr beschäftigten Personen außerordentlich schwer zu erfassen sind. Wenn daher auch mit Recht angenommen werden kann, daß die gewonnenen Zahlen viel zu niedrige sind, so ist der Vergleich zwischen den Resultaten der beiden letzten Zählungen in Deutschland insofern zuverlässig, als ihre Methoden die gleichen waren. Es zeigt sich danach, daß die Hausindustriellen im allgemeinen abgenommen haben, und zwar sind sie, nach den Angaben der Arbeiter, bei der Gewerbezählung von 476080 im Jahre 1882 auf 460085 im Jahre 1895, nach den Angaben der Unternehmer von 544980 auf 490711 zurückgegangen; die Betriebe dagegen, die Arbeiter in der Hausindustrie beschäftigen, sind von 19209 auf 22307 angewachsen. Eine Betrachtung der einzelnen Gewerbearten führt jedoch zu dem Resultat, daß die Abnahme sich nicht auf alle gleichmäßig verteilt, daß vielmehr bedeutende Abnahmen auf der einen Seite von starken Zunahmen auf der anderen begleitet werden.471 Eine Zusammenstellung dieser Gewerbearten, je nach der Verschiedenheit ihrer Entwicklung, führt zu folgenden Resultaten:

Gewerbearten mit Verminderungstendenz.

Gewerbearten Seit 1882 haben abgenommen
Betriebe um Personenzahl um
Zeugschmiede, Scherenschleifer, Feilenhauer 2006 4044
Seiden- und Shoddyspinnerei 2037 2922
Baumwollspinnerei 4067 3645
Seidenweberei 20000 34381
Leinenweberei 10660 14667
Baumwollenweberei 18859 19089
Weberei von gemischten Waren 5811 4895
Strickerei und Wirkerei 7026 12768
Häkelei und Stickerei 1251 549
Posamentenfabrikation 73 2098
Strohhutfabrikation und Strohflechterei 4185 2836
Näherinnen 12391 11502
Handschuhmacherei, Kravattenfabrikation 4087 3653
 

92483 117049

Gewerbearten mit Vermehrungstendenz.

Gewerbearten Seit 1882 haben zugenommen
Betriebe um Personenzahl um
Grobschmiede 1394 2638
Schlosser 1126 2903
Stellmacher 986 1519
Musikinstrumente 1383 1955
Wollenweberei 645 4072
Gummi- und Haarflechterei 1712 889
Spitzenverfertigung und Weißzeugstickerei 2091 5560
Sattlerei, Spielwaren aus Leder 1041 1673
Verfertigung grober Holzwaren 530 634
Tischlerei und Parkettfabrikation 3934 9338
Korbmacherei 3903 6007
Dreh- und Schnitzwaren 1805 3526
Tabakfabrikation 3400 6949
Schneiderei 17268 30106
Konfektion 382 885
Putzmacherei 376 96
Schuhmacherei 7099 7765
Wäscherei 1353 2388
 

50228 88883

Die Betrachtung dieser Tabellen zeigt, daß diejenige Art der Hausindustrie, die als eine Fortsetzung der alten handwerksmäßigen Organisation angesehen werden kann, im allgemeinen im Absterben begriffen ist. Wenn z.B. auch, was im ersten Augenblick überraschend wirkt, die Zahl der Näherinnen abnimmt, so ist das wohl im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß sie sich in Werkstatthausindustrielle umgewandelt haben. Das beweist folgende Zusammenstellung: Es wurden Näherinnen gezählt in Betrieben mit

zwei Personen drei bis fünf Pers. sechs bis zehn Pers. zwei bis zehn Pers.
1882 6551 2321 793 9656
1895 11514 9247 2456 23247

Diese Tendenz zur Zusammenfassung der früher vereinzelt arbeitenden Näherinnen in Werkstätten ist im wesentlichen auf die Wohnungsverhältnisse zurückzuführen. Die Ausgaben für Miete werden geringer, wenn der Arbeitsraum erspart und eine bloße Schlafstelle dafür eingetauscht wird.

Was die Vermehrung der hausindustriellen Betriebe und der darin beschäftigten Personen betrifft, so hängt sie fast ohne Ausnahme mit der Entwicklung einer durchaus modernen Form der Hausindustrie zusammen, die zugleich die allein lebensfähige ist: die Werkstattarbeit mit dem Zwischenmeister, an der Spitze, der zwischen dem Verleger und dem Arbeiter die Vermittlung übernimmt. In der Konfektionsindustrie hat sich diese Organisation am vollendetsten herausgebildet, eine Industrie, in der, wie [die] Tabelle [oben, Die wichtigsten Frauenberufe in der Industrie] zeigt, das weibliche Geschlecht besonders stark vertreten ist.

Das Geschlechtsverhältnis in der deutschen Hausindustrie ist von besonderem Interesse. Im allgemeinen widerlegt es zunächst die übliche Meinung von einem Ueberwiegen der Frauen. Das Verhältnis ist dieses:472

1895 1882 1895
männliche weibliche Von je 100 Hausindustriellen sind
Hausindustrielle Männer Frauen Männer Frauen
256131 201853 56,3 43,7 55,9 44,1

Die Tendenz zum Wachstum der Frauenarbeit ist keine zufällige oder vorübergehende, sie hängt vielmehr eng mit der ganzen modernen Entwicklung der Hausindustrie zusammen, die mit darauf zurückzuführen ist, daß der Unternehmer durch Dezentralisation der Arbeiter Ersparnisse machen will. Er sucht die billigsten Arbeitskräfte und stößt dabei zuerst auf die Frauen. Sehen wir nun, in welchen Arbeitszweigen die Zunahme der Frauenarbeit am stärksten war:

Gewerbearten 1882 1895
Von je 100 Hausindustriellen
sind weiblich
Töpferei 7,9 29,9
Glasbläserei vor der Lampe 27,7 44,9
Gold- und Silberschlägerei 50,0 53,3
Gold- und Silberdrahtzieherei 80,3 86,9
Verfertigung von Spielwaren aus Metall, feinen Blei- und Zinnwaren 38,6 60,1
Erzeugung von Metalllegierungen 13,3 35,8
Blechwarenfabrikation 5,1 27,6
Fabrikation von Weberei- und Spinnereimaschinen 30,5 37,2
Verfertigung von Bleistiften 65,8 83,5
Leinenweberei 35,0 43,4
Baumwollweberei 25,9 43,3
Weberei von gemischten Waren 18,7 33,4
Gummi- und Haarflechterei und -Weberei 60,6 81,5
Strickerei und Wirkerei 29,0 50,3
Leinenbleicherei und -Färberei 19,4 50,9
Färberei und Bleicherei 19,7 21,2
Verfertigung von Papiermachéwaren 42,0 50,0
Buchbinderei und Kartonage 36,3 40,8
Sattlerei, Spielwaren aus Leder 32,7 44,7
Verfertigung von Dreh- und Schnitzwaren 6,7 13,2
Tabakfabrikation 30,3 45,2
Putzmacherei 93,8 99,8
Hutmacherei und Filzwaren 34,8 36,3
Verfertigung von Korsetts 67,1 94,8

Aus dieser Tabelle geht deutlich hervor, daß eine Verschiebung zu Gunsten der hausindustriellen Frauenarbeit in sehr vielen Fällen dort stattfindet, wo es sich um alte, absterbende Formen der Hausindustrie handelt. Sie nimmt die verlassene, dem Untergang geweihte Männerarbeit auf, und ist in ihrem verzweifelten Existenzkampf ein Hemmschuh der Entwicklung. Den schlagendsten Beweis dafür liefert die Textilindustrie. Hier, wo die Maschine mehr und mehr in Funktion tritt, zeigt sich ein Rückgang der Hausindustrie von 285102 auf 195780 Personen; allein von den 43000 Hauswebern im Jahre 1882 sind 34000 im Jahre 1895 weniger gezählt worden. Trotz dieses Rückgangs zeigt die Frauenarbeit im Verhältnis zur Männerarbeit wesentliche Fortschritte. Sie verlängert den Todeskampf der Textilhausindustrie. Der Umstand, daß dem Unternehmertum eine Armee von Frauen zu Gebote steht, die sich herbeiläßt, gegen Hungerlöhne zu Hause zu arbeiten, verhindert die Entwicklung der Hausindustrie zur Großindustrie, wie sie andernfalls heute schon möglich wäre. Das sehen wir unter anderem bei der Tabakfabrikation und der Buchbinderei und Kartonage. Der Maschinenbetrieb könnte an Stelle des Handbetriebs treten und der Hausindustrie wenigstens in ihrer schlimmsten Form den Todesstoß versetzen. Das gilt auch in beschränkterem Maße von der Nähmaschinenarbeit in jeder Form: die Einführung motorisch betriebener Nähmaschinen scheitert wesentlich an der Billigkeit weiblicher Arbeitskraft. Die Maschine in ihrer höchsten Vollendung, der mechanisch funktionierenden, ist fast der einzige Gegner, der die Hausindustrie zu besiegen im stände ist. Außerhalb ihres Eroberungsgebiets giebt es keine fühlbare Aufsaugung durch die Fabrik.473

Unter den übrigen hier in Betracht kommenden Ländern hat zweifellos Oesterreich eine besonders hohe Zahl von Hausindustriellen zu verzeichnen. Es fehlt aber an einer zusammenfassenden Statistik. Neuerdings sind Spezialberichte der Gewerbeinspektoren erschienen, die aber noch nicht vollendet vorliegen. Der erste Band474 behandelt nur Böhmen und giebt in Bezug auf die Statistik sehr unzureichende Aufschlüsse. Im Vorwort betont das Handelsministerium selbst die unübersteiglichen Hindernisse, die einer genauen zahlenmäßigen Darstellung entgegenstehen: Mißtrauen der Unternehmer sowohl wie der Arbeiter, die als den Zweck der Nachfragen eine schärfere Besteuerung vermuten, Unklarheit des Begriffs der Hausindustrie u.a.m., lauter Gründe, die auch die deutsche Statistik als ungenügend kennzeichnen ließen. Nur ein Aufsichtsbezirk, der Budweiser, hat eine Statistik aufzunehmen sich entschlossen. Danach waren Heimarbeiter beschäftigt:

Heimarbeiter im Budweiser Bezirk

männlich weiblich mithelfende Familienangehörige im ganzen
5231 6107 4317 15655

Die Zahl der Frauen überwiegt danach die der Männer um fast tausend und ist insofern noch zu niedrig gegriffen, als unter den "mithelfenden Familienangehörigen" sich neben den Kindern zweifellos mehr Frauen als Männer befinden. Besonders stark sind die Frauen in Oesterreich in der Spitzenindustrie, der Glasperlenerzeugung, der Strohflechterei und der noch vielfach ganz im alten Stil betriebenen Spinnerei und Weberei beschäftigt. An Zahlen fehlt es, wie gesagt. Selbst die hypothetische Berechnung der Brünner Handelskammer, die auf einer Kombination der Angaben der Genossenschafts- und der Unfallversicherungsstatistik beruht, und 760522 hausindustrielle Arbeiter, d.h. 34 % aller Arbeiter, feststellt475, kann nur ungenau sein und bleibt jedenfalls hinter der Wirklichkeit zurück.

Frankreichs Hausindustrie ist auch eine weitverbreitete, und ihre zahlenmäßige Erfassung eine ganz unzuverlässige. Für die Frauen kommt im wesentlichen die Seiden- und die Spitzenindustrie, die Näherei, Schneiderei, die Handschuhnäherei und die Verfertigung der sogenannten Articles de Paris in Betracht. Im Departement Rhône wurden noch gegen 20000 Handwebstühle für Seidenwaren gezählt, die eine noch größere Zahl von Arbeitern für die erste Bearbeitung der rohen Seide zur Voraussetzung haben und diese sind meist Frauen. Die Spitzenindustrie beschäftigt vielleicht heute noch eine viertel Million Arbeiterinnen. In der Schneiderei beschäftigt allein Paris 72 % Frauen, in der Handschuhnäherei 57 %, in der Herstellung von Articles de Paris 80 %, fast lauter Hausindustrielle.

England hat infolge seiner industriellen Entwicklung mit der alten Form der Hausindustrie schon gründlich aufgeräumt. Dagegen hat die moderne sich rasch entwickelt. Sie umfaßt hauptsächlich die Konfektionsindustrie und die Schuhmacherei. Eine statistische Darstellung fehlt so gut wie vollständig. Für Amerika gilt dasselbe. Auch hier ist die Konfektionsindustrie das wichtigste Glied der Hausindustrie, die ihre Ausbreitung wesentlich der Einwanderung verdankt und sich von dem elendesten und schwächsten Menschenmaterial nährt, das Europa abstößt. Ueber ihre Zunahme giebt folgende, auf Illinois bezügliche Tabelle Aufklärung:476

Zählungsperiode Werkstätten Männer Frauen Kinder Im ganzen
1893 704 2611 3617 595 6823
1894 1413 4469 5912 721 11101
1895 1715 5817 7780 1307 14904
1896 2378 6383 7181 1188 14752

Mit Ausnahme des letzten Jahres zeigt die Frauenarbeit eine raschere Zunahme als die Männerarbeit, der gegenüber sie auch absolut im Uebergewicht ist. Die Abnahme des letzten Jahres erklärt sich teils aus der strengeren Handhabung der Gesetze, teils daraus, daß es sich bei den vorliegenden Zahlen nur um Werkstättenarbeiter handelt, die vereinzelten Heimarbeiter dagegen nicht eingerechnet wurden. Je mehr nun die Gesetzgebung in die Werkstätten eingreift, wobei es sich fast immer um den Schutz der Frauen und Kinder handelt, um so mehr werden diese sich in die Heimarbeit zurückziehen müssen.

Die belgische Berufszählung von 1896477—die erste, die sich hier mit der Frage beschäftigte—teilt alle Arbeiter in zwei große Kategorien ein: 1.) Die in Fabriken, Werkstätten u.s.w. arbeiten; 2.) die bei sich zu Hause auf Rechnung von Fabrikanten oder Kaufleuten erwerbsthätig sind. Das heißt mit anderen Worten, daß nur die eigentlichen Heimarbeiter als Hausindustrielle angesehen werden. Die allgemeinen Ergebnisse der nach diesen Grundsätzen erfolgten Erhebung waren folgende:

Es waren beschäftigt Von 100 Arbeitern
waren weiblich
Männer Frauen
In Fabriken, Werkstätten u.s.w. 588248 115981 16,47
Zu Hause 41689 77058 64,89
Im ganzen 629937 193039 23,43

Die Teilnahme der Frauen an der Heimarbeit ist danach viel bedeutender als die der Männer und beträchtlich größer als der Anteil der Arbeiterinnen an der Fabrikarbeit im Verhältnis zu dem der Männer. Die wichtigsten Berufszweige der belgischen Heimarbeiterinnen sind:

Spitzenarbeiterinnen 49158
Kleiderkonfektion 7166
Handschuhfabrikation 3477
Strohflechterei für Hüte 2611
Wollenweberei und Spinnerei 2458
Leinenweberei und Spinnerei 2383
Strickerei 2376
Schuhmacherei 1437

Die große Zahl der Spitzenarbeiterinnen fällt hier besonders ins Auge. Sie ist um so bemerkenswerter, als ihr allergrößter Teil, nämlich über 47000, auf dem Lande leben. Die Vervollkommnung der Maschinenspitze ist aber jetzt schon eine gefährliche Konkurrenz, sie kann nach und nach zum Mittel werden, das Land zu Gunsten der Industriestädte zu entvölkern.

Die einschneidende Bedeutung der Hausindustrie in Bezug auf die erwerbsthätigen Frauen scheint nach alledem erwiesen zu sein. Sie würde weit schneller ihren verdienten Untergang entgegen gehen, wenn nicht gerade die Frauen sie zäh am Leben erhielten, worin sie von den Unternehmern—allein die Zunahme der hausindustriellen Betriebe in Deutschland spricht dafür—unterstützt werden. Die Gründe dafür sind teils in dem Mangel an Bewegungsfreiheit zu suchen, unter dem die an Haus und Kinder gefesselte Frau zu leiden hat und die den aufklärenden Ideen den Zugang zu ihr verschließen, teils in dem Bestreben des profitgierigen Unternehmertums, Ersparnisse an Material, Arbeitsräumen, Heizung, Beleuchtung etc. zu machen und die Arbeiterschutzgesetze zu umgehen. Beweis dafür ist unter anderem, daß in dem industriell fortgeschrittensten Land, England, die Hausindustrie den geringsten und in einem der zurückgebliebenen Länder z.B. in Oesterreich, allem Anschein nach den größten Umfang aufweist. Daraus geht aber auch klar hervor, daß die fortschreitende Entwicklung die Hausindustrie in ihrer gegenwärtigen Form nach und nach vernichten wird.

Noch ein anderer Kreis von weiblichen Arbeitern verdient eine besondere Betrachtung: diejenigen nämlich, die in persönlichen oder häuslichen Diensten stehen, und zu denen, außer den Dienstboten, die Aufwartefrauen, Köche etc., die Wäscherinnen und die Kellnerinnen gehören. Ihre Zahl ist folgende:

Berufsarten Deutschland Oesterreich England und Wales Vereinigte Staaten
Häusliche Dienstboten 1313957 424387 1386167 1302728
Aufwartefrauen, Köche u.s.w. 182769 75533 124253 3444
Wäscherinnen 129513 -- 185246 216631
Kellnerinnen und Hotelbedienstete 302743 76083 87984 --

Wir haben schon gesehen, daß die Zahl der Dienstboten fast überall im Rückgang begriffen ist. Vergleichen wir die Zahl der weiblichen Dienstboten im Verhältnis zur Bevölkerung, so ist das Resultat dieses:

Länder Zählungsperiode Auf 100 Personen
der Bevölkerung kamen
weibliche Dienstboten
Deutschland 1882 2,84
1895 2,54
Oesterreich 1880 2,58
1890 1,78
England und Wales 1881 2,69
1891 2,28
Vereinigte Staaten 1880 1,75
1890 1,97
Frankreich 1881 2,17
1891 1,84
1896 1,73

Die Zusammenstellung zeigt mit Ausnahme von Amerika überall eine Abnahme der Zahl der Dienstboten, und die Zunahme in Amerika fällt auch nicht schwer ins Gewicht, weil der Prozentsatz von 1880 ein ungemein niedriger war und der wachsende Reichtum eines Teils der Bevölkerung eine Steigerung im Gefolge haben mußte. Das Bild dürfte sich wesentlich verschieben, sobald die Ergebnisse der Zählung von 1900 vorliegen, denn das Verhältnis der Zahl der Dienstboten zur Bevölkerung hängt nicht nur von deren pekuniären Lage, von der Lust oder Unlust der Mädchen zum Dienen ab, sondern sehr wesentlich auch von dem Umstand, welche Arbeitsgebiete die Hauswirtschaft umfaßt. Je mehr sie, wie es z.B. in England und Frankreich besonders deutlich sichtbar ist, zusammenschrumpfen, desto mehr werden die Dienstboten abnehmen. Dagegen werden sich die für gelegentliche Dienstleistungen benötigten außer dem Hause wohnenden Hilfskräfte vermehren. Sie standen in folgendem Verhältnis zur Bevölkerung:

Länder Zählungsperiode Auf 100 Personen
der Bevölkerung kamen
außerhäusliche Dienstboten
Deutschland 1882 0,26
1895 0,35
Oesterreich 1880 --
1890 0,32
England und Wales 1881 0,47
1891 0,55

Diese Tabelle giebt nun aber keineswegs genau den richtigen Stand der Dinge an, nicht nur, weil der Begriff der diesem Beruf Zugehörigen ein sehr unbestimmter ist,—deshalb mußten die Zahlen für Frankreich und die Vereinigten Staaten ganz fortgelassen werden,—sondern weil sicher viele hierher Gehörige unter "Lohnarbeit wechselnder Art", "Tagelöhner" etc. einbezogen worden sind. Eine starke Vermehrung hat auch die Zahl der Kellnerinnen und Hotelbediensteten erfahren, die sich aber nur für Deutschland feststellen läßt, wo sie 33 % beträgt. Es kann aber auch im allgemeinen eine erhebliche Zunahme des Hotel- und Restaurant-Personals angenommen werden, sie ging Hand in Hand mit der Abnahme der Dienstboten und beweist auch ihrerseits, daß der Privathaushalt zu Gunsten des öffentlichen im Rückgang begriffen ist: Das Leben außer dem Hause ist für einen großen Teil der Bevölkerung immer mehr in Aufnahme gekommen.

Eine außerordentlich wichtige Seite der Arbeiterinnenfrage, deren Statistik freilich bisher im allgemeinen sehr unzureichend blieb, ist die Alters- und Familienstandsgliederung der Proletarierinnen. Sie gewährt einen tiefen Einblick in das soziale Leben und ihre statistische Darstellung ist die notwendige Grundlage vieler Reformen und Reformpläne nach dieser Richtung.

Nun entspricht es sowohl hygienischen Grundsätzen, als den Prinzipien geistig-sittlicher Volkserziehung, daß die Erwerbsthätigkeit in ihrer heutigen aufreibenden Form nicht vor dem achtzehnten resp. dem zwanzigsten Lebensjahre einsetzen sollte. Betrachten wir daraufhin folgende Tabellen:

Von je 1000 Arbeiterinnen stehen im Alter von

Deutschland unter 20 Jahren 346
20-30     " 314
30-40     " 124
40-50     " 92
50-60     " 73
60-70     " 39
70 Jahren und darüber 12
Oesterreich unter 20 Jahren 200
21-30     " 220
31-40     " 182
41-50     " 173
51-60     " 135
61-70     " 71
über 70   " 19
Frankreich unter 18 Jahren 141
18-24     " 209
25-34     " 218
35-44     " 152
45-54     " 125
55-64     " 90
65 Jahren und darüber 65

Besonders die auf Deutschland sich beziehenden Zahlen fallen hierbei auf: 35 % aller Arbeiterinnen sind unter zwanzig Jahre alt! In Oesterreich sind es noch 20, in Frankreich 14 %. In Oesterreich fällt die stärkste Beteiligung der Frauen an der proletarischen Arbeit in das einundzwanzigste bis dreißigste, in Frankreich in das fünfundzwanzigste bis vierunddreißigste Lebensjahr; wir haben also nach dieser Richtung hier die gesündesten Verhältnisse vor uns. Andererseits aber sehen wir, daß vom vierzigsten Jahre ab in Deutschland die Frauenarbeit bedeutend abnimmt, während sie in Oesterreich noch im sechzigsten Jahre und in Frankreich im vierundfünfzigsten einen hohen Prozentsatz ausmacht, und während in Deutschland die über siebzigjährigen Greisinnen 12 % der Arbeiterinnen ausmachen, weist Oesterreich 19 % und Frankreich für die über fünfundsechzigjährigen gar 65 % auf. Im allgemeinen verteilt sich die proletarische Frauenarbeit in Frankreich im Gegensatz zu Deutschland weit regelmäßiger über das ganze Leben, hat daher, die starke Beteiligung der Greisinnen abgerechnet, einen normaleren Charakter angenommen. Noch deutlicher tritt uns die Altersgliederung der Arbeiterinnen entgegen, wenn wir sie im Verhältnis zur weiblichen Bevölkerung betrachten:

Von je 1000 weiblichen Personen

im Alter von sind Arbeiterinnen
Deutschland 14-20 Jahren 397
20-30     " 273
30-40     " 136
40-50     " 127
50-60     " 127
60-70     " 105
70 Jahren und darüber 57
Oesterreich 11-20 Jahren 570
21-30     " 685
31-40     " 577
41-50     " 561
51-60     " 507
61-70     " 393
über 70   " 218
Frankreich unter 24 Jahren 517
25-34     " 324
35-44     " 256
45-54     " 237
55-64     " 245
65 Jahren und darüber 161

In Deutschland stehen danach nicht weniger als 40 % aller vierzehn- bis zwanzigjährigen Mädchen im Kampf ums Brot. Eine erschreckende Zahl! In Frankreich, wo der Vergleich nicht genauer durchgeführt werden konnte, weil zwar die Bevölkerung nach fünfjährigen Altersperioden gegliedert wurde, man für die Berufsthätigen der jüngeren Altersklassen aber eine andere Einteilung, nämlich die unter achtzehn Jahr und achtzehn bis vierundzwanzig Jahr bevorzugte, ist die Beteiligung sämtlicher Altersklassen an der proletarischen Arbeit eine außerordentlich hohe. Die gesteigerte Erwerbsthätigkeit fällt besonders für die Altersklasse zwischen dem fünfundfünfzigsten und vierundsechzigsten Lebensjahre auf.

Von noch größerer Bedeutung für die Beurteilung der proletarischen Frauenarbeit ist die Frage des Familienstandes der Arbeiterinnen. Leider ist das vorliegende statistische Material insofern ganz ungenügend, als die Darstellung des Familienstandes im Zusammenhang mit dem Beruf und der sozialen Schichtung zum Teil vollständig fehlt. Ein Vergleich zwischen den Zählungen der verschiedenen Erhebungsperioden ist nur für Deutschland möglich, und zwar auch hier mit der Einschränkung, daß im Jahre 1882 die Verwitweten, resp. Geschiedenen mit den Ledigen zusammengerechnet, während sie 1895 getrennt gezählt wurden.

Auf Grund der letzten Zählungen stellt sich die Gliederung nach dem Familienstand folgendermaßen dar:

Länder Zählungsperiode Von je 1000 Arbeiterinnen waren
ledig verheiratet verwitwet
Deutschland 1895 702 215 83
Oesterreich 1890 424 446 130
Frankreich 1896 649 206 145
Vereinigte Staaten 1890 791 113 96

Bei dieser Zusammenstellung fällt Oesterreich wieder besonders ins Auge, wo mehr verheiratete als ledige Frauen Arbeiterinnen sein sollen. Dieses Verhältnis kann nicht allein dadurch erklärt werden, daß bei der Zählung die Erfassung der dem Manne helfenden Ehefrauen eine besonders starke war, im Gegensatz z.B. zu den Vereinigten Staaten, wo sie gar keine Berücksichtigung fanden, eine genauere Betrachtung der österreichischen Statistik führt vielmehr zu dem merkwürdigen Resultat, daß in der Landwirtschaft 2106618 verheiratete Arbeiterinnen neben nur 667382 verheirateten Arbeitern aufgeführt werden! Um festzustellen, ob diese enorme Zahl verheirateter Arbeiterinnen im Bereich der Möglichkeit liegt, müßte man in Erfahrung bringen können, wo sich die Ehemänner dieser Frauen befinden. Möglich, daß die Gattinnen der Besitzer landwirtschaftlicher Zwergbetriebe, die also unter der Rubrik der Selbständigen zu finden wären, sich als Arbeiterinnen bezeichneten, immerhin könnte das für die volle Zahl der 1400000 Frauen nicht zutreffen, da nur 1500000 selbständige verheiratete Landwirte ihnen gegenüber stehen, deren Frauen unmöglich fast alle Arbeiterinnen sein können. Es bleibt also nur noch übrig anzunehmen, daß Frauen von Industriearbeitern, die etwa neben der Hauswirtschaft ein kleines Gartenland bebauen, als Arbeiterinnen eingetragen wurden. Diesen günstigsten Fall, und nicht, wie es nahe läge, positive Fehler in der Erhebung selbst angenommen, scheint es klar zu sein, daß diese zwei Millionen verheirateter Landarbeiterinnen zu einem großen Teil nicht als Arbeiterinnen im eigentlichen Sinn angesehen werden können. Auffallend bei der vorliegenden Tabelle ist ferner der hohe Prozentsatz Verwitweter resp. Geschiedener in Oesterreich und Frankreich. Die Armut des Volks zwingt in Oesterreich eine besonders große Zahl von Witwen zur Erwerbsarbeit, während in Frankreich die zahlreichen geschiedenen und eheverlassenen Frauen von wesentlichem Einfluß auf die prozentuale Gestaltung des Familienstandes sind.

Betrachten wir nunmehr sein jetziges Verhältnis zu dem der vorletzten Zählungsperiode, so ergiebt sich für Deutschland folgendes:

Zählungsperiode Von 1000 Arbeiterinnen waren
ledig resp. verwitwet verheiratet
Deutschland 1882 827 173
1895 785 215

In absoluten Zahlen ausgedrückt ist das Verhältnis dieses:

Zählungsperiode Von 1000 Arbeiterinnen waren[A]
ledig resp. verwitwet verheiratet
Deutschland 1882 2433682 507784
1895 2938283 807172
Zunahme: 504601 299388

[Transskriptionsanmerkung A: Die offensichtlich falsche Legende "Von 1000 Arbeiterinnen waren..." findet sich so im Original.]

Für Amerika ist ein allgemeiner Vergleich nicht möglich. Dagegen liegt eine Spezialerhebung vor, die nicht ohne Wert für die vorliegende Frage ist.478 Ihre Resultate sind aus einer Enquête gewonnen worden, die 1067 verschiedene industrielle Betriebe in dreißig verschiedenen Staaten mit 42990 männlichen und 51539 weiblichen Arbeitern in der früheren Beobachtungsperiode (1885 bis 86), und 68380 männlichen und 79987 weiblichen Arbeitern in der letzten (1895 bis 96) umfaßte. Wir haben es also in beiden Fällen mit ca. 3 % aller Arbeiterinnen der Vereinigten Staaten zu thun, wonach die Bedeutung der Ergebnisse sich annähernd bewerten läßt. Sie waren folgende:

Von 51539 Frauen waren 1885-86

Ledig Verheiratet Verwitwet Geschieden Unbekannt
Absolut Proz. Absolut Proz. Absolut Proz. Absolut Proz. Absolut Proz.
32801 63,6 1357 2,6 498 1,0 4 -- 16879 32,8

Von 79987 Frauen waren 1895-96

Ledig Verheiratet Verwitwet Geschieden Unbekannt
Absolut Proz. Absolut Proz. Absolut Proz. Absolut Proz. Absolut Proz.
70921 88,7 6775 8,5 2011 2,5 36 -- 244 0,3

Der Wert der vorliegenden Tabelle wird dadurch noch mehr eingeschränkt, daß in der früheren Zählungsperiode von fast einem Drittel aller Arbeiterinnen der Familienstand unbekannt blieb. So sehr daher auch der Augenschein dafür spricht, daß die Verheirateten und die Verwitweten zugenommen haben, so ist dies Resultat doch mit Vorsicht aufzunehmen, da die hohe Zahl der Arbeiterinnen unbekannten Familienstandes im Jahr 1885 bis 1886 einen genauen Vergleich von vornherein ausschließt.

Für England sind wir auf noch unsicherere Zahlen angewiesen. Eine Zählung des Familienstandes in Verbindung mit der Berufsthätigkeit und der sozialen Schichtung wurde weder 1881 noch 1891 im Zusammenhang mit dem Zensus vorgenommen. Trotzdem ist der Versuch gemacht worden, auf Grund seiner Ergebnisse den Familienstand der Arbeiterinnen festzustellen.479 Zwei Angaben der Erhebungen bildeten die Anhaltspunkte für die Untersuchung: Die Zahl aller ledigen und die Zahl aller berufsthätigen Frauen. In den Orten, wo die Zahl der Ledigen, wohl bemerkt, aller Ledigen, die Zahl der Berufsthätigen übertraf, gab die Differenz zwischen beiden Zahlen die Minimalzahl der verheirateten berufsthätigen Frauen an. Wenn auch dabei betont wird, daß es sich um Minimalzahlen handelt, so sind selbst diese von vornherein problematisch, weil doch ohne weiteres einzusehen ist, daß nirgends alle Ledigen berufsthätig sind. Aber selbst abgesehen davon, sind die Resultate der Untersuchung, die eine Abnahme der verheirateten Arbeiterinnen konstatieren, höchst fraglicher Natur. Nur neunzehn Städte sind von 61 mit über 50000 Einwohnern in Betracht gezogen worden, und die einzelnen Berechnungen weisen in ihrer Methode beträchtliche Fehler auf.480 Wir können uns daher nicht auf sie stützen und müssen die Frage des Familienstandes der englischen Arbeiterinnen offen lassen.

Wie gestaltet sich nun der Familienstand je nach den Berufsabteilungen?

Folgende Tabelle beantwortet die Frage:

Länder Zählungsperiode Von 1000 Arbeiterinnen waren in der
Landwirtschaft Industrie Handel
ledig verwitwet verheiratet ledig verwitwet verheiratet ledig verwitwet verheiratet
Deutschland 1895 671 91 238 751 81 168 763 36 201
Oesterreich 1890 419 63 518 663 96 241 511 201 288
Frankreich 1896 714 88 199 629 74 297 340 232 428

Das Bild, das sie uns vorführt, ist kein einheitliches. Den stärksten Prozentsatz verheirateter Frauen weist Deutschland und Oesterreich in der Landwirtschaft, Frankreich dagegen in der Industrie auf. Stärker als die Ledigen sind die Verheirateten in der Landwirtschaft Oesterreichs und im Handel Frankreichs vertreten, wo in beiden Fällen auch die Verwitweten einen ungewöhnlich hohen Prozentsatz aufweisen. Die meisten Verwitweten zählt Deutschland dagegen in der Landwirtschaft. Die meisten Ledigen zeigt der Handel in Deutschland, die Industrie in Oesterreich und die Landwirtschaft in Frankreich.

Was die Zusammensetzung der Arbeiterinnen je nach ihrem Familienstand, ihrem Beruf im Verhältnis zu früheren Zählungen betrifft, so kann hierbei nur Deutschland in Betracht kommen, weil die anderen Staaten keine so eingehende Berechnungen besitzen. Die folgende Tabelle kennzeichnet die Lage in Deutschland:

1882 1895
verheiratet nicht verheiratet verheiratet nicht verheiratet
Landwirtschaft 414189 18,39 1877671 81,61 567542 23,76 1820606 76,24
Industrie 69215 12,69 476014 87,31 166338 16,76 825964 83,24
Handel 24380 16,89 119997 83,11 73212 20,08 291713 79,92

Die Zunahme der verheirateten Arbeiterinnen in Landwirtschaft und Industrie ist eine raschere gewesen als die der ledigen. Für die Landwirtschaft kann angenommen werden, daß eine stärkere Erfassung der mithelfenden Ehefrauen zu dem Resultat beigetragen hat. Die Zunahme der Verheirateten in der Industrie dagegen läßt sich nicht nur, wie es stets und fast ausschließlich geschieht, daraus erklären, daß zur Befriedigung der Bedürfnisse der Familie der Verdienst des Mannes allein nicht mehr ausreicht, sondern auch aus der Zunahme der Arbeiterinnen überhaupt. Es ist klar, daß, je mehr die Zahl der Arbeiterinnen wächst, die Männer desto mehr darauf angewiesen sind, bereits erwerbsthätige Frauen zu heiraten. Sie thun es um so lieber, als die Erwerbsarbeit der Frau eine beachtenswerte Mitgift ist; immer weniger häufig tritt daher die Arbeiterin mit der Heirat aus ihrem außerhäuslichen Beruf in das Haus und das Familienleben zurück. Das alte Ideal des Familienlebens, dessen typisches Bild Schiller in seiner Glocke gezeichnet hat, verblaßt mehr und mehr, nur denjenigen schwebt es noch vor, die in der Erwerbsarbeit der Ehefrauen etwas unbedingt Widernatürliches sehen. Im Volksbewußtsein ist sie das nicht mehr. Und mit Recht. So wenig wie die Frauenarbeit überhaupt eine beklagenswerte Erscheinung innerhalb der sozialen Entwicklung ist, so wenig ist es die Arbeit der Ehefrauen. Verderblich wirkt auch sie nur durch die Bedingungen, unter denen sie vor sich geht.

Gerade in Bezug hierauf ist es notwendig, festzustellen, in welchen Berufsarten der Industrie die meisten verheirateten Frauen thätig sind. Nach den letzten Zählungen für Deutschland, Oesterreich und Nordamerika,—die Ergebnisse für Frankreich liegen im einzelnen noch nicht vor,—zeigt sich folgendes:

Deutschland

Berufsarten von 100 Arbeiterinnen
des betreffenden Berufs
sind verheiratet
Fleischerei 40,92
Ziegelei 30,01
Bäckerei 29,45
Weberei 25,30
Tuchmacherei 24,94
Zubereitung v. Spinnstoffen 24,88
Tabakfabrikation 24,72
Lohnarbeit wechselnd. Art 19,55
Bleicherei, Appretur 18,59

Oesterreich

Berufsarten von 100 Arbeiterinnen
des betreffenden Berufs
sind verheiratet
Verarbeitung von Eisen und Stahl 34,50
Verfertigung von Maschinen 33,98
Textilindustrie 28,49
Industrie der Nahrungsmittel 24,77

Vereinigte Staaten

Berufsarten von 100 Arbeiterinnen
des betreffenden Berufs
sind verheiratet
Wäscherei 31,60
Häusliche Dienste 26,78
Putzmacherei 17,66
Tabakfabrikation 16,53
Bäcker und Konditoren 12,95
Baumwollenweber 12,59
Kleiderkonfektion 12,23
Schuhmacher 11,36

Daraus geht hervor, daß die verheirateten Arbeiterinnen besonders in der Textilindustrie beschäftigt sind.

Nachstehende Tabelle bringt einen noch stärkeren Beweis dafür:481

Industriezweige Land Zählungsjahr Von 100 Arbeiterinnen
waren verheiratet
Baumwollindustrie Massachusetts 1885 14,9
Lancashire and Cheshire 1894 22,2
Burnley   30,3
Blackburn   29,4
Stockport   26,3
Oldham   23,2
Bolton   12,6
Wigan   5,7
Streichgarnindustrie Massachusetts 1885 14,6
England 1894 24,5
Gloucestershire und Somersetshire 1894 37,4
Sächsische Bezirke Krimmitschau und Werdau 1892 31,3

Am wertvollsten für die Beurteilung der Arbeit verheirateter Frauen je nach den Berufsarten sind die Ergebnisse der Untersuchungen der deutschen Gewerbeinspektoren für das Jahr 1899.482 Danach verteilen sich die Ehefrauen einschließlich der Verwitweten und Geschiedenen in folgender Weise auf die verschiedenen Industriezweige:

Industriezweige Verheiratete Arbeiterinnen Von 100 verheirateten
Arbeiterinnen in dem betr.
Industriezweig beschäftigt.
Bergbau-, Hütten-, Salinenwesen, Torfgräberei 1333 0,58
Industrie der Steine und Erden 19475 8,49
Metallverarbeitung 10739 4,68
Industrie der Maschinen, Instrumente und Apparate 4493 1,99
Chemische Industrie 4380 1,91
Industrie der forstwirtschaftlichen Nebenprodukte 1162 0.51
Textilindustrie 111194 48,49
Papierindustrie 11049 4,82
Lederindustrie 2063 0,86
Industrie der Holz- und Schnitzstoffe 5635 2,46
Industrie der Nahrungs- und Genußmittel 39080 17,04
Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe 13156 5,74
Baugewerbe 141 0,06
Polygraphische Gewerbe 4770 2,08
Sonstige Industriezweige 664 0,29
Im ganzen: 229334 100,00

Fast die Hälfte aller verheirateten Arbeiterinnen Deutschlands sind danach in der Textilindustrie beschäftigt. Ganz besonders interessant dabei ist, daß die Berufszählung von 1895 allein 38506 verheiratete und verheiratet gewesene Frauen in der Textilhausindustrie zählte, die höchste Zahl der hausindustriellen Ehefrauen überhaupt; ihnen zunächst steht, wie nach den Ergebnissen der Gewerbeinspektorenberichte, die Berufsgruppe der Bekleidung und Reinigung mit 24366 Ehefrauen in der Hausindustrie. Da in der gesamten Hausindustrie 71005 verheiratete Frauen gezählt wurden,—48 % aller weiblichen Hausindustriellen,—so sind 89 % von ihnen allein in der hausindustriellen Textilindustrie und in der Bekleidung und Reinigung thätig. Wir sehen daraus wieder, daß die Frauen, speziell die verheirateten, an das Haus gebundenen Frauen, den Fortschritt der Industrie zu höheren Arbeitsprozessen merklich aufhalten. Wir sehen aber auch im allgemeinen, daß die verheirateten Arbeiterinnen sich noch intensiver, als die Arbeiterinnen überhaupt, in wenige Berufsgruppen zusammendrängen.

Wenn es auch nicht möglich war, für eine Reihe von Ländern das Wachstum der Arbeit verheirateter Frauen festzustellen, so läßt sich aus den fast überall gleichen Vorbedingungen,—gesteigerte Bedürfnisse und Zunahme der Frauenarbeit überhaupt,—der Schluß ziehen, daß jedenfalls von einem Rückgang nicht die Rede sein kann und die Zunahme voraussichtlich sogar eine raschere sein dürfte, als die der ledigen Arbeiterinnen.

Aber auch das Wachstum der Arbeit der Witwen, Geschiedenen und Eheverlassenen ist der Erwägung zu unterziehen. Ist es auf größere Not allein zurückzuführen? Meiner Ansicht nach nicht. Die Arbeiter heiraten häufiger als früher,—im Jahre 1882 waren in Deutschland 40, im Jahre 1895 41 % verheiratet;—da nun nichts die Kräfte der Männer früher erschöpft als die proletarische Arbeit, und sie, bei der kolossalen Entwicklung, vor allem der Industrie immer mehr Männer—also auch kränkliche und schwache—in Anspruch nimmt, so muß die Zahl der verwitweten Proletarierinnen rasch zunehmen. Noch ein anderer Umstand kommt hinzu: die Zunahme der Scheidungen, sei es mit sei es ohne Hilfe der Gerichte. Die Erwerbsarbeit des weiblichen Geschlechts hat diese Entwicklung zweifellos unterstützt. Weder ist die Frau in dem Maße wie früher einfach infolge der täglichen Notdurft ihrer selbst und ihrer Kinder an den Mann als den Ernährer gefesselt, noch fühlt er selbst ihr gegenüber ein so starkes Verantwortlichkeitsgefühl wie einst. Auch das mag guten Seelen als eine sehr bedenkliche Folge der Zunahme der weiblichen Erwerbsarbeit erscheinen, während es, von einem höheren Standpunkt aus betrachtet, der Erneuerung der Ehe die Wege bahnt. Je selbständiger das Weib dem Manne gegenübersteht, desto freier wird sie dem Zuge ihres Herzens folgen können.

Die ganze Entwicklung der Frauenarbeit, wie sie uns aus den trockenen Zahlen entgegengetreten ist, muß jedem, der nicht blind ist oder sein will, das Eine klar vor Augen führen: keine andere Erscheinung in der Neuzeit wirkt so revolutionierend wie sie. Ohne sie würde die Neugestaltung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, wie die Arbeiterklasse sie anstrebt, eine Illusion bleiben. Denn sie legt die Axt an die Wurzeln der alten Gesellschaft. Sie verwandelt das Weib, dieses konservativste Element im Völkerleben, zu einem strebenden und denkenden Menschen; sie allein ist seine große Emanzipatorin, die sie aus der Sklaverei zur Freiheit emporführt.


6. Die Lage der Arbeiterinnen in der Gegenwart.

Die Großindustrie.

Die Arbeit, die Befreierin des Weibes! Welcher Mensch, der heute die Arbeit der Proletarierin betrachtet, sieht nicht vielmehr in ihr eine Sklavenkette, schwerer, einschneidender als die irgend eines Galeerensträflings? Es sind die Arbeitsbedingungen, die sie dazu gestalten.

Die Grundlage der Existenz des Arbeiters ist der Preis, für den er seine Arbeitskraft verkauft, der Lohn. Um zu erkennen, wie sich die Bestreitung der notwendigen Lebensbedürfnisse zu den Einnahmen verhält, müßte man sich auf eingehende, nach Staaten, nach Stadt- und Landbezirken, nach allen Zweigen der verschiedenen Industrien, und sogar nach Jahreszeiten differenzierte Untersuchungen stützen können. Das ist leider unmöglich. Nicht nur, daß die vorhandene Lohnstatistik statt genauer Einzelangaben, meist Durchschnittszahlen oder approximative Bestimmungen enthält, sie ist auch bisher so wenig gepflegt worden, daß ihre Ergebnisse, vom streng wissenschaftlichen, Standpunkt aus, kaum als der Ausgangspunkt unumstößlicher Erkenntnisse gelten können. Noch schlimmer steht es um die Feststellung der Ausgaben für die notwendigen Lebensbedürfnisse. Was an Angaben darüber zu finden ist, erscheint um so unzuverlässiger, als der Begriff des Notwendigen keineswegs feststeht. Und doch müßte die Statistik der Lebensbedürfnisse die selbstverständliche Ergänzung der Lohnstatistik sein, da die bloße Angabe der Höhe der Löhne uns über die Lage des Arbeiters nicht im mindesten aufklärt. Er kann z.B. in einem Dorfe Süd-Frankreichs von demselben Lohn auskömmlich leben, bei dem er etwa in Paris Not leiden müßte. Aber nicht nur die Verschiedenheit der Lebensmittel- und Wohnungspreise kommen in Betracht, sondern auch das verschiedene Lebensniveau der Arbeiter. Und dabei käme es nicht nur auf Vergleiche etwa zwischen dem mit voller Zufriedenheit tagaus tagein Polenta essenden Italiener und dem Maschinenbauer Englands an, der an eine reichliche Fleischkost gewöhnt ist, sondern auf viel feinere und eingehendere zwischen den Arbeiterschichten desselben Landes: was der eine nicht im mindesten vermißt, das ist dem anderen schon eine schwer empfundene Entbehrung.

Für unseren Zweck wird die Sachlage nun noch schwieriger. Denn zur Beurteilung der Arbeiterinnenlöhne wäre es neben den genannten Gesichtspunkten notwendig, sie mit den Männerlöhnen zu vergleichen, und zwar nicht im allgemeinen, sondern im einzelnen, indem die beiderseitige Arbeitsleistung mit in Anschlag gebracht wird. Es giebt zwar Versuche der Art, sie sind aber unzulänglich. Nehmen wir z.B. an, daß unter der Rubrik Papierkartons Männer- und Frauenlöhne verglichen werden, so ist das Resultat nichts als eine wenig wertvolle Durchschnittszahl; es könnte nur dann Wert haben, wenn sowohl die Art der Kartons, wie die der daran geleisteten Arbeit präzisiert würde. Auch genauere Bezeichnungen, wie etwa Herrenwestenstepperei, reichten noch nicht aus, da es zur Beurteilung der Lohnhöhe von männlichen und weiblichen Arbeitern darauf ankäme, welche Sorten Westen gesteppt werden. Aber noch ein anderes kommt hinzu: Die Lage der Arbeiterinnen kann nur dann ganz richtig beurteilt werden, wenn sich feststellen läßt, ob ihr Lohn wirklich die Grundlage ihrer Existenz bildet, oder nur die Ergänzung eines anderen Einkommens ist, etwa durch die Arbeit des Mannes, des Vaters etc. Auch das ist nur in gewissem Umfang möglich.

Alle diese Einschränkungen vorausgeschickt, können wir uns daher nur auf Untersuchungen stützen, die den Wert von Stichproben haben, ohne über das ganze Gebiet volle Klarheit zu verschaffen.

Was bei der Betrachtung der Frauenlöhne zunächst in die Augen fällt, ist ihre Niedrigkeit und die Seltenheit, mit der sie sich steigern. Die deutsche Untersuchung von 1876 konstatierte Wocheneinnahmen von Fabrikarbeiterinnen von 1,80 Mk. an; solche von 3 bis 6 Mk. kamen sehr häufig vor, während solche von 12 bis höchstens 19 Mk. schon als eine große Seltenheit bezeichnet wurden.483 Um dieselbe Zeit wurde für die Textilindustrie am Niederrhein festgestellt, daß besonders tüchtige Arbeiterinnen wohl 6 bis 13 Mk. verdienen könnten, die weniger tüchtigen aber bei 5 bis höchstens 10 Mk. dauernd stehen blieben.484 Aber auch in jüngster Zeit gehören Löhne der Art keineswegs zu den Ausnahmen. So erreichten in Stuttgart die Hälfte aller Arbeiterinnen nur einen Wochenverdienst bis zu 9 Mk.485, und in der Berliner Papierwarenindustrie traf für 56 % dasselbe zu.486 In Wien haben sich bei Gelegenheit der Frauenarbeits-Enquête ähnliche Verhältnisse herausgestellt. In der Papier- und in der Textilindustrie wurden die niedrigsten Wochenlöhne mit 1 fl. 50 kr. angegeben, während 4 bis 5 fl. für die gesamte Industrie als der erreichbare Durchschnittslohn angesehen wurde.487 In Fabriken Böhmens fanden sich sogar Frauenlöhne von 1 fl. wöchentlich, und über die Hälfte der Arbeiterinnen verdienten 2 fl. 25 kr. bis 3 fl. 25 kr.488 Für Frankreich wurden Jahreseinnahmen der Fabrikarbeiterinnen von 100, 140 und—am häufigsten—250 frs. festgestellt.489 Italien weist in der Seiden- und Baumwollindustrie Wochenlöhne von 4,80 frs., in der Trikotwarenfabrikation solche von 3,60 frs. auf.490 In England, wo im allgemeinen die Lage der Arbeiterinnen eine bessere zu sein scheint, ist das Niveau, bis zu dem sie herabsinkt, immer noch ein sehr tiefes. So verdienten z.B. in den Schneiderfabriken Dudleys und in den Cigarettenfabriken Liverpools 44 % der Arbeiterinnen unter 6 sh. wöchentlich; von den Fabrikarbeiterinnen der großen Industriestadt Bristol verdienten 30 % unter 8 sh., 33 % 8 bis 12 sh., nur 7 % 15 bis 18 sh. und nur 3 % über 18 sh. die Woche.491 In Nordamerika, wo der Durchschnittsfrauenlohn in 22 großen Städten 5,24 $ beträgt, sind Jahreseinnahmen von 75 bis 150 $ trotzdem gar nichts Seltenes.492 Dabei muß, wie überhaupt bei allen Enqueten über Frauenarbeit, besonders denen mittelst Fragebogen, in Betracht gezogen werden, daß nur die intelligentesten, die eigentlichen Elitearbeiterinnen,—im vorliegenden Fall nur 7 % aller Befragten,—antworten und richtig antworten. Die große Masse wird nicht erfaßt.

Aber wie gesagt, selbst wenn wir eine unendliche Zahl von Lohntabellen besäßen, sie würden nichts als eindruckslose Zahlen für uns bleiben, wenn wir ihnen nicht die entsprechenden der Männerlöhne gegenüberstellen könnten. Es fehlt nun zwar nicht an Material dafür, es erweist sich nur bei näherer Betrachtung zum großen Teil als unzureichend. So findet sich z.B., daß in den oberelsässischen Spinnereien in den achtziger Jahren die männlichen Arbeiter 1,80 Mk. bis 4 Mk. täglich verdienten, die weiblichen 1,70 Mk. bis 2 Mk., und dieser Unterschied beginnt sogar schon bei den arbeitenden Kindern; die männlichen Geschlechts verdienten 40 Pf. bis 1,20 Mk., die weiblichen nur 30 Pf. bis 1 Mk. am Tage. Für die Webereien galt das gleiche: während die Tageseinnahmen der Männer 3,30 Mk. zu betragen pflegten, erreichten die Frauen im besten Fall einen Lohn von 2,40 Mk.493 In den Mannheimer Fabriken wurde festgestellt, daß 56 % der Männer 15 bis 25 Mk. in der Woche verdienten, 71 % der Frauen dagegen nur 8 bis 10 Mk.; 1-1/2 % der Männer konnten sogar auf einen Verdienst von über 35 Mk. rechnen, während nur 0,08 % Frauen die höchste Einnahme von 30 bis 35 Mk. erreichten.494 Nach einer Zusammenstellung für Großbritannien, die sich auf 110 Fabriken mit 17430 Arbeitern bezieht, und für Massachusetts, die 210 Fabriken mit 35902 Arbeitern umfaßt und im ganzen 24 verschiedene Industrien in sich schließt, gestalten sich die Lohnverhältnisse für beide Geschlechter folgendermaßen:495

Grossbritannien Massachusetts
Männer Frauen Männer Frauen
$ $ $ $
Durchschnittlicher höchster Wochenlohn 11,36 4,10 25,41 8,57
      "       niedrigster       " 4,72 2,27 7,09 4,62
      "       Wochenlohn 8,26 3,37 11,85 6,09

Hier, wo allgemeine Durchschnittszahlen gewonnen wurden, ist, wie wir sehen, der Unterschied zwischen Männer- und Frauenlöhnen ein außerordentlich beträchtlicher. In all diesen Fällen fragt es sich nun aber, welche Art von Arbeit die Frauen verrichten, und da die Frage unbeantwortet bleibt, so lassen sich aus dieser Verschiedenartigkeit der Löhne keine positiven Ergebnisse ableiten. In ein helleres Licht gerückt wird die Frage durch folgende Angaben: In der Berliner Kontobuchindustrie stanzen Männer und Frauen Titel auf der Vergolderpresse. Der Arbeiter bekommt 1 Mk. pro 1000 Stück, die Arbeiterin 70 Pf. Die Arbeiter, die Linien ziehen, haben einen Wochenlohn von 27 Mk., die Frauen, die die gleiche Arbeit verrichten, 12 bis 15 Mk.496 Die männlichen Ketten- und Karabinermacher in der Bijouterieindustrie Badens erreichen einen Maximalwochenverdienst von 26,74 Mk., die weiblichen einen von 17,98 Mk., die männlichen Drahtzieher, Presser und Aushauer in derselben Industrie verdienen im besten Fall 26,18 Mk., die weiblichen dagegen nur 18,28 Mk.497 Die Marmorpoliererinnen an den Niagara-Marmorbrüchen in Nord-Amerika verdienen 4,80 $ bis 8 $ die Woche, ihre männlichen Kollegen 9 bis 18 $ für dieselbe Arbeit.498 Aber auch dieses speziellere Eingehen auf die Arbeitsverrichtungen der Männer und Frauen läßt insofern noch keine allgemeineren Schlüsse zu, als, mit Ausnahme der Arbeiter an der Vergolderpresse, nicht feststeht, welche Arbeitsleistung den Löhnen zu Grunde liegt. Liniiert die Arbeiterin in der Kontobuchindustrie z.B. langsamer, als der Arbeiter, macht die Bijouteriearbeiterin weniger Ketten oder Karabiner als der Arbeiter in derselben Zeit, so ist ihr geringerer Lohn durchaus erklärlich. Es muß daher Zeit- und Stücklohn auseinander gehalten werden, um ein Resultat der Vergleiche zu ermöglichen. Die umfangreiche französische Lohnstatistik liefert die beste Grundlage für diese Untersuchung.499 Folgende Tabelle giebt zunächst eine Uebersicht über die Lohnverhältnisse in solchen Industrien, an denen zwar die Frauenarbeit stark beteiligt ist, die sie aber nicht beherrscht:

Gewerbeart Zeit oder Stücklohn Männer Frauen
Niedr. Tagelohn Höchst Tagelohn Durchschnitts- Tagel. Niedr. Tagelohn Höchst Tagelohn Durchschnitts- Tagel.
frs. frs. frs. frs. frs. frs.
Papierfabrikation:
Maschinenpapier- herstellung Zeit 1,75 2,50 ---- 1,25 1,50 ----
Appreteur Stück 1,50 2,50 2,35 0,75 2,00 1,45
Kouvertfalzung Zeit 1,50 4,25 2,55 2,00 2,75 2,35
Lumpensortierer " 1,50 6,00 5,00 2,00 2,75 2,35
Zuschneider von Cigarettenpapier " 3,50 5,00 4,45 1,75 2,25 2,00
Kartonage:
Lackierer " 0,50 6,50 5,00 0,50 3,00 2,00
Druckerei:
Typographen " 4,50 5,00 ---- 1,50 2,00 ----
Lithographen " 3,00 4,50 ---- 1,75 2,25 ----
Setzer " 1,75 3,50 3,30 1,00 2,00 2,00
Gummischuhfabrikation:
Zuschneider " 2,00 5,50 3,85 2,00 6,00 3,75
Montiere " 2,00 4,50 2,85 1,50 4,00 2,35
Sohlenarbeiter Stück 4,25 5,75 4,90 2,50 3,50 2,90
Lacklederfabrikation:
Polierer Zeit 3,75 4,25 4,10 2,00 2,25 2,10
Stiefelfabrikation:
Montierer Stück 4,00 6,00 4,75 1,25 2,25 1,50
Handschuhfabrikation:
Dresseur " 4,00 5,00 4,25 2,50 4,00 3,25

Wir sehen zunächst daraus, daß sich in der niedrigsten Lohnstufe vielfach nicht nur gleiche Löhne für Männer und Frauen, sondern sogar zuweilen höhere Frauenlöhne vorfinden, in der höchsten dagegen differieren sie zum größten Teil wieder bedeutend. Und die Ursache? Die Statistik des vorigen Abschnitts hat über die Altersgliederung der Arbeiter beiderlei Geschlechts Aufschluß gegeben und es hat sich dabei herausgestellt, daß die stärkste Beteiligung des weiblichen Geschlechts an der proletarischen Arbeit in die jüngsten Jahrgänge fällt, mit anderen Worten: zu einer Zeit, wo der männliche Arbeiter in seinem Fach die höchste Vollkommenheit und damit einen hohen Lohn erreicht, hat die Mehrzahl der Frauen der Arbeit bereits den Rücken gekehrt. Die Frauen bleiben in ihrer Masse auf dem Standpunkt ungelernter Arbeiter stehen und können daher auch die höchste Lohnstufe nicht erreichen. Einen weiteren Beweis hierfür bilden die wenigen Zahlen unserer Tabelle, in denen der höchste Lohnsatz der Männer von den Frauen fast erreicht, ja sogar übertroffen wird: Die Zuschneider und Montierer in der Gummischuh- und die Dresseure in der Handschuhfabrikation. Alle drei Arbeitsfächer haben geübte, also ältere Arbeiter zur Voraussetzung; wo solche weiblichen Geschlechts vorhanden sind, ist die Bezahlung der Leistung entsprechend, ohne Berücksichtigung des Geschlechts. Noch schärfer beleuchtet wird die Frage, wenn wir der Betrachtung die Löhne in solchen Berufen zu Grunde legen, die sich uns wesentlich als Frauenberufe dargestellt haben, und in denen die größte Mehrzahl der verheirateten, also der älteren Frauen, beschäftigt ist. Folgende Zusammenstellung aus derselben Statistik ist besonders charakteristisch:

Gewerbearten Zeit- oder Stücklohn Männer Frauen
Niedr. Tagelohn Höchst. Tagelohn Durchschnittl. Tagel. Niedr. Tagelohn Höchst. Tagelohn Durchschnittl. Tagel.
frs. frs. frs. frs. frs. frs.
Leinenspinnerei:
Spinner Zeit 2,00 2,50 2,25 2,00 2,25 2,15
Hanfweberei:
Weber Stück 2,00 2,75 2,50 1,50 2,50 1,90
Weber " 2,25 2,75 2,50 1,25 1,75 1,50
Tuchfabrikation:
Weber " 1,50 6,00 2,60 1,00 2,75 1,85
Weber " 2,25 3,00 -- 4,00 5,00 --
Kardierer Zeit 2,50 5,00 3,25 2,25 1,75 2,40
Kardierer " 1,50 6,00 3,75 2,25 2,50 2,35
Leinenweberei:
Weber Stück 2,00 3,50 2,75 2,00 3,50 2,55
Netzstrickerei:
Netzstricker " 2,75 4,00 2,75 1,75 2,00 1,75
Baumwollspinnerei:
Kämmer Zeit 2,00 2,25 2,10 2,00 2,25 2,10
Knüpfer " 2,00 3,50 2,45 2,00 3,50 2,15
Spuler " 1,25 2,50 1,60 1,75 2,50 1,80
Haspler Stück 3,00 4,00 3,50 2,75 4,00 3,50
Spinner " 4,00 5,00 -- 1,50 2,75 --
Spinner " 4,50 5,25 4,80 4,00 4,25 4,10
Packer " 1,50 1,75 1,75 1,50 2,75 2,00
Baumwollweberei:
Weber Stück 3,00 4,00 -- 2,50 3,75 --
Weber " 3,00 3,50 -- 2,00 2,75 --
Weber " 3,00 3,75 3,25 2,75 3,75 2,60
Weber " 2,25 4,25 2,55 1,50 3,50 2,25
Weber " 1,50 3,25 2,20 1,50 3,25 2,20
Weber " 2,00 2,75 2,05 2,00 2,75 2,00
Weber " 2,00 2,25 2,05 2,00 2,50 2,20
Wollkämmerei:
Kämmer Zeit 1,75 3,00 2,70 1,50 3,00 2,25
Wollweberei:
Weber Stück 3,00 4,00 -- 2,50 -- 4,00
Weber " 3,50 5,00 4,00 2,75 3,75 3,05
Weber " 4,00 6,00 4,50 3,75 5,50 4,50
Tuchfabrikation:
Weber " 2,25 3,00 -- 4,00 5,00 --
Weber " 1,50 6,00 2,60 1,00 2,75 1,85
Kardierer Zeit 2,50 5,00 3,25 2,25 2,75 2,40
Kardierer " 1,50 6,00 3,75 2,25 2,50 2,35
Färber " 2,25 3,50 2,40 1,50 2,25 1,60
Seidenweberei:
Weber Stück -- -- 2,20 -- -- 2,20
Weber " -- -- 3,00 -- -- 3,00
Weber " 1,75 4,50 2,50 1,75 4,50 2,50
Weber " 1,50 4,00 -- 2,75 3,00
Weber " 1,50 3,50 1,75 1,50 2,50 1,65
Sammetweberei:
Weber Zeit 2,50 3,50 3,10 2,50 3,50 3,00
Bandweber Stück 3,50 4,50 3,65 3,50 4,50 3,40
Mechanische Stickerei:
Sticker Zeit 0,75 1,25 0,95 0,75 1,25 0,95
Sticker Stück 2,75 6,00 -- 1,50 1,75 --

Hier zeigt sich, wenige Ausnahmen abgerechnet, eine fast durchgehende Gleichheit der Männer- und Frauenlöhne, aber es zeigt sich zu gleicher Zeit, daß die Frauenlöhne nicht etwa auf der Höhe der Männerlöhne stehen, sondern daß vielmehr die Männerlöhne eher die Tendenz haben, zum Durchschnittslohn der Frauen herabzusinken. Eine amerikanische Statistik wiederholt dasselbe Bild:500

Gewerbeart Durchschnittlicher
Wochenlohn
Vorkommender
Wochenlohn
Höchster Niedrigster Höchster Niedrigster
Männliche Maschinenstricker 7,50 6,00 12,00 4,39
Weibliche     "    " 7,00 5,20 13,87 3,15
Männliche Baumwollenweber 5,91 5,11 10,20 2,20
Weibliche     "    " 5,76 4,83 10,00 1,80
Männliche Flanellweber 8,55 7,39 12,00 3,45
Weibliche     "    " 7,00 5,60 9,99 3,41

Eine Zusammenstellung der Löhne besonders geschickter englischer Baumwollweber beiderlei Geschlechts bestätigt unsere Auffassung gleichfalls:501

Männer Frauen Männer Frauen
sh. sh. sh. sh.
21,7 21,4 19,5 19,4
22,2 20,11 19,7 19,0
21,11 20,9 19,2 18,11
21,0 20,8 19,8 18,4
21,5 20,4 22,2 17,11

Ziehen wir zum Vergleich nur einige Löhne in ausschließlichen Männerberufen heran: Die Panzerplattenarbeiter im englischen Schiffsbau nehmen wöchentlich 28 bis 61 sh. ein, der Wochenlohn der Maschinenarbeiter bewegt sich zwischen 20 und 39 sh., die Typographen verdienen zwischen 29 und 40 sh., während die Löhne der Baumwollweber zwischen 18 und 30 sh., die der Wollenweber zwischen 10 und 24 sh. schwanken.502

Es ist nach alledem keinem Zweifel unterworfen, daß Industrien mit hohen Löhnen Monopole der Männer sind503, aber nur deshalb, weil es sich dabei um Arbeitsarten handelt, für die die Männer ihrer ganzen körperlichen und geistigen Disposition nach hauptsächlich befähigt und in der sie lange thätig sind. Diejenigen Industrien dagegen, die besonders zahlreiche Arbeiterinnen beschäftigen, denen die Frauen schon gewissermaßen durch die Tradition angehören, weisen niedrige Lohnsätze auf, und wo Männer und Frauen in ihnen zusammen arbeiten, verdienen sie zusammen nur wenig mehr, wie Männer in den Industrien verdienen, wo sie allein arbeiten.504

Die Gründe für die niedrige Entlohnung der Frauenarbeit und ihre allgemeine lohndrückende Tendenz sind damit aber noch nicht gegeben. Man ist im allgemeinen gewohnt, hier ohne viel Ueberlegung mit dem Schlagwort von dem Konkurrenzkampf zwischen den männlichen und weiblichen Arbeitern zu operieren, weil man von den bürgerlichen Berufssphären her gewohnt ist, Männer und Frauen als Lehrer, Journalisten, Schriftsteller, Maler, Musiker, Aerzte, Handelsangestellte in genau denselben Arbeitsgebieten thätig zu sehen, und annimmt, daß dasselbe auf die proletarische Arbeit zutrifft. Thatsächlich sind die Verhältnisse hier ganz andere und in gewiß 9/10 industrieller Arbeiten findet eine scharfe Differenzierung zwischen den Geschlechtern statt. Selbst in den Industrien, wo Männer und Frauen scheinbar mit völlig gleicher Arbeit beschäftigt werden, giebt es Unterschiede in der Art der Ausführung.505 So bekamen z.B. in einer Glasgower Druckerei die weiblichen Setzer für 1000 Typen um 2 p. weniger als die männlichen, weil sie nicht die vollständige Arbeit bewältigen können, sie bedürfen zum Umbrechen, Korrigieren u.s.w. die Hilfe der Männer und können bei schwereren Druckarbeiten nicht beschäftigt werden.506 In der Londoner Cigarrenindustrie machen Frauen die geringere Sorte Cigarren, in der Velvetfabrikation schneiden Frauen nur ein Stück Stoff, während Männer zwei auf einmal schneiden können. In der englischen Töpferei füllen Frauen, infolge ihrer geringeren Uebung, lediglich die Umrisse der Zeichnungen mit Farbe aus, während Männer die schwierigere Arbeit machen.507 In der Cigarettenfabrikation liefern Frauen wöchentlich nur 9000, Männer aber 13000 Stück.508 In den Seidenwebereien Derbys erreichen die Männer einen höheren Lohn, weil sie zwei, die Frauen nur einen Webstuhl bedienen.509 Vielfach sind die Männer auch an schwereren Webstühlen beschäftigt.510 In italienischen Webereien, wo sie an gleichen Stühlen arbeiten, leisten die Frauen bedeutend weniger, und in der Handweberei zeigt sich wieder ihr Mangel an Uebung darin, daß sie genötigt sind, auf das Muster zu sehen, während die Männer mehr nach dem Gedächtnis arbeiten.511 In der französischen Papier- und Lederfabrikation, für die wir in der Tabelle [oben] beträchtliche Lohnunterschiede konstatierten, findet eine fast durchgehende Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern statt. Die Arbeit an den Vergolderpressen der Berliner Kontobuchfabrikation ist insofern auch eine verschiedene für Männer und Frauen, als diese die kleineren und jene die großen Sachen pressen.512 In der Pforzheimer Bijouterieindustrie fallen im Kettenmachen den Mädchen die leichteren Ketten, im Polieren und Aushauen die leichteren Arbeiten zu.513

Die Niedrigkeit der Löhne weiblicher Arbeiter ist daher zu einem wesentlichen Teil auf ihre Inferiorität in der Handfertigkeit und in der Produktionskraft, die sich manchmal in Bezug auf die Quantität, manchmal in Bezug auf die Qualität äußert, zurückzuführen.

Wenn wir aber einen anderen Standpunkt einnehmen, und nicht die Löhne für die außerordentlich seltene identische Arbeit, sondern die für gleichwertige Arbeit miteinander vergleichen, so zeigt sich auch hier, daß der Verdienst der Frauen im allgemeinen geringer ist, als der der Männer. Ich brauche nur an all die Fälle zu erinnern, wo, infolge technischer Vervollkommnungen, Frauen an Stelle der Männer treten, z.B. in der englischen Töpferei, wo sie um den halben Preis dieselbe Arbeit machen, als früher die Arbeiter, oder an die Löhne in den speziellen Frauenberufen, etwa der Blumenmacherei, wo die Arbeitsleistung auf der Höhe jeder männlichen in speziellen Männerberufen steht. Diese traurige Thatsache hat leider so viele Ursachen, daß man fast daran verzweifeln könnte, sie jemals aus der Welt zu schaffen. Die wichtigste liegt in dem dilettantischen Charakter der weiblichen Arbeit überhaupt. Das Mädchen erfaßt sie nicht als einen Lebensberuf, wie der junge Mann, sondern sieht in ihr—so wenig es auch zutreffen mag—eine Durchgangsstation zur Ehe, dem eigentlichen "Beruf". Sie hat nicht unter allen Umständen die Verpflichtung, sich selbständig zu machen, sie findet vielfach in der Familie noch einen Rückhalt. Daher liegt ihr gar nicht so viel daran, einen gewissen Grad der Vervollkommnung zu erreichen. Nichts liefert einen stärkeren Beweis hierfür, als der Umstand, daß die Textilarbeiterinnen von Lancashire eine Lohnhöhe erreicht haben, wie keine andere Gruppe ihrer Geschlechtsgenossinnen. Hier hat sich eben durch eine fast schon ein Jahrhundert lange Erziehung ein Geschlecht von Arbeiterinnen herausgebildet, das es mit seinem Beruf ebenso ernst nimmt, wie der Mann und fähig ist, neben ihm zu arbeiten, dabei ein ausgeprägtes Klassenbewußtsein besitzt. Freilich haben sie ihre Erhebung zu diesem Standpunkt auch noch einem anderen Umstände zu verdanken: sie haben nicht mehr gegen jenen Feind anzukämpfen, der die Masse der Arbeiterinnen am Emporkommen in ihrer Berufsarbeit verhindert. Damit ist nicht der Mann gemeint,—er ist im Bereiche der proletarischen Arbeit weit weniger noch als Feind der Frauen anzusehen, als in dem der bürgerlichen,—sondern vielmehr der Amateurarbeiter des eigenen Geschlechts, und die verheiratete Frau, die nur einen Zuschuß zum Verdienst des Mannes erwerben will. Amateurarbeiter sind alle diejenigen, die nur ein Taschengeld verdienen wollen, alle diejenigen ferner, die in den Zwischenräumen häuslicher Beschäftigungen Arbeit um jeden Preis übernehmen und so die Arbeiterinnen im allgemeinen in dem Hexenzirkel, wo niedrige Löhne zu schlechter Arbeit und schlechte Arbeit zu niedrigen Löhnen führen, krampfhaft festhalten.

In die Kategorie der Amateurarbeiter hat man vielfach auch gemeint, die verheirateten Arbeiterinnen einreihen zu müssen.514 Die Vergnügungssucht, die Luxusbedürfnisse der Arbeiterinnen sind gewachsen, die häuslichen Tugenden haben abgenommen, deshalb drängen sich die Ehefrauen zur Fabrik, statt ihren häuslichen Pflichten nachzugehen,—so jammert man. An Material, um diese Behauptung zu beweisen, fehlte es bisher ebenso, wie an solchem, um sie zu entkräften. Erst auf Grund einer Resolution des Deutschen Reichstags vom 22. Januar 1898 wurden die Gewerbeaufsichtsbeamten mit einer Untersuchung dieser Frage beauftragt, und es stellte sich übereinstimmend heraus515, daß der weitaus größte Teil der verheirateten Arbeiterinnen durch die Not zum Erwerb gezwungen ist. Selbstverständlich ist es bei den Witwen, den geschiedenen oder eheverlassenen Frauen, die etwa 1/5 aller Frauen ausmachen, aber auch von den Frauen, deren sogenannter Ernährer mit ihnen lebt, ist diese Thatsache sogar vielfach zahlenmäßig konstatiert worden; so hat sich die Notlage als Veranlassung der Fabrikarbeit verheirateter Frauen in Bremen für 71 % in Mainz für 73 % in Niederbayern für 74 %, in Plauen für 75 % in Lothringen für 83 % in Aachen für 88 % in Schleswig für 97 % aller Frauen erwiesen. Wo Erhebungen darüber angestellt wurden,—unbegreiflicherweise hat man versäumt, den Beamten dahingehende allgemeine Direktiven zu geben,—zeigte es sich, daß die Ehemänner dieser Frauen fast ausschließlich ungelernte Tagelöhner oder solche Arbeiter waren, die in Frauenberufen, z.B. in der Textilindustrie, thätig sind, also ganz unzulängliche Einnahmen haben. Von 78 Gewerbeaufsichtsbezirken haben leider nur zwanzig brauchbare Angaben über den Verdienst der Ehemänner gemacht, die in folgender Tabelle von mir zusammengestellt wurden:

Bezirk Anteil der Ehemänner
in Prozenten
Wochenlohn
der Ehemänner
Anteil der Frauen
in Prozenten
Wochenlohn
der Frauen
Danzig -- 10-20 Mk. -- 5-10 Mk
Elbing 3 unter 5 " 47 7 "
25 " 10 " 53 10,76 "
71 " 15 " -- --
Berlin- Charlottenburg -- durchschnittlich: 19,50 Mk.
von 12-30 Mk.
-- --
Oppeln -- 6,72-11 Mk. -- 3,60-7,51 Mk
Magdeburg -- -- 25 unter 7 Mk
50 7-8 "
17 über 9 "
Erfurt 75 9-17 Mk. 50 3-7 "
25 17-20 " 33 8-10 "
17 11-20 "
Schleswig -- unter 20 " -- 7,5-12 "
Hannover -- -- 2 unter 6 "
24 6-9 "
48 9-12 "
26 über 12 "
Aachen -- -- 20 4-8 "
47 8-12 "
25 12-16 "
8 über 16 "
Oberbayern 13 nichts oder nicht ermittelt 4 6 "
6 9-12 Mk. 38 6-9 Mk
11 12-15 " 44 9-12 "
51 15-20 " 11 12-15 "
19 20 Mr. u. darüber 3 über 15 Mk
Oberpfalz u. Regensb. -- 6-22 Mk. -- 6,60-9,50 Mk
Mittelfranken -- Im Durchschnitt: 18,50 Mk. -- Im Durchschnitt: 8,50
Württemberg I -- -- -- Im Durchschnitt: 10,74 Mk
Württemberg II -- -- -- Im Durchschnitt: 10,00 Mk
Darmstadt -- -- 59 2-6 Mk
35 6-10 "
6 10-18 "
Gießen 0,4 nichts -- Im Durchschnitt: 7,80 Mk
10 4-10 Mk.
76 12-16 Mk.
10 18-24 "
Bremen 19 9-13 " 26 5-9 Mk
24 13-15 " 26 9-10 "
15 16-17 " 41 10-12 "
34 18-20 " 4 12-14 "
8 21-30 " 3 14-16 "
Unterelsaß -- 10,80-16,80 Mk. -- 6-12 "
Oberelsaß -- Im Durchschnitt: 15 Mk. -- --
Lothringen 40 9-12 " 13 3-6 Mk
50 16-20 " 71 7-12 "
10 22 Mk. u. darüber 26 13-24 "

Nur in einem Bezirk,—in Gießen,—und auch hier nur für eine Industrie, hat man eine Zusammenstellung der thatsächlichen Familieneinnahmen gemacht; danach erreichten 53 der geschicktesten Cigarrenarbeiterinnen mit ihren Männern einen durchschnittlichen Wochenverdienst von 23,65 Mk., 23 weniger geschickte dagegen eine Einnahme von nur 16,52 Mk. durchschnittlich.516 Es handelt sich auch hier um einen Beruf mit sehr starker Frauenbeteiligung.

Sehr häufig konstatieren aber auch die Aufsichtsbeamten, daß es sich bei den Ehemännern der Fabrikarbeiterinnen um Arbeitsscheue, Trunkenbolde und Liederliche handelte, die ihren Verdienst zum allergrößten Teil für sich selbst verbrauchten, oder sich gar noch von der Frau ernähren ließen. Dabei darf eins nicht vergessen werden, das geeignet ist, die moralische Entrüstung über das Verhalten der Gatten ein klein wenig einzudämmen: Sie haben sich vor der Ehe an eine verhältnismäßig hohe Lebenshaltung gewöhnt, da sie den Lohn allein für sich verbrauchen konnten, und es gehört ein Grad von Charakterstärke dazu, nach der Heirat die Lebensbedürfnisse mehr und mehr herabzuschrauben, zu dem nur ernst angelegte Naturen fähig sein können. Aber auch dort, wo eine direkte Notlage nicht vorliegt, ist es doch auch Not, die die Frauen in die Fabriken treibt: in fast allen jungen Proletarierehen müssen die Schulden für die Haushaltungseinrichtung nach und nach getilgt werden; ist das vorbei, so möchten gerade die Ordentlichsten einen Notgroschen zurücklegen können, was vom Verdienst des Mannes allein nicht möglich ist; die Mütter—und zwar gerade die besten—möchten für ihre Kinder etwas erübrigen, ja auch der Wunsch nach Dingen, die über das tägliche Brot und die Schlafstelle hinausliegen, gehört meiner Ansicht nach in dieses Gebiet. Oder ist es etwa nicht Not, wenn die Proletarierfamilie tagaus tagein, Sommer und Winter nichts sieht, als ihr dumpfes Arbeiterviertel und ihre staubige Arbeitsstelle; ist der Wunsch nach frischer Luft und freier Natur angesichts der blassen Kinder wirklich so vermessen? Ist es nicht Not, wenn man zwar satt zu essen, und ein Dach über dem Kopfe hat, aber alles entbehrt, was das Dasein schmückt und erhebt, und eigentlich erst lebenswert macht? Die Zunahme der verheirateten Arbeiterinnen spricht viel mehr für den Fortschritt ihrer geistigen und seelischen Entwicklung, als für deren Niedergang. Ihre Wirkung aber ist, wenn wir zunächst die auf die Löhne in Betracht ziehen, keine erfreuliche. In Industrien mit starker Beschäftigung verheirateter Frauen sind nicht nur die Männerlöhne besonders niedrig, auch die Löhne der alleinstehenden Frauen sind nichts weniger als ausreichend, weil die Verheirateten den Ertrag ihrer Arbeit nicht als die alleinige Grundlage ihrer Existenz ansehen, sondern nur als eine notwendige Ergänzung des männlichen Einkommens, Die Steigerung des männlichen Lohnes aber wird wieder dadurch gehemmt, daß er nicht mehr die einzige Lebensbedingung der ganzen Familie bildet. Die Arbeit verheirateter Frauen ist daher sowohl die Folge als die Ursache des unzureichenden Einkommens der Männer und sie ist einer der Steine, die den alleinstehenden Frauen auf dem Wege zu besseren Zuständen im Wege liegen. Ihre rasche Entwicklung, an deren Anfang wir erst stehen, wird diese lohndrückende Tendenz dauernd verschärfen und zwar um so mehr, je mehr die verheirateten Frauen durch Gesetz und Gewohnheit eine Ausnahmestellung, nicht nur ihren männlichen, sondern auch ihren alleinstehenden weiblichen Arbeitsgenossen gegenüber einnehmen.

Eine Beurteilung der Lohnverhältnisse kann aber nur dann zu richtigen Resultaten führen, wenn einerseits die Kaufkraft des Geldes, andererseits die Bedürfnisse der Lohnarbeiter in Betracht gezogen werden. Für beides fehlt es an ausreichendem Material und auch das vorhandene ist ungenügend. Im allgemeinen wird für die hier in Betracht kommenden europäischen Staaten angenommen werden können, daß im Laufe des 19. Jahrhunderts die Wohnungsmieten sich verdoppelt resp. verdreifacht, die Lebensmittelpreise sich verdoppelt haben.517 Die Löhne der Arbeiterinnen in der Großindustrie sind in derselben Zeit teils um ein Drittel, teils um die Hälfte gestiegen518, die Bedürfnisse dagegen, deren Wachstum sich natürlich zahlenmäßig nicht feststellen läßt, haben im Verhältnis weit rascher zugenommen, obwohl gerade das weibliche Geschlecht die langsamsten Fortschritte gemacht hat. Wenn schon bei dieser ganz äußerlichen Betrachtung ein Defizit unvermeidlich ist, so ist es in Wahrheit noch viel bedeutender, weil zur Zeit des hier angenommenen Ausgangspunktes,—dem Anfang des 19. Jahrhunderts,—das Mißverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bei den weiblichen Arbeitern noch unverhältnismäßig stark war. Selbst den günstigsten Fall angenommen, daß sowohl die Lebensbedürfnisse als die Löhne um die Hälfte gestiegen sind, bleibt dieses ursprüngliche Mißverhältnis nicht nur unverändert bestehen, es steigert sich auch noch infolge der erhöhten Bedürfnisse, und infolge der schwer ins Gewicht fallenden Thatsache, daß die industrielle Entwicklung den verschiedenen Arbeitszweigen mehr und mehr den Charakter der Saisongewerbe aufdrückt. Die Maschine ermöglicht eine kolossale Produktivität in einem kurzen Zeitraum und wirft eine große Zahl von Arbeiterinnen nach Monaten fieberhafter Thätigkeit für Wochen mitleidslos aufs Pflaster, während andere sich starke Lohnreduktionen gefallen lassen müssen. Die Arbeiterin, die sich schon in der lebhaften Zeit nur mühsam durchschlagen kann, steht in der stillen der bittersten Not gegenüber.

Einige Beispiele mögen das Gesagte illustrieren. Vorausgeschickt sei, daß im allgemeinen die Ernährung weiblicher Arbeiter 4/5 dessen ausmacht, was männliche dafür gebrauchen; gehen wir von dem Beköstigungsbudget der deutschen Heeresverwaltung aus, die eine Mark pro Tag und Mann rechnet, so wären ca. achtzig Pfennige für arbeitende Frauen anzunehmen, wobei jedoch nicht vergessen werden darf, daß die Heeresverwaltung bei Einkauf und Wirtschaft im großen für die ausgesetzte Summe eine weit bessere und reichlichere Beköstigung zu bieten vermag, als die Arbeiterin sie sich für ihr Geld schaffen kann. Für eine Schlafstelle wird monatlich sechs bis neun Mark Miete gefordert, ein möbliertes Zimmer,—das sehnlichst erträumte Ideal all der armen Heimatlosen!—ist kaum unter fünfzehn bis zwanzig Mark zu haben. Das Mindeste also, was eine alleinstehende Arbeiterin wöchentlich für Kost und Wohnung ausgeben muß, ist 7,48 Mk.; hat sie ein eigenes Zimmer, so muß sie allein zehn Mark für Logis und Ernährung ansetzen. Nun stellt sich der durchschnittliche Wochenverdienst der gewöhnlichsten Arbeiterinnen in zwanzig deutschen Großstädten auf 8,70 Mk.519 Es blieben ihnen also, wenn sie sich halbwegs ausreichend ernähren wollen und nicht in der eigenen Familie wohnen können, ca. 78 Pf. wöchentlich für alle übrigen Lebensbedürfnisse—Kleidung, Wäsche etc. Inbegriffen—übrig! Dabei ist die Voraussetzung noch die, daß die Wocheneinnahme sich das ganze Jahr über gleich bleiben müßte, während thatsächlich im günstigsten Fall nicht auf 52, sondern nur auf 48 Wochen regelmäßigen Verdienst gerechnet werden kann. Es giebt aber auch eine ganze Anzahl Arbeiterinnen, die unter acht Mark, ja die nur drei bis sechs Mark in der Woche verdienen. Wenn auch bei den niedrigsten Lohnsätzen angenommen werden kann, daß es sich meist um jugendliche Arbeiterinnen, die vielfach bei den Eltern wohnen, handelt, so bleiben, wie die Ergebnisse vieler Untersuchungen beweisen, noch viele übrig, die bei solch einem Hungerlohn auf sich allein angewiesen sind, und es giebt noch zahlreiche Unglückliche, die eine alte Mutter, oder ein armes vaterloses Kind mit zu erhalten haben. Aber selbst bei einem Wochenlohn von neun bis zwölf Mark, dem üblichsten für deutsche Arbeiterinnen, und einer Jahreseinnahme von 430 bis 570 Mk.,—die schon als eine sehr hohe angesehen werden muß,—wobei in dem einen Fall vierzig, in dem anderen 170 Mk. für alle übrigen Ausgaben übrig bleiben,—lebt die Arbeiterin in unaufhörlichem Kampf mit Not und Verschuldung. Dieselben Zustände wiederholen sich überall, wo die Industrie, der große Eroberer, eingedrungen ist und aus den Unterworfenen Sklaven gemacht hat.

In Wien kann eine Arbeiterin mit 4 fl. 80 kr., wenn sie sich keine Erholung, kein Vergnügen gönnt, niemals krank wird und niemanden zu unterstützen hat, gerade auskommen. 60 % arbeitender Frauen Wiens verdienen aber nur 4 fl. 50 kr., und es kommen Löhne von 1 fl. 80 kr. bis 3 fl. noch immer häufig genug vor520, während die arbeitslose Zeit für sie gleichfalls von vornherein in Rechnung gezogen werden muß. Das mindeste, was eine Pariser Arbeiterin zum Leben braucht, ist eine Jahreseinnahme von 850 bis 1200 frs.521, unter einer täglichen Einnahme von 2,25 frs. liegt das tiefste Elend und erst von 4 frs. an beginnt ein gesichertes Leben für die Alleinstehende522, dabei gehören Tagelöhne von 1,50 bis 2 frs. durchaus nicht zu den Ausnahmen, und auf unfreiwillige Ferien muß sich jede Arbeiterin gefaßt machen.

Durch vier Auskunftsmittel,—eins fürchterlicher als das andere,—sucht die Arbeiterin dem Gespenst der Not zu begegnen: Ueberarbeit, Unterernährung, schlechte Wohnung und Prostitution. Die Ueberarbeit wird dadurch möglich, daß sie aus der Fabrik oder Werkstatt noch Arbeit mit nach Hause nimmt, wo sie bis in die Nacht hinein schafft, um das elende Leben zu erhalten, das sich ohne Ruhepause in einem Kreislauf bewegt, zu dem im Grunde nur das elendeste Arbeitstier verurteilt ist: Arbeiten, Essen, Schlafen, und von den letzten beiden gerade nur so viel, als nötig ist, um jeden Tag von neuem ins Joch zu gehen. Wie die Unterernährung aussieht, dafür giebt es Beispiele genug. Eine Arbeiterin, die nur 8 Mk. die Woche verdient, kann höchstens 40 bis 50 Pf. für ihre tägliche Beköstigung ausgeben,523 Sie lebt von Cichorienbrühe, genannt Kaffee, Brot, Kartoffeln, ein wenig kraftloser Suppe, Wurst oder Hering524; Fleisch und Gemüse, das, wenn überhaupt, in minimalen Quantitäten genossen wird, ist meist von so schlechter Qualität, daß von einem genügenden Nährwert gar nicht die Rede sein kann. Gerade an der Nahrung sparen sich die Arbeiterinnen in der hohen Saison alles ab, um ihre Schulden aus der toten bezahlen zu können. So genießen die meisten Wiener Arbeiterinnen nichts als dreimal des Tages Kaffee und Brot und abends ein Stück Wurst; sie verderben sich den Magen, wenn sie einmal kräftigere Nahrung zu sich nehmen!525 Und um für die an sich schon mangelhafte Ernährung noch vollends den Appetit zu verderben, ja sie gradezu widerlich und gefährlich zu machen, kommt der Ort, wo sie zumeist eingenommen wird, noch hinzu: mitten im staubigen Fabriksaal, oder, falls er, wie es oft geschieht, mittags geschlossen wird, auf Höfen und Treppen ist der "Eßsaal" der meisten Fabrikarbeiterinnen. Selten nur wird ihnen ein eigener Raum zum Essen angewiesen, noch seltener findet sich die Einrichtung von Fabrikkantinen in Verbindung mit ihm. Ins Wirtshaus zu gehen, dazu reichen selten die Mittel, und der Weg nach Hause ist meist viel zu weit. Die Möglichkeit, sich vor dem Essen zu waschen, die staubigen, von Oel, Leim und tausend anderen Dingen beschmutzten Kleider mit reinen zu vertauschen, ist auch nur selten in ausreichendem Maße gegeben, und so schlucken die armen Geschöpfe mit dem schlechten Essen Millionen Miasmen und Krankheitskeime in sich hinein. Ein einziger Blick in das gemütliche Eßzimmer des Fabrikherrn mit den schmackhaften Gerichten und reinen Tellern auf dem frisch gedeckten Tisch und in den schmutzigen Winkel, wo diejenigen, auf deren Arbeit seine Behaglichkeit beruht, aus einer alten Blechkanne oder einem irdenen Topf ihre Suppe oder ihr mit schlechter Butter und einer Wurst, bei deren näherer Untersuchung wir schaudern würden, belegtes Brot verzehren, müßte allein genügen, um das Verbrecherische der herrschenden Wirtschaftsordnung einzusehen.

Folgen wir der Arbeiterin auch in ihr "Heim". Sie ist nur zu oft gezwungen, eine Schlafstelle zu nehmen, wo sie nicht einmal auf ein eigenes Bett Anspruch hat. Von 95365 Schlafleuten, die 1890 in Berlin gezählt wurden, waren 39 % in Wohnungen mit nur einem Raum untergebracht526, d.h. sie schliefen mit der ganzen Familie im selben Zimmer. In einer großen Zahl von ihnen,—1885 wurden 607 der Art in Berlin gezählt,—hausten neben der Familie Schlafburschen und Schlafmädchen, bis zu acht an der Zahl!527 In Leipzig fand sich solch ein Raum mit folgenden Bewohnern: einen trunksüchtigen Mann, einer schwindsüchtigen Frau, drei Kindern und zwei Schlafmädchen.528 Am günstigsten ist es noch für sie, wenn in einem Bett zwei Schlafmädchen zusammen schlafen, sehr häufig aber müssen sie ihr Lager mit den Kindern ihrer Wirtsleute, ohne Unterschied des Geschlechts, teilen; in Belgien hat eine Untersuchung der Arbeiter-Wohnungsverhältnisse sogar ergeben, daß jugendliche Arbeiter beiderlei Geschlechts auf ein gemeinsames Bett angewiesen waren!529 Nicht nur, daß die Arbeiter nur zu oft weniger Luftraum im Zimmer haben, als die Gefangenen, sie haben nach des Tages Last und Arbeit nicht einen Platz auf Erden, wo sie allein sein, wo sie sich ausruhen und erholen können! Ja, das arme Schlafmädchen hat außer den Nachtstunden nicht einmal einen Anspruch auf ihren Bettanteil; tags über ist der Raum, in dem sie mietete, Werkstatt, Küche, Kinderstube, in dem für sie kein Platz ist. So wird sie gezwungen, sich herumzutreiben, so kommt es auch, daß das Elend des Schlafstellenwesens sich zum Grauenhaften steigern kann: die Mädchen bringen schließlich von ihren zuerst erzwungenen, später freiwilligen abendlichen Vergnügungen ihre Liebhaber mit nach Hause, und verkehren hier, durch den Zwang, die intimsten Dinge täglich vor aller Augen zu verrichten, längst aller Scham entblößt, ungestört durch die Mitbewohner und die kleinen Kinder, mit ihnen.530 Die enorme Zunahme der unehelichen Kinder,—es giebt Fabrikdistrikte, z.B. Schleswig und Chemnitz, wo sie an Zahl die ehelichen übertreffen531,—ist die Folge davon. Ist der Vater ein Arbeitsgenosse der Mutter, so pflegt im allgemeinen die schließliche Heirat selbstverständlich zu sein, denn selten nur kommt es vor, daß ein Arbeiter die Vaterschaft nicht anerkennt und die Geliebte verläßt, er würde sich dadurch der Verachtung seiner Kollegen aussetzen.532 Wie oft aber fällt die Arbeiterin ihrem Vorgesetzten zum Opfer: Sie findet keine Arbeit, wenn sie nicht mit ihrer Arbeitskraft ihre Ehre verkauft, sie muß sich den Lüsten der Werkführer, häufig auch der des Chefs selber fügen, wenn sie sich nicht dem aussetzen will, bei der nächsten Geschäftsstockung ihre Stelle zu verlieren.533 Und ihr ganzes freudloses Dasein, das ihr, wenn sie ehrlich bleiben will, in gleichförmiger öder Farblosigkeit verfließt, prädestiniert sie noch dazu. Sie hat doch auch ein Recht auf Freude, und sie sehnt sich danach; nicht bloß der physische Hunger zwingt sie, sich von einem Liebhaber unterstützen zu lassen534, oder sich gelegentlich zu prostituieren, der psychische thut es mit gleicher Gewalt. Liegt nicht gerade darin eine furchtbare Grausamkeit, daß das bißchen Lebensfreude,—oft besteht es in weiter nichts, als in ein paar bunten Fähnchen und reichlichen Mahlzeiten,—von den Proletariermädchen so häufig nur durch Schande erkauft werden kann?!

Ein Fabrikmädchen! Naserümpfend hört man es oft sagen. Für die Leute, die mit reinen Kleidern am Familientisch sitzen und abends in ihr eigenes warmes Bett kriechen, verbindet sich mit dem Wort der Gedanke an körperlichen und sittlichen Schmutz. Sie wissen nicht, welch eine Summe von Qual und Entbehrung und Hoffnungslosigkeit es ausdrückt, wie viel heldenmütige Entsagung, von der nur manche stillen, früh gealterten Gesichter Zeugnis ablegen, hinter ihm steckt, welch namenloses Unglück ihm anhaftet, und sie sehen nicht, oder wollen nicht sehen, welch eine Anklage gegen sie und ihresgleichen aus diesen Worten emporwächst.

Der niedrige Lohn ist aber nicht die einzige Arbeitsbedingung, die verheerend auf das Leben der Arbeiterin einwirkt. Neben ihn, als der Hauptgrundlage der Existenz, dem bestimmenden Faktor für die physische und geistige Entwicklungsmöglichkeit, tritt die Zeit, die aufgebracht werden muß, um ihn zu verdienen, als zweitwichtiges Moment hinzu. Die Frauen in der Großindustrie genießen fast überall den Vorzug, daß die Stunden, die sie dem Erwerb widmen, gesetzlich geregelt sind. Für sie besteht, in der Theorie wenigstens, der zehn- oder elfstündige Maximalarbeitstag und teilweises Verbot der Nachtarbeit, in der Praxis aber wird er nicht nur durch die sehr weitgehende Erlaubnis seiner Ausdehnung durch Ueberstunden, sondern auch durch die infolge der mangelhaften Kontrolle leicht mögliche Uebertretung der gesetzlichen Vorschriften vielfach überschritten. Nach den deutschen Gewerbeaufsichtsberichten für 1899 wurden für rund 184000 Arbeiterinnen nicht weniger als 3 Millionen Ueberstunden bewilligt.535

Die vielen Uebertretungen der gesetzlichen Arbeitszeit, die den Beamten überhaupt gar nicht zur Kenntnis kommen, würden diese Zahl gewiß mehr als verdoppeln. Was aber die gesetzlichen Vorschriften vollends fast illusorisch macht, das ist die Gewohnheit der Unternehmer, den Arbeiterinnen noch Arbeit mit nach Hause zu geben, und die Bereitwilligkeit der Arbeiterinnen, dadurch ihren Lohn ein wenig zu erhöhen. Auf diese Weise verlängert sich die Arbeitszeit ins ungemessene. In Verbindung mit der schlechten Ernährung untergraben diese Verhältnisse die Gesundheit der Frauen schon im ersten Lenz ihres Lebens. Gerade in der Entwicklungszeit, wo der Körper des Weibes sich zu seiner schönsten Bestimmung, der Mutterschaft, vorbereitet, wo er durch geeignete Abwechselung von Ruhe und Bewegung, durch frische Luft und gesunde Nahrung gestählt werden müßte, wird er dazu verdammt, mindestens zehn Stunden lang in Staub und Hitze hintereinander zu stehen, oder zu sitzen, Maschine zu treten oder sonst eine gleichförmige, nur bestimmte Muskeln ausbildende Bewegung auszuführen. Die Bleichsucht, mit ihrem Gefolge von Reizung zur Lungenschwindsucht, Unterleibskrankheiten und geistiger Depression, Verkrümmung des Rückgrats und der Beine u. dergl. mehr, halten daher ihren unaufhaltsamen Siegeszug unter den Proletariermädchen.536

In solchen Betrieben, wo sehr vollkommene technische Einrichtungen eine große Produktion auch ohne Ausnutzung der Arbeitszeit bis an die Grenze des gesetzlich Zulässigen ermöglichen, tritt die Tendenz der freiwilligen Verkürzung der Arbeitszeit hervor.537 Das gilt auch für einen Teil der Textilindustrie und kommt insofern auch den Frauen zu Gute. Für Frankreich und England läßt sich die gleiche Entwicklung verfolgen, aber ihr Tempo ist ein sehr langsames. Die menschliche Arbeitskraft, und besonders die weibliche, ist häufig, selbst bei geringerer Leistungsfähigkeit, noch viel billiger, als ihre teilweise Ersetzung durch Maschinen. Die gesetzwidrige Verlängerung der Arbeitszeit dürfte daher immer noch viel häufiger vorkommen, als ihre Verkürzung, und zwar vor allem in den Betrieben, wo die Frauen mit ihrer stumpfen Resignation, ihrem Mangel an energischen Solidaritätsgefühl sich zusammendrängen. Aber selbst die Einhaltung des Zehn- resp. Elfstundentags vorausgesetzt, ist der weibliche Arbeiter, verglichen mit dem männlichen, immer noch im Nachteil, weil die Mehrzahl der Frauen mit der Berufsarbeit nicht die Arbeit überhaupt, die auszuführen ihnen obliegt, erledigt haben. Nicht nur, daß es Arbeiterinnen giebt, die, um einen Teil der Miete zu sparen, ihrer Wirtin im Haushalt, bei den Kindern, oder, wie es häufig vorkommt, in irgend einem Zweige der Heimarbeit helfen,—eine "Hilfe", die oft nicht ganz freiwillig ist,—für fast alle die, welche bei den Eltern wohnen, ist die Hausarbeit neben der Erwerbsarbeit etwas Selbstverständliches. So wird der zehn- oder elfstündige Arbeitstag zum dreizehn-, vierzehn- und mehrstündigen und der Sonntag wird noch dazu oft der Reinigung und Instandhaltung der Kleidung gewidmet. Denn darauf hält auch die ärmste Arbeiterin; in dem bunten Band, womit sie ihre Taille gürtet, in den Blumen, die sie auf ihren Hut steckt, in dem möglichst modernen Kleid, womit sie auf den Tanzboden geht, konzentriert sich häufig all ihre Lebensfreude, der sie sogar leichten Herzens auch das bißchen kräftige Nahrung opfert, die sie sich sonst vielleicht gönnen könnte. Engherzige Puritaner schlagen wohl über die "Putzsucht" der Arbeiterin die Hände über dem Kopf zusammen; das Recht auf Jugend, das man den Mädchen der wohlhabenden Bevölkerung voller Wohlwollen und sogar voll freudiger Genugthuung zuerkennt, soll für sie durchaus keine Geltung haben. Und dabei bedenkt man nicht einmal, daß der Proletarierin für andere Genüsse, für deren Verständnis man die bürgerliche Jugend von früh an erzieht, die Aufnahmefähigkeit fehlt. Was dem Arbeiter Bier und Branntwein, das ist der Arbeiterin Putz und Tand: oft die einzig erreichbare Lebensfreude.

Niedriger Lohn und lange Arbeitszeit sorgen schon dafür, daß sie nicht üppig ins Kraut schießt, und die traurigen sanitären Verhältnisse in Werkstatt und Fabrik nehmen ihr vollends frühzeitig das Sonnenlicht, in dem sie allein gedeihen kann. Auch darin ist der Arbeiter in günstigerer Lage, als die Arbeiterin: Bei dem weiblichen Geschlecht hat sich bisher überall eine stärkere Empfänglichkeit für die Schädlichkeiten gewisser Gewerbe herausgestellt, sowohl der Staub, als vor allem die Giftstoffe, die sie einatmet, wirken stärker auf sie, als auf den Mann538, auch Betriebsunfällen ist sie in höherem Maße ausgesetzt. Die Gründe dafür sind vielfach rein äußerlicher Natur: In den langen Kleidern und den leider immer noch üblichen vielen Unterröcken, in den unbedeckten langen Haaren können sich unendlich mehr jener schädlichen Fremdkörperchen festsetzen, als bei den Männern. Ein Wechseln der Kleidung verbietet sich schon dadurch oft von selbst, daß die Arbeiterin nur einen Arbeitsanzug hat, häufig aber wird es unterlassen, weil es an einem geeigneten Umkleideraum fehlt. Oft trennt ihn nur ein leichter Vorhang von dem der Männer, oder dem Arbeitssaal, oft ist er in diesem selbst, wo die Arbeiterin ihre Sachen, die sie schonen muß, gar nicht hinhängen mag. Aus ähnlichen Gründen unterdrückt sie nur zu oft zum Schaden ihrer Gesundheit natürliche Funktionen ihres Körpers, weil das Kloset teils unverschließbar in nächster Nähe des von den Männern benutzten liegt, teils, weil es in einem unbeschreiblichen Zustand sich befindet.

Alle Industriezweige fast, in denen Frauen beschäftigt sind, bringen besondere Gefahren für Leben und Gesundheit mit sich. Werfen wir zunächst einen Blick auf die Textilindustrie und treten wir in eine Spinnerei: Mit heißem Wasserdampf ist die Luft gesättigt, auf dem Steinboden steht das Wasser, ein ekelhafter Geruch erhebt sich aus dem Spinnwasser, das die Abfälle und leimigen Substanzen des Gespinstes aufnimmt. Mit Händen und Vorderarmen arbeitet die Spinnerin in der unreinen, klebrigen Flüssigkeit; eiternde Geschwüre an Händen und Armen, schwere Augenentzündungen stellen sich infolgedessen häufig ein. Mit bloßen Füßen steht sie auf dauernd nassem Boden, ungenügend bekleidet vertauscht sie dann den Aufenthalt im glühenden Arbeitsraum womöglich mit der Winterkälte draußen,—rheumatische Krankheiten, Unterleibsentzündungen sind die Folge.539 Dauernder Druck auf besonders empfindliche Teile führen zu frühzeitigen Erkrankungen der Geschlechtsorgane.540 In kleineren Betrieben wird zur Entfettung roher Wolle fauliger Urin verwendet. Ein pestilenzialischer Geruch erfüllt daher die Luft, Ekzeme, Furunkeln zeigen sich an den Händen der Arbeiterinnen. Wo man zu demselben Zweck Schwefelkohlenstoff gebraucht, treten Vergiftungserscheinungen auf, die bis zur völligen geistigen Umnachtung führen können.541 In den Wollkämmereien herrschen tropische Glut und ekelerregende Ausdünstungen; die Gasräume der Seidenfabriken wetteifern mit ihnen, was die Hitze betrifft, und vergiften die Arbeiterinnen durch das Ausströmen des Gases.542 Die Fabrikation von Kunstwolle und von grauer Watte erweist sich als ein Herd furchtbarer Krankheiten: Die Verlesung der Lumpen, aus denen die Kunstwolle gemacht wird, wirbelt Millionen Bakterien auf, Infektionskrankheiten schlimmster Art, chronische Bronchialkatarrhe überfallen heimtückisch die Arbeiterinnen, die sogenannte Hadernkrankheit, die mit starkem Fieber beginnt und im Starrkrampf endet, tötet sie in wenigen Tagen. Das Sortieren der Abfälle zur Herstellung grauer Watte ist noch ekelhafter: findet sich doch sogar gebrauchte Verbandwatte darunter!543 Mit wunden, eiternden Fingern stehen die Andreherinnen in den Webereien am Webstuhl, bis die Kraft sie verläßt544; zerstörend wirkt das Blei, das in gefärbter Baumwolle sich meist befindet, auf die Weberinnen, und stärker noch auf die Arbeiterinnen in der Spitzenfabrikation. Wohl giebt es gefahrlose Mittel, um den feinsten Erzeugnissen der Textilindustrie Glanz und Appretur zu verleihen, aber sie sind teuer und so wird Bleiweiß dazu verwandt, ohne Rücksicht auf Leben und Gesundheit; den Unternehmer ficht es nicht an, ob seinen "Händen" die Arbeit entsinkt, er findet Ersatz genug! In Webereien, in der Fabrikation von Kartons und buntem Papier und künstlichen Blumen, bei der Polierarbeit in der Fabrikation eiserner Bettstellen strömt das Gift in die Atmungsorgane, in die Poren der Frau und wird mit ihren Kleidern in ihr Heim getragen; ja es kommt vor, daß sie es mit dem Essen zu sich nimmt, weil kein anderer Raum als der Arbeitssaal ihnen dafür zur Verfügung steht.545 Koliken, Magenerkrankungen, Kopfleiden sind die Folge. In den Bleiweißfabriken erreichen diese Leiden den höchsten Grad: epileptische Krämpfe, Erblindungen, teilweiser Verlust der Sprache sind Zeichen des letzten Stadiums der Bleivergiftung, die zum Wahnsinn oder zum Tode führen kann.546 Der Schwefelkohlenstoff in der Kautschukfabrikation führt zu ähnlichen Erscheinungen, nur mit der Variation, daß Lähmungen der Geschlechtsorgane schließlich hinzutreten können.547

Eine große Zahl von Frauen beschäftigt, wie wir gesehen haben, die Tabakindustrie. Ihre Arbeiter sind die am schlechtesten bezahlten und die schwächsten von allen. Schon nach den ersten sechs Monaten der Beschäftigung erkranken von 100 72 an Nikotinvergiftung. Besonders bei den jüngeren Arbeiterinnen stellen sich als Folge Nerven- und Magenleiden und Erkrankungen der Geschlechtsorgane ein.548 Wie dies Gift den Körper von innen zerstört, zerstört das Phosphor in der Zündholzfabrikation ihn von außen: zu einer grauenhaften Maske wird das Antlitz der Frau durch die Kiefernekrose, die zuerst die Zähne und dann den Kiefer zerfrißt.549

Wir sind noch nicht am Ende: Die Zieglerkrankheit, die Anämie, ergreift männliche wie weibliche Ziegelarbeiter, besonders, wenn ihr Schlafraum sich auf der Oberfläche von Ringöfenanlagen befindet, aus denen unaufhörlich giftige Dämpfe entweichen. Die Lunge der Porzellanarbeiter, besonders der Frauen, die den Arbeitsraum auskehren, füllt sich durch Einatmung des scharfen Kieselstaubes mit förmlichen Steinen, schwärzliche Steine bilden den Auswurf.550 Kein Leiden aber erreicht das der Quecksilberarbeiterin: sehr bald schon wird ihr Gesicht aschfahl, die Augen trüb, der Gang schwankend, wie der eines Rückenmarkleidenden. Bei dem Anblick eines Fremden überfällt sie konvulsivisches Zittern; das kärgliche Mahl vermag sie kaum zum Munde zu führen, die Sprache versagt oft ihre Dienste, in erschreckender Weise nehmen die Geistesfähigkeiten ab, bis zum letzten Stadium, dem Blödsinn. Jeder geht ihr aus dem Wege, denn der Speichelfluß macht ihren Anblick widerlich und vor dem Hauch ihres Mundes prallt man zurück.551

Aber nicht nur die Gifte vernichten Gesundheit und Körperkraft. Dem "schwachen" Geschlecht werden Lasten auf die Schultern gelegt, die es zu Boden werfen. In Steinbrüchen, Porzellanfabriken, Ziegeleien, selbst bei Bauten schleppen oder schieben sie schwerbeladene Tröge und Schubkarren; in Zuckerfabriken tragen sie täglich während zehn Stunden bis zu 800 je 16 Kilogramm schwere Kisten zu den Schlagmaschinen.552 In den Spinnereien und Webereien stehen sie oft während elf und zwölf Stunden; geschwollene Füße, Krampfadern, Nieren- und Unterleibsleiden zeugen davon.

Und nun jener eigentlichste Frauenberuf: die Maschinennäherei! In gebückter Stellung sitzen die Armen an ihrer rasselnden Tyrannin, unausgesetzt bewegen sich die Beine auf und nieder. Junge und Alte, Kranke und Gesunde—alle glauben sich fähig zu dieser mörderlichen Arbeit, die schließlich auch die stärkste Konstitution untergräbt. Ein Lyoner Fabrikant sagte einmal: "Ich beschäftige nur Mädchen von sechzehn bis achtzehn Jahren an der Nähmaschine, sind sie erst zwanzig, so sind sie reif für's Hospiz."553 Und er hat nicht übertrieben. Die Bleichsucht in all ihren Stadien, Unterleibsleiden, Lageveränderungen der Gebärmutter, die eine Mutterschaft fast unmöglich machen, neurasthenische Erkrankungen aller Art, suchen die Frauen heim als böse Gäste.554 Wohl hat die Technik, wie überall so auch hier, ein Mittel zur Hilfe geschaffen: statt durch die Füße der Näherinnen kann die Maschine durch Dampf oder Elektrizität in Bewegung gesetzt werden, aber die Einrichtung ist den Unternehmern nicht lohnend, denn mit derselben Schnelligkeit fast treibt die durch die Not vorwärts gepeitschte Menschenkraft die Räder, als die motorische Kraft es thun würde, und der Profit ist der einzige ausschlaggebende Faktor.

Furchtbarer als Dantes Hölle ist diese Welt der Arbeit, bevölkert mit bleichen Gestalten, die sich auf wunden Füßen nur schwer fortbewegen, deren Hände, aus denen Behaglichkeit, Wärme, Schönheit, Nahrung, Kleidung für die glücklicheren Menschen hervorgehen, bluten und schwären, deren Rücken gekrümmt, deren Glieder zerfressen sind von Giften, aus deren irren Blicken oft der Wahnsinn starrt. Und doch fehlt zur Vollendung des Bildes noch eins: dichte Wolken von Staub umhüllen die Gestalten,—Staub aus scharfem Metall, aus Pflanzenfasern und Tierhaaren, mit Gift und Krankheitskeimen durchsetzt. Er verdichtet sich vor unseren Augen zu dem riesigen, hohlwangigen Gespenst, das in den Proletariervierteln sein Wesen treibt: der Lungenschwindsucht. Wer kann sagen, in welchem Industriezweig es am meisten zu Hause ist: bei den Textilarbeitern, bei den Tabakarbeitern, bei den Töpfern?! Es herrscht überall, wo die Jagd nach Gewinn rücksichtslos über Menschenleichen dahinbraust!

Kann es noch schwereres Leiden geben, als das, was an uns vorüberzog? O ja; und es findet sich dort, wo es die Frau nicht mehr allein, sondern durch sie auch ihre Kinder trifft. Das Mädchen träumt noch von der Zukunft; es glaubt, die Ehe wird sie aus dem Arbeitsjoch erlösen, darum bringt es seinem Beruf bei weitem nicht das Interesse entgegen, das der Mann ihm entgegenbringt, für den er zum ausschließlichen Lebensberuf werden soll; die Frau aber hat keine Hoffnung mehr auf Befreiung. Und ihre Not verschärft sich ins unerträgliche durch den Anblick der Not ihrer Kinder. Wie häufig hört man angesichts des Elends sagen: Die Leute sinds nicht anders gewöhnt, sie spüren es nicht. So richtig es nun auch sein mag, daß die im Elend Geborenen nicht die Empfindung dafür haben, wie die, welche erst hineingestoßen wurden, so falsch ist es, daß irgend eine Mutter in der Welt, und wäre es die allerärmste, sich jemals an das Leid ihrer Kinder gewöhnen wird. Kinderleid ist das größte auf Erden, weil es die Unschuldigen und die Wehrlosen trifft.

Nach allgemeiner Annahme kann in Deutschland eine aus Mann, Frau und zwei Kindern bestehende Arbeiterfamilie mit 1500 Mk. im Jahre die notwendigsten Bedürfnisse decken.555 Eine auskömmliche Lebenshaltung, bei der aber von einer Befriedigung höherer Bedürfnisse,—Kunst, Theater, Natur,—auch nur in ganz geringem Umfang die Rede sein kann, ist erst mit einer jährlichen Einnahme von 2000 Mk. möglich.556 Es müßte demnach für den ersten Fall eine tägliche Einnahme,—ohne Unterbrechung!—von fünf Mark, im zweiten eine von fast sieben Mark gesichert sein. Das davon nur in Ausnahmefällen die Rede sein kann, lehrt ein Blick auf unsere Lohntabellen. Aeußerst selten nur erreicht der Mann allein solch einen Verdienst, aber selbst die Mitarbeit der Frau, die sich, nach diesem Maßstab gemessen, als unbedingt notwendig erweist, kann ihn nicht gewährleisten. Einnahmen von 800 bis 1000 Mk. gelten in Proletarierkreisen schon als gute. Sie sind vollständig unzureichend und auch die von 1000 bis 1500 Mk. sind es, sobald mehr als zwei Kinder zu erhalten sind. Es klingt geradezu wie Wahnsinn, und doch ist es Thatsache: je mehr Kinder die Familie besitzt, je mehr also die Mutter zu Hause nötig ist, desto notwendiger muß sie in die Fabrik. Und doch kann sie sich und ihren Kindern dadurch noch kein einigermaßen behagliches Leben erkaufen. Der Grund- und Boden- und der Häuserwucher verschlingt zum großen Teil, was sie erwirbt, und läßt ihr dafür eine elende Behausung, die den Namen Wohnung nicht verdient. Schon im Jahre 1880 wurde in deutschen Großstädten eine erschreckende Zahl übervölkerter Wohnungen konstatiert557; die Untersuchungen des Vereins für Sozialpolitik deckten entsetzliche Zustände auf, die vielleicht nur noch von denen in Wien übertroffen wurden.558 Hier wurde z.B. ein Zimmer mit Küche von einer Witwe mit sechs Kindern und zwei Schlafleuten bewohnt, die sich alle in drei Betten, einem Kinderbett und einem Sofa teilten; in einer Kammer mit einem einzigen Fenster nach dem Flur hauste ein Ehepaar mit vier Kindern, in einer anderen von 13 qm Bodenfläche, fand sich eine siebenköpfige Familie! Parterrewohnungen in Hinterhäusern, die mit dem engen Hofe auf gleicher Höhe liegen, im Sommer heiße, im Winter eisigkalte Dachkammern, Wohnungen mit nur einem heizbaren Raum, oder ganz ohne Küche, sogenannte Kochstuben, als einzigen Raum559,—das sind die Wohnungen, in denen das Familienleben der Arbeiter sich abspielen und gedeihen soll! Und doch sind auch diese vielfach noch unerschwingbar für ihren schwindsüchtigen Beutel. In Nürnberg kostet der qm Wohnraum in den kleinsten Wohnungen 7,70 Mk., in den größten 4,36 Mk., in Basel im mittleren Stockwerk 3,04, im Dachgeschoß 4,15 Mk.560 In den Fabrikstädten Nordböhmens kostet ein cbm Luftraum jährlich nur um eine Kleinigkeit weniger, als in den Palästen der Wiener Ringstraße.561 Nach einer Zusammenstellung des Gewerbeaufsichtsbeamten für Sachsen-Koburg-Gotha schwankte die Summe, die der Arbeiter zur Bestreitung seiner Wohnungsmiete zu verausgaben hat, zwischen 20 und 38 % seines Arbeitslohnes; er müßte bis zu 57 Tagen arbeiten, um allein den Mietspreis zu verdienen, während für die begüterten Schichten der Bevölkerung die Ausgabe für Wohnungsmiete im allgemeinen mit zehn bis höchstens zwanzig Prozent des Einkommens angesetzt wird.562 Die Armen haben also für ihre elende Wohnung relativ mehr zu bezahlen, als die Reichen, und sind daher gezwungen, sie mit Fremden, Aftermietern und Schlafleuten zu teilen, ihre Kinder nicht nur ohne Luft und Licht aufwachsen zu lassen, sondern sie auch noch der moralischen Vergiftung auszusetzen. Und wie sieht der Haushalt aus, wenn die Hausfrau in die Fabrik gehen muß. Am frühen Morgen, häufig ehe die Kinder erwachen, muß sie zur Arbeitsstelle eilen. Die ein- bis einundeinhalbstündige Mittagspause, die ihr in Deutschland gesetzlich gewährleistet wird, reicht nicht immer aus, um heimzukehren, und niemals um, wie die Gewerbeordnung prahlend sagt, den Haushalt zu besorgen. Bestenfalls wird das abends vorher zusammengekochte Essen aufgewärmt, oder das vom Morgen an langsam auf dem Grudeofen brodelnde auf den Tisch gestellt, in beiden Fällen ist aus den an sich schon minderwertigen Speisen der Nährwert entflohen. Am häufigsten begnügt sich die ganze Familie bis zur Heimkehr der Mutter am Abend mit Butterbrot und Kaffee, dann erst bereitet die übermüdete Frau die Hauptmahlzeit, dann erst, nach zehn-, elf-, auch dreizehnstündiger Arbeit, beginnt ihre häusliche Thätigkeit. Sie näht und flickt und wäscht und scheuert, wenn sie gewissenhaft ist, so daß ihr kaum fünf Stunden zum Schlafen übrig bleiben. Vorzeitiges Altern, geistige und körperliche Erschöpfung sind die Folgen. Oder sie kümmert sich um nichts mehr, wenn die Arbeit sie schon stumpfsinnig und gleichgültig gemacht hat: dann verwahrlost die Wirtschaft und die Kinder. Zwischen diesen beiden Wegen allein hat sie zu wählen! Wie oft sie den ersten wählt, dafür spricht die Bewunderung, mit der die gewiß wenig enthusiastischen deutschen Fabrikinspektoren von der Willensstärke, dem Opfermut und der unermüdlichen Arbeitskraft der verheirateten Arbeiterinnen reden.563 Aber selbst mit der Hingabe ihrer Kräfte können sie dem Haushalt nicht die Leiterin, den Kindern nicht die Mutter ersetzen.

Eine gründliche Statistik der Kinderzahl der Arbeiterinnen giebt es leider nicht. Die deutschen Erhebungen der Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1899 sind nach dieser Richtung völlig ungenügend. Nur in siebzehn Bezirken von 78 wurden Untersuchungen darüber angestellt, und auch hier handelt es sich lediglich um Stichproben. Sie werfen aber immerhin genügendes Licht in dieses dunkle Bereich des Proletarierlebens; die folgende Tabelle bietet eine Zusammenstellung aller Ergebnisse:

Bezirk Anzahl der
befragten Frauen
Von diesen Frauen
hatten Kinder
Von den Kindern waren
noch nicht
schulpflichtig
schulpflichtig schulentlassen
absolut % absolut % absolut % absolut %
Oppeln -- 1057 -- 765 35 886 41 509 24
Magdeburg 2680 1858 70 1283 31 1878 45 996 24
Minden 1120 701 63 703 46 804 54 -- --
   
Aachen 2412 1576 65 2859 82     643 18
Sigmaringen 56 29 52 37 55 21 31 9 14
Anhalt -- 805 -- 511 28 742 41 577 31
Bremen 541 411 76 428 41 628 59 -- --
Württemberg III 175 147 84 154 47 77 23 97 30
 
Darmstadt 848 522 62     1513      
Offenbach 843 568 67 -- -- -- -- -- --
Gießen 510 420 82 318 32 352 35 328 33
Oberbayern 641 347 54 1231 54 844 37 188 9
 
Niederbayern 329 232 74     690      
 
Pfalz 1978 1348 70     3208      
Oberpfalz 213 165 77 143 37 154 39 93 24
 
Unterpfalz 388 272 70     578      
 
Zittau 4494 2523 56     4484      

Aus der umstehenden Tabelle geht hervor, daß 65 % aller Frauen Kinder haben; auf 100 Frauen kommen im ganzen 231 Kinder, darunter 90 Kinder unter 6 Jahren, 108 Kinder unter 14 Jahren, im allgemeinen 201 Kinder, die noch nicht der Schule entwachsen sind. Legen wir denselben Maßstab an sämtliche verheiratete Arbeiterinnen an, wie die deutsche Berufszählung von 1895 sie zählte, so haben 149067 Frauen, d.h. 65 % aller verheirateten Arbeiterinnen, 334345 Kinder, von denen 299625 noch zu Hause sind. Diese Zahl ist aber noch viel zu niedrig gegriffen, weil die ledigen Mütter und deren Kinder nicht mit eingerechnet sind. Es dürfte wohl kaum übertrieben sein, wenn wir sagen, daß etwa eine halbe Million Kinder unter 14 Jahren in Deutschland Arbeiterinnen zu Müttern haben, also so gut wie mutterlos aufwachsen. Diese Mutterlosigkeit beginnt schon in der allerersten Lebenszeit der Säuglinge: Kaum vier Wochen nach der Geburt muß die Mutter wieder zur Arbeit zurück, ja wo die Not groß ist, versucht sie noch viel früher etwas zu verdienen, indem sie, solange die Thore der Fabrik ihr noch verschlossen sind, durch Waschen, Nähen oder Reinemachen das Nötigste zum Leben zu schaffen versucht. Die Nahrung, die eine gütige Natur dem mütterlichen Weibe für das hilflose kleine Wesen mit auf den Weg gab, versiegt fast ungenutzt; noch häufiger wohl hat die Ueberanstrengung und schlechte Ernährung während der Entwicklungsjahre des Mädchens und während der Schwangerschaft sie gar nicht in Erscheinung treten lassen. Statt dessen wurde im Mutterleibe schon das Kind vergiftet; man hat im Fruchtwasser, wie im Fötus all diejenigen Gifte gefunden, die durch die Lunge und durch die Poren in den Körper der Arbeiterin eindringen: Blei, Quecksilber, Phosphor, Jod, Anilin und Nikotin; häufig schädigen sie sogar die Frucht mehr als die Mutter564, und für die Erblichkeit der Tuberkulose, jener eigentlichen Proletarierkrankheit, spricht deutlicher als das Urteil medizinischer Autoritäten ein Blick auf die Kinder in den Proletariervierteln.

Eine erschreckend hohe Sterblichkeit, besonders der Säuglinge, ist die Folge der ursprünglichen Infizierung und der Entziehung der Muttermilch. Nur sieben von tausend mit Muttermilch genährten Kindern pflegen im ersten Lebensjahr zu sterben, von 1000 mit Tiermilch und Milchsurrogaten genährten dagegen 125, und zu ihnen gehören die meisten Arbeiterkinder. Nur 8 % der Kinder der höheren Stände sterben im ersten Lebensjahr, für die Kinder des Proletariats steigt die Sterbeziffer bis auf 30 %565 Im reichsten Wiener Stadtviertel kommt ein Todesfall im ersten Lebensjahr auf 870 Bewohner, im Arbeiterviertel dagegen schon auf 71. Im wohlhabenden Viertel der Berliner Friedrichstadt starben von 1000 Säuglingen 148, im armen des Wedding 346.566 In den Fabrikbezirken am Niederrhein starb die Hälfte der Arbeiterkinder im ersten Lebensjahr567; die verheirateten Fabrikarbeiterinnen von Massachusetts verloren 23 % ihrer Kinder im gleichen Alter.568 Wie sehr die Säuglingssterblichkeit mit der Zunahme der Frauenarbeit im Zusammenhang steht, geht aus seinem Wachstum in den Industriezentren hervor. In Berlin ist sie während eines vierjährigen Zeitraumes fast um das Doppelte569, in Plauen von 33 % im Jahre 1800 auf 43 % im Jahre 1899 gestiegen.570 Die Beschäftigungsarten der Mütter sind dabei von größtem Einfluß In Bezirken der englischen Textilindustrie starben von 100 22, in denen der deutschen 38 Säuglinge im ersten Lebensjahr.571 Von 100 Kindern der Berliner Papierwarenindustrie starben nicht weniger als 48 im Säuglingsalter.572 Der höchste Prozentsatz der Säuglingssterblichkeit findet sich aber unter den Kindern der Quecksilber- und Tabakarbeiterinnen: 65 von 100 lebend Geborenen sind dem Tode verfallen573, noch viel mehr erblicken gar nicht das Licht der Welt. Es ist eine alte Erfahrung, daß Frauen, welche Kinder haben wollen und sich schwanger fühlen, die Tabakfabrik verlassen, während schwangere Mädchen darin Arbeit suchen, weil nur selten Kinder von Tabakarbeiterinnen lebend zur Welt kommen. Und wenn sie leben, sind sie meist gezeichnet vom ersten Augenblick an, oder sie trinken sich den Tod aus den Brüsten der Mütter, deren Milch von Nikotin durchsetzt ist.574 Dabei beschäftigt die Tabakindustrie nächst der Textilindustrie die meisten Frauen! Furchtbar sind die Opfer des Quecksilbers; selten kommen Kinder lebendig zur Welt. So war ein Fürther Spiegelbeleger dreimal mit Arbeitsgenossinnen verheiratet, von allen hatte er Kinder, kein einziges lebte und auch die Mütter starben sämtlich an der Auszehrung.575 In einem anderen Fall hatte eine Arbeiterin bei zehn Schwangerschaften acht Fehlgeburten, eine Totgeburt und nur ein lebendes Kind, das nach fünf Monaten starb. Aehnlich vernichtend wirkt z.B. das Gas, wie in Plättereien, Glasbläsereien u.s.w., auf das keimende Leben. Wo es nicht geschieht, wächst ein skrophulöses, rachitisches, schwachsinniges Kind heran.576 So werden dem Moloch des Kapitalismus Hekatomben unschuldiger Kinder geopfert! Wachsen sie gesund auf, so werden die Gefahren, die sie bedrohen, nicht geringer. Die Straße ist ihr Spielplatz, ihre Erziehungsanstalt; daß sie, besonders in den Großstädten, keinen günstigen Einfluß übt, daß der physische und moralische Schmutz, den sie vielfach ausströmt, an den Kindern hängen bleiben kann, bedarf keines Beweises. Die arme Mutter ist diesen Gefahren gegenüber nicht blind. Sie möchte ihre Kinder davor behüten und kommt oft auf die seltsamsten Auskunftsmittel: sie schließt die Kinder bis zu ihrer Rückkehr im Zimmer ein, sie bindet sie im Bettchen fest, sie wird grausam aus lauter ängstlicher, vorsorglicher Liebe. Und dann kommt es zu jenen schrecklichen Unglücksfällen, von denen die Zeitungen so häufig berichten, und denen gegenüber der behäbige Bürger nicht genug über die "Roheit" der proletarischen Mütter zetern kann. Die armen Kleinen kommen dem Ofen zu nahe und verbrennen, sie greifen in das Waschfaß, verlieren das Gleichgewicht und ertrinken, sie klettern zum Fenster, um doch wenigstens durch das Hinausschauen die Langeweile zu vertreiben—Spielzeug, das sie beschäftigen könnte, haben sie ja nicht—und stürzen kopfüber auf den Hof, sie verwickeln sich im Bettchen und die Mutter findet, heimkehrend, ihr Jüngstes erstickt unter dem Kissen.

Neben all diesen äußeren und inneren Gefahren, die die Kinder der Proletarierin umdrohen, wenn die Mutter fern ist, giebt es aber noch andere, denen sie unterworfen sind, wenn die Mutter heimkehrt. Sie hat auch dann keine Zeit für ihre Kinder. Einen erzieherischen Einfluß auf sie kann sie nur in oberflächlichster Weise ausüben. Sie hat keine Ruhe, um ihre Wesen zu beobachten, sie ist geistig infolge all der unausgesetzten Arbeit zu stumpf geworden, um den kindlichen Geist durch den ihren zu befruchten. Verlassen die Kinder ihr Haus, so hat sie ihnen meist nichts, was ihr inneres Leben erfüllen und begeistern könnte, mit auf den Weg zu geben. Sie war schon eine gute Mutter, wenn sie sie rein und ordentlich hielt, ihnen ausreichend zu essen gab und sie nicht betteln schickte. Aber eine Freundin der heranwachsenden Kinder hat sie nur in seltenen Fällen zu werden vermocht. Und doch beruht gerade auf dem geistigen und sittlichen Einfluß der Mutter ein gut Teil der Entwicklung der jungen Generation. Den Samen, den sie in Herz und Geist der Kinder streut, kann kein Lebenssturm völlig verwehen, aus ihm wächst häufig der starke Baum empor, der dem erwachsenen Menschen den einzigen Schutz gewährt. So wird die Ueberlastung der Mutter zum Fluch für die Kinder und für die Gesellschaft, deren Glieder sie sind, deren gute und schlechte Entwicklung mit von ihnen abhängt.

Aber auch der Mann hat unter der Erwerbsarbeit seines Weibes zu leiden: sie hat auch für ihn keine Zeit. Die kurzen Stunden, die sie daheim verbringt, muß sie der Haushaltung und den Kindern widmen. Ist die Arbeit gethan, so sinkt sie müde aufs Bett, unfähig, an anderen Dingen teil zu nehmen als an den täglichen, sie umdrängenden Sorgen. So wird sie oft dem Manne fremd und fremder, sie versteht seine Interessen nicht und sie bekämpft sie, sobald sie auch nur ein paar Groschen kosten. Gelangweilt, verärgert, von der unordentlichen Wirtschaft und dem schlechten Essen angewidert, sucht so mancher seine Zuflucht mehr und mehr in der Kneipe und im Alkoholgenuß.

Für die Frau persönlich bedeutet die Ueberlastung mit Arbeit den körperlichen und geistigen Ruin. Nicht nur, daß sie unnatürlich früh altert—seht doch die Arbeiterinnen an, wie oft sind sie mit vierzig Jahren schon alte Frauen!—sie verliert auch jede Widerstandskraft gegen Krankheit und drohende Gebrechen. Sie kann sich keine Ruhe gönnen, auch wenn sie der Ruhe bedürftig ist, darum stellen sich Leiden aller Art bei ihr ein, die entweder ihr ganzes Leben vergiften, sie arbeitsunfähig machen oder einem frühen Tode entgegenführen.

So hart wie ihren Körper trifft die Ueberlastung ihren Geist. Ihm, dem schon die Volksschule nur die allernotdürftigste Nahrung zuführte, vermag sie noch weniger zu bieten; wohl lechzt auch sie nach der Quelle des Wissens, wohl steigert sich ihr Durst, je mehr sie, gezwungen durch die Arbeitsbedingungen, unter denen sie leidet, Interesse gewinnt an den Fragen des öffentlichen Lebens, sie hat aber keine Zeit dazu, sich satt zu trinken.

Je mehr die Frau in die Großindustrie eindringt, desto mehr werden sich all die Konflikte und all die Leiden zuspitzen und vergrößern, die wir geschildert haben.

Je mehr aber auch die Industrie sich auf Frauenarbeit stützen wird, desto mehr werden zwei Momente hervortreten, die beide auf dem Wege der Emanzipation des Weibes liegen: die lohndrückende und die arbeitszeitverkürzende Tendenz ihrer Arbeit. Unter Lohndrückung verstehe ich hier die Hemmung einer Lohnsteigerung, die sich voraussichtlich entwickeln würde, wenn der Mann der alleinige Ernährer der Familie bliebe. Je weniger er das ist und zu sein braucht, desto näher rückt das weibliche Geschlecht jenem Grundprinzip seiner Befreiung, der ökonomischen Selbständigkeit. Daß tiefgehende Umwandlungen sowohl des Familien- und häuslichen, als des öffentlichen Lebens damit in Verbindung stehen werden, beweist nur nochmals, welche revolutionierende Macht der Frauenerwerbsarbeit innewohnt. Sie zeigt sich auch auf dem Gebiete der Arbeitsregelung und des Arbeiterschutzes. Der Arbeiterschutz war in erster Linie ein Frauen- und Kinderschutz, die Regelung der Arbeitszeit bezieht sich noch heute fast nur auf die Frauen. Dabei zeigt sich aber, daß sie notwendig auch die Regelung der männlichen Arbeitszeit nach sich ziehen muß. In allen Industrien, wo Männer und Frauen beschäftigt werden, regelt sich schon jetzt die männliche Arbeitszeit nach der der Frauen, weil anderenfalls Betriebsstörungen eintreten würden. Eine weitere Herabsetzung der Arbeitszeit Wird zunächst für die Frauen, auf Grund der Erkenntnis der geradezu völkermordenden Folgen der Ueberanstrengung, eintreten müssen und wieder auf die Männer zurückwirken. Die Mehreinstellung von Arbeitern wird sich dann als notwendig erweisen, da es aber an männlichen Arbeitskräften mangelt, wird Platz geschaffen für die in immer stärkerem Maße arbeitsuchenden Frauen. Und ganz allmählich wird die befreiende Macht der Arbeit auch an ihnen zur Geltung kommen. Die ersten Zeichen davon treten heute schon hervor: es entwickelt sich gerade aus der Arbeiterschaft heraus ein Geschlecht thatkräftiger, geistig und materiell selbständiger Frauen, die beginnen, über den engen Kreis ihrer Interessen hinauszuwachsen, die jene Konflikte spüren, die bisher fast nur zu stumpfer Resignation geführt haben, und an ihrer Lösung mitzuarbeiten versuchen. Denn die Erkenntnis der eigenen Lage ist das erste Mittel, sich aus ihr zu befreien.

Hausindustrie und Heimarbeit

Wer die Lage der Proletarierin in ihrer Gesamtheit überblickt, der sieht nichts als eine gleichmäßige graue Oede: Arbeit und Not,—Not und Arbeit. Die Unterschiede, die zu Tage treten, sind nichts als Variationen desselben Themas. Was für die Arbeiterin in der Großindustrie gilt, das gilt ebenso für die in der Hausindustrie, im Handel oder im persönlichen Dienst Beschäftigte. Es kann daher für uns nur noch darauf ankommen, neue mit ihrem Beruf in Verbindung stehende Seiten ihrer Lage, oder noch unerreichte Tiefen ihres Elends aufzudecken, ohne das Allgemeingültige nochmals zu wiederholen. Die Hausindustrie ist allzu reich an Zügen, die uns zwar in der Großindustrie schon begegneten, dort aber gewissermaßen nur die ersten Sorgenfalten des Antlitzes waren, während sie hier jenen tiefen Furchen gleichen, die ein Leben voll Qual den Gesichtern armer, alter Leute unauslöschlich eingeprägt hat. Alles ist hier ins Ungeheuerliche vergröbert und vergrößert: die Niedrigkeit der Löhne, die schlechten Wohnungen und Arbeitsstätten und ihre physischen und moralischen Folgeerscheinungen. Das gilt für beide Organisationsformen der Hausindustrie—die Heimarbeit und die Werkstattarbeit—und in höchstem Maße für diejenige Werkstattarbeit, die unter der Bezeichnung "Sweating System" sich einer traurigen Berühmtheit erfreut. Einzelbilder aus denjenigen Zweigen der Hausindustrie, in denen die weibliche Arbeit eine bedeutende Rolle spielt, werden das Gesagte am besten erhärten.

Betrachten wir zunächst die Textilindustrie, deren hausindustrieller Betrieb auf dem Aussterbeetat steht und einen verzweifelten Kampf um seine Existenz zu kämpfen hat, der um so härter ist, als die Schwächsten ihn auszufechten haben.

Viele Menschen, die vor Gerhart Hauptmanns Webern von Mitleid und Grauen zerfließen, gehen eine Stunde später mit dem beruhigten Gefühl nach Hause, daß alles, was sie hörten und sahen, einer längstverflossenen Zeit angehört. Thatsächlich aber sahen sie ein Spiegelbild des Elends von heute. Die böhmischen Weber z.B. wohnen in ihrer übergroßen Mehrzahl in Hütten, in deren oft einzigem Raum neben dem Webstuhl der Herd und die Lagerstätten der Familie sich befinden. Hier wird geschlafen, gekocht, gewaschen und gearbeitet; zwischen den verwahrlosten Kindern treiben sich im Winter auch noch Hühner und Ziegen herum. Eine dicke, feuchtwarme Luft schlägt dem Eintretenden daraus entgegen, zu ihrer Erhaltung bleiben auch im Sommer die Fenster geschlossen. Der üble Geruch beim Schlichten, wobei zersetzungsfähige und giftige Stoffe zur Verwendung kommen, vermischt sich mit dem Dunst der Petroleumlampen, dem Kohlenoxydgas der schlechten Oefen, dem Staub des Webens. Dabei ist an gründliche Reinigung kaum je zu denken,—denn die ganze Familie ist zu fieberhafter Arbeit gezwungen,—Küchenabfall, schmutzige Wäsche und dergl. mehr verpesten den Raum bis aufs äußerste. Oft steht der Webstuhl Tag und Nacht nicht still, da Mann und Frau sich daran ablösen; eine vierzehn-, sechzehn- und achtzehnstündige Arbeitszeit gehört nicht zu den Seltenheiten.577 Vom sechsjährigen Kinde an bis zum Greise ringt ein jedes in unablässigem Mühen um sein Stück Brot.578 Zeiten der Arbeitslosigkeit bedeuten Hunger; überfallen Schneeverwehungen die im Gebirge wohnenden Weber, die dadurch oft auf Monate vom Arbeitgeber abgeschnitten sind so nimmt der Hungertod in erschreckender Weise zu.579

Zu dieser Ueberanstrengung auf der einen und der Schwierigkeit des Betriebs auf der anderen Seite stehen die Löhne in schreiendem Mißverhältnis. Das Weben feiner Leinengewebe, z.B. der Damast-Tischgedecke, die sich vorläufig von der Maschine nicht in derselben Güte herstellen lassen, bringt noch am meisten ein, und doch verdient ein Arbeiter bei größter Ausnutzung seiner Kräfte selten mehr als 7 fl. die Woche580 ein Shawlweber kann es bis auf 10 fl. bringen, wenn er von früh vier Uhr bis abends zehn Uhr zu arbeiten im stande ist.581 Der häufigste Jahresverdienst böhmischer Weberfamilien schwankt zwischen 120 und 150 Gulden, wovon oft sieben bis acht Personen erhalten werden müssen!582 Eine achtgliedrige Familie, die sich in der besonders günstigen Lage befand, über eine Jahreseinnahme von 350 fl. zu verfügen, gab täglich für Nahrung pro Person ganze zehn Kreuzer aus; für alle übrigen Ausgaben blieben 70 fl. übrig. Eine Witwe mit nicht weniger als zehn Kindern konnte nicht mehr als 200 fl. im Jahr trotz allem Fleiß aufbringen583, d.h. diese elf Personen mußten mit fünfundfünfzig Kreuzern täglich ihre sämtlichen Bedürfnisse befriedigen! Ein Arbeiter, der mit Frau und Kindern sogenannte Putzel-Leinwand herstellte, verdiente 1,48 fl. die Woche; ein anderer, der leichte Baumwollwaren unter Mithilfe seiner Familie webte, kam bei zwölfstündiger Arbeitszeit aller auf 1,20 fl.584 Unter den alleinarbeitenden Frauen sind die Seidenwinderinnen die bestgestellten, denn sie erreichen den hohen Lohn von—2 fl. wöchentlich.585 Die Spulerinnen der Baumwollunterketten für Plüschgewebe dagegen,—meist lebensmüde Greisinnen mit zitternden Händen und gekrümmten Rücken,—kommen bei großem Fleiß auf 1,10 fl. die Woche586, und die Weberinnen der Rohfutterstoffe, die noch vor fünfzehn Jahren für 22 Meter 80 kr. bekamen, kommen heute bei 45 Meter auf 75 kr., wobei häufig vier volle Arbeitstage darauf gehen.587 Wie es bei solchen Löhnen mit der Ernährung der Bevölkerung aussieht,—allein im Königgrätzer Bezirk wurden 30000-40000 Heimweber gezählt588,—bedarf keiner näheren Beschreibung. Es ist dabei oft noch ein besonderes Glück, wenn der Weber überhaupt seinen Lohn zu sehen bekommt. Viele Faktoren, die die Vermittlung zwischen dem Verleger, dem eigentlichen Unternehmer, und dem Heimarbeiter in Händen haben, beschäftigen nur solche Weber, die von vornherein auf den Geldlohn verzichten und sich durch Waren aus ihren Kramläden entschädigen lassen. Manche arme Mutter, deren Kinder nach Brot schreien, kommt infolgedessen mit irgend einem wertlosen Stück Stoff, einem Tuch od. dergl. nach Hause. Ist der Faktor Gastwirt, so verführt er den Weber, Branntwein statt Lohn zu nehmen589, was den vollständigen Ruin der unglücklichen Familien herbeiführt. Aber das ist noch nicht alles: wird der Lohn gezahlt, so sucht ihn der Faktor durch willkürliche Schadenersatz- oder Strafgelder oft bis zur Hälfte hinabzudrücken590 und der in seiner Vereinzelung wehrlose Arbeiter, der das Gespenst der Arbeitslosigkeit vor Augen sieht, fügt sich stumm darein. Ja, er entschließt sich sogar, den Faktor mit Produkten seiner armseligen Landwirtschaft zu bestechen, um der Arbeit sicher zu sein.591

Gegenüber solchen Zuständen kann man sich nicht einmal damit trösten, daß sie sich etwa auf den einen Landstrich beschränken, denn sie herrschen überall, wo die motorisch getriebene Maschine im Großbetrieb noch nicht hat Einzug halten können. In Belgien z.B., wo die mechanische Spinnerei und Weberei die Hausindustrie fast ganz aufgesogen hat592, mußte sie ihr doch bisher noch die Weberei der Leinendamaste, wie der feinen Battiste überlassen.593 Seltsam genug: die Luxusartikel der Reichsten werden in den elendesten Höhlen des Jammers von den Händen der Ärmsten hergestellt! Die Battistweber und Weberinnen arbeiten meist in feuchtdunklen Kellern, um die feinen Fäden am Brechen zu verhindern.594 Sie erblinden infolgedessen häufig und ihre Glieder krümmen sich unter rheumatischen und gichtischen Schmerzen. Wie in Böhmen haust die ganze Familie des Webers in seinem Arbeitszimmer, wie dort ist der Lohn ein kläglicher. Die geschickteste Weberin feiner Leinwand verdient im günstigsten Fall bei ausgedehntester Arbeitszeit 1,80 fr. täglich, während Wochenlöhne von 3 fr. gar nicht selten sind.595 Ein trauriges Bild, das sich den geschilderten würdig anreiht, bietet die Seiden-Hausindustrie Frankreichs. Schon die Zucht der Seidenraupen in den Privathäusern, die hauptsächlich in den Händen der Frauen liegt, ist im höchsten Grade widerlich: jeder Winkel der Wohnung wird dafür ausgenutzt, Massen von welken Blättern, toten Raupen und ihren Exkrementen bedecken den Boden und verbreiten ekelhafte Gerüche; mitten darin wohnt, schläft und kocht die ganze Familie.596 In den Heimen der Hasplerinnen sieht es wenig anders aus; hier ist die Ausdünstung des heißen, klebrigen Wassers, in das sie bei der Arbeit unaufhörlich die Hände tauchen müssen, atembeklemmend. Die Lyoner Seidenweber, von denen die Hälfte weiblichen Geschlechts sind, haben es nicht besser. Dabei belaufen sich ihre Jahreseinnahmen, je nach der Länge ihrer Arbeitszeit und Schwierigkeit ihrer Arbeit, auf 382 bis 882 fr.597 Eine der besten Lyoner Hausweberinnen, die ein siebenjähriges Kind zu versorgen hatte und 907,70 fr. im Jahr einnahm, stellte folgendes Budget auf:598

Wohnung 130,00 fr.
Nahrung 653,35 fr.
Heizung 34,80 fr.
Kleidung 63,80 fr.
Im ganzen: 918,45 fr.

Trotzdem sie für Nahrung täglich nur 1,80 fr. rechnete, und die Kleidung für das Kind durch ihren Bruder beschafft wurde, muß das Defizit ein bedeutend höheres sein, als sie angab, weil sie weder für Krankheit, noch für Erholung und Nebenausgaben etwas ansetzte. Wohlthätigkeit oder Prostitution sind die einzigen Mittel, um es wett zu machen; die Arbeiterin, die sich aufreibt von früh bis spät, hat dafür nicht einmal die Genugthuung, durch eigne Kraft sich und ihr Kind erhalten zu können,—sie muß betteln gehen oder sich verkaufen!

Fast an jedem Stück unserer Kleidung und unseres Hausrats kleben der Schweiß und die Thränen unglücklicher Frauen. Für elegante Brustbesätze von Hemden, die den gepflegten Körper reicher Damen umhüllen und für die sie selbst drei bis fünf Gulden zahlen müssen, empfängt die Stickerin des Erzgebirges nur sechzehn bis achtzehn Kreuzer, für kunstvoll gestickte Bettdecken, die ihr weiches Lager umhüllen, und bei einer täglichen Arbeitszeit von zwölf bis fünfzehn Stunden fünf Wochen zur Fertigstellung erfordern, empfängt die Arbeiterin ganze—fünf Gulden!599 Die gestickten Röckchen und Häubchen, die die zarten Glieder glücklicher Kinder wärmen, bringen den böhmischen Strickerinnen zwanzig Kreuzer den Tag.600 Ob wohl die Heldinnen großstädtischer Feste, deren von Füttern und Perlen glitzerndes Kleid sie wie eine Schlangenhaut umgiebt, jener vogesischen Stickerinnen gedenken, die in zwölf- und vierzehnstündiger Arbeitszeit mit Hilfe ihrer eignen, oder zur Arbeit angenommenen Kinder diese verführerischen Gewänder herstellen, und bestenfalls eine Mark pro Tag daran verdienen?!601 Auch die goldgestickten Uniformen der Männer können vom Elend derer, die sie schufen, erzählen. Eine fleißige französische Goldstickerin mit einem dreijährigen Kind hatte eine Jahreseinnahme von 529,50 fr. und eine Ausgabe für die notwendigsten Bedürfnisse von 707,90 fr. Das Defizit erschreckte sie aber nicht mehr: "Ich habe glücklicherweise jemanden, der das deckt."602 Eine ihrer Kolleginnen in Paris verdiente wöchentlich bei elfstündiger Arbeitszeit 11,50 fr., womit sie kaum ihre Ernährung beschaffen konnte; "sie hat einen Liebhaber, Gott sei Dank," sagte ihre Nachbarin auf eine mitleidige Frage.603 Dabei bietet diese ganze Industrie gar keine Aussicht auf eine Aufbesserung der Löhne, denn die Maschine dringt unaufhaltsam vor. In Plauen z.B., wo eine Handstickerin im Jahre 1871 noch 34 Mk. wöchentlich verdiente, stand sie sich zehn Jahre später bereits auf 17 bis höchstens 23 Mk.604

Auch der Spitzenhausindustrie ist die Maschine ein grimmiger Feind. Nach Hunderttausenden schätzte Leroy-Beaulieu noch vor dreißig Jahren die französischen Spitzenarbeiterinnen.605 Ihre Zahl ist heute sehr zusammengeschrumpft. Eine blühende Industrie war einst die böhmische Spitzenklöppelei, heute vermag sie die wenigen Getreuen nicht zu ernähren. Sechzehn bis achtzehn Stunden muß die Klöpplerin über dem Kissen gebückt arbeiten, wenn sie einen Jahresverdienst von 30—sage und schreibe dreißig!—bis höchstens 100 Gulden erreichen will. Fünfjährige Kinder müssen schon acht Stunden täglich neben der Mutter sitzen und klöppeln, um drei bis zwölf Kreuzer zu verdienen. Ein elendes Geschlecht wächst unter solchen Umständen heran, tuberkulös und skrophulös, physisch und geistig herabgekommen.606 Im klassischen Lande der Spitzenproduktion, in Belgien, sieht es nicht anders aus. Vom sechsten Jahre an sitzen die Arbeiterinnen zwölf Stunden täglich in feuchter Kellerluft mit der Aussicht 150 bis 200 fr. im Jahre zu verdienen.607 Bei einer jährlichen Spitzenproduktion im Wert von ca. 50 Millionen Mark, stehen sich die Arbeiterinnen durchschnittlich auf 52 bis 53 c. täglich.608 Jahreseinnahmen von 154 bis 341 fr. wurden bei vier Lyoner Spitzennäherinnen ermittelt, und zwar erreichten sie diesen Satz nur dann, wenn bei täglicher zwölfstündiger Arbeitszeit im Laufe des Jahres keine Arbeitsunterbrechung stattfindet. Dasselbe gilt für die Schleierarbeiterinnen, die dabei noch schlimmer daran sind, weil sie keine differenzierte Arbeit haben, wie die Spitzennäherinnen; alle Tage, zwölf Stunden lang, das ganze Jahr hindurch, setzen sie Chenilletupfen auf das feine Gewebe.609 Zehrende Krankheiten sind das Gefolge der Spitzenarbeit. Noch schärfer als in der Fabrik wirkt das Blei, das zur Appretur angewendet wird, auf die Arbeiterinnen; fast alle weisen Zeichen der Vergiftung auf, neben rasch abnehmender Sehkraft.610 Auch hier ist die Lage völlig hoffnungslos; die Maschine und die massenhafte Konkurrenz der Frauen untereinander sind die Ursachen.

Ein Trost ist es vielleicht, sich sagen zu können, daß die Textilhausindustrie auf dem Aussterbeetat steht und die Zustände, die sie zeitigt, mit ihr verschwinden werden. Dies Sterben ist aber leider nicht nur ein außerordentlich langsames, dieselben Verhältnisse finden sich vielmehr auch bei anderen Hausindustrien, die gleichfalls nicht leben und nicht sterben können. Sehen wir z.B. jene englischen Heimarbeiter an, die Zündholzschachteln machen: im engen Zimmer arbeitet eine Mutter mit ihren Kindern bis zu den kleinsten herab; der ganze, auch im Sommer geheizte Raum ist erfüllt mit trocknenden Schachteln, Geruch von schlechtem Leim erfüllt die Luft, und 7 sh. wöchentlich ist die höchste zu erzielende Einnahme.611 Oder betrachten wir jene in den Dörfern und Flecken Böhmens verstreuten Glasarbeiter-Familien, deren Frauen die schwersten und gesundheitsschädlichsten Arbeiten obliegen; stundenweit, bei jedem Wetter, auf unwegsamen Bergpfaden müssen sie die schweren Lastkörbe schleppen, um Waren abzuliefern und Material zu holen612, oder sie sind mit der Glasmalerei beschäftigt und infolge der bleihaltigen Farben Vergiftungserkrankungen ausgesetzt.613 Blaß und hohläugig wie sie, sind die Glasperlenarbeiterinnen Thüringens. Um den Perlen jenen beliebten perlmutterartigen Glanz zu geben, blasen die Mädchen eine übelriechende, oft giftige Substanzen enthaltende Gallerte von Fischschuppen und Gelatine hinein. Sie werden zwar magen- und augenkrank, aber sie erreichen auch den fabelhaften Lohn von 50 bis 75 Pf. täglich!614 Noch elender daran sind die belgischen Strohflechterinnen, die täglich 47 bis 57 c. verdienen, und dabei vollständig in den Händen des Faktors sind, der sie am liebsten mit Waren entlohnt.615

Selbst angenommen, diese Arten der Hausindustrie gingen, ohne Anstoß von außen, ihrem natürlichen Verfall entgegen, so wäre damit die Hausindustrie an sich nicht aus der Welt geschafft. Denn wie sie einerseits durch die Großindustrie erdrückt wird,—ein Prozeß, der in der Textilhausindustrie am deutlichsten zum Ausdruck kommt,—so werden ihr andrerseits durch sie neue Gebiete eröffnet, auf denen eine fast grenzenlose Ausbreitungsmöglichkeit gegeben ist. Diese Dezentralisation des Großbetriebs tritt in der Tabakindustrie besonders scharf hervor; hier ist die Heimarbeit überall in starkem Zunehmen begriffen616, obwohl deren Schäden zum Teil ganz ungeheuerliche sind. Die Kinderarbeit spielt hier eine solche Rolle, daß, wo eigene Kinder fehlen, fremde, sogenannte Kaufkinder angenommen werden.617 Es kommen Räume von kaum zwei Meter Höhe vor, in denen Frauen mit fünf bis acht Kindern den ganzen Tag Cigarren machen; in Küchen und Schlafkammern wird der zum Entrippen angefeuchtete Rohtabak getrocknet, so daß der Tabakdunst nicht mehr zu vertreiben ist und dauernd eingeatmet wird.618 Welche Folgen die Nikotinvergiftung nach sich zieht, haben wir schon erfahren. Dabei verdient eine ganze, aus Mann, Frau und Kindern bestehende hart arbeitende Familie 12 bis 20 Mk. die Woche, während eine alleinstehende Frau mit einem Kind auf 6 bis höchstens 10 Mk. rechnen kann.619 Welche Gefahren die hausindustrielle Herstellung von Cigarren auch für die Konsumenten mit sich bringt, dafür nur ein Beispiel: In New-York fand ein Sanitätsinspektor eine Familie, die in derselben engen Kammer Cigarren herstellte, in der zwei Kinder an Diphtheritis schwer krank danieder lagen.620

Eine dezentralisierende Tendenz hat auch die Spielwarenindustrie, die von alters her eines der traurigsten Kapitel der Hausindustrie bildet und weiter bilden wird, weil der Großbetrieb sich besonders für billiges Spielzeug als weniger gewinnbringend erweist, als die Heimarbeit. In ihrer deutschen Hauptzentrale, in Sonneberg, fand Sax die furchtbarsten Lohn- und Wohnungsverhältnisse. Typisch war eine Behausung, die aus Küche und Kammer bestand. Die Küche, zugleich Wohn- und Arbeitsraum, wurde dauernd geheizt, damit die ringsum aufgeschichteten Sachen, Puppenköpfe und dergleichen, schneller trocknen; die kaum ventilierbare Kammer war durch zwei bis drei Betten ganz ausgefüllt, in denen oft zwei- bis dreimal so viel Menschen schliefen. Die Beköstigung bestand neben Kartoffeln aus Wurstsuppe, d.h. dem Wasser, in dem der Fleischer Würste gekocht hat, und Schnippeln, den Sehnen, die aus dem Rindfleisch als unbrauchbar entfernt werden.621 Diese Ernährung soll dem Körper Kräfte genug verleihen, um in der Hochsaison eine tägliche Arbeitszeit von achtzehn bis zwanzig Stunden auszuhalten.622 Dabei waren die Löhne so elend,—eine Sonneberger Bossiererfamilie verdiente bei angestrengter Arbeit eines jeden ihrer Glieder 12 bis 15 Mk. die Woche, mußte sich aber mit diesem Verdienst auch noch über eine vier- bis sechsmonatliche Arbeitslosigkeit hinweghelfen623,—daß die Drechsler sich ihr Holz stehlen mußten, um nur existieren zu können.624 Man sage nicht, daß diese Zustände zwanzig Jahre hinter uns liegen und überwunden sind; denn heute ist das Elend in der Thüringer Spielwarenindustrie noch viel größer.625 Eine Drückerfamilie, die aus Papiermaché Spielzeug herstellt, arbeitete zu neun Personen in einem einzigen stickigen, heißen Raum voll Staub und voll trocknender Waren; ein Säugling in der Wiege lag dabei. Ein Arbeitstisch, eine Bank, ein Stuhl, eine einzige Schüssel, die zum Waschen und Essen gleichzeitig benutzt wurde, bildeten die ganze Einrichtung; dem gegenüber hatte der Pfarrer des Orts die Stirn, zu behaupten, daß alle Leute gut und angenehm wohnen626! Die Löhne sind von Jahr zu Jahr zurückgegangen. Heute verdient z.B. eine Arbeiterin an einem Dutzend Puppenkleidchen von 25 bis 30 cm Länge, mit Aermeln, Schleifen, Spitzen und Knöpfen nicht mehr als 12 bis 20 Pf.627 Die beliebten Puppentäuflinge liefert der Sonneberger Hausindustrielle für 95 Pf. das Dutzend, wobei er pro Stück—1 Pf. verdient! Eine Bossiererfamilie von vier erwachsenen Personen kommt bei täglicher,—den Sonntag mitgerechnet,—vierzehn-bis fünfzehnstündiger Arbeitszeit auf 9,50 Mk. pro Woche, das bedeutet eine Einnahme von 34 Pf. täglich für die Person.628 daß unter solchen Verhältnissen die Männer sich bemühen, andere Arbeit zu finden, ist begreiflich. Die Schwächsten, die Frauen, die Greise und die Kinder nehmen sie auf. 81 % der Schulkinder werden im Bezirk der Meininger Spielwarenindustrie zur Arbeit herangezogen; sie arbeiten nach den Schulstunden oft bis zehn und zwölf Uhr nachts, drängt die Arbeit, so wird es auch zwei und drei Uhr, ehe sie zur Ruhe kommen. Infolgedessen wurde im Winter 1895 konstatiert, daß im Herzogtum Meiningen 2809 arbeitenden Kindern 3037 arbeitslose Erwachsene gegenüberstanden.629 Auch in anderen Zweigen der Spielwarenindustrie müssen die Mütter nicht nur all ihre Kräfte daran geben, um einen nennenswerten Verdienst zu erreichen, sie sind auch noch gezwungen, das Liebste, was sie haben, ihr eigenes Fleisch und Blut, dem unersättlichen Moloch in den Rachen zu werfen. So liegt die Bemalung der Zinnsoldaten hauptsächlich in ihren Händen. Sie sitzen beide blaß und still vor den Farbentöpfen, nur die Hände fieberhaft bewegend; das arme Kind mit dem alten, müden Zug um Mund und Augen wendet teilnahmlos die bunten Figürchen in den Händen, es weiß gar nicht, was Spielen heißt. Hunderte von Nürnberger Zinnmalerinnen fristen so ihr Leben; bei vierzehn- bis siebzehnstündiger Arbeitszeit erreichen sie einen wöchentlichen Reinverdienst von höchstens 4,35 Mk.630 Die Räume, in denen all dies Spielzeug hergestellt wird, das aus Metall, wie das aus Holz und Papiermaché, sind mit ihrem Staub, ihrer Hitze, ihrer verpesteten Luft, wahre Herde der Lungenschwindsucht, deren Keime mit den Waren in die Familien der ahnungslosen Käufer getragen werden. Eine unbewußte Rache der Elenden an den Reichen, wenn sie ihnen mit dem bunten Spielzeug den unheimlichsten Würgeengel der Menschheit ins Haus schicken!

Wir kommen nunmehr zu jenem großen Arbeitsgebiet, auf dem sich die Frauen in Scharen zusammendrängen, und das die Näherei in allen ihren Zweigen umfaßt. Die Art der Arbeit ist hier eine sehr differenzierte. Wir haben die Werkstattarbeiterin in den Schwitzhöhlen, die Heimarbeiterin, die für die Konfektions- und Putzgeschäfte arbeitet, die Schneiderin und die Putzmacherin, die nur von der Privatkundschaft leben, die Näherin und Ausbesserin, die bei den Kunden selbst näht. Dabei handelt es sich neben der Herstellung der Wäsche und Kleidung um die der Hüte, der Handschuhe, der Kravatten. Wie wichtig dies Gebiet für die Frauenarbeit ist, geht schon daraus hervor, daß allein in Deutschland zwei Drittel aller hausindustriell thätigen Frauen der Bekleidungsindustrie angehören. Die Nadel ist eines der urältesten Attribute in der Hand der Frau; sie ist ihr geblieben als eines jener wenigen Werkzeuge, die sich ihrer Form und Idee nach im Laufe der Jahrhunderte kaum verändert haben, und in der Bekleidungsindustrie mehr als in irgend einer anderen, hat sich bestätigt, was wir schon in Bezug auf andere Berufsarten ausführten, daß die Frauenarbeit die technische Entwicklung hemmt. In allen Industrien hat das Maschinenwesen gerade in der letzten Hälfte des 19. Jahrhunderts einen enormen Fortschritt gemacht, nur in der Näherei ist man seit fünfzig Jahren bei denselben primitiven Instrumenten stehen geblieben, und die Hausindustrie herrscht nicht nur noch unumschränkt, sie hat sogar die beste Aussicht, den Fabrikbetrieb auf geraume Zeit hinaus aus dem Felde zu schlagen.

Für die Beleuchtung der Lage der Nadelarbeiterinnen fehlt es zwar nicht an Material, es hat aber durchweg nur den Wert, den etwa Momentphotographien aus einem Feldzug für die Beurteilung des ganzen Krieges haben: Wo der Kampf am heißesten ist, wo die Wunden am schwersten sind, dahin dringt der Photograph nicht. Meist haben plötzlich an die Oberfläche tretende Mißstände das Elend der Konfektion der Oeffentlichkeit vor Augen geführt; Erhebungen, wie die beiden deutschen im Jahre 1886, veranlaßt durch den Kampf der Arbeiter gegen den geplanten Nähgarnzoll, und im Jahre 1896, infolge des Konfektionsarbeiterstreiks, wurden dadurch hervorgerufen. Daneben gewähren eine ganze Reihe von Einzeluntersuchungen, die der Privatinitiative zu verdanken sind, Einblick in die Verhältnisse. An umfassenden, sorgfältig vorbereiteten, besonders die Höhe der Wochenlöhne und Jahreseinnahmen berücksichtigenden Enqueten fehlt es jedoch vollständig. Mit der Angabe der Wochenlöhne allein wäre nicht viel gewonnen, da der Saisoncharakter in keiner Industrie ein so ausgeprägter ist, als in der der Bekleidung. Meist dauert die Hochsaison nur fünf Monate, die übrigen sieben bedeuten teils eine stille, teils eine vollständig tote Zeit für die Arbeiterin. Selbst Wochenlöhne von 15 bis 20 Mk., die außerordentlich selten vorkommen, können demnach oft nur eine kümmerliche Existenz gewährleisten. In folgender Tabelle habe ich versucht, einige der festgestellten Wochenlöhne in Verbindung mit den Jahreseinnahmen der Konfektionsarbeiterinnen zusammenzustellen:

Art der Arbeit Wochenlohn Jahreseinkommen
Mk. Mk.
Kleider- und Mäntelkonfektion631: Berlin 8-9 160-180
4-5 80-100
Wäschekonfektion: Rheinprovinz 5,95 314,64
Wäschekonfektion: Erfurt 6-7 250
Knabenkonfektion: Stettin 3-4,80 250
Knabenkonfektion632: Berlin 3-10 280-300
Wäschekonfektion633: Erfurt 2,25 bis 4,75 167,25
3,45 bis 7,20 253,95
4,60 bis 9,60 338,60
Herrenkonfektion: Berlin 12,46 490
9,70 380
6,30 250
6,99 280
Wäschekonfektion: Berlin 9,48 470
Knabenkonfektion: Stettin 7,50 300
Damenkonfektion: Berlin -- 375
Damenkonfektion: Breslau -- 250
Damenkonfektion: Erfurt -- 220
Wäschekonfektion: Berlin 5,88 --
Damenkonfektion: Berlin 7 280
Unterrockkonfektion634: Berlin 7-8
Blusenkonfektion: Berlin 3,50 bis 4,50 --
7-7,50 --
9 --
Kleiderkonfektion635: Breslau 4,50 bis 7,50 250-300
2-3 100-150
Konfektion636: Lübbecke -- 250
-- 376
Damenkonfektion637: Berlin 7,42 386
-- 322
5,95 309
-- 393

Betrachten wir diese Tabelle, die in den meisten Fällen Jahreseinnahmen unter 300 Mk. konstatiert, und bedenken wir, daß eine regelmäßige wöchentliche Einnahme von 9 Mk. und eine jährliche von 468 Mk. gerade nur das notdürftigste Leben einer alleinstehenden Arbeiterin zu sichern vermag, eine großstädtische Arbeiterin sogar unter 600 Mk. nicht auskommen kann, so brauchen wir ihr nichts hinzuzufügen, um ihre Sprache beredter zu machen. Dabei erreicht die Arbeiterin diese Hungerlöhne nur mit Aufbietung ihrer ganzen Kraft. In der Saison sind Arbeitszeiten von vierzehn bis achtzehn Stunden keine Seltenheit. So arbeiten die Stepperinnen in den Berliner Zwischenmeisterwerkstätten oft bis elf Uhr nachts und länger;638 Nürnberger Näherinnen, die acht bis neun Mark verdienen, müssen dafür fünfzehn bis sechzehn Stunden hinter der Maschine sitzen.639 In den Werkstätten beträgt die Arbeitszeit selten weniger als zwölf bis dreizehn Stunden, sehr häufig,—das konnte die Kommission für Arbeiterstatistik wiederholt konstatieren,—wird, besonders vor den Liefertagen, die Nacht durch gearbeitet. Ins Endlose wird sie noch dadurch ausgedehnt, daß die Arbeiterinnen Arbeit mit nach Hause nehmen und hier noch drei bis fünf Stunden ihr letztes bißchen Kraft daran wenden, um ein paar Groschen mehr herauszuschlagen. Es kam vor, daß Erfurter Arbeiterinnen auf diese Weise bis zu 125 Arbeitsstunden wöchentlich berechnen konnten.640 Die Vorteile der Werkstattarbeit sinken infolgedessen fast in nichts zusammen, um so mehr, als auch die Werkstatt in den meisten Fällen nichts weiter ist, als eine enge, schlecht beleuchtete und schlecht ventilierte Proletarierwohnung. In demselben Raum, der vom Dunst der Bügeleisen erfüllt ist, in dem Glieder der Familie des Zwischenmeisters nächtigen, der womöglich auch noch zum Kochen und Waschen benutzt wird, sitzen die Näherinnen dicht gedrängt vor dem oft einzigen Fenster. Werkstätten in feuchten Kellern, oder in glühendheißen Dachstuben kommen vor, dabei ist häufig die Ueberfüllung so groß, daß statt 28 cbm nur 5 bis 12 cbm Luftraum auf die Person kommen.641 Und doch steht die Werkstattarbeiterin sich immer noch besser, als die Heimarbeiterin. Das größte Elend ist dort zu Hause, wo, versteckt in den eigenen vier Wänden, die arme Witwe, die verlassene Ehefrau, die Gattin des Arbeitslosen oder Arbeitsscheuen für sich und ihre Kinder den harten Kampf ums Dasein kämpfen. Rücksichtslos und schutzlos sind sie der unbeschränktesten Ausbeutung preisgegeben. Daß sie zum großen Teil nicht freiwillig die Heimarbeit gewählt haben, sondern sich dazu gezwungen sehen, weil Familiensorgen sie ans Haus fesseln, geht schon daraus hervor, daß die meisten Heimarbeiterinnen nicht zu den in Wort und Bild so oft verherrlichten "flotten Nähmamsellen" gehören, sondern sorgenvolle Frauen sind, von deren Arbeit die Existenz der Ihren abhängt.642 Fast durchweg liegt die Herstellung der gewöhnlicheren Konfektion in ihren Händen,643 infolgedessen erreichen sie bei höchster Arbeitszeit nur den niedrigsten Lohn. Aber auch da, wo sie dieselbe Arbeit leisten, wie die Werkstattarbeiterin, ist ihr Verdienst geringer.644 Eine verwitwete Näherin in Berlin mußte, um 10 Mk. Wochenlohn zu erreichen, von früh vier und fünf Uhr bis nachts elf Uhr arbeiten; trotz dieser übermenschlichen Anstrengung konnte sie ihre Familie nicht allein erhalten, sie mußte noch zur Armenunterstützung ihre Zuflucht nehmen!645 Eine Leipziger Heimarbeiterin, die im ersten Morgengrauen ihre Hauswirtschaft besorgte, arbeitete dann bis 1/2 11 Uhr nachts; weil sie sich die Zeit dafür nicht nehmen konnte, mußte ihr ältester elfjähriger Bub das Mittagessen bereiten und die Geschwister beaufsichtigen.646 Berliner Blusennäherinnen wiesen Wochenlöhne von 3,50 Mk. bis 4,50 Mk. auf!647 In Essen verdiente eine Mutter mit ihrer Tochter bei sechzehn- bis achtzehnstündiger Arbeitszeit 9,75 Mk. für das Nähen leinener Arbeiterhosen; pro Stück erhielten sie—12 Pf., obwohl das Futter zuzuschneiden, Taschen, vier Knopflöcher, zehn Knöpfe neben den Maschinennähten zu nähen waren und das Garn dazu geliefert werden mußte.648 Knopflochverrieglerinnen kommen auf 3 bis 3,60 Mk. wöchentlichen Verdienst, Knopflochnäherinnen in der stillen Zeit auf 2 bis 4 Mk., in der Hochsaison auf 5 Mk.; eine Wäschenäherin, Mutter von vier kleinen Kindern, konnte bei angestrengtester Arbeit nicht mehr als 9 Mk. wöchentlich verdienen.649 Wie sich bei solchen Einnahmen die Lebenshaltung gestaltet, dafür nur einige Beispiele. Eine alleinstehende Berliner Heimarbeiterin, die 7 Mk. wöchentlich verdiente, hatte folgendes Wochenbudget:

Mit einer anderen geteilte Kochstube 1,50 Mk.
Feuerung 0,30  "
Spiritus zum Kochen 0,20  "
Petroleum 0,30  "
Wäsche 0,15  "
Mehl, Gemüse, Gegräupe 0,70  "
Kartoffeln 0,15  "
Brot 1,00  "
Milch 0,35  "
Salz, Schweden etc 0,10  "
Kaffee 0,40  "
Butter 0,50  "
Schmalz 0,38  "
Kassenbeitrag 0,22  "
Im ganzen: 6,25 Mk.

Ihre tägliche Ausgabe für die Nahrung betrug demnach nicht ganz 50 Pf., für Kleidung, Beschuhung, sonstige Ausgaben blieben wöchentlich nur 75 Pf. übrig.650 Eine andere, die eine Schlafstelle inne hatte und Mittag für 30 Pf. täglich auswärts aß, brauchte, da sie sich ein wenig besser nährte, 7,45 Mk. die Woche. Die Wochenausgaben einer Breslauer Näherin, die durchschnittlich 6 Mk. verdiente, stellten sich folgendermaßen:

Wohnung 1,00 Mk.
Mittagessen 1,75  "
Frühstück, Vesper, Abendbrot 2,25  "
Heizung, Beleuchtung, Wäsche 1,35  "
Kassenbeitrag 0,15  "
Im ganzen: 6,50 Mk.

Hier zeigt sich schon, obwohl Kleidung und Nebenausgaben aller Art nicht in Rechnung gestellt wurden, und die tägliche Ausgabe für die Ernährung nur 57 Pf. beträgt, ein wöchentliches Defizit von 50 Pf.651 Sobald noch Kinder zu ernähren sind, wird die Lage natürlich zu einer ganz verzweifelten. Eine Witwe mit einem elfjährigen Sohn, die 366 Mk. im Jahr, also ca. 7 Mk. wöchentlich verdiente, und die Ausgabe für Miete durch Aftervermietung deckte, hatte folgende Wochenausgaben:

Feuerung 0,90 Mk.
Petroleum 0,55  "
Brot 1,30  "
Ein Pfund Fett 0,60  "
Zehn Pfund Kartoffeln 0,30  "
Gemüse und Gegräupe 0,70  "
Knochen zum Auskochen 0,15  "
Sonntags 1/2 Pfund Fleisch 0,30  "
Salz, Schweden, Wichse etc 0,10  "
Wäsche 0,15  "
Kaffee 0,60  "
Milch 0,35  "
Im ganzen: 6,00 Mk.

Für die Kleidung und alle Extraausgaben, z.B. für Krankheit, Fahrten, Schulmittel etc. etc. blieb demnach 1 Mk. wöchentlich übrig, die Nahrung stellte sich täglich auf 30 Pf. pro Person!652 Kann man sich wohl von einer Lebenshaltung eine Vorstellung machen, die auf einer Wocheneinnahme von fünf oder gar nur drei Mark beruht?! Läßt sich das Elend ausdenken, das herrschen muß, wenn mehr als ein Kind davon erhalten werden soll?!

Man könnte versucht sein, anzunehmen, daß solche Verhältnisse vielleicht einzig dastehen und sich in anderen Ländern nicht wiederholen. Leider zeigt sich aber auch hier, daß gewisse soziale Zustände im unmittelbaren Gefolge wirtschaftlicher Erscheinungen auftreten, und daher überall die gleichen sind, wo die wirtschaftliche Entwicklung denselben Stand erreicht hat. Die Wiener Näherin, die von sechs Uhr früh bis in die späte Nacht Trikottaillen näht, um 3,50 fl. zu verdienen; die beiden Schwestern, die zusammen 10, höchstens 20 fl. im Monat erwerben, und oft nicht mehr wie 20 kr. für ihr Mittagessen auszugeben vermögen;653 die böhmische Handschuhnäherin, die bei vierzehnstündiger Arbeitszeit nur 208 fl. im Jahr einnimmt, für Nahrung, Heizung und Wohnung für sich und ihr Kind aber allein 252 fl. braucht654,—sie alle geben ihren deutschen Leidensgenossinnen nichts nach. Von besonderem Interesse aber ist es, daß selbst im gelobten Lande der Näherei und Schneiderei, das die Modedamen der ganzen Welt mit seinen Erzeugnissen versorgt, in Frankreich, die Lage derjenigen, aus deren Händen all die Wunderwerke hervorgehen, keine günstigere ist. Die Tageseinnahme erscheint vielfach hoch, sie ist aber, auf das Jahr verteilt, oft noch niedriger, als die deutscher Arbeiterinnen, weil der Saisonbetrieb ein noch intensiverer ist. Nur die ersten Arbeiterinnen, also etwa diejenigen, die als Vorarbeiterinnen in den Werkstätten der großen Konfektionshäuser beschäftigt werden, können auf eine annähernd regelmäßige Arbeit während des ganzen Jahres rechnen, die mittelguten haben 200 bis höchstens 230, die gewöhnlichen,—und die meisten!—haben 60 bis 160 Tage zu thun.655 In der toten Zeit findet sich bestenfalls eine Arbeit, die täglich eine bis zwei Stunden Beschäftigung gewährt, in der hohen Saison dagegen kommen Arbeits-"Tage" bis zu 28 Stunden vor!656 Bei vierzehn- bis fünfzehnstündiger Arbeitszeit kann die Durchschnittskonfektionsnäherin in Paris eine Jahreseinnahme von 250 bis 350 fr. erreichen, wobei sie 75 c. bis 1,25 fr. täglich verdient.657 Bei einer Einnahme von 900 fr. aber fängt erst die Möglichkeit an, selbständig davon leben zu können, und nur ein Drittel aller ihrer Arbeiterinnen verdienen, nach den Aussagen der Chefs der ersten Pariser Konfektionsfirmen, mehr als das.658 Eine der ersten Pariser Schneiderinnen, die für ein großes Haus Modelle arbeitet, also höchst selten arbeitslos ist, verdiente jährlich 875 fr. Sie hatte folgendes Ausgabenbudget659:

Nahrung 550 fr.
Miete 200 "
Wäsche 20  "
Zwei Paar Schuhe 20  "
Zwei Kleider (selbst genäht) 40  "
Zwei Hüte (selbst garniert) 10  "
Schirm, Handschuhe 10  "
Kleine Ausgaben 25  "
Im ganzen: 875 fr.

Aus diesem Budget geht deutlich genug hervor, daß selbst für eine Kraft ersten Ranges nur dann die Existenz gesichert erscheint, wenn nicht nur die Ansprüche geringe sind, die Gesundheit gefestigt ist und auf Vergnügungen fast ganz verzichtet wird, sondern vor allem dann, wenn es sich nur um die Erhaltung der eignen Person handelt. Bei einer anderen, auch noch zu den besseren Arbeiterinnen zu zählenden Näherin, die 3 fr. täglich und 465 fr. im Jahr einnahm, stellten sich die Ausgaben folgendermaßen660:

Nahrung 511 fr.
Miete 120 "
Kleidung 55  "
Wäsche 48  "
Stiefel 30  "
Licht und Heizung 25  "
Kleine Ausgaben 40  "
Im ganzen: 829 fr.

Wir stoßen hier auf ein Defizit von 364 fr., das selbst durch äußerste Einschränkung nicht zu decken wäre. Daß es unmöglich ist, beweist das Budget einer Vorarbeiterin in einem der ersten Pariser Geschäfte. Sie gab monatlich 81 fr. aus, indem sie selbst hinzufügte, daß sie sich dabei alles versagen müsse, was das trübe, einförmige Leben erheitern könne. Trotz einer achtmonatlichen, mit 4 fr. täglich entlohnten Arbeit, hatte sie am Schluß des Jahres gegen 200 fr. Schulden.661 Wie sich aber das Leben all derer gestaltet, die unter 400 fr. einnehmen und davon auszukommen versuchen, dafür nur ein Beispiel: Eine Pariser Konfektionsnäherin hatte ein Jahreseinkommen von 375 fr. im Jahr. Sie gab aus für:662

Miete 100,00 fr.
Nahrung 237,25 "
Licht     4,00 "
Ein Kleid     5,00 "
Ein Fichu     2,00 "
Zwei Paar Strümpfe     1,30 "
Zwei Paar Schuhe     8,00 "
Zwei Hemden     2,50 "
Eine Hose     1,25 "
Zwei Taschentücher     0,80 "
Zwei Servietten     0,80 "
Im ganzen: 362,90 fr.

Ihre tägliche Nahrung bestritt sie für 55 c., d.h. für 5 c. Milch, für 20 c. Brot, für 10 c. Kartoffeln, für 10 c. Käse und für 10 c. Wurst! Selbst die Heizung mußte sie sich versagen, von Vergnügungen war keine Rede, ein einziges Fähnchen für 5 fr. mußte das ganze Jahr aushalten! Und das war ein Mädchen von zwanzig Jahren mit all der Sehnsucht nach Glück und Freude, die so stürmisch nach Erfüllung verlangt; ein Mädchen von zwanzig Jahren mitten in der von Lebenslust fiebernden Luft von Paris! Und doch giebt es noch tiefere Stufen des Elends. Die Heimarbeiterinnen von Lyon sind auf ihnen angelangt: hier finden sich Jahreseinnahmen von 170, 200, 250 fr., während das Leben sich mit weniger als 350 fr. unmöglich bestreiten läßt.663

Auch in England, wo die rapide Entwicklung des Fabriksystems die alten Hausindustrien schon fast ganz zu Boden rannte, herrscht im Bekleidungsgewerbe die Hausindustrie noch so gut wie unumschränkt. Die furchtbaren Enthüllungen des Elends in den kleinen Werkstätten des Londoner Ostens waren es, die überhaupt zuerst die Blicke der Welt auf die Zustände in der Konfektionsindustrie lenkten. Der Begriff des Sweating-Systems stammt von dort. In den Werkstätten der Zwischenmeister, wo in dunklem, engen Raum die armen Opfer der Armut dicht gedrängt zusammensitzen, wo die Arbeit oft Tag und Nacht nicht ruht, wo die Kindheit begraben wird, und Greisinnen noch mit zitternden Händen für ein Stück Brot die Nadel führen, wo der Fluch Jehovahs: "Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen" erst in Erfüllung gegangen zu sein scheint, übt es seine Herrschaft aus. In Glasgow, in Manchester, in Leeds hat es sich ausgebreitet. Niedrige Löhne und lange Arbeitszeit sind auch hier seine Begleiterscheinungen, Näherinnenlöhne von 6 p. an sind an der Tagesordnung664; die Glasgower Heimarbeiterinnen in der Wäschekonfektion, die häufig von sechs Uhr früh bis zehn Uhr abends in ihrem verwahrlosten Zuhause, neben schmutzigen oder kranken Kindern an den feinen Batisthemden sticheln, die irgend eine Herzogin ahnungslos über den gepflegten Körper ziehen wird, verdienen 4 bis 6 sh., zuweilen sogar nur 2 sh. die Woche665; in den Londoner Schneiderwerkstätten erreicht eine gelernte Schneiderin bei vierzehn- bis siebzehnstündiger Arbeitszeit im besten Fall 4 sh. täglich, häufig muß sie sich mit derselben Summe als Wochenlohn zufrieden geben666, während die Heimarbeiterin überhaupt kaum mehr zu verdienen vermag667, sie näht z.B. Unterröcke für 7 p. das Stück, wobei sie den Faden noch zugeben muß.668

Selbst in die neue Welt brachten die unglücklichsten Flüchtlinge der alten das Sweating-System mit. Blühende Industrien, die ihren Arbeitern ein gutes Auskommen sicherten, brachen unter der Schmutzkonkurrenz der kleinen Werkstätten und der armen Heimarbeiter zusammen.669 Ein einziger Stadtteil Chicagos wies nicht weniger als 162 Konfektionswerkstätten auf, über die Hälfte aller Arbeiter darin waren verschuldet, denn nur selten konnten die Einnahmen mit den notwendigsten Ausgaben das Gleichgewicht halten.670 Als typisches Beispiel für die Wirkung der Hausindustrie kann folgendes gelten: ein Schneider, der seit seinem vierzehnten Jahre ein fleißiges und nüchternes Leben führte, und trotzdem nie mehr als 200 bis 300 $ jährlich einnahm, hatte nach zwanzig Jahren vier an der Schwindsucht sterbende Kinder und wurde selbst, im Alter von 34 Jahren! als altersschwach und arbeitsunfähig befunden.671 Da die Löhne der weiblichen Arbeiter noch viel niedriger sind—solche von 25 c. täglich kommen sehr oft vor—, ihre Widerstandsfähigkeit eine geringere ist und ihre Kräfte sich oft in wenigen Jahren verbrauchen,672 so kann man sich ungefähr eine Vorstellung von der Lage machen, in der sie sich befinden.

Als notwendige Folge der niedrigen Löhne ist die Überarbeit, die Unterernährung und die Wohnungsnot überall die gleiche. Es giebt naive Gemüter, die in der Heimarbeit des Weibes ein Mittel zur Aufrechterhaltung des durch die Fabrikarbeit bedrohten Familienlebens sehen. Sie stellen sich die Heimarbeiterin etwa unter dem Bilde der handarbeitenden Frau aus bürgerlichen Kreisen vor, die nur müßige Stunden auszufüllen sucht, sonst aber ihren Kindern, ihrer Wirtschaft stets zur Verfügung steht. Sie wollen nicht einsehen, daß Heimarbeit zu fieberhafter Thätigkeit verdammt, daß sie den Menschen der Maschine gegenüberstellt, und er in rasender Hast mit ihr den Wettkampf aufnehmen muß, bis er zusammenbricht. Selbst neben dem sterbenden Kinde muß die New-Yorker Arbeiterin ihr Tagespensum erledigen; oft hat sie keine Zeit, ihre Toten zu begraben! Die Lebenden aber, die noch nicht mit arbeiten können, schickt sie auf die Straße, oder bestenfalls zu Pflegefrauen, um in der Arbeit nicht gestört zu werden.673 Ihre Berliner Leidensgefährtin greift zu dem Mittel, ihre Kleinen in Kisten zu pferchen, oder an Stühle anzubinden, weil sie keine Zeit hat, aufzuspringen, um den Fallenden aufzuhelfen oder die Umherlaufenden zu beaufsichtigen.674 Die Hausindustrie erhält die Frau nicht der Familie, denn sie muß Mann, Kinder und Wirtschaft ebenso vernachlässigen, als ginge sie in die Fabrik.675 Die Hausindustrie zerstört vielmehr den letzten Rest des Familienlebens, den die Fabrik noch erhält, weil sie ihrer Sklavin überhaupt keine Ruhe läßt, weil sie den armseligen Wohnraum des Proletariers auch noch zur Werkstatt verwandelt. Die ganze Familie und die ganze Arbeit der Berliner Heimarbeiterin drängt sich in einem Raum, der womöglich auch noch zum Kochen benutzt wird, zusammen; die kleine Stube daneben muß an Schlafleute vermietet werden und wird oft noch von den Kindern geteilt.676 Wie sie keinen Raum besitzen, in dem sie bei Tage für sich sein können, so haben sie nachts kaum ein Bett für sich allein; zwei Drittel aller Berliner Heimarbeiterinnen müssen ihr Bett mit anderen teilen.677 Bilder grauenhaften Elends rollen sich auf, wenn wir diese Wohnungen näher betrachten: Im fünften Stock eines Berliner Hauses befindet sich ein einfenstriges Zimmer und eine winzige, fensterlose Küche; darin haust eine gelähmte Greisin, ihre Tochter, die Näherin ist, und deren vier Kinder. In einem Keller derselben Stadt wohnt in einer Küche von 8 qm Bodenfläche eine Witwe mit vier Kindern, die Stube daneben hat sie an Schlafburschen vermietet; in beiden Räumen schimmeln die Möbel, so feucht ist es. Dicht unter dem Dach, in zwei kleinen Räumen haust ein Ehepaar mit vier Kindern und einem Schlafmädchen; den Mann zerfrißt auf dem Lager voll Lumpen der Kehlkopfkrebs. In einem Keller, dessen Dielen verfault sind, und dessen Fenster tief unter der Erde liegen, arbeiten zwei Schwestern für die, die droben in Luft und Sonne lachend vorübergehen. In einem anderen Keller ähnlicher Art liegt der Mann in den letzten Stadien der Lungenschwindsucht, die Frau näht neben seinem Bett, die Kinder atmen seine Krankheit ein.678 In New-York fand man eine siebenköpfige Familie in einer Wohnung von drei Räumen, von denen nur einer hell war, zusammen mit nicht weniger als fünfzehn Schlafleuten,—alle waren auf nur drei Betten angewiesen.679 In einer anderen Wohnung, in die ein Fabrikinspektor nachts eindrang, lagen zehn bis zwölf Menschen, Männer, Frauen und Kinder, manche halb nackt, auf dem bloßen Fußboden.680

Es mag immerhin noch Menschen geben, die beim Anblick solchen Elends nichts anderes empfinden, als wenn sie vom Samtfauteuil des ersten Ranges aus die Not der "Weber" oder das Leiden "Hanneles" betrachten: sie gehen nach Hause und denken nicht mehr daran. Nachhaltiger aber dürfte ihr Schrecken sein, wenn sie erführen, daß jene Armut ihnen selbst an das liebe Leben greift: in einem Zimmer Berlins nähte eine arme Mutter Blusen, halbfertig lagen sie auf dem Bett, in dem drei diphtheritiskranke Kinder mit dem Tode rangen; in einer Werkstatt, die eben noch an derselben Krankheit Leidende beherbergt hatte, arbeiteten gleich darauf sieben Arbeiterinnen.681 Masern, Keuchhusten, Scharlach,—kurz alle Kinderkrankheiten nisten sich in der armseligen Stube der Näherin ein, und werden von ihren Hemden und Blusen und Röcken in die Häuser der Käufer getragen. Die Schwindsucht haftet an den beliebten billigen Jacken und Mänteln der großen Warenhäuser; das furchtbare Gift der Syphilis dringt auf diese Weise in die physisch und moralisch reinsten Familien.682 Niemand kann ermessen, wie oft es geschieht, keiner aber sollte sich die Größe der Gefahr verhehlen. Treibt doch die Armut ihre Opfer der Schande in die Arme.

Wir haben gesehen, daß die Hausindustrie Löhne aufweist, durch die kaum das nackte Leben erhalten werden kann. Ihre Arbeiterinnen aber sind jung, es graut sie mit vollem Recht vor einem Dasein, das aller Freude entbehrt; sie sind Mütter, sie können ihre Kinder nicht darben lassen; sie sehen das Alter vor sich, sie wollen nicht im Armenhaus enden. Selbst durch den Verkauf ihrer ganzen Arbeitskraft können sie nicht leben, der Verkauf ihres Leibes, ihrer Ehre muß die Ergänzung sein. Die Arbeit selbst müssen sie häufig damit bezahlen. Am günstigsten noch gestaltet sich ihre Lage, wenn sie ein festes Verhältnis haben, wie jene arme Mutter, die erklärte, sie habe sich dazu entschließen müssen, sonst wäre sie zu Grunde gegangen.683 Ein Liebhaber aus den eigenen Kreisen wird vielleicht einmal ein Ehemann. In den weitaus meisten Fällen jedoch fallen die hausindustriellen Arbeiterinnen der gelegentlichen Prostitution anheim.684 Hunger und Lebenslust sind stärker als alle Moral, und die Moralpredigt oder gar die moralische Entrüstung wird angesichts dieses Elends zu einer ekelhaften Farce.

Die ganze Stufenleiter der Not haben wir durchlaufen bis zu ihrer letzten Konsequenz. Wo ist ein Lichtblick, der eine Besserung der Zustände verheißt? Kann die Hausindustrie ihren Arbeitern, wie der Fabrikbetrieb nach und nach eine höhere Lebenshaltung ermöglichen? Um diese Fragen zu beantworten, ist es notwendig, sich die Ursachen des herrschenden Elends klar zu machen.

Dort, wo Arbeitskraft billig zu haben ist, hat die Hausindustrie sich festgesetzt: in den Großstädten, wo eine große Arbeiterbevölkerung sich vorfindet.685 Hier strömen in wachsender Zahl die Proletarier zusammen, ihre Frauen und Töchter schaffen ein übermäßiges Angebot von Arbeitskraft, das durch die starke Einwanderung von Landmädchen und durch die wachsende Konkurrenz der Frauen und Mädchen aus den Kreisen des Bürgertums ständig gesteigert wird. Diese Arbeitskräfte können aber nur von Industrien ausgenutzt werden, die an ihre Ausbildung keine Ansprüche machen und deren technische Entwicklung noch in den Anfängen stecken geblieben ist; das sind die Hausindustrien aller Art, in erster Linie diejenigen, die an alte hauswirtschaftliche Frauenarbeit anknüpfen, wie die Näherei und Schneiderei. Sie sind auch besonders geeignet, alle diejenigen Frauen heranzuziehen, die zur Ergänzung des männlichen Einkommens einen Nebenerwerb suchen, der sie im Hause beschäftigt. All diese zusammentreffenden Umstände nun: die Konzentrierung proletarischer Elemente in den Großstädten, das starke Angebot weiblicher Arbeitskräfte, die zum Teil durch ihre Leistungen nicht ihren ganzen Lebensunterhalt zu bestreiten brauchen, die Tendenz der Industrie, möglichst billig zu produzieren, sind die Ursachen der großstädtischen Hausindustrie, mit ihrem Gefolge an physischem und sittlichem Elend. Für England und Amerika gilt dasselbe, nur daß dort die billigen Arbeitskräfte durch die armen Einwanderer gestellt werden.

Aber nicht nur in den Großstädten findet die Hausindustrie die Voraussetzungen für ihre Existenz. Sie findet sie in gleichem Maße in den Gebirgen, wo infolge der schlechten Transportverhältnisse der Fabrikbetrieb nicht Fuß fassen kann,686 und in den Landorten des Flachlands, wo der kleine Bauer nicht mehr im stande ist, von der Landwirtschaft allein seine Familie zu ernähren. Da die Hausindustrie einerseits mit Frauen, andererseits mit Männern und Frauen zu thun hat, die von der modernen Arbeiterbewegung nicht erreicht werden, weil sie abgeschnitten sind vom Verkehr mit der Welt, so hat sie neben einem billigen auch ein außerordentlich fügsames Material in der Hand. Trotz alledem hat sie mit der Konkurrenz des Fabrikbetriebs zu kämpfen. Ihre Kampfmittel sind neben den niedrigen Löhnen, der langen Arbeitszeit und dem Trucksystem die Ausbeutung der Lehrlinge. Die hausindustriellen Werkstätten beschäftigen sie wochenlang unentgeltlich oder womöglich gegen Lehrgeld, sparen dadurch bezahlte Arbeitskräfte und entlassen sie, sobald die "Ausbildung" vollendet ist und eine Anstellung erwartet wird.687

Es kommt nun darauf an, festzustellen, ob die Existenzbedingungen der Hausindustrie fernerhin vorhanden sein werden, und ob ihre Arbeitsbedingungen Aussicht haben, sich zum Vorteil der Arbeiter zu verändern.

Es giebt Industrien, z.B., um gleich die für unseren Zweck wichtigste zu nennen, die Textilindustrie, die durch große technische Vervollkommnungen der Hausindustrie auf ihrem Gebiet den Todesstoß versetzen. Sie kann die Konkurrenz nicht mehr aushalten, sie wird gewissermaßen ausgehungert. In England hat sich dieser Prozeß bereits vollzogen, in anderen Ländern wird er denselben Verlauf nehmen. Andere dagegen—und hier kommt im wesentlichen die Bekleidungsindustrie in Betracht—bedürfen in der Hauptsache der menschlichen Hand; selbst ihre Maschinen, die Nähmaschine, die Knopflochmaschine, ja sogar die neue Zuschneidemaschine, haben den Fabrikbetrieb nicht zur notwendigen Voraussetzung. Und sie werden durch äußere Umstände auf absehbare Zeit hinaus nicht dazu gezwungen werden, weil die Bevölkerungsverhältnisse sich in der selben und nicht in der entgegengesetzten Richtung weiterentwickeln. Die proletarische Bevölkerung wächst ebenso aus sich heraus, wie durch Zuwanderung und durch ein allmähliches Hinabsinken des Kleinbürgertums. Dazu kommt, daß die Höhe der männlichen Arbeitslöhne immer mehr durch den Frauenerwerb, der als Ergänzung hinzugedacht wird, beeinflußt wird, und ihrerseits das Arbeitsangebot weiblicher Hände steigern hilft. Auch die Erwerbsarbeit der Frauen des Bürgerstandes hat eine steigende Tendenz, weil die Einnahmen der Männer weder den erhöhten Bedürfnissen, noch der allgemeinen Preissteigerung entsprechen. Allein das riesige Indiehöheschnellen der Mieten macht den Nebenerwerb der Frauen zur Notwendigkeit688, der andererseits auch vielfach, infolge des Zusammenschrumpfens der Hauswirtschaft, der Langenweile entspringen mag. Es kommt aber noch eins hinzu, um die Weiterentwicklung der Hausindustrie in ihrer modernen Form zu sichern: die Tendenz zur Dezentralisation des Großbetriebs. Die Ausdehnung und schärfere Handhabung der Arbeiterschutzgesetzgebung läßt den Unternehmer nach einem Ausweg suchen, um ihr aus dem Wege zu gehen, er findet ihn in der Hausindustrie. Die Tabakindustrie bietet dafür ein besonders drastisches Beispiel. Die Bedingungen zur Erhaltung und zur Ausbreitung der Hausindustrie, und zwar grade dort, wo Frauenarbeit eine bedeutende Rolle spielt, sind demnach gegeben. Dabei ist aber auch die Frage nach der Möglichkeit der Hebung der hausindustriellen Arbeitsbedingungen zum Teil mit beantwortet. Es ist ein Zirkel, aus dem ein Ausweg zunächst unmöglich erscheint: die schlechten Arbeitsbedingungen sind zugleich Ursache und Folge der Hausindustrie. Ihr Sieg über den Fabrikbetrieb beruht eben auf der Ausnutzung und Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft bis an die Grenze des Möglichen. Ein Rückgang der Löhne, im Gegensatz zu ihrer Zunahme im Fabrikbetrieb, zeigt sich überall.689 Die Ursachen liegen auf den verschiedensten Gebieten. Wie wir wissen, ist es die Notlage der Familie, die die verheiratete Frau zur Erwerbsarbeit zwingt. In den weitaus meisten Fällen wählt sie, in der Ansicht befangen, dadurch ihren Kindern mehr nützen zu können, die Heimarbeit. Der größte Teil der Heimarbeiterinnnen sind überall Frauen mit Kindern.690 Von der Not getrieben, nehmen sie Arbeit um jeden Preis. Ihre Helfershelfer im Lohndruck und der Aufrechterhaltung der schlimmsten Form der Hausindustrie, der Heimarbeit, sind die Frauen und Töchter der Bourgeoisie, jene "verschämten" Armen, die ihre Erwerbsarbeit als nicht standesgemäß möglichst geheim zu halten suchen691, und die an primitive Lebensverhältnisse gewöhnte, daher billig arbeitende Landbevölkerung. Die Näherinnen im Vogtland z.B., die viel für Berlin arbeiten, verdienen 25 % weniger als die Berliner Arbeiterinnen.692 Und diese gefährliche Konkurrenz wird teils durch den Staat, der Webe- und Korbflechtschulen u. dergl. m. errichtet, teils durch kurzsichtige Privatwohlthätigkeit, die im Gebirge und auf dem Lande den sogenannten "Gewerbefleiß" einführt, unterstützt693, auch noch künstlich großgezogen. Die Frauen, die Landbewohner und schließlich auch die Völker mit niedriger Lebenshaltung,—der Einfluß der fabelhaft billigen Erzeugnisse der japanischen und chinesischen Heimarbeit beginnt bereits fühlbar zu werden,—bilden das riesige Reservoir, aus dem die Hausindustrie stets neue Nahrung schöpft, und die sie gegeneinander ausspielt. Sie ist wie ein ungeheuerer Sumpf, der nie austrocknet, weil er aus trüben unterirdischen Quellen immer wieder gespeist wird, und der mit seinen Miasmen die ganze Luft verpestet. Nichts Gesundes und Lebenskräftiges kann er jemals hervorbringen, er kann sich nicht aus sich selbst heraus in einen klaren See verwandeln. Um seine Wirkungen zu beseitigen, giebt es nur ein Mittel: er selbst muß verschwinden.

Der Handel.

Die Ausbreitung der Frauenarbeit im Handel ist in nennenswertem Umfang erst viel später in Erscheinung getreten, als in anderen Arbeitsgebieten. Zwar petitionierten bereits 1848 die Berliner Kommis an das preußische Staatsministerium um Einschränkung der weiblichen Konkurrenz694, aber erst seit den letzten zwanzig Jahren droht ihnen durch sie eine ernste Gefahr. Einerseits sind es die Töchter des mittleren und kleinen Bürgerstandes, die mehr und mehr vor die Notwendigkeit, sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen, gestellt werden und im kaufmännischen Beruf ein standesgemäßes Unterkommen zu finden glauben, andererseits sieht die aufstrebende Arbeiterklasse in ihm eine höhere Stufe der sozialen Stufenleiter und versucht in steigendem Maße ihre Töchter hinauf zu heben.

Die Entwicklung des Handels, seine Konzentrierung in Bazaren und Warenhäusern kommt diesen Bestrebungen entgegen. Immer geringer werden hier die Anforderungen an kaufmännische Bildung und genaue Warenkenntnis, da jede Verkäuferin nur eine bestimmte Abteilung zugewiesen bekommt und auf den einzelnen Gegenständen die Preise meist deutlich vermerkt zu werden pflegen. Infolgedessen ist es erklärlich, daß in zahlreichen Geschäftszweigen, besonders in den Geschäften für Bekleidung und solchen für frische Nahrungsmittel mehr Frauen als Männer zu finden sind; sie rekrutieren sich meist aus proletarischen Kreisen, haben oft nur die Volksschule besucht und können, wie z.B. in Berlin, nur selten grammatikalisch und orthographisch richtig schreiben.695 Aber nicht nur ihrer Herkunft, sondern vor allem den Bedingungen ihrer Arbeit nach, müssen die Verkäuferinnen zu den Kreisen der proletarischen Frauenarbeit gerechnet werden. Die Untersuchungen aller Länder, die sich mit ihrer Lage beschäftigen, stimmen darin überein, daß der Lohn zur Leistung in größtem Mißverhältnis steht, und alle charakteristischen Zeichen der proletarischen Arbeit,—Ueberarbeit und Arbeitslosigkeit,—auch auf sie zutreffen.

Was zunächst die Lohnfrage betrifft, so ist ein einigermaßen ausreichendes Material zu ihrer Beleuchtung nicht vorhanden. Selbst die deutsche Kommission für Arbeiterstatistik hat es bei Gelegenheit ihrer Untersuchungen der Lage der Handelsgehilfen unbegreiflicherweise förmlich ängstlich vermieden, sich über den Stand der Arbeitsentschädigung Aufklärung zu verschaffen. Auch die englische Arbeitskommission bringt nur spärliche Ziffern. Wir müssen uns daher im wesentlichen auf die Resultate privater Enqueten stützen.

Das Durchschnittseinkommen Berliner Verkäuferinnen wird vom kaufmännischen Hilfsverein für weibliche Angestellte auf 58 Mk. monatlich geschätzt. Da die Zeit der Arbeitslosigkeit durchschnittlich 1-3/4 Monate betragen soll, so würde ein Jahreseinkommen von 594 Mk., eine tägliche Einnahme von 1,60 Mk. zu verzeichnen sein.696 Schon mit dieser Summe ist es für die großstädtische Verkäuferin nicht möglich auszukommen. Es ist nicht zu hoch gegriffen, wenn eine Jahreseinnahme von 900 bis 1000 Mk. erst als diejenige angesehen werden kann, die der Berliner Verkäuferin eine sorgenfreie Existenz zu sichern vermag. Nun gehören aber die Mitglieder des Hilfsvereins für weibliche Angestellte zweifellos zur Elite der Ladengehilfinnen; ihr Lohn kann daher für die große Masse nicht maßgebend sein. Thatsächlich kommen selbst in Berlin Monatslöhne von 30 bis 40, ja sogar von 20 bis 30 Mk. vor; in der Provinz, besonders in den kleinen Städten, sind solche Sätze keine Seltenheit; das Durchschnittsgehalt der Verkäuferinnen in Köln betrug 40, in Frankfurt 39, in Kassel 30, in Königsberg gar nur 27 Mk.697, ein Lohn, der vielfach hinter dem der Fabrikarbeiterinnen zurücksteht. Selbst Leipzig weist Monatslöhne von 20 bis 30, ja sogar solche unter 20 Mk. auf.698 Verkäuferinnen, die eben die Lehrzeit hinter sich haben, müssen sich sogar oft genug mit 10 Mk. im Monat einrichten.699 Männlichen Verkäufern wagt man solchen Gehalt nur höchst selten anzubieten, wo es geschieht, handelt es sich um einen Anfangsgehalt, der schnell gesteigert wird; ihr Durchschnittseinkommen wird auf 100 Mk. angegeben, beträgt also fast das Doppelte des Einkommens ihrer weiblichen Kollegen. Je nach der Zahl der Dienstjahre kann nun zwar auch die Verkäuferin auf Steigerung des Gehalts rechnen; 70 und 80 Mk. bezeichnen aber in den meisten Fällen ein nur schwer erreichbares Maximum, Monatseinnahmen von 100 bis 120 Mk. kommen nur ausnahmsweise vor. Da die Zeit der Arbeitslosigkeit sich häufig bis auf drei Monate ausdehnt, so schrumpft die im ganzen Jahr der Verkäuferin zu Gebote stehende Summe so sehr zusammen, daß ein Auskommen schwer möglich ist. Die Angaben Berliner Handelsgehilfinnen bestätigen das. Danach betrug die durchschnittliche Ausgabe für Kost und Wohnung 51 Mk., 30 Mk. wurde als das geringste bezeichnet, womit das Leben sich notdürftig bestreiten ließe.700 Stellen wir diesen Ausgaben die Durchschnittseinnahme von 58 Mk. gegenüber, so ist ohne weiteres klar, daß mit einem Rest von 7 Mk. die Ausgaben für Wäsche, Kleidung, Tramwayfahrten etc.—vom Vergnügen ganz abgesehen—nicht gedeckt werden können. Besonders die Ansprüche an die Toilette, die das Budget der Handelsangestellten so sehr belasten, können damit nicht bezahlt werden und doch riskiert die Verkäuferin ihre Stellung, wenn sie sie nicht erfüllt. Wie hoch sie sind, beweist eine amerikanische Zusammenstellung der Ausgaben für Wohnung und Kleidung je nach den Berufen der Arbeiterinnen. Während die Fabrikmädchen oft kaum den vierten Teil dessen für ihre Kleidung verwenden, was sie für ihre Wohnung ausgeben, übersteigt die Summe, mit der die Verkäuferinnen ihre Toilette bestreiten, fast immer die Ausgaben für die Wohnung, sehr oft sogar ist sie höher, als diejenige, die sie für ihren ganzen Lebensunterhalt anlegen.701 Denken wir nun aber an Monatseinnahmen, die den Durchschnitt von 58 Mk. nicht erreichen, die vielleicht nur 20 oder 30 Mk. betragen, so ist, selbst bei einer Aufwendung von nur 30 Mk. für Kost und Wohnung, wobei nur eine Schlafstelle in Betracht kommen kann und die Unterernährung chronisch wird, ein bedeutendes Defizit unvermeidlich. Die Existenz ist nur dann gesichert, wenn die dermaßen niedrig Entlohnten bei ihrer Familie wohnen. In welchem Umfang dies thatsächlich geschieht, läßt sich nicht feststellen. Eine Privatenquete, die 825 Berliner Handelsangestellte umfaßte, ergab, daß 585, also 71 %, von ihnen bei Familienangehörigen wohnen; 240 sind darauf angewiesen, sich ihr Unterkommen selbst zu beschaffen, und zwar haben 36,75 % dieser selbständigen Mädchen eine Monatseinnahme von unter 30 bis zu 60 Mk.702, sie gehören also zu denjenigen, die nach unserer Berechnung entweder nur unter größten Entbehrungen, oder unter fortwährender Anhäufung von Schulden ihr Leben fristen können. Da es sich jedoch auch bei diesen Handelsgehilfinnen um besonders Bevorzugte handelt,—nur die besser gestellten, intelligenteren unter ihnen entschließen sich, einem Verein beizutreten, und Vereinsmitglieder waren sämtliche Expertinnen,—so ergiebt sich, daß für die Allgemeinheit sowohl der Prozentsatz der niedrig Entlohnten, als der der Alleinstehenden ein wesentlich höherer sein muß. Aber selbst wenn wir die sehr günstige Berliner Berechnung zu Grunde legen, um die Lage aller Handelsgehilfinnen danach zu beurteilen, zeigt es sich, daß von 365005 nicht weniger als 105851 allein stehen, und von diesen wieder beinahe 17000 von dem Ertrag ihrer Arbeit nicht leben können.

In England sind die Lohnverhältnisse keineswegs besser, obwohl man zuweilen versucht ist, es anzunehmen, weil die Handelsangestellten neben dem Gehalt freie Station haben. Aber selbst den unwahrscheinlichen Fall angenommen, daß diese so vortrefflich ist, daß ein Zuschuß zur Ernährung aus dem eigenen Beutel sich nicht als nötig erweist, reicht ein Jahreseinkommen von 10 bis 12 £703 in den Großstädten Englands bei weitem nicht aus, um die notwendigen Ausgaben, die den Verkäuferinnen erwachsen, zu bestreiten. Dabei herrscht in England das Unwesen der Strafgelder in ausgedehntestem Maße. In manchen Geschäften giebt es bis zu hundert verschiedene Versäumnisse, die durch Lohnabzüge gebüßt werden müssen.704

Für Frankreich können wir uns auf offizielle Untersuchungen nicht berufen, um die Lage der Handelsangestellten danach zu schildern; dafür liegt in Zolas "Au Bonheur des Dames" ein weit wertvolleres Dokument vor. Es zeigt uns den kleinen Laden mit seinen schlecht genährten und schlecht bezahlten Arbeitern, es führt uns in das fieberhafte Getriebe des großen Warenhauses, das Nerven- und Muskelkräfte untergräbt; es öffnet uns die Thür zu den winzigen, unheizbaren, allen Komforts entbehrenden Dachkammern, wo die Mädchen abends halb ohnmächtig auf ihr Lager sinken und zu den Eßsälen, wo die menschlichen Arbeitsmaschinen mit weit weniger Sorgfalt gespeist werden, als die eisernen Maschinen in den Fabriken. Es nimmt uns mit seiner großartigen Wirklichkeitsschilderung jede Illusion über die Lage der Ladenmädchen. Aber weit mehr noch als für das Riesenhandelshaus, das durch seinen gewaltigen Umsatz im stande ist, seinen Angestellten eine gesicherte Stellung zu geben, trotz aller Ausbeutung und Vernachlässigung, gilt es für die kleinen, mühsam um ihr Bestehen kämpfenden Geschäfte, wenn sich der äußere Glanz des kaufmännischen Berufs bei näherem Zuschauen in sein Gegenteil verwandelt. Je kleiner der Laden und die Stadt, desto trauriger steht es um die Angestellten, desto klarer ist es vor allem, daß die Wohnung und Beköstigung im Hause des Prinzipals zwar eine Wohlthat ist, aber nicht für die Angestellten, sondern für ihn. Er macht dadurch nicht nur Ersparnisse, sondern er hat auch ein Mittel in der Hand, über seine Angestellten wie über häusliche Dienstboten frei verfügen zu können.705 Die Beköstigung im Hause des Chefs, die in Deutschland besonders auch dort häufig üblich ist706, wo die Verkäuferinnen für ihre Wohnung selbst zu sorgen haben, bietet den willkommenen Vorwand, die Mittagspause entweder sehr einzuschränken oder überhaupt dem Zufall und der momentanen Geschäftsruhe zu überlassen. In England wurden Mittagspausen von zehn bis höchstens zwanzig Minuten festgestellt, die noch dazu jeden Augenblick durch den Eintritt von Kunden unterbrochen werden konnten707; in Deutschland ist es nicht viel besser; dabei ist diese Pause oft die einzige; Frühstücks- und Vesperpausen werden, vor allem in den kleinen Geschäften, sehr selten gewährt.708 Abendbrot giebt es in England häufig gar nicht, so daß die Mädchen genötigt sind, es sich selbst zu beschaffen709; die Beköstigung ist dort wie in Deutschland meist, was Quantität und Qualität betrifft, gleich minderwertig710, und muß im Geschäftsraum selbst oder in engen, dumpfigen Nebenräumen hastig verschlungen werden. Nur die großen Geschäfte, die großen Warenhäuser und Bazare machen hie und da eine rühmliche Ausnahme; wo sie überhaupt ihren Angestellten Beköstigung bieten, ist sie ausreichend, besondere Speisesäle sind dafür angelegt und die Zeit zu ihrer Einnahme ist so weit gesteckt, daß sie auch ein Ausruhen in sich schließen kann. In den kleinen Städten und in den kleinen Geschäften, wo die weiblichen Angestellten auch häusliche Arbeiten verrichten müssen, ist ihre Lage durchweg eine traurige; auch in Bezug auf die Wohnung unterscheiden sie sich nicht von den Dienstmädchen: es werden ihnen unheizbare Dachstuben oder schlecht gelüftete, halbdunkle Räume neben dem Laden zur Unterkunft angewiesen711; in England und Amerika gilt dasselbe sogar in den großen Städten und Geschäften. Londoner Verkäuferinnen müssen sich oft zu zweien in ein Bett teilen, und die Räume, in denen sie hausen, entbehren jeder Bequemlichkeit.712 In den Riesengeschäften New-Yorks wohnen die Mädchen so eng, daß man Gefangenen solch einen Mangel an Luftraum nicht bieten würde.713 Damit sind die Nachteile der freien Station jedoch noch nicht erschöpft; die Prinzipale bestimmen auch, unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung der Moral und des patriarchalischen Familienverhältnisses, über die freie Zeit der Angestellten. Sie sind nicht nur im Hause selbst der strengsten Aufsicht unterworfen, sie dürfen auch nur an bestimmten Abenden der Woche ausgehen und müssen vor Thorschluß heimkehren, da sie sonst keinen Einlaß mehr finden.714 In England sind sie andererseits vielfach verpflichtet, am Sonntag früh das Zimmer zu verlassen und erst spät abends heimzukehren.715 Der Prinzipal spart auf diese Weise an sechzig Tagen des Jahres die Beköstigung; die arme Verkäuferin aber, die oft am liebsten den Tag verschlafen, oder die ihn, als die einzige freie Zeit, zur Herstellung ihrer Garderobe benutzen möchte, muß entweder an solch erzwungenen Festtagen ihre schmale Börse leeren, oder Bekanntschaft suchen, die sie versorgt.

Die Beraubung der schwer verdienten Ruhe ist hierbei wohl das härteste, denn die Arbeitszeit der Handelsgehilfin war bis vor kurzem eine ganz unbeschränkte. Die Ladenzeit betrug im Deutschen Reich im Maximum bis zu achtzehn Stunden, im Durchschnitt vierzehn Stunden täglich716; nicht weniger als 43 % der Betriebe mit weiblichem Personal hatten eine Ladenzeit von dreizehn bis sechzehn Stunden.717 Die längste fand sich in der Lebensmittel-und Bekleidungsbranche; in Breslauer Kolonialwarenhandlungen kam es vor, daß der Laden um fünf Uhr früh geöffnet und um zehn oder elf Uhr nachts geschlossen wurde.718 In der Hochsaison verlängerte sie sich überall, dabei war von einer Vergütung der Überstunden selten die Rede,719 und wenn der Laden geschlossen war, ging die aufreibende Arbeit hinter verschlossenen Jalousien bis in die sinkende Nacht weiter. In England waren die Verhältnisse genau dieselben.720 Und doch wären diese Zustände noch erträglich zu nennen, wenn sie nicht durch die schlimmsten Qualen verschärft worden wären: nicht nur, daß die armen Mädchen von morgens bis abends mit freundlichem Diensteifer die Kunden,—und unter ihnen die unangenehmsten,—zu bedienen haben, daß sie die Leitern hinauf und hinab klettern, Stöße von Waren hin und her schleppen müssen, sie dürfen sich, auch wenn niemand im Laden ist, auch wenn ihre Kniee zittern und ihre Füße schmerzen, nicht setzen721! Stehen—stehen—zwölf, vierzehn und mehr Stunden stehen—und dabei lächeln, immer lächeln! Eine Folter, die würdig wäre, spanische Inquisitoren zu Erfindern zu haben!

Erst in jüngster Zeit hat man allenthalben den Versuch gemacht, diesen Übelstand aus der Welt zu schaffen; bei der Zaghaftigkeit aber, mit der vorgegangen wurde, ist wohl anzunehmen, daß er, in etwas gemilderter Form vielleicht, noch immer besteht. In Betreff der Arbeitszeit gilt dasselbe; ist doch sogar nicht einmal die Sonntagsruhe den abgehetzten Mädchen überall gesichert; auch am Sonntag müssen sie stundenweise im Laden stehen, damit nur ja dem Herrn Prinzipal kein Pfennig Profit entgeht.

Am schlimmsten von allen sind die Lehrlinge, wahre Prügelknaben und Mädchen für alles, daran. Kaum der Schule entwachsene Kinder werden mit Vorliebe aufgenommen; sie kosten wenig und lassen sich widerstandslos ausnutzen. Welchen riesigen Umfang ihre Beschäftigung annimmt, geht daraus hervor, daß sie in einem Viertel aller deutschen Geschäfte die Gehilfen an Zahl überragen, in einem Fünftel sich noch einmal so viel Lehrlinge als Gehilfen befinden, und es sogar vorkommt, daß Geschäfte vielfach alle Gehilfen durch Lehrlinge ersetzen.722 Sie sind Laufmädchen, Hausmädchen, Verkäuferin—alles in einer Person. In einem Alter, wo der weibliche Körper der Schonung bedarf, müssen sie dieselben, ja oft noch längere Arbeitszeiten aushalten, als die Erwachsenen.723 Nur die Stärksten überstehen es, die anderen werden in der Blüte geknickt, noch ehe ihnen die Frühlingssonne recht aufging. Trotzdem fehlt es nie an neuem Nachwuchs; in Scharen, wie die Motten, fliegen die Mädchen zu dem blendenden Licht hinter den Spiegelscheiben, von dem sie Märchenwunder erwarten. Und der Handel braucht Jugend! Die Kunden sehen nicht gern alte Gesichter; ein hübsches junges Mädchen ist eine stärkere Anziehungskraft, als die beste Ware. Sehen wir uns um in den Geschäften, besonders in denen der Großstadt: fast lauter junge Dinger mit hochfrisiertem Lockenkopf und glänzenden Augen treten uns entgegen. Die Statistik bestätigt das: von den Berliner Verkäuferinnen sind 71 % 15 bis 21 Jahre alt724! Wo bleiben die Alternden, diejenigen, die nicht heiraten, die nicht das ungewöhnliche Glück haben, sich selbständig machen zu können? Die edelsten Pferde haben das traurige Schicksal, daß sie aus dem Rennstall-Palais, wo sie in ihrer Jugend genährt, gepflegt und gehütet wurden, sorgfältiger als mancher Mensch, zuerst in den engen Stall des Droschkenkutschers und dann zu den armseligen Ackergäulen des Bauern geraten—je älter sie werden, desto härter wird ihr Los. Den arbeitenden Frauen, und unter ihnen ganz besonders den Verkäuferinnen, geht es nicht anders. Werden sie alt und häßlich, so treten Junge an ihren Platz, und sie müssen sich mit immer schlechteren Stellungen begnügen. Der in Deutschland bisher übliche Modus, wonach keine oder nur ganz kurze Kündigungsfristen ausgemacht wurden,—d.h. der Prinzipal konnte die Angestellte oft von einem Tag zum andern entlassen, die Angestellte aber mußte die Kündigung vier Wochen vorher einreichen,725—hatte zur Folge, daß die alternden Gehilfinnen sich einer dauernden Wanderschaft ausgesetzt sahen und nie wissen konnten, ob nicht der nächste Tag sie arbeitslos macht. Mit 40 Jahren freilich sind sie so wie so schon verbraucht.

Infolge des vielen Stehens, der langen Arbeitszeit und der schlechten Ernährung tritt schon früh allgemeine Entkräftung und Muskelschwäche ein. Die jungen Mädchen werden fast durchweg von der Bleichsucht heimgesucht,—ein Blick in die Gesichter der Verkäuferinnen beweist das zur Genüge,—Unterleibsleiden treten hinzu. Dabei schwellen die Fußgelenke an, an den Beinen zeigen sich Krampfadern, Magenkrankheiten zerstören den Rest der Nervenkraft. Infolgedessen wird die Mutterschaft für die meisten ehemaligen Verkäuferinnen zu einer schweren Krankheit.726 Die große körperliche Abspannung, die oft so weit geht, daß die jungen Mädchen sich abends mit den Kleidern aufs Bett werfen, weil sie nicht mehr die Kraft haben, sich auszuziehen,727 führt schließlich auch zu geistiger Erschlaffung. Selten nur reichen die Interessen über die alltäglichen, persönlichen hinaus; ein energischer Kampf um bessere Arbeitsbedingungen liegt ganz außerhalb der Vorstellungsmöglichkeit.

Neben die körperlichen und geistigen Folgen der proletarischen Frauenarbeit im Handel treten aber noch die traurigen moralischen hinzu. Die große Masse der Angestellten kann von ihrem Arbeitseinkommen nicht leben; nicht nur, daß sie sehr häufig das einfachste Leben kaum fristen können, ihre Ansprüche sind auch von Haus aus höhere und werden durch ihre ganze Umgebung, besonders in den Bazaren und Konfektionsgeschäften, noch gesteigert. Und Gewohnheit und Ansprüche gilt es in Rechnung zu ziehen, wenn man Notlagen und die Größe der damit verbundenen Gefahren richtig beurteilen will. Eine Fabrikarbeiterin in irgend einer kleinen sächsischen Fabrikstadt kann sich durch dasselbe Einkommen gesichert und befriedigt fühlen, das eine Verkäuferin in einem Berliner Geschäft der Schande in die Arme treibt. Weit stärkere Einflüsse, als auf die arme Arbeiterin, wirken bei ihr noch mit: diese heiratet leicht, nach der Ansicht kühler Rechenmeister, leichtsinnig; ihr Erwählter sieht in ihrer Arbeitskraft ihre wertvollste Mitgift, für jene aber ist die Heirat ein selten erreichter Traum, denn ihre männlichen Arbeitsgenossen suchen vor allem eine klingende Mitgift, um sich dadurch selbständig machen zu können, und schließt für die Frauen ihr Beruf die Ehe aus. Wenn die Not sie nicht zu Falle bringt, so ist es der Durst ihres Herzens und ihrer Sinne, der sie in jene Liebesverhältnisse verstrickt, die so oft ein tragisches Ende finden. Dabei naht ihr auch die Verführung mehr als anderen durch den Verkehr mit der Kundschaft. Es ist nicht übertrieben, sondern entspricht den täglich zu beobachtenden Thatsachen, daß die Lebemänner der Großstädte in den Bazaren und Warenhäusern ein beliebtes Feld für ihre Jagd nach Menschenware erblicken. Aber auch für die Chefs selbst sind ihre Angestellten nicht selten Freiwild. Ein armes Mädchen muß entweder ein hohes Maß an sittlicher Kraft, Selbstverleugnung und Entsagungsfähigkeit, oder einen traurigen Mangel an Jugendlust und Liebessehnsucht besitzen, um rein und unangefochten aus diesem Leben hervorzugehen. Wie Zolas Denise sieht sie sich umgeben nicht nur von leichtsinnigen, sondern auch von moralisch verdorbenen Kolleginnen. Und damit berühren wir einen der traurigsten Punkte der Frauenarbeit im Handel, der es so vielen unmöglich macht, sich durch eigene Kraft ehrlich durchzuschlagen: unter dem Deckmantel der Verkäuferin und mehr noch der Probiermamsell verbirgt sich häufig die Prostitution in grober und feiner Art. Die femme soutenue ist es besonders, die hierbei in Betracht kommt, und da sie hübsch ist und jung und elegant, auf die Höhe des Lohnes wenig Wert legt, so macht der Unternehmer ein gutes Geschäft durch ihre Anstellung. Schulter an Schulter mit ihr machen die wohlerzogenen Töchter des mittleren Bürgerstandes, die Wohnung und Kost bei ihren Eltern haben und mit einer Einnahme, die nur ein Taschengeld repräsentiert, zufrieden sind, den alleinstehenden, mühsam sich emporringenden Arbeiterinnen die empfindlichste Konkurrenz. Sie erhalten die Löhne auf einem niedrigen Niveau, ja sie drücken sie durch ihr massenhaftes Eintreten in den Handel vielfach noch herunter. Infolgedessen zeigt sich in höherem Maße noch als in der Fabrikarbeit, daß die Entwicklung der Löhne mehr und mehr die Tendenz hat, sich nach den Frauenlöhnen zu gestalten, so daß der Unterhalt der Familie auf dem Erwerb von Mann und Frau beruht. Da die verheiratete Frau aber unter den Angestellten eine beinahe unmögliche Erscheinung ist,—die Heirat bedeutet fast stets den Austritt aus dem Geschäft,—so sind die Folgen dieser Entwicklung zunächst für Mann und Weib gleich traurige.

Die Lage der Handelsgehilfinnen würde eine verzweifelte sein, wenn sich nicht in der öden Wüste ihres Daseins Quellen künftigen blühenden Lebens nachweisen ließen. Eine der stärksten und wichtigsten ist auch hier die Entwicklung zum Großbetrieb. Je größer der Betrieb desto höher ist der Lohn, desto kürzer die Arbeitszeit und geregelter die Ruhepausen, desto mehr nimmt aber auch die im Hause des Prinzipals lebende Zahl der Angestellten ab. Damit schwindet das patriarchalische Verhältnis mehr und mehr, der Angestellte nimmt nach und nach dieselbe Stellung ein, wie der Fabrikarbeiter, dessen persönliches, häusliches Leben und Treiben den Unternehmer nicht kümmert. Hierdurch und durch die allerdings erst in den ersten Anfängen steckende Regelung der Arbeitszeit, wird es schließlich auch der verheirateten Frau leichter möglich sein, ihrem Mädchenberuf treu zu bleiben. Das alles würde aber nur wenig nützen, wenn nicht noch ein anderes Moment hinzukäme: die Töchter des Bürgerstandes werden durch den Druck der Verhältnisse,—nicht zum mindesten hervorgerufen durch die, das kleine Geschäft tötenden Warenhäuser,—gezwungen werden, den Lohn nicht mehr als Mittel zur Befriedigung von Luxusbedürfnissen, sondern als Mittel zum Lebensunterhalt anzusehen. In der Not selbst liegen die Keime für ihre Beseitigung.

Neben der Entwicklung zum Großbetrieb, die aber,—das sei all denen gesagt, die bequem genug sind, sich durch Zukunftshoffnungen über die Gegenwart trösten zu lassen,—eine außerordentlich langsame ist, läuft eine andere her, die eine entgegengesetzte Tendenz zu haben scheint und gerade im Hinblick auf die Frauen sehr wichtig ist: die Zunahme der von Frauen geleiteten Alleinbetriebe. Nach der Zählung von 1895 gab es deren 145165, was gegenüber der Zählung von 1882 einer Zunahme von 41 % gleichkam, während die von Männern geleiteten Alleinbetriebe um 5 % abgenommen haben.728 Trotz der Selbständigkeit der Händlerinnen ist ihre Existenz eine proletarische, ihr Kampf ums Dasein ebenso so hart, als der der Arbeiterin. Ueber die Hälfte,—56 %,—sind Witwen, 27 % verheiratete Frauen, aber nur 17 % ledige. Die Witwen richten das Geschäft, wenn es nicht vom Manne ererbt ist, mit einem oft winzigen Kapital ein, um sich und ihre Kinder zu erhalten; die verheirateten Frauen, häufig ehemalige Dienstmädchen, wenden ihren Sparpfennig daran, um durch ihren eigenen Erwerb den des Mannes zu ergänzen; alternde Mädchen, oft frühere Verkäuferinnen in ähnlichen Geschäften, versuchen gleichfalls damit ihr Brot zu verdienen. Eine wichtige Rolle spielt bei dieser Art Frauenarbeit der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und gerade er ist geeignet, sich auch fernerhin in Zwergbetrieben zu konzentrieren: die Waren bilden den täglichen Bedarf jeder Hauswirtschaft, sie müssen also möglichst in der Nähe zu haben sein und können daher auch nicht in Warenhäusern aufgestapelt werden; allein das Wachstum der Städte führt ihre Vermehrung herbei, die scharfe Konkurrenz jedoch macht sie zu wahren Eintagsfliegen und zwingt die Besitzerinnen, die bisher mühsam ihre Selbständigkeit aufrecht erhielten, zur Lohnarbeit. Trotzdem ist ihre Zunahme, solange die Privatküchen bestehen werden, wahrscheinlich und sicher ist, daß sich gerade dieses Handelszweiges mehr und mehr die Frauen bemächtigen werden.

Welches Los härter ist, das der Angestellten im glänzenden Kaufhaus, die in seinem Dienst hinwelkt, die ihre Jugend entweder vertrauern oder wegwerfen muß, oder das der Händlerin im düsteren Keller oder stickigen Laden, die oft auch noch die Nächte opfert, um ihre armselige Häuslichkeit in Ordnung zu halten, und sich um ein paar Pfennige plagt von früh bis spät—das wage ich nicht zu entscheiden.

Die Landwirtschaft.

Während die Industriearbeiterin und die Handelsangestellte Erscheinungen sind, die in den Augen der meisten feste Gestalt gewonnen haben, die das Interesse der Nationalökonomen, der Politiker und der Gesetzgeber erregen, ist die Landarbeiterin bisher ein ziemlich vager Begriff geblieben. Man ereifert sich höchstens über ihre Landflucht und wundert sich, daß sie ihr gesundes, gesichertes Leben so leichten Herzens preisgiebt. Wie dies Leben sich in Wirklichkeit abspielt, das machen sich nur Wenige klar und diese wenigen müssen sich teils auf ihre eigenen beschränkten Beobachtungen, teils auf Privat-Untersuchungen stützen, die auch immer nur unzulänglich bleiben können. Aber noch durch einen anderen Umstand wird die Kenntnis der Lage der Landarbeiterinnen erschwert.

Sie bilden keine durch gleiche Arbeitsbedingungen gekennzeichnete Masse, sie gliedern sich vielmehr in zwei Kategorien von Arbeitern: die kontraktlich gebundenen und die freien, und in eine ganze Anzahl von Unterabteilungen beider. Zu den ersteren gehören zunächst die in festem Jahreslohn stehenden Mägde, die Wohnung und Nahrung von der Herrschaft empfangen und deren Arbeit eine teils häusliche, teils landwirtschaftliche ist. Zu ihnen gehören ferner im ostelbischen Deutschland die Instleute, die vom Gutsherrn Wohnung und ein Stück Land, außerdem einen gewissen Anteil am Ertrage des Gutes erhalten, dafür aber nicht nur ihre eigene und die Arbeitskraft ihrer Frau in seinen Dienst stellen, sondern auch eine Anzahl, gewöhnlich zwei, andere Arbeiter für den Gutsherrn halten müssen; es sind das die Scharwerker, meist Angehörige des Instmanns, seine Töchter und Söhne, auch seine Mutter oder sein Enkelkind, sehr oft aber auch fremde Mägde und Knechte, die der Instmann zu dem Zweck dingt.729 Im Westen Deutschlands nehmen die Heuerleute eine ähnliche Stellung ein, nur daß ihnen Wohnung und Land nicht geliefert wird, sondern daß sie es gegen geringes Entgelt pachten müssen, dafür aber verpflichtet sind, für eine bestimmte Reihe von Tagen um die Hälfte des ortsüblichen Lohns für den Besitzer Arbeit zu leisten.730 Eine breite Schicht der Landarbeiter sind in Ostelbien auch noch die Deputanten, die neben dem Lohn rohe Lebensmittel geliefert bekommen. Im übrigen Deutschland wiederholt sich häufig den Tagelöhnern gegenüber eine gleiche Art der Entlohnung. Neben diesen Arbeiterkategorien finden sich noch die Tagelöhner mit selbständigem Landbesitz, von dessen Ertrag sie jedoch nicht leben können, so daß sie gezwungen sind Lohnarbeit zu suchen. Sie gehören ebenso zweifellos zu den Proletariern, wie ihre Frauen, obwohl diesen zumeist die Bearbeitung und Bestellung der eigenen kleinen Landwirtschaft obliegt. Auch der Bauer und die Bäuerin, die keine Lohnarbeiter beschäftigen, sondern sich von früh bis spät allein abrackern, um sich vom Ertrage ihrer Mühen zu ernähren, sind, trotzdem sie auf eigenem Grund und Boden stehen, nichts anderes als Proletarier.731

Die eigenartigste Klasse unter dem ländlichen Proletariat ist die der Wanderarbeiter. Unter dem Namen Sachsengänger begegnen wir ihnen in Deutschland; in England war es das Gangsystem, das ihre Beschäftigung beförderte; in Frankreich sind es zum großen Teil belgische Arbeiter, die sich saisonweise verdingen; auch in Amerika zeigt sich je nach den Erfordernissen der landwirtschaftlichen Betriebe eine innere Wanderung der Arbeiter. Während das landwirtschaftliche Gesinde und die Instleute die älteste Art der Landarbeiter, gewissermaßen die Nachkommen der Hörigen und Leibeignen, darstellen, repräsentieren die Wanderarbeiter die modernisierte Landwirtschaft. Sie nimmt durch das Eindringen der Maschinen, besonders der Dreschmaschinen, die in kurzer Zeit eine Arbeit verrichten, durch die sonst wochenlang viele Arbeiter Beschäftigung fanden, mehr und mehr den Charakter des Saisongewerbes an. Die intensivere Kultur der landwirtschaftlichen Betriebe,—dabei sei nur an die Molkereien und an die Zuckerrübenpflanzungen erinnert,—zu der die zu geschäftlichen Unternehmern sich umwandelnden Landwirte notwendig gedrängt werden, unterstützt gleichfalls die allmähliche Umwandlung des ländlichen Proletariats.732 In England, das zwar im allgemeinen noch alle Arten landwirtschaftlicher Arbeiter beschäftigt: mit eigenem Land, mit Allotment, mit Haus- und Gartenüberlassung oder mit bestimmtem Deputat, hat sich diese Umwandlung besonders im Osten, wo nur mit wöchentlich oder täglich engagierten freien Tagelöhnern gearbeitet wird, schon vollzogen.733 Bezeichnend dafür ist, daß der Begriff des Landarbeiters im modernen Sinn erst im 19. Jahrhundert entstand, denn der Bedarf an Landarbeitern wurde früher durch die zum Dienst verpflichteten Bauern, in Preußen auch durch die zum Zwangsgesindedienst genötigten Bauernkinder734, in außereuropäischen Ländern, besonders in Amerika, durch die Sklaven gedeckt.

Aus dem Gesagten geht hervor, daß es sehr schwierig ist, die Einnahmen der Landarbeiter festzustellen, die sich aus Geld und Naturallohn, aus freier oder pachtweiser Ueberlassung von Wohnung und Land, aus Anteilen am allgemeinen Gutsertrag zusammensetzen. Was zunächst das ländliche Gesinde betrifft, so variiert allein in Deutschland sein Jahreslohn ungemein. Er ist am niedrigsten, wo die Frauenarbeit am stärksten ist; je weiter nach Osten, desto tiefer sinkt er. In Ostpreußen kamen Mägdelöhne von 50 Mk. vor; Kuhmägde pflegen 75 bis 80 Mk. jährlich zu verdienen, sogenannte Leuteköchinnen 90 Mk. Im Westen und Süden, z.B. in Oldenburg, Hannover, Hessen und Württemberg, variieren die Frauenlöhne zwischen 50 und 150, 75 und 150, 60 und 100, 50 und 150 Mk.735 Die höchsten Lohnsätze finden sich in Schleswig-Holstein und im Jeverlande, wo der Mangel an Mägden schon zu einer großen Kalamität geworden ist. Hier beträgt der niedrigste Lohn 90 Mk., die Großmägde kommen zu einem Verdienst von 200 bis 230 Mk., Löhne von 250 Mk. werden auch zuweilen gezahlt.736 Neben diesem Geldlohn wird Verpflegung und Wohnung selten berechnet; für Württemberg werden die Ausgaben für eine Magd einschließlich des Versicherungsgeldes und der Geschenke mit 120 bis 230 Mk. angegeben, so daß ihre Gesamteinnahme 295 bis höchstens 400 Mk. jährlich beträgt.737 So begegnet uns hier wieder die beinahe typische Jahreseinnahme aller schlecht gestellten Proletarierinnen. Die französischen Landmägde stehen sich, was den Lohn betrifft, der 150 bis 200 fr. zu betragen pflegt, noch schlechter, ihre Beköstigung dagegen wird im allgemeinen höher veranschlagt werden dürfen.738

Bedeutend schwieriger ist es, die Jahreseinnahme der ostelbischen Instleute und ihrer Scharwerker, und der westdeutschen Heuerlinge festzustellen, da sie von der Beschaffenheit dessen, was ihnen geliefert wird, von ihrer eigenen Geschicklichkeit, etwa im Aufziehen und Verkaufen von Vieh und Geflügel, und von dem jeweiligen Anteil an dem Ertrag des Gutes abhängig ist. Der Geldlohn der Frauen beträgt gewöhnlich im Sommer 30 bis 50, im Winter 20 bis 35 Pf. täglich. Dieser Lohn wird jedoch niemals der Frau direkt, sondern stets dem Instmann, als dem Familienoberhaupt, mit dem der Arbeitsvertrag zugleich für seine Frau und seine Scharwerker abgeschlossen wurde739, ausgezahlt. Für seine Frau, noch mehr aber für die Scharwerksmädchen, die er natürlich bei der eigenen Armut nur auf das notdürftigste unterhält, bedeutet das eine große Benachteiligung. Ihr sauer verdienter Lohn fließt nur zu oft in die Tasche des Schankwirts. Kein Wunder daher, wenn nur sehr niedrig stehende, physisch oder moralisch herabgekommene Mädchen sich zum Scharwerksdienst verstehen wollen. Weit besser ist die Lage der westdeutschen Heuerlingsfrauen, obwohl auch sie von den Männern vollständig abhängig sind. Sie sind jedoch nur zu einem geringeren Maß von Arbeit verpflichtet und ihre Pachtung wirft ihnen mehr ab, als der dürftige Boden des ostelbischen Instmanns. Die bevorzugteste Schicht der kontraktlich gebundenen Landarbeiter sind aber diejenigen, die nicht wie die Instleute zum großen Teil abhängig sind von den schwankenden Erträgnissen des herrschaftlichen Gutes, noch wie die Heuerlinge von denen der eigenen Pachtung, sondern die neben dem Lohn ein festes Deputat erhalten. Da aber auch dieses ein Familieneinkommen darstellt, so ist damit auch die Frau zur Arbeit verpflichtet. In allen drei Fällen, bei den Instleuten, einschließlich der Scharwerker, den Heuerlingen und den Deputanten, wiederholt sich demnach dasselbe eigentümliche Bild einer völligen Abhängigkeit auch der arbeitenden Frau von ihrem Ehemann. Die Stellung einer selbständigen Lohnarbeiterin ist für sie nur ein toter Begriff, sie ist nichts als der dritte Arm des Mannes, von einem bestimmten ihr zufallenden Lohn kann nicht gesprochen werden.

Eine Stufe höherer Entwicklung in Bezug auf die Selbständigkeit des weiblichen Landarbeiters bedeutet daher die freie Tagelöhnerarbeit. Auch sie wird teils nur durch Geld, teils durch Geld und Beköstigung entlohnt, und zwar ist der Lohn nicht nur niedriger als der des Mannes,—obwohl die Arbeitsteilung nicht immer dazu berechtigt,—sehr häufig wird den Frauen auch eine geringere Menge an Nahrung gewährt, wodurch die Ersparnis des Gutsbesitzers durch weibliche Arbeit noch erhöht wird. Ueber die Lohnverhältnisse in Deutschland giebt folgende Tabelle einige Aufklärung:740

Land ohne Kost Pf. mit Kost Pf.
Posen 30- 50 --
Regierungsbezirk Magdeburg 60-130 40- 90
Regierungsbezirk Merseburg 60-125 40- 90
Regierungsbezirk Erfurt 70-130 50-120
Provinz Hannover 70-150 40- 80
Regierungsbezirk Kassel 60-150 30-100
Provinz Hessen-Nassau 80-150 50-100
Großherzogtum Hessen 80-175 30-100
Provinz Schleswig-Holstein 50-150 20-120
Herzogtum Anhalt 70-150 40- 75
Thüringische Staaten 60-150 40-100
Königreich Sachsen 60-150 40- 80
Bayern 60-120 30-100
Hohenzollern 70-220 30-160

Die höchsten Löhne werden im Sommer, hauptsächlich zur Erntezeit gezahlt, die niedrigsten im Winter. Eine ununterbrochene Arbeit zu allen Jahreszeiten hat keine Tagelöhnerin. Rechnen wir, daß sie etwa 250 Tage voll beschäftigt ist, davon während 125 Tagen den höchsten täglichen Durchschnittslohn (ohne Kost) mit 1,43 Mk., also im ganzen 178,75 Mk., während weiterer 125 Tage den täglichen Mindest-Durchschnittslohn mit 63 Pf., also im ganzen 78,75 Mk. erhält, so erreicht sie einen Jahresverdienst von 257,50 Mk. Berechnen wir ihre Einnahmen mit Beköstigung nach demselben Schema, so beträgt ihre Jahreseinnahme nur 172,50 Mk. Daß diese Summen noch viel zu hoch gegriffen sind, geht z.B. aus der Berechnung der Einnahme einer Tagelöhnerfamilie in Holstein hervor, wo Mann und Frau zusammen bei fleißigster Arbeit nur 450 bis 600 Mk., jährlich verdienen.741 Uebersteigt die Zahl der Familienglieder vier Personen, sind womöglich alte Eltern oder kränkliche Angehörige mit zu versorgen, so ist eine Existenz auf Grund solcher Einnahmen eine äußerst kümmerliche. Hat der Tagelöhner eigenen Landbesitz, zieht er Schweine oder Geflügel, so kann seine Einnahme sich auf 700 bis 800 Mk. steigern742, dann ist aber auch die Arbeitskraft der Frau eine bis an die Grenze des Möglichen ausgenutzte, da ihr fast ganz allein die Bewirtschaftung des eigenen Landes und die Zucht der Tiere zufällt.743 In der schlimmsten Lage aber befindet sich die Alleinstehende, um so schlimmer, wenn sie Kinder hat. Selbst auf dem Lande läßt sich das Leben mit einem Einkommen von 150 bis 250 Mk. nicht fristen. Die Kinderarbeit mit all ihren Schrecken, das Hütekinderwesen mit seinen traurigen Folgen an physischer und sittlicher Verwahrlosung sind die nächsten selbstverständlichen Resultate solcher Lohnverhältnisse.

In Frankreich sind sie kaum besser. Der Durchschnittsverdienst der Frauen beträgt im Winter ohne Kost 1,42 fr., mit Kost 79 c.; im Sommer 1,87 fr. resp. 1,14 fr.744; in einzelnen Landstrichen, z.B. in der Bretagne, sinken die Löhne bis auf 50 c. resp. 1 fr. täglich, während sie andererseits freilich zuweilen, z.B. in der Normandie, bis auf 2 und 3 fr. steigen745; im allgemeinen übersteigt die Jahreseinnahme der französischen Tagelöhnerin höchst selten 229 fr., während 300 fr. das mindeste ist, womit ein Existenzminimum ihr gesichert wird.746 Ihre deutsche Arbeitsgenossin im fernen Osten, wo in kurzer Sommerszeit mühsam der Erde ihre Früchte abgerungen werden, hat also keinen Grund, die Schwester in dem sonnigen, reichen Frankreich zu beneiden. In einer etwas besseren Lage befindet sich die englische Landarbeiterin. Sie nimmt, wie wir gesehen haben, an Zahl rapide ab, infolgedessen steigen ihre Löhne und ermöglichen ihr ein erträgliches Leben.747 Mehr und mehr aber beschränkt sie sich auf die ausschließliche Bewirtschaftung des eigenen kleinen Eigentums, während ihr Mann als Tagelöhner in Arbeit geht. Mit ihr auf gleicher Stufe steht die Frau und die Tochter des kleinen selbständigen Landwirts, nur daß ihre Einkommen lediglich vom Ertrage ihrer Besitzung abhängen. Sie sind fast immer wahre Arbeitssklaven, sehr häufig tüchtiger als die Männer, die nur zu oft dem Alkoholteufel zum Opfer fallen. Trotzdem sind diese armen Proletarierinnen von ihnen abhängiger, als irgend eine Lohnarbeiterin von ihrem Arbeitgeber. Ihre Arbeit wird als eine ebenso selbstverständliche angesehen, wie die der Instmannsfrau, und ihr klingender Ertrag fließt allein in die Tasche des Familienoberhauptes. Dies Verhältnis vollkommener Abhängigkeit drückt sich in der Picardie noch heute dadurch aus, daß die Frau ihren Mann nicht anders nennt als mon maître, und der Mann sein Weib in der Vendée nicht anders als ma créature.748

Eine ganz andere Stellung nimmt die Wanderarbeiterin ein. Nichts fesselt sie an die Scholle, weder ein Anteil am Ertrag des Herrengutes, noch der eigene Besitz, noch der Jahreslohn der Dienstmagd. Wie die Fabrikarbeiterin ist sie nichts als Arbeitsmaschine, jede Spur eines persönlichen Verhältnisses zwischen Herr und Knecht hat aufgehört. Die Ausbreitung landwirtschaftlicher Maschinen, die Ablösung ländlicher Winterarbeiten durch die Fabriken, wodurch es mehr und mehr an Beschäftigung für die seßhaften Arbeiter fehlt, die Ausdehnung schließlich des Eisenbahnnetzes, die den Verkehr erleichtert, hat die Wanderungen ländlicher Arbeiter überall begünstigt. Oft, wie z.B. in Frankreich, handelt es sich um nicht organisierte innere Wanderungen, oft werden aber auch Ausländer, wie in Frankreich Belgier, in Oesterreich Italiener, in Deutschland Italiener, Oesterreicher und russische Polen eingeführt. In größerem Umfange organisierte Wanderungen finden sich aber nur in Deutschland und England. Agenten, wahre Sklavenhalter, treiben hier wie dort die Menschenherde zusammen und führen sie truppweise ihrer Bestimmung zu. Sie stehen als Aufseher mit der moralischen, oft aber auch mit einer sehr materiellen Peitsche bei der Arbeit hinter ihnen, denn häufig richtet sich ihr Lohn nach der Arbeitsleistung der Arbeiter. Wanderungen englischer Landarbeiter waren noch ganz besonders berüchtigt deshalb, weil fast ausschließlich Kinder dazu angeworben, und, infolge ihrer völligen Wehrlosigkeit dem Gangmeister gegenüber, auf das äußerste ausgenutzt und in ihren Einnahmen benachteiligt wurden. In dieser schlimmsten Form ist das System heute überwunden, ohne daß die Wanderungen deshalb aufgehört haben. In Deutschland haben sie unter dem Namen der Sachsengängerei den größten Umfang angenommen.

Ihre Entstehung und ihren Namen hat sie der Rübenzuckerkultur in Sachsen zu verdanken, die während bestimmter Zeiten die Anstellung zahlreicher Arbeitskräfte notwendig machte. Nach und nach fanden die Wanderarbeiter auch zu jeder Art anderer Landarbeit Verwendung. Sie rekrutieren sich aus den östlichen Provinzen Preußens und bestehen großenteils aus jungen Mädchen. Für das Jahr 1890 wurden 75000 Personen gezählt, die sich von Brandenburg, Pommern, Westpreußen, Posen und Schlesien aus auf die Wanderschaft begaben.749 Auf sächsischen Gütern kommen auf 150 Männer 337 Mädchen.750 Der normale Lohn für sie beträgt 1 Mk., während die Männer durchschnittlich 50 Pf. mehr zu verdienen pflegen.751 Es kommen aber auch Löhne von 1,50 bis 3 Mk. vor.752 Außerdem wird Wohnung, zum Teil auch Beköstigung,—natürlich bei niedrigeren Lohnsätzen,—gewährt. Charakteristisch ist, daß der Unterschied zwischen der Bewertung der Männer- und der Frauenarbeit sich bis auf die Reisevergütung ausdehnt, die für Frauen ein Drittel weniger beträgt als für Männer.753 Der Gesamtverdienst einer Sachsengängerin ist bei einer Beschäftigungszeit von 34 Wochen im Minimum auf 369 Mk., im Maximum auf 424 Mk. geschätzt worden.754 Das würde jedoch einem Tagesverdienst von 1,80 bis 2 Mk. entsprechen, der,—besonders wo in Akkord gearbeitet wird,—nur von den tüchtigsten, mit der Arbeit vertrauten Mädchen erreicht wird. Saisonverdienste von 200 bis 250 Mk. sind durchaus keine Seltenheit. Trotzdem sind infolge äußerster Sparsamkeit und wahrhaft trostloser Unterernährung fast alle Mädchen im stande, Ersparnisse zu machen, die die Höhe von 120 bis 180 Mk. erreichen. Möglich ist das nur, wenn die Wochenausgaben für die Kost 3,50 bis 4,50 Mk. nicht übersteigen.755 Nun wird aber auch, obwohl die Sachsengängerinnen eine starke Abneigung dagegen empfinden, neben dem Lohn vielfach die Beköstigung geliefert. Die Lohnabzüge jedoch stehen zur Qualität und Quantität der dafür gegebenen Nahrung in keinem Verhältnis; auf einem Gute im Kreise Halle z.B. betrug die Ausgabe des Besitzers für die Ernährung der Sachsengänger pro Person und Woche 1,20 Mk., auf einem anderen gar nur 75 Pf., d.h. in dem einen Fall täglich 17, in dem anderen 11 Pf.756,—Summen, die gewiß das Ideal der Volksernährung repräsentieren!—Nach beendigter Saison pflegen die Sachsengänger in ihre Heimat zurückzukehren, wo sie zumeist von ihren Ersparnissen oder, wenn diese nicht zureichen, von den Erträgnissen hausindustrieller Thätigkeit zu leben pflegen. Mädchen, die nur 200 Mk. verdient haben, also bei größter Sparsamkeit kaum 70 bis 80 Mk. zurücklegen konnten, wären natürlich nicht im stande, während 18 Wochen davon zu existieren, wenn sie nicht bei ihren Angehörigen, die sie in der Regel dafür entschädigen müssen, ein Unterkommen fänden. Bringen sie, wie es häufig geschieht, von einer ihrer Wanderfahrten eine lebendige Erinnerung mit nach Hause, so reicht auch die Einnahme einer gutgestellten Sachsengängerin nicht aus, um sich und das Kind zu erhalten. Sie muß auch während der Winterwochen, die sie so dringend nötig hat, um sich nach der übermäßigen Anstrengung des Sommers zu erholen, Arbeit suchen, die, wenn sie überhaupt zu finden ist, nur kärglichen Lohn abwirft.

Nach alledem dürften es kaum die Löhne sein, die den immer wieder behaupteten Vorteil der Landarbeit vor der Industriearbeit ausmachen können. Ihr niedriger Stand wird von den Lobrednern der landwirtschaftlichen Thätigkeit auch vielfach nicht geleugnet, wohl aber damit erklärt und entschuldigt, daß die Arbeits- und Lebensbedingungen unvergleichlich bessere seien, als in anderen Berufssphären, und der Nachteil des geringeren Einkommens dadurch zehnfach aufgewogen würde. Diese Auffassung rief auch jenes Märchen von den drallen Landmägden und den blühenden Landkindern hervor, das von der Zeit her, als die Dorfgeschichten grassierten, den Menschen noch besonders fest im Kopfe sitzt. Für diejenigen, die nicht die Wirklichkeit zu sehen verstehen, hat die moderne Malerei, die gerade nach dieser Richtung besonders wahrhaftig ist, angefangen, ihren Märchenglauben zu erschüttern. Versuchen wir es an der Hand der Thatsachen. Die schwerwiegendste ist die der ungeregelten Arbeitszeit. Bei allen landwirtschaftlichen Arbeiterkategorien dauert sie in der Zeit der Bestellung und besonders während der Ernte vom ersten Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang. Für das festangestellte Gesinde giebt es dabei kaum Saisonunterschiede; denn alle Arbeiten, die ihm obliegen, im Viehstall, im Hühnerhof und im Haus, erleiden keine Unterbrechung. Die Sachsengänger repräsentieren auch nach dieser Richtung einen leisen Fortschritt, indem ihre Arbeit auf die Zeit von früh fünf bis abends sieben Uhr, mit Unterbrechungen von im ganzen zwei Stunden, festgesetzt zu sein pflegt.757 Das schließt aber natürlich Ueberstundenarbeit nicht aus, die noch dazu, wo es sich nicht um Akkordlohn handelt, keinerlei Vergütung erfährt. Eine zwölf- bis vierzehnstündige Arbeit in frischer Luft mag nun manchen als etwas ganz Erträgliches erscheinen, der nicht weiß, worin sie besteht, oder sich bei dem Gedanken daran nur ein jodelndes "Diandl" vorstellt. Betrachten wir die Thätigkeit der Landarbeiterin mit nüchternen Augen, so wird sie schnell jeder Poesie entkleidet sein. Eine anstrengende ist schon die Arbeit der Mägde im Kuhstall, und nicht aus bloßem Uebermut gehen jetzt schon viele ihr aus dem Wege. Ganz abgesehen von der schlechten Luft und dem Schmutz, denen sie dauernd ausgesetzt sind,—die meisten Ställe sprechen den geringsten Anforderungen der Hygiene Hohn,—ist das Melken anstrengend und gesundheitsschädlich. Geschwüre an den Händen sind keine Seltenheit und eine Arbeitsunterbrechung in diesem Fall, die sowohl im Interesse der Arbeiterin als der Milchkonsumenten liegen würde, wird nur selten für notwendig erachtet. Niemand wird sich des Schauderns erwehren können, der in die dunklen, stickigen Ställe tritt und sieht, wie sich die Kuh vom schmutzigen Lager erhebt, die Magd ihren Schemel neben sie stellt und nun den vom Mist beschmierten Euter zu bearbeiten anfängt, während der Schweif des Viehs ihr um das Gesicht fährt! Auch das Ausmisten der Ställe, das nicht immer den Knechten überlassen bleibt, verlangt große Körperkraft, ebenso wie das Schleppen des Futters und der gefüllten Milch- oder Wassereimer. Die Schweinezucht, die stets den Mägden obliegt, ist eine noch weit widerwärtigere Arbeit; ich habe Mädchen gesehen, die auf allen Vieren in die engen Ställe hineinkriechen mußten, um sie zu reinigen, und triefend vom ekelhaftesten Schmutz wieder daraus hervorkamen. Nicht minder schwer, trotz ihrer Reinlichkeit, ist die Verarbeitung der Milch zu Butter und Käse. Wie bei den vorhergehenden muß auch in diesem Fall von den wenigen Musterwirtschaften abgesehen werden, wo neben hellen und luftigen Ställen die Milchwirtschaft im großen mit Hilfe von Maschinen und motorischen oder Pferdekräften betrieben zu werden pflegt. Im Dorf, im Bauernhof, auf dem kleinen Gut ist es immer noch die Magd, die stundenlang am Butterfaß steht und den schweren Schwengel auf- und niederbewegt, die all die vielen Gefäße täglich scheuert und putzt, die keine Sonntags- und keine Feiertagsruhe kennen darf. Keine Arbeit darf ihr zu schwer und zu schlecht sein, von früh bis spät ist sie auf den Beinen. Und doch ist ihre Thätigkeit noch jeder anderen vorzuziehen, weil sie eine vielseitige ist und eine gewisse Bewegungsfreiheit zuläßt. Stellen wir ihr z.B. das Setzen, Behacken und Ernten der Kartoffeln oder gar der Zuckerrüben gegenüber: im glühenden Sonnenbrand oder im kalten Herbstwind steht die Arbeiterin zwölf und mehr Stunden mit gekrümmtem Rücken über die Arbeit gebeugt; oft sinkt sie, wie bei der Zuckerrübenkultur, bis über die Knöchel in den Schlamm; oder sie kniet und hockt etwa wie beim Unkrautjäten, auf durchfeuchteter Erde. Zur Erntezeit fällt ihr das schwere Garbenbinden regelmäßig zu, sie muß aber auch vielfach mähen wie der Mann und den Wagen aufladen wie er, ohne daß ihr Lohn deshalb dem seinen gleichkommt. In der Ebene ist immerhin ihre Arbeit noch leichter, als in den Gebirgsländern. Von den abgelegensten Bergwiesen, die weder Wagen noch Pferd erreicht, schleppen Frauen jeden Alters Zentnerlasten an Heu zu Thale, so daß ihr Rücken sich krümmt unter der Last. Schwere Milcheimer tragen sie bergauf und -ab. Für die ganz Armen und Alten gilt es noch als eine besondere Vergünstigung, wenn sie Kiepen mit trockenem Holz aus den Wäldern meilenweit nach Hause tragen können.

Je weiter nach Osten und Süden, desto härter ist die Arbeit; die russische Landarbeiterin muß es sich selbst gefallen lassen, den Pflug durch die Erde zu ziehen. Und wenn die Sonne über Italien wahre Fieberhitze ausströmt, arbeitet die Tagelöhnerin Schulter an Schulter mit dem Mann in den Maisfeldern oft bis zu den Knieen im Schlamme steckend.

Und ebenso, ja oft noch mehr, wie die Magd und die Tagelöhnerin, deren Ausdauer doch vielleicht einmal eine Grenze findet, arbeitet die Frau des armen Bauern oder die selbständige Besitzerin eines kleinen Landguts. Die französische Bäuerin z.B., die tagsüber ihren Gemüsegarten allein bearbeitete, fährt oft schon früh um drei Uhr in die Stadt, um ihre selbstgezogenen Waren feil zu bieten. Ist die Landarbeiterin,—die selbständige sowohl wie die abhängige,—verheiratet, hat sie Kinder, so ist ihr Los ein doppelt hartes, denn die Arbeit beginnt für sie aufs neue, wenn sie abends todmüde nach Hause kommt. Ist sie Tagelöhnerin mit eigenem kleinen Besitz, dessen Ertrag zur Erhaltung der Ihren unumgänglich nötig ist, so ist ihre Arbeit gar eine dreifache: auf dem Gute des Herrn, auf dem eigenen Gute und in der Hauswirtschaft. Für sie giebt es keinerlei Schutzzeit; hochschwangere Frauen stecken Kartoffeln oder jäten Unkraut, arme Wöchnerinnen binden Garben oder führen den Rechen. Die früh gealterten welken Frauen mit krummem Rücken und zerfurchtem Gesicht, die uns auf dem Lande auf Schritt und Tritt begegnen, sprechen deutlicher als irgend eine Schilderung für die "naturgemäßen", "gesunden" Bedingungen ihrer Arbeit. Freilich bereiten die meisten schon in früher Jugend diese rasche Zerstörung vor. Die Wanderarbeiterinnen sind zum großen Teil ganz junge Mädchen; auf sächsischen Gütern waren nicht weniger als 48 % unter zwanzig Jahren alt.758 In einer Zeit also, wo sie der Schonung bedürften, werden sie den Einflüssen einer Arbeit ausgesetzt, die sie zu ständigem gebückten Stehen zwingt! Dabei vergehen die roten Wangen, eckig und knochig werden die runden Mädchenglieder, Unterleibserkrankungen aller Art legen den Grund kommender endloser Leiden. Wer sich noch jenes Idealbild des frischen Landkindes bewahrt hat, der gehe einmal zur Frühlingszeit auf einen der Bahnhöfe Berlins, wo man die Sachsengänger wie das liebe Vieh in enge Wagen verpackt,—er wird auf alle Zeiten von seinem Wahn befreit werden!

Aber auch auf die Ernährungs- und Wohnungsverhältnisse treffen die vorgefaßten Meinungen nicht zu. Der Landarbeiter schwelgt nicht, wie man sich's gerne vorstellen möchte, in Milch und Butter, in Schweinefleisch und Hühnerbraten, in saftigem Obst und frischen Gemüsen. Er produziert nicht für den eignen Verbrauch, sondern für den Verkauf. Schon aus der Summe, die die Sachsengänger für ihre Beköstigung anlegen, läßt sich auf die Art derselben schließen; thatsächlich besteht sie in schwarzem Kaffee mit Schmalzbrot, in Kartoffeln mit Hering oder Speck. Nur die besser Gewöhnten gönnen sich Reis oder Erbsen oder Mehlklöße.759 Die Güte der Nahrungsmittel wird dadurch nicht gehoben, daß sie häufig vom Aufseher gehalten und bei ihm eingekauft werden müssen!760 Die kontraktlich gebundenen Tagelöhner leben kaum besser; die kleinen Besitzer sparen, so viel sie können, am Essen. Dabei entzieht die Ausdehnung der großen Molkereien den Landleuten in steigendem Maß ihr wichtigstes und gesündestes Nahrungsmittel.761 Der Anblick bleicher, aufgedunsener Landkinder, die mit Mehlsuppe gefüllte Flasche im Mund, während Wagen um Wagen voll Milchkannen der Stadt entgegengeführt werden, genügt allein, um diese Zustände zu illustrieren.

Am besten noch ist die Magd versorgt. Oft freilich bekommt auch sie nur den Abfall vom Herrentisch, meist aber geht es ihr wie den Sklaven: sie wird gut gefüttert, weil ihre Arbeitskraft unentbehrlich ist. Am schlimmsten daran ist die Scharwerkerin des deutschen Ostens, die Hofgängerin des Westens: was der arme Instmann und seine Familie übrig läßt, das ist gewöhnlich ihr Teil. Die Zunahme des Alkoholismus unter den Landarbeiterinnen ist daher weniger die Folge sträflicher Genußsucht, als grimmigen Hungers.

Und nun die Wohnungen! Es ist noch nicht allzu lange her, daß die deutschen Wanderarbeiter allgemein ohne Unterschied des Geschlechtes in leeren Ställen und Scheunen untergebracht wurden.762 Noch heute ist es vielfach Usus.763 Wo besondere Baracken zur Unterbringung der Sachsengänger erbaut werden, fehlt es darin oft am Notwendigsten; Musterhäuser, in denen von der eigens dazu angestellten Verwalterin auch die Herstellung der Mahlzeiten besorgt wird, giebt es nur auf einzelnen großen Gütern Sachsens. Die häufige Unlust der Arbeiter darin zu wohnen, ihre Abneigung gegen die gemeinsame Beköstigung wird oft zum Vorwand genommen, dergleichen Einrichtungen für überflüssig zu erklären, während doch im Gegenteil gerade solche Erfahrungen, die für den trostlosen Tiefstand physischer und moralischer Kultur Zeugnis ablegen, alles fördern sollten, was eine Arbeiterbevölkerung, die nach hunderttausenden zählt, nach und nach aus ihrem Sumpf herausheben könnte. Aber freilich ist es von jeher das Bequemste gewesen, den Stumpfsinn des Sklaven für bewußte Befriedigung zu halten!

Die Wohnungen der ostelbischen Instleute sind kaum weniger gefährlich für die physische und moralische Gesundheit ihrer Bewohner. In einem Haus pflegen zwei Familien untergebracht zu werden; jede von ihnen hat eine meist ungedielte Stube, die zugleich als Kochraum dient, und eine Kammer. Diese beiden Räume werden außer von der meist kinderreichen Familie auch noch von Scharwerkern bewohnt, gleichgültig ob es junge Burschen, Mädchen mit Kindern, Krüppel, kränkliche, verdorbene, eben der Schule entwachsene Stadtkinder sind.764 Häufig sind drei und vier Personen auf ein Bett angewiesen; Kinder schlafen mit Erwachsenen zusammen und sind von früh an Zeugen nicht nur des ehelichen Umgangs ihrer Eltern, sondern auch der Liebschaften aller übrigen Mitbewohner.765 "In einer Stube und in einem Bett spielen sich oft alle Akte des menschlichen Lebens ab;"766 häufig genug teilen Hühner, Gänse und Ziegen, besonders im Winter, denselben Raum mit den Menschen. Wer solch eine Höhle betritt, prallt zurück vor dem unbeschreiblichen Gestank, der ihr entströmt, vor dem Bild des Elends und der Verwahrlosung, das sich ihm darbietet. Und die Entschuldigung lautet vielfach auch hier, daß es die Leute nicht anders haben wollen, daß neue Wohnungen mit gedielten Fußboden von ihnen verschmäht werden. Neben dem tiefen Stand der Gesittung, auf der diese Armen durch solche Wohnungsverhältnisse gewaltsam zurückgehalten werden, ist es die Not, die sie an sie fesselt: ihre Hühner und Gänse und Ziegen bilden einen wichtigen Teil ihrer Einnahme, sie haben keine Möglichkeit sie in strenger Winterkälte zu erhalten, außer wenn sie ihnen ihr Zimmer öffnen; sind da Dielen statt festgestampften Lehmbodens, so sind sie gezwungen, ihre Tiere anderswo unterzubringen. Oder sollten nur deshalb gegen 6000 Instwohnungen in Ostpreußen leer stehen767, weil ihre Schönheit die Bewohner vertrieben hat?! Es macht übrigens nur einen geringen Unterschied aus, um welche Gegenden Deutschlands es sich handelt; die westfälischen Heuer wohnen nicht besser, als die ostpreußischen Instleute768, die Tagelöhner wohnen sogar vielfach noch schlechter. In Südwestdeutschland wurden z.B. ländliche Haushaltungen mit nur einem Wohnraum gezählt769:

mit 4 bis 5 Personen bewohnt 8297
mit 6 bis 10 Personen bewohnt 4757
mit 11 und mehr Personen bewohnt 53

Strohdach und Lehmboden, hohes Grundwasser, schlechte Oefen, kein Abort oder einer in nächster Nähe des Brunnens, Fenster, die häufig aus Sparsamkeit fest eingesetzt wurden,—das ist die typische Behausung norddeutscher Landarbeiter.770 Es giebt ihrer freilich noch schlimmere: in Schlesien fand sich ein Haus aus Lehmfachwerk mit einer einzigen niedrigen dunklen ungedielten Stube und einigen fensterlosen Kammern von 8 qm Grundfläche, es war von neun Familien bewohnt.771 Und im Kreise Inowrazlaw giebt es Erdhöhlen, 1 m in, 1 m über der Erde, deren Grundfläche 12 qm beträgt und deren Wände und Decken aus mit Sand und Rasen beworfenen Rundhölzern bestehen. Die Reicheren unter den Bewohnern haben zwei Fenster 1/2 qm groß, die anderen haben statt dessen nur Löcher in den Wänden. In diesen Räumen wohnen Tagelöhnerfamilien mit Schweinen, Ziegen und Hühnern zusammen. Vor den Thüren liegt der Misthaufen, ein Brunnen fehlt ebenso wie ein Abort.772 Man glaube nun aber nicht, daß Deutschland allein solche Vorzüge aufzuweisen hat. Im reichen Frankreich haben manche Landarbeiterhäuser als einzige Oeffnung die Thür, die bloße Erde zum Fußboden und, um den Raum auszunutzen, die Betten zu drei und vier übereinandergestellt.773 Die Bretagne weist vielfach Fachwerkhäuser mit nassem Boden und feuchten Wänden auf, die nur einen einzigen Raum enthalten774, und sowohl die Landarbeiter, wie die kleinen Besitzer wohnen häufig mit dem Vieh zusammen.775

Auf großen Gütern und in reichen Bauernwirtschaften pflegen im allgemeinen die Mägde etwas besser zu wohnen. Oft freilich liegt ihre Kammer unter dem Dach, wird von mehreren bewohnt, die zu zweien je ein Bett teilen müssen und ist nicht verschließbar. In ärmeren Wirtschaften ist die Unterkunft des Gesindes eine ganz menschenunwürdige: in unzureichender Weise oder auch gar nicht voneinander getrennt schlafen Mägde und Knechte in oder dicht neben den Ställen. Um in ihre Kammer zu gelangen, müssen die Mägde häufig den Schlafraum der Knechte passieren und umgekehrt. In den Berggehöften Tirols wird ihre Lagerstatt meist auf dem Ofen oder in einem dunklen Winkel der Wohnstube aufgeschlagen, in den Sommerfrischen, wo jeder Raum zu Geld gemacht wird, verweist man sie auch wohl einfach auf die Heuboden.

Die Folgen dieser elenden Wohnungsverhältnisse liegen auf der Hand. Schon die Kinder sind an den Anblick des geschlechtlichen Verkehrs gewöhnt, die bei den Knechten schlafenden Hütekinder werden früh in die dunkelsten Tiefen der Ausschweifungen eingeweiht.776 Die Geschichte von der "Unschuld vom Lande" ist ebenso ein Märchen, wie die von den gesunden Lebens- und Arbeitsverhältnissen der Landarbeiter. Nicht nur, daß der voreheliche Geschlechtsverkehr vielfach eine eingewurzelte Sitte ist,—vielleicht ein Erbteil aus der Zeit, wo es galt, den Herrn um das jus primae noctis zu betrügen,—und die Heirat erst erfolgt, nachdem die "Prüfung der Braut" zu ihren Gunsten ausschlug, es sich nämlich erwies, daß sie zur Mutterschaft fähig ist777, auch die wüsteste Sittenlosigkeit wird auf dem Lande großgezogen. Die meisten Mädchen, die Scharwerkerinnen, die Sachsengängerinnen, die Mägde kommen zuerst durch Vergewaltigungen zu Fall.778 In den Augen der Knechte ist das nichts als ein Spaß. Sind sie Soldaten gewesen, so bringen sie aus der Stadt noch niedrigere sittliche Begriffe mit, als sie vorher schon hatten.779 Besonders diejenigen zeichnen sich dadurch aus, die als Burschen bei jungen Offizieren im Dienste waren.780 Die widerlich gemeinen Soldatenlieder würden allein schon ausreichen, das Gesagte zu beweisen. Und doch wäre die ländliche Sittenlosigkeit noch nicht so verdammenswert, wenn sie sich zwischen Knechten und Mägden allein abspielte, weil die Heirat die gewöhnliche Folge zu sein pflegt; daß sie oft erst nach Jahren stattfindet, ist weniger die Folge der Korruption, als die der äußeren Verhältnisse. Die Gründung des Hausstandes hängt von den zurückgelegten Ersparnissen ab, und wie gering diese selbst beim besten Willen nur sein können, haben wir aus den Löhnen gesehen. Handelt es sich um festangestellte Tagelöhner, besonders Instleute, oder das ländliche Gesinde im allgemeinen, so giebt die Erlaubnis des Guts- oder Hofbesitzers den Ausschlag. Sie wird versagt, sobald eine Familienwohnung nicht frei ist, oder die Furcht besteht, daß die weibliche Arbeitskraft durch die Heirat geschwächt wird. Weit bedenklicher, weil von den traurigsten Folgen für die Mädchen begleitet, ist es, wenn sie die armen Opfer der Gelüste ihrer Herren werden. In der Enquete der evangelischen Pastoren über die Sittlichkeit auf dem Lande werden die Gutshöfe "Hauptherde ländlicher Unzucht" genannt781, und das sittliche Verhalten der Gutsbesitzer, ihrer Söhne und Gäste, besonders aber das der Inspektoren wird durch drastische Beispiele grell beleuchtet.782 Sie schonen kein Mädchen, heißt es vielfach; sie sehen in ihnen eine wohlfeile Beute, die aus Angst und Abhängigkeit sich leicht ihrem Willen fügen. So kommt es, daß selten ein Landmädchen als Jungfrau in die Ehe tritt, so kommt es aber auch, daß die Korruption der Landbevölkerung kaum eine geringere ist, als die der städtischen.

Ein Vergleich der Landarbeiterin mit der Industriearbeiterin zeigt, daß die Lage beider eine gleich schlechte, ja daß die der Landarbeiterin vielfach eine noch elendere ist, als die ihrer städtischen Leidensgenossin, denn sie genießt keinerlei gesetzlichen Schutz, sie hat in Deutschland wenigstens nicht die Möglichkeit sich durch Organisation selbst zu verteidigen und sie ist von allem abgeschlossen, was die Stadt an Kultur, an Abwechselung und Freude bietet. In grauem Einerlei liegt, wenn sie sich ihr ununterbrochenes ländliches Dasein vorstellt, ihre Zukunft vor ihr. Zu verwundern ist's daher nicht, wenn sie alledem freudig den Rücken kehrt, erstaunlich ist vielmehr nur, daß es überhaupt noch Mädchen giebt, die auf dem Lande bleiben. Wenn man behauptet, die Vergnügungssucht triebe sie in die Städte, so ist zweifellos viel Wahres daran, es ist aber eine berechtigte Vergnügungssucht, denn ein unklares Bedürfnis nach der Kultur der modernen Welt liegt ihr zu Grunde. Mehr aber als dies ist es der Wunsch, dem drückenden Elend und der quälenden Unfreiheit zu entfliehen. Alle diese Gefühle aber, die zur Landflucht den Anstoß geben, und die stumpfe Resignation der Landarbeiter durchbrechen, tragen die Keime der Emanzipation des ländlichen Proletariats in sich. Auch die ostelbische ländliche Arbeitsverfassung, die jene in der Tradition der Unfreiheit gebundene Arbeiterbevölkerung zur Voraussetzung hat, wird durch sie erschüttert; selbst die Instleute opfern mehr und mehr ihre immerhin gesicherte Lage der persönlichen Ungebundenheit.783 Dasselbe erwachende Selbstbewußtsein läßt eine rapide zunehmende Zahl ländlicher Arbeiter der Arbeit außerhalb ihrer eigentlichen Heimat den Vorzug geben. Das Bedürfnis der von der einheimischen Arbeiterschaft verlassenen Gutsbesitzer kommt ihnen dabei entgegen. Die Wanderarbeiter werden von ihnen in immer entschiedenerer Weise bevorzugt, weil sie für fleißiger, sparsamer und bescheidener gelten784, weil so gut wie kein Aufwand für Unterbringung und Ernährung notwendig ist, und jede verwaltungs- und armenrechtliche Verantwortung fortfällt.785 Erst die Zukunft wird zeigen, daß die Gutsbesitzer selbst die "Mobilmachung zum Klassenkampf"786 innerhalb des ländlichen Proletariats dadurch gefördert haben, ebenso wie jeder Fabrikant, dessen Betrieb sich zum Großbetrieb ausweitet, dem Klassenkampf der Industriearbeiter unfreiwillig Vorschub leistet. Je mehr die Saisonarbeit in der Landwirtschaft an Boden gewinnt, desto leichter wird es auch möglich sein, ihre Arbeiter gesetzlich zu schützen. Die Landflucht und die Wanderarbeit sind daher nicht, wie die Agrarier es mit Vorliebe behaupten, als ein auszurottendes Uebel, sondern als ein Fortschritt anzusehen, der die Landarbeiter aus ihrer elenden Lage befreien helfen wird. Aber auch die wachsende Einführung der Maschinen, die Ursache und Folge der Saisonarbeit zugleich sind, werden trotz ihrer momentan grade für die Arbeiter sehr empfindlichen Folgen,—die Dampfdreschmaschine schmälert z.B. ihren Verdienst um ein Bedeutendes787,—die Lage der ländlichen Arbeiter schließlich wesentlich umwandeln und verbessern. Für die Frauenarbeit kommen dabei vorzugsweise die in der Milchwirtschaft anzuwendenden Maschinen in Betracht, so z.B. die Melkmaschine, die den Mägden eine der unangenehmsten Arbeiten abzunehmen bestimmt ist. Aber alle diese von innen herauswachsenden Verbesserungen haben Aussicht auf eine durchgreifende Wirkung nur dann, wenn die Erkenntnis sich mehr und mehr Bahn bricht, daß die Landarbeiter, speziell die weiblichen, sich in einer Lage befinden, die geeignet ist, die körperliche und sittliche Gesundheit des Volks bedenklich zu gefährden, und daß es Märchen, und nichts als Märchen sind, die man geflissentlich über sie verbreitete, und mit denen man es verstanden hat Vernunft und Gewissen zu betäuben.

Der häusliche und der persönliche Dienst.

Die Gruppe von Arbeiterinnen, die wir unter der vorstehenden Bezeichnung zusammenfassen, besteht aus folgenden Kategorien: den häuslichen Dienstboten, einschließlich der außer dem Hause der Arbeitgeber wohnenden, den Wäscherinnen und Plätterinnen, den Kellnerinnen und den sonstigen Gastwirtsgehilfinnen. Im Begriff der Bedienung liegt ihr gemeinsames Merkmal. Als Arbeiterinnen im gewöhnlichen Sinn des Wortes sind sie bisher nicht angesehen worden, weil man darunter im allgemeinen nur diejenigen verstand, die durch ihre Arbeit Verkaufsartikel produzieren. Diesen fast ganz allein hat sich die Aufmerksamkeit der Sozialpolitiker wie der Gesetzgeber zugewandt. Daher ist auch das Material, auf Grund dessen sich die Lage dieser Arbeiterinnen schildern ließe, ein sehr unzureichendes. Den Wäschereien und ihren Arbeiterinnen wandte man zuerst die Aufmerksamkeit zu, weil sie zu Großbetrieben sich entwickelten und aus dem Kreise des Hauses und der Familie heraustraten. Zögernd und vorsichtig tastend wandte man den Blick auf die wachsende Zahl der Gastwirtsgehilfinnen, und an den häuslichen Dienstboten ging man so gut wie achtlos vorüber. Nicht nur, daß man nicht wagte, den Schleier zu heben, der über ihrer sozialen Lage liegt, in den Staaten, wo sie unter Sondergesetzen, den Dienstbotenordnungen, stehen, die der Feudalzeit würdig wären, dachte man selbst in den Jahren lebhafter sozialer Gesetzesthätigkeit nicht im entferntesten daran, diese Millionen Menschen aus dem drückenden Joch zu befreien. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch für das deutsche Reich, welches das Recht des 20. Jahrhunderts enthalten soll, hat sie fast unverändert bestehen lassen. Der Kultus der Familie hat die häuslichen Dienstboten mit einer chinesischen Mauer umgeben, deren Uebersteigung noch heute für strafbar gilt. Erst als der Gesellschaft das Elend der Hausindustrie wiederholt und so dicht vor Augen geführt wurde, daß selbst die Kurzsichtigsten es sehen mußten, wagte man es schüchtern und vorsichtig, eine kleine Bresche in die Mauer zu schlagen. Handelte es sich doch auch hier nur um das Eindringen in die Familien armer Leute. Wollte man den häuslichen Dienst einer Untersuchung unterziehen, oder gar gesetzlich zu regeln versuchen, so hieße das die Mauer umreißen und der Oeffentlichkeit in die eigenen Familienverhältnisse Zutritt gewähren. Selbst freisinnige Geister, die den Zuständen der Arbeiterklasse fest ins Auge zu blicken wagen, und mit radikalen Hilfsmitteln bei der Hand sind, werden reaktionär, sobald die Dienstbotenfrage berührt wird. "My house is my castle" heißt es dann und in diese Zwingburg, in der Millionen Menschen ihre Arbeitskraft opfern, dringt kein Strahl sozialpolitischer Erkenntnis.

Obwohl die Lage der häuslichen Dienstboten uns weit genauer bekannt sein sollte, als die irgend einer anderen Arbeiterinnenschicht, weil wir sie täglich vor Augen sehen, hat die einschläfernde Macht der Gewohnheit bis jetzt die aufklärende Gewalt persönlicher Erfahrung zu unterdrücken gewußt. Wo wir auch in der Vergangenheit Aeußerungen über die Dienstboten begegnen, sind es rein subjektive, vom egoistischen Standpunkt der Arbeitgeber ausgehende, und die Dienstbotenfrage erscheint dem weitaus größten Teil derer, die sie in den Mund nehmen, nur als die Frage, wie dem Mangel an Dienstboten und den Fehlern der Dienstboten abzuhelfen ist. Daß sie ein Teil der Arbeiterfrage ist und wie sie behandelt werden muß, daß der große Strom der Entwicklung, der in der Arbeiterbewegung zu so gewaltigem Ausdruck kommt, vor den Mauern des bürgerlichen Haushalts nicht Halt macht, sondern ihn in seinen Grundpfeilern erschüttert,—und der häusliche Dienst ist solch ein Grundpfeiler,—diese Erkenntnis fängt erst jetzt an zu dämmern, wo die Dienstboten selbst anfangen, zum Bewußtsein ihrer Lage zu kommen. Nun entdeckt man gleichsam in der uns täglich umgebenden eine neue unbekannte Welt und fängt an, zu begreifen, daß ein Leben noch kein menschenwürdiges ist, auch wenn Hunger und Obdachlosigkeit ihm ferner bleiben, als dem Leben anderer Arbeiterinnen.

Die große Verschiedenheit in der Lage der Dienstboten, nicht nur was die einzelnen Länder, sondern auch was die Stellungsgrade betrifft, macht es besonders schwierig, ein klares Bild von ihr zu gewinnen. So variieren z.B. in Deutschland die Löhne zwischen 8 und 100 Mk. monatlich, der Durchschnittssatz dürfte 15 bis 25 Mk. betragen. Charakteristischerweise sind es die Kindermädchen, die den niedrigsten, die Köchinnen, die den höchsten Lohn erhalten. Ob darin eine Bewertung der Wichtigkeit der Kinderstube und der Küche liegen soll?! Was thatsächlich damit ausgedrückt wird, ist die Anforderung, die man an Köchin und Kindermädchen stellt: während die eine eine gewisse Vorbildung, in ihrem Beruf einen bestimmten Grad von Erfahrung haben muß, wird von dem gewöhnlichen Kindermädchen nichts von beidem verlangt; kaum der Schule entwachsen, hält man es für fähig, Kinder zu warten und zu erziehen. Die nächste Lohnstufe nimmt zumeist das sogenannte "Mädchen für Alles" ein, das Kinder-, Stubenmädchen und Köchin zugleich ist; ihre Einnahme bewegt sich zwischen 15 und 20 Mk. im Monat. Das einfache Hausmädchen, das die Zimmer zu reinigen, das Küchenmädchen, das abzuwaschen und der Köchin zu helfen hat, haben zumeist denselben Lohn. Die Kinderfräuleins oder Kindergärtnerinnen, die eine Zwitterstellung zwischen Dienstmädchen und Erzieherin einnehmen, pflegen auch nur selten höher entlohnt zu werden. Einen höheren Lohn erreicht das feine Stubenmädchen, das gewöhnlich die Plätterei und Näherei verstehen muß, und die Jungfer, der die persönliche Bedienung der Frau des Hauses allein obliegt. Ist sie zugleich eine perfekte Schneiderin, so steigt ihr Lohn bis auf 50 und 75 Mk. im Monat. Die Köchin hat, je nach den Anforderungen, die an sie gestellt werden, ein monatliches Einkommen von 20 bis 50 Mk.; in der Mehrzahl deutscher, bürgerlicher Haushaltungen dürfte sie zwischen 18 und 24 Mk. erhalten. Am besten gestellt ist die Wirtschafterin in großen Häusern oder auf Landgütern, die an Stelle der Hausfrau die Leitung von Küche und Vorratsraum in Händen hat und die Amme, die an Stelle der Mutter den Säugling ernährt.

Eine Untersuchung, die nur Berlin betrifft, wo die höchsten Löhne in Deutschland gezahlt werden, und die nur 449 Dienstmädchen umfaßt, kommt zu folgenden Resultaten.788 Es erhalten danach:

21 Mädchen oder 4,7 Proz. einen Jahreslohn von 100-150 Mk.
152 " " 33,9 " " " " 150-200 "
179 " " 39,9 " " " " 200-250 "
56 " " 12,5 " " " " 250-300 "
41 " " 9,0 " " " " 300 u. mehr "

Die Mädchen für Alles werden durchweg am schlechtesten bezahlt, 58,8 % von ihnen haben weniger als 200 Mk. jährliches Einkommen. Die Köchinnen erreichen die höchsten Lohnsätze, die außerdem bei ihnen niemals unter 150 und selten unter 200 Mk. herabsinken.

In England, für das eine offizielle Untersuchung über Dienstbotenlöhne vorliegt789, sind die Verhältnisse ganz ähnliche, obwohl die Löhne eine größere Höhe erreichen, als in Deutschland. Der Durchschnittslohn englischer Dienstmädchen beträgt 15,10 £, in Schottland steigt er auf 17,12 £, in London auf 18,2 £, während er in dem armen Irland auf 12 bis 14 £ fällt. Den niedrigsten Lohn erhalten auch hier die kaum der Schule entwachsenen Kindermädchen, die sich mit einem Jahreseinkommen von 5 bis 6 £ begnügen müssen.790 Die Stufenleiter ist im übrigen folgende:791

Mädchen für Alles erhalten einen Jahreslohn von 6-17 £
Küchenmädchen " " " " 5-21 "
Einfache Hausmädchen " " " " 7-24 "
Stubenmädchen " " " " 14-24 "
Köchinnen " " " " 11-28 "
Kinderwärterinnen " " " " 6-30 "
Kammerjungfern " " " " 19-30 "
Wirtschafterinnen " " " " 34-52 "

Um aber aus obigen Angaben zu keinem falschen Resultat zu kommen, ist es notwendig, auch die Durchschnittslöhne festzustellen, die aus der Untersuchung der Lohnverhältnisse von 5338 weiblichen Dienstboten gewonnen wurden. Sie betrugen für

Mädchen für Alles 16 £
Kinderwärterinnen 16 "
Hausmädchen 16 "
Stubenmädchen 20 "
Köchinnen 20 "
Kammerjungfern 24 "
Wirtschafterinnen 34 "

Das Kindermädchen rangiert also auch hier, was den Lohn betrifft, hinter der Köchin. Noch drastischer tritt dieses Verhältnis in Frankreich, der Hochburg kulinarischer Genüsse hervor, wo die Löhne der Köchinnen zwischen 50, 100 bis 120 frs. und darüber schwanken, während Kindermädchen im besten Fall 50 bis 60 frs., meistens aber nur 30 bis 40 zu bekommen pflegen. Ungewöhnlich hoch sind hier die Löhne der Ammen, die häufig bis zu 150 frs. monatlich einnehmen sollen. Hohe Löhne, im Vergleich zu Deutschland, werden auch in den Vereinigten Staaten gezahlt. Nach einer Enquete beträgt der durchschnittliche Lohn der Dienstmädchen 3,23 $ die Woche. 48 % der Dienenden bekamen mehr, 52 % ebensoviel oder weniger, so daß sich daraus ein Jahreseinkommen von durchschnittlich 167,96 $ ergiebt. Auch hier sind es die Mädchen für alles, die am wenigsten bekommen,—durchschnittlich 2,88 $ wöchentlich,—und die Köchinnen, die sich mit durchschnittlich 3,64 $ am besten stehen.792

Nach alledem scheint festzustehen, daß nicht die Quantität, sondern die Qualität der geleisteten Arbeit am höchsten bezahlt wird, und zwar ist die Ursache davon nicht die, daß die Nachfrage nach der qualitativen Leistungsfähigkeit absolut eine besonders starke ist,—könnte man es zahlenmäßig nachweisen, so würden zweifellos die Mädchen für Alles als die am meisten begehrten erscheinen,—sondern weil sie im Verhältnis zum Angebot gelernter Arbeiterinnen überall hoch erscheint, und von den zahlungsfähigsten Kreisen ausgeht. Aus denselben Gründen sind die Löhne der männlichen Dienstboten unverhältnismäßig höher als die der weiblichen. Unter 360 Mk. im Jahr dürfte kaum ein deutscher Diener, unter 38 £ kein englischer zu haben sein. Ein deutscher Privatkoch verlangt stets 50 bis 100 Mk. im Monat, ein englischer hat durchschnittlich eine Jahreseinnahme von 128 £.

Als Ergänzung des Lohns kann das Trinkgeld und das häufig im Geldwert bestimmt ausgemachte Weihnachts- oder Neujahrsgeschenk angesehen werden. In Familien, die einen ausgedehnten Verkehr haben und viele Gesellschaften geben, erreicht die Einnahme aus den Trinkgeldern eine oft respektable Höhe. So ist mir bekannt, daß ein Stubenmädchen in der Familie eines höheren Offiziers, das den geladenen Gästen beim Aus- und Ankleiden behilflich war, im Laufe des Karnevals gegen 200 Mk. einzunehmen pflegte. Dem Trinkgeld haftet aber hier noch nicht in dem Maße das Odium des Entehrenden an, weil es thatsächlich nur als Belohnung für außergewöhnliche Dienste auftritt und die Höhe des Lohns durch die Aussicht darauf nicht beeinflußt wird. Anders steht es, soweit die Stubenmädchen der Hotels und Pensionen in Betracht kommen. Sie werden in den weitaus meisten Fällen mit einem sehr geringen Lohn angestellt und sind auf die Trinkgelder der Fremden angewiesen. Für ihre harte Arbeit müssen sie auch noch in der beschämenden Haltung der Bittenden vor die Fremden hintreten, müssen ihnen, wie die Strauchritter am Wege, in den Korridoren auflauern, wenn sie abreisen und statt ihres guten Rechts, des Lohns ihrer Arbeit, ein widerwillig gegebenes Almosen entgegennehmen, an das noch dazu häufig genug beleidigende Anforderungen geknüpft werden.

In den vorhergehenden Abschnitten ist versucht worden, die Höhe des Lohns mit den notwendigen Ausgaben zu vergleichen. Dasselbe Prinzip läßt sich in Bezug auf die Dienstboten nur schwer anwenden, ja es scheint fast als müßte ihr Einkommen unbedingt als ein hohes anzusehen sein, weil sie nicht selbst für Kost und Wohnung aufzukommen haben. Dabei wird stets außer acht gelassen, daß allein an die Kleidung des Dienstmädchens ganz andere Ansprüche gestellt werden, als etwa an die Fabrikarbeiterin, und daß gerade bei der häuslichen Arbeit sehr viel verbraucht wird. Nur in reichen Häusern Englands und Frankreichs, sehr selten in Deutschland,—wo man sich auf das weiße Häubchen als Abzeichen der Dienstbarkeit beschränkt,—wird die Kleidung, die dann immer eine Art Uniform ist, den Dienstmädchen ebenso geliefert, wie den Dienern. Meist müssen sie sie selber schaffen, was ihr schmales Beutelchen noch schmaler werden läßt. In sehr vielen Fällen aber haben sie von ihrem Lohn alte Eltern und Geschwister zu unterstützen. Wie oft sind mir Mädchen begegnet, die über die Hälfte ihres Geldes nach Hause schickten. Noch häufiger freilich haben sie eigene uneheliche Kinder zu ernähren, wofür sie monatlich 12 bis 15 Mk. der Pflegerin geben müssen—meist den größten Teil ihres Verdienstes! Diese Unglücklichen sind die Bedauernswertesten von allen; sie lassen sich wehrlos ausbeuten und peinigen, sie halten überall aus, denn mit der Stellenlosigkeit wäre die Existenz ihres Kindes aufs Spiel gesetzt! Sie können keine Ersparnisse machen, um ihr Alter zu sichern,—dienen, dienen ist ihr Los, solange der müde Rücken es aushält, solange man sie nicht hinauswirft, wie ein verbrauchtes Hausgerät. Aber auch auf dem Lohn derjenigen, die für niemanden zu sorgen haben, lastet eine Steuer, die schwer genug drücken kann: die Dienstvermittlungsgebühren.

Die Dienstvermittlung ruht fast ausschließlich in den Händen privater Vermittler. Nach einer amtlichen Erhebung in Preußen gab es hier allein 5216 Stellenvermittler, von denen 3931 weiblich und fast 1/8 vorbestraft waren, was auf den Charakter derjenigen, in deren Händen das Los der Dienstmädchen liegt, ein scharfes Licht wirft. Ihre möglichste Ausbeutung liegt natürlich im Interesse der Vermittler und so müssen die Dienstmädchen für jede Stelle entweder eine bestimmte Summe, in Deutschland 50 Pf. bis 3 Mk., oder einen Prozentsatz vom Jahresgehalt, oft bis zu 10 %, bezahlen. Da im Durchschnitt die großstädtischen Dienstmädchen zweimal im Jahr den Dienst zu wechseln pflegen, so kommen dabei Summen zusammen, die eines besseren Zweckes würdig wären. In Wien allein wurden im Jahr 1892 192831 fl. von den Vermittlungsbureaus eingenommen.793 Bei dieser Steuer, die die armen Mädchen zu tragen haben, bleibt es aber nicht allein. Sehr häufig nehmen die Vermittlerinnen sie während der Zeit der Stellenlosigkeit in Kost und Wohnung; sie üben dadurch, daß sie ihre Mieterinnen bei der Auswahl der Stellung bevorzugen, einen empfindlichen Druck auf sie aus und haben es überdies in der Hand, die Mädchen möglichst lange bei sich festzuhalten. Die unerfahrenen Mädchen, die vom Lande in die Stadt kommen, sind stets ihre leichte Beute, und da sie es verstehen, sie durch Versprechungen, durch Schmeicheleien und wohl auch durch häusliche Feste,—wobei die Mädchen natürlich die Zeche bezahlen müssen,—an sich zu fesseln, so ist das Netz dieser Spinnen immer voll armer kleiner Fliegen. Ein Blick in das Wartezimmer einer großstädtischen Vermieterin enthüllt für den, der sehen will, oft mit einem Schlage das ganze Elend des Dienstbotenlebens. Da stehen dicht gedrängt die Mädchen, vor ihnen die feilschenden "Gnädigen" mit prüfenden Blicken und Fragen, die eines Untersuchungsrichters würdig wären,—ein Sklavenmarkt mit all seinen Schrecken! Jedes deutsche und österreichische Mädchen hat überdies noch ihr Dienstbuch, wie der Schuljunge sein Zeugnis, vorzuweisen, das ihren ganzen Lebenslauf wiedergiebt und Urteile enthält, die alles vermuten und erraten lassen. Wagt es das Dienstmädchen seinerseits nach den Arbeitsbedingungen zu fragen, die seiner warten, so gilt es für frech und unverschämt, obwohl es doch mindestens dasselbe Interesse daran hat, zu wissen, was ihm bevorsteht, als diejenige, die es in ein Kreuzverhör nimmt.

Und was wartet seiner?

Zur Entlohnung der häuslichen Dienstboten gehört, außer dem Lohn, Wohnung und Kost. Das Wohnen im Hause der Herrschaft ist allgemein üblich; die vollständige Abhängigkeit, die stete Arbeitsbereitschaft, in der sich der Dienstbote auch in Zeiten der Ruhe befindet, kommt dadurch zu deutlichem Ausdruck. Durch die Art der Wohnungen erfährt sie Abstufungen verschiedenster Art. Die amerikanischen und englischen Dienstboten haben nicht nur ihr eigenes Zimmer, sondern zumeist auch, wo mehrere Dienstboten gehalten werden, einen gemeinsamen Wohnraum, wo sie ihre Mahlzeiten einnehmen und wohl auch ihre Freunde empfangen können.794 Daß es sich dabei nur um die Dienstboten wohlhabender Familien handeln kann, liegt auf der Hand. In Frankreich und ebenso in Süddeutschland und Oesterreich befinden sich die Zimmer der Dienstboten in den Mietshäusern immer im obersten Stockwerk. Sehr häufig sind sie nicht zu heizen, so daß die Kälte im Winter sehr empfindlich ist, aber noch empfindlicher vielleicht ist die Sommerhitze unter dem glühenden Dach. In solchem Raum, der oft kaum das Nötigste zu fassen vermag, hausen meist zwei, oft auch drei Dienstmädchen zusammen. Thür an Thür führt vom engen Gang aus in die Zimmer des Hauspersonals; alt und jung, Mädchen und Männer, Verdorbene und Unverdorbene wohnen hier oben nebeneinander. Und doch sind diese Unterkunftsräume noch als gute zu bezeichnen im Vergleich mit denen, die der größten Mehrzahl der weiblichen Dienstboten in den norddeutschen Städten geboten werden. Die Hängeböden sind hierfür besonders charakteristisch. Man versteht darunter Räume, die auf halber Höhe über dem Badezimmer, dem Kloset, dem Flur oder einem Küchenwinkel angebracht zu werden pflegen und nur mittelst einer Leiter oder einer steilen Hühnerstiege zu erreichen sind. Meist sind sie so niedrig, daß ein normal gewachsener Mensch nicht aufrecht darin stehen kann, und so klein, daß neben dem Bett kaum Platz genug bleibt, um sich anzuziehen. Ein Fenster,—klein ist es natürlich stets,—wird auch oft zu den Luxusgegenständen gerechnet, die nach der Küche oder dem Flur hinausmündende Thür ist dann das einzige Ventilationsmittel des engen, dunklen Loches. Oft führt der Kamin der Küche direkt daran entlang, so daß eine unerträgliche Hitze sich der schlechten Luft zugesellt, und Ungeziefer aller Art eine förmliche Brutstätte hier findet. Noch häufiger liegt Badezimmer und Kloset unter dem Hängeboden, den infolgedessen eine wahre Typhusatmosphäre erfüllt. Einen solchen Wohnraum für Dienstmädchen habe ich in einem der vornehmsten Häuser Berlins gesehen, der ein Bett, einen Stuhl und einen kleinen Waschtisch enthielt, dabei selbst für kleine Menschen zu niedrig war; die Hausfrau, die mir ihre Wohnung zeigte, erklärte stolz, daß er geräumig genug sei, um zwei Mädchen zu beherbergen! Natürlich besaß sie einen Salon, der nur für Gesellschaftszwecke geöffnet wurde und ein Fremdenzimmer, das monatelang leer stand. Aber die letzte Stufe des Wohnungselendes ist damit doch noch nicht erreicht: in einer eleganten Pension des Berliner Westens fand ich ein Dienstmädchen, das während der Wintermonate in einem Winkel des dunklen Hausflurs, den jeder Bewohner zu passieren hatte, hinter einem Vorhang ihr Nachtlager aufschlug. Stillichs Untersuchungen der Berliner Dienstbotenverhältnisse kommen zu denselben Resultaten: Fensterlose, feuchte Kammern, Speise- oder Dachkammern, Kellerräume, Abteilungen des Badezimmers, in dem sich zugleich das Kloset befindet, oder des Korridors werden von seinen Expertinnen als ihre Schlafräume angegeben, und zwar sind es nicht weniger als 48 % aller, die in dieser Weise untergebracht wurden. Wenn 24 bis 50 cbm Luftraum pro Person als notwendig erscheinen, so entsprechen von 256 Schlafstellen Berliner Dienstmädchen nur 93 diesen Anforderungen; etwa die Hälfte sind in Bezug auf die sanitären Bedingungen ihrer Wohnung ungünstiger daran als die Gefangenen in preußischen Zuchthäusern.795

In einigen Städten, unter anderem in Berlin, hat man das erwachende Gewissen durch Bauordnungen und Polizeiverordnungen zu beschwichtigen gesucht. Die Benutzung der nur mittelst einer Leiter zu erreichenden Hängeböden als Schlafraum wurde verboten; der Bau von Hängeböden, außer von solchen mit fester Treppe, festgesetzter Höhe und bestimmtem Luftraum untersagt. Natürlich steht all dergleichen fast nur auf dem Papier, denn die Wohnungsverhältnisse der Dienstboten sind nicht etwa nur der Ausfluß ausgesuchter Bosheit der Herrschaft, sondern die Folge der allgemeinen ökonomischen Verhältnisse. Mit den gesteigerten Lebensansprüchen haben die Einnahmen des weitaus größten Teils der Aristokratie und der Bourgeoisie nicht gleichen Schritt gehalten, ja sie reichen zur Aufrechterhaltung der alten Lebensgewohnheiten kaum mehr aus. Infolgedessen wird überall dort gespart, wo das Auge des Fremden nicht hindringen kann, und die großstädtischen Wohnungen sind der Ausdruck dieser Entwicklung: das Eßzimmer, der Salon sind geräumig und glänzen in falscher Pracht; die Schlafzimmer sind schon eng und dunkel, der Raum für das Dienstmädchen ist eine Art Höhle. Wer weiß, in welchem Maße von der Aufrechterhaltung des äußeren Scheins das Ansehen, der Kredit, ja die Existenz der Familien abhängt, wer dabei die furchtbare Macht der Gewohnheit kennt, die ganz zu überwinden nur Auserwählten gelingt, der wird sich auch sagen müssen, daß die Wohnungsmisère der Dienstboten nicht durch Polizeiverordnungen oder Sittenpredigten beseitigt werden kann. Das geht schon aus der Art hervor, wie die neuen Bauordnungen gewirkt haben. An Stelle der Hängeböden tritt nämlich nunmehr in den mittleren Wohnungen eine schmale Kammer, die oft nur ein schwer zu öffnendes kleines Fenster, das zugleich die Speisekammer erhellt, aufweist und ebenso wie die Hängeböden, nicht Raum genug bietet, um sich zu bewegen und die notwendigen Einrichtungsgegenstände unterzubringen. In den seltensten Fällen, in Privathäusern, bei reichen oder kinderlosen Leuten, hat das Dienstmädchen ein Zimmer, in das es sich abends, nach der Arbeit, gern zurückzieht, wo es aufatmen, sich selbständig und unbeaufsichtigt fühlen kann. Wohnräume für Dienstboten, wo ihre Freunde sie besuchen können, gehören auf dem Kontinent zu den größten Seltenheiten, die nur in sehr reichen Häusern zu finden sind. Die Küche ist fast immer ihr Wohn-, Eß- und Empfangszimmer.

Wie der Lohn, so ist die Beköstigung der Dienstboten die verschiedenartigste, sowohl was ihre Qualität, als was die Art der Darreichung betrifft. Bei den oberen Zehntausend aller Länder, die über eine Schar dienstbarer Geister verfügen, ist es üblich, daß für sie extra gekocht wird und die Mahlzeiten zu bestimmten Tageszeiten an gedeckten Tischen eingenommen werden. Zwar sind die Reste des "herrschaftlichen" Tisches vom Tage vorher zumeist für die Herstellung der Speisen verwendet worden, sie pflegen aber ausreichend und nicht gerade schlecht zu sein; um so erträglicher ist die Ernährung, als sie mit einer bestimmten Ruhepause verbunden und im gemeinsamen Wohnzimmer eingenommen wird. Fassen wir aber an Stelle dieser wenigen Begünstigten die Masse der Mädchen ins Auge, die im Dienste des kleinen und des mäßig begüterten Bürger- und Beamtentums steht, so ist das Bild gleich ein völlig verändertes. Auch dort, wo die Nahrung ausreicht, um den Hunger zu stillen, ist sie minderwertig, denn sie besteht, wenigstens was die Hauptmahlzeit betrifft, aus den kalten und unappetitlichen Ueberresten des Mittagstisches der Arbeitgeber. Ohne eine bestimmte Essenspause muß sie in der Küche, zwischen dem ungeputzten Kochgeschirr, an einem Winkel des Tisches, der notdürftig frei gemacht wird, hastig verzehrt werden. Sehr häufig ist sie aber auch durchaus nicht ausreichend, was ihre Quantität betrifft: das Mädchen darf sich nicht nach Gefallen satt essen, jeder Bissen wird ihr vielmehr von der Herrin zugeteilt. In Frankreich findet man zu dem Zweck in kleineren Haushaltungen besonders geformte tiefe Teller, ähnlich den Näpfen, in denen man den Haushunden das Fressen vorzusetzen pflegt: die ganze Mahlzeit wird darin zusammengeworfen. Man hält es vielfach für selbstverständlich, daß das schwer arbeitende junge Dienstmädchen durch das geringste Maß an Kost, durch die schlechtesten Bissen befriedigt sein muß: eine Tasse dünnen Kaffees mit einer dünn gestrichenen Semmel, ein Teller voll kalter Mittagsreste, ein Butterbrot mit schlechter Wurst und gewärmtem Kaffee—darin besteht nur zu oft die tägliche Nahrung. Trotzdem wird das Los des Dienstmädchens gegenüber dem der Fabrikarbeiterin als ein glänzendes gepriesen und unterscheidet sich doch was Wohnung und Kost betrifft häufig kaum von ihm. Vielfach ist es Sitte, einen Teil der Kost durch einen bestimmten Geldbetrag abzulösen; in Deutschland, England und Frankreich ist besonders das Bier- resp. Weingeld üblich, das in Deutschland kaum über 6 Mk. monatlich steigt, in Frankreich dagegen 15 bis 25 frs. erreicht. In großen englischen Haushaltungen wird manchmal für die ganze Beköstigung der Dienerschaft eine Summe ausgesetzt, die für Mädchen etwa 1 bis 1-1/2 sh. täglich zu betragen pflegt. Für das Abendessen werden in Deutschland 25 bis 50 Pf. gezahlt. Alle diese Einrichtungen liegen zweifellos auf dem Wege einer Verselbständigung der Dienstboten, sie entspringen aber zunächst der Bequemlichkeit der Herrschaften, die sich dadurch einer lästigen Kontrolle enthoben fühlen und der gefürchteten Unredlichkeit einen Riegel vorzuschieben glauben. Thatsächlich wird ihr dadurch Vorschub geleistet, denn was das Dienstmädchen an barem Gelde neben ihrem meist geringen Lohn bekommt, das legt sie am liebsten zurück, oder giebt es für etwas anderes aus, als die Nahrung; sie wird also entweder zur Unterernährung veranlaßt, indem sie von ihrem ersten Frühstück oder ihrem Mittagbrot noch etwas zum Abend sich aufspart, oder sie ißt trotzdem aus der Speisekammer der Herrschaft. Es heißt auch die Modernisierung des Dienstbotenwesens bei einem verkehrten Ende anfangen, wenn man dem Mädchen, das unsere Wohnung und unser Leben teilt, unsere Mahlzeiten herrichtet, verwehren will, von unserem Brote zu essen. Die patriarchalische Ordnung, die man auf der einen Seite, soweit es den Herrschenden nämlich zum Vorteil gereicht, durchaus aufrecht erhalten will, läßt sich auf der anderen nicht willkürlich durchbrechen. Nur das Gewähren von Geld als Ersatz für alkoholische Getränke scheint mir entschuldbar, weil diese zu den notwendigen Nahrungsmitteln nicht gehören und man dadurch,—eine Wirkung, die in England zum Beispiel schon beobachtet wurde,—ihrem Genuß entgegenwirkt.

Während Löhne, Wohnung und Kost die verschiedensten Abstufungen aufweisen, bleibt die Arbeitszeit, wenn wir, wie es allein richtig ist, darunter auch die Zeit der Arbeitsbereitschaft verstehen, sich im allgemeinen ziemlich gleich. Es war das Charakteristikum des Sklaventums, daß der Herr die Person des Sklaven, seine ganze Arbeitskraft, seine ganze Zeit erkaufte, und das ist heute das Charakteristikum des Dienstbotenwesens. Der Arbeiter verkauft einen, wenn auch den allergrößten Teil seiner Arbeitskraft, der Dienstbote verkauft seine Person; er hat Tag und Nacht dem Rufe seines Herrn zu folgen, jeder Widerstand dagegen gilt als Unbotmäßigkeit. "Mit welchem Entsetzen," sagt Anton Menger, "sehen die Sozialpolitiker der Gegenwart auf die ungemessenen Fronden früherer Jahrhunderte zurück, ohne zu bedenken, daß sie zu ihren Dienstboten in einem ganz ähnlichen Rechtsverhältnisse stehen. Denn wenn man das Wesen des Dienstvertrags darin erblickt, daß der Arbeiter dem Dienstherren seine Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Zweck zur Verfügung stellt, so haben unsere Dienstboten in Wirklichkeit einen Normalarbeitstag von 24 Stunden."796 Je nach dem Dienst in begüterten oder minder begüterten Familien ändert sich nur die Intensität der Arbeit; die Arbeitszeit, die sich durch den Wechsel zwischen der Zeit der Abhängigkeit vom Willen anderer und der der freien Verfügung über die eigene Person kennzeichnen läßt, bleibt stets dieselbe, d.h. eine ununterbrochene. Der höchste Grad der Arbeitsintensität findet sich bei den am niedrigsten Entlohnten: den Kindermädchen und den Mädchen für Alles. Die Mutter erfreut sich der ungestörten Nachtruhe, das Kindermädchen aber opfert ihrem Sprößling die ihre, sie ist den ganzen Tag mit dem Kinde oder für das Kind beschäftigt, denn während es schläft, wird die Kinderwäsche gewaschen, gebügelt, geflickt; während es wacht, wird es genährt, angekleidet, unterhalten, spazieren gefahren oder getragen. Zwar wird der gesundheitliche Nachteil starker Arbeitsüberlastung dadurch vielfach aufgewogen, daß das Kindermädchen sich stundenlang mit ihrem Schützling in frischer Luft aufhalten muß, aber der Zwang, die Kinder tragen zu müssen,—aus falsch verstandenen Gesundheitsrücksichten auf sie ist er besonders in Frankreich weit verbreitet,—verwandelt den Vorteil wieder in einen empfindlichen Nachteil. Besonders junge Mädchen sind dadurch allen Gefahren der Rückgratsverkrümmungen und Unterleibsleiden ausgesetzt. Können die Kinder laufen, so ist die körperliche Anstrengung zwar geringer, die der Nerven aber um so größer. Ununterbrochen Kinder zu hüten, gehört thatsächlich, so leicht es den Fernstehenden erscheint, die sogar geneigt sind, das Leben eines Kindermädchens für ein wahres Faulenzerleben zu erklären, zu den aufreibendsten Aufgaben. Die Mütter aber, die ihre lieben Kleinen im besten Fall ein paar Stunden um sich haben, können trotzdem nicht genug über die Roheit und Schlechtigkeit der Kindermädchen klagen, die um so eher die Geduld verlieren, als sie meist selbst jung, ungebildet und undiszipliniert sind. Kaum geringer, dabei der Gesundheit nachteiliger ist die Arbeitsintensität der Mädchen für Alles. Wo die Hausfrau nicht mithilft, sind die Anforderungen, die an sie gestellt werden, oft unerfüllbare: Kochen und einkaufen, waschen und plätten, Kleider putzen und Zimmer reinigen, nähen und flicken, die Familie bedienen, den Gästen aufwarten,—das alles und noch mehr ist ihre Aufgabe. Von früh bis in die Nacht ist ihre Zeit ausgefüllt; oft muß sie bis ein, zwei Uhr und länger thätig sein, weil Gesellschaft im Hause ist und kann des Morgens nicht ausschlafen, weil für die schulpflichtigen Kinder oder den Hausherrn das Frühstück zur gewöhnlichen Zeit bereit stehen muß. Spät in der Nacht hat sie wohl auch die gnädige Frau oder das gnädige Fräulein vom Ball oder vom Theater heimzuholen. Niemandem fällt es ein, welchen Gefahren ein junges Mädchen bei weiten nächtlichen Wegen sich dabei aussetzt, denjenigen am wenigsten, die sich abholen lassen um dieser Gefahren willen. Wehe aber dem armen Ding, wenn es Müdigkeit oder Mißmut fühlen läßt; auch die gleichmäßige gute Laune gehört zu den ausbedungenen Pflichten eines Dienstmädchens. Die Arbeitszeit der Köchin ist vielfach weniger ausgefüllt als die des Mädchens für Alles; auf sie dürfte im allgemeinen zutreffen, was die deutsche Untersuchung der Lage der Gasthausköchinnen ergeben hat, die während vierzehn bis sechzehn Stunden durchschnittlich zu thun haben.797 Was ihre Situation jedoch besonders verschlechtert, sind die gesundheitlichen Nachteile ihres Berufes: das viele Stehen verursacht Krampfadern und geschwollene Füße, das Einatmen der Speisenausdünstungen bewirkt Magenstörungen, die oft chronisch werden, das beständige Hantieren am glühenden Herd zerrüttet die Nerven. Die Klagen über launenhafte cholerische Köchinnen, denen es doch "so gut" geht, sind nur allzu bekannt!

Bequem soll vor allem der Dienst der Kammerjungfer sein, und doch ist ihre Nachtruhe oft mehr beeinträchtigt als die des Kindermädchens. In der Zeit der geselligen Hochflut, die für viele Damen der großen Welt, deren Leben sich zwischen der Großstadt und den Modebädern abspielt, nur durch kurze Ruhepausen unterbrochen wird, hat sie fast nie eine ausreichende und ungestörte Nachtruhe. Was es aber für ein junges Mädchen heißt, ihre oft viel ältere Herrin Tag für Tag in glänzender Toilette von einem Fest zum andern eilen zu sehen, während es, das junge, hübsche, lebenslustige Mädchen, zu gleicher Zeit allein in seiner Kammer sitzen und bei trübem Lampenlicht allnächtlich auf die Heimkehr der "Gnädigen" warten muß,—das macht sich selten jemand klar. Wer wird denn auch die Gefühle eines Dienstmädchens mit demselben Maße messen, wie die eigenen!

Unter der schwersten Arbeitslast aber leiden die Stubenmädchen in den Hotels, in Pensionen. Um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen, wird so wenig als möglich Personal angestellt. Es kommt vor, daß ein Mädchen die Bedienung von 30 bis 40 Gästen, die Instandhaltung von 20 bis 25 Zimmern zu übernehmen hat.798 Die Nachtruhe währt oft kaum fünf bis sechs Stunden, weil der Dienst vor dem Abgang des ersten angetreten, und nach der Ankunft des letzten Zuges erst verlassen werden darf. Eine Arbeitszeit von achtzehn bis zwanzig Stunden dürfte kaum zu den Ausnahmen gehören.799 Stillichs Untersuchung der Berliner Dienstbotenverhältnisse bestätigt nur alle unsere Angaben. Von 547 Mädchen arbeitet die Hälfte,—51,5%,—länger als 16 Stunden täglich. Die andere Hälfte arbeitet 12 bis 16 Stunden und nur 2% weniger als 12 Stunden. Und zwar sind es die am schlechtesten Entlohnten, die Mädchen für Alles, die am längsten arbeiten müssen; für 59% dauert der Arbeitstag über 16 Stunden.800 Unter den fortgeschrittenen Verhältnissen der Vereinigten Staaten scheint auch die Arbeitszeit der Dienstboten eine geringere zu sein, obwohl die zweifelhafte Art ihrer Berechnung,—ob nämlich die Zeit der Arbeitsbereitschaft als Grundlage diente, oder etwaige Pausen abgerechnet wurden,—ein falsches Bild hervorrufen kann. 38% der nordamerikanischen Dienstmädchen sollen 10 Stunden, 37% mehr als 10 und 25% weniger als 10 Stunden thätig sein.801

Die freie Zeit der Dienstmädchen beschränkt sich in Deutschland, Oesterreich und Frankreich zumeist auf einen halben Sonntag alle zwei Wochen. Für Berlin hat sich herausgestellt, daß 69% der Dienstmädchen innerhalb eines halben Monats nur fünf bis sechs Stunden für sich haben.802 Denn der vierzehntägige Ausgang schrumpft noch außerordentlich zusammen, weil das Mädchen erst nach beendeter Arbeit fortgehen darf und vielfach vor zehn Uhr abends zurück sein muß. Nur selten und ungern wird ihm in der Woche eine Zeit gewährt, in der es seine eigenen Besorgungen machen oder etwa daheim seine Kleidung in Ordnung bringen kann. Es sind wieder nur die reichen Häuser, wo die Arbeit eines Dienstboten leicht von einem anderen übernommen werden kann, ohne daß es die Bequemlichkeit der Herrschaft stört. In den begüterten Familien Englands ist es allgemein Sitte, daß jeder halbe Sonntag, ein Abend in der Woche und ein voller Tag im Monat den Dienstboten freigegeben wird, häufig bekommen sie sogar vierzehn Tage Sommerurlaub, oder es wird einem jeden gestattet, an einem Abend in der Woche den Besuch von Freunden zu empfangen. Aber auch im englischen Mittelstand hat sich die Sitte des einen freien Tags im Monat und des freien Abends in der Woche nach und nach eingebürgert.803 Auf dem Kontinent wird solch eine Forderung seitens der Dienstmädchen als eine unerhörte Frechheit, als ein "neues Zeichen des Rückgangs alter Zucht und Ordnung" angesehen. Daß das Dienstmädchen Zeit für sich braucht, wenn auch nur um seine Sachen in Ordnung zu halten, daß es ein Bedürfnis nach Unterhaltung, oder am Ende gar nach geistiger Fortbildung haben könnte, das kommt den guten Hausfrauen nicht in den Sinn und am wenigsten denen, die selbst im Winter fast täglich in Gesellschaften gehen, oder Theater, Konzerte und Vorlesungen besuchen. Es fällt ihnen aber auch nicht ein, den Lohn ihrer Dienstmädchen zu erhöhen, wenn sie sehen, daß die überlange Arbeitszeit sie nötigt, ihre Kleidung von Lohnarbeiterinnen ändern und herstellen zu lassen.

Die Folgen der niedrigen Löhne, der schlechten Wohnung und ungenügenden Kost, der steten Arbeitsbereitschaft und des Mangels an freier Zeit sind in ihrer Mehrzahl identisch mit den Fehlern, die die Hausfrauen an ihren Dienstmädchen nicht scharf genug rügen können. So wurde von jeher darüber geklagt, daß die Dienstmädchen die Herrschaften dadurch übervorteilen, daß sie die Waren billiger einkaufen, als anrechnen, daß sie den sogenannten Marktgroschen in die eigene Tasche stecken. Diese alte Gewohnheit, die Einnahmen ein wenig zu erhöhen, wird heute von den Dienstboten und den Verkäufern als ein selbstverständliches Recht angesehen. In Frankreich bekommt das Dienstmädchen für jeden Einkauf vom Händler einen Sou (fünf Centimes) für den bezahlten Franc. In Deutschland werden ihr meist bestimmte Prozente zugesichert. Es liegt also in seinem Interesse, die Herrschaft zu möglichst vielen Ausgaben zu veranlassen, oder selbst recht teuer einzukaufen. Der niedrige Lohn ist demnach, wenn nicht die Veranlassung zu direkten Unredlichkeiten, so doch ein Mittel, den Gegensatz der Interessen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu besonders schroffem Ausdruck zu bringen. Der Mangel eines eigenen Zimmers, durch den jedes persönliche Leben unmöglich gemacht wird, führt andererseits dazu, daß die Dienstmädchen sich nicht heimisch fühlen im fremden Haus, wie man die Stirn hat, es angesichts der Hängeböden von ihnen zu verlangen. Die Unmöglichkeit, mit seinesgleichen zu verkehren, ohne unter der ständigen Kontrolle auch der wohlmeinendsten Hausfrau zu stehen, treibt die Mädchen auf die Straße, in den Grünkramkeller, in die Portierloge804, und ihre Herrinnen jammern dann über ihre "Schwatzhaftigkeit, Pflichtvergessenheit, Faulheit und Liederlichkeit".

Das gilt besonders für jene Mädchen für Alles, die keine Gefährtin im Haushalt haben. Den Typus eines solchen Mädchens, dessen Sehnsucht nach dem Verkehr mit ihresgleichen durch die Einsamkeit und Abgeschlossenheit zu einem unwiderstehlichen Verlangen wurde und sie immer tiefer dem Verderben in die Arme treibt, haben die Brüder Goncourt mit vollendeter Meisterschaft in Germinie Lacerteux geschildert. Sie verstanden auch darzustellen, wie die Kluft zwischen Herr und Diener sich selbst durch Wohlwollen auf der einen und Anhänglichkeit auf der anderen Seite nicht überbrücken läßt.805 Selbst der Versuch, den gutmütige, aber unverständige Frauen zuweilen machen, indem sie das Mädchen zur Familie heranziehen, es womöglich am gemeinsamen Mittagstisch teilnehmen, mit ihnen am selben Platz nähen und flicken lassen, bietet keinen Ersatz für den Verkehr mit Klassengenossen. Der Abgrund ist zu tief, der unsere geistige Welt von der jener aus der Volksschule und der Dorfkate in unser Haus verschlagenen Kinder materieller und geistiger Armut trennt. Zieht nun aber solch ein Mädchen den Küchenwinkel dem Platz am Herrschaftstische vor, so spricht man wohl von Undankbarkeit und sieht darin den Beweis dafür, daß die Dienstboten sich gar nicht aus der Einöde ihres Daseins emporheben lassen wollen. Die schlimmsten Folgen jedoch zeitigt der Zwang zu steter Arbeitsbereitschaft, die Ueberbürdung und der Mangel an freier Zeit; ihnen entspringen all jene viel bejammerten Untugenden: Widerwilligkeit, Unlust zur Arbeit, Langsamkeit, Ungehorsam, schlechte Laune, denn nichts wirkt deprimierender als das graue Einerlei unaufhörlicher Werkeltage und die Unmöglichkeit, sich selbst zu gehören. Aber noch ein Resultat rufen diese Zustände zusammen hervor, das für den Charakter der Herren wie der Diener gleich schädlich ist: Verlogenheit und Heimlichthuerei. Schon die antike Welt bezeichnete beides als Sklaveneigenschaften und stellte ihnen den Freimut und die Wahrhaftigkeit des freien Mannes gegenüber. Nun, der Sklave sowohl wie der Dienstbote verfügen über kein anderes Mittel, sich Freiheit zu verschaffen, als indem sie den Gebieter hintergehen und belügen, das Dienstmädchen, das im Grünkramkeller mit ihren Freundinnen zusammentrifft, muß für ihr langes Ausbleiben nach einer anderen Ausrede suchen; heimlich verläßt sie abends das Haus, will sie sich amüsieren, heimlich empfängt sie ihre Besuche; ihre, durch die äußeren Verhältnisse großgezogenen Untugenden sind wieder die Ursache jenes tiefgewurzelten Mißtrauens ihrer Arbeitgeber gegen sie. Sie wittern auch dort, wo nichts davon vorhanden ist, Unredlichkeit und Lüge. Sie beleidigen dadurch unaufhörlich das Ehrgefühl der Bediensteten. So entsteht jene heimliche, bittere Feindschaft zwischen Herren und Dienern, die abzuleugnen dumm und feige ist, und der Octave Mirbeaus Kammerjungfer Célestine806 treffenden Ausdruck giebt, wenn sie sagt: "Man behauptet, die Sklaverei sei abgeschafft. Welch ein Hohn! Und die Dienstboten, was sind sie denn, wenn nicht Sklaven? Sklaven in der That, mit allem was die Sklaverei an niedriger Gesinnung, an Korruption, an rebellischen, von Haß erzeugten Gefühlen in sich schließt.... Man erwartet von uns alle Tugenden, alle Resignation, alle Opfer, allen Heroismus und nur die Laster, die der Eitelkeit unserer Herren schmeicheln: all das im Eintausch gegen Verachtung und Lohn. Und leben wir dabei nicht in dauerndem Kampf, in dauernder Angst zwischen einem vorübergehenden Schein von Wohlleben und dem Elend der Stellungslosigkeit; werden wir nicht dauernd von kränkendem Mißtrauen verfolgt, das die Thüren, die Schränke, die Schlösser vor uns verschließt und das ohne Aufhören über unsere Hände, in unsere Taschen, unsere Koffer die Schmach spürender Blicke gleiten läßt.... Und dann die Qual jener schrecklichen Ungleichheit, die trotz aller Familiaritäten, alles Lächelns, aller Geschenke zwischen uns und unsere Gebieterinnen unübersteigbare Felsen, eine ganze Welt von unterdrücktem Haß und quälendem Neid auftürmt."

Nirgends steht sich Reich und Arm so nah gegenüber, als in der Häuslichkeit. Es gehört der ganze Stumpfsinn niedergedrückter, von der frischen Luft der neuen Zeit künstlich abgeschlossener Volksschichten dazu, um es erklärlich zu machen, daß die Dienstboten angesichts dieser krassen Gegensätze bisher noch nicht revoltierten. Sie stammen ihrer großen Mehrzahl nach aus sozial und ökonomisch tief stehenden Schichten der Bevölkerung, aus Gegenden, die von der Kultur am wenigsten berührt wurden. Der Stadt gehen sie mit der größten Erwartung entgegen, in ihr atmen sie, im Vergleich zu den Verhältnissen, denen sie auf dem Lande meist entronnen sind, Freiheitsluft und fügen sich daher ohne Murren in harte Lebenslagen. 1895 gab es in Berlin neben 9010 geborenen Berlinerinnen, 49849 ortsfremde Dienstmädchen807, und in einem Jahr, 1898, zogen allein 42418 aus den Provinzen zu.808 Von ihren Arbeitskolleginnen in Wien kommen 87 % von außerhalb.809 In Amerika sind die meisten Dienstmädchen arme Ausländerinnen, deren Ansprüche weit geringere sind, als die der Eingeborenen. In Frankreich und England bevorzugt man neuerdings mehr und mehr das deutsche Mädchen,—eine Bevorzugung, der wir uns, wenn wir die Ursachen erkannt haben, nur zu schämen haben, denn überall im Ausland tritt der deutsche Dienstbote als Lohndrücker auf. Dazu kommt ferner, daß die sozialen Schichten, aus denen die Dienstmädchen hervorgehen, tiefstehende sind. Von den Berliner Dienstmädchen z.B. stammen ab von810

Handwerkern 27 Proz.
Arbeitern 24  "
Kleinen Landwirten 17  "
Kleinen Beamten 12  "
Anderen Gewerbetreibenden   7  "
Ungenau 13  "

Die große Zahl derjenigen, die ihre Herkunft nicht genau angeben oder angeben konnten, findet darin ihre Erklärung, daß es gerade unter den Dienstmädchen sehr viele Waisen oder uneheliche Kinder giebt, die von früh an im Dienst fremder Leute herumgestoßen werden.811 Die meisten von ihnen beginnen ihre Laufbahn sehr früh. Von den österreichischen Dienstmädchen waren nach der letzten Zählung 28 % 11 bis 20 Jahre alt812; in Deutschland wurden 1895 allein 32653 Dienstmädchen gefunden, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, 14 bis 18 Jahr waren 348712, 18 bis 20 Jahr 204225.813 Ohne Gelegenheit gehabt zu haben, die Außenwelt vorher kennen zu lernen, werden sie von früh an vor der Berührung mit ihr sorgfältig abgeschlossen. Nicht nur, daß sie ihre besten Jahre der härtesten Fron opfern und durch sie verbraucht werden, sie haben es auch, infolge ihrer Abgeschlossenheit und Vereinzelung, am schwersten, sich mit ihren Arbeitsgenossen zusammenzuschließen.814 Aus all diesen Gründen sind sie so rückständig und fangen erst langsam an, das Unerträgliche ihrer Lage zu empfinden. Nicht auf den äußeren Arbeitsbedingungen und deren Folgen allein beruht es; sondern oft noch mehr auf der Behandlung, die sie sich gefallen lassen müssen. Man verlangt von ihnen die ununterbrochene Ausübung der schwersten Tugenden, und bietet ihnen im besten Fall kühle Gleichgültigkeit. Sie sollen trauern mit unserer Trauer, sich freuen mit unserer Freude, sie sollen Rücksicht nehmen auf unsere Nerven, uns pflegen, wenn wir krank sind,—daß auch ihr Leben Schmerz und Freude kennt, daß auch sie Nerven haben und krank sein können, das fällt den guten Hausfrauen selten ein, und wenn sie es bemerken, so schelten sie über Launenhaftigkeit, Mangel an Selbstbeherrschung und Faulheit. Sie beklagen sich bitter über die Dummheit und Ungeschicklichkeit ihrer Mädchen, ohne auch nur einen Augenblick daran zu denken, daß solch ein armes Geschöpf oft vorher nichts kennen gelernt hat, als die dürftigsten Verhältnisse und nun plötzlich den bürgerlichen Haushalt und die bürgerlichen Gewohnheiten mit all ihren Finessen verstehen soll. Wie viele Hausfrauen zeigen ihren Mädchen niemals ein freundliches Gesicht; keine Bitte, kein Dank kommt über ihre Lippen, Scheltworte statt dessen um jede Kleinigkeit; selbst an rohen Thätlichkeiten fehlt es nicht, wie zahlreiche Gerichtsverhandlungen der letzten Jahre beweisen. Das Beispiel der Mutter wirkt anfeuernd auf die Kinder: ihr Benehmen gegenüber den Dienstboten spottet oft jeder Beschreibung. Was bei den Kleinen Unart ist, wird bei den Heranwachsenden Frechheit, bei den großen Gemeinheit. Wie oft wird das Dienstmädchen das Opfer der Begierden der früh verdorbenen Söhne der Bourgeoisie! Mir ist eine Frau begegnet, die das Verhältnis ihres Sohnes mit ihrem Stubenmädchen mit der Begründung duldete: dabei bleibt er wenigstens gesund! Aber auch die Hausherren selbst sind von der Ehrlosigkeit, in vielen Fällen die Verführer ihrer Angestellten zu sein, sicher ebensowenig freizusprechen, wie die Fabrikanten und Geschäftsleiter. Wie tief in Bezug hierauf die Begriffe von Ehre und Sittlichkeit gesunken sind, das lehrt ein Blick in die humoristische Presse. Sie beschäftigt sich in wahrem Wohlbehagen mit den Liebeleien, die der Hausherr hinter dem Rücken der Gattin mit den Dienstmädchen anspinnt. Zeitschriften, wie die Münchener Fliegenden Blätter, die jedes Schulkind in die Hand nimmt, sind darin kaum minder frivol, wie die stärker auftragenden französischen Journale.

Die größten sittlichen Gefahren drohen den Stubenmädchen in den Hotels und Pensionen der Badeorte. Die Schamlosigkeit mancher Reisender, die zu den persönlichen Diensten, die für ein Trinkgeld geleistet werden müssen, die Befriedigung ihrer Lüste oft wie etwas Selbstverständliches zählt, übersteigt häufig alle Grenzen, sie geht bis zur brutalen Vergewaltigung.815 Nun wäre es freilich übertrieben, die große Zahl unverheirateter Mütter unter den Dienstmädchen,—in Berlin haben 33 % aller unehelichen Kinder Dienstmädchen zu Müttern,—allein auf die Verführung ihrer Herren und deren Söhne zurückzuführen. Die Ursache davon liegt aber zweifellos nicht in der ursprünglichen Liederlichkeit der Mädchen, über die alle Hausfrauen einig zu sein pflegen, sondern in den Verhältnissen, die sie umgeben. Es wird ihnen nicht gestattet, offen mit ihresgleichen zu verkehren, sie haben nicht einmal einen anständigen Raum dafür, sie haben zu harmlosen Jugendfreuden keine freie Zeit; so empfangen sie denn heimlich bei Nacht und Nebel ihre Besuche und verstecken sie hastig in der engen Kammer, die oft nichts enthält, als das Bett; sie gehen heimlich, wenn die Argusaugen der Herrschaft nicht mehr zu fürchten sind, auf nächtliche Vergnügungen. Haben sie nicht etwa dasselbe Recht auf Jugendlust, dasselbe Verlangen danach, wie die Töchter ihrer Gnädigen? Die bürgerliche Gesellschaft treibt sie zum Fall; es gehört große sittliche Festigkeit dazu, unberührt zu bleiben, die von den Mädchen nicht erwartet werden kann, die, wie wir aus der Darstellung der Lage der Landarbeiterinnen gesehen haben, zumeist einem Milieu entstammen, das an sich schon korrumpiert genug ist. Die meisten Dienstmädchen kehren aus den Städten mit einem Kinde aufs Land zurück.816 Sehr viele fallen schließlich der Prostitution in die Arme. So konstatierte eine Berliner Statistik des Jahres 1874, daß von 100 Prostituierten 36 ehemalige Dienstmädchen waren817, eine amerikanische Berechnung zählt sogar 47 auf 100.818

Aber noch andere indirekte Einflüsse kommen hinzu, um die weiblichen Dienstboten zu verderben: das Beispiel ihrer Herrschaft. Man sagt mit Recht, daß vor seinem Bedienten der Größte klein wird; das heißt mit anderen Worten: kein Stand kennt so genau die Kehrseite der Medaille, keiner wird so vertraut mit den häßlichen, gemeinen, niedrigen Eigenschaften der Menschen, blickt so tief in ihr oft durch und durch wurmstichiges Leben, als der der Dienstboten. Und er sollte unberührt davon bleiben?! Eitelkeit und Putzsucht, Hochmut und Verschwendungssucht, Frivolität und Liederlichkeit, daneben oft die ganze Verlogenheit äußeren Glanzes, der den inneren Zusammenbruch decken soll, umgeben ihn, wie die Luft, die er atmet. Man müßte ein gereifter, moralisch gefestigter Mensch sein, um aus dieser Atmosphäre rein hervorzugehen, nicht aber ein junges Mädchen, das aus dem Dunkel kommt und geblendet wird von all dem gleißenden Schein. "Der Dienstbote ist kein normales Wesen mehr", sagt Célestine819, "... er gehört nicht mehr zum Volk, aus dem er hervorgeht, und nicht zur Bourgeoisie, in deren Mitte er lebt und zu der er hinneigt.... Den gerechten Sinn und die naive Kraft des Volkes hat er verloren; die Neigungen und Laster der Bourgeoisie hat er sich angeeignet, ohne die Möglichkeit zu haben, sie zu befriedigen.... Die Seele beschmutzt, so geht er durch diese anständige bürgerliche Welt und durch nichts als durch die Thatsache, daß er den tödlichen Dunst, der aus diesem Sumpf emporsteigt, eingeatmet hat, verliert er die Sicherheit seines Geistes bis zur völligen Aufgabe seiner Persönlichkeit." Wie sehr rügen die braven Bürgerfrauen die Putzsucht ihrer Dienstmädchen, ihr Bestreben, es den Herrinnen gleich zu thun; als ob sie selbst nicht häufig genug durch ihren Luxus und ihre Sucht, die reiche Nachbarin womöglich in der Kleiderpracht noch zu übertreffen, den Ruin der Familie herbeiführen helfen. Wie kommen sie dazu, von ihrem armen Dienstmädchen mehr Bescheidenheit und Zufriedenheit, kurz einen besseren Charakter zu verlangen, als von sich selbst? Wenn mich etwas in Erstaunen setzt, so sind es nicht die Fehler, sondern die vielen Tugenden unserer Dienstmädchen: sie härmen sich mehr an unserem Krankenbett, als wir an dem ihren; sie nehmen häufig innigeren Anteil an unserem Leid, als wir an dem, was sie bedrückt; sie verfolgen, aus unserem Hause geschieden, oft mit größerem Interesse unser Schicksal, als wir das ihre; sie pflegen unsere Kinder vielfach mit größter, gradezu mütterlicher Sorgfalt.820 Statt daß ihre Klatschsucht Empörung hervorruft, sollten die Herrschaften sich vielmehr über ihre Verschwiegenheit verwundern. Ich kannte einen jungen, begabten Diener, den ich veranlaßte, seine Erinnerungen niederzuschreiben; er hatte schon viele Seiten gefüllt, da zerriß er sein Manuskript, aus Angst, nach seiner Veröffentlichung keine Stellung mehr zu bekommen. Selbst die Anonymität, glaubte er, könne ihn nicht schützen. Wenn der Mund dieser Stummen sich erst einmal furchtlos öffnen kann, so wird die Welt sich vor dem entsetzen, was sie dann wird hören müssen. Ein Mensch mit niedriger kriechender Gesinnung wird verächtlich eine Bedientennatur genannt, Mangel an Stolz, an Charakterstärke gegenüber Höherstehenden wird als Bedientenhaftigkeit bezeichnet,—die beginnende Revolte der Einzelnen, wie der organisierten Dienstboten, ist das erfreuliche Zeichen dafür, daß das beschämende Bewußtsein des eigenen physischen und seelischen Sklaventums in den Dienstboten erwacht und sie an den entehrenden Ketten zu rütteln beginnen.

Werfen wir noch einen Blick in das tiefste Dunkel des Dienstbotenelends, das die bürgerliche Gesellschaft auch mit dem buntesten Tand und Flitter nicht zu verdecken vermag: das Ammenwesen. Rousseaus glühende Ansprachen an die Mütter sind längst verhallt, beinahe zu einer litterarischen Merkwürdigkeit geworden; die Degeneration der bürgerlichen Gesellschaft hat seitdem rapide Fortschritte gemacht, die Brüste ihrer Mütter sind immer häufiger leer, teils, weil die Sünden der Vorfahren sich an ihnen rächen, teils weil ungesunde Erziehung und Lebensweise sie ihrer Naturkraft beraubt hat. Nach wie vor ist aber auch Vergnügungssucht und Eitelkeit stärker als das Bewußtsein der Mutterpflichten, und statt dem Kinde zu geben, was die gütige Natur für es geschaffen hat, wird ein Ersatz dafür gesucht. Mit Gold erkauft sich alles in dieser besten der Welten, auch die Muttermilch, und so ist die Ernährung fremder Kinder mit der dem eigenen entzogenen Milch zu einer Lohnarbeit geworden! Dieselbe Gesellschaft, die verächtlich auf ein gefallenes Mädchen herabsieht, die die Heiligkeit der Familie von allen Kanzeln predigt, züchtet künstlich, weil sie ihrer bedarf, die Unsittlichkeit, vernichtet das einfachste Ehrgefühl, zerstört die Familien, denen sie die Mütter entreißt, opfert das Leben tausender vielleicht physisch und geistig gesunderer Kinder, ihren so oft durch und durch degenerierten Sprößlingen. Der ganze Spreewald Preußens lebt von dem Verdienste der Ammen; häufig gehen die Mädchen viele Jahre lang ihrem "Berufe" nach, bis sie genug verdient haben, um zur begehrten Partie zu werden oder bis ihre Gebärfähigkeit versagt. Der Bauer der Bretagne wählt seine Frau je nach der Fähigkeit, die sie hat, durch Ammendienste ihn und seine Familie zu erhalten. Er selbst zwingt sie, ihr Heim zu verlassen, seinem eigenen Kinde entzieht er die Muttermilch, um ihren Ertrag womöglich zu versaufen und zu verprassen.821 Die kräftige Nahrung, die oft kostbare Kleidung, die gute Behandlung, die den Ammen gewährt wird,—nicht aus Mitleid und Dankbarkeit natürlich, sondern nur aus Rücksicht auf den Säugling,—bietet keinen Ersatz für das unendliche Elend, die um sich fressende Korruption, die man verbreiten hilft. Schon beginnt die Strafe dem Verbrechen zu folgen: es giebt ganze Landstriche, wo gesunde Ammen nicht mehr aufzutreiben sind; die Mutter vermochte noch zu nähren, die Tochter, die mit allerhand schlechten Surrogaten aufgepäppelt wurde, wird ein schwaches, elendes Ding. Noch schlimmer kann ihr Los sich gestalten, wenn ihre Mutter sie genährt hat, nachdem sie früher ahnungslos ein syphilitisches Bürgerkind an ihren gesunden Brüsten groß zog; ihre eigene Nachkommenschaft vergiftet sie nun mit dem Gift, das das fremde Kind ihr einimpfte. Vielleicht überträgt die lebendige Nährmaschine es auch weiter auf andere fremde Kinder, deren eigene Mütter währenddessen stolz die nicht entstellten gesunden Brüste beim strahlenden Licht der elektrischen Lampen und rauschenden Klang der Geigen den Blicken ihrer Verehrer preisgeben.

Dienstbotenelend! Wer vermag es noch mit dem egoistischen Blick der jammernden Hausfrau anzusehen? Dienstbotennot! Wer wagt es noch über sie unter dem Begriff der Not an Dienstboten zu klagen? Es ist ein Zeichen gesunden Gefühls und kräftigen Aufstrebens breiter Volksschichten, daß diese Not ständig zunimmt. Nach einem Bericht der städtischen Waisenverwaltung in Berlin, die es sich besonders angelegen sein läßt, ihre Zöglinge für den Hausdienst vorzubereiten und in ihm festzuhalten, waren von 51 Waisen, die im Jahre 1890 Stellungen annahmen, nach 6 Jahren nur noch 23 im Dienst, die meisten waren Arbeiterinnen geworden, sie hatten die persönliche Freiheit, auch wenn sie oft durch Hunger und Not erkauft werden muß, dem modernen Sklaventum, auch wenn es oft die Allüren des Herrentums annimmt, vorgezogen.

Für viele zweifelhafte Menschenfreunde ist es, sobald sie von dem Elend der Fabrikarbeiterin hören, zum Schlagwort geworden, womit sie aller Not zu begegnen, alles Ungemach abzuwenden glauben: werdet Dienstmädchen! Selbst die Trostlosigkeit des Arbeiterhaushalts und die schlechte Ernährung der Arbeiterfamilie wird darauf zurückgeführt, daß die Frauen nicht vor der Ehe Dienstmädchen waren, und es giebt Leute genug, die nicht nur sich selbst, sondern auch den Arbeiterinnen zu nützen glauben, wenn sie für die jungen Mädchen eine Art Dienstzwang einführen möchten.

Die Working Women's Guild von Philadelphia veranstaltete unter 600 Arbeiterinnen aller Art eine Umfrage, um ihre Meinung kennen zu lernen, warum sie nicht vorziehen, Dienstbote zu werden. Sie gaben dafür übereinstimmend folgende Gründe an: 1) Mangel an Freiheit und unaufhörliche Beaufsichtigung. 2) Verletzung der Selbstachtung durch das Unterthänigkeitsverhältnis. 3) Endlose Arbeitszeit. 4) Kränkende Behandlung besonders von seiten der Herren und Söhne des Hauses. 5) Kein eigenes Zimmer. 6) Verlust der Achtung anderer Arbeiterinnen. 7) Keine Möglichkeit, Freunde zu empfangen, außer in der Küche unter Aufsicht der Herrschaft.822

Diesseits des Oceans sind die Gründe dieselben wie jenseits. Es fragt sich nur, ob die bürgerliche Familie mit ihrer gegenwärtig bestehenden Privathaushaltung im stände ist, sie aus der Welt zu räumen. Eine verneinende Antwort scheint mir aus unserer Darstellung der Lage der Dienstmädchen ohne weiteres hervorzugehen, denn sie entspringt nicht dem schlechten Charakter und bösen Willen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sondern der ökonomischen und sozialen Seite des persönlichen Dienstverhältnisses und seiner jahrtausendlangen Tradition.

Wir haben gesehen, daß in den Häusern der oberen Zehntausend, wo infolge eines zahlreichen Personals eine bestimmte Arbeitsteilung neben hohem Lohn, gutem Unterkommen und anständiger Kost gewährt zu werden pflegt und nebenbei auch, bei der persönlichen Distanz zwischen Herrn und Diener, die Reibungsmöglichkeiten seltener sind und das sogenannte patriarchalische Verhältnis ganz ausgelöscht ist, die Lage der häuslichen Bediensteten sich am günstigsten gestaltet. Je kleiner der Haushalt und je beschränkter die Mittel, desto unerträglicher wird sie. Da nun aber die große Masse des Bürgertums, teils infolge direkter Vermögensverluste, teils infolge des zunehmenden Mißverhältnisses zwischen Einnahmen und Ansprüchen, sich pekuniär keinesfalls in aufsteigender Linie bewegt, so ist für eine Hebung der Lage der Dienstboten von dieser Seite nichts zu erwarten. Immer mehr wird das Mädchen für Alles zur begehrtesten Persönlichkeit werden; weder ihr Unterkommen, noch ihr Lohn, noch ihre Arbeitszeit können eine wesentliche Verbesserung erfahren. Oder sollte es wirklich Leute geben, die sich in dem Glauben wiegen, die bürgerliche Welt, wie sie heute geworden ist, wäre insgesamt im stande, die eigenen Bedürfnisse den Dienstboten zu Liebe erheblich einzuschränken, sich etwa mit einem Zimmer weniger zu begnügen, um es dafür dem Dienstmädchen einzuräumen, Vergnügungen und Luxus aller Art, vielleicht sogar liebe Gewohnheiten aufzugeben, um besseren Lohn zahlen und reichlichere Kost gewähren zu können? Selbst wohlwollende Hausfrauen, die der Dienstbotenbewegung volles Verständnis entgegenbringen, sind, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen, außer stände, ihren Forderungen Rechnung zu tragen. Aber auch die sittlichen Mißstände und die Divergenz der Interessen können sich mit der zunehmenden Aufklärung der Dienstboten und dem Widerstand der Herrschaften dagegen nur verschärfen. Denn mit der Abnahme der Dienstboten wird es sich immer deutlicher zeigen, daß damit die Aufrechterhaltung der Privathaushaltung in ihrer jetzigen Form in Frage steht, und der vielfach wütende Fanatismus, mit dem die große Mehrzahl der Hausfrauen, von der bürgerlichen Presse lebhaft unterstützt, gegen die Dienstbotenbewegung Stellung nimmt, ist auf das freilich gegenwärtig meist noch unklare Gefühl davon zurückzuführen.

Langsam und im stillen, von den Beteiligten selbst fast unbemerkt, hat sich die Umwandlung des Haushalts, die durch den Mangel an Dienstboten nur rascher vorwärts getrieben werden wird, schon seit geraumer Zeit angebahnt. Nicht nur, daß die Produktion für den Haushalt schon längst nicht mehr durch ihn geschieht, auch die speziellen Verrichtungen der häuslichen Dienerschaft werden mehr und mehr von außer dem Hause wohnenden Arbeitskräften übernommen. Schon an der zunehmenden Zahl der Aufwartefrauen läßt sich das ermessen. Meist pflegen es Arbeiterfrauen und Witwen zu sein, die gezwungen sind, ihre Familie zu erhalten oder erhalten zu helfen. Gleicher Kategorie sind die Kochfrauen, Waschfrauen und die Flickerinnen, die ins Haus kommen.

Einen Schritt weiter noch ging die Entwicklung, indem sie auch diese Arbeiten außer das Haus verlegte. In den Großstädten wird es besonders mehr und mehr üblich, die Wäsche in Wäschereien reinigen und plätten zu lassen. In Deutschland giebt es nach der letzten Betriebszählung 73766 Wäschereien. Von diesen sind nur 7084 Gehilfenbetriebe, und zwar entfallen auf 5800 davon kaum je drei Gehilfen. Alleinbetriebe aber werden 66662 gezählt.823 Die sanitären Verhältnisse sind überall höchst bedenkliche: In den Großbetrieben, meist Dampfwäschereien, herrscht eine feuchte Hitze, die bis zu 35° R. erreicht und in der die meist jungen Arbeiterinnen elf und mehr Stunden aushalten müssen, die Atmosphäre wird aber zu einer noch bedeutend gefährlicheren in den Plättereien, wo die Gasdünste der Plätteisen die Luft verpesten. Trotz aller dahingehenden Bestimmungen ist die Ventilation dabei eine höchst mangelhafte, weil die Rücksicht auf die Wäsche, die durch den eindringenden Staub beschmutzt werden könnte, der Rücksicht auf die Arbeiterinnen vorangeht.824 Aber immerhin sind diese großen Wäschereien im Vergleich zu den kleinen fast ideale Arbeitsstätten, denn alle Schrecken der Heimarbeit konzentrieren sich in diesen. Die arme Waschfrau, die vielleicht allein oder mit Hilfe der Tochter oder eines Mädchens die Arbeit übernimmt, pflegt zunächst die abgeholte schmutzige Wäsche in dem einzigen Wohn- und Schlafraum der Familie zu sortieren, nachzuzählen und mit Zeichen zu versehen. Alle Krankheitskeime, die ihr anhaften, werden auf diese Weise aufgewirbelt, und setzen sich in dem engen Raum fest, wo kleine Kinder in nächster Nähe schlafen, oder zwischen der schmutzigen Wäsche spielend auf der Erde herumkriechen. Oft kocht auf demselben Herd, auf dem das Essen für die Familie bereitet wird, in großen Kesseln die Wäsche; der daraus aufsteigende Dunst erfüllt das ganze Zimmer. Häufig genug wird selbst ein Teil der Wäsche im Wohnraum zum Trocknen aufgehängt, womöglich über den Betten der Kinder und der Kranken. Die Plätterei steigert noch die Gefahren für die Arbeiterinnen wie für die übrigen Bewohner des Raumes. Sommer und Winter ist der Plättplatz dicht neben dem glühenden Ofen, um möglichst schnell die Eisen aus dem Feuer ziehen zu können. Und in dieser Umgebung, inmitten direkter und indirekter Lebensgefahren existiert nicht nur die ganze Familie, es arbeiten alte Frauen und kaum den Kinderschuhen entwachsene Mädchen bis zur Entkräftung darin. Zum Schluß wird die sauber zusammengelegte Wäsche zum Nachzählen abermals im Zimmer ausgebreitet. Oft genug kommt es vor, daß bei den engen Räumlichkeiten fertige Wäschestücke auf den Betten masern- und scharlachkranker Kinder liegen. So werden die Krankheiten, die durch die Wäsche reicher Leute in die Behausung der Armen gelangen, wieder aus ihnen heraus in die Häuser der Reichen getragen.825 Das Idyll der "alten Waschfrau" löst sich eben, in der Nähe betrachtet, ebenso in trübe Elendsbilder auf, wie das Idyll der "lustigen Nähmamsell". Würden nicht die Hausfrauen mit einer Zähigkeit, die nur der Unkenntnis der Thatsachen entspringen kann, an den kleinen Wäschereien festhalten, weil die Dampfwäschereien angeblich die Wäsche mehr verderben, sie wären schneller, als es jetzt schon geschieht, dem verdienten Untergang geweiht.

Mehr noch als die Vergebung häuslicher Arbeiten an Außenstehende hat die rapide Ausbreitung der Pensionen und Wirtshäuser die bisherige Form des Familienlebens, das sich wesentlich um den eigenen Herd gruppierte, zu erschüttern vermocht. In einem Zeitraum von dreizehn Jahren haben allein in Deutschland die Gastwirtschaften um 94594, d.h. um 116 %, und die Zahl der darin beschäftigten Personen um 295713, d.h. um 132 % zugenommen. Nun ist zwar das Wirtshausleben der Männer eine alte Erscheinung, aber das der Frauen und ganzer Familien ist eine Errungenschaft der Neuzeit, die durch das Pensionsleben Amerikas und Englands in wachsendem Maße zur Auflösung des privaten Haushalts führt.

Das Wirtshaus wurde von jeher als ein Ersatz der eigenen Häuslichkeit betrachtet, seine Angestellten, waren sie nun in Küche und Keller oder bei der Bedienung der Gäste beschäftigt, galten für häusliche Dienstboten, und wie an diesen, so ging daher lange Zeit die soziale Untersuchung und Gesetzgebung auch an jenen vorbei. Erst als eine Reihe von Mißständen schroff zu Tage trat und man anfing, besonders im Kellnerinnenwesen eine sittliche Gefahr für die männliche Tugend zu erblicken, entschloß man sich, die Zustände einmal in der Nähe zu betrachten. Durch die Königliche Arbeitskommission geschah es in England, durch die Kommission für Arbeiterstatistik in Deutschland, eine Anzahl von Privatuntersuchungen trat ergänzend hinzu. Nur ein sehr kleiner Kreis der in Betracht kommenden Personen wurde von den Enqueten erfaßt,—in Deutschland z.B. von 37121 Kellnerinnen nur der neunte Teil, 4093,—und, wie es gewöhnlich zu geschehen pflegt, blieb die sozial am niedrigsten stehende Kategorie von ihnen ganz unberührt. Kellnerinnen aus Cafés, Café-Restaurants, Gastwirtschaften und Bierkellern wurden befragt, die Angestellten der sogenannten, in Norddeutschland sich, trauriger Berühmtheit erfreuenden Animierkneipen blieben ausgeschlossen. Trotz alledem war das Ergebnis ein sehr mißliches; man war ausgezogen, bereit, den Bannstrahl über Scharen von Sünderinnen zu schleudern, und fand schwer um ihre Existenz ringende, jeder Art der Ausbeutung schutzlos preisgegebene Arbeiterinnen.

Betrachten wir zunächst die Anforderungen, die an sie gestellt, und sodann die Entschädigungen, die ihnen dafür geboten werden. Als ein junges, schmächtiges Ding von vierzehn bis sechzehn Jahren tritt die angehende Kellnerin, wenn sie nicht etwa schon zu Hause die nötigen Fertigkeiten sich aneignen konnte, in den Dienst. Sie wird Wassermädchen, d.h. sie hat den Gästen nur das Wasser zu bringen und steht gewissermaßen im Dienste der Kellnerinnen, denen sie die unangenehmsten Arbeiten, z.B. das Reinigen, Ordnen und dergl. mehr abzunehmen hat. Ihre Arbeitzeit ist infolgedessen eine ungewöhnlich lange, da sie meist vor den Kellnerinnen ihre Arbeit beginnen muß und sie oft erst nachher verlassen kann. Es kommen sechzehn-bis achtzehnstündige Arbeitszeiten vor826, ja zur Karnevalszeit werden oft noch schulpflichtige Mädchen ganze Nächte durch aushilfsweise beschäftigt.827 Den ganzen Tag haben sie nicht nur auf den Beinen zu sein, sie befinden sich in einer fast ständigen Hast, als Sündenbock von jedermann. Zeigt sich die junge Novize anstellig, ist sie hübsch und verfügt sie über eine chike Toilette, so hat sie Aussicht, bald eine Staffel empor zu rücken. Die Dienstvermittlung wird in ihrem Fall durch private Bureaus besorgt, die ihr Ausbeutungssystem noch schärfer handhaben, als die für häusliche Dienstboten. Gebühren von 10 bis 30 Mark sind an der Tagesordnung828; vielfach wird von vornherein ein Einschreibegeld verlangt, das auch dann zurückbehalten wird, wenn die Stellungsuchende es vergebens bezahlt hat. Ist eine Stellung gefunden, so wird sie in den weitaus meisten Fällen ohne schriftliche Vertragsschließung angetreten und von einer Kündigungsfrist ist, unter Umgehung der gesetzlichen Vorschriften, schon deshalb meist keine Rede, weil die Kellnerin es sich gefallen lassen muß "auf Probe" angestellt zu werden829; vielleicht ist sie ungeschickt oder gar unfreundlich, vielleicht gefällt sie den Gästen nicht, dann fliegt sie hinaus von einem Tage zum anderen. Sehr oft ist es auch der Dienstvermittler, der sie durch Versprechungen fortlockt, oder den Wirt gegen sie aufhetzt, um recht viel an ihr zu verdienen.830

Der Tagesdienst beginnt, je kleiner die Wirtschaften sind, desto früher. In den kleinsten ist die Kellnerin zugleich Dienstmädchen und ehe sie Gäste bedient, hat sie den Haushalt zu besorgen. Die Reinigung der Gastzimmer, der Gläser und Tassen liegt ihr vielfach ob; wenn nicht, so hat sie das für diese Arbeiten angestellte Personal zum großen Teil aus eigener Tasche zu bezahlen. Ihre eigentliche Berufsarbeit beginnt mit dem Eintritt des ersten Gastes. Von nun an ist sie immer auf den Füßen; immer lächelnd, immer zuvorkommend, der gröbsten wie der gemeinsten Behandlung gegenüber, hat sie die Getränke und Gerichte heranzuschleppen. In den Hotels englischer Seebäder wurde fast durchweg konstatiert, daß die Kellnerinnen von sieben Uhr früh bis zwei Uhr nachts thätig sind; in den Restaurant-Waggons wurde eine wöchentliche Arbeitszeit von achtundneunzig Stunden festgestellt, die kein einziger Ruhetag unterbricht.831 Von den etwa 4000 befragten deutschen Kellnerinnen haben eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von

12 und weniger Stunden 5,0 Proz.
12 bis 14 Stunden 19,3 Proz.
14 bis 16 Stunden 51,8 Proz.
16 bis 18 Stunden 23,4 Proz.
mehr als 18 Stunden 0,5 Proz.832

Die überwiegende Mehrzahl hat demnach eine Arbeitszeit von vierzehn bis sechzehn Stunden. Je nach der Saison und dem Zudrang der Gäste steigert sich diese Arbeitszeit willkürlich. Während des Karnevals in München kommt es vor, daß Kellnerinnen mit nur zwei- bis dreistündiger Pause während vierundzwanzig bis sechsunddreißig Stunden hintereinander Dienst thaten.833 Von regelmäßigen Pausen ist überhaupt nur selten die Rede; sie richten sich lediglich nach der zu leistenden Arbeit. Ist die Wirtsstube leer, so kann das müde Mädchen vielleicht auf kurze Zeit des Ausruhens rechnen, kaum betritt es ein Gast, so heißt es geschäftig aufspringen und seine Wünsche befriedigen. In zahlreichen Wirtshäusern wird den Kellnerinnen sogar, auch wenn sie unbeschäftigt sind, das Sitzen verboten, weil das einen schlechten Eindruck auf die Eintretenden machen könnte. Nur beim Essen können sich auf kurze Zeit die matten Glieder ausruhen. Noch schlimmer als um die Pausen ist's um die freie Zeit bestellt. Von Sonntagsruhe ist keine Rede, der Sonntag und der Feiertag bringt vielmehr die meiste Arbeit, dann gilt es, für die glücklichen Arbeitfreien zu laufen und zu springen. In München wird vielfach alle vierzehn Tage ein freier Nachmittag in der Woche gewährt834, aber auch nur unter der Bedingung, daß ein Ersatz von der Kellnerin selbst beschafft und entlohnt wird. Nur in 19,9 % der von der Kommission für Arbeiterstatistik untersuchten Betriebe hatten die Angestellten regelmäßig einen ganzen Ruhetag und zwar in 6,5 % zwölfmal, in 7,4 % dreizehn- bis vierundzwanzigmal, in 6 % noch öfter im Jahr. In der Hälfte der Betriebe wurden Ausgehzeiten zugestanden, die sich aber immer nur auf Stunden ausdehnen.835 In den allermeisten Wirtshäusern giebt es demnach im ganzen Jahr keinen einzigen freien Tag und in der Hälfte giebt es nicht einmal freie Stunden!

Es sind vor allem die Besitzer der mittleren und kleineren Wirtschaften, die ihren menschlichen Arbeitsmaschinen keinen Augenblick des Ausruhens zugestehen836, und sich dann, ähnlich wie die Hausfrauen den Dienstboten gegenüber, darauf berufen, daß ihre Angestellten einen leichten Dienst hätten. Als ob selbst der leichteste Dienst die freie Zeit, in der der Mensch einmal ganz sich selbst gehören kann, zu ersetzen im stände wäre! Diese lange, ununterbrochene Arbeitszeit wird nun aber auch in der größten Anzahl der Fälle in Räumen zugebracht, die allen hygienischen Ansprüchen spotten: der Tabaksqualm in der Stube vermischt sich darin mit den Speisengerüchen und den Ausdünstungen der Menschen. Wo gelüftet wird, entsteht eine Zugluft, die die erhitzten Kellnerinnen empfindlich trifft. Trockene, schlechte Luft, Uebermüdung und Erhitzung rufen aber auch ein ständiges Durstgefühl hervor, das in Bier, Wein und Kaffee befriedigt wird und den einer gesunden Arbeit folgenden Hunger mehr und mehr in zweite Linie schiebt. Es ist jedoch nicht nur der freie Wille, der zum Trinken zwingt. In den Kneipen mit Damenbedienung, die besonders in Norddeutschland florieren, gehört es zum Beruf der Kellnerin, den Gast zum Trinken zu animieren, indem sie mit ihm trinkt und so eine möglichst hohe Zeche erzielt. Zum Entgegenkommen gegenüber dem Gast, auch wenn es nicht im Bescheidthun beim Trinken besteht, ist sie überhaupt immer gezwungen; mehr als von ihrer Arbeitstüchtigkeit hängt hiervon ihre gesicherte Stellung ab. Um die Gäste möglichst zufrieden zu stellen, sieht sie sich häufig genug genötigt, die beliebtesten Zeitungen und Zeitschriften, die im Lokal nur in je einem Exemplar aufliegen, selbst zu halten, was eine bedeutende Summe monatlich ausmachen kann; auch Zahnstocher, Zündhölzchen und dergl. hat sie vielfach aus eigener Tasche zu bezahlen.837 Bis auf ihre äußere Erscheinung erstrecken sich schließlich noch die Dienstvorschriften: in großen Lokalen ist eine bestimmte Toilette, selbst eine bestimmte Frisur, durch die die Mädchen veranlaßt werden, sich täglich vom Friseur die Haare machen lassen zu müssen, Vorschrift.838 In den Animierkneipen werden die Kostüme häufig geliefert; Mädchen aber, die etwas auf sich halten und nicht anziehen mögen, was so und so viele mehr oder weniger fragwürdige Vorgängerinnen schon getragen haben, müssen sie selbst beschaffen. Die Verletzung einer dieser verschiedenartigen Pflichten, Müdigkeit, Unfreundlichkeit gegen einen gar zu frechen Gesellen, der vielleicht ein gut zahlender Stammgast ist, kostet der Kellnerin ihre Stellung. Ja, es bedarf gar keines solchen Vorwandes; sie braucht nur durch ihr Aeußeres Mißfallen zu erregen, so muß sie schleunigst einer anderen Platz machen. "Wenn eine Kellnerin vierzehn Tage oder drei Wochen da ist, dann heißt es bei den Gästen: die wollen wir nicht mehr sehen, wir wollen ein anderes Gesicht", wird aus Dresden berichtet839; nur um den Gästen durch den Wechsel einen Gefallen zu thun, kündigen die Wirte den Kellnerinnen, lautet das Urteil an einer anderen Stelle.840 So kommt es, daß über die Hälfte der von der deutschen Kommission befragten Kellnerinnen nur drei Monate und weniger, und nur ein Sechstel aller über ein Jahr in ihrer Stellung waren.841

Je älter die Kellnerin wird, desto trauriger ist ihr Los. Sie, die vielleicht einst die Hauptanziehungskraft eines großstädtischen Lokals war, muß schließlich zufrieden sein, in der Kneipe einer Kleinstadt ein armseliges Dasein zu führen. Die Gäste wollen nur von jungen, hübschen Mädchen bedient werden.842 Nach der deutschen Berufsstatistik von 1895 giebt es daher unter 37121 Kellnerinnen nur 7422, d.h. 20 %, die über 30 Jahre alt sind. Schließlich stellt selbst das geringste Wirtshaus die alt gewordene nicht mehr an; wozu auch? Sie bringt nichts ein, sie kann sich nicht einmal selbst erhalten, weil die Trinkgelder immer schmaler werden. Im besten Fall fristet sie noch als Wäscherin, Geschirrputzerin oder Reinemachefrau ihren elenden Lebensrest; nur selten vermag sie sich empor zu arbeiten, nur allzu oft endet sie auf der Straße, als die verachtetste aller Frauen.843

Und doch strömen dem Kellnerinnenberuf jährlich Tausende zu; immer wieder sind Junge da, um die Alternden zu ersetzen. Sind die Arbeitsbedingungen vielleicht sonst so glänzend, um diesen Zudrang zu rechtfertigen? Die Kommission für Arbeiterstatistik stellte fest, daß von den befragten Kellnerinnen 79 % ein Bargehalt empfingen, das durch Wohnung und Kost im Hause des Wirts ergänzt wird. 21 % bekommen demnach gar nichts. Und von denen, die einen bestimmten Lohn erhielten, war die eine Hälfte auf ein Einkommen von 10 bis 30 Mk., die andere auf 10 Mk. und weniger angewiesen. Je nach den Landesteilen bieten die Lohnverhältnisse ein anderes Bild: in Norddeutschland haben nur die Hälfte der Kellnerinnen einen Bargehalt; in den Großstädten, wo die Animierkneipen eine große Rolle spielen, kommt es fast niemals vor, daß sie überhaupt eins beziehen,—in Berlin z.B. nur 0,5 %, in Hannover nur 8 % der Kellnerinnen,—in Mittel- und Süddeutschland steigt dagegen der Prozentsatz der entlohnten Kellnerinnen auf 88 resp. 91 %844 Aber auch hier machen die Großstädte eine Ausnahme. In München, wo allein gegen 3000 Kellnerinnen gezählt wurden, ist der Lohn gleichfalls fast ganz abgekommen.845 Aber dabei allein bleibt es nicht. Wie es in großen Restaurants fast durchweg Sitte ist, daß der Oberkellner dafür, daß er bedienen kann, dem Wirt eine bestimmte Summe bezahlt, so kommt es auch immer häufiger vor, daß von den weiblichen Angestellten dasselbe verlangt wird. Bei der Pariser Weltausstellung im Jahre 1878 wurde dies System von dem bekannten Unternehmer Duval, der nur Kellnerinnen beschäftigt, zum erstenmal eingeführt, und hat sich seitdem überall hin verbreitet.846 In Oesterreich, vor allem in den großen Bädern, wie in Karlsbad, Marienbad etc., soll es besonders üblich sein, jedenfalls ist dort der feste Lohn so gut wie vollständig abgekommen. Sein Ersatz ist das Trinkgeld.

In der Anerkennung außergewöhnlicher Dienstleistungen ist sein Ursprung zu suchen847, als solche hatte es nichts Demütigendes an sich. Es bildete jedoch den Ansporn für die profitgierigen Wirte, die Verpflichtung der Lohnzahlung an die Bedienenden mehr und mehr von sich auf den Gast abzuwälzen. Aus einem freiwilligen Geschenk für besondere Fälle ist es demnach zu einer Steuer geworden, die das Publikum zu tragen hat. Trotzdem ist es aber ein Geschenk geblieben, das der Kellner halb bittend, halb fordernd verlangen, für dessen Erreichung besonders die Kellnerin sich nur zu oft demütigen und ihre Würde preisgeben muß. Es ist gewissermaßen der äußerste, krankhafte Auswuchs des Lohnsystems: jede Arbeiterin riskiert ihre Stellung und ihr Brot, wenn sie dem, der sie bezahlt, durch irgend etwas mißfällt, die Kellnerin setzt ebenso ihre Existenz aufs Spiel, nur daß sie sich die Entlohnung ihrer Arbeit groschenweise zusammenbetteln muß. Im allgemeinen hat der Arbeitgeber nur ein Recht auf die Arbeitskraft seiner Angestellten, der trinkgeldzahlende Gast erkauft sich zum mindesten die Aufmerksamkeit und Freundlichkeit der Kellnerin, nicht nur ihre in dem Zutragen der Speisen bestehende Arbeit, und verlangt für jeden Groschen einen Dank. Zu dem Herabwürdigenden einer Art Almosenempfangs tritt aber noch seine vollständige Unsicherheit hinzu. Eine Regelung der Ausgaben auf Grund der Einnahmen ist für die Kellnerin ganz ausgeschlossen. Sie wird, und wäre sie ein noch so gewissenhafter Charakter, förmlich zur unordentlichen und leichtsinnigen Wirtschaftsführung dressiert, denn sie weiß von einem Tage zum anderen nicht, was sie einnehmen wird. Außerordentlich schwer läßt sich die Höhe der Trinkgelder bestimmen; die Wirte werden stets geneigt sein, sie zu hoch, die Kellnerinnen sie zu niedrig anzugeben. In besuchten Lokalen und in der hohen Saison mag es vorkommen, daß die abendliche Abrechnung einen Ueberschuß von 6 bis 7 Mk. ergiebt; aber Einnahmen von 60 Pf. und weniger dürften in nicht so bevorzugten Plätzen weit häufiger sein. Von 1108 Berliner Kellnerinnen hatten nur 21, also nur 2 %, ein ausreichendes Einkommen.848 Sei es nun aber hoch oder niedrig, es bedeutet noch immer keinen reinen Gewinn. Die Wassermädchen, die kein Trinkgeld bekommen, und die Putzerinnen werden meist von den Kellnerinnen bezahlt, eine Ausgabe, die bis 360 Mk. jährlich steigen kann; die Strafgelder bilden einen weiteren großen Posten in ihren Ausgabebudgets, kommt es doch vor, daß jeder Kellnerin für zerbrochenes Geschirr täglich ein für allemal 20 Pf. angerechnet werden, auch wenn sie nichts zerbrach. Das ganze Strafgeldersystem ist dabei stets vom Wirt willkürlich zusammengestellt, ohne daß die Neueintretenden auch nur Kenntnis davon bekommen. Selbst für die Lieferung der Kostüme werden den Kellnerinnen häufig 30 Pf. bis 1 Mk. vom Wirt abgezogen.849 Ihr Verdienst muß demnach schon ein ganz guter sein, ehe sie für sich einen Pfennig erwerben. Neben dem Trinkgeld besteht ihr Einkommen besonders in norddeutschen Kneipen aus bestimmten Prozenten der verkauften Getränke,—ein System, das die armen Mädchen dazu zwingt, durch möglichste Zuvorkommenheit den Gast zum Bleiben zu verlocken.

Auf der guten Laune und dem Wohlwollen des Gastes allein beruht die Existenz der Kellnerin. Sie ist vollständig von ihm abhängig. Wer begreifen will, was das bedeutet, der beobachte nur einmal das Benehmen der Männer in einem Wirtshaus mit weiblicher Bedienung. Besonders der Deutsche, der sonst so gern mit seiner ritterlichen Verehrung der Frauen prahlt, zeigt sich hier von der rohesten Seite: weil die Kellnerin auf sein Trinkgeld angewiesen ist, gilt sie ihm nicht mehr als jede käufliche Dirne. Daß die schmutzigsten Gespräche ungeniert vor ihr geführt werden, ist das geringste der Uebel; man belästigt sie aber mit zweideutigen Redensarten, und von da bis zu Handgreiflichkeiten ist dann nur ein Schritt. Jeder ekelhafte Geselle glaubt ein Recht mindestens auf die Duldung seiner Zärtlichkeiten zu haben; der Widerstand der Gequälten aber bedeutet einen Ausfall der Einnahme, oder die Entlassung. Eine Beschwerde des Gastes beim Wirt über die "Unfreundlichkeit" der Kellnerin genügt, um die "dumme Gans" hinauszuwerfen. Und zwar gilt dies ebenso für die anständigen Wirte, wie für die der Animierkneipen. Hier allerdings hat die Kellnerin in ihrer "Zuvorkommenheit" noch weiter zu gehen. Wenn auch in den meisten Städten Polizeiverordnungen bestehen, die der Kellnerin verbieten, dem Gast Gesellschaft zu leisten, so steht, bei dem Mangel an Aufsicht, dergleichen fast immer nur auf dem Papier, und es giebt beinahe überall in dieser Art Wirtschaften sogenannte Weinzimmer nach hinten heraus, in die das Auge des Gesetzes nur selten dringt, und wo die Kellnerin auf ihrem absteigenden Lebenslauf die Staffel zur Prostitution betritt. Man behauptet nun vielfach, daß kein völlig unbescholtenes Mädchen sich als Kellnerin in eine Kneipe dieser Art verlieren wird. Thatsächlich wurde konstatiert, daß die meisten Berliner Kellnerinnen in irgend einer Weise gescheiterte Existenzen sind850, aber, ganz abgesehen davon, daß diese stets mehr Unglücklichen als Schuldigen,—verführte Dienstmädchen, verlassene Frauen und dergleichen,—fast immer noch emporsteigen könnten, statt hier unterzugehen, kann im allgemeinen davon nicht die Rede sein. Denn eine Herde gewissenloser Agenten ist stets auf dem Pürschgang nach flüchtigem Wild, und ahnungslose Stellungsuchende werden von ihnen solchen Kneipen nur zu oft zugeführt. Können sie die Vermittlungsgebühr nicht gleich bezahlen, so hält allein die Notwendigkeit, diese Schuld nach und nach abzutragen, sie bei dem Wirte fest, und dieser ist in sehr vielen Fällen der erste, dem sie zum Opfer fallen. Wie es Fabrikanten giebt, so giebt es Wirte, die in ihren Angestellten die Sklavinnen ihrer Lüste sehen und dann noch dem Gast gegenüber Kupplerdienste leisten.851

Sehr oft sieht sich die Kellnerin genötigt, auch für Kost und Wohnung selbst aufzukommen, obwohl der Wirt, vor allem in Süddeutschland, ihr beides zusichert.852 Er sorgt aber meist dafür, das die oft einzige Entschädigung für ihre Dienste eine ganz unzureichende ist. In unheizbaren, schlecht zu lüftenden Dachkammern, häufig zu zweien in einem Bett, werden die Kellnerinnen untergebracht. Es kommt vor, daß eine Lüftung überhaupt unmöglich ist, oder daß die Bettwäsche nicht einmal beim Einzug neuen Personals gewechselt wird.853 Oft haust das ganze Küchenpersonal mit den Kellnerinnen im gleichen engen Raum.854 Da ist es nicht zu verwundern, daß sie, wenn es irgend geht, eine eigene Schlafstelle suchen. Wie schwer das ist, kann derjenige beurteilen, der weiß, welch eine Mühe es überhaupt einzelnen Frauen kostet, ein Unterkommen zu finden, und nun gar einer Kellnerin, der von vornherein das Odium der Liederlichkeit anhaftet. Sie muß für ihre Wohnung doppelt und dreifach zahlen, und riskiert dabei immer, Kupplerinnen oder ähnlichem Gelichter in die Hände zu fallen. Nicht besser als die Wohnung ist zumeist die Kost beim Wirt: sie besteht oft in nichts anderem als in aufgewärmten Resten, die drei bis acht Tage alt sind, oder gar von den Gästen auf den Tellern übrig gelassen, an Zwirnsfäden aufgereiht und aufs neue gekocht wurden! Der Ekel zwingt die Kellnerin nur zu häufig, sich selbst das Essen zu besorgen.855 Dabei hat sie nicht einmal bestimmte Essenszeiten; sie muß es hinunterschlingen, wenn gerade wenig zu thun ist, oft muß sie sich bis spät abends mit Kaffee, Bier oder sonstigen Getränken aufrecht erhalten.

Das ist die Existenz der Kellnerin: Ueberarbeit, entlohnt durch schlechte Wohnung und Kost, im übrigen fast allein begründet auf dem groschenweise zu erbettelnden Wohlwollen der Gäste.

Und die Folgen?—Das deutsche Reichsgesundheitsamt hat auf Grund seiner eingehenden Untersuchungen festgestellt, daß die Erkrankungsgefahr und die Krankheitsdauer der Kellnerinnen größer sind, als für den Durchschnitt sämtlicher anderen bei den Krankenkassen versicherten Personen; die übermäßig lange Arbeitszeit ist die Ursache. Es hat ferner gefunden, daß die Lungenschwindsucht besonders stark unter ihnen wütet und sie in frühem Lebensalter dahinrafft856; der dauernde Aufenthalt in schlechter Luft verbunden mit der allgemeinen Entkräftung ist ihr Nährboden. Den verschiedensten Erkrankungen sind sie außerdem noch ausgesetzt: Krampfaderentzündungen, geschwollenen Füßen, Bleichsucht, Unterleibs- und Nierenleiden857; das andauernde Stehen und Laufen, die unzureichende Ernährung, als Ergänzung der starke Genuß von alkoholischen Getränken rufen sie hervor. Das ist aber noch nicht alles: nach dem Bericht der Ortskrankenkasse der Berliner Gastwirte machen die Kellnerinnen weitaus die Hälfte aller Geschlechtskranken aus; in badischen Krankenhäusern setzt sich der größte Teil der syphilitisch kranken Mädchen aus Kellnerinnen zusammen858; die Münchener Kassenärzte der Ortskrankenkasse IV, deren Mitglieder hauptsächlich dem Beherbergungs- und Erquickungsgewerbe angehören, vertreten die Ansicht, daß 80 % der Erkrankungen der Mädchen auf Geschlechtskrankheiten zurückzuführen859, und die Hamburger Kassenärzte gehen so weit, zu behaupten, daß von 100 Kellnerinnen 99 geschlechtlich krank sind.860 Diese physischen Folgen sind ein treues Spiegelbild der sittlichen Korruption, der die Kellnerinnen rettungslos überliefert werden. Das ist die einfache Konstatierung einer Thatsache, aber keineswegs die Verurteilung des Kellnerinnenstandes selbst. Er hat zweifellos viele ehrenhafte Mitglieder, um so ehrenhafter, als sie ihre Ehre im Kampfe gegen tägliche Versuchungen gewahrt haben. Auch besteht zwischen den Kellnerinnen der süddeutschen Kaffee- und Bierhäuser und denen der norddeutschen Kneipen ein erheblicher Unterschied in Bezug auf ihre Sittlichkeit. Es ist aber vielfach nur ein Gradunterschied. Jede Kellnerin, sei es wo es auch sei, ist infolge ihrer ökonomischen Abhängigkeit vom Gast, ihrer sittlichen Beeinflussung durch ihn, seiner Verführungskunst und ihrer eigenen natürlichen Jugendlust und Liebessehnsucht dem ausgesetzt, was man mit dem häßlichen Ausdruck "fallen" zu bezeichnen pflegt. Und so wenig es mir in den Sinn kommt, Liebesverhältnisse, die zwei junge warmblütige Menschenkinder ohne die standesamtliche Bescheinigung miteinander eingehen, sittlich zu verurteilen, so steht doch das Eine fest, daß in den weitaus meisten Fällen die Mädchen, nach kurzem Rausch, ihre armen Opfer sind. Und die Verzweiflung, die Notwendigkeit, vielleicht ein Kind zu erhalten, die Entwöhnung von dem grauen Einerlei der Arbeit,—das alles treibt nur zu leicht die Verlassene von Stufe zu Stufe hinab. Es ist nicht mehr ihre Arbeitskraft, es ist ihr Körper, den sie nun zu Markte trägt.

Einen langen, öden Weg haben wir durchschritten. Bald sengte die Sonne, bald troff der Regen, bald brauste der Sturm—kein Dach, kein Baum bot Schutz. Und immer dasselbe Bild: Millionen grauer Gestalten, alte und junge, die durch den Staub und Schmutz dieser Lebensstraße die Last ihrer Arbeit schleppen. Lacht ihnen einmal die Sonne, so ist es die Fiebersonne der pontinischen Sümpfe, die sie ins Verderben zieht mit ihrem Kuß. Nicht ein notwendiges Lebensbedürfnis, kein Genuß, kein Luxus, an dem nicht der Schweiß dieser Scharen klebte. Aus ihrem Fleiß wächst die Muße der Glücklichen, aus ihrem Hunger ihr Sattsein, aus ihrem Leid ihre Freude.

Die Alten hielten die körperliche Arbeit für eine Schmach; wir glauben darüber erhaben zu sein und messen ihr denselben sittlichen Wert bei, als der geistigen. Die proletarische Frauenarbeit steht aber thatsächlich, was Bewertung und Ansehen betrifft, nicht höher als Sklavenarbeit; die Bezeichnung "Arbeiterin" gilt nicht für einen Ehrentitel. Ein Fabrikmädel—eine Nähmamsell—eine Kellnerin,—welch eine Flut von cynischer Verachtung drückt sich in diesen Worten aus! Die schmutzigste und schwerste und niedrigste Arbeit—das ist Frauenarbeit. Die schlechteste Wohnung, die geringste Kost, der niedrigste Lohn—das ist der Preis dafür. Und die Schande, das ist seine Ergänzung.

Aber damit nicht genug: hinter den Frauen, die wir auf ihrem Wege verfolgten, drängt sich ein Heer kleiner, blutleerer Gestalten: ihre Kinder. Aus müden, alten Augen blicken schon die kleinsten in das Leben, das ihnen Kraft und Freude, das ihnen ihr Bestes, die Mutter, nahm. Und sie rächen sich an ihm: Krankheit und sittliche Entartung ist ihre Gegengabe für Hunger und Schmerz.

In dieser besten aller Welten ist Armut ein Verbrechen, das mit lebenslänglicher Zwangsarbeit gestraft wird; und Kinder und Kindeskinder tragen noch das Kainszeichen der Vorfahren. Wohl sind Knute und Hetzpeitsche verschwunden, mit denen die Sklaven zur Arbeit getrieben wurden; aber aus dem Gold, das der Arme dem Schoße der Erde entriß, hat die bürgerliche Gesellschaft eine Waffe geschmiedet, die fürchterlicher ist als alle Folterwerkzeuge. Damit beherrscht und knechtet sie die Besitzlosen und zwingt sie, mit krummem Rücken und schwieligen Händen immer weiter und weiter für den Herrscher nach Gold zu graben. Vor der Gier danach zerstoben all die Tugenden, die ihre Prediger, ihre Dichter und Denker preisen: Großmut, Barmherzigkeit, Nächstenliebe, und die Ehrfurcht vor allem vor denen, unter deren Herzen das Herz der kommenden Menschheit schlägt. Mit dem Fuß auf dem Nacken der Frau ragt der Koloß der kapitalistischen Wirtschaftsordnung in das 20. Jahrhundert hinein.

Während die bürgerliche Frau die Arbeit als die große Befreierin sucht, ist sie für die Proletarierin zu einem Mittel der Knechtung geworden; und während das Recht auf Arbeit eines der vornehmsten Menschenrechte ist, ist die Verdammung zur Arbeit eine Quelle der Demoralisation. Ueber eine Gesellschaftsordnung aber, die darauf beruht, die sich auf der Entwürdigung der Arbeit und der Versklavung der Arbeitenden aufbaut, ist das Todesurteil gesprochen.


7. Die Arbeiterinnenbewegung.

Als den Ausgangspunkt der bürgerlichen Frauenbewegung haben wir den Kampf um Arbeit kennen gelernt. Er war zugleich ein Kampf gegen den Mann, weil es galt, in seine Berufssphären einzudringen. Die proletarische Frauenbewegung setzte dagegen erst ein, als dieser Kampf durch den massenhaften Eintritt der Arbeiterinnen in die Industrie mit ihrem Siege geendet hatte. Die Arbeiterin hatte den Platz in Werkstatt und Fabrik erobert, als die bürgerliche Frau noch schwer um den Platz im Hörsaal und auf dem Katheder ringen mußte. Die bürgerliche Gegnerschaft gegen den Mann fand ihren Gegensatz in der proletarischen Genossenschaft mit dem Mann.

Infolgedessen ist die Arbeiterinnenbewegung ein integrierender Bestandteil der Arbeiterbewegung, deren nächstes Ziel ist: die Lage des Proletariats zu verbessern, und sie bedient sich zu diesem Zweck drei verschiedener Mittel: der politischen Partei, als desjenigen Mittels, durch das politisch Gleichgesinnte auf Gesetzgebung und Staat Einfluß zu gewinnen suchen, der Gewerkschaften, als der dauernden Verbindungen von Lohnarbeitern zum Zweck der Aufrechterhaltung oder Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen, der Genossenschaften, als der Vereinigungen wirtschaftlich schwacher Personen zu gemeinsamer wirtschaftlicher Thätigkeit. Bedingung ist in allen drei Fällen die Organisation. Sie muß daher gesetzlich gewährleistet und gesichert sein, wenn an ein erfolgreiches Vorgehen der Arbeiter gedacht werden kann.

Die gewerkschaftliche Organisation ist nach dem Buchstaben des Gesetzes den weiblichen wie den männlichen Arbeitern nirgends untersagt. In der Praxis aber wird sie den Frauen, und zwar vor allem der Mehrzahl der deutschen Frauen, sehr erschwert, weil ihnen, nach einer Anzahl deutscher Vereinsgesetze, der Eintritt in politische Vereine verboten ist, und die Grenzlinien zwischen wirtschaftlichen und politischen Fragen außerordentlich schwankende sind. Für die gesamte weibliche Arbeiterschaft kommt aber noch ein tiefgreifenderer Umstand in Betracht, der sich ihrer Organisierung hindernd in den Weg stellt. Während nämlich die Vereinigung von Männern und Frauen innerhalb der einzelnen Berufe die selbstverständliche Konsequenz ihrer gemeinsamen Arbeit sein sollte, scheitert sie vielfach an dem alten Vorurteil der Männer, die sich der Aufnahme weiblicher Mitglieder widersetzen. Diese feindliche Haltung der Männer verschaffte der für die weiblichen Lohnarbeiter völlig falschen, irreführenden Auffassung der bürgerlichen Frauenbewegung von der Notwendigkeit des organisierten Kampfes der Frauen als Frauen um ihre Rechte Eingang bei ihnen, und so gründeten sie zunächst gewerkschaftliche Frauenvereine mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern.

In England, der Hochburg des Trade-Unionismus, entstanden schon Anfang der siebziger Jahre eine Anzahl Frauengewerkschaften, die aber ein schnelles Ende nahmen. Erst dem großen Organisationstalent einer ehemaligen Setzerin, Miß Emma Smith, später Mrs. Paterson, gelang es, System in die ganze Bewegung zu bringen, indem sie 1874 die Women's Protective and Provident League ins Leben rief und als das Ziel der Vereinigung die Organisierung der Arbeiterinnen bezeichnete und zwar in Männergewerkschaften, soweit sie Zulassung fänden, in Frauengewerkschaften, soweit es sich nur um weibliche Berufe handelt, oder die Männer die Frauen ausschließen.861 Unter dem Einfluß bürgerlicher Elemente wurde jedoch im Anfang der Bewegung auf die Gründung von Frauengewerkschaften der größte Nachdruck gelegt: die Londoner Buchbinderinnen, Tapeziererinnen, Wäscherinnen und Schneiderinnen wurden organisiert862, aber die kleinen Vereine konnten eine andere als eine erzieherische Bedeutung nicht erringen. Nur zwei von ihnen bestehen noch863, ohne an Wichtigkeit gewonnen zu haben. Im selben Jahr versuchten Pariser Näherinnen ein Syndikat zu gründen, das nur 100 Mitglieder erreichte und sich nach wenigen Jahren auflöste.864 In Deutschland, wo der bürgerliche Einfluß hemmend gewirkt hatte, fing man erst viel später an, Arbeiterinnenvereine mit einem annähernd gewerkschaftlichen Charakter ins Leben zu rufen, die aber rasch wieder eingingen, ohne Spuren ihres Daseins zu hinterlassen. Erst ein äußerer Anlaß trennte mit einem scharfen Schnitt die Arbeiterinnenbewegung von der bürgerlichen Frauenbewegung und machte sie lebensfähig. 1882 kam Gräfin Guillaume-Schack nach Berlin, um für die Ideen der englischen Föderation zur Bekämpfung der Prostitution Propaganda zu machen. Der Kulturbund, den sie gründete, rief aber nicht, wie sie gehofft hatte, eine der englischen ähnliche große Bewegung zu Gunsten der Abschaffung der staatlichen Regulierung und Beaufsichtigung der Prostitution hervor, es entstanden nur drei Vereine rein philanthropischer Natur, die die Erziehung verwahrloster Mädchen, die Gründung von Heimstätten und ähnliches zum Ziele hatten. Ihre Leiterinnen wandten sich auch an die Arbeiterinnen, die anerkennen sollten, wie nötig ihre sittliche Hebung sei. Aber die Zeiten der Abhängigkeit waren vorbei: sie wiesen die Hand der Wohlthäter zurück und erklärten, daß wer der Arbeiterklasse helfen wolle, zuerst dafür sorgen müsse, ihre materielle Lage zu verbessern. Unter dem anfeuernden Ruf einer Veteranin der Arbeit: "Proletarierfrauen, vereinigt euch!" schlössen sich sofort 500 Frauen und Mädchen zu einem selbständigen Arbeiterinnenverein zusammen865, der an Bedeutung alle bisherigen schwachen Versuche nach dieser Richtung bei weitem übertraf. "Verein zur Vertretung der Interessen der Arbeiterinnen" nannte sich diese erste wichtige Organisation. Die Regelung von Lohnstreitigkeiten, Errichtung von Arbeitsnachweisen nahm sie in ihre Statuten auf; ein Rest bürgerlicher Auffassungsweise zeigte sich aber nicht nur in der Vereinigung ausschließlich weiblicher Arbeiter, sondern auch in ihrer ablehnenden Stellung gegenüber dem Arbeiterinnenschutz. Sie war im wesentlichen dem Einfluß der Gräfin Guillaume-Schack zuzuschreiben, die sich, zurückgestoßen von der jämmerlichen Haltung der bürgerlichen Frauenbewegung, auf die Seite der Arbeiterinnen stellte, aber selbst noch im Ideenkreis der englischen Feministen befangen war.

Nach allen Richtungen entwickelte sich die lebhafteste Bewegung. Der von der Regierung projektierte Nähgarnzoll, der die armen Näherinnen, die das Garn selbst zu liefern hatten, stark belastet haben würde, gab den Anstoß zum ersten erfolgreichen Eingreifen der Arbeiterinnen. Der junge Verein und zwei neue, ausschließlich von Arbeiterinnen gegründete und geleitete, der Nordverein der Berliner Arbeiterinnen und der Fachverein der Mäntelnäherinnen, gaben den Ton an; Frau Guillaume-Schack unterstützte sie durch die von ihr gegründete Zeitschrift "Die Staatsbürgerin", in der die traurige Lage der Arbeiterinnen rücksichtslos aufgedeckt wurde. Untersuchungen ihrer Lohn- und Lebensverhältnisse durch diese Vereine förderten dann noch ein Material zu Tage, das selbst die Verschlafensten aus ihrem Traum aufrütteln mußte. Im Anschluß daran kam es zu einer Reichstagsdebatte und endlich zur amtlichen Untersuchung der Lohnverhältnisse der Arbeiterinnen in der Wäschefabrikation und der Konfektionsbranche, die nur bestätigen und ergänzen konnte, was jene erste private Erhebung bekundet hatte. Die Verschärfung der Truckgesetze war die weitere Folge und zugleich das erste Resultat der deutschen Arbeiterinnenbewegung, die sich inzwischen durch ihr Eintreten für den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz auch von dem letzten Rest bürgerlicher Tradition frei gemacht hatte.866 Aber in dem Augenblick, wo diese innere Erneuerung zu neuem kräftigen Leben führen sollte, wurde die "Staatsbürgerin" polizeilich verboten, sämtliche Vereine, auch die außerhalb Berlins, aufgelöst und ihre Leiterinnen unter Anklage gestellt. Eine "Gefahr für Deutschland" sahen die Behörden in dem ersten Aufstreben der weiblichen Arbeiterschaft. Aber eine aus den Bedürfnissen der Massen entspringende Bewegung mußte selbst der zähesten Verfolgung Hohn sprechen. Aus dem Widerstand gegen die Verfolgungen des Sozialistengesetzes, das versucht hatte, auch die gewerkschaftliche Bewegung zu vernichten, ging das Solidaritätsgefühl der Arbeiter und Arbeiterinnen nur neu gestärkt hervor.

Der Sieg des Sozialismus nach Jahren schärfster Unterdrückung, die Energie, mit der die Frauen ihr Trotz geboten hatten, ihre selbstbewußten Organisierungsversuche und die wachsende Erkenntnis, daß es einer gefürchteten Schmutzkonkurrenz nur neue Nahrung zuführen hieß, wenn man sie von den männlichen Berufsvereinen ausschloß, führten in der Haltung der Männer nach und nach einen Umschwung herbei. 1890 wurde in Deutschland die Zentralkommission der Gewerkschaften Deutschlands gegründet, die schon durch die Aufnahme einer Frau in den Vorstand ihren Standpunkt kennzeichnete. Sie veranlaßte sofort bei sämtlichen Vorständen der Vereine, daß, soweit Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen waren, Anträge auf Statutenänderung gestellt wurden, die in den meisten Fällen zur Annahme gelangten. Unter ihrer Leitung entwickelte sich eine rege Agitation unter den Arbeiterinnen zu Gunsten der Gewerkschaften. Frauen, mit einem Opfermut und einer Ausdauer, wie sie nur im Proletariat zu finden sind, reisen unermüdlich im Auftrage der Generalkommission von Ort zu Ort, allen Polizeichikanen trotzend, denen sie in ausdehntestem Maße ausgesetzt sind; in engen, dumpfigen Lokalen sprechen sie oft Abend für Abend, um ihren Zuhörerinnen klar zu machen, daß sie ihre Lage nur dann verbessern können, wenn sie sich mit den Genossen ihrer Arbeit zusammenschließen und der Profitgier und der Ausbeutungssucht des Unternehmers die Macht vereinter Kräfte gegenüberstellen. Der Erfolg dieser Bemühungen, die durch massenhafte Verbreitung von Flugblättern und Broschüren noch unterstützt wird, ist bisher noch kein großer. Aus folgender Zusammenstellung geht das langsame Wachstum der weiblichen Organisation hervor. Die deutschen, der Generalkommission angeschlossenen Gewerkschaften zählten weibliche Mitglieder:

1892: 4355
1893: 5384
1894: 5251
1895: 6697
1896: 15295
1897: 14644
1898: 13009
1899: 19280
1900: 22844

In einem Zeitraum von acht Jahren ist ihre Zahl zwar um das Fünffache gestiegen, aber von den Industriearbeiterinnen, die hier allein in Betracht kommen, weil die landwirtschaftlichen Arbeiterinnen und die Dienstboten kein Koalitionsrecht besitzen, sind immerhin erst 2,30 % organisiert und von den achtundfünfzig zentralisierten Gewerkschaften weisen nach der letzten Zählung nur einundzwanzig weibliche Mitglieder auf. Sie verteilen sich auf die einzelnen Berufszweige wie folgt:867

Organisation Zahl der weiblichen
Mitglieder 1900
Von 100 Arbeiterinnen
des betreffenden Berufs
sind organisiert
Buchbinder 3046 22,50
Buchdruckereihilfsarbeiter 698 12,15
Fabrikarbeiter 2889 4,97
Glasarbeiter 33 1,02
Handlungsgehilfen 80 0,10
Lagerhalter 9
Handschuhmacher 105 6,65
Holzarbeiter 726 6,62
Hutmacher 121 2,81
Konditoren 15 0,76
Masseure 46 --
Metallarbeiter 2693 11,37
Porzellanarbeiter 357 4,40
Sattler 31 2,04
Schneider 758 1,19
Schuhmacher 1916 20,31
Tabakarbeiter 3922 6,58
Cigarrensortierer 80
Tapezierer 37 10,57
Textilarbeiter 5254 1,16
Vergolder 28 4,45
 

22844 2,76

Außerhalb dieser durch die Generalkommission zusammengehaltenen Verbände, stehen eine ganze Anzahl sogenannter Lokalorganisationen, die aber zumeist keine Frauen aufnehmen können, weil sie einen ausgesprochen politischen Charakter haben, und einzelne gewerkschaftliche Frauenvereine, die nur ein kümmerliches Dasein fristen. Etwas bedeutungsvoller ist die Teilnahme der Frauen an den 1868 gegründeten Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen, die statutenmäßig sozialdemokratische Arbeiter ausschließen, und, von bürgerlich-liberaler Seite ins Leben gerufen, zum Teil auch geleitet, bis zum Jahre 1895 der Organisation der Frauen ablehnend gegenüber standen. Auf dem Verbandstage jenes Jahres jedoch wurde eine Resolution zu Gunsten der Frauen angenommen, und nach dem Bericht für das Jahr 1901 sind infolgedessen 3392 den Organisationen gewonnen worden; 1165 von ihnen sind Textilarbeiterinnen. Als dritte Variation der Gewerkschaftsbewegung ist die christliche anzusehen, die sich wieder in eine evangelische und eine katholische teilt. Die evangelische entwickelte sich seit 1882, zählt aber keine weiblichen Mitglieder. Die bestehenden Frauenvereine sind ausschließlich religiöser Art und haben keinerlei gewerkschaftlichen Charakter. Die katholische Richtung hat ihren Ursprung in dem Gewerkverein christlicher Bergleute, der im Jahre 1894 gegründet wurde. Mit den Hirsch-Dunckerschen Vereinen teilt sie die entschieden feindliche Stellung gegenüber der Sozialdemokratie, betont aber nebenbei noch die religiös-christliche Gesinnung. Von Anfang an hatte sie ein gewisses sympathisches Verständnis für die weiblichen Berufsglieder, aber auf kirchlichen Anschauungen fußend, die jede Gleichberechtigung zwischen Mann und Weib ablehnen, trat sie nicht für eine gemeinsame Organisation beider Geschlechter, sondern für gesonderte Arbeiterinnenvereine ein, die den Vereinen der männlichen Berufsgenossen anzugliedern sind und als "Schutzverbände der Arbeiterinnen" unter ihrer Leitung und Oberaufsicht stehen, damit im Falle von Arbeitseinstellungen trotz der Sonderung ein gemeinsames Vorgehen gesichert ist.868 Wir finden hier jenes Festhalten an der Tradition in seltsamer Verknüpfung mit Konzessionen an die moderne wirtschaftliche Entwicklung wieder, wie sie alle Bestrebungen der deutschen Centrumspartei,—und um eines ihrer Schoßkinder handelt es sich dabei,—aufweisen. An einer genaueren Statistik der organisierten Frauen fehlt es leider, da in manchen Verbänden die männlichen und weiblichen Mitglieder zusammengezählt wurden. Nur zwei Textilarbeiterinnen-Verbände,—der eine in Aachen, der andere in Eupen,—mit zusammen 430 Mitgliedern, werden besonders genannt.869 Alles in allem dürften in Deutschland, von den Gründungen der bürgerlichen Frauenbewegung abgesehen, nicht mehr als 30000 Frauen gewerkschaftlich organisiert sein.

In Oesterreich ist die Organisation der Arbeiterinnen noch außerordentlich gering. Im Jahre 1892 wurden 4263, 1896 5761, 1899 9206 organisierte Frauen gezählt. Die verhältnismäßig starke Zunahme in den letzten drei Jahren ist auf die gesteigerte agitatorische Thätigkeit der Arbeiterinnen selbst zurückzuführen. Sie gründeten in Wien ein Frauenreichskomitee, an das sich in den Provinzstädten Sektionen angliedern, und deren Hauptzweck die Organisierung der Arbeiterinnen ist. Sie leiten eine systematische Agitation über ganz Oesterreich und werden zweifellos bald noch größere Erfolge aufweisen können. Immerhin erfährt auch die letzte Zählung der Organisierten insofern eine Einschränkung, als von den 9206 angegebenen Vereinsmitgliedern nur 5556 wirklichen Berufsvereinen angehören. Sie verteilen sich folgendermaßen870:

Organisation Weibliche
Mitglieder
Baugewerbe 104
Bekleidungsindustrie 433
Bergbau 187
Chemische Industrie 94
Eisen- und Metallindustrie 105
Galanterie 52
Glas- und keramische Industrie 949
Graphische Gewerbe 1147
Holzindustrie 36
Handel 58
Nahrungs- und Genußmittel 310
Lederindustrie 76
Textilindustrie 1950
Verschiedene Gewerbe 55

Aehnlich wie in Deutschland entschloß sich in England erst 1889 der Gewerkvereinskongreß zu Dundee dazu, die Notwendigkeit der Organisation der Arbeiterinnen grundsätzlich anzuerkennen und seine Unterstützung zuzusagen. Trotzdem entschlossen sich bisher von 1282 Gewerkvereinen nur 111 dazu, weibliche Mitglieder zuzulassen, ein eklatanter Beweis, wie festgewurzelt die Vorurteile gerade die englische Arbeiterschaft beherrschen, deren gewerkschaftliche Bewegung die älteste und die größte ist. Außer diesen 111 gemischten Gewerkvereinen giebt es noch 28 Vereine nur mit weiblichen Mitgliedern.871 Die Gesamtzahl der Organisierten betrug in den Jahren

1896: 117888
1897: 120254
1898: 116048
1899: 120448

Die englischen Arbeiterinnen sind demnach in stärkerem Maße an der gewerkschaftlichen Bewegung beteiligt, als die deutschen. Der Wert dieser höheren Zahlen verliert aber an Bedeutung, wenn wir nicht nur das Alter der gewerkschaftlichen Bewegung in Betracht ziehen,—schon 1824 waren viele Weberinnen von Lancashire Mitglieder des Gewerkvereins und zu Owen's Grand National strömten 1833—34 die Frauen872,—sondern uns auch erinnern, daß der Organisation der Frauen von seiten des Staats und der Behörden keinerlei Schwierigkeiten gemacht werden; selbst die Landarbeiter und die Dienstboten, die in Deutschland vom Koalitionsrecht so gut wie ausgeschlossen sind, können sich zu Gewerkvereinen zusammenthun. Im Verhältnis zu sämtlichen Arbeiterinnen ist die Zahl der Organisierten demnach sehr gering, sie beträgt nur 0,39%, im Verhältnis allein zu den Industriearbeiterinnen beträgt sie dagegen 8,22%. Was die Beteiligung der Arbeiterinnen je nach den Berufen an der Organisation betrifft, so stellt sie sich folgendermaßen dar:

Anzahl der
Gewerkvereine
Anzahl der
Mitglieder
Von 100 Arbeiterinnen
sind organisiert
Textilindustrie: 88 109076 19,70
Schuh- und Stiefelproduktion: 2 618 1,42
Bekleidungsindustrie: 11 1128 0,26
Hut- und Mützenindustrie: 2 2330 14,21
Druckerei, Papierfabrikation u. ähnl.: 7 763 1,51
Tabakindustrie: 4 2403 19,11
Andere Industrien: 25 4130 1,33
 


139 120448 8,22

Wir sehen aus vorstehender Tabelle, daß gegenüber der starken Organisation der Textilarbeiterinnen,—sie machen fast 91 % aller Organisierten aus,—sämtliche andere fast verschwinden. Außerordentlich gering ist die Zahl der Organisierten in der Bekleidungsindustrie. Hier finden wir auch unter 9 Gewerkvereinen fünf mit nur weiblichen Mitgliedern, deren kleinster 18 und deren größter 120 Mitglieder hat. Von den Landarbeiterinnen, von denen 1898 noch 14 Frauen zwei landwirtschaftlichen Vereinen angehörten und den Dienstboten, die 1897 noch einen Verein mit 122 Mitgliedern besaßen, ist heute keine einzige mehr organisiert.

In Frankreich ist die Organisierung der Arbeiterinnen sehr spät ernsthaft in Angriff genommen worden; ihre männlichen Berufsgenossen überließen sie gedankenlos sich selbst oder der Obhut kirchlicher Vereinigungen. Auch eine, überdies sehr mangelhafte Statistik der Arbeiterinnen in den Syndikaten giebt es erst für das Jahr 1900.873 Dabei stellte es sich heraus, daß 42984 Frauen Syndikaten als Mitglieder angehören. Da aber darunter auch die Mitglieder der Arbeitgeber-Verbände und diejenigen, die Vereinen von Unternehmern und Arbeitern angehören, verstanden werden, so ist es für unsere Zwecke notwendig, sie auszuscheiden. Denn als Gewerkschaften sind nur Arbeiterorganisationen anzuerkennen. Dies vorausgesetzt, bleiben 30975 weibliche Gewerkschaftsmitglieder in 254 Gewerkschaften übrig; von diesen sind 17 nur Frauengewerkschaften. Nach der Zahl der in den verschiedenen Berufen Organisierten ist ihre Zusammensetzung folgende874:

Berufsarten Zahl der Mitglieder
Tabakindustrie 10194
Textilindustrie 6802
Handelsgewerbe 4376
Eisenbahnangestellte 1611
Bekleidung 1597
Gärtnerei, Obstzucht 1000
Lederbearbeitung 746
 
26326

Der Rest besteht aus den Mitgliedern der verschiedenartigsten, z.T. winzigen Gewerkschaften, deren häufig außerordentlich geringer Umfang ein Charakteristikum des französischen, jeder Zentralisierung entbehrenden Gewerkschaftswesens ist. Die Frauengewerkschaften sind folgende:

Berufsarten Zahl der
Gewerkschaften
Zahl der
Mitglieder
Tabakarbeiterinnen 4 1760
Federnschmückerinnen 1 300
Dienstboten 2 220
Typographen 1 210
Wäscherinnen 1 100
Stenographen 2 94
Kravattennäherinnen 1 89
Schneiderinnen 3 62
Blumenmacherinnen 1 53
Stickerinnen 1 36
Korsettnäherinnen 1 30
 

18 2954

Auch hier handelt es sich, wie wir sehen, um ganz unbedeutende Vereine, die nur mühsam ihr Leben fristen, meist mit Unterstützung der Damen der bürgerlichen Frauenbewegung, denen einige auch ihre Gründung verdanken. Da die französischen Arbeiterinnen sich ungehindert zu Vereinen mit den Männern und allein verbinden können, so ist das Ergebnis in jeder Beziehung ein klägliches: von 3-1/2 Millionen kaum 31000 organisiert!

Ueber die Beteiligung der Frauen an den Gewerkschaften der Vereinigten Staaten ist wenig in Erfahrung zu bringen. Der erste große Arbeiterverband auf gewerkschaftlicher Grundlage, die Knights of Labour, der 1870 ins Leben trat, nahm nach zehnjährigem Bestehen weibliche Mitglieder auf, und stellte sie den männlichen nicht nur völlig gleich, er eröffnete auch durch Aussendung weiblicher Agitatoren eine wirkungsvolle Propaganda unter den Arbeiterinnen.875 Schon nach wenigen Jahren zählte allein der Zweigverein von Massachusetts 6000 weibliche Mitglieder.876 Dem Einflüsse der Knights of Labour ist es wohl auch zuzuschreiben, daß die Gewerkschaften sich den Frauen gegenüber niemals ablehnend verhielten. So wurden sie von Anfang an in den großen Unionen der Typographen und der Cigarrenarbeiter zugelassen und nur sehr selten kommt es daher vor, daß sie selbständige Frauenvereine gründen.877 Wo es geschieht, ist es meist nur das Resultat bürgerlichen Einflusses. Vielfach haben die in den einzelnen Gewerben organisierten Frauen städtische Ausschüsse gegründet, in denen jedes Gewerbe durch Delegierte vertreten ist und die speziellen Fraueninteressen beraten werden. Auch ein allgemeiner amerikanischer Arbeitsverband der Frauen besteht, der den Zweck verfolgt, die Interessen der Arbeiterinnen und der Kinder zu vertreten und Klagen über Arbeitsverhältnisse zu untersuchen. Trotz der günstigen Lage aber, in der die amerikanischen Arbeiterinnen in Bezug auf die Möglichkeit gewerkschaftlichen Zusammenschlusses sich befinden, sind sie nur in sehr geringem Maße organisiert.878 Die beständige Einwanderung niedrig stehender Volkselemente, die die Sprache des Landes nicht kennen, die schlechtesten Arbeitsbedingungen ruhig acceptieren, und aus denen sich ein großer Teil der weiblichen Arbeiterschaft rekrutiert, sind die wesentliche Ursache hiervon.

Das Mittel der Selbsthilfe durch die gewerkschaftliche Organisation scheint nach alledem bei den Frauen fast ganz versagt zu haben. Weil dem überall so ist, müssen die Gründe dafür auch überall die gleichen sein. Wir haben sie zunächst in dem Widerstand der Männer und in der Jugend der gewerkschaftlichen Bewegung gefunden. Ein Beweis dafür ist der verhältnismäßig hohe Prozentsatz der englischen organisierten Textilarbeiterinnen: hier war der männliche Widerstand schon Anfang des 19. Jahrhunderts gebrochen; fast hundert Jahre ist demnach auch die Bewegung hier alt. Aber diese Gründe können unmöglich die einzigen sein, schon weil das späte Erwachen gewerkschaftlicher Interessen auf selten der Frauen selbst der Begründung bedarf. Ein Blick auf die gewerkschaftliche Bewegung der Männer dient schon zur Erklärung: teils ist sie eine moderne Fortsetzung der alten Gesellenverbände und ähnlicher Vereinigungen, an denen Frauen fast niemals teilnahmen, teils ist sie den Bedürfnissen der in der Großindustrie zusammengedrängten Arbeiter entsprungen. So stark nun auch das Vordringen der Frauen in der Großindustrie sein mag, sie stehen bei weitem hinter den Männern zurück, und nehmen eine beherrschende Stellung nur in wenigen Industrien ein. Wo sie es thun, wie in der Textilindustrie, in der französischen Tabakindustrie, die infolge des Staatsmonopols die Hausindustrie auf diesem Gebiet fast ganz verdrängt hat, sind sie, wie wir gesehen haben, gewerkschaftlich am zahlreichsten organisiert. Und am schlechtesten ist es da um die Organisation bestellt, wo die Hausindustrie vorherrscht, z.B. in allen Bekleidungsgewerben und wo die Arbeiterin vereinzelt arbeitet, wie im häuslichen Dienst, und zum Teil in der Landwirtschaft. Nicht nur, daß die Arbeiterin hier abgeschnitten ist von dem Einfluß sozialer Bewegungen, daß sie als Heimarbeiterin oder als Dienstmädchen schwer zu dem Bewußtsein solidarischer Verbindung mit ihren Arbeitsgenossen gelangt, sie lebt auch—und das ist ein Moment, das nie genügend hervorgehoben wird—in fast völliger Abgeschlossenheit von dem männlichen Arbeiter, dem Hauptvermittler politischer und gewerkschaftlicher Aufklärung. Je mehr nun die Tendenz dahin geht, in der Industriearbeit eine Geschlechtstrennung vorzunehmen, desto schwerer wird dieser Umstand ins Gewicht fallen, denn infolge der Stellung der Frau im wirtschaftlichen und sozialen Leben ist sie bei weitem nicht so organisationsfähig als der Mann. Die Arbeit ist für ihn der einzige Beruf; die Frau ist zwar gezwungen, mit ihm um die Wette atemlos dem Erwerbe nachzujagen, aber sie hat nebenbei noch so viele Wege zu machen, daß sie nicht nur hinter ihm zurückbleibt und früh erlahmt, sondern auch nicht die mindeste Zeit hat, über ihre Lage und die Bedingungen ihrer Arbeit irgendwie nachzudenken. Sie ist nicht nur Arbeiterin geworden, sie blieb Hausfrau. Sie ist aber auch Mutter. Während der Mann sich in Versammlungen aufklärt, sich mit seinen Kameraden verständigt, Bücher und Zeitungen liest, hat sie zu kochen, zu nähen, zu flicken, Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen; und um der Kinder willen wird sie sogar häufig zu einer heftigen Gegnerin der Gewerkschaft, die Beiträge von ihr fordert, die sie so notwendig für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse braucht, die sie sogar zur Arbeitseinstellung nötigen kann. Und ebenso wie sie die alte Hausfrauenthätigkeit in ihr modernes Erwerbsleben mit hinübernahm, so hat sie auch alte Träume und Traditionen nicht abzuschütteln vermocht. Fast jedes junge Mädchen erwartet die Ehe wie etwas, das ihr ganzes Leben ausfüllen und in Anspruch nehmen wird. Die junge Arbeiterin bildet darin keine Ausnahme: ihre Arbeit ist für sie kein Lebensberuf, sondern nur die Durchgangsstation zu dem eigentlichen Beruf, der Ehe. Infolgedessen hat sie kein Interesse an der Gewerkschaft und giebt das Geld, das in den Beiträgen angelegt werden müßte, lieber für ein wenig Putz und Tand aus, um ihre Person vor dem Erlöser, den Mann, möglichst verführerisch zu gestalten. Damit sind die Schwierigkeiten, die der Organisierung der Frauen entgegenstehen, aber noch nicht erschöpft.

Wir haben gesehen, daß die Frauen infolge ihrer schlechten Ausbildung und ihrer körperlichen Veranlagung sehr häufig nach Qualität oder Quantität geringwertigere Arbeit leisten. Die Gewerkschaft verlangt aber von ihren Mitgliedern Einhaltung der Gewerkschaftsbedingungen, z.B. des Lohntarifs, der jedoch wieder seinerseits eine gewisse Höhe der Leistungsfähigkeit voraussetzt. So entschloß sich der Verein Londoner Setzer, Frauen zu gleichen Bedingungen aufzunehmen wie Männer, infolgedessen hat er nur ein einziges weibliches Mitglied, weil die anderen nicht im stande sind, diese Bedingungen zu erfüllen. Ebenso erklärten die französischen Typographen, Frauen aufnehmen zu wollen, wenn sie den Lohntarif acceptierten,—es fand sich keine einzige, die das vermochte, teils weil ihre Leistungen nicht dem entsprechen, teils weil die Unternehmer in der Frauenarbeit nur die billige Arbeit suchen. Wenn daher manche Gewerkvereine sich den Frauen verschließen, wie der der englischen Bürstenmacher, der Perlmutterknopfarbeiter oder der Kettenaufbäumer und Zwirner, so geschieht es in der Annahme, daß der Eintritt der Frauen ein Herunterdrücken der Gewerkschaftsbedingungen notwendig nach sich ziehen müsse.879 Wie berechtigt das ist, sehen wir daran, daß die Lohnsätze der Industrien mit starker Frauenbeteiligung sich nach den Frauenlöhnen und nicht nach den Männerlöhnen zu regeln pflegen.

Mit welchen Mitteln sind diese Schwierigkeiten zu besiegen, ist überhaupt Aussicht vorhanden, daß unter den herrschenden wirtschaftlichen Verhältnissen eine nennenswerte Organisation der Arbeiterinnen sich wird ermöglichen lassen? Das sind die Fragen, die uns zunächst aufstoßen. Die Geschichte der Gewerkschaftsbewegung hilft sie beantworten. Die Entwicklung zur Großindustrie war die Grundlage, auf der die Organisationen der Männer entstehen und erstarken konnten. Die Frauen stehen aber heute im Erwerbsleben etwa auf dem Standpunkt, den die Männer vor hundert Jahren einnahmen. Die Frauenarbeit zu einer wesentlich großindustriellen zu gestalten, die Heimarbeit in jeder Form zu unterdrücken, ist daher eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Organisierung der Arbeiterinnen.

Was aber ferner die männlichen Arbeiter antreibt, sich zur Erkämpfung besserer Arbeitsbedingungen zusammen zu scharen, ist der Umstand, daß ihr Beruf die einzige Grundlage ihrer Existenz bildet, deren schlechtere oder bessere Gestaltung allein von ihm abhängt. Will man die Frau organisationsfähig machen, so gilt es, ihre Selbständigkeit im Erwerbsleben sowohl in rechtlicher wie in sozialer Hinsicht zu fördern. Unterdrückung der Heimarbeit ist auch hier das Losungswort, denn sie unterstützt die Unselbständigkeit, indem sie den Frauen ermöglicht, als Haustöchter und Hausfrauen einem Nebenerwerb nachzugehen. Die geringere Leistungsfähigkeit der Frau ist ein weiteres ernstes Hindernis ihrer Organisierung. Da gilt es denn nicht nur ihre Arbeitskraft durch ausreichende Vorbildung zu einer möglichst vollkommenen zu gestalten, sondern Mittel und Wege zu finden, um die auch dann noch zurückbleibende Differenz zwischen der ihrigen und der des Mannes möglichst auszugleichen. Englische Arbeiterinnen haben dieser Schwierigkeit gegenüber häufig die Ansicht vertreten, daß für Frauen besondere Lohntarife aufgestellt werden sollten, ein Ausweg, der auf die Irrwege der Nur-Frauengewerkschaften führen würde. Annehmbarer schon erscheint die Vereinbarung der Strumpfwirkergewerkschaft, wonach die Frauen die leichten Maschinen, die Männer die schweren zu bedienen hätten, und jede Konkurrenz dadurch im Keime erstickt würde. Es liegt aber zugleich eine Ungerechtigkeit in diesem Beschluß, da die Arbeit an den leichten Stühlen geringer entlohnt wird und auch solche Frauen zu ihr gezwungen sind, die über ausreichende Kräfte zur Bedienung der schweren verfügen. Am richtigsten verfuhren die Weber von Lancashire, die eine feste, für Männer und Frauen gleichmäßig gültige Stücklohnpreisliste aufstellten. Infolgedessen trat allerdings nach und nach von selbst eine Sonderung der Geschlechter ein, indem die Frauen an den schmalen, die Männer an den breiten Stühlen arbeiteten. Die Bewerber um die Arbeit scheiden sich aber nicht nach dem Geschlecht, sondern nach der Stärke und der Geschicklichkeit; eine starke Frau kann daher ebenso einen breiten, wie ein schwacher Mann einen schmalen Stuhl zu bedienen haben.880 Die Aufstellung fester Lohntarife in allen Gewerkschaften wird daher die schädigende Wirkung weiblicher Mitgliedschaft erst aufheben und den Eintritt der Frauen ermöglichen können.

Die gewerkschaftliche Entwicklung hat ferner gezeigt, daß die gut bezahlten Arbeiter sich am raschesten und entschiedensten organisieren, während die sozial tiefstehenden, geistig rückständigen diejenigen sind, die durch völligen Mangel an Solidaritätsgefühl vereinzelt bleiben und jeder für sich versuchen, dem Höherstehenden Schmutzkonkurrenz zu machen. Auf dem Standpunkt der sozial tiefstehenden, schlecht entlohnten Arbeiter stehen aber die Frauen. Ihre demütig-stumpfsinnige Bedürfnislosigkeit, die sie nicht weiter sehen läßt, als über den engen Horizont ihrer eigenen vier Wände und der Befriedigung des rein physischen Hungers, mit allen Mitteln zu bekämpfen, gehört zu den weiteren wichtigen Aufgaben der gewerkschaftlichen Bewegung. Um sie aber aufzuklären, muß zunächst die Möglichkeit gegeben sein, daß diese Aufklärung sie überhaupt erreicht, d.h. sie müssen Zeit haben, um Versammlungen zu besuchen, Zeitungen und Bücher zu lesen. Die Entlastung der erwerbsthätigen Frau von der häuslichen Arbeit, die Verkürzung ihrer Arbeitszeit im Beruf, erweist sich daher als unbedingte Notwendigkeit, wenn eine Einbeziehung der weiblichen Arbeiter in die Gewerkschaften erreicht werden soll. Vor allem aber muß auch die Möglichkeit dazu durch ein gesichertes Koalitionsrecht ihnen gegeben sein.

Der zweite Weg der Selbsthilfe, den die Lohnarbeiter nächst dem der Gewerkschaft beschreiten können, ist der der Genossenschaft. In dem einen Fall ist die Erhöhung des Einkommens eines der wichtigsten Ziele, in dem anderen die billigere Beschaffung der Lebens- und Wirtschaftsbedürfnisse. Unter den vielen Arten der Genossenschaften kommen für die Arbeiter die Konsum- und Baugenossenschaften in erster Linie in Betracht. Es waren ja auch Arbeiter,—arme englische Weber,—die die Bahnbrecher der großen englischen Genossenschaftsbewegung gewesen sind. Eine irgendwie hervortretende, oder gar führende Rolle haben die Frauen nicht darin gespielt, obwohl sie als Konsumenten, als Hausfrauen, wesentlich daran interessiert sein sollten. Erst 1883 wurde in England ein Verein weiblicher Genossenschafter gegründet, dessen Zweige mit den Konsumvereinen in Verbindung stehen, und der lediglich den Zweck hat, die Frauen für die Genossenschaften zu interessieren. Es ist ihm gelungen, 284 Zweigvereine ins Leben zu rufen, die 13000 Mitglieder haben. Auch in Frankreich, wo die Bewegung erfreuliche Fortschritte macht, sind einige kleine Vereine ähnlicher Art entstanden; in Deutschland existiert nicht nur nichts dergleichen, auch die Teilnahme der Frauen an den Genossenschaften selbst ist eine äußerst matte. Lassalles Ansicht, daß die Konsumvereine eine Lohnherabsetzung zur Folge haben würden, spukt, obwohl sie längst durch die Praxis widerlegt wurde, wohl noch in den Köpfen, vor allem aber zeigt sich auch hier, was wir bei der Gewerkschaftsbewegung gesehen haben, daß sozial tiefstehende, schlecht entlohnte Arbeiter für sie nicht zu haben sind, und daß deshalb die Frauen im großen und ganzen ihr fern bleiben und ihr verständnislos und mißtrauisch gegenüberstehen. Nur wo sie durch höheren Lohn und kürzere Arbeitszeit eine gewisse soziale Höhe erreicht haben, werden sie im stande sein, auch diesen Weg der Selbsthilfe zu beschreiten.

Wir sehen also, daß zwei der wichtigsten Ziele der Organisierung zugleich ihre Mittel sind. Als Mittel aber fallen sie für die Frauen weit entscheidender ins Gewicht als für die Männer, weil die weibliche Arbeit noch im Anfangsstadium ihrer Entwicklung steht und durch tief eingreifende, mit dem mütterlichen und dem häuslichen Beruf der Frau zusammenhängende Hindernisse gehemmt wird. Infolgedessen kann eine bloße gewerkschaftliche Agitation und Aufklärung bei den Frauen nicht annähernd den Erfolg haben, wie bei den Männern, es müssen ihr vielmehr gesetzliche Reformen vorausgehen und zu Hilfe kommen. Die Weberinnen von Lancashire waren vor dem Schutzgesetz ebenso ausgebeutet und organisationsunfähig, wie heute die Mehrzahl der Arbeiterinnen. Erst nachdem ihnen durch das Gesetz untersagt wurde, auf schlechte Arbeitsbedingungen einzugehen, begannen sie, den Gewerkschaften und Genossenschaften beizutreten.881

Die Erkenntnis der Notwendigkeit gesetzlicher Reformen zwang die politisch rechtlosen Frauen dazu, sich nach einer Vertretung ihrer Interessen umzusehen, die sie dort fanden, wo ihre männlichen Arbeitsgenossen sie gefunden hatten: im Sozialismus und seinem praktisch-politischen Ausdruck, der Sozialdemokratie. Solange der Arbeiter mit all seinen Ideen und Instinkten der bürgerlichen Begriffswelt angehört hatte und überzeugt gewesen war, daß alle Erscheinungen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens von außen willkürlich gemacht werden, konnte er des Glaubens sein, daß die Frauenarbeit sich einfach wieder aus der Welt schaffen ließe; dem modernen wissenschaftlichen Sozialismus, wie Marx und Engels ihn begründeten, blieb es vorbehalten, die ökonomischen Ursachen und Zusammenhänge alles Geschehens aufzudecken, und festzustellen, daß auch die Frauenarbeit ein notwendiges Ergebnis der herrschenden kapitalistischen Produktionsweise ist, man sich daher mit ihr als mit einer gegebenen Thatsache abzufinden hat und es sich nur darum handelt, "die Stellung der Weiber als bloßer Produktionsinstrumente aufzuheben"882, d.h. sie ebenso wie den Arbeiter nicht von der Arbeit, sondern von der Lohnsklaverei zu befreien. Vom Standpunkt des Sozialismus aus haben die Frauen den Kampf um ihre Interessen nicht mehr als Geschlechtsgenossinnen zu führen, sondern als Genossinnen der unterdrückten und beherrschten Arbeiterklasse, mit der sie sich solidarisch fühlen müssen, weil sie unter den gleichen Arbeits- und Existenzbedingungen leiden und im Kampf um die Befreiung aufeinander angewiesen sind. An alle Arbeiter, ohne Unterschied des Geschlechts, ergeht der Ruf, mit dem das kommunistische Manifest schließt: Proletarier aller Länder, vereinigt euch! Es war der erste klare Ausdruck der modernen sozialen Entwicklung, die zwischen den Interessen der bürgerlichen Gesellschaft und dem des Proletariats eine ungeheuere Kluft gegraben hat, es war aber auch die erste öffentliche Mündigkeitserklärung der Frau, die durch Arbeit und Not mündig geworden war.

In den Programmen der sozialdemokratischen Parteien aller Länder nimmt die Emanzipation der Frau daher einen breiten Raum ein, und in den Parteiorganisationen ist ihnen, soweit die Gesetze es zulassen, volle Gleichberechtigung eingeräumt worden. Sie haben Sitz und Stimme in den Kongressen, sie sind Mitglieder der Vorstände, sie teilen sich mit den Männern auch in die politische Agitation und haben infolgedessen einen weitgehenden Einfluß auf die Haltung der Partei gewonnen.

Der deutschen Arbeiterinnenbewegung gebührt der Ruhm, sich zuerst und mit aller Entschiedenheit der Sozialdemokratie angeschlossen zu haben. Daß es in so unzweideutiger Weise geschah, war nicht zum wenigsten den polizeilichen Verfolgungen und Vereinsauflösungen zu verdanken, die, wie wir gesehen haben, die ersten, zunächst rein wirtschaftlichen Bestrebungen der Arbeiterinnen gewaltsam zu unterdrücken suchten. Die Frauen sahen sich gradezu gezwungen, da sie keine Vereine mehr hatten und selbst öffentliche Frauenversammlungen verboten wurden, an der allgemeinen Arbeiterbewegung teil zu nehmen. Sie fanden hier ihre natürlichen Bundesgenossen. Schon 1869, auf dem Arbeiterkongreß in Eisenach, kam es zu einer längeren Erörterung der Frauenarbeit, und die damals noch allgemein herrschende Feindschaft der Männer gegen die weiblichen Konkurrenten äußerte sich in einem Antrag, der die Abschaffung der Frauenarbeit zum Programmpunkt der Partei machen wollte. Er wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, daß das Ziel, das er im Auge habe, nicht erreicht werden könne, und jede Unterdrückung der Frauenarbeit die auf den Erwerb angewiesenen Frauen nur scharenweise der Prostitution in die Arme treiben würde. Die gefährliche Konkurrenz der Frauen aber ließe sich beseitigen: durch ihre Organisation mit den Männern, durch die Erweckung des Klassenbewußtseins in ihnen und die Erhebung des Weibes zur gleichstehenden Genossin. Diesen Grundsätzen ist die Partei treu geblieben; ihre Befestigung aber und ihr Ausbau ist wesentlich der Teilnahme der Frauen an ihrer Thätigkeit und ihrer Entwicklung zu verdanken.

Die ersten Arbeiterinnenvereine, die noch in völliger Unkenntnis der Handhabung der Gesetze ihnen gegenüber sich ziemlich eng an die Partei anschlossen, entstanden Anfang der siebziger Jahre. Ihre Mitglieder waren zugleich die ersten Frauen Deutschlands, die sich 1874 an der Wahlbewegung durch unermüdliche, opferfreudige Agitation beteiligten. Die Behörden beantworteten ihr Vorgehen mit der Auflösung sämtlicher Vereine, die sozialdemokratische Partei, die ihre wachsende Stärke auch ihnen zu verdanken hatte, mit dem ersten ausführlichen Antrag zur Abänderung der Gewerbeordnung, den sie 1877 im Reichstag einbrachte, und der zur Hebung der Lage der Arbeiterinnen Beschränkung der Arbeitszeit, Schutz der Wöchnerinnen und Schwangeren, Verbot der Nachtarbeit, der Arbeit unter Tage, auf Hochbauten und an im Gange befindlichen Maschinen forderte.883 Die sozialdemokratischen Frauen erweiterten diese Vorschläge, indem sie die zuerst von ihnen allein aufrecht erhaltene Forderung der Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren erhoben. Die Reichstagsfraktion ihrer Partei machte sie zu der ihren und verlangte demgemäß 1884 die Hinzuziehung weiblicher Beamten zur Gewerbeaufsicht. Das Wahlrecht zu den Gewerbegerichten war ein ferneres Ziel der Arbeiterinnenbewegung. Als im Jahre 1890 die Regierung einen Gesetzentwurf zur Abänderung der Gewerbeordnung dem Reichstag vorlegte, stellte die sozialdemokratische Partei ihm einen anderen gegenüber, der für die Frauen das Wahlrecht zu den von ihr geplanten Arbeitskammern in Aussicht nahm. Nach der Ablehnung ihres Entwurfs beantragte sie noch in derselben Session, daß den Arbeiterinnen das aktive und das passive Wahlrecht zu den Gewerbegerichten zuerkannt werde.

Eines der bedeutsamsten Ereignisse aber, das geeignet war, den sozialistischen Charakter der deutschen Arbeiterinnenbewegung zu befestigen, war das Erscheinen von August Bebels Buch "Die Frau und der Sozialismus". An der Hand der Entwicklungsgeschichte und der Statistik wurde hier zum erstenmal der notwendige Zusammenhang der Frauenfrage mit der sozialen Frage dargestellt und bewiesen, daß erst die wirtschaftliche Befreiung der Frau ihre Emanzipation vollenden könne. Die Wirkung dieses Buchs ging bald über Deutschlands Grenzen weit hinaus und hat nicht nur die Frauenfrage in ein neues Licht gerückt, sondern allmählich die Ansichten über ihre Lösung von Grund aus umwandeln helfen.

Die durch alle diese Einflüsse immer mehr erstarkende Arbeiterinnenbewegung bedurfte nun auch einer Organisation, da sie an dem politischen Vereinsleben der Männer infolge der gesetzlichen Beschränkungen nicht teilnehmen konnte. So wurden 1891 allerorten sogenannte Agitationskommissionen gegründet, deren Aufgabe es war, die Agitation unter dem weiblichen Proletariat zu einer einheitlichen und planmäßigen zu gestalten. In der "Arbeiterin" erstand im selben Jahre der Bewegung ein Organ, das zuerst von Frau Emma Ihrer geleitet wurde und später unter dem Titel "Die Gleichheit" in die Hände von Frau Klara Zetkin überging. Der steigende Einfluß der Frauen drückte sich in den Beschlüssen des Erfurter Parteitags aus. In dem Programm, das er aufstellte, und das bis jetzt die Richtschnur der Partei geblieben ist, wurde die Frauenfrage eingehend behandelt. Neben die alten Forderungen für den Arbeiterinnenschutz traten die neuen der Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in öffentlich-und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen und die freie Meinungsäußerung und das Recht der Vereinigung und Versammlung einschränken oder unterdrücken, der rechtlichen Gleichstellung der landwirtschaftlichen Arbeiter und der Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern, der Abschaffung der Gesindeordnungen. Gleichsam ein Echo dieser Beschlüsse war es, wenn im selben Jahre seitens der Behörden eine wahre Razzia unter den neu entstandenen Arbeiterinnenvereinen abgehalten wurde; in Frankfurt und in Halle wurden sie zuerst aufgelöst. Das war jedoch nur ein Vorspiel zu dem, was noch kommen sollte. Die Arbeiterinnenbewegung, die ganz dazu angethan war, revolutionierende Ideen bis in den Schoß der Familie zu tragen, war den Behörden ein Dorn im Auge. Sie sahen, wie die Frauen mehr und mehr allen politischen Tagesfragen gegenüber Stellung nahmen, wie sie 1893 bei Gelegenheit der Neuwahlen, die unter dem Zeichen der Militärvorlage standen, eine fast fieberhafte Thätigkeit entfalteten. Jeder Arbeiterinnenverein erschien ihnen verdächtig, am verdächtigsten aber die Agitationskommissionen. Im Jahre 1895 wurden sie und sämtliche Vereine aufgelöst, ihre Leiterinnen unter Anklage gestellt und bestraft. Die Antwort auf diese neue Verfolgung war eine über ganz Deutschland sich erstreckende Agitation für die Reform des Vereins- und Versammlungsrechts, das für die Frauen, soweit sie sozialistischer Gesinnung verdächtig sind, nichts als ein großes Unrecht ist. Die politischen Vertreter der Partei waren auch jetzt die Vertreter der Arbeiterinnen, indem sie im Reichstag die volle Koalitionsfreiheit für die Frauen forderten.

Um die Arbeiterinnenbewegung nicht völlig dem Zufall zu überlassen, kam man nach der Vernichtung der Agitationskommissionen zu dem Ausweg, weibliche Vertrauenspersonen zu wählen, die nunmehr die Leitung und das systematische Vorgehen bei der Agitation in Händen haben. Es stehen ihnen eine Anzahl weiblicher Agitatoren, zumeist aus den Kreisen der Arbeiterinnen selbst zur Verfügung, die mit großer Ausdauer fast ständig auf Reisen sind, um bis in die fernsten und kleinsten Winkel des Reichs die Ideen des Sozialismus zu tragen. Der im Kampf ums Dasein abgehärtete Körper, der von einer oft wahrhaft apostolischen Begeisterung für ihre Sache erfüllte Geist hebt sie über alle Chikanen und Verfolgungen der Behörden, über alle Gehässigkeit und alle Verachtung der bürgerlichen Gesellschaft hinweg. Weniger als früher haben ihre Reden allgemeine politische Tagesfragen zum Inhalt. In der richtigen Erkenntnis, daß es gilt, alle Kräfte auf bestimmte Punkte zu konzentrieren, wenn etwas erreicht werden soll, haben die Parteitage zu Hannover 1899 und der zu Mainz 1900 der Frauenagitation den Weg vorgeschrieben. Die Arbeiterinnenbewegung hat sich dabei als nächste Aufgabe den Arbeiterinnenschutz zum Inhalt gegeben. Die in Hannover aufgestellten Forderungen sind im Hinblick hierauf die folgenden884:

1) Absolutes Verbot der Nachtarbeit für Frauen. 2) Verbot der Verwendung von Frauen bei allen Beschäftigungsarten, welche dem weiblichen Organismus besonders schädlich sind. 3) Einführung des gesetzlichen Achtstundentages für die Arbeiterinnen. 4) Freigabe des Sonnabendnachmittags für die Arbeiterinnen. 5) Ausdehnung der Schutzbestimmungen für Schwangere und Wöchnerinnen auf mindestens einen Monat vor und zwei Monate nach der Entbindung; Beseitigung der Ausnahmebewilligungen von diesen Bestimmungen auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses. 6) Ausdehnung der gesetzlichen Schutzbestimmungen auf die Hausindustrie. 7) Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren. 8) Sicherung völliger Koalitionsfreiheit für die Arbeiterinnen. 9) Aktives und passives Wahlrecht der Arbeiterinnen zu den Gewerbegerichten.

In der Frauenkonferenz, die im Anschluß an den Mainzer Parteitag stattfand, wurde diesen Beschlüssen noch der hinzugefügt, neben der mündlichen, auch eine schriftliche Agitation für den Arbeiterinnenschutz durch Flugblätter und Broschüren zu entfalten. In derselben Versammlung wurde das System der Vertrauenspersonen, an deren Spitze eine Zentralvertrauensperson mit dem Sitz in Berlin steht, durch Bestimmungen über die Art ihrer Thätigkeit noch einheitlicher ausgebaut und der wichtige Beschluß gefaßt, daß überall dort, wo die Vereinsgesetze dem nicht entgegenstehen, die weiblichen Vertrauenspersonen von den Organen der allgemeinen Bewegung zu allen Arbeiten und Sitzungen hinzuzuziehen sind.885

Fragen wir nach den Erfolgen der politischen Seite der deutschen Arbeiterinnenbewegung, so läßt sich eine zahlenmäßige Antwort, wie bei der Erörterung ihrer gewerkschaftlichen Seite nicht geben. Sie kann weder die ihren Ideen gewonnenen Frauen zählen, wie die bürgerliche Frauenbewegung die Mitglieder ihrer Vereine, noch wie die männlichen Genossen durch die bei der Reichstagwahl abgegebenen Stimmen. Der einzig richtige Maßstab, an dem sie gemessen werden können, ist die Gesetzgebung und die öffentliche Meinung. Dabei sei zunächst an folgende Thatsachen erinnert: das erste energische Auftreten der Arbeiterinnenbewegung war der Kampf gegen den Nähgarnzoll; die Regierungsvorlage wurde abgelehnt, und infolge der durch die Arbeiterinnen und ihre Presse aufgedeckten traurigen Zustände in der Konfektion, jene amtliche Enquete veranstaltet, die zur Verschärfung der Truckgesetze führte. Wenige Jahre später leiteten Berliner Sozialdemokratinnen die erste Kellnerinnenbewegung. Das allgemeine Entsetzen über das was sie zu Tage förderte, führte zu der sich durch Jahre hinziehenden Untersuchung der Lage der Gastwirtsgehilfen durch die Kommission für Arbeiterstatistik, und zu den jetzt zur Beratung stehenden Vorschlägen für eine Schutzgesetzgebung. Der große Konfektionsarbeiterstreik 1896, der die bürgerliche Gesellschaft zwang, in Tiefen des Elends einen Blick zu thun, über die sie bisher achtlos fortgeschritten war, nötigte abermals zu eingehenden Untersuchungen und zu dem ersten Versuch gesetzlicher Regelung der Hausindustrie. Aber mehr noch: da die Arbeiterinnenbewegung Deutschlands durchaus identisch ist mit der Arbeiterbewegung und ihr Einfluß auf die Haltung der sozialdemokratischen Partei unverkennbar ist, so sind die Fortschritte gesetzlichen Arbeiterschutzes, so gering sie auch sein mögen, mit ein Erfolg ihrer agitatorischen Thätigkeit. Die Anträge, die die Fraktion 1877 nach dieser Richtung stellte und die mit überwältigender Majorität abgelehnt wurden, erschienen 13 Jahre später zum großen Teil in der Regierungsvorlage wieder, die zur Annahme gelangte. Wenn Fürst Bismarck gesagt hat, daß wir ohne die Sozialdemokratie auch das bißchen Sozialreform nicht hätten, was wir besitzen, so können wir hinzufügen, daß wir einen Teil von ihr ohne die Mitarbeit der Frauen auch nicht haben würden.

Diese Erfolge aber schrumpfen bedenklich zusammen, wenn wir sie der Lage der Arbeiterinnen gegenüberstellen: sie erscheinen nicht viel anders wie ein schwaches Kerzenlicht in der Dachkammer eines ungeheuren dunklen Schlosses. Und vergegenwärtigen wir uns weiter, welch eine Macht die Millionen proletarischer Arbeiterinnen ausüben könnten, wie sie im stande wären, in die Nacht ihrer Existenz das helle Licht des Tages zu tragen, wenn sie alle einig unter einem Banner zusammen stünden,—so erkennen wir, daß wir überhaupt erst am Anfang der Bewegung stehen, und es drängt sich uns die Frage auf, welche Mittel sie zu ergreifen hat, um vorwärts zu kommen. Es sind sowohl solche negativer, als positiver Art. Betrachten wir zunächst die negativen.

Es bedeutet in jeder Beziehung eine Selbstaufgabe, wenn die Arbeiterinnenbewegung den Charakter der Frauenbewegung im bürgerlichen Sinne annimmt. Soweit sie eine selbständige Existenz neben der Arbeiterbewegung besitzt, ist es keine, aus der Entwicklung der Frauenarbeit sich ergebende Notwendigkeit, wie in der bürgerlichen Welt, sondern nur ein Notbehelf, zu dem sie vielfach durch die rechtliche Stellung, besonders der deutschen Frau, gezwungen wird. Wo ein direkter Zwang nicht vorliegt, ist jede Nur-Frauenorganisation in der Arbeiterinnenbewegung vom Uebel. Dahin gehören z.B. die vielen in Deutschland und Oesterreich entstandenen Arbeiterinnen-Bildungsvereine, dahin gehören die selbständigen sozialistischen Frauenkongresse, wie sie in Belgien schon zweimal abgehalten wurden, dahin gehören vor allem die Frauengewerkschaften, wie sie neuerdings besonders von den radikalen französischen Frauenrechtlerinnen angestrebt werden. Eine sich ihrer Grundlagen und ihrer Ziele klar bewußte Arbeiterinnenbewegung hat diese Art der Organisierung nur da zu gestatten, wo es sich bei Gewerkschaften um ausschließliche Frauenberufe, oder bei Bildungsvereinen um solche Orte handelt, wo überhaupt gar kein anderer, den Arbeiterinnen zugänglicher Verein besteht. Grundsätzlich aber sollte sie sich ihnen gegenüber stets ablehnend verhalten, denn sie können am letzten Ende nur verwirrend wirken und jenen einseitigen Frauenstandpunkt groß ziehen, der das Solidaritätsgefühl zwischen Arbeiter und Arbeiterin, die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf des Proletariats, nicht aufkommen läßt. Die selbstverständliche Konsequenz dieses Standpunktes ist natürlich auch die Ablehnung jeder gemeinsamen Arbeit mit der bürgerlichen Frauenbewegung. Darunter verstehe ich den Eintritt in oder den Zusammenschluß mit bürgerlichen Frauenvereinen einerseits, oder die Zulassung bürgerlicher Frauenrechtler in Arbeiterinnenvereine andererseits. Wie reaktionär beides wirkt, dafür liefert England und Frankreich Beispiele genug: die zahlreichen, von Damen der bürgerlichen Gesellschaft geleiteten Arbeiterinnenklubs, Ferienkolonien und dergl. sind zweifellos eine der Ursachen für die politische Rückständigkeit der englischen Arbeiterinnen, ebenso wie die Einmischung der französischen Frauenrechtler in die Arbeiterinnenbewegung fast einer Zerstörung gleichkommt. Völlig abzulehnen ist daher auch die Thätigkeit bürgerlicher Frauen in Gewerkschaften, die man vielfach selbst in Arbeiterkreisen für unbedenklich hält. Sie wird fast immer in Bevormundung ausarten. Die deutsche Arbeiterinnenbewegung hat die Gemeinschaft mit der bürgerlichen Frauenbewegung stets am schroffsten abgelehnt. Aber weder deren Feindseligkeit gegenüber den sozialdemokratischen Arbeiterinnen, wie sie sich bei Gelegenheit der Gründung des Bundes deutscher Frauenvereine dokumentierte, noch ihre Gleichgültigkeit, die am drastischsten in dem Auflösungsjahr 1895 hervortrat, wo es niemandem einfiel die behauptete Solidarität mit den "ärmeren Schwestern" in der Form energischer Proteste einmal durch die That zu beweisen, bot die Veranlassung dazu, sondern vielmehr die klare Erkenntnis der völligen Differenz der beiden Bewegungen zu Grunde liegenden Weltanschauungen, die Verschiedenheit ihrer Ausgangspunkte, sowohl wie ihrer Ziele.886 Diese Differenz fand in einer auf dem Parteitag zu Gotha angenommenen Resolution ihren prägnanten Ausdruck, in der es unter anderem heißt887:

"Als Kämpferin im Klassenkampf bedarf die Proletarierin ebenso der rechtlichen und politischen Gleichstellung mit dem Manne, als die Klein- und Mittelbürgerin und die Frau der bürgerlichen Intelligenz. Als selbständige Arbeiterin bedarf sie ebenso der freien Verfügung über ihr Einkommen (Lohn) und ihre Person als die Frau der großen Bourgeoisie. Aber trotz aller Berührungspunkte in rechtlichen und politischen Reformforderungen hat die Proletarierin in den entscheidenden ökonomischen Interessen nichts Gemeinsames mit den Frauen der anderen Klassen. Die Emanzipation der proletarischen Frau kann deshalb nicht das Werk sein der Frauen aller Klassen, sondern ist allein das Werk des gesamten Proletariats ohne Unterschied des Geschlechts."

Kommen wir nun, im Anschluß hieran, zu den positiven Mitteln, deren sich die Arbeiterinnenbewegung bedienen muß, so ist eines der wichtigsten, die Ausbreitung ihrer propagandistischen Thätigkeit über alle Kreise weiblicher Lohnarbeiter. Solange eine Bewegung sich in der Entwicklung befindet, ist es eine ihrer Lebensbedingungen, sich zunächst in sich zu konsolidieren, sich über die eigenen Zwecke und Ziele klar zu werden, jede Berührung mit einem fremden Element unbedingt auszuschließen. Die sozialdemokratische Partei ist nicht anders verfahren und der Erfolg beweist, daß ein Zuviel nach dieser Richtung immer besser ist als ein Zuwenig. Es ist wie mit dem Menschen: Elternhaus und Schule entlassen ihn erst dann, wenn sein Charakter und seine Bildung soweit gefestigt erscheint, daß man glaubt, ihn ruhig allein in die Welt hinaus gehen lassen zu können, ohne fürchten zu müssen, daß sie ihn zu Grunde richtet. Auch die Arbeiterinnenbewegung hat die Kinderschuhe ausgetreten, sie kann ihr Wesen nicht mehr verändern, wohl aber vermag sie es anderen aufzuprägen; sie steht fest auf eigenen Füßen, sie bedarf keiner Hilfe Außenstehender, um vorwärts zu kommen. Aus diesem Gefühl ihrer Kraft heraus sollte sie nun aber auch ihren Einfluß überall, wo die Wege dazu offen stehen, zur Geltung zu bringen suchen. Auch in der bürgerlichen Frauenbewegung; nicht weil die Arbeiterinnen etwa ihrer Hilfe bedürften, sondern weil sie einen Grad der Entwicklung erreicht hat, von dem aus sie ihnen schaden kann. Sie hat Macht genug, große Massen von Proletarierinnen in ihr Lager zu ziehen, sie hat Bedeutung genug, sich im öffentlichen Leben Einfluß zu verschaffen. Es ist eine Unterlassungssünde, die sich schon gerächt hat, und ein Mangel an Selbstvertrauen, wenn die Arbeiterinnenbewegung irgend eine Gelegenheit vorübergehen läßt, wo sie dem Sozialismus einen Fuß breit Erde gewinnen kann, wenn sie für sie nicht Propaganda macht für die Vereinigung auch derjenigen Proletarierinnen, die noch, wie die geistigen Lohnarbeiterinnen fast alle, im Banne bürgerlicher Anschauungsweise stehen, wenn sie die Macht, die sie besitzt, nicht ausübt. Diese Beeinflussung der Glieder der bürgerlichen Frauenbewegung steht durchaus nicht im Widerspruch mit der Ablehnung der Arbeit mit ihr, denn es handelt sich dabei nicht um ein Unterordnen und Einreihen. Ein Beispiel illustriere das Gesagte: Der große liberale Frauenverband Englands, der schroffste Gegner jedes gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes, macht seit kurzem eine merkwürdige Wandlung zu Gunsten des Arbeiterinnenschutzes durch. Und die Ursache? Die Agitation einer einzigen überzeugten Sozialdemokratin, Mrs. Amie Hicks, die in den Versammlungen des Verbandes Jahre hindurch ihre Ideen verteidigte. Kein Frauenkongreß, keine die Interessen der Arbeiterinnen berührende Versammlung sollte vorübergehen, ohne daß der sozialistische Standpunkt propagiert worden wäre.

Die deutsche Sozialdemokratie und mit ihr derjenige Teil von ihr, der die Frauen umfaßt, ist wie ein junger Riese, der sich seiner Kräfte nicht recht bewußt ist und die mächtigen Glieder noch nicht vollkommen zu beherrschen weiß. Er sollte unter die Menschen treten, aber nicht um sich dem Gewimmel kleiner Leute unter ihm zu beugen, wohl aber um alle diejenigen, die marsch- und kampffähig sind, in seine Gefolgschaft zu zwingen.

Aber der Bethätigungskreis der Arbeiterinnenbewegung müßte sich auch noch in anderer Richtung entwickeln: in der genossenschaftlichen nämlich. Sie müßte bei den Frauen das Interesse für die Konsumgenossenschaften zu erwecken suchen, denn jede Verbesserung ihrer Lage bedeutet einen Schritt näher zur gewerkschaftlichen Organisation und zur politischen Aufklärung. Und ebenso wie billigere und bessere Nahrungsmittel bedeuten auch billigere und bessere Wohnungen, wie die Baugenossenschaften sie bieten, eine wesentliche Hebung ihrer Lage. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist dabei der erzieherische Einfluß der Genossenschaften: sie fördern die Solidarität und das Klassenbewußtsein, weil sie sich selbstbewußt dem kapitalistischen Unternehmertum gegenüberstellen. Sie lehren den Mitgliedern nicht nur Geschäftskenntnisse, sie machen sie auch fähig zur Leitung geschäftlicher Unternehmungen,—eine Erziehung, die sich in der Zukunft als außerordentlich wichtig erweisen dürfte. Neben die sehr vernachlässigte Propaganda für die bestehenden, sollte jedoch auch noch die für eine neue Art Genossenschaft treten, deren Vorteile gerade den Frauen zu Gute kommen.

Bei der Betrachtung der Lage der verheirateten Arbeiterinnen, wie bei der Erörterung der Organisationsschwierigkeiten im Hinblick auf die Frauen haben wir gesehen, daß die doppelte Arbeitslast,—die Hausarbeit neben der Erwerbsarbeit,—sie besonders schädigt und ihren Fortschritt hemmt. Es müßten daher Mittel und Wege gefunden werden, um sie von der Hauswirtschaft möglichst zu befreien. In der genossenschaftlichen Hauswirtschaft, wie ich sie bereits als eines der Mittel schilderte, um die Erwerbsarbeit der bürgerlichen Frauen zu ermöglichen, glaube ich es auch für die Proletarierinnen gefunden zu haben.888 Die Grundidee, die Frauen zu entlasten, die Kosten für die Hauswirtschaft durch den Ersatz der verschwenderischen Kleinbetriebe durch Großbetriebe zu verringern, die Lebenshaltung durch bessere, weil verständiger zubereitete Nahrung zu erhöhen, ist bereits in weite Kreise gedrungen und hat verschiedene Projekte hervorgerufen. In Amerika wird sie zum Teil in der von mir vertretenen Weise der Verwirklichung entgegengeführt889, zum Teil versucht man, die Frauen dadurch zu entlasten, daß möglichst alle Speisen außer dem Hause vorbereitet und geliefert werden.890 In England wieder ist der Versuch gemacht worden, genossenschaftliche Verteilungsküchen zu gründen, die die fertigen Mahlzeiten ins Haus liefern, und in Frankreich entstehen Arbeitergenossenschaften, die Restaurants ins Leben rufen, aus denen das Essen auch nach Hause geholt werden kann. Jedenfalls liegt es im notwendigen Gang der Entwicklung, wenn an die Stelle des innerlich schon überwundenen Einzelhaushalts der genossenschaftliche Haushalt tritt, und es gehört um so mehr zur Aufgabe der sozialistischen Arbeiterinnenbewegung, morsche Gemäuer vollends umzustoßen, wenn Frauen in Gefahr kommen, darin zu Grunde zu gehen.891

Die weitaus wichtigste Funktion aber der Arbeiterinnenbewegung, ohne die alle anderen bedeutungslos werden, ist aber die, eine immer festere Verbindung mit der sozialdemokratischen Partei zu suchen, die Proletarierinnen politisch aufzuklären und ihr zuzuführen. Die Resolution des Gothaer Parteitags sagte ganz richtig:

"Durch ihre Erwerbsarbeit wird die proletarische Frau dem Manne ihrer Klasse wirtschaftlich gleichgestellt. Aber diese Gleichstellung bedeutet, daß sie, wie der Proletarier, nur härter als er, vom Kapitalisten ausgebeutet wird. Der Emanzipationskampf der Proletarierinnen ist deshalb nicht ein Kampf gegen die Männer der eigenen Klasse, sondern ein Kampf im Verein mit den Männern ihrer Klasse gegen die Kapitalistenklasse. Das nächste Ziel dieses Kampfes ist die Errichtung von Schranken gegen die kapitalistische Ausbeutung. Sein Endziel ist die politische Herrschaft des Proletariats zum Zwecke der Beseitigung der Klassenherrschaft und der Herbeiführung der sozialistischen Gesellschaft."

Aber es sind nicht nur die Frauen, denen diese Wahrheit noch nicht in Fleisch und Blut übergegangen ist, auch die Männer stehen ihr zum Teil gleichgültig gegenüber. Mag die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts in der gewerkschaftlichen wie in der politischen Bewegung noch so allgemein und offiziell anerkannt sein, mögen die Parteiprogramme aller Länder sich noch so feierlich zu ihr bekennen, in sehr vielen Sozialdemokraten steckt in Bezug auf die Frauenfrage noch der alte reaktionäre Philister. In einer Variation des Napoleonischen Ausspruchs heißt es bei ihnen: Tout pour la femme, mais rien avec elle,—wir wollen der Frau alle Rechte erkämpfen, aber wir wollen nicht, daß sie mit uns kämpft. Die Zunahme der weiblichen Arbeiter hat diesen Standpunkt in den Gewerkschaften zwar stark erschüttert, denn die Organisierung der Frauen wird mehr und mehr zu einer Lebensbedingung für sie: die unorganisierten Arbeiterinnen vermögen den Kampf um bessere Arbeitsbedingungen zu einem aussichtslosen zu machen. In der politischen Bewegung aber liegt kein unmittelbarer Zwang vor, in der Frau die gleichberechtigte Genossin anzuerkennen, weil ihre Stimme in der Wagschale der Parteien kein Gewicht besitzt. Je mehr aber die Bewegung zu Gunsten der Bürgerrechte der Frau an Boden gewinnt,—und sie hat in Amerika, in Australien und in England bereits große Siege zu verzeichnen—desto dringender wird die Aufgabe, das weibliche Geschlecht politisch aufzuklären und zu erziehen, denn es können einmal die Stimmen der Frauen sein, die auf Jahrzehnte hinaus alle Errungenschaften eines jahrhundertlangen Kampfes vernichten und den Fortschritt hemmen, wie das Eis im Winter die Wellen des Stromes. Aber noch ein anderes kommt hinzu: das Weib ist die Mutter derer, in deren Händen die künftigen Geschicke der Menschheit ruhen. Sie formt zuerst die Seelen der Kinder, und was sie ihnen aufprägte, ist fast unzerstörbar. Gewinnt der Sozialismus die Frauen, so gewinnt er die Kinder und mit ihnen die Zukunft. Die Arbeiterinnenbewegung zu fördern, sie immer enger an sich zu schließen, die Gleichberechtigung, die auf dem Papiere steht, überall in die That zu übersetzen, ist daher nichts, was von den Sozialisten gefordert wird, wie man etwa einst von den Rittern den Frauendienst forderte, es gehört vielmehr zu den Verpflichtungen der modernen Ritter der Arbeit im Interesse ihrer selbst und ihrer Sache. Am weitesten wird die Arbeiterinnenbewegung gekommen sein, wenn Gesetz und Vorurteil ihr vollkommenes Aufgehen in der Arbeiterbewegung gestatten.


8. Die bürgerliche Frauenbewegung in ihrer Stellung zur Arbeiterinnenfrage.

Während die Arbeiterinnenbewegung stets von einem klaren einheitlichen Klassengefühl getragen und bestimmt war, ist das Verhalten der bürgerlichen Frauenbewegung gegenüber der Arbeiterinnenfrage ein unklares und zwiespältiges. In der Vergangenheit überwiegt das philanthropische Moment jedes andere, und der kindliche Glaube beherrscht die Frauen, daß Wohlthätigkeit, Armenpflege und allseitiger guter Wille die Mittel sind, das soziale Elend aus der Welt zu schaffen. Dieser durch Religion und Sitte in den Frauen groß gezogene Gefühlsstandpunkt und seine Bethätigung haben, so schön sie vielfach erscheinen mögen, die traurigsten Folgen gehabt: sie haben sowohl auf seiten der Wohlthäter, wie auf der ihrer Schützlinge die Empfindung für Gerechtigkeit abgestumpft, indem sie die Wohlthat an ihre Stelle setzten, und diese beiden Begriffe so sehr verwirrt, daß Wohlthätigkeitsbestrebungen und Frauenbewegung noch heute vielfach für identisch gehalten werden. Sie haben das Verständnis dafür unterdrückt, daß jeder arbeitende Mensch ein Recht auf eine gesicherte Existenz hat und es zu der schreienden Ungerechtigkeit noch die Kränkung fügen heißt, wenn man ihn, in welcher Form immer, mit Almosen abspeisen will. Sie haben die Entwicklung zu tieferer Erkenntnis der sozialen Probleme vielfach aufgehalten und nur die eine fruchtbringende Folge gezeitigt, daß den Frauen der Bourgeoisie Not und Elend nicht immer abstrakte Begriffe blieben.

In hervorragender Weise beteiligten sich insbesondere englische Frauen an der Armenpflege. Und ihrer unermüdlichen Agitation ist ihre Reorganisation und die große Rolle, die die Frauen in ihr spielen, zu verdanken; aber sie schufen zugleich eine Schule für soziale Arbeit. Den meisten Bestrebungen, die mit diesem Namen bezeichnet werden können, klebt allerdings bis heute die Erinnerung an ihre Herkunft an: es sind immer noch Wohlthaten, die von selten der Begüterten den Armen freiwillig gespendet werden. Hierher gehören z.B. die Speisehäuser und Kinderhorte und die zahlreichen, von Frauen der Bourgeoisie gegründeten und geleiteten Arbeiterinnen-Klubs. Sie bieten den Alleinstehenden ein Heim, Unterhaltung und Belehrung und sind zweifellos von größtem Nutzen für sie, aber ebenso zweifellos ist es, daß sie ein gewisses Abhängigkeits- und Unterthänigkeitsgefühl befestigen oder großziehen, das das Klassenbewußtsein der Arbeiterin unterdrückt und ihren Befreiungskampf aufhält. In viel höherem Maße gilt das noch für die vielen in allen Kulturländern bestehenden, meist von kirchlichen Kreisen gegründeten und erhaltenen Mädchen- und Arbeiterinnenheime, die für wenig Geld Wohnung und Nahrung bieten, die geistige und physische Freiheit der Bewohner aber in jeder Weise beschränken. Nur wenige unabhängige Heime, so z.B. eins in Berlin, das mehr den englischen Klubs nachgeahmt ist und die Selbständigkeit der Arbeiterin möglichst zu wahren sucht, bilden eine Ausnahme von dieser Regel. Die Settlements, jene Niederlassungen bürgerlicher Männer und Frauen inmitten der Arbeiterviertel, wie sie Amerika und England in beträchtlicher Zahl aufweist, stehen schon eine Stufe höher, weil diejenigen, die ihr Geld, ihre Zeit und ihre Kraft den Proletariern zur Verfügung stellen, auch mit ihnen leben, wodurch die Stellung des Wohlthäters gegenüber dem Beschenkten vielfach ganz verwischt wird. Was hier geboten wird, erniedrigt den Empfänger nicht: es ist Teilnahme, Rat, Bildung. Die zahlreichen Vereine zum Schutz junger Mädchen, die Stellenvermittlungen und Rechtsbeistände gehören hierher. Auch jener erste deutsche Arbeiterinnenverein, den Luise Otto-Peters in Berlin 1869 gründete892, lediglich zu dem Zweck, die Arbeiterinnen durch unterhaltende und belehrende Vorträge auf eine höhere geistige Stufe zu heben, und die versuchte Einführung des unentgeltlichen Rechtsschutzes für Arbeiterinnen durch den Allgemeinen deutschen Frauenverein in den achtziger Jahren893 können in das Gebiet sozialer Hilfsthätigkeit,—wie man die Erweiterung oder Wohlthätigkeit mit Recht benennt,—gerechnet werden.894 In dieselbe Kategorie gehört die Universitäts-Ausdehnungs-Bewegung, die in England ihren Ausgang nahm und sich in Amerika, Frankreich, Oesterreich, Deutschland, Dänemark, Finland mit mehr oder weniger Erfolg ausbreitete, gehören die dänischen Volkshochschulen, die der vernachlässigten Landbevölkerung Bildung zutragen, gehört die aufopfernde Thätigkeit der russischen Lehrerinnen, die die Fackel der Aufklärung in das Dunkel geistigen und physischen Elends tragen. Aber auch hier lauert die Schlange unter den Rosen: wie die Almosen materieller Natur niemals die Armut selbst überwinden konnten, sondern nur einzelne ihrer Symptome, so sind auch die geistigen Almosen—eben nur Almosen! Das Gebotene ist Stückwerk und muß Stückwerk bleiben; es vermittelt einzelne Kenntnisse, aber die Vorbildung fehlt, um sie untereinander in Harmonie zu bringen, zu verarbeiten und befriedigende Resultate zu erzielen. Vor allem aber erreicht es immer nur die besser Gestellten, denn es vermag den Aermsten und Ausgebeutetsten,—dazu gehören, wie wir wissen, die Masse der Arbeiterinnen,—nicht die Zeit und die physischen und geistigen Voraussetzungen zu schaffen, die zum Empfang solcher Gaben nötig sind. Der Bankerotterklärung,—d.h. dem Eingeständnis der Unfähigkeit, die Masse der Proletarier in nennenswerter Weise aus materieller und geistiger Not zu befreien,—der materiellen Wohlthätigkeit wird daher die der ideellen folgen müssen.

Mit all diesen Bestrebungen, die im einzelnen und in all ihren zahlreichen Variationen darzustellen, nicht Aufgabe dieser Untersuchung sein kann, weil sie nichts mit der Frauenfrage zu thun haben und nur insofern für uns von Interesse sind, als sie die Stellung der bürgerlichen Frauen gegenüber der Arbeiterinnenfrage kennzeichnen, ist aber auch die selbständige aktive Teilnahme dieser Frauen an dem Los ihrer "ärmeren Schwestern",—wie sie mit so viel sentimentalem Pathos zu sagen pflegen,—fast erschöpft. Sobald das Gebiet der Wohlthätigkeit im weiteren Sinn verlassen und das des Rechts betreten wurde, lehnten sich die Frauen der Bourgeoisie teils an eine der politischen Parteien und deren Anschauungsweisen an, teils übertrugen sie, rein mechanisch, in naiver Unkenntnis der thatsächlichen Verhältnisse, die Theorien der bürgerlichen Frauenbewegung auf die Arbeiterinnenfrage.

So stand die englische Frauenbewegung unter dem tiefgreifenden Einfluß jenes Liberalismus, von dem wir auf dem Kontinent nur immer eine schwache Kopie gesehen haben, dessen die öffentliche Meinung beherrschende Stellung aber um so stärker auf die Frauen wirkte, als ihre Interessen schon seit langem im wesentlichen politische waren. Sein Einfluß bestimmte auch ihre Stellung gegenüber der Arbeiterinnenfrage. Die Prinzipien der individuellen Freiheit verbunden mit dem frauenrechtlerischen Losungswort von der Gleichheit der Geschlechter beherrschten sie nach dieser Richtung vollkommen: infolgedessen kämpften sie mit einer Heftigkeit, die jetzt erst nachzulassen beginnt, gegen jede gesetzliche Beschränkung der Frauenarbeit. Was für die bürgerlichen Frauen vollste Berechtigung hatte, die den Arbeitsplatz neben dem Mann sich erst erringen mußten, das sollte auch für die Proletarierinnen gelten, die längst schon Seite an Seite mit den männlichen Arbeitsgenossen sich körperlich und geistig zu Grunde richteten. Die liberalen Frauen gingen dabei von der Ansicht aus, daß jede gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit, die nur auf das weibliche Geschlecht allein Anwendung findet, jeder Ausschluß der Frauen aus bestimmten Arbeitszweigen die Arbeitsmöglichkeit für sie beschränkt und sie den Männern gegenüber benachteiligt. In naivem Unverständnis für die thatsächlichen Verhältnisse, befangen durch abstrakte Theorien, zogen sie im Namen der persönlichen Freiheit die Ausbeutung der Arbeiterin dem gesetzlichen Schutze vor. Ihre Ansichten gewannen um so größere Bedeutung, seit sie offiziell durch die Women's Liberal Federation vertreten wurden, die mit der liberalen Partei Hand in Hand arbeitet, und über 100000 Mitglieder zählt. Im Jahre 1893 erhob die Generalversammlung des Verbandes den Widerstand gegen den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz und die Forderung eines völlig gleichen Schutzes für Männer und Frauen zum Beschluß,—ein Beweis, wie die Idee der rein mechanischen Gleichstellung der Geschlechter die Köpfe verwirrt hatte. Als die Regierung dann 1895 dem Parlament Abänderungen des Fabrikgesetzes und Zusätze dazu vorlegte, die eine Erweiterung des Arbeiterinnenschutzes zum Ziele hatten, entfaltete der Verband eine fieberhafte Agitation dagegen, die selbst davor nicht zurückscheute, die Ausdehnung der Schutzzeit für Schwangere und Wöchnerinnen zu bekämpfen, und nicht nur gegen den gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen im besonderen, sondern gegen den Arbeiterschutz im allgemeinen Stellung nahm.895 Die Gegner der Arbeiterschutzgesetzgebung fanden in diesem Vorgehen einen starken Rückhalt, und es gelang den vereinten Kräften der Frauen, die für Freiheit und Gleichheit einzutreten meinten, und der Männer, die rein egoistische Unternehmerinteressen vertraten, eine Anzahl wichtiger Bestimmungen zwar nicht zu Fall zu bringen, wohl aber bedeutend abzuschwächen. Indessen ist nach und nach ein leiser Umschwung in den Ansichten des Verbandes eingetreten, der dadurch zum Ausdruck kam, daß er in seiner Generalversammlung im Jahre 1899 zwar abermals gegen jeden besonderen Arbeiterinnenschutz sich aussprach, aber nur mit einer schwachen Majorität von 33 Stimmen. Seitdem verficht die Zeitschrift English Women's Review mit verdoppeltem Eifer den alten frauenrechtlerischen Standpunkt und sucht ihn wesentlich dadurch zu stützen, daß sie alle diejenigen Fälle ihren Lesern vorführt, aus denen hervorgeht, daß der gesetzliche Arbeiterinnenschutz auf die Erwerbsverhältnisse nachteilig gewirkt hat. Daß solche Fälle in Zeiten des Uebergangs zahlreich sind, daß es Arbeiterinnen infolge der Beschränkung der Arbeitszeit, des Verbots der Nachtarbeit oder gar des Ausschlusses aus bestimmten gesundheitsschädlichen Berufen schwer fällt, neue Stellungen sich zu verschaffen, ist zweifellos. Und es ist eine aus der ganzen Erziehung, vor allem aber aus der intensiven Beschäftigung mit der Wohlthätigkeit erklärliche Eigenschaft der Frauen, über der Härte des Einzelfalls den Vorteil für das Ganze vollständig zu übersehen. Sie sind gewohnt, den Kindern, den Kranken, den Arbeitsunfähigen, kurz den Schwachen helfend und schützend zur Seite zu stehen und sie schrecken, ganz vom Gefühlsstandpunkt beherrscht, vor dem grausamen aber leider unvermeidlichen Weg zurück, um der Gesamtheit willen das Schicksal Einzelner zu gefährden. So verwirft ein sehr großer Teil frei denkender Engländerinnen unter dem tönenden Kampfruf "Free Labour Defense" den Arbeiterinnenschutz, weil die arme Witwe nicht mehr ins Endlose arbeiten kann, und es ihren Kindern daher an Brot mangelt, weil das Fabrikmädchen aus der Bleifabrik keine Arbeit mehr findet und der Schande in die Arme fällt. Um so erstaunlicher war es, daß der liberale Frauenverband sich prinzipiell für einen gesetzlichen Schutz der Heimarbeit erklärte. Begreiflich wird das nur, wenn man sich klar macht, daß es sich dabei nicht um den Ausdruck erweiterter Erkenntnis, sondern im wesentlichen um einen Akt der Selbstverteidigung und des persönlichen Interesses handelt. Nicht der Schutz der Arbeiterin vor Ausbeutung steht im Vordergrunde, sondern der Schutz der Konsumenten vor gesundheitlichen Gefahren. Wir haben gesehen, wie groß diese thatsächlich sind, und sowohl in England wie in Amerika wird der Kampf gegen die Hausindustrie, von bürgerlichen Kreisen ausgehend, von diesem Gesichtspunkt aus geführt.

Die Ideen des Rechts auf Arbeit, der Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die Erwerbsmöglichkeiten sind es auch, die die Haltung der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung gegenüber der Arbeiterinnenfrage beeinflussen. Im Jahre 1867 richtete der Allgemeine deutsche Frauenverein an den Kongreß der volkswirtschaftlichen Vereine, der in Hamburg tagte, eine Eingabe, in der verlangt wurde, daß darauf hingewirkt werden möge, "die weibliche Arbeitskraft von der Verkümmerung, in der sie sich gegenwärtig befindet, zu retten und zu einem nutzenbringenden Faktor im Staatshaushalt heranzuziehen", und an den Arbeitertag in Gera, der im selben Jahre zusammentrat, wurde gleichfalls eine Zuschrift gesandt, die eine Unterstützung der Frauenarbeit forderte.896 Der Gedanke des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes mußte in jener Zeit den Frauen um so ferner liegen, als thatsächlich überall der Eintritt der Arbeiterinnen in die Industrie durch die Arbeiter mit allen Mitteln bekämpft wurde. Was damals aber begreiflich war, erscheint nach Jahrzehnten, während deren alle Schranken vor der vordringenden weiblichen Arbeiterschaft fielen, nur als ein Ausfluß blinder Prinzipienreiterei und mangelhafter Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse. So allein ist es zu erklären, daß die französische Frauenbewegung durch den zweiten internationalen Kongreß im Jahre 1900,—der seiner ganzen Zusammensetzung nach weit mehr ein nationaler war,—mit großem Nachdruck gegen jeden besonderen Arbeiterinnenschutz Stellung nahm. Immerhin bedeutet die Art wie es geschah einen Fortschritt.

In den letzten dreißig Jahren des 19. Jahrhunderts war jene große Bewegung siegreich durch die Welt gezogen, an deren Spitze Marx, Engels und Lassalle standen. Der Sozialismus, wütend bekämpft von der bürgerlichen Gesellschaft, drang trotzdem, wie die Luft, die wir atmen, durch geschlossene und verbarrikadierte Thüren und Fenster hinein. In vielen seiner Züge war er geradezu prädestiniert, die Frauen zu gewinnen; wie einst das Christentum zahllose Jüngerinnen an sich zog, weil es an das Gefühl appellierte, weil es den "Mühseligen und Beladenen" zu helfen versprach, so ist es die Gefühlsseite des Sozialismus, die heute so stark auf die Frauen wirkt, oft ohne daß sie es wissen und meist ohne daß sie es eingestehen wollen. Wo es sich um bürgerliche Frauen handelt, hört ihr Verständnis und ihre Zustimmung meist da auf, wo der Sozialismus als Wissenschaft der Wurzel des gesellschaftlichen Uebels kritisch zu Leibe geht, sie haben weder den Mut noch die logische Konsequenz, den Weg bis zu Ende zu verfolgen. Aber ihre Gefühlswelt ist durch ihn befangen; kürzere Arbeitszeit, höherer Lohn, Schutz den Frauen und Kindern—das sind Ideen, die ihnen, denen die Armut in jeder Gestalt so leicht zu Herzen geht, sympathisch sein müssen. Auch die Form der Beschlüsse des französischen Kongresses von 1900 ist auf den wachsenden Einfluß des französischen Sozialismus zurückzuführen. Sie lehnen zwar den gesetzlichen Schutz für weibliche Arbeiter ab,—eine Reminiszenz an die Frauenrechtelei,—aber sie verlangen ihn in ausgedehntem Maße für beide Geschlechter, indem sie die grundlegende Forderung der organisierten Arbeiterschaft,—den Achtstundentag,—an die Spitze stellen.897

Am interessantesten und nachhaltigsten jedoch dokumentiert sich der Einfluß der Arbeiterbewegung auf die Haltung der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung gegenüber der Arbeiterinnenfrage. daß es ihr möglich war, mit bestimmten ihrer Ideen in ihr Fuß zu fassen, ist die natürliche Folge der völligen Vernachlässigung der Frauenfrage durch die bürgerlichen Parteien Deutschlands. Indem der englische Liberalismus die Forderungen der Frauen nicht nur ernst nahm, sondern auch vielfach acceptierte, und er ebenso wie die konservative Partei den Drang der Frauen zu politischer Thätigkeit geschickt für sich ausnutzte, sie gewissermaßen vor ihren Wagen spannten, zeigten sie eine kluge Voraussicht, die den Deutschen ganz abging: die Frauen hatten einen Rückhalt, eine Stütze an ihnen, während die deutschen Frauen bis vor kurzem von allen bürgerlichen Parteien gleichmäßig geächtet waren.

Das Eindringen sozialer Ideen in die deutsche bürgerliche Frauenbewegung vollzog sich natürlich außerordentlich langsam und setzte äußerlich bemerkbar erst dann ein, als der Bannfluch, der mit dem Sozialistengesetz den Sozialismus und seine Vertreter in den Augen der bürgerlichen Welt getroffen hatte, von ihm genommen war. Noch 1872 erklärte Fräulein Auguste Schmidt, die eigentliche Führerin des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, der damals fast allein die Frauenbewegung repräsentierte, die Bildung für den eigentlichen Kern- und Schwerpunkt der Frauenfrage.898 Wenige Jahre später, angesichts des Sozialistengesetzes, hielt sie sich für verpflichtet, die deutsche Frauenbewegung gegen jeden Verdacht revolutionärer Bestrebungen öffentlich zu verwahren.899 Erst 1881, zum ersten Male wieder seit der Gründung des längst eingegangenen Arbeiterinnenvereins im Jahre 1869 durch Luise Otto, beschäftigte sich die Generalversammlung des Vereins, infolge eines Referats von Fräulein Marianne Menzzer, mit der traurigen Lage der Arbeiterinnen. Ihre Forderung: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", die in England und Frankreich längst aufgestellt worden war und durchaus frauenrechtlerischen Ursprungs ist, fand lebhaften Widerhall.900 Als dann zwei Jahre später dieselbe Frage zur Beratung stand, zeigte sich die ganze Einsichtslosigkeit der Versammlung darin, daß sie in erster Linie vorschlug, die Lage der Arbeiterinnen durch die moralische Beeinflussung der Fabrikanten und dadurch zu unterstützen, daß die Frauen sich verpflichten sollten, nur in solchen Geschäften zu kaufen, deren Arbeiterinnen guten Lohn erhalten. Ein Fortschritt jedoch trat damals schon hervor: einige wenige Frauen, unter Leitung von Frau Guillaume-Schack, befürworteten statt dessen die Gründung von Arbeiterinnen- und Gewerkvereinen,901 Frau Guillaume-Schack war die erste ausgesprochene Sozialistin in der bürgerlichen Frauenbewegung. Als sie mit ihren Ansichten nicht durchdringen konnte und der bürgerlichen Frauenbewegung den Rücken wandte, schien es, als ob damit das Interesse an der Arbeiterinnenfrage wieder versiegt sei. Im Stillen aber wirkte es fort, besonders in den zahlreichen, neu entstehenden Vereinen, unter denen der Verein "Frauenwohl" in Berlin sich nach und nach unter Leitung von Frau Minna Cauer und unter dem Einfluß von Frau Jeanette Schwerin zu dem radikalsten entwickelte. Von ihr ging die Agitation für Anstellung weiblicher Gewerbeinspektoren aus, sie versuchte mit aller Energie die Frauenbewegung aus der Bahn der Wohlthätigkeit in die sozialer Hilfsarbeit hineinzulenken. Dieser ganzen Strömung entstand im Jahre 1894 ein Organ in der durch mich und Frau Minna Cauer gegründeten "Frauenbewegung".

Wie sehr es aber noch Eclaireur-Dienste waren, die hier geleistet wurden, wie tief die Angst vor dem Sozialismus der bürgerlichen Frauenbewegung noch in allen Gliedern lag, so daß selbst die ruhige Vernunft dadurch unterdrückt wurde, das beweist die in demselben Jahr erfolgte Gründung des Bundes deutscher Frauenvereine.902 Seine Entstehung verdankte er der Anregung einiger Frauen, die gelegentlich des internationalen Frauenkongresses in Chicago 1893 den amerikanischen nationalen Frauenbund kennen gelernt hatten. Sein Zweck war von vornherein kein propagandistischer, sondern ein vereinigender, der die Frauenvereine aller Richtungen zusammenfassen und "den Einfluß aller Frauen solchen allgemeinen Arbeitsgebieten" zuwenden wollte, "zu denen alle von Herzen ihre Zustimmung geben können".903 Von, diesem Bündnis nun, das gar keiner bestimmten Richtung zu dienen vorgab, wurden, nach dem Ausspruch der Vorsitzenden der Gründungsversammlung, Fräulein Auguste Schmidt, "die sozialistischen Arbeiterinnenvereine selbstverständlich" ausgeschlossen, und in diesem Sinne stimmte die überwiegende Majorität der Anwesenden. Unter den 34 Delegierten, die an der Sitzung teilnahmen, fanden sich nur fünf, die auf meine Initiative hin gegen diese engherzige, die ganze Gründung von vornherein brandmarkende Auffassung öffentlichen Protest erhoben. Als Rechtfertigung, nicht etwa als Entschuldigung seines Vorgehens erklärte der Bund wiederholt und noch zuletzt in einer seiner offiziellen Schriften904, daß die betreffenden Vereine zum Beitritt nicht hätten aufgefordert werden können, weil das Gesetz das in Verbindung treten politischer Vereine, und als solche seien die Arbeiterinnenvereine anzusehen, unmöglich mache. Das Gesetz aber verbietet noch heute in den meisten Staaten Deutschlands die Gründung politischer Vereine durch Frauen und die Teilnahme der Frauen an solchen. Es gab demnach in diesem Sinn überhaupt keine "sozialistischen" Arbeiterinnenvereine und die ganze Beweisführung des Bundes soll nur noch heute die Angst, sich öffentlich zu kompromittieren, verschleiern. Thatsächlich haben inzwischen soziale Reformbestrebungen in keiner anderen Organisation der bürgerlichen Frauenbewegung mehr an Einfluß gewonnen, als im deutschen Bunde. Schüchtern setzten sie ein mit der Forderung an die Kommunen, Kinderhorte einzurichten und an die Regierungen, weibliche Gewerbeinspektoren anzustellen, und innerhalb sechs Jahren haben sie sich soweit entwickelt, daß der Bund von sich sagen kann: "In der Frage des Arbeiterinnenschutzes vertritt der Bund denselben Standpunkt wie die organisierten deutschen Arbeiterinnen"905, d.h. wie die Sozialdemokratie. In rascher Folge, mit jenem jugendlichen Ungestüm aller derer, die eine Wahrheit plötzlich erkannt haben, petitionierte er bei den Volksvertretungen und Regierungen um die Ausdehnung des Wahlrechts und der Wählbarkeit zu den Gewerbegerichten auf weibliche Arbeitgeber und Arbeiter, um den Achtuhrladenschluß, zweistündige Mittags-, je eine viertelstündige Frühstücks- und Vesperpause, den achtstündigen Arbeitstag und den Fortbildungszwang für jugendliche Angestellte im Handelsgewerbe, um die Ausdehnung der Arbeiterinnenschutzbestimmungen auf die Hausindustrie, um die Einführung obligatorischer Fortbildungsschulen für Mädchen, um die Schaffung eines einheitlichen Reichsvereins- und Versammlungsrechts und Gewährung gleicher Rechte für die Frauen wie für die Männer. Zugleich regte die 1899 gegründete Kommission für Arbeiterinnenschutz an, Enquêten der Lage der Heimarbeiterinnen zu unternehmen. Dementsprechend hat in Leipzig der Allgemeine deutsche Frauenverein Untersuchungen der Frauenarbeit im Kürschnergewerbe, und in Dresden der Rechtsschutzverein solche der Heim- und Fabrikarbeit der Strohhutnäherinnen veranstaltet. Die Bedeutung aller dieser Maßnahmen läßt sich nicht nur am Vergleich mit der nach anderen Richtungen so vorgeschrittenen französischen und englischen Frauenbewegung ermessen, sondern vor allem daran, daß sie von 137 Vereinen ausgehen, deren 71000 Mitglieder sich im wesentlichen aus dem rückständigen, antisozialistischen deutschen Bürgertum zusammensetzen. Wahrlich, ein deutliches Zeichen für die Macht sozialer Ideen! Auch abseits vom Bunde, in kirchlichen Kreisen, fanden sie Eingang. So im evangelisch-sozialen Kongreß durch den Einfluß zweier mit der Lage der Arbeiterinnen vertrauter Frauen, Frau Elisabeth Gnauck-Kühne und Fräulein Gertrud Dyhrenfurth, und sie beginnen selbst in dem orthodoxen evangelischen Frauenbund durchzudringen.

Selbstverständlich lehnt die bürgerliche Frauenbewegung nach wie vor jede Gemeinschaft mit dem Sozialismus ab, und dokumentiert das vielfach durch Unterlassungssünden, durch Worte und Thaten. Als die proletarischen Frauenorganisationen im Jahre 1895 unter dem Zeichen des drohenden Umsturzgesetzes in der schlimmsten Weise verfolgt und geschädigt wurden und die Gelegenheit geboten gewesen wäre, die Solidarität mit den Arbeiterinnen zu beweisen, hüllte die offizielle Vertretung der bürgerlichen Frauenbewegung sich in Schweigen. Eine Protesterklärung an den Reichstag gegen die Umsturzvorlage, die ich veröffentlicht hatte, fand nur verhältnismäßig wenig Unterschriften. Und bei Gelegenheit der großen Agitation gegen das bürgerliche Gesetzbuch seitens des Bundes deutscher Frauenvereine, die eine Flut von Reden, Artikeln, Broschüren und Petitionen mit sich führte, blieben die für die Proletarierin so wichtigen Fragen des Rechts auf dem Gebiete des Arbeitsvertrags, der Gesindeordnungen, der Stellung der ländlichen Arbeiter von alledem völlig unberührt. Wie vorsichtig und zurückhaltend die Mehrheit der Frauenrechtlerinnen Deutschlands der Arbeiterinnenbewegung gegenübersteht, dafür noch folgendes Beispiel: Unter der Leitung des Vereins "Frauenwohl" entstand innerhalb des Bundes ein Verband fortschrittlicher Frauenvereine, der weniger in seinen Bestrebungen,—sie decken sich fast ganz mit denen des Bundes,—als in ihrer energischen Betonung und radikalen Färbung von ihm abweicht. Er stellte den Antrag, der Bund möge eine Verständigung zwischen der sozialistischen und bürgerlichen Frauenbewegung für wünschenswert erklären, wurde aber damit zurückgewiesen und es trat eine äußerst matte Erklärung an seine Stelle, wonach "die Möglichkeit einer Verständigung von Fall zu Fall in Betracht" gezogen werden sollte.

Am deutlichsten aber trat der bürgerliche Klassencharakter der Frauenbewegung hervor, als im Jahre 1899 die häuslichen Dienstboten anfingen, sich auf ihre Menschenrechte zu besinnen, und sich gegen die unwürdige Lage, in der sie sich befinden, aufzulehnen. Bis ins innerste Herz wurde die ganze bürgerliche Gesellschaft dadurch getroffen; solange die Arbeiterinnenbewegung sich außerhalb der eignen vier Wände abspielte, konnte sie noch auf Sympathien rechnen, besonders bei den Frauen, die keine Unternehmer waren, also nichts von ihren Forderungen glaubten fürchten zu müssen. Die Dienstbotenfrage aber machte sich in ihrem eigensten Reich, im Hause selbst, empfindlich geltend, sie verlangte direkte Opfer von ihnen und damit verwandelte sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ihr Wohlwollen in Abneigung, ja vielfach in Haß, der alle diejenigen in Acht und Bann erklärte, die mit der Dienstbotenbewegung sympathisirten. Schon die Haltung des Berliner Internationalen Frauenkongresses war charakteristisch; für lange Berichte über Wohlthätigkeitsorganisationen war Zeit in Fülle vorhanden, als aber Dr. Schnapper-Arndt die Dienstbotenfrage erörtern wollte, konnte er nicht zu Ende sprechen, und niemand ging in der Diskussion darauf ein. Noch schlimmer war das Auftreten des Berliner Hausfrauenvereins unter Leitung von Frau Lina Morgenstern: um das "Verlieren" der in Deutschland üblichen, mit Zeugnissen versehenen Dienstbücher wirkungslos zu machen, verlangte er die direkte Einreichung dieser Zeugnisse an die Polizei, damit die Herrschaften hier stets Einsicht von ihnen nehmen könnten.

Die Dienstbotenbewegung selbst schien den Frauen zunächst die Zunge gelähmt zu haben. Erst allmählich entschloß man sich, sie vorsichtig und zurückhaltend zu erörtern; persönlichen Anteil daran nahmen aber nur wenige Frauen aus der christlich-sozialen und der radikalen Frauenbewegung. Der Bund deutscher Frauenvereine konnte sich zu nichts weiter entschließen als zu einer Petition um Einführung der Unfallversicherung für das häusliche Gesinde, und eine Anzahl Vereine erklärten mit großem Pathos, die Mißachtung, unter der die Dienstboten zu leiden haben, dadurch zu beseitigen, daß sie von nun an nicht mehr Dienstboten, sondern "Hausgehilfen" zu nennen seien! Ob ihnen das für den Hängeboden und sechzehn Stunden Arbeitszeit als ein ausreichendes Aequivalent erscheint?! Etwas energischer äußerte sich eine der Frauenrechtlerinnen, Frau Eliza Ichenhäuser, indem sie noch den Ersatz des Dienstbuches durch ein fakultatives Arbeitszeugnis und die gesetzliche Festlegung eines Wochenminimums an Freiheit forderte.906 Der Verband fortschrittlicher Frauenvereine aber zeigte, wie eng thatsächlich die Grenzen für seine sogenannt radikalen Anschauungen gezogen sind, indem er sich in seiner Generalversammlung im Oktober 1901 nicht einmal zu dieser Forderung entschließen konnte, sondern sich nur darauf beschränkte, die Abschaffung der Gesindeordnungen, die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung auf die Dienstboten, und die Zuständigkeit der Gewerbegerichte für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Dienstverhältnis sich ergeben, zu verlangen.

Das Haus und seine Ordnung ist thatsächlich vor allem für die deutsche Frau ein Noli me tangere. Nichts zwang sie bisher von der primitiven Art ihrer Haushaltung und Wirtschaftsführung abzugehen, und wie es eine alte Erfahrung ist, daß das Gute nur ausnahmsweise um des Guten willen geschieht und soziale Reformen niemals allein um ihrer selbst willen eingeführt werden, ein äußerer Zwang sie vielmehr zur Notwendigkeit machen muß, so wird eine Aenderung dieser Verhältnisse, die die traurige Lage der Dienstboten bedingen, erst dann erfolgen, wenn der Mangel an häuslichen Lohnarbeitern dazu zwingt. Beweis dafür ist die Haltung der bürgerlichen Frauen gegenüber der Dienstbotenfrage im Ausland, wo es mehr und mehr an Kräften fehlt, die sich dem Hausdienst zur Verfügung stellen. Nicht nur, daß die Arbeits- und Lebensbedingungen überall bessere sind als in Deutschland, daß Einrichtungen aller Art den Dienst erleichtern, daß weder Dienstbücher, noch Ausnahmerechte, wie unsere und die österreichischen Gesindeordnungen, irgendwo noch existieren, auch das Dienstverhältnis selbst verschwindet mehr und mehr. Der Pariser Frauenkongreß von 1900 lehnte zwar die Beschränkung der Arbeitszeit ab, er verlangte aber eine Festsetzung der Ruhepausen, was sich in der Praxis als ziemlich dasselbe herausstellen dürfte. Auf dem Londoner Frauenkongreß ein Jahr vorher wurde von einer Rednerin unter lebhaftem Beifall die Ansicht vertreten, für alle häuslichen Dienste, außer dem Hause wohnende Arbeitskräfte heranzuziehen, wie es jetzt schon vielfach geschieht, wenn Kochfrauen, Aufwärterinnen, Lohndiener beschäftigt werden.907 In Amerika hat sich zu diesem Zweck ein besonderer Frauenverein gebildet, der für den häuslichen Dienst die Arbeitsvermittlung in Händen hat, und bei dem die Hausfrauen für jede Art Arbeit stunden- und tageweise Mädchen engagieren können. Eine andere Art, dem Mangel an Dienstboten zu begegnen und die Hausfrau zu entlasten,—wir sehen auch hier, wie bei der Stellungnahme der bürgerlichen Frauenbewegung zur Hausindustrie, daß es in erster Linie das persönliche Interesse ist, das zu Reformen zwingt,—wurde auf der Konferenz der englischen Gesellschaft für Frauenarbeit im Jahre 1899 vorgeschlagen: "Ein spekulativer Baumeister," so sagte die Rednerin, "sollte hier der Pionier sein, indem er Mietshäuser mit je einer Zentralküche und einer Zentralwaschküche baut.... Man hat berechnet, daß man halb so viel für Nahrung ausgeben würde, wenn die Verschwendung an Materialien und Arbeitskräften, die unzweckmäßige Kochart wegfielen.... Warum also hundert Herdfeuer anstecken, wenn eines genügt, warum hundert Küchengeräte abwaschen, wenn nur eines nötig gewesen wäre.... Was finden wir denn heute in den berühmten, poetisch verherrlichten englischen Häusern: schlechtes Essen, Fettgeruch, Wäschedunst und abgearbeitete Frauen."908 Genau denselben Standpunkt vertritt eine Amerikanerin, wenn sie sagt909: "Während jetzt zwanzig Frauen in zwanzig Haushalten den ganzen Tag arbeiten und ihre verschiedenen Pflichten doch ungenügend erfüllen, könnte dieselbe Arbeit besser und in kürzerer Zeit durch wenige Spezialisten ausgeführt werden."

Die Notwendigkeit der Organisation der Proletarierinnen als Mittel zu ihrer Befreiung hat die bürgerliche Frauenbewegung am spätesten erkannt. Selbstverständlich: Denn das bedeutet einen entschiedenen Bruch mit der alten Anschauungsweise, die darauf beruht, daß die Armen Wohlthätigkeit und Recht aus den Händen der Herrschenden entgegen zu nehmen haben. Sich durch Macht zum Recht zu verhelfen, ist in den Augen der meisten heute noch gleichbedeutend mit Revolution. Mehr noch gilt hier, was bei den Fragen der Gesetzgebung gilt, daß die Initiative niemals von den Frauenrechtlerinnen ausging. Sie traten erst dann als Organisatorinnen und Agitatorinnen der Gewerkschaften auf den Plan, als die Proletarier selbst die schwerste Arbeit, die Erringung der gesetzlichen Anerkennung hinter sich hatten, und eine Gefahr für Staat und Gesellschaft nicht mehr in ihnen erblickt wurde. In der ersten Zeit der Beteiligung der bürgerlichen Frauen an der Gewerkschaftsbewegung, die in das achte Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts fällt, war ihr Einfluß ein direkt nachteiliger. Sie trugen, wie in die Kämpfe um den Arbeiterschutz, frauenrechtlerische Ideen hinein und statt daß die Solidarität der Arbeiterin mit dem Arbeiter sofort zu energischem Ausdruck kam, wurde die ursprünglich frauenrechtlerische Männerfeindschaft dadurch propagiert, daß man Gewerkschaften mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern ins Leben rief. Wir sahen bereits, wie die englische Women's Trades Union Provident League gleich im Anfang ihres Bestehens unter die Leitung von Damen der hohen Aristokratie geriet, und es daher geraume Zeit dauerte und erst die Folge vieler bitterer Erfahrungen und harter Enttäuschungen war, ehe die Propaganda für Nur-Frauen-Gewerkschaften der für gemischte Gewerkschaften Platz machte. Der gefestigten Erkenntnis der Arbeiter Englands und der Macht ihrer Organisationen ist es zu verdanken, daß heute auch manche Frauen der Bourgeoisie, Lady Dilke an der Spitze, einsehen, daß nicht das Geschlecht, sondern die Klasse das Bindemittel der Solidarität sein muß. In Frankreich tritt gerade in dieser Richtung der frauenrechtlerische Standpunkt noch schroff hervor, weil die Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung erst in allerjüngster Zeit begonnen haben, sich mit der Organisation der Arbeiterinnen zu beschäftigen und ihnen nicht, wie in Deutschland, eine kräftige einheitliche Arbeiterinnenbewegung gegenübersteht. Sie haben in Paris in rascher Folge die verschiedensten Frauengewerkschaften geschaffen, für die diejenige der weiblichen Typographen,—von der "Fronde" und ihrer Direktorin ausgehend,—besonders charakteristisch ist: sie steht in schroffem Gegensatz zu den männlichen Kollegen, und kämpft, entgegen dem Gesetz und den Grundsätzen der gesamten Arbeiterschaft, gegen das Verbot der Nachtarbeit für Frauen, wenigstens in ihrem Gewerbe. Ein anderes Prinzip, ebenso schädigend für die Interessen der Arbeiterinnen, kommt in den Organisationen zum Ausdruck, die kirchliche Kreise schufen und erhalten. Sie umfassen, wie das Syndikat l'Aiguille in Paris, Unternehmer und Angestellte, wodurch die Möglichkeit des Kampfes um bessere Arbeitsbedingungen von vornherein ausgeschlossen ist, oder sie sind, wie die Société de Secours mutuel, die Gesellschaften La Couturière, La Mutualité maternelle, l'Avenir fast ausschließlich Wohlthätigkeitsvereine, die unter strengem kirchlichen Regimente stehen.

Die Verwischung des eigentlichen Charakters der Gewerkschaften als sozialer Kampforganisationen durch den Einfluß bürgerlicher Elemente tritt aber nirgends so deutlich zu Tage als in Deutschland. Sehr spät erst, von einzelnen fruchtlosen Bemühungen abgesehen, ist die bürgerliche Frauenbewegung der gewerkschaftlichen Frage näher getreten und zwar zuerst in einem Berufskreis, der ihr persönlich am nächsten stand: in dem der Handelsangestellten. In vollständiger Verkennung der Tendenzen der Gewerkschaftsbewegung, die positive Resultate nur durch Zusammenschluß der Arbeiter allein erreichen und die Schmutzkonkurrenz der Frauen nur durch ihre Vereinigung mit den männlichen Arbeitsgenossen beseitigen kann, gründete der Verein "Frauenwohl" zuerst in Berlin den Hilfsverein für weibliche Angestellte, der nicht ausschließlich die Frauen organisiert, sondern Arbeiter und Arbeitgeber umfaßt. In verschiedenen Großstädten Deutschlands wurden ähnliche Vereine geschaffen und die Handelsangestellten strömten ihnen um so eher zu, als ihnen nicht nur Vorteile aller Art,—deren Wert für sie wir gewiß nicht verkennen wollen,—geboten werden, sondern der ursprüngliche Standesdünkel der Töchter der kleinen Bourgeoisie hier genährt wird. Die Zahlen der auf diese Weise organisierten Frauen sind folgende:

Berlin 13000
Frankfurt a. M. 800
Breslau 950
Königsberg i. Pr. 600
Kassel 210
Köln 400
Stuttgart 345
Leipzig 700
Magdeburg 160
Bromberg 120
Danzig 240
München 210
Thorn 60
Stettin 150
Mainz 115
Mannheim 210
Posen 150
Hamburg 600
Dresden 120
Im ganzen 19140

Die Bedeutung dieser Organisationen ist daher keineswegs zu unterschätzen, wenn auch angenommen werden kann, daß von den Organisierten etwa 20 bis 25 % den Unternehmerkreisen angehören. Aber alles, was sie, infolge ihrer numerischen Stärke, ihren Mitgliedern bieten, kaufmännische Ausbildung, Fortbildungskurse, Bibliothek, Vorträge, Theater, Ferienaufenthalte, Stellenvermittlung, Krankenversicherung u.s.w., wird durch den großen Schaden aufgewogen, den sie ihnen zufügen, indem sie das Abhängigkeitsgefühl von den Arbeitgebern und dem bürgerlichen Element in ihrer Mitte in den an sich schon rückständigen Mitgliedern befestigen, das Aufkommen des Solidaritätsgefühls mit den Lohnarbeitern aller Berufe unterdrücken, und die Kräfte, die einer so starken Organisation innewohnen, brach liegen lassen.

Noch deutlicher tritt der einseitige, die Arbeiterinnenfrage völlig verkennende Standpunkt der bürgerlichen Frauenbewegung in dem ersten Versuch einer Dienstbotenorganisation hervor, wie ihn Mathilde Weber 1894 durch die Gründung des Vereins der Hausbeamtinnen unternahm.910 Auch sie dachte dabei allein an die Töchter der eigenen Klasse: die Gesellschafterinnen, Stützen der Hausfrau, Wirtschafterinnen, Kindergärtnerinnen, kurz an alle diejenigen, deren Stellung sich von dem einfachen Dienstmädchen meist nur durch den Titel "Fräulein" unterscheidet. Die Verwaltung dieses Vereins liegt ausschließlich in den Händen der Herrschaften und die Mitglieder haben so wenig zu sagen, daß die Generalversammlung sich auch dann für beschlußfähig erklärt, wenn nur der Vorstand anwesend ist! Demgegenüber bedeutete der fünf Jahre später gegründete Verein Berliner Dienstherrschaften und Dienstangestellter immerhin einen leisen Fortschritt, indem er zwar, wie die Vereine der Handelsangestellten auf dem unmöglichen Harmoniestandpunkt zwischen Unternehmer und Arbeiter steht, aber diesem doch dieselben Rechte einräumt als jenem. Die Gefahr der Verwischung und Unterdrückung des Solidaritätsgefühls, des allein zum Selbstbewußtsein erziehenden Klassenbewußtseins ist aber überall gleich groß. So auch in den Versuchen der Vertreterinnen der christlichen Frauenbewegung, die Heimarbeiterinnen zu organisieren; wie z.B. in Berlin, wo der 1899 gegründete Verein etwa 200 Mitglieder zählt. Sie laufen im wesentlichen auf Wohlthätigkeit hinaus und nähren in den Proletarierinnen jenen verderblichen Sklavensinn, der von Rechten nichts weiß, sondern alles, was ihm geboten wird, demütig und dankbar aus der Hand des Herrn entgegennimmt.

Die alleinige Ausnahme von der Regel, das erste Zeichen einer reiferen Erkenntnis bildet der von Münchener Frauenrechtlerinnen gegründete Kellnerinnenverein: er ist, auch was seine Leitung betrifft, ein reiner Arbeiterinnenverein, der von vornherein keinerlei Harmonie zwischen Unternehmern und Angestellten heuchelte und in seinen Forderungen nicht zurückhaltend war. Der einzige Punkt, der an die Gründer gemahnt, ist die Thatsache, daß der Verein ausschließlich auf weibliche Mitglieder zugeschnitten ist, dessen Bedeutung aber dadurch wesentlich abgeschwächt wird, daß in München männliche Kellner zu den Ausnahmen gehören. Von den 2 bis 3000 Münchener Kellnerinnen sind 230 Vereinsmitglieder.

Die Zurückgebliebenheit der bürgerlichen Frauenbewegung in Bezug auf die gewerkschaftliche Organisation ist auf Grund ihres Ursprungs vollkommen verständlich; die wirtschaftliche Not, die sich in dem Ausschluß der weiblichen Arbeitskraft aus allen bürgerlichen Arbeitsgebieten ausdrückte, rief sie hervor, ein Kampf gegen den Mann, ein mehr oder weniger gewaltsames Vordringen in seine Berufssphären war die Folge. Die bürgerliche Frauenwelt bildete gewissermaßen eine gegen den Unterdrücker solidarisch verbundene Klasse der Unterdrückten, und sie lebte des Glaubens, daß ihre Interessen die Interessen des gesamten weiblichen Geschlechtes sind. Diese Anschauungsweise ist dort am meisten eingewurzelt, wo den Forderungen der Frauen der zäheste Widerstand entgegengesetzt wird, wo man ihre Bewegung geringschätzt, wo sie noch nicht den mindesten politischen Einfluß haben. Dahin gehört vor allem Deutschland. Hier fühlen sie sich als eine Partei für sich, und es ist nur die idealistische Verbrämung einer traurigen Thatsache, wenn sie nicht müde werden, zu erklären: wir stehen "über" den Parteien; ihr naives Selbstgefühl und ihr völliger Mangel an Einsicht in die sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsgesetze tritt noch hinzu, um es möglich zu machen, daß sie in dem Kampf zwischen Kapital und Arbeit nur das künstliche Produkt politischer Parteiungen sehen und auch hier Frieden zu stiften glauben, wenn sie die "ärmeren Schwestern" in ihre Arme ziehen. Sie verstehen nicht, oder wollen nicht verstehen, daß ihre Wege sich völlig voneinander scheiden. Wohl ist auch der Ursprung der Arbeiterinnenbewegung die wirtschaftliche Not, aber sie äußert sich nicht im Ausschluß der weiblichen Arbeitskraft aus den Arbeitsgebieten durch den Mann, sondern in der übermäßigen Ausbeutung der Arbeitskräfte beider durch den Kapitalismus. Ihr Klasseninteresse verbindet sie daher nicht mit ihren Geschlechtsgenossinnen, sondern mit ihren Arbeits- und Leidensgenossen. Wo die bürgerliche Frauenbewegung dieses Interesse nicht aufkommen läßt, wie durch zahlreiche ihrer Wohlthätigkeitsinstitutionen, wo sie an seine Stelle die Interessengemeinschaft mit den Vertretern des Kapitalismus zu setzen sucht, wo sie das Gefühl der Solidarität der weiblichen mit den männlichen Arbeitern bewußt oder unbewußt erschüttert und unterdrückt, wie fast durchweg in ihren Organisationsversuchen, wo sie sich endlich der Hebung der Arbeiterklasse direkt widersetzt, wie durch die Ablehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung, da ist sie eine gefährliche Feindin der Arbeiterinnen, ein Hindernis auf dem Wege zur Lösung der Arbeiterinnenfrage. Die einzig richtige Haltung, die sie ihr gegenüber einnehmen, den einzigen Nutzen, den sie stiften kann, ist die Verbreitung und Vertiefung der Erkenntnis der Notlage des weiblichen Proletariats und die Propagierung der Arbeiterschutzgesetze im Sinne der Arbeiter selbst. Nicht zu einer unmöglichen Harmonie zwischen den Klassen, wohl aber zu einer schließlichen Aufhebung der Klassengegensätze würde sie, freilich unbeabsichtigt, dadurch die Wege ebnen helfen.


9. Die sozialpolitische Gesetzgebung und ihre Aufgaben.

Der Arbeiterinnenschutz.

Die Gesetzgebung zu Gunsten der arbeitenden Klasse war das Resultat eines zähen Kampfes der Unterdrückten gegen die Unterdrücker und entsprang viel weniger ethischer Einsicht oder humanitären Bestrebungen, als dem Selbsterhaltungstrieb der herrschenden Klasse. Diese charakteristischen Züge tragen bereits die ersten Anfänge der englischen Arbeiterschutzgesetzgebung des vorigen Jahrhunderts. Die verheerenden Seuchen, die sich in den Fabrikzentren Englands entwickelten und die kindlichen Arbeiter in Scharen dahinrafften, nötigten zu dem ersten Schutzgesetz des Jahres 1802. Die nationale Gefahr eines frühzeitigen Verbrauches des Menschenmaterials wurde aber schließlich auch von allen anderen Staaten anerkannt. Selbst zu den schwächlichen Versuchen eines gesetzlichen Kinderschutzes entschloß man sich indessen erst, als die grauenhaftesten Zustände mit nicht zu übersehender Deutlichkeit an das Licht des Tages traten und die öffentliche Meinung in starke Erregung versetzt worden war. Im Namen der Freiheit verteidigten die Fabrikanten die schrankenlose Unterdrückung und Ausbeutung der Arbeiter. Sie beriefen sich dabei auf das Recht der freien Selbstbestimmung, das durch den Eingriff des Staates in das Verhältnis zwischen Unternehmern und Arbeitern verletzt würde und wurden darin durch die manchesterliche Nationalökonomie unterstützt. Aber wie einerseits die moderne Produktionsweise ihnen zu Macht und Reichtum verhalf, so entwickelte sich andererseits mit ihr jener wichtige Faktor, der der Ausbreitung ihrer Machtsphäre einen Damm entgegenzusetzen vermochte: die moderne Arbeiterbewegung. Wie sie Schritt für Schritt vordrang, immer wieder zurückgestoßen von denen, die in ihr mit Recht den einzigen Feind fürchteten, der ihre Herrschaft erschüttern könnte, wie sie schließlich, am Ende des 19. Jahrhunderts, den herrschenden Klassen in fest gefügter Phalanx gegenübersteht,—das ist ein Werdegang, der auch in der Gesetzgebung seine Spuren hinterlassen hat.

Zuerst waren es allein die Frauen, deren gesetzlichen Schutz man durchsetzte. Natürlich genug; denn einmal fiel in Bezug auf sie, die immer Bevormundeten, das Recht der freien Selbstbestimmung nicht so schwer in die Wagschale, und dann hing es von ihnen ab, den Müttern des Volkes, ob auf kommende Generationen arbeitsfähiger Menschen zu rechnen sei. Aber selbst diese, vom Standpunkt der Fabrikanten aus einleuchtenden Gründe blieben lange Zeit hindurch völlig unbeachtet. Es waren der Arbeitsuchenden zu viele, als daß man aus egoistischen Motiven den Schutz der Einzelnen für nötig gehalten hätte: mochten die Frauen mit 25 Jahren arbeitsunfähig sein, mochten die Kinder in Scharen zu Grunde gehen, es gab noch tausendfältigen Ersatz für sie. Eines langen und erbitterten Kampfes bedurfte es, ehe man sich zu den ersten Versuchen einer Arbeiterschutzgesetzgebung entschloß.

Von England, der Heimat des Fabrikwesens, ging sie aus. Die Zehnstundenbewegung, an deren Spitze bürgerliche Philanthropen standen, die Chartistenbewegung, in der die ganze Wut der Geknechteten gegen ihre Unterdrücker zum Ausdruck kam,—waren die beiden großen Feldzüge, die mit den ersten spärlichen Siegen der Arbeiter endeten; 1847 wurde der Zehnstundentag für die Textilarbeiterinnen Englands Gesetz. Ihm zur Anerkennung zu verhelfen, war wieder ein Kampf für sich, den die Arbeiter mit Unterstützung der ersten aufopferungsvollen Fabrikinspektoren zu führen hatten. Durch die Einführung schichtweiser Beschäftigung suchten die Fabrikanten zunächst das Gesetz zu umgehen, bis eine neue Verordnung einen Riegel vorschob. Ganz allmählich wurden auch andere Industrien der Fabrikgesetzgebung unterstellt. "Ihre wundervolle Entwicklung von 1853-1860 Hand in Hand mit der physischen und moralischen Wiedergeburt der Fabrikarbeiter, schlug das blödeste Auge, die Fabrikanten selbst, denen die gesetzliche Schranke und Regel des Arbeitstages durch halbhundertjährigen Bürgerkrieg Schritt für Schritt abgetrotzt war, wiesen prahlend auf den Kontrast in den noch 'freien' Exploitationsgebieten hin," sagt Marx.911 Mit der Erkenntnis aber, daß der Arbeiterschutz ihnen selbst zum Vorteil gereichte, war der Widerstand der Fabrikanten dagegen gebrochen.

Englands Vorgehen, das ebenso in seiner rapiden industriellen, wie in seiner politischen Entwicklung die Erklärung findet, war für den Kontinent, wo sich der Uebergang zum Fabriksystem relativ langsam vollzog und alle vorwärts treibenden Kräfte sich auf den Kampf gegen die politische Reaktion konzentrieren mußten, kein anfeuerndes Beispiel. Selbst jener erste Maximalarbeitstag, mit dem die junge französische Republik die erregten Volksmassen abzuspeisen gedachte und der die Arbeitszeit aller Arbeiter auf 12 Stunden festsetzte, hatte keinerlei praktische Konsequenz, weil es an Mitteln fehlte, um die Durchführung des Gesetzes zu gewährleisten. Erst 1874, nach endlosen heftigen Streitigkeiten, gelangte der erste schüchterne Versuch eines besonderen Arbeiterinnenschutzes in der Nationalversammlung zur Annahme. Er beschränkte sich auf das Verbot der Nachtarbeit Minderjähriger und das Verbot der Arbeit unter Tage für Frauen jeden Alters. Aber selbst diese kläglichen Bestimmungen stießen auf den heftigsten Widerstand der Industriellen, die alles thaten, um sie zu umgehen, oder ihre Abschaffung durchzusetzen,—ein Zustand des Kampfes und des vielfach fruchtlosen Widerstandes derer, die das Gesetz schützen wollte, der achtzehn Jahre andauerte.

Noch langsamer entwickelte sich der Arbeiterinnenschutz in Oesterreich, denn vor 1885 war überhaupt kaum eine Spur von ihm vorhanden: sowohl die Nachtarbeit, als die Arbeit unter Tage wurde den Frauen nicht verwehrt. Dann aber nahm er einen Aufschwung, durch den er Frankreich überflügelte: der Elfstundentag, der vierwöchentliche Wöchnerinnenschutz wurde eingeführt, die Arbeit unter Tage und bei Nacht verboten.

Deutschlands Anfänge auf dem Gebiete des Arbeiterinnenschutzes fallen ziemlich genau mit dem Erstarken der sozialdemokratischen Partei zusammen, deren mit immer größerem Nachdruck vorgebrachte Forderungen das treibende Element in der Bewegung waren. Aber es trat noch Eins hinzu, dessen Wichtigkeit nicht unterschätzt werden darf, und dessen Träger die politische Vertretung des deutschen Katholizismus, das Centrum, war. Von vollkommen entgegengesetzten Standpunkten ausgehend, grundverschiedenen Zielen zusteuernd, kamen beide Parteien in ihren praktischen Forderungen gelegentlich zu ähnlichen Resultaten. Aber während die Sozialdemokratie im gesetzlichen Schutz der Arbeiter und Arbeiterinnen nur ein Mittel sah, sie körperlich und geistig für den Klassenkampf zu stärken und fähig zu machen, glaubte das Centrum durch ihn die Entwicklung zurückzuschrauben. Es propagierte an erster Stelle die Sonntagsruhe, nicht aus hygienischen, sondern aus religiösen Gründen, es forderte einen Arbeiterinnenschutz, der den völligen Ausschluß der Frauen von der Fabrikarbeit zum Ziel hatte, um die Familie in ihrer alten Form zu erhalten und den Einfluß der Arbeitsgenossen auf die Frau zu verhindern, sie aber, und damit die Ihren, statt dessen wieder unter den Einfluß der Kirche zu zwingen. Von diesem Gesichtspunkt aus warf sich das Centrum hier im Verein mit manchen Konservativen sogar vielfach zum Beschützer der Hausindustrie und der Heimarbeit auf. Wie dem aber auch sei, Thatsache ist, daß die Entwicklung des Arbeiterinnenschutzes in Deutschland mit unter dem Einfluß des Centrums vor sich ging.

Anfang der siebziger Jahre unternahm die Regierung, einem Antrag des Reichstags folgend, eine Enquete über die Lage der kindlichen und weiblichen Arbeiter, deren Ergebnisse die Novelle zur Gewerbeordnung hervorrief, die sie 1878 dem Reichstag vorlegte. Sie enthielt in Bezug auf den Arbeiterinnenschutz einige Bestimmungen,—so das Verbot der Beschäftigung von Wöchnerinnen in Fabriken vier Wochen nach der Niederkunft und das der Frauenarbeit unter Tage,—und erteilte dem Bundesrat die Ermächtigung, die Beschäftigung von Frauen und jugendlichen Arbeitern aus Gründen der Gesundheit und Sittlichkeit in bestimmten Betrieben zu verbieten, aber die Wirkung selbst dieser schwächlichen Verbesserungen der Schutzvorschriften wurde dadurch im Keime erstickt, daß sie nicht mit der obligatorischen Einführung der Fabrikaufsicht Hand in Hand gingen. Mit denselben Gründen, durch die die englischen Fabrikanten vor vierzig Jahren ihren Widerstand gegen die Schutzgesetzgebung gestützt hatten, kämpfte in Deutschland die Regierung, an ihrer Spitze Bismarck, gegen die Gewerbeaufsicht912, und noch zehn Jahre später verweigerte der Bundesrat einem Gesetzentwurf mit durchgreifenden Schutzvorschriften, den der Reichstag angenommen hatte, seine Zustimmung, weil er ein Bedürfnis dafür nicht anzuerkennen vermochte. Die Industrie, so meinte er, bedarf der Frauenarbeit in unbeschränktem Maße, und die Arbeiterfamilien, so fügte er hinzu, um sich nicht die Blöße einseitiger Interessen zu geben, bedürfen ihrer nicht minder.

Schließlich aber sah sich die Regierung gezwungen, den Wünschen des Reichstags nachzugeben; vor allem glaubte sie, durch soziale Reformen die wachsende Macht der Sozialdemokratie zu erschüttern. Das theatralische Schaustück einer internationalen Arbeiterschutzkonferenz wurde insceniert, und war im stande auch ernsten Leuten Sand in die Augen zu streuen. Thatsächlich war ihre Bedeutung lediglich eine symptomatische, indem sie bewies, daß das Bestreben der Arbeiter nach Besserung ihrer Lage nach jahrzehntelangem Kampf endlich zu teilweisem Siege zu führen schien, und eine informierende, indem sich zeigte, wie weit der Gedanke eines erweiterten Arbeiterinnenschutzes,—denn neben der Frage der Sonntagsruhe und der Kinderarbeit beschäftigte man sich lediglich mit der Fabrikarbeit der Frauen,—in den einzelnen Staaten bereits Fuß gefaßt hatte. Das Ergebnis, soweit die Frauenarbeit berührt wurde, war geringfügig genug. Deutschland, Oesterreich, England und die Schweiz einigten sich über folgende Punkte: allgemeine Sonntagsruhe für alle Industriearbeiter, Verbot der Nachtarbeit für jugendliche Arbeiter und für Frauen, Zehnstundentag für Jugendliche, Elfstundentag für Frauen, vierwöchentliche Arbeitsunterbrechung für Wöchnerinnen, Verbot der Frauenarbeit unter Tage. Belgien, das heute noch in Bezug auf den Arbeiterinnenschutz zu den zurückgebliebensten Ländern gehört, und Frankreich, das ihm nur wenig voraus ist, machten bei den meisten Punkten Vorbehalte oder sie erklärten sich direkt dagegen. Ohne zu positiven Resultaten gelangt zu sein, ging die Konferenz auseinander und es blieb jedem einzelnen Staat wieder überlassen, den Arbeiterschutz nach seinem Gutdünken auszubauen. Das letzte Jahrzehnt des neunzehnten Jahrhunderts, an dessen Wiege das arbeitende Volk in all seinem grenzenlosen Jammer gestanden hatte, dessen Mannesalter durch seine stumme Qual und Ausbrüche wütender Verzweiflung verdüstert wurde, bot den Millionen ausgebeuteter Proletarier nur ein paar Brosamen von seiner üppigen Tafel. Sie kamen, nächst den Kindern, wesentlich den Frauen zu gute.

Eine Vorstellung des geltenden Rechts in Bezug auf die Arbeiterinnenschutzgesetzgebung giebt die Tabelle [unten].

Ihr Inhalt bezieht sich lediglich auf die industriellen Arbeiterinnen und er schließt sowohl die näheren Bestimmungen über Hausindustrie und Heimarbeit als alle diejenigen Gesetze aus, die sich mit den Handelsangestellten, den Landarbeiterinnen, den Kellnerinnen und Dienstboten beschäftigen.

Betrachten wir zunächst die Frage der Arbeitszeit. Der Normalarbeitstag war von jeher ein Palladium der Arbeiterbewegung gewesen. In England und mehr noch in Australien hatten sich die Gewerkschaften die allmähliche Herabsetzung der Arbeitszeit erkämpft und vielfach ihr Ziel, den Achtstundentag, durch kollektive Vertragschließung erreicht. Sie hatten, belehrt durch ihre Lebenslage, die nur durch Verkürzung der Arbeitszeit eine menschenwürdige werden konnte, den Standpunkt des einseitigen Individualismus, der jeden Zwang auf die Persönlichkeit, jede Einschränkung des freien Willens ablehnt, längst aufgegeben und erstrebten überall auch die gesetzliche Festlegung der Arbeitszeit. Um so heftiger sträubten sich die Unternehmer dagegen, indem sie ihre Sorge um die Verringerung ihres Profits in die sentimentale Phrase zu verkleiden suchten, daß es niemanden verwehrt sein dürfe, für seine Familie, für seine Kinder so lange zu arbeiten als er wolle. Aber ihre Berufung auf die Freiheit des Individuums im allgemeinen und die Freiheit des Arbeitsvertrags im besonderen,—eine der wichtigsten Grundsätze des Liberalismus,—kam in Bezug auf die weiblichen Arbeiter in Kollision mit einem anderen Grundsatz, den die ganze bürgerliche Gesellschaft zu dem ihren gemacht hatte, auf dem ihre Existenz zum Teil beruht: der Erhaltung der Familie und des Familienlebens in seiner alten Form, als deren Trägerin die Frau erscheint. Und so war es der indirekte Einfluß der weiblichen Industriearbeit, der den starren Widerstand der Bourgeoisie besiegen half, und sie den ersten Schritt auf dem Wege zum Normalarbeitstag gehen ließ. In allen fünf Staaten unserer Tabelle ist die Arbeitszeit der Frauen geregelt; auch Rußland, Australien und Nordamerika sind in ähnlicher Weise vorgegangen, während Belgien, Holland, die skandinavischen Länder und Italien die gesetzliche Beschränkung des Arbeitstages nur für Kinder und junge Leute eingeführt haben. Was aber die Bestimmungen der einzelnen Länder wesentlich voneinander unterscheidet ist vor allem der Umstand, daß sie sich nur noch zum Teil allein auf die weiblichen Arbeiter beziehen: Frankreich—mit einer gewissen Modifikation—, Oesterreich, die Schweiz, einige Staaten Nordamerikas und Kolonien Australiens beschränken die Arbeitszeit erwachsener Fabrikarbeiter in demselben Maß wie die erwachsener Fabrikarbeiterinnen. Die natürliche Erwägung, daß die Betriebe, in denen Arbeiter beiderlei Geschlechts nebeneinander arbeiten, eine außerordentliche Störung erleiden, wenn der eine Teil zehn oder elf, der andere zwölf oder dreizehn Stunden beschäftigt ist, hat dazu den Anlaß gegeben. Die Notwendigkeit der Beschränkung der Arbeitszeit der Frauen führte daher die viel und heiß umstrittene Frage des Maximalarbeitstages der Männer ihrer Lösung entgegen. Das zeigt sich noch deutlicher in den Staaten, wo eine gesetzliche Regelung der Männerarbeit noch nicht durchgesetzt worden ist. So wurden die deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten wiederholt mit der Aufgabe betraut, der Arbeitszeit und ihrer Ausdehnung ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Während sie im Jahr 1885, vor der Regelung der Frauenarbeit, noch eine zwölf-, dreizehn- und mehrstündige Arbeitszeit der Männer feststellten, schwankte sie im Jahr 1897, also nach der Regelung, zwischen neun und elf Stunden.913 In England, wo die Macht der Gewerkschaften diese Entwicklung noch beschleunigen hilft, zeigt sich dasselbe Bild.914 Angesichts dessen und der uns bekannten Thatsache der rapiden Zunahme der Frauenarbeit beantwortet sich die Frage nach dem Nutzen oder Schaden ihrer gesetzlichen Beschränkung von selbst, und es zeugt nur von großem Mangel an Einsicht, wenn man über die Entscheidung im Zweifel sein kann. Die Beschränkung der Arbeitszeit weiblicher Arbeiter ist nicht nur für sie selbst von größter Bedeutung, sie ist es auch im Interesse ihrer männlichen Arbeitsgenossen. Sie kann aber auch, und das ist ein Moment, das gerade von der Arbeiterinnenbewegung vielfach übersehen wird, wenn sie sich zu weit von der effektiven Arbeitszeit der Männer entfernt, zum Nachteil der Frauen ausschlagen, besonders in Zeiten wirtschaftlicher Krisen, in denen dann die Frauen durch Männer ersetzt werden würden. Für deutsche Verhältnisse z.B. wäre eine Reduktion der Arbeitszeit der Frauen auf zehn und neun Stunden gegenwärtig schon ohne Schaden für sie durchführbar, weil auch die Männer in ihrer Arbeitszeit dieser Stundenzahl immer näher kommen. Den Achtstundentag aber für die Frauen allein heute schon erkämpfen zu wollen, hieße ihnen nicht nutzen. Viel wichtiger wäre es gegenwärtig auch für die Frauen mit größtem Nachdruck für den gesetzlichen Maximalarbeitstag der Männer einzutreten, wie ihn Frankreich durch den in wenigen Jahren zur Geltung gelangenden Zehnstundentag zum Gesetz erhoben hat. Selbstverständlich bleibt der Achtstundentag das weitere Ziel, aber, wohl gemerkt, für Männer und Frauen. Er ist die Voraussetzung für die Befreiung der Arbeiterklasse aus physischer und geistiger Knechtschaft, er ermöglicht erst ihre lebendige Teilnahme an den Errungenschaften der modernen Kultur. Für die Frau aber, vor allem für die Mutter und Hausfrau, würde er von noch größerem Werte sein, und daraus erklärt es sich, daß die Arbeiterinnen ihn jetzt schon allein für ihr Geschlecht erringen wollen.

Wir kommen damit zur Kritik der Länge des Arbeitstags, wie er gesetzlich für die Frauen festgelegt wurde. Ist die Reduzierung der Arbeit auf zehn oder elf Stunden wirklich ausreichend, um die Körperkräfte der Frau nicht zu überbürden, ihre Gesundheit nicht zu gefährden und sie ihrer Familie zu erhalten? Die Lage der Fabrikarbeiterinnen, wie wir sie kennen lernten, erübrigt eine Antwort.

So groß der Fortschritt ist gegenüber der unbegrenzten Arbeitszeit, so gering ist er gegenüber den notwendigsten Bedürfnissen; für das junge Mädchen, die werdende Mutter, vor allem aber für die Mutter kleiner Kinder sind zehn oder elf Stunden Arbeit eine Qual, die fast immer zu den traurigsten Resultaten führt. Die Erkenntnis, daß besonders die verheiratete Frau zur Führung ihres Haushalts mehr freier Zeit bedarf, hat zur Festsetzung der Mittagspause geführt, die 1 bis 1-1/2 Stunden zu dauern pflegt. Es wirkt wie Ironie, wenn man sich vergegenwärtigt, daß in dieser Zeit nicht nur die Hauptmahlzeit des Tages im Kreise der Familie eingenommen werden soll, sondern vorher auch zubereitet werden muß, und die Arbeiterin meist für den Weg hin und her von der Fabrik den größten Teil der verfügbaren Zeit in Anrechnung zu bringen hat. Die deutsche Gesetzgebung hat überdies nicht einmal die anderthalb Stunden festgelegt, sondern nur eine, und bestimmt, daß die weitere halbe Stunde der Arbeiterin "auf ihren Antrag" freigegeben werden soll. Welche Arbeiterin aber, die so wie so stets um die Erhaltung ihrer Arbeitsgelegenheit zittert, entschließt sich zu solcher Bitte? Thatsächlich konstatierten die Gewerbeaufsichtsbeamten wiederholt, daß Arbeiterinnen, die den Wunsch danach aussprachen, mit Entlassung bedroht wurden. Es ist daher nur natürlich, wenn der Wunsch nicht allzu häufig laut wird. Die halbe Stunde ist auch oft nicht der Mühe wert. Es fragt sich nun, ob demgegenüber eine Verlängerung der Mittagspause wünschenswert ist. Dabei darf nicht vergessen werden, daß eine ausreichende Erweiterung,—auf drei Stunden etwa,—undurchführbar ist, weil die Betriebsstörung zu groß und die Differenz mit der Arbeit der Männer eine zu tiefgehende wäre. Viel vorteilhafter für die Frau und die Arbeiterfamilie wäre es, wenn sie, neben einer etwa einstündigen Pause, die Arbeit am Abend früher verlassen könnte, womöglich gemeinsam mit dem Mann. An Stelle der mittäglichen Hetze würde eine ununterbrochene Zeit treten, durch die auch für den Arbeiter eine Spur häuslicher Gemütlichkeit zuweilen erobert werden könnte. Man pflegt diese Tageseinteilung als die Einführung der englischen Tischzeit zu bezeichnen, weil sie in England vielfach durchgeführt worden ist. In Verbindung aber mit dem zehn- oder elfstündigen Arbeitstag wird das Ideal, die Sicherung des Familienlebens, die Möglichkeit der Kindererziehung, dadurch noch nicht im mindesten erreicht. Wohlwollende, aber kurzsichtige Leute in Verbindung mit reaktionären Politikern, wie das Centrum sie aufweist, sind daher auf den Gedanken gekommen, daß die Fabrikarbeit verheirateter Frauen überhaupt verboten werden müsse, die Gesetzgebung jedenfalls den Weg dahin heute schon zu betreten habe.915 Auch in Arbeiterkreisen fehlt es nicht an Stimmen, die für diese Maßregel eintreten; die Kongresse der christlichen Arbeiter von Rheinland und Westfalen forderten schon seit 1873 die Unterdrückung der eheweiblichen Fabrikarbeit916; eine große Gruppe lediger Fabrikarbeiterinnen Englands kämpft mit aller Energie gegen die verheirateten Arbeitsgenossinnen.917 Auf verschiedene Motive ist diese Stellungnahme zurückzuführen: auf den uneigennützigen Wunsch, die Mutter den Kindern zurückzugeben und auf das eigennützige Verlangen, eine lästige, meist lohndrückende Konkurrenz los zu werden.

Abzuleugnen, daß die Fabrikarbeit der verheirateten Frau ihr und ihren Kindern durch ihre große Ausdehnung empfindlich schadet, wäre, angesichts der Thatsachen, eine Vermessenheit. Es fragt sich nur, ob die zwangsweise Ausschließung davon ihr nutzen würde. Für Deutschland ist es durch die Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten erwiesen, daß die übergroße Mehrheit der Frauen durch die Not zur Fabrik getrieben wird. Einer der Befürworter des Ausschlusses definiert den Begriff Not, indem er erklärt, nur dort dürfe von ihr gesprochen werden, wo der Verdienst der Frau "unbedingt" erforderlich ist, damit die Familie "nur" leben könne.918 Um solche Not handelt es sich zumeist; wir sehen aber Not auch dort, wo zwar der momentane Hunger gestillt wird, aber die Angst um die Zukunft nie weicht und alle Freuden des Lebens entbehrt werden müssen. Auch in diesem Fall hat die Frau das Recht und die Pflicht, zu arbeiten. Schließen sich ihr die Thore der Fabrik, so wird die Hausindustrie und die Heimarbeit mit all ihren Schrecken sie aufnehmen, und man wird die Zersetzung rückständiger Betriebsformen dadurch noch länger aufhalten. Der vorhin zitierte Gegner der eheweiblichen Fabrikarbeit sieht darin allerdings einen glücklichen Ausweg für wirklich notleidende Ehefrauen; sie können, so sagt er "in der Landwirtschaft oder in der Hausindustrie oder auch im Handel Beschäftigung suchen, oder Aufwartungen übernehmen, als Kochfrau oder Pflegerinnen gehen etc."919 Alle diese Beschäftigungen also, die sich fast sämtlich des Vorzugs erfreuen, gar keiner gesetzlichen Kontrolle und Einschränkung unterworfen zu sein, sollen die Frau ihren Familienpflichten weniger entziehen als die gesetzlich geregelte Fabrikarbeit! Zur Durchführung des Ausschlusses empfiehlt er, ihn zur Zeit einer wirtschaftlichen Depression vorzunehmen, in der Arbeiterentlassungen so wie so an der Tagesordnung sind920; d.h. er will der Frau die relativ vorteilhafteste Arbeitsgelegenheit gerade dann entziehen, wenn ihr Erwerb am notwendigsten ist, und er ist naiv genug, von den Unternehmern zu erwarten, daß sie gerade dann sich ihrer billigsten Arbeitskräfte gutwillig berauben werden.

Aber nicht nur, daß der Erwerbszwang die verheirateten Frauen in die sozial tiefststehenden Arbeitsgebiete drängen würde, er würde, da ihre Arbeitskraft ihre Mitgift bedeutet und unerläßlich ist zur Erhaltung der Familie, an Stelle der Eheschließung in erweitertem Umfang das Konkubinat treten lassen. So weit wir nun auch davon entfernt sind, an dem freien Liebesbund zweier Menschen sittlichen Anstoß zu nehmen, so gewiß ist es doch, daß das Konkubinat unter den heutigen Verhältnissen die Frau und ihre Kinder der Willkür des Mannes erbarmungslos aussetzt und beide dem tiefsten Elend schutzlos preisgeben kann. Es kommen aber noch andere Gründe hinzu, die vom Standpunkt der Arbeiterin aus zur unbedingten Verwerfung des Ausschlusses der verheirateten Frauen aus der Fabrik führen müssen: Die Fabrikarbeit ist die einzige Form der Arbeit, durch die die Frauen in engere Verbindung mit ihren Klassengenossen gebracht werden, davon aber hängt ihre Aufklärung, ihre Organisationsfähigkeit ab, und ihre stärkere oder geringere Organisationsfähigkeit wieder beeinflußt die raschere oder langsamere Entwicklung der sozialpolitischen Gesetzgebung.

Doch auch vom Standpunkt der Unternehmer aus ist der Ausschluß der verheirateten Frau zu verwerfen. Die deutschen Gewerbeinspektorenberichte für 1899 haben das interessante Resultat ergeben, daß nach der Aussage der Mehrzahl der Fabrikanten teils nicht genug ledige Arbeiterinnen zur Verfügung stehen921, vor allem aber die verheirateten schwer oder gar nicht zu ersetzen sind.922 Die Gründe dafür sind naheliegend: es handelt sich bei ihnen meist um ältere, erfahrene Arbeiterinnen, die überdies, weil sie ihren Beruf nicht mehr, wie die meisten ledigen, nur als einen Uebergang zur Ehe betrachten, besonders eifrig und strebsam sind. Also auch das Interesse der Unternehmer spricht gegen ihren Ausschluß. Wer die furchtbaren Schäden der Fabrikarbeit verheirateter Frauen ausmerzen will, muß zu anderen Mitteln greifen. Er muß sie in stärkerem Maße als bisher der Fabrikarbeit zuführen und der Hausindustrie und der Heimarbeit entreißen. Die Einrichtung von Schulkantinen und Kinderhorten durch die Kommunen und die allmähliche Herabsetzung der Arbeitszeit muß damit Hand in Hand gehen.

Schon die gegenwärtig gesetzlich festgelegte Arbeitszeit für Frauen würde eine weitreichende Bedeutung haben, wenn sie thatsächlich ein Maximalarbeitstag wäre. Unsere Tabelle zeigt aber, daß nicht nur Ueberstunden in ausgedehntem Maß bewilligt werden können, sondern daß sogar allgemeine Dispensationen für bestimmte Fabrikationszweige im Bereiche der Möglichkeit liegen. Besonders die Saison- und Campagneindustrien spielen dabei eine große Rolle, d.h. alle diejenigen Arbeitszweige, die der Mode im hohen Maß unterworfen sind, oder die von Jahreszeiten und Festtagen abhängen. Dazu gehört vor allem die Herstellung der weiblichen Kleidung, der Spielwaren, der Konserven und in Paris der sogenannten Articles de Paris, die durch das Neujahrsfest beeinflußt werden. Die Ausnahmebewilligungen und Dispensationen sind hier so groß, daß die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit fast zur Ausnahme wird, und zwar um so mehr, weil die Unternehmer sie auch ohne besondere Erlaubnis möglichst oft zu umgehen suchen. Uebertretungen dieser Art kommen, wie die Fabrikinspektoren aller Länder übereinstimmend berichten, am häufigsten vor. Wo ein ausgeprägtes Solidaritätsgefühl fehlt, wo die Organisation nicht hinter der Arbeiterin steht, ist sie nicht nur willenlos gegenüber den Wünschen des Unternehmers, sie bietet womöglich selbst die Hand zu ihrer Erfüllung. So wird der zehn- oder elfstündige Arbeitstag in der Praxis vielfach zu einem zwölf- und dreizehnstündigen.

Aehnlich liegen die Verhältnisse in Bezug auf die Nachtarbeit: sie ist im Prinzip verboten, aber eine ganze Reihe von Ausnahmen öffnen der Uebertretung der Vorschriften Thür und Thor. Nur England und die Schweiz erfreuen sich eines absoluten Verbots. In Deutschland wird unter bestimmten Bedingungen eine Verlängerung der Arbeit bis zehn Uhr nachts, ein Beginn zwischen 4-1/2 und 5 Uhr früh gestattet, aber auch die Nachtarbeit, die in 24 Stunden 10 Stunden dauern darf mit der Einschränkung, daß Tag- und Nachtschichten wöchentlich wechseln müssen, kann durch den Bundesrat erlaubt werden. Für Molkereien und Konservenfabriken, für Steinkohlen-, Zink- und Bleierzbergwerke, für Ziegeleien und schließlich auch für Konfektionswerkstätten wurden Erlaubnisse der Art bereits erteilt. Oesterreich geht in der Gewährung von Ausnahmen noch weiter, indem es die Nachtarbeit auch in der Bettfedernreinigung, der Spitzen-, Papier-, Feß- und Zuckerfabrikation, sowie in zahlreichen Zweigen der Textilindustrie gestattet. Das französische Gesetz wird in gleicher Weise durchlöchert, nur daß es den Vorteil bietet, an Stelle der zulässigen zehnstündigen Nachtarbeit Deutschlands und der elfstündigen Oesterreichs die siebenstündige festgesetzt zu haben.923

Dasselbe System wiederholt sich in Deutschland, Oesterreich und Frankreich bei der Sonntagsarbeit, wenn die darauf bezügliche Verordnung auch, hauptsächlich aus religiösen Gründen, straffer gehandhabt wird, und Frankreich die Bestimmung getroffen hat, daß für die notwendig gewordene Sonntagsarbeit stets ein Ersatzruhetag in der Woche gewährt werden muß.

Die Festsetzung der Arbeitszeit und der Ruhepausen wird nach alledem durch dieselbe Gesetzgebung, die sie in Angriff nahm, wenn nicht annulliert, so doch in so mannigfaltiger Weise durchbrochen, daß der Segen, den sie verbreiten sollte, sehr fragwürdig erscheint. Und doch ist diese Zwiespältigkeit des Arbeiterschutzes nur die notwendige Folge des Standpunkts, den die Regierungen der Arbeiterfrage gegenüber einnehmen und der sich dadurch kennzeichnet, daß die Interessen der Arbeiter zwar vertreten werden sollen, aber nur soweit, als sie mit den Interessen der Unternehmer nicht kollidieren. Ein ernsthafter Arbeiterschutz ist aber nur dann durchführbar, wenn man bei seiner Gestaltung in erster Linie die Arbeiterinteressen vor Augen hat. Der Fortschritt des Arbeiterschutzes hängt darum hauptsächlich von dem Einfluß und der Macht der Arbeiterklasse selbst ab. Und da auf der Verkürzung der Arbeitszeit und der Zusicherung ausreichender Ruhe das Wohl der Arbeiter in erster Linie beruht, ist der größte Nachdruck gerade hierauf zu legen. Wie das Beispiel Englands und der Schweiz beweist, ist jetzt schon ohne wesentlichen Nachteil für die Industrie die Durchführung der Nacht- und Sonntagsruhe möglich, und zwar, bestimmte Ausnahmen abgerechnet, auch für Männer. Was die Ueberstunden betrifft, so zeigt die englische Textilindustrie, daß ihre völlige Aufhebung auch möglich ist, denn sie hat sich trotzdem, oder vielleicht gerade deshalb, so großartig entwickelt. Die Unternehmer, die auf die Höhe ihres Profits nicht verzichten wollten, sahen sich eben genötigt, die fehlenden Menschenkräfte durch schneller produzierende Maschinen zu ersetzen,—ein Prozeß, der stets bei der Verkürzung der Arbeitszeit eintreten muß, so daß der Arbeiterschutz sich als eines der wirksamsten Mittel zur Beschleunigung der allgemeinen industriellen Entwicklung erweist. Auch für Saison- und Campagneindustrien könnten die Ueberzeitbewilligungen erheblich eingeschränkt und der Ausfall durch Mehreinstellung von Arbeitskräften wett gemacht werden. Eine künstliche Einschränkung der in wilder Hetzjagd einander folgenden Modethorheiten wäre auch für die Konsumenten nicht vom Uebel. Zunächst freilich dürfte die Forderung einer Verminderung der Ueberzeitbewilligungen womöglich blos auf solche Fälle, wo Unglücksfälle oder Naturereignisse sie unbedingt notwendig machen, ein frommer Wunsch bleiben, weil er nur auf dem Boden internationaler Vereinbarungen auf Erfüllung rechnen kann. Selbst die vielfach ans Märchenhafte grenzende Entwicklung des Maschinenwesens, die geradezu prädestiniert erscheint, die Arbeitszeit immer mehr zu verkürzen, hat unter der gegenwärtig herrschenden schrankenlosen Konkurrenz nur dazu dienen müssen, den Profit zu erhöhen. Erfindungen, die nur dem Arbeiter nutzen, dem Unternehmer aber keinerlei Vorteil bringen, ja ihm womöglich nur Kosten verursachen, werden ohne äußeren Zwang nirgends eingeführt. Der Staat und die Kommunen, die zwar solche Einrichtungen gesetzlich einführen können, die direkt Leben und Gesundheit der Arbeiter schützen, aber nicht die Befugnis haben, die Unternehmer zur Anschaffung arbeitsparender Maschinen zu zwingen, müßten es als ihre Pflicht betrachten, in ihren eigenen Betrieben darin mit dem guten Beispiel voran zu gehen, und es müßte zu den Aufgaben der Arbeiterorganisationen gehören, überall für ihre Einführung einzutreten. Verbände sich diese Agitation mit einer jedesmaligen Revidierung der Lohntarife, so daß durch neue Maschinen nicht die Einnahmen der Arbeiter verringert würden, so wäre sie eines der wirksamsten Hilfsmittel zur Erreichung des Normalarbeitstags.

Erwägungen ähnlicher Art drängen sich auf, wenn wir die Betriebe betrachten, aus denen die Frauen in Rücksicht auf ihre Gesundheit entweder ganz oder teilweise ausgeschlossen worden sind. Mit Ausnahme derjenigen Beschäftigungsarten, die, wie die Arbeit unter Tage, der Transport von Rohmaterial in Ziegeleien u.s.w., ihrer körperlichen Konstitution nicht entsprechen, sind es entweder solche, die Vergiftungsgefahren mit sich führen, wie die Herstellung elektrischer Akkumulatoren aus Blei oder Bleiverbindungen, die Fabrikation von Arsenik, Nitrobenzin, Bleiweiß u.s.w., oder solche, die die Arbeiterinnen besonders hohen Temperaturen aussetzen, wie die Arbeit in Rohzuckerfabriken, Cichorienfabriken, Drahtziehereien u.s.w. Frankreich ist in diesen Verboten besonders weit gegangen und hat die Frauen fast aus der ganzen chemischen Industrie entfernt. Nun haben wir aber bei der Betrachtung der Lage der Fabrikarbeiterinnen gesehen, daß Vergiftungen durch Blei und Bleiweiß z.B. in der ganzen Textilindustrie vorkommen, der Ausschluß von der Fabrikation und Bearbeitung des Bleis und seiner Verbindungen sie also durchaus nicht davor bewahrt; wir haben ferner gefunden, daß die schwersten körperlichen Leiden die Folgen aller Arten von Arbeiten sein können. Müssen wir demnach fordern, daß alle diese Arbeitsgebiete den Frauen verschlossen werden sollen? Gewiß nicht! Die einzige vernünftige Folgerung wird vielmehr die sein, die Fabrikationsweisen zu reformieren und, wenn es durchführbar ist, die Herstellung gewisser Stoffe ganz zu verbieten. An Mitteln und Wegen dazu fehlt es nicht, wohl aber an der nötigen Initiative, sie zu ergreifen und diejenigen, die sich weigern sollten, gesetzlich dazu zu zwingen. Ein glücklicher Anfang dazu ist kürzlich in Frankreich gemacht worden, wo die Benutzung von Bleiweiß bei Anstreicherarbeiten durch einen Erlaß des Handelsministers verboten wurde, und Zinkweiß,—das allerdings teuerer ist,—an seine Stelle treten soll. In den Textilfabriken, besonders der Spitzenfabrikation, bei der Bleicherei und Appretur, der Papierfabrikation, der Porzellanfabrikation u.s.w. wird überall Bleiweiß verwandt, obwohl es ebenso leicht verhindert werden könnte und auch dann verhindert werden müßte, wenn die betreffenden Waren dadurch auch an Glanz und Weiße verlören.

Gewiß muß die Frauenarbeit für bestimmte, die Kräfte der Frau übersteigende Arbeiten verboten werden, dies Verbot aber systematisch immer weiter auszudehnen ist ein gefährliches Beginnen und zwar gefährlich sowohl im Interesse der Frauen als in dem der Männer. Wenn die Frauen nämlich prinzipiell aus allen gesundheitsgefährlichen Betrieben ausgeschlossen werden sollten, so ist die Grenze für dieses Vorgehen kaum noch zu bestimmen. Andererseits beruhigt man gewissermaßen durch den Ausschluß der Frauen sein Gewissen und überläßt nunmehr die Männer ruhig den gefährlichen Einflüssen der Gifte, der hohen Temperaturen u.s.w., als ob sie völlig unempfänglich dafür wären! Der richtige Weg wäre vielmehr der, durch Herabsetzung der Arbeitszeit, durch genaue Vorschriften in Betreff der Kleidung, durch Schutzeinrichtungen aller Art, durch Ventilation, Staubabsaugung, gründliche Reinigung, zwangsweise Einführung aller derjenigen Maschinen, die die Gefahr verringern, schließlich auch durch Verbot der Herstellung entbehrlicher Giftstoffe vorzugehen.924 Auch hier hätten kräftige Gewerkschaften ein fruchtbares Feld der Thätigkeit vor sich, indem sie die Arbeit in gefährlichen, nicht genügend geschützten Betrieben und die Herstellung entbehrlicher Gifte verweigern sollten.

Die geringere Widerstandskraft der Arbeiterin gegen gewerbliche Schädlichkeiten ist kein ursprüngliches Charakteristikum ihres Geschlechts, sie ist vielmehr die Folge seiner ganzen künstlich gesteigerten Entartung durch verkehrte Erziehung, unhygienische Kleidung, schlechte Ernährung,—viel schlechter als die der Männer,—doppelte Arbeitslast, sobald es sich um Verheiratete handelt, vor allem aber durch Hungerlöhne. An die Wurzeln des Uebels ist daher auch hier die Axt anzulegen. Es giebt Hygieniker, die so weit gehen, den Schutz der Arbeiterin auch während der Menstruation für notwendig zu erklären. Sehen wir einmal von der Undurchführbarkeit solcher Maßregel ab, so haben wir schon einmal betont, daß diese Funktion der weiblichen Geschlechtsorgane durchaus nichts Krankhaftes ist und die Leistungsfähigkeit nicht hindert. Wenn sie zur Krankheit wird, so sind die Grundlagen dazu in der Jugend, vor allem in der Entwicklungszeit gelegt worden. Die Gesetzgebung hat daher, will sie zur Kräftigung der Arbeiterin beitragen, die Pflicht, die Arbeitszeit jugendlicher Arbeiterinnen auf das äußerste zu beschränken, wenn nicht die Erwerbsarbeit der Mädchen unter sechzehn Jahren überhaupt zu verbieten. Das könnte für die jugendlichen Arbeiter in gleicher Weise geschehen, weil sich erwiesenermaßen ein Knabe zwischen vierzehn und sechzehn Jahren, wenigstens unter unseren Breitengraden, in der Zeit lebhaftesten Wachstums befindet, und ebenso der Schonung bedarf, wie das Mädchen. Eine gesunde Arbeiterin, die nicht schon in der frühsten Jugend all ihre Kraft dem Erwerb hat opfern müssen, wird dann, wenn sie in das Berufsleben eintritt, von der Menstruation nicht mehr spüren, als ein Mann vom Schnupfen.

Ganz anders liegt die Frage, sobald es sich um Schwangere und Wöchnerinnen handelt. Einen gesetzlichen Schutz der Schwangeren kennt nur die Schweiz. Neuerdings sucht ihn Dänemark, wo er sich sogar auf vier Wochen ausdehnen soll, einzuführen.925 Ueber seine Berechtigung dürfte nirgends ein Zweifel bestehen, es fragt sich nur, ob mit einem bloßen Arbeitsverbot für eine kurze Zeit vor der Entbindung genug geschehen ist. Hirt verlangt, daß die Thätigkeit der Frauen während der zweiten Hälfte der Schwangerschaft in bestimmten Gewerben ganz verboten werden soll; dazu gehört die Näherei, die Färberei und Stoffdruckerei, die Fabrikation vom gefärbtem Papier, künstlichen Blumen, Spitzen und Phosphorstreichhölzern. Hierbei zeigt sich aber dasselbe, wie bei der Erörterung des Ausschlusses aller Frauen aus gesundheitsgefährlichen Betrieben: warum bei diesen Industrien stehen bleiben, wo doch eine ganze Anzahl anderer,—ich erinnere nur an die Tabakindustrie,—für die Schwangere und den Fötus ebenso bedenklich sind? Da es sich aber in diesem Fall um die kommende Generation handelt, so genügt zu ihrem Schutz die Erfüllung der Forderungen, die wir bei jener Gelegenheit aufstellten, nicht, und es wäre zweifellos das Beste nicht nur für die zweite Hälfte der Schwangerschaft,—bekanntlich bringt die erste schwere Gefahren mit sich,—sondern für die ganze Zeit der Schwangerschaft überhaupt, die Fabrikarbeit zu verbieten. Dadurch aber würde den Frauen unter den gegenwärtigen Verhältnissen viel mehr geschadet als genutzt werden, denn sie würden sich scharenweise der Hausindustrie und der Heimarbeit zuwenden müssen. Ein Arbeitsverbot von vier Wochen vor der Entbindung ist daher das äußerste, was im Augenblick von der Gesetzgebung verlangt werden kann.

Die Wöchnerin erfreut sich jetzt schon fast überall eines Schutzes, Frankreich macht beinahe allein eine unrühmliche Ausnahme hiervon, aber die Schutzzeit ist nur in der Schweiz auf sechs Wochen, d.h. auf diejenige Zeit festgesetzt, in der bei normalem Verlauf des Wochenbettes die Rückbildung der Organe stattgefunden hat. Deutschland, das gleichfalls sechs Wochen der Ruhe bestimmt, hat auch hier durch die Gestattung von Ausnahmen die Regel so gut wie umgestoßen. Aber selbst eine sechswöchentliche Schutzzeit ist nur für vollständig gesunde Frauen und nur für diese allein ausreichend, das Kind, dem die Mutterbrust und die mütterliche Pflege nach dieser Frist schon entzogen wird, hat eine nicht viel größere Aussicht das erste Jahr zu überleben, oder, wenn es geschieht, sich zu einem kräftigen Menschen zu entwickeln, als wenn die Mutter es bereits nach vier Wochen verlassen hätte. Angesichts dieser Thatsache liegt die Notwendigkeit der Forderung einer längeren Schutzzeit auf der Hand. Wie weit aber soll sie sich ausdehnen? Die deutsche sozialdemokratische Reichstagsfraktion fordert acht Wochen, erfahrene Mediziner neun Monate. Der ideale und erstrebenswerteste Zustand ist es freilich, wenn die Mutter ebenso wie neun Monate vor so neun Monate nach der Geburt von der Erwerbsarbeit befreit ist und den Säugling so lange nähren kann, als es sich möglich und notwendig erweist. Aber wir haben leider mit sehr realen Verhältnissen zu rechnen. Schon heute sehen sich viele Mütter, denen die Thore der Fabrik noch geschlossen sind, bald nach der Geburt gezwungen, als Heimarbeiterin, Aufwärterin u. dergl. dem Verdienst nachzugehen. Ein auf Monate ausgedehnter Schutz würde überall zu diesem Resultat führen und jeder Art nicht oder schwer kontrollierbarer Arbeit zu enormem Aufschwung verhelfen, während es unser ganzes Bestreben sein soll, gerade diese aus dem Wege zu schaffen. Wir werden uns daher auch hier für die Gegenwart bescheiden müssen, und den achtwöchentlichen Schutz als die äußerste Forderung aufstellen. Im Interesse der Kinder aber muß sie mit der Forderung an die Kommunen Hand in Hand gehen, in allen Industrie-Zentren, wo verheiratete Frauen in bestimmtem Umfang beschäftigt werden, Kinderkrippen in ausreichender Anzahl zu errichten, und Anordnungen zu treffen, denen zufolge den Müttern die Zeit gewährt wird, dort ihre Kinder zu nähren. Aber auch hier, wie für das ganze Gebiet des Arbeiterschutzes, ist die grundlegende Bedingung jeden Fortschritts die allmähliche Herabsetzung der Arbeitszeit bis zum Normalarbeitstag von acht Stunden. Alle anderen Forderungen stehen dieser einen gegenüber in zweiter Linie. Gerade für die Frau als Mutter ist die Beschränkung der Arbeitszeit von der allergrößten Wichtigkeit; auf ihr beruht die Möglichkeit ihrer physischen und geistigen Kraft und Entwicklungsfähigkeit, und damit die ganze Zukunft ihrer Kinder.

Betrachten wir nunmehr das Gebiet der Arbeit, über das die Schutzbestimmungen sich ausdehnen, so zeigt unsere Uebersicht auf den ersten Blick, daß es ein sehr beschränktes ist. Sie finden in allen Ländern nur auf die Fabrikarbeiter eine gleichmäßige, allgemeine Anwendung, die Arbeiter in der Landwirtschaft und die Dienstboten sind ganz davon ausgeschlossen, die Handelsgehilfen, die Kellner und die Heimarbeiter fast ganz, nur die Werkstattarbeiter der Hausindustrie genießen scheinbar relativ am meisten die Segnungen des Arbeiterschutzes. Der Grund für die Zaghaftigkeit der europäischen Gesetzgeber, die sich besonders in ihrer Haltung gegenüber der Heimarbeit äußert, ist einerseits die Rücksicht auf die Geschlossenheit der Einzelfamilie, und andererseits die Angst, eine der Stützen unserer industriellen Entwicklung zu untergraben.

Die gesetzgeberischen Maßregeln, die die Hausindustrie berühren, lassen sich in drei Kategorien einteilen: eine, von den Grundsätzen des Arbeiterschutzes ausgehende, die gegenüber den Hausindustriellen in ähnlicher Weise verfährt, wie gegenüber den Fabrikarbeitern, die Schwachen also gegen die allzu rücksichtslose Ausbeutung der Starken zu schützen und den wirtschaftlichen Egoismus einzudämmen sucht; eine zweite, die den Interessen der Konsumenten ihre Entstehung verdankt und sich auf sanitäre Vorschriften beschränkt, und eine dritte endlich, deren Ziel es ist, die Heimarbeit zu unterdrücken. Von diesen drei Gesichtspunkten aus werden wir die einschlägige Gesetzgebung und ihre Wirkungen zu betrachten haben.

Die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf die Hausindustrie ist die landläufigste, oft ziemlich gedankenlos nachgesprochene Forderung, durch deren Erfüllung man ihren schädlichen Auswüchsen wirksam zu begegnen glaubt. Sie ist denn auch teilweise verwirklicht worden, indem sie aber in den europäischen Staaten und auch in einem Teil der außereuropäischen vor der Heimarbeit und der Familienwerkstatt Halt machte. In England, Frankreich und Oesterreich sind die Werkstätten in Bezug auf den Arbeiterschutz den Fabriken gleichgestellt; England wagt sogar die scharf gezogene Grenze der Familienwerkstatt zu überschreiten, sofern Kinder und junge Leute in ihr beschäftigt werden; Frankreich unterwirft auch Werkstätten religiöser Kongregationen und solche, die von Wohlthätigkeitsanstalten abhängen, dem Gesetz, während Oesterreich sie nicht mit einschließt. Die Schweiz dehnt den Arbeiterschutz auf alle Werkstätten aus, die mehr als 6 Personen beschäftigen, und auf alle ohne Unterschied, in denen ein gefährliches Gewerbe betrieben wird. Neu-Seeland und Viktoria endlich haben auch auf die Familienwerkstätten, in dem einen Fall, soweit 2, in dem anderen, soweit 4 Personen darin beschäftigt sind, den Arbeiterschutz ausgedehnt.

Vergegenwärtigen wir uns dem gegenüber einmal die äußere Situation der Hausindustrie: sie breitet sich über die großen Städte, wie über die kleinen, über das flache Land und das einsame Dörfchen, wie über die unzugänglichsten Thäler und Hochplateaus der Gebirge aus. Sie haust im Kellerwinkel und in der Dachkammer, sie versteckt sich hinter dem Glanz besserer Tage im Salon der Damen der bürgerlichen Welt. Sie hat in den Großstädten keinen festen Sitz, denn keinerlei schwer bewegliche Maschinen, wie im Fabrikbetrieb, fesseln sie an die Scholle, ihre Werkstätten sind ebenso schnell aufgeschlagen, wie abgebrochen. Hat der gesetzliche Arbeiterschutz dem gegenüber irgend eine Aussicht zur Wirksamkeit? Selbst ein Heer von Beamten könnte ihm nicht dazu verhelfen. Es ist wohl mit diese Erwägung, die in den Ländern, wo die Hausindustrie einen besonders breiten Raum einnimmt, die Familienwerkstätte außerhalb des Gesetzes stellen hieß. Dadurch beschränkt sich der der Aufsicht unterstehende Kreis natürlich bedeutend, die Elendesten und Unglücklichsten, zu denen die Frauen und Kinder das größte Kontingent stellen, werden damit schutzlos der Ausbeutung preisgegeben, ohne daß den Werkstattarbeitern wesentlich geholfen wäre. Denn die Schwierigkeit der ausreichenden Beaufsichtigung wird noch durch die Stumpfheit der zu Schützenden gesteigert. Die Existenz der Hausindustrie beruht im wesentlichen auf der Thatsache, daß die menschliche Arbeitskraft billiger arbeitet als die maschinelle; die notwendige Ergänzung aber der niedrigen Löhne ist die lange Arbeitszeit. Die Menschen, vor allem die Frauen, die diesen Bedingungen bisher immer unterworfen waren, sind nicht einsichtsvoll genug, um die Durchführung der Gesetze zu unterstützen. Sie werden im Gegenteil, von einzelnen Kreisen aufgeklärter großstädtischer Arbeiter abgesehen, in der Beschränkung ihrer Arbeitszeit eine unwillkommene Verminderung ihrer an sich schon kärglichen Einnahmen sehen und die Bestimmungen des Gesetzes zu umgehen suchen. Dabei ist ihre Organisationsfähigkeit nicht nur infolge ihrer niedrigen Lebenshaltung und ihrer Arbeitsüberlastung, sondern auch infolge ihrer Vereinzelung eine sehr geringe, so daß auch hier nur in seltenen Fällen an die Stelle des einzelnen Schwachen die durch ihre Vereinigung starke Gesamtheit treten kann.

Diese Thatsachen sind den Gesetzgebern nicht fremd geblieben. Sie haben daher verschiedene Versuche gemacht, zunächst einmal den Kreis der Hausindustriellen, auf die das Gesetz Anwendung finden soll, festzustellen. Soweit es sich um Werkstätten handelt, haben die australischen Staaten Viktoria und Neu-Seeland für sie die alljährlich zu wiederholende Registrierung vorgeschrieben und verfügt, daß eine Werkstatt erst dann als solche benutzt werden darf, wenn der Gewerbeinspektor, dem ihre Anmeldung einzureichen ist, die Erlaubnis dazu erteilt hat. Durch diese Maßregel sollen einerseits die Werkstätten zur Kenntnis der Behörden kommen, andererseits die sanitätspolizeiliche Kontrolle von Anfang an ermöglicht werden. Was aber in einem kleinen Staate möglich ist, wird in einem großen mit ausgedehnter Hausindustrie fast undurchführbar. Denn im Grunde müßte wieder eine Kontrolle notwendig sein, um festzustellen, ob die vorschriftsmäßige Anmeldung zur Kontrolle auch durchgängig erfolgt. Die englische Arbeitskommission hat im Hinblick hierauf seinerzeit vorgeschlagen, den Hauseigentümer, eventuell auch den Verleger für die rechtzeitige Anmeldung haftbar zu machen.926 Aber selbst wenn die Kontrolle dadurch gesichert würde, bliebe ein großer Nachteil bestehen: nicht immer könnte der Gewerbeinspektor zur Inspizierung sofort zur Stelle sein, die dadurch notwendig werdende Arbeitspause bedeutete aber stets einen empfindlichen Ausfall am Verdienst.

Um neben den Hausindustriellen auch die Heimarbeiter zu erfassen, haben eine Anzahl nordamerikanischer und australischer Staaten den Verlegern die Pflicht auferlegt, genaue Listen ihrer Arbeiter zu führen, die auf Verlangen dem Gewerbeinspektor vorzulegen sind, und England ist noch einen Schritt weiter gegangen, indem es, allerdings nur für eine beschränkte, Zahl von Gewerben, verlangte, daß die Werkstattinhaber und Liefermeister jährlich zweimal die Namen und Adressen ihrer Arbeiter dem Gewerbeinspektor einzureichen haben.927 Diese Bestimmung ist gewiß eine sehr beachtenswerte, die Nachahmung verdient; einen wirklichen Wert aber hat sie nur dann, wenn die Beamten auch im stände sind, sämtliche Arbeiter ausreichend zu kontrollieren. Das aber ist, nach Lage der Sache, völlig aussichtslos. Ein besserer Weg, um die Durchführung der Schutzgesetze zu gewährleisten, scheint demnach der zu sein, die Verantwortlichkeit dafür auf eine Reihe von Personen auszudehnen und so eine Art freiwillige Inspektion zu schaffen, die die staatliche unterstützt. Die englische Gesetzgebung hat für bestimmte Gewerbe demgemäß entschieden und den Unternehmer für haftbar erklärt, wenn seine Arbeiter unter gesundheitsgefährlichen Bedingungen beschäftigt werden. Diese Bestimmung kann aber nur insoweit von Nutzen sein, als es sich etwa um die Beschaffenheit der Werkstätten in sanitärer Hinsicht handelt. Das Wichtigste aber, die Sicherstellung der Arbeitszeit, der Pausen, des Wöchnerinnenschutzes etc. etc. kann dadurch nicht gewährleistet werden, weil auch der Unternehmer keine ständige Kontrolle ausüben kann und sich kaum dazu gezwungen sieht, denn er weiß viel zu genau, wie selten die Uebertretung der Vorschriften konstatiert werden würde. Was Thun von einem rheinischen Industriellen erzählt, der, als er wegen der Uebertretung des Kinderschutzgesetzes zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, ausrief: "Das schinde ich in acht Tagen wieder aus den Kindern heraus"928, würde sich hier mit einigen Variationen wiederholen; die Verantwortlichkeit müßte daher nicht nur von dem Unternehmer getragen werden. Beatrice Webb schlägt vor, daß auch der Hausherr und Vermieter der Werkstatt haftbar gemacht werden müßte.929 In New-York ist diese Forderung teilweise zum Gesetz erhoben worden, und der Hausherr muß für bestimmte Gewerbe dafür einstehen, daß die Waren erst dann hergestellt werden, wenn die Anmeldung der Werkstätte bei der Aufsichtsbehörde erfolgte. Ueber diese Bestimmung hinaus scheint mir die Haftbarmachung praktischerweise auch nicht gehen zu können, weil andernfalls eine für den Werkstattinhaber und seine Familie unerträgliche Chikanierung seitens des Hausherrn daraus entstehen würde. Hat der Hausherr oder sein Vertreter,—und man mache sich einmal klar, welche Art Menschen das häufig sind, und wie sie von Anfang an dem armen Arbeiter mißtrauisch gegenüberstehen,—die Berechtigung, seine Mieter zu kontrollieren, so kann er das Dasein derjenigen, die ihm aus irgend einem Grunde mißliebig sind, zu einem qualvollen gestalten, von Uebergriffen aller Art zu geschweigen, die die Folge sein müßten. Diese Art Kontrolle könnte außerdem immer nur im Weichbild der Städte möglich sein, weil z.B. die Hausindustriellen auf dem Lande und im Gebirge nicht nur häufig Besitzer ihrer armseligen Werkstatt sind, sondern auch weitab vom Verleger wohnen.

Noch ein Mittel bleibt zu erwähnen, das für einen begrenzten Kreis von Arbeitern die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit sichern helfen soll. Es besteht in dem Verbot, den Fabrik- oder Werkstattarbeitern nach Ablauf der Arbeitszeit noch Arbeit mit nach Hause zu geben. England ist in dieser Weise vorgegangen, hat aber ausdrücklich bestimmt, daß nur dann die Mitnahme von Arbeit nach Hause gestattet werden darf, wenn die Arbeiterin in der Werkstatt nicht die volle Arbeitszeit beschäftigt wurde. Den Uebergriffen ist infolgedessen Thür und Thor geöffnet, weil unmöglich festgestellt werden kann, ob man ihr für den ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Rest der Arbeitszeit zu viel Arbeit mit nach Hause gab, oder nicht. Man glaubte, durch die Fassung des Gesetzes auf die Frauen Rücksicht nehmen zu müssen, die, weil sie Kinder zu hüten und ein Hauswesen zu leiten haben, nur stundenweise in der Werkstatt arbeiten können; ihnen wollte man nicht die Möglichkeit rauben, durch häusliche Arbeit den geringen Verdienst etwas zu erhöhen, und opferte dieser Rücksicht die viel wichtigere auf Hunderte anderer Frauen, denen dann vom Zwischenmeister so viel Arbeit aufgebürdet werden kann, daß sie zwar zu Hause bis in die Nacht hinein arbeiten müssen, aber weder Zeit finden, für ihre Kinder, noch für ihr Hauswesen zu sorgen. Soll, wenigstens auf diesem immerhin nur kleinen Gebiet, die weibliche Arbeiterin vor Ausbeutung geschützt werden, so muß das Verbot, Arbeit mit nach Hause zu nehmen, ein unbedingtes sein.

Unsere ganze Betrachtung der Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf die Hausindustrie läuft darauf hinaus, daß alle Bemühungen, sie in vollem Umfang durchzusetzen, fruchtlose bleiben. Der wesentliche Grund dafür ist der, daß die Wasser der Hausindustrie in zahllose kleine, versteckte Rinnsale auseinanderfließen, die sich notwendigerweise der Aufsicht entziehen. In dem schmerzlichen Gefühl der Resignation angesichts dieser Erkenntnis haben sich manche Gesetzgeber darauf beschränkt, die Wirkungen der Hausindustrie durch allgemeine sanitäre Vorschriften abzuschwächen. Sie gingen dabei ursprünglich nicht vom Interesse der Arbeiter, sondern von dem der Konsumenten aus, die sie vor dem Einfluß der unter gesundheitswidrigen Bedingungen hergestellten Waren zu schützen suchten. In den Staaten der nordamerikanischen Union ist dieses System am weitesten ausgebildet worden. Epidemien, deren Herd die Schwitzhöhlen der Hausindustrie waren, gaben den Anstoß dazu. Man verfügte, um die gefährliche Ueberfüllung der kleineren Arbeitsstuben zu vermeiden, daß in den Zimmern der Mietshäuser, die zugleich zum Essen und Schlafen benutzt werden, fremde Arbeitskräfte zur Herstellung verkäuflicher Waren nicht beschäftigt werden dürfen. Es war dies zugleich ein erster, vielverheißender Schritt zur zwangsweisen Einrichtung abgesonderter Werkstätten, es war aber auch zugleich eine indirekte Unterstützung der Familienwerkstätten, in denen die Ausbeutung ihre Orgien feiern konnte. Die Industrie wird immer der billigsten Arbeit nachgehen, und so hat das Gesetz eine Ausbreitung der Heimarbeit eher fördern als hindern helfen.930 Um aber auch die Familienwerkstatt und ihre Gesundheitsverhältnisse unter Aufsicht halten zu können, wurde ihre Anmeldepflicht bei der Sanitätspolizei und ihre Lizenzierung durch sie eingeführt. Für die Befolgung dieser Vorschrift machte man in New-York den Hausherrn, in Massachusetts den Verleger haftbar. Auf diese Weise werden die Arbeitsräume, zum Teil nur soweit sie der Konfektionsindustrie dienen, wie in Massachusetts, zum Teil soweit überhaupt Waren darin erzeugt oder hergestellt werden, der Kontrolle der Sanitätsinspektion unterstellt. Einzelvorschriften, wie das Verbot, Waren in Wohnungen herzustellen, wo ansteckende Krankheiten herrschen, das auch England erlassen hat, sind die natürliche Folge hiervon. Man ist aber zum Schutze des Publikums noch weiter gegangen, In New-York, Massachusetts und Neu-Seeland bestimmt das Gesetz, daß Waren, von denen in Erfahrung gebracht wird, daß sie Werkstätten oder Familienbetrieben entstammen, die einer Lizenz ermangeln, oder daß sie sonst unter ungesunden Bedingungen entstanden, vom Sanitäts- oder Gewerbeinspektor mit einer Marke versehen werden müssen, die die Bezeichnung Tenement made enthält, also sowohl Händler wie Konsumenten vor dem Kauf abschreckt. Waren, die in Räumen verfertigt wurden, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, müssen nach der Markierung desinfiziert werden und zwar erstrecken sich all diese Vorschriften auch auf von auswärts eingeführte Verkaufsgegenstände. Diese ganze, in der Idee gut gemeinte Einrichtung trägt aber den Stempel völliger Unzulänglichkeit schon an der Stirn, ja sie führt zu bedenklichen Konsequenzen. Denn wer vermöchte dafür einzustehen, daß jedes Kinderjäckchen, das im Zimmer des Typhuskranken entstand, jede Cigarre, die neben dem Bett des Schwindsüchtigen gearbeitet wurde, jedes Hemd, das eine arme Mutter am Bett ihres diphtheritiskranken Kindes nähte, kontrolliert und markiert werden kann?! Und wer will dem Ballen Tuch, oder den Jacken und Blusen, die in Massen von einer Stadt, von einem Land zum anderen versandt werden, ansehen, ob sie Krankheitskeime enthalten oder nicht? Die Angst vor der Markierung und Entwertung der Waren zwingt die Heimarbeiter aber auch zu einem förmlichen System der Verheimlichung und Vertuschung. Noch später als bisher werden sie sich entschließen, den Arzt zu holen oder ansteckende Krankheiten zur Anzeige zu bringen. Und selbst wenn die verhängnisvolle Marke an den Waren hängt, wird sie auf der großen Reise, die sie antritt, trotz aller auf ihre Beschädigung oder Entfernung verhängten Strafen, daran bleiben? Es ist ein utopischer Gedanke, daß ein gesäumtes Taschentuch oder ein Strumpf von ihrem Entstehungsort bis zu ihrer letzten Bestimmung kontrolliert werden können! Haftet aber die Marke trotz alledem, so wird die traurige Scheidung zwischen Reich und Arm noch in erweitertem Maße als bisher sich vollziehen: es werden Kreise von Händlern sich bilden, die die entwerteten Waren aufkaufen und sie an diejenigen absetzen, die das Tenement made gern in den Kauf nehmen, wenn sie dafür weniger zu bezahlen brauchen. Also selbst die Durchführbarkeit der Markierungsvorschriften vorausgesetzt, würden sie nur dem Schütze der begüterten Käufer dienen.

Wenn wir uns nunmehr die Schwierigkeiten, mit denen die Hausindustrie-Gesetzgebung zu kämpfen hat, und an denen sie nach jeder Richtung hin scheitern muß, vergegenwärtigen, so zeigt es sich, daß sie sich alle unter dem einen Wort Heimarbeit zusammenfassen lassen,—Heimarbeit im weitesten Sinn, die sowohl die Arbeit der einzelnen Frau in ihrem Stübchen, als die Familienwerkstatt und die kleine Werkstatt der Zwischenmeister in den von ihnen bewohnten Räumen in sich begreift. Das ist der ungeheuere Abgrund, den die Arbeiterschutzgesetzgebung nicht zu überbrücken vermochte, in den sie vielmehr Jahr um Jahr Tausende von Menschen hinabstößt, vor allem die schwächsten, die Kinder und die Frauen. Um den Arbeiterschutzvorschriften zu entgehen, die Kosten der Fabrikanlagen zu ersparen und das Risiko der stillen Zeiten und der Krisen auf die Arbeiter abzuwälzen, hat das Unternehmertum die Hausindustrie großgezogen. Wird sie von der Gesetzgebung gleichfalls erfaßt, so wirft sich die Profitgier auf die Ausbeutung der Heimarbeit. Selbst eine so geringfügige Vorschrift wie die deutsche Konfektionsverordnung, hat vielfach schon eine Zunahme der Heimarbeiter zur Folge gehabt931, und die Einführung des achtstündigen Normalarbeitstages für Fabriken und Werkstätten in Australien hat die Heimarbeit dort erst ins Leben gerufen.932 Vor ihr aber steht, unter dem Banne geheiligter Traditionen der europäische Gesetzgeber still, der die Schwelle des Hauses nicht zu überschreiten wagt, auch wenn sie längst nicht mehr zu den heimlichen Freuden innigen Familienlebens, sondern nur in die düstere Werkstatt der Familienausbeutung führt. Vielleicht hält ihn auch eine unbestimmte Furcht zurück, die Grenzen seiner Macht, der für grenzenlos gehaltenen, zu erkennen. Der Amerikaner und der Australier, den sentimentale Rücksichten nicht mehr in dem Maße beherrschen, hat sich den Eintritt erzwungen, aber all seine Pillen und Tränke, die er gegen die große Krankheit da drinnen verordnete, sind wirkungslos geblieben. Begreiflich genug, denn es giebt keine Hilfe; es ist eine Krankheit, die rettungslos zum Tode führt. Viele verschließen sich der Richtigkeit dieser Diagnose, andere erkennen sie an, aber nach dem Beispiel der Aerzte am menschlichen Totenbett suchen sie das entfliehende Leben mit allen Mitteln der Kunst aufzuhalten, und nur sehr wenige sehen darin die ärgste Grausamkeit und wollen den Todeskampf zwar erleichtern, den Auflösungsprozeß aber beschleunigen. Es kann nach allem bisher Gesagten keinem Zweifel unterliegen, auf wessen Seite wir uns zu stellen haben.

Zuerst waren es englische Arbeiter, die in der Erkenntnis der Aussichtslosigkeit jeder gewerkschaftlichen Bemühung um bessere Arbeitsbedingungen, solange die Schmutzkonkurrenz der organisationsunfähigen Heimarbeiter besteht, die Beseitigung der Heimarbeit anzustreben suchten. Sowohl die Schuhmacher wie die Schneider führten einen heftigen Kampf gegen die Unternehmer, um sie zu zwingen, alle Arbeiter nur in eigenen Werkstätten zu beschäftigen. Die Schuhmacher erreichten vielfach ihr Ziel durch Arbeitseinstellungen, die Schneider blieben fast ganz erfolglos, auch ihr Appell an die Konsumenten, nur in solchen Geschäften zu kaufen, die in Betriebswerkstätten arbeiten lassen, fand nicht das Gehör, das notwendig gewesen wäre, wenn es hätte Eindruck machen sollen.933 Ein Teil der englischen Sozialdemokratie, die auf dem Züricher Arbeiterschutzkongreß vertreten war, sprach sich im Sinne der Arbeiter aus und befürwortete eine Resolution, die die Abschaffung der Heimarbeit als Ziel der notwendigen, gesetzgeberischen Maßregeln hinstellte. Aber selbst vor diesem Forum fand sie keine Annahme. Mit der Forderung, Betriebswerkstätten einzurichten, traten auch die deutschen Arbeiter 1895 vor die Konfektionäre, und legten, um den Streit auszufechten, im Winter 1896 die Arbeit nieder. Nur das völlig ungenügende Gesetz, das die Werkstattarbeiter der Konfektion der Arbeiterschutzgesetzgebung unterstellte, war die Folge ihres Kampfes. Gegen die Heimarbeit, von der er ausging, geschah nichts.934

Der schroffe Widerstand der Unternehmer gegen die Einrichtung von Betriebswerkstätten, die noch dazu, wo der Wunsch danach bisher auftauchte, von keinem Parlament befürwortet wurden, ist von ihrem Standpunkt aus vollkommen erklärlich: die Errichtung oder Miete von Räumen für die Werkstätten, die Anschaffung von Maschinen, die Anstellung von Werkführern, und nicht zum mindesten die schließlich folgenden Unbequemlichkeiten und Kosten des Arbeiterschutzes und der Arbeiterversicherung, denen sie bei der Beschäftigung von Hausindustriellen fast ganz entgehen, würde eine Kapitalanlage erfordern und den Profit zunächst so beschneiden, daß auch für die Zukunft an ein Nachgeben der Unternehmer um so weniger zu denken ist, als die in Betracht kommenden Arbeiter unter den gegenwärtigen Verhältnissen zu einer geschlossenen starken Organisation, die ihren Wünschen den nötigen Nachdruck verleihen kann, niemals gelangen werden. Infolgedessen sind einzelne Gruppen von Arbeitern vielfach zur Selbsthilfe geschritten. In Genf und Lausanne, in Bern und in Zürich waren es die Schneider, die sich mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft eigene Werkstätten einrichteten, in Wien thaten die Meerschaumschnitzer das gleiche.935 Die ganze Bewegung beschränkte sich aber auf kleine Kreise, weil einerseits keinerlei Zwang vorlag, ihr beizutreten, und andererseits das nötige Kapital fehlte, um durch Anschaffung neuer Maschinen und Anwendung motorischer Kräfte schnellere und bessere Arbeit zu liefern, und auf diese Weise der primitiven Heimarbeit den Boden abzugraben. Die Genfer Stadtverwaltung, an die die Schneider sich um Unterstützung wandten, erkannte zwar die Berechtigung ihrer Bestrebungen an, glaubte aber, in Rücksicht auf den Stadtsäckel, keinen Präzedenzfall schaffen zu dürfen.

Ein anderes Mittel, die Heimarbeit möglichst einzuschränken, forderte ein Gesetzentwurf, den der Minister Peacock 1895 dem Parlament von Viktoria vorlegte, der sich aber auch nur auf die Konfektionsindustrie bezog. Er enthielt die Bestimmung, daß Heimarbeiter nur gegen Erlaubnisscheine beschäftigt werden dürften, und zwar sollten nur diejenigen, die ihren Lebensunterhalt verdienen müssen und dabei aus irgend einem Grund an ihr Haus gefesselt sind, darauf Anspruch erheben können; diese Einschränkung aber hätte, wenn das Gesetz in Wirksamkeit getreten wäre, seine Wohlthat wieder annulliert. Praktischer und durchgreifender erscheint daher der Vorschlag eines deutschen Sozialpolitikers, der gleichfalls in der schließlichen Unterdrückung der Heimarbeit die einzige Lösung der brennenden Frage sieht, und zwar den gegenwärtig beschäftigten Heimarbeitern ihre Arbeit im eigenen Haus gegen Ausstellung von Erlaubnisscheinen noch gestatten, neu eintretende aber davon ausschließen will, so daß die Heimarbeit dadurch auf den Aussterbeetat gesetzt wird.936 Die hier gekennzeichneten Forderungen und Wünsche sind, jede für sich, berechtigt, aber sie sind entweder in der angegebenen Form unerfüllbar, oder sie würden sich, wenn sie verwirklicht wären, der großen Aufgabe gegenüber als viel zu schwach erweisen. Die Beseitigung der Heimarbeit kann, soll sie nicht zu einer grausamen Härte werden, nur das Resultat einer systematischen Gesetzgebung sein, die sich organisch und doch nach einem festen, das Ziel nie aus dem Auge verlierenden Plan entwickelt. Als erster Schritt zu diesem Ziel wäre die Verbindung von Wohnung und Werkstatt allen denjenigen zu verbieten, die fremde Arbeiter bei sich beschäftigen, und die Mitgabe von Arbeit nach Hause ausnahmslos zu untersagen; die Gewerbeinspektoren, deren Zahl um ein beträchtliches erhöht werden müßte, hätten die Durchführung der Vorschrift zu beaufsichtigen, während die Verantwortung dafür auch vom Verleger zu tragen wäre. Um aber zu gleicher Zeit die Zwischenmeister, häufig selbst nur wenig besser gestellte Proletarier, nicht zu ruinieren, müßten alle Gemeinden, in deren Bereich sich hausindustrielle Betriebe befinden, verpflichtet werden unter Heranziehung der Unternehmer zu den Kosten, besondere, allen Anforderungen der Hygiene entsprechende Räume, womöglich eigens für den Zweck erbaute fabrikähnliche Gebäude mit Motorbetrieb, den Hausindustriellen gegen eine Miete, die die früher dafür aufgewendeten Mittel nicht übersteigen dürfte, zur Verfügung zu stellen. Auf alle diese Werkstätten wären sodann sämtliche Vorschriften der Arbeiterschutzgesetzgebung auszudehnen, und Staat und Kommunalverwaltungen hätten die Verpflichtung einzugehen, ihre Aufträge nur von solchen Werkstätten ausführen zu lassen.937

Bliebe man aber hierbei stehen, so würden die Familienwerkstätten selbstverständlich, den Erfahrungen in anderen Ländern entsprechend, enorm zunehmen. Dem müßte die Gesetzgebung vorgreifen, indem sie nunmehr das Verbot der Verbindung von Werkstatt und Wohnung auch auf die Familienwerkstatt ausdehnte. Nur solchen Personen, die in Rücksicht auf zu beaufsichtigende Kinder, oder zur Pflege alter Angehöriger oder durch eigene Gebrechlichkeit gezwungen sind, daheim zu bleiben, wären zunächst Erlaubnisscheine für die Ausübung ihres Berufes im Hause zu erteilen. Nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen hätte die kommunale Armenverwaltung ihre Aufmerksamkeit den noch vorhandenen Heimarbeitern zuzuwenden und nach Maßgabe des Bedürfnisses, Kinderkrippen und Kinderhorte, Heimstätten und Siechenhäuser zu schaffen oder zu erweitern, oder durch direkte Unterstützung da einzugreifen, wo es not thut, so daß nach Ablauf einer gewissen Uebergangszeit sämtliche Heimarbeiter in die Werkstätten übergeführt werden könnten, und die Kinder, die Alten und Leidenden versorgt sind. Die selbstverständliche Voraussetzung für den Eingriff der Armenpflege wäre natürlich, daß alle, die Armen entehrenden Bestimmungen, wie z.B. die Entziehung des Wahlrechts, in Fortfall kämen. Die Pflege der Kranken, Alten und Gebrechlichen ist eine Pflicht der Gesellschaft, auf deren Erfüllung sie Anspruch haben, und die Armut gewissermaßen zu bestrafen, ist ein trauriges Zeichen für die völlige Verwirrung klarer Begriffe.

Nachdem alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnte gegen die Heimarbeit, die noch immer ihr Leben fristen wird, mit größerem Nachdruck vorgegangen werden. Die Näherei in all ihren verschiedenen Zweigen käme zunächst in Betracht, weil sie sich am leichtesten überall zu verbergen vermag. Hier müßte eine neue Maßregel einsetzen: das Verbot des Antriebs der Maschinen durch menschliche Kraft überall dort, wo nicht für den Hausgebrauch gearbeitet wird. Ganz abgesehen davon, daß nach Ansicht aller Aerzte und Pflegerinnen die Einführung des Dampfbetriebs in der Näherei mehr als manches andere zur Hebung der Gesundheit beitragen würde938, wäre diese Vorschrift leicht durchführbar, weil das Klappern der Maschine die Aufsicht erleichtert, um so mehr, wenn in diesem Fall der Hausherr haftbar gemacht und jede industrielle Arbeit in Miets- und Wohnhäusern, sowohl für die Arbeiter als für die Hausbesitzer empfindliche Strafen nach sich ziehen würde.939

Alle diese Bestimmungen scheinen, auch unter Voraussetzung ihrer allmählichen Entwicklung, immer nur in den Städten, wo die Arbeiter sich zusammendrängen und die Aufsicht leichter möglich ist, durchführbar. Sind sie aber hier in Wirksamkeit, so wird die Entwicklungstendenz der modernen Industrie, billige Gegenden und billige Arbeitskräfte aufzusuchen, nur noch drastischer hervortreten, und die Ausbeutung, der in der Stadt Grenzen gesteckt werden, wird sich gierig auf das Land, in die einsamen Thäler, auf die fernen Höhen werfen. Um hier denselben Schutzgesetzen wie in der Stadt Geltung zu verschaffen, muß die Verkehrspolitik in ihren Dienst gestellt werden.940 Jede Eisenbahn, jede gute Chaussee erleichtert die Verbindung, und es ist eine bekannte Thatsache, über die Naturfreunde nicht genug klagen können, daß der Fabrikschornstein überall emporragt, wo die Eisenbahn hindringt. Die Vereinigung der ländlichen Hausindustriellen in Werkstätten wird sich mit dieser Unterstützung allmählich auch durchsetzen lassen. Zur Schaffung der Werkstätten könnten die Arbeitgeber um so straffer herangezogen werden, als sie durch die niedrigeren Löhne, gegenüber den Arbeitgebern der städtischen Hausindustrie, so wie so im Vorteil sind.

Aber damit sind alle Hindernisse noch nicht beseitigt. In New-York und Massachusetts, wo die Konfektionsindustrie einer strengen Regelung unterliegt, haben die Konfektionäre sich ihr dadurch zu entziehen gewußt, daß sie ihre Waren aus anderen Staaten beziehen, die solche Gesetze noch nicht kennen, und in die die Schwitzmeister von New York und Massachusetts massenhaft übersiedelten. Dasselbe würde sich in Europa wiederholen, wenn die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Hausindustrie sich auf ein oder zwei Länder beschränken würde. Die Notwendigkeit des internationalen Arbeiterschutzes tritt nirgends stärker hervor als hier, und es wäre an der Zeit, daß wenigstens zunächst einmal die internationalen Gesellschaften für Arbeiterschutz sich eingehend mit dieser Frage beschäftigen möchten, statt daß sie ihre Universalität durch eine oberflächliche Vielseitigkeit beweisen zu müssen glauben. Vor allem aber sollte die Arbeiterschaft aller Länder, ihr ein thatkräftiges Interesse zuwenden, und in den Parlamenten einmütig ihr gegenüber Stellung nehmen, denn von der Unterdrückung der Hausindustrie hängt ihre eigene Entwicklung ab. Erst die Vereinigung der männlichen und weiblichen Arbeiter in den Werkstätten wird ihre Aufklärung fördern und ihre gewerkschaftliche Organisation ermöglichen. Solange sie wie die Raubritter im Hinterhalt liegen, werden sie den organisierten Arbeitern ihre schwer errungene Beute immer wieder streitig machen. Lohnerhöhungen insbesondere, vor allem feste Lohntarife, jene wichtige Aufgabe der Arbeiterverbände, von deren Erreichung die Sicherheit der Existenz vielfach abhängt, werden, solange die Hausindustrie besteht, nur selten zu erkämpfen und noch seltener festzuhalten sein. Aber selbst unter den Arbeitern giebt es noch Leute genug, die zwar die Schäden der Hausindustrie anerkennen, trotzdem aber vor durchgreifenden Maßnahmen zurückscheuen, weil sie die Familie und die Freiheit des Einzelnen dadurch anzutasten glauben. Es ist auch zweifellos, daß es bei dem von mir vorgeschlagenen Weg, den die Gesetzgebung verfolgen soll, bei aller Vorsicht, ohne Härten nicht abgehen wird. Wo aber in der Welt wäre der Fortschritt leicht erkauft worden? Gegenüber allen Arbeiterschutzgesetzen hat es Menschen gegeben, die sich in ihrer Freiheit beschränkt, in ihrem Verdienst geschmälert sahen. Die allmähliche Aufsaugung des Handwerks durch die Fabrik hat gewiß schwere Wunden geschlagen und schlägt sie noch heute, für die Hausindustrie wird genau dasselbe gelten. Der Sozialreformer aber und der Gesetzgeber dürfen nach den Gefühlen Einzelner nicht ihre Handlungen einrichten, sie haben vielmehr die Aufgabe, den Entwicklungstendenzen nachzuspüren und diejenigen zu fördern, durch die die Menschheit im allgemeinen zu höheren Daseinsformen gehoben werden wird. Die Hausindustrie hält sie auf der Stufe physischer und geistiger Verelendung fest, sie hindert den Fortschritt zu besseren sozialen Verhältnissen, darum muß auch hier das sentimentale Mitleid von der ruhigen Erkenntnis und der weit ausschauenden Menschenliebe überwunden werden.

Ein Stiefkind der Arbeiterschutzgesetzgebung waren lange Zeit hindurch auch die Handelsgehilfen. Und sie selbst, die den Unterschied zwischen sich und den Fabrikarbeitern stets scharf betonten, wünschten auch auf diesem Gebiet keine Gleichstellung mit ihnen. Erst als der 1842 gegründete englische Verein zur Erkämpfung des frühen Ladenschlusses, nach fast fünfzigjährigen vergeblichen Bemühungen einsah, daß auf dem Wege der Selbsthilfe nichts zu erreichen war, trat er für gesetzliche Maßregeln ein. Um dieselbe Zeit erhoben auch die kaufmännischen Vereine Deutschlands bestimmte Forderungen an die Gesetzgebung. Die Entstehung der Großbetriebe auf dem Gebiete des Handels hatte dieser Entwicklung vorgearbeitet, denn sie verwandelte langsam die Masse der jungen Kaufleute, die ihre Lehr- und Arbeitszeit stets nur als Vorbereitung zur eignen Selbständigkeit ansahen, in Lohnarbeiter, die zeitlebens in abhängiger Stellung vom Unternehmer bleiben und daher eines gesetzlichen Schutzes bedürfen. Der erste Schritt hierzu war die gesetzliche Fixierung einer wöchentlichen Maximalarbeitszeit von 74 Stunden für Ladengehilfen unter 18 Jahren in England, der aber über ein Jahrzehnt hindurch nur zur Ausfüllung des Gesetzbuches diente, da keine Kontrolle über seine Ausführung vorhanden war. Der Londoner Grafschaftsrat entschloß sich erst vor wenigen Jahren zur Anstellung von Handelsinspektoren, die schon nach kurzer Frist eine große Zahl von Gesetzesübertretungen konstatieren konnten. Die einzige Bestimmung, die diesem vielverheißenden Anfang gesetzlicher Reformarbeit folgte, war die Vorschrift, in allen Läden, wo weibliche Verkäufer thätig sind, Sitze für sie aufzustellen,—eine Vorschrift, betreff deren eine Anzahl nordamerikanischer Staaten mit gutem Beispiel vorangegangen war und die auch von Deutschland und Frankreich neuerdings erlassen wurde. Die schweren Schäden aber, mit der die Arbeit im Handel die Angestellten bedroht, sind damit noch kaum berührt, und doch schien es, als ob die wichtigste Reform, die Verkürzung der Arbeitszeit, nicht durchzusetzen wäre. Zuerst gelang es, die Sonntagsruhe zu erkämpfen; aber sie blieb problematisch und besteht im Grunde nur in einer Beschränkung der Sonntagsarbeit, denn nicht nur, daß alle Handelsgehilfen in Deutschland eine fünf-, in Oesterreich sogar eine sechsstündige Sonntagsarbeit haben, für eine Reihe von Betrieben wird auch diese Bestimmung noch zuungunsten der Angestellten aufgehoben. daß nach dieser Erfahrung die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit noch auf größere Schwierigkeiten stoßen würde, war vorauszusehen.

Als die deutsche Kommission für Arbeiterstatistik auf Grund der Ergebnisse ihrer Erhebungen dementsprechende Forderungen stellte, erhob sich ein Sturm der Entrüstung in der Handelswelt. Eine ganze Anzahl von Arbeitgeberverbänden und Handelskammern hielt die vorgeschlagene Festsetzung des Achtuhrladenschlusses nicht nur für den Anfang ihres Ruins, sondern auch für verderblich für die Angestellten, die dadurch zur mißbräuchlichen Verwendung der freien Zeit, zu Leichtsinn und Unsittlichkeit verführt werden würden. Der "Eingriff des Staates in die Erwerbsfreiheit" wurde ebenso wie einst die gesetzliche Regelung der Fabrikarbeit schroff zurückgewiesen und für eine Kränkung der Berufsehre angesehen.941 Trotzdem gelangte schließlich der Neunuhrladenschluß zur Annahme. Im weiteren Verlauf der Reformen auf diesem Gebiet wurde die Gewährung einer ununterbrochenen Ruhezeit von 10-11 Stunden und die Festsetzung einer Mittagspause von 1-1/2 Stunden, sobald die Mahlzeit außer dem Hause eingenommen wird, obligatorisch gemacht. Aber wie bei der Arbeiterschutzgesetzgebung überhaupt, so wurden diese Bestimmungen durch die Zulassung einer Reihe von Ausnahmen wieder durchbrochen, denn nicht nur, daß sie auf Arbeiten, die zur Verhütung des Verderbens von Waren sofort vorgenommen werden müssen, auf die Aufnahme der Inventur, sowie bei Neueinrichtungen und Umzügen keine Anwendung finden, die Arbeitszeit kann vierzig Tage im Jahr bis 10 Uhr abends verlängert, die an sich schon spärliche Sonntagsruhe kann besonders vor Festzeiten vollends fast ganz aufgehoben werden. Unberührt von irgend welchen durchgreifenden Regulierungen blieben die Schlafräume der Angestellten, die, wie wir gesehen haben, sobald sie im Hause des Chefs sich befinden, viel zu wünschen übrig lassen. Selbst über die Einrichtung der Geschäftsräume bestehen nur ganz allgemeine Bestimmungen, die allerdings durch Verordnung des Bundesrats genauer präzisiert werden können. Bisher ist das nur in Bezug auf die Sitzgelegenheit der Verkäuferinnen geschehen. Alle diese Reformen haben blos den Wert erster Versuche, um so mehr, als keine besondere Kontrolle ihnen Nachdruck verleiht, ihre Durchführung vielmehr nur unter Aufsicht der Ortspolizeibehörden gestellt ist.

Auch auf anderen Gebieten ist die Gesetzgebung äußerst vorsichtig vorgegangen. Das gilt im besonderen in Bezug auf die Lehrlingszüchterei. Wie die Erhebungen der Kommission für Arbeiterstatistik ergaben, besteht sie in ausgedehntem Maß im deutschen Handel. Je kleiner die Geschäfte, desto mehr suchen sie sich mit den billigsten Arbeitskräften zu behelfen, es zeigte sich sogar, daß von 8235 Betrieben 671 mehr Lehrlinge als Gehilfen und 659 überhaupt nur Lehrlinge beschäftigen; die Konkurrenz, die dadurch den Gehilfen gemacht wird, die Ausbeutung jugendlicher Arbeitskräfte, die daraus klar genug hervorgeht, hätten eines energischen Eingriffs bedurft. Statt dessen begnügte man sich mit der allgemeinen Bestimmung, daß der Lehrherr nur soviel Lehrlinge halten darf, als im Verhältnis zum Umfang und der Art seines Betriebes steht und ihre Ausbildung dadurch nicht gefährdet wird. Allerdings wurde auch hier für den Bundesrat eine Thür offen gelassen, der befugt ist, durch besondere Vorschriften einzugreifen,—das bekannte deutsche Mittel, womit man glaubt, dem Reformbedürfnis Genüge zu thun.

Nicht anders verhält es sich in Bezug auf einen anderen Uebergriff der Geschäftsleiter, der geeignet ist, den Handelsgehilfen in seinem ganzen Fortkommen zu behindern: der sogenannten Konkurrenzklausel. Sie besteht darin, daß sich der Gehilfe dem Chef gegenüber verpflichtet, falls er seine Stellung verläßt, im Verlauf einer gewissen Zeit entweder in der Nähe kein eigenes ähnliches Geschäft zu gründen, oder eine geraume Zeit hindurch, die zuweilen bis zu vielen Jahren sich ausdehnte, in kein ähnliches Geschäft als Gehilfe einzutreten. Es giebt nicht viele Anforderungen von Arbeitgebern an Arbeiter, die so den Klassencharakter an der Stirn tragen, wie diese, und von ihm verlangen, daß er selbst über sein persönliches Abhängigkeitsverhältnis hinaus, auf die Interessen und den Profit des Chefs Rücksicht nimmt. Und die Gesetzgeber haben es nicht gewagt, dieser ungerechtfertigten Bevormundung der Arbeiter ein Ende zu bereiten. Nur zu einer allgemein gehaltenen Bestimmung haben sie sich entschließen können: daß solche Vereinbarungen zwischen Unternehmern und Angestellten nur dann verbindlich sind, wenn sie nicht die Grenzen überschreiten, durch welche "eine unbillige" Erschwerung ihres Fortkommens ausgeschlossen wird. Nur mit Minderjährigen sind sie überhaupt verboten. Damit ist der Arbeiterschutz im Handel erschöpft: er läßt eine zwölf-, dreizehn-, ja selbst eine vierzehnstündige Arbeitszeit zu, die bestenfalls durch eine Pause von 1-1/2 Stunden unterbrochen wird, er gestattet die Ausbeutung jugendlicher Arbeitskräfte und erlaubt, daß der Gehilfe in seinem berechtigten Streben nach sozialem Fortkommen gehindert wird! Und doch repräsentiert die deutsche Gesetzgebung den Fortschritt auf dem europäischen Kontinent.

In Oesterreich hat sich der Schutz der Handelsangestellten zwar in ähnlicher Weise entwickelt wie in Deutschland, aber er ist noch weniger sicher gestellt und besonders die Sonntagsruhe ist auf jede Weise durchbrochen. Frankreich kennt sie nicht einmal. Wo sie besteht, ist sie ebenso wie der Ladenschluß die Folge langjähriger Kämpfe der Organisationen der Handelsangestellten, die sich um so kräftiger entwickeln konnten, als das Uebergewicht der großen Warenhäuser gegenüber den kleinen schon früh in Erscheinung trat. Die fortgeschrittenste Gesetzgebung repräsentiert Australien und Neu-Seeland. Die Ladenschlußstunde ist teilweise schon auf sechs Uhr und nur an einem oder zwei Wochentagen auf spätere Abendstunden festgesetzt. Außer der vollen Sonntagsruhe wird den Angestellten ein halber freier Wochentag gewährleistet. Für jugendliche und weibliche Gehilfen besteht vielfach der acht- oder neunstündige Arbeitstag. Wie es heißt, haben diese weitgehenden Vorschriften keinerlei Nachteile mit sich geführt. Die englischen Handelsangestellten jagen daher nicht, wie die Gegner gern behaupten, einer Utopie nach, wenn sie dasselbe verlangen.942

Die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf den Handel darf durch die Rücksicht auf das Publikum, die man immer zu haben vorgiebt, wenn man eine Verkürzung der Arbeitszeit für undurchführbar erklärt, nicht hintangehalten werden. Vor allem aber müßten besondere Organe, sowohl eine Handels- als eine Wohnungsinspektion, zur Sicherung ihrer Durchführung Sorge tragen. Eine Ergänzung müßte sie durch Bestimmungen finden, die je nach der Größe und der Art des Betriebs die Minimalzahl der Anzustellenden festsetzen. Was helfen die schönsten Sitzgelegenheiten, wenn, wie es besonders in den großen Warenhäusern der Fall ist, die Angestellten auf eine Weise in Anspruch genommen werden, die jede Möglichkeit zum Ausruhen ausschließt. Wie auf anderen Gebieten, so gilt es ferner auch hier, der wirtschaftlichen Entwicklung, die zum Großbetrieb drängt, und mehr und mehr einen Arbeiterstand im Handel schaffen hilft, die Bahn frei zu machen. Denn die Durchführung des Arbeiterschutzes und sein Ausbau wird im Handel ebenso wie in der Industrie durch das mehr oder weniger ausgesprochene Uebergewicht der großen über die kleinen Betriebe bedingt und kann nur durch die eng damit zusammenhängende Organisationsfähigkeit der Arbeiter und ihre Unterstützung gewährleistet werden.

Für alle bisher berührten Arbeitsgebiete ist der Arbeiterschutz unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer gewissen Grenze durchführbar, und man hat überall wenigstens den Anfang dazu gemacht. Vollständig unberührt von ihm blieb die Landwirtschaft. Die Ursache davon beruht nicht nur auf der Meinung, daß der Landarbeiter eines Schutzes nicht bedürfe,—sie ist durch offizielle und private Untersuchungen schon gar zu oft erschüttert worden,—sondern mehr noch darauf, daß die landwirtschaftliche Arbeit sich nicht unter dasselbe Schema bringen läßt wie die industrielle und kommerzielle, und die Bedingungen ihrer Regelung daher andere sind. Eine Uebertragung des Arbeiterschutzes, wie wir ihn kennen, auf ihre Arbeiter ist nur in Bezug auf wenige Bestimmungen möglich. Aber auch die Durchführung jedes besonderen Landarbeiterschutzes hängt so eng mit den Problemen der agrarischen Fragen zusammen, daß es eines Werkes für sich bedürfen würde, um ihn theoretisch zu erörtern und praktisch festzusetzen. Nur allgemeine Gesichtspunkte können im Rahmen dieser Arbeit beleuchtet werden.

Wir haben bisher gesehen, daß der Grad der Durchführbarkeit des Arbeiterschutzes wesentlich davon abhängt, in welchem Maße die zu schützenden Personen von der isolierten zur kollektiven Arbeit vorgeschritten und wie weit sie infolgedessen im stande sind, für die Wahrung ihrer Rechte selbst einzustehen. Eine kollektive Arbeit aber tritt in der Landwirtschaft nur dann auf, wenn bestimmte Saisonarbeiten,—z.B. die Frühjahrsbestellung, die Ernte, der Zuckerrübenbau,—die Heranziehung einer größeren Menge von Arbeitern nötig machen. Zur Förderung der Saisonarbeit hat die Dreschmaschine schon viel beigetragen; die Einführung anderer Maschinen, womöglich mit Hilfe elektrischer Motoren, müßte weiter revolutionierend wirken. Um dem Arbeiterschutz eine Grundlage zu schaffen, wäre es demnach notwendig, diese Entwicklung auf jede Weise zu fördern. Eines der wichtigsten Mittel dazu ist die Unterstützung der landwirtschaftlichen Genossenschaften, die allein im stande sind, die Nachteile des Kleinbetriebs durch gemeinschaftliche Anschaffung der Mittel zum Großbetrieb zu fördern. Zweifellos wird dadurch auch die Erscheinung der landwirtschaftlichen Saisonarbeiter, d.h. die der besitzlosen Tagelöhner, gefördert werden. Sie wird in der Gegenwart als eine die Interessen der einheimischen Arbeiter schädigende betrachtet. Und mit Recht, und zwar deshalb, weil die betreffenden Arbeiter sozial tiefstehenden Volkskreisen entstammen. Darum hat die Sozialpolitik zunächst einmal hier einzugreifen. Das kann auf dreierlei Weise geschehen: durch scharfe Vorschriften in Bezug auf die Wohnungsverhältnisse der Arbeiter und die Schaffung einer ländlichen Wohnungsinspektion, durch gesetzliche, jeder Saisonarbeit besonders angepaßte Beschränkung des Arbeitstags, und durch direkte Förderung der Organisation der Wanderarbeiter. Die Einsetzung einer landwirtschaftlichen Betriebsinspektion wäre im Anschluß hieran notwendig, aber, bei dem großen Umfang des ihr unterstehenden Gebiets, wäre zunächst an einschneidende direkte Folgen ihrer Thätigkeit ebensowenig zu denken, wie an die direkte Wirkung der Schutzgesetze selbst, wenn nicht ein sehr energischer Wille der staatlichen Verwaltung ihre Durchführung sicherte. Ihre Bedeutung wäre für den Anfang wesentlich eine erzieherische. Die Arbeiter, die nach Beendigung ihrer Arbeit in ihre Heimat zurückkehren, kämen mit anderen Begriffen und Bedürfnissen heim, als sie gegangen sind, und würden auf die Zurückgebliebenen ihrerseits wieder einwirken, so daß eine allmähliche Hebung ganzer Volksschichten ermöglicht würde. Sie müßte aber auch noch von anderer Seite in Angriff genommen werden; und zwar durch das Verbot der ländlichen Kinderarbeit und der Wanderarbeit für junge Leute unter achtzehn Jahren. Wenn in Rücksicht auf die Gefährdung der Sittlichkeit durch die Wanderarbeit zuweilen gefordert wird, daß dies Verbot auf alle minderjährigen Mädchen ausgedehnt werden soll943, so scheint mir das zu weit zu gehen. Von diesem Standpunkt aus müßte man sie überhaupt alle zu Hause einsperren, denn es giebt, wie wir zur Genüge gesehen haben, kein Arbeitsgebiet, auf dem ihre Sittlichkeit nicht gefährdet wird. Hielte man sie aber nur von der Wanderarbeit zurück, so wären sie gezwungen, sich einen anderen Erwerb zu suchen. Das achtzehnte Jahr scheint mir dagegen für beide Geschlechter eine angemessene Grenze darzustellen. Die notwendige Ergänzung des Arbeitsverbots müßte die Erweiterung des Schulzwangs und die Einrichtung ländlicher Fortbildungsschulen sein, deren Besuch obligatorisch wäre. Aber die Wanderarbeiter rekrutieren sich nicht nur aus der einheimischen Bevölkerung. Nach Deutschland kommen sie aus Rußland, nach Frankreich aus Belgien, selbst die Importierung chinesischer Arbeiter ist vielfach schon als eine Möglichkeit zur Steuerung der ländlichen Arbeiternot hingestellt worden. So traurig es auch ist, weil es eine wirkliche Besserung der Zustände auf lange Zeit hinausschiebt, so gilt doch auch hier, was für die Hausindustrie gilt, daß eine internationale Regelung erst der Ausgangspunkt weiterer Reformen sein kann. Immerhin aber werden die nationalen Reformen auch auf die ausländische Arbeiterschaft ihren erzieherischen Einfluß nicht verfehlen.

Auf viel größere Schwierigkeiten stößt der Schutz der ortseingesessenen landwirtschaftlichen Arbeiter infolge ihrer Vereinzelung und des Mangels an Aufklärung, der besonders in ihrer Weltabgeschlossenheit seine Ursache hat. Trotzdem müßte auch hier die grundlegende Bestimmung jedes Arbeiterschutzes, die Beschränkung der Arbeitszeit, der keine technischen Schwierigkeiten gegenüberstehen, zur Durchführung gelangen, und durch eine ausreichende staatliche Aufsicht unterstützt werden. Alle Verordnungen ferner, die das Koalitionsrecht der Landarbeiter einschränken oder ganz illusorisch machen, müßten aufgehoben werden, auch wenn zunächst noch nicht erwartet werden könnte, daß sie sich als fortgeschritten genug erwiesen, um von dem ihnen gewährten Recht den für sie vorteilhaftesten Gebrauch zu machen. Die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse durch eine Wohnungsinspektion, das Verbot, die öffentliche Stellung eines Amtmanns oder Landlords mit der privaten des Arbeitgebers in einer Person zu vereinigen, wären geeignet, manche Unzuträglichkeiten aus dem Wege zu räumen. Denn jedes Mittel zur Hebung der sozialen Lage und zur Unterdrückung persönlicher Abhängigkeit, wäre zugleich ein Mittel zur Durchführung des Arbeiterschutzes; daher ist auch jeder Rest feudaler Arbeitsverhältnisse, wie das Insten- und Deputantentum zu bekämpfen.944 Für die Frauen aber gilt es mit allem Nachdruck auf die Durchführung einer Arbeiterschutzvorschrift hinzuwirken, die gerade im Hinblick auf die Landarbeit von größter Bedeutung ist: das Arbeitsverbot für Schwangere und Wöchnerinnen. Wie es möglich ist, zu behaupten, daß die Lohnarbeit der verheirateten Frau und der Mädchen auf dem Lande "wenig Anlaß zu einer besonderen Schutzgesetzgebung" giebt945, wird jedem unbegreiflich erscheinen, der nur einmal gesehen hat, wie eine werdende Mutter auf dem Kartoffelfeld hackt, oder eine erst kürzlich Entbundene beim Heuaufladen beschäftigt ist. Das frühe Altern der Landarbeiterinnen, ihre Kränklichkeit und die Schwächlichkeit ihrer Kinder sind nicht zum mindesten darauf zurückzuführen. Soweit es daher im Bereiche der Möglichkeit liegt, sollte kein Mittel unversucht gelassen werden, um den Schutz der Schwangeren vier Wochen vor und der Wöchnerin acht Wochen nach der Entbindung für die ländliche Lohnarbeiterin durchzusetzen. Eventuell wäre die Verantwortung dafür auf sämtliche Vorgesetzte der Arbeiterin,—Inspektoren u.s.w.,—auszudehnen, und die Hebammen zur Anzeige der Gesetzesübertretungen zu verpflichten.

All diesen Einzelforderungen gegenüber darf jedoch nicht vergessen werden, daß die Voraussetzung für ihre Durchführung die Mitarbeit der zu Schützenden selber ist. Nicht nur, daß sie im Besitze eines gesicherten Koalitionsrechts sich befinden müssen, sie müssen auch lernen, es zu gebrauchen. Die Berührung mit dem organisierten, aufgeklärten Industriearbeiter ist dazu eines der besten Mittel; deshalb muß sowohl die Freizügigkeit des Landarbeiters eine unbeschränkte sein, als auch dafür gesorgt werden muß, daß im Hinblick auf sein Interesse, wie auf das des Heimarbeiters, der Verkehr durch Ausbreitung des Eisenbahnnetzes und Verbilligung der Fahrpreise einerseits den Weg in die Städte ihm erleichtert, andererseits aber die Anlage von Fabriken auf dem Lande dadurch ermöglicht wird. Es liegt nun aber nahe, anzunehmen, daß die Folge mancher dieser Maßnahmen nur eine Verstärkung der Landflucht sein würde. In gewissem Umfang, der durch einen gut funktionierenden öffentlichen Arbeitsnachweis allmählich geregelt werden könnte, halte ich das gleichfalls für wahrscheinlich. Selbst hohe Löhne und bessere Arbeitsbedingungen werden die Landarbeiter im allgemeinen nicht auf dem Lande zu fesseln vermögen, weil die Stadt mit ihrem Glanz und ihrer Abwechselung und weil die relative Freiheit der industriellen Arbeiter einen schwer zu besiegenden Reiz auf alle ausübt, die nicht in ihr zu leben gewohnt sind. Auch die Ueberführung städtischer Kultur auf das Land, z.B. durch Wanderbibliotheken, wie in England, durch ländliche Hochschulkurse u.A.m., wie in Dänemark, würde nicht viel dagegen ausrichten, weil die Aufnahmefähigkeit gerade hierfür bei dem Landarbeiter nur selten vorhanden ist. Es läßt sich aber aus der Psychologie des modernen Industriearbeiters, dessen Bedürfnis nach ländlicher Ruhe und frischer Luft ein unverkennbares ist, folgern, daß, wenn die Arbeitsbedingungen und der Arbeiterschutz auf dem Lande sich einmal denen in der Industrie angenähert haben, die Möglichkeit für ein Zurückfluten des städtischen Proletariats auf das Land gegeben ist. Industrielle Krisen werden es befördern helfen.

Zwei Wanderbewegungen sind schon jetzt für die Landwirtschaft zu konstatieren, die auf dem Wege gesunden Fortschritts vor sich gehen: die Landflucht einheimischer Arbeiter und die Einwanderung fremder Saisonarbeiter, durch die beide Kategorien höheren sozialen Kulturstufen zugeführt werden; die dritte wird sich hinzugesellen, sobald die Bedingungen der Landarbeit es möglich machen, und kann dann für die Industriebevölkerung eine physische Regeneration anbahnen. Auch hier gilt es, die Entwicklung nicht durch die Gesetzgebung meistern zu wollen, sondern sie bewußt in ihren Dienst zu stellen.

Ein unbekanntes Land für den Arbeiterschutz fast aller Staaten war bisher das große Gebiet des persönlichen und häuslichen Dienstes. Die ersten Reformbestrebungen nach dieser Richtung gingen von Schweizer Kantonen aus. Basel machte 1887 den Anfang, das Bedienungspersonal in Gastwirtschaften vor Ueberanstrengung zu sichern, indem es bestimmte, daß Mädchen unter 18 Jahren, mit Ausnahme der Töchter des Wirts, nicht zur Bedienung der Gäste zu verwenden sind, und allen Kellnerinnen eine Mindestruhezeit von 7 Stunden täglich zu gewähren ist. Diesem Beispiel folgte Glarus, St. Gallen und Zürich, die die Ruhezeit auf 8 Stunden und, als Ersatz der Sonntagsruhe, einen wöchentlichen freien Nachmittag von 6 Stunden festsetzten. Da es aber an der nötigen Kontrolle für die Durchführung selbst dieser geringen Reformen fehlte,—lassen sie doch sämtlich eine Arbeitszeit von 16-17 Stunden zu!—und von seiten der Kellnerinnen auf keine Unterstützung zu rechnen ist, so blieben sie fast ganz wirkungslos.946 Trotz dieser Erfahrung hat das Vorgehen der Schweiz Deutschland zur Nachahmung angeregt, und der Gesetzentwurf, der die Lage der Gastwirtsgehilfen regeln soll, geht nur in wenigen Punkten über sein Vorbild hinaus. An Stelle der Festsetzung der Arbeitszeit, einer selbstverständlichen Forderung, sobald man anerkennt, daß das menschliche Leben noch einen höheren Inhalt haben soll als Lohnarbeit und Schlaf, tritt die Festsetzung eines Mindestmaßes von Ruhe, das in Deutschland in Kleinstädten 8 und in Großstädten, wo der Hin- und Herweg von der Arbeitsstätte in Anschlag gebracht worden ist, 9 Stunden betragen soll; ein wöchentlicher Freinachmittag von 6 Stunden, ein vollständiger Ruhetag von 24 Stunden alle drei Wochen kommen ergänzend hinzu. Das heißt mit anderen Worten, daß die Kellnerin täglich 15 bis 16 Stunden auf den Beinen sein muß und wöchentlich 99-106 Stunden Arbeitszeit hat! Im Laufe der täglichen Arbeit, die mindestens ebenso anstrengend und noch um vier bis fünf Stunden länger ist, als die in der Fabrik, wird der Kellnerin nicht einmal eine Mittagspause sichergestellt, statt dessen kann ihre Ruhezeit an nicht weniger als sechzig Tagen im Jahr noch verkürzt werden. Außerdem steht es nach wie vor im Belieben des Wirts, ob er oder die Kellnerin die an ihren Freinachmittagen anzustellende Aushilfe zu entlohnen hat. Angesichts der bestehenden Verhältnisse und der völligen Schutzlosigkeit, die bisher herrschte, würden diese Bestimmungen immerhin einen kleinen Fortschritt bedeuten, wenn auf ihre strikte Anwendung gerechnet werden könnte. Aber davon wird ebensowenig wie in der Schweiz die Rede sein, weil an entsprechende Vorschriften über die Schaffung einer ausreichenden Gasthofsaufsicht gar nicht gedacht worden ist. Trotzdem sträuben sich die Wirte jetzt schon aufs äußerste gegen den Entwurf, der, so behaupten sie, sobald er Gesetzeskraft erlangt, ihre Existenz zu gefährden im stande ist.947 Sie scheint demnach nur durch eine mehr als 16stündige Arbeitszeit der Angestellten gesichert zu sein! Entspräche dies den Thatsachen, so wäre man versucht, auszurufen, wie der preußische Minister v. Heydt, als er zum erstenmal von der Ausbeutung der Kinder erfuhr: "So mag doch das ganze Gewerbe zu Grunde gehen!"

Noch eine Bestimmung, die auf den ersten Blick den Eindruck einer wirklichen Schutzvorschrift macht, enthält der Entwurf; sie besagt, daß Mädchen unter 18 Jahren nicht zur Bedienung der Gäste verwendet werden dürfen. Angesichts der langen Arbeitszeit und der hohen Anforderungen, die gerade dieser Beruf an die Körperkräfte stellt, erscheint dieser Paragraph des Gesetzes mehr als gerechtfertigt. Wenn er sich nur nicht allein auf die Bedienung beschränken möchte! Darin zeigt sich deutlich, daß es sich hier nicht um Arbeiterschutz, sondern um den Schutz der Sittlichkeit im Sinne der deutschen Sittlichkeitsvereine handelt. Diese sind in ihrer Petition an den Reichstag so weit gegangen, das Verbot bis auf das 21. Lebensjahr ausdehnen zu wollen, und sind kurzsichtig genug, von dieser Maßregel zu erwarten, daß sie der "Unkeuschheit im Kellnerinnengewerbe Einhalt bieten und der Prostitution nahezu den Todesstoß versetzen" wird!948 Während also der Entwurf das 18. Lebensjahr als Grenze für den Eintritt in den Kellnerinnenberuf festsetzt, läßt er gleichzeitig die 15-16stündige Ausbeutung der Mädchen unter 18 Jahren, also auch der im Entwicklungsalter stehenden 14- und 16jährigen, in der Gasthofsküche ohne Bedenken zu.

Daß der Entwurf nicht auf die Zustimmung der Beteiligten würde rechnen können, war von vornherein anzunehmen. Freilich waren es nur Wenige, die ihre Wünsche laut werden ließen. Die Meisten, die unter ihrer traurigen Lage seufzen, sind noch gar nicht so weit, darüber nachzudenken, wie man sie bessern könnte. Eine Berliner Kellnerinnenversammlung stellte dem Entwurf diese Forderungen gegenüber: 1) Bestimmungen über Zahlung eines auskömmlichen Lohnes. 2) Festsetzung bestimmter Arbeitspausen, insbesondere einer ununterbrochenen zehnstündigen Ruhezeit nach jedem Arbeitstag. 3) Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf das Gastwirtsgewerbe, einschließlich der Beaufsichtigung der Wohn- und Schlafräume der Angestellten; und der Münchener Kellnerinnenverein verlangte: 1) Eine ununterbrochene Mindestruhezeit von zehn Stunden täglich. 2) Einen wöchentlichen vierundzwanzigstündigen Ruhetag. 3) Freigabe von wenigstens zwei Stunden an jedem zweiten Sonntag, um den Besuch des Gottesdienstes zu ermöglichen. 4) Festsetzung der Altersgrenze für die Zulassung junger Mädchen zur Bedienung von Gästen auf sechzehn Jahre. 5) Festlegung einer zweijährigen Lehrzeit, während welcher die Lehrmädchen in der Zeit zwischen zehn Uhr abends bis sechs Uhr morgens nicht beschäftigt werden dürfen. 6) Ueberschreitung der täglichen Arbeitszeit nur an dreißig Tagen des Jahres.

Aber all diese Maßnahmen wären angesichts der herrschenden Zustände im Kellnerinnengewerbe ganz unzureichend und legen nur von der Zaghaftigkeit der Betreffenden Zeugnis ab.

Jeder wirksame Arbeiterschutz muß einerseits von der Verkürzung der Arbeitszeit ausgehen, andererseits für seine Durchführung auf die Unterstützung der Beteiligten rechnen können. Sowohl der fünfzehn- bis sechzehnstündige Arbeitstag des Entwurfs als der vierzehnstündige, den die Kellnerinnen fordern, kann unmöglich die Bedeutung haben, die er als Ausgangspunkt aller anderen Reformen haben muß; der Fortbestand des Trinkgeldwesens aber, der die Kellnerinnen zu einer möglichsten Ausdehnung des Arbeitstages zwingt, hindert sie daran, geschlossen für seine Herabsetzung einzutreten, und sie zu sichern, falls sie gesetzlich eingeführt wird. Will man die Lage der Kellnerinnen verbessern und sie zunächst zum Standpunkt der Lohnarbeiterin in der Industrie erheben, der für sie zweifellos einen Fortschritt bedeuten würde, so muß der Hebel zu gleicher Zeit an beiden Punkten, der Arbeitszeit und dem Trinkgelderwesen, angesetzt werden. Das könnte zunächst in der Weise geschehen, daß neben der ununterbrochenen zehnstündigen Nachtruhe, eine zusammenhängende zweistündige Tagespause festgelegt würde, so daß eine effektive Arbeitszeit von zwölf Stunden die Folge wäre. Jeder Gasthofsbetrieb hat im Laufe des Tages eine ruhige Zeit,—das haben die Wirte selbst erklärt, als sie gegen den deutschen Entwurf Stellung nahmen,—in der es möglich gemacht werden kann, den größten Teil der Angestellten, auch der männlichen, zu entbehren. Jedenfalls muß es zu ermöglichen sein, da schon eine zwölfstündige Arbeitszeit das äußerste Maß bezeichnete.

Schwieriger erscheint die Trinkgelderfrage. Mit der bloßen Bestimmung, daß die Wirte ausreichenden Lohn zu zahlen haben, ist ihr nicht beizukommen und bis zur Schaffung starker Organisationen der Gastwirtsgehilfen, die Lohntarife durchsetzen könnten, ist noch ein weiter Weg. Noch weniger ist auf das Publikum zu rechnen, von dem man manchmal erwartete, es würde sich im Kampf gegen das Trinkgeld solidarisch fühlen. Dagegen böte ein Mittel bessere Aussicht auf Erfolg: die Bestimmung nämlich, daß die Bezahlung der Zeche nur an der Kasse zu erfolgen hat. Das Trinkgeld an die bedienende Kellnerin wird dadurch zwar nicht völlig ausgeschlossen werden, aber doch fast ganz, da der Gast sich meist in dem Augenblick dazu aufgefordert fühlt, wo er der Bedienung die Zeche bezahlt, und sie erwartungsvoll vor ihm steht. Ein anderes Mittel, das wohl noch mehr dem Gang der Entwicklung entspricht, aber zunächst nur in größeren Lokalen Anwendung finden könnte, wäre die durchgängige Bezahlung der Zeche, die im Verhältnis zu der Gesamtausgabe einen bestimmten Prozentsatz für die Bedienung in Anrechnung bringen müßte, an den Zahlkellner, der zum selbständigen Unternehmer würde,—was er heute schon vielfach ist,—und den bedienenden Kellnern einen festen Lohn zu zahlen hätte. Ist das erreicht, so hat die Kellnerin kein Interesse mehr an der Länge der Arbeitszeit, sie wird statt dessen die gesetzlich vorgeschriebene gern innehalten. Sie wird auch allmählich, wenn Geist und Körper unter der Erschöpfung durch endlose Arbeitszeit nicht mehr zu leiden haben, organisationsfähig werden. Ein vierundzwanzigstündiger Ruhetag im Laufe von je sieben Tagen, die Sicherung guter Unterkunftsräume durch die Aufsicht der Wohnungsinspektion, das Verbot, junge Leute unter sechzehn Jahren überhaupt und unter achtzehn länger als acht Stunden täglich zu beschäftigen, die Verfügung endlich, daß sämtliche Schutzvorschriften auch auf die Familie des Wirts auszudehnen sind,—der Entwurf schließt sie ausdrücklich aus, ohne sich auch nur über den Grad der Familienzugehörigkeit näher auszulassen, —und die Einsetzung einer besonderen Inspektion für das Gastwirtsgewerbe,—denn man kann es den wenigen schon stark überlasteten deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten doch nicht zumuten, noch etwa 173000 Betriebe mehr zu beaufsichtigen,—das alles sind Bestimmungen, die die Grenzen des Notwendigen noch nicht einmal erreichen, und die Ergänzung der Beschränkung der Arbeitszeit für Erwachsene und des Trinkgelderwesens bilden müßten. Soweit die Sittlichkeit von den Arbeitsbedingungen abhängt, wird sie durch ein Gesetz dieses Inhalts auch nur gefördert werden. Sie darüber hinaus "schützen" zu wollen, ist überhaupt nicht Aufgabe der Gesetzgebung. Sie hat allein die Grundlage zu sichern, auf der eine menschenwürdige Existenz sich aufbauen kann, und die äußeren Bedingungen zu regeln, die die Unabhängigkeit jedes Einzelnen zu gewährleisten vermögen.

Wenn die bisherige Darstellung den Beweis erbracht hat, daß der gesetzliche Schutz der Arbeiter auf allen Arbeitsgebieten durchführbar ist, so scheint sie jetzt an den Punkt angelangt zu sein, wo die angewandte Methode nicht mehr zum Ziele führen kann: am häuslichen Dienst. Die Dienstboten stehen außerhalb der Gewerbeordnung; nur von Neu-Südwales heißt es, daß der achtstündige Arbeitstag auch für sie Geltung haben soll; alle übrigen Staaten haben entweder keinerlei besondere Vorschriften, die die häusliche Lohnarbeit regeln, oder sie besitzen sie in der Form von Gesindeordnungen, wie Deutschland und Oesterreich. Aber auch hierbei handelt es sich nicht um einheitliche Rechtsvorschriften, sondern um zahlreiche, oft nach Provinzen voneinander abweichende Einzelbestimmungen—Deutschland allein zählt ihrer gegen 60—, die dadurch schon den Stempel einer überwundenen Epoche, der die Freizügigkeit noch unbekannt war, an der Stirne tragen; denn die Kenntnis dieser Gesetze, die selbst einem Juristen schwer fällt, kann von dem von Ort zu Ort und von Land zu Land wandernden Dienstboten unmöglich verlangt werden. Was sie aber in noch viel drastischerer Weise als Reste der Vergangenheit kennzeichnet, ist ihr Inhalt, der zu jeder modernen Auffassung des Arbeitsvertrags und des Dienstverhältnisses in scharfem Gegensatz steht.

Einige Beispiele mögen das Gesagte erhärten: Nach der deutschen Gewerbeordnung ist es bei Strafe verboten, Zeugnisse in die Arbeitsbücher der gewerblichen Arbeiter einzutragen; die meisten Gesindeordnungen aber machen die Ausstellung von Zeugnissen über das persönliche Verhalten des Dienstboten den Arbeitgebern zur Pflicht. Auf Grund derselben Gewerbeordnung ist die Aufrechnung von irgend welchen Forderungen des Arbeitgebers gegen die Lohnforderungen des Arbeiters unzulässig, die Herrschaft dagegen kann bei etwaigem ihr zugefügten Schaden nicht nur an den Lohn des Dienstboten sich halten, sie kann sogar, falls dieser nicht ausreicht, eine Vergütung durch unentgeltliche Dienstleistung von ihm fordern,—eine neue Form für die mittelalterliche Schuldknechtschaft! Auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuchs für das Deutsche Reich kann das Dienstverhältnis von jedem Teil ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; dem Dienstboten steht dasselbe Recht nach den deutschen Gesindeordnungen nur dann zu, "wenn er mißhandelt wird mit Gefahr für Leib und Leben", wenn die Herrschaft ihn "mit ausschweifender und ungewöhnlicher Härte behandelt", ihn "zu gesetzwidrigen und unmoralischen Handlungen verleitet", oder ihm "das Kostgeld nicht giebt, oder die Kost verweigert". Die Herrschaft dagegen kann ihn vor die Thüre setzen: wenn er sie "beleidigt", "Zwistigkeiten im Hause hervorruft", "beharrlich ungehorsam und widerspenstig ist", "sich Veruntreuungen zu schulden kommen läßt", "ohne Vorwissen und Erlaubnis nachts aus dem Hause bleibt", "seines Vergnügens wegen ausläuft, über die erlaubte Zeit hinaus fortbleibt, mutwillig den Dienst vernachlässigt", ja selbst "wenn ihm die Geschicklichkeit mangelt, die er bei der Vermietung zu besitzen vorgab", d.h. dem Arbeitgeber kann es nie an einem Grund fehlen, wenn er den Dienstboten ohne Entschädigung los werden will, während der Dienstbote erst körperliche oder moralische Mißhandlungen nachweisen muß, um ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Dienst aufgeben zu können. Der gewerbliche Arbeiter kann gegenüber unerträglichen Arbeitsbedingungen die Arbeit auch ohne Kündigung verlassen, ohne daß er sich dadurch ehrenrührige Strafen zuzieht; der Kontraktbruch beim Gesinde aber wird strafrechtlich verfolgt, und jedes Dienstmädchen, das davonläuft, kann von uniformierten Polizeibeamten, wie ein Verbrecher, wieder in die alte Stellung zurücktransportiert werden. Um jeden Weg zur Selbsthilfe endgültig abzuschneiden, steht das Gesinde,—und unter dieser Bezeichnung ist in Deutschland und Oesterreich nicht nur das häusliche, sondern auch das landwirtschaftliche zu verstehen,—auch in Bezug auf das verfassungsmäßig jedem Staatsbürger gewährleistete freie Vereins- und Versammlungsrecht unter Sondergesetzen. Das heute noch gültige Gesetz vom Jahr 1854 bestimmt, daß das Gesinde mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann, wenn es zum Zweck der Erlangung besserer Arbeitsbedingungen die Arbeit einstellt, sich mit anderen dazu verabredet, oder sie dazu auffordert.

Aber nicht allein in direkter Weise stehen die Gesindeordnungen in Widerspruch zu der allgemeinen modernen Regelung des Verhältnisses zwischen Unternehmern und Angestellten. Eine ganze Reihe von Geboten und Verboten schnüren noch außerdem jede Bewegungsfreiheit des Dienstboten ein, ohne daß ihm als Aequivalent irgend ein nennenswerter Schutz zu teil würde. So werden z.B. "Ungehorsam", "pflichtwidrige Reden", "unfleißiges Verhalten", "ungebührliches Benehmen" in verschiedenen deutschen Gesindeordnungen unter Strafe gestellt. Ja selbst die Prügelstrafe kann von den Herrschaften den Dienstboten gegenüber noch in Anwendung gebracht werden, denn die Gesindeordnungen von Braunschweig, Pommern, Sachsen, Reuß und Meiningen erkennen den Dienstgebern das Züchtigungsrecht ausdrücklich zu, und in Preußen können sie sich straflos der "Beleidigung und leichten Körperverletzung" schuldig machen.

Man hoffte, daß das Bürgerliche Gesetzbuch diesen Bestimmungen, die das Gesinde wehrlos den Arbeitgebern in die Hände liefern, ein Ende machen würde. Und es erklärte thatsächlich, daß ein Züchtigungsrecht der Herrschaft nicht zustehe; nur daß diese Erklärung für die Praxis dadurch jede Bedeutung verlor, daß Art. 95 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch alle Gesindeordnungen ausdrücklich bestehen läßt, und,—um darüber ja keinen Zweifel aufkommen zu lassen,—eine preußische Ministerialverordnung folgendes bestimmte949: "Was die in dem letzten Absatz des Artikels 95 enthaltene Bestimmung anbelangt, wonach dem Dienstberechtigten gegenüber dem Gesinde ein Züchtigungsrecht nicht zusteht, so werden dadurch die in Preußen bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften nicht berührt, da keine der letzteren ein solches Recht statuiert, auch der § 77 der Gesindeordnung nicht, indem derselbe nur geringe Thätlichkeiten der Herrschaft unbestraft läßt, welche durch ungebührliches, zum Zorn reizendes Betragen des Gesindes veranlaßt werden." Die Erlaubnis zu geringen Thätlichkeiten ist also, nach der Logik preußischer Minister, kein Züchtigungsrecht und das Gesinde kann nach wie vor mit Ohrfeigen traktiert werden!

Wie sehr diese Ausnahmestellung des Gesindes mit der ganzen Richtung der sozialpolitischen Gesetzgebung in Widerspruch steht, konnte auch den Kurzsichtigsten nicht verborgen bleiben. Aber wenn man sich schon scheute, die Familienwerkstatt und den Familiengasthofsbetrieb unter gesetzliche Regeln und gesetzliche Aufsicht zu bringen, um wie viel mehr mußte man sich davor scheuen, den Familienhaushalt ihnen zu unterwerfen. Jeder Reformversuch nach dieser Richtung trug den Charakter des Artikels 95 in sich: er wurde sofort wieder in sein Gegenteil verwandelt. So beantragte die freisinnige Partei im deutschen Reichstag zwar 1893 die Gleichstellung des Gesindes mit dem gewerblichen Arbeiter, 1895 aber stimmte sie in der Kommissionsberatung des betreffenden Absatzes im Bürgerlichen Gesetzbuch gegen die Aufhebung der Gesindeordnungen. Das Centrum dagegen versuchte bei Gelegenheit derselben Beratung die Unterstellung des Gesindes unter die Gewerbeordnung durchzusetzen; ein Jahr später im Plenum aber erklärte es sich dagegen. 1897 nahm dann der Reichstag eine Resolution an, die von der freisinnigen Partei ausging, und die Regierung aufforderte, die Rechtsverhältnisse des Gesindes reichsgesetzlich zu regeln; heute, nach fast fünf Jahren, ist es aber immer noch bei dem bloßen Wunsch geblieben, obwohl inzwischen die Dienstboten angefangen haben, für ihre Rechte einzutreten. Ihr konsequenter Vorkämpfer ist bisher allein die sozialdemokratische Partei gewesen, die nicht nur durch ihr Programm, das die rechtliche Gleichstellung der Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern fordert, sondern durch eine Reihe dahin zielender Anträge im Plenum des Reichstages diese notwendige Reform durchzusetzen versuchte, vor allem für die Abschaffung der Gesindeordnungen und des jede Organisation verhindernden Gesetzes von 1854 eintrat. Natürlich ohne jeden Erfolg.

Vorwärts getrieben durch die Dienstbotenbewegung, die von den Vereinigten Staaten ausging und über die skandinavischen Länder den Weg nach Deutschland nahm, fühlten sich auch, wie wir gesehen haben, einzelne Gruppen der bürgerlichen Frauenbewegung zu Reformvorschlägen genötigt, die in der Abschaffung der Gesindeordnungen gipfeln, aber in Bezug auf die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf die Dienstboten sich entweder vorsichtig ausschweigen, oder sehr bescheidene Forderungen stellen. Auch Stillich geht in der Bearbeitung seiner Enquete über die Lage der weiblichen Dienstboten in Berlin kaum weiter, ja er bleibt insofern noch hinter ihnen zurück, als die Freigabe des Sonntagnachmittags nach ihm nicht gesetzlich festgelegt werden, sondern das Dienstmädchen nur zur Arbeit während dieser Zeit nicht "verpflichtet" sein soll. Einen wesentlich anderen Standpunkt gegenüber der Dienstbotenfrage nehmen einige amerikanische und englische Frauenrechtlerinnen ein,—denn von einer allgemeinen feststehenden Stellung der Frauenbewegung zu diesem Problem ist auch hier keine Rede. Sie fordern die Ausbreitung kooperativer Gesellschaften, die allmählich die im Hause wohnenden Dienstboten durch außer dem Hause wohnende organisierte und für jedes Fach ausgebildete Hausarbeiterinnen ersetzen sollen und glauben, daß die Ausdehnung des Arbeiterinnenschutzes auf sie erst unter diesen Voraussetzungen ermöglicht werden kann.

Alle diese Versuche liegen auf dem Wege der durchgreifenden Reform, aber sie haben jeder für sich nur den Wert vorbereitender Arbeit. Erst ihre Zusammenfassung und organische Ausbildung kann zu einer Regelung des Verhältnisses der häuslichen Arbeiter führen. Vor allem haben wir uns auch hier zunächst den Gang der Entwicklung klar zu machen, ohne bei der nüchternen Ueberlegung dem Einfluß subjektiver Gefühle zu viel Spielraum zu gewähren. Gerade hier ist diese Gefahr groß, denn so trivial es auch klingen mag, so wahr ist es doch, daß der Gedanke an die Familie, an die stillen Freuden der Häuslichkeit bei den Angehörigen der bürgerlichen Welt eng mit dem Gedanken an die eigene Köchin in der eigenen Küche zusammenhängt, und man mit der Preisgabe des einen das andere zu erschüttern glaubt. Der objektive Beobachter aber wird sich der Erkenntnis nicht verschließen können, daß Alles—die wachsende Abneigung gegen den Gesindedienst in proletarischen, die Zunahme der Frauenerwerbsarbeit in bürgerlichen Kreisen, die sich rapide ausbreitende Industrialisierung und Zentralisierung ehemals privater, häuslicher Thätigkeiten,—eine fundamentale Umwandlung des häuslichen Lebens vorbereitet. Dieser Entwicklung könnte auch dann nicht mit dauerndem Erfolg in die Zügel gefallen werden, wenn sie, wie viele behaupten wollen, eine nur schädliche Tendenz in sich trüge. Sie muß aber um so mehr gefördert werden, als sie thatsächlich glücklicheren Zuständen die Wege bahnt.

Der Kreis der bürgerlichen Familie umschloß früher den großen Hausstand mit all seinen Mägden und Knechten; von einem intimen Zusammenleben zwischen Mann und Weib konnte dabei selten die Rede sein, und die häusliche Atmosphäre war der Ausfluß so vieler verschiedener Individualitäten, daß ihr Einfluß auf die Kinder nicht als der der Eltern allein gelten konnte. Je mehr der Haushalt zusammenschrumpfte, desto mehr stieg die Möglichkeit häuslicher Intimität, desto inniger konnten seine wenigen Glieder sich zusammenschließen, und endlich wird die Entwicklung auf der höheren Kulturstufe da anlangen, von wo sie auf der tieferen ausging: der kleinen in sich geschlossenen Familiendreieinigkeit,—Mann, Weib und Kinder. Der Ausschluß jeden fremden Elements aus dem persönlichen Leben des Menschen liegt aber in der Richtung der Steigerung und Vertiefung des persönlichen Glücks. Durch ihn wird die Frau wieder zur Genossin des Mannes, zur Mutter der Kinder, die sie auch mit der Milch ihres Geistes wird nähren können. Für die Dienstboten aber ist die Auflösung des persönlichen Dienstverhältnisses der einzige Weg zu ihrer Befreiung. Wir haben uns daher auch in den Dienst dieser Entwicklung zu stellen.

Von diesem Standpunkt aus bekommt die Frage der Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf das Gesinde gleich ein anderes Gesicht, und der Einwand, daß infolgedessen immer weniger Menschen im stande sein würden, sich Dienstboten zu halten, verwandelt sich in eine Befürwortung der Maßregel. Die einzelnen Forderungen an die Gesetzgebung, die natürlich mit der Abschaffung der Gesindeordnungen einsetzen müßte, lassen sich kurz zusammenfassen: der elf- bis zwölfstündige Arbeitstag für über Achtzehnjährige könnte den Anfang bilden, seine Ergänzung wäre die 1-1/2stündige Mittagspause, der freie Sonntagnachmittag und, als Entschädigung für die halbe Sonntagsarbeit, ein freier halber Wochentag; Ueberstunden und Extraarbeiten, die in bestimmtem Umfang erlaubt sein müssen, wären selbstverständlich besonders zu vergüten. Die Arbeitszeit selbst könnte zwischen 7 Uhr früh und 9 Uhr abends zu verteilen sein. Strenge Vorschriften in Bezug auf die Wohnungsverhältnisse der Dienstboten müßten durch eine energische Wohnungsinspektion und die Haftbarmachung jedes Hauswirts noch verschärft werden.

Nun ist es zwar keinem Zweifel unterworfen, daß diese Bestimmungen unmittelbare allgemeine Folgen sofort nicht haben würden, selbst wenn man in jedes Haus einen Inspektor setzte. Ihre erzieherische Wirkung aber wäre um so bedeutsamer: die Dienstmädchen würden infolge der freien Zeit, über die sie zu verfügen hätten, der Aufklärung leichter zugänglich sein, organisationsfähiger werden und lernen, ihre Rechte selber zu schützen; die Hausfrauen andererseits würden schnell genug einsehen, daß sich der Kleinbetrieb unter solchen Umständen nicht mehr lohnt. Alle neuen Errungenschaften der Chemie und der Technik, die heute infolge des bornierten Konservatismus der meisten Hausfrauen fast unbenutzt bleiben, würden ihrer arbeitsparenden Eigenschaften wegen in Anwendung gebracht werden. Da das aber für den Einzelhaushalt ebenso verschwenderisch wäre, als wenn man einen elektrischen Motor zum Antrieb eines einzigen Webstuhls anschaffte, so würde naturgemäß allmählich der genossenschaftliche Haushalt oder die zentralisierte Wirtschaftsführung die Funktionen der einzelnen Haushalte aufsaugen. Die Dienstboten aber würden sich in freie Arbeiter verwandeln, die ebenso wie diese in die Fabrik, in die Zentralküchen gingen. Alle diejenigen Institute, wie etwa die Berliner Zentralreinigungsgesellschaften, die stundenweise ihre Angestellten zu bestimmten häuslichen Verrichtungen, wie Wohnungsreinigen, Putzen etc., aussenden, wie die Fensterputz- und Teppichklopfanstalten der großen Städte, wie die Household economic Associations Amerikas werden sich infolgedessen immer weiter verbreiten, die Zentralisierung der Heizung, der Beleuchtung wird sich ausbilden, kurz, alles das, was jetzt oft nur ein kümmerliches Dasein fristet, weil die Sonne der Gunst des Publikums ihm fehlt, wird sich durch den Antrieb praktischer Bedürfnisse rasch entwickeln. Je mehr es aber geschieht, desto energischer kann und muß die Arbeiterinnenschutzgesetzgebung auf die Dienstmädchen Anwendung finden. Auf einer anderen Basis, als auf der der Loslösung des Gesindes aus dem persönlichen Dienstverhältnis, auf eine Reform des Gesindewesens zu rechnen, ist eine Utopie. Je eher wir uns von ihr losmachen, je rascher wir versuchen, uns den neuen, unabweisbar sich entwickelnden Verhältnissen anzupassen, desto schmerzloser wird sich der allmähliche Prozeß der Umwandlung vollziehen, wie er sich schon früher, für viele fast unbemerkt, vollzogen hat.

Die ökonomische Ungleichheit zwischen Arbeiter und Unternehmer führt mit Notwendigkeit zu den staatlichen Maßregeln des Arbeiterschutzes. Der rechtlich freie Arbeitsvertrag würde niemals ein faktisch freier sein, weil er die schwächere soziale und wirtschaftliche Stellung des Arbeiters nicht aufhebt. Der Eingriff des Staates in den freien Arbeitsvertrag hat sich daher als eine Notwendigkeit erwiesen. Jeder Fortschritt des Arbeiterschutzes bedeutet für den Unternehmer eine Einschränkung seines Verfügungsrechts über die von ihm gekaufte Arbeitskraft und für den Arbeiter größere persönliche Freiheit und Sicherheit. Das Recht darauf und das Bedürfnis danach ist für beide Geschlechter dasselbe. Wenn die Gesetzgebung den Frauen in Bezug auf die Arbeitszeit einen ausgedehnteren Schutz zu teil werden läßt, als den Männern, so hat das keine prinzipielle Bedeutung, ist vielmehr nur der notwendige erste Schritt zu allgemeiner, gleichmäßiger Regelung. Nur soweit die Frau die Verantwortung für die Existenz und die Gesundheit eines anderen Menschen, ihres Kindes trägt, hat sie Anspruch auf besonderen Schutz, der sich, seiner inneren Bedeutung nach, weniger als Arbeiterinnen-, denn als Kinderschutz charakterisiert. Aber in dem Schutz von Leben und Gesundheit, in der Schaffung von Arbeitsbedingungen, die nicht nur die physische Existenz des Arbeiters zu einer erträglichen gestalten, sondern auch die Grundlage zu geistiger Fortentwicklung legen helfen, beruht nicht, wie im allgemeinen angenommen wird, die einzige Aufgabe der Arbeiterschutzgesetzgebung. Sie hat sich nicht mit dem äußeren Schutz zu begnügen, vielmehr die ernste und folgenschwere Pflicht, allen denjenigen Betriebsformen zum Siege zu verhelfen, unter deren Herrschaft der Arbeiter sozial höhere Stufen erreichen kann: sie muß die Hausindustrie und den häuslichen Dienst einer tiefgehenden Umwandlung entgegenführen, sie muß den Großbetrieb in Gewerbe und Handel fördern.

Die Voraussetzung aber für die Wirksamkeit und den Fortschritt des Arbeiterschutzes ist die Mitarbeit der Zunächstbeteiligten an seiner Durchführung und seinem Ausbau. Alle öffentlichen Einrichtungen und alle Gesetze, die sie dazu fähig zu machen vermögen, sind als notwendige Ergänzungen der Arbeiterschutzgesetzgebung zu betrachten. Sie bilden gewissermaßen die Vollendung der Erziehung, die nicht darin allein besteht, die Kinder vor Schaden zu bewahren, sondern ihnen die Waffen in die Hand zu geben, mit denen sie sich selber schützen können. In diesem Sinne werden die Frauen noch immer als kleine Kinder behandelt.

Wir haben gesehen, daß die niedrige Entlohnung der Frauenarbeit meist auf ihre geringere qualitative oder quantitative Leistungsfähigkeit zurückzuführen ist. Es läge demnach sowohl im Interesse der Frauen, als in dem der Männer, denen sie Schmutzkonkurrenz machen, ihre Leistungen zu erhöhen, d.h. ihnen eine der männlichen gleichwertige Ausbildung zu teil werden zu lassen. Der Besuch der Fortbildungsschulen, zu dem nach der deutschen Gewerbeordnung die Kommunalbehörden lediglich die männlichen Arbeiter verpflichten können, und der von Reichswegen nur für männliche und weibliche Handelsgehilfen vorgeschrieben ist, müßte demnach für alle, der Volksschule entwachsenen Mädchen obligatorisch werden, und sich bis zum sechzehnten Jahr erstrecken. Die Voraussetzung wäre, daß sämtliche Fortbildungs- und Fachschulen, die gegenwärtig häufig wohlthätigen Vereinen ihre Existenz verdanken und eine gründliche Ausbildung nicht zu geben vermögen, von den Gemeinden oder dem Staat eingerichtet und geleitet würden, wie es in Oesterreich z.B. vielfach geschehen ist, vor allem aber, daß sie, wo es sich nicht um spezifisch weibliche oder männliche Arbeiten handelt, die gemeinsame Erziehung der Geschlechter grundsätzlich durchzuführen hätten. Erst dadurch würden die Kräfte der männlichen und weiblichen Schüler sich aneinander messen können und die notwendige Differenzierung sich ebenso verbreiten, wie der Wettbewerb auf gleichen Arbeitsgebieten.

Wie die Forderung des Fortbildungsschulzwangs für Mädchen sich aus dem wachsenden Erwerbszwang von selbst ergiebt, so ist es nur die selbstverständliche Konsequenz der Zunahme der Lohnarbeit verheirateter Frauen, wenn nicht nur jedes gesetzliche Hindernis, das ihnen im Wege steht, beseitigt, sondern ihre freie Verfügung über ihren Arbeitsertrag gesichert werden muß. Bisher ist das keineswegs der Fall; in Frankreich, Oesterreich und den Niederlanden bedarf die Frau zur Eingehung eines Arbeitsvertrags der Zustimmung des Mannes; ein Vertrag, der ohne sein Vorwissen beschlossen wurde, kann durch seinen Einspruch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gelöst werden, in Deutschland bedarf der Ehemann dazu die Ermächtigung des Vormundschaftsgerichts. Und selbst der durch eigene Arbeit erworbene Lohn ist nicht das gesicherte persönliche Eigentum der Frau: lebt sie in Deutschland mit dem Mann in Gütergemeinschaft und der Lohn ist nicht durch Ehevertrag ausdrücklich ausgesondert worden, so kann der Mann ihn in Besitz nehmen und darüber verfügen; in Frankreich und in den Niederlanden kann er sogar an ihrer Stelle den Lohn für sich einfordern. Daß dadurch unter Umständen ganze Familien ruiniert werden trotz des aufopfernden Fleißes der Mutter, bedarf kaum noch des Hinweises; jeder Trunkenbold und Arbeitsscheue hat das Recht, den mühsam erworbenen Lohn der Frau, durch den sie ihre Kinder ernähren wollte, zu verprassen. Englands Gesetzgebung allein hat diesen Verhältnissen bisher Rechnung getragen, indem es der Frau die selbständige Schließung von Arbeitsverträgen ermöglichte und ihren Erwerb für sie sicher stellte. Der Schutz der verheirateten Arbeiterin ist ohne diese zivilrechtliche Ergänzung jedenfalls ein unvollständiger. Angesichts der Entwicklung der Frauenarbeit muß sie nicht nur über ihre Arbeitskraft frei verfügen können, sondern sich auch im uneingeschränkten Genuß ihres Erwerbs befinden. Die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die dadurch geschaffen wird, ist eine der Grundlagen für die soziale und politische Emanzipation der Frau.

Einer der ersten Schritte zur politischen Gleichstellung, der sich gleichfalls aus der Thatsache der Frauenerwerbsarbeit ergiebt, ist das Wahlrecht zu den Gewerbegerichten, denen die Aufgabe zufällt, Streitigkeiten zwischen den selbständigen Gewerbetreibenden und ihren Angestellten zu untersuchen und zum Austrag zu bringen. Die Mitglieder dieser Gerichte, die Frankreich als Conseils des prud'hommes, Italien als Collegio dei probi viri kennt, werden in gleicher Zahl und mit gleichen Rechten von den Unternehmern und den Arbeitern aus ihrer Mitte gewählt; da es nun aber weibliche Unternehmer und weibliche Arbeiter ebenso wie männliche giebt, und Streitigkeiten zwischen Arbeiterinnen und Unternehmern ebenso häufig vorkommen, wie zwischen Arbeitern und ihren Arbeitgebern, so liegt kein stichhaltiger Grund vor, warum den Frauen nicht auch dieselben Rechte zustehen, wie den Männern. Oesterreich hat dies wenigstens insofern anerkannt, als es die Frauen zum aktiven Wahlrecht zuließ, Italien gewährte ihnen auch das passive; in Frankreich stimmte die Kammer bereits vor zehn Jahren zu Gunsten der Frauen, der Senat aber hat dem Beschluß seine Zustimmung versagt, indem er erklärte, die Interessen der Frauen seien auf das Familienleben zu beschränken! In Deutschland ist die Mehrheit des Reichstags noch derselben Ansicht; selbst die unbestreitbare Thatsache der 5-1/2 Millionen arbeitender Frauen vermag ihn noch immer nicht davon zu überzeugen, daß dem Familienleben durch den Wahlzettel die geringste Gefahr droht.

Derselbe Geist, aus dem der Widerstand gegen das Wahlrecht der Frauen zu den Gewerbegerichten entsprang, beherrscht auch die Gesetzgebung in Bezug auf das Koalitionsrecht. Das preußische Vereinsgesetz und mit ihm eine ganze Anzahl von den übrigen 26 verschiedenen deutschen Vereinsgesetzen, verbietet "Frauen, Schülern und Lehrlingen" ausdrücklich die Teilnahme an politischen Vereinen oder die Bildung solcher Vereine. Das österreichische Gesetz steht auf demselben Standpunkt. Vereinen jedoch, die "ideale" oder "wirtschaftliche" Ziele verfolgen, können auch weibliche Mitglieder angehören. Durch diese Bestimmungen kennzeichnet sich das Alter der ganzen Vereinsgesetzgebung, die durch die wirtschaftliche Entwicklung einerseits und den Fortschritt der sozialpolitischen Gesetzgebung andererseits längst überholt wurde. Seitdem die Frau in Reih und Glied neben dem Arbeiter dem Erwerb nachgeht, und der Schutz der Arbeiter Gegenstand der Gesetzgebung wurde, ist es ebenso widersinnig, der Frau die politische Stellungnahme zu verbieten, wie es widersinnig ist, zwischen den Begriffen der wirtschaftlichen und politischen Interessen eine rechtliche Grenzlinie festzuhalten. Für die daraus folgende Verwirrung der Begriffe liefert die Rechtsprechung zahlreiche Illustrationen; Arbeiterinnenvereinen und Gewerkschaften gegenüber erklärte sie wiederholt Fragen für politisch, und begründete damit Auflösungen und Maßregelungen, die, sobald sie von bürgerlichen Vereinen behandelt wurden, unbeanstandet als wirtschaftliche passierten. Das preußische Kammergericht sprach sich in einem Urteil sogar folgendermaßen aus950: "Zu den politischen Gegenständen im Sinne des Vereinsgesetzes gehören solche, welche Sozialpolitik, insbesondere auch die Regelung der Arbeitszeit betreffen." Jede gewerkschaftliche Organisation, vor allem aber die, an der sich Frauen beteiligen, ist demnach auf Gnade und Ungnade der Willkür der Behörden überliefert.

Die Durchführung des Arbeiterschutzes aber und sein weiterer Ausbau hängt, wie wir gesehen haben, wesentlich von den Arbeitern und ihrer thatkräftigen Unterstützung selbst ab, und die traurige Lage, in der vor allem die weibliche Arbeiterschaft schmachtet, wird nicht zum wenigsten dadurch in ihrer schrecklichen Gleichmäßigkeit erhalten, daß den Frauen die Hand gebunden und der Mund verschlossen ist. Der Charakter der Klassengesetzgebung, die zwar so weit geht, die Arbeiterin zu beschützen, nicht aber so weit, sie fähig zu machen, daß sie sich selbst beschützen kann, kommt nirgends so deutlich zum Ausdruck als im Vereinsrecht Deutschlands und Oesterreichs. Kein Kulturstaat der Welt kennt Aehnliches. Von einer ernsten Sozialreform kann nicht eher die Rede sein, als bis dieser Stein, der ihre Straße versperrt, aus dem Weg geschafft wurde. Zu diesem Zweck aber würde die bloße Gleichstellung der Frau mit dem Mann auf dem Boden des bestehenden Rechts nicht genügen, es müßte vielmehr ein den modernen Verhältnissen, der Entwicklung und den Ansprüchen der Arbeiterklasse angepaßtes, einheitliches, neues Recht an dessen Stelle treten, das für die volle Koalitionsfreiheit die Gewähr böte, und von dessen unbeschränkten Genuß keine Arbeiterkategorie auszuschließen wäre.—

So stellt sich der Arbeiterschutz im weitesten Sinne nicht lediglich als eine Sammlung von Schutzvorschriften dar, sondern als ein System verschiedener gesetzlichen Maßnahmen, die organisch ineinander greifen, und gegenseitig bedingt werden. Sozialreform, in diesem Sinne aufgefaßt, ist nicht ein in sich abgeschlossener Teil der Gesetzgebung, sondern die Quintessenz der Gesetzgebung überhaupt.

Uebersicht der Arbeiterinnenschutzgesetzgebung.

Deutschland

Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:

Fabriken, Werkstätten mit Motorbetrieb, Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion, ausgenommen diejenigen, in denen nur Familienmitglieder arbeiten, Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüche und Gruben, Zimmerplätze, Bauhöfe, Werften, Hüttenwerke, Ziegeleien.

Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.

10 Stunden, 1 Stunde Mittagspause, je 1/2 Stunde Pause vor- and nachmittags.

Arbeitszeit: b) Der Frauen.

11 Stunden. An Vorabenden der Sonn- und Festtage 10 Stunden, 1 Stunde Mittagspause; für die, welche ein Hauswesen zu besorgen haben und einen Antrag stellen 1-1/2 Stunde.

Ueberstunden: a) Der jungen Leute.

Nur durch besondere Verordnung des Bundesrats gestattet.

Ueberstunden: b) Der Frauen.

Auf 2 Wochen nicht über 13 Stunden täglich, im Jahr nicht mehr als 40 Tage gestattet. Länger als 2 Wochen durch Erlaubnis der höheren Verwaltungsbehörde, aber auch dann dürfen 40 Tage im Jahr nicht überschritten werden. Außerdem kann der Bundesrat für ganze Fabrikationszweige Dispensation erteilen: für Fabriken mit ununterbrochenem Feuer, für Betriebe, die auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt sind, für Saisonindustrien.

Nachtarbeit:

Von 8-1/2 Uhr abends bis 5-1/2 Uhr morgens verboten. Durch die höhere Verwaltungsbehörde und den Reichskanzler Ausnahmen gestattet, unter denselben Voraussetzungen wie bei den Ueberstunden.

Sonntagsarbeit:

Verboten. Durch die höhere Verwaltungsbehörde und den Bundesrat sind Ausnahmen gestattet: Bei Bedürfnisgewerben, Saisongewerben und aus technischen Gründen, sowie bei besonderen Notlagen oder Unglücksfällen.

Arbeitsbeschränkung:

Die Arbeit unter Tage ist verboten. Der Bundesrat ist ermächtigt durch besondere Verordnungen die Arbeit in gesundheitsgefährlichen Betrieben gleichfalls zu verbieten oder einzuschränken.

Schutzzeit der Schwangeren:

Keine.

Schutzzeit der Wöchnerinnen:

6 Wochen, doch kann die Zeit auf Grand ärztlichen Attestes um 14 Tage verkürzt werden.

Oesterreich

Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:

Fabriken, handwerksmäßige Betriebe, Werkstätten, außer denjenigen, in denen nur Familienmitglieder arbeiten.

Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.

Arbeitszeit: b) Der Frauen.

11 Stunden, 1-1/2 Stunde Pause in Fabrikbetrieben.

Ueberstunden: a) Der jungen Leute.

Ueberstunden: b) Der Frauen.

Wie in Deutschland durch besondere Erlaubnis gestattet. Im ganzen nicht mehr als während 15 Wochen im Jahr.

Dispensationen für ganze Fabrikationszweige wie in Deutschland zulässig.

Nachtarbeit:

Nur für Fabrikbetriebe soweit Frauen über 16 Jahre alt von 8-1/2 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verboten. Ausnahmen wie in Deutschland zugelassen, für Jugendliche auch im Gewerbebetriebe.

Sonntagsarbeit:

Verboten, Ausnahmen ähnlich wie in Deutschland gestattet.

Arbeitsbeschränkung:

Die Arbeit unter Tage ist verboten. Durch besondere Verordnungen können Arbeiten in gesundheitsgefährlichen Betrieben gleichfalls verboten werden.

Schutzzeit der Schwangeren:

Keine.

Schutzzeit der Wöchnerinnen:

4 Wochen. Bei Arbeiten über Tage im Bergbau 6 Wochen.

Frankreich

Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:

Fabriken, Bergwerke, Steinbrüche, Bauplätze, Werkstätten, außer denjenigen, in denen nur Familienmitglieder arbeiten, und alle damit in Zusammenhang stehenden industriellen Betriebe, öffentliche, private, religiöse.

Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.

--

Arbeitszeit: b) Der Frauen.

11 Stunden, 1 Stunde Pause. Vom Jahre 1902 ab 10-1/2 Stunden. Vom Jahre 1904 ab 10 Stunden für Fabriken, in denen Männer und Frauen zusammen arbeiten.

Ueberstunden: a) Der jungen Leute.

Verboten.

Ueberstunden: b) Der Frauen.

In einzelnen Industriezweigen dürfen Frauen bis 11 Uhr abends beschäftigt werden, doch nicht öfter als während 60 Tagen im Jahr, bei besonderen Anlässen auch sonst noch Ausnahmen zugelassen.

Dispensationen für ganze Fabrikationszweige wie in Deutschland zulässig.

Nachtarbeit:

Von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verboten. Ausnahmen ähnlich wie in Deutschland zugelassen.

Sonntagsarbeit:

Verboten. Ausnahmen für besondere Industrien zeitweise gestattet, doch muß als. Ersatz im Laufe von 7 Tagen ein anderer vollständiger Ruhetag gewährt werden.

Arbeitsbeschränkung:

Wie in Deutschland und Oesterreich.

Schutzzeit der Schwangeren:

Keine.

Schutzzeit der Wöchnerinnen:

Keine.

Schweiz

Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:

Fabriken, Werkstätten mit Motorbetrieb, die mehr als 5 Personen, alle industriellen Betriebe, die mehr als 10 Personen, und alle gefährlichen Betriebe, die weniger als 6 Personen beschäftigen, mit Ausnahme der Werkstätten, in denen nur Familienmitglieder arbeiten und in denen ungefährliche Gewerbe betrieben werden.

Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.

Arbeitszeit: b) Der Frauen.

11 Stunden. An Vorabenden der Sonn- und Festtagen 10 Stunden, 1 Stunde Pause. Für Frauen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, 1-1/2 Stunde.

Ueberstunden: a) Der jungen Leute.

Ueberstunden: b) Der Frauen.

Für nicht mehr als 14 Tage im Jahr durch besondere Erlaubnis der Behörden gestattet.

Dispensationen für ganze Fabrikationszweige wie in Deutschland zulässig.

Nachtarbeit:

Von 8 Uhr abends bis 5 resp. 6 Uhr morgens verboten.

Sonntagsarbeit:

Verboten.

Arbeitsbeschränkung:

Wie in Deutschland und Oesterreich.

Schutzzeit der Schwangeren:

14 Tage vor der Niederkunft ist die Arbeit verboten.

Schutzzeit der Wöchnerinnen:

6 Wochen.

[Transskriptionsanmerkung: Im vorliegenden Original fehlt ein Teil. (Daten für mindestens ein weiteres Land.)]

Die Arbeiterinnenversicherung.

Neben die Erweiterung des Arbeiterschutzes trat, als letzte große Errungenschaft der Arbeiterklasse, die Arbeiterversicherung. Der Gedanke, daß der arme Arbeiter sich vor den Wechselfällen seines Lebens auf irgend eine Weise schützen müsse, war durchaus kein neuer: die englischen Gewerkschaften und die Friendly Societies entwickelten sich schon früh auch nach dieser Richtung zu großartigen Organisationen, die ihren Mitgliedern vor allem Krankenunterstützung und Begräbnisgelder gewährten. Die Gesellen- und Knappschaftskassen in Deutschland sorgten in ähnlicher Weise für die ihr Zugehörigen, ebenso die modernen freien Hilfskassen, deren Anfänge bis in das Revolutionsjahr zurückreichen. Die französischen Societés de Secours mutuels dehnten ihre Verpflichtungen vielfach noch weiter aus, indem sie ihren Mitgliedern in allen Notfällen des Lebens zu helfen suchten; die Syndikate, die verschiedenen Rentenkassen wirkten in derselben Richtung. Aber dieses ganze freiwillige Versicherungswesen krankte an demselben großen Uebel: es umfaßte immer nur einen äußerst beschränkten Kreis von Arbeitern und überließ gerade die Hilfsbedürftigsten der bittersten Not. Zu ihnen gehörten aber die Frauen. Nicht nur, daß sie schwer sich entschließen konnten, von ihrem geringen Einkommen regelmäßige Beiträge zu den verschiedenen Vereinen und Kassen abzuziehen, sie sind auch, wie wir schon gesehen haben, äußerst schwer zu organisieren. Die Unverheirateten sehen die Fürsorge für Alter und Gebrechlichkeit als überflüssig an, weil sie meinen, daß die Ehe ihnen beides sichern wird, die Verheirateten darben sich jeden Pfennig lieber für ihre Kinder ab. In England allein traten schon Mitte des 19. Jahrhunderts Frauen in größerem Umfang den Friendly Societies bei oder gründeten für sich allein selbständige freie Hilfskassen; in Deutschland entstand die erste Kasse der Art auf Anregung der Gräfin Guillaume-Schack erst im Jahre 1884 in Offenbach a.M.; Frankreich kannte nur einen sehr kleinen Verein derselben Art, während seine Unterstützungs- und Versicherungsvereine entweder nur wenige weibliche Mitglieder hatten oder sie sogar statutenmäßig ausschlossen. Nur in Bezug auf Witwenunterstützung geschah hie und da etwas Nennenswertes für die Frauen.

Der Gedanke der staatlichen Zwangsversicherung für alle Arbeiter, wie er sich zuerst in Deutschland Bahn brach, war daher, vom Standpunkt der weiblichen Arbeiter aus betrachtet, ein außerordentlich fruchtbarer. Daran ändert die für die Geschichte der Arbeiterversicherung bezeichnende Thatsache nichts, daß ihre Urheber, wie es die kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 erklärte, die Schaffung der Arbeiterversicherung lediglich als eine Ergänzung zur "Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen", d.h. des Sozialistengesetzes, betrachteten.

Nacheinander wurden die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und schließlich die Alters- und Invaliditätsversicherung eingeführt. Oesterreich, Frankreich und die Schweiz folgten langsam dem Beispiel Deutschlands, ohne indessen bisher die Versicherungsgesetzgebung so weit auszudehnen.

Eine Darstellung des geltenden Rechts in Bezug auf die Arbeiterinnen-Versicherungsgesetzgebung bringt nebenstehende Tabelle.

Wie die Tabelle zeigt, ist die obligatorische Arbeiterversicherung in Deutschland, dem Mutterland der Idee, am ausgiebigsten zur Durchführung gekommen. Aber wie es bei der Neuheit des ganzen Gedankens, dem Fehlen jeglichen Vorbilds und der Mangelhaftigkeit der statistischen Unterlagen nicht anders möglich war, leidet die Gesetzgebung auch hier an Mängeln sowohl in Bezug auf die Leistungen, als in Bezug auf das Bereich ihrer Ausdehnung.

Zuerst wurde die Krankenversicherung geordnet und für Arbeiter und Angestellte in Gewerbe und Handel zu einer obligatorischen gemacht. So segensreich sie sich aber auch im Vergleich zu jener Zeit erwies, wo sie selbst als private und freiwillige Versicherung nur für kleine Gruppen von Arbeitern existierte, so stellte sie sich doch bald als unzulänglich heraus. Eine ihrer schwächsten Seiten ist die Frage der Geldunterstützung. Wenn eine kranke Arbeiterin wöchentlich zwischen 4 und 5 Mark bekommt, so ist dadurch der Lohnausfall für die Familie natürlich nicht gedeckt, noch weniger aber ist sie in den Stand gesetzt, sich gehörig zu pflegen und gut zu ernähren. Dazu kommt, daß die schlecht bezahlten, überanstrengten Kassenärzte sie nur schablonenhaft behandeln können, und diesen dabei in jeder Hinsicht die Hände gebunden sind, weil die Kassenvorstände Verordnungen von Milch, Bädern, Wein etc. der hohen Kosten wegen meist nur sehr ungern sehen. Meines Erachtens müßte das Krankengeld bis zur Höhe des vollen Lohnes erhoben werden können, vor allem aber müßte die Krankenhauspflege in erweitertem Maße als bisher in Anwendung gebracht werden.

Diese Forderung stößt zunächst auf den Widerstand der Arbeiterinnen selbst und man pflegt sich nicht genug darüber zu empören, daß sie sich so energisch gegen die Aufnahme im Krankenhaus sträuben. Wer aber einmal die Säle und Krankenzimmer der Aermsten gesehen hat, wer sich erzählen ließ, wie Frauen und Mädchen zu Studienzwecken einer ganzen Reihe von Studenten sich darbieten müssen, wer sieht, mit welchem Entsetzen manche Arbeiterin an das Zusammensein mit vielen Kranken in einem Zimmer, deren Stöhnen und Jammern ihre Nächte zu qualvollen macht, zurückdenkt, der wird ihre Abneigung gegen das Spital durchaus berechtigt finden. An der Reorganisation der Krankenhäuser und der Krankenpflege muß daher der Hebel angesetzt werden, sollen sie wirklich der arbeitenden Bevölkerung zum Heil gereichen.

Die Krankenkassen haben aber auch nächst der Sorge für die Erkrankten die Pflicht, der Erkrankung vorzubeugen. Um die Möglichkeit hierzu zu gewinnen, müßten sie zunächst die Lebensbedingungen ihrer Mitglieder kennen lernen und im Auge behalten, was einerseits durch enge Fühlung mit den Gewerkschaften unterstützt werden könnte, andererseits dadurch am leichtesten geschähe, daß ihnen das Recht zustände, Sanitäts- oder Wohnungsinspektoren männlichen und weiblichen Geschlechts zu erwählen. Die Berliner Ortskrankenkasse der Kaufleute, die ihre Krankenkontrolleure dazu verwendet, hat damit gute Erfahrungen gemacht. Wie viel hygienisches Wissen, an dem es leider überall mangelt, könnte durch diese Organe der Krankenkassen verbreitet werden. Oft genügt ja ein verständiger Wink, um arme Arbeiterfrauen über Kinderpflege und Ernährung, über Lüftung, Alkoholgenuß etc. aufzuklären. In den weitaus meisten Fällen allerdings, wo Not und Elend die einzigen Ursachen von Krankheit und Siechtum sind, werden gute Ratschläge und Arzneien nichts helfen können, aber wenigstens sollte versucht werden, die Kinder von diesen Einflüssen einigermaßen frei zu machen: die Einrichtung von Ferienaufenthalten, die Gründung von Kinderasylen wäre eine weitere Aufgabe der Krankenkassen, deren Thätigkeitskreis sich mit Erfolg nach allen Richtungen erweitern ließe. Eine vernünftige Regierung sollte ihnen dabei in jeder Weise Vorschub leisten. Einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die Verwaltung der Krankenkassen könnten in Deutschland die Arbeiterinnen gewinnen, wenn sie eines der wenigen Rechte, das sie besitzen, das aktive und passive Wahlrecht für die Krankenkassen-Verwaltungen in ausgiebigerer Weise noch als bisher benutzen wollten. Es wäre das zugleich eine Erziehung zum besseren Verständnis öffentlicher Angelegenheiten.

Diese Teilnahme der Frauen ist um so wichtiger und notwendiger, als die Krankenkassen auch die Trägerinnen der Wöchnerinnenunterstützungen sind. Der ganze Wöchnerinnenschutz wäre eine Phrase oder eine Grausamkeit, wenn man der Frau die Arbeit verbieten, sie aber zu gleicher Zeit mit ihrem Kinde dem Hunger preisgeben wollte. Die deutsche Krankenversicherung und mit ihr alle Versicherungen ähnlicher Art im Auslande, haben die Bestimmung getroffen, daß Wöchnerinnen bis auf die Dauer von sechs Wochen durch die Ortskrankenkassen, denen sie seit mindestens sechs Monaten angehören, eine Geldunterstützung erhalten müssen, die mindestens die Hälfte, oder auch bis zu drei Viertel des durchschnittlichen Tagelohnes betragen soll. Die ganze Halbheit der Maßregel ist auf den ersten Blick einleuchtend. Schon unter normalen Verhältnissen reicht der volle Lohn der Arbeiterin nicht aus, um die notwendigsten Bedürfnisse zu decken, wie viel weniger kann die Hälfte oder drei Viertel davon sich als genügend erweisen, wenn nicht nur die Wöchnerin, sondern auch das Kind davon gepflegt werden soll. Ist schon eine größere Familie vorhanden, für die gesorgt werden muß, so wird der Wöchnerinnenschutz und die Wöchnerinnenversicherung völlig illusorisch, weil die geringe Unterstützung nicht dazu ausreicht, für die Führung des Haushaltes einen Ersatz zu schaffen, und die arme Mutter gezwungen ist, so schnell als möglich das Bett zu verlassen, um selbst nach dem Rechten zu sehen. Das ist um so häufiger der Fall, als die Kassen nicht befugt sind, die Aufnahme der Schwangeren in eine Entbindungsanstalt oder der Wöchnerinnen in Reconvalescentenheimen zu veranlassen, denn im Sinne des Gesetzes gelten die Entbindung und ihre Folgen nicht als Krankheit, und freier Arzt und freie Verpflegung wird nur den Kranken zugesichert. Die völlige Unzulänglichkeit der Wöchnerinnenversicherung ist im wesentlichen auf ihre Verquickung mit der Krankenversicherung zurückzuführen, mit der sie, wie das Gesetz selbst anerkennt, im Grunde nichts zu thun hat. Die Krankenversicherung, die den Versicherten auf längstens 13 Wochen freien Arzt und Apotheke oder entsprechende Behandlung im Krankenhaus gewährt, die ferner berechtigt ist, die Krankenunterstützung bis auf ein Jahr zu verlängern, oder die Kranken in Reconvalescentenheimen unterzubringen, ging bei der Festsetzung der Höhe der Geldunterstützung von der Rücksicht auf eine mögliche starke Zunahme der Simulanten aus und sah sich deshalb verhindert, über den üblichen Lohn hinauszugehen, oder ihn auch nur zu erreichen.

Diese Besorgnis fällt bei der Frage der Wöchnerinnenunterstützung fort. Trotzdem sie nun aber eine, wie wir gesehen haben, völlig ungenügende ist, belastet sie die Ortskrankenkassen sehr erheblich. Nach den Jahresberichten der Berliner Allgemeinen Ortskrankenkasse waren im Jahre 1900 die Einnahmen pro Kopf der männlichen Mitglieder um 6,09 Mk. höher als die Ausgaben, während die Ausgaben pro Kopf der weiblichen Mitglieder die Einnahmen um 3,12 Mk. überstiegen. Die Ursache hiervon liegt nun zwar wesentlich in der allgemeinen traurigen Lage der weiblichen Arbeiter, zum großen Teil aber auch in der Vernachlässigung und mangelhaften Pflege der Schwangeren und Wöchnerinnen, die zahllose Unterleibserkrankungen im Gefolge haben. Was also die Kassen auf der einen Seite ersparen, das setzen sie auf der anderen wieder zu. Der Schutz der Frau als Mutter stellt an die Versicherungsgesetzgebung so weitreichende Anforderungen, daß sie im Rahmen der Krankenversicherung unmöglich erfüllt werden können. Sie müßten einer besonderen Mutterschaftsversicherung übertragen werden.

Die Mutterschaft ist eine gesellschaftliche Funktion, daher müßte der Staat sie ganz besonders unter seinen Schutz stellen und allen bedürftigen Müttern des Volks die beste Pflege in weitestem Maße zusichern. Dazu gehört eine Geldunterstützung während vier Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung in der vollen Höhe des durchschnittlichen Lohnes, freier Arzt, freie Apotheke, freie Wochenpflege einschließlich der Pflege des Säuglings und der Sorge für den Haushalt, die Errichtung von Asylen für Schwangere und Wöchnerinnen und von Entbindungsanstalten, eventuell auch die Errichtung von Krippen, wie wir sie im Interesse der Kinder schon gefordert haben. Die Mittel hierzu müßten, neben den Beiträgen der Versicherten, aus einer allgemein zu erhebenden Steuer hervorgehen, zu der vielleicht die Unverheirateten und kinderlosen Ehepaare besonders herangezogen werden könnten. Das entbehrt nicht eines komischen Beigeschmacks, weil es an die Hagestolzensteuer erinnert, die vielfach gewissermaßen als Strafe für das Ledigbleiben vorgeschlagen wurde, hat aber doch einen ernsten Hintergrund, da die Alleinstehenden und Kinderlosen unter den heutigen Verhältnissen thatsächlich ein weit sorgenloseres Leben führen, als die Verheirateten und Kinderreichen.951 Jedenfalls sollte die Frage der Aufbringung der Mittel bei einer Sache von so weittragender Bedeutung keine Rolle spielen. Ein Blick auf die Proletarierinnen und ihre Kinder müßte genügen, um die Notwendigkeit einer durchgreifenden Maßregel jedem vor Augen zu führen, daß sie noch nirgends in der hier befürworteten Ausdehnung zur Durchführung kam, beruht einmal auf der Neuheit des ganzen Versicherungswesens, und dann auf der Einsichtslosigkeit und Rechtlosigkeit der Frauen, die kein Mittel haben, ihre persönlichen Interessen wirkungsvoll zur Geltung zu bringen.

Auf die Krankenversicherung folgte die Einführung der Unfallversicherung, die in Deutschland, Oesterreich, der Schweiz, Norwegen und Finland obligatorisch ist. Sie wird nur von den Unternehmern aufgebracht, und hat daher den großen Vorteil gehabt, zur Sicherheit der Betriebe sehr viel beizutragen und so die Unfälle möglichst zu verhüten. Da aber der Begriff der Betriebsunfälle durchaus kein feststehender ist und auch ihre "vorsätzliche" Herbeiführung, die die Entschädigung ausschließt, sich nicht immer mit unbedingter Sicherheit feststellen läßt, die Renten überdies ganz unzureichende sind, so werden ihre Vorteile dadurch erheblich eingeschränkt. Das gilt in noch höherem Maße für die Invaliditäts- und Altersversicherung.

Deutschland gebührt der Ruhm den wahrhaft großen Gedanken, den Arbeiter, der im Dienst der Allgemeinheit seine Arbeitskraft verlor oder ein Alter erreichte, das ihm Ruhe gebietet, nicht der Armenpflege anheimfallen zu lassen, sondern ihm das Recht auf eine gesicherte Existenz zuzuerkennen. Nur traurig, daß die praktische Ausführung des Gedankens so weit hinter dem Ideal zurückblieb. Zunächst hat nur derjenige auf Invalidenrente Anspruch, der nicht mehr ein Drittel seiner normalen Erwerbsfähigkeit besitzt. Eine Arbeiterin also, die in gesunden Zeiten etwa 700 Mk. jährlich zu verdienen vermochte, nunmehr aber nicht mehr als 350 Mk. verdienen kann,—denken wir z.B. an Konfektionsarbeiterinnen, die durch jahrelanges Maschinennähen ihre Arbeitskraft soweit einbüßen,—hat, auch wenn sie dem größten Elend gegenübersteht, keinerlei Anspruch auf eine Rente. Sie muß nach wie vor, sei es durch Betteln oder durch die Schande der Prostituierung, einen Nebenerwerb sich zu verschaffen suchen, wenn sie nicht verhungern will. Ist aber ihre Erwerbsfähigkeit so weit vermindert, daß sie zum Empfang der Invalidenrente berechtigt ist, so ist sie dadurch weder von Sorge und Not, noch von der Notwendigkeit, um Armenunterstützung nachzusuchen, befreit. Die Invalidenrenten betragen nämlich:

Nach Beitragswochen In Lohnklasse
I II III IV V
Mk. Mk. Mk. Mk. Mk.
200 116 132 146 160 174
300 119 138 154 170 186
500 125 150 170 190 210
1000 140 180 210 240 270
1500 155 210 250 290 330
2000 170 240 290 340 390
2500 185 270 330 390 450

Bei der Niedrigkeit der Arbeiterinnenlöhne wird die dritte Lohnklasse (550-850 Mk. durchschnittliche Jahreseinnahme) im allgemeinen die höchste sein, für die Einzahlungen durch die Frauen geleistet werden können. Und nach fünfzig arbeitsreichen Jahren wird eine Rente von 330 Mk. erreicht! Wie aber, wenn die Invalidität früher und für Angehörige einer niedrigeren Lohnklasse eintritt?! Soll ein armes, vom Kampf ums Dasein vorzeitig zerriebenes Geschöpf mit 116, 150, 220 Mk. leben können?! Man hat bei der Festsetzung der Invalidenrente vielfach gefürchtet, die Arbeiter würden den Empfang dieses Goldregens gar nicht abwarten wollen und sich auf alle Weise die erforderliche Invalidität künstlich zuziehen. Bei der Aussicht auf diese Sätze wird das selbst der ärmsten Näherin nicht einfallen. Man glaubte ferner darauf Rücksicht nehmen zu müssen, daß durch die Gewährung der Renten nicht etwa die Verpflichtung der Familienangehörigen, sich gegenseitig zu unterstützen, aufgehoben würde, und hat nicht daran gedacht, daß die Möglichkeit dazu in der Arbeiterbevölkerung eine seltene ist. Trauriger noch steht es um die Altersrenten. Siebzig Jahre muß die Arbeiterin alt werden, ehe sie auf eine Rente von 110-230 Mk. rechnen kann! Hat sie das Glück, bei ihren Kindern wohnen zu können, so bedeutet die Summe immerhin eine erfreuliche Erleichterung für die meist trostlose Abhängigkeit der Alten von den Jungen, steht sie allein, so genügt sie auch nicht, um davon in irgend einem Altfrauen-Stift unterzukommen. Mit Darben und Arbeiten fing ihr Leben an, mit Darben und Betteln hört es auf.

Ein für die Frauen besonders wichtiger Versicherungszweig, dessen erste schüchterne Ansätze im deutschen Versicherungswesen zu finden sind, ist die Witwen- und Waisenversorgung. Während auf Grund der Krankenversicherung den Hinterbliebenen nur ein Sterbegeld zusteht und die Invalidenversicherung zur Rückerstattung der Hälfte der für den verstorbenen Versicherten gezahlten Markenbeiträge an die Witwe oder die Waisen verpflichtet ist,—eine Summe, die im besten Fall 200-300 Mk. beträgt,—gewährt die Unfallversicherung ihnen eine Rente bis zu 60% des Arbeitsverdienstes des Verstorbenen, ein Satz, der um so mehr als billig anerkannt werden muß, als er durch die etwaige Erwerbsfähigkeit der Witwe nicht geschmälert werden kann. Aber der Kreis derjenigen, die in den Genuß der Rente gelangen, ist ein äußerst geringer. Die große Masse der Arbeiterwitwen und -Waisen geht leer aus, und hat, nach dem Tode des Haupternährers, unter den schwierigsten Umständen für sich selbst zu sorgen. Zu dem notwendigsten Ausbau der Arbeiterversicherung würde daher eine allgemeine Witwen-und Waisenversicherung gehören, die durch allgemeine Steuern gedeckt werden müßte. Es scheint mir wenigstens eine selbstverständliche Forderung zu sein, daß die gesamte Gesellschaft überall dort einzutreten hat, wo die Interessen der Kinder, auf denen die Zukunft des Staates beruht, auf dem Spiele stehen.952

Krankheit und Unfall, Erwerbsunfähigkeit und Alter sind aber nicht die einzigen finsteren Mächte, die das durch niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen schon genug gefährdete Leben der Arbeiterin bedrohen. Denn selbst auf die Zeiten gewinnbringender Thätigkeit fällt verdüsternd der Schatten jener anderen Macht, in deren Bann sie immer wieder gerät, der Arbeitslosigkeit. Die Gewalt, die sie besitzt, der Schrecken, den sie verbreitet, ist zuerst von den Gewerkschaften anerkannt worden; durch Unterstützung der arbeitslosen Mitglieder, durch Arbeitsnachweis für sie suchten sie ihr zu begegnen. Besonders in Frankreich ist es der Verband der Gewerkschaften,—die Confédération générale du Travail,—und der Verband der Arbeitsbörsen,—die Föderation des Bourses du Travail,—die sich um die Organisation der Stellenvermittlung verdient gemacht haben. Der Gedanke aber, daß die Arbeitsvermittlung eine öffentliche Angelegenheit von höchster Wichtigkeit ist und daher vom Staat und von den Kommunen geregelt werden müsse, hat sich erst seit kurzem Geltung verschafft. Zuerst waren es schweizerische Gemeinden, die durch Gründung kommunaler Arbeitsnachweise mit dem guten Beispiel vorangingen, dann folgten deutsche, vor allem süddeutsche Städte, die sich schließlich zu einem "Verband deutscher Arbeitsnachweise" untereinander verbunden haben, um eine noch regere Arbeitsvermittlung zu ermöglichen.953 Mit Unterstützung der Arbeitsbörsen hat der französische Handelsminister die Einrichtung eines Zentralarbeitsnachweises unternommen, der die Bestimmung hat, alle Börsen miteinander in Verbindung zu bringen, also ungefähr dasselbe Ziel verfolgt, wie der deutsche Verband. Für die brennende Frage der Arbeitslosigkeit ist diese ganze Entwicklung von größter Bedeutung und diejenigen, die sie am nächsten angeht, müßten sie besonders lebhaft unterstützen. Erst eine vollkommen einheitliche Organisation des Arbeitsnachweises kann zu ersprießlichen Resultaten führen, kann zu einem klaren Bild des Arbeitsmarktes gelangen und Angebot und Nachfrage, soweit es möglich ist, miteinander in Einklang bringen. Die notwendige Voraussetzung dafür aber ist die völlige Unterdrückung der privaten Stellenvermittlung. Sie ist, besonders für die Arbeiterin, eine Quelle der Ausbeutung, und birgt Bakterienherde sittlicher Fäulnis. Von ihrer Vernichtung sollte man sich nicht durch sentimentale Rücksichten auf die Inhaber der privaten Bureaus abhalten lassen, die, soweit sie sich tüchtig genug erwiesen haben, im Bureaudienst der öffentlichen Vermittlung vielfache Verwendung finden können. Vor allem die arbeitsuchenden Frauen werden, bei der Beschränktheit ihres Gesichtskreises und ihrer Scheu vor jeder Berührung mit Organen der öffentlichen Verwaltung, immer wieder den Winkelagenten und Vermittlern aller Art in die Hände fallen, und niemals zum Genuß kommunaler oder staatlicher Stellennachweise gelangen, solange eine private Vermittlung daneben besteht. Daß diese Forderung keine utopische ist, beweist nicht nur die uns etwas weit abliegende und daher schwer kontrollierbare staatliche Stellenvermittlung Ohios, Neu-Seelands und der australischen Staaten, sondern vor allem das im November 1900 von der französischen Kammer angenommene Gesetz, das die allmähliche Beseitigung der privaten Stellenvermittlung zum Ziele hat und an deren Stelle ein Netz von unentgeltlichen Arbeitsnachweisen über das ganze Land verbreiten will. Ob der Senat es bestätigen wird, bleibt freilich noch abzuwarten. Seine Durchführung würde jedenfalls für die ganze Frage des Arbeitsnachweises einen großen Fortschritt bedeuten.

Aber selbst der vollendetste Arbeitsnachweis könnte die Arbeitslosigkeit nur mildern, aber nicht beseitigen, da er auf das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage ganz ohne Einfluß bleiben wird. Je mehr der Saisoncharakter der Industrien sich entwickelt, desto häufiger werden die Arbeiter wochen- und monatelang aufs Pflaster geworfen werden; jede wirtschaftliche Krise vor allem beraubt Hunderte und Tausende der Grundlagen ihrer Existenz. Die Kommunen suchten dem neuerdings in erweitertem Maße durch Notstandsarbeiten zu begegnen, wobei aber vor allem die Männer Berücksichtigung finden. Wo man den Frauen helfen wollte, geschah es meist in verkehrer Weise durch Einführung von Heimarbeit aller Art. In Lille z.B. wurden sie mit der Anfertigung von Kinderkleidern beschäftigt, die in kleineren Geschäften ihre Abnehmer fanden. Als ausreichend erwiesen sich die Notstandsarbeiten nirgends. Die Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit muß daher die Ergänzung des geregelten Arbeitsnachweises sein.

Alle Versuche auf diesem Gebiet sind bisher entweder in den ersten Anfängen stecken geblieben, wie die fakultativen Winterversicherungen der Städte Bern und Köln, oder völlig fehl geschlagen, wie die obligatorische allgemeine Versicherung von St. Gallen. Diese Mißerfolge auf einem so schwierigen Gebiet dürften Sozialpolitiker und Gesetzgeber aber nicht davon abschrecken, auf andere Mittel und Wege zu sinnen, um die Arbeitslosen nicht dem Elend preiszugeben, oder der Armenpflege und der Privatwohlthätigkeit zu überlassen.

Die ideelle Bedeutung der Arbeiterversicherung beruht nicht zum mindesten darauf, daß der Begriff des Almosens durch sie immer mehr eliminiert wird, und an seiner Stelle der Gedanke an Boden gewinnt, daß jeder Mensch auf die Sicherstellung seiner Existenz ein Anrecht hat. Um ihn zum herrschenden zu machen, bedarf es aber nicht nur der Versicherung gegen jede drohende Not und Gefahr, sondern vor allem der Ausdehnung der Zwangsversicherung auf das ganze Volk, zunächst wenigstens auf alle Lohnarbeiter, wie es durch die deutsche Invaliditätsversicherung bereits geschehen ist. Diese Ausdehnung würde neben den direkten Vorteilen, indirekte von großer Tragweite mit sich führen. So wäre sie eines der Mittel, die Heimarbeit einzuschränken, da der Unternehmer, der die Heimarbeiter versichern muß, weniger Ersparnisse als bisher durch ihre Beschäftigung machen und der Zwang zur Unfallversicherung ihn geneigter machen dürfte, eigene Werkstätten einzurichten. Die statutarische oder gar die freiwillige Versicherung haben ihre Wirkungslosigkeit überall erwiesen. Hat doch z.B. die Berliner Hausindustrie, deren traurige Zustände durch eine Reihe von Untersuchungen und nicht zuletzt durch den großen Konfektionsarbeiterstreik jedermann bekannt waren, fast ein Jahrzehnt warten müssen, ehe auch nur die Krankenversicherung auf sie ausgedehnt wurde. Und die Dienstboten, für die zwar die Herrschaften auf die Dauer von 6 Wochen zur Verpflegung und ärztlichen Behandlung,—sofern nicht "grobe Fahrlässigkeit" die Krankheitsursache ist,—verpflichtet sind, spüren von den Segnungen der Versicherung noch fast gar nichts.

Uebersicht der Arbeiterinnenversicherung.

Deutschland

Krankenversicherung: Umfang:

Zwangsversicherung: für Arbeiter und Angestellte in Gewerbe und Handel.

Statutarisch: für Landwirtschaft und Hausindustrie.

Freiwillig: für Dienstboten.

Krankenversicherung: Leistungen:

Freie ärztliche Behandlung und Arznei längstens für 13 Wochen oder Krankengeld: 50-75% des zu Grunde zu legenden Lohns. Wochenbettunterstützung: bis auf die Dauer von 6 Wochen. Sterbegeld: das Zwanzig- bis Vierzigfache des Tagelohns (letzteres beides nur durch Orts-, Betriebs-, Bau-, oder Innungskassen). Rekonvalescentenfürsorge bis auf die Dauer eines Jahrs.

Unfallversicherung: Umfang:

Zwangsversicherung für: Arbeiter und Betriebsbeamte in Gewerbe und Landwirtschaft. Statutarisch: für Betriebsbeamte mit Jahresgehalt über 2000 Mk., Kleinunternehmer in Baugewerbe und Landwirtschaft. Freiwillig für Unternehmer und nicht versicherungspflichtiges Personal.

Unfallversicherung: Leistungen:

Freie Kur und Unfallrente bis 66-2/3% des Jahreslohns, oder freie Anstaltspflege nebst Angehörigenrente von der 13. Woche an bis 60% des Jahreslohns. Sterbegeld in der Höhe des zwanzigfachen Tagelohns, Hinterbliebenenrente bis 60% des Jahreslohns. Schadenersatz bei Verletzungen.

Invaliden- und Altersversicherung: Umfang:

Zwangsversicherung für alle Lohnarbeiter und Angestellte. Durch Beschluß des Bundesrats Ausdehnung auf Kleinunternehmer und Hausindustrielle.

Invaliden- und Altersversicherung: Leistungen:

Freie Kur nebst Angehörigenunterstützung zur Verhütung der Invalidität. Beitragserstattung bei Tod oder Heirat. Nach vollendetem 70. Lebensjahr eine Altersrente nach Lohnklassen abgestuft von 110 bis 230 Mk. jährlich. Nach eingetretener Invalidität eine nach der Zahl der Beitragswochen und der Lohnklassen abgestufte Rente, deren unterste Grenze 116,40 Mk. beträgt, deren oberste bis 450 Mk., nach 50 Jahren Beitragszahlung in der obersten Lohnklasse, betragen kann.

Oesterreich

Krankenversicherung: Umfang:

Zwangsversicherung für Arbeiter und Betriebsbeamte im Gewerbe.

Freiwillig: für Landwirtschaft und Hausindustrie.

Krankenversicherung: Leistungen:

Wie in Deutschland aber: Unterstützungsdauer bis zu 20 Wochen. Krankengeld 60% des ortsüblichen Lohns.

Unfallversicherung: Umfang:

Zwangsversicherung für Arbeiter und Betriebsbeamte in der Industrie, im Baugewerbe, in maschinellen Betrieben der Landwirtschaft. Freiwillig für Unternehmer und nicht versicherungspflichtiges Personal.

Unfallversicherung: Leistungen:

Unfallrente bis 60% des Lohns von der 5. Woche ab. Hinterbliebenenrente bis 50% des Jahreslohns. Sterbegeld. Schadenersatz wie in Deutschland.

Invaliden- und Altersversicherung: Umfang:

Zwangsversicherung nur für Bergarbeiterinnen, Witwen- und Waisenversicherung im Bergbau. Zwangsversicherung in Vorbereitung.

Invaliden- und Altersversicherung: Leistungen:

Frankreich

Krankenversicherung: Umfang:

Freiwillig für Arbeiter aller Berufszweige.

Krankenversicherung: Leistungen:

Nur Kranken- und Sterbegeld, nicht Arzt und Anstaltspflege.

Unfallversicherung: Umfang:

Freiwillig für Arbeiter und Betriebsbeamte im Gewerbe.

Unfallversicherung: Leistungen:

Unfallrente vom 5. Tage ab bis 50% des Lohns. Invalidenrente bis 66-2/3% des Jahreslohns. Rente bis 60% des Lohns für Hinterbliebene. Begräbniskosten.

Invaliden- und Altersversicherung: Umfang:

Freiwillig für alle Staatsbürger, Zwangsversicherung in Vorbereitung.

Invaliden- und Altersversicherung: Leistungen:

Altersrente für mindeste Fünfzigjährige; Invalidenrente für Erwerbsunfähige, Beitragserstattung im Todesfall.

Großbritannien

Krankenversicherung: Umfang:

Freiwillig für Arbeiter aller Berufszweige.

Krankenversicherung: Leistungen:

Freiwillig.

Unfallversicherung: Umfang:

Freiwillig für Arbeiter und Betriebsbeamte im Gewerbe. Haftpflichtgesetz.

Unfallversicherung: Leistungen:

Unfallrente bis 50% des Lohns von der 3. Woche ab, oder Kapitalabfindung, Auszahlung eines Kapitals bis zum dreifachen, Jahreslohn an die Hinterbliebenen.

Invaliden- und Altersversicherung: Umfang:

Freiwillig für alle Staatsbürger.

Invaliden- und Altersversicherung: Leistungen:

Leibrenten von durchschnittlich 350 Mk.

Die Grenzen der Gesetzgebung.

Der unbefriedigende Charakter der sozialpolitischen Gesetzgebung aller Länder ist das notwendige Ergebnis der Bedingungen, aus denen sie hervorwächst. Sie ist der Ausdruck eines in ihren ersten Anfängen fast unbewußt, gegenwärtig aber mit vollem Bewußtsein geführten Interessenkampfes zwischen der Arbeiterklasse und der Klasse der Unternehmer. Der Ursprung dieses Kampfes liegt in der kapitalistischen Produktionsweise selbst, die jene beiden Klassen,—die Besitzer der Produktionsmittel auf der einen und das besitzlose Proletariat auf der anderen Seite,—zur Voraussetzung hat. Aus den verschiedenen Phasen des Kampfes, aus den Schwankungen der Machtverhältnisse der Kämpfenden, erklären sich die unorganische Entwicklung des Arbeiterschutzes, und seine tastenden Versuche nach allen Richtungen hin. Das Übergewicht aber, das die Unternehmer besitzen, kommt in der äußerst mangelhaften Durchführung der geltenden Gesetzgebung zu drastischem Ausdruck.

Mit der Ausbreitung kapitalistischer Organisationsformen, die unaufhaltsam vor sich geht und im Interesse des allgemeinen Fortschrittes gelegen ist, wächst die Masse des Proletariats, d.h. der von den Unternehmern abhängigen Lohnarbeiter, bringt beide Geschlechter mehr und mehr in eine übereinstimmende Klassenlage und verstärkt infolgedessen ihre Macht und ihren Einfluß. Die Weiterentwicklung der sozialpolitischen Gesetzgebung wird dadurch bedingt. Sie kann daher in größerem Maß als bisher der rücksichtslosen Geltendmachung kapitalistischer Interessen Grenzen stecken, das Abhängigkeitsverhältnis der Arbeiter von den Unternehmern mildern, aber darüber hinaus wird ihre Wirksamkeit sich selbst dann nicht erstrecken können, wenn sie ihre Aufgaben in weitestem Maße zu erfüllen im stande wäre. Nehmen wir an, die Arbeitszeit wäre so niedrig als möglich festgesetzt, ein Minimallohn gesichert, die Koalitionsfreiheit gewährleistet, durch staatliche Versicherung die traurigen Folgen von Unfall, Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit beseitigt, so bliebe als ungelöster Rest der Ausgangspunkt der Arbeiterfrage bestehen: das Lohnsystem und seine Folge, die Abhängigkeit des Lohnarbeiters, und die charakteristische Erscheinung der kapitalistischen Produktionsweise, die wirtschaftlichen Krisen, auf denen die Unsicherheit der proletarischen Existenz beruht.

Wenn somit auch die optimistische Anschauung des möglichen Wirkungskreises der sozialpolitischen Gesetzgebung ihre Bedingtheit anerkennen muß, und ich selbst außer stände war, in meinen Forderungen über bestimmte Grenzen hinauszugehen, weil sie an den gegebenen Machtverhältnissen eine Schranke fänden, so werden sie sich in Wirklichkeit noch viel enger gestalten; denn die Gesetzgebung scheitert nicht zuletzt an dem Problem der Frauenarbeit.

Wir wissen, daß die Lohnarbeit der Frau, mag sie auch zu, allen Zeiten in gewissem Umfang bestanden haben, in ihrer gegenwärtigen Form ein Produkt der großindustriellen Entwicklung ist. Ihre Tendenz geht mit unverrückbarer Sicherheit dahin, das weibliche Geschlecht mehr und mehr dem Bannkreis des Hauses zu entziehen, und den Erwerbszwang in steigendem Maße auf alle Frauen, auch auf die verheirateten, auszudehnen. Als die traurigen Resultate dieses Zustandes haben wir die Degeneration der Frauen, wie sie sich in der Abnahme ihrer mütterlichen Kräfte, der Fähigkeit, gesunde Kinder zur Welt zu bringen und sie zu nähren, in dem frühen Altern ausdrückt, die Degeneration der Kinder, die in ihrer höheren und früheren Sterblichkeit, ihrer Schwäche und Kränklichkeit zu Tage tritt, kennen gelernt. Und als unausbleibliches Korrelat der Lohnarbeit der Frauen ist uns die Prostitution entgegengetreten. So wenig sie an sich eine neue Erscheinung ist, in dieser Form und Ausdehnung, als Mittel des Erwerbes eines supplementären Lohnes für ganze Schichten der Arbeiterinnenklasse ist sie, wie die moderne Frauenarbeit selbst, das Ergebnis der kapitalistischen Produktionsweise. Das beweist, mehr als irgend etwas anderes, die Thatsache, daß wirtschaftliche Krisen und wirtschaftlicher Aufschwung in innigem Zusammenhang mit der Zunahme und der Abnahme der gelegentlichen Prostitution stehen. Sie wird aber auch durch ein psychologisches Moment genährt, das keine andere Zeit hervorbringen konnte, wie die unsere: die Kontrastwirkung des Reichtums und der Freiheit der Unternehmerklasse auf die in Armut und Abhängigkeit lebenden Frauen der Arbeiterklasse. Der Reichtum früherer Zeiten zog sich vornehm in Paläste und Patrizierhäuser zurück, der moderne Reichtum strahlt blendend aus dem Glanz der Kaufhäuser, der Pracht der Hotels, er wird in den Luxuszügen und Dampfschiffen, die Weltstadt mit Weltstadt verbinden, in den Modebädern und durch die Presse mit allen Mitteln der Vervielfältigungskunst den Massen vor Augen geführt. Und wo die Not nicht ausreicht, um zur Prostitution zu zwingen, da gaukelt die Gewalt dieser Verführungskünste den armen Mädchen Glück und Freiheit vor.

Machtlos steht die sozialpolitische Gesetzgebung vor diesen Problemen. Sie vermag die Wirkungen der Lohnarbeit auf Frauen und Kinder abzuschwächen, wie sie durch Herabsetzung der Arbeitszeit, Sicherung von Minimallöhnen, Auflösung der Heimarbeit, Versicherung gegen Arbeitslosigkeit den äußeren Motiven zur Prostituierung etwas von ihrer Gewalt zu nehmen im stande ist, aber sie kann dem Kinde die Mutter nicht wiedergeben und kann nicht verhindern, daß die Frau, um die Not zu lindern, ihren Körper verkauft, wie ihre Arbeitskraft.

Erst die Erkenntnis des Problems der Frauenfrage beleuchtet mit voller Klarheit das Wesen der sozialen Frage, deren Teil sie ist. Je weiter die kapitalistische Entwicklung fortschreitet, desto schwieriger wird die Lösung ihres Sphinxrätsels. Desto entschiedener aber wird auch die Frauenarbeit nicht nur zu seiner Lösung hindrängen, sondern sie auch vorbereiten helfen. Sie hat ihre Entstehung der Revolutionierung der Produktionsweise zu verdanken, sie trägt alle Elemente in sich, diese Wirtschaftsweise nun ihrerseits zu revolutionieren, indem sie an einem ihrer Grundpfeiler den Hebel ansetzt: der Familie, und Mann und Weib und Kind gegen sie mobil macht, wie es bisher noch bei keinem der historischen Klassen- und Machtkämpfe geschehen ist. Das konservativste Element in der Menschheit, das weibliche, wird zur Triebkraft des radikalsten Fortschritts.

Ohne die Frauenarbeit kann die kapitalistische Wirtschaftsordnung nicht bestehen und wird immer weniger ohne sie bestehen können. Die Frauenarbeit aber untergräbt die alte Form der Familie, erschüttert die Begriffe der Sittlichkeit, auf denen sich der Moralkodex der bürgerlichen Gesellschaft aufbaut, und gefährdet die Existenz des Menschengeschlechts, deren Bedingung gesunde Mütter sind. Will die Menschheit schließlich nicht sich selbst aufgeben, so wird sie die kapitalistische Wirtschaftsordnung aufgeben müssen.

Die sozialpolitische Gesetzgebung bahnt mit den Weg zu diesem Ziel. Und das ist ihre größte, wenn auch unbeabsichtigte Aufgabe. Sie macht die Männer und Frauen der Lohnarbeiterklasse fähig, sich ihres solidarischen Zusammenhanges bewußt zu werden. Sie setzt Rechte an Stelle der Almosen und zerstört den unterwürfigen Sklavencharakter, der die Arbeiter der vorkapitalistischen Zeit noch kennzeichnete. Sie schweißt die Massen noch fester zusammen und lehrt sie den Gegner kennen, der seine Interessen gegen die ihren ausspielt.

So wirkt, bewußt und unbewußt, alles zusammen, um an Stelle der alten Welt, die die Menschheit in zwei feindliche Lager spaltete, eine neue aufzubauen, in der die Lohnsklaverei der ökonomischen Unabhängigkeit Platz machen, in der die Arbeit der Frau sie nicht schädigen und schänden, sondern zur freien Genossin des Mannes erheben wird, in der sie ihre höchste Bestimmung erfüllen kann, wie nie zuvor, und ein starkes, frohes Geschlecht dafür zeugen wird, daß ihm die Mutter niemals fehlte.


Anmerkungen:

[1]

Vgl. Bachofen, Das Mutterrecht. Stuttgart, S. 10.

[2]

Vgl. K. Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft. Tübingen 1898, S. 13.

[3]

Vgl. Julius Lippert, Kulturgeschichte der Menschheit. Stuttgart 1887, II. Bd. S. 23 ff.

[4]

Vgl. Havelock Ellis, Mann und Weib. Leipzig 1894, S. 2 ff.

[5]

Vgl. Bücher, a.a.O., S., 14 u. 37.

[6]

Vgl. Julius Lippert, a.a.O., Bd. I S. 251 ff. und Bd. II S. 28.

[7]

Vgl. Friedrich Engels, Der Ursprung der Familie. 7. Auflage. Stuttgart 1896, S. 52 f.

[8]

Vgl. Paul Gide, Etude sur la condition privée de la femme. Paris 1885, S. 37.

[9]

Mischna, Ketuboth, 61a bis 68a. Citiert bei Paul Gide, a.a.O.

[10]

Gesetzbuch des Manu. Aus der englischen Übersetzung des Sir W. Jone ins Deutsche übertragen von Th. Chr. Hüttner. Weimar 1797, S. 74 fg.

[11]

I. Buch Mose, 16. Kapitel.

[12]

Gesetzbuch des Manu, a.a.O., S. 325.

[13]

5. Buch Mose, 25. Kapitel 5-10.

[14]

Gesetzbuch des Manu, a.a.O., S. 315.

[15]

Gesetzbuch des Manu, a.a.O., S. 185 und 318.

[16]

Vgl. E. Legouvé, Histoire morale des femmes. Paris, S. 13 f.

[17]

Gesetzbuch des Manu, a.a.O., S. 319 u. 355.

[18]

Vgl. Huc, L'empire chinois. Paris 1857, citiert bei Gide.

[19]

Vgl. Paul Gide, a.a.O., S. 32 ff.

[20]

Vgl. Platos Gastmahl in der Übersetzung von Schleiermacher. Berlin 1824, S. 416.

[21]

Vgl. Xenophon, Oeconomicus, II.

[22]

Vgl. Thukydides, Peloponnesischer Krieg. Übersetzt von Kämpf. S. 167.

[23]

Vgl. über die Stellung der griechischen Frauen den Artikel On femal society in Greece im 22. Band der Saturday Review und Rainneville, La femme dans l'antiquité. Paris 1865.

[24]

Vgl. F.W.B. von Ramdohr, Venus Urania. Leipzig 1798.

[25]

Vgl. W.E.H. Lecky, Sittengeschichte Europas. Übersetzt von Dr. H. Jolowicz. 2. Aufl. Leipzig 1879, S. 242 fg.

[26]

Platos Staat, übersetzt von Schleiermacher. Berlin 1828, S. 274 u. 281.

[27]

Plato, a.a.O., S. 281.

[28]

Plato, a.a.O., S. 283.

[29]

Plato, a.a.O., S. 282.

[30]

Vgl. Aristoteles' Politik, übersetzt von Garve. Breslau 1799, S. 38.

[31]

Aristoteles, a.a.O., S. 4.

[32]

Aristoteles, a.a.O., S. 635.

[33]

Aristoteles, a.a.O., S. 200.

[34]

Vgl. Platos Timaeus, übersetzt von B.E.Chr. Schneider. Breslau 1874, S. 105 fg.

[35]

Vgl. Gide, a.a.O., S. 114 fg.

[36]

Vgl. Gajus, Institutionen, übersetzt von Backhaus. Bonn 1857, S. 12 f. und 71 ff.

[37]

Vgl. Valerius Maximus, Sammlung merkwürdiger Reden und Thaten, übersetzt von Dr. F. Hoffmann. Stuttgart 1829, Buch 8, Kap. III, S. 494.

[38]

Vgl. Valerius Maximus, a.a.O., S. 495.

[39]

Vgl. Th. Mommsen, Römische Geschichte. 8. Aufl. Berlin 1889, Bd. III S. 510 fg.

[40]

Vgl. Th. Mommsen, a.a.O., Bd. I S. 833-834.

[41]

Vgl. Bücher, a.a.O., S. 68 ff.

[42]

Vgl. Cicero, Pflichtenlehre, übersetzt von Friedr. Richter. Leipzig, I, 41.

[43]

Vgl. Sueton, Biographien, übersetzt von Sarrazin. Stuttgart 1883, und Tacitus, Annalen, übersetzt von Roth. Berlin 1888.

[44]

Vgl. Titus Livius, Römische Geschichte, übersetzt von Hausinger. Braunschweig 1821, XXXIV. Buch, S. 203-215.

[45]

Vgl. Titus Livius, a.a.O., Bd. XLI S. 224 ff.

[46]

Vgl. Mommsen, a.a.O., Bd. I S. 874.

[47]

Vgl. Friedländer, Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms. 7. Aufl. Leipzig 1901, I S. 254 ff., sowie Tacitus, Annalen und Martials Epigramme.

[48]

Vgl. Horaz, Satiren, übersetzt von H. Düntzer.

[49]

Vgl. Mommsen, a.a.O., Bd. II S. 404.

[50]

Vgl. Mommsen, a.a.O., Bd. III, und Gide, a.a.O., S. 140 ff.

[51]

Vgl. Valerius Maximus, Sammlung merkwürdiger Reden und Thaten, Buch VIII, Kap. 3, § 3, S. 495.

[52]

Vgl. M. Ostrogorski, Die Frau im öffentlichen Recht, übersetzt von Franziska Steinitz. Leipzig 1897, S. 140.

[53]

Ostrogorski, a.a.O., S. 141

[54]

Vgl. Louis Frank, La femme-avocat. Paris 1898, S. 12.

[55]

Vgl. Paul Gide, a.a.O., S. 173 ff.

[56]

Vgl. M. Tullius Cicero, Sechs Bücher vom Staat, übersetzt von J. Christ. F. Bähr. Berlin, Langenscheidtsche Buchhandlung. IV. Buch, S. 198 fg.

[57]

Vgl. Cornelius Nepos. Wortgetreue Uebersetzung von C.G. Roße. Aschersleben 1880. Vorrede.

[58]

Vgl. Plutarchs Werke. 24. Bd.: Moralische Schriften, übersetzt von J. Christ. F. Bähr. Stuttgart 1830, S. 744-802.

[59]

Vgl. Tacitus, Germania, übersetzt von M. Oberbreyer. Leipzig, S. 28.

[60]

Vgl. G.L. von Maurer, Geschichte der Fronhöfe. Erlangen 1862, Bd. I S. 115, 135, 241 ff. Bd. II S. 387 ff. Bd. III S. 325.

[61]

Galater 3, V. 28.

[62]

I. Korinther 14, V. 34.

[63]

Galater 3, V. 26-28.—Vgl. auch Römer 10, V. 12.—I. Korinther 12, V. 13.

[64]

I. Korinther 7, V. 1-8.

[65]

I. Korinther 7, V. 28.

[66]

I. Johannis 8, V. 6-11.

[67]

Matthäi 19, V. 6.

[68]

Kolosser 3, V. 19.—Epheser 5, V. 25-31.

[69]

Apostelgeschichte 2, V. 17, 18.

[70]

Epheser 5, V. 22.—Kolosser 3, V. 18.—I. Korinther 11, V. 3.—I. Petri 3, V. 1 ff.

[71]

I. Timotheus 2, V. 12.—Titus 2, V. 4-5.

[72]

I. Timotheus 2, V. 12.—I. Korinther 14, V. 34-35.

[73]

I. Timotheus 2, V. 15.

[74]

I. Korinther 7, V. 6 u. V. 25.

[75]

I. Korinther 7, V. 1.

[76]

I. Timotheus 2, V. 14.

[77]

Tertullians sämtliche Schriften. Uebersetzt von Kellner. Köln 1882, I. Bd. "Ueber den Putz der Weiber". S. 185.

[78]

Kanonisches Recht. Causa XXXIII, citiert bei Louis Frank, Essai sur la condition politique de la femme. Paris 1892. S. 42-43.

[79]

Vgl. Paul Gide, a.a.O., S. 350 und Karl Weinhold, Die deutschen Frauen in dem Mittelalter. 3. Aufl. Wien 1897, S. 183.

[80]

Vgl. hierfür das für die Auffassung der Frauenfrage durch die katholische Kirche höchst interessante Buch des Redemptoristenpaters A. Rößler: Die Frauenfrage. Wien 1893.

[81]

Vgl. Schmelzeis, Leben und Wirken der heiligen Hildegard. Freiburg 1879.

[82]

Vgl. Binder, Die heilige Brigitta von Schweden. München 1891.

[83]

Vgl. Martin Luther, Gründliche und erbauliche Auslegung des ersten Buches Mosis. Cit. nach Strampff, Martin Luther über die Ehe. S. 176.

[84]

Vgl. Martin Luther, Sämtliche Werke. Bd. 16. Sermon vom ehelichen Leben. S. 526. Frankfurt a.M. 2. Aufl.

[85]

Vgl. Martin Luther, Tischreden. Herausgegeben von Förstemann u. Bindseil. IV. Abt. S. 121 f.

[86]

Vgl. hierfür die charakteristische Schrift des Stuttgarter Theologen F. Bettex, Mann und Weib. Bielefeld und Leipzig 1892.

[87]

Vgl. Jakob Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer. 3. Aufl. Göttingen 1881. S. 461.

[88]

Vgl. Weinhold, a.a.O., S. 23.

[89]

Vgl. Jakob Grimm, a.a.O., S. 411 ff.

[90]

Vgl. Rößlin, Abhandlung von besonderen weiblichen Rechten. Mannheim 1775. S. 16

[91]

A.a.O. S. 21.

[92]

Citiert bei Edouard Laboulaye: Recherches sur la condition civile et politique des femmes. Paris 1842. S. 320.

[93]

Vgl. G.L. von Maurer, Geschichte der Fronhöfe. Erlangen 1862. Bd. III, S. 169 f. Bd. IV. S. 498.

[94]

Vgl. Edouard Laboulaye, a.a.O., S. 327.

[95]

Vgl. Hartmanns von der Aue "Iwein". 6186-6206.

[96]

Vgl. Maurer, a.a.O., Bd. I, S. 115, 135, 241, 394 f., Bd. II, S. 387 f., Bd. III S. 325.

[97]

Vgl. Dr. P. Norrenberg, Frauenarbeit und Arbeiterinnenerziehung in deutscher Vorzeit. Schriften der Görres-Gesellschaft. Köln 1880. S. 40.

[98]

In Hartmanns von der Aue "Iwein" schildert der Dichter die hungernden, blassen Weberinnen in der Werkstatt mit ergreifender Beredsamkeit.

[99]

Vgl. Jakob Grimm, Rechtsaltertümer. S. 350 f.

[100]

Vgl. Maurer, a.a.O., Bd. I, S. 204 f.

[101]

Vgl. De la Curne de St. Palaye, Mémoires sur l'ancienne Chevallerie. Paris 1759. Bd. 3 S. 13 ff., Bd. 4 S. 20 ff.

[102]

Vgl. Maurer, a.a.O., Bd. I, S. 135, 205.

[103]

Vgl. Oeuvres du Seigneur de Brantome. Nouvelle Édition. Paris 1787. T. IV, p. 93 ff.

[104]

Vgl. Maurer, Geschichte der Städteverfassung. Erlangen 1870. Bd. III S. 103 ff.

[105]

Otto Henne am Rhyn, Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei. Leipzig 1897. S. 56.

[106]

Vgl. G. Schmoller, Die Tucher- und Weberzunft in Straßburg. Straßburg 1879. S. 521.

[107]

Vgl. Stahl, Das deutsche Handwerk. Gießen 1874. S. 58.

[108]

Vgl. Stahl, a.a.O., S. 52.

[109]

Vgl. Stahl, a.a.O., S. 81.

[110]

Vgl. Schoenlank, Soziale Kämpfe vor dreihundert Jahren. Leipzig 1894. S. 50.

[111]

Vgl. Stahl, a.a.O., S. 44.

[112]

Vgl. Bücher, Die Frauenfrage im Mittelalter. Tübingen 1882, S. 12 ff.

[113]

Vgl. Bücher, a.a.O., S. 14-15.

[114]

Vgl. Schoenlank, a.a.O., S. 67.

[115]

Vgl. Stahl, a.a.O., S. 274.

[116]

Vgl. Stahl, a.a.O., S. 277.

[117]

Vgl. Schoenlank, a.a.O., S. 50.

[118]

Vgl. Schoenlank, a.a.O., S. 58.

[119]

Vgl. Bücher, a.a.O., S. 4 ff.

[120]

Vgl. Norrenberg, a.a.O., S. 40.

[121]

Vgl. Stahl, a.a.O., S. 78.

[122]

Vgl. Norrenberg, a.a.O., S. 50 ff.

[123]

Vgl. L. Frank, La femme-avocat. Brüssel. Paris 1897 S. 61 ff.

[124]

Vgl. Ennen, Geschichte der Stadt Köln. Bd. II, S. 623.

[125]

Vgl. Schoenlank, a.a.O., S. 93 ff.

[126]

Vgl. Schoenlank, a.a.O., S. 64 ff.

[127]

Vgl. Schoenlank, a.a.O., S. 144.

[128]

Vgl. Weinhold, a.a.O., S. 177 ff. und Stahl, a.a.O., S. 91.

[129]

Vgl. W. Stieda, Die deutsche Hausindustrie, Bericht des Vereins für Sozialpolitik. Leipzig 1889. S. 120 ff.

[130]

Vgl. W. Sombart, Die Hausindustrie in Deutschland. In Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik 1891. Bd. IV, S. 113.

[131]

Vgl. P. Leroy-Beaulieu, Le travail des femmes au XIX. siècle. Paris 1873. p. 21 ff.

[132]

Vgl. Engels, Die Lage der arbeitenden Klassen in England. 2. Aufl. Stuttgart 1892, S. 6 f.

[133]

Vgl. Pierstorff, Frauenarbeit und Frauenfrage. 3. Bd. des Handwörterbuchs der Staatswissenschaften. Jena 1892. S. 643.

[134]

Vgl. Levasseur, Histoire des classes ouvrières en France depuis 1789. I. Bd. Paris 1867. S. 7.

[135]

Vgl. Norrenberg, a.a.O., S. 93.

[136]

Vgl. Weinhold, a.a.O., S. 115.

[137]

Vgl. Jakob Burckhardt, Die Kultur der Renaissance in Italien. 6. Aufl. Leipzig 1898. I. Bd. S. 237 ff.

[138]

Burckhardt, a.a.O. II. Bd. S. 122 ff.

[139]

Z.B. Boccaccio, Ferenzuela, Bandello. Vgl. Burckhardt, a.a.O. II. Bd. S. 111 ff.

[140]

Vgl. Gregorovius, Lucrezia Borgia. 3. Aufl. Stuttgart 1876, das interessante Einzelheiten über die Bildung der Frauen enthält.

[141]

Vgl. Burckhardt, a.a.O., II. Bd. S. 185 fg.

[142]

Vgl. M. Thomas, Essay sur le caractère, les moeurs et l'esprit des femmes. Paris 1772. S. 82.

[143]

Vgl. L. Frank, La femme-avocat, a.a.O., S. 61 fg.

[144]

Vgl. A. von Reumont, Vittoria Colonna. Freiburg i. Br. 1881.

[145]

Wir nennen nur Hillarion da Coste, einen Mönch, der in zwei Quartbänden, jeden zu 800 Seiten, 170 Frauen des 15. und 16. Jahrhunderts schilderte, sowie den Venezianer Ruscelli, der durch seine Ueberschwenglichkeit selbst seinen Zeitgenossen lächerlich erschien.

[146]

Genannt seien die Schriften von Modesta di Pozzo di Torci (1595) über die Vorzüge des weiblichen vor dem männlichen Geschlecht, und von Lucretia Marinelli, hundert Jahre später, über die Vortrefflichkeit der Frauen und die Fehler der Männer.

[147]

Vgl. Thomas, a.a.O., S. 83.

[148]

Vgl. Robineau, Christine de Pisan, sa vie, ses oeuvres. St. Omer 1882.

[149]

Vgl. Miß Freer, Life of Marguerite, Queen of Navarra. London 1855 und Oeuvres du Seigneur de Brantome, a.a.O., II. page 451.

[150]

Vgl. Saint-Poncy, Histoire de Marguerite de Valois, Paris 1887 und Brantome, a.a.O., p. 376.

[151]

Die Schrift erschien zuerst in lateinischer Sprache unter dem Titel: De nobilitate et praecellentia foeminini sexus und im Jahre 1721 in deutscher Uebersetzung: Des Cornelii Agrippae anmuthiges und curieuses Tractätgen von dem Vorzug des weiblichen vor dem männlichen Geschlecht.

[152]

Vgl. Georg Steinhausen, Das gelehrte Frauenzimmer. In "Nord und Süd", 19. Jahrg. Bd. 75, S. 46 ff.

[153]

Desselben Verfassers: Die deutschen Frauen im siebzehnten Jahrhundert. In seinen Kulturstudien. Berlin 1893. S. 66.

[154]

Zu erwähnen ist die Astronomin Maria Cunitz, deren astronomische Tafeln: Urania propitia sich eines gewissen Rufs erfreuten, und die Philosophin Katharina Erxleben in Halle.

[155]

Aus den zahlreichen Schriften sind zu nennen: Gerhard Meuschens Curieuse Schaubühne gelehrter Dames, Joh. Frauenlobs Lobwürdige Gesellschaft gelehrter Weiber, Paullinis Hoch- und Wohlgelehrtes teutsches Frauenzimmer, Casp. Ebertis Cabinet des gelehrten Frauenzimmers. Vgl. auch Steinhausen a.a.O.: "Das gelehrte Frauenzimmer".

[156]

Vgl. Daniel Defoe, Essay on projects. London 1697.

[157]

Vgl. Gustav Cohn, Die deutsche Frauenbewegung. Berlin 1896. S. 78.

[158]

Vgl. Charlotte Stopes, British Freewomen. London 1894. S. 124 ff.

[159]

Ihre Streitschrift erschien anonym unter dem Titel: A serious proposal to the Ladies for the advancement of their true and greatest interest. By a Lover of her sex. London 1694. Im Jahre 1700 folgte die bedeutendere Schrift: Reflections upon mariage.

[160]

Vgl. Stopes, a.a.O. und meine Abhandlung in Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik Bd. X, Heft 3, S. 417 ff.

[161]

Vgl. Stopes, a.a.O., S. 193 ff.

[162]

Vgl. Memoir and correspondence of Caroline Herschel. London 1875.

[163]

Vgl. E. et J. de Goncourt, Les maîtresses de Louis XV. Paris 1860. Bd. I, S. 52.

[164]

Vgl. Mémoires du maréchal duc de Richelieu. Paris 1793.

[165]

Vgl, Mémoires de madame de Genlis. Paris 1825. Bd. I und Théâtre à l'usage des jeunes personnes par madame de Genlis. Paris 1789. Bd. 2. La Colombe.

[166]

Vgl. E. et J. de Goncourt, La Femme du dix-huitième siècle. Paris 1862. p. 322.

[167]

Vgl. Montesquieu, Lettres persanes. Amsterdam 1731. p. 83 ff.

[168]

Vgl. Barthélemy, Mémoires secrets de madame de Tencin. Grenoble 1790.

[169]

Vgl. Montesquieu, Esprit des lois. Livre XVI, chap. 2.

[170]

Vgl. J.J. Rousseau, Émile. Francfort s.M. 1855. Livre V, P. 28.

[171]

Vgl. Rousseau, a.a.O., p. 29.

[172]

Vgl. Rousseau, a.a.O., p. 58 ff.

[173]

Vgl. Rousseau, a.a.O., p. 240.

[174]

Vgl. Rousseau, a.a.O., p. 22 ff.

[175]

Vgl. J.J. Rousseau, Du Contrat social, ou principes du droit politique. Paris 1762. Livre I. Chapitre 1, 3, 4 und 9.

[176]

Vgl. Tocqueville, L'ancien régime et la révolution. Paris 1856. S. 9 ff.

[177]

Vgl. Mémoires de Madame Roland, publiés par C.A. Dauban. Paris 1864. S. 16 und 66.

[178]

Vgl. A. Guillois, La marquise de Condorcet. Paris 1897.

[179]

Vgl. Michelet, Les femmes de la révolution. Paris 1898. S. 5 ff.

[180]

Vgl. Staël, Considérations sur la révolution française. Paris 1818. Bd. I, S. 380 ff.

[181]

Vgl. J.A. de Ségur, Les femmes, leurs conditions et leurs influences dans l'ordre social. Paris 1803. Bd. III, S. 18 ff.

[182]

Vgl. E.C. Stanton, S.B. Anthony, M.J. Gage, History of Woman suffrage. New-York 1881. Bd. I, S. 31 ff.

[183]

Vgl. A. Guillois, a.a.O., S. 90 ff.

[184]

Vgl, Ch.L. Chassin, Le génie de la révolution. Paris 1863. Bd. I, S. 298 ff.

[185]

Vgl. M. de Talleyrand-Périgord, Rapport sur l'instruction publique. Paris 1791. S. 117 ff. u. 210 ff.

[186]

Vgl. Lavisse et Rambaud, Histoire générale. T. VIII. La révolution française. Paris 1896. S. 532 ff.

[187]

Vgl. Lavisse et Rambaud, a.a.O., S. 623 ff.

[188]

Vgl. Louis Blanc, Histoire de la révolution française. Paris 1847. Bd. I, S. 498.

[189]

Vgl. K. Kautsky, Die Klassengegensätze von 1789. Stuttgart 1889. S. 60.

[190]

Vgl. Louis Blanc, a.a.O., S. 489.

[191]

Vgl. E. u. J. de Goncourt, Histoire de la société française pendant la revolution. Paris 1864. S. 55 ff.

[192]

A.a.O., S. 227.

[193]

Vgl. Lavisse et Rambaud, a.a.O., S. 623 ff.

[194]

Vgl. Chassin, a.a.O., S. 297 ff.

[195]

Vgl. Chassin, a.a.O., S. 476.

[196]

Vgl. A. Lefaure, Le socialisme pendant la révolution. S. 122. Zitiert bei Ostrogorski, Die Frau im öffentlichen Recht. Uebersetzt von Franziska Steinitz. Leipzig 1897. S. 31.

[197]

Vgl. Blanc, a.a.O., Bd. III, S. 170-255.

[198]

Vgl. Michelet, a.a.O., S. 56.

[199]

Vgl. Ségur, a.a.O., S. 19 f.

[200]

Vgl. J. Turquan, La citoyenne Tallien. Paris 1898. S. 27.

[201]

Vgl. Liepold Lacour, Trois femmes de la révolution. Paris 1900. p. 11 ff.

[202]

Ihren größten Triumph nach dieser Richtung feierte sie durch die im Théâtre Italien veranstaltete Gedächtnisfeier nach Mirabeaus Tod, wo l'Ombre de Mirabeau aux Champs-Elysées von ihr zur Aufführung kam.

[203]

Vgl. E. Lairtullier, Les femmes célèbres de la révolution. Paris 1840. Bd. II, S. 137 ff.

[204]

Vgl. Chassin, a.a.O., S. 476 ff.

[205]

Vgl. für ihre Geschichte: Lairtullier, a.a.O., Bd. II, S. 49 ff.—Michelet, a.a.O., S. 111 ff.—Blanc, a.a.O., Bd. VII, S. 450 f.—L. Lacour, a.a.O., p. 3 ff.

[206]

Vgl. Léopold Lacour, a.a.O., p. 337 ff.

[207]

Vgl. E. Lairtullier, a.a.O., Bd. II, S. 174 ff.

[208]

Vgl. Gazette Nationale vom 31. Oktober 1792, citiert bei L. Frank, Essay sur la condition politique de la femme. Paris 1892. S. 317 ff.

[209]

Vgl. Lairtullier, a.a.O., S. 879 ff.

[210]

Vgl, Frank, a.a.O., S. 322 ff.

[211]

Vgl. Oeuvres de Condorcet, publiées par A. Condorcet-O'Connor et M.F. Arago. Paris 1847. Bd. IX, S. 15 ff.

[212]

Vgl. Oeuvres de Condorcet, a.a.O., Bd. X, S. 119-130.

[213]

Vgl. C. Meiners, Geschichte des weiblichen Geschlechts. Hannover 1788. Bd. I, S. 1.

[214]

Vgl, W. Alexander, History of women. London 1789. Bd. II, S. 35.

[215]

Das Werk erschien zuerst 1792 in London, und wurde von Salzmann ins Deutsche übersetzt. Im Jahre 1896 veranstaltete Mrs. Henry Fawcett eine englische Neu-Ausgabe, der 1898 eine deutsche Uebersetzung von P. Berthold folgte.

[216]

Vgl. Kegan Paul, Einleitung zu der Neu-Ausgabe der "Letters to Imlay", London 1879, und Helene Richter, Mary Wollstonecraft, Wien 1897.

[217]

Vgl. (Th. G. von Hippel), Ueber die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin 1792. Anonym erschienen.

[218]

Vgl. (Th. G. von Hippel), Ueber die Ehe. Berlin 1774. Anonym erschienen; 1872 von Brauning (Leipzig) neu herausgegeben.

[219]

Vgl. Fénelon, Éducation des filles. Nouvelle édition, Paris 1884.

[220]

Vgl. E. von Sallwürck, Fénelon und die Litteratur der weiblichen Bildung in Frankreich. Langensalza 1886.

[221]

Vgl. Adalbert von Hanstein, Die Frauen in der Geschichte des deutschen Geisteslebens. Erstes Buch. Leipzig 1899. S. 70 f.

[222]

Einen Beweis dafür, wenn auch einen unbeabsichtigten, liefert Adalbert von Hanstein a.a.O. Schade um den Fleiß, mit dem er alle die Damen der verdienten Vergessenheit entrissen hat.

[223]

Vgl. J.B. Basedow, Methodenbuch für Väter und Mütter, Familien und Völker. Altona 1770. S. 324 ff.

[224]

Vgl. Karoline Rudolphi, Gemälde weiblicher Erziehung. Heidelberg 1815. Vorrede, S. XLVI.

[225]

Vgl. Madame de Genlis, Adèle et Théodore, ou lettre sur l'éducation. Paris 1782. I. p. 30 ff.

[226]

Vgl. E. von Sallwürck, a.a.O., S. 307.

[227]

Vgl. Stephan Waetzholdt, Das höhere Mädchenschulwesen des Auslandes. Im Handbuch des höheren Mädchenschulwesens. Herausg. von Dr. Wychgram. Leipzig 1897. S. 66 ff.

[228]

Vgl. Abbé de St. Pierre, Projet pour multiplier les collèges de filles. Paris 1730.

[229]

Vgl. Comtesse de Rémusat, Essai sur l'éducation des femmes. Paris 1825. p. 23 ff.

[230]

Vgl. Mrs. H. Hanson Robinson, Le mouvement féministe aux États-Unis in der Revue politique et parlementaire. 5. Jahrg. Nr. 50. Paris 1898. p. 160.

[231]

Vgl. Natorp, Grundriß zur Organisation allgemeiner Stadtschulen. Duisburg-Essen 1804.

[232]

Vgl. Adalbert von Hanstein, a.a.O., 1900. 2. Buch. S. 300 ff.

[233]

Vgl. Otto Berdrow, Rahel Varnhagen. Stuttgart 1900. S. 110 ff. u. S. 180 ff.

[234]

Vgl. Helene Lange, Entwicklung und Stand des höheren Mädchenschulwesens in Deutschland. Berlin 1893. S. 7 ff.

[235]

Vgl. R. Gneist, Ueber die Universitätsbildung der Frauen nach den neueren Erfahrungen in den nordamerikanischen Freistaaten. Berlin 1873.

[236]

Vgl. Annie Nathan Meyer, Woman's work in Amerika. New York 1891. p. 147 f.

[237]

Dr. Emily Blackwell, Address at Chickering Hall. New York, March 1888.

[238]

Vgl. Carrie Chapmann Cart, Women's Century Calendar. New York 1900. p. 38.

[239]

Vgl. Annie Nathan Meyer, a.a.O., p. 286.

[240]

Vgl. Virginia Penny, Think and Act; Men and Women; Work and Wages. Boston 1869-70.

[241]

Vgl. Georgina Hill, Women in English life. London 1896. Vol. II. p. 139

[242]

Vgl. K.H. Schaible, Die höhere Frauenbildung in Großbritannien, Karlsruhe 1894. S. 97 f.

[243]

Vgl. Theodore Stanton, The Woman Question in Europe, London 1884, p. 92 ff. und Englischwomens Journal, Decembre 1859.

[244]

Vgl. Georgina Hill, a.a.O., p. 144.

[245]

Die Mittel zu ihrem Studium entstammten einem Stipendium uralischer Kosaken, die schwer unter dem Mangel tüchtiger Aerzte litten.

[246]

Bei ihrer Promotion sprach Professor Rose die Hoffnung aus, daß nunmehr die Sklaverei des weiblichen Geschlechts ein Ende nehmen werde! Vgl. seine im V. Jahrg. des Arbeiterfreund, Berlin 1867, S. 441 f., veröffentlichte Rede.

[247]

Vgl. Theodore Stanton, a.a.O., p. 167.

[248]

Vgl. Countess of Aberdeen, The International Congress of Women of 1899. London 1900. Vol. II. Women in Education. p. 122 ff.

[249]

Vgl. Theodore Stanton, a.a.O., p. 240 f.

[250]

Seine Vorlesungen erschienen ein Jahr später unter dem Titel: Histoire morale des femmes, und sind eines der wertvollsten Dokumente der Frauenfrage.

[251]

Vgl. Jeanne Chauvin, Étude historique sur les professions accessibles aux femmes. Paris 1892. p. 202 f.

[252]

Vgl. J.V. Daubié, La femme pauvre au XIX. siècle. Paris 1866. S. 135 ff.

[253]

A.a.O.

[254]

Vgl. P. Leroy-Beaulieu, Le Travail des femmes au XIX. siècle. Paris 1874. p. 327.

[255]

Vgl. E.M. Mesnard, Les femmes médecins. Bordeaux 1889. p. 11.

[256]

Vgl. Helene Lange, a.a.O., S. 14.

[257]

Vgl. L. von Marenholtz-Bülow, Erinnerungen an Friedrich Fröbel. Berlin 1876. S. 132.

[258]

Vgl. V. Heft der vom königl. statistischen Bureau herausgegebenen preußischen Statistik. Berlin 1864.

[259]

Vgl. Adolph Lette, Denkschrift über die Erwerbsquellen für das weibliche Geschlecht. Im "Arbeiterfreund", Jahrg. 1865, S. 354 f.

[260]

Vgl. Adolph Lette, a.a.O., S. 349 ff.

[261]

Vgl. Luise Otto Peters, Das erste Vierteljahrhundert des Allgemeinen deutschen Frauenvereins. Leipzig 1890. S. 2 ff.

[262]

Vgl. Luise Otto, Das Recht der Frauen auf Erwerb. Hamburg 1866. S. 80.

[263]

A.a.O., Vorwort, S.V.

[264]

Fanny Lewald-Stahr, Für und wider die deutschen Frauen. Berlin 1896. S. 10 ff.

[265]

Vgl. Carrie Chapman Catt, Woman's Century Calendar. New York 1900. p. 43 u. 50.

[266]

Vgl. Report of the International Council of Women, 25 March to 1st. April 1888. Washington 1888. p. 56-57.

[267]

Vgl. Hugo Münsterberg, Das Frauenstudium in Amerika, in Kirchhoff, Die akademische Frau. Berlin 1897. S. 343.

[268]

Vgl. Hugo Münsterberg, a.a.O., S. 345.

[269]

Vgl. Grace H. Dodge, What Women can learn. New York 1898. p. 20.

[270]

Vgl. unter anderem: Women in Professions. London Congress, a.a.O., p. 154 ff.

[271]

Vgl. Theodore Stanton, a.a.O., p. 32 ff.

[272]

Vgl. Emily Davies, The higher Education of Women, London 1866, und Helene Lange, Frauenbildung. Berlin 1889. S. 7 ff.

[273]

Vgl. Emily Janes, The Englishwoman's Year Book. London 1900. p. 1 ff. u. 105 ff.

[274]

Vgl. Mary Wolstenholme, Le mouvement féministe en Australie. Revue politique et parlamentaire. 5. année. Nr. 45. p. 520 ff.

[275]

Vgl. Women in Professions. London Congress, a.a.O., p. 142 ff.

[276]

Vgl. Thirty-eighth Report of the Postmaster general on the Post Office, p. 2, 42 f.

[277]

Vgl. Jeanne Chauvin, a.a.O., p. 224 f.

[278]

Vgl. Louis Frank, La femme dans les emplois publics. Bruxelles 1893. p. 49 ff.

[279]

Vgl. Harriet Fontanges, Les femmes docteurs en Médecine. Paris 1901.

[280]

Vgl. Dr. Otto Neustätter, Das Frauenstudium im Ausland. München 1899. Seite 9 f.

[281]

Vgl. Women in Professions. London Congress, a.a.O., Bd. III, p. 58.

[282]

Vgl. J. Ingelbrecht, Le Féminisme et la Femme Témoin. Revue politique et parlementaire. Paris 1900. Nr. 68 u. Nr. 69. p. 367 ff. u. 601 ff.

[283]

Vgl. L. Frank, La Femme avocat. Paris 1898. p. 70 ff.

[284]

Vgl. Emilia Mariani, Le Mouvement féministe en Italie. Revue politique et parlementaire. Paris 1897. Nr. 39, p. 481 ff.

[285]

Vgl. Louis Frank, La Femme avocat, a.a.O., p. 85 ff.

[286]

Vgl. Der Internationale Kongreß für Frauenwerke und Frauenbestrebungen in Berlin. Berlin 1897. S. 59.

[287]

Vgl. Dr. Otto Neustätter, a.a.O., S. 26 f.

[288]

Vgl. Dr. Otto Neustätter, a.a.O., S. 6 f.

[289]

Vgl. Dr. H. Grothe, Die Frau und die Arbeit. Im Arbeiterfreund, 5. Jahrg. 1867. S. 337 ff.

[290]

Vgl. Fanny Lewald-Stahr, a.a.O., S. 21.

[291]

Vgl. Jenny Hirsch, Geschichte der 25jährigen Wirksamkeit des Lettevereins. Berlin 1891. S. 59.

[292]

Vgl. Heinrich von Sybel, Ueber die Emanzipation der Frauen. Bonn 1870.

[293]

Vgl. Hedwig Dohms, Der Frauen Natur und Recht. Zweite Auflage. Berlin. Verlag von F. Stahn (ohne Jahr).

[294]

Vgl. Luise Büchner, Die Frauen und ihr Beruf. Fünfte Auflage. Berlin 1884.

[295]

Vgl. Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 86. Sitzung VII. Legislaturperiode. I. Session 1890/91.

[296]

Vgl. Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. VIII. Legislaturperiode. II. Session 1892/93. 50. Sitzung und IX. Legislaturperiode. II. Session 1893/94. 86. Sitzung.

[297]

Vgl. Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags des Norddeutschen Bundes. Session 1867. S. 665.

[298]

Vgl. Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. III. Session. I. Bd. 1872. S. 760.

[299]

Vgl. Luise Otto, Das erste Vierteljahrhundert des Allgemeinen deutschen Frauenvereins. Leipzig 1890. S. 45.

[300]

Vgl. Dr. O. Sommer, Die Entwicklung des höheren Mädchenschulwesens in Deutschland. Im Handbuch des höheren Mädchenschulwesens. Herausgegeben von Dr. J. Wychgram. Leipzig 1897. S. 44 ff.

[301]

Vgl. z.B. die Broschüre von Professor Albert, Die Frauen und das Studium der Medizin, Wien 1895, in der er unter anderem sagt, daß von 1486 Studentinnen in England nur elf Aerztinnen wurden, während thatsächlich 260 Studentinnen bis 1895 das medizinische Staatsexamen bestanden.

[302]

Vgl. Dr. Friedrich Zimmer, Der evangelische Diakonieverein. 4. Auflage. Herborn 1897.

[303]

Vgl. Elisabeth Storp, Die soziale Stellung der Krankenpflegerinnen. Dresden 1901.

[304]

Vgl. Adine Gemberg, Die evangelische Diakonie. Ein Beitrag zur Lösung der Frauenfrage. Berlin 1894.

[305]

Vgl. Eliza Ichenhäuser, Erwerbsmöglichkeiten für Frauen. 2. Aufl. Berlin 1898.

[306]

Vgl. H. Herkner, Das Frauenstudium der Nationalökonomie. Berlin 1899. Sonderabdruck aus dem Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik.

[307]

Vgl. Georg von Mayr, Statistik und Gesellschaftslehre. 2. Bd. Freiburg i.B. 1897. S. 70 f.

[308]

Vgl. Karl Bücher, Ueber die Verteilung der beiden Geschlechter auf der Erde, in G. von Mayrs Allgemeinem statistischen Archiv, 2. Jahrg. Tübingen 1892. S. 369 ff.

[309]

Vgl. J. Bertillon, De la dépopulation de la France et des remèdes à y apporter. Im Journal de la Société de Statistique. 1895. p. 416 ff.

[310]

Vgl. J. Goldstein, Bevölkerungsprobleme und Berufsgliederung in Frankreich. Berlin 1900. S. 138 ff.

[311]

Vgl. Arthur Geißler, Beiträge zur Frage des Geschlechtsverhältnisses der Geborenen, in der Zeitschrift des Königl. sächsischen statistischen Bureaus, 35. Jahrg. Dresden 1889.

[312]

Vgl. Georg von Mayr, a.a.O., S. 71.

[313]

Vgl. Geffeken (v. Bergmann), Auswanderung und Auswanderungspolitik, in G.v. Schönbergs Handbuch der politischen Oekonomie, 4. Aufl., 2. Bd., zweiter Halbband. Tübingen 1898. S. 498.

[314]

Vgl Georg von Mayr, a.a.O., S. 82. Aus der an dieser Stelle angeführten Tabelle berechnet.

[315]

Vgl. Georg von Mayr, a.a.O., S. 399 f.

[316]

Diese, wie alle anderen Berechnungen, für die keine Quellen angegeben werden, sind aus den offiziellen Volkszählungen der betreffenden Länder gewonnen worden. Es wurden dabei von mir benutzt: Für die Vereinigten Staaten: X'th Census 1880, Washington 1883-1889, Vol. I-III; XI'th Census 1890, Washington 1890 bis 1895, Vol. I-III und Compendium Vol. I; XI'th Annual Report of the Commissioner of Labor 1895-96, Washington 1897.—Für England: Census of England and Wales 1881, London 1883, Vol. I-III; Census of England and Wales 1891, London 1893, Vol. III und IV und General Report.—Für Frankreich: Résultats statistiques du Dénombrement de 1881, Paris 1883; Résultats statistiques du Dénombrement de 1891, Paris 1894.—Für Oesterreich: Oesterreichische Statistik nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1880, Wien 1882-1884, Bd. I bis V; Oesterreichische Berufsstatistik vom 31. Dezember 1890, Wien 1893-1895, XXII. und XXIII. Bd.—Für Deutschland: Statistik des Deutschen Reichs, Neue Folge Bd. II; Berufsstatistik nach der Berufszählung vom 5. Juni 1882, Berlin 1884; Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895, Berlin 1897, Bd. 102, 103 und 111.

[317]

Vgl. A.V. Fircks, Die Berufs- und Erwerbsthätigkeit der eheschließenden Personen. Zeitschrift des kgl. preußischen statistischen Bureaus. Berlin 1889.

[318]

Vgl. z.B. A. von Oettingen, Moralstatistik. 2. Aufl. Erlangen 1874. S. 40 ff.

[319]

Vgl. hierfür unter anderem: G. von Mayr, a.a.O., S. 68 ff.—K. Bücher, Die Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt. Basel 1890. S. 19.—Derselbe, Ueber die Verteilung der beiden Geschlechter auf der Erde, a.a.O., S. 388 f.

[320]

Vgl. G. von Mayr, a.a.O., S. 230.

[321]

Vgl. G. von Mayr, a.a.O., S. 384.

[322]

Wie es z.B. Gustav Cohn in seinem Buch: Die deutsche Frauenbewegung, Berlin 1896, S. 54-55 thut.

[323]

Die von A. von Fircks bearbeitete, Seite 100 erwähnte preußische Statistik der Eheschließungen nach dem Beruf hätte darüber Aufschluß geben können, wenn man die berufslosen Haustöchter, die fast die Hälfte der heiratenden Frauen ausmachen, nach dem Beruf ihrer Eltern klassifiziert hätte, statt sie in eine Rubrik zu bringen und überdies mit den Rentnerinnen zusammenzuwerfen. Vgl. auch G. von Mayr, a.a.O., S. 411 f.

[324]

Vgl. Rubin und Westergaard, Die Statistik der Ehen. Jena 1890. Tabelle V, S. 28-29. Die obige Berechnung ist aus genannter Tabelle dadurch gewonnen worden, daß ich Gruppe I—Männer in liberalen Berufen, größere Kaufleute, Fabrikanten, Bankiers—mit Gruppe III—Lehrer, Musiker, Kontoristen, Handelskommis, Angestellte in öffentlichen Kontoren—zusammenberechnete und den Gruppen II, IV, V—Kleinhändler, Schankwirte, Schiffer, Maschinenmeister; Ausläufer, Kellner, Dienstboten; Arbeiter, Taglöhner, Matrosen—gegenüberstellte.

[325]

Vgl. Max Haushofer, Die Ehefrage im Deutschen Reich. Berlin 1895.

[326]

Vgl. G. von Mayr, a.a.O., S. 386.

[327]

Vgl. Fircks Taschenkalender für das Heer. Berlin 1900. S. 379.

[328]

A.a.O, S. 96 und 128.

[329]

Vgl. J. Silbermann, Zur Entlohnung der Frauenarbeit. Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft. Neue Folge. Bd, XXIII, Heft IV, S. 1401.

[330]

Die deutsche Statistik wirft unter der Bezeichnung "Direktions-und ärztliches Personal" alle Arten Aerzte mit den Hebammen zusammen, während sie als "Wartepersonal" alle Arten Pflegerinnen und Wärterinnen bezeichnet. Die anderen Länder dagegen rechnen die Aerzte besonders, zählen dagegen Pflegerinnen und Hebammen zusammen. Wir sind daher gezwungen, um einen Vergleich zu ermöglichen, alle drei Berufe für alle Länder unter die bürgerliche Frauenarbeit mitzuzählen.

[331]

Ihre Zahl ist unter die Buchhalter gerechnet.

[332]

Da in Oesterreich die Frauen zur Advokatur nicht zugelassen sind, muß diese Zahl auf einem Irrtum bei der Zählung beruhen.

[333]

Hierunter werden nur Hebammen verstanden. Die Pflegerinnen dürften sich unter den ca. 64000 Nonnen befinden.

[334]

Die französische Statistik von 1891 zählt nur Handelsangestellte im allgemeinen und Arbeiterinnen im Handel. Die große Zahl erklärt sich daher daraus, daß die Verkäuferinnen mit einbegriffen sind.

[335]

Unter dieser Rubrik versteht die englische Statistik Bibelleser, Missionare und Prediger.

[336]

Diese Rubrik kann für Amerika nicht ausgefüllt werden, weil die Statistik die selbständigen Landwirte mit Aufsehern und Verwaltern zusammenwirft.

[337]

Auch für diesen Beruf fehlt es in Amerika an spezieller Feststellung.

[338]

Vgl. Eleventh Annual Report of the Commissionar of Labor. Washington 1897. p. 22 f.

[339]

Vgl. Comte d'Haussonville, Salaires et Misères des Femmes. Paris 1900. p. 132 ff.

[340]

Vgl. Dokumente der Frauen, a.a.O., Bd. 3, Nr. 8, S. 271 u. Nr. 9, S. 292 f.

[341]

Vgl. Grace H. Dodge, What Women can earn. New York 1898. p. 15.

[342]

Vgl. Women in Professions. London Congress, a.a.O., p. 221 ff.

[343]

Vgl. Miss Amy Bulley and Miss Margaret Witley, Women's Work. London 1894. p. 10 ff.

[344]

Vgl. Sydney and Beatrice Webb, Problems of modern industry. Lond. 1898. p. 65.

[345]

Vgl a.a.O., p. 42 ff.

[346]

Vgl. Women in Professions. London Congress, a.a.O., p. 20.

[347]

Vgl. Auguste Sprengel, Die äußere Lage der Lehrerinnen in Deutschland. In Wychgrams Handbuch, a.a.O., S. 423 ff.

[348]

Vgl. den Artikel "Lehrerin" im Illustrierten Konversationslexikon der Frau. Berlin 1900. 2. Bd. S. 55.

[349]

Vgl. C. v. Franken, Katechismus der weiblichen Erwerbs- und Berufsarten. Leipzig 1898. S. 24 f.

[350]

Vgl. J. Silbermann, a.a.O., S. 408.

[351]

Vgl. Julius Meyer, Die Ausbildung und Stellung der Handlungsgehilfinnen in Berlin. Berlin, Heines Verlag. S. 18.

[352]

Vgl. Dokumente der Frauen. Herausgegeben von Marie Lang. Wien. II. Bd. Nr. 22. Febr. 1900. S. 625 ff.

[353]

A.a.O., Bd. II. Nr. 18. Dezember 1899. S. 475 ff.

[354]

A.a.O., Bd. II. Nr. 17. November 1899. S. 443 ff.

[355]

A.a.O., Bd. I. Nr. 2. April 1899. S. 32 ff.

[356]

A.a.O., Bd. I. Nr. 1. März 1899. S. 10 ff.

[357]

A.a.O., Bd. I. Nr. 5. Mai 1899. S. 116 ff.

[358]

Vgl. Dr. Käthe Schumacher, Das Budget der erwerbenden Frau. In Dokumente der Frauen, a.a.O., Bd. III. Nr. 3. Mai 1900. S. 101 ff.

[359]

Vgl. hierfür: Dokumente der Frauen, a.a.O., Bd. III. Nr. 7. Juli 1900. S. 236 ff.—Konversationslexikon der Frau, a.a.O., Artikel: Schauspielerin. 2. Bd. S. 393.—Women in Professions. London Congress, a.a.O., Vol. III. p. 188 ff.

[360]

Vgl. Miss Amy Bulley, a.a.O., p. 4 ff.

[361]

Vgl. Havelock Ellis, Mann und Weib. Autorisierte deutsche Ausgabe von Dr. Hans Kurella. Leipzig 1895. S. 98 ff.

[362]

Vgl. H. Ploß, Das Weib in der Natur- und Völkerkunde. 5. Aufl. Leipzig 1897. Bd. I. S. 335 ff.

[363]

Vgl. z.B. in Arthur Kirchhoffs "Die akademische Frau", a.a.O., S. 112 und 120, wo die Professoren Kehrer und Olshausen von der "allmonatlich eintretenden Beschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit" als von etwas Selbstverständlichem sprechen.

[364]

A.a.O., S. 4, 33 u. 91.

[365]

Vgl. Lady Jeune, Ladies at Work. London 1893, p. 129 ff.

[366]

Vgl. Louis Frank, Dr. Keiffer, Louis Maingie, L'Assurance maternelle, Bruxelles-Paris 1897.

[367]

Havelock Ellis, a.a.O., p. 175 f.

[368]

A.a.O., S. 186.

[369]

A.a.O., S. 187 ff.

[370]

Vgl. H.Th. Buckle, The Influence of Women on the Progress of Knowledge. Miscellaneous Works. London 1872. Vol. I., p. 7 ff.

[371]

Vgl. Arthur Kirchhoff, a.a.O., S. 123-124.

[372]

Vgl. Karl Marx, Das Kapital. Erster Band. Vierte Auflage. Hamburg 1890. S. 346 ff.

[373]

Vgl. J.A. Hobson, The Evolution of modern Capitalisme. London 1894. p. 319.

[374]

Vgl. Sydney and Beatrice Webb, Problems of modern Industry. London 1898. p. 97 ff.

[375]

Vgl. Helen Campbell, Women Wage-earners. Boston 1893. p. 69 ff.

[376]

Vgl. Leroy-Beaulieu, Le Travail des Femmes au XIX. Siècle. Paris 1874. p. 29.

[377]

Vgl. H. Herkner, Die oberelsässische Baumwollindustrie und ihre Arbeiter. Straßburg 1887. S. 116 f.

[378]

Vgl. H. Grandke, Die Entstehung der Berliner Wäsche-Industrie im 19. Jahrhundert. Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft. Bd. XX. Heft 2. 1896. S. 250.

[379]

Vgl. Hobson, a.a.O., p. 296.

[380]

Vgl. Friedrich Engels, Die Lage der arbeitenden Klassen in England. 2. Aufl. Stuttgart 1892. S. 154: 237

[381]

Vgl. Hobson, a.a.O., p. 292.

[382]

A.a.O., p. 291.

[383]

Vgl. Karl Marx, a.a.O., S. 428 f.

[384]

Vgl. A. Thun, Die Industrie am Niederrhein. Leipzig 1879. S. 105 ff.

[385]

Vgl. Helen Campbell, a.a.O., p. 69 ff.

[386]

Vgl. A.N. Meyer, a.a.O., p. 284 f.

[387]

Vgl. Friedrich Engels, a.a.O., S. 146 ff.

[388]

Vgl. K. Marx, a.a.O., S. 425.

[389]

Vgl. Leroy-Beaulieu, a.a.O., p. 33.

[390]

A.a.O., p. 41.

[391]

Vgl. Hobson, a.a.O., p. 224.

[392]

Vgl. Sydney and Beatrice Webb, a.a.O., p. 62.

[393]

Vgl. A. Thun, a.a.O., S. 28 f.

[394]

Vgl. E. Sax, Die Hausindustrie in Thüringen. Erster Teil. Jena 1882. S. 15.

[395]

A.a.O., zweiter Teil. Jena 1884. S. 53.

[396]

Vgl. Sydney und Beatrice Webb, Theorie und Praxis der englischen Gewerkvereine. Deutsch von C. Hugo. I. Bd. Stuttgart 1898. S. 373.

[397]

A.a.O., I. Bd., S. 354 ff.

[398]

Vgl. Sydney und Beatrice Webb, a.a.O., 2. Bd., S. 43 ff.

[399]

Vgl. J.V. Daubié, La Femme pauvre du XIX. Siècle. Paris 1866. p. 51.

[400]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. LXV. Untersuchungen über die Lage des Handwerks. IV. Bd. 2. Teil. 1895. S. 120.

[401]

Vgl. H. Herkner, a.a.O., S. 126.

[402]

Vgl. Friedrich Engels, a.a.O., S. 139.

[403]

Vgl. Karl Marx, a.a.O., S. 399 ff.

[404]

Vgl. Karl Marx, a.a.O., S. 437.

[405]

Vgl. Verhandlungen der im Sept. 1899 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik, Leipzig 1900, S. 93, und die ähnliche Ansicht Stiedas in Litteratur, heutige Zustände und Entstehung der deutschen Hausindustrie, Leipzig 1889, S. 22.

[406]

Vgl. Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik, a.a.O., S. 16.

[407]

Vgl. Werner Sombart, Hausindustrie im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 2. Aufl. Jena 1900. 4. Bd. S. 1141.

[408]

Vgl. Karl Marx, a.a.O., Bd. 1, S. 215 ff.

[409]

Vgl. Friedrich Engels, a.a.O., S. 212 ff.

[410]

Vgl. A.N. Meyer, a.a.O., S. 287 f.

[411]

Vgl. Leroy Beaulieu, a.a.O., S. 91 ff., und Jules Simon, L'Ouvrière, 2ième édition. Paris 1861. p. 248 f.

[412]

Vgl. Jules Simon, a.a.O., S. 286 ff.

[413]

Vgl. J.V. Daubie, a.a.O., p. 46.

[414]

Vgl. Leroy Beaulieu, a.a.O., p. 377 ff.

[415]

A.a.O., p. 42 ff.

[416]

Vgl. Jules Simon, a.a.O., p. 210 ff.

[417]

Vgl. A.J. Blanqui, Des Classes ouvrières en France pendant l'Année 1848. Paris 1849. Vol. I. p. 91 f.

[418]

Vgl. Clara Collet, Report on Changes in the Employment of Women and Girls. London 1898. p. 7 ff.

[419]

Vgl. Levasseur, Histoire des Classes ouvrières en France. Paris 1867. Vol. II. p. 150.

[420]

Vgl. Jules Simon, a.a.O., p. 41 ff. und J.V. Daubié, a.a.O., p. 54.

[421]

Vgl. Leroy-Beaulieu, a.a.O., p. 65 ff. und H. Herkner, a.a.O., S. 129 f.

[422]

Vgl. A. Thun, a.a.O., S. 31.

[423]

A.a.O., S. 126.

[424]

Vgl. H. Herkner, a.a.O., S. 258 ff.

[425]

Vgl. A. Thun, a.a.O., S. 126 f.

[426]

Vgl, Friedrich Engels, a.a.O., S. 27 ff.

[427]

Vgl. Villermé, Tableau de l'Etat physique et moral des Ouvriers dans les Manufactures de Coton, de Laine et de Soie. Paris 1840. Vol. I. p. 86 ff.

[428]

Vgl. Blanqui, a.a.O., vol. I, p. 101 f.

[429]

Vgl. Jules Simon, a.a.O., p. 156 ff.

[430]

Vgl. Blanqui, a.a.O., vol. I, p. 71 ff.

[431]

Vgl. Jules Simon, a.a.O., p. 162 ff.

[432]

Vgl. E. Hirschberg, Die soziale Lage der arbeitenden Klassen in Berlin. Berlin 1897. S. 25 ff.

[433]

Vgl. Jules Simon, a.a.O., p. 113 f.—A. Thun, a.a.O., S. 176 ff.—H. Herkner, a.a.O., S. 118 ff.

[434]

Vgl. Villermé, a.a.O., p. 164 f.—Daubié, a.a.O., p. 56 f.

[435]

Vgl. Karl Marx, a.a.O., S. 208 f.

[436]

Vgl. H. Herkner, a.a.O., S. 120.

[437]

Vgl. Villerme, a.a.O., p. 170 ff.

[438]

Vgl. von Schultze-Gävernitz, Der Großbetrieb. Leipzig 1892. S. 40.

[439]

Vgl. Karl Marx, a.a.O., p. 431 ff.

[440]

Vgl. Villerme, a.a.O., p. 176 ff.

[441]

Vgl. Fr. Engels, a.a.O., S. 146 f.

[442]

Vgl. Die Ergebnisse der über die Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken auf Beschluß des Bundesrats angestellten Erhebungen. Zusammengestellt im Reichskanzleramt. Berlin 1876. S. 24 f.

[443]

A.a.O., S. 24.

[444]

Vgl. Jules Simon, a.a.O., p. 146 ff.

[445]

Vgl. Daubié, a.a.O., p. 63.

[446]

Vgl. Report of the Commission on the Employment of Children, young Persons and Women in Agriculture. London 1868.

[447]

A.a.O., XIII.

[448]

A.a.O., XI.

[449]

Vgl. Thorold Rogers, Die Geschichte der englischen Arbeit. Deutsch von Max Pannwitz. Stuttgart 1896. S. 402 f.

[450]

Vgl. J. Barberet, Le Travail en France. T. VI. Paris 1889. p. 291.

[451]

Vgl. Karl Kautsky, Die Agrarfrage. Stuttgart 1899. S. 216.

[452]

Vgl. Barberet, a.a.O., VI., p. 316 ff.

[453]

Vgl. W. Kahler, Gesindewesen und Gesinderecht. Jena 1896. S. 8 ff.

[454]

Vgl. Dr. Martin Luthers sämtliche Werke. Erlanger Ausgabe. Bd. 20, S. 375; Bd. 2, S. 16, 18; Bd. 34, S. 154; Bd. 33, S. 389; Bd. 36, S. 298 ff. Zitiert bei O. Stillich, Die Lage der weiblichen Dienstboten in Berlin. 1901.

[455]

Vgl. H. Brennecke, Ueber die Verschlimmerung des Gesindes und dessen Verbesserung. Berlin 1810. S. 1 f. Zitiert bei Stillich, a.a.O.

[456]

Vgl. Kränitz, S. 655 ff. Zitiert bei Stillich, a.a.O.

[457]

Vgl. Freiherr v.d. Goltz, Die soziale Bedeutung des Gesindewesens. Danzig 1873. S. 22.

[458]

Vgl. Amalie Holst, Die Bestimmung des Weibes zu höherer Geistesbildung. 1802.

[459]

Vgl. Mathilde Weber, Die Pflichten der Familie. Berlin 1886. S. 22.

[460]

Vgl. A. Daul, Die Frauenarbeit. Altona 1867. S. 322 f.

[461]

Vgl. J.V. Daubié, a.a.O., p. 89 ff.

[462]

Vgl. W. Kähler, a.a.O., S. 34 ff.

[463]

Die männliche Bevölkerung hat um 9703 Personen abgenommen, die weibliche um 135 626 zugenommen.

[464]

Vgl. Miss Collet, Report on the Statistics of Employment of Women and Girls. London 1894. p. 71 f.

[465]

Für die beiden ersten Vergleichungen sind von mir nur die Arbeiter gerechnet worden, für die beiden letzten Arbeiter und Angestellte.

[466]

Vgl. H. Rauchberg, Die Berufs- und Gewerbezählung im Deutschen Reich vom 14. Juni 1895. In Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. XV. Bd., S. 336 f., und Derselbe, Die Bevölkerung Oesterreichs. Wien 1895. S. 15.

[467]

Vgl. Amtliche Mitteilungen aus den Jahresberichten der Gewerbeaufsichtsbeamten für 1895, 1896, 1897, 1898. Berlin 1896, 1897, 1898, 1899, und Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1899. 4. Bd. Berlin 1900.

[468]

Vgl. Rapports sur L'Application des Lois réglementant le Travail. 1894, 1896, 1898. Paris 1895, 1897, 1900.

[469]

Vgl. Gewerbe und Handel im Deutschen Reich. Statistik des Deutschen Reichs. Neue Folge. Bd. 119. Berlin 1899 und Die Landwirtschaft im Deutschen Reich. Statistik des Deutschen Reichs. Neue Folge. Bd. 112. Berlin 1898.

[470]

Vgl. für meine Zusammenstellung: Für Deutschland: Berufsstatistik für das Reich im ganzen. Erster Teil. Statistik des Deutschen Reiches. Neue Folge. Bd. 102. Berlin 1897. S. 13 ff.—Für Oesterreich: Oesterreichische Berufsstatistik vom 31. Dezember 1890. Wien 1895. XXXIII. Bd. S. 38 ff.—Für England und Wales: Census of England and Wales 1891. London 1893. Vol III. S. 7 ff.—Für de Vereinigten Staaten: XIth Census 1890. Population. Washington 1895. Part II. S. 304, ff.—Für Frankreich: Die vorläufige Zusammenstellung der Berufsgruppen, wie sie nach der Berufszählung von 1896 im Bulletin de L'Office du Travail, Juin 1900, S. 578 f., erschienen ist; die spezialisierte Darstellung der Berufsarten, wie sie eigentlich für die vorliegende Tabelle notwendig gewesen wäre, liegt bis jetzt nur für Paris und das Seine-Departement vor.—Für Belgien: Recensement général des Industries et des Metiers (31 Octobre 1896), Analyse de Volumes I et II. Bruxelles 1900. S. 30 ff. Die Darstellung der Berufsarten im einzelnen fehlt auch hier.

[471]

Vgl. hierfür wie für das Folgende die Ausführungen Werner Sombarts über Hausindustrie im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Bd. IV, 2. Aufl. S. 1138 ff.

[472]

Vgl. Heinrich Rauchberg, Die Hausindustrie des Deutschen Reichs nach der Berufs- und Gewerbezählung. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. LXXXVII. Vierter Band. S. 108.

[473]

Vgl. Alfred Weber, Die Hausindustrie und ihre Regelung. Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik. Leipzig 1900. S. 25.

[474]

Vgl. Bericht der k.k. Gewerbeinspektion über die Heimarbeit in Oesterreich. 1. Bd. Wien 1900.

[475]

Vgl. Werner Sombart, a.a.O., S. 1148.

[476]

Vgl. Werner Sombart, a.a.O., S. 1157.

[477]

Vgl. Recensement général des Industries et des Métiers. 31 Octobre 1896. Analyse des Vols. I et II. Bruxelles 1900. p. 11 ff.

[478]

Vgl. Eleventh Annual Report of the Commissionar of Labor. 1895 to 1896. Work and Wages of Men, Women and Children. Washington 1897.

[479]

Vgl. Miß Collet, Report on the Statistics of Employment of Women and Girls. London 1894.

[480]

Vgl. die Kritik des Reports von Dr. Ludwig Sinzheimer in Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. 8. Bd. 1895. S. 682 ff.

[481]

Vgl. R. Martin, Die Ausschließung der verheirateten Frauen aus der Fabrik. Tübingen 1897. S. 41. Der Verfasser stützt sich unter anderem auf Miß Collets Untersuchungen, nach denen, wie schon erwähnt wurde, die Anzahl der verheirateten Arbeiterinnen viel zu niedrig angegeben wurde.

[482]

Vgl. Die Beschäftigung verheirateter Frauen in Fabriken. Nach den Jahresberichten der Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1899 bearbeitet vom Reichsamt des Innern. Berlin 1901. S. 256 ff.

[483]

Ergebnisse der über die Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken auf Beschluß des Bundesrats angestellten Erhebungen. Berlin 1877. S. 76 ff.

[484]

A. Thun, Die Industrie am Niederrhein. Leipzig 1879. S. 218.

[485]

Th. Leipart, Die Lage der Arbeiter in Stuttgart. Stuttgart 1900.

[486]

Elis. Gnauck-Kühne, Die Lage der Arbeiterinnen in der Berliner Papierwarenindustrie. Berlin 1896. S. 32.

[487]

Vgl. Die Arbeits- und Lohnverhältnisse der Wiener Lohnarbeiterinnen. Ergebnisse und stenographisches Protokoll der Enquête über Frauenarbeit. Wien 1897.

[488]

Vgl. J. Singer, Untersuchungen über die sozialen Zustände in den Fabrikbezirken des nordöstlichen Böhmens. Leipzig 1885. S. 117.

[489]

Vgl. Office du Travail. Salaires et Durée du Travail dans L'Industrie française, t. IV. Paris 1892-99. p. 210 ff.

[490]

Vgl. L. Belloc, Le Travail des Femmes en Italie. Milan 1894. p. 12 ff.

[491]

Vgl. Royal Commission of Labor. Employment of Women. London 1893. p. 35 ff., 68 ff.

[492]

Vgl. 4th Annual Report of the Commission of Labor. Working Women in large Cities. Washington 1888. p. 68 f., 520 ff.

[493]

Vgl. H. Herkner, Die oberelsässische Baumwollindustrie und ihre Arbeiter. Straßburg i.E. 1887. S. 308.

[494]

Vgl. F. Wörishoffer, Die soziale Lage der Fabrikarbeiter in Mannheim. Karlsruhe 1891. S. 142 ff.

[495]

Vgl. Sydney and Beatrice Webb, Problems of modern Industry. London 1898. p. 48.

[496]

Vgl. Elis. Gnauck-Kühne, a.a.O., S. 54.

[497]

Vgl. Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1899, Berlin 1900. III. Bd. S. 342 ff.

[498]

Vgl. A.N. Meyer, Woman's Work in America, a.a.O., p. 306.

[499]

Vgl. Office du Travail. Salaires et Durée du Travail dans L'Industrie française. Paris 1892-99. t. II. p. 190 ff., 292 ff.

[500]

Vgl. Eleventh Annual Report of the Commissionar of Labor. Work and Wages of Men, Women and Children. Washington 1894. p. 514 ff.

[501]

Vgl. S. and B. Webb, Problems etc., a.a.O., p. 52.

[502]

Vgl. Board of Trade, Sixth annual Abstract of Labors Statistics of the United Kingdoms. London 1900. p. 122 ff.

[503]

Vgl. Hobson, Evolution of modern Capitalisme, a.a.O., p 298.

[504]

Vgl. Sydney and Beatrice Webb, Problems etc., a.a.O., p. 59, und Die Beschäftigung verheirateter Frauen in Fabriken, a.a.O., S. 26.

[505]

Vgl. S. and B. Webb, Problems, a.a.O., p. 94, und E. Tregear, Die Fabrikgesetzgebung in Neu-Seeland. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. LXXXVII. 4. Bd. S. 251.

[506]

Vgl. Royal Commission of Labor. Employment of Women. London 1894. p. 290 f.

[507]

A.a.O., p. 281.

[508]

A.a.O., p. 285.

[509]

A.a.O., p. 135.

[510]

A.a.O., p. 100.

[511]

Vgl. L. Belloc, a.a.O., p. 28.

[512]

Vgl. Elisabeth Gnauck-Kühne, a.a.O., S. 55.

[513]

Vgl. Großherzoglich Badische Fabrikinspektion, Die soziale Lage der Pforzheimer Bijouteriearbeiter. Karlsruhe 1901. S. 63 u. 116.

[514]

Vgl. z.B. die Schrift von Ludwig Pohle, Frauenfabrikarbeit und Frauenfrage, Leipzig 1900, deren Verfasser die Not als wichtigste Ursache der Arbeit verheirateter Frauen einfach leugnet. Er war klug genug, dies vor dem Erscheinen der deutschen Gewerbeaufsichtsberichte für 1899 zu thun, sonst hätte er seine ganze Arbeit im Papierkorb verschwinden lassen müssen.

[515]

Vgl. Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1899. Berlin 1900. 4 Bände.

[516]

Vgl. Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten, a.a.O., Bd. III, S. 906 f.

[517]

Vgl. Office du Travail. Salaires et Durée du Travail etc., a.a.O., t. IV., p. 26 ff., 285 f., und Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Jena 1900, 2. Aufl. 6. Bd. S. 734.

[518]

Vgl. Office du Travail, a.a.O., t. IV, p. 26 u. 277, und Clara Collet, Changes etc., a.a.O., p. 54.

[519]

Vgl. E. Hirschberg, Die soziale Lage der arbeitenden Klassen in Berlin. Berlin 1897. S. 229 f.

[520]

Vgl. Die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Wiener Lohnarbeiterinnen. Wien 1897, passim.

[521]

Vgl. Comte d'Haussonville, Salaires et Misères de Femmes. Paris 1900. p. 29.

[522]

Vgl. Ch. Benoist, Les Ouvrières de l'Aiguille à Paris, Paris 1895. p. 106.

[523]

Vgl. Wörishoffer, Die soziale Lage der Fabrikarbeiter in Mannheim. Karlsruhe 1891. S. 230.

[524]

Vgl. a.a.O., S. 228 f.; Gnauck-Kühne, a.a.O., S. 60. Die soziale Lage der Pforzheimer Bijouteriearbeiter, a.a.O., S. 155.

[525]

Vgl. Die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Wiener Arbeiterinnen, passim.

[526]

Vgl. Hirschberg, a.a.O., S. 33 f.

[527]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. XXXI. Bd. 2. S. 206.

[528]

A.a.O., S. 342 ff.

[529]

Vgl. Sozialpolitisches Centralblatt 1892. Nr. 18. S. 196.

[530]

Vgl. Wörishoffer, a.a.O., S. 208 f., und Drucksachen der Kommission für Arbeitsstatistik. Verhältnisse in der Wäschekonfektion. Verhandlungen Nr. 11, S. 13.

[531]

Vgl. Die Beschäftigung verheirateter Frauen in Fabriken, a.a.O., S. 113.

[532]

A.a.O., S. 114.

[533]

Vgl. Herkner, a.a.O., S. 305; Feig, a.a.O., S. 90; Gnauck-Kühne, a.a.O., S. 64; Die Beschäftigung verheirateter Frauen in Fabriken, a.a.O., S. 119.

[534]

Vgl. Wörishoffer, a.a.O., S. 227 ff.

[535]

Vgl. Amtliche Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1899, passim.

[536]

Vgl. Dr. Agnes Bluhm, Hygienische Fürsorge für Arbeiterinnen und deren Kinder. Weyls Handbuch der Hygiene. 8. Bd. I. Teil. S. 85 f.

[537]

Vgl. Die Beschäftigung verheirateter Frauen in Fabriken, a.a.O. S. 64 ff.

[538]

Vgl. Agnes Bluhm, a.a.O., S. 87.

[539]

Vgl. Netolitzky, Hygiene der Textilindustrie. Weyls Handbuch der Hygiene. 8. Bd. 2. Tl. S. 1012 ff.

[540]

Vgl. Schuler und Burkhardt, Untersuchungen über die Gesundheitsverhältnisse in der Schweiz. Archiv für Hygiene. 1894. 2. Bd.

[541]

Vgl. Netolitzky, a.a.O., S. 1039 f.

[542]

Royal Commission of Labour. Employment of Women, a.a.O., p. 100 f.

[543]

Vgl. Netolitzky, a.a.O., S. 1023 ff.

[544]

Vgl. Singer, a.a.O., S. 81.

[545]

Vgl. Royal Commission of Labour, a.a.O., p. 53.

[546]

A.a.O., p. 151 ff.

[547]

Vgl. Heinzerling, Anorganische Betriebe. Weyls Handbuch der Hygiene. 8. Bd. 2. Tl. S. 655 f.

[548]

Vgl. Dr. Deborah Bernson, Nécessite d'une Loi protectrice pour la Femme ouvrière. Lille 1899. p. 41 f.

[549]

Vgl. Helbig, Phosphor und Zündwaren. Weyls Handbuch, a.a.O. S. 768 ff.

[550]

Vgl. Sonne, Hygiene der keramischen Industrie, a.a.O., S. 924 ff.

[551]

Vgl. Bruno Schönlank, Die Fürther Quecksilber-Spiegelbelegen und ihre Arbeiter. Neue Zeit. 1887. S. 256 ff.

[552]

Vgl. F. Pelloutier, La Vie ouvrière en France. Paris 1901. p. 105.

[553]

Vgl. Barberet, Le Travail en France. 1889. t. 5. p. 316.

[554]

Vgl. P. Straßmann, Die Einwirkung der Nähmaschinenarbeit auf die weiblichen Genitalorgane. Therapeutische Monatsschrift. Juni 1898. S. 343 ff.—Netolitzky, a.a.O., S. 1109 f. Die Beschäftigung verheirateter Frauen in Fabriken, a.a.O., S. 99 ff.

[555]

Vgl. Herkner, a.a.O., S. 312 f.—Die Beschäftigung verheirateter Frauen in Fabriken, a.a.O., S. 38 ff.—Die soziale Lage der Pforzheimer Bijouteriearbeiter, a.a.O., S. 123 ff.

[556]

Vgl. F. Wurm, Die Lebenshaltung deutscher Arbeiter. Dresden 1892. S. 107 f.

[557]

Vgl. M. Neefe, Die Hauptergebnisse der Wohnungsstatistik deutscher Großstädte. Leipzig 1886.

[558]

Vgl. E. von Philippowich, Wiener Wohnungsverhältnisse. Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. Bd. 7. 1894. S 215 ff.

[559]

Vgl. Amtliche Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten, a.a.O., Bd. I, S. 99, Bd II., S. 373, Bd. IV, S. 282 ff.

[560]

Vgl. E. Wurm, a.a.O, S. 57.

[561]

Vgl. J. Singer, a.a.O, S. 72.

[562]

Vgl. Amtliche Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten, a.a.O., Bd. IV. S. 283 ff.

[563]

Vgl. Die Beschäftigung verheirateter Frauen in Fabriken, a.a.O, S. 36 f. u. 122 f.

[564]

Vgl. Porak, Du Passage des Substances étrangères à l'Organisme à travers le placenta. Archives de Médecine expérimentale et d'Anatomie pathologique 1894. p. 203 ff.

[565]

Vgl. Dr. Agnes Bluhm, Hygienische Fürsorge für Arbeiterinnen und deren Kinder. Weyls Handbuch der Hygiene. 8. Bd. I. Teil. S. 92.

[566]

Vgl. Hirschberg, a.a.O, S. 51 f.

[567]

Vgl. A. Thun, a.a.O, S. 67.

[568]

Vgl. Helen Campbell, Woman Wageearner, a.a.O, p. 91.

[569]

Vgl. Hirschberg, a.a.O, S. 82.

[570]

Vgl. Amtliche Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten, a.a.O, Bd. II. S. 857.

[571]

Vgl. R. Martin, Die Ausschließung der verheirateten Frauen aus der Fabrik. Tübingen 1897. S. 69 f.

[572]

Vgl. El. Gnauck-Kühne, a.a.O, S. 34.

[573]

Vgl. Hirt, Die gewerbliche Thätigkeit der Frauen vom hygienischen Standpunkt aus. Breslau 1873. S. 16 ff.

[574]

Vgl. Dr. Deborah Bernson, a.a.O, p. 41.

[575]

Vgl. Bruno Schönlank, Die Fürther Quecksilberspiegelbelegen und ihre Arbeiter. Neue Zeit. 1887. S. 259.

[576]

Vgl. Hirt, Die Gasinhalationskrankheiten und die gewerbliche Vergiftung. Pettenkofers Handbuch der Hygiene. 2. Band. 2. Abschnitt. S. 91 ff.

[577]

Vgl. Bericht der k.k. Gewerbe-Inspektion über die Heimarbeit in Oesterreich. Herausgegeben vom k.k. Handelsministerium. Wien 1900. I. Bd. S. 271 ff.

[578]

A.a.O., S. 264.

[579]

A.a.O., S. 233.

[580]

A.a.O., S. 273.

[581]

A.a.O., S. 257.

[582]

A.a.O., S. 277 ff.

[583]

A.a.O., S. 277.

[584]

A.a.O., S. 244 und 250 f.

[585]

A.a.O., S. 253.

[586]

A.a.O., S. 236 und 257.

[587]

A.a.O., S. 259.

[588]

A.a.O., S. 235.

[589]

A.a.O., S. 241.

[590]

A.a.O., S. 239.

[591]

A.a.O., S. 241.

[592]

Vgl. Office du Travail. Les Industries à Domicile en Belgique. Bruxelles 1900. Vol. II. p. 28 f.

[593]

A.a.O., p. 72 ff.

[594]

A.a.O., p. 94.

[595]

A.a.O., p. 145.

[596]

Vgl. Netolitzky, a.a.O, S. 1058 f.

[597]

Vgl. L. Bonnevay, Les Ouvrieres lyonnaises à Domicile. Lyon 1896, p. 15 f.

[598]

A.a.O., p. 75.

[599]

Vgl. Berichte der k.k. Fabrikinspektion, a.a.O, S. 385 ff.

[600]

A.a.O., S. 340.

[601]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. LXXXVI. 2. Bd.—Elisabeth v. Richthofen, Die Perlenstickerei im Kreise Saarburg. S. 343 ff.

[602]

Vgl. Bonnevay, a.a.O, p. 76.

[603]

Vgl. Ch. Benoist, a.a.O, p. 93.

[604]

Vgl. L. Bein, Die Industrie des sächsischen Vogtlands. Leipzig 1884. 2. Tl. S. 419 ff.

[605]

Vgl. Leroy-Beaulieu, a.a.O, p. 80 f.

[606]

Vgl. Berichte der k.k. Fabrikinspektion, a.a.O, S. 363 ff.

[607]

Vgl. G. Degreef, L'Ouvrière dentellière en Belgique. Bruxelles 1886. p. 86 f.

[608]

A.a.O., p. 51 f.

[609]

Vgl. Bonnevay, a.a.O, p. 15 ff.

[610]

Vgl. Barberet, a.a.O, Vol. 5, p. 375; Leroy-Beaulieu, a.a.O, p. 220.—Degreef, a.a.O, p. 88 f.

[611]

Vgl. Lady Dilke, The industrial Position of Women. London. p. 6 f.

[612]

Vgl. Berichte der k.k. Fabrikinspektion, a.a.O, S. 51 ff.

[613]

A.a.O., S. 42 f.

[614]

Vgl. E. Sax, Die Hausindustrie in Thüringen. I. Teil. Jena 1882. S. 112 f.

[615]

Vgl. Les Industries á Domicile en Belgique, a.a.O., Vol. II, p. 59 ff.

[616]

Vgl. Amtliche Berichte der Gewerbeinspektoren für das Jahr 1899. Bd. III. S. 414.

[617]

Vgl. E. Jaffé, Hausindustrie und Fabrikbetrieb in der deutschen Cigarrenfabrikation. Schriften d. Ver. f. Sozialpolitik. LXXXVI. 3. Bd. S. 314 u. 322.

[618]

A.a.O., S. 312 f.

[619]

A.a.O., S. 322 f.

[620]

Helen Campbell, a.a.O., p. 225.

[621]

Vgl. E. Sax, a.a.O., 1. Teil, S. 36 ff.

[622]

A.a.O., S. 43.

[623]

A.a.O., S. 51.

[624]

A.a.O., 2. Teil, Jena 1884, S. 57.

[625]

Vgl. O. Stillich, Die Spielwarenindustrie des Meininger Oberlands. Jena 1899. S. 14.

[626]

A.a.O., S. 55 ff.

[627]

A.a.O., S. 66.

[628]

A.a.O., S. 10 f.

[629]

A.a.O., S. 19 f.

[630]

Vgl. W. Uhlfelder, Die Zinnmalerinnen in Nürnberg und Fürth. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. LXXXIV. I. Bd. S. 155 ff.

[631]

Vgl. Ergebnisse der Ermittelungen über die Lohnverhältnisse in der Wäschefabrikation und der Konfektionsbranche sowie über den Verkauf oder die Lieferung von Arbeitsmaterial (Nähfaden u.s.w.) seitens der Arbeitgeber an die Arbeiterinnen. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des Reichstags. VII. Legislaturperiode, I. Session, 1887. Bd. III.

[632]

Vgl. J. Timm, Soziale Bilder aus der Berl. Konfektion. Sozialpolitisches Centralblatt. IV. Jahrg.

[633]

Vgl. Verhandlungen der Kommission für Arbeiterstatistik. Nr. 10-13. Berlin 1896.

[634]

Vgl. Gertrud Dyhrenfurth, Die hausindustriellen Arbeiterinnen in der Berliner Blusen-, Unterrock-, Schürzen- und Trikotfabrikation. Leipzig 1898.

[635]

Vgl. Gustav Lange, Die Hausindustrie Schlesiens. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. XXXIX. 1. Bd.

[636]

Vgl. E. Jaffé, Westdeutsche Konfektion. Schriften d. Vereins f. Sozialpolitik. LXXXVI. 3. Bd.

[637]

Vgl. Hans Grandke, Berliner Kleiderkonfektion. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. LXXXV. 2. Bd.

[638]

Vgl. Hans Grandke, a.a.O, S. 189.

[639]

Vgl. Verhandlungen der Kommission für Arbeiterstatistik, a.a.O, Nr. 10, S. 205.

[640]

Vgl. Verhandlungen, a.a.O, S. 196.

[641]

Vgl. Verhandlungen, a.a.O, Nr. 10 bis 12, und Grandke, a.a.O, S. 194 ff.

[642]

Vgl. Gertrud Dyhrenfurth, a.a.O, S. 20 ff.

[643]

Hans Grandke, a.a.O, S. 383.

[644]

A.a.O., S. 247 f.

[645]

A.a.O., S. 251.

[646]

Vgl. Oda Olberg, Das Elend in der Hausindustrie der Konfektion. Leipzig 1896. S. 51.

[647]

Vgl. Gertrud Dyhrenfurth, a.a.O, S. 47 f.

[648]

Vgl. E. Jaffé, a.a.O, S. 163 ff.

[649]

Vgl. J. Feig, Hausgewerbe und Fabrikbetrieb in der Berliner Wäscheindustrie. Leipzig 1896. S. 60 ff.

[650]

Vgl. Gertrud Dyhrenfurth, a.a.O, S. 59.

[651]

Vgl. Gustav Lange, Die Hausindustrie Schlesiens. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. XXXIX. 1. Bd. S. 123 f.

[652]

Vgl. Gertrud Dyhrenfurth, a.a.O, S. 88 f.

[653]

Vgl. Die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Wiener Arbeiterinnen, a.a.O, S. 163, 604.

[654]

Vgl. Berichte der k.k. Gewerbe-Inspektion, a.a.O., S. 435.

[655]

Vgl. Office du Travail. La petite Industrie, t. II. Le Vêtement à Paris. Paris 1896. p. 495 ff.

[656]

A.a.O., p. 503 ff.

[657]

Vgl. Charles Benoist, a.a.O., p. 80 ff.

[658]

A.a.O., p. 70 ff.

[659]

Vgl. Office du Travail. La petite Industrie, a.a.O., t. II, p. 526 ff.

[660]

Vgl. Benoist, a.a.O., p. 107 f.

[661]

Vgl. Comte d'Haussonville, a.a.O., p. 81 ff.

[662]

Vgl. Benoist, a.a.O., p. 114 f.

[663]

Vgl. Bonnevay, a.a.O., p. 70 ff.

[664]

Vgl. Second Report from the select Committee of the House of Lords on the Sweating System. London 1888. p. 585 f.

[665]

Vgl. M.H. Irwin, Home Work amongst Women. Glasgow 1896. Vol. I. p. 1 ff.

[666]

Vgl. Charles Booth, Life and Labour of the People. London 1893. Vol. IV. p. 50 ff.

[667]

A.a.O., p. 271.

[668]

A.a.O., p. 55 f.

[669]

Vgl. Florence Kelley, Das Sweating-System in den Vereinigten Staaten. In Brauns Archiv, 12. Bd. Berlin 1898. S. 212 f.

[670]

Vgl. Hull-House. By Residents of Hull-House. New-York 1895. p. 33 ff. u. 82 ff.

[671]

A.a.O., p. 37.

[672]

Vgl. Helen Campbell, a.a.O., p. 129 ff.

[673]

Vgl. Anna S. Daniel, a.a.O., p. 625.

[674]

Vgl. Gertrud Dyhrenfurth, a.a.O., S. 68.

[675]

Vgl. J. Feig, a.a.O., S. 70 f.

[676]

Vgl. Gertrud Dyhrenfurth, a.a.O., S. 45.

[677]

Vgl. Hans Grandke, a.a.O., S. 321 f.

[678]

Vgl. Hans Grandke, a.a.O., S. 314 ff.

[679]

Vgl. Anna S. Daniel, a.a.O., p. 629.

[680]

Vgl. Florence Kelley, Gesetzliche Einschränkung der Heimarbeit in Nordamerika. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. LXXXVII. Leipzig 1899. 4. Bd. S. 213.

[681]

Vgl. Gertrud Dyhrenfurth, a.a.O, S. 29 und 45.

[682]

Vgl. Oda Olberg, a.a.O, S. 79 ff.

[683]

Vgl. Gertrud Dyhrenfurth, a.a.O, S. 63 f.

[684]

Vgl. Hans Grandke, a.a.O., S. 270 f.—Kuno Frankenstein, a.a.O., S. 13 f.—Ergebnisse der Ermittlungen über die Lohnverhältnisse in der Konfektion, a.a.O., S. 701 ff.—Comte d'Haussonville, a.a.O., p. 20 ff.

[685]

Vgl. Alfred Weber, Die Entwicklungsgrundlagen der großstädtischen Frauenhausindustrie. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. LXXXV. 2. Bd. S. XXXIX ff.

[686]

Vgl. Alfred Weber, Die volkswirtschaftliche Aufgabe der Hausindustrie. Schmollers Jahrbuch. N.F. 25. Jahrg. 2. Heft. Leipzig 1901. S. 23.

[687]

Vgl. E. Jaffé, Westdeutsche Konfektion, a.a.O., S. 116 ff.—J. Timm, a.a.O., S. 294.—Working Women in large Cities, a.a.O., p. 26.

[688]

Vgl. Office du Travail. La petite Industrie, t. II. p. 666.—Alfr. Weber, Die Entwicklungsgrundlagen etc., a.a.O., S. XXXVI.

[689]

Vgl. z.B. M.H. Irwin, a.a.O., p. 8 f.—Feig, a.a.O., S. 51 ff.—G. Dyhrenfurth, a.a.O., S. 67.—E. Jaffé, a.a.O., S. 151.

[690]

Vgl. M.H. Irwin, a.a.O., p. I—XVII.—Home Industries of Women in London, p. 12 ff.—Charles Booth, a.a.O., Vol. I, p. 61.—Hans Grandke, a.a.O., S. 267.—Gustav Lange, a.a.O., S. 136 f.

[691]

Vgl. Royal Commission of Labour. Employment of Women, a.a.O., p. 269.—Charles Booth, a.a.O., p. 295.—Working Women in large Cities, a.a.O., p. 15 f.—Ergebnisse der Ermittelungen über die Lohnverhältnisse der Arbeiterinnen in der Konfektion, a.a.O., S. 703 ff.—Verhandlungen der Kommission für Arbeiterstatistik, a.a.O., Nr. II, S. 18.—E. Jaffé, a.a.O., S. 118 ff.—E. Neubert, Hausindustrie in den Regierungsbezirken Erfurt und Merseburg. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. XXXIX. I. Bd. S. 118 ff.—Gertrud Dyhrenfurth, a.a.O., S. 69.—Alfred Weber, Das Sweating-System in der Konfektion, in Brauns Archiv, Bd. 10, 1897, S. 518.

[692]

Vgl. Feig, a.a.O., S. 112.

[693]

Vgl. G. Schnapper-Arndt, Fünf Dorfgemeinden auf dem Hohen Taunus. Leipzig 1889. S. 72 ff.—Alfred Weber, Die Hausindustrie und ihre gesetzliche Regelung, Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik. Leipzig 1900. S. 13.

[694]

Vgl. P. Adler, Die Lage der Handlungsgehilfen gemäß den Erhebungen der Kommission für Arbeiterstatistik. Stuttgart 1900. S. 54.

[695]

Vgl. J. Silbermann, Zur Entlohnung der Frauenarbeit. Schmollers Jahrbuch. N.F. Bd. XXIII. S. 1416.

[696]

Vgl. Silbermann, a.a.O., S. 1418.

[697]

A.a.O., S. 1441.

[698]

Vgl. Laura Krause, Die Lage der Handelsgehilfinnen in Leipzig. Soziale Praxis. 28. September 1899. S. 1373 ff.

[699]

Vgl. Julius Meyer, Die Ausbildung und Stellung der Handlungsgehilfin in Berlin. Berlin 1893. S. II.

[700]

A.a.O., S. 18.

[701]

Vgl. Working Women in large Cities, a.a.O., p. 532 ff.

[702]

Vgl. Julius Meyer, a.a.O., S. 18.

[703]

Vgl. Royal Commission of Labour. Employment of Women. p. 6 ff., 234 ff.

[704]

A.a.O., p. 85 ff., 234 ff.

[705]

Vgl. Paul Adler, a.a.O., S. 35

[706]

Vgl. Erhebungen über Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Lehrlingsverhältnisse im Handelsgewerbe. September-Oktober 1892. Berlin 1893. Tabelle X.

[707]

Vgl. Royal Commission of Labour. The Employment of Women, a.a.O., p. 3 ff., 85 ff.

[708]

Vgl. Erhebungen, a.a.O., Tabelle V bis VIII.

[709]

Vgl. Royal Commission of Labour, a.a.O., p. 85.

[710]

Vgl. a.a.O.—Vernehmungen von Auskunftspersonen über Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Lehrlingsverhältnisse im Handelsgewerbe. 9. bis 10. Nov. 1894. S. 47 u. 112 ff.

[711]

Vgl. Vernehmungen, a.a.O., S. 47, 112 ff.

[712]

Thomas Sutherst, Death and Disease behind the Counter. London 1884. p. 38 f.

[713]

Vgl. Working Women in large Cities, a.a.O., p. 17, 20 f.

[714]

Vgl. Vernehmungen, a.a.O., S. 47, 112 ff.

[715]

Vgl. Thomas Sutherst, a.a.O., p. 20 ff. und Royal Commission of Labour, a.a.O., p. 3 ff.

[716]

Vgl. Erhebungen, Teil I, a.a.O., Tabelle III.

[717]

A.a.O., S. 79.

[718]

Vgl. Vernehmungen, a.a.O., S. 104.

[719]

Vgl. Adler, a.a.O., S. 62 f.

[720]

Vgl. Royal Commission of Labour, a.a.O., p. 3 ff., 287 f.—Sutherst, a.a.O., p. 20 ff.

[721]

Vgl. Royal Commission of Labour, a.a.O., p. 6 ff., 243 f.—Julius Meyer, a.a.O., S. 22.

[722]

Vgl. Paul Adler, a.a.O., S. 28 ff.

[723]

A.a.O., S. 141.

[724]

Vgl. J. Silbermann, a.a.O., S. 1420.

[725]

Vgl. P. Adler, a.a.O., S. 32 ff.—Vernehmungen, a.a.O., S. 94.

[726]

Vgl. Royal Commission of Labour, a.a.O., p. 6 ff., 286 f., 318.—Sutherst, a.a.O., p. 128.—J. Silbermann, Die Lage der deutschen Handelsgehilfen, in Brauns Archiv. Bd. IX. 1896. S. 363.

[727]

Vgl. Sutherst, a.a.O., S. 138.

[728]

Vgl. Statistik des Deutschen Reichs. Neue Folge. Bd. 119. Gewerbe und Handel im Deutschen Reich. Berlin 1899. S. 42.

[729]

Vgl. M. Weber, Die Lage der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. LV. 3. Bd. S. 18 ff.

[730]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. Die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland. Leipzig 1892. 1. Bd. S. 3.

[731]

Vgl. K. Kautsky, Die Agrarfrage. Stuttgart 1899. S. 166.

[732]

Vgl. M. Weber, Entwicklungstendenzen in der Lage der ostelbischen Landarbeiter, in Brauns Archiv. 7. Bd. 1894. S. 2 ff.—G. Herkner, Die Arbeiterfrage. 2. Aufl. Berlin 1897. S. 210.

[733]

Vgl. T.G. Spyers, The Labour Question. London 1894. p. 214 f.

[734]

Vgl. Von der Goltz, Die ländliche Arbeiterklasse und der preußische Staat. Jena 1893. S. 5 ff.

[735]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, LIII, 1. Bd., S. 40 f. 110 ff., 177 ff. und 261 f.

[736]

A.a.O., Bd. 1, S. 15 f., Bd. 2, S. 420 ff.

[737]

A.a.O., Bd. 1, S. 261 f.

[738]

Vgl. H. Baudrillard, Les Populations agricoles en France. Paris 1885. t. I. p. 337 ff.

[739]

Vgl. K. Frankenstein, Die Arbeiterfrage in der deutschen Landwirtschaft. Berlin 1893. S. 21.

[740]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, LIII, 2. Bd., S. 367 ff. K. Kaerger, Die Sachsengängerei. Berlin 1890. S. 165.

[741]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, LIII, 2. Bd. S. 440.

[742]

A.a.O., S. 94 f.

[743]

Vgl. Goltz, Die Lage der ländlichen Arbeiter im Deutschen Reich. Berlin 1875. S. 448.

[744]

Vgl. Barberet, a.a.O., t. VI, p. 322.

[745]

Vgl. Baudrillard, a.a.O., t. I, p. 608 f. und 337 f.

[746]

A.a.O., t. III, p. 443.

[747]

Vgl. Royal Commission on Labour. The agricultural Labourers. London 1894. Vol. V, Part 1, p. 160 f.

[748]

Vgl. Baudrillard, a.a.O., t. II, p. 385 und 184.

[749]

Vgl. K. Kaerger, a.a.O., S. 257.

[750]

A.a.O., S. 43.

[751]

Vgl. Herkner, a.a.O., S. 212 f.

[752]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, LIII, Bd. I, S. 134.

[753]

A.a.O., S. 98.

[754]

Vgl. Kaerger, a.a.O., S. 59.

[755]

A.a.O., S. 58 f.

[756]

A.a.O., S. 54.

[757]

Vgl. Kaerger, a.a.O., S. 41.

[758]

Vgl. Kaerger, a.a.O., S. 43.

[759]

Vgl. Kaerger, a.a.O., S. 55.

[760]

Vgl. Herkner, a.a.O., S. 212 f.

[761]

Vgl. Kautsky, a.a.O., S. 269.

[762]

Vgl. Weber, a.a.O., S. 240 und Herkner, a.a.O., S. 212 f.

[763]

Vgl. Wagner, Die geschlechtlich-sittlichen Verhältnissen der evangelischen Landbewohner im Deutschen Reich. Leipzig 1895. Bd. I. S. 46

[764]

Vgl. M. Weber, Die Verhältnisse der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland. Leipzig 1892. S. 143.

[765]

Vgl. Wagner, a.a.O., S. 220.

[766]

A.a.O., S. 28.

[767]

Vgl. Weber, a.a.O., S. 192.

[768]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, a.a.O., 1. Bd. S. 121.

[769]

Vgl. Herkner, a.a.O., S. 251.

[770]

Vgl. Ascher, Die ländlichen Arbeiterwohnungen in Preußen. Berlin 1897.

[771]

Vgl. Weber, a.a.O., S. 553.

[772]

Vgl. Ascher, a.a.O., S. 37 f.

[773]

Vgl. Baudrillard, a.a.O., t. II, p. 205.

[774]

A.a.O., p. 608 ff.

[775]

A.a.O., t. III, p. 200.

[776]

Vgl. Wagner, a.a.O., I, S. 44.

[777]

A.a.O., I, S. 81.

[778]

A.a.O., I, S. 45 u. 73.

[779]

A.a.O., II, S. 309.

[780]

A.a.O., I, S. 46.

[781]

Vgl. Wagner, a.a.O., I, S. 198.

[782]

A.a.O., I, S. 32.

[783]

Vgl. Herkner, a.a.O., S. 209.

[784]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, LIII, 2. Bd., S. 484 ff.

[785]

Vgl. M. Weber, Entwicklungstendenzen etc., a.a.O., S. 23.

[786]

Vgl. M. Weber, a.a.O., S. 24.

[787]

Vgl. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, LIII, S. 265, 280, 322, 323, 411, 427.

[788]

Vgl. O. Stillich, Die Lage der Dienstmädchen in Berlin. Berlin 1901.

[789]

Vgl. Board of Trade, Labour Department. Report by Miß Collet on the Money Wages of indoor Domestic Servants. London 1899.

[790]

Booth, a.a.O., Vol. VIII, p. 217.

[791]

Miß Collet, a.a.O., p. 14 ff.

[792]

Vgl. Lucy Maynard Salmon, Household Service. Second Edition. New-York 1901. p. 96.

[793]

Vgl. Dokumente der Frauen, a.a.O., Bd. II, Nr. 21, S. 588.

[794]

Vgl. Booth, a.a.O., Vol. VIII, p. 219.

[795]

Vgl. O. Stillich, a.a.O.

[796]

Vgl. Anton Menger, Das bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen. In Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung u. Statistik. Bd. II. 1889. S. 463.

[797]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Erhebungen Nr. 9. Erhebung über die Arbeits- und Gehaltsverhältnisse der Kellner und Kellnerinnen. 2. Teil. Berlin 1895. S. 77.

[798]

Vgl. Dokumente der Frauen, Bd. II, Nr. 23, S. 663.

[799]

Vgl. Stillich, a.a.O.

[800]

A. a. O.

[801]

Vgl. Lucy Salmon, a.a.O., p. 143 ff.

[802]

Vgl. Stillich, a.a.O.

[803]

Vgl. Miss Collet, a.a.O., p. 29 f.

[804]

Vgl. hierfür die lebendigen Schilderungen in Clara Viebigs Roman: Das tägliche Brot. Berlin 1901. 2 Bde.

[805]

Vgl. Edmond et Jules de Goncourt, Germinie Lacerteux. Nouvelle édition. Paris 1896.

[806]

Vgl. Octave Mirbeau, Le Journal d'une Femme de chambre. Paris 1901. p. 347 f.

[807]

Vgl. Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin. 1899. S. 596.

[808]

Vgl. Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin. 1900. S. 158.

[809]

Vgl. Dokumente der Frauen, Bd. II, Nr. 21, S. 585.

[810]

Vgl. Stillich, a.a.O.

[811]

Vgl. Stillich, a.a.O.

[812]

Vgl. Dokumente der Frauen, a.a.O., S. 586.

[813]

Vgl. Statistik des Deutschen Reichs. Neue Folge. Bd. III. S. 141

[814]

Vgl. Helen Campbell, Prisoners of Poverty. Boston 1900. p. 221 ff.

[815]

Vgl. Wagner, a.a.O., 2. Bd., S. 309.

[816]

Vgl. Wagner, a.a.O., 2. Bd., S. 309.

[817]

Vgl. Working Women in large Cities, a.a.O., p. 75.

[818]

Vgl. Berliner Statistisches Jahrbuch für Volkswirtschaft. Berlin 1874.

[819]

Vgl. Octave Mirbeau, a.a.O., p. 212 f.

[820]

Vgl. G. Schnapper-Arndt, Die Dienstbotenfrage, Internationaler Kongreß für Frauenwerke und Frauenbestrebungen in Berlin, 19.-26. September 1896. Berlin 1897. S. 405.

[821]

Vgl. Brieux' ergreifendes Drama: Les Remplaçantes, Paris 1901, das mit rücksichtsloser Wahrhaftigkeit diese Zustände schildert.

[822]

Vgl. Helen Campbell, a.a.O., p. 240 ff.

[823]

Vgl. Gewerbe und Handel im Deutschen Reich. Statistik des Deutschen Reichs. N. F. Band 119. Berlin 1899. S. 26* und 30.

[824]

Vgl. Royal Commission of Labour. Employment of Women, a.a.O., p. 17 und 21 ff.

[825]

Vgl. Anna S. Daniel, a.a.O., p. 631 f.

[826]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Erhebungen Nr. 6. Erhebung über die Arbeits- und Gehaltsverhältnisse der Kellner und Kellnerinnen. Berlin 1894. S. 132 f.—Royal Commission on Labour. Employment of Women. p. 288.

[827]

Vgl. Referat des Münchener Schulrats Dr. Kerschensteiner in der Sitzung der königlichen Lokalschulkommission am 22. 3. 1900.

[828]

Vgl. Dr. Arthur Cohen, Die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Münchener Kellnerinnen. Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. V. Bd. 1892. S. 129.

[829]

A.a.O., S. 117.

[830]

Vgl. Karl Schneidt, Das Kellnerinnenelend in Berlin. Berlin 1893. S. 28.

[831]

Vgl. Royal Commission of Labour. Employment of Women, a.a.O., p. 197 ff.

[832]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Verhandlungen. Nr. 17. Anlage II. S. 54.

[833]

Vgl. F. Trefz, Das Wirtsgewerbe in München. Stuttgart 1899. S. 210.

[834]

Vgl. Cohen, a.a.O., S. 110.

[835]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Erhebungen Nr. 6, a.a.O., S. 101 ff.

[836]

Vgl. Trefz, a.a.O., S. 208.

[837]

Vgl. Cohen, a.a.O., S. 112.

[838]

Vgl. Trefz, a.a.O., S. 216.

[839]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Verhandlungen Nr. 16. Protokolle über die Verhandlungen und die Vernehmung von Auskunftspersonen über die Verhältnisse der in Gast- und Schankwirtschaften beschäftigten Personen. Berlin 1899. S. 89.

[840]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Verhandlungen Nr. 17, Anlage II, S. 66.

[841]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Erhebungen Nr. 6, S. 136.

[842]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Verhandlungen Nr. 16, S. 72.

[843]

Vgl. Trefz, a.a.O., S. 197.

[844]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Verhandlungen Nr. 6, Tabelle VIIIb, S. 68-69.

[845]

Vgl. Trefz, a.a.O., S. 203.

[846]

Vgl. Trefz, a.a.O., S. 204.

[847]

Vgl. Jhering, Das Trinkgeld, 3. Aufl., Braunschweig 1889, S. 24 ff., und Cohen, a.a.O., S. 121.

[848]

Vgl. Karl Schneidt, a.a.O., S. 17.

[849]

Vgl. Karl Schneidt, a.a.O., S. 38.

[850]

Vgl. Karl Schneidt, a.a.O., S. 11 ff.

[851]

Vgl. Karl Schneidt, a.a.O., S. 52 f.

[852]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Erhebungen Nr. 6, S. 125, und Verhandlungen Nr. 16, a.a.O., S. 81.

[853]

Vgl. Cohen, a.a.O., S. 114 f.

[854]

Vgl. Trefz, a.a.O., S. 218.

[855]

Vgl. Cohen, a.a.O., S. 113.

[856]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Verhandlungen Nr. 17, Anlage II, S. 59.

[857]

Vgl. Royal Commission of Labour. Employment of Women, a.a.O., p. 199 f. und Cohen, Der Entwurf von Bestimmungen über die Beschäftigung von Gastwirtsgehilfen. Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. 17. Bd. 1901.

[858]

Vgl. H.F. Schmidt, Kellners Wohl und Weh. Basel 1899. S. 119.

[859]

Vgl. Trefz, a.a.O., S. 220 ff.

[860]

Vgl. Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Verhandlungen Nr. 16, a.a.O., S. 52.

[861]

Vgl. Lady Dilke, Trades Unions for Women. London. Women's Trade-Union-League. Ohne Datum.

[862]

Vgl. Sydney und Beatrice Webb, Geschichte des britischen Trade-Unionismus. Deutsch von R. Bernstein. Stuttgart 1895. S. 283 f.

[863]

Vgl. Gertrud Dyhrenfurth, Die gewerkschaftliche Bewegung unter den englischen Arbeiterinnen, in Brauns Archiv. Bd. VII. 1894. S. 166 ff.

[864]

Vgl. Office du Travail.—La petite Industrie, a.a.O., t. II, p. 669.

[865]

Vgl. Emma Ihrer, Die Organisationen der Arbeiterinnen Deutschlands. Berlin 1893. S. 4 f.

[866]

Vgl. Adeline Berger, Die zwanzigjährige Arbeiterinnenbewegung Berlins und ihr Ergebnis. Berlin 1889.

[867]

Vgl. Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands. Nr. 34. II. Jahrg. 268, 26. August 1901. S. 542.

[868]

Vgl. Arbeiter-Bibliothek. 1. u. 2. Heft. Christliche Gewerkvereine. Ihre Aufgabe und Thätigkeit. M.-Gladbach 1900. S. 40 ff.

[869]

A.a.O., S. 54.

[870]

Vgl. Arbeiterinnenzeitung. Wien, 7. Juni 1900.

[871]

Vgl. Report by the chief Correspondent of the Board of Trade on Trade-Unions in 1899. London 1900. p. XVIII, XXII f., p. 128 ff.

[872]

Vgl. Sydney und Beatrice Webb, Die Geschichte des britischen Trade-Unionismus. Deutsch von R. Bernstein. Stuttgart 1895. S. 124.

[873]

Vgl. Annuaire des Syndicats professionnels, industriels, commerciaux et agricoles. Paris 1900.

[874]

Ein Vergleich der Organisierten mit sämtlichen Arbeiterinnen der einzelnen Berufe läßt sich nicht ziehen, weil die Einteilungen nicht übereinstimmen.

[875]

Vgl. A.N. Meyer, a.a.O., p. 298 f.

[876]

Vgl. Report of the international Congress of Women. Washington 1888. p. 144.

[877]

Vgl. A.N. Meyer, a.a.O., p. 300 f.

[878]

Vgl. Alzina Parsons Stevens, Die Gewerkvereine der Vereinigten Staaten, in Brauns Archiv. XII. Bd. Berlin 1898. S. 715.

[879]

Vgl. Sydney und Beatrice Webb, Theorie und Praxis der englischen Gewerkvereine. Deutsch von C. Hugo. Stuttgart 1898. 2. Bd. S. 43 ff.

[880]

Vgl. Sydney und Beatrice Webb, a.a.O., 2. Bd., S. 46 f.

[881]

Vgl. Sydney und Beatrice Webb, Problems of modern Industry, p. 90 f.

[882]

Vgl. Das kommunistische Manifest, 5. deutsche Ausgabe, Berlin, 1891, S. 22.

[883]

Vgl. Verhandlungen des deutschen Reichstages. Dritte Legislatur-Periode. I. Session. 1877. 22. und 24. Sitzung.

[884]

Vgl. meinen Artikel: Die Frau in der Sozialdemokratie im Illustrierten Konversationslexikon der Frau. 2. Bd. S. 475 ff.

[885]

Vgl. Protokoll über die Verhandlungen des Parteitags der sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Abgehalten zu Mainz vom 17. bis 21. September 1900. Berlin 1900. S. 247 ff.

[886]

Vgl. Klara Zetkin, Die Arbeiterinnen- und Frauenfrage der Gegenwart, Berlin 1894, und meine Broschüre: Frauenfrage und Sozialdemokratie, Berlin 1896.

[887]

Vgl. Protokoll über die Verhandlungen des Parteitags der sozialdemokratischen Partei Deutschlands, abgehalten zu Gotha 1896. Berlin 1896. S. 174.

[888]

Vgl. meine Broschüre: Frauenarbeit und Hauswirtschaft. Berlin 1900.

[889]

Vgl. Charlotte Perkins Stetson, Women and Economics. London 1899. p. 242 ff.

[890]

Vgl. Lucy Maynard Salmon, Domestic Service. Second Edition. New-York 1901. p. 212 ff.

[891]

Vgl. August Bebel, Die Frau und der Sozialismus. 25. Aufl. Stuttgart 1895. S. 422 ff.

[892]

Vgl. Luise Otto-Peters, Das erste Vierteljahrhundert des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, S. 18.

[893]

A.a.O., S. 62.

[894]

Für alle Bestrebungen der Art vergl. für Deutschland: Lina Morgenstern, Frauenarbeit in Deutschland. 2. Bd. Berlin 1893.—Für England: Emily Janes, The English Woman's Yearbook. London 1901.—Für Frankreich: Camille Pert, Le Livre de la Femme, Paris, 1901. Comte d'Haussonville, a.a.O., S. 46, 61, 64 ff.—Für Amerika: Working Women in large Cities, a.a.O., p. 32 ff., 44 ff.

[895]

Vgl. Sydney und Beatrice Webb, Problems of modern Industry, p. 83.

[896]

Vgl. Luise Otto-Peters, a.a.O., S. 16.

[897]

Vgl. die stenographischen Kongreßberichte in der Zeitung: "La Fronde" vom 6. und 7. September 1900.

[898]

Vgl. Luise Otto-Peters, a.a.O., S. 22.

[899]

A.a.O., S. 51.

[900]

A.a.O., S. 55.

[901]

A.a.O., S. 61 f.

[902]

Für die Geschichte des Bundes vergl. Centralblatt des Bundes deutscher Frauenvereine, begründet von Jeanette Schwerin. Herausgeben von Marie Stritt. 3 Jahrgänge und Marie Stritt und Ika Freudenberg, Der Bund deutscher Frauenvereine. Frankenberg 1900.

[903]

Vgl. Anna Simson, Der Bund deutscher Frauenvereine; was er will und was er nicht will. Breslau 1895. S. 9.

[904]

Vgl. Marie Stritt und Ika Freudenberg, a.a.O., S. 9.

[905]

Vgl. Marie Stritt und Ika Freudenberg, a.a.O., S. 13.

[906]

Vgl. Eliza Ichenhäuser, Die Dienstbotenfrage und ihre Reform., Berlin 1900.

[907]

Vgl. London Congress. Women in Industrial Life, a.a.O., p. 86 ff.

[908]

Vgl. Mrs. Aldrich, The Management of a modern House, in: Women Workers, London 1900. p. 177.

[909]

Vgl. Charlotte Perkins Stetson, a.a.O., p. 245.

[910]

Vgl. Mathilde Weber, Unsere Hausbeamtinnen. Berlin 1895.

[911]

Vgl. Karl Marx, Das Kapital, 4. Aufl., Bd. I, S. 259.

[912]

Vgl. H. Herkner, Die Arbeiterfrage. 2. Aufl. Berlin 1897. S. 149 f.

[913]

Vgl. Amtliche Mitteilungen aus den Jahresberichten der Gewerbeaufsichtsbeamten. Berlin 1886 und 1898. passim.

[914]

Vgl. Annual Reports of the Board of Trade on Changes in Wages and Hours of Labour, London 1894 bis 1900, und die zusammenfassende Uebersicht im Seventh annual Abstract of Labour Statistics. London 1901. p. 116 ff.

[915]

Vgl. die Verhandlungen des Züricher Arbeiterschutzkongresses 1897.—Rudolf Martin, Die Ausschließung der verheirateten Frauen aus der Fabrik. Tübingen 1897.—Ludwig Pohle, Frauenfabrikarbeit und Frauenfrage. Leipzig 1900. S. 10 ff.—Massachusetts Bureau of Labour Statistics 1875. p. 183 f.

[916]

Vgl. A. Thun, a.a.O., S. 202 ff.

[917]

Vgl. Royal Commission of Labour, Employment of Women, London 1894. p. 102.

[918]

Vgl. L. Pohle, a.a.O., S. 43.

[919]

A.a.O., S. 47.

[920]

A.a.O., S. 27.

[921]

Vgl. Die Beschäftigung verheirateter Frauen in Fabriken, a.a.O., S. 63.

[922]

Vgl. Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1899. Bd. I. S. 41, 165, 310, 354; Bd. II, S. 154 f.; Bd. IV, S. 165, 238, 413, 659.

[923]

Vgl. Maurice Ansiaux, Travail de Nuit des Ouvrières de l'Industrie dans les Pays étrangers. Bruxelles 1898.

[924]

Vgl. J. Henrotte, La Réglementation internationale du Travail. Congrès international de Législation du Travail à Bruxelles 1897. Bruxelles 1898. p. 129 ff.

[925]

Vgl. Soziale Rundschau, Wien. März 1900. S. 426.

[926]

Vgl. Fifth and final Report of the Commission an Labour, Part I. London 1894. pag. 108.

[927]

Vgl. Eugen Schwiedland, Ziele und Wege der Heimarbeitsgesetzgebung. Wien 1899. S. 47 f.

[928]

Vgl. A. Thun, a.a.O., S. 21.

[929]

Vgl. Beatrice Webb, Sweating: its Cause and Remedy. Fabian Tract Nr. 50. London 1894 und Dieselbe, Comment en finir avec le Sweating System? In der Revue d'Economie politique. Paris 1893. S. 963 f.

[930]

Vgl. Florence Kelley, Die gesetzliche Einschränkung der Heimarbeit. Schriften des Vereins für Sozialpolitik. LXXXVII. 4. Bd. Leipzig 1899. S. 224.

[931]

Vgl. E. Jaffé, a.a.O., S. 113.

[932]

Vgl. G. Ruhland, Der achtstündige Arbeitstag und die Arbeiterschutzgesetzgebung Australiens, in Schäffles Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. Tübingen 1891. 2. Heft. S. 350 ff.

[933]

Vgl. Eugen Schwiedland, a.a.O., S. 90.

[934]

Vgl. Johannes Timm, Das Sweating-System in der deutschen Konfektionsindustrie. Flensburg 1895, S. 22 ff., und Derselbe, Die Konfektionsindustrie und ihre Arbeiter. Flensburg 1897, S. 61 ff., sowie Hans Grandke, a.a.O., S. 336 ff.

[935]

Vgl. Eugen Schwiedland, a.a.O., S. 186 ff.

[936]

Vgl. Alfred Weber, Das Sweating-System in der Konfektion, in Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. 10. Bd, Berlin 1897. S. 514; Derselbe, Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik im September 1899 in Breslau. Leipzig 1900. S. 35.

[937]

Vgl. Schutz den Heimarbeitern! Eine Denkschrift dem Bundesrat und Reichstage überreicht vom Verband der Schneider und Schneiderinnen. Stuttgart 1901. S. 130.

[938]

Vgl. Florence Kelley, The Sweating-System in Hull-House, a.a.O., p. 36.

[939]

Vgl. Florence Kelley, Gesetzliche Einschränkungen etc., a.a.O., S. 225.

[940]

Vgl. Alfred Weber, Verhandlungen etc., a.a.O., S. 32 f.

[941]

Vgl. J. Silbermann, Die Lage der deutschen Handelsgehilfen und ihre gesetzliche Reform, in Brauns Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. 9. Bd. Berlin 1896. S. 367 f.

[942]

Vgl. Sutherst, a.a.O., p. 65 f.

[943]

Vgl. Karl Kautsky, Die Agrarfrage. Stuttgart 1899. S. 371.

[944]

Vgl. H. Herkner, a.a.O., S. 222.

[945]

Vgl. Karl Kautsky, a.a.O., S. 366 f.

[946]

Vgl. A. Cohen, Der Entwurf von Bestimmungen über die Beschäftigung der Gastwirtsgehilfen, in Brauns Archiv, 17. Bd.

[947]

Vgl. A. Cohen, a.a.O.

[948]

Vgl. Henning, Denkschrift über das Kellnerinnenwesen. Kommissionsvortrag. Wallmann. Leipzig (ohne Jahr). S. 19.

[949]

Vgl. Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung, 1898. S. 201.

[950]

Vgl. C. Legien, Das Koalitionsrecht der deutschen Arbeiter in Theorie und Praxis. Hamburg 1899. S. 35.

[951]

Louis Frank, Dr. Keiffer, Louis Maingie, L'Assurance maternelle. Bruxelles-Paris 1897.

[952]

Vgl. Ernst Lange, Die positive Weiterentwicklung der deutschen Arbeiterversicherungsgesetzgebung, in Brauns Archiv, 5. Bd. Berlin 1892. S. 383 ff. und H. von Frankenberg, Die Versorgung der Arbeiterwitwen und -Waisen in Deutschland. In demselben Archiv, 10. Bd. Berlin 1897. S. 466 ff.

[953]

Vgl. Georg Schanz, Dritter Beitrag zur Frage der Arbeitslosen-Versicherung und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Berlin 1901.