The Project Gutenberg eBook of Römische Geschichte — Buch 8

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Title: Römische Geschichte — Buch 8

Author: Theodor Mommsen

Release date: February 1, 2002 [eBook #3065]
Most recently updated: February 3, 2020

Language: German

*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK RÖMISCHE GESCHICHTE — BUCH 8 ***

Römische Geschichte

Achtes Buch
Länder und Leute von Caesar bis Diocletian

von Theodor Mommsen


The following e-text of Mommsen’s Roemische Geschichte contains some (ancient) Greek quotations. The character set used for those quotations is a modern Greek character set. Therefore, aspirations are not marked in Greek words, nor is there any differentiation between the different accents of ancient Greek and the subscript iotas are missing as well.

Contents

Vorrede

Achtes Buch—Länder und Leute von Caesar bis Diocletian
Einleitung
KAPITEL I. Die Nordgrenze Italiens
KAPITEL II. Spanien
KAPITEL III. Die gallischen Provinzen
KAPITEL IV. Das römische Germanien und die freien Germanen
KAPITEL V. Britannien
KAPITEL VI. Die Donauländer und die Kriege an der Donau
KAPITEL VII. Das griechische Europa
KAPITEL VIII. Kleinasien
KAPITEL IX. Die Euphratgrenze und die Parther
KAPITEL X. Syrien und das Nabatäerland
KAPITEL XI. Judäa und die Juden
KAPITEL XII. Ägypten

Vorrede

Der Wunsch, daß die ‘Römische Geschichte’ fortgesetzt werden möge, ist mir öfter geäußert worden, und er trifft mit meinem eigenen zusammen, so schwer es auch ist, nach dreißig Jahren den Faden da wieder aufzunehmen, wo ich ihn fallen lassen mußte. Wenn er nicht unmittelbar anknüpft, so ist daran wenig gelegen; ein Fragment würde der vierte Band ohne den fünften ebenso sein, wie es der fünfte jetzt ist ohne den vierten. Überdies meine ich, daß die beiden zwischen diesem und den früheren fehlenden Bücher für das gebildete Publikum, dessen Verständnis des römischen Altertums zu fördern diese Geschichte bestimmt ist, eher durch andere Werke vertreten werden können als das vorliegende. Der Kampf der Republikaner gegen die durch Caesar errichtete Monarchie und deren definitive Feststellung, welche in dem Sechsten Buch erzählt werden sollen, sind so gut aus dem Altertum überliefert, daß jede Darstellung wesentlich auf eine Nacherzählung hinausläuft. Das monarchische Regiment in seiner Eigenart und die Fluktuationen der Monarchie sowie die durch die Persönlichkeit der einzelnen Herrscher bedingten allgemeinen Regierungsverhältnisse, denen das Siebente Buch bestimmt ist, sind wenigstens oftmals zum Gegenstand der Darstellung gemacht worden. Was hier gegeben wird, die Geschichte der einzelnen Landesteile von Caesar bis auf Diocletian, liegt, wenn ich nicht irre, dem Publikum, an das dieses Werk sich wendet, in zugänglicher Zusammenfassung nirgends vor, und daß dies nicht der Fall ist, scheint mir die Ursache zu sein, weshalb dasselbe die römische Kaiserzeit häufig unrichtig und unbillig beurteilt. Freilich kann diese meines Erachtens für das richtige Verständnis der Geschichte der römischen Kaiserzeit vorbedingende Trennung dieser Spezialgeschichten von der allgemeinen des Reiches für manche Abschnitte, insbesondere für die Epoche von Gallienus bis auf Diocletian, wieder nicht vollständig durchgeführt werden und hat hier die noch ausstehende allgemeine Darstellung ergänzend einzutreten.

Wenn überhaupt ein Geschichtswerk in den meisten Fällen nur mit und durch die Landkarte anschaulich wird, so gilt dies von dieser Darstellung des Reiches der drei Erdteile nach seinen Provinzen in besonderem Grade, während hierfür genügende Karten nur in den Händen weniger Leser sein können. Dieselben werden also mit mir meinem Freunde Kiepert es danken, daß er, in der Weise und in der Begrenzung, wie der Inhalt dieses Bandes es an die Hand gab, demselben zunächst ein allgemeines Übersichtsblatt, das außerdem mehrfach für die Spezialkarten ergänzend eintritt, und weiter Spezialkarten der einzelnen Reichsteile hinzugefügt hat …

Berlin, im Februar 1885

Einige Versehen, auf die ich aufmerksam gemacht worden bin und die in den Platten sich beseitigen ließen, sind bei dem dritten Abzuge verbessert worden, der vierte ist ein unveränderter Abdruck des vorigen.

Februar 1886; September 1894

Achtes Buch
Länder und Leute von Caesar bis Diocletian

Gehe durch die Welt und sprich mit jedem.

Firdusí

Einleitung

Die Geschichte der römischen Kaiserzeit stellt ähnliche Probleme wie diejenige der früheren Republik.

Was aus der literarischen Überlieferung unmittelbar entnommen werden kann, ist nicht bloß ohne Farbe und Gestalt, sondern in der Tat meistens ohne Inhalt. Das Verzeichnis der römischen Monarchen ist ungefähr ebenso glaubwürdig wie das der Konsuln der Republik und ungefähr ebenso instruktiv. Die den ganzen Staat erschütternden großen Krisen sind in ihren Umrissen erkennbar; viel besser aber als über die Samnitenkriege sind wir auch nicht unterrichtet über die germanischen unter den Kaisern Augustus und Marcus. Der republikanische Anekdotenschatz ist sehr viel ehrbarer als der gleiche der Kaiserzeit; aber die Erzählungen von Fabricius und die vom Kaiser Gaius sind ziemlich gleich flach und gleich verlogen. Die innerliche Entwicklung des Gemeinwesens liegt vielleicht für die frühere Republik in der Überlieferung vollständiger vor als für die Kaiserzeit; dort bewahrt sie eine, wenn auch getrübte und verfälschte Schilderung der schließlich wenigstens auf dem Markte Roms endigenden Wandlungen der staatlichen Ordnung; hier vollzieht sich diese im kaiserlichen Kabinett und gelangt in der Regel nur mit ihren Gleichgültigkeiten in die Öffentlichkeit. Dazu kommt die ungeheure Ausdehnung des Kreises und die Verschiebung der lebendigen Entwicklung vom Zentrum in die Peripherie. Die Geschichte der Stadt Rom hat sich zu der des Landes Italien, diese zu der der Welt des Mittelmeers erweitert, und worauf es am meisten ankommt, davon erfahren wir am wenigsten. Der römische Staat dieser Epoche gleicht einem gewaltigen Baum, um dessen im Absterben begriffenen Hauptstamm mächtige Nebentriebe rings emporstreben. Der römische Senat und die römischen Herrscher entstammen bald jedem anderen Reichsland ebensosehr wie Italien; die Quiriten dieser Epoche, welche die nominellen Erben der weltbezwingenden Legionäre geworden sind, haben zu den großen Erinnerungen der Vorzeit ungefähr dasselbe Verhältnis wie unsere Johanniter zu Rhodos und Malta und betrachten ihre Erbschaft als ein nutzbares Recht, als stiftungsmäßige Versorgung arbeitsscheuer Armer. Wer an die sogenannten Quellen dieser Epoche, auch die besseren, geht, bemeistert schwer den Unwillen über das Sagen dessen, was verschwiegen zu werden verdiente, und das Verschweigen dessen, was notwendig war zu sagen. Denn groß Gedachtes und weithin Wirkendes ist auch in dieser Epoche geschaffen worden; die Führung des Weltregiments ist selten so lange in geordneter Folge verblieben, und die festen Verwaltungsnormen, wie sie Caesar und Augustus ihren Nachfolgern vorzeichneten, haben sich im ganzen mit merkwürdiger Festigkeit behauptet, trotz allem Wechsel der Dynastien und der Dynasten, welcher in der nur darauf blickenden und bald zu Kaiserbiographien zusammenschwindenden Überlieferung mehr als billig im Vordergrunde steht. Die scharfen Abschnitte, welche in der landläufigen, durch jene Oberflächlichkeit der Grundlage geirrten Auffassung die Regierungswechsel machen, gehören weit mehr dem Hoftreiben an als der Reichsgeschichte. Das eben ist das Großartige dieser Jahrhunderte, daß das einmal angelegte Werk, die Durchführung der lateinisch-griechischen Zivilisierung in der Form der Ausbildung der städtischen Gemeindeverfassung, die allmähliche Einziehung der barbarischen oder doch fremdartigen Elemente in diesen Kreis, eine Arbeit, welche ihrem Wesen nach Jahrhunderte stetiger Tätigkeit und ruhiger Selbstentwicklung erforderte, diese lange Frist und diesen Frieden zu Lande und zur See gefunden hat. Das Greisenalter vermag nicht neue Gedanken und schöpferische Tätigkeit zu entwickeln, und das hat auch das römische Kaiserregiment nicht getan; aber es hat in seinem Kreise, den die, welche ihm angehörten, nicht mit Unrecht als die Welt empfanden, den Frieden und das Gedeihen der vielen vereinigten Nationen länger und vollständiger gehegt, als es irgendeiner anderen Vormacht je gelungen ist. In den Ackerstädten Afrikas, in den Winzerheimstätten an der Mosel, in den blühenden Ortschaften der lykischen Gebirge und des syrischen Wüstenrandes ist die Arbeit der Kaiserzeit zu suchen und auch zu finden. Noch heute gibt es manche Landschaft des Orients wie des Okzidents, für welche die Kaiserzeit den an sich sehr bescheidenen, aber doch vorher wie nachher nie erreichten Höhepunkt des guten Regiments bezeichnet; und wenn einmal ein Engel des Herrn die Bilanz aufmachen sollte, ob das von Severus Antoninus beherrschte Gebiet damals oder heute mit größerem Verstande und mit größerer Humanität regiert worden ist, ob Gesittung und Völkerglück im allgemeinen seitdem vorwärts- oder zurückgegangen sind, so ist es sehr zweifelhaft, ob der Spruch zu Gunsten der Gegenwart ausfallen würde. Aber wenn wir finden, daß dieses also war, so fragen wir die Bücher, die uns geblieben sind, meistens umsonst, wie dieses also geworden ist. Sie geben darauf sowenig eine Antwort, wie die Überlieferung der früheren Republik die gewaltige Erscheinung des Rom erklärt, welches in Alexanders Spuren die Welt unterwarf und zivilisierte.

Ausfüllen läßt sich die eine Lücke sowenig wie die andere. Aber es schien des Versuches wert, einmal abzusehen sowohl von den Regentenschilderungen mit ihren bald grellen, bald blassen und nur zu oft gefälschten Farben wie auch von dem scheinhaft chronologischen Aneinanderreihen nicht zusammenpassender Fragmente, und dafür zu sammeln und zu ordnen, was für die Darstellung des römischen Provinzialregiments die Überlieferung und die Denkmäler bieten, der Mühe wert, durch diese oder durch jene zufällig erhaltene Nachrichten, in dem Gewordenen aufbewahrte Spuren des Werdens, allgemeine Institutionen in ihrer Beziehung auf die einzelnen Landesteile, mit den für jeder. derselben, durch die Natur des Bodens und der Bewohner gegebenen Bedingungen, durch die Phantasie, welche wie aller Poesie so auch aller Historie Mutter ist, nicht zu einem Ganzen, aber zu dem Surrogat eines solchen zusammenzufassen. Aber die Epoche Diocletians habe ich dabei nicht hinausgehen wollen, weil das neue Regiment, welches damals geschaffen wurde, höchstens im zusammenfassenden Ausblick den Schlußstein dieser Erzählung bilden kann; seine volle Würdigung verlangt eine besondere Erzählung und einen anderen Weltrahmen, ein bei schärferem Verständnis des Einzelnen in dem großen Sinn und mit dem weiten Blick Gibbons durchgeführtes selbständiges Geschichtswerk. Italien und seine Inseln sind ausgeschlossen worden, da diese Darstellung von der des allgemeinen Reichsregiments nicht getrennt werden kann. Die sogenannte äußere Geschichte der Kaiserzeit ist aufgenommen als integrierender Teil der Provinzialverwaltung; was wir Reichskriege nennen würden, sind gegen das Ausland unter der Kaiserzeit nicht geführt worden, wenngleich die durch die Arrondierung oder Verteidigung der Grenzen hervorgerufenen Kämpfe einige Male Verhältnisse annahmen, daß sie als Kriege zwischen zwei gleichartigen Mächten erscheinen, und der Zusammensturz der römischen Herrschaft in der Mitte des dritten Jahrhunderts, welcher einige Dezennien hindurch ihr definitives Ende werden zu sollen schien, aus der an mehreren Stellen gleichzeitig unglücklich geführten Grenzverteidigung sich entwickelte. Die große Vorschiebung und Regulierung der Nordgrenze, wie sie unter Augustus teilweise ausgeführt ward, teilweise mißlang, leitet die Erzählung ein. Auch sonst sind die Ereignisse auf einem jeden der drei hauptsächlichsten Schauplätze der Grenzverteidigung, des Rheins, der Donau, des Euphrat, zusammengefaßt worden. Im übrigen ist die Darstellung nach den Landschaften geordnet. Im einzelnen fesselndes Detail, Stimmungsschilderungen und Charakterköpfe hat sie nicht zu bieten; es ist dem Künstler, aber nicht dem Geschichtschreiber erlaubt, das Antlitz des Arminius zu erfinden. Mit Entsagung ist dies Buch geschrieben und mit Entsagung möchte es gelesen sein.

KAPITEL I.
Die Nordgrenze Italiens

Die römische Republik hat ihr Gebiet hauptsächlich auf den Seewegen gegen Westen, Süden und Osten erweitert; nach derjenigen Richtung hin, in welcher Italien und die von ihm abhängigen beiden Halbinseln im Westen und im Osten mit dem großen Kontinent Europas zusammenhängen, war dies wenig geschehen. Das Hinterland Makedoniens gehorchte den Römern nicht und nicht einmal der nördliche Abhang der Alpen; nur das Hinterland der gallischen Südküste war durch Caesar zum Reiche gekommen. Bei der Stellung, die das Reich im allgemeinen einnahm, durfte dies so nicht bleiben; die Beseitigung des trägen und unsicheren Regiments der Aristokratie mußte vor allem an dieser Stelle sich geltend machen. Nicht so geradezu wie die Eroberung Britanniens hatte Caesar die Ausdehnung des römischen Gebiets am Nordabhang der Alpen und am rechten Ufer des Rheins den Erben seiner Machtstellung aufgetragen; aber der Sache nach war die letztere Grenzerweiterung bei weitem näher gelegt und notwendiger als die Unterwerfung der überseeischen Kelten, und man versteht es, daß Augustus diese unterließ und jene aufnahm. Dieselbe zerfiel in drei große Abschnitte: die Operationen an der Nordgrenze der griechisch-makedonischen Halbinsel im Gebiet der mittleren und unteren Donau, in Illyricum; die an der Nordgrenze Italiens selbst, im oberen Donaugebiet, in Rätien und Noricum; endlich die am rechten Rheinufer, in Germanien. Meistens selbständig geführt, hängen die militärisch-politischen Vornahmen in diesen Gebieten doch innerlich zusammen, und wie sie sämtlich aus der freien Initiative der römischen Regierung hervorgegangen sind, können sie auch in ihrem Gelingen wie in ihrem teilweisen Mißlingen nur in ihrer Gesamtheit militärisch und politisch verstanden werden. Sie werden darum auch mehr im örtlichen als wie zeitlichen Zusammenhang dargelegt werden; das Gebäude, von dem sie doch nur Teile sind, wird besser in seiner inneren Geschlossenheit als in der Zeitfolge der Bauten betrachtet.

Das Vorspiel zu dieser großen Gesamtaktion machen die Einrichtungen, welche Caesar der Sohn, so wie er in Italien und Sizilien freie Hand gewonnen hatte, an den oberen Küsten des Adriatischen Meeres und im angrenzenden Binnenland vornahm. In den hundertundfünfzig Jahren, die seit der Gründung Aquileias verflossen waren, hatte wohl der römische Kaufmann von dort aus sich des Verkehrs mehr und mehr bemächtigt, aber der Staat unmittelbar nur geringe Fortschritte gemacht. An den Haupthäfen der dalmatinischen Küste, ebenso auf der von Aquileia in das Savetal führenden Straße bei Nauportus (Ober-Laibach) hatten sich ansehnliche Handelsniederlassungen gebildet; Dalmatien, Bosnien, Istrien und die Krain galten als römisches Gebiet und wenigstens das Küstenland war in der Tat botmäßig; aber die rechtliche Städtegründung stand noch ebenso aus wie die Bändigung des unwirtlichen Binnenlandes. Hier aber kam noch ein anderes Moment hinzu. In dem Kriege zwischen Caesar und Pompeius hatten die einheimischen Dalmater ebenso entschieden für den letzteren Partei ergriffen wie die dort ansässigen Römer für Caesar; auch nach der Niederlage des Pompeius bei Pharsalos und nach der Verdrängung der Pompeianischen Flotte aus den illyrischen Gewässern setzten die Eingeborenen den Widerstand energisch und erfolgreich fort. Der tapfere und fähige Publius Vatinius, der früher in diese Kämpfe mit großem Erfolg eingegriffen hatte, wurde mit einem starken Heere nach Illyricum gesandt, wie es scheint in dem Jahre vor Caesars Tode und nur als Vorhut des Hauptheeres, mit welchem der Diktator selbst nachfolgend die eben damals mächtig emporstrebenden Daker niederzuwerfen und die Verhältnisse im ganzen Donaugebiet zu ordnen beabsichtigte. Diesen Plan schnitten die Dolche der Mörder ab; man mußte sich glücklich schätzen, daß die Daker nicht ihrerseits in Makedonien eindrangen, und Vatinius selbst focht gegen die Dalmater unglücklich und mit starken Verlusten. Als dann die Republikaner im Osten rüsteten, ging das illyrische Heer in das des Brutus über und die Dalmatiner blieben längere Zeit unangefochten. Nach der Niederwerfung der Republikaner ließ Antonius, dem bei der Teilung des Reiches Makedonien zugefallen war, im Jahre 715 (39) die unbotmäßigen Dardaner im Nordwesten und die Parthiner an der Küste (östlich von Durazzo) zu Paaren treiben, wobei der berühmte Redner Gaius Asinius Pollio die Ehren des Triumphes gewann. In Illyricum, welches unter Caesar stand, konnte nichts geschehen, solange dieser seine ganze Macht auf den sizilischen Krieg gegen Sextus Pompeius wenden mußte; aber nach dessen glücklicher Beendigung warf Caesar selbst sich mit aller Kraft auf diese Aufgabe. Die kleinen Völkerschaften von Doclea (Cernagora) bis zu den Japuden (bei Fiume) wurden in dem ersten Feldzug (719 35) zur Botmäßigkeit zurückgebracht oder jetzt zuerst gebändigt. Es war kein großer Krieg mit namhaften Feldschlachten, aber die Gebirgskämpfe gegen die tapferen und verzweifelnden Stämme und das Brechen der festen, zum Teil mit römischen Maschinen ausgerüsteten Burgen waren keine leichte Aufgabe; in keinem seiner Kriege hat Caesar in gleichem Grade eigene Energie und persönliche Tapferkeit entwickelt. Nach der mühsamen Unterwerfung des Japudengebiets marschierte er noch in demselben Jahre im Tal der Kulpa aufwärts zu deren Mündung in die Save; die dort gelegene feste Ortschaft Siscia (Sziszek), der Hauptwaffenplatz der Pannonier, gegen den bisher die Römer noch nie mit Erfolg vorgegangen waren, ward jetzt besetzt und zum Stützpunkt bestimmt für den Krieg gegen die Daker, den Caesar demnächst aufzunehmen gedachte. In den beiden folgenden Jahren (720, 721 34, 33) wurden die Dalmater, die seit einer Reihe von Jahren gegen die Römer in Waffen standen, nach dem Fall ihrer Feste Promona (Promina bei Dernis, oberhalb Sebenico) zur Unterwerfung gezwungen. Wichtiger aber als diese Kriegserfolge war das Friedenswerk, das zugleich sich vollzog und zu dessen Sicherung sie dienen sollten. Ohne Zweifel in diesen Jahren erhielten die Hafenplätze an der istrischen und dalmatinischen Küste, soweit sie in dem Machtbereich Caesars lagen, Tergeste (Triest), Pola, Iader (Zara), Salome (bei Spalato), Narona (an der Narentamündung), nicht minder jenseits der Alpen, auf der Straße von Aquileia über die Julische Alpe zur Save, Emona (Laibach), durch den zweiten Julier zum Teil städtische Mauern, sämtlich städtisches Recht. Die Plätze selbst bestanden wohl alle schon längst als römische Flecken; aber es war immer von wesentlicher Bedeutung, daß sie jetzt unter die italischen Gemeinden gleichberechtigt eingereiht wurden.

Der Dakerkrieg sollte folgen; aber der Bürgerkrieg ging zum zweitenmal ihm vor. Statt nach Illyricum rief er den Herrscher in den Osten; und der große Entscheidungskampf zwischen Caesar und Antonius warf seine Wellen bis in das ferne Donaugebiet. Das durch den König Burebista geeinigte und gereinigte Volk der Daker, jetzt unter dem König Cotiso, sah sich von beiden Gegnern umworben - Caesar wurde sogar beschuldigt, des Königs Tochter zur Ehe begehrt und ihm dagegen die Hand seiner fünfjährigen Tochter Julia angetragen zu haben. Daß der Daker im Hinblick auf die von dem Vater geplante, von dem Sohn durch die Befestigung Siscias eingeleitete Invasion sich auf Antonius’ Seite schlug, ist begreiflich; und hätte er ausgeführt, was man in Rom besorgte, wäre er, während Caesar im Osten focht, vom Norden her in das wehrlose Italien eingedrungen, oder hätte Antonius nach dem Vorschlag der Daker die Entscheidung statt in Epirus vielmehr in Makedonien gesucht und dort die dakischen Scharen an sich gezogen, so wären die Würfel des Kriegsglücks vielleicht anders gefallen. Aber weder das eine noch das andere geschah; zudem brach eben damals der durch Burebistas kräftige Hand geschaffene Dakerstaat wieder auseinander; die inneren Unruhen, vielleicht auch von Norden her die Angriffe der germanischen Bastarner und der späterhin Dakien nach allen Richtungen umklammernden sarmatischen Stämme, verhinderten die Daker, in den auch über ihre Zukunft entscheidenden römischen Bürgerkrieg einzugreifen.

Unmittelbar nachdem die Entscheidung in diesem gefallen war, wandte sich Caesar zu der Regulierung der Verhältnisse an der unteren Donau. Indes da teils die Daker selbst nicht mehr so wie früher zu fürchten waren, teils Caesar jetzt nicht mehr bloß über Illyricum, sondern über die ganze griechisch-makedonische Halbinsel gebot, wurde zunächst diese die Basis der römischen Operationen. Vergegenwärtigen wir uns die Völker und die Herrschaftsverhältnisse; die Augustus dort vorfand.

Makedonien war seit Jahrhunderten römische Provinz. Als solche reichte es nicht hinaus nördlich über Stobi und östlich über das Rhodopegebirge; aber der Machtbereich Roms erstreckte sich weit über die eigentliche Landesgrenze, obwohl in schwankendem Umfang und ohne feste Form. Ungefähr scheinen die Römer damals bis zum Haemus (Balkan) die Vormacht gehabt zu haben, während das Gebiet jenseits des Balkan bis zur Donau wohl einmal von römischen Truppen betreten, aber keineswegs von Rom abhängig war ^1. Jenseits des Rhodopegebirges waren die Makedonien benachbarten thrakischen Dynasten, namentlich die der Odrysen, denen der größte Teil der Südküste und ein Teil der Küste des Schwarzen Meeres botmäßig war, durch die Expedition des Lucullus unter römische Schutzherrschaft gekommen, während die Bewohner der mehr binnenländischen Gebiete, namentlich die Besser an der oberen Mariza Untertanen wohl hießen, aber nicht waren und ihre Einfälle in das befriedete Gebiet sowie die Vergeltungszüge in das ihrige stetig fortgingen. So hatte um das Jahr 694 (60) der leibliche Vater des Augustus, Gaius Octavius, und im Jahre 711 (43) während der Vorbereitungen zu dem Kriege gegen die Triumvirn Marcus Brutus gegen sie gestritten. Eine andere thrakische Völkerschaft, die Dentheleten (in der Gegend von Sofia), hatten noch in Ciceros Zeit bei einem Einfall in Makedonien Miene gemacht, dessen Hauptstadt Thessalonike zu belagern. Mit den Dardanern, den westlichen Nachbarn der Thraker, einem Zweig der illyrischen Völkerfamilie, welche das südliche Serbien und den Distrikt Prisrend bewohnten, hatte der Amtsvorgänger des Lucullus, Curio, mit Erfolg und ein Dezennium später Ciceros Kollege im Konsulat, Gaius Antonius, im Jahre 692 (62) unglücklich gefochten. Unterhalb des dardanischen Gebiets, unmittelbar an der Donau, saßen wieder thrakische Stämme, die einstmals mächtigen, jetzt herabgekommenen Triballer im Tal des Oescus (in der Gegend von Plewna), weiterhin an beiden Ufern der Donau bis zur Mündung Daker, oder wie sie am rechten Donauufer mit dem alten, auch den asiatischen Stammgenossen gebliebenen Volksnamen gewöhnlich genannt wurden, Myser oder Möser, wahrscheinlich zu Burebistas Zeit ein Teil seines Reiches, jetzt wieder in verschiedene Fürstentümer zersplittert. Die mächtigste Völkerschaft aber zwischen Balkan und Donau waren damals die Bastarner. Wir sind diesem tapferen und zahlreichen Stamm, dem östlichsten Zweig der großen germanischen Sippe, schon mehrfach begegnet. Eigentlich ansässig hinter den transdanuvianischen Dakern jenseits der Gebirge, die Siebenbürgen von der Moldau scheiden, an den Donaumündungen und in dem weiten Gebiet von da zum Dnjestr, befanden sie sich selber außerhalb des römischen Bereichs; aber vorzugsweise aus ihnen hatte sowohl König Philipp von Makedonien wie König Mithradates von Pontus seine Heere gebildet und in dieser Weise hatten die Römer schon früher oft mit ihnen gestritten. Jetzt hatten sie in großen Massen die Donau überschritten und sich nördlich vom Haemus festgesetzt; insofern der dakische Krieg, wie ihn Caesar der Vater und dann der Sohn geplant hatten, ohne Zweifel der Gewinnung des rechten Ufers der unteren Donau galt, war er nicht minder gegen sie gerichtet wie gegen die rechtsufrigen dakischen Möser. Die griechischen Küstenstädte in dem Barbarenland Odessos (bei Varna), Tomis, Istropolis, schwer bedrängt durch dies Völkergewoge, waren hier wie überall die geborenen Klienten der Römer.

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^1 Dies sagt ausdrücklich Dio (51, 23) zum Jahre 725 (29): τέος μέν ούν ταύτ εποίουν (d. h. solange die Bastarner nur die Triballer - bei Oescus in Niedermösien - und die Dardaner in Obermösien angriffen), ουδέν σφίσι πράγμα πρός τούς Ρωμαίους ήν. Επεί δέ τόν τε Αίμον υπερέβεσαν καί τήν Θράκην τήν Δενθελήτων ένσπονδον αυτοίς ούσαν κατέδραμον κ. τ. λ. Die Bundesgenossen in Mösien, von denen Dio 38, 10 spricht, sind die Küstenstädte.

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Zur Zeit der Diktatur Caesars, als Burebista auf der Höhe seiner Macht stand, hatten die Daker an der Küste bis hinab nach Apollonia jenen fürchterlichen Verheerungszug ausgeführt, dessen Spuren noch nach anderthalb Jahrhunderten nicht verwischt waren. Es mag wohl zunächst dieser Einfall gewesen sein, welcher Caesar den Vater bestimmte, den Dakerkrieg zu unternehmen; und nachdem der Sohn jetzt auch über Makedonien gebot, mußte er allerdings sich verpflichtet fühlen, eben hier sofort und energisch einzugreifen. Die Niederlage, die Ciceros Kollege Antonius bei Istropolis durch die Bastarner erlitten hatte, darf als ein Beweis dafür genommen werden, daß diese Griechen wieder einmal der Hilfe der Römer bedurften.

In der Tat wurde bald nach der Schlacht bei Actium (725 29) Marcus Licinius Crassus, der Enkel des bei Karrhä gefallenen, von Caesar als Statthalter nach Makedonien gesandt und beauftragt, den zweimal verhinderten Feldzug nun auszuführen. Die Bastarner, welche eben damals in Thrakien eingefallen waren, fügten sich ohne Widerstand, als Crassus sie auffordern ließ, das römische Gebiet zu verlassen; aber ihr Rückzug genügte dem Römer nicht. Er überschritt seinerseits den Haemus ^2, schlug am Einfluß des Cibrus (Tzibritza) in die Donau die Feinde, deren König Deldo auf der Wahlstatt blieb, und nahm, was aus der Schlacht in eine nahe Festung entkommen war, mit Hilfe eines zu den Römern haltenden Dakerfürsten gefangen. Ohne weiteren Widerstand zu leisten, unterwarf sich dem Überwinder der Bastarner das gesamte mösische Gebiet. Diese kamen im nächsten Jahr wieder, um die erlittene Niederlage wettzumachen; aber sie unterlagen abermals und mit ihnen, was von den mösischen Stämmen wieder zu den Waffen gegriffen hatte. Damit waren diese Feinde von dem rechten Donauufer ein für allemal ausgewiesen und dieses vollständig der römischen Herrschaft unterworfen. Zugleich wurden die noch nicht botmäßigen Thraker gebändigt, den Bessern das nationale Heiligtum des Dionysos genommen und die Verwaltung desselben den Fürsten der Odrysen übertragen, welche überhaupt seitdem unter dem Schutz der römischen Obergewalt die Oberherrlichkeit über die thrakischen Völkerschaften südlich vom Haemus führten oder doch führen sollten. Unter seinen Schutz wurden ferner die griechischen Küstenstädte am Schwarzen Meere gestellt und auch das übrige eroberte Gebiet verschiedenen Lehnsfürsten zugeteilt, auf die somit zunächst der Schutz der Reichsgrenze überging ^3; eigene Legionen hatte Rom für diese fernen Landschaften nicht übrig. Makedonien wurde dadurch zur Binnenprovinz, die der militärischen Verwaltung nicht ferner bedurfte. Das Ziel, das bei jenen dakischen Kriegsplänen ins Auge gefaßt worden war, war erreicht.

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^2 Wenn Dio sagt (51, 23): τήν Σεγετικήν κακουμένην προσεποιήσατο καί ες τήν Μυσίδα ενέβαλε, so kann jene Stadt wohl nur Serdica sein, das heutige Sofia, am oberen Oescus, der Schlüssel für das mösische Land.

^3 Nach dem Feldzug des Crassus ist das eroberte Land wahrscheinlich in der Weise organisiert worden, daß die Küste zum Thrakischen Reich kam, wie dies G. Zippel (Die römische Herrschaft in Illyricum bis auf Augustus. Leipzig 1877, S. 243) dargetan hat, der westliche Teil aber, ähnlich wie Thrakien den einheimischen Fürsten zu Lehen gegeben ward, an deren eines Stelle der noch unter Tiberius fungierende praefectus civitatium Moesiae et Triballiae (CIL V, 1838) getreten sein muß. Die übliche Annahme, daß Mösien anfänglich mit Illyricum verbunden gewesen sei, ruht nur darauf, daß dasselbe bei der Aufzählung der im Jahre 727 (27) zwischen Kaiser und Senat geteilten Provinzen bei Dio 53, 12 nicht genannt werde und also in “Dalmatien” enthalten sei. Aber auf die Lehnsstaaten und die prokuratorischen Provinzen erstreckt sich diese Aufzählung überhaupt nicht und insofern ist bei jener Annahme alles in Ordnung. Dagegen sprechen gegen die gewöhnliche Auffassung schwerwiegende Argumente. Wäre Mösien ursprünglich ein Teil der Provinz Illyricum gewesen, so hätte es diesen Namen behalten; denn bei Teilung der Provinz pflegt der Name zu bleiben und nur ein Determinativ hinzuzutreten. Die Benennung Illyricum aber, die Dio ohne Zweifel a. a. O. wiedergibt, hat sich in dieser Verbindung immer beschränkt auf das obere (Dalmatien) und das untere (Pannonien). Ferner bleibt, wenn Mösien ein Teil von Illyricum war, für jenen Präfekten von Mösien und Triballien, resp. seinen königlichen Vorgänger kein Raum. Endlich ist es wenig wahrscheinlich, daß im Jahre 727 (27) einem einzigen senatorischen Statthalter ein Kommando von dieser Ausdehnung und Wichtigkeit anvertraut worden ist. Dagegen erklärt sich alles einfach, wenn nach dem Kriege des Crassus in Mösien kleine Klientelstaaten entstanden; diese standen als solche von Haus aus unter dem Kaiser, und da bei deren sukzessiver Einziehung und Umwandlung in eine Statthalterschaft der Senat nicht mitwirkte, konnte sie leicht in den Annalen ausfallen. Vollzogen hat sie sich in oder vor dem Jahre 743 (11), da der damals den Krieg gegen die Thraker führende Statthalter L. Calpurnius Piso, dem Dio 54, 34 irrig die Provinz Pamphylien beilegt, als Provinz nur Pannonien oder Mösien gehabt haben kann und da in Pannonien damals Tiberius als Legat fungierte, für ihn nur Mösien übrig bleibt. Im Jahre 6 n. Chr. erscheint sicher ein kaiserlicher Statthalter von Mösien.

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Allerdings war dieses Ziel nur ein vorläufiges. Aber bevor Augustus die definitive Regulierung der Nordgrenze in die Hand nahm, wandte er sich zu der Reorganisation der schon zum Reiche gehörigen Landschaften; über ein Dezennium verging mit der Ordnung der Dinge in Spanien, Gallien, Asien, Syrien. Wie er dann, als dort das Nötige geschehen war, das umfassende Werk angriff, soll nun erzählt werden.

Italien, das über drei Weltteile gebot, war, wie gesagt, noch keineswegs unbedingt Herr im eigenen Hause. Die Alpen, die es gegen Norden beschirmen, waren in ihrer ganzen Ausdehnung von einem Meer zum andern angefüllt mit kleinen, wenig zivilisierten Völkerschaften illyrischer, rätischer, keltischer Nationalität, deren Gebiete zum Teil hart angrenzten an die der großen Städte der Transpadana - so das der Trumpiliner (Val Trompia) an die Stadt Brixia, das der Camunner (Val Camonica, oberhalb des Lago d’Iseo) an die Stadt Bergomum, das der Salasser (Val d’Aosta) an Eporedia (Ivrea), und die keineswegs friedliche Nachbarschaft pflogen. Oft genug überwunden und als besiegt auf dem Kapitol proklamiert, plünderten diese Stämme, allen Lorbeeren der vornehmen Triumphatoren zum Trotz, fortwährend die Bauern und die Kaufleute Oberitaliens. Ernstlich zu steuern war dem Unwesen nicht, solange die Regierung sich nicht entschloß, die Alpenhöhen zu überschreiten und auch den nördlichen Abhang in ihre Gewalt zu bringen; denn ohne Zweifel strömten beständig zahlreiche dieser Raubgesellen über die Berge herüber, um das reiche Nachbarland zu brandschatzen. Auch nach Gallien hin war noch in gleicher Weise zu tun; die Völkerschaften im oberen Rhonethal (Wallis und Waadt) waren zwar von Caesar unterworfen worden, aber sind auch unter denen genannt, die den Feldherren seines Sohnes zu schaffen machten. Andererseits klagten die friedlichen gallischen Grenzdistrikte über die stetigen Einfälle der Räter. Eine Geschichtserzählung leiden und fordern die zahlreichen Expeditionen nicht, welche Augustus dieser Mißstände halber veranstaltet hat; in den Triumphalfasten sind sie nicht verzeichnet und gehören auch nicht hinein, aber sie gaben Italien zum ersten Mal Befriedung des Nordens. Erwähnt mögen werden die Niederwerfung der oben erwähnten Camunner im Jahre 738 (16) durch den Statthalter von Illyricum und die gewisser ligurischer Völkerschaften in der Gegend von Nizza im Jahre 740 (14), weil sie zeigen, wie noch um die Mitte der augustischen Zeit diese unbotmäßigen Stämme unmittelbar auf Italien drückten. Wenn der Kaiser späterhin in dem Gesamtbericht über seine Reichsverwaltung erklärte, daß gegen keine dieser kleinen Völkerschaften von ihm zu Unrecht Gewalt gebraucht worden sei, so wird dies dahin zu verstehen sein, daß ihnen Gebietsabtretungen und Sitzwechsel angesonnen wurden und sie sich dagegen zur Wehr setzten; nur der unter König Cottius von Segusio (Susa) vereinigte kleine Gauverband fügte sich ohne Kampf in die neue Ordnung.

Der Schauplatz dieser Kämpfe waren die südlichen Abhänge und die Täler der Alpen. Es folgte die Festsetzung auf dem Nordabhang der Gebirge und in dem nördlichen Vorlande im Jahre 739 (15). Die beiden dem kaiserlichen Hause zugezählten Stiefsöhne Augusts, Tiberius, der spätere Kaiser, und sein Bruder Drusus, wurden damit in die ihnen bestimmte Feldherrnlaufbahn eingeführt - es waren sehr sichere und sehr dankbare Lorbeeren, die ihnen in Aussicht gestellt wurden. Von Italien aus das Tal der Etsch hinauf drang Drusus in die rätischen Berge ein und erfocht hier einen ersten Sieg; für das weitere Vordringen reichte ihm der Bruder, damals Statthalter Galliens, vom helvetischen Gebiet aus die Hand; auf dem Bodensee selbst schlugen die römischen Trieren die Boote der Vindeliker; an dem Kaisertag, dem 1. August 739 (15), wurde in der Umgegend der Donauquellen die letzte Schlacht geschlagen, durch die Rätien und das Vindelikerland, das heißt Tirol, die Ostschweiz und Bayern, fortan Bestandteile des Römischen Reiches wurden. Kaiser Augustus selbst war nach Gallien gegangen, um den Krieg und die Einrichtung der neuen Provinz zu überwachen. Da wo die Alpen am Golf von Genua endigen, auf der Höhe oberhalb Monaco, wurde einige Jahre darauf von dem dankbaren Italien dem Kaiser Augustus ein weit in das Tyrrhenische Meer hinausschauendes, noch heute nicht ganz verschwundenes Denkmal dafür errichtet, daß unter seinem Regiment die Alpenvölker alle vom oberen zum unteren Meer - ihrer sechsundvierzig zählt die Inschrift auf - in die Gewalt des römischen Volkes gebracht worden waren. Es war nicht mehr als die einfache Wahrheit, und dieser Krieg das, was der Krieg sein soll, der Schirmer und der Bürge des Friedens.

Schwieriger wohl als die eigentliche Kriegsarbeit war die Organisation des neuen Gebietes; insbesondere auch deshalb, weil die inneren politischen Verhältnisse hier zum Teil recht störend eingriffen. Da nach der Lage der Dinge das militärische Schwergewicht nicht in Italien liegen durfte, so mußte die Regierung darauf bedacht sein, die großen Militärkommandos aus der unmittelbaren Nähe Italiens möglichst zu entfernen; ja es hat wohl bei der Besetzung Rätiens selbst das Bestreben mitgewirkt, das Kommando, welches wahrscheinlich bis dahin in Oberitalien selbst nicht hatte entbehrt werden können, definitiv von dort wegzulegen, wie es dann auch zur Ausführung kam. Was man zunächst erwarten sollte, daß für die in dem neugewonnenen Gebiet unentbehrlichen militärischen Aufstellungen ein großer Mittelpunkt am Nordabhang der Alpen geschaffen worden wäre, davon geschah das gerade Gegenteil. Es wurde zwischen Italien einer- und den großen Rhein- und Donaukommandos andererseits ein Gürtel kleinerer Statthalterschaften gezogen, die nicht bloß alle vom Kaiser, sondern auch durchaus mit dem Senat nicht angehörigen Männern besetzt wurden. Italien und die südgallische Provinz wurden geschieden durch die drei kleinen Militärdistrikte der Seealpen (Departement der Seealpen und Provinz Cuneo), der Kottischen mit der Hauptstadt Segusio (Susa) und wahrscheinlich der Graischen (Ostsavoyen), unter denen der zweite, von dem schon genannten Gaufürsten Cottius und seinen Nachkommen eine Zeitlang in den Formen der Klientel verwaltete ^4 am meisten bedeutete, die aber alle eine gewisse Militärgewalt besaßen und deren nächste Bestimmung war, in dem betreffenden Gebiet und vor allem auf den wichtigen, dasselbe durchschneidenden Reichsstraßen die öffentliche Sicherheit zu erhalten. Das obere Rhonetal dagegen, also das Wallis, und das neu eroberte Rätien wurden einem nicht im Rang, aber wohl an Macht höher stehenden Befehlhaber untergeben; ein relativ ansehnliches Korps war hier nun einmal unumgänglich erforderlich. Indes wurde, um dasselbe möglichst verringern zu können, Rätien durch Entfernung seiner Bewohner im großen Maßstab entvölkert. Den Ring schloß die ähnlich organisierte Provinz Noricum, den größten Teil des heutigen deutschen Osterreich umfassend. Diese weite und fruchtbare Landschaft hatte sich ohne wesentlichen Widerstand der römischen Herrschaft unterworfen, wahrscheinlich in der Form, daß hier zunächst ein abhängiges Fürstenrum entstand, bald aber der König dem kaiserlichen Prokurator wich, von dem er ohnehin sich nicht wesentlich unterschied. Von den Rhein- und Donaulegionen erhielten allerdings einige ihre Standlager in der unmittelbaren Nähe, einerseits der rätischen Grenze bei Vindonissa, andererseits der norischen bei Poetovio, offenbar, um auf die Nachbarprovinz zu drücken; aber Armeen ersten Ranges mit Legionen unter senatorischen Generalen gab es in jenem Zwischenbereich so wenig wie senatorische Statthalter. Das Mißtrauen gegen das neben dem Kaiser den Staat regierende Kollegium findet in dieser Einrichtung einen sehr drastischen Ausdruck.

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^4 Der offizielle Titel des Cottius war nicht König, wie der seines Vaters Donnus, sondern “Gauverbandsvorstand” (praefectus civitatium), wie er auf dem noch stehenden, im Jahre 745/46 (9/8) von ihm zu Ehren des Augustus errichteten Bogen von Susa genannt wird. Aber die Stellung war ohne Zweifel lebenslänglich und, unter Vorbehalt der Bestätigung des Lehnsherrn, auch erblich, also insofern der Verband allerdings ein Fürstentum, wie er auch gewöhnlich heißt.

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Nächst der Befriedung Italiens war der Hauptzweck dieser Organisation die Sicherung seiner Kommunikationen mit dem Norden, die für den Handelsverkehr von nicht minder einschneidender Bedeutung war wie in militärischer Beziehung. Mit besonderer Energie griff Augustus diese Aufgabe an und es ist wohl verdient, daß in den Namen Aosta und Augsburg, vielleicht auch in dem der Julischen Alpen der seinige noch heute fortlebt. Die alte Küstenstraße, die Augustus von der ligurischen Küste durch Gallien und Spanien bis an den Atlantischen Ozean teils erneuerte, teils herstellte, hat nur Handelszwecken dienen können. Auch die Straße über die Kottische Alpe, schon durch Pompeius eröffnet, ist unter Augustus durch den schon erwähnten Fürsten von Susa ausgebaut und nach ihm benannt worden; ebenfalls eine Handelsstraße, verknüpft sie Italien über Turin und Susa mit der Handelshauptstadt Südgalliens Arelate. Aber die eigentliche Militärlinie, die unmittelbare Verbindung zwischen Italien und den Rheinlagern führt durch das Tal der Dora Baltea aus Italien teils nach der Hauptstadt Galliens, Lyon, teils nach dem Rhein. Hatte die Republik sich darauf beschränkt, den Eingang jenes Tals durch die Anlegung von Eporedia (Ivrea) in ihre Gewalt zu bringen, so nahm Augustus dasselbe ganz in Besitz in der Weise, daß er dessen Bewohner, die immer noch unruhigen und schon während des dalmatinischen Krieges von ihm bekämpften Salasser, nicht bloß unterwarf, sondern geradezu austilgte - ihrer 36000, darunter 8000 streitbare Männer, wurden auf dem Markt von Eporedia unter dem Hammer in die Sklaverei verkauft und den Käufern auferlegt, binnen zwanzig Jahre keinem derselben die Freiheit zu gewähren. Das Feldlager selbst, von dem aus sein Feldherr Varro Murena im Jahre 729 (25) sie schließlich aufs Haupt geschlagen hatte, wurde die Festung, welche, besetzt mit 3000 der Kaisergarde entnommenen Ansiedlern, die Verbindungen sichern sollte, die Stadt Augusta Praetoria, das heutige Aosta, deren damals errichtete Mauern und Tore noch heute stehen. Sie beherrschte später zwei Alpenstraßen, sowohl die über die Grafische Alpe oder den Kleinen St. Bernhard an der oberen Isère und der Rhone nach Lyon führende wie die, welche über die Pöninische Alpe, den Großen St. Bernhard, zum Rhonetal und zum Genfer See und von da in die Täler der Aare und des Rheins lief. Aber für die erste dieser Straßen ist die Stadt angelegt worden, da sie ursprünglich nur nach Osten und Westen führende Tore gehabt hat, und es konnte dies auch nicht anders sein, da die Festung ein Dezennium vor der Besetzung Rätiens gebaut ward, auch in jenen Jahren die spätere Organisation der Rheinlager noch nicht bestand und die direkte Verbindung der Hauptstädte Italiens und Galliens durchaus in erster Reihe stand. In der Richtung auf die Donau zu ist der Anlage von Emona an der oberen Save auf der alten Handelsstraße von Aquileia über die Julische Alpe in das pannonische Gebiet schon gedacht worden; diese Straße war zugleich die Hauptader der militärischen Verbindung von Italien mit dem Donaugebiet. Mit der Eroberung Rätiens endlich verband sich die Eröffnung der Straße, welche von der letzten italischen Stadt Tridentum (Trient) das Etschtal hinauf zu der im Lande der Vindeliker neu angelegten Augusta, dem heutigen Augsburg, und weiter zur oberen Donau führte. Als dann der Sohn des Feldherrn, der dieses Gebiet zuerst aufgeschlossen hatte, zur Regierung gelangte, ist dieser Straße der Name der Claudischen beigelegt worden ^5. Sie stellte zwischen Rätien und Italien die militärisch unentbehrliche Verbindung her; indes hat sie in Folge der relativ geringen Bedeutung der rätischen Armee und wohl auch in Folge der schwierigeren Kommunikation niemals die Bedeutung gehabt wie die Straße von Aosta.

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^5 Wir kennen diese Straße nur in der Gestalt, die der Sohn des Erbauers, Kaiser Claudius, ihr gab; ursprünglich kann sie natürlich nicht via Claudia Augusta geheißen haben, sondern nur via Augusta, und schwerlich als ihr Endpunkt in Italien Altinum, ungefähr das heutige Venedig, betrachtet worden sein, da unter Augustus noch alle Reichsstraßen nach Rom führten. Daß die Straße auch durch das obere Etschtal lief, ist erwiesen durch den bei Meran gefundenen Meilenstein (CIL V 8003); daß sie an die Donau führte, ist bezeugt, die Verbindung dieses Straßenbaus mit der Anlage von Augusta Vindelicum, wenn dies auch zunächst nur Marktflecken (forum) war, mehr als wahrscheinlich (CIL III, p. 711); auf welchem Wege von Meran aus Augsburg und die Donau erreicht wurden, wissen wir nicht. Späterhin ist die Straße dahin korrigiert worden, daß sie bei Bozen die Etsch verläßt und das Eisacktal hinauf über den Brenner nach Augsburg führt.

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Die Alpenpässe und der Nordabhang der Alpen waren somit in gesichertem römischen Besitz. Jenseits der Alpen erstreckte sich östlich vom Rhein das germanische Land, südwärts der Donau das der Pannonier und der Möser. Auch hier wurde kurz nach der Besetzung Rätiens, und ziemlich gleichzeitig nach beiden Seiten hin, die Offensive ergriffen. Betrachten wir zunächst die Vorgänge an der Donau.

Das Donaugebiet, allem Anschein nach bis zum Jahre 727 (27) mit Oberitalien zusammen verwaltet, wurde damals bei der Reorganisation des Reiches ein selbständiger Verwaltungsbezirk Illyricum unter eigenem Statthalter. Er bestand aus Dalmatien mit seinem Hinterland bis zum Drin, während die Küste weiter südwärts seit langem zur Statthalterschaft Makedonien gehörte, und den römischen Besitzungen im Lande der Pannonier an der Save. Das Gebiet zwischen dem Haemus und der Donau bis zum Schwarzen Meer, welches kurz zuvor Crassus in Reichsabhängigkeit gebracht hatte, sowie nicht minder Noricum und Rätien standen im Klientelverhältnis zu Rom, gehörten also zwar nicht zu diesem Sprengel, aber hingen doch zunächst von dem Statthalter Illyricums ab. Auch das noch keineswegs beruhigte Thrakien südlich vom Haemus fiel militärisch in denselben Bereich. Es ist eine bis in späte Zeit bestehende Fortwirkung dieser ursprünglichen Organisation gewesen, daß das ganze Donaugebiet von Rätien bis Mösien als ein Zollbezirk unter dem Namen Illyricum im weiteren Sinne zusammengefaßt worden ist. Legionen standen nur in dem eigentlichen Illyricum, in den übrigen Distrikten wahrscheinlich gar keine Reichstruppen, höchstens kleinere Detachements; das Oberkommando führte der aus dem Senat hervorgehende Prokonsul der neuen Provinz, während die Soldaten und die Offiziere selbstverständlich kaiserlich waren. Es zeugt von dem ernsten Charakter der nach der Eroberung Rätiens beginnenden Offensive, daß zunächst der Nebenherrscher Agrippa das Kommando im Donaugebiet übernahm, dem der Prokonsul von Illyricum von Rechts wegen sich unterzuordnen hatte, und dann, als Agrippas plötzlicher Tod im Frühjahr 742 (12) diese Kombination scheitern machte, im Jahre darauf Illyricum in kaiserliche Verwaltung überging, also die kaiserlichen Feldherren hier das Oberkommando erhielten. Bald bildeten sich hier drei militärische Mittelpunkte, welche dann auch die administrative Dreiteilung des Donaugebiets herbeiführten. Die kleinen Fürstentümer in dem von Crassus eroberten Gebiet machten der Provinz Mösien Platz, deren Statthalter fortan in dem heutigen Serbien und Bulgarien die Grenzwacht hielt gegen Daker und Bastarner. In der bisherigen Provinz Illyricum wurde ein Teil der Legionen an der Kerka und der Cettina postiert, um die immer noch schwierigen Dalmater im Zaum zu halten. Die Hauptmacht stand in Pannonien an der damaligen Reichsgrenze, der Save. Chronologisch genau läßt sich diese Dislokation der Legionen und Organisation der Provinzen nicht fixieren; wahrscheinlich haben die gleichzeitig geführten ernsthaften Kriege gegen die Pannonier und die Thraker, von denen wir gleich zu berichten haben werden, zunächst dazu geführt, die Statthalterschaft von Mösien einzurichten, und haben erst einige Zeit nachher die dalmatischen Legionen und die an der Save eigene Oberbefehlshaber erhalten.

Wie die Expeditionen gegen die Pannonier und die Germanen gleichsam eine Wiederholung des rätischen Feldzugs in erweitertem Maßstab sind, so waren auch die Führer, welche mit dem Titel kaiserlicher Legaten an die Spitze gestellt wurden, dieselben; wieder die beiden Prinzen des kaiserlichen Hauses, Tiberius, der an Agrippas Stelle das Kommando in Illyricum übernahm, und Drusus, der an den Rhein ging, beide jetzt nicht mehr unerprobte Jünglinge, sondern Männer in der Blüte ihrer Jahre und schwerer Arbeit wohl gewachsen.

An nächsten Anlässen für die Kriegführung fehlte es in der Donaugegend nicht. Raubgesindel aus Pannonien und selbst aus dem friedlichen Noricum plünderte im Jahre 738 (16) bis nach Istrien hinein. Zwei Jahre darauf ergriffen die illyrischen Provinzialen gegen ihre Herren die Waffen und obwohl sie dann, als Agrippa im Herbst des Jahres 741 (13) das Kommando übernahm, ohne Widerstand zu leisten zum Gehorsam zurückkehrten, sollen doch unmittelbar nach seinem Tode die Unruhen aufs neue begonnen haben. Wir vermögen nicht zu sagen, wieweit diese römischen Erzählungen der Wahrheit entsprechen; der eigentliche Grund und Zweck dieses Krieges war gewiß die durch die allgemeine politische Lage geforderte Vorschiebung der römischen Grenze. Über die drei Kampagnen des Tiberius in Pannonien 742 bis 744 (12-10) sind wir sehr unvollkommen unterrichtet. Als Ergebnis derselben wurde von der Regierung die Feststellung der Donaugrenze für die Provinz Illyricum angegeben. Daß diese seitdem in ihrem ganzen Laufe als die Grenze des römischen Gebiets angesehen wurde, ist ohne Zweifel richtig, aber eine eigentliche Unterwerfung oder gar eine Besetzung dieses ganzen weiten Gebiets ist damals keineswegs erfolgt. Hauptsächlichen Widerstand gegen Tiberius leisteten die schon früher für römisch erklärten Völkerschaften, insbesondere die Dalmater; unter den damals zuerst effektiv unterworfenen ist die namhafteste die der pannonischen Breuker an der unteren Save. Schwerlich haben die römischen Heere während dieser Feldzüge die Drau auch nur überschritten, auf keinen Fall ihre Standlager an die Donau verlegt. Das Gebiet zwischen Save und Drau wurde allerdings besetzt und das Hauptquartier der illyrischen Nordarmee von Siscia an der Save nach Poetovio (Pettau) an der mittleren Drau verlegt, während in dem vor kurzem besetzten norischen Gebiet die römischen Besatzungen bis an die Donau bei Carnuntum reichten (Petronell bei Wien), damals die letzte norische Stadt gegen Osten. Das weite und große Gebiet zwischen der Drau und der Donau, das heutige westliche Ungarn, ist allem Anschein nach damals nicht einmal militärisch besetzt worden. Es entsprach dies dem Gesamtplan der begonnenen Offensive; man suchte die Fühlung mit dem gallischen Heer, und für die neue Reichsgrenze im Nordosten war der natürliche Stützpunkt nicht Ofen, sondern Wien.

Gewissermaßen eine Ergänzung zu dieser pannonischen Expedition des Tiberius bildet diejenige, welche gleichzeitig gegen die Thraker von Lucius Piso unternommen ward, vielleicht dem ersten eigenen Statthalter, den Mösien gehabt hat. Die beiden großen benachbarten Nationen, die Illyriker und die Thraker, von denen in einem späteren Abschnitt eingehender gehandelt werden wird, standen damals gleichmäßig zur Unterwerfung. Die Völkerschaften des inneren Thrakiens erwiesen sich noch störriger als die Illyriker und den von Rom ihnen gesetzten Königen wenig botmäßig; im Jahre 738 (16) mußte ein römisches Heer dort einrücken und den Fürsten gegen die Besser zu Hilfe kommen. Wenn wir genauere Berichte über die dort wie hier in den Jahren 741 bis 743 (13-11) geführten Kämpfe hätten, würde das gleichzeitige Handeln der Thraker und der Illyriker vielleicht als gemeinschaftliches erscheinen. Gewiß ist es, daß die Masse der Thrakerstämme südlich vom Haemus und vermutlich auch die in Mösien sitzenden sich an diesem Nationalkrieg beteiligten, und daß die Gegenwehr der Thraker nicht minder hartnäckig war als die der Illyriker. Es war für sie zugleich ein Religionskrieg; das den Bessern genommene und den römisch gesinnten Odrysenfürsten überwiesene Dionysosheiligtum ^6 war nicht vergessen; ein Priester dieses Dionysos stand an der Spitze der Insurrektion und sie richtete sich zunächst eben gegen jene Odrysenfürsten. Der eine derselben wurde gefangen und getötet, der andere verjagt; die zum Teil nach römischem Muster bewaffneten und disziplinierten Insurgenten siegten indem ersten Treffen über Piso und drangen vor bis nach Makedonien und in den Thrakischen Chersones; man fürchtete für Asien. Indes die römische Zucht behielt doch schließlich das Übergewicht auch über diese tapferen Gegner; in mehreren Feldzügen wurde Piso des Widerstandes Herr, und das entweder schon bei dieser Gelegenheit oder bald nachher auf dem “thrakischen Ufer” eingerichtete Kommando von Mösien brach den Zusammenhang der dakisch-thrakischen Völkerschaften, indem es die Stämme am linken Ufer der Donau und die verwandten südlich vom Haemus voneinander schied, und sicherte dauernd die römische Herrschaft im Gebiet der unteren Donau.

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^6 Die Örtlichkeit, “in welcher die Besser den Gott Dionysos verehren” und die Crassus ihnen nahm und den Odrysen gab (Dio 51, 25), ist gewiß derselbe Liberi patris lucus, in welchem Alexander opferte und der Vater des Augustus, cum per secreta Thraciae exercitum duceret, das Orakel wegen seines Sohnes befragte (Suet. Aug. 94) und das schon Herodot (2, 111; vgl. Eur. Hek. 1267) als unter Obhut der Besser stehendes Orakelheiligtum erwähnt. Gewiß ist es nordwärts der Rhodope zu suchen; wiedergefunden ist es noch nicht.

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Näher noch als von den Pannoniern und den Thrakern ward es den Römern von den Germanen gelegt, daß der damalige Zustand der Dinge auf die Dauer nicht bleiben könne. Die Reichsgrenze war seit Caesar der Rhein, vom Bodensee bis zu seiner Mündung. Eine Völkerscheide war er nicht, da schon von alters her im Nordosten Galliens die Kelten sich vielfach mit Deutschen gemischt hatten, die Treuerer und die Nervier Germanen wenigstens gern gewesen wären, am mittleren Rhein Caesar selbst die Reste der Scharen des Ariovistus, Triboker (im Elsaß), Nemeter (um Speyer), Vangionen (um Worms) seßhaft gemacht hatte. Freilich hielten diese linksrheinischen Deutschen fester zu der römischen Herrschaft als die keltischen Gaue und nicht sie haben den Landsleuten auf dem rechten Ufer die Pforten Galliens geöffnet. Aber diese, seit langem der Plunderzüge über den Fluß gewohnt und der mehrfach halb geglückten Versuche, dort sich festzusetzen, keineswegs vergessen, kamen auch ungerufen. Die einzige germanische Völkerschaft jenseits des Rheines, die schon in Caesars Zeit sich von ihren Landsleuten getrennt und unter römischen Schutz gestellt hatte, die Ubier, hatten vor dem Haß ihrer erbitterten Stammgenossen weichen und auf dem römischen Ufer Schutz und neue Wohnsitze suchen müssen (716 38); Agrippa, obwohl persönlich in Gallien anwesend, hatte unter dem Druck des damals bevorstehenden sizilischen Krieges nicht vermocht, ihnen in anderer Weise zu helfen, und den Rhein nur überschritten, um die Überführung zu bewirken. Aus dieser ihrer Siedlung ist später unser Köln erwachsen. Nicht bloß die auf dem rechten Rheinufer Handel treibenden Römer wurden vielfältig von den Germanen geschädigt, so daß sogar im Jahre 729 (25) deswegen ein Vorstoß über den Rhein ausgeführt ward und Agrippa im Jahre 734 (20) vom Rhein herübergekommene germanische Schwärme aus Gallien hinauszuschlagen hatte; es geriet im Jahre 738 (16) das jenseitige Ufer in eine allgemeinere, auf einen Einbruch in großem Maßstab hinauslaufende Bewegung. Die Sugambrer an der Ruhr gingen voran, mit ihnen ihre Nachbarn, nördlich im Lippetal die Usiper, südlich die Tencterer; sie griffen die bei ihnen verweilenden römischen Händler auf und schlugen sie ans Kreuz, überschritten dann den Rhein, plünderten weit und breit die gallischen Gaue, und als ihnen der Statthalter von Germanien den Legaten Marcus Lollius mit der fünften Legion entgegenschickte, fingen sie erst deren Reiterei ab und schlugen dann die Legion selbst in schimpfliche Flucht, wobei ihnen sogar deren Adler in die Hände fiel. Nach allem diesem kehrten sie unangefochten zurück in ihre Heimat. Dieser Mißerfolg der römischen Waffen, wenn auch an sich nicht von Gewicht, war doch der germanischen Bewegung und selbst der schwierigen Stimmung in Gallien gegenüber nichts weniger als unbedenklich; Augustus selbst ging nach der angegriffenen Provinz, und es mag dieser Vorgang wohl die nächste Veranlassung gewesen sein zur Aufnahme jener großen Offensive, die, mit dem Rätischen Krieg 739 (15) beginnend, weiter zu den Feldzügen des Tiberius in Illyricum und des Drusus in Germanien führte.

Nero Claudius Drusus, geboren im Jahre 716 (38) von Livia im Hause ihres neuen Gemahls, des späteren Augustus, und von diesem gleich einem Sohn - die bösen Zungen sagten, als sein Sohn - geliebt und gehalten, ein Bild männlicher Schönheit und von gewinnender Anmut im Verkehr, ein tapferer Soldat und ein tüchtiger Feldherr, dazu ein erklärter Lobredner der alten republikanischen Ordnung und in jeder Hinsicht der populärste Prinz des kaiserlichen Hauses, übernahm bei Augustus’ Rückkehr nach Italien (741 13) die Verwaltung von Gallien und den Oberbefehl gegen die Germanen, deren Unterwerfung jetzt ernstlich in das Auge gefaßt ward. Wir vermögen weder die Stärke der damals am Rhein stehenden Armee noch die bei den Germanen obwaltenden Zustände genügend zu erkennen; nur das tritt deutlich hervor, daß die letzteren nicht imstande waren, dem geschlossenen Angriff in entsprechender Weise zu begegnen. Das Neckargebiet, ehemals von den Helvetiern besessen, dann lange Zeit streitiges Grenzland zwischen ihnen und den Germanen, lag verödet und beherrscht einerseits durch die jüngst unterworfene Landschaft der Vindeliker, andererseits durch die römisch gesinnten Germanen um Straßburg, Speyer und Worms. Weiter nordwärts, in der oberen Maingegend, saßen die Markomannen, vielleicht der mächtigste der suebischen Stämme, aber mit den Germanen des Mittelrheins seit alters her verfeindet. Nordwärts des Mains folgten zunächst im Taunus die Chatten, weiter rheinabwärts die schon genannten Tencterer, Sugambrer und Usiper; hinter ihnen die mächtigen Cherusker an der Weser, außerdem eine Anzahl Völkerschaften zweiten Ranges. Wie diese mittelrheinischen Stämme, voran die Sugambrer, jenen Angriff auf das römische Gallien ausgeführt hatten, so richtete sich auch der Vergeltungszug des Drusus hauptsächlich gegen sie, und sie auch verbanden sich gegen Drusus zur gemeinschaftlichen Abwehr und zur Aufstellung eines aus dem Zuzug aller dieser Gaue zu bildenden Volksheers. Aber die friesischen Stämme an der Nordseeküste schlossen sich nicht an, sondern verharrten in der ihnen eigenen Isolierung.

Es waren die Germanen, die die Offensive ergriffen. Die Sugambrer und ihre Verbündeten griffen wieder alle Römer auf, deren sie auf ihrem Ufer habhaft werden konnten, und schlugen die Centurionen darunter, ihrer zwanzig an der Zahl, ans Kreuz. Die verbündeten Stämme beschlossen, abermals in Gallien einzufallen, und teilten auch die Beute im voraus - die Sugambrer sollten die Leute, die Cherusker die Pferde, die suebischen Stämme das Gold und Silber erhalten. So versuchten sie im Anfang des Jahres 742 (12) wieder den Rhein zu überschreiten und hofften auf die Unterstützung der linksrheinischen Germanen und selbst auf eine Insurrektion der eben damals durch das ungewohnte Schätzungsgeschäft erregten gallischen Gaue. Aber der junge Feldherr traf seine Maßregeln gut: er erstickte die Bewegung im römischen Gebiet, noch ehe sie recht in Gang kam, warf die Eindringenden bei dem Flußübergang selbst zurück und ging dann seinerseits über den Strom, um das Gebiet der Usiper und Sugambrer zu brandschatzen. Dies war eine vorläufige Abwehr; der eigentliche Kriegsplan, in größerem Stil angelegt, ging aus von der Gewinnung der Nordseeküste und der Mündungen der Eins und der Elbe. Der zahlreiche und tapfere Stamm der Bataver im Rheindelta ist, allem Anschein nach damals und durch gütliche Vereinbarung, dem Römischen Reiche einverleibt worden; mit ihrer Hilfe wurde vom Rheine zur Zuidersee und aus dieser in die Nordsee eine Wasserverbindung hergestellt, welche der Rheinflotte einen sichereren und kürzeren Weg zur Ems- und Elbemündung eröffnete. Die Friesen an der Nordküste folgten dem Beispiel der Bataver und fügten sich gleichfalls der Fremdherrschaft. Es war wohl mehr noch die maßhaltende Politik als die militärische Übergewalt, die hier den Römern den Weg bahnte: diese Völkerschaften blieben fast ganz steuerfrei und wurden zum Kriegsdienst in einer Weise herangezogen, die nicht schreckte, sondern lockte. Von da ging die Expedition an der Nordseeküste hinauf; im offenen Meer wurde die Insel Burchanis (vielleicht Borkum vor Ostfriesland) mit stürmender Hand genommen, auf der Ems die Bootflotte der Bructerer von der römischen Flotte besiegt; bis an die Mündung der Weser zu den Chaukern ist Drusus gelangt. Freilich geriet die Flotte heimkehrend auf die gefährlichen und unbekannten Watten, und wenn die Friesen nicht der schiffbrüchigen Armee sicheres Geleit gewährt hätten, wäre sie in sehr kritische Lage geraten. Nichtsdestoweniger war durch diesen ersten Feldzug die Küste von der Rhein- zur Wesermündung römisch geworden.

Nachdem also die Küste umfaßt war, begann im nächsten Jahr (743 11) die Unterwerfung des Binnenlandes. Sie wurde wesentlich erleichtert durch den Zwist unter den mittelrheinischen Germanen. Zu dem im Jahre vorher versuchten Angriff auf Gallien hatten die Chatten den versprochenen Zuzug nicht gestellt; in begreiflichem, aber noch vielmehr unpolitischem Zorn hatten die Sugambrer mit gesamter Hand das Chattenland überfallen, und so wurde ihr eigenes Gebiet sowie das ihrer nächsten Nachbarn am Rhein ohne Schwierigkeit von den Römern besetzt. Die Chatten unterwarfen sich dann den Feinden ihrer Feinde ohne Gegenwehr; nichtsdestoweniger wurden sie angewiesen, das Rheinufer zu räumen und dafür dasjenige Gebiet zu besetzen, das bis dahin die Sugambrer innegehabt hatten. Nicht minder unterlagen weiter landeinwärts die mächtigen Cherusker an der mittleren Weser. Die an der unteren sitzenden Chauker wurden, wie ein Jahr zuvor von der Seeseite, so jetzt zu Lande angegriffen und damit das gesamte Gebiet zwischen Rhein und Weser wenigstens an den militärisch entscheidenden Stellen in Besitz genommen. Der Rückweg wäre allerdings, eben wie im vorigen Jahre, fast verhängnisvoll geworden; bei Arbalo (unbekannter Lage) sahen sich die Römer in einem Engpaß von allen Seiten von den Germanen umzingelt und ihrer Verbindungen verlustig; aber die feste Zucht der Legionäre und daneben die übermütige Siegesgewißheit der Deutschen verwandelten die drohende Niederlage in einen glänzenden Sieg ^7. Im nächsten Jahr (744 10) standen die Chatten auf, erbittert über den Verlust ihrer alten schönen Heimstatt; aber jetzt blieben sie ihrerseits allein und wurden nach hartnäckiger Gegenwehr und nicht ohne empfindlichen Verlust von den Römern überwältigt (745 9). Die Markomannen am oberen Main, die nach der Einnahme des Chattengebiets zunächst dem Angriff ausgesetzt waren, wichen ihm aus und zogen sich rückwärts in das Land der Boier, das heutige Böhmen, ohne von hier aus, wo sie dem unmittelbaren Machtkreise Roms entrückt waren, in die Kämpfe am Rhein einzugreifen. In dem ganzen Gebiet zwischen Rhein und Weser war der Krieg zu Ende. Drusus konnte im Jahre 745 (9) im Cheruskergau das rechte Weserufer betreten und von da vorgehen bis an die Elbe, die er nicht überschritt, vermutlich angewiesen war, nicht zu überschreiten. Manches harte Gefecht wurde geliefert, erfolgreicher Widerstand nirgends geleistet. Aber auf dem Rückweg, der, wie es scheint, die Saale hinauf und von da zur Weser genommen ward, traf die Römer ein schwerer Schlag, nicht durch den Feind, aber durch einen unberechenbaren Unglücksfall. Der Feldherr stürzte mit dem Pferd und brach den Schenkel; nach dreißigtägigen Leiden verschied er in dem fernen Lande zwischen Saale und Weser ^8, das nie vor ihm eine römische Armee betreten hatte, in den Armen des aus Rom herbeigeeilten Bruders, im dreißigsten Jahre seines Alters, im Vollgefühl seiner Kraft und seiner Erfolge, von den Seinigen und dem ganzen Volke tief und lange betrauert, vielleicht glücklich zu preisen, weil die Götter ihm gaben, jung aus dem Leben zu scheiden und den Enttäuschungen und Bitterkeiten zu entgehen, welche die Höchstgestellten am schmerzlichsten treffen, während in der Erinnerung der Welt noch heute seine glänzende Heldengestalt fortlebt.

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^7 Daß die Schlacht bei Arbalo (Plin. nat. 11, 17, 55) in dieses Jahr gehört, zeigt Obsequens 72 und also geht auf sie die Erzählung bei Dio 54, 33.

^8 Daß der Sturz des Drusus in der Saalegegend erfolgte, wird aus Strabon 7,1, 3 p. 291 gefolgert werden dürfen, obwohl er nur sagt, daß er auf dem Heerzuge zwischen Salas und Rhein umkam und die Identifikation des Salas mit der Saale allein auf der Namensähnlichkeit beruht. Von der Unglücksstätte wurde er dann bis in das Sommerlager transportiert (Sen. dial. ad Marciam 3: ipsis illum hostibus aegrum cum veneratione et pace mutua prosequentibus nec optare quod expediebat audentibus) und in diesem ist er gestorben (Suet. Claud. 1). Dies lag tief im Barbarenland (Val. Max. 5, 5, 3) und nicht allzuweit von dem Schlachtfelde des Varus (Tac. ann. 2, 7, wo die vetus ara Druso sita gewiß auf den Sterbeplatz zu beziehen ist); man wird dasselbe im Wesergebiet suchen dürfen. Die Leiche wurde dann in das Winterlager geschafft (Dio 55, 2) und dort verbrannt; diese Stätte galt nach römischem Gebrauch auch als Grabstätte, obwohl die Beisetzung der Asche in Rom stattfand, und darauf ist der honorarius tumulus mit der jährlichen Leichenfeier zu beziehen (Suet. a. a. O.). Wahrscheinlich hat man dessen Stätte in Vetera zu suchen. Wenn ein späterer Schriftsteller (Eutr. 7, 13) von dem monumentum des Drusus bei Mainz spricht, so ist dies nicht wohl das Grabmal, sondern das anderweitig erwähnte Tropaeum (Flor. epit. 2, 30: Marcomanorum spoliis et insignibus quendam editum tumulum in tropaei modum excoluit).

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In dem großen Gang der Dinge änderte, wie billig, der Tod des tüchtigen Feldherrn nichts. Sein Bruder Tiberius kam früh genug, nicht bloß um ihm die Augen zuzudrücken, sondern auch um mit seiner sicheren Hand das Heer zurück und die Eroberung Germaniens weiter zu führen. Er kommandierte dort während der beiden folgenden Jahre (746, 747 8, 7); zu größeren Kämpfen ist es während derselben nicht gekommen, aber weit und breit zwischen Rhein und Elbe zeigten sich die römischen Truppen, und als Tiberius die Forderung stellte, daß sämtliche Gaue die römische Herrschaft förmlich anzuerkennen hätten, und zugleich erklärte, die Anerkennung nur von sämtlichen Gauen zugleich entgegennehmen zu können, fügten sie sich ohne Ausnahme, zuletzt von allen die Sugambrer, für die es freilich einen wirklichen Frieden nicht gab. Wie weit man militärisch gelangt war, beweist die wenig später fallende Expedition des Lucius Domitius Ahenobarbus. Dieser konnte als Statthalter von Illyricum, wahrscheinlich von Vindelizien aus, einem unsteten Hermundurenschwarm im Markomannenlande selbst Sitze anweisen und gelangte bei dieser Expedition bis an und über die obere Elbe, ohne auf Widerstand zu treffen ^9. Die Markomannen in Böhmen waren völlig isoliert, und das übrige Germanien zwischen Rhein und Elbe eine, wenn auch noch keineswegs befriedete, römische Provinz.

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^9 Die Mitteilung Dios (55, IOa), zum Teil bestätigt durch Tacitus (arm. 4, 44) kann nicht anders aufgefaßt werden. Diesem Statthalter muß ausnahmsweise auch Noricum und Rätien unterstellt gewesen sein oder der Lauf der Operationen veranlaßte ihn, die Grenze seiner Statthalterschaft zu überschreiten. Daß er Böhmen selbst durchschritten habe, was in noch größere Schwierigkeiten verwickeln würde, fordert der Bericht nicht.

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Die militärisch-politische Organisation Germaniens, wie sie damals angelegt ward, vermögen wir nur unvollkommen zu erkennen, da uns einmal über die in früherer Zeit zum Schutz der gallischen Ostgrenze getroffenen Einrichtungen jede genaue Kunde fehlt, andererseits diejenigen der beiden Brüder durch die spätere Entwicklung der Dinge großenteils zerstört worden sind. Eine Verlegung der römischen Grenzhut vom Rhein weg hat keineswegs stattgefunden; so weit wollte man vielleicht kommen, aber war man nicht. Ähnlich wie in Illyricum damals die Donau, war die Elbe wohl die politische Reichsgrenze, aber der Rhein die Linie der Grenzverteidigung, und von den Rheinlagern liefen die rückwärtigen Verbindungen nach den großen Städten Galliens und nach dessen Häfen ^10. Das große Hauptquartier während dieser Feldzüge ist das spätere sogenannte “alte Lager”, Castra vetera (Birten bei Xanten), die erste bedeutende Höhe abwärts Bonn am linken Rheinufer, militärisch etwa dem heutigen Wesel am rechten entsprechend. Dieser Platz, besetzt vielleicht seit den Anfängen der Römerherrschaft am Rhein, ist von Augustus eingerichtet worden als Zwingburg für Germanien; und wenn die Festung zu allen Zeiten der Stützpunkt für die römische Defensive am linken Rheinufer gewesen ist, so war sie für die Invasion des rechten nicht weniger wohl gewählt, gelegen gegenüber der Mündung der weit hinauf schiffbaren Lippe und mit dem rechten Ufer durch eine feste Brücke verbunden. Den Gegensatz zu diesem “alten Lager” an der Mündung der Lippe, bildete wahrscheinlich das an der Mündung des Main, Mogontiacum, das heutige Mainz, allem Anschein nach eine Schöpfung des Drusus; wenigstens zeigen die schon erwähnten, den Chatten auferlegten Gebietsabtretungen, sowie die weiterhin zu erwähnenden Anlagen im Taunus, daß Drusus die militärische Wichtigkeit der Mainlinie und also auch die ihres Schlüssels auf dem linken Rheinufer deutlich erkannt hat. Wenn das Legionslager an der Aare, wie es scheint, eingerichtet worden ist, um die Räter und Vindeliker im Gehorsam zu erhalten, so fällt dessen Anlage vermutlich schon in diese Zeit, aber es ist dann auch mit den gallisch-germanischen Militäreinrichtungen nur äußerlich verknüpft gewesen. Das Straßburger Legionslager reicht schwerlich bis in so frühe Zeit hinauf. Die Basis der römischen Heerstellung bildet die Linie von Mainz bis Wesel. Daß Drusus und Tiberius, abgesehen von der damals nicht mehr kaiserlichen narbonensischen Provinz, sowohl die Statthalterschaft von ganz Gallien wie auch das Kommando der sämtlichen rheinischen Legionen gehabt haben, ist ausgemacht; von diesen Prinzen abgesehen, mag damals wohl die Zivilverwaltung Galliens von dem Kommando der Rheintruppen getrennt gewesen sein, aber schwerlich war das letztere damals schon in zwei koordinierte Kommandos geteilt ^11.

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^10 Auf eine rückwärtige Verbindung der Rheinlager mit dem Hafen von Boulogne dürfte die viel bestrittene Notiz des Florus (epit. 2, 30) zu beziehen sein: Bonnam (oder Bormam) et Gessoriacum pontibus iunxit classibusque firmavit, womit zu vergleichen sind die von demselben Schriftsteller erwähnten Kastelle an der Maas. Bonn kann damals füglich die Station der Rheinflotte gewesen sein; Boulogne ist auch in späterer Zeit noch Flottenstation gewesen. Drusus konnte wohl Veranlassung haben den kürzesten und sichersten Landweg zwischen den beiden Flottenlagern für Transporte brauchbar zu machen, wenn auch der Schreiber wahrscheinlich, um das Auffallende bemüht, durch zugespitzte Ausdrucksweise Vorstellungen erweckt, die so nicht richtig sein können.

^11 Über die administrative Teilung Galliens fehlt es, abgesehen von der Abtrennung der Narbonensis, an allen Nachrichten, da sie nur auf kaiserlichen Verfügungen beruhte und darüber nichts in die Senatsprotokolle kam. Aber von der Existenz eines gesonderten ober- und untergermanischen Kommandos geben die erste Kunde die Feldzüge des Germanicus, und die Varusschlacht ist unter jener Voraussetzung kaum zu verstehen; hier erscheinen wohl die hiberna inferiora, die von Vetera (Vell. 2, 120), und den Gegensatz dazu, die superiora können nur die von Mainz gemacht haben, aber auch diese stehen nicht unter einem Kollegen, sondern unter dem Neffen, also einem Unterbefehlshaber des Varus. Wahrscheinlich hat die Teilung erst in Folge der Niederlage in den letzten Jahren des Augustus stattgefunden.

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Über den Bestand der damaligen Rheinarmee können wir nur etwa sagen, daß die Armee des Drusus schwerlich stärker, vielleicht geringer war als die, welche zwanzig Jahre später in Germanien stand, von fünf bis sechs Legionen, etwa 50000 bis 60000 Mann.

Diesen militärischen Einrichtungen am linken Rheinufer sind die am rechten getroffenen korrelat. Zunächst nahmen die Römer dieses selbst in Besitz. Es traf dies vor allem die Sugambrer, wobei allerdings die Vergeltung für den erbeuteten Adler und die ans Kreuz geschlagenen Centurionen mitgewirkt hat. Die zur Erklärung der Unterwerfung abgesandten Boten, die Vornehmsten der Nation, wurden gegen das Völkerrecht als Kriegsgefangene behandelt und kamen in den italischen Festungen elend um. Von der Masse des Volkes wurden 40000 Köpfe aus ihrer Heimat entfernt und auf dem gallischen Ufer angesiedelt, wo sie später vielleicht unter dem Namen der Cugerner begegnen. Nur ein geringer und ungefährlicher Überrest des mächtigen Stammes durfte in den alten Wohnsitzen bleiben. Auch suebische Haufen sind nach Gallien übergeführt, andere Völkerschaften weiter landeinwärts gedrängt worden, wie die Marser und ohne Zweifel auch die Chatten; am Mittelrhein wurde überall die eingeborene Bevölkerung des rechten Ufers verdrängt oder doch geschwächt. Längs dieses Rheinufers wurden ferner befestigte Posten, fünfzig an der Zahl, eingerichtet. Vorwärts Mogontiacum wurde das den Chatten abgenommene Gebiet, seitdem der Gau der Mattfiaker bei dem heutigen Wiesbaden, in die römischen Linien gezogen und die Höhe des Taunus stark befestigt ^12. Vor allem aber wurde von Vetera aus die Lippelinie in Besitz genommen; von der doppelten, von Tagemarsch zu Tagemarsch mit Kastellen besetzten Militärstraße an den beiden Ufern des Flusses ist wenigstens die rechtsuferige sicher ebenso das Werk des Drusus wie dies bezeugt ist von der Festung Aliso im Quellgebiet der Lippe, wahrscheinlich dem heutigen Dorfe Elsen unweit Paderborn ^13.

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^12 Das von Drusus in monte Tauno angelegte praesidium (Tac. ann. 1, 56) und das mit Aliso zusammengestellte (φρούριον εν Χα`αττοις παρ' αυτώ τώ Ρήνω (Dio 54, 33) sind wahrscheinlich identisch, und die besondere Stellung des Mattiakergaus hängt augenscheinlich mit der Anlage von Mogontiacum zusammen.

^13 Daß das “Kastell am Zusammenfluß des Lupias und des Helison” bei Dio 54, 33 identisch ist mit dem öfter genannten Aliso und dies an der oberen Lippe gesucht werden muß, ist keinem Zweifel unterworfen, und daß das römische Winterlager an den Lippequellen (ad caput Lupiae, Vell. 2, 105), unseres Wissens das einzige derartige auf germanischem Boden, eben dort zu suchen ist, wenigstens sehr wahrscheinlich. Daß die beiden an der Lippe hin laufenden Römerstraßen und deren befestigte Marschlager wenigstens bis in die Gegend von Lippstadt führten, haben namentlich Hölzermanns Untersuchungen dargetan. Die obere Lippe hat nur einen namhaften Zufluß, die Alme, und da unweit der Mündung dieser in die Lippe das Dorf Elsen liegt, so darf hier der Namensähnlichkeit einiges Gewicht beigelegt werden.

Der Ansetzung von Aliso an der Mündung der Glenne (und Liese) in die Lippe, welche unter andern Schmidt vertritt, steht vornehmlich entgegen, daß das Lager ad caput Lupiae dann von Aliso verschieden gewesen sein muß, überhaupt dieser Punkt von der Weserlinie zu weit abliegt, während von Elsen aus der Weg geradezu durch die Dörenschlucht in das Werretal führt. überhaupt bemerkt Schmidt (Westfälische Zeitschrift für Gesch. und Alterthumskunde 20, 1862, S. 259), kein Anhänger der Identifikation von Aliso und Elsen, daß die Höhen von Wever (unweit Elsen) und überhaupt der linke Talrand der Alme der Mittelpunkt eines Halbkreises sind, welchen die vorliegenden Gebirge bilden, und diese hochgelegene, trockene, bis zu dem Gebirge eine genaue Übersicht gestattende Gegend, welche das ganze lippische Land deckt und selbst in der Front durch die Alme gedeckt ist, sich gut eignet zum Ausgangspunkt eines Zuges gegen die Weser.

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Dazu kam der schon erwähnte Kanal von der Rheinmündung zur Zuidersee und ein von Lucius Domitius Ahenobarbus durch eine längere Sumpfstrecke zwischen der Eins und dem Unterrhein gezogener Damm, die sogenannten “langen Brücken”. Außerdem standen durch das ganze Gebiet zerstreut einzelne römische Posten; dergleichen werden späterhin erwähnt bei den Friesen und den Chaukern, und in diesem Sinne mag es richtig sein, daß die römischen Besatzungen bis zur Weser und bis zur Elbe reichten. Endlich lagerte das Heer wohl im Winter am Rhein, im Sommer aber, auch wenn nicht eigentlich Expeditionen unternommen wurden, durchgängig im eroberten Lande, in der Regel bei Aliso.

Aber nicht bloß militärisch richteten die Römer in dem neugewonnenen Gebiet sich ein. Die Germanen wurden angehalten, wie andere Provinzialen, von dem römischen Statthalter Recht zu nehmen und die Sommerexpeditionen des Feldherrn entwickelten sich allmählich zu den üblichen Gerichtsreisen des Statthalters. Anklage und Verteidigung der Angeschuldigten fand in lateinischer Zunge statt; die römischen Sachwalter und Rechtsbeistände begannen wie diesseits so jenseits des Rheines ihre überall schwer empfundene, hier die solcher Dinge ungewohnten Barbaren tief erbitternde Wirksamkeit. Es fehlte viel zur völligen Durchführung der provinzialen Einrichtung; an förmliche Umlage der Schatzung, an regulierte Aushebung für das römische Heer ward noch nicht gedacht. Aber wie der neue Gauverband eben jetzt in Gallien im Anschluß an die daselbst eingeführte göttliche Verehrung des Monarchen eingerichtet ward, so wurde eine ähnliche Einrichtung auch in dem neuen Germanien getroffen; als Drusus für Gallien den Augustusaltar in Lyon weihte, wurden die zuletzt auf dem linken Rheinufer angesiedelten Germanen, die Ubier, nicht in diese Vereinigung aufgenommen, sondern in ihrem Hauptort, der der Lage nach für Germanien ungefähr war, was Lyon für die drei Gallien, ein gleichartiger Altar für die germanischen Gaue errichtet, dessen Priestertum im Jahre 9 der junge Cheruskerfürst Segimundus, des Segestes Sohn, verwaltete.

Den vollen militärischen Erfolg brach oder unterbrach doch die kaiserliche Familienpolitik. Das Zerwürfnis zwischen Tiberius und seinem Stiefvater führte dazu, daß jener im Anfang des Jahres 748 (6) das Kommando niederlegte. Das dynastische Interesse gestattete es nicht, umfassende militärische Operationen anderen Generalen als Prinzen des kaiserlichen Hauses anzuvertrauen; und nach Agrippas und Drusus’ Tod und Tiberius’ Rücktritt gab es fähige Feldherrn in demselben nicht. Allerdings werden in den zehn Jahren, wo Statthalter mit gewöhnlicher Befugnis in Illyricum und in Germanien schalteten, die militärischen Operationen daselbst wohl nicht so vollständig unterbrochen worden sein, wie es uns erscheint, da die höfisch gefärbte Überlieferung über die mit und die ohne Prinzen geführten Kampagnen nicht in gleicher Weise berichtet; aber das Stocken ist unverkennbar, und dieses selbst war ein Rückschritt. Ahenobarbus, der infolge seiner Verschwägerung mit dem kaiserlichen Hause - seine Gattin war die Schwestertochter Augusts - freiere Hand hatte als andere Beamte und der in seiner illyrischen Statthalterschaft die Elbe überschritten hatte, ohne Widerstand zu finden, erntete später als Statthalter Germaniens dort keine Lorbeeren. Nicht bloß die Erbitterung, auch der Mut der Germanen waren wieder im Steigen und im Jahre 2 erscheint das Land wieder im Aufstand, die Cherusker und die Chauker unter den Waffen. Inzwischen hatte am Kaiserhofe der Tod sich ins Mittel geschlagen und der Wegfall der jungen Söhne des Augustus diesen und Tiberius ausgesöhnt. Kaum war diese Versöhnung durch die Annahme an Kindesstatt besiegelt und proklamiert (4), so nahm Tiberius das Werk da wieder auf, wo es unterbrochen worden war, und führte abermals in diesem und den beiden folgenden Sommern (5-6) die Heere über den Rhein. Es war eine Wiederholung und Steigerung der früheren Feldzüge. Die Cherusker wurden im ersten Feldzug, die Chauker im zweiten zum Gehorsam zurückgebracht; die den Batavern benachbarten und an Tapferkeit nicht nachstehenden Cannenefaten, die im Quellgebiet der Lippe und an der Ems sitzenden Bructerer und andere Gaue mehr unterwarfen sich, ebenso die hier zuerst erwähnten mächtigen Langobarden, damals hausend zwischen der Weser und Elbe. Der erste Feldzug führte über die Weser hinein in das Innere; in dem zweiten standen an der Elbe selbst die römischen Legionen dem germanischen Landsturm am anderen Ufer gegenüber. Vom Jahre 4 auf 5 nahm, es scheint zum ersten Mal, das römische Heer das Winterlager auf germanischem Boden bei Aliso. Alles dies wurde erreicht ohne erhebliche Kämpfe; die umsichtige Kriegführung brach nicht die Gegenwehr, sondern machte sie unmöglich. Diesem Feldherrn war es nicht um unfruchtbare Lorbeeren zu tun, sondern um dauernden Erfolg. Nicht minder wurde die Seefahrt wiederholt; wie die erste Kampagne des Drusus, so ist die letzte des Tiberius ausgezeichnet durch die Beschiffung der Nordsee. Aber die römische Flotte gelangte diesmal weiter: die ganze Küste der Nordsee bis zum Vorgebirge der Kimbrer, das heißt zur jütischen Spitze, ward von ihr erkundet und sie vereinigte sich dann, die Elbe hinauffahrend, mit dem an dieser aufgestellten Landheer. Diese zu überschreiten, hatte der Kaiser ausdrücklich untersagt; aber die Völker jenseits der Elbe, die eben genannten Kimbrer im heutigen Jütland, die Charuden südlich von ihnen, die mächtigen Semnonen zwischen Elbe und Oder traten wenigstens in Beziehung zu den neuen Nachbarn.

Man konnte meinen, am Ziel zu sein. Aber eines fehlte doch noch zur Herstellung des eisernen Ringes, der Großdeutschland umklammern sollte: es war die Herstellung der Verbindung zwischen der mittleren Donau und der oberen Elbe, die Besitznahme des alten Boierheims, das in seinem Bergkranz gleich einer gewaltigen Festung zwischen Noricum und Germanien sich einschob. Der König Maroboduus, aus edlem Markomannengeschlecht, aber in jungen Jahren durch längeren Aufenthalt in Rom eingeführt in dessen straffere Heer- und Staatsordnung, hatte nach der Heimkehr, vielleicht während der ersten Feldzüge des Drusus und der dadurch herbeigeführten Übersiedlung der Markomannen vom Main an die obere Elbe, sich nicht bloß zum Fürsten seines Volkes erhoben, sondern auch diese seine Herrschaft nicht in der lockeren Weise des germanischen Königtums, sondern, man möchte sagen, nach dem Muster der augustischen gestaltet. Außer seinem eigenen Volk gebot er über den mächtigen Stamm der Lugier (im heutigen Schlesien) und seine Klientel muß sich über das ganze Gebiet der Elbe erstreckt haben, da die Langobarden und die Semnonen als ihm untertänig bezeichnet werden. Bisher hatte er den Römern wie den übrigen Germanen gegenüber völlige Neutralität beobachtet; er gewährte wohl den flüchtigen Römerfeinden in seinem Lande eine Freistatt, aber tätig mischte er sich in den Kampf nicht, nicht einmal, als die Hermunduren von dem römischen Statthalter auf markomannischem Gebiet Wohnsitze angewiesen erhielten und als das linke Elbufer den Römern botmäßig ward. Er unterwarf sich ihnen nicht, aber er nahm alle jene Vorgänge hin, ohne darum die freundlichen Beziehungen zu den Römern zu unterbrechen. Durch diese gewiß nicht großartige und schwerlich auch nur kluge Politik hatte er erreicht, als der letzte angegriffen zu werden; nach den vollkommen gelungenen germanischen Feldzügen der Jahre 4 und 5 kam die Reihe an ihn. Von zwei Seiten her, von Germanien und Noricum aus, rückten die römischen Heere vor gegen den böhmischen Bergring; den Main hinauf, die dichten Wälder vom Spessart zum Fichtelgebirge mit Axt und Feuer lichtend, ging Gaius Sentius Saturninus, von Carnuntum aus, wo die illyrischen Legionen durch den Winter 5 auf 6 gelagert hatten, Tiberius selbst gegen die Markomannen vor; die beiden Heere, zusammen zwölf Legionen, waren den Gegnern, deren Streitmacht auf 70000 Mann zu Fuß und 4000 Reiter geschätzt wurde, schon der Zahl nach fast um das Doppelte überlegen. Die umsichtige Strategik des Feldherrn schien den Erfolg auch diesmal völlig sichergestellt zu haben, als ein plötzlicher Zwischenfall den weiteren Vormarsch der Römer unterbrach.

Die dalmatinischen Völkerschaften und die pannonischen wenigstens des Savegebietes gehorchten seit kurzem den römischen Statthaltern; aber sie ertrugen das neue Regiment mit immer steigendem Groll, vor allem wegen der ungewohnten und schonungslos gehandhabten Steuern. Als Tiberius später einen der Führer nach den Gründen des Abfalls fragte, antwortete ihm dieser, es sei geschehen, weil die Römer ihren Herden zu Hütern nicht Hunde noch Hirten, sondern Wölfe setzten. Jetzt waren die Legionen aus Dalmatien an die Donau geführt und die wehrhaften Leute aufgeboten worden, um eben dahin zur Verstärkung der Armeen gesendet zu werden. Diese Mannschaften machten den Anfang und ergriffen die Waffen nicht für, sondern gegen Rom; ihr Führer war ein Daesitiate (um Serajevo), Bato. Dem Beispiel folgten die Pannonier unter Führung zweier Breuker, eines anderen Bato und des Pinnes. Mit unerhörter Schnelligkeit und Einträchtigkeit erhob sich ganz Illyricum; auf 200000 zu Fuß und 9000 zu Pferde wurde die Zahl der insurgierten Mannschaften geschätzt. Die Aushebung für die Auxiliartruppen, welche namentlich bei den Pannoniern in bedeutendem Maße stattfand, hatte die Kunde des römischen Kriegswesens, zugleich mit der römischen Sprache und selbst der römischen Bildung in weiterem Umfang verbreitet; diese gedienten römischen Soldaten bildeten jetzt den Kern der Insurrektion ^14. Die in den insurgierten Gebieten in großer Zahl angesessenen oder verweilenden römischen Bürger, die Kaufleute und vor allem die Soldaten, wurden überall aufgegriffen und erschlagen. Wie die provinzialen Völkerschaften kamen auch die unabhängigen in Bewegung. Die den Römern ganz ergebenen Fürsten der Thraker führten allerdings ihre ansehnlichen und tapferen Scharen den römischen Feldherrn zu; aber vom anderen Ufer der Donau brachen die Daker, mit ihnen die Sarmaten, in Mösien ein. Das ganze weite Donaugebiet schien sich verschworen zu haben, um der Fremdherrschaft ein jähes Ende zu bereiten.

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^14 Das und nicht mehr sagt Velleius (2, 110): in omnibus Pannoniis non disciplinae (= Kriegszucht) tantummodo, sed linguae quoque notitia Romanae, plerisque etiam litterarum Usus et familiaris animorum erat exercitatio. Es sind das dieselben Erscheinungen, wie sie bei den Cheruskerfürsten begegnen, nur in gesteigertem Maße; und sie sind vollkommen begreiflich, wenn man sich der von Augustus aufgestellten pannonischen und breukischen Alen und Kohorten erinnert.

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Die Insurgenten waren nicht gemeint, den Angriff abzuwarten, sondern sie planten einen Überfall Makedoniens und sogar Italiens. Die Gefahr war ernst; über die Julischen Alpen hinüber konnten die Aufständischen in wenigen Tagen wiederum vor Aquileia und Tergeste stehen - sie hatten den Weg dahin noch nicht verlernt - und in zehn Tagen vor Rom, wie der Kaiser selbst im Senat es aussprach, allerdings um sich der Zustimmung desselben zu den umfassenden und drückenden militärischen Veranstaltungen zu versichern. In schleunigster Eile wurden neue Mannschaften auf die Beine gebracht und die zunächst bedrohten Städte mit Besatzung versehen; ebenso, was irgendwo von Truppen entbehrlich war, nach den bedrohten Punkten geschickt. Der erste zur Stelle war der Statthalter von Mösien, Aulus Caecina Severus, und mit ihm der thrakische König Rhoemetalkes; bald folgten andere Truppen aus den überseeischen Provinzen nach. Vor allen Dingen aber mußte Tiberius, statt in Böhmen einzudringen, zurückkehren nach Illyricum. Hätten die Insurgenten abgewartet, bis die Römer mit Maroboduus im Kampfe lagen, oder dieser mit ihnen gemeinschaftliche Sache gemacht, so konnte die Lage für die Römer eine sehr kritische werden. Aber jene schlugen zu früh los, und dieser, getreu seinem System der Neutralität, ließ sich dazu herbei, eben jetzt auf der Basis des Status quo mit den Römern Frieden zu schließen. So mußte Tiberius zwar die Rheinlegionen zurücksenden, da Germanien unmöglich von Truppen entblößt werden konnte, aber sein illyrisches Heer konnte er mit den aus Mösien, Italien und Syrien anlangenden Truppen vereinigen und gegen die Insurgenten verwenden. In der Tat war der Schrecken größer als die Gefahr. Die Dalmater brachen zwar zu wiederholten Malen in Makedonien ein und plünderten die Küste bis nach Apollonia hinab; aber zu dem Einfall in Italien kam es nicht, und bald war der Brand auf seinen ursprünglichen Herd beschränkt.

Dennoch war die Kriegsarbeit nicht leicht: auch hier wie überall war die abermalige Niederwerfung der Unterworfenen mühsamer als die Unterwerfung selbst. Niemals ist in augustischer Zeit eine gleiche Truppenmasse unter demselben Kommando vereinigt gewesen; schon im ersten Kriegsjahre bestand das Heer des Tiberius aus zehn Legionen nebst den entsprechenden Hilfsmannschaften, dazu zahlreichen freiwillig wieder eingetretenen Veteranen und anderen Freiwilligen, zusammen etwa 120000 Mann; späterhin hatte er fünfzehn Legionen unter seinen Fahnen vereinigt ^15. Im ersten Feldzug (6) wurde mit sehr abwechselndem Glück gestritten; es gelang wohl, die großen Ortschaften, wie Siscia und Sirmium, gegen die Insurgenten zu schützen, aber der Dalmatiner Bato focht ebenso hartnäckig und zum Teil glücklich gegen den Statthalter von Pannonien, Marcus Valerius Messalla, des Redners Sohn, wie sein pannonischer Namensgenosse gegen den von Mösien, Aulus Caecina. Vor allem der kleine Krieg machte den römischen Truppen viel zu schaffen. Auch das folgende Jahr (7), in welchem neben Tiberius sein Neffe, der junge Germanicus, auf den Kriegsschauplatz trat, brachte kein Ende der ewigen Kämpfe. Erst im dritten Feldzug (8) gelang es, zunächst die Pannonier zu unterwerfen, hauptsächlich, wie es scheint, dadurch, daß ihr Führer Bato, von den Römern gewonnen, seine Truppen bewog, am Fluß Bathinus samt und sonders die Waffen zu strecken und den Kollegen im Oberbefehl, Pinnes, den Römern auslieferte, wofür er von diesen als Fürst der Breuker anerkannt ward. Zwar traf den Verräter bald die Strafe: sein dalmatinischer Namensgenosse fing ihn und ließ ihn hinrichten, und noch einmal flackerte bei den Breukern der Aufstand auf; aber er ward rasch wieder erstickt und der Dalmater beschränkt auf die Verteidigung der eigenen Heimat. Hier hatte Germanicus und andere Korpsführer in diesem wie noch im folgenden Jahr (9) in den einzelnen Gauen heftige Kämpfe zu bestehen; in dem letzteren wurden die Pirusten (an der epirotischen Grenze) und der Gau, dem der Führer selbst angehörte, die Daesitiaten bezwungen, ein tapfer verteidigtes Kastell nach dem andern gebrochen. Noch einmal im Laufe des Sommers erschien Tiberius selbst wieder im Felde und setzte die gesamten Streitkräfte gegen die Reste der Insurrektion in Bewegung. Auch Bato, in dem festen Andetrium (Muck, oberhalb Salome), seiner letzten Zufluchtstau, von dem römischen Heere eingeschlossen, gab die Sache verloren. Er verließ die Stadt, da er nicht vermochte, die Verzweifelten zur Unterwerfung zu bestimmen, und unterwarf sich dem Sieger, bei dem er ehrenvolle Behandlung fand; er ist, als politischer Gefangener interniert, in Ravenna gestorben. Ohne den Führer setzte die Mannschaft den vergeblichen Kampf noch eine Zeitlang fort, bis die Römer das Kastell mit stürmender Hand einnahmen - wahrscheinlich diesen Tag, den 3. August, verzeichnen die römischen Kalender als den Jahrestag des von Tiberius in Illyricum erfochtenen Sieges.

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^15 Nimmt man an, daß von den zwölf Legionen, die gegen Maroboduus im Marsch waren (Tac. ann. 2, 46), so viele, als wir bald nachher in Germanien finden, also fünf, auf dieses Heer kommen, so zählte das illyrische Heer des Tiberius sieben, und die Zahl von zehn (Vell. 2, 113) kann füglich bezogen werden auf den Zuzug aus Mösien und Italien, die fünfzehn auf den Zuzug aus Ägypten oder Syrien und auf die weiteren Aushebungen in Italien, von wo die neu ausgehobenen Legionen zwar nach Germanien, aber die dadurch abgelösten zu Tiberius’ Heer kamen. Ungenau spricht Velleius (2, 112) gleich im Beginn des Krieges von fünf durch A. Caecina und Plautius Silvanus ex transmarinis provinciis herangeführten Legionen; einmal konnten die überseeischen Truppen nicht sofort zur Stelle sein, und zweitens sind die Legionen des Caecina natürlich die mösischen. Vgl. meinen Kommentar zum Monumentum Ancyranum (Res gestae divi Augusti), 2. Aufl. 1883, S. 71.

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Auch die Daker jenseits der Donau traf die Vergeltung. Wahrscheinlich in dieser Zeit, nachdem der illyrische Krieg sich zu Gunsten Roms entschieden hatte, führte Gnaeus Lentulus ein starkes römisches Heer über die Donau, gelangte bis an den Marisus (Marosch) und schlug sie nachdrücklich in ihrem eigenen Lande, das damals zuerst eine römische Armee betrat. Fünfzigtausend gefangene Daker wurden in Thrakien ansässig gemacht.

Die Späteren haben den “Batonischen Krieg” der Jahre 6 bis 9 den schwersten genannt, den Rom seit dem Hannibalischen gegen einen auswärtigen Feind zu bestehen gehabt hat. Dem illyrischen Land hat er arge Wunden geschlagen; in Italien war die Siegesfreude grenzenlos, als der junge Germanicus die Botschaft des entscheidenden Erfolges nach der Hauptstadt überbrachte. Lange hat der Jubel nicht gewährt; fast gleichzeitig mit der Kunde von diesem Erfolg kam die Nachricht von einer Niederlage nach Rom, wie sie Augustes in seiner fünfzigjährigen Regierung nur einmal erlebt hat und die in ihren Folgen noch viel bedeutsamer war als in sich selbst.

Die Zustände in der Provinz Germanien sind früher dargelegt worden. Der Gegenschlag, der auf jede Fremdherrschaft mit der Unvermeidlichkeit eines Naturereignisses folgt und der soeben in dem illyrischen Lande eingetreten war, bereitete auch dort, in den mittelrheinischen Gauen, sich vor. Die Reste der unmittelbar am Rhein sitzenden Stämme waren freilich völlig entmutigt, aber die weiter zurück wohnenden, vornehmlich die Cherusker, Chatten, Bructerer, Marser, kaum minder geschädigt und keineswegs ohnmächtig. Wie immer in solchen Lagen, bildete sich in jedem Gau eine Partei der fügsamen Römerfreunde und eine nationale, die Wiedererhebung im Verborgenen vorbereitende. Die Seele von dieser war ein junger, sechsundzwanzigjähriger Mann aus dem Fürstengeschlecht der Cherusker, Arminius, des Sigimer Sohn; er und sein Bruder Flavus waren vom Kaiser Augustes mit dem römischen Bürgerrecht und mit Ritterrang beschenkt worden ^16 und beide hatten als Offiziere in den letzten römischen Feldzügen unter Tiberius mit Auszeichnung gefochten; der Bruder diente noch im römischen Heer und hatte sich in Italien eine Heimstatt begründet. Begreiflicherweise galt auch Arminius den Römern als ein Mann besonderen Vertrauens; die Anschuldigungen, die sein besser unterrichteter Landsmann Segestes gegen ihn vorbrachte, vermochten dies Zutrauen bei der wohlbekannten, zwischen beiden bestehenden Verfeindung nicht zu erschüttern. Von den weiteren Vorbereitungen haben wir keine Kunde; daß der Adel und vor allem die adlige Jugend auf der Seite der Patrioten stand, versteht sich von selbst und findet darin deutlichen Ausdruck, daß Segestes’ eigene Tochter Thusnelda wider das Verbot ihres Vaters sich dem Arminius vermählte, auch ihr Bruder Segimundus und Segestes’ Bruder Segimer sowie sein Neffe Sesithacus bei der Insurrektion eine hervorragende Rolle spielten. Weiten Umfang hat sie nicht gehabt, bei weitem nicht den der illyrischen Erhebung; kaum darf sie, streng genommen, eine germanische genannt werden. Die Bataver, die Friesen, die Chauker an der Küste waren nicht daran beteiligt, ebensowenig was von suebischen Stämmen unter römischer Herrschaft stand, noch weniger König Marobod; es erhoben sich in der Tat nur diejenigen Germanen, die einige Jahre zuvor sich gegen Rom konföderiert hatten und gegen die Drusus’ Offensive zunächst gerichtet gewesen war. Der illyrische Aufstand hat die Gärung in Germanien ohne Zweifel gefördert, aber von verbindenden Fäden zwischen den beiden gleichartigen und fast gleichzeitigen Insurrektionen fehlt jede Spur; auch würden, hätten sie bestanden, die Germanen schwerlich mit dem Losschlagen gewartet haben, bis der pannonische Aufstand überwältigt war und in Dalmatien eben die letzten Burgen kapitulierten. Arminius war der tapfere und verschlagene und vor allen Dingen glückliche Führer in dem Verzweiflungskampf um die verlorene nationale Unabhängigkeit; nicht weniger, aber auch nicht mehr.

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^16 Das sagt Velleius (2, 118): adsiduus militiae nostrae prioris comes, iure etiam civitatis Romanae eius equestres consequens gradus; was mit dem ductor popularium des Tacitus (ann. 2, 10) zusammenfällt. In dieser Zeit müssen dergleichen Offiziere nicht selten vorgekommen sein; so fochten in dem dritten Feldzug des Drusus inter primores Chumstinctus et Avectius tribuni ex civitate Nerviorum (Liv. ep. 141) und unter Germanicus Chariovalda dux Batavorum (Tac. ann. 2, 11).

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Es war mehr die Schuld der Römer als das Verdienst der Insurgenten, wenn deren Plan gelang. Insofern hat der illyrische Krieg hier allerdings eingegriffen. Die tüchtigen Führer und allem Anschein nach auch die erprobten Truppen waren vom Rhein an die Donau gezogen worden. Vermindert war das germanische Heer, wie es scheint, nicht, aber der größte Teil desselben bestand aus neuen, während des Krieges gebildeten Legionen. Schlimmer noch war es um die Führerschaft bestellt. Der Statthalter Publius Quinctilius Varus ^17 war wohl der Gemahl einer Nichte des Kaisers und ein Mann von übel erworbenem, aber fürstlichem Reichtum und von fürstlicher Hoffart, aber von trägem Körper und stumpfem Geist und ohne jede militärische Begabung und Erfahrung, einer jener vielen hochgestellten Römer, welche infolge des Festhaltens an der alten Zusammenwerfung der Administrativ- und der Oberoffiziersstellungen die Feldherrnschärpe nach dem Muster Ciceros trugen. Er wußte die neuen Untertanen weder zu schonen noch zu durchschauen; Bedrückung und Erpressung wurden geübt, wie er es von seiner früheren Statthalterschaft über das geduldige Syrien her gewohnt war; das Hauptquartier wimmelte von Advokaten und Klienten, und in dankbarer Demut nahmen insbesondere die Verschworenen bei ihm Urteil und Recht, während sich das Netz um den hoffärtigen Prätor dichter und dichter zusammenzog.

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^17 Das Bildnis des Varus zeigt eine Kupfermünze der afrikanischen Stadt Achulla, geschlagen unter seinem Prokonsulat von Afrika im Jahre 747/48 (7/6) (L. Müller, Numismatique de l’ancienne Afrique. Kopenhagen 18674, Bd. 2, S. 44, vgl. S. 52). Die Basis, welche einst die ihm von der Stadt Pergamon gesetzte Bildsäule trug, haben die Ausgrabungen daselbst wieder ans Licht gebracht; die Unterschrift lautet: ο δήμος [ετίμησεν] Πόπλιον Κοινκτίλιον Σέξτου υιόν Ουάρ[ον] πάσης αρετή[ς ένεκα].

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Die Lage der Armee war die damals normale. Es standen mindestens fünf Legionen in der Provinz, von denen zwei ihr Winterlager in Mogontiacum, drei in Vetera oder auch in Aliso hatten. Das Sommerlager hatten die letzteren im Jahre 9 an der Weser genommen. Die natürliche Verbindungsstraße von der oberen Lippe zur Weser führt über den niederen Höhenzug des Osning und des Lippischen Waldes, welcher das Tal der Ems von dem der Weser scheidet, durch die Dörenschlucht in das Tal der Werre, die bei Rehme unweit Minden in die Weser fällt. Hier also ungefähr lagerten damals die Legionen des Varus. Selbstverständlich war dieses Sommerlager mit Aliso, dem Stützpunkt der römischen Stellungen am rechten Rheinufer, durch eine Etappenstraße verbunden. Die gute Jahreszeit ging zu Ende und man schickte sich zum Rückmarsch an. Da kam die Meldung, daß ein benachbarter Gau im Aufstand sei, und Varus entschloß sich, statt auf jener Etappenstraße das Heer zurückzuführen, einen Umweg zu nehmen und unterwegs die Abgefallenen zum Gehorsam zurückzubringen ^18. So brach man auf; das Heer bestand nach zahlreichen Detachierungen aus drei Legionen und neun Abteilungen der Truppen zweiter Klasse, zusammen etwa 20000 Mann ^19. Als nun die Armee sich von ihrer Kommunikationslinie hinreichend entfernt hatte und tief genug in das unwegsame Land eingedrungen war, standen in den benachbarten Gauen die Konföderierten auf, machten die bei ihnen stationierten kleinen Truppenabteilungen nieder und brachen von allen Seiten aus den Schluchten und Wäldern gegen das marschierende Heer des Statthalters vor. Arminius und die namhaftesten Führer der Patrioten waren bis zum letzten Augenblick im römischen Hauptquartier geblieben, um Varus sicher zu machen; noch am Abend vor dem Tage, an dem die Insurrektion losbrach, hatten sie im Feldherrnzelt bei Varus gespeist und Segestes, indem er den bevorstehenden Ausbruch des Aufstandes ankündigte, den Feldherrn beschworen, ihn selbst sowie die Angeschuldigten sofort verhaften zu lassen und die Rechtfertigung seiner Anklage von den Tatsachen zu erwarten. Varus’ Vertrauen war nicht zu erschüttern. Von der Tafel weg ritt Arminius zu den Insurgenten und stand den anderen Tag vor den Wällen des römischen Lagers. Die militärische Situation war weder besser noch schlimmer als die der Armee des Drusus vor der Schlacht bei Arbalo und als sie unter ähnlichen Verhältnissen oftmals für römische Armeen eingetreten ist; die Kommunikationen waren für den Augenblick verloren, die mit schwerem Troß beschwerte Armee in dem pfadlosen Lande und in schlimmer, regnerischer Herbstzeit durch mehrere Tagemärsche von Aliso getrennt, die Angreifer der Zahl nach ohne Zweifel den Römern weit überlegen. In solchen Lagen entscheidet die Tüchtigkeit der Truppe; und wenn die Entscheidung hier einmal zu Ungunsten der Römer fiel, so wird die Unerfahrenheit der jungen Soldaten und vor allen Dingen die Kopf- und Mutlosigkeit des Feldherrn dabei wohl das meiste getan haben. Nach erfolgtem Angriff setzte das römische Heer seinen Marsch, jetzt ohne Zweifel in der Richtung auf Aliso, noch drei Tage fort, unter stetig steigender Bedrängnis und steigender Demoralisation. Auch die höheren Offiziere taten teilweise ihre Schuldigkeit nicht; einer von ihnen ritt mit der gesamten Reiterei vom Schlachtfeld weg und ließ das Fußvolk allein den Kampf bestehen. Der erste, der völlig verzagte, war der Feldherr selbst; verwundet im Kampfe, gab er sich den Tod, ehe die letzte Entscheidung gefallen war, so früh, daß die Seinigen noch den Versuch machten, die Leiche zu verbrennen und der Verunehrung durch den Feind zu entziehen. Seinem Beispiel folgte eine Anzahl der Oberoffiziere. Als dann alles verloren war, kapitulierte der übriggebliebene Führer und gab auch das aus der Hand, was diesen letzten noch blieb, den ehrlichen Soldatentod. So ging in einem der Täler der das Münsterland begrenzenden Höhenzüge im Herbst des Jahres 9 n. Chr. das germanische Heer Zugrunde ^20. Die Adler fielen alle drei in Feindeshand. Keine Abteilung schlug sich durch, auch jene Reiter nicht, die ihre Kameraden im Stich gelassen hatten; nur wenige Vereinzelte und Versprengte vermochten sich zu retten. Die Gefangenen, vor allem die Offiziere und die Advokaten, wurden ans Kreuz geschlagen oder lebendig begraben oder bluteten unter dem Opfermesser der germanischen Priester. Die abgeschnittenen Köpfe wurden als Siegeszeichen an die Bäume der heiligen Haine genagelt. Weit und breit stand das Land auf gegen die Fremdherrschaft; man hoffte auf den Anschluß Marobods; die römischen Posten und Straßen fielen auf dem ganzen rechten Rheinufer ohne weiteres in die Gewalt der Sieger. Nur in Aliso leistete der tapfere Kommandant Lucius Caedicius, kein Offizier, aber ein altgedienter Soldat, entschlossenen Widerstand und seine Schützen wußten den Germanen, die Fernwaffen nicht besaßen, das Lagern vor den Wällen so zu verleiden, daß sie die Belagerung in eine Blockade umwandelten. Als die letzten Vorräte der Belagerten erschöpft waren und immer noch kein Entsatz kam, brach Caedicius in einer finsteren Nacht auf, und dieser Rest des Heeres erreichte in der Tat, wenn auch beschwert mit zahlreichen Frauen und Kindern und durch die Angriffe der Germanen starke Verluste erleidend, schließlich das Lager von Vetera. Dorthin waren auch die beiden in Mainz stehenden Legionen unter Lucius Nonius Asprenas auf die Nachricht von der Katastrophe gegangen. Die entschlossene Verteidigung von Aliso und Asprenas rasches Eingreifen verhinderten die Germanen, ihren Sieg auf dem linken Rheinufer zu verfolgen, vielleicht die Gallier, sich gegen Rom zu erheben.

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^18 Der Dionische Bericht, der einzige, der diese Katastrophe in einigem Zusammenhang überliefert, erklärt den Verlauf derselben in genügender Weise, wenn man nur, was Dio allerdings nicht hervorhebt, das allgemeine Verhältnis des Sommer- und des Winterlagers hinzunimmt und die von Ranke (Weltgeschichte. Leipzig 1881-88. Bd. 3, 2, S. 275) mit Recht gestellte Frage, wie gegen eine lokale Insurrektion das ganze Heer hat marschieren können, damit beantwortet. Der Bericht des Florus beruht keineswegs auf ursprünglich anderen Quellen, wie derselbe Gelehrte annimmt, sondern lediglich auf dem dramatischen Zusammenrücken der Motive, wie es allen Historikern dieses Schlages eigen ist. Die friedliche Rechtspflege des Varus und die Erstürmung des Lagers kennt die bessere Überlieferung beide auch und in ihrem ursächlichen Zusammenhang; die lächerliche Schilderung, daß, während Varus auf dem Gerichtsstuhl sitzt und der Herold die Parteien vorladet, die Germanen zu allen Toren in das Lager einbrechen, ist nicht Überlieferung, sondern aus dieser verfertigtes Tableau. Daß dieses außer mit der gesunden Vernunft auch mit Tacitus’ Schilderung der drei Marschlager in unlösbarem Widerspruch steht, leuchtet ein.

^19 Die normale Stärke der drei Alen und der sechs Kohorten ist insofern nicht genau zu berechnen, als darunter einzelne Doppelabteilungen (miliariae) gewesen sein können; aber viel über 20000 Mann kann das Heer nicht gezählt haben. Andererseits liegt keine Ursache vor, eine wesentliche Differenz der effektiven Stärke von der normalen anzunehmen. Die zahlreichen Detachierungen, deren Erwähnung geschieht (Dio 56, 19), finden ihren Ausdruck in der verhältnismäßig geringen Zahl der Auxilien, die immer dafür vorzugsweise verwendet wurden.

^20 Da Germanicus, von der Ems kommend, das Gebiet zwischen Ems und Lippe, das heißt das Münsterland, verheert, und nicht weit davon der Teutoburgiensis saltus liegt, wo Varus’ Heer zugrunde ging (Tat. ann. 1, 61), so liegt es am nächsten, diese Bezeichnung, welche auf das flache Münsterland nicht paßt, von dem das Münsterland nordöstlich begrenzenden Höhenzug, dem Osning zu verstehen; aber auch an das etwas weiter nördlich parallel mit dem Osning von Minden zur Huntequelle streichende Wiehengebirge kann gedacht werden. Den Punkt an der Weser, an dem das Sommerlager stand, kennen wir nicht; indes ist nach der Lage von Aliso bei Paderborn und nach den zwischen diesem und der Weser bestehenden Verbindungen wahrscheinlich dasselbe etwa bei Minden gewesen. Die Richtung des Rückmarsches kann jede andere, nur nicht die nächste nach Aliso gewesen sein, und die Katastrophe erfolgte also nicht auf der militärischen Verbindungslinie zwischen Minden und Paderborn selbst, sondern in größerer oder geringerer Entfernung von dieser. Varus mag von Minden etwa in der Richtung auf Osnabrück marschiert sein, dann nach dem Angriff von dort aus nach Paderborn zu gelangen versucht und auf diesem Marsch in einem jener beiden Höhenzüge sein Ende gefunden haben. Seit Jahrhunderten ist in der Gegend von Venne an der Huntequelle eine auffallend große Anzahl von römischen Gold-, Silber- und Kupfermünzen gefunden worden, wie sie in augustischer Zeit umliefen, während spätere Münzen daselbst so gut wie gar nicht vorkommen (vgl. die Nachweisungen bei Paul Höfen Der Feldzug des Germanicus im Jahre 16. Gotha 1884, S. 82 f.). Einem Münzschatz können diese Funde nicht angehören, wegen des zerstreuten Vorkommens und der Verschiedenheit der Metalle; einer Handelsstätte auch nicht, wegen der zeitlichen Geschlossenheit; sie sehen ganz aus wie der Nachlaß einer großen aufgeriebenen Armee, und die vorliegenden Berichte über die Varusschlacht lassen sich mit dieser Lokalität vereinigen.

Über das Jahr der Katastrophe hätte nie gestritten werden sollen; die Verschiebung in das Jahr 10 ist ein bloßes Versehen. Die Jahreszeit wird einigermaßen dadurch bestimmt, daß zwischen der Anordnung der illyrischen Siegesfeier und dem Eintreffen der Unglücksbotschaft in Rom nur fünf Tage liegen und jene wahrscheinlich den Sieg vom 3. August zur Voraussetzung hat wenn sie auch nicht unmittelbar auf diesen gefolgt ist. Danach wird die Niederlage etwa im September oder Oktober stattgefunden haben, was auch dazu stimmt, daß der letzte Marsch des Varus offenbar der Rückmarsch aus dem Sommer- in das Winterlager gewesen ist.

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Die Niederlage war insofern bald wieder ausgeglichen, als die Rheinarmee sofort nicht bloß ergänzt, sondern ansehnlich verstärkt ward. Tiberius übernahm abermals das Kommando derselben und wenn aus dem auf die Varusschlacht folgenden Jahr (10) die Kriegsgeschichte Gefechte nicht zu verzeichnen hatte, so ist wahrscheinlich damals die Besetzung der Rheingrenze mit acht Legionen und wohl gleichzeitig die Teilung dieses Kommandos in das der oberen Armee mit dem Hauptquartier Mainz und das der unteren mit dem Hauptquartier Vetera, überhaupt also diejenige Einrichtung daselbst getroffen worden, die dann durch Jahrhunderte maßgebend geblieben ist. Man mußte erwarten, daß auf diese Vermehrung der Rheinarmee die energische Wiederaufnahme der Operationen auf dem rechten Rheinufer gefolgt wäre. Der römisch-germanische Kampf war nicht ein Kampf zwischen zwei in politischem Gleichgewicht stehenden Mächten, in welchem die Niederlage der einen einen ungünstigen Friedensschluß rechtfertigen kann; es war der Kampf eines zivilisierten und organisierten Großstaates gegen eine tapfere, aber politisch und militärisch barbarische Nation, in welchem das schließliche Ergebnis von vornherein feststeht und ein vereinzelter Mißerfolg in dem vorgezeichneten Plan so wenig etwas ändern darf, wie das Schiff darum seine Fahrt aufgibt, weil ein Windstoß es aus der Bahn wirft. Aber es kam anders. Wohl ging Tiberius im folgenden Jahr (11) über den Rhein; aber diese Expedition glich den früheren nicht. Er blieb den Sommer drüben und feierte dort des Kaisers Geburtstag, aber die Armee hielt sich in der unmittelbaren Nähe des Rheins und von Zügen an die Weser und an die Elbe war keine Rede - es sollte offenbar den Germanen nur gezeigt werden, daß die Römer den Weg in ihr Land noch zu finden wußten, vielleicht auch diejenigen Einrichtungen am rechten Rheinufer getroffen werden, welche die veränderte Politik erforderte.

Das große, beide Heere umfassende Kommando blieb und es blieb also auch im kaiserlichen Hause. Germanicus hatte es schon im Jahre 11 neben Tiberius geführt; im folgenden (12), wo ihn die Verwaltung des Konsulats in Rom festhielt, kommandierte Tiberius allein am Rhein; mit dem Anfang des Jahres 13 übernahm Germanicus den alleinigen Oberbefehl. Man betrachtete sich als im Kriegsstand gegen die Germanen; aber es waren tatenlose Jahre ^21. Ungern ertrug der feurige und ehrgeizige Erbprinz den ihm auferlegten Zwang, und man begreift es von dem Offizier, daß er die drei Adler in Feindeshand nicht vergaß, von dem leiblichen Sohn des Drusus, daß er dessen zerstörten Bau wieder aufzurichten wünschte. Bald bot sich ihm dazu die Gelegenheit oder er nahm sie. Am 19. August des Jahres 14 starb Kaiser Augustus. Der erste Thronwechsel in der neuen Monarchie verlief nicht ohne Krise und Germanicus hatte Gelegenheit, durch Taten seinem Vater zu beweisen, daß er gesonnen war, ihm die Treue zu wahren. Darin aber fand er zugleich die Rechtfertigung, die lange gewünschte Invasion Germaniens auch ungeheißen wieder aufzunehmen; er erklärte, die nicht unbedenkliche, durch den Thronwechsel bei den Legionen hervorgerufene Gärung durch diesen frischen Kriegszug ersticken zu müssen. Ob dies ein Grund oder ein Vorwand war, wissen wir nicht und wußte vielleicht er selber nicht. Dem Kommandanten der Rheinarmee konnte das Überschreiten der Grenze überall nicht gewehrt werden, und es hing immer bis zu einem gewissen Grade von ihm ab, wie weit gegen die Germanen vorgegangen werden sollte. Vielleicht auch glaubte er, im Sinne des neuen Herrschers zu handeln, der ja wenigstens ebensoviel Anspruch wie sein Bruder auf den Namen des Besiegers von Germanien hatte und dessen angekündigtes Erscheinen im Rheinlager wohl so aufgefaßt werden konnte, als komme er, um die auf Augustus’ Geheiß abgebrochene Eroberung Germaniens wieder aufzunehmen. Wie dem auch sei, die Offensive jenseits des Rheins begann aufs neue. Noch im Herbst des Jahres 14 führte Germanicus selbst Detachements aller Legionen bei Vetera über den Rhein und drang an der Lippe hinauf ziemlich tief in das Binnenland vor, weit und breit das Land verheerend, die Eingeborenen niedermachend, die Tempel - so den hochgeehrten der Tanfana - zerstörend. Die Betroffenen, es waren vornehmlich Bructerer, Tubanten und Usiper, suchten dem Kronprinzen auf der Heimkehr das Schicksal des Varus zu bereiten; aber an der energischen Haltung der Legionen prallte der Angriff ab. Da dieser Vorstoß keinen Tadel fand, vielmehr dem Feldherrn dafür Danksagungen und Ehrenbezeugungen dekretiert wurden, ging er weiter. Im Frühling des Jahres 15 versammelte er seine Hauptmacht zunächst am Mittelrhein und ging selbst von Mainz vor gegen die Chatten bis an die oberen Zuflüsse der Weser, während das untere Heer weiter nordwärts die Cherusker und die Marser angriff. Eine gewisse Rechtfertigung für dies Vorgehen lag darin, daß die römisch gesinnten Cherusker, welche unter dem unmittelbaren Eindruck der Katastrophe des Varus sich den Patrioten hatten anschließen müssen, jetzt wieder mit der viel stärkeren Nationalpartei in offenem Kampfe lagen und die Intervention des Germanicus anriefen. In der Tat gelang es, den von seinen Landsleuten hart bedrängten Römerfreund Segestes zu befreien und dabei dessen Tochter, die Gattin des Arminius, in die Gewalt zu bekommen; auch des Segestes Bruder Segimerus, einst neben Arminius der Führer der Patrioten, unterwarf sich; die inneren Zerwürfnisse der Germanen ebneten einmal mehr der Fremdherrschaft die Wege. Noch im selben Jahre unternahm Germanicus den Hauptzug nach dem Emsgebiet; Caecina rückte von Vetera aus an die obere Ems, er selbst ging mit der Flotte von der Rheinmündung aus eben dorthin; die Reiterei zog die Küste entlang durch das Gebiet der treuen Friesen. Wieder vereinigt, verwüsteten die Römer das Land der Bructerer und das ganze Gebiet zwischen Ems und Lippe und machten von da aus einen Zug nach der Unglücksstätte, wo sechs Jahre zuvor das Heer des Varus geendigt hatte, um den gefallenen Kameraden das Grabmal zu errichten. Bei dem weiteren Vormarsch wurde die römische Reiterei von Arminius und den erbitterten Patriotenscharen in einen Hinterhalt gelockt und wäre aufgerieben worden, wenn nicht die anrückende Infanterie größeres Unheil verhindert hätte. Schwerere Gefahren brachte die Heimkehr von der Ems, welche auf denselben Wegen angetreten ward wie der Hinmarsch. Die Reiterei gelangte unbeschädigt in das Winterlager. Dafür das Fußvolk der vier Legionen die Flotte bei der schwierigen Fahrt - es war um die Zeit der Herbstnachtgleiche - nicht genügte, so schiffte Germanicus zwei derselben wieder aus und ließ sie am Strande zurückgehen; aber mit dem Verhältnis von Ebbe und Flut in dieser Jahreszeit ungenügend bekannt, verloren sie ihr Gepäck und gerieten in Gefahr, massenweise zu ertrinken. Der Rückmarsch der vier Legionen des Caecina von der Ems zum Rhein glich genau dem des Varus, ja das schwere sumpfige Land bot wohl noch größere Schwierigkeiten als die Schluchten der Waldgebirge. Die ganze Masse der Eingeborenen, an ihrer Spitze die beiden Cheruskerfürsten, Arminius und dessen hochangesehener Oheim Inguiomerus, warf sich auf die abziehenden Truppen in der sicheren Hoffnung, ihnen das gleiche Schicksal zu bereiten, und füllte ringsum die Sümpfe und Wälder. Der alte Feldherr aber, in vierzigjährigem Kriegsdienst erprobt, blieb kaltblütig auch in der äußersten Gefahr und hielt seine verzagenden und hungernden Mannschaften fest in der Hand. Dennoch hätte auch er vielleicht das Unheil nicht abwenden können, wenn nicht nach einem glücklichen Angriff während des Marsches, bei dem die Römer einen großen Teil ihrer Reiterei und fast das ganze Gepäck einbüßten, die siegesgewissen und beutelustigen Deutschen gegen Arminius Rat dem anderen Führer gefolgt wären und statt der weiteren Umstellung des Feindes geradezu den Sturm auf das Lager versucht hätten. Caecina ließ die Germanen bis an die Wälle herankommen, brach aber dann aus allen Toren und Pforten mit solcher Gewalt auf die Stürmenden ein, daß sie eine schwere Niederlage erlitten und infolgedessen der weitere Rückzug ohne wesentliche Hinderung stattfand. Am Rhein hatte man die Armee schon verloren gegeben und war im Begriff gewesen, die Brücke bei Vetera abzuwerfen, um wenigstens das Eindringen der Germanen in Gallien zu verhindern; nur die entschlossene Einrede einer Frau, der Gattin des Germanicus, der Tochter Agrippas, hatte den verzagten und schimpflichen Entschluß vereitelt.

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^21 Den fortdauernden Kriegsstand bezeugen Tacitus (ann. 1, 9) und Dio (56, 26); aber berichtet wird gar nichts aus den nominellen Feldzügen der Sommer 12, 13 und 14, und die Expedition vom Herbst des Jahres 14 erscheint als die erste von Germanicus unternommene. Allerdings ist Germanicus wahrscheinlich noch bei Augustus’ Lebzeiten als Imperator ausgerufen worden (Monumentum Ancyranum, S. 17); aber es steht nichts im Wege, dies auf den Feldzug des Jahres 11 zu beziehen, in dem Germanicus mit prokonsularischer Gewalt neben Tiberius kommandierte (Dio 56, 25). Im Jahre 12 war er in Rom zur Verwaltung des Konsulats, welche er das ganze Jahr hindurch behielt und mit welcher es damals noch ernsthaft genommen wurde; dies erklärt, weshalb Tiberius, wie dies jetzt erwiesen ist (Hermann Schulz, Quaestiones Ovidianae. Greifswald 1883, S. 15 f.), noch im Jahre 12 nach Germanien ging und sein Rheinkommando erst im Anfang des Jahres 13 mit der pannonischen Siegesfeier niederlegte.

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Die Wiederaufnahme der Unterwerfung Germaniens begann also nicht gerade mit Glück. Das Gebiet zwischen Rhein und Weser war wohl wieder betreten und durchschritten worden, aber entscheidende Erfolge hatten die Römer nicht aufzuzeigen, und der ungeheure Verlust an Material, namentlich an Pferden, wurde schwer empfunden, so daß, wie in Scipios Zeiten, die Städte Italiens und der westlichen Provinzen bei dem Ersatz des Verlorenen mit patriotischen Beisteuern sich beteiligten.

Germanicus änderte für den nächsten Feldzug (16) seinen Kriegsplan: er versuchte, die Unterwerfung Germaniens auf die Nordsee und die Flotte zu stützen, teils weil die Völkerschaften an der Küste, die Bataver, Friesen, Chauker mehr oder minder zu den Römern hielten, teils um die zeitraubenden und verlustvollen Märsche vom Rhein zur Weser und zur Elbe und wieder zurück abzukürzen. Nachdem er dieses Frühjahr wie das vorige zu raschen Vorstößen am Main und an der Lippe verwendet hatte, schiffte er im Anfang des Sommers auf der inzwischen fertiggestellten gewaltigen Transportflotte von 1000 Segeln sein gesamtes Heer an der Rheinmündung ein und gelangte in der Tat ohne Verlust bis an die der Ems, wo die Flotte blieb, und weiter, vermutlich die Ems hinauf bis an die Haasemündung und dann an dieser hinauf in das Werretal, durch dieses an die Weser. Damit war die Durchführung der bis 80000 Mann starken Armee durch den Teutoburger Wald, welche namentlich für die Verpflegung mit großen Schwierigkeiten verbunden war, vermieden, in dem Flottenlager für die Zufuhr ein sicherer Rückhalt gegeben, und die Cherusker auf dem rechten Ufer der Weser statt von vorn in der Flanke angegriffen. Auf diesem trat den Römern das Gesamtaufgebot der Germanen entgegen, wiederum geführt von den beiden Häuptern der Patriotenpartei, Arminius und Inguiomerus; über welche Streitkräfte dieselben geboten, beweist, daß sie im Cheruskerland zunächst an der Weser selbst, dann etwas weiter landeinwärts ^22, zweimal kurz nacheinander gegen das gesamte römische Heer in offener Feldschlacht schlugen und in beiden den Sieg hart bestritten. Allerdings fiel dieser den Römern zu und von den germanischen Patrioten blieb ein beträchtlicher Teil auf den Schlachtfeldern - Gefangene wurden nicht gemacht und von beiden Seiten mit äußerster Erbitterung gefochten; das zweite Tropaeum des Germanicus sprach von der Niederwerfung aller germanischen Völker zwischen Rhein und Elbe; der Sohn stellte diese seine Kampagne neben die glänzenden des Vaters und berichtete nach Rom, daß er im nächsten Feldzug die Unterwerfung Germaniens vollendet haben werde. Aber Arminius entkam, obwohl verwundet, und blieb auch ferner an der Spitze der Patrioten, und ein unvorhergesehenes Unheil verdarb den Waffenerfolg. Auf der Heimkehr, die von dem größten Teil der Legionen zu Schiff gemacht wurde, geriet die Transportflotte in die Herbststürme der Nordsee; die Schiffe wurden nach allen Seiten über die Inseln der Nordsee und bis an die britische Küste hin geschleudert, ein großer Teil ging zugrunde und die sich retteten, hatten größtenteils Pferde und Gepäck über Bord werfen und froh sein müssen, das nackte Leben zu bergen. Der Fahrtverlust kam, wie in den Zeiten der Punischen Kriege, einer Niederlage gleich; Germanicus selbst, mit dem Admiralschiff einzeln verschlagen an den öden Strand der Chauker, war in Verzweiflung über diesen Mißerfolg drauf und dran, seinen Tod in demselben Ozean zu suchen, dessen Beistand er im Beginn dieses Feldzuges so ernstlich und so vergeblich angerufen hatte. Wohl erwies sich späterhin der Menschenverlust nicht ganz so groß, wie es anfänglich geschienen hatte, und einige erfolgreiche Schläge, die der Feldherr nach der Rückkehr an den Rhein den nächstwohnenden Barbaren versetzte, hoben den gesunkenen Mut der Truppen. Aber im ganzen genommen endigte der Feldzug des Jahres 16, verglichen mit dem des vorigen, wohl mit glänzenderen Siegen, aber auch mit viel empfindlicherer Einbuße.

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^22 Die Annahme Schmidts (Westfälische Zeitschrift 20, 1862, S. 301), daß die erste Schlacht auf dem Idistavisischen Feld, etwa bei Bückeburg, geschlagen sei, die zweite, wegen der dabei erwähnten Sümpfe, vielleicht am Steinhuder See, bei dem südlich von diesem liegenden Dorf Bergkirchen, wird von der Wahrheit sich nicht weit entfernen und kann wenigstens als Veranschaulichung gelten. Auf ein gesichertes Ergebnis muß bei diesem wie bei den meisten Taciteischen Schlachtberichten verzichtet werden.

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Germanicus Abberufung war zugleich die Aufhebung des Oberkommandos der rheinischen Armee. Die bloße Teilung des Kommandos setzte der bisherigen Kriegführung ein Ziel; daß Germanicus nicht bloß abberufen ward, sondern keinen Nachfolger erhielt, kam hinaus auf die Anordnung der Defensive am Rhein. So ist denn auch der Feldzug des Jahres 16 der letzte gewesen, den die Römer geführt haben, um Germanien zu unterwerfen und die Reichsgrenze vom Rhein an die Elbe zu verlegen. Daß die Feldzüge des Germanicus dieses Ziel hatten, lehrt ihr Verlauf selbst und das die Elbgrenze feiernde Tropaeum. Auch die Wiederherstellung der rechtsrheinischen militärischen Anlagen, der Taunuskastelle sowohl wie der Festung Aliso und der diese mit Vetera verbindenden Linie, gehört nur zum Teil zu derjenigen Besetzung des rechten Rheinufers, wie sie auch mit dem beschränkten Operationsplan nach der Varusschlacht sich vertrug, zum Teil griff sie weit über denselben hinaus. Aber was der Feldherr wollte, wollte der Kaiser nicht oder nicht ganz. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß Tiberius die Unternehmungen des Germanicus am Rhein von Haus aus mehr hat geschehen lassen, und gewiß, daß er durch dessen Abberufung im Winter 16/17 denselben ein Ziel hat setzen wollen. Ohne Zweifel ist zugleich ein guter Teil des Erreichten aufgegeben, namentlich aus Aliso die Besatzung zurückgezogen worden. Wie Germanicus von dem im Teutoburger Walde errichteten Siegesdenkmal schon das Jahr darauf keinen Stein mehr fand, so sind auch die Ergebnisse seiner Siege wie ein Schlag ins Wasser verschwunden, und keiner seiner Nachfolger hat auf diesem Grunde weiter gebaut.

Wenn Augustus das eroberte Germanien nach der Varusschlacht verloren gegeben hatte, wenn Tiberius jetzt, nachdem die Eroberung abermals in Angriff genommen worden war, sie abzubrechen befahl, so ist die Frage wohl berechtigt, welche Motive die beiden bedeutenden Regenten hierbei geleitet haben und was diese wichtigen Vorgänge für die allgemeine Reichspolitik bedeuten.

Die Varusschlacht ist ein Rätsel, nicht militärisch, aber politisch, nicht in ihrem Verlauf, aber in ihren Folgen. Augustus hatte nicht unrecht, wenn er seine verlorenen Legionen nicht von dem Feind oder dem Schicksal, sondern von dem Feldherrn zurückforderte; es war ein Unglücksfall, wie ungeschickte Korpsführer sie von Zeit zu Zeit für jeden Staat herbeiführen; schwer begreift man, daß die Aufreibung einer Armee von 20000 Mann ohne weitere unmittelbare militärische Konsequenzen der großen Politik eines einsichtig regierten Weltstaates eine entscheidende Wendung gegeben hat. Und doch haben die beiden Herrscher jene Niederlage mit einer beispiellosen und für die Stellung der Regierung, der Armee wie den Nachbarn gegenüber bedenklichen und gefährlichen Geduld ertragen; doch haben sie den Friedensschluß mit Marobod, der ohne Zweifel eigentlich nur eine Waffenruhe sein sollte, zu einem definitiven werden lassen und nicht weiter versucht, das obere Elbtal in die Hand zu bekommen. Es muß Tiberius nicht leicht angekommen sein, den großen, mit dem Bruder gemeinschaftlich begonnenen, dann nach dessen Tode von ihm fast vollendeten Bau zusammenstürzen zu sehen; der gewaltige Eifer, womit er, sowie er in das Regiment wieder eingetreten war, den vor zehn Jahren begonnenen germanischen Krieg aufgenommen hatte, läßt ermessen, was diese Entsagung ihn gekostet haben muß. Wenn dennoch nicht bloß Augustus bei derselben beharrte, sondern auch nach dessen Tode er selbst, so ist dafür ein anderer Grund nicht zu finden, als daß sie die durch zwanzig Jahre hindurch verfolgten Pläne zur Veränderung der Nordgrenze als unausführbar erkannten und die Unterwerfung und Behauptung des Gebietes zwischen dem Rhein und der Elbe ihnen die Kräfte des Reiches zu übersteigen schien.

Wenn die bisherige Reichsgrenze von der mittleren Donau bis an deren Quelle und den oberen Rhein und dann rheinabwärts lief, so wurde sie allerdings durch die Verlegung an die in ihrem Quellgebiet der mittleren Donau sich nähernde Elbe und an deren ganzen Lauf wesentlich verkürzt und verbessert; wobei wahrscheinlich außer dem evidenten militärischen Gewinn auch noch das politische Moment in Betracht kam, daß die möglichst weite Entfernung der großen Kommandos von Rom und Italien eine der leitenden Maximen der Augusteischen Politik war und ein Elbheer in der weiteren Entwicklung Roms schwerlich dieselbe Rolle gespielt haben würde, wie sie die Rheinheere nur zu bald übernahmen. Die Vorbedingungen dazu, die Niederwerfung der germanischen Patriotenpartei und des Suebenkönigs in Böhmen, waren keine leichten Aufgaben; indes man hatte dem Gelingen derselben schon einmal ganz nahe gestanden und bei richtiger Führung konnten diese Erfolge nicht verfehlt werden. Aber eine andere Frage war es, ob nach der Einrichtung der Elbgrenze die Truppen aus dem zwischenliegenden Gebiet weggezogen werden konnten; diese Frage hatte der dalmatisch-pannonische Krieg in sehr ernster Weise der römischen Regierung gestellt. Wenn schon das bevorstehende Einrücken der römischen Donauarmee in Böhmen einen mit Anstrengung aller militärischen Hilfsmittel erst nach vierjährigem Kampf niedergeworfenen Volksaufstand in Illyricum hervorgerufen hatte, so durfte weder zur Zeit noch auf lange Jahre hinaus dies weite Gebiet sich selbst überlassen werden. Ähnlich stand es ohne Zweifel am Rhein. Das römische Publikum pflegte wohl sich zu rühmen, daß der Staat ganz Gallien in Unterwürfigkeit halte durch die 1200 Mann starke Besatzung von Lyon; aber die Regierung konnte nicht vergessen, daß die beiden großen Armeen am Rhein nicht bloß die Germanen abwehrten, sondern auch für die keineswegs durch Fügsamkeit sich auszeichnenden gallischen Gaue gar sehr in Betracht kamen. An der Weser oder gar an der Elbe aufgestellt, hätten sie diesen Dienst nicht in gleichem Maße geleistet; und sowohl den Rhein wie die Elbe besetzt zu halten, vermochte man nicht. So mochte Augustus wohl zu dem Schluß kommen, daß mit dem damaligen, allerdings seit kurzem erheblich verstärkten, aber immer noch tief unter dem Maß des wirklich Erforderlichen stehenden Heerbestand jene große Grenzregulierung nicht auszuführen sei; die Frage ward damit aus einer militärischen zu einer Frage der inneren Politik und insonderheit zu einer Finanzfrage. Die Kosten der Armee noch weiter zu steigern, hat weder Augustus noch Tiberius sich getraut. Man kann dies tadeln. Der lähmende Doppelschlag der illyrischen und der germanischen Insurrektion mit ihren schweren Katastrophen, das hohe Alter und die erlahmende Kraft des Herrschers, die zunehmende Abneigung des Tiberius gegen frisches Handeln und große Initiative und vor allem gegen jede Abweichung von der Politik des Augustus, haben dabei ohne Zweifel bestimmend mit- und vielleicht zum Nachteil des Staates gewirkt. Man fühlt es in dem nicht zu billigenden, aber wohl erklärlichen Auftreten des Germanicus, wie das Militär und die Jugend das Aufgeben der neuen Provinz Germanien empfanden. Man erkennt in dem dürftigen Versuch, mit Hilfe der paar linksrheinischen deutschen Gaue wenigstens dem Namen nach das verlorene Germanien festzuhalten, in den zweideutigen und unsicheren Worten, mit denen Augustus selbst in seinem Rechenschaftsbericht Germanien als römisch in Anspruch nimmt oder auch nicht, wie verlegen die Regierung in dieser Sache der öffentlichen Meinung gegenüber stand. Der Griff nach der Elbgrenze war ein gewaltiger, vielleicht überkühner gewesen; vielleicht von Augustus, dessen Flug im allgemeinen so hoch nicht ging, erst nach jahrelangem Zaudern und wohl nicht ohne den bestimmenden Einfluß des ihm vor allen nahestehenden jüngeren Stiefsohns unternommen. Aber einen allzu kühnen Schritt zurückzutun ist in der Regel nicht eine Verbesserung des Fehlers, sondern ein zweiter. Die Monarchie brauchte die unbefleckte kriegerische Ehre und den unbedingten kriegerischen Erfolg in ganz anderer Weise als das ehemalige Bürgermeisterregiment; das Fehlen der seit der Varusschlacht niemals ausgefüllten Nummern 17, 18 und 19 in der Reihe der Regimenter paßte wenig zu dem militärischen Prestige, und den Frieden mit Marobod aufgrund des Status quo konnte die loyalste Rhetorik nicht in einen Erfolg umreden. Anzunehmen, daß Germanicus einem eigentlichen Befehl seiner Regierung zuwider jene weit aussehenden Unternehmungen begonnen hat, verbietet seine ganze politische Stellung; aber den Vorwurf, daß er seine doppelte Stellung als Höchstkommandierender der ersten Armee des Reiches und als künftiger Thronfolger dazu benutzt hat, um seine politisch-militärischen Pläne auf eigene Faust durchzuführen, wird man ihm so wenig ersparen können wie dem Kaiser den nicht minder schweren, zurückgescheut zu sein vielleicht vor dem Fassen, vielleicht auch nur vor dem klaren Aussprechen und dem scharfen Durchführen der eigenen Entschlüsse. Wenn Tiberius die Wiederaufnahme der Offensive wenigstens geschehen ließ, so muß er empfunden haben, wieviel für eine kräftigere Politik sprach; wie es überbedächtige Leute wohl tun, mag er wohl sozusagen dem Schicksal die Entscheidung überlassen haben, bis dann der wiederholte und schwere Mißerfolg des Kronprinzen die Politik der Verzagtheit abermals rechtfertigte. Leicht war es für die Regierung nicht, einer Armee Halt zu gebieten, die von den verlorenen drei Adlern zwei zurückgebracht hatte; aber es geschah. Was immer die sachlichen und die persönlichen Motive gewesen sein mögen, wir stehen hier an einem Wendepunkt der Völkergeschicke. Auch die Geschichte hat ihre Flut und ihre Ebbe; hier tritt nach der Hochflut des römischen Weltregiments die Ebbe ein. Nordwärts von Italien hatte wenige Jahre hindurch die römische Herrschaft bis an die Elbe gereicht; seit der Varusschlacht sind ihre Grenzen der Rhein und die Donau. Ein Märchen, aber ein altes, berichtet, daß dem ersten Eroberer Germaniens, dem Drusus, auf seinem letzten Feldzug an der Elbe eine gewaltige Frauengestalt germanischer Art erschienen sei und ihm in seiner Sprache das Wort zugerufen habe “Zurück!” Es ist nicht gesprochen worden, aber es hat sich erfüllt.

Indes die Niederlage der Augusteischen Politik, wie der Friede mit Maroboduus und die Hinnahme der Teutoburger Katastrophe wohl bezeichnet werden darf, war kaum ein Sieg der Germanen. Nach der Varusschlacht muß wohl durch die Gemüter der Besten die Hoffnung gegangen sein, daß der Nation aus dem herrlichen Sieg der Cherusker und ihrer Verbündeten und aus dem Zurückweichen des Feindes im Westen wie im Süden eine gewisse Einigung erwachsen werde. Den sonst sich fremd gegenüberstehenden Sachsen und Sueben mag vielleicht eben in diesen Krisen das Gefühl der Einheit aufgegangen sein. Daß die Sachsen vom Schlachtfelde weg den Kopf des Varus an den Suebenkönig schickten, kann nichts sein als der wilde Ausdruck des Gedankens, daß für alle Germanen die Stunde gekommen sei, in gemeinschaftlichem Ansturm sich auf das Römische Reich zu stürzen und des Landes Grenze und des Landes Freiheit so zu sichern, wie sie allein gesichert werden können, durch Niederschlagen des Erbfeindes in seinem eigenen Heim. Aber der gebildete Mann und staatskluge König nahm die Gabe der Insurgenten nur an, um den Kopf dem Kaiser Augustus zur Beisetzung zu senden; er tat nichts für, aber auch nichts gegen die Römer und beharrte unerschütterlich in seiner Neutralität. Unmittelbar nach dem Tode des Augustus hatte man in Rom den Einbruch der Markomannen in Rätien gefürchtet, aber, wie es scheint, ohne Ursache, und als dann Germanicus die Offensive gegen die Germanen vom Rhein aus wieder aufnahm, hatte der mächtige Markomannenkönig untätig zugesehen. Diese Politik der Feinheit oder der Feigheit in der wild bewegten, von patriotischen Erfolgen und Hoffnungen trunkenen germanischen Welt grub sich ihr eigenes Grab. Die entfernteren, nur lose mit dem Reich verknüpften Suebenstämme, die Semnonen, Langobarden und Gothonen, sagten dem König ab und machten gemeinschaftliche Sache mit den sächsischen Patrioten; es ist nicht unwahrscheinlich, daß die ansehnlichen Streitkräfte, über welche Arminius und Inguiomerus in den Kämpfen gegen Germanicus offenbar geboten, ihnen großenteils von daher zugeströmt sind. Als bald darauf der römische Angriff plötzlich abgebrochen ward, wendeten sich die Patrioten (17) zum Angriff gegen Maroboduus, vielleicht zum Angriff auf das Königtum überhaupt, wenigstens wie dieser es nach römischem Muster verwaltete ^23. Aber auch unter ihnen selbst waren Spaltungen eingetreten; die beiden nah verwandten cheruskischen Fürsten, die in den letzten Kämpfen die Patrioten wenn nicht siegreich, doch tapfer und ehrenvoll geführt und bisher stets Schulter an Schulter gefochten hatten, standen in diesem Krieg nicht mehr zusammen. Der Oheim Inguiomerus ertrug es nicht noch länger, neben dem Neffen der zweite zu sein, und trat bei dem Ausbruch des Krieges auf Maroboduus’ Seite. So kam es zur Entscheidungsschlacht zwischen Germanen und Germanen, ja zwischen denselben Stämmen; denn in beiden Armeen fochten sowohl Sueben wie Cherusker. Lange schwankte der Kampf; beide Heere hatten von der römischen Taktik gelernt, und auf beiden Seiten war die Leidenschaft und die Erbitterung gleich. Einen eigentlichen Sieg erfocht Arminius nicht, aber der Gegner überließ ihm das Schlachtfeld, und da Maroboduus den kürzeren gezogen zu haben schien, verließen ihn die bisher noch zu ihm gehalten hatten und fand er sich auf sein eigenes Reich beschränkt. Als er römische Hilfe gegen die übermächtigen Landsleute erbat, erinnerte ihn Tiberius an sein Verhalten nach der Varusschlacht und erwiderte, daß jetzt die Römer ebenfalls neutral bleiben würden. Es ging nun schleunig mit ihm zu Ende. Schon im folgenden Jahr (18) wurde er von einem Gothonenfürsten Catualda, den er früher persönlich beleidigt hatte und der dann mit den übrigen außerböhmischen Sueben von ihm abgefallen war, in seinem Königssitz selbst überfallen und rettete, von den Seinigen verlassen, mit Not sich zu den Römern, die ihm die erbetene Freistatt gewährten - als römischer Pensionär ist er viele Jahre später in Ravenna gestorben.

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^23 Die Angabe des Tacitus (ann. 2, 45), daß dies eigentlich ein Krieg der Republikaner gegen die Monarchisten gewesen sei, ist wohl nicht frei von Übertragung hellenisch-römischer Anschauungen auf die sehr verschiedene germanische Welt. Soweit der Krieg eine ethisch-politische Tendenz gehabt hat, wird ihn nicht das nomen regis, wie Tacitus sagt, sondern das certum imperium visque regia des Velleius (2, 108) hervorgerufen haben.

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Also waren Arminius’ Gegner wie seine Nebenbuhler flüchtig geworden, und die germanische Nation sah auf keinen andern als auf ihn. Aber diese Größe war seine Gefahr und sein Verderben. Seine eigenen Landsleute, vor allem sein eigenes Geschlecht schuldigte ihn an, den Weg Marobods zu gehen und nicht bloß der Erste, sondern auch der Herr und der König der Germanen sein zu wollen - ob mit Grund oder nicht und ob, wenn er dies wollte, er damit nicht vielleicht das Rechte wollte, wer vermag es zu sagen? Es kam zum Bürgerkrieg zwischen ihm und diesen Vertretern der Volksfreiheit; zwei Jahre nach Maroboduus’ Verbannung fiel auch er, gleich Caesar, durch den Mordstahl ihm nahestehender, republikanisch gesinnter Adliger. Seine Gattin Thusnelda und sein in der Gefangenschaft geborener Sohn Thumelicus, den er nie mit Augen gesehen hat, zogen bei dem Triumph des Germanicus (26. Mai 17) unter den anderen vornehmen Germanen gefesselt mit auf das Kapitol; der alte Segestes ward für seine Treue gegen die Römer mit einem Ehrenplatz bedacht, von wo aus er dem Einzug seiner Tochter und seines Enkels zuschauen durfte. Sie alle sind im Römerreich gestorben; mit Maroboduus fanden auch Gattin und Sohn seines Gegners im Exil von Ravenna sich zusammen. Wenn Tiberius bei Abberufung des Germanicus bemerkte, daß es gegen die Deutschen der Kriegführung nicht bedürfe und daß sie das für Rom Erforderliche schon weiter selber besorgen würden, so kannte er seine Gegner; darin allerdings hat die Geschichte ihm recht gegeben. Aber dem hochsinnigen Mann, der sechsundzwanzigjährig seine sächsische Heimat von der italischen Fremdherrschaft erlöst hatte, der dann in siebenjährigem Kampfe für die wiedergewonnene Freiheit Feldherr wie Soldat gewesen war, der nicht bloß Leib und Leben, sondern auch Weib und Kind für seine Nation eingesetzt hatte, um dann siebenunddreißigjährig von Mörderhand zu fallen, diesem Mann gab sein Volk, was es zu geben vermochte, ein ewiges Gedächtnis im Heldenlied.

KAPITEL II.
Spanien

Die Zufälligkeiten der äußeren Politik bewirkten es, daß die Römer früher als in irgendeinem anderen Teil des überseeischen Kontinents sich auf der Pyrenäischen Halbinsel festsetzten und hier ein zwiefaches ständiges Kommando einrichteten. Auch hatte die Republik hier nicht, wie in Gallien und in Illyricum, sich darauf beschränkt, die Küsten des italischen Meeres zu unterwerfen, vielmehr gleich von Anfang an, nach dem Vorgang der Barkiden, die Eroberung der ganzen Halbinsel in das Auge gefaßt. Mit den Lusitanern (in Portugal und Estremadura) hatten die Römer gestritten, seit sie sich Herren von Spanien nannten; die “entferntere Provinz” war recht eigentlich gegen diese und zugleich mit der näheren eingerichtet worden; die Callaeker (Galicia) wurden ein Jahrhundert vor der Actischen Schlacht den Römern botmäßig; kurz vor derselben hatte in seinem ersten Feldzug der spätere Diktator Caesar die römischen Waffen bis nach Brigantium (Coruňa) getragen und die Zugehörigkeit dieser Landschaft zu der entfernteren Provinz aufs neue befestigt. Es haben dann in den Jahren zwischen Caesars Tod bis auf Augustus Einherrschaft die Waffen in Nordspanien niemals geruht: nicht weniger als sechs Statthalter haben in dieser kurzen Zeit dort den Triumph gewonnen, und vielleicht erfolgte die Unterwerfung des südlichen Abhangs der Pyrenäen vorzugsweise in diese Epoche ^1. Die Kriege mit den stammverwandten Aquitanern an der Nordseite des Gebirges, die in die gleiche Epoche fallen und von denen der letzte im Jahre 727 (27) siegreich zu Ende ging, werden damit in Zusammenhang stehen. Bei der Reorganisation der Verwaltung im Jahre 727 (27) kam die Halbinsel an Augustus, weil dort ausgedehnte militärische Operationen in Aussicht genommen waren und sie einer dauernden Besatzung bedurfte. Obgleich das südliche Drittel der entfernteren Provinz, seitdem benannt vom Baetisfluß (Guadalquivir), dem Regiment des Senats bald zurückgegeben wurde ^2, blieb doch der bei weitem größere Teil der Halbinsel stets in kaiserlicher Verwaltung, sowohl der größere Teil der entfernteren Provinz, Lusitanien und Callaekien ^3, wie die ganze große nähere. Unmittelbar nach Einrichtung der neuen Oberleitung begab sich Augustus persönlich nach Spanien, um in zweijährigem Aufenthalt (728, 729 26, 25) die neue Verwaltung zu ordnen und die Okkupation der noch nicht botmäßigen Landesteile zu leiten. Er tat dies von Tarraco aus, und es wurde damals überhaupt der Sitz der Regierung der näheren Provinz von Neukarthago nach Tarraco verlegt, von welcher Stadt diese Provinz auch seitdem gewöhnlich genannt wird. Wenn es einerseits notwendig erschien, den Sitz der Verwaltung nicht von der Küste zu entfernen, so beherrschte andererseits die neue Hauptstadt das Ebrogebiet und die Kommunikationen mit dem Nordwesten und den Pyrenäen. Gegen die Asturer (in den Provinzen Asturien und Leon) und vor allem die Kantabrer (im Vaskenland und der Provinz Santander), welche sich hartnäckig in ihren Bergen behaupteten und die benachbarten Gaue überliefen, zog sich mit Unterbrechungen, die die Römer Siege nannten, der schwere und verlustvolle Krieg acht Jahre hin, bis es endlich Agrippa gelang, durch Zerstörung der Bergstädte und Verpflanzung der Bewohner in die Täler den offenen Widerstand zu brechen.

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^1 Es triumphierten über Spanien, abgesehen von dem wohl politischen Triumph des Lepidus, im Jahre 718 (36) Cn. Domitius Calvinus (Konsul 714 40), im Jahre 720 (34) C. Norbanus Flaccus (Konsul 716 38), zwischen 720 (34) und 725 (29) L. Marcius Philippus (Konsul 716 38) und Appius Claudius Pulcher (Konsul 716 38), im Jahre 726 (28) C. Calvisius Sabinus (Konsul 715 39), im Jahre 728 (26) Sex. Appuleius (Konsul 725 29). Die Schriftsteller erwähnen nur den Sieg, den Calvinus über die Cerretaner (bei Puycerda in den östlichen Pyrenäen) erfocht (Dio 48, 42; vgl. Vell. 2, 78 und die Münze des Sabinus mit Osca, Eckhel, Bd. 5, S. 203).

^2 Da Augusta Emerita in Lusitanien erst im Jahre 729 (25) Kolonie ward (Dio 53, 26) und diese bei dem Verzeichnis der Provinzen, in denen Augustus Kolonien gegründet hat (Monumentum Ancyranum, S. 119, vgl. S. 222), nicht füglich unberücksichtigt geblieben sein kann, so wird die Trennung von Lusitania und Hispania ulterior erst nach dem kantabrischen Kriege stattgefunden haben.

^3 Callaekien ist nicht bloß von der Ulterior aus eingenommen worden, sondern muß noch in der früheren Zeit des Augustus zu Lusitanien gehört haben, ebenso Asturien anfänglich zu dieser Provinz geschlagen worden sein. Sonst ist die Erzählung bei Dio 54, 5 nicht zu verstehen; T. Carisius, der Erbauer Emeritas, ist offenbar der Statthalter von Lusitanien, C. Furnius der der Tarraconensis. Damit stimmt auch die parallele Darstellung bei Florus (epit. 2, 33), denn die Drigaecini der Handschriften sind sicher die Βριγαικινοί, die Ptolemaeos (2, 6, 29) unter den Asturern aufführt. Darum faßt auch Agrippa in seinen Messungen Lusitania mit Asturia und Callaecia zusammen (Plin. nat. 4, 22, 118), und bezeichnet Strabon (3, 4, 20, p. 166) die Callaeker als früher Lusitaner genannt. Schwankungen in der Abgrenzung der spanischen Provinzen erwähnt Strabon (3, 4, 19, p. 166).

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Wenn, wie Kaiser Augustus sagt, seit seiner Zeit die Küste des Ozeans von Cadiz bis zur Elbmündung den Römern gehorchte, so war in diesem Winkel derselben der Gehorsam recht unfreiwillig und von geringem Verlaß. Zu einer eigentlichen Befriedung scheint es im nordwestlichen Spanien noch lange nicht gekommen zu sein. Noch in Neros Zeit ist von Kriegszügen gegen die Asturer die Rede. Deutlicher noch spricht die Besetzung des Landes, wie Augustus sie angeordnet hat. Callaekien wurde von Lusitanien getrennt und mit der tarraconensischen Provinz vereinigt, um den Oberbefehl in Nordspanien in einer Hand zu konzentrieren. Diese Provinz ist nicht bloß damals die einzige gewesen, welche, ohne an Feindesland zu grenzen, ein legionares Militärkommando erhalten hat, sondern es wurden von Augustus nicht weniger als drei Legionen ^4 dorthin gelegt, zwei nach Asturien, eine nach Kantabrien, und trotz der militärischen Bedrängnis in Germanien und in Illyricum ward diese Besatzung nicht vermindert. Das Hauptquartier ward zwischen der alten Metropole Asturiens, Lancia, und der neuen, Asturica Augusta (Astorga), eingerichtet, in dem noch heute von ihm den Namen führenden Leon. Mit dieser starken Besetzung des Nordwestens hängen wahrscheinlich die daselbst in der früheren Kaiserzeit in bedeutendem Umfange vorgenommenen Straßenanlagen zusammen, obwohl wir, da die Dislokation dieser Truppen in der augustischen Zeit uns unbekannt ist, den Zusammenhang im einzelnen nicht nachzuweisen vermögen. So ist von Augustus und Tiberius für die Hauptstadt Callaekiens Bracara (Braga) eine Verbindung mit Asturica, das heißt mit dem großen Hauptquartier, nicht minder mit den nördlich, nordöstlich und südlich benachbarten Städten hergestellt worden. Ähnliche Anlagen machte Tiberius im Gebiet der Vasconen und in Kantabrien ^5. Allmählich konnte die Besatzung verringert, unter Claudius eine Legion, unter Nero eine zweite anderswo verwendet werden. Doch wurden diese nur als abkommandiert angesehen, und noch zu Anfang der Regierung Vespasians hatte die spanische Besatzung wieder ihre frühere Stärke; eigentlich reduziert haben sie erst die Flavier, Vespasian auf zwei, Domitian auf eine Legion. Von da an bis in die diocletianische Zeit hat eine einzige Legion, die 7. gemina und eine gewisse Zahl von Hilfskontingenten in Leon garnisoniert.

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^4 Es sind dies die 4. makedonische, die 6. victrix und die 10. gemina. Die erste von diesen kam in Folge der durch Claudius’ britannische Expedition veranlaßten Verschiebung der Truppenlager an den Rhein. Die beiden anderen, obwohl inzwischen mehrfach anderswo verwendet, standen noch im Anfang der Regierung Vespasians in ihrer alten Garnison und mit ihnen anstatt der 4. die von Galba neu errichtete 1. adiutrix (Tac. hist. 1, 44). Alle drei wurden in Veranlassung des Bataverkrieges an den Rhein geschickt, und es kam davon nur eine zurück. Denn noch im Jahre 88 lagen in Spanien mehrere Legionen (Plin. paneg. 14; vgl. Hermes 3, 1868, S. 118), von welchen eine sicher die schon vor dem Jahre 79 in Spanien garnisonierende 7. gemina (CIL II, 2477) ist; die zweite muß eine von jenen dreien sein und ist wahrscheinlich die 1. adiutrix, da diese bald nach dem Jahre 88 an den Donaukriegen Domitians sich beteiligt und unter Traian in Obergermanien steht, was die Vermutung nahelegt, daß sie eine der mehreren im Jahre 88 von Spanien nach Obergermanien geführten Legionen gewesen und bei dieser Veranlassung aus Spanien weggekommen ist. In Lusitanien haben keine Legionen gestanden.

^5 Bei dem Ort Pisoraca (Herrera am Pisuerga, zwischen Palencia und Santander), der allein auf Inschriften des Tiberius und des Nero, und zwar als Ausgangspunkt einer Kaiserstraße genannt wird (CIL II, 4883, 4884), dürfte das Lager der kantabrischen Legion gewesen sein, wie bei Leon das asturische. Auch Augustobriga (westlich von Saragossa) und Complutum (Alcalá de Henares, nordwärts von Madrid) werden nicht ihrer städtischen Bedeutung wegen, sondern als Truppenlager Reichsstraßenzentren gewesen sein.

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Keine Provinz ist unter dem Prinzipat weniger von den äußeren wie von den inneren Kriegen berührt worden als dieses Land des fernen Westens. Wenn in dieser Epoche die Truppenkommandos gleichsam die Stelle der rivalisierenden Parteien übernahmen, so hat das spanische Heer auch dabei durchaus eine Nebenrolle gespielt; nur als Helfer seines Kollegen trat Galba in den Bürgerkrieg ein und der bloße Zufall trug ihn an die erste Stelle. Die vergleichungsweise auch nach der Reduktion noch auffallend starke Besatzung des Nordwestens der Halbinsel läßt darauf schließen, daß diese Gegend noch im zweiten und dritten Jahrhundert nicht vollständig botmäßig gewesen ist; indes vermögen wir über die Verwendung der spanischen Legion innerhalb der Provinz, die sie besetzt hielt, nichts Bestimmtes anzugeben. Der Krieg gegen die Kantabrer ist mit Hilfe von Kriegsschiffen geführt worden; nachher haben die Römer keine Veranlassung gehabt, hier eine dauernde Flottenstation einzurichten. Erst in der nachdiocletianischen Zeit finden wir die Pyrenäische Halbinsel, wie die italische und die griechisch-makedonische, ohne ständige Besatzung.

Daß die Provinz Baetica, wenigstens seit dem Anfang des 2. Jahrhunderts, von der gegenüberliegenden Küste aus durch die Mauren - die Piraten des Rif - vielfach heimgesucht wurde, wird in der Darstellung der afrikanischen Verhältnisse näher auszuführen sei. Vermutlich ist es daraus zu erklären, daß, obwohl sonst in den Provinzen des Senats kaiserliche Truppen nicht zu stehen pflegen, ausnahmsweise Italica (bei Sevilla) mit einer Abteilung der Legion von Leon belegt war ^6. Hauptsächlich aber lag es dem in der Provinz von Tingis (Tanger) stationierten Kommando ob, das reiche südliche Spanien vor diesen Einfällen zu schützen. Dennoch ist es vorgekommen, daß Städte wie Italica und Singili (unweit Antequera) von den Piraten belagert wurden.

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^6 Damit kann in Verbindung gebracht werden, daß dieselbe Legion auch, wenngleich nur zeitweise und mit einem Detachement, in Numidien aktiv gewesen ist.

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Wenn dem weltgeschichtlichen Werke der Kaiserzeit, der Romanisierung des Okzidents, von der Republik irgendwo vorgearbeitet war, so war dies in Spanien geschehen. Was das Schwert begonnen, führte der friedliche Verkehr weiter: das römische Silbergeld hat in Spanien geherrscht, lange bevor es sonst außerhalb Italien gangbar ward, und die Bergwerke, der Wein- und Ölbau, die Handelsbeziehungen bewirkten an der Küste, namentlich im Südwesten, ein stetiges Einströmen italischer Elemente. Neukarthago, die Schöpfung der Barkiden und von seiner Entstehung an bis in die augustische Zeit die Hauptstadt der Diesseitigen Provinz und der erste Handelsplatz Spaniens, umschloß schon im siebenten Jahrhundert eine zahlreiche römische Bevölkerung; Carteia, gegenüber dem heutigen Gibraltar, ein Menschenalter vor der Gracchenzeit gegründet, ist die erste überseeische Stadtgemeinde mit einer Bevölkerung römischen Ursprungs; die altberühmte Schwesterstadt Karthagos, Gades, das heutige Cadiz, die erste fremdländische Stadt außerhalb Italien, welche römisches Recht und römische Sprache annahm. Hatte also an dem größten Teil der Küste des Mittelländischen Meeres die alteinheimische wie die phönikische Zivilisation bereits unter der Republik in die Art und Weise des herrschenden Volkes eingelenkt, so wurde in der Kaiserzeit in keiner Provinz die Romanisierung so energisch von oben herab gefördert wie in Spanien. Vor allem die südliche Hälfte der Baetica zwischen dem Baetis und dem Mittelmeer hat, zum Teil schon unter der Republik oder durch Caesar, zum Teil in den Jahren 739 (15) und 740 (14) durch Augustur, eine stattliche Reihe von römischen Vollbürgergemeinden erhalten, die hier nicht etwa vorzugsweise die Küste, sondern vor allem das Binnenland füllen, voran Hispalis (Sevilla) und Corduba (Cordoba) mit Kolonialrecht, mit Munizipalrecht Italica (bei Sevilla) und Gades (Cadiz). Auch im südlichen Lusitanien begegnet eine Reihe gleichberechtigter Städte, namentlich Olisipo (Lissabon), Pax Iulia (Beja) und die von Augustur während seines Aufenthalts in Spanien gegründete und zur Hauptstadt dieser Provinz gemachte Veteranenkolonie Emerita (Merida). In der Tarraconensis finden sich die Bürgerstädte überwiegend an der Küste, Karthago nova, Ilici (Elche), Valentia, Dertosa (Tortosa), Tarraco, Barcino (Barcelona); im Binnenland tritt nur hervor die Kolonie im Ebrotal Caesaraugusta (Saragossa). Vollbürgergemeinden zählte man in ganz Spanien unter Augustus fünfzig; gegen fünfzig andere hatten bis dahin latinisches Recht empfangen und standen hinsichtlich der inneren Ordnung den Bürgergemeinden gleich. Bei den übrigen hat dann Kaiser Vespasianus bei Gelegenheit der von ihm im Jahre 74 veranstalteten allgemeinen Reichsschätzung die latinische Gemeindeordnung ebenfalls eingeführt. Die Verleihung des Bürgerrechts ist weder damals noch überhaupt in der besseren Kaiserzeit viel weiter ausgedehnt worden, als sie in augustischer Zeit gediehen war ^7, wobei wahrscheinlich hauptsächlich die Rücksicht auf das den Reichsbürgern gegenüber beschränkte Aushebungsrecht maßgebend gewesen ist.

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^7 Daß “die Iberer Römer genannt werden”, wie Josephus (c. Ap. 2, 4) sich ausdrückt, kann nur auf die Erteilung des latinischen Rechts durch Vespasian bezogen werden und ist eine inkorrekte Angabe des Fremden.

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Die einheimische Bevölkerung Spaniens, welche also teils mit italischen Ansiedlern vermischt, teils zu italischer Sitte und Sprache hingeleitet ward, tritt in der Geschichte der Kaiserzeit nirgends deutlich erkennbar hervor. Wahrscheinlich hat derjenige Stamm, dessen Reste und dessen Sprache sich bis auf den heutigen Tag in den Bergen Vizcayas, Guipuzcoas und Navarras behaupten, einstmals die ganze Halbinsel in ähnlicher Weise erfüllt wie die Berber das nordafrikanische Land. Ihr Idiom, von den indogermanischen grundverschieden und flexionslos wie das der Finnen und Mongolen, beweist ihre ursprüngliche Selbständigkeit, und ihre wichtigsten Denkmäler, die Münzen, umfassen in dem ersten Jahrhundert der Herrschaft der Römer in Spanien die Halbinsel mit Ausnahme der Südküste von Cadiz bis Granada, wo damals die phönikische Sprache herrschte, und des Gebietes nördlich von der Mündung des Tajo und westlich von den Ebroquellen, welches damals wahrscheinlich großenteils faktisch unabhängig und gewiß durchaus unzivilisiert war; in diesem iberischen Gebiet unterscheidet sich wohl die südspanische Schrift deutlich von der der Nordprovinz, aber nicht minder deutlich sind beide Äste eines Stammes. Die phönikische Einwanderung hat sich hier auf noch engere Grenzen beschränkt als in Afrika und die keltische Mischung die allgemeine Gleichförmigkeit der nationalen Entwicklung nicht in einer für uns erkennbaren Weise modifiziert. Aber die Konflikte der Römermit den Iberern gehören überwiegend der republikanischen Epoche an und sind früher dargestellt worden. Nach den bereits erwähnten letzten Waffengängen unter der ersten Dynastie verschwinden die Iberer völlig aus unseren Augen. Auch auf die Frage, wieweit sie in der Kaiserzeit sich romanisiert haben, gibt die uns gebliebene Kunde keine befriedigende Antwort. Daß sie im Verkehr mit den fremden Herren von jeher veranlaßt sein werden, sich der römischen Sprache zu bedienen, bedarf des Beweises nicht; aber auch aus dem öffentlichen Gebrauch innerhalb der Gemeinden schwindet unter dem Einfluß Roms die nationale Sprache und die nationale Schrift. Schon im letzten Jahrhundert der Republik ist die anfänglich in weitem Umfange gestattete einheimische Prägung in der Hauptsache beseitigt worden; aus der Kaiserzeit gibt es keine spanische Stadtmünze mit anderer als lateinischer Aufschrift ^8. Wie die römische Tracht war die römische Sprache auch bei denjenigen Spaniern, die des italischen Bürgerrechts entbehrten, in großem Umfang verbreitet, und die Regierung begünstigte die faktische Romanisierung des Landes ^9. Als Augustus starb, überwog römische Sprache und Sitte in Andalusien, Granada, Murcia, Valencia, Katalonien, Arragonien, und ein guter Teil davon kommt auf Rechnung nicht der Kolonisierung, sondern der Romanisierung. Durch die vorher erwähnte Anordnung Vespasians ward die einheimische Sprache von Rechts wegen auf den Privatverkehr beschränkt. Daß sie in diesem sich behauptet hat, beweist ihr heutiges Dasein; was jetzt auf die Berge sich beschränkt, welche weder die Goten noch die Araber je besetzt haben, wird in der römischen Zeit sicher über einen großen Teil Spaniens, besonders den Nordwesten, sich erstreckt haben. Dennoch ist die Romanisierung in Spanien sicher sehr viel früher und stärker eingetreten als in Afrika; Denkmäler mit einheimischer Schrift aus der Kaiserzeit sind in Afrika in ziemlicher Anzahl, in Spanien kaum nachzuweisen, und die Berbersprache beherrscht heute noch halb Nordafrika, die iberische nur die engen Täler der Basken. Es konnte das nicht anders kommen, teils weil in Spanien die römische Zivilisation viel früher und viel kräftiger auftrat als in Afrika, teils weil die Eingeborenen dort nicht wie hier den Rückhalt an den freien Stämmen hatten.

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^8 Das wohl jüngste sicher datierbare Denkmal der einheimischen Sprache ist eine Münze von Osicerda, welche den während des Gallischen Krieges von Caesar geschlagenen Denaren mit dem Elefanten nachgeprägt ist, mit lateinischer und iberischer Aufschrift (Zobel, Estudio histórico de la moneda antigua española. Bd. 2, S. 11). Unter den ganz oder teilweise epichorischen Inschriften Spaniens mögen sich manche jüngere befinden; öffentliche Setzung ist bei keiner derselben auch nur wahrscheinlich.

^9 Es hat eine Zeit gegeben, wo die Peregrinengemeinden das Recht, die lateinische zur Geschäftssprache zu machen, vom Senat erbitten mußten; aber für die Kaiserzeit gilt das nicht mehr. Vielmehr ist hier wahrscheinlich häufig das Umgekehrte eingetreten, zum Beispiel das Münzrecht in der Weise gestattet worden, daß die Aufschrift lateinisch sein mußte. Ebenso sind öffentliche Gebäude, die Nichtbürger errichteten, lateinisch bezeichnet; so lautet eine Inschrift von Ilipa in Andalusien (CIL II, 1087): Urchail Atitta f(ilius) Chilasurgun portas fornac(es) aedificand(a) curavit de s(ua) p(ecunia). Daß das Tragen der Toga auch Nichtrömern gestattet und ein Zeichen von loyaler Gesinnung war, zeigt sowohl Strabons Äußerung über die Tarraconensis togata wie Agricolas Verhalten in Britannien (Tac. Agr. 21).

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Die einheimische Gemeindeverfassung der Iberer war von der gallischen nicht in einer für uns erkennbaren Weise verschieden. Von Haus aus zerfiel Spanien, wie das Keltenland dies- und jenseits der Alpen, in Gaubezirke; die Vaccäer und die Kantabrer unterschieden sich schwerlich wesentlich von den Cenomanen der Transpadana und den Remern der Belgica. Daß auf den in der früheren Epoche der Römerherrschaft geschlagenen spanischen Münzen vorwiegend nicht die Städte genannt werden, sondern die Gaue, nicht Tarraco, sondern die Cessetaner, nicht Saguntum, sondern die Arsenser, zeigt deutlicher noch als die Geschichte der damaligen Kriege, daß auch in Spanien einst größere Gauverbände bestanden. Aber die siegenden Römer behandelten diese Verbände nicht überall in gleicher Weise. Die transalpinischen Gaue blieben auch unter römischer Herrschaft politische Gemeinwesen; wie die cisalpinischen sind die spanischen nur geographische Begriffe. Wie der Distrikt der Cenomanen nichts ist als ein Gesamtausdruck für die Territorien von Brixia, Bergomum und so weiter, so bestehen die Asturer aus zweiundzwanzig politisch selbständigen Gemeinden, die allem Anschein nach rechtlich sich nicht mehr angehen als die Städte Brixia und Bergomum ^10. Dieser Gemeinden zählte die tarraconensische Provinz in augustischer Zeit 293, in der Mitte des zweiten Jahrhunderts 275. Es sind also hier die alten Gauverbände aufgelöst worden. Dabei ist schwerlich bestimmend gewesen, daß die Geschlossenheit der Vettonen und der Kantabrer bedenklicher für die Reichseinheit erschien als diejenige der Sequaner und der Treuerer; hauptsächlich beruht der Unterschied wohl in der Verschiedenheit der Zeit und der Form der Eroberung. Die Landschaft am Guadalquivir ist anderthalb Jahrhunderte früher römisch geworden als die Ufer der Loire und der Seine; die Zeit, wo das Fundament der spanischen Ordnung gelegt wurde, liegt derjenigen Epoche nicht so gar fern, wo die samnitische Konföderation aufgelöst ward. Hier waltet der Geist der alten Republik, in Gallien die freiere und mildere Anschauung Caesars. Die kleineren und machtlosen Distrikte, welche nach Auflösung der Verbände die Träger der politischen Einheit wurden, die Kleingaue oder Geschlechter, wandelten sich im Laufe der Zeit hier wie überall in Städte um. Die Anfänge der städtischen Entwicklung, auch außerhalb der zu italischem Recht gelangten Gemeinden, gehen weit in die republikanische, vielleicht in die vorrömische Zeit zurück; später mußte die allgemeine Verleihung des latinischen Rechts durch Vespasian diese Umwandlung allgemein oder so gut wie allgemein machen ^11. Wirklich gab es unter den 293 augustischen Gemeinden der Provinz von Tarraco 114, unter den 275 des zweiten Jahrhunderts nur 27 nicht städtische Gemeinden.

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^10 Diese merkwürdigen Ordnungen erhellen namentlich aus den spanischen Ortsverzeichnissen bei Plinius, und sind von Detlefsen (Philologus 32, 1878, S. 606f.) gut dargelegt worden. Die Terminologie freilich ist schwankend. Da die Bezeichnungen civitas, populus, gens der selbständigen Gemeinde eigen sind, kommen sie von Rechts wegen diesen Teilen zu; also wird zum Beispiel gesprochen von den X civitates der Autrigonen, den XXII populi der Asturer, der gens Zoelarum (CIL II, 2633), welche eben eine dieser 22 Völkerschaften ist. Das merkwürdige Dokument, das wir von diesen Zoelae besitzen (CIL II, 2633) lehrt, daß diese gens wieder in gentilitates zerfiel, welche letzteren auch selbst gentes hießen, wie eben dieses selbst und andere Zeugnisse (Eph. epigr. II, p. 243) beweisen. Es findet sich auch civis in Beziehung auf einen der kantabrischen populi (Eph. epigr. II p. 243). Aber auch für den größeren Gau, der ja einstmals die politische Einheit war, gibt es andere Bezeichnungen nicht als diese eigentlich retrospektive und inkorrekte; namentlich gens wird dafür selbst im technischen Stil verwendet (z. B. CIL II, 4233: Intercat(iensis) ex gente Vaccaeorum). Daß das Gemeinwesen in Spanien auf jenen kleinen Distrikten ruht, nicht auf den Gauen, erhellt sowohl aus der Terminologie selbst wie auch daraus, daß Plinius (3, 3, 18) jenen 293 Ortschaften die civitates contributae aliis gegenüberstellt; ferner zeigt es der Beamte at census accipiendos civitatium XXIII Vasconum et Vardulorum (CIL VI, 1463) verglichen mit dem censor civitates Remorum foederatae (CIL XI, 1855 vgl. 2607).

^11 Da die latinische Gemeindeverfassung für eine nicht städtisch organisierte Gemeinde nicht paßt, so müssen diejenigen spanischen, welche noch nach Vespasian der städtischen Organisation entbehrten, entweder von der Verleihung des latinischen Rechts ausgeschlossen oder für sie besondere Modifikationen eingetreten sein. Das letztere dürfte mehr Wahrscheinlichkeit haben. Latinische Namensform zeigen nachvespasianische Inschriften auch der gentes, wie CIL II, 2633 und Eph. epigr. II, 322; und wenn einzelne aus dieser Zeit sich finden sollten mit nichtrömischen Namen, so wird immer noch zu fragen sein, ob hier nicht bloß faktische Vernachlässigung zugrunde liegt. Indizien nichtrömischer Gemeindeordnung, in den sparsamen sicher vorvespasianischen Inschriften verhältnismäßig häufig (CIL II, 172, 1953, 2633, 5048), sind mir in sicher nachvespasianischen nicht vorgekommen.

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Über die Stellung Spaniens in der Reichsverwaltung ist wenig zu sagen. Bei der Aushebung haben die spanischen Provinzen eine hervorragende Rolle gespielt. Die daselbst garnisonierenden Legionen sind wahrscheinlich seit dem Anfang des Prinzipats vorzugsweise im Lande selbst ausgehoben worden; als späterhin einerseits die Besatzung vermindert ward, andererseits die Aushebung mehr und mehr auf den eigentlichen Garnisonsbezirk sich beschränkte, hat die Baetica, auch hierin das Los Italiens teilend, das zweifelhafte Glück genossen, gänzlich vom Wehrdienst ausgeschlossen zu werden. Die auxiliare Aushebung, welcher namentlich die in der städtischen Entwicklung zurückgebliebenen Landschaften unterlagen, ist in Lusitanien, Callaekien, Asturien, nicht minder im ganzen nördlichen und inneren Spanien in großem Maßstab durchgeführt worden; Augustus, dessen Vater sogar seine Leibwache aus Spaniern gebildet hatte, hat abgesehen von der Belgica in keinem der ihm unterstellten Gebiete so umfassend rekrutiert wie in Spanien.

Für die Finanzen des Staates ist dies reiche Land ohne Zweifel eine der sichersten und ergiebigsten Quellen gewesen; Näheres ist darüber nicht überliefert.

Auf die Bedeutung des Verkehrs dieser Provinzen gestattet die Fürsorge der Regierung für das spanische Straßenwesen einigermaßen einen Schluß. Zwischen den Pyrenäen und Tarraco haben sich römische Meilensteine schon aus der letzten republikanischen Zeit gefunden, wie sie keine andere Provinz des Okzidents aufweist. Daß Augustus und Tiberius den Straßenbau in Spanien hauptsächlich aus militärischen Rücksichten förderten, ist schon bemerkt worden; aber die bei Karthago nova von Augustur gebaute Straße kann nur des Verkehrs wegen angelegt sein, und hauptsächlich dem Verkehr diente auch die von ihm benannte und teilweise regulierte, teilweise neu angelegte durchgehende Reichsstraße ^12, welche, die italisch-gallische Küstenstraße fortführend und die Pyrenäen bei dem Paß von Puycerda überschreitend, von da nach Tarraco ging, dann über Valentia hinaus bis zur Mündung des Jucar ungefähr der Küste folgte, von da aber quer durch das Binnenland das Tal des Baetis aufsuchte, sodann von dem Augustusbogen an, der die Grenze der beiden Provinzen bezeichnete und mit dem eine neue Milienzählung anhob, durch die Provinz Baetica bis an die Mündung des Flusses lief und also Rom mit dem Ozean verband. Dies ist allerdings die einzige Reichsstraße in Spanien. Später hat die Regierung für die Straßen Spaniens nicht viel getan; die Kommunen, welchen dieselben bald wesentlich überlassen wurden, scheinen, soviel wir sehen, abgesehen von dem inneren Hochplateau, überall die Kommunikationen in dem Umfang hergestellt zu haben, wie der Kulturstand der Provinz sie verlangte. Denn gebirgig wie Spanien ist, und nicht ohne Steppen und Ödland, gehört es doch zu den ertragreichsten Ländern der Erde, sowohl durch die Fülle der Bodenfrucht wie durch den Reichtum an Wein und Öl und an Metallen. Hinzu trat früh die Industrie, vorzugsweise in Eisenwaren und in wollenen und leinenen Geweben. Bei den Schätzungen unter Augustus hatte keine römische Bürgergemeinde, Patavium ausgenommen, eine solche Anzahl von reichen Leuten aufzuweisen wie das spanische Gades mit seinen durch die ganze Welt verbreiteten Großhändlern; und dem entsprach die raffinierte Üppigkeit der Sitten, die dort heimischen Kastagnettenschlägerinnen und die den eleganten Römern gleich dem alexandrinischen geläufigen gaditanischen Lieder. Die Nähe Italiens und der bequeme und billige Seeverkehr gaben für diese Epoche besonders der spanischen Süd- und Ostküste die Gelegenheit, ihre reichen Produkte auf den ersten Markt der Welt zu bringen, und wahrscheinlich hat Rom mit keinem Lande der Welt einen so umfassenden und stetigen Großhandel betrieben wie mit Spanien.

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^12 Die Richtung der via Augusta gibt Strabon (3, 4, 9 p. 160) an; ihr gehören alle Meilensteine an, die jenen Namen haben, sowohl die aus der Gegend von Lerida (CIL II, 4920-4928) wie die zwischen Tarragona und Valencia gefundenen (das. 4949-4954), wie endlich die zahlreichen ab Iano Augusto, qui est ad Baetem oder ab arcu, unde incipit Baetica, ad oceanum.

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Daß die römische Zivilisation Spanien früher und stärker durchdrungen hat als irgendeine andere Provinz, bestätigt sich nach verschiedenen Seiten, insbesondere in dem Religionswesen und in der Literatur.

Zwar in dem noch später iberischen, von Einwanderung ziemlich freigebliebenen Gebiet, in Lusitanien, Callaekien, Asturien, haben die einheimischen Götter mit ihren seltsamen, meist auf -icus und -ecus ausgehenden Namen, der Endovellicus, der Eaecus, Vagodonnaegus und wie sie weiter heißen, auch unter dem Prinzipat noch sich in den alten Stätten behauptet. Aber in der ganzen Baetica ist nicht ein einziger Votivstein gefunden worden, der nicht ebensogut auch in Italien hätte gesetzt sein können; und von der eigentlichen Tarraconensis gilt dasselbe, nur daß von dem keltischen Götterwesen am oberen Duero vereinzelte Spuren begegnen ^13. Eine gleich energische sakrale Romanisierung weist keine andere Provinz auf.

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^13 In Clunia ist eine Dedikation an die Mütter gefunden (CIL II, 2776) - die einzige spanische dieses bei den westlichen Kelten so weit verbreiteten und so lange anhaltenden Kults -, in Uxama eine den Lugoves gesetzte (das. 2818), welche Gottheit bei den Kelten von Aventicum wiederkehrt.

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Die lateinischen Poeten in Corduba nennt Cicero nur, um sie zu tadeln; und das augustische Zeitalter der Literatur ist auch noch wesentlich das Werk der Italiener, wenngleich einzelne Provinzialen daran mithalfen und unter anderen der gelehrte Bibliothekar des Kaisers, der Philolog Hyginus, als Unfreier in Spanien geboren war. Aber von da an übernahmen die Spanier darin fast die Rolle wenn nicht des Führers, so doch des Schulmeisters. Die Cordubenser Marcus Porcius Latro, der Lehrer und das Muster Ovids, und sein Landsmann und Jugendfreund Annaeus Seneca, beide nur etwa ein Dezennium jünger als Horaz, aber längere Zeit in ihrer Vaterstadt als Lehrer der Beredsamkeit tätig, bevor sie ihre Lehrtätigkeit nach Rom verlegten, sind recht eigentlich die Vertreter der die republikanische Redefreiheit und Redefrechheit ablösenden Schulrhetorik. Als der erstere einmal in einem wirklichen Prozeß aufzutreten nicht umhin konnte, blieb er mit seinem Vortrag stecken und kam erst wieder in Fluß, als das Gericht dem berühmten Mann zu Gefallen vom Tribunal weg in den Schulsaal verlegt ward. Auch Senecas Sohn, der Minister Neros und der Modephilosoph der Epoche, und sein Enkel, der Poet der Gesinnungsopposition gegen den Prinzipat, Lucanus, haben eine literarisch ebenso zweifelhafte wie geschichtlich unbestreitbare Bedeutung, die doch auch in gewissem Sinn Spanien zugerechnet werden darf. Ebenfalls in der frühen Kaiserzeit haben zwei andere Provinzialen aus der Baetica, Mela unter Claudius, Columella unter Nero, jener durch seine kurze Erdbeschreibung, dieser durch eine eingehende, zum Teil auch poetische Darstellung des Ackerbaus einen Platz unter den anerkannten stilisierenden Lehrschriftstellern gewonnen. Wenn in der domitianischen Zeit der Poet Canius Rufus aus Gades, der Philosoph Decianus aus Emerita und der Redner Valerius Licinianus aus Bilbilis (Calatayud, unweit Saragossa) als literarische Größen neben Vergil und Catull und neben den drei cordubensischen Sternen gefeiert werden, so geschieht dies allerdings ebenfalls von einem Bilbilitaner, Valerius Martialis ^14, welcher selbst an Feinheit und Mache, freilich aber auch an Feilheit und Leere unter den Dichtern dieser Epoche keinem weicht, und man wird mit Recht dabei die Landsmannschaft in Anrechnung bringen; doch zeigt schon die bloße Möglichkeit, einen solchen Dichterstrauß zu binden, die Bedeutung des spanischen Elements in der damaligen Literatur. Aber die Perle der spanisch-lateinischen Schriftstellerei ist Marcus Fabius Quintilianus (35 bis 95) aus Calagurris am Ebro. Schon sein Vater hatte als Lehrer der Beredsamkeit im Rom gewirkt; er selbst wurde durch Galba nach Rom gezogen und nahm, namentlich unter Domitian, als Erzieher der kaiserlichen Neffen eine angesehene Stellung ein. Sein Lehrbuch der Rhetorik und bis zu einem Grade der römischen Literaturgeschichte ist eine der vorzüglichsten Schriften, die wir aus dem römischen Altertum besitzen, von feinem Geschmack und sicherem Urteil getragen, einfach in der Empfindung wie in der Darstellung, lehrhaft ohne Langweiligkeit, anmutig ohne Bemühung, in scharfem und bewußtem Gegensatz zu der phrasenreichen und gedankenleeren Modeliteratur. Nicht am wenigsten ist es sein Werk, daß die Richtung sich, wenn nicht besserte, so doch änderte. Späterhin tritt in der allgemeinen Nichtigkeit der Einfluß der Spanier nicht weiter hervor. Was bei ihrer lateinischen Schriftstellerei geschichtlich besonders ins Gewicht fällt, ist das vollständige Anschmiegen dieser Provinzialen an die literarische Entwicklung des Mutterlandes. Cicero freilich spottet über das Ungeschick und die Provinzialismen der spanischen Dichtungsbeflissenen; und noch Latros Latein fand nicht den Beifall des römisch geborenen, ebenso vornehmen wie korrekten Messalla Corvinus. Aber nach der augustischen Zeit wird nichts Ähnliches wieder vernommen. Die gallischen Rhetoren, die großen afrikanischen Kirchenschriftsteller sind auch als lateinische Schriftsteller einigermaßen Ausländer geblieben; die Seneca und Martialis würde an ihrem Wesen und Schreiben niemand als solche erkennen; an inniger Liebe zu der eigenen Literatur und an feinem Verständnis derselben hat nie ein Italiener es dem calagurritanischen Sprachlehrer zuvorgetan.

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^14 Die Hinkejamben (1, 61) lauten:

Hoch schätzt des feinen Dichters Lieder Verona;

Des Ivlaro freut sich Mantua.

Pataviums großer Livius macht der Stadt Ruhm aus

Und Stella wie ihr Flaccus auch.

Apollodoren rauscht Beifall des Nils Woge;

Von Nasos Ruhm ist Sulmo voll.

Die beiden Seneca und den einzigen Lucanus

Rühmt das beredte Corduba.

Das lustige Gades wird den Canius sein nennen,

Emerita meinen Decian.

Also wird unser Bilbilis auf dich stolz sein,

Licinian, und auch auf mich.

KAPITEL III.
Die gallischen Provinzen

Wie Spanien war auch das südliche Gallien bereits in republikanischer Zeit ein Teil des Römischen Reiches geworden, jedoch weder so früh noch so vollständig wie jenes. Die beiden spanischen Provinzen sind in der hannibalischen, die Provinz Narbo in der gracchischen Zeit eingerichtet worden; und wenn dort Rom die ganze Halbinsel an sich nahm, so begnügte es sich hier nicht bloß bis in die letzte Zeit der Republik mit dem Besitz der Küste, sondern es nahm auch von dieser unmittelbar nur die kleinere und die entferntere Hälfte. Nicht mit Unrecht bezeichnete die Republik diesen ihren Besitz als das Stadtgebiet Narbo (Narbonne); der größere Teil der Küste, etwa von Montpellier bis Nizza, gehörte der Stadt Massalia. Diese Griechengemeinde war mehr ein Staat als eine Stadt, und das von alters her bestehende gleiche Bündnis mit Rom erhielt durch ihre Machtstellung eine reale Bedeutung, wie sie bei keiner zweiten Bundesstadt je vorgekommen ist. Freilich waren nichtsdestoweniger die Römer für diese benachbarten Griechen, mehr noch als für die entfernteren des Ostens, der Schild wie das Schwert. Die Massalioten hatten wohl das untere Rhonegebiet bis nach Avignon hinauf in ihrem Besitz; aber die ligurischen und die keltischen Gaue des Binnenlandes waren ihnen keineswegs botmäßig, und das römische Standlager bei Aquae Sextiae (Aix), einen Tagemarsch nordwärts von Massalia, ist recht eigentlich zum dauernden Schutz der reichen griechischen Kaufstadt eingerichtet worden. Es war eine der schwerwiegendsten Konsequenzen des römischen Bürgerkrieges, daß mit der legitimen Republik zugleich ihre treueste Verbündete, die Stadt Massalia, politisch vernichtet, aus einem mitherrschenden Staat umgewandelt ward in eine auch ferner reichsfreie und griechische, aber ihre Selbständigkeit und ihren Hellenismus in den bescheidenen Verhältnissen einer provinzialen Mittelstadt bewahrende Gemeinde. In politischer Hinsicht ist nach der Einnahme im Bürgerkrieg nicht weiter von Massalia die Rede; die Stadt ist fortan nur für Gallien, was Neapolis für Italien, das Zentrum griechischer Bildung und griechischer Lehre. Insofern als der größere Teil der späteren Provinz Narbo erst damals unter unmittelbare römische Verwaltung trat, gehört auch deren Einrichtung gewissermaßen erst dieser Epoche an.

Wie das übrige Gallien in römische Gewalt kam, ist auch bereits erzählt worden. Vor Caesars Gallischem Krieg erstreckte die Römerherrschaft sich ungefähr bis nach Toulouse, Vienne und Genf, nach demselben bis an den Rhein in seinem ganzen Lauf und an die Küsten des Atlantischen Meeres im Norden wie im Westen. Allerdings war diese Unterwerfung wahrscheinlich nicht vollständig, im Nordwesten vielleicht nicht viel weniger oberflächlich gewesen als diejenige Britanniens. Indes erfahren wir von Ergänzungskriegen hauptsächlich nur hinsichtlich der Distrikte iberischer Nationalität. Den Iberern gehörte nicht bloß der südliche, sondern auch der nördliche Abhang der Pyrenäen mit deren Vorland, Bearn, die Gascogne, das westliche Languedoc ^1; und es ist schon erwähnt worden, daß, als das nordwestliche Spanien mit den Römern die letzten Kämpfe bestand, auch auf der nördlichen Seite der Pyrenäen und ohne Zweifel in Zusammenhang damit, ernsthaft gestritten wurde, zuerst von Agrippa im Jahre 716 (38), dann von Marcus Valerius Messalla, dem bekannten Patron der römischen Poeten, welcher im Jahre 726 (28) oder 727 (27), also ungefähr gleichzeitig mit dem Kantabrischen Krieg, in dem altrömischen Gebiet unweit Narbonne die Aquitaner in offener Feldschlacht überwand. In Betreff der Kelten wird nichts weiter gemeldet, als daß kurz vor der Actischen Schlacht die Moriner in der Picardie niedergeworfen wurden; und wenn auch während des zwanzigjährigen, fast ununterbrochenen Bürgerkrieges unsere Berichterstatter die verhältnismäßig unbedeutenden gallischen Angelegenheiten aus den Augen verloren haben mögen, so beweist doch das Schweigen des hier vollständigen Verzeichnisses der Triumphe, daß keine weiteren militärischen Unternehmungen von Bedeutung im Keltenland während dieser Zeit stattgefunden haben. Auch nachher, während der langen Regierung des Augustus und bei allen, zum Teil recht bedenklichen Krisen der germanischen Kriege, sind die gallischen Landschaften botmäßig geblieben. Freilich hat die römische Regierung sowohl wie die germanische Patriotenpartei, wie wir gesehen haben, beständig in Rechnung gezogen, daß ein entscheidender Erfolg der Deutschen und deren Einrücken in Gallien eine Erhebung der Gallier gegen Rom im Gefolge haben werde; sicher also kann die Fremdherrschaft damals noch keineswegs gestanden haben. Zu einer wirklichen Insurrektion kam es im Jahre 21 unter Tiberius. Es bildete sich unter dem keltischen Adel eine weit verzweigte Verschwörung zum Sturz des römischen Regiments. Sie kam vorzeitig zum Ausbruch in den wenig bedeutenden Gauen der Turoner und der Andecaven an der unteren Loire, und es wurde sogleich nicht bloß die kleine Lyoner Besatzung, sondern auch ein Teil der Rheinarmee gegen die Aufständischen in Marsch gesetzt. Dennoch schlossen die angesehensten Distrikte sich an; die Treuerer unter Führung des Iulius Florus warfen sich haufenweise in die Ardennen; in der unmittelbaren Nachbarschaft von Lyon erhoben sich unter Führung des Iulius Sacrovir die Häduer und die Sequaner. Freilich wurden die geschlossenen Legionen ohne große Mühe der Rebellen Herr; allein der Aufstand, an dem die Germanen sich in keiner Weise beteiligten, zeigt doch den im Lande und namentlich bei dem Adel damals noch herrschenden Haß gegen die fremden Gebieter, welcher durch den Steuerdruck und die Finanznot, die als die Ursachen der Insurrektion bezeichnet werden, gewiß verstärkt, aber nicht erst erzeugt war. Eine größere Leistung der römischen Staatskunst, als daß sie Galliens Herr zu werden vermocht hat, ist es, daß sie verstanden hat, es zu bleiben, und daß Vercingetorix keinen Nachfolger gefunden hat, obwohl es, wie man sieht, nicht ganz an Männern fehlte, die gern den gleichen Weg gewandelt wären. Erreicht ward dies durch kluge Verbindung des Schreckens und des Gewinnens, man kann hinzusetzen des Teilens. Die Stärke und die Nähe der Rheinarmee ist ohne Frage das erste und das wirksamste Mittel gewesen, um die Gallier in der Furcht des Herrn zu erhalten. Wenn dieselbe durch das ganze Jahrhundert hindurch auf der gleichen Höhe geblieben ist, wie dies in dem folgenden Abschnitt dargelegt werden wird, so ist dies wahrscheinlich ebenso sehr der eigenen Untertanen wegen geschehen, als wegen der späterhin keineswegs besonders furchtbaren Nachbarn. Daß schon die zeitweilige Entfernung dieser Truppen die Fortdauer der römischen Herrschaft in Frage stellte, nicht weil die Germanen dann den Rhein überschreiten, sondern weil die Gallier den Römern die Treue aufsagen konnten, lehrt die Erhebung nach Neros Tod trotz ihrer Haltlosigkeit: nachdem die Truppen nach Italien abgezogen waren, um ihren Feldherrn zum Kaiser zu machen, wurde in Trier das selbständige Gallische Reich proklamiert und die übriggebliebenen römischen Soldaten auf dieses in Eid und Pflicht genommen. Aber wenn auch diese Fremdherrschaft, wie jede, auf der übermächtigen Gewalt, der Überlegenheit der geschlossenen und geschulten Truppe über die Menge zunächst und hauptsächlich beruhte, so beruhte sie doch darauf keineswegs ausschließlich. Die Kunst des Teilens ist auch hier erfolgreich angewandt worden. Gallien gehörte nicht den Kelten allein; nicht bloß die Iberer waren im Süden stark vertreten, sondern auch germanische Stämme am Rhein in beträchtlicher Zahl angesiedelt und durch ihre hervorragende kriegerische Tüchtigkeit mehr noch als durch ihre Zahl von Bedeutung. In geschickter Weise wußte die Regierung den Gegensatz zwischen den Kelten und den linksrheinischen Germanen zu nähren und auszunutzen. Aber mächtiger wirkte die Politik der Verschmelzung und der Versöhnung. Welche Maßregeln zu diesem Zwecke ergriffen wurden, wird weiterhin auseinandergesetzt werden; indem die Gauverfassung geschont und selbst eine Art nationaler Vertretung bewilligt, gegen das nationale Priestertum auch, aber allmählich vorgegangen ward, dagegen die lateinische Sprache von Anfang an obligatorisch und mit jener nationalen Vertretung die neue Kaiserreligion verschmolzen wurde, überhaupt indem die Romanisierung nicht in schroffer Weise angefaßt, aber vorsichtig und geduldig gefördert ward, hörte die römische Fremdherrschaft in dem Keltenland auf, dies zu sein, da die Kelten selber Römer wurden und sein wollten. Wie weit die Arbeit bereits nach Ablauf des ersten Jahrhunderts der Römerherrschaft in Gallien gediehen war, zeigen die eben erwähnten Vorgänge nach Neros Tod, die in ihrem Gesamtverlauf teils der Geschichte des römischen Gemeinwesens, teils den Beziehungen desselben zu den Germanen angehören, aber auch in diesem Zusammenhang wenigstens andeutungsweise erwähnt werden müssen. Der Sturz der Julisch-Claudischen Dynastie ging von einem keltischen Adligen aus und begann mit einer keltischen Insurrektion; aber es war dies keine Auflehnung gegen die Fremdherrschaft wie die des Vercingetorix oder noch des Sacrovir, ihr Ziel nicht die Beseitigung, sondern die Umgestaltung des römischen Regiments; daß ihr Führer seine Abstammung von einem Bastard Caesars zu den Adelsbriefen seines Geschlechts zählte, drückt den halb nationalen, halb römischen Charakter dieser Bewegung deutlich aus. Einige Monate später proklamierten allerdings, nachdem die abgefallenen römischen Truppen germanischer Herkunft und die freien Germanen für den Augenblick die römische Rheinarmee überwältigt hatten, einige keltische Stämme die Unabhängigkeit ihrer Nation, aber dieser Versuch scheiterte kläglich, nicht erst durch das Einschreiten der Regierung, sondern schon an dem Widerspruch der großen Majorität der Keltengaue selbst, die den Abfall von Rom nicht wollen konnten und nicht wollten. Die römischen Namen der führenden Adligen, die lateinische Aufschrift der Insurrektionsmünzen, die durchgehende Travestie der römischen Ordnungen zeigen auf das deutlichste, daß die Befreiung der keltischen Nation von dem Joch der Fremden im Jahre 70 n. Chr. deshalb nicht mehr möglich war, weil es eine solche Nation nicht mehr gab und die römische Herrschaft nach Umständen als ein Joch, aber nicht mehr als Fremdherrschaft empfunden ward. Wäre eine solche Gelegenheit zur Zeit der Schlacht bei Philippi oder noch unter Tiberius den Kelten geboten worden, so wäre der Aufstand wohl auch nicht anders, aber in Strömen Bluts verlaufen; jetzt verlief er im Sande. Wenn einige Dezennien nach diesen schweren Krisen die Rheinarmee beträchtlich reduziert ward, so hatten eben sie den Beweis geliefert, daß die Gallier in ihrer großen Mehrzahl nicht mehr daran dachten, sich von den Italienern zu scheiden, und die vier Generationen, die seit der Eroberung sich gefolgt waren, ihr Werk getan hatten. Was später dort vorgeht, sind Krisen innerhalb der römischen Welt. Als diese auseinanderzubrechen drohte, sonderte sich für einige Zeit wie der Osten so auch der Westen von dem Zentrum des Reiches ab; aber der Sonderstaat des Postumus war das Werk der Not, nicht der Wahl, und auch die Sonderung nur eine faktische; die Imperatoren, die über Gallien, Britannien und Spanien geboten, haben gerade ebenso auf die Beherrschung des ganzen Reiches Anspruch gemacht wie ihre italischen Gegenkaiser. Gewiß blieben genug Spuren des alten keltischen Wesens und auch der alten keltischen Unbändigkeit. Wie der Bischof Hilarius von Poitiers, selbst ein Gallier, über das trotzige Wesen seiner Landsleute klagt, so heißen die Gallier auch in den späteren Kaiserbiographien störrig und unregierlich und geneigt zur Widersetzlichkeit, so daß ihnen gegenüber Konsequenz und Strenge des Regiments besonders erforderlich erscheint. Aber an eine Trennung vom Römischen Reich oder gar an eine Lossagung von der römischen Nationalität, soweit es überhaupt eine solche damals gab, ist in diesen späteren Jahrhunderten nirgends weniger gedacht worden als in Gallien; vielmehr füllt die Entwicklung der römisch-gallischen Kultur, zu welcher Caesar und Augustus den Grund gelegt haben, die spätere römische Epoche ebenso aus wie das Mittelalter und die Neuzeit.

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^1 Das iberische Münzgebiet reicht entschieden über die Pyrenäen hinüber, wenn auch die einzelnen Münzaufschriften, welche unter anderm auf Perpignan und Narbonne bezogen werden, nicht sicherer Deutung sind. Da alle diese Prägungen unter römischer Autorisation stattgefunden haben, so legt dies die Frage nahe, ob nicht früher, namentlich vor der Gründung von Narbo (636 118), dieser Teil der späteren Narbonensis unter dem Statthalter des Diesseitigen Spaniens gestanden hat. Aquitanische Münzen mit iberischer Aufschrift gibt es nicht, so wenig wie aus dem nordwestlichen Spanien, wahrscheinlich, weil die römische Oberherrschaft, unter deren Tutel diese Prägung erwachsen ist, solange dieselbe dauerte, das heißt vielleicht bis zum Numantinischen Krieg, jene Gebiete nicht umfaßte.

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Die Regulierung Galliens ist das Werk des Augustus. Bei derjenigen der Reichsverwaltung nach dem Schluß der Bürgerkriege kam das gesamte Gallien, so wie es Caesar übertragen oder von ihm hinzugewonnen worden war, nur mit Ausschluß des inzwischen mit Italien vereinigten Gebiets diesseits der Alpen, unter kaiserliche Verwaltung. Unmittelbar nachher begab Augustus sich nach Gallien und vollzog im Jahre 727 (27) in der Hauptstadt Lugudunum die Schatzung der gallischen Provinz, wodurch die durch Caesar zum Reiche gekommenen Landesteile zuerst einen geordneten Kataster erhielten und für sie die Steuerzahlung reguliert ward. Er verweilte damals nicht lange, da die spanischen Angelegenheiten seine Gegenwart erheischten. Aber die Durchführung der neuen Ordnung stieß auf große Schwierigkeiten und vielfach auf Widerstand; es sind nicht bloß militärische Angelegenheiten gewesen, welche Agrippas Aufenthalt in Gallien im Jahre 735 (19) und den des Kaisers selbst während der Jahre 738-741 (16-13) veranlaßten; und die dem kaiserlichen Hause angehörigen Statthalter oder Kommandoführer am Rhein, Augustus’ Stiefsohn Tiberius 738 (16), dessen Bruder Drusus 742-745 (12-9), wieder Tiberius 745-747 (9-7), 757-759 (3-5 n. Chr.), 763-765 (9-11 n. Chr.), dessen Sohn Germanicus 766-769 (12-15 n. Chr.), hatten alle auch die Aufgabe, die Organisation Galliens weiterzuführen. Das Friedenswerk war sicher nicht minder schwierig und nicht minder wichtig als die Waffengänge am Rhein; man erkennt dies darin, daß der Kaiser die Fundamentierung selbst in die Hand nahm und die Durchführung den nächst- und höchstgestellten Männern des Reiches anvertraute. Die von Caesar im Drange der Bürgerkriege getroffenen Festsetzungen haben erst in diesen Jahren diejenige Gestalt bekommen, welche sie dann im wesentlichen behielten. Sie erstreckten sich über die alte wie über die neue Provinz; indes gab Augustus das altrömische Gebiet nebst dem von Massalia vom Mittelmeer bis an die Cevennen schon im Jahre 732 (22) an die senatorische Regierung ab und behielt nur Neugallien in eigener Verwaltung. Dieses immer noch sehr ausgedehnte Gebiet wurde dann in drei Verwaltungsbezirke aufgelöst, deren jedem ein selbständiger kaiserlicher Statthalter vorgesetzt wurde. Diese Einteilung knüpfte an an die schon von dem Diktator Caesar vorgefundene und auf den nationalen Gegensätzen beruhende Dreiteilung des Keltenlandes in das von Iberern bewohnte Aquitanien, das rein keltische Gallien und das keltisch-germanische Gebiet der Bellten; auch ist wohl beabsichtigt worden, diese den Ausbau der römischen Herrschaft fördernden Gegensätze einigermaßen in der administrativen Teilung zum Ausdruck zu bringen. Indes ist dies nur annähernd durchgeführt worden und konnte auch praktisch nicht anders realisiert werden. Das rein keltische Gebiet zwischen Garonne und Loire ward zu dem allzu kleinen iberischen Aquitanien hinzugelegt, das gesamte linksrheinische Ufer vom Lemansee bis zur Mosel mit der Belgica vereinigt, obwohl die meisten dieser Gaue keltisch waren; überhaupt überwog der Keltenstamm in dem Grade, daß die vereinigten Provinzen die “drei Gallien” heißen konnten. Von der Bildung der beiden sogenannten Germanien, nominell dem Ersatz für die verlorene oder nicht zustande gekommene wirklich germanische Provinz, der Sache nach der gallischen Militärgrenze, wird in dem folgenden Abschnitt die Rede sein.

Die rechtlichen Verhältnisse wurden in durchaus verschiedener Weise für die alte Provinz Gallien und für die drei neuen geordnet: jene wurde sofort und vollständig latinisiert, in dieser zunächst nur das bestehende nationale Verhältnis reguliert. Dieser Gegensatz der Verwaltung, welcher weit tiefer eingreift als die formale Verschiedenheit der senatorischen und der kaiserlichen Administration, hat wohl die noch heute nachwirkende Verschiedenheit der Länder der Langue d’oc und der Provence zu denen der Langue d’oui zunächst und hauptsächlich herbeigeführt.

Soweit wie die Romanisierung Südspaniens war die des gallischen Südens in republikanischer Zeit nicht vorgeschritten. Die zwischen den beiden Eroberungen liegenden achtzig Jahre waren nicht rasch einzuholen; die Truppenlager in Spanien waren bei weitem stärker und stetiger als die gallischen, die Städte latinischer Art dort zahlreicher als hier. Wohl war auch hier in der Zeit der Gracchen und unter ihrem Einfluß Narbo gegründet worden, die erste eigentliche Bürgerkolonie jenseits des Meeres; aber sie blieb vereinzelt und im Handelsverkehr zwar Rivalin von Massalia, aber allem Anscheine nach an Bedeutung ihr keineswegs gleich. Aber als Caesar anfing, die Geschicke Roms zu leiten, wurde vor allem hier, in diesem Lande seiner Wahl und seines Sterns, das Versäumte nachgeholt. Die Kolonie Narbo wurde verstärkt und war unter Tiberius die volkreichste Stadt im gesamten Gallien. Dann wurden, hauptsächlich auf dem von Massalia abgetretenen Gebiet, vier neue Bürgergemeinden angelegt, darunter die bedeutendsten militärisch Forum Iulii (Fréjus), Hauptstation der neuen Reichsflotte, für den Verkehr Arelate (Arles) an der Rhonemündung, das bald, als Lyon sich hob und der Verkehr sich wieder mehr nach der Rhone zog, Narbo überflügelnd, die rechte Erbin Massalias und das große Emporium des gallisch-italischen Handels ward. Was er selbst noch und was sein Sohn in diesem Sinne geschaffen hat, ist nicht bestimmt zu unterscheiden, und geschichtlich kommt darauf auch wenig an; wenn irgendwo, war hier Augustus nichts als der Testamentsvollstrecker Caesars. Überall weicht die keltische Gauverfassung der italischen Gemeinde. Der Gau der Volker im Küstengebiet, früher den Massalioten untertänig, empfing durch Caesar latinische Gemeindeverfassung in der Weise, daß die “Prätoren” der Volker dem ganzen, 24 Ortschaften umfassenden Bezirk vorstanden ^2, bis dann bald darauf die alte Ordnung auch dem Namen nach verschwand und an die Stelle des Gaus der Volker die latinische Stadt Nemausus (Nîmes) trat. Ähnlich erhielt der ansehnlichste aller Gaue dieser Provinz, der der Allobrogen, welche das Land nördlich der Isère und östlich der mittleren Rhone, von Valence und Lyon bis in die savoyischen Berge und an den Lemansee in Besitz hatten, wahrscheinlich bereits durch Caesar eine gleiche städtische Organisation und italisches Recht, bis dann Kaiser Gaius der Stadt Vienna das römische Bürgerrecht gewährte. Ebenso wurden in der gesamten Provinz die größeren Zentren durch Caesar oder in der ersten Kaiserzeit nach latinischem Recht organisiert, so Ruscino (Roussillon), Avennio (Avignon), Aquae Sextiae (Aix), Apta (Apt). Schon am Schluß der augustischen Zeit war die Landschaft an beiden Ufern der unteren Rhone in Sprache und Sitte vollständig romanisiert, die Gauverfassung wahrscheinlich in der gesamten Provinz bis auf geringe Überreste beseitigt. Die Bürger der Gemeinden, denen das Reichsbürgerrecht verliehen war, und nicht minder die Bürger derjenigen latinischen Rechts, welche durch den Eintritt in das Reichsheer oder durch Bekleidung von Ämtern in ihrer Heimatstadt für sich und ihre Nachkommen das Reichsbürgerrecht erworben hatten, standen rechtlich den Italienern vollständig gleich und gelangten gleich ihnen im Reichsdienst zu Ämtern und Ehren.

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^2 Das zeigt die merkwürdige Inschrift von Avignon (Herzog, Galliae Narbonensis historia, descriptio, institutorum compositio. Leipzig 1864 n. 403): T. Carisius T. f. pr(aetor) Volcar(um) dar, das älteste Zeugnis für die römische Ordnung des Gemeinwesens in diesen Gegenden.

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Dagegen in den drei Gallien gab es Städte römischen und latinischen Rechts nicht, oder vielmehr es gab dort nur eine solche ^3, die eben darum auch zu keiner der drei Provinzen oder zu allen gehörte, die Stadt Lugudunum (Lyon). Am äußersten Südrand des kaiserlichen Gallien, unmittelbar an der Grenze der städtisch geordneten Provinz, am Zusammenfluß der Rhone und der Saône, an einer militärisch wie kommerziell gleich wohlgewählten Stelle war während der Bürgerkriege, zunächst infolge der Vertreibung einer Anzahl in Vienna ansässiger Italiener ^4, im Jahre 711 (43) diese Ansiedlung entstanden, nicht hervorgegangen aus einem Keltengau ^5 und daher auch immer mit eng beschränktem Gebiet, sondern von Haus aus von Italienern gebildet und im Besitz des vollen römischen Bürgerrechts, einzig in ihrer Art dastehend unter den Gemeinden der drei Gallien, den Rechtsverhältnissen nach einigermaßen wie Washington in dem nordamerikanischen Bundesstaat. Diese einzige Stadt der drei Gallien wurde zugleich die gallische Hauptstadt. Eine gemeinschaftliche Oberbehörde hatten die drei Provinzen nicht und von hohen Reichsbeamten hatte dort nur der Statthalter der mittleren oder der lugudunensischen Provinz seinen Sitz; aber wenn Kaiser oder Prinzen in Gallien verweilten, residierten sie regelmäßig in Lyon. Lyon war neben Karthago die einzige Stadt der lateinischen Reichshälfte, welche nach dem Muster der hauptstädtischen Garnison eine ständige Besatzung erhielt ^6. Die einzige Münzstätte für Reichsgeld, die wir im Westen für die frühere Kaiserzeit mit Sicherheit nachweisen können, ist die von Lyon. Hier war die Zentralstelle des ganz Gallien umfassenden Grenzzolles, hier der Knotenpunkt des gallischen Straßennetzes. Aber nicht bloß alle Regierungsanstalten, welche Gallien gemeinschaftlich waren, hatten ihren geborenen Sitz in Lyon, sondern diese Römerstadt wurde auch, wie wir weiterhin sehen werden, der Sitz des keltischen Landtags der drei Provinzen und aller daran sich knüpfenden politischen und religiösen Institutionen, seiner Tempel und seiner Jahresfeste. Also blühte Lugudunum rasch empor, gefördert durch die mit der Metropolenstellung verbundene reiche Dotation und die für den Handel ungemein günstige Lage. Ein Schriftsteller aus Tiberius’ Zeit bezeichnet sie als die zweite in Gallien nach Narbo; späterhin nimmt sie daselbst den Platz neben oder vor ihrer Rhoneschwester Arelate. Bei der Feuersbrunst, die im Jahre 64 einen großen Teil Roms in Asche legte, sandten die Lugudunenser den Abgebrannten eine Beihilfe von 4 Millionen Sesterzen (870000 Mark), und als ihre eigene Stadt im nächsten Jahr dasselbe Schicksal in noch härterer Weise traf, steuerte auch ihnen das ganze Reich seinen Beitrag und sandte der Kaiser die gleiche Summe aus seiner Schatulle. Glänzender als zuvor erstand die Stadt aus ihren Ruinen, und sie ist fast durch zwei Jahrtausende unter allen Zeitläuften eine Großstadt geblieben bis auf den heutigen Tag. In der späteren Kaiserzeit freilich tritt sie zurück hinter Trier. Die Stadt der Treverer, Augusta genannt wahrscheinlich von dem ersten Kaiser, gewann bald in der Belgica den ersten Platz; wenn noch in Tiberius’ Zeit Durocortorum der Remer (Reims) die volkreichste Ortschaft der Provinz und der Sitz der Statthalter genannt wird, so teilt bereits ein Schriftsteller aus der Zeit des Claudius den Primat daselbst dem Hauptort der Treverer zu. Aber die Hauptstadt Galliens ^7, man darf vielleicht sagen des Okzidents, ist Trier erst geworden durch die Umgestaltung der Reichsverwaltung unter Diocletian. Seit Gallien, Britannien und Spanien unter einer Oberverwaltung stehen, hat diese ihren Sitz in Trier, und seitdem ist Trier auch, wenn die Kaiser in Gallien verweilen, deren regelmäßige Residenz und, wie ein Grieche des 5. Jahrhunderts sagt, die größte Stadt jenseits der Alpen. Indes die Epoche, wo dieses Rom des Nordens seine Mauern und seine Thermen empfing, die wohl genannt werden dürfen neben den Stadtmauern der römischen Könige und den Bädern der kaiserlichen Reichshauptstadt, liegt jenseits unserer Darstellung. Durch die ersten drei Jahrhunderte der Kaiserzeit ist Lyon das römische Zentrum des Keltenlandes geblieben, und nicht bloß, weil es an Volkszahl und Reichtum den ersten Platz einnahm, sondern weil es, wie keine andere des gallischen Nordens und nur wenige des Südens, eine von Italien aus gegründete und nicht nur dem Recht, sondern dem Ursprung und dem Wesen nach römische Stadt war.

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^3 Nur etwa Noviodunum (Nyon am Genfer See) kann in den drei Gallien der Anlage nach mit Lugudunum zusammengestellt werden; aber da diese Gemeinde später als civitas Equestrium auftritt (Inscr. Helv. 115), so scheint sie unter die Gaue eingereiht zu sein, was von Lugudunum nicht gilt.

^4 Die aus Vienna von den Allobrogen früher Vertriebenen (οι εκ Ουιέννης τής Ναρβονησίας υπό τών Αλλοβρίγων ποτέ εκπεσόντες) bei Dio 46, 50 können nicht wohl andere gewesen sein als römische Bürger, da die Gründung einer Bürgerkolonie zu ihren Gunsten nur unter dieser Voraussetzung sich begreift. Die “frühere” Vertreibung stand wohl in Zusammenhang mit dem Allobrogenaufstand unter Catugνatus im Jahre 693 (61). Die Erklärung, warum die Vertriebenen nicht zurückgeführt, sondern anderweitig angesiedelt wurden, fehlt, aber es lassen sich dafür mancherlei Veranlassungen denken, und die Tatsache selbst wird dadurch nicht in Zweifel gestellt. Die der Stadt zufließenden Renten (Tac. hist. 1, 65) mögen ihr wohl auf Kosten von Vienna verliehen worden sein.

^5 Der Boden gehörte früher den Segusiavern (Plin. nat. 4, 18, 107; Strab. p. 186, 192), einem der kleinen Klientelgaue der Häduer (Caes. Gall. 7, 75); aber in der Gaueinteilung zählt sie nicht zu diesen, sondern steht für sich als μητρόπολις (Ptol. geogr. 2, 8, 11 u. 12).

^6 Dies sind die 1200 Soldaten, mit welchen, wie der Judenkönig Agrippa bei Josephus (bel. Iud. 2, 16, 4) sagt, die Römer das gesamte Gallien in Botmäßigkeit halten.

^7 Nichts ist so bezeichnend für die Stellung Triers in dieser Zeit als die Verordnung des Kaisers Gratianus vom Jahre 376 (Cod. Theod. 13, 3, 11), daß den Professoren der Rhetorik und der Grammatik beider Sprachen in sämtlichen Hauptstädten der damaligen siebzehn gallischen Provinzen zu ihrem städtischen Gehalt die gleiche Zulage aus der Staatskasse gegeben, für Trier aber diese höher bemessen werden solle.

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Wie für die Organisation der Südprovinz die italische Stadt die Grundlage war, so für die nördliche der Gau, und zwar überwiegend derjenige der keltischen ehemaligen Staats-, jetzigen Gemeindeordnung. Die Bedeutung des Gegensatzes von Stadt und Gau ist nicht zunächst abhängig von seinem Inhalt; selbst wenn er ein bloß rechtlich formaler gewesen wäre, hätte er die Nationalitäten geschieden, auf der einen Seite das Gefühl der Zugehörigkeit zu Rom, auf der andern Seite das der Fremdartigkeit geweckt und geschärft. Hoch darf für diese Zeit die praktische Verschiedenheit der beiden Ordnungen nicht angeschlagen werden, da die Elemente der Gemeindeordnung, die Beamten, der Rat, die Bürgerversammlung, dort wie hier dieselben waren und etwa früher vorhandene, tiefer gehende Gegensätze von der römischen Oberherrschaft schwerlich lange geduldet wurden. Daher hat auch der Übergang von der Gauordnung zu der städtischen sich häufig und ohne Anstoß, man kann vielleicht sagen im Laufe der Entwicklung mit einer gewissen Notwendigkeit von selber vollzogen. Infolgedessen treten die qualitativen Unterschiede der beiden Rechtsformen in unserer Überlieferung wenig hervor. Dennoch war der Gegensatz sicher nicht ein bloß nomineller, sondern es bestanden in den Befugnissen der verschiedenen Gewalten, in Rechtspflege, Besteuerung, Aushebung, Verschiedenheiten, die für die Administration, teils an sich, teils infolge der Gewöhnung, von Bedeutung waren oder doch bedeutend schienen. Bestimmt erkennbar ist der quantitative Gegensatz. Die Gaue, wenigstens wie sie bei den Kelten und den Germanen auftreten, sind durchgängig mehr Völkerschaften als Ortschaften; dieses sehr wesentliche Moment ist allen keltischen Gebieten eigentümlich und selbst durch die später eintretende Romanisierung oft mehr verdeckt als verwischt. Mediolanum und Brixia haben ihre weiten Grenzen und ihre dauernde Potenz wesentlich dem zu danken, daß sie eigentlich nichts sind als die Gaue der Insubrer und der Cenomanen. Daß das Territorium der Stadt Vienna die Dauphiné und Westsavoyen umfaßt und die ebenso alten und fast ebenso ansehnlichen Ortschaften Cularo (Grenoble) und Genava (Genf) bis in die späte Kaiserzeit dem Rechte nach Dörfer der Kolonie Vienna sind, erklärt sich ebenfalls daraus, daß dieses der spätere Name der Völkerschaft der Allobrogen ist. In den meisten keltischen Gauen überwiegt eine Ortschaft so durchaus, daß es einerlei ist, ob man die Remer oder Durocortorum, die Bituriger oder Burdigala nennt; aber es kommt auch das Gegenteil vor, wie zum Beispiel bei den Vocontiern Vasio (Vaison) und Lucus, bei den Carnuten Autricum (Chartres) und Cenabum (Orleans) sich die Waage halten; und ob die Vorrechte, die nach italischer und griechischer Ordnung sich selbstverständlich der Flur gegenüber an den Mauerring knüpfen, bei den Kelten rechtlich oder auch nur tatsächlich in ähnlicher Weise geordnet waren, ist mehr als fraglich. Das Gegenbild für diesen Gau im griechisch-italischen Westen ist viel weniger die Stadt als die Völkerschaft; die Carnuten hat man mit den Böotern zu gleichen, Autricum und Cenabum mit Tanagra und Thespiae. Die Besonderheit der Stellung der Kelten unter der römischen Herrschaft gegenüber anderen Nationen, den Iberern zum Beispiel und den Hellenen, beruht darauf, daß diese größeren Verbände dort als Gemeinden fortbestanden, hier diejenigen Bestandteile, aus denen sie sich zusammensetzten, die Gemeinden bildeten. Dabei mögen ältere, der vorrömischen Zeit angehörige Verschiedenheiten der nationalen Entwicklung mitgewirkt haben; es mag wohl leichter ausführbar gewesen sein, den Böotern den gemeinschaftlichen Städtetag zu nehmen, als die Helvetier in ihre vier Distrikte aufzulösen; politische Verbände behaupten sich auch nach der Unterwerfung unter eine Zentralgewalt da, wo ihre Auflösung die Desorganisation herbeiführen würde. Dennoch ist, was in Gallien durch Augustus oder, wenn man will durch Caesar geschah, nicht durch den Zwang der Verhältnisse herbeigeführt worden, sondern hauptsächlich durch den freien Entschluß der Regierung, wie er auch allein zu der übrigens gegen die Kelten geübten Schonung paßt. Denn es gab in der Tat in der vorrömischen Zeit und noch zur Zeit der Caesarischen Eroberung eine bei weitem größere Anzahl von Gauen, als wir sie später finden; namentlich ist es bemerkenswert, daß die zahlreichen, durch Klientel einem größeren Gau angeschlossenen kleineren in der Kaiserzeit nicht selbständig geworden, sondern verschwunden sind ^8. Wenn späterhin das Keltenland geteilt erscheint in eine mäßige Anzahl bedeutender, zum Teil sogar sehr großer Gaudistrikte, innerhalb deren abhängige Gaue nirgends zum Vorschein kommen, so ist diese Ordnung freilich durch das vorrömische Klientelwesen angebahnt, aber erst durch die römische Reorganisation vollständig durchgeführt worden. Dieser Fortbestand und diese Steigerung der Gauverfassung wird für die weitere politische Entwicklung Galliens vor allem bestimmend gewesen sein. Wenn die tarraconensische Provinz in 293 selbständige Gemeinden zerfiel, so zählten die drei Gallien zusammen, wie wir sehen werden, deren nicht mehr als 64. Die Einheit und ihre Erinnerungen blieben ungebrochen; die eifrige Verehrung, die die ganze Kaiserzeit hindurch dem Quellgott Nemausus bei den Volkern gezollt wurde, zeigt, wie selbst hier, im Süden des Landes und in einem zur Stadt umgewandelten Gau die traditionelle Zusammengehörigkeit noch immer lebendig empfunden ward. In dieser Art innerlich fest zusammenhaltende Gemeinden mit weiten Grenzen waren eine Macht. Wie Caesar die gallischen Gemeinden vorfand, mit einer in völliger politischer wie ökonomischer Abhängigkeit gehaltenen Volksmasse und einem übermächtigen Adel, so sind sie im wesentlichen auch unter römischer Herrschaft geblieben; genau wie in vorrömischer Zeit die großen Adligen mit ihrem nach Tausenden zählenden Gesinde von Hörigen und Schuldknechten ein jeder in seiner Heimat die Herren spielten, so schildert uns Tacitus in Tiberius’ Zeit die Zustände bei den Treverern. Das römische Regiment gab der Gemeinde weitgehende Rechte, sogar eine gewisse Militärgewalt, so daß sie unter Umständen Festungen einzurichten und besetzt zu halten befugt war, wie dies bei den Helvetiern vorkommt, die Beamten die Bürgerwehr aufbieten konnten und in diesem Falle Offiziersrecht und Offiziersrang hatten. Diese Befugnis war nicht dieselbe in den Händen des Vorstehers einer kleinen Stadt Andalusiens und desjenigen eines Bezirkes an der Loire oder der Mosel vom Umfang einer kleinen Provinz. Die weitherzige Politik Caesars des Vaters, auf den die Grundzüge dieses Systems notwendig zurückgeführt werden müssen, zeigt sich hier in ihrer ganzen großartigen Ausdehnung.

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^8 Bei Caesar erscheinen wohl, im großen und ganzen genommen, dieselben Gaue, wie sie dann in der augustischen Ordnung vertreten sind, aber zugleich vielfache Spuren kleinerer Klientelverbände (vgl. 3, 249); so werden als “Klienten” der Häduer genannt die Segusiaver, die Ambivareten, die Aulerker Brannoviker und die Brannovier (Caes. Gall. 7, 75), als Klienten der Treuerer die Condruser (Caes. Gall. 4; 6), als solche der Helvetier die Tulinger und Latobrigen. Mit Ausnahme der Segusiaver fehlen diese alle auf dem Lyoner Landtage. Dergleichen kleinere, nicht völlig in die Vororte aufgegangene Gaue mag es in Gallien zur Zeit der Unterwerfung in großer Zahl gegeben haben. Wenn nach Josephus (bel. Iud. 2, 16, 4) den Römern 305 gallische Gaue und 1200 Städte gehorchten, so mögen dies die Ziffern sein, die für Caesars Waffenerfolge herausgerechnet worden sind; wenn die kleinen iberischen Völker in Aquitanien und die Klientelgaue im Keltenland mitgezählt wurden, konnten dergleichen Zahlen wohl herauskommen.

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Aber die Regierung beschränkte sich nicht darauf, die Gauordnung den Kelten zu lassen; sie ließ oder gab ihnen vielmehr auch eine nationale Verfassung, soweit eine solche mit der römischen Oberherrschaft sich vereinbaren ließ. Wie der hellenischen Nation, so verlieh Augustus der gallischen eine organisierte Gesamtvertretung, welche dort wie hier in der Epoche der Freiheit und der Zerfahrenheit wohl erstrebt, aber nie erreicht worden war. Unter dem Hügel, den die Hauptstadt Galliens krönte, da wo die Saône ihr Wasser mit dem der Rhone mischt, weihte am 1. August des Jahres 742 (12) der kaiserliche Prinz Drusus als Vertreter der Regierung in Gallien der Roma und dem Genius des Herrschers den Altar, an welchem fortan jedes Jahr an diesem Tage diesen Göttern von der Gemeinschaft der Gallier die Festfeier abgehalten werden sollte. Die Vertreter der sämtlichen Gaue wählten aus ihrer Mitte Jahr für Jahr den “Priester der drei Gallien”, und dieser brachte am Kaisertag das Kaiseropfer dar und leitete die dazu gehörigen Festspiele. Diese Landesvertretung hatte nicht bloß eine eigene Vermögensverwaltung mit Beamten, welche den vornehmen Kreisen des provinzialen Adels angehörten, sondern auch einen gewissen Anteil an den allgemeinen Landesangelegenheiten. Von unmittelbarem Eingreifen derselben in die Politik findet sich allerdings keine andere Spur, als daß bei der ernsten Krise des Jahres 70 der Landtag der “drei Gallien” die Treverer von der Auflehnung gegen Rom abmahnte; aber er hatte und gebrauchte das Recht der Beschwerdeführung über die in Gallien fungierenden Reichs- und Hausbeamten und wirkte ferner mit wenn nicht bei der Auflegung, so doch bei der Repartition der Steuern ^9, zumal da diese nicht nach den einzelnen Provinzen, sondern für Gallien insgemein angelegt wurden. Ähnliche Einrichtungen hat allerdings die Kaiserregierung in allen Provinzen ins Leben gerufen, in einer jeden nicht bloß die sakrale Zentralisierung eingeführt, sondern auch, was die Republik nicht getan hatte, einer jeden ein Organ verliehen, um Bitten und Klagen vor die Regierung zu bringen. Dennoch hat Gallien in dieser Hinsicht vor allen übrigen Reichsteilen wenigstens ein tatsächliches Privilegium, wie sich denn diese Institution auch allein hier voll entwickelt findet ^10. Einmal steht der vereinigte Landtag der drei Provinzen den Legaten und Prokuratoren einer jeden notwendig unabhängiger gegenüber als zum Beispiel der Landtag von Thessalonike dem Statthalter von Makedonien. Sodann aber kommt es bei Institutionen dieser Art weit weniger auf das Maß der verliehenen Rechte an, als auf das Gewicht der darin vertretenen Körperschaften; und die Stärke der einzelnen gallischen Gemeinden übertrug sich ebenso auf den Landtag von Lyon wie die Schwäche der einzelnen hellenischen auf den von Argos. In der Entwicklung Galliens unter den Kaisern hat der Landtag von Lyon allem Anschein nach diejenige allgemein gallische Homogenität, welche daselbst mit der Latinisierung Hand in Hand geht, wesentlich gefördert.

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^9 Darauf führt außer der Inschrift bei Boissieu, Lyon, S. 609, wo die Worte tot[i]us cens[us Galliarum] mit dem Namen eines der Altarpriester in Verbindung gebracht werden, die Ehreninschrift, welche die drei Gallien einem kaiserlichen Beamten a censibus accipiendis setzen (Heuzen 6944); derselbe scheint die Katasterrevision für das ganze Land geleitet zu haben, eben wie früher Drusus, während die Schätzung selbst durch Kommissarien für die einzelnen Landschaften erfolgte. Auch ein sacerdos Romae et Augusti der Tarraconensis wird belobt ob curam tabulari censualis fideliter administratam (CIL II, 4248); es waren also mit der Steuerrepartierung wohl die Landtage aller Provinzen befaßt. Die kaiserliche Finanzverwaltung der drei Gallien war wenigstens der Regel nach so geteilt, daß die beiden westlichen Provinzen (Aquitanien und Lugudunensis) unter einem Prokurator standen, Belgica und die beiden Germanien unter einem andern; doch hat es rechtlich feste Kompetenzen dafür wohl nicht gegeben. Auf eine regelmäßige Beteiligung bei der Aushebung darf aus der von Hadrian, offenbar außerordentlicher Weise, mit Vertretern aller spanischen Distrikte gepflogenen Verhandlung (vita 12) nicht geschlossen werden.

^10 Für die arca Galliarum, den Freigelassenen der drei Gallien (Heuzen 6393), den adlector arcae Galliarum, inquisitor Galliarum, iudex arcae Galliarum gibt meines Wissens keine andere Provinz Analogien; und von diesen Einrichtungen hätten, wenn sie allgemein gewesen wären, die Inschriften sicher auch sonst Spuren bewahrt. Diese Einrichtungen scheinen auf eine sich selbst verwaltende und besteuernde Körperschaft zu führen (der in seiner Bedeutung unklare adlector kommt als Beamter in Kollegien vor CIL VI, 355; Orelli 2406); wahrscheinlich bestritt diese Kasse die wohl nicht unbeträchtlichen Ausgaben für die Tempelgebäude und für das Jahrfest. Eine Staatskasse ist die arca Galliarum nicht gewesen.

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Die Zusammensetzung des Landtags, welche uns ziemlich genau bekannt ist ^11, zeigt, in welcher Weise die Nationalitätenfrage von der Regierung behandelt ward. Von den sechzig, später vierundsechzig auf dem Landtag vertretenen Gauen kommen nur vier auf die iberischen Bewohner Aquitaniens, obwohl dieses Gebiet zwischen der Garonne und den Pyrenäen unter eine sehr viel größere Zahl durchgängig kleiner Stämme geteilt war, sei es, daß die übrigen von der Vertretung überhaupt ausgeschlossen waren, sei es, daß jene vier vertretenen Gaue die Vororte von Gauverbänden sind ^12. Späterhin, wahrscheinlich in traianischer Zeit, ist der iberische Bezirk von dem Lyoner Landtag abgetrennt und ihm eine selbständige Vertretung gegeben worden ^13. Dagegen sind die keltischen Gaue in derjenigen Organisation, die wir früher kennengelernt haben, im wesentlichen alle auf dem Landtag vertreten und ebenso die halb oder ganz germanischen ^14, soweit sie zur Zeit der Stiftung des Altars zum Reiche gehörten; daß für die Hauptstadt Galliens in dieser Gauvertretung kein Platz war, versteht sich von selbst. Außerdem erscheinen die Ubier nicht auf dem Landtag von Lyon, sondern opfern an ihrem eigenen Augustus-Altar - es ist dies, wie wir sahen, ein stehengebliebener Überrest der beabsichtigten Provinz Germanien.

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^11 Als Gesamtzahl der auf dem Lyoner Altar verzeichneten Gemeinden gibt Strabo (4, 3, 2, p. 192) sechzig an, als die Zahl der aquitanischen in dem keltischen Teil, nördlich von der Garonne, vierzehn (4,1, 1, p. 177). Tacitus (ann. 3, 44) nennt als Gesamtzahl der gallischen Gaue vierundsechzig, ebenso, wenn auch in unrichtiger Verbindung, der Scholiast zur Aeneis (1, 286). Auf die gleiche Gesamtzahl führt das Verzeichnis bei Ptolemaeos aus dem zweiten Jahrhundert, welches für Aquitanien siebzehn, für die Lugudunensis 25, für Belgica 22 Gaue aufführt. Von seinen aquitanischen Gauen fallen dreizehn auf das Gebiet zwischen Loire und Garonne, vier auf das zwischen Garonne und Pyrenäen. In dem späteren aus dem 5. Jahrhundert, das unter dem Namen der Notitia Galliarum bekannt ist, fallen auf Aquitanien 26, auf die Lugudunensis (ausschließlich Lyons) 24, auf Belgica 27. Alle diese Zahlen sind vermutlich eine jede für ihre Zeit richtig; zwischen der Errichtung des Altars im Jahre 742 (12) und der Zeit des Tacitus (denn auf diese ist seine Angabe wohl zu beziehen) können ebenso vier Gaue hinzugetreten sein, wie sich die Verschiebung der Zahlen vom 2, bis zum 5. Jahrhundert auf einzelne, zum guten Teil speziell noch nachweisliche Änderungen zurückführen läßt.

Bei der Wichtigkeit dieser Ordnungen wird es nicht überflüssig sein, sie wenigstens für die beiden westlichen Provinzen im speziellen darzulegen. In der rein keltischen Mittelprovinz stimmen die drei Verzeichnisse bei Plinius (1. Jahrhundert), Ptolemaeos (2. Jahrhundert) und der Notitia (5. Jahrhundert) in 21 Namen überein: Abrincates - Andecavi - Aulerci Cenomani - Aulerci Diablintes - Aulerci Eburovici - Baiocasses (Bodiocasses Plin., Vadicasii Ptol.) - Carnutes - Coriosolites (ohne Zweifel die Samnitae des Ptolemaeos) - Haedui - Lexovii - Meldae - Namnetes - Osismii - Parisii - Redones - Senones - Tricassini - Turones - Veliocasses (Rotomagenses) - Veneti - Unelli (Constantia); in drei weiteren: Caletae - Segusiavi - Viducasses stimmen Plinius und Ptolemaeos, während sie in der Notitia fehlen, weil inzwischen die Caletae mit den Veliocasses oder den Rotomagenses, die Viducasses mit den Baiocasses zusammengelegt und die Segusiavi in Lyon aufgegangen waren. Dagegen erscheinen hier statt der drei verschwundenen zwei neue durch Teilung entstandene: Aureliani (Orleans), abgezweigt aus den Carnutes (Chartres), und Autessiodurum (Auxerre), abgezweigt aus den Senones (Sens). Übrig bleiben bei Plinius zwei Namen: Boi - Atesui; bei Ptolemaeos einer: Arvii; in der Notitia einer: Saii.

Für das keltische Aquitanien stimmen die drei Listen in elf Namen überein:

Arverni - Bituriges Cubi - Bituriges Vivisci (Burdigalenses) - Cadurci - Gabales - Lemovici - Nitiobriges (Aginnenses) - Petrucorii - Pictones - Ruteni -Sautones; die zweite und dritte in dem zwölften der Vellauni, der bei Plinius ausgefallen sein wird; Plinius allein hat (abgesehen von den problematischen Aquitani) zwei Namen mehr: Ambilatri und Anagnutes, Ptolomaeos einen sonst unbekannten: Datii; vielleicht ist mit zweien von diesen die Strabonische Zahl der vierzehn voll zu machen. Die Notitia hat außer jenen elf noch zwei auf Spaltung beruhende, die Albigenses (Albi am Tarn) und die Ecolismenses (Angoulême).

In ähnlicher Weise verhalten sich die Listen der östlichen Gaue. Obwohl untergeordnete Differenzen sich ergeben, die hier nicht erörtert werden können, liegt das Wesen und die Beständigkeit der gallischen Gauteilung deutlich vor.

^12 Die vier vertretenen Völkerschaften sind die Tarbeller, Vasaten, Auscier und Convener. Außer diesen zählt Plinius im südlichen Aquitanien nicht weniger als 25 größtenteils sonst unbekannte Völkerschaften auf als rechtlich jenen vier gleichstehend.

^13 Plinius und, vermutlich auch hier älteren Quellen folgend, Ptolemaeos wissen von dieser Teilung nichts; aber wir besitzen noch die ungefügen Verse des Gascogner Bauern (B. Borghesi, (Oeuvres complètes. Paris 1862-79. Bd. 8, S. 544), der dies in Rom auswirkte, ohne Zweifel in Gemeinschaft mit einer Anzahl seiner Landsleute, obwohl er es vorgezogen hat, dies nicht hinzuzusetzen:

Flamen, item dumvir, quaestor pagiq(ue) magister

Verus ad Augustum legato (so) munere functus

pro novem optinuit populis seiungere Gallos:

urbe redux Genio pagi hanc dedicat aram.

Flamen, auch Zweimann, Schatzmeister und Schulze des Dorfes

Ging den Kaiser ich an, Verus, nach erhaltenem Auftrag;

Wirkte dem Neungau aus von ihm zu scheiden die Galler

Und zurück von Rom weih den Altar ich dem Dorfgeist.

Die älteste Spur der administrativen Trennung des iberischen Aquitaniens von dem gallischen ist die Nennung des “Bezirks von Lactora” (Lectoure) neben Aquitanien in einer Inschrift aus traianischer Zeit (CIL V 875: procurator provinciarum Luguduniensis et Aquitanicae, item Lactorae). Diese Inschrift beweist allerdings an sich mehr die Verschiedenheit der beiden Gebiete als die formelle Absonderung des einen von dem andern; aber es läßt sich anderweitig zeigen, daß bald nach Traian die letztere durchgeführt war. Denn daß der abgetrennte Bezirk ursprünglich in neun Gaue zerfiel, wie jene Verse es sagen, bestätigt der seitdem gebliebene Name Novempopulana; unter Pius aber zählt der Bezirk bereits elf Gemeinden (denn der dilectator er Apquitanicae XI populos, Boissieu, Lyon, S. 246, gehört gewiß hierher), im fünften Jahrhundert zwölf; denn so viele zählt die Notitia unter der Novempopulana auf. Diese Vermehrung erklärt sich ebenso wie die in Anm. 11 erörterte. Auf die Statthalterschaft bezieht die Teilung sich nicht; vielmehr blieben das keltische und das iberische Aquitanien beide unter demselben Legaten. Aber die Novempopulana erhielt unter Traian ihren eigenen Landtag, während die keltischen Distrikte Aquitaniens nach wie vor den Landtag von Lyon beschickten.

^14 Es fehlen einige kleinere germanische Völkerschaften, wie die Baetasier und die Sunuker, vielleicht aus ähnlichen Gründen wie die kleineren iberischen; ferner die Cannenefaten und die Friesen, wahrscheinlich weil diese erst später reichsuntertänig geworden sind. Die Bataver sind vertreten.

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Wurde die keltische Nation also in dem kaiserlichen Gallien in sich selbst konsolidiert, so wurde sie auch dem römischen Wesen gegenüber gewissermaßen garantiert durch das hinsichtlich der Erteilung des Reichsbürgerrechts für dieses Gebiet eingehaltene Verfahren. Die Hauptstadt Galliens freilich war und blieb eine römische Bürgerkolonie, und es gehört dies wesentlich mit zu der eigenartigen Stellung, die sie dem übrigen Gallien gegenüber einnahm und einnehmen sollte. Aber während die Südprovinz mit Kolonien bedeckt und durchaus nach italischem Gemeinde recht geordnet ward, hat Augustus in den “drei Gallien” nicht eine einzige Bürgerkolonie eingerichtet, und wahrscheinlich ist auch dasjenige Gemeinderecht, welches unter dem Namen des latinischen eine Zwischenstufe zwischen Bürgern und Nichtbürgern bildet und seinen angeseheneren Inhabern von Rechts wegen das Bürgerrecht für ihre Person und ihre Nachkommen gewährt, längere Zeit von Gallien ferngehalten worden. Die persönliche Verleihung des Bürgerrechts, teils nach allgemeinen Bestimmungen an den Soldaten bald bei dem Eintritt, bald bei dem Abschied, teils aus besonderer Gunst an einzelne Personen, konnte allerdings auch dem Gallier zuteil werden; so weit, wie die Republik gegangen war, dem Helvetier zum Beispiel den Gewinn des römischen Bürgerrechts ein für allemal zu untersagen, ging Augustus nicht und konnte es auch nicht, nachdem Caesar das Bürgerrecht an geborene Gallier vielfach auf diese Weise vergeben hatte. Aber er nahm wenigstens den aus den “drei Gallien” stammenden Bürgern - mit Ausnahme immer der Lugudunenser - das Recht der Ämterbewerbung und schloß sie damit zugleich aus dem Reichssenat aus. Ob diese Bestimmung zunächst im Interesse Roms oder zunächst in dem der Gallier getroffen war, können wir nicht wissen; gewiß hat Augustus beides gewollt, einmal dem Eindringen des fremdartigen Elements in das Römertum wehren und damit dasselbe reinigen und heben, andererseits den Fortbestand der gallischen Eigenartigkeit in einer Weise verbürgen, die eben durch verständiges Zurückhalten die schließliche Verschmelzung mit dem römischen Wesen sicherer förderte, als die schroffe Aufzwingung fremdländischer Institutionen getan haben würde.

Kaiser Claudius, selbst in Lyon geboren und, wie die Spötter von ihm sagten, ein richtiger Gallier, hat diese Schranken zum guten Teil beseitigt. Die erste Stadt in Gallien, welche sicher italisches Recht empfangen hat, ist die der Ubier, wo der Altar des römischen Germaniens angelegt war; dort im Feldlager ihres Vaters, des Germanicus, wurde die nachmalige Gemahlin des Claudius Agrippina geboren, und sie hat im Jahre 50 ihrem Geburtsort das wahrscheinlich latinische Kolonialrecht erwirkt, dem heutigen Köln. Vielleicht gleichzeitig, vielleicht schon früher ist dasselbe für die Stadt der Treverer, Augusta, geschehen, das heutige Trier. Auch noch einige andere gallische Gaue sind in dieser Weise dem Römertum näher gerückt worden, so der der Helvetier durch Vespasian, ferner der der Sequaner (Besançon); große Ausdehnung aber scheint das latinische Recht in diesen Gegenden nicht gefunden zu haben. Noch weniger ist in der früheren Kaiserzeit in dem kaiserlichen Gallien ganzen Gemeinden das volle Bürgerrecht beigelegt worden. Wohl aber hat Claudius mit der Aufhebung der Rechtsbeschränkung den Anfang gemacht, welche die zum persönlichen Reichsbürgerrecht gelangten Gallier von der Reichsbeamtenlaufbahn ausschloß; es wurde zunächst für die ältesten Verbündeten Roms, die Häduer, bald wohl allgemein diese Schranke beseitigt. Damit war wesentlich die Gleichstellung erreicht. Denn nach den Verhältnissen dieser Epoche hatte das Reichsbürgerrecht für die durch ihre Lebensstellung von der Ämterlaufbahn ausgeschlossenen Kreise kaum einen besonderen praktischen Wert und war für vermögende Peregrinen guter Herkunft, die diese Laufbahn zu betreten wünschten und deshalb seiner bedurften, leicht zu erlangen; wohl aber war es eine empfindliche Zurücksetzung, wenn dem römischen Bürger aus Gallien und seinen Nachkommen von Rechts wegen die Ämterlaufbahn verschlossen blieb.

Wenn in der Organisation der Verwaltung das nationale Wesen der Kelten so weit geschont ward, als dies mit der Reichseinheit sich irgend vertrug, so ist dies hinsichtlich der Sprache nicht geschehen. Auch wenn es praktisch ausführbar gewesen wäre, den Gemeinden die Führung ihrer Verwaltung in einer Sprache zu gestatten, deren die kontrollierenden Reichsbeamten nur ausnahmsweise mächtig sein konnten, lag es unzweifelhaft nicht in den Absichten der römischen Regierung, diese Schranke zwischen den Herrschenden und Beherrschten aufzurichten. Dementsprechend ist unter den in Gallien unter römischer Herrschaft geschlagenen Münzen und von Gemeinde wegen gesetzten Denkmälern keine erweislich keltische Aufschrift gefunden worden. Der Gebrauch der Landessprache wurde übrigens nicht gehindert; wir finden sowohl in der Südprovinz wie in den nördlichen Denkmäler mit keltischer Aufschrift, dort immer mit griechischem ^15, hier immer mit lateinischem Alphabet geschrieben ^16, und wahrscheinlich gehören wenigstens manche von jenen, sicher diese sämtlich der Epoche der Römerherrschaft an. Daß in Gallien außerhalb der Städte italischen Rechts und der römischen Lager inschriftliche Denkmäler überhaupt nur in geringer Zahl auftreten, wird wahrscheinlich hauptsächlich dadurch herbeigeführt sein, daß die als Dialekt behandelte Landessprache ebenso für solche Verwendung ungeeignet erschien wie die ungeläufige Reichssprache und daher das Denksteinsetzen hier überhaupt nicht so wie in den latinisierten Gegenden in Aufnahme kam; das Lateinische mag in dem größten Teil Galliens damals ungefähr die Stellung gehabt haben wie nachher im früheren Mittelalter gegenüber der damaligen Volkssprache. Das energische Fortleben der nationalen Sprache zeigt am bestimmtesten die Wiedergabe der gallischen Eigennamen im Latein nicht selten unter Beibehaltung unlateinischer Lautformen. Daß Schreibungen wie Lousonna und Boudicca mit dem unlateinischen Diphthong ou selbst in die lateinische Literatur eingedrungen sind und für den aspirierten Dental, das englische th, sogar in römischer Schrift ein eigenes Zeichen (Đ) verwendet wird, ferner Epaciatextorigus neben Epasnactus geschrieben wird, Đirona neben Sirona, machen es fast zur Gewißheit, daß die keltische Sprache, sei es im römischen Gebiet, sei es außerhalb desselben, in oder vor dieser Epoche einer gewissen schriftmäßigen Regulierung unterlegen hatte und schon damals so geschrieben werden konnte, wie sie noch heute geschrieben wird. Auch an Zeugnissen für ihren fortdauernden Gebrauch in Gallien fehlt es nicht. Als die Stadtnamen Augustodunum (Autun), Augustonemētum (Clermont), Augustobona (Troyes) und manche ähnliche aufkamen, sprach man notwendig auch im mittleren Gallien noch keltisch. Arrian unter Hadrian gibt in seiner Abhandlung über die Kavallerie für einzelne den Kelten entlehnte Manöver den keltischen Ausdruck an. Ein geborener Grieche, Eirenaeos, der gegen das Ende des 2. Jahrhunderts als Geistlicher in Lyon fungierte, entschuldigt die Mängel seines Stils damit, daß er im Lande der Kelten lebe und genötigt sei, stets in barbarischer Sprache zu reden. In einer juristischen Schrift aus dem Anfang des 3. Jahrhunderts wird, im Gegensatz zu der Rechtsregel, daß die letztwilligen Verfügungen im allgemeinen lateinisch oder griechisch abzufassen sind, für Fideikommisse auch jede andere Sprache, zum Beispiel die punische und die gallische zugelassen. Dem Kaiser Alexander wurde sein Ende von einer gallischen Wahrsagerin in gallischer Sprache angekündigt. Noch der Kirchenvater Hieronymus, der selber in Ancyra wie in Trier gewesen ist, versichert, daß die kleinasiatischen Galater und die Treverer seiner Zeit ungefähr die gleiche Sprache redeten, und vergleicht das verdorbene Gallisch der Asiaten mit dem verdorbenen Punisch der Afrikaner. Wenn die keltische Sprache sich in der Bretagne, ähnlich wie in Wales, bis auf den heutigen Tag behauptet hat, so hat die Landschaft zwar ihren heutigen Namen von den im fünften Jahrhundert dorthin vor den Sachsen flüchtenden Inselbriten erhalten, aber die Sprache ist schwerlich erst mit diesen eingewandert, sondern allem Anschein nach hier seit Jahrtausenden von einem Geschlecht dem andern überliefert. In dem übrigen Gallien hat natürlich im Laufe der Kaiserzeit das römische Wesen schrittweise Boden gewonnen; ein Ende gemacht hat aber dem keltischen Idiom hier wohl nicht so sehr die germanische Einwanderung als die Christianisierung, welche in Gallien nicht, wie in Syrien und Ägypten, die von der Regierung beiseite geschobene Landessprache aufnahm und zu ihrem Träger machte, sondern das Evangelium lateinisch verkündigte.

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^15 So hat sich in Nemausus eine in keltischer Sprache geschriebene Weihinschrift gefunden, gesetzt Ματρεβο Ναμαυσικαβο (CIL XI, p. 383), das heißt, den örtlichen Müttern.

^16 Beispielsweise liest man auf einem in Néris-les-Bains (Allier) gefundenen Altarstein (E. Desjardins, Geographie historique et administrative de la Gaule Romaine. 4 Bde. Paris 1876-93. Bd. 2, S. 476): Bratronos Nantonicn Epadatextorici Leucullo Suio rebelocitoi. Auf einem andern, den die Pariser Schiffergilde unter Tiberius dem höchsten besten Jupiter setzte (Mowat im Bulletin épigraphique de la Gaule 1, S. 25f.), ist die Hauptinschrift lateinisch, aber über den Reliefs der Seitenflächen, die eine Prozession von neun bewaffneten Priestern darzustellen scheinen, stehen erklärende Beischriften: Senani Useiloni . . . und Eurises, die nicht lateinisch sind. Solches Gemenge begegnet auch sonst, zum Beispiel in einer Inschrift von Arrenes (Creuse im Bulletin épigraphique de la Gaule 1, S. 38): Sacer Peroco ieuru (wahrscheinlich = fecit) Duorico v(otum) s(olvit) l(ibens) m(erito).

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In dem Vorschreiten der Romanisierung, welche in Gallien, abgesehen von der Südprovinz, wesentlich der inneren Entwicklung überlassen blieb, zeigt sich eine bemerkenswerte Verschiedenheit zwischen dem östlichen Gallien und dem Westen und Norden, die wohl mit, aber nicht allein auf dem Gegensatz der Germanen und der Gallier beruht. In den Vorgängen bei und nach Neros Sturz tritt diese Verschiedenheit selbst politisch bestimmend hervor. Die nahe Berührung der östlichen Gaue mit den Rheinlagern und die hier vorzugsweise stattfindende Rekrutierung der Rheinlegionen hat dem römischen Wesen hier früher und vollständiger Eingang verschafft als im Gebiet der Loire und der Seine. Bei jenen Zerwürfnissen gingen die rheinischen Gaue, die keltischen Lingonen und Treverer sowohl wie die germanischen Ubier oder vielmehr die Agrippinenser mit der Römerstadt Lugudunum und hielten fest zu der legitimen römischen Regierung, während die, wie bemerkt ward, wenigstens in gewissem Sinn nationale Insurrektion von den Sequanern, Häduern und Arvernern ausgeht. In einer späteren Phase desselben Kampfes finden wir unter veränderten Parteiverhältnissen dieselbe Spaltung, jene östlichen Gaue mit den Germanen im Bunde, während der Landtag von Reims den Anschluß an diese verweigert.

Wurde somit das gallische Land in Betreff der Sprache im wesentlichen ebenso behandelt wie die übrigen Provinzen, so begegnet wiederum die Schonung seiner alten Institutionen bei den Bestimmungen über Maß und Gewicht. Allerdings haben neben der allgemeinen Reichsordnung, welche in dieser Hinsicht von Augustus erlassen ward, entsprechend dem toleranten oder vielmehr indifferenten Verhalten der Regierung in dergleichen Dingen, die örtlichen Bestimmungen vielerorts fortbestanden, aber nur in Gallien hat die örtliche Ordnung späterhin die des Reiches verdrängt. Die Straßen sind im ganzen Römischen Reich gemessen und bezeichnet nach der Einheit der römischen Meile (1,48 Kilometer), und bis zum Ende des zweiten Jahrhunderts trifft dies auch für diese Provinzen zu. Aber von Severus an tritt in den “drei Gallien” und den beiden Germanien an deren Stelle eine zwar der römischen angefügte, aber doch verschiedene und gallisch benannte Meile, die Leuga (2,22 Kilometer), gleich anderthalb römischen Meilen. Unmöglich kann Severus damit den Kelten eine nationale Konzession haben machen wollen; es paßt dies weder für die Epoche, noch insbesondere für diesen Kaiser, der eben diesen Provinzen in ausgesprochener Feindseligkeit gegenüberstand; ihn müssen Zweckmäßigkeitsrücksichten bestimmt haben. Diese können nur darauf beruhen, daß das nationale Wegemaß, die Leuga oder auch die Doppelleuga, die germanische Rasta, welche letztere der französischen Lieue entspricht, in diesen Provinzen nach der Einführung des einheitlichen Wegemaßes in ausgedehnterem Umfang fortbestanden haben, als dies in den übrigen Reichsländern der Fall war. Augustus wird die römische Meile formell auf Gallien erstreckt und die Postbücher und die Reichsstraßen darauf gestellt, aber der Sache nach dem Lande das alte Wegemaß gelassen haben; und so mag es gekommen sein, daß die spätere Verwaltung es weniger unbequem fand, die zwiefache Einheit im Postverkehr sich gefallen zu lassen ^17, als noch länger sich eines praktisch im Lande unbekannten Wegemaßes zu bedienen.

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^17 Die Postbücher und Straßentafeln verfehlen nicht bei Lyon und Toulouse anzumerken, daß hier die Leugen beginnen.

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Von weit größerer Bedeutung ist das Verhalten der römischen Regierung zu der Landesreligion; ohne Zweifel hat das gallische Volkstum seinen festesten Rückhalt an dieser gefunden. Selbst in der Südprovinz muß die Verehrung der nichtrömischen Gottheiten lange, viel länger als zum Beispiel in Andalusien sich behauptet haben. Die große Handelsstadt Arelate freilich hat keine anderen Weihungen aufzuweisen als an die auch in Italien verehrten Götter; aber in Fréjus, Aix, Nîmes und überhaupt der ganzen Küstenlandschaft sind die alten keltischen Gottheiten in der Kaiserepoche nicht viel weniger verehrt worden als im inneren Gallien. Auch in dem iberischen Teil Aquitaniens begegnen zahlreiche Spuren des einheimischen, von dem keltischen durchaus verschiedenen Kultus. Indes tragen alle im Süden Galliens zum Vorschein gekommenen Götterbilder einen minder von dem gewöhnlichen abweichenden Stempel als die Denkmäler des Nordens, und vor allem war es leichter, mit den nationalen Göttern auszukommen als mit dem nationalen Priestertum, das uns nur im kaiserlichen Gallien und auf den britannischen Inseln begegnet, den Druiden. Es würde vergebliche Mühe sein, von dem inneren Wesen der aus Spekulation und Imagination wunderbar zusammengestellten Druidenlehre eine Vorstellung geben zu wollen; nur die Fremdartigkeit und die Fruchtbarkeit derselben sollen einige Beispiele erläutern. Die Macht der Rede wurde symbolisch dargestellt in einem kahlköpfigen, runzligen, von der Sonne verbrannten Greis, der Keule und Bogen führt und von dessen durchbohrter Zunge zu den Ohren des ihm folgenden Menschen feine goldene Ketten laufen - das heißt, es fliegen die Pfeile und schmettern die Schläge des redegewaltigen Alten und willig folgen ihm die Herzen der Menge. Das ist der Ogmius der Kelten; den Griechen erschien er wie ein als Herakles staffierter Charon. Ein in Paris gefundener Altar zeigt uns drei Götterbilder mit Beischrift, in der Mitte den Jovis, zu seiner Linken den Vulcan, ihm zur Rechten den Esus, “den Entsetzlichen mit seinen grausen Altären”, wie ihn ein römischer Dichter nennt, aber dennoch ein Gott des Handelsverkehrs und des friedlichen Schaffens ^18; er ist zur Arbeit geschürzt wie Vulcan, und wie dieser Hammer und Zange führt, so behaut er mit dem Beil einen Weidenbaum. Eine öfter wiederkehrende Gottheit, wahrscheinlich Cernunnos genannt, wird kauernd, mit untergeschlagenen Beinen, dargestellt; auf dem Kopf trägt sie ein Hirschgeweih, an dem eine Halskette hängt, und hält auf dem Schoß den Geldsack; vor ihr stehen zuweilen Rinder und Hirsche - es scheint, als solle damit der Erdboden als die Quelle des Reichtums ausgedrückt werden. Die ungeheure Verschiedenheit dieses aller Reinheit und Schönheit baren, im barocken und phantastischen Mengen sehr irdischer Dinge sich gefallenden keltischen Olymp von den einfach menschlichen Formen der griechischen und den einfach menschlichen Begriffen der römischen Religion gibt eine Ahnung der Schranke, die zwischen diesen Besiegten und ihren Siegern stand. Daran hingen weiter sehr bedenkliche praktische Konsequenzen: ein umfassender Geheimmittel- und Zauberkram, bei dem die Priester zugleich die Ärzte spielten und wo neben dem Besprechen und Besegnen auch Menschenopfer und Krankenheilung durch das Fleisch der also Geschlachteten vorkam. Daß direkte Opposition gegen die Fremdherrschaft in dem Druidentum dieser Zeit gewaltet hat, läßt sich wenigstens nicht erweisen; aber auch, wenn dies nicht der Fall war, ist es wohl begreiflich, daß die römische Regierung, welche sonst alle örtlichen Besonderheiten der Gottesverehrung mit gleichgültiger Duldung gewähren ließ, diesem Druidenwesen nicht bloß in seinen Ausschreitungen, sondern überhaupt mit Apprehension gegenüberstand. Die Einrichtung des gallischen Jahrfestes in der rein römischen Landeshauptstadt und unter Ausschluß aller Anknüpfung an den nationalen Kultus ist offenbar ein Gegenzug der Regierung gegen die alte Landesreligion mit ihrem jährlichen Priesterkonzil in Chartres, dem Mittelpunkt des gallischen Landes. Unmittelbar aber ging Augustus gegen das Druidentum nicht weiter vor, als daß er jedem römischen Bürger die Beteiligung an dem gallischen Nationalkult untersagte. Tiberius in seiner energischeren Weise griff durch und verbot dieses Priestertum mit seinem Anhang von Lehrern und Heilkünstlern überhaupt; aber es spricht nicht gerade für den praktischen Erfolg dieser Verfügung, daß dasselbe Verbot abermals unter Claudius erging - von diesem wird erzählt, daß er einen vornehmen Gallier lediglich deshalb köpfen ließ, weil er überwiesen ward, für guten Erfolg bei Verhandlungen vor dem Kaiser das landübliche Zaubermittel in Anwendung gebracht zu haben. Daß die Besetzung Britanniens, welches von alters her der Hauptsitz dieses Priestertreibens gewesen war, zum guten Teil beschlossen ward, um damit dieses an der Wurzel zu fassen, wird weiterhin ausgeführt werden. Trotz alledem hat noch in dem Abfall, den die Gallier nach dem Sturz der claudischen Dynastie versuchten, dies Priestertum eine bedeutende Rolle gespielt; der Brand des Kapitols, so predigten die Druiden, verkünde den Umschwung der Dinge und den Beginn der Herrschaft des Nordens über den Süden. Indes wenn auch dies Orakel späterhin in Erfüllung ging, durch diese Nation und zugunsten ihrer Priester ist es nicht geschehen. Die Besonderheiten der gallischen Gottesverehrung haben wohl auch später noch ihre Wirkung geübt; als im dritten Jahrhundert für einige Zeit ein gallisch-römisches Sonderreich ins Leben trat, spielt auf dessen Münzen die erste Rolle der Herkules, teils in seiner griechisch-römischen Gestalt, teils auch als gallischer Deusoniensis oder Magusanus. Von den Druiden aber ist nur noch etwa insofern die Rede, als die klugen Frauen in Gallien bis in die diocletianische Zeit unter dem Namen der Druidinnen gehen und orakeln, und daß die alten adligen Häuser noch lange nachher in ihrer Ahnenreihe sich druidischer Altvordern berühmen. Wohl rascher noch als die Landessprache ging die Landesreligion zurück und das eindringende Christentum hat kaum noch an dieser ernstlichen Widerstand gefunden.

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^18 Die zweite Berner Glosse zu Lucan 1, 445, die den Teutates richtig zum Mars macht und auch sonst glaubwürdig scheint, sagt von ihm: Hesum Mercurium credunt, si quidem a mercatoribus colitur.

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Das südliche Gallien, mehr als irgendeine andere Provinz durch seine Lage jedem feindlichen Angriff entzogen und gleich Italien und Andalusien ein Land der Olive und der Feige, gedieh unter dem Kaiserregiment zu hohem Wohlstand und reicher städtischer Entwicklung. Das Amphitheater und das Sarkophagfeld von Arles, der “Mutter ganz Galliens”, das Theater von Orange, die in und bei Nîmes noch heute aufrecht stehenden Tempel und Brücken sind davon bis in die Gegenwart lebendige Zeugen. Auch in den nördlichen Provinzen stieg der alte Wohlstand des Landes weiter durch den dauernden Frieden, der, allerdings mit dem dauernden Steuerdruck, durch die Fremdherrschaft in das Land kam. “In Gallien”, sagt ein Schriftsteller der vespasianischen Zeit, “sind die Quellen des Reichtums heimisch und ihre Fülle strömt über die ganze Erde ^19.” Vielleicht nirgends sind gleich zahlreiche und gleich prächtige Landhäuser zum Vorschein gekommen, vor allen Dingen im Osten Galliens, am Rhein und seinen Zuflüssen; man erkennt deutlich den reichen gallischen Adel. Berühmt ist das Testament des vornehmen Lingonen, welcher anordnet, ihm das Grabdenkmal und die Bildsäule aus italischem Marmor oder bester Bronze zu errichten und unter anderem sein sämtliches Gerät für Jagd und Vogelfang mit ihm zu verbrennen - es erinnert dies an die anderweitig erwähnten, meilenlangen eingefriedigten Jagdparks im Keltenland und an die hervorragende Rolle, welche die keltischen Jagdhunde und keltische Waidmannsart bei dem Xenophon der hadrianischen Zeit spielen, welcher nicht verfehlt hinzuzufügen, daß dem Xenophon, des Gryllos Sohn, das Jagdwesen der Kelten nicht habe bekannt sein können. Nicht minder gehört in diesen Zusammenhang die merkwürdige Tatsache, daß in dem römischen Heerwesen der Kaiserzeit die Kavallerie eigentlich keltisch ist, nicht bloß insofern diese vorzugsweise aus Gallien sich rekrutiert, sondern auch, indem die Manöver und selbst die technischen Ausdrücke zum guten Teil den Kelten entlehnt sind; man erkennt hier, wie nach dem Hinschwinden der alten Bürgerreiterei unter der Republik die Kavallerie durch Caesar und Augustus mit gallischen Mannschaften und in gallischer Weise reorganisiert worden ist. Die Grundlage dieses vornehmen Wohlstandes war der Ackerbau, auf dessen Hebung auch Augustus selbst energisch hinwirkte und der in ganz Gallien, etwa abgesehen von der Steppengegend an der aquitanischen Küste, reichen Ertrag gab. Einträglich war auch die Viehzucht, besonders im Norden, namentlich die Zucht von Schweinen und Schafen, welche bald für die Industrie und die Ausfuhr von Bedeutung wurden - die menapischen Schinken (aus Flandern) und die atrebatischen und nervischen Tuchmäntel (bei Arras und Tournay) gingen in späterer Zeit in das gesamte Reich. Von besonderem Interesse ist die Entwicklung des Weinbaus. Weder das Klima noch die Regierung waren demselben günstig. Der “gallische Winter” blieb lange Zeit bei den Südländern sprichwörtlich; wie denn in der Tat das Römische Reich nach dieser Seite hin am weitesten gegen Norden sich ausdehnt. Aber engere Schranken zog der gallischen Weinkultur die italische Handelskonkurrenz. Allerdings hat der Gott Dionysos seine Welteroberung überhaupt langsam vollbracht und nur Schritt vor Schritt ist der aus der Halmfrucht bereitete Trank dem Saft der Rebe gewichen; aber es beruht auf dem Prohibitivsystem, daß in Gallien das Bier sich wenigstens im Norden als das gewöhnliche geistige Getränk die ganze Kaiserzeit hindurch behauptete und noch Kaiser Julianus bei seinem Aufenthalt in Gallien mit diesem falschen Bacchus in Konflikt kam ^20. So weit freilich, wie die Republik, welche den Wein- und Ölbau an der gallischen Südküste polizeilich untersagte, ging das Kaiserregiment nicht; aber die Italiener dieser Zeit waren doch die rechten Söhne ihrer Väter. Die Blüte der beiden großen Rhoneemporien Arles und Lyon beruhte zu einem nicht geringen Teil auf dem Vertrieb des italienischen Weins nach Gallien; daran mag man ermessen, welche Bedeutung der Weinbau damals für Italien selbst gehabt haben muß. Wenn einer der sorgfältigsten Verwalter, die das Kaiseramt gehabt hat, Domitianus, den Befehl erließ, in sämtlichen Provinzen mindestens die Hälfte der Rebstöcke zu vertilgen ^21, was freilich so nicht zur Ausführung kam, so darf daraus geschlossen werden, daß die Ausbreitung des Weinbaus allerdings von Regierungs wegen ernstlich eingeschränkt ward. Noch in augustischer Zeit war er in dem nördlichen Teil der narbonensischen Provinz unbekannt, und wenn er auch hier bald in Aufnahme kam, scheint er doch durch Jahrhunderte auf die Narbonensis und das südliche Aquitanien beschränkt geblieben zu sein; von gallischen Weinen kennt die bessere Zeit nur den allobrogischen und den biturigischen, nach unserer Redeweise den Burgunder und den Bordeaux ^22. Erst als die Zügel des Reiches den Händen der Italiener entfielen, im Laufe des dritten Jahrhunderts, änderte sich dies, und Kaiser Probus (276-282) gab endlich den Provinzialen den Weinbau frei. Wahrscheinlich erst infolgedessen hat die Rebe festen Fuß gefaßt an der Seine wie an der Mosel. “Ich habe”, schreibt Kaiser Julianus, “einen Winter” (es war der von 357 auf 358) “in dem lieben Lutetia verlebt, denn so nennen die Gallier das Städtchen der Pariser, eine kleine Insel im Flusse gelegen und rings ummauert; das Wasser ist dort trefflich und rein zu schauen und zu trinken. Die Einwohner haben einen ziemlich milden Winter, und es wächst bei ihnen guter Wein; ja einige ziehen sogar auch Feigen, indem sie sie im Winter mit Weizenstroh wie mit einem Rocke zudecken.” Und nicht viel später schildert dann der Dichter von Bordeaux in der anmutigen Beschreibung der Mosel, wie die Weinberge diesen Fluß an beiden Ufern einfassen, “gleich wie die eigenen Reben mir kränzen die gelbe Garonne”.

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^19 Ios. bel. Iud. 2, 16, 4. Ebenda sagt König Agrippa zu seinen Juden, ob sie sich etwa einbildeten, reicher zu sein als die Gallier, tapferer als die Germanen, klüger als die Hellenen. Damit stimmen alle anderen Zeugnisse überein. Nero vernimmt den Aufstand nicht ungern occasione nata spoliandarum iure belli opulentissimarum provinciarum (Suet. Nero 40; Plut. Galba 5); die dem Insurgentenheer des Vindex abgenommene Beute ist unermeßlich (Tac. hist. 1, 51). Tacitus (hist. 3, 46) nennt die Häduer pecunia dites et voluptatibus opulentos. Nicht mit Unrecht sagt der Feldherr Vespasians zu den abgefallenen Galliern bei Tacitus (bist. 4, 74); regna bellaque per Gallias semper fuere, donec in nostrum ius concederetis; nos quamquam totiens lacessiti iure victoriae id solum vobis addidimus quo pacem tueremur, nam neque quies gentium sine armis neque arma sine stipendiis neque stipendia sine tributis haberi queunt. Die Steuern drückten wohl schwer, aber nicht so schwer wie der alte Fehde- und Faustrechtzustand.

^20 Sein Epigramm ‘Auf den Gerstenwein’ ist erhalten (AP 9, 368):

Τίς πόθεν είς, Διόνυσε? Μά γάρ τόν αληθέα Βάκχον

σύσ' επιγιγνώσκω. τόν Διός οίδα μόνον

κείνος νέκταρ οδώδε. σύ δέ τράγου. ή ρά σε Κελτοί

τή πενιή βοτρύων τεύξαν απ' ασταχύων.

τώ σε χρή καλέειν Δημήτριον, ου Διόνυσον

πυρσγένη μάλλον καί βρόμον, ου Βρόμιον.

Du, Dionysos, von wo kommst du? Bei dem richtigen Bacchus!

Ich erkenne dich nicht; Zeus Sohn kenn’ ich allein.

Jener duftet nach Nektar; du riechst nach dem Bocke. Die Kelten,

Denen die Rebe versagt, braueten dich aus dem Halm,

Scheuer-, nicht Feuersohn, Erdkind, nicht Kind dich des Himmels,

Nur für das Futtern gemacht, nicht für den lieblichen Trunk.

Auf einem in Paris gefundenen irdenen Ring (Mowat im Bulletin épigraphique de la Gaule 2, S. 110; 3, S. 133), der hohl und zum Füllen der Becher eingerichtet ist, sagt der Trinkende zu dem Wirt: copo, conditu(m) [cnoditu ist Schreibfehler] abes; est reple(n)da - Wirt, du hast mehr im Keller; die Flasche ist leer, und zu der Kellnerin: ospita, reple, lagona(m) cervesa - Mädchen, fülle die Flasche mit Bier.

^21 Suet. Dom. 7. Wenn als Grund angegeben ward, daß die hohen Kornpreise durch das Umwandeln des Ackerlandes in Weinberge veranlaßt seien, so war das natürlich ein auf den Unverstand des Publikums berechneter Vorwand.

^22 Wenn noch V. Hehn (Kulturpflanzen und Haustiere. Berlin 1870, S. 76) für den Weinbau der Arverner und der Sequaner außerhalb der Narbonensis sich auf Plinius (nat. 14, 1, 18) beruft, so folgt er beseitigten Textinterpolationen. Es ist möglich, daß das straffere kaiserliche Regiment in den “drei Gallien” den Weinbau mehr zurückhielt als das schlaffe senatorische in der Narbonensis.

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Der innere Verkehr so wie der mit den Nachbarländern, besonders mit Italien, muß ein sehr reger gewesen sein und das Straßennetz entwickelt und gepflegt. Die große Reichsstraße von Rom nach der Mündung des Baetis, deren bei Spanien gedacht ward, war die Hauptader für den Landhandel der Südprovinz; die ganze Strecke, in republikanischer Zeit von den Alpen bis zur Rhone durch die Massalioten, von da bis zu den Pyrenäen durch die Römer instand gehalten, wurde von Augustus neu chaussiert. Im Norden führten die Reichsstraßen hauptsächlich teils nach der gallischen Hauptstadt, teils nach den großen Rheinlagern; doch scheint auch außerdem für die übrige Kommunikation in ausreichender Weise gesorgt gewesen zu sein.

Wenn die Südprovinz in der älteren Zeit auf dem geistigen Gebiet zu dem hellenischen Kreise gehörte, so hat der Rückgang von Massalia und das gewaltige Vordringen des Römertums im südlichen Gallien darin freilich eine Änderung herbeigeführt; dennoch aber ist dieser Teil Galliens immer, wie Kampanien, ein Sitz hellenischen Wesens geblieben. Daß Nemausus, eine der Teilerben von Massalia, auf seinen Münzen aus augustischer Zeit alexandrinische Jahreszahlen und das Wappen Ägyptens zeigt, ist nicht ohne Wahrscheinlichkeit darauf bezogen worden, daß durch Augustus selbst in dieser, dem Griechentum nicht fremd gegenüberstehenden Stadt Veteranen aus Alexandreia angesiedelt worden sind. Es darf wohl auch mit dem Einfluß Massalias in Verbindung gebracht werden, daß dieser Provinz, wenigstens der Abstammung nach, derjenige Historiker angehörte, welcher, es scheint im bewußten Gegensatz zu der nationalrömischen Geschichtschreibung und gelegentlich mit scharfen Ausfällen gegen deren namhafteste Vertreter, Sallustius und Livius, die hellenische vertrat, der Vocontier Pompeius Trogus, Verfasser einer von Alexander und den Diadochenreichen ausgehenden Weltgeschichte, in welcher die römischen Dinge nur innerhalb dieses Rahmens oder anhangsweise dargestellt werden. Ohne Zweifel gab er damit nur wieder, was eigentlich der literarischen Opposition des Hellenismus angehörte; immer bleibt es bemerkenswert, daß diese Tendenz ihren lateinischen Vertreter, und einen geschickten und sprachgewandten Vertreter, hier in augustischer Zeit fand. Aus späterer ist erwähnenswert Favorinus, aus einem angesehenen Bürgerhaus von Arles, einer der Hauptträger der Polymathie der hadrianischen Zeit; Philosoph mit aristotelischer und skeptischer Tendenz, daneben Philolog und Kunstredner, Schüler des Dion von Prusa, Freund des Plutarchos und des Herodes Atticus, polemisch auf dem wissenschaftlichen Gebiet angegriffen von Galenus, feuilletonistisch von Lucian, überhaupt in lebhaften Beziehungen mit den namhaften Gelehrten des zweiten Jahrhunderts und nicht minder mit Kaiser Hadrian. Seine mannigfaltigen Forschungen, unter anderm über die Namen der Genossen des Odysseus, die die Scylla verschlang, und über den des ersten Menschen, der zugleich ein Gelehrter war, lassen ihn als den rechten Vertreter des damals beliebten gelehrten Kleinkrams erscheinen, und seine Vorträge für ein gebildetes Publikum über Thersites und das Wechselfieber sowie seine zum Teil uns aufgezeichneten Unterhaltungen über alles und noch etwas mehr gewähren kein erfreuliches, aber ein charakteristisches Bild des damaligen Literatentreibens. Hier ist hervorzuheben, was er selbst unter die Merkwürdigkeiten seines Lebenslaufes rechnete, daß er geborener Gallier und zugleich griechischer Schriftsteller war. Obwohl die Literaten des Okzidents häufig nebenbei auch griechisch speziminierten, so haben doch nur wenige sich dieser als ihrer eigentlichen Schriftstellersprache bedient; hier wird dies mit durch die Heimat des Gelehrten bedingt sein. Im übrigen war Südgallien an der augustischen Literaturblüte insofern beteiligt, als einige der namhaftesten Gerichtsredner der späteren augustischen Zeit, Votienus Montanus († 27 n. Chr.) aus Narbo - der Ovid der Redner genannt - und Gnaeus Domitius Afer (Konsul 39 n. Chr.) aus Nemausus, dieser Provinz angehörten. überhaupt erstreckt die römische Literatur ihre Kreise natürlich auch über diese Landschaft; die Dichter der domitianischen Zeit sandten ihre Freiexemplare den Freunden in Tolosa und Vienna. Plinius unter Traian ist erfreut, daß seine kleinen Schriften auch in Lugudunum nicht bloß günstige Leser, sondern auch Buchhändler finden, die sie vertreiben. Einen besonderen Einfluß aber, wie ihn die Baetica in der früheren, das nördliche Gallien in der späteren Kaiserzeit auf die geistige und literarische Entwicklung Roms ausgeübt hat, vermögen wir für den Süden nicht nachzuweisen. Wein und Früchte gediehen in dem schönen Land; aber weder Soldaten noch Denker sind dem Reiche von dorther gekommen.

Das eigentliche Gallien ist im Gebiet der Wissenschaft das gelobte Land des Lehrens und des Lernens; vermutlich geht dies zurück auf die eigentümliche Entwicklung und den mächtigen Einfluß des nationalen Priestertums. Das Druidentum war keineswegs ein naiver Volksglaube, sondern eine hoch entwickelte und anspruchsvolle Theologie, die nach guter Kirchensitte alle Gebiete des menschlichen Denkens und Tuns, Physik und Metaphysik, Rechts- und Heilkunde bestrebt war zu erleuchten oder doch zu beherrschen, die von ihren Schülern unermüdliches, man sagt zwanzigjähriges Studium forderte und diese ihre Schüler vor allem in den adligen Kreisen suchte und fand. Die Unterdrückung der Druiden durch Tiberius und seine Nachfolger muß in erster Reihe diese Priesterschulen betroffen und deren wenigstens öffentliche Beseitigung herbeigeführt haben; aber wirksam konnte dies nur dann geschehen, wenn der nationalen Jugendbildung die römisch-griechische ebenso gegenübergestellt ward, wie dem carnutischen Druidenkonzil der Roma-Tempel in Lyon. Wie früh dies, ohne Frage unter dem bestimmenden Einfluß der Regierung, in Gallien eingetreten ist, zeigt die merkwürdige Tatsache, daß bei dem früher erwähnten Aufstand unter Tiberius die Insurgenten vor allen Dingen versuchten, sich der Stadt Augustodunum (Autun) zu bemächtigen, um die dort studierende vornehme Jugend in ihre Gewalt zu bekommen und dadurch die großen Familien zu gewinnen oder zu schrecken. Zunächst mögen wohl diese gallischen Lyzeen trotz ihres keineswegs nationalen Bildungskursus dennoch ein Ferment des spezifisch gallischen Volkstums gewesen sein; schwerlich zufällig hat das damals bedeutendste derselben nicht in dem römischen Lyon seinen Sitz, sondern in der Hauptstadt der Häduer, des vornehmsten unter den gallischen Gauen. Aber die römisch-hellenische Bildung, wenn auch vielleicht der Nation aufgenötigt und zunächst mit Opposition aufgenommen, drang, wie allmählich der Gegensatz sich verschliff, in das keltische Wesen so sehr ein, daß mit der Zeit die Schüler sich ihr eifriger zuwandten als die Lehrmeister. Die Gentlemanbildung, etwa in der Art, wie sie heute in England besteht, ruhend auf dem Studium des Lateinischen und in zweiter Reihe des Griechischen und in der Entwicklung der Schulrede mit ihren Schnitzelpointen und Glanzphrasen lebhaft an neuere, demselben Boden entstammende literarische Erscheinungen erinnernd, ward allmählich im Okzident eine Art Privilegium der Galloromanen. Besser bezahlt als in Italien wurden dort die Lehrer wohl von jeher, und vor allen Dingen auch besser behandelt. Schon Quintilianus nennt mit Achtung unter den hervorragenden Gerichtsrednern mehrere Gallier; und nicht ohne Absicht macht Tacitus in dem feinen Dialog über die Redekunst den gallischen Advokaten Marcus Aper zum Verteidiger der modernen Beredsamkeit gegen die Verehrer Ciceros und Caesars. Den ersten Platz unter den gallischen Universitäten nahm späterhin Burdigala ein, wie denn überall Aquitanien hinsichtlich der Bildung dem mittleren und nördlichen Gallien weit voran war - in einem dort geschriebenen Dialog aus dem Anfang des 5. Jahrhunderts wagt einer der Mitsprechenden, ein Geistlicher aus Chalon-sur-Saône, kaum den Mund aufzutun vor dem gebildeten aquitanischen Kreise. Hier wirkte der früher erwähnte, von Kaiser Valentinianus zum Lehrer seines Sohnes Grabanus (geb. 359) berufene Professor Ausonius, der in seinen vermischten Gedichten einer großen Anzahl seiner Kollegen ein Denkmal gestiftet hat; und als sein Zeitgenosse Symmachus, der berühmteste Redner dieser Epoche, für seinen Sohn einen Hofmeister suchte, ließ er in Erinnerung an seinen alten, an der Garonne heimischen Lehrer sich einen aus Gallien kommen. Daneben ist Augustodunum immer einer der großen Mittelpunkte der gallischen Studien geblieben; wir haben noch die Reden, welche wegen der Wiederherstellung dieser Lehranstalt bittend und dankend vor dem Kaiser Konstantin gehalten worden sind.

Die literarische Vertretung dieser eifrigen Schultätigkeit ist untergeordneter Art und geringen Wertes: Prunkreden, die namentlich durch die spätere Umwandlung von Trier in eine kaiserliche Residenz und das häufige Verweilen des Hofes im gallischen Land gefördert worden sind, und Gelegenheitsgedichte mannigfaltiger Art. Wie die Redeleistung war das Versemachen ein notwendiges Attribut des Lehramts und der öffentliche Lehrer der Literatur zugleich nicht gerade geborener, aber doch bestallter Dichter. Wenigstens die Geringschätzung der Poesie, welche der übrigens gleichartigen hellenischen Literatur der gleichen Epoche eigen ist, hat sich auf diese Okzidentalen nicht übertragen. In den Versen herrscht die Schulreminiszenz und das Pedantenkunststück vor ^23 und nur selten begegnen, wie in der Moselfahrt des Ausonius, lebendige und empfundene Schilderungen. Die Reden, die wir freilich nur nach einigen späten, am kaiserlichen Hoflager gehaltenen Vorträgen zu beurteilen in der Lage sind, sind Musterstücke in der Kunst, mit vielen Worten wenig zu sagen und die unbedingte Loyalität in gleich unbedingter Gedankenlosigkeit zum Ausdruck zu bringen. Wenn eine vermögende Mutter ihren Sohn, nachdem er die Fülle und den Schmuck der gallischen Rede sich angeeignet hat, weiter nach Italien schickt, um auch die römische Würde ^24 zu gewinnen, so war diesen gallischen Rhetoren allerdings diese schwieriger abzulernen als der Wortpomp. Für das frühe Mittelalter sind diese Leistungen bestimmend gewesen; durch sie ist in der ersten christlichen Zeit Gallien die eigentliche Stätte der frommen Verse und doch auch der letzte Zufluchtsort der Schulliteratur geworden, während die große geistige Bewegung innerhalb des Christentums ihre Hauptvertreter nicht hier gefunden hat.

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^23 Eines der Professorengedichte des Ausonius ist vier griechischen Grammatikern gewidmet: “Alle fleißig walteten sie des Lehramts; Schmal nur war der Sold ja und dünn der Vortrag; Aber da sie lehrten zu meinen Zeiten, Will ich sie nennen.” Dies ist um so verdienstlicher, da er nichts Rechtes bei ihnen gelernt hat: “Wohl, weil mich gehindert die allzu schwache Fassungskraft des Geistes und mich von Hellas Bildung fernhielt leider damals des Knaben trauriger Irrtum.” Diese Gedanken sind öfter, aber selten in sapphischem Maße vorgetragen worden.

^24 Romana gravitas: Hier. epist. 125 p. 929 Vall.

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In dem Kreise der bauenden und der bildenden Künste rief schon das Klima manche Erscheinung hervor, welche der eigentliche Süden nicht oder nur in den Anfängen kennt; so ist die in Italien nur bei Bädern gebräuchliche Luftheizung und der dort ebenfalls wenig verbreitete Gebrauch der Glasfenster in der gallischen Baukunst in umfassender Weise zur Anwendung gekommen. Aber auch von einer diesem Gebiet eigenen Kunstentwicklung darf vielleicht insofern gesprochen werden, als die Bildnisse und in weiterer Entwicklung die Darstellung der Szenen des täglichen Lebens in dem keltischen Gebiet relativ häufiger auftreten als in Italien und die abgenutzten mythologischen Darstellungen durch erfreulichere ersetzen. Wir können diese Richtung auf das Reale und das Genre allerdings fast nur an den Grabmonumenten erkennen, aber sie hat wohl in der Kunstübung überhaupt vorgeherrscht. Der Bogen von Arausio (Orange) aus der frühen Kaiserzeit mit seinen gallischen Waffen und Feldzeichen, die bei Vetera gefundene Bronzestatue des Berliner Museums, wie es scheint, den Ortsgott mit Gerstenähren im Haar darstellend, das wahrscheinlich zum Teil aus gallischen Werkstätten hervorgegangene Hildesheimer Silbergerät beweisen eine gewisse Freiheit in der Aufnahme und Umbildung der italischen Motive. Das Juliergrabmal von St. Remy bei Avignon, ein Werk augustischer Zeit, ist ein merkwürdiges Zeugnis für die lebendige und geistreiche Rezeption der hellenischen Kunst im südlichen Gallien, sowohl in seinem kühnen architektonischen Aufbau zweier quadratischer Stockwerke, welche ein Säulenkreis mit konischer Kuppel krönt, wie auch in seinen Reliefs, welche, im Stil den pergamenischen nächst verwandt, figurenreiche Kampf- und Jagdszenen, wie es scheint, dem Leben der Geehrten entnommen, in malerisch bewegter Ausführung darstellen. Merkwürdigerweise liegt der Höhepunkt dieser Entwicklung neben der Südprovinz in der Gegend der Mosel und der Maas; diese Landschaft, nicht so völlig unter römischem Einfluß stehend wie Lyon und die rheinischen Lagerstädte und wohlhabender und zivilisierter als die Gegenden an der Loire und der Seine, scheint diese Kunstübung einigermaßen aus sich selbst erzeugt zu haben. Das unter dem Namen der Igeler Säule bekannte Grabdenkmal eines vornehmen Trierers gibt ein deutliches Bild der hier einheimischen turmartigen, mit spitzem Dach gekrönten, auf allen Seiten mit Darstellungen aus dem Leben des Verstorbenen bedeckten Denkmäler. Häufig sehen wir auf denselben den Gutsherrn, dem seine Kolonen Schafe, Fische, Geflügel, Eier darbringen. Ein Grabstein aus Arlon bei Luxemburg zeigt außer den Porträts der beiden Gatten auf der einen Seite einen Karren und eine Frau mit einem Fruchtkorb, auf der andern über zwei auf dem Boden hockenden Männern einen Äpfelverkauf. Ein anderer Grabstein aus Neumagen bei Trier hat die Form eines Schiffes: in diesem sitzen sechs Schiffer, die Ruder führend; die Ladung besteht aus großen Fässern, neben denen der lustig blickende Steuermann, man möchte meinen, sich des darin geborgenen Weines zu freuen scheint. Wir dürfen sie wohl in Verbindung bringen mit dem heiteren Bilde, das der Poet von Bordeaux uns vom Moseltal bewahrt hat mit den prächtigen Schlössern, den lustigen Rebgeländen und dem regen Fischer- und Schiffertreiben, und den Beweis darin finden, daß in diesem schönen Lande bereits vor anderthalb Jahrtausenden friedliche Tätigkeit, heiterer Genuß und warmes Leben pulsiert hat.

KAPITEL IV.
Das römische Germanien und die freien Germanen

Die beiden römischen Provinzen Ober- und Untergermanien sind das Ergebnis derjenigen Niederlage der römischen Waffen und der römischen Staatskunst unter der Regierung des Augustus, welche früher geschildert worden ist. Die ursprüngliche Provinz Germanien, die das Land vom Rhein bis zur Elbe umfaßte, hat nur zwanzig Jahre, vom ersten Feldzug des Drusus (742 12 v. Chr.) bis zur Varusschlacht und dem Falle Alisos (762 9 n. Chr.) bestanden; da sie aber einerseits die Militärlager auf dem linken Rheinufer, Vindonissa, Mogontiacum, Vetera in sich schloß, andererseits auch nach jener Katastrophe mehr oder minder beträchtliche Teile des rechten Ufers römisch blieben, so wurden durch jene Katastrophe die Statthalterschaft und das Kommando nicht eigentlich aufgehoben, obwohl sie sozusagen in der Luft standen. Die innere Ordnung der drei Gallien ist früher dargelegt worden; sie umfaßten das gesamte Gebiet bis an den Rhein, ohne Unterschied der Abstammung -nur etwa die erst während der letzten Krisen nach Gallien übergesiedelten Ubier gehörten nicht zu den 64 Gauen, wohl aber die Helvetier, die Triboker und überhaupt die sonst von den rheinischen Truppen besetzt gehaltenen Distrikte. Es war die Absicht gewesen, die germanischen Gaue zwischen Rhein und Elbe zu einer ähnlichen Gemeinschaft unter römischer Hoheit zusammenzufassen, wie dies mit den gallischen geschehen war, und denselben in dem Augustusaltar der Ubierstadt, dem Keim des heutigen Köln, einen ähnlichen exzentrischen Mittelpunkt zu verleihen, wie der Augustusaltar von Lyon ihn für Gallien bildete; für die fernere Zukunft war wohl auch die Verlegung der Hauptlager auf das rechte Rheinufer und die Rückgabe des linken, wenigstens im wesentlichen, an den Statthalter der Belgica in Aussicht genommen. Allein diese Entwürfe gingen mit den Legionen des Varus zugrunde; der germanische Augustusaltar am Rhein ward oder blieb der Altar der Ubier; die Legionen behielten dauernd ihre Standquartiere in dem Gebiet, welches eigentlich zur Belgica gehörte, aber, da eine Trennung der Militär- und Zivilverwaltung nach der römischen Ordnung ausgeschlossen war, so lange, als die Truppen hier standen, auch administrativ unter den Kommandanten der beiden Heere gelegt war. Denn, wie schon früher angegeben worden ist, Varus ist wahrscheinlich der letzte Kommandant der vereinigten Rheinarmee gewesen ^1; bei der Vermehrung der Armee auf acht Legionen, welche diese Katastrophe im Gefolge gehabt hat, ist allem Anschein nach auch deren Teilung eingetreten. Es sind also in diesem Abschnitt nicht eigentlich die Zustände einer römischen Landschaft zu schildern, sondern die Geschicke einer römischen Armee, und, was damit aufs engste zusammenhängt, die der Nachbarvölker und der Gegner, soweit sie in die Geschichte Roms verflochten sind.

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^1 Diese Teilung einer Provinz unter drei Statthalter ist in der römischen Verwaltung sonst ohne Beispiel; das Verhältnis von Afrika und Numidien bietet wohl eine äußere Analogie, ist aber politisch bedingt durch die Stellung des senatorischen Statthalters zu dem kaiserlichen Militärkommandanten, während die drei Statthalter der Belgica gleichmäßig kaiserlich sind und gar nicht abzusehen ist, warum den beiden germanischen Sprengel innerhalb der Belgica statt eigener angewiesen werden. Nur das Zurücknehmen der Grenze unter Beibehaltung des bisherigen Namens - ähnlich wie das transdanuvianische Dakien späterhin als cisdanuvianisches dem Namen nach fortbestand - erklärt diese Seltsamkeit.

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Die beiden Hauptquartiere der Rheinarmee waren von jeher Vetera bei Wesel und Mogontiacum, das heutige Mainz, beide wohl älter als die Teilung des Kommandos und eine der Ursachen, daß dieselbe eintrat. Die beiden Armeen zählten jede im ersten Jahrhundert n. Chr. vier Legionen, also ungefähr 30000 Mann ^2; in oder zwischen jenen beiden Punkten lag die Hauptmasse der römischen Truppen, außerdem eine Legion bei Noviomagus (Nimwegen), eine andere in Argentoratum (Straßburg), eine dritte bei Vindonissa (Windisch, unweit Zürich), nicht weit von der rätischen Grenze. Zu dem unteren Heere gehörte die nicht unbeträchtliche Rheinflotte. Die Grenze zwischen der oberen und der unteren Armee liegt zwischen Andernach und Remagen bei Brohl ^3, so daß Koblenz und Bingen in das obere, Bonn und Köln in das untere Militärgebiet fielen. Auf dem linken Ufer gehörten zu dem obergermanischen Verwaltungsbezirk die Distrikte der Helvetier (Schweiz), der Sequaner (Besançon), der Lingonen (Langres), der Rauriker (Basel), der Triboker (Elsaß), der Nemeter (Speyer) und der Vangionen (Worms); zu dem beschränkteren untergermanischen der Distrikt der Ubier oder vielmehr die Kolonie Agrippina (Köln), der Tungrer (Tongern), der Menapier (Brabant) und der Bataver, während die weiter westlich gelegenen Gaue mit Einschluß von Metz und Trier unter den verschiedenen Statthaltern der drei Gallien standen. Wenn diese Scheidung nur administrative Bedeutung hat, so fällt dagegen die wechselnde Ausdehnung der beiden Sprengel auf dem rechten Ufer mit den wechselnden Beziehungen zu den Nachbarn und der dadurch bedingten Vor- und Zurückschiebung der Grenzen der römischen Herrschaft zusammen. Diesen Nachbarn gegenüber sind die unterrheinischen und die oberrheinischen Verhältnisse in so verschiedener Weise geordnet worden und die Ereignisse in so durchaus anderer Richtung verlaufen, daß hier die provinziale Trennung geschichtlich von der eingreifendsten Bedeutung wurde. Betrachten wir zunächst die Entwicklung der Dinge am Unterrhein.

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^2 Die Stärke der Auxilien der oberen Armee läßt sich für die domitianisch-traianische Epoche mit ziemlicher Sicherheit auf etwa 10000 Mann bestimmen. Eine Urkunde vom Jahre 90 zählt vier Alen und vierzehn Kohorten dieser Armee auf; zu diesen kommt wenigstens eine Kohorte (I Germanorum), die nachweislich, sowohl im Jahre 82 wie im Jahre 116, daselbst garnisonierte; ob zwei Alen, die im Jahre 82, und mindestens drei Kohorten, die im Jahre 116 daselbst sich befanden und die in der Liste vom Jahre 90 fehlen, im Jahr 90 dort garnisonierten oder nicht, ist zweifelhaft, die meisten derselben aber sind wohl vor 90 aus der Provinz weg oder erst nach 90 in dieselbe gekommen. Von jenen neunzehn Auxilien ist eine sicher (coh. I Damascenorum), eine andere (ala I Flavia gemina) vielleicht eine Doppelabteilung. Im Minimum also ergibt sich als Normaletat der Auxilien dieses Heeres die oben bezeichnete Ziffer, und bedeutend kann sie nicht überschritten sein. Wohl aber mögen die Auxilien von Untergermanien, dessen Garnisonen weniger ausgedehnt waren, an Zahl geringer gewesen sein.

^3 An der Grenzbrücke über den Abrinca-, jetzt Vinxtbach, der alten Grenze der Erzdiözesen Köln und Trier, standen zwei Altäre, der auf der Seite von Remagen den Grenzen, dem Ortsgeist und dem Jupiter (Finibus et Genio loci et Iovi optimo maximo) gewidmet von Soldaten der 30. niedergermanischen Legion, der auf der Seite von Andernach dem Jupiter, dem Ortsgott und der Juno geweiht von einem Soldaten der 8. obergermanischen (Brambach 649, 650).

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Es ist früher dargestellt worden, wieweit die Römer zu beiden Seiten des Unterrheins die Germanen sich unterworfen hatten. Die germanischen Bataver sind nicht durch Caesar, aber nicht lange nachher, vielleicht durch Drusus, auf friedlichem Wege mit dem Reiche vereinigt worden. Sie saßen im Rheindelta, das heißt auf dem linken Rheinufer und auf den durch die Rheinarmee gebildeten Inseln aufwärts bis wenigstens an den Alten Rhein, also etwa von Antwerpen bis Utrecht und Leiden in Seeland und dem südlichen Holland, auf ursprünglich keltischem Gebiet - wenigstens sind die Ortsnamen überwiegend keltisch; ihren Namen führt noch die Betuwe, die Niederung zwischen Waal und Leck mit der Hauptstadt Noviomagus, jetzt Nimwegen. Sie waren, insbesondere verglichen mit den unruhigen und störrigen Kelten, gehorsame und nützliche Untertanen und nahmen daher im römischen Reichsverband und namentlich im Heerwesen eine Sonderstellung ein. Sie blieben gänzlich steuerfrei, wurden aber dagegen so stark wie kein anderer Gau bei der Rekrutierung angezogen; der eine Gau stellte zu dem Reichsheer 1000 Reiter und 9000 Fußsoldaten; außerdem wurden die kaiserlichen Leibwächter vorzugsweise aus ihnen genommen. Das Kommando dieser batavischen Abteilungen wurde ausschließlich an geborene Bataver vergeben. Die Bataver galten unbestritten nicht bloß als die besten Reiter und Schwimmer der Armee, sondern auch als das Muster treuer Soldaten, wobei allerdings der gute Sold der batavischen Leibwächter sowohl wie der bevorzugte Offiziersdienst der Adligen die Loyalität erheblich befestigte. Diese Germanen waren denn auch bei der Varuskatastrophe weder vorbereitend noch nachfolgend beteiligt; und wenn Augustus unter dem ersten Eindruck der Schreckensnachricht seine batavischen Leibwächter verabschiedete, so überzeugte er sich bald selbst von der Grundlosigkeit seines Argwohns, und die Truppe wurde kurze Zeit darauf wieder hergestellt.

Am anderen Ufer des Rheins wohnten den Batavern zunächst, im heutigen Kennemerland (Nordholland über Amsterdam), die ihnen eng verwandten, aber weniger zahlreichen Cannenefaten; sie werden nicht bloß unter den durch Tiberius unterworfenen Völkerschaften genannt, sondern sind auch in der Stellung von Mannschaften wie die Bataver behandelt worden.

Die weiterhin sich anschließenden Friesen in dem noch heute nach ihnen benannten Küstenland bis zu der unteren Ems unterwarfen sich dem Drusus und erhielten eine ähnliche Stellung wie die Bataver; es wurde ihnen, anstatt der Steuer, nur die Ablieferung einer Anzahl von Rindshäuten für die Bedürfnisse des Heeres auferlegt; dagegen hatten auch sie verhältnismäßig zahlreiche Mannschaften für den römischen Dienst zu stellen. Sie waren seine so wie später des Germanicus treueste Bundesgenossen, ihm nützlich sowohl bei dem Kanalbau wie besonders nach den unglücklichen Nordseefahrten.

Auf sie folgen östlich die Chauker, ein weitausgedehntes Schiffer- und Fischervolk an der Nordseeküste zu beiden Seiten der Weser, vielleicht von der Ems bis zur Elbe; sie wurden durch Drusus zugleich mit den Friesen, aber nicht wie diese ohne Gegenwehr, den Römern botmäßig.

Alle diese germanischen Küstenvölker fügten sich entweder durch Vertrag oder doch ohne schweren Kampf der neuen Herrschaft, und wie sie an dem Cheruskeraufstand keinen Teil gehabt haben, blieben sie nach der Varusschlacht gleichfalls in den früheren Verhältnissen zum Römischen Reich; selbst aus den entfernter liegenden Gauen der Friesen und der Chauker sind die Besatzungen damals nicht herausgezogen worden, und noch zu den Feldzügen des Germanicus haben die letzteren Zuzug gestellt. Bei der abermaligen Räumung Germaniens im Jahre 17 scheint allerdings das arme und ferne, schwer zu schützende Chaukerland aufgegeben worden zu sein; wenigstens gibt es für die Fortdauer der römischen Herrschaft daselbst keine späteren Belege, und einige Dezennien nachher finden wir sie unabhängig. Aber alles Land westwärts der unteren Ems blieb bei dem Reiche, dessen Grenze also die heutigen Niederlande einschloß. Die Verteidigung dieses Teils der Reichsgrenze gegen die nicht zum Reich gehörigen Germanen blieb in der Hauptsache den botmäßigen Seegauen selber überlassen.

Weiter stromaufwärts wurde anders verfahren; hier ward eine Grenzstraße abgesteckt und das Zwischenland entvölkert. An die in größerer oder geringerer Entfernung vom Rhein gezogene Grenzstraße, den Limes ^4, knüpfte sich die Kontrolle des Grenzverkehrs, indem die Überschreitung dieser Straße zur Nachtzeit überhaupt, am Tage den Bewaffneten untersagt und den übrigen in der Regel nur unter besonderen Sicherheitsmaßregeln und unter Erlegung der vorgeschriebenen Grenzzölle gestattet war. Eine solche Straße hat gegenüber dem unterrheinischen Hauptquartier im heutigen Münsterland Tiberius nach der Varusschlacht gezogen, in einiger Entfernung vom Rhein, dazwischen ihr und dem Fluß der seiner Lage nach nicht näher bekannte “Caesische Wald” sich erstreckte. Ähnliche Anstalten müssen gleichzeitig in den Tälern der Ruhr und der Sieg bis zu dem der Wied hin, wo die unterrheinische Provinz endigte, getroffen worden sein. Militärisch besetzt und zur Verteidigung eingerichtet brauchte diese Straße nicht notwendig zu sein, obwohl natürlich die Grenzverteidigung und die Grenzbefestigung immer darauf hinausgingen, die Grenzstraße möglichst sicher zu stellen. Ein hauptsächliches Mittel für den Grenzschutz war die Entvölkerung des Landstrichs zwischen dem Fluß und der Straße. “Vom rechten Rheinufer”, sagt ein kundiger Schriftsteller der tiberischen Zeit, “haben teils die Römer die Völkerschaften auf das linke übergeführt, teils diese selbst sich in das Innere zurückgezogen.” Dies traf im heutigen Münsterland die daselbst früher ansässigen germanischen Stämme der Usiper, Tencterer, Tubanten. In den Zügen des Germanicus erscheinen dieselben vom Rhein abgedrängt, aber noch in der Gegend der Lippe, später, wahrscheinlich eben infolge jener Expeditionen, weiter südwärts, Mainz gegenüber. Ihr altes Heim lag seitdem öde und bildete das ausgedehnte, für die Herden der niedergermanischen Armee reservierte Triftland, auf welchem im Jahre 58 erst die Friesen und dann die heimatlos irrenden Amsivarier sich niederzulassen gedachten, ohne dazu die Erlaubnis der römischen Behörden auswirken zu können. Weiter südwärts blieb von den Sugambrern, die ebenfalls zum großen Teil derselben Behandlung unterlagen, wenigstens ein Teil am rechten Ufer ansässig ^5, während andere kleinere Völkerschaften ganz verdrängt wurden. Die spärliche innerhalb des Limes geduldete Bevölkerung war selbstverständlich reichsuntertänig, wie dies die bei den Sugambrern stattfindende römische Aushebung bestätigt.

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^4 Limes (von limus quer) ist ein unseren Rechtsverhältnissen fremder und daher auch in unserer Sprache nicht wiederzugebender technischer Ausdruck, davon hergenommen, daß die römische Ackerteilung, die alle Naturgrenzen ausschließt, die Quadrate, in welche der im Privateigentum stehende Boden geteilt wird, durch Zwischenwege von einer bestimmten Breite trennt; diese Zwischenwege sind die limites, und insofern bezeichnet das Wort immer zugleich sowohl die von Menschenhand gezogene Grenze wie die von Menschenhand gebaute Straße. Diese Doppelbedeutung behält das Wort auch in der Anwendung auf den Staat (unrichtig Rudorff); limes ist nicht jede Reichsgrenze, sondern nur die von Menschenhand abgesteckte und zugleich zum Begehen und Postenstellen für die Grenzverteidigung eingerichtete (vita Hadriani 12: locis in quibus barbari non fluminibus, sed limitibus dividuntur), wie wir sie in Germanien und in Afrika finden. Darum werden auch auf die Anlage dieses Limes die für den Straßenbau dienenden Bezeichnungen angewandt aperire (Vell. 2, 121, was nicht, wie Müllenhoff in der Zeitschrift für deutsches Altertum, N. F. 2, S. 32 will, so zu verstehen ist wie unser öffnen des Schlagbaums), munire, agere (Frontin. straf. 1, 3, 10: limitibus per CXX m. p. actis). Darum ist der Limes nicht bloß eine Längenlinie, sondern auch von einer gewissen Breite (Tac. ann. 1, 50: castra in limite locat). Daher verbindet sich die Anlage des limes oft mit derjenigen des agger, das heißt des Straßendammes (Tac. ann. 2, 7: cuncta novis limitibus aggeribusque permunita) und die Verschiebung desselben mit der Verlegung der Grenzposten (Tac. Germ. 29: limite acto promotisque praesidiis). Der Limes ist also die Reichsgrenzstraße, bestimmt zur Regulierung des Grenzverkehrs dadurch, daß ihre Überschreitung nur an gewissen, den Brücken der Flußgrenze entsprechenden Punkten gestattet, sonst untersagt wird. Zunächst ist dies ohne Zweifel herbeigeführt worden durch Abpatrouillierung der Linie, und solange dies geschah blieb der Limes ein Grenzweg. Er blieb dies auch, wenn er an beiden Seiten befestigt ward, wie dies in Britannien und an der Donaumündung geschah; auch der britannische Wall heißt limes. Es konnten aber auch an den gestatteten Überschreitungspunkten Posten aufgestellt und die Zwischenstrecken der Grenzwege in irgendeiner Weise unwegsam gemacht werden, In diesem Sinne sagt der Biograph in der oben angeführten Steile von Hadrian, daß an den limites er stipitibus magnis in modum muralis saepis funditus iactis atque conexis barbaros separavit. Damit verwandelt sich die Grenzstraße in eine mit gewissen Durchgängen versehene Grenzbarrikade, und das ist der Limes Obergermaniens in der entwickelten, weiterhin darzulegenden Gestalt. Übrigens wird das Wort in diesem Werte in republikanischer Zeit nicht gebraucht und ist ohne Zweifel dieser Begriff des limes erst entstanden mit der Einrichtung der den Staat, wo Naturgrenzen fehlen, umschließenden Postenkette, welcher Reichsgrenzschutz der Republik fremd, aber das Fundament des Augusteischen Militär- und vor allem des Augusteischen Zollsystems ist.

^5 Die auf das linke Ufer übergesiedelten Sugambrer werden unter diesem Namen nachher nicht erwähnt und sind wahrscheinlich die unterhalb Köln am Rhein wohnenden Cugerner. Aber daß die Sugambrer auf dem rechten Ufer, welche Strabo erwähnt, wenigstens noch zu Claudius’ Zeit bestanden, zeigt die nach diesem Kaiser benannte, also sicher unter ihm und zwar aus Sugambrern errichtete Kohorte (CIL III p. 877); und sie, sowie die vier anderen, wahrscheinlich augustischen Kohorten dieses Namens bestätigen, was eigentlich auch Strabon sagt, daß diese Sugambrer zum Römischen Reich gehörten. Sie sind wohl, wie die Mattiaker, erst in den Stürmen der Völkerwanderung verschwunden.

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In dieser Weise wurden nach dem Aufgeben der weiter greifenden Entwürfe die Verhältnisse am Unterrhein geordnet, immer also noch ein nicht unbeträchtliches Gebiet am rechten Ufer von den Römern gehalten. Aber es knüpften sich daran mancherlei unbequeme Verwicklungen. Gegen das Ende der Regierung des Tiberius (28) fielen die Friesen infolge der unerträglichen Bedrückung bei der Erhebung der an sich geringen Abgabe vom Reiche ab, erschlugen die bei der Erhebung beschäftigten Leute und belagerten den hier fungierenden römischen Kommandanten mit dem Reste der im Gebiet verweilenden römischen Soldaten und Zivilpersonen in dem Kastell Flevum, da, wo vor der im Mittelalter erfolgten Ausdehnung der Zuidersee die östlichste Rheinmündung war, bei der heutigen Insel Vlieland neben dem Texel. Der Aufstand nahm solche Verhältnisse an, daß beide Rheinheere gemeinschaftlich gegen die Friesen marschierten; aber der Statthalter Lucius Apronius richtete dennoch nichts aus. Die Belagerung des Kastells gaben die Friesen auf, als die römische Flotte die Legionen herantrug; aber ihnen selbst war in dem durchschnittenen Lande schwer beizukommen; mehrere römische Heerhaufen wurden vereinzelt aufgerieben und die römische Vorhut so gründlich geschlagen, daß selbst die Leichen der Gefallenen in der Gewalt des Feindes blieben. Zu einer entscheidenden Aktion kam es nicht, aber auch nicht zu rechter Unterwerfung; größeren Unternehmungen, die dem kommandierenden Feldherrn eine Machtstellung gaben, war Tiberius, je älter er wurde, immer weniger geneigt. Damit steht in Zusammenhang, daß in den nächsten Jahren die Nachbarn der Friesen, die Chauker, den Römern sehr unbequem wurden, im Jahre 41 der Statthalter Publius Gabinius Secundus gegen sie eine Expedition unternehmen mußte und sechs Jahre später (47) sie sogar unter Führung des römischen Überläufers Gannascus, eines geborenen Cannenefaten, mit ihren leichten Piratenschiffen die gallische Küste weithin brandschatzten. Gnaeus Domitius Corbulo, von Claudius zum Statthalter Niedergermaniens ernannt, legte mit der Rheinflotte diesen Vorgängern der Sachsen und Normannen das Handwerk und brachte dann die Friesen energisch zum Gehorsam zurück, indem er ihr Gemeinwesen neu ordnete und römische Besatzung dorthin legte. Er hatte die Absicht, weiter die Chauker zu züchtigen; auf sein Anstiften wurde Gannascus aus dem Wege geräumt - gegen den Überläufer hielt er sich auch dazu berechtigt -, und er war im Begriff, die Ems überschreitend in das Chaukerland einzurücken, als er nicht bloß Gegenbefehl von Rom erhielt, sondern die römische Regierung überhaupt ihre Stellung am Unterrhein vollständig änderte. Kaiser Claudius wies den Statthalter an, alle römischen Besatzungen vom rechten Ufer wegzunehmen. Es ist begreiflich, daß der kaiserliche General die freien Feldherren des ehemaligen Rom mit bitteren Worten glücklich pries; es wurde allerdings damit die nach der Varusschlacht nur halb gezogene Konsequenz der Niederlage vervollständigt. Wahrscheinlich ist diese durch keine unmittelbare Nötigung veranlaßte Einschränkung der römischen Okkupation Germaniens hervorgerufen worden durch den eben damals gefaßten Entschluß, Britannien zu besetzen, und findet darin ihre Rechtfertigung, daß die Truppen beidem zugleich nicht genügten. Daß der Befehl ausgeführt ward und es auch später dabei blieb, beweist das Fehlen der römischen Militärinschriften am ganzen rechten Unterrhein ^6. Nur einzelne Übergangspunkte und Ausfallstore, wie insbesondere Deutz gegenüber Köln, machen Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel. Auch die Militärstraße hält sich hier auf dem linken Ufer und streng an den Rheinlauf, während der hinter derselben herlaufende Verkehrsweg, die Krümmungen abschneidend, die gerade Verbindung verfolgt. Auf dem rechten Rheinufer sind hier nirgends, weder durch aufgefundene Meilensteine noch anderweitig, römische Militärstraßen bezeugt.

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^6 Das Kastell von Niederbiber, unweit der Mündung der Wied in den Rhein, sowie das von Arzbach bei Montabaur im Lahngebiet gehören schon zu Obergermanien. Die besondere Bedeutung jener Festung, des größten Kastells in Obergermanien, beruht darauf, daß sie die römischen Linien auf dem rechten Rheinufer militärisch abschloß.

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Einen eigentlichen Verzicht auf den Besitz des rechten Ufers in dieser Provinz schließt die Zurückziehung der Besatzungen nicht ein. Dasselbe galt den Römern seitdem etwa wie dem Festungskommandanten das unter seinen Kanonen liegende Terrain. Die Cannenefaten und wenigstens ein Teil der Friesen ^7 sind nach wie vor reichsuntertänig gewesen. Daß auch später noch im Münsterland die Herden der Legionen weideten und den Germanen nicht gestattet wurde, sich dort niederzulassen, ist schon bemerkt worden. Aber die Regierung hat seitdem für den Schutz des Grenzgebietes auf dem rechten Ufer, das es in dieser Provinz auch ferner gab, im Norden sich auf die Cannenefaten und die Friesen verlassen, weiter stromaufwärts im wesentlichen der Ödgrenze vertraut und auch die römische Ansiedelung hier, wenn nicht geradezu untersagt, doch nicht aufkommen lassen. Der in Altenberg (Kreis Mülheim) am Dhünfluß gefundene Altarstein eines Privaten ist fast das einzige Zeugnis römischer Einwohnerschaft in diesen Gegenden. Es ist dies um so bemerkenswerter, als das Aufblühen von Köln, wenn hier nicht besondere Hindernisse im Wege gestanden hätten, die römische Zivilisation von selber weithin auf das andere Ufer getragen haben würde. Oft genug werden römische Truppen diese ausgedehnten Gebiete betreten, vielleicht selbst die gerade hier in augustischer Zeit zahlreich angelegten Straßen einigermaßen gangbar gehalten, auch wohl neue angelegt haben; spärliche Ansiedler, teils Überreste der alten germanischen Bevölkerung, teils Kolonisten aus dem Reich, werden hier gesessen haben, ähnlich wie wir sie bald in der früheren Kaiserzeit am rechten Ufer des Oberrheins finden werden; aber den Wegen wie den Besitzungen fehlte der Stempel der Dauerhaftigkeit. Man wollte hier nicht eine Arbeit von gleicher Ausdehnung und gleicher Schwierigkeit unternehmen, wie wir sie weiterhin in der oberen Provinz kennenlernen werden, nicht hier, wie es dort geschah, die Reichsgrenze militärisch schützen und befestigen. Darum hat den Unterrhein wohl die römische Herrschaft, aber nicht, wie den Oberrhein, auch die römische Kultur überschritten.

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^7 Dies fordern die Aushebungen (Eph. epigr. V, p. 274), während die Friesen, wie sie im Jahre 58 (Tac. ann. 13, 54) auftreten, eher unabhängig erscheinen; auch der ältere Plinius (nat. 25, 3, 22) unter Vespasian nennt sie im Rückblick auf die Zeit des Germanicus gens tum fida. Wahrscheinlich hängt dies zusammen mit der Unterscheidung der Frisii und Frisiavones bei Plinius (nat. 4, 15, 101) und der Frisii maiores und minores bei Tacitus (Germ. 34). Die römisch gebliebenen Friesen werden die westlichen sein, die freien die östlichen; wenn die Friesen überhaupt bis zur Ems reichen (Ptol. geogr. 3, 11, 7), so mögen die später römischen etwa westwärts der Yssel gesessen haben. Anderswo als an der noch heute ihren Namen tragenden Küste darf man sie nicht ansetzen; die Nennung bei Plinius (nat. 4, 17, 106) steht vereinzelt und ist ohne Zweifel fehlerhaft.

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Ihrer doppelten Aufgabe, das benachbarte Gallien in Gehorsam und die Germanen des rechten Rheinufers von Gallien abzuhalten, hatte die Armee am Unterrhein auch nach dem Verzicht auf Besetzung des rechtsrheinischen Gebietes ausreichend genügt; und es wäre die Ruhe nach außen und innen voraussichtlich nicht unterbrochen worden, wenn nicht der Sturz der Julisch-Claudischen Dynastie und der dadurch hervorgerufene Bürger- oder vielmehr Korpskrieg in diese Verhältnisse in verhängnisvoller Weise eingegriffen hätte. Die Insurrektion des Keltenlandes unter Führung des Vindex wurde zwar von den beiden germanischen Armeen niedergeschlagen; aber Neros Sturz erfolgte dennoch, und als sowohl das spanische Heer wie die Kaisergarde in Rom ihm einen Nachfolger bestellten, taten auch die Rheinarmeen das gleiche, und im Anfang des Jahres 69 überschritt der größte Teil dieser Truppen die Alpen, um auf den Schlachtfeldern Italiens auszumachen, ob dessen Herrscher Marcus oder Aulus heißen werde. Im Mai desselben Jahres folgte der neue Kaiser Vitellius, nachdem die Waffen für ihn entschieden hatten, begleitet von dem Rest der guten kriegsgewohnten Mannschaften. Durch eilig in Gallien ausgehobene Rekruten waren allerdings die Lücken in den Rheinbesatzungen notdürftig ausgefüllt worden; aber daß es nicht die alten Legionen waren, wußte das ganze Land, und bald zeigte es sich auch, daß jene nicht zurückkamen. Hätte der neue Herrscher die Armee, die ihn auf den Thron gesetzt hatte, in seiner Gewalt gehabt, so hätte gleich nach der Niederwerfung Othos im April wenigstens ein Teil derselben an den Rhein zurückkehren müssen; aber mehr noch die Unbotmäßigkeit der Soldaten als die bald eintretende neue Verwicklung mit dem im Osten zum Kaiser ausgerufenen Vespasian hielt die germanischen Legionen in Italien zurück.

Gallien war in der furchtbarsten Aufregung. Die Insurrektion des Vindex war, wie früher bemerkt ward, an sich nicht gegen die Herrschaft Roms, sondern gegen den dermaligen Herrscher gerichtet; aber darum war sie nicht weniger eine Kriegführung gewesen zwischen den Rheinarmeen und dem Landsturm der großen Mehrzahl der keltischen Gaue, und diese nicht weniger gleich Besiegten geplündert und mißhandelt worden. Die Stimmung, die zwischen den Provinzialen und den Soldaten bestand, zeigt zum Beispiel die Behandlung, welche der Gau der Helvetier bei dem Durchmarsch der nach Italien bestimmten Truppen erfuhr: weil hier ein von den Vitellianern nach Pannonien abgesandter Kurier aufgegriffen worden war, rückten die Marschkolonnen von der einen Seite, von der anderen die in Rätien in Garnison stehenden Römer in den Gau ein, plünderten weit und breit die Ortschaften, namentlich das heutige Baden bei Zürich, jagten die in die Berge Flüchtenden aus ihrem Versteck auf und machten sie zu Tausenden nieder oder verkauften die Gefangenen nach Kriegsrecht. Obwohl die Hauptstadt Aventicum (Avenches bei Murten) sich ohne Gegenwehr unterwarf, forderten die Agitatoren der Armee ihre Schleifung und alles, was der Feldherr gewährte, war die Verweisung der Frage nicht etwa an den Kaiser, sondern an die Soldaten des großen Hauptquartiers; diese saßen über das Schicksal der Stadt zu Gericht und nur der Umschlag ihrer Laune rettete den Ort vor der Zerstörung. Dergleichen Mißhandlungen brachten die Provinzialen aufs äußerste; noch bevor Vitellius Gallien verließ, trat ein gewisser Mariccus aus dem von den Häduern abhängigen Gau der Boier auf, ein Gott auf Erden, wie er sagte, und bestimmt, die Freiheit der Kelten wieder herzustellen; und scharenweise strömten die Leute unter seine Fahnen. Indes kam auf die Erbitterung im Keltenland nicht allzu viel an. Eben der Aufstand des Vindex hatte auf das deutlichste gezeigt, wie völlig unfähig die Gallier waren, sich der römischen Umklammerung zu entwinden. Aber die Stimmung der zu Gallien gerechneten germanischen Distrikte in den heutigen Niederlanden, der Bataver, der Cannenefaten, der Friesen, deren Sonderstellung schon hervorgehoben ward, hatte etwas mehr zu bedeuten; und es traf sich, daß eben diese einerseits aufs äußerste erbittert worden waren, andererseits ihre Kontingente zufällig sich in Gallien befanden. Die Masse der batavischen Truppen, 8000 Mann, der 14. Legion beigegeben, hatte längere Zeit mit dieser bei dem oberen Rheinheere gestanden und war dann unter Claudius bei der Besetzung Britanniens nach dieser Insel gekommen, wo dieses Korps kurz zuvor die entscheidende Schlacht unter Paullinus durch seine unvergleichliche Tapferkeit für die Römer gewonnen hatte; von diesem Tag an nahm dasselbe unter allen römischen Heeresabteilungen unbestritten den ersten Platz ein. Eben dieser Auszeichnung wegen von Nero abberufen, um mit ihm zum Kriege in den Orient abzugehen, hatte die in Gallien ausbrechende Revolution ein Zerwürfnis zwischen der Legion und ihren Hilfsmannschaften herbeigeführt: jene, dem Nero treu ergeben, eilte nach Italien, die Bataver dagegen weigerten sich zu folgen. Vielleicht hing dies damit zusammen, daß zwei ihrer angesehensten Offiziere, die Brüder Paulus und Civilis, ohne jeden Grund und ohne Rücksicht auf vieljährige treue Dienste und ehrenvolle Wunden, kurz vorher als des Hochverrats verdächtig in Untersuchung gezogen, der erstere hingerichtet, der zweite gefangengesetzt worden war. Nach Neros Sturz, zu welchem der Abfall der batavischen Kohorten wesentlich beigetragen hatte, gab Galba den Civilis frei und sandte die Bataver in ihr altes Standquartier nach Britannien zurück. Während sie auf dem Marsch dahin bei den Lingonen (Langres) lagerten, fielen die Rheinlegionen von Galba ab und riefen den Vitellius zum Kaiser aus. Die Bataver schlossen nach längerem Schwanken schließlich sich an; dieses Schwanken vergab ihnen Vitellius nicht, doch wagte er nicht, den Führer des mächtigen Korps geradezu zur Verantwortung zu ziehen. So waren die Bataver mit den Legionen von Untergermanien nach Italien marschiert und hatten mit gewohnter Tapferkeit in der Schlacht von Betriacum für Vitellius gefochten, während ihre alten Legionskameraden ihnen in dem Heere Othos gegenüberstanden. Aber der Übermut dieser Germanen erbitterte ihre römischen Siegesgenossen, wie sehr sie ihre Tapferkeit im Kampf anerkannten; auch die kommandierenden Generale trauten ihnen nicht und machten sogar einen Versuch, durch Detachierung sie zu teilen, was freilich in diesem Krieg, in dem die Soldaten kommandierten und die Generale gehorchten, nicht durchzuführen war und fast dem General das Leben gekostet hätte. Nach dem Siege wurden sie beauftragt, ihre feindlichen Kameraden von der 14. Legion nach Britannien zu eskortieren; aber da es zwischen beiden in Turin zum Handgemenge gekommen war, gingen diese allein dorthin und sie selbst nach Germanien. Inzwischen war im Orient Vespasianus zum Kaiser ausgerufen worden, und während infolgedessen Vitellius sowohl den batavischen Kohorten Marschbefehl nach Italien gab wie auch bei den Batavern neue umfassende Aushebungen anordnete, knüpften Vespasians Beauftragte mit den batavischen Offizieren an, um diesen Abmarsch zu verhindern und in Germanien selbst einen Aufstand hervorzurufen, der die Truppen dort festhielte. Civilis ging darauf ein. Er begab sich in seine Heimat und gewann leicht die Zustimmung der Seinigen, sowie der benachbarten Cannenefaten und Friesen. Bei jenen brach der Aufstand aus; die beiden Kohortenlager in der Nähe wurden überfallen und die römischen Posten aufgehoben; die römischen Rekruten schlugen sich schlecht; bald warf Civilis mit seiner Kohorte, die er hatte nachkommen lassen, um sie angeblich gegen die Insurgenten zu gebrauchen, sich selbst offen in die Bewegung, sagte mit den drei germanischen Gauen dem Vitellius auf und forderte die übrigen, eben damals von Mainz zum Abmarsch nach Italien aufbrechenden Bataver und Cannenefaten auf, sich ihm anzuschließen.

Das alles war mehr ein Soldatenaufstand als eine Insurrektion der Provinz oder gar ein germanischer Krieg. Wenn damals die Rheinlegionen mit denen von der Donau und weiter mit diesen und der Euphratarmee schlugen, so war es nur folgerichtig, daß auch die Soldaten zweiter Klasse, und vor allem die angesehenste Truppe derselben, die batavische, selbständig in diesen Korpskrieg eintrat. Wer diese Bewegung bei den Kohorten der Bataver und den linksrheinischen Germanen mit der Insurrektion der rechtsrheinischen unter Augustus zusammenstellt, der darf nicht übersehen, daß in jener die Alen und Kohorten die Rolle des Landsturms der Cherusker übernahmen; und wenn der treulose Offizier des Varus seine Nation aus der Römerherrschaft erlöste, so handelte der batavische Führer im Auftrag Vespasians, ja vielleicht auf geheime Anweisung des im stillen Vespasian geneigten Statthalters seiner Provinz, und richtete sich der Aufstand zunächst lediglich gegen Vitellius. Freilich war die Lage der Dinge von der Art, daß dieser Soldatenaufstand jeden Augenblick in einen Germanenkrieg gefährlichster Art sich verwandeln konnte. Dieselben römischen Truppen, die den Rhein gegen die Germanen des rechten Ufers deckten, standen infolge der Korpskriege den linksrheinischen Germanen feindlich gegenüber; die Rollen waren solcher Art, daß es fast leichter schien, sie zu wechseln als sie durchzuführen. Civilis selbst mag es wohl auf den Erfolg haben ankommen lassen, ob die Bewegung auf einen Kaiserwechsel oder auf die Vertreibung der Römer aus Gallien durch die Germanen hinauslaufen werde.

Das Kommando über die beiden Rheinarmeen führte damals, nachdem der Statthalter von Untergermanien Kaiser geworden war, sein bisheriger Kollege in Obergermanien Hordeonius Flaccus, ein hochbejahrter podagrischer Mann, ohne Energie und ohne Autorität, dazu entweder in der Tat im geheimen zu Vespasian haltend oder doch bei den eifrig dem Kaiser ihrer Mache anhängenden Legionen solcher Treulosigkeit sehr verdächtig. Es zeichnet ihn und seine Stellung, daß er, um sich von dem Verdacht des Verrats zu reinigen, Befehl gab, die einlaufenden Regierungsdepeschen uneröffnet den Adlerträgern der Legionen zuzustellen und diese sie zunächst den Soldaten vorlasen, bevor sie dieselben an ihre Adresse beförderten. Von den vier Legionen des unteren Heeres, das zunächst mit den Aufständischen zu tun hatte, standen zwei, die 5. und die 15., unter dem Legaten Munius Lupercus im Hauptquartier zu Vetera, die 16. unter Numisius Rufus in Novaesium (Neuß), die 1. unter Herennius Gallus in Bonna (Bonn). Von dem oberen Heer, das damals nur drei Legionen zählte ^8, blieb die eine, die 21., in ihrem Standquartier Vindonissa diesen Vorgängen fern, wenn sie nicht vielmehr ganz nach Italien gezogen worden war; die beiden anderen, die 4. makedonische und die 22., standen im Hauptquartier Mainz, wo auch Flaccus sich befand und faktisch der tüchtige Legat des letzteren, Dillius Vocula, den Oberbefehl führte. Die Legionen hatten durchgängig nur die Hälfte der vollen Zahl, und die meisten Soldaten waren Halbinvalide oder Rekruten.

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^8 Die 4. obergermanische Legion war im Jahre 58 nach Kleinasien geschickt, wegen des Armenisch-Parthischen Krieges (Tac. ann. 13, 35).

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Civilis, an der Spitze einer kleinen Zahl regulärer Truppen, aber des Gesamtaufgebots der Bataver, Cannenefaten und Friesen, ging aus der Heimat zum Angriff vor. Zunächst am Rhein stieß er auf Reste der aus den nördlichen Gauen vertriebenen römischen Besatzungen und eine Abteilung der römischen Rheinflotte; als er angriff, lief nicht bloß die großenteils aus Batavern bestehende Schiffsmannschaft zu ihm über, sondern auch eine Kohorte der Tungrer - es war der erste Abfall einer gallischen Abteilung; was von italischen Mannschaften dabei war, wurde erschlagen oder gefangen. Dieser Erfolg brachte endlich die rechtsrheinischen Germanen in Bewegung. Was sie seit langem vergeblich gehofft hatten, die Erhebung der römischen Untertanen auf dem anderen Ufer, ging nun in Erfüllung und sowohl die Chauker und die Friesen an der Küste wie vor allem die Bructerer zu beiden Seiten der oberen Ems bis hinab zur Lippe, und am Mittelrhein, Köln gegenüber, die Tencterer, in minderem Maße die südlich an diese sich anschließenden Völkerschaften, Usiper, Mattiaker, Chatten, warfen sich in den Kampf. Als auf Befehl des Flaccus die beiden schwachen Legionen von Vetera gegen die Insurgenten ausrückten, konnten ihnen diese schon mit zahlreichem überrheinischem Zuzug entgegentreten; und die Schlacht endigte wie das Gefecht am Rhein mit einer Niederlage der Römer durch den Abfall der batavischen Reiterei, welche zu der Garnison von Vetera gehörte, und durch die schlechte Haltung der Reiter der Ubier wie der Treverer. Die insurgierten wie die zuströmenden Germanen schritten dazu, das Hauptquartier des unteren Heeres zu umstellen und zu belagern. Während dieser Belagerung erreichte die Kunde der Vorgänge am Unterrhein die übrigen batavischen Kohorten in der Nähe von Mainz; sie machten sofort kehrt gegen Norden. Statt sie zusammenhauen zu lassen, ließ der schwachmütige Oberfeldherr sie ziehen, und als der Legionskommandant in Bonn sich ihnen entgegenwarf, unterstützte Flaccus diesen nicht, wie er es gekonnt und sogar anfänglich zugesagt hatte. So sprengten die tapferen Germanen die Bonner Legion auseinander und gelangten glücklich zu Civilis, fortan der geschlossene Kern seines Heeres, in welchem jetzt die römischen Kohortenfahnen neben den Tierstandarten aus den heiligen Hainen der Germanen standen. Noch immer aber hielt der Bataver, wenigstens angeblich, an Vespasian; er schwur die römischen Truppen auf dessen Namen ein und forderte die Besatzung von Vetera auf, sich mit ihm für diesen zu erklären. Indes diese Mannschaften sahen darin, vermutlich mit Recht, nur einen Versuch der Überlistung und wiesen diesen ebenso entschlossen ab wie die anstürmenden Scharen der Feinde, die bald durch die überlegene römische Taktik sich gezwungen sahen, die Belagerung in eine Blockade zu verwandeln. Aber da die römische Heerleitung durch diese Vorgänge überrascht worden war, waren die Vorräte knapp und baldiger Entsatz dringend geboten. Um diesen zu bringen, brachen Flaccus und Vocula mit ihrer gesamten Mannschaft von Mainz auf, zogen unterwegs die beiden Legionen aus Bonna und Novaesium sowie die auf den erhaltenen Befehl zahlreich sich einstellenden Hilfstruppen der gallischen Gaue an sich und näherten sich Vetera. Aber statt sofort die gesamte Macht von innen und außen auf die Belagerer zu werfen, mochte deren Überzahl noch so gewaltig sein, schlug Vocula sein Lager bei Gelduba (Gellep am Rhein, unweit Krefeld), einen starken Tagemarsch entfernt von Vetera, während Flaccus weiter zurückstand. Die Nichtigkeit des sogenannten Feldherrn und die immer steigende Demoralisation der Truppen, vor allem das oft bis zu Mißhandlungen und Mordanschlägen sich steigernde Mißtrauen gegen die Offiziere kann allein dies Einhalten wenigstens erklären. Also zog sich das Unheil immer dichter von allen Seiten zusammen. Ganz Germanien schien sich an dem Krieg beteiligen zu wollen; während die belagernde Armee beständig neuen Zuzug von dort erhielt, gingen andere Schwärme über den in diesem trocknen Sommer ungewöhnlich niedrigen Rhein teils in den Rücken der Römer in die Gaue der Ubier und der Treverer, das Moseltal zu brandschatzen, teils unterhalb Vetera in das Gebiet der Maas und der Schelde; weitere Haufen erschienen vor Mainz und machten Miene, dies zu belagern. Da kam die Nachricht von der Katastrophe in Italien. Auf die Kunde von der zweiten Schlacht bei Betriacum im Herbst des Jahres 69 gaben die germanischen Legionen die Sache des Vitellius verloren und schwuren, wenn auch widerwillig, dem Vespasian; vielleicht in der Hoffnung, daß Civilis, der ja auch den Namen Vespasians auf seine Fahnen geschrieben hatte, dann seinen Frieden machen werde. Aber die germanischen Schwärme, die inzwischen über ganz Nordgallien sich ergossen hatten, waren nicht gekommen, um die Flavische Dynastie einzusetzen; selbst wenn Civilis dies einmal gewollt hatte, jetzt hätte er es nicht mehr gekonnt. Er warf die Maske weg und sprach es offen aus, was freilich längst feststand, daß die Germanen Nordgalliens sich mit Hilfe der freien Landsleute der römischen Herrschaft zu entwinden gedachten.

Aber das Kriegsglück schlug um. Civilis versuchte das Lager von Gelduba zu überrumpeln; der Überfall begann glücklich und der Abfall der Kohorten der Nervier brachte Voculas kleine Schar in eine kritische Lage. Da fielen plötzlich zwei spanische Kohorten den Germanen in den Rücken; die drohende Niederlage verwandelte sich in einen glänzenden Sieg; der Kern der angreifenden Armee blieb auf dem Schlachtfeld. Vocula rückte zwar nicht sofort gegen Vetera vor, was er wohl gekonnt hätte, aber drang einige Tage später, nach einem abermaligen heftigen Gefecht mit den Feinden, in die belagerte Stadt. Freilich Lebensmittel brachte er nicht; und da der Fluß in der Gewalt des Feindes war, mußten diese auf dem Landweg von Novaesium herbeigeschafft werden, wo Flaccus lagerte. Der erste Transport kam durch; aber die inzwischen wieder gesammelten Feinde griffen die zweite Proviantkolonne unterwegs an und nötigten sie, sich nach Gelduba zu werfen. Zu ihrer Unterstützung ging Vocula mit seinen Truppen und einem Teil der alten Besatzung von Vetera dorthin ab. In Gelduba angelangt, weigerten sich die Mannschaften, nach Vetera zurückzukehren und die Leiden der abermals in Aussicht stehenden Belagerung weiter auf sich zu nehmen; statt dessen marschierten sie nach Novaesium, und Vocula, welcher den Rest der alten Garnison von Vetera einigermaßen verproviantiert wußte, mußte wohl oder übel folgen. In Novaesium war inzwischen die Meuterei zum Ausbruch gelangt. Die Soldaten hatten in Erfahrung gebracht, daß ein von Vitellius für sie bestimmtes Donativ an den Feldherrn gelangt sei und erzwangen dessen Verteilung auf den Namen Vespasians. Kaum hatten sie es, so brach in den wüsten Gelagen, welche die Spende im Gefolge hatte, der alte Soldatengroll wieder hervor; sie plünderten das Haus des Feldherrn, der die Rheinarmee an den General der syrischen Legionen verraten hatte, erschlugen ihn und hätten auch dem Vocula das gleiche Schicksal bereitet, wenn dieser nicht in Vermummung entkommen wäre. Darauf riefen sie abermals den Vitellius zum Kaiser aus, nicht wissend, daß dieser schon tot war. Als diese Kunde ins Lager kam, kam der bessere Teil der Soldaten, namentlich die beiden obergermanischen Legionen, einigermaßen zur Besinnung; sie vertauschten an ihren Standarten das Bildnis des Vitellius wieder mit dem Vespasians und stellten sich unter Voculas Befehle; dieser führte sie nach Mainz, wo er den Rest des Winters 69/70 verblieb. Civilis besetzte Gelduba und schnitt damit Vetera ab, das aufs neue eng blockiert ward; die Lager von Novaesium und Bonna wurden noch gehalten.

Bisher hatte das gallische Land, abgesehen von den wenigen insurgierten germanischen Gauen im Norden, fest an Rom gehalten. Allerdings ging die Parteiung durch die einzelnen Gaue; unter den Tungrern zum Beispiel hatten die Bataver starken Anhang, und die schlechte Haltung der gallischen Hilfsmannschaften während des ganzen Feldzugs wird wohl zum Teil durch dergleichen römerfeindliche Stimmungen hervorgerufen sein. Aber auch unter den Insurgierten gab es eine ansehnliche römisch gesinnte Partei; ein vornehmer Bataver, Claudius Labeo, führte gegen seine Landsleute in seiner Heimat und der Nachbarschaft einen Parteigängerkrieg nicht ohne Erfolg und Civilis’ Schwestersohn Iulius Briganticus fiel in einem dieser Gefechte an der Spitze einer römischen Reiterschar. Dem Befehl, Zuzug zu senden, hatten alle gallischen Gaue ohne weiteres Folge geleistet; die Ubier, obwohl germanischer Herkunft, waren auch in diesem Kriege lediglich ihres Römerrums eingedenk und sie, wie die Treverer, hatten den in ihr Gebiet einbrechenden Germanen tapferen und erfolgreichen Widerstand geleistet. Es war das begreiflich. Die Dinge lagen in Gallien noch so wie in den Zeiten Caesars und Ariovists; eine Befreiung der gallischen Heimat von der römischen Herrschaft durch diejenigen Schwärme, welche, um dem Civilis landsmannschaftlichen Beistand zu leisten, eben damals das Mosel-, Maas- und Scheldetal ausraubten, war ebensosehr eine Auslieferung des Landes an die germanischen Nachbarn; in diesem Krieg, der aus einer Fehde zwischen zwei römischen Truppenkorps zu einem römisch-germanischen sich entwickelt hatte, waren die Gallier eigentlich nichts als der Einsatz und die Beute. Daß die Stimmung der Gallier, trotz aller wohlbegründeten allgemeinen und besonderen Beschwerden über das römische Regiment, überwiegend antigermanisch war und für jene aufflammende und rücksichtslose nationale Erhebung, wie sie vor Zeiten wohl durch das Volk gegangen war, in diesem inzwischen halb romanisierten Gallien der Zündstoff fehlte, hatten die bisherigen Vorgänge auf das deutlichste gezeigt. Aber unter den beständigen Mißerfolgen der römischen Armee wuchs allmählich den römerfeindlichen Galliern der Mut, und ihr Abfall vollendete die Katastrophe. Zwei vornehme Treverer, Iulius Classicus, der Befehlshaber der treverischen Reiterei, und Iulius Tutor, der Kommandant der Uferbesatzungen am Mittelrhein, der Lingone Iulius Sabinus, Nachkomme, wie er wenigstens sich berühmte, eines Bastards Caesars, und einige andere gleichgesinnte Männer aus verschiedenen Gauen glaubten in der fahrigen keltischen Weise zu erkennen, daß der Untergang Roms in den Sternen geschrieben und durch den Brand des Kapitols (Dezember 69) der Welt verkündigt sei. So beschlossen sie, die Römerherrschaft zu beseitigen und ein Gallisches Reich zu errichten. Dazu gingen sie den Weg des Arminius. Vocula ließ sich wirklich durch gefälschte Rapporte dieser römischen Offiziere bestimmen, mit den unter ihrem Kommando stehenden Kontingenten und einem Teil der Mainzer Besatzung im Frühjahr 70 nach dem Unterrhein aufzubrechen, um mit diesen Truppen und den Legionen von Bonna und Novaesium das hart bedrängte Vetera zu entsetzen. Auf dem Marsch von Novaesium nach Vetera verließen Classicus und die mit ihm einverstandenen Offiziere das römische Heer und proklamierten das neue Gallische Reich. Vocula führte die Legionen zurück nach Novaesium; unmittelbar davor schlug Classicus sein Lager auf. Vetera konnte sich nicht mehr lange halten; die Römer mußten erwarten, nach dessen Fall die gesamte Macht des Feindes sich gegenüber zu finden. Dies vor Augen, versagten die römischen Truppen und kapitulierten mit den abgefallenen Offizieren. Vergeblich versuchte Vocula noch einmal die Bande der Zucht und der Ehre anzuziehen; die Legionen Roms ließen es geschehen, daß ein römischer Überläufer von der ersten Legion auf Befehl des Classicus den tapferen Feldherrn niederstieß und lieferten selbst die übrigen Oberoffiziere gefesselt an den Vertreter des Reiches Gallien aus, der dann die Soldaten auf dieses Reich in Eid und Pflicht nahm. Denselben Schwur leistete in die Hände der eidbrüchigen Offiziere die Besatzung von Vetera, die, durch Hunger bezwungen, sofort sich ergab, und ebenso die Besatzung von Mainz, wo nur wenige einzelne der Schande sich durch Flucht oder Tod entzogen. Das ganze stolze Rheinheer, die erste Armee des Reiches, hatte vor seinen eigenen Auxilien, Rom vor Gallien kapituliert.

Es war ein Trauerspiel und zugleich eine Posse. Das Gallische Reich verlief, wie es mußte. Civilis und seine Germanen ließen es zunächst sich wohl gefallen, daß der Zwist im römischen Lager ihnen die eine wie die andere Hälfte der Feinde in die Hände lieferte, aber er dachte nicht daran, jenes Reich anzuerkennen, und noch weniger seine rechtsrheinischen Genossen.

Ebenso wenig wollten die Gallier selbst davon etwas wissen, wobei allerdings der schon bei dem Aufstand des Vindex hervorgetretene Riß zwischen den östlichen Distrikten und dem übrigen Lande mit ins Gewicht fiel. Die Treverer und die Lingonen, deren leitende Männer jene Lagerverschwörung angezettelt hatten, standen zu ihren Führern, aber sie blieben so gut wie allein, nur die Vangionen und Triboker schlossen sich an. Die Sequaner, in deren Gebiet die benachbarten Lingonen einrückten, um sie zum Beitritt zu bestimmen, schlugen dieselben kurzweg zum Lande hinaus. Die angesehenen Remer, der führende Gau in der Belgica, riefen den Landtag der drei Gallien ein, und obwohl es an politischen Freiheitsrednern auf demselben nicht mangelte, so beschloß derselbe lediglich, die Treverer von der Auflehnung abzumahnen.

Wie die Verfassung des neuen Reiches ausgefallen sein würde, wenn es zustande gekommen wäre, ist schwer zu sagen; wir erfahren nur, daß jener Sabinus, der Urenkel der Kebse Caesars, sich auch Caesar nannte und in dieser Eigenschaft sich von den Sequanern schlagen ließ, Classicus dagegen, dem solche Aszendenz nicht zu Gebote stand, die Abzeichen der römischen Magistratur anlegte, also wohl den republikanischen Prokonsul spielte. Dazu paßt eine Münze, die von Classicus oder seinen Anhängern geschlagen sein muß, welche den Kopf der Gallia zeigt, wie die Münzen der römischen Republik den der Roma, und daneben das Legionssymbol mit der recht verwegenen Umschrift der “Treue” (fides).

Zunächst am Rhein freilich hatten die Reichsmänner in Gemeinschaft mit den insurgierten Germanen freie Hand. Die Reste der beiden Legionen, die in Vetera kapituliert hatten, wurden gegen die Kapitulation und gegen Civilis’ Willen niedergemacht, die beiden von Novaesium und Bonna nach Trier geschickt, die sämtlichen römischen Rheinlager, große und kleine, mit Ausnahme von Mogontiacum niedergebrannt. In der schlimmsten Lage fanden sich die Agrippinenser. Die Reichsmänner hatten sich allerdings darauf beschränkt, von ihnen den Treueid zu fordern; aber ihnen vergaßen es die Germanen nicht, daß sie eigentlich die Ubier waren. Eine Botschaft der Tencterer vom rechten Rheinufer - es war dies einer der Stämme, deren alte Heimat die Römer ödegelegt hatten und als Viehtrift benutzten, und die infolgedessen sich andere Wohnsitze hatten suchen müssen - forderte die Schleifung dieses Hauptsitzes der germanischen Apostaten und die Hinrichtung aller ihrer Bürger römischer Herkunft. Dies wäre auch wohl beschlossen worden, wenn nicht sowohl Civilis, der ihnen persönlich verpflichtet war, wie auch die germanische Prophetin, Veleda im Bructerergau, welche diesen Sieg vorhergesagt hatte und deren Autorität das ganze Insurgentenheer anerkannte, ihr Fürwort eingelegt hätten.

Lange Zeit blieb den Siegern nicht, über die Beute zu streiten. Die Reichsmänner versicherten allerdings, daß der Bürgerkrieg in Italien ausgebrochen, alle Provinzen vom Feinde überzogen und Vespasianus wahrscheinlich tot sei; aber der schwere Arm Roms wurde bald genug empfunden. Das neu befestigte Regiment konnte die besten Feldherren und zahlreiche Legionen an den Rhein entsenden, und es bedurfte allerdings hier einer imposanten Machtentwicklung. Annius Gallus übernahm das Kommando in der oberen, Petillius Cerialis in der unteren Provinz, der letztere, ein ungestümer und oft unvorsichtiger, aber tapferer und fähiger Offizier, die eigentliche Aktion. Außer der 21. Legion von Vindonissa kamen fünf aus Italien, drei aus Spanien, eine nebst der Flotte aus Britannien, dazu ein weiteres Korps von der rätischen Besatzung. Dieses und die 21. Legion trafen zuerst ein. Die Reichsmänner hatten wohl davon geredet, die Alpenpässe zu sperren; aber geschehen war nichts und das ganze oberrheinische Land bis nach Mainz lag offen da. Die beiden Mainzer Legionen hatten zwar dem gallischen Reich geschworen und leisteten anfänglich Widerstand; aber sowie sie erkannten, daß eine größere römische Armee ihnen gegenüberstand, kehrten sie zum Gehorsam zurück und ihrem Beispiel folgten sofort die Vangionen und die Triboker. Sogar die Lingonen unterwarfen sich ohne Schwertstreich, bloß gegen Zusage milder Behandlung, ihrer 70000 waffenfähigen Männer ^9. Fast hätten die Treverer selbst das gleiche getan; doch wurden sie daran durch den Adel verhindert. Die beiden von der niederrheinischen Armee übriggebliebenen Legionen, die hier standen, hatten auf die erste Kunde von dem Annahen der Römer die gallischen Insignien von ihren Feldzeichen gerissen und rückten ab zu den treugebliebenen Mediomatrikern (Metz), wo sie sich der Gnade des neuen Feldherrn unterwarfen. Als Cerialis bei dem Heer eintraf, fand er schon ein gutes Stück der Arbeit getan. Die Insurgentenführer freilich boten das Äußerste auf - damals sind auf ihr Geheiß die bei Novaesium ausgelieferten Legionslegaten umgebracht worden -, aber militärisch waren sie ohnmächtig und ihr letzter politischer Schachzug, dem römischen Feldherrn selber die Herrschaft des Gallischen Reiches anzutragen, des Anfangs würdig. Nach kurzem Gefecht besetzte Cerialis die Hauptstadt der Treverer, nachdem die Führer und der ganze Rat zu den Germanen geflüchtet waren; das war das Ende des Gallischen Reiches.

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^9 Frontin strat. 4, 3, 14. In ihrem Gebiet müssen die einrückenden Truppen eine Reservestellung und ein Depot angelegt haben; nach kürzlich bei Mirabeau-sur-Bèze, 22 Kilometer nordöstlich von Dijon, gefundenen Ziegeln haben Mannschaften von wenigstens fünf der einrückenden Legionen hier Bauten ausgeführt (Heymes 19, 1884, S. 437).

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Ernster war der Kampf mit den Germanen. Civilis überfiel mit seiner gesamten Streitmacht, den Batavern, dem Zuzug der Germanen und den landflüchtigen Scharen der gallischen Insurgenten die viel schwächere römische Armee in Trier selbst; schon war das römische Lager in seiner Gewalt und die Moselbrücke von ihm besetzt, als seine Leute, statt den gewonnenen Sieg zu verfolgen, vorzeitig zu plündern begannen und Cerialis, seine Unvorsichtigkeit durch glänzende Tapferkeit wiedergutmachend, den Kampf wiederherstellte und schließlich die Germanen aus dem Lager und der Stadt hinausschlug. Es gelang nichts mehr von Bedeutung. Die Agrippinenser schlugen sich sofort wieder zu den Römern und brachten die bei ihnen weilenden Germanen in den Häusern um; eine ganze dort lagernde germanische Kohorte wurde eingesperrt und in ihrem Quartier verbrannt. Was in der Belgica noch zu den Germanen hielt, brachte die aus Britannien eintreffende Legion zum Gehorsam zurück; ein Sieg der Cannenefaten über die römischen Schiffe, die die Legion gelandet hatten, andere einzelne Erfolg der tapferen germanischen Haufen und vor allem der zahlreicheren und besser geführten germanischen Schiffe änderten die allgemeine Kriegslage nicht. Auf den Ruinen von Vetera bot Civilis dem Feind die Stirn; aber dem inzwischen verdoppelten römischen Heere mußte er weichen, dann endlich auch die eigene Heimat nach verzweifelter Gegenwehr dem Feind überlassen. Wie immer stellte im Gefolge des Unglücks die Zwietracht sich ein; Civilis war seiner eigenen Leute nicht mehr sicher und suchte und fand Schutz vor ihnen bei den Feinden. Im Spätherbst des Jahres 70 war der ungleiche Kampf entschieden; die Auxilien kapitulierten nun ihrerseits vor den Bürgerlegionen und die Priesterin Veleda kam als Gefangene nach Rom.

Blicken wir zurück auf diesen Krieg, einen der seltsamsten und einen der entsetzlichsten aller Zeiten, so ist kaum je einer Armee eine gleich schwere Aufgabe gestellt worden wie den beiden römischen Rheinheeren in den Jahren 69 und 70: im Laufe weniger Monate Soldaten Neros, dann des Senats, dann Galbas, dann des Vitellius, dann Vespasians; die einzige Stütze der Herrschaft Italiens über die zwei mächtigen Nationen der Gallier und der Germanen, und die Soldaten der Auxilien fast ganz, die der Legionen großenteils aus eben diesen Nationen genommen; ihrer besten Mannschaften beraubt, meist ohne Löhnung und oft hungernd und über alle Maßen elend geführt, ist ihnen allerdings innerlich wie äußerlich Übermenschliches zugemutet worden. Sie haben die schwere Probe übel bestanden. Es ist dieser Krieg weniger einer gewesen zwischen zwei Armeekorps, wie die anderen Bürgerkriege dieser entsetzlichen Zeit, als ein Krieg der Soldaten und vor allem der Offiziere zweiter Klasse gegen die der ersten, verbunden mit einer gefährlichen Insurrektion und Invasion der Germanen und einer beiläufigen und unbedeutenden Auflehnung einiger keltischer Distrikte. In der römischen Militärgeschichte sind Cannae und Karrhä und der Teutoburger Wald Ruhmesblätter, verglichen mit der Doppelschmach von Novaesium; nur wenige einzelne Männer, keine einzige Truppe hat in der allgemeinen Verunehrung sich reinen Schild bewahrt. Die grauenhafte Zerrüttung des Staats- und vor allem des Heerwesens, welche bei dem Untergang der Julisch-Claudischen Dynastie uns entgegentritt, erscheint deutlicher noch als in der führerlosen Schlacht von Betriacum in diesen Vorgängen am Rhein, derengleichen die Geschichte Roms nie vorher und nie nachher aufweist.

Bei dem Umfang und der Allgemeinheit dieser Frevel war ein entsprechendes Strafgericht unmöglich. Es verdient Anerkennung, daß der neue Herrscher, der glücklicherweise persönlich all diesen Vorgängen fern geblieben war, in echt staatsmännischer Weise das Vergangene vergangen sein ließ und nur bemüht war, der Wiederholung ähnlicher Auftritte vorzubeugen. Daß die hervorragenden Schuldigen, sowohl aus den Reihen der Truppen wie aus den Insurgenten, für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wurden, versteht sich von selbst; man mag das Strafgericht daran messen, daß, als fünf Jahre später einer der gallischen Insurgentenführer in einem Versteck aufgefunden wurde, in dem seine Gattin ihn bis dahin verborgen gehalten hatte, Vespasian ihn wie sie dem Henker übergab. Aber man gestattete den abtrünnigen Legionen, mit gegen die Deutschen zu kämpfen und in den heißen Schlachten bei Trier und bei Vetera ihre Schuld einigermaßen zu sühnen. Allerdings wurden nichtsdestoweniger die vier Legionen des unterrheinischen Heeres alle, und von den beiden beteiligten oberrheinischen die eine kassiert - gern möchte man glauben, daß die 22. verschont ward in ehrender Erinnerung an ihren tapferen Legaten. Auch von den batavischen Kohorten ist wahrscheinlich eine beträchtliche Anzahl von dem gleichen Schicksal betroffen worden, nicht minder, wie es scheint, das Reiterregiment der Treverer und vielleicht noch manche andere besonders hervorgetretene Truppe. Noch viel weniger als gegen die abtrünnigen Soldaten konnte gegen die insurgierten keltischen und germanischen Gaue mit der vollen Schärfe des Gesetzes eingeschritten werden; daß die römischen Legionen die Schleifung der treverischen Augustuskolonie forderten, diesmal nicht der Beute, sondern der Rache wegen, ist wenigstens ebenso begreiflich wie die von den Germanen begehrte Zerstörung der Ubierstadt; aber wie Civilis diese, so schützte jene Vespasian. Selbst den linksrheinischen Germanen wurde ihre bisherige Stellung im ganzen gelassen. Wahrscheinlich aber trat - wir sind hier ohne sichere Überlieferung - in der Aushebung und der Verwendung der Auxilien eine wesentliche Änderung ein, welche die in dem Auxilienwesen liegende Gefahr minderte. Den Batavern blieb die Steuerfreiheit und ein immer noch bevorzugtes Dienstverhältnis; hatte doch ein nicht ganz geringer Teil derselben die Sache der Römer mit den Waffen verfochten. Aber die batavischen Truppen wurden beträchtlich verringert, und wenn ihnen bisher, wie es scheint von Rechts wegen, die Offiziere aus dem eigenen Adel gesetzt worden waren, und auch gegenüber den sonstigen germanischen und keltischen das gleiche wenigstens häufig geschehen war, so werden die Offiziere der Alen und Kohorten späterhin überwiegend aus dem Stande genommen, dem Vespasian selber entstammte, aus dem guten städtischen Mittelstand Italiens und der italisch geordneten Provinzialstädte. Offiziere von der Stellung des Cheruskers Arminius, des Batavers Civilis, des Treverers Classicus begegnen seitdem nicht wieder. Die bisherige Geschlossenheit der aus dem gleichen Gau ausgehobenen Truppen findet sich später ebensowenig, sondern die Leute dienen ohne Unterschied ihrer Herkunft in den verschiedensten Abteilungen; es ist das wahrscheinlich eine Lehre, welche die römische Militärverwaltung sich aus diesem Kriege gezogen hat. Eine andere durch diesen Krieg gewiesene Änderung wird es sein, daß, wenn bis dahin die in Germanien verwendeten Auxilien der Mehrzahl nach aus den germanischen und den benachbarten Gauen genommen waren, seitdem eben, wie die dalmatischen und pannonischen infolge des Batonischen Krieges, fortan auch die germanischen Auxiliartruppen überwiegend außerhalb ihrer Heimat Verwendung fanden. Vespasian war ein einsichtiger und erfahrener Militär; es ist wahrscheinlich zum guten Teil sein Verdienst, wenn von Auflehnung der Auxilien gegen ihre Legionen kein späteres Beispiel begegnet.

Daß die eben berichtete Insurrektion der linksrheinischen Germanen, obwohl sie, infolge der zufälligen Vollständigkeit der darüber erhaltenen Berichte, allein uns einen deutlichen Einblick in die politischen und militärischen Verhältnisse am Unterrhein und Galliens überhaupt gewährt und darum auch eine ausführliche Erzählung verdiente, dennoch mehr durch äußere und zufällige Ursachen als durch die innere Notwendigkeit der Dinge hervorgerufen wurden, beweist die nun folgende, anscheinend vollständige Ruhe daselbst und der, soviel wir sehen, ununterbrochene Status quo eben in dieser Gegend. Die römischen Germanen sind in dem Reiche nicht minder vollständig aufgegangen als die römischen Gallier; von Insurrektionsversuchen jener ist nie wieder die Rede. Am Ausgang des dritten Jahrhunderts wird von den über den Unterrhein in Gallien einbrechenden Franken auch das batavische Gebiet mit erfaßt; doch haben sich die Bataver in ihren alten, wenn auch geschmälerten Sitzen und ebenso die Friesen selbst während der Wirren der Völkerwanderung behauptet und, soviel wir wissen, auch dem baufälligen Reichsganzen die Treue bewahrt.

Wenden wir uns von den römischen zu den freien Germanen östlich vom Rhein, so ist für diese mit ihrer Beteiligung an jener batavischen Insurrektion das offensive Vorgehen nicht minder vorbei, wie mit den Expeditionen des Germanicus die Versuche der Römer zu Ende sind, eine Grenzveränderung im großen Stil in diesen Gebieten herbeizuführen.

Unter den freien Germanen sind die dem römischen Gebiet nächstwohnenden die Bructerer an beiden Ufern der mittleren Ems und in dem Quellgebiet der Ems und der Lippe, weshalb sie auch vor allen übrigen Germanen sich an der batavischen Insurrektion beteiligten. Aus ihrem Gau war das Mädchen Veleda, die ihre Landsleute in den Krieg gegen Rom entsandte und ihnen den Sieg verhieß, deren Ausspruch über das Schicksal der Ubierstadt entschied, zu deren hohem Turm die gefangenen Senatoren und das erbeutete Admiralschiff der Rheinflotte gesendet wurden. Die Niederwerfung der Bataver traf auch sie, vielleicht noch ein besonderer Gegenschlag der Römer, da jene Jungfrau späterhin gefangen nach Rom geführt ward. Diese Katastrophe sowie Fehden mit den benachbarten Völkern brachen ihre Macht; unter Nerva ist ihnen ein König, den sie nicht wollten, von ihren Nachbarn unter passiver Assistenz des römischen Legaten mit den Waffen aufgezwungen worden.

Die Cherusker im oberen Wesergebiet, zu Augustus’ und Tiberius’ Zeit der führende Gau in Mitteldeutschland, werden seit Armins Tode selten genannt, immer aber als in guten Beziehungen zu den Römern stehend. Als der Bürgerkrieg, der bei ihnen auch nach Arminius’ Fall weiter gewütet haben muß, ihr ganzes Fürstengeschlecht hingerafft, erbaten sie sich den letzten des Hauses, den in Italien lebenden Brudersohn Armins, Italicus, von der römischen Regierung zum Herrscher; freilich entzündete die Heimkehr des tapferen, aber mehr seinem Namen als seiner Herkunft entsprechenden Mannes die Fehde abermals und, von den Seinen vertrieben, setzten ihn noch einmal die Langobarden auf den wankenden Herrschersitz. Einer seiner Nachfolger, der König Chariomerus, ergriff in dem Chattenkrieg Domitians so ernstlich für die Römer Partei, daß er nach dessen Beendigung, von den Chatten vertrieben, zu den Römern flüchtete und deren Intervention, freilich vergebens, anrief. Durch diese ewigen inneren und äußeren Fehden ward das Cheruskervolk so geschwächt, daß es seitdem aus der aktiven Politik verschwindet. Der Name der Marser wird seit den Zügen des Germanicus überhaupt nicht mehr gefunden. Daß die weiter östlich an der Elbe wohnenden Völkerschaften, wie alle entfernteren Germanen, an den Kämpfen der Bataver und ihrer Genossen in den Jahren 69 und 70 sich so wenig beteiligt haben wie diese an den germanischen Kriegen unter Augustus und Tiberius, darf bei der Ausführlichkeit des Berichtes als sicher bezeichnet werden. Wo sie späterhin einmal begegnen, erscheinen sie nie in feindlicher Haltung gegen die Römer. Daß die Langobarden den römischen Cheruskerkönig wieder einsetzten, wurde schon erwähnt. Der König der Semnonen, Masuus, und merkwürdigerweise mit ihm die Prophetin Ganna, welche bei diesem, wegen besonderer Gläubigkeit berühmten Stamme in hohem Ansehen stand, besuchten den Kaiser Domitianus in Rom und wurden an dessen Hofe freundlich aufgenommen. Es mag in den Gegenden von der Weser bis zur Elbe in diesen Jahrhunderten manche Fehde getobt, manche Machtstellung sich verschoben, mancher Gau den Namen gewechselt oder sich anderer Verbindung eingefügt haben; den Römern gegenüber trat, nachdem der feste Verzicht derselben auf Unterwerfung dieser Landschaft allgemein empfunden ward, ein dauernder Grenzfriede ein. Auch Invasionen aus dem fernen Osten können denselben in dieser Epoche nicht wesentlich gestört haben; denn der Rückschlag davon auf die römische Grenzwacht hätte nicht ausbleiben können und von ernsteren Krisen auf diesem Gebiet würde die Kunde nicht fehlen. Zu allem diesem gibt das Siegel die Reduktion der niederrheinischen Armee auf die Hälfte des früheren Bestandes, welche, wir wissen nicht genau wann, aber in dieser Epoche eingetreten ist. Das niederrheinische Heer, mit welchem Vespasian zu kämpfen hatte, zählte vier Legionen, das der traianischen Zeit vermutlich die gleiche Zahl, mindestens drei ^10; wahrscheinlich schon unter Hadrian, gewiß unter Marcus, standen daselbst nicht mehr als zwei, die 1. minervische und die 30. Traians.

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^10 Unter dem Legaten Q. Acutius Nerva, welcher wahrscheinlich der Konsul des Jahres 100 ist, also nach diesem Jahre Untergermanien verwaltete, standen nach Inschriften von Brohl (Brambach 660, 662, 679, 680) in dieser Provinz vier Legionen, die 1. Minervia, 6. victrix, 10. gemina, 22. primigenia. Da jede dieser Inschriften nur zwei oder drei nennt, so kann die Besatzung damals nur aus drei Legionen bestanden haben, wenn während Acutius’ Statthalterschaft die 1. Minervia für die anderswohin abgegebene 22. primigenia eintrat. Aber bei weitem wahrscheinlicher ist es, da bei den Detachierungen in die Steinbrüche bei Brohl nicht immer alle Legionen beteiligt waren, daß jene vier Legionen gleichzeitig in Untergermanien garnisonierten. Diese vier Legionen sind wahrscheinlich eben die, welche bei der Reorganisation der germanischen Heere durch Vespasian nach Untergermanien kamen, nur daß die 1. Minervia von Domitian an die Stelle der wahrscheinlich von ihm aufgelösten 21. gesetzt ist.

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In anderer Weise entwickelten sich die germanischen Verhältnisse in der oberen Provinz. Von den linksrheinischen Germanen, die dieser angehörten, den Tribokern, Nemetern, Vangionen, ist geschichtlich nichts hervorzuheben als daß sie, seit langem unter den Kelten ansässig, die Schicksale Galliens teilten. Die hauptsächliche Verteidigungslinie der Römer ist auch hier der Rhein immer geblieben. Alle Standlager der Legionen finden sich zu aller Zeit auf dem linken Rheinufer; nicht einmal das von Argentoratum ist auf das rechte verlegt worden, als das ganze Neckargebiet römisch war. Aber wenn in der unteren Provinz die römische Herrschaft auf dem rechten Rheinufer im Laufe der Zeit beschränkt wird, so wird sie umgekehrt hier erweitert. Die von Augustus beabsichtigte Verknüpfung der Rheinlager mit denen an der Donau durch Vorschiebung der Reichsgrenze in östlicher Richtung, welche, wenn sie zur Ausführung gekommen wäre, mehr Ober- als Untergermanien erweitert haben würde, ist in diesem Kommando wohl niemals völlig aufgegeben und späterhin, wenn auch in bescheidenerem Maßstabe, wieder aufgenommen worden. Die Überlieferung gestattet uns nicht, die in diesem Sinne durch Jahrhunderte fortgeführten Operationen, die dazu gehörigen Straßen- und Wallbauten, die deshalb geführten Kriege in ihrem Zusammenhang darzulegen; und auch der noch vorhandene große Militärbau, dessen gleichfalls Jahrhunderte umfassende Entstehung einen guten Teil jener Geschichte in sich schließen muß, ist bisher nicht so, wie es wohl geschehen könnte, von militärisch geschärften Augen in seiner Gesamtheit untersucht worden - die Hoffnung, daß das geeinigte Deutschland sich auch zu der Erforschung dieses seines ältesten geschichtlichen Gesamtdenkmals vereinigen werde, ist fehlgeschlagen. Was zur Zeit aus den Trümmern der römischen Annalen oder der römischen Kastelle darüber ans Licht gekommen ist, soll hier versucht werden zusammenzufassen.

Auf dem rechten Ufer legt sich, nicht weit von dem nördlichen Ende der Provinz, dem ebenen oder hügeligen niederrheinischen Land in westöstlicher Richtung die Taunuskette vor, die gegenüber Bingen auf den Rhein stößt. Diesem Bergzug parallel, auf der anderen Seite abgeschlossen durch die Ausläufer des Odenwaldes, erstreckt sich die Ebene des unteren Maintales, der rechte Zugang zum inneren Deutschland, beherrscht von der Schlüsselstellung an der Mündung des Mains in den Rhein, Mogontiacum oder Mainz, seit Drusus’ Zeit bis zum Ausgang Roms der Ausfallsburg der Römer aus Gallien gegen Germanien ^11 wie heutzutage dem rechten Riegel Deutschlands gegen Frankreich. Hier behielten die Römer, auch nachdem sie auf die Herrschaft im überrheinischen Land im allgemeinen verzichtet hatten, nicht bloß den Brückenkopf am anderen Ufer, das castellum Mogontiacense (Kastel), sondern jene Mainebene selbst in ihrem Besitz; und in diesem Gebiet durfte auch die römische Zivilisation sich festsetzen. Es war dies ursprünglich chattisches Land und ein chattischer Stamm, die Mattiaker, sind auch unter römischer Herrschaft hier ansässig geblieben; aber nachdem die Chatten diesen Distrikt an Drusus hatten abtreten müssen, ist derselbe ein Teil des Reiches geblieben. Die warmen Quellen in der nächsten Nähe von Mainz (aquae Mattiacae, Wiesbaden) wurden erweislich in Vespasians Zeit, und sicher schon lange vorher, von den Römern benutzt; unter Claudius wurde hier auf Silber gebaut; die Mattiaker haben schon früh wie andere Untertanendistrikte Truppen zur Armee gestellt. An der allgemeinen Auflehnung der Germanen unter Civilis nahmen sie Anteil; aber nach der Besiegung stellten die früheren Verhältnisse sich wieder her. Seit dem Ende des zweiten Jahrhunderts finden wir die Gemeinde der taunensischen Mattiaker unter römisch geordneten Behörden ^12.

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^11 Nach Zangemeisters (Korrespondenzblatt der Westdeutschen Zeitschrift 3, 1884, S. 307ff.) schönen Entzifferungen steht es fest, daß eine Militärstraße am linken Rheinufer von Mainz bis an die Grenze der obergermanischen Provinz schon unter Claudius angelegt ward.

^12 Der volle Name c(ivitas) M(attiacorum) Ta(unensium) erscheint auf der Inschrift von Kastel (Brambach 1330); als civitas Mattiacorum oder civitas Taunensium kommt sie öfter vor, mit Duovirn Ädilen, Decurionen, Sacerdotalen Sevirn; eigentümlich und für die Grenzstadt bezeichnend sind die wahrscheinlich als Munizipalmiliz zu fassenden hastiferi civitatis Mattiacorum (Brambach 1336). Das älteste datierte Dokument dieser Gemeinde ist vom Jahre 198 (Brambach 956).

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Die Chatten, obwohl also vom Rhein abgedrängt, erscheinen in der folgenden Zeit als der mächtigste Stamm unter denen des germanischen Binnenlandes, die mit den Römern in Beziehung kamen; die Führung, die unter Augustur und Tiberius die Cherusker an der mittleren Weser gehabt hatten, ging in der stetigen Fehde mit diesen, ihren stammverwandten südlichen Nachbarn auf die letzteren über. Alle Kriege zwischen Römern und Germanen, von denen wir aus der Zeit nach Arminius’ Tod bis auf die beginnende Völkerverschiebung am Ende des 3. Jahrhunderts Kunde haben, sind gegen die Chatten geführt worden; so im Jahre 41 unter Claudius durch den späteren Kaiser Galba, im Jahre 50 unter demselben Kaiser durch den als Dichter gefeierten Publius Pomponius Secundus. Dies waren die üblichen Grenzeinfälle, und an dem großen Batavischen Kriege waren die Chatten zwar auch, aber nur nebenbei beteiligt. Aber in dem Feldzug, den der Kaiser Domitianus im Jahre 83 unternahm, waren die Römer die Angreifenden, und dieser Krieg führte zwar nicht zu glänzenden Siegen, aber wohl zu einer bedeutenden und folgenreichen Vorschiebung der römischen Grenze ^13. Damals wird die Grenzlinie so, wie wir sie seitdem gezogen finden, geordnet und in dieselbe, welche in ihrem nördlichsten Stück sich nicht weit vom Rhein entfernte, hier ein großer Teil des Taunus und das Maingebiet bis oberhalb Friedberg hineingezogen worden sein. Die Usiper, die nach ihrer schon berichteten Vertreibung aus dem Lippegebiet um die Zeit Vespasians in der Nähe von Mainz auftreten und östlich von den Mattiakern an der Kinzig oder im Fuldischen neue Sitze gefunden haben mögen, sind damals zum Reiche gezogen worden, und zugleich mit ihnen eine Anzahl kleinerer, von den Chatten abgesprengter Völkerschaften. Als dann im Jahre 88 unter dem Statthalter Lucius Antonius Saturninus das obergermanische Heer gegen Domitian sich erhob, hätte fast der Krieg sich erneuert; die abgefallenen Truppen machten gemeinschaftliche Sache mit den Chatten ^14 und nur die Unterbrechung der Kommunikationen, indem das Eis auf dem Rhein aufging, machte den treu gebliebenen Regimentern möglich, mit den abgefallenen fertigzuwerden, bevor der gefährliche Zuzug eintraf. Es wird berichtet, daß die römische Herrschaft von Mainz landeinwärts 80 Leugen weit, also noch über Fulda hinaus, sich erstreckt hat ^15; und diese Nachricht erscheint glaubwürdig, wenn dabei in Betracht gezogen wird, daß die militärische Grenzlinie, die allerdings nicht weit über Friedberg hinausgegangen zu sein scheint, sich wohl auch hier innerhalb der Gebietsgrenze hielt.

^13 Die Berichte über diesen Krieg sind verloren gegangen; Zeit und Ort lassen sich bestimmen. Da die Münzen dem Domitian den Titel Germanicus seit dem Anfang des Jahres 84 geben (Eckhel, Bd. 6, S. 378, 397), so fällt der Feldzug in das Jahr 83. Dazu stimmt die in eben dieses Jahr fallende Aushebung der Usiper und ihr verzweifelter Fluchtversuch (Tac. Agr. 28; vgl. Matt. 6, 60). Es war ein Angriffskrieg (Suet. Dom. 6: expeditio sponte suscepta; Zon. 11, 19: λε πλτήας τινά τών πέραν Ρήνου τών εσπόνδων}). Die Verlegung der Postenlinie bezeugt Frontmus, der den Krieg mitgemacht hat (strat. 2, 11, 7): cum in finibus Cubiorum (Name unbekannt und wohl verdorben) castella poneret und (strat. 1, 3, 10): limitibus per CXX m. p. actis, was hier mit den militärischen Operationen in unmittelbare Verbindung gebracht wird, daher auch von dem Chattenkrieg selbst nicht getrennt und nicht auf die längst in römischer Gewalt stehenden agri decumates bezogen werden darf. Auch ist das Maß von 177 Kilometern wohl denkbar für die Militärlinie, die Domitian am Taunus angelegt hat (nach v. Cohausens Ansetzungen - Der römische Grenzwall in Deutschland. Wiesbaden 1884, S. 8 - stellt sich der spätere Limes vom Rhein um den Taunus herum bis zum Main auf 237½ Kilometer), aber viel zu klein, um auf die Verbindungslinie von da bis Regensburg bezogen werden zu können.

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^14 Die Germanen (Suet. Dom. 6) können nur die Chatten und deren frühere Verbündete sein, vielleicht zunächst eben die Usiper und ihre Schicksalsgenossen. Ausgebrochen ist der Aufstand in Mainz, das allein ein Doppellager zweier Legionen war. Saturninus wurde von Rätien aus angegriffen durch die Truppen des L. Appius Maximus Korbanus. Denn anders kann das Epigramm Martials 9, 84 um so weniger gefaßt werden, als sein Besiegen senatorischen Standes wie er war, ein reguläres Kommando in Rätien und Vindelicien nicht verwalten und nur durch einen Kriegsfall in diese Landschaft geführt werden konnte, wie denn auch die sacrilegi furores deutlich auf den Aufstand weisen. Die Ziegel desselben Appius, die in den Provinzen Obergermanien und Aquitanien sich gefunden haben, berechtigen nicht, ihn zum Legaten der Lugdunensis zu machen, wie Asbach (Korrespondenzblatt der Westdeutschen Zeitschrift 3, 1884, S. 9) vorschlägt, sondern müssen auf die Epoche nach der Überwindung des Antonius bezogen werden (Heymes 19, 1884, S. 438). Wo die Schlacht geliefert ward, bleibt zweifelhaft; am nächsten liegt die Gegend von Vindonissa, bis wohin Saturninus dem Norbanus entgegen gegangen sein kann. Wäre Norbanus erst bei Mainz auf die Aufständischen gestoßen, was an sich auch denkbar erscheint, so hatten diese den Rheinübergang in der Gewalt und konnte der Zuzug der Germanen durch das Aufgehen des Rheines nicht verhindert werden.

^15 Die abgerissene Notiz findet sich hinter dem Veroneser Provinzialverzeichnis (Notitia dignitatum, ed. Seeck, p. 253): nomina civitatum trans Renum fluvium quae sunt: Usiphorum (schr. Usiporum) - Tuvanium (schr. Tubantum) - Nictrensium - Novarii - Casuariorum: istae omnes civitates trans Renum in formulam Belgicae primae redactae trans castellum .Montiacese: nam LXXX leugas trans Renum Romani possederunt. Istae civitates sub Gallieno imperatore a barbaris occupatae sunt. Daß die Usiper später in dieser Gegend gewohnt haben, bestätigt Tacitus (hist. 4, 37; Germ. 32); daß sie im Jahre 83 zum Reich gehört haben, vielleicht aber erst kurz vorher unterworfen waren, geht aus der Erzählung Agr. 28 hervor. Die Tubanten und Chasuarier stellt Ptolemaeos (geogr. 2, 11, 11) in die Nähe der Chatten; daß sie das Schicksal der Usiper teilten, ist demnach wahrscheinlich. Eine sichere Identifikation der anderen beiden verdorbenen Namen ist bisher nicht gefunden; vielleicht standen die Tencterer hier oder einige der kleinen, nur bei Ptolemaeos (geogr. 2, 11, 6) mit diesen genannten Stämme. Die Notiz nannte in ihrer ursprünglichen Form die Belgica schlechthin, da die Provinz erst durch Diocletian geteilt worden ist, und diese insofern mit Recht, als die beiden Germanien geographisch zu Belgica gehörten.

Das angegebene Maß führt, wenn man das Kinzigtal nach Nordosten verfolgt, über Fulda hinaus nahezu bis Hersfeld. Auch Inschriftenfunde reichen hier östlich weit über den Rhein hinaus, bis in die Wetterau; Friedberg und Butzbach waren stark belegte Militärpositionen; in Altenstadt zwischen Friedberg und Büdingen ist eine auf Grenzschutz deutende (collegium iuventutis) Inschrift vom Jahre 242 (CIRh 1410) gefunden worden.

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Aber nicht bloß das untere Maintal vorwärts Mainz ist in die militärische Grenzlinie hineingezogen worden; auch im südwestlichen Deutschland wurde die Grenze noch in größerem Maßstab vorgeschoben. Das Neckargebiet, einst von den keltischen Helvetiern eingenommen, dann lange Zeit streitiges Grenzland zwischen diesen und den vordringenden Germanen und darum das helvetische Ödland genannt, späterhin vielleicht teilweise von den Markomannen besetzt, bevor diese nach Böhmen zurückwichen, kam bei der Regulierung der germanischen Grenzen nach der Varusschlacht in die gleiche Verfassung wie der größte Teil des rechten unterrheinischen Ufers. Es wird auch hier schon damals eine Grenzlinie bezeichnet worden sein, innerhalb deren germanische Ansiedlungen nicht geduldet wurden. Wie auf nicht eingedeichter Marsch ließen dann einzelne, meist gallische Einwanderer, die nicht viel zu verlieren hatten, in diesen fruchtbaren, aber wenig geschützten Strichen, dem damals sogenannten Dekumatenland sich nieder ^16. Dieser vermutlich von der Regierung nur geduldeten privaten Okkupation folgte die förmliche Besetzung wahrscheinlich unter Vespasian. Da schon um das Jahr 74 von Straßburg aus eine Chaussee auf das rechte Rheinufer wenigstens bis nach Offenburg geführt worden ist ^17, so wird um diese Zeit in diesem Gebiet ein ernstlicherer Grenzschutz eingerichtet worden sein, als ihn das bloße Verbot germanischer Siedelung gewährte. Was der Vater begonnen hatte, führten die Söhne durch. Vielleicht ist sogar, sei es von Vespasian, sei es von Titus oder Domitian, durch die Anlegung der “Flavischen Altäre” ^18 an der Neckarquelle bei dem heutigen Rottweil, von welcher Ansiedlung wir freilich nichts als den Namen kennen, für das rechtsrheinische neue Obergermanien ein ähnlicher Mittelpunkt geschaffen worden, wie es früher der ubische Altar für Großgermanien hatte werden sollen und bald nachher für das neu eroberte Dakien der Altar von Sarmizegetusa wurde. Die erste Einrichtung der weiterhin zu schildernden Grenzwehr, durch welche das Neckartal in die römische Linie hineingezogen wurde, ist also das Werk der Flavier, hauptsächlich wohl Domitians ^19, welcher damit die Anlage am Taunus weiterführte. Die rechtsrheinische Militärstraße von Mogontiacum über Heidelberg und Baden in der Richtung auf Offenburg, die notwendige Konsequenz dieser Einziehung des Neckargebiets, ist, wie wir jetzt wissen ^20, im Jahre 100 von Traian angelegt und ein Teil der von demselben Kaiser hergestellten direkteren Verbindung Galliens mit der Donaulinie. Die Soldaten sind bei diesen Werken tätig gewesen, aber schwerlich die Waffen; germanische Völkerschaften wohnten im Neckargebiet nicht, und noch weniger kann der schmale Streifen am linken Ufer der Donau, welcher dadurch mit in die Grenzlinie gezogen ward, ernstliche Kämpfe gekostet haben. Das nächste namhafte germanische Volk daselbst, die Hermunduren, waren den Römern freundlich gesinnt wie kein anderes und führten in der Vindelikerstadt Augusta mit ihnen lebhaften Handelsverkehr; daß bei ihnen diese Vorschiebung keinen Widerstand gefunden hat, davon werden wir weiterhin die Spuren finden. Unter den folgenden Regierungen, des Hadrian, des Pius, des Marcus, ist dann an diesen militärischen Einrichtungen weitergebaut worden.

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^16 Was die nur bei Tacitus (Germ. 29) vorkommende Benennung agri decumates denn mit agri wird das letztere Wort doch zu verbinden sein) bedeutet, ist ungewiß; möglich ist es, daß das in der früheren Kaiserzeit gewiß als Eigentum des Staats oder vielmehr des Kaisers betrachtete Gebiet, wie der alte ager occupatorius der Republik, von dem zuerst Besitz Ergreifenden gegen Abgabe des Zehnten benutzt werden konnte; aber weder ist es sprachlich erwiesen, daß decumas “zehntpflichtig” heißen kann, noch kennen wir derartige Einrichtungen der Kaiserzeit. Übrigens sollte man nicht übersehen, daß die Schilderung des Tacitus sich auf die Zeit vor der Einrichtung der Neckarlinie bezieht; auf die spätere paßt sie so wenig wie die zwar nicht klare, aber doch sicher mit dem früheren Rechtsverhältnis zusammenhängende Benennung.

^17 Dies hat Zangemeister (a. a.O., S. 246) erwiesen.

^18 Daß hier mehrere Altäre dediziert wurden, während sonst bei diesen Zentralheiligtümern nur einer genannt wird, erklärt sich vielleicht durch das Zurücktreten des Romakults neben dem der Kaiser. Wenn gleich zu Anfang mehrere Altäre errichtet wurden, was wahrscheinlich ist, so hat einer der Söhne sowohl dem oder den verstorbenen flavischen Kaisern wie auch seinem eigenen Genius Altäre setzen lassen.

^19 Daß die Verlegung stattfand, kurz bevor Tacitus im Jahre 98 die ‘Germania’ schrieb, sagt er, und daß Domitian der Urheber ist, folgt auch daraus, daß er den Urheber nicht nennt.

^20 Auch dies hat Karl Zangemeister (a.a.O., S. 237f.) urkundlich festgestellt.

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Den Grenzschutz zwischen Rhein und Donau, wie er zum großen Teil in seinen Fundamenten noch heute besteht, vermögen wir nicht in seiner Entstehungsgeschichte zu verfolgen, wohl aber zu erkennen nicht bloß, wie er lief, sondern auch, wozu er diente. Die Anlage ist nach Art und Zweck eine andere in Obergermanien und eine andere in Rätien. Der obergermanische Grenzschutz, in der Gesamtlänge von etwa 250 römischen Milien (368 Kilometer) ^21, beginnt unmittelbar an der Nordgrenze der Provinz, umfaßt, wie schon gesagt ward, den Taunus und die Mainebene bis in die Gegend von Friedberg und wendet sich von da südwärts dem Main zu, auf welchen er bei Großkrotzenburg, oberhalb Hanau, trifft. Dem Main von da bis Wörth folgend, schlägt er hier die Richtung nach dem Neckar ein, den er etwas unterhalb Wimpfen erreicht und nicht wieder verläßt. Später ist der südlichen Hälfte dieser Grenzlinie eine zweite vorgelegt worden, die dem Main über Wörth hinaus bis nach Miltenberg folgt und von da, zum größeren Teil in schnurgerader Richtung, auf Lorch, zwischen Stuttgart und Aalen, geführt ist. Hier schließt an den obergermanischen der rätische Grenzschutz an von nur 120 Milien (174 Kilometer) Länge; er verläßt die Donau bei Kelheim, oberhalb Regensburg, und läuft von da, zweimal die Altmühl überschreitend, im Bogen nach Westen zu, ebenfalls bis Lorch.

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^21 Dies Maß gilt für die Kastellinie von Rheinbrohl bis Lorch (v. Cohausen, Der römische Grenzwall, S. 7f.). Für den Erdwall kommt die Mainstrecke von Miltenberg bis Großkrotzenburg von etwa 30 römischen Milien in Abzug. Bei der älteren Neckarlinie ist der Erdwall beträchtlich kürzer, da statt desjenigen von Miltenberg bis Lorch hier der viel kürzere des Odenwaldes von Wörth bis Wimpfen ein tritt.

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Der obergermanische Limes besteht aus einer Reihe von Kastellen, die höchstens einen halben Tagemarsch (15 Kilometer) voneinander entfernt sind. Wo die Verbindungslinien zwischen den Kastellen nicht durch den Main oder den Neckar, wie angegeben, gesperrt sind, ist eine künstliche Sperrung angebracht, anfangs vielleicht bloß durch Verhaue ^22, späterhin durch einen fortlaufenden Wall von mäßiger Höhe mit außen vorgelegtem Graben und in kurzen Entfernungen auf der inneren Seite eingebauten Wachttürmen. ^23 Die Kastelle sind in den Wall nicht eingezogen, aber unmittelbar hinter ihm angelegt, nicht leicht über einen halben Kilometer von ihm entfernt.

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^22 Wenn, wie dies wahrscheinlich ist, die Angabe, daß Hadrian die Reichsgrenzstraßen durch Verhaue gegen die Barbaren sperrte, mit und vielleicht zunächst auf die obergermanische sich bezieht, so ist der Wall, dessen Reste vorhanden sind, sein Werk nicht; mag dieser Pallisaden getragen haben oder nicht, kein Bericht würde diese erwähnen und den Wallbau übergehen. Daß Hadrian die Grenzverteidigung im ganzen Reiche revidierte, sagt Dio 69, 9.

Die Benennung des Pfahls oder Pfahlgrabens kann nicht römisch sein; römisch heißen die Pfähle, welche, in den Lagerwall eingerammt, auf demselben eine Pallisadenkette bilden, nicht pali, sondern valli oder sudes, ebenso der Wall selbst nie anders als vallum. Wenn die, wie es scheint, auf der ganzen Linie bei den Germanen dafür von jeher übliche Bezeichnung wirklich von den Pallisaden entlehnt ist, so muß sie germanischen Ursprungs sein und kann nur aus der Zeit herstammen, wo dieser Wall ihnen in seiner Integrität und seiner Bedeutung vor Augen stand. Ob die “Gegend” Palas, die Ammian (18, 2, 15) erwähnt, damit zusammenhängt, ist zweifelhaft.

^23 In einem solchen, kürzlich zwischen den Kastellen von Schlossau und Hesselbach, 1700 Meter von dem ersteren, vier bis fünf Kilometer von dem letzteren, aufgedeckten hat sich eine Weihinschrift (Korrespondenzblatt der Westdeutschen Zeitschrift, 1. Juli 1884) gefunden, welche die Truppe, die ihn erbaut hat, ein Detachement der 1. Kohorte der Sequaner und Rauriker unter Kommando eines Centurionen der 22. Legion, gesetzt hat als Danksagung ob burgum explic(itum). Diese Türme also waren burgi.

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Der rätische Grenzschutz ist eine bloße, durch Aufschüttung von Bruchsteinen bewirkte Sperrung; Graben und Wachttürme fehlen und die hinter dem Limes ohne regelrechte Folge und in ungleichen Abständen (keines näher als 4 bis 5 Kilometer) angelegten Kastelle stehen mit der Sperrlinie in keiner unmittelbaren Verbindung. Über die zeitliche Folge der Anlagen fehlen bestimmte Zeugnisse; erwiesen ist, daß die obergermanische Neckarlinie unter Pius ^24, die ihr vorgelegte von Miltenberg nach Lorch unter Marcus ^25 bestand. Gemeinschaftlich ist beiden sonst so verschiedenen Anlagen die Grenzsperrung; daß in dem einen Fall die Erdaufschüttung vorgezogen ist, durch welche der Graben sich meistens von selber ergab, in dem andern die Steinschichtung, beruht wahrscheinlich nur auf der Verschiedenartigkeit des Bodens und des Baumaterials. Gemeinschaftlich ist ihnen ferner, daß weder die eine noch die andere angelegt ist zur Gesamtverteidigung der Grenze. Nicht bloß ist das Hindernis, welches die Erd- oder Steinschüttung dem Angreifer entgegenstellt, an sich geringfügig, sondern es begegnen auf der Linie überall überhöhende Stellungen, hinterliegende Sümpfe, Verzicht auf den Ausblick in das Vorland und ähnliche deutliche Spuren davon, daß bei deren Trassierung an Kriegszwecke überhaupt nicht gedacht ist. Die Kastelle sind natürlich jedes für sich zur Verteidigung eingerichtet, aber sie sind nicht durch chaussierte Querstraßen verbunden; also stützte die einzelne Besatzung sich nicht auf die der benachbarten Kastelle, sondern auf den Rückhalt, zu welchem die Straße führte, welche eine jede besetzt hielt. Es waren ferner diese Besatzungen nicht eingefügt in ein militärisches System der Grenzverteidigung, mehr befestigte Stellungen für den Notfall als strategisch gewählte für die Okkupation des Gebiets, wie denn auch schon die Ausdehnung der Linie selbst, verglichen mit der disponiblen Truppenzahl, die Möglichkeit einer Gesamtverteidigung ausschließt. ^26 Also haben diese ausgedehnten militärischen Anlagen nicht den Zweck gehabt, wie der Britannische Wall, dem Feinde den Einbruch zu wehren. Es sollten vielmehr, wie an den Flußgrenzen die Brücken, so an den Landgrenzen die Straßen durch die Kastelle beherrscht werden, im übrigen aber, wie an den Wassergrenzen der Fluß, so an den Landgrenzen der Wall die nicht kontrollierte Überschreitung der Grenzen hindern. Anderweitige Benutzung mochte sich damit verbinden; die oft hervortretende Bevorzugung der geradlinigen Richtung deutet auf Verwendung für Signale, und gelegentlich mag die Anlage auch geradezu für Kriegszwecke benutzt worden sein. Aber der eigentliche und nächste Zweck der Anlage war die Verhinderung der Grenzüberschreitung. Daß dabei nicht an der rätischen, wohl aber an der obergermanischen Grenze Wachtposten und Forts eingerichtet worden sind, erklärt sich aus dem verschiedenen Verhältnis zu den Nachbarn, dort den Hermunduren, hier den Chatten. Die Römer standen in Obergermanien ihren Nachbarn nicht so gegenüber wie den britannischen Hochländern, gegen die die Provinz sich stets im Belagerungsstand befand; aber die Abwehr räuberischer Einbrecher sowie die Erhebung der Grenzzölle forderten doch bereite und nahe militärische Hilfe. Man konnte die obergermanische Armee und dementsprechend die Besatzungen am Limes allmählich reduzieren, aber entbehrlich ward das römische Pilum im Neckarlande nie. Wohl aber war es entbehrlich gegenüber den Hermunduren, welchen in traianischer Zeit allein von allen Germanen das überschreiten der Reichsgrenze ohne besondere Kontrolle und der freie Verkehr im römischen Gebiet, namentlich in Augsburg, freistand, und mit denen, soviel wir wissen, niemals Grenzkollisionen stattgefunden haben. Es war also für diese Zeit zu einer ähnlichen Anlage an der rätischen Grenze keine Veranlassung; die Kastelle nordwärts der Donau, welche erweislich bereits in traianischer Zeit bestandenem ^27, genügten hier für den Schutz der Grenze und die Kontrolle des Grenzverkehrs. Dem kommt die Wahrnehmung entgegen, daß der rätische Limes, wie er uns vor Augen steht, allein mit der jüngeren, vielleicht erst unter Marcus angelegten obergermanischen Sperrlinie korrespondiert. Damals fehlte dazu die Veranlassung nicht. Die Chattenkriege ergriffen, wie wir sehen werden, in dieser Zeit auch Rätien; auch die Verstärkung der Besatzung der Provinz kann füglich mit der Einrichtung dieses Limes in Verbindung stehen, welcher, wie wenig er für militärische Zwecke eingerichtet ist, doch wohl ebenfalls einer wenn auch milderen Grenzsperre wegen angelegt wurde ^28.

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^24 Das älteste datierte Zeugnis für diese sind zwei Inschriften der Besatzung von Böckingen, gegenüber Heilbronn am linken Ufer des Neckar, vom Jahre 148 (Brambach CIRh, 1583, 1590).

^25 Das älteste datierte Zeugnis für die Existenz dieser Linie ist die Inschrift von vicus Aurelii (Öhringen) vom Jahre 169 (Brambach CIRh, 1558), zwar nur privat, aber gewiß nicht gesetzt vor der Anlage dieses zu der Linie Miltenberg-Lorch gehörenden Kastells; wenig jünger die von dem ebenfalls dazu gehörigen Jagsthausen vom Jahre 179 (CIRh, 1618). Danach dürfte vicus Aurelii seinen Namen von Marcus führen, nicht von Caracalla, wenn auch von diesem bezeugt ist, daß er manche Kastelle in diesen Gegenden anlegte und nach sich benannte (Dio 77, 13).

^26 Über die Dislokation der obergermanischen Truppen fehlt es zwar an genügender Kunde, doch nicht ganz an Anhaltspunkten. Von den beiden Hauptquartieren in Obergermanien ist das von Straßburg nach der Einrichtung der Neckarlinie erweislich nur schwach belegt und wahrscheinlich mehr administratives als militärisches Zentrum gewesen (Korrespondenzblatt der Westdeutschen Zeitschrift, 3,1884, S. 132). Dagegen hat die Besatzung von Mainz immer einen beträchtlichen Teil der Gesamtstärke in Anspruch genommen, um so mehr, als dieselbe wahrscheinlich der einzige größere, geschlossene Truppenkörper in ganz Obergermanien war. Die übrigen Truppen verteilen sich teils auf den Limes, dessen Kastelle nach v. Cohausens (Der römische Grenzwall, S. 335) Schätzung durchschnittlich acht Kilometer voneinander entfernt, also insgesamt gegen 50 waren, teils auf die inneren Kastelle, insbesondere an der Odenwaldlinie von Gundelsheim bis Wörth; daß die letzteren wenigstens zum Teil auch nach Anlegung des äußeren Limes besetzt blieben, ist mindestens wahrscheinlich. Bei der ungleichen Größe der noch meßbaren Kastelle ist es schwer zu sagen, welche Truppenzahl erforderlich war, um sie verteidigungsfähig zu machen. Cohausen (S. 340) rechnet auf ein mittelgroßes Kastell einschließlich der Reserve 720 Mann. Da die gewöhnliche Kohorte der Legion wie der Auxilien 500 Mann zählt und die Kastenbauten notwendig auf diese Zahl haben Rücksicht nehmen müssen, wird die Besatzung des Kastells für den Fall der Belagerung durchschnittlich mindestens auf diese Zahl angesetzt werden müssen. Unmöglich hat nach der Reduktion die obergermanische Armee die Kastelle auch nur des Limes gleichzeitig in dieser Stärke besetzen können. Noch weit weniger konnte sie, selbst vor der Reduktion, mit ihren 30000 Mann die zwischen den Kastellen befindlichen Linien auch nur besetzt halten; wenn aber dies nicht möglich war, so hatte die gleichzeitige Besetzung auch der sämtlichen Kastelle in der Tat keinen Zweck. Allem Anschein nach ist wohl jedes Kastell in der Weise angelegt worden, daß es, gehörig besetzt, gehalten werden konnte, aber der Regel nach - und an dieser Grenze war der Friedensstand Regel - war das einzelne Kastell nicht nach Kriegsfuß, sondern nur insoweit mit Truppen belegt, daß die Posten in den Wachttürmen ausgesetzt und die Straßen sowie die Schleichwege unter Aufsicht gehalten werden konnten. Die ständigen Besatzungen der Kastelle sind vermutlich sehr viel schwächer gewesen, als gewöhnlich angenommen wird. Wir besitzen aus dem Altertum ein einziges Verzeichnis einer derartigen Besatzung; es ist vom Jahre 155 und betrifft das Kastell von Kutlowitza, nördlich von Sofia (Eph. epigr. IV, p. 524), wofür die Armee von Untermösien, und zwar die 11. Legion, die Besatzung stellte. Diese Truppe zählte damals außer dem kommandierenden Centurionen nur 76 Mann.

Die rätische Armee war, wenigstens vor Marcus, noch viel weniger imstande, ausgedehnte Linien zu besetzen: sie zählte damals höchstens 10000 Mann und hatte außer dem rätischen Limes noch die Donaulinie von Regensburg bis Passau zu belegen.

^27 Dies beweist die bei Weißenburg gefundene Urkunde Traians vom Jahre 107.

^28 Die bisherigen Untersuchungen über den rätischen Limes haben die Bestimmung dieser Anlage noch wenig aufgeklärt; ausgemacht ist nur, daß sie weniger als die analoge obergermanische auf militärische Besetzung eingerichtet war. Eine derartige schwächere Grenzsperrung kann füglich schon vor dem Markomannenkrieg den Hermunduren gegenüber beliebt worden sein; auch schließt, was Tacitus über deren Verkehr in Augusta Vindelicum berichtet, die damalige Existenz eines rätischen Limes keineswegs aus. Nur müßte man dann erwarten, daß er nicht in Lorch endigte, sondern sich an die Neckarlinie anschloß; einigermaßen tut er dies auch, insofern bei Lorch an die Stelle des Limes die Rems tritt, welche bei Cannstatt in den Neckar einmündet.

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Militärisch wie politisch ist die verlegte Grenze oder vielmehr der verstärkte Grenzschutz eingreifend und nützlich gewesen. Wenn früher die römische Postenkette in Obergermanien und Rätien wahrscheinlich rheinaufwärts über Straßburg nach Basel und an Vindonissa vorbei an den Bodensee, dann von da zu der oberen Donau gegangen war, so wurden jetzt das obergermanische Hauptquartier in Mainz und das rätische in Regensburg und überhaupt die beiden Hauptarmeen des Reiches einander beträchtlich genähert. Das Legionslager von Vindonissa (Windfisch bei Zürich) wurde dadurch überflüssig. Das oberrheinische Heer konnte, wie das benachbarte, nach einiger Zeit auf die Hälfte seines früheren Bestandes herabgesetzt werden. Die anfängliche Zahl von vier Legionen, welche während des batavischen Krieges nur zufällig auf drei vermindert war, bestand allerdings wahrscheinlich noch unter Traian ^29; unter Marcus aber war die Provinz nur mit zwei Legionen besetzt, der achten und der zweiundzwanzigsten, von denen die erste in Straßburg stand, die zweite in dem Hauptquartier Mainz, während die meisten Truppen, in kleinere Posten aufgelöst, an dem Grenzwall lagerten. Innerhalb der neuen Linie blühte das städtische Leben auf fast wie links vom Rheinland: Sumelocenna (Rottenburg am Neckar), Aquae (civitas Aurelia Aquensis, Baden), Lopodunum (Ladenburg) hatten, wenn man von Köln und Trier absieht, in römisch-städtischer Entwicklung den Vergleich mit keiner Stadt der Belgica zu scheuen. Das Emporkommen dieser Ansiedlungen ist hauptsächlich das Werk Traians, welcher sein Regiment mit dieser Friedenstat eröffnete ^30; “den auf beiden Ufern römischen Rhein” fleht ein römischer Dichter an, den noch nicht gesehenen Herrscher ihnen bald zuzusenden. Die große und fruchtbare Landschaft, die auf diese Weise unter den Schutz der Legionen gestellt ward, war dieses Schutzes bedürftig, aber auch wert gewesen. Wohl bezeichnet die Varusschlacht die beginnende Ebbe der römischen Macht, aber nur insofern, als das Vorschreiten damit ein Ende hat und die Römer seitdem sich im allgemeinen begnügten, das damals Festgehaltene stärker und dauernder zu schirmen.

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^29 Von den sieben Legionen, die bei Neros Tode in den beiden Germanien standen, löste Vespasian fünf auf; es blieben die 21. und die 22., wozu dann die zur Niederwerfung des Aufstandes eingerückten sieben oder acht Legionen, die 1. adiutrix, 2. adiutrix, 6. victrix, 8., 10. gemina, 11., 13. (?) und 14. hinzutraten. Von diesen ist nach Beendigung des Krieges die 1. adiutrix wahrscheinlich nach Spanien, die 2. adiutrix wahrscheinlich nach Britannien, die 13. gemina (wenn diese überhaupt nach Germanien kam) nach Pannonien gesandt worden; die anderen sieben blieben, und zwar in der unteren Provinz die 6., 10., 21. und 22., in der oberen die 8., 11, und 14. Zu den letzteren trat wahrscheinlich im Jahre 88 die aus Spanien abermals nach Obergermanien gesandte 1. adiutrix hinzu. Daß unter Traian die 1. adiutrix und die 11. in Obergermanien standen beweist die Inschrift von Baden-Baden, Brambach 1666. Die 8. und die 14. sind erwiesenermaßen beide mit Cerialis nach Germanien gekommen und haben beide längere Zeit daselbst garnisoniert.

^30 Traianus ward von Nerva im Jahre 96 oder 97 als Legat nach Germanien gesandt, wahrscheinlich dem oberen, da dem unteren damals Vestricius Spurinna vorgestanden zu haben scheint. Hier im Oktober des Jahres 97 zum Mitregenten ernannt, erhielt er die Nachricht von Nervas Tode und seiner Ernennung zum Augustus im Februar 98 in Köln. Den Winter und den folgenden Sommer mag er dort geblieben sein; im Winter 98/99 war er an der Donau. Die Worte des Eutropius (8, 2): urbes trans Rhenum in Germania reparavit (woraus die oft gemißbrauchte Notiz bei Orosius, hist. 7, 12, 2, abgeschrieben ist), welche nur auf die obere Provinz bezogen werden können, aber natürlich nicht dem Legaten, sondern dem Caesar oder dem Augustur gelten, erhalten eine Bestätigung durch die civitas Ulpia s(altus?) N(icerini?) Lopodunum der Inschriften. Die “Wiederherstellung” dürfte im Gegensatz stehen nicht zu den Einrichtungen Domitians, sondern zu den ungeordneten Anfängen städtischer Anlagen im Decumatenland vor der Verlegung der Militärgrenze. Auf kriegerische Vorgänge unter Traian führt keine Spur; daß er ein castellum in Alamannorum solo, nach dem Zusammenhang am Main unweit Mainz, anlegte und nach seinem Namen nannte (Amm. 17, 1, 11), beweist dafür ebenso wenig, wie daß ein später Dichter (Sidon. carm. 7, 115), Altes und Neues vermengend, Agrippina unter ihm den Schrecken der Sugambrer, das heißt in seinem Sinn der Franken nennt.

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Bis in den Anfang des 3. Jahrhunderts zeigt die römische Macht am Rhein keine Spuren des Schwankens. Während des Markomannenkrieges unter Marcus blieb in der unteren Provinz alles ruhig. Wenn ein Legat der Belgica damals den Landsturm gegen die Chauker aufbieten mußte, so ist dies vermutlich ein Piratenzug gewesen, wie sie die Nordküste oftmals, in dieser Zeit ebenso wie früher und später, heimgesucht haben. An die Donauquellen und selbst bis in das Rheingebiet reichte der Wellenschlag der großen Völkerbewegung; aber die Fundamente erschütterte er hier nicht. Die Chatten, das einzige bedeutende germanische Volk an der obergermanisch-rätischen Grenzwacht, brachen in beiden Richtungen vor und sind wahrscheinlich damals selbst unter den in Italien einfallenden Germanen gewesen, wie dies weiterhin bei der Darstellung dieses Krieges gezeigt werden soll. Auf jeden Fall kann die von Marcus damals verfügte Verstärkung der rätischen Armee und ihre Umwandlung in ein Kommando erster Klasse mit Legion und Legaten nur erfolgt sein, um den Angriffen der Chatten zu steuern, und beweist, daß man sie auch für die Zukunft nicht leicht nahm. Die schon erwähnte Verstärkung der Grenzverteidigung wird damit ebenfalls in Verbindung stehen. Für das nächste Menschenalter müssen diese Maßregeln ausgereicht haben.

Unter Antoninus, dem Sohn des Severus, brach (213) abermals in Rätien ein neuer und schwererer Krieg aus. Auch dieser ist gegen die Chatten geführt worden; aber neben ihnen wird ein zweites Volk genannt, das hier zum erstenmal begegnet, das der Alamannen. Woher sie kamen, wissen wir nicht. Einem wenig später schreibenden Römer zufolge war es zusammengelaufenes Mischvolk; auf einen Gemeindebund scheint auch die Benennung hinzuweisen sowie, daß später noch die verschiedenen, unter diesem Namen zusammengefaßten Stämme mehr als bei den sonstigen großen germanischen Völkern in ihrer Besonderheit hervortreten, und die Juthungen, die Lentienser und andere Alamannenvölker nicht selten selbständig handeln. Aber daß es nicht die Germanen dieser Gegend sind, welche unter dem neuen Namen verbündet und durch den Bund verstärkt hier auftreten, zeigt sowohl die Nennung der Alamannen neben den Chatten wie die Meldung von der ungewohnten Geschicklichkeit der Alamannen im Reitergefecht. Vielmehr sind es der Hauptsache nach sicher aus dem Osten nachrückende Scharen gewesen, die dem fast erloschenen Widerstand der Germanen am Rhein neue Kraft verliehen haben; es ist nicht unwahrscheinlich, daß die in früherer Zeit an der mittleren Elbe hausenden mächtigen Semnonen, deren seit dem Ende des 2. Jahrhunderts nicht wieder gedacht wird, zu den Alamannen ein starkes Kontingent gestellt haben. Das stetig sich steigernde Mißregiment im Römischen Reich hat natürlich auch, wenngleich nur in zweiter Reihe, zu der Machtverschiebung seinen Teil beigetragen. Der Kaiser zog persönlich gegen die neuen Feinde ins Feld; im August des Jahres 213 überschritt er die römische Grenze und ein Sieg über sie am Main wurde erfochten oder wenigstens gefeiert; es wurden noch Kastelle angelegt; die Völkerschaften von der Elbe und der Nordsee beschickten den römischen Herrscher und verwunderten sich, wenn er sie in ihrer eigenen Tracht empfing, in silberbeschlagener Jacke und Haar und Bart nach deutscher Art gefärbt und geordnet. Aber von da an hören die Kriege am Rhein nicht auf, und die Angreifer sind die Germanen; die sonst so fügsamen Nachbarn waren wie ausgetauscht. Zwanzig Jahre später wurden an der Donau wie am Rhein die Einfälle der Barbaren so stetig und so ernsthaft, daß Kaiser Alexander deswegen den weniger unmittelbar gefährlichen Persischen Krieg abbrechen und sich persönlich in das Lager von Mainz begeben maßte, nicht so sehr, um das Gebiet zu verteidigen, als um von den Deutschen den Frieden durch hohe Geldsummen zu erkaufen. Die Erbitterung der Soldaten darüber führte zu seiner Ermordung (235) und damit zu dem Untergang der Severischen Dynastie, der letzten, die es bis auf die Regeneration des Staats überhaupt gegeben hat. Sein Nachfolger Maximinus, ein roher, aber tapferer, vom gemeinen Soldaten aufgedienter Thraker, machte das feige Verhalten seines Vorgängers wieder gut durch einen nachdrücklichen Feldzug tief in Germanien hinein. Noch wagten die Barbaren nicht, einem starken und wohlgeführten Römerheere die Spitze zu bieten; sie wichen in ihre Wälder und Sümpfe, und auch dahin ihnen folgend, focht im Handgemenge der tapfere Kaiser allen voran. Von diesen Kämpfen, die ohne Zweifel von Mainz aus zunächst gegen die Alamannen sich richteten, durfte er mit Recht sich Germanicus nennen; und auch für die Zukunft hat die Expedition vom Jahre 236, auf lange hinaus der letzte große Sieg, den die Römer am Rhein gewannen, wohl einiges gefruchtet. Obwohl die stetigen und blutigen Thronwechsel und die schweren Katastrophen im Osten und an der Donau die Römer nicht zu Atem kommen ließen, ist doch durch die nächsten zwanzig Jahre am Rhein wenn nicht eigentlich die Ruhe erhalten worden, doch eine größere Katastrophe nicht eingetreten. Es scheint sogar damals eine der obergermanischen Legionen nach Afrika geschickt worden zu sein, ohne daß dafür Ersatz kam, also Obergermanien als wohl gesichert gegolten zu haben. Aber als im Jahre 253 wieder einmal die verschiedenen Feldherren Roms um die Kaiserwürde untereinander schlugen und die Rheinlegionen nach Italien marschierten, um ihren Kaiser Valerianus gegen den Aemilianus der Donauarmee durchzufechten, scheint dies das Signal gewesen zu sein ^31 für das Vorbrechen der Germanen namentlich auch gegen den Unterrhein ^32. Diese Germanen sind die hier zuerst auftretenden Franken, allerdings vielleicht nur dem Namen nach neue Gegner; denn obwohl die schon im späteren Altertum begegnende Identifikation derselben mit früher am Unterrhein genannten Völkerschaften, teils den neben den Bructerern sitzenden Chamavern, teils den früher genannten, den Römern untertänigen Sugambrern, unsicher und mindestens unzulänglich ist, so hat es hier größere Wahrscheinlichkeit als bei den Alamannen, daß die bisher von Rom abhängigen Germanen am rechten Rheinufer und die früher vom Rhein abgedrängten germanischen Stämme damals unter dem Gesamtnamen der “Freien” gemeinschaftlich die Offensive gegen die Römer ergriffen haben. Solange Gallienus selbst am Rhein blieb, hielt er, trotz der geringen, ihm zur Verfügung stehenden Streitkräfte, die Gegner einigermaßen im Zaum, verhinderte sie am Überschreiten des Flusses oder schlug die Eingedrungenen wieder hinaus, räumte auch wohl einem der germanischen Führer einen Teil des begehrten Ufergebietes ein unter der Bedingung, die römische Herrschaft anzuerkennen und seinen Besitz gegen seine Landsleute zu verteidigen, was freilich schon fast auf eine Kapitulation hinauskam. Aber als der Kaiser, abgerufen durch die noch gefährlichere Lage der Dinge an der Donau, sich dorthin begab und in Gallien als Repräsentanten seinen noch im Knabenalter stehenden älteren Sohn zurückließ, ließ einer der Offiziere, denen er die Verteidigung der Grenze und die Hut seines Sohnes anvertraut hatte, Marcus Cassianius Latinius Postumus ^33, sich von seinen Leuten zum Kaiser ausrufen und belagerte in Köln den Hüter des Kaisersohnes Silvanus. Es gelang ihm, die Stadt einzunehmen und seinen früheren Kollegen sowie den kaiserlichen Knaben in seine Gewalt zu bekommen, worauf er beide hinrichten ließ. Aber während dieser Wirren brachen die Franken über den Rhein und überschwemmten nicht bloß ganz Gallien, sondern drangen auch in Spanien ein, ja plünderten selbst die afrikanische Küste. Bald nachher, nachdem Valerians Gefangennahme durch die Perser das Maß des Unheils voll gemacht hatte, ging in der oberrheinischen Provinz alles römische Land auf dem linken Rheinufer verloren, ohne Zweifel an die Alamannen, deren Einbruch in Italien in den letzten Jahren des Gallienus diesen Verlust notwendig voraussetzt. Dieser ist der letzte Kaiser, dessen Name auf rechtsrheinischen Denkmälern gefunden wird. Seine Münzen feiern ihn wegen fünf großer Siege über die Germanen, und nicht minder sind die seines Nachfolgers in der gallischen Herrschaft, des Postumus, voll des Preises der deutschen Siege des Retters von Gallien. Gallienus hatte in seinen früheren Jahren nicht ohne Energie den Kampf am Rhein aufgenommen, und Postumus war sogar ein vorzüglicher Offizier und wäre gern auch ein guter Regent gewesen. Aber bei der Meisterlosigkeit, welche damals in dem römischen Staat oder vielmehr in der römischen Armee waltete, nützte Talent und Tüchtigkeit des Einzelnen weder ihm noch dem Gemeinwesen. Eine Reihe blühender römischer Städte wurde damals von den einfallenden Barbaren ödegelegt, und das rechte Rheinufer ging den Römern auf immer verloren.

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^31 Nicht bloß der ursächliche Zusammenhang, sondern selbst die zeitliche Folge dieser wichtigen Vorgänge liegen im unklaren. Der relativ beste Bericht bei Zosimus (hist. 1, 29) bezeichnet den germanischen Krieg als die Ursache, weshalb Valerianus gleich bei seiner Thronbesteigung 253 seinen Sohn zum Mitherrscher gleichen Rechts gemacht habe; und den Titel Germanicus maximus führt Valerian schon im Jahre 256 (CIL VIII, 2380; ebenso 259 CIL XI, 826), vielleicht sogar, wenn der Münze Cohen n. 54 zu trauen ist, den Titel Germanicus maximus ter.

^32 Daß die Germanen, gegen die Gallienus zu streiten hatte, wenigstens hauptsächlich am Unterrhein zu suchen sind, zeigt die Residenz seines Sohnes in Agrippina, wo er doch nur als nomineller Repräsentant des Vaters zurückgeblieben sein kann. Auch der Biograph (c. 8) nennt die Franken.

^33 Von dem Grade der Geschichtsfälschung, welche in einem Teil der Kaiserbiographien herrscht, macht man sich schwer eine Vorstellung; es wird nicht unnütz sein, hier an dem Bericht über Postumus dies beispielsweise zu zeigen. Er heißt hier (freilich in einer Einlage) Iulius Postumus (tyr. 6), auf den Münzen und Inschriften al. Cassianius Latinius Postumus, im epitomierten Victor 32 Cassius Labienus Postemus.

Er regiert sieben Jahre (Gall. 4; tyr. 3 und 5); Münzen nennen seine tr. p. X, und zehn Jahre gibt ihm Eutropius (9, 10).

Sein Gegner heißt Lollianus, nach den Münzen Ulpius Cornelias Laelianus, Laelianus bei Eutropius (9, 9; nach der einen Handschriftenklasse, während die andere der Interpolation der Biographen folgt) und bei Victor (c. 33), Aelianus in der Victorianischen Epitome.

Postumus und Victorinus herrschen nach dem Biographen gemeinschaftlich; aber es gibt keine beiden gemeinschaftliche Münzen, und somit bestätigen diese den Bericht bei Victor und Eutropius, daß Victorinus der Nachfolger des Postumus gewesen ist.

Es ist eine Besonderheit dieser Kategorie von Fälschungen, daß sie in den eingelegten Urkunden gipfeln. Das Kölner Epitaphium der beiden Victorinus (tyr. 7): hic duo Victorini tyranni(!) siti sunt kritisiert sich selbst. Das angebliche Patent Valerians (tyr. 3), womit dieser den Galliern die Ernennung des Postumus mitteilt, rühmt nicht bloß prophetisch des Postumus Herrschergaben, sondern nennt auch verschiedene unmögliche Ämter: einen Transrhenani limitis dux et Galliae praeses hat es zu keiner Zeit gegeben und kann Postumus αρχήν εν Κέλτοίς στρατιωτών εμπεπιστευμένος ;Zos. hist. 1, 38) nur praeses einer der beiden Germanien oder, wenn sein Kommando ein außerordentliches war, dux per Germanias gewesen sein. Ebenso unmöglich ist in derselben Quasi-Urkunde der tribunatus Vocontiorum des Sohnes, eine offenbare Nachbildung der Tribunate, wie sie in der Notitia dignitatum aus der Zeit des Honorius auftreten.

Gegen Postumus und Victorinus, unter denen die Gallier und die Franken fechten, zieht Gallienus mit Aureolus, später seinem Gegner, und dem späteren Kaiser Claudius; er selbst wird durch einen Pfeilschuß verwundet, siegt aber, ohne daß durch den Sieg sich etwas ändert. Von diesem Kriege wissen die anderen Berichte nichts. Postumus fällt in dem von dem sogenannten Lollianus angezettelten Militäraufstand, während nach dem Bericht bei Victor und Eutropius Postumus dieser Mainzer Insurrektion Herr wird, aber dann die Soldaten ihn erschlagen, weil er ihnen Mainz nicht zur Plünderung überliefern will. Über die Erhebung des Postumus steht neben der im wesentlichen mit der gewöhnlichen übereinstimmenden Erzählung, daß Postumus den seiner Hut anvertrauten Sohn des Gallienus treulos beseitigt habe, eine andere, offenbar als Rettung erfundene, wonach das Volk in Gallien dies tat und dann dem Postumus die Krone antrug. Die enkomiastische Tendenz für den, der Gallien das Schicksal der Donauländer und Asiens erspart und es vor den Germanen gerettet habe, tritt hier und überall (am offenbarsten tyr. 5) zutage; womit denn zusammenhängt, daß dieser Bericht den Verlust des rechten Rheinufers und die Züge der Franken nach Gallien, Spanien und Afrika nicht kennt. Bezeichnend ist noch, daß der angebliche Stammvater des konstantinischen Hauses auch hier mit einer ehrenvollen Nebenrolle bedacht wird. Diese nicht zerrüttete, sondern durchgefälschte Erzählung wird völlig beseitigt werden müssen; die Berichte einerseits bei Zosimus, andererseits der aus einer gemeinschaftlichen Quelle schöpfenden Lateiner Victor und Eutropius, kurz und zerrüttet wie sie sind, können allein in Betracht kommen.

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Die Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung in Gallien hing zunächst ab von dem Zusammenhalten des Reichs überhaupt; solange die italischen Kaiser ihre Truppen in der Narbonensis aufstellten, um den gallischen Rivalen zu beseitigen und dieser wieder Miene machte, die Alpen zu überschreiten, war eine wirksame Operation gegen die Germanen von selber ausgeschlossen. Erst nachdem um das Jahr 272 ^34 der damalige Herrscher Galliens, Tetricus, seiner undankbaren Rolle müde, selbst dazu getan hatte, daß seine Truppen sich dem vom römischen Senat anerkannten Kaiser Aurelianus unterwarfen, konnte wieder daran gedacht werden, den Germanen zu wehren. Den Zügen der Alamannen, die fast ein Jahrzehnt hindurch das obere Italien bis nach Ravenna hinab heimgesucht hatten, setzte derselbe tüchtige Herrscher, der Gallien wieder zum Reich gebracht hatte, für lange Zeit ein Ziel und schlug an der oberen Donau nachdrücklich einen ihrer Stämme, die Juthungen. Hätte sein Regiment Dauer gehabt, so würde er wohl auch in Gallien den Grenzschutz erneuert haben; nach seinem baldigen und jähen Ende (275) überschritten die Germanen abermals den Rhein und verheerten weit und breit das Land. Sein Nachfolger Probus (seit 276), auch ein tüchtiger Soldat, warf sie nicht bloß wieder hinaus - siebzig Städte soll er ihnen abgenommen haben -, sondern ging auch wieder angreifend vor, überschritt den Rhein und trieb die Deutschen über den Neckar zurück; aber die Linien der früheren Zeit erneuerte er nicht ^35, sondern begnügte sich, an den wichtigeren Rheinpositionen Brückenköpfe auf dem anderen Ufer einzurichten und zu besetzen - das heißt, er kam etwa auf die Einrichtungen zurück, wie sie hier vor Vespasian bestanden hatten. Gleichzeitig wurden durch seine Feldherren in der nördlichen Provinz die Franken niedergeschlagen. Große Massen der überwundenen Germanen wurden als gezwungene Ansiedler nach Gallien und vor allem nach Britannien gesandt. In dieser Weise wurde die Rheingrenze wieder gewonnen und auf das spätere Kaiserreich übertragen. Freilich war wie die Herrschaft am rechten Rheinufer so auch der Friede am linken unwiderbringlich dahin. Drohend standen die Alamannen gegenüber Basel und Straßburg, die Franken gegenüber Köln. Daneben melden sich andere Stämme. Daß auch die Burgundionen, einst jenseits der Elbe seßhaft, westwärts vorrückend bis an den oberen Main, Gallien bedrohen, davon ist zuerst unter Kaiser Probus die Rede; wenige Jahre später beginnen die Sachsen in Gemeinschaft mit den Franken ihre Angriffe zur See auf die gallische Nordküste wie auf das römische Britannien. Aber unter den größtenteils tüchtigen und fähigen Kaisern des Diocletianisch-Konstantinischen Hauses und noch unter den nächsten Nachfolgern hielt der Römer die drohende Völkerflut in gemessenen Schranken.

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^34 Postumus Herrschaft dauerte zehn Jahre. Daß im Jahre 259 der ältere Sohn des Gallienus bereits tot war, lehrt die Inschrift von Modena CIL XI, 826; also fällt Postumus Abfall sicher in oder vor dieses Jahr. Da die Gefangennahme des Tetricus nicht wohl später als 272, unmittelbar nach der zweiten Expedition gegen Zenobia, angesetzt werden kann und die drei gallischen Herrscher Postumus zehn, Victorinus zwei (Eutr. 9, 9), Tetricus zwei (Aur. Vict. Caes. 35) Jahre regiert haben, so bringt dies Postumus Abfall etwa auf 259; doch sind dergleichen Zahlen häufig etwas verschoben. Wenn die Dauer der Germanenzüge in Spanien unter Gallienus auf zwölf Jahre bestimmt wird (Oros. hist. 7, 41, 2), so scheint dies nach der Hieronymischen Chronik oberflächlich berechnet zu sein. Die üblichen genauen Zahlen sind unbeglaubigt und täuschend.

^35 Nach dem Biographen (c. 14, 15) hat Probus die Germanen des rechten Rheinufers in Abhängigkeit gebracht, so daß sie den Römern tributpflichtig sind und die Grenze für sie verteidigen (omnes iam barbari vobis arant, vobis iam serviunt et contra interiores gentes militant); das Recht der Waffenführung wird ihnen vorläufig gelassen, aber daran gedacht, bei weiteren Erfolgen die Grenze vorzuschieben und eine Provinz Germanien einzurichten. Auch als freie Phantasien eines Römers des vierten Jahrhunderts - mehr ist es nicht - haben diese Äußerungen ein gewisses Interesse.

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Die Germanen in ihrer nationalen Entwicklung darzustellen, ist nicht die Aufgabe des Geschichtschreibers der Römer; für ihn erscheinen sie nur hemmend oder auch zerstörend. Eine Durchdringung der beiden Nationalitäten und eine daraus hervorgehende Mischkultur, wie das romanisierte Keltenland, hat das römische Germanien nicht aufzuweisen oder sie fällt für unsere Auffassung mit der römisch-gallischen um so mehr zusammen, als die längere Zeit in römischem Besitz gebliebenen germanischen Gebiete auf dem linken Rheinufer durchaus mit keltischen Elementen durchsetzt waren und auch die auf dem rechten, ihrer ursprünglichen Bevölkerung größtenteils beraubt, die Mehrzahl der neuen Ansiedler aus Gallien erhielten. Dem germanischen Element fehlten die kommunalen Zentren, wie sie das Keltentum zahlreich besaß. Teils deswegen, teils infolge äußerer Umstände konnte, wie schon hervorgehoben worden ist, in dem germanischen Osten das römische Element sich eher und voller entwickeln als in den keltischen Gegenden. Von wesentlichstem Einfluß darauf sind die Heerlager der Rheinarmee geworden, die alle auf das römische Germanien fallen. Die größeren derselben erhielten teils durch die Handelsleute, die dem Heere sich anschlossen, teils und vor allem durch die Veteranen, die in ihren gewohnten Quartieren auch nach der Entlassung verblieben, einen städtischen Anhang, eine von den eigentlichen Militärquartieren gesonderte Budenstadt (canabae); überall und namentlich in Germanien sind aus diesen bei den Legionslagern und besonders den Hauptquartieren mit der Zeit eigentliche Städte erwachsen. An der Spitze steht die römische Ubierstadt, ursprünglich das zweitgrößte Lager der niederrheinischen Armee, dann seit dem Jahre 50 römische Kolonie und von bedeutendster Wirksamkeit für die Hebung der römischen Zivilisation im Rheinland. Hier wich die Lagerstadt der römischen Pflanzstadt; späterhin erhielten, ohne Verlegung der Truppen, Stadtrecht die zu den beiden großen unterrheinischen Lagern gehörenden Ansiedlungen Ulpia Noviomagus im Bataverland und Ulpia Traiana bei Vetera durch Traianus, im dritten Jahrhundert die Militärhauptstadt Obergermaniens Mogontiacum. Freilich haben diese Zivilstädte neben den davon unabhängigen militärischen Verwaltungszentren immer eine untergeordnete Stellung behalten.

Blicken wir über die Grenze hinüber, wo diese Erzählung abschließt, so begegnet uns allerdings anstatt der Romanisierung der Germanen gewissermaßen eine Germanisierung der Romanen. Die letzte Phase des römischen Staats ist bezeichnet durch dessen Barbarisierung und speziell dessen Germanisierung; und die Anfänge reichen weiter zurück. Sie beginnt mit der Bauernschaft in dem Kolonat, geht weiter zu der Truppe, wie Kaiser Severus sie gestaltete, erfaßt dann die Offiziere und Beamte und endigt mit den römisch-germanischen Mischstaaten der Westgoten in Spanien und Gallien, der Vandalen in Afrika, vor allem dem Italien Theoderichs. Für das Verständnis dieser letzten Phase bedarf es allerdings der Einsicht in die staatliche Entwicklung der einen wie der anderen Nation. Freilich steht in dieser Beziehung die germanische Forschung sehr im Nachteil. Die staatlichen Einrichtungen, in welche diese Germanen dienend oder mitherrschend eintraten, sind wohlbekannt, weit besser als die pragmatische Geschichte der gleichen Epoche; aber über den germanischen Anfängen liegt ein Dunkel, mit dem verglichen die Anfänge von Rom und von Hellas lichte Klarheit sind. Während die nationale Gottesverehrung der antiken Welt relativ erkennbar ist, ist die Kunde des deutschen Heidentums, vom fernen Norden abgesehen, vor der historischen Zeit untergegangen. Die Anfänge der staatlichen Entwicklung der Germanen schildert uns teils die schillernde und in der Gedankenschablone des sinkenden Altertums befangene, die eigentlich entscheidenden Momente nur zu oft auslassende Darstellung des Tacitus, teils müssen wir sie den auf ehemals römischem Boden entstandenen, überall mit römischen Elementen durchsetzten Zwitterstaaten entnehmen. Wie die germanischen Worte hier überall fehlen und wir fast ausschließlich auf lateinische, notwendig inadäquate Bezeichnungen angewiesen sind, so versagen auch durchgängig die scharfen Grundanschauungen, derer unsere Kunde des klassischen Altertums nicht entbehrt. Es gehört zur Signatur unserer Nation, daß es ihr versagt geblieben ist, sich aus sich selbst zu entwickeln; und dazu gehört es mit, daß deutsche Wissenschaft vielleicht weniger vergeblich bemüht gewesen ist, die Anfänge und die Eigenart anderer Nationen zu erkennen als die der eigenen.

KAPITEL V.
Britannien

Siebenundneunzig Jahre waren vergangen, seitdem römische Truppen das große Inselland im nordwestlichen Ozean betreten und unterworfen und wiederum verlassen hatten, bevor die römische Regierung sich entschloß, die Fahrt zu wiederholen und Britannien bleibend zu besetzen. Allerdings war Caesars britannische Expedition nicht bloß, wie seine Züge gegen die Germanen, ein defensiver Vorstoß gewesen. So weit sein Arm reichte, hatte er die einzelnen Völkerschaften reichsuntertänig gemacht und ihre Jahresabgabe an das Reich hier wie in Gallien geordnet. Auch die führende Völkerschaft, welche durch ihre bevorzugte Stellung fest an Rom geknüpft und somit der Stützpunkt der römischen Herrschaft werden sollte, war gefunden: die Trinovanten (Essex) sollten auf der keltischen Insel dieselbe, mehr vorteilhafte als ehrenvolle Rolle übernehmen wie auf dem gallischen Kontinent die Häduer und die Reiner. Die blutige Fehde zwischen dem Fürsten Cassivellaunus und dem Fürstenhaus von Camalodunum (Colchester) hatte unmittelbar die römische Invasion herbeigeführt; dieses wieder einzusetzen, war Caesar gelandet, und der Zweck ward für den Augenblick erreicht. Ohne Zweifel hat Caesar sich nie darüber getäuscht, daß jene Tribute ebenso wie diese Schutzherrschaft zunächst nur Worte waren; aber diese Worte waren ein Programm, das die bleibende Besetzung der Insel durch römische Truppen herbeiführen maßte und herbeiführen sollte.

Caesar selbst kam nicht dazu, die Verhältnisse der unterworfenen Insel bleibend zu ordnen; und für seine Nachfolger war Britannien eine Verlegenheit. Die reichsuntertänig gewordenen Briten entrichteten den schuldigen Tribut gewiß nicht lange, vielleicht überhaupt niemals; das Protektorat über die Dynastie von Camalodunum wird noch weniger respektiert worden sein und hatte lediglich zur Folge, daß Fürsten und Prinzen dieses Hauses wieder und wieder in Rom erschienen und die Intervention der römischen Regierung gegen Nachbarn und Rivalen anriefen - so kam König Dubnovellaunus, wahrscheinlich der Nachfolger des von Caesar bestätigten Trinovantenfürsten, als Flüchtling nach Rom zu Kaiser Augustas, so später einer der Prinzen desselben Hauses zu Kaiser Gaius ^1.

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^1 Allem Anschein nach sind die politischen Relationen zwischen Rom und Britannien in der Zeit vor der Eroberung wesentlich auf das von Caesar wiederhergestellte und garantierte (Gall. 5, 22) Fürstentum der Trinovanten zu beziehen. Daß König Dubnovellaunus, der nebst einem anderen ganz unbekannten Britannerfürsten bei Augustas Schutz suchte, hauptsächlich in Essex herrschte, zeigen seine Münzen (mein Monumentum Ancyranum. 2. Aufl. 1883, S. 138f.). Die britannischen Fürsten, die den Augustus beschickten und seine Oberherrschaft anerkannten (denn so scheint Strab. 4, 5, 3, p. 200 gefaßt werden zu müssen; vgl. Tac. ann. 2, 24), haben wir auch zunächst dort zu suchen. Cunobelinus, nach den Münzen der Sohn des Königs Tasciovanus, von dem die Geschichte schweigt, gestorben, wie es scheint, bejahrt, zwischen 40 und 43, im Regiment also wahrscheinlich dem späteren des Augustus und denen des Tiberius und Gaius parallel gehend, residierte in Camalodunum (Dio 60, 21); um ihn und um seine Söhne dreht sich die Vorgeschichte der Invasion. Wohin Bericus, der zum Claudias kam (Dio 60, 19), gehört, wissen wir nicht, und es mögen auch andere brittische Dynasten dem Beispiel derer von Colchester gefolgt sein; aber an der Spitze stehen diese.

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In der Tat war die Expedition nach Britannien ein notwendiger Teil der Caesarischen Erbschaft; es hatte auch schon während der Zweiherrschaft Caesar der Sohn zu einer solchen einen Anlauf genommen und nur davon abgesehen wegen der dringenderen Notwendigkeit, in Illyricum Ruhe zu schaffen, oder auch wegen des gespannten Verhältnisses zu Antonius, das zunächst den Parthern sowohl wie den Britannern zustatten kam. Die höfischen Poeten aus Augustus’ früheren Jahren haben die britannische Eroberung vielfach antizipierend gefeiert; das Programm Caesars also nahm der Nachfolger an und auf. Als dann die Monarchie feststand, erwartete ganz Rom, daß der Beendigung des Bürgerkrieges die britannische Expedition auf dem Fuße folgen werde; die Klagen der Poeten über den schrecklichen Hader, ohne welchen längst die Britanner im Siegeszug zum Kapitol geführt worden wären, verwandelten sich in die stolze Hoffnung auf die neu zum Reich hinzutretende Provinz Britannien. Die Expedition wurde auch zu wiederholten Malen angekündigt (727, 728 27, 26); dennoch stand Augustus, ohne das Unternehmen förmlich fallenzulassen, bald von der Durchführung ab, und Tiberius hielt, seiner Maxime getreu, auch in dieser Frage an dem System des Vaters fest ^2. Die nichtigen Gedanken des letzten Julischen Kaisers schweiften wohl auch über den Ozean hinüber; aber ernste Dinge vermochte er nicht einmal zu planen. Erst die Regierung des Claudius nahm den Plan des Diktators wieder auf und führte ihn durch.

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^2 Tac. Agr. 13: consilium id divus Augustas vocabat, Tiberius praeceptum.

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Welche Motive nach der einen wie nach der andern Seite hin bestimmend waren, läßt sich teilweise wenigstens erkennen. Augustus selbst hat geltend gemacht, daß die Besetzung der Insel militärisch nicht nötig sei, da ihre Bewohner nicht imstande seien, die Römer auf dem Kontinent zu belästigen, und für die Finanzen nicht vorteilhaft; was aus Britannien zu ziehen sei, fließe in Form des Einfuhr- und Ausfuhrzolles der gallischen Häfen in die Kasse des Reiches; als Besatzung werde wenigstens eine Legion und etwas Reiterei erforderlich sein und nach Abzug der Kosten derselben von den Tributen der Insel nicht viel übrig bleiben ^3. Dies alles war unbestreitbar richtig, ja noch keineswegs genug; die Erfahrung erwies später, daß eine Legion bei weitem nicht ausreichte, um die Insel zu halten. Hinzuzunehmen ist, was die Regierung zu sagen allerdings keine Veranlassung hatte, daß bei der Schwäche des römischen Heeres, wie sie durch die innere Politik Augusts einmal herbeigeführt war, es sehr bedenklich erscheinen mußte, einen erheblichen Bruchteil desselben ein für allemal auf eine ferne Insel des Nordmeers zu bannen. Man hatte vermutlich nur die Wahl, von Britannien abzusehen oder deswegen das Heer zu vermehren; und bei Augustus hat die Rücksicht auf die innere Politik stets die auf die äußere überwogen.

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^3 Die Auseinandersetzung bei Strabon (2, 5, 8, p. 115; 4, 5, 3, p. 200) gibt offenbar die gouvernementale Version. Daß nach Einziehung der Insel der freie Verkehr und damit der Ertrag der Zölle sinken werde, muß wohl als Eingeständnis des Satzes genommen werden, daß die römische Herrschaft und die römischen Tribute den Wohlstand der Untertanen herabdrückten.

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Aber dennoch muß die Überzeugung von der Notwendigkeit der Unterwerfung Britanniens bei den römischen Staatsmännern vorgewogen haben. Caesars Verhalten würde unbegreiflich sein, wenn man sie nicht bei ihm voraussetzt. Augustus hat das von Caesar gesteckte Ziel trotz seiner Unbequemlichkeit zuerst förmlich anerkannt und niemals förmlich verleugnet. Gerade die weitsichtigsten und folgerichtigsten Regierungen, die des Claudius, des Nero, des Domitian, haben zu der Eroberung Britanniens den Grund gelegt oder sie erweitert; und sie ist, nachdem sie erfolgt war, nie betrachtet worden wie etwa die Traianische von Dakien und Mesopotamien. Wenn die sonst so gut wie unverbrüchlich festgehaltene Regierungsmaxime, daß das Römische Reich seine Grenzen nur zu erfüllen, nicht aber auszudehnen habe, allein in betreff Britanniens dauernd beiseite gesetzt worden ist, so liegt die Ursache darin, daß die Kelten so, wie Roms Interesse es erheischte, auf dem Kontinent allein nicht unterworfen werden konnten. Diese Nation war allem Anschein nach durch den schmalen Meeresarm, der England und Frankreich trennt, mehr verbunden als geschieden; dieselben Völkernamen begegnen hüben und drüben; die Grenzen der einzelnen Staaten griffen öfter über den Kanal hinüber; der Hauptsitz des hier mehr wie irgendwo sonst das ganze Volkstum durchdringenden Priestertums waren von jeher die Inseln der Nordsee. Den römischen Legionen das Festland Galliens zu entreißen, vermochten diese Insulaner freilich nicht; aber wenn der Eroberer Galliens selbst, und weiter die römische Regierung in Gallien andere Zwecke verfolgte als in Syrien und Ägypten, wenn die Kelten der italischen Nation angegliedert werden sollten, so war diese Aufgabe wohl unausführbar, solange das unterworfene und das freie Keltengebiet über das Meer hin sich berührten und der Römerfeind wie der römische Deserteur in Britannien eine Freistatt fand ^4. Zunächst genügte dafür schon die Unterwerfung der Südküste, obwohl die Wirkung natürlich sich steigerte, je weiter das freie Keltengebiet zurückgeschoben ward. Claudius’ besondere Rücksicht auf seine gallische Heimat und seine Kenntnis gallischer Verhältnisse mag auch hierbei mit im Spiel gewesen sein ^5. Den Anlaß zum Kriege gab, daß eben dasjenige Fürstentum, welches von Rom in einer gewissen Abhängigkeit stand, unter der Führung seines Königs Cunobelinus - es ist dies Shakespeares Cymbeline - seine Herrschaft weit ausbreitete ^6 und sich von der römischen Schutzherrschaft emanzipierte. Einer der Söhne desselben, Adminius, der gegen den Vater sich aufgelehnt hatte, kam schutzbegehrend zum Kaiser Gaius, und darüber, daß dessen Nachfolger sich weigerte, dem britischen Herrscher diese seine Untertanen auszuliefern, entspann sich der Krieg zunächst gegen den Vater und die Brüder dieses Adminius. Der eigentliche Grund desselben freilich war der unerläßliche Abschluß der Unterwerfung einer bisher nur halb besiegten, eng zusammenhaltenden Nation.

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^4 Als Ursache des Krieges gibt Sueton (Claud. 17) an: Britanniam tunc tumultuantem ob non redditos transfugas; was O. Hirschfeld mit Recht in Verbindung bringt mit Gai. 44: Adminio Cunobellini Britannorum regis filio, qui pulsus a patre cum exigua mani transfugerat, in deditionem recepto. Mit dem tumultuari werden wohl wenigstens beabsichtigte Plünderfahrten nach der gallischen Küste gemeint sein. Um den Bericus (Dio 60, 19) ist der Krieg gewiß nicht geführt worden.

^5 Ebenso war Mona nachher receptaculum perfugarum (Tac. ann. 14, 29).

^6 Tac. ann. 12, 37: pluribus gentibus imperitantem.

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Daß die Besetzung Britanniens nicht erfolgen könne ohne gleichzeitige Vermehrung des stehenden Heeres, war auch die Ansicht derjenigen Staatsmänner, die sie veranlaßten; es wurden drei der Rhein-, eine der Donaulegionen dazu bestimmt ^7, gleichzeitig aber zwei neu errichtete Legionen den germanischen Heeren zugeteilt. Zum Führer dieser Expedition und zugleich zum ersten Statthalter der Provinz wurde ein tüchtiger Soldat, Aulus Plautius, ausersehen; sie ging im Jahre 43 nach der Insel ab. Die Soldaten zeigten sich schwierig, wohl mehr wegen der Verbannung auf die ferne Insel als aus Furcht vor dem Feinde. Einer der leitenden Männer, vielleicht die Seele des Unternehmens, der kaiserliche Kabinettssekretär Narcissus, wollte ihnen Mut einsprechen - sie ließen den Sklaven vor höhnendem Zuruf nicht zu Worte kommen, aber taten, wie er wollte, und schifften sich ein.

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^7 Die drei Legionen vom Rhein sind die 2. Augusta, die 14. und die 20.; aus Pannonien kam die 9. spanische. Dieselben vier Legionen standen dort noch zu Anfang der Regierung Vespasians; dieser rief die 14. ab zum Kriege gegen Civilis, und diese kam nicht zurück, dafür aber wahrscheinlich die 2. adiutrix. Diese ist vermutlich unter Domitian nach Pannonien verlegt, unter Hadrian die 9. aufgelöst und durch die 6. victrix ersetzt worden. Die beiden anderen Legionen, 2. Augusta und 20., haben vom Anfang bis zum Ende der Römerherrschaft in England gestanden.

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Besondere Schwierigkeit hatte die Besetzung der Insel nicht. Die Eingeborenen standen politisch wie militärisch auf derselben niedrigen Entwicklungsstufe, welche Caesar auf der Insel vorgefunden hatte. Könige oder Königinnen regierten in den einzelnen Gauen, die kein äußeres Band zusammenschloß und die in ewiger Fehde miteinander lagen. Die Mannschaften waren wohl von ausdauernder Körperkraft und von todesverachtender Tapferkeit und namentlich tüchtige Reiter. Aber der homerische Streitwagen, der hier noch eine Wirklichkeit war und auf dem die Fürsten des Landes selber die Zügel führten, hielt den geschlossenen römischen Reiterschwadronen ebensowenig stand, wie der Infanterist ohne Panzer und Helm, nur durch den kleinen Schild verteidigt, mit seinem kurzen Wurfspieß und seinem breiten Schwert im Nahkampf dem kurzen römischen Messer gewachsen war oder gar dem schweren Pilum des Legionärs und dem Schleuderblei und dem Pfeil der leichten römischen Truppen. Der Heermasse von etwa 40000 wohlgeschulten Soldaten hatten die Eingeborenen überall keine entsprechende Abwehr entgegenzustellen. Die Ausschiffung traf nicht einmal auf Widerstand; die Briten hatten Kunde von der schwierigen Stimmung der Truppen und die Landung nicht mehr erwartet. König Cunobelinus war kurz vorher gestorben; die Gegenwehr führten seine beiden Söhne, Caratacus und Togodumnus. Der Marsch des Invasionsheeres ward sofort auf Camalodunum gerichtet ^8 und in raschem Siegeslauf gelangte es bis an die Themse; hier wurde Halt gemacht, vielleicht hauptsächlich, um dem Kaiser die Gelegenheit zu geben, den leichten Lorbeer persönlich zu pflücken. Sobald er eintraf, ward der Fluß überschritten, das britische Aufgebot geschlagen, wobei Togodumnus den Tod fand, Camalodunum selber genommen. Wohl setzte der Bruder Caratacus den Widerstand hartnäckig fort und gewann sich, siegend oder geschlagen, einen stolzen Namen bei Freund und Feind; aber das Vorschreiten der Römer war dennoch unaufhaltsam. Ein Fürst nach dem andern ward geschlagen und abgesetzt - elf britische Könige nennt der Ehrenbogen des Claudius als von ihm besiegt; und was den römischen Waffen nicht erlag, das ergab sich den römischen Spenden. Zahlreiche vornehme Männer nahmen die Besitzungen an, die auf Kosten ihrer Landsleute der Kaiser ihnen verlieh; auch manche Könige fügten sich in die bescheidene Lehnsstellung, wie denn der der Regner (Chichester), Cogidumnus, und der der Icener (Norfolk), Prasutagus, eine Reihe von Jahren als Lehnsfürsten die Herrschaft geführt haben. Aber in den meisten Distrikten der bis dahin durchgängig monarchisch regierten Insel führten die Eroberer ihre Gemeindeverfassung ein und gaben, was noch zu verwalten blieb, den örtlichen Vornehmen in die Hand; was denn freilich schlimme Parteiungen und innere Zerwürfnisse im Gefolge hatte. Noch unter dem ersten Statthalter scheint das gesamte Flachland bis etwa zum Humber hinauf in römische Gewalt gekommen zu sein; die Icener zum Beispiel haben bereits ihm sich ergeben. Aber nicht bloß mit dem Schwert bahnten die Römer sich den Weg. Unmittelbar nach der Einnahme wurden nach Camalodunum Veteranen geführt und die erste Stadt römischer Ordnung und römischen Bürgerrechts, die “Claudische Siegeskolonie”, in Britannien gegründet, bestimmt zur Landeshauptstadt. Unmittelbar nachher begann auch die Ausbeutung der britannischen Bergwerke, namentlich der ergiebigen Bleigruben; es gibt britannische Bleibarren aus dem sechsten Jahre nach der Invasion. Offenbar hat in gleicher Schleunigkeit der Strom römischer Kaufleute und Industrieller sich über das neu geschlossene Gebiet ergossen; wenn Camalodunum römische Kolonisten empfing, so bildeten anderswo im Süden der Insel, namentlich an den warmen Quellen der Sulis (Bath), in Verulamium (St. Albans, nordwestlich von London) und vor allem in dem natürlichen Emporium des Großverkehrs, in Londinium an der Themsemündung, bloß infolge des freien Verkehrs und der Einwanderung sich römische Ortschaften, die bald auch formell städtische Organisation erhielten. Die vordringende Fremdherrschaft machte nicht bloß in den neuen Abgaben und Aushebungen, sondern vielleicht mehr noch in Handel und Gewerbe überall sich geltend. Als Plautius nach vierjähriger Verwaltung abberufen ward, zog er, der letzte Private, der zu solcher Ehre gelangt ist, triumphierend in Rom ein, und Ehren und Orden strömten herab auf die Offiziere und Soldaten der siegreichen Legionen; dem Kaiser wurden in Rom und danach in anderen Städten Triumphbogen errichtet wegen des “ohne irgendwelche Verluste” errungenen Sieges; der kurz vor der Invasion geborene Kronprinz erhielt anstatt des großväterlichen den Namen Britannicus. Man wird hierin die unmilitärische, der Siege mit Verlust entwöhnte Zeit und die der politischen Altersschwäche angemessene Überschwenglichkeit erkennen dürfen; aber wenn die Invasion Britanniens vom militärischen Standpunkt aus nicht viel bedeuten will, so muß doch den leitenden Männern das Zeugnis gegeben werden, daß sie das Werk in energischer und folgerichtiger Weise angriffen und die peinliche und gefahrvolle Zeit des Übergangs von der Unabhängigkeit zur Fremdherrschaft in Britannien eine ungewöhnlich kurze war.

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^8 Die nur auf bedenkliche Emendationen gestützte Identifikation der Boduner und Catuellaner bei Dio 60, 20 mit Völkerschaften ähnlichen Namens bei Ptolemaeos kann nicht richtig sein; diese ersten Kämpfe müssen zwischen der Küste und der Themse stattgefunden haben.

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Nach dem ersten raschen Erfolg freilich entwickelten auch hier sich die Schwierigkeiten und selbst die Gefahren, welche die Besetzung der Insel nicht bloß den Eroberten brachte, sondern auch den Eroberern.

Des Flachlandes war man Herr, aber nicht der Berge noch des Meeres. Vor allem der Westen machte den Römern zu schaffen. Zwar im äußersten Südwest, im heutigen Cornwall, hielt sich das alte Volkstum wohl mehr, weil die Eroberer sich um diese entlegene Ecke wenig kümmerten, als weil es geradezu sich gegen sie auflehnte. Aber die Siluren im Süden des heutigen Wales und ihre nördlichen Nachbarn, die Ordoviker, trotzten beharrlich den römischen Waffen; die den letzteren anliegende Insel Mona (Anglesey) war der rechte Herd der nationalen und religiösen Gegenwehr. Nicht die Bodenverhältnisse allein hemmten das Vordringen der Römer; was Britannien für Gallien gewesen, das war jetzt für Britannien, und insbesondere für diese Westküste, die große Insel Ivernia; die Freiheit drüben ließ die Fremdherrschaft hüben nicht feste Wurzel fassen. Deutlich erkennt man an der Anlegung der Legionslager, daß die Invasion hier zum Stehen kam. Unter Plautius’ Nachfolger wurde das Lager für die vierzehnte Legion am Einfluß des Tern in den Severn bei Viroconium (Wroxeter, unweit Shrewsbury ^9) angelegt, vermutlich um dieselbe Zeit südlich davon das von Isca (Caerleon = castra legionis) für die zweite, nördlich das von Deva (Chester = castra) für die zwanzigste; diese drei Lager schlossen das walisische Gebiet ab gegen Süden, Norden und Westen und schützten also das befriedete Land gegen das frei gebliebene Gebirge. Dorthin warf sich, nachdem seine Heimat römisch geworden war, der letzte Fürst von Camalodunum, Caratacus. Er wurde von dem Nachfolger des Plautius, Publius Ostorius Scapula, im Ordovikergebiet geschlagen und bald darauf von den geschreckten Briganten, zu denen er geflüchtet war, den Römern ausgeliefert (51) und mit all den Seinen nach Italien geführt. Verwundert fragte er, als er die stolze Stadt sah, wie es die Herren solcher Paläste nach den armen Hütten seiner Heimat verlangen könne. Aber damit war der Westen keineswegs bezwungen; die Siluren vor allem verharrten in hartnäckiger Gegenwehr, und daß der römische Feldherr ankündigte, sie bis auf den letzten Mann ausrotten zu wollen, trug auch nicht dazu bei, sie fügsamer zu machen. Der unternehmende Statthalter Gaius Suetonius Paullinus versuchte einige Jahre später (61), den Hauptsitz des Widerstandes, die Insel Mona, in römische Gewalt zu bringen, und trotz der wütenden Gegenwehr, welche ihn hier empfing und in der die Priester und die Weiber vorangingen, fielen die heiligen Bäume, unter denen mancher römische Gefangene geblutet hatte, unter den Äxten der Legionäre. Aber aus der Besetzung dieses letzten Asyls der keltischen Priesterschaft entwickelte sich eine gefährliche Krise in dem unterworfenen Gebiete selbst, und die Eroberung Monas zu vollenden, war dem Statthalter nicht beschieden.

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^9 Tac. ann. 12, 31: (P. Ostorius) cuncta castris ad . . . ntonam (überliefert ist castris antonam) et Sabrinam fluvios cohibere parat. So ist hier herzustellen, nur daß der sonst nicht überlieferte Name des Flusses Tern nicht ergänzt werden kann. Die einzigen in England gefundenen Inschriften von Soldaten der 14. Legion, die unter Nero England verließ, sind in Wroxeter, dem sogenannten “englischen Pompeii” zum Vorschein gekommen. Da dort sich auch die Grabschrift eines Soldaten der 20. gefunden hat, war das von Tacitus bezeichnete Lager vielleicht anfänglich beiden Legionen gemeinsam und ist die 20. erst später nach Deva gekommen. Daß das Lager bei Isca gleich nach der Invasion angelegt ward, geht aus Tac. ann. 12, 32 u. 38 hervor.

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Auch in Britannien hatte die Fremdherrschaft die Probe der nationalen Insurrektion zu bestehen. Was Mithradates in Kleinasien, Vercingetorix bei den Kelten des Kontinents, Civilis bei den unterworfenen Germanen unternahmen, das versuchte bei den Inselkelten eine Frau, die Gattin eines jener von Rom bestätigten Vasallenfürsten, die Königin der Icener, Boudicca. Ihr verstorbener Gatte hatte, um seiner Frau und seiner Töchter Zukunft zu sichern, seine Herrschaft dem Kaiser Nero vermacht, sein Vermögen zwischen ihm und den Seinigen geteilt. Der Kaiser nahm die Erbschaft an, aber was ihm nicht zufallen sollte, dazu; die fürstlichen Vettern wurden in Ketten gelegt, die Witwe geschlagen, die Töchter in schändlicherer Weise mißhandelt. Dazu kam andere Unbill des späteren Neronischen Regiments. Die in Camalodunum angesiedelten Veteranen jagten die früheren Besitzer von Haus und Hof, wie es ihnen beliebte, ohne daß die Behörden dagegen einschritten. Die vom Kaiser Claudius verliehenen Geschenke wurden als widerrufliche Gaben eingezogen. Römische Minister, die zugleich Geldgeschäfte machten, trieben auf diesem Wege die britannischen Gemeinden eine nach der anderen zum Bankrott. Der Moment war günstig. Der mehr tapfere als vorsichtige Statthalter Paullinus befand sich, wie gesagt wurde, mit dem Kern der römischen Armee auf der entlegenen Insel Mona, und dieser Angriff auf den heiligsten Sitz der nationalen Religion erbitterte ebenso die Gemüter, wie er dem Aufstande den Weg ebnete. Der alte gewaltige Keltenglaube, der den Römern so viel zu schaffen gemacht, loderte noch einmal, zum letzten Mal, in mächtiger Flamme empor. Die geschwächten und weitgetrennten Legionslager im Westen und im Norden gewährten dem ganzen Südosten der Insel mit seinen aufblühenden römischen Städten keinen Schutz. Vor allem die Hauptstadt Camalodunum war völlig wehrlos, eine Besatzung nicht vorhanden, die Mauern nicht vollendet, wohl aber der Tempel ihres kaiserlichen Stifters, des neuen Gottes Claudius. Der Westen der Insel, wahrscheinlich niedergehalten durch die dort stehenden Legionen, scheint sich bei der Schilderhebung nicht beteiligt zu haben und ebensowenig der nicht botmäßige Norden; aber, wie das bei keltischen Aufständen öfter vorgekommen ist, es erhob sich im Jahre 61 auf die vereinbarte Losung das ganze übrige unterworfene Gebiet auf einen Schlag gegen die Fremden, voran die aus ihrer Hauptstadt vertriebenen Trinovanten. Der zweite Befehlshaber, der zur Zeit den Statthalter vertrat, der Prokurator Decianus Catus, hatte im letzten Augenblick, was er von Soldaten hatte, dieser zum Schutz gesandt: es waren 200 Mann. Sie wehrten sich mit den Veteranen und den sonstigen waffenfähigen Römern zwei Tage im Tempel; dann wurden sie überwältigt und was in der Stadt römisch war, umgebracht bis auf den letzten. Das gleiche Schicksal erfuhr das Hauptemporium des römischen Handels, Londinium, und eine dritte aufblühende römische Stadt, Verulamium (St. Albans, nordwestlich von London), nicht minder die auf der Insel zerstreuten Ausländer - es war eine nationale Vesper, gleich jener Mithradatischen und die Zahl der Opfer - angeblich 70000 - nicht geringer. Der Prokurator gab die Sache Roms verloren und flüchtete nach dem Kontinent. Auch die römische Armee ward in die Katastrophe verwickelt. Eine Anzahl zerstreuter Detachements und Besatzungen erlag den Angriffen der Insurgenten. Quintus Petillius Cerialis, der im Lager von Lindum den Befehl führte, marschierte auf Camalodunum mit der neunten Legion; zur Rettung kam er zu spät und verlor, von ungeheurer Übermacht angegriffen, in der Feldschlacht sein gesamtes Fußvolk; das Lager erstürmten die Briganten. Es fehlte nicht viel, daß den obersten Feldherrn das gleiche Schicksal erreichte. Eilig zurückkehrend von der Insel Mona, rief er die bei Isca stehende zweite Legion heran; aber sie gehorchte dem Befehle nicht und mit nur etwa 10000 Mann mußte Paullinus den ungleichen Kampf gegen das zahllose und siegreiche Insurgentenheer aufnehmen. Wenn je der Soldat die Fehler der Führung gutgemacht hat, so war es an dem Tage, wo dieser kleine Haufen, hauptsächlich die seitdem gefeierte vierzehnte Legion, wohl zu seiner eigenen Überraschung den vollen Sieg erfocht und die römische Herrschaft in Britannien abermals festigte; viel fehlte nicht, daß Paullinus Name neben dem des Varus genannt worden wäre. Aber der Erfolg entscheidet, und hier blieb er den Römern ^10. Der schuldige Kommandant der ausgebliebenen Legion kam dem Kriegsgericht zuvor und stürzte sich in sein Schwert. Die Königin Boudicca trank den Giftbecher. Der übrigens tapfere Feldherr wurde zwar nicht in Untersuchung gezogen, wie anfangs die Absicht der Regierung zu sein schien, aber bald unter einem schicklichen Vorwand abgerufen.

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^10 Eine schlechtere Relation als die des Tacitus über diesen Krieg (14, 31-39) ist selbst bei diesem unmilitärischsten aller Schriftsteller kaum aufzufinden. Wo die Truppen standen und wo die Schlachten geliefert wurden, hören wir nicht dafür aber von Zeichen und Wundern genug und leere Worte nur zu viel. Die wichtigen Tatsachen, die im Leben des Agricola (31) erwähnt werden, fehlen im Hauptbericht insonderheit die Erstürmung des Lagers. Daß Paullinus, von Mona kommend, nicht bedacht ist, die Römer im Südosten zu retten, sondern seine Truppen Zu vereinigen, begreift sich, aber nicht, warum er, wenn er Londinium aufopfern wollte, deswegen dahin marschiert. Ist er wirklich dorthin gekommen, so kann er nur mit einer persönlichen Bedeckung, ohne das Korps, das er auf Mona bei sich gehabt, dort erschienen sein; was freilich auch keinen Sinn hat. Das Gros der römischen Truppen, sowohl der von Mona zurückgeführten wie der sonst noch vorhandenen, kann nach Rufreibung der 9. Legion nur auf der Linie Deva - Viroconium - Isca gestanden haben; Paullinus schlug die Schlacht mit den beiden in den beiden ersten dieser Lager stehenden Legionen der 14. und der (unvollständigen) 20. Daß Paullinus schlug, weil er schlagen maßte, sagt Dio (62, 1-12), und wenngleich dessen Erzählung sonst auch nicht gebraucht werden kann, um die des Tacitus zu bessern, so scheint dies durch die Sachlage selbst gefordert.

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Die Unterwerfung der westlichen Teile der Insel wurde von Paullinus Nachfolgern nicht sogleich fortgesetzt. Erst der tüchtige Feldherr Sextus Iulius Frontinus unter Vespasian zwang die Siluren zur Anerkennung der römischen Herrschaft; sein Nachfolger Gnaeus Iulius Agricola führte nach harten Kämpfen mit den Ordovikern das aus, was Paullinus nicht erreicht hatte, und besetzte im Jahre 78 die Insel Mona. Nachher ist von aktivem Widerstand in diesen Gegenden nicht die Rede; das Lager von Viroconium konnte, wahrscheinlich um diese Zeit, aufgehoben, die dadurch frei gewordene Legion im nördlichen Britannien verwendet werden. Aber die anderen beiden Legionslager von Isca und von Deva sind noch bis in die diocletianische Zeit an Ort und Stelle geblieben und erst in dem späteren Besatzungsstand verschwunden. Wenn dabei auch politische Rücksichten mitgewirkt haben mögen, so ist doch der Widerstand des Westens wahrscheinlich, vielleicht gestützt auf Verbindungen mit Ivernia, auch später noch fortgeführt worden. Dafür spricht ferner das völlige Fehlen römischer Spuren in dem inneren Wales und das daselbst bis auf den heutigen Tag sich behauptende keltische Volkstum.

Im Norden bildete den Mittelpunkt der römischen Stellung, östlich von Viroconium das Lager der neunten spanischen Legion in Lindum (Lincoln). Zunächst mit diesem berührte sich in Nordengland das mächtigste Fürstentum der Insel, das der Briganten (Yorkshire); es hatte sich nicht eigentlich unterworfen, aber die Königin Cartimandus suchte doch mit den Eroberern Frieden zu halten und erwies sich ihnen gefügig. Die Partei der Römerfeinde hatte hier im Jahre 50 loszuschlagen versucht, aber der Versuch war rasch unterdrückt worden. Caratacus, im Westen geschlagen, hatte gehofft, seinen Widerstand im Norden fortführen zu können, aber die Königin lieferte ihn, wie schon gesagt ward, den Römern aus. Diese inneren Zwistigkeiten und häuslichen Händel müssen dann in dem Aufstand gegen Paullinus, bei dem wir die Briganten in einer führenden Stellung fanden und der eben die Legion des Nordens mit seiner ganzen Schwere traf, mit im Spiel gewesen sein. Indes war die römische Partei der Briganten einflußreich genug, um nach Niederwerfung des Aufstandes die Wiederherstellung des Regiments der Cartimandus zu erlangen. Aber einige Jahre nachher bewirkte die Patriotenpartei daselbst, getragen durch die Losung des Abfalles von Rom, welche während des Bürgerkrieges nach Neros Katastrophe den ganzen Westen erfüllte, eine neue Schilderhebung der Briganten gegen die Fremdherrschaft, an deren Spitze Cartimandus’ früherer, von ihr beseitigter und beleidigter Gemahl, der kriegserfahrene Venutius stand; erst nach längeren Kämpfen bezwang Petillius Cerialis das mächtige Volk, derselbe, der unter Paullinus nicht glücklich gegen eben diese Briten gefochten hatte, jetzt einer der namhaftesten Feldherren Vespasians und der erste von ihm ernannte Statthalter der Insel. Der allmählich nachlassende Widerstand des Westens machte es möglich, die eine der drei bisher dort stationierten Legionen mit der in Lindum stehenden zu vereinigen und das Lager selbst von Lindum nach dem Hauptort der Briganten, Eburacum (York), vorzuschieben. Indes so lange der Westen ernstliche Gegenwehr leistete, geschah im Norden nichts weiter für die Ausdehnung der römischen Grenze; am Kaledonischen Walde, sagt ein Schriftsteller vespasianischer Zeit stocken seit dreißig Jahren die römischen Waffen. Erst Agricola griff, nachdem er im Westen fertig war, die Unterwerfung auch des Nordens energisch an. Er schuf vor allem sich eine Flotte, ohne welche die Verpflegung der Truppen in diesen, wenige Hilfsmittel darbietenden Gebirgen unmöglich gewesen sein würde. Gestützt auf diese gelangte er unter Titus (80) bis an die Tava-Bucht (Firth of Tay) in die Gegend von Perth und Dundee und wandte die drei folgenden Feldzüge daran, die weiten Landstriche zwischen dieser Bucht und der bisherigen römischen Grenze an beiden Meeren genau zu erkunden, den örtlichen Widerstand überall zu brechen und an den geeigneten Stellen Verschanzungen anzulegen, wobei namentlich die natürliche Verteidigungslinie, welche durch die beiden tief einschneidenden Buchten Clota (Firth of Clyde) bei Glasgow und Bodotria (Firth of Forth) bei Edinburgh gebildet wird, zum Rückhalt ausersehen ward. Dieser Vorstoß rief das gesamte Hochland unter die Waffen; aber die gewaltige Schlacht, welche die vereinigten kaledonischen Stämme den Legionen zwischen den beiden Buchten Forth und Tay an den Graupischen Bergen lieferten, endigte mit dem Siege Agricolas. Nach seiner Ansicht mußte die Unterwerfung der Insel, einmal begonnen, auch vollendet, ja auch auf Ivernia ausgedehnt werden; und es ließ sich dafür mit Rücksicht auf das römische Britannien geltend machen, was mit Rücksicht auf Gallien die Besetzung der Insel herbeigeführt hatte; hinzu kam, daß bei energischer Durchführung der Besetzung des gesamten Inselkomplexes der Aufwand an Menschen und Geld für die Zukunft wahrscheinlich sich verringert haben würde.

Die römische Regierung folgte diesen Ratschlägen nicht. Wieweit bei der Rückberufung des siegreichen Feldherrn im Jahre 85, der übrigens länger, als sonst der Fall zu sein pflegte, im Amte geblieben war, persönliche und gehässige Motive mitgewirkt haben, muß dahingestellt bleiben; das Zusammentreffen der letzten Siege des Generals in Schottland und der ersten Niederlagen des Kaisers im Donauland war allerdings in hohem Grade peinlich. Aber für das Einstellen der Operationen in Britannien ^11 und für die, wie es scheint, damals erfolgte Abberufung einer der vier Legionen, mit denen Agricola seine Feldzüge ausgeführt hatte, nach Pannonien, gibt die damalige militärische Lage des Staats, die Ausdehnung der römischen Herrschaft auf dem rechten Rheinufer in Obergermanien und der Ausbruch der gefährlichen Kriege in Pannonien, eine völlig hinreichende Erklärung. Das freilich ist damit nicht erklärt, warum hiermit dem Vordringen gegen Norden überhaupt ein Ziel gesetzt und Nordschottland sowohl wie Irland sich selber überlassen wurden. Daß seitdem die Regierung, nicht wegen Zufälligkeiten der augenblicklichen Lage, sondern ein für allemal von der Vorschiebung der Reichsgrenze absah und daran bei allem Wechsel der Persönlichkeiten festhielt, lehrt die gesamte spätere Geschichte der Insel und lehren insbesondere die gleich zu erwähnenden mühsamen und kostspieligen Wallbauten. Ob sie im rechten Interesse des Staates auf die Vollendung der Eroberung verzichtet hat, ist eine andere Frage. Daß die Reichsfinanzen bei dieser Erweiterung der Grenzen nur einbüßen würden, wurde auch jetzt ebenso geltend gemacht ^12, wie früher gegen die Besetzung der Insel selbst, konnte aber freilich nicht entscheiden. Militärisch durchführbar war die Besetzung so, wie Agricola sie gedacht hatte, ohne Zweifel ohne wesentliche Schwierigkeit. Aber ins Gewicht mochte die Erwägung fallen, daß die Romanisierung der noch freien Gebiete große Schwierigkeit bereitet haben würde wegen der Stammesverschiedenheit. Die Kelten im eigentlichen England gehörten durchaus zu denen des Festlands; Volksname, Glaube, Sprache waren beiden gemeinsam. Wenn die keltische Nationalität des Kontinents einen Rückhalt an der Insel gefunden hatte, so griff umgekehrt die Romanisierung Galliens notwendig auch nach England hinüber, und diesem vornehmlich verdankte es Rom, daß in so überraschender Schnelligkeit Britannien sich gleichfalls romanisierte. Aber die Bewohner Irlands und Schottlands gehörten einem anderen Stamme an und redeten eine andere Sprache; ihr Gadhelisch verstand der Brite wahrscheinlich so wenig wie der Germane die Sprache der Skandinaven. Als Barbaren wildester Art werden die Kaledonier - mit den Ivernern haben die Römer sich kaum berührt - durchaus geschildert. Andererseits waltete der Eichenpriester (Derwydd, Druida) seines Amtes an der Rhone wie in Anglesey, aber nicht auf der Insel des Westens noch in den Bergen des Nordens. Wenn die Römer den Krieg hauptsächlich geführt hatten, um das Druidengebiet ganz in ihre Gewalt zu bringen, so war dieses Ziel einigermaßen erreicht. Ohne Frage hätten in anderer Zeit alle diese Erwägungen die Römer nicht vermocht, auf die so nahe gerückte Seegrenze im Norden zu verzichten und wenigstens Kaledonien wäre besetzt worden. Aber weitere Landschaften mit römischem Wesen zu durchdringen, vermochte das damalige Rom nicht mehr; die zeugende Kraft und der vorschreitende Volksgeist waren aus ihm entwichen. Wenigstens diejenige Eroberung, die nicht durch Verordnungen und Märsche erzwungen werden kann, wäre, wenn man sie versucht hätte, schwerlich gelungen.

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^11 Tac. hist. I, 2 faßt das Resultat zusammen in die Worte perdomita Britannia et statim missa.

^12 Der kaiserliche Finanzbeamte unter Pius, Appian (prooem. 5), bemerkt, daß die Römer den besten Teil (τό κράτιστον) der britischen Insel besetzt hätten οιδέν τής άλλης δεόμενοι. ου' γάρ εύφορος αυτοίς εστίν ουδ' ήν έχουσιν. Das ist die Antwort der Gouvernementalen an Agricola und seine Meinungsgenossen.

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Es kam also darauf an, die Nordgrenze für die Verteidigung in geeigneter Weise einzurichten; und darum dreht sich fortan hier die militärische Arbeit. Der militärische Mittelpunkt blieb Eburacum. Das weite, von Agricola besetzte Gebiet wurde festgehalten und mit Kastellen belegt, die als vorgeschobene Posten für das zurückliegende Hauptquartier dienten; wahrscheinlich ist der größte Teil der nicht legionären Truppen zu diesem Zweck verwendet worden. Später folgte die Anlage zusammenhängender Befestigungslinien. Die erste der Art rührt von Hadrian her und ist auch insofern merkwürdig, als sie in gewissem Sinn bis auf den heutigen Tag noch besteht und vollständiger bekannt ist als irgendeine andere der großen militärischen Bauten der Römer. Es ist genau genommen eine von Meer zu Meer in der Länge von etwa 16 deutschen Meilen westlich an den Solway Firth, östlich an die Mündung der Tyne führende, nach beiden Seiten hin festungsmäßig geschützte Heerstraße. Die Verteidigung bildet nördlich eine gewaltige ursprünglich mindestens 16 Fuß hohe und 8 Fuß dicke, an beiden Außenseiten aus Quadersteinen erbaute, dazwischen mit Bruchsteinen und Mörtel ausgefüllte Mauer, vor welcher ein nicht minder imponierender, 9 Fuß tiefer, oben bis 34 Fuß und mehr breiter Graben sich hinzieht. Gegen Süden ist die Straße geschützt durch zwei parallele, noch jetzt 6 bis 7 Fuß hohe Erddämme, zwischen denen ein 7 Fuß tiefer Graben mit einem nach Süden aufgehöhten Rande sich hinzieht, so daß die Anlage von Damm zu Damm eine Gesamtbreite von 24 Fuß hat. Zwischen der Steinmauer und den Erddämmen, auf der Straße selbst, liegen die Lagerplätze und Wachthäuser, nämlich in der Entfernung einer kleinen Meile voneinander die Kohortenlager, angelegt als selbständig wehrfähige Kastelle mit Toröffnungen nach allen vier Seiten; zwischen je zweien derselben eine kleinere Anlage ähnlicher Art mit Ausfallstoren nach Norden und Süden; zwischen je zweien von diesen vier kleinere Wachthäuser in Rufweite voneinander. Diese Anlage von großartiger Solidität, welche als Besatzung 10000 bis 12000 Mann erfordert haben muß, bildete seitdem das Fundament der militärischen Operationen im nördlichen England. Eigentlicher Grenzwall war sie nicht; vielmehr haben nicht bloß die schon seit Agricolas Zeit weit darüber hinaus vorgeschobenen Posten daneben fortbestanden, sondern es ist späterhin, zuerst unter Pius, dann in umfassenderer Weise unter Severus gleichsam als Vorposten für den Hadrianswall ^13 die schon von Agricola mit einer Postenreihe besetzte, um die Hälfte kürzere Linie vom Firth of Clyde zum Firth of Forth in ähnlicher, aber schwächerer Weise befestigt worden. Der Anlage nach war diese Linie von der Hadrianischen nur insofern verschieden, als sie sich auf einen ansehnlichen Erdwall, mit Graben davor und Straße dahinter, beschränkte, nach Süden also nicht zur Verteidigung eingerichtet war; im übrigen schloß auch sie eine Anzahl kleinerer Lager in sich. An dieser Linie endigten die römischen Reichsstraßen ^14, und obwohl auch jenseits dieser noch römische Posten standen - der nördlichste Punkt, auf dem der Grabstein eines römischen Soldaten sich gefunden hat, ist Ardoch zwischen Stirling und Perth -, kann die Grenze der Züge Agricolas, der Firth of Tay, auch später noch als die Grenze des Römischen Reiches angesehen werden.

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^13 Die Meinung, daß der nördliche Wall an die Stelle des südlichen getreten sei, ist ebenso verbreitet wie unhaltbar; die Kohortenlager am Hadrianswall, wie sie uns die Inschriften des 2. Jahrhunderts zeigen, bestanden im wesentlichen unverändert noch am Ende des 3. (denn dieser Epoche gehört der betreffende Abschnitt der Notitia an). Beide Anlagen haben nebeneinander bestanden, seit die jüngere hinzugetreten war; auch zeigt die Masse der Denkmäler am Severuswall mit Evidenz, daß er bis zum Ende der römischen Herrschaft in Britannien besetzt geblieben ist.

Der Bau des Severus kann nur auf die nördliche Anlage bezogen werden. Einmal war die Anlage des Hadrian von der Art, daß eine etwaige Wiederherstellung unmöglich, wie dies von der Severischen gesagt wird, als Neubau aufgefaßt werden konnte; aber die Anlage des Pius war ein bloßer Erddamm (murus cespiticius, vita c. 5) und unterliegt hier die gleiche Annahme minderem Bedenken. Zweitens paßt die Länge des Severuswalles von 32 Milien (Aur. Vict. epit. 20; die unmögliche Zahl 132 ist ein Schreibfehler unserer Handschriften des Eutropius 8, 19 - wo Paulus das Richtige bewahrt hat -, der dann von Hier. chron. a. Abr. 2221, Oros. hist. 7, 17, 7 und Cassiod. chron. zum Jahre 207 übernommen worden ist) nicht auf den Hadrianswall von 80 Milien; aber die Anlage des Pius, die nach den inschriftlichen Erhebungen etwa 40 Milien lang war, kann wohl gemeint sein, da die Endpunkte der Severischen Anlage an den beiden Meeren recht wohl andere und näher gelegene gewesen sein können. Wenn endlich nach Dio 76,12 von der Mauer, welche die Insel in zwei Teile teilt, nördlich die Kaledonien südlich die Maeaten wohnen, so sind zwar die Wohnsitze der letzteren sonst nicht bekannt (vgl. Dio 75, 5), können aber unmöglich auch nach der Schilderung, die Dio von ihrer Gegend macht, südlich vom Hadrianswall angesetzt und die der Kaledonier bis an diesen erstreckt werden. Also ist hier die Linie Glasgow-Edinburgh gemeint.

^14 A limite id est a vallo heißt es im Itinerarium, p. 464.

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Weniger als von diesen imponierenden Verteidigungsanlagen wissen wir von der Anwendung, die sie gefunden haben und überhaupt den späteren Ereignissen auf diesem fernen Kriegsschauplatz. Unter Hadrian ist eine schwere Katastrophe hier eingetreten, allem Anschein nach ein Überfall des Lagers von Eburacum und die Vernichtung der dort stehenden Legion ^15, derselben neunten, die im Boudiccakrieg so unglücklich gefochten hatte. Wahrscheinlich ist diese nicht durch feindlichen Einfall herbeigeführt, sondern durch den Abfall der nördlichen als reichsuntertänig geltenden Völkerschaften, insbesondere der Briganten. Damit wird in Verbindung zu bringen sein, daß der Hadrianswall ebenso gegen Süden wie gegen Norden Front macht; offenbar war er auch dazu bestimmt, das nur oberflächlich unterworfene Nordengland niederzuhalten. Auch unter Hadrians Nachfolger Pius haben hier Kämpfe stattgefunden, an denen die Briganten wieder beteiligt waren; doch läßt sich Genaueres nicht erkennen ^16. Der erste ernstliche Angriff auf diese Reichsgrenze und die erste nachweisliche Überschreitung der Mauer - ohne Zweifel derjenigen des Pius - erfolgte unter Marcus und weiter unter Commodus; wie denn auch Commodus der erste Kaiser ist, der den Siegesbeinamen des Britannikers angenommen hat, nachdem der tüchtige General Ulpius Marcellus die Barbaren zu Paaren getrieben hatte. Aber das Sinken der römischen Macht tritt seitdem hier ebenso hervor wie an der Donau und am Euphrat. In den unruhigen Anfangsjahren des Severus hatten die Kaledonier ihre Zusage, sich nicht mit den römischen Untertanen einzulassen, gebrochen, und, auf sie gestützt, ihre südlichen Nachbarn, die Maeaten, den römischen Statthalter Lupus genötigt, gefangene Römer mit großen Summen zu lösen. Dafür traf sie Severus’ schwerer Arm nicht lange vor seinem Tode; er drang in ihr eigenes Gebiet ein und zwang sie zur Abtretung beträchtlicher Strecken ^17, aus welchen freilich, nachdem der alte Kaiser im Jahre 211 im Lager von Eburacum gestorben war, seine Söhne die Besatzungen sofort freiwillig zurückzogen, um der lästigen Verteidigung überhoben zu sein.

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^15 Der Hauptbeweis dafür liegt in dem unzweifelhaft bald nach dem Jahre 108 (CIL VII, 241) eintretenden Verschwinden dieser Legion und ihrer Ersetzung durch die 6. victrix. Die beiden Notizen, welche auf dies Ereignis hindeuten (Fronto p. 217 Naher: Hadriano imperium obtinente quantum militum a Britannis caesum? Vita 5: Britanni teneri sub Romana dicione non poterant) sowie die Anspielung bei Iuvenal (14, 196: castella Brigantum) führen auf einen Aufstand, nicht auf einen Einfall.

^16 Wenn Pius nach Pausanias (8, 43, 4) απετέμετο τών εν Βριταννία Βριγάντων τήν πολλήν ότι επεσβαίνειν καί ούτοι σύν όπλοις ήρξαν εις τήν Γενουνίαν μοίραν (unbekannt, vielleicht, wie O. Hirschfeld vorschlägt, die Brigantenstadt Vinovia) υπκόους Ρωμαίων, so folgt daraus nicht, daß es auch Briganten in Kaledonien gab, sondern daß die Briganten in Nordengland damals das befriedete Brittenland heimsuchten und darum ein Teil ihres Gebiets konfisziert ward.

^17 Daß er die Absicht gehabt hat, den ganzen Norden in römische Gewalt zu bringen (Dio 76, 13), verträgt sich weder recht mit der Abtretung (a. a. O.) noch mit dem Mauerbau und ist wohl ebenso fabelhaft wie der römische Verlust von 50000 Mann, ohne daß es auch nur zum Kampfe kam.

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Aus dem dritten Jahrhundert wird von den Schicksalen der Insel kaum etwas gemeldet. Da keiner der Kaiser, bis auf Diocletian und seine Kollegen, den Siegernamen von der Insel geführt hat, mögen ernstere Kämpfe hier nicht stattgefunden haben, und wenn auch in dem Landstrich zwischen den Wällen des Pius und des Hadrianus das römische Wesen wohl nie festen Fuß gefaßt hat, scheint doch wenigstens der Hadrianswall was er sollte, auch damals geleistet und hinter ihm die fremdländische Zivilisation gesichert sich entwickelt zu haben. In der Zeit Diocletians finden wir den Bezirk zwischen beiden Wällen geräumt, aber den Hadrianswall nach wie vor besetzt und das übrige römische Heer zwischen ihm und dem Hauptquartier Eburacum kantonierend zur Abwehr der seitdem oft erwähnten Raubzüge der Kaledonier, oder wie sie jetzt gewöhnlich heißen, der Tätowierten (picti) und der von Ivernia her einströmenden Skoten.

Eine ständige Flotte haben die Römer in Britannien gehabt; aber wie das Seewesen immer die schwache Seite der römischen Wehrordnung geblieben ist, war auch die britische Flotte nur unter Agricola vorübergehend von Bedeutung.

Wenn, wie dies wahrscheinlich ist, die Regierung darauf gerechnet hatte, nach erfolgter Besetzung der Insel den größten Teil der dorthin gesandten Truppen zurücknehmen zu können, so erfüllte diese Hoffnung sich nicht: nur eine der entsendeten vier Legionen ist, wie wir sahen, unter Domitian abberufen worden; die drei anderen müssen unentbehrlich gewesen sein, denn es ist nie der Versuch gemacht worden, sie zu verlegen. Dazu kamen die Auxilien, die zu dem wenig einladenden Dienst auf der abgelegenen Nordseeinsel dem Anschein nach im Verhältnis stärker als die Bürgertruppen herangezogen wurden. In der Schlacht am Graupischen Berge im Jahre 84 fochten außer den vier Legionen 8000 zu Fuß und 3000 zu Pferde von den Hilfssoldaten. Für die Zeit von Traian und Hadrian, wo von diesen in Britannien sechs Alen und 21 Kohorten, zusammen etwa 15000 Mann standen, wird man das gesamte britannische Heer auf etwa 30000 Mann anzuschlagen haben. Britannien war von Haus aus ein Kommandobezirk ersten Ranges, den beiden rheinischen und dem syrischen vielleicht im Rang, aber nicht an Bedeutung nachstehend, gegen das Ende des zweiten Jahrhunderts wahrscheinlich die angesehenste aller Statthalterschaften. Es lag nur an der weiten Entfernung, daß die britannischen Legionen in der Korpsparteiung der früheren Kaiserzeit in zweiter Reihe erscheinen; bei dem Korpskrieg nach dem Erlöschen des Antoninischen Hauses fochten sie in der ersten. Darum aber war es auch eine der Konsequenzen des Sieges des Severus, daß die Statthalterschaft geteilt ward. Seitdem standen die beiden Legionen von Isca und Deva unter dem Legaten der oberen, die eine von Eburacum und die Truppen an den Wällen, also die Hauptmasse der Auxilien, unter dem der unteren Provinz ^18. Wahrscheinlich ist die Verlegung der ganzen Besatzung nach dem Norden, die, wie oben bemerkt ward, nach bloß militärischen Rücksichten wohl zweckmäßig gewesen sein würde, mit deswegen unterblieben, weil sie einem Statthalter drei Legionen in die Hand gegeben hätte.

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^18 Die Teilung ergibt sich aus Dio 55, 23.

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Daß finanziell die Provinz mehr kostete, als sie eintrug, kann hiernach nicht verwundern. Für die Wehrkraft des Reiches dagegen kam Britannien erheblich in Betracht; das Kompensationsverhältnis von Besteuerung und Aushebung wird auch für die Insel in Anwendung gekommen sein und die britischen Truppen galten neben den illyrischen für die besten der Armee. Gleich anfänglich sind dort sieben Kohorten aus den Eingeborenen aufgestellt und diese weiter bis auf Hadrian stetig vermehrt worden; nachdem dieser das System aufgebracht hatte, die Truppen möglichst aus ihren Garnisonsbezirken zu rekrutieren, scheint Britannien dies für seine starke Besatzung wenigstens zum großen Teil geleistet zu haben. Es war ein ernster und tapferer Sinn in den Leuten; sie trugen die Steuern und die Aushebung willig, nicht aber Hoffart und Brutalität der Beamten.

Für die innere Ordnung Britanniens bot als Grundlage sich die dort zur Zeit der Eroberung bestehende Gauverfassung, welche, wie schon bemerkt ward, von derjenigen der Kelten des Kontinents sich nur darin wesentlich entfernte, daß die einzelnen Völkerschaften der Insel, es scheint sämtlich, unter Fürsten standen. Aber diese Ordnung scheint nicht beibehalten und der Gau (civitas) in Britannien, wie in Spanien, ein geographischer Begriff geworden zu sein; wenigstens ist es kaum anders zu erklären, daß die britannischen Völkerschaften genau genommen verschwinden, sowie sie unter römische Herrschaft geraten, und von den einzelnen Gauen nach ihrer Unterwerfung so gut wie gar nicht die Rede ist. Wahrscheinlich sind die einzelnen Fürstentümer, wie sie unterworfen und eingezogen wurden, in kleinere Gemeinden zerschlagen worden; es ward dies dadurch erleichtert, daß auf der Insel sich nicht, wie auf dem Kontinent, eine ohne monarchische Spitze geordnete Gauverfassung vorfand. Damit hängt auch wohl zusammen, daß, während die gallischen Gaue eine gemeinsame Hauptstadt und in dieser eine politische und religiöse Gesamtvertretung besessen haben, von Britannien nichts ähnliches gemeldet wird. Gefehlt hat der Provinz ein Concilium und ein gemeinsamer Kaiserkultus nicht; aber wäre der Altar des Claudius in Camalodunum ^19 auch nur annähernd gewesen, was der des Augustus in Lugudunum, so würde davon wohl etwas verlauten. Die freie und große politische Gestaltung, welche dem gallischen Lande von Caesar gewährt und von seinem Sohne bestätigt worden war, paßt in den Rahmen der späteren Kaiserpolitik nicht mehr.

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^19 Auf ihn geht wohl das Epigramm des Seneca (vol. 4, p. 69 Bährens): oceanus que tuas ultra se respicit aras. Auch der Tempel, der nach der Spottschrift desselben Seneca (8, 3) dem Claudius bei Lebzeiten in Britannien errichtet ward, und der damit sicher identische Tempel des Gottes Claudius in Camalodunum (Tac. ann. 14, 31) ist wohl nicht als städtisches Heiligtum zu fassen, sondern nach Analogie der Augustusheiligtümer von Lugudunum und Tarraco. Die delecti sacerdotes, welche specie religionis omnes fortunas effundebant, sind die bekannten Provinzialpriester und Spielgeber.

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Von der mit der Invasion ziemlich gleichzeitigen Gründung der Kolonie Camalodunum war schon die Rede, wie es auch bereits hervorgehoben wurde, daß die italische Stadtverfassung früh in einer Reihe britannischer Ortschaften eingeführt worden ist. Auch hierin ist Britannien mehr nach dem Muster Spaniens als nach dem des keltischen Kontinents behandelt worden.

Die inneren Zustände Britanniens müssen, trotz der allgemeinen Gebrechen des Reichsregiments, wenigstens im Vergleich mit anderen Gebieten, nicht ungünstige gewesen sein. Kannte man im Norden nur Jagd und Weide und waren hier die Einwohner wie die Anwohner zu Fehde und Raub jederzeit bei der Hand, so entwickelte sich der Süden in dem ungestörten Friedensstand vor allem durch Ackerbau, daneben durch Viehzucht und Bergwerksbetrieb zu mäßiger Wohlfahrt: die gallischen Redner der diocletianischen Zeit preisen den Reichtum der fruchtbaren Insel, und oft genug haben die Rheinlegionen ihr Getreide aus Britannien empfangen.

Das Straßennetz der Insel, das ungemein entwickelt ist und für das namentlich Hadrian in Verbindung mit seinem Wallbau viel getan hat, hat natürlich zunächst militärischen Zwecken gedient; aber neben, ja vor den Legionslagern nimmt Londinium darin einen Platz ein, welcher seine leitende Stellung im Verkehr deutlich vor Augen bringt. Nur in Wales gab es Reichsstraßen allein in der nächsten Nähe der römischen Lager, von Isca nach Nidum (Neath) und von Deva zur Überfahrt nach Mona.

Zu der Romanisierung verhielt sich das römische Britannien ähnlich wie das nördliche und mittlere Gallien. Die nationalen Gottheiten, der Mars Belatucadrus oder Cocidius, die der Minerva gleichgesetzte Göttin Sulis, nach welcher die heutige Stadt Bath hieß, sind auch in lateinischer Sprache noch vielfach auf der Insel verehrt worden. Ein exotisches Gewächs ist die aus Italien eindringende Sprache und Sitte auf der Insel noch mehr gewesen als auf dem Kontinent; noch gegen das Ende des ersten Jahrhunderts lehnten die angesehenen Familien dort sowohl die lateinische Sprache ab wie die römische Tracht. Die großen städtischen Zentren, die eigentlichen Herde der neuen Kultur, sind in Britannien schwächer entwickelt; wir wissen nicht bestimmt, welche englische Stadt für das Concilium der Provinz und die gemeinschaftliche Kaiserverehrung als Sitz gedient und in welchem der drei Legionslager der Statthalter der Provinz residiert hat; wenn, wie es scheint, die Zivilhauptstadt Britanniens Camalodunum gewesen ist, die Militärhauptstadt Eburacum ^20, so kann dieses sich so wenig mit Mainz messen wie jenes mit Lyon. Die Trümmerstätten auch der namhaften Ortschaften, der Claudischen Veteranenstadt Camalodunum und der volkreichen Kaufstadt Londinium, nicht minder die vielhundertjährigen Legionslager von Deva, Isca, Eburacum haben Inschriftsteine nur in geringfügiger Zahl, namhafte Städte römischen Rechts wie die Kolonie Glevum (Gloucester), das Municipium Verulamium bis jetzt nicht einen einzigen ergeben; die Sitte des Denksteinsetzens, auf deren Ergebnisse wir für solche Fragen großenteils angewiesen sind, hat in Britannien nie recht durchgeschlagen. Im inneren Wales und in anderen weniger zugänglichen Strichen sind römische Denkmäler überhaupt nicht zum Vorschein gekommen. Daneben aber stehen deutliche Zeugen des von Tacitus hervorgehobenen regen Handels und Verkehrs, so die zahllosen Trinkschalen, die aus den Ruinen Londons hervorgegangen sind, und das Londoner Straßennetz. Wenn Agricola bemüht war, den munizipalen Wetteifer in der Ausschmückung der eigenen Stadt durch Bauten und Denkmäler, wie er von Italien sich auf Afrika und Spanien übertragen hatte, auch nach Britannien zu verpflanzen, und die vornehmen Insulaner zu bestimmen, in ihrer Heimat die Märkte zu schmücken und Tempel und Paläste zu errichten, wie dies anderswo üblich war, so ist ihm das für die Gemeindebauten nur in geringem Umfang gelungen. Aber in der Privatwirtschaft ist es anders; die stattlichen, römisch angelegten und geschmückten Landhäuser, von denen jetzt nur noch die Mosaikfußböden übrig geblieben sind, finden sich im südlichen Britannien bis in die Gegend von York hinauf ^21 ebenso häufig wie im Rheinland. Die höhere schulmäßige Jugendbildung drang von Gallien aus allmählich in Britannien ein. Unter Agricolas administrativen Erfolgen wird angeführt, daß der römische Hofmeister in die vornehmen Häuser der Insel anfange, seinen Weg zu finden. In hadrianischer Zeit wird Britannien als ein von den gallischen Schulmeistern erobertes Gebiet bezeichnet, und “schon spricht Thule davon, sich einen Professor zu mieten”. Diese Schulmeister waren zunächst Lateiner, aber es kamen auch Griechen; Plutarchos erzählt von einer Unterhaltung, die er in Delphi pflog mit einem aus Britannien heimkehrenden griechischen Sprachlehrer aus Tarsos. Wenn im heutigen England, abgesehen von Wales, und bis vor kurzem von Cornwall, die alte Landessprache verschwunden ist, so ist sie nicht den Angeln oder den Sachsen, sondern dem römischen Idiom gewichen; und wie es in Grenzländern zu geschehen pflegt, in der späteren Kaiserzeit stand keiner treuer zu Rom als der britannische Mann. Nicht Britannien hat Rom aufgegeben, sondern Rom Britannien - das letzte, was wir von der Insel erfahren, sind die flehentlichen Bitten der Bevölkerung bei Kaiser Honorius um Schutz gegen die Sachsen, und dessen Antwort, daß sie sich selber helfen möchten, wie sie könnten.

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^20 Das hier stationierte Kommando war wenigstens in späterer Zeit ohne Frage das wichtigste unter den britannischen; und es wird auch dort (denn an Eburacum ist hier ohne Zweifel gedacht) ein Palatium erwähnt (vita Severi 22). Das praeto rium, unterhalb Eburacum wohl an der Küste gelegen (Irin. Anton. Aug., p. 466), mag der Sommersitz des Statthalters gewesen sein.

^21 Nördlich von Aldborough und Easingwold (beide etwas nördlich von York) haben sich keine gefunden (J. C. Bruce, Description of the Roman wall. 3. Aufl. 1867, S. 61).

KAPITEL VI.
Die Donauländer und die Kriege an der Donau

Wie die Rheingrenze Caesars, so ist die Donaugrenze das Werk des Augustus. Als er an das Ruder kam, waren die Römer auf der italischen Halbinsel kaum Herren der Alpen, auf der griechischen kaum des Haemus (Balkan) und der Küstenstreifen am Adriatischen und am Schwarzen Meer; nirgends reichte ihr Gebiet an den mächtigen Strom, der das südliche Europa vom nördlichen scheidet; sowohl das nördliche Italien wie auch die illyrischen und pontischen Handelsstädte und mehr noch die zivilisierten Landschaften Makedoniens und Thrakiens waren den Raubzügen der rohen und unruhigen Nachbarstämme stetig ausgesetzt. Als Augustus starb, waren an die Stelle der einen, kaum zu selbständiger Verwaltung gelangten Provinz Illyricum fünf große römische Verwaltungsbezirke getreten, Rätien, Noricum, Unterillyrien oder Pannonien, Oberillyrien oder Dalmatien und Mösien, und die Donau in ihrem ganzen Lauf, wenn nicht überall die militärische, doch die politische Reichsgrenze geworden. Die verhältnismäßig leichte Unterwerfung dieser weiten Gebiete sowie die schwere Insurrektion der Jahre 6 bis 9 und das dadurch veranlaßte Aufgeben der früher beabsichtigten Verlegung der Grenzlinie von der oberen Donau nach Böhmen und an die Elbe sind früher dargestellt worden. Es bleibt übrig, die Entwicklung dieser Landschaften in der Zeit nach Augustus und die Beziehungen der Römer zu den jenseits der Donau wohnhaften Stämmen darzustellen.

Die Schicksale Rätiens sind mit denen der Obergermanischen Provinz so eng verflochten, daß dafür auf die frühere Darstellung verwiesen werden kann. Die römische Zivilisation hat hier, im ganzen genommen, sich wenig entwickelt. Das Hochland der Alpen mit den Tälern des oberen Inn und des oberen Rhein umschloß eine schwache und eigenartige Bevölkerung, wahrscheinlich diejenige, die einstmals die östliche Hälfte der norditalischen Ebene besessen hatte, vielleicht den Etruskern verwandt. Von dort zurückgedrängt durch die Kelten und vielleicht auch die Illyriker, behauptete sie sich in den nördlichen Gebirgen. Während die nach Süden sich öffnenden Täler, wie das der Etsch, zu Italien gezogen wurden, boten jene den Südländern wenig Platz und noch weniger Reiz zur Ansiedelung und Städtegründung. Weiter nördlich, auf der Hochebene zwischen dem Bodensee und dem Inn, welche von den keltischen Stämmen der Vindeliker eingenommen war, wäre wohl für römische Kultur Raum und Stätte gewesen; aber es scheint in diesem Gebiet, das nicht so wie das norische unmittelbare Fortsetzung Italiens werden konnte und das, gleich dem angrenzenden sogenannten Decumatenland, wohl zunächst nur als Scheide gegen die Germanen für die Römer von Wert war, die Politik der früheren Kaiserzeit die Kultur vielmehr zurückgehalten zu haben. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß gleich nach der Eroberung man bedacht war, die Landschaft zu entvölkern. Diesem geht zur Seite, daß in der früheren Kaiserzeit keine römisch organisierte Gemeinde hier entstanden ist. Zwar von der Anlage der großen Straße, die gleich mit der Eroberung selbst von dem älteren Drusus durch die Hochalpen an die Donau geführt ward, war die Gründung der Augusta der Vindeliker, des heutigen Augsburg, ein notwendiger Teil; aber es war und blieb dieser rasch aufblühende Ort über ein Jahrhundert ein Marktflecken, bis endlich Hadrian auch in dieser Hinsicht die von Augustus vorgezeichnete Bahn verließ und die Landschaft der Vindeliker in die Romanisierung des Nordens hineinzog. Die Verleihung des römischen Stadtrechts an den Vorort der Vindeliker durch Hadrian wird damit zusammengestellt werden dürfen, daß ungefähr um dieselbe Zeit die Militärgrenze am Oberrhein vorgeschoben ward und römische Städte im ehemaligen Decumatenland entstanden; indes ist in Rätien auch später Augusta der einzige größere Mittelpunkt römischer Zivilisation geblieben. Auch die militärischen Einrichtungen haben auf das Zurückhalten derselben eingewirkt. Die Provinz stand von Anfang an unter kaiserlicher Verwaltung und konnte nicht ohne Besatzung gelassen werden; aber besondere Rücksichten nötigten, wie dies früher gezeigt ward, die Regierung, nach Rätien lediglich Truppen zweiter Klasse zu legen, und wenn diese auch der Zahl nach nicht unbeträchtlich waren, so haben doch die kleineren Standlager der Alen und Kohorten nicht die zivilisierende und städtebildende Wirkung ausüben können wie die Legionslager. Unter Marcus ist allerdings infolge des Markomannischen Krieges das rätische Hauptquartier, die castra Regina, das heutige Regensburg, mit einer Legion belegt worden; aber selbst dieser Ort scheint in römischer Zeit bloß Militärniederlassung geblieben zu sein und kaum mit den Lagern zweiten Ranges am Rhein, wie zum Beispiel Bonna, in der städtischen Entwicklung auf einer Linie gestanden zu haben.

Daß die Grenze Rätiens schon zu Traianus’ Zeit von Regensburg westlich eine Strecke über die Donau hinaus vorgeschoben war, ist früher bemerkt und daselbst auch ausgeführt worden, daß dieses Gebiet wahrscheinlich ohne Anwendung von Waffengewalt, ähnlich wie das Decumatenland, zum Reiche gezogen worden ist. Es wurde ebenfalls schon erwähnt, daß die Befestigung dieses Gebiets vielleicht mit den unter Marcus bis hierher sich erstreckenden Einfällen der Chatten zusammenhängt, sowie daß diese und später die Alamannen im dritten Jahrhundert sowohl dies Vorland wie Rätien selbst heimsuchten und schließlich unter Gallienus den Römern entrissen.

Die Nachbarprovinz Noricum ist wohl in der provinzialen Einrichtung ähnlich wie Rätien behandelt worden, aber hat sich sonst anders entwickelt. Nach keiner Richtung hin ist Italien für den Landverkehr so wie gegen Nordosten aufgeschlossen; die Handelsbeziehungen Aquileias sowohl durch das Friaul nach der oberen Donau und zu den Eisenwerken von Noreia wie über die Julische Alpe zum Savetal haben hier der augustischen Grenzerweiterung vorgearbeitet wie nirgends sonst im Donaugebiet. Nauportus (Oberlaibach), jenseits des Passes, war ein römischer Handelsflecken schon in republikanischer Zeit, Emona (Laibach) eine später förmlich Italien einverleibte, der Sache nach seit ihrer Gründung durch Augustus zu Italien gehörige römische Bürgerkolonie. Daher genügte, wie früher schon hervorgehoben ward, für die Umwandlung dieses “Königreichs” in eine römische Provinz wahrscheinlich die bloße Ankündigung. Die ursprünglich wohl illyrische, später zum guten Teil keltische Bevölkerung zeigt keine Spur von demjenigen Festhalten an der nationalen Weise und Sprache, welche wir bei den Kelten des Westens wahrnehmen. Römische Sprache und römische Sitte muß hier früh Eingang gefunden haben, und von Kaiser Claudius wurde dann das gesamte Gebiet, selbst der nördliche, durch die Tauernkette vom Drautal getrennte Teil, nach italischer Gemeindeverfassung organisiert. Während in den Nachbarländern Rätien und Pannonien die Denkmäler römischer Sprache entweder fehlen oder doch nur in den größeren Zentren erscheinen, sind die Täler der Drau, der Mut und der Salzach und ihrer Nebenflüsse bis in das hohe Gebirge hinauf erfüllt mit Zeugnissen der hier tief eingedrungenen Romanisierung. Noricum ward ein Vorland und gewissermaßen ein Teil Italiens; bei der Aushebung für die Legion und für die Garde ist, so lange hier die Italiker überhaupt bevorzugt wurden, diese Bevorzugung auf keine andere Provinz so völlig erstreckt worden wie auf diese.

Hinsichtlich der militärischen Belegung gilt von Noricum dasselbe wie von Rätien. Aus den schon entwickelten Gründen gab es auch in Noricum während der ersten zwei Jahrhunderte der Kaiserzeit nur Alen- und Kohortenlager; Carnuntum (Petronell bei Wien), das in der augustischen Zeit zu Noricum gehörte, ist, als die illyrischen Legionen dorthin gelegt wurden, eben darum zu Pannonien gezogen worden. Die kleineren norischen Standlager an der Donau und selbst das von Marcus, der auch in diese Provinz eine Legion legte, für diese eingerichtete Lager von Lauriacum (bei Enns) sind für die städtische Entwicklung von keiner Bedeutung gewesen; die großen Ortschaften Noricums, wie Celeia (Cilli) im Sanntal, Aguontum (Lienz), Teurnia (unweit Spittal), Virunum (Zollfeld bei Klagenfurt), im Norden Iuvavum (Salzburg) sind rein aus bürgerlichen Elementen hervorgegangen.

Illyricum, das heißt das römische Gebiet zwischen Italien und Makedonien, wurde in republikanischer Zeit zum kleineren Teil mit der griechisch-makedonischen Statthalterschaft vereinigt, zum größeren als Nebenland von Italien und, nach der Einrichtung der Statthalterschaft des Cisalpinischen Galliens, als ein Teil von dieser verwaltet. Das Gebiet deckt sich bis zu einem gewissen Grade mit dem weitverbreiteten Stamm, von dem es die Römer benannt haben: es ist derjenige, dessen dürftiger Rest an dem südlichen Ende seines ehemals weitgedehnten Besitzes unter dem Namen der Skipetaren, welchen sie sich selbst beilegen, oder, wie ihre Nachbarn sie heißen, der Arnauten oder Albanesen noch heute seine alte Nationalität und seine eigene Sprache bewahrt hat. Es ist derselbe ein Glied der indogermanischen Familie und innerhalb derselben wohl am nächsten dem griechischen Kreise verwandt, wie dies auch den örtlichen Verhältnissen angemessen ist; aber er steht neben diesem wenigstens ebenso selbständig wie der lateinische und der keltische. In ihrer ursprünglichen Ausdehnung erfüllte diese Nation die Küste des Adriatischen Meeres von der Mündung des Po durch Istrien, Dalmatien und Epirus bis gegen Akarnanien und Ätolien, ferner im Binnenlande das obere Makedonien sowie das heutige Serbien und Bosnien und das ungarische Gebiet auf dem rechten Ufer der Donau; sie grenzt also östlich an die thrakischen Völkerschaften, westlich an die keltischen, von welchen letzteren Tacitus sie ausdrücklich unterscheidet. Es ist ein kräftiger Schlag südländischer Art, mit schwarzem Haar und dunklen Augen, sehr verschieden von den Kelten und mehr noch von den Germanen, nüchterne, mäßige, unerschrockene, stolze Leute, vortreffliche Soldaten, aber bürgerlicher Entwicklung wenig zugänglich, mehr Hirten als Ackerbauer. Zu einer größeren politischen Entwicklung ist er nicht gelangt. An der italischen Küste traten ihnen wahrscheinlich zunächst die Kelten entgegen; die wahrscheinlich illyrischen Völkerschaften daselbst, insbesondere die Veneter, wurden durch die Rivalität mit den Kelten früh zu fügsamen Untertanen der Römer. Am Ende des 6. Jahrhunderts der Stadt engte die Gründung von Aquileia und die Unterwerfung der Halbinsel Istrien weiter ihre Grenzen ein. An der Ostküste des Adriatischen Meeres waren die wichtigeren Inseln und die Südhäfen des Kontinents seit langem von den kühnen hellenischen Schiffern okkupiert. Als dann in Skodra (Scutari), gewissermaßen in alter Zeit wie heutzutage dem Zentralpunkt des illyrischen Landes, die Herrscher anfingen, sich zu eigener Macht zu entwickeln und besonders auf dem Meere die Griechen zu befehden, schlug Rom schon vor dem Hannibalischen Kriege sie mit gewaltiger Hand nieder und nahm die ganze Küste unter seine Schutzherrschaft, welche bald, nachdem der Herr von Skodra mit dem König Perseus von Makedonien den Krieg und die Niederlage geteilt hatte, die völlige Auflösung dieses Fürstentums herbeiführte. Am Ende des 6. Jahrhunderts der Stadt und in der ersten Hälfte des siebenten wurde in langjährigen Kämpfen auch die Küste zwischen Istrien und Skodra von den Römern besetzt. Im Binnenland wurden die Illyrier in republikanischer Zeit von den Römern wenig berührt; dafür aber müssen, von Westen her vordringend, die Kelten einen guten Teil ursprünglich illyrischen Gebiets in ihre Gewalt gebracht haben, so das späterhin überwiegend keltische Noricum. Kelten sind auch die Latobiker im heutigen Krain; und in dem gesamten Gebiet zwischen Save und Drau, ebenso im Raabtal saßen die beiden großen Stämme im Gemenge, als Caesar Augustus die südlichen Distrikte Pannoniens der römischen Herrschaft unterwarf. Wahrscheinlich hat diese starke Mischung mit keltischen Elementen neben der ebenen Bodenbeschaffenheit zu dem frühen Untergang der illyrischen Nation in den pannonischen Landschaften ihren Teil beigetragen. In die südliche Hälfte der von Illyriern bewohnten Landschaften dagegen sind von den Kelten nur die Skordisker vorgedrungen, deren Festsetzung an der unteren Save bis zur Morawa und deren Streifereien bis in die Nähe von Thessalonike früher erwähnt worden sind. Die Griechen aber haben hier ihnen gewissermaßen den Platz geräumt; das Sinken der makedonischen Macht und die Verödung von Epirus und Ätolien müssen die Ausbreitung der illyrischen Nachbarn gefördert haben. Bosnien, Serbien, vor allem Albanien sind in der Kaiserzeit illyrisch gewesen, und Albanien ist es noch heute.

Es ist früher erzählt worden, daß Illyricum schon nach der Absicht des Diktators Caesar als eigene Statthalterschaft konstituiert werden sollte und diese Absicht bei der Teilung der Provinzen zwischen Augustus und dem Senat zur Ausführung kam; daß diese anfangs dem Senat überwiesene Statthalterschaft wegen der daselbst notwendigen Kriegführung auf den Kaiser überging; daß Augustus diese Statthalterschaft teilte und die bis dahin im ganzen nur nominelle Herrschaft über das Binnenland sowohl in Dalmatien wie im Savegebiet effektiv machte; daß er endlich die gewaltige nationale Insurrektion, die bei den dalmatischen wie bei den pannonischen Illyriern im Jahre 6 n. Chr. ausbrach, nach schwerem vierjährigem Kampf überwältigte. Es bleibt übrig, die ferneren Schicksale zunächst der südlichen Provinz zu berichten.

Nach den bei der Insurrektion gemachten Erfahrungen schien es erforderlich, nicht bloß die in Illyricum ausgehobenen Mannschaften statt wie bisher in ihrer Heimat, vielmehr auswärts zu verwenden, sondern auch die Dalmater wie die Pannonier durch ein Kommando ersten Ranges in Botmäßigkeit zu halten. Dasselbe hat seinen Zweck rasch erfüllt. Der Widerstand, den die Illyriker unter Augustus der ungewohnten Fremdherrschaft entgegensetzten, hat sich ausgetobt mit dem einen gewaltigen Sturm; späterhin verzeichnen unsere Berichte keine ähnliche auch nur partielle Bewegung. Für das südliche oder, nach dem römischen Ausdruck, das obere Illyricum, die Provinz Dalmatien, wie sie seit der Zeit der Flavier gewöhnlich heißt, begann mit dem Kaiserregiment eine neue Epoche. Die griechischen Kaufleute hatten wohl auf der ihnen nächst liegenden Küste die beiden großen Emporien Apollonia (bei Valona) und Dyrrachium (Durazzo) gegründet; eben darum war dieser Teil schon unter der Republik der griechischen Verwaltung überwiesen worden. Aber weiter nordwärts hatten die Hellenen nur auf den vorliegenden Inseln Issa (Lissa), Pharos (Lesina), Schwarz-Kerkyra (Curzola) sich angesiedelt und von da aus den Verkehr mit den Eingeborenen, namentlich an der Küste von Narona und in den Salonae vorliegenden Ortschaften, unterhalten. Unter der römischen Republik hatten die italischen Händler, welche hier die Erbschaft der griechischen antraten, in den Haupthäfen Epitaurum (Ragusa vecchia), Narona, Salonae, Iader (Zara) sich in solcher Zahl niedergelassen, daß sie in dem Kriege zwischen Caesar und Pompeius eine nicht unwesentliche Rolle spielen konnten. Aber Verstärkung durch dort angesiedelte Veteranen und, was die Hauptsache war, städtisches Recht empfingen diese Ortschaften erst durch Augustus, und zugleich kam teils die energische Unterdrückung der auf den Inseln noch bestehenden Piratenschlupfwinkel, teils die Unterwerfung des Binnenlandes und die Vorschiebung der römischen Grenze gegen die Donau insbesondere diesen auf der Ostküste des Adriatischen Meeres angesiedelten Italikern zugute. Vor allem die Hauptstadt des Landes, der Sitz des Statthalters und der gesamten Verwaltung, Salonae, blühte rasch auf und überflügelte weit die älteren griechischen Ansiedlungen Apollonia und Dyrrachium, obwohl in die letztere Stadt, ebenfalls unter Augustus, italische Kolonisten, freilich nicht Veteranen, sondern expropriierte Italiker, gesendet und die Stadt als römische Bürgergemeinde eingerichtet wurde. Vermutlich hat bei dem Aufblühen Dalmatiens und dem Verkümmern der illyrisch-makedonischen Küste der Gegensatz des kaiserlichen und des Senatsregimentes eine wesentliche Rolle gespielt, die bessere Verwaltung sowohl wie die Bevorzugung bei dem eigentlichen Machthaber. Damit wird weiter zusammenhängen, daß die illyrische Nationalität sich in dem Bereich der makedonischen Statthalterschaft besser behauptet hat als in dem der dalmatischen: in jenem lebt sie heute noch fort und es muß in der Kaiserzeit, abgesehen von dem griechischen Apollonia und der italischen Kolonie Dyrrachium, neben den beiden Reichssprachen im Binnenland, die des Volkes, die illyrische, geblieben sein. In Dalmatien dagegen wurden die Küste und die Inseln, soweit sie irgend sich eigneten - die unwirtliche Strecke nordwärts von Iader blieb in der Entwicklung notwendig zurück -, nach italischer Ordnung kommunalisiert, und bald sprach die ganze Küste lateinisch, etwa wie heutzutage venezianisch. Dem Vordringen der Zivilisation in das Binnenland traten örtliche Schwierigkeiten entgegen. Dalmatiens bedeutende Ströme bilden mehr Wasserfälle als Wasserstraßen; und auch die Herstellung der Landstraßen stößt bei der Beschaffenheit seines Bergnetzes auf ungewöhnliche Schwierigkeiten. Die römische Regierung hat ernstliche Anstrengungen gemacht, das Land aufzuschließen. Unter dem Schutz des Legionslagers von Burnum entwickelte im Kerkatal, in dem der Cettina unter dem des Lagers von Delminium, welche Lager auch hier die Träger der Zivilisierung und der Latinisierung gewesen sein werden, sich die Bodenbestellung nach italischer Art, auch die Pflanzung der Rebe und der Olive und überhaupt italische Ordnung und Gesittung. Dagegen jenseits der Wasserscheide, zwischen dem Adriatischen Meer und der Donau, sind die auch für den Ackerbau wenig günstigen Täler von der Kulpa bis zum Drin in römischer Zeit in ähnlichen primitiven Verhältnissen verblieben, wie sie das heutige Bosnien aufweist. Kaiser Tiberius allerdings hat durch die Soldaten der dalmatinischen Lager von Salonae bis in die Täler Bosniens verschiedene Chausseen geführt; aber die späteren Regierungen ließen, wie es scheint, die schwierige Aufgabe fallen. An der Küste und in den der Küste nähergelegenen Strichen bedurfte Dalmatien bald keiner weiteren militärischen Hut; die Legionen des Kerka- und des Cettinatales konnte schon Vespasian von dort wegziehen und anderweitig verwenden. Unter dem allgemeinen Verfall des Reiches im dritten Jahrhundert hat Dalmatien verhältnismäßig wenig gelitten, ja Salonae wohl erst damals seine höchste Blüte erreicht. Freilich ist dies zum Teil dadurch veranlaßt, daß der Regenerator des römischen Staates, Kaiser Diocletianus, ein geborener Dalmatiner war und sein auf die Dekapitalisierung Roms gerichtetes Streben der Hauptstadt seines Heimatlandes vorzugsweise zugute kommen ließ: er baute neben derselben den gewaltigen Palast, von dem die heutige Hauptstadt der Provinz den Namen Spalato trägt, innerhalb dessen sie zum größten Teil Platz gefunden hat und dessen Tempel ihr heute als Dom und als Baptisterium ^1 dienen. Aber zur Großstadt hat nicht erst Diocletian Salonae gemacht, sondern, weil sie es war, sie für seine Privatresidenz gewählt; Handel und Schiffahrt und Gewerbe müssen damals in diesen Gewässern vorzugsweise in Aquileia und in Salonae sich konzentriert haben und die Stadt eine der volkreichsten und wohlhabendsten des Okzidents gewesen sein. Die reichen Eisengruben Bosniens waren, wenigstens in der späteren Kaiserzeit, in starkem Betrieb; ebenso lieferten die Wälder der Provinz massenhaftes und vorzügliches Bauholz; auch von der blühenden Textilindustrie des Landes bewahrt die priesterliche Dalmatica noch heute eine Erinnerung. Überhaupt ist die Zivilisierung und die Romanisierung Dalmatiens eine der eigensten und eine der bedeutendsten Erscheinungen der Kaiserzeit. Die Grenze Dalmatiens und Makedoniens ist zugleich die politische und die sprachliche Scheide des Okzidents und des Orients. Bei Skodra berühren sich, wie die Herrschaftsgebiete Caesars und Marc Antons, so auch nach der Reichsteilung des vierten Jahrhunderts die von Rom und Byzanz. Hier grenzt die lateinische Provinz Dalmatien mit der griechischen Provinz Makedonien; und kräftig emporstrebend und überlegen, mit gewaltig treibender Propaganda, steht hier die jüngere neben der älteren Schwester.

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^1 Das Baptisterium ist vielleicht das Grabmal des Kaisers.

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Wenn die südliche illyrische Provinz und ihr Friedensregiment bald in geschichtlicher Beziehung nicht ferner hervortritt, so bildet das nördliche Illyricum oder, wie es gewöhnlich heißt, Pannonien in der Kaiserzeit eines der großen militärischen und somit auch politischen Zentren. In dem Donauheer haben die pannonischen Lager die führende Stellung wie im Westen die rheinischen, und die dalmatischen und die mösischen schließen ihnen in ähnlicher Weise sich an und ordnen ihnen sich unter wie den rheinischen die Legionen Spaniens und Britanniens. Die römische Zivilisation steht und bleibt hier unter dem Einfluß der Lager, die in Pannonien nicht, wie in Dalmatien, nur einige Generationen hindurch, sondern dauernd verblieben. Nach der Überwältigung des Batonischen Aufstandes belief die regelmäßige Besatzung der Provinz sich zuerst auf drei, später, wie es scheint, nur auf zwei Legionen, und durch deren Standlager und ihre Vorschiebung ist die weitere Entwicklung bedingt. Wenn Augustus nach dem ersten Kriege gegen die Dalmater Siscia an der Mündung der Kulpa in die Save zum Hauptwaffenplatz ausersehen hatte, so waren, nachdem Tiberius Pannonien mindestens bis an die Drau unterworfen hatte, die Lager an diese vorgeschoben worden, und wenigstens eines der pannonischen Hauptquartiere befand sich seitdem in Poetovio (Pettau) an der norischen Grenze. Die Ursache, weshalb die pannonische Armee ganz oder zum Teil im Drautal verblieb, kann nur die gleiche gewesen sein, welche zu der Anlage der dalmatinischen Legionslager geführt hat: man brauchte hier die Truppen, um die Untertanen sowohl in dem nahen Noricum wie vor allem im Draugebiet selbst in Gehorsam zu halten. Auf der Donau hielt die römische Flotte Wacht, die schon im Jahre 50 erwähnt wird und vermutlich mit der Einrichtung der Provinz entstanden war. Legionslager gab es am Flusse selbst unter der Julisch-Claudischen Dynastie vielleicht noch nicht ^2, wobei in Betracht kommt, daß der zunächst der Provinz vorliegende Suebenstaat von Rom damals vollständig abhängig war und für die Grenzdeckung einigermaßen genügte. Wie die dalmatinischen, hat dann, wie es scheint, Vespasian auch die Lager an der Drau aufgehoben und sie an die Donau selbst verlegt; seitdem ist das große Hauptquartier der pannonischen Armee das früher norische Carnuntum (Petronell östlich von Wien) und daneben Vindobona (Wien).

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^2 Daß im Jahre 50 noch keine Legionen an der Donau selbst standen, folgt aus Tac. ann. 12, 29; sonst wäre es nicht nötig gewesen, zur Aufnahme der übertretenden Sueben eine Legion dorthin zu schicken. Auch die Anlage des claudischen Savaria paßt besser, wenn die Stadt damals norisch war, als wenn sie schon zu Pannonien gehörte; und da die Zuteilung dieser Stadt zu Pannonien mit der gleichen Abtrennung von Carnuntum und mit der Verlegung der Legion dahin sicher der Zeit nach zusammengehört, so dürfte dies alles erst in nachclaudischer Zeit stattgefunden haben. Auch die geringe Zahl der in den Donaulagern gefundenen Inschriften von Italikern (Eph. epigr. 5, p. 225) deutet auf spätere Entstehung. Allerdings haben sich in Carnuntum einige Grabschriften von Soldaten der 15. Legion gefunden, die nach der äußeren Form und nach dem Fehlen des Cognomen älter zu sein scheinen (O. Hirschfeld in Ärchäologisch-epigraphische Mittheilungen 5, 1881, S. 217). Derartige Zeitbestimmungen können, wo es sich um ein Dezennium handelt, volle Sicherheit nicht in Anspruch nehmen; indes muß eingeräumt werden, daß auch jene Argumente keinen vollen Beweis machen und die Translokation früher, etwa unter Nero, begonnen haben kann. Für die Anlegung oder Erweiterung dieses Lagers durch Vespasian spricht die einen derartigen Bau bezeugende Inschrift von Carnuntum aus dem Jahre 73 (Hirschfeld a. a. O.).

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Die bürgerliche Entwicklung, wie wir sie in Noricum und an der Küste Dalmatiens fanden, zeigt in Pannonien in gleicher Weise sich nur in einigen, an der norischen Grenze gelegenen und zum Teil ursprünglich zu Noricum gehörigen Distrikten; Emona und das obere Savetal stehen mit Noricum gleich, und wenn Savaria (Steinamanger) zugleich mit den norischen Städten italische Stadtverfassung empfangen hat, so wird, solange Carnuntum eine norische Stadt war, wohl auch jener Ort zu Noricum gehört haben. Erst seitdem die Truppen an der Donau standen, ging die Regierung daran, das Hinterland städtisch zu organisieren. In dem westlichen, ursprünglich norischen Gebiet erhielt Scarbantia (Ödenburg am Neusiedler See) unter den Flaviern Stadtrecht, während Vindobona und Carnuntum von selbst zu Lagerstädten wurden. Zwischen Save und Drau empfingen Siscia und Sirmium unter den Flaviern, an der Drau Poetovio (Pettau) unter Traianus Stadtrecht, Mursa (Eszeg) unter Hadrian Kolonialrecht, um hier nur der Hauptorte zu gedenken. Daß die überwiegend illyrische, aber zum guten Teil auch keltische Bevölkerung der Romanisierung keinen energischen Widerstand entgegensetzte, ist schon ausgesprochen worden; die alte Sprache und die alte Sitte schwanden, wo die Römer hinkamen, und hielten sich nur in den entfernteren Bezirken. Die weiten, aber wenig zur Ansiedelung einladenden Striche östlich vom Raabfluß und nördlich der Drau bis zur Donau sind wohl schon seit Augustus zum Reiche gerechnet worden, aber vielleicht in nicht viel anderer Weise als Germanien vor der Varusschlacht; hier hat die städtische Entwicklung weder damals noch später rechten Boden gefunden, und auch militärisch ist dieses Gebiet lange Zeit wenig oder gar nicht belegt worden. Dies hat sich erst infolge der Einverleibung Dakiens unter Traian einigermaßen geändert; die dadurch herbeigeführte Vorschiebung der pannonischen Lager gegen die Ostgrenze der Provinz und die weitere innere Entwicklung Pannoniens wird besser im Zusammenhang mit den Traianischen Kriegen geschildert.

Das letzte Stück des rechten Donauufers, das Bergland zu beiden Seiten des Margus (Morawa) und das zwischen dem Haemus und der Donau lang sich hinstreckende Flachland, war bewohnt von thrakischen Völkerschaften; und es erscheint zunächst erforderlich, auf diesen großen Stamm als solchen einen Blick zu werfen. Er geht dem illyrischen in gewissem Sinne parallel. Wie die Illyrier einst die Landschaften vom Adriatischen Meer bis zur mittleren Donau erfüllten, so saßen ehemals die Thraker östlich von ihnen, vom Ägäischen Meer bis zur Donaumündung und nicht minder einerseits auf dem linken Donauufer namentlich in dem heutigen Siebenbürgen, andererseits jenseits des Bosporus wenigstens in Bithynien und bis nach Phrygien; nicht mit Unrecht nennt Herodot die Thraker das größte der ihm bekannten Völker nach den Indern. Wie der illyrische ist auch der thrakische Stamm zu keiner vollen Entwicklung gelangt und erscheint mehr gedrängt und verdrängt als in eigener, geschichtliche Erinnerung hinterlassender Entwicklung. Aber während Sprache und Sitte der Illyrier sich in einer wenngleich im Laufe der Jahrhunderte verschlissenen Form bis auf den heutigen Tag erhalten haben und wir mit einigem Recht das Bild der Palikaren aus der neueren Geschichte in die der römischen Kaiserzeit übertragen, so gilt das gleiche von den thrakischen Stämmen nicht. Vielfach und sicher ist es bezeugt, daß die Völkerschaften des Gebiets, welchem infolge der römischen Provinzialteilung schließlich der Name Thrakien geblieben ist, sowie die mösischen zwischen dem Balkan und der Donau, und nicht minder die Geten oder Daker am anderen Donauufer alle eine und dieselbe Sprache redeten. Es hatte diese Sprache in dem römischen Kaiserreich eine ähnliche Stellung wie die der Kelten und der Syrer. Der Historiker und Geograph der augustischen Zeit, Strabo, erwähnt die Gleichheit der Sprache der genannten Völker; in botanischen Schriften der Kaiserzeit werden von einer Anzahl Pflanzen die dakischen Benennungen angegeben ^3. Als seinem Zeitgenossen, dem Poeten Ovidius Gelegenheit gegeben wurde, über seinen allzu flotten Lebenswandel fern in der Dobrudscha nachzudenken, benutzte er seine Muße, um getisch zu lernen, und wurde fast ein Getenpoet:

Und ich schrieb, o weh! ein Gedicht in getischer Sprache,

Gratulierst du mir nicht, daß ich den Geten gefiel?

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^3 Thrakischer, getischer, dakischer Orts- und Personennamen kennen wir ganze Reihen; sprachlich bemerkenswert ist eine mit -centhus zusammengesetzte Gruppe von Personennamen: Bithicenthus, Zipacenthus, Disacenthus, Tracicenthus, Linicenthus (BCH 6, 1882, S. 179), von denen die ersten beiden in ihrer anderen Hälfte (Bithus, Zipa) auch isoliert häufig begegnen. Eine ähnliche Gruppe bilden die Composita mit -poris, wie Mucaporis (Thraker BCH, a. a. O., Daker zahlreich), Cetriporis, Rhaskyporis, Bithoporis, Dirdiporis.

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Aber wenn die irischen Barden, die syrischen Missionare, die Bergtäler Albaniens anderen Idiomen der Kaiserzeit eine gewisse Fortdauer gewahrt haben, so ist das thrakische unter dem Völkergewoge des Donaugebiets und dem übermächtigen Einfluß Konstantinopels verschollen, und wir vermögen nicht einmal die Stelle zu bestimmen, welche ihm in dem Völkerstammbaum zukommt. Die Schilderungen von Sitten und Gebräuchen einzelner dazugehöriger Völkerschaften, über welche mancherlei Notizen sich erhalten haben, ergeben keine für den ganzen Stamm gültigen individuellen Züge und heben meistens nur Einzelheiten hervor, wie sie bei allen Völkern auf niederer Kulturstufe sich zeigen. Aber ein Soldatenvolk sind sie gewesen und geblieben, als Reiter nicht minder brauchbar wie für die leichte Infanterie, von den Zeiten des Peloponnesischen Krieges und Alexanders bis hinab in die der römischen Caesaren, mochten sie gegen diese sich stemmen oder später für sie fechten. Auch die wilde, aber großartige Weise der Götterverehrung darf vielleicht als ein diesem Stamm eigentümlicher Grundzug aufgefaßt werden, der gewaltige Ausbruch der Frühlings- und der Jugendlust, die nächtlichen Bergfeste fackelschwingender Mädchen, die rauschende, sinnverwirrende Musik, der strömende Wein und das strömende Blut, der in Aufregung aller sinnlichen Leidenschaften zugleich rasende Taumel der Feste. Dionysos, der herrliche und der schreckliche, ist ein thrakischer Gott, und was der Art in dem hellenischen und dem römischen Kult besonders hervortritt, knüpft an thrakische oder phrygische Sitte an.

Während die illyrischen Völkerschaften in Dalmatien und Pannonien nach der Niederwerfung der großen Insurrektion in den letzten Jahren des Augustus die Entscheidung der Waffen nicht wieder gegen die Römer angerufen haben, gilt von den thrakischen Stämmen nicht das gleiche; der oft bewiesene Unabhängigkeitssinn und die wilde Tapferkeit dieser Nation verleugnete auch in ihrem Untergang sich nicht. In dem Thrakien südlich vom Haemus blieb das alte Fürstenrum unter römischer Oberhoheit. Das einheimische Herrscherhaus der Odrysen, mit der Residenz Bizye (Wiza) zwischen Adrianopel und der Küste des Schwarzen Meeres, tritt schon in der früheren Zeit unter den thrakischen Fürstengeschlechtern am meisten hervor; nach der Triumviralzeit ist von anderen thrakischen Königen als denen dieses Hauses nicht ferner die Rede, so daß die übrigen Fürsten durch Augustus zu Vasallen gemacht oder beseitigt zu sein scheinen und mit dem thrakischen Königtum fortan nur Glieder dieses Geschlechts belehnt worden sind. Es geschah dies wahrscheinlich deshalb, weil während des ersten Jahrhunderts, wie weiterhin zu zeigen sein wird, an der unteren Donau keine römischen Legionen standen; den Grenzschutz an der Donaumündung erwartete Augustus von dem thrakischen Vasallen. Rhoemetalkes, welcher in der zweiten Hälfte der Regierung des Augustus als römischer Lehnskönig das gesamte Thrakien beherrschte ^4, und seine Kinder und Enkel spielten denn auch in diesem Lande ungefähr dieselbe Rolle wie Herodes und seine Nachkommen in Palästina: unbedingte Ergebenheit gegen den Oberherrn, entschiedene Hinneigung zu römischem Wesen, Verfeindung mit den eigenen, die nationale Unabhängigkeit festhaltenden Landsleuten bezeichnen die Stellung des thrakischen Herrscherhauses. Die große, früher erzählte thrakische Insurrektion der Jahre 741-743 (13-11) richtete sich zunächst gegen diesen Rhoemetalkes und seinen Bruder und Mitherrscher Kotys, der dabei umkam, und wie er damals den Römern die Wiedereinsetzung in seine Herrschaft verdankte, so trug er ihnen einige Jahre später seinen Dank ab, indem er bei dem Aufstand der Dalmater und der Pannonier, dem seine dakischen Stammesgenossen sich anschlossen, treu zu den Römern hielt und an der Niederwerfung desselben wesentlichen Anteil hatte. Sein Sohn Kotys war mehr Römer oder vielmehr Grieche als Thraker; er führte seinen Stammbaum zurück auf Eumolpos und Erichthonios und gewann die Hand einer Verwandten des kaiserlichen Hauses, der Urenkelin des Triumvirn Antonius; nicht bloß die griechischen und die lateinischen Poeten seiner Zeit sangen ihn an, sondern er selbst war ebenfalls und nicht getischer Dichter ^5. Der letzte der thrakischen Könige, des früh gestorbenen Kotys Sohn Rhoemetalkes, war in Rom aufgewachsen und gleich dem Herodeer Agrippa des Kaisers Gaius Jugendgespiele. Die thrakische Nation aber teilte keineswegs die römischen Neigungen des regierenden Hauses, und die Regierung überzeugte sich allmählich in Thrakien wie in Palästina, daß der schwankende, nur durch beständiges Eingreifen der Schutzmacht aufrecht erhaltene Vasallenthron weder für sie noch für das Land von Nutzen und die Einführung der unmittelbaren Verwaltung in jeder Hinsicht vorzuziehen sei. Kaiser Tiberius benutzte die in dem thrakischen Königshause entstandenen Zerwürfnisse, um in der Form der Vormundschaftsführung über die unmündigen Prinzen im Jahre 19 einen römischen Statthalter, Titus Trebellenus Rufus, nach Thrakien zu schicken. Doch vollzog sich diese Okkupation nicht ohne freilich erfolglosen, aber ernstlichen Widerstand des Volkes, das namentlich in den Bergtälern sich um die von Rom gesetzten Herrscher wenig kümmerte, und dessen Mannschaften, von ihren Stammhäuptern geführt, sich kaum als königliche, noch weniger als römische Soldaten fühlten. Die Sendung des Trebellenus rief im Jahre 21 einen Aufstand hervor, an dem nicht bloß die angesehensten thrakischen Völkerschaften sich beteiligten, sondern der größere Verhältnisse anzunehmen drohte; Boten der Insurgenten gingen über den Haemus, um in Mösien und vielleicht noch weiter hin den Nationalkrieg zu entfachen. Indes die mösischen Legionen erschienen rechtzeitig, um Philippopolis, das die Aufständischen belagerten, zu entsetzen und die Bewegung zu unterdrücken. Aber als einige Jahre später (25) die römische Regierung in Thrakien Aushebungen anordnete, weigerten sich die Mannschaften, außerhalb des eigenen Landes zu dienen. Da keine Rücksicht darauf genommen wurde, stand das ganze Gebirge auf und es folgte ein Verzweiflungskampf, in welchem die Insurgenten, endlich durch Durst und Hunger bezwungen, zum großen Teil teils in die Schwerter der Feinde, teils in die eigenen sich stürzten und lieber dem Leben entsagten als der altgewohnten Freiheit. Das unmittelbare Regiment dauerte in der Form der Vormundschaftsführung in Thrakien bis zum Tode des Tiberius; und wenn Kaiser Gaius bei dem Antritt der Regierung dem thrakischen Jugendfreund ebenso wie dem jüdischen die Herrschaft zurückgab, so machte wenige Jahre darauf, im Jahre 46, die Regierung des Claudius ihr definitiv ein Ende. Auch diese schließliche Einziehung des Königreichs und Umwandlung in einen römischen Bezirk traf noch auf eine gleich hoffnungslose und gleich hartnäckige Gegenwehr. Aber mit der Einführung der unmittelbaren Verwaltung ist der Widerstand gebrochen. Eine Legion hat der Statthalter, anfangs von Ritter-, seit Traian von Senatorenrang, niemals gehabt; die in das Land gelegte Besatzung, wenn sie auch nicht stärker war als 2000 Mann nebst einem kleinen bei Perinthos stationierten Geschwader, genügte in Verbindung mit den sonst von der Regierung getroffenen Vorsichtsmaßregeln, um die Thraker niederzuhalten. Mit der Anlegung der Militärstraßen wurde gleich nach der Einziehung begonnen; wir finden, daß die bei dem Zustand des Landes erforderlichen Stationsgebäude für die Unterkunft der Reisenden bereits im Jahre 61 von der Regierung eingerichtet und dem Verkehr übergeben wurden. Thrakien ist seitdem eine gehorsame und wichtige Reichsprovinz; kaum hat irgendeine andere für alle Teile der Kriegsmacht, insbesondere auch für die Reiterei und die Flotte, so zahlreiche Mannschaften gestellt wie dieses alte Heimatland der Fechter und der Lohnsoldaten.

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^4 Das sagt Tac. ann. 2, 64 ausdrücklich. Freie Thraker, vom römischen Standpunkt aus betrachtet, gab es damals nicht; wohl aber behauptete das thrakische Gebirge, namentlich die Rhodope der Besser, auch im Friedensstand den von Rom eingesetzten Fürsten gegenüber eine kaum als Untertänigkeit zu bezeichnende Stellung; sie erkannten wohl den König an, gehorchten ihm aber, wie Tacitus (a. a. O. und 4, 46 u. 51) sagt, nur, wenn es ihnen paßte.

^5 Wir haben noch ein Kotys gewidmetes griechisches Epigramm des Antipater von Thessalonike (Anthol. Planud. 4, 75), desselben Dichters, der auch den Thrakersieger Piso feierte, und eine an Kotys gerichtete lateinische Epistel in Versen des Ovidius (Pont. 2, 9).

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Die ernsten Kämpfe, welche die Römer auf dem sogenannten thrakischen Ufer, in der Landschaft zwischen dem Balkan und der Donau mit derselben Nation zu bestehen hatten und welche zu der Einrichtung des mösischen Kommandos führten, bilden einen wesentlichen Bestandteil der Regulierung der Nordgrenze in augustischer Zeit und sind in ihrem Zusammenhang bereits geschildert worden. Von ähnlichem Widerstand, wie die Thraker ihn den Römern entgegensetzten, wird aus Mösien nichts berichtet; die Stimmung daselbst mag nicht anders gewesen sein, aber in dem ebenen Lande und unter dem Druck der bei Viminacium lagernden Legionen trat der Widerstand nicht offen hervor.

Die Zivilisation kam den thrakischen Völkerschaften, wie den illyrischen, von zwei Seiten: von der Küste her und von der makedonischen Grenze die der Hellenen, von der dalmatischen und pannonischen die lateinische. Über jene wird zweckmäßiger zu handeln sein, wo wir versuchen, die Stellung der europäischen Griechen unter der Kaiserherrschaft zu bezeichnen; hier genügt es im allgemeinen hervorzuheben, daß dieselbe auch hier nicht bloß das Griechentum, wo sie es fand, geschützt hat und die gesamte Küste, auch die dem Statthalter von Mösien untergebene, stets griechisch geblieben ist, sondern daß die Provinz Thrakien, deren Zivilisation ernstlich erst von Traian begonnen und durchaus ein Werk der Kaiserzeit ist, nicht in die römische Bahn gelenkt, sondern hellenisiert ward. Selbst die nördlichen Abhänge des Haemus, obwohl administrativ zu Mösien gehörig, sind in diese Hellenisierung hineingezogen, Nikopolis an der Jantra und Markianopolis unweit Varna, beides Gründungen Traians, nach griechischem Schema organisiert worden.

Von der lateinischen Zivilisation Mösiens gilt das gleiche wie von der des angrenzenden dalmatischen und pannonischen Binnenlandes; nur tritt dieselbe, wie natürlich, um so viel später, schwächer und unreiner auf, je weiter sie von ihrem Ausgangspunkt sich entfernt. Überwiegend ist sie hier den Legionslagern gefolgt und mit diesen nach Osten hin vorgedrungen, ausgehend von den wahrscheinlich ältesten Mösiens bei Singidunum (Belgrad) und Viminacium (Kostolatz) ^6. Freilich hat sie, der Beschaffenheit ihrer bewaffneten Apostel entsprechend, auch in Obermösien sich auf sehr niedriger Stufe gehalten und den primitiven Zuständen noch Spielraum genug gelassen. Viminacium hat durch Hadrian italisches Stadtrecht erhalten. Niedermösien zwischen dem Balkan und der Donau ist in der früheren Kaiserzeit wohl durchaus in der Verfassung geblieben, welche die Römer vorfanden; erst als die Legionslager an der unteren Donau bei Novae, Durostorum und Troesmis gegründet wurden, was, wie weiter unten dargelegt werden wird, wohl erst im Anfang des 2. Jahrhunderts geschah, ist auch dieser Teil des rechten Donauufers eine Stätte derjenigen italischen Zivilisation geworden, welche mit der Lagerordnung sich vertrug. Seitdem sind hier auch bürgerliche Ansiedlungen entstanden, namentlich an der Donau selbst zwischen den großen Standlagern die nach italischem Muster eingerichteten Städte Ratiaria unweit Widin und Oescus am Einfluß der Iskra in die Donau, und allmählich näherte sich die Landschaft dem Niveau der damals noch bestehenden, freilich in sich verfallenden römischen Kultur. Für den Wegebau in Untermösien sind seit Hadrian, von dem die ältesten bisher daselbst gefundenen Meilensteine herrühren, die Regenten vielfach tätig gewesen.

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^6 Es ist eine der empfindlichsten Lücken der römischen Kaisergeschichte, daß die Standlager der beiden Legionen, welche unter den Julisch-Claudischen Kaisern die Besatzung von Mösien bildeten, der 4. Scythica und der 5. Macedonica (wenigstens standen diese dort im Jahre 33: CIL III, 1698) sich bis jetzt nicht mit Sicherheit nachweisen lassen. Wahrscheinlich waren es Viminacium und Singidunum in dem späteren Obermösien. Unter den Legionslagern Niedermösiens, von denen namentlich das von Troesmis zahlreiche Monumente aufzuweisen hat, scheint keines älter zu sein als Hadrian; die Überreste der obermösischen sind bis jetzt so sparsam, daß sie wenigstens nicht hindern, deren Entstehung ein Jahrhundert weiter zurück zu legen. Wenn der König von Thrakien im Jahre 18 gegen Bastarner und Skythen rüstet (Tac. ann. 2, 65), so hätte dies auch als Vorwand nicht geltend gemacht werden können, wenn niedermösische Legionslager schon damals bestanden hätten. Eben diese Erzählung zeigt, daß die Kriegsmacht dieses Lehnsfürsten nicht unbedeutend war, und die Beseitigung eines unfügsamen Königs von Thrakien Vorsicht erheischte.

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Wenden wir uns von der Übersicht der römischen Herrschaft, wie sie seit Augustus in den Ländern am rechten Ufer der Donau sich gestaltet hatte, zu den Verhältnissen und den Anwohnern des linken, so ist, was über die westliche Landschaft zu bemerken wäre, im wesentlichen schon bei der Schilderung Obergermaniens zur Sprache gekommen und namentlich hervorgehoben worden, daß die zunächst an Rätien angrenzenden Germanen, die Hermunduren, unter den sämtlichen Nachbarn der Römer die friedfertigsten gewesen und, soviel uns bekannt, niemals mit denselben in Konflikt geraten sind.

Daß das Volk der Markomannen oder, wie die Römer sie in früherer Zeit gewöhnlich nennen, der Sueben, nachdem es in augustischer Zeit in dem alten Boierland, dem heutigen Böhmen, neue Sitze gefunden und durch den König Maroboduus eine festere staatliche Organisation sich gegeben hatte, während der römisch-germanischen Kriege zwar Zuschauer blieb, aber doch durch die Dazwischenkunft der rheinischen Germanen vor der drohenden römischen Invasion bewahrt ward, ist bereits erzählt worden; nicht minder, daß der Rückschlag des abermaligen Abbruchs der römischen Offensive am Rhein diesen allzu neutralen Staat über den Haufen warf. Die Vormachtstellung, welche die Markomannen unter Maroboduus über die entfernteren Völker im Elbegebiet gewonnen hatten, ging damit verloren, und der König selbst ist als vertriebener Mann auf römischer Erde gestorben. Die Markomannen und ihre stammverwandten östlichen Nachbarn, die Quaden in Mähren, gerieten insofern in römische Klientel, als hier, ungefähr wie in Armenien, die um die Herrschaft streitenden Prätendenten sich teilweise auf die Römer stützten und diese das Belehnungsrecht in Anspruch nahmen und je nach Umständen auch ausübten. Der Gotonenfürst Catualda, der zunächst den Maroboduus gestürzt hatte, konnte als dessen Nachfolger sich nicht lange behaupten, zumal da der König der benachbarten Hermunduren, Vibilius, gegen ihn eintrat; auch er mußte auf römisches Gebiet übertreten und, gleich Maroboduus, die kaiserliche Gnade anrufen. Tiberius bewirkte dann, daß ein vornehmer Quade, Vannius, an seine Stelle kam; dem zahlreichen Gefolge der beiden verbannten Könige, das auf dem rechten Donauufer nicht bleiben durfte, verschaffte Tiberius Sitze auf dem linken im Marchtal ^7 und dem Vannius die Anerkennung von Seiten der mit Rom befreundeten Hermunduren. Nach dreißigjähriger Herrschaft wurde dieser im Jahre 50 gestürzt durch seine beiden Schwestersöhne Vangio und Sido, die sich gegen ihn auflehnten und die Nachbarvölker, die Hermunduren im Fränkischen, die Lugier in Schlesien, für sich gewannen. Die römische Regierung, die Vannius um Unterstützung anging, blieb der Politik des Tiberius getreu: sie gewährte dem gestürzten König das Asylrecht, intervenierte aber nicht, da zumal die Nachfolger, die das Gebiet unter sich teilten, bereitwillig die römische Oberherrschaft anerkannten. Der neue Suebenfürst Sido und sein Mitherrscher Italicus, vielleicht der Nachfolger Vangios, fochten in der Schlacht, die zwischen Vitellius und Vespasian entschied, mit der römischen Donauarmee auf der Seite der Flavianer. In den großen Krisen der römischen Herrschaft an der Donau unter Domitian und Marcus werden wir ihren Nachfolgern wieder begegnen. Zum Römischen Reich haben die Donausueben nicht gehört; die wahrscheinlich von denselben geschlagenen Münzen zeigen wohl lateinische Aufschriften, aber nicht römischen Fuß, geschweige denn das Bildnis des Kaisers; eigentliche Abgaben und Aushebungen für Rom haben hier nicht stattgefunden. Aber in dem Machtbereich Roms ist, namentlich im ersten Jahrhundert, der Suebenstaat in Böhmen und Mähren einbegriffen gewesen und, wie schon bemerkt ward, ist dies auch auf die Aufstellung der römischen Grenzwacht nicht ohne Einfluß geblieben.

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^7 Daß das regnum Vannianum (Plin. nat. 4, 12, 81), der Suebenstaat (Tac. ann. 12, 29; hist. 3, 5 u. 21) nicht bloß, wie es nach Tacitus ann. 2, 63 scheinen könnte, auf die Wohnsitze der mit Maroboduus und Catualda übergetretenen Leute, sondern auf das ganze Gebiet der Markomannen und Quaden bezogen werden muß, zeigt deutlich der zweite Bericht ann. 12, 29 u. 30, da hier als Gegner des Vannius neben seinen eigenen insurgierten Untertanen die westlich und nördlich an Böhmen angrenzenden Völker, die Hermunduren und Lugier, erscheinen. Als Grenze gegen Osten bezeichnet Plinius (a. a. O.) die Gegend von Carnuntum (Germanorum ibi confinium), genauer den Fluß Marus oder Duria, der die Sueben und das regnum Vannianum von ihren östlichen Nachbarn scheidet, mag man nun das dirimens eos mit Müllenhoff (SB Berlin 1883, S. 871) auf die Jazygen oder, was näher liegt, auf die Bastarner beziehen. Sachlich grenzten wohl beide, die Jazygen südlich, die Bastarner nördlich, mit den Quaden des Marchtals. Demnach ist der Marus die March und die Scheide machen die zwischen dem March- und dem Waagtal sich erstreckenden kleinen Karpaten. Wenn also jene Gefolgschaften inter flumen Marum et Cusum angesiedelt werden, so ist der sonst nicht genannte Cusus, falls die Angabe genau ist, nicht die Waag oder gar, wie Müllenhoff meinte, die, unterhalb Gran in die Donau fallende Eipel, sondern ein Zufluß der Donau westlich der March, etwa der Gusen bei Linz. Auch fordert die Erzählung bei Tacitus (ann. 12, 29 u. 30), daß das Gebiet des Vannius westlich noch über die March hinausgereicht hat. Die Subskription unter dem ersten Buch der Betrachtungen des Kaisers Marcus εν Κουάδοις πρός τώ Γρανοία beweist wohl, daß damals der Quadenstaat sich bis zum Granfluß erstreckte; aber dieser Staat deckt sich nicht mit dem regnum Vannianum.

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In der Ebene zwischen Donau und Theiß, ostwärts von dem römischen Pannonien, hat zwischen dieses und die thrakischen Daker sich ein Splitter geschoben des wahrscheinlich zum medisch-persischen Stamm gehörigen Volkes der Sarmaten, das, nomadisch lebend als Hirten- und Reitervolk, die weite osteuropäische Ebene zum großen Teil füllte; es sind dies die Jazygen, die “ausgewanderten” (μετανάσται) genannt zum Unterschied von dem am Schwarzen Meer zurückgebliebenen Hauptstamm. Die Benennung zeigt, daß sie erst verhältnismäßig spät in diese Gegenden vorgedrungen sind; vielleicht gehört ihre Einwanderung mit zu den Stößen, unter denen um die Zeit der Actischen Schlacht das Dakerreich des Burebista zusammenbrach. Uns begegnen sie hier zuerst unter Kaiser Claudius; dem Suebenkönig Vannius stellten die Jazygen für seine Kriege die Reiterei. Die römische Regierung war auf der Hut vor den flinken und räuberischen Reiterscharen, stand aber übrigens zu ihnen nicht in feindlichen Beziehungen. Als die Donaulegionen im Jahre 70 nach Italien marschierten, um Vespasian auf den Thron zu setzen, lehnten sie den von den Jazygen angebotenen Reiterzuzug ab und führten nur in schicklicher Form eine Anzahl der Vornehmsten mit sich, damit diese inzwischen für die Ruhe an der entblößten Grenze bürgten.

Ernstlicher und dauernder Wacht bedurfte es weiter abwärts an der unteren Donau. Jenseits des mächtigen Stromes, der jetzt des Reiches Grenze war, saßen hier in den Ebenen der Walachei und dem heutigen Siebenbürgen die Daker, in dem östlichen Flachland, in der Moldau, Bessarabien und weiter hin zunächst die germanischen Bastarner, alsdann sarmatische Stämme, wie die Roxolaner, ein Reitervolk gleich den Jazygen, anfänglich zwischen Dnjepr und Don, dann am Meerufer entlang vorrückend. In den ersten Jahren des Tiberius verstärkte der Lehnsfürst von Thrakien seine Truppen, um die Bastarner und Skythen abzuwehren; in Tiberius’ späteren Jahren wurde unter anderen Beweisen seines mehr und mehr alles gehen lassenden Regiments geltend gemacht, daß er die Einfälle der Daker und der Sarmaten ungestraft hinnehme. Wie es in den letzten Jahren Neros diesseits und jenseits der Donaumündung zuging, zeigt ungefähr der zufällig erhaltene Bericht des damaligen Statthalters von Mösien, Tiberius Plautius Silvanus Aelianus. Dieser “führte über 100000 jenseits der Donau wohnhafte Männer mit ihren Weibern und Kindern und ihren Fürsten oder Königen über den Fluß, so daß sie der Steuerentrichtung unterlagen. Eine Bewegung der Sarmaten unterdrückte er, bevor sie zum Ausbruch kam, obwohl er einen großen Teil seiner Truppen zur Kriegführung in Armenien (an Corbulo) abgegeben hatte. Eine Anzahl bis dahin unbekannter oder mit den Römern in Fehde stehender Könige führte er über auf das römische Ufer und nötigte sie, vor den römischen Feldzeichen den Fußfall zu tun. Den Königen der Bastarner und der Roxolaner sandte er die gefangenen oder den Feinden wieder abgenommenen Söhne, denen der Daker die gefangenen Brüder zurück ^8 und nahm von mehreren derselben Geiseln. Dadurch wurde der Friedensstand der Provinz sowohl befestigt wie weiter erstreckt. Auch den König der Skythen bestimmte er, abzustehen von der Belagerung der Stadt Chersonesos (Sevastopol) jenseits des Borysthenes. Es war der erste, der durch große Getreidesendungen aus dieser Provinz das Brot in Rom wohlfeiler machte”. Man erkennt hier deutlich sowohl den unter der Julisch-Claudischen Dynastie am linken Donauufer gärenden Völkerstrudel, wie auch den starken Arm der Reichsgewalt, der selbst über den Strom hinüber die Griechenstädte am Dnjepr und in der Krim noch zu schützen suchte und einigermaßen auch zu schützen vermochte, wie dies bei der Darstellung der griechischen Verhältnisse weiter dargelegt werden wird.

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^8 Regibus Bastarnarum et Roxolanorum filios, Dacorum fratrum captos aut hostibus ereptos remisit (Orelli 750) ist verschrieben; es muß Fratres heißen oder allenfalls fratrum filios. Ebenso ist nachher per quaezu lesen für per quem und rege statt regem.

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Indes die Streitkräfte, über welche Rom hier verfügte, waren mehr als unzulänglich. Die geringfügige Besatzung Kleinasiens und die ebenfalls geringe Flotte auf dem Schwarzen Meer kamen höchstens für die griechischen Anwohner der nördlichen und der westlichen Küste desselben in Betracht. Dem Statthalter von Mösien, der mit seinen beiden Legionen das Donauufer von Belgrad bis zur Mündung zu schirmen hatte, war eine sehr schwierige Aufgabe gestellt; und die Beihilfe der wenig botmäßigen Thraker war unter Umständen eine Gefahr mehr. Insbesondere nach der Mündung der Donau zu mangelte ein genügendes Bollwerk gegen die hier mit steigender Wucht andrängenden Barbaren. Der zweimalige Abzug der Donaulegionen nach Italien in den Wirren nach Neros Tod rief mehr noch an der Donaumündung als am Unterrhein Einfälle der Nachbarvölker hervor, zuerst der Roxolaner, dann der Daker, dann der Sarmaten, das heißt wohl der Jazygen. Es waren schwere Kämpfe; in einem dieser Gefechte, wie es scheint gegen die Jazygen, blieb der tapfere Statthalter von Mösien, Gaius Fonteius Agrippa. Dennoch schritt Vespasian nicht zu einer Vermehrung der Donauarmee ^9; die Notwendigkeit, die asiatischen Garnisonen zu verstärken, muß noch dringender erschienen sein und die damals besonders gebotene Sparsamkeit verbot jede Erhöhung der Gesamtarmee. Er begnügte sich, wie es die Befriedung des Binnenlandes erlaubte und die an der Grenze bestehenden Verhältnisse sowie die durch die Einziehung Thrakiens herbeigeführte Auflösung der thrakischen Truppen gebieterisch verlangten, die großen Lager der Donauarmee an die Reichsgrenze vorzuschieben. So kamen die pannonischen von der Drau weg dem Suebenreich gegenüber nach Carnuntum und Vindobona und die dalmatischen von der Kerka und der Cettina an die mösischen Donauufer ^10, so daß der Statthalter von Mösien seitdem über die doppelte Zahl von Legionen verfügte.

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^9 In Pannonien standen um das Jahr 70 zwei Legionen, die 13. gemina und die 15. Apollinaris, für welche letztere während ihrer Beteiligung am Armenischen Krieg einige Zeit die 7. gemina eintrat (CIL III, p. 482). Von den beiden später hinzugetretenen Legionen, 1. adiutrix und 2. adiutrix, lag die erste noch im Anfang der Regierung Traians in Obergermanien und kann erst unter diesem nach Pannonien gekommen sein; die zweite unter Vespasian in Britannien stationierte ist wahrscheinlich erst unter Domitian nach Pannonien gekommen. Auch das mösische Heer zählte nach der Vereinigung mit dem dalmatischen unter Vespasian wahrscheinlich nur vier Legionen, also soviel wie bisher beide Heere zusammen, die späteren obermösischen 4. Flavia und 7. Claudia und die späteren untermösischen 1. Italica und 5. Macedonica. Die durch die Hin- und Hermärsche des Vierkaiserjahres verschobenen Stellungen (Marquardt, Römische Staatsverwaltung, Bd. 2, S. 435), welche zeitweilig drei Legionen nach Mösien brachten, dürfen nicht täuschen. Die spätere dritte untermösische Legion, die 11., stand noch unter Traian in Obergermanien.

^10 Ios. bel. Iud. 7, 4, 3: πλείοσι καί μείζοσι φυλακαίς τόν τόπον διέλαβεν, ως είναι τοίς βαρβάροιςτήν διάβασιν τελέως αδύνατον. Damit scheint die Verlegung der beiden dalmatischen Legionen nach Mφsien gemeint. Wohin sie gelegt wurden, wissen wir nicht. Nach der sonstigen römischen Weise ist es wahrscheinlicher, daß sie in dem Umkreis des bisherigen Hauptquartiers Viminacium stationiert worden sind als in der entfernten Gegend der Donaumündungen. Die Entstehung der dortigen Lager ist wohl erst erfolgt bei der Teilung des mösischen Kommandos und bei Einrichtung der selbständigen Provinz Untermösien unter Domitian.

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Eine Verschiebung der Machtverhältnisse zu Ungunsten Roms trat unter Domitian ein ^11, oder es wurden vielmehr damals die Konsequenzen der ungenügenden Grenzverteidigung gezogen. Nach dem wenigen, was wir darüber wissen, knüpfte die Wandlung der Dinge, ganz wie die gleiche in Caesars Zeit, an einen einzelnen dakischen Mann an; was König Burebista geplant hatte, schien König Decebalus ausführen zu sollen. Wie sehr in seiner Persönlichkeit die eigentliche Triebfeder lag, beweist die Erzählung, daß der Dakerkönig Duras, um den rechten Mann an die rechte Stelle zu bringen, zu Gunsten des Decebalus von seinem Amt zurücktrat. Daß Decebalus, um zu schlagen, vor allem organisierte, beweisen die Berichte über seine Einführung der römischen Disziplin bei der dakischen Armee und die Anwerbung tüchtiger Leute unter den Römern selbst, und selbst die nach dem Siege von ihm den Römern gestellte Bedingung, ihm zur Unterweisung der Seinigen in den Handwerken des Friedens wie des Krieges die nötigen Arbeiter zu liefern. In welchem großen Stil er sein Werk ergriff, beweisen die Verbindungen, die er nach Westen und Osten anknüpfte, mit den Sueben und den Jazygen und sogar mit den Parthern. Die Angreifenden waren die Daker. Der Statthalter der Provinz Mösien, der ihnen zuerst entgegentrat, Oppius Sabinus, ließ sein Leben auf dem Schlachtfelde. Eine Reihe kleinerer Lager wurde erobert, die großen bedroht, der Besitz der Provinz selbst stand in Frage. Domitianus selbst begab sich zu der Armee und sein Stellvertreter - er selbst war kein Feldherr und blieb zurück -, der Gardekommandant Cornelias Fuscus, führte das Heer über die Donau; aber er büßte das unbedachte Vorgehen mit einer schweren Niederlage, und auch er, der zweite Höchstkommandierende, blieb vor dem Feind. Sein Nachfolger Iulianus, ein tüchtiger Offizier, schlug die Daker in ihrem eigenen Gebiet in einer großen Schlacht bei Tapae und war auf dem Wege, dauernde Erfolge zu erreichen. Aber während der Kampf gegen die Daker schwebte, hatte Domitianus die Sueben und die Jazygen mit Krieg überzogen, weil sie es unterlassen hatten, ihm Zuzug gegen jene zu senden; die Boten, die dies zu entschuldigen kamen, ließ er hinrichten ^12. Auch hier verfolgte das Mißgeschick die römischen Waffen. Die Markomannen erfochten einen Sieg über den Kaiser selbst; eine ganze Legion ward von den Jazygen umzingelt und niedergehauen. Durch diese Niederlage erschüttert, schloß Domitian trotz der von Iulianus über die Daker gewonnenen Vorteile mit diesen voreilig einen Frieden, der ihn zwar nicht hinderte, dem Vertreter des Decebalus in Rom, Diegis, gleich als wäre dieser Lehnsträger der Römer, die Krone zu verleihen und als Sieger auf das Kapitol zu ziehen, der aber in Wirklichkeit einer Kapitulation gleich kam. Wozu Decebalus bei dem Einrücken des römischen Heeres in Dakien sich höhnisch erboten hatte, jeden Mann, für den ihm eine jährliche Zahlung von 2 Assen zugesichert werde, ungeschädigt nach Hause zu entlassen, das wurde beinahe wahr; in dem Frieden wurden mit einer jährlich zu entrichtenden Abstandssumme die Einfälle in Mösien abgekauft.

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^11 Die Chronologie des dakischen Krieges liegt sehr im Ungewissen. Daß er bereits vor dem Chattenkrieg (83) begonnen hat, lehrt die karthagische Inschrift CIL VIII, 1082 eines dreimal von Domitian, im dakischen, im germanischen und wieder im dakischen Kriege dekorierten Soldaten. Eusebius setzt den Ausbruch des Krieges oder vielmehr den ersten großen Kampf in das Jahr Abrahams 2101 oder 2102 = n. Chr. 85 (genauer 1. Oktober 84-30. September 85) oder 86, den Triumph in das Jahr 2106 = 90; auf völlige Zuverlässigkeit haben diese Zahlen freilich keinen Anspruch. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird der Triumph in das Jahr 89 gesetzt (W. Henzen, Acta fratrum Arvalium. Berlin 1874, S. 116).

^12 Das Fragment Dio 67, 7, 1 Dind. steht in der Folge der Ursinischen Exzerpte vor 67, 5, 1 bis 3 und gehört auch nach der Folge der Ereignisse vor die Verhandlung mit den Lugiern. Vgl. Hermes 3, 1868, S. 115.

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Hier mußte Wandel geschafft werden. Auf Domitian, der wohl ein guter Reichsverwalter, aber stumpf für die Forderungen der militärischen Ehre war, folgte nach dem kurzen Regiment Nervas Kaiser Traianus, der, zuerst und vor allem Soldat, nicht bloß jenen Vertrag zerriß, sondern auch die Maßregeln danach traf, daß ähnliche Dinge sich nicht wiederholten. Der Krieg gegen die Sueben und Sarmaten, der bei Domitians Tod (96) noch dauerte, ward, wie es scheint, unter Nerva im Jahre 97 glücklich beendigt. Der neue Kaiser ging, noch bevor er in die Hauptstadt des Reiches seinen Einzug hielt, vom Rhein an die Donau, wo er im Winter 98/99 verweilte, aber nicht, um sofort die Daker anzugreifen, sondern um den Krieg vorzubereiten; in diese Zeit gehört die an die Straßenbauten in Obergermanien anschließende Anlage der am rechten Donauufer, in der Gegend von Orsowa, im Jahre 100 vollendeten Straße. Zum Kriege gegen die Daker, in dem er wie in allen seinen Feldzügen selbst kommandierte, ging er erst im Frühjahr 101 ab. Er überschritt die Donau unterhalb Viminacium und rückte gegen die nicht weit davon entfernte Hauptstadt des Königs Sarmizegetusa vor. Decebalus mit seinen Verbündeten - die Barer und andere nordwärts wohnende Stämme beteiligten sich an diesem Kampf - leistete entschlossenen Widerstand, und nur mit heftigen und blutigen Gefechten bahnten die Römer sich den Weg; die Zahl der Verwundeten war so groß, daß der Kaiser seine eigene Garderobe den Ärzten zur Verfügung stellte. Aber der Sieg schwankte nicht. Eine feste Burg nach der anderen fiel; die Schwester des Königs, die Gefangenen aus dem vorigen Krieg, die den Heeren Domitians abgenommenen Feldzeichen fielen den Römern in die Hände; durch Traianus selbst und durch den tapferen Lusius Quietus in die Mitte genommen, blieb dem König nichts übrig als vollständige Ergebung (102). Auch verlangte Traianus nichts geringeres als den Verzicht auf die souveräne Gewalt und den Eintritt des Dakischen Reiches in die römische Klientel. Die Überläufer, die Waffen, die Kriegsmaschinen, die einst für diese von Rom gestellten Arbeiter maßten abgeliefert werden und der König persönlich vor dem Sieger den Fußfall tun; er begab sich des Rechts auf Krieg und Frieden und versprach die Heerfolge; die Festungen wurden entweder geschleift oder den Römern ausgeliefert und in diesen, vor allem in der Hauptstadt, blieb römische Besatzung. Die mächtige steinerne Brücke, die Traian bei Drobetae (gegenüber Turnu Severinului) über die Donau schlagen ließ, stellte die Verbindung auch in der schlimmen Jahreszeit sicher und gab den dakischen Besatzungen an den nahen Legionen Obermösiens einen Rückhalt. Aber die dakische Nation und vor allem der König selbst wußten sich in die Abhängigkeit nicht so zu fügen, wie es die Könige von Kappadokien und Mauretanien verstanden hatten, oder hatten vielmehr das Joch nur auf sich genommen in der Hoffnung, bei erster Gelegenheit sich desselben wieder zu entledigen. Die Anzeichen dafür traten bald hervor. Ein Teil der auszuliefernden Waffen wurde zurückgehalten, die Kastelle nicht, wie es bedungen war, übergeben, römischen Überläufern auch ferner noch eine Freistatt gewährt, den mit den Dakern verfeindeten Jazygen Gebietsstücke entrissen oder vielleicht auch nur deren Grenzverletzungen nicht hingenommen, mit den entfernteren, noch freien Nationen ein lebhafter und bedenklicher Verkehr unterhalten. Traianus mußte sich überzeugen, daß er halbe Arbeit gemacht, und kurz entschlossen, wie er war, erklärte er, ohne auf weitere Verhandlungen sich einzulassen, drei Jahre nach dem Friedensschluß (105) dem König abermals den Krieg. Gern hätte dieser ihn abgewandt; aber die Forderung, sich gefangen zu geben, sprach allzu deutlich. Es blieb nichts als der Kampf der Verzweiflung, und dazu waren nicht alle bereit; ein großer Teil der Daker unterwarf sich ohne Gegenwehr. Der Aufruf an die Nachbarvölker, in die Abwehr für die auch ihrer Freiheit und ihrem Volkstum drohende Gefahr mit einzutreten, verhallte ohne Wirkung; Decebalus und die ihm treugebliebenen Daker standen in diesem Krieg allein. Die Versuche, den kaiserlichen Feldherrn durch Überläufer aus dem Wege zu schaffen, oder mit der Losgebung eines gefangengenommenen hohen Offiziers erträgliche Bedingungen zu erkaufen, scheiterten ebenfalls. Der Kaiser zog abermals als Sieger in die feindliche Hauptstadt ein und Decebalus, der bis zum letzten Augenblick mit dem Verhängnis gerungen hatte, gab, als alles verloren war, sich selber den Tod (107). Diesmal machte Traianus ein Ende; der Krieg galt nicht mehr der Freiheit des Volkes, sondern seiner Existenz. Aus dem besten Teile des Landes wurde die eingeborene Bevölkerung ausgetrieben und diese Striche mit einer, für die Bergwerke aus den Gebirgen Dalmatiens, sonst überwiegend, wie es scheint, aus Kleinasien herangezogenen nationslosen Bevölkerung wiederbesetzt. In manchen Gegenden freilich blieb dennoch die alte Bevölkerung und behauptete sich sogar die Landessprache ^13; diese Daker sowohl wie die außerhalb der Grenzen hausenden Splitter haben auch nachher noch, zum Beispiel unter Commodus und Maximinus, den Römern zu schaffen gemacht; aber sie standen vereinzelt und verkamen. Die Gefahr, mit der der kräftige Thrakerstamm mehrmals die römische Herrschaft bedroht hatte, durfte nicht wiederkehren, und dies Ziel hat Traianus erreicht. Das traianische Rom war nicht mehr das der hannibalischen Zeit; aber es war immer noch gefährlich, die Römer besiegt zu haben.

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^13 Arr. takt. 44 erwähnt unter den Änderungen, die Hadrian bei der Kavallerie einführte, daß er den einzelnen Abteilungen ihre nationalen Schlachtrufe gestattet habe, Κελτικούς μέν τοίς Κελτοίς ιππεύσιν, Γετικούς δέ τοίς Γέταις, Ραίτικους δέ όσοι εκ Ραίτων.

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Die stattliche Säule, welche sechs Jahre darauf dem Kaiser von dem Reichssenat auf dem neuen Traiansmarkt der Hauptstadt errichtet ward und die ihn heute noch schmückt, ist ein Zeugnis der verwüsteten Geschichtsüberlieferung der römischen Kaiserzeit, wie wir kein zweites besitzen. In ihrer ganzen Höhe von genau 100 römischen Fuß ist sie bedeckt mit einzelnen Darstellungen - man zählt deren 124; ein gemeißeltes Bilderbuch der dakischen Kriege, zu welchem uns fast überall der Text fehlt. Wir sehen die Wachttürme der Römer mit ihrem spitzen Dach, ihrem pallisadierten Hof, ihrem oberen Umgang, ihren Feuersignalen. Die Stadt am Ufer des Donaustroms, dessen Flußgott den römischen Kriegern zuschaut, wie sie unter ihren Feldzeichen auf der Schiffbrücke entlangziehen. Den Kaiser selbst im Kriegsrat, dann vor den Wällen des Lagers am Altar opfernd. Es wird erzählt, daß die den Dakern verbündeten Burer den Traian vom Kriege abmahnten in einem lateinischen, auf einen gewaltigen Pilz geschriebenen Spruch: man meint, diesen Pilz zu erkennen, auf ein Saumtier geladen, von dem gestürzt ein Barbar mit der Keule, auf dem Boden liegend, dem heranschreitenden Kaiser mit dem Finger den Pilz weist. Wir sehen das Lager schlagen, die Bäume fällen, Wasser holen, die Brücke legen. Die ersten gefangenen Daker, leicht kenntlich an ihren langärmligen Kitteln und ihren weiten Hosen, werden, die Hände auf den Rücken gebunden und an ihrem langen Haarbusch von den Soldaten gefaßt, vor den Kaiser geführt. Wir sehen die Gefechte, die Speer- und Steinschleuderer, die Sichelträger, die Bogenschützen zu Fuß, die auch den Bogen führenden schweren Panzerreiter, die Drachenfahne der Daker, die feindlichen Offiziere, geschmückt mit dem Zeichen ihres Ranges, der runden Mütze, den Fichtenwald, in den die Daker ihre Verwundeten tragen, die abgehauenen Köpfe der Barbaren, vor dem Kaiser niedergelegt. Wir sehen das dakische Pfahldorf mitten im See, in dessen runde Hütten mit spitzem Dach die Brandfackeln fliegen. Frauen und Kinder flehen den Kaiser um Gnade an. Die Verwundeten werden gepflegt und verbunden, Ehrenzeichen an Offiziere und Soldaten ausgeteilt. Dann geht es weiter im Kampf: die feindlichen Verschanzungen, teils von Holz, teils Steinmauern, werden angegriffen, das Belagerungsgeschütz fährt auf, die Leitern werden herangetragen, unter dem Schilderdach greift die Sturmkolonne an. Endlich liegt der König mit seinem Gefolge zu den Füßen Traians; die Drachenfahnen sind in Römerhand; die Truppen begrüßen jubelnd den Imperator; vor den aufgetürmten Waffen der Feinde steht die Victoria und beschreibt die Tafel des Sieges.. Es folgen die Bilder des zweiten Krieges, im ganzen der ersten Reihe gleichartig; bemerkenswert ist eine große Darstellung, welche, nachdem die Königsburg in Flammen aufgegangen ist, die Fürsten der Daker zu zeigen scheint, sitzend um einen Kessel und einer nach dem andern den Giftbecher leerend; eine andere, wo des tapferen Dakerkönigs Haupt auf einer Schüssel dem Kaiser gebracht wird; endlich das Schlußbild, die lange Reihe der Besiegten mit Frauen, Kindern und Herden aus der Heimat abziehend. Die Geschichte dieses Krieges hat der Kaiser selbst geschrieben, wie Friedrich der Große die des Siebenjährigen, und nach ihm viele andere; uns ist alles dies verloren, und wie niemand es wagen würde, nach Menzels Bildern die Geschichte des Siebenjährigen Krieges zu erfinden, so bleibt auch uns nur mit dem Einblick in halb verständliche Einzelheiten die schmerzliche Empfindung einer bewegten und großen, auf ewig verblaßten und selbst für die Erinnerung vergangenen geschichtlichen Katastrophe.

Die Grenzverteidigung im Donaugebiet wurde infolge der Verwandlung Dakiens in eine römische Provinz nicht in dem Grade verschoben, wie man wohl erwarten sollte; eine eigentliche Veränderung der Verteidigungslinie trat nicht ein, sondern es wurde die neue Provinz im ganzen als eine exzentrische Position behandelt, die nur nach Süden hin, an der Donau selbst, unmittelbar mit dem römischen Gebiet zusammenhing, nach den anderen drei Seiten in das barbarische Land hineinragte. Die zwischen Pannonien und Dakien sich erstreckende Theißebene blieb auch ferner den Jazygen; es haben sich wohl Reste alter Wälle gefunden, die von der Donau über die Theiß weg bis an das dakische Gebirge führen und das Jazygengebiet nördlich begrenzen, aber über die Zeit und die Urheber dieser Verschanzungen ist nichts Sicheres ermittelt. Auch Bessarabien wird von einer doppelten Sperrlinie durchschnitten, welche, vom Prut zum Dnjestr laufend, bei Tyra endigt, und nach den darüber bis jetzt vorliegenden, ungenügenden Berichten von den Römern herzurühren scheint ^14. Ist dies der Fall, so sind die Moldau und die südliche Hälfte von Bessarabien sowie die gesamte Walachei dem Römischen Reich einverleibt gewesen. Aber mag dies auch nominell geschehen sein, effektiv hat die Römerherrschaft sich schwerlich auf diese Länder erstreckt; wenigstens fehlt es an sicheren Beweisen römischer Ansiedlung bis jetzt sowohl in der östlichen Walachei wie in der Moldau und in Bessarabien völlig. Auf alle Fälle blieb hier viel mehr noch als in Germanien der Rhein die Donau die Grenze der römischen Zivilisation und der eigentliche Stützpunkt der Grenzverteidigung. Die Positionen an dieser wurden erheblich verstärkt. Es war ein Glücksfall für Rom, daß, während die Völkerbrandung an der Donau stieg, sie am Rhein sank und die dort entbehrlich gewordenen Truppen anderweitig verfügbar wurden. Wenn noch unter Vespasian wahrscheinlich nicht mehr als sechs Legionen an der Donau standen, so ist deren Zahl durch Domitianus und Traianus später auf zehn gesteigert, womit zusammenhängt, daß die bisherigen beiden Oberkommandanturen von Mösien und Pannonien, die erstere unter Domitian, die zweite unter Traian, geteilt wurden und, indem weiter die dakische hinzutrat, die Gesamtzahl der Kommandanturen an der unteren Donau sich auf fünf stellte. Anfänglich scheint man freilich die Ecke, welche dieser Strom unterhalb Durostorum (Silistria) macht, die heutige Dobrudscha, abgeschnitten und von dem heutigen Ort Rassowa an, wo der Fluß bis auf sieben deutsche Meilen sich dem Meere nähert, um dann fast im rechten Winkel nach Norden abzubiegen, die Flußlinie durch eine befestigte Straße nach Art der britannischen ersetzt zu haben, welche bei Tomis die Küste erreichte ^15. Indes diese Ecke ist wenigstens seit Hadrian in die römische Grenzbefestigung eingezogen worden; denn von da an finden wir Untermösien, das vor Traian wahrscheinlich gar keine größeren ständigen Besatzungen gehabt hatte, belegt mit den drei Legionslagern von Novae (bei Svischtova), Durostorum (Silistria) und Troesmis (Iglitza bei Galatz), von welchen das letzte eben jener Donauecke vorliegt. Gegen die Jazygen wurde die Stellung dadurch verstärkt, daß zu den obermösischen Lagern bei Singidunuum und Viminacium das unterpannonische an der Mündung der Theiß in die Donau bei Acumincum hinzutrat. Dakien selbst ist damals nur schwach besetzt worden. Die Hauptstadt, jetzt traianische Kolonie Sarmizegetusa, lag nicht weit von den Hauptübergängen über die Donau in Obermösien; hier und an dem mittleren Marisus sowie jenseits desselben, in dem Bezirk der Goldgruben, haben die Römer vorzugsweise sich ansässig gemacht; auch die eine seit Traian in Dakien garnisonierende Legion hat ihr Hauptquartier wenigstens bald nachher in dieser Gegend bei Apulum (Karlsburg) erhalten. Weiter nördlich sind Potaissa (Thorda) und Napoca (Klausenburg) wohl auch sofort von den Römern in Besitz genommen worden, aber erst allmählich schoben die großen pannonisch-dakischen Militärzentren sich weiter gegen Norden vor. Die Verlegung der unterpannonischen Legion von Acumincum nach Aquincum, dem heutigen Ofen, und die Okkupierung dieser militärisch beherrschenden Position fällt nicht später als Hadrian und wahrscheinlich unter ihn; wohl gleichzeitig ist die eine der oberpannonischen Legionen nach Brigetio (gegenüber Komorn) gekommen. Unter Commodus wurde an der Nordgrenze Dakiens in der Breite von einer deutschen Meile jede Ansiedelung untersagt, was mit den später zu erwähnenden Grenzordnungen nach dem Markomannenkrieg zusammenhängen wird. Damals mögen auch die befestigten Linien entstanden sein, welche diese Grenze, ähnlich wie die obergermanische, sperrten. Unter Severus kam eine der bisher niedermösischen Legionen an die dakische Nordgrenze nach Potaissa (Thorda). Aber auch nach diesen Verlegungen bleibt Dakien eine von Bergen und Schanzen gedeckte, vorgeschobene Stellung am linken Ufer, bei der es wohl zweifelhaft sein mochte, ob sie die allgemeine Defensivstellung der Römer mehr förderte oder mehr beschwerte. Hadrianus hat in der Tat daran gedacht, dies Gebiet aufzugeben, also dessen Einverleibung als einen Fehler betrachtet; nachdem sie einmal geschehen war, überwog allerdings die Rücksicht, wenn nicht auf die einträglichen Goldgruben des Landes, so doch auf die rasch sich entwickelnde römische Zivilisation im Marisusgebiet. Aber wenigstens den Oberbau der steinernen Donaubrücke ließ er entfernen, da ihm die Besorgnis vor der Benutzung derselben durch die Feinde schwerer wog als die Rücksicht auf die dakische Besatzung. Die spätere Zeit hat von dieser Ängstlichkeit sich freigemacht; aber die exzentrische Stellung Dakiens zu der übrigen Grenzverteidigung ist geblieben.

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^14 Die Wälle, welche 3 Meter hoch, 2 Meter dick, mit breitem Außengraben und vielen Resten von Kastellen in zwei fast parallelen Linien, teils in der Länge vor. 150 Kilometern vom linken Ufer des Pruth über Tabak und Tatarbunar zum Dnjestr-Liman zwischen Akerman und dem Schwarzen Meer, teils in der Länge von 100 Kilometern von Leowa am Pruth zum Dnjestr unterhalb Bendery ziehen (Petermanns Geographische Mittheilungen 1857, S. 129), mögen wohl auch römisch sein; aber es fehlt bis jetzt an jeder genaueren Feststellung.

^15 Nach v. Vinckes Aufnahme (Monatsberichte über die Verhandlungen der Gesellschaft für Erdkunde in Berlin 1, 1839/40, S. 179 f.; vgl. in v. Moltkes Briefen über Zustände in der Türkei den vom 2. November 1837) sowie nach den mir mitgeteilten Aufzeichnungen und Plänen des Herrn Dr. C. Schuchhardt sind hier drei Sperrungen angelegt. Die südlichste, wahrscheinlich älteste, ist ein einfacher Erdwall mit (auffallender Weise) gegen Süden vorliegendem Graben; ob römischen Ursprungs, kann zweifelhaft sein. Die beiden anderen Linien sind ein jetzt noch vielfach bis 3 Meter hoher Erd- und ein niederigerer einst mit Steinen gefütterter Wall, die oft dicht nebeneinander her, anderswo wieder stundenweit voneinander entfernt laufen. Man möchte sie für die beiden Verteidigungslinien einer befestigten Straße halten, wenn auch in der östlichen Hälfte der Erdwall, in der südlicheren der Steinwall der nördlichere ist und sie in der Mitte sich kreuzen. An einer Stelle bildet der (hier südlichere) Erdwall die Hinterseite eines hinter dem Steinwall angelegten Kastells. Der Erdwall ist auf der Nordseite von einem tiefen, auf der Südseite von einem flachen Graben gedeckt; jeden Graben schließt ein Aufwurf ab. Dem Steinwall liegt auch nördlich ein Graben vor. Hinter dem Erdwall, und meist an ihn angelehnt, finden sich je 750 Meter voneinander entfernt Kastelle; andere in unregelmäßigen Entfernungen desgleichen hinter dem Steinwall. Alle Linien halten sich hinter den Karasu-Seen als der natürlichen Verteidigungsstütze; von da, wo diese aufhört, bis zum Meer sind sie mit geringer Rücksicht auf die Terrainverhältnisse geführt. Die Stadt Tomis liegt außerhalb des Walls und nördlich davon; es sind aber ihre Festungsmauern durch einen besonderen Wall mit der Sperrbefestigung in Verbindung gesetzt.

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Die sechzig Jahre nach den Dakerkriegen Traians sind für die Donauländer eine Zeit des Friedens und der friedlichen Entwicklung gewesen. Ganz zur Ruhe kam es freilich, namentlich an den Donaumündungen, nie, und auch das bedenkliche Hilfsmittel von den angrenzenden, unruhigen Nachbarn, ähnlich wie es mit Decebalus geschehen war, durch Aussetzung jährlicher Gratiale die Grenzsicherheit zu erkaufen, ist ferner angewandt worden ^16; dennoch zeigen die Reste des Altertums eben in dieser Zeit überall das Aufblühen städtischen Lebens, und nicht wenige Gemeinden namentlich Pannoniens nennen als ihren Stifter Hadrian oder Pius. Aber auf diese Stille folgte ein Sturm, wie das Kaisertum noch keinen bestanden hatte, und der, obwohl eigentlich auch nur ein Grenzkrieg, durch seine Ausdehnung über eine Reihe von Provinzen und durch seine dreizehnjährige Dauer das Reich selbst erschütterte.

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^16 Vita Hadriani 6: cum rege Roxolanorum qui de imminutis stipendiis querebatur cognito negotio pacem composuit.

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Den nach den Markomannen benannten Krieg hat nicht eine einzelne Persönlichkeit vom Schlage des Hannibal und des Decebalus angefacht. Ebensowenig haben Übergriffe römischerseits diesen Krieg heraufbeschworen; Kaiser Pius verletzte keinen Nachbarn, weder den mächtigen, noch den geringen, und hielt den Frieden fast mehr als billig hoch. Das Reich des Maroboduus und des Vannius hatte sich seitdem, vielleicht infolge der Teilung unter Vangio und Sido, in das Königtum der Markomannen im heutigen Böhmen und das der Quaden in Mähren und Oberungarn geschieden. Konflikte mit den Römern scheinen hier nicht stattgefunden zu haben; das Lehnsverhältnis der Quadenfürsten wurde sogar unter Pius’ Regierung durch die erbetene Bestätigung in förmlicher Weise anerkannt. Völkerverschiebungen, die jenseits des römischen Horizonts liegen, sind die nächste Ursache des großen Krieges gewesen. Bald nach Pius’ Tode (161) erschienen Haufen von Germanen, namentlich Langobarden von der Elbe her, aber auch Markomannen und andere Mannschaften in Pannonien, es scheint, um neue Wohnsitze am rechten Ufer zu gewinnen. Gedrängt von den römischen Truppen, die ihnen entgegengeschickt wurden, entsandten sie den Markomannenfürsten Ballomarius und mit ihm je einen Vertreter der zehn beteiligten Stämme, um ihre Bitte um Landanweisung zu erneuern. Aber der Statthalter ließ es bei dem Bescheid und zwang sie, über die Donau zurückzugehen. Dies ist der Anfang des großen Donaukrieges ^17. Auch der Statthalter von Obergermanien, Gaius Aufidius Victorinus, der Schwiegersohn des literarisch bekannten Fronto, hatte bereits um das Jahr 162 einen Ansturm der Chatten abzuschlagen, welcher ebenfalls durch nachdrängende Völkerschaften von der Elbe her veranlaßt sein mag. Wäre gleich energisch eingeschritten worden, so hätte größerem Unheil vorgebeugt werden können. Aber eben damals hatte der Armenische Krieg begonnen, in den bald die Parther eintraten; wenn auch die Truppen nicht gerade von der bedrohten Grenze weg nach dem Osten geschickt wurden, wofür wenigstens keine Beweise vorliegen ^18, so fehlte es doch an Mannschaft, um den zweiten Krieg sofort energisch aufzunehmen. Dies Temporisieren hat sich schwer gerächt. Eben als in Rom über die Könige des Ostens triumphiert ward, brachen an der Donau die Chatten, die Markomannen, die Quaden, die Jazygen wie mit einem Schlag ein in das römische Gebiet. Rätien, Noricum, beide Pannonien, Dakien waren im selben Augenblick überschwemmt; im dakischen Grubendistrikt können noch wir die Spuren dieses Einbruchs verfolgen. Welche Verheerungen sie in diesen Landschaften, die seit langem keinen Feind gesehen hatten, damals anrichteten, zeigt die Tatsache, daß mehrere Jahre später die Quaden erst 13000, dann noch 50000, die Jazygen gar 100000 römische Gefangene zurückgaben. Es blieb nicht einmal bei der Schädigung der Provinzen. Es geschah, was seit drei Jahrhunderten nicht geschehen war und anfing als unmöglich zu gelten: die Barbaren durchbrachen den Alpenwall und fielen in Italien selbst ein; von Rätien aus zerstörten sie Opitergium (Oderzo), die Scharen von der Julischen Alpe berannten Aquileia ^19. Niederlagen einzelner römischer Armeekorps müssen mehrfach stattgefunden haben; wir erfahren nur, daß einer der Gardekommandanten, Victorinus, vor dem Feind blieb und die Reihen der römischen Heere sich in arger Weise lichteten.

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^17 Vita Marci 14: gentibus quae pulsae a superioribus barbaris fugerant nisi reciperentur bellum ireferentibus. Dio bei Petrus Patricius fr. 6: Λαγγιβάρδων καί Οβίων (sonst unbekannt) εξακισχιλίων Ίστρων περαιωθέντων τών περί Βίνδικα (vielleicht schon damals praef. praetorio, in welchem Fall die Garde wegen dieses Vorganges ausmarschiert wäre) ιππέων εξελασάντων καί τών αμφί Κάνδιδον πεζών επιφθασάντων εις παντελή φυγήν οι βάρβαροι ετράποντο. εφ'οίσ ούτω πραχθήσιν εν δέει καταστάντες εκ πρώτησ επιχειρήςεως οι βάρβαροι πρέσβεις παρά Αίλιον Βάσσον τήν Παιονίαν διέποντα στέλλουσι Βαλλομάριόν τε τον βασιλέα Μαρκομάνων καί ετέρους δέκα, κατ' έθνος επιλεξάμενοι ένα. καί όρκοις τήν ειρήνην οι πρέσβεις πιστωσάμενοι οίκαδε χωρούσιν. Daß dieser Vorfall vor den Ausbruch des Krieges fällt, zeigt seine Stellung; fr. 7 des Patricius ist Exzerpt aus Dio 71, 11, 2.

^18 Das mösische Heer gab Soldaten zum Armenischen Krieg ab (O. Hirschfeld, Archäologisch-epigraphische Mittheilungen 6, S. 41); aber hier war die Grenze nicht gefährdet.

^19 Die Beteiligung der rechtsrheinischen Germanen bezeugt Dio 71, 3, und nur dadurch erklären sich die Maßregeln, die Marcus für Raetia und Noricum traf. Auch die Lage von Oderzo spricht dafür, daß diese Angreifer über den Brenner kamen.

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Der schwere Angriff traf den Staat zur unglücklichsten Stunde. Zwar der orientalische Krieg war beendigt; aber in seinem Gefolge hatte eine Seuche sich in Italien und dem ganzen Westen verbreitet, die dauernder als der Krieg und in entsetzlicherem Maße die Menschen hinraffte. Wenn die Truppen, wie es notwendig war, zusammengezogen wurden, so fielen der Pest die Opfer nur um so zahlreicher. Wie zu der Pestilenz immer die teure Zeit gehört, so erschien auch hier mit ihr Mißwachs und Hungersnot und schwere Finanzkalamität - die Steuern gingen nicht ein, und im Laufe des Krieges sah sich der Kaiser veranlaßt, die Kleinodien seines Palastes in öffentlicher Auktion zu veräußern. Es fehlte an einem geeigneten Leiter. Eine so ausgedehnte und so verwickelte militärisch-politische Aufgabe konnte, wie die Dinge in Rom lagen, kein beauftragter Feldherr, sondern allein der Herrscher selbst auf sich nehmen. Marcus hatte, in richtiger und bescheidener Erkenntnis dessen, was ihm abging, bei der Thronbesteigung sich seinen jüngeren Adoptivbruder Lucius Verus gleichberechtigt zur Seite gestellt, in der wohlwollenden Voraussetzung, daß der flotte junge Mann, wie er ein tüchtiger Fechter und Jäger war, so auch zum fähigen Feldherrn sich entwickeln werde. Aber den scharfen Blick des Menschenkenners besaß der ehrliche Kaiser nicht; die Wahl war so unglücklich wie möglich ausgefallen; der eben beendigte Parthische Krieg hatte den nominellen Feldherrn als eine wüste Persönlichkeit und einen unfähigen Offizier gezeigt. Verus’ Mitregentschaft war nichts als eine Kalamität mehr, die freilich durch seinen, nicht lange nach dem Ausbruch des Markomannischen Krieges erfolgten Tod (169) in Wegfall kam. Marcus, seinen Neigungen nach mehr reflektiv als dem praktischen Leben zugewandt und ganz und gar kein Soldat, überhaupt keine hervorragende Persönlichkeit, übernahm die ausschließliche und persönliche Leitung der erforderlichen Operationen. Er mag dabei im einzelnen Fehler genug gemacht haben, und vielleicht geht die lange Dauer der Kämpfe darauf mit zurück; aber die Einheit des Oberbefehls, die klare Einsicht in den Zweck der Kriegführung, die Folgerichtigkeit des staatsmännischen Handelns, vor allem die Rechtschaffenheit und Festigkeit des seines schweren Amtes mit selbstvergessener Treue waltenden Mannes haben schließlich den gefährlichen Ansturm gebrochen. Es ist dies ein um so höheres Verdienst, als der Erfolg mehr dem Charakter als dem Talent verdankt wird.

Worauf man sich gefaßt machte, zeigt die Tatsache, daß die Regierung, trotz des Mangels an Menschen und an Geld, in dem ersten Jahre dieses Krieges mit ihren Soldaten und auf ihre Kosten die Mauern der Hauptstadt Dalmatiens, Salonae, und der Hauptstadt Thrakiens, Philippopolis, herstellen ließ; sicher sind dies nicht vereinzelte Anordnungen gewesen. Man mußte sich darauf vorbereiten, die Nordländer überall die großen Städte des Reiches berennen zu sehen; die Schrecken der Gotenzüge pochten schon an die Pforten und wurden vielleicht für diesmal nur dadurch abgewandt, daß die Regierung sie kommen sah. Die unmittelbare Oberleitung der militärischen Operationen und die durch die Sachlage geforderte Regulierung der Beziehungen zu den Grenzvölkern und Reformierung der bestehenden Ordnungen an Ort und Stelle durfte weder fehlen noch dem charakterlosen Bruder oder Einzelführern überlassen werden. In der Tat änderte sich die Lage der Dinge, sowie die beiden Kaiser in Aquileia eintrafen, um von dort mit dem Heer nach dem Kriegsschauplatz abzugehen. Die Germanen und Sarmaten, wenig in sich geeinigt und ohne gemeinschaftliche Leitung, fühlten sich solchem Gegenschlag nicht gewachsen. Die eingedrungenen Haufen zogen überall sich zurück; die Quaden sandten den kaiserlichen Statthaltern ihre Unterwerfung ein, und vielfach büßten die Führer der gegen die Römer gerichteten Bewegung diesen Rückschlag mit dem Leben. Lucius meinte, daß der Krieg Opfer genug gefordert habe und riet zur Rückkehr nach Rom. Aber die Markomannen verharrten in trotzigem Widerstand, und die Kalamität, die über Rom gekommen war, die Hunderttausende der weggeschleppten Gefangenen, die von den Barbaren errungenen Erfolge forderten gebieterisch eine kräftigere Politik und die offensive Fortsetzung des Krieges. Marcus’ Schwiegersohn Tiberius Claudius Pompeianus übernahm außerordentlicherweise das Kommando in Rätien und Noricum; sein tüchtiger Unterbefehlshaber, der spätere Kaiser Publius Helvius Pertinax, säuberte ohne Schwierigkeit mit der aus Pannonien herbeigerufenen ersten Hilfslegion das römische Gebiet. Trotz der Finanznot wurden namentlich aus illyrischen Mannschaften, bei deren Aushebung freilich mancher bisherige Straßenräuber zum Landesverteidiger gemacht ward, zwei neue Legionen gebildet und, wie schon früher angegeben ward, die bisher geringfügige Grenzwacht dieser beiden Provinzen durch die neuen Legionslager von Regensburg und Enns verstärkt. In die oberpannonischen Lager begaben sich die Kaiser selbst. Vor allen Dingen kam es darauf an, den Herd des Kriegsfeuers einzuschränken. Die von Norden kommenden Barbaren, die ihre Hilfe anboten, wurden nicht zurückgewiesen und fochten in römischem Sold, soweit sie nicht, was auch vorkam, ihr Wort brachen und mit dem Feind gemeinschaftliche Sache machten. Den Quaden, welche um Frieden und um die Bestätigung des neuen Königs Furtius baten, wurde diese bereitwillig zugestanden und nichts gefordert als Rückgabe der Überläufer und der Gefangenen. Es gelang einigermaßen, den Krieg auf die beiden Hauptgegner, die Markomannen und die von alters her ihnen verbündeten Jazygen, zu beschränken. Gegen diese beiden Völker wurde in den folgenden Jahren in schweren Kämpfen und nicht ohne Niederlage gestritten. Wir wissen davon nur Einzelheiten, die sich nicht in festen Zusammenhang bringen lassen. Marcus Claudius Fronto, dem die außerordentlicherweise vereinigten Kommandos von Obermösien und Dakien anvertraut waren, fiel um das Jahr 171 im Kampfe gegen Germanen und Jazygen. Ebenso fiel vor dem Feind der Gardekommandant Marcus Macrinius Vindex. Sie und andere hochgestellte Offiziere erhielten in diesen Jahren Ehrendenkmäler in Rom an der Säule Traians, weil sie in Verteidigung des Vaterlandes den Tod gefunden hatten. Die barbarischen Stämme, die sich für Rom erklärt hatten, fielen zum Teil wieder ab, so die Cotiner und vor allem die Quaden, welche den flüchtigen Markomannen eine Freistatt gewährten und ihren Vasallenkönig Furtius vertrieben, worauf Kaiser Marcus auf den Kopf seines Nachfolgers Ariogaesus einen Preis von 1000 Goldstücken setzte. Erst im sechsten Kriegsjahr (172) scheint die völlige Überwindung der Markomannen erreicht worden zu sein und danach Marcus den wohlverdienten Siegestitel Germanicus angenommen zu haben. Es folgte dann die Niederwerfung der Quaden, endlich im Jahre 175 die der Jazygen, infolge deren der Kaiser den weiteren Beinamen des Sarmatensiegers empfing. Die Bedingungen, welche den überwundenen Völkerschaften gestellt wurden, zeigen, daß Marcus nicht zu strafen beabsichtigte, sondern zu unterwerfen. Den Markomannen und den Jazygen, wahrscheinlich auch den Quaden, wurde auferlegt, einen Grenzstreifen am Flusse in der Breite von zwei, nach späterer Milderung von einer deutschen Meile zu räumen. In die festen Plätze am rechten Donauufer wurden römische Besatzungen gelegt, die allein bei den Markomannen und Quaden zusammen sich auf nicht weniger als 20000 Mann beliefen. Alle Unterworfenen hatten Zuzug zum römischen Heer zu stellen, die Jazygen zum Beispiel 8000 Reiter. Wäre der Kaiser nicht durch die Insurrektion Syriens abgerufen worden, so hätte er die letzteren ganz aus ihrer Heimat getrieben, wie Traianus die Daker. Daß Marcus die abgefallenen Transdanuvianer nach diesem Muster zu behandeln gedachte, bestätigt der weitere Verlauf. Kaum war jenes Hindernis beseitigt, so ging der Kaiser wieder an die Donau und begann, eben wie Traianus, im Jahre 178 den zweiten, abschließenden Krieg. Die Motivierung dieser Kriegserklärung ist nicht bekannt; der Zweck wird ohne Zweifel richtig dahin angegeben, daß er zwei neue Provinzen, Marcomania und Sarmatia, einzurichten gedachte. Den Jazygen, die sich den Absichten des Kaisers fügsam gezeigt haben werden, wurden die lästigen Auflagen größtenteils erlassen, ja ihnen für den Verkehr mit ihren östlich von Dakien hausenden Stammverwandten, den Roxolanern, der Durchgang durch Dakien unter angemessener Aufsicht gewährt - wahrscheinlich auch nur, weil sie schon als römische Untertanen betrachtet wurden. Die Markomannen wurden durch Schwert und Hunger fast aufgerieben. Die verzweifelnden Quaden wollten nach Norden auswandern und bei den Semnonen sich Sitze suchen; aber auch dies wurde ihnen nicht gestattet, da sie die Äcker zu bestellen hatten, um die römischen Besatzungen zu versorgen. Nach vierzehnjähriger, fast ununterbrochener Waffenarbeit stand der Kriegsfürst wider Willen am Ziel und die Römer zum zweiten Mal vor der Gewinnung der oberen Elbe; jetzt fehlte in der Tat nur die Ankündigung, das Gewonnene festhalten zu wollen. Da starb er, noch nicht sechzig Jahre alt, im Lager von Vindobona am 17. März 180.

Man wird nicht bloß die Entschlossenheit und die Konsequenz des Herrschers anerkennen, sondern auch einräumen müssen, daß er tat, was die richtige Politik gebot. Die Eroberung Dakiens durch Traian war ein zweifelhafter Gewinn, obwohl eben in dem Markomannischen Krieg der Besitz Dakiens nicht bloß ein gefährliches Element aus den Reihen der Gegner Roms entfernt, sondern wahrscheinlich auch bewirkt hat, daß der Völkerschwarm an der unteren Donau, die Bastarner, die Roxolaner und andere mehr in den Markomannenkrieg nicht eingegriffen haben. Aber nachdem der gewaltige Ansturm der Transdanuvianer westlich von Dakien die Niederwerfung derselben zur Notwendigkeit gemacht hatte, konnte diese nur in abschließender Weise ausgeführt werden, indem Böhmen, Mähren und die Theißebene in die römische Verteidigungslinie eingezogen wurden, wenn auch diesen Gebieten wohl nur, wie Dakien, eine Vorpostenstellung zugedacht war und die strategische Grenzlinie sicher die Donau bleiben sollte.

Des Marcus Nachfolger, Kaiser Commodus, war im Lager anwesend, als der Vater starb und trat, da er die Krone schon seit mehreren Jahren dem Namen nach mit dem Vater teilte, mit dessen Tode sofort in den Besitz der unumschränkten Gewalt. Nur kurze Zeit ließ der neunzehnjährige Nachfolger die Vertrauensmänner des Vaters, seinen Schwager Pompeianus und andere, die mit Marcus die schwere Last des Krieges getragen hatten, im Sinne desselben schalten. Commodus war in jeder Hinsicht das Gegenteil seines Vaters; kein Gelehrter, sondern ein Fechtmeister, so feig und charakterschwach, wie dieser entschlossen und konsequent, so träge und pflichtvergessen wie dieser tätig und gewissenhaft. Er gab nicht bloß die Einverleibung des gewonnenen Gebiets auf, sondern gewährte auch den Markomannen freiwillig Bedingungen, wie sie sie nicht hatten hoffen dürfen. Die Regulierung des Grenzverkehrs unter römischer Kontrolle und die Verpflichtung, ihre den Römern befreundeten Nachbarn nicht zu schädigen, verstanden sich von selbst; aber die Besatzungen wurden aus ihrem Lande zurückgezogen und nur das Gebot, den Grenzstreifen nicht zu besiedeln, festgehalten. Die Leistung von Abgaben und die Stellung von Rekruten wurde wohl ausbedungen, aber jene bald erlassen und diese sicher nie gestellt. Ähnlich ward mit den Quaden abgeschlossen und wird mit den übrigen Transdanuvianern abgeschlossen worden sein. Damit waren die gemachten Eroberungen aufgegeben, und die vieljährige Kriegsarbeit war umsonst; wenn man nicht mehr wollte, so war eine ähnliche Ordnung der Dinge schon viel früher zu erreichen. Dennoch hat der Markomannische Krieg die Suprematie Roms in diesen Landschaften für die Folgezeit sichergestellt, trotzdem Rom den Siegespreis aus der Hand gab. Nicht von den Stämmen, welche dabei beteiligt waren, ist der Stoß geführt worden, dem die römische Weltmacht erlag.

Eine andere bleibende Folge dieses Krieges hängt zusammen mit den durch denselben veranlaßten Oberführungen der Transdanuvianer in das Römische Reich. An sich waren derartige Umsiedlungen zu aller Zeit vorgekommen; die unter Augustus nach Gallien verpflanzten Sugambrer, die nach Thrakien gesandten Daker waren nichts als neue, zu den früher vorhandenen hinzutretende Untertanen oder Untertanengemeinden, und etwas anderes sind wohl auch die 3000 Naristen nicht gewesen, denen Marcus gestattete, ihre Sitze westlich von Böhmen mit solchen im Reich zu vertauschen, während den sonst unbekannten Astingern an der dakischen Nordgrenze die gleiche Bitte abgeschlagen ward. Aber die nicht bloß im Donauland, sondern in Italien selbst, bei Ravenna, von ihm angesiedelten Germanen waren weder freie Untertanen noch eigentlich unfreie Leute; es sind dies die Anfänge der römischen Leibeigenschaft, des Kolonats, dessen Eingreifen in die Bodenwirtschaft des gesamten Staats in anderem Zusammenhang darzulegen ist. Jene ravennatische Ansiedlung hat indes keinen Bestand gehabt; die Leute lehnten sich auf und mußten wieder weggeschafft werden, so daß der neue Kolonat zunächst auf die Provinzen, namentlich die Donaulandschaften, beschränkt blieb.

Wiederum folgte auf den großen Krieg an der mittleren Donau eine fast sechzigjährige Friedenszeit, deren Segen durch das während derselben stetig steigende innere Mißregiment nicht vollständig aufgehoben werden konnte. Wohl zeigt manche vereinzelte Nachricht, daß die Grenze, namentlich die am meisten exponierte dakische, nicht ohne Anfechtung blieb; aber vor allem das straffe Militärregiment des Severus tat hier seine Schuldigkeit, und wenigstens Markomannen und Quaden erscheinen auch unter dessen nächsten Nachfolgern in unbedingter Abhängigkeit, so daß der Sohn des Severus einen Quadenfürsten vor sich zitieren und ihm den Kopf vor die Füße legen konnte. Auch die in dieser Epoche an der unteren Donau gelieferten Kämpfe sind von untergeordnetem Belang. Aber wahrscheinlich hat in dieser Zeit eine umfassende Völkerverschiebung von Nordosten her gegen das Schwarze Meer stattgefunden und die römische Grenzwacht an der unteren Donau neuen und gefährlicheren Gegnern gegenübergestellt. Bis auf diese Zeit hatten den Römern dort vorzugsweise sarmatische Völkerschaften gegenüber gestanden, unter denen sich die Roxolaner mit den Römern am nächsten berührten; von Germanen saßen damals hier nur die seit langem in dieser Gegend heimischen Bastarner. Jetzt verschwinden die Roxolaner, vielleicht unter den dem Anschein nach, ihnen stammverwandten Carpern, welche fortan an der unteren Donau, etwa in den Tälern des Sereth und Pruth, die nächsten Nachbarn der Römer sind. Neben die Carper, ebenfalls als unmittelbare Nachbarn der Römer an der Donaumündung, tritt das Volk der Goten. Dieser germanische Stamm ist nach der einheimischen Erzählung, die uns erhalten ist, von Skandinavien über die Ostsee nach der Weichselgegend und aus dieser zum Schwarzen Meer gewandert; damit übereinstimmend kennen die römischen Geographen des 2. Jahrhunderts sie an der Weichset und die römische Geschichte seit dem ersten Drittel des dritten an der nordwestlichen Küste des Schwarzen Meeres. Von da an erscheinen sie hier in stetigem Anschwellen; die Reste der Bastarner sind unter Kaiser Probus, die Reste der Carper unter Kaiser Diocletian vor ihnen auf das rechte Donauufer gewichen, während ohne Zweifel ein großer Teil dieser wie jener sich unter die Goten mischten und ihnen sich anschlossen. überall darf diese Katastrophe nur in dem Sinne als die des Gotenkrieges bezeichnet werden, wie die unter Marcus eingetretene von den Markomannen heißt; die ganze Masse der durch den Wanderstrom vom Nordosten zum Schwarzen Meer in Bewegung gesetzten Völkerschaften ist daran beteiligt, und um so mehr beteiligt, als diese Angriffe ebenso zu Lande über die untere Donau, wie zu Wasser von der Nordküste des Schwarzen Meeres aus in einer unentwirrbaren Verschlingung der Land- und der Seepiraterie erfolgten. Nicht unpassend nennt darum der gelehrte Athener, der in ihm gefochten und ihn erzählt hat, diesen Krieg vielmehr den Skythischen, indem er unter diesem, gleich dem pelasgischen die Verzweiflung der Historiker machenden Namen alle germanischen und nichtgermanischen Reichsfeinde zusammenfaßt. Was über diese Züge zu berichten ist, soll, soweit die der Verwirrung dieser schrecklichen Zeiten nur zu sehr entsprechende Verwirrung der Überlieferung es gestattet, hier zusammengefaßt werden.

Das Jahr 238, auch ein Vierkaiserjahr des Bürgerkriegs, wird bezeichnet als dasjenige, in dem der Krieg gegen die hier zuerst genannten Goten begann ^20. Da die Münzen von Tyra und Olbia mit Alexander († 235) aufhören, so sind diese außerhalb der Reichsgrenze gelegenen römischen Besitzungen wohl schon einige Jahre früher eine Beute der neuen Feinde geworden. In jenem Jahr überschritten sie zuerst die Donau, und die nördlichste der mösischen Küstenstädte, Istros, war das erste Opfer. Gordian, der aus den Wirren dieser Zeit als Herrscher hervorging, wird als Besieger der Goten bezeichnet; gewisser ist es, daß die römische Regierung, wenn nicht schon früher, so doch unter ihm, sich dazu verstand, die gotischen Einfälle abzukaufen ^21. Begreiflicherweise forderten die Carper das gleiche, was der Kaiser den schlechteren Goten bewilligt habe; als die Forderung nicht gewährt ward, fielen sie im Jahre 245 in das römische Gebiet ein. Kaiser Philippus - Gordianus war damals schon tot - schlug sie zurück, und eine energische Aktion mit der vereinigten Kraft des großen Reiches würde den Barbaren wohl hier Halt geboten haben. Aber in diesen Jahren fand der Kaisermörder so sicher den Thron wie wiederum seinen Mörder und Nachfolger; eben in den gefährdeten Donaulandschaften rief die Armee gegen Kaiser Philippus erst den Marinus Pacatianus und nach dessen Beseitigung den Traianus Decius aus, welcher letztere in der Tat in Italien seinen Gegner überwand und als Herrscher anerkannt ward. Er war ein tüchtiger und tapferer Mann, nicht unwert der beiden Namen, die er trug, und trat, sowie er konnte, entschlossen in die Kämpfe an der Donau ein; aber was der inzwischen geführte Bürgerkrieg verdorben hatte, ließ sich nicht mehr einbringen. Während die Römer miteinander schlugen, hatten die Goten und die Carper sich geeinigt und waren unter dem Gotenfürsten Cniva in das von Truppen entblößte Mösien eingefallen. Der Statthalter der Provinz, Trebonianus Gallus, warf sich mit seiner Mannschaft nach Nikopolis am Haemus und wurde hier von den Goten belagert; diese raubten zugleich Thrakien aus und belagerten dessen Hauptstadt, das große und feste Philippopolis; ja sie gelangten bis nach Makedonien und berannten Thessalonike, wo der Statthalter Priscus eben diesen Moment geeignet fand, um sich zum Kaiser ausrufen zu lassen. Als Decius anlangte, um zugleich den Nebenbuhler und den Landesfeind zu bekämpfen, wurde wohl jener ohne Mühe beseitigt und gelang auch der Entsatz von Nikopolis, wo 30000 Goten gefallen sein sollen. Aber die nach Thrakien zurückweichenden Goten siegten ihrerseits bei Beroe (Alt-Zagora), warfen die Römer nach Mösien zurück und bezwangen sowohl Nikopolis daselbst wie in Thrakien Anchialos und sogar Philippopolis, wo 100000 Menschen in ihre Gewalt gekommen sein sollen. Darauf zogen sie nordwärts, um die ungeheure Beute in Sicherheit zu bringen. Decius entwarf den Plan, dem Feind bei dem Übergang über die Donau einen Schlag zu versetzen. Er stellte eine Abteilung unter Gallus am Ufer auf und hoffte, diese auf die Goten werfen und ihnen den Rückzug abschneiden zu können. Aber bei dem mösischen Grenzort Abrittus entschied das Kriegsglück oder auch der Verrat des Gallus gegen ihn; Decius kam mit seinem Sohn um, und Gallus, der als sein Nachfolger ausgerufen ward, begann sein Regiment damit, den Goten die jährlichen Geldzahlungen abermals zuzusichern (251) ^22. Diese völlige Niederlage der römischen Waffen wie der römischen Politik, der Fall des Kaisers, des ersten, der im Kampf gegen die Barbaren das Leben verlor, eine Kunde, welche selbst in dieser, in der Gewohnheit des Unheils erschlaffenden Zeit tief die Gemüter erregte, die darauf folgende schimpfliche Kapitulation, stellte in der Tat die Integrität des Reiches in Frage. Ernste Krisen an der mittleren Donau, wahrscheinlich der drohende Verlust Dakiens müssen die nächste Folge gewesen sein. Noch einmal ward dieser abgewandt: der Statthalter von Pannonien, Marcus Aemilius Aemilianus, ein guter Soldat, errang einen bedeutenden Waffenerfolg und trieb die Feinde über die Grenze. Aber die Nemesis waltete. Die Konsequenz dieses auf Gallus’ Namen erfochtenen Sieges war, daß die Armee dem Verräter des Decius den Gehorsam aufkündigte und ihren Feldherrn zu seinem Nachfolger erkor. Abermals ging also der Bürgerkrieg der Grenzverteidigung vor, und während Aemilianus in Italien zwar den Gallus überwand, aber bald darauf dem Feldherrn desselben, Valerianus, unterlag (254), ging Dakien, wie und an wen, wissen wir nicht ^23, dem Reiche verloren. Die letzte von dieser Provinz geschlagene Münze und die jüngste dort gefundene Inschrift sind vom Jahre 255, die letzte Münze des benachbarten Viminacium in Obermösien vom folgenden Jahre; in den ersten Jahren Valerians und Galliens also besetzten die Barbaren das römische Gebiet am linken Ufer der Donau und drangen sicher auch hinüber auf das rechte.

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^20 Die angebliche erste Erwähnung der Goten in der Biographie Caracallas c. 10 beruht auf Mißverständnis. Wenn wirklich ein Senator sich den boshaften Scherz gestattet hat, dem Mörder Getas den Namen Geticus beizulegen, weil er auf seinem Zug von der Donau nach dem Orient einige Getenschwärme (tumultuariis proeliis) besiegt habe, so meinte er Daker, nicht die damals schwerlich dort wohnenden und dem römischen Publikum kaum bekannten Goten, deren Gleichung mit den Geten auch gewiß erst später erfunden ward.

Übrigens führt noch weiter zurück die Angabe, daß Kaiser Maximinus (235-238) der Sohn eines in das benachbarte Thrakien übergesiedelten Goten gewesen sei; doch wird auch darauf nicht viel zu geben sein.

^21 Petrus Patricius fr. 8. Die Verwaltung des hier genannten Legaten von Untermösien, Tullius Menophilus, ist durch Münzen sicher auf die Zeit Gordians und mit Wahrscheinlichkeit auf 238-240 bestimmt (B. Borghesi, Oeuvres complètes. Bd. 2, S. 227). Da der Anfang des Gotenkrieges und die Zerstörung von Istros durch Dexippos (vita Max. et Balb. 16) auf 238 festgestellt ist, so liegt es nahe, die Übernahme des Tributs damit in Zusammenhang zu bringen; auf jeden Fall ist er damals erneuert worden. Die vergeblichen Belagerungen von Markianopolis und Philippopolis durch die Goten (Dexippus fr. 18, 19) mögen auf die Einnahme von Istros gefolgt sein. Iordanes (Get. 16, 92) setzt die erstere unter Philippus, ist aber in chronologischen Fragen kein gültiger Zeuge.

^22 Die Berichte über diese Vorgänge bei Zosimus (bist. 1, 21-24), Zonaras (12, 20), Ammian (31, 5, 16 u. 17) (welche Nachrichten bis zu der Philippopolis betreffenden dadurch, daß diese bei Zosimus wiederkehrt, als hierher gehörig fixiert werden), obwohl alle fragmentarisch oder zerrüttet, dürften aus dem Bericht des Dexippus, wovon fr. 16 u. 19 erhalten sind, geflossen sein und lassen sich einigermaßen vereinigen. Dieselbe Quelle liegt auch den Kaiserbiographien und Iordanes zu Grunde; beide aber haben sie in dem Grade entstellt und verfälscht, daß von ihren Angaben nur mit großer Vorsicht Gebrauch gemacht werden kann. Unabhängig ist Aur. Vict. Caes. 29.

^23 Vielleicht bezieht sich darauf der Einbruch der Markomannen bei Zos. hist. 1, 29.

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Bevor wir die Entwicklung der Dinge an der unteren Donau weiter verfolgen, erscheint es notwendig, einen Blick zu werfen auf die Piraterie, wie sie in der östlichen Hälfte des Mittelmeeres damals im Gange war, und die daraus hervorgegangenen Seezüge der Goten und ihrer Genossen.

Daß auf dem Schwarzen Meer die römische Flotte zu keiner Zeit entbehrlich, die Piraterie daselbst wahrscheinlich nie ausgerottet worden ist, liegt im Wesen der Römerherrschaft, wie sie an seinen Küsten sich gestaltet hatte. In festem Besitz waren sie nur etwa von der Donaumündung abwärts bis Trapezunt. Römisch waren freilich auch einerseits Tyra, an der Mündung des Dnjestr, und Olbia, an der Bucht der Dnjeprmündung, andererseits die kaukasischen Hafenorte in der Gegend des heutigen Suchum-Kaleh, Dioskurias und Pityus. Auch das dazwischenliegende Bosporanische Königreich auf der Krim stand in römischem Schutz und hatte römische, dem Statthalter von Mösien unterstehende Besatzung. Aber es waren an diesen größtenteils wenig einladenden Gestaden nur jene Hafenplätze entweder als alte griechische Ansiedlungen oder als römische Festungen in festem Besitz, die Küste selbst öde oder in den Händen der das Binnenland erfüllenden Eingeborenen, die unter dem allgemeinen Namen der Skythen zusammengefaßt, meistens sarmatischer Abkunft, den Römern niemals botmäßig wurden noch werden sollten; man war zufrieden, wenn sie sich nicht geradezu an den Römern oder deren Schutzbefohlenen vergriffen. Danach ist es nicht zu verwundern, daß schon in Tiberius’ Zeit die Piraten der Ostküste nicht bloß das Schwarze Meer unsicher machten, sondern auch landeten und die Dörfer und die Städte der Küste brandschatzten. Wenn unter Pius oder Marcus eine Schar der an dem nordwestlichen Ufer hausenden Kostoboker die im Herzen von Phokis gelegene Binnenstadt Elateia überfiel und unter deren Mauern mit den Bürgern sich herumschlug, so zeigt dieser gewiß nur zufällig für uns einzeln dastehende Vorgang, daß dieselben Erscheinungen, welche dem Sturz des Senatsregiments voraufgingen, jetzt sich erneuerten und noch bei äußerlich unerschüttert aufrecht stehender Reichsgewalt nicht bloß einzelne Piratenschiffe, sondern Piratengeschwader im Schwarzen und selbst im Mittelmeere kreuzten. Das nach dem Tode des Severus und vor allem nach dem Ausgang der letzten Dynastie deutlich erkennbare Sinken des Regiments offenbarte sich dann, wie billig, vor allem in dem weiteren Verfall der Seepolizei. Die im einzelnen wenig zuverlässigen Berichte melden bereits in der Zeit vor Decius das Erscheinen einer großen Piratenflotte im Ägäischen Meer; dann unter Decius die Plünderung der pamphylischen Küste und der griechisch-asiatischen Inseln, unter Gallus Piratenstreifereien in Kleinasien bis nach Pessinus und Ephesos ^24. Dies waren Räuberzüge. Diese Gesellen plünderten die Küsten weit und breit, und machten auch, wie man sieht, dreiste Züge in das Binnenland; aber von zerstörten Städten wird nichts gemeldet, und die Piraten vermieden es, mit den römischen Truppen zusammenzustoßen; vorzugsweise richtete sich der Angriff gegen solche Landschaften, in denen keine Truppen standen.

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^24 Amm. Marc. 31, 5, 15: duobus navium milibus perrupto Bosporo et litoribus Propontidis Scythicarum gentium catervae transgressae ediderunt quidem acerbas terra marique strages: sed amissa suorum parte maxima reverterunt, worauf die Katastrophe der Decier erzählt und in diese die weitere Notiz eingeflochten wird: obsessae Pamphyliae civitates (dahin wird die Belagerung von Side gehören, bei Dexippus selbst fr. 23), insulae populatae complures, ebenso die Belagerung von Kyzikos. Wenn in diesem Rückblick nicht alles verwirrt ist, was bei Ammian doch nicht wohl angenommen werden kann, so fällt dies vor diejenigen Seefahrten, die mit der Belagerung von Pityus beginnen und mehr ein Teil der Völkerwanderung sind als Piratenzüge. Die Zahl der Schiffe freilich dürfte durch Gedächtnisfehler von dem Zug des Jahres 269 hierher übertragen sein. In denselben Zusammenhang gehört die Notiz bei Zosimus (hist. 1, 28) über die Skythenzüge in Asien und Kappadokien bis Ephesos und Pessinus. Die Nachricht über Ephesos in der Biographie Gallienus’ c. 6 ist dieselbe, aber der Zeit nach verschoben.

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Unter Valerianus nehmen diese Expeditionen einen anderen Charakter an. Die Art der Züge weicht von den früheren so sehr ab, daß der an sich nicht besonders wichtige Zug der Boraner gegen Pityus unter Valerianus von kundigen Berichterstattern geradezu als der Anfang dieser Bewegung bezeichnet werden konnte ^25 und daß die Piraten eine Zeitlang in Kleinasien mit dem Namen dieser uns sonst nicht bekannten Völkerschaft genannt wurden. Nicht mehr von den alten einheimischen Anwohnern des Schwarzen Meeres gehen diese Züge aus, sondern von den nachdrängenden Schwärmen. Was bis dahin Seeraub gewesen war, fängt an, ein Stück derjenigen Völkerverschiebung zu werden, welcher das Vordringen der Goten an die untere Donau angehört. Die beteiligten Völker sind sehr mannigfach und zum Teil wenig bekannt; bei den späteren Zügen scheinen die germanischen Heruler, damals Anwohner der Maeotis, eine führende Rolle gespielt zu haben. Beteiligt sind auch die Goten, indes soweit es sich um eigentliche Seefahrten handelt und über diese leidlich genaue Berichte vorliegen, nicht in hervorragender Weise; recht eigentlich diese Züge heißen richtiger skythische als gotische. Der maritime Mittelpunkt dieser Angriffe ist die Dnjestrmündung, der Hafen von Tyra ^26. Die griechischen Städte des Bosporus, durch den Bankrott der Reichsgewalt schutzlos den andrängenden Haufen preisgegeben und der Belagerung durch dieselben gewärtig, ließen halb gezwungen, halb freiwillig sich dazu herbei, die unbequemen neuen Nachbarn auf ihren Schiffen und durch ihre Seeleute nach den nächstgelegenen römischen Besitzungen an der Nordküste des Pontus überzuführen, wofür diesen selbst die nötigen Mittel und das nötige Geschick mangelte. So kam jene Expedition gegen Pityus zustande. Die Boraner wurden gelandet und sandten, auf den Erfolg vertrauend, die Schiffe zurück. Aber der entschlossene Befehlshaber von Pityus, Successianus, wies den Angriff ab und die Angreifer, den Anmarsch der übrigen römischen Besatzungen befürchtend, zogen eilig ab, wozu sie mühsam die nötigen Fahrzeuge beschafften. Aufgegeben aber war der Plan nicht; im nächsten Jahr kamen sie wieder, und da der Kommandant inzwischen gewechselt war, ergab sich die Festung. Die Boraner, welche diesmal die bosporanischen Schiffe festgehalten hatten und aus gepreßten Schiffsleuten und gefangenen Römern deren Bemannung beschafften, bemächtigten sich weithin der Küste und gelangten bis nach Trapezunt. In diese gut befestigte und stark besetzte Stadt hatte alles sich geflüchtet und zu einer wirklichen Belagerung waren die Barbaren nicht imstande. Aber die Führung der Römer war schlecht und die Kriegszucht so verfallen, daß nicht einmal die Mauer besetzt wurde; so erstiegen die Barbaren dieselbe bei Nachtzeit, ohne auch nur Gegenwehr zu finden, und in der großen und reichen Stadt fiel ungeheure Beute, darunter auch eine Anzahl von Schiffen, in ihre Hände. Glücklich kehrten sie aus dem fernen Lande zurück an die Maeotis.

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^25 Bei Zosimus selbst wird man völliges Verständnis dafür nicht erwarten; aber sein Gewährsmann Dexippus, der Zeitgenosse und Beteiligte, wußte wohl, warum er die bithynische Expedition die δευτέρα έφοδος nannte (Zos. hist. 1, 35); und auch bei Zosimus noch erkennt man deutlich den von Dexippus beabsichtigten Gegensatz der Expedition der Boraner gegen Pityus und Trapezunt zu den hergebrachten Piratenfahrten. In der Biographie des Gallienus wird die c. 11 unter dem Jahre 264 erzählte skythische Expedition nach Kappadokien die trapezuntische sein sowie die damit verknüpfte bithynische die, welche Zosimus die zweite nennt; verwirrt ist hier freilich alles.

^26 Dies sagt Zosimus (hist. 1, 42) und folgt auch aus dem Verhältnis der Bosporaner zu dem ersten (1, 32) und dem des ersten zu dem zweiten Zug (1, 34).

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Ein zweiter, durch diesen Erfolg angeregter Zug anderer, aber benachbarter skythischer Haufen im folgenden Winter richtete sich gegen Bithynien; es ist bezeichnend für die zerrütteten Verhältnisse, daß der Anstifter dieses Zuges ein Grieche aus Nikomedeia, Chrysogonos, war, und daß er für den glücklichen Erfolg von den Barbaren hochgeehrt ward. Diese Expedition wurde, da die nötige Zahl von Schiffen nicht zu beschaffen war, teils zu Lande, teils zu Wasser unternommen; erst in der Nähe von Byzanz gelang es den Piraten, sich einer beträchtlichen Zahl von Fischerbooten zu bemächtigen, und so gelangten sie an die asiatische Küste nach Kalchedon, dessen starke Besatzung auf diese Kunde davonlief. Nicht bloß diese Stadt geriet in ihre Hand, sondern auch an der Küste Nikomedeia, Kios, Apameia, im Binnenland Nikaea und Prusa; Nikomedeia und Nikaea brannten sie nieder und gelangten bis zum Rhyndakos. Von da aus fuhren sie heim, beladen mit den Schätzen des reichen Landes und seiner ansehnlichen Städte.

Schon der Zug gegen Bithymen war zum Teil auf dem Landweg unternommen worden; um so mehr setzten die Angriffe, die gegen das europäische Griechenland gerichtet wurden, sich aus Land- und Seeraubfahrten zusammen. Wenn Mösien und Thrakien auch nicht dauernd von den Goten besetzt wurden, so kamen und gingen sie doch hier, gleich als wären sie zu Hause, und streiften von da aus weit nach Makedonien hinein. Selbst Achaia erwartete unter Valerianus von dieser Seite her den Einbruch; die Thermopylen und der Isthmos wurden verrammelt und die Athener gingen daran, ihre seit Sullas Belagerung in Trümmern liegenden Mauern wiederherzustellen. Damals und auf diesem Wege kamen die Barbaren nicht. Aber unter Gallienus erschien eine Flotte von 500 Segeln, diesmal vornehmlich Heruler, vor dem Hafen von Byzanz, das indes seine Wehrhaftigkeit noch nicht eingebüßt hatte; die Schiffe der Byzantier schlugen glücklich die Räuber ab. Diese fuhren weiter, zeigten sich an der asiatischen Küste vor dem früher nicht angegriffenen Kyzikos und gelangten von da über Lemnos und Imbros nach dem eigentlichen Griechenland. Athen, Korinth, Argos, Sparta wurden geplündert und zerstört. Es war immer etwas, daß, wie in den Zeiten der Perserkriege, die Bürger des zerstörten Athen, 2000 an der Zahl, den abziehenden Barbaren einen Hinterhalt legten und unter Führung ihres ebenso gelehrten wie tapferen Vormanns Publius Herennius Dexippus aus dem altadligen Geschlecht der Keryken, mit Unterstützung der römischen Flotte, den Piraten einen namhaften Verlust beibrachten. Auf der Heimkehr, die zum Teil auf dem Landweg erfolgte, griff Kaiser Gallienus sie in Thrakien am Fluß Nestos an und tötete ihnen eine beträchtliche Anzahl Leute ^27.

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^27 Dexippus’ Bericht über diesen Zug geben im Auszug Synkellos (p. 717) (wo ανελόντος für ανελόντες gelesen werden muß), Zosimus (hist. 1, 39) und der Biograph des Gallienus (c. 13). Ein Bruchstück seiner eigenen Erzählung ist fr. 22. Bei dem Fortsetzer des Dio, von dem Zonaras abhängt, ist der Vorgang unter Claudius gesetzt, durch Irrtum oder durch Fälschung, die dem Gallienus diesen Sieg nicht gönnte. Die Biographie des Gallienus erzählt den Vorgang, wie es scheint, zweimal, zuerst kurz c. 6 unter dem Jahre 262, dann besser unter oder nach 265 (c. 13).

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Um das Maß des Unheils vollständig zu übersehen, muß man hinzunehmen, daß in diesem in Scherben gehenden Reiche und vor allem in den vom Feind überschwemmten Provinzen ein Offizier nach dem andern nach der Krone griff, die es kaum noch gab. Es lohnt der Mühe nicht, die Namen dieser ephemeren Purpurträger zu verzeichnen; die Lage zeichnet, daß nach der Verwüstung Bithyniens durch die Piraten Kaiser Valerian es unterließ, einen außerordentlichen Kommandanten dorthin zu schicken, weil ihm jeder General, nicht ohne Grund, als Rivale galt. Dies hat mitgewirkt bei dem fast durchaus passiven Verhalten der Regierung gegenüber dieser schweren Not. Doch ist andererseits unzweifelhaft ein guter Teil dieser unverantwortlichen Passivität auf die Persönlichkeit der Herrscher zurückzuführen; Valerianus war schwach und bejahrt, Gallienus fahrig und wüst, und der Lenkung des Staatsschiffs im Sturme weder jener noch dieser gewachsen. Marcianus, dem Gallienus nach dem Einfall in Achaia das Kommando in diesen Gegenden übertragen hatte, operierte nicht ohne Erfolg; aber zu einer wirklichen Wendung zum Besseren kam es nicht, solange Gallienus den Thron einnahm.

Nach Gallienus’ Ermordung (268), vielleicht auf die Kunde von dieser, unternahmen die Barbaren, wieder unter Führung der Heruler, aber diesmal mit vereinigten Kräften, einen Ansturm gegen die Reichsgrenzen, wie er also noch nicht dagewesen war, mit einer mächtigen Flotte und wahrscheinlich gleichzeitig zu Lande, von der Donau aus ^28. Die Flotte hatte in der Propontis viel von Stürmen zu leiden; dann teilte sie sich und es gingen die Goten teils gegen Thessalien und Griechenland vor, teils gegen Kreta und Rhodos; die Hauptmasse begab sich nach Makedonien und drang von da in das Binnenland ein, ohne Zweifel in Verbindung mit den in Thrakien eingerückten Haufen. Aber den oft belagerten, jetzt bis aufs äußerste gebrachten Thessalonikern brachte Kaiser Claudius, der persönlich mit starker Macht heranrückte, endlich Entsatz; er trieb die Goten vor sich her das Tal des Axios (Vardar) hinauf und weiter über die Berge hinüber nach Obermösien; nach mancherlei Kämpfen mit wechselndem Kriegsglück erfocht er hier im Moravatal bei Naissus einen glänzenden Sieg, in welchem 50000 Feinde gefallen sein sollen. Die Goten wichen in Auflösung zurück, in der Richtung erst auf Makedonien, dann durch Thrakien zum Haemus, um die Donau zwischen sich und den Feind zu bringen. Fast hätte ihnen ein Zwist im römischen Lager, diesmal zwischen Infanterie und Reiterei, noch einmal Luft gemacht; aber als es zum Schlagen kam, ertrugen die Reiter es doch nicht, ihre Kameraden im Stich zu lassen und so siegte die vereinigte Armee abermals. Eine schwere Seuche, welche in all den Jahren der Not, aber besonders damals in diesen Gegenden und vor allem in den Heeren wütete, tat zwar auch den Römern großen Schaden - Kaiser Claudius selbst erlag ihr -, aber das große Heer der Nordländer wurde völlig aufgerieben und die zahlreichen Gefangenen in die römischen Heere eingereiht oder zu Leibeigenen gemacht. Auch die Hydra der Militärrevolutionen wurde einigermaßen gebändigt; Claudius und nach ihm Aurelianus waren in anderer Weise Herren im Reich, als dies von Gallienus gesagt werden kann. Die Erneuerung der Flotte, wozu unter Gallienus ein Anfang gemacht worden war, wird nicht gefehlt haben. Das traianische Dakien war und blieb verloren; Aurelianus zog die dort sich noch haltenden Posten heraus und gab den vertriebenen oder zur Auswanderung geneigten Besitzern neue Wohnstätten auf dem mösischen Ufer. Aber Thrakien und Mösien, die eine Zeitlang mehr den Goten als den Römern gehört hatten, kehrten unter römische Herrschaft zurück, und wenigstens die Donaugrenze ward wieder befestigt.

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^28 In unserer Überlieferung erscheint dieser Zug als eine reine Seefahrt, unternommen mit (wahrscheinlich) 2000 Schiffen (so die Biographie des Claudius; die Zahlen 6000 und 900, zwischen denen die Überlieferung bei Zos. hist. 1, 42, schwankt, sind wohl beide verdorben) und 320000 Menschen. Indes ist es wenig glaublich daß Dexippus, auf den diese Angaben zurückgehen müssen die letztere Ziffer in dieser Weise hat setzen können. Andererseits ist bei der Richtung des Zuges zunächst gegen Tomis und Markianopolis es mehr als wahrscheinlich, daß dabei das von Zos. hist. 1, 34 beschriebene Verfahren befolgt ward und ein Teil zu Lande marschierte, und unter dieser Voraussetzung mochte auch ein Zeitgenosse die Zahl der Angreifer wohl auf jene Ziffer schätzen. Auch zeigt der Verlauf des Feldzugs, namentlich der Ort der Entscheidungsschlacht, daß man es keineswegs bloß mit einer Flotte zu tun hatte.

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Man wird diesen Goten- und Skythenzügen zu Lande und zur See, welche die zwanzig Jahre 250 bis 269 ausfüllen, nicht die Bedeutung beilegen dürfen, daß die ausschwärmenden Haufen darauf bedacht gewesen wären, die Landschaften, die sie betraten, in bleibenden Besitz zu nehmen. Ein solcher Plan ist nicht einmal für Mösien und Thrakien nachweisbar, geschweige denn für die entfernteren Küsten; schwerlich waren auch die Angreifer zahlreich genug, um eigentliche Invasionen zu unternehmen. Wie das schlechte Regiment der letzten Herrscher und vor allem die Unzuverlässigkeit der Truppen viel mehr als die Übermacht der Barbaren die Überflutung des Gebietes durch Land- und Seeräuber hervorriefen, so zog die Wiederherstellung der inneren Ordnung und das energische Auftreten der Regierung von selbst die Befreiung desselben nach sich. Noch konnte der römische Staat nicht gebrochen werden, wenn er nicht sich selber brach. Immer aber war es ein großes Werk, das Regiment so wieder zusammenzunehmen, wie Claudius es getan hat. Wir wissen noch etwas weniger von ihm, als von den meisten Regenten dieser Zeit, da die wahrscheinlich fiktive Zurückführung des konstantinischen Stammbaumes auf ihn sein Bild nach der platten Vollkommenheitsschablone übermalt hat; aber diese Anknüpfung selbst, sowie die zahllosen nach seinem Tode ihm zu Ehren geschlagenen Münzen beweisen, daß er der nächsten Generation als der Retter des Staates galt, und sie wird darin nicht geirrt haben. Ein Vorspiel der späteren Völkerwanderung sind diese Skythenzüge allerdings; und die Städtezerstörung, welche sie vor den gewöhnlichen Piratenfahrten auszeichnet, hat damals in einem Umfang stattgefunden, daß der Wohlstand wie die Bildung Griechenlands und Kleinasiens sich niemals davon erholt haben.

An der wiederhergestellten Donaugrenze befestigte Aurelianus den erfochtenen Sieg, indem er die Defensive wiederum offensiv führte und die Donau an ihrer Mündung überschreitend, jenseits derselben sowohl die Carper schlug, die seitdem zu den Römern im Schutzverhältnis standen, wie auch die Goten unter ihrem König Canabaudes. Sein Nachfolger Probus nahm, wie schon angegeben ward, die Überreste der von den Goten bedrängten Bastarner herüber auf das römische Ufer, ebenso im Jahre 295 Diocletian die Reste der Carper. Dies deutet darauf hin, daß jenseits des Flusses das Reich der Goten sich konsolidierte; aber weiter kamen sie auch nicht. Die Grenzbefestigungen wurden verstärkt; Gegen-Aquincum (contra Aquincum, Pest) ist im Jahre 294 angelegt worden. Die Piratenfahrten verschwanden nicht völlig. Unter Tacitus zeigten sich Schwärme von der Maeotis in Kilikien. Die Franken, die Probus am Schwarzen Meer angesiedelt hatte, verschafften sich Fahrzeuge und fuhren heim nach ihrer Nordsee, nachdem sie unterwegs an der sizilischen und der afrikanischen Küste geplündert hatten. Auch zu Lande ruhten die Waffen nicht, wie denn die zahlreichen Sarmatensiege Diocletians alle, und ein Teil seiner germanischen, auf die Donaugegenden fallen werden; aber erst unter Konstantin kam es wieder zu einem ernsthaften Kriege mit den Goten, der glücklich verlief. Das Übergewicht Roms stand seit Claudius’ gotischem Siege wieder so fest wie vorher.

Die eben entwickelte Kriegsgeschichte blieb auf die innere Ordnung des römischen Staats- und Heerwesens nicht ohne allgemeine und bleibende militärisch-politische Rückwirkung. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die Rheinheere, in der frühen Kaiserzeit die führenden in der Armee, ihren Primat schon unter Traian an die Donaulegionen abgaben. Wenn unter Augustus sechs Legionen im Donau- und acht im Rheinland standen, so zählten nach den dakischen Kriegen Domitians und Traians im 2. Jahrhundert die Rheinlager nur vier, die Donaulager zehn, nach dem Markomannischen sogar zwölf Legionen. Nachdem seit Hadrian aus der Armee, abgesehen von den Offizieren, das italische Element verschwunden war und im ganzen genommen jedes Regiment sich in der Gegend, in welcher es lagerte, auch rekrutierte, waren die meisten Soldaten der Donauarmee und nicht weniger die aus dem Gliede hervorgegangenen Centurionen in Pannonien, Dakien, Mösien, Thrakien zu Hause. Auch die neuen, unter Marcus gebildeten Legionen gingen aus Illyricum hervor, und die außerordentlichen Ergänzungen, deren die Truppen damals bedurften, wurden wahrscheinlich ebenfalls vorzugsweise aus den Gegenden genommen, in denen die Heere standen. Also war der Primat der Donauarmeen, den der Dreikaiserkrieg der severischen Zeit feststellte und steigerte, zugleich ein Primat der illyrischen Soldaten; und es kam dies bei der Reform der Garde unter Severus zu sehr energischem Ausdruck. In die höheren Kreise des Regiments griff dieser Primat nicht eigentlich ein, solange die Offizierstellung noch mit der Reichsbeamtenstellung zusammenfiel, obwohl die ritterliche Laufbahn dem gemeinen Soldaten durch das Zwischenglied des Centurionats zu allen Zeiten zugänglich war und also die Illyriker auch in jene schon früh eindrangen, wie denn bereits im Jahre 235 ein geborener Thraker, Gaius Iulius Verus Maximinus, im Jahre 248 ein geborener Pannonier, Traianus Decius, auf diesem Wege sogar zum Purpur gelangt sind. Aber als dann Gallienus in allerdings nur zu gerechtfertigtem Mißtrauen die Rangklasse der Senatoren von dem Offizierdienst ausschloß, erstreckte sich notwendigerweise, was bisher von den Soldaten galt, auch auf die Offiziere. Es ist also nur in der Ordnung, daß die der Donauarmee angehörigen, meistens aus den illyrischen Gegenden herstammenden Soldaten seitdem auch im Regiment die erste Rolle spielen und, soweit die Armee die Kaiser machte, diese ebenfalls der Mehrzahl nach Illyriker sind. Also folgen auf Gallienus der Dardaner Claudius, Aurelianus aus Mösien, Probus aus Pannonien, Diocletianus aus Dalmatien, Maximianus aus Pannonien, Constantius aus Dardanien, Galerius aus Serdica; von den letztgenannten hebt ein unter der konstantinischen Dynastie schreibender Schriftsteller die Herkunft aus Illyricum hervor und fügt hinzu, daß sie mit wenig Bildung, aber guter Vorschulung durch Feldarbeit und Kriegsdienst treffliche Herrscher gewesen seien. Was die Albanesen lange Zeit dem Türkischen Reich gewesen sind, das haben ihre Vorfahren dem römischen Kaiserstaat, als dieser bei ähnlicher Zerrüttung und ähnlicher Barbarei angelangt war, in gleicher Weise geleistet. Nur darf die illyrische Regeneration des römischen Kaisertums nicht etwa als eine nationale Reorganisation aufgefaßt werden; es war lediglich die soldatische Stützung eines durch das Mißregiment vornehm geborener Herrscher völlig herabgekommenen Reiches. Die Demilitarisierung Italiens war vollständig geworden, und Herrscherrecht ohne kriegerische Kraft erkennt die Geschichte nicht an.

KAPITEL VII.
Das griechische Europa

Mit der allgemeinen geistigen Entwicklung der Hellenen hatte die politische ihrer Republiken sich nicht im Gleichgewicht gehalten, oder vielmehr die Überschwenglichkeit jener hatte, wie die allzu volle Blüte den Kelch sprengt, keinem einzelnen Gemeinwesen verstattet, diejenige Ausdehnung und Stetigkeit zu gewinnen, welche für die staatliche Ausgestaltung vorbedingend ist. Die Kleinstaaterei der einzelnen Städte oder Städtebünde mußte in sich verkümmern oder den Barbaren verfallen; nur der Panhellenismus verbürgte, wie den Fortbestand der Nation, so ihre Weiterentwicklung gegenüber den stammfremden Umwohnern. Er ward verwirklicht durch den Vertrag, den König Philipp von Makedonien, der Vater Alexanders, in Korinth mit den Staaten von Hellas abschloß. Es war dies dem Namen nach ein Bundesvertrag, in der Tat die Unterwerfung der Republiken unter die Monarchie, aber eine Unterwerfung, welche nur dem Ausland gegenüber sich vollzog, indem die unumschränkte Feldherrnschaft gegen den Nationalfeind von fast allen Städten des griechischen Festlandes dem makedonischen Feldherrn übertragen, sonst ihnen die Freiheit und die Autonomie gelassen ward, und es war, wie die Verhältnisse lagen, dies die einzig mögliche Realisierung des Panhellenismus und die im wesentlichen für die Zukunft Griechenlands maßgebende Form. Philipp und Alexander gegenüber hat sie Bestand gehabt, wenn auch die hellenischen Idealisten wie immer das realisierte Ideal als solches anzuerkennen sich sträubten. Als dann Alexanders Reich zerfiel, war es wie mit dem Panhellenismus selbst, so auch mit der Einigung der griechischen Städte unter der monarchischen Vormacht vorbei und rieben diese in Jahrhunderten ziellosen Ringens ihre letzte geistige und materielle Macht auf, hin- und hergezogen zwischen der wechselnden Herrschaft der übermächtigen Monarchien und vergeblichen Versuchen, unter dem Schutz des Haders derselben den alten Partikularismus zu restaurieren.

Als dann die mächtige Republik des Westens in den bisher einigermaßen gleichgewogenen Kampf der Monarchien des Ostens eintrat und bald sich mächtiger als jeder der dort miteinander ringenden griechischen Staaten erwies, erneuerte sich mit der festen Vormachtstellung auch die panhellenische Politik. Hellenen im vollen Sinn des Worts waren weder die Makedonier noch die Römer; es ist nun einmal der tragische Zug der griechischen Entwicklung, daß das attische Seereich mehr eine Hoffnung als eine Wirklichkeit war und das Einigungswerk nicht aus dem eigenen Schoß der Nation hat hervorgehen dürfen. Wenn in nationaler Hinsicht die Makedonier den Griechen näher standen als die Römer, so war das Gemeinwasen Roms den hellenischen politisch bei weitem mehr wahlverwandt als das makedonische Erbkönigtum. Was aber die Hauptsache ist, die Anziehungskraft des griechischen Wesens ward von den römischen Bürgern wahrscheinlich nachhaltiger und tiefer empfunden als von den Staatsmännern Makedoniens, eben weil jene ihm ferner standen als diese. Das Begehren, sich wenigstens innerlich zu hellenisieren, der Sitte und der Bildung, der Kunst und der Wissenschaft von Hellas teilhaftig zu werden, auf den Spuren des großen Makedoniers Schild und Schwert der Griechen des Ostens sein und diesen Osten nicht italisch, sondern hellenistisch weiter zivilisieren zu dürfen, dieses Verlangen durchdringt die späteren Jahrhunderte der römischen Republik und die bessere Kaiserzeit mit einer Macht und einer Idealität, welche fast nicht minder tragisch ist als jenes nicht zum Ziel gelangende politische Mühen der Hellenen. Denn auf beiden Seiten wird Unmögliches erstrebt: dem hellenischen Panhellenismus ist die Dauer versagt und dem römischen Hellenismus der Vollgehalt. Indes hat er darum nicht weniger die Politik der römischen Republik wie die der Kaiser wesentlich bestimmt. Wie sehr auch die Griechen, namentlich im letzten Jahrhundert der Republik, den Römern es bewiesen, daß ihre Liebesmühe eine verlorene war, es hat dies weder an der Mühe noch an der Liebe etwas geändert.

Die Griechen Europas waren von der römischen Republik zu einer einzigen, nach dem Hauptlande Makedonien benannten Statthalterschaft zusammengefaßt worden. Wenn diese mit dem Beginn der Kaiserzeit administrativ aufgelöst ward, so wurde damals gleichzeitig dem gesamten griechischen Harnen eine religiöse Gemeinschaft verliehen, die sich anschloß an die alte, des Gottesfriedens wegen eingeführte und dann zu politischen Zwecken mißbrauchte Delphische Amphiktyonie. Unter der römischen Republik war dieselbe im wesentlichen auf die ursprünglichen Grundlagen zurückgeführt worden: Makedonien sowohl wie Ätolien, die sich beide usurpatorisch eingedrängt hatten, wurden wieder ausgeschieden und die Amphiktyonie umfaßte abermals nicht alle, aber die meisten Völkerschaften Thessaliens und des eigentlichen Griechenlands. Augustus veranlaßte die Erstreckung des Bundes auf Epirus und Makedonien und machte ihn dadurch im wesentlichen zum Vertreter des hellenischen Landes in dem weiteren, dieser Epoche allein angemessenen Sinne. Eine bevorzugte Stellung nahmen in diesem Verein neben dem altheiligen Delphi die beiden Städte Athen und Nikopolis ein, jene die Kapitale des alten, diese nach Augustus’ Absicht die des neuen kaiserlichen Hellenentums ^1. Diese neue Amphiktyonie hat eine gewisse Ähnlichkeit mit der Landesversammlung der drei Gallien; in ähnlicher Weise wie für diese der Kaiseraltar bei Lyon war der Tempel des pythischen Apollon der religiöse Mittelpunkt der griechischen Provinzen. Indes während jenem daneben eine geradezu politische Wirksamkeit zugestanden hat, so besorgten die Amphiktyonen dieser Epoche außer der eigentlich religiösen Feier lediglich die Verwaltung des delphischen Heiligtums und seiner immer noch beträchtlichen Einkünfte ^2. Wenn ihr Vorsteher sich in späterer Zeit die “Helladarchie” zuschreibt, so ist diese Herrschaft über Griechenland lediglich ein idealer Begriff. ^3 Immer aber bleibt die offizielle Konservierung der griechischen Nationalität ein Kennzeichen der Haltung, welche das neue Kaisertum gegen dieselbe einnimmt, und seines den republikanischen weit überbietenden Philhellenismus.

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^1 Die Ordnung der Delphischen Amphiktyonie unter der römischen Republik erhellt namentlich aus der delphischen Inschrift CIL III, p. 987 (vgl. BCH 7,1883, S. 427f.). Den Verein bildeten damals siebzehn Völkerschaften mit zusammen 24 Stimmen, sämtlich dem eigentlichen Griechenland oder Thessalien angehörig; Ätolien, Epirus, Makedonien fehlen. Nach der Umgestaltung durch Augustus (Paus. 10, 8) blieb diese Organisation im übrigen bestehen, nur daß durch Beschränkung der unverhältnismäßig zahlreichen thessalischen die Stimmen der bisher vertretenen Völkerschaften auf achtzehn herabgemindert wurden; dazu traten neu Nikopolis in Epirus mit sechs und Makedonien ebenfalls mit sechs Stimmen. Ferner sollten die sechs Stimmen von Nikopolis ein für allemal geführt werden, ebenso wie dies blieb für die zwei von Delphi und die eine von Athen, die übrigen Stimmen dagegen von den Verbänden, so daß zum Beispiel die eine Stimme der peloponnesischen Dorier wechselte zwischen Argos, Sikyon, Korinth und Megara. Eine Gesamtvertretung der europäischen Hellenen waren die Amphiktyonen insofern auch jetzt nicht, als die früher ausgeschlossenen Völkerschaften im eigentlichen Griechenland, ein Teil der Peloponnesier und die nicht zu Nikopolis gezogenen Ätoler, darin nicht repräsentiert waren.

^2 Die stehenden Zusammenkünfte in Delphi und an den Thermopylen währten fort (Paus. 7, 24, 3; Vita Apoll. 4, 23) und natürlich auch die Ausrichtung der Pythischen Spiele nebst der Erteilung der Preise durch das Kollegium der Amphiktyonen (vit. soph. 2, 27); dasselbe hat die Verwaltung der “Zinsen und Einkünfte” des Tempels (Inschrift von Delphi, Rheinisches Museum, N. F. 2, 1843, S. 111) und legt aus denselben, zum Beispiel in Delphi, eine Bibliothek an (Lebas-Foucart II, S. 845) oder setzt daselbst Bildsäulen.

^3 Die Mitglieder des Kollegiums der Αμψικτίονεσ oder, wie sie in dieser Epoche heißen, Αμψικτύονεσ, werden von den einzelnen Städten in der früher bezeichneten Weise bald von Fall zu Fall (Iteration: CIG 1085), bald auf Lebenszeit (Plut. an seni 20) bestellt; was wohl davon abhängt, ob die Stimme ständig war oder alternierend (Wilamowitz). Ihr Vorsteher heißt in früherer Zeit επιμελητής τού κοινού τών Αμψικτυόνων (Inschriften von Delphi, Rheinisches Museum, N. F. 2, 1843, S. 111; CIG 1713), später Ελλαδάρχης τών Αμψικτυόνων (CIG 1124).

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Hand in Hand mit der sakralen Einigung der europäischen Griechen ging die administrative Auflösung der griechisch-makedonischen Statthalterschaft der Republik. An der Teilung der Reichsverwaltung unter Kaiser und Senat hing sie nicht, da dieses gesamte Gebiet und nicht minder die vorliegenden Donaulandschaften bei der ursprünglichen Teilung dem Senat zugewiesen wurden; ebensowenig haben militärische Rücksichten hier eingegriffen, da die ganze Halbinsel bis hinauf zur thrakischen Grenze, als gedeckt teils durch diese Landschaft, teils durch die Besatzungen an der Donau, immer dem befriedeten Binnenlande zugerechnet worden ist. Wenn der Peloponnes und das attisch-böotische Festland damals seinen eigenen Prokonsul erhielt und von Makedonien getrennt ward, was wohl schon Caesar beabsichtigt haben mag, so war dabei, neben der allgemeinen Tendenz, die senatorischen Statthalterschaften nicht zu groß zu nehmen, vermutlich die Rücksicht maßgebend, das rein hellenische Gebiet von dem halb hellenischen zu scheiden. Die Grenze der Provinz Achaia war anfänglich der Oeta, und auch nachdem die Ätoler später dazu gelegt worden ^4, ist sie nicht hinausgegangen über den Acheloos und die Thermopylen.

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^4 Die ursprünglichen Grenzen der Provinz bezeichnet Strabon (17, 3, 25 p. 840) in der Aufzählung der senatorischen Provinzen: Αχαία μέχρι Θετταλίας καί Αιτωλών καί Ακαρνάνων καί τινων Ηπειρωτικών εθνών όσα τή Μακεδονία προσώριστο, wobei der übrige Teil von Epirus der (von Strabon hier, für seine Zeit irrig, den senatorischen zugezählten) Provinz Illyricum zugeteilt zu werden scheint. Μέχρι einschließend zu nehmen geht, von sachlichen Erwägungen abgesehen, schon deswegen nicht an, weil nach den Schlußworten die vorher genannten Gebiete “Makedonien zugeteilt sind”. Späterhin finden wir die Ätoler zu Achaia gelegt (Ptol. geogr. 3, 14). Daß Epirus eine Zeitlang auch dazu gehört hat, ist möglich, nicht so sehr wegen der Angabe bei Dio 53, 12, die weder für Augustus’ Zeit noch für diejenige Dios verteidigt werden kann, sondern weil Tacitus zum Jahre 17 (ann. 2, 53) Nikopolis zu Achaia rechnet. Aber wenigstens seit Traian bildet Epirus mit Akarnanien eine eigene prokuratorische Provinz (Ptol. geogr. 3, 13; CIL III, 536; Marquardt, Römische Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 331). Thessalien und alles Land nördlich vom Oeta ist stets bei Makedonien geblieben.

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Diese Ordnungen betrafen die Landschaft im ganzen. Wir wenden uns zu der Stellung, welche den einzelnen Stadtgemeinden unter der römischen Herrschaft gegeben ward.

Die ursprüngliche Absicht der Römer, die Gesamtheit der griechischer. Stadtgemeinden in ähnlicher Weise an das eigene Gemeinwesen anzuschließen, wie dies mit den italischen geschehen war, hatte infolge des Widerstandes, auf den diese Einrichtungen trafen, insbesondere infolge der Auflehnung des Achäischen Bundes im Jahre 608 (146) und des Abfalls der meisten Griechenstädte zu König Mithradates im Jahre 666 (88) wesentliche Einschränkungen erfahren. Die Städtebünde, das Fundament aller Machtentwicklung in Hellas wie in Italien, und von den Römern anfänglich akzeptiert, waren sämtlich, namentlich der wichtigste der Peloponnesier oder, wie er sich nannte, der Achäer, aufgelöst und die einzelnen Städte angehalten worden, ihr Gemeinwesen für sich zu ordnen. Es wurden ferner für die einzelnen Gemeindeverfassungen von der Vormacht gewisse allgemeine Normen aufgestellt und nach diesem Schema dieselben in antidemokratischer Tendenz reorganisiert. Nur innerhalb dieser Schranken blieb der einzelnen Gemeinde die Autonomie und die eigene Magistratur. Es blieben ihr auch die eigenen Gerichte; aber daneben stand der Grieche von Rechts wegen unter den Ruten und Beilen des Prätors, und wenigstens konnte wegen eines jeden Vergehens, das als Auflehnung gegen die Vormacht sich betrachten ließ, von den römischen Beamten auf Geldbuße oder Ausweisung oder auch Lebensstrafe erkannt werden ^5. Die Gemeinden besteuern sich selbst; aber sie hatten durchgängig eine bestimmte, im ganzen, wie es scheint, nicht hoch gegriffene Summe nach Rom zu entrichten. Besatzungen wurden nicht so, wie einst in makedonischer Zeit, in die Städte gelegt, da die in Makedonien stehenden Truppen nötigenfalls in der Lage waren, auch in Griechenland einzuschreiten. Aber schwerer als die Zerstörung Thebens auf dem Andenken Alexanders, lastet auf der römischen Aristokratie die Schleifung Korinths. Die übrigen Maßregeln, wie gehässig und erbitternd sie auch teilweise waren, namentlich als von der Fremdherrschaft oktroyiert, mochten im ganzen genommen unvermeidlich sein und vielfach heilsam wirken; sie waren die unvermeidliche Palinodie der ursprünglichen, zum Teil recht unpolitischen römischen Politik des Verzeihens und Verziehens gegenüber den Hellenen. Aber in der Behandlung Korinths hatte sich der kaufmännische Egoismus in unheimlicher Weise mächtiger erwiesen als alles Philhellenentum.

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^5 Nichts gibt von der Lage der Griechen des letzten Jahrhunderts der römischen Republik ein deutlicheres Bild als das Schreiben eines dieser Statthalter an die achäische Gemeinde Dyme (CIG 1543). Weil diese Gemeinde sich Gesetze gegeben hat, welche der im allgemeinen den Griechen geschenkten Freiheit (η αποδεδομένη κατά κοινόν τοίς 'Ελλησιν ελευθερία) und der von den Römern den Achäern gegebenen Ordnung (η αποδευθείσα τοίς Αχαιοίς υπό Ρωμαίων πολιτεια; wahrscheinlich unter Mitwirkung des Polybios Paus. 8, 30, 9) zuwiderliefen, worüber es allerdings auch zu Aufläufen gekommen war, zeigt der Statthalter der Gemeinde an, daß er die beiden Rädelsführer habe hinrichten, lassen und ein minder schuldiger Dritter nach Rom exiliert sei.

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Bei allem dem war der Grundgedanke der römischen Politik, die griechischen Städte dem italischen Städtebund anzugliedern, nie vergessen worden; gleich wie Alexander niemals Griechenland hat beherrschen wollen wie Illyrien und Ägypten, so haben auch seine römischen Nachfolger das Untertanenverhältnis nie vollständig auf Griechenland angewandt und schon in republikanischer Zeit von dem strengen Recht des den Römern aufgezwungenen Krieges wesentlich nachgelassen. Insbesondere geschah dies gegenüber Athen. Keine griechische Stadt hat vom Standpunkt der römischen Politik aus so schwer gegen Rom gefehlt wie diese; ihr Verhalten im Mithradatischen Kriege hätte bei jedem anderen Gemeinwesen unvermeidlich die Schleifung herbeigeführt. Aber vom philhellenischen Standpunkt aus freilich war Athen das Meisterstück der Weit, und es knüpften sich an dasselbe für die vornehme Welt des Auslandes ähnliche Neigungen und Erinnerungen wie für unsere gebildeten Kreise an Pforta und an Bonn; dies überwog damals wie früher. Athen hat nie unter den Beilen des römischen Statthalters gestanden und niemals nach Rom gesteuert, hat immer mit Rom beschworenes Bündnis gehabt und nur außerordentlicher und, wenigstens der Form nach, freiwilliger Weise den Römern Beihilfe gewährt. Die Kapitulation nach der Sullanischen Belagerung führte wohl eine Änderung der Gemeindeverfassung herbei, aber das Bündnis ward erneuert, ja sogar alle auswärtigen Besitzungen zurückgegeben; selbst die Insel Delos, welche, als Athen zu Mithradates übertrat, sich losgemacht und als selbständiges Gemeinwesen konstituiert hatte und zur Strafe für ihre Treue gegen Rom von der pontischen Flotte ausgeraubt und zerstört worden war ^6.

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^6 Die delischen Ausgrabungen der letzten Jahre haben die Beweise geliefert, daß die Insel, nachdem die Römer sie einmal an Athen gegeben hatten, beständig athenisch geblieben ist und sich zwar infolge des Abfalls der Athener von Rom als Gemeinde der “Delier” konstituierte (Eph, epigr. V, p. 604), aber schon sechs Jahre nach der Kapitulation Athens wieder athenisch war (Ep h. epigr. V, n. 184; Homolle im BCH 8, 1884, S. 142).

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Mit ähnlicher Rücksicht, und wohl auch zum guten Teil seines großen Namens wegen, ist Sparta behandelt worden. Auch einige andere Städte der später zu nennenden befreiten Gemeinden hatten diese Stellung bereits unter der Republik. Wohl kamen dergleichen Ausnahmen in jeder römischen Provinz vor; aber dem griechischen Gebiet ist dies von Haus aus eigen, daß eben die beiden namhaftesten Städte desselben außerhalb des Untertanenverhältnisses standen und dieses demnach nur die geringeren Gemeinwesen traf.

Auch für die untertänigen Griechenstädte traten schon unter der Republik Milderungen ein. Die anfänglich untersagten Städtebünde lebten allmählich wieder auf, insbesondere die kleineren und machtlosen, wie der böotische, sehr bald ^7; mit der Gewöhnung an die Fremdherrschaft schwanden die oppositionellen Tendenzen, welche ihre Aufhebung herbeigeführt hatten, und ihre enge Verknüpfung mit dem sorgfältig geschonten, althergebrachten Kultus wird ihnen weiter zugute gekommen sein, wie denn schon bemerkt worden ist, daß die römische Republik die Amphiktyonie in ihren ursprünglichen nicht politischen Funktionen wiederherstellte und schützte. Gegen das Ende der republikanischen Zeit scheint die Regierung den Böotern sogar gestattet zu haben, mit den kleinen nördlich angrenzenden Landschaften und der Insel Euböa eine Gesamtverbindung einzugehen ^8.

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^7 Ob das κοινόν τών Αχαιών, das in der eigentlich republikanischen Zeit natürlicherweise nicht vorkommt, schon am Ende derselben oder erst nach Einführung der kaiserlichen Provinzialordnung rekonstruiert worden ist, ist zweifelhaft. Inschriften wie die olympische des Proquästors Q. Ancharius Q. f. (Archäologische Zeitung 36, 1878, S. 38, n. 114) sprechen mehr für die erstere Annahme; doch kann sie nicht mit Gewißheit als voraugustisch bezeichnet werden. Das älteste sichere Zeugnis für die Existenz dieser Vereinigung ist die von ihr dem Augustus in Olympia gesetzte Inschrift (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 36, n. 33). Vielleicht sind dies Ordnungen des Diktators Caesar und im Zusammenhang mit dem unter ihm begegnenden Statthalter “Griechenlands”, wahrscheinlich des Achaia der Kaiserzeit (Cic. ad fam. 6, 6, 10).

Übrigens haben sicher auch unter der Republik, nach Ermessen des jedesmaligen Statthalters, mehrere Gemeinden für einen bestimmten Gegenstand durch Deputierte zusammentreten und Beschlüsse fassen können; wie das κοινόν der Sikelioten also dem Verres eine Statue dekretierte (Cic. Verr. 1, 2, 46, 114), wird ähnliches auch in Griechenland unter der Republik vorgekommen sein. Aber die regelmäßigen provinzialen Landtage mit ihren festen Beamten und Priestern sind eine Einrichtung der Kaiserzeit.

^8 Dies ist das κοινόν Βοιωτών Ευβοέων Λοκρών Φωκέων Δωριέων merkwürdigen, wahrscheinlich kurz vor der Attischen Schlacht gesetzten Inschrift CIA III, 568. Unmöglich kann mit Dittenberger (Archäologische Zeitung 34, 1876, S. 220) auf diesen Bund die Meldung des Pausanias (7, 16, 10) bezogen werden, daß die Römer “nicht viele Jahre” nach der Zerstörung Korinths sich der Hellenen erbarmt und ihnen die landschaftlichen Vereinigungen (συνέδρια κατά εθνος εκάστοις) wieder gestattet hätten; dies geht auf die kleineren Einzelbünde.

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Den Schlußstein der republikanischen Epoche macht die Sühnung der Schleifung Korinths durch den größten aller Römer und aller Philhellenen, den Diktatar Caesar, und die Erneuerung des Sternes von Hellas in der Form einer selbständigen Gemeinde römischer Bürger, der neuen “julischen Ehre”.

Diese Verhältnisse fand das eintretende Kaiserregiment in Griechenland vor, und diese Wege ist es weiter gegangen. Die von dem unmittelbaren Eingreifen der Provinzialregierung und von der Steuerzahlung an das Reich befreiten Gemeinden, denen die Kolonien der römischen Bürger in vieler Hinsicht gleichstehen, begreifen weitaus den größten und besten Teil der Provinz Achaia: im Peloponnes Sparta, mit seinem zwar geschmälerten, aber doch jetzt wieder die nördliche Hälfte Lakoniens umfassenden Gebiet ^9, immer noch das Gegenbild Athens, sowohl in den versteinerten altfränkischen Institutionen wie in der wenigstens äußerlich bewahrten Ordnung und Haltung; ferner die achtzehn Gemeinden der freien Lakonen, die südliche Hälfte der lakonischen Landschaft, einst spartanische Untertanen, nach dem Kriege gegen Nabis von den Römern als selbständiger Städtebund organisiert und von Augustus gleich Sparta mit der Freiheit beliehen ^10; endlich in der Landschaft der Achäer außer Dyme, das schon von Pompeius mit Piratenkolonisten belegt worden war und dann durch Caesar neue römische Ansiedler empfangen hatte ^11, vor allem Patrae, aus einem herabgekommenen Flecken von Augustus, seiner für den Handel günstigen Lage wegen, teils durch Zusammenziehung der umliegenden kleinen Ortschaften, teils durch Ansiedelung zahlreicher italischer Veteranen zu der volkreichsten und blühendsten Stadt der Halbinsel umgeschaffen und als römische Bürgerkolonie konstituiert, unter die auch auf der gegenüberliegenden lokrischen Küste Naupaktos (italienisch Lepanto) gelegt ward. Auf dem Isthmos war Korinth, wie es einst das Opfer der Gunst seiner Lage geworden war, so jetzt nach seiner Wiederherstellung, ähnlich wie Karthago, rasch emporgekommen und die gewerb- und volkreichste Stadt Griechenlands, überdies der regelmäßige Sitz der Regierung. Wie die Korinther die ersten Griechen gewesen waren, welche die Römer als Landsleute anerkannt hatten durch Zulassung zu den Isthmischen Spielen, so leitete dieselbe Stadt jetzt, obgleich römische Bürgergemeinde, dieses hohe griechische Nationalfest. Auf dem Festlande gehörten zu den befreiten Distrikten nicht bloß Athen mit seinem ganz Attika und zahlreiche Inseln des Ägäischen Meeres umfassenden Gebiet, sondern auch Tanagra und Thespiae, damals die beiden ansehnlichsten Städte der böotischen Landschaft, ferner Plataeae ^12; in Phokis Delphi, Abae, Elateia, sowie die ansehnlichste der lokrischen Städte, Amphissa. Was die Republik begonnen hatte, das vollendete Augustus in der eben dargelegten, wenigstens in den Hauptzügen von ihm festgestellten und auch später im wesentlichen festgehaltenen Ordnung. Wenngleich die dem Prokonsul unterworfenen Gemeinden der Provinz der Zahl nach gewiß und vielleicht auch nach der Gesamtbevölkerung überwogen, so sind in echt philhellenischem Geiste die durch materielle Bedeutung oder durch große Erinnerungen ausgezeichnetsten Städte Griechenlands befreite ^13.

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^9 Dazu gehörte nicht bloß das nahe Amyklae, sondern auch Kardmyle (durch Schenkung Augusts, Paus. 3, 26, 7), Pherae (Paus. 4, 30, 2), Thuria (das. 4, 31, 1) und eine Zeitlang auch Korone (CIG 1258; vgl. Lebas-Foucart II, S. 305) am Messenischen Busen, ferner die Insel Kythera (Dio 54, 7).

^10 In republikanischer Zeit erscheint dieser Distrikt als τό κοινόν τών Λακεδαιμονίων (Lebas-Foucart II, S. 110); Pausanias (3, 21, 6) irrt also, wenn er ihn erst durch Augustus von Sparta lösen läßt. Aber Ελευθερολάκονες nennen sie sich erst seit Augustus, und die Erteilung der Freiheit wird also mit Recht auf diesen zurückgeführt.

^11 Es gibt Münzen dieser Stadt mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia) D(ume)und dem Kopf Caesars, andere mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia) A(ugusta) Du m(e) und dem Kopf Augusts neben dem des Tiberius (F. Imhoof-Blumer, Monnaies Grècques. Leipzig 1883, S. 165). Daß Augustus Dyme der Kolonie Patrae zugeteilt hat, ist wohl ein Irrtum des Pausanias (7,17, 5); möglich bleibt es freilich, daß Augustus in seinen späteren Jahren diese Vereinigung verfügt hat.

^12 Dies zeigt, wenigstens für die Zeit des Pius, die afrikanische Inschrift CIL VIII, 7059 (vgl. Plut. Arist. 21). Die Schriftstellernachrichten über die befreiten Gemeinden geben überhaupt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Liste. Wahrscheinlich gehört zu denselben auch Elis, das von der Katastrophe der Achäer nicht betroffen ward und auch später noch nach Olympiaden, nicht nach der Ära der Provinz datierte; überdies ist es unglaublich, daß die Stadt der olympischen Feier nicht bestes Recht gehabt hat.

^13 Scharf drückt dies Aristeides aus in der Lobrede auf Rom (or. p. 224 Jebb): διατελείτε τών μέν Ελλήνων ώσπερ τροφέων επιμελόμενοι … τούς μέν αρίστους καί πάλαι ηγεμόνας (Athen und Sparta) ελευθέρους καί αυτονόμους αφεικότεσ αυτών, τών δ'άλλων μετρίως … εξηγούμενοι, τούς δέ βαρβάρους πρός τήν εκάστοις αυτών ούσαν φύσιν παιδύοντες.

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Weiter, als in dieser Richtung Augustus gegangen war, ging der letzte Kaiser des Claudischen Hauses, einer vom Schlage der verdorbenen Poeten und insofern allerdings ein geborener Philhellene. Zum Dank für die Anerkennung, die seine künstlerischen Leistungen in dem Heimatlande der Musen gefunden hatten, sprach Nero, wie einst Titus Flamininus und wieder in Korinth bei den Isthmischen Spielen, die sämtlichen Griechen des römischen Regiments ledig, frei von Tributen und gleich den Italikern keinem Statthalter untertan. Sofort entstanden in ganz Griechenland Bewegungen, welche Bürgerkriege gewesen sein würden, wenn diese Leute mehr hätten fertig bringen können als Schlägereien; und nach wenigen Monaten stellte Vespasian mit der trockenen Bemerkung, daß die Griechen verlernt hätten, frei zu sein, die Provinzialverfassung wieder her ^14, so weit sie reichte.

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^14 Aber dankbar blieben die hellenischen Literaten ihrem Kollegen und Patron. In dem Apolloniusroman schlägt der große Weise aus Kappadokien Vespasian die Ehre seiner Begleitung ab, weil er die Hellenen zu Sklaven gemacht habe, wie sie eben im Begriff waren, wieder ionisch und dorisch zu reden, und schreibt ihm verschiedene Billets von ergötzlicher Grobheit. Ein Mann aus Soloi, der den Hals brach und dann wieder auflebte und bei dieser Gelegenheit alles sah, was Dante schaute, berichtete, daß er Neros Seele getroffen habe, in welche die Arbeiter des Weltgerichts Flammennägel getrieben hatten und beschäftigt waren sie in eine Natter umzugestalten; allein eine himmlische Stimme habe Einspruch getan und geboten, den Mann wegen seines irdischen Philhellenismus in eine minder abscheuliche Bestie zu verwandeln (Plut. de Sera num. vind. a. E.).

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Die Rechtsstellung der befreiten Gemeinden blieb im wesentlichen dieselbe wie unter der Republik. Soweit nicht römische Bürger in Frage kamen, behielten sie die volle Justizhoheit; nur scheinen die allgemeinen Bestimmungen über die Appellationen an den Kaiser einer- und die Senatsbehörden andererseits auch die freien Städte eingeschlossen zu haben ^15. Vor allem behielten sie die volle Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Athen zum Beispiel hat in der Kaiserzeit das Prägerecht geübt, ohne je einen Kaiserkopf auf seine Münzen zu setzen, und auch auf spartanischen Münzen der ersten Kaiserzeit fehlt derselbe häufig. In Athen blieb auch die alte Rechnung nach Drachmen und Obolen, nur daß freilich die örtliche attische Drachme dieser Zeit nichts als lokale Scheidemünze war und dem Wert nach als Obol der attischen Reichsdrachme oder des römischen Denars kursierte. Selbst die formale Ausübung des Rechts über Krieg und Frieden war in einzelnen Verträgen dergleichen Staaten gewahrt ^16. Zahlreiche der italischen Gemeindeordnung völlig widerstreitende Institutionen blieben bestehen, wie der jährliche Wechsel der Ratsmitglieder und die Tagegelder dieser und der Geschworenen, welche, wenigstens in Rhodos, noch in der Kaiserzeit gezahlt worden sind. Selbstverständlich übte die römische Regierung nichtsdestoweniger auf die Konstituierung auch der befreiten Gemeinden fortwährend einen maßgebenden Einfluß. So ist zum Beispiel die athenische Verfassung, sei es am Ausgang der Republik, sei es durch Caesar oder Augustus, in der Weise modifiziert worden, daß nicht mehr jedem Bürger, sondern, wie nach römischer Ordnung, nur bestimmten Beamten das Recht zustand, einen Antrag an die Bürgerschaft zu bringen; und unter der großen Zahl der bloß figurierenden Beamten wurde einem einzigen, dem Strategen, die Geschäftsleitung in die Hand gelegt. Sicher sind auf diesem Wege noch mancherlei weitere Reformen durchgeführt worden, deren Eintreten in dem abhängigen wie unabhängigen Griechenland wir überall erkennen, ohne daß Zeit und Anlaß der Reform sich bestimmen läßt. So ist das Recht oder vielmehr das Unrecht der Asyle, welche als Überreste einer rechtlosen Zeit jetzt fromme Schlupfwinkel für schlechte Schuldner und Verbrecher geworden waren, gewiß auch in dieser Provinz wenn nicht beseitigt, so doch eingeschränkt worden. Das Institut der Proxenie, ursprünglich eine unseren ausländischen Konsulaten vergleichbare zweckmäßige Einrichtung, aber durch die Verleihung voller bürgerlicher Rechte und oft auch noch des Privilegiums der Steuerfreiheit an den befreundeten Ausländer, besonders bei der Ausdehnung, in der es gewährt ward, politisch bedenklich, ist durch die römische Regierung, wie es scheint erst im Anfang der Kaiserzeit, beseitigt worden; wofür dann nach italischer Weise das mit dem Steuerwesen sich nicht berührende inhaltlose Stadtpatronat an die Stelle trat. Endlich hat die römische Regierung, als Inhaberin der obersten Souveränität über diese abhängigen Republiken ebenso wie über die Klientelfürsten, immer es als ihr Recht betrachtet und geübt, die freie Verfassung im Fall des Mißbrauchs aufzuheben und die Stadt in eigene Verwaltung zu nehmen. Indes teils der beschworene Vertrag, teils die Machtlosigkeit dieser nominell verbündeten Staaten hat diesen Verträgen eine größere Stabilität gegeben, als sie in dem Verhältnis zu den Klientelfürsten wahrgenommen wird.

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^15 Wenigstens wird in der Verordnung Hadrians über die den athenischen Grundbesitzern obliegenden Öllieferungen an die Gemeinde (CIA III, 18) die Entscheidung zwar der Bule und der Ekklesia gegeben, aber Appellation an den Kaiser oder den Prokonsul gestattet.

^16 Was Strabon (14, 3, 3, p. 665) von dem zu seiner Zeit autonomen Lykischen Städtebund berichtet, daß ihm das Kriegs- und Friedens- und das Bündnisrecht fehle, außer wenn die Römer dasselbe gestatten oder es zu ihrem Nutzen geschieht, wird ohne weiteres auch auf Athen bezogen werden dürfen.

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Wenn den befreiten Gemeinden Achaias ihre bisherige Rechtsstellung unter dem Kaisertum blieb, so hat Augustus denen der Provinz, welchen die Freiheit nicht gewährt war oder ward, eine neue und bessere Rechtsstellung verliehen. Wie er in der reorganisierten Delphischen Amphiktyonie den Griechen Europas einen gemeinsamen Mittelpunkt gegeben hatte, gestattete er auch den sämtlichen Städten der Provinz Achaia, soweit sie unter römischer Verwaltung standen, sich als Gesamtverband zu konstituieren und jährlich in Argos, der bedeutendsten Stadt des unfreien Griechenlands, zur Landesversammlung zusammenzutreten ^17. Damit wurde der nach dem achäischen Kriege aufgelöste Achäische Bund nicht bloß rekonstituiert, sondern ihm auch die früher erwähnte, erweiterte böotische Vereinigung eingefügt. Wahrscheinlich ist eben durch die Zusammenlegung dieser beiden Gebiete die Abgrenzung der Provinz Achaia herbeigeführt worden. Der neue Verband der Achäer, Böoter, Lokrer, Phokier, Dorer und Euböer ^18 oder, wie er gewöhnlich gleich wie die Provinz bezeichnet wird, der Verband der Achäer hat vermutlich weder mehr noch weniger Rechte gehabt, als die sonstigen Provinziallandtage des Kaiserreichs. Eine gewisse Kontrolle der römischen Beamten wird dabei beabsichtigt gewesen und werden darum auch die dem Prokonsul nicht unterstellten Städte, wie Athen und Sparta, von demselben ausgeschlossen worden sein. Daneben wird diese Tagsatzung, wie alle ähnlichen, hauptsächlich in dem gemeinschaftlichen, das ganze Land umfassenden Kultus den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit gefunden haben. Aber wenn in den übrigen Provinzen dieser Landeskult überwiegend an Rom anknüpfte, so wurde der Landtag von Achaia vielmehr ein Brennpunkt des Hellenismus und sollte es vielleicht werden. Schon unter den julischen Kaisern betrachtete er sich als den rechten Vertreter der griechischen Nation und legte seinem Vorstand den Namen des Helladarchen bei, sich selbst sogar den der Panhellenen ^19. Die Versammlung entfernte sich also von ihrer provinzialen Grundlage, und ihre bescheidenen administrativen Befugnisse traten in den Hintergrund.

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^17 Allerdings sind die bis jetzt bekannten Vorsteher des κοινόν τών Αχαιών, deren Heimat feststeht, aus Argos, Messene, Korone in Messenien (Lebas-Foucart II, S. 305) und haben sich darunter bisher nicht bloß keine Bürger der befreiten Gemeinden, wie Athen und Sparta, sondern auch keine der zu der Konföderation der Böoter und Genossen gehörigen (Anm. 8) gefunden. Vielleicht beschränkte sich dies κοινόν rechtlich auf das Gebiet, das die Römer die Republik Achaia nannten, das heißt das des Achäischen Bundes bei seinem Untergang, und sind die Böoter und Genossen mit dem eigentlichen κοινόν der Achäer zu demjenigen weiteren Bunde vereinigt, dessen Vorhandensein und Tagen in Argos die Inschriften von Akraephia (Anm. 18) dokumentieren. Übrigens bestand neben diesem κοινόν der Achäer noch ein engeres der Landschaft Achaia im eigentlichen Sinn, dessen Vertreter in Aegion zusammentraten (Paus. 7, 24, 4), eben wie das κοινόν τών Αρκάδων (Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 139, n. 274) und zahlreiche andere. Wenn nach Paus. 5, 12, 6 in Olympia dem Traian οι πάντες Έλληνες, dem Hadrian αι εσ τό Αχαικόν τελούσαι Bildsäulen gesetzt hatten und hier kein Mißverständnis untergelaufen ist, so wird die letztere Dedikation auf dem Landtag von Aegion stattgefunden haben.

^18 So (nur daß die Dorer fehlen; vgl. Anm. 8) heißt der Verein auf der Inschrift von Akraephia (Keil, Sylloge Inscriptionum Boeoticarum, n. 31). Eben diese Urkunde aber nebst der gleichzeitigen CIG 1625 liefert den Beweis, daß der Verein unter Kaiser Gaius statt dieser wohl eigentlich offiziellen Benennung sich auch einerseits als Verein der Achäer bezeichnet, andererseits als τό κοινόν τών Πανελλήνων oder η σύνοδος τών Ελλήνων, auch τό τών Αχαιών καί Πανελλήνων συνέδριον. Diese Ruhmredigkeit tritt anderswo nicht so grell hervor wie in jenem böotischen Landstädtchen; aber auch in Olympia, wo der Verein seine Denkmäler vorzugsweise aufstellte nennt er sich zwar meistens τό κοινόν τών Αχαιών, aber zeigt oft genug dieselbe Tendenz, zum Beispiel wenn τό κοινόν τών Αχαιών Π. Αίλιο Αρίστονα … συνπάντες οι Έλληνες ανέστεσαν (Archäologische Zeitung 38, 1880, S. 86, n. 344). Ebenso setzen in Sparta dem Caesar Marcus οι Έλληνες eine Bildsäule από τού κοινού τών Αχαιών (CIG 1318).

^19 Auch in Asia, Bithynien, Niedermösien heißt der Vorsteher der der betreffenden Provinz angehörigen Griechenstädte Ελλαδάρχης, ohne daß damit mehr aus gedrückt würde als der Gegensatz gegen die Nichtgriechen. Aber wie der Hellenenname in Griechenland verwendet wird, in einem gewissen Gegensatz zu dem eigentlich korrekten der Achäer, ist dies sicher von derselben Tendenz eingegeben die in den Panhellenea von Argos am deutlichsten sich zeichnete. So findet sich στρατηγός τού κοινού τών Αχαιών καί προστάτης διά βίου τών Ελλήνων (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 192, n. 98) oder auf einem anderen Dokument desselben προστάτης διά βίου τών Ελλήνων τού κοινού τών Αχαιών Mannes προστάτης διά βίου τού κοινού τών Αχαιών (Lebas-Foucart, n. 305); ein (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 195, n. 106), στρατηγός ασυνκρίτως άρξας της Ελλάδος (das. S. 40, n. 42), στρατηγός καί Ελλαδάρχης (das. 34, 1876, S. 8, S. 226), alle ebenfalls auf Inschriften des κοινόν τών Αχαιών. Daß in diesem, mag es auch vielleicht bloß auf den Peloponnes bezogen werden (Anm. 17), die panhellenische Tendenz darum nicht weniger sich geltend machte, ist begreiflich.

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Diese Panhellenen nannten sich mißbräuchlich also und wurden von der Regierung nur toleriert. Aber Hadrian schuf wie ein neues Athen, so auch ein neues Hellas. Unter ihm durften die Vertreter der sämtlichen autonomen oder nicht autonomen Städte der Provinz Achaia in Athen sich als das vereinigte Griechenland, als die Panhellenen ^20 konstituieren. Die in besseren Zeiten oft geträumte und nie erreichte nationale Einigung war damit geschaffen, und was die Jugend gewünscht, das besaß das Alter in kaiserlicher Fülle. Freilich, politische Befugnisse erhielt das neue Panhellenion nicht; aber was Kaisergunst und Kaisergold gewähren konnte, daran war kein Mangel. Es erhob sich in Athen der Tempel des neuen Zeus Panhellenios, und glänzende Volksfeste und Spiele wurden mit dieser Stiftung verbunden, deren Ausrichtung dem Kollegium der Panhellenen zustand, und zwar zunächst dem Priester des Hadrian als des stiftenden lebendigen Gottes. Einen der Akte, welche dieselben alljährlich begingen, war das dem Zeus-Befreier dargebrachte Opfer in Plataeae zum Gedächtnis der hier im Kampf gegen die Perser gefallenen Hellenen am Jahrestag der Schlacht, dem 4. Boedromion; dies zeichnet seine Tendenz ^21. Noch deutlicher zeigt dieselbe sich darin, daß Griechenstädten außerhalb Hellas’, welche der nationalen Gemeinschaft würdig erschienen, von der Versammlung in Athen ideale Bürgerbriefe des Hellenismus ausgestellt wurden ^22.

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^20 Die hadrianischen Panhellenen nennen sich τό κοινόν συνέδριον τών Ελλήνων τών εις Πλατηάς συνιόντων (Theben: Keil, Sylloge lnscriptionum Boeoticarum, n. 31, vgl. Plut. Arist. 19 u. 21), κοινόν της Ελλάδος (CIG 5852), τό ων (ebenda). Ihr Vorsteher heißt ο αρχών τών Πανελλήνων (CIA III, 681, 682; CIG 3832, vgl. CIA III, 10: α[ντ[άρχων τού ιερωτάτου α[γώνος τού Π]αν[ελ]ληνίου), der einzelne Deputierte Πανέλλην (z. B. CIA III, 534; CIG 1124). Daneben treten auch in nachhadrianischer Zeit noch das κοινόν τών Αχαιών und dessen στρατηγός oder Ελλαδάρχης auf, welche wohl von jenen zu scheiden sein werden, obwohl letzterer seine Ehrendekrete jetzt nicht bloß in Olympia aufstellt, sondern auch in Athen (CIA 18; zweites Exemplar in Olympia, Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 52).

^21 Daß die Bemerkung Dions von Prusa (or. 38, p. 148 R.) über den Streit der Athener und der Lakedämonier υπέρ τής προπομπείας sich auf das Fest in Plataeae bezieht, ergibt sich aus (Lucian) Έρωτες 18: ως περί προπομπείας αγωνιούμενοι Πλαταιάσιν. Auch der Sophist Irenäos schrieb (Suidas u. d. W.) und Hermogenes (id. II p. 373 Walz) gibt als Redestoff Αυηναίοι καί Λακεδαιμόνιοι περί τής προπομπείας κατά τά Μηδικά (Mitteilung von Wilamowitz).

^22 Es haben sich zwei derselben erhalten, für Kibyra in Phrygien (CIG 5882), ausgestellt vom κοινόν τής Ελλάδος durch ein δόγμα τού Πανελληνίου und für Magnesia am Mäandros (CIA III, 16). In beiden wird die gut hellenische Abstammung der betreffenden Körperschaften nebst den sonstigen Verdiensten um die Hellenen hervorgehoben. Charakteristisch sind auch die Empfehlungsbriefe, welche diese Panhellenen einem um ihr Gemeinwesen wohlverdienten Mann an seine Heimatgemeinde Aezani in Phrygien, an den Kaiser Pius und an die Hellenen in Asia insgemein mitgeben (CIG 3832, 3833, 3834).

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Wenn die Kaiserherrschaft in dem ganzen weiten Reich die Verwüstungen eines zwanzigjährigen Bürgerkrieges vorfand und vielerorts die Folgen desselben niemals völlig verwunden wurden, so ist wohl kein Gebiet davon so schwer betroffen worden wie die griechische Halbinsel. Das Schicksal hatte es so gefügt, daß die drei großen Entscheidungsschlachten dieser Epoche, Pharsalos, Philippi, Aktion auf ihrem Boden oder an ihrer Küste geschlagen wurden; und die militärischen Operationen, welche bei beiden Parteien dieselben einleiteten, hatten ihre Opfer von Menschenleben und Menschenglück hier vor allem gefordert. Noch dem Plutarch erzählte sein Ältervater, wie die Offiziere des Antonius die Bürger von Chaeroneia gezwungen hätten, da sie Sklaven und Lasttiere nicht mehr besaßen, ihr letztes Getreide auf den eigenen Schultern nach dem nächsten Hafenort zu schleppen zur Verschiffung für das Heer; und wie dann, als eben der zweite Transport abgehen sollte, die Nachricht von der Actischen Schlacht wie eine erlösende Freudenbotschaft eingetroffen sei. Das erste, was nach diesem Siege Caesar tat, war die Verteilung der in seine Gewalt geratenen feindlichen Getreidevorräte unter die hungernde Bevölkerung Griechenlands. Dieses schwerste Maß des Leidens traf auf vorzugsweise schwache Widerstandskraft. Schon mehr als ein Jahrhundert vor der Actischen Schlacht hatte Polybios ausgesprochen, daß über ganz Griechenland in seiner Zeit Unfruchtbarkeit der Ehen und Einschwinden der Bevölkerung gekommen sei, ohne daß Seuchen oder schwere Kriege das Land betroffen hätten. Nun hatten diese Geißeln in furchtbarer Weise sich eingestellt; und Griechenland blieb verödet für alle Folgezeit. Im ganzen Römerreich, meint Plutarch, sei infolge der verwüstenden Kriege die Bevölkerung zurückgegangen, am meisten aber in Griechenland, das jetzt nicht imstande sei, aus den besseren Kreisen der Bürgerschaften die 3000 Hopliten zu stellen, mit denen einst die kleinste der griechischen Landschaften, Megara, bei Plataeae gestritten hatte ^23. Caesar und Augustus haben versucht, dieser auch für die Regierung erschreckenden Entvölkerung durch Entsendung italischer Kolonisten aufzuhelfen, und in der Tat sind die beiden blühendsten Städte Griechenlands eben diese Kolonien; die späteren Regierungen haben solche Entsendungen nicht wiederholt. Zu der anmutigen euböischen Bauernidylle des Dion von Prusa bildet den Hintergrund eine entvölkerte Stadt, in der zahlreiche Häuser leer stehen, die Herden am Rathaus und am Stadtarchiv weiden, zwei Drittel des Gebiets aus Mangel an Händen unbestellt liegen; und wenn dies der Erzähler als Selbsterlebtes berichtet, so schildert er damit sicher zutreffend die Zustände zahlreicher kleiner griechischer Landstädte in der Zeit Traians. “Theben in Böotien”, sagt Strabon in der augustischen Zeit, “ist jetzt kaum noch ein stattliches Dorf zu nennen, und mit Ausnahme von Tanagra und Thespiae gilt dasselbe von sämtlichen böotischen Städten.” Aber nicht bloß der Zahl nach schwanden die Menschen zusammen, auch der Schlag verkam. Schöne Frauen gibt es wohl noch, sagt einer der feinsten Beobachter um das Ende des ersten Jahrhunderts, aber schöne Männer sieht man nicht mehr; die olympischen Sieger der neueren Zeit erscheinen, verglichen mit den älteren, niedrig und gemein, zum Teil freilich durch die Schuld der Künstler, aber hauptsächlich, weil sie eben sind, wie sie sind. Die körperliche Ausbildung der Jugend ist in diesem gelobten Lande der Epheben und Athleten in einer Ausdehnung gefördert worden, als ob es der Zweck der Gemeindeverfassung sei, die Knaben zu Turnern und die Männer zu Boxern zu erziehen; aber wenn keine Provinz so viele Ringkünstler besaß, so stellte auch keine so wenig Soldaten zur Reichsarmee. Selbst aus dem athenischen Jugendunterricht, der in älterer Zeit das Speerwerfen, das Bogenschießen, die Geschützbedienung, das Ausmarschieren und das Lagerschlagen einschloß, verschwindet jetzt dieses Soldatenspiel der Knaben. Die griechischen Städte des Reiches werden überhaupt bei der Aushebung so gut wie gar nicht berücksichtigt, sei es, weil diese Rekruten physisch untauglich erschienen, sei es, weil dieses Element im Heere bedenklich erschien; es war ein kaiserlicher Launscherz, daß der karikierte Alexander, Severus Antoninus, die römische Armee für den Kampf gegen die Perser durch einige Lochen Spartiaten verstärkte ^24. Was für die innere Ordnung und Sicherheit überhaupt geschah, muß von den einzelnen Gemeinden ausgegangen sein, da römische Truppen in der Provinz nicht standen; Athen zum Beispiel unterhielt Besatzung auf der Insel Delos, und wahrscheinlich lag eine Milizabteilung auch auf der Burg ^25. In den Krisen des dritten Jahrhunderts haben der Landsturm von Elateia und derjenige von Athen die Kostoboker und die Goten tapfer zurückgeschlagen und in würdigerer Weise, als die Enkel der Kämpfer von Thermopylae in Caracallas Perserkrieg, haben in dem gotischen die Enkel der Marathonsieger ihren Namen zum letzten Mal in die Annalen der alten Geschichte eingezeichnet. Aber wenn auch dergleichen Vorgänge davon abhalten müssen, die Griechen dieser Epoche schlechtweg zu dem verkommenen Gesindel zu werfen, so hat das Sinken der Bevölkerung an Zahl wie an Kraft auch in der besseren Kaiserzeit stetig angehalten, bis dann seit dem Ende des zweiten Jahrhunderts die diese Landschaften ebenfalls schwer heimsuchenden Seuchen, die namentlich die Ostküste treffenden Einfälle der Land- und Seepiraten, endlich das Zusammenbrechen der Reichsgewalt in der gallienischen Zeit das chronische Leiden zur akuten Katastrophe steigerten.

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^23 Ohne Zweifel will Plutarch mit diesen Worten (de defectu orac. 8) nicht sagen, daß Griechenland überhaupt nicht 3000 Waffenfähige zu stellen vermöge, sondern daß, wenn Bürgerheere nach alter Art gebildet würden, man nicht imstande sein würde, 3000 “Hopliten” aufzustellen. In diesem Sinn mag die Äußerung wohl soweit richtig sein, als dies bei dergleichen allgemeinen Klagen überhaupt erwartet werden kann. Die Zahl der Gemeinden der Provinz beläuft sich ungefähr auf hundert.

^24 Davon erzählt Herodian (4, 8, 3; c. 9, 4) und wir haben die Inschriften zweier dieser Spartiaten, des Nikokles στρατευμένός δίς κατά Περσών (CIG 1253) und des Dioskoras απελθών εις τήν ευτυχεστάτην συμμαχίαν (= expeditio) τήν κατά Περσών (CIG 1495).

^25 Das φρούριον (CIA III, 826) kann nicht wohl anders verstanden werden.

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In ergreifender Weise tritt das Sinken von Hellas und treten die Stimmungen, die dasselbe bei den Besten hervorrief, uns entgegen in der Ansprache, die einer von diesen, der Bithyner Dion, um die Zeit Vespasians an die Rhodier richtete. Diese galten, nicht mit Unrecht, als die trefflichsten unter den Hellenen. In keiner Stadt war besser für die niedere Bevölkerung gesorgt und trug diese Fürsorge mehr den Stempel nicht des Almosens, sondern des Arbeitgebens. Als nach dem großen Bürgerkriege Augustus im Orient alle Privatschulden klaglos machte, wiesen allein die Rhodier die bedenkliche Vergünstigung zurück. War auch die große Epoche des rhodischen Handels vorüber, so gab es dort immer noch zahlreiche blühende Geschäfte und vermögende Häuser ^26. Aber viele Mißstände waren auch hier eingerissen, und deren Abstellung fordert der Philosoph, nicht so sehr, wie er sagt, um der Rhodier willen, als um der Hellenen insgemein. “Einst ruhte die Ehre von Hellas auf vielen und viele mehrten seinen Ruhm, ihr, die Athener, die Lakedämonier, Theben, eine Zeitlang Korinth, in ferner Zeit Argos. Nun aber ist es mit den anderen nichts; denn einige sind gänzlich heruntergekommen und zerstört, andere führen sich, wie ihr wißt, und sind entehrt und ihres alten Ruhmes Zerstörer. Ihr seid übrig; ihr allein seid noch etwas und werdet nicht völlig verachtet; denn wie es jene treiben, wären längst alle Hellehen tiefer gesunken als die Phryger und die Thraker. Wie wenn ein großes und reiches Geschlecht auf zwei Augen steht und was dieser letzte des Hauses sündigt, alle Vorfahren mit entehrt, so stehet ihr in Hellas. Glaubt nicht die ersten der Hellehen zu sein; ihr seid die einzigen. Sieht man auf jene erbärmlichen Schandbuben, so werden selbst die großen Geschicke der Vergangenheit unbegreiflich: die Steine und die Städtetrümmer zeigen deutlicher den Stolz und die Größe von Hellas als diese nicht einmal mysischer Ahnen würdigen Nachfahren; und besser als den von diesen bewohnten ist es den Städten ergangen, welche in Trümmern liegen, denn deren Andenken bleibt in Ehren und ihr wohlerworbener Ruhm unbefleckt - besser die Leiche verbrennen, als sie faulend liegen lassen.”

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^26 “An Mitteln”, sagt Diodor. 31, p. 566), “fehlt es euch nicht, und Tausende und aber Tausende gibt es hier, denen es nützlich wäre, minder reich zu sein”; und weiterhin (p. 620): “ihr seid reich, wie sonst niemand in Hellas. Mehr als ihr besaßen eure Vorfahren auch nicht. Die Insel ist nicht schlechter geworden; ihr zieht die Nutzung von Karien und einem Teil Lykiens; eine Anzahl Städte sind euch steuerpflichtig; stets empfängt die Stadt reiche Gaben von zahlreichen Bürgern.” Er führt weiter aus, daß neue Ausgaben nicht hinzugetreten, wohl aber die früheren für Heer und Flaue fast weggefallen seien; nur ein oder zwei kleine Schiffe hätten sie jährlich nach Korinth (zur römischen Flotte also) zu stellen.

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Man wird diesem hohen Sinn eines Gelehrten, welcher die kleine Gegenwart an der großen Vergangenheit maß und, wie dies nicht ausbleiben kann, jene mit widerwilligen Augen, diese in der Verklärung des Dagewesenseins anschaute, nicht zu nahe treten mit dem Hinweis darauf, daß die alte gute hellenische Sitte damals und noch lange nachher denn doch nicht bloß in Rhodos zu finden, vielmehr in vieler Hinsicht noch allerorts Lebendig war. Die innerliche Selbständigkeit, das wohlberechtigte Selbstgefühl der immer noch an der Spitze der Zivilisation stehenden Nation ist bei aller Schmiegsamkeit des Untertanen- und aller Demut des Parasitenrums den Hellenen auch dieser Zeit nicht abhanden gekommen. Die Römer entlehnen die Götter von den alten Hellenen und die Verwaltungsform von den Alexandrinern; sie suchen sich der griechischen Sprache zu bemächtigen und die eigene in Maß und Stil zu hellenisieren. Die Hellenen auch der Kaiserzeit tun nicht das gleiche; die nationalen Gottheiten Italiens, wie Silvanus und die Laren, werden in Griechenland nicht verehrt und keiner griechischen Stadtgemeinde ist es je in den Sinn gekommen, die von ihrem Polybios als die beste gefeierte politische Ordnung bei sich einzuführen. Insofern die Kenntnis des Lateinischen für die höhere wie die niedere Ämterlaufbahn bedingend war, haben die Griechen, die diese betraten, sich dieselbe angeeignet; denn wenn es auch praktisch nur dem Kaiser Claudius einfiel, den Griechen, die kein Lateinisch verstanden, das römische Bürgerrecht zu entziehen, so war allerdings die wirkliche Ausübung der mit diesem verknüpften Rechte und Pflichten nur dem möglich, der der Reichssprache mächtig war. Aber von dem öffentlichen Leben abgesehen, ist nie in Griechen land so lateinisch gelernt worden wie in Rom griechisch; Plutarchos, der schriftstellerisch die beiden Reichshälften gleichsam vermählte und dessen Parallelbiographien römischer und griechischer berühmter Männer, vor allem durch diese Nebeneinanderstellung, sich empfahlen und wirkten, verstand nicht sehr viel mehr lateinisch als Diderot russisch, und beherrschte wenigstens, wie er selbst sagt, die Sprache nicht; die des Lateinischen wirklich mächtigen griechischen Literaten waren entweder Beamte, wie Appianus und Cassius Dion, oder Neutrale, wie König Juba. In der Tat war Griechenland in sich selbst weit weniger verändert als in seiner äußeren Stellung. Das Regiment von Athen war recht schlecht, aber auch in der Zeit von Athens Größe war es gar nicht musterhaft gewesen. “Es ist”, sagt Plutarchos, “derselbe Volksschlag, dieselben Unruhen, der Ernst und der Scherz, die Anmut und die Bosheit wie bei den Vorfahren.” Auch diese Epoche weist in dem Leben des griechischen Volkes noch einzelne Züge auf, die seines zivilisatorischen Prinzipats würdig sind. Die Fechterspiele, die von Italien aus sich überall hin, namentlich auch nach Kleinasien und Syrien verbreiteten, haben am spätesten von allen Landschaften in Griechenland Eingang gefunden; längere Zeit beschränkten sie sich auf das halb italische Korinth, und als die Athener, um hinter diesen nicht zurückzustehen, sie auch bei sich einführten, ohne auf die Stimme eines ihrer Besten zu hören, der sie fragte, ob sie nicht zuvor dem Gotte des Erbarmens einen Altar setzen möchten, da wandten manche der Edelsten unwillig sich weg von der sich selber entehrenden Vaterstadt. In keinem Lande der antiken Welt sind die Sklaven mit solcher Humanität behandelt worden wie in Hellas; nicht das Recht, aber die Sitte verbot dem Griechen, seine Sklaven an einen nicht griechischen Herrn zu verkaufen und verbannte somit aus dieser Landschaft den eigentlichen Sklavenhandel. Nur hier finden wir in der Kaiserzeit bei den Bürgerschmäusen und den Ölspenden an die Bürgerschaft auch die unfreien Leute mit bedachte ^27. Nur hier konnte ein unfreier Mann, wie Epiktetos unter Traian, in seiner mehr als bescheidenen äußeren Existenz in dem epirotischen Nikopolis mit angesehenen Männern senatorischen Standes in der Weise verkehren wie Sokrates mit Kritias und Alkibiades, so daß sie seiner mündlichen Belehrung wie Schüler dem Meister lauschten und die Gespräche aufzeichneten und veröffentlichten. Die Milderungen der Sklaverei durch das Kaiserrecht gehen wesentlich zurück auf den Einfluß der griechischen Anschauungen, zum Beispiel bei Kaiser Marcus, der zu jenem nikopolitanischen Sklaven wie zu seinem Meister und Muster emporsah. Unübertrefflich schildert der Verfasser eines unter den lukianischen erhaltenen Dialogs das Verhalten des feinen athenischen Stadtbürgers in seinen engen Verhältnissen gegenüber dem vornehmen und reichen, reisenden Publikum zweifelhafter Bildung oder auch unzweifelhafter Rohen: wie man es dem reichen Ausländer abgewöhnt, im öffentlichen Bade mit einem Heer von Bedienten aufzuziehen, als ob er seines Lebens in Athen nicht ohnehin sicher und nicht Frieden im Lande sei, wie man es ihm abgewöhnt, auf der Straße mit dem Purpurgewand sich zu zeigen, indem die Leute sich freundlich erkundigen, ob es nicht das seiner Mama sei. Er zieht die Parallele zwischen römischer und athenischer Existenz: dort die beschwerlichen Gastereien und die noch beschwerlicheren Bordelle, die unbequeme Bequemlichkeit der Bedientenschwärme und des häuslichen Luxus, die Lästigkeiten der Liederlichkeit, die Qualen des Ehrgeizes, all das Übermaß, die Vielfältigkeit, die Unruhe des hauptstädtischen Treibens; hier die Anmut der Armut, die freie Rede im Freundeskreis, die Muse für geistigen Genuß, die Möglichkeit des Lebensfriedens und der Lebensfreude - “wie konntest du”, fragt ein Grieche in Rom den andern, “das Licht der Sonne, Hellas und sein Glück und seine Freiheit, um dieses Gedränges willen verlassen?” In diesem Grundakkord begegnen sich alle feiner und reiner organisierten Naturen dieser Epoche; eben die besten Hellenen mochten nicht mit den Römern tauschen. Kaum gibt es etwas gleich Erfreuliches in der Literatur der Kaiserzeit wie Dions schon erwähnte euböische Idylle: sie schildert die Existenz zweier Jägerfamilien im einsamen Walde, deren Vermögen acht Ziegen sind, eine Kuh ohne Horn und ein schönes Kalb, vier Sicheln und drei Jagdspeere, welche weder von Geld noch von Steuern etwas wissen, und die dann, vor die tobende Bürgerversammlung der Stadt gestellt, von dieser schließlich unbehelligt entlassen werden zum Freuen und zum Freien. Die reale Durchführung dieser poetisch verklärten Lebensauffassung ist Plutarchos von Chaeroneia, einer der anmutigsten und belesensten und nicht minder einer der wirksamsten Schriftsteller des Altertums. Einer vermögenden Familie jener kleinen böotischen Landstadt entsprossen und erst daheim, dann in Athen und in Alexandreia in die volle hellenische Bildung eingeführt, auch durch seine Studien und vielfältige persönliche Beziehungen sowie durch Reisen in Italien mit römischen Verhältnissen wohlvertraut, verschmähte er es, nach der üblichen Weise der begabten Griechen in den Staatsdienst zu treten oder die Professorenlaufbahn einzuschlagen; er blieb seiner Heimat treu, mit der trefflichen Frau und den Kindern und mit den Freunden und Freundinnen des häuslichen Lebens im schönsten Sinne des Wortes genießend, sich bescheidend mit den Ämtern und Ehren, die sein Böotien ihm zu bieten vermochte, und mit dem mäßigen angeerbten Vermögen. In diesem Chaeroneer drückt der Gegensatz der Hellenen und der Hellenisierten sich aus; ein solches Griechentum war weder in Smyrna möglich noch in Antiocheia; es gehörte zum Boden wie der Honig vom Hymettos. Es gibt genug mächtigere Talente und tiefere Naturen, aber schwerlich einen zweiten Schriftsteller, der mit so glücklichem Maß sich in das Notwendige mit Heiterkeit zu finden und so wie er den Stempel seines Seelenfriedens und seines Lebensglückes seinen Schriften aufzuprägen gewußt hat.

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^27 Bei den Volksfesten, die in Tiberius’ Zeit ein reicher Mann in Akraephia in Böotien ausrichtete, lud er die erwachsenen Sklaven, seine Gattin die Sklavinnen mit den Freien zu Gaste (CIG 1625). In einer Stiftung zur Verteilung von Öl in der Turnanstalt (γυμνάσιον) von Gytheion in Lakonien wird festgesetzt, daß an sechs Tagen im Jahr auch die Sklaven daran Anteil haben sollen (Lebas-Foucart, n. 243 a). Ähnliche Spenden begegnen in Argos (CIG 1122, 1123).

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Die Selbstbeherrschung des Hellenismus kann auf dem Boden des öffentlichen Lebens sich nicht in der Reinheit und Schönheit offenbaren wie in der stillen Heimstatt, nach der die Geschichte und sie nach der Geschichte glücklicherweise nicht fragt. Wenden wir uns den öffentlichen Verhältnissen zu, so ist mehr vom Mißregiment als vom Regiment zu berichten, sowohl der römischen Regierung wie der griechischen Autonomie. An gutem Willen fehlte es dort insofern nicht, als der römische Philhellenismus die Kaiserzeit noch viel entschiedener beherrscht als die republikanische. Er äußert sich überall im Großen wie im Kleinen, in der Fortführung der Hellenisierung der östlichen Provinzen und der Anerkennung der doppelten offiziellen Reichssprache wie in den höflichen Formen, in welchen die Regierung auch mit der kleinsten griechischen Gemeinde verkehrt und ihre Beamten zu verkehren anhält ^28. Auch haben es die Kaiser an Gaben und Bauten zu Gunsten dieser Provinz nicht fehlen lassen; und wenn auch das meiste der Art nach Athen kam, so baute doch Hadrian eine große Wasserleitung zum Besten von Korinth, Plus die Heilanstalt von Epidauros. Aber die rücksichtsvolle Behandlung der Griechen insgemein und die besondere Huld, welche dem eigentlichen Hellas von der kaiserlichen Regierung zuteil wurde, weil es in gewissem Sinn gleich wie Italien als Mutterland galt, sind weder dem Regiment noch der Landschaft recht zum Vorteil ausgeschlagen. Der jährliche Wechsel der Oberbeamten und die schlaffe Kontrolle der Zentralstelle ließen alle senatorischen Provinzen, soweit das Statthalterregiment reichte, mehr den Druck als den Segen einheitlicher Verwaltung empfinden, und diese doppelt bei ihrer Kleinheit und ihrer Armut. Noch unter Augustus selbst machten diese Mißstände sich in dem Grade geltend, daß es eine der ersten Regierungshandlungen seines Nachfolgers war, sowohl Griechenland wie Makedonien in eigene Verwaltung zu nehmen ^29, wie es hieß vorläufig, in der Tat auf die ganze Dauer seiner Regierung. Es war sehr konstitutionell, aber vielleicht nicht ebenso weise, daß Kaiser Claudius, als er zur Gewalt gelangte, die alte Ordnung wiederherstellte. Seitdem hat es dann bei dieser sein Bewenden gehabt und ist Achaia nicht von ernannten, sondern von erlosten Beamten verwaltet worden, bis diese Verwaltungsform überhaupt abkam.

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^28 Auf eine der unzähligen Beschwerden, mit welchen die kleinasiatischen Städte wegen ihrer Titel- und Rangstreitigkeiten die Regierung belästigten, antwortete Pius den Ephesiern (W. H. Waddington, Aristide, S. 51), erhöre gern, daß die Pergamener ihnen die neue Titulatur gegeben hätten; die Smyrnäer hätten es wohl nur zufällig unterlassen und würden sicher in Zukunft gutwillig das Richtige tun, wenn auch sie, die Ephesier, ihnen ihre rechten Titel beilegen würden. Einer kleinen lykischen Stadt, welche um Bestätigung eines von ihr gefaßten Beschlusses bei dem Prokonsul einkommt, erwidert dieser (O. Benndorf, Reisen in Lykien und Karien. Wien 1884, Bd. 1, S. 71), treffliche Anordnungen verlangten nur Lob, keine Bestätigung; diese liege in der Sache. Die Rhetorenschulen dieser Epoche liefern auch die Konzipienten für die kaiserliche Kanzlei; aber dies tut es nicht allein. Es gehört zum Wesen des Prinzipals, das Untertanverhältnis nicht äußerlich zu akzentuieren, und namentlich nicht gegen Griechen.

^29 Eine formale Änderung der Steuerordnung folgt an sich aus diesem Wechsel nicht und ist auch bei Tacitus (ann. 1, 76) nicht angedeutet; wenn die Einrichtung getroffen wird, weil die Provinzialen über Steuerdruck klagen (onera deprecantes), so konnten bessere Statthalter durch zweckmäßige Repartierung, eventuell durch Erwirkung von Remission, den Provinzen aufhelfen. Daß die Beförderung der Reichspost besonders in dieser Provinz als drückende Last empfunden ward, zeigt das Edikt des Claudius aus Tegea (Eph. epigr. V, p. 69).

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Aber bei weitem übler noch stand es um die von dem Statthalterregiment eximierten Gemeinden Griechenlands. Die Absicht, diese Gemeinwesen zu begünstigen, durch die Befreiung von Tribut und Aushebung wie nicht minder durch die möglichst geringe Beschränkung der Rechte des souveränen Staates, hat, wenigstens in vielen Fällen, zu dem Gegenteil geführt. Die innere Unwahrheit der Institutionen rächte sich. Zwar bei den weniger bevorrechteten oder besser verwalteten Gemeinden mag die kommunale Autonomie ihren Zweck erfüllt haben; wenigstens vernehmen wir nicht, daß es mit Sparta, Korinth, Patrae besonders übel bestellt gewesen sei. Aber Athen war nicht geschaffen, sich selbst zu verwalten, und bietet das abschreckende Bild eines von der Obergewalt verhätschelten und finanziell wie sittlich verkommenen Gemeinwesens. Von Rechts wegen hätte dasselbe in blühendem Zustande sich befinden müssen. Wenn es den Athenern mißlang, die Nation unter ihrer Hegemonie zu vereinigen, so ist diese Stadt doch die einzige Griechenlands wie Italiens gewesen, welche die landschaftliche Einigung vollständig durchgeführt hat; ein eigenes Gebiet, wie es die Attike ist, von etwa 40 Quadratmeilen, der doppelten Größe der Insel Rügen, hat keine Stadt des Altertums sonst besessen. Aber auch außerhalb Attikas blieb ihnen, was sie besaßen, sowohl nach dem Mithradatischen Kriege durch Sullas Gnade wie nach der Pharsalischen Schlacht, in der sie auf Seiten des Pompeius gestanden hatten, durch die Gnade Caesars - er fragte sie nur, wie oft sie noch sich selber zugrunde richten und dann durch den Ruhm ihrer Vorfahren retten lassen wollten. Der Stadt gehörte immer noch nicht bloß das ehemals haliartische Gebiet in Böotien, sondern auch an ihrer eigenen Küste Salamis, der alte Ausgangspunkt ihrer Seeherrschaft, im Thrakischen Meer die einträglichen Inseln Skyros, Lemnos und Imbros sowie im Ägäischen Delos; freilich war diese Insel seit dem Ende der Republik nicht mehr das zentrale Emporium des Handels mit dem Osten, nachdem der Verkehr sich von da weg nach den Häfen der italischen Westküste gezogen hatte, und es war dies für die Athener ein unersetzlicher Verlust. Von den weiteren Verleihungen, die sie Antonius abzuschmeicheln gewußt hatten, nahm ihnen Augustas, gegen den sie Partei ergriffen hatten, allerdings Aegina und Eretria auf Euböa, aber die kleineren Inseln des Thrakischen Meeres, Ikos, Peparethos, Skiathos, ferner Keos vor der Sunischen Landspitze durften sie behalten; und Hadrian gab ihnen weiter den besten Teil der großen Insel Kephallenia im Ionischen Meer. Erst durch den Kaiser Severus, der ihnen nicht wohlwollte, wurde ihnen ein Teil dieser auswärtigen Besitzungen entzogen. Hadrian gewährte ferner den Athenern die Lieferung eines gewissen Quantums von Getreide auf Kosten des Reiches und erkannte durch die Erstreckung dieses, bisher der Reichshauptstadt vorbehaltenen Privilegiums Athen gleichsam an als eine der Reichsmetropolen. Nicht minder wurde das segensreiche Institut der Alimentarstiftungen, dessen Italien sich seit Traian erfreute, von Hadrian auf Athen ausgedehnt und das dazu erforderliche Kapital sicher aus seiner Schatulle den Athenern geschenkt. Eine Wasserleitung, die er ebenfalls seinem Athen widmete, wurde erst nach seinem Tode von Pius vollendet. Dazu kam der Zusammenfluß der Reisenden und der Studierenden und die in immer steigender Zahl von den römischen Großen und den auswärtigen Fürsten der Stadt verliehenen Stiftungen. Dennoch war die Gemeinde in stetiger Bedrängnis. Mit dem Bürgerrecht wurde nicht bloß das überall übliche Geschäft auf Nehmen und Geben, sondern förmlich und offenkundig Schacher getrieben, so daß Augustas mit einem Verbot dagegen einschritt. Einmal über das andere beschloß der Rat von Athen, diese oder jene seiner Inseln zu verkaufen, und nicht immer fand sich ein opferwilliger Reicher gleich dem Iulius Nikanor, der unter Augustas den bankrotten Athenern die Insel Salamis zurückkaufte und dafür von dem Rat derselben den Ehrentitel des “neuen Themistokles” sowie, da er auch Verse machte, nebenbei den des “neuen Homer” und mit den edlen Ratsherren zusammen von dem Publikum den wohlverdienten Hohn erntete. Die prachtvollen Bauten, mit denen Athen fortfuhr sich zu schmücken, erhielt es ohne Ausnahme von den Fremden, unter anderen von den reichen Königen Antiochos von Kommagene und Herodes von Judäa, vor allen aber von dem Kaiser Hadrian, der eine völlige “Neustadt” (novae Athenae) am Ilisos anlegte und außer zahllosen anderen Gebäuden, darunter dem schon erwähnten Panhellenion, das Wunder der Welt, den von Peisistratos begonnenen Riesenbau des Olympieion mit seinen 120, zum Teil noch stehenden Säulen, den größten von allen, die heute aufrecht sind, sieben Jahrhunderte nach seinem Beginn in würdiger Weise abschloß. Selbst hatte diese Stadt kein Geld, nicht bloß für ihre Hafenmauern, die jetzt allerdings entbehrlich waren, sondern nicht einmal für den Hafen. Zu Augusts Zeit war der Peiräeus ein geringes Dorf von wenigen Häusern, nur besucht wegen der Meisterwerke der Malerei in den Tempelhallen. Handel und Industrie gab es in Athen fast nicht mehr, oder für die Bürgerschaft insgemein wie für den einzelnen Bürger nur ein einziges blühendes Gewerbe, den Bettel. Auch blieb es nicht bei der Finanzbedrängnis. Die Welt hatte wohl Frieden, aber nicht die Straßen und Plätze von Athen. Noch unter Augustas hat ein Aufstand in Athen solche Verhältnisse angenommen, daß die römische Regierung gegen die Freistadt einschreiten mußte ^30; und wenn auch dieser Vorgang vereinzelt steht, so gehörten Aufläufe auf der Gasse wegen der Brotpreise und aus anderen geringfügigen Anlässen in Athen zur Tagesordnung. Viel besser wird es in zahlreichen anderen Freistädten nicht ausgesehen haben, von denen weniger die Rede ist. Einer solchen Bürgerschaft die Kriminaljustiz unbeschränkt in die Hand zu geben, war kaum zu verantworten; und doch stand dieselbe den zu internationaler Föderation zugelassenen Gemeinden, wie Athen und Rhodos, von Rechts wegen zu. Wenn der athenische Areopag in augustischer Zeit sich weigerte, einen wegen Fälschung verurteilten Griechen auf die Verwendung eines vornehmen Römers hin von der Strafe zu entbinden, so wird er in seinem Recht gewesen sein; aber daß die Kyzikener unter Tiberius römische Bürger einsperrten, unter Claudius gar die Rhodier einen römischen Bürger ans Kreuz schlugen, waren auch formale Rechtsverletzungen, und ein ähnlicher Vorgang hat unter Augustus den Thessalern ihre Autonomie gekostet. Übermut und Übergriff wird durch die Machtlosigkeit nicht ausgeschlossen, nicht selten von den schwachen Schutzbefohlenen eben daraufhin gewagt. Bei aller Achtung für große Erinnerungen und beschworene Verträge mußten doch jeder gewissenhaften Regierung diese Freistaaten nicht viel minder als ein Bruch in die allgemeine Rechtsordnung erscheinen, wie das noch viel altheiligere Asylrecht der Tempel.

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^30 Der athenische Aufstand unter Augustus ist sicher beglaubigt durch die aus Africanus geflossene Notiz bei Eusebius zum Jahre Abrahams 2025 (daraus Oros. hist. 6, 22, 2). Die Aufläufe gegen den Strategen werden oft erwähnt: Plut. q. sympos. 8, 3 z. A.; (Lucian) Demonax 11, 64; vit. soph. 1, 23. 2, 1, 11.

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Schließlich griff die Regierung durch und stellte die freien Städte hinsichtlich ihrer Wirtschaft unter die Oberaufsicht von Beamten kaiserlicher Ernennung, die allerdings zunächst als außerordentliche Kommissarien “zur Korrektur der bei den Freistädten eingerissenen Übelstände” charakterisiert werden und davon späterhin die Bezeichnung Korrektoren als titulare führen. Die Anfänge derselben lassen sich bis in die traianische Zeit verfolgen; als stehende Beamte finden wir sie in Achaia im dritten Jahrhundert. Diese, neben den Prokonsuln fungierenden, vom Kaiser bestellten Beamten finden in keinem Teil des Römischen Reichs so früh sich ein und sind in keinem so früh ständig geworden sie in dem halb aus Freistädten bestehenden Achaia.

Das an sich wohlberechtigte und durch die Haltung der römischen Regierung wie vielleicht noch mehr durch die des römischen Publikums genährte Selbstgefühl der Hellenen, das Bewußtsein des geistigen Primats rief daselbst einen Kultus der Vergangenheit ins Leben, der sich zusammensetzt aus dem treuen Festhalten an den Erinnerungen größerer und glücklicherer Zeiten und dem barocken Zurückdrehen der gereiften Zivilisation auf ihre zum Teil sehr primitiven Anfänge. Zu den ausländischen Kulten, wenn man absieht von dem schon früher durch die Handelsverbindungen eingebürgerten Dienst der ägyptischen Gottheiten, namentlich der Isis, haben die Griechen im eigentlichen Hellas sich durchgehend ablehnend verhalten; wenn dies von Korinth am wenigsten gilt, so ist dies auch die am wenigsten griechische Stadt von Hellas. Die alte Landesreligion schützt nicht der innige Glaube, von dem diese Zeit sich längst gelöst hatte ^31; aber die heimische Weise und das Gedächtnis der Vergangenheit haften vorzugsweise an ihr und darum wird sie nicht bloß mit Zähigkeit festgehalten, sondern sie wird auch, zum guten Teil durch gelehrte Repristination, im Laufe der Zeit immer starrer und altertümlicher, immer mehr ein Sonderbesitz der Studierten.

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^31 Dem Beamten, auch dem gebildeten, das heißt dem Freidenker, wird angeraten, die Spenden, die er mache, an die religiösen Feste anzuknüpfen; denn die Menge werde in ihrem Glauben bestärkt, wenn sie sehe, daß auch die Vornehmen der Stadt auf die Götterverehrung etwas geben und sogar dafür etwas aufwenden (Plut. praec. ger. reip. 30).

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Ähnlich verhält es sich mit dem Kultus der Stammbäume, in welchem die Hellenen dieser Zeit ungemeines geleistet und die adelsstolzesten Römer weit hinter sich gelassen haben. In Athen spielt das Geschlecht der Eumolpiden eine hervorragende Rolle bei der Reorganisierung des Eleusinischen Festes unter Marcus. Dessen Sohn Commodus verlieh dem Haupt des Geschlechtes der Keryken das römische Bürgerrecht, und aus demselben stammt der tapfere und gelehrte Athener, der, .fast wie Thukydides, mit den Goten schlug und dann den Gotenkrieg beschrieb. Des Marcus Zeitgenosse, der Professor und Konsular Herodes Atticus, gehörte ebendiesem Geschlechte an, und sein Hofpoet singt von ihm, daß dem hochgeborenen Athener, dem Nachkommen des Hermes und der Kekropstochter Herse, der rote Schuh des römischen Patriziats wohl angestanden habe, während einer seiner Lobredner in Prosa ihn als Aeakiden feiert und zugleich als Abkömmling von Miltiades und Kimon. Aber auch Athen wurde hierin noch weit überboten von Sparta; mehrfach begegnen Spartiaten, die sich der Herkunft von den Dioskuren, dem Herakles, dem Poseidon und des seit vierzig und mehr Generationen in ihrem Hause erblichen Priestertums dieser Altvordern berühmen. Es ist charakteristisch für dieses Adelsrum, daß es sich hauptsächlich erst mit dem Ende des zweiten Jahrhunderts einstellt; die Heraldiker, welche diese Geschlechtstafeln entwarfen, werden für die Beweisstücke weder in Athen noch in Sparta die Goldwaage angewandt haben.

Dieselbe Tendenz zeigt sich in der Behandlung der Sprache oder vielmehr der Dialekte. Während in dieser Zeit in den sonstigen griechisch redenden Ländern und auch in Hellas im gewöhnlichen Verkehr das sogenannte gemeine, im wesentlichen aus der attischen Mundart heraus verschliffene Griechisch vorherrscht, strebt die Schriftsprache dieser Epoche nicht bloß nach der Beseitigung der eingerissenen Sprachfehler und Neuerungen, sondern vielfach werden dialektische Besonderheiten, dem Sprachgebrauch entgegen, wieder aufgenommen und hier, wo er am wenigsten berechtigt war, der alte Partikularismus in scheinhafter Weise zurückgeführt. Den Standbildern, welche die Thespier den Musen im Hain des Helikon setzten, wurden auf gut böotisch die Namen Orania und Thalea beigeschrieben, während die dazu gehörigen Epigramme, verfaßt von einem Poeten römischen Namens, sie auf gut ionisch Uranie und Thaleie nannten, und die nicht gelehrten Böoter, wenn sie sie kannten, sie nannten, wie alle anderen Griechen, Urania und Thaleia. Von den Spartanern vor allem ist darin Unglaubliches geleistet und nicht selten mehr für den Schatten des Lykurgos als für die zur Zeit lebenden Aelier und Aurelier geschrieben worden ^32. Daneben kommt der korrekte Gebrauch der Sprache in dieser Zeit auch in Hellas allmählich ins Schwanken; Archaismen und Barbarismen gehen in den Dokumenten der Kaiserzeit häufig friedlich nebeneinander her. Athens sehr mit Fremden gemischte Bevölkerung hat in dieser Hinsicht sich zu keiner Zeit besonders ausgezeichnet ^33, und obwohl die städtischen Urkunden sich verhältnismäßig rein halten, macht doch seit Augustus die allgemein einreißende Sprachverderbnis auch hier sich fühlbar. Die strengen Grammatiker der Zeit haben ganze Bücher gefüllt mit den Sprachschnitzern, die der eben erwähnte, viel gefeierte Rhetor Herodes Atticus und die übrigen berühmten Schulredner des zweiten Jahrhunderts sich zuschulden kommen ließen ^34, ganz abgesehen von der verzwickten Künstelei und der manierierten Pointierung ihrer Rede. Die eigentliche Verwilderung aber in Sprache und Schrift reißt in Athen und ganz Griechenland, eben wie in Rom, ein mit Septimius Severus ^35.

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^32 Ein Musterstück ist die Inschrift (Lebas-Foucart II, S. 142, n. 162) des Μ(άρκωρ) Αυρ(ήλιορ) Ζεύξιππου ο καί Κλεάνδρορ Φιλομοίσω, eines Zeitgenossen also des Pius und Marcus, welcher war ιερεύς Λεθκιππίδων καί Τινδαριδάν, der Dioskuren und ihrer Gattinnen, der Töchter des Leukippos, aber, damit zu dem Alten das Neue nicht fehle, auch αρχιερέος τώ Σεβαστώ καί τώον θείων προγόνων ωτώ. Er war in seiner Jugend ferner gewesen βουαγόρ μικκιχιδδομένων, wörtlich Stierführer der Kleinen, nämlich Anführer der dreijährigen Knaben - die lykurgischen Knabenherden gingen mit dem siebenten Jahr an, aber seine Nachfahren hatten das Fehlende nachgeholt und von den Einjährigen an alle eingeherdet und mit “Führern” versehen. Dieser selbe Mann siegte (νεικάαρ = νικήσας) κασσηρατοριν, μωαν καί λωαν; was das heißt, weiß vielleicht Lykurgos.

^33 “Das innere Attika”, sagt ein Bewohner desselben bei Philostratos (vit. soph. 2, 7), “ist eine gute Schule für den, der sprechen lernen will; die Stadtbewohner dagegen von Athen, welche den aus Thrakien und dem Pontus und andern barbarischen Landschaften herbeiströmenden jungen Leuten Wohnungen vermieten, lassen mehr durch sie ihre Sprache sich verderben als daß sie ihnen das gute Sprechen beibringen. Aber im Binnenland, dessen Bewohner nicht mit Barbaren vermischt sind, ist die Aussprache und die Rede gut”.

^34 Karl Keil (RE 1, z. Aufl., S. 2100) weist hin auf τινός für ής τινός und τά χωρία γέγοναν der Inschrift der Gattin des Herodes (CIL VI, 1342).

^35 Dittenberger in Hermes 1, 1866, S. 414. Dahin gehört auch, was der plumpe Vertreter des Apollonios seinen Helden an die alexandrinischen Professoren schreiben läßt (ep. 34), daß er Argos, Sikyon, Megara, Phokis, Lokris verlassen habe, um nicht, wenn er länger in Hellas verweile, völlig zum Barbaren zu werden.

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Die Schadhaftigkeit der hellenischen Existenz lag in der Beschränktheit ihres Kreises: es mangelte dem hohen Ehrgeiz an dem entsprechenden Ziel und darum überwucherte die niedere und erniedrigende Ambition. Auch in Hellas fehlte es nicht an einheimischen Familien von großem Reichtum und bedeutendem Einfluß ^36. Das Land war wohl im ganzen arm, aber es gab doch Häuser von ausgedehntem Grundbesitz und altbefestigtem Wohlstand. In Sparta zum Beispiel hat das des Lachares von Augustus bis wenigstens in die hadrianische Zeit eine Stellung eingenommen, welche tatsächlich von dem Fürstentum nicht allzuweit abstand. Den Lachares hatte Antonius wegen Erpressung hinrichten lassen. Dafür war dessen Sohn Eurykles einer der entschiedensten Parteigänger Augusts und einer der tapfersten Kapitäne in der entscheidenden Seeschlacht, der fast den besiegten Feldherrn persönlich zum Gefangenen gemacht hätte; er empfing von dem Sieger unter anderen reichen Gaben als Privateigentum die Insel Kythere (Cerigo). Später spielte er eine hervorragende und bedenkliche Rolle, nicht bloß in seinem Heimatland, über welches er eine dauernde Vorstandschaft ausgeübt haben muß, sondern auch an den Höfen von Jerusalem und Caesarea, wobei das dem Spartiaten von den Orientalen gezollte Ansehen nicht wenig mitwirkte. Deswegen von dem Kaisergericht mehrfach zur Verantwortung gezogen, wurde er schließlich verurteilt und ins Exil gesandt; aber der Tod entzog ihn rechtzeitig den Folgen des Urteilsspruches und sein Sohn Lakon trat in das Vermögen und wesentlich auch, wenngleich in vorsichtigerer Form, in die Machtstellung des Vaters ein. Ähnlich stand in Athen das Geschlecht des oft genannten Herodes; wir können dasselbe aufsteigend durch vier Generationen bis in die Zeit Caesars zurückverfolgen, und über des Herodes Großvater ist, ähnlich wie über den Spartaner Eurykles, wegen seiner übergreifenden Machtstellung in Athen die Konfiskation verhängt worden. Die ungeheuren Latifundien, welche der Enkel in seiner armen Heimat besaß, die zu Grabzwecken seiner Lustknaben verwendeten weiten Flächen erregten den Unwillen selbst der römischen Statthalter. Derartige mächtige Familien gab es vermutlich in den meisten Landschaften von Hellas, und wenn sie auf dem Landtag der Provinz in der Regel entschieden, so waren sie auch in Rom nicht ohne Verbindungen und Einfluß. Aber obwohl diejenigen rechtlichen Schranken, welche den Gallier und den Alexandriner noch nach erlangtem Bürgerrecht vom Reichssenat ausschlossen, diesen vornehmen Griechen schwerlich entgegenstanden, vielmehr unter den Kaisern diejenige politische und militärische Laufbahn, welche dem Italiker sich darbot, von Rechts wegen dem Hellenen gleichfalls offenstand, so sind dieselben doch tatsächlich erst in später Zeit und in beschränktem Umfang in den Staatsdienst eingetreten, zum Teil wohl, weil die römische Regierung der früheren Kaiserzeit die Griechen als Ausländer ungern zuließ, zum Teil, weil diese selbst die mit dem Eintritt in diese Laufbahn verknüpfte Übersiedlung nach Rom scheuten und es vorzogen, statt einer mehr unter den vielen Senatoren daheim die ersten zu sein. Erst des Lachares Urenkel Herklanos ist in traianischer Zeit, und in der Familie des Herodes wahrscheinlich zuerst dessen Vater um dieselbe Zeit in den römischen Senat eingetreten ^37.

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^36 Tacitus (zum Jahre 62 ann. 15, 20) charakterisiert einen dieser reichen und einflußreichen Provinzialen, den Claudius Timarchides aus Kreta, der in seinem Kreis allmächtig ist (ut solent praevalidi provincialium et opibus nimiis ad iniurias minorum elati) und über den Landtag, also auch über das obligate, aber für den abgehenden Prokonsul mit Rücksicht auf die möglichen Rechenschaftsklagen sehr wünschenswerte Danksagungsdekret desselben verfügt (in sua potestate situm, an proconsulibus, qui Cretam obtinuissent, grates agerentur). Die Opposition beantragt die Untersagung dieser Dankdekrete, aber es gelingt ihr nicht, den Antrag zur Abstimmung zu bringen. Von einer andern Seite schildert Plutarch (praec. ger. reip. 19, 3) diese vornehmen Griechen.

^37 Herodes war εξ υπάτων (vit. soph. 1, 25, 5, p. 536), ετέλει εκ πατέρων εσ τούς δισυπάτους (das. 2 z. A., p. 545). Sonst ist von Konsulaten seiner Ahnen nichts bekannt; aber sicher ist der Großvater Hipparchos nicht Senator gewesen. Möglicherweise handelt es sich sogar nur um kognatische Aszendenten. Das römische Bürgerrecht hat die Familie nicht unter den Juliern (vgl. CIA III, 489), sondern erst unter den Claudiern empfangen.

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Die andere Laufbahn, welche erst in der Kaiserzeit sich auftat, der persönliche Dienst des Kaisers, gab wohl im günstigen Fall Reichtum und Einfluß und ist auch früher und häufiger von den Griechen betreten worden; aber da die meisten und wichtigsten dieser Stellungen an den Offizierdienst geknüpft waren, scheint auch für diese längere Zeit ein faktischer Vorzug der Italiker bestanden zu haben und war der gerade Weg auch hier den Griechen einigermaßen verlegt. In untergeordneten Stellungen sind Griechen am kaiserlichen Hofe von jeher und in großer Anzahl verwendet worden und auf Umwegen oftmals zu Vertrauen und Einfluß gelangt; aber dergleichen Persönlichkeiten kamen mehr aus den hellenisierten Landschaften als aus Hellas selbst und am wenigsten aus den besseren hellenischen Häusern. Für die legitime Ambition des jungen Mannes von Herkunft und Vermögen gab es, wenn er ein Grieche war, im römischen Kaiserreich nur beschränkten Spielraum.

Es blieb ihm die Heimat, und in dieser für das gemeine Wohl tätig zu sein, war allerdings Pflicht und Ehre. Aber es waren sehr bescheidene Pflichten und noch viel bescheidenere Ehren. “Eure Aufgabe”, sagt Dion weiter seinen Rhodiern, “ist eine andere, als die der Vorfahren war. Sie konnten ihre Tüchtigkeit nach vielen Seiten hin entwickeln, nach dem Regiment streben, den Unterdrückten beistehen, Bundesgenossen gewinnen, Städte gründen, kriegen und siegen; von allem dem vermögt ihr nichts mehr zu tun. Es bleibt euch die Führung des Hauswesens, die Verwaltung der Stadt, die Verleihung von Ehren und Auszeichnungen mit Wahl und Maß, der Sitz im Rat und im Gericht, der Gottesdienst und die Feier der Feste; in allem diesem könnt ihr euch vor andern Städten auszeichnen. Auch das ist nichts Geringes, die anständige Haltung, die Sorgfalt für Haar und Bart, der gesetzte Gang auf der Straße, so daß bei euch selbst die anders gewöhnten Fremden sich es abgewöhnen zu rennen, die schickliche Tracht, sogar, wenn es auch lächerlich erscheinen mag, der schmale und knappe Purpursaum, die Ruhe im Theater, das Maßhalten im Klatschen: das alles macht die Ehre eurer Stadt, und mehr als in euren Häfen und Mauern und Docks zeigt sich hierin das gute alte hellenische Wesen und erkennt hierin auch der Barbar, der den Namen der Stadt nicht weiß, daß er in Griechenland ist und nicht in Syrien oder Kilikien.” Das traf alles zu; aber wenn es jetzt nicht mehr von dem Bürger verlangt ward, für die Vaterstadt zu sterben, so war doch die Frage nicht ohne Berechtigung, ob es noch der Mühe wert sei, für diese Vaterstadt zu leben. Es gibt von Plutarchos eine Auseinandersetzung über die Stellung der griechischen Gemeindebeamten zu seiner Zeit, worin er mit der ihm eigenen Billigkeit und Umsicht diese Verhältnisse erörtert. Die alte Schwierigkeit, die gute Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu führen mittels der Majoritäten der unsicheren, launenhaften, oft mehr den eigenen Vorteil als den des Gemeinwesens bedenkenden Bürgerschaft oder auch der sehr zahlreichen Ratsversammlung - die athenische zählte in der Kaiserzeit erst 600, dann 500, später 750 Stadträte -, bestand wie früher, so auch jetzt; es ist die Pflicht des tüchtigen Beamten zu verhindern, daß das “Volk” nicht dem einzelnen Bürger Unrecht tut, nicht das Privatvermögen unerlaubterweise an sich zieht, nicht das Gemeindegut unter sich verteilt - Aufgaben, die dadurch nicht leichter werden, daß der Beamte kein Mittel dafür hat als die verständige Ermahnung und die Kunst des Demagogen, daß ihm ferner geraten wird, in kleinen Dingen nicht allzu spröde zu sein und wenn bei einem Stadtfest eine mäßige Spende an die Bürgerschaft in Antrag kommt, es nicht solcher Kleinigkeit wegen mit den Leuten zu verderben. Im übrigen aber hatten die Verhältnisse sich völlig verändert, und es muß der Beamte in die gegenwärtigen sich schicken lernen. Vor allem hat er die Machtlosigkeit der Hellenen sich selbst wie den Mitbürgern jeden Augenblick gegenwärtig zu halten. Die Freiheit der Gemeinde reicht soweit die Herrscher sie gestatten, und ein Mehr würde auch wohl vom Übel sein. Wenn Perikles die Amtstracht anlegte, so rief er sich zu, nicht zu vergessen, daß er über Freie und Griechen herrsche; heute hat der Beamte sich zu sagen, daß er unter einem Herrscher herrsche, über eine den Prokonsuln und den kaiserlichen Prokuratoren untergebene Stadt, daß er nichts sein könne und dürfe als das Organ der Regierung, daß ein Federstrich des Statthalters genüge, um jedes seiner Dekrete zu vernichten. Darum ist es die erste Pflicht eines guten Beamten, sich mit den Römern in gutes Einvernehmen zu setzen und womöglich einflußreiche Verbindungen in Rom anzuknüpfen, damit diese der Heimat zugute kommen. Freilich warnt der rechtschaffene Mann eindringlich vor der Servilität; nötigenfalls soll der Beamte mutig dem schlechten Statthalter entgegentreten, und als die höchste Leistung erscheint die entschlossene Vertretung der Gemeinde in solchen Konflikten in Rom vor dem Kaiser. In bezeichnender Weise tadelt er scharf diejenigen Griechen, die - ganz wie in den Zeiten des Achäischen Bundes - bei jedem örtlichen Hader die Intervention des römischen Statthalters herbeiführen, und mahnt dringend, die Gemeindeangelegenheiten lieber innerhalb der Gemeinde zu erledigen, als durch Appellation sich nicht so sehr der Oberbehörde, als den bei ihr tätigen Sachwaltern und Advokaten in die Hände zu liefern. Alles dieses ist verständig und patriotisch, so verständig und so patriotisch wie einstmals die Politik des Polybios, auf die auch ausdrücklich hingewiesen wird. In dieser Epoche des völligen Weltfriedens, wo es weder einen Griechen- noch einen Barbarenkrieg irgendwo gibt, wo die städtischen Kommandos, die städtischen Friedensschlüsse und Bündnisse lediglich der Geschichte angehören, war der Rat sehr am Platze, Marathon und Plataeae den Schulmeistern zu überlassen und nicht die Köpfe der Ekklesia mit dergleichen großen Worten zu erhitzen, vielmehr in dem engen Kreise der noch gestatteten freien Bewegung sich zu bescheiden. Aber die Welt gehört nicht dem Verstande, sondern der Leidenschaft. Der hellenische Bürger konnte auch jetzt noch gegen das Vaterland seine Pflicht tun; aber für den rechten politischen, nach Großem ringenden Ehrgeiz, für die Perikleische und Alkibiadische Leidenschaft war in diesem Hellas, vom Schreibtisch etwa abgesehen, nirgends ein Raum, und in der Lücke wucherten die Giftkräuter, die da, wo das hohe Streben erstickt ist, die Menschenbrust versehren und das Menschenherz vergiften.

Darum ist Hellas auch das Mutterland der heruntergekommenen, inhaltlosen Ambition, unter den vielen schweren Schäden der sinkenden antiken Zivilisation vielleicht des am meisten allgemeinen, und sicher eines der verderblichsten. Dabei stehen in erster Reihe die Volksfeste mit ihrer Preiskonkurrenz. Die olympischen Wettkämpfe stehen dem jugendlichen Volk der Hellenen wohl an; das allgemeine Turnerfest der griechischen Stämme und Städte und der nach dem Spruch der “Hellasrichter” dem tüchtigsten Wettläufer aus den Zweigen des Ölbaums geflochtene Kranz ist der unschuldige und einfache Ausdruck der Zusammengehörigkeit der jungen Nation. Aber die politische Entwicklung hatte bald über diese Morgenröte hinausgeführt. Schon in den Tagen des Athenischen Seebundes und gar erst der Alexandermonarchie war jenes Hellenenfest ein Anachronismus, ein im Mannesalter fortgeführtes Kinderspiel; daß der Besitzer jenes Ölkranzes wenigstens sich und seinen Mitbürgern als Inhaber des nationalen Primats galt, kam ungefähr darauf hinaus, wie wenn man in England die Sieger der Studentenregatten mit Pitt und Beaconsfield in eine Linie stellen wollte. Die Ausdehnung der hellenischen Nation durch Kolonisierung und Hellenisierung fand in ihrer idealen Einheit und realen Zerfahrenheit in diesem traumhaften Reich des Olivenkranzes ihren rechten Ausdruck; und die griechische Realpolitik der Diadochenzeit hat sich denn auch um dasselbe, wie billig, wenig bekümmert. Aber als die Kaiserzeit in ihrer Weise den panhellenischen Gedanken aufnahm und die Römer in die Rechte und die Pflichten der Hellenen eintraten, da blieb oder ward für das römische Allhellas Olympia das rechte Symbol; erscheint doch unter Augustus der erste römische Olympionike, und zwar kein geringerer als Augustus’ Stiefsohn, der spätere Kaiser Tiberius ^38. Das nicht reinliche Ehebündnis, welches das Allhellenentum mit dem Dämon des Spiels einging, machte aus diesen Festen eine ebenso mächtige und dauernde wie im allgemeinen und besonders für Hellas schädliche Institution. Die gesamte hellenische und hellenisierende Welt beteiligte sich daran, sie beschickend und sie nachahmend; überall sprangen ähnliche, für die ganze griechische Welt bestimmte Feste aus dem Boden und die eifrige Anteilnahme der breiten Massen, das allgemeine Interesse für den einzelnen Wettkämpfer, der Stolz des Siegers nicht bloß, sondern seines Anhangs und seiner Heimat ließen fast vergessen, um welche Dinge eigentlich gestritten ward. Die römische Regierung ließ diesem Wetturnen und den sonstigen Wettkämpfen nicht bloß freien Lauf, sondern beteiligte das Reich an denselben; das Recht der feierlichen Einholung des Siegers in seine Heimatstadt hing in der Kaiserzeit nicht von dem Belieben der betreffenden Bürgerschaft ab, sondern wurde den einzelnen Spielinstituten durch kaiserliches Privilegium verliehen ^39 und in diesem Fall auch die dem Sieger zustehende jährliche Pension (σίτησις) auf die Reichskasse übernommen, die bedeutenderen Spielinstitute also geradezu als Reichseinrichtungen behandelt. Dieses Spielwesen erfaßte wie das Reich selbst so alle Provinzen; immer aber war das eigentliche Griechenland der ideale Mittelpunkt solcher Kämpfe und Siege, hier ihre Heimat am Alpheios, hier der Sitz der ältesten Nachbildungen, der noch der großen Zeit des hellenischen Namens angehörigen und von ihren klassischen Dichtern verherrlichten Pythien, Isthmien und Nemeen, nicht minder einer Anzahl jüngerer, aber reich ausgestatteter, ähnlicher Feste, der Eurykleen, die der oben erwähnte Herr von Sparta unter Augustus gegründet, der athenischen Panathenaeen, der von Hadrian mit kaiserlicher Munifizenz dotierten, ebenfalls in Athen gefeierten Panhellenien. Man durfte sich verwundern, daß die ganze Welt des weiten Reiches sich um diese Turnfeste zu drehen schien, aber nicht darüber, daß an diesem seltsamen Zauberbecher vor allem die Hellenen sich berauschten, und daß das politische Stilleben, das ihre besten Männer ihnen anempfahlen, durch die Kränze und die Statuen und die Privilegien der Festsieger in schädlichster Weise verwirrt ward.

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^38 Der erste römische Olympionike, von dem wir wissen, ist Ti. Claudius Ti. f. Nero, ohne Zweifel der spätere Kaiser, mit dem Viergespann (Archäologische Zeitung 38, 1880, S. 53); es fällt dieser Sieg wahrscheinlich Ol. 195 (n. Chr. 1), nicht Ol. 199 (n. Chr. 17), wie die Liste des Africanus angibt (Eus. thron. 1, p. 214 Schöne). In diesem Jahre siegte vielmehr sein Sohn Germanicus, ebenfalls mit dem Viergespann (Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 36). Unter den eponymen Olympioniken, den Siegern im Stadium, findet sich kein Römer; diese Verletzung des griechischen Nationalgefühls scheint vermieden worden zu sein.

^39 Ein also privilegiertes Spielinstitut heißt αγών ιερός, certamen sacrum (das heißt mit Pensionierung: Dio Sl, 1) oder αγών εισελαστικός, certamen iselasticum (vgl. unter anderen Plin. ep. ad Trai. 118, 119; CIL X, 515). Auch die Xystarchie wird, wenigstens in gewissen Fällen, vom Kaiser verliehen (Dittenberger in Heymes 12, 1877, S. 17f.). Nicht mit Unrecht nennen diese Institute sich “Weltspiele” (αγών οικουμενικός).

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Einen ähnlichen Weg gingen die städtischen Institutionen, allerdings im ganzen Reich, aber wiederum vorzugsweise in Hellas. Als es dort noch große Ziele und einen Ehrgeiz gab, hatte in Hellas, eben wie in Rom, die Bewerbung um die Gemeindeämter und die Gemeindeehren den Mittelpunkt des politischen Wetteifers gebildet und neben vielem Leeren, Lächerlichen, Bösartigen auch die tüchtigsten und edelsten Leistungen hervorgerufen. Jetzt war der Kern verschwunden, die Schale geblieben; in Panopeus im Phokischen standen zwar die Häuser ohne Dach und wohnten die Bürger in Hütten, aber es war noch eine Stadt, ja ein Staat, und bei dem Aufzug der phokischen Gemeinden fehlten die Panopeer nicht. Diese Städte trieben mit ihren Ämtern und Priestertümern, mit den Belobigungsdekreten durch Heroldsruf und den Ehrensitzen bei den öffentlichen Versammlungen, mit dem Purpurgewand und dem Diadem, mit den Statuen zu Fuß und zu Roß ein Eitelkeits- und Geldgeschäft schlimmer als der kleinste Duodezfürst der neueren Zeit mit seinen Orden und Titeln. Es wird ja auch in diesen Vorgängen das wirkliche Verdienst und die ehrliche Dankbarkeit nicht gefehlt haben; aber durchgängig war es ein Handel auf Geben und Nehmen oder, mit Plutarch zu reden, ein Geschäft wie zwischen der Kurtisane und ihren Kunden. Wie heutzutage die private Munifizenz im Positiv den Orden und im Superlativ den Adel bewirkt, so verschaffte sie damals den priesterlichen Purpur und die Bildsäule auf dem Markt; und nicht ungestraft treibt der Staat mit seinen Ehren Falschmünzerei. In der Massenhaftigkeit derartiger Prozeduren und der Roheit ihrer Formen stehen die heutigen Leistungen hinter denen der alten Welt beträchtlich zurück, wie natürlich, da die durch den Staatsbegriff nicht genügend gebändigte scheinhafte Autonomie der Gemeinde auf diesem Gebiet ungehindert schaltete und die dekretierenden Behörden durchgängig die Bürgerschaften oder die Räte von Kleinstädten waren. Die Folgen waren nach beiden Seiten verderblich: die Gemeindeämter wurden mehr nach der Zahlungsfähigkeit als nach der Tüchtigkeit der Bewerber vergeben; die Schmäuse und Spenden machten die Beschenkten nicht reicher und den Schenker oftmals arm; an dem Zunehmen der Arbeitsscheu und dem Vermögensverfall der guten Familien trägt diese Unsitte ihren vollgemessenen Anteil. Auch die Wirtschaft der Gemeinden selbst litt schwer unter dem Umsichgreifen der Adulation. Zwar waren die Ehren, mit welchen die Gemeinde dem einzelnen Wohltäter dankte, großenteils nach demselben verständigen Prinzip der Billigkeit bemessen, welches heutzutage die ähnlichen dekorativen Vergünstigungen beherrscht; und wo das nicht der Fall war, fand häufig der Wohltäter sich bereit, zum Beispiel die ihm zu setzende Bildsäule selber zu bezahlen. Aber nicht dasselbe gilt von den Ehrenbezeugungen, welche die Gemeinde vornehmen Ausländern, vor allem den Statthaltern und den Kaisern wie den Gliedern des kaiserlichen Hauses erwies. Die Richtung der Zeit auf Wertschätzung auch der inhaltlosen und obligaten Huldigung beherrschte den kaiserlichen Hof und die römischen Senatoren nicht so wie die Kreise des kleinstädtischen Ehrgeizes, aber doch auch in sehr fühlbarer Weise; und selbstverständlich wuchsen die Ehren und die Huldigungen einmal im Laufe der Zeit durch die ihnen eigene Vernutzung, und ferner in demselben Maß, wie die Geringhaltigkeit der regierenden oder an der Regierung beteiligten Persönlichkeiten. Begreiflicherweise war in dieser Hinsicht das Angebot immer stärker als die Nachfrage und diejenigen, die solche Huldigungen richtig würdigten, um davon verschont zu bleiben, genötigt, sie abzuwehren, was im einzelnen Fall oft genug ^40, aber konsequenterweise selten geschehen zu sein scheint - für Tiberius darf die geringe Anzahl der ihm errichteten Bildsäulen vielleicht unter seinen Ruhmestiteln verzeichnet werden. Die Ausgaben für Ehrendenkmäler, die oft weit über die einfache Statue hinausgingen, und für Ehrengesandtschaften ^41 sind ein Krebsschaden gewesen und immer mehr geworden an dem Gemeindehaushalt aller Provinzen. Aber keine wohl hat im Verhältnis zu ihrer geringen Leistungsfähigkeit so große Summen unnütz aufgewandt wie die Provinz von Hellas, das Mutterland wie der Festsieger- so auch der Gemeindeehren und in einem Prinzipat in dieser Zeit unübertroffen, in dem der Bedientendemut und untertänigen Huldigung.

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^40 Kaiser Gaius zum Beispiel verbittet sich in seinem Schreiben an den Landtag von Achaia die “große Zahl” der ihm zuerkannten Bildsäulen und begnügt sich mit den vier von Olympia, Nemea, Delphi und dem Isthmos (Keil, Sylloge Inscriptionum Boeoticarum, n. 31). Derselbe Landtag beschließt, dem Kaiser Hadrian in jeder seiner Städte eine Bildsäule zu setzen, von welchen die Basis der in Abea in Messenien aufgestellten sich erhalten hat (CIG 1307). Kaiserliche Autorisation ist für solche Setzungen von jeher gefordert worden.

^41 Bei der Revision der Stadtrechnungen von Byzantion fand Plinius, daß jährlich 12000 Sesterzen (2500 Mark) für den dem Kaiser und 3000 Sesterzen (650 Mark) für den dem Statthalter von Mösien durch eine besondere Deputation zu überreichenden Neujahrsglückwunsch angesetzt waren. Plinius weist die Behörden an, diese Glückwünsche fortan nur schriftlich einzusenden, was Traian billigt (ep. ad Trai. 43, 44).

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Daß die wirtschaftlichen Zustände Griechenlands nicht günstig waren, braucht kaum noch besonders ausgeführt zu werden. Das Land, im ganzen genommen, ist nur von mäßiger Fruchtbarkeit, die Ackerfluren von beschränkter Ausdehnung, der Weinbau auf dem Kontinent nicht von hervorragender Bedeutung, mehr die Kultur der Olive. Da die Brüche des berühmten Marmors, des glänzend weißen attischen wie des grünen karystischen, wie die meisten übrigen zum Domanialbesitz gehörten, kam deren Ausbeutung durch die kaiserlichen Sklaven der Bevölkerung wenig zugute.

Die gewerbfleißigste der griechischen Landschaften war die der Achäer, wo die seit langem bestehende Fabrikation von Wollenstoffen sich behauptete und in der wohlbevölkerten Stadt Patrae zahlreiche Spinnereien den feinen elischen Flachs zu Kleidern und Kopfnetzen verarbeiteten. Die Kunst und das Kunsthandwerk blieben auch jetzt noch vorzugsweise den Griechen, und von den Massen besonders pentelischen Marmors, welche die Kaiserzeit verbraucht hat, muß ein nicht geringer Teil an Ort und Stelle verarbeitet worden sein. Überwiegend aber übten die Griechen beide im Ausland; von dem früher so bedeutenden Export des griechischen Kunstgewerbes ist in dieser Zeit wenig die Rede. Den regsten Verkehr hatte die Stadt der beiden Meere, Korinth, die allen Hellenen gemeinsame, stets von Fremden wimmelnde Metropole, wie ein Redner sie bezeichnet. In den beiden römischen Kolonien Korinth und Patrae, und außerdem in dem stets von schauenden und lernenden Ausländern gefüllten Athen konzentrierte sich das größere Bankiergeschäft der Provinz, welches in der Kaiserzeit wie in der republikanischen zum großen Teil in den Händen dort ansässiger Italiker lag. Auch in Plätzen zweiten Ranges, wie in Argos, Elis, Mantineia im Peloponnes, bilden die ansässigen römischen Kaufleute eigene, neben der Bürgerschaft stehende Genossenschaften. Im allgemeinen lag in Achaia Handel und Verkehr darnieder, namentlich seit Rhodos und Delos aufgehört hatten, Stapelplätze für den Zwischenverkehr zwischen Asien und Europa zu sein und dieser sich nach Italien gezogen hatte. Die Piraterie war gebändigt und auch die Landstraßen wohl leidlich sicher ^42; aber damit kehrte die alte glückliche Zeit noch nicht zurück. Der Verödung des Peiräeus wurde schon gedacht; es war ein Ereignis, wenn eines der großen ägyptischen Getreideschiffe sich einmal dorthin verirrte. Nauplia, der Hafen von Argos, nach Patrae der bedeutendsten Küstenstadt des Peloponnes, lag ebenso wüst ^43.

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^42 Daß die Landstraßen in Griechenland besonders unsicher gewesen seien, erfahren wir nicht; der Aufstand in Achaia unter Pius (vita 5, 4) ist seiner Art nach völlig dunkel. Wenn der Räuberhauptmann überhaupt - nicht eben gerade der griechische - in der geringen Literatur der Epoche eine hervorragende Rolle spielt, so ist dies Vehikel den schlechten Romanschreibern aller Zeiten gemein. Das euböische Ödland des feineren Dion ist nicht ein Räubernest, sondern es sind die Trümmer einer großen Gutswirtschaft, deren Inhaber seines Reichtums wegen vom Kaiser verurteilt worden ist und die seitdem wüst liegt. Übrigens zeigt sich hier, was freilich wenigstens für Nicht-Gelehrte keines Beweises bedarf, daß diese Geschichte gerade ebenso wahr ist wie die meisten, welche damit anfangen, daß der Erzähler sie selbst von dem Beteiligten habe; wäre die Konfiskation historisch, so würde der Besitz an den Fiskus gekommen sein, nicht an die Stadt, welche der Erzähler denn auch sich wohl hütet zu nennen.

^43 Des ägyptischen Kaufmanns aus Constantius Zeit naive Schilderung Achaias mag hier noch Platz finden: “Das Land Achaia, Griechenland und Lakonien hat viel Gelehrsamkeit, aber für die übrigen Bedürfnisse ist es unzulänglich: denn es ist eine kleine und gebirgige Provinz und kann nicht viel Getreide liefern, erzeugt aber etwas Öl und den attischen Honig, und kann mehr wegen der Schulen und der Beredsamkeit gepriesen werden, nicht aber so in den meisten übrigen Beziehungen. Von Städten hat es Korinth und Athen. Korinth hat viel Handel und ein schönes Gebäude, das Amphitheater, Athen aber die alten Bilder (historias antiquas) und ein erwähnenswertes Werk, die Burg, wo viele Bildsäulen stehen und wunderbar die Kriegstaten der Vorfahren darstellen (ubi multis statuis stantibus mirabile est videre dicendum antiquorum bellum). Lakonien soll allein den Marmor von Krokeae aufzuweisen haben, den man den lakedämonischen nennt.” Die Barbarei des Ausdrucks kommt nicht auf Rechnung des Schreibers, sondern auf die des viel späteren Übersetzers.

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Dem entspricht es, daß für die Straßen dieser Provinz in der Kaiserzeit so gut wie nichts geschehen ist; römische Meilensteine haben sich nur in der nächsten Nähe von Patrae und von Athen gefunden und auch diese gehören den Kaisern aus dem Ende des dritten und dem vierten Jahrhundert; offenbar haben die früheren Regierungen darauf verzichtet, hier Kommunikationen herzustellen. Nur Hadrian unternahm es, wenigstens die so wichtige wie kurze Landverbindung zwischen Korinth und Megara über den schlimmen skironischen Klippenpaß durch gewaltige, ins Meer geworfene Dämme zu einer fahrbaren Straße zu machen.

Der seit langem verhandelte Plan, die korinthische Landenge zu durchstechen, den der Diktator Caesar aufgefaßt hatte, ist späterhin erst von Kaiser Gaius, dann von Nero in Angriff genommen worden. Letzterer hat sogar bei seinem Aufenthalt in Griechenland persönlich zu dem Kanal den ersten Stich getan und eine Reihe von Monaten hindurch 6000 jüdische Kriegsgefangene an demselben arbeiten lassen. Bei den in unseren Tagen wieder aufgenommenen Durchsticharbeiten sind bedeutende Reste dieser Bauten zum Vorschein gekommen, welche zeigen, daß die Arbeiten ziemlich weit vorgeschritten waren, als man sie abbrach, wahrscheinlich nicht infolge der einige Zeit nachher im Westen ausbrechenden Revolution, sondern weil man hier, eben wie bei dem ähnlichen ägyptischen Kanal, infolge des irrigerweise vorausgesetzten verschiedenen Höhestandes der beiden Meere bei Vollendung des Kanals den Untergang der Insel Aegina und weiteres Unheil befürchtete. Freilich würde dieser Kanal, wenn er vollendet worden wäre, wohl den Verkehr zwischen Asien und Italien abgekürzt haben, aber Griechenland selbst nicht vorwiegend zugute gekommen sein.

Daß die Landschaften nördlich von Hellas, Thessalien und Makedonien und, wenigstens seit Traian, auch Epirus, in der Kaiserzeit administrativ von Griechenland getrennt wurden, ist schon bemerkt worden. Von diesen hat die kleine epirotische Provinz, die von einem kaiserlichen Statthalter zweiten Ranges verwaltet wurde, sich niemals von der Verwüstung erholt, welche im Verlauf des Dritten makedonischen Krieges über sie ergangen war. Das bergige und arme Binnenland besaß keine namhafte Stadt und eine dünn gesäte Bevölkerung. Die nicht minder verödete Küste war Augustus zu heben bemüht durch eine doppelte Städteanlage, durch die Vollendung der schon von Caesar beschlossenen Kolonie römischer Bürger in Buthrotum, Kerkyra gegenüber, die indes zu keiner rechten Blüte gelangte, und durch die Gründung der griechischen Stadt Nikopolis an eben der Stelle, wo vor der Aktischen Entscheidungsschlacht das Hauptquartier gestanden hatte, an dem südlichsten Punkte von Epirus, anderthalb Stunden nördlich von Prevesa, nach Augustus’ Absicht zugleich ein dauerndes Denkmal des großen Seesiegs und der Mittelpunkt neu aufblühenden hellenischen Lebens. Diese Gründung ist in ihrer Art als römische neu.

An Ambrakias Statt und des amphilochischen Argos,

an Thyreions und an Anaktorions Statt,

auch an Leukas Statt und was von Städten noch ringsum

rasend des Ares Speer weiter zu Boden gestreckt,

gründet die Siegsstadt Caesar, die heilige, also dem König

Phoebos Apollon mit ihr dankend den aktischen Sieg.

Diese Worte eines gleichzeitigen griechischen Dichters sprechen einfach aus, was Augustus hier getan hat: das ganze umliegende Gebiet, das südliche Epirus, die gegenüberliegende Landschaft Akarnanien mit der Insel Leukas, selbst einen Teil von Ätolien vereinigte er zu einem Stadtgebiet und siedelte die in den dort vorhandenen, verkümmernden Ortschaften noch übrigen Bewohner über nach der neuen Stadt Nikopolis, der gegenüber auf dem akarnanischen Ufer der alte Tempel des aktischen Apollon in prachtvoller Weise erneuert und erweitert ward. Eine römische Stadt ist nie in dieser Weise gegründet worden; dies ist der Synoekismos der Alexandriden. Ganz in derselben Weise haben König Kassandros die makedonischen Städte Thessalonike und Kassandreia, Demetrios der Städtebezwinger die thessalische Stadt Demetrias, Lysimachos die Stadt Lysimacheia auf dem Thrakischen Chersones aus einer Anzahl umliegender, ihrer Selbständigkeit entkleideter Ortschaften zusammengelegt. Dem griechischen Charakter der Gründung entsprechend sollte Nikopolis nach der Absicht seines Stifters eine griechische Großstadt werden ^44. Sie erhielt Freiheit und Autonomie wie Athen und Sparta und sollte, wie bereits angegeben ward, in der das gesamte Hellas vertretenden Amphiktyonie den fünften Teil der Stimmen führen und zwar, wie Athen, ohne mit anderen Städten zu wechseln. Das neue aktische Apolloheiligtum war völlig nach dem Muster von Olympia eingerichtet, mit einem Vierjahrfest, das selbst den Namen des olympischen neben dem eigenen führte, gleichen Rang und gleiche Privilegien, auch seine Aktfaden wie jenes seine Olympiaden hatte ^45; die Stadt Nikopolis verhielt sich dazu wie die Stadt Elis zu dem olympischen Tempel ^46. Sorgfältig ward bei der städtischen Einrichtung sowohl wie bei den religiösen Ordnungen alles eigentlich Italische vermieden, so nahe es lag, die mit der Reichsbegründung so innig verknüpfte Siegesstadt in römischer Weise zu gestalten. Wer die Augustischen Ordnungen in Hellas im Zusammenhang erwägt und namentlich diesen merkwürdigen Schlußstein, wird sich der Überzeugung nicht verschließen können, daß Augustus eine Reorganisation von Hellas unter dem Schutz des römischen Prinzipats ausführbar geglaubt hat und hat ausführen wollen. Die Örtlichkeit wenigstens war dafür wohl gewählt, da es damals, vor der Gründung von Patrae, an der ganzen griechischen Westküste keine größere Stadt gab. Aber was Augustus im Anfang seiner Alleinherrschaft hoffen mochte, hat er nicht erreicht, vielleicht selbst schon späterhin aufgegeben, als er Patrae die Form der römischen Kolonie gab. Nikopolis blieb, wie die ausgedehnten Ruinen und die zahlreichen Münzen beweisen, verhältnismäßig bevölkert und blühend ^47, aber seine Bürger scheinen weder im Handel und Gewerbe noch anderweitig hervorragend eingegriffen zu haben. Das nördliche Epirus, welches, ähnlich wie das angrenzende, zu Makedonien gelegte Illyricum, zum größeren Teil von albanesischen Völkerschaften bewohnt war und nicht unter Nikopolis gelegt ward, ist in der Kaiserzeit in seinen einigermaßen noch heute fortbestehenden primitiven Verhältnissen verblieben. “Epirus und Illyricum”, sagt Strabon, “ist zum großen Teil eine Einöde; wo sich Menschen finden, wohnen sie in Dörfern und in Trümmern früherer Städte; auch das” - im Mithradatischen Kriege von den Thrakern verwüstete - “Orakel von Dodona ist erloschen wie das übrige alles.” ^48

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^44 Wenn Tacitus (arm. 5, 10) Nikopolis eine colonia Romana nennt, so ist das zwar mißverständlich, aber nicht gerade unrichtig, irrig aber des Plinius (nat. 4, 1, 5) colonia Augusti Actium cum .. . civitate libera Nicopolitana, da Aktion Stadt so wenig gewesen ist wie Olympia.

^45 Ο αγών Ολύμπιος τά Άκτια: Strab. 7, 7, 6, p. 325; Ακτιάς: Ios. bel. Iud. 1, 20, 4; Ακτιονίκης öfter. Wie die vier großen griechischen Landesfeste bekanntlich η περίοδος heißen, der in allen vier gekrönte Sieger, περιοδονίκης, so wird CIG 4472 auch den Spielen von Nikopolis beigefügt τής περιόδου und jene Periodos als die alte (αρχαία) bezeichnet. Wie die Wettspiele öfter ισολύμπια heißen, so findet sich auch αγών ισάκτιος (CIG 4472) oder certamen ad exemplar Actiacae religionis (Tac. ann. 15, 23).

^46 So nennt sich ein Nikopolit άρχων τής ιεράς Ακτιακής βουλής (Delphi; Rheinisches Museum N. F. 2, 1843, S. 111), wie in Elis es heißt η πόλις Ηλείων καί η Ολυμπική βουλή (Archäologische Zeitung 34, 1876, S. 57; ähnlich daselbst 35, 1877, S. 40 und 41 und sonst). übrigens erhielten die Spartaner, als die einzigen an dem Aktischen Siege mitbeteiligten Hellenen, die Leitung (επιμέλεια) der Aktischen Spiele (Strab. 7, 7, 6, p. 325); ihr Verhältnis zu der βουλή Ακτιακή von Nikopolis kennen wir nicht.

^47 Die Schilderung seines Verfalls in der Zeit des Constantius (Paneg. 11, 9) beweist für die frühere Kaiserzeit vielmehr das Gegenteil.

^48 Die Ausgrabungen in Dodona haben dies bestätigt; alle Fundstücke gehören der vorrömischen Epoche an, mit Ausnahme einiger Münzen. Allerdings hat ein Restaurationsbau stattgefunden, dessen Zeit sich nicht bestimmen läßt; vielleicht ist er ganz spät. Wenn Hadrian, der Ζεύς Δωδωναίος genannt wird (CIG 1822), Dodona besucht hat (Dürr, Reisen Hadrians, S. 56), so tat er es als Archäologe. Eine Befragung des Orakels in der Kaiserzeit wird nur, und auch nicht in glaubwürdigster Weise, berichtet von Kaiser Julian (Theodoretus hist. eccl. 3, 21).

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Thessalien, an sich eine rein hellenische Landschaft so gut wie Ätolien und Akarnanien, war in der Kaiserzeit administrativ von der Provinz Achaia getrennt und stand unter dem Statthalter von Makedonien. Was von Nordgriechenland gilt, trifft auch auf Thessalien zu. Die Freiheit und Autonomie, welche Caesar den Thessalern allgemein zugestanden oder vielmehr nicht entzogen hatte, scheint ihnen wegen Mißbrauchs von Augustus genommen worden zu sein, so daß späterhin nur Pharsalos diese Rechtsstellung behalten hat ^49; römische Kolonisten sind in der Landschaft nicht angesiedelt worden. Ihren besonderen Landtag in Larisa behielt sie, und auch die städtische Selbstverwaltung ist, wie den abhängigen Griechen in Achaia, so den Thessalern geblieben. Thessalien ist weitaus die fruchtbarste Landschaft der ganzen Halbinsel und führte noch im vierten Jahrhundert Getreide aus; nichtsdestoweniger sagt Dion von Prusa, daß auch der Peneios durch wüstes Land fließe, und es ist in der Kaiserzeit in dieser Landschaft nur in sehr geringem Umfang gemünzt worden. Um die Herstellung von Landstraßen haben Hadrian und Diocletian sich bemüht, aber auch, soviel wir sehen, von den römischen Kaisern sie allein.

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^49 Die Verfügung Caesars bezeugen Appian (civ. 2, 88) und Plutarch (Caes. 48), und sie stimmt zu seinem eigenen Bericht (civ. 3, 80) recht gut; dagegen nennt Plinius (nat. 4, 8, 29) nur Pharsalos als freie Stadt. Zu Augustus’ Zeit wurde ein vornehmer Thessaler Petraeos (wahrscheinlich der Caesarianer, civ. 3, 35) lebendig verbrannt (Plut. praec. ger. reip. 19), ohne Zweifel nicht durch ein Privatverbrechen, sondern nach Beschluß des Landtags, und es wurden die Thessaler vor das Kaisergericht gestellt (Suet. Tib. 8). Vermutlich gehören beide Vorgänge und ebenso der Verlust der Freiheit zusammen.

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Makedonien als römischer Verwaltungsbezirk der Kaiserzeit ist, verglichen mit dem Makedonien der Republik, wesentlich verkleinert. Allerdings reicht es wie dieses von Meer zu Meer, indem die Küste sowohl des Ägäischen Meeres von der zu Makedonien gehörigen Landschaft Thessalien an bis zur Mündung des Nestos (Mesta), wie auch die des Adriatischen vom Aoos ^50 bis zum Drilon (Drin) diesem Distrikt zugerechnet wurden; das letztere Gebiet, nicht eigentlich makedonisches, sondern illyrisches Land, aber schon in republikanischer Zeit dem Statthalter Makedoniens zugewiesen, ist auch in der Kaiserzeit bei der Provinz geblieben. Aber daß Griechenland südlich vom Oeta davon getrennt ward, wurde schon gesagt. Die Nordgrenze gegen Mösien und die Ostgrenze gegen Thrakien blieben zwar insofern unverändert, als die Provinz in der Kaiserzeit so weit reichte, wie auch das eigentliche Makedonien der Republik gereicht hatte, das heißt nördlich etwa bis zum Tal des Erigon, östlich bis zum Flusse Nestos; aber wenn in republikanischer Zeit die Dardaner und die Thraker und sämtliche dem makedonischen Gebiet benachbarte Völkerschaften des Nordens und des Nordostens in ihren friedlichen wie in ihren kriegerischen Berührungen mit diesem Statthalter zu tun hatten und insofern gesagt werden konnte, daß die makedonische Grenze so weit reiche wie die römischen Lanzen, so gebot der makedonische Statthalter der Kaiserzeit nur über den ihm angewiesenen, nirgends mehr mit halb oder ganz unabhängigen Nachbarn grenzenden Bezirk. Da der Grenzschutz zunächst auf das in römische Botmäßigkeit gelangte Thrakerreich und bald auf den Statthalter der neuen Provinz Mösien überging, so wurde der von Makedonien seines Kommandos von vornherein enthoben. Es ist auch auf makedonischem Boden in der Kaiserzeit kaum gefochten worden; nur die barbarischen Dardaner am oberen Axios (Vardar) brandschatzten zuweilen noch die friedliche Nachbarprovinz. Auch von örtlichen Auflehnungen wird aus dieser Provinz nichts berichtet.

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^50 In der Zeit der Republik scheint Skodra zu Makedonien gehört zu haben; in der Kaiserzeit sind dies und Lissus dalmatische Städte und macht die Grenze an der Küste die Mündung des Drin.

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Von den südlicheren griechischen Landschaften entfernt sich diese nördlichste sowohl in dem nationalen Fundament wie in der Stufe der Zivilisation. Wenn die eigentlichen Makedonier an dem Unterlauf des Haliakmon (Vistritza) und des Axios (Vardar) bis zum Strymon ein ursprünglich griechischer Stamm sind, dessen Verschiedenheit von den südlicheren Hellenen für die gegenwärtige Epoche keine Bedeutung mehr hat, und wenn die hellenische Kolonisation beide Küsten in ihren Kreis hineingezogen hat, im Westen mit Apollonia und Dyrrhachion, im Osten namentlich mit den Ortschaften der Halbinsel Chalkidike, so ist dagegen das Binnenland der Provinz von einem Gewimmel ungriechischer Völker erfüllt, das von den heutigen Zuständen auf dem gleichen Gebiet mehr in seinen Elementen als in seinem Ergebnis sich unterschieden haben wird. Nachdem die bis in diese Gegend vorgedrungenen Kelten, die Skordisker, von den Feldherren der römischen Republik zurückgedrängt worden waren, teilten sich in das innere Makedonien insbesondere illyrische Stämme im Westen und Norden, thrakische im Osten. Von beiden ist schon früher gesprochen worden; hier kommen sie nur insofern in Betracht, als die griechische Ordnung, wenigstens die städtische, bei diesen Stämmen wohl wie in der früheren ^51 so auch in der Kaiserzeit nur in beschränktem Maße eingeführt worden ist. Überall ist ein energischer Zug städtischer Entwicklung nie durch das makedonische Binnenland gegangen, die entlegeneren Landschaften sind wenigstens der Sache nach kaum über die Dorfwirtschaft hinausgekommen.

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^51 Die städtischen Gründungen in diesen Gegenden außerhalb des eigentlichen Makedoniens tragen ganz den Charakter eigentlicher Kolonien: so die von Philippi im Thrakerland und besonders die von Derriopos in Paeonien (Liv. 39 53), für welchen letzteren Ort auch die spezifisch makedonischen Politarchen inschriftlich bezeugt sind. Inschrift vom Jahre 197 n. Chr.: τών περί Αλεξάνδρον Φιλίππου εν Δερριόπω πολιταρχών (Duchesne und Bayet, Mission au mont Athos, S. 103).

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Die griechische Politie selbst ist in diesem Königsland nicht so wie in dem eigentlichen Hellas aus sich selber erwachsen, sondern durch die Fürsten eingeführt worden, die mehr Hellenen waren als ihre Untertanen. Welche Gestalt sie gehabt hat, ist wenig bekannt; doch läßt die in Thessalonike, Edessa, Lete gleichmäßig wiederkehrende, anderswo nicht begegnende Stadtvorstandschaft der Politarchen auf eine merkliche und ja auch an sich wahrscheinliche Verschiedenheit der makedonischen Stadtverfassung von der sonst in Hellas üblichen schließen. Die griechischen Städte, welche die Römer vorfanden, haben ihre Organisation und ihre Rechte behalten, die bedeutendste derselben, Thessalonike, auch die Freiheit und die Autonomie. Es bestand ein Bund und ein Landtag (κοινόν) der makedonischen Städte, ähnlich wie in Achaia und Thessalien. Erwähnung verdient als ein Zeugnis für die nachwirkende Erinnerung der alten großen Zeit, daß noch in der Mitte des dritten Jahrhunderts nach Christus der Landtag von Makedonien und einzelne makedonische Städte Münzen geprägt haben, auf denen der Kopf und der Name des regierenden Kaisers durch den Alexanders des Großen ersetzt sind. Die ziemlich zahlreichen Kolonien römischer Bürger, welche Augustus in Makedonien eingerichtet hat, Byllis unweit Apollonia, Dyrrachium am Adriatischen Meer, an der anderen Küste Dium, Pella, Cassandrea, in dem eigentlich thrakischen Gebiet Philippi, sind sämtlich ältere griechische Städte, welche nur eine Anzahl Neubürger und eine andere Rechtsstellung erhielten, und zunächst ins Leben gerufen durch das Bedürfnis, die ausgedienten italischen Soldaten, für die in Italien selbst kein Platz mehr war, in einer zivilisierten und nicht stark bevölkerten Provinz unterzubringen. Auch die Gewährung des italischen Rechts erfolgte gewiß nur, um den Veteranen die Ansiedelung im Ausland zu vergolden. Daß ein Hineinziehen Makedoniens in die italische Kulturentwicklung niemals beabsichtigt ward, dafür zeugt, von allem andern abgesehen, daß Thessalonike griechisch und die Hauptstadt des Landes blieb. Daneben gedieh Philippi, eigentlich eine der nahen Goldbergwerke wegen angelegte Grubenstadt, von den Kaisern begünstigt als Stätte der die Monarchie definitiv begründenden Schlacht und wegen der zahlreichen an derselben beteiligten und nachher dort angesiedelten Veteranen. Römische, nicht koloniale Gemeindeverfassung hat bereits in der ersten Kaiserzeit Stobi erhalten, die schon erwähnte nördlichste Grenzstadt Makedoniens gegen Mösien am Einfluß des Erigon in den Axios, kommerziell wie militärisch eine wichtige Position und vermutlich schon in makedonischer Zeit zu griechischer Politie gelangt.

In wirtschaftlicher Hinsicht ist für Makedonien auch unter den Kaisern von Staats wegen wenig geschehen; wenigstens tritt eine besondere Fürsorge derselben für diese nicht unter ihrer eigenen Verwaltung stehende Provinz nirgends hervor. Um die schon unter der Republik angelegte Militärstraße quer durch das Land von Dyrrachium nach Thessalonike, eine der wichtigsten Verkehrsadern des ganzen Reiches, haben sich, so viel wir wissen, erst die Kaiser des dritten Jahrhunderts, zuerst Severus Antoninus, wieder bemüht; die ihr anliegenden Städte Lychnidos am Ochrida-See und Herakleia Lynkestis (Bitolia) haben nie viel bedeutet. Dennoch war Makedonien wirtschaftlich besser bestellt als Griechenland. Es übertrifft dasselbe weitaus an Fruchtbarkeit; wie noch heute die Provinz von Thessalonike relativ gut bebaut und wohlbevölkert ist, so wird auch in der Reichsbeschreibung aus Constantius’ Zeit, allerdings als Konstantinopel schon bestand, Makedonien zu den besonders wohlhabenden Bezirken gerechnet. Wenn für Achaia und Thessalien unsere die römische Aushebung betreffenden Dokumente schlechthin versagen, so ist dagegen Makedonien dabei, namentlich auch für die Kaisergarde, in bedeutendem Umfang, stärker als die meisten griechischen Landschaften, in Anspruch genommen worden, wobei freilich die Gewöhnung der Makedonier an den regelmäßigen Kriegsdienst und ihre vorzügliche Qualifikation für denselben, wohl auch die relativ geringe Entwicklung des städtischen Wesens in dieser Provinz in Anschlag zu bringen sind. Thessalonike, die Metropole der Provinz und deren volkreichste und gewerbreichste Stadt dieser Zeit, gleichfalls in der Literatur mehrfach vertreten, hat auch in der politischen Geschichte durch den tapferen Widerstand, den seine Bürgerin den schrecklichen Zeiten der Goteneinfälle den Barbaren entgegensetzten, sich einen Ehrenplatz gesichert.

Wenn Makedonien ein halb griechisches, so war Thrakien ein nicht griechisches Land. Von dem großen, aber für uns verschollenen thrakischen Stamm ist früher gesprochen worden. In seinen Bereich ist der Hellenismus lediglich von außen gelangt; und es wird nicht überflüssig sein, zunächst rückblickend darzulegen, wie oft der Hellenismus an die Pforten der südlichsten Landschaft, welche dieser Stamm inne hatte und die wir noch nach ihm nennen, bis dahin gepocht und wie wenig er bis dahin im Binnenland erreicht hatte, um deutlich zu machen, was Rom hier nachzuholen blieb und was es nachgeholt hat. Zuerst Philippos, der Vater Alexanders, unterwarf Thrakien und gründete nicht bloß Kalybe in der Nähe von Byzantion, sondern im Herzen des Landes die Stadt, die seitdem seinen Namen trägt. Alexander, auch hier der Vorläufer der römischen Politik, gelangte an und über die Donau und machte diesen Strom zur Nordgrenze seines Reiches; die Thraker in seinem Heere haben bei der Unterwerfung Asiens nicht die letzte Rolle gespielt. Nach seinem Tode schien der Hellespont einer der großen Mittelpunkte der neuen Staatenbildung, das weite Gebiet von dort bis an die Donau ^52 die nördliche Hälfte eines griechischen Reiches werden zu sollen, der Residenz des ehemaligen Statthalters von Thrakien, Lysimachos, der auf dem Thrakischen Chersones neugegründeten Stadt Lysimacheia eine ähnliche Zukunft zu winken wie den Residenzen der Marschälle von Syrien und Ägypten. Indes es kam dazu nicht; die Selbständigkeit dieses Reiches überdauerte den Fall seines ersten Herrschers (473 281) nicht. In dem Jahrhundert, welches von da bis auf die Begründung der Vormachtstellung Roms im Orient verging, versuchten bald die Seleukiden, bald die Ptolemäer, bald die Attaliden die europäischen Besitzungen des Lysimachos in ihre Gewalt zu bringen, aber sämtlich ohne dauernden Erfolg. Das Reich von Tylis im Haemus, welches die Kelten nicht lange nach dem Tode Alexanders, ungefähr gleichzeitig mit ihrer bleibenden Niederlassung in Kleinasien, im mösisch-thrakischen Gebiet gegründet hatten, vernichtete die Saat griechischer Zivilisation in seinem Bereich und erlag selber während des Hannibalischen Krieges den Angriffen der Thraker, die diese Eingedrungenen bis auf den letzten Mann ausrotteten. Seitdem gab es in Thrakien eine führende Macht überhaupt nicht; die zwischen den griechischen Küstenstädten und den Fürsten der einzelnen Stämme bestehenden Verhältnisse, die ungefähr denen vor Alexander entsprechen mochten, erläutert die Schilderung, die Polybios von der bedeutendsten dieser Städte gibt: wo die Byzantier gesät haben, da ernten die thrakischen Barbaren, und es hilft gegen diese weder das Schwert noch das Geld; schlagen die Bürger einen der Fürsten, so fallen dafür drei andere in ihr Gebiet, und kaufen sie einen ab, so verlangen fünf mehr den gleichen Jahrzins. Dem Bestreben der späteren makedonischen Herrscher, in Thrakien wieder festen Fuß zu fassen und namentlich die griechischen Städte der Südküste in ihre Gewalt zu bringen, traten die Römer entgegen, teils um Makedoniens Machtentwicklung überhaupt niederzuhalten, teils um nicht die wichtige, nach dem Orient führende “Königsstraße”, diejenige, auf der Xerxes nach Griechenland, die Scipionen gegen Antiochos marschierten, in ihrer ganzen Ausdehnung in makedonische Hand kommen zu lassen. Schon nach der Schlacht bei Kynoskephalae wurde die Grenzlinie ungefähr so gezogen, wie sie seitdem geblieben ist. öfter versuchten die beiden letzten makedonischen Herrscher, sich dennoch in Thrakien sei es geradezu festzusetzen, sei es dessen einzelne Fürsten durch Verträge an sich zu knüpfen; der letzte Philippos hat sogar Philippopolis abermals gewonnen und Besatzung hineingelegt, die die Odrysen freilich bald wieder vertrieben. Zu dauernder Festsetzung gelangte weder er noch sein Sohn, und die nach der Auflösung Makedoniens den Thrakern von Rom eingeräumte Selbständigkeit zerstörte, was dort etwa von hellenischen Anfängen noch übrig sein mochte. Thrakien selbst wurde zum Teil schon in republikanischer, entschiedener in der Kaiserzeit römisches Lehnsfürstentum, dann im Jahre 46 n. Chr. römische Provinz; aber die Hellenisierung des Landes war nicht hinausgekommen über den Saum griechischer Pflanzstädte, welcher in frühester Zeit sich auch um diese Küste gelegt hatte, und im Lauf der Zeit eher gesunken als gestiegen. So mächtig und bleibend die makedonische Kolonisation den Osten ergriffen, so schwach und vergänglich hat sie Thrakien berührt; Philipp und Alexander selbst scheinen die Ansiedelungen in diesem Lande widerwillig vorgenommen und geringgeschätzt zu haben ^53. Bis weit in die Kaiserzeit hinein ist das Land den Eingeborenen, sind die an der Küste übriggebliebenen, fast alle heruntergekommenen Griechenstädte ohne griechisches Hinterland geblieben.

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^52 Daß auch für Lysimachos die Donau Reichsgrenze war, geht hervor aus Paus. 1,9,6.

^53 Kalybe bei Byzantion entstand nach Strabon (7, 6, 2, p. 320) Φιλίππου τού Αμύντου τούς πονηρατότους ενταύθα ιδρύσαντος. Philippopolis soll sogar nach dem Bericht Theopomps (fr. 122 Müller) als Πονηρόπολις gegründet sein und die entsprechenden Kolonisten empfangen haben. Wie wenig Vertrauen diese Angaben auch verdienen, so drücken sie doch in ihrem Zusammentreffen den Botany-Bay-Charakter dieser Gründungen aus.

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Dieser von der makedonischen Grenze an bis zum Taurischen Chersonesos sich erstreckende Kranz hellenischer Städte ist sehr ungleich geflochten. Im Süden ist er dicht geschlossen von Abdera an bis nach Byzantion an den Dardanellen; doch hat keine dieser Städte in späterer Zeit eine hervorragende Bedeutung gehabt, mit Ausnahme von Byzantion, das durch die Fruchtbarkeit seines Gebietes, die einträgliche Thunfischerei, die ungemein günstige Handelslage, den Gewerbefleiß und die durch die exponierte Lage nur gesteigerte und gestählte Tüchtigkeit seiner Bürger auch den schwersten Zeiten der hellenischen Anarchie zu trotzen gewußt hatte. Bei weitem dürftiger hatte die Ansiedlung sich an der Westküste des Schwarzen Meeres entwickelt; an der später zur römischen Provinz Thrakien gehörigen war nur Mesembria von einiger Bedeutung, an der später mösischen Odessos (Varna) und Tomis (Küstendsche). Jenseits der Donaumündung und der römischen Reichsgrenze an dem Nordgestade des Pontus lagen mitten im Barbarenland Tyra ^54 und Olbia; weiterhin machten die alten und großen griechischen Kaufstädte auf der heutigen Krim, Herakleia oder Chersonesos und Pantikapäon, einen stattlichen Schlußstein. Alle diese Ansiedlungen genossen des römischen Schutzes, seit die Römer überhaupt die Vormacht auf dem griechisch-asiatischen Kontinent geworden waren, und der starke Arm, der das eigentliche hellenische Land oft schwer traf, verhinderte hier wenigstens Katastrophen wie die Zerstörung von Lysimacheia. Die Beschützung dieser Griechen gehörte in republikanischer Zeit zu den Obliegenheiten teils des Statthalters von Makedonien, teils des von Bithymen, seit auch dies römisch war; Byzantion ist später bei Bithynien geblieben ^55. Im übrigen ging in der Kaiserzeit nach Einrichtung der Statthalterschaft von Mösien und später derjenigen von Thrakien die Schutzleistung auf diese über.

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^54 Doch reicht die nördliche bessarabische Linie, die vielleicht römisch ist, bis nach Tyra.

^55 Daß Byzantion noch in traianischer Zeit unter dem Statthalter von Bithynien stand, folgt aus Plin. ep. ad Trai. 43. Aus den Gratulationen der Byzantier an die Legaten von Mösien kann die ihrer Lage nach kaum mögliche Zugehörigkeit zu dieser Statthalterschaft nicht geschlossen werden; die Beziehungen zu dem Statthalter von Mösien erklären sich aus den Handelsverbindungen der Stadt mit den mösischen Hafenplätzen. Daß Byzanz auch im Jahre 53 unter dem Senat stand, also nicht zu Thrakien gehörte, geht aus Tacitus ann. 12, 62 hervor. Zugehörigkeit zu Makedonien unter der Republik bezeugt Cicero (Pis. 35, 86; prov. 4, 6) nicht, da die Stadt damals frei war. Diese Freiheit scheint, wie bei Rhodos, oft gegeben und oft genommen zu sein. Cicero, a. a. O., spricht sie ihr zu; im Jahre 53 ist sie tributpflichtig; Plinius (nat. 4, 11, 46) führt sie als freie Stadt auf; Vespasian entzieht ihr die Freiheit (Suet. Vesp. 8).

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Schutz und Gunst gewährte diesen Griechen Rom von jeher; aber um die Ausdehnung des Hellenismus hat weder die Republik noch die frühere Kaiserzeit sich bemüht ^56. Nachdem Thrakien römisch geworden war, ist es in Landkreise eingeteilt worden ^57; und bis fast an das Ende des ersten Jahrhunderts ist dort keine Stadtanlage zu verzeichnen, mit Ausnahme zweier Pflanzstädte des Claudius und des Vespasianus, Apri im Binnenland, nicht weit von Perinthos, und Deultus an der nördlichsten Küste ^58. Domitian hat damit begonnen, griechische Stadtverfassung im Binnenland einzuführen, zuerst für die Landeshauptstadt Philippopolis. Unter Traianus erhielten eine Reihe anderer thrakischer Ortschaften das gleiche Stadtrecht: Topeiros unweit Abdera, Nikopolis am Nestos, Plotinopolis am Hebros, Pautalia bei Köstendil, Serdica jetzt Sofia, Augusta Traiana bei Alt-Zagora, ein zweites Nikopolis am nördlichen Abhang des Haemus ^59 außerdem an der Küste Traianopolis an der Hebrosmündung; ferner unter Hadrian Adrianopolis, das heutige Adrianopel. Alle diese Städte waren nicht Kolonien von Ausländern, sondern nach dem von Augustus in dem epirotischen Nikopolis aufgestellten Muster zusammengefaßte, griechisch organisierte Poliden; es war eine Zivilisierung und Hellenisierung der Provinz von oben herab. Ein thrakischer Landtag bestand seitdem in Philippopolis ebenso wie in den eigentlich griechischen Landschaften. Dieser letzte Trieb des Hellenismus ist nicht der schwächste. Das Land ist reich und anmutig - eine Münze der Stadt Pautalia preist den vierfachen Segen der Ähren, der Trauben, des Silbers und des Goldes; und Philippopolis sowie das schöne Tal der Tundja sind die Heimat der Rosenzucht und des Rosenöls - und die Kraft des thrakischen Schlages war nicht gebrochen. Es entwickelte sich hier eine dichte und wohlhabende Bevölkerung; der starken Aushebung in Thrakien wurde schon gedacht und in der Tätigkeit der städtischen Münzstätten stehen für diese Epoche wenige Gebiete Thrakien gleich. Als Philippopolis im Jahre 251 den Goten erlag, soll es hunderttausend Einwohner gezählt haben. Auch die energische Parteinahme der Byzantier für den Kaiser des griechischen Ostens, Pescennius Niger, und der mehrjährige Widerstand, den die Stadt noch nach dessen Untergang dem Sieger entgegenstellte, zeigen die Mittel und den Mut dieser thrakischen Städter. Wenn die Byzantier auch hier unterlagen und sogar eine Zeitlang ihr Stadtrecht einbüßten, so sollte bald die durch den Aufschwung des thrakischen Landes sich vorbereitende Zeit eintreten, wo Byzantion das neue hellenische Rom und die Hauptresidenz des umgewandelten Reiches ward.

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^56 Dies verbürgt das Fehlen von Münzen der thrakischen Binnenstädte, welche nach Metall und Stil in die ältere Zeit gesetzt werden könnten. Daß eine Anzahl thrakischer, besonders odrysischer Fürsten zum Teil schon in recht früher Zeit geprägt haben, beweist nur, daß sie über Küstenplätze mit griechischer oder halbgriechischer Bevölkerung geboten. Ebenso wird auch zu urteilen sein über die ganz vereinzelt stehenden Tetradrachmen der “Thraker” (A. v. Sallet in Zeitschrift für Numismatik 3, 1876, S. 241).

Auch die im thrakischen Binnenland gefundenen Inschriften sind durchgängig aus römischer Zeit. Das in Bessapara, jetzt Tatar Bazardjik, westlich von Philippopolis, von Dumont (Inscriptions de la Thrace, S. 7) gefundene Dekret einer nicht genannten Stadt wird freilich in gute makedonische Zeit gesetzt, aber nur nach dem Charakter der Schrift, welcher vielleicht trügt.

^57 Die fünfzig Strategien Thrakiens (Plin. nat. 4,11, 40; Ptol. geogr. 3, 11, 6) sind nicht Militärbezirke, sondern, wie dies namentlich bei Ptolemaeos deutlich hervortritt, Landkreise, die sich mit den Stämmen decken (στρατηγίη Μαιδική, Βεσσική u.s.w.) und Gegensatz zu den Städten bilden. Die Bezeichnung στρατηγός hat, ebenso wie praetor, ihren ursprünglich militärischen Wert später eingebüßt. Hier liegt wohl zunächst die Analogie von Ägypten zu Grunde, das ebenso in Stadtgebiete unter städtischen Magistraten und in Landkreise unter Strategen zerfiel. Ein στρατηγός περί Πέρινθον aus römischer Zeit: Eph. epigr. II, p. 252.

^58 In Deultus, der colonia Flavia Pacis Deultensium, wurden Veteranen der 8. Legion versorgt (CIL VI, 3828). Flaviopolis auf dem Chersones, das alte Coela, ist gewiß nicht Kolonie gewesen (Plin, nat. 4, 11, 47), sondern gehört zu der eigenartigen Ansiedelung des Kaisergesindes auf diesem Domanialbesitz (Eph. epigr. V, p. 82).

^59 Diese Stadt Νικόπολις η περί Αίμων des Ptolemaeos (geogr. 3, 11, 7), Νικόπολις πρός Ίστρον der Münzen, das heutige Nikup an der Jantra, gehört geographisch zu Untermösien und, wie die Statthalternamen der Münzen zeigen, seit Severus auch administrativ; aber nicht bloß führt Ptolemaeos es bei Thrakien auf, sondern die Fundorte der hadrianischen Terminalsteine (CIL III, 736, vgl. p. 992) scheinen es ebenfalls zu Thrakien zu stellen. Da diese griechische Binnenstadt weder zu den lateinischen Stadtgemeinden Untermösiens noch zu dem κοινόν des mösischen Pontus paßte, ist sie bei der ersten Ordnung der Verhältnisse dem κοινόν der Thraker zugewiesen worden. Später muß sie freilich einem oder dem andern jener mösischen Verbände angeschlossen worden sein.

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In der benachbarten Provinz Untermösien hat sich, freilich in geringerem Maße, eine ähnliche Entwicklung vollzogen. Die griechischen Küstenstädte, deren Metropole wenigstens in römischer Zeit Tomis war, wurden, wahrscheinlich bei Konstituierung der römischen Provinz Mösien, zusammengefaßt als “Fünfstädtebund des linken Ufers des Schwarzen Meeres” oder, wie er auch sich nennt, “der Griechen”, das heißt der Griechen dieser Provinz. Später ist als sechste Stadt die unweit der Küste an der thrakischen Grenze von Traian angelegte und gleich den thrakischen griechisch geordnete Stadt Markianopolis diesem Bund angeschlossen worden ^60. Daß die Lagerstädte am Donauufer und überhaupt die im Binnenland von Rom ins Leben gerufenen Ortschaften nach italischem Muster eingerichtet wurden, ist früher bemerkt worden; Untermösien ist die einzige durch die Sprachgrenze durchschnittene römische Provinz, indem der tomitanische Städtebund dem griechischen, die Donaustädte wie Durostorum und Oescus dem lateinischen Sprachgebiet angehören. Im übrigen gilt von diesem mösischen Städtebund wesentlich das gleiche, was über Thrakien bemerkt ward. Wir haben eine Schilderung von Tomis aus den letzten Jahren des Augustus, freilich von einem dahin zur Strafe Verbannten, aber sicher im wesentlichen getreu. Die Bevölkerung besteht zum größeren Teil aus Geten und Sarmaten; sie tragen, wie die Daker auf der Traianssäule, Pelze und Hosen, langes flatterndes Haar und den Bart ungeschoren, erscheinen auf der Straße zu Pferde und mit dem Bogen bewaffnet, den Köcher auf der Schulter, das Messer im Gürtel. Die wenigen Griechen, die unter ihnen sich finden, haben die barbarische Sitte angenommen mit Einschluß der Hosen und wissen ebensogut oder besser getisch als griechisch sich auszudrücken; der ist verloren, der sich nicht auf getisch verständlich machen kann, und kein Mensch versteht ein Wort lateinisch. Vor den Toren hausen räuberische Scharen der verschiedensten Völker und ihre Pfeile fliegen nicht selten über die schützende Stadtmauer; wer seinen Acker zu bestellen wagt, der tut es mit Lebensgefahr, und pflügt bewaffnet - war doch um die Zeit von Caesars Diktatur bei dem Zuge des Burebista die Stadt den Barbaren in die Hände gefallen und wenige Jahre, bevor jener Verbannte nach Tomis kam, während der dalmatisch-pannonischen Insurrektion über diese Gegend abermals die Kriegsfurie hingebraust. Zu diesen Erzählungen passen die Münzen und die Inschriften derselben Stadt insofern wohl, als die Metropole des linkspontischen Städtebundes in der vorrömischen Zeit kein Silber geschlagen hat, was manche andere dieser Städte taten, und daß überhaupt Münzen wie Inschriften aus der Zeit vor Traian nur vereinzelt begegnen. Aber im 2. und 3. Jahrhundert ist sie umgewandelt und kann ziemlich mit demselben Recht eine Gründung Traians heißen wie das ebenfalls rasch zu bedeutender Entwicklung gelangte Markianopolis. Die früher erwähnte Sperrung in der Dobrudscha diente zugleich als Schutzmauer für die Stadt Tomis. Hinter dieser bluten daselbst Handel und Schiffahrt auf. Es gab in der Stadt eine Genossenschaft alexandrinischer Kaufleute mit ihrer eigenen Serapiskapelle ^61; in munizipaler Freigebigkeit und munizipaler Ambition steht die Stadt hinter keiner griechischen Mittelstadt zurück; zweisprachig ist sie auch jetzt noch, aber in der Weise, daß neben der auf den Münzen immer festgehaltenen griechischen Sprache hier an der Grenze der beiden Reichssprachengebiete auch die lateinische vielfach selbst auf öffentlichen Denkmälern angewendet wird.

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^60 Das κοινόν τής Πενταπόλεως findet sich auf einer Inschrift von Odessos (CIG 2056 c) die füglich der früheren Kaiserzeit angehören kann, die pontische Hexapolis auf zwei Inschriften von Tomis wahrscheinlich des 2. Jahrhunderts n. Chr. (Marquardt, Römische Staatsverwaltung, Bd. 1, z. Aufl., S. 305; Hirschfeld in Archäologisch-epigraphische Mittheilungen 6, 1882, S. 22). Die Hexapolis muß auf jeden Fall und danach wahrscheinlich auch die Pentapolis, mit den römischen Provinzialgrenzen in Einklang gebracht werden, das heißt die griechischen Städte Untermösiens in sich schließen. Diese finden sich auch, wenn man den sichersten Führern, den Münzen der Kaiserzeit, folgt. Münzstätten (von Nikopolis abgesehen, Anm. 59) gibt es in Untermösien sechs: Istros, Tomis, Kallatis, Dionysopolis, Odessos und Markianopolis, und da die letzte Stadt von Traian gegründet ward, so erklärt sich damit zugleich die Pentapolis. Tyra und Olbia haben schwerlich dazu gehört; wenigstens zeigen die zahlreichen und redseligen Denkmäler der letzteren Stadt nirgends eine Anknüpfung an diesen Städtebund. Κοινόν τών Ελλήνων heißt derselbe auf einer Inschrift von Tomis, welche ich hier wiederhole, da sie nur in der athenischen Pandora vom 1. Juni 1868 gedruckt ist: Αγαθή τύχη. Κατά τά δόξαντα τή κρατήστη βουλή καί τώ λαμπροτάτω δήμω τής λαμπροτάτης μετροπόλεως καί α τοί επονύμου Πόντου Τόμεως τόν Ποντάρχην Πρείσκιον Αννιανόν άρξαντα τοί κοινού τών Ελλήνων καί τής μετροπόλεως τήν α' αρχήν αγνώς, καί αρχιερασάμενον, τήν διόπλων κυνεγησίων ενδόξως φιλοτειμίαν μή διαλιπόντα, αλλά καί βουλευτήν καί τών πρωτευόντων Φλαβίας Νέας πόλεως, καί τήν αρχιέρειαν σύμβιον αυτού Ιουλίαν Απολαίστην πάσης τειμής χάρειν.

^61 Das zeigt die merkwürdige Inschrift bei Allard, La Bulgarie Orientale. Paris 1863, S. 263: Θεώ μεγάλω Σαραπ{ίδι καί} τοίς συνναίοις θεοίς καί τώ αυτοκράτορι Τ. Αιλίω Αδριανώ Αντωνείνω Σεβαστώ Ευσεβεί καί Μ. Αυρηλίω Ουήρω Καίσαρι Καρπίων Ανουβίωνος τώ οικώ Αλεξανδρέων τόν βωμόν εκ τών ιδίων ανέθηκεν έτους κγ' μηνός Φαρμουθί α' επί ιερέων Κορνουτου τού καί Σαραπίωνος Πολύμνου τού καί Λονγείνου. Die Schiffergilde von Tomis begegnet mehrfach in den Inschriften der Stadt.

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Jenseits der Reichsgrenze, zwischen der Donaumündung und der Krim, hatte der griechische Kaufmann die Küste wenig besiedelt; es gab hier nur zwei namhafte griechische Städte, beide von Miletos aus in ferner Zeit gegründet, Tyra an der Mündung des gleichnamigen Flusses, des heutigen Dnjestr, und Olbia an dem Busen, in welchen der Borysthenes (Dnjepr) und der Hypanis (Bug) fallen. Die verlorene Stellung dieser Hellenen unter den sie umdrängenden Barbaren in der Diadochenzeit sowohl wie während der Vorherrschaft der römischen Republik ist früher geschildert worden. Die Kaiser brachten Hilfe. Im Jahre 56, also in dem musterhaften Anfang der Neronischen Regierung, ist Tyra zur Provinz Mösien gezogen worden. Von dem entfernteren Olbia besitzen wir eine Schilderung aus traianischer Zeit ^62: die Stadt blutete noch aus ihren alten Wunden; die elenden Mauern umschlossen gleich elende Häuser und das damals bewohnte Quartier füllte einen kleinen Teil des alten ansehnlichen Stadtringes, von dem einzelne übriggebliebene Türme weit hinaus auf dem wüsten Felde standen; in den Tempeln gab es kein Götterbild, das nicht die Spuren der Barbarenfäuste trug; die Bewohner hatten ihr Hellenentum nicht vergessen, aber sie trugen und schlugen sich nach Art der Skythen, mit denen sie täglich im Gefecht lagen. Ebenso oft wie mit griechischen nennen sie sich mit skythischen Namen, das heißt mit denen der den Iraniern verwandten sarmatischen Stämme ^63; ja im Königshause selbst ward Sauromates ein gewöhnlicher Name. Ihr Fortbestehen selbst hatten diese Städte wohl weniger der eigenen Kraft zu danken als dem guten Willen oder vielmehr dem eigenen Interesse der Eingeborenen. Die an dieser Küste sitzenden Völkerschaften waren weder imstande, den auswärtigen Handel aus eigenen Emporien zu führen, noch mochten sie ihn entbehren; in den hellenischen Küstenstädten kauften sie Salz, Kleidungstücke, Wein, und die zivilisierteren Fürsten schützten einigermaßen die Fremden gegen die Angriffe der eigentlichen Wilden. Die früheren Regenten Roms müssen Bedenken getragen haben, den schwierigen Schutz dieser entlegenen Niederlassung zu übernehmen; dennoch sandte Pius, als die Skythen sie wieder einmal belagerten, ihnen römische Hilfstruppen und zwang die Barbaren, Frieden zu bieten und Geiseln zu stellen. Durch Severus, von dem an Olbia Münzen mit dem Bildnis der römischen Herrscher schlug, muß die Stadt dem Reiche geradezu einverleibt worden sein. Selbstverständlich erstreckte sich diese Annektierung nur auf die Stadtgebiete selbst und ist nie daran gedacht worden, die barbarischen Umwohner Tyras und Olbias unter das römische Szepter zu bringen. Es ist schon bemerkt worden, daß diese Städte die ersten waren, welche, vermutlich unter Alexander ( † 235), dem beginnenden Gotensturm erlagen.

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^62 Das stets bekriegte und oft zerstörte Olbia erlitt nach der Angabe Dios (Borysth. p. 75 R.) etwa 150 Jahre vor seiner Zeit das heißt etwa vor dem Jahre 100 n. Chr., also wahrscheinlich bei dem Zug des Burebista, die letzte und schwerste Eroberung (τήν τελευταίαν καί μεγίστην άλωσιν). Είλον δέ, fährt Dion fort, καί ταύτην Γέται καί τας αλλας τάς εν τοίς αριστεροίς τού Πόντου πόλεις μέχρι Απολλωνίας (Sozopolis oder Sizebolu, die letzte namhafte Griechenstadt an der pontischen Westküste) όθεν δή καί σφόδρα ταπεινά τά πράγματα κατέστη τών ταύτη Ελλήνων, τών μέν ουκέτι συοικισθείσων πόλεων, τών δέ φαύλως καί τών πλείστων βαρβάρων εις αυτάς συρρυέντων. Der junge vornehme Stadtbürger ausgeprägter ionischer Physiognomie, dem Dion dann begegnet, welcher zahlreiche Sarmaten erschlagen oder gefangen hat, und zwar den Phokylides nicht kennt, aber den Homer auswendig weiß, trägt Mantel und Hosen nach Skythenart und das Messer im Gurt. Die Stadtbürger alle tragen langes Haar und langen Bart und nur einer beides geschoren, was ihm als Zeichen serviler Haltung gegen die Römer verdacht wird. Also ein Jahrhundert später sah es dort ganz so aus, wie Ovidius Tomis schildert.

^63 Ganz gewöhnlich heißt der Vater skythisch, der Sohn griechisch, oder auch umgekehrt; zum Beispiel verzeichnet eine unter oder nach Traian gesetzte Inschrift von Olbia (CIG 2074) sechs Strategen: M. Ulpius Pyrrhus Sohn des Arseuaches, Demetrios Sohn des Xessagaros, Zoilos Sohn des Arsakes, Badakes Sohn des Radanpson, Epikrates Sohn des Koxuros, Ariston Sohn des Vargadakes.

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Wenn auf dem Kontinent im Norden des Pontus die Griechen sich nur spärlich angesiedelt hatten, so war die große, aus dieser Küste vorspringende Halbinsel, der Taurische Chersonesos, die heutige Krim, seit langem zum großen Teil in ihren Händen. Getrennt durch die Gebirge, welche die Taurier innehatten, waren die beiden Mittelpunkte der griechischen Niederlassung auf ihr am westlichen Ende die dorische freie Stadt Herakleia oder Chersonesos (Sevastopol), am östlichen das Fürstenrum von Pantikapäon oder Bosporus (Kertsch). König Mithradates hatte auf der Höhe seiner Macht beide vereinigt und hier sich ein zweites Nordreich gegründet, das dann nach dem Zusammenbruch seiner Herrschaft als einziger Überrest derselben seinem Sohn und Mörder Pharnakes verblieb. Als dieser während des Krieges zwischen Caesar und Pompeius versuchte, die väterliche Herrschaft in Kleinasien wieder zu gewinnen, hatte Caesar ihn besiegt und ihn auch des Bosporanischen Reiches verlustig erklärt. In diesem hatte inzwischen der von Pharnakes daselbst zurückgelassene Statthalter Asandros dem König den Gehorsam aufgekündigt, in der Hoffnung, durch diesen Caesar erwiesenen Dienst selbst das Königtum zu erlangen. Als Pharnakes nach der Niederlage in sein Bosporanisches Reich zurückkam, bemächtigte er zwar zunächst sich wieder seiner Hauptstadt, unterlag aber schließlich und fiel tapfer fechtend in der letzten Schlacht, als Soldat wenigstens seinem Vater nicht ungleich. Um die Nachfolge stritten Asandros, der tatsächlich Herr des Landes war, und Mithradates von Pergamon, ein tüchtiger Offizier Caesars, den dieser mit dem bosporanischen Fürstenrum belehnt hatte; beide suchten zugleich Anlehnung an die bisher im Bosporus herrschende Dynastie und den großen Mithradates, indem Asandros sich mit der Tochter des Pharnakes, Dynamis, vermählte, Mithradates, einem pergamenischen Bürgerhaus entsprossen, ein Bastardsohn des großen Mithradates Eupator zu sein behauptete, sei es nun, daß dieses Gerede die Auswahl bestimmte, sei es, daß es zur Rechtfertigung der Auswahl in Umlauf gesetzt ward. Da Caesar selbst zunächst durch wichtigere Aufgaben in Anspruch genommen war, so entschieden zwischen dem legitimen und dem illegitimen Caesarianer die Waffen, und zwar wieder zu Gunsten des letzteren; Mithradates fiel im Gefecht und Asandros blieb Herr im Bosporus. Er vermied es anfänglich, ohne Zweifel, weil ihm die Bestätigung des Lehnsherrn fehlte, sich den Königsnamen beizulegen, und begnügte sich mit dem auch von den älteren Fürsten von Pantikapäon geführten Archontentitel; aber bald, wahrscheinlich noch von Caesar selbst, erwirkte er die Bestätigung seiner Herrschaft und den königlichen Titel ^64. Bei seinem Tode (737/38 17/16) hinterließ er sein Reich der Gemahlin Dynamis. So stark war immer noch die Macht der Erbfolge und des Mithradatischen Namens, daß sowohl ein gewisser Scribonianus, der zunächst Asandros’ Stelle einzunehmen versuchte, wie nach ihm der König Polemon von Pontus, dem Augustus das Bosporanische Reich zusprach, mit der Übernahme der Herrschaft ein Ehebündnis mit der Dynamis verbanden; überdies behauptete jener, selber ein Enkel des Mithradates zu sein, während König Polemon bald nach dem Tode der Dynamis eine Enkelin des Antonius und somit eine Verwandte des Kaiserhauses heiratete. Nach seinem frühen Tode - er fiel im Kampfe gegen die Aspurgianer an der asiatischen Küste - folgten seine unmündigen Kinder ihm nicht und auch seinem gleichnamigen Enkel, den Kaiser Gaius trotz seines Knabenalters im Jahre 38 in die beiden Fürstenrömer seines Vaters wieder einsetzte, blieb das bosporanische nicht lange. An seiner Stelle berief Kaiser Claudius einen wirklichen oder angeblichen Nachkommen des Mithradates Eupator, und diesem Hause ist, wie es scheint, das Fürstenrum von da an verblieben ^65.

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^64 Da Asandros sein Archontat wahrscheinlich schon von seinem Abfall von Pharnakes, also vom Sommer des Jahres 707 (47) gezählt hat und bereits im vierten Jahre seiner Regierung den Königstitel annimmt, so kann dieses Jahr füglich auf Herbst 709/710 (45/44) gesetzt werden, die Bestätigung also von Caesar erfolgt sein. Antonius kann sie nicht wohl erteilt haben, da er erst Ende 712 (42) nach Asien kam; noch weniger ist an Augustus zu denken, den Pseudo-Lukianos (macrob. 15) nennt, Vater und Sohn verwechselnd.

^65 Mithradates den Claudius im Jahre 41 zum König des Bosporus machte, führte sein Geschlecht auf Eupator zurück (Dio 60, 8; Tac. ann. 12, 18) und ihm folgte sein Bruder Kotys (Tac. a. a. O.). Ihr Vater heißt Aspurgos (CIG II, p. 95), braucht aber darum kein Aspurgianer (Strab. 11, 2, 19, p. 415) gewesen zu sein. Von einem späteren Dynastiewechsel wird nicht berichtet; König Eupator in Pius Zeit (Lukian. Alex. 57; vita Pii 9) weist auf das gleiche Haus. Wahrscheinlich haben übrigens diese späteren bosporanischen Könige so wie die uns nicht einmal dem Namen nach bekannten nächsten Nachfolger Polemons auch zu den Polemoniden in verwandtschaftlichen Beziehungen gestanden, wie denn der erste Polemon selbst eine Enkelin des Eupator zur Frau gehabt hatte. Die thrakischen Königsnamen, wie Kotys und Rhaskuporis, die in dem bosporanischen Königshaus gewöhnlich sind, knüpfen wohl an den Schwiegersohn des Polemon, den thrakischen König Kotys, an. Die Benennung Sauromates, welche seit dem Ende des 1. Jahrhunderts häufig auftritt, ist ohne Zweifel durch Verschwägerung mit sarmatischen Fürstenhäusern aufgekommen, beweist aber natürlich nicht, daß ihre Träger selber Sarmaten waren. Wenn Zosimos (hist. 1, 31) den nach Erlöschendes alten Königsgeschlechts zur Regierung gelangten geringen und unwürdigen Fürsten die Schuld daran zuschreibt, daß die Goten unter Valerian auf bosporanischen Schiffen ihre Piratenzüge ausführen konnten, so mag das seine Richtigkeit haben und zunächst Phareanses gemeint sein, von dem es Münzen aus den Jahren 254 und 255 gibt. Aber auch diese sind mit dem Bildnis des römischen Kaisers bezeichnet, und später finden sich wieder die alten Geschlechtsnamen (alle bosporanischen Könige sind Tiberii Iulii) und die alten Beinamen wie Sauromates und Rhaskuporis. Im ganzen genommen sind die alten Traditionen wie die römische Schutzherrschaft auch damals hier noch festgehalten worden.

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Während im römischen Staat sonst das Klientelfürstentum nach dem Ausgang der ersten Dynastie schwindet und seit Traianus das Prinzip des unmittelbaren Regiments im ganzen Umfang des Römischen Reiches durchgeführt ist, bestand das bosporanische Königtum unter römischer Oberherrschaft bis in das vierte Jahrhundert hinein. Erst nachdem der Schwerpunkt des Reiches nach Konstantinopel verlegt war, ging dieser Staat in das Hauptreich auf ^66, um dann bald von diesem aufgegeben und, wenigstens zum größeren Teil, die Beute der Hunnen zu werden ^67. Indes ist der Bosporus der Sache nach mehr eine Stadt als ein Königreich gewesen und geblieben und hat mehr Ähnlichkeit mit den Stadtbezirken von Tyra und Olbia als mit den Königreichen Kappadokien und Numidien. Auch hier haben die Römer nur die hellenische Stadt Pantikapäon geschützt und Grenzerweiterung und Unterwerfung des Binnenlandes so wenig erstrebt wie in Tyra und Olbia. Zu dem Gebiet des Fürsten von Pantikapäon gehörten zwar die griechischen Ansiedlungen von Theudosia auf der Halbinsel selbst und Phanagoria (Taman) auf der gegenüberliegenden asiatischen Küste, aber Chersonesos nicht ^68 oder nur etwa wie Athen zum Sprengel des Statthalters von Achaia. Die Stadt hatte von den Römern die Autonomie erhalten und sah in dem Fürsten den nächsten Beschützer, nicht den Landesherrn; sie hat auch in der Kaiserzeit als freie Stadt niemals weder mit Königs- noch mit Kaiserstempeln geprägt. Auf dem Kontinent stand nicht einmal die Stadt, welche die Griechen Tanais nennen, ein lebhaftes Emporium an der Mündung des Don, aber schwerlich eine griechische Gründung, dauernd unter der Botmäßigkeit der römischen Lehnsfürsten ^69. Von den mehr oder minder barbarischen Stämmen auf der Halbinsel selbst und an der europäischen und asiatischen Küste südlich vom Tanais befanden sich wohl nur die nächsten in festem Abhängigkeitsverhältnis ^70.

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^66 Die letzte bosporanische Münze ist vom Jahre 631 der Archämenidenära, 335 n. Chr.; sicher hängt dies zusammen mit der eben in dieses Jahr fallenden Einsetzung des Neffen Konstantins L, Hanniballianus, zum “König”, obwohl dies Königtum hauptsächlich das östliche Kleinasien umfaßte und zur Residenz Caesa rea in Kappadokien hatte. Nachdem in der blutigen Katastrophe nach Konstantins Tode dieser König und sein Königtum zugrunde gegangen war, steht der Bosporus unmittelbar unter Konstantinopel.

^67 Noch im Jahre 366 war der Bosporus in römischem Besitz (Amm. 26, 10, 6); bald nachher müssen die Griechen am Nordufer des Schwarzen Meeres sich selbst überlassen worden sein, bis dann Justinian die Halbinsel wieder besetzte (Prok. Goth. 4, 5). In der Zwischenzeit ging Pantikapäon in den Hunnenstürmen zugrunde.

^68 Die Münzen der Stadt Chersonesos aus der Kaiserzeit haben die Aufschrift Χερσονήσου ελευθέρας, einmal sogar βασιλευούσης, und weder Königs- noch Kaisernamen oder Kopf (A. v. Sauet in Zeitschrift für Numismatik 1, 1874, S. 27; 4, 1877, S. 273). Die Unabhängigkeit der Stadt dokumentiert sich auch darin, daß sie nicht minder als die Könige des Bosporus in Gold münzt. Da die Ära der Stadt richtig auf das Jahr 36 v. Chr. bestimmt scheint (CIG 8621), in welchem ihr, vermutlich von Antonius, die Freiheit verliehen ward, so ist die vom Jahre 109 datierte Goldmünze der “regierenden Stadt” im Jahre 75 n. Chr. geschlagen.

^69 Nach Strabons Darstellung (11, 2, 11, p. 495) stehen die Herren von Tanais selbständig neben denen von Pantikapäon und hängen die Stämme südlich vom Don bald von diesen, bald von jenen ab; wenn er hinzufügt, daß manche der pantikapäischen Fürsten bis zum Tanais geboten, und namentlich die letzten, Pharnakes, Asandros, Polemon, so scheint dies mehr Ausnahme als Regel. In der Anm. 70 angeführten Inschrift stehen die Tanaiten unter den untertänigen Stämmen und eine Reihe von tanaitischen Inschriften bestätigen dies für die Zeit von Marcus bis Gordian; aber die Ελληνες καί Ταναείται neben den άρχαντες Ταναειτών und den öfter genannten Ελληνάρχαι bestätigen, daß die Stadt auch damals eine nicht griechische blieb.

^70 In der einzigen lebendigen Erzählung aus der bosporanischen Geschichte, die wir besitzen, der des Tacitus (arm. 12, 15-21) von den beiden rivalisierenden Brüdern Mithradates und Kotys, stehen die benachbarten Stämme, die Dandariden Shaker, Aorser unter eigenen, von dem römischen Fürsten von Pantikapäon nicht rechtlich abhängigen Herren.

In der Titulatur pflegen die älteren pantikapaeischen Fürsten sich Archonten des Bosporus, das heißt von Pantikapäon, und von Theudosia und Könige der Sinder und sämtlicher Maiter und anderer nicht griechischer Völkerschaften zu nennen. Ebenso nennt die meines Wissens unter den Königsinschriften der römischen Epoche älteste den Aspurgos, Sohn des Asandrochos (Stephani, Comptes rendus de la commission pour 1866, S. 128) βασιλεύοντα παντός Βοσπόρου. Θεοδοσίης καί Σίνδων καί Μαιτών καί Τορετών Ψήσων τε καί Ταναειτών. Θηοστάσαντα Σκύθας καί Ταυρούς. Auf den Umfang des Gebietes wird aus der vereinfachten Titulatur kein Schluß gezogen werden dürfen.

In den Inschriften der späteren Zeit findet sich einmal unter Traian die wohl adulatorische Titulatur βασιλεύς βασιλέων μέγας τού πάντος Βοσπόρου(CIG 2123). Die Münzen kennen überhaupt von Asandros an keinen Titel als βασιλεύς, während doch Pharnakes sich βασιλεύς βασιλέων μέγας nennt. Ohne Zweifel ist dies Einwirkung der römischen Suzeränität, mit der sich ein über andere Fürsten gesetzter Lehnsfürst nicht recht vertrug.

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Das Gebiet von Pantikapäon war zu ausgedehnt und besonders für den kaufmännischen Verkehr zu wichtig, um, wie Olbia und Tyra, der Verwaltung wechselnder Gemeindebeamten und eines weit entfernten Statthalters überlassen zu werden; deshalb wurde es erblichen Fürsten anvertraut, was weiter sich dadurch empfahl, daß es nicht geraten scheinen mochte, die mit dieser Landschaft verknüpften Verhältnisse zu den Umwohnern unmittelbar auf das Reich zu übertragen. Als Griechenfürsten haben die des bosporanischen Hauses, trotz ihres achämenidischen Stammbaumes und ihrer achämenidischen Jahreszählung, sich durchaus empfunden und ihren Ursprung, nach gut hellenischer Art, auf Herakles und die Eumolpiden zurückgeführt. Die Abhängigkeit dieser Griechen von Rom, der königlichen in Pantikapäon wie der republikanischen in Chersonesos, war durch die Natur der Dinge gegeben, und nie haben sie daran gedacht, gegen den schützenden Arm des Reiches sich aufzulehnen; wenn einmal unter Kaiser Claudius die römischen Truppen gegen einen unbotmäßigen Fürsten des Bosporus marschieren mußten ^71, so hat dagegen diese Landschaft selbst in der entsetzlichen Verwirrung in der Mitte des 3. Jahrhunderts, welche vorzugsweise sie traf, von dem Reich, auch von dem zerfallenden, niemals gelassen ^72. Die wohlhabenden Kaufstädte, inmitten eines barbarischen Völkergewoges militärischen Schutzes dauernd bedürftig, hielten an Rom wie die Vorposten an dem Hauptheer. Die Besatzung ist wohl hauptsächlich in dem Lande selbst aufgestellt worden, und sie zu schaffen und zu führen, war ohne Zweifel die Hauptaufgabe des Königs des Bosporus. Die Münzen, welche wegen der Investitur eines solchen geschlagen wurden, zeigen wohl den kurulischen Sessel und die sonstigen bei solcher Belehnung üblichen Ehrengeschenke, aber daneben auch Schild, Helm, Degen, Streitaxt und das Schlachtroß; es war kein Friedensamt, das dieser Fürst überkam. Auch blieb der erste derselben, den Augustus bestellte, im Kampf mit den Barbaren, und von seinen Nachfolgern stritt zum Beispiel König Sauromates, des Rhoemetalkes Sohn, in den ersten Jahren des Severus mit den Sirakern und den Skythen - vielleicht nicht ganz ohne Grund hat er seine Münzen mit den Taten des Herakles bezeichnet. Auch zur See hatte er tätig zu sein, vor allem das auf dem Schwarzen Meer nie aufhörende Piratenwesen niederzuhalten: jenem Sauromates wird gleichfalls nachgerühmt, daß er die Taurier zur Ordnung gebracht und die Piraterie gebändigt habe. Indes lagen auf der Halbinsel auch römische Truppen, vielleicht eine Abteilung der pontischen Flotte, sicher ein Detachement der mösischen Armee; bei geringer Zahl zeigte doch ihre Anwesenheit den Barbaren, daß der gefürchtete Legionär auch hinter diesen Griechen stand. Noch in anderer Weise schützte sie das Reich; wenigstens in späterer Zeit sind den Fürsten des Bosporus regelmäßig Geldsummen aus der Reichskasse gezahlt worden, deren sie auch insofern bedurften, als das Abkaufen der feindlichen Einfälle durch stehende Jahrgelder hier, in dem nicht unmittelbaren Reichslande, wahrscheinlich noch früher stehend geworden ist als anderswo ^73.

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^71 Es war dies der im Jahre 41 von Claudius eingesetzte König Mithradates, welcher einige Jahre später abgesetzt und durch seinen Bruder Kotys ersetzt ward; er lebte nachher in Rom und kam in den Wirren des Vierkaiserjahres um (Plut. Galba 13 u. 15). Indes wird weder aus den Andeutungen bei Tacitus (ann. 12, 15; vgl. Plin. nat. 6, 5, 17) noch aus dem (durch Verwechslung der beiden Mithradates von Bosporus und von Iberien verwirrten) Bericht bei Petrus Patricius (fr. 3) der Sachverhalt deutlich. Die chersonesitischen Märchen bei dem späten Constantinus Porphyrogenitus (de adm. imp. c. 53) kommen natürlich nicht in Betracht. Der böse bosporanische König Sauromates Κρισκονόρου (nicht Ρησκοπόρου) υιός der mit den Sarmaten gegen Kaiser Diocletianus und Constantius sowie gegen das reichstreue Cherson Krieg führt, ist offenbar hervorgegangen aus einer Verwirrung des bosporanischen Königs- und des Volksnamens und geradeso historisch wie die Variation auf die Geschichte von David und Goliath, die Erlegung des gewaltigen Königs der Bosporaner Sauromates durch den kleinen Chersonesiten Pharnakos. Die Königsnamen allein, zum Beispiel außer den genannten der nach dem Erlöschen des Geschlechts der Sauromaten eintretende Asandros, genügen. Die städtischen Privilegien und die Örtlichkeiten der Stadt, zu deren Erklärung diese Mirabilien erfunden sind, verdienen allerdings Beachtung.

^72 Es gibt keine bosporanischen Gold- oder Pseudogoldmünzen ohne den römischen Kaiserkopf, und es ist dies immer der des vom römischen Senat anerkannten Herrschers. Daß in den Jahren 263 und 265, wo im Reiche sonst nach Valerians Gefangennehmung Gallienus offiziell als Alleinherrscher galt, hier zwei Köpfe auf den Münzen erscheinen, ist vielleicht nur Unkunde; doch mag der Bosporus damals unter den vielen Prätendenten eine andere Wahl getroffen haben. Die Namen werden in dieser Zeit nicht beigesetzt und die Bildnisse sind nicht sicher zu unterscheiden.

^73 Dies wird man dem Skythen Toxaris in dem unter den lukianischen stehenden Dialog (c. 44) glauben dürfen; im übrigen erzählt er nicht bloß μύθοις όμοια, sondern eben einen Mythos, dessen Könige Leukanor und Eubiotos die Münzen begreiflicherweise nicht kennen.

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Daß die Zentralisierung des Regiments auch diesem Fürsten gegenüber zur Anwendung kam und er nicht viel anders zu dem römischen Caesar stand wie der Bürgermeister von Athen, tritt vielfach hervor; Erwähnung verdient, daß König Asandros und die Königin Dynamis Goldmünzen mit ihrem Namen und ihrem Bildnis schlugen, dagegen dem König Polemon und seinen nächsten Nachfolgern wohl die Goldprägung blieb, da dieses Gebiet sowie die anwohnenden Barbaren seit langem ausschließlich an Goldcourant gewöhnt waren, aber sie veranlaßt wurden, ihre Goldstücke mit dem Namen und dem Bilde des regierenden Kaisers zu versehen. Ebenfalls seit Polemon ist der Fürst dieses Landes zugleich der Oberpriester auf Lebenszeit des Kaisers und des kaiserlichen Hauses. Im übrigen behielten die Verwaltung und das Hofwesen die unter Mithradates eingeführten Formen nach dem Muster des persischen Großkönigtums, obwohl der Geheimschreiber (αρχιγραμματεύς) und der Oberkammerdiener (αρχικοιτωνείτης) des Hofes von Pantikapäon zu den vornehmen Hofbeamten der Großkönige sich verhielten wie der Römerfeind Mithradates Eupator zu seinem Nachkommen Tiberius Iulius Eupator, der wegen seines Anrechts an die bosporanische Krone in Rom vor Kaiser Pius Recht nahm.

Wertvoll blieb dieses nordische Griechenland für das Reich wegen der Handelsbeziehungen. Wenn auch dieselben in dieser Epoche wohl weniger bedeuteten als in älterer Zeit ^74, so ist doch der Kaufmannsverkehr sehr rege geblieben. In der augustischen Zeit brachten die Stämme der Steppe Sklaven ^75 und Felle, die Kaufleute der Zivilisation Bekleidungsstücke, Wein und andere Luxusartikel nach Tanais; in noch höherem Maße war Phanagoria die Niederlage für den Export der Einheimischen, Pantikapäon für den Import der Griechen. Jene Wirren im Bosporus in der claudischen Zeit waren für die Kaufleute von Byzanz ein schwerer Schlag. Daß die Goten ihre Piratenfahrten im dritten Jahrhundert damit begannen, die bosporanischen Reeder zu unfreiwilliger Hilfeleistung zu pressen, wurde schon erwähnt. Wohl infolge dieses, den barbarischen Nachbarn selbst unentbehrlichen Verkehrs haben die Bürger von Chersonesos noch nach dem Wegziehen der römischen Besatzungen sich behauptet und konnten späterhin, als in justinianischer Zeit die Macht des Reiches sich auch nach dieser Richtung hin noch einmal geltend machte, als Griechen in das griechische Reich zurücktreten.

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^74 In Betreff der Getreideausfuhr verdient die Notiz in dem Bericht des Plautius Beachtung.

^75 Auch aus dem Erbieten, einer von den römischen Truppen bedrängten Ortschaft der Siraker (am Asowschen Meer) 10000 Sklaven zu liefern (Tac. ann. 12, 17), wird auf einen lebhaften Sklavenimport aus diesen Gegenden geschlossen werden dürfen.

KAPITEL VIII.
Kleinasien

Die große Halbinsel, welche die drei Meere, das Schwarze, das Ägäische und Mittelländische, an drei Seiten bespülen, und die gegen Osten mit dem eigentlichen asiatischen Kontinent zusammenhängt, wird, insoweit sie zum Grenzgebiet des Reiches gehört, in dem nächsten, das Euphratgebiet und die römisch-parthischen Beziehungen behandelnden Abschnitt betrachtet werden. Hier sollen die Friedensverhältnisse namentlich der westlichen Landschaften unter dem Kaiserregiment dargelegt werden.

Die ursprüngliche oder doch vorgriechische Bevölkerung dieser weiten Strecke hat sich vielerorts in bedeutendem Umfang bis in die Kaiserzeit hinein behauptet. Dem früher erörterten thrakischen Stamme hat sicher der größte Teil von Bithynien gehört; Phrygien, Lydien, Kilikien, Kappadokien zeigen sehr mannigfaltige und schwer zu lösende Überreste älterer Sprachepochen, die vielfach in die römische Zeit hinabreichen; fremdartige Götter-, Menschen- und Ortsnamen begegnen überall. Aber so weit unser Blick reicht, dem freilich das tiefere Eindringen hier selten gewährt ist, erscheinen diese Elemente nur weichend und schwindend, wesentlich als Negation der Zivilisation oder, was hier damit uns wenigstens zusammenzufallen dünkt, der Hellenisierung. Es wird am geeigneten Platz auf einzelne Gruppen dieser Kategorie zurückzukommen sein; für die geschichtliche Entwicklung Kleinasiens in der Kaiserzeit gibt es daselbst nur zwei aktive Nationalitäten, die beiden zuletzt eingewanderten, in den Anfängen der geschichtlichen Zeit die Hellenen und während der Wirren der Diadochenzeit die Kelten.

Die Geschichte der kleinasiatischen Hellenen, soweit sie ein Teil der römischen ist, ist früher dargelegt worden. In der fernen Zeit, wo die Küsten des Mittelmeers zuerst befahren und besiedelt wurden und die Welt anfing unter die vorgeschrittenen Nationen auf Kosten der zurückgebliebenen aufgeteilt zu werden, hatte die Hochflut der hellenischen Auswanderung sich zwar über alle Ufer des Mittelländischen Meeres, aber doch nirgend hin, selbst nicht nach Italien und Sizilien in so breitem Strom ergossen wie über das Inselreiche Ägäische Meer und die nahe, hafenreiche, liebliche Küste Vorderasiens. Die vorderasiatischen Griechen hatten dann selbst vor allen übrigen sich tätig an der weiteren Welteroberung beteiligt, von Miletos aus die Küsten des Schwarzen Meeres, von Phokäa und Knidos aus die der Westsee besiedeln helfen. In Asien ergriff die hellenische Zivilisation wohl die Bewohner des Binnenlandes, die Myser, Lydier, Karer, Lykier, und selbst die persische Großmacht blieb von ihr nicht unberührt. Aber die Hellenen selber besaßen nichts als den Küstensaum, höchstens mit Einschluß des unteren Laufs der größeren Flüsse, und die Inseln. Kontinentale Eroberung und eigene Landmacht vermochten sie hier gegenüber den mächtigen einheimischen Fürsten nicht zu gewinnen; auch lud das hochgelegene und großenteils wenig kulturfähige Binnenland Kleinasiens nicht so wie die Küsten zur Ansiedelung ein, und die Verbindungen dieser mit dem Innern sind schwierig. Wesentlich in Folge dessen brachten es die asiatischen Hellenen noch weniger als die europäischen zur inneren Einigung und zur eigenen Großmacht und lernten früh die Fügsamkeit gegenüber den Herren des Kontinents. Der national hellenische Gedanke kam ihnen erst von Athen; sie wurden dessen Bundesgenossen nur nach dem Siege und blieben es nicht in der Stunde der Gefahr. Was Athen diesen Schutzbefohlenen der Nation hatte leisten wollen und nicht hatte leisten können, das vollbrachte Alexander; Hellas mußte er besiegen, Kleinasien sah in dem Eroberer nur den Befreier. Alexanders Sieg sicherte in der Tat nicht bloß das asiatische Hellenentum, sondern öffnete ihm eine weite, fast ungemessene Zukunft; die Besiedelung des Kontinents, welche im Gegensatz der bloß litoralen dieses zweite Stadium der hellenischen Welteroberung bezeichnet, ergriff auch Kleinasien in bedeutendem Umfang. Doch von den Knotenpunkten der neuen Staatenbildung kam keiner nach den alten Griechenstädten der Küste ^1. Die neue Zeit forderte wie überhaupt neue Gestaltung, so vor allem auch neue Städte, zugleich griechische Königsresidenzen und Mittelpunkte bisher ungriechischer und dem Griechentum zuzuführender Bevölkerungen. Die große staatliche Entwicklung bewegt sich um die Städte königlicher Gründung und königlichen Namens, Thessalonike, Antiocheia, Alexandreia. Mit ihren Herren hatten die Römer zu ringen; den Besitz Kleinasiens gewannen sie fast durchaus, wie man von Verwandten oder Freunden ein Landgut erwirbt, durch Vermächtnis im Testament; und wie schwer auf den also gewonnenen Landschaften zeitweise das römische Regiment gelastet hat, der Stachel der Fremdherrschaft trat hier nicht hinzu. Eine nationale Opposition hat wohl der Achämenide Mithradates den Römern in Kleinasien entgegengestellt und das römische Mißregiment die Hellenen in seine Arme getrieben; aber diese selbst haben nie etwas Ähnliches unternommen. Darum ist von diesem großen, reichen, wichtigen Besitz in politischer Hinsicht wenig zu berichten; um so weniger, als in betreff der nationalen Beziehungen der Hellenen überhaupt zu den Römern das in dem vorhergehenden Abschnitt Bemerkte wesentlich auch für die kleinasiatischen Geltung hat.

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^1 Hätte der Staat des Lysimachos Bestand gehabt, so wäre es wohl anders gekommen. Seine Gründungen Alexandreia in der Troas und Lysimacheia, Ephesos-Arsinoe, verstärkt durch die Übersiedelung der Bewohner von Kolophon und Lebedos, liegen in der bezeichneten Richtung.

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Die römische Verwaltung Kleinasiens wurde nie in systematischer Weise geordnet, sondern die einzelnen Gebiete so, wie sie zum Reich kamen, ohne wesentliche Veränderung der Grenzen als römische Verwaltungsbezirke eingerichtet. Die Staaten, welche König Attalos III. von Pergamon den Römern vermacht hatte, bilden die Provinz Asia; die ebenfalls durch Erbgang ihnen zugefallenen des Königs Nikomedes die Provinz Bithynien; das dem Mithradates Eupator abgenommene Gebiet die mit Bithynien vereinigte Provinz Pontus. Kreta wurde bei Gelegenheit des großen Piratenkrieges von den Römern besetzt; Kyrene, das gleich hier mit erwähnt werden mag, nach dem letzten Willen seines Herrschers von ihnen übernommen. Derselbe Rechtstitel gab der Republik die Insel Kypros; hinzu kam hier die notwendige Unterdrückung der Piraterie. Diese hatte auch zu der Bildung der Statthalterschaft Kilikien den Grund gelegt; vollständig kam das Land an Rom durch Pompeius mit Syrien zugleich, und beide sind während des ersten Jahrhunderts gemeinschaftlich verwaltet worden. All dieser Länderbesitz war bereits von der Republik erworben. In der Kaiserzeit traten eine Anzahl Gebiete hinzu, welche früher nur mittelbar zum Reich gehört hatten: im Jahre 729 (25) das Königreich Galatien, mit welchem ein Teil Phrygiens, Lykaonien, Pisidien, Pamphylien vereinigt worden war; im Jahre 747 (7) die Herrschaft des Königs Deiotarus, Kastors Sohn, welche Gangra in Paphlagonien und wahrscheinlich auch Amaseia und andere benachbarte Orte umfaßte; im Jahre 17 n. Chr. das Königreich Kappadokien; im Jahre 43 das Gebiet der Konföderation der lykischen Städte; im Jahre 63 das nordöstliche Kleinasien vom Tal des Iris bis zur armenischen Grenze; Klein-Armenien und einige kleinere Fürstentümer in Kilikien wahrscheinlich durch Vespasian. Damit war die unmittelbare Reichsverwaltung in ganz Kleinasien durchgeführt. Lehnsfürstentümer blieben nur der taurische Bosporus, von. dem schon die Rede war, und Groß-Armenien, von dem der nächste Abschnitt handeln wird.

Als bei dem Eintreten des Kaiserregiments die administrative Scheidung zwischen ihm und dem des Reichsrats getroffen ward, kam das gesamte kleinasiatische Gebiet, so weit es damals unmittelbar unter dem Reiche stand, an den letzteren; die Insel Kypros, die anfangs unter kaiserliche Verwaltung gelangt war, ging ebenfalls wenige Jahre später an den Senat über. So entstanden hier die vier senatorischen Statthalterschaften Asia, Bithynia und Pontus, Kypros, Kreta und Kyrene. Unter kaiserlicher Verwaltung stand anfangs nur Kilikien als Teil der syrischen Provinz. Aber die später in unmittelbare Reichsverwaltung gelangten Gebiete wurden hier wie im ganzen Reich unter kaiserliche Statthalter gelegt; so ward noch unter Augustus aus den binnenländischen Landschaften des Galatischen Reiches die Provinz Galatien gebildet und die Küstenlandschaft Pamphylien einem anderen Statthalter überwiesen, welchem letzteren unter Claudius weiter Lykien unterstellt ward. Ferner ward Kappadokien kaiserliche Statthalterschaft unter Tiberius. Auch blieb natürlich Kilikien, als es eigene Statthalter erhielt, unter kaiserlicher Verwaltung. Abgesehen davon, daß Hadrian die wichtige Provinz Bithynien und Pontus gegen die unbedeutende lykisch-pamphylische eintauschte, blieb diese Ordnung in Kraft, bis gegen das Ende des 3. Jahrhunderts die senatorische Mitverwaltung überhaupt bis auf geringe Überreste beseitigt ward. Die Grenze ward in der ersten Kaiserzeit durchaus durch die Lehnsfürstentümer gebildet; nach deren Einziehung berührte die Reichsgrenze, von Kyrene abgesehen, unter allen diesen Verwaltungsbezirken nur der kappadokische, insofern diesem damals auch die nordöstliche Grenzlandschaft bis hinauf nach Trapezunt zugeteilt war ^2; und auch diese Statthalterschaft grenzte nicht mit dem eigentlichen Ausland, sondern im Norden mit den abhängigen Völkerschaften am Phasis, weiterhin mit dem von Rechts wegen und einigermaßen auch tatsächlich zum Reiche gehörigen Lehnskönigtum Armenien.

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^2 Nirgends haben die Grenzen der Lehnstaaten und selbst der Provinzen mehr gewechselt als im nordöstlichen Kleinasien. Die unmittelbare Reichsverwaltung trat hier für die Landschaften des Königs Polemon, wozu Zela, Neocaesarea, Trapezus gehörten, im Jahre 63 ein, für Klein-Armenien, wir wissen nicht genau wann, wahrscheinlich im Anfang der Regierung Vespasians. Der letzte Lehnskönig von Klein-Armenien, dessen gedacht wird, ist der Herodeer Aristobulos (Tac. ann. 13, 7; 14, 26; Ios. ant. Iud. 20, 8, 4), der es noch im Jahre 60 besaß; im Jahre 75 war die Landschaft römisch (CIL III, 306), und wahrscheinlich hat die eine der seit Vespasian in Kappadokien garnisonierenden Legionen von Anfang an in dem klein-armenischen Satala gestanden. Vespasian hat die genannten Landschaften so wie Galatien und Kappadokien zu einer großen Statthalterschaft vereinigt. Am Ende der Domitianischen Regierung finden wir Galatien und Kappadokien getrennt und die nordöstlichen Provinzen zu Galatien gelegt. Unter Traian ist zuerst wiederum der ganze Bezirk in einer Hand, späterhin (Eph. epigr. V, n. 1345) in der Weise geteilt, daß die nordöstliche Küste zu Kappadokien gehört. Dabei ist es wenigstens insoweit geblieben, daß Trapezunt, und also auch Klein-Armenien, fortan beständig unter diesem Statthalter gestanden hat. Also hatte, von einer kurzen Unterbrechung unter Domitian abgesehen, der Legat von Galatien nichts mit der Grenzverteidigung zu tun und ist diese, wie es auch in der Sache liegt, stets mit dem Kommando Kappadokiens und seiner Legionen vereinigt gewesen.

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Um von den Zuständen und der Entwicklung Kleinasiens in den drei ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung eine Vorstellung zu gewinnen, soweit dies bei einem aus unserer unmittelbaren geschichtlichen Überlieferung gänzlich ausfallenden Lande möglich ist, wird bei dem konservativen Charakter des römischen Provinzialregiments an die älteren Gebietsteilungen und die Vorgeschichte der einzelnen Landschaften anzuknüpfen sein.

Die Provinz Asia ist das alte Reich der Attaliden, Vorderasien bis nördlich zur bithynischen, südlich zur lykischen Grenze; die anfangs davon abgetrennten östlichen Striche, das große Phrygien, waren schon in republikanischer Zeit wieder dazu geschlagen worden, und die Provinz reichte seitdem bis an die Landschaft der Galater und die pisidischen Gebirge. Auch Rhodus und die übrigen kleineren Inseln des Ägäischen Meeres gehörten zu diesem Sprengel. Die ursprüngliche hellenische Ansiedlung hatte außer den Inseln und der eigentlichen Küste auch die unteren Täler der größeren Flüsse besetzt; Magnesia am Sipylos im Hermostal, das andere Magnesia und Tralleis im Tal des Mäandros waren schon vor Alexander als griechische Städte gegründet oder doch griechische Städte geworden; die Karer, Lyder, Myser wurden früh wenigstens zu Halbhellenen. Die eintretende Griechenherrschaft fand in den Küstenlandschaften nicht viel zu tun; Smyrna, das vor Jahrhunderten von den Barbaren des Binnenlandes zerstört worden war, erhob sich damals aus seinen Trümmern, um rasch wieder einer der ersten Sterne des glänzenden kleinasiatischen Städteringes zu werden; und wenn der Wiederaufbau von Ilion an dem Grabhügel Hektors mehr ein Werk der Pietät als der Politik war, so war die Anlage von Alexandreia an der Küste der Troas von bleibender Bedeutung. Pergamon im Tal des Kaïkos blühte auf als Residenz der Attaliden.

In dem großen Werk der Hellenisierung des Binnenlandes dieser Provinz wetteiferten, Alexanders Intentionen entsprechend, alle hellenischen Regierungen, Lysimachos, die Seleukiden, die Attaliden. Die einzelnen Gründungen sind aus unserer Überlieferung noch mehr verschwunden als die Kriegsläufte der gleichen Epoche; wir sind hauptsächlich angewiesen auf die Namen und die Beinamen der Städte; aber auch diese genügen, um die allgemeinen Umrisse dieser Jahrhunderte hindurch sich fortsetzenden und dennoch homogenen und zielbewußten Tätigkeit zu erkennen. Eine Reihe binnenländischer Ortschaften, Stratonikeia in Karien, Peltae, Blaundos, Dokimeion, Kadoi in Phrygien, die Mysomakedonier im Bezirk von Ephesos, Thyateira, Hyrkania, Nakrasa im Hermosgebiet, die Askylaken im Bezirk von Adramytion werden in Urkunden oder sonstigen glaubwürdigen Zeugnissen als Makedonierstädte bezeichnet; und diese Erwähnungen sind so zufälliger Art und die Ortschaften teilweise so unbedeutend, daß die gleiche Bezeichnung sicher auf eine große Anzahl anderer Niederlassungen in dieser Gegend sich erstreckt hat und wir schließen dürfen auf eine ausgedehnte, wahrscheinlich mit dem Schutz Vorderasiens gegen die Galater und Pisidier zusammenhängende Ansiedlung griechischer Soldaten in den bezeichneten Gegenden. Wenn ferner die Münzen der ansehnlichen phrygischen Stadt Synnada mit ihrem Stadtnamen den der Ioner und der Dorer sowie den des gemeinen Zeus (Ζεύς πάνδημος) verbinden, so muß einer der Alexandriden die Griechen insgemein aufgefordert haben, hier sich niederzulassen; und auch dies beschränkte sich gewiß nicht auf diese einzelne Stadt. Die zahlreichen Städte hauptsächlich des Binnenlandes, deren Namen auf die Königshäuser der Seleukiden oder der Attaliden zurückgehen oder die sonst griechisch benannt sind, sollen hier nicht aufgeführt werden; es befinden sich namentlich unter den sicher von den Seleukiden gegründeten oder reorganisierten Städten mehrere der in späterer Zeit blühendsten und gesittetsten des Binnenlandes, zum Beispiel im südlichen Phrygien Laodikeia und vor allem Apameia, das alte Kelaenae an der großen Heerstraße von der Westküste Kleinasiens zum mittleren Euphrat, schon in persischer Zeit das Entrepôt für diesen Verkehr und unter Augustus nach Ephesos die bedeutendste Stadt der Provinz Asia. Wenn auch nicht jede Beilegung eines griechischen Namens mit Ansiedlung griechischer Kolonisten verbunden gewesen sein wird, so werden wir doch einen beträchtlichen Teil dieser Ortschaften den griechischen Pflanzstädten beizählen dürfen. Aber auch die städtischen Ansiedlungen nichtgriechischen Ursprungs, die die Alexandriden vorfanden, lenkten von selber in die Bahnen der Hellenisierung ein, wie denn die Residenz des persischen Statthalters, Sardes, noch von Alexander selbst als griechisches Gemeinwesen geordnet ward.

Diese städtische Entwicklung war vollzogen, als die Römer die Herrschaft über Vorderasien antraten; sie selber haben sie nicht in intensiver Weise gefördert. Daß eine große Anzahl der Stadtgemeinden in der östlichen Hälfte der Provinz ihre Jahre von dem der Stadt 670 (84) zählen, kommt daher, daß damals nach Beendigung des Mithradatischen Krieges diese Bezirke durch Sulla unter unmittelbar römische Verwaltung kamen; Stadtrecht haben diese Ortschaften nicht erst damals erhalten. Augustus hat die Stadt Parium am Hellespont und die schon erwähnte Alexandreia in Troas mit Veteranen seiner Armee besetzt und beiden die Rechte der römischen Bürgergemeinden beigelegt; letztere ist seitdem in dem griechischen Asien eine italische Insel gewesen wie Korinth in Griechenland und Berylos in Syrien. Aber dies war nichts als Soldatenversorgung; von eigentlicher Städtegründung in der römischen Provinz Asien unter den Kaisern ist wenig die Rede. Unter den nicht zahlreichen nach Kaisern benannten Städten daselbst ist vielleicht nur von Sebaste und Tiberiopolis, beide in Phrygien, und von Hadrianoi an der bithynischen Grenze kein älterer Stadtname nachzuweisen. Hier, in der Berglandschaft zwischen dem Ida und dem Olymp, hauste Kleon in der Triumviralzeit, ein gewisser Tilliboros unter Hadrian, beide halb Räuberhauptleute, halb Volksfürsten, von denen jener selbst in der Politik eine Rolle gespielt hat; in dieser Freistatt der Verbrecher war die Gründung einer geordneten Stadtgemeinde durch Hadrian allerdings eine Wohltat. Sonst blieb in dieser Provinz, mit ihren fünfhundert Stadtgemeinden der städtereichsten des ganzen Staates, in dieser Hinsicht wohl nicht mehr viel zu stiften übrig, höchstens etwa zu teilen, das heißt die faktisch zu einer Stadtgemeinde sich entwickelnden Flecken aus dem früheren Gemeindeverbande zu lösen und selbständig zu machen, wie wir einen Fall der Art in Phrygien unter Konstantin I. nachweisen können. Aber von der eigentlichen Hellenisierung waren die abgelegenen Gebiete noch weit entfernt, als das römische Regiment begann; insbesondere in Phrygien behauptete sich die vielleicht der armenischen gleichartige Landessprache. Wenn aus dem Fehlen griechischer Münzen und griechischer Inschriften nicht mit Sicherheit auf das Fehlen der Hellenisierung geschlossen werden darf ^3, so weist doch die Tatsache, daß die phrygischen Münzen fast durchaus der römischen Kaiserzeit, die phrygischen Inschriften der großen Mehrzahl nach der späteren Kaiserzeit angehören, darauf hin, daß in die entlegenen und der Zivilisation schwer zugänglichen Gegenden der Provinz Asia die hellenische Gesittung soweit überhaupt, überwiegend erst unter den Kaisern den Weg fand. Zu unmittelbarem Eingreifen der Reichsverwaltung bot dieser im Stillen sich vollziehende Prozeß wenig Gelegenheit und Spuren solchen Eingreifens vermögen wir nicht nachzuweisen. Freilich war Asia eine senatorische Provinz, und daß dem Senatsregiment jede Initiative abging, mag auch hier in Betracht kommen.

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^3 Die städtische Münzprägung und die Inschriftsetzung stehen unter so vielfachen Bedingungen, daß das Fehlen oder auch die Fülle der einen wie der andern nicht ohne weiteres zu Rückschlüssen auf die Abwesenheit oder die Intensität einer bestimmten Zivilisationsphase berechtigen. Für Kleinasien insbesondere ist zu beachten, daß es das gelobte Land der munizipalen Eitelkeit ist und unsere Denkmäler, auch die Münzen, zum weitaus größten Teil dadurch hervorgerufen sind, daß die Regierung der römischen Kaiser dieser freien Lauf ließ.

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Syrien und mehr noch Ägypten gehen auf in ihren Metropolen; die Provinz Asien und Kleinasien überhaupt hat keine einzelne Stadt aufzuweisen gleich Antiocheia und Alexandreia, sondern sein Gedeihen ruht auf den zahlreichen Mittelstädten. Die Einteilung der Städte in drei Klassen, welche sich unterscheiden im Stimmrecht auf dem Landtag, in der Repartition der von der ganzen Provinz aufzubringenden Leistungen, selbst in der Zahl der anzustellenden Stadtärzte und städtischen Lehrer ^4, ist vorzugsweise diesen Landschaften eigen. Auch die städtischen Rivalitäten, die in Kleinasien so energisch und zum Teil so kindisch, gelegentlich auch so gehässig hervortreten, wie zum Beispiel der Krieg zwischen Severus und Niger in Bithynien eigentlich ein Krieg der beiden rivalisierenden Kapitalen Nikomedeia und Nikäa war, gehören zum Wesen zwar der hellenischen Politien überhaupt, insbesondere aber der kleinasiatischen. Des Wetteifers um die Kaisertempel werden wir weiterhin gedenken; in ähnlicher Weise war die Rangfolge der städtischen Deputationen bei den gemeinschaftlichen Festen in Kleinasien eine Lebensfrage - Magnesia am Mäander nennt sich auf den Münzen die “siebente Stadt von Asia” - und vor allem der erste Platz war ein so begehrter, daß die Regierung schließlich sich dazu verstand, mehrere erste Städte zuzulassen. Ähnlich ging es mit der Metropolenbezeichnung. Die eigentliche Metropole der Provinz war Pergamon, die Residenz der Attaliden und der Sitz des Landtags. Aber Ephesos, die faktische Hauptstadt der Provinz, wo der Statthalter verpflichtet war, sein Amt anzutreten, und das auch dieses “Landungsrechts” auf seinen Münzen sich berühmt, Smyrna, mit dem ephesischen Nachbar in steter Rivalität und dem legitimen Erstenrecht der Ephesier zum Trotz auf den Münzen sich nennend “die erste an Größe und Schönheit”, das uralte Sardeis, Kyzikos und andere mehr strebten nach dem gleichen Ehrenrechte. Mit diesen ihren Quengeleien, wegen deren regelmäßig der Senat und der Kaiser angegangen wurden, den “griechischen Dummheiten”, wie man in Rom zu sagen pflegte, waren die Kleinasiaten der stehende Verdruß und das stehende Gespött der vornehmen Römer ^5.

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^4 “Die Verordnung”, sagt der Jurist Modestinus, der sie referiert (dig. 27, 1, 6, 3), “interessiert alle Provinzen, obwohl sie an die Asiaten gerichtet ist.” Auch paßt sie in der Tat nur da, wo es Städteklassen gibt, und der Jurist fügt eine Anweisung hinzu, wie sie auf anders geordnete Provinzen anzuwenden sei. Was der Biograph des Pius (c. 11) über die von Pius den Rhetoren gewährten Auszeichnungen und Gehalte berichtet, hat mit dieser Verfügung nichts zu schaffen.

^5 Vortrefflich setzt Dion von Prusa in seinen Ansprachen an die Bürger von Nikomedeia und von Tarsos auseinander, daß kein gebildeter Mann für sich solche leere Bezeichnungen haben möchte und die Titelsucht für die Städte geradezu unbegreiflich sei; wie es das Zeichen der richtigen Kleinstädterei sei, sich solche Rangbescheinigungen ausstellen zu lassen; wie der schlechte Statthalter durch diesen Städtehader sich immer decke, da Nikäa und Nikomedeia nie unter sich zusammenhielten. “Die Römer gehen mit euch um wie mit Kindern, denen man geringes Spielzeug schenkt; Mißhandlungen nehmt ihr hin, um Namen zu bekommen; sie nennen eure Stadt die erste, um sie als die letzte zu behandeln. Den Römern seid ihr damit zum Gelächter geworden und sie nennen das ‘griechische Dummheiten’ (Ελληνικά αμαρτήματα).”

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Nicht auf der gleichen Höhe wie das Attalidenreich befand sich Bithynien. Die ältere griechische Kolonisierung hatte sich hier lediglich auf die Küste beschränkt. In der hellenistischen Epoche hatten anfangs die makedonischen Herrscher, später die völlig deren Wege wandelnde einheimische Dynastie neben der im Ganzen wohl auf Umnennung hinauslaufenden Einrichtung der Küstenorte einigermaßen auch das Binnenland erschlossen, namentlich durch die beiden glücklich gediehenen Anlagen von Nikäa (Isnik) und Prusa am Olymp (Brussa); von der ersteren wird hervorgehoben, daß die ersten Ansiedler von guter makedonischer und hellenischer Herkunft gewesen seien. Aber in der Intensität der Hellenisierung stand das Reich des Nikomedes weit zurück hinter dem des Bürgerfürsten von Pergamon; insonderheit das östliche Binnenland kann vor Augustus nur wenig besiedelt gewesen sein. Dies ward in der Kaiserzeit anders. In augustischer Zeit baute ein glücklicher Räuberhauptmann, der sich zur Ordnung bekehrte, an der galatischen Grenze die gänzlich herabgekommene Ortschaft Gordiu Kome unter dem Namen Iuliopolis wieder auf; in derselben Gegend sind die Städte Bithynion-Claudiopolis und Krateia-Flaviopolis wahrscheinlich im Laufe des ersten Jahrhunderts zu griechischem Stadtrecht gelangt. Überhaupt hat in Bithynien der Hellenismus unter der Kaiserzeit einen mächtigen Aufschwung genommen, und der derbe thrakische Schlag der Eingeborenen gab ihm eine gute Grundlage. Daß unter den in großer Anzahl bekannten Schriftsteinen dieser Provinz nicht mehr als vier der vorrömischen Zeit angehören, wird nicht allein daraus erklärt werden können, daß die städtische Ambition erst unter den Kaisern großgezogen worden ist. In der Literatur der Kaiserzeit gehören eine Anzahl der besten und von der wuchernden Rhetorik am wenigsten erfaßten Schriftsteller, wie der Philosoph Dion von Prusa, die Historiker Memnon von Herakleia, Arrhianos aus Nikomedeia, Cassius Dion von Nikäa, nach Bithynien.

Die östliche Hälfte der Südküste des Schwarzen Meeres, die römische Provinz Pontus, hat zur Grundlage denjenigen Teil des Reiches Mithradats, den Pompeius sofort nach dem Siege in unmittelbaren Besitz nahm. Die zahlreichen kleinen Fürstentümer, welche im paphlagonischen Binnenland und östlich davon bis zur armenischen Grenze Pompeius gleichzeitig vergab, wurden nach kürzerem oder längerem Bestand bei ihrer Einziehung teils derselben Provinz zugelegt, teils zu Galatien oder Kappadokien geschlagen. Das ehemalige Reich des Mithradates war sowohl von dem älteren wie von dem jüngeren Hellenismus bei weitem weniger als die westlichen Landschaften berührt worden. Als die Römer dieses Gebiet mittelbar oder unmittelbar in Besitz nahmen, gab es griechisch geordnete Städte dort strenggenommen nicht; Amaseia, die alte Residenz der pontischen Achämeniden und immer ihre Grabstadt, war dies nicht; die beiden alten griechischen Küstenstädte Amisos und das einst über das Schwarze Meer gebietende Sinope waren königliche Residenzen geworden, und auch den wenigen von Mithradates angelegten Ortschaften, zum Beispiel Eupatoria, wird schwerlich griechische Politie gegeben worden sein. Hier aber war, wie schon früher ausgeführt ward, die römische Eroberung zugleich die Hellenisierung; Pompeius organisierte die Provinz in der Weise, daß er die elf Hauptortschaften derselben zu Städten machte und unter sie das Gebiet verteilte. Allerdings ähnelten diese künstlich geschaffenen Städte mit ihren ungeheuren Bezirken - der von Sinope hatte an der Küste eine Ausdehnung von sechzehn deutschen Meilen und grenzte am Halys mit dem amisenischen - mehr den keltischen Gauen als den eigentlich hellenischen und italischen Stadtgemeinden. Aber es wurden doch damals Sinope und Amisos in ihre alte Stellung wieder eingesetzt und andere Städte im Binnenland, wie Pompeiopolis, Nikopolis, Megalopolis, das spätere Sebasteia, ins Leben gerufen. Sinope erhielt durch den Diktator Caesar das Recht der römischen Kolonie und ohne Zweifel auch italische Ansiedler. Wichtiger für die römische Verwaltung ward Trapezus, eine alte Kolonie von Sinope; die Stadt, die im Jahre 63 zur Provinz Kappadokien geschlagen ward, war wie der Standort der römischen Pontusflotte so auch gewissermaßen die Operationsbasis für das Truppenkorps dieser Provinz, das einzige in ganz Kleinasien.

Das binnenländische Kappadokien war seit der Einrichtung der Provinzen Pontus und Syrien in römischer Gewalt; über die Einziehung desselben im Anfang der Regierung des Tiberius, welche zunächst veranlaßt ward durch den Versuch Armeniens, sich der römischen Lehnsherrschaft zu entwinden, wird in dem folgenden Abschnitt zu berichten sein. Der Hof und was unmittelbar damit zusammenhing, hatte sich hellenisiert, etwa so, wie die deutschen Höfe des 18. Jahrhunderts sich dem französischen Wesen zuwandten. Die Hauptstadt Caesarea, das alte Mazaka, gleich dem phrygischen Apameia eine Zwischenstelle des großen Verkehrs zwischen den Häfen der Westküste und den Euphratländern und in römischer Zeit wie noch heute eine der blühendsten Handelsstädte Kleinasiens, war auf Pompeius’ Veranlassung nach dem Mithradatischen Kriege nicht bloß wieder aufgebaut, sondern wahrscheinlich damals auch mit Stadtrecht nach griechischer Art ausgestattet worden. Kappadokien selbst war im Anfang der Kaiserzeit schwerlich mehr griechisch als Brandenburg und Pommern unter Friedrich dem Großen französisch. Als das Land römisch ward, zerfiel es nach den Angaben des gleichzeitigen Strabon nicht in Stadtbezirke, sondern in zehn Ämter, von denen nur zwei Städte hatten, die schon genannte Hauptstadt und Tyana; und diese Ordnung ist hier im Großen und Ganzen so wenig verändert worden wie in Ägypten, wenn auch einzelne Ortschaften späterhin griechisches Stadtrecht empfingen, zum Beispiel Kaiser Marcus aus dem kappadokischen Dorf, in dem seine Gemahlin gestorben war, die Stadt Faustinopolis machte. Griechisch freilich sprachen die Kappadokier jetzt; aber die Studierenden aus Kappadokien hatten auswärts viel zu leiden wegen ihres groben Akzents und ihrer Fehler in Aussprache und Betonung, und wenn sie attisch reden lernten, fanden die Landsleute ihre Sprache affektiert ^6. Erst in der christlichen Zeit gaben die Studiengenossen des Kaisers Julian, Gregorios von Nazianzos und Basilios von Caesarea, dem kappadokischen Namen einen besseren Klang.

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^6 Pausanias aus Caesarea rückt bei Philostratos (vit. soph. 2, 13) dem Herodes Attikos seine Fehler vor: παχεία τή γλώττη κα'ι ως Καππαδόκαις ξύνηθες, ξυγκρούων μέν τά σύμφωνα ιών στοιχείων, συστέλλων δέ τά μηκυνόμενα καί μηκύνων τά βραχέα. Vita Apoll. 1, 7: η γλώττα Αττικώς είχεν, ουδ' απήχθη τήν φωνήν υπό τού έθνους.

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Die lykischen Städte in ihrem abgeschlossenen Berglande öffneten ihre Küste der griechischen Ansiedlung nicht, aber schlossen sich darum doch nicht gegen den hellenischen Einfluß ab. Lykien ist die einzige kleinasiatische Landschaft, in welcher die frühe Zivilisierung die Landessprache nicht beseitigt hat, und welche, fast wie die Römer, in griechisches Wesen einging, ohne sich äußerlich zu hellenisieren. Es bezeichnet ihre Stellung, daß die lykische Konföderation als solche dem attischen Seebund sich angeschlossen und an die athenische Vormacht ihren Tribut entrichtet hat. Die Lykier haben nicht bloß ihre Kunst nach hellenischen Mustern geübt, sondern wohl auch ihre politische Ordnung früh in gleicher Weise geregelt. Die Umwandlung des einst Rhodos untertänigen, aber nach dem Dritten Makedonischen Krieg unabhängig gewordenen Städtebundes in eine römische Provinz, welche wegen des endlosen Haders unter den Verbündeten von Kaiser Claudius verfügt ward, wird das Vordringen des Hellenismus gefördert haben; im Verlauf der Kaiserzeit sind dann die Lykier vollständig zu Griechen geworden.

Die pamphylischen Küstenstädte, wie Aspendos und Perge, griechische Gründungen der ältesten Zeit, später sich selbst überlassen und unter günstigen Verhältnissen gedeihlich entwickelt, hatten das älteste Hellenentum in einer Weise sei es konserviert, sei es aus sich heraus eigenartig gestaltet, daß die Pamphylier nicht viel weniger als die benachbarten Lykier in Sprache und Schrift als selbständige Nation gelten konnten. Als dann Asien den Hellenen gewonnen ward, fanden sie allmählich den Rückweg wie in die gemeine griechische Zivilisation so auch in die allgemeine politische Ordnung. Die Herren in dieser Gegend wie an der benachbarten kilikischen Küste waren in hellenistischer Zeit teils die Ägypter, deren Königshaus verschiedenen Ortschaften in Pamphylien und Kilikien den Namen gegeben hat, teils die Seleukiden, nach denen die bedeutendste Stadt Westkilikiens Seleukeia am Kalykadnos heißt, teils die Pergamener, von deren Herrschaft Attaleia (Adalia) in Pamphylien zeugt. Dagegen hatten die Völkerschaften in den Gebirgen Pisidiens, Isauriens und Westkilikiens bis auf den Beginn der Kaiserzeit ihre Unabhängigkeit der Sache nach behauptet. Hier ruhten die Fehden nie. Nicht bloß zu Lande hatten die zivilisierten Regierungen stets mit den Pisidiern und ihren Genossen zu schaffen, sondern es betrieben dieselben namentlich von dem westlichen Kilikien aus, wo die Gebirge unmittelbar an das Meer treten, noch eifriger als den Landraub das Gewerbe der Piraterie. Als bei dem Verfall der ägyptischen Seemacht die Südküste Kleinasiens völlig zur Freistatt der Seeräuber ward, traten die Römer ein und richteten die Provinz Kilikien, welche die pamphylische Küste mit umfaßte oder doch umfassen sollte, der Unterdrückung des Seeraubs wegen ein. Aber was sie taten, zeigte mehr, was hätte geschehen sollen, als daß wirklich etwas erreicht ward; die Intervention erfolgte zu spät und zu unstetig. Wenn auch einmal ein Schlag gegen die Korsaren geführt ward und römische Truppen selbst in die isaurischen Gebirge eindrangen und tief im Binnenland die Piratenburgen brachen, zu rechter dauernder Festsetzung in diesen von ihr widerwillig annektierten Distrikten kam die römische Republik nicht. Hier blieb dem Kaisertum noch alles zu tun übrig. Antonius, wie er den Orient übernahm, beauftragte einen tüchtigen galatischen Offizier, den Amyntas, mit der Unterwerfung der widerspenstigen pisidischen Landschaft ^7, und als dieser sich bewährte ^8, machte er denselben zum König von Galatien, der militärisch bestgeordneten und schlagfertigsten Landschaft Kleinasiens, und erstreckte zugleich sein Regiment von da bis zur Südküste, also auf Lykaonien, Pisidien, Isaurien, Pamphylien und Westkilikien, während die zivilisierte Osthälfte Kilikiens bei Syrien blieb. Auch als Augustus nach der Aktischen Schlacht die Herrschaft im Orient antrat, ließ er den keltischen Fürsten in seiner Stellung. Derselbe machte auch wesentliche Fortschritte sowohl in der Unterdrückung der schlimmen, in den Schlupfwinkeln des westlichen Kilikiens hausenden Korsaren wie auch in der Ausrottung der Landräuber, tötete einen der schlimmsten dieser Raubherren, den Herrn von Derbe und Laranda im südlichen Lykaonien, Antipatros, baute in Isauria sich seine Residenz und schlug die Pisidier nicht bloß hinaus aus dem angrenzenden phrygischen Gebiet, sondern fiel in ihr eigenes Land ein und nahm im Herzen desselben Kremna. Aber nach einigen Jahren (729 25) verlor er das Leben auf einem Zug gegen einen der westkilikischen Stämme, die Homonadenser; nachdem er die meisten Ortschaften genommen hatte und ihr Fürst gefallen war, kam er um durch einen von dessen Gattin gegen ihn gerichteten Anschlag. Nach dieser Katastrophe übernahm Augustus selbst das schwere Geschäft der Pazifikation des inneren Kleinasiens. Wenn er dabei, wie schon bemerkt ward, das kleine pamphylische Küstenland einem eigenen Statthalter zuwies und es von Galatien trennte, so ist dies offenbar deswegen geschehen, weil das zwischen der Küste und der galatisch-lykaonischen Steppe liegende Gebirgsland so wenig botmäßig war, daß die Verwaltung des Küstengebiets nicht füglich von Galatien aus geführt werden konnte. Römische Truppen wurden nach Galatien nicht gelegt; doch wird das Aufgebot der kriegerischen Galater mehr zu bedeuten gehabt haben als bei den meisten Provinzialen. Auch hatten, da das westliche Kilikien damals unter Kappadokien gelegt ward, die Truppen dieses Lehnsfürsten sich an der Arbeit zu beteiligen. Die Züchtigung zunächst der Homonadenser führte die syrische Armee aus; der Statthalter Publius Sulpicius Quirinius rückte einige Jahre später in ihr Gebiet, schnitt ihnen die Zufuhr ab und zwang sie, sich in Masse zu unterwerfen, worauf sie in die umliegenden Ortschaften verteilt und ihr ehemaliges Gebiet wüst gelegt wurde. Ähnliche Züchtigungen erfuhren in den Jahren 36 und 52 die Kliten, ein anderer, in dem westlichen Kilikien näher an der Küste sitzender Stamm; da sie dem von Rom ihnen gesetzten Lehnsfürsten den Gehorsam verweigerten und das Land wie die See brandschatzten, und da die sogenannten Landesherren mit ihnen nicht fertig werden konnten, kamen beide Male die Reichstruppen aus Syrien herbei, um sie zu unterwerfen. Diese Nachrichten haben sich zufällig erhalten; sicher sind zahlreiche ähnliche Vorgänge verschollen.

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^7 Amyntas wurde noch im Jahre 715, bevor Antonius nach Asien zurückging über die Pisidier gesetzt (App. civ. 5, 75), ohne Zweifel weil diese wieder einmal einen ihrer Raubzüge unternommen hatten. Daraus, daß er dort zuerst herrschte, erklärt es sich auch, daß er sich in Isaura seine Residenz baute (Strab. 12, 6, 3, p. 569). Galatien kam zunächst an die Erben des Deiotarus (Dio 48, 33). Erst im Jahre 718 erhielt Amyntas Galatien, Lykaonien und Pamphylien (Dio 49, 32).

^8 Daß dies die Ursache war, weshalb diese Gegenden nicht unter römische Statthalter gelegt wurden, sagt Strabon (14, 5, 5 p. 671), der nach Zeit und Ort diesen Verhältnissen nahestand, ausdrücklich: εδόκει πρός άπαν τό τοιούτο (für die Unterdrückung der Räuber und der Piraten) βασιλευέσθαι μάλλον τούς τόπους ή θπό τοίς Ρωμαίοις ηγεμόσιν είναι τοίς επί τάς κρίσεις πεμπομένοις, οι μήτ' αεί παρείναι έμελλον (wegen der Bereisung der conventus) μήτε μεθ' όπλον (die allerdings dem späteren Legaten von Galatien fehlten).

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Aber auch im Wege der Besiedelung griff Augustus die Pazifikation dieser Landschaft an. Die hellenistischen Regierungen hatten dieselbe sozusagen isoliert, nicht bloß an der Küste überall Fuß behalten oder gefaßt, sondern auch im Nordwesten eine Reihe von Städten gegründet, an der phrygischen Grenze Apollonia angeblich von Alexander selbst angelegt, Seleukeia Siderus und Antiocheia, beide aus der Seleukidenzeit, ferner in Lykaonien Laodikeia Katakekaumene und die wohl auch in der gleichen Zeit entstandene Hauptstadt dieser Landschaft Ikonion. Aber in dem eigentlichen Bergland findet sich keine Spur hellenistischer Niederlassung; und noch weniger hat der römische Senat sich an diese schwierige Aufgabe gemacht. Augustus tat es; hier, und nur hier im ganzen griechischen Osten, begegnet eine Reihe von Kolonien römischer Veteranen, offenbar bestimmt, dieses Gebiet der friedlichen Ansiedlung zu erobern. Von den eben genannten älteren Ansiedlungen wurde Antiocheia mit Veteranen belegt und römisch reorganisiert, neu angelegt in Lykaonien Parlais und Lystra, in Pisidien selbst das schon genannte Kremna so wie weiter südlich Olbasa und Komama. Die späteren Regierungen setzten die begonnene Arbeit nicht mit gleicher Energie fort; doch wurde unter Claudius das eiserne Seleukeia Pisidiens zum claudischen gemacht, ferner im westkilikischen Binnenland Claudiopolis und nicht weit davon, vielleicht gleichzeitig, Germanicopolis ins Leben gerufen, auch Ikonion, in Augustus’ Zeit ein kleiner Ort, zu bedeutender Entwicklung gebracht. Die neu gegründeten Städte blieben freilich unbedeutend, schränkten aber doch den Spielraum der freien Gebirgsbewohner in namhafter Weise ein, und der Landfriede muß endlich auch hier seinen Einzug gehalten haben. Sowohl die Ebene und die Bergterrassen Pamphyliens wie die Bergstädte Pisidiens selbst, zum Beispiel Selge und Sagalassos, waren während der Kaiserzeit gut bevölkert und das Gebiet sorgfältig angebaut; die Reste mächtiger Wasserleitungen und auffallend großer Theater, sämtlich Anlagen aus der römischen Kaiserzeit, zeigen zwar nur handwerksmäßige Technik, aber Spuren eines reich entwickelten friedlichen Gedeihens. Ganz freilich ward die Regierung des Raubwesens in diesen Landschaften niemals Herr, und wenn in der früheren Kaiserzeit die Heimsuchungen sich in mäßigen Grenzen hielten, traten die Banden hier in den Wirren des dritten Jahrhunderts abermals als kriegführende Macht auf. Sie gehen jetzt unter dem Namen der Isaurer und haben ihren hauptsächlichen Sitz in den Gebirgen Kilikiens, von wo aus sie Land und Meer brandschatzen. Erwähnt werden sie zuerst unter Severus Alexander. Daß sie unter Gallienus ihren Räuberhauptmann zum Kaiser ausgerufen haben, wird eine Fabel sein; aber allerdings wurde unter Kaiser Probus ein solcher namens Lydios, der lange Zeit Lykien und Pamphylien geplündert hatte, in der römischen Kolonie Kremna, die er besetzt hatte, nach langer hartnäckiger Belagerung durch eine römische Armee bezwungen. In späterer Zeit finden wir um ihr Gebiet einen Militärkordon gezogen und einen eigenen kommandierenden General für die Isaurer bestellt. Ihre wilde Tapferkeit hat sogar denen von ihnen, welche bei dem byzantinischen Hof Dienste nehmen mochten, eine Zeitlang eine Stellung daselbst verschafft, wie die Makedonier sie am Hofe der Ptolemäer besessen hatten; ja einer aus ihrer Mitte, Zenon, ist als Kaiser von Byzanz gestorben ^9.

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^9 In der großen unbenannten Ruinenstätte von Saradschik im oberen Limyrostal im östlichen Lykien (vgl. C. Ritter, Erdkunde. Bd. 19, Berlin 1859, S. 1172) steht ein bedeutender tempelförmiger Grabbau, sicher nicht älter als das 3. Jahrhundert n. Chr., an welchem in Relief zerstückelte Menschenteile, Köpfe, Arme, Beine als Embleme angebracht sind; man möchte meinen, als Wappen eines zivilisierten Räuberhauptmanns (Mitteilung von Benndorf).

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Die Landschaft Galatien endlich, in ferner Zeit die Hauptstätte der orientalischen Herrschaft über Vorderasien und in den berühmten Felsskulpturen des heutigen Boghazköi, einst der Königstadt Pteria, die Erinnerungen einer fast verschollenen Herrlichkeit bewahrend, war im Lauf der Jahrhunderte in Sprache und Sitte eine keltische Insel inmitten der Fluten der Ostvölker geworden und ist dies in der inneren Organisation auch in der Kaiserzeit geblieben. Die drei keltischen Völkerschaften, welche bei der großen Wanderung der Nation um die Zeit des Krieges zwischen Pyrrhos und den Römern in das innere Kleinasien gelangt waren und hier, wie im Mittelalter die Franken im Orient, zu einem festgegliederten Soldatenstaat sich zusammengeschlossen und nach längerem Schweifen dies- und jenseits des Halys ihre definitiven Sitze genommen hatten, hatten längst die Zeiten hinter sich, wo sie von dort aus Kleinasien brandschatzten und mit den Königen von Asia und Pergamon im Kampfe lagen, falls sie nicht als Söldner ihnen dienten; auch sie waren an der Übermacht der Römer zerschellt und ihnen in Asien nicht minder botmäßig geworden wie ihre Landsleute im Potal und an der Rhone und Seine. Aber trotz ihres mehrhundertjährigen Verweilens in Kleinasien trennte immer noch eine tiefe Kluft diese Okzidentalen von den Asiaten. Es war nicht bloß, daß sie ihre Landessprache und ihre Volksart festhielten, daß immer noch die drei Gaue jeder von seinen vier Erbfürsten regiert wurden und die von allen gemeinschaftlich beschickte Bundesversammlung in dem heiligen Eichenhain als höchste Behörde dem galatischen Lande vorstand, auch nicht, daß die ungebändigte Roheit wie die kriegerische Tüchtigkeit sie von den Nachbarn zum Nachteil wie zum Vorteil unterschied; dergleichen Gegensätze zwischen Kultur und Barbarei gab es in Kleinasien auch sonst, und die oberflächliche und äußerliche Hellenisierung, wie die Nachbarschaft, die Handelsbeziehungen, der von den Einwanderern übernommene phrygische Kultus, das Söldnertum sie im Gefolge hatten, wird in Galatien nicht viel später eingetreten sein als zum Beispiel in dem benachbarten Kappadokien. Der Gegensatz ist anderer Art: die keltische und die hellenische Invasion haben in Kleinasien konkurriert, und zu dem nationalen Gegensatz ist der Stachel der rivalisierenden Eroberung hinzugetreten. Scharf trat dies zutage in der Mithradatischen Krise: dem Mordbefehl des Mithradates gegen die Italiker ging zur Seite die Niedermetzelung des gesamten galatischen Adels und dementsprechend haben in den Kriegen gegen den orientalischen Befreier der Hellenen die Römer keinen treueren Bundesgenossen gehabt als die Galater Kleinasiens. Darum war der Erfolg der Römer auch der ihrige und gab der Sieg ihnen in den Angelegenheiten Kleinasiens eine Zeitlang eine führende Stellung. Das alte Vierfürstentum wurde, es scheint durch Pompeius, abgeschafft. Einer der neuen Gaufürsten, der in den Mithradatischen Kriegen sich am meisten bewährt hatte, Deiotarus, brachte außer seinem eigenen Gebiete Klein-Armenien und andere Stücke des ehemaligen Mithradatischen Reiches an sich und ward auch den übrigen galatischen Fürsten ein unbequemer Nachbar und der mächtigste unter den kleinasiatischen Dynasten. Nach dem Siege Caesars, dem er feindlich gegenübergestanden hatte und den er auch durch die gegen Pharnakes geleistete Hilfe nicht für sich zu gewinnen vermochte, wurden ihm die mit oder ohne Einwilligung der römischen Regierung gewonnenen Besitzungen größtenteils wieder entzogen; der Caesarianer Mithradates von Pergamon, welcher von mütterlicher Seite dem galatischen Königshaus entsprossen war, erhielt das meiste von dem, was Deiotarus verlor und wurde ihm sogar in Galatien selbst an die Seite gestellt. Aber nachdem dieser kurz darauf im Taurischen Chersones sein Ende gefunden hatte und auch Caesar selbst nicht lange nachher ermordet worden war, setzte Deiotarus sich ungeheißen wieder in den Besitz des Verlorenen, und da er der jedesmal im Orient vorherrschenden römischen Partei sich ebenso zu fügen verstand, wie sie rechtzeitig zu wechseln, starb er hochbejahrt im Jahre 714 (40) als Herr von ganz Galatien. Seine Nachkommen wurden mit einer kleinen Herrschaft in Paphlagonien abgefunden; sein Reich, noch erweitert gegen Süden hin durch Lykaonien und alles Land bis zur pamphylischen Küste, kam, wie schon gesagt ward, im Jahre 718 (36) durch Antonius an Amyntas, welcher schon in Deiotarus’ letzten Jahren als dessen Sekretär und Feldherr das Regiment geführt zu haben scheint und als solcher vor der Schlacht von Philippi den Übergang von den republikanischen Feldherrn zu den Triumvirn bewirkt hatte. Seine weiteren Schicksale sind schon erzählt. An Klugheit und Tapferkeit seinem Vorgänger ebenbürtig, diente er erst dem Antonius, dann dem Augustus als hauptsächliches Werkzeug für die Pazifikation des noch nicht untertänigen kleinasiatischen Gebiets, bis er hier im Jahre 729 (25) seinen Tod fand. Mit ihm endigte das galatische Königtum und verwandelte sich dasselbe in die römische Provinz Galatien.

Gallogräker heißen die Bewohner desselben bei den Römern schon in der letzten Zeit der Republik; sie sind, fügt Livius hinzu, ein Mischvolk, wie sie heißen, und aus der Art geschlagen. Auch mußte ein guter Teil derselben von den älteren phrygischen Bewohnern dieser Landschaften abstammen. Mehr noch fällt ins Gewicht, daß die eifrige Götterverehrung in Galatien und das dortige Priestertum mit den sakralen Institutionen der europäischen Kelten nichts gemein hat; nicht bloß die Große Mutter, deren heiliges Symbol die Römer der hannibalischen Zeit von den Tolistobogern erbaten und empfingen, ist phrygischer Art, sondern auch deren Priester gehörten zum Teil wenigstens dem galatischen Adel an. Dennoch war noch in der römischen Provinz in Galatien die innere Ordnung überwiegend die keltische. Daß noch unter Pius in Galatien die dem hellenischen Recht fremde strenge väterliche Gewalt bestand, ist ein Beweis dafür aus dem Kreise des Privatrechts. Auch in den öffentlichen Verhältnissen gab es in dieser Landschaft immer noch nur die drei alten Gemeinden der Tektosagen, der Tolistoboger, der Trokmer, die wohl ihren Namen die der drei Hauptörter Ankyra, Pessinus und Tauion beisetzen, aber wesentlich doch nichts sind als die wohlbekannten gallischen Gaue, die des Hauptorts ja auch nicht entbehren. Wenn bei den Kelten Asiens die Auffassung der Gemeinde als Stadt früher als bei den europäischen das Übergewicht gewinnt ^10 und der Name Ankyra rascher den der Tektosagen verdrängt als in Europa der Name Burdigala den der Bituriger, dort Ankyra sogar als Vorort der gesamten Landschaft sich die “Mutterstadt” (μητρόπολις) nennt, so zeigt dies allerdings, wie das ja auch nicht anders sein konnte, die Einwirkung der griechischen Nachbarschaft und den beginnenden Assimilationsprozeß, dessen einzelne Phasen zu verfolgen die uns gebliebene oberflächliche Kunde nicht gestattet. Die keltischen Namen halten sich bis in die Zeit des Tiberius, nachher erscheinen sie nur vereinzelt in den vornehmen Häusern. Daß die Römer seit Einrichtung der Provinz wie in Gallien nur die lateinische, so in Galatien neben dieser nur die griechische Sprache im Geschäftsverkehr zuließen, versteht sich von selbst. Wie es früher damit gehalten ward, wissen wir nicht, da vorrömische Schriftmäler in dieser Landschaft überhaupt nicht begegnen. Als Umgangssprache hat die keltische sich auch in Asien mit Zähigkeit behauptet ^11; doch gewann allmählich das Griechische die Oberhand. Im vierten Jahrhundert war Ankyra eines der Hauptzentren der griechischen Bildung; “die kleinen Städte in dem griechischen Galatien”, sagt der bei Vorträgen für das gebildete Publikum grau gewordene Literat Themistios, “können sich ja freilich mit Antiocheia nicht messen; aber die Leute eignen die Bildung sich eifriger an als die richtigen Hellenen, und wo sich der Philosophenmantel zeigt, hängen sie an ihm wie das Eisen am Magnet.” Dennoch mag bis in eben diese Zeit, namentlich jenseits des Halys bei den offenbar viel später hellenisierten Trokmern ^12, sich in den niederen Kreisen die Volkssprache gehalten haben. Es ist schon erwähnt worden, daß nach dem Zeugnis des vielgewanderten Kirchenvaters Hieronymus noch am Ende des 4. Jahrhunderts der asiatische Galater die gleiche, wenn auch verdorbene Sprache redete, welche damals in Trier gesprochen ward. Daß als Soldaten die Galater, wenn sie auch mit den Okzidentalen keinen Vergleich aushielten, doch weit brauchbarer waren als die griechischen Asiaten, dafür zeugt sowohl die Legion, welche König Deiotarus aus seinen Untertanen nach römischem Muster aufgestellt hatte und die Augustus mit dem Reiche übernahm und in die römische Armee unter dem bisherigen Namen einreihte, wie auch daß bei der orientalischen Rekrutierung der Kaiserzeit die Galater ebenso vorzugsweise herangezogen wurden wie im Okzident die Bataver ^13.

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^10 Das berühmte Verzeichnis der der Gemeinde Ankyra gemachten Leistungen aus Tiberius’ Zeit (CIG 4039) bezeichnet die galatischen Gemeinden gewöhnlich mit έθνος, zuweilen mit πόλις. Später verschwindet jene Benennung; aber in der vollen Titulatur, zum Beispiel der Inschrift CIG 4011 aus dem zweiten Jahrhundert, führt Ankyra immer noch den Volksnamen: η μητρόπολις τής Γαλατίας Σεβαστή Τεκτωσάγων Άγκυρα.

^11 Nach Pausanias (10, 36, 1) heißt bei den Γαλάται υπέρ Φρυγίας φωνή τή επιχωρίω σπίσιν die Scharlachbeere ύς; und Lukian (Alex. 51) berichtet von den Verlegenheiten des wahrsagenden Paphlagoniers, wenn ihm Συριστί ή Κελτιστί Fragen vorgelegt wurden und nicht gleich dieser Sprache kundige Leute zur Hand waren.

^12 Wenn in dem Anm. 10 erwähnten Verzeichnis aus Tiberius’ Zeit die Spenden nur selten drei Völkern, meist zwei Völkern oder zwei Städten gegeben werden, so sind, wie G. Perrot (Exploration archéologique de la Galane et de la Bithynie. Paris 1862, S. 83) richtig bemerkt, die letzteren Ankyra und Pessinus und steht bei den Spenden hinter ihnen Tauion der Trokmer zurück. Vielleicht gab es damals bei diesen noch keine Ortschaft, die als Stadt gelten konnte.

^13 Auch Cicero (Att. 6, S, 3) schreibt von seiner Armee in Kilikien: exercitum infirmum habebam, auxilia sane bona, sed ea Galatarum, Pisidarum, Lyciorum: haec enim sunt nostra robora.

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Den außereuropäischen Hellenen gehören ferner noch die beiden großen Eilande des östlichen Mittelmeers Kreta und Kypros an sowie die zahlreichen des Inselmeers zwischen Griechenland und Kleinasien; auch die kyrenäische Pentapolis an der gegenüberliegenden afrikanischen Küste ist durch die umliegende Wüste von dem Binnenlande so geschieden, daß sie jenen griechischen Inseln einigermaßen gleichgestellt werden kann. Indes der allgemeinen geschichtlichen Auffassung fügen diese Elemente der ungeheuren, unter dem Szepter der Kaiser vereinigten Ländermasse wesentlich neue Züge nicht hinzu. Die kleineren Inseln, früher und vollständiger hellenisiert als der Kontinent, gehören ihrem Wesen nach mehr zum europäischen Griechenland als zum kleinasiatischen Kolonialgebiet; wie denn des hellenischen Musterstaats Rhodos bei jenem schon mehrfach gedacht worden ist. In dieser Epoche werden die Inseln hauptsächlich genannt, insofern es in der Kaiserzeit üblich ward, Männer aus den besseren Ständen zur Strafe nach denselben zu verbannen. Man wählte, wo der Fall besonders schwer war, die Klippen wie Gyaros und Donussa; aber auch Andros, Kythnos, Amorgos, einst blühende Zentren griechischer Kultur, waren jetzt Strafplätze, während in Lesbos und Samos nicht selten vornehme Römer und selbst Glieder des kaiserlichen Hauses freiwillig längeren Aufenthalt nahmen. Kreta und Kypros, deren alter Hellenismus unter der persischen Herrschaft oder auch in völliger Isolierung die Fühlung mit der Heimat verloren hatte, ordneten sich, Kypros als Dependenz Ägyptens, die kretischen Städte autonom, in der hellenistischen und später in der römischen Epoche nach den allgemeinen Formen der griechischen Politie. In den kyrenäischen Städten überwog das System der Lagiden; wir finden in ihnen nicht bloß, wie in den eigentlich griechischen, die hellenischen Bürger und Metöken, sondern es stehen neben beiden, wie in Alexandreia die Ägypter, die “Bauern”, das heißt die eingeborenen Afrikaner, und unter den Metöken bilden, wie ebenfalls in Alexandreia, die Juden eine zahlreiche und privilegierte Klasse.

Den Griechen insgemein hat auch das römische Kaiserregiment niemals eine Vertretung gewährt. Die augustische Amphiktyonie beschränkte sich, wie wir sahen, auf die Hellenen in Achaia, Epirus und Makedonien. Wenn die hadrianischen Panhellenen in Athen sich als die Vertretung der sämtlichen Hellenen gerierten, so haben sie doch in die übrigen griechischen Provinzen nur insofern übergegriffen, als sie einzelnen Städten in Asia sozusagen das Ehren-Hellenentum dekretierten; und daß sie dies taten, zeigt erst recht, daß die auswärtigen Griechengemeinden in jene Panhellenen keineswegs einbegriffen sind. Wenn in Kleinasien von Vertretung oder Vertretern der Hellenen die Rede ist, so ist damit in den vollständig hellenisch geordneten Provinzen Asia und Bithynia der Landtag und der Landtagsvorsteher dieser Provinzen gemeint, insofern diese aus den Deputierten der zu einer jeden derselben gehörigen Städte hervorgehen und diese sämtlich griechische Politien sind ^14; oder es werden in der nichtgriechischen Provinz Galatien die neben dem galatischen Landtag stehenden Vertreter der in Galatien verweilenden Griechen als Griechenvorsteher bezeichnet ^15.

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^14 Beschlüsse der επί τής Ασίας Έλληνες CIA 3487, 3957; ein Lykier geehrt υπό τού κοινού τών επί τής Ασίας Ελλήνων καί υπό τών εν Παμφυλία πόλεων O. Benndorf, Reisen in Lykien und Karien. Wien 1884. Bd. 1, S. 122; Schreiben an die Hellenen in Asia CIG 3832, 3833; ώ άνδρες Έλληνες, in der Anrede an den Landtag von Pergamon (Aristeid. or. p. 517). Ein άρξας τού κοινού τών εν Βιθυνία Ελλήνων Perrot, Exploration, S. 32; Schreiben des Kaisers Alexander an dasselbe (dig. 49, 1, 25). Dio 51, 20: τοίς ξένοις, Έλληνας σφάς επικαλέσας, εαυτώ τινα, τοίς μέν Ασιανοίς εν Περγάμω, τοίς δέ Βιθυνοίς εν Νικομεδεία τεμενίσαι επέτρεψε.

^15 Außer den Galatarchen (Marquardt, Staatsverwaltung. Bd. 1, S. 515) begegnen uns in Galatien noch unter Hadrian Helladarchen (BCH 7, 1883, S. 18), welche hier nur gefaßt werden können wie die Hellenarchen in Tanais.

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Der städtischen Konföderation hatte die römische Regierung in Kleinasien keine Veranlassung, besondere Hindernisse entgegenzustellen. In römischer wie in vorrömischer Zeit haben neun Städte der Troas gemeinschaftlich religiöse Verrichtungen vollzogen und gemeinschaftliche Feste gefeiert ^16. Die Landtage der verschiedenen kleinasiatischen Provinzen, welche hier wie in dem gesamten Reich als feste Einrichtung von Augustus ins Leben gerufen sein werden, sind von denen der übrigen Provinzen an sich nicht verschieden. Doch hat diese Institution sich hier in eigenartiger Weise entwickelt oder vielmehr denaturiert. Mit dem nächsten Zweck dieser Jahresversammlungen der städtischen Deputierten einer jeden Provinz ^17, die Wünsche derselben dem Statthalter oder der Regierung zur Kenntnis zu bringen und überhaupt als Organ dieser Provinz zu dienen, verband sich hier zuerst die jährliche Festfeier für den regierenden Kaiser und das Kaisertum überhaupt: Augustus gestattete im Jahre 725 (29) den Landtagen von Asia und Bithynien an ihren Versammlungsorten Pergamon und Nikomedeia, ihm Tempel zu errichten und göttliche Ehre zu erweisen. Diese neue Einrichtung dehnte sich bald auf das ganze Reich aus, und die Verschmelzung der sakralen Institution mit der administrativen wurde ein leitender Gedanke der provinzialen Organisation der Kaiserzeit. Aber in Priester- und Festpomp und städtischen Rivalitäten hat diese Einrichtung doch nirgends sich so entwickelt wie in der Provinz Asia und analog in den übrigen kleinasiatischen Provinzen und nirgends also neben und über die munizipale sich eine provinziale Ambition mehr noch der Städte als der Individuen gestellt, wie sie in Kleinasien das gesamte öffentliche Leben beherrscht. Der von Jahr zu Jahr in der Provinz bestellte Hohepriester (αρχιερεύς) des neuen Tempels ist nicht bloß der vornehmste Würdenträger der Provinz, sondern es wird auch in der ganzen Provinz das Jahr nach ihm bezeichnet ^18. Das Fest- und Spielwesen nach dem Muster der olympischen Feier, welches bei den Hellenen allen, wie wir sahen, mehr und mehr um sich griff, knüpfte in Kleinasien überwiegend an die Feste und Spiele des provinzialen Kaiserkultus an. Die Leitung derselben fiel dem Landtagspräsidenten, in Asia dem Asiarchen, in Bithynien dem Bithyniarchen und so weiter zu, und nicht minder trug er hauptsächlich die Kosten des Jahrfestes, obwohl ein Teil derselben, wie die übrigen dieses so glänzenden wie loyalen Gottesdienstes, durch freiwillige Gaben und Stiftungen gedeckt oder auch auf die einzelnen Städte repartiert wurden. Daher waren diese Präsidenturen nur reichen Leuten zugänglich; die Wohlhabenheit der Stadt Tralleis wird dadurch bezeichnet, daß an Asiarchen - der Titel blieb auch nach Ablauf des Amtsjahrs - es nie daselbst fehle, die Geltung des Apostels Paulus in Ephesos durch seine Verbindung mit verschiedenen dortigen Asiarchen. Trotz der Kosten war dies eine viel umworbene Ehrenstellung, nicht wegen der daran geknüpften Privilegien, zum Beispiel der Befreiung von der Vormundschaft, sondern wegen ihres äußeren Glanzes; der festliche Einzug in die Stadt, im Purpurgewand und den Kranz auf dem Haupt, unter Vortritt der das Rauchfaß schwingenden Prozessionsknaben, war im Horizont der Kleinasiaten, was bei den Hellenen der Ölzweig von Olympia. Mehrfach rühmt sich dieser oder jener vornehme Asiate, nicht bloß selber Asiarch gewesen zu sein, sondern auch von Asiarchen abzustammen. Wenn sich dieser Kultus anfänglich auf die Provinzialhauptstädte beschränkte, so sprengte die munizipale Ambition, die namentlich in der Provinz Asia unglaubliche Verhältnisse annahm, sehr bald diese Schranken. Hier wurde schon im Jahre 23 dem damals regierenden Kaiser Tiberius sowie seiner Mutter und dem Senat ein zweiter Tempel von der Provinz dekretiert und nach langem Hader der Städte durch Beschluß des Senats in Smyrna errichtet. Die anderen größeren Städte folgten bei späteren Gelegenheiten nach ^19. Hatte bis dahin die Provinz wie nur einen Tempel, so auch nur einen Vorsteher und einen Oberpriester gehabt, so mußten jetzt nicht bloß so viele Oberpriester bestellt werden, als es Provinzialtempel gab, sondern es wurden auch, da die Leitung des Tempelfestes und die Ausrichtung der Spiele nicht dem Oberpriester, sondern dem Landesvorsteher zustand und es den rivalisierenden Großstädten hauptsächlich um die Feste und Spiele zu tun war, sämtlichen Oberpriestern zugleich der Titel und das Recht der Vorsteherschaft gegeben, so daß wenigstens in Asia die Asiarchie und das Oberpriestertum der Provinzialtempel zusammenfielen ^20. Damit traten der Landtag und die bürgerlichen Geschäfte, von welchen die Institution ihren Ausgang genommen hatte, in den Hintergrund; der Asiarch war bald nichts mehr als der Ausrichter eines an die göttliche Verehrung der gewesenen und des gegenwärtigen Kaisers angeknüpften Volksfestes, weshalb dann auch die Gemahlin desselben, die Asiarchin, sich an der Feier beteiligen durfte und eifrig beteiligte.

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^16 Das συνέδριον τών εννέα δήμων (H. Schliemann, Troja. Leipzig 1883, S. 256) nennt sich anderswo Ιλιείς καί πόλεις αι κοινονούσαι τής θυσίας καί τοί αγώνος καί τής πανεγύρεως (daselbst, S. 254). Ein anderes Dokument desselben Bundes aus der Zeit des Antigonos bei J. G. Droysen, Geschichte des Hellenismus. 2. Aufl. Gotha 1877. Bd. 2, S. 382ff. Ebenso werden andere κοινά zu fassen sein, die auf einen engeren Kreis als die Provinz sich beziehen, wie das alte der dreizehn ionischen Städte, das der Lesbier (Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 516), das der Phrygier auf den Münzen von Apameia. Ihre magistratischen Präsidenten haben auch diese gehabt, wie denn kürzlich sich ein Lesbiarch gefunden hat (Marquardt, a. a.Ο.) und ebenso die mösischen Hellenen unter einem Pontarchen standen. Doch ist es nicht unwahrscheinlich, daß, wo der Archontat genannt wird, der Bund mehr ist als eine bloße Festgenossenschaft; die Lesbier sowohl wie die mösischen Fünfstädte mögen einen besonderen Landtag gehabt haben, dem diese Beamten vorstanden. Dagegen ist das κοινόν τού Υργαλέου πεδίου (W. M. Ramsay, Cities and bishoprics of Phrygia. Oxford 1895, S. 10), das neben mehreren δήμοι steht, eine des Stadtrechts entbehrende Quasi-Gemeinde.

^17 Am deutlichsten tritt die Zusammensetzung der kleinasiatischen Landtage hervor in Strabons (14, 3, 3 p. 664) Bericht über die Lykiarchie und bei Aristeides’ (or. 26 p. 344) Erzählung seiner Wahl zu einem der asiatischen Provinzialpriestertümer.

^18 Beispiele für Asia: CIG 3487; für Lykien: Benndorf, Reisen, Bd. 1, S. 71. Die lykische Bundesversammlung aber bezeichnet die Jahre nicht nach dem Archiereus, sondern nach dem Lykiarchen.

^19 Tac. ann. 4, 15 u. 55. Die Stadt, welche einen von dem Landtag der Provinz (dem κοινόν τής Ασίας usw.) gewidmeten Tempel besitzt, fahrt deswegen das Ehrenprädikat der den (Kaiser-) Tempel hütenden” (νεωκόρος); und wenn eine deren mehrere aufzuweisen hat, wird die Zahl beigesetzt. Man kann an diesem Institut deutlich erkennen, wie der Kaiserkultus seine volle Ausbildung in Kleinasien erhalten hat. Der Sache nach ist das Neokorat allgemein, auf jede Gottheit und jede Stadt anwendbar; titular, als Ehrenbeiname der Stadt, begegnet es mit verschwindenden Ausnahmen allein in dem kleinasiatischen Kaiserkultus - nur einige griechische Städte der Nachbarprovinzen, wie Tripolis in Syrien, Thessalonike in Makedonien haben darin mitgemacht.

^20 So wenig die ursprüngliche Verschiedenheit der Landtagspräsidentur und des provinzialen Oberpriestertums für den Kaiserkultus in Zweifel gezogen werden kann, so tritt doch nicht bloß bei jener der in Hellas, von wo die Organisation der κοινά überhaupt ausgeht, noch deutlich erkennbare magistratische Charakter des Vorstehers in Kleinasien völlig zurück, sondern es scheint hier in der Tat da, wo das κοινόν mehrere sakrale Mittelpunkte hat, der Ασιάρχης und der αρχιερεύς τής Ασίας sich verschmolzen zu haben. Die das bürgerliche Amt scharf akzentuierende Titulatur στρατηγός führt der Präsident des κοινόν in Kleinasien nie, auch άρξας τού κοινού (Anm. 14) oder τού έθνους (CIG 4380 k4 p. 1168) ist selten; die Komposita Ασιάρχης, Λυκιάρχης, analog dem Ελλαδάρχης von Achaia, sind schon zu Strabons Zeit die gebräuchliche Bezeichnung. Daß in den kleineren Provinzen, wie Galatien und Lykien der Archon und der Archiereus der Provinz getrennt geblieben sind, ist gewiß. Aber in Asien ist das Vorhandensein von Asiarchen für Ephesos und Smyrna inschriftlich festgestellt (Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 514), während es doch nach dem Wesen der Institution nur einen Asiarchen für die ganze Provinz geben konnte. Auch ist hier die Agonothesie des Archiereus beglaubigt (Galenus zum Hippokrates, usu. part. 18, 2 p. 567 Kühn: παρ' ημίν εν Περγάμω τών αρχιερέων τάς καλουμένας μονομαχίας επιτελούντων), während eben sie das Wesen des Asiarchats ist. Allem Anschein nach haben die Rivalitäten der Städte hier dahin geführt, daß, nachdem es mehrere von der Provinz gewidmete Kaisertempel in verschiedenen Städten gab, die Agonothesie dem effektiven Landtagspräsidenten genommen und dafür dem Oberpriester jedes Tempels der titulare Asiarchat und die Agonothesie übertragen ward. Dann erklärt sich auf den Münzen der dreizehn ionischen Städte (Mionnet, Bd. 3, 61, 1) der Ασιάρχης καί αρχιερεύς ιγ' πόλεων und kann auf ephesischen Inschriften derselbe Ti. Iulius Reginus bald Ασιάρχης β' ναών τών εν Εφέσω (Wood, Inscriptions from the great theatre, n. 18), bald αρχιερεύς β' ναών τών εν Εφέσω (daselbst, n. 8, 14, ähnlich 9) genannt werden. Nur auf diese Weise sind auch die Institutionen des vierten Jahrhunderts zu begreifen. Hier erscheint in jeder Provinz ein Oberpriester, in Asia mit dem Titel des Asiarchen, in Syrien mit dem des Syriarchen und so weiter. Wenn die Verschmelzung des Archon und des Archiereus in der Provinz Asia schon früher begonnen hatte, so lag nichts näher, als sie jetzt bei der Verkleinerung der Provinzen äberall in dieser Weise zu kombinieren.

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Auch eine praktische und in Kleinasien durch das hohe Ansehen dieser Institution gesteigerte Bedeutung mag das provinziale Oberpriestertum für den Kaiserkultus gehabt haben durch die damit verknüpfte religiöse Oberaufsicht. Nachdem der Landtag den Kaiserkultus einmal beschlossen und die Regierung eingewilligt hatte, folgten selbstverständlich die städtischen Vertretungen nach; in Asia hatten bereits unter Augustus wenigstens alle Vororte der Gerichtssprengel ihr Caesareum und ihr Kaiserfest ^21. Recht und Pflicht des Oberpriesters war es, in seinem Sprengel die Ausführung dieser provinzialen und munizipalen Dekrete und die Übung des Kultus zu überwachen; was dies zu bedeuten hatte, erläutert die Tatsache, daß der freien Stadt Kyzikos in Asia unter Tiberius die Autonomie unter anderem auch darum aberkannt ward, weil sie den dekretierten Bau des Tempels des Gottes Augustus hatte liegenlassen -vielleicht eben, weil sie als freie Stadt nicht unter dem Landtag stand. Wahrscheinlich hat sogar diese Oberaufsicht, obwohl sie zunächst dem Kaiserkultus galt, sich auf die Religionsangelegenheiten überhaupt erstreckt ^22. Als dann der alte und der neue Glaube im Reiche um die Herrschaft zu ringen begannen, ist deren Gegensatz wohl zunächst durch das provinziale Oberpriestertum zum Konflikt geworden. Diese aus den vornehmen Provinzialen von dem Landtag der Provinz bestellten Priester waren durch ihre Traditionen wie durch ihre Amtspflichten weit mehr als die Reichsbeamten berufen und geneigt, auf Vernachlässigung des anerkannten Gottesdienstes zu achten und, wo Abmahnung nicht half, da sie selber eine Strafgewalt nicht hatten, die nach bürgerlichem Recht strafbare Handlung bei den Orts- oder den Reichsbehörden zur Anzeige zu bringen und den weltlichen Arm zu Hilfe zu rufen, vor allem den Christen gegenüber die Forderungen des Kaiserkultus geltend zu machen. In der späteren Zeit schreiben die altgläubigen Regenten diesen Oberpriestern sogar ausdrücklich vor, selbst und durch die ihnen unterstellten städtischen Priester die Kontraventionen gegen die bestehende Glaubensordnung zu ahnden und weisen denselben genau die Rolle zu, welche unter den Kaisern des neuen Glaubens der Metropolit und seine städtischen Bischöfe einnehmen ^23. Wahrscheinlich hat hier nicht die heidnische Ordnung die christlichen Institutionen kopiert, sondern umgekehrt die siegende christliche Kirche ihr hierarchisches Rüstzeug dem feindlichen Arsenal entnommen. Alles dies galt, wie bemerkt, für das ganze Reich; aber die sehr praktischen Konsequenzen der provinzialen Regulierung des Kaiserkultus, die religiöse Aufsichtführung und die Verfolgung der Andersgläubigen, sind vorzugsweise in Kleinasien gezogen worden.

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^21 CIG 3902b.

^22 Dion von Prusa (or. 35 p. 66 R.) nennt die Asiarchen und die analogen Archonten (ihre Agonothesie bezeichnet er deutlich, und auf sie führen auch die verdorbenen Worte τούς επονύμους τών δύο ηπείρων τής εσπέρας όλης, wofür wohl zu schreiben ist τής ετέρας όλης) τούς απάντων άρχοντας τών ιερέων. Es fehlt bekanntlich bei der Bezeichnung der Provinzialpriester fast stehend die ausdrückliche Beziehung auf den Kaiserkult; wenn sie in ihren Sprengeln die Rolle spielen sollten wie der Pontifex maximus in Rom, so hatte das seinen guten Grund.

^23 Maximinus stellte zu diesem Zweck dem Oberpriester der einzelnen Provinz militärische Hilfe zur Verfügung (Eus. hist. eccl. 8, 14, 9); und der berühmte Brief Julians (epist. 49; vgl. epist. 63) an den damaligen Galatarchen gibt ein deutliches Bild der Obliegenheiten desselben. Er soll das ganze Religionswesen der Provinz beaufsichtigen; dem Statthalter gegenüber seine Selbständigkeit wahren, nicht bei ihm antichambrieren, ihm nicht gestatten mit militärischer Eskorte im Tempel aufzutreten, ihn nicht vor, sondern in dem Tempel empfangen, innerhalb dessen er der Herr und der Statthalter Privatmann ist; von den Unterstützungen, die die Regierung für die Provinz ausgeworfen hat (30000 Scheffel Getreide und 60000 Sextarien Wein) den fünften Teil an die in die Klientel der heidnischen Priester tretenden Armen spenden, das Übrige sonst zu mildtätigen Zwecken verwenden; in jeder Stadt der Provinz womöglich mit Beihilfe der Privaten Verpflegungshäuser (ξενοδοχεία) nicht bloß für Heiden, sondern für jedermann ins Leben rufen und den Christen nicht ferner das Monopol der guten Werke gestatten; die sämtlichen Priester der Provinz durch Beispiel und Ermahnung überhaupt zum gottesfürchtigen Wandel und zur Vermeidung des Besuchs der Theater und der Schenken anhalten und insbesondere zum fleißigen Besuch der Tempel mit ihrer Familie und ihrem Gesinde oder, wenn sie nicht zu bessern sind, sie absetzen. Es ist ein Hirtenbrief in bester Form, nur mit veränderter Adresse und mit Zitaten aus Homer statt aus der Bibel. So deutlich diese Anordnungen den Stempel des bereits zusammenbrechenden Heidentums an sich tragen und so gewiß sie in dieser Ausdehnung der früheren Epoche fremd sind, so erscheint doch das Fundament, die allgemeine Oberaufsicht des Oberpriesters der Provinz über das Kultwesen, keineswegs als eine neue Einrichtung.

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Neben dem Kaiserkultus fand auch die eigentliche Gottesverehrung in Kleinasien in bevorzugter Weise ihre Statt und namentlich alle ihre Auswüchse eine Freistatt. Das Unwesen der Asyle und der Wunderkuren hatte ganz besonders hier seinen Sitz. Unter Tiberius wurde die Beschränkung der ersteren vom römischen Senat angeordnet; der Heilgott Asklepios tat nirgends mehr und größere Wunder als in seiner vielgeliebten Stadt Pergamon, die ihn geradezu als Zeus Asklepios verehrte und ihre Blüte in der Kaiserzeit zum guten Teil ihm verdankte. Die wirksamsten Wundertäter der Kaiserzeit, der später kanonisierte Kappadokier Apollonios von Tyana, sowie der paphlagonische Drachenmann Alexandros von Abonuteichos sind Kleinasiaten. Wenn das allgemeine Verbot der Assoziationen, wie wir sehen werden, in Kleinasien mit besonderer Strenge durchgeführt ward, so wird die Ursache wohl hauptsächlich in den religiösen Verhältnissen zu suchen sein, die den Mißbrauch solcher Vereinigungen dort besonders nahelegten.

Die öffentliche Sicherheit ruhte im wesentlichen auf dem Lande selbst. In der früheren Kaiserzeit stand, abgesehen von dem das östliche Kilikien einschließenden syrischen Kommando, in ganz Kleinasien nur ein Detachement von 5000 Mann Auxiliartruppen, die in der Provinz Galatien garnisonierten ^24, nebst einer Flotte von 40 Schiffen; es war dies Kommando bestimmt, teils die unruhigen Pisidier niederzuhalten, teils die nordöstliche Reichsgrenze zu decken und die Küste des Schwarzen Meeres bis zur Krim unter Aufsicht zu halten. Vespasian brachte diese Truppe auf den Stand eines Armeekorps von zwei Legionen und legte deren Stäbe in die Provinz Kappadokien an den oberen Euphrat. Außer diesen für die Grenzhut bestimmten Mannschaften gab es damals namhafte Garnisonen in Vorderasien nicht; in der kaiserlichen Provinz Lykien und Pamphylien zum Beispiel stand eine einzige Kohorte von 500 Mann, in den senatorischen Provinzen höchstens einzelne aus der kaiserlichen Garde oder aus den benachbarten Kaiserprovinzen zu speziellen Zwecken abkommandierte Soldaten ^25. Wenn dies einerseits für den inneren Frieden dieser Provinzen auf das nachdrücklichste zeugt und den ungeheuren Abstand der kleinasiatischen Bürgerschaften von den ewig unruhigen Hauptstädten Syriens und Ägyptens deutlich vor Augen führt, so erklärt es andererseits die schon in anderer Verbindung hervorgehobene Stabilität des Räuberwesens in dem durchaus gebirgigen und im Innern zum Teil öden Lande, namentlich an der mysisch-bithynischen Grenze und in den Bergtälern Pisidiens und Isauriens. Eigentliche Bürgerwehren gab es in Kleinasien nicht. Trotz des Florierens der Turnanstalten für Knaben, Jünglinge und Männer blieben die Hellenen dieser Zeit in Asia so unkriegerisch wie in Europa ^26. Man beschränkte sich darauf, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit städtische Eirenarchen, Friedensmeister, zu kreieren und ihnen eine Anzahl zum Teil berittener städtischer Gendarmen zur Verfügung zu stellen, gedungene Mannschaften von geringem Ansehen, welche aber doch brauchbar gewesen sein müssen, da Kaiser Marcus es nicht verschmähte, bei dem bitteren Mangel an gedienten Leuten während des Markomannenkrieges diese kleinasiatischen Stadtsoldaten in die Reichstruppen einzureihen ^27.

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^24 Diese Truppe kann nach der Stellung bei Josephus (bel. Iud. 2,16, 4) zwischen den nicht mit Garnison belegten Provinzen Asia und Kappadokien nur auf Galatien bezogen werden. Natürlich gab sie auch die Detachements, welche in den abhängigen Gebieten am Kaukasus standen, damals -unter Nero- wie es scheint, auch die auf dem Bosporus selbst stehenden, wobei freilich auch das mösische Korps beteiligt war.

^25 Prätorianer stationaribus Ephesi: Eph. epigr. IV, n. 70. Ein Soldat in statione Nicomedensi: Plin. ep. ad Trai. 74. Ein Legionarcenturio in Byzantium: daselbst 77, 78.

^26 In dem kleinasiatischen Munizipalwesen kommt alles vor, nur nicht das Waffenwesen. Der smyrnäische στρατηγός επί τών όπλων ist natürlich eine Reminiszenz so gut wie der Kultus des Herakles οπλοφύλαξ (CIG 3162).

^27 Der Eirenarch von Smyrna sendet, um den Polykarpos zu verhaften, diese Gendarmen aus: εξήλθων διογμίται καί ιππείς μετά τών συνήθων αυτοίς όπλων, ως επί ληστήν τρέχοντες (Acta mart., S. 39). Daß sie nicht die eigentliche soldatische Rüstung hatten, wird auch sonst bemerkt (Amm. 27, 9, 6: adbibitis semiermibus quibusdam - gegen die Isaurer - quos diogmitas appellaut). Von ihrer Verwendung im Markomannenkrieg berichtet der Biograph des Marcus c. 26: armavit et diogmitas und die Inschrift von Aezani in Phrygien CIG 3031 a 8 = Lebas-Waddington 992: παρασχών τώ κυρω Καίσαρι σύμμαχον διωγμείτην παρ' εαυτού.

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Die Justizpflege sowohl der städtischen Behörden wie der Statthalter ließ auch in dieser Epoche vieles zu wünschen übrig; doch bezeichnet das Eintreten der Kaiserherrschaft darin eine Wendung zum Besseren. Das Eingreifen der Reichsgewalt hatte unter der Republik sich auf die strafrechtliche Kontrolle der Reichsbeamten beschränkt und diese besonders in späterer Zeit schwächlich und parteiisch geübt oder vielmehr nicht geübt. Jetzt wurden nicht bloß in Rom die Zügel schärfer angezogen, indem die strenge Beaufsichtigung der eigenen Beamten von dem einheitlichen Militärregiment unzertrennlich war und auch der Reichssenat zu schärferer Überwachung der Amtspflege seiner Mandatare veranlaßt wurde, sondern es wurde jetzt möglich, die Mißgriffe der Provinzialgerichte im Wege der neu eingeführten Appellation zu beseitigen oder auch, wo unparteiisches Gericht in der Provinz nicht erwartet werden konnte, den Prozeß nach Rom vor das Kaisergericht zu ziehen ^28. Beides kam auch den senatorischen Provinzen zugute und ist allem Anschein nach überwiegend als Wohltat empfunden worden.

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^28 In Knidos (BCH 7, 1883, S. 62) hatten im Jahre 741/42 (13/12) einige, wie es scheint, angesehene Bürger das Haus eines ihnen persönlich Verfeindeten drei Nächte hindurch gestürmt; bei der Abwehr hatte einer der Sklaven des belagerten Hauses durch ein aus dem Fenster geworfenes Gefäß den einen der Angreifer getötet. Die Besitzer des belagerten Hauses wurden darauf des Totschlags angeklagt, perhorreszierten aber, da sie die öffentliche Meinung gegen sich hatten, das städtische Gericht und verlangten die Entscheidung durch den Spruch des Kaisers Augustus. Dieser ließ die Sache durch einen Kommissar untersuchen und sprach die Angeklagten frei, wovon er die Behörde in Knidos in Kenntnis setzte mit der Bemerkung, daß sie die Angelegenheit nicht unparteiisch behandelt hätten, und sie anwies, sich nach seinem Spruche zu verhalten. Das ist allerdings, da Knidos eine freie Stadt war, ein Eingreifen in deren souveräne Rechte, wie auch in Athen Appellation an den Kaiser und sogar an den Prokonsul in hadrianischer Zeit statthaft war. Aber wer die Justizverhältnisse einer Griechenstadt dieser Epoche und dieser Stellung erwägt, wird nicht zweifeln, daß durch derartiges Eingreifen wohl mancher ungerechte Spruch veranlaßt, aber viel häufiger ein solcher verhindert ward.

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Wie bei den Hellenen Europas, so ist in Kleinasien die römische Provinz wesentlich ein Komplex städtischer Gemeinden. Wie in Hellas werden auch hier die überkommenen Formen der demokratischen Politie im allgemeinen festgehalten, die Beamten zum Beispiel auch ferner von den Bürgerschaften gewählt, überall aber der bestimmende Einfluß in die Hände der Begüterten gelegt und dem Belieben der Menge so wie dem ernstlichen politischen Ehrgeiz kein Spielraum gestattet. Unter den Beschränkungen der munizipalen Autonomie ist den kleinasiatischen Städten eigentümlich, daß den schon erwähnten Eirenarchen, den städtischen Polizeimeister, späterhin der Statthalter aus einer von dem Rat der Stadt aufgestellten Liste von zehn Personen ernannte. Die Regierungskuratel der städtischen Finanzverwaltung, die kaiserliche Bestellung eines nicht der Stadt selbst angehörigen Vermögenspflegers (curator rei publicae, λογιστής), dessen Konsens die städtischen Behörden bei wichtigeren Vermögenshandlungen einzuholen haben, ist niemals allgemein, sondern nach Bedürfnis für diese oder jene Stadt angeordnet worden, in Kleinasien aber entsprechend der Bedeutung seiner städtischen Entwicklung besonders früh, das heißt seit dem Anfang des 2. Jahrhunderts, und besonders umfassend eingetreten. Wenigstens im 3. Jahrhundert mußten auch hier wie anderswo sonstige wichtige Beschlüsse der Gemeindeverwaltung dem Statthalter zur Bestätigung unterbreitet werden. Uniformierung der Gemeindeverfassung hat die römische Regierung nirgends und am wenigsten in den hellenischen Landschaften durchgeführt; auch in Kleinasien herrschte darin große Mannigfaltigkeit und vermutlich vielfach das Belieben der einzelnen Bürgerschaften, obwohl für die derselben Provinz angehörigen Gemeinden das eine jede Provinz organisierende Gesetz allgemeine Normen vorschrieb. Was der Art von Institutionen als in Kleinasien verbreitet und vorherrschend diesem Landesteil eigentümlich angesehen werden kann, trägt keinen politischen Charakter, sondern ist nur etwa für die sozialen Verhältnisse bezeichnend, wie die über ganz Kleinasien verbreiteten Verbände teils der älteren, teils der jüngeren Bürger, die Gerusia und die Neoi, Ressourcen für die beiden Altersklassen mit entsprechenden Turnplätzen und Festen ^29. Autonome Gemeinden gab es in Kleinasien von Haus aus bei weitem weniger als in dem eigentlichen Hellas, und namentlich die bedeutendsten kleinasiatischen Städte haben diese zweifelhafte Auszeichnung niemals gehabt oder doch früh verloren, wie Kyzikos unter Tiberius, Samos durch Vespasian. Kleinasien war eben altes Untertanengebiet und unter den persischen wie unter den hellenischen Herrschern an monarchische Ordnung gewöhnt; weniger als in Hellas führte hier unnützes Erinnern und unklares Hoffen hinaus über den beschränkten munizipalen Horizont der Gegenwart, und nicht vieles der Art störte den friedlichen Genuß des unter den bestehenden Verhältnissen möglichen Lebensglückes.

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^29 Die in kleinasiatischen Inschriften oft erwähnte Gerusia hat mit der von Lysimachos in Ephesos getroffenen gleichnamigen politischen Einrichtung (Strab. 14, 1, 21 p. 640; Wood, Ephesus. Inscriptions from the temple of Diana, n. 19) nichts weiter gemein; den Charakter derselben in römischer Zeit bezeichnet teils Vitruvius (2, 8, 10): Croesi (damum) Sardiani civibus ad requiescendum aetatis otio seniorum collegio gerusiam dedicaverunt, teils die in der lykischen Stadt Sidyma kürzlich gefundene Inschrift (Benndorf, Reisen, Bd. 1, S. 71), wonach Rat und Volk beschließen, wie das Gesetz es fordert, eine Gerusia einzurichten und in diese 50 Buleuten und 50 andere Bürger einzuwählen, welche dann einen Gymnasiarchen der neuen Gerusia bestellen. Dieser auch sonst begegnende Gymnasiarch sowie der Hymnode der Gerusia (Menadier, Qua condicione Ephesii usi sint, p. 51) sind unter den uns bekannten Ämtern dieser Körperschaft die einzigen für ihre Beschaffenheit charakteristischen. Analog, aber weniger angesehen, sind die Kollegien der νέοι die auch ihre eigenen Gymnasiarchen haben. Zu den beiden Aufsehern der Turnplätze für die erwachsenen Bürger machen den Gegensatz die Gymnasiarchen der Epheben (Menadier, p. 91). Gemeinschaftliche Mahlzeiten und Feste (auf die der Hymnode sich bezieht) fehlten natürlich namentlich bei der Gerusia nicht. Sie ist keine Armenversorgung, aber auch kein der munizipalen Aristokratie reserviertes Kollegium charakteristisch für die Weise des bürgerlichen Verkehrs der Griechen, bei welchen der Turnplatz etwa ist, was in unseren kleinen Städten die Bürgercasinos.

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Solchen Lebensglückes gab es in Kleinasien unter dem römischen Kaiserregiment die Fülle. “Keine Provinz von allen”, sagt ein in Smyrna unter den Antoninen lebender Schriftsteller, “hat so viele Städte aufzuweisen wie die unsrige und keine solche wie unsere größten. Ihr kommen zugute die reizende Gegend, die Gunst des Klimas, die mannigfaltigen Produkte, die Lage im Mittelpunkt des Reiches, ein Kranz ringsum befriedeter Völker, die gute Ordnung, die Seltenheit der Verbrechen, die milde Behandlung der Sklaven, die Rücksicht und das Wohlwollen der Herrscher.” Asia hieß, wie schon gesagt ward, die Provinz der fünfhundert Städte, und wenn das wasserlose, zum Teil nur zur Weide geeignete Binnenland Phrygiens, Lykaoniens, Galatiens, Kappadokiens auch in jener Zeit nur dünn bevölkert war, stand die übrige Küste hinter Asia nicht weit zurück. Die dauernde Blüte der kulturfähigen Landschaften Kleinasiens erstreckt sich nicht bloß auf die Städte glänzenden Namens, wie Ephesos, Smyrna, Laodikeia, Apameia; wo immer ein von der Verwüstung der anderthalb Jahrtausende, die uns von jener Zeit trennen, vergessener Winkel des Landes sich der Forschung erschließt, da ist das erste und das mächtigste Gefühl das Entsetzen, fast möchte man sagen die Scham über den Kontrast der elenden und jammervollen Gegenwart mit dem Glück und dem Glanz der vergangenen Römerzeit. Auf einer abgelegenen Bergspitze unweit der lykischen Küste, da, wo nach der griechischen Fabel die Chimaera hauste, lag das alte Kragos, wahrscheinlich nur aus Balken und Lehmziegeln gebaut und darum spurlos verschwunden bis auf die zyklopische Festungsmauer am Fuß des Hügels. Unter der Kuppe breitet ein anmutiges fruchtbares Tal sich aus, mit frischer Alpenluft und südlicher Vegetation, umgeben von Wald- und wildreichen Bergen. Als unter Kaiser Claudius Lykien Provinz ward, verlegte die römische Regierung die Bergstadt, das “grüne Kragos” des Horaz, in diese Ebene; auf dem Marktplatz der neuen Stadt Sidyma stehen noch die Reste des viersäuligen, dem Kaiser damals gewidmeten Tempels und einer stattlichen Säulenhalle, welche ein von dort gebürtiger, als Arzt zu Vermögen gelangter Bürger in seiner Vaterstadt baute. Statuen der Kaiser und verdienter Mitbürger schmückten den Markt; es gab in der Stadt einen Tempel ihrer Schutzgötter, der Artetuis und des Apollon, Bäder, Turnanstalten (γυμνάσια) für die ältere wie für die jüngere Bürgerschaft; von den Toren zogen sich an der Hauptstraße, die steil am Gebirge hinab nach dem Hafen Kalabatia führte, zu beiden Seiten Reihen hin von steinernen Grabmonumenten, stattlicher und kostbarer als die Pompeiis und großenteils noch aufrecht, während die vermutlich wie die der Altstadt aus vergänglichem Material gebauten Häuser verschwunden sind. Auf den Stand und die Art der einstmaligen Bewohner gestattet einen Schluß ein kürzlich dort aufgefundener, wahrscheinlich unter Commodus gefaßter Gemeindebeschluß über die Konstituierung der Ressource für die älteren Bürger; dieselbe wurde zusammengesetzt aus hundert zur Hälfte dem Stadtrat, zur Hälfte der übrigen Bürgerschaft entnommenen Mitgliedern, darunter nicht mehr als drei Freigelassene und ein Bastardkind, alle übrigen in rechter Ehe erzeugt und zum Teil nachweislich alten und wohlhabenden Bürgerhäusern angehörig. Einzelne dieser Familien sind zum römischen Bürgerrecht gelangt, eine sogar in den Reichssenat. Aber auch im Ausland blieb dieses senatorische Haus sowohl wie verschiedene aus Sidyma gebürtige auswärts und selbst am kaiserlichen Hof beschäftigte Ärzte der Heimat eingedenk, und mehrere derselben haben ihr Leben daselbst beschlossen; einer dieser angesehenen Stadtbürger hat in einem nicht gerade vortrefflichen, aber sehr gelehrten und sehr patriotischen Elaborat die Legenden der Stadt und die sie betreffenden Weissagungen zusammengefaßt und diese Memorabilien öffentlich aufstellen lassen. Dies Kragos-Sidyma stimmte auf dem Landtag der kleinen lykischen Provinz nicht unter den Städten erster Klasse, war ohne Theater, ohne Ehrentitel und ohne jene allgemeinen Feste, die in der damaligen Welt die Großstadt bezeichnen, auch nach der Auffassung der Alten eine kleine Provinzialstadt und durchaus eine Schöpfung der römischen Kaiserzeit. Aber im ganzen Vilajet Aidin ist heute kein Binnenort, der für zivilisierte Existenz auch nur entfernt diesem Bergstädtchen, wie es war, an die Seite gestellt werden könnte. Was in diesem abgeschiedenen Fleck noch heute leben dig vor Augen steht, das ist in einer ungezählten Menge anderer Städte unter der verwüstenden Menschenhand bis auf geringe Reste oder auch spurlos verschwunden. Einen gewissen Überblick dieser Fülle gewährt die den Städten in Kupfer freigegebene Münzprägung der Kaiserzeit: keine Provinz kann in der Zahl der Münzstätten und der Mannigfaltigkeit der Darstellungen sich auch nur von weitem mit Asia messen.

Freilich fehlt diesem Aufgehen aller Interessen in der heimatlichen Kleinstadt die Kehrseite so wenig in Kleinasien wie bei den europäischen Griechen. Was über deren Gemeindeverwaltung gesagt ist, gilt in der Hauptsache auch hier. Der städtischen Finanzwirtschaft, die sich ohne rechte Kontrolle weiß, fehlt Stetigkeit und Sparsamkeit und oft selbst die Ehrlichkeit; bei den Bauten werden bald die Kräfte der Stadt überschritten, bald auch das Nötigste unterlassen; die kleineren Bürger gewöhnen sich an die Spenden der Stadtkasse oder der vermögenden Leute, an das freie Öl in den Bädern, an Bürgerschmäuse und Volksbelustigungen aus fremder Tasche, die guten Häuser an die Klientel der Menge mit ihren demütigen Huldigungen, ihren Bettelintrigen, ihren Spaltungen; Rivalitäten bestehen wie zwischen Stadt und Stadt, so in jeder Stadt zwischen den einzelnen Kreisen und den einzelnen Häusern; die Bildung von Armenvereinen und von freiwilligen Feuerwehren, wie sie im Okzident überall bestanden, wagt die Regierung in Kleinasien nicht einzuführen, weil das Faktionswesen hier sich jeder Assoziation sofort bemächtigt. Der stille See wird leicht zum Sumpf, und das Fehlen des großen Wellenschlags der allgemeinen Interessen ist auch in Kleinasien deutlich zu spüren.

Kleinasien, insbesondere Vorderasien, war eines der reichsten Gebiete des großen Römerstaats. Wohl hatte das Mißregiment der Republik, die dadurch hervorgerufenen Katastrophen der mithradatischen Zeit, dann das Piratenunwesen, endlich die vieljährigen Bürgerkriege, welche finanziell wenige Provinzen so schwer betroffen hatten wie diese, die Vermögensverhältnisse der Gemeinden und der Einzelnen daselbst so vollständig zerrüttet, daß Augustus zu dem äußersten Mittel der Niederschlagung aller Schuldforderungen griff; auch machten mit Ausnahme der Rhodier alle Asiaten von diesem gefährlichen Heilmittel Gebrauch. Aber das wiedereintretende Friedensregiment glich vieles aus. Nicht überall - die Inseln des Ägäischen Meers zum Beispiel haben sich nie seitdem wieder erholt -, aber in den meisten Orten waren, schon als Augustus starb, die Wunden wie die Heilmittel vergessen, und in diesem Zustand blieb das Land drei Jahrhunderte bis auf die Epoche der Gotenkriege. Die Summen, zu welchen die Städte Kleinasiens angesetzt waren und die sie selbst, allerdings unter Kontrolle des Statthalters, zu repartieren und aufzubringen hatten, bildeten eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Reichskasse. Wie die Steuerlast sich zu der Leistungsfähigkeit der Besteuerten verhielt, vermögen wir nicht zu konstatieren; eigentliche dauernde Überbürdung aber verträgt sich nicht mit den Zuständen, in denen wir das Land bis gegen die Mitte des 3. Jahrhunderts finden. Mehr vielleicht noch die Schlaffheit des Regiments als absichtliche Schonung mag die fiskalische Beschränkung des Verkehrs und die nicht bloß für den Besteuerten unbequeme Anziehung der Steuerschraube in Schranken gehalten haben. Bei großen Kalamitäten, namentlich bei den Erdbeben, welche unter Tiberius zwölf blühende Städte Asias, vor allem Sardes, unter Pius eine Anzahl karischer und lykischer und die Inseln Kos und Rhodos entsetzlich heimsuchten, trat die Privat- und vor allem die Reichshilfe mit großartiger Freigebigkeit ein und spendete den Kleinasiaten den vollen Segen des Großstaats, die Samtverbürgung aller für alle. Der Wegebau, den die Römer bei der ersten Einrichtung der Provinz Asia durch Manius Aquillius in Angriff genommen hatten, ist in der Kaiserzeit in Kleinasien nur da ernstlich gefördert worden, wo größere Besatzungen standen, namentlich in Kappadokien und dem benachbarten Galatien, seit Vespasian am mittleren Euphrat Legionslager eingerichtet hatte ^30. In den übrigen Provinzen ist dafür nicht viel geschehen, zum Teil ohne Zweifel in Folge der Schlaffheit des senatorischen Regiments; wo immer hier Wege von Staatswegen gebaut wurden, geschah es auf kaiserliche Anordnung ^31.

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^30 Die Meilensteine beginnen hier mit Vespasian (CIL III, 306) und sind seitdem zahlreich namentlich von Domitian bis auf Hadrian.

^31 Am deutlichsten zeigen dies die in der Senatsprovinz Bithynien unter Nero und Vespasian durch den kaiserlichen Prokurator ausgeführten Wegebauten (CIL III, 346; Eph. epigr. V, n. 96). Aber auch bei den Wegebauten in den senatorischen Provinzen Asia und Kypros wird der Senat nie genannt, und es wird dafür dasselbe angenommen werden dürfen. Im dritten Jahrhundert ist hier wie überall der Bau auch der Reichsstraßen auf die Kommunen übergegangen (Smyrna: CIL III, 471; Thyateira: BCH 1, 1877, S. 101; Paphos: CIL III, 218).

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Diese Blüte Kleinasiens ist nicht das Werk einer Regierung von überlegener Einsicht und energischer Tatkraft. Die politischen Einrichtungen, die gewerblichen und kommerziellen Anregungen, die literarische und künstlerische Initiative gehören in Kleinasien durchaus den alten Freistädten oder den Attaliden. Was die römische Regierung dem Lande gegeben hat, war wesentlich der dauernde Friedensstand und die Duldung des Wohlstandes im Innern, die Abwesenheit derjenigen Regierungsweisheit, die jedes gesunde Paar Arme und jedes ersparte Geldstück betrachtet als ihren unmittelbaren Zwecken von Rechts wegen verfallen - negative Tugenden keineswegs hervorragender Persönlichkeiten, aber oftmals dem gemeinen Gedeihen ersprießlicher als die Großtaten der selbstgesetzten Vormünder der Menschheit.

Der Wohlstand Kleinasiens beruhte in schönem Gleichgewicht ebenso auf der Bodenkultur wie auf der Industrie und dem Handel. Die Gunst der Natur ist insbesondere den Küstenlandschaften in reichstem Maße zuteil geworden, und vielfach zeigt es sich, mit wie emsigem Fleiß auch unter schwierigeren Verhältnis sen, zum Beispiel in dem felsigen Tal des Eurymedon in Pamphylien von den Bürgern von Selge, jedes irgend brauchbare Bodenstück ausgenutzt ward. Die Erzeugnisse der kleinasiatischen Industrie sind zu zahlreich und zu mannigfaltig, um bei den einzelnen zu verweilen ^32; erwähnt mag werden, daß die ungeheuren Triften des Binnenlandes mit ihren Schaf- und Ziegenherden Kleinasien zum Hauptland der Wollindustrie und der Weberei überhaupt gemacht haben - es genügt zu erinnern an die milesische und die galatische, das ist die Angorawolle, die attalischen Goldstickereien, die nach nervischer, das heißt flandrischer Art in den Fabriken des phrygischen Laodikeia gefertigten Tuche. Daß in Ephesos fast ein Aufstand ausgebrochen wäre, weil die Goldschmiede von dem neuen Christenglauben Beschädigung ihres Absatzes von Heiligenbildern befürchteten, ist bekannt. In Philadelpheia, einer bedeutenden Stadt Lydiens, kennen wir von den sieben Quartieren die Namen zweier: es sind die der Wollenweber und der Schuster. Wahrscheinlich tritt hier zu Tage, was bei den übrigen Städten unter älteren und vornehmeren Namen sich versteckt, daß die bedeutenderen Städte Asias durchgängig nicht bloß eine Menge Handwerker, sondern auch eine zahlreiche Fabrikbevölkerung in sich schlossen. Der Geld- und Handelsverkehr ruhte in Kleinasien hauptsächlich auf der eigenen Produktion. Der große ausländische Import und Export Syriens und Ägyptens war hier in der Hauptsache ausgeschlossen, wenn auch aus den östlichen Ländern mancherlei Artikel, zum Beispiel durch die galatischen Händler eine beträchtliche Zahl von Sklaven nach Kleinasien eingeführt wurden ^33. Aber wenn die römischen Kaufleute hier, wie es scheint, in jeder großen und kleinen Stadt, selbst in Orten wie Ilion und Assos in Mysien, Prymnessos und Traianopolis in Phrygien, in solcher Zahl zu finden waren, daß ihre Vereine neben der Stadtbürgerschaft bei öffentlichen Akten sich zu beteiligen pflegen; wenn in Hierapolis im phrygischen Binnenland ein Fabrikant (εργαστής) auf sein Grab schreiben ließ, daß er zweiundsiebzigmal in seinem Leben um Kap Malea nach Italien gefahren sei, und ein römischer Dichter den Kaufmann der Hauptstadt schildert, welcher nach dem Hafen eilt, um den Geschäftsfreund aus dem nicht weit von Hierapolis entfernten Kibyra nicht in die Hände von Konkurrenten fallen zu lassen, so öffnet sich damit ein Einblick in ein reges gewerbliches und kaufmännisches Treiben nicht bloß in den Höfen. Von dem stetigen Verkehr mit Italien zeugt auch die Sprache; unter den in Kleinasien gangbar gewordenen lateinischen Wörtern rühren nicht wenige aus solchem Verkehr her, wie denn in Ephesos sogar die Gilde der Wollenweber sich lateinisch benennt ^34. Lehrer aller Art und Ärzte kamen nach Italien und den übrigen Ländern lateinischer Zunge vorzugsweise von hier und gewannen nicht bloß oftmals bedeutendes Vermögen, sondern brachten dies auch in ihre Heimat zurück; unter denen, welchen die Städte Kleinasiens Bauwerke oder Stiftungen verdanken, nehmen die reich gewordenen Ärzte ^35 und Literaten einen hervorragenden Platz ein. Endlich die Auswanderung der großen Familien nach Italien hat Kleinasien weniger und später betroffen als den Okzident; aus Vienna und Narbo siedelte man leichter nach der Hauptstadt des Reiches über als aus den griechischen Städten, und auch die Regierung war in früherer Zeit nicht eben geneigt, die vornehmen Munizipalen Kleinasiens an den Hof zu ziehen und sie in die römische Aristokratie einzuführen.

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^32 Die Christen des Küstenstädtchens Korykos im Rauhen Kilikien pflegten, gegen den allgemeinen Gebrauch, ihren Grabschriften regelmäßig den Stand beizusetzen. Auf den dort von Langlois und neuerdings von Duchesne (BCH 7,1883, S. 230f.) aufgenommenen Grabschriften finden sich ein Schreiber (νοτάριος), ein Weinhändler (οινέμπορος) zwei Φlhändler (ελεοπώλης) ein Gemüsehändler (λαχανοπώλης), ein Fruchthändler (οπωροπώλης), zwei Krämer (κάπηλος), fünf Goldschmiede (αυράριος dreimal, χρυσόχοος zweimal), wovon einer auch Presbyter ist, vier Kupferschmiede (χαλκότυπος einmal, χαλκεύς dreimal), zwei Instrumentenmacher (αρμενοράφος), fünf Töpfer (κεραμεύς), von denen einer als Arbeitgeber (εργοδότης) bezeichnet wird, ein anderer zugleich Presbyter ist ein Kleiderhändler (ιματιοπώλης) zwei Leinwandhändler (λινοπώλης)drei Weber (οθονιακός), ein Wollarbeiter (ερεουργός), zwei Schuster (καλιγάριος, καλτάριος), ein Kürschner (ινιοράφος, wohl für ηνιοράφος, pellio), ein Schiffer (ναύκληρος), eine Hebamme (ιατρινή); ferner ein Gesamtgrab der hochansehnlichen Geldwechsler (σύσστεμα τών ευγενεστάτων τραπεζιτών). So sah es daselbst im 5. und 6. Jahrhundert aus.

^33 Dieser für das 4. Jahrhundert bezeugte Verkehr (Amm. 22, 7 8; Claudianus in Eutr. 1, 59) ist ohne Zweifel älter. Anderer Art ist es, daß, wie Philostratos (Vita Apoll. 8, 7, 12) angibt, die nicht griechischen Bewohner von Phrygien ihre Kinder an die Sklavenhändler verkauften.

^34 Συνεργασία τών λαναρίων (Wood, Ephesus. City, n. 4). Auch auf den Inschriften von Korykos (Anm. 32) sind lateinische Handwerkerbenennungen häufig. Die Stufe heißt γράδος den phrygischen Inschriften CIG 3900, 39021.

^35 Einer von diesen ist Xenophon, des Herakleitos Sohn, von Kos, bekannt aus Tacitus (ann. 12, 61. 67) und Plinius (nat. 29,1, 7) und einer Reihe von Denkmälern seiner Heimat (BCH 5, 1881, S. 468). Als Leibarzt (αρχιατρός, welcher Titel hier zuerst begegnet) des Kaisers Claudius gewann er solchen Einfluß, daß er mit seiner ärztlichen Tätigkeit die einflußreiche Stellung des kaiserlichen Kabinettssekretär für die griechische Korrespondenz verband (επί τών Ελληνικάν αποκριμάτων vgl. Suidas unter Διονύσιος Αλεξάνδρευς) und nicht bloß für seinen Bruder und Oheim das römische Bürgerrecht und Offiziersteilen von Ritterrang und für sich außer dem Ritterpferd und dem Offiziersrang noch die Dekoration des Goldkranzes und des Speers bei dem britannischen Triumph erwirkte, sondern auch für seine Heimat die Steuerfreiheit. Sein Grabmal steht auf der Insel, und seine dankbaren Landsleute setzten ihm und den Seinigen Statuen und schlugen zu seinem Gedächtnis Münzen mit seinem Bildnis. Er ist es, der den todkranken Claudius durch weitere Vergiftung umgebracht haben soll und demgemäß, als ihm wie seinem Nachfolger gleich wert, auf seinen Denkmälern nicht bloß wie üblich “Kaiserfreund” (φιλοσεβαστός) heißt, sondern speziell Freund des Claudius (φιλοκλαύδιος) und des Nero (φιλονέρων, dies nach sicherer Restitution). Sein Bruder, dem er in dieser Stellung folgte, bezog ein Gehalt von 500000 Sesterzen (100000 Mark), versicherte aber dem Kaiser, daß er nur ihm zuliebe die Stellung angenommen hätte, da seine Stadtpraxis ihm 100000 Sesterzen mehr eingetragen habe. Trotz der enormen Summen, die die Brüder außer für Kos namentlich für Neapel aufgewendet hatten, hinterließen sie ein Vermögen von 30 Mill. Sesterzen (6½ Mill. Mark).

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Wenn wir absehen von der wunderbaren Frühblüte, in welcher das ionische Epos und die äolische Lyrik, die Anfänge der Geschichtschreibung und der Philosophie, der Plastik und der Malerei an diesen Gestaden keimten, so war in der Wissenschaft wie in der Kunstübung die große Zeit Kleinasiens die der Attaliden, welche die Erinnerung jener noch größeren Epoche treulich pflegte. Wenn Smyrna seinem Bürger Homeros göttliche Verehrung erwies, auch Münzen auf ihn schlug und nach ihm nannte, so drückt sich darin die Empfindung aus, die ganz Ionien und ganz Kleinasien beherrschte, daß die göttliche Kunst überhaupt in Hellas und im Besonderen in Ionien auf die Erde niedergestiegen sei. Wie früh und in welchem Umfang für den Elementarunterricht in diesen Gegenden öffentlich gesorgt worden ist, veranschaulicht ein denselben betreffender Beschluß der Stadt Teos ^36 in Lydien. Danach soll, nachdem die Kapitalschenkung eines reichen Bürgers die Stadt dazu instand gesetzt hat, in Zukunft neben dem Turninspektor (γυμνασιάρχης) weiter das Ehrenamt eines Schulinspektors (παιδονόμος) eingerichtet werden. Ferner sollen mit Besoldung angestellt werden drei Schreiblehrer mit Gehalten, je nach den drei Klassen, von 600, 550 und 500 Drachmen, damit im Schreiben sämtliche freie Knaben und Mädchen unterwiesen werden können; ebenfalls zwei Turnmeister mit je 500 Drachmen Gehalt, ein Musiklehrer mit Gehalt von 700 Drachmen, welcher die Knaben der beiden letzten Schuljahre und die aus der Schule entlassenen Jünglinge im Lautenschlagen und Zitherspielen unterweist, ein Fechtlehrer mit 300 und ein Lehrer für Bogenschießen und Speerwerfen mit 250 Drachmen Besoldung. Die Schreib- und der Musiklehrer sollen jährlich im Rathaus ein öffentliches Examen der Schüler abhalten. Das ist das Kleinasien der Attalidenzeit; aber die römische Republik hat deren Arbeit nicht fortgesetzt. Sie ließ ihre Siege über die Galater nicht durch den Meißel verewigen, und die pergamenische Bibliothek kam kurz vor der Aktfischen Schlacht nach Alexandreia; viele der besten Keime sind in der Verwüstung der Mithradatischen und der Bürgerkriege zugrunde gegangen. Erst in der Kaiserzeit regenerierte sich mit dem Wohlstande Kleinasiens wenigstens äußerlich die Pflege der Kunst und vor allem der Literatur. Einen eigentlichen Primat, wie ihn als Universitätsstadt Athen besaß, im Kreise der wissenschaftlichen Forschung Alexandreia, für Schauspiel und Ballett die leichtfertige Hauptstadt Syriens, kann keine der zahlreichen Städte Kleinasiens nach irgendeiner Richtung hin in Anspruch nehmen; aber die allgemeine Bildung ist wahrscheinlich nirgends weiter verbreitet und eingreifender gewesen. Den Lehrern und den Ärzten Befreiung von den mit Kosten verbundenen städtischen Ämtern und Aufträgen zu gewähren, muß in Asia früh üblich geworden sein; an diese Provinz ist der Erlaß des Kaisers Pius gerichtet, welcher, um der für die städtischen Finanzen offenbar sehr beschwerlichen Exemtion Schranken zu setzen, Maximalzahlen dafür vorschreibt, zum Beispiel den Städten erster Klasse gestattet, bis zu zehn Ärzten, fünf Lehrmeistern der Rhetorik und fünf der Grammatik diese Immunität zu gewähren. Daß in dem Literatentum der Kaiserzeit Kleinasien in erster Reihe steht, beruht auf dem Rhetoren- oder, nach dem späterhin üblichen Ausdruck, dem Sophistenwesen der Epoche, das wir Neueren uns nicht leicht vergegenwärtigen. An die Stelle der Schriftstellerei, die ziemlich aufgehört hat, etwas zu bedeuten, ist der öffentliche Vortrag getreten, von der Art etwa unserer heutigen Universitäts- und akademischen Reden, ewig sich neu erzeugend und nur ausnahmsweise gelagert, einmal gehört und beklatscht und dann auf immer vergessen. Den Inhalt gibt häufig die Gelegenheit, der Geburtstag des Kaisers, die Ankunft des Statthalters, jedes öffentliche oder private analoge Ereignis; noch häufiger wird ohne jede Veranlassung ins Blaue hinein über alles geredet, was nicht praktisch und nicht lehrhaft ist. Politische Rede gibt es für diese Zeit überhaupt nicht, nicht einmal im römischen Senat. Die Gerichtsrede ist den Griechen nicht mehr der Zielpunkt der Redekunst, sondern steht neben der Rede um der Rede willen als vernachlässigte und plebejische Schwester, zu der sich ein Meister jener gelegentlich einmal herabläßt. Der Poesie, der Philosophie, der Geschichte wird entnommen, was sich gemeinplätzig behandeln läßt, während sie alle selbst überhaupt wenig und am wenigsten in Kleinasien gepflegt und noch weniger geachtet neben der reinen Wortkunst und von ihr durchseucht verkümmern. Die große Vergangenheit der Nation betrachten diese Redner sozusagen als ihr Sondergut; sie verehren und behandeln den Homer einigermaßen wie die Rabbiner die Bücher Moses, und auch in der Religion befleißigen sie sich eifrigster Orthodoxie. Getragen werden diese Vorträge durch alle erlaubten und unerlaubten Hilfsmittel des Theaters, die Kunst der Gestikulation und der Modulation der Stimme, die Pracht des Rednerkostüms, die Kunstgriffe des Virtuosentums, das Faktionswesen, die Konkurrenz, die Claque. Dem grenzenlosen Selbstgefühl dieser Wortkünstler entspricht die lebhafte Teilnahme des Publikums, welche derjenigen für die Rennpferde nur wenig nachsteht, und der völlig nach Theaterart dieser Teilnahme gegebene Ausdruck; und die Stetigkeit, womit dergleichen Exhibitionen in den größeren Orten den Gebildeten vorgeführt werden, fügt sie, ebenfalls wie das Theater, überall in die städtischen Lebensgewohnheiten ein. Wenn vielleicht an den Eindruck, welchen in unseren bewegtesten Großstädten die obligaten Reden ihrer gelehrten Körperschaften hervorrufen, sich dies untergegangene Phänomen für unser Verständnis einigermaßen anknüpfen läßt, so fehlt doch in den heutigen Verhältnissen ganz, was in der alten Welt weit die Hauptsache war: das didaktische Moment und die Verknüpfung des zwecklosen öffentlichen Vortrags mit dem höheren Jugendunterricht. Wenn dieser heute, wie man sagt, den Knaben der gebildeten Klasse zum Professor der Philologie erzieht, so erzog er ihn damals zum Professor der Eloquenz, und zwar dieser Eloquenz. Denn die Schulung lief mehr und mehr darauf hinaus, dem Knaben die Fertigkeit beizubringen, ebensolche Vorträge, wie sie eben geschildert wurden, selber, womöglich in beiden Sprachen, zu halten, und wer mit Nutzen den Kursus absolviert hatte, beklatschte in den analogen Leistungen die Erinnerung an die eigene Schulzeit. Diese Produktion umspannt zwar den Orient wie den Okzident; aber Kleinasien steht voran und gibt den Ton an. Als in der augustischen Zeit die Schulrhetorik in dem lateinischen Jugendunterricht der Hauptstadt Fuß faßte, waren die Hauptträger neben Italienern und Spaniern zwei Kleinasiaten, Arellius Fuscus und Cestius Pius. Ebendaselbst, wo die ernsthafte Gerichtsrede sich in der besseren Kaiserzeit neben diesem Parasiten behauptete, weist ein geistvoller Advokat der flavischen Zeit auf die ungeheure Kluft hin, welche den Niketes von Smyrna und die andern in Ephesos und Mytilene beklatschten Redeschulmeister von Aeschines und Demosthenes trennt. Bei weitem die meisten und namhaftesten der gefeierten Rhetoren dieser Art sind von der Küste Vorderasiens. Wie sehr für die Finanzen der kleinasiatischen Städte die Schulmeisterlieferung für das ganze Reich ins Gewicht fiel, ist schon bemerkt worden. Im Laufe der Kaiserzeit steigt die Zahl und die Geltung dieser Sophisten beständig, und mehr und mehr gewinnen sie Boden auch im Okzident. Die Ursache davon liegt zum Teil wohl in der veränderten Haltung der Regierung, die im zweiten Jahrhundert, insbesondere seit der nicht so sehr hellenisierenden als übel kosmopolitisierenden hadrianischen Epoche, sich weniger ablehnend gegen das griechische und das orientalische Wesen verhielt als im ersten; hauptsächlich aber in der immer zunehmenden Verallgemeinerung der höheren Bildung und der rasch sich vermehrenden Zahl der Anstalten für den höheren Jugendunterricht. Es gehört also die Sophistik allerdings besonders nach Kleinasien und besonders in das Kleinasien des zweiten und dritten Jahrhunderts; nur darf in diesem Literatenprimat keine spezielle Eigentümlichkeit dieser Griechen und dieser Epoche oder gar eine nationale Besonderheit gefunden werden. Die Sophistik sieht sich überall gleich, in Smyrna und Athen wie in Rom und Karthago; die Eloquenzmeister wurden verschickt wie die Lampenformen und das Fabrikat überall in gleicher Weise, nach Verlangen griechisch oder lateinisch, hergestellt, die Fabrikation dem Bedarf entsprechend gesteigert. Aber freilich lieferten diejenigen griechischen Landschaften, die an Wohlstand und Bildung voranstanden, diesen Exportartikel in bester Qualität und in größter Quantität; von Kleinasien gilt dies für die Zeiten Sullas und Ciceros nicht minder wie für die Hadrians und der Antonine.

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^36 Die Urkunde steht bei Dittenberger, SIG n. 349. Attalos II. machte eine ähnliche Stiftung in Delphi (BCH 5, 1881, S. 157).

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Indes ist auch hier nicht alles Schatten. Eben diese Landschaften besitzen zwar nicht unter den professionellen Sophisten, aber doch unter den Literaten anderer Richtung, die auch noch dort verhältnismäßig zahlreich sich finden, die besten Vertreter des Hellenismus, welche diese Epoche überhaupt aufweist, den Lehrer der Philosophie, Dion von Prusa, in Bithynien unter Vespasian und Traian und den Mediziner Galenos aus Pergamon, kaiserlicher Leibarzt am Hofe des Marcus und des Severus. Bei Galenos erfreut namentlich die feine Weise des Welt- und des Hofmanns in Verbindung mit einer allgemeinen literarischen und philosophischen Bildung, wie sie bei den Ärzten dieser Zeit überhaupt häufig hervortritt ^37. An Reinheit der Gesinnung und Klarheit über die Lage der Dinge gibt der Bithyner Dion dem Gelehrten von Chaeroneia nichts nach, an Gestaltungskraft, an Feinheit und Schlagfertigkeit der Rede, an ernstem Sinn bei leichter Form, an praktischer Energie ist er ihm überlegen. Die besten seiner Schriften, die Phantasien von dem idealen Hellenen vor der Erfindung der Stadt und des Geldes, die Ansprache an die Rhodier, die einzigen übriggebliebenen Vertreter des echten Hellenismus, die Schilderung der Hellenen seiner Zeit in der Verlassenheit von Olbia wie in der Üppigkeit von Nikomedeia und von Tarsos, die Mahnungen an den Einzelnen zu ernster Lebensführung und an alle zu einträchtigem Zusammenhalten sind das beste Zeugnis dafür, daß auch von dem kleinasiatischen Hellenismus der Kaiserzeit das Wort des Dichters gilt: untergehend sogar ist’s immer dieselbige Sonne.

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^37 Ein Arzt aus Smyrna, Hermogenes, des Charidemos Sohn (CIG 3311), schrieb nicht bloß 77 Bände medizinischen Inhalts, sondern daneben, wie sein Grabstein berichtet, historische Schriften: über Smyrna, über Homers Vaterland, über Homers Weisheit, über die Städtegründungen in Asia, in Europa, auf den Inseln, Itinerarien von Asien und von Europa, über Kriegslisten, chronologische Tabellen über die Geschichte Roms und Smyrnas. Ein kaiserlicher Leibarzt Menekrates (CIG 6607), dessen Herkunft nicht angegeben wird, begründete, wie seine römischen Verehrer ihm bescheinigen, die neue logische und zugleich empirische Medizin (ιδίας λογικής εναργούς ιατρικής κτίστης) in seinen auf 156 Bände sich belaufenden Schriften.

KAPITEL IX.
Die Euphratgrenze und die Parther

Der einzige Großstaat, mit welchem das Römische Reich grenzte, war das Reich von Iran ^1, ruhend auf derjenigen Nationalität, die im Altertum wie heutzutage am bekanntesten ist unter dem Namen der Perser, staatlich zusammengefaßt durch das altpersische Königsgeschlecht der Achämeniden und seinen ersten Großkönig Kyros, religiös geeinigt durch den Glauben des Ahura Mazda und des Mithra. Keines der alten Kulturvölker hat das Problem der nationalen Einigung gleich früh und gleich vollständig gelöst. Südlich reichten die iranischen Stämme bis an den Indischen Ozean, nördlich bis zum Kaspischen Meer; nordöstlich war die innerasiatische Steppe der stete Kampfplatz der seßhaften Perser und der nomadischen Stämme Turans. Östlich schieden mächtige Grenzgebirge sie von den Indern. Im westlichen Asien trafen früh drei große Nationen jede ihrerseits vordrängend auf einander: die von Europa aus auf die kleinasiatische Küste übergreifenden Hellenen, die von Arabien und Syrien aus in nördlicher und nordöstlicher Richtung vorschreitenden und das Euphrattal wesentlich ausfüllenden aramäischen Völkerschaften, endlich die nicht bloß bis zum Tigris wohnenden, sondern selbst nach Armenien und Kappadokien vorgedrungenen Stämme von Iran, während andersartige Urbewohner dieser weitgedehnten Landschaften unter diesen Vormächten erlagen und verschwanden. Über dieses weite Stammgebiet ging in der Epoche der Achämeniden, dem Höhepunkt der Herrlichkeit Irans, die iranische Herrschaft nach allen Seiten, insbesondere aber nach Westen weit hinaus. Abgesehen von den Zeiten, wo Turan über Iran die Oberhand gewann und die Seldschuken und Mongolen den Persern geboten, ist eigentliche Fremdherrschaft über den Kern der iranischen Stämme nur zweimal gekommen, durch den großen Alexander und seine nächsten Nachfolger und durch die arabischen Kalifen, und beide Male nur auf verhältnismäßig kurze Zeit; die östlichen Landschaften, in jenem Fall die Parther, in diesem die Bewohner des alten Baktrien warfen nicht bloß bald das Joch des Ausländers wieder ab, sondern verdrängten ihn auch aus dem stammverwandten Westen.

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^1 Die Vorstellung, daß das Römer- und das Partherreich zwei nebeneinander stehende Großstaaten sind und zwar die einzigen, die es gibt, beherrscht den ganzen römischen Orient, namentlich die Grenzprovinzen. Greifbar tritt sie uns in der Johanneischen Apokalypse entgegen, in dem Nebeneinanderstellen wie des Reiters auf dem weißen Roß mit dem Bogen und des auf dem roten mit dem Schwert (6 2 3), so der Megistanen und der Chiliarchen (6, 15 vgl. 18, 23; 19, 18). Auch die Schlußkatastrophe ist gedacht als Überwältigung der Römer durch die den Kaiser Nero zurückführenden Parther (c. 9,14;16,12) und Armageddon, was immer damit gemeint sein mag, als der Sammelplatz der Orientalen zu dem Gesamtangriff auf den Okzident. Allerdings deutet der im Römischen Reich schreibende Verfasser diese wenig patriotischen Hoffnungen mehr an, als er sie ausspricht.

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Das durch die Parther regenerierte Perserreich fanden die Römer vor, als sie in der letzten Zeit der Republik in Folge der Besetzung Syriens in unmittelbare Berührung mit Iran traten. Wir haben dieses Staats schon mehrfach früherhin zu gedenken gehabt; hier ist der Ort, das Wenige zusammenzufassen, was über die Eigentümlichkeit des auch für die Geschicke des Nachbarstaats so vielfach ausschlaggebenden Reiches sich erkennen läßt. Allerdings hat auf die meisten Fragen, die der Geschichtsforscher hier zu stellen hat, die Überlieferung keine Antwort. Die Okzidentalen geben über die inneren Verhältnisse ihrer parthischen Nachbarn und Feinde nur gelegentliche, in der Vereinzelung leicht irreführende Notizen; und wenn die Orientalen es überhaupt kaum verstanden haben, die geschichtliche Überlieferung zu fixieren und zu bewahren, so gilt dies doppelt von der Arsakidenzeit, da diese den späteren Iranern mit der vorhergehenden Fremdherrschaft der Seleukiden zusammen als unberechtigte Usurpation zwischen der alt- und der neupersischen Herrschaftsperiode, den Achämeniden und den Sassaniden gegolten hat; dies halbe Jahrtausend wird sozusagen aus der Geschichte Irans herauskorrigiert ^2 und ist wie nicht vorhanden.

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^2 Dies gilt sogar einigermaßen für die Chronologie. Die offizielle Historiographie der Sassaniden reduziert den Zeitraum zwischen dem letzten Dareios und dem ersten Sassaniden von 558 auf 266 Jahre (Tabarî, Geschichte der Perser und Araber. Hrsg. v. Th. Nöldeke. Leiden 1879, S. 1).

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Der Standpunkt, den die Hofhistoriographen der Sassanidendynastie damit einnahmen, ist mehr der legitimistisch-dynastische des persischen Adels als derjenige der iranischen Nationalität. Freilich bezeichnen die Schriftsteller der ersten Kaiserzeit die Sprache der Parther, deren Heimat etwa dem heutigen Chorasan entspricht, als mitten inne stehend zwischen der medischen und der skythischen, das heißt als einen unreinen iranischen Dialekt; dem entsprechend galten sie als Einwanderer aus dem Land der Skythen und in diesem Sinne wird ihr Name auf flüchtige Leute gedeutet und der Gründer der Dynastie Arsakes zwar von einigen für einen Baktrer, von andern dagegen für einen Skythen von der Maeotis erklärt. Daß ihre Fürsten nicht in Seleukeia am Tigris ihre Residenz nahmen, sondern in der unmittelbaren Nähe bei Ktesiphon ihr Winterlager aufschlugen, wird darauf zurückgeführt, daß sie die reiche Kaufstadt nicht mit skythischen Truppen hätten belegen wollen. Vieles in der Weise und den Ordnungen der Parther entfernt sich von der iranischen Sitte und erinnert an nomadische Lebensgewohnheiten: zu Pferde handeln und essen sie, und nie geht der freie Mann zu Fuß. Es läßt sich wohl nicht bezweifeln, daß die Parther, deren Namen allein von allen Stämmen dieser Gegend die heiligen Bücher der Perser nicht nennen, dem eigentlichen Iran fern stehen, in welchem die Achämeniden und die Magier zu Hause sind. Der Gegensatz dieses Iran gegen das aus einem unzivilisierten und halb fremdartigen Distrikt herstammende Herrschergeschlecht und dessen nächstes Gefolge, dieser Gegensatz, den die römischen Schriftsteller nicht ungern von den persischen Nachbarn übernahmen, hat allerdings die ganze Arsakidenherrschaft hindurch bestanden und gegärt, bis er schließlich ihren Sturz herbeiführte. Darum aber darf die Herrschaft der Arsakiden noch nicht als Fremdherrschaft gefaßt werden. Dem parthischen Stamm und der parthischen Landschaft wurden keine Vorrechte eingeräumt. Als Residenz der Arsakiden wird zwar auch die parthische Stadt Hekatompylos genannt; aber hauptsächlich verweilten sie im Sommer in Ekbatana (Ramadan) oder auch in Rhagae gleich den Achämeniden, im Winter, wie bemerkt, in der Lagerstadt Ktesiphon oder auch in Babylon an der äußersten westlichen Grenze des Reiches. Das Erbbegräbnis in der Partherstadt Nisaea blieb; aber später diente dafür häufiger Arbela in Assyrien. Die arme und ferne parthische Heimatlandschaft war für die üppige Hofhaltung und die wichtigen Beziehungen zu dem Westen, besonders der späteren Arsakiden, in keiner Weise geeignet. Das Hauptland blieb auch jetzt Medien, eben wie unter den Achämeniden. Mochten immer die Arsakiden skythischer Herkunft sein, mehr als auf das, was sie waren, kam darauf an, was sie sein wollten; und sie selber betrachteten und gaben sich durchaus als die Nachfolger des Kyros und des Dareios. Wie die sieben persischen Stammfürsten den falschen Achämeniden beseitigt und durch die Erhebung des Dareios die legitime Herrschaft wiederhergestellt hatten, so mußten andere sieben die makedonische Fremdherrschaft gestürzt und den König Arsakes auf den Thron gesetzt haben. Mit dieser patriotischen Fiktion wird weiter zusammenhängen, daß dem ersten Arsakes statt der skythischen die baktrische Heimat beigelegt ward. Die Tracht und die Etikette am Hof der Arsakiden war die des persischen; nachdem König Mithradates I. seine Herrschaft bis zum Indus und Tigris ausgedehnt hatte, vertauschte die Dynastie den einfachen Königstitel mit dem des Königs der Könige, wie ihn die Achämeniden geführt hatten, und die spitze skythische Kappe mit der hohen perlengeschmückten Tiara; auf den Münzen führt der König den Bogen wie Dareios. Auch die mit den Arsakiden in das Land gekommene, ohne Zweifel vielfach mit der alteinheimischen gemischte Aristokratie nahm persische Sitte und Tracht, meistens auch persische Namen an; von dem Partherheer, das mit Crassus stritt, heißt es, daß die Soldaten noch das struppige Haar nach skythischer Weise trugen, der Feldherr aber nach medischer Art mit in der Mitte gescheiteltem Haar und geschminktem Gesicht erschien.

Die staatliche Ordnung, wie sie durch den ersten Mithradates festgestellt wurde, ist dementsprechend wesentlich diejenige der Achämeniden. Das Geschlecht des Begründers der Dynastie ist mit allem Glanz und mit aller Weihe angestammter und göttlich verordneter Herrschaft umkleidet: sein Name überträgt sich von Rechts wegen auf jeden seiner Nachfolger, und es wird ihm göttliche Ehre erwiesen; seine Nachfolger heißen darum auch Gottessöhne ^3 und außerdem “Brüder des Sonnengottes und der Mondgöttin”, wie noch heute der Schah von Persien die Sonne im Titel führt; das Blut eines Gliedes des Königsgeschlechts auch nur durch Zufall zu vergießen, ist ein Sakrilegium - alles Ordnungen, die mit wenigen Abminderungen bei den römischen Caesaren wiederkehren und vielleicht zum Teil von diesen der älteren Großherrschaft entlehnt sind.

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^3 Die Unterkönige der Persis heißen in der Titulatur stehend “Zag Alohin” (wenigstens sollen die aramäischen Zeichen diesen vermutlich in der Aussprache persisch ausgedrückten Worten entsprechen), Gottes Sohn (Mordtmann, Zeitschrift für Numismatik 4, 1877, S. 155 f.), und dem entspricht auf den griechischen Münzen der Großkönige die Titulatur θεοπάτωρ. Auch die Bezeichnung “Gott” findet sich, wie bei den Seleukiden und den Sassaniden. Warum den Arsakiden ein Doppeldiadem beigelegt wird (Herodian 6, 2, 1), ist nicht aufgeklärt.

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Obwohl die königliche Würde also fest an das Geschlecht geknüpft ist, besteht dennoch eine gewisse Königswahl. Da der neue Herrscher sowohl dem Kollegium der “Verwandten des königlichen Hauses” wie dem Priesterrat angehören muß, um den Thron besteigen zu können, so wird ein Akt stattgefunden haben, wodurch vermutlich eben diese Kollegien selbst den neuen Herrscher anerkannten ^4. Unter den “Verwandten” sind wohl nicht bloß die Arsakiden selbst zu verstehen, sondern die “sieben Häuser” der Achämenidenordnung, Fürstengeschlechter, welchen nach dieser die Ebenbürtigkeit und der freie Eintritt bei dem Großkönig zukommt und die auch unter den Arsakiden ähnliche Privilegien gehabt haben werden ^5. Diese Geschlechter waren zugleich Inhaber von erblichen Kronämtern ^6; die Surên zum Beispiel - der Name ist wie der Name Arsakes zugleich Personen- und Amtbezeichnung -, das zweite Geschlecht nach dem Königshaus, setzten als Kronmeister jedesmal dem neuen Arsakes die Tiara aufs Haupt. Aber wie die Arsakiden selbst der parthischen Provinz angehörten, so waren die Surên in Sakastane (Sedjistân) zu Hause und vielleicht Saker, also Skythen; ebenso stammten die Karên aus dem westlichen Medien, während die höchste Aristokratie unter den Achämeniden rein persisch war.

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^4 Τών Παρθυαίων συνέδριόν φησιν (Ποσειδώνιος) είναι, sagt Strabon (11, 9, 3 p. 515), διττόν, τό μέν συγγενών, τό δέ σόφων καί μάγων, εξ ών αμφοίν τούς βασιλείς καθιστάσθαι (καθίστησιν die Handschrift). Iust. 42, 4,1: Mithridates rex Parthorum . . . propter crudelitatem a senatu Parthico regno pellitur.

^5 In Ägypten, dessen Hofzeremoniell, wie wohl das der sämtlichen Staaten der Diadochen auf das von Alexander angeordnete und insofern auf das des Persischen Reiches zurückgeht, scheint der gleiche Titel auch persönlich verliehen worden zu sein (Franz, CIG III S. 270). Daß bei den Arsakiden das gleiche vorkam ist möglich. Bei den griechisch redenden Untertanen des Arsakidenstaats scheint die Benennung μεγιστάνες, in dem ursprünglichen strengeren Gebrauch die Glieder der sieben Häuser zu bezeichnen; es ist beachtenswert, daß megistanes und satrapae zusammengestellt werden (Sen. epist. 21; Ios. ant. Iud. 11, 3, 2; 20, 2, 3). Daß bei Hoftrauer der Perserkönig die Megistanen nicht zur Tafel zieht (Suet. Gai. 5), legt die Vermutung nahe, daß sie das Vorrecht hatten, mit ihm zu speisen. Auch der Titel τών πρώτων φίλων findet sich bei den Arsakiden ähnlich wie am ägyptischen und am pontischen Hofe (BCH 7, 1883, S. 349).

^6 Ein königlicher Mundschenk der zugleich Feldherr ist, wird genannt bei Josephus (ant. Iud. 14, 13, 7 = bel. Iud. 1, 13, 1). Ähnliche Hofämter kommen in den Diadochenstaaten häufig vor.

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Die Verwaltung liegt in den Händen der Unterkönige oder der Satrapen; nach den römischen Geographen der vespasianischen Zeit besteht der Staat der Parther aus achtzehn “Königreichen”. Einige dieser Satrapien sind Sekundogenituren des Herrscherhauses; insbesondere scheinen die beiden nordwestlichen Provinzen, das atropatenische Medien (Aserbeidschan) und, sofern es in der Gewalt der Parther stand, Armenien, den dem zeitigen Herrscher nächststehenden Prinzen zur Verwaltung übertragen worden zu sein ^7. Im übrigen ragen unter den Satrapen hervor der König der Landschaft Elymais oder von Susa, dem eine besondere Macht- und Ausnahmestellung eingeräumt war, demnächst derjenige der Persis, des Stammlandes der Achämeniden. Die wenn nicht ausschließliche, so doch überwiegende und den Titel bedingende Verwaltungsform war im Partherreich, anders als in dem der Caesaren, das Lehnskönigtum, so daß die Satrapen nach Erbrecht eintraten, aber der großherrlichen Bestätigung unterlagen ^8. Allem Anschein nach hat sich dies nach unten hin fortgesetzt, so daß kleinere Dynasten und Stammhäupter zu dem Unterkönig in demselben Verhältnis standen, wie dieser zu dem Großkönig ^9. Somit war das Großkönigtum der Parther äußerst beschränkt zu Gunsten der hohen Aristokratie durch die ihm anhaftende Gliederung der erblichen Landesverwaltung. Dazu paßt recht wohl, daß die Masse der Bevölkerung aus halb oder ganz unfreien Leuten bestand ^10 und Freilassung nicht statthaft war. In dem Heer, das gegen Antonius focht, sollen unter 50000 nur 400 Freie gewesen sein. Der vornehmste unter den Vasallen des Orodes, welcher als Feldherr desselben den Crassus schlug, zog ins Feld mit einem Harem von 200 Weibern und einer von 1000 Lastkamelen getragenen Bagage; er selber stellte 10000 Reiter zum Heer aus seinen Klienten und Sklaven. Ein stehendes Heer haben die Parther niemals gehabt, sondern zu allen Zeiten blieb hier die Kriegführung angewiesen auf das Aufgebot der Lehnsfürsten und der ihnen untergeordneten Lehnsträger sowie der großen Masse der Unfreien, über welche diese geboten.

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^7 Tac. ann. 15, 2 u. 31. Wenn nach der Vorrede des Agathangelos (p. 109 Langlois) zur Zeit der Arsakiden der älteste und tüchtigste Prinz die Landesherrschaft führte, die drei ihm nächststehenden aber Könige der Armenier, der Inder und der Massageten waren, so liegt hier vielleicht dieselbe Ordnung zu Grunde. Daß das parthisch-indische Reich, wenn es mit dem Hauptland verbunden war, ebenfalls als Sekundogenitur galt, ist sehr wahrscheinlich.

^8 Diese meint wohl Justinus (41, 2, 2): proximus maiestati regum praepositorum ordo est; ex hoc duces in bello, ex hoc in pace rectores habent. Den einheimischen Namen bewahrt die Glosse bei Hesychios: βίσταξ ο βασιλεύς παρά Πέρσαις. Wenn bei Amm. 23, 6,14 die Vorsteher der persischen regiones vitaxae (schr. vistaxae), id est magistri equitum et reges et satrapae heißen, so hat er ungeschickt Persisches auf ganz Innerasien bezogen (vgl. Hermes 16, 1881, S. 613); übrigens kann die Bezeichnung “Reiterführer” für diese Unterkönige darauf gehen, daß sie, wie die römischen Statthalter, die höchste Zivil- und die höchste Militärgewalt in sich vereinigten und die Armee der Parther überwiegend aus Reiterei bestand.

^9 Das lehrt die einem Gotarzes in der Inschrift von Kermanschahän in Kurdistan (CIG 4674) beigelegte Titulatur σατράπης τών σατραπών. Dem Arsakidenkönig dieses Namens kann sie als solchem nicht beigelegt werden; wohl aber mag, wie Olshausen (Monatsbericht der Berliner Akademie 1878, S. 179) vermutet, damit diejenige Stellung bezeichnet werden, die ihm nach seinem Verzicht auf das Großkönigtum (Tac. ann. 11, 9) zukam.

^10 Noch später heißt eine Reitertruppe im parthischen Heer die “der Freien” Ios. ant. Iud. 14, 13, 5 = bel. Iud. 1, 13, 3).

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Allerdings fehlte das städtische Element in der politischen Ordnung des Partherreichs nicht ganz. Zwar die aus der eigenen Entwicklung des Ostens hervorgegangenen größeren Ortschaften sind keine städtischen Gemeinwesen, wie denn selbst die parthische Residenz Ktesiphon im Gegensatz zu der benachbarten griechischen Gründung Seleukeia ein Flecken genannt wird; sie hatten keine eigenen Vorsteher und keinen Gemeinderat, und die Verwaltung lag hier wie in den Landbezirken ausschließlich bei den königlichen Beamten. Aber von den Gründungen der griechischen Herrscher war ein freilich verhältnismäßig geringer Teil unter parthische Herrschaft gekommen. In den ihrer Nationalität nach aramäischen Provinzen Mesopotamien und Babylonien hatte das griechische Städtewesen unter Alexander und seinen Nachfolgern festen Fuß gefaßt. Mesopotamien war mit griechischen Gemeinwesen bedeckt, und in Babylonien war die Nachfolgerin des alten Babylon, die Vorläuferin Bagdads, eine Zeit lang die Residenz der griechischen Könige Asiens, Seleukeia am Tigris, durch ihre günstige Handelslage und ihre Fabriken emporgeblüht zu der ersten Kaufstadt außerhalb der römischen Grenzen, angeblich von mehr als einer halben Million Einwohner. Ihre freie hellenische Ordnung, auf der ohne Zweifel ihr Gedeihen vor allem beruhte, wurde im eigenen Interesse auch von den parthischen Herrschern nicht angetastet, und die Stadt bewahrte sich nicht bloß ihren Stadtrat von 300 erwählten Mitgliedern, sondern auch griechische Sprache und griechische Sitte mitten im ungriechischen Osten. Freilich bildeten in diesen Städten die Hellenen nur das herrschende Element; neben ihnen lebten zahlreiche Syrer, und als dritter Bestandteil gesellten sich dazu die nicht viel weniger zahlreichen Juden, so daß die Bevölkerung dieser Griechenstädte des Partherreichs, ähnlich wie die von Alexandreia, sich aus drei gesondert nebeneinander stehenden Nationalitäten zusammensetzte. Zwischen diesen kam es, eben wie in Alexandreia, nicht selten zu Konflikten, wie zum Beispiel zur Zeit der Regierung des Gaius unter den Augen der parthischen Regierung die drei Nationen miteinander handgemein und schließlich die Juden aus den größeren Städten ausgetrieben wurden.

Insofern ist das Parthische Reich zu dem Römischen das rechte Gegenstück. Wie in diesem das orientalische Unterkönigtum ausnahmsweise vorkommt, so in jenem die griechische Stadt; dem allgemeinen orientalisch-aristokratischen Charakter des Partherregiments tun die griechischen Kaufstädte an der Westgrenze so wenig Eintrag wie die Lehnskönigtümer Kappadokien und Armenien dem städtisch gegliederten Römerstaat. Während in dem Staat der Caesaren das römisch-griechische städtische Gemeinwesen weiter und weiter um sich greift und allmählich zur allgemeinen Verwaltungsform wird, so reißt die Städtegründung, das rechte Merkzeichen der hellenisch-römischen Zivilisation, welche die griechischen Kaufstädte und die Militärkolonien Roms ebenso umspannt wie die großartigen Ansiedlungen Alexanders und der Alexandriden, mit dem Eintreten des Partherregiments im Osten plötzlich ab, und auch die bestehenden Griechenstädte des Partherreichs verkümmern im weiteren Lauf der Entwicklung. Dort wie hier drängt die Regel mehr und mehr die Ausnahmen zurück.

Irans Religion, mit ihrer dem Monotheismus sich nähernden Verehrung des “höchsten der Götter, der Himmel und Erde und die Menschen und für diese alles Gute geschaffen hat”, mit ihrer Bildlosigkeit und Geistigkeit, mit ihrer strengen Sittlichkeit und Wahrhaftigkeit, ihrer Hinwirkung auf praktische Tätigkeit und energische Lebensführung, hat die Gemüter ihrer Bekenner in ganz anderer und tieferer Weise gepackt, als die Religionen des Okzidents es je vermochten, und wenn vor der entwickelten Zivilisation weder Zeus noch Jupiter standgehalten haben, ist der Glaube bei den Parsen ewig jung geblieben, bis er einem anderen Evangelium, dem der Bekenner des Mohammed erlag oder doch vor ihm nach Indien entwich. Wie sich der alte Mazda-Glaube, zu dem die Achämeniden sich bekannten und dessen Entstehung in die vorgeschichtliche Zeit fällt, zu demjenigen verhielt, den als Lehre des weisen Zarathustra die wahrscheinlich unter den späteren Achämeniden entstandenen heiligen Bücher der Perser, das Awestâ, verkünden, ist nicht unsere Aufgabe darzustellen; für die Epoche, wo der Okzident mit dem Orient in Berührung steht, kommt nur die spätere Religionsform in Betracht, wie sie, entstanden vielleicht im Osten Irans, in Baktrien, insbesondere vom Westen her, von Medien aus dem Okzident gegenübertrat und in ihn eindrang. Enger aber als selbst bei den Kelten sind in Iran die nationale Religion und der nationale Staat miteinander verwachsen. Es ist schon hervorgehoben worden, daß das legitime Königtum im Iran zugleich eine religiöse Institution, der oberste Herrscher des Landes als durch die oberste Landesgottheit besonders zum Regiment berufen und selbst gewissermaßen göttlich gedacht wird. Auf den Münzen nationalen Gepräges erscheint regelmäßig der große Feueraltar und über ihm schwebend der geflügelte Gott Ahura Mazda, neben ihm in kleinerer Gestalt und in betender Stellung der König und dem König gegenüber das Reichsbanner. Dem entsprechend geht auch die Übermacht des Adels im Partherreich Hand in Hand mit der privilegierten Stellung des Klerus. Die Priester dieser Religion, die Magier, erscheinen schon in den Urkunden der Achämeniden und in den Erzählungen Herodots und haben, wahrscheinlich mit Recht, den Okzidentalen immer als national persische Institution gegolten. Das Priestertum ist erblich und wenigstens in Medien, vermutlich auch in anderen Landschaften, galt die Gesamtheit der Priester, etwa wie die Leviten in dem späteren Israel, als ein besonderer Volksteil. Auch unter der Herrschaft der Griechen haben die alte Religion des Staates und das nationale Priestertum ihren Platz behauptet. Als der erste Seleukos die neue Hauptstadt seines Reiches, das schon erwähnte Seleukeia gründen wollte, ließ er die Magier Tag und Stunde dafür bestimmen, und erst nachdem diese Perser, nicht gern, das verlangte Horoskop gestellt hatten, vollzogen ihrer Anweisung gemäß der König und sein Heer die feierliche Grundsteinlegung der neuen Griechenstadt. Also auch ihm standen beratend die Priester des Ahura Mazda zur Seite und sie, nicht die des hellenischen Olymp, wurden bei den öffentlichen Angelegenheiten insoweit befragt, als diese göttliche Dinge betrafen. Selbstverständlich gilt dies um so mehr von den Arsakiden. Daß bei der Königswahl neben dem Adelsrat der der Priester mitwirkte, wurde schon bemerkt. König Tiridates von Armenien, aus dem Haus der Arsakiden, kam nach Rom unter Geleit eines Gefolges von Magiern, und nach deren Vorschrift reiste und speiste er, auch in Gemeinschaft mit dem Kaiser Nero, der gern sich von den fremden Weisen ihre Lehre verkünden und die Geister beschwören ließ. Daraus folgt allerdings noch nicht, daß der Priesterstand als solcher auf die Führung des Staats wesentlich bestimmend eingewirkt hat; aber keineswegs ist der Mazda-Glaube erst durch die Sassaniden wiederhergestellt worden; vielmehr ist bei allem Wechsel der Dynastien und bei aller eigenen Entwicklung die Landesreligion im Iran in ihren Grundzügen die gleiche geblieben.

Die Landessprache im Partherreich ist die einheimische Irans. Keine Spur führt darauf, daß unter den Arsakiden jemals eine Fremdsprache in öffentlichem Gebrauch gewesen ist. Vielmehr ist es der iranische Landesdialekt Babyloniens und die diesem eigentümliche Schrift, wie beide vor und in der Arsakidenzeit unter dem Einfluß von Sprache und Schrift der aramäischen Nachbarn sich entwickelten, welche mit der Benennung Pahlavi, das heißt Parthava, belegt und damit bezeichnet werden als die des Reiches der Parther. Auch das Griechische ist in demselben nicht Reichssprache geworden. Keiner der Herrscher führt auch nur als zweiten Namen einen griechischen; und hätten die Arsakiden diese Sprache zu der ihrigen gemacht, so würden uns griechische Inschriften in ihrem Reiche nicht fehlen. Allerdings zeigen ihre Münzen bis auf die Zeit des Claudius ausschließlich ^11 und auch später überwiegend griechische Aufschrift, wie sie auch keine Spur der Landesreligion aufweisen und im Fuß sich der örtlichen Prägung der römischen Ostprovinzen anschließen, ebenso die Jahrteilung so wie die Jahrzählung so beibehalten haben, wie sie unter den Seleukiden geregelt worden waren. Aber es wird dies vielmehr dahin aufzufassen sein, daß die Großkönige selber überhaupt nicht prägten ^12 und diese Münzen, die ja wesentlich für den Verkehr mit den westlichen Nachbarn dienten, von den griechischen Städten des Reiches auf den Namen des Landesherrn geschlagen worden sind. Die Bezeichnung des Königs auf diesen Münzen als “Griechenfreund” (φιλέλλην), die schon früh begegnet ^13 und seit Mithradates I., das heißt seit der Ausdehnung des Staates bis an den Tigris, stehend wird, hat einen Sinn nur, wenn auf diesen Münzen die parthische Griechenstadt redet. Vermutlich war der griechischen Sprache im Partherreich neben der persischen eine ähnliche sekundäre Stellung im öffentlichen Gebrauch eingeräumt, wie sie sie im Römerstaat neben der lateinischen besaß. Das allmähliche Schwinden des Griechentums unter der parthischen Herrschaft läßt sich auf diesen städtischen Münzen deutlich verfolgen, sowohl in dem Auftreten der einheimischen Sprache neben und statt der griechischen wie auch in der mehr und mehr hervortretenden Sprachzerrüttung ^14.

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^11 Die älteste bekannte Münze mit Pahlavischrift ist zu Claudius’ Zeit unter Volagasos I. geschlagen; sie ist zweisprachig und gibt dem König griechisch den vollen Titel, aber nur den Namen Arsakes, iranisch bloß den einheimischen Individualnamen abgekürzt (Vol.).

^12 Gewöhnlich beschränkt man dies auf die Großsilbermünze und betrachtet das Kleinsilber und das meiste Kupfer als königliche Prägung. Indes damit wird dem Großkönig eine seltsame sekundäre Rolle in der Prägung zugeteilt. Richtiger wird wohl jene Prägung aufgefaßt als überwiegend für das Ausland, diese als überwiegend für den inneren Verkehr bestimmt; die zwischen beiden Gattungen bestehenden Verschiedenheiten erklären sich auf diese Weise auch.

^13 Der erste Herrscher, der sie führt, ist Phraapates um 188 v. Chr. (P. Gardner, Parthian coinage, S. 27).

^14 So steht auf den Münzen des Gotarzes (unter Claudius): Γωτέρζης βασιλεύς βασιλέων υός κεκαλουμένος Αρταβάνου. Auf den späteren ist die griechische Aufschrift oft ganz unverständlich.

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Dem Umfang nach stand das Reich der Arsakiden weit zurück nicht bloß hinter dem Weltstaat der Achämeniden, sondern auch hinter dem ihrer unmittelbaren Vorgänger, dem Seleukidenstaat. Von dessen ursprünglichem Gebiet besaßen sie nur die größere östliche Hälfte; nach der Schlacht, in welcher König Antiochos Sidetes, ein Zeitgenosse der Gracchen, gegen die Parther fiel, haben die syrischen Könige nicht wieder ernstlich versucht, ihre Herrschaft jenseits des Euphrat geltend zu machen; aber das Land diesseits des Euphrat blieb den Okzidentalen.

Von dem Persischen Meerbusen waren beide Küsten, auch die arabische, im Besitz der Parther, die Schiffahrt auf demselben also vollständig in ihrer Gewalt; die übrige arabische Halbinsel gehorchte weder den Parthern noch den über Ägypten gebietenden Römern.

Das Ringen der Nationen um den Besitz des Industals und der westlich und östlich angrenzenden Landschaften zu schildern, soweit die gänzlich zerrissene Überlieferung überhaupt eine Schilderung zuläßt, ist die Aufgabe unserer Darstellung nicht; aber die Hauptzüge dieses Kampfes, welcher dem um das Euphrattal geführten stetig zur Seite geht, dürfen auch in diesem Zusammenhang um so weniger fehlen, als unsere Überlieferung uns nicht gestattet, die Verhältnisse Irans nach Osten in ihrem Eingreifen in die westlichen Beziehungen im einzelnen zu verfolgen und es daher notwendig erscheint, wenigstens die Grundlinien derselben uns zu vergegenwärtigen. Bald nach dem Tode des großen Alexander wurde durch das Abkommen seines Marschalls und Teilerben Seleukos mit dem Gründer des Inderreiches, Tschandragupta oder griechisch Sandrakottos, die Grenze zwischen Iran und Indien gezogen. Danach herrschte der letztere nicht bloß über das Gangestal in seiner ganzen Ausdehnung und das gesamte nördliche Vorderindien, sondern im Gebiet des Indus wenigstens über einen Teil des Hochtals des heutigen Kabul, ferner über Arachosien oder Afghanistan, vermutlich auch über das wüste und wasserarme Gedrosien, das heutige Belutschistan, sowie über das Delta und die Mündungen des Indus; die in Stein gehauenen Urkunden, durch welche Tschandraguptas Enkel, der gläubige Buddhaverehrer Asoka, das allgemeine Sittengesetz seinen Untertanen einschärfte, sind wie in diesem ganzen weit ausgedehnten Gebiet, so namentlich noch in der Gegend von Peschawar gefunden worden ^15. Der Hindukusch, der Parapanisos der Alten, und dessen Fortsetzung nach Osten und Westen schieden also mit ihrer gewaltigen, nur von wenigen Pässen durchsetzten Kette Iran und Indien. Aber langen Bestand hat dies Abkommen nicht gehabt.

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^15 Während das Reich des Dareios, seinen Inschriften zufolge, die Gādara (die Gandāra der Inder, Γανδάραι der Griechen, am Kabulfluß) und die Hindu (die Indusanwohner) in sich schließt, werden die ersteren in einer der Inschriften des Asoka unter seinen Untertanen aufgeführt, und ein Exemplar seines großen Edikts hat sich in Kapurdi Giri oder vielmehr in Schahbaz Garhi (Yusufzai-Distrikt) gefunden, nahezu sechs deutsche Meilen nordwestlich von der Mündung des Kabulflusses in den Indus bei Atak. Der Sitz der Regierung dieser nordwestlichen Provinzen von Asokas Reich war (nach der Inschrift CI Indicar. I p. 91) Takkhasi-lâ, Τάξιλα der Griechen, etwa neun deutsche Meilen OSO von Atak, der Regierungssitz für die südwestlichen Landschaften Udjdjeni (Οξήνη). Der östliche Teil des Kabultals gehörte also auf jeden Fall zu Asokas Reich. Daß der Khaiberpaß die Grenze gebildet habe, ist nicht geradezu unmöglich; wahrscheinlich aber gehörte das ganze Kabultal zu Indien und machte die Grenze südlich von Kabul die scharfe Linie der Sulaiman-Kette und weiter südwestlich der Bolanpaß. Von dem späteren indoskythischen König Huvischka (Ooerke der Münzen), der an der Yamunâ in Mathurâ residiert zu haben scheint, hat sich eine Inschrift bei Wardak, nicht weit nördlich von Kabul, gefunden (nach Mitteilungen Oldenbergs).

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In der früheren Diadochenzeit brachten die griechischen Herrscher des Reiches von Baktra, das von dem Seleukidenstaat gelöst einen mächtigen Aufschwung nahm, das Grenzgebirge überschreitend einen großen Teil des Industals in ihre Gewalt und setzten vielleicht noch weiter hinein in Vorderindien sich fest, so daß das Schwergewicht dieses Reiches sich aus dem westlichen Iran nach dem östlichen Indien verschob und der Hellenismus dem Indertum wich. Die Könige dieses Reiches heißen indische und führen späterhin ungriechische Namen; auf den Münzen erscheint neben und statt der griechischen die einheimisch indische Sprache und Schrift, ähnlich wie in der parthisch-persischen Prägung neben dem Griechischen das Pahlavi emporkommt.

Es trat dann eine Nation mehr in den Kampf ein: die Skythen oder, wie sie in Iran und in Indien heißen, die Saker brachen aus ihren Stammsitzen am Jaxartes über das Gebirge nach Süden vor. Die baktrische Landschaft kam wenigstens großenteils in ihre Gewalt, und etwa im letzten Jahrhundert der römischen Republik müssen sie sich in dem heutigen Afghanistan und Belutschistan festgesetzt haben. Darum heißt in der frühen Kaiserzeit die Küste zu beiden Seiten der Indusmündung um Minnagara Skythien und führt im Binnenlande die westlich von Kandahar gelegene Landschaft der Dranger später den Namen “Sakerland”, Sakastane, das heutige Sedjistan. Diese Einwanderung der Skythen in die Landschaften des baktro-indischen Reiches hat dasselbe wohl eingeschränkt und geschädigt, etwa wie die ersten Wanderungen der Germanen das römische, aber es nicht zerstört; noch unter Vespasian hat ein wahrscheinlich selbständiger baktrischer Staat bestanden ^16.

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^16 Der Anm. 18 genannte ägyptische Kaufmann gedenkt c. 47 “des streitbaren Volks der Baktrianer, die ihren eigenen König haben”. Damals also war Baktrien von dem unter parthischen Fürsten stehenden Indusreich getrennt. Auch Strabon (11, 11, 1 p. 516) behandelt das baktrisch-indische Reich als der Vergangenheit angehörig.

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Unter den Juliern und den Claudiern scheinen dann an der Indusmündung die Parther die Vormacht gewesen zu sein. Ein zuverlässiger Berichterstatter aus augustischer Zeit führt eben jenes Sakastane unter den parthischen Provinzen auf und nennt den König der Saker-Skythen einen Unterkönig der Arsakiden; als letzte parthische Provinz gegen Osten bezeichnet er Arachosien mit der Hauptstadt Alexandropolis, wahrscheinlich Kandahar. Ja, bald darauf, in vespasianischer Zeit, herrschen in Minnagara parthische Fürsten. Indes war dies für das Reich am Indusstrom mehr ein Wechsel der Dynastie als eine eigentliche Annexion an den Staat von Ktesiphon. Der Partherfürst Gondopharos, den die christliche Legende mit dem Apostel der Parther und der Inder, dem heiligen Thomas, verknüpft ^17, hat allerdings von Minnagara aus bis nach Peschawar und Kabul hinauf geherrscht; aber diese Herrscher gebrauchen, wie ihre Vorherrscher im indischen Reich, neben der griechischen die indische Sprache und nennen sich Großkönige wie diejenigen von Ktesiphon; sie scheinen mit den Arsakiden darum nicht weniger rivalisiert zu haben, weil sie demselben Fürstengeschlecht angehörten ^18.

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^17 Wahrscheinlich ist er der Kaspar - in älterer Tradition Gathaspar -, der unter den heiligen drei Königen aus dem Morgenland auftritt (Gutschmid, Rheinisches Museum N. F. 19, 1861, S. 162).

^18 Das bestimmteste Zeugnis der Partherherrschaft in diesen Gegenden findet sich in der unter Vespasian von einem ägyptischen Kaufmann aufgesetzten Küstenbeschreibung des Roten Meeres c. 38: “Hinter der Indusmündung im Binnenland liegt die Hauptstadt von Skythien Minnagara; beherrscht aber wird diese von den Parthern, die beständig einander verjagen (υπό Πάρθων συνεχώς αλλήλους ενδιωκόντων). Dasselbe wird in etwas verwirrter Weise c. 41 wiederholt; es kann hier scheinen, als läge Minnagara in Indien selbst oberhalb Barygaza, und schon Ptolemaeos ist dadurch irregeführt worden; aber gewißhat der Schreiber, der über das Binnenland nur von Hörensagen spricht, nur sagen wollen, daß eine große Stadt Minnagara im Binnenland nicht fern von Barygaza liege und von da viel Baumwolle nach Barygaza geführt werde. Auch können die nach demselben Gewährsmann in Minnagara zahlreich begegnenden Spuren Alexanders nur am Indus, nicht in Gudjarat sich gefunden haben. Die Lage Minnagaras am unteren Indus, unweit Haiderabad, und die Existenz einer parthischen Herrschaft daselbst unter Vespasian erscheint hierdurch gesichert.

Damit werden verbunden werden dürfen die Münzen des Königs Gondopharos oder Hyndopherres, welcher in einer sehr alten christlichen Legende von dem Apostel der Parther und der Inder, dem heiligen Thomas, zum Christentum bekehrt wird und in der Tat der ersten römischen Kaiserzeit anzugehören scheint (Sallet, Zeitschrift für Numismatik 6, 1879, S. 355; Gutschmid, Rheinisches Museum N. F. 19, 1861, S. 162); seines Brudersohns Abdagases (Sauet, a. a. O., S. 365), welcher mit dem parthischen Fürsten dieses Namens bei Tacitus (ann. 6, 36) identisch sein kann, auf jeden Fall einen parthischen Namen trägt, endlich des Königs Sanabaros, der kurz nach Hyndopherres regiert haben muß, vielleicht sein Nachfolger gewesen ist. Dazu gehören noch eine Anzahl anderer mit parthischen Namen, Arsakes, Pakoros, Vonones, bezeichneten Münzen. Diese Prägung stellt sich entschieden zu der der Arsakiden (Sallet, a. a. O., S. 277); die Silberstücke des Gondopharos und des Sanabaros - von den übrigen gibt es fast nur Kupfer -entsprechen genau den Arsakidendrachmen. Allem Anschein nach gehören diese den Partherfürsten von Minnagara; daß neben der griechischen hier indische Aufschrift erscheint, wie bei den späten Arsakiden Pahlavischrift, paßt dazu. Aber es sind dies nicht Münzen von Satrapen, sondern, wie dies auch der Ägypter andeutet, mit den ktesiphontischen rivalisierender Großkönige; Hyndopherres nennt sich in sehr verdorbenem Griechisch βασιλεύς βασιλέων μέγας αυτοκρ und in gutem Indisch “Maharadja Radjadi Radja”. Wenn, wie dies nicht unwahrscheinlich ist, in dem Mambaros oder Akabaros, den der Periplus c. 41. 52 als Herrscher der Küste von Barygaza nennt, der Sanabaros der Münzen steckt, so gehört dieser in die Zeit Neros oder Vespasians und herrschte nicht bloß an der Indusmündung, sondern auch über Gudjarat. Wenn ferner eine unweit Peschawar gefundene Inschrift mit Recht auf den König Gondopharos bezogen wird, so muß dessen Herrschaft bis dort hinauf, wahrscheinlich bis nach Kabul hin sich erstreckt haben.

Daß Corbulo im Jahre 60 die Gesandtschaft der von den Parthern abgefallenen Hyrkaner, damit sie von jenen nicht aufgegriffen würden, an die Küste des Roten Meeres schickte, von wo sie, ohne parthisches Gebiet zu betreten, die Heimat erreichen konnten (Tac. 15, 25), spricht dafür, daß das Industal damals dem Herrscher von Ktesiphon nicht botmäßig war.

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Auf diese parthische Dynastie folgt dann in dem indischen Reich nach kurzer Zwischenzeit die in der indischen Überlieferung als die der Saker oder die des Königs Kanerku oder Kanischka bezeichnete, welche mit dem Jahre 78 n. Chr. beginnt und wenigstens bis in das dritte Jahrhundert bestanden hat ^19. Sie gehören zu den Skythen, deren Einwanderung früher erwähnt ward, und auf ihren Münzen tritt an die Stelle der indischen die skythische Sprache ^20. So haben im Indusgebiet nach den Indern und den Hellenen in den ersten drei Jahrhunderten unserer Zeitrechnung Parther und Skythen das Regiment geführt. Aber auch unter den ausländischen Dynastien hat dort dennoch eine national-indische Staatenbildung sich vollzogen und behauptet und der parthisch-persischen Machtentwicklung im Osten eine nicht minder dauernde Schranke entgegengestellt wie der Römerstaat im Westen.

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^19 Daß das Großkönigtum der Arsakiden von Minnagara nicht viel über die neronische Zeit hinaus bestanden hat, ist nach den Münzen wahrscheinlich. Was für Herrscher auf sie gefolgt sind, ist fraglich. Die baktrisch-indischen Herrscher griechischen Namens gehören überwiegend, vielleicht sämtlich der voraugustischen Epoche an; auch manche einheimischen Namens, zum Beispiel Maues und Azes, fallen nach Sprache und Schrift (zum Beispiel der Form des m S2) vor diese Zeit. Dagegen sind die Münzen der Könige Kozulokadphises und Ooemokadphises und diejenigen der Sakerkönige, des Kanerku und seiner Nachfolger, welche alle namentlich durch den bis dahin in der indischen Prägung nicht begegnenden Goldstater vom Gewicht des römischen Aureus sich deutlich als einheitliche Prägung charakterisieren, allem Anschein nach später als Gondopharos und Sanabaros. Sie zeigen, wie der Staat des Industals sich in immer steigendem Maß im Gegensatz gegen die Hellenen wie gegen die Iranier national-indisch gestaltet hat. Die Regierung dieser Kadphises wird also zwischen die indo-parthischen Herrscher und die Dynastie der Saker fallen welche letztere mit dem Jahre 78 n. Chr. beginnt (Oldenberg in Sallets Zeitschrift für Numismatik 8, 1881, S. 292). In dem Schatz von Peschawar gefundene Münzen dieser Sakerkönige nennen merkwürdigerweise griechische Götter in verstümmelter Form Ηρακιλο, Σαραπο, neben dem nationalen Βουδο. Die spätesten ihrer Münzen zeigen den Einfluß der ältesten Sassanidenprägung und dürften der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts angehören (Sallet, Zeitschrift für Numismatik 6, 1879, S. 225).

^20 Die indo-griechischen und die indo-parthischen Herrscher, ebenso die Kadphises bedienen sich auf ihren Münzen in großem Umfang neben der griechischen der einheimischen indischen Sprache und Schrift; die Sakerkönige dagegen haben niemals indische Sprache und indisches Alphabet gebraucht, sondern verwenden ausschließlich die griechischen Buchstaben, und die nicht griechischen Aufschriften ihrer Münzen sind ohne Zweifel skythisch. So steht auf Kanerkus Goldstücken bald βασιλεύς βασιλέων Κανήρκου, bald ραο νανοραο κανηρκι κορανο wo die ersten beiden Wörter eine skythisierte Form des indischen Rβdjβdi Rβdjâ sein werden, die beiden folgenden den Eigen- und den Stammnamen (Guschana) des Königs enthalten (Oldenberg, a. a. O., S. 294). Also waren diese Saker in anderem Sinne Fremdherrscher in Indien als die baktrischen Hellenen und die Parther. Doch sind die unter ihnen in Indien gesetzten Inschriften nicht skythisch, sondern indisch.

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Gegen Norden und Nordosten grenzte Iran mit Turan. Wie das westliche und südliche Ufer des Kaspischen Meeres und die oberen Täler des Oxos und Jaxartes der Zivilisation eine geeignete Stätte bieten, so gehört die Steppe um den Aralsee und das dahinter sich ausbreitende weite Flachland von Rechts wegen den schweifenden Leuten. Es sind unter diesen Nomaden wohl einzelne den Iraniern verwandte Völkerschaften gewesen; aber auch diese haben keinen Teil an der iranischen Zivilisation, und es ist das bestimmende Moment für die geschichtliche Stellung Irans, daß es die Vormauer der Kulturvölker bildet gegen diejenigen Horden, die als Skythen, Saken, Hunnen, Mongolen, Türken keine andere weltgeschichtliche Bestimmung zu haben scheinen als die der Kulturvernichtung. Baktra, das große Bollwerk Irans gegen Turan, hat in der nachalexandrischen Epoche unter seinen griechischen Herrschern längere Zeit dieser Abwehr genügt; aber es ist schon erwähnt worden, daß es späterhin zwar nicht unterging, aber das Vordringen der Skythen nach Süden nicht länger zu hindern vermochte. Mit dem Rückgang der baktrischen Macht ging die gleiche Aufgabe über auf die Arsakiden. Wie weit dieselben ihr entsprochen haben, ist schwierig zu sagen. In der ersten Kaiserzeit scheinen die Großkönige von Ktesiphon, wie südlich vom Hindukusch so auch in den nördlichen Landschaften, die Skythen zurückgedrängt oder sich botmäßig gemacht zu haben; einen Teil des baktrischen Gebiets haben sie ihnen wieder entrissen. Aber welche und ob überhaupt dauernde Grenzen hier sich feststellten, ist zweifelhaft. Der Kriege der Parther und der Skythen wird oft gedacht. Die letzteren, hier zunächst die Umwohner des Aralsees, die Vorfahren der heutigen Turkmenen, sind regelmäßig die Angreifenden, indem sie teils zu Wasser über das Kaspische Meer in die Täler des Kyros und des Araxes einfallen, teils von ihrer Steppe aus die reichen Fluren Hyrkaniens und die fruchtbare Oase der Margiana (Merw) ausrauben. Die Grenzgebiete verstanden sich dazu, die willkürliche Brandschatzung mit Tributen abzukaufen, welche regelmäßig in festen Terminen eingefordert wurden, wie heute die Beduinen Syriens von den Bauern daselbst die Kubba erheben. Das parthische Regiment also vermochte wenigstens in der früheren Kaiserzeit so wenig wie das heutige türkische, hier dem friedlichen Untertan die Früchte seiner Arbeit zu sichern und einen dauernden Friedensstand an der Grenze herzustellen. Auch für die Reichsgewalt selbst blieben diese Grenzwirren eine offene Wunde; oftmals haben sie in die Sukzessionskriege der Arsakiden so wie in ihre Streitigkeiten mit Rom eingegriffen.

Wie das Verhältnis der Parther zu den Römern sich gestaltet und die Grenzen der beiden Großmächte sich festgestellt hatten, ist seinerzeit dargelegt worden. Während die Armenier mit den Parthern rivalisiert hatten und das Königtum am Araxes sich anschickte, in Vorderasien die Großkönigsrolle zu spielen, hatten die Parther im allgemeinen freundliche Beziehungen zu den Römern unterhalten als den Feinden ihrer Feinde. Aber nach der Niederwerfung des Mithradates und des Tigranes hatten die Römer, namentlich durch die von Pompeius getroffenen Organisationen, eine Stellung genommen, die mit ernstlichem und dauerndem Frieden zwischen den beiden Staaten sich schwer vertrug. Im Süden stand Syrien jetzt unter unmittelbarer römischer Herrschaft, und die römischen Legionen hielten Wacht an dem Saume der großen Wüste, die das Küstenland vom Euphrattal scheidet. Im Norden waren Kappadokien und Armenien römische Lehnsfürstentümer. Die nordwärts an Armenien grenzenden Völkerschaften, die Kolcher, Iberer, Albaner, waren damit notwendig dem parthischen Einfluß entzogen und, wenigstens nach römischer Auffassung, ebenfalls römische Lehnsstaaten. Das südöstlich an Armenien angrenzende, durch den Araxes von ihm getrennte Klein-Medien oder Atropatene (Aserbeidschan) hatte schon den Seleukiden gegenüber unter seiner alteinheimischen Dynastie seine Nationalität behauptet und sogar sich selbständig gemacht; unter den Arsakiden erscheint der König dieser Landschaft je nach Umständen als Lehnsträger der Parther oder als unabhängig von diesen durch Anlehnung an die Römer. Somit reichte der bestimmende Einfluß Roms bis zum Kaukasus und zum westlichen Ufer des Kaspischen Meeres. Es lag hierin ein Übergreifen über die durch die nationalen Verhältnisse angezeigten Grenzen. Das hellenische Volkstum hatte wohl an der Südküste des Schwarzen Meeres und im Binnenland in Kappadokien und Kommagene so weit Fuß gefaßt, daß hier die römische Vormacht an ihm einen Rückhalt fand; aber Armenien ist auch unter der langjährigen römischen Herrschaft immer ein ungriechisches Land geblieben, durch die Gemeinschaft der Sprache und des Glaubens, die zahlreichen Zwischenheiraten der Vornehmen, die gleiche Kleidung und gleiche Bewaffnung ^21 an den Partherstaat mit unzerreißbaren Banden geknüpft. Die römische Aushebung und die römische Besteuerung sind nie auf Armenien erstreckt worden; höchstens bestritt das Land die Aufstellung und die Unterhaltung der eigenen Truppen und die Verpflegung der daselbst liegenden römischen. Die armenischen Kaufleute vermittelten den Warentausch über den Kaukasus mit Skythien, über das Kaspische Meer mit Ostasien und China, den Tigris hinab mit Babylonien und Indien, nach Westen hin mit Kappadokien; nichts hätte näher gelegen, als das politisch abhängige Land in das römische Steuer- und Zollgebiet einzuschließen; dennoch ist nie dazu geschritten worden. Die Inkongruenz der nationalen und der politischen Zugehörigkeit Armeniens bildet ein wesentliches Moment in dem durch die ganze Kaiserzeit sich hinziehenden Konflikt mit dem östlichen Nachbarn. Man erkannte es wohl auf römischer Seite, daß die Annektierung jenseits des Euphrat ein Übergriff in das Stammgebiet der orientalischen Nationalität und für Rom kein eigentlicher Machtzuwachs war. Der Grund aber oder wenn man will die Entschuldigung dafür, daß diese Übergriffe dennoch sich fortsetzten, liegt darin, daß das Nebeneinanderstehen gleichberechtigter Großstaaten mit dem Wesen der römischen, man darf vielleicht sagen mit der Politik des Altertums überhaupt unvereinbar ist. Das römische Reich kennt als Grenze genaugenommen nur das Meer oder das wehrlose Landgebiet. Dem schwächeren, aber doch wehrhaften Staatswesen der Parther gönnten die Römer die Machtstellung nicht und nahmen ihm, worauf diese wieder nicht verzichten konnten; und darum ist das Verhältnis zwischen Rom und Iran durch die ganze Kaiserzeit eine nur durch Waffenstillstände unterbrochene ewige Fehde um das linke Ufer des Euphrat.

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^21 Arrian, der als Statthalter von Kappadokien selbst über die Armenier das Kommando geführt hatte (Alan. 29), nennt in der Taktik Armenier und Parther immer zusammen (4, 3; 44, 1 wegen der schweren Reiterei, der gepanzerten κοντοφόροι und der leichten Reiterei, der ακροβολισταί oder ιπποτοξόται; 35, 7 wegen der Pluderhosen), und wo er von Hadrians Einführung der barbarischen Kavallerie in das römische Heer spricht, führt er die berittenen Schützen zurück auf das Muster “der Parther oder Armenier” (44, 1).

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In den von Lucullus und Pompeius mit den Parthern abgeschlossenen Verträgen war die Euphratgrenze anerkannt, also Mesopotamien ihnen zugestanden worden. Aber dies hinderte die Römer nicht, die Herrscher von Edessa in ihre Klientel aufzunehmen und, wie es scheint durch Erstreckung der Grenzen Armeniens gegen Süden, einen großen Teil des nördlichen Mesopotamien wenigstens für ihre mittelbare Herrschaft in Anspruch zu nehmen. Deswegen hatte nach einigem Zaudern die parthische Regierung den Krieg gegen die Römer in der Form begonnen, daß sie ihn den Armeniern erklärte. Die Antwort darauf war der Feldzug des Crassus und nach der Niederlage bei Karrhä die Zurückführung Armeniens unter parthische Gewalt; man kann hinzusetzen: die Wiederaufnahme der Ansprüche auf die westliche Hälfte des Seleukidenstaats, deren Durchführung freilich damals mißlang. Während des ganzen zwanzigjährigen Bürgerkriegs, in dem die römische Republik zugrunde ging und schließlich der Prinzipat sich feststellte, dauerte der Kriegsstand zwischen Römern und Parthern, und nicht selten griffen beide Kämpfe ineinander ein. Pompeius hatte vor der Entscheidungsschlacht versucht, den König Orodes als Verbündeten zu gewinnen; aber als dieser die Abtretung Syriens forderte, vermochte er es nicht über sich, die durch ihn selbst römisch gewordene Provinz auszuliefern. Nach der Katastrophe hatte er dennoch sich dazu entschlossen; aber Zufälligkeiten lenkten seine Flucht statt nach Syrien vielmehr nach Ägypten, wo er dann sein Ende fand. Die Parther schienen im Begriff, abermals in Syrien einzubrechen; und die späteren Führer der Republikaner verschmähten den Beistand der Landesfeinde nicht. Noch bei Caesars Lebzeiten hatte Caecilius Bassus, als er die Fahne des Aufstands in Syrien erhob, sofort die Parther herbeigerufen. Sie waren diesem Ruf auch gefolgt; des Orodes Sohn Pakoros hatte den Statthalter Caesars geschlagen und die von ihm in Apameia belagerte Truppe des Bassus befreit (709 45). Sowohl aus diesem Grunde, wie um für Karrhä Revanche zu nehmen, hatte Caesar beschlossen, im nächsten Frühling persönlich nach Syrien und über den Euphrat zu gehen; aber die Ausführung dieses Planes verhinderte sein Tod. Als dann Cassius in Syrien rüstete, knüpfte er auch mit dem Partherkönig an, und in der Entscheidungsschlacht bei Philippi (712 42) haben parthische berittene Schützen mit für die Freiheit Roms gestritten. Da die Republikaner unterlagen, verhielt der Großkönig zunächst sich ruhig, und auch Antonius hatte wohl die Absicht, des Diktators Pläne auszuführen, aber zunächst mit der Ordnung des Orients genug zu tun. Der Zusammenstoß konnte nicht ausbleiben; der Angreifende war diesmal der Partherkönig. Als im Jahre 713 (41) Caesar der Sohn in Italien mit den Feldherren und der Gemahlin des Antonius schlug und dieser in Ägypten bei der Königin Kleopatra untätig verweilte, entsprach Orodes dem Drängen eines bei ihm im Exil lebenden Römers, des Quintus Labienus, und sandte diesen, einen Sohn des erbitterten Gegners des Diktators Titus Labienus und ehemaligen Offizier im Heere des Brutus, sowie (713 41) seinen Sohn Pakoros mit einer starken Armee über die Grenze. Der Statthalter Syriens, Decidius Saxa, unterlag dem unvermuteten Angriff; die römischen Besatzungen, großenteils gebildet aus alten Soldaten der republikanischen Armee, stellten sich unter den Befehl ihres früheren Offiziers; Apameia und Antiocheia, überhaupt alle Städte Syriens mit Ausnahme der ohne Flotte nicht zu bezwingenden Inselstadt Tyros, unterwarfen sich; auf der Flucht nach Kilikien gab sich Saxa, um nicht gefangen zu werden, selber den Tod. Nach der Einnahme Syriens wandte sich Pakoros gegen Palästina, Labienus nach der Provinz Asia; auch hier unterwarfen sich weithin die Städte oder wurden mit Gewalt bezwungen, mit Ausnahme des karischen Stratonikeia. Antonius, durch die italischen Verwicklungen in Anspruch genommen, sandte seinen Statthaltern keinen Sukkurs, und fast zwei Jahre (Ende 713 bis Frühjahr 715 41-39) geboten in Syrien und einem großen Teil Kleinasiens die parthischen Feldherren und der republikanische Imperator Labienus -der Parthiker, wie er mit schamloser Ironie sich nannte, nicht der Römer, der die Parther, sondern der Römer, der mit den Parthern die Seinigen überwand. Erst nachdem der drohende Bruch zwischen den beiden Machthabern abgewandt war, sandte Antonius ein neues Heer unter Führung des Publius Ventidius Bassus, dem er das Kommando in den Provinzen Asia und Syrien übergab. Der tüchtige Feldherr traf in Asia den Labienus allein mit seinen römischen Truppen und schlug ihn rasch aus der Provinz hinaus. An der Scheide von Asia und Kilikien, in den Pässen des Taurus, wollte eine Abteilung der Parther die fliehenden Verbündeten aufnehmen; aber auch sie wurden geschlagen, bevor sie sich mit Labienus vereinigen konnten, und darauf dieser auf der Flucht in Kilikien aufgegriffen und getötet. Mit gleichem Glück erstritt Ventidius die Pässe des Amanos an der Grenze von Kilikien und Syrien; hier fiel Pharnapates, der beste der parthischen Generale (715 39). Damit war Syrien vom Feinde befreit. Allerdings überschritt im Jahre darauf Pakoros noch einmal den Euphrat, aber nur um in einem entscheidenden Treffen bei Gindaros nordöstlich von Antiocheia (9. Juni 716 38) mit dem größten Teil seines Heeres den Untergang zu finden. Es war ein Sieg, der den Tag bei Karrhä einigermaßen aufwog und von dauernder Wirkung: auf lange hinaus haben die Parther nicht wieder ihre Truppen am römischen Ufer des Euphrat gezeigt.

Wenn es im Interesse Roms lag, die Eroberungen gegen Osten auszudehnen und die Erbschaft des großen Alexander hier in ihrem vollen Umfang anzutreten, so lagen dafür die Verhältnisse nie günstiger als im Jahre 716 (38). Die Beziehungen der Zweiherrscher zueinander hatten zur rechten Zeit dafür sich neu befestigt, und auch Caesar wünschte damals wahrscheinlich aufrichtig eine ernstliche und glückliche Kriegführung seines Herrschaftsgenossen und neuen Schwagers. Die Katastrophe von Gindaros hatte bei den Parthern eine schwere dynastische Krise hervorgerufen. König Orodes legte, tief erschüttert durch den Tod seines ältesten und tüchtigsten Sohnes, das Regiment zu Gunsten seines zweitgeborenen, Phraates, nieder. Dieser führte, um sich den Thron besser zu sichern, ein Regiment des Schreckens, dem seine zahlreichen Brüder und der alte Vater selbst so wie eine Anzahl der hohen Adligen des Reiches zum Opfer fielen; andere derselben traten aus und suchten Schutz bei den Römern, unter ihnen der mächtige und angesehene Monaeses. Nie hat Rom im Orient ein Heer von gleicher Zahl und Tüchtigkeit gehabt wie in dieser Zeit: Antonius vermochte nicht weniger als sechzehn Legionen, gegen 70000 Mann römischer Infanterie, gegen 40000 der Hilfsvölker, 10000 spanische und gallische, 6000 armenische Reiter über den Euphrat zu führen; wenigstens die Hälfte derselben waren altgediente, aus dem Westen herangeführte Truppen, alle bereit, ihrem geliebten und verehrten Führer, dem Sieger von Philippi, wo immer hin zu folgen und die glänzenden Siege, die nicht durch, aber für ihn über die Parther bereits erfochten waren, unter seiner eigenen Führung mit noch größeren Erfolgen zu krönen.

In der Tat faßte Antonius die Aufrichtung eines asiatischen Großkönigtums nach dem Muster Alexanders ins Auge. Wie Crassus vor seinem Einrücken verkündigt hatte, daß er die römische Herrschaft bis nach Baktrien und Indien ausdehnen werde, so nannte Antonius den ersten Sohn, den die ägyptische Königin ihm gebar, mit dem Namen Alexanders. Er scheint geradezu beabsichtigt zu haben, einerseits mit Ausschluß der vollständig hellenisierten Provinzen Bithynien und Asia das gesamte Reichsgebiet im Osten, so weit es nicht schon unter abhängigen Kleinfürsten stand, in diese Form zu bringen, andererseits alle einstmals von den Okzidentalen besetzten Landschaften des Ostens in Form von Satrapien sich untertänig zu machen. Von dem östlichen Kleinasien wurde der größte Teil und der militärische Primat dem streitbarsten der dortigen Fürsten, dem Galater Amyntas, zugewiesen. Neben dem galatischen standen die Fürsten von Paphlagonien, die von Galatien verdrängten Nachkommen des Delotarus; Polemon, der neue Fürst im Pontos und der Gemahl der Enkelin des Antonius Pythodoris; ferner wie bisher die Könige von Kappadokien und Kommagene. Einen großen Teil Kilikiens und Syriens sowie Kypros und Kyrene vereinigte Antonius mit dem ägyptischen Staat, dem er also fast die Grenzen wiedergab, wie sie unter den Ptolemäern gewesen waren, und wie er die Buhle Caesars, die Königin Kleopatra, zu der seinigen oder vielmehr zu seiner Gattin gemacht hatte, so erhielt ihr Bastard von Caesar, Caesarion, schon früher anerkannt als Mitherrscher in Ägypten ^22, die Anwartschaft auf das alte Ptolemäerreich, die auf Syrien ihr Bastard von Antonius, Ptolemaeos Philadelphos. Einem anderen Sohn, den sie dem Antonius geboren hatte, dem schon erwähnten Alexander, ward für jetzt Armenien zugeteilt als Abschlagzahlung auf die ihm weiter zugedachte Herrschaft des Ostens. Mit diesem nach orientalischer Art geordneten Großkönigtum ^23 dachte er den Prinzipat über den Okzident zu vereinigen. Er selbst hat nicht den Königsnamen angenommen, vielmehr seinen Landsleuten und den Soldaten gegenüber nur diejenigen Titel geführt, die auch Caesar zukamen. Aber auf Reichsmünzen mit lateinischer Aufschrift heißt Kleopatra Königin der Könige, ihre Söhne von Antonius wenigstens Könige; den Kopf seines ältesten Sohnes zeigen die Münzen neben dem des Vaters, als verstände die Erblichkeit sich von selbst; die Ehe und die Erbfolge der echten und der Bastardkinder wird von ihm behandelt, wie es bei den Großkönigen des Ostens Gebrauch ist oder, wie er selbst sagte, mit der göttlichen Freiheit seines Ahnherrn Herakles ^24; jenen Alexander und dessen Zwillingsschwester Kleopatra nannte er den ersteren Helios, die letztere Selene nach dem Muster eben dieser Großkönige, und wie einst der Perserkönig dem flüchtigen Themistokles eine Anzahl asiatischer Städte, so schenkte er dem zu ihm übergetretenen Parther Monaeses drei Städte Syriens. Auch in Alexander gingen der König der Makedonier und der König der Könige des Ostens einigermaßen nebeneinander her, und auch ihm war für das Lagerzelt von Gaugamela das Brautbett in Susa der Lohn; aber seine römische Kopie zeigt in ihrer Genauigkeit ein starkes Element der Karikatur.

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^22 Als Mitherrscher Ägyptens ist der Bastard Caesars Πτολεμαίος ο καί Καίσαρ θεός φιλοπάτωρ φιλομήτωρ, wie seine Königsbenennung lautet (CIG 4717), eingetreten in dem ägyptischen Jahr 29. Aug. 711/12, wie die Jahresrechnung ausweist (Westher Bullettino dell’ Instituto 1866, S. 199; Krall, Wiener Studien 5, S. 313). Da er an den Platz des Gatten und Bruders seiner Mutter Ptolemaeos des Jüngeren tritt, so wird dessen Beseitigung durch Kleopatra, deren nähere Umstände nicht bekannt sind, eben damals erfolgt sein und den Anlaß gegeben haben, ihn als König von Ägypten zu proklamieren. Auch Dio (47, 31) setzt seine Ernennung in den Sommer des Jahres 712 vor die Schlacht von Philippi. Dieselbe ist also nicht Antonius’ Werk, sondern von den beiden Herrschern gemeinschaftlich genehmigt zu einer Zeit, wo ihnen daran gelegen sein mußte, der Königin von Ägypten, die allerdings von Anfang an auf ihrer Seite gestanden hatte, entgegenzukommen.

^23 Das meint Augustus, wenn er sagt, daß er die großenteils unter Könige verteilten Provinzen des Orients wieder zum Reiche gebracht habe (Mop. Ancyr. 5, 41: provincias omnis, quae trans Hadrianum mare vergunt ad orientem, Cyrenasque, iam ex parte magna regibus eas possidentibus . . . reciperavi).

^24 Die Dezenz, die für Augustus ebenso charakteristisch ist wie für seinen Kollegen das Gegenteil, verleugnet sich auch hier nicht. Nicht bloß wurde in Betreff Caesarions die Vaterschaft, die der Diktator selbst so gut wie anerkannt hatte, späterhin offiziell verleugnet; auch die Kinder des Antonius von der Kleopatra, wo freilich nichts zu verleugnen war, sind wohl als Glieder des kaiserlichen Hauses betrachtet, aber nie förmlich als Kinder des Antonius anerkannt worden. Im Gegenteil heißt der Sohn der Tochter des Antonius von Kleopatra, der spätere König von Mauretanien Ptolemaeos in der athenischen Inschrift CIA III, 555 Enkel des Ptolemaeos; denn Πτολεμαίου έκγονος kann in diesem Zusammenhang nicht wohl anders gefaßt werden. Man erfand in Rom diesen mütterlichen Großvater, um den wirklichen offiziell verschweigen zu können. Wer es vorzieht, was O. Hirschfeld vorschlägt, έκγονος als Urenkel zu nehmen und auf den mütterlichen Urgroßvater zu beziehen, kommt zu demselben Resultat; denn dann ist der Großvater übergangen, weil die Mutter im Rechtssinne vaterlos war.

Ob die Fiktion, die mir wahrscheinlicher ist, so weit ging, einen bestimmten Ptolemaeos zu bezeichnen, etwa dem im Jahre 712 gestorbenen letzten Lagiden das Leben zu verlängern, oder ob man sich begnügte, im allgemeinen den Vater zu fingieren, ist nicht zu entscheiden. Aber auch darin hielt man die Fiktion fest, daß der Sohn der Tochter des Antonius den Namen des fiktiven Großvaters erhielt. Daß dabei der Herkunft von den Lagiden vor derjenigen von Massinissa der Vorzug gegeben ward, mag wohl mehr durch die Rücksicht auf das kaiserliche Haus herbeigeführt sein, welches das Bastardkind als zugehörig behandelte, als durch die hellenischen Neigungen des Vaters.

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Ob Antonius gleich bei der Übernahme des Regiments im Osten seine Stellung in dieser Weise aufgefaßt, ist nicht zu entscheiden; vermutlich ist die Schaffung eines neuen orientalischen Großkönigtums in Verbindung mit dem okzidentalischen Prinzipat allmählich in ihm gereift und der Gedanke erst völlig zu Ende gedacht worden, nachdem er im Jahre 717 (37) bei seiner Rückkehr aus Italien nach Asien abermals das Verhältnis mit der letzten Königin des Lagidenhauses angeknüpft hatte, um es nicht wieder zu zerreißen. Aber sein Naturell war solchem Unterfangen nicht gewachsen. Eine jener militärischen Kapazitäten, die dem Feind gegenüber und besonders in schwieriger Lage besonnen und kühn zu schlagen wissen, fehlte ihm der staatsmännische Wille, das sichere Erfassen und entschlossene Verfolgen des politischen Ziels. Hätte der Diktator Caesar ihm die Unterwerfung des Ostens zur Aufgabe gestellt, so würde er sie wohl gelöst haben; zum Herrscher taugte der Marschall nicht. Nach der Vertreibung der Parther aus Syrien verstrichen fast zwei Jahre (Sommer 716 bis Sommer 718 38-36), ohne daß irgendein Schritt zum Ziele getan ward. Antonius selbst, auch darin untergeordnet, daß er seinen Generalen bedeutende Erfolge ungern gönnte, hatte den Besieger des Labienus und des Pakoros, den tüchtigen Ventidius sofort nach diesem letzten Erfolg entfernt und selbst den Oberbefehl übernommen, um die armselige Ehre der Einnahme Samosatas, der Hauptstadt des kleinen syrischen Dependenzstaats Kommagene, zu verfolgen und zu verfehlen; ärgerlich darüber verließ er den Osten, um in Italien mit seinem Schwager über die künftige Ordnung zu verhandeln oder mit seiner jungen Gattin Octavia sich des Lebens zu freuen. Seine Statthalter im Osten waren nicht untätig. Publius Canidius Crassus ging von Armenien aus gegen den Kaukasus vor und unterwarf daselbst den König der Iberer, Pharnabazos, und den der Albaner, Zober. Gaius Sossius nahm in Syrien die letzte noch zu den Parthern haltende Stadt Arados; er stellte ferner in Judäa die Herrschaft des Herodes wieder her und ließ den von den Parthern eingesetzten Thronprätendenten, den Hasmonäer Antigonos, hinrichten. Die Konsequenzen des Sieges auf römischem Gebiet wurden also gezogen und bis zum Kaspischen Meer und der syrischen Wüste die römische Herrschaft zur Anerkennung gebracht. Aber die Kriegführung gegen die Parther zu beginnen, hatte sich Antonius selbst vorbehalten, und er kam nicht.

Als er endlich im Jahre 718 (36) sich nicht Octavias, sondern Kleopatras Armen entwand und die Heersäulen in Marsch setzte, war bereits ein guter Teil der geeigneten Jahreszeit verstrichen. Noch viel auffallender als die Säumnis ist die Richtung, welche Antonius wählte. Früher und später haben alle Angriffskriege der Römer gegen die Parther den Weg auf Ktesiphon eingeschlagen, die Hauptstadt des Reiches und zugleich an dessen Westgrenze gelegen, also für die am Euphrat oder am Tigris hinabmarschierenden Heere das natürliche und nächste Operationsziel. Auch Antonius konnte, nachdem er durch das nördliche Mesopotamien ungefähr auf dem Wege, den Alexander beschritten hatte, an den Tigris gelangt war, am Fluß hinab auf Ktesiphon und Seleukeia vorrücken. Aber statt dessen ging er vielmehr in nördlicher Richtung zunächst nach Armenien und von da, wo er seine gesamten Streitkräfte vereinigte und namentlich durch die armenische Reiterei sich verstärkte, in die Hochebene von Media Atropatene (Aserbeidschan). Der verbündete König von Armenien mag diesen Feldzugsplan wohl empfohlen haben, da die armenischen Herrscher zu allen Zeiten nach dem Besitz dieses Nachbarlandes strebten und König Artavazdes von Armenien hoffen mochte, den gleichnamigen Satrapen von Atropatene jetzt zu bewältigen und dessen Gebiet zu dem seinigen zu fügen. Aber Antonius selbst ist durch solche Rücksichten unmöglich bestimmt worden. Eher mochte er meinen, von Atropatene aus in das Herz des feindlichen Landes vordringen zu können und die alten persischen Residenzen Ekbatana und Rhagae als Marschziel betrachten. Aber wenn er dies plante, handelte er ohne Kenntnis des schwierigen Terrains und unterschätzte durchaus die Widerstandskraft des Gegners, wobei die kurze für Operationen in diesem Gebirgsland verfügbare Zeit und der späte Beginn des Feldzugs schwer in die Waagschale fielen. Da ein geschickter und erfahrener Offizier, wie Antonius war, sich darüber schwerlich hat täuschen können, so haben wahrscheinlich besondere politische Erwägungen hier eingewirkt. Phraates’ Herrschaft wankte, wie gesagt ward; Monaeses, von dessen Treue Antonius sich versichert hielt und den er vielleicht an Phraates’ Stelle zu setzen hoffte, war dem Wunsche des Partherkönigs gemäß in sein Vaterland zurückgekehrt ^25; Antonius scheint auf eine Schilderhebung desselben gegen Phraates gezählt und in Erwartung dieses Bürgerkrieges seine Armee in die inneren parthischen Provinzen geführt zu haben. Es wäre wohl möglich gewesen, in dem befreundeten Armenien den Erfolg dieses Anschlags abzuwarten, und wenn danach weitere Operationen erforderlich waren, im folgenden Jahre wenigstens über die volle Sommerzeit zu verfügen; aber dies Zuwarten mißfiel dem hastigen Feldherrn. In Atropatene traf er nicht bloß auf den hartnäckigen Widerstand des mächtigen und halb unabhängigen Unterkönigs, der in seiner Hauptstadt Praaspa oder Phraarta (südlich vom Urmia-See, vermutlich am oberen Lauf des Djaghatu) entschlossen die Belagerung aushielt, sondern der feindliche Angriff brachte auch den Parthern, wie es scheint, den inneren Frieden. Phraates führte ein stattliches Heer zum Entsatz der angegriffenen Stadt heran. Antonius hatte einen großen Belagerungspark mitgeführt, aber ungeduldig vorwärts eilend diesen in der Obhut von zwei Legionen unter dem Legaten Oppius Stauanus zurückgelassen. So kam er seinerseits mit der Belagerung nicht vorwärts; König Phraates aber sandte unter eben jenem Monaeses seine Reitermassen in den Rücken der Feinde gegen das mühsam nachrückende Korps des Stauanus. Die Parther hieben die Deckungsmannschaft nieder, darunter den Feldherrn selbst, nahmen den Rest gefangen und vernichteten den gesamten Park von 300 Wagen. Damit war der Feldzug verloren. Der Armenier, an dem Erfolge des Feldzugs verzweifelnd, nahm seine Leute zusammen und ging heim. Antonius gab nicht sofort die Belagerung auf und schlug sogar das königliche Heer in offener Feldschlacht, aber die flinken Reiter entrannen ohne wesentlichen Verlust und es war ein Sieg ohne Wirkung. Ein Versuch, von dem König wenigstens die Rückgabe der alten und der neu verlorenen Adler zu erlangen und also wenn nicht mit Vorteil, doch mit Ehren Frieden zu schließen, schlug fehl; so leichten Kaufs gab der Parther den sicheren Erfolg nicht aus der Hand. Er versicherte nur den Abgesandten des Antonius, daß, wenn die Römer die Belagerung aufheben würden, er sie auf der Heimkehr nicht belästigen werde. Diese weder ehrenvolle noch zuverlässige feindliche Zusage wird Antonius schwerlich zum Aufbruch bestimmt haben. Es lag nahe, in Feindesland Winterquartier zu nehmen, zumal da die parthischen Truppen dauernden Kriegsdienst nicht kannten und voraussichtlich beim Einbrechen des Winters die meisten Mannschaften heimgegangen sein würden. Aber es fehlte ein fester Stützpunkt, und die Zufuhr in dem ausgesogenen Land war nicht gesichert, vor allen Dingen Antonius selbst einer solchen zähen Kriegführung nicht fähig. Also gab er die Maschinen preis, die die Belagerten sofort verbrannten und trat den schweren Rückweg an, entweder zu früh oder zu spät. Fünfzehn Tagemärsche (300 römische Meilen) durch feindliches Land trennten das Heer von dem Araxes, dem Grenzfluß Armeniens, wohin trotz der zweideutigen Haltung des Herrschers allein der Rückzug gerichtet werden konnte. Ein feindliches Heer von 40000 Berittenen gab trotz der gegebenen Zusage den Abziehenden das Geleit, und mit dem Abmarsch der Armenier hatten die Römer den besten Teil ihrer Reiterei verloren. Die Lebensmittel und die Zugtiere waren knapp, die Jahreszeit weit vorgerückt. Aber Antonius fand in der gefährlichen Lage seine Kraft und seine Kriegskunst wieder, einigermaßen auch sein Kriegsglück; er hatte gewählt, und der Feldherr wie die Truppen lösten die Aufgabe in rühmlicher Weise. Hätten sie nicht einen ehemaligen Soldaten des Crassus bei sich gehabt, der, zum Parther geworden, Weg und Steg auf das genaueste kannte und sie statt durch die Ebene, auf der sie gekommen waren, auf Gebirgswegen zurückführte, die den Reiterangriffen weniger ausgesetzt waren - wie es scheint über die Berge um Tabriz -, so würde das Heer schwerlich an das Ziel gelangt sein; und hätte nicht Monaeses, in seiner Art dem Antonius die Dankesschuld abtragend, ihn rechtzeitig von den falschen Zusicherungen und den hinterlistigen Anschlägen seiner Landsleute in Kenntnis gesetzt, so wären die Römer wohl in einen der Hinterhalte gefallen, die ihnen mehrfach gelegt wurden. Antonius’ Soldatennatur trat in diesen schweren Tagen oftmals glänzend hervor, in seiner geschickten Benutzung jedes günstigen Moments, in seiner Strenge gegen die Feigen, in seiner Macht über die Soldatengemüter, in seiner treuen Fürsorge für die Verwundeten und die Kranken. Dennoch war die Rettung fast ein Wunder; schon hatte Antonius einen treuen Leibdiener angewiesen, im äußersten Fall ihn nicht lebend in die Hände der Feinde fallen zu lassen. Unter stetigen Angriffen des tückischen Feindes, in winterlich kalter Witterung, bald ohne genügende Nahrung und oft ohne Wasser erreichten sie in siebenundzwanzig Tagen die schützende Grenze, wo der Feind von ihnen abließ. Der Verlust war ungeheuer; man rechnete auf jene siebenundzwanzig Tage achtzehn größere Treffen, und in einem einzigen derselben zählten die Römer 3000 Tote und 5000 Verwundete. Es waren eben die Besten und Bravsten, die die stetigen Nachhuts- und Flankengefechte hinrafften. Das ganze Gepäck, ein Drittel des Trosses, ein Viertel der Armee, 20000 Fußsoldaten und 4000 Reiter waren auf diesem medischen Feldzug zugrunde gegangen, zum großen Teil nicht durch das Schwert, sondern durch Hunger und Seuchen. Auch am Araxes waren die Leiden der unglücklichen Truppen noch nicht zu Ende. Artavazdes nahm sie als Freund auf und hatte auch keine andere Wahl; es wäre wohl möglich gewesen, hier zu überwintern. Aber die Ungeduld des Antonius litt dies nicht; der Marsch ging weiter, und bei der immer rauher werdenden Jahreszeit und dem Gesundheitszustand der Soldaten kostete dieser letzte Abschnitt der Expedition vom Araxes bis nach Antiocheia, obwohl kein Feind ihn behinderte, noch weitere 8000 Mann. Wohl ist dieser Feldzug ein letztes Aufleuchten dessen, was in Antonius’ Charakter brav und tüchtig war, aber politisch seine Katastrophe, um so mehr, als gleichzeitig Caesar durch die glückliche Beendigung des sizilischen Krieges die Herrschaft im Okzident und das Vertrauen Italiens für jetzt und alle Zukunft gewann.

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^25 Es ist an sich glaublich daß Antonius dem Phraates so lange wie möglich die bevorstehende Invasion verbarg und darum bei Rücksendung des Monaeses sich bereit erklärte, auf Grund der Rückgabe der verlorenen Feldzeichen Frieden zu schließen (Plut. Ant. 37; Dio 49, 24; Florus 2, 20 [4, 101). Aber er wußte vermutlich, daß dies Anerbieten nicht würde angenommen werden, und ernst kann es ihm mit diesen Anträgen auf keinen Fall gewesen sein; ohne Zweifel wollte er den Krieg und den Sturz des Phraates.

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Die Verantwortung für den Mißerfolg, den zu verleugnen er vergeblich versuchte, warf Antonius auf die abhängigen Könige von Kappadokien und Armenien, auf den letzteren insofern mit Recht, als dessen vorzeitiger Abmarsch von Praaspa die Gefahren und die Verluste des Rückzugs wesentlich gesteigert hatte. Aber für den Feldzugsplan trug nicht er die Verantwortung, sondern Antonius ^26; und das Fehlschlagen der auf Monaeses gesetzten Hoffnungen, die Katastrophe des Stauanus, das Scheitern der Belagerung von Praaspa sind nicht durch den Armenier herbeigeführt worden. Die Unterwerfung des Ostens gab Antonius nicht auf, sondern brach im nächsten Jahre (719 35) abermals aus Ägypten auf. Die Verhältnisse lagen auch jetzt noch verhältnismäßig günstig. Mit dem medischen König Artavazdes wurde ein Freundschaftsbündnis angeknüpft; derselbe war nicht bloß mit dem parthischen Oberherrn in Streit geraten, sondern grollte auch vor allem dem armenischen Nachbarn und durfte bei der wohlbekannten Erbitterung des Antonius gegen diesen darauf rechnen, an dem Feind seines Feindes eine Stütze zu finden. Alles kam an auf das feste Einvernehmen der beiden Machthaber, des sieggekrönten Herrn des Westens und des geschlagenen Herrschers im Osten; und auf die Kunde hin, daß Antonius die Fortführung des Krieges beabsichtige, begab sich seine rechtmäßige Gattin, die Schwester Caesars, von Italien nach dem Osten, um ihm neue Mannschaften zuzuführen und das Verhältnis zu ihr und zu dem Bruder neu zu befestigen. Wenn Octavia groß genug dachte, trotz des Verhältnisses mit der ägyptischen Königin dem Gatten die Hand zur Versöhnung zu bieten, so muß auch Caesar, wie dies weiter die eben jetzt erfolgende Eröffnung des Krieges an der italischen Nordostgrenze bestätigt, damals noch bereit gewesen sein, das bestehende Verhältnis aufrechtzuerhalten. Beide Geschwister ordneten ihre persönlichen Interessen denen des Gemeinwesens in hochherziger Weise unter. Aber wie laut das Interesse wie die Ehre dafür sprachen, die hingereichte Hand anzunehmen, Antonius konnte es nicht über sich gewinnen, das Verhältnis zu der Ägypterin zu lösen; er wies die Gattin zurück, und dies war zugleich der Bruch mit deren Bruder, und, wie man hinzusetzen kann, der Verzicht auf die Fortführung des Krieges gegen die Parther. Nun mußte, ehe daran gedacht werden konnte, die Herrschaftsfrage zwischen Antonius und Caesar erledigt werden. Antonius ging denn auch sofort aus Syrien nach Ägypten zurück und unternahm in den folgenden Jahren nichts weiteres zur Ausführung seiner orientalischen Eroberungspläne; nur strafte er die, denen er die Schuld des Mißerfolgs beimaß. Den König von Kappadokien, Ariarathes, ließ er hinrichten ^27 und gab das Königreich einem illegitimen Verwandten desselben, dem Archelaos. Das gleiche Schicksal war dem Armenier zugedacht. Wenn Antonius, wie er sagte, zur Fortführung des Krieges im Jahre 720 (34) in Armenien erschien, so hatte dies nur den Zweck, die Person des Königs, der sich geweigert hatte, nach Ägypten zu gehen, in die Gewalt zu bekommen: Dieser Akt der Rache wurde auf nichtswürdige Weise im Wege der Überlistung ausgeführt und in nicht minder nichtswürdiger Weise durch eine in Alexandreia aufgeführte Karikatur des kapitolinischen Triumphs gefeiert. Damals wurde der zum Herrn des Ostens bestimmte Sohn des Antonius, wie früher angegeben ward, als König von Armenien eingesetzt und mit der Tochter des neuen Bundesgenossen, des Königs von Medien, vermählt, während der älteste Sohn des gefangenen und einige Zeit später auf Geheiß der Kleopatra hingerichteten Königs von Armenien, Artaxes, den die Armenier anstatt des Vaters zum König ausgerufen hatten, landflüchtig zu den Parthern ging. Armenia und Media Atropatene waren hiermit in Antonius’ Gewalt oder ihm verbündet; die Fortführung des parthischen Krieges wurde wohl angekündigt, blieb aber verschoben bis nach der Überwindung des westlichen Rivalen. Phraates seinerseits ging gegen Medien vor, anfangs ohne Erfolg, da die in Armenien stehenden römischen Truppen den Medern Beistand leisteten; aber als im Verlauf der Rüstungen gegen Caesar Antonius seine Mannschaften von dort abrief, gewannen die Parther die Oberhand, überwanden die Meder und setzten in Medien so wie auch in Armenien den König Artaxes ein, der, um die Hinrichtung des Vaters zu vergelten, sämtliche im Lande zerstreute Römer greifen und töten ließ. Daß Phraates die große Fehde zwischen Antonius und Caesar, während sie vorbereitet und ausgefochten ward, nicht voller ausnutzte, wurde wahrscheinlich wieder einmal durch die im eigenen Lande ausbrechenden Unruhen verhindert. Diese endigten damit, daß er ausgetrieben ward und zu den Skythen des Ostens ging; an seiner Stelle wurde Tiridates als Großkönig ausgerufen. Als die entscheidende Seeschlacht an der Küste von Epirus geschlagen ward und dann in Ägypten die Katastrophe des Antonius sich vollzog, saß in Ktesiphon dieser neue Großkönig auf dem schwankenden Thron und schickten an der entgegengesetzten Reichsgrenze die Scharen Turans sich an, den früheren Herrscher wieder an seine Stelle zu setzen, was ihnen bald darauf auch gelang.

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^26 Was darüber Strabon (11, 13, 4 p. 524) offenbar nach der von Antonius’ Waffengefährten Dellius und vermutlich auf dessen Geheiß aufgesetzten Darstellung dieses Krieges (vgl. das. 11, 13 3; Dio 49, 39) berichtet, ist ein recht kläglicher Rechtfertigungsversuch des geschlagenen Generals. Wenn Antonius nicht den nächsten Weg nach Ktesiphon einschlug, so kann dafür der König Artavasdes nicht als falscher Wegweiser in Anspruch genommen werden; es war eine militärische und wohl mehr noch eine politische Verrechnung des obersten Feldherrn.

^27 Die Tatsache der Absetzung und der Hinrichtung und die Zeit bezeugen Dio (49, 32) und Valerius Maximus (9, 15 ext. 2); die Ursache oder der Vorwand wird mit dem Armenischen Krieg zusammenhängen.

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Der kluge und klare Mann, dem die Liquidation der Unternehmungen des Antonius und die Feststellung des Verhältnisses der beiden Reichsteile zufiel, bedurfte ebensosehr der Mäßigung wie der Energie. Es würde der schwerste Fehler gewesen sein, in Antonius’ Gedanken eingehend den Orient oder auch nur im Orient weiter zu erobern. Augustus erkannte dies; seine militärischen Ordnungen zeigen deutlich, daß er zwar den Besitz der syrischen Küste wie den der ägyptischen als ein unentbehrliches Komplement für das Reich des Mittelmeers betrachtete, aber auf binnenländischen Besitz daselbst keinen Wert legte. Indes Armenien war nun einmal seit einem Menschenalter römisch und konnte, nach Lage der Verhältnisse, nur römisch oder parthisch sein; die Landschaft war durch ihre Lage militärisch für jede der Großmächte ein Ausfallstor in das Gebiet der anderen. Augustus dachte auch nicht daran, auf Armenien zu verzichten und es den Parthern zu überlassen; und wie die Dinge lagen, durfte er schwerlich daran denken. Wenn aber Armenien festgehalten ward, konnte man dabei nicht stehenbleiben; die örtlichen Verhältnisse nötigten die Römer, weiter das Stromgebiet des Kyros, die Landschaften der Iberer an seinem oberen, der Albaner an seinem unteren Lauf, das heißt, die als Reiter wie zu Fuß kampftüchtigen Bewohner des heutigen Georgien und Schirwân, unter ihren maßgebenden Einfluß zu bringen, das parthische Machtgebiet nicht nördlich vom Araxes über Atropatene hinaus sich erstrecken zu lassen. Schon die Expedition des Pompeius hatte gezeigt, daß die Festsetzung in Armenien die Römer notwendig einerseits bis an den Kaukasus, andrerseits bis an das Westufer des Kaspischen Meeres führte. Die Ansätze waren überall da. Antonius’ Legaten hatten mit den Iberern und den Albanern gefochten. Polemon, von Augustus in seiner Stellung bestätigt, herrschte nicht bloß über die Küste von Pharnakeia bis Trapezunt, sondern auch über das Gebiet der Kolcher an der Phasismündung. Zu dieser allgemeinen Sachlage kamen die besonderen Verhältnisse des Augenblicks, welche es dem neuen Alleinherrscher Roms in dringendster Weise nahelegten, das Schwert den Orientalen gegenüber nicht bloß zu zeigen, sondern auch zu ziehen. Daß König Artaxes, wie einst Mithradates, sämtliche Römer innerhalb seiner Grenzen umzubringen befohlen hatte, konnte nicht unvergolten bleiben. Auch der landflüchtige König von Medien hatte Hilfe jetzt bei Augustus gesucht, wie er sie sonst bei Antonius gesucht haben würde. Der Bürger- und Prätendentenkrieg im Parthischen Reiche erleichterte nicht bloß den Angriff, sondern der vertriebene Herrscher Tiridates suchte gleichfalls Schutz bei Augustus und erklärte sich bereit, als römischer Vasall das Reich von Augustus zu Lehen zu nehmen. Die Rückgabe der bei den Niederlagen des Crassus und der Antonianer in die Gewalt der Parther geratenen Römer und der verlorenen Adler mochte an sich dem Herrscher der Kriegführung nicht wert erscheinen; fallen lassen konnte der Wiederhersteller des römischen Staates diese militärische und politische Ehrenfrage nicht. Mit diesen Tatsachen mußte der römische Staatsmann rechnen; bei der Stellung, die Augustus im Orient nahm, war die Politik der Aktion überhaupt und durch die vorhergegangenen Mißerfolge doppelt geboten. Ohne Zweifel war es wünschenswert, die Ordnung der Dinge in Rom bald vorzunehmen; aber eine zwingende Nötigung, dies sofort zu tun, bestand für den unbestrittenen Alleinherrscher nicht. Er befand sich nach den entscheidenden Schlägen von Aktion und Alexandreia an Ort und Stelle und an der Spitze eines starken und siegreichen Heeres; was einmal geschehen mußte, geschah am besten gleich. Ein Herrscher vom Schlage Caesars wäre schwerlich nach Rom zurückgegangen, ohne in Armenien die Schutzherrschaft hergestellt, die römische Suprematie bis zum Kaukasus und zum Kaspischen Meere zur Anerkennung gebracht und mit dem Parther abgerechnet zu haben. Ein Herrscher von Umsicht und Tatkraft hätte die Grenzverteidigung im Osten gleich jetzt geordnet, wie die Verhältnisse es erforderten; es war von vornherein klar, daß die vier syrischen Legionen von zusammen 40000 Mann nicht genügten, um die Interessen Roms zugleich am Euphrat, am Araxes und am Kyros zu wahren und daß die Milizen der abhängigen Königreiche den Mangel der Reichstruppen nur verdeckten, nicht deckten. Armenien hielt durch politische und nationale Sympathie mehr zu den Parthern als zu den Römern; die Könige von Kommagene, Kappadokien, Galatien, Pontus neigten wohl umgekehrt mehr nach der römischen Seite, aber sie waren unzuverlässig und schwach. Auch die maßhaltende Politik bedurfte zu ihrer Begründung eines energischen Schwertschlags, zu ihrer Aufrechthaltung des nahen Arms einer überlegenen römischen Militärmacht.

Augustus hat weder geschlagen noch geschirmt; gewiß nicht, weil er über die Sachlage sich täuschte, sondern weil es in seiner Art lag, das als notwendig Erkannte zögernd und schwächlich durchzuführen und die Rücksichten der inneren Politik auf das Verhältnis zum Ausland mehr als billig einwirken zu lassen. Das Unzulängliche des Grenzschutzes durch die kleinasiatischen Klientelstaaten hat er wohl eingesehen; es gehört in diesen Zusammenhang, daß er schon im Jahre 729 (25), nach dem Tode des Königs Amyntas, des Herrn im ganzen innern Kleinasien, diesem keinen Nachfolger gab, sondern das Land einem kaiserlichen Legaten unterstellte. Vermutlich sollten auch die benachbarten bedeutenderen Klientelstaaten, namentlich Kappadokien, in gleicher Weise nach dem Ableben der derzeitigen Inhaber in kaiserliche Statthalterschaften verwandelt werden. Dies war ein Fortschritt, insofern die Milizen dieser Landschaften damit der Reichsarmee inkorporiert und unter römische Offiziere gestellt wurden; einen ernstlichen Druck auf die unsicheren Grenzlandschaften oder gar auf den benachbarten Großstaat konnten diese Truppen nicht ausüben, wenn sie auch jetzt zu denen des Reiches zählten. Aber alle diese Erwägungen wurden überwogen durch die Rücksicht auf die Herabdrückung der Ziffer des stehenden Heeres und der Ausgabe für das Heerwesen auf das möglichst niedrige Maß.

Ebenso ungenügend waren den augenblicklichen Verhältnissen gegenüber die auf der Heimkehr von Alexandreia von Augustus getroffenen Maßregeln. Er gab dem vertriebenen König der Meder die Herrschaft von Klein-Armenien und dem parthischen Prätendenten Tiridates ein Asyl in Syrien, um durch jenen den in offener Feindseligkeit gegen Rom verharrenden König Artaxes in Schach zu halten, durch diesen auf den König Phraates zu drücken. Die mit diesem wegen der Rückgabe der parthischen Siegestrophäen angeknüpften Verhandlungen zogen sich ergebnislos hin, obwohl Phraates im Jahre 731 (23), um die Entlassung eines zufällig in die Gewalt der Römer geratenen Sohnes zu erlangen, die Rückgabe zugesichert hatte.

Erst als Augustus im Jahre 734 (20) sich persönlich nach Syrien begab und Ernst zeigte, fügten sich die Orientalen. In Armenien, wo eine mächtige Partei sich gegen den König Artaxes erhoben hatte, warfen sich die Insurgenten den Römern in die Arme und erbaten für des Artaxes jüngeren, am kaiserlichen Hof erzogenen und in Rom lebenden Bruder Tigranes die kaiserliche Belehnung. Als des Kaisers Stiefsohn Tiberius Claudius Nero, damals ein 22jähriger Jüngling, mit Heeresmacht in Armenien einrückte, wurde König Artaxes von seinen eigenen Verwandten ermordet, und Tigranes empfing die königliche Tiara aus der Hand des kaiserlichen Vertreters, wie sie fünfzig Jahre früher sein gleichnamiger Großvater von Pompeius empfangen hatte. Atropatene wurde wieder von Armenien getrennt und kam unter die Herrschaft eines ebenfalls in Rom erzogenen Herrschers, des Ariobarzanes, Sohnes des früher erwähnten Artavazdes; doch scheint dieser das Land nicht als römisches, sondern als parthisches Lehnsreich erhalten zu haben. Über die Ordnung der Dinge in den Fürstentümern am Kaukasus erfahren wir nichts; aber da sie später unter die römischen Klientelstaaten gerechnet werden, so hat wahrscheinlich damals auch hier der römische Einfluß obgesiegt. Selbst König Phraates, jetzt vor die Wahl gestellt, sein Wort einzulösen oder zu schlagen, entschloß sich schweren Herzens zu der die nationalen Gefühle der Seinen empfindlich verletzenden Herausgabe der wenigen noch lebenden römischen Kriegsgefangenen und der gewonnenen Feldzeichen.

Unendlicher Jubel begrüßte diesen, von dem Fürsten des Friedens errungenen unblutigen Sieg. Auch bestand nach demselben mit dem Partherkönig längere Zeit ein freundschaftliches Verhältnis, wie denn die unmittelbaren Interessen der beiden Großstaaten sich wenig stießen. In Armenien dagegen hatte die römische Lehnsherrschaft, die nur auf sich selbst ruhte, der nationalen Opposition gegenüber einen schweren Stand. Nach dem frühen Tode des Königs Tigranes schlugen dessen Kinder oder die unter ihrem Namen regierenden Staatsleiter sich selber zu dieser. Gegen sie wurde von den Römerfreunden ein anderer Herrscher, Artavazdes, aufgestellt; aber er vermochte nicht gegen die stärkere Gegenpartei durchzudringen. Diese armenischen Wirren störten auch das Verhältnis zu den Parthern; es lag in der Sache, daß die antirömisch gesinnten Armenier sich auf diese zu stützen suchten, und auch die Arsakiden konnten nicht vergessen, daß Armenien früher eine parthische Sekundogenitur gewesen war. Unblutige Siege sind oft schwächliche und gefährliche. Es kam so weit, daß die römische Regierung im Jahre 748 (6) demselben Tiberius, der vierzehn Jahre zuvor den Tigranes als Lehnskönig von Armenien eingesetzt hatte, den Auftrag erteilte, abermals mit Heeresmacht dort einzurücken und die Verhältnisse nötigenfalls mit Waffengewalt zu ordnen. Aber das Zerwürfnis in der kaiserlichen Familie, welches die Unterwerfung der Germanen unterbrochen hatte, griff auch hier ein und hatte die gleiche üble Wirkung. Tiberius lehnte den Auftrag des Stiefvaters ab, und in Ermangelung eines geeigneten prinzlichen Feldherrn sah die römische Regierung einige Jahre hindurch wohl oder übel dem Schalten der antirömischen Partei in Armenien unter Parthisches Schutz untätig zu. Endlich im Jahre 753 (1) wurde dem älteren Adoptivsohn des Kaisers, dem zwanzigjährigen Gaius Caesar, nicht bloß derselbe Auftrag erteilt, sondern es sollte, wie der Vater hoffte, die Unterwerfung Armeniens der Anfang größerer Dinge sein, der Orientfeldzug des zwanzigjährigen Kronprinzen man möchte fast sagen die Alexanderfahrt fortsetzen. Vom Kaiser beauftragte oder dem Hofe nahestehende Literaten, der Geograph Isidoros, selber an der Euphratmündung zu Hause, und der Vertreter der griechischen Gelehrsamkeit unter den Fürstlichkeiten des Augustischen Kreises, König Juba von Mauretanien, widmeten, jener seine im Orient selbst eingezogenen Erkundigungen, dieser literarische Kollektaneen über Arabien, dem jungen Prinzen, der vor Begierde zu brennen schien, mit der Eroberung Arabiens, über welche Alexander weggestorben war, einen vor längerer Zeit dort eingetretenen Mißerfolg des Augustfischen Regiments glänzend zu begleichen. Zunächst für Armenien war diese Sendung ebenso von Erfolg wie die des Tiberius. Der römische Kronprinz und der parthische Großkönig Phraatakes trafen persönlich auf einer Insel des Euphrat zusammen; die Parther gaben wieder einmal Armenien auf und die nahegerückte Gefahr eines parthischen Krieges ward abgewandt, das gestörte Einvernehmen wenigstens äußerlich wiederhergestellt. Den Armeniern setzte Gaius den Ariobarzanes, einen Prinzen aus dem medischen Fürstenhause, zum König, und die Oberherrschaft Roms wurde abermals befestigt. Indes fügten die antirömisch gesinnten Armenier sich nicht ohne Widerstand; es kam nicht bloß zum Einrücken der Legionen, sondern auch zum Schlagen. Vor den Mauern des armenischen Kastells Artageira empfing der junge Kronprinz von einem parthischen Offizier durch tückische List die Wunde (2 n. Chr.), an der er nach monatelangem Siechen hinstarb. Die Verschlingung der Reichs- und der dynastischen Politik bestrafte sich aufs neue. Der Tod eines jungen Mannes änderte den Gang der großen Politik; die so zuversichtlich dem Publikum angekündigte arabische Expedition fiel weg, nachdem ihr Gelingen dem Sohn des Kaisers nicht mehr den Weg zur Nachfolge ebnen konnte. Auch an weitere Unternehmungen am Euphrat wurde nicht mehr gedacht; das Nächste, die Besetzung Armeniens und die Wiederherstellung der Beziehungen zu den Parthern war erreicht, wie trübe Schatten auch durch den Tod des Kronprinzen auf diesen Erfolg fielen.

Bestand hatte derselbe so wenig wie der der glänzenderen Expedition des Jahres 734 (20). Die von Rom eingesetzten Herrscher Armeniens wurden bald von denen der Gegenpartei unter versteckter oder offener Beteiligung der Parther bedrängt oder verdrängt. Als der in Rom erzogene parthische Prinz Vonones auf den erledigten parthischen Thron berufen ward, hofften die Römer an ihm eine Stütze zu finden; allein eben deswegen mußte er bald ihn räumen, und an seine Stelle kam König Artabanos von Medien, ein mütterlicherseits den Arsakiden entsprossener, aber dem skythischen Volke der Daker angehöriger und in einheimischer Sitte aufgewachsener tatkräftiger Mann (um 10 n. Chr.). Vonones ward damals von den Armeniern als Herrscher aufgenommen und damit diese unter römischem Einfluß gehalten. Aber um so weniger konnte Artabanos seinen verdrängten Nebenbuhler als Nachbarfürsten dulden; die römische Regierung hätte, um den für seine Stellung in jeder Hinsicht ungeeigneten Mann zu halten, Waffengewalt gegen die Parther wie gegen seine eigenen Untertanen anwenden müssen. Tiberius, der inzwischen zur Regierung gekommen war, ließ nicht sofort einrücken, und für den Augenblick siegte in Armenien die antirömische Partei; aber es war nicht seine Absicht, auf das wichtige Grenzland zu verzichten. Im Gegenteil wurde die wahrscheinlich längst beschlossene Einziehung des Königreichs Kappadokien im Jahre 17 zur Ausführung gebracht: der alte Archelaos, der dort seit dem Jahre 718 (36) den Thron einnahm, ward nach Rom berufen und ihm hier angekündigt, daß er aufgehört habe zu regieren. Ebenso kam das kleine, aber wegen der Euphratübergänge wichtige Königreich Kommagene damals unter unmittelbare kaiserliche Verwaltung. Damit war die unmittelbare Reichsgrenze bis an den mittleren Euphrat vorgeschoben. Zugleich ging der Kronprinz Germanicus, der soeben am Rhein mit großer Auszeichnung kommandiert hatte, mit ausgedehnter Machtvollkommenheit nach dem Osten, um die neue Provinz Kappadokien zu ordnen und das gesunkene Ansehen der Reichsgewalt wiederherzustellen. Auch diese Sendung kam bald und leicht zum Ziel. Germanicus, obwohl von dem Statthalter Syriens, Gnaeus Piso, nicht mit derjenigen Truppenmacht unterstützt, die er fordern durfte und gefordert hatte, ging nichtsdestoweniger nach Armenien und brachte durch das bloße Gewicht seiner Persönlichkeit und seiner Stellung das Land zum Gehorsam zurück. Den unfähigen Vonones ließ er fallen und setzte den Armeniern, den Wünschen der römisch gesinnten Vornehmen entsprechend, zum Herrscher einen Sohn jenes Polemon, den Antonius zum König im Pontus gemacht hatte, den Zenon oder, wie er als König von Armenien heißt, Artaxias; dieser war einerseits dem kaiserlichen Hause verbunden durch seine Mutter, die Königin Pythodoris, eine Enkelin des Triumvirn Antonius, andererseits nach Landesart erzogen, ein tüchtiger Waidmann und bei dem Gelag ein tapferer Zecher. Auch der Großkönig Artabanos kam dem römischen Prinzen in freundschaftlicher Weise entgegen und bat nur um Entfernung seines Vorgängers Vonones aus Syrien, um den zwischen diesem und den unzufriedenen Parthern sich anspinnenden Zettelungen zu steuern. Da Germanicus dieser Bitte entsprach und den unbequemen Flüchtling nach Kilikien schickte, wo er bald darauf bei einem Fluchtversuch umkam, stellten zwischen den beiden Großstaaten die besten Beziehungen sich her. Artabanos wünschte sogar, mit Germanicus am Euphrat persönlich zusammenzukommen, wie dies auch Phraatakes und Gaius getan hatten; dies aber lehnte Germanicus ab, wohl mit Rücksicht auf Tiberius’ leicht erregten Argwohn. Freilich fiel auf diese orientalische Expedition derselbe trübe Schatten wie auf die letztvorhergehende; auch von dieser kam der Kronprinz des Römischen Reiches nicht lebend heim.

Eine Zeitlang taten die getroffenen Einrichtungen ihren Dienst. So lange Tiberius mit sicherer Hand die Herrschaft führte und so lange König Artaxias von Armenien lebte, blieb im Orient Ruhe; aber in den letzten Jahren des alten Kaisers, als derselbe von seiner einsamen Insel aus die Dinge gehen ließ und vor jedem Eingreifen zurückscheute, und insbesondere nach dem Tode des Artaxias (um 34) begann das alte Spiel abermals. König Artabanos, gehoben durch sein langes und glückliches Regiment und durch vielfache, gegen die Grenzvölker Irans erstrittene Erfolge und überzeugt, daß der alte Kaiser keine Neigung haben werde, einen schweren Krieg im Orient zu beginnen, bewog die Armenier, seinen eigenen ältesten Sohn, den Arsakes, zum Herrscher auszurufen, das heißt die römische Oberherrlichkeit mit der parthischen zu vertauschen. Ja er schien es geradezu auf den Krieg mit Rom anzulegen; er forderte die Verlassenschaft seines in Kilikien umgekommenen Vorgängers und Rivalen Vonones von der römischen Regierung, und seine Schreiben an diese sprachen ebenso unverhüllt aus, daß der Orient den Orientalen gehöre, wie sie die Greuel am kaiserlichen Hofe, die man in Rom sich nur im vertrautesten Kreise zuzuflüstern wagte, bei ihrem rechten Namen nannten. Er soll sogar einen Versuch gemacht haben, sich in Besitz von Kappadokien zu setzen. Aber indem alten Löwen hatte er sich verrechnet. Tiberius war auch auf Capreae nicht bloß den Hofleuten furchtbar und nicht der Mann, sich und in sich Rom ungestraft verhöhnen zu lassen. Er sandte den Lucius Vitellius, den Vater des spätem Kaisers, einen entschlossenen Offizier und geschickten Diplomaten, nach dem Orient mit ähnlicher Machtvollkommenheit, wie sie früher Gaius Caesar und Germanicus gehabt hatten, und mit dem Auftrag, nötigenfalls die syrischen Legionen über den Euphrat zu führen. Zugleich wandte er das oft erprobte Mittel an, den Herrschern des Ostens durch Insurrektionen und Prätendenten in ihrem eigenen Lande zu schaffen zu machen. Dem Partherprinzen, den die armenischen Nationalen zum Herrscher ausgerufen hatten, stellte er einen Fürsten aus dem Königshaus der Iberer entgegen, den Mithradates, des Ibererkönigs Pharasmanes Bruder, und wies diesen sowie den Fürsten der Albaner an, den römischen Prätendenten für Armenien mit Heeresmacht zu unterstützen. Von den streitbaren und für jeden Werber leicht zugänglichen transkaukasischen Sarmaten wurden große Scharen mit römischem Golde für den Einfall in Armenien gedungen. Es gelang auch dem römischen Prätendenten, seinen Nebenbuhler durch bestochene Hofleute zu vergiften und sich des Landes und der Hauptstadt Artaxata zu bemächtigen. Artabanos sandte an des Ermordeten Stelle einen anderen Sohn, Orodes, nach Armenien und versuchte auch seinerseits transkaukasische Hilfstruppen zu beschaffen; aber nur wenige kamen nach Armenien durch, und die parthischen Reiterscharen waren der guten Infanterie der Kaukasusvölker und den gefürchteten sarmatischen berittenen Schützen nicht gewachsen. Orodes wurde in harter Feldschlacht überwunden und selbst im Zweikampf mit seinem Rivalen schwer verwundet. Da brach Artabanos selber nach Armenien auf. Nun aber setzte auch Vitellius die syrischen Legionen in Bewegung, um den Euphrat zu überschreiten und in Mesopotamien einzufallen; und dies brachte die lange gärende Insurrektion im Partherreiche zum Ausbruch. Das energische und mit den Erfolgen selbst immer schroffere Auftreten des skythischen Herrschers hatte viele Personen und Interessen verletzt, insbesondere die mesopotamischen Griechen und die mächtige Stadtgemeinde von Seleukeia, welcher er ihre nach griechischer Art demokratische Gemeindeverfassung genommen hatte, ihm abwendig gemacht. Das römische Gold nährte die sich vorbereitende Bewegung. Unzufriedene Adlige hatten schon früher sich mit der römischen Regierung in Verbindung gesetzt und einen echten Arsakiden von dieser erbeten. Tiberius hatte des Phraates einzigen überlebenden, dem Vater gleichnamigen Sohn und, nachdem der alte römisch gewöhnte Mann den Anstrengungen noch in Syrien erlegen war, an dessen Stelle einen ebenfalls in Rom lebenden Enkel des Phraates namens Tiridates geschickt. Der parthische Fürst Sinnakes, der Führer dieser Zettelungen, kündigte jetzt dem Skythen den Gehorsam und pflanzte das Banner der Arsakiden auf. Vitellius überschritt mit den Legionen den Euphrat und in seinem Gefolge der neue Großkönig von römischen Gnaden. Der parthische Statthalter von Mesopotamien, Ornospades, der einst als Verbannter unter Tiberius den pannonischen Krieg mitgemacht hatte, stellte sich und seine Truppen sofort dem neuen Herrn zur Verfügung des Sinnakes Vater Abdagaeses lieferte den Reichsschatz aus; in kürzester Zeit sah sich Artabanos von dem ganzen Lande verlassen und gezwungen, in seine skythische Heimat zu flüchten, wo er als unsteter Mann in den Wäldern herumirrte und mit seinem Bogen sich das Leben fristete, während dem Tiridates von den nach parthischer Staatsordnung zur Krönung des Herrschers berufenen Fürsten in Ktesiphon feierlich die Tiara aufs Haupt gesetzt ward. Indes die Herrschaft des von dem Reichsfeind geschickten neuen Großkönigs währte nicht lange. Das Regiment, welches weniger er führte, ein junger unerfahrener und untüchtiger Mann, als die ihn zum König gemacht hatten, vornehmlich Abdagaeses, rief bald Opposition hervor. Einige der vornehmsten Satrapen waren schon bei der Krönungsfeier ausgeblieben und zogen den vertriebenen Herrscher wieder aus der Verbannung hervor; mit ihrem Beistand und den von seinen skythischen Landsleuten gestellten Mannschaften kehrte Artabanos zurück, und schon im folgenden Jahre (36) war das ganze Reich mit Ausnahme von Seleukeia wieder in seiner Gewalt, Tiridates ein flüchtiger Mann und genötigt, bei seinen römischen Beschützern die Zuflucht zu heischen, die ihm nicht versagt werden konnte. Vitellius führte die Legionen abermals an den Euphrat; aber da der Großkönig persönlich erschien und sich zu allem Verlangten bereit erklärte, falls die römische Regierung von Tiridates abstehe, war der Friede bald geschlossen. Artabanos erkannte nicht bloß den Mithradates als König von Armenien an, sondern brachte auch dem Bildnis des römischen Kaisers die Huldigung dar, die von den Lehnsmannen gefordert zu werden pflegte, und stellte seinen Sohn Dareios den Römern als Geisel. Darüber war der alte Kaiser gestorben; aber diesen so unblutigen wie vollständigen Sieg seiner Politik über die Auflehnung des Orients hat er noch erlebt.

Was die Klugheit des Greises erreicht hatte, verdarb sofort der Unverstand des Nachfolgers. Abgesehen davon, daß er verständige Einrichtungen des Tiberius rückgängig machte, zum Beispiel das eingezogene Königreich Kommagene wiederherstellte, gönnte sein törichter Neid dem toten Kaiser den erreichten Erfolg nicht; den tüchtigen Statthalter von Syrien wie den neuen König von Armenien lud er zur Verantwortung nach Rom vor, setzte den letzteren ab und schickte ihn, nachdem er ihn eine Zeitlang gefangen gehalten hatte, ins Exil. Selbstverständlich griff die parthische Regierung zu und nahm das herrenlose Armenien wiederum in Besitz ^28. Claudius hatte, als er im Jahre 41 zur Regierung kam, die getane Arbeit von neuem zu beginnen. Er verfuhr nach dem Beispiel des Tiberius. Mithradates, aus dem Exil zurückgerufen, wurde wieder eingesetzt und angewiesen, mit Hilfe seines Bruders sich Armeniens zu bemächtigen. Der damals zwischen den drei Söhnen des Königs Artabanos III. geführte Bruderkrieg im Partherreich ebnete den Römern den Weg. Nach der Ermordung des ältesten Sohnes stritten Jahre lang Gotarzes und Vardanes um den Thron; Seleukeia, das schon dem Vater den Gehorsam aufgekündigt hatte, trotzte sieben Jahre hindurch ihm und nachher den Söhnen; die Völker Turans griffen wie immer auch in diesen Hader der Fürsten Irans ein. Mithradates vermochte mit Hilfe der Truppen seines Bruders und der Garnisonen der benachbarten römischen Provinzen die parthisch Gesinnten in Armenien zu überwältigen und sich wieder zum Herrn daselbst zu machen ^29; das Land erhielt römische Besatzung. Nachdem Vardanes sich mit dem Bruder verglichen und endlich Seleukeia wieder eingenommen hatte, machte er Miene, in Armenien einzurücken; aber die drohende Haltung des römischen Legaten von Syrien hielt ihn ab und sehr bald brach der Bruder den Vergleich und begann der Bürgerkrieg aufs neue. Nicht einmal die Ermordung des tapferen und im Kampf mit den Völkern Turans siegreichen Vardanes setzte demselben ein Ziel; die Gegenpartei wendete sich nun nach Rom und erbat sich von der dortigen Regierung den dort lebenden Sohn des Vonones, den Prinzen Meherdates, welcher dann auch vom Kaiser Claudius vor dem versammelten Senat den Seinigen zur Verfügung gestellt und nach Syrien entlassen ward mit der Ermahnung, sein neues Reich gut und gerecht zu verwalten und der römischen Schutzfreundschaft eingedenk zu bleiben (Jahr 49). Er kam nicht in die Lage, von diesen Ermahnungen Anwendung zu machen. Die römischen Legionen, die ihm bis zum Euphrat das Geleit gaben, übergaben ihn dort denen, die ihn gerufen hatten, dem Haupt des mächtigen Fürstengeschlechts der Karên und den Königen Abgaros von Edessa und Izates von Adiabene. Der unerfahrene und unkriegerische Jüngling war der Aufgabe so wenig gewachsen wie alle anderen von den Römern aufgestellten parthischen Herrscher; eine Anzahl seiner namhaftesten Anhänger verließen ihn, so wie sie ihn kennenlernten und gingen zu Gotarzes; in der entscheidenden Schlacht gab der Fall des tapferen Karên den Ausschlag. Meherdates wurde gefangen und nicht einmal hingerichtet, sondern nur nach orientalischer Sitte durch Verstümmelung der Ohren regierungsunfähig gemacht.

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^28 Der Bericht über die Besitzergreifung Armeniens fehlt, aber die Tatsache geht aus Tac. ann. 11, 9 deutlich hervor. Wahrscheinlich gehört hierher, was Josephus (bel. Iud. 20 3, 3) von der Absicht des Nachfolgers des Artabanos erzählt, gegen die Römer Krieg zu führen wovon der Satrap von Adiabene, Izates, ihn vergebens abmahnt. Josephus nennt diesen Nachfolger wohl irrig Bardanes. Artabanos’ III. unmittelbarer Nachfolger war nach Tac. ann. 11, 8 sein gleichnamiger Sohn, den nebst seinem Sohn dann Gotarzes aus dem Wege räumte; und dieser Artabanos IV. wird hier gemeint sein.

^29 Die Meldung des Petrus Patricius (fr. 3 Müll.), daß der König Mithradates von Iberien den Abfall von Rom geplant, aber, um den Schein der Treue zu wahren, seinen Bruder Kotys an Claudius gesandt habe und dann, da dieser dem Kaiser von jenen Umtrieben Anzeige gemacht, abgesetzt und durch den Bruder ersetzt worden sei verträgt sich nicht mit der gesicherten Tatsache, daß in Iberien wenigstens vom Jahr 35 (Tac. ann. 6, 32) bis zum Jahr 60 (Tac. ann. 14, 26) Pharasmanes, im Jahre 75 dessen Sohn Mithradates (CIL III, 6052) geherrscht hat. Ohne Zweifel hat Petrus den Mithradates von Iberien und den gleichnamigen König des Bosporus zusammengeworfen und liegt hier die Erzählung zu Grunde, welche Tacitus (ann. 12, 18) voraussetzt.

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Trotz dieser Niederlage der römischen Politik im Partherreich blieb Armenien den Römern, solange der schwache Gotarzes über die Parther herrschte. Aber sowie eine kräftigere Hand die Zügel der Herrschaft faßte und die inneren Kämpfe ruhten, ward auch der Kampf um jenes Land wieder aufgenommen. König Vologasos, der nach dem Tode des Gotarzes und dem kurzen Regiment Vonones’ II, diesem seinem Vater im Jahre 51 sukzedierte ^30, bestieg den Thron ausnahmsweise in vollem Einverständnis mit seinen beiden Brüdern Pakoros und Tiridates. Er war ein fähiger und umsichtiger Regent - auch als Städtegründer finden wir ihn und mit Erfolg bemüht, den Handel von Palmyra nach seiner Stadt Vologasias am unteren Euphrat zu lenken -, raschen und extremen Entschlüssen abgeneigt und bemüht, mit dem mächtigen Nachbarn womöglich Frieden zu halten. Aber die Rückgewinnung Armeniens war der leitende politische Gedanke der Dynastie und auch er bereit, jede Gelegenheit zu seiner Verwirklichung zu benutzen. Diese Gelegenheit schien jetzt sich zu bieten. Der armenische Hof war der Schauplatz einer der entsetzlichsten Familientragödien geworden, die die Geschichte verzeichnet. Der alte König der Iberer, Pharasmanes, unternahm es, seinen Bruder, den König von Armenien Mithradates, vom Thron zu stoßen und seinen eigenen Sohn Rhadamistos an dessen Stelle zu setzen. Unter dem Vorwande eines Zerwürfnisses mit dem Vater erschien Rhadamistos bei seinem Oheim und Schwiegervater und knüpfte mit angesehenen Armeniern Verhandlungen in jenem Sinne an. Nachdem er sich eines Anhangs versichert hatte, überzog Pharasmanes im Jahre 52 unter nichtigen Vorwänden den Bruder mit Krieg und brachte auch das Land in seine oder vielmehr seines Sohnes Gewalt. Mithradates stellte sich unter den Schutz der römischen Besatzung des Kastells Gorneae ^31. Diese anzugreifen wagte Rhadamistos nicht; aber der Kommandant Caelius Pollio war als nichtswürdig und feil bekannt. Der unter ihm den Befehl führende Centurio begab sich zu Pharasmanes, um ihn zur Zurückrufung seiner Truppen zu bestimmen, was dieser wohl versprach, aber nicht hielt. Während der Abwesenheit des Zweitkommandierenden nötigte Pollio den König, der wohl ahnte, was ihm bevorstand, durch die Drohung, ihn im Stiche zu lassen, sich dem Rhadamistos in die Hände zu liefern. Von diesem wurde er umgebracht, mit ihm seine Gattin, des Rhadamistos’ Schwester und die Kinder derselben, weil sie im Anblick der Leichen ihrer Eltern in Jammergeschrei ausbrachen. Auf diese Weise gelangte Rhadamistos zur Herrschaft von Armenien. Die römische Regierung durfte weder solchen, von ihren Offizieren mitverschuldeten Greueln zusehen noch dulden, daß einer ihrer Lehnsträger den andern mit Krieg überzog. Nichtsdestoweniger erkannte der Statthalter von Kappadokien, Iulius Paelignus, den neuen König von Armenien an. Auch im Rat des Statthalters von Syrien, Ummidius Quadratus, überwog die Meinung, daß es den Römern gleichgültig sein könne, ob der Oheim oder der Neffe über Armenien herrsche; der nach Armenien mit einer Legion gesendete Legat erhielt nur den Auftrag, den Status quo bis auf weiteres aufrecht zu halten. Da hielt der Partherkönig, in der Voraussetzung, daß die römische Regierung sich nicht beeifern werde, für den König Rhadamistos einzutreten, den Moment für geeignet, seine alten Ansprüche auf Armenien wieder aufzunehmen. Er belehnte mit Armenien seinen Bruder Tiridates, und die einrückenden parthischen Truppen bemächtigten sich fast ohne Schwertstreich der beiden Hauptstädte Tigranokerta und Artaxata und des ganzen Landes. Als Rhadamistos einen Versuch machte, den Preis seiner Bluttaten festzuhalten, schlugen die Armenier selbst ihn zum Lande hinaus. Die römische Besatzung scheint nach der Übergabe von Gorneae Armenien verlassen zu haben; die aus Syrien in Marsch gesetzte Legion zog der Statthalter zurück, um nicht mit den Parthern in Konflikt zu geraten.

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^30 Wenn die Münzen, die freilich meistens nur nach der Bildnisähnlichkeit sich scheiden lassen, richtig attributiert sind, so reichen die des Gotarzes bis Sel. 362 Daesius = n. Chr. 51, Juni und beginnen die des Volagasos (von Vonones II. kennen wir keine) mit Sel. 362 Gorpiäus = n. Chr. 51, September (Gardner, Parthian coinage, S. 50, 51), was mit Tacitus (ann. 12, 14, 44) übereinstimmt.

^31 Gorneae, bei den Armeniern Garhni, wie die Ruine (nahe, östlich von Eriwan) noch jetzt genannt wird. Kiepert.

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Als diese Kunde nach Rom kam (Ende 54), war Kaiser Claudius eben gestorben und regierten für den jungen siebzehnjährigen Nachfolger tatsächlich die Minister Burrus und Seneca. Das Vorgehen des Vologasos konnte nur mit der Kriegserklärung beantwortet werden. In der Tat sandte die römische Regierung nach Kappadokien, das sonst Statthalterschaft zweiten Ranges und nicht mit Legionen belegt war, ausnahmsweise den konsularischen Legaten Gnaeus Domitius Corbulo. Er war als Schwager des Kaisers Gaius rasch vorwärts gekommen, dann unter Claudius im Jahre 47 Legat von Untergermanien gewesen und galt seitdem als einer der damals nicht zahlreichen tüchtigen, die vielfach verfallene Disziplin energisch handhabenden Heerführer, selbst eine herkulische Gestalt, jeder Strapaze gewachsen und nicht bloß dem Feind, sondern auch seinen eigenen Soldaten gegenüber von rücksichtslosem Mut. Es schien ein Zeichen des Besserwerdens der Dinge, daß die Neronische Regierung das erste von ihr zu besetzende wichtige Kommando an ihn vergab. Der unfähige syrische Legat von Syrien, Quadratus, wurde nicht abgerufen, aber angewiesen, zwei von seinen vier Legionen dem Statthalter der Nachbarprovinz zur Verfügung zu stellen. Die Legionen alle wurden an den Euphrat herangezogen und die sofortige Schlagung der Brücken über den Fluß angeordnet. Die beiden westlich zunächst an Armenien grenzenden Landschaften Klein-Armenien und Sophene wurden zwei zuverlässigen syrischen Fürsten, dem Aristobulos aus einem Seitenzweig des herodischen Hauses und dem Sohaemos aus der Herrscherfamilie von Hemesa zugeteilt und beide unter Corbulos Befehle gestellt. Der König des damals noch übrigen Restes des Judenstaats Agrippa und der König von Kommagene Antiochos erhielten ebenfalls Marschbefehl. Indes zunächst kam es nicht zum Schlagen. Die Ursache lag zum Teil in dem Zustand der syrischen Legionen; es war ein schlimmes Armutszeugnis für die bisherige Verwaltung, daß Corbulo die ihm überwiesenen Truppen geradezu als unbrauchbar bezeichnen mußte. Die in den griechischen Provinzen ausgehobenen und garnisonierenden Legionen waren immer geringer gewesen als die okzidentalischen; jetzt hatte die entnervende Gewalt des Orients bei dem langen Friedensstand und der schlaffen Heereszucht dieselben völlig demoralisiert. Die Soldaten hielten mehr in den Städten sich auf als in den Lagern; nicht wenige derselben waren des Waffentragens entwöhnt und wußten nichts von Lagerschlagen und Wachdienst; die Regimenter waren lange nicht ergänzt und enthielten zahlreiche alte unbrauchbare Leute; Corbulo hatte zunächst eine große Anzahl von Soldaten zu entlassen und in noch viel größerer Zahl Rekruten auszuheben und auszubilden. Der Wechsel der bequemen Winterquartiere am Orontes mit denen in den rauben armenischen Bergen, die plötzliche Einführung unerbittlich strenger Lagerzucht führte vielfach Erkrankungen herbei und veranlaßte zahlreiche Desertionen. Trotz allem dem sah sich der Feldherr, als es Ernst ward, genötigt, um Zusendung einer der besseren Legionen des Okzidents zu bitten. Unter diesen Umständen beeilte er sich nicht, seine Soldaten an den Feind zu bringen; indes waren doch dabei überwiegend politische Rücksichten maßgebend.

Wäre es die Absicht der römischen Regierung gewesen, den parthischen Herrscher sofort aus Armenien zu vertreiben, und zwar nicht den Rhadamistos, mit dessen Blutschuld die Römer keine Veranlassung hatten, sich zu beflecken, aber irgendeinen anderen Fürsten ihrer Wahl an dessen Stelle zu setzen, so hätten dazu die Streitkräfte Corbulos wohl sofort ausgereicht, da König Vologasos, wieder einmal durch innere Unruhen abgezogen, seine Truppen aus Armenien weggeführt hatte. Aber dies lag nicht im Plane der Römer; man wollte dort vielmehr das Regiment des Tiridates sich gefallen lassen und ihn nur zur Anerkennung der römischen Oberherrlichkeit bestimmen und nötigenfalls zwingen; nur zu diesem Zweck sollten äußersten Falls die Legionen marschieren. Es kam dies der Sache nach der Abtretung Armeniens an die Parther sehr nahe. Was für diese sprach und was sie verhinderte, ist früher entwickelt worden. Wurde jetzt Armenien als parthische Sekundogenitur geordnet, so war die Anerkennung des römischen Lehnsrechts wenig mehr als eine Formalität, genau genommen nichts als eine Deckung der militärischen und politischen Ehre. Also hat die Regierung der früheren neronischen Zeit, der notorisch an Einsicht und Energie wenige gleich kamen, beabsichtigt, sich Armeniens in schicklicher Weise zu entledigen; und es kann das nicht verwundern. Man schöpfte hier in der Tat in das Sieb. Der Besitz Armeniens war wohl im Jahre 20 v. Chr. durch Tiberius, dann durch Gaius im Jahre 2, durch Germanicus im Jahre 18, durch Vitellius im Jahre 36 im Lande selbst wie bei den Parthern zur Geltung und Anerkennung gebracht worden. Aber eben diese regelmäßig sich wiederholenden und regelmäßig von Erfolg gekrönten und doch niemals zu dauernder Wirkung gelangenden außerordentlichen Expeditionen gaben den Parthern recht, wenn sie in den Verhandlungen unter Nero behaupteten, daß die römische Oberherrschaft über Armenien ein leerer Name, das Land nun einmal parthisch sei und sein wolle. Zur Geltendmachung der römischen Obergewalt bedurfte es immer wenn nicht der Kriegführung, doch der Kriegdrohung, und die dadurch bedingte stetige Reibung machte den dauernden Friedensstand zwischen den beiden benachbarten Großmächten unmöglich. Die Römer hatten, wenn sie folgerichtig verfuhren, nur die Wahl, Armenien und das linke Euphratufer überhaupt entweder durch Beseitigung der bloß mittelbaren Herrschaft effektiv in ihre Gewalt zu bringen oder es soweit den Parthern zu überlassen, als dies mit dem obersten Grundsatz des römischen Regiments, keine gleichberechtigte Grenzmacht anzuerkennen, sich vertrug. Augustus und die bisherigen Regenten hatten die erstere Alternative entschieden abgelehnt, und sie hätten also den zweiten Weg einschlagen sollen; aber auch diesen abzulehnen, hatten sie wenigstens versucht und das parthische Königshaus von der Herrschaft über Armenien ausschließen wollen, ohne es zu können. Dies müssen die leitenden Staatsmänner der früheren neronischen Zeit als einen Fehler betrachtet haben, da sie Armenien den Arsakiden überließen und sich auf das denkbar geringste Maß von Rechten daran beschränkten. Wenn die Gefahren und die Nachteile, welche das Festhalten dieser nur äußerlich dem Reich anhaftenden Landschaft dem Staate brachte, gegen diejenigen abgewogen wurden, welche die Partherherrschaft über Armenien für die Römer nach sich zog, so konnte, zumal bei der geringen Offensivkraft des Parthischen Reiches, die Entscheidung wohl in dem letzteren Sinne gefunden werden: Unter allen Umständen aber war diese Politik konsequent und suchte das auch von Augustus verfolgte Ziel in klarerer und verständigerer Weise zu erreichen.

Von diesem Standpunkt aus versteht man, weshalb Corbulo und Quadratus, statt den Euphrat zu überschreiten, mit Vologasos Verhandlungen anknüpften und nicht minder, daß dieser, ohne Zweifel von den wirklichen Absichten der Römer unterrichtet, sich dazu verstand, in ähnlicher Weise wie sein Vorgänger den Römern sich zu beugen und ihnen als Friedenspfand eine Anzahl dem königlichen Hause nahestehender Geiseln zu überliefern. Die stillschweigend vereinbarte Gegenleistung dafür war die Duldung der Herrschaft des Tiridates über Armenien und die Nichtaufstellung eines römischen Prätendenten. So gingen einige Jahre in faktischem Friedensstand hin. Aber da Vologasos und Tiridates sich nicht dazu verstanden, um die Belehnung des letzteren mit Armenien bei der römischen Regierung einzukommen ^32, ergriff Corbulo im Jahre 58 gegen Tiridates die Offensive. Eben die Politik des Zurückweichens und Nachgehens bedurfte, wenn sie bei Freund und Feind nicht als Schwäche erscheinen sollte, der Folie, also entweder der förmlichen und feierlichen Anerkennung der römischen Obergewalt oder besser noch des mit den Waffen gewonnenen Sieges.

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^32 Noch nach dem Angriff beschwerte Tiridates sich, cur datis nuper obsidibus redintegrataque amicitia . . . vetere Armeniae possessione depelleretur, und Corbulo stellte ihm, falls er sich bittweise an den Kaiser wende, ein regnum stabile in Aussicht (Tac. ann. 12 37). Auch anderswo wird als der eigentliche Kriegsgrund die Weigerung des Lehnseides bezeichnet (Tac. ann. 12, 34).

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Im Sommer des Jahres 58 führte Corbulo eine leidlich schlagfähige Armee von mindestens 30000 Mann über den Euphrat. Die Reorganisation und die Abhärtung der Truppen wurde durch die Kampagne selbst vollendet und das erste Winterquartier auf armenischem Boden genommen. Im Frühjahr 59 ^33 begann er den Vormarsch in der Richtung auf Artaxata. Zugleich brachen in Armenien von Norden her die Iberer ein, deren König Pharasmanes, um seine eigenen Frevel zu bedecken, seinen Sohn Rhadamistos hatte hinrichten lassen und nun weiter bemüht war, durch gute Dienste seine Verschuldung in Vergessenheit zu bringen; nicht minder ihre nordwestlichen Nachbarn, die tapferen Moscher, von Süden König Antiochos von Kommagene. König Vologasos war durch den Aufstand der Hyrkaner an der entgegengesetzten Seite des Reiches festgehalten und konnte oder wollte in den Kampf nicht unmittelbar eingreifen. Tiridates leistete mutigen Widerstand; aber er vermochte nichts gegen die erdrückende Übermacht. Vergeblich versuchte er sich auf die Verbindungslinien der Römer zu werfen, die ihre Bedürfnisse über das Schwarze Meer und den Hafen von Trapezus bezogen. Die Burgen Armeniens fielen unter den Angriffen der stürmenden Römer, und die Besatzungen wurden bis auf den letzten Mann niedergemacht. In einer Feldschlacht unter den Mauern von Artaxata geschlagen, gab Tiridates den ungleichen Kampf auf und ging zu den Parthern. Artaxata ergab sich und hier, im Herzen von Armenien, überwinterte das römische Heer. Im Frühjahr 60 brach Corbulo von dort auf, nachdem er die Stadt niedergebrannt hatte, und marschierte quer durch das Land auf dessen zweite Hauptstadt Tigranokerta oberhalb Nisibis im Tigrisgebiet. Der Schrecken über die Zerstörung Artaxatas ging ihm voraus; ernstlicher Widerstand wurde nirgends geleistet; auch Tigranokerta öffnete dem Sieger freiwillig die Tore, der hier in wohlberechneter Weise die Gnade walten ließ. Tiridates machte noch einen Versuch, zurückzukehren und den Kampf wieder aufzunehmen, wurde aber ohne besondere Anstrengung abgewiesen. Am Ausgang des Sommers 60 war ganz Armenien unterworfen und stand zur Verfügung der römischen Regierung.

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^33 Der Bericht bei Tacitus (ann. 13, 34-41) umfaßt ohne Zweifel die Kampagnen der Jahre 58 und 59, da Tacitus unter dem Jahr 59 von dem armenischen Feldzug schweigt, unter dem Jahr 60 aber (ann. 14, 23) unmittelbar an 13, 41 anknüpft und offenbar nur einen einzigen Feldzug schildert, überhaupt, wo er in dieser Weise zusammenfaßt, in der Regel antizipiert. Daß der Krieg nicht erst 59 angefangen haben kann, bestätigt weiter die Tatsache, daß Corbulo die Sonnenfinsternis vom 30. April 59 auf armenischem Boden beobachtete (Plin. nat. 2, 70, 180); wäre er erst 59 eingerückt, so konnte er so früh im Jahre kaum die feindliche Grenze überschritten haben. Einen Jahreinschnitt zeigt die Erzählung des Tacitus (ann. 13, 34-41) an sich nicht, wohl aber läßt sie bei seiner Art zu berichten die Möglichkeit zu daß das erste Jahr mit dem Überschreiten des Euphrat und der Festsetzung in Armenien verging, also der c. 35 erwähnte Winter der des Jahres 58/59 ist, zumal da bei der Beschaffenheit des Heeres eine derartige Kriegseinleitung wohl am Platze und bei dem kurzen armenischen Sommer es militärisch zweckmäßig war, den Einmarsch und die eigentliche Kriegführung also zu trennen.

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Es ist begreiflich, daß man in Rom jetzt von Tiridates absah. Der Prinz Tigranes, ein Urenkel von väterlicher Seite Herodes’ des Großen, von mütterlicher des Königs Archelaos von Kappadokien, auch dem alten armenischen Königshause von weiblicher Seite verwandt und ein Neffe eines der ephemeren Herrscher Armeniens aus den letzten Jahren des Augustus, in Rom erzogen und durchaus ein Werkzeug der römischen Regierung, wurde jetzt (60) von Nero mit dem Königreich Armenien belehnt und auf des Kaisers Befehl von Corbulo in die Herrschaft eingesetzt. Im Lande blieb römische Besatzung, 1000 Legionarier und drei- bis viertausend Reiter und Infanterie der Auxilien. Ein Teil der Grenzlandschaften ward von Armenien abgetrennt und verteilt unter die benachbarten Könige Polemon von Pontus und Trapezus, Aristobulos von Klein-Armenien, Pharasmanes von Iberien und Antiochos von Kommagene. Dagegen rückte der neue Herr von Armenien, natürlich mit Einwilligung der Römer, in die angrenzende parthische Provinz Adiabene ein, schlug den dortigen Statthalter Monobazos und schien auch diese Landschaft vom parthischen Staat abreißen zu wollen.

Diese Wendung der Dinge nötigte die parthische Regierung, aus ihrer Passivität herauszutreten; es handelte sich nun nicht mehr um die Wiedergewinnung Armeniens, sondern um die Integrität des Parthischen Reiches. Die lange drohende Kollision zwischen den beiden Großstaaten schien unvermeidlich. Vologasos bestätigte in einer Versammlung der Großen des Reiches den Tiridates wiederholt als König von Armenien und sandte mit ihm den Feldherrn Monaeses gegen den römischen Usurpator des Landes, der in Tigranokerta, welches die römischen Truppen besetzt hielten, von den Parthern belagert ward. Vologasos selbst zog die parthische Hauptmacht in Mesopotamien zusammen und bedrohte (Anfang 61) Syrien. Corbulo, der nach Quadratus’ Tode zur Zeit in Kappadokien wie in Syrien das Kommando führte, aber von der Regierung die Ernennung eines anderen Statthalters für Kappadokien und Armenien erbeten hatte, sandte vorläufig zwei Legionen nach Armenien, um Tigranes Beistand zu leisten, während er selbst an den Euphrat rückte, um den Partherkönig zu empfangen. Indes es kam wieder nicht zum Schlagen, sondern zum Vertrag. Vologasos, wohl wissend, wie gefährlich das beginnende Spiel sei, erklärte sich jetzt bereit, auf die vor dem Ausbruch des armenischen Krieges von den Römern vergeblich angebotenen Bedingungen einzugehen und die Belehnung des Bruders durch den römischen Kaiser zu gestatten. Corbulo ging auf den Vorschlag ein. Er ließ den Tigranes fallen, zog die römischen Truppen aus Armenien zurück und ließ es geschehen, daß Tiridates daselbst sich festsetzte, während die parthischen Hilfstruppen ebenfalls abzogen; dagegen schickte Vologasos eine Gesandtschaft an die römische Regierung und erklärte die Bereitwilligkeit seines Bruders, das Land von Rom zu Lehen zu nehmen.

Diese Maßnahmen Corbulos waren bedenklicher Art ^34 und führten zu einer üblen Verwicklung. Der römische Feldherr mag wohl mehr noch als die Staatsmänner in Rom von der Nutzlosigkeit des Festhaltens von Armenien durchdrungen gewesen sein; aber nachdem die römische Regierung den Tigranes als König von Armenien eingesetzt hatte, durfte er nicht von sich aus auf die früher gestellten Bedingungen zurückgreifen, am wenigsten seine eigenen Eroberungen preisgeben und die römischen Truppen aus Armenien zurückziehen. Er war dazu um so weniger berechtigt, als er Kappadokien und Armenien nur interimistisch verwaltete und selbst der Regierung erklärt hatte, daß er nicht imstande sei, zugleich dort und in Syrien das Kommando zu führen; woraufhin der Konsular Lucius Caesennius Paetus zum Statthalter von Kappadokien ernannt und auch dorthin bereits unterwegs war. Der Verdacht ist kaum abzuweisen, daß Corbulo diesem die Ehre der schließlichen Unterwerfung Armeniens nicht gönnte und durch den faktischen Friedensschluß mit den Parthern vor seinem Eintreffen ein Definitivum herzustellen wünschte. Die römische Regierung lehnte denn auch die Anträge des Vologasos ab und bestand auf der Festhaltung Armeniens, das, wie der neue, im Laufe des Sommers 61 in Kappadokien eingetroffene Statthalter erklärte, sogar in unmittelbare römische Verwaltung genommen werden sollte. Ob die römische Regierung in der Tat sich entschlossen hatte, so weit zu gehen, ist nicht auszumachen; aber es lag dies allerdings in der Konsequenz ihrer Politik. Die Einsetzung eines von Rom abhängigen Königs war nur die Verlängerung des bisherigen unhaltbaren Zustandes; wer die Abtretung Armeniens an die Parther nicht wollte, mußte die Umwandlung des Königreichs in eine römische Provinz ins Auge fassen. Der Krieg hatte also seinen Fortgang; es wurde darum auch eine der mösischen Legionen dem kappadokischen Heer zugesandt. Als Paetus eintraf, lagerten die beiden von Corbulo ihm zugewiesenen Legionen diesseits des Euphrat in Kappadokien; Armenien war geräumt und mußte wieder erobert werden. Paetus ging sofort an das Werk, überschritt bei Melitene (Malatia) den Euphrat, rückte in Armenien ein und bezwang die nächsten Burgen an der Grenze. Indes die vorgerückte Jahreszeit nötigte ihn bald, die Operationen einzustellen und auf die beabsichtigte Wiederbesetzung Tigranokertas für dies Jahr zu verzichten; doch nahm er, um im nächsten Frühjahr den Marsch sogleich wieder aufzunehmen, nach Corbulos Beispiel die Winterquartiere in Feindesland bei Rhandeia, an einem Nebenfluß des Euphrat, dem Arsanias, unweit des heutigen Charput, während der Troß und die Weiber und Kinder unweit davon in dem festen Kastell Arsamosata untergebracht wurden. Aber er hatte die Schwierigkeit des Unternehmens unterschätzt. Die eine und die beste seiner Legionen, die mösische, war noch auf dem Marsch und überwinterte diesseits des Euphrat im pontischen Gebiet; die beiden anderen waren nicht diejenigen, welche Corbulo kriegen und siegen gelehrt hatte, sondern die früheren syrischen des Quadratus, unvollzählig und ohne durchgreifende Reorganisation kaum brauchbar. Dabei stand er nicht wie Corbulo den Armeniern allein, sondern der Hauptmasse der Parther gegenüber; Vologasos hatte, als es mit dem Kriege Ernst ward, den Kern seiner Truppen aus Mesopotamien nach Armenien geführt und den strategischen Vorteil, daß er die inneren und kürzeren Linien beherrschte, verständig zur Geltung gebracht. Corbulo hätte, zumal da er den Euphrat überbrückt und am anderen Ufer Brückenköpfe angelegt hatte, diesen Abmarsch durch einen rechtzeitigen Einfall in Mesopotamien wenigstens erschweren oder doch wettmachen können; aber er rührte sich nicht aus seinen Stellungen und überließ es Paetus, sich der Gesamtmacht der Feinde zu erwehren, wie er konnte. Dieser war weder selber Militär noch bereit, militärischen Rat anzunehmen und zu befolgen, nicht einmal ein Mann von entschlossenem Charakter, übermütig und ruhmredig im Anlauf, verzagt und kleinmütig gegenüber dem Mißerfolg. Also kam, was kommen mußte. Im Frühling 62 griff nicht Paetus an, sondern Vologasos; die vorgeschobenen Truppen, welche den Parthern den Weg verlegen sollten, wurden von der Übermacht erdrückt; der Angriff verwandelte sich rasch in eine Belagerung der römischen weit auseinandergezogenen Stellungen in dem Winterlager und dem Kastell. Die Legionen konnten weder vorwärts noch zurück; die Soldaten desertierten massenweise; die einzige Hoffnung ruhte auf Corbulos fern im nördlichen Syrien, ohne Zweifel bei Zeugma, untätig lagernden Legionen. In die Schuld der Katastrophe teilten sich beide Generale, Corbulo wegen des verspäteten Aufbruchs zur Hilfe ^35, obwohl er dann, als er den ganzen Umfang der Gefahr erkannte, den Marsch nach Möglichkeit beschleunigte, Paetus, weil er den kühnen Entschluß, lieber unterzugehen als zu kapitulieren, nicht zu fassen vermochte und damit die nahe Rettung verscherzte; noch drei Tage länger und die 5000 Mann, welche Corbulo heranführte, hätten die ersehnte Hilfe gebracht. Die Bedingungen der Kapitulation waren freier Abzug für die Römer und Räumung Armeniens unter Auslieferung aller von ihnen besetzten Kastelle und aller in ihren Händen befindlichen Vorräte, deren die Parther dringend benötigt waren. Dagegen erklärte Vologasos sich bereit, trotz dieses militärischen Erfolges Armenien als römisches Lehen für den Bruder von der kaiserlichen Regierung zu erbitten und deswegen Gesandte an Nero zu senden ^36. Die Mäßigung des Siegers kann darauf beruhen, daß er von Corbulos Annähern bessere Kunde hatte als die eingeschlossene Armee; aber wahrscheinlicher lag dem vorsichtigen Mann gar nichts daran, die Katastrophe des Crassus zu erneuern und wiederum römische Adler nach Ktesiphon zu bringen. Die Niederlage einer römischen Armee, das wußte er, war nicht die Überwältigung Roms und die reale Konzession, welche in der Anerkennung des Tiridates lag, ward durch die Nachgiebigkeit in der Form nicht allzu teuer erkauft.

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^34 Aus der Darstellung des Tacitus (ann. 15, 6) sieht die Parteilichkeit und die Verlegenheit deutlich heraus. Die Auslieferung Armeniens an Tiridates auszusprechen, wagt er nicht und läßt sie den Leser nur schließen.

^35 Das sagt Tacitus selbst (arm. 15, 10): nec a Corbulone properatum, quo gliscentibus periculis etiam subsidii laus augeretur, in naiver Unbefangenheit über den schweren Tadel, den dieses Lob in sich trägt. Wie parteiisch der ganze, auf Corbulos Depeschen beruhende Bericht gehalten ist, beweist unter anderem, daß dem Paetus in einem Atem die ungenügende Verproviantierung des Lagers (15, 8) und die Übergabe desselben trotz reichlicher Vorräte (15 16) zum Vorwurf gemacht und die letztere Tatsache daraus geschlossen wird, daß die abziehenden Römer die nach der Kapitulation den Parthern auszuliefernden Vorräte lieber zerstörten. Wie die Erbitterung gegen Tiberius in der Schönfärberei des Germanicus, so hat die gegen Nero in der des Corbulo ihren Ausdruck gefunden.

^36 Corbulos Angabe, daß Paetus in Gegenwart seiner Soldaten und der parthischen Abgesandten sich eidlich verpflichtet habe, bis zum Eintreffen der Antwort Neros keine Truppen nach Armenien zu schicken, erklärt Tacitus (ann. 15, 16) für unglaubwürdig; der Sachlage entspricht sie, und es ist auch nicht dagegen gehandelt worden.

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Die römische Regierung lehnte das Anerbieten des Partherkönigs abermals ab und befahl die Fortsetzung des Krieges. Sie konnte nicht wohl anders; war die Anerkennung des Tiridates vor dem Wiederbeginn des Krieges bedenklich und nach der parthischen Kriegserklärung kaum annehmbar, so erschien sie jetzt, als Konsequenz der Kapitulation von Rhandeia, geradezu als deren Ratifikation. Von Rom aus wurde die Wiederaufnahme des Kampfes gegen die Parther in energischer Weise betrieben. Paetus wurde abberufen; Corbulo, in dem die durch die schimpfliche Kapitulation erregte öffentliche Meinung nur den Besieger Armeniens sah und den auch die, welche die Sachlage genau kannten und scharf beurteilten, nicht umhin konnten, als den fähigsten und für diesen Krieg einzig geeigneten Feldherrn zu bezeichnen, übernahm wieder die Statthalterschaft von Kappadokien, aber zugleich das Kommando über sämtliche für diesen Feldzug verwendbare Truppen, welche noch weiter durch eine siebente, aus Pannonien herbeigerufene Legion verstärkt wurden; demnach wurde alle Statthalter und Fürsten des Orients angewiesen, in militärischen Angelegenheiten seinen Anordnungen Folge zu leisten, so daß seine Amtsgewalt derjenigen, welche den Kronprinzen Gaius und Germanicus für ihre Sendungen in den Orient beigelegt worden war, ziemlich gleichkam. Wenn diese Maßregeln eine ernste Reparation der römischen Waffenehre herbeiführen sollten, so verfehlten sie ihren Zweck. Wie Corbulo die Sachlage ansah, zeigte schon das Abkommen, das er nicht lange nach der Katastrophe von Rhandeia mit dem Partherkönig traf: dieser zog die parthischen Besatzungen aus Armenien zurück, die Römer räumten die auf mesopotamischem Gebiet zum Schutz der Brücken angelegten Kastelle. Für die römische Offensive waren die parthischen Besatzungen in Armenien ebenso gleichgültig wie die Euphratbrücken wichtig; sollte dagegen Tiridates als römischer Lehnskönig in Armenien anerkannt werden, so waren allerdings die letzteren überflüssig und parthische Besatzungen in Armenien unmöglich. Im nächsten Frühjahr 63 schritt Corbulo allerdings zu der ihm anbefohlenen Offensive und führte die vier besten seiner Legionen bei Melitene über den Euphrat gegen die in der Gegend von Arsamosata stehende parthisch-armenische Hauptmacht. Aber aus dem Schlagen ward nicht viel; nur einige Schlösser armenischer, antirömisch gesinnter Adliger wurden zerstört. Dagegen führte auch diese Begegnung zum Vertragen. Corbulo nahm die früher von seiner Regierung zurückgewiesenen parthischen Anträge an und zwar, wie der weitere Verlauf der Dinge zeigte, in dem Sinne, daß Armenien ein für allemal eine parthische Sekundogenitur ward und die römische Regierung, wenigstens nach dem Geiste des Abkommens, darauf einging, diese Krone in Zukunft nur an einen Arsakiden zu verleihen. Hinzugefügt wurde nur, daß Tiridates sich verpflichten solle, in Rhandeia, eben da, wo die Kapitulation geschlossen worden war, öffentlich unter den Augen der beiden Armeen das königliche Diadem vom Haupte zu nehmen und es vor dem Bildnis des Kaisers niederzulegen, gelobend, es nicht wieder aufzusetzen, bevor er es aus seiner Hand und zwar in Rom selbst empfangen haben werde. So geschah es (63). Durch diese Demütigung wurde daran nichts geändert, daß der römische Feldherr, statt den ihm aufgetragenen Krieg zu führen, auf die von seiner Regierung verworfenen Bedingungen Frieden schloß ^37. Aber die früher leitenden Staatsmänner waren inzwischen gestorben oder zurückgetreten und das persönliche Regiment des Kaisers dafür installiert, und auf das Publikum und vor allem auf den Kaiser persönlich verfehlte der feierliche Akt in Rhandeia und das in Aussicht gestellte Schaugepränge der Belehnung des parthischen Fürsten mit der Krone von Armenien in der Reichshauptstadt seine Wirkung nicht. Der Friede wurde ratifiziert und erfüllt. Im Jahre 66 erschien der parthische Fürst versprochenermaßen in Rom, geleitet von 3000 parthischen Reitern, als Geiseln die Kinder der drei Brüder so wie die des Monobazos von Adiabene heranführend. Er begrüßte kniefällig seinen auf dem Markte der Hauptstadt auf dem Kaiserstuhl sitzenden Lehnsherrn und hier knüpfte dieser ihm vor allem Volke die königliche Binde um die Stirn.

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^37 Da nach Tacitus (ann. 15, 25; vgl. Dio 62, 22) Nero die Gesandten des Vologasos wohlwollend entließ und die Möglichkeit einer Verständigung, wenn Tiridates persönlich erscheine, durchblicken ließ, so kann Corbulo in diesem Fall nach seinen Instruktionen gehandelt haben; aber eher möchte dies zu den im Interesse Corbulos hinzugesetzten Wendungen gehören. Daß bei dem Prozeß, der diesem einige Jahre nachher gemacht ward, diese Vorgänge zur Sprache gekommen sind, ist wahrscheinlich nach der Notiz, daß einer der Offiziere von der armenischen Kampagne sein Ankläger wurde. Die Identität des Kohortenpräfekten Arrius Varus bei Tacitus (ann. 13, 9) und des Primipilen (hist. 3, 6) ist mit Unrecht bestritten worden; vgl. zu CIL V, 867.

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Die von beiden Seiten zurückhaltende, man möchte sagen friedliche Führung des letzten, nominell zehnjährigen Krieges und der entsprechende Abschluß desselben durch den faktischen Übergang Armeniens an die Parther unter Schonung der Suszeptibilitäten des mächtigeren Westreiches trug gute Frucht. Armenien war unter der nationalen von den Römern anerkannten Dynastie mehr von ihnen abhängig als früher unter den dem Lande aufgedrungenen Herrschern. Wenigstens in der zunächst an den Euphrat grenzenden Landschaft Sophene blieb römische Besatzung ^38. Für die Wiederherstellung von Artaxata wurde die Erlaubnis des Kaisers erbeten und gewährt, und der Bau von Kaiser Nero mit Geld und Arbeitern gefördert. Zwischen den beiden mächtigen Staaten, die der Euphrat voneinander schied, hat zu keiner Zeit ein gleich gutes Verhältnis bestanden wie nach dem Abschluß des Vertrages von Rhandeia in den letzten Jahren Neros und weiter unter den drei Herrschern des Flavischen Hauses. Noch andere Umstände trugen dazu bei. Die transkaukasischen Völkermassen, vielleicht gelockt durch ihre Beteiligung an den letzten Kriegen, während welcher sie als Söldner teils der Iberer, teils der Parther den Weg nach Armenien gefunden hatten, fingen damals an, vor allem die westlichen parthischen Provinzen, aber zugleich die östlichen des Römischen Reiches zu bedrohen. Wahrscheinlich um ihnen zu wehren, wurde unmittelbar nach dem Armenischen Kriege im Jahre 63 die Einziehung des sogenannten Pontischen Königreichs verfügt, das heißt der Südostecke der Küste des Schwarzen Meeres mit der Stadt Trapezus und dem Phasisgebiet. Die große orientalische Expedition, welche Kaiser Nero eben anzutreten im Begriff war, als ihn die Katastrophe ereilte (68), und für welche er bereits die Kerntruppen des Westens teils nach Ägypten, teils an die Donau in Marsch gesetzt hatte, sollte freilich auch nach anderen Seiten hin die Reichsgrenze vorschieben ^39; aber der eigentliche Zielpunkt waren die Kaukasuspässe oberhalb Tiflis und die am Nordabhang ansässigen skythischen Stämme, zunächst die Alanen ^40. Eben diese berannten einerseits Armenien, andererseits Medien. Jene Neronische Expedition richtete sich so wenig gegen die Parther, daß sie vielmehr aufgefaßt werden konnte als diesen zur Hilfe unternommen; den wilden Horden des Nordens gegenüber war für die beiden Kulturstaaten des Westens und des Ostens gemeinsame Abwehr allerdings angezeigt. Vologasos lehnte freilich die freundschaftliche Aufforderung seines römischen Kollegen, ihn ebenso wie der Bruder in Rom zu besuchen, in gleicher Freundschaftlichkeit ab, da ihn keineswegs gelüstete, auch seinerseits als Lehnsträger des römischen Herrschers auf dem römischen Markt zu figurieren; aber er erklärte sich bereit, dem Kaiser sich vorzustellen, wenn dieser im Orient eintreffen werde, und nicht die Römer, aber wohl die Orientalen haben Nero aufrichtig betrauert. König Vologasos richtete an den Senat offiziell das Ersuchen, Neros Gedächtnis in Ehren zu halten, und als späterhin ein Pseudo-Nero auftrat, fand er vor allem im Partherstaat Sympathien.

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^38 In Ziata (Charput) haben sich zwei Inschriften eines Kastells gefunden, welches eine der von Corbulo über den Euphrat geführten Legionen, die 3. Gallica, dort auf Corbulos Geheiß im Jahre 64 anlegte (Eph. epigr. V, p. 25).

^39 Nero beabsichtigte inter reliqua bella auch einen äthiopischen (Plin. nat. 6, 29, 182, vgl. 184). Darauf beziehen sich die Truppensendungen nach Alexandreia (Tac. hist. 1, 31, 70).

^40 Als Zielpunkt der Expedition bezeichnen sowohl Tacitus (hist. 1, 6) wie Sueton (Nero 19) die kaspischen Tore, d. h. den Kaukasuspaß zwischen Tiflis und Wladi-Kawkas bei Darial, welchen nach der Sage Alexander mit eisernen Pforten schloß (Plin. nat. 6, 11, 30; Ios. bel. Iud. 7, 7, 4; Prok. Pers. 1, 10). Sowohl nach dieser Lokalität wie nach der ganzen Anlage der Expedition kann dieselbe unmöglich gegen die Albaner am westlichen Ufer des Kaspischen Meeres sich gerichtet haben; hier sowohl wie an einer anderen Stelle (arm. 2, 68: ad Armenios, inde Albanos Heniochosque) können nur die Alanen gemeint sein, die bei Josephus a. a. O. und sonst eben an dieser Stelle erscheinen und öfter mit den kaukasischen Albanern verwechselt worden sind. Verwirrt ist freilich auch der Bericht des Josephus. Wenn hier die Alanen mit Genehmigung des Königs der Hyrkaner durch die kaspischen Tore in Medien und dann in Armenien einfallen, so hat der Schreiber an das andere kaspische Tor östlich von Rhagae gedacht; aber dies wird sein Versehen sein, da der letztere im Herzen des Parthischen Reichs gelegene Paß unmöglich das Ziel der Neronischen Expedition gewesen sein kann und die Alanen nicht am östlichen Ufer des Kaspischen Meeres, sondern nordwärts vom Kaukasus saßen. Dieser Expedition wegen wurde die beste der römischen Legionen, die 14., aus Britannien abgerufen, die freilich nur bis Pannonien kam (Tac. hist. 2, 11, vgl. 27. 66), und eine neue Legion, die 1. italische, von Nero gebildet (Suet. Nero 19). Man sieht daraus, in welchem Rahmen sie entworfen war.

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Indes war es dem Parther nicht so sehr um die Freundschaft Neros zu tun als um die des römischen Staates. Nicht bloß enthielt er sich während der Krisen des Vierkaiserjahres jedes Übergriffes ^41, sondern er bot Vespasian, den wahrscheinlichen Ausgang des schwebenden Entscheidungskampfes richtig schätzend, noch in Alexandreia 40000 berittene Schützen zum Kampfe gegen Vitellius an, was natürlich dankend abgelehnt ward. Vor allem aber fügte er sich ohne weiteres den Anordnungen, welche die neue Regierung für den Schutz der Ostgrenze traf. Vespasian hatte selbst als Statthalter von Judäa die Unzulänglichkeit der dort ständig verwendeten Streitkräfte kennengelernt; und als er diese Statthalterschaft mit der Kaisergewalt vertauschte, wurde nicht nur Kommagene wieder nach dem Vorgang des Tiberius aus einem Königreich eine Provinz, sondern es ward auch die Zahl der ständigen Legionen im römischen Asien von vier auf sieben erhöht, auf welche Zahl sie vorübergehend für den Parthischen und wieder für den Jüdischen Krieg gebracht worden waren. Während ferner es bis dahin in Asien nur ein einziges größeres Militärkommando, das des Statthalters von Syrien, gegeben hatte, wurden jetzt drei derartige Oberbefehlshaberstellen daselbst eingerichtet. Syrien, zu dem Kommagene hinzutrat, behielt wie bisher vier Legionen; die beiden bisher nur mit Truppen zweiter Ordnung besetzten Provinzen Palästina und Kappadokien wurden die erste mit einer, die zweite mit zwei Legionen belegt ^42, Armenien blieb römisches Lehnsfürstentum im Besitz der Arsakiden; aber unter Vespasian stand römische Besatzung jenseits der armenischen Grenze in dem iberischen Kastell Harmozika bei Tiflis ^43, und danach muß in dieser Zeit auch Armenien militärisch in römischer Gewalt gewesen sein. Alle diese Maßregeln, so wenig sie auch nur eine Kriegsdrohung enthielten, richteten die Spitze gegen den östlichen Nachbarn. Dennoch war Vologasos nach dem Fall Jerusalems der erste, der dem römischen Kronprinzen seinen Glückwunsch zu der Befestigung der römischen Herrschaft in Syrien darbrachte, und die Einrichtung der Legionslager in Kommagene, Kappadokien und Klein-Armenien nahm er ohne Widerrede hin. Ja er regte sogar bei Vespasian jene transkaukasische Expedition wieder an und erbat die Sendung einer römischen Armee gegen die Alanen unter Führung eines der kaiserlichen Prinzen; obwohl Vespasian auf diesen weitaussehenden Plan nicht einging, so kann doch jene römische Truppe in der Gegend von Tiflis kaum zu anderem Zweck hingeschickt worden sein als zur Sperrung des Kaukasuspasses und vertrat insofern dort auch die Interessen der Parther. Trotz der Verstärkung der militärischen Stellung Roms am Euphrat oder auch vielleicht infolge derselben - denn dem Nachbarn Respekt einzuflößen, ist auch ein Mittel, den Frieden zu erhalten - blieb der Friedensstand während der gesamten Herrschaft der Flavier wesentlich ungestört. Wenn, wie das zumal bei dem steten Wechsel der parthischen Dynasten nicht befremden kann, ab und zu Kollisionen eintraten und selbst Kriegswolken sich zeigten, so verschwanden sie wieder ebenso rasch ^44. Das Auftreten eines falschen Nero in den letzten Jahren Vespasians - es ist derjenige, der zu der Offenbarung Johannis den Anstoß gegeben hat - hätte fast zu einer solchen Kollision geführt. Der Prätendent, in Wirklichkeit ein gewisser Terentius Maximus aus Kleinasien, aber in Antlitz und Stimme und Künsten dem Sängerkaiser täuschend ähnlich, fand nicht bloß Zulauf in dem römischen Gebiet am Euphrat, sondern auch Unterstützung bei den Parthern. Bei diesen scheinen damals, wie so oft, mehrere Herrscher miteinander im Kampfe gelegen und der eine von ihnen, Artabanos, weil Kaiser Titus sich gegen ihn erklärte, die Sache des römischen Prätendenten aufgenommen zu haben. Indes es hatte dies keine Folgen; vielmehr lieferte bald darauf die parthische Regierung den Prätendenten an Kaiser Domitianus aus ^45. Der für beide Teile vorteilhafte Handelsverkehr von Syrien nach dem unteren Euphrat, wo eben damals König Vologasos nicht weit von Ktesiphon das neue Emporium Vologasias oder Vologasokerta ins Leben rief, wird das seinige dazu beigetragen haben, den Friedensstand zu fördern.

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^41 In welchem Zusammenhang er dem Vespasian den Kaisertitel verweigerte (Dio 66, 11), erhellt nicht; möglicherweise unmittelbar nach dessen Schilderhebung, bevor er erkannt hatte, daß die Flavianer die stärkeren seien. Seine Verwendung für die Fürsten von Kommagene (Ios. bel. Iud. 7, 7, 3) war von Erfolg, also rein persönlich, keineswegs ein Protest gegen die Umwandlung des Königreichs in eine Provinz.

^42 Die vier syrischen Legionen sind die 3. Gallica, die 6. ferrata (beide bisher in Syrien), die 4. Scythica (bisher in Mösien, aber bereits am Parthischen wie am Jüdischen Kriege beteiligt) und die 16. Flavia (neu). Die eine Legion von Palästina ist die 10. fretensis (bisher in Syrien). Die zwei von Kappadokien sind die 12. fulminata (bisher in Syriern von Titus nach Melitene gelegt. Ios. bel. Iud. 7, 1, 3) und die 15. Apollinaris (bisher in Pannonien, aber gleich der 4. Scythica am Parthischen wie am Jüdischen Kriege beteiligt). Die Garnisonen wurden also so wenig wie möglich gewechselt, nur zwei der schon früher nach Syrien gerufenen Legionen dort fest stationiert und eine neu eingerichtete dorthin gelegt.

Nach dem jüdischen Kriege unter Hadrian wurde die 6. ferrata von Syrien nach Palästina geschickt.

^43 In diese Zeit (vgl. CIL V, 6988) fällt auch wohl die kappadokische Statthalterschaft des C. Rutilius Gallicus, von der es heißt (Star. silv. 1, 4, 78): hunc . . . timuit . . . Armenia et patiens Latii iam pontis Araxes, vermutlich mit Beziehung auf einen von dieser römischen Besatzung ausgeführten Brückenbau. Daß Gallicus unter Corbulo gedient hat, ist bei dem Stillschweigen des Tacitus nicht wahrscheinlich.

^44 Daß, während M. Ulpius Traianus, der Vater des Kaisers, Statthalter von Syrien war, unter Vespasian im Jahre 75 Krieg am Euphrat auszubrechen drohte, sagt Plinius in seiner Lobrede auf den Sohn c. 14, wahrscheinlich mit starker Übertreibung; die Ursache ist unbekannt.

^45 Es gibt datierte und mit den Individualnamen der Könige versehene Münzen von (V)ologasos aus den Jahren 389 und 390 = 77-78; von Pakoros aus den Jahren 389-394 = 77-82 (und wieder 404-407 = 92-95); von Artabanos aus dem Jahr 392 = 80/81. Die entsprechenden geschichtlichen Daten sind, bis auf die Artabanos und Titus verknüpfende Notiz bei Zonaras (11, 18; vgl. Suet. Nero 57; Tac. hist. 1, 2), verschollen, aber die Münzen deuten auf eine Epoche rascher Thronwechsel und, wie es scheint, simultaner Prägung streitender Prätendenten.

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Zu einem Konflikt kam es unter Traianus. In den früheren Jahren seiner Regierung hatte er in den östlichen Verhältnissen nichts Wesentliches geändert, abgesehen von der Verwandlung der an der Grenze der syrischen Wüste bis dahin bestehenden beiden Klientelstaaten, des nabatäischen von Petra und des jüdischen von Caesarea Paneas, in unmittelbar römische Verwaltungsbezirke (106). Die Beziehungen zu dem damaligen Herrscher des Partherreiches, dem König Pakoros, waren nicht die freundlichsten ^46, aber erst unter dessen Bruder und Nachfolger Chosroes kam es zum Bruch, und zwar wiederum über Armenien. Die Schuld davon trugen die Parther. Indem Traianus den erledigten armenischen Königsthron dem Sohn des Pakaros, Axidares, verlieh, hielt er sich innerhalb der Grenzen seines Rechts; aber König Chosroes bezeichnete diese Persönlichkeit als unfähig zu regieren und setzte eigenmächtig einen anderen Sohn des Pakoros, den Parthomasiris, an dessen Stelle zum König ein ^47. Die Antwort darauf war die römische Kriegserklärung. Gegen Ausgang des Jahres 114 ^48 verließ Traianus die Hauptstadt, um sich an die Spitze der römischen Truppen des Ostens zu stellen, die allerdings wieder in dem tiefsten Verfall sich befanden, aber von dem Kaiser schleunigst reorganisiert und außerdem durch bessere, aus Pannonien herbeigezogene Legionen verstärkt wurden ^49. In Athen trafen ihn Gesandte des Partherkönigs; aber sie hatten nichts zu bieten als die Anzeige, daß Parthomasiris bereit sei, Armenien als römisches Lehen entgegenzunehmen, und wurden abgewiesen. Der Krieg begann. In den ersten Gefechten am Euphrat zogen die Römer den kürzeren ^50, aber als der alte schlagfertige und sieggewohnte Kaiser im Frühjahr des Jahres 115 selbst sich an die Spitze der Truppen stellte, unterwarfen sich ihm die Orientalen fast ohne Gegenwehr. Es kam hinzu, daß bei den Parthern wieder einmal der Bürgerkrieg im Gange und gegen Chosroes ein Prätendent Manisaros aufgetreten war. Von Antiocheia aus marschierte der Kaiser an den Euphrat und weiter nordwärts bis zu dem nördlichsten Legionslager Satala in Klein-Armenien, von wo aus er in Armenien einrückte und die Richtung auf Artaxata nahm. Unterwegs in Elegeia erschien Parthomasiris und nahm das Diadem vom Haupte, in der Hoffnung, durch diese Demütigung, wie einst Tiridates, die Belehnung zu erwirken. Allein Traianus war entschlossen, auch diesen Lehnsstaat zur Provinz zu machen und überhaupt die östliche Reichsgrenze zu verlegen. Dies erklärte er dem Partherfürsten vor dem versammelten Heer und wies ihn an, mit seinem Gefolge sofort das Lager und das Reich zu räumen; es kam darüber zu einem Auflauf, bei welchem der Prätendent das Leben verlor. Armenien ergab sich in sein Schicksal und wurde römische Statthalterschaft. Auch die Fürsten der Kaukasusvölker, der Albaner, der Iberer, weiter gegen das Schwarze Meer der Apsiler, der Kolcher, der Heniocher, der Lazen und anderer mehr, selbst die der transkaukasischen Sarmaten wurden in dem Lehnsverhältnis bestätigt oder jetzt demselben unterworfen. Traianus rückte darauf in das Gebiet der Parther ein und besetzte Mesopotamien. Auch hier fügte sich alles ohne Schwertstreich; Batnae, Nisibis, Singara kamen in die Gewalt der Römer; in Edessa nahm der Kaiser nicht bloß die Unterwerfung des Landesherrn Abgaros entgegen, sondern auch die der übrigen Dynasten, und gleich Armenien wurde Mesopotamien römische Provinz. Die Winterquartiere nahm Traianus abermals in Antiocheia, wo ein gewaltiges Erdbeben mehr Opfer forderte als der Feldzug des Sommers. Im nächsten Frühjahr (116) ging Traian, “der Parthersieger”, wie der Senat ihn jetzt begrüßte, von Nisibis aus über den Tigris und besetzte, nicht ohne bei dem Übergang und nachher Widerstand zu finden, die Landschaft Adiabene; dies wurde die dritte neue römische Provinz, Assyria genannt. Weiter ging der Marsch den Tigris abwärts nach Babylonien; Seleukeia und Ktesiphon fielen in die Hände der Römer und mit ihnen der goldene Thronsitz des Königs und dessen Tochter; Traianus gelangte bis nach der persischen Satrapie Mesene und der großen Kaufstadt an der Tigrismündung Charax Spasinu. Auch dieses Gebiet scheint dem Reich in der Weise einverleibt worden zu sein, daß die neue Provinz Mesopotamien das gesamte von den beiden Flüssen umschlossene Gebiet umfaßte. Mit sehnsüchtigen Gedanken soll Traianus hier sich die Jugend Alexanders gewünscht haben, um von dem Ufersaum des Persischen Meeres aus seine Waffen in das indische Wunderland zu tragen. Indes, er erfuhr bald, daß er sie für nähere Gegner brauchte. Das große Partherreich hatte bisher dem Angriff kaum ernstlich die Stirn geboten und oftmals vergeblich um Frieden gebeten. Jetzt aber, auf dem Rückweg in Babylon, trafen den Kaiser die Botschaften von dem Abfall Babyloniens und Mesopotamiens; während er an der Tigrismündung verweilte, hatte gegen ihn die gesamte Bevölkerung dieser neuen Provinzen sich erhoben ^51; die Bürger von Seleukeia am Tigris, von Nisibis, ja von Edessa selbst machten die römischen Besatzungen nieder oder verjagten sie und schlossen ihre Tore. Der Kaiser sah sich genötigt, seine Truppen zu teilen und gegen die verschiedenen Herde des Aufstandes einzelne Korps zu schicken; eine dieser Legionen unter Maximus wurde mit ihrem Feldherrn in Mesopotamien umzingelt und niedergehauen. Doch ward der Kaiser der Insurgenten Herr, namentlich durch den schon im Dakischen Kriege erprobten Feldherrn Lusius Quietus, einen geborenen Maurenscheich. Seleukeia und Edessa wurden belagert und niedergebrannt. Traianus ging so weit, Parthien zum römischen Vasallenstaat zu erklären und belehnte damit in Ktesiphon einen Parteigänger Roms, den Parther Parthamaspates, obwohl die römischen Soldaten nicht mehr als den westlichen Saum des großen Reiches betreten hatten. Alsdann schlug er den Rückweg nach Syrien ein auf dem Wege, den er gekommen war, unterwegs aufgehalten durch einen vergeblichen Angriff auf die Araber in Hatra, der Residenz des Königs der tapferen Stämme der mesopotamischen Wüste, deren gewaltige Festungswerke und prachtvolle Bauten noch heute in ihren Ruinen imponieren. Er beabsichtigte, den Krieg im nächsten Jahre fortzusetzen, also die Unterwerfung der Parther zur Wahrheit zu machen. Aber das Gefecht in der Wüste von Hatra, in welchem der sechzigjährige Kaiser tapfer mit den arabischen Reitern sich herumgeschlagen hatte, sollte sein letztes sein. Er erkrankte und starb auf der Heimreise (8. August 117), ohne seinen Sieg vollenden und die Siegesfeier in Rom abhalten zu können; es war in seinem Sinn, daß ihm noch nach dem Tode die Ehre des Triumphes zuteil ward und er daher der einzige der vergötterten römischen Kaiser ist, welcher auch als Gott noch den Siegestitel führt.

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^46 Das beweist die abgerissene Notiz aus Arrian bei Suid. (u. d. W. επίκλημα): ο δέ Πάκορος ο Παρθυαίων βασιλεύς καί άλλα τινά επικλήματα π΄φερε Τραιανώ τώ βασιλεί und die Aufmerksamkeit, welche in Plinius um das Jahr 112 geschriebenem Bericht an den Kaiser (epist. ad Trai. 74) den Beziehungen zwischen Pakoros und dem Dakerkönig Decebalus gewidmet wird. Die Regierungszeit dieses parthischen Königs läßt sich nicht genügend fixieren. Parthische Münzen mit Königsnamen gibt es aus der ganzen Zeit Traians nicht; die Silberprägung scheint während derselben geruht zu haben.

^47 Daß Axidares (oder Exedares) ein Sohn des Pakoros und vor Parthomasiris König von Armenien gewesen, aber durch Chosroes abgesetzt worden war, zeigen die Trümmer des Dionischen Berichts 68, 17; und darauf führen auch die beiden Arrianischen Fragmente (16 Müller), das erste, wahrscheinlich aus einer Ansprache eines Vertreters der Interessen des Axidares an Traian: Αξιδάρην δέ ότι άρχειν χρή Αρμενίας, ού μοι δοκει είναι σε αμφίλογον, worauf wohl die gegen Parthomasiris vorliegenden Beschwerden folgten, und die Antwort, offenbar des Kaisers, daß es nicht des Axidares Sache sei, sondern seine, über Parthomasiris zu richten, weil er wie es scheint Axidares - zuerst den Vertrag gebrochen und dafür gebüßt habe. Welche Verschuldung der Kaiser dem Axidares zur Last legt, erhellt nicht; aber auch bei Dio sagt Chosroes, daß er weder den Römern noch den Parthern genügt habe.

^48 Die Trümmer des Dionischen Berichts bei Xiphilinus und Zonaras zeigen deutlich, daß der parthische Feldzug in zwei Kampagnen zerfällt, die erste (Dio 56, 17, 1 ; 18, 2; 23-25), welche durch das Konsulat des Pedo auf 115 fixiert wird (auch das Datum des Malalas p. 275 für das Erdbeben von Antiocheia 13. Dezember 164 der antiochenischen Ära = 115 n. Chr. stimmt überein), und die zweite (Dio 26-32, 3), welche durch die zwischen April und August dieses Jahres erfolgte (s. meine Notiz bei J. G. Droysen, Geschichte des Hellenismus. Bd. 3, 2. Aufl., Gotha 1877, S. 361) Erteilung des Titels Parthicus (28, 2) auf 116 fixiert wird. Daß c. 23 die Titel Optimus (erteilt im Laufe des Jahres 114) und Parthicus außer der Zeitfolge erwähnt werden, lehrt sowohl ihre Zusammenstellung wie die spätere Wiederkehr der zweiten Ehre. Von den Fragmenten gehören die meisten in den ersten Feldzug, c. 22, 3 und wohl auch 22, 1, 2 in den zweiten.

Die imperatorischen Akklamationen stehen nicht im Wege. Traianus war erweislich im Jahre 113 imp. VI (CIL VI, 960); im Jahre 114 imp. VII (CIL IX, 1558 und sonst); im Jahre 115 imp. IX (CIL IX, 5894 und sonst) und imp. XI (Fabretti 398, 289 und sonst); im Jahre 116 imp. XII (CIL VIII, 621; X, 1634) und XIII (CIL III D; XXVII). Dio bezeugt eine Akklamation aus dem Jahre 115 (68, 19) und eine aus dem Jahre 116 (68, 28); für beide ist reichlich Raum und kein Grund vorhanden, gerade imp. VII auf die Unterwerfung Armeniens zu beziehen, wie das versucht worden ist.

^49 Die drastische Schilderung der syrischen Armee Traians bei Fronto (p. 206 f. Naber) stimmt fast wörtlich mit der der Armee des Corbulo bei Tac. ann. 13, 35. “Durch die lange Entwöhnung vom Kriegsdienst waren die römischen Truppen überhaupt arg heruntergekommen (ad ignaviam redactus); aber die elendesten unter den Soldaten waren die syrischen, unbotmäßig, störrig, beim Appell unpünktlich, nicht auf dem Posten zu finden, von Mittag an betrunken; selbst die Rüstung zu tragen ungewohnt und der Strapazen unfähig und des einen Waffenstückes nach dem andern sich entledigend, halb nackt wie die Leichten und Schützen. Außerdem waren sie durch die erlittenen Schlappen so demoralisiert, daß sie beim ersten Anblick der Parther den Rücken wandten und die Hörner ihnen gleichsam galten als das Signal gebend zum Davonlaufen.” In der gegensätzlichen Schilderung Traians heißt es unter anderm: “er ging nicht durch die Zelte, ohne sich um den Soldaten genau zu bekümmern, sondern zeigte seine Verachtung gegen den syrischen Luxus und sah sich die rohe Wirtschaft der Pannonier an (sed contemnere - so ist zu lesen - Syrorum munditias, introspicere Pannoniorum inscitias); so beurteilte er nach der Haltung (cultus) des Mannes seine Brauchbarkeit (ingenium).” Auch in dem orientalischen Heer des Severus werden die “europäischen” und die syrischen Soldaten unterschieden (Dio 75, 12).

^50 Das zeigen die mala proelia in der angeführten Stelle Frontos und Dios Angabe (68, 19), daß Traianus Samosata ohne Kampf einnahm; also hatte die dort stationierte 16. Legion es verloren.

^51 Es mag sein, daß gleichzeitig auch Armenien abgefallen ist. Aber wenn Gutschmid (bei Dierauer in M. Büdingers Untersuchungen zur römischen Kaisergeschichte. Bd. 1. Leipzig 1868, S. 179) den Meherdotes und Sanatrukios, welche Malalas als Könige Persiens in dem Traianischen Kriege aufführt, zu Königen des wieder abfallenden Armenien macht, so wird dies erreicht durch eine Kette verwegener Korrekturen, die die Personen- und die Völkernamen ebenso verschieben wie den pragmatischen Zusammenhang umgestalten. Es finden sich allerdings in dem verwirrten Legendenknäuel des Malalas wohl einige historische Tatsachen, zum Beispiel die Einsetzung des Parthamaspates (der hier Sohn des Königs Chosroes von Armenien ist) zum König von Parthien durch Traian; und so mögen auch die Daten von Traians Abfahrt aus Rom im Oktober (114), seiner Landung in Seleukeia im Dezember und seinem Einzug in Antiocheia am 7. Januar (115) korrekt sein. Aber wie dieser Bericht vorliegt, kann der Geschichtschreiber ihn nur ablehnen, nicht rektifizieren.

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Traianus hatte den Krieg mit den Parthern nicht gesucht, sondern er war ihm aufgenötigt worden; nicht er, sondern Chosroes hatte das Abkommen über Armenien gebrochen, welches die letzten vierzig Jahre hindurch die Grundlage des Friedensstandes im Euphratgebiet gewesen war. Wenn es begreiflich ist, daß die Parther sich dabei nicht beruhigten, da die fortdauernde Lehnsherrschaft der Römer über Armenien den Stachel zur Auflehnung in sich trug, so muß man auch andererseits anerkennen, daß auf dem bisherigen Wege nicht weitergegangen werden konnte, als Corbulo gegangen war; der unbedingte Verzicht auf Armenien und, was davon die notwendige Folge war, die Anerkennung des Partherstaats in voller Gleichberechtigung liegen nun einmal außer dem Horizont der römischen Politik, so gut wie die Aufhebung der Sklaverei und ähnliche zu jener Zeit undenkbare Gedanken. Wenn aber mit dieser Alternative nicht zu dauerhaftem Frieden gelangt werden konnte, so blieb in dem großen Dilemma der römischen Orientpolitik nur die andere übrig, die Erstreckung der unmittelbaren römischen Herrschaft auf das linke Ufer des Euphrat. Darum ward Armenien jetzt römische Provinz und nicht minder Mesopotamien. Es war das nur sachgemäß. Die Verwandlung Armeniens aus einem römischen Lehnsstaat mit römischer Besatzung in eine römische Statthalterschaft änderte nach außen hin nicht viel; die Parther konnten aus Armenien wirksam nur ausgewiesen werden, indem sie den Besitz der benachbarten Landschaft verloren; und vor allem fand die römische Herrschaft wie die römische Provinzialverfassung in dem halb griechischen Mesopotamien einen weit günstigeren Boden als in dem durchaus orientalischen Armenien. Andere Erwägungen kamen hinzu. Die römische Zollgrenze in Syrien war übel beschaffen, und den internationalen Verkehr von den großen Handelsplätzen Syriens nach dem Euphrat und dem Tigris ganz in die Gewalt zu bekommen, für den römischen Staat ein wesentlicher Gewinn, wie denn auch Traianus sofort daran ging, die neuen Euphrat- und Tigriszölle einzurichten ^52. Auch militärisch war die Tigrisgrenze leichter zu verteidigen als die bisherige an der syrischen Wüste und weiter am Euphrat hinlaufende Grenzlinie. Die Umwandlung der Landschaft Adiabene jenseits des Tigris in eine römische Provinz, wodurch Armenien Binnenprovinz ward, und die Umgestaltung des Parthischen Reiches selbst in einen römischen Lehnsstaat sind Korollarien desselben Gedankens. Es soll in keiner Weise geleugnet werden, daß bei der Eroberungspolitik die Konsequenz ein bedenkliches Lob ist und daß Traianus nach seiner Art bei diesen Unternehmungen dem Streben nach äußerlichem Erfolg mehr als billig nachgegeben und über das verständige Ziel hinausgegriffen hat; aber es geschieht ihm Unrecht, wenn sein Auftreten im Osten auf blinde Eroberungslust zurückgeführt wird ^53. Er tat, was Caesar, wenn er gelebt hätte, auch getan haben würde. Seine Politik ist nur die andere Seite derjenigen der Staatsmänner Neros, und beide sind so entgegengesetzt wie gleich folgerichtig und gleich berechtigt. Die Folgezeit hat mehr der erobernden Politik recht gegeben als derjenigen der Nachgiebigkeit.

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^52 Fronto p. 209 Naber: cum praesens Traianus Euphratis et Tigridis portoria equorum et camelorum trib[utaque ordinaret, Ma]cer (?) caesus est. Dies geht auf den Moment, wo, während Traian an der Tigrismündung verweilte, Babylonien und Mesopotamien abfielen.

^53 Ungefähr mit gleichem Recht läßt Julian (Caes. p. 328) den Kaiser sagen daß er gegen die Parther die Waffen nicht ergriffen habe, bevor sie das Recht verletzt hätten, und wirft ihm Dio (68, 17) vor, den Krieg aus Ehrgeiz geführt zu haben.

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Für den Augenblick freilich kam es anders. Die orientalischen Eroberungen Traians durchleuchten den trüben Abend des Römerreiches wie die Blitzstrahlen die dunkle Nacht, aber wie diese bringen sie keinen neuen Morgen. Der Nachfolger fand sich vor die Wahl gestellt, das unfertige Werk der Unterwerfung der Parther zu vollenden oder fallen zu lassen. Ohne bedeutende Steigerung der Armee wie des Budgets konnte die Grenzerweiterung überall nicht durchgeführt werden; und die damit unvermeidlich gegebene Verschiebung des Schwerpunktes nach Osten war eine bedenkliche Stärkung des Reiches. Hadrian und Pius lenkten also völlig wieder ein in die Bahnen der früheren Kaiserzeit. Den römischen Lehnskönig von Parthien, den Parthamaspates, ließ Hadrian fallen und fand ihn in anderer Weise ab. Er räumte Assyrien und Mesopotamien und gab diese Provinzen freiwillig dem früheren Herrn zurück. Nicht minder sandte er diesem die gefangene Tochter; das bleibende Zeichen des gewonnenen Sieges, den goldenen Thron von Ktesiphon, weigerte selbst der friedfertige Plus sich, den Parthern wieder auszuliefern. Hadrianus sowohl wie Pius waren ernstlich bemüht, mit dem Nachbarn in Frieden und Freundschaft zu leben, und zu keiner Zeit scheinen die Handelsbeziehungen zwischen den römischen Entrepôts an der syrischen Ostgrenze und den Kaufstädten am Euphrat reger gewesen zu sein als in dieser Epoche.

Armenien hörte ebenfalls auf römische Provinz zu sein und trat in seine frühere Stellung zurück als römischer Lehnsstaat und parthische Sekundogenitur ^54. Abhängig blieben gleichfalls die Fürsten der Albaner und Iberer am Kaukasus und die zahlreichen kleinen Dynasten in dem südöstlichen Winkel des Schwarzen Meeres ^55. Römische Besatzungen standen nicht bloß an der Küste in Apsaros ^56 und am Phasis, sondern nachweislich unter Commodus in Armenien selbst unweit Artaxata; militärisch gehörten alle diese Staaten zum Sprengel des Kommandanten von Kappadokien ^57. Indes scheint diese ihrem Wesen nach sehr unbestimmte Oberhoheit überhaupt, und namentlich von Hadrian ^58, in einer Weise gehandhabt zu sein, daß sie mehr als ein Schutzrecht erschien denn als eigentliche Untertänigkeit, und wenigstens die mächtigeren unter diesen Fürsten taten und ließen im wesentlichen, was ihnen gefiel. Das schon früher hervorgehobene gemeinsame Interesse der Abwehr der wilden transkaukasischen Stämme trat in dieser Epoche noch bestimmter hervor und hat offenbar namentlich zwischen Römern und Parthern als ein Band gedient. Gegen das Ende der Regierung Hadrians fielen die Alanen, im Einverständnis, wie es scheint, mit dem damaligen König von Iberien, Pharasmanes II., dem es zunächst oblag, ihnen den Kaukasuspaß zu sperren, in die südlichen Landschaften ein und plünderten nicht bloß das Gebiet der Albaner und der Armenier, sondern auch die parthische Provinz Medien und die römische Provinz Kappadokien; wenn es auch nicht zu gemeinschaftlicher Kriegführung kam, sondern das Gold des damals in Parthien regierenden Herrschers Vologasos’ III. und die Mobilmachung der kappadokischen Armee von seiten der Römer ^59 die Barbaren zur Umkehr bestimmten, so gingen die Interessen doch zusammen und die Beschwerde, welche die Parther in Rom über Pharasmanes von Iberien führten, zeigt das Zusammenhalten der beiden Großmächte ^60.

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^54 Unmöglich kann Hadrian Armenien aus dem römischen Lehnsverband entlassen haben. Die Notiz des Biographen (c. 21): Armeniis regem habere permisit, cum sub Traiano legatum habuissent führt vielmehr auf das Gegenteil, und wir finden am Ende der Hadrianischen Regierung im Heer des Statthalters von Kappadokien das Kontingent der Armenier (Arr. Alan. 29). Pius hat nicht bloß die Parther durch seine Vorstellungen bestimmt, von der beabsichtigten Invasion Armeniens abzustehen (Vita 9), sondern auch Armenien in der Tat zu Lehen gegeben (Münzen aus den Jahren 140-144, Eckhel 7, S. 15). Auch daß Iberien sicher unter Pius im Lehnsverband gestanden hat, weil sonst die Parther über deren König nicht hätten in Rom Beschwerde führen können (Dio 69, 15), setzt das gleiche Lehnsverhältnis für Armenien voraus. Die Namen der armenischen Könige dieser Zeit sind nicht bekannt. Wenn die proximae gentes, mit deren Herrschaft Hadrian den von Traian zum parthischen König bestellten Partherfürsten entschädigte (vita c. 5), in der Tat die Armenier sind, was nicht unwahrscheinlich ist, so liegt darin eine Bestätigung sowohl der dauernden Abhängigkeit Armeniens von Rom wie der fortdauernden Herrschaft der Arsakiden daselbst. Auch der Αύρηλιος Πάκορος βασιλευς μεγάλης Αρμενίας der seinem in Rom verstorbenen Bruder Aurelius Merithates dort ein Grabmal errichtete (CIG 6559), gehört seinem Namen nach zu dem Haus der Arsakiden. Schwerlich aber ist er der von Vologasos IV. ein- und von den Römern abgesetzte König von Armenien; wäre dieser gefangen nach Rom gekommen, so würden wir es wissen, und es hätte auch dieser kaum in einer römischen Inschrift sich König von Groß-Armenien nennen dürfen.

^55 Als belehnt von Traianus oder Hadrianus führt Arrian (peripl. m. Eux. c. 15) auf die Heniocher und Machelonen (vgl. Dio 68,18; 71, 14); die Lazen (vgl. Suidas u. d. W. Δομετιανός), denen auch Pius einen König setzte (vita 9); die Apsilen; die Absager; die Sanigen; diese alle innerhalb der bis Dioskurias = Sebastopolis reichenden Reichsgrenze; jenseits derselben im Bereich des bosporanischen Lehnstaats die Zicher oder Zincher (das. c. 27).

^56 Außer Arrian (peripl. m. Eux. c. 7) bestätigt dies der Offizier aus hadrianischer Zeit praepositus numerorum tendentium in Ponto Absaro (CIL X, 1202).

^57 Vgl. Anm. 63. Auch das im Jahre 185 in Valarschapat (Etschmiazin) unweit Artaxata garnisonierende Detachement wahrscheinlich von 1000 Mann (weil unter einem Tribun) gehörte zu einer der kappadokischen Legionen (CIL III, 6052).

^58 Hadrians Bemühung um die Freundschaft der orientalischen Lehnsfürsten wird oft hervorgehoben, nicht ohne Hindeutung darauf, daß er sich mehr als billig von ihnen habe gefallen lassen (vita c. 13, 17, 21). Pharasmanes von Iberien kam auf seine Einladung nicht nach Rom, folgte aber derjenigen des Pius (vita Hadr. 13, 21; vita Pii 9; Dio 69, 15, 2, welches Exzerpt unter Pius gehört).

^59 Den merkwürdigen Bericht des Statthalters von Kappadokien unter Hadrian, Flavius Arrianus, über die Mobilmachung der kappadokischen Armee gegen die “Skythen” besitzen wir noch unter dessen kleinen Schriften; er war selbst am Kaukasus und besichtigte die dortigen Pässe (Lyd. mag. 3, 53).

^60 Das lehren die Trümmer des Dionischen Berichts bei Xiphilin, Zonaras und in den Exzerpten; die richtige Lesung Αλανοί statt Αλβανοί hat Zonaras bewahrt; daß die Alanen auch das Albanergebiet plünderten, ergibt die Fassung der exc. urs. LXXII.

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Die Störungen des Status quo kamen wieder von parthischer Seite. Die Oberherrlichkeit der Römer über Armenien hat in der Geschichte eine ähnliche Rolle gespielt wie die des deutschen Kaiserreiches über Italien; wesenlos wie sie war, wurde sie doch stets als Übergriff empfunden und trug die Kriegsgefahr im Schoße. Schon unter Hadrian drohte der Konflikt; es gelang dem Kaiser, in einer persönlichen Zusammenkunft mit dem Partherfürsten den Friedensstand zu wahren. Unter Pius schien abermals die parthische Invasion Armeniens bevorzustehen; seine ernste Abmahnung war zunächst von Erfolg. Aber selbst dieser friedfertigste aller Kaiser, dem es mehr am Herzen lag, das Leben eines Bürgers zu sparen als tausend Feinde zu töten, mußte in der letzten Zeit seiner Regierung sich auf den Angriff gefaßt machen und die Heere des Orients verstärken. Kaum hatte er die Augen geschlossen (161), als sich das lange drohende Gewitter entlud. Auf Befehl des Königs Vologasos IV. rückte der persische Feldherr Chosroes ^61 in Armenien ein und setzte den Arsakidenprinzen Pakoros auf den Thron. Der Statthalter von Kappadokien, Severianus, tat, was seine Pflicht war, und führte seinerseits die römischen Truppen über den Euphrat. Bei Elegeia, eben da, wo ein Menschenalter zuvor der ebenfalls von den Parthern auf den armenischen Thron gesetzte König Parthomasiris sich vor Traian vergeblich gedemütigt hatte, stießen die Heere aufeinander; das römische wurde nicht bloß geschlagen, sondern in dreitägigem Kampfe vernichtet; der unglückliche Feldherr gab, wie einst Varus, sich selber den Tod. Die siegreichen Orientalen begnügten sich nicht mit der Einnahme Armeniens, sondern überschritten den Euphrat und brachen in Syrien ein; auch das dort stehende Heer wurde geschlagen und man fürchtete für die Treue der Syrer. Die römische Regierung hatte keine Wahl. Da die Truppen des Orients auch bei dieser Gelegenheit ihre geringe Schlagfähigkeit bewiesen und überdies durch die erlittene Niederlage geschwächt und demoralisiert waren, wurden aus dem Westen, selbst vom Rhein her weitere Legionen nach dem Osten gesandt und in Italien selbst Aushebungen angeordnet. Der eine der beiden kurz vorher zur Regierung gelangten Kaiser, Lucius Verus, ging selbst nach dem Orient (162), um den Oberbefehl zu übernehmen; und wenn er, weder kriegerisch noch auch nur pflichttreu, sich der Aufgabe nicht gewachsen zeigte und von seinen Taten im Orient kaum etwas anderes zu berichten ist, als daß er mit seiner Nichte daselbst Hochzeit machte und wegen seines Theaterenthusiasmus selbst von den Antiochenern ausgelacht ward, so führten die Statthalter von Kappadokien und von Syrien, dort zuerst Statius Priscus, dann Martius Verus, hier Avidius Cassius ^62, die besten Generale dieser Epoche, die Sache Roms besser als der Träger der Krone. Noch einmal, bevor die Heere aneinander kamen, boten die Römer den Frieden; gern hätte Marcus den schweren Krieg vermieden. Aber Vologasos wies die billigen Vorschläge schroff zurück; und diesmal war der friedfertige Nachbar auch der stärkere. Armenien wurde sofort wieder gewonnen; schon im Jahre 163 nahm Priscus die Hauptstadt Artaxata ein und zerstörte sie. Nicht weit davon wurde die neue Landeshauptstadt, Kainepolis, armenisch Nor-Khalakh oder Valarschapat (Etschmiazin), von den Römern erbaut und mit starker Besatzung belegt ^63. Im Jahre darauf wurde an Pakoros’ Stelle Sohaemos, der Abstammung nach auch ein Arsakide, aber römischer Untertan und römischer Senator, zum König von Groß-Armenien ernannt ^64. Rechtlich also änderte in Armenien sich nichts; doch wurden die Bande, die es an Rom knüpften, straffer angezogen.

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^61 So heißt er bei Lukian hist. conscr. 21; wenn derselbe ihn Alex. 27 Othryades nennt, so schöpft er hier aus einem Historiker von dem Schlage derer, welche er in jener Schrift verspottet und von denen ein anderer denselben Mann als Oxyroes hellenisierte (hist. conscr. 18).

^62 Syrien verwaltete, als der Krieg ausbrach, L. Attidius Cornelianus (CIG 4661 vom Jahre 160; vita Marci 8; CIL III 129 vom Jahre 162), nach ihm Iulius Verus (CIL III, 199, wahrscheinlich vom Jahre 163), alsdann Avidius Cassius, vermutlich seit dem Jahre 164. Daß die übrigen Provinzen des Ostens an Cassius’ Befehle gewiesen wurden (vit. soph. 1, 13; Dio 71, 3), ähnlich wie dies bei Corbulo als Legaten von Kappadokien geschehen war, kann sich nur auf die Zeit nach dem Abgang des Kaisers Verus beziehen; solange dieser den nominellen Oberbefehl führte, ist dafür kein Raum.

^63 Ein wahrscheinlich Dionisches Fragment (bei Suidas unter Μάρτιος) erzählt, daß Priscus in Armenien die Κοινή πόλις anlegte und mit römischer Besatzung versah, sein Nachfolger Martius Verus die dort entstandene nationale Bewegung beschwichtigte und diese Stadt zur ersten Armeniens erklärte. Dies ist Valarschapat (Ουαλασαρπάτ oder Ουαλεροκτίστη bei Agathangelos), seitdem die Hauptstadt Armeniens. Κοινή πόλις ist, wie mich Kiepert belehrt, schon von Stilting erkannt als άbersetzung des armenischen Nτr-Khalakh, welche zweite Benennung Valarschapat bei den armenischen Autoren des fünften Jahrhunderts stets neben der gewöhnlichen führt. Moses von Khorene läßt nach Bardesanes die Stadt aus einer unter König Tigran VI., der nach ihm 150-188 regiert, hierhin geführten Judenkolonie entstehen; ihre Ummauerung und Benennung führt er auf dessen Sohn Valarsch II. 188-208 zurück. Daß die Stadt im Jahre 185 starke römische Besatzung hatte, zeigt die Inschrift CIL III, 6052.

^64 Daß Sohaemos Achämenide und Arsakide war (oder zu sein vorgab) und Königssohn und König so wie römischer Senator und Konsul, bevor er König von Groß-Armenien ward, sagt sein Zeitgenosse Iamblichos (c. 10 des Auszugs bei Photios). Wahrscheinlich gehört er der Dynastenfamilie von Hemesa an (Ios. ant. Iud. 20, 8, 4 und sonst). Wenn Iamblichos der Babylonier “unter ihm” schrieb, so kann dies wohl nur so verstanden werden, daß er seinen Roman in Artaxata verfaßt hat. Daß Sohaemos vor Pakoros über Armenien geherrscht hat, wird nirgend gesagt und ist nicht wahrscheinlich, da weder Frontos Worte (p. 127 Naber) quod Sohaemo potius quam Vologaeso regnum Armeniae dedisset aut quod Pacorum regno privasset noch die des Fragments aus Dio (?) 71, 1: Μάρτιος Ουήρος τόν Θουκυδίδην εκπέμπει καταγαγείν Σόσιμον ες Αρμηνίαν auf Wiedereinsetzung führen, die Münzen aber mit rex Armeniis datus (Eckhel 7, S. 91; vgl. vita Veri 7, 8) diese in der Tat ausschließen. Den Vorgänger des Pakoros kennen wir nicht und wissen nicht einmal, ob der Thron, den er einnahm, erledigt oder besetzt war.

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Ernster waren die Kämpfe in Syrien und Mesopotamien. Die Euphratlinie wurde von den Parthern hartnäckig verteidigt; nach einem lebhaften Gefecht am rechten Ufer bei Sura wurde die Festung Nikephorion (Rakka) auf dem linken von den Römern erstürmt. Noch heftiger wurde um den Übergang bei Zeugma gestritten; aber auch hier blieb in der entscheidenden Schlacht bei Europos (Djerabis, südlich von Biredjik) den Römern der Sieg. Sie rückten nun ihrerseits in Mesopotamien ein. Edessa wurde belagert, Dausara unweit davon erstürmt; die Römer erschienen vor Nisibis; der parthische Feldherr rettete sich schwimmend über den Tigris. Die Römer konnten von Mesopotamien aus den Marsch nach Babylon antreten. Die Satrapen verließen teilweise die Fahnen des geschlagenen Großkönigs; Seleukeia, die große Kapitale der Hellenen am Euphrat, öffnete den Römern freiwillig die Tore, wurde aber später, weil die Bürgerschaft mit Recht oder mit Unrecht des Einverständnisses mit dem Feinde beschuldigt ward, von den Römern niedergebrannt. Auch die parthische Hauptstadt Ktesiphon wurde genommen und zerstört; mit gutem Grund konnte zu Anfang des Jahres 165 der Senat die beiden Herrscher als die parthischen Großsieger begrüßen. In dem Feldzug dieses Jahres drang Cassius sogar in Medien ein; indes namentlich die in diesen Gegenden ausbrechende Pest dezimierte die Truppen und nötigte zur Umkehr, beschleunigte vielleicht auch den Friedensschluß. Das Ergebnis des Krieges war die Abtretung des westlichen Strichs von Mesopotamien: die Fürsten von Edessa oder von Osrhoene traten in den römischen Lehnsverband und die Stadt Karrhä, seit langem gut griechisch gesinnt, wurde Freistadt unter römischem Schutz ^65. Dem Umfang nach war, zumal dem vollständigen Kriegserfolg gegenüber, der Gebietszuwachs mäßig, dennoch aber von Bedeutung, insofern damit die Römer Fuß faßten am linken Ufer des Euphrat. Im übrigen wurden die besetzten Gebiete den Parthern zurückgegeben und der Status quo wiederhergestellt. Im ganzen also gab man die zurückhaltende, von Hadrian aufgenommene Politik jetzt wieder auf und lenkte ein in die Bahn des Traianus. Es ist dies um so bemerkenswerter, als der Regierung des Marcus gewiß nicht Ehrgeiz und Vergrößerungsstreben zum Vorwurf gemacht werden kann; was sie tat, tat sie notgedrungen und in bescheidenen Grenzen.

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^65 Dies zeigen die mesopotamischen Königs- und Stadtmünzen. Berichte über die Friedensbedingungen fehlen in unserer Überlieferung.

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Den gleichen Weg ging weiter und entschiedener Kaiser Severus. Das Dreikaiserjahr 193 hatte zum Kriege zwischen den Legionen des Westens und denen des Ostens geführt, und mit Pescennius Niger waren diese unterlegen. Die römischen Lehnsfürsten des Ostens und nicht minder der Beherrscher der Parther, Vologasos V., des Sanatrukios Sohn, hatten, wie begreiflich, den Niger anerkannt und ihm sogar ihre Truppen zur Verfügung gestellt; dieser hatte erst dankend abgelehnt, dann, als seine Sache eine üble Wendung nahm, ihre Hilfe angerufen. Die übrigen römischen Lehnsträger, vor allem der von Armenien, hielten sich vorsichtig zurück; nur der Fürst von Edessa, Abgaros, sandte den verlangten Zuzug. Die Parther versprachen Hilfe, und sie kam auch wenigstens aus den nächsten Distrikten, von dem Fürsten Barsemias von Hatra in der mesopotamischen Wüste und von jenseits des Tigris von dem Satrapen der Adiabener. Auch nach Nigers Tod (194) blieben diese Fremden nicht bloß in dem römischen Mesopotamien, sondern forderten sogar das Herausziehen der daselbst stehenden römischen Besatzungen und die Rückgabe dieses Gebiets ^66. Darauf rückte Severus in Mesopotamien ein und nahm die ganze ausgedehnte und wichtige Landschaft in Besitz. Von Nisibis aus wurde eine Expedition gegen den Araberfürsten von Hatra geführt, der es indes nicht gelang, die feste Stadt zu nehmen; auch jenseits des Tigris gegen den Satrapen von Adiabene richteten die Generale des Severus nichts Bedeutendes aus ^67. Aber Mesopotamien, das heißt das ganze Gebiet zwischen Euphrat und Tigris bis zum Chaboras, wurde römische Provinz und mit zwei dieser Gebietserweiterung wegen neu geschaffenen Legionen belegt. Das Fürstentum Edessa blieb als römische Lehnsherrschaft bestehen, war aber jetzt nicht mehr Grenzgebiet, sondern von unmittelbarem Reichsland umschlossen. Hauptstadt der neuen Provinz und Sitz des Statthalters wurde die ansehnliche und feste Stadt Nisibis, seitdem nach dem Namen des Kaisers genannt und als römische Kolonie geordnet. Nachdem also von dem Parthischen Reiche ein wichtiger Gebietsteil abgerissen und gegen zwei von ihm abhängige Satrapen Waffengewalt gebraucht worden war, machte sich der Großkönig mit den Truppen auf, um den Römern entgegenzutreten. Severus bot die Hand zum Frieden und trat für Mesopotamien einen Teil von Armenien ab. Indes war damit die Waffenentscheidung nur vertagt. So wie Severus nach dem Westen aufgebrochen war, wohin die Verwicklung mit seinem Mitherrscher in Gallien ihn abrief, brachen die Parther den Frieden ^68 und rückten in Mesopotamien ein; der Fürst von Osrhoene ward vertrieben, das Land besetzt und der Statthalter Laetus, einer der vorzüglichsten Kriegsmänner der Zeit, in Nisibis belagert. Er schwebte in großer Gefahr, als Severus, nachdem Albinus unterlegen war, im Jahre 198 abermals im Orient eintraf. Damit wendete sich das Kriegsglück. Die Parther wichen zurück, und nun ergriff Severus die Offensive. Er rückte in Babylonien ein und gewann Seleukeia und Ktesiphon; der Partherkönig rettete sich mit wenigen Reitern durch die Flucht, der Kronschatz wurde die Beute der Sieger, die parthische Hauptstadt den römischen Soldaten zur Plünderung preisgegeben und über 100000 Gefangene auf den römischen Sklavenmarkt gebracht. Besser freilich als der Partherstaat selbst wehrten sich die Araber in Hatra; vergeblich versuchte Severus in zwiefacher schwerer Belagerung, die Wüstenburg zu bezwingen. Aber im wesentlichen war der Erfolg der beiden Feldzüge der Jahre 198 und 199 ein vollständiger. Durch die Einrichtung der Provinz Mesopotamien und des großen Kommandos daselbst verlor Armenien die Zwischenstellung, welche es bisher gehabt hatte; es konnte in den bisherigen Verhältnissen verbleiben und von der förmlichen Einverleibung abgesehen werden. Das Land behielt also seine eigenen Truppen, und die Reichsregierung hat sogar für dieselben späterhin einen Zuschuß aus der Reichskasse gezahlt ^69.

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^66 Der Anfang des ursinischen Exzerpts Dio 75, 1, 2 ist verwirrt. Οι Ορρσηνοί, heißt es, καί οι Αδιαβηνοί αποσταντες καί Νίσιβιν πολιορκούντες καί ηττηθέντες υπό Σεουήρου επρεσβεύσανο πρός αυτόν μετά τόν τού Νίγρου θάνατον. Osrhoene war damals römisch, Adiabene parthisch; von wem fallen die beiden Landschaften ab? und wessen Partei haben die Nisibener ergriffen? Daß deren Gegner vor Absendung der Gesandtschaft von Severus geschlagen worden, widerspricht dem Verlauf der Erzählung; denn weil ihre Gesandten dem Severus ungenügende Anerbietungen machen, überzieht sie dieser mit Krieg. Wahrscheinlich ist die Unterstützung Nigers durch Untertanen der Parther und deren Gemeinschaft mit Nigers römischem Parteigänger nun genau als Abfall von Severus aufgefaßt; daß die Leute nachher behaupten, sie hätten beabsichtigt, vielmehr Severus zu unterstützen, wird deutlich als Ausflucht bezeichnet. Die Nisibener mögen sich geweigert haben mitzutun und deshalb von den Anhängern Nigers angegriffen worden sein. So erklärt es sich, was auch aus dem Xiphilinischen Auszug Dio 75, 2 erhellt, daß das linke Euphratufer für Severus Feindesland war, nicht aber Nisibis; römisch braucht die Stadt darum damals nicht gewesen zu sein, vielmehr ist sie nach allen Spuren dies erst durch Severus geworden.

^67 Da die Kriege gegen die Araber und die Adiabener in der Tat gegen die Parther gerichtet waren, so war es in der Ordnung, daß dem Kaiser deswegen die Titel Parthicus Arabicus und Parthicus Adiabenicus erteilt wurden; sie finden sich auch, aber gewöhnlich bleibt Parthicus weg, offenbar weil, wie der Biograph des Severus sagt (c. 9), excusavit Parthicum nomen, ne Parthos lacesseret. Dazu stimmt die sicher in das Jahr 195 gehörende Notiz bei Dio 75, 9, 6 über das friedliche Abkommen mit den Parthern und die Abtretung eines Stückes von Armenien an sie.

^68 Daß auch Armenien in ihre Gewalt geriet, deutet Herodian 5, 9, 2 an; freilich ist seine Darstellung schief und fehlerhaft.

^69 Als bei dem Frieden im Jahre 218 das alte Verhältnis zwischen Rom und Armenien erneuert wurde, machte der König von Armenien sich Aussicht auf Erneuerung der römischen Jahresgelder (Dio 78, 27: τού Τιριδάτου τό αργύριον ό κατ' έτος παρά τών Ρωμαίων ευρίσκετο ελπίσαντος λήψεσθαι). Eigentliche Tributzahlung der Römer an die Armenier ist für die severische und die vorseverische Zeit ausgeschlossen, stimmt auch keineswegs zu den Worten Dios; der Zusammenhang wird der bezeichnete sein. Im 4. und 5. Jahrhundert wurde das Kastell von Biriparach im Kaukasus, das den Darielpaß sperrte, von den Persern, die seit dem Frieden von 364 hier die Herren spielten, mit römischem Zuschuß unterhalten und dies ebenfalls als Tributzahlung aufgefaßt (Lyd. mag. 3, 52, 53; Priscus fr. 31 Müller).

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Die weitere Entwicklung dieser Nachbarverhältnisse ist bedingt durch die Verschiebung der inneren Ordnung in den beiden Reichen. Wenn unter der Dynastie Nervas und nicht minder unter Severus dem oft von Bürgerkrieg und Thronfehde zerrissenen Partherstaat die relativ stabile römische Monarchie überlegen gegenübergestanden hatte, so brach diese Ordnung nach Severus’ Tode zusammen, und fast ein Jahrhundert lang folgten sich in dem Westreich meist elende und durchaus ephemere Regenten, die dem Ausland gegenüber stetig schwankten zwischen Übermut und Schwäche. Während also die Schale des Westens sank, stieg diejenige des Ostens. Wenige Jahre nach dem Tode des Severus (211) traf in Iran eine Umwälzung ein, welche nicht bloß, wie so viele frühere Krisen, den herrschenden Regenten stürzte, nicht einmal bloß eine andere Dynastie an die Stelle der verkommenen Arsakiden ans Regiment rief, sondern die nationalen und religiösen Elemente zu gewaltigem Aufschwung entfesselnd an die Stelle der vom Hellenismus durchdrungenen Bastardzivilisation des Partherstaats die Staatsordnung, den Glauben, die Sitte und die Fürsten derjenigen Landschaft setzte, welche das alte Perserreich geschaffen hatte und seit dessen Übergang an die parthische Dynastie wie die Gräber des Dareios und des Xerxes, so auch die Keime der Wiedergeburt des Volkes in sich bewahrte. Es erfolgte die Wiederherstellung des von Alexander niedergeworfenen Großkönigtums der Perser durch das Eintreten der Dynastie der Sassaniden. Werfen wir auf diese neue Gestaltung der Dinge einen Blick, bevor wir den Verlauf der römisch-parthischen Beziehungen im Orient weiter verfolgen.

Es ist schon ausgesprochen worden, daß die parthische Dynastie, obwohl in der Tat sie Iran dem Hellenismus entrissen hatte, doch der Nation sozusagen als illegitim galt. Artahschatr oder neupersisch Ardaschir, so berichtet die offizielle Historiographie der Sassaniden, trat auf, um das Blut des von Alexander ermordeten Dara zu rächen und um die Herrschaft an die legitime Familie zurückzubringen und sie so wieder herzustellen, wie sie zur Zeit seiner Vorfahren, vor den Teilkönigen gewesen war. In dieser Legende steckt ein gutes Stück Wirklichkeit. Die Dynastie, welche von dem Großvater Ardaschirs, Sasan, den Namen führt, ist keine andere als die königliche der persischen Landschaft; Ardaschirs Vater Papak oder Pabek ^70 und eine lange Reihe seiner Ahnen hatten unter der Obergewalt der Arsakiden in diesem Stammlande der iranischen Nation das Szepter geführt ^71, in Istachr, unweit des alten Persepolis, residiert und ihre Münzen mit iranischer Sprache und iranischer Schrift und mit den heiligen Emblemen des persischen Landesglaubens bezeichnet, während die Großkönige in dem halb griechischen Grenzland ihren Sitz hatten und ihre Münzen in griechischer Sprache und griechischer Weise prägen ließen. Die Grundordnung des iranischen Staatensystems, das den Teilkönigen übergeordnete Großkönigtum, ist unter den beiden Dynastien ebensowenig eine verschiedene gewesen, wie die des Reiches Deutscher Nation unter den sächsischen und den schwäbischen Kaisern. Nur darum wird in jener offiziellen Version die Arsakidenzeit als die der Teilkönige und Ardaschir als das erste gemeinsame Haupt von ganz Iran nach dem letzten Dareios bezeichnet, weil im alten Persischen Reich die persische Landschaft wie zu den übrigen, so auch zu den Parthern sich verhält wie im römischen Staat Italien zu den Provinzen, und der Perser dem Parther die Legitimation für das von Rechts wegen mit seiner Landschaft verbundene Großkönigtum bestritt ^72.

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^70 Artaxares nennt seinen Vater Papakos in der Anm. 74 angeführten Inschrift König; wie damit auszugleichen ist, daß nicht bloß die einheimische Legende (bei Agathias 2, 27) den Pabek zum Schuster macht, sondern auch der Zeitgenosse Dion (wenn in der Tat Zon. 12, 15 diese Worte aus ihm entlehnt hat) den Artaxares nennt εξ αφανών καί αδόξων, wissen wir nicht. Natürlich nehmen die römischen Schriftsteller für den schwachen legitimen Arsakiden Partei gegen den gefährlichen Usurpator.

^71 Strabon (unter Tiberius) 15, 3, 24: νύν δ'ήδη καθ' αυτούς συνεστώτες οι Πέρσαι βασιλέας έχουσιν υπηκόους ετέροις βασιλεύσι, πρότερον μέν Μακεδόσι, νύν δέ Παρθυαίοις.

^72 Wenn Nöldeke sagt (Tabari, S. 449): “Daß die Hauptländer der Monarchie direkt der Krone unterworfen waren, bildete den Hauptunterschied des Sassanidenreichs vom arsakidischen, welches in den verschiedensten Provinzen wirkliche Könige hatte”, so wird die Macht des Großkönigtums ohne Zweifel durchaus durch die Persönlichkeit des Inhabers bedingt und unter den ersten Sassaniden eine viel stärkere gewesen sein als unter den letzten verkommenen Arsakiden. Aber ein prinzipieller Gegensatz ist nicht erfindlich. Von Mithradates I. an, dem eigentlichen Gründer der Dynastie, nennt sich der arsakidische Herrscher “König der Könige”, eben wie später der sassanidische, während Alexander der Große und die Seleukiden diesen Titel nie geführt haben. Auch unter ihnen herrschten einzelne Lehnskönige, zum Beispiel in der Persis (Anm. 71); aber die regelmäßige Form der Reichsverwaltung war das Lehnskönigtum damals nicht und die griechischen Herrscher nannten sich nicht danach, so wenig wie die Caesaren wegen Kappadokien oder Numidien den Großkönigtitel annahmen. Die Satrapen des Arsakidenstaats sind wesentlich die Marzbanen der Sassaniden. Eher mögen die großen Reichsämter, welche in der sassanidischen Staatsordnung den Oberverwaltungsstellen der Diocletianisch-Konstantinischen Konstitution entsprechen und wahrscheinlich für diese das Vorbild gewesen sind, dem Arsakidenstaat gemangelt haben; dann würden allerdings beide sich ähnlich zueinander verhalten wie die Reichsordnung Augusts zu der Konstantins. Aber wir wissen zu wenig von der Arsakidenordnung, um dies mit Sicherheit zu behaupten.

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Wie dem Umfange nach das Sassanidenreich sich zu dem der Arsakiden verhielt, ist eine Frage, auf die die Überlieferung keine genügende Antwort gibt. Die Provinzen des Westens sind, seit die neue Dynastie fest im Sattel saß, sämtlich derselben untertänig geblieben und die Ansprüche, die die letztere gegen die Römer erhob, gingen, wie wir sehen werden, weit hinaus über die Prätensionen der Arsakiden. Aber wie weit die Herrschaft der Sassaniden gegen den Osten gereicht hat und wann sie bis zum Oxos vorgedrungen ist, der später als die legitime Grenze zwischen Iran und Turan gilt, entzieht sich unseren Blicken ^73.

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^73 Nach den in der arabischen Chronik des Tabari erhaltenen persischen Aufzeichnungen aus der letzten Sassanidenzeit erobert Ardaschir, nachdem er Ardawan eigenhändig den Kopf abgehauen und den Titel Schahan-Schah, König der Könige, angenommen hat, zuerst Hamadhan (Ekbatana) in Großmedien, dann Aserbeidschan (Atropatene), Armenien, Mosul (Adiabene); ferner Suristan oder Sawad (Babylonien). Von da geht er nach Istachr in seine persische Heimat zurück und erobert dann, von neuem ausziehend, Sagistan, Gurgan (Hyrkanien), Abraschahr (Nisapur im Partherland), Marw (Margiane), Balch (Baktra) und Charizm (Chiwa) bis zu den äußersten Grenzen von Chorasan. “Nachdem er viele Leute getötet und ihre Köpfe nach dem Feuertempel der Anahedh (in Istachr) geschickt hatte, kehrte er von Marw nach Pars zurück und ließ sich in Gor (Feruzabad) nieder.” Wieviel hiervon Legende ist, wissen wir nicht (vgl. Nöldeke, Tabari, S. 17, 116).

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Das Staatssystem Irans hat infolge des Eintritts der neuen Dynastie sich nicht gerade prinzipiell umgestaltet. Die offizielle Titulatur des ersten Sassanidenherrschers, wie sie unter dem Felsrelief von Nakschi-Rustam in drei Sprachen gleichmäßig angegeben ist: “der Mazda-Diener Gott Artaxares, König der Könige der Arianer, göttlicher Abstammung” ^74, ist im wesentlichen die der Arsakiden, nur daß die iranische Nation, wie schon in der alteinheimischen Königstitulatur, und der einheimische Gott jetzt ausdrücklich genannt werden. Daß eine in der Persis heimische Dynastie an die Stelle einer ursprünglich stammfremden und nur nationalisierten trat, war ein Werk und ein Sieg nationaler Reaktion; aber den daraus sich ergebenden Konsequenzen setzte die Macht der Verhältnisse vielfach unübersteigliche Schranken. Persepolis oder, wie es jetzt heißt, Istachr wird wieder dem Namen nach die Hauptstadt des Reiches, und neben den gleichartigen des Dareios verkünden dort auf derselben Felsenwand die merkwürdigen Bildwerke und noch merkwürdigeren, eben erwähnten Inschriften den Ruhm Ardaschirs und Schapurs; aber die Verwaltung konnte von dieser entlegenen Örtlichkeit aus nicht wohl geführt werden, und ihr Mittelpunkt blieb auch ferner Ktesiphon. Den rechtlichen Vorzug der Perser, wie er unter den Achämeniden bestanden hatte, nahm die neupersische Regierung nicht wieder auf; wenn Dareios sich “einen Perser, Sohn eines Persers, einen Arier aus arischem Stamm” nannte, so nannte Ardaschir sich, wie wir sahen, lediglich den König der Arianer. Ob in die großen Geschlechter, abgesehen von dem königlichen, persische Elemente neu eingeführt worden sind, wissen wir nicht; auf jeden Fall sind mehrere von ihnen geblieben, wie die Surên und die Karên; nur unter den Achämeniden, nicht unter den Sassaniden sind dieselben ausschließlich persisch gewesen.

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^74 Griechisch (CIG 4675) lautet der Titel: Μάσδασνος; (Mazda-Diener, als Eigenname behandelt) θεός Αρταξάρης βασιλεύς βασιλέων Αριανών εκ γένους θεών; genau damit stimmt der Titel seines Sohnes Sapor 1. (das. 4676), nur daß nach Αριανών eingeschoben ist καί Αναριανών, also die Erstreckung der Herrschaft auf das Ausland hervorgehoben wird. In der Titulatur der Arsakiden, soweit sie aus den griechischen und persischen Münzaufschriften erhellt, kehren θεός, βασιλεύς βασιλέων, θεοπάτωρ (=εκ γένους θεών) wieder, dagegen fehlt die Hervorhebung der Arianer und bezeichnenderweise der Mazda-Diener; daneben erscheinen zahlreiche andere den syrischen Königen entlehnte Titel, wie επιφάνης, νικάτωρ, , auch der römische αυτοκράτωρ.

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Auch in religiöser Beziehung trat ein eigentlicher Wechsel nicht ein; wohl aber gewann der Glaube und gewannen die Priester unter den persischen Großkönigen einen Einfluß und eine Macht, wie sie sie unter den parthischen niemals besessen hatten. Es mag wohl sein, daß die zwiefache Propaganda fremder Kulte gegen Iran, des Buddhatums vom Osten her und des jüdisch-christlichen Glaubens aus dem Westen, der alten Mazda-Religion eben durch die Fehde eine Regeneration brachte. Der Stifter der neuen Dynastie, Ardaschir, war, wie glaubhaft berichtet wird, ein eifriger Feueranbeter und nahm selbst die Weihen des Priestertums; darum, heißt es weiter, wurde von da an der Stand der Magier einflußreich und anmaßend, während er bis dahin keineswegs solche Ehre und solche Freiheit gehabt, sondern bei den Machthabern nicht eben viel gegolten hatte. “Seitdem ehren und verehren die Perser alle die Priester; die öffentlichen Angelegenheiten werden nach ihren Ratschlägen und Orakeln geordnet; jeder Vertrag und jeder Rechtsstreit unterliegt ihrer Aufsicht und ihrem Urteil und nichts erscheint den Persern recht und gesetzlich, was nicht von einem Priester bestätigt worden ist.” Dementsprechend begegnen wir einer Ordnung der geistlichen Verwaltung, die an die Stellung des Papstes und der Bischöfe neben dem Kaiser und den Fürsten erinnert. Jeder Kreis steht unter einem Obermagier (Magupat, Magierherr, neupersisch Mobedh) und diese alle wieder unter dem Obersten der Obermagier (Mobedhan-Mobedh), dem Abbild des “Königs der Könige”, und er ist es jetzt, der den König krönt. Die Folgen dieser Priesterherrschaft blieben nicht aus: das starre Ritual, die beengenden Vorschriften über Schuld und Sühne, die in wüstes Orakelwesen und Zauberkunst sich auflösende Wissenschaft haften zwar dem Parsentum von jeher an, sind aber doch vermutlich erst in dieser Epoche zu voller Entwicklung gelangt.

Auch in dem Gebrauch der Landessprache und den Landesgebräuchen zeigen sich die Spuren der nationalen Reaktion. Die größte Griechenstadt des Partherreiches, die alte Seleukeia, blieb bestehen, aber sie heißt seitdem nicht nach dem Namen des griechischen Marschalls, sondern nach dem ihres neuen Herrn Beh, das heißt gut, Ardaschir. Die griechische Sprache, bisher, wenn auch zerrüttet und nicht mehr alleinherrschend, doch immer noch in Gebrauch, verschwindet mit dem Eintritt der neuen Dynastie mit einem Schlag von den Münzen, und nur auf den Inschriften der ersten Sassaniden begegnet sie noch eben und hinter der eigentlichen Landessprache. Die “Partherschrift”, das Pahlavi, behauptet sich, aber neben sie tritt eine zweite, wenig verschiedene und zwar, wie die Münzen beweisen, als eigentlich offizielle, wahrscheinlich die bis dahin in der persischen Provinz gebrauchte, so daß die ältesten Denkmäler der Sassaniden, ähnlich wie die der Achämeniden, dreisprachig sind, etwa wie im deutschen Mittelalter Lateinisch, Sächsisch und Fränkisch nebeneinander Anwendung gefunden haben. Nach König Sapor I. († 272) verschwindet die Zwiesprachigkeit und behauptet die zweite Schreibweise allein den Platz, den Namen Pahlavi erbend. Das Jahr der Seleukiden und die dazu gehörigen Monatsnamen verschwinden mit dem Wechsel der Dynastie; dafür treten nach altem persischen Herkommen die Regentenjahre ein und die einheimischen persischen Monatsnamen ^75. Selbst die altpersische Legende wird auf das neue Persien übertragen. Die noch vorhandene ‘Geschichte von Ardaschir, Papaks Sohn’, welche diesen Sohn eines persischen Hirten an den medischen Hof geraten, dort Knechtsdienste tun und dann den Befreier seines Volkes werden läßt, ist nichts als das alte Märchen vom Kyros auf die neuen Namen umgeschrieben. Ein anderes Fabelbuch der indischen Parsen weiß zu berichten, wie König Iskander Rumi, das heißt “Alexander der Römer”, die heiligen Bücher Zarathustras habe verbrennen lassen, dann aber sie hergestellt worden seien von dem frommen Ardaviraf, als König Ardaschir den Thron bestiegen habe. Hier steht der Römer-Hellene gegen den Perser; den arsakidischen Bastard hat die Sage, wie billig, vergessen.

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^75 Frawardin, Ardhbehescht usw. (C. L. Ideler, Lehrbuch der Chronologie. Berlin 1831, Bd. 2, S. 515). Merkwürdigerweise haben wesentlich dieselben Monatsnamen sich in dem provinzialen Kalender der römischen Provinz Kappadokien behauptet (Ideler, Bd. 1, S. 443); sie müssen aus der Zeit herrühren, wo dieselbe persische Satrapie war.

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Im übrigen werden die Zustände wesentlich die alten geblieben sein. In militärischer Beziehung namentlich sind die Heere auch der Sassaniden sicher keine stehenden und geschulten Truppen gewesen, sondern das Aufgebot der wehrfähigen Mannschaften, in das mit der nationalen Bewegung wohl ein neuer Geist gefahren sein mag, aber das nach wie vor im wesentlichen auf dem adligen Roßdienst ruhte. Auch die Verwaltung blieb, wie sie war: der tüchtige Herrscher schritt mit unerbittlicher Strenge ein gegen den Straßenräuber wie gegen den erpressenden Beamten und, verglichen wenigstens mit der späteren arabischen und der türkischen Herrschaft, befanden sich die Untertanen des Sassanidenreiches im Wohlstand und der Staatsschatz in Fülle.

Bedeutsam aber ist die Verschiebung der Stellung des neuen Reiches gegenüber dem römischen. Die Arsakiden haben den Caesaren sich nie völlig ebenbürtig gefühlt. Wie oft auch beide Staaten in Krieg und Frieden als gleichgewogene Mächte sich einander entgegentraten, wie entschieden die Anschauung der doppelten Großmacht auch den römischen Orient beherrscht, es bleibt der römischen Macht ein ähnlicher Vorrang, wie ihn das Heilige Römische Reich Deutscher Nation lange Jahrhunderte sehr zu seinem Schaden besessen hat. Unterwerfungsakte, wie sie gegenüber Tiberius und Nero die parthischen Großkönige auf sich nahmen, ohne durch die äußerste Notwendigkeit dazu gezwungen zu sein, lassen sich umgekehrt nicht einmal denken. Deutlicher noch spricht die Unterlassung der Goldprägung. Es kann nicht Zufall sein, daß nie unter dem Regiment der Arsakiden eine Goldmünze geschlagen worden ist und gleich der erste Sassanidenherrscher die Goldprägung geübt hat; es ist dieselbe das greifbarste Zeichen der durch keine Vasallenpflichten beschränkten Souveränität. Dem Anspruch des Caesarenreiches, allein die Weltmünze schlagen zu können, hatten die Arsakiden ohne Ausnahme sich wenigstens insoweit gefügt, daß sie selber überhaupt sich der Prägung enthielten und diese in Silber und Kupfer den Städten oder den Satrapen überließen; die Sassaniden schlugen wieder Goldstücke, auch wie König Dareios. Das Großkönigtum des Ostens fordert endlich sein volles Recht; die Welt gehört nicht ferner den Römern allein. Mit der Unterwürfigkeit der Orientalen und der Oberherrlichkeit der Okzidentalen ist es vorbei. Dem entsprechend tritt an die Stelle der bis dahin immer wieder zum Frieden zurückwendenden Beziehungen zwischen Römern und Parthern durch Generationen die erbitterte Fehde.

Nachdem die neue Staatsordnung dargestellt worden ist, mit der das sinkende Rom bald zu ringen haben sollte, nehmen wir den Faden der Erzählung wieder auf. Severus’ Sohn und Nachfolger Antoninus, kein Krieger und Staatsmann wie sein Vater, aber von beidem eine wüste Karikatur, muß die Absicht gehabt haben, soweit bei solchen Persönlichkeiten überhaupt von Absicht geredet werden kann, den Osten ganz in römische Gewalt zu bringen. Es hielt nicht schwer, die Fürsten von Osrhoene und von Armenien, nachdem sie an den kaiserlichen Hof entboten worden waren, gefangen zu setzen und diese Lehen für eingezogen zu erklären. Aber schon auf die Kunde hin brach in Armenien ein Aufstand aus. Der Arsakidenprinz Tiridates wurde zum König ausgerufen und rief den Schutz der Parther an. Darauf stellte sich Antoninus an die Spitze einer großen Truppenmacht und erschien im Jahre 216 im Osten, um die Armenier und nötigenfalls auch die Parther niederzuwerfen. Tiridates selbst gab sogleich seine Sache verloren, obwohl die nach Armenien gesandte Abteilung dort nachher noch auf heftige Gegenwehr stieß, und flüchtete zu den Parthern. Die Römer forderten die Auslieferung. Die Parther waren nicht geneigt, sich seinetwegen auf einen Krieg einzulassen, um so weniger als eben damals die beiden Söhne des Königs Vologasos V., Vologasos VI. und Artabanos, in erbitterter Thronfehde lagen. Der erstere fügte sich, als die römische Forderung gebieterisch wiederholt ward und lieferte den Tiridates aus. Darauf begehrte der Kaiser von dem inzwischen zur Anerkennung gelangten Artabanos die Hand seiner Tochter zu dem ausgesprochenen Zwecke, damit das Reich zu erheiraten und Orient und Okzident unter eine Herrschaft zu bringen. Die Zurückweisung dieses wüsten Vorschlags ^76 war das Signal zum Krieg; die Römer erklärten ihn und überschritten den Tigris. Die Parther waren unvorbereitet; ohne Widerstand zu finden brannten die Römer die Städte und Dörfer in Adiabene nieder und zerstörten mit ruchloser Hand sogar die alten Königsgräber bei Arbela ^77. Aber für den nächsten Feldzug machte Artabanos die äußersten Anstrengungen und stellte im Frühjahr 217 eine gewaltige Heeresmacht in das Feld. Antoninus, der den Winter in Edessa zugebracht hatte, wurde, eben als er zu dieser zweiten Kampagne aufbrach, von seinen Offizieren ermordet. Sein Nachfolger Macrinus, unbefestigt im Regiment und wenig angesehen, dazu an der Spitze einer der Zucht und Haltung entbehrenden und durch den Kaisermord erschütterten Armee, hätte gern des mutwillig angezettelten und sehr ernsthafte Verhältnisse annehmenden Krieges sich entledigt. Er schickte dem Partherkönig die Gefangenen zurück und warf die Schuld für die begangenen Frevel auf den Vorgänger. Aber Artabanos war damit nicht zufrieden; er forderte Ersatz für alle begangene Verwüstung und die Räumung Mesopotamiens. So kam es bei Nisibis zur Schlacht, in der die Römer den kürzeren zogen. Dennoch gewährten die Parther, zum Teil weil ihr Aufgebot sich aufzulösen Miene machte, vielleicht auch unter dem Einfluß des römischen Goldes, den Frieden (218) auf verhältnismäßig günstige Bedingungen: Rom zahlte eine ansehnliche Kriegsentschädigung (50 Mill. Denare), behielt aber Mesopotamien; Armenien blieb dem Tiridates, aber dieser nahm es von den Römern zum Lehen. Auch in Osrhoene wurde das alte Fürstenhaus wieder eingesetzt.

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^76 So erzählt der zuverlässige Dio 78, 1; unbeglaubigt ist die Version Herodians 4, 11, daß Artabanos die Tochter zusagte und bei der Verlobungsfeier Antoninus auf die anwesenden Parther einhauen ließ.

^77 Wenn an der Nennung der Kadusier in der Biographie c. 6 etwas Wahres ist, so veranlaßten die Römer diesen wilden, der Regierung nicht botmäßigen Stamm im Südwesten des Kaspischen Meeres, gleichzeitig über die Parther herzufallen.

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Es ist dies der letzte Friedensvertrag, den die Arsakidendynastie mit Rom geschlossen hat. Fast unmittelbar nachher und vielleicht mit infolge dieses Pakts, der allerdings, wie die Verhältnisse lagen, von den Orientalen als eine Preisgebung der erfochtenen Siege durch die eigene Regierung angesehen werden konnte, begann die Insurrektion, welche den Staat der Parther in einen Staat der Perser umwandelte. Ihr Führer, König Ardaschir oder Artaxares (224-241), stritt manches Jahr mit den Anhängern der alten Dynastie, bevor er vollen Erfolg hatte ^78; nach drei großen Schlachten, in deren letzter König Artabanos fiel, war er im eigentlichen Partherreich Herr und konnte in die mesopotamische Wüste einrücken, um die Araber von Hatra zu unterwerfen und von da aus gegen das römische Mesopotamien vorzugehen. Aber die tapferen und unabhängigen Araber wehrten sich, wie früher gegen die römische Invasion, so jetzt gegen die Perser in ihren gewaltigen Mauern mit gutem Erfolg, und Artaxares fand sich veranlaßt, zunächst gegen Medien und Armenien zu operieren, wo die Arsakiden sich noch behaupteten und auch die Söhne des Artabanos eine Zuflucht gefunden hatten. Erst um das Jahr 230 wandte er sich gegen die Römer und erklärte ihnen nicht bloß den Krieg, sondern forderte alle Provinzen zurück, die einst zum Reich seiner Vorgänger, des Dareios und des Xerxes, gehört hatten, das heißt die Abtretung von ganz Asien. Den drohenden Worten Nachdruck zu geben, führte er ein gewaltiges Heer über den Euphrat; Mesopotamien wurde besetzt und Nisibis belagert; die feindlichen Reiter zeigten sich in Kappadokien und in Syrien. Den römischen Thron nahm damals Severus Alexander ein, ein Herrscher, an dem nichts kriegerisch war als der Name und für den in der Tat die Mutter Mamaea das Regiment führte. Dringende, fast demütige Friedensvorschläge der römischen Regierung blieben ohne Wirkung; es blieb nichts übrig als der Gebrauch der Waffen. Die aus dem ganzen Reiche zusammengezogenen römischen Heeresmassen wurden geteilt: der linke Flügel nahm die Richtung auf Armenien und Medien, der rechte auf Mesene an der Euphrat- und Tigrismündung, vielleicht in der Berechnung, dort wie hier auf den Anhang der Arsakiden sich stützen zu können; die Hauptarmee ging gegen Mesopotamien vor. Die Truppen waren zahlreich genug, aber ohne Zucht und Haltung; ein hochgestellter römischer Offizier dieser Zeit bezeugt es selbst, daß sie verwöhnt und unbotmäßig waren, sich weigerten zu kämpfen, ihre Offiziere erschlugen und haufenweise desertierten. Die Hauptmacht kam gar nicht über den Euphrat ^79, da die Mutter dem Kaiser vorstellte, daß es nicht seine Sache sei, sich für seine Untertanen, sondern dieser, sich für ihn zu schlagen. Der rechte Flügel, im Flachland von der persischen Hauptmacht angegriffen und von dem Kaiser im Stich gelassen, wurde aufgerieben. Als darauf der Kaiser dem nach Medien vorgedrungenen Flügel Befehl erteilte, sich zurückzuziehen, litt auch dieser stark bei dem winterlichen Rückmarsch durch Armenien. Wenn es bei diesem üblen Rückzug der großen orientalischen Armee nach Antiocheia blieb und zu keiner vollständigen Katastrophe kam, sogar Mesopotamien in römischer Gewalt blieb, so scheint das nicht das Verdienst der römischen Truppen oder ihrer Führer zu sein, sondern darauf zu beruhen, daß das persische Aufgebot des Kampfes müde ward und nach Hause ging ^80. Aber sie gingen nicht auf lange, um so mehr, als bald darauf nach der Ermordung des letzten Sprossen der Severischen Dynastie die einzelnen Heerführer und die Regierung in Rom um die Besetzung des römischen Thrones zu schlagen begannen und somit darin einig waren, die Geschäfte der auswärtigen Feinde zu besorgen. Unter Maximinus (235-238) geriet das römische Mesopotamien in Ardaschirs Gewalt und schickten die Perser abermals sich an, den Euphrat zu überschreiten ^81. Nachdem die inneren Wirren einigermaßen sich beruhigt hatten und Gordian III., fast noch ein Knabe, unter dem Schutz des Kommandanten von Rom und bald seines Schwiegervaters Furius Timesitheus unbestritten im ganzen Reiche gebot, wurde in feierlicher Weise den Persern der Krieg erklärt, und im Jahre 242 rückte eine große römische Armee unter persönlicher Führung des Kaisers oder vielmehr seines Schwiegervaters in Mesopotamien ein. Sie hatte vollständigen Erfolg; Karrhä wurde wieder gewonnen, bei Resaina zwischen Karrhä und Nisibis das Heer des Perserkönigs Schapur oder Sapor (reg. 241-272), welcher kurz vorher seinem Vater Ardaschir gefolgt war, auf das Haupt geschlagen, infolge dieses Sieges auch Nisibis besetzt. Ganz Mesopotamien war zurückerobert; es wurde beschlossen, zum Euphrat zurück und von da stromabwärts gegen die feindliche Hauptstadt Ktesiphon zu marschieren. Unglücklicherweise starb Timesitheus und sein Nachfolger, Marcus Iulius Philippus, ein geborener Araber aus der Trachonitis, benutzte die Gelegenheit, den jungen Herrscher zu beseitigen. Als das Heer den schwierigen Marsch durch das Tal des Chaboras nach dem Euphrat zurückgelegt hatte, fanden, angeblich infolge der von Philippus getroffenen Anordnungen, die Soldaten in Kirkesion am Einfluß des Chaboras in den Euphrat die erwarteten Lebensmittel und Vorräte nicht vor und legten dies dem Kaiser zur Last. Nichtsdestoweniger wurde der Marsch in der Richtung auf Ktesiphon angetreten; aber schon auf der ersten Station bei Zaitha (etwas unterhalb Mejadin) erschlugen eine Anzahl aufständischer Gardisten den Kaiser (Frühling oder Sommer 244) und riefen ihren Kommandanten Philippus an seiner Stelle zum Augustus aus. Der neue Herrscher tat, was der Soldat oder wenigstens der Gardist begehrte, und gab nicht bloß die beabsichtigte Expedition gegen Ktesiphon auf, sondern führte auch die Truppen sogleich nach Italien zurück. Die Erlaubnis dazu erkaufte er sich von dem überwundenen Feind durch die Abtretung von Mesopotamien und Armenien, also der Euphratgrenze. Indes erregte dieser Friedensschluß eine solche Erbitterung, daß der Kaiser es nicht wagte, denselben zur Ausführung zu bringen und in den abgetretenen Provinzen die Besatzungen stehen ließ ^82. Daß die Perser sich dies wenigstens vorläufig gefallen ließen, gibt das Maß dessen, was sie damals vermochten. Nicht die Orientalen, sondern die Goten, die fünfzehn Jahre hindurch wütende Pest und die Zwietracht der miteinander um die Krone hadernden Korpsführer brachen die letzte Kraft des Reiches.

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^78 Die späterhin rezipierte Chronologie setzt den Beginn der Sassanidendynastie auf das Seleukidenjahr 538 = 1. Oktober 226/27 n. Chr. oder das vierte (volle) Jahr des seit Frühling 222 regierenden Severus Alexander (Agathias 4, 24). Nach anderen Daten zählte König Ardaschir das Jahr Herbst 223/24 n. Chr. als sein erstes, nahm also wohl in diesem den Großkönigtitel an (Nöldeke, Tabari, S. 410). Die letzte bis jetzt bekannte datierte Münze des älteren Systems ist vom Jahre 539. Als Dion schrieb, zwischen 230 und 234, war Artabanos tot und sein Anhang überwältigt, und wurde das Einrücken des Artaxares in Mesopotamien und Syrien erwartet.

^79 Der Kaiser blieb wahrscheinlich in Palmyra; wenigstens gedenkt eine palmyrenische Inschrift CIG 4483 der επιδημία θεού Αλεξάνδρου.

^80 Die unvergleichlich schlechten Berichte über diesen Krieg (der relativ beste ist der aus gemeinschaftlicher Quelle bei Herodian, Zonaras und Synkellos p. 674 vorliegende) entscheiden nicht einmal die Frage, wer in diesen Kämpfen Sieger blieb. Während Herodian von einer beispiellosen Niederlage der Römer spricht, feiern die lateinischen Quellen, die Biographie sowohl wie Victor, Eutrop und Rufius Festus, den Alexander als den Besieger des Artaxerxes oder Xerxes, und nach diesen letzteren ist auch der weitere Verlauf der Dinge günstig. Die Vermittlung gibt Herodian (6, 6, 5) an die Hand. Nach den armenischen Berichten (Gutschmid, ZDMG 31, 1877, S. 47) haben die Arsakiden mit Unterstützung der Kaukasusvölker sich in Armenien noch bis zum Jahre 237 gegen Ardaschir behauptet; diese Diversion mag richtig und auch den Römern zugute gekommen sein.

^81 Den besten Bericht geben, aus derselben Quelle schöpfend, Synkellos (p. 683) und Zonaras (12, 18). Damit stimmen die Einzelangaben Ammians (23, 5; 7, 17) und so ziemlich der gefälschte Brief Gordians an den Senat in der Biographie c. 27, aus dem die Erzählung c. 26 unkundig hergestellt ist; Antiocheia war in Gefahr, aber nicht in den Händen der Perser.

^82 So stellt Zon. 12, 19 den Hergang dar; damit stimmt Zos. hist. 3, 32, und auch der spätere Verlauf der Dinge zeigt Armenien nicht geradezu im persischen Besitz. Wenn nach Euagr. 5, 7 damals bloß Klein-Armenien römisch blieb, so mag das insofern nicht unrichtig sein, als die Abhängigkeit des Lehnskönigs von Groß-Armenien nach dem Frieden wohl nur eine nominelle war.

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Es wird hier, wo der römische Orient im Ringen mit dem persischen auf sich selber angewiesen ist, am Platz sein, eines merkwürdigen Staates zu gedenken, der, durch und für den Wüstenhandel geschaffen, jetzt für kurze Zeit in der politischen Geschichte eine führende Rolle übernimmt. Die Oase Palmyra, in der einheimischen Sprache Thadmor, liegt auf halbem Wege zwischen Damaskos und dem Euphrat. Von Bedeutung ist sie lediglich als Zwischenstation zwischen dem Euphratgebiet und dem Mittelmeer und hat auch diese Bedeutung erst spät gewonnen und früh wieder verloren, so daß Palmyras Blütezeit ungefähr mit derjenigen Periode zusammenfällt, die wir hier schildern. Über das Emporkommen der Stadt fehlt es an jeder Überlieferung ^83. Erwähnt wird sie zuerst bei Gelegenheit des Aufenthaltes des Antonius in Syrien im Jahre 713 (41), wo dieser einen vergeblichen Versuch machte, sich ihrer Reichtümer zu bemächtigen; auch die dort gefundenen Denkmäler - die älteste datierte palmyrenische Inschrift ist vom Jahre 745 (9) - reichen schwerlich viel weiter zurück. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß ihr Aufblühen mit der Festsetzung der Römer im syrischen Küstenland zusammenhängt. So lange die Nabatäer und die Städte der Osrhoene nicht unmittelbar römisch waren, hatten die Römer ein Interesse daran, eine andere direkte Verbindung mit dem Euphrat herzustellen, und diese führte dann notwendig über Palmyra. Eine römische Gründung ist Palmyra nicht; als Veranlassung für jenen Raubzug nahm Antonius die Neutralität der zwischen den beiden Großstaaten den Verkehr vermittelnden Kaufleute, und die römischen Reiter kehrten unverrichteter Sache um vor der Schützenkette, die die Palmyrener dem Angriff entgegenstellten. Aber schon in der ersten Kaiserzeit muß die Stadt zum Reiche gerechnet worden sein, da die für Syrien ergangenen Steuerverordnungen des Germanicus und des Corbulo auch für Palmyra zur Anwendung kamen; in einer Inschrift vom Jahre 80 begegnet eine claudische Phyle daselbst; seit Hadrian nennt sich die Stadt Hadriana Palmyra, und im dritten Jahrhundert bezeichnet sie sich sogar als Kolonie.

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^83 Der biblische Bericht (1. Kön. 9, 18) über die Erbauung der Stadt Thamar in Idumäa durch König Salomo ist nur durch ein freilich altes Mißverständnis auf Thadmor übertragen worden; immer enthält die irrige Beziehung desselben auf diese Stadt bei den späteren Juden (Chron. 2, 8, 4 und die griechische Übersetzung von 1. Kön. 9, 4) das älteste Zeugnis für deren Existenz (Hitzig, ZDMG 8, 1854, S. 222).

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Indes war die Reichsuntertänigkeit der Palmyrener anderer Art als die gewöhnliche und einigermaßen dem Klientelverhältnis der abhängigen Königreiche ähnlich. Noch in Vespasians Zeit heißt Palmyra ein Zwischengebiet zwischen den beiden Großmächten und wurde bei jedem Zusammenstoß der Römer und der Parther gefragt, welche Politik die Palmyrener einhalten würden. Den Schlüssel für die Sonderstellung müssen wir in den Grenzverhältnissen und den für den Grenzschutz getroffenen Ordnungen suchen. Die syrischen Truppen, soweit sie am Euphrat selbst standen, haben ihre Hauptstellung bei Zeugma, Biredjik gegenüber an der großen Euphratpassage, gehabt. Weiter stromabwärts schiebt sich zwischen das unmittelbar römische und das parthische Gebiet das von Palmyra, das bis zum Euphrat reicht und die nächste bedeutende Übergangsstelle bei Sura gegenüber der mesopotamischen Stadt Nikephorion (später Kallinikon, heute er-Rakka) einschließt. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß die Hut dieser wichtigen Grenzfestung sowie die Sicherung der Wüstenstraße zwischen dem Euphrat und Palmyra, auch wohl eines Teils der Straße von Palmyra nach Damaskos, der Gemeinde Palmyra überlassen ward und daß sie also berechtigt und verpflichtet war, die für diese nicht geringe Aufgabe erforderlichen militärischen Einrichtungen zu treffen ^84. Späterhin sind wohl die Reichstruppen näher an Palmyra herangezogen und ist eine der syrischen Legionen nach Danava zwischen Palmyra und Damaskos, die arabische nach Bostra gelegt worden; seit Severus Mesopotamien mit dem Reich vereinigt hatte, waren sogar hier beide Ufer des Euphrat in römischer Gewalt und endigte das römische Gebiet am Euphrat nicht mehr bei Sura, sondern bei Kirkesion an der Mündung des Chaboras in den Euphrat oberhalb Mejâdîn. Auch wurde damals Mesopotamien stark mit Reichstruppen belegt. Aber die mesopotamischen Legionen standen an der großen Straße im Norden bei Resaina und Nisibis, und auch die syrischen und die arabischen Truppen machten die Mitwirkung der palmyrenischen nicht entbehrlich. Es mag sogar die Hut von Kirkesion und dieses Teils des Euphratufers eben den Palmyrenern anvertraut worden sein. Erst nach dem Untergang Palmyras und vielleicht in Ersatz desselben ist Kirkesion ^85 von Diocletian zu der starken Festung gemacht worden, die seitdem hier der Stützpunkt der Grenzverteidigung gewesen ist.

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^84 Ausdrücklich berichtet wird dies nirgends; aber alle Umstände sprechen dafür. Daß die römisch-parthische Grenze, bevor die Römer auf dem linken Euphratufer sich festsetzten, am rechten wenig unterhalb Sura war, sagt am bestimmtesten Plinius (nat. 5, 26, 89: a Sura proxime est Philiscum - vgl. Anm. 85 - oppidum Parthorum ad Euphratem; ab eo Seleuciam dierum decem navigatio), und hier ist sie bis zur Einrichtung der Provinz Mesopotamien unter Severus geblieben. Die Palmyrene des Ptolemaeos (5, 15, 24, 25) ist eine Landschaft Koilesyriens, die einen guten Teil des Gebiets südlich von Palmyra zu umfassen scheint, sicher aber bis an den Euphrat reicht und Sura einschließt; andere städtische Zentren außer Palmyra scheinen nicht aufgeführt zu werden und nichts im Wege zu stehen, diesen großen Distrikt als Stadtgebiet zu fassen. Namentlich solange Mesopotamien parthisch war, aber auch nachher noch hat mit Rücksicht auf die angrenzende Wüste ein dauernder Grenzschutz hier nicht fehlen können; wie denn im 4. Jahrhundert nach Ausweis der Notitia die Palmyrene stark besetzt war, die nördliche von den Truppen des Dux von Syrien, Palmyra selbst und die südliche Hälfte von denen des Dux von Phoenike. Daß in der früheren Kaiserzeit hier keine römischen Truppen gestanden haben, ist durch das Schweigen der Schriftsteller und das Fehlen der in Palmyra selbst zahlreichen Inschriften verbürgt. Wenn in der Peutingerschen Tafel unter Sura vermerkt ist: “fines exercitus Syriatici et commercium barbarorum”, d. h. “hier endigen die römischen Besatzungen, und hier ist der Zwischenort für den Barbarenverkehr”, so ist damit nur gesagt, was in späterer Zeit Ammian (23, 3, 7: Callinicum mumimentum robustum et commercandi opimitate gratissimum) und noch Kaiser Honorius (Cod. Iust. 4, 63, 4) wiederholen, daß Kallinikon zu den wenigen, dem römisch-barbarischen Grenzhandel freigegebenen Entrepôts gehört; aber nicht einmal für die Entstehungszeit der Tafel folgt daraus, daß damals Reichstruppen dort standen, da ja die Palmyrener im allgemeinen auch zur syrischen Armee gehörten und bei dem exercitus Syriaticus an sie gedacht sein kann. Es muß die Stadt eine eigene Truppenmacht aufgestellt haben, ähnlich wie die Fürsten von Numidien und von Pantikapäon. Dadurch allein wird auch sowohl das Abweisen der Truppen des Antonius wie das Verhalten der Palmyrener in den Wirren des 3. Jahrhunderts verständlich, nicht minder das Auftreten der numeri Palmyrenorum unter den militärischen Neuerungen derselben Epoche.

^85 Amm. 23, 5, 2: Cercusium .. . Diocletiänus exiguum ante hoc et suspectum muris turribusque circumdedit celsis, . . . ne vagarentur per Syriam Persae ita ut paucis ante annis cum magnis provinciarum contigerat damnis. Vgl. Prok. aed. 2, 6. Vielleicht ist dieser Ort nicht verschieden von dem Φάλγα oder Φάλιγα des Isidorus von Charax (mans. Parth. 1; Stephanus v. Byzanz, Ethnika, unter diesem Wort) und dem Plinianischen Philiscum (Anm. 84).

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Die Spuren dieser Sonderstellung Palmyras sind auch in den Institutionen nachweisbar. Das Fehlen des Kaisernamens auf den palmyrenischen Münzen ist wohl nicht aus ihr zu erklären, sondern daraus, daß die Gemeinde fast nur kleine Scheidemünze ausgegeben hat. Deutlich aber spricht die Behandlung der Sprache. Von der sonst bei den Römern fast ausnahmslos befolgten Regel, in dem unmittelbaren Gebiet nur den Gebrauch der beiden Reichssprachen zu gestatten, ist Palmyra ausgenommen. Hier hat diejenige Sprache, welche im übrigen Syrien und nicht minder seit dem Exil in Judäa die gewöhnliche im privaten Verkehr, aber auf diesen beschränkt war, sich im öffentlichen Gebrauch behauptet, solange die Stadt überhaupt bestanden hat. Wesentliche Verschiedenheiten des palmyrenischen Syrisch von dem der übrigen oben genannten Gegenden lassen sich nicht nachweisen; die nicht selten arabisch oder jüdisch, auch persisch geformten Eigennamen zeigen die starke Völkermischung, und zahlreiche griechisch-römische Lehnwörter die Einwirkung der Okzidentalen. Es wird späterhin Regel, dem syrischen Text einen griechischen beizufügen, welcher in einem Beschluß des palmyrenischen Gemeinderats vom Jahre 137 dem palmyrenischen nach-, später gewöhnlich voransteht; aber bloß griechische Inschriften eingeborener Palmyrener sind seltene Ausnahmen. Sogar in Weihinschriften, welche Palmyrener ihren heimischen Gottheiten in Rom gesetzt haben ^86, und in Grabschriften der in Afrika oder Britannien verstorbenen palmyrenischen Soldaten ist die palmyrenische Fassung zugefügt. Ebenso wurde in Palmyra zwar das römische Jahr wie im übrigen Reiche der Datierung zugrunde gelegt, aber die Monatsnamen sind nicht die im römischen Syrien offiziell rezipierten makedonischen, sondern diejenigen, welche in demselben wenigstens bei den Juden im gemeinen Verkehr galten und außerdem bei den unter assyrischer und später persischer Herrschaft lebenden aramäischen Stämmen in Gebrauch waren ^87.

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^86 Von den sieben bis jetzt außerhalb Palmyra gefundenen Dedikationen an den palmyrenischen Malach Belos haben die drei in Rom zum Vorschein gekommenen (CIL VI, 51, 710; CIG 6015) neben griechischem oder lateinischem auch palmyrenischen Text, zwei afrikanische (CIL VIII, 2497, 8795 add.) und zwei dakische (Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich 6, 1882, 109, 111) bloß lateinischen. Die eine der letzteren ist von einem offenbar aus Palmyra gebürtigen Duoviralen von Sarmizegetusa, P. Aelius Theimes, gesetzt diis patriis Malagbel et Bebellahamon et Benefal et Manavat.

^87 Woher diese Monatsnamen rühren, ist dunkel; sie treten zuerst in der assyrischen Keilschrift auf, sind aber nicht assyrischen Ursprungs. Infolge der assyrischen Herrschaft sind sie dann in dem Bereich der syrischen Sprache in Gebrauch geblieben. Abweichungen finden sich; der zweite Monat, der Dios der griechisch redenden Syrer, unser November, heißt bei den Juden Markeschwan, bei den Palmyrenern Kanun (Waddington 25746). Übrigens sind diese Monatsnamen, soweit sie innerhalb des Römischen Reiches zur Anwendung kommen, wie die makedonischen dem Julianischen Kalender angepaßt, so daß nur die Monatsbenennung differiert, der Jahranfang (1. Oktober) des syrisch-römischen Jahres auf die griechischen wie auf die aramäischen Benennungen gleichmäßig Anwendung findet.

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Die munizipale Ordnung ist im wesentlichen nach dem Muster der griechischen des Römerreichs gestaltet; die Beziehungen für Beamte und Rat ^88 und selbst diejenige der Kolonie werden in den palmyrenischen Texten meistenteils aus den Reichssprachen beibehalten. Aber auch in der Verwaltung behielt der Distrikt eine größere Selbständigkeit, als sie sonst den Stadtgemeinden zukommt. Neben den städtischen Beamten finden wir wenigstens im dritten Jahrhundert die Stadt Palmyra mit ihrem Gebiet unter einem besonderen “Hauptmann” senatorischen Ranges und römischer Bestellung, aber gewählt aus dem angesehensten Geschlecht des Ortes; Septimios Hairanes, des Odaenathos Sohn, ist der Sache nach ein Fürst der Palmyrener ^89, der von dem Legaten von Syrien wohl nicht anders abhängig war als die Klientelfürsten von den benachbarten Reichstatthaltern überhaupt. Wenige Jahre später begegnen wir seinem Sohn ^90 Septimios Odaenathos in der gleichen, ja im Rang noch gesteigerten erbfürstlichen Stellung ^91.

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^88 Zum Beispiel Archon, Grammateus, Proedros, Syndikos, Dekaprotoi.

^89 Dies lehrt die Inschrift von Palmyra CIG 4491, 4492 = Waddington 2600 = Vogue 22, diesem Hairanes im Jahre 251 gesetzt von einem Soldaten der in Arabien stehenden Legion. Sein Titel ist griechisch ο λαμπρότατος συνκλητικός εξάρχος (= princeps) Παλμυρηνών, palmyrenisch “erlauchter Senator, Haupt von Thadmor”. Die Grabschrift (CIG 4507 = Waddington 2621 = Vogue 21) des Vaters des Hairanes, Septimios Odaenathos, Sohnes des Hairanes, Enkels des Vaballathos, Urenkels des Nassoros, gibt auch ihm schon senatorischen Rang.

^90 Allerdings wird der Vater dieses Odaenathos nirgends genannt; aber es ist so gut wie sicher, daß er der Sohn des eben genannten Hairanes ist und den Namen von seinem Großvater führt. Auch Zosimus (hist. 1, 39) nennt ihn einen von den Vorfahren her von der Regierung ausgezeichneten Palmyrener (άνδρα Παλμυρηνόν καί εκ προγόνων τής παρά τών βασιλέων αξιωθέντα τίμης).

^91 In der Inschrift Waddington 2603 = Vogue 23, die die Zunft der Gold- und Silberarbeiter von Palmyra im Jahre 257 dem Odaenathos setzt, heißt es ο λαμπρότατος υπατικός, also vir consularis, und griechisch δεσπότης, syrisch mβran. Die erstere Bezeichnung ist kein Amtstitel, sondern eine Angabe der Rangklasse; so steht vir consularis nicht selten hinter dem Namen ganz wie vir clarissimus (CIL X., p. 1117 und sonst) und findet sich ο λαμπρότατος υπατικός neben und vor verschiedenartigen Amtstiteln, zum Beispiel dem des Prokonsuls von Afrika (CIG 2979 wo λαμπρότατος fehlt), des kaiserlichen Legaten von Pontus und Bithynien (CIG 3747 3748, 3771) und von Palästina (CIG 4151), des Statthalters von Lykien und Pamphylien (CIG 4272); erst in nachkonstantinischer Zeit wird es mit dem Namen der Provinz verbunden als Amtstitel verwendet (z. B. CIG 2596, 4266 e). Hieraus ist also für die Rechtsstellung des Odaenathos nichts zu entnehmen. Ebenso darf in der syrischen Bezeichnung des Herrn nicht gerade der Herrscher gefunden werden; sie wird auch einem Prokurator gegeben (Waddington 2606 = Vogue 25).

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Nicht minder bildete Palmyra einen abgeschlossenen Zollbezirk, in welchem die Zölle nicht von Staats-, sondern von Gemeindewegen verpachtet wurden ^92.

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^92 Syrien bildete in der Kaiserzeit ein eigenes Reichszollgebiet und es ward der Reichszoll nicht bloß an der Küste, sondern auch an der Euphratgrenze, insonderheit bei Zeugma erhoben. Daraus folgt mit Notwendigkeit, daß auch weiter südwärts, wo der Euphrat nicht mehr in römischer Gewalt war, an der römischen Ostgrenze ähnliche Zölle eingerichtet waren. Nun hat ein Beschluß des Rats von Palmyra vom Jahre 137 gelehrt, daß die Stadt und ihr Gebiet einen eigenen Zollbezirk bildeten und von allen ein- oder ausgehenden Waren zu Gunsten der Stadt der Zoll erhoben ward. Daß dies Gebiet außerhalb des Reichszolles stand, ist wahrscheinlich, einmal weil, wenn eine das palmyrenische Gebiet einschließende Reichszollinie bestanden hätte, deren Erwähnung in jener ausführlichen Verfügung nicht wohl fehlen könnte: zweitens weil eine von den Reichszollinien eingeschlossene Gemeinde des Reiches schwerlich das Recht gehabt hat, an ihrer Gebietsgrenze in diesem Umfang Zölle zu erheben. Man wird also in der Zollerhebung der Gemeinde Palmyra dieselbe Sonderstellung zu erkennen haben, welche ihr in militärischer Hinsicht beigelegt werden muß. Vielleicht ist ihr dagegen zu Gunsten der Reichskasse eine Auflage gemacht worden, etwa die Ablieferung einer Quote des Zollertrages oder auch ein erhöhter Tribut. Ähnliche Einrichtungen wie für Palmyra mögen auch für Bostra und Petra bestanden haben; denn zollfrei sind die Waren sicher auch hier nicht eingegangen und nach Plin. nat. 12, 14, 65 scheint von dem arabischen, über Gaza ausgehenden Weihrauch Reichszoll nur in Gaza an der Küste erhoben zu sein. Die Trägheit der römischen Verwaltung ist stärker als die Fiskalität; sie mag die unbequemen Landgrenzzölle öfter von sich auf die Gemeinden abgewälzt haben.

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Die Bedeutung Palmyras ruht auf dem Karawanenverkehr. Die Häupter der Karawanen (συνοδιάρχαι), welche von Palmyra nach den großen Entrepôts am Euphrat gingen, nach Vologasias, der schon erwähnten parthischen Gründung unweit der Stätte des alten Babylon, und nach Forath oder Charax Spasinu, Zwillingsstädten an der Mündung nahe am Persischen Meerbusen, erscheinen in den Inschriften als die angesehensten Stadtbürger ^93 und bekleiden nicht bloß die Ämter ihrer Heimat, sondern zum Teil Reichsämter; auch die Großhändler (αρχέμποροι) und die Zunft der Gold- und Silberarbeiter zeugen von der Bedeutung der Stadt für den Handel und die Fabrikation, nicht minder für ihren Wohlstand die noch heute stehenden Tempel der Stadt und die langen Säulenreihen der städtischen Hallen so wie die massenhaften reich verzierten Grabmäler. Dem Feldbau ist das Klima wenig günstig - der Ort liegt nahe an der Nordgrenze der Dattelpalme und führt nicht von dieser seinen griechischen Namen; aber es finden sich in der Umgegend die Reste großer unterirdischer Wasserleitungen und ungeheurer, künstlich aus Quadern angelegter Wasserreservoirs, mit deren Hilfe der jetzt aller Vegetation bare Boden einst eine reiche Kultur künstlich entwickelt haben muß. Dieser Reichtum und diese auch in der Römerherrschaft nicht ganz beseitigte nationale Eigenart und administrative Selbständigkeit erklären einigermaßen Palmyras Rolle um die Mitte des dritten Jahrhunderts in der großen Krise, zu deren Darlegung wir jetzt uns zurückwenden.

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^93 Diese Karawanen (συνοδίαι) erscheinen auf den palmyrenischen Inschriften als feste Genossenschaften, die dieselben Fahrten ohne Zweifel in bestimmten Intervallen unter ihrem Vormann (συνοδιάρχης, Waddington 2589, 2590, 2596) unternehmen; so setzen einem solchen eine Bildsäule “die mit ihm nach Vologesias hinab gegangenen Kaufleute” (οι σύν αυτώ κατελθόντες εις Ολογεσιάδα ένποροι, Waddington 2599 vom Jahre 247) oder “herauf von Forath (vgl. Plin. nat. 6, 28, 145) und Vologasias” (οι συναναβάντες μετ' αυτού έμποροι από Φοράθου κέ Ολογασιάδος, Waddington 2589 vom Jahre 142) oder “herauf von Spasinu Charax” (οι σύν αυτώ αναβάντες από Στασίνου Χάρακος, Waddington 2596 vom Jahre 193; ähnlich 2590 vom Jahre 155). Alle diese Führer sind vornehme, mit Ahnenreihen ausgestattete Männer; ihre Ehrendenkmäler stehen in der großen Kolonnade neben denen der Königin Zenobia und ihrer Familie. Besonders merkwürdig ist einer derselben, Septimius Vorodes, von dem es eine Reihe von Ehrenbasen aus den Jahren 2b2-267 gibt (Waddington 2606-2610); auch er war Karawanenhaupt (ανακομισάντα τής συνοδίας εκ τών ιδίων καί μαρθυρηθέντα υπό τών αρχεμπόρων, Waddington 2606 a; also bestritt er die Kosten der Rückreise für die ganze Begleitung und wurde wegen dieser Freigebigkeit von den Großhändlern öffentlich belobt). Aber er bekleidete auch nicht bloß die städtischen Ämter des Strategen und Agoranomen, sondern war sogar kaiserlicher Prokurator zweiter Klasse (ducenarius) und Argapetes (Anm. 102).

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Nachdem Kaiser Decius im Jahre 251 gegen die Goten in Europa gefallen war, überließ die Regierung des Reiches, wenn es überhaupt damals ein Reich und eine Regierung noch gab, den Osten völlig seinem Schicksal. Während die Piraten vom Schwarzen Meer her weit und breit die Küsten und selbst das Binnenland verheerten, ging auch der Perserkönig Sapor wieder angriffsweise vor. Wenn sein Vater sich damit begnügt hatte, sich den Herrn von Iran zu nennen, so hat er zuerst wie nach ihm die folgenden Herrscher sich bezeichnet als den Großkönig von Iran und Nicht-Iran und damit gleichsam das Programm seiner Eroberungspolitik hingestellt. Im Jahre 252 oder 253 besetzte er Armenien, oder es unterwarf sich ihm freiwillig, ohne Zweifel mitergriffen von jenem Aufflammen des alten Perserglaubens und Perserwesens; der rechtmäßige König Tiridates suchte Zuflucht bei den Römern, die übrigen Glieder des königlichen Hauses stellten sich unter die Fahnen des Persers ^94. Nachdem also Armenien persisch geworden war, überschwemmten die Scharen der Orientalen Mesopotamien, Syrien und Kappadokien; sie verwüsteten weit und breit das platte Land, aber die Bewohner der größeren Städte wiesen den Angriff der auf Belagerung wenig eingerichteten Feinde ab, voran die tapferen Edessener. Im Okzident war inzwischen wenigstens eine anerkannte Regierung hergestellt worden. Der Kaiser Publius Licinius Valerianus, ein rechtschaffener und wohlgesinnter Herrscher, aber kein entschlossener und schwierigen Verhältnissen gewachsener Charakter, erschien endlich im Osten und begab sich nach Antiocheia. Von da aus ging er nach Kappadokien, das die persischen Streif scharen räumten. Aber die Pest dezimierte sein Heer, und er zögerte lange, den entscheidenden Kampf in Mesopotamien aufzunehmen. Endlich entschloß er sich, dem schwer bedrängten Edessa Hilfe zu bringen, und überschritt mit seinen Scharen den Euphrat. Hier, unweit Edessa, trat die Katastrophe ein, welche für den römischen Orient ungefähr das zu bedeuten hat, was für den Okzident der Sieg der Goten an der Donaumündung und der Fall des Decius: die Gefangennahme des Kaisers Valerianus durch die Perser (Ende 259 oder Anfang 260) ^95. Über die näheren Umstände gehen die Berichte auseinander. Nach der einen Version wurde er, als er mit einer schwachen Schar versuchte, nach Edessa zu gelangen, von den weit überlegenen Persern umzingelt und gefangen. Nach einer andern gelangte er, wenn auch geschlagen, in die belagerte Stadt, fürchtete aber, da er keine ausreichende Hilfe brachte und die Lebensmittel nur um so rascher zu Ende gingen, den Ausbruch einer Militärinsurrektion und lieferte sich darum freiwillig dem Feind in die Hände. Nach einer dritten knüpfte er, aufs äußerste bedrängt, Verhandlungen wegen der Übergabe Edessas mit Sapor an; da der Perserkönig es ablehnte, mit Gesandten zu verhandeln, erschien er persönlich im feindlichen Lager und ward wortbrüchigerweise zum Gefangenen gemacht.

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^94 Nach dem griechischen Bericht (Zon. 12, 21) flüchtet König Tiridates zu den Römern, seine Söhne aber treten auf die Seite der Perser; nach dem armenischen wird König Chosroes von seinen Brüdern ermordet und des Chosroes Sohn Tiridates zu den Römern geflüchtet (Gutschmid ZDMG 31, 1877, S. 48). Vielleicht ist der letztere vorzuziehen.

^95 Den einzigen festen chronologischen Anhalt geben die alexandrinischen Münzen, nach welchen Valerianus zwischen 29. August 259 und 28. August 260 gefangen ward. Daß er nach seiner Gefangennahme nicht mehr als Kaiser galt, erklärt sich, da die Perser ihn zwangen, seinen ehemaligen Untertanen Befehle in ihrem Interesse zu erteilen (Dio Forts. fr. 3).

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Welche immer von diesen Erzählungen der Wahrheit am nächsten kommen mag, der Kaiser ist in feindlicher Gefangenschaft gestorben ^96, und die Folge dieser Katastrophe war der Verlust des Orients an die Perser. Vor allem Antiocheia, die größte und reichste Stadt des Ostens, geriet zum ersten Mal, seit sie römisch war, in die Gewalt des Landesfeindes, und zum guten Teil durch die Schuld der eigenen Bürger. Ein vornehmer Antiochener, Mareades, den wegen unterschlagener öffentlicher Gelder der Rat ausgestoßen hatte, führte die persische Armee nach seiner Vaterstadt; mag es auch Fabel sein, daß die Bürgerschaft im Theater selbst von den anrückenden Feinden überrascht ward, daran ist kein Zweifel, daß sie nicht bloß keinen Widerstand leistete, sondern ein großer Teil der niederen Bevölkerung, teils mit Rücksicht auf Mareades, teils in der Hoffnung auf Anarchie und Raub, das Eindringen der Perser gern sah. So wurde die Stadt mit allen ihren Schätzen die Beute des Feindes und entsetzlich in derselben gehaust, freilich auch Mareades, wir wissen nicht warum, von König Sapor zum Feuertode verurteilt ^97. Das gleiche Schicksal erlitten außer zahllosen kleineren Ortschaften die Hauptstädte von Kilikien und Kappadokien, Tarsos und Caesarea, letztere angeblich eine Stadt von 400000 Einwohnern. Die endlosen Züge der Gefangenen, die wie das Vieh einmal am Tage zur Tränke geführt wurden, bedeckten die Wüstenstraßen des Ostens. Auf der Heimkehr sollen die Perser, um eine Schlucht rascher zu überschreiten, sie mit den Leibern der mitgeführten Gefangenen ausgefüllt haben. Glaublicher ist es, daß der große “Kaiserdamm” (Bend-i-Kaiser) bei Sostra (Schuschter) in Susiana, durch welchen noch heute das Wasser des Pasitigris den höher gelegenen Gegenden zugeführt wird, von diesen Gefangenen gebaut ward; wie ja auch Kaiser Neros Architekten die Hauptstadt von Armenien bauen geholfen und überhaupt auf diesem Gebiet die Okzidentalen stets ihre Überlegenheit behauptet haben. Auf eine Gegenwehr des Reiches stießen die Perser nirgends; aber Edessa hielt sich noch immer, und auch Caesarea hatte sich tapfer verteidigt und war nur durch Verrat gefallen. Die örtliche Gegenwehr ging allmählich hinaus über die Abwehr hinter den städtischen Wällen, und die durch die weite Ausdehnung des eroberten Gebiets herbeigeführte Auflösung der persischen Haufen war dem kühnen Parteigänger günstig. Einem selbstbestellten römischen Führer, Kallistos ^98, gelang ein glücklicher Handstreich: mit den Schiffen, die er in den kilikischen Häfen zusammengebracht hatte, fuhr er nach Pompeiopolis, das die Perser eben belagerten, während sie gleichzeitig Lykaonien brandschatzten, erschlug mehrere Tausend Mann und bemächtigte sich des königlichen Harems. Dies bestimmte den König, unter dem Vorwand einer nicht aufzuschiebenden Festfeier, sofort nach Hause zu gehen, in solcher Eile, daß er, um nicht aufgehalten zu werden, von den Edessenern freien Durchzug durch ihr Gebiet gegen alles von ihm erbeutete römische Goldgeld erkaufte. Den von Antiocheia heimkehrenden Scharen brachte der Fürst von Palmyra, Odaenathos, bevor sie den Euphrat überschritten, empfindliche Verluste bei. Aber kaum war die dringendste Persergefahr beseitigt, als unter den sich selbst überlassenen Heerführern des Ostens zwei der namhaftesten, der die Kasse und das Depot der Armee in Samosata verwaltende Offizier Fulvius Macrianus ^99 und der oben genannte Kallistos, dem Sohne und Mitregenten und jetzt alleinigen Herrscher Gallienus, für den freilich der Osten und die Perser nicht da waren, den Gehorsam aufkündigten und, selbst die Annahme des Purpurs verweigernd, die beiden Söhne des ersteren Fulvius Macrianus und Fulvius Quietus zu Kaisern ausriefen (261). Dies Auftreten der beiden angesehenen Feldherrn bewirkte, daß in Ägypten und im ganzen Osten, mit Ausnahme von Palmyra, dessen Fürst für Gallienus eintrat, die beiden jungen Kaiser zur Anerkennung gelangten. Der eine von ihnen, Macrianus, ging mit seinem Vater nach dem Westen ab, um auch hier dies neue Regiment einzusetzen. Aber bald wandte sich das Glück: in Illyricum verlor Macrianus, nicht gegen Gallienus, sondern gegen einen anderen Prätendenten, Schlacht und Leben. Gegen den in Syrien zurückgebliebenen Bruder wandte sich Odaenathos; bei Hemesa, wo die Heere aufeinandertrafen, antworteten die Soldaten des Quietus auf die Aufforderung, sich zu ergeben, daß sie alles eher über sich ergehen lassen würden, als einem Barbaren sich in die Hände zu liefern. Nichtsdestoweniger verriet der Feldherr des Quietus, Kallistos, seinen Herrn an den Palmyrener ^100, und also endete auch dessen kurzes Regiment.

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^96 Die besseren Berichte wissen nur davon, daß Valerianus in persischer Gefangenschaft starb. Daß Sapor ihn beim Besteigen des Pferdes als Schemel benutzte (Lact. mort. pers. 5; Oros. hist. 7, 22, 4; Aur. Vict. epit. 33) und schließlich ihn schinden ließ (Lact. a.a.O.; Agathias 4, 23; Cedrenus p. 454), ist eine christliche Erfindung, die Vergeltung für die von Valerian angeordnete Christenverfolgung.

^97 Die Tradition, wonach Mareades (so Amm. 23, 5, 3; Mariades Malalas 12 p. 295; Mariadnes Forts. des Dio fr. 1) oder, wie er hier heißt, Cyriades sich zum Augustus ausrufen ließ (vit. trig. tyr. 1), ist schwach beglaubigt; sonst könnte darin wohl die Veranlassung gefunden werden, weshalb Sapor ihn hinrichten ließ.

^98 Kallistos heißt er in der einen wohl auf Dexippus zurückgehenden Überlieferung bei Synkellos p. 716 und Zon. 12, 23, dagegen Ballista in den Kaiserbiographien und bei Zon. 12, 24.

^99 Er war nach dem zuverlässigsten Bericht procurator summarum (επί τών καθόλου λόγων βασιλέως: Dionysios bei Eus. 7, 10, 5), also Finanzminister mit Ritterrang; der Fortsetzer des Dio (fr. 3 Müll.) drückt dies in der Sprache der späteren Zeit aus mit κόμης τών θησαυρών καί εφεστώς τή αγορά τού σίτου.

^100 Wenigstens nach dem Bericht, der den Kaiserbiographien zu Grunde liegt (vita Gallieni 3 und sonst). Nach Zon. 12, 24, dem einzigen Schriftsteller, der außerdem das Ende des Kallistos erwähnt, ließ Odaenathos denselben töten.

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Damit tritt Palmyra im Orient an den ersten Platz. Gallienus, durch die Barbaren des Westens und die überall dort ausbrechenden Militärinsurrektionen mehr als ausreichend beschäftigt, gab dem Fürsten von Palmyra, der in der eben erzählten Krise allein ihm die Treue bewahrt hatte, eine beispiellose, indes unter den obwaltenden Umständen wohl erklärliche Ausnahmestellung: er wurde als Erbfürst oder, wie er jetzt heißt, König von Palmyra zugleich zwar nicht Mitherrscher, aber selbständiger Statthalter des Kaisers für den Osten ^101. Die örtliche Verwaltung von Palmyra führte unter ihm ein anderer Palmyrener, zugleich als kaiserlicher Prokurator und als sein Stellvertreter ^102. Somit lag die gesamte Reichsgewalt, soweit sie überhaupt im Osten noch bestand, in der Hand des “Barbaren”, und so rasch wie glänzend stellte dieser mit seinen Palmyrenern, welche durch die Trümmer der römischen Heerkörper und das Aufgebot des Landes verstärkt wurden, die Herrschaft Roms wieder her. Asien und Syrien waren schon vom Feinde geräumt. Odaenathos ging über den Euphrat, machte endlich den tapferen Edessenern Luft und nahm den Persern die eroberten Städte Nisibis und Karrhä wieder ab (264). Wahrscheinlich ist auch Armenien damals wieder unter römische Botmäßigkeit zurückgebracht worden ^103. Sodann ergriff er, zuerst wieder seit Gordianus, die Offensive gegen die Perser und marschierte auf Ktesiphon. In zwei verschiedenen Feldzügen wurde die Hauptstadt des Persischen Reiches von ihm umstellt und die Umgegend verheert, mit den Persern unter den Mauern derselben glücklich gefochten ^104. Selbst die Goten, deren Raubzüge bis in das Binnenland sich erstreckten, wichen zurück, als er nach Kappadokien aufbrach. Eine Machtentwicklung dieser Art war ein Segen für das bedrängte Reich und zugleich eine ernste Gefahr. Odaenathos beobachtete freilich gegen den römischen Oberherrn alle schuldigen Formen und sandte die gefangenen feindlichen Offiziere und die Beutestücke nach Rom an den Kaiser, der es nicht verschmähte, daraufhin zu triumphieren; aber in der Tat war der Orient unter Odaenathos nicht viel weniger selbständig als der Westen unter Postumus, und es begreift sich, daß die römisch gesinnten Offiziere dem palmyrenischen Vizekaiser Opposition machten ^105 und einerseits die Rede ist von Versuchen des Odaenathos, sich den Persern anzuschließen, die nur an Sapors Übermut gescheitert sein sollen ^106, andererseits Odaenathos’ Ermordung in Hemesa im Jahre 266/67 auf Anstiften der römischen Regierung zurückgeführt ward ^107. Indes der eigentliche Mörder war ein Brudersohn des Odaenathos und Beweise für die Beteiligung der Regierung liegen nicht vor. Auf jeden Fall änderte das Verbrechen in der Lage der Dinge nichts. Die Gattin des Verstorbenen, die Königin Bat Zabbai oder griechisch Zenobia, eine schöne und kluge Frau von männlicher Tatkraft ^108, nahm kraft des erblichen Fürstenrechts für ihren und Odaenathos’ noch im Knabenalter stehenden Sohn Vaballathos oder Athenodoros ^109 - der ältere, Herodes, war mit dem Vater umgekommen - die Stellung des Verstorbenen in Anspruch und drang in der Tat damit sowohl in Rom wie im Orient durch; die Regierungsjahre des Sohnes werden gezählt vom Tode des Vaters. Für den nicht regierungsfähigen Sohn trat die Mutter in Rat und Tat ein ^110, und sie beschränkte sich auch nicht darauf, den Besitzstand zu wahren, sondern ihr Mut oder ihr Übermut strebten nach der Herrschaft über das gesamte Reichsgebiet griechischer Zunge. In dem Kommando über den Orient, welches dem Odaenathos übertragen und von ihm auf seinen Sohn vererbt war, mag wohl dem Rechte nach die Obergewalt über Kleinasien und Ägypten mitbegriffen gewesen sein; aber tatsächlich hatte Odaenathos nur Syrien und Arabien und etwa noch Armenien, Kilikien, Kappadokien in der Gewalt gehabt. Jetzt forderte ein einflußreicher Ägypter, Timagenes, die Königin auf, Ägypten zu besetzen; dem entsprechend entsandte sie ihren Oberfeldherrn Zabdas mit einem Heer, angeblich 70000 Mann, an den Nil. Das Land widersetzte sich energisch; aber die Palmyrener schlugen das ägyptische Aufgebot und bemächtigten sich Ägyptens. Ein römischer Admiral, Probus, versuchte sie wieder zu vertreiben und überwand sie auch, so daß sie nach Syrien aufbrachen; aber als er ihnen bei dem ägyptischen Babylon unweit Memphis den Weg zu verlegen suchte, wurde er durch die bessere Ortskunde des palmyrenischen Feldherrn Timagenes geschlagen und gab sich selber den Tod ^111. Als um die Mitte des Jahres 270 nach Kaiser Claudius’ Tode Aurelianus an seine Stelle trat, geboten die Palmyrener über Alexandreia. Auch in Kleinasien machten sie Anstalt, sich festzusetzen; ihre Besatzungen waren bis nach Ankyra in Galatien vorgeschoben und selbst in Kalchedon, Byzanz gegenüber; hatten sie versucht, die Herrschaft ihrer Königin zur Geltung zu bringen. Alles dies geschah, ohne daß die Palmyrener der römischen Regierung absagten, ja wahrscheinlich in der Weise, daß das von der römischen Regierung dem Fürsten von Palmyra übertragene Regiment des Ostens auf diese Weise verwirklicht ward und man die römischen Offiziere, die sich der Ausdehnung der palmyrenischen Herrschaft widersetzten, der Auflehnung gegen die kaiserlichen Anordnungen zieh; die in Alexandreia geschlagenen Münzen nennen Aurelianus und Vaballathos nebeneinander und geben nur dem ersteren den Augustustitel. Der Sache nach löste freilich hier der Osten sich vom Reiche ab, und in Ausführung einer dem elenden Gallienus durch die Not abgezwungenen Anordnung wurde dasselbe gehälftet.

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^101 Daß Odaenathos so wie nach ihm sein Sohn Vaballathos (abgesehen natürlich von der Zeit nach dem Bruche mit Aurelianus) keineswegs Augusti waren (wie die vita Gallieni 12 fälschlich angibt), zeigt sowohl das Fehlen des Augustusnamens auf den Münzen wie auch der nur für einen Untertan mögliche Titel v(ir) c(onsularis) = υ(πατικός), den wie der Vater (Anm. 91) so auch der Sohn noch führt. Die Statthalterstellung wird auf den Münzen des Sohnes mit im(perator) d(ux) R(omanorum) = αυτ(οκράτωρ) σ(τρατηγός) bezeichnet; übereinstimmend damit sagen Zonaras (12, 23 und abermals 12, 24) und Synkellos (p. 716), daß Gallienus den Odaenathos wegen eines Sieges über die Perser und den Ballista zum στρατηγός τής εώασ oder πάσης ανατολής; bestellte; der Biograph des Gallienus c. 10, daß er obtinuit totius Orientis imperium. Damit werden alle asiatischen Provinzen und Ägypten gemeint sein das hinzugefügte imperator = αυτοκράτωρ (vgl. vit. trig. tyr. 15, 6; post reditum de Perside - Herodes des Odaenathos Sohn - cum patre imperator est appellatus) soll ohne Zweifel die von der gewöhnlichen statthalterlichen verschiedene, freiere Handhabung der Gewalt ausdrücken.

Dazu tritt weiter der jetzt förmlich angenommene Titel seines Königs von Palmyra (trig. tyr.15, 2: adsumpto nomine regalι), welchen auch der Sohn nicht auf den ägyptischen, aber wohl auf den syrischen Münzen führt. Daß Odaenathos in einer im August 271, also nach seinem Tode und während des Krieges der Seinigen mit Aurelian gesetzten Inschrift wahrscheinlich melekh malke, “König der Könige” heißt (Vogue 28), gehört zu den revolutionären Demonstrationen dieses Zeitraumes und macht für die frühere Zeit keinen Beweis.

^102 Die zahlreichen Inschriften des Septimius Vorodes, gesetzt in den Jahren 262 bis 267 (Waddington 2606-2610), also bei Lebzeiten Odaenaths, bezeichnen ihn sämtlich als kaiserlichen Prokurator zweiter Klasse (ducenarius), daneben aber teils mit dem Titel αργαπέτης, welches persische, aber auch bei den Juden gangbare Wort “Burgherr”, “Vizekönig” bedeutet (Levy, ZDMG 18, 1864, S. 90; Nöldeke, das. 24, 1869, S. 107), teils als δικαιοδότης τής μητροπολωνίας, was ohne Zweifel, wenn nicht sprachlich, so doch sachlich dasselbe Amt ist. Vermutlich ist darunter dasjenige zu verstehen, weshalb Odaenaths Vater das “Haupt von Thadmor” heißt (Anm. 89): der für das Kriegsrecht wie für die Rechtspflege kompetente Einzelvorsteher von Palmyra; nur daß, seit der erweiterten Stellung Odaenaths, dieser Posten als Unteramt von einem Manne ritterlichen Ranges bekleidet wird. Der Vermutung Sachaus (ZDMG 35, 1881, S. 738), daß dieser Vorodes der “Wurud” einer Kupfermünze aus hiesigen Kabinetts und beide mit dem zugleich mit dem Vater umgebrachten älteren Sohn des Odaenathos Herodes identisch seien, stehen ernstliche Bedenken entgegen. Herodes und Orodes sind verschiedene Namen (in der palmyrenischen Inschrift Waddington 2610 stehen beide nebeneinander); der Sohn eines Senators kann nicht füglich ein Ritteramt bekleiden; ein mit seinem Bildnis münzender Prokurator ist selbst für diese exzeptionellen Verhältnisse nicht denkbar. Wahrscheinlich ist die Münze überhaupt nicht palmyrenisch. “Sie ist”, schreibt mir v. Sallet, “wahrscheinlich älter als Odaenathos und gehört wohl einem Arsakiden des 2. Jahrhunderts n. Chr.; sie zeigt einen Kopf mit einem dem sassanidischen ähnlichen Kopfputz; die Rückseite, S C im Lorbeerkranz, scheint den Münzen von Antiocheia nachgeahmt.” Wenn später, nach dem Bruch mit Rom im Jahre 271, in einer Inschrift von Palmyra (Waddington 2611) zwei Feldherren der Palmyrener unterschieden werden, ο μέγας στρατηλάτησ, der auch geschichtlich bekannte Zabdas, und ο ενθάδε στρατηλάτησ Zabbaeos, so ist der letztere vermutlich eben der Argapetes.

^103 Dafür spricht die Sachlage; Zeugnisse fehlen. In den Kaiserbiographien dieser Epoche pflegen die Armenier unter den von Rom unabhängigen Grenzvölkern aufgeführt zu werden (Val. Max. 6; vit. trig. tyr. 30, 7, 18; Aur. Vict. 11, 27, 28, 41); aber dies gehört zu ihren völlig unzuverlässigen, dekorativen Bestandteilen.

^104 Dieser bescheidenere Bericht (Eutr. 9, 10; vita Gall. 10; vit. trig. tyr. 15, 4; Zos. hist. 1, 39, der allein die zweimalige Expedition bezeugt) wird dem, der die Einnahme der Stadt meldet (Synkellos p. 716), vorgehen müssen.

^105 Dies zeigen die Erzählungen über den Carinus (Dios Forts. p. 8) und über den Rufinus (Anm. 107). Daß nach Odaenathos’ Tode ein auf Gallienus’ Geheiß gegen die Perser agierender Feldherr, Heraclianus von Zenobia, angegriffen und überwunden ward (vita Gall. 13, 5), ist an sich nicht unmöglich, da ja die Fürsten von Palmyra das Oberkommando im ganzen Osten von Rechts wegen besaßen und eine solche Aktion, auch wenn sie von Gallienus veranlaßt war, behandelt werden konnte als dagegen verstoßend, und es würde dies das gespannte Verhältnis deutlich bezeichnen; aber der Gewährsmann ist so schlecht, daß darauf wenig zu geben ist.

^106 Das lehrt die charakteristische Erzählung des Petrus fr. 10, welches vor fr. 11 zu stellen ist.

^107 Die Erzählung des Fortsetzers des Dio fr. 7, daß der alte Odaenathos als des Hochverrats verdächtig von einem (sonst nicht erwähnten) Rufinus getötet und der jüngere, als er diesen bei dem Kaiser Gallienus verklagt habe, auf die Erklärung des Rufinus, daß der Kläger das gleiche Schicksal verdiene, abgewiesen sei, kann so, wie sie liegt, nicht richtig sein. Aber Waddingtons Vorschlag, dem Gallienus den Gallus zu substituieren und in dem Kläger den Gatten Zenobias zu erkennen, ist nicht statthaft, da der Vater dieses Odaenathos Hairanes war, bei diesem für eine derartige Exekution gar kein Grund vorliegt und das Exzerpt in seiner ganzen Beschaffenheit unzweifelhaft auf Gallienus geht. Vielmehr wird der alte Odaenathos der Gemahl der Zenobia sein und der Schriftsteller dem Vaballathos, auf dessen Namen geklagt ward, irrig den Vaternamen beigelegt haben.

^108 Alle Einzelheiten, die in unseren Erzählungen über die Zenobia umlaufen, stammen aus den Kaiserbiographien; und wiederholen wird sie nur, wer diese Quelle nicht kennt.

^109 Den Namen Vaballathos geben, außer den Münzen und den Inschriften, Pol. Silv. chron. p. 243 meiner Ausgabe und der Biograph des Aurelianus c. 38, indem er die Angabe, daß Odaenathos zwei Söhne, Timolaus und Herennianus, hinterlassen habe, als unrichtig bezeichnet. In der Tat scheinen diese beiden, lediglich in den Kaiserbiographien auftretenden Personen nebst allem, was daran hängt, von dem Skribenten erfunden, auf den die Durchfälschung dieser Biographien zurückgeht. Auch Zosimus (hist. 1, 59) weiß nur von einem mit der Mutter in Gefangenschaft geratenen Sohn.

^110 Ob Zenobia für sich die formelle Mitregierung in Anspruch genommen hat, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden. In Palmyra nennt sie sich selbst noch nach dem Bruch mit Rom bloß βασιλίσση (Waddington 2611, 2628). Im übrigen Reich mag sie den Titel Augusta, Σεβάστη in Anspruch genommen haben; denn wenn auch Münzen der Zenobia aus der Zeit vor dem Bruch mit Rom fehlen, so kann doch einerseits die alexandrinische Inschrift mit βασιλίσσης καί βασιλέως προσταξάντων (Eph. epigr. IV, p. 25 n. 33) keinen Anspruch machen auf offizielle Redaktion und gibt andrerseits die Inschrift von Byblos CIG 4503 b = Waddington zu 2611 in der Tat der Zenobia den Titel Σεβάστη neben Claudius oder Aurelian, während sie denselben dem Vaballathos versagt. Dies ist auch insofern begreiflich, als Augusta eine Ehren-, Augustus eine Amtsbezeichnung ist, also dem Weibe wohl eingeräumt werden konnte, was man dem Mann versagte.

^111 So erzählt Zosimus (hist. 1, 44) den Hergang, mit dem Zonaras (12, 27) und Synkellos (p. 721) im wesentlichen stimmen. Der Bericht im Leben des Claudius c. 11 ist mehr verschoben als eigentlich widersprechend; die erste Hälfte ist nur durch die Nennung des Saba angedeutet; die Erzählung beginnt mit dem erfolgreichen Versuch des Timagenes, den Angriff des Probus (hier Probatus) abzuwehren. Was ich darüber bei A. v. Sallet (Die Fürsten von Palmyra, Berlin 1866, S. 44) aufgestellt habe, ist nicht haltbar.

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Der kräftige und umsichtige Kaiser, dem jetzt die Herrschaft zugefallen war, brach sofort mit der palmyrenischen Nebenregierung, was dann zur Folge haben mußte und hatte, daß Vaballathos von den Seinen selber zum Kaiser ausgerufen ward. Ägypten wurde schon im Ausgang des Jahres 270 durch den tapferen Feldherrn Probus, den späteren Nachfolger Aurelians, nach harten Kämpfen wieder zum Reiche gebracht ^112. Freilich zahlte diesen Sieg die zweite Stadt des Reiches Alexandreia fast mit ihrer Existenz, wie dies in einem folgenden Abschnitt dargelegt werden soll. Schwieriger war die Bezwingung der entlegenen syrischen Oase. Alle anderen orientalischen Kriege der Kaiserzeit sind hauptsächlich von dort heimischen Reichstruppen geführt worden; hier, wo der Okzident den abgefallenen Osten abermals zu unterwerfen hatte, schlugen wieder einmal, wie in der Zeit der freien Republik, Okzidentalen gegen Orientalen ^113, die Soldaten vom Rhein und der Donau mit denen der syrischen Wüste. Gegen den Ausgang des Jahres 271, wie es scheint, begann die gewaltige Expedition. Ohne auf Gegenwehr zu treffen, gelangte das römische Heer bis an die Grenze von Kappadokien; hier leistete die Stadt Tyana, die die kilikischen Pässe sperrte, ernstlichen Widerstand. Nachdem sie gefallen war und Aurelian durch milde Behandlung der Bewohner sich den Weg zu weiteren Erfolgen geebnet hatte, überschritt er den Taurus und gelangte durch Kilikien nach Syrien. Wenn Zenobia, wie nicht zu bezweifeln ist, auf tätige Unterstützung von seiten des Perserkönigs gerechnet hatte, so fand sie sich getäuscht. Der hochbetagte König Schapur griff nicht in diesen Krieg ein und die Herrscherin des römischen Ostens blieb auf ihre eigenen Streitkräfte angewiesen, von denen vielleicht auch noch ein Teil auf die Seite des legitimen Augustus trat. In Antiocheia vertrat die palmyrenische Hauptmacht unter dem Feldherrn Zabdas dem Kaiser den Weg; auch Zenobia selbst war anwesend. Ein glückliches Gefecht gegen die überlegene palmyrenische Reiterei am Orontes lieferte Aurelian die Stadt in die Hände, welche nicht minder wie Tyana volle Verzeihung empfing - gerechterweise erkannte er an, daß die Reichsuntertanen kaum eine Schuld traf, wenn sie dem von der römischen Regierung selbst zum Oberkommandanten bestellten palmyrenischen Fürsten sich gefügt hatten. Die Palmyrener zogen ab, nachdem sie bei der Vorstadt von Antiocheia, Daphne, ein Rückzugsgefecht geliefert hatten, und schlugen die große Straße ein, die von der Hauptstadt Syriens nach Hemesa und von da durch die Wüste nach Palmyra führt. Aurelianus forderte die Königin auf, sich zu unterwerfen, hinweisend auf die namhaften in den Kämpfen am Orontes erlittenen Verluste. Es seien das ja nur Römer, antwortete die Königin; noch gaben die Orientalen sich nicht überwunden. Bei Hemesa ^114 stellte sie sich zu der entscheidenden Schlacht. Sie war lang und blutig; die römische Reiterei unterlag und löste flüchtend sich auf; aber die Legionen entschieden und der Sieg blieb den Römern. Schwieriger als der Kampf war der Marsch. Die Entfernung von Hemesa nach Palmyra beträgt in gerader Richtung 18 deutsche Meilen, und wenn auch in jener Epoche der hochgesteigerten syrischen Zivilisation die Gegend nicht in dem Grade wüst war wie heutzutage, so bleibt der Zug Aurelians dennoch eine bedeutende Leistung, zumal da die leichten Reiter des Feindes das römische Heer auf allen Seiten umschwärmten. Indes Aurelian gelangte zum Ziel und begann die Belagerung der festen und wohl verproviantierten Stadt; schwieriger als diese selbst war die Herbeiführung der Lebensmittel für das belagernde Heer. Endlich sank der Fürstin der Mut, und sie entwich aus der Stadt, um Hilfe bei den Persern zu suchen. Doch das Glück stand dem Kaiser weiter bei. Die nachsetzenden römischen Reiter nahmen sie mit ihrem Sohne gefangen, als sie eben am Euphrat angelangt das rettende Boot besteigen wollte, und die durch ihre Flucht entmutigte Stadt kapitulierte (272). Aurelianus gewährte auch hier wie in diesem ganzen Feldzug den unterworfenen Bürgerschaften volle Verzeihung. Aber über die Königin und ihre Beamten und Offiziere erging ein strenges Strafgericht. Zenobia verschmähte es nicht, nachdem sie mit männlicher Tatkraft jahrelang die Herrschaft geführt hatte, jetzt die Frauenprivilegien anzurufen und die Verantwortung auf ihre Berater zu werfen, von denen nicht wenige, unter ihnen der gefeierte Gelehrte Cassius Longinus, unter dem Henkerbeil endigten. Sie selbst durfte in dem Triumphzug des Kaisers nicht fehlen, und sie ging nicht den Weg Kleopatras, sondern zog in goldenen Ketten zur Schau der römischen Menge vor dem Wagen des Siegers auf das römische Kapitol. Aber bevor Aurelianus seinen Sieg feiern konnte, hatte er ihn zu wiederholen. Wenige Monate nach der Übergabe erhoben sich die Palmyrener abermals, erschlugen die kleine dort garnisonierende römische Besatzung und riefen einen gewissen Antiochos ^115 zum Herrscher aus, indem sie zugleich versuchten, den Statthalter von Mesopotamien, Marcellinus, zur Auflehnung zu bestimmen. Die Kunde erreichte den Kaiser, als er eben den Hellespont überschritten hatte. Er kehrte sofort um und stand, früher als es Freund oder Feind geahnt hatte, abermals vor den Mauern der insurgierten Stadt. Die Empörer waren darauf nicht gefaßt gewesen; es gab diesmal keine Gegenwehr, aber auch keine Gnade. Palmyra wurde zerstört, das Gemeinwesen aufgelöst, die Mauern geschleift, die Prunkstücke des herrlichen Sonnentempels in den Tempel übertragen, den in Erinnerung an diesen Sieg der Kaiser dem Sonnengott des Ostens in Rom erbaute. Nur die verlassenen Hallen und Mauern blieben, wie sie zum Teil noch heute stehen. Das geschah im Jahre 273 ^116. Die Blüte Palmyras war eine künstliche, erzeugt durch die dem Handel gewiesenen Straßen und die großen dadurch bedingten öffentlichen Bauten. Jetzt zog die Regierung von der unglücklichen Stadt ihre Hand ab. Der Handel suchte und fand andere Bahnen; da Mesopotamien damals als römische Provinz betrachtet ward und bald auch wieder zum Reich kam, ebenfalls das Nabatäergebiet bis zu dem Hafen von Aelana in römischer Hand war, so konnte diese Zwischenstation entbehrt werden und mag der Verkehr sich dafür nach Bostra oder Beroea (Aleppo) gezogen haben. Dem kurzen meteorartigen Aufleuchten Palmyras und seiner Fürsten folgte unmittelbar die Öde und Stille, die seither bis auf den heutigen Tag über dem kümmerlichen Wüstendorf und seinen Kolonnadenruinen lagert.

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^112 Die Zeitbestimmung beruht darauf, daß die Usurpationsmünzen des Vaballathos schon in seinem fünften ägyptischen Regierungsjahr, das heißt 29. August 270/71 aufhören; daß sie sehr selten sind, spricht für den Anfang des Jahres. Damit stimmt wesentlich überein, daß die Erstürmung des Prucheion (das übrigens kein Stadtteil war, sondern eine Lokalität dicht bei der Stadt nach der Seite der großen Oase: Hier. vita Hilar. 33, 34, vol. 2 p. 32 Vall.) von Eusebius in der Chronik in das 1. Jahr des Claudius, von Ammian (22, 16, 15) unter Aurelian gesetzt wird; der genaueste Bericht bei Eusebius (hist. eccl. 7, 32) ist nicht datiert. Die Rückeroberung Ägyptens durch Probus steht nur in der Biographie desselben (c. 9); sie kann so, wie sie erzählt wird, verlaufen sein, aber möglich ist es auch, daß in dieser durch und durch verfälschten Quelle die Timagenes-Geschichte mutatis mutandis auf den Kaiser übertragen ist.

^113 Das hat wohl der von Zosimus (hist. 1, 52) ausgezogene Bericht über die Schlacht von Hemesa hervorheben wollen, indem er unter den Truppen Aurelians die Dalmatiner, Möser, Pannonier, Noriker, Räter, Mauretaner und die Garde aufzählt. Wenn er diesen die Truppen von Tyana und einige Abteilungen aus Mesopotamien, Syrien, Phoenike, Palästina zugesellt, so geht dies ohne Zweifel auf die kappadokischen Besatzungen, die nach der Einnahme von Tyana sich angeschlossen hatten, und auf einige bei dem Einrücken Aurelians in Syrien zu ihm übergegangene römisch gesinnte Abteilungen der Armeen des Ostens.

^114 Aus Versehen setzt Eutropius (9, 13) die entscheidende Schlacht haud longe ab Antiochia; gesteigert ist dasselbe bei Rufius c. 24 (von dem Hier. chron. a. Abr. 2289 abhängt) und bei Synkellos p. 721 durch den Zusatz apud Immas, εν Ίμμαις, welcher 33 römische Meilen von Antiocheia auf der Straße nach Chalkis zu liegende Ort von Hemesa weit abliegt. Die beiden Hauptberichte bei Zosimus und dem Biographen Aurelians stimmen in allem wesentlichen überein.

^115 Diesen Namen haben Zos. hist. 1, 60 und Pol. Silv. chron. p. 243; der Achilleus des Biographen Aurelians c. 31 scheint eine Verwechslung mit dem Usurpator der diocletianischen Zeit. Daß gleichzeitig auch in Ägypten ein Parteigänger der Zenobia und zugleich Räuberhauptmann namens Firmus sich gegen die Regierung erhoben hat, ist wohl möglich, beruht aber nur auf den Kaiserbiographien, und die hinzugefügten Details klingen sehr bedenklich.

^116 Die Chronologie dieser Ereignisse steht nicht völlig fest. Die Seltenheit der syrischen Münzen Vaballaths als Augustus beweisen, daß dem Bruch mit Aurelian (Ende 270) die Überwältigung bald nachfolgte. Nach den datierten Inschriften des Odaenathos und der Zenobia vom August 271 (Waddington 2611) stand damals die Herrschaft der Königin noch aufrecht. Da eine Expedition dieser Art nach den klimatischen Verhältnissen nicht wohl anders als im Frühling stattfinden kann, so wird die erste Einnahme Palmyras im Frühjahr 272 erfolgt sein. Die jüngste (bloß palmyrenische) Inschrift, die wir von da kennen (Vogue 116) ist vom August 272. In diese Zeit mag die Insurrektion fallen, die zweite Einnahme und die Zerstörung etwa in den Frühling 273 (wonach 6, 154 A. zu berichtigen ist).

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Das ephemere Reich von Palmyra ist in seinem Entstehen wie in seinem Fall eng mit den Beziehungen der Römer zu dem nicht römischen Osten verwachsen, aber nicht minder ein Stück der allgemeinen Reichsgeschichte. Denn wie das Westreich des Postumus, so ist das Ostreich der Zenobia eine jener Massen, in die damals das gewaltige Ganze sich schien auflösen zu sollen. Wenn während seines Bestehens seine Leiter dem Ansturm der Perser ernstlich Schranken zu setzen versuchten, ja ihre Machtentwicklung eben darauf beruhte, so hat es bei seinem Zusammenbrechen nicht bloß bei denselben Persern Rettung gesucht, sondern wahrscheinlich sind infolge des Abfalls der Zenobia Armenien und Mesopotamien den Römern verlorengegangen und hat auch nach der Unterwerfung Palmyras der Euphrat wieder eine Zeitlang die Grenze gemacht. An ihm angelangt, hoffte die Königin Aufnahme bei den Persern zu finden; und über ihn hinüber die Legionen zu führen, unterließ Aurelianus, da Gallien nebst Britannien und Spanien damals noch der Regierung die Anerkennung verweigerten. Er und sein Nachfolger Probus kamen nicht dazu, diesen Kampf aufzunehmen. Aber als im Jahre 282 nach dem vorzeitigen Ende des letzteren die Truppen den nächsthöchsten Befehlshaber Marcus Aurelius Carus zum Kaiser ausriefen, war es das erste Wort des neuen Herrschers, daß die Perser dieser Wahl gedenken sollten, und er hat es gehalten. Sogleich rückte er mit dem Heere in Armenien ein und stellte dort die frühere Ordnung wieder her. An der Landesgrenze kamen ihm persische Gesandte entgegen, die sich bereit erklärten, alles Billige zu gewähren ^117; aber sie wurden kaum angehört, und der Marsch ging unaufhaltsam weiter. Auch Mesopotamien wurde abermals römisch und die parthischen Residenzstädte Seleukeia und Ktesiphon einmal mehr von den Römern besetzt, ohne daß diese auf nachhaltigen Widerstand getroffen wären, wozu der damals im Persischen Reiche wütende Bruderkrieg das seinige beitrug ^118. Der Kaiser war eben über den Tigris gegangen und im Begriff, in das Herz des feindlichen Landes einzudringen, als er auf gewaltsame Weise, vermutlich durch Mörderhand, den Tod und damit auch der Feldzug sein Ende fand. Sein Nachfolger aber erlangte im Frieden die Abtretung von Armenien und Mesopotamien ^119; obwohl Carus wenig über ein Jahr den Purpur trug, wurde die Reichsgrenze des Severus durch ihn wiederhergestellt.

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^117 Es lehrt nichts für die Stellung der Armenier, daß in übrigens durchaus apokryphen Schilderungen (vita Valer. 6; vita Aurel. 27, 28) die Armenier nach der Katastrophe Valerians zu den Persern halten und in der letzten Krise der Palmyrener als Bundesgenossen der Zenobia neben den Persern erscheinen; beides sind selbstverständliche Konsequenzen aus der allgemeinen Lage der Dinge. Daß Aurelian Armenien so wenig wie Mesopotamien unterwarf, dafür spricht in diesem Falle teils das Schweigen der Quellen, teils die Nachricht des Synesios (regn. 17), daß Kaiser Carinus (vielmehr Carus) in Armenien hart an der Grenze des persischen Gebiets eine persische Gesandtschaft kurzerhand abgefertigt und, durch deren Bericht erschreckt, der junge Perserkönig sich zu jeder Konzession bereit erklärt habe. Wie diese Erzählung auf Probus bezogen werden kann, wie v. Gutschmid meint (ZDMG 31, 1877, S. 50), sehe ich nicht ein; zu Carus’ persischer Expedition dagegen paßt sie recht gut.

^118 Die Wiedereroberung Mesopotamiens berichtet nur der Biograph c. 8; aber bei dem Ausbruch des Perserkrieges unter Diocletian ist dasselbe römisch. Der inneren Unruhen im Perserreich wird ebendaselbst gedacht; auch wird in einem im Jahre 289 gehaltenen Vortrag (Paneg. 3, 17) der Krieg erwähnt, den gegen den König von Persien - es war dies Bahram II. - der eigene Bruder Ormies oder vielmehr Hormizd führt adscitis Sacis et Ruffis (?) et Gellis (vgl. Nöldeke, Tabari, S. 479). Wir haben überhaupt über diesen wichtigen Feldzug nur einige abgerissene Notizen.

^119 Das sagt deutlich Mamertinus (Paneg. 2, 7, vgl. 2, 10; 3, 6) in der im Jahre 289 gehaltenen Rede: Syriam velut amplexu suo tegebat Eupbrates antequam Diocletiano sponte (das heißt, ohne daß Diocletian zu den Waffen zu greifen brauchte, wie dann weiter ausgeführt wird) se dederent regna Persarum; ferner ein anderer Lobredner aus dem Jahre 296 (Paneg. 5, 3): Partho ultra Tagrim reducto. Wendungen wie die bei Aur. Vict. Caes. 39, 33, daß Galerius relictis finibus nach Mesopotamien marschiert sei, oder daß Narseh nach Ruf. Fest. 25 im Frieden Mesopotamien abtrat, können dagegen nicht geltend gemacht werden; ebensowenig, daß orientalische Quellen die römische Besitznahme von Nisibis in 609 Sel. = 297/98 n. Chr. setzen (Nöldeke, Tabari, S. 50). Wäre dies richtig, so könnte der genaue Bericht über die Friedensverhandlungen von 297 bei Petrus Patricius fr. 14 unmöglich von der Abtretung Mesopotamiens schweigen und bloß der Regulierung des Grenzverkehrs Erwähnung tun.

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Einige Jahre darauf (293) bestieg ein neuer Herrscher, Narseh, des Königs Schapur Sohn, den Thron von Ktesiphon, und erklärte im Jahre 296 wegen des Besitzes von Mesopotamien und Armenien den Römern den Krieg ^120. Diocletianus, der damals die oberste Leitung wie des Reiches überhaupt, so namentlich des Orients hatte, beauftragte mit der Führung desselben seinen Reichsgehilfen Galerius Maximianus, einen rohen, aber tapferen Feldherrn. Der Anfang war ungünstig. Die Perser fielen in Mesopotamien ein und gelangten bis nach Karrhä; gegen sie führte der Caesar die syrischen Legionen bei Nikephorion über den Euphrat; zwischen diesen beiden Positionen stießen die Armeen aufeinander, und die weit schwächere römische unterlag. Es war ein harter Schlag und der junge Feldherr mußte schwere Vorwürfe über sich ergehen lassen; aber er verzagte nicht. Für den nächsten Feldzug wurden aus dem ganzen Reich Verstärkungen herangezogen und beide Regenten rückten persönlich in das Feld; Diocletian nahm Stellung in Mesopotamien mit der Hauptmacht, während Galerius, verstärkt durch die inzwischen herangezogenen illyrischen Kerntruppen, mit einem Heer von 25000 Mann in Armenien dem Feind entgegentrat und ihm eine entscheidende Niederlage beibrachte. Das Lager und der Schatz, ja selbst der Harem des Großkönigs fielen den Kriegern in die Hände, und mit Not entging Narseh selbst der Gefangenschaft. Um nur die Frauen und die Kinder wieder zu erlangen, erklärte der König sich bereit, auf jede Bedingung Frieden zu schließen; sein Abgesandter Apharban beschwor den Römer, des Persers zu schonen: die beiden Reiche, das Römische und das Persische, seien gleichsam die beiden Augen der Welt und keines könne des anderen entbehren. Es hätte in der Macht der Römer gestanden, ihren orientalischen Provinzen eine mehr hinzuzufügen; der vorsichtige Herrscher begnügte sich mit der Regulierung der Besitzverhältnisse im Nordosten. Mesopotamien blieb selbstverständlich im römischen Besitz; der wichtige Handelsverkehr mit dem benachbarten Ausland wurde unter strenge staatliche Kontrolle gestellt und wesentlich nach der festen Stadt Nisibis gewiesen, dem Stützpunkt der römischen Grenzwacht im östlichen Mesopotamien. Als Grenze der unmittelbaren römischen Herrschaft wurde der Tigris anerkannt, jedoch in der Ausdehnung, daß das ganze südliche Armenien bis zum See Thospitis (Vansee) und zum Euphrat, also das gesamte obere Tigristal zum Römischen Reich gehören solle. Eigentliche Provinz ward dies Vorland von Mesopotamien nicht, sondern nach der bisherigen Weise als römische Satrapie Sophene verwaltet. Einige Dezennien später ward hier die starke Festung Amida (Diarbekr) angelegt, seitdem die Hauptburg der Römer im Gebiet des oberen Tigris. Zugleich ward die Grenze zwischen Armenien und Medien neu reguliert und die Lehnsherrlichkeit Roms über jenes Land wie über Iberien abermals bestätigt. Bedeutende Gebietsabtretungen legte der Friede den Besiegten nicht auf, aber er stellte eine den Römern günstige Grenze her, welche auf längere Zeit hinaus in diesen vielumstrittenen Gebieten die beiden Reiche schied ^121. Die Politik Traians erhielt damit ihre vollständige Durchführung; allerdings verschob sich auch eben damals der Schwerpunkt der römischen Herrschaft aus dem Westen nach dem Osten.

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^120 Daß Narseh in das damals römische Armenien einbrach, sagt Amm. 23, 5, 11; für Mesopotamien folgt dasselbe aus Eutr. 9, 24. Noch am 1. März 296 bestand der Friede oder war doch die Kriegserklärung im Okzident nicht bekannt (Paneg. 5, 10).

^121 Die Differenzen in den ausnahmsweise guten Berichten namentlich des Petrus Patricius fr. 14 und Ammians (25, 7, 9) sind wohl nur formaler Art. Daß der Tigris die eigentliche Reichsgrenze sein sollte, wie Priscus sagt, schließt nicht aus, zumal bei der eigentümlichen Beschaffenheit seines Oberlaufs, daß dieselbe dort teilweise darüber hinausgriff; vielmehr scheinen die fünf vorher bei Petrus genannten Distrikte eben als transtigritanische und von der folgenden allgemeinen Bestimmung auszunehmende aufgeführt zu werden. Die Distrikte, welche Priscus hier und, ausdrücklich als transtigritanische, Ammian aufführen - es sind dies bei beiden Arzanene, Karduene und Zabdicene, bei Priscus Sophene und Intilene (“:vielmehr Ingiline, armenisch Angel, jetzt Egil”: Kiepen), bei Ammian Moxoene und Rehimene (?) - können unmöglich alle vor dem Frieden, wo doch Armenien schon Romano iuri obnoxia war (Amm. 23, 5, 11), von den Römern als persische betrachtet worden sein; ohne Zweifel bildeten die westlicheren derselben schon damals einen Teil des römischen Armeniens und stehen hier nur insofern, als sie infolge des Friedens dem Reiche als Satrapie Sophene einverleibt wurden. Daß es sich hier nicht um die Grenze der Abtretung, sondern um die des unmittelbaren Reichsgebiets handelte, zeigt der Folgesatz, der die Grenze zwischen Armenien und Medien feststellt.

KAPITEL X.
Syrien und das Nabatäerland

Sehr allmählich haben die Römer sich dazu entschlossen, nach der westlichen auch der östlichen Hälfte der Küsten des Mittelmeeres sich zu bemächtigen; nicht an dem Widerstand, auf den sie hier verhältnismäßig in geringem Maße trafen, sondern an der wohlbegründeten Scheu vor den denationalisierenden Konsequenzen dieser Eroberungen hat es gelegen, daß sie so lange wie möglich sich nur bemühten, in jenen Gegenden den entscheidenden politischen Einfluß zu bewahren, und daß die eigentliche Einverleibung wenigstens Syriens und Ägyptens erst stattfand, als der Staat schon fast eine Monarchie war. Wohl wurde dadurch das Römerreich geographisch geschlossen, das Mittelmeer, Roms eigentliche Basis, seit es eine Großmacht war, nach allen Seiten hin ein römischer Binnensee, Schiffahrt und Handel auf und an demselben zum Segen aller Anwohner staatlich geeinigt. Aber der geographischen Geschlossenheit zur Seite ging die nationale Zweiteilung. Durch Griechenland und Makedonien wäre der Römerstaat nie binational geworden, so wenig wie die Griechenstädte Neapolis und Massalia Kampanien und die Provence hellenisiert haben. Aber wenn in Europa und Afrika das griechische Gebiet gegenüber der geschlossenen Masse des lateinischen verschwindet, so gehört, was von dem dritten Erdteil mit dem von Rechts wegen dazu gehörigen Niltal in diesen Kulturkreis hineingezogen ward, ausschließlich den Griechen, und namentlich Antiocheia und Alexandreia sind die rechten Träger der in Alexander ihren Höhepunkt erreichenden hellenischen Entwicklung, Mittelpunkte hellenischen Lebens und hellenischer Bildung und Großstädte wie Rom auch. Nachdem in dem vorhergehenden Kapitel der die ganze Kaiserzeit ausfüllende Kampf des Ostens und des Westens in und um Armenien und Mesopotamien dargestellt worden ist, wenden wir uns dazu, die Verhältnisse der syrischen Landschaften zu schildern, wie sie gleichzeitig sich gestalteten. Gemeint ist das Gebiet, das der Bergstock Pisidiens, Isauriens und Westkilikiens von Kleinasien, die östliche Fortsetzung desselben Gebirges und der Euphrat von Armenien und Mesopotamien, die arabische Wüste von dem Parthischen Reiche und von Ägypten scheiden; nur schien es angemessen, die eigenartigen Schicksale Judäas in einem besonderen Abschnitt zu behandeln. Der Verschiedenheit der politischen Entwicklung unter dem Kaiserregiment entsprechend soll zunächst von dem eigentlichen Syriens dem nördlichen Teil dieses Gebiets und von der unter dem Libanos sich hinziehenden phönikischen Küste, weiter von dem Hinterlande Palästinas, dem Gebiet der Nabatäer gesprochen werden. Was über Palmyra zu sagen war, hat schon im vorigen Kapitel seinen Platz gefunden.

Seit der Teilung der Provinzen zwischen dem Kaiser und dem Senat hat Syrien unter kaiserlicher Verwaltung gestanden und ist im Orient, wie Gallien im Westen, der Schwerpunkt der kaiserlichen zivilen und militärischen Verwaltung gewesen. Diese Statthalterschaft war von Anfang an von allen die angenehmste und wurde dies im Lauf der Zeit nur noch in höherem Grade. Ihr Inhaber führte, gleich den Statthaltern der beiden Germanien, das Kommando über vier Legionen, und während den Kommandanten der Rheinarmee die Verwaltung der inneren gallischen Landschaften abgenommen ward und schon in ihrem Nebeneinanderstehen eine gewisse Beschränkung lag, behielt der Statthalter von Syrien auch die Zivilverwaltung der ganzen großen Provinz ungeschmälert und führte lange Zeit in ganz Asien allein ein Kommando ersten Ranges. Unter Vespasian erhielt er zwar an den Statthaltern von Palästina und von Kappadokien zwei ebenfalls Legionen befehligende Kollegen; andererseits aber wuchsen durch die Einziehung des Königreichs Kommagene und bald darauf auch der Fürstentümer im Libanos deren Gebiete seiner Verwaltung zu. Erst im Laufe des zweiten Jahrhunderts trat eine Schmälerung seiner Befugnisse ein, indem Hadrian eine der vier Legionen dem Statthalter von Syrien nahm und sie dem von Palästina überwies. Den ersten Platz in der römischen Militärhierarchie hat erst Severus dem syrischen Statthalter entzogen. Nachdem dieser die Provinz, die wie einst ihren Statthalter Vespasian, so damals den Niger zum Kaiser hatte machen wollen, unter Widerstreben namentlich der Hauptstadt Antiocheia unterworfen hatte, verfügte er die Teilung derselben in eine nördliche und eine südliche Hälfte und gab dem Statthalter jener, der sogenannten Syria Koile, zwei, dem Statthalter dieser, der Provinz Syrophoenicia, eine Legion.

Auch insofern darf Syrien mit Gallien zusammengestellt werden, als dieser kaiserliche Verwaltungsbezirk schärfer als die meisten sich in befriedete Landschaften und schutzbedürftige Grenzdistrikte schied. Wenn die ausgedehnte Küste Syriens und die westlichen Landschaften überhaupt feindlichen Angriffen nicht ausgesetzt waren und die Deckung an der Wüstengrenze gegen die schweifenden Beduinen den arabischen und jüdischen Fürsten und späterhin den Truppen der Provinz Arabien, auch den Palmyrenern, mehr oblag als den syrischen Legionen, so erforderte, namentlich bevor Mesopotamien römisch ward, die Euphratgrenze eine ähnliche Bewachung gegen die Parther wie der Rhein gegen die Germanen. Aber wenn die syrischen Legionen an der Grenze zur Verwendung kamen, so konnte man doch auch in dem westlichen Syrien ihrer nicht entraten ^1. Die Rheintruppen waren allerdings auch der Gallier wegen da; dennoch durften die Römer mit berechtigtem Stolz sagen, daß für die große Hauptstadt Galliens und die drei gallischen Provinzen eine unmittelbare Besatzung von 1200 Mann ausreiche. Aber für die syrische Bevölkerung und insbesondere für die Hauptstadt des römischen Asiens genügte es nicht, die Legionen am Euphrat aufzustellen. Nicht bloß am Saum der Wüste, sondern auch in den Schlupfwinkeln der Gebirge hausten in der Nachbarschaft der reichen Äcker und der großen Städte, nicht in dem Grade wie heutzutage, aber doch auch damals stetig, verwegene Räuberbanden und plünderten, oft als Kaufleute oder Soldaten verkleidet, die Landhäuser und die Dörfer. Aber auch die Städte selbst, vor allem Antiocheia, verlangten, wie Alexandreia, eigene Besatzung. Ohne Zweifel ist dies der Grund gewesen, weshalb eine Teilung in Zivil- und Militärbezirke, wie sie für Gallien schon Augustus verfügte, in Syrien niemals auch nur versucht worden ist und weshalb die großen, auf sich selbst stehenden Lageransiedlungen, aus denen zum Beispiel Mainz am Rhein, Leon in Spanien, Chester in England hervorgegangen sind, im römischen Orient gänzlich fehlen. Ohne Zweifel aber ist dies auch der Grund, weshalb die syrische Armee in Zucht und Geist so sehr zurückstand gegen die der Westprovinzen; weshalb die stramme Disziplin, wie sie in den militärischen Standlagern des Okzidents gehandhabt ward, in den städtischen Kantonnements des Ostens nie Fuß fassen konnte. Wo der stehenden Truppe neben ihrer nächsten Bestimmung noch die Aufgabe der Polizei zufällt, wirkt dies an sich demoralisierend, und nur zu oft wird, wo sie unruhige städtische Massen in Zucht halten soll, vielmehr ihre eigene Disziplin dadurch untergraben. Die früher geschilderten syrischen Kriege liefern dazu den unerfreulichen Kommentar; keiner derselben fand eine kriegsfähige Armee vor und regelmäßig bedurfte es erst herangezogener okzidentalischer Truppen, um dem Kampfe die Wendung zu geben.

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^1 Die Standquartiere der syrischen Legionen genau zu bestimmen, vermögen wir nicht; doch ist, was hier gesagt ist, wesentlich gesichert. Unter Nero stand die 10. Legion in Raphaneae südwestlich von Hamath (Ios. bel. Iud. 7, 1, 3) und ebendaselbst oder doch ungefähr in dieser Gegend unter Tiberius die 6. (Tac. ann. 2, 79); wahrscheinlich in oder bei Antiocheia die 12. unter Nero (Ios. bel. Iud. 2, 18, 9). Wenigstens eine Legion stand am Euphrat; für die Zeit vor der Einziehung Kommagenes bezeugt dies Ios. bel. Iud. 7, 1, 3, und späterhin hatte eine der syrischen Legionen ihr Hauptquartier in Samosata (Ptol. geogr. 5; 15, 11; Inschrift aus Severus’ Zeit CIL VI, 1409; Itin. Anton. Aug. p. 186). Wahrscheinlich hatten die Stäbe der meisten syrischen Legionen ihren Sitz in den westlichen Distrikten und geht die immer wiederkehrende Beschwerde, daß das Lagern in den Städten die syrische Armee zerrütte, hauptsächlich auf diese Einrichtung. Ob in der besseren Zeit an dem Wüstensaum eigentliche Legionshauptquartiere bestanden haben, ist zweifelhaft; bei den Grenzposten daselbst haben auch Detachements der Legionen Verwendung gefunden, und namentlich ist der besonders unruhige Distrikt zwischen Damaskos und Bostra stark mit Legionären belegt worden, die einerseits das Kommando von Syrien stellte, andererseits das arabische seit Einrichtung desselben durch Traian.

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Syrien im engeren Sinne und seine Nebenländer, das ebene Kilikien und Phoenike haben unter den römischen Kaisern eine Geschichte im eigentlichen Sinne nicht gehabt. Die Bewohner dieser Landschaften gehören dem gleichen Stamme an wie die Bewohner Judäas und Arabiens, und die Stammväter der Syrer und der Phöniker haben in ferner Zeit an einem Orte gesessen mit denen der Juden und der Araber und eine Sprache geredet. Aber wenn die letzteren an ihrer Eigenart und an ihrer Sprache festgehalten haben, so haben die Syrer und die Phöniker sich hellenisiert, schon bevor sie unter römische Herrschaft gelangten. Es vollzog sich diese Hellenisierung durchgängig in der Bildung von hellenischen Politien. Den Grund dazu hatte freilich die einheimische Entwicklung gelegt, namentlich an der phönikischen Küste die alten und großen Kaufstädte. Aber vor allem hat die Staatenbildung Alexanders und der Alexandriden, eben wie die der römischen Republik, zu ihrem Fundament nicht den Stamm, sondern die Stadtgemeinde; nicht das altmakedonische Erbfürstentum, sondern die griechische Politie hat Alexander in den Osten getragen, und nicht aus Stämmen, sondern aus Städten gedachte er und gedachten die Römer ihr Reich zusammenzusetzen. Der Begriff der autonomen Bürgerschaft ist ein dehnbarer und die Autonomie Athens und Thebens eine andere als die der makedonischen und der syrischen Stadt, eben wie im römischen Kreis die Autonomie des freien Capua einen anderen Inhalt hatte als die der latinischen Pflanzstädte der Republik oder gar der Stadtgemeinden des Kaiserreichs; aber der Grundgedanke ist überall das sich selbst verwaltende, in seinem Mauerring souveräne Bürgertum. Nach dem Sturz des Perserreichs ist Syrien nebst dem benachbarten Mesopotamien als die militärische Verbindungsbrücke zwischen dem Westen und dem Osten wie kein anderes Land mit makedonischen Ansiedlungen bedeckt worden; die dort in weitester Ausdehnung übernommenen, sonst im ganzen Alexanderreich nirgends also sich wiederfindenden makedonischen Ortsnamen beweisen es, daß hier der Kern der hellenischen Eroberer des Ostens angesiedelt wurde und daß Syrien für diesen Staat das Neu-Makedonien werden sollte; wie denn auch, solange das Reich Alexanders eine Zentralregierung behielt, diese dort ihren Sitz gehabt hat. Den syrischen Reichsstädten hatten dann die Wirren der letzten Seleukidenzeit zu größerer Selbständigkeit verholfen. Diese Einrichtungen fanden die Römer vor. Unmittelbar vom Reich verwaltete, nicht städtische Distrikte gab es schon nach der von Pompeius vorgenommenen Organisation in Syrien wahrscheinlich gar nicht, und wenn die abhängigen Fürstentümer in der ersten Epoche der römischen Herrschaft einen großen Teil des südlichen Binnenlandes der Provinz umfaßten, so waren diese meist gebirgigen und schwach bewohnten Distrikte doch von untergeordneter Bedeutung. Im ganzen genommen blieb den Römern in Syrien für die Hebung der städtischen Entwicklung nicht viel zu tun übrig, weniger als in Kleinasien. Eigentliche Städtegründung ist daher aus der Kaiserzeit für Syrien kaum zu berichten. Die wenigen Kolonien, welche hier angelegt worden sind, wie unter Augustus Berytus und wahrscheinlich auch Heliopolis, haben keinen anderen Zweck gehabt als die nach Makedonien geführten, nämlich die Unterbringung der Veteranen.

Wie sich die Griechen und die ältere Bevölkerung in Syrien zueinander stellten, läßt sich schon an den örtlichen Benennungen deutlich verfolgen. Landschaften und Städte tragen hier der Mehrzahl nach griechische Namen, großenteils, wie bemerkt, der makedonischen Heimat entlehnte wie Pieria, Anthemus, Arethusa, Beroea, Chalkis, Edessa, Europos, Kyrrhos, Larisa, Pella, andere benannt nach Alexander oder den Gliedern des seleukidischen Hauses, wie Alexandreia, Antiocheia, Seleukis und Seleukeia, Apameia, Laodikeia, Epiphaneia. Die alten einheimischen Namen behaupten sich wohl daneben, wie Beroea, zuvor aramäisch Chaleb, auch Chalybon, Edessa oder Hierapolis, zuvor Mabog, auch Bambyke, Epiphaneia, zuvor Hamat, auch Amathe genannt wird. Aber meistens traten die älteren Benennungen vor den fremden zurück und nur wenige Landschaften und größere Orte wie Kommagene, Samosata, Hemesa, Damaskos entbehren neugeschöpfter griechischer Namen. Das östliche Kilikien hat wenig makedonische Gründungen aufzuweisen; aber die Hauptstadt Tarsos hat sich früh und vollständig hellenisiert und ist lange vor der römischen Zeit eines der Zentren der hellenischen Bildung geworden. Etwas anderes ist es in Phoenike: die altberühmten Kaufstädte Arados, Byblos, Berytos, Sidon, Tyros haben die einheimischen Namen nicht eigentlich abgelegt; aber wie auch hier das Griechische die Oberhand gewann, zeigt die hellenisierende Umbildung eben dieser Namen, und noch deutlicher, daß Neu-Arados uns nur unter dem griechischen Namen Antarados bekannt ist, ebenso die von den Tyriern, den Sidoniern und den Aradiern gemeinschaftlich an dieser Küste gegründete neue Stadt nur unter dem Namen Tripolis, und beide ihre heutigen Benennungen Tartus und Tarabulus aus den griechischen entwickelt haben. Schon in der Seleukidenzeit tragen die Münzen im eigentlichen Syrien ausschließlich, die der phönikischen Städte weit überwiegend griechische Aufschrift; und von Anfang der Kaiserzeit an steht die Alleinherrschaft des Griechischen hier fest ^2.

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^2 Von Byblos gibt es eine Münze aus Augustus’ Zeit mit griechischer und phönikischer Aufschrift (Imhoof-Blumer, Monnaies grecques, Leipzig 1883, S. 443).

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Nur die nicht bloß durch weite Wüstenstrecken geschiedene, sondern auch eine gewisse politische Selbständigkeit bewahrende Oase Palmyra macht, wie wir sahen, hierin eine Ausnahme. Aber in dem Verkehr blieben die einheimischen Idiome. In den Bergen des Libanos und des Antilibanos, wo auch in Hemesa (Roms), Chalkis, Abila (beide zwischen Berytus und Damaskos) kleine Fürstenhäuser einheimischen Ursprungs bis gegen das Ende des ersten Jahrhunderts n. Chr. schalteten, hat die einheimische Sprache in der Kaiserzeit wahrscheinlich die Alleinherrschaft gehabt, wie denn in den schwer zugänglichen Gebirgen der Drusen die Sprache Arams erst in neuerer Zeit dem Arabischen gewichen ist. Aber vor zwei Jahrtausenden war dieselbe in der Tat in ganz Syrien die Sprache des Volkes ^3. Daß bei den doppelnamigen Städten im gewöhnlichen Leben die syrische Benennung ebenso überwog wie in der Literatur die griechische, zeigt sich darin, daß heute Beroea-Chalybon Haleb (Aleppo), Epiphaneia-Amathe Hama, Hierapolis-Bambyke-Mabog Membidj, Tyros mit seinem phönikischen Namen Sur genannt wird; daß die uns aus den Urkunden und den Schriftstellern nur als Heliopolis bekannte syrische Stadt ihren uralten einheimischen Namen Baalbek noch heute führt, überhaupt allgemein die heutigen Ortsnamen nicht aus den griechischen, sondern aus den aramäischen hervorgegangen sind.

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^3 Johannes Chrysostomos aus Antiocheia (t 407) weist mehrfach (De sanctis martyros. Opera. Paris 1718 ff. Vol. 2, p. 651; homil. 19, a. a. O., p. 188) hin auf die ετεροφονία, die βάρβαρος φονή des λαός im Gegensatz zu der Sprache der Gebildeten.

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Ebenso zeigt der Kultus das Fortleben des syrischen Volkstums. Die Syrer von Beroea bringen ihre Weihgeschenke mit griechischer Aufschrift dem Zeus Malbachos, die von Apameia dem Zeus Belos, die von Berytus als römische Bürger dem Jupiter Balmarcodes, alles Gottheiten, an denen weder Zeus noch Jupiter wirklichen Teil hatten. Jener Zeus Belos ist kein anderer als der in Palmyra in syrischer Sprache verehrte Malach Belos. Wie lebendig die heimische Götterverehrung in Syrien gewesen und geblieben ist, dafür legt das deutlichste Zeugnis ab, daß die Dame von Hemesa, die durch ihre Verschwägerung mit dem Severischen Hause für ihren Tochtersohn im Anfang des 3. Jahrhunderts die Kaiserwürde erlangte, nicht damit zufrieden, daß der Knabe Oberpontifex des römischen Volkes hieß, ihn auch anhielt, sich den Oberpriester des heimischen Sonnengottes Elagabalus vor allen Römern zu titulieren. Die Römer mochten die Syrer besiegen; aber die römischen Götter haben in ihrer eigenen Heimat vor den syrischen das Feld geräumt.

Nicht minder sind die zahlreichen auf uns gekommenen syrischen Eigennamen überwiegend ungriechisch und Doppelnamen nicht selten; der Messias heißt auch Christos, der Apostel Thomas auch Didymos, die von Petrus wiedererweckte Frau aus Joppe das “Reh”, Tabitha oder Dorkas. Aber für die Literatur und vermutlich auch für den Geschäftsverkehr und den Verkehr der Gebildeten war das syrische Idiom so wenig vorhanden wie im Westen das keltische; in diesen Kreisen herrschte ausschließlich das Griechische, abgesehen von dem auch im Osten für das Militär geforderten Latein. Ein Literat aus der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts, den der früher erwähnte König von Armenien Sohaemos an seinen Hof zog, hat einen Roman, der in Babylon spielt, einiges über seine eigene Lebensgeschichte eingelegt, das diese Verhältnisse erläutert. Er sei, sagt er, ein Syrer, aber nicht von den eingewanderten Griechen, sondern von Vater- und Mutterseite einheimischer Abkunft, Syrer nach Sprache und Sitte, auch babylonischer Sprache und persischer Magie kundig. Aber eben dieser, das hellenische Wesen in gewissem Sinne ablehnende Mann fügt hinzu, daß er hellenische Bildung sich angeeignet habe, und ist ein angesehener Jugendlehrer in Syrien und ein namhafter Romanschriftsteller der späteren griechischen Literatur geworden ^4.

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^4 Der Auszug des Photios aus dem Roman des Iamblichos c. 11, welcher den Verfasser irrig zu einem Babylonier macht, wird durch das Scholion dazu wesentlich berichtigt und ergänzt. Der Geheimschreiber der Großkönigs, der unter den traianischen Gefangenen nach Syrien kommt, dort des Iamblichos Erzieher wird und ihn in der “barbarischen Weisheit” unterweist, ist natürlich eine Figur des in Babylon spielenden Romans, den Iamblichos von diesem seinem Lehrmeister vernommen haben will; aber charakteristisch für die Zeit ist der armenische Hofliterat und Prinzenerzieher (denn als “guten Rhetor” hat ihn doch wohl Sohaemos nach Valarschapat berufen) selbst, der kraft seiner magischen Kunst nicht bloß den Fliegenzauber und die Geisterbeschwörung versteht, sondern auch dem Verus den Sieg über Vologasos vorhersagt und zugleich Geschichten, wie sie auch in ‘Tausendundeiner Nacht’ stehen könnten, den Griechen griechisch erzählt.

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Wenn späterhin das syrische Idiom wieder zur Schriftsprache geworden ist und eine eigene Literatur entwickelt hat, so ist dies nicht auf eine Ermannung des Nationalgefühls zurückzuführen, sondern auf das unmittelbare Bedürfnis der christlichen Propaganda: jene syrische Literatur, ausgegangen von der Übersetzung der christlichen Bekenntnisschriften in das Syrische, blieb gebannt in den Kreis der spezifischen Bildung des christlichen Klerus und nahm daher von der allgemeinen hellenischen Bildung nur den kleinen Bruchteil auf, den die Theologen jener Zeit ihren Zwecken zuträglich oder doch damit verträglich fanden ^5; ein höheres Ziel als die Übertragung der griechischen Klosterbibliothek auf die Maronitenklöster hat diese Schriftstellerei nicht erreicht und wohl auch nicht erstrebt. Sie reicht auch schwerlich weiter zurück als in das zweite Jahrhundert unserer Zeitrechnung und hat ihren Mittelpunkt nicht in Syrien, sondern in Mesopotamien, namentlich in Edessa ^6, wo wahrscheinlich, anders als in dem älteren römischen Gebiet, sich die Anfänge einer vorchristlichen Literatur in der Landessprache entwickelt hatten.

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^5 Die syrische Literatur besteht fast ausschließlich aus Übersetzungen griechischer Werke. Unter den Profanschriften stehen in erster Reihe Aristotelische und Plutarchische Traktate, dann praktische Schriften juristischen oder agronomischen Inhalts und populäre Unterhaltungsbücher wie der Alexanderroman, Aesops Fabeln, Menanders Sentenzen.

^6 Die syrische Übersetzung des Neuen Testaments, der älteste uns bekannte syrische Sprachtext, ist wahrscheinlich in Edessa entstanden; die στρατιώται der Apostelgeschichte heißen hier “Römer”.

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Unter den mannigfaltigen Bastardformen, welche der Hellenismus in seiner zugleich zivilisierenden und degenerierenden Propaganda angenommen hat, ist die syrohellenische wohl diejenige, in welcher die beiden Elemente am meisten im Gleichgewicht standen, vielleicht aber zugleich diejenige, die die Gesamtentwicklung des Reiches am entschiedensten beeinflußt hat. Die Syrer empfingen wohl die griechische Städteordnung und eigneten sich hellenische Sprache und Sitte an; dennoch hörten sie nie auf, sich als Orientalen zu fühlen oder vielmehr als Träger einer doppelten Zivilisation. Nirgends vielleicht ist dies schärfer ausgesprochen als in dem kolossalen Grabtempel, welchen im ersten Anfang der Kaiserzeit König Antiochos von Kommagene sich auf einem einsamen Berggipfel unweit des Euphrat errichtet hat. Er nennt in der ausführlichen Grabschrift sich einen Perser; im persischen Gewande, wie das Herkommen seines Geschlechts es erheischt, soll der Priester des Heiligtums ihm die Gedächtnisopfer darbringen; aber wie die Perser nennt er auch die Hellenen die gesegneten Wurzeln seines Geschlechts und fleht den Segen aller Götter der Persis wie der Maketis, das heißt des persischen wie des makedonischen Landes auf seine Nachkommen herab. Denn er ist der Sohn eines einheimischen Königs vom Geschlecht der Achämeniden und einer griechischen Fürstentochter aus dem Hause des Seleukos, und dem entsprechend schmückten das Grabmal in langer Doppelreihe die Abbilder einerseits seiner väterlichen Ahnen bis auf den ersten Dareios, andererseits seiner mütterlichen bis zu dem Marschall Alexanders. Die Götter aber, die er verehrt, sind zugleich persisch und griechisch, Zeus Oromasdes, Apollon Mithras Helios Hermes, Artagnes Herakles Ares, und dieses letzteren Bild zum Beispiel trägt die Keule des griechischen Heros und zugleich die persische Tiara. Dieser persische Fürst, der zugleich sich einen Freund der Hellenen und als loyaler Untertan des Kaisers einen Freund der Römer nennt, wie nicht minder jener von Marcus und Lucius auf den Thron von Armenien berufene Achämenide Sohaemos, sind echte Vertreter der einheimischen, die persischen Erinnerungen und die römisch-hellenische Gegenwart gleichmäßig im Sinne tragenden Aristokratie des kaiserlichen Syriens. Aus solchen Kreisen ist der persische Mithraskult in den Okzident gelangt. Aber die Bevölkerung, welche zugleich unter diesem persischen oder sich persisch nennenden Großadel und unter dem Regiment der makedonischen und später der italienischen Herren stand, war in Syrien wie in Mesopotamien und in Babylonien aramäisch; sie erinnert vielfach an die heutigen Rumänen gegenüber den vornehmen Sachsen und Magyaren. Sicher waren sie das verderbteste und das verderbendste Element in dem römisch-hellenischen Völkerkonglomerat. Von dem sogenannten Caracalla, der als Sohn eines afrikanischen Vaters und einer syrischen Mutter in Lyon geboren war, wird gesagt, daß er die Laster dreier Stämme in sich vereinigt habe, die gallische Leichtfertigkeit, die afrikanische Wildheit und die syrische Spitzbüberei.

Diese Durchdringung des Orients und des Hellenismus, die nirgends so vollständig wie in Syrien sich vollzogen hat, tritt uns überwiegend in der Gestalt entgegen, daß in der Mischung das Gute und Edle zugrunde geht. Indes ist dies nicht überall der Fall; die spätere Entwicklung der Religion wie der Spekulation, das Christentum und der Neuplatonismus, sind aus der gleichen Paarung hervorgegangen; wenn mit jenem der Osten in den Westen dringt, so ist dieser die Umgestaltung der okzidentalischen Philosophie im Sinn und Geist des Ostens, eine Schöpfung zunächst des Ägypters Plotinos (204 bis 270) und seines bedeutendsten Schülers, des Tyriers Malchos oder Porphyrios (233 bis nach 300), und dann vorzugsweise in den Städten Syriens gepflegt. Beide welthistorischen Bildungen zu erörtern, ist hier nicht der Platz; vergessen aber dürfen sie auch bei der Würdigung der syrischen Verhältnisse nicht werden.

Die syrische Art findet ihren eminenten Ausdruck in der Hauptstadt des Landes und vor Konstantinopels Gründung des römischen Ostens überhaupt, der Volkszahl nach in dieser Epoche nur hinter Rom und Alexandreia und etwa noch dem babylonischen Seleukeia zurückstehend, Antiocheia, bei welchem es erforderlich scheint, einen Augenblick zu verweilen. Die Stadt, eine der jüngsten Syriens und heutzutage von geringer Bedeutung, ist nicht durch die natürlichen Verkehrsverhältnisse Großstadt geworden, sondern eine Schöpfung monarchischer Politik. Die makedonischen Eroberer haben sie ins Leben gerufen zunächst aus militärischen Rücksichten, als geeignete Zentralstelle für eine Herrschaft, die zugleich Kleinasien, das Euphratgebiet und Ägypten umspannte und auch dem Mittelmeer nahe sein wollte ^7. Das gleiche Ziel und die verschiedenen Wege der Seleukiden und der Lagiden finden ihren treuen Ausdruck in der Gleichartigkeit und dem Gegensatz von Antiocheia und Alexandreia; wie dieses für die Seemacht und die maritime Politik der ägyptischen Herrscher, so ist Antiocheia der Mittelpunkt für die kontinentale Orientmonarchie der Herrscher Asiens. Zu verschiedenen Malen haben die späteren Seleukiden hier große Neugründungen vorgenommen, so daß die Stadt, als sie römisch wurde, aus vier selbständigen und ummauerten Bezirken bestand, die wieder alle eine gemeinsame Mauer einschloß. Auch an Einwanderern aus der Ferne fehlte es nicht. Als das eigentliche Griechenland unter die Herrschaft der Römer geriet und Antiochos der Große vergeblich versucht hatte, diese dort zu verdrängen, gewährte er wenigstens den auswandernden Euböern und Ätolern in seiner Residenz eine Freistatt. Wie in der Hauptstadt Ägyptens ist auch in derjenigen Syriens den Juden ein gewissermaßen selbständiges Gemeinwesen und eine privilegierte Stellung eingeräumt worden, und ihre Stellung als Zentren der jüdischen Diaspora ist nicht das schwächste Element in der Entwicklung beider Städte geworden. Einmal zur Residenz und zum Sitz der obersten Verwaltung eines großen Reiches gemacht, blieb Antiocheia auch in römischer Zeit die Hauptstadt der asiatischen Provinzen Roms. Hier residierten die Kaiser, wenn sie im Orient verweilten, und regelmäßig der Statthalter von Syrien; hier wurde die Reichsmünze für den Osten geschlagen und hier vornehmlich, daneben in Damaskos und in Edessa befanden sich die Reichswaffenfabriken. Freilich hatte die Stadt für das Römerreich ihre militärische Bedeutung verloren und unter den veränderten Verhältnissen wurde die schlechte Verbindung mit dem Meer als ein großer Übelstand empfunden, nicht so sehr wegen der Entfernung als weil der Hafen, die zugleich mit Antiocheia angelegte Stadt Seleukeia, für den großen Verkehr wenig geeignet war. Ungeheure Summen haben die römischen Kaiser von den Flaviern an bis auf Constantius aufgewandt, um in die diese Örtlichkeit umgebenden Felsenmassen die erforderlichen Docks mit den Zuzugs-Kanälen zu brechen und genügende Molen herzustellen; aber die Kunst der Ingenieure, welcher an der Mündung des Nil die höchsten Würfe glücklich gelangen, rang in Syrien vergeblich mit den unüberwindlichen Schwierigkeiten des Terrains. Selbstverständlich hat die größte Stadt Syriens an der Fabrikation und dem Handel dieser Provinz, wovon noch weiter die Rede sein wird, sich lebhaft beteiligt; dennoch war sie mehr ein Sitz der Verzehrenden als der Erwerbenden. Im ganzen Altertum gab es keine Stadt, in welcher das Genießen des Lebens so sehr die Hauptsache, und dessen Pflichten so beiläufig waren wie in “Antiocheia bei Daphne”, wie die Stadt bezeichnend genannt wird, etwa wie wenn wir sagen würden “Wien beim Prater”. Denn Daphne ^8 ist der Lustgarten, eine deutsche Meile von der Stadt, von zwei Meilen im Umkreis, berühmt durch seine Lorbeerbäume, wonach er heißt, durch seine alten Zypressen, die noch die christlichen Kaiser zu schonen befahlen, seine fließenden und springenden Wasser, seinen glänzenden Apollotempel und die prachtvolle vielbesuchte Festfeier des 10. August. Die ganze Umgegend der Stadt, die zwischen zwei bewaldeten Bergzügen in dem Tale des wasserreichen Orontes, drei deutsche Meilen aufwärts von der Mündung desselben liegt, ist noch heute trotz aller Vernachlässigung ein blühender Garten und einer der anmutigsten Flecke der Erde. Der Stadt selbst tat es an Pracht und Glanz der öffentlichen Anlagen im ganzen Reiche keine zuvor. Die Hauptstraße, welche in der Ausdehnung von 36 Stadien, nahezu einer deutschen Meile, mit einer bedeckten Säulenhalle zu beiden Seiten und in der Mitte einem breiten Fahrweg, die Stadt in gerader Richtung längs des Flusses durchschnitt, ist in vielen antiken Städten nachgeahmt worden, aber hat ihresgleichen nicht einmal in dem kaiserlichen Rom. Wie in jedem guten Hause in Antiocheia das Wasser lief ^9, so wandelte man in jenen Hallen durch die ganze Stadt zu allen Jahrzeiten geschützt vor Regen wie vor Sonnenglut, auch des Abends in erleuchteten Straßen, was sonst von keiner Stadt des Altertums berichtet wird ^10.

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^7 Dies sagt Diodor (20, 47) von der Vorläuferin Antiocheias, der nur etwa eine Meile weiter flußaufwärts angelegten Stadt Antigoneia. Antiocheia ist für das Syrien der alten Zeit ungefähr gewesen, was für das heutige Aleppo ist, der Knotenpunkt des inneren Verkehrs; nur daß bei jener Gründung, wie schon die gleichzeitige Anlage des Hafens von Seleukeia beweist, die unmittelbare Verbindung mit dem Mittelmeer beabsichtigt und daher die Anlage weiter nach Westen gelegt ward.

^8 Der Raum zwischen Antiocheia und Daphne war mit Landhäusern und Vignen gefüllt (Lib. or. 2 p. 213 Reiske), und es gab hier auch eine Vorstadt Herakleia oder auch Daphne (K. O. Müller, Antiquitates Antiochiae, S. 44; vgl. vita Veri 7); aber wenn Tac. ann. 2, 83 diese Vorstadt Epidaphne nennt, so ist dies einer seiner seltsamsten Schnitzer. Plinius (nat. 5, 21, 79) sagt korrekt: Antiochia Epidaphnes cognominata.

^9 “Womit wir vornehmlich alle schlagen”, sagt der Antiochener Libanios in der unter Constantius gehaltenen Lobrede auf seine Heimat (or. 1, 354 R.), nachdem er die Quellen der Daphne und die von dort nach der Stadt geführten Leitungen geschildert hat, “das ist die Bewässerung unserer Stadt; wenn sonst auch jemand es mit uns aufnehmen mag, so geben sie alle nach, sowie die Rede kommt auf das Wasser, seine Fülle wie seine Trefflichkeit. In den öffentlichen Bädern hat jeder Strom das Maß eines Flusses, in den privaten manche das gleiche, die übrigen nicht viel weniger. Wer die Mittel hat, ein neues Bad anzulegen, tut dies unbesorgt um hinreichenden Zufluß und braucht nicht zu fürchten, daß, wenn fertig, es ihm trocken liegen werde. Deshalb ist jeder Stadtbezirk [es gab deren achtzehn] auf die besondere Eleganz seiner Badeanstalt bedacht; es sind diese Bezirksbadeanstalten um so viel schöner als die allgemeinen, als sie kleiner sind als diese, und die Bezirksgenossen wetteifern immer die einen, die anderen zu übertreffen. Man ermißt die Fülle der fließenden Wasser an der Menge der (guten) Wohnhäuser; denn soviel der Wohnhäuser, soviel sind auch der fließenden Wasser, ja sogar in den einzelnen Häusern oft mehrere; und auch die Mehrzahl der Werkstätten hat den gleichen Vorzug. Darum schlagen wir uns auch nicht an den öffentlichen Brunnen darum, wer zuerst zum Schöpfen kommt, an welchem Übelstand so viele ansehnliche Städte leiden, wo um die Brunnen ein heftiges Gedränge ist und Lärm um die zerbrochenen Krüge. Bei uns fließen die öffentlichen Brunnen zur Zierde, da jeder innerhalb der Türen sein Wasser hat. Und es ist dies Wasser so klar, daß der Eimer leer scheint, und so anmutend, daß es zum Trinken einladet.”

^10 “Das Sonnenlicht”, sagt derselbe Redner p. 363, “lösen andere Lichter ab, Leuchten, die das ägyptische Illuminationsfest hinter sich lassen; und bei uns unterscheidet sich die Nacht vom Tage nur durch die Verschiedenheit der Beleuchtung; die fleißigen Hände finden keinen Unterschied und schmieden weiter und wer da will, singt und tanzt, so daß Hephaestos und Aphrodite hier in die Nacht sich teilen.” Bei dem Straßensport, den der Prinz Gallus sich gestattete, waren die antiochenischen Laternen ihm sehr unbequem (Amm. 14, 1, 9).

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Aber in diesem üppigen Treiben fanden die Musen sich nicht zurecht; der Ernst der Wissenschaft und die nicht minder ernste Kunst haben in Syrien und namentlich in Antiocheia niemals rechte Pflege gefunden. Wie vollkommen analog Ägypten und Syrien sonst sich entwickelt hatten, so scharf war ihr Gegensatz in literarischer Hinsicht: diesen Teil der Erbschaft des großen Alexanders traten die Lagiden allein an. Pflegten sie die hellenische Literatur und förderten wissenschaftliche Forschung in aristotelischem Sinn und Geist, so haben die besseren Seleukiden wohl durch ihre politische Stellung den Griechen den Orient erschlossen - Seleukos’ I. Sendung des Megasthenes nach Indien an König Tschandragupta und die Erkundung des Kaspischen Meeres durch seinen Zeitgenossen, den Admiral Patrokles, haben in dieser Hinsicht Epoche gemacht; aber von unmittelbarem Eingreifen in die literarischen Interessen von seiten der Seleukiden weiß die Geschichte der griechischen Literatur nichts weiter zu melden, als daß Antiochos der sogenannte Große den Dichter Euphorion zu seinem Bibliothekar gemacht hat. Vielleicht darf die Geschichte der lateinischen Literatur für Berytus, die lateinische Insel im Meer des orientalischen Hellenismus, den Ernst wissenschaftlicher Arbeit in Anspruch nehmen. Es ist vielleicht kein Zufall, daß die Reaktion gegen die literarisch modernisierende Tendenz der julisch-claudischen Epoche und die Zurückführung der Sprache und der Schriften der republikanischen Zeit in die Schule wie in die Literatur ausgegangen ist von einem dem Mittelstand angehörigen Berytier, dem Marcus Valerius Probus, welcher in den zurückgebliebenen Schulen seiner entlegenen Heimat noch an den alten Klassikern sich gebildet hatte und dann in energischer, mehr kritisch schriftstellerischer als eigentlich lehrender Tätigkeit für den Klassizismus der späteren Kaiserzeit den Grund legte. Dasselbe Berytos ist später der Sitz des Studiums der für die Beamtenlaufbahn erforderlichen Rechtswissenschaft für den ganzen Osten geworden und die ganze Kaiserzeit hindurch geblieben. In der hellenischen Literatur sind freilich die Poesie des Epigramms und der Witz des Feuilletons in Syrien zu Hause; mehrere der namhaftesten griechischen Kleindichter, wie Meleagros und Philodemos von Gadara und Antipatros von Sidon, sind Syrer und in sinnlichem Reiz wie in raffinierter Verskunst unübertroffen; und der Vater der Feuilletonliteratur ist Menippos von Gadara. Aber diese Leistungen liegen meistens vor und zum Teil beträchtlich vor der Kaiserzeit. In der griechischen Literatur dieser Epoche ist keine Landschaft so geringfügig vertreten wie die syrische, und Zufall ist dies schwerlich, wenngleich bei der universalen Stellung des Hellenismus in der Kaiserzeit auf die Heimat der einzelnen Schriftsteller nicht allzu viel Gewicht gelegt werden darf. Dagegen hatte die in dieser Epoche um sich greifende untergeordnete Schriftstellerei, die gedanken- und formlosen Liebes-, Räuber-, Piraten-, Kuppler-, Wahrsager- und Traumgeschichten und die Fabelreisen wahrscheinlich eben hier ihren Hauptsitz. Unter den Kollegen des schon genannten Iamblichos, Verfassers der babylonischen Geschichte, werden die Landsleute desselben zahlreich gewesen sein; die Berührung dieser griechischen Literatur mit der gleichartigen orientalischen ist wohl ohne Zweifel durch die Syrer vermittelt worden. Das Lügen brauchten die Griechen freilich nicht von den Orientalen zu lernen; aber die nicht mehr plastische, sondern phantastische Fabulierung ihrer späteren Zeit ist aus Scheherazades Füllhorn, nicht aus dem Scherz der Chariten erwachsen. Vielleicht nicht zufällig macht die Satire dieser Zeit, indem sie den Homer als den Vater der Lügenreisen betrachtet, denselben zu einem Babylonier mit eigentlichem Namen Tigranes. Abgesehen von dieser Unterhaltungslektüre, deren auch die sich einigermaßen schämten, die damit schreibend oder lesend die Zeit verdarben, ist aus diesen Gegenden kaum ein anderer hervorragender Name zu nennen als der Zeitgenosse jenes Iamblichos, der Kommagener Lukianos. Auch er hat nichts geschrieben als in Nachahmung des Menippos Essays und Feuilletons, recht nach syrischer Art, witzig und lustig in der persönlichen Persiflage, aber wo diese zu Ende ist, unfähig, die ernste Wahrheit lachend zu sagen oder gar die Plastik der Komik zu handhaben. Diesem Volke galt nur der Tag. Keine griechische Landschaft hat so wenig Denksteine aufzuweisen wie Syrien; das große Antiocheia, die dritte Stadt des Reiches, hat, um von dem Lande der Hieroglyphen und der Obelisken nicht zu reden, weniger Inschriften hinterlassen als manches kleine afrikanische oder arabische Dorf. Mit Ausnahme des Rhetors Libanios aus der Zeit Julians, welcher auch mehr bekannt ist als bedeutend, hat diese Stadt der Literatur keinen einzigen Schriftstellernamen geliefert. Nicht mit Unrecht nannte der tyanitische Messias des Heidentums oder sein für ihn redender Apostel die Antiochener ein ungebildetes und halb barbarisches Volk und meinte, daß Apollon wohl tun werde, sie auch wie ihre Daphne zu verwandeln; denn in Antiocheia verständen wohl die Zypressen zu flüstern, aber nicht die Menschen zu reden. In dem künstlerischen Kreis hat Antiocheia eine führende Stellung nur gehabt in Betreff des Theaters und der Spiele überhaupt. Die Vorstellungen, welche das antiochenische Publikum fesselten, waren, nach der Sitte dieser Zeit, weniger eigentlich dramatische als rauschende Musikaufführungen, Ballette, Tierhetzen und Fechterspiele. Das Klatschen oder Zischen dieses Publikums entschied den Ruf des Tänzers im ganzen Reich. Die Jockeys und die sonstigen Circus- und Theaterhelden kamen vorzugsweise aus Syrien ^11. Die Ballettänzer und die Musiker sowie die Gaukler und Possenreißer, welche Lucius Verus von der - seinerseits in Antiocheia abgemachten - orientalischen Kampagne nach Rom zurückbrachte, haben in der Geschichte des italischen Schauspielwesens Epoche gemacht. Mit welcher Leidenschaft das Publikum in Antiocheia diesem Vergnügen sich hingab, dafür ist charakteristisch, daß der Überlieferung nach die schwerste Katastrophe, welche in dieser Periode über Antiocheia gekommen ist, die Einnahme durch die Perser im Jahre 260, die Bürger der Stadt im Theater überraschte und von der Höhe des Berges, an welchen dasselbe angelehnt war, die Pfeile in die Reihen der Zuschauer flogen. In Gaza, der südlichsten Stadt Syriens, wo das Heidentum an dem berühmten Marnas-Tempel eine feste Burg besaß, liefen am Ende des 4. Jahrhunderts bei den Rennspielen die Pferde eines eifrigen Heiden und eines eifrigen Christen, und als dabei “Christus den Marnas schlug”, da, erzählt der heilige Hieronymus, ließen zahlreiche Heiden sich taufen.

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^11 Die merkwürdige Reichsbeschreibung aus der Zeit des Constantius (C. Müller, Geographi Graeci Minores. Bd. 2, S. 513 f.), die einzige derartige Schrift, worin die gewerblichen Zustände eine gewisse Berücksichtigung finden, sagt von Syrien in dieser Hinsicht: “Antiocheia hat alles, was man begehrt, in Fülle, vor allem aber seine Rennspiele. Rennspiele haben auch Laodikeia, Berytos, Tyros, Kaesareia (in Palästina). Nach auswärts sendet Laodikeia Jockeys, Tyros und Berytos Schauspieler, Caesareia Tänzer (pantomimi), Heliopolis am Libanos Flötenbläser (choraulae), Gaza Musiker (auditores, womit ακροάματα inkorrekt wiedergegeben ist), Αskalon Ringkämpfer (athletae), Kastabala (eigentlich schon in Kilikien) Faustkämpfer.”

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In Zügellosigkeit der Sitte wetteiferten zwar die Großstädte des Römischen Reiches alle; aber der Preis gebührt hierin wahrscheinlich Antiocheia. Der ehrbare Römer, den der derbe Sittenmaler der traianischen Zeit schildert, wie er seiner Heimat den Rücken wendet, weil sie eine Griechenstadt geworden, setzt hinzu, daß von dem Unrat die Achäer der geringste Teil seien; längst habe der syrische Orontes sich in den Tiberfluß ergossen und seine Sprache und seine Art, seine Musikanten, Harfenistinnen, Triangelschlägerinnen und die Scharen seiner Freudenmädchen über Rom ergossen. Von der syrischen Flötistin, der Ambubaia ^12, sprachen die Römer Augusts wie wir von der Pariser Kokotte. In den syrischen Städten, sagt schon in der letzten Zeit der römischen Republik Poseidonios, ein bedeutender, selbst in dem syrischen Apameia heimischer Schriftsteller, haben die Bürger der harten Arbeit sich entwöhnt; man denkt dort nur an Schmausen und Zechen, und alle Reunionen und Kränzchen dienen diesem Zweck; an der königlichen Tafel wird jedem Gast ein Kranz aufgesetzt und dieser dann mit babylonischen Parfüms besprengt; Flötenspiel und Harfenschlagen schallt durch die Gassen; die Turnanstalten sind in Warmbäder verwandelt - mit letzterem ist die wahrscheinlich in Syrien zuerst aufgekommene und späterhin allgemein gewordene Einrichtung der sogenannten Thermen gemeint, die im wesentlichen eine Verbindung von Turn- und Warmbadanstalten waren. Vierhundert Jahre später ging es in Antiocheia nicht anders zu. Nicht so sehr um des Kaisers Bart entspann sich der Zank zwischen Julian und diesen Städtern, sondern weil er in dieser Stadt der Kneipen, die, wie er sich ausdrückt, nichts im Sinne habe als Tanzen und Trinken, den Wirten die Preise regulierte. Von dieser wüsten und sinnlichen Wirtschaft ist auch und vor allem das religiöse Wesen der syrischen Landschaft durchdrungen. Der Kultus der syrischen Götter war oft eine Sukkursale des syrischen Bordells ^13.

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^12 Von dem syrischen Wort abbuba Pfeife.

^13 Das Schriftchen Lukians von der zu Hierapolis vom ganzen Orient verehrten syrischen Göttin gibt eine Probe der wilden und wollüstigen Fabulierung, welche dem syrischen Kultus eigen ist. In dieser Erzählung - der Quelle von Wielands ‘Kombabus’ - wird die Selbstverstümmelung ironisiert, wie sie den Frommen als ein Akt hoher Moralität und gottseligen Glaubens galt.

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Es würde ungerecht sein, die römische Regierung für diese syrischen Zustände verantwortlich zu machen; sie sind dieselben unter dem Diadochenregiment gewesen und auf die Römer nur vererbt. Aber in der Geschichte dieser Zeit ist das syrohellenische Element ein wesentlicher Faktor, und obwohl sein indirekter Einfluß bei weitem mehr ins Gewicht fällt, hat dasselbe doch auch mehrfach unmittelbar in der Politik sich bemerklich gemacht. Von eigentlicher politischer Parteiung kann bei den Antiochenern dieser und jeder Zeit noch weniger die Rede sein als bei den Bürgerschaften der übrigen Großstädte des Reiches; aber im Mokieren und Räsonnieren haben sie es allem Anschein nach allen übrigen, selbst den auch hierin mit ihnen wetteifernden Alexandrinern zuvorgetan. Revolution gemacht haben sie nie, aber jeden Prätendenten, den die syrische Armee aufstellte, bereitwillig und ernstlich unterstützt, den Vespasianus gegen Vitellius, den Cassius gegen Marcus, den Niger gegen Severus, immer bereit, wo sie Rückhalt zu haben meinten, der bestehenden Regierung den Gehorsam aufzukündigen. Das einzige Talent, das ihnen unwidersprochen zukommt, die Meisterschaft des Spottens, übten sie nicht bloß gegen die Schauspieler ihrer Bühne, sondern nicht minder gegen die in der Residenz des Orients verweilenden Herrscher, und der Spott war ganz der gleiche gegen den Akteur wie gegen den Kaiser: er galt der persönlichen Erscheinung und den individuellen Eigentümlichkeiten, gleich als ob ihr Landesherr auch nur da sei, um sie mit seiner Rolle zu amüsieren. So bestand zwischen dem Publikum von Antiocheia und den Herrschern, namentlich denjenigen, die längere Zeit daselbst verweilten, Hadrian, Verus, Marcus, Severus, Julian, sozusagen ein dauernder Hohnkrieg, aus welchem ein Aktenstück, die Replik des letztgenannten Kaisers gegen die antiochenischen “Bartspötter”, noch heute erhalten ist. Wenn dieser kaiserliche Literat den Spottreden mit Spottschriften begegnete, so haben zu anderen Zeiten die Antiochener ihre schlimmen Reden und ihre übrigen Sünden schwerer zu büßen gehabt. So entzog ihnen Hadrian das Recht der Silberprägung, Marcus das Versammlungsrecht und schloß auf einige Zeit das Theater. Severus nahm sogar der Stadt den Primat von Syrien und übertrug diesen auf das in stetem Nachbarkrieg mit der Hauptstadt stehende Laodikeia; und wenn diese beiden Anordnungen bald wieder zurückgenommen wurden, so ist die Teilung der Provinz, welche bereits Hadrian angedroht hatte, unter Severus, wie gesagt ward, zur Ausführung gekommen, und nicht zum wenigsten deswegen, weil die Regierung die unbotmäßige Großstadt demütigen wollte. Selbst den schließlichen Untergang hat diese Stadt sich herangespottet. Als im Jahre 540 der Perserkönig Chosroes Nuschirwan vor den Mauern Antiocheias erschien, wurde er von den Zinnen derselben nicht bloß mit Pfeilschüssen empfangen, sondern mit den üblichen unflätigen Spottrufen; und dadurch gereizt, erstürmte der König nicht bloß die Stadt, sondern führte auch ihre Einwohner hinweg in das von ihm unweit Ktesiphon angelegte Neu-Antiocheia.

Die glänzende Seite der syrischen Zustände ist die ökonomische; in Fabrikation und Handel nimmt Syrien neben Ägypten unter den Provinzen des römischen Kaiserreichs den ersten Platz ein und behauptet in gewisser Beziehung auch vor Ägypten den Vorrang. Die Bodenkultur gedieh unter dem dauernden Friedensstand und unter der einsichtigen, namentlich auf Hebung der Bewässerung gerichteten Verwaltung in einem Umfang, der die heutige Zivilisation beschämt. Freilich sind manche Teile Syriens noch heute von üppigster Fülle; das Tal des unteren Orontes, den reichen Garten um Tripolis mit seinen Palmengruppen, Orangenhainen, Granat- und Jasmingebüschen, die fruchtbare Küstenebene nord- und südwärts von Gaza haben weder die Beduinen noch die Paschas bis jetzt vermocht zu veröden. Aber ihr Werk ist dennoch nicht gering anzuschlagen. Apameia im mittleren Tal des Orontes, jetzt eine Felsenwildnis ohne Fluren und Bäume, wo die dürftigen Herden auf den spärlichen Weideplätzen von den Räubern des Gebirges dezimiert werden, ist weit und breit mit Ruinen besät, und es ist urkundlich bezeugt, daß unter dem Statthalter Syriens Quirinius, demselben, den die Evangelien nennen, diese Stadt mit Einschluß des Gebiets 117000 freie Einwohner gezählt hat. Ohne Frage ist einst das ganze Tal des wasserreichen Orontes - schon bei Hemesa ist er 30 bis 40 Meter breit und 1½ bis 3 Meter tief - eine große Kulturstätte gewesen. Aber auch von den Strichen, die jetzt völlige Wüste sind und wo dem heutigen Reisenden das Leben und Gedeihen des Menschen unmöglich scheint, war ein beträchtlicher Teil ehemals das Arbeitsfeld rühriger Arme. Östlich von Hemesa, wo jetzt kein grünes Blatt und kein Tropfen Wasser ist, haben sich massenweise die schweren Basaltplatten ehemaliger Ölpressen gefunden. Während heute nur in den quelligen Tälern des Libanos spärliche Oliven wachsen, müssen einst die Ölwälder weit über das Orontestal hinausgegangen sein. Wer jetzt von Hemesa nach Palmyra reist, führt das Wasser auf dem Rücken der Kamele mit sich, und diese ganze Wegstrecke ist bedeckt mit den Resten einstmaliger Villen und Dörfer ^14. Den Marsch Aurelians auf dieser Strecke vermöchte jetzt keine Armee zu unternehmen. Von dem, was heutzutage Wüste heißt, ist ein guter Teil vielmehr Verwüstung der gesegneten Arbeit besserer Zeiten. “Ganz Syrien”, sagt eine Erdbeschreibung aus der Mitte des 4. Jahrhunderts, “hat Überfluß an Getreide, Wein und Öl.” Aber ein eigentliches Exportland für die Bodenfrüchte, wie Ägypten und Afrika, ist Syrien auch im Altertum nicht gewesen, wenn auch die edlen Weine, zum Beispiel der von Damaskos nach Persien, die von Laodikeia, Askalon, Gaza nach Ägypten und von da aus bis nach Äthiopien und Indien versandt wurden, und auch die Römer den Wein von Byblos, von Tyros, von Gaza zu schätzen wußten.

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^14 Der österreichische Ingenieur Joseph Tschernik (Ergänzungsheft 44 zu Petermanns geographischen Mittheilungen, 1875, S. 3, 9) fand Basaltplatten von Ölpressen nicht bloß auf dem wüsten Plateau bei Kala’at el-Hossn zwischen Hemesa und dem Meer, sondern auch in der Zahl von über zwanzig östlich von Hemesa bei el-Ferklûs, wo der Basalt selbst nicht vorkommt, sowie ebendaselbst zahlreiche gemauerte Terrassen und Ruinenhügel; Terrassierungen auf der ganzen Strecke von 16 Meilen zwischen Hemesa und Palmyra. K. E. Sachau (Reise in Syrien und Mesopotamien. Leipzig 1883, S. 23, 55) fand Reste von Wasserleitungen an verschiedenen Stellen der Straße von Damaskos nach Palmyra. Die in den Fels gehauenen Zisternen von Arados, deren schon Strabon (16, 2, 13 p. 753) gedenkt, tun noch heute ihren Dienst (J. E. Renan, Mission de Phénicie. Paris 1874, S. 40).

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Weit mehr ins Gewicht fielen für die allgemeine Stellung der Provinz die syrischen Fabriken. Eine Reihe von Industrien, die eben für den Export in Betracht kommen, sind hier heimisch, insbesondere von Leinen, von Purpur, von Seide, von Glas. Die Flachsweberei, von alters her in Babylonien zu Hause, ist von da früh nach Syrien verpflanzt worden; “ihr Leinen”, sagt jene Erdbeschreibung, “versenden Skytopolis (in Palästina), Laodikeia, Byblos, Tyros, Berytos in die ganze Welt”, und in dem Tarifgesetz Diocletians werden dem entsprechend als feine Leinenwaren die der drei erstgenannten Städte neben denen des benachbarten Tarsos und ägyptischen aufgeführt, und die syrischen haben vor allen den Vorrang. Daß der Purpur von Tyros, so viele Konkurrenten ihm auch entstanden, stets den ersten Platz behauptet hat, ist bekannt; und neben der tyrischen gab es in Syrien zahlreiche ebenfalls berühmte Purpurfärbereien an der Küste ober- und unterhalb Tyros, in Sarepta, Dora, Caesarea, selbst im Binnenland, in dem palästinensischen Neapolis und in Lydda. Die Rohseide kam in dieser Epoche aus China und vorzugsweise über das Kaspische Meer, also nach Syrien; verarbeitet ward sie hauptsächlich in den Fabriken von Berytos und von Tyros, in welchem letzteren Orte besonders auch die viel gebrauchte und hoch bezahlte Purpurseide hergestellt ward. Die Glasfabriken von Sidon behaupteten in der Kaiserzeit ihren uralten Ruf, und zahlreiche Glasgefäße unserer Museen tragen den Stempel eines sidonischen Fabrikanten. Zu dem Vertrieb dieser Waren, die ihrer Natur nach dem Weltmarkt angehörten, kam weiter die ganze Warenmasse, welche aus dem Orient auf den Euphratstraßen in das Abendland gelangte. Freilich wendete der arabische und der indische Import in dieser Zeit sich von dieser Straße ab und nahm hauptsächlich den Weg über Ägypten; aber nicht bloß der mesopotamische Verkehr blieb notwendig den Syrern, sondern es standen auch die Emporien der Euphratmündung in regelmäßigem Karawanenverkehr mit Palmyra und bedienten sich also der syrischen Häfen. Wie bedeutend dieser Verkehr mit den östlichen Nachbarn war, zeigt nichts so deutlich wie die gleichartige Silberprägung im römischen Orient und im parthischen Babylonien; in den Provinzen Syrien und Kappadokien prägte die römische Regierung Silber, abweichend von der Reichswährung, auf die Sorten und auf den Fuß des Nachbarreiches. Die syrische Fabrikation selbst, zum Beispiel von Leinen und Seide, ist eben durch den Import der gleichartigen babylonischen Handelsartikel angeregt worden, und wie diese, so sind auch die Leder- und die Pelzwaren, die Salben, die Spezereien, die Sklaven des Orients während der Kaiserzeit zu einem sehr beträchtlichen Teil über Syrien nach Italien und überhaupt dem Westen gekommen. Das aber ist diesen Ursitzen des Handelsverkehrs immer geblieben, daß die sidonischen Männer und ihre Landesgenossen, hierhin sehr verschieden von den Ägyptern, ihre Waren nicht bloß den Ausländern verkauften, sondern sie ihnen selber brachten, und wie die Schiffskapitäne in Syrien einen hervorragenden und geachteten Stand bildeten ^15, so waren syrische Kaufleute und syrische Faktoreien in der Kaiserzeit ungefähr ebenso überall zu finden wie in den fernen Zeiten, von denen Homer erzählt. Die Tyrier hatten derzeit Faktoreien in den beiden großen Importhäfen Italiens, Ostia und Puteoli, und wie diese selbst in ihren Urkunden ihre Anstalten als die größten und stattlichsten dieser Art bezeichnen, so wird in der öfter angeführten Erdbeschreibung Tyros für Handel und Verkehr der erste Platz des Orients genannt ^16; ebenso hebt Strabon bei Tyros und bei Arados die ungewöhnlich hohen, aus vielen Stockwerken bestehenden Häuser als eine Besonderheit hervor. Ähnliche Faktoreien haben auch Berytos und Damaskos und gewiß noch viele andere syrische und phönikische Handelsstädte in den italienischen Häfen gehabt ^17. Dem entsprechend finden wir namentlich in der späteren Kaiserzeit syrische, vornehmlich apamenische Kaufleute nicht bloß in ganz Italien ansässig, sondern ebenso in allen größeren Emporien des Okzidents, in Salonae in Dalmatien, Apulum in Dakien, Malaca in Spanien, vor allem aber in Gallien und Germanien, zum Beispiel in Bordeaux, Lyon, Paris, Orleans, Trier, so daß wie die Juden so auch diese syrischen Christen nach ihren Gebräuchen leben und in ihren Konventen sich ihres Griechischen bedienen ^18. Nur auf dieser Grundlage werden die früher geschilderten Zustände der Antiochener und der syrischen Städte überhaupt verständlich. Die vornehme Welt daselbst besteht aus den reichen Fabrikanten und Kaufleuten, die Masse der Bevölkerung sind die Arbeiter und die Schiffer ^19, und wie später der im Orient erworbene Reichtum nach Genua und Venedig, so strömte damals der Handelsgewinn des Okzidents zurück nach Tyros und Apameia. Bei dem ausgedehnten Handelsgebiet, welches diesen Großhändlern offenstand, und bei den im ganzen mäßigen Grenz- und Binnenzöllen brachte schon der syrische, einen großen Teil der gewinnbringendsten und transportabelsten Artikel umfassende Export ungeheure Kapitalien in ihre Hände; und ihr Geschäft beschränkte sich nicht auf die heimatlichen Waren ^20. Welches Wohlleben einstmals hier geherrscht hat, das lehren nicht die dürftigen Überbleibsel der untergegangenen großen Städte, aber die mehr verlassene als verwüstete Landschaft am rechten Ufer des Orontes von Apameia an bis zu der Wendung des Flusses gegen das Meer. In diesem Strich von etwa 20 bis 25 deutschen Meilen Länge stehen heute noch die Ruinen von gegen hundert Ortschaften, ganze noch erkennbare Straßen, die Gebäude, mit Ausnahme der Dächer, ausgeführt in massivem Steinbau, die Wohnhäuser von Säulenhallen umgeben, mit Galerien und Balkonen geschmückt, Fenster und Portale reich und oft geschmackvoll dekoriert mit Steinarabesken, dazu Garten- und Badeanlagen, Wirtschaftsräume im Erdgeschoß, Ställe, in den Felsen gehauene Wein- und Ölpressen ^21, auch große, ebenfalls in den Felsen gehauene Grabkammern mit Sarkophagen gefüllt und mit säulengeschmückten Eingängen. Spuren öffentlichen Lebens begegnen nirgends; es sind die Landwohnungen der Kaufleute und der Industriellen von Apameia und Antiocheia, deren gesicherter Wohlstand und solider Lebensgenuß aus diesen Trümmern spricht. Es gehören diese Ansiedlungen völlig gleichförmigen Charakters durchaus der späten Kaiserzeit an, die ältesten dem Anfang des vierten Jahrhunderts, die spätesten der Mitte des sechsten, unmittelbar vor dem Ansturm des Islam, dem auch dieses blühende und gedeihliche Leben erlegen ist. Christliche Symbole und biblische Sprüche begegnen überall und ebenso stattliche Kirchen und kirchliche Anlagen. Indes hat diese Kulturentwicklung nicht erst unter Konstantin begonnen, sondern in jenen Jahrhunderten nur sich gesteigert und konsolidiert. Sicher sind jenen Steinbauten ähnliche, weniger dauerhafte Villen- und Gartenanlagen vorausgegangen. Die Regeneration des Reichsregiments nach den wüsten Wirren des dritten Jahrhunderts drückt in dem Aufschwung sich aus, den die syrische Kaufmannswelt damals nahm; aber bis zu einem gewissen Grade wird dies uns gebliebene Abbild derselben auch auf die frühere Kaiserzeit bezogen werden dürfen.

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15 In Arados, einer zu Strabons Zeit (16, 2, 13 p. 753) sehr volkreichen Stadt, erscheint unter Augustus ein πρόβουλος τών ναυαρχησάνιων (CIG 4736 h, besser bei Renan, Mission de Phιnicie, S. 31).

16 Totius orbis descriptio c. 24: nulla forte civitas Orientis est eius spissior in negotio. Die Urkunden der statio (CIG 5853; CIL X, 1601) geben von diesen Faktoreien ein lebendiges Bild. Sie dienen zunächst religiösen Zwecken, das heißt für den Kult der tyrischen Götter am fremden Ort; zu diesem Zwecke wird in der größeren Station von Ostia von den tyrischen Schiffern und Kaufleuten eine Abgabe erhoben und aus deren Ertrag der kleineren ein jährlicher Zuschuß von 1000 Sesterzen gewährt, der für die Miete des Lokals verwendet wird; die übrigen Kosten werden von den Tyriern in Puteoli, ohne Zweifel durch freiwillige Beiträge, aufgebracht.

17 Für Berytos beweist dies die Puteolaner Inschrift CIL X,1634; für Damaskos legt es die dem Jupiter optimus maximus Damascensus daselbst gesetzte X, 1576 wenigstens nahe.

Übrigens zeigt sich auch hier, mit wie gutem Grund Puteoli Klein-Delos heißt. Auf Delos begegnen in der letzten Zeit seiner Blüte, das heißt etwa in dem Jahrhundert vor dem Mithradatischen Krieg, die syrischen Faktoreien und die syrischen Kulte in ganz gleicher Weise und in noch größerer Fülle: wir finden dort die Gilde der Herakleisten von Tyros (τό κοινόν τών Τυρίων Ηρακλειστών εμπόρων καί ναυκλήρων CIG 2271), der Poseidoniasten von Berytos (τό κοινόν Βηρυτίων Ποσειδωνιαστών εμπόρων καί ναυκλήρων καί εγδοχέων, BCH 7, 1883, S. 468), der Verehrer des Adad und der Atargatis von Hierapolis (BCH 6, 1882, S. 495f.), abgesehen von den zahlreichen Denksteinen syrischer Kaufleute. Vgl. Homolle, BCH 8, 1884, S. 110f.

18 Indem Salvianus (gegen 450) den gallischen Christen zu Gemüte führt, daß sie um nichts besser seien als die Heiden, weist er hin (gub. 4, 14, 69) auf die nichtswürdigen negotiatorum et Syricorum omnium turbae, quae maiorem ferme civitatum universarum partem occupaverunt. Gregor von Tours erzählt, daß König Guntchram in Orleans von der gesamten Bürgerschaft eingeholt wird und gefeiert, wie in lateinischer Sprache so auch auf hebräisch und auf syrisch (8, 1: hinc lingua Syrorum, hinc Latinorum, hinc … Judaeorum in diversis laudibus varie concrepabat) und daß nach Erledigung des Bischofsitzes von Paris ein syrischer Kaufmann denselben sich zu verschaffen wußte und die dazu gehörigen Stellen an seine Landsleute vergab (10, 26: omnem scholam decessoris sui abiciens Syros de genere suo ecclesiasticae domui ministros esse statuit). Sidonius (um 450) schildert die verkehrte Welt von Ravenna (epist. 1, 8) mit den Worten: fenerantur clerici, Syri psallunt ; negotiatores militant, monachi negotiantur. Usque hodie, sagt Hieronymus (in Ezech. 27, vol. 5 p. 513 Vall.) permanet in Syris ingenitus negotiationis ardor, qui per totum mundum lucri cupiditate discurrunt et tantam mercandi habent vesaniam, ut occupato nunc orbe Romano (geschrieben gegen Ende des 4. Jahrhunderts) inter gladios et miserorum neces quaerant divitias et paupertatem periculis fugiant. Andere Belege gibt L. Friedländer, Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms. Bd. 2, 5. Aufl. S. 67. Ohne Bedenken wird man die zahlreichen Inschriften des Okzidents hinzufügen dürfen, welche von Syrern herrühren, auch wenn diese sich nicht ausdrücklich als Kaufleute bezeichnen. Belehrend ist dafür das Coemeterium der kleinen norditalischen Landstadt Concordia aus dem 5. Jahrhundert; die auf demselben bestatteten Ausländer sind alle Syrer, meist Apamener (CIL III, p. 1060); ebenso gehören alle in Trier gefundenen griechischen Inschriften Syrern (CIG 9891, 9892, 9893). Diese Inschriften sind nicht bloß in syrischer Weise datiert, sondern zeigen auch Besonderheiten des dortigen dialektischen Griechisch (Hermes 19, 1884, S. 423).

Daß diese syrisch-christliche, zu dem Gegensatz des orientalischen und okzidentalischen Klerus in Beziehung stehende Diaspora mit der jüdischen nicht zusammengeworfen werden darf, zeigt der Bericht bei Gregorius deutlich; sie hat offenbar viel höher gestanden und durchgängig den besseren Ständen angehört.

19 Das ist zum Teil noch heute so. Die Zahl der Seidenarbeiter in Höms wird auf 3000 angeschlagen (Tschernik a. a. O.)

^20 Eine der ältesten, das heißt nach Severus und vor Diocletian gesetzten Grabschriften dieser Art ist die lateinisch-griechische, unweit Lyon gefundene (Wilmanns 2498 vgl. Lebas-Waddington 2329) eines Θαίμος ο καί Ιουλιανός Σαάδου (lateinisch Thaemus Iulianus Sati fil.), gebürtig aus Atheila (de vico Athelani) unweit Kanatha in Syrien (noch jetzt ‘Atîl unweit Kanawât im Hauran) und Decurio in Kanatha, ansässig in Lyon (πάτραν λείπων ήκε τώδ' επί χώρω) und hier Großhändler für aquitanische Waren (ες πράσιν έχων ενπόριον αγορασμών μεστον εκ Ακουιτανίης ώδ' επί Λουγουδυνοίω - negotiatori Luguduni et prov. Aquitanica). Danach müssen diese syrischen Kaufleute nicht allein mit syrischen Waren gehandelt, sondern mit ihrem Kapital und ihrer Geschäftskenntnis den Großhandel überhaupt betrieben haben.

^21 Charakteristisch ist das lateinische Epigramm an einem Kelterhause CIL III, 188 in dieser Heimat der “apamenischen Traube” (vita Elagabali c. 21).

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Die Verhältnisse der Juden in der römischen Kaiserzeit sind so eigenartig und man möchte sagen so wenig abhängig von der Provinz, die in der früheren Kaiserzeit mit ihrem, in der späteren vielmehr mit dem wiedererweckten Namen der Philistäer oder Palästinenser benannt ward, daß es, wie schon gesagt ward, angemessen erschien, diese in einem besonderen Abschnitt zu behandeln. Das Wenige, was über das Land Palästina zu bemerken ist, insbesondere die nicht unbedeutende Beteiligung der Küsten- und zum Teil auch der binnenländischen Städte an der syrischen Industrie und dem syrischen Handel, ist in der darüber gegebenen Auseinandersetzung miterwähnt worden. Die jüdische Diaspora hatte schon vor der Zerstörung des Tempels sich in einer Weise erweitert, daß Jerusalem, auch als es noch stand, mehr ein Symbol als eine Heimat war, ungefähr wie die Stadt Rom für die sogenannten römischen Bürger der späteren Zeit. Die Juden von Antiocheia und Alexandreia und die zahlreichen ähnlichen Gemeinschaften minderen Rechts und geringeren Ansehens haben sich selbstverständlich an dem Handel und Verkehr ihrer Wohnsitze beteiligt. Ihr Judentum kommt dabei nur etwa insofern in Betracht, als die Gefühle gegenseitigen Hasses und gegenseitiger Verachtung, wie sie seit Zerstörung des Tempels und den mehrfach sich wiederholenden national-religiösen Kriegen zwischen Juden und Nichtjuden sich entwickelt oder vielmehr gesteigert hatten, auch in diesen Kreisen ihre Wirkung geübt haben werden. Da die im Ausland sich aufhaltenden syrischen Kaufleute sich zunächst für den Kultus ihrer heimatlichen Gottheiten zusammenfanden, so kann der syrische Jude in Puteoli den dortigen syrischen Kaufmannsgilden nicht wohl angehört haben; und wenn der Kult der syrischen Götter im Ausland mehr und mehr Anklang fand, so zog, was den übrigen Syrern zugute kam, zwischen den mosaisch-gläubigen Syrern und den Italikern eine Schranke mehr. Schlossen sich diejenigen Juden, die eine Heimat außer Palästina gefunden hatten, außerhalb derselben nicht ihren Wohnsitz-, sondern ihren Religionsgenossen an, wie das nicht hat anders sein können, so verzichteten sie damit auf die Geltung und die Duldung, welche den Alexandrinern und den Antiochenern und so weiter im Ausland entgegenkam, und wurden genommen, wie sie sich gaben, als Juden. Die palästinensischen Juden des Okzidents aber waren zum größten Teil nicht hervorgegangen aus der kaufmännischen Emigration, sondern kriegsgefangene Leute oder Nachkommen solcher und in jeder Hinsicht heimatlos; die Pariastellung, welche die Kinder Abrahams vor allem in der römischen Hauptstadt einnahmen, der Betteljude, dessen Hausrat in dem Heubündel und dem Schacherkorb besteht und dem kein Verdienst zu gering und zu gemein ist, knüpft an den Sklavenmarkt an. Unter diesen Umständen begreift es sich, weshalb im Okzident die Juden während der Kaiserzeit neben den Syrern eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Die religiöse Gemeinschaft der kaufmännischen und der Proletariereinwanderung drückte auf die Gesamtheit der Juden noch neben der allgemeinen mit ihrer Stellung verbundenen Zurücksetzung. Mit Palästina aber hat jene wie diese Diaspora wenig zu schaffen.

Es bleibt noch ein Grenzgebiet zu betrachten, von dem nicht häufig die Rede ist und das dennoch wohl Berücksichtigung verdient: es ist die römische Provinz Arabia. Sie führt ihren Namen mit Unrecht; der Kaiser, der sie eingerichtet hat, Traianus, war ein Mann großer Taten, aber noch größerer Worte. Die arabische Halbinsel, weiche das Euphratgebiet wie das Niltal voneinander scheidet, regenarm, ohne Flüsse, allerseits mit felsiger und hafenarmer Küste, ist für den Ackerbau wie für den Handel wenig geeignet und in alter Zeit zum weitaus größten Teil den nicht seßhaften Wüstenbewohnern zum unbestrittenen Erbteil verblieben. Insonderheit die Römer, welche überhaupt in Asien wie in Ägypten besser als irgendeine andere der wechselnden Vormächte es verstanden haben, ihren Besitz zu beschränken, haben niemals auch nur versucht, die arabische Halbinsel zu unterwerfen. Ihre wenigen Unternehmungen gegen den südöstlichen Teil derselben, den produktenreichsten und wegen der Beziehung zu Indien auch für den Handel wichtigsten, werden bei der Erörterung der ägyptischen Verkehrsverhältnisse ihre Darstellung finden. Das römische Arabien umfaßt schon als römischer Klientelstaat und vor allem als römische Provinz nur einen mäßigen Teil vom Norden der Halbinsel, außerdem aber das Land südlich und östlich von Palästina zwischen diesem und der großen Wüste bis über Bostra hinaus. Mit diesem betrachten wir die zu Syrien gehörige Landschaft zwischen Bostra und Damaskos, die jetzt nach dem Haurângebirge benannt zu werden pflegt, nach der alten Bezeichnung Trachonitis und Batanaea.

Diese ausgedehnten Gebiete sind für die Zivilisation nur unter besonderen Verhältnissen zu gewinnen. Das eigentliche Steppenland (Hamâd) östlich von der Gegend, mit der wir uns hier beschäftigen, bis zum Euphrat ist nie von den Römern in Besitz genommen worden und aller Kultur unfähig; nur die schweifenden Wüstenstämme, wie heute zum Beispiel die Aneze, durchziehen dasselbe, um ihre Rosse und ihre Kamele im Winter am Euphrat, im Sommer in den Gebirgen südlich von Bostra zu weiden und oft mehrmals im Jahre die Trift zu wechseln. Schon auf einem höheren Grade der Kultur stehen westwärts der Steppe die seßhaften Hirtenstämme, die namentlich Schafzucht in großer Ausdehnung betreiben. Aber auch für den Ackerbau ist in diesen Strecken vielfach Raum. Die rote Erde des Haurân, zersetzte Lava, erzeugt im Urzustand viel wilden Roggen, wilde Gerste und wilden Hafer und bestellt den schönsten Weizen. Einzelne Tieftäler mitten zwischen den Steinwüsten, wie das “Saatfeld”, die Ruhbe, in der Trachonitis, sind die fruchtbarsten Strecken in ganz Syrien; ohne daß gepflügt, geschweige denn gedüngt wird, trägt der Weizen durchschnittlich achtzig-, die Gerste hundertfältig und 26 Halme von einem Weizenkorn sind keine Seltenheit. Dennoch bildet sich hier kein fester Wohnsitz, da in den Sommermonaten die große Hitze und der Mangel an Wasser und Weide die Bewohner zwingt, nach den Gebirgsweiden des Haurân zu wandern. Aber auch an Gelegenheit zu fester Ansiedelung fehlt es nicht. Das von dem Baradâfluß in vielfachen Armen durchströmte Gartenrevier um die Stadt Damaskos und die fruchtbaren, noch heute volkreichen Bezirke, die dasselbe nach Osten, Norden und Süden einschließen, waren in alter wie in neuer Zeit die Perle Syriens. Die Ebene um Bostra, namentlich westlich davon die sogenannte Nukra, ist heute für Syrien die Kornkammer, obgleich durch Regenmangel durchschnittlich jede vierte Ernte verlorengeht und die aus der nahen Wüste oftmals einbrechenden Heuschrecken eine unvertilgbare Landplage bleiben. Wo immer die Wasserläufe der Gebirge in die Ebene geführt werden, blüht unter ihnen das frische Leben auf. “Die Fruchtbarkeit dieser Landschaft”, sagt ein genauer Kenner, “ist unerschöpflich; und noch heutigentags, wo die Nomaden dort weder Baum noch Strauch übrig gelassen haben, gleicht das Land, so weit das Auge reicht, einem Garten.” Auch auf den Lavaplateaus der gebirgigen Strecken haben die Lavaströme nicht wenige Stellen (Kâ' im Aurân genannt) für den Anbau freigelassen.

Diese Naturbeschaffenheit hat regelmäßig die Landschaft den Hirten und den Räubern überliefert. Die notwendige Unstetigkeit eines großen Teils der Bevölkerung führt zu ewigen Fehden namentlich um die Weideplätze und zu stetigen Überfällen derjenigen Gegenden, die sich für feste Ansiedlung eignen; mehr noch als anderswo bedarf es hier der Bildung solcher staatlicher Gewalten, die imstande sind, in weiterem Umfange Ruhe und Frieden zu schaffen, und für diese fehlt in der Bevölkerung die rechte Unterlage. Es gibt in der weiten Welt kaum eine Landschaft, wo gleich wie in dieser die Zivilisation nicht aus sich selbst erwachsen, sondern allein durch übermächtige Eroberung von außen her ins Leben gerufen werden kann. Wenn Militärstationen die schweifenden Stämme der Wüste eindämmen und diejenigen innerhalb der Kulturgrenze zum friedlichen Hirtenleben zwingen, wenn in die kulturfähigen Gegenden Kolonisten geführt und die Wasser der Berge von Menschenhand in die Ebene geleitet werden, so, aber auch nur so, gedeiht hier fröhliches und reichliches Leben.

Die vorrömische Zeit hatte diesen Landschaften solchen Segen nicht gebracht. Die Bewohner des gesamten Gebiets gehören bis gegen Damaskos hin zu dem arabischen Zweig des großen semitischen Stammes; die Personennamen wenigstens sind durchgängig arabisch. Es begegneten sich in demselben, wie in dem nördlichen Syrien, orientalische und okzidentalische Zivilisation; doch hatten bis zu der Kaiserzeit beide nur geringe Fortschritte gemacht. Die Sprache und die Schrift, deren die Nabatäer sich bedienen, sind die Syriens und der Euphratländer und können nur von dort her den Eingeborenen zugekommen sein. Andererseits erstreckte die griechische Festsetzung in Syrien sich zum Teil wenigstens auch auf diese Landschaften. Die große Handelsstadt Damaskos war mit dem übrigen Syrien griechisch geworden. Auch in das transjordanische Gebiet, insbesondere in die nördliche Dekapolis hatten die Seleukiden die griechische Städtegründung getragen; weiter südlich war hier wenigstens das alte Rabbath Ammon durch die Lagiden die Stadt Philadelpheia geworden. Aber weiter abwärts und in den östlichen, an die Wüste grenzenden Strichen hatten die nabatäischen Könige nicht viel mehr als dem Namen nach den syrischen oder den ägyptischen Alexandriden gehorcht, und Münzen oder Inschriften und Bauwerke, welche dem vorrömischen Hellenismus beigelegt werden könnten, sind hier nirgends zum Vorschein gekommen.

Als Syrien römisch ward, war Pompeius bemüht, das hellenische Städtewesen, das er vorfand, zu festigen; wie denn die Städte der Dekapolis späterhin von dem Jahre 690/1 (64/63), in dem Palästina zum Reich gekommen war, ihre Jahre zählten ^22. Hauptsächlich aber blieb in diesem Gebiet das Regiment wie die Zivilisierung den beiden Vasallenstaaten, dem jüdischen und dem arabischen, überlassen.

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^22 Daß die Dekapolis und die Reorganisation des Pompeius wenigstens bis nach Kanata (Kerak) nordwestlich von Bostra reichte, steht durch die Zeugnisse der Schriftsteller und durch die nach der pompeianischen Ära datierten Münzen fest (Waddington zu 2412 d). Wahrscheinlich gehören derselben Stadt die Münzen mit dem Namen Γαβείνια Κάναθα und Daten derselben Ära (Reichard, Zeitschrift für Numismatik 7,1880, S. 53); es würde danach dieser Ort zu den zahlreichen von Gabinius restituierten gehören (Ios. ant. Iud. 14, 5, 3). Waddington freilich (zu 2329) gibt diese Münzen, so weit er sie kannte, dem zweiten Ort dieses Namens, dem heutigen Kanawât, der eigentlichen Hauptstadt des Haurân, nordwärts von Bostra; aber es ist wenig wahrscheinlich, daß Pompeius’ und Gabinius’ Organisation sich so weit ostwärts erstreckt hat. Vermutlich ist diese zweite Stadt jünger und benannt nach der ersten, der östlichsten der Dekapolis.

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Von dem König der Juden, Herodes und seinem Hause, wird anderweitig noch die Rede sein; hier haben wir seiner Tätigkeit zu gedenken für die Ausdehnung der Zivilisation gegen Osten. Sein Herrschaftsgebiet erstreckte sich über beide Ufer des Jordan in seiner ganzen Ausdehnung, nordwärts bis wenigstens nach Chelbon, nordwestlich von Damaskos, südlich bis an das Tote Meer, während die Landschaft weiter östlich zwischen seinem Reich und der Wüste dem Araberkönig überwiesen war. Er und seine Nachkommen, die hier noch nach der Einziehung der Herrschaft von Jerusalem bis auf Traian das Regiment führten und späterhin in Ceasarea Paneas im südlichen Libanos residierten, waren energisch bemüht, die Eingeborenen zu zähmen. Die ältesten Zeugnisse einer gewissen Kultur in diesen Gegenden sind wohl die Höhlenstädte, von denen im Buch der Richter die Rede ist, große unterirdische, durch Luftlöcher bewohnbar gemachte Samtverstecke mit Gassen und Brunnen, geeignet, Menschen und Herden zu bergen, schwer zu finden und auch gefunden schwer zu bezwingen. Ihr bloßes Dasein zeigt die Vergewaltigung der friedlichen Bewohner durch die unsteten Söhne der Steppe. “Diese Striche”, sagt Josephus, wo er die Zustände im Haurân unter Augustus schildert, “wurden bewohnt von wilden Stämmen ohne Städte und ohne feste Äcker, welche mit ihren Herden unter der Erde in Höhlen mit schmalem Eingang und weiten verschlungenen Gassen hausten, aber mit Wasser und Vorräten reichlich versehen, schwer zu bezwingen waren.” Einzelne dieser Höhlenstädte fassen bis 400 Köpfe. Ein merkwürdiges Edikt des ersten oder zweiten Agrippa, wovon sich Bruchstücke in Kanatha (Kanawât) gefunden haben, fordert die Einwohner auf, von ihren “Tierzuständen” zu lassen und das Höhlenleben mit zivilisierter Existenz zu vertauschen. Die nicht ansässigen Araber lebten hauptsächlich vom Ausplündern teils der benachbarten Bauern, teils der durchziehenden Karawanen; die Unsicherheit wurde dadurch gesteigert, daß der kleine Fürst Zenodoros von Abila nordwärts Damaskos im Antilibanos, dem Augustus die Aufsicht über den Trachon übertragen hatte, es vorzog, mit den Räubern gemeinschaftliche Sache zu machen, und sich an ihrem Gewinn im stillen beteiligte. Eben infolgedessen wies der Kaiser dies Gebiet dem Herodes zu, und dessen rücksichtsloser Energie gelang einigermaßen die Bändigung dieser Räuberwirtschaft. Der König scheint an der Ostgrenze eine Linie befestigter und königlichen Kommandanten (έπαρχοι) unterstellter Militärposten eingerichtet zu haben. Er hätte noch mehr erreicht, wenn das nabatäische Gebiet den Räubern nicht eine Freistatt geboten hätte; es war dies eine der Ursachen der Entzweiung zwischen ihm und seinem arabischen Kollegen ^23. Die hellenisierende Tendenz tritt auf diesem Gebiete ebenso stark und minder unerfreulich hervor wie in seinem Regiment in der Heimat. Wie alle Münzen des Herodes und der Herodeer griechisch sind, so trägt im transjordanischen Land zwar das älteste Denkmal mit Inschrift, das wir kennen, der Tempel des Baalsamin bei Kanatha, eine aramäische Dedikation; aber die dort aufgestellten Ehrenbasen, darunter eine für Herodes den Großen ^24, sind zweisprachig oder bloß griechisch; unter seinen Nachfolgern herrscht das Griechische allein.

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^23 Die “flüchtigen Leute aus der Tetrarchie des Philippos”, welche im Heer des Tetrarchen von Galiläa Herodes Antipas dienen und in der Schlacht gegen den Araber Aretas zum Feinde übergehen (Ios. ant. Iud. 18, 5, 1), sind ohne Zweifel auch aus der Trachonitis ausgetriebene Araber.

^24 Waddington 2366 = Vogue, Inscriptions du Haouran, n. 3. Zweisprachig ist auch die älteste Grabschrift dieser Gegend aus Suweda, Waddington 2320 = Vogue n. 1, die einzige im Haurân, die das stumme Jota ausdrückt. Die Aufschriften sind auf beiden Denkmälern so angebracht, daß nicht zu bestimmen ist, welche Sprache voransteht.

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Neben dem jüdischen stand der schon früher erwähnte “König von Nabat”, wie er selber sich nennt. Die Residenz dieser Araberfürsten war die “Felsenstadt”, aramäisch Sela, griechisch Petra, eine mittwegs zwischen dem Toten Meere und der nordöstlichen Spitze des Arabischen Meerbusens gelegene Felsenburg, von jeher ein Stapelplatz für den Verkehr Indiens und Arabiens mit dem Mittelmeergebiet. Von der arabischen Halbinsel besaßen diese Herrscher die nördliche Hälfte; ihre Gewalt erstreckte sich am Arabischen Meerbusen bis nach Leuke Kome gegenüber der ägyptischen Stadt Berenike, im Binnenland wenigstens bis in die Gegend des alten Thaema ^25. Nördlich von der Halbinsel reichte ihr Gebiet bis nach Damaskos, das unter ihrem Schutze stand ^26, und selbst über Damaskos hinaus ^27 und umschloß wie mit einem Gürtel das gesamte palästinensische Syrien. Nach der Besitznahme Judäas stießen die Römer feindlich mit ihnen zusammen, und Marcus Scaurus führte eine Expedition gegen Petra. Damals ist es nicht zu ihrer Unterwerfung gekommen; aber bald nachher muß dieselbe erfolgt sein ^28. Unter Augustus ist ihr König Obodas ebenso reichsuntertänig ^29 wie der Judenkönig Herodes und leistet gleich diesem Heerfolge bei der römischen Expedition gegen das südliche Arabien. Seit jener Zeit muß der Schutz der Reichsgrenze im Süden wie im Osten von Syrien bis hinauf nach Damaskos zunächst in der Hand dieses Araberkönigs gelegen haben. Mit dem jüdischen Nachbarn lag er in beständiger Fehde. Augustus, erzürnt darüber, daß der Araber statt bei dem Lehnsherrn gegen Herodes Recht zu suchen, diesem mit den Waffen entgegengetreten war und daß des Obodas Sohn Harethath oder griechisch Aretas nach dem Tode des Vaters, statt die Belehnung abzuwarten, ohne weiteres die Herrschaft angetreten hatte, war im Begriff, diesen abzusetzen und sein Gebiet mit dem jüdischen zu vereinigen; aber das Mißregiment des Herodes in seinen späteren Jahren hielt ihn davon zurück, und so wurde (um 747 7) Aretas bestätigt. Einige Dezennien später begann derselbe wieder auf eigene Hand Krieg gegen seinen Schwiegersohn, den Fürsten von Galiläa, Herodes Antipas, wegen der Verstoßung seiner Tochter zu Gunsten der schönen Herodias. Er behielt die Oberhand, aber der erzürnte Lehnsherr Tiberius befahl dem Statthalter von Syrien die Exekution gegen ihn. Schon waren die Truppen auf dem Marsche, als Tiberius starb (37); und sein Nachfolger Gaius, der dem Antipas nicht wohl wollte, verzieh dem Araber. Des Aretas Nachfolger König Maliku oder Malchos focht unter Nero und Vespasian in dem Jüdischen Krieg als römischer Vasall und vererbte die Herrschaft auf seinen Sohn Rabel, den Zeitgenossen Traians, den letzten dieser Regenten. Namentlich nach der Einziehung des Staates von Jerusalem und der Reduzierung der ansehnlichen Herrschaft des Herodes auf das wenig schlagfertige Königreich von Caesarea Paneas war unter den syrischen Klientelstaaten der arabische der ansehnlichste, wie er denn auch zu dem Jerusalem belagernden Römerheere unter den königlichen das stärkste Kontingent stellte. Des Gebrauchs der griechischen Sprache hat dieser Staat sich auch unter römischer Oberhoheit enthalten; die unter der Herrschaft seiner Könige geschlagenen Münzen tragen, von Damaskos abgesehen, nur aramäische Aufschrift. Aber es zeigen sich die Anfänge geordneter Zustände und zivilisierten Regiments. Die Prägung selbst hat wahrscheinlich erst begonnen, nachdem der Staat unter römische Klientel gekommen war. Der arabisch-indische Verkehr mit dem Mittelmeergebiet bewegt sich zum großen Teil auf der von Leuke Kome über Petra nach Gaza laufenden, von den Römern überwachten Karawanenstraße ^30. Die Fürsten des Nabatäerreiches bedienen sich, ähnlich wie die Gemeinde Palmyra, für die Beamten griechischer Ämterbezeichnungen, wie zum Beispiel des Eparchen- und des Strategentitels. Wenn unter Tiberius die durch die Römer bewirkte gute Ordnung Syriens und die durch die militärische Besetzung herbeigeführte Sicherheit der Ernten rühmend hervorgehoben wird, so ist dies zunächst zu beziehen auf die in den Klientelstaaten von Jerusalem oder nachher von Caesarea Paneas und von Petra getroffenen Einrichtungen.

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^25 Bei Medain Sâlih oder Hidjr, südlich von Teimâ, dem alten Thaema, sind kürzlich von den Reisenden Doughty und Huber eine Reihe nabatäischer Inschriften aufgefunden worden, die, großenteils datiert, von der Zeit des Augustus bis zum Tode Vespasians reichen. Lateinische Inschriften fehlen, und die wenigen griechischen sind spätester Zeit; allem Anschein nach ist bei der Umwandlung des Nabatäischen Reiches in eine römische Provinz, was von dem inneren Arabien zu jenem gehörte, von den Römern aufgegeben worden.

^26 Die Stadt Damaskos unterwarf sich freiwillig unter den letzten Seleukiden um die Zeit der Diktatur Sullas dem damaligen König der Nabatäer, vermutlich dem Aretas mit dem Scaurus schlug (Ios. ant. Iud. 13, 15). Auch die Münzen mit der Aufschrift βασιλεύς Αρέτου φιλέλληνος; (Eckhel 3, 330; Luynes, Revue numismatique N. S. 3, 1858, S. 311) sind vielleicht in Damaskos geschlagen, als dies von den Nabatäern abhängig war; die Jahreszahl auf einer derselben ist zwar nicht mit Sicherheit bezogen, führt aber vermutlich in die letzte Zeit der römischen Republik. Wahrscheinlich hat diese Abhängigkeit der Stadt von den nabatäischen Königen fortbestanden, solange es überhaupt solche gab. Daraus, daß die Stadt Münzen mit den Köpfen der römischen Kaiser geprägt hat, folgt wohl die Abhängigkeit von Rom und daneben die Selbstverwaltung, aber nicht die Unabhängigkeit von dem römischen Lehnsfürsten; die derartigen Schutzverhältnisse sind so mannigfaltig gestaltet daß diese Ordnungen wohl sich miteinander vertragen konnten. Für die Fortdauer des Nabatäerregiments spricht teils, daß der Ethnarch des Königs Aretas in Damaskos den Apostel Paulus, wie dieser im 2. Brief an die Korinther (11, 32) schreibt, verhaften lassen wollte, teils die seit kurzem festgestellte Tatsache (Anm. 27), daß die Herrschaft der Nabatäer nordöstlich von Damaskos noch unter Traian fortdauerte.

Indem man umgekehrt davon ausging, daß, wenn Aretas in Damaskos herrscht, die Stadt nicht römisch sein kann hat man auf verschiedenen Wegen versucht, jenen Vorgang im Leben des Paulus chronologisch zu fixieren. Man hat an die Verwicklung zwischen Aretas und der römischen Regierung in den letzten Jahren des Tiberius gedacht; aber wie diese verlief, ist es nicht wahrscheinlich, daß sie in dem Besitzstand des Aretas eine dauernde Veränderung herbeigeführt hat. Melchior de Vogue (Mélanges d’archéologie orientale. Paris 1869, S. 33) hat darauf hingewiesen daß zwischen Tiberius und Nero - genauer zwischen den Jahren 33 und 62 (F. C. Saulcy, Numismatique de la Terre-Sainte. Paris 1874, S. 36) - Kaisermünzen von Damaskos fehlen und das Regiment der Nabatäer daselbst in diese Zwischenzeit gesetzt, indem er annahm, daß Kaiser Gaius wie so vielen anderen Lehnsfürsten, auch dem Araber seine Huld erwiesen und ihn mit Damaskos belehnt habe. Aber derartige Unterbrechungen der Prägung treten häufig auf und fordern keine so tiefgreifende Erklärung. Man wird wohl darauf verzichten müssen, an dem Schalten des Nabatäerkönigs in Damaskos für die Lebensgeschichte des Paulus einen chronologischen Haltpunkt zu finden und überhaupt Paulus Aufenthalt in dieser Stadt der Zeit nach zu definieren. Wenn der auf jeden Fall stark verschobenen Darstellung des Vorgangs in der Apostelgeschichte 9 insoweit zu trauen ist, ging Paulus nach Damaskos vor der Bekehrung, um die Christenverfolgung, in welcher Stephanos umgekommen war, dort fortzusetzen, und beschlossen dann, als er bekehrt in Damaskos vielmehr für die Christen eintrat die dortigen Juden ihn umzubringen, wobei also vorausgesetzt werden muß, daß der Beamte des Aretas, ähnlich wie Pilatus, der Ketzer-Verfolgung der Juden Raum gab. Aus den zuverlässigen Angaben des Galaterbriefes folgt ferner, daß die Bekehrung bei Damaskos stattfand (denn dies zeigt das υπέστρεψα) und Paulus von da nach Arabien ging; ferner daß er drei Jahre nach der Bekehrung zum ersten und siebzehn Jahre nach derselben zum zweiten Mal nach Jerusalem kam, wonach die apokryphen Berichte der Apostelgeschichte über seine Jerusalemreisen zu berichtigen sind (E. Zeller, Die Apostelgeschichte kritisch untersucht. Stuttgart 1854, S. 216). Aber weder ist die Zeit des Todes des Stephanos genau bestimmbar, noch viel weniger der Zeitraum zwischen diesem und der Flucht des bekehrten Paulus aus Damaskos, noch die Zwischenzeit zwischen seiner zweiten Reise nach Jerusalem und der Abfassung des Galaterbriefes, noch das Jahr der Abfassung desselben selbst.

^27 Die kürzlich bei Dmer, nordöstlich von Damaskos auf der Straße nach Palmyra, gefundene nabatäische Inschrift (Sachau, ZDMG 38, 1884 S. 535), datiert aus dem Monat Ijjar des Jahres 405 nach römischer (d. h. seleukidischer) Zählung und dem 24. Jahr des Königs Rabel, des letzten nabatäischen, also aus dem Mai 94 n. Chr., hat gezeigt, daß dieser Distrikt bis auf die Einziehung dieses Reiches unter der Herrschaft der Nabatäer geblieben ist. Übrigens scheinen die Herrschaftsgebiete hier geographisch durcheinander gewürfelt gewesen zu sein; so stritten um das Gebiet von Gamala am See Genezareth der Tetrarch von Galiläa und der Nabatäerkönig (Ios. ant. Iud. 18, 5, 1).

^28 Vielleicht durch Gabinius (App. Syr. 51).

^29 Strab. 16, 4, 21 p. 779. Die Münzen dieser Könige zeigen indes den Kaiserkopf nicht. Aber daß im Nabatäischen Reiche nach römischen Kaiserjahren datiert werden konnte, beweist die nabatäische Inschrift von Hebrän (M. de Vogue, l’Architecture civile et religieuse dans la Syrie centrale. 2 Bde. Paris 1865-77. Inscr. n. 1), datiert vom 7. Jahr des Claudius, also vom Jahre 47. Hebrân, wenig nördlich von Bostra, scheint auch später zu Arabien gerechnet worden zu sein (Lebas-Waddington 2287), und nabatäische Inschriften öffentlichen Inhalts begegnen außerhalb des Nabatäerstaats nicht; die wenigen der Art aus der Trachonitis sind privater Natur.

^30 “Leuke Kome im Lande der Nabatäer”, sagt Strabon unter Tiberius (16, 4, 23 p. 780), “ist ein großer Handelsplatz, wohin und von wo die Karawanenhändler (καμηλέμποροι) mit so zahlreichen Leuten und Kamelen sicher und bequem von und nach Petra gehen, daß sie in nichts von Heerlagern sich unterscheiden.” Auch der unter Vespasian schreibende ägyptische Kaufmann erwähnt in seiner Küstenbeschreibung des Roten Meeres c. 19 “den Hafen und die Festung (φρούριον) Leuke Kome von wo der Weg nach Petra führt zum König der Nabatäer Malichas. Er kann als Handelsplatz gelten für die auf nicht eben großen Schiffen dorthin aus Arabien verschifften Waren. Darum wird dorthin ein Einnehmer geschickt (αποστέλλεται) des Eingangszolls von einem Viertel des Wertes und der Sicherheit wegen ein Centurio (εκατοντάρχης) mit Mannschaft.” Da ein römischer Reichsangehöriger hier des Schickens von Beamten und Soldaten erwähnt, so können dies nur römische sein; auch paßt für das Heer des Nabatäerkönigs der Centurio nicht und ist die Steuerreform ganz die römische. Daß ein Klientelstaat in das Gebiet der Reichssteuer eingezogen wird, kommt auch sonst, zum Beispiel in den Alpengegenden vor. Die Straße von Petra nach Gaza erwähnt Plinius nat. 6, 28, 144.

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Unter Traianus trat an die Stelle dieser beiden Klientelstaaten die unmittelbare römische Herrschaft. Im Anfang seiner Regierung starb König Agrippa II., und es wurde sein Gebiet mit der Provinz Syrien vereinigt. Nicht lange darauf, im Jahre 106, löste der Statthalter Aulus Cornelius Palma das bisherige Reich der Könige von Nabat auf und machte aus dem größeren Teil desselben die römische Provinz Arabia, während Damaskos zu Syrien kam und was der Nabatäerkönig im Binnenland Arabiens besessen hatte, von den Römern aufgegeben ward. Die Einrichtung Arabiens wird als Unterwerfung bezeichnet, und auch die Münzen, welche die Besitzergreifung von Arabien feiern, sprechen dafür, daß die Nabatäer sich zur Wehr setzten, wie denn überhaupt die Beschaffenheit ihres Gebiets sowie ihr bisheriges Verhalten eine relative Selbständigkeit dieser Fürsten annehmen lassen. Aber nicht in dem Kriegserfolg darf die geschichtliche Bedeutung dieser Vorgänge gesucht werden; die beiden ohne Zweifel zusammengehörigen Einziehungen waren nicht mehr als vielleicht mit militärischer Gewalt durchgeführte Verwaltungsakte, und die Tendenz, diese Gebiete der Zivilisation und speziell dem Hellenismus zu gewinnen, wird dadurch nur gesteigert, daß die römische Regierung die Arbeit selbst auf sich nimmt. Der Hellenismus des Orients, wie ihn Alexander zusammengefaßt hat, war eine streitende Kirche, eine politisch, religiös, wirtschaftlich, literarisch vordringende, durchaus erobernde Macht. Hier an dem Saum der Wüste, unter dem Druck des antihellenischen Judentums und gehandhabt von dem geistlosen und unsteten Seleukidenregiment, hatte er bisher wenig ausgerichtet. Aber jetzt das Römertum durchdringend, entwickelt er eine treibende Kraft, welche sich zu der früheren verhält wie die Macht der jüdischen und der arabischen Lehnsfürsten zu derjenigen des Römischen Reiches. In diesem Lande, wo alles darauf ankam und ankommt, durch Aufstellung einer überlegenen und ständigen Militärmacht den Friedensstand zu schirmen, war die Einrichtung eines Legionslagers in Bostra unter einem Kommandanten senatorischen Ranges ein epochemachendes Ereignis. Von diesem Mittelpunkt aus wurden an den zweckmäßigen Stellen die erforderlichen Posten eingerichtet und mit Besatzung versehen. Beispielsweise verdient Erwähnung das Kastell -von Namara (Nemâra), einen starken Tagemarsch jenseits der Grenzen des eigentlich bewohnbaren Berglandes, inmitten der Steinwüste, aber gebietend über den einzigen, innerhalb derselben befindlichen Brunnen und die daran sich anschließenden bei der schon erwähnten Oase von Ruhbe und weiterhin am Djebel Ses; diese Besatzungen zusammen beherrschen das gesamte Vorland des Haurân. Eine andere Reihe von Kastellen, dem syrischen Kommando und zunächst dem der bei Danava postierten Legion unterstellt und in gleichmäßigen Distanzen von drei zu drei Stunden angelegt, sicherte die Straße von Damaskos nach Palmyra; das am besten bekannte davon, das zweite in der Reihe, ist das von Dmer, ein längeres Viereck von je 300 und 350 Schritt, auf jeder Seite mit sechs Türmen und einem fünfzehn Schritte breiten Portal versehen und umfaßt von einer einstmals außen mit schönen Quadern bekleideten Ringmauer von sechzehn Fuß Dicke.

Niemals war eine solche Ägide über dieses Land gebreitet worden. Es wurde nicht eigentlich denationalisiert. Die arabischen Namen bleiben bis in die späteste Zeit hinab, wenngleich nicht selten, eben wie in Syrien, dem örtlichen ein römisch-hellenischer beigefügt wird: so nennt sich ein Scheich “Adrianos oder Soaidos, Sohn des Malechos” ^31. Auch der einheimische Kultus bleibt unangetastet: die Hauptgottheit der Nabatäer, der Dusaris, wird wohl mit dem Dionysos geglichen, aber regelmäßig unter seinem örtlichen Namen auch ferner verehrt, und bis in späte Zeit feiern die Bostrener zu seinen Ehren die Dusarien ^32. In gleicher Weise werden in der Provinz Arabia dem Aumu oder dem Helios, dem Vasaeathu, dem Theandritos, dem Ethaos auch ferner Tempel geweiht und Opfer dargebracht. Die Stämme und die Stammordnung bleiben nicht minder: die Inschriften nennen Reihen von “Phylen” einheimischen Namens und öfter Phylarchen oder Ethnarchen. Aber neben der hergebrachten Weise schreitet die Zivilisierung und die Hellenisierung vorwärts. Wenn aus vortraianischer Zeit im Bereich des Nabatäerstaats kein griechisches Denkmal nachgewiesen werden kann, so ist umgekehrt daselbst kein nachtraianisches in der Landessprache gefunden worden ^33; allem Anschein nach hat die Reichsregierung den Schriftgebrauch des Aramäischen gleich bei der Einziehung unterdrückt, obwohl dasselbe sicher die eigentliche Landessprache blieb, wie dies außer den Eigennamen auch der “Dolmetsch der Steuereinnehmer” bezeugt.

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^31 Waddington 2196: Αδριανού τού καί Σοαίδου Μαλέχου εθνάρχου στρατηγού νομάδων τό μνημίον.

^32 Epiphanius (haeres. 51 p. 483 Dind.) führt aus, daß der 25. Dezember, der Geburtstag Christi, schon in Rom in dem Saturnalienfest, in Alexandreia in dem (auch im Dekret von Kanopos erwähnten) Fest der Kikellia und in anderen heidnischen Kulturen in analoger Art festlich begangen worden sei. “Dies geschieht in Alexandreia in dem sogenannten Jungfrauenheiligtum (Κόριον) . .. und wenn man die Leute fragt, was dies Mysterium bedeute, so antworten und sagen sie, daß heute in dieser Stunde die Jungfrau den Ewigen (τόν αιώνα) geboren habe. Dies geschieht in gleicher Weise in Petra, der Hauptstadt von Arabia, in dem dortigen Tempel, und in arabischer Sprache besingen sie die Jungfrau, welche sie auf arabisch Chaamu nennen, das heißt das Mädchen, und den aus ihr Geborenen Dusares, das heißt den Eingeborenen des Herrn.” Der Name Chaamu ist vielleicht verwandt mit dem Aumu oder Aumos der griechischen Inschriften dieser Gegend, der mit Υεύς ανίκητος Ήλιος geglichen wird (Waddington 2392-2395, 2441, 2455, 2456).

^33 Dabei ist abgesehen von der merkwürdigen, in Harrân unweit Zorava gefundenen arabisch-griechischen Inschrift (man beachte die Folge) vom Jahre 568 n. Chr., gesetzt von dem Phylarchen Asaraelos, Sohn des Talemos (Waddington 2464). Dieser Christ ist ein Vorläufer Mohammeds.

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Über die Hebung des Ackerbaues fehlen uns redende Zeugen; aber wenn auf der ganzen östlichen und südlichen Abdachung des Haurân von den Spitzen des Gebirges bis zur Wüste hin die Steine, mit denen diese vulkanische Ebene einst besät war, zu Haufen geworfen oder in langen Zeilen geschichtet und so die herrlichsten Äcker gewonnen sind, so darf man darin die Hand der einzigen Regierung erkennen, die dieses Land so regiert hat, wie es regiert werden kann und regiert werden sollte. In der Ledjâ, einem dreizehn Stunden langen und acht bis neun breiten Lavaplateau, das jetzt fast menschenleer ist, wuchsen einst Reben und Feigen zwischen den Lavaströmen; quer durch dasselbe führt die Bostra mit Damaskos verbindende Römerstraße; in der Ledjâ und um sie zählt man die Ruinen von 12 größeren und 39 kleineren Ortschaften. Erweislich ist auf Geheiß desselben Statthalters, der die Provinz Arabia eingerichtet hat, der mächtige Aquädukt angelegt worden, welcher das Wasser vom Gebirge des Haurân nach Kanatha (Kerak) in der Ebene führte, und nicht weit davon ein ähnlicher in Arrha (Rahâ), Bauten Traians, die neben dem Hafen von Ostia und dem Forum von Rom genannt werden dürfen. Für das Aufblühen des Handelsverkehrs spricht die Wahl selbst der Hauptstadt der neuen Provinz. Bostra bestand unter der nabatäischen Regierung und es hat sich dort eine Inschrift des Königs Malichu gefunden; aber seine militärische und kommerzielle Bedeutung beginnt mit dem Eintritt des unmittelbaren römischen Regiments. “Bostra”, sagt Wetzstein, “hat unter allen ostsyrischen Städten die günstigste Lage; selbst Damaskos, welches seine Größe der Menge seines Wassers und seiner durch den östlichen Trachon geschützten Lage verdankt, wird Bostra nur unter einer schwachen Regierung überstrahlen, während letzteres unter einem starken und weisen Regiment sich in wenigen Jahrzehnten zu einer märchenhaften Blüte emporschwingen muß. Es ist der große Markt für die syrische Wüste, das arabische Hochgebirge und die Peraea, und seine langen Reihen steinerner Buden legen noch jetzt in der Verödung Zeugnis ab von der Realität einer früheren und der Möglichkeit einer künftigen Größe.” Die Reste der von dort über Salchat und Ezrak zum Persischen Meerbusen führenden römischen Straße beweisen, daß Bostra neben Petra und Palmyra den Verkehr vom Osten zum Mittelmeer vermittelte. Diese Stadt hat wahrscheinlich schon Traian hellenisch konstituiert; wenigstens heißt sie seitdem “das neue traianische Bostra”, und die griechischen Münzen beginnen mit Plus, während später infolge der Erteilung des Kolonialrechts durch Alexander die Aufschrift lateinisch wird.

Auch Petra hat schon unter Hadrian griechische Stadtverfassung gehabt und noch einzelne andere Ortschaften späterhin Stadtrecht empfangen; überwogen aber hat in diesem Arabergebiet bis in die späteste Zeit der Stamm und das Stammdorf.

Aus der Mischung nationaler und griechischer Elemente entwickelte sich in diesen Landschaften in dem halben Jahrtausend zwischen Traian und Mohammed eine eigenartige Zivilisation. Es ist uns davon ein volleres Abbild erhalten als von anderen Gestaltungen der antiken Welt, indem die zum großen Teil aus dem Felsen herausgearbeiteten Anlagen von Petra und die bei dem Mangel des Holzes ganz aus Stein aufgeführten Bauwerke im Haurân, verhältnismäßig wenig beschädigt durch die mit dem Islam hier wieder in ihr altes Unrecht eingesetzte Beduinenherrschaft, zu einem beträchtlichen Teil noch heute vorhanden sind und auf die Kunstfertigkeit und Lebensweise jener Jahrhunderte helles Licht werfen. Der oben erwähnte Tempel des Baalsamin von Kanatha, sicher unter Herodes gebaut, zeigt in seinen ursprünglichen Teilen eine völlige Verschiedenheit von der griechischen Architektur und in der architektonischen Anlage merkwürdige Analogien mit dem Tempelbau desselben Königs in Jerusalem, während die bei diesem vermiedenen bildlichen Darstellungen hier keineswegs fehlen. Ähnliches ist auch bei den in Petra gefundenen Denkmälern beobachtet worden. Später ging man weiter. Wenn unter den jüdischen und den nabatäischen Herrschern die Kultur nur langsam sich von den Einflüssen des Orients löste, so scheint mit der Verlegung der Legion nach Bostra hier eine neue Zeit begonnen zu haben. “Das Bauen”, sagt ein vortrefflicher französischer Beobachter, Melchior de Vogue, “erhielt damit einen Anstoß, der nicht wieder zum Stillstand kam. Überall erhoben sich Häuser, Paläste, Bäder, Tempel, Theater, Aquädukte, Triumphbogen; Städte stiegen aus dem Boden binnen weniger Jahre mit der regelmäßigen Anlage, den symmetrisch geführten Säulenreihen, die die Städte ohne Vergangenheit bezeichnen und für diesen Teil Syriens während der Kaiserzeit gleichsam die unvermeidliche Uniform sind.” Die östliche und südliche Abdachung des Haurân weist ungefähr dreihundert derartige verödete Städte und Dörfer auf, während dort jetzt nur fünf neue Ortschaften vorhanden sind; einzelne von jenen, zum Beispiel Bûsân, zählen bis 800 ein- bis zweistöckige Häuser, durchaus aus Basalt gebaut, mit wohlgefügten, ohne Zement verbundenen Quadermauern, meist ornamentierten, oft auch mit Inschriften versehenen Türen, die flache Decke gebildet durch Steinbalken, welche von Steinbogen getragen und oben durch eine Zementlage regenfrei gestellt werden. Die Stadtmauer wird gewöhnlich nur durch die zusammengeschlossenen Rückseiten der Häuser gebildet und ist durch zahlreiche Türme geschützt. Die dürftigen Rekolonisierungsversuche der neuesten Zeiten finden die Häuser bewohnbar vor; es fehlt nur die fleißige Menschenhand oder vielmehr der starke Arm, der sie beschützt. Vor den Toren liegen die oft unterirdischen oder mit künstlichem Steindach versehenen Zisternen, von denen manche noch heute, wo diese Städtewüste zum Weideland geworden ist, von den Beduinen im Stande gehalten werden, um daraus im Sommer ihre Herden zu tränken. Die Bauweise und die Kunstübung haben wohl einzelne Überreste der älteren orientalischen Weise bewahrt, zum Beispiel die häufige Grabform des mit einer Pyramide gekrönten Würfels, vielleicht auch die oft dem Grabmal beigefügten, noch heute in ganz Syrien häufigen Taubentürme, ist aber, im ganzen genommen, die gewöhnliche griechische der Kaiserzeit. Nur hat das Fehlen des Holzes hier eine Entwicklung des Steinbogens und der Kuppel hervorgerufen, die technisch wie künstlerisch diesen Bauten einen originellen Charakter verleiht. Im Gegensatz zu der anderswo üblichen gewohnheitsmäßigen Wiederholung der überlieferten Formen herrscht hier eine den Bedürfnissen und den Bedingungen selbständig genügende, in der Ornamentik maßhaltende, durchaus gesunde und rationelle und auch der Eleganz nicht entbehrende Architektur. Die Grabstätten, welche in die östlich und westlich von Petra aufsteigenden Felswände und in deren Seitentäler eingebrochen sind, mit ihren oft in mehreren Reihen übereinandergestellten dorischen oder korinthischen Säulenfassaden und ihren an das ägyptische Theben erinnernden Pyramiden und Propyläen sind nicht künstlerisch erfreulich, aber imponierend durch Masse und Reichtum. Nur ein reges Leben und ein hoher Wohlstand hat also für seine Toten zu sorgen vermocht. Diesen architektonischen Denkmälern gegenüber befremdet es nicht, wenn die Inschriften eines Theaters in dem “Dorf” (κώμη) Sakkaea, eines “theaterförmigen Odeons” in Kanatha Erwähnung tun und ein Lokalpoet von Namara in der Batanaea sich selber feiert als den “Meister der herrlichen Kunst stolzen ausonischen Lieds” ^34. Also ward an dieser Ostgrenze des Reiches der hellenischen Zivilisation ein Grenzgebiet gewonnen, das mit dem romanisierten Rheinland zusammengestellt werden darf; die Bogen- und Kuppelbauten Ostsyriens halten wohl den Vergleich aus mit den Schlössern und Grabmälern der Edlen und der Kaufherren der Belgica.

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^34 Αυσονίων μούσης υψινόου πρύτανις. G. Kaibel, Epigrammata Graeca. Berlin 1878, 440.

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Aber es kam das Ende. Von den aus dem Süden hierher einwandernden Araberstämmen schweigt die geschichtliche Überlieferung der Römer, und was die späten Aufzeichnungen der Araber über die der Ghassaniden und deren Vorläufer berichten, ist wenigstens chronologisch kaum zu fixieren ^35. Aber die Sabäer, nach denen der Ort Borechath (Brêka nördlich von Kanawat) genannt wird, scheinen in der Tat südarabische Auswanderer zu sein; und diese saßen hier bereits im 3. Jahrhundert. Sie und ihre Genossen mögen in Frieden gekommen und unter römischer Ägide seßhaft geworden sein, vielleicht sogar die hochentwickelte und üppige Kultur des südwestlichen Arabien nach Syrien getragen haben. Solange das Reich fest zusammenhielt und jeder dieser Stämme unter seinem Scheich stand, gehorchten alle dem römischen Oberherrn. Aber um den unter einem König geeinigten Arabern oder, wie sie jetzt heißen, Sarazenen des Perserreiches besser zu begegnen, unterwarf Justinian während des Persischen Krieges im Jahre 531 sämtliche Phylarchen der den Römern untertänigen Sarazenen dem Arethas, des Gabala Sohn, und verlieh diesem den Königstitel, was bis dahin, wie hinzugesetzt wird, niemals geschehen war. Dieser König der sämtlichen in Syrien ansässigen Araberstämme war noch des Reiches Lehnsträger; aber indem er seine Landsleute abwehrte, bereitete er zugleich ihnen die Stätte. Ein Jahrhundert später, im Jahre 637, unterlag Arabien und Syrien dem Islam.

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^35 Nach den arabischen Berichten wanderten die Benu Sâlih aus der Gegend von Mekka (um 190 n. Chr. nach den Ansetzungen von A. P. Caussin de Perceval, Essai sur l’histoire des Arabes avant l’Islamisme. Bd. 1. Paris 1847, S. 212) nach Syrien und siedelten sich hier an neben den Benu-Samaida, in denen Waddington die φυλή Σομαιθηνών einer Inschrift von Suweda (n. 2308) wiederfindet. Die Ghassaniden, die (nach Caussin um 205) von Batn-Marr ebenfalls nach Syrien in dieselbe Gegend einwanderten, wurden von den Salihîten auf Anweisung der Römer gezwungen, Tribut zu zahlen und entrichteten diesen eine Zeitlang, bis sie (nach demselben um das Jahr 292) die Salihîten überwanden und ihr Führer Thalaba, Sohn Amts, von den Römern als Phylarch anerkannt ward. Diese Erzählung mag richtige Elemente enthalten; aber maßgebend bleibt immer der im Text wiedergegebene Bericht Prokops (Pers. 1, 17). Die Phylarchen einzelner Provinzen, von Arabia (d. h. Provinz Bostra: nov. 102 c. 1) und von Palästina (d. h. Provinz Petra: Prok. Pers. 1, 19) sind älter, aber wohl nicht um viel. Wäre ein Oberscheich dieser Art in vorjustinianischer Zeit von den Römern anerkannt worden, so würden die römischen Schriftsteller und die Inschriften davon wohl die Spuren aufweisen; aber aus vorjustinianischer Zeit fehlt es an solchen.

KAPITEL XI.
Judäa und die Juden

Die Geschichte des jüdischen Landes ist so wenig die Geschichte des jüdischen Volkes wie die Geschichte des Kirchenstaates die der Katholiken; es ist ebenso erforderlich, beides zu sondern wie beides zusammen zu erwägen.

Die Juden im Jordanland, mit welchen die Römer zu schaffen hatten, waren nicht dasjenige Volk, das unter seinen Richtern und Königen mit Moab und Edom schlug und den Reden des Amos und Hosea lauschte. Die durch die Fremdherrschaft ausgetriebene und durch den Wechsel der Fremdherrschaft wieder zurückgeführte kleine Gemeinde frommer Exulanten, welche ihre neue Einrichtung damit begann, die Reste der in den alten Sitzen zurückgebliebenen Stammgenossen schroff zurückzuweisen und zu der unversöhnlichen Fehde zwischen Juden und Samaritern den Grund zu legen, das Ideal nationaler Exklusivität und priesterlicher Geistesfesselung, hatte lange vor der römischen Zeit unter dem Regiment der Seleukiden die sogenannte mosaische Theokratie entwickelt, ein geistliches Kollegium mit dem Erzpriester an der Spitze, welches bei der Fremdherrschaft, sich beruhigend und auf staatliche Gestaltung verzichtend, die Besonderheit der Seinigen wahrte und unter der Ägide der Schutzmacht dieselben beherrschte. Dies den Staat ignorierende Festhalten der nationalen Eigenart in religiösen Formen ist die Signatur des späteren Judentums. Wohl ist jeder Gottesbegriff in seiner Bildung volkstümlich; aber kein anderer Gott ist so von Haus aus der Gott nur der Seinen gewesen wie Jahve, und keiner es so ohne Unterschied von Zeit und Ort geblieben. Jene in das Heilige Land Zurückwandernden, welche nach den Satzungen Mosis zu leben meinten, und in der Tat lebten nach den Satzungen Ezras und Nehemias, waren von den Großkönigen des Orients und später von den Seleukiden gerade ebenso abhängig geblieben, wie sie es an den Wassern Babylons gewesen waren. Ein politisches Element haftet dieser Organisation nicht mehr an als der armenischen oder der griechischen Kirche unter ihren Patriarchen im türkischen Reich; kein freier Luftzug staatlicher Entwicklung geht durch diese klerikale Restauration; keine der schweren und ernsten Verpflichtungen des auf sich selbst gestellten Gemeinwesens behinderte die Priester des Tempels von Jerusalem in der Herstellung des Reiches Jahves auf Erden.

Der Gegenschlag blieb nicht aus. Jener Kirchenunstaat konnte nur dauern, solange eine weltliche Großmacht ihm als Schirmherr oder auch als Büttel diente. Als das Reich der Seleukiden verfiel, ward durch die Auflehnung gegen die Fremdherrschaft, die eben aus dem begeisterten Volksglauben ihre besten Kräfte zog, wieder ein jüdisches Gemeinwesen geschaffen. Der Erzpriester von Salem wurde vom Tempel auf das Schlachtfeld gerufen. Das Geschlecht der Hasmonäer stellte nicht bloß das Reich Sauls und Davids ungefähr in seinen alten Grenzen wieder her, sondern diese kriegerischen Hohenpriester erneuerten auch einigermaßen das ehemalige, wahrhaft staatliche, den Priestern gebietende Königtum. Aber dasselbe, von jener Priesterherrschaft zugleich das Erzeugnis und der Gegensatz, war nicht nach dem Herzen der Frommen. Die Pharisäer und die Sadduzäer schieden sich und begannen sich zu befehden. Weniger Glaubenssätze und rituelle Differenzen standen hier sich einander entgegen als einerseits das Verharren bei einem lediglich die religiösen Ordnungen und Interessen festhaltenden, im übrigen für die Unabhängigkeit und die Selbstbestimmung der Gemeinde gleichgültigen Priesterregiment, andererseits das Königtum, hinstrebend zu staatlicher Entwicklung und bemüht, in dem politischen Ringen, dessen Schauplatz damals das Syrische Reich war, dem jüdischen Volke durch Schlagen und Vertragen wieder seinen Platz zu verschaffen. Jene Richtung beherrschte die Menge, diese überwog in der Intelligenz und in den vornehmen Klassen; ihr bedeutendster Vertreter ist König Iannaeos Alexandros, der während seiner ganzen Regierung nicht minder mit den syrischen Herrschern in Fehde lag wie mit seinen Pharisäern. Obwohl sie eigentlich nur der andere und in der Tat der natürlichere und mächtigere Ausdruck des nationalen Aufschwungs ist, berührte sie sich doch in ihrem freieren Denken und Handeln mit dem hellenischen Wesen und galt insbesondere den frommen Gegnern als fremdländisch und ungläubig.

Aber die Bewohner Palästinas waren nur ein Teil, und nicht der bedeutendste Teil der Juden; die babylonischen, syrischen, kleinasiatischen, ägyptischen Judengemeinden waren den palästinensischen auch nach der Regeneration durch die Makkabäer weit überlegen. Mehr als die letztere hat die jüdische Diaspora in der Kaiserzeit zu bedeuten gehabt; und sie ist eine durchaus eigenartige Erscheinung.

Die Judenansiedlungen außerhalb Palästina sind nur in untergeordnetem Grade aus demselben Triebe entwickelt wie die der Phöniker und der Hellepen. Von Haus aus ein ackerbauendes und fern von der Küste wohnendes Volk, sind ihre Ansiedlungen im Ausland eine unfreie und verhältnismäßig späte Bildung, eine Schöpfung Alexanders oder seiner Marschälle ^1. An jenen immensen, durch Generationen fortgesetzten griechischen Städtegründungen, wie sie in gleichem Umfang nie vorher und nie nachher vorgekommen sind, haben die Juden einen hervorragenden Anteil gehabt, so seltsam es auch war, eben sie bei der Hellenisierung des Orients zur Beihilfe zu berufen. Vor allem gilt dies von Ägypten. Die bedeutendste unter allen von Alexander geschaffenen Städten, Alexandreia am Nil, ist seit den Zeiten des ersten Ptolemäers, der nach der Einnahme Palästinas eine Masse seiner Bewohner dorthin übersiedelte, fast ebenso sehr eine Stadt der Juden wie der Griechen, die dortige Judenschaft an Zahl, Reichtum, Intelligenz, Organisation der jerusalemitischen mindestens gleich zu achten. In der ersten Kaiserzeit rechnete man auf acht Millionen Ägypter eine Million Juden, und ihr Einfluß reichte vermutlich über dieses Zahlenverhältnis hinaus. Daß wetteifernd damit in der syrischen Reichshauptstadt die Judenschaft in ähnlicher Weise organisiert und entwickelt worden war, wurde schon bemerkt. Von der Ausdehnung und der Bedeutung der Juden Kleinasiens zeugt unter anderem der Versuch, den unter Augustus die ionischen Griechenstädte, es scheint nach gemeinschaftlicher Verabredung, machten, ihre jüdischen Gemeindegenossen entweder zum Rücktritt von ihrem Glauben oder zur vollen Übernahme der bürgerlichen Lasten zu nötigen. Ohne Zweifel gab es selbständig organisierte Judenschaften in sämtlichen neuhellenischen Gründungen ^2 und daneben in zahlreichen althellenischen Städten, selbst im eigentlichen Hellas, zum Beispiel in Korinth. Die Organisierung vollzog sich durchaus in der Weise, daß den Juden ihre Nationalität mit den von ihnen selbst daraus gezogenen weitreichenden Konsequenzen gewahrt, nur der Gebrauch der griechischen Sprache von ihnen gefordert ward. So wurden bei dieser damals von oben herab dem Orient aufgeschmeichelten oder aufgezwungenen Gräzisierung die Juden der Griechenstädte griechisch redende Orientalen.

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^1 Ob die Rechtsstellung der Juden in Alexandreia mit Recht von Josephus (c. Ap. 2, 4) auf Alexander zurückgeführt wird, ist insofern zweifelhaft, als, soweit wir wissen, nicht er, sondern der erste Ptolemäer massenweise Juden dort ansiedelte (Ios. ant. Iud. 12, 1; App. Syr. 50). Die merkwürdige Gleichartigkeit, mit der die Judenschaften in den verschiedenen Diadochenstaaten sich gestaltet haben, muß, wenn sie nicht auf Alexanders Anordnungen beruht, auf das Rivalisieren und Imitieren bei der Städtegründung zurückgeführt werden. Daß Palästina bald ägyptisch, bald syrisch war, hat bei diesen Ansiedlungen ohne Zweifel wesentlich mitgewirkt.

^2 Der Judengemeinde in Smyrna gedenkt eine kürzlich daselbst gefundene Inschrift (Reinach, Revue des Etudes Juives, 1883, S. 161): Ρουφείνα Ιουδαία αρχισυναγωγός κατεσκεύασεν τό ενσόριον τοίς απελεθέροις καί θρέμμασιν μηδένος άλλου εχουσίαν έχοντος θάψαι τινά. ει δέ τις τολμήσει, δώσει τώ ιερωτάτω ταμείω δηναρίους αφ, καί τώ έθνει τών Ιουδαίων δηναρίους α. Ταύτης τής επιγράφης τό αντίγραφον αποκείται εις τό αρχείον. Einfache Kollegien werden in Strafandrohungen dieser Art nicht leicht mit dem Staat oder der Gemeinde auf eine Linie gestellt.

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Daß bei den Judengemeinden der makedonischen Städte die griechische Sprache nicht bloß im natürlichen Wege des Verkehrs zur Herrschaft gelangt, sondern eine ihnen auferlegte Zwangsbestimmung ist, scheint aus der Sachlage sich mit Notwendigkeit zu ergeben. In ähnlicher Weise hat späterhin Traian mit kleinasiatischen Kolonisten Dakien romanisiert. Ohne diesen Zwang hätte die äußerliche Gleichförmigkeit der Städtegründung nicht durchgeführt, dies Material für die Hellenisierung überhaupt nicht verwendet werden können. Daß die heiligen Schriften der Juden schon unter den ersten Ptolemäern in das Griechische übertragen wurden, mag wohl so wenig Veranstaltung der Regierung gewesen sein wie die Bibelübersetzung Luthers; aber im Sinne derselben lag allerdings die sprachliche Hellenisierung der ägyptischen Juden, und sie vollzog sich merkwürdig rasch. Wenigstens im Anfang der Kaiserzeit, wahrscheinlich lange vorher war die Kenntnis des Hebräischen unter den alexandrinischen Juden ziemlich so selten wie heutzutage in der christlichen Welt die der Ursprachen der heiligen Originale; es wurde mit den Übersetzungsfehlern der sogenannten siebzig Alexandriner ungefähr ebenso argumentiert wie von unseren Frommen mit den Übersetzungsfehlern Luthers. Die nationale Sprache der Juden war in dieser Epoche überall aus dem lebendigen Verkehr verschwunden und behauptete sich nur, etwa wie im katholischen Religionsgebiet die lateinische, im kirchlichen Gebrauch. In Judäa selbst war sie ersetzt worden durch die der hebräischen freilich verwandte aramäische Volkssprache Syriens; die Judenschaften außerhalb Judäas, mit denen wir uns beschäftigen, hatten das semitische Idiom vollständig abgelegt, und erst lange nach dieser Epoche ist jene Reaktion eingetreten, welche schulmäßig die Kenntnis und den Gebrauch derselben allgemeiner bei den Juden zurückgeführt hat. Die literarischen Arbeiten, die sie während dieser Epoche in großer Zahl geliefert haben, sind in der besseren Kaiserzeit alle griechisch. Wenn die Sprache allein die Nationalität bedingte, so wäre für diese Zeit von den Juden wenig zu berichten.

Aber mit diesem anfänglich vielleicht schwer empfundenen Sprachzwang verbindet sich die Anerkennung der besonderen Nationalität mit allen ihren Konsequenzen. Überall in den Städten der Alexandermonarchie bildete sich die Stadtbewohnerschaft aus den Makedoniern, das heißt den wirklich makedonischen oder den ihnen gleichgeachteten Hellenen. Neben diesen stehen, außer den Fremden, die Eingeborenen, in Alexandreia die Ägypter, in Kyrene die Libyer und überhaupt die Ansiedler aus dem Orient, welche zwar auch keine andere Heimat haben als die neue Stadt, aber nicht als Hellenen anerkannt werden. Zu dieser zweiten Kategorie gehören die Juden; aber ihnen, und nur ihnen, wird es gestattet, sozusagen eine Gemeinde in der Gemeinde zu bilden und, während die übrigen Nichtbürger von den Behörden der Bürgerschaft regiert werden, bis zu einem gewissen Grad sich selbst zu regieren ^3. “Die Juden”, sagt Strabon, “haben in Alexandreia ein eigenes Volkshaupt (εθνάρχης), welches dem Volke (έθνος) vorsteht und die Prozesse entscheidet und über Verträge und Ordnungen verfügt, als beherrsche es eine selbständige Gemeinde.” Es geschah dies, weil die Juden eine derartige spezifische Jurisdiktion als durch ihre Nationalität oder, was auf dasselbe hinauskommt, ihre Religion gefordert bezeichneten. Weiter nahmen die allgemeinen staatlichen Ordnungen auf die national-religiösen Bedenken der Juden in ausgedehntem Umfang Rücksicht und halfen nach Möglichkeit durch Exemptionen aus. Das Zusammenwohnen trat wenigstens häufig hinzu; in Alexandreia zum Beispiel waren von den fünf Stadtquartieren zwei vorwiegend von Juden bewohnt. Es scheint dies nicht das Ghettosystem gewesen zu sein, sondern eher ein durch die anfängliche Ansiedlung begründetes und dann von beiden Seiten festgehaltenes Herkommen, wodurch nachbarlichen Konflikten einigermaßen vorgebeugt ward.

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^3 Wenn die alexandrinischen Juden später behaupteten, den alexandrinischen Makedoniern rechtlich gleichgestellt zu sein (Ios. c. Ap. 2, 4; bel. Iud. 2, 18, 7), so war dies eine Entstellung des wahren Sachverhältnisses. Sie waren Schutzgenossen zunächst der Phyle der Makedonier, wahrscheinlich der vornehmsten von allen, und darum nach Dionysos benannt (Theophilus ad Autolycum 2, 7), und weil das Judenquartier ein Teil dieser Phyle war, macht Josephus in seiner Weise sie selbst zu Makedoniern. Die Rechtsstellung der Bevölkerung der Griechenstädte dieser Kategorie erhellt am deutlichsten aus der Nachricht Strabons (bei Ios. ant. Iud. 14, 7, 2) über die vier Kategorien derjenigen von Kyrene: Stadtbürger, Landleute (γεωργοί), Fremde und Juden. Sieht man von den Metöken ab, die ihre rechtliche Heimat auswärts haben, so bleiben als heimatberechtigte Kyrenäer die vollberechtigten Bürger, also die Hellenen und was man als solche gelten ließ, und die zwei Kategorien der vom aktiven Bürgerrecht Ausgeschlossenen, die Juden, die eine eigene Gemeinde bilden, und die Untertanen, die Libyer, welchen die Autonomie fehlt. Dies konnte leicht so verschoben werden, daß die beiden privilegierten Kategorien auch als gleichberechtigt erschienen.

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So kamen die Juden dazu, bei der makedonischen Hellenisierung des Orients eine hervorragende Rolle zu spielen; ihre Gefügigkeit und Brauchbarkeit einerseits, ihre unnachgiebige Zähigkeit andererseits müssen die sehr realistischen Staatsmänner, die diese Wege wiesen, bestimmt haben, sich zu solchen Einrichtungen zu entschließen. Nichtsdestoweniger bleibt die außerordentliche Ausdehnung und Bedeutung der jüdischen Diaspora gegenüber der engen und geringen Heimat wie einerseits eine Tatsache, so andererseits ein Problem. Man wird dabei nicht übersehen dürfen, daß die palästinensischen Juden für die des Auslandes nicht mehr als den Kern geliefert haben. Das Judentum der älteren Zeit ist nichts weniger als exklusiv, vielmehr von missionarem Eifer nicht minder durchgedrungen wie späterhin das Christentum und der Islam. Das Evangelium weiß von den Rabbis, welche Meer und Land durchziehen, um einen Proselyten zu machen; die Zulassung der halben Proselyten, denen die Beschneidung nicht zugemutet, aber dennoch eine religiöse Gemeinschaft gewährt wird, ist ein Zeugnis dieses Bekehrungseifers wie zu gleicher Zeit eines seiner wirksamsten Mittel. Motive sehr verschiedener Art kamen dieser Propaganda zustatten. Die bürgerlichen Privilegien, welche die Lagiden und die Seleukiden den Juden erteilten, müssen eine große Zahl nichtjüdischer Orientalen und Halbhellenen veranlaßt haben, sich in den Neustädten der privilegierten Kategorie der Nichtbürger anzuschließen. In späterer Zeit kam der Verfall des traditionellen Landesglaubens der jüdischen Propaganda entgegen. Zahlreiche Personen besonders der gebildeten Stände, deren gläubige und sittliche Empfindung von dem, was die Griechen, und noch mehr von dem, was die Ägypter Religion nannten, sich schaudernd oder spottend abwandte, suchten Zuflucht in der einfacheren und reineren, der Vielgötterei und dem Bilderdienst absagenden jüdischen Lehre, welche den aus dem Niederschlag der philosophischen Entwicklung den gebildeten und halbgebildeten Kreisen zugeführten religiösen Anschauungen weit entgegenkam. Es gibt ein merkwürdiges griechisches Moralgedicht, wahrscheinlich aus der späteren Epoche der römischen Republik, welches aus den mosaischen Büchern in der Weise geschöpft ist, daß es die monotheistische Lehre und das allgemeine Sittengesetz aufnimmt, aber alles dem Nichtjuden Anstößige und alle unmittelbare Opposition gegen die herrschende Religion vermeidet, offenbar bestimmt, für dies denationalisierte Judentum weitere Kreise zu gewinnen. Insbesondere die Frauen wandten sich mit Vorliebe dem jüdischen Glauben zu. Als die Behörden von Damaskos im Jahre 66 die gefangenen Juden umzubringen beschlossen, wurde verabredet, diesen Beschluß geheim zu halten, damit die den Juden ergebene weibliche Bevölkerung nicht die Ausführung verhindere. Sogar im Okzident, wo die gebildeten Kreise sonst dem jüdischen Wesen abgeneigt waren, machten vornehme Damen schon früh eine Ausnahme; die aus edlem Geschlecht entsprossene Gemahlin Neros, Poppaea Sabina, war, wie durch andere minder ehrbare Dinge, so auch stadtkundig durch ihren frommen Judenglauben und ihr eifriges Judenprotektorat. Förmliche Übertritte zum Judentum kamen nicht selten vor; das Königshaus von Adiabene zum Beispiel, König Izates und seine Mutter Helena sowie sein Bruder und Nachfolger wurden in der Zeit des Tiberius und des Claudius in aller Form Juden. Sicher gilt von allen jenen Judenschaften, was von der antiochenischen ausdrücklich bemerkt wird, daß sie zum großen Teil aus übergetretenen bestanden.

Diese Verpflanzung des Judentums auf den hellenischen Boden unter Aneignung einer fremden Sprache vollzog sich, wie sehr sie auch unter Festhaltung der nationalen Individualität stattfand, nicht ohne in dem Judentum selbst eine seinem Wesen zuwiderlaufende Tendenz zu entwickeln und bis zu einem gewissen Grad dasselbe zu denationalisieren. Wie mächtig die inmitten der Griechen lebenden Judenschaften von den Wellen des griechischen Geisteslebens erfaßt wurden, davon trägt die Literatur des letzten Jahrhunderts vor und des ersten nach Christi Geburt die Spuren. Sie ist getränkt von jüdischen Elementen, und es sind mit die hellsten Köpfe und die geistreichsten Denker, welche entweder als Hellenen in das jüdische oder als Juden in das hellenische Wesen den Eingang suchen. Nikolaos von Damaskos, selber ein Heide und ein namhafter Vertreter der aristotelischen Philosophie, führte nicht bloß als Literat und Diplomat des Königs Herodes bei Agrippa wie bei Augustus die Sache seines jüdischen Patrons und der Juden, sondern es zeigt auch seine historische Schriftstellerei einen sehr ernstlichen und für jene Epoche bedeutenden Versuch, den Orient in den Kreis der okzidentalischen Forschung hineinzuziehen, während die noch erhaltene Schilderung der Jugendjahre des ihm auch persönlich nahegetretenen Kaisers Augustus ein denkwürdiges Zeugnis der Liebe und der Verehrung ist, welche der römische Herrscher in der griechischen Welt fand. Die Abhandlung vom Erhabenen, geschrieben in der ersten Kaiserzeit von einem unbekannten Verfasser, eine der feinsten uns aus dem Altertum erhaltenen ästhetischen Arbeiten, rührt sicher wenn nicht von einem Juden, so doch von einem Manne her, der Homeros und Moses gleichmäßig verehrte ^4. Eine andere, ebenfalls anonyme Schrift über das Weltganze, gleichfalls ein in seiner Art achtbarer Versuch, die Lehre des Aristoteles mit der der Stoa zu verschmelzen, ist vielleicht auch von einem Juden geschrieben, sicher dem angesehensten und höchstgestellten Juden der neronischen Zeit, dem Generalstabschef des Corbulo und des Titus, Tiberius Alexandros gewidmet. Am deutlichsten tritt uns die Vermählung der beiden Geisteswelten entgegen in der jüdisch-alexandrinischen Philosophie, dem schärfsten und greifbarsten Ausdruck einer das Wesen des Judentums nicht bloß ergreifenden, sondern auch angreifenden religiösen Bewegung. Die hellenische Geistesentwicklung lag im Kampf mit den nationalen Religionen aller Art, indem sie deren Anschauungen entweder negierte oder auch mit anderem Inhalt erfüllte, die bisherigen Götter aus den Gemütern der Menschen austrieb und auf die leeren Plätze entweder nichts setzte oder die Gestirne und abstrakte Begriffe. Diese Angriffe trafen auch die Religion der Juden. Es bildete sich ein Neujudentum hellenischer Bildung, das mit Jehova nicht ganz so arg, aber doch nicht viel anders verfuhr als die gebildeten Griechen und Römer mit Zeus und Jupiter. Das Universalmittel der sogenannten allegorischen Deutung, wodurch insbesondere die Philosophen der Stoa die heidnischen Landesreligionen überall in höflicher Weise vor die Türe gesetzt hatten, paßte für die Genesis ebenso gut und ebenso schlecht wie für die Götter der Ilias; wenn Moses mit Abraham eigentlich den Verstand, mit Sarah die Tugend, mit Noah die Gerechtigkeit gemeint hatte, wenn die vier Ströme des Paradieses die vier Kardinaltugenden waren, so konnte der aufgeklärteste Hellene an die Thora glauben. Aber eine Macht war dies Pseudojudentum auch, und der geistige Primat der Judenschaft Ägyptens tritt vor allem darin hervor, daß diese Richtung vorzugsweise ihre Vertreter in Alexandreia gefunden hat.

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^4 Pseudo-Longinus περί ύψους: “Weit besser als der Götterkrieg ist bei Homeros die Schilderung der Götter in ihrer Vollkommenheit und echten Größe und Reinheit, wie die des Poseidon (Ilias 13,18 f.). Ebenso schreibt der Gesetzgeber der Juden, kein geringer Mann (ουχ ο τυχών ανήρ), nachdem er die göttliche Gewalt in würdiger Weise erfaßt und zum Ausdruck gebracht hat, gleich zu Anfang der Gesetze (Gen. 1, 3): Es sprach der Gott - was? es werde Licht! und es ward Licht; es werde die Erde! und die Erde ward.”

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Trotz der innerlichen Scheidung, welche bei den palästinensischen Juden sich vollzogen und nur zu oft geradezu zum Bürgerkrieg gesteigert hatte, trotz der Versprengung eines großen Teils der Judenschaft in das Ausland, trotz des Eindringens fremder Massen in dieselbe und sogar des destruktiven hellenistischen Elements in ihren innersten Kern blieb die Gesamtheit der Juden in einer Weise vereinigt, für welche in der Gegenwart nur etwa der Vatikan und die Kaaba eine gewisse Analogie bieten. Das heilige Salem blieb die Fahne, Zions Tempel das Palladium der gesamten Judenschaft, mochten sie den Römern oder den Parthern gehorchen, aramäisch oder griechisch reden, ja an den alten Jahve glauben oder an den neuen, der keiner war. Daß der Schirmherr dem geistlichen Oberhaupt der Juden eine gewisse weltliche Macht zugestanden hatte, bedeutete für die Judenschaft ebensoviel, der geringe Umfang dieser Macht ebensowenig wie seiner Zeit für die Katholiken der sogenannte Kirchenstaat. Jedes Mitglied einer jüdischen Gemeinde hatte jährlich nach Jerusalem ein Didrachmon als Tempelschoß zu entrichten, welcher regelmäßiger einging als die Staatssteuern; jedes war verpflichtet, wenigstens einmal in seinem Leben dem Jehovah persönlich an dein Orte zu opfern, der ihm allein in der Welt wohlgefällig war. Die theologische Wissenschaft blieb gemeinschaftlich; die babylonischen und die alexandrinischen Rabbiner haben daran sich nicht minder beteiligt wie die von Jerusalem. Das unvergleichlich zähe Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit, wie es in der rückkehrenden Exulantengemeinde sich festgesetzt und dann jene Sonderstellung der Juden in der Griechenwelt mit durchgesetzt hatte, behauptete sich trotz Zerstreuung und Spaltung. Am bemerkenswertesten ist das Fortleben des Judentums selbst in den davon in der inneren Religion losgelösten Kreisen. Der namhafteste, für uns der einzige deutlich greifbare Vertreter dieser Richtung in der Literatur, Philon, einer der vornehmsten und reichsten Juden aus der Zeit des Tiberius, steht in der Tat zu seiner Landesreligion nicht viel anders als Cicero zu der römischen; aber er selbst glaubte, nicht sie aufzulösen, sondern sie zu erfüllen. Auch ihm ist, wie jedem anderen Juden, Moses die Quelle aller Wahrheit, seine geschriebene Weisung bindendes Gesetz, seine Empfindung Ehrfurcht und Gläubigkeit. Es ist dies sublimierte Judentum dem sogenannten Götterglauben der Stoa doch nicht völlig identisch. Die Körperlichkeit des Gottes verschwindet für Philon, aber die Persönlichkeit nicht, und es mißlingt ihm vollständig, was das Wesen der hellenischen Philosophie ist, die Göttlichkeit in die Menschenbrust zu verlegen; es bleibt die Anschauung, daß der sündhafte Mensch abhänge von einem vollkommenen, außer und über ihm stehenden Wesen. Ebenso fügt das neue Judentum sich dem nationalen Ritualgesetz weit unbedingter als das neue Heidentum. Der Kampf des alten und des neuen Glaubens ist in dem jüdischen Kreise deswegen von anderer Art als in dem heidnischen, weil der Einsatz ein größerer war; das reformierte Heidentum streitet nur gegen den alten Glauben, das reformierte Judentum würde in seiner letzten Konsequenz das Volkstum aufheben, welches in dem Überfluten des Hellenismus mit der Verflüchtigung des Landesglaubens notwendig verschwand, und scheut deshalb davor zurück, diese Konsequenz zu ziehen. Daher ist auf griechischem Boden und in griechischer Sprache, wenn nicht das Wesen, doch die Form des alten Glaubens mit beispielloser Hartnäckigkeit festgehalten und verteidigt worden, verteidigt auch von denen, die im Wesen vor dem Hellenismus kapitulieren. Philon selbst hat, wie weiterhin erzählt werden soll, für die Sache der Juden gestritten und gelitten. Darum aber hat auch die hellenistische Richtung im Judentum auf dieses selbst nie übermächtig eingewirkt, niemals vermocht, dem nationalen Judentum entgegenzutreten, kaum dessen Fanatismus zu mildern und die Verkehrtheiten und Frevel desselben zu hemmen. In allen wesentlichen Dingen, insbesondere dem Druck und der Verfolgung gegenüber, verschwinden die Differenzen des Judentums, und wie unbedeutend der Rabbinerstaat war, die religiöse Gemeinschaft, der er vorstand, war eine ansehnliche, unter Umständen eine furchtbare Macht.

Diesen Verhältnissen fanden die Römer sich gegenüber, als sie im Orient die Herrschaft antraten. Die Eroberung zwingt dem Eroberer nicht minder die Hand als dem Eroberten. Das Werk der Jahrhunderte, die makedonischen Stadteinrichtungen konnten weder die Arsakiden noch die Caesaren ungeschehen machen; weder Seleukeia am Euphrat noch Antiocheia und Alexandreia konnten von den nachfolgenden Regierungen angetreten werden unter der Wohltat des Inventars. Wahrscheinlich hat der dortigen jüdischen Diaspora gegenüber der Begründer des Kaiserregiments sich, wie in so vielen anderen Dingen, die Politik der ersten Lagiden zur Richtschnur genommen und das Judentum des Orients in seiner Sonderstellung eher gefördert als gehindert; und dies Verfahren ist dann für seine Nachfolger durchgängig maßgebend gewesen. Es ist schon erzählt worden, daß die vorderasiatischen Gemeinden unter Augustus den Versuch machten, ihre jüdischen Mitbürger bei der Aushebung gleichmäßig heranzuziehen und ihnen die Einhaltung des Sabbaths nicht ferner zu gestatten; Agrippa aber entschied gegen sie und hielt den Status quo zu Gunsten der Juden aufrecht oder stellte vielmehr die bisher wohl nur von einzelnen Statthaltern oder Gemeinden der griechischen Provinzen nach Umständen zugelassene Befreiung der Juden vom Kriegsdienst und das Sabbathprivilegium vielleicht jetzt erst rechtlich fest. Augustus wies ferner die Statthalter von Asia an, die strengen Reichsgesetze über Vereine und Versammlungen gegen die Juden nicht zur Anwendung zu bringen. Aber die römische Regierung hat es nicht verkannt, daß die den Juden im Orient eingeräumte exempte Stellung mit der unbedingten Verpflichtung der Reichsangehörigen zur Erfüllung der vom Staat geforderten Leistungen sich nicht vereinigen ließ, daß die garantierte Sonderstellung der Judenschaft den Rassenhaß und unter Umständen den Bürgerkrieg in die einzelnen Städte trug, daß das fromme Regiment der Behörden von Jerusalem über alle Juden des Reiches eine bedenkliche Tragweite hatte und daß in allem diesem für den Staat eine praktische Schädigung und eine prinzipielle Gefahr lag. Der innerliche Dualismus des Reiches drückt in nichts sich schärfer aus als in der verschiedenen Behandlung der Juden in dem lateinischen und dem griechischen Sprachgebiet. Im Okzident sind die autonomen Judenschaften niemals zugelassen worden. Man tolerierte wohl daselbst die jüdischen Religionsgebräuche wie die syrischen und die ägyptischen oder vielmehr etwas weniger als diese; der Judenkolonie in der Vorstadt Roms jenseits des Tiber zeigte Augustus sich günstig und ließ bei seinen Spenden den, der des Sabbaths wegen sich versäumt hatte, nachträglich zu. Aber er persönlich vermied jede Berührung wie mit dem ägyptischen so auch mit dem jüdischen Kultus, und wie er selbst in Ägypten dem heiligen Ochsen aus dem Wege gegangen war, so billigte er es durchaus, daß sein Sohn Gaius, als er nach dem Orient ging, bei Jerusalem vorbeiging. Unter Tiberius wurde sogar im Jahre 19 in Rom und ganz Italien der jüdische Kultus zugleich mit dem ägyptischen untersagt und diejenigen, die sich nicht dazu verstanden, ihn öffentlich zu verleugnen und die heiligen Geräte ins Feuer zu werfen, aus Italien ausgewiesen, soweit sie nicht als tauglich für den Kriegsdienst in Strafkompanien verwendet werden konnten, wo dann nicht wenige ihrer religiösen Skrupel wegen dem Kriegsgericht verfielen. Wenn, wie wir nachher sehen werden, eben dieser Kaiser im Orient jedem Konflikt mit dem Rabbi fast ängstlich aus dem Wege ging, so zeigt sich hier deutlich, daß er, der tüchtigste Herrscher, den das Reich gehabt hat, die Gefahren der jüdischen Immigration ebenso deutlich erkannte wie die Unbilligkeit und die Unmöglichkeit, da, wo das Judentum bestand, es zu beseitigen ^5. Unter den späteren Regenten ändert, wie wir im weiteren Verlauf finden werden, in der Hauptsache die ablehnende Haltung gegen die Juden des Okzidents sich nicht, obwohl sie im übrigen mehr dem Beispiel des Augustus folgen als dem des Tiberius. Man hinderte die Juden nicht, die Tempelsteuer in der Form freiwilliger Beiträge einzuziehen und nach Jerusalem zu senden. Es wurde ihnen nicht gewehrt, wenn sie einen Rechtshandel lieber vor einen jüdischen Schiedsrichter brachten als vor ein römisches Gericht. Von zwangsweiser Aushebung zum Dienst, wie Tiberius sie anordnete, ist auch im Okzident späterhin nicht weiter die Rede. Aber eine öffentlich anerkannte Sonderstellung und öffentlich anerkannte Sondergerichte haben die Juden im heidnischen Rom und überhaupt im lateinischen Westen niemals erhalten. Vor allem aber haben im Okzident, abgesehen von der Hauptstadt, die der Natur der Sache nach auch den Orient mit repräsentierte und schon in der ciceronischen Zeit eine zahlreiche Judenschaft in sich schloß, die Judengemeinden in der früheren Kaiserzeit nirgends besondere Ausdehnung oder Bedeutung gehabt ^6. Nur im Orient gab die Regierung von vornherein nach oder vielmehr, sie versuchte nicht, die bestehenden Verhältnisse zu ändern und den daraus resultierenden Gefahren vorzubeugen; und so haben denn auch, wie die heiligen Bücher der Juden der lateinischen Welt erst in lateinischer Sprache durch die Christen bekannt geworden sind, die großen Judenbewegungen der Kaiserzeit sich durchaus auf den griechischen Osten beschränkt. Hier wurde kein Versuch gemacht, mit der rechtlichen Sonderstellung des Juden die Quelle des Judenhasses allmählich zu verstopfen, aber ebensowenig, von Laune und Verkehrtheiten einzelner Regenten abgesehen, dem Judenhaß und den Judenhetzen von Seiten der Regierung Vorschub getan. In der Tat ist die Katastrophe des Judentums nicht aus der Behandlung der jüdischen Diaspora im Orient hervorgegangen. Lediglich die in verhängnisvoller Weise sich entwickelnden Beziehungen des Reichsregiments zu dem jüdischen Rabbistaat haben nicht bloß die Zerstörung des Gemeinwesens von Jerusalem herbeigeführt, sondern weiter die Stellung der Juden im Reiche überhaupt erschüttert und verschoben. Wir wenden uns dazu, die Vorgänge in Palästina unter der römischen Herrschaft zu schildern.

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^5 Der Jude Philon schreibt die Behandlung der Juden in Italien auf Rechnung des Seianus (leg. 24; in Flacc. 1), die der Juden im Osten auf die des Kaisers selbst. Aber Josephus führt vielmehr, was in Italien geschah, zurück auf einen Skandal in der Hauptstadt, welchen drei jüdische fromme Schwindler und eine zum Judentum bekehrte vornehme Dame gegeben hatten, und Philon selbst gibt zu, daß Tiberius nach Seians Sturz den Statthaltern nur gewisse Milderungen in dem Verfahren gegen die Juden aufgegeben habe. Die Politik des Kaisers und die seiner Minister den Juden gegenüber war im wesentlichen dieselbe.

^6 Agrippa II., der die jüdischen Ansiedlungen im Ausland aufzählt (bei Philon leg. ad Gaium 36), nennt keine Landschaft westlich von Griechenland, und unter den in Jerusalem weilenden Fremden, die die Apostelgeschichte 2, 5 f. verzeichnet, sind aus dem Westen nur Römer genannt.

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Die Zustände im südlichen Syrien waren von den Feldherrn der Republik, Pompeius und seinen nächsten Nachfolgern, in der Weise geordnet worden, daß die größeren Gewalten, die dort anfingen sich zu bilden, wieder herabgedrückt und das ganze Land in einzelne Stadtgebiete und Kleinherrschaften aufgelöst wurde. Am schwersten waren davon die Juden betroffen worden; nicht bloß hatten sie allen hinzugewonnenen Besitz, namentlich die ganze Küste, herausgeben müssen, sondern Gabinius hatte sogar den alten Bestand des Reiches in fünf selbständig sich verwaltende Kreise aufgelöst und dem Hohenpriester Hyrkanos seine weltlichen Befugnisse entzogen. Damit war also wie einerseits die Schutzmacht, so andererseits die reine Theokratie wieder hergestellt. Indes änderte dies sich bald. Hyrkanos oder vielmehr der für ihn regierende Minister, der Idumäer Antipatros ^7, gelangte wohl schon durch Gabinius selbst, dem er bei seinen parthischen und ägyptischen Unternehmungen sich unentbehrlich zu machen verstand, wiederum zu der führenden Stellung im südlichen Syrien. Nach der Plünderung des Tempels von Jerusalem durch Crassus ward der dadurch veranlaßte Aufstand der Juden hauptsächlich durch ihn gedämpft. Es war für ihn eine günstige Fügung, daß die jüdische Regierung nicht genötigt ward, in die Krisis zwischen Caesar und Pompeius, für welchen sie wie der ganze Osten sich erklärt hatte, handelnd einzugreifen. Dennoch wäre wohl, nachdem der Bruder und Rivale des Hyrkanos, Aristobulos, sowie dessen Sohn Alexander, wegen ihres Eintretens für Caesar, durch die Pompeianer ihr Leben verloren hatten, nach Caesars Sieg der zweite Sohn Antigonos von diesem in Judäa als Herrscher eingesetzt worden. Aber als Caesar, nach dem entscheidenden Sieg nach Ägypten gekommen, sich in Alexandreia in einer gefährlichen Lage befand, war es vornehmlich Antipatros, der ihn aus dieser befreite, und dies schlug durch; Antigonos mußte zurückstehen hinter der neueren, aber wirksameren Treue. Nicht am wenigsten hat Caesars persönliche Dankbarkeit die förmliche Restauration des Judenstaates gefördert. Das Jüdische Reich erhielt die beste Stellung, die dem Klientelstaat gewährt werden konnte, völlige Freiheit von Abgaben an die Römer ^8 und von militärischer Besatzung und Aushebung ^9, wogegen allerdings auch die Pflichten und die Kosten der Grenzverteidigung von der einheimischen Regierung zu übernehmen waren. Die Stadt Ioppe und damit die Verbindung mit dem Meer wurde zurückgegeben, die Unabhängigkeit der inneren Verwaltung sowie die freie Religionsübung garantiert, die bisher verweigerte Wiederherstellung der von Pompeius geschleiften Festungswerke Jerusalems gestattet (707 47). Also regierte unter dem Namen des Hasmonäerfürsten ein Halbfremder - denn die Idumäer standen zu den eigentlichen, von Babylon zurückgewanderten Juden ungefähr wie die Samariter - den Judenstaat unter dem Schutz und nach dem Willen Roms. Die nationalgesinnten Juden waren dem neuen Regiment nichts weniger als geneigt. Die alten Geschlechter, die im Rat von Jerusalem führten, hielten im Herzen zu Aristobulos und nach dessen Tode zu seinem Sohn Antigonos. In den Bergen Galiläas fochten die Fanatiker ebenso gegen die Römer wie gegen die eigene Regierung; als Antipatros’ Sohn Herodes den Führer dieser wilden Schar, Ezekias, gefangengenommen und hatte hinrichten lassen, zwang der Priesterrat von Jerusalem unter dem Vorwand verletzter Religionsvorschriften den schwachen Hyrkanos, den Herodes zu verbannen. Dieser trat darauf in das römische Heer ein und leistete dem Caesarischen Statthalter von Syrien gegen die Insurrektion der letzten Pompeianer gute Dienste. Aber als nach der Ermordung Caesars die Republikaner im Osten die Oberhand gewannen, war Antipatros wieder der erste, der dem Stärkeren nicht bloß sich fügte, sondern sich die neuen Machthaber verpflichtete durch rasche Beitreibung der von ihnen auferlegten Kontribution. So kam es, daß der Führer der Republikaner, als er aus Syrien abzog, den Antipatros in seiner Stellung beließ und dem Sohne desselben, Herodes, sogar ein Kommando in Syrien anvertraute. Als dann Antipatros starb, wie man sagt, von einem seiner Offiziere vergiftet, glaubte Antigonos, der bei seinem Schwager, dem Fürsten Ptolemaeos von Chalkis, Aufnahme gefunden hatte, den Augenblick gekommen, um den schwachen Oheim zu beseitigen. Aber die Söhne des Antipatros, Phasael und Herodes, schlugen seine Schar aufs Haupt, und Hyrkanos verstand sich dazu, ihnen die Stellung des Vaters zu gewähren, ja sogar den Herodes, indem er ihm seine Enkelin Mariamme verlobte, gewissermaßen in das regierende Haus aufzunehmen. Inzwischen unterlagen die Führer der republikanischen Partei bei Philippi. Die Opposition in Jerusalem hoffte nun den Sturz der verhaßten Antipatriden bei den Siegern zu erwirken; aber Antonius, dem das Schiedsgericht zufiel, wies deren Deputationen erst in Ephesos, dann in Antiocheia, zuletzt in Tyros entschieden ab, ja ließ die letzten Gesandten hinrichten, und bestätigte Phasael und Herodes förmlich als “Vierfürsten” ^10 - der Juden (723 41).

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^7 Antipatros begann seine Laufbahn als Statthalter (στρατηγός) von Idumäa (Ios. ant. Iud. 14, 1, 3), und heißt dann Verwalter des Jüdischen Reiches (ο τών Ιουδαίων επιμελητής daselbst 14, 8, 1), das heißt etwa erster Minister. Mehr liegt auch nicht in der gegen Rom wie gegen Herodes adulatorisch gefärbten Erzählung des Josephus (ant. Iud. 14, 8, 5; bel. Iud. 1, 10, 3), daß Caesar dem Antipatros die Wahl überlassen habe, seine Machtstellung (δυναστεία) selbst zu bestimmen und, da dieser ihm die Entscheidung anheimstellt, ihn zum Verwalter (επίτροπος) von Judäa bestellt habe. Dies ist nicht, wie Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 408 will, die (damals noch gar nicht bestehende) römische Prokuratur der Kaiserzeit, sondern ein formell von dem jüdischen Ethnarchen verliehenes Amt, eine επιτροπή, wie die bei Ios. bel. Iud. 2, 18, 6 erwähnte. In den Aktenstücken aus Caesars Zeit vertritt die Juden allein der Erzpriester und Ethnarch Hyrkanos; Caesar gab dem Antipatros, was dem Untertanen eines abhängigen Staats gewährt werden konnte, das römische Bürgerrecht und die personale Immunität (Ios. ant. Iud. 14, 8, 3; bel. Iud. 1, 9, 5), aber er machte ihn nicht zum Beamten Roms. Daß Herodes, aus Judäa vertrieben, von dem Römern eine römische Offizierstellung etwa in Samaria erhalten hat, ist glaublich; aber die Bezeichnungen στρατηγός τής Κοιλής Συρίας; (Ios. ant. Iud. 14 9, 5 c. 11, 4) oder στρατηγός Κοιλής Συρίας καί Σαμαρίας; (bel. Iud. 1, 10, 8) sind mindestens irreführend, und ebenso inkorrekt nennt derselbe Schriftsteller den Herodes später deswegen, weil er τοίς επιτρπεύουσι τής Συρίας; als Ratgeber dienen soll (ant. Iud. 15, 10, 3), sogar Συρίας ολής επίτροπον (bel. Iud. 1, 20, 4, wo Marquardts Änderung [Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 408 Κοιλής den Sinn zerstört).

^8 In dem Dekret Caesars bei Josephus (ant. Iud. 14, 10, 5 u. 6) ist die aus Epiphanius sich ergebende Lesung die einzig mögliche: danach wird das Land von der (durch Pompeius auferlegten: Ios. ant. Iud. 14, 4, 4) Steuer, vom zweiten Jahr der laufenden Verpachtung an, befreit und weiter verordnet, daß die Stadt Joppe, die damals aus römischem Besitz in jüdischen überging, zwar auch ferner den vierten Teil der Feldfrüchte in Sidon an die Römer abliefern, aber dafür dem Hyrkanos ebenfalls in Sidon als Äquivalent jährlich 20675 Scheffel Getreide gewährt werden sollen, woneben die Joppenser auch noch den Zehnten an Hyrkanos entrichten. Auch zeigt die ganze sonstige Erzählung, daß der jüdische Staat seitdem von Tributzahlung frei ist; daß Herodes von den der Kleopatra zugewiesenen Distrikten, die er ihr abpachtet, φόρος zahlt (ant. Iud. 15, 4, 2 u. 4. c. 5, 3), bestätigt nur die Regel. Wenn App. civ. 5, 75 unter den von Antonius mit Tribut belegten Königen den Herodes für Idumäa und Samaria aufführt, so fehlt Judäa auch hier nicht ohne guten Grund; und auch für diese Nebenländer kann ihm der Tribut von Augustus erlassen sein. Der detaillierte und zuverlässige Bericht über die Schatzung, die Quirinius anordnet, zeigt mit völliger Klarheit, daß das Land bis dahin von römischer Steuer frei war.

^9 In demselben Dekret heißt es: καί όπως μηδείς μήτε αρχών μήτε στρατηγός ή πρεσβευτης εν τοίς όροις τών Ιουδαίων ανιστά (‘vielleicht συνιστά Wilamowitz) συμμαψίαν καί στρατιώτας εξιή (so Wilamowitz für εξεί), ή τά χρήματα τούτων ανεπηρεάστους (vgl. 14, 10, 2: παραχειμασίαν δέ καί χρήματα πράττεσθαι οθ δοκιμάζω). Dies entspricht im wesentlichen der Formel des wenig älteren Freibriefs für Termessos (CIL I, 204): nei quis magistratu prove magistratu legatus ne[ive] quis alius meilites in oppidum Thermesum . . . agrumve . . . hiemandi caussa introducito . . . nisei senatus nominatim utei Thermesum . . . in hibernacula meilites deducantur decreverit. Der Durchmarsch ist demnach gestattet. In dem Privilegium für Judäa scheint außerdem noch die Aushebung untersagt gewesen zu sein.

^10 Dieser Titel, der zunächst das kollegialische Vierfürstentum bezeichnet, wie es bei den Galatern herkömmlich war, ist dann allgemeiner für die Samt-, ja auch für die Einherrschaft, immer aber als im Rang dem königlichen nachstehend verwendet worden. In dieser Weise erscheint er außer in Galanen auch in Syrien vielleicht seit Pompeius, sicher seit Augustus. Die Nebeneinanderstellung eines Ethnarchen und zweier Tetrarchen, wie sie im Jahre 713 (41) für Judäa nach Josephus (ant. Iud. 14, 13, 1; bel. Iud. 1, 12, 5) angeordnet ward, begegnet sonst nicht wieder; analog ist Pheroras Tetrarch der Peraea unter seinem Bruder Herodes (bel. Iud. 1, 24, 5).

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Bald rissen die Wendungen der großen Politik den jüdischen Staat noch einmal in ihre Wogen. Der Herrschaft der Antipatriden machte im folgenden Jahre (714 40) die Invasion der Parther zunächst ein Ende. Der Prätendent Antigonos schlug sich zu ihnen und bemächtigte sich Jerusalems und fast des ganzen Gebiets. Hyrkanos ging als Gefangener zu den Parthern, Phasael, Antipatros’ ältester Sohn, gleichfalls gefangen, gab sich im Kerker den Tod. Mit genauer Not barg Herodes die Seinigen in einem Felsenschloß am Saume Judäas und ging selbst flüchtig und Hilfe bittend zuerst nach Ägypten und, da er hier Antonius nicht mehr fand, zu den beiden eben damals in neuer Eintracht schaltenden Machthabern (724 40) nach Rom. Bereitwillig gestattete man ihm, was ja nur im römischen Interesse lag, das Jüdische Reich für sich zurückzugewinnen; er kam nach Syrien zurück, soweit es auf die Römer ankam, als anerkannter Herrscher und sogar ausgestattet mit dem königlichen Titel. Aber gleich wie ein Prätendent hatte er das Land nicht so sehr den Parthern als den Patrioten zu entreißen. Vorzugsweise mit Samaritern und Idumäern und gedungenen Soldaten schlug er seine Schlachten und gelangte endlich durch die Unterstützung der römischen Legionen auch in den Besitz der lange verteidigten Hauptstadt. Die römischen Henker befreiten ihn gleichfalls von seinem langjährigen Nebenbuhler Antigonos, seine eigenen räumten auf unter den vornehmen Geschlechtern des Rats von Jerusalem.

Aber die Tage der Bedrängnis waren mit seiner Installation noch keineswegs vorüber. Antonius’ unglückliche Expedition gegen die Parther blieb für Herodes ohne Folgen, da die Sieger es nicht wagten, in Syrien einzurücken; aber schwer litt er unter den immer sich steigernden Ansprüchen der ägyptischen Königin, die damals mehr als Antonius den Osten beherrschte; ihre frauenhafte Politik, zunächst gerichtet auf die Erweiterung ihrer Hausmacht und vor allem ihrer Einkünfte, erreichte zwar bei Antonius bei weitem nicht alles, was sie begehrte, aber sie entriß dem König der Juden doch einen Teil seiner wertvollsten Besitzungen an der syrischen Küste und in dem ägyptisch-syrischen Zwischengebiet, ja selbst die reichen Balsampflanzungen und Palmenhaine von Jericho und legte ihm schwere finanzielle Lasten auf. Um den Rest seiner Herrschaft zu behaupten, mußte er die neuen syrischen Besitzungen der Königin entweder selber abpackten oder für andere minder zahlungsfähige Pächter garantieren. Nach all diesen Bedrängnissen und in Erwartung noch ärgerer und ebensowenig abweisbarer Anforderungen war der Ausbruch des Krieges zwischen Antonius und Caesar für ihn eine Hoffnung, und daß Kleopatra in ihrer egoistischen Verkehrtheit ihm die tätige Teilnahme an dem Kriege erließ, weil er seine Truppen brauche, um ihre syrischen Einkünfte beizutreiben, ein weiterer Glücksfall, da dies ihm die Unterwerfung unter den Sieger erleichterte. Das Glück kam ihm noch weiter bei dem Parteiwechsel entgegen: er konnte eine Schar getreuer Gladiatoren des Antonius abfangen, die aus Kleinasien durch Syrien nach Ägypten marschierten, um ihrem Herrn Beistand zu leisten. Indem er, bevor er sich zu Caesar nach Rhodos begab, um seine Begnadigung zu erwirken, den letzten männlichen Sproß des Makkabäerhauses, den achtzigjährigen Hyrkanos, dem das Haus des Antipatros seine Stellung verdankte, für alle Fälle hinrichten ließ, übertrieb er in der Tat die notwendige Vorsicht. Caesar tat, was die Politik ihn tun hieß, zumal da für die beabsichtigte ägyptische Expedition die Unterstützung des Herodes von Wichtigkeit war; er bestätigte den gern Besiegten in seiner Herrschaft und erweiterte sie teils durch die Rückgabe der von Kleopatra ihm entrissenen Besitzungen, teils durch weitere Gaben: die ganze Küste von Gaza bis zum Stratonsturm, dem späteren Caesarea, die zwischen Judäa und Galiläa sich einschiebende samaritanische Landschaft und eine Anzahl von Städten östlich vom Jordan gehorchten seitdem dem Herodes. Mit der Konsolidierung der römischen Monarchie war auch das jüdische Fürstentum weiteren äußeren Krisen entzogen.

Vom römischen Standpunkt aus erscheint das Verhalten der neuen Dynastie in einer Weise korrekt, daß dem Betrachtenden dabei die Augen übergehen. Sie tritt ein zuerst für Pompeius, dann für Caesar den Vater, dann für Cassius und Brutus, dann für die Triumvirn, dann für Antonius, endlich für Caesar den Sohn; die Treue wechselt wie die Parole. Dennoch ist diesem Verhalten die Folgerichtigkeit und Festigkeit nicht abzusprechen. Die Parteiungen, die die herrschende Bürgerschaft zerrissen, ob Republik oder Monarchie, ob Caesar oder Antonius, gingen die abhängigen Landschaften, vor allem die des griechischen Ostens, in der Tat nichts an. Die Entsittlichung, die mit allem revolutionären Regimentswechsel verbunden ist, die entweihende Vermengung der inneren Treue und des äußeren Gehorsams, kam in diesem Fall in grellster Weise zum Vorschein; aber der Pflichterfüllung, wie sie das römische Gemeinwesen von seinen Untertanen beanspruchte, hatte König Herodes in einer Ausdehnung genügt, welcher edlere und großartigere Naturen allerdings nicht fähig gewesen sein würden. Den Parthern gegenüber hat er stets, auch in bedenklichen Lagen, fest zu den einmal erkorenen Schutzherren gehalten.

Vom Standpunkt der inneren jüdischen Politik aus ist das Regiment des Herodes die Beseitigung der Theokratie und insofern eine Fortsetzung, ja eine Steigerung des Regiments der Makkabäer, als die Trennung des staatlichen und des Kirchenregiments in schneidendster Schärfe durchgeführt wird in dem Gegensatz zwischen dem allmächtigen, aber fremdgeborenen König, und dem machtlosen, oft und willkürlich gewechselten Erzpriester. Freilich wurde dem jüdischen Hochpriester die königliche Stellung eher verziehen als dem fremden und priesterlicher Weihe unfähigen Mann; und wenn die Hasmonäer die Unabhängigkeit des Judentums nach außen hin vertraten, trug der Idumäer seine königliche Macht über die Juden von dem Schirmherrn zu Lehen. Die Rückwirkung dieses unlösbaren Konflikts auf eine tief leidenschaftliche Natur tritt in dem ganzen Lebenslauf des Mannes uns entgegen, der viel Leid bereitet, aber vielleicht nicht weniger empfunden hat. Immer sichern die Energie, die Stetigkeit, die Fügsamkeit in das Unvermeidliche, die militärische und politische Geschicklichkeit, wo dafür Raum war, dem Judenkönig einen gewissen Platz in dem Gesamtbild einer merkwürdigen Epoche.

Das fast vierzigjährige Regiment des Herodes - er starb im Jahre 750 (4) - im einzelnen zu schildern, wie es die dafür in großer Ausführlichkeit erhaltenen Berichte gestatten, ist nicht die Aufgabe des Geschichtschreibers von Rom. Es gibt wohl kein Königshaus irgendeiner Zeit, in welchem die Blutfehde zwischen Eltern und Kindern, zwischen Gatten und Geschwistern in gleicher Weise gewütet hat; Kaiser Augustus und seine Statthalter in Syrien wandten schaudernd sich ab von dem Anteil an dem Mordwerk, der ihnen angesonnen ward; nicht der mindest entsetzliche Zug in diesem Greuelbild ist die völlige Zwecklosigkeit der meisten, in der Regel auf grundlosen Verdacht verfügten Exekutionen und die stetig nachfolgende verzweifelnde Reue des Urhebers. Wie kräftig und verständig der König das Interesse seines Landes, soweit er konnte und durfte, wahrnahm, wie energisch er nicht bloß in Palästina, sondern im ganzen Reich mit seinen Schätzen und mit seinem nicht geringen Einfluß für die Juden eintrat -die den Juden günstige Entscheidung Agrippas in dem großen kleinasiatischen Reichshandel hatten sie wesentlich ihm zu verdanken -, Liebe und Treue fand er wohl in Idumäa und Samaria, aber nicht bei dem Volke Israel; hier war und blieb er nicht so sehr der mit vielfacher Blutschuld beladene, als vor allem der fremde Mann. Wie es eine der Haupttriebfedern jenes Hauskrieges ist, daß er in seiner Gattin aus hasmonäischem Geschlecht, der schönen Mariamne, und in deren Kindern mehr die Juden als die Seinen sah und fürchtete, so hat er es selbst ausgesprochen, daß er sich zu den Griechen ebenso hingezogen fühle, wie von den Juden abgestoßen. Es ist bezeichnend, daß er die Söhne, denen er zunächst die Nachfolge zudachte, in Rom erziehen ließ. Während er aus seinen unerschöpflichen Reichtümern die Griechenstädte des Auslandes mit Gaben überhäufte und mit Tempeln schmückte, baute er für die Juden wohl auch, aber nicht im jüdischen Sinne. Die Circus- und Theaterbauten in Jerusalem selbst wie die Tempel für den Kaiserkultus in den jüdischen Städten galten dem frommen Israeliten als Aufforderung zur Gotteslästerung. Daß er den Tempel in Jerusalem in einen Prachtbau verwandelte, geschah halb gegen den Willen der Frommen; wie sehr sie den Bau bewunderten, daß er an demselben einen goldenen Adler anbrachte, wurde ihm mehr verübelt als alle von ihm verfügten Todesurteile und führte zu einem Volksaufstand, dem der Adler zum Opfer fiel und dann freilich auch die Frommen, die ihn abrissen. Herodes kannte das Land genug, um es nicht auf das äußerste kommen zu lassen; wenn es möglich gewesen wäre, dasselbe zu hellenisieren, der Wille dazu hätte ihm nicht gefehlt. An Tatkraft stand der Idumäer hinter den besten Hasmonäern nicht zurück. Der große Hafenbau beim Stratonsturm oder, wie die von Herodes völlig umgebaute Stadt seitdem heißt, bei Caesarea, gab der hafenarmen Küste zuerst das, was sie brauchte, und die ganze Kaiserzeit hindurch ist die Stadt ein Hauptemporium des südlichen Syriens geblieben. Was sonst die Regierung zu leisten vermag, Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen, Eintreten bei Hungersnot und anderen Kalamitäten, vor allen Dingen Sicherheit des Landes nach innen und außen, das hat Herodes geleistet. Der Räuberunfug wurde abgestellt und die in diesen Gegenden so ungemein schwierige Verteidigung der Grenze gegen die streifenden Stämme der Wüste mit Strenge und Folgerichtigkeit durchgeführt. Dadurch wurde die römische Regierung bewogen, ihm noch weitere Gebiete zu unterstellen, Ituräa, Trachonitis, Auranitis, Batanaea. Seitdem erstreckte sich seine Herrschaft, wie dies schon erwähnt ward, geschlossen über das transjordanische Land bis gegen Damaskos und zum Hermongebirge; soviel wir erkennen können, hat es nach jenen weiteren Zuweisungen in dem ganzen bezeichneten Gebiet keine Freistadt und keine von Herodes unabhängige Herrschaft mehr gegeben. Die Grenzverteidigung selbst traf mehr den arabischen König als den der Juden; aber soweit sie ihm oblag, bewirkte die Reihe wohlversehener Grenzkastelle auch hier einen Landfrieden, wie man ihn bisher in diesen Gegenden nicht gekannt hatte. Man begreift es, daß Agrippa, nachdem er die Hafen- und die Kriegsbauten des Herodes besichtigt hatte, in ihm einen gleichstrebenden Gehilfen bei dem großen Organisationswerk des Reiches erkannte und ihn in diesem Sinne behandelte.

Dauernden Bestand hatte sein Reich nicht. Herodes selbst teilte es in seinem Testament unter drei seiner Söhne, und Augustus bestätigte die Verfügung im wesentlichen, indem er nur den wichtigen Hafen Gaza und die transjordanischen Griechenstädte unmittelbar unter den syrischen Statthalter stellte. Die nördlichen Reichsteile wurden von dem Hauptland abgetrennt; das zuletzt von Herodes erworbene Gebiet südlich von Damaskos, die Batanaea mit den dazu gehörigen Distrikten erhielt Philippos, Galiläa und die Peraea, das heißt das transjordanische Gebiet, soweit es nicht griechisch war, Herodes Antipas, beide als Tetrarchen; diese beiden Kleinfürstentümer haben anfangs getrennt, dann unter Herodes des “Großen” Urenkel Agrippa II. vereinigt, mit geringen Unterbrechungen bis unter Traianus fortbestanden. Wir haben ihres Regiments bei der Schilderung des östlichen Syriens und Arabiens bereits gedacht. Hier mag nur hinzugefügt werden, daß diese Herodeer, wenn nicht mit der Energie, doch im Sinn und Geist des Stifters der Dynastie weiterregierten. Die von ihnen eingerichteten Städte Caesarea, das alte Paneas, im nördlichen Gebiet und Tiberias in Galiläa sind ganz in der Art des Herodes hellenisch geordnet; charakteristisch ist die Ächtung, welche die jüdischen Rabbis wegen eines bei der Anlage von Tiberias gefundenen Grabes über die unreine Stadt verhängten.

Das Hauptland, Judäa nebst Samaria nördlich und Idumäa südlich, bekam nach dem Willen des Vaters Archelaos. Aber den Wünschen der Nation entsprach diese Erbfolge nicht. Die Orthodoxen, das heißt die Pharisäer, beherrschten so gut wie ausschließlich die Masse, und wenn bisher die Furcht des Herrn einigermaßen niedergehalten war durch die Furcht vor dem rücksichtslos energischen König, so stand doch der Sinn der großen Majorität der Juden darauf, unter der Schirmherrschaft Roms das reine gottselige Priesterregiment wieder herzustellen, wie es einst die persischen Beamten eingerichtet hatten. Unmittelbar nach dem Tode des alten Königs hatten die Massen in Jerusalem sich zusammengerottet, um die Beseitigung des von Herodes ernannten Hohenpriesters und die Ausweisung der Ungläubigen aus der heiligen Stadt zu verlangen, wo eben das Passah gefeiert werden sollte; Archelaos hatte sein Regiment damit beginnen müssen, auf diese Massen einhauen zu lassen; man zählte eine Menge Tote, und die Festfeier unterblieb. Der römische Statthalter von Syrien - derselbe Varus, dessen Unverstand bald darauf den Römern Germanien kostete -, dem es zunächst oblag, während des Interregnums die Ordnung im Lande aufrecht zu halten, hatte diesen in Jerusalem meuternden Haufen gestattet, nach Rom, wo eben über die Besetzung des jüdischen Thrones verhandelt ward, eine Deputation von fünfzig Personen zu entsenden, um die Abschaffung des Königtums zu erbitten, und als Augustus diese vorließ, gaben achttausend hauptstädtische Juden ihr das Geleit zum Tempel des Apollo. Die fanatisierten Juden daheim fuhren inzwischen fort, sich selber zu helfen; die römische Besatzung, die in den Tempel gelegt war, wurde mit stürmender Hand angegriffen, und fromme Räuberscharen erfüllten das Land; Varus mußte die Legionen ausrücken lassen und mit dem Schwert die Ruhe wieder herstellen. Es war eine Warnung für den Oberherrn, eine nachträgliche Rechtfertigung für König Herodes’ gewalttätiges, aber wirksames Regiment. Aber mit der ganzen Schwächlichkeit, welche er namentlich in späteren Jahren so oft bewies, wies Augustus allerdings die Vertreter jener fanatischen Massen mit ihrem Begehren ab, übergab aber, im wesentlichen das Testament des Herodes ausführend, die Herrschaft in Jerusalem dem Archelaos, gemindert um den königlichen Titel, den Augustus dem unerprobten jungen Mann zur Zeit nicht zugestehen mochte, ferner gemindert um die nördlichen Gebiete und mit der Abnahme der Grenzverteidigung auch in der militärischen Stellung herabgedrückt. Daß auf Augustus’ Veranlassung die unter Herodes hochgespannten Steuern herabgesetzt wurden, konnte die Stellung des Vierfürsten wenig bessern. Archelaos’ persönliche Unfähigkeit und Unwürdigkeit brauchten kaum noch hinzuzutreten, um ihn unmöglich zu machen; wenige Jahre darauf (6 n. Chr.) sah Augustus selbst sich genötigt, ihn abzusetzen. Nun tat er nachträglich jenen Meuterern ihren Willen: das Königtum wurde abgeschafft und das Land einerseits in unmittelbare römische Verwaltung genommen, andererseits, soweit neben dieser ein inneres Regiment zugelassen ward, dasselbe dem Senat von Jerusalem übergeben. Bei diesem Verfahren mögen allerdings teils früher in Betreff der Erbfolge von Augustus dem Herodes gegebene Zusicherungen mitbestimmend gewesen sein, teils die mehr und mehr hervortretende und im allgemeinen wohl gerechtfertigte Abneigung der Reichsregierung gegen größere, einigermaßen selbständig sich bewegende Klientelstaaten. Was in Galatien, in Kappadokien, in Mauretanien kurz vorher oder bald nachher geschah, erklärt, warum auch in Palästina das Reich des Herodes ihn selbst kaum überdauerte. Aber wie in Palästina das unmittelbare Regiment geordnet ward, war es auch administrativ ein arger Rückschritt gegen das Herodische; vor allem aber lagen hier die Verhältnisse so eigenartig und so schwierig, daß die allerdings von der Priesterpartei selbst hartnäckig erstrebte und schließlich erlangte unmittelbare Berührung der regierenden Römer und der regierten Juden weder diesen noch jenen zum Segen gereichte.

Judäa wurde somit im Jahre 6 n. Chr. eine römische Provinz zweiten Ranges ^11 und ist, abgesehen von der ephemeren Restauration des jerusalemischen Königreichs unter Claudius in den Jahren 41-44, seitdem römische Provinz geblieben. An die Stelle des bisherigen lebenslänglichen und, unter Vorbehalt der Bestätigung durch die römische Regierung, erblichen Landesfürsten trat ein vom Kaiser auf Widerruf ernannter Beamter aus dem Ritterstand. Der Sitz der römischen Verwaltung wurde, wahrscheinlich sofort, die von Herodes nach hellenischem Muster umgebaute Hafenstadt Caesarea. Die Befreiung des Landes von römischer Besatzung fiel selbstverständlich weg, aber, wie durchgängig in den Provinzen zweiten Ranges, bestand die römische Truppenmacht nur aus einer mäßigen Zahl von Reiter- und Fußabteilungen der geringeren Kategorie; späterhin lagen dort eine Ala und fünf Kohorten, etwa 3000 Mann. Diese Truppen wurden vielleicht von dem früheren Regiment übernommen, wenigstens zum großen Teil im Lande selbst, jedoch meist aus Samaritanern und syrischen Griechen gebildet ^12. Legionarbesatzung erhielt die Provinz nicht, und auch in den Judäa benachbarten Gebieten stand höchstens eine von den vier syrischen Legionen. Nach Jerusalem kam ein ständiger römischer Kommandant, der in der Königsburg seinen Sitz nahm, mit einer schwachen ständigen Besatzung; nur während der Passahzeit, wo das ganze Land und unzählige Fremde nach dem Tempel strömten, lag eine stärkere Abteilung römischer Soldaten in einer zum Tempel gehörigen Halle. Daß mit der Einrichtung der Provinz die Steuerpflichtigkeit Rom gegenüber eintrat, folgt schon daraus, daß die Kosten der Landesverteidigung damit auf die Reichsregierung übergingen. Nachdem diese bei der Einsetzung des Archelaos eine Herabsetzung der Abgaben veranlaßt hatte, ist es wenig wahrscheinlich, daß sie bei der Einziehung des Landes eine sofortige Erhöhung derselben in Aussicht nahm; wohl aber wurde, wie in jedem neu erworbenen Gebiet, zu einer Revision der bisherigen Katastrierung geschritten ^13.

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^11 Die Angabe des Josephus, daß Judäa zur Provinz Syrien gezogen und dessen Statthalter unterstellt worden sei (ant. Iud. 17 fin.: τού δέ Αρχελάου χώρας υποτελούς προσνεμηθείσης τή Σύρων; 18, 1, 1 : εις τήν Ιουδαίων προσθήκην τής Συρίας; 4, 6) scheint unrichtig zu sein; vielmehr bildete Judäa wahrscheinlich seitdem eine eigene prokuratorische Provinz. Genaue Unterscheidung zwischen dem rechtlichen und dem faktischen Eingreifen des syrischen Statthalters darf man bei Josephus nicht erwarten. Daß derselbe die neue Provinz ordnete und die erste Schatzung leitete, entscheidet nicht über die Frage, welche Einrichtung ihr gegeben ward. Wo die Juden sich über ihren Prokurator bei dem Statthalter von Syrien beschweren und dieser gegen denselben einschreitet, ist allerdings der Prokurator von dem Legaten abhängig; aber wenn L. Vitellius dies tat (Ios. ant. Iud. 18, 4, 2), so griff dessen Macht eben außerordentlicherweise hinaus über die Provinz (Tac. ann. 6, 32; Römisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 822), und in dem andern Fall zeigen die Worte des Tacitus (12, 54): quia Claudius ius statuendi etiam de procuratoribus dederat, daß der Statthalter von Syrien kraft seiner allgemeinen Kompetenz ein solches Urteil nicht hätte fällen können. Sowohl das ius gladii dieser Prokuratoren (Ios. bel. Iud. 2, 8, 1: μέχρι τού κτείνειν λαβών παρά τού Καίσαρος εξουσίαν, ant. Iud. 18, 1, 1; ηγησόμενος Ιουδαίων τή επί πάσιν εξουσία) wie ihr ganzes Auftreten beweisen, daß sie nicht zu denen gehörten, die unter einem kaiserlichen Legaten stehend nur finanzielle Geschäfte besorgten, sondern vielmehr wie die Prokuratoren von Noricum und Raetia auch für Rechtspflege und Heerbefehl die höchste Instanz bildeten. Also hatten die Legaten von Syrien dort nur die Stellung wie die von Pannonien in Noricum und der obergermanische in Rätien. Dies entspricht auch der allgemeinen Entwicklung der Verhältnisse: alle größeren Königreiche sind bei der Einziehung nicht den benachbarten großen Statthalterschaften zugelegt worden, deren Machtfülle zu steigern nicht in der Tendenz dieser Epoche liegt, sondern zu selbstständigen, meist zuerst ritterlichen Statthalterschaften gemacht worden.

^12 Nach Josephus (ant. Iud. 20, 8, 7, genauer als bel. Iud. 2, 13, 7) bestand der größte Teil der römischen Truppen in Palästina aus Caesareern und Sebastenern. Die ala Sebastenorum focht im Jüdischen Kriege unter Vespasian (Ios. bel. Iud. 2, 12, 5). Vgl. Eph. epigr. V, p. 194. Alae und cohortes Iudaeorum gibt es nicht.

^13 Die Einkünfte des Herodes beliefen sich nach Josephus (ant. Iud. 17, 11, 4) auf etwa 1200 Talente, wovon auf Batanaea mit den Nebenländern etwa 100, auf Galiläa und Peraea 200, das übrige auf den Anteil des Archelaos entfallen; dabei ist wohl das ältere hebräische Talent (zu etwa 7830 Mark) gemeint, nicht, wie F. Hultsch (Griechische und römische Metrologie. z. Aufl. Berlin 1882, S. 605) annimmt, das Denartalent (zu etwa 5220 Mark), da die Einkünfte desselben Gebiets unter Claudius bei demselben Josephus (ant. Iud. 19, 8, 2) auf 12 Mill. Denare (etwa 10 Mill. Mark) angesetzt werden. Den Hauptposten darin bildete die Bodenabgabe, deren Höhe wir nicht kennen; in syrischer Zeit betrug sie wenigstens zeitweilig den dritten Teil vom Getreide und die Hälfte von Wein und Öl (1. Makk. 10, 30), zu Caesars Zeit für Joppe ein Viertel der Frucht (Anm. 8), woneben dann noch der Tempelzehnte stand. Dazu kamen eine Anzahl anderer Steuern und Zölle, Auktionsabgaben, Salzsteuer, Wege- und Brückengelder u. dgl. m.; diese sind es, auf welche die Zöllner der Evangelien sich beziehen.

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Für die einheimischen Behörden wurden in Judäa, wie überall, soweit möglich die Stadtgemeinden zum Fundament genommen. Samaria oder, wie die Stadt jetzt heißt, Sebaste, das neu angelegte Caesarea und die sonstigen in dem ehemaligen Reich des Archelaos enthaltenen städtischen Gemeinden verwalteten unter Aufsicht der römischen Behörde sich selbst. Auch das Regiment der Hauptstadt mit dem großen dazugehörigen Gebiet wurde in ähnlicher Weise geordnet. Schon in vorrömischer Zeit unter den Seleukiden hatte sich, wie wir sahen, in Jerusalem ein Rat der Ältesten gebildet, das Synhedrion oder judaisiert der Sanhedrin. Den Vorsitz darin führte der Hochpriester, welchen der jedesmalige Herr des Landes, wenn er nicht etwa selber Hochpriester war, auf Zeit bestellte. Dem Kollegium gehörten die gewesenen Hochpriester und angesehene Gesetzkundige an. Diese Versammlung, in der das aristokratische Element überwog, funktionierte als höchste geistliche Vertretung der gesamten Judenschaft, und, soweit diese davon nicht zu trennen war, auch als die weltliche Vertretung insbesondere der Gemeinde von Jerusalem. Zu einer geistlichen Institution mosaischer Satzung hat das Synhedrion von Jerusalem erst der spätere Rabbinismus durch fromme Fiktion umgestempelt. Er entsprach wesentlich dem Rat der griechischen Stadtverfassung, trug aber allerdings seiner Zusammensetzung wie seinem Wirkungskreise nach einen mehr geistlichen Charakter, als er den griechischen Gemeindevertretungen zukommt. Diesem Synhedrion und seinem Hochpriester, den jetzt als Vertreter des kaiserlichen Landesherrn der Prokurator ernannte, ließ oder übertrug die römische Regierung diejenige Kompetenz, welche in den hellenischen Untertanengemeinden den städtischen Behörden und den Gemeinderäten zukam. Sie ließ mit gleichgültiger Kurzsichtigkeit dem transzendentalen Messianismus der Pharisäer freien Lauf und dem bis zum Eintreffen des Messias fungierenden, keineswegs transzendentalen Landeskonsistorium ziemlich freies Schalten in Angelegenheiten des Glaubens, der Sitte und des Rechts, wo die römischen Interessen dadurch nicht geradezu berührt wurden. Insbesondere betraf dies die Rechtspflege. Zwar soweit es sich dabei um römische Bürger handelte, wird die Justiz in Zivil- wie in Kriminalsachen den römischen Gerichten sogar schon vor der Einziehung des Landes vorbehalten gewesen sein. Aber die Ziviljustiz über die Juden blieb auch nach derselben hauptsächlich der örtlichen Behörde. Die Kriminaljustiz über dieselben übte diese wahrscheinlich im allgemeinen konkurrierend mit dem römischen Prokurator; nur Todesurteile konnte sie nicht anders vollstrecken lassen als nach Bestätigung durch den kaiserlichen Beamten.

Im wesentlichen waren diese Anordnungen die unabweisbaren Konsequenzen der Abschaffung des Fürstentums, und indem die Juden diese erbaten, erbaten sie in der Tat jene mit. Gewiß war es auch die Absicht der Regierung, Härte und Schroffheit bei der Durchführung soweit möglich zu vermeiden. Publius Sulpicius Quirinius, dem als Statthalter von Syrien die Einrichtung der neuen Provinz übertragen ward, war ein angesehener und mit den Verhältnissen des Orients genau vertrauter Beamter, und alle Einzelberichte bestätigen redend oder schweigend, daß man die Schwierigkeiten der Verhältnisse kannte und darauf Rücksicht nahm. Die örtliche Prägung der Kleinmünze, wie sie früher die Könige geübt hatten, ging jetzt auf den Namen des römischen Herrschers; aber der jüdischen Bilderscheu wegen wurde nicht einmal der Kopf des Kaisers auf die Münze gesetzt. Das Betreten des inneren Tempelraumes blieb jedem Nichtjuden untersagt bei Todesstrafe ^14. Wie ablehnend Augustus sich persönlich gegen die orientalischen Kulte verhielt, er verschmähte es hier sowenig wie in Ägypten, sie in ihrer Heimat mit dem Kaiserregiment zu verknüpfen; prachtvolle Geschenke des Augustus, der Livia und anderer Glieder des kaiserlichen Hauses schmückten das Heiligtum der Juden, und nach kaiserlicher Stiftung rauchte täglich dort dem “höchsten Gott” das Opfer eines Stiers und zweier Lämmer. Die römischen Soldaten wurden angewiesen, wenn sie in Jerusalem Dienst hatten, die Feldzeichen mit den Kaiserbildern in Caesarea zu lassen, und als ein Statthalter unter Tiberius davon abging, entsprach die Regierung schließlich den flehenden Bitten der Frommen und ließ es bei dem alten. Ja als auf einer Expedition gegen die Araber die römischen Truppen durch Jerusalem marschieren sollten, erhielten sie infolge der Bedenken der Priester gegen die Bilder an den Feldzeichen eine andere Marschroute. Als ebenjener Statthalter dem Kaiser an der Königsburg in Jerusalem Schilde ohne Bildwerke weihte und die Frommen auch daran Ärgernis nahmen, befahl Tiberius dieselben abzunehmen und an dem Augustustempel in Caesarea aufzuhängen. Das Festgewand des Hohenpriesters, das sich auf der Burg in römischem Gewahrsam befand und daher vor der Anlegung erst sieben Tage lang von solcher Entweihung gereinigt werden mußte, wurde den Gläubigen auf ihre Beschwerde ausgeliefert und der Kommandant der Burg angewiesen, sich nicht weiter um dasselbe zu bekümmern. Allerdings konnte von der Menge nicht verlangt werden, daß sie darum die Folgen der Einverleibung weniger schwer empfand, weil sie selbst dieselbe herbeigeführt hatte. Auch soll nicht behauptet werden, daß die Einziehung des Landes für die Bewohner ohne Bedrückung abging und daß sie keinen Grund hatten, sich zu beschweren; diese Einrichtungen sind nirgends ohne Schwierigkeiten und Ruhestörungen durchgeführt worden. Ebenso wird die Anzahl der Unrechtfertigkeiten und Gewalttätigkeiten, welche einzelne Statthalter begingen, in Judäa nicht geringer gewesen sein als anderswo. Schon im Anfang der Regierung des Tiberius klagten die Juden wie die Syrer über Steuerdruck; insbesondere der langjährigen Verwaltung des Pontius Pilatus werden von einem nicht unbilligen Beurteiler alle üblichen Beamtenfrevel zur Last gelegt. Aber Tiberius hat, wie derselbe Jude sagt, in den dreiundzwanzig Jahren seiner Regierung die althergebrachten heiligen Gebräuche aufrecht gehalten und in keinem Teil sie beseitigt oder verletzt. Es ist dies um so mehr anzuerkennen, als derselbe Kaiser im Okzident so nachdrücklich wie kein anderer gegen die Juden einschritt und also die in Judäa von ihm bewiesene Langmut und Zurückhaltung nicht auf persönliche Begünstigung des Judentums zurückgeführt werden kann.

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^14 An der Marmorschranke (δρύφακτος), welche den inneren Tempelraum abgrenzte, standen deswegen Warnungstafeln in lateinischer und griechischer Sprache (Ios. bel. Iud. 5, 5, 2; 6, 2, 4; ant. Iud. 15, 11, 5). Eine der letzteren, die kürzlich wiedergefunden ist (Revue archeologique 23, 1872, S. 220) und jetzt in dem öffentlichen Museum von Konstantinopel sich befindet, lautet: μήθ΄ ένα αλλογενή εισπορεύεσθαι εντός τού περί τό ιερόν τρυφάκτου καί περιβόλου. ός δ'άν ληφδή, εαυτώ αίτιος έσται διά τό εξακολουθείν θάνατον. Das Iota im Dativ ist vorhanden, die Schrift gut und passend für frühe Kaiserzeit. Diese Tafeln sind schwerlich von den jüdischen Königen gesetzt, die kaum einen lateinischen Text hinzugefügt haben würden und auch keine Ursache hatten, mit dieser sonderbaren Anonymität den Tod in Aussicht zu stellen. Wenn sie von der römischen Regierung aufgestellt wurden, erklärt sich beides; auch sagt Titus bei Ios. bel. Iud. 6, 2, 4 in einer Ansprache an die Juden: ουχ ημείς τούς υπερβάντας υμίν αναιρείν επετρέψαμεν, κάν Ρωμαίός τις ή; - Trägt die Tafel wirklich Spuren von Axthieben, so stammen diese von den Soldaten des Titus.

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Trotz allem dem entwickelten sich gegen die römische Regierung die prinzipielle Opposition wie die gewaltsame Selbsthilfe der Gläubigen beide schon in dieser Zeit des Friedens. Die Steuerzahlung ward nicht etwa bloß, weil sie drückte, sondern als gottlos angefochten. “Ist es erlaubt”, fragt der Rabbi im Evangelium, “dem Caesar den Zensus zu zahlen?” Die ironische Antwort, die er empfing, genügte doch nicht allen; es gab Heilige, wenn auch wohl nicht in großer Zahl, welche sich verunreinigt meinten, wenn sie eine Münze mit dem Kaiserbild anrührten. Dies war etwas Neues, ein Fortschritt der Oppositionstheologie; die Könige Seleukos und Antiochos waren doch auch nicht beschnitten gewesen und hatten ebenfalls Tribut empfangen in Silberstücken ihres Bildnisses. Also war die Theorie; die praktische Anwendung davon machte allerdings nicht der hohe Rat von Jerusalem, in welchem unter dem Einfluß der Reichsregierung die gefügigeren Vornehmen des Landes stimmführend waren, aber Judas der Galiläer aus Gamala am See von Genezareth, welcher, wie Gamaliel diesem hohen Rat später in Erinnerung brachte, “in den Tagen der Schatzung aufstand, und hinter ihm erhob sich das Volk zum Abfall”. Er sprach es aus, was alle dachten, daß die sogenannte Schatzung die Knechtschaft und es eine Schande sei für den Juden, einen anderen Herrn über sich zu erkennen als den Herrn Zebaoth; dieser aber helfe nur denen, die sich selber hülfen. Wenn nicht viele seinem Ruf zu den Waffen folgten, und er nach wenigen Monaten auf dem Blutgerüst endigte, so war der heilige Tote den unheiligen Siegern gefährlicher als der Lebende. Er und die Seinigen gelten den späteren Juden neben den Sadduzäern, Pharisäern und Essäern als die vierte “Schule”; damals hießen sie die Eiferer, später nennen sie sich die Sicarier, die Messermänner. Ihre Lehre ist einfach: Gott allein ist Herr, der Tod gleichgültig, die Freiheit eines und alles. Diese Lehre blieb, und des Judas Kinder und Enkel wurden die Führer der späteren Insurrektionen.

Wenn die römische Regierung der Aufgabe, diese explosiven Elemente nach Möglichkeit niederzuhalten, unter den ersten beiden Regenten im ganzen genommen geschickt und geduldig genügt hatte, so führte der zweite Thronwechsel hart an die Katastrophe. Derselbe ward wie im ganzen Reich, so auch von den Juden in Jerusalem wie in Alexandreia mit Jubel begrüßt und nach dem menschenscheuen und unbeliebten Greise der neue jugendliche Herrscher Gaius dort wie hier in überschwenglicher Weise gefeiert. Aber rasch entwickelte sich aus nichtswürdigen Anlässen ein furchtbares Zerwürfnis. Ein Enkel des ersten Herodes und der schönen Mariamne, nach dem Beschützer und Freunde seines Großvaters Herodes Agrippa genannt, unter den zahlreichen in Rom lebenden orientalischen Fürstensöhnen ungefähr der geringfügigste und heruntergekommenste, aber dennoch oder eben darum der Günstling und der Jugendfreund des neuen Kaisers, bis dahin lediglich bekannt durch seine Liederlichkeit und seine Schulden, hatte von seinem Beschützer, dem er zuerst die Nachricht von dem Tode des Tiberius hatte überbringen können, eines der vakanten jüdischen Kleinfürstentümer zum Geschenk und dazu den Königstitel erhalten. Dieser kam im Jahre 38 auf der Reise in sein neues Reich nach der Stadt Alexandreia, wo er wenige Monate vorher als ausgerissener Wechselschuldner versucht hatte, bei den jüdischen Bankiers zu borgen. Als er im Königsgewand mit seinen prächtig staffierten Trabanten sich dort öffentlich zeigte, regte dies begreiflicherweise die nichtjüdische und den Juden nichts weniger als wohlwollende Bewohnerschaft der großen spott- und skandallustigen Stadt zu einer entsprechenden Parodie an, und bei dieser blieb es nicht. Es kam zu einer grimmigen Judenhetze. Die zerstreut liegenden Judenhäuser wurden ausgeraubt und verbrannt, die im Hafen liegenden jüdischen Schiffe geplündert, die in den nicht jüdischen Quartieren betroffenen Juden mißhandelt und erschlagen. Aber gegen die rein jüdischen Quartiere vermochte man mit Gewalt nichts auszurichten. Da gerieten die Führer auf den Einfall, die Synagogen, auf die es vor allem abgesehen war, soweit sie noch standen, sämtlich zu Tempeln des neuen Herrschers zu weihen und Bildsäulen desselben in allen, in der Hauptsynagoge eine solche auf einem Viergespann, aufzustellen. Daß Kaiser Gaius so ernsthaft, wie sein verwirrter Geist es vermochte, sich für einen wirklichen und leibhaftigen Gott hielt, wußte alle Welt, und die Juden und der Statthalter auch. Dieser, Avillius Flaccus, ein tüchtiger Mann und unter Tiberius ein vortrefflicher Verwalter, aber jetzt gelähmt durch die Ungnade, in welcher er bei dem neuen Kaiser stand und jeden Augenblick der Abberufung und der Anklage gewärtig, verschmähte es nicht, die Gelegenheit zu seiner Rehabilitierung zu benutzen ^15. Er befahl nicht bloß durch Edikt, der Aufstellung der Statuen in den Synagogen kein Hindernis in den Weg zu legen, sondern er ging geradezu auf die Judenhetze ein. Er verordnete die Abschaffung des Sabbaths. Er erklärte weiter in seinen Erlassen, daß diese geduldeten Fremden sich unerlaubter Weise des besten Teils der Stadt bemächtigt hätten; sie wurden auf ein einziges der fünf Quartiere beschränkt und alle übrigen Judenhäuser dem Pöbel preisgegeben, während die ausgetriebenen Bewohner massenweise obdachlos am Strande lagen. Kein Widerspruch wurde auch nur angehört; achtunddreißig Mitglieder des Rats der Ältesten, welcher damals anstatt des Ethnarchen der Judenschaft vorstand ^16, wurden im offenen Circus vor allem Volke gestäupt. Vierhundert Häuser lagen in Trümmern; Handel und Wandel stockte; die Fabriken standen still. Es blieb keine Hilfe als bei dem Kaiser. Vor ihm erschienen die beiden alexandrinischen Deputationen, die der Juden geführt von dem früher erwähnten Philon, einem Gelehrten der neujüdischen Richtung und mehr sanftmütigen als tapferen Herzens, der aber doch für die Seinen in dieser Bedrängnis getreulich eintrat; die der Judenfeinde geführt von Apion, auch einem alexandrinischen Gelehrten und Schriftsteller, der “Weltschelle”, wie Kaiser Tiberius ihn nannte, voll großer Worte und noch größerer Lügen, von dreistester Allwissenheit ^17 und unbedingtem Glauben an sich selbst, wenn nicht der Menschen, doch ihrer Nichtswürdigkeit kundig, ein gefeierter Meister der Rede wie der Volksverführung, schlagfertig, witzig, unverschämt und unbedingt loyal. Das Ergebnis der Verhandlung stand von vornherein fest; der Kaiser ließ die Parteien vor, während er die Anlagen in seinen Gärten besichtigte, aber statt den Flehenden Gehör zu geben, legte er ihnen spöttische Fragen vor, die die Judenfeinde, aller Etikette zum Trotz, mit lautem Gelächter begleiteten, und da er bei guter Laune war, beschränkte er sich darauf, sein Bedauern auszusprechen, daß diese im übrigen guten Leute so unglücklich organisiert seien, seine angeborene Gottesnatur nicht begreifen zu können, womit es ihm ohne Zweifel ernst war. Apion also bekam Recht, und überall, wo es den Judenfeinden beliebte, wandelten die Synagogen sich um in Tempel des Gaius.

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^15 Der besondere Haß des Gaius gegen die Juden (Philo leg. 20) ist nicht die Ursache, sondern die Folge der alexandrinischen Judenhetze gewesen. Da also auch das Einverständnis der Führer der Judenhetze mit dem Statthalter (Philo in Flacc. 4) so, wie die Juden meinten, nicht bestanden haben kann, weil der Statthalter nicht füglich glauben konnte, durch Preisgebung der Juden sich dem neuen Kaiser zu empfehlen, so entsteht allerdings die Frage, warum die Führer der Judenfeinde eben diesen Moment für die Judenhetze wählten und vor allem, warum der Statthalter, dessen Trefflichkeit Philo so nachdrücklich anerkennt, dieselbe zuließ und wenigstens in ihrem weiteren Verlauf sich an ihr beteiligte. Wahrscheinlich sind die Dinge so hergegangen, wie sie oben erzählt sind: der Judenhaß und Judenneid gärten seit langem in Alexandreia (Ios. bel. Iud. 2, 18, 9; Philo leg. 18); der Wegfall des alten strengen Regiments und die augenscheinliche Ungnade, in welcher der Präfekt bei Gaius stand, gaben Raum für den Krawall; die Ankunft Agrippas gab den Anlaß; die geschickte Verwandlung der Synagogen in Tempel des Gaius stempelte die Juden zu Kaiserfeinden, und nachdem dies geschehen war, wird Flaccus allerdings die Verfolgung aufgegriffen haben, um sich dadurch bei dem Kaiser zu rehabilitieren.

^16 Als Strabon in Ägypten war in der früheren augusteischen Zeit, standen die Juden in Alexandreia unter einem Ethnarchen (geogr. 17, 1, 13 p. 798 und bei Ios. ant. Iud. 14, 7, 2). Als dann unter Augustus der Ethnarchos oder Genarchos, wie er auch heißt, starb, trat an seine Stelle ein Rat der Ältesten (Philo leg. 10); doch “untersagte Augustus”, wie Claudius angibt (Ios. ant. Iud. 19, S, 2), “den Juden nicht die Bestellung von Ethnarchen”, was wohl heißen soll, daß die Wahl eines Einzelvorstehers nur für diesmal unterlassen, nicht ein für allemal abgeschafft ward. Unter Gaius gab es offenbar nur Älteste der Judenschaft; und auch unter Vespasian begegnen diese (Ios. bel. Iud. 7, 10, 1). Ein Archon der Juden in Antiocheia wird genannt bei Ios. bel. Iud. 7, 3, 3.

^17 Apion redete und schrieb über alles und jedes, über die Metalle und die römischen Buchstaben, über die Magie und von den Hetären, über ägyptische Urgeschichte und Apicius’ Kochrezepte, vor allem aber machte er Glück mit seinen Vorträgen über Homer, die ihm das Ehrenbürgerrecht in zahlreichen griechischen Städten erwarben. Er hatte entdeckt, daß Homeros darum mit dem unpassenden Worte μήνις seine Ilias begonnen habe, weil die ersten beiden Buchstaben als Ziffern die Bücherzahl der beiden von ihm zu schreibenden Epen darstellen; er nannte den Gastfreund in Ithaka, bei dem er das Brettspiel der Freier erkundet habe; ja er hatte Homeros selbst aus der Unterwelt beschworen, um ihn um seine Heimat zu befragen, derselbe sei auch gekommen und habe sie ihm gesagt, aber ihn verpflichtet, sie anderen nicht zu verraten.

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Aber es blieb nicht bei diesen durch die alexandrinische Straßenjugend eingeleiteten Dedikationen. Im Jahre 39 bekam der Statthalter von Syrien, Publius Petronius, vom Kaiser den Befehl, mit seinen Legionen in Jerusalem einzurücken und in dem Tempel die Bildsäule des Kaisers aufzurichten. Der Statthalter, ein ehrbarer Beamter aus der Schule des Tiberius, erschrak; die Juden aus dem ganzen Lande, Männer und Frauen, Greise und Kinder, strömten zu ihm, erst nach Ptolemais in Syrien, dann nach Tiberias in Galiläa, ihn um seine Vermittlung anzuflehen, daß das Entsetzliche unterbleiben möge; die Äcker im ganzen Lande wurden nicht bestellt, und die verzweifelten Massen erklärten, lieber den Tod durch das Schwert oder den Hunger dulden, als diesen Greuel mit Augen sehen zu wollen. In der Tat wagte der Statthalter die Ausführung zu verzögern und Gegenvorstellungen zu machen, obwohl er wußte, daß es dabei um seinen Kopf ging. Zugleich ging jener König Agrippa persönlich nach Rom, um von seinem Freunde die Rücknahme des Befehls zu erwirken. In der Tat stand der Kaiser von seinem Begehren ab, man sagt infolge einer von dem jüdischen Fürsten geschickt benutzten Weinlaune. Aber er beschränkte zugleich die Konzession auf den einzigen Tempel von Jerusalem und sandte nichtsdestoweniger dem Statthalter wegen seines Ungehorsams das Todesurteil zu, das allerdings, zufällig verspätet, nicht mehr zur Ausführung kam. Gaius war entschlossen, die Renitenz der Juden zu brechen; das angeordnete Einrücken der Legionen zeigt, daß er diesmal die Folgen seines Befehls im Voraus erwogen hatte. Seit jenen Vorgängen hatten die bereitwillig gottgläubigen Ägypter seine volle Liebe, so wie die störrigen und einfältigen Juden den entsprechenden Haß; hinterhältig wie er war und gewohnt zu begnadigen, um später zu widerrufen, mußte das Ärgste nur verschoben erscheinen. Er war im Begriff, nach Alexandreia abzugehen, um dort persönlich den Weihrauch seiner Altäre entgegenzunehmen, und an der Statue, die er in Jerusalem sich aufzustellen gedachte, wurde, so sagt man, in aller Stille gearbeitet, als im Januar 41 der Dolch des Chaerea unter anderem auch den Tempel des Jehova von dem Unhold befreite.

Äußere Folgen hinterließ die kurze Leidenszeit nicht; mit dem Gott sanken seine Altäre. Aber dennoch sind die Spuren davon nach beiden Seiten hin geblieben. Die Geschichte, die hier erzählt wird, ist die des steigenden Hasses zwischen Juden und Nichtjuden, und darin bezeichnet die dreijährige Judenverfolgung unter Gaius einen Abschnitt und einen Fortschritt. Der Judenhaß und die Judenhetzen sind so alt wie die Diaspora selbst; diese privilegierten und autonomen orientalischen Gemeinden innerhalb der hellenischen mußten sie so notwendig entwickeln wie der Sumpf die böse Luft. Aber eine Judenhetze wie die alexandrinische des Jahres 38, motiviert durch das mangelhafte Hellenentum und dirigiert zugleich von der höchsten Behörde und dem niedrigen Pöbel, hat die ältere griechische wie römische Geschichte nicht aufzuweisen. Der weite Weg vom bösen Wollen des Einzelnen zur bösen Tat der Gesamtheit war hiermit durchschritten, und es war gezeigt, was die also Gesinnten zu wollen und zu tun hatten und unter Umständen auch zu tun vermochten. Daß diese Offenbarung auch auf jüdischer Seite empfunden ward, ist nicht zu bezweifeln, obwohl wir dies mit Dokumenten nicht zu belegen vermögen ^18. Aber weit tiefer als die alexandrinische Judenhetze haftete in den Gemütern der Juden die Bildsäule des Gottes Gaius im Allerheiligsten. Es war das schon einmal dagewesen: auf das gleiche Unterfangen des Königs von Syrien, Antiochos Epiphanes, war die Makkabäererhebung gefolgt und die siegreiche Wiederherstellung des freien nationalen Staats. Jener Epiphanes, der Antimessias, welcher den Messias herbeiführt, wie der Prophet Daniel ihn, allerdings nachträglich, gezeichnet hatte, war seitdem jedem Juden das Urbild der Greuel; es war nicht gleichgültig, daß die gleiche Vorstellung mit gleichem Recht sich an einen römischen Kaiser knüpfte oder vielmehr an das Bild des römischen Herrschers überhaupt. Seit jenem verhängnisvollen Erlaß kam die Sorge nicht zur Ruhe, daß ein anderer Kaiser das Gleiche befehlen könne, und insofern allerdings mit Recht, als nach der Ordnung des römischen Staatswesens diese Verfügung lediglich von dem augenblicklichen Gutfinden des augenblicklich Regierenden abhing. Mit glühenden Farben zeichnet sich dieser jüdische Haß des Kaiserkultus und des Kaisertums selbst in der Apokalypse Johannis, für die hauptsächlich deswegen Rom das feile Weib von Babylon und der gemeine Feind der Menschheit ist ^19. Noch minder gleichgültig war die naheliegende Parallele der Konsequenzen. Mattathias von Modein war auch nicht mehr gewesen als Judas der Galiläer, die Erhebung der Patrioten gegen den Syrerkönig ungefähr ebenso hoffnungslos wie die Insurrektion gegen das Untier jenseits des Meeres. Historische Parallelen in praktischer Anwendung sind gefährliche Elemente der Opposition; nur zu rasch geriet der Bau langjähriger Regierungsweisheit ins Schwanken.

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^18 Die Schriften Philons, welche diese ganze Katastrophe uns mit unvergleichlicher Aktualität vorführen, schlagen diesen Ton nirgends an; aber auch abgesehen davon, daß dieser reiche und bejahrte Mann mehr ein guter Mensch als ein guter Hasser war, versteht es sich von selbst, daß diese Konsequenzen der Vorgänge von jüdischer Seite nicht öffentlich dargelegt wurden. Was die Juden dachten und fühlten, wird man nicht nach dem beurteilen dürfen, was sie namentlich in ihren griechisch geschriebenen Schriften zu sagen zweckmäßig fanden. Wenn das Buch der Weisheit und das dritte Makkabäerbuch in der Tat gegen die alexandrinische Judenverfolgung gerichtet sind (Hausrath, Neutestamentliche Zeitgeschichte. Bd. 2, S. 259 f.), was übrigens nichts weniger als gewiß ist, so sind sie womöglich noch zahmer gehalten als die Schriften Philons.

^19 Dies dürfte die richtige Auffassung der jüdischen Vorstellungen sein, in denen überhaupt die positiven Tatsachen regelmäßig ins Allgemeine verfließen. In den Erzählungen vom Antimessias und vom Antichrist finden sich keine positiven Momente, die auf Kaiser Gaius paßten; den Namen Armillus, den der Targum jenem beilegt, darauf zurückzuführen, daß Kaiser Gaius zuweilen Frauenarmbänder (armillae) trug (Suet. Gai. 52), kann ernsthaft nicht vertreten werden. In der Johanneischen Apokalypse, der klassischen Offenbarung jüdischen Selbstgefühls und Römerhasses, knüpft sich das Bild des Antimessias vielmehr an Nero, der sein Bild nicht ins Allerheiligste hat stellen lassen. Diese Schrift gehört bekanntlich einer Zeit und einer Richtung an, für die das Christentum noch wesentlich eine jüdische Sekte war; die Auserwählten und vom Engel Gezeichneten sind alle Juden, je 12000 aus jedem der zwölf Stämme, und haben den Vortritt vor der “großen Menge der sonstigen Gerechten”, das heißt der Judengenossen (Offbg. 7; vgl. 12, 1). Geschrieben ist sie erwiesenermaßen nach Neros Sturz, und als dessen Rückkehr aus dem Orient erwartet wurde. Nun trat freilich ein falscher Nero unmittelbar nach dem Tode des wirklichen auf und wurde im Anfang des folgenden Jahres hingerichtet (Tac. hist. 2, 8. 9); aber an diesen denkt Johannes nicht, da der recht genaue Bericht nicht, wie Johannes, dabei der Parther erwähnt, und für Johannes zwischen dem Sturze Neros und seiner Rückkehr ein beträchtlicher Zeitraum, auch die letztere noch in der Zukunft liegt. Sein Nero ist derjenige, der unter Vespasian im Euphratgebiet Anhang fand, den König Artabanos unter Titus anerkannte und sich anschickte, mit Heeresmacht in Rom wieder einzusetzen, und den endlich die Parther um das Jahr 88 nach längeren Verhandlungen an Domitian auslieferten. Auf diese Vorgänge paßt die Apokalypse mit völliger Genauigkeit. Andererseits kann in einer Schrift dieses Schlages daraus, daß nach 11, 1, 2 nur der Vorhof, nicht aber das Allerheiligste des Tempels von Jerusalem in die Gewalt der Heiden gegeben ist, unmöglich auf den damaligen Stand der Belagerung geschlossen werden; hier ist im einzelnen alles Phantasmagorie und dies gewiß entweder beliebig gegriffen oder, wenn man das vorzieht, angesponnen etwa an eine den römischen Soldaten, die nach der Zerstörung in Jerusalem lagerten, gegebene Order, das ehemalige Allerheiligste nicht zu betreten. Die Grundlage der Apokalypse ist unbestritten die Zerstörung des irdischen Jerusalem und die dadurch erst gegebene Aussicht auf dessen dereinstige ideale Wiederherstellung; unmöglich läßt sich an die Stelle der erfolgten Schleifung der Stadt die bloße Erwartung der Einnahme setzen. Wenn also es von den sieben Köpfen des Drachen heißt: βασιλείς επτά εισιν. οι πέντε επεσαν, ο εισ έστιν, ο άλλος ούπω ήλθεν, καί όταν έλθη ολίγον δεί μείναι (17, 10), so sind vermutlich die fünf Augustus, Tiberius, Gaius, Claudius, Nero, der sechste Vespasian, der siebente unbestimmt; “das Tier, welches war und nicht ist, und selber der achte, aber aus den sieben ist”, ist natürlich Nero. Der unbestimmte Siebente ist ungeschickt, wie so vieles in dieser grandiosen, aber widerspruchsvollen und oft sich übel verwickelnden Phantasmagorie, ist aber hingesetzt, nicht, weil die Siebenzahl gebraucht ward, die ja leicht durch Caesar zu gewinnen war, sondern weil der Schreiber Bedenken trug, das kurze Regiment des letzten Herrschers und dessen Sturz durch den rückkehrenden Nero unmittelbar von dem regierenden Kaiser auszusagen. Unmöglich aber kann man, wie es nach anderen Renan tut, mit Einrechnung Caesars in dem sechsten Kaiser, “welcher ist”, Nero erkennen, der gleich nachher bezeichnet wird als der, welcher “war und nicht ist”, und in dem siebenten, welcher “noch nicht gekommen ist und nicht lange herrschen wird”, sogar den nach Renans Ansicht zur Zeit herrschenden hochbejahrten Galba. Daß dieser überhaupt so wenig, wie Otho und Vitellius, in eine solche Reihe gehört, leuchtet ein.

Aber wichtiger ist es, der gangbaren Auffassung entgegenzutreten, als richte sich die Polemik gegen die Neronische Christenverfolgung und die Belagerung oder die Zerstörung Jerusalems, während sie doch durchaus ihre Spitze kehrt gegen das römische Provinzialregiment überhaupt und insbesondere den Kaiserkultus. Wenn von den sieben Kaisern Nero allein (mit seinem Zahlenausdruck) genannt wird, so geschieht dies nicht, weil er der schlimmste der sieben war, sondern weil die Nennung des regierenden Kaisers unter Prophezeihung eines baldigen Endes seiner Regierung in einer publizierten Schrift ihr Bedenkliches hatte und einige Rücksicht gegen den einen “der ist” sich auch für einen Propheten ziemt. Neros Name war preisgegeben, überdies die Legende seiner Heilung und seiner Wiederkehr in aller Munde; dadurch ist er für die Apokalypse der Repräsentant der römischen Kaiserherrschaft und der Antichrist geworden. Was das Untier des Meeres und sein Ebenbild und Werkzeug, das Untier des Landes, verschulden, ist nicht die Vergewaltigung der Stadt Jerusalem (11, 2), welche nicht als ihre Missetat erscheint, sondern vielmehr als ein Stück des Weltgerichts (wobei auch die Rücksicht auf den regierenden Kaiser im Spiel gewesen sein kann), sondern die göttliche Verehrung, welche die Heiden dem Untier des Meeres zollen (13, 8: προσκυνήσουσιν αυτόν πάντες οι κατοικούντες επί τής γής) und welche das Untier des Landes - das darum auch der Pseudoprophet heißt - für das des Meeres fordert und erzwingt (13, 12: :ποιεί τήν γήν καί τούς κατευκούντας εν αυτή ίνα προσκυνήσουσιν τό θήριον τό πρώτον, ού εθεραπεύθη η πληγή τής μαχαίρης επί τήσ γής); vor allem wird ihm vorgerückt das Begehren, jenem ein Bild zu machen (13, 14: λέγων τοίς κατοικούσιν επί τής γής ποιήσαι εκόναν τώ θηρίω ός έχει τήν πληγήν τής μαχαίρης καί έζησεν, vgl. 14, 9; 16, 2; 19, 20). Das ist deutlich teils das Kaiserregiment jenseits des Meeres, teils die Statthalterschaft auf dem asiatischen Kontinent, nicht dieser oder jener Provinz oder gar dieser oder jener Person, sondern die Kaiservertretung überhaupt, wie die Provinzialen Asiens und Syriens sie kannten. Wenn Handel und Wandel geknüpft erscheint an den Gebrauch des χάραγμα des Untiers des Meeres (13, 16, 17), so liegt der Abscheu gegen Bild und Schrift des Kaisergeldes deutlich zugrunde, allerdings phantastisch umgestaltet, wie ja auch der Satanas das Kaiserbildnis reden macht. Eben diese Statthalter erschienen nachher (17) als die zehn Hörner, welche dem Untier an seinem Abbild beigelegt werden, und heißen hier ganz richtig die “zehn Könige, welche die Königswürde nicht haben, aber Macht wie die Könige”; mit der Zahl, die aus der Vision Daniels übernommen ist, darf man es freilich nicht genau nehmen. Bei den Blutgerichten, die über die Gerechten ergangen sind, denkt Johannes an die reguläre Justiz wegen verweigerter Anbetung des Kaiserbildes, wie die Briefe des Plinius sie schildern (13, 15: ποιήση ίνα όσοι εάν μή προσκυνήσωσιν τήν εικόνα τού θηρίου αποκτανθώσιν; vgl. 6, 9; 20, 4). Wenn hervorgehoben wird, daß diese Blutgerichte besonders häufig in Rom vollzogen wurden (17, 6; 18, 24), so ist damit die Vollstreckung der Verurteilung zum Fecht- oder zum Tierkampf gemeint, welche am Gerichtsort oft nicht stattfinden konnte und bekanntlich vorzugsweise eben in Rom erfolgte (Mod. dig. 48, 19, 31); die Neronischen Hinrichtungen wegen angeblicher Brandstiftung gehören formell nicht einmal zu den Religionsprozessen, und nur Voreingenommenheit kann das in Rom vergossene Märtyrerblut, von dem Johannes spricht, auf diese Vorgänge ausschließlich oder vorzugsweise beziehen. Die gangbaren Vorstellungen von den sogenannten Christenverfolgungen leiden unter der mangelhaften Anschauung der im Römischen Reich bestehenden Rechtsnorm und Rechtspraxis; in der Tat war die Verfolgung der Christen stehend wie die der Räuber, und kamen nur diese Bestimmungen bald milder oder auch nachlässiger, bald schärfer zur Anwendung, wurden auch wohl einmal von oben herab besonders eingeschärft. Den “Krieg gegen die Heiligen” haben erst die Späteren, denen Johannes’ Worte nicht genügten, hineininterpoliert (13, 7). Die Apokalypse ist ein merkwürdiges Zeugnis des nationalen und religiösen Hasses der Juden gegen das okzidentalische Regiment; aber man verschiebt und verflacht die Tatsachen, wenn man, wie dies namentlich Renan tut, den Neronischen Schauerroman mit diesen Farben illustriert. Der jüdische Volkshaß wartete, um zu entstehen, nicht auf die Eroberung von Jerusalem und machte, wie billig, keinen Unterschied zwischen dem guten und dem schlechten Caesar; sein Antimessias heißt wohl Nero, aber nicht minder Vespasianus oder Marcus.

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Die Regierung des Claudius lenkte nach beiden Seiten hin in die Bahnen des Tiberius ein. In Italien wiederholte sich zwar nicht gerade die Ausweisung der Juden, da man von der Undurchführbarkeit dieser Maßregel sich überzeugen mußte, aber doch das Verbot der gemeinschaftlichen Ausübung ihres Kultus ^20, was freilich ungefähr auf dasselbe hinaus und wohl ebensowenig zur Durchführung kam. Neben diesem Intoleranzedikt wurden im entgegengesetzten Sinn durch eine das ganze Reich umfassende Verfügung die Juden von denjenigen öffentlichen Verpflichtungen befreit, welche mit ihren religiösen Überzeugungen sich nicht vertrugen, womit namentlich hinsichtlich des Kriegsdienstes wohl nur nachgegeben ward, was auch bisher schon nicht hatte erzwungen werden können. Die in diesem Erlaß am Schluß ausgesprochene Mahnung an die Juden, nun auch ihrerseits größere Mäßigung zu beobachten und sich der Beschimpfung Andersgläubiger zu enthalten, zeigt, daß es auch von jüdischer Seite an Ausschreitungen nicht gefehlt hatte. In Ägypten wie in Palästina wurden die religiösen Ordnungen wenigstens im ganzen so, wie sie vor Gaius bestanden hatten, wiederum hergestellt, wenn auch in Alexandreia die Juden schwerlich alles, was sie besessen hatten, zurück erhielten ^21; die aufständischen Bewegungen, die dort wie hier ausgebrochen oder doch im Ausbrechen waren, verschwanden damit von selbst. In Palästina ging Claudius sogar über das System des Tiberius hinaus und überwies wieder das ganze ehemalige Gebiet des Herodes einem einheimischen Fürsten, eben jenem Agrippa, der zufällig auch mit Claudius befreundet und bei den Krisen seines Antritts ihm nützlich geworden war. Es war sicher Claudius’ Absicht, das zur Zeit des Herodes befolgte System wieder aufzunehmen und die Gefahren der unmittelbaren Berührung zwischen Römern und Juden zu beseitigen. Aber Agrippa, leichtlebig und auch als Fürst in steter Finanzbedrängnis, übrigens gutmütig und mehr darauf bedacht, es seinen Untertanen als dem fernen Schutzherrn recht zu machen, gab mehrfach bei der Regierung Anstoß, zum Beispiel durch die Verstärkung der Mauern von Jerusalem, deren Weiterführung ihm untersagt ward; und die mit den Römern haltenden Städte Caesarea und Sebaste sowie die römisch organisierten Truppen waren ihm abgeneigt. Als er früh und plötzlich im Jahre 44 starb, erschien es bedenklich, die politisch wie militärisch wichtige Stellung seinem einzigen, siebzehnjährigen Sohn zu übertragen, und die einträglichen Prokurationen aus der Hand zu geben, entschlossen die Mächtigen des Kabinetts sich auch nicht gern. Die Claudische Regierung hatte hier, wie anderswo, das Richtige gefunden, aber nicht die Energie, dasselbe von Nebenrücksichten absehend durchzuführen. Ein jüdischer Fürst mit jüdischen Soldaten konnte das Regiment in Judäa für die Römer handhaben; der römische Beamte und die römischen Soldaten verletzten wahrscheinlich noch öfter durch Unkunde der jüdischen Anschauungen als durch absichtliches Zuwiderhandeln, und was sie immer beginnen mochten, von ihnen war es den Gläubigen ein Ärgernis und der gleichgültigste Vorgang ein Religionsfrevel. Die Forderung, sich gegenseitig zu verstehen und zu vertragen, war nach beiden Seiten hin ebenso gerechtfertigt an sich wie die Ausführung unmöglich. Vor allen Dingen aber war ein Konflikt zwischen dem jüdischen Landesherrn und seinen Untertanen für das Reich ziemlich indifferent; jeder Konflikt zwischen den Römern und den Juden in Jerusalem erweiterte den Abgrund, der sich zwischen den Völkern des Okzidents und den mit ihnen zusammenlebenden Hebräern auftat; und nicht in den Händeln Palästinas, sondern in der Unverträglichkeit der vom Schicksal nun doch einmal zusammengekoppelten Reichsgenossen verschiedener Nationalität lag die Gefahr.

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^20 Daß Suetonius (Claud. 25) als Anstifter der beständigen Unruhen in Rom, die diese Maßregel (nach ihm die Ausweisung aus Rom; im Gegensatz zu Dio 60, 6) zunächst hervorgerufen hätten, einen gewissen Chrestus nennt, ist aufgefaßt worden als Mißverständnis der durch Christus unter Juden und Judengenossen hervorgerufenen Bewegung, ohne zureichenden Grund. Die Apostelgeschichte (18, 2) spricht nur von Ausweisung der Juden. Allerdings ist es nicht zu bezweifeln daß bei der damaligen Stellung der Christen zum Judentum auch sie unter das Edikt fielen.

^21 Wenigstens scheinen die Juden daselbst später nur das vierte der fünf Stadtquartiere in Besitz gehabt zu haben (Ios. bel. Iud. 2, 18, 8). Auch würden wohl, wenn die geschleiften 400 Häuser ihnen in so eklatanter Weise wieder zurückgegeben worden wären, die alle den Juden erwiesenen kaiserlichen Begünstigungen betonenden jüdischen Schriftsteller Philon und Josephus darüber nicht schweigen.

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So trieb das Schiff unaufhaltsam in den Strudel hinein. Bei dieser unseligen Fahrt halfen alle Beteiligten, die römische Regierung und ihre Verwalter, die jüdischen Behörden und das jüdische Volk. Die erstere bewies freilich fortwährend den Willen, allen billigen und unbilligen Ansprüchen der Juden so weit wie möglich entgegenzukommen. Als im Jahre 44 der Prokurator wieder in Jerusalem eintraf, wurde die Ernennung des Hohenpriesters und die Verwaltung des Tempelschatzes, die mit dem Königtum und insofern auch mit der Prokuratur verbunden waren, ihm abgenommen und einem Bruder des verstorbenen Königs Agrippa, dem König Herodes von Chalkis, sowie nach dessen Tode im Jahre 48 seinem Nachfolger, dem schon genannten jüngeren Agrippa, übertragen. Einen römischen Soldaten, der bei der befohlenen Plünderung eines jüdischen Dorfes eine Thorarolle zerrissen hatte, ließ der römische Oberbeamte auf die Klage der Juden hin hinrichten. Selbst die höheren Beamten traf nach Umständen die ganze Schwere der römischen Kaiserjustiz; als zwei nebeneinander fungierende Prokuratoren bei dem Hader der Samariter und der Galiläer sich für und wider beteiligt und ihre Soldaten gegeneinander gefochten hatten, wurde der kaiserliche Statthalter von Syrien, Ummidius Quadratus, mit außerordentlicher Vollmacht nach Palästina geschickt, um zu strafen und zu richten, und in der Tat der eine der Schuldigen in die Verbannung gesandt, ein römischer Kriegstribun namens Celer in Jerusalem selbst öffentlich enthauptet. Aber neben diesen Exempeln der Strenge stehen andere der mitschuldigen Schwäche; in eben diesem Prozeß entging der zweite mindestens ebenso schuldige Prokurator Antonius Felix der Bestrafung, weil er der Bruder des mächtigen Bedienten Pallas war und der Gemahl der Schwester des Königs Agrippa. Mehr noch als die Amtsmißbräuche einzelner Verwalter muß es der Regierung zur Last gelegt werden, daß sie die Beamtenmacht und die Truppenzahl in einer so beschaffenen Provinz nicht verstärkte und fortfuhr, die Besatzung fast ausschließlich aus der Provinz zu rekrutieren. Unbedeutend wie die Provinz war, war es eine arge Kopflosigkeit und eine übel angebrachte Sparsamkeit, sie nach der hergebrachten Schablone zu behandeln; rechtzeitige Entfaltung einer erdrückenden Übermacht und unnachsichtige Strenge, ein Statthalter höheren Ranges und ein Legionslager hätten der Provinz wie dem Reiche große Opfer an Geld und Blut und Ehre erspart.

Aber mindestens nicht geringer ist die Schuld der Juden. Das Hohenpriesterregiment, so weit es reichte - und die Regierung war nur zu geneigt, in allen inneren Angelegenheiten ihm freie Hand zu lassen -, ist, auch nach den jüdischen Berichten, zu keiner Zeit so gewalttätig und nichtswürdig geführt worden wie in der von Agrippas Tod bis zum Ausbruch des Krieges. Der bekannteste und einflußreichste dieser Priesterherrscher ist Ananias, des Nebedaeus Sohn, die “übertünchte Wand”, wie Paulus ihn nannte, als dieser geistliche Richter seine Schergen ihn auf den Mund schlagen hieß, weil er sich vor dem Gericht zu verteidigen wagte. Es wird ihm zur Last gelegt, daß er den Statthalter bestach und daß er durch entsprechende Interpretation der Schrift den niedrigen Geistlichen die Zehntgarben entfremdete ^22. Als einer der Hauptanstifter des Krieges zwischen den Samaritern und den Galiläern hat er vor dem römischen Richter gestanden. Nicht weil die rücksichtslosen Fanatiker in den herrschenden Kreisen überwogen, sondern weil diesen Anzettlern der Volksaufläufe und Anordnern der Ketzergerichte die moralische und religiöse Autorität abging, wodurch die Gemäßigten in besseren Zeiten die Menge gelenkt hatten, und weil sie die Nachgiebigkeit der römischen Behörden in den inneren Angelegenheiten mißverstanden und mißbrauchten, vermochten sie es nicht, zwischen der Fremdherrschaft und der Nation in friedlichem Sinn zu vermitteln. Eben unter ihrem Schalten wurden die römischen Behörden mit den wildesten und unvernünftigsten Forderungen bestürmt und kam es zu Volksbewegungen von grausiger Lächerlichkeit. Der Art ist jene Sturmpetition, welche das Blut eines römischen Soldaten wegen einer zerrissenen Gesetzrolle verlangte und erhielt. Ein anderes Mal entstand ein Volksauflauf, der vielen Menschen das Leben kostete, weil ein römischer Soldat dem Tempel einen Körperteil in unschicklicher Entblößung gezeigt hatte. Auch der beste der Könige hätte dergleichen Wahnwitz nicht unbedingt abwenden können; aber selbst der geringste Fürst würde der fanatischen Menge nicht so völlig steuerlos gegenübergestanden haben, wie diese Priester.

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^22 Es handelte sich, wie es scheint, darum, ob die Gabe der zehnten Garbe an Aaron den Priester (Num. 18, 28), dem Priester überhaupt oder dem Hohenpriester zukomme (H. Ewald; Geschichte des Volkes Israel. 3. Aufl. Göttingen 1864-68. Bd. 6, S. 635).

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Das eigentliche Ergebnis war das stetige Anschwellen der neuen Makkabäer. Man hat sich gewöhnt, den Ausbruch des Krieges in das Jahr 66 zu setzen; mit gleichem und vielleicht besserem Recht könnte man dafür das Jahr 44 nennen. Seit dem Tode Agrippas haben die Waffen in Judäa nicht geruht, und neben den örtlichen Fehden, die Juden und Juden miteinander ausfechten, geht beständig der Krieg her der römischen Truppen gegen die ausgetretenen Leute in den Gebirgen, die Eifrigen, wie die Juden sie nannten, nach römischer Bezeichnung die Räuber. Die Benennungen trafen beide zu; auch hier spielten neben den Fanatikern die verkommenen oder verkommenden Elemente der Gesellschaft ihre Rolle - war es doch nach dem Sieg einer der ersten Schritte der Zeloten, die im Tempel bewahrten Schuldbriefe zu verbrennen. Jeder der tüchtigeren Prokuratoren, von dem ersten Cuspius Fadus an, säubert von ihnen das Land, und immer ist die Hydra gewaltiger wieder da. Fadus’ Nachfolger Tiberius Julius Alexander, selbst einer jüdischen Familie entsprossen, ein Neffe des oben genannten alexandrinischen Gelehrten Philon, ließ zwei Söhne Judas’ des Galiläers, Jakob und Simon, an das Kreuz schlagen; das war der Same des neuen Mattathias. Auf den Gassen der Städte predigten die Patrioten laut den Krieg, und nicht wenige folgten in die Wüste; den Friedfertigen aber und Verständigen, die sich weigerten mitzutun, zündeten diese Banden die Häuser an. Griffen die Soldaten dergleichen Banditen auf, so führten sie wieder angesehene Leute als Geiseln in die Berge; und sehr oft verstand die Behörde sich dazu, jene zu entlassen, um diese zu befreien. Gleichzeitig begannen in der Hauptstadt die “Messermänner” ihr unheimliches Handwerk; sie mordeten wohl auch um Geld - als ihr erstes Opfer wird der Priester Jonathan genannt, als ihr Auftraggeber dabei der römische Prokurator Felix -, aber womöglich zugleich als Patrioten römische Soldaten oder römisch gesinnte Landsleute. Wie hätten bei diesen Stimmungen die Wunder und Zeichen ausbleiben sollen und diejenigen, die betrogen oder betrügend die Massen damit fanatisierten? Unter Cuspius Fadus führte der Wundermann Theudas seine Getreuen dem Jordan zu, versichernd, daß die Wasser vor ihnen sich spalten würden und die nachsetzenden römischen Reiter verschlingen, wie zu den Zeiten des Königs Pharao. Unter Felix verhieß ein anderer Wundertäter, nach seiner Heimat der Ägypter genannt, daß die Mauern Jerusalems einstürzen würden, wie auf Josuas Posaunenstoß die von Jericho; und daraufhin folgten ihm 4000 Messermänner bis auf den Ölberg. Eben in der Unvernunft lag die Gefahr. Die große Masse der jüdischen Bevölkerung waren kleine Bauern, die im Schweiße ihres Angesichts ihre Felder pflügten und ihr Öl preßten, mehr Dorfleute als Städter, von geringer Bildung und gewaltigem Glauben, eng verwachsen mit den Freischaren in den Gebirgen und voll Ehrfurcht vor Jehova und seinen Priestern in Jerusalem wie voll Abscheu gegen die unreinen Fremden. Der Krieg war da, nicht ein Krieg zwischen Macht und Macht um die Übergewalt, nicht einmal eigentlich ein Krieg der Unterdrückten gegen die Unterdrücker um Wiedergewinnung der Freiheit; nicht verwegene Staatsmänner ^23, fanatische Bauern haben ihn begonnen und geführt und mit ihrem Blute bezahlt. Es ist eine weitere Etappe in der Geschichte des nationalen Hasses; auf beiden Seiten schien das fernere Zusammenleben unmöglich und begegnete man sich in dem Gedanken der gegenseitigen Ausrottung.

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^23 Es ist nichts als eitel Schwindel, wenn der Staatsmann Josephus in der Vorrede zu seiner Geschichte des Krieges so tut, als hätten die Juden Palästinas einerseits auf die Erhebung der Euphratländer, andererseits auf die Unruhen in Gallien und die drohende Haltung der Germanen und auf die Krisen des Vierkaiserjahres gerechnet. Der Jüdische Krieg war längst in vollem Gange, als Vindex gegen Nero auftrat und die Druiden wirklich taten, was hier den Rabbis beigelegt wird; und wieviel auch die jüdische Diaspora in den Euphratländern bedeutete, eine jüdische Expedition von dort gegen die Römer des Ostens war ungefähr ebenso undenkbar wie aus Ägypten und Kleinasien. Es sind wohl einige Freischärler von da gekommen, wie zum Beispiel einige Fürstensöhne des eifrig jüdischen Königshauses von Adiabene (Ios. bel. Iud. 2, 19, 2; 6, 6, 4) und von den Insurgenten Bittgesandtschaften dorthin gegangen (das. 6, 6, 2); aber selbst Geld ist von daher den Juden schwerlich in bedeutendem Umfang zugeflossen. Dies charakterisiert den Verfasser mehr als den Krieg. Wenn es begreiflich ist, daß der jüdische Insurgentenführer und spätere Hofmann der Flavier sich gern den in Rom internierten Parthern gleichstellte so ist es weniger zu entschuldigen, daß die neuere Geschichtschreibung ähnliche Wege wandelt und, indem sie diese Vorgänge als Bestandteile der römischen Hof- und Stadtgeschichte oder auch der römisch-parthischen Händel aufzufassen bemüht ist, durch dieses stumpfe Hineinziehen der sogenannten großen Politik die furchtbare Notwendigkeit dieser tragischen Entwicklung verdunkelt.

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Die Bewegung, durch welche die Aufläufe zum Krieg wurden, ging von Caesarea aus. In dieser ursprünglich griechischen, dann von Herodes nach dem Muster der Alexanderkolonien umgeschaffenen und zur ersten Hafenstadt Palästinas entwickelten Stadtgemeinde wohnten Griechen und Juden, ohne Unterschied der Nation und der Konfession bürgerlich gleichberechtigt, die letzteren an Zahl und Besitz überlegen. Aber die Hellenen daselbst, nach dem Muster der Alexandriner und ohne Zweifel unter dem unmittelbaren Eindruck der Vorgänge des Jahres 38, bestritten im Wege der Beschwerde bei der obersten Stelle den jüdischen Gemeindegenossen das Bürgerrecht. Der Minister Neros ^24, Burrus († 62), gab ihnen Recht. Es war arg, in einer auf jüdischem Boden und von einer jüdischen Regierung geschaffenen Stadt das Bürgerrecht zum Privilegium der Hellenen zu machen; aber es darf nicht vergessen werden, wie sich die Juden gegen die Römer eben damals verhielten, und wie nahe sie es den Römern legten, die römische Hauptstadt und das römische Hauptquartier der Provinz in eine rein hellenische Stadtgemeinde umzuwandeln. Die Entscheidung führte, wie begreiflich, zu heftigen Straßentumulten, wobei hellenischer Hohn und jüdischer Übermut namentlich in dem Kampf um den Zugang zur Synagoge sich ungefähr die Waage gehalten zu haben scheinen; die römischen Behörden griffen ein, selbstverständlich zu Ungunsten der Juden. Diese verließen die Stadt, wurden aber von dem Statthalter genötigt zurückzukehren und dann in einem Straßenauflauf sämtlich erschlagen (6. August 66). Dies hatte die Regierung allerdings nicht befohlen und sicher auch nicht gewollt; es waren Mächte entfesselt, denen sie selbst nicht mehr zu gebieten vermochte.

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^24 Josephus (ant. Iud. 20, 8, 9) macht ihn freilich zum Sekretär Neros für die griechische Korrespondenz, obwohl er ihn, wo er römischen Quellen folgt (20, 8, 2), richtig als Präfekten bezeichnet; aber sicher ist derselbe gemeint. Παιδαγωγός heißt er bei ihm wie bei Tac. ann. 13, 2 rector imperatoriae iuventae.

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Wenn hier die Judenfeinde die Angreifenden waren, so waren dies in Jerusalem die Juden. Allerdings versichern deren Vertreter in der Erzählung dieser Vorgänge, daß der derzeitige Prokurator von Palästina, Gessius Florus, um der Anklage wegen seiner Mißverwaltung zu entgehen, durch das Übermaß der Peinigung eine Insurrektion habe hervorrufen wollen; und es ist kein Zweifel, daß die damaligen Statthalter in Nichtswürdigkeit und Bedrückung das übliche Maß beträchtlich überschritten. Aber wenn Florus einen solchen Plan in der Tat verfolgt hat, so mißlang er. Denn nach eben diesen Berichten beschwichtigten die Besonnenen und Besitzenden unter den Juden und mit ihnen der mit dem Tempelregiment betraute und eben damals in Jerusalem anwesende König Agrippa II. - er hatte inzwischen die Herrschaft von Chalkis mit derjenigen von Batanaea vertauscht -, die Massen insoweit, daß die Zusammenrottungen und das Einschreiten dagegen sich innerhalb des seit Jahren landesüblichen Maßes hielten. Aber gefährlicher als der Straßenunfug und die Räuberpatrioten der Gebirge waren die Fortschritte der jüdischen Theologie. Das frühere Judentum hatte in liberaler Weise den Fremden die Pforten seines Glaubens geöffnet; es wurden zwar in den inneren Tempel nur die eigentlichen Religionsgenossen, aber als Proselyten des Tores in die äußeren Hallen jeder ohne weiteres zugelassen und auch dem Nichtjuden gestattet, hier zum Herrn Jehova seinerseits zu beten und Opfer darzubringen. So wurde, wie schon erwähnt ward, auf Grund einer Stiftung des Augustus täglich daselbst für den römischen Kaiser geopfert. Diese Opfer von Nichtjuden untersagte der derzeitige Tempelmeister, des oben genannten Erzpriesters Ananias Sohn Eleazar, ein junger, vornehmer, leidenschaftlicher Mann, persönlich unbescholten und brav und insofern der volle Gegensatz seines Vaters, aber durch seine Tugenden gefährlicher als dieser durch seine Laster. Vergeblich wies man ihm nach, daß dies ebenso beleidigend für die Römer wie gefährlich für das Land und dem Herkommen schlechterdings zuwider sei; es blieb bei der verbesserten Frömmigkeit und der Ausschließung des Landesherrn vom Gottesdienst. Seit langem hatte das gläubige Judentum sich gespalten in diejenigen, die ihr Vertrauen auf den Herrn Zebaoth allein setzten und die Römerherrschaft ertrugen, bis es ihm gefallen werde, das Himmelreich auf Erden zu verwirklichen, und in die praktischeren Männer, welche dieses Himmelreich mit eigener Hand zu begründen entschlossen waren und des Beistandes des Herrn der Heerscharen bei dem frommen Werke sich versichert hielten, oder, mit den Schlagwörtern, in die Pharisäer und die Zeloten. Die Zahl und das Ansehen der letzteren war in beständigem Steigen. Es wurde ein alter Spruch entdeckt, daß um diese Zeit ein Mann von Judäa ausgehen werde und die Weltherrschaft gewinnen; man glaubte das um so eher, weil es so sehr absurd war und das Orakel trug nicht wenig dazu bei, die Massen weiter zu fanatisieren.

Die gemäßigte Partei erkannte die Gefahr und entschloß sich, die Fanatiker mit Gewalt niederzuschlagen; sie bat um Truppen bei den Römern in Caesarea und bei König Agrippa. Von dort kam keine Unterstützung; Agrippa sandte eine Anzahl Reiter. Dagegen strömten die Patrioten und die Messermänner in die Stadt, unter ihnen der wildeste, Manahem, auch einer der Söhne des oft genannten Judas von Galiläa. Sie waren die Stärkeren und bald Herren in der Stadt. Auch die Handvoll römischer Soldaten, welche die an den Tempel anstoßende Burg besetzt hielten, wurde rasch überwältigt und niedergemacht. Der benachbarte Königspalast, mit den dazugehörigen gewaltigen Türmen, wo der Anhang der Gemäßigten, eine Anzahl Römer unter dem Tribunen Metilius und die Soldaten des Agrippa lagen, hielt ebensowenig stand. Den letzteren wurde auf ihr Verlangen zu kapitulieren der freie Abzug bewilligt, den Römern aber verweigert; als sie sich endlich gegen Zusicherung des Lebens ergaben, wurden sie erst entwaffnet und dann niedergemacht mit einziger Ausnahme des Offiziers, der sich beschneiden zu lassen versprach und so als Jude begnadigt ward. Auch die Führer der Gemäßigten, unter ihnen der Vater und der Bruder Eleazars, wurden die Opfer der Volkswut, die den Römergenossen noch grimmiger grollte als den Römern. Eleazar selbst erschrak vor seinem Siege; zwischen den beiden Führern der Fanatiker, ihm und Manahem, kam es nach dem Sieg, vielleicht wegen der gebrochenen Kapitulation, zum blutigen Handgemenge; Manahem wurde gefangen und hingerichtet. Aber die heilige Stadt war frei und das in Jerusalem lagernde römische Detachement vernichtet; die neuen Makkabäer hatten gesiegt wie die alten.

So hatten, angeblich am selben Tag, dem 6. August 66, die Nichtjuden in Caesarea die Juden, die Juden in Jerusalem die Nichtjuden niedergemetzelt; und damit war nach beiden Seiten hin das Signal gegeben, in diesem patriotischen und gottgefälligen Werke fortzufahren. In den benachbarten griechischen Städten entledigten sich die Hellenen der Judenschaften nach dem Muster von Caesarea. Beispielsweise wurden in Damaskos sämtliche Juden zunächst ins Gymnasium gesperrt und auf die Kunde von einem Mißerfolg der römischen Waffen vorsichtigerweise sämtlich umgebracht. Gleiches oder ähnliches geschah in Askalon, in Skytopolis, Hippos, Gadara, überall, wo die Hellenen die Stärkeren waren. In dem überwiegend von Syrern bewohnten Gebiet des Königs Agrippa rettete dessen energisches Dazwischentreten den Juden von Caesarea Paneas und sonst das Leben. In Syrien folgten Ptolemais, Tyros und mehr oder minder die übrigen griechischen Gemeinden; nur die beiden größten und zivilisiertesten Städte Antiocheia und Apameia sowie Sidon schlossen sich aus. Dem ist es wohl zu verdanken, daß diese Bewegung sich nicht nach Vorderasien fortpflanzte. In Ägypten kam es nicht bloß zu einem Volksauflauf, der zahlreiche Opfer forderte, sondern die alexandrinischen Legionen selbst mußten auf die Juden einhauen. Im notwendigen Rückschlag dieser Judenvesper ergriff die in Jerusalem siegreiche Insurrektion sofort ganz Judäa und organisierte sich überall unter ähnlicher Mißhandlung der Minoritäten, übrigens aber mit Raschheit und Energie.

Es war notwendig, schleunigst einzuschreiten und die weitere Ausbreitung des Brandes zu verhindern; auf die erste Kunde marschierte der römische Statthalter von Syrien, Gaius Cestius Gallus, mit seinen Truppen gegen die Insurgenten. Er führte etwa 20000 Mann römischer Soldaten und 13000 der Klientelstaaten heran, ungerechnet die zahlreichen syrischen Milizen, nahm Joppe ein, dessen ganze Bürgerschaft niedergemacht ward, und stand schon im September vor, ja in Jerusalem selbst. Aber die gewaltigen Mauern des Königspalastes und des Tempels vermochte er nicht zu brechen und nutzte ebensowenig die mehrfach gebotene Gelegenheit, durch die gemäßigte Partei in den Besitz der Stadt zu gelangen. Ob nun die Aufgabe unlösbar oder er ihr nicht gewachsen war, er gab bald die Belagerung auf und erkaufte sogar den beschleunigten Rückzug mit der Aufopferung seines Gepäcks und seiner Nachhut. Zunächst blieb also oder kam Judäa mit Einschluß von Idumäa und Galiläa in die Hand der erbitterten Juden; auch die samaritanische Landschaft ward zum Anschluß genötigt. Die überwiegend hellenischen Küstenstädte Anthedon und Gaza wurden zerstört, Caesarea und die anderen Griechenstädte mit Mühe behauptet. Wenn der Aufstand nicht über die Grenzen Palästinas hinausging, so war daran nicht bloß die Regierung Schuld, sondern die nationale Abneigung der Syrohellenen gegen die Juden.

Die Regierung in Rom nahm die Dinge ernst, wie sie es waren. Anstatt des Prokurators wurde ein kaiserlicher Legat nach Palästina gesandt, Titus Flavius Vespasianus, ein besonnener Mann und ein erprobter Soldat. Er erhielt für die Kriegführung zwei Legionen des Westens, welche infolge des Parthischen Krieges sich zufällig noch in Asien befanden, und diejenige syrische, die bei der unglücklichen Expedition des Cestius am wenigsten gelitten hatte, während die syrische Armee unter dem neuen Statthalter Gaius Licinius Mucianus - Gallus war rechtzeitig gestorben - durch Zuteilung einer anderen Legion auf dem Stande blieb, den sie vorher hatte ^25. Zu diesen Bürgertruppen und deren Auxilien kam die bisherige Besatzung von Palästina, endlich die Mannschaften der vier Klientelkönige der Kommagener, der Hemesener, der Juden und der Nabatäer, zusammen etwa 50000 Mann, darunter 15000 Königssoldaten ^26. Im Frühling des Jahres 67 wurde dieses Heer bei Ptolemais zusammengezogen und rückte in Palästina ein. Nachdem die Insurgenten von der schwachen römischen Besatzung der Stadt Askalon nachdrücklich abgewiesen waren, hatten sie nicht weiter die Städte angegriffen, die es mit den Römern hielten; die Hoffnungslosigkeit, welche die ganze Bewegung durchdringt, drückt sich aus in dem sofortigen Verzicht auf jede Offensive. Als dann die Römer zum Angriff übergingen, traten sie ihnen gleichfalls nirgends im offenen Felde entgegen, ja sie machten nicht einmal Versuche, den einzelnen angegriffenen Plätzen Entsatz zu bringen. Allerdings teilte auch der vorsichtige Feldherr der Römer seine Truppen nicht, sondern hielt wenigstens die drei Legionen durchaus zusammen. Dennoch war, da in den meisten einzelnen Ortschaften die oft wohl nur kleine Zahl der Fanatiker die Bürgerschaften terrorisierte, der Widerstand hartnäckig und die römische Kriegführung weder glänzend noch rasch. Vespasian verwendete den ganzen ersten Feldzug (67) darauf, die Festungen der kleinen Landschaft Galiläa und die Küste bis nach Askalon in seine Gewalt zu bringen; allein vor dem Städtchen Jotapata lagerten die drei Legionen fünfundvierzig Tage. Den Winter 67/68 lag eine Legion in Skytopolis an der Südgrenze von Galiläa, die beiden anderen in Caesarea. Inzwischen waren in Jerusalem die verschiedenen Faktionen aneinandergeraten und lagen im heftigsten Kampf; die guten Patrioten, die zugleich für bürgerliche Ordnung waren, und die noch besseren, welche das Schreckensregiment teils in fanatischer Spannung, teils in Gesindellust herbeiführen und ausnutzen wollten, schlugen sich in den Gassen der Stadt und waren nur darin einig, daß jeder Versuch der Versöhnung mit den Römern ein todeswürdiges Verbrechen sei. Der römische Feldherr, vielfach aufgefordert, diese Zerrüttung zu benutzen, blieb dabei, nur schrittweise vorzugehen. Im zweiten Kriegsjahr ließ er zunächst das transjordanische Gebiet, namentlich die wichtigen Städte Gadara und Gerasa besetzen und setzte sich dann bei Emmaus und Jericho, von wo aus er im Süden Idumäa, im Norden Samaria okkupieren ließ, so daß Jerusalem im Sommer des Jahres 68 von allen Seiten umstellt war. Die Belagerung sollte eben beginnen, als die Nachricht von dem Tode Neros eintraf. Damit war von Rechts wegen das dem Legaten erteilte Mandat erloschen und Vespasian stellte in der Tat, politisch nicht minder vorsichtig wie militärisch, bis auf neue Verhaltungsbefehle die Operationen ein. Bevor diese von Galba eintrafen, war die gute Jahreszeit zu Ende. Als das Frühjahr 69 herankam, war Galba gestürzt und schwebte die Entscheidung zwischen dem Kaiser der römischen Leibgarde und dem der Rheinarmee. Erst nach Vitellius’ Sieg, im Juni 69, nahm Vespasian die Operationen wieder auf und besetzte Hebron; aber sehr bald kündigten die sämtlichen Heere des Ostens jenem die Treue auf und riefen den bisherigen Legaten von Judäa zum Kaiser aus. Den Juden gegenüber wurden zwar die Stellungen bei Emmaus und Jericho behauptet, allein wie die germanischen Legionen den Rhein entblößt hatten, um ihren Feldherrn zum Kaiser zu machen, so ging auch der Kern der Armee von Palästina teils mit dem Legaten von Syrien, Mucianus, nach Italien ab, teils mit dem neuen Kaiser und dessen Sohn Titus nach Syrien und weiter nach Ägypten, und erst, nachdem Ende 69 der Sukzessionskrieg beendigt und Vespasians Herrschaft im ganzen Reiche anerkannt war, beauftragte dieser seinen Sohn mit der Beendigung des Jüdischen Krieges.

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^25 Wie die Besatzungsverhältnisse in Syrien geordnet worden sind, nachdem im Jahre 63 der Parthische Krieg beendigt war, ist nicht völlig klar. Am Ende desselben standen sieben Legionen im Orient, die vier ursprünglich syrischen 3. Gallica, 6. Ferrata, 10. Fretensis, 12. Fulminata und drei aus dem Okzident herangeführte, die 4. Scythica aus Mösien, die 5. Macedonica wahrscheinlich ebendaher (wofür wohl eine obergermanische Legion nach Mösien ging, die 15. Apollinaris aus Pannonien. Da außer Syrien damals keine asiatische Provinz mit Legionen belegt war und der Statthalter von Syrien gewiß in Friedenszeiten nie mehr als vier Legionen gehabt hat, so ist das syrische Heer ohne Zweifel damals auch auf diesen Stand zurückgeführt worden oder hat doch darauf zurückgeführt werden sollen. Die vier Legionen, die danach in Syrien bleiben sollten, waren, wie dies ja auch am nächsten liegt, die vier alten syrischen; denn die 3. war im Jahre 70 eben von Syrien nach Mösien marschiert (Suet. Vesp. 6; Tac. hist. 2, 74) und daß die 6., 10., 12. zum Heere des Cestius gehörten, folgt aus Ios. bel. Iud. 2, 18, 9; 19, 7; 7, 1, 3. Als dann der Jüdische Krieg ausbrach, wurden wieder sieben Legionen für Asien bestimmt und zwar vier für Syrien (Tac. hist. 1, 10), drei für Palästina; die drei hinzutretenden Legionen sind eben die für den Parthischen Krieg verwendeten, die 4., 5., 15., welche vielleicht damals noch auf dem Rückmarsch in ihre alten Quartiere begriffen waren. Die 4. ist wahrscheinlich damals definitiv nach Syrien gekommen wo sie fortan geblieben ist; dagegen gab das syrische Heer die 10. an Vespasian ab, vermutlich, weil diese bei dem Feldzuge des Cestius am wenigsten gelitten hatte. Dazu bekam er die 5. und die 15. Die 5. und die 10. Legion kamen von Alexandreia (Ios. bel. Iud. 3, 1, 3; 4, 2); aber daß sie aus Ägypten herangeführt seien, ist nicht gut denkbar, nicht bloß weil die 10. eine der syrischen war, sondern vor allem, weil der Landmarsch von Alexandreia am Nil nach Ptolemais mitten durch das insurgierte Gebiet am Anfang des Jüdischen Krieges so von Josephus nicht hätte erzählt werden können. Vielmehr ging Titus zu Schiff von Achaia nach Alexandreia am Issischen Meerbusen, dem heutigen Alexandrette, und führte die beiden Legionen von da nach Ptolemais. Die 15. mag der Marschbefehl irgendwo in Kleinasien getroffen haben, da Vespasian, doch wohl, um sie zu übernehmen, nach Syrien zu Lande ging (Ios. bel. Iud. 3, 1 u. 3). Zu diesen drei Legionen, mit denen Vespasian den Krieg begann, kam unter Titus noch eine weitere der syrischen, die 12. Von den vier Legionen, die Jerusalem einnahmen, blieben die beiden bisher syrischen im Orient, die 10. in Judäa, die 12. in Kappadokien, während die 5. nach Mösien, die 15. nach Pannonien zurückkehrte (Ios. bel. Iud. 7, 1, 3; 5, 3).

^26 Zu den drei Legionen gehörten fünf Alen und achtzehn Kohorten und das aus einer Ala und fünf Kohorten bestehende Heer von Palästina. Diese Auxilien zählten demnach 3000 Alarier und (da unter den 23 Kohorten zehn 1000 Mann stark waren, dreizehn 720 Mann oder wohl eher nur 480 Mann; denn statt des befremdenden εξακοσίους erwartet man vielmehr τριακοσίους εξακόντα) 16240 (oder, wenn 720 festgehalten wird, 19360) Kohortalen. Dazu kamen je 1000 Reiter der vier Könige und 5000 arabische, je 2000 Bogenschützen der übrigen drei Könige. Dies gibt zusammen, die Legion zu 6000 Mann gerechnet, 52240 Mann, also gegen 60000, wie Josephus (bel. Iud. 3, 4, 2) sagt. Da die Abteilungen aber also alle nach der höchstmöglichen Normalstärke berechnet sind, wird die effektive Gesamtzahl kaum auf 50000 angesetzt werden dürfen. Diese Zahlen des Josephus erscheinen im wesentlichen zuverlässig ebenso wie die analogen für das Heer des Cestius (bel. Iud. 2, 18, 9); dagegen sind seine auf Schätzung beruhenden Ziffern durchgängig nach dem Stil bemessen, daß das kleinste Dorf in Galiläa 15000 Einwohner zählt (bel. Iud. 3, 3, 2) und geschichtlich so unbrauchbar wie die Ziffern Falstaffs. Nur selten, zum Beispiel bei der Belagerung Jotapatas, erkennt man Rapportzahlen.

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So hatten die Insurgenten in Jerusalem vom Sommer 66 bis zum Frühling 70 völlig freies Schalten. Was die Vereinigung von religiösem und nationalem Fanatismus, das edle Verlangen, den Sturz des Vaterlandes nicht zu überleben und das Bewußtsein begangener Verbrechen und unausbleiblicher Strafe, das wilde Durcheinanderwogen aller edelsten und aller gemeinsten Leidenschaften in diesen vier Jahren des Schreckens über die Nation gebracht hat, wird dadurch vor allem entsetzlich, daß die Fremden dabei nur die Zuschauer gewesen sind, unmittelbar alles Unheil durch Juden über Juden gekommen ist. Die gemäßigten Patrioten wurden von den Eiferern mit Hilfe des Aufgebotes der rohen und fanatischen Bewohner der idumäischen Dörfer bald (Ende 68) überwältigt und ihre Führer erschlagen. Die Eiferer herrschten seitdem und es lösten sich alle Bande bürgerlicher, religiöser und sittlicher Ordnung. Den Sklaven wurde die Freiheit gewährt, die Hohenpriester durch das Los bestellt, die Ritualgesetze eben von diesen Fanatikern, deren Kastell der Tempel war, mit Füßen getreten und verhöhnt, die Gefangenen in den Kerkern niedergemacht und bei Todesstrafe untersagt, die Umgebrachten zu bestatten. Die verschiedenen Führer fochten mit ihren Sonderhaufen gegeneinander: Johannes von Giskala mit seiner aus Galiläa herangeführten Schar; Simon, des Gioras Sohn, aus Gerasa, der Führer einer in dem Süden gebildeten Patriotenschar und zugleich der gegen Johannes sich auflehnenden Idumäer; Eleazar, Simons Sohn, einer der Vorkämpfer gegen Cestius Gallus. Der erste behauptete sich in der Tempelhalle, der zweite in der Stadt, der dritte im Allerheiligsten des Tempels, und täglich ward in den Straßen der Stadt zwischen Juden und Juden gefochten. Die Eintracht kam einzig durch den gemeinsamen Feind; als der Angriff begann, stellte sich Eleazars kleine Schar unter die Befehle des Johannes, und obwohl Johannes im Tempel, Simon in der Stadt fortfuhren, die Herren zu spielen, stritten sie, unter sich hadernd, Schulter an Schulter gegen die Römer. Die Aufgabe auch für die Angreifer war nicht leicht. Zwar genügte das Heer, das anstatt der nach Italien entsendeten Detachements bedeutenden Zuzug aus den ägyptischen und den syrischen Truppen erhalten hatte, für die Einschließung vollauf; und trotz der langen Frist, welche den Juden gewährt worden war, um sich auf die Belagerung vorzubereiten, waren die Vorräte unzureichend, um so mehr, als ein Teil derselben in den Straßenkämpfen zugrunde gegangen war und, da die Belagerung um das Passahfest begann, zahlreiche deswegen nach Jerusalem gekommene Auswärtige mit eingeschlossen waren. Indes wenn auch die Masse der Bevölkerung bald Not litt, was die Wehrmannschaften brauchten, nahmen sie, wo sie es fanden, und wohl versehen, wie sie waren, führten sie den Kampf ohne Rücksicht auf die hungernden und bald verhungernden Massen. Zu bloßer Blockade konnte der junge Feldherr sich nicht entschließen; eine mit vier Legionen in dieser Weise zu Ende geführte Belagerung brachte ihm persönlich keinen Ruhm, und auch das neue Regiment brauchte eine glänzende Waffentat. Die Stadt, sonst überall durch unzugängliche Felsenhänge verteidigt, war allein an der Nordseite angreifbar; auch hier war es keine leichte Arbeit, die dreifache, aus den reichen Tempelschätzen ohne Rücksicht auf die Kosten hergestellte Wallmauer zu bezwingen und weiter innerhalb der Stadt die Burg, den Tempel und die gewaltigen drei Herodestürme einer starken, fanatisierten und verzweifelten Besatzung abzuringen. Johannes und Simon schlugen nicht bloß die Stürme entschlossen ab, sondern griffen oft die schanzenden Mannschaften mit gutem Erfolg an und zerstörten oder verbrannten die Belagerungsmaschinen. Aber die Überzahl und die Kriegskunst entschieden für die Römer. Die Mauern wurden erstürmt, darauf die Burg Antonia; sodann gingen nach langem Widerstand erst die Tempelhallen in Flammen auf und weiter am 10. Ab (August) der Tempel selbst mit allen darin seit sechs Jahrhunderten aufgehäuften Schätzen. Endlich wurde nach monatelangem Straßenkampf am 8. Elul (September) auch in der Stadt der letzte Widerstand gebrochen und das heilige Salem geschleift. Fünf Monate hatte die Blutarbeit gewährt. Das Schwert und der Pfeil und mehr noch der Hunger hatten zahllose Opfer gefordert; die Juden erschlugen jeden des Überlaufens auch nur Verdächtigen und zwangen Weiber und Kinder, in der Stadt zu verhungern; ebenso erbarmungslos ließen auch die Römer die Gefangenen über die Klinge springen oder kreuzigten sie. Die übriggebliebenen Kämpfer und namentlich die beiden Führer wurden einzeln aus den Kloaken, in die sie sich gerettet hatten, hervorgezogen. Am Toten Meer, eben da, wo einstmals König David und die Makkabäer in höchster Bedrängnis eine Zuflucht gefunden hatten, hielten sich die Reste der Insurgenten noch auf Jahre hinaus in den Felsenschlössern Machaerus und Massada, bis endlich als die letzten der freien Juden Judas, des Galiläers Enkel, Eleazar und die Seinigen erst ihren Frauen und Kindern und dann sich selbst den Tod gaben. Das Werk war getan. Daß Kaiser Vespasianus, ein tüchtiger Soldat, es nicht verschmäht hat, wegen eines solchen unvermeidlichen Erfolgs über ein kleines, längst untertäniges Volk als Sieger auf das Kapitol zu ziehen und daß der aus dem Allerheiligsten des Tempels heimgebrachte siebenarmige Kandelaber auf dem Ehrenbogen, den der Reichssenat dem Titus auf dem Markte der Kampfstadt errichtete, noch heute zu schauen ist ^27, gibt keine hohe Vorstellung von dem kriegerischen Sinn dieser Zeit. Freilich ersetzte der tiefe Widerwille, den die Okzidentalen gegen das Judenvolk hegten, einigermaßen, was der kriegerischen Glorie mangelte, und wenn den Kaisern der Judenname zu schlecht war, um ihn so sich beizulegen wie die der Germanen und der Parther, so hielten sie es nicht unter ihrer Würde, dem Pöbel der Hauptstadt die Siegesschadenfreude dieses Triumphes zu bereiten.

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^27 Dieser Bogen ist dem Titus nach seinem Tode vom Reichssenat gesetzt. Ein anderer, ihm während seiner kurzen Regierung von demselben Senat im Circus gewidmeter (CIL VI, 944) gibt sogar mit ausdrücklichen Worten als Grund der Denkmalerrichtung an: “weil er nach Vorschrift und Anweisung und unter der Oberleitung des Vaters das Volk der Juden bezwang und die bis auf ihn von allen Feldherren, Königen und Völkern entweder vergeblich belagerte oder gar nicht angegriffene Stadt Hierusolyma zerstört hat.” Die historische Kunde dieses seltsamen Schriftstückes, welches nicht bloß Nebukadnezar und Antiochos Epiphanes, sondern den eigenen Pompeius ignoriert, steht auf gleicher Höhe mit der Überschwenglichkeit des Preises einer recht gewöhnlichen Waffentat.

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Dem Werk des Schwertes folgte die politische Wendung. Die von den früheren hellenischen Staaten eingehaltene und von den Römern übernommene, in der Tat über die bloße Toleranz gegen fremde Art und fremden Glauben weit hinausgehende Politik, die Judenschaft insgemein als nationale und religiöse Samtgemeinschaft anzuerkennen, war unmöglich geworden. Zu deutlich waren in der jüdischen Insurrektion die Gefahren zu Tage getreten, welche diese national-religiöse, einerseits streng konzentrierte, andererseits über den ganzen Osten sich verbreitende und selbst in den Westen verzweigte Vergesellschaftung in sich trug. Der zentrale Kultus wurde demzufolge ein für allemal beseitigt. Dieser Entschluß der Regierung steht zweifellos fest und hat nichts gemein mit der nicht mit Sicherheit zu beantwortenden Frage, ob die Zerstörung des Tempels absichtlich oder zufällig erfolgt ist; wenn auf der einen Seite die Unterdrückung des Kultus nur die Schließung des Tempels erforderte und das prächtige Bauwerk verschont werden konnte, so hätte andererseits, wäre der Tempel zufällig zugrunde gegangen, der Kultus auch in einem wieder erbauten fortgeführt werden können. Freilich wird es immer wahrscheinlich bleiben, daß hier nicht der Zufall des Krieges gewaltet hat, sondern für die veränderte Politik der römischen Regierung gegenüber dem Judentum die Flammen des Tempels das Programm waren ^28. Deutlicher noch als in den Vorgängen in Jerusalem zeichnet sich dieselbe in der gleichzeitig auf Anordnung Vespasians erfolgten Schließung des Zentralheiligtums der ägyptischen Judenschaft, des Oniastempels unweit Memphis im heliopolitanischen Distrikt, welcher seit Jahrhunderten neben dem von Jerusalem stand etwa wie neben dem Alten Testament die Übersetzung durch die alexandrinischen Siebzig; auch er wurde seiner Weihgeschenke entkleidet und die Gottesverehrung in demselben untersagt.

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^28 Die Erzählung des Josephus, daß Titus mit seinem Kriegsrat beschloß, den Tempel nicht zu zerstören, erregt durch ihre offenbare Absichtlichkeit Bedenken, und da die Benutzung des Tacitus in Sulpicius Severus’ Chronik von Bernays vollständig erwiesen ist, so kann allerdings wohl in Frage kommen, ob nicht dessen gerade entgegengesetzter Bericht (chron. 2, 30, 6), daß der Kriegsrat beschlossen habe, den Tempel zu zerstören, aus Tacitus herrührt und ihm, obwohl er Spuren christlicher Überarbeitung zeigt, der Vorzug zu geben ist. Dies empfiehlt sich weiter dadurch, daß die an Vespasian gerichtete Dedikation der Argonautica des Dichters Valerius Flaccus den Sieger von Solyma feiert, der die Brandfackeln schleudert.

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In weiterer Ausführung der neuen Ordnung der Dinge verschwanden das Hohepriestertum und das Synhedrion von Jerusalem und verlor damit die Judenschaft des Reiches ihr äußerliches Oberhaupt und ihre bis dahin in religiösen Fragen allgemein kompetente Oberbehörde. Die bisher wenigstens tolerierte Jahressteuer eines jeden Juden ohne Unterschied des Wohnorts an den Tempel fiel allerdings nicht weg, wurde aber mit bitterer Parodie auf den kapitolinischen Jupiter und dessen Vertreter auf Erden, den römischen Kaiser, übertragen. Bei der Beschaffenheit der jüdischen Einrichtungen schloß die Unterdrückung des zentralen Kultus die Auflösung der Gemeinde Jerusalem in sich. Die Stadt ward nicht bloß zerstört und niedergebrannt, sondern blieb auch in Trümmern liegen, wie einst Karthago und Korinth; ihre Feldmark, Gemeinde- wie Privatland, wurde kaiserliche Domäne ^29. Was von der Bürgerschaft der volkreichen Stadt dem Hunger oder dem Schwert entgangen war, kam unter den Hammer des Sklavenmarktes. In den Trümmern der zerstörten Stadt schlug die Legion ihr Lager auf, welche mit ihren spanischen und thrakischen Auxilien fortan im jüdischen Lande garnisonieren sollte. Die bisherigen in Palästina selbst rekrutierten Provinzialtruppen wurden anderswohin verlegt. In Emmaus, in der nächsten Nähe von Jerusalem, wurde eine Anzahl römischer Veteranen angesiedelt, Stadtrecht aber auch dieser Ortschaft nicht verliehen. Dagegen wurde das alte Sichem, der religiöse Mittelpunkt der samaritanischen Gemeinde, vielleicht schon seit Alexander dem Großen eine griechische Stadt, jetzt in den Formen der hellenischen Politie unter dem Namen Flavia Neapolis reorganisiert. Die Landeshauptstadt Caesarea, bis dahin griechische Stadtgemeinde, erhielt als “erste Flavische Kolonie” römische Ordnung und lateinische Geschäftssprache. Es waren dies Ansätze zur okzidentalischen Munizipalisierung des jüdischen Landes. Nichtsdestoweniger blieb das eigentliche Judäa, wenn auch entvölkert und verarmt, nach wie vor jüdisch; wessen die Regierung sich zu dem Lande versah, zeigt schon die durchaus anomal dauernde militärische Belegung, die, da Judäa nicht an der Reichsgrenze lag, nur zur Niederhaltung der Einwohner bestimmt gewesen sein kann.

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^29 Daß der Kaiser dies Land für sich nahm (ιδίαν αυτώ τήν χώραν φυλάττων) sagt Josephus (bel. Iud. 7, 6, 6); dazu stimmt nicht sein Befehl πάσαν γήν αποθόσθαι τών Ιουδαίων (a. a. O.), worin wohl ein Irrtum oder ein Schreibfehler steckt. Zu der Expropriierung paßt es, daß im Gnadenweg einzelnen jüdischen Grundbesitzern anderswo Land angewiesen ward (Ios. vit. 16). übrigens ist das Gebiet wohl als Ausstattung für die dort stationierende Legion verwendet worden (Eph. epigr. II, n. 696; Tac. ann. 13, 54).

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Auch die Herodeer überdauerten nicht lange den Untergang Jerusalems. König Agrippa II., der Herr von Caesarea Paneas und von Tiberias, hatte den Römern in dem Krieg gegen seine Landsleute getreue Heerfolge geleistet und selbst aus demselben wenigstens militärisch ehrenvolle Narben aufzuweisen; überdies hielt seine Schwester Berenike, eine Kleopatra im Kleinen, mit dem Rest ihrer viel in Anspruch genommenen Reize das Herz des Bezwingers von Jerusalem gefangen. So blieb er persönlich im Besitz der Herrschaft; aber nach seinem Tode, etwa dreißig Jahre später, ging auch diese letzte Erinnerung an den jüdischen Staat in die römische Provinz Syrien auf.

In der Ausübung ihrer Religionsgebräuche wurden den Juden weder in Palästina noch anderswo Hindernisse in den Weg gelegt. Selbst ihren religiösen Unterricht und die daran sich anknüpfenden Versammlungen ihrer Gesetzlehrer und Gesetzkundigen ließ man in Palästina wenigstens gewähren und hinderte nicht, daß diese Rabbinervereinigungen versuchten, sich einigermaßen an die Stelle des ehemaligen Synhedrion von Jerusalem zu setzen und in den Anfängen des Talmud ihre Lehre und ihre Gesetze zu fixieren. Obwohl einzelne nach Ägypten und Kyrene geflüchtete Teilnehmer an dem jüdischen Aufstand dort Unruhen hervorriefen, wurden die Judenschaften außerhalb Palästina, so viel wir sehen, in ihrer bisherigen Stellung belassen. Gegen die Judenhetze, welche eben um die Zeit der Zerstörung Jerusalems in Antiocheia dadurch hervorgerufen ward, daß die dortigen Juden von einem ihrer abgefallenen Glaubensgenossen öffentlich der Absicht geziehen worden waren, die Stadt anzuzünden, schritt der Vertreter des Statthalters von Syrien energisch ein und gestattete nicht, wie es im Werke war, daß man die Juden nötigte, den Landesgöttern zu opfern und den Sabbath nicht zu halten. Titus selbst, als er nach Antiocheia kam, wies die dortigen Führer der Bewegung mit ihrer Bitte, die Juden auszuweisen oder mindestens ihre Privilegien zu kassieren, auf das bestimmteste ab. Man scheute davor zurück, dem jüdischen Glauben als solchem den Krieg zu erklären und die weitverzweigte Diaspora auf das äußerste zu treiben; es war genug, daß das Judentum in seiner politischen Repräsentation aus dem Staatswesen getilgt war.

Die Wendung in der seit Alexander gegen das Judentum eingehaltenen Politik lief im wesentlichen darauf hinaus, dieser religiösen Gemeinschaft die einheitliche Leitung und die äußerliche Geschlossenheit zu entziehen und ihren Leitern eine Macht aus der Hand zu winden, welche sich nicht bloß über das Heimatland der Juden, sondern über die Judenschaften insgemein innerhalb und außerhalb des Römischen Reiches erstreckte und allerdings im Orient dem einheitlichen Reichsregiment Eintrag tat. Die Lagiden wie die Seleukiden und nicht minder die römischen Kaiser der Julisch-Claudischen Dynastie hatten sich dies gefallen lassen; aber die unmittelbare Herrschaft der Okzidentalen über Judäa hatte den Gegensatz der Reichs- und dieser Priestergewalt in dem Grade verschärft, daß die Katastrophe mit unausbleiblicher Notwendigkeit eintrat und ihre Konsequenzen zog. Vom politischen Standpunkt aus kann wohl die Schonungslosigkeit der Kriegführung getadelt werden, welche übrigens diesem Krieg ziemlich mit allen ähnlichen der römischen Geschichte gemein ist, aber schwerlich die infolge desselben verfügte religiös-politische Auflösung der Nation. Wenn den Institutionen, welche zur Bildung einer Partei, wie die der Zeloten war, geführt hatten und mit einer gewissen Notwendigkeit führen mußten, die Axt an die Wurzel gelegt ward, so geschah nur, was richtig und notwendig war, wie schwer und individuell ungerecht auch der einzelne davon getroffen werden mochte. Vespasianus, der die Entscheidung gab, war ein verständiger und maßhaltender Regent. Es handelte sich nicht um eine Glaubens-, sondern um eine Machtfrage; der jüdische Kirchenstaat als Haupt der Diaspora vertrug sich nicht mit der Unbedingtheit des weltlichen Großstaates. Von der allgemeinen Norm der Toleranz hat die Regierung sich auch in diesem Fall nicht entfernt, nicht gegen das Judentum, sondern gegen den Hohenpriester und das Synhedrion den Krieg geführt.

Ganz hat auch die Tempelzerstörung diesen ihren Zweck nicht verfehlt. Es gab nicht wenige Juden und noch mehr Judengenossen, namentlich in der Diaspora, welche mehr an dem jüdischen Sittengesetz und an dem jüdischen Monotheismus hielten als an der streng nationalen Glaubensform; die ganze ansehnliche Sekte der Christen hatte sich innerlich vom Judentum gelöst und stand zum Teil in offener Opposition zu dem jüdischen Ritus. Für diese war der Fall Jerusalems keineswegs das Ende der Dinge, und innerhalb dieser ausgedehnten und einflußreichen Kreise erreichte die Regierung einigermaßen, was sie mit der Auflösung der Zentralstelle der jüdischen Gottesverehrung beabsichtigte. Die Scheidung des den Nationen gemeinen Christenglaubens von dem national-jüdischen, der Sieg der Anhänger des Paulus über diejenigen des Petrus, wurde durch den Wegfall des jüdischen Zentralkults wesentlich gefördert.

Aber bei den Juden von Palästina, da, wo man zwar nicht hebräisch, aber doch aramäisch sprach, und bei dem Teil der Diaspora, der fest an Jerusalem hing, wurde durch die Zerstörung des Tempels der Riß zwischen dem Judentum und der übrigen Welt vertieft. Die national-religiöse Geschlossenheit, die die Regierung beseitigen wollte, wurde in diesem verengten Kreis durch den gewaltsamen Versuch, sie zu zerschlagen, vielmehr neu gefestigt und zunächst zu weiteren verzweifelten Kämpfen getrieben.

Nicht volle fünfzig Jahre nach der Zerstörung Jerusalems, im Jahre 116 ^30, erhob sich die Judenschaft am östlichen Mittelmeer gegen die Reichsregierung. Der Aufstand, obwohl von der Diaspora unternommen, war rein nationaler Art, in seinen Hauptsitzen Kyrene, Kypros, Ägypten, gerichtet auf die Austreibung der Römer wie der Hellenen und, wie es scheint, die Begründung eines jüdischen Sonderstaats. Er verzweigte sich bis in das asiatische Gebiet und ergriff Mesopotamien und Palästina selbst. Wo die Aufständischen siegreich waren, führten sie den Krieg mit derselben Erbitterung wie die Sicarier in Jerusalem; sie erschlugen, wen sie ergriffen - der Geschichtschreiber Appian, ein geborener Alexandriner, erzählt, wie er vor ihnen um sein Leben laufend mit genauer Not nach Pelusion entkam -, und oftmals töteten sie die Gefangenen unter qualvollen Martern oder zwangen sie, gleich wie einst Titus die in Jerusalem gefangenen Juden, als Fechter im Kampfspiel zur Augenweide der Sieger zu fallen. In Kyrene sollen also 220000, auf Kypros gar 240000 Menschen von ihnen umgebracht worden sein. Andererseits erschlugen in Alexandreia, das selbst nicht in die Hände der Juden gefallen zu sein scheint ^31, die belagerten Hellenen, was von Juden damals in der Stadt war. Die nächste Ursache der Erhebung ist nicht klar. Das Blut der Zeloten, die nach Alexandreia und Kyrene sich geflüchtet und dort ihre Glaubenstreue mit dem Tode unter dem römischen Henkersbeil besiegelt hatten, mag nicht umsonst geflossen sein; der Parthische Krieg, währenddessen der Aufstand begann, hat ihn insofern gefördert, als die in Ägypten stehenden Truppen wahrscheinlich auf den Kriegsschauplatz berufen wurden. Allem Anschein nach war es ein Ausbruch der seit der Tempelzerstörung gleich dem Vulkan im Verborgenen glühenden und in unberechenbarer Weise in Flammen aufschlagenden religiösen Erbitterung der Judenschaft, von der Art, wie der Orient sie zu allen Zeiten erzeugt hat und erzeugt; wenn wirklich die Insurgenten einen Juden zum König ausriefen, so hat diese Erhebung sicher, wie die in der Heimat, in der großen Masse der geringen Leute ihren Herd gehabt. Daß diese Judenerhebung zum Teil zusammenfiel mit dem früher erzählten Befreiungsversuch der kurz vorher von Kaiser Traianus unterworfenen Völkerschaften, während dieser im fernen Osten an der Euphratmündung stand, gab ihr sogar eine politische Bedeutung; wenn die Erfolge dieses Herrschers ihm am Schluß seiner Laufbahn unter den Händen zerrannen, so hat die jüdische Insurrektion namentlich in Palästina und Mesopotamien dazu das ihrige beigetragen. Um den Aufstand niederzuschlagen, mußten überall die Truppen marschieren; gegen den “König” der kyrenäischen Juden Andreas oder Lukuas und die Insurgenten in Ägypten sandte Traianus den Quintus Marcius Turbo mit Heer und Flotte, gegen die Aufständischen in Mesopotamien, wie schon gesagt ward, den Lusius Quietus, zwei seiner erprobtesten Feldherrn. Den geschlossenen Truppen Widerstand zu leisten, vermochten die Aufständischen nirgends, wenngleich der Kampf in Afrika wie in Palästina sich bis in die erste Zeit Hadrians fortspann, und es ergingen über diese Diaspora ähnliche Strafgerichte wie früher über die Juden Palästinas. Daß Traianus die Juden in Alexandreia vernichtet hat, wie Appian sagt, ist schwerlich ein unrichtiger, wenn auch vielleicht ein allzu schroffer Ausdruck dessen, was dort geschah; für Kypros ist es bezeugt, daß seitdem kein Jude die Insel auch nur betreten durfte und selbst den schiffbrüchigen Israeliten dort der Tod erwartete. Wäre über diese Katastrophe unsere Überlieferung so ausgiebig wie über die jerusalemische, so würde sie wohl als deren Fortsetzung und Vollendung erscheinen und gewissermaßen auch als ihre Erklärung; dieser Aufstand zeigt das Verhältnis der Diaspora zu dem Heimatland und den Staat im Staate, zu dem das Judentum sich entwickelt hatte.

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^30 Eusebius (hist. eccl. 4, 2) setzt den Ausbruch in das 18., also nach seiner Rechnung (in der Chronik) das vorletzte Jahr Traians, und damit stimmt auch Dio 68, 32.

^31 Eusebius selbst (bei Synkellos) sagt nur: Αδριανός Ιουδαίουςκατά Αλεξανδρέων στασιάζοντας εκόλασεν. Die armenische und die lateinische Übersetzung scheinen daraus irrig eine Wiederherstellung des von den Juden zerstörten Alexandreia gemacht zu haben, von welcher auch Eusebius in der Kirchengeschichte 4, 2 und Dio 68. 32 nichts wissen.

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Zu Ende war auch mit dieser zweiten Niederwerfung die Auflehnung des Judentums gegen die Reichsgewalt nicht. Man kann nicht sagen, daß diese dasselbe weiter provoziert hat; gewöhnliche Verwaltungsakte, wie sie im ganzen Reiche unweigerlich hingenommen wurden, trafen die Hebräer da, wo die volle Widerstandskraft des nationalen Glaubens ihren Sitz hatte, und riefen dadurch, wahrscheinlich zur Überraschung der Regieren den selbst, eine Insurrektion hervor, die in der Tat ein Krieg war. Wenn Kaiser Hadrianus, als seine Rundreise durch das Reich ihn auch nach Palästina führte, im Jahre 130 die zerstörte heilige Stadt der Juden als römische Kolonie wieder aufzurichten beschloß, tat er sicher diesen nicht die Ehre an, sie zu fürchten, und dachte nicht an religiöse-politische Propaganda, sondern er verfügte für dies Legionslager, was kurz vorher oder bald nachher auch am Rhein, an der Donau, in Afrika geschah, die Verknüpfung desselben mit einer zunächst aus den Veteranen sich rekrutierenden Stadtgemeinde, welche ihren Namen Aelia Capitolina teils von ihrem Stifter, teils von dem Gott empfing, welchem damals statt des Jehova die Juden zinsten. Ähnlich verhält es sich mit dem Verbot der Beschneidung; es erging, wie später bemerkt werden wird, wahrscheinlich gar nicht in der Absicht, damit dem Judentum als solchem den Krieg zu machen. Begreiflicherweise fragten die Juden nicht nach den Motiven jener Stadtgründung und dieses Verbots, sondern empfanden beides als einen Angriff auf ihren Glauben und ihr Volktum, und antworteten darauf mit einem Aufstand, der, anfangs von den Römern vernachlässigt, dann durch Intensität und Dauer in der Geschichte der römischen Kaiserzeit seinesgleichen nicht hat. Die gesamte Judenschaft des In- und des Auslandes geriet in Bewegung und unter stützte mehr oder minder offen die Insurgenten am Jordan ^32, sogar Jerusalem fiel ihnen in die Hände ^33 und der Statthalter Syriens, ja Kaiser Hadrianus selbst erschienen auf dem Kampfplatz. Den Krieg leiteten, bezeichnend genug, der Priester Eleazar ^34 und der Räuberhauptmann Simon, zugenannt Bar-Kokheba, das ist der Sternensohn, als der Bringer himmlischer Hilfe, vielleicht als Messias. Von der finanziellen Macht und der Organisation der Insurgenten zeugen die durch mehrere Jahre auf den Namen dieser beiden geschlagenen Silber- und Kupfermünzen. Nachdem eine genügende Truppenzahl zusammengezogen war, gewann der erprobte Feldherr Sextus Iulius Severus die Oberhand, aber nur in allmählichem und langsamem Vorschreiten; ganz wie in dem Vespasianischen Krieg kam es zu keiner Feldschlacht, aber ein Platz nach dem andern kostete Zeit und Blut, bis endlich nach dreijähriger Kriegführung ^35 die letzte Burg der Insurgenten, das feste Bether unweit Jerusalem, von den Römern erstürmt ward. Die in guten Berichten überlieferten Zahlen von 50 genommenen Festungen, 985 besetzten Dörfern, 580000 Gefallenen sind nicht unglaublich, da der Krieg mit unerbittlicher Grausamkeit geführt und die männliche Bevölkerung wohl überall niedergemacht ward.

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^32 Dies zeigen die Ausdrücke Dios 69, 13: οι απαντάχου γής Ιουδαίοι und πάσης ως ειπείν κινουμένης επί τούτω τής οικουμένης.

^33 Wenn nach dem Zeitgenossen Appian (Syr. 50) Hadrian abermals die Stadt zerstörte (κατέσκαψε), so beweist das sowohl die vorhergehende wenigstens einigermaßen vollendete Anlage der Kolonie wie auch deren Einnahme durch die Insurgenten. Nur dadurch auch erklärt sich der große Verlust, den die Römer erlitten (Fronto Parth. p. 218 Nab.: Hadriano Imperium obtinente quantum militum a Iudaeis . . . caesum; Dio 69, 14); und es paßt wenigstens gut dazu, daß der Statthalter von Syrien, Publicius Marcellus, seine Provinz verließ, um seinem Kollegen Tineius Rufus (Eus. hist. eccl. 4, 6; B. Borghesi, Oeuvres complètes. Bd. 3, S. 64) in Palästina Hilfe zu bringen (CIG 4033, 4C34).

^34 Daß die Münzen mit diesem Namen dem hadrianischen Aufstand angehören, ist jetzt erwiesen (v. Sallet, Zeitschrift für Numismatik 5, 1878, S. 110); dies ist also der Rabbi Eleazar aus Modein der jüdischen Berichte (Ewald, Geschichte des Volkes Israel, Bd. 7, S. 418; E. Schürer, Lehrbuch der neutestamentlichen Zeitgeschichte. Jena 1874, S. 357). Daß der Simon, den dieselben Münzen teils mit Eleazar zusammen, teils allein nennen, der Bar-Kokheba des Justinus Martyr und des Eusebius sei ist mindestens sehr wahrscheinlich.

^35 Dio (69, 12) nennt den Krieg langwierig (ούτ' ολιγοχρόνιος); Eusebius setzt in der Chronik den Anfang auf das 16., das Ende auf das 18. oder 19. Jahr Hadrians; die Insurgentenmünzen sind datiert vom ersten oder vom zweiten Jahr “der Befreiung Israels”. Zuverlässige Daten haben wir nicht; die rabbinische Tradition (Schärer, Lehrbuch, S. 361) ist dafür nicht brauchbar.

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Infolge dieses Aufstandes ward selbst der Name des besiegten Volkes beseitigt: die Provinz hieß fortan nicht mehr wie früher Judaea, sondern mit dem alten Herodotischen Namen das Syrien der Philistäer oder Syria Palaestina. Das Land blieb verödet; die neue Hadriansstadt bestand, aber gedieh nicht. Den Juden wurde bei Todesstrafe untersagt, Jerusalem auch nur zu betreten, die Besatzung verdoppelt; das beschränkte Gebiet zwischen Ägypten und Syrien, zu dem von dem transjordanischen nur ein kleiner Streifen am Toten Meer gehörte und das nirgends die Reichsgrenze berührte, war seitdem mit zwei Legionen belegt. Trotz aller dieser Gewaltmaßregeln blieb die Landschaft unruhig, zunächst wohl infolge des mit der Nationalsache längst verflochtenen Räuberwesens; Pius ließ gegen die Juden marschieren und auch unter Severus ist die Rede von einem Krieg gegen Juden und Samariter. Aber zu größeren Bewegungen unter den Juden ist es nach dem Hadrianischen Krieg nicht wieder gekommen.

Es muß anerkannt werden, daß diese wiederholten Ausbrüche des in den Gemütern der Juden gärenden Grolls gegen die gesamte nicht jüdische Mitbürgerschaft die allgemeine Politik der Regierung nicht änderten. Wie Vespasian so hielten auch die folgenden Kaiser den Juden gegenüber nicht bloß im wesentlichen den allgemeinen Standpunkt der politischen und religiösen Toleranz fest, sondern die für die Juden erlassenen Ausnahmegesetze waren und blieben hauptsächlich darauf gerichtet, sie von denjenigen allgemeinen Bürgerpflichten, welche mit ihrer Sitte und ihrem Glauben sich nicht vertrugen, zu entbinden und werden darum auch geradezu als Privilegien bezeichnet ^36.

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^36 Biographie Alexanders c. 22: Iudaeis privilegia reservavit, Christianos esse passus est. Deutlich tritt hier die bevorzugte Stellung der Juden vor den Christen zutage, welche allerdings wieder darauf beruht, daß jene eine Nation darstellen, diese nicht.

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Rechtlich scheint seit Claudius’ Zeit, dessen Unterdrückung des jüdischen Kultus in Italien wenigstens die letzte derartige Maßregel ist, von der wir wissen, den Juden der Aufenthalt und die freie Religionsübung in dem gesamten Reich zugestanden zu haben. Es wäre kein Wunder gewesen, wenn jene Aufstände in den afrikanischen und syrischen Landschaften zur Austreibung der dort ansässigen Juden überhaupt geführt hätten; aber dergleichen Beschränkungen sind, wie wir sahen, nur lokal, zum Beispiel für Kypros verfügt worden. Der Hauptsitz der Juden blieben immer die griechischen Provinzen; auch in der einigermaßen zweisprachigen Hauptstadt, deren zahlreiche Judenschaft eine Reihe von Synagogen umfaßte, bildete diese einen Teil der griechischen Bevölkerung Roms. Ihre Grabschriften in Rom sind ausschließlich griechisch; in der aus dieser Judenschaft entwickelten römischen Christengemeinde ist das Taufbekenntnis bis in späte Zeit hinab griechisch gesprochen worden und die ersten drei Jahrhunderte hindurch die Schriftstellerei ausschließlich griechisch gewesen. Aber restriktive Maßregeln gegen die Juden scheinen auch in den lateinischen Provinzen nicht getroffen worden zu sein; durch und mit dem Hellenismus ist das jüdische Wesen in den Okzident eingedrungen, und es fanden auch in diesem sich Judengemeinden, obwohl sie an Zahl und Bedeutung selbst jetzt noch, wo die gegen die Diaspora gerichteten Schläge die Judengemeinden des Ostens schwer beschädigt hatten, weit hinter diesen zurückstanden.

Politische Privilegien folgten aus der Tolerierung des Kultus an sich nicht. An der Anlegung ihrer Synagogen und Proseuchen wurden die Juden nicht gehindert, ebensowenig an der Bestellung eines Vorstehers für dieselbe (αρχισυναγωγός) sowie eines Kollegiums der Ältesten (άρχοντες) mit einem Oberältesten (γερουσιάρχης) an der Spitze. Obrigkeitliche Befugnisse sollten mit diesen Stellungen nicht verknüpft sein; aber bei der Untrennbarkeit der jüdischen Kirchenordnung und der jüdischen Rechtspflege übten die Vorsteher, wie im Mittelalter die Bischöfe, wohl überall eine wenn auch nur faktische Jurisdiktion. Auch waren die Judenschaften der einzelnen Städte nicht allgemein als Körperschaften anerkannt, sicher zum Beispiel die römische nicht; doch bestanden an vielen Orten auf Grund lokaler Privilegien dergleichen korporative Verbände mit Ethnarchen oder, wie sie jetzt meistens heißen, Patriarchen an der Spitze. Ja in Palästina finden wir im Anfang des dritten Jahrhunderts wiederum einen Vorsteher der gesamten Judenschaft, der kraft erblichen Priesterrechts über seine Glaubensgenossen fast wie ein Herrscher schaltet und selbst über Leib und Leben Gewalt hat und welchen die Regierung wenigstens toleriert ^37. Ohne Frage war dieser Patriarch für die Juden der alte Hohepriester, und es hatte also unter den Augen und unter dem Druck der Fremdherrschaft das hartnäckige Volk Gottes sich abermals rekonstituiert und insoweit Vespasians Werk zuschanden gemacht.

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^37 Um zu erklären, daß auch in der Knechtschaft die Juden eine gewisse Selbstverwaltung haben führen können, schreibt Origenes (um das Jahr 226) an Africanus c. 14: “Wieviel vermag auch jetzt, wo die Römer herrschen und die Juden ihnen den Zins (τό δίδραχμον) zahlen, der Volksvorsteher (ο εθνάρχης) bei ihnen mit Zulassung des Kaisers (σθγχωρούντος Καίσαρος). Auch Gerichte finden heimlich statt nach dem Gesetze, und es wird sogar manchmal auf den Tod erkannt. Das habe ich, der ich lange im Lande dieses Volkes gelebt, selber erfahren und erkundet.” Der Patriarch von Judäa tritt schon in dem auf Hadrians Namen gefälschten Briefe in der Biographie des Tyrannen Saturninus auf (c. 8), in den Verordnungen zuerst im Jahre 392 (Cod. Theod. 16, 8, 8). Patriarchen als Vorsteher einzelner jüdischer Gemeinden, wofür das Wort seiner Bedeutung nach besser paßt, begegnen schon in den Verordnungen Konstantins des Ersten (Cod. Theod. 16, 8, 1 u. 2).

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In Betreff der Heranziehung der Juden zu den öffentlichen Leistungen war die Befreiung vom Kriegsdienst als unvereinbar mit ihren religiösen Grundsätzen längst anerkannt und blieb es. Die besondere Kopfsteuer, welcher sie unterlagen, die alte Tempelabgabe, konnte als Kompensation für diese Befreiung angesehen werden, wenn sie auch nicht in diesem Sinn auferlegt worden war. Für andere Leistungen, wie zum Beispiel für Übernahme von Vormundschaften und Gemeindeämtern, werden sie wenigstens seit Severus’ Zeit im allgemeinen als fähig und pflichtig betrachtet, diejenigen aber, welche ihrem “Aberglauben” zuwiderlaufen, ihnen erlassen ^38, wobei in Betracht kommt, daß der Ausschluß von den Gemeindeämtern mehr und mehr aus einer Zurücksetzung zu einem Privilegium ward. Selbst bei Staatsämtern mag in späterer Zeit ähnlich verfahren worden sein.

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^38 Diese Regel stellen mit Berufung auf einen Erlaß des Severus die Juristen des dritten Jahrhunderts auf (Dig. 27, 1, 15, 6; 50, 2, 3, 3). Nach der Verordnung vom Jahre 321 (Cod. Theod. 16, 8, 3) erscheint dies sogar als ein Recht, nicht als eine Pflicht der Juden, so daß es von ihnen abhing, das Amt zu übernehmen oder abzulehnen.

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Der einzige ernstliche Eingriff der Staatsgewalt in die jüdischen Gebräuche betrifft die Zeremonie der Beschneidung; indes ist gegen diese wahrscheinlich nicht vom religiös-politischen Standpunkt aus eingeschritten worden, sondern es sind diese Maßnahmen mit dem Verbot der Kastrierung verknüpft gewesen und zum Teil wohl aus Mißverständnis der jüdischen Weise hervorgegangen. Die immer mehr um sich greifende Unsitte der Verstümmelung zog zuerst Domitian in den Kreis der strafbaren Verbrechen; als Hadrian die Vorschrift schärfend die Kastrierung unter das Mordgesetz stellte, scheint auch die Beschneidung als Kastrierung aufgefaßt worden zu sein ^39, was allerdings von den Juden als ein Angriff auf ihre Existenz empfunden werden mußte und empfunden ward, obwohl dies vielleicht nicht damit beabsichtigt war. Bald nachher, wahrscheinlich infolge des dadurch mitveranlaßten Aufstandes, gestattete Pius die Beschneidung für Kinder jüdischer Herkunft, während übrigens selbst die des unfreien Nichtjuden und des Proselyten nach wie vor für alle dabei Beteiligten die Strafe der Kastration nach sich ziehen sollte. Dies war insofern auch von politischer Wichtigkeit, als dadurch der förmliche Übertritt zum Judentum ein strafbares Verbrechen wurde; und wahrscheinlich ist das Verbot eben in diesem Sinne nicht erlassen, aber aufrecht erhalten worden ^40. Zu dem schroffen Abschließen der Judenschaft gegen die Nichtjuden wird dasselbe das seinige beigetragen haben.

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^39 Die analoge Behandlung der Kastration in dem Hadrianischen Erlaß Dig. 48, 8, 4, 2 und der Beschneidung bei Paulus sent. 5, 22, 3; 4 und Mod. dig. 48, 8, 11 pr. legen diese Auffassung nahe. Auch daß Severus ludaeos fieri sub gravi poena vetuit (vita 17), wird wohl nichts sein als die Einschärfung dieses Verbots.

^40 Die merkwürdige Nachricht bei Origenes (c. Cels. 2, 13; geschrieben um 250) zeigt, daß die Beschneidung des Nichtjuden von Rechts wegen die Todesstrafe nach sich zog, obwohl es nicht klar ist, inwiefern dies auf Samariter oder Sicarier Anwendung fand.

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Blicken wir zurück auf die Geschichte des Judentums in der Epoche von Augustus bis auf Diocletian, so erkennen wir eine durchgreifende Umgestaltung seines Wesens wie seiner Stellung. Dasselbe tritt in diese Epoche ein als eine um das beschränkte Heimatland fest geschlossene nationale und religiöse Macht, welche selbst dem Reichsregiment in und außerhalb Judäa mit der Waffe in der Hand sich entgegenstellt und auf dem Gebiet des Glaubens eine gewaltige propagandistische Macht entwickelt. Man kann es verstehen, daß die römische Regierung die Verehrung des Jahve und den Glauben des Moses nicht anders dulden wollte, als wie auch der Kultus des Mithra und der Glaube des Zornaster Duldung fand. Die Reaktion gegen dies geschlossene und auf sich selbst stehende Judentum waren die von Vespasian und Hadrian gegen das jüdische Land, von Traianus gegen die Juden der Diaspora geführten zerschmetternden Schläge, deren Wirkung weit hinaus reicht über die unmittelbare Zerstörung der bestehenden Gemeinschaft und die Herabdrückung des Ansehens und der Macht der Judenschaft. In der Tat sind das spätere Christentum wie das spätere Judentum die Konsequenzen dieser Reaktion des Westens gegen den Osten. Die große propagandistische Bewegung, welche die tiefere religiöse Anschauung vom Osten in den Westen trug, ward auf diese Weise, wie schon gesagt ward, aus den engen Schranken der jüdischen Nationalität befreit; wenn sie die Anlehnung an Moses und die Propheten keineswegs aufgab, löste sie sich doch notwendig von dem in Scherben gegangenen Regiment der Pharisäer. Die christlichen Zukunftsideale wurden universell, seit es ein Jerusalem auf Erden nicht mehr gab. Aber wie der erweiterte und vertiefte neue Glaube, der mit seinem Wesen auch den Namen wechselte, aus diesen Katastrophen hervorging, so nicht minder die verengte und verstockte Altgläubigkeit, die sich, wenn nicht mehr in Jerusalem, so in dem Haß gegen diejenigen zusammenfand, die dasselbe zerstört hatten, und mehr noch in dem gegen die freiere und höhere aus dem Judentum das Christentum entwickelnde geistige Bewegung. Die äußere Macht der Judenschaft war gebrochen und Erhebungen, wie sie in der mittleren Kaiserzeit stattgefunden haben, begegnen späterhin nicht wieder; mit dem Staat im Staate waren die römischen Kaiser fertiggeworden, und indem das eigentlich gefährliche Moment, die propagandistische Ausbreitung, auf das Christentum überging, waren die Bekenner des alten Glaubens, die dem neuen Bunde sich verschlossen, für die weitere allgemeine Entwicklung beseitigt. Aber wenn die Legionen Jerusalem zerstören konnten, das Judentum selbst konnten sie nicht schleifen; und was nach der einen Seite Heilmittel war, übte nach der andern die Wirkung des Giftes. Das Judentum blieb nicht bloß, sondern es ward auch ein anderes. Es liegt eine tiefe Kluft zwischen dem Judentum der älteren Zeit, das für seinen Glauben Propaganda macht, dessen Tempelvorhof die Heiden erfüllen, dessen Priester täglich für Kaiser Augustus opfern, und dem starren Rabbinismus, der außer Abrahams Schoß und dem mosaischen Gesetz von der Welt nichts weiß noch wissen will. Fremde waren die Juden immer gewesen und hatten es sein wollen; aber das Gefühl der Entfremdung steigerte sich jetzt in ihnen selbst wie gegen sie in entsetzlicher Weise, und schroff zog man nach beiden Seiten hin dessen gehässige und schädliche Konsequenzen. Von dem geringschätzigen Spott des Horatius gegen den aufdringlichen Juden aus dem römischen Ghetto ist ein weiter Schritt zu dem feierlichen Groll, welchen Tacitus hegt gegen diesen Abschaum des Menschengeschlechts, dem alles Reine unrein und alles Unreine rein ist; dazwischen liegen jene Aufstände des verachteten Volkes und die Notwendigkeit dasselbe zu besiegen und für seine Niederhaltung fortwährend Geld und Menschen aufzuwenden. Die in den kaiserlichen Verordnungen stets wiederkehrenden Verbote der Mißhandlung des Juden zeigen, daß jene Worte der Gebildeten, wie billig, von den Niederen in Taten übersetzt wurden. Die Juden ihrerseits machten es nicht besser. Sie wendeten sich ab von der hellenischen Literatur, die jetzt als befleckend galt, und lehnten sogar sich auf gegen den Gebrauch der griechischen Bibelübersetzung; die immer steigende Glaubensreinigung wandte sich nicht bloß gegen die Griechen und die Römer, sondern ebensosehr gegen die “halben Juden” von Samaria und gegen die christlichen Ketzer; die Buchstabengläubigkeit gegenüber den heiligen Schriften stieg bis in die schwindelnde Höhe der Absurdität, und vor allem stellte ein womöglich noch heiligeres Herkommen sich fest, in dessen Fesseln alles Leben und Denken erstarrte. Die Kluft zwischen jener Schrift vom Erhabenen, die den Land und Meer erschütternden Poseidon Homers und den die leuchtende Sonne erschaffenden Jehova nebeneinander zu stellen wagt, und den Anfängen des Talmud, welche dieser Epoche angehören, bezeichnet den Gegensatz zwischen dem Judentum des ersten und dem des dritten Jahrhunderts. Das Zusammenleben der Juden und Nichtjuden erwies sich mehr und mehr als ebenso unvermeidlich wie unter den gegebenen Verhältnissen unerträglich; der Gegensatz in Glaube, Recht und Sitte verschärfte sich, und die gegenseitige Hoffart wie der gegenseitige Haß wirkten nach beiden Seiten hin sittlich zerrüttend. Die Ausgleichung wurde in diesen Jahrhunderten nicht bloß nicht gefördert, sondern ihre Verwirklichung immer weiter in die Ferne gerückt, je mehr ihre Notwendigkeit sich herausstellte. Diese Erbitterung, diese Hoffart, diese Verachtung, wie sie damals sich festsetzten, sind freilich nur das unvermeidliche Aufgehen einer vielleicht nicht minder unvermeidlichen Saat; aber die Erbschaft dieser Zeiten lastet auf der Menschheit noch heute.

KAPITEL XII.
Ägypten

Die beiden Reiche von Ägypten und Syrien, die so lange in jeder Hinsicht miteinander gerungen und rivalisiert hatten, fielen ungefähr um die gleiche Zeit widerstandslos in die Gewalt der Römer. Wenn dieselben auch von dem angeblichen oder wirklichen Testament Alexanders II. († 673 81) keinen Gebrauch machten und das Land damals nicht einzogen, so standen doch die letzten Herrscher des Lagidenhauses anerkanntermaßen in römischer Klientel; bei Thronstreitigkeiten entschied der Senat, und seit der römische Statthalter von Syrien, Aulus Gabinius, den König Ptolemaeos Auletes mit seinen Truppen nach Ägypten zurückgeführt hatte (699 55; vgl. 4, 160), haben die römischen Legionen das Land nicht wieder verlassen. Wie die übrigen Klientelkönige nahmen auch die Herrscher Ägyptens an den Bürgerkriegen auf Mahnung der von ihnen anerkannten oder ihnen mehr imponierenden Regierung teil; und wenn es unentschieden bleiben muß, welche Rolle Antonius in dem phantastischen Ostreich seiner Träume dem Heimatland des allzu sehr von ihm geliebten Weibes zugedacht hat, so gehört doch Antonius’ Regiment in Alexandreia sowohl wie der letzte Kampf in dem letzten Bürgerkrieg vor den Toren dieser Stadt ebensowenig zu der Spezialgeschichte Ägyptens wie die Schlacht von Aktion zu der von Epirus. Wohl aber gab diese Katastrophe und der damit verknüpfte Tod der letzten Fürstin der Lagidendynastie den Anlaß dazu, daß Augustus den erledigten Thron nicht wieder besetzte, sondern das Königreich Ägypten in eigene Verwaltung nahm. Diese Einziehung des letzten Stückes der Küste des Mittelmeeres in die unmittelbare römische Administration und der zeitlich und pragmatisch damit zusammenfallende Abschluß der neuen Monarchie bezeichnen dieser für die Verfassung, jene für die Verwaltung des ungeheuren Reiches den Wendepunkt, das Ende der alten und den Anfang einer neuen Epoche.

Die Einverleibung Ägyptens in das Römische Reich vollzog sich insofern in abweichender Weise, als das sonst den Staat beherrschende Prinzip der Dyarchie, das heißt des gemeinschaftlichen Regiments der beiden höchsten Reichsgewalten, des Prinzeps und des Senats, von einigen untergeordneten Bezirken abgesehen, allein auf Ägypten keine Anwendung fand, sondern in diesem Lande ^1 dem Senat als solchem sowie jedem einzelnen seiner Mitglieder jede Beteiligung bei dem Regiment abgeschnitten, ja sogar den Senatoren und den Personen senatorischen Ranges das Betreten dieser Provinz untersagt ward ^2. Man darf dies nicht etwa in der Art auffassen, als wäre Ägypten mit dem übrigen Reich nur durch eine Personalunion verknüpft; der Prinzeps ist nach dem Sinn und Geist der Augustischen Ordnung ein integrierendes und dauernd funktionierendes Element des römischen Staatswesens ebenso wie der Senat, und seine Herrschaft über Ägypten geradeso ein Teil der Reichsherrschaft wie die Herrschaft des Prokonsuls von Afrika ^3. Eher mag man sich das staatsrechtliche Verhältnis in der Weise verdeutlichen, daß das britische Reich in derselben Verfassung sich befinden würde, wenn Ministerium und Parlament nur für das Mutterland in Betracht kämen, die Kolonien dagegen dem absoluten Regiment der Kaiserin von Indien zu gehorchen hätten. Welche Motive den neuen Monarchen dazu bestimmten, gleich im Beginn seiner Alleinherrschaft diese tief einschneidende und zu keiner Zeit angefochtene Einrichtung zu treffen und wie dieselbe in die allgemeinen politischen Verhältnisse eingegriffen hat, gehört der allgemeinen Geschichte des Reiches an; hier haben wir darzulegen, wie unter der Kaiserherrschaft die inneren Verhältnisse Ägyptens sich gestalteten.

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^1 Diesen Ausschluß des Mitregiments des Senats wie der Senatoren bezeichnet Tacitus (hist. 1, 11) mit den Worten, daß Augustus Ägypten ausschließlich durch seine persönlichen Diener verwalten lassen wollte (domi retinere; vgl. Römisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 963). Prinzipiell gilt diese abweichende Gestaltung des Regiments für die sämtlichen nicht von Senatoren verwalteten Provinzen, deren Vorsteher auch anfänglich vorzugsweise praefecti hießen (CIL V, p. 809, 902). Aber bei der ersten Teilung der Provinzen zwischen Kaiser und Senat gab es deren wahrscheinlich keine andere als eben Ägypten; und auch nachher trat der Unterschied hier insofern schärfer hervor, als die sämtlichen übrigen Provinzen dieser Kategorie keine Legionen erhielten. Denn in dem Eintreten der ritterlichen Legionskommandanten statt der senatorischen, wie es in Ägypten Regel war, findet der Ausschluß des Senatorenregiments den greifbarsten Ausdruck.

^2 Diese Bestimmung gilt nur für Ägypten, nicht für die übrigen von Nichtsenatoren verwalteten Gebiete. Wie wesentlich sie der Regierung erschien, erkennt man aus dem zu ihrer Sicherung aufgebotenen konstitutionellen und religiösen Apparat (vit. trig. tyr. c. 22).

^3 Die gangbare Behauptung, daß provincia für die nicht von Senatoren verwalteten Distrikte nur abusiv gesetzt werde, ist nicht begründet. Privateigentum des Kaisers war Ägypten ebensosehr oder ebensowenig wie Gallien und Syrien - sagt doch Augustus selber (Mon. Ancyr. 5, 24): Aegyptum imperio populi Romani adieci und legte dem Statthalter, da er als Ritter nicht pro praetore sein konnte, durch besonderes Gesetz die gleiche prozessualische Kompetenz bei, wie sie die römischen Prätoren hatten (Tac. ann. 12, 60).

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Was im allgemeinen von allen hellenischen oder hellenisierten Gebieten gilt, daß die Römer, indem sie sie zum Reiche zogen, die einmal bestehenden Einrichtungen konservierten und nur, wo es schlechterdings notwendig erschien, Modifikationen eintreten ließen, das findet in vollem Umfang Anwendung auf Ägypten.

Wie Syrien so war Ägypten, als es römisch ward, ein Land zwiefacher Nationalität; auch hier stand neben und über dem Einheimischen der Grieche, jener der Knecht, dieser der Herr. Aber rechtlich und tatsächlich waren die Verhältnisse der beiden Nationen in Ägypten von denen Syriens völlig verschieden.

Syrien stand wesentlich schon in der vorrömischen und durchaus in der römischen Epoche nur mittelbar unter der Landesregierung; es zerfiel teils in Fürstentümer, teils in autonome Stadtbezirke und wurde zunächst von den Landesherren oder Gemeindebehörden verwaltet. In Ägypten ^4 dagegen gibt es weder Landesfürsten noch Reichsstädte nach griechischer Art. Die beiden Verwaltungskreise, in welche Ägypten zerfällt, das “Land” (η χώρα) der Ägypter mit seinen ursprünglich sechsunddreißig Bezirken (νομοί) und die beiden griechischen Städte Alexandreia in Unter- und Ptolemais in Oberägypten ^5 sind streng gesondert und scharf sich entgegengesetzt und doch eigentlich kaum verschieden. Der Land- wie der Stadtbezirk ist nicht bloß territorial abgegrenzt, sondern jener wie dieser auch Heimatbezirk; die Zugehörigkeit zu einem jeden ist unabhängig vom Wohnort und erblich. Der Ägypter aus dem chemmitischen Nomos gehört demselben mit den Seinigen ebenso an, wenn er seinen Wohnsitz in Alexandreia hat, wie der in Chemmis wohnende Alexandriner der Bürgerschaft von Alexandreia. Der Landbezirk hat zu seinem Mittelpunkt immer eine städtische Ansiedlung, der chemmitische zum Beispiel die um den Tempel des Chemmis oder des Pan erwachsene Stadt Panopolis, oder, wie dies in griechischer Auffassung ausgedrückt wird, es hat jeder Nomos seine Metropolis; insofern kann jeder Landbezirk auch als Stadtbezirk gelten. Wie die Städte sind auch die Nomen in der christlichen Epoche die Grundlage der episkopalen Sprengel geworden. Die Landbezirke ruhen auf den in Ägypten alles beherrschenden Kultusordnungen; Mittelpunkt für einen jeden ist das Heiligtum einer bestimmten Gottheit und gewöhnlich führt er von dieser oder von dem heiligen Tier derselben den Namen; so heißt der chemmitische Bezirk nach dem Gott Chemmis oder nach griechischer Gleichung dem Pan, andere Bezirke nach dem Hund, dem Löwen, dem Krokodil. Aber auch umgekehrt fehlt den Stadtbezirken der religiöse Mittelpunkt nicht; Alexandreias Schutzgott ist Alexander, der Schutzgott von Ptolemais der erste Ptolemaeos, und die Priester, die dort wie hier für diesen Kult und den ihrer Nachfolger eingesetzt sind, sind für beide Städte die Eponymen. Dem Landbezirk fehlt völlig die Autonomie: die Verwaltung, die Besteuerung, die Rechtspflege liegen in der Hand der königlichen Beamten ^6 und die Kollegialität, das Palladium des griechischen wie des römischen Gemeinwesens, ist hier in allen Stufen schlechthin ausgeschlossen. Aber in den beiden griechischen Städten ist es auch nicht viel anders. Es gibt wohl eine in Phylen und Demen eingeteilte Bürgerschaft, aber keinen Gemeinderat ^7; die Beamten sind wohl andere und anders benannte als die der Nomen, aber auch durchaus Beamte königlicher Ernennung und ebenfalls ohne kollegialische Einrichtung. Erst Hadrian hat einer ägyptischen Ortschaft, dem von ihm zum Andenken an seinen im Nil ertrunkenen Liebling angelegten Antinoopolis, Stadtrecht nach griechischer Art gegeben und späterhin Severus, vielleicht ebensosehr den Antiochenern zum Trutz als zu Nutz der Ägypter, der Hauptstadt Ägyptens und der Stadt Ptolemais und noch mehreren anderen ägyptischen Gemeinden zwar keine städtischen Magistrate, aber doch einen städtischen Rat bewilligt. Bis dahin nennt sich zwar im offiziellen Sprachgebrauch die ägyptische Stadt Nomos, die griechische Polis, aber eine Polis ohne Archonten und Buleuten ist ein inhaltloser Name. So ist es auch in der Prägung. Die ägyptischen Nomen haben das Prägerecht nicht gehabt; aber noch weniger hat Alexandreia jemals Münzen geschlagen. Ägypten ist unter allen Provinzen der griechischen Reichshälfte die einzige, welche keine andere Münze als Königsmünze kennt. Auch in römischer Zeit war dies nicht anders. Die Kaiser stellten die unter den letzten Lagiden eingerissenen Mißbräuche ab: Augustus beseitigte die unreelle Kupferprägung derselben, und als Tiberius die Silberprägung wieder aufnahm, gab er dem ägyptischen Silbergeld ebenso reellen Wert wie dem übrigen Provinzialcourant des Reiches ^8. Aber der Charakter der Prägung blieb im wesentlichen der gleiche ^9. Es ist ein Unterschied zwischen Nomos und Polis wie zwischen dem Gott Chemmis und dem Gott Alexander; in administrativer Hinsicht ist eine Verschiedenheit nicht da. Ägypten bestand aus einer Mehrzahl ägyptischer und einer Minderzahl griechischer Ortschaften, welche sämtlich der Autonomie entbehrten und sämtlich unter unmittelbarer und absoluter Verwaltung des Königs und der von diesem ernannten Beamten standen.

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^4 Selbstverständlich ist hier das Land Ägypten gemeint, nicht die den Lagiden unterworfenen Besitzungen. Kyrene war ähnlich geordnet. Aber auf das südliche Syrien und die übrigen, längere oder kürzere Zeit in ägyptischer Gewalt stehenden Territorien ist das eigentlich ägyptische Regiment niemals angewandt worden.

^5 Dazu kommt weiter Naukratis, die älteste schon vor den Ptolemäern in Ägypten gegründete Griechenstadt; ferner Paraetonion, das freilich gewissermaßen schon außerhalb der Grenzen Ägyptens liegt.

^6 Eine gewisse gemeinschaftliche Aktion, ähnlich derjenigen; wie sie auch von den Regionen und den vici der sich selbst verwaltenden Stadtgemeinden geübt wird hat natürlich nicht gefehlt: dahin gehört, was von Agoranomie und Gymnasiarchie in den Nomen begegnet, ebenso die Setzung von Ehrendenkmälern und dergleichen mehr, was übrigens alles nur in geringem Umfang und meist erst spät sich zeigt. Nach dem Edikt des Alexander (CIG 4957, Z. 34) scheinen die Strategen von dem Statthalter nicht eigentlich ernannt, sondern nur nach angestellter Prüfung bestätigt worden zu sein; wer den Vorschlag gehabt hat, wissen wir nicht.

^7 Deutlich treten die Verhältnisse hervor in der im Anfang der Regierung des Pius dem bekannten Redner Aristeides von den ägyptischen Griechen gesetzten Inschrift (CIG 4679); als Dedikanten werden genannt η πόλις τών Αλεξανδρέων καί Ερμούπολις η μεγάλη καί η βουλή η Αντινοέων νέων Έλληνων καί οι εν τώ Δέλτα τής Αιγύπτου καί οι τόν Θηβαικόν νομόν οικούντεσ Έλληνες.. Also nur Antinoopolis, die Stadt der “neuen Hellenen”, hat eine Bule; Alexandreia erscheint ohne diese, aber als griechische Stadt in der Gesamtheit. Außerdem beteiligten sich bei dieser Widmung die im Delta und die in Thebae lebenden Griechen, von den ägyptischen Städten einzig Groß-Hermopolis, wobei wahrscheinlich die unmittelbare Nachbarschaft von Antinoopolis eingewirkt hat. Ptolemais legt Strabon (17, 1, 42 p. 813) ein σύστημα πολιτικόν εν τώ Ελληνικώ τρόπω bei; aber schwerlich darf man dabei an mehr denken, als was der Hauptstadt nach ihrer uns genauer bekannten Verfassung zustand, also namentlich an die Teilung der Bürgerschaft in Phylen. Daß die vorptolemäische Griechenstadt Naukratis die Bule, die sie ohne Zweifel gehabt hat, in ptolemäischer Zeit behalten hat, ist möglich, kann aber für die Ptolemäischen Ordnungen nicht entscheiden.

Dios Angabe (51, 17), daß Augustus die übrigen ägyptischen Städte bei ihrer Ordnung beließ, den Alexandrinern aber wegen ihrer Unzuverlässigkeit den Gemeinderat nahm, beruht wohl auf Mißverständnis, um so mehr, als danach Alexandreia zurückgesetzt erscheint gegen die sonstigen ägyptischen Gemeinden, was durchaus nicht zutrifft.

^8 Die ägyptische Goldprägung hörte natürlich mit der Einziehung des Landes auf, da es im Römischen Reiche nur Reichsgold gibt. Auch mit dem Silber hat Augustus es ebenso gehalten und als Herr von Ägypten lediglich Kupfer und auch dies nur in mäßigen Quantitäten schlagen lassen. Zuerst Tiberius prägte seit 27/28 n. Chr. Silbermünze für die ägyptische Zirkulation, dem Anschein nach als Zeichengeld, da die Stücke ungefähr dem Gewicht nach 4, dem Silbergehalt nach 1 römischen Denar entsprechen (Feuardent, Numismatique de la Égypte ancienne. Bd. 2, S. XI). Aber da im legalen Kurs die alexandrinische Drachme als Obolus (also als Sechstel, nicht als Viertel; vergleiche Römisches Münzwesen, S. 43, 723) des römischen Denars angesetzt wurde (Hermes 5, 1870, S. 136) und das provinziale Silber gegenüber dem Reichssilber immer verlor, ist vielmehr das alexandrinische Tetradrachmon vom Silberwert eines Denars zum Kurswert von 2s Denar angesetzt worden. Demnach ist bis auf Commodus, von wo ab das alexandrinische Tetradrachmon wesentlich Kupfermünze ist, dasselbe gerade ebenso Wertmünze gewesen wie das syrische Tetradrachmon und die kappadokische Drachme; man hat nur jenem den alten Namen und das alte Gewicht gelassen.

^9 Daß Kaiser Hadrianus unter anderen seiner ägyptisierenden Launen auch den Nomen so wie seiner neuen Antinoopolis für einmal das Prägerecht gab, was dann nachher noch ein paar Mal geschehen ist, ändert an der Regel nichts.

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Es war hiervon eine Folge, daß Ägypten allein unter allen römischen Provinzen keine allgemeine Vertretung gehabt hat. Der Landtag ist die Gesamtrepräsentation der sich selber verwaltenden Gemeinden der Provinz. In Ägypten aber gab es solche nicht; die Nomen waren lediglich kaiserliche oder vielmehr königliche Verwaltungsbezirke, und Alexandreia stand nicht bloß so gut wie allein, sondern war ebenfalls ohne eigentliche munizipale Organisation. Der an der Spitze der Landeshauptstadt stehende Priester konnte wohl sich “Oberpriester von Alexandreia und ganz Ägypten” nennen und hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Asiarchen und dem Bithyniarchen Kleinasiens; aber die tiefe Verschiedenheit der Organisationen wird dadurch doch nur verdeckt.

Die Herrschaft trägt dementsprechend in Ägypten einen ganz anderen Charakter als in dem übrigen schließlich unter dem Kaiserregiment zusammengefaßten Gebiet der griechischen und der römischen Zivilisation. In diesem verwaltet durchgängig die Gemeinde; der Herrscher des Reiches ist genau genommen nur der gemeinsame Vorsteher der zahlreichen mehr oder minder autonomen Bürgerschaften, und neben den Vorzügen der Selbstverwaltung treten ihre Nachteile und Gefahren überall hervor. In Ägypten ist der Herrscher König, der Landesbewohner sein Untertan, die Verwaltung die der Domäne. Diese prinzipiell ebenso von oben herab absolut geführte wie auf das gleiche Wohlergehen aller Untertanen ohne Unterschied des Ranges und des Vermögens gerichtete Verwaltung ist die Eigenart des Lagidenregiments, entwickelt wahrscheinlich mehr aus der Hellenisierung der alten Pharaonenherrschaft als aus der städtisch geordneten Weltherrschaft, wie der große Makedonier sie gedacht hatte und wie sie am vollkommensten in dem syrischen Neu-Makedonien zur Durchführung gelangte. Das System forderte einen in eigener Person nicht bloß heerführenden, sondern in täglicher Arbeit verwaltenden König, eine entwickelte und streng disziplinierte Beamtenhierarchie, rücksichtslose Gerechtigkeit gegen Hohe und Niedere; und wie diese Herrscher, nicht durchaus ohne Grund, sich wohl den Namen des Wohltäters (ευεργέτης) beilegten, so darf die Monarchie der Lagiden zusammengestellt werden mit der friderizianischen, von der sie in den Grundzügen sich nicht entfernte. Allerdings hatte die Kehrseite, das unvermeidliche Zusammenbrechen des Systems in unfähiger Hand, auch Ägypten erfahren. Aber die Norm blieb; und der augustische Prinzipat neben der Senatsherrschaft ist nichts als die Vermählung des Lagidenregiments mit der alten städtischen und bündischen Entwicklung.

Eine weitere Folge dieser Regierungsform ist die namentlich vom finanziellen Standpunkt aus unzweifelhafte Überlegenheit der ägyptischen Verwaltung über diejenige der übrigen Provinzen. Man kann die vorrömische Epoche bezeichnen als das Ringen der finanziell dominierenden Macht Ägyptens mit dem räumlich den übrigen Osten erfüllenden asiatischen Reich; in der römischen setzt sich dies in gewissem Sinn darin fort, daß die kaiserlichen Finanzen insbesondere durch den ausschließlichen Besitz Ägyptens denen des Senats überlegen gegenüberstehen. Wenn es der Zweck des Staates ist, den möglichst großen Betrag aus dem Gebiet herauszuwirtschaften, so sind in der alten Welt die Lagiden die Meister der Staatskunst schlechthin gewesen. Insonderheit waren sie auf diesem Gebiet die Lehrmeister und die Vorbilder der Caesaren. Wie viel die Römer aus Ägypten zogen, vermögen wir nicht mit Bestimmtheit zu sagen. In der persischen Zeit hatte Ägypten einen Jahrestribut von 700 babylonischen Talenten Silbers, etwa 4 Mill. Mark entrichtet; die Jahreseinnahme der Ptolemäer aus Ägypten oder vielmehr aus ihren Besitzungen überhaupt betrug in ihrer glänzendsten Periode 12800 ägyptische Silbertalente oder 57 Mill. Mark und außerdem 1½ Mill. Artaben = 591000 Hektoliter Weizen; am Ende ihrer Herrschaft reichlich 6000 Talente oder 23 Mill. Mark. Die Römer bezogen aus Ägypten jährlich den dritten Teil des für den Konsum von Rom erforderlichen Korns, 20 Mill. römische Scheffel ^10 = 1740000 Hektoliter; indes ist ein Teil davon sicher aus den eigentlichen Domänen geflossen, ein anderer vielleicht gegen Entschädigung geliefert worden, während andererseits die ägyptischen Steuern wenigstens zu einem großen Teil in Geld angesetzt waren, so daß wir nicht imstande sind, die ägyptische Einnahme der römischen Reichskasse auch nur annähernd zu bestimmen. Aber nicht bloß durch ihre Höhe ist sie für die römische Staatswirtschaft von entscheidender Bedeutung gewesen, sondern weil sie als Vorbild diente zunächst für den kaiserlichen Domanialbesitz in den übrigen Provinzen, überhaupt aber für die gesamte Reichsverwaltung, wie dies bei deren Darlegung auseinanderzusetzen ist.

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^10 Diese Ziffer gibt die sogenannte Epitome Victors c. 1 für die Zeit Augusts. Nachdem diese Abgabe auf Konstantinopel übergegangen war, gingen dahin unter Justinian (ed. 13 c. 8) jährlich 8 Mill. Artaben (denn diese sind nach c. 6 zu verstehen) oder 26 2/3 Mill. römischer Scheffel (Hultsch, Metrologie, S. 628), wozu dann noch die von Diocletian eingeführte gleichartige Abgabe an die Stadt Alexandreia hinzutritt. Den Schiffern wurden für den Transport nach Konstantinopel jährlich 8000 Solidi = 100000 Mark aus der Staatskasse gezahlt.

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Aber wenn die kommunale Selbstverwaltung in Ägypten keine Stätte hat und in dieser Hinsicht zwischen den beiden Nationen, aus welchen dieser Staat ebenso wie der syrische sich zusammensetzt, eine reale Verschiedenheit nicht besteht, so ist zwischen ihnen in anderer Beziehung eine Schranke aufgerichtet, wozu Syrien keine Parallele bietet. Nach der Ordnung der makedonischen Eroberer disqualifizierte die ägyptische Ortsangehörigkeit für sämtliche öffentliche Ämter und für den besseren Kriegsdienst. Wo der Staat seinen Bürgern Zuwendungen machte, beschränkten sich diese auf die der griechischen Gemeinden ^11; die Kopfsteuer dagegen zahlten lediglich die Ägypter, und auch von den Gemeindelasten, die die Eingesessenen des einzelnen ägyptischen Bezirkes treffen, sind die daselbst ansässigen Alexandriner befreit ^12. Obwohl im Fall des Vergehens der Rücken des Ägypters wie des Alexandriners büßte, so durfte doch dieser sich rühmen, und tat es auch, daß ihn der Stock treffe und nicht wie jenen die Peitsche ^13. Sogar die Gewinnung des besseren Bürgerrechts war den Ägyptern untersagt ^14. Die Bürgerverzeichnisse der zwei großen von den beiden Reichsgründern geordneten und benannten Griechenstädte in Unter- und Oberägypten faßten die herrschende Bevölkerung in sich, und der Besitz des Bürgerrechts einer dieser Städte war in dem Ägypten der Ptolemäer dasselbe, was der Besitz des römischen Bürgerrechts im Römischen Reich. Was Aristoteles dem Alexander empfahl, den Hellenen ein Herrscher (ηγεμών), den Barbaren ein Herr zu sein, jene als Freunde und Genossen zu versorgen, diese wie die Tiere und die Pflanzen zu nutzen, das haben die Ptolemäer in vollem Umfang praktisch durchgeführt. Der König, größer und freier als sein Lehrmeister, trug den höheren Gedanken im Sinne der Umwandlung der Barbaren in Hellenen oder wenigstens der Ersetzung der barbarischen Ansiedlungen durch hellenische, und diesem gewährten die Nachfolger fast überall und namentlich in Syrien breiten Spielraum ^15. In Ägypten geschah das gleiche nicht. Wohl suchten dessen Herrscher mit den Eingeborenen namentlich auf dem religiösen Gebiet Fühlung zu halten und wollten nicht als Griechen über die Ägypter, viel eher als irdische Götter über die Untertanen insgemein herrschen; aber damit vertrug sich die ungleiche Berechtigung der Untertanen durchaus, eben wie die rechtliche und faktische Bevorzugung des Adels ein ebenso wesentlicher Teil des friderizianischen Regiments war wie die gleiche Gerechtigkeit gegen Vornehme und Geringe.

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^11 Wenigstens schloß Kleopatra bei einer Getreideverteilung in Alexandreia die Juden aus (Ios. c. Ap. 2, 5), um so viel mehr also die Ägypter.

^12 Das Edikt des Alexander (CIG 4957) Z. 33 f. befreit die εν τή χώρα (nicht εν τή πόλει) ihrer Geschäfte wegen wohnhaften εγγενείς Αλεξανδρεις von den λειτουργίαι χωρικαί.

^13 “Es bestehen”, sagt der alexandrinische Jude Philon (in Flacc. 10), “hinsichtlich der körperlichen Züchtigung (τών μαστίγων) Unterschiede in unserer Stadt nach dem Stande der zu Züchtigenden: die Ägypter werden mit anderer Geißel gezüchtigt und von anderen, die Alexandriner aber mit Stöcken (σπάθαις; σπάθη ist die Rispe des Palmblatts) und von den alexandrinischen Stockträgern” (σπαθηφόροι, etwa bacillarius). Er beklagt sich nachher bitter, daß die Ältesten seiner Gemeinde, wenn sie einmal gehauen werden sollten, nicht wenigstens mit den anständigen Bürgerprügeln (ταίς ελευθεριωτέραις καί πολιτικωτέραις μάστιξιν) bedacht worden seien.

^14 Ios. c. Ap. 2, 4: μόνοις Αιγυπτίοις οι κύριοι νύν Ρωμαίοι τής οικουμένης μεταλαμβάνειν ηστινοσούν πολιτείας απειρήκασιν. 6: Aegyptiis neque regum quisquam videtur ius civitatis fuisse largitus neque nunc quilibet imperatorum (vgl. Eph. epigr. V, p. 13). Derselbe rückt seinem Widersacher vor (2, 3, 4), daß er, ein geborener Ägypter, seine Heimat verleugnet und sich für einen Alexandriner ausgegeben habe. Einzelausnahmen werden dadurch nicht ausgeschlossen.

^15 Auch die alexandrinische Wissenschaft hat im Sinne des Königs gegen diesen Satz (Plut. de fort. Alex. 1, 6) protestiert; Eratosthenes bezeichnete die Zivilisation als nicht den Hellenen allein eigen und nicht allen Barbaren abzusprechen, zum Beispiel nicht den Indern, den Arianern, den Römern, den Karthagern; die Menschen seien vielmehr zu teilen in “gute” und “schlechte” (Strabon 1. fin. p. 66). Aber von dieser Theorie ist auf die ägyptische Rasse auch unter den Lagiden keine praktische Anwendung gemacht worden.

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Wie die Römer im Orient überhaupt das Werk der Griechen fortsetzten, so blieb auch die Ausschließung der einheimischen Ägypter von der Gewinnung des griechischen Bürgerrechts nicht bloß bestehen, sondern wurde auf das römische Bürgerrecht ausgedehnt. Der ägyptische Grieche dagegen konnte das letztere ebenso wie jeder andere Nichtbürger gewinnen. Der Eintritt freilich in den Senat wurde ihm so wenig gestattet wie dem römischen Bürger aus Gallien, und diese Beschränkung ist viel länger für Ägypten als für Gallien in Kraft geblieben ^16; erst im Anfang des dritten Jahrhunderts wurde in einzelnen Fällen davon abgesehen, und als Regel hat sie noch im fünften gegolten. In Ägypten selbst wurden die Stellungen der Oberbeamten, das heißt der für die ganze Provinz fungierenden, und ebenso die Offizierstellen den römischen Bürgern in der Form vorbehalten, daß als Qualifikation dafür das Ritterpferd verlangt ward; es war dies durch die allgemeine Reichsordnung gegeben, und ähnliche Privilegien hatten ja in Ägypten unter den früheren Lagiden die Makedonier gegenüber den sonstigen Griechen besessen. Die Ämter zweiten Ranges blieben unter römischer Herrschaft wie bisher den ägyptischen Ägyptern verschlossen und wurden mit Griechen besetzt, zunächst den Bürgern von Alexandreia und Ptolemais. Wenn im Reichskriegsdienst für die erste Klasse das römische Bürgerrecht gefordert wurde, so ließ man doch bei den in Ägypten selbst stationierten Legionen auch den ägyptischen Griechen nicht selten in der Weise zu, daß ihm bei der Aushebung das römische Bürgerrecht verliehen ward. Für die Kategorie der Auxiliartruppen unterlag die Zulassung der Griechen keiner Beschränkung; die Ägypter aber sind auch hierfür wenig oder gar nicht, dagegen für die unterste Klasse, die in der ersten Kaiserzeit noch aus Sklaven gebildete Flottenmannschaft, späterhin in beträchtlicher Zahl verwendet worden. Im Lauf der Zeit hat die Zurücksetzung der eingeborenen Ägypter wohl in ihrer Strenge nachgelassen und sind dieselben öfter zum griechischen und mittels dessen auch zum römischen Bürgerrecht gelangt; im ganzen aber ist das römische Regiment einfach die Fortsetzung wie der griechischen Herrschaft so auch der griechischen Exklusivität gewesen. Wie das makedonische Regiment sich mit Alexandreia und Ptolemais begnügt hatte, so hat auch das römische einzig in dieser Provinz nicht eine einzige Kolonie gegründet ^17.

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^16 Auch die Zulassung zu den ritterlichen Stellungen war wenigstens erschwert: non est ex albo iudex patre Aegyptio (CIL IV, 1943; vgl. Römisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 919, A. 2; Eph. epigr. V, p. 13 n. 2). Doch begegnen früh einzelne Alexandriner in ritterlichen Ämtern wie Tiberius Julius Alexander (Anm. 21).

^17 Wenn die Worte des Plinius (nat. 5, 31, 128) genau sind, daß die Pharos-Insel vor dem Hafen von Alexandreia eine colonia Caesaris dictatoris sei (vgl. 5, 221), so hat der Diktator auch hier über Aristoteles hinaus wie Alexander gedacht. Darüber aber kann kein Zweifel sein, daß nach der Einziehung Ägyptens es dort nie eine römische Kolonie gegeben hat.

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Auch die Sprachordnung ist in Ägypten wesentlich unter den Römern geblieben, wie die Ptolemäer sie festgestellt hatten. Abgesehen von dem Militär, bei dem das Lateinische allein herrschte, ist für den Verkehr der oberen Stellen die Geschäftssprache die griechische. Der einheimischen Sprache, die von den semitischen wie von den arischen Sprachen radikal verschieden, am nächsten vielleicht derjenigen der Berber in Nordafrika verwandt ist, und der einheimischen Schrift haben die römischen Herrscher und ihre Statthalter sich nie bedient, und wenn schon unter den Ptolemäern den ägyptisch geschriebenen Aktenstücken griechische Übersetzung beigefügt werden mußte, so gilt für diese ihre Nachfolger mindestens dasselbe. Allerdings blieb es den Ägyptern unverwehrt, soweit es ihnen nach dem Ritual erforderlich oder sonst zweckmäßig erschien, sich der Landessprache und ihrer altgeheiligten Schriftzeichen zu bedienen; es mußte auch in diesem alten Heim des Schriftgebrauchs im gewöhnlichen Verkehr nicht bloß bei Privatkontrakten, sondern selbst bei Steuerquittungen und ähnlichen Schriftstücken die dem großen Publikum allein geläufige Landessprache und die übliche Schrift zugelassen werden. Aber es war dies eine Konzession und der herrschende Hellenismus bemüht, sein Reich zu erweitern. Das Bestreben, den im Lande herrschenden Anschauungen und Überlieferungen auch im Griechischen einen allgemein gültigen Ausdruck zu schaffen, hat der Doppelnamigkeit in Ägypten eine Ausdehnung gegeben wie nirgend sonst. Alle ägyptischen Götter, deren Namen nicht selbst den Griechen geläufig wurden, wie der der Isis, wurden mit entsprechenden oder auch nicht entsprechenden griechischen geglichen; vielleicht die Hälfte der Ortschaften, eine Menge von Personen führen sowohl eine einheimische wie eine griechische Benennung. Allmählich drang hierin die Hellenisierung durch. Die alte heilige Schrift begegnet auf den erhaltenen Denkmälern zuletzt unter Kaiser Decius um die Mitte des 3., ihre geläufigere Abart zuletzt um die Mitte des 5. Jahrhunderts; aus dem gemeinen Gebrauch sind beide beträchtlich früher verschwunden. Die Vernachlässigung und der Verfall der einheimischen Elemente der Zivilisation drückt sich darin aus. Die Landessprache selbst behauptete sich noch lange nachher in den abgelegenen Orten und den niederen Schichten und ist erst im 17. Jahrhundert völlig erloschen, nachdem sie, die Sprache der Kopten, gleich wie die syrische, infolge der Einführung des Christentums und der auf die Hervorrufung einer volkstümlich-christlichen Literatur gerichteten Bemühungen, in der späteren Kaiserzeit eine beschränkte Regeneration erfahren hatte.

In dem Regiment kommt vor allem in Betracht die Unterdrückung des Hofes und der Residenz, die notwendige Folge der Einziehung des Landes durch Augustus. Es blieb wohl, was bleiben konnte. Auf den in der Landessprache, also bloß für Ägypter geschriebenen Inschriften heißen die Kaiser wie die Ptolemäer Könige von Ober- und Unterägypten und die Auserwählten der ägyptischen Landesgötter, daneben freilich auch, was bei den Ptolemäern nicht geschehen war, Großkönige ^18. Die Zeiten zählte man in Ägypten wie bisher nach dem landüblichen Kalender und seinem auf die römischen Herrscher übergehenden Königsjahr; den goldenen Becher, den in jedem Juni der König in den schwellenden Nil warf, warf jetzt der römische Vizekönig. Aber damit reichte man nicht weit. Der römische Herrscher konnte die mit seiner Reichsstellung unvereinbare Rolle des ägyptischen Königs nicht durchführen. Mit der Vertretung durch einen Untergebenen machte der neue Landesherr gleich bei dem ersten nach Ägypten gesandten Statthalter unbequeme Erfahrungen; der tüchtige Offizier und talentvolle Poet, der es nicht hatte lassen können, auch seinen Namen den Pyramiden einzuschreiben, wurde deswegen abgesetzt und ging daran zugrunde. Es war unvermeidlich, hier Schranken zu setzen. Die Geschäfte, deren Erledigung nach dem Alexandersystem nicht minder dem Fürsten persönlich oblag ^19 wie nach der Ordnung des römischen Prinzipats, mochte der römische Statthalter führen wie der einheimische König; König durfte er weder sein noch scheinen ^20. Es ward das in der zweiten Stadt der Welt sicher tief und schwer empfunden. Der bloße Wechsel der Dynastie wäre nicht allzu sehr ins Gewicht gefallen. Aber ein Hof wie der der Ptolemäer, geordnet nach dem Zeremoniell der Pharaonen, König und Königin in ihrer Göttertracht, der Pomp der Festzüge, der Empfang der Priesterschaften und der Gesandten, die Hofbankette, die großen Zeremonien der Krönung, der Eidesleistung, der Vermählung, der Bestattung, die Hofämter der Leibwächter und des Oberleibwächters (αρχισωματοφύλαξ), des einführenden Kammerherrn (εισανγγελεύς), des Obertafelmeisters (αρχεδέατρος), des Oberjägermeisters (αρχικυνηγός), die Vettern und Freunde des Königs, die Dekorierten - das alles ging für die Alexandriner ein für alle Mal unter mit der Verlegung des Herrschersitzes vom Nil an den Tiber. Nur die beiden berühmten alexandrinischen Bibliotheken blieben dort mit allem ihrem Zubehör und Personal als Rest der alten königlichen Herrlichkeit. Ohne Frage büßte Ägypten bei der Depossedierung seiner Regenten sehr viel mehr ein als Syrien; freilich waren beide Völkerschaften in der machtlosen Lage, daß sie hinnehmen mußten, was ihnen angesonnen ward, und an eine Auflehnung für die verlorene Weltmachtstellung ist hier so wenig wie dort auch nur gedacht worden.

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^18 Augustus’ Titulatur lautet bei den ägyptischen Priestern folgendermaßen: “Der schöne Knabe, lieblich durch Liebenswürdigkeit, der Fürst der Fürsten, auserwählt von Ptah und Nun dem Vater der Götter, König von Oberägypten und König von Unterägypten, Herr der beiden Länder, Autokrator, Sohn der Sonne, Herr der Diademe, Kaisar, ewig lebend, geliebt von Ptah und Isis”; wobei die beiden Eigennamen Autokrator Kaisar aus dem Griechischen beibehalten sind. Der Augustustitel kommt zuerst bei Tiberius in ägyptischer Übersetzung (ntixu), mit beibehaltenem griechischem Σεβαστός zuerst unter Domitian vor. Die Titulatur des schönen lieblichen Knaben, welche in besserer Zeit nur den zu Mitregenten erklärten Kindern gegeben zu werden pflegt, ist späterhin stereotyp geworden und findet sich wie für Caesarion und Augustus, so auch für Tiberius, Claudius, Titus, Domitian verwendet. Wichtiger ist es, daß abweichend von der älteren Titulatur, wie sie zum Beispiel griechisch auf der Inschrift von Rosette sich findet (CIG 4697), bei den Caesaren von Augustus an der Titel hinzutritt “Fürst der Fürsten”, womit ohne Zweifel deren, den früheren Königen fehlende Großkönigstellung ausgedrückt werden soll.

^19 Wenn die Leute wüßten, pflegte König Seleukos zu sagen (Plus. an seni 11), was es für eine Last ist, so viele Briefe zu schreiben und zu lesen, so würden sie das Diadem, wenn es zu ihren Füßen läge, nicht aufheben.

^20 Daß derselbe andere Abzeichen trug als die Offiziere überhaupt (Hirschfeld, Verwaltungsgeschichte, S. 271), wird aus vita Hadr. 4 schwerlich gefolgert werden dürfen.

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Die Verwaltung des Landes liegt, wie schon gesagt ward, in den Händen des “Stellvertreters”, das heißt des Vizekönigs; denn obwohl der neue Landesherr, mit Rücksicht auf seine Stellung im Reiche, sowohl für sich wie für seine höher gestellten Vertreter der königlichen Benennungen auch in Ägypten sich enthielt, so hat er doch der Sache nach durchaus als Nachfolger der Ptolemäer die Herrschaft geführt, und die gesamte zivile wie militärische Obergewalt ist in seiner und seines Vertreters Hand vereinigt. Daß weder Nichtbürger noch Senatoren diese Stellung bekleiden durften, ist schon bemerkt worden; Alexandrinern, wenn sie zum Bürgerrecht und ausnahmsweise zum Ritterpferd gelangt waren, ist sie zuweilen übertragen worden ^21. Im übrigen stand dieses Amt unter den nicht senatorischen an Rang und Einfluß anfänglich allen übrigen voran und späterhin einzig der Kommandantur der kaiserlichen Garde nach. Außer den eigentlichen Offizieren, wobei nur der Ausschluß des Senators und die dadurch bedingte niedrigere Titulatur des Legionskommandanten (praefectus statt legatus) von der allgemeinen Ordnung sich entfernt, fungieren neben und unter dem Statthalter und gleichfalls für ganz Ägypten ein oberster Beamter für die Justiz und ein oberster Finanzverwalter, beide ebenfalls römische Bürger vom Ritterrang und, wie es scheint, nicht dem Verwaltungsschema der Ptolemäer entlehnt, sondern nach einem auch in anderen kaiserlichen Provinzen angewandten Verfahren dem Statthalter zu- und untergeordnet ^22.

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^21 So hat Tiberius Julius Alexander, ein alexandrinischer Jude, in den letzten Jahren Neros diese Statthalterschaft geführt; allerdings gehörte er einer sehr reichen und vornehmen, selbst mit dem kaiserlichen Hause verschwägerten Familie an und hatte im Partherkrieg sich als Generalstabschef Corbulos ausgezeichnet, welche Stellung er bald nachher in dem Jüdischen Krieg des Titus abermals übernahm. Er muß einer der tüchtigsten Offiziere dieser Epoche gewesen sein. Ihm ist die pseudo-aristotelische, offenbar von einem andern alexandrinischen Juden verfaßte Schrift περί κοσμού gewidmet (J. Bernays, Gesammelte Abhandlungen. Bd. 2, S. 278).

^22 Unverkennbar sind der iuridicus Aegypti (CIL X, 6976; auch missus in Aegyptum ad iurisdictionem Bull. dell’ Inst. 1856, S. 142; iuridicus Alexandreae CIL VI, 1564; VIII, 8925, 8934; Dig. 1, 20, 2) und der idiologus ad Aegyptum (CIL X, 4862; procurator ducenarius Alexandriae idiulogu Eph. epigr. V, p. 30 und CIG 3751; ο γνώμων τού ιδίου λόγου CIG 4957 v. 44 vgl. v. 39) den neben den Legaten der kaiserlichen Provinzen stehenden Hilfsbeamten für die Rechtspflege (legati iuridici) und die Finanzen (procuratores provinciae) nachgebildet (Römisches Staatsrecht, Bd. 1, 2. Aufl., S. 223, A. 5). Daß sie für das ganze Land bestellt und dem praefectus Aegypti untergeordnet waren, sagt Strabon (17, 1, 12 p. 797) ausdrücklich und fordert auch die öftere Erwähnung Ägyptens in der Titulatur sowie die Wendung in dem Edikt CIG 4957 v. 39. Ausschließlich aber war ihre Kompetenz nicht; “viele Prozesse”, sagt Strabon, “entscheidet der rechtsprechende Beamte” (daß es Vormünder gab, lehrt Dig. 1, 20, 2), und nach demselben liegt es dem Idiologos namentlich ob, die bona vacantia et caduca für den Fiskus einzuziehen.

Dies schließt nicht aus, daß der römische iuridicus an die Stelle des älteren Dreißigergerichts mit dem αρχιδικαστής an der Spitze (Diodor 1, 75) getreten ist, welcher ägyptisch ist und nicht mit dem alexandrinischen αρχιδικαστής verwechselt werden darf, übrigens vielleicht schon vor der römischen Zeit beseitigt worden ist, und daß der Idiologos hervorgegangen ist aus einem in Ägypten bestehenden Anrecht des Königs auf die Erbschaften, wie es im übrigen Reiche in gleicher Ausdehnung nicht vorkam; welches letztere Lumbroso (Recherchen, S. 285) sehr wahrscheinlich gemacht hat.

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Alle übrigen Beamten fungieren nur für einzelne Bezirke und sind in der Hauptsache aus der ptolemäischen Ordnung übernommen. Daß die Vorsteher der drei Provinzen Unter-, Mittel- und Oberägypten, abgesehen vom Kommando mit dem gleichen Geschäftskreis, wie der Statthalter ausgestattet, in augustischer Zeit aus den ägyptischen Griechen, späterhin wie die eigentlichen Oberbeamten aus der römischen Ritterschaft genommen wurden, ist bemerkenswert als ein Symptom der im Verlauf der Kaiserzeit sich steigernden Zurückdrängung des einheimischen Elements in der Magistratur.

Unter diesen oberen und mittleren Behörden stehen die Lokalbeamten, die Vorsteher der ägyptischen wie der griechischen Städte nebst den sehr zahlreichen, bei dem Hebungswesen und den mannigfaltigen, auf den Geschäftsverkehr gelegten Abgaben beschäftigten Subalternen und wieder in dem einzelnen Bezirk die Vorsteher der Unterbezirke und der Dörfer, welche Stellungen mehr als Lasten denn als Ehren angesehen und den Ortsangehörigen oder Ortsansässigen, jedoch mit Ausschluß der Alexandriner, durch den Oberbeamten auferlegt werden; die wichtigste darunter, die Vorstandschaft des Nomos, wird auf je drei Jahre von dem Statthalter besetzt. Die örtlichen Behörden der griechischen Städte waren der Anzahl wie der Titulatur nach andere; in Alexandreia namentlich fungierten vier Oberbeamten, der Priester Alexanders 23, der Stadtschreiber (θπομνηματογράφος) ^24, der Oberrichter (αρχιδικαστής) und der Nachtwächtermeister (νυκτερινός στρατηγός). Daß sie angesehener waren als die Strategen der Nomen, versteht sich von selbst und zeigt deutlich das dem ersten alexandrinischen Beamten zustehende Purpurgewand. übrigens rühren sie ebenfalls aus der Ptolemäerzeit her und werden wie die Nomenvorsteher aus den Eingesessenen von der römischen Regierung auf Zeit ernannt. Römische Beamte kaiserlicher Ernennung finden sich unter diesen städtischen Vorstehern nicht. Aber der Priester des Museion, der zugleich der Präsident der alexandrinischen Akademie der Wissenschaften ist und auch über die bedeutenden Geldmittel dieser Anstalt verfügt, wird vom Kaiser ernannt; ebenso werden die Aufsicht über das Alexandergrab und die damit verbundenen Baulichkeiten und einige andere wichtige Stellungen in der Hauptstadt Ägyptens von der Regierung in Rom mit Beamten von Ritterrang besetzt ^25.

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^23 Der εκηγητής, nach Strabon (17, 1, 12 p. 797) der erste städtische Beamte in Alexandreia unter den Ptolemäern wie unter den Römern und berechtigt, den Purpur zu tragen, ist sicher identisch mit dem Jahrpriester in dem Testament Alexanders des in solchen Dingen sehr wohl unterrichteten Alexanderromans (3, 33 p. 149 Müller). Wie der Exegetes neben seiner wohl im religiösen Sinn zu fassenden Titulatur die επιμέλεια τών τή πόλει χρησίμων hat, so ist jener Priester des Romans επιμελιστής τής πόλεως. So wenig wie den Purpur und den goldenen Kranz wird der Romanschreiber auch die Besoldung von einem Talent und die Erblichkeit erfunden haben; die letztere, bei welcher auch Lumbroso (L’Egitto al tempo dei Greci e Romani. 1882, S. 152) an den εξηγητής έναρχος der alexandrinischen Inschriften (CIG 4688, 4976 c) erinnert, ist vermutlich in der Weise zu denken, daß ein gewisser Kreis von Personen durch Erbrecht berufen war und der Statthalter aus diesen den Jahrpriester bestellte. Dieser Priester Alexanders (sowie der folgenden ägyptischen Könige, nach dem Stein von Kanopos und dem von Rosette CIG 4697) war unter den früheren Lagiden für die alexandrinischen Akte eponym, während später wie unter den Römern dafür die Königsnamen eintreten. Nicht verschieden von ihm ist wohl auch der “Oberpriester von Alexandreia und ganz Ägypten” einer stadtrömischen Inschrift aus hadrianischer Zeit (CIG 5900: αρχιερεί Αλεξανδρείας καί Αιγύπτου πάσης Δευκίω Ιουλίω Ουηστίνω καί επιστάτει τού μουσείου καί επί τών εν Ρώμη βιβλιοσθηκών Ρωμαικών τε καί Ελληνικών καί επί τής παιδείας Αδριανού, επιστολεί τοί αυτού αυτοκράτορος); die eigentliche Titulatur εξηγητής wurde, da sie gewöhnlich den Küster bezeichnet, außerhalb Ägyptens vermieden. Sollte, was die Fassung der Inschrift nahe legt, das Oberpriestertum damals dauernd gewesen sein, so wiederholt sich bekanntlich der Übergang von der Jährigkeit zu der wenigstens titularen, nicht selten auch reellen Lebenslänglichkeit überhaupt bei den Sacerdotien der Provinzen, zu denen dieses alexandrinische zwar nicht gehört, aber deren Stelle es in Ägypten vertritt. Daß das Priestertum und die Vorstandschaft des Museums zwei verschiedene Ämter sind, zeigt die Inschrift selbst. Dasselbe lehrt die Inschrift eines königlichen Oberarztes aus guter Lagidenzeit, der daneben sowohl Exeget ist wie Vorsteher des Museums (Χρύσερμον Ηρακλείτου Αλεξανδρέα τόν σθγγενή βασιλέως Πτολεμαίου καί εξηγητήν καί επί τών ιατρών καί επιστάτην τού Μούσείου). Aber beide Denkmäler legen zugleich nahe, daß die Stellung des ersten Beamten von Alexandreia und die Vorstandschaft des Museums häufig demselben Manne übertragen worden sind, obwohl in römischer Zeit jene vom Präfekten, diese vom Kaiser vergeben ward.

^24 Nicht zu verwechseln mit dem gleichartigen Amt, das Philon (in Flacc. 16) erwähnt und Lukianos (apolog. 12) bekleidete; dies ist kein städtisches, sondern eine Subalternstelle bei der Präfektur von Ägypten, lateinisch a commentariis oder ab actis.

^25 Dies ist der procurator Neaspoleos et mausolei Alexandriae (CIL VIII, 8934; Henzen 6929). Beamte gleicher Art und gleichen Ranges, deren Kompetenz aber nicht klar erhellt, sind der procurator ad Mercurium Alexandreae (CIL X, 3847) und der procurator Alexandreae Pelusii (CIL VI, 1624). Auch der Pharus steht unter einem kaiserlichen Freigelassenen (CIL VI, 8582).

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Selbstverständlich sind Alexandriner und Ägypter in diejenigen Prätendentenbewegungen hineingezogen worden, die vom Orient ausgingen, und haben dabei regelmäßig mitgemacht; auf diese Weise sind hier Vespasian, Cassius, Niger, Macrianus, Vaballathus, der Sohn der Zenobia, Probus zu Herrschern ausgerufen worden. Die Initiative aber haben in allen diesen Fällen weder die Bürger von Alexandreia ergriffen noch die wenig angesehenen ägyptischen Truppen, und die meisten dieser Revolutionen, auch die mißlungenen, haben für Ägypten keine besonders empfindlichen Folgen gehabt. Aber die an den Namen der Zenobia sich knüpfende Bewegung ist für Alexandreia und für ganz Ägypten fast ebenso verhängnisvoll geworden wie für Palmyra. In Stadt und Land standen die palmyrenisch und römisch Gesinnten mit den Waffen und der Brandfackel in der Hand sich gegenüber. An der Südgrenze rückten die barbarischen Blemyer ein, wie es scheint im Einverständnis mit dem palmyrenisch gesinnten Teil der Bewohner Ägyptens, und bemächtigten sich eines großen Teils von Oberägypten ^26. In Alexandreia war der Verkehr zwischen den beiden feindlichen Quartieren aufgehoben, selbst Briefe zu befördern, war schwierig und gefährlich ^27. Die Gassen starrten von Blut und von unbegrabenen Leichen. Die dadurch erzeugten Seuchen wüteten noch ärger als das Schwert; und damit keines der vier Rosse des Verderbens mangele, versagte auch der Nil und gesellte sich die Hungersnot zu den übrigen Geißeln. Die Bevölkerung schmolz in der Weise zusammen, daß, wie ein Zeitgenosse sagt, es früher in Alexandreia mehr Greise gab als nachher Bürger. Als der von Claudius gesandte Feldherr Probus endlich die Oberhand gewann, warfen sich die palmyrenisch Gesinnten, darunter die Mehrzahl der Ratsmitglieder, in das feste Kastell Prucheion in der unmittelbaren Nähe der Stadt; und obwohl, als Probus den Austretenden Schonung des Lebens verhieß, die große Mehrzahl sich unterwarf, harrte doch ein beträchtlicher Teil der Bürgerschaft bis zum Äußersten aus in dem Kampf der Verzweiflung. Die Festung, endlich durch Hunger bezwungen (270), wurde geschleift und lag seitdem öde; die Stadt aber verlor ihre Mauern. In dem Lande haben die Blemyer sich noch jahrelang behauptet; erst Kaiser Probus hat Ptolemais und Koptos ihnen wieder entrissen und sie aus dem Lande hinausgeschlagen. Der Notstand, den diese durch eine Reihe von Jahren sich hinziehenden Unruhen hervorgerufen haben müssen, mag dann wohl die einzige nachweislich in Ägypten entstandene Revolution ^28 zum Ausbruch gebracht haben. Unter der Regierung Diocletians lehnten sich, wir wissen nicht warum und wozu, sowohl die eingeborenen Ägypter wie die Bürgerschaft von Alexandreia gegen die bestehende Regierung auf. Es wurden Gegenkaiser aufgestellt, Lucius Domitius Domitianus und Achilleus, falls nicht etwa beide Namen dieselbe Persönlichkeit bezeichnen; die Empörung währte drei bis vier Jahre; die Städte Busiris im Delta und Koptos unweit Theben wurden von den Truppen der Regierung zerstört und schließlich unter der eigenen Führung Diocletians im Frühjahr 297 die Hauptstadt nach achtmonatlicher Belagerung bezwungen. Von dem Herunterkommen des reichen, aber durchaus auf den inneren und äußeren Frieden angewiesenen Landes zeugt nichts so deutlich wie die im Jahre 302 erlassene Verfügung desselben Diocletian, daß ein Teil des bisher nach Rom gesandten ägyptischen Getreides in Zukunft der alexandrinischen Bürgerschaft zugute kommen solle ^29. Allerdings gehört dies zu den Maßregeln, welche die Dekapitalisierung Roms bezweckten; aber den Alexandrinern, die zu begünstigen dieser Kaiser wahrlich keine Ursache hatte, wäre die Lieferung nicht zugewandt worden, wenn sie sie nicht dringend gebraucht hätten.

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^26 Auf die Allianz der Palmyrener und der Blemyer deutet die Notiz der vita Firmi c. 3 und daß nach Zosimus (hist. 1, 71) Ptolemais zu den Blemyern abfiel (vgl. Eus. hist. eccl. 7, 32). Aurelian hat mit diesen nur verhandelt (vita 34. 41); Probus erst warf sie wieder aus Ägypten (Zos. a. a. O.; vita 17).

^27 Wir besitzen noch dergleichen Briefe, von dem damaligen Bischof der Stadt Dionysios († 265), an die in der feindlichen Stadthälfte abgesperrten Gemeindeglieder gerichtet (Eus. hist. eccl. 7, 21, 22 vgl. 32). Wenn es darin heißt: “leichter kommt man vom Orient in den Okzident als von Alexandreia nach Alexandreia” und η μεσαιτάτη τής πόλεως οδός, also die von der Lochiasspitze quer durch die Stadt laufende, mit Säulenhallen besetzte Straße (vgl. Lumbroso, L’Egitto, S. 137) mit der Wüste zwischen Ägypten und dem Gelobten Lande verglichen wird, so scheint es fast, als habe Severus Antoninus seine Drohung ausgeführt, eine Mauer quer durch die Stadt zu ziehen und militärisch zu besetzen (Dio 77, 23). Die Schleifung der Mauern nach der Niederwerfung des Aufstandes (Amm. 22,16,15) würde dann auf ebendiesen Bau zu beziehen sein.

^28 Die angeblich ägyptischen Tyrannen Aemilianus, Firmus, Saturninus sind als solche wenigstens nicht beglaubigt. Die sogenannte Lebensbeschreibung des zweiten ist nichts als die arg entstellte Katastrophe des Prucheion.

^29 Chr. Pasch. p. 514; Prok. hist. 26; Gothofred zu Cod. Theod. 14, 26, 2. Ständige Kornverteilungen sind schon früher in Alexandreia eingerichtet worden, aber, wie es scheint, nur für altersschwache Personen, und vermutlich für Rechnung der Stadt, nicht des Staats (Eus. hist. eccl. 7, 21).

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Wirtschaftlich ist Ägypten bekanntlich vor allem das Land des Ackerbaues. Zwar ist die “schwarze Erde” - das bezeichnet der einheimische Landesname Chemi - nur ein schmaler Doppelstreifen zu beiden Seiten des mächtigen, von der letzten Stromschnelle bei Syene, der Südgrenze des eigentlichen Ägyptens, auf 120 Meilen in breiter Fülle durch die rechts und links sich ausdehnende gelbe Wüste zum Mittelländischen Meer strömenden Nils; nur an seinem letzten Ende breitet die “Gabe des Flusses”, das Nildelta, zwischen den mannigfaltigen Armen seiner Mündung sich zu beiden Seiten weiter aus. Auch der Ertrag dieser Strecken hängt Jahr für Jahr ab von dem Nil und den sechzehn Ellen seiner Schwelle, den den Vater umspielenden sechzehn Kindern, wie die Kunst der Griechen den Flußgott darstellt; mit gutem Grund nennen die Araber die niedrigen Ellen mit den Namen der Engel des Todes, denn erreicht der Fluß die volle Höhe nicht, so trifft das ganze ägyptische Land Hunger und Verderben. Im allgemeinen aber vermag Ägypten, wo die Bestellungskosten verschwindend niedrig sind, der Weizen hundertfältig trägt und auch die Gemüsezucht, der Weinbau, die Baumkultur, namentlich die Dattelpalme, und die Viehzucht guten Ertrag bringen, nicht bloß eine dichte Bevölkerung zu ernähren, sondern auch reichlich Getreide in das Ausland zu senden. Dies führte dazu, daß nach der Einsetzung der Fremdherrschaft dem Lande selbst von seinem Reichtum nicht viel verblieb. Ungefähr wie in persischer Zeit und wie heutzutage schwoll damals der Nil und fronten die Ägypter hauptsächlich für das Ausland, und zunächst dadurch spielt Ägypten in der Geschichte des kaiserlichen Rom eine wichtige Rolle. Nachdem Italiens eigener Getreidebau gesunken und Rom die größte Stadt der Welt geworden war, bedurfte dasselbe der stetigen Zufuhr billigen überseeischen Getreides; und vor allem durch die Lösung der nicht leichten wirtschaftlichen Aufgabe, die hauptstädtische Zufuhr finanziell möglich zu machen und sicherzustellen hat der Prinzipat sich befestigt. Diese Lösung ruhte auf dem Besitz Ägyptens, und insofern hier der Kaiser ausschließlich gebot, hielt er durch Ägypten das Land Italien mit seinen Dependenzen in Schach. Als Vespasianus die Herrschaft ergriff, sandte er seine Truppen nach Italien, er selbst aber ging nach Ägypten und bemächtigte sich Roms durch die Kornflotte. Wo immer ein römischer Regent daran gedacht hat oder haben soll, den Sitz der Regierung nach dem Osten zu verlegen, wie uns von Caesar, Antonius, Nero, Geta erzählt wird, da richten sich die Gedanken wie von selber nicht nach Antiocheia, obwohl dies damals die regelmäßige Residenz des Ostens war, sondern nach der Geburtsstätte und der festen Burg des Prinzipats, nach Alexandreia.

Deshalb war denn auch die römische Regierung auf die Hebung des Feldbaues in Ägypten eifriger bedacht als irgendwo sonst. Da derselbe von der Nilüberschwemmung abhängig ist, ward es möglich, durch systematisch durchgeführte Wasserbau ten, künstliche Kanäle, Dämme, Reservoirs die für den Feldbau geeignete Fläche bedeutend zu erweitern. In den guten Zeiten Ägyptens, des Heimatlandes der Meßschnur und des Kunstbaus, war dafür viel geschehen, aber diese segensreichen Anlagen unter den letzten elenden und finanziell bedrängten Regierungen in argen Verfall geraten. So führte die römische Besitznahme sich würdig damit ein, daß Augustus durch die in Ägypten stehenden Truppen die Nilkanäle einer durchgreifenden Reinigung und Erneuerung unterwarf. Wenn zur Zeit der römischen Besitzergreifung die volle Ernte einen Stand des Flusses von vierzehn Ellen erfordert hatte und bei acht Ellen Mißernte eintrat, so genügten später, nachdem die Kanäle in Stand gesetzt waren, schon zwölf Ellen für eine volle Ernte und gaben acht Ellen noch einen genügenden Ertrag. Jahrhunderte nachher hat Kaiser Probus Ägypten nicht bloß von den Äthiopen befreit, sondern auch die Wasserbauten am Nil wieder instand gesetzt. Es darf überhaupt angenommen werden, daß die besseren Nachfolger Augusts in ähnlichem Sinne administrierten und daß, zumal bei der durch Jahrhunderte kaum unterbrochenen inneren Ruhe und Sicherheit, der ägyptische Ackerbau unter dem römischen Prinzipat in dauerndem Flor gestanden hat. Welche Rückwirkung diese Verhältnisse auf die Ägypter selbst hatten, vermögen wir genauer nicht zu verfolgen. Zu einem großen Teil beruhten die Einkünfte aus Ägypten auf dem kaiserlichen Domanialbesitz, welcher in römischer wie in früherer Zeit einen beträchtlichen Teil des ganzen Areals ausmachte ^30; hier wird, zumal bei der wenig kostspieligen Bestellung, den Kleinpächtern, die dieselbe beschafften, nur eine mäßige Quote des Ertrags geblieben oder eine hohe Geldpacht auferlegt worden sein. Aber auch die zahlreichen und durchgängig kleineren Eigentümer werden eine hohe Grundsteuer in Getreide oder in Geld entrichtet haben. Die ackerbauende Bevölkerung, genügsam wie sie war, blieb in der Kaiserzeit wohl zahlreich; aber sicher lastete der Steuerdruck, sowohl an sich wie wegen der Verwendung des Ertrags im Ausland, schwerer auf Ägypten unter der römischen Fremdherrschaft als unter dem keineswegs schonenden Regiment der Ptolemäer.

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^30 In der Stadt Alexandreia scheint es kein eigentliches Grundeigentum gegeben zu haben, sondern nur eine Art Erbmiete (Amm. 22, 11, 6; Römisches Staatsrecht, Bd. 2, 963, A. 1); im übrigen aber hat das Privateigentum am Boden in dem Sinn, wie das Provinzialrecht überhaupt ein solches kennt, auch in Ägypten gegolten. Von Domanialbesitz ist oft die Rede, zum Beispiel sagt Strabon (17, 1, 51 p. 828), daß die besten ägyptischen Datteln auf einer Insel wachsen, auf der Private kein Land besitzen dürften, sondern sie sei früher königlich, jetzt kaiserlich und bringe eine große Einnahme. Vespasian verkaufte einen Teil der ägyptischen Domänen und erbitterte dadurch die Alexandriner (Dio 66, 8), ohne Zweifel die Großpächter, die dann das Land an die eigentlichen Bauern in Unterpacht gaben. Ob der Grundbesitz in toter Hand, insbesondere der Priesterkollegien, in der römischen Zeit noch so ausgedehnt war wie früher, kann in Zweifel gezogen werden; ebenso ob im übrigen der Großgrundbesitz oder das Kleineigentum überwog; die Kleinwirtschaft war sicher allgemein. Ziffern besitzen wir weder für die Domanial- noch für die Grundsteuerquote; daß die fünfte Garbe bei Orosius (hist. 1, 8, 9) mit Einschluß des usque ad nunc aus der Genesis abgeschrieben ist, hat Lumbroso, Recherches, S. 94, mit Recht bemerkt. Die Domanialrente kann nicht unter der Hälfte betragen haben; auch für die Grundsteuer möchte der Zehnte (Lumbroso a. a. O., S. 289, 293) kaum genügen.

Anderweitige Ausfuhr des Getreides aus Ägypten bedurfte der Bewilligung des Statthalters (Hirschfeld, Annona, S. 23), ohne Zweifel weil sonst in dem dichtbevölkerten Lande leicht Mangel hätte eintreten können. Doch ist diese Einrichtung sicher mehr kontrollierend gewesen als prohibitiv; in dem Periplus des Ägypters wird mehrfach (c. 7, 17, 24, 28 vgl. 56) Getreide unter den Exportartikeln aufgeführt. Auch die Bestellung der Äcker scheint ähnlich kontrolliert worden zu sein; “die Ägypter”, heißt es, “bauen lieber Rüben als Getreide, soweit sie dürfen, wegen des Rüböls” (Plin. nat. 19, 5, 79).

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Von der Wirtschaft Ägyptens bildete der Ackerbau nur einen Teil; wie dasselbe in dieser Hinsicht Syrien weit voranstand, so hatte es vor dem wesentlich agrikolen Afrika die hohe Blüte der Fabriken und des Handels voraus. Die Linnenfabrikation in Ägypten steht an Alter und Umfang und Ruhm der syrischen mindestens gleich und hat, wenn auch die feineren Sorten in dieser Epoche vorzugsweise in Syrien und Phönizien fabriziert wurden ^31, sich durch die ganze Kaiserzeit gehalten; als Aurelian die Lieferungen aus Ägypten an die Reichshauptstadt auf andere Gegenstände als Getreide erstreckte, fehlten unter diesen die Leinwand und der Werg nicht. In feinen Glaswaren behaupteten, sowohl in der Färbung wie in der Formung, die Alexandriner entschieden den ersten Platz, ja, wie sie meinten insofern das Monopol, als gewisse beste Sorten nur mit ägyptischem Material herzustellen seien. Unbestritten hatten sie ein solches in dem Papyrus. Diese Pflanze, die im Altertum massenweise auf den Flüssen und Seen Unterägyptens kultiviert ward und sonst nirgends gedieh, lieferte den Eingeborenen sowohl Nahrung wie das Material für Stricke, Körbe und Kähne, das Schreibmaterial aber damals für die ganze schreibende Welt. Welchen Ertrag sie gebracht haben muß, ermißt man aus den Maßregeln, die der römische Senat ergriff, als einmal auf dem römischen Platz der Papyrus knapp ward und zu fehlen drohte; und da die mühsame Zubereitung nur an Ort und Stelle erfolgen kann, müssen zahllose Menschen davon in Ägypten gelebt haben. Auf Glas und Papyrus ^32 erstreckten sich neben dem Leinen die von Aurelian zu Gunsten der Reichshauptstadt eingeführten alexandrinischen Warenlieferungen. Vielfach muß der Verkehr mit dem Osten auf die ägyptische Fabrikation bietend und verlangend eingewirkt haben. Gewebe wurden daselbst für den Export nach dem Orient fabriziert und zwar in der durch den Landesgebrauch geforderten Weise: die gewöhnlichen Kleider der Bewohner von Habesch waren ägyptisches Fabrikat; nach Arabien und Indien gingen die Prachtstoffe besonders der in Alexandreia kunstvoll betriebenen Bunt- und Goldwirkerei. Ebenso spielten die in Ägypten angefertigten Glaskorallen in dem Handel der afrikanischen Küste dieselbe Rolle wie heutzutage. Indien bezog teils Glasbecher, teils unverarbeitetes Glas zur eigenen Fabrikation; selbst am chinesischen Hof sollen die Glasgefäße, mit welchen die römischen Fremden dem Kaiser huldigten, hohe Bewunderung erregt haben. Ägyptische Kaufleute brachten dem König der Axomiten (Habesch) als stehende Geschenke nach dortiger Landesart angefertigte Gold- und Silbergefäße, den zivilisierten Herrschern der südarabischen und der indischen Küste unter anderen Gaben auch Statuen, wohl von Bronze, und musikalische Instrumente. Dagegen sind die Materialien der Luxusfabrikation, die aus dem Orient kamen, insbesondere Elfenbein und Schildpatt, schwerlich vorzugsweise in Ägypten, hauptsächlich wohl in Rom verarbeitet worden. Endlich kam in einer Epoche, welche in öffentlichen Prachtbauten ihresgleichen niemals in der Welt gehabt hat, das kostbare Baumaterial, welches die ägyptischen Steinbrüche lieferten, in ungeheuren Massen auch außerhalb Ägyptens zur Verwendung: der schöne rote Granit von Syene, die Breccia verde aus der Gegend von Kosêr, der Basalt, der Alabaster, seit Claudius der graue Granit und besonders der Porphyr der Berge oberhalb Myos Hormos. Die Gewinnung derselben ward allerdings größtenteils für kaiserliche Rechnung durch Strafkolonisten bewirkt; aber wenigstens der Transport muß dem ganzen Lande und namentlich der Stadt Alexandreia zugute gekommen sein. Welchen Umfang der ägyptische Verkehr und die ägyptische Fabrikation gehabt hat, zeigt eine zufällig erhaltene Notiz über die Ladung eines durch seine Größe ausgezeichneten Lastschiffes (άκατος), das unter Augustus den jetzt an der Porta del Popolo stehenden Obelisken mit seiner Basis nach Rom brachte; es führte außerdem 200 Matrosen, 1200 Passagiere, 400000 röm. Scheffel (34000 Hektoliter) Weizen und eine Ladung von Leinwand, Glas, Papier und Pfeffer. “Alexandreia”, sagt ein römischer Schriftsteller des 3. Jahrhunderts ^33, “ist eine Stadt der Fülle, des Reichtums und der Üppigkeit, in der niemand müßig geht; dieser ist Glasarbeiter, jener Papierfabrikant, der dritte Leinweber; der einzige Gott ist das Geld.” Es gilt dies verhältnismäßig von dem ganzen Lande.

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^31 Im Diocletianischen Edikt sind unter den fünf feinen Linnensorten die vier ersten syrisch oder kilikisch (tarsisch), und das ägyptische Leinen erscheint nicht bloß an letzter Stelle, sondern wird auch bezeichnet als tarsisches alexandrinisches, das heißt nach tarsischem Muster in Alexandreia verfertigtes.

^32 Einem reichen Mann in Ägypten wurde nachgesagt, daß er seinen Palast mit Glas statt mit Marmor getäfelt habe und Papyrus und Leim genug besitze, um ein Heer damit zu füttern (vita Firmi 3).

^33 Daß der angebliche Brief Hadrians (vita Saturnini 8) ein spätes Machwerk ist, zeigt zum Beispiel, daß der Kaiser sich in diesem an seinen Schwager Servianus gerichteten, höchst freundschaftlichen Brief beklagt über die Injurien, mit denen die Alexandriner bei seiner ersten Abreise seinen Sohn Verus überhäuft hätten, während andererseits feststeht, daß dieser Servianus neunzigjährig im Jahre 136 hingerichtet ward, weil er die kurz zuvor erfolgte Adoption des Verus gemißbilligt hatte.

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Von dem Handelsverkehr Ägyptens mit den südlich angrenzenden Landschaften sowie mit Arabien und Indien wird weiterhin eingehend die Rede sein. Derjenige mit den Ländern des Mittelmeers tritt in der Überlieferung weniger hervor, zum Teil wohl, weil er zu dem gewöhnlichen Gang der Dinge gehörte und nicht oft sich Veranlassung fand, seiner besonders zu gedenken. Das ägyptische Getreide wurde von alexandrinischen Schiffern nach Italien geführt und infolgedessen entstand in Portus bei Ostia ein dem alexandrinischen Sarapistempel nachgebildetes Heiligtum mit seiner Schiffergemeinde ^34; aber an dem Vertrieb der aus Ägypten nach dem Westen gehenden Waren werden diese Lastschiffe schwerlich in bedeutendem Umfang beteiligt gewesen sein. Dieser lag wahrscheinlich ebenso sehr und vielleicht mehr in der Hand der italischen Reeder und Kapitäne als der ägyptischen; wenigstens gab es schon unter den Lagiden eine ansehnliche italische Niederlassung in Alexandreia ^35 und haben im Okzident die ägyptischen Kaufleute nicht die gleiche Verbreitung gehabt wie die syrischen ^36. Die später zu erwähnenden Anordnungen Augusts, welche auf dem Arabischen und dem Indischen Meer den Handelsverkehr umgestalteten, fanden auf die Schiffahrt des Mittelländischen keine Anwendung; die Regierung hatte kein Interesse daran, hier die ägyptischen Kaufleute vor den übrigen zu begünstigen. Es blieb dort der Verkehr vermutlich wie er war.

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^34 Die ναύκληροι τού πορεύτικου Αλεξανδρινού στόλου, die den ohne Zweifel nach Portus gehörigen Stein CIG 5889 gesetzt haben, sind die Kapitäne dieser Getreideschiffe. Aus dem Serapeum von Ostia besitzen wir eine Reihe von Inschriften (CIL XIV, 47), wonach dasselbe in allen Stücken die Kopie des alexandrinischen war; der Vorsteher ist zugleich επιμελητής παντός τού Αλεξανδρείνου στόλου (CIG 5973). Wahrscheinlich waren diese Fahrzeuge wesentlich mit dem Korntransport beschäftigt und erfolgte dieser also sukzessiv, worauf auch die von Kaiser Gaius in der Meerenge von Reggio getroffenen Vorkehrungen (Ios. ant. Iud. 19, 2, 5) hinweisen. Damit ist wohl vereinbar, daß das erste Erscheinen der alexandrinischen Flotte im Frühjahr für Puteoli ein Fest war (Sen. epist. 77, 1).

^35 Dies zeigen die merkwürdigen delischen Inschriften Eph. epigr. V, p. 600, 602.

^36 Schon in den delischen Inschriften des letzten Jahrhunderts der Republik wiegen die Syrer vor. Die ägyptischen Gottheiten haben dort wohl ein viel verehrtes Heiligtum gehabt, aber unter den zahlreichen Priestern und Dedikanten begegnet nur ein einziger Alexandriner (Hauvette-Besnault, BCH 6, 1882, S. 316 f.). Gilden alexandrinischer Kaufleute kennen wir von Tomi und von Perinthos (CIG 2024).

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Ägypten war also nicht bloß in seinen anbaufähigen Teilen mit einer dichten ackerbauenden Bevölkerung besetzt, sondern auch, wie schon die zahlreichen und zum Teil sehr ansehnlichen Flecken und Städte dies erkennen lassen, ein Fabrikland und daher denn auch weitaus die am stärksten bevölkerte Provinz des Römischen Reiches. Das alte Ägypten soll eine Bevölkerung von 7 Millionen gehabt haben; unter Vespasian zählte man in den offiziellen Listen 7½ Millionen kopfsteuerpflichtiger Einwohner, wozu die von der Kopfsteuer befreiten Alexandriner und sonstigen Griechen, sowie die wahrscheinlich nicht sehr zahlreichen Sklaven hinzutreten, so daß die Bevölkerung mindestens auf 8 Millionen Köpfe anzusetzen ist. Da das anbaufähige Areal heutzutage auf 500 deutsche Quadratmeilen, für die römische Zeit höchstens auf 700 veranschlagt werden kann, so wohnten damals in Ägypten auf der Quadratmeile durchschnittlich etwa 11000 Menschen.

Wenn wir den Blick auf die Bewohner Ägyptens richten, so sind die beiden das Land bewohnenden Nationen, die große Masse der Ägypter und die kleine Minderzahl der Alexandriner, durchaus verschiedene Kreise ^37, wenngleich zwischen beiden die Ansteckungskraft des Lasters und die allem Laster eigene Gleichartigkeit eine schlimme Gemeinschaft des Bösen gestiftet hat.

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^37 Nachdem Juvenal die wüsten Zechgelage der eingeborenen Ägypter zu Ehren der Lokalgötter der einzelnen Nomen geschildert hat, fügt er hinzu, daß darin die Eingeborenen dem Kanopos, das heißt dem durch seine zügellose Ausgelassenheit berüchtigten alexandrinischen Sarapisfest (Strab. 17, 1, 17 p. 801) in keiner Hinsicht nachständen: horrida sane Aegyptus, sed luxuria, quantum ipse notavi, barbara famoso non cedit turba Canopo (sat. 15, 44).

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Die eingeborenen Ägypter werden von ihren heutigen Nachkommen weder in der Lage noch in der Art sich weit entfernt haben. Sie waren genügsam, nüchtern, arbeitsfähig und tätig, geschickte Handwerker und Schiffer und gewandte Kaufleute, festhaltend am alten Herkommen und am alten Glauben. Wenn die Römer versichern, daß die Ägypter stolz seien auf die Geißelmale wegen begangener Steuerdefrauden ^38, so sind dies Anschauungen vom Standpunkt aus des Steuerbeamten. Es fehlte in der nationalen Kultur nicht an guten Keimen; bei aller Überlegenheit der Griechen auch in dem geistigen Kampfe der beiden so völlig verschiedenen Rassen hatten die Ägypter wieder manche und wesentliche Dinge vor den Hellenen voraus, und sie empfanden dies auch. Es ist schließlich doch der Rückschlag ihrer eigenen Empfindung, wenn die ägyptischen Priester der griechischen Unterhaltungsliteratur die von den Hellenen sogenannte Geschichtsforschung und ihre Behandlung poetischer Märchen als wirklicher Überlieferung aus vergangenen Urzeiten verspotten; in Ägypten mache man keine Verse, aber ihre ganze alte Geschichte sei eingeschrieben auf den Tempeln und Gedächtnissteinen; freilich seien jetzt nur noch wenige derselben kundig, da viele Denkmale zerstört seien und die Überlieferung zugrunde gehe durch die Unwissenheit und die Gleichgültigkeit der Späteren. Aber diese berechtigte Klage trägt in sich selbst die Hoffnungslosigkeit; der ehrwürdige Baum der ägyptischen Zivilisation war längst zum Niederschlagen gezeichnet. Der Hellenismus drang zersetzend bis an die Priesterschaft selbst. Ein ägyptischer Tempelschreiber, Chaeremon, der als Lehrer der griechischen Philosophie an den Hof des Claudius für den Kronprinzen berufen ward, legte in seiner ‘Ägyptischen Geschichte’ den alten Landesgöttern die Elemente der stoischen Physik unter und die in der Landesschrift geschriebenen Urkunden in diesem Sinne aus. In dem praktischen Leben der Kaiserzeit kam das alte ägyptische Wesen fast nur noch in Betracht auf dem religiösen Gebiet. Religion war diesem Volke eins und alles. Die Fremdherrschaft an sich wurde willig ertragen, man möchte sagen kaum empfunden, solange sie die heiligen Gebräuche des Landes und was damit zusammenhing nicht antastete. Freilich hing damit in dem inneren Landesregiment so ziemlich alles zusammen, Schrift und Sprache, Priesterprivilegien und Priesterhoffart, Hofsitte und Landesart; die Fürsorge der Regierung für den derzeit lebenden heiligen Ochsen, die Leistungen für dessen Bestattung bei seinem Ableben und für die Auffindung des geeigneten Nachfolgers galten diesen Priestern und diesem Volke als das Kriterium der Tüchtigkeit des jedesmaligen Landesherrn und als der Maßstab für die ihm schuldige Achtung und Treue. Der erste Perserkönig führte sich damit in Ägypten ein, daß er das Heiligtum der Neith in Sais seiner Bestimmung, das heißt den Priestern zurückgab; der erste Ptolemaeos brachte, noch als makedonischer Statthalter, die nach Asien entführten ägyptischen Götterbilder an ihre alte Stätte zurück und restituierte den Göttern von Pe und Tep die ihnen entfremdeten Landschenkungen; für die bei dem großen Siegeszuge des Euergetes aus Persien heimgebrachten heiligen Tempelbilder statten die Landespriester in dem berühmten Kanopischen Dekret vom Jahre 238 v. Chr. dem König ihren Dank ab; die landübliche Einreihung der lebenden Herrscher und Herrscherinnen in den Kreis der Landesgötter haben diese Ausländer ebenso mit sich vornehmen lassen wie die ägyptischen Pharaonen. Die römischen Herrscher sind diesem Beispiel nur in beschränktem Maße gefolgt. In der Titulatur gingen sie wohl, wie wir sahen, einigermaßen auf den Landeskultus ein, vermieden aber doch, selbst in ägyptischer Fassung, die mit den okzidentalischen Anschauungen in allzu grellem Kontrast stehenden landüblichen Prädikate. Da diese Lieblinge des Ptah und der Isis in Italien gegen die ägyptische Götterverehrung ähnlich wie gegen die jüdische einschritten, ließen sie von solcher Liebe sich erklärlicherweise außerhalb der Hieroglyphen nichts merken und beteiligten sich auch in Ägypten in keiner Weise an dem Dienst der Landesgötter. Wie hartnäckig immer die Landesreligion noch unter der Fremdherrschaft bei den eigentlichen Ägyptern festgehalten ward, die Pariastellung, in welcher diese selbst neben den herrschenden Griechen und Römern sich befanden, drückte notwendig auf den Kultus und die Priester, und von der führenden Stellung, dem Einflusse, der Bildung des alten ägyptischen Priesterstandes sind unter dem römischen Regiment nur dürftige Reste wahrzunehmen. Dagegen diente die von Hause aus schöner Gestaltung und geistiger Verklärung abgewandte Landesreligion in und außer Ägypten als Ausgangs- und Mittelpunkt für allen erdenklichen frommen Zauber und heiligen Schwindel - es genügt dafür zu erinnern an den in Ägypten heimischen dreimal größten Hermes mit der an seinen Namen sich knüpfenden Literatur von Traktätchen und Wunderbüchern sowie der entsprechenden weitverbreiteten Praxis. In den Kreisen aber der Eingeborenen knüpften sich in dieser Epoche an den Kultus die ärgsten Mißbräuche - nicht bloß viele Tage hindurch fortgesetzte Zechgelage zu Ehren der einzelnen Ortsgottheiten mit der dazu gehörigen Unzucht, sondern auch dauernde Religionsfehden zwischen den einzelnen Sprengeln um den Vorrang des Ibis vor der Katze, des Krokodils vor dem Pavian. Im Jahre 127 n. Chr. wurden wegen eines solchen Anlasses die Ombiten im südlichen Ägypten von einer benachbarten Gemeinde ^39 bei einem Festgelage überfallen und es sollen die Sieger einen der Erschlagenen gefressen haben. Bald nachher verzehrte die Hundegemeinde der Hechtgemeinde zum Trotz einen Hecht und diese jener zum Trotze einen Hund, und es brach darüber zwischen diesen beiden Nomen ein Krieg aus, bis die Römer einschritten und beide Parteien abstraften. Dergleichen Vorgänge waren in Ägypten an der Tagesordnung. Auch sonst fehlte es an Unruhen im Lande nicht. Gleich der erste von Augustus bestellte Vizekönig von Ägypten mußte wegen vermehrter Steuern Truppen nach Oberägypten senden, nicht minder, vielleicht ebenfalls infolge des Steuerdrucks, nach Heroonpolis am oberen Ende des Arabischen Meerbusens. Einmal, unter Kaiser Marcus, nahm ein Aufstand der eingeborenen Ägypter sogar einen bedrohlichen Charakter an. Als in den schwer zugänglichen Küstensümpfen ostwärts von Alexandreia, der sogenannten “Rinderweide” (bucolia), welche den Verbrechern und den Räubern als Zufluchtsort diente und eine Art Kolonie derselben bildete, einige Leute von einer römischen Truppenabteilung aufgegriffen wurden, erhob sich zu deren Befreiung die ganze Räuberschaft, und die Landbevölkerung schloß sich an. Die römische Legion aus Alexandreia ging ihnen entgegen, aber sie wurde geschlagen und fast wäre Alexandreia selbst den Aufständischen in die Hände gefallen. Der Statthalter des Ostens, Avidius Cassius, rückte wohl mit seinen Truppen ein, wagte aber auch nicht gegen die Überzahl den Kampf, sondern zog es vor, in dem Bunde der Aufständischen Zwietracht hervorzurufen; nachdem die eine Bande gegen die andere stand, wurde die Regierung leicht ihrer aller Herr. Auch dieser sogenannte Rinderhirtenaufstand hat wahrscheinlich, wie dergleichen Bauernkriege meistens, einen religiösen Charakter getragen; der Führer Isidoros, der tapferste Mann Ägyptens, war seinem Stande nach ein Priester, und daß zur Bundesweihe nach Ableistung des Eides ein gefangener römischer Offizier geopfert und von den Schwörenden gegessen ward, paßt sowohl dazu wie zu dem Kannibalismus des Ombitenkrieges. Einen Nachklang dieser Vorgänge bewahren die ägyptischen Räubergeschichten der spätgriechischen untergeordneten Literatur. Wie sehr übrigens dieselben der römischen Verwaltung zu schaffen gemacht haben mögen, einen politischen Zweck haben sie nicht gehabt und auch die allgemeine Ruhe des Landes nur partiell und temporär unterbrochen.

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^38 Amm. 22, 16, 23: erubescit apud (Aegyptios), si qui non infitiando tributa plurimas in corpore vibices ostendat.

^39 Dies ist nach Juvenal Tentyra, was ein Fehler sein muß, wenn das bekannte gemeint ist; aber auch die Liste des Ravennaten 3, 2 nennt beide Orte zusammen.

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Neben den Ägyptern stehen die Alexandriner, einigermaßen wie in Ostindien die Engländer neben den Landeseingeborenen. Allgemein gilt Alexandreia in der vorkonstantinischen Kaiserzeit als die zweite Stadt des Römischen Reiches und die erste Handelsstadt der Welt. Sie zählte am Ende der Lagidenherrschaft über 300000 freie Einwohner, in der Kaiserzeit ohne Zweifel noch mehr. Die Vergleichung der beiden großen, im Wetteifer miteinander erwachsenen Kapitalen am Nil und am Orontes ergibt ebenso viele Gleichartigkeiten wie Gegensätze. Beides sind verhältnismäßig neue Städte, monarchische Schöpfungen aus dem Nichts, von planmäßiger Anlage und regelmäßiger städtischer Einrichtung; das Wasser läuft in jedem Hause wie in Antiocheia so auch in Alexandreia. An Schönheit der Lage und Pracht der Gebäude war die Stadt im Orontestal der Rivalin ebenso überlegen wie diese ihr in der Gunst der Örtlichkeit für den Großhandel und an Volkszahl. Die großen öffentlichen Bauten der ägyptischen Hauptstadt, der königliche Palast, das der Akademie gewidmete Museion, vor allem der Tempel des Sarapis waren Wunderwerke einer früheren, architektonisch hoch entwickelten Epoche; aber der großen Zahl kaiserlicher Anlagen in der syrischen Residenz hat die von wenigen der Caesaren betretene ägyptische Hauptstadt nichts Entsprechendes entgegenzustellen.

In der Unbotmäßigkeit und der Oppositionslust gegen das Regiment stehen Antiochener und Alexandriner einander gleich; man kann hinzusetzen, auch darin, daß beide Städte, und namentlich Alexandreia, eben unter der römischen Regierung und durch dieselbe blühten und viel mehr Ursache hatten zu danken als zu frondieren. Wie die Alexandriner sich zu ihren hellenischen Regenten verhielten, davon zeugt die lange Reihe zum Teil noch heute gebräuchlicher Spottnamen, welche die königlichen Ptolemäer ohne Ausnahme dem Publikum ihrer Hauptstadt verdankten. Auch Kaiser Vespasianus empfing von den Alexandrinern für die Einführung einer Steuer auf Salzfisch den Titel des Sardellensäcklers (Κυβιοσάκτης), der Syrer Severus Alexander den des Oberrabbiners; aber die Kaiser kamen selten nach Ägypten und die fernen und fremden Herrscher boten diesem Spott keine rechte Zielscheibe. In ihrer Abwesenheit widmete das Publikum wenigstens den Vizekönigen die gleiche Aufmerksamkeit mit beharrlichem Eifer; selbst die Aussicht auf unausbleibliche Züchtigung vermochte die oft witzige und immer freche Zunge dieser Städter nicht zum Schweigen zu bringen ^40. Vespasian begnügte sich in Vergeltung jener ihm bewiesenen Aufmerksamkeit, die Kopfsteuer um sechs Pfennige zu erhöhen, und bekam dafür den weiteren Namen des Sechspfennigmanns; aber ihre Reden über Severus Antoninus, den kleinen Affen des großen Alexander und den Geliebten der Mutter Iokaste, sollten ihnen teuer zu stehen kommen. Der tückische Herrscher erschien in aller Freundschaft und ließ sich vom Volke feiern, dann aber seine Soldaten auf die festliche Menge einhauen, so daß Tage lang die Plätze und Straßen der großen Stadt im Blute schwammen; ja er ordnete die Auflösung der Akademie an und die Verlegung der Legion in die Stadt selbst, was freilich beides nicht zur Ausführung kam. Aber wenn es in Antiocheia in der Regel bei den Spottreden blieb, so griff der alexandrinische Pöbel bei dem geringsten Anlaß zum Stein und zum Knittel. Im Krawallieren, sagt ein selbst alexandrinischer Gewährsmann, sind die Ägypter allen anderen voraus; der kleinste Funken genügt hier, um einen Tumult zu entfachen. Wegen versäumter Visiten, wegen Konfiskation verdorbener Lebensmittel, wegen Ausschließung aus einer Badeanstalt, wegen eines Streites zwischen dem Sklaven eines vornehmen Alexandriners und einem römischen Infanteristen über den Wert oder Unwert der beiderseitigen Pantoffel haben die Legionen auf die Bürgerschaft von Alexandreia einhauen müssen. Es kam hier zum Vorschein, daß die niedere Schicht der alexandrinischen Bevölkerung zum größeren Teil aus Eingeborenen bestand; bei diesen Aufläufen spielten die Griechen freilich die Anstifter, wie denn die Rhetoren, das heißt hier die Hetzredner, dabei ausdrücklich erwähnt werden ^41, aber im weiteren Verlauf tritt dann die Tücke und die Wildheit des eigentlichen Ägypters ins Gefecht. Die Syrer sind feige und als Soldaten sind es die Ägypter auch; aber im Straßentumult sind sie imstande, einen Mut zu entwickeln, der eines besseren Zieles würdig wäre ^42. An den Rennpferden ergötzten sich die Antiochener wie die Alexandriner; aber hier endigte kein Wagenrennen ohne Steinwürfe und Messerstiche. Von der Judenhetze unter Kaiser Gaius wurden beide Städte ergriffen; aber in Antiocheia genügte ein ernstes Wort der Behörde, um ihr ein Ende zu machen, während der alexandrinischen, von einigen Bengeln durch eine Puppenparade angezettelten Tausende von Menschenleben zum Opfer fielen. Die Alexandriner, heißt es, gaben, wenn ein Auflauf entstand, nicht Frieden, bevor sie Blut gesehen hatten. Die römischen Beamten und Offiziere hatten daselbst einen schweren Stand. “Alexandreia”, sagt ein Berichterstatter aus dem 4. Jahrhundert, “betreten die Statthalter mit Zittern und Zagen, denn sie fürchten die Volksjustiz; wo ein Statthalter ein Unrecht begeht, da folgt sofort das Anstecken des Palastes und die Steinigung.” Das naive Vertrauen auf die Gerechtigkeit dieser Prozedur bezeichnet den Standpunkt des Schreibers, der zu diesem “Volke” gehört hat. Die Fortsetzung dieses die Regierung wie die Nation gleich entehrenden Lynchsystems liefert die sogenannte Kirchengeschichte, die Ermordung des den Heiden und den Orthodoxen gleich mißliebigen Bischofs Georgios und seiner Genossen unter Julian und die der schönen Freidenkerin Hypatia durch die fromme Gemeinde des Bischofs Kyrillos unter Theodosius II. Tückischer, unberechenbarer, gewalttätiger waren diese alexandrinischen Aufläufe als die antiochenischen, aber ebenso wie diese weder für den Bestand des Reiches gefährlich noch auch nur für die einzelne Regierung. Leichtfertige und bösartige Buben sind recht unbequem, aber auch nur unbequem, im Hause wie im Gemeinwesen.

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^40 Sen. dial. 19, 6: loquax et in contumelias praefectorum irgeniosa provincia . . . etiam periculosi sales placent.

^41 Dion Chrysostomos sagt in seiner Ansprache an die Alexandriner (or. 32 p. 663 Reiske): “Weil nun (die Verständigen) zurücktreten und schweigen, daher entstehen bei euch die ewigen Streitigkeiten und Händel und das wüste Geschrei und die schlimmen und zügellosen Reden, die Ankläger, die Verdächtigungen, die Prozesse, der Rednerpöbel.” In der alexandrinischen Judenhetze, die Philon so drastisch schildert, sieht man diese Volksredner an der Arbeit.

^42 Dio Cass. 39, 58: “Die Alexandriner leisten in aller Hinsicht das Mögliche an Dreistigkeit und reden heraus, was ihnen in den Mund kommt. Im Krieg und seinen Schrecken benehmen sie sich feige; bei den Aufläufen aber, die bei ihnen sehr häufig und sehr ernst sind, greifen sie ohne weiteres zum Totschlagen und achten um des augenblicklichen Erfolgs willen das Leben für nichts, ja sie gehen in ihr Verderben, als handelte es sich um die höchsten Dinge.”

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Auch in dem religiösen Wesen haben beide Städte eine analoge Stellung. Den Landeskultus, wie die einheimische Bevölkerung ihn in Syrien wie in Ägypten festhielt, haben in seiner ursprünglichen Gestalt wie die Antiochener so auch die Alexandriner abgelehnt. Aber wie die Seleukiden, so haben auch die Lagiden sich wohl gehütet, an den Grundlagen der alten Landesreligion zu rütteln, und nur, die älteren nationalen Anschauungen und Heiligtümer mit den schmiegsamen Gestalten des griechischen Olymp verquickend, sie äußerlich einigermaßen hellenisiert, zum Beispiel den griechischen Gott der Unterwelt, den Pluton, unter dem bis dahin wenig genannten ägyptischen Götternamen Sarapis in den Landeskultus eingeführt und auf diesen dann den alten Osiriskult allmählich übertragen ^43. So spielten die echt ägyptische Isis und der pseudo-ägyptische Sarapis in Alexandreia eine ähnliche Rolle wie in Syrien der Belos und der Elagabalos, und drangen auch in ähnlicher Weise wie diese, wenngleich weniger mächtig und heftiger angefochten, in der Kaiserzeit allmählich in den okzidentalischen Kultus ein. In der bei Gelegenheit dieser religiösen Gebräuche und Feste entwickelten Unsittlichkeit und der durch priesterlichen Segen approbierten und stimulierten Unzucht hatten beide Städte sich einander nichts vorzuwerfen.

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^43 Die “frommen Ägypter” wehrten sich dagegen, wie Macrobius (Sat. 1, 7, 14) berichtet, aber tyrannide Ptolemaeorum pressi hos quoque deos (Sarapis und Saturnus) in cultum recipere Alexandrinorum more, apud quos potissimum colebantur, coacti sunt. Da sie also blutige Opfer darbringen mußten, was gegen ihr Ritual war, ließen sie diese Götter wenigstens in den Städten nicht zu: nullum Aegypti oppidum intra muros suos aut Saturni aut Sarapis fanum recepit.

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Bis in späte Zeit hinab hat der alte Kultus in dem frommen Lande Ägypten seine festeste Burg behauptet ^44. Die Restauration des alten Glaubens, sowohl wissenschaftlich in der an denselben sich anlehnenden Philosophie wie auch praktisch in der Abwehr der von den Christen gegen den Polytheismus gerichteten Angriffe, und in der Wiederbelebung des heidnischen Tempeldienstes und der heidnischen Mantik, hat ihren rechten Mittelpunkt in Alexandreia. Als dann der neue Glaube auch diese Burg eroberte, blieb die Landesart sich dennoch treu; die Wiege des Christentums ist Syrien, die des Mönchtums Ägypten. Von der Bedeutung und der Stellung der Judenschaft, in welcher ebenfalls beide Städte sich gleichen, ist schon in anderer Verbindung die Rede gewesen. Von der Regierung ins Land gerufene Einwanderer wie die Hellenen, standen sie wohl diesen nach und waren kopfsteuerpflichtig wie die Ägypter, aber hielten sich und galten mehr als diese. Ihre Zahl betrug unter Vespasian eine Million, etwa den achten Teil der Gesamtbevölkerung Ägyptens, und wie die Hellenen wohnten sie vorzugsweise in der Hauptstadt, von deren fünf Vierteln zwei jüdisch waren. An anerkannter Selbständigkeit, an Ansehen, Bildung und Reichtum war die alexandrinische Judenschaft schon vor dem Untergang Jerusalems die erste der Welt; und infolgedessen hat ein guter Teil der letzten Akte der jüdischen Tragödie, wie dies früher dargelegt worden ist, auf ägyptischem Boden sich abgespielt.

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^44 Der oft angeführte anonyme Verfasser einer Reichsbeschreibung aus der Zeit des Constantius, ein guter Heide, preist Ägypten namentlich auch wegen seiner musterhaften Frömmigkeit: “Nirgends werden die Mysterien der Götter so gut gefeiert wie dort von alters her und noch heute.” Freilich, fügt er hinzu, meinten einige, daß die Chaldäer - er meint den syrischen Kult - die Götter besser verehrten; aber er halte sich an das, was er mit Augen gesehen. “Hier gibt es Heiligtümer aller Art und prächtig geschmückte Tempel, und in Menge finden sich Küster und Priester und Propheten und Gläubige und treffliche Theologen, und alles geht nach seiner Ordnung; du findest die Altäre immer von Flammen lodern und die Priester mit ihren Binden und die Weihrauchfässer mit herrlich duftenden Spezereien.” Aus derselben Zeit etwa (nicht vor Hadrian) und offenbar auch von kundiger Hand rührt eine andere boshaftere Schilderung her (vita Saturnini 8): “Wer in Ägypten den Sarapis verehrt, ist auch Christ, und die sich christliche Bischöfe nennen, verehren gleichfalls den Sarapis; jeder Großrabbi der Juden, jeder Samariter, jeder christliche Geistliche ist da zugleich ein Zauberer, ein Prophet, ein Quacksalber (aliptes). Selbst wenn der Patriarch nach Ägypten kommt, fordern die einen, daß er zum Sarapis, die andern, daß er zu Christus beten.” Diese Diatribe hängt sicher damit zusammen, daß die Christen den ägyptischen Gott für den Joseph der Bibel erklärten, den Urenkel der Sara und mit Recht den Scheffel tragend. In ernsterem Sinn faßt die Lage der ägyptischen Altgläubigen der vermutlich dem 3. Jahrhundert angehörige Verfasser des in lateinischer Übersetzung unter den dem Apuleius beigelegten Schriften erhaltenen Göttergesprächs, in welchem der dreimal größte Hermes dem Asklepios die zukünftigen Dinge verkündet: “Du weißt doch, Asklepios, daß Ägypten ein Abbild des Himmels oder, um richtiger zu reden, eine Übersiedelung und Niederfahrt der ganzen himmlischen Waltung und Tätigkeit ist; ja, um noch richtiger zu reden, unser Vaterland ist der Tempel des gesamten Weltalls. Und dennoch: eintreten wird eine Zeit, wo es den Anschein gewinnt, als hätte Ägypten vergeblich mit frommem Sinn in emsigem Dienst das Göttliche gehegt, wo alle heilige Verehrung der Götter erfolglos und verfehlt sein wird. Denn die Gottheit wird zurück in den Himmel sich begeben, Ägypten wird verlassen und das Land, welches der Sitz der Götterdienste war, wird der Anwesenheit göttlicher Macht beraubt und auf sich selbst angewiesen sein. Dann wird dieses geweihte Land, die Stätte der Heiligtümer und Tempel, dicht mit Gräbern und Leichen angefüllt sein. O Ägypten, Ägypten, von deinen Götterdiensten werden nur Gerüchte sich erhalten, und auch diese werden deinen kommenden Geschlechtern unglaublich dünken, nur Worte werden sich erhalten auf den Steinen, die von deinen frommen Taten erzählen, und bewohnen wird Ägypten der Skythe oder Inder oder sonst einer aus dem benachbarten Barbarenland. Neue Rechte werden eingeführt werden, neues Gesetz, nichts heiliges, nichts gottesfürchtiges, nichts des Himmels und der Himmlischen Würdiges wird gehört noch im Geiste geglaubt werden. Eine schmerzliche Trennung der Götter von den Menschen tritt ein; nur die bösen Engel bleiben da, die unter die Menschheit sich mengen.” (Nach J. Bernays’ Übersetzung, Gesammelte Abhandlungen, Bd. 1, S. 330).

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Alexandreia wie Antiocheia sind vorzugsweise Sitze der wohlhabenden Handel- und Gewerbetreibenden; aber in Antiocheia fehlt der Seehafen und was daran hängt, und wie rege es dort auf den Gassen herging, sie hielten doch keinen Vergleich aus gegen das Leben und Treiben der alexandrinischen Fabrikarbeiter und Matrosen. Dagegen hatte für den Lebensgenuß, das Schauspiel, das Diner, die Liebesfreuden Antiocheia mehr zu bieten als die Stadt, in der “niemand müßig ging”. Auch das eigentliche, vorzugsweise an die rhetorischen Exhibitionen anknüpfende Literatentreiben, welches wir in der Schilderung Kleinasiens skizzierten, trat in Ägypten zurück ^45, wohl mehr im Drang der Geschäfte des Tages als durch den Einfluß der zahlreichen und gut bezahlten, in Alexandreia lebenden und großenteils auch dort heimischen Gelehrten. Für den Gesamtcharakter der Stadt kamen diese Männer des Museums, von denen noch weiter die Rede sein wird, vor allem, wenn sie in fleißiger Arbeit ihre Schuldigkeit taten, nicht in hervorragender Weise in Betracht. Die alexandrinischen Ärzte aber galten als die besten im ganzen Reich; freilich war Ägypten nicht minder die rechte Heimstätte der Quacksalber und der Geheimmittel und jener wunderlichen zivilisierten Form der Schäfermedizin, in welcher fromme Einfalt und spekulierender Betrug sich im Mantel der Wissenschaft drapieren. Des dreimal größten Hermes haben wir schon gedacht; auch der alexandrinische Sarapis hat im Altertum mehr Wunderkuren verrichtet als irgendeiner seiner Kollegen und selbst den praktischen Kaiser Vespasian angesteckt, daß auch er die Blinden und Lahmen heilte, jedoch nur in Alexandreia.

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^45 Als die Römer von dem berühmten Rhetor Proaeresios (Ende 3., Anfang 4. Jahrhundert) einen seiner Schüler für einen Lehrstuhl erbitten, sendet er ihnen den Eusebios aus Alexandreia; “hinsichtlich der Rhetorik”, heißt es von diesem (Eun. proaer. p. 92 Boiss.), “genügt es zu sagen, daß er ein Ägypter war; denn dieses Volk treibt zwar mit Leidenschaft das Versemachen, aber die ernste Redekunst (ο σπουδαίος Έρμης) ist bei ihnen nicht zu Hause”. Die merkwürdige Wiederaufnahme der griechischen Poesie in Ägypten, der zum Beispiel das Epos des Nonnos angehört, liegt jenseits der Grenzen unserer Darstellung.

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Obgleich der Platz, welchen Alexandreia in der geistigen und literarischen Entwicklung des späteren Griechenlands und der okzidentalischen Kultur überhaupt einnimmt oder einzunehmen scheint, nicht in einer Schilderung der örtlichen Zustände Ägyptens, sondern nur in derjenigen dieser Entwicklung selbst entsprechend gewürdigt werden kann, ist das alexandrinische Gelehrtenwesen und dessen Fortdauer unter dem römischen Regiment eine allzu merkwürdige Erscheinung, um nicht auch in dieser Verbindung in seiner allgemeinen Stellung berührt zu werden. Daß die Verschmelzung der orientalischen und der hellenischen Geisteswelt neben Syrien vorzugsweise in Ägypten sich vollzog, wurde schon bemerkt; und wenn der neue Glaube, der den Okzident erobern sollte, von Syrien ausging, so kam die ihm homogene Wissenschaft, diejenige Philosophie, welche neben dem Menschengeist und außerhalb desselben den überweltlichen Gott und die göttliche Offenbarung anerkennt und verkündet, vorzugsweise aus Ägypten, wahrscheinlich schon der neue Pythagoreismus, sicher das philosophische Neujudentum, von dem früher die Rede war, sowie der neue Platonismus, dessen Begründer, der Ägypter Plotinos, ebenfalls schon erwähnt ward. Auf dieser vorzugsweise in Alexandreia sich vollziehenden Durchdringung der hellenischen und der orientalischen Elemente beruht es hauptsächlich, daß, wie dies in der Darstellung der italischen Verhältnisse näher darzulegen ist, der dortige Hellenismus in der früheren Kaiserzeit vorzugsweise ägyptische Form trägt. Wie die an Pythagoras, Moses, Platon anknüpfenden altneuen Weisheiten von Alexandreia aus in Italien eindrangen, so spielte die Isis und was dazu gehört die erste Rolle in der bequemen Modefrömmigkeit, welche die römischen Poeten der augustischen Zeit und die pompeianischen Tempel aus der des Claudius uns zeigen. Die ägyptische Kunstübung herrscht vor in den kampanischen Fresken derselben Epoche wie in der tiburtinischen Villa Hadrians. Dem entspricht die Stellung, welche das alexandrinische Gelehrtenwesen in dem geistigen Leben der Kaiserzeit einnimmt. Nach außen hin beruht dasselbe auf der staatlichen Pflege der geistigen Interessen und würde mit mehr Recht an den Namen Alexanders anknüpfen als an den Alexandreias; es ist die Realisierung des Gedankens, daß in einem gewissen Stadium der Zivilisation Kunst und Wissenschaft durch das Ansehen und die Machtmittel des Staats gestützt und gefördert werden müssen, die Konsequenz des genialen Moments der Weltgeschichte, welcher Alexander und Aristoteles nebeneinander stellte. Es soll hier nicht gefragt werden, wie in dieser mächtigen Konzeption Wahrheit und Irrtum, Beschädigung und Hebung des geistigen Lebens sich miteinander mischen, nicht die dürftige Nachblüte des göttlichen Singens und des hohen Denkens der freien Hellenen einmal mehr gestellt werden neben den üppigen und doch auch großartigen Ertrag des späteren Sammelns, Forschens und Ordnens. Konnten die Institutionen, welche diesem Gedanken entsprangen, der griechischen Nation unwiederbringlich Verlorenes nicht oder, was schlimmer ist, nur scheinhaft erneuern, so haben sie ihr auf dem noch freien Bauplatz der geistigen Welt den einzig möglichen und auch einen herrlichen Ersatz gewährt. Für unsere Erwägung kommen vor allem die örtlichen Verhältnisse in Betracht. Kunstgärten sind einigermaßen unabhängig vom Boden, und nicht anders ist es mit diesen wissenschaftlichen Institutionen, nur daß sie ihrem Wesen nach an die Höfe gewiesen sind. Die materielle Unterstützung kann ihnen auch anderswo zuteil werden; aber wichtiger als diese ist die Gunst der höchsten Kreise, die ihnen die Segel schwellt, und die Verbindungen, welche, in den großen Zentren zusammenlaufend, diese Kreise der Wissenschaft füllen und erweitern. In der besseren Zeit der Alexandermonarchien hatte es solcher Zentren so viele gegeben als es Staaten gab, und dasjenige des Lagidenhofs war nur das angesehenste unter ihnen gewesen. Die römische Republik hatte die übrigen eines nach dem andern in ihre Gewalt gebracht und mit den Höfen auch die dazugehörigen wissenschaftlichen Anstalten und Kreise beseitigt. Daß der künftige Augustus, als er den letzten dieser Höfe aufhob, die damit verknüpften gelehrten Institute bestehen ließ, ist die rechte und nicht die schlechteste Signatur der veränderten Zeit. Der energischere und höhere Philhellenismus des Caesarenregiments unterschied sich zu seinem Vorteil von dem republikanischen dadurch, daß er nicht bloß griechischen Literaten in Rom zu verdienen gab, sondern die große Tutel der griechischen Wissenschaft als einen Teil der Alexanderherrschaft betrachtete und behandelte. Freilich war, wie in dieser gesamten Regeneration des Reiches, der Bauplan großartiger als der Bau. Die königlich patentierten und pensionierten Musen, welche die Lagiden nach Alexandreia gerufen hatten, verschmähten es nicht, die gleichen Bezüge auch von den Römern anzunehmen; und die kaiserliche Munifizenz stand hinter der früheren königlichen nicht zurück. Der Bibliothekfonds von Alexandreia und der Fonds der Freistellen für Philosophen, Poeten, Ärzte und Ge lehrte aller Art ^46 sowie die diesen gewährten Immunitäten wurden von Augustus nicht vermindert, von Kaiser Claudius vermehrt, freilich mit der Auflage, daß die neuen Claudischen Akademiker die griechischen Geschichtswerke des wunderlichen Stifters Jahr für Jahr in ihren Sitzungen zum Vortrag zu bringen hatten. Mit der ersten Bibliothek der Welt behielt Alexandreia zugleich durch die ganze Kaiserzeit einen gewissen Primat der wissenschaftlichen Arbeit, bis das Museion zugrunde ging und der Islam die antike Zivilisation erschlug. Es war auch nicht bloß die damit gebotene Gelegenheit, sondern zugleich die alte Tradition und die Geistesrichtung dieser Hellenen, welche der Stadt jenen Vorrang bewahrte, wie denn unter den Gelehrten die geborenen Alexandriner an Zahl und Bedeutung hervorragen. Auch in dieser Epoche sind zahlreiche und achtbare gelehrte Arbeiten, namentlich philologische und physikalische, aus dem Kreise der Gelehrten “vom Museum”, wie sie gleich den Parisern “vom Institut” sich titulierten, hervorgegangen; aber die literarische Bedeutung, welche die alexandrinische und die pergamenische Hofwissenschaft und Hofkunst in der besseren Epoche des Hellenismus für die gesamte hellenische und hellenisierende Welt gehabt hat, knüpfte nie auch nur entfernt sich an die römisch-alexandrinische. Die Ursache liegt nicht in dem Mangel an Talenten oder anderen Zufälligkeiten, am wenigsten daran, daß der Platz im Museum vom Kaiser zuweilen nach Gaben und immer nach Gunst vergeben ward und die Regierung damit völlig schaltete wie mit dem Ritterpferd und den Hausbeamtenstellungen; das war auch an den älteren Höfen nicht anders gewesen. Hofphilosophen und Hofpoeten blieben in Alexandreia, aber nicht der Hof; es zeigte sich hier recht deutlich, daß es nicht auf die Pensionen und Gratifikationen ankam, sondern auf die für beide Teile belebende Berührung der großen politischen und der großen wissenschaftlichen Arbeit. Diese stellte wohl für die neue Monarchie sich ein und damit auch ihre Konsequenzen; aber die Stätte dafür war nicht Alexandreia: diese Blüte der politischen Entwicklung gehörte billig den Lateinern und der lateinischen Hauptstadt. Die augustische Poesie und die augustische Wissenschaft sind unter ähnlichen Verhältnissen zu ähnlicher bedeutender und erfreulicher Entwicklung gelangt wie die hellenistische an dem Hof der Pergamener und der früheren Ptolemäer. Sogar indem griechischen Kreise knüpfte, soweit die römische Regierung auf denselben im Sinne der Lagiden einwirkte, mehr als an Alexandreia sich dies an Rom an. Die griechischen Bibliotheken der Hauptstadt standen freilich der alexandrinischen nicht gleich und ein dem alexandrinischen Museum vergleichbares Institut gab es in Rom nicht. Aber die Stellung an den römischen Bibliotheken öffnete die Beziehungen zu dem Hofe. Auch die von Vespasian eingerichtete, von der Regierung besetzte und besoldete hauptstädtische Professur der griechischen Rhetorik gab ihrem Inhaber, wenn er gleich nicht in dem Sinne Hausbeamter war wie der kaiserliche Bibliothekar, eine ähnliche Stellung und galt, ohne Zweifel deswegen, als der vornehmste Lehrstuhl des Reiches ^47. Vor allem aber war das kaiserliche Kabinettssekretariat in seiner griechischen Abteilung die angesehenste und einflußreichste Stellung, zu der ein griechischer Literat überhaupt gelangen konnte. Versetzung von der alexandrinischen Akademie in ein derartiges hauptstädtisches Amt war nachweislich Beförderung ^48. Auch abgesehen von allem, was die griechischen Literaten sonst allein in Rom fanden, genügten die Hofstellungen und die Hofämter, um den angesehensten von ihnen den Zug vielmehr dahin zu geben als an den ägyptischen “Freitisch”. Das gelehrte Alexandreia dieser Zeit ward eine Art Witwensitz der griechischen Wissenschaft, achtungswert und nützlich, aber auf den großen Zug der Bildung wie der Verbildung der Kaiserzeit von keinem durchschlagenden Einfluß; die Plätze im Museum wurden, wie billig, nicht selten an namhafte Gelehrte von auswärts vergeben, und für das Institut selbst kamen die Bücher der Bibliothek mehr in Betracht als die Bürger der großen Handels- und Fabrikstadt.

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^46 Ein “homerischer Poet” εκ Μουσείου bringt es fertig, den Memnon in vier homerischen Versen anzusingen, ohne ein Wort von dem Seinen hinzuzutun (CIG 4748). Hadrian macht einen alexandrinischen Poeten zum Lohn für ein loyales Epigramm zum Mitglied (Athenaeos 15 p. 677 e). Beispiele von Rhetoren aus hadrianischer Zeit bei Philostratos vit. soph. 1, 22, 3. c. 25, 3. Ein φιλοσόφος από Μουσείου in Halikarnassos (BCH 4, 1880, S. 405). In späterer Zeit, wo der Circus alles ist, finden wir einen namhaften Ringkämpfer - vielleicht darf man sagen, als Ehrenmitglied der philosophischen Klasse (Inschrift aus Rom CIG 5914: νεωκόρος τού μεγάλου Σαράπιδος καί τών εν τώ Μουσείω σειτουμένων ατελών φιλοσόφων; vgl. das. 4724 und Firm. err. 13,3). Οι εν Εφέσω από τού Μουσείου ιατροί (Wood, Ephesus. Inscriptions from tombs, n. 7), eine Gesellschaft ephesischer Ärzte, beziehen sich wohl auch auf das Museum von Alexandreia, aber sind schwerlich Mitglieder desselben, sondern in demselben gebildet.

^47 Ο άνω θρόνος bei Philostratos vit. soph. 2, 10, 5.

^48 Beispiele sind Chaeremon, der Lehrer Neros, vorher angestellt in Alexandreia (Suidas Äιονύσιος Αλεξανδρεύς; vgl. Zeller, Hermes 11, 1876, S. 430 und oben 7, 275); Dionysios, des Glaukos Sohn, zuerst in Alexandreia Nachfolger Chaeremons, dann von Nero bis auf Traian Bibliothekar in Rom und kaiserlicher Kabinettssekretär (Suidas. a. a. O.); L. Julius Vestinus unter Hadrian, der sogar nach der Vorstandschaft des Museums dieselben Stellungen wie Dionysios in Rom bekleidete, auch als philologischer Schriftsteller bekannt.

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Die militärischen Verhältnisse Ägyptens stellten, eben wie in Syrien, den Truppen daselbst eine zwiefache Aufgabe: den Schutz der Südgrenze und der Ostküste, der freilich mit dem für die Euphratlinie erforderlichen nicht entfernt verglichen werden kann, und die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung im Lande wie in der Hauptstadt. Die römische Besatzung bestand, abgesehen von den bei Alexandreia und auf dem Nil stationierten Schiffen, die hauptsächlich für die Zollkontrolle gedient zu haben scheinen, unter Augustus aus drei Legionen nebst den dazugehörigen, nicht zahlreichen Hilfstruppen, zusammen etwa 20000 Mann. Es war dies etwa halb soviel, als er für die sämtlichen asiatischen Provinzen bestimmte, was der Wichtigkeit dieser Provinz für die neue Monarchie entsprach. Die Besatzung wurde aber wahrscheinlich noch unter Augustus selbst um ein Drittel und dann unter Domitian um ein weiteres Drittel vermindert. Anfänglich waren zwei Legionen außerhalb der Hauptstadt stationiert; das Hauptlager aber und bald das einzige lag vor den Toren derselben, da wo Caesar der Sohn den letzten Kampf mit Antonius ausgefochten hatte, in der danach benannten Vorstadt Nikopolis. Diese hatte ihr eigenes Amphitheater und ihr eigenes kaiserliches Volksfest und war völlig selbständig eingerichtet, so daß eine Zeitlang die öffentlichen Lustbarkeiten von Alexandreia durch die ihrigen in Schatten gestellt wurden. Die unmittelbare Bewachung der Grenze fiel den Auxilien zu. Dieselben Ursachen also, welche in Syrien die Disziplin lockerten, die zunächst polizeiliche Aufgabe und die unmittelbare Berührung mit der großen Hauptstadt, kamen auch für die ägyptischen Truppen ins Spiel; hier trat noch hinzu, daß die üble Gewohnheit, den Soldaten bei der Fahne das eheliche Leben oder doch ein Surrogat desselben zu gestatten und die Truppe aus diesen Lagerkindern zu ergänzen, bei den makedonischen Regimentern der Ptolemäer seit langem einheimisch war und rasch auch bei den Römern sich wenigstens bis zu einem gewissen Grade einbürgerte. Dem entsprechend scheint das ägyptische Korps, in welchem die Okzidentalen noch seltener dienten als in den übrigen Armeen des Ostens und das zum großen Teil aus der Bürgerschaft und dem Lager von Alexandreia sich rekrutierte, unter allen Armeekorps das am wenigstens angesehene gewesen zu sein, wie denn auch die Offiziere dieser Legion, wie schon bemerkt ward, im Rang denen der übrigen nachstanden.

Die eigentlich militärische Aufgabe der ägyptischen Truppen hängt eng zusammen mit den Maßregeln für die Hebung des ägyptischen Handels. Es wird angemessen sein, beides zusammenzufassen und zunächst die Beziehungen zu den kontinentalen Nachbarn im Süden, sodann diejenigen zu Arabien und Indien im Zusammenhang darzulegen.

Ägypten reicht nach Süden, wie schon bemerkt, bis zu der Schranke, welche der letzte Katarakt unweit Syene (Assuân) der Schiffahrt entgegenstellt. Jenseits Syene beginnt der Stamm der Kesch, wie die Ägypter sie nennen, oder, wie die Griechen übersetzen, der Dunkelfarbigen, der Äthiopen, wahrscheinlich den später zu erwähnenden Urbewohnern Abessiniens stammverwandt, und, wenn auch vielleicht aus der gleichen Wurzel wie die Ägypter entsprungen, doch in der geschichtlichen Entwicklung als fremdes Volk ihnen gegenüberstehend. Weiter südwärts folgen die Nahsiu der Ägypter, das heißt die Schwarzen, die Nubier der Griechen, die heutigen Neger. Die Könige Ägyptens hatten in besseren Zeiten ihre Herrschaft weit in das Binnenland hinein ausgedehnt oder es hatten wenigstens auswandernde Ägypter hier sich eigene Herrschaften gegründet; die schriftlichen Denkmäler des pharaonischen Regiments gehen bis oberhalb des dritten Katarakts nach Dongola hinein, wo Nabata (bei Nûri) der Mittelpunkt ihrer Niederlassungen gewesen zu sein scheint; und noch beträchtlich weiter stromaufwärts, etwa sechs Tagereisen nördlich von Khartum, bei Schendi im Sennaar, in der Nähe der früh verschollenen Äthiopenstadt Meroë finden sich Gruppen freilich schriftloser Tempel und Pyramiden. Als Ägypten römisch ward, war es mit dieser Machtentwicklung längst vorbei und herrschte jenseits Syene ein äthiopischer Stamm unter Königinnen, die stehend den Namen oder den Titel Kandake führten ^49 und in jenem einst ägyptischen Nabata in Dongola residierten; ein Volk auf niedriger Stufe der Zivilisation, überwiegend Hirten, imstande, ein Heer von 30000 Mann aufzubringen, aber gerüstet mit Schilden von Rindshäuten, bewehrt meist nicht mit Schwertern, sondern mit Beilen oder Lanzen und eisenbeschlagenen Keulen; räuberische Nachbarn, im Gefecht den Römern nicht gewachsen. Diese fielen im Jahre 730 (24) oder 731 (23) in das römische Gebiet ein, wie sie behaupteten, weil die Vorsteher der nächsten Nomen sie geschädigt hätten, wie die Römer meinten, weil die ägyptischen Truppen damals großenteils in Arabien beschäftigt waren und sie hofften, ungestraft plündern zu können. In der Tat überwanden sie die drei Kohorten, die die Grenze deckten, und schleppten aus den nächsten ägyptischen Distrikten Philae, Elephantine, Syene die Bewohner als Sklaven fort und als Siegeszeichen die Statuen des Kaisers, die sie dort vorfanden. Aber der Statthalter, der eben damals die Verwaltung des Landes übernahm, Gaius Petronius, vergalt den Angriff rasch; mit 10000 Mann zu Fuß und 800 Reitern trieb er sie nicht bloß zum Lande hinaus, sondern folgte ihnen den Nil entlang in ihr eigenes Land, schlug sie nachdrücklich bei Pselchis (Dakke) und erstürmte ihre feste Burg Premis (Ibrim) so wie die Hauptstadt selbst, die er zerstörte. Zwar erneuerte die Königin, ein tapferes Weib, im nächsten Jahre den Angriff und versuchte Premis, wo römische Besatzung geblieben war, zu erstürmen; aber Petronius brachte rechtzeitig Ersatz, und so entschloß sich die Äthiopin, Gesandte zu senden und um Frieden zu bitten. Der Kaiser gewährte ihn nicht bloß, sondern befahl, das unterworfene Gebiet zu räumen, und wies den Vorschlag seines Statthalters ab, die Besiegten tributpflichtig zu machen. Insofern ist dieser sonst nicht bedeutende Vorgang bemerkenswert, als gleich damals der bestimmte Entschluß der römischen Regierung sich zeigte, zwar das Niltal, soweit der Fluß schiffbar ist, unbedingt zu behaupten, aber von der Besitznahme der weiten Landschaften am oberen Nil ein für allemal abzusehen. Nur die Strecke von Syene, wo unter Augustus die Grenztruppen standen, bis nach Hiera Sykaminos (Maharraka), das sogenannte Zwölfmeilenland (Δωδεκάσχοινος) ist zwar niemals als Nomos eingerichtet und nie als ein Teil Ägyptens, aber doch als zum Reiche gehörig betrachtet worden; und spätestens unter Domitian wurden selbst die Posten bis nach Hiera Sykaminos vorgerückt ^^50. Dabei ist es im wesentlichen geblieben. Die von Nero geplante orientalische Expedition sollte allerdings auch Äthiopien umfassen; aber es blieb bei der vorläufigen Erkundung des Landes durch römische Offiziere bis über Meroë hinauf. Das nachbarliche Verhältnis muß an der ägyptischen Südgrenze bis in die Mitte des dritten Jahrhunderts im ganzen friedlicher Art gewesen sein, wenn es auch an kleineren Händeln mit jener Kandake und mit ihren Nachfolgerinnen, die längere Zeit sich behauptet zu haben scheinen, später vielleicht mit anderen, jenseits der Reichsgrenze zur Vormacht gelangenden Stämmen, nicht gefehlt haben wird. Erst als das Reich in der valerianisch-gallienischen Zeit aus den Fugen ging, brachen die Nachbarn auch über diese Grenze. Es ist schon erwähnt worden, daß die in den Gebirgen an der Südostgrenze ansässigen, früher den Äthiopen gehorchenden Blemyer, ein Barbarenvolk von entsetzlicher Roheit, welches noch Jahrhunderte später sich der Menschenopfer nicht entwöhnt hatte, in dieser Epoche selbständig gegen Ägypten vorging und im Einverständnis mit den Palmyrenern einen guten Teil Oberägyptens besetzte und eine Reihe von Jahren behauptete. Der tüchtige Kaiser Probus vertrieb sie; aber die einmal begonnenen Einfälle hörten nicht auf ^51, und Kaiser Diocletianus entschloß sich, die Grenze zurückzunehmen. Das schmale Zwölfmeilenland forderte starke Besatzung und trug dem Staate wenig ein. Die Nubier, welche in der libyschen Wüste hausten und besonders die große Oase stetig heimsuchten, gingen darauf ein, ihre alten Sitze aufzugeben und sich in dieser Landschaft anzusiedeln, die ihnen förmlich abgetreten ward; zugleich wurden ihnen sowohl wie ihren östlichen Nachbarn, den Blemyern, feste Jahrgelder ausgesetzt, dem Namen nach, um sie für die Grenzbewachung zu entschädigen, in der Tat ohne Zweifel als Abkaufsgelder für ihre Plünderzüge, die natürlich dennoch nicht aufhörten. Es war ein Schritt zurück, der erste, seit Ägypten römisch war.

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^49 Der Eunuch der Kandake, der im Jesaias liest (Apostelgeschichte 8, 27), ist bekannt; eine Kandake regiert auch zu Neros Zeit (Plin. nat. 6, 29, 182) und spiele eine Rolle im Alexanderroman (3, 18 f.).

^50 Daß die Reichsgrenze bis Hiera Sykaminos reichte, ergibt sich für das 2. Jahrhundert aus Ptol. geogr. 5, 5, 74, für die Zeit Diocletians aus den die Reichsstraßen bis dahin führenden Itinerarien. In der ein Jahrhundert jüngeren Notitia dignitatum reichen die Posten wieder nicht hinaus über Syene, Philae, Elephantine. In der Strecke von Philae nach Hiera Sykaminos, der Dodekaschoenos Herodots (2, 29), scheinen schon in früher Zeit für die Ägyptern und Äthiopen immer gemeinschaftliche Isis von Philae Tempelabgaben erhoben worden zu sein; aber griechische Inschriften aus der Lagidenzeit haben sich hier nicht gefunden, dagegen zahlreiche datierte aus römischer, die ältesten aus der des Augustus (Pselchis, 2 n. Chr.: CIG 5086) und des Tiberius (ebenda, J. 26: 5104; J. 33: 5101), die jüngste aus der des Philippus (Kardassi, J. 248: 5010). Diese beweisen nicht unbedingt für die Reichsangehörigkeit des betreffenden Fundorts; aber die eines landvermessenden Soldaten vom Jahre 33 (5101) und die eines praesidium vom Jahre 84 (Talmis, 5042 f.), sowie zahlreiche andere setzen dieselbe allerdings voraus. Jenseits der bezeichneten Grenze hat sich nie ein ähnlicher Stein gefunden; denn die merkwürdige Inschrift der regina (CIL III, 83), bei Messaurât, südlich von Schendi (16° 25' Breite, 5 Lieues nördlich von den Ruinen von Naga) gefunden, die südlichste aller bekannten lateinischen Inschriften, jetzt im Berliner Museum, hat nicht ein römischer Untertan gesetzt, sondern vermutlich ein aus Rom zurückkehrender Abgesandter einer afrikanischen Königin, der lateinisch redet, vielleicht nur, um zu zeigen, daß er in Rom gewesen sei.

^51 Die tropaea Niliaca, sub quibus Aethiops et Indus intremuit, in einer wahrscheinlich im Jahre 296 gehaltenen Rede (Paneg. 5, 5) gehen auf ein derartiges Rencontre, nicht auf die ägyptische Insurrektion; von Angriffen der Blemyer spricht eine andere Rede vom Jahre 289 (Paneg. 3, 17).

Über die Abtretung des Zwölfmeilengebiets an die Nubier berichtet Prok. Pers. 1, 19. Als unter der Herrschaft nicht der Nubier, sondern der Blemyer stehend erwähnen dasselbe Olympiodorus (fr. 37 Müller) und die Inschrift des Silko CIG 5072. Das kürzlich zum Vorschein gekommene Fragment eines griechischen Heldengedichts auf den Blemyersieg eines spätrömischen Kaisers bezieht Bücheler (Rheinisches Museum N. F. 39, 1880, S. 279 f.) auf den des Marcianus im Jahre 451 (vgl. Priscus fr. 21).

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Von dem kaufmännischen Verkehr an dieser Grenze ist aus dem Altertum wenig überliefert. Da die Katarakte des oberen Nils den unmittelbaren Wasserweg sperrten, hat sich der Verkehr zwischen dem inneren Afrika und den Ägyptern, namentlich der Elfenbeinhandel in römischer Zeit mehr über die abessinischen Häfen als am Nil hin bewegt; aber gefehlt hat er auch in dieser Richtung nicht ^52. Die auf der Insel Philae zahlreich neben den Ägyptern wohnenden Äthiopen sind offenbar meistens Kaufleute gewesen, und der hier vorwaltende Grenzfrieden wird das Seinige beigetragen haben zum Aufblühen der oberägyptischen Grenzstädte und des ägyptischen Handels überhaupt.

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^52 Juvenal erwähnt sat. 11, 124 die Elefantenzähne, quos mittit porta Syenes.

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Die Ostküste Ägyptens stellt der Entwicklung des Weltverkehrs eine schwer zu lösende Aufgabe. Der durchgängig öde und felsige Strand ist eigentlicher Kultur unfähig und in alter wie in neuer Zeit eine Wüste ^52. Dagegen nähern die beiden für die Kulturentwicklung der alten Welt vorzugsweise wichtigen Meere, das Mittelländische und das Rote oder Indische sich einander am meisten an den beiden nördlichsten Spitzen des letzteren, dem Persischen und dem Arabischen Golf; jener nimmt den Euphrat in sich auf, der in seinem mittleren Lauf dem Mittelländischen Meere nahekommt; dieser ist nur wenige Tagemärsche entfernt von dem in dasselbe Meer fließenden Nil. Daher nimmt in alter Zeit der Handelsverkehr zwischen dem Osten und dem Westen überwiegend entweder die Richtung auf dem Euphrat zu der syrischen und der arabischen Küste oder er wendet sich von der Ostküste Ägyptens nach dem Nil. Die Verkehrswege vom Euphrat her sind älter als die über den Nil; aber die letzteren haben den Vorzug der besseren Schiffbarkeit des Stromes und des kürzeren Landtransports; Die Beseitigung des letzteren durch Herstellung einer künstlichen Wasserstraße ist bei dem Euphratweg ausgeschlossen, bei dem ägyptischen in alter wie in neuer Zeit wohl schwierig, aber nicht unmöglich befunden. Sonach ist dem Land Ägypten von der Natur selbst vorgeschrieben, die Ostküste mit dem Nillauf und der nördlichen Küste durch Land- oder Wasserstraßen zu verbinden; und es gehen auch die Anfänge derartiger Anlagen bis zurück in die Zeit derjenigen einheimischen Herrscher, welche zuerst Ägypten dem Ausland und dem großen Handelsverkehr erschlossen. Auf den Spuren, wie es scheint, älterer Anlagen der großen Regenten Ägyptens, Sethi I. und Rhamses II., begann der Sohn Psammetichs, König Necho (610-594 v. Chr.), den Bau eines Kanals, der in der Nähe von Kairo vom Nil abzweigend eine Wasserverbindung mit den Bitterseen bei Ismailia und durch diese mit dem Roten Meer herstellen sollte, ohne indes das Werk vollenden zu können. Daß er dabei nicht bloß die Beherrschung des Arabischen Golfs und den Handelsverkehr mit den Arabern in das Auge faßte, sondern das Persische und das Indische Meer und der entlegenere Osten bereits in den Horizont dieses Ägypterkönigs getreten waren, ist deswegen wahrscheinlich, weil derselbe Herrscher die einzige im Altertum ausgeführte Umschiffung Afrikas veranlaßt hat. Außer Zweifel ist dies für König Dareios I., den Herrn sowohl Persiens wie Ägyptens; er vollendete den Kanal, aber, wie seine an Ort und Stelle aufgefundenen Denksteine melden, ließ er ihn selbst wieder verschütten, wahrscheinlich weil seine Ingenieure befürchteten, daß das Meerwasser, eingelassen in den Kanal, die Gefilde Ägyptens überschwemmen werde.

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^52 Nach der Art, wie Ptolemaeos 4, 5, 14 u. 15 diese Küste behandelt, scheint sie, eben wie das Zwölfmeilenland, außerhalb der Nomeneinteilung gestanden zu haben.

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Der Wettkampf der Lagiden und der Seleukiden, welcher die Politik der nachalexandrischen Zeit überhaupt beherrscht, war zugleich ein Kampf zwischen dem Euphrat und dem Nil. Jener war im Besitz, dieser der Prätendent; und in der besseren Zeit der Lagiden ist die friedliche Offensive mit großer Energie geführt worden. Nicht bloß wurde jener von Necho und Dareios unternommene Kanal, jetzt der “Fluß Ptolemaeos” genannt, durch den zweiten Ptolemäer Philadelphos († 247 v. Chr.) zum ersten Mal der Schiffahrt eröffnet, sondern es wurden auch an den für die Sicherheit der Schiffe und für die Verbindung mit dem Nil am besten geeigneten Punkten der schwierigen Ostküste umfassende Hafenbauten ausgeführt. Vor allem geschah dies an der Mündung des zum Nil führenden Kanals, bei den Ortschaften Arsinoe, Kleopatris, Klysma, alle drei in der Gegend des heutigen Suez. Weiter abwärts entstanden außer manchen kleineren Anlagen die beiden bedeutenden Emporien Myos Hormos, etwas oberhalb des heutigen Kosêr, und Berenike im Trogodytenland, ungefähr in gleicher Breite mit Syene am Nil sowie mit dem arabischen Hafen Leuke Kome, von der Stadt Koptos, bei der der Nil am weitesten östlich vorspringt, jenes sechs bis sieben, dieses elf Tagemärsche entfernt und durch quer durch die Wüste angelegte, mit großen Zisternen versehene Straßen mit diesem Hauptemporium am Nil verbunden. Der Warenverkehr der Ptolemäerzeit ist wahrscheinlich weniger durch den Kanal gegangen als über diese Landwege nach Koptos.

Über jenes Berenike im Trogodytenland hinaus hat sich das eigentliche Ägypten der Lagiden nicht erstreckt. Die weiter gegen Süden liegenden Ansiedlungen Ptolemais “für die Jagd” unterhalb Suâkin und die südlichste Ortschaft des Lagidenreichs, das spätere Adulis, damals vielleicht “Berenike die goldene” oder “bei Saba” genannt, Zula unweit des heutigen Massaua, bei weitem der beste Hafen an dieser ganzen Küste, sind nicht mehr gewesen als Küstenforts und haben mit Ägypten nicht in Landverbindung gestanden. Auch sind diese entlegenen Ansiedlungen ohne Zweifel unter den späteren Lagiden entweder verlorengegangen oder freiwillig aufgegeben worden, und war in der Epoche, wo die römische Herrschaft eintritt, wie im Binnenland Syene, so an der Küste das trogodytische Berenike die Reichsgrenze.

In diesem von den Ägyptern nie besetzten oder früh geräumten Gebiet bildete sich, sei es am Ausgang der Lagidenepoche, sei es in der ersten Kaiserzeit, ein unabhängiger Staat von Ausdehnung und Bedeutung, derjenige der Axomiten ^54, entsprechend dem heutigen Habesch. Er führt seinen Namen von der im Herzen dieses Alpenlandes, acht Tagereisen vom Meer in der heutigen Landschaft Tigre gelegenen Stadt Axomis, dem heutigen Aksum; als Hafen dient ihm das schon erwähnte beste Emporium an dieser Küste, Adulis in der Bucht von Massaua. Die ursprüngliche Bevölkerung dieser Landschaft mag wohl das Agau gesprochen haben, von welcher Sprache sich noch heute in einzelnen Strichen des Südens reine Überreste behaupten und die dem gleichen hamitischen Kreise mit den heutigen Bedscha, Dankali, Somali, Galla angehört; der ägyptischen Bevölkerung scheint dieser Sprachkreis in ähnlicher Weise verwandt wie die Griechen mit den Kelten und den Slaven, so daß hier wohl für die Forschung eine Verwandtschaft, für das geschichtliche Dasein aber vielmehr allein der Gegensatz besteht. Aber bevor unsere Kunde von diesem Lande auch nur beginnt, müssen überlegene Semitische, zu den himjaritischen Stämmen des südlichen Arabiens gehörige Einwanderer den schmalen Meerbusen überschritten und ihre Sprache wie ihre Schrift dort einheimisch gemacht haben. Die alte, erst lange nach römischer Zeit im Volksgebrauch erloschene Schriftsprache von Habesch, das Ge’ez oder, wie sie fälschlich meist genannt wird, die äthiopische ^55, ist rein semitisch ^56, und die jetzt noch lebenden Dialekte, namentlich das Tigrina, sind es im wesentlichen auch, nur durch die Einwirkung des älteren Agau getrübt.

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^54 Das Beste, was wir über das Reich von Axomis wissen, lehrt der von einem ihrer Könige ohne Zweifel in der besseren Kaiserzeit in Adulis gesetzte Stein (CIG 5127b), eine Art von Denkschrift über die Taten dieses anscheinenden Reichsgründers im Stil der persepolitanischen des Dareios oder der ancyranischen des Augustus und angebracht an dem Königsthron, vor welchem bis in das 6. Jahrhundert hinein die Verbrecher hingerichtet wurden. Die sachkundige Erörterung Dillmanns (Abhandlungen der Berliner Akademie, 1877, S. 195 f.) erklärt, was davon erklärbar ist. Vom römischen Standpunkt aus ist hervorzuheben, daß der König zwar die Römer nicht nennt, aber deutlich auf ihre Reichsgrenzen Rücksicht nimmt, indem er die Tangaiten unterwirft μέχρι τών τής Αιγύπτου ορίων und eine Straße anlegt από τών τής εμής βασιλείας τόπων μέχρι Αιγύπτου, ferner als Nordgrenze seiner arabischen Expedition Leuke Kome nennt, die letzte römische Station an der arabischen Westküste. Daraus folgt weiter, daß diese Inschrift jünger ist als der unter Vespasian geschriebene Periplus des Roten Meeres; denn nach diesem (c. 5) herrscht der König von Axomis από τών Μοσχοφάγων μέχρι τής άλλης βαρβαρίας, und zwar ist dies ausschließlich zu verstehen, da er c. 2 die τύραννοι der Moschophagen nennt und ebenso c. 14 bemerkt, daß jenseits der Straße Bab el Mandeb kein “König” sei, sondern nur “Tyrannen”. Also reichte damals das Axomitanische Reich noch nicht bis zur römischen Grenze, sondern nur bis etwa nach Ptolemais “der Jagd”, ebenso nach der anderen Richtung nicht bis zum Kap Guardafui, sondern nur bis zur Straße Bab el Mandeb. Auch an der arabischen Küste spricht der Periplus von Besitzungen des Königs von Axomis nicht, obwohl er mehrfach der Dynasten daselbst gedenkt.

^55 Der Name der Äthiopen haftet in besserer Zeit an dem Land am oberen Nil, insbesondere den Reichen von Meroë und Nabata, also an dem Gebiet, das wir jetzt Nubien nennen. Im späteren Altertum, zum Beispiel von Prokopios, wird die Benennung auf den Staat von Axomis bezogen, und daher bezeichnen die Abessinier seit langem ihr Reich mit diesem Namen.

^56 Daher die Legende, daß die Axomiten von Alexander in Afrika angesiedelte Syrer seien und noch syrisch sprächen (Philostorgius hist. eccl. 3, 6).

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Über die Anfänge dieses Gemeinwesens hat sich keine Überlieferung erhalten. Am Ausgang der neronischen Zeit und vielleicht schon lange vorher herrschte der König der Axomiten an der afrikanischen Küste etwa von Suâkin bis zur Straße Bab el Mandeb. Einige Zeit darauf - näher läßt sich die Epoche nicht bestimmen - finden wir ihn als Grenznachbarn der Römer an der Südgrenze Ägyptens, auch an der anderen Küste des Arabischen Meerbusens in dem Zwischengebiet zwischen dem römischen Besitz und dem der Sabäer in kriegerischer Tätigkeit, also nach Norden mit dem römischen Gebiet auch in Arabien sich unmittelbar berührend, überdies die afrikanische Küste außerhalb des Busens vielleicht bis zum Kap Guardafui beherrschend. Wie weit sich sein Gebiet von Axomis landeinwärts erstreckt hat, erhellt nicht; Äthiopien, das heißt Sennaar und Dongola, haben wenigstens in der früheren Kaiserzeit schwerlich dazu gehört; vielmehr mag zu der Zeit das Reich von Nabata neben dem axomitischen bestanden haben. Wo uns die Axomiten entgegentreten, finden wir sie auf einer verhältnismäßig vorgeschrittenen Stufe der Entwicklung. Unter Augustus hob sich der ägyptische Handelsverkehr nicht minder wie mit Indien so mit diesen afrikanischen Häfen. Der König gebot nicht bloß über ein Heer, sondern, wie dies schon seine Beziehungen zu Arabien voraussetzen, auch über eine Flotte. Den König Zoskales, der in Vespasians Zeit in Axomis regierte, nennt ein griechischer Kaufmann, der in Adulis gewesen war, einen rechtschaffenen und der griechischen Schrift kundigen Mann; einer seiner Nachfolger hat an Ort und Stelle eine in geläufigem Griechisch verfaßte Denkschrift aufgestellt, die seine Taten den Fremden erzählte; er selbst nennt sich in derselben einen Sohn des Ares, welchen Titel die Könige der Axomiten bis in das vierte Jahrhundert hinab beibehielten, und widmet den Thron, der jene Denkschrift trägt, dem Zeus, dem Ares und dem Poseidon. Schon zu Zoskales’ Zeit nennt jener Fremde Adulis einen wohlgeordneten Handelsplatz; seine Nachfolger nötigten die schweifenden Stämme der arabischen Küste, zu Lande wie zur See Frieden zu halten, und stellten eine Landverbindung her von ihrer Hauptstadt bis an die römische Grenze, was bei der Beschaffenheit dieser zunächst auf Seeverbindung angewiesenen Landschaft nicht gering anzuschlagen ist. Unter Vespasian dienten Messingstücke, die nach Bedürfnis geteilt wurden, den Eingeborenen statt des Geldes und zirkulierte die römische Münze nur bei den Adulis ansässigen Fremden; in der späteren Kaiserzeit haben die Könige selber geprägt. Daneben nennt der axomitische Herrscher sich König der Könige, und keine Spur deutet auf römische Klientel; er übt die Prägung in Gold, was die Römer nicht bloß in ihrem Gebiet, sondern auch in ihrem Machtbereich nicht zuließen. Es gibt in der Kaiserzeit außerhalb der römisch-hellenischen Grenzen kaum ein anderes Land, welches in gleicher Selbständigkeit dem hellenischen Wesen bei sich eine Stätte bereitet hätte wie der Staat von Habesch. Daß im Lauf der Zeit die einheimische oder vielmehr aus Arabien eingebürgerte Volkssprache die Alleinherrschaft zurückgewann und das Griechische verdrängte, ist wahrscheinlich teils auf arabischen Einfluß zurückzuführen, teils auf den des Christentums und die damit zusammenhängende Wiederbelebung der Volksdialekte, wie wir sie auch in Syrien und in Ägypten fanden, und schließt nicht aus, daß die griechische Sprache in Axomis und Adulis im 1. und 2. Jahrhundert unserer Zeitrechnung eine ähnliche Stellung gehabt hat wie in Syrien und in Ägypten, soweit es eben gestattet ist, Kleines mit Großem zu vergleichen.

Von politischen Beziehungen der Römer zu dem Staat von Axomis wird aus den ersten drei Jahrhunderten unserer Zeitrechnung, auf welche unsere Erzählung sich beschränkt, kaum etwas gemeldet. Mit dem übrigen Ägypten nahmen sie auch die Häfen der Ostküste in Besitz bis hinab zu dem abgelegenen und darum in römischer Zeit unter einen eigenen Kommandanten gestellten trogodytischen Berenike ^57. An Gebietserweiterung in die unwirtlichen und wertlosen Küstengebirge hinein ist hier nie gedacht worden; auch kann die dünne und auf der niedrigsten Stufe der Entwicklung stehende Bevölkerung des nächst angrenzenden Gebiets den Römern niemals ernsthaft zu schaffen gemacht haben. Ebensowenig haben die Caesaren so, wie es die früheren Lagiden getan hatten, sich der Emporien der axomitanischen Küste zu bemächtigen versucht. Ausdrücklich gemeldet wird nur, daß Gesandte des Axomitenkönigs mit Kaiser Aurelian verhandelten. Aber eben dieses Stillschweigen sowie die früher bezeichnete unabhängige Stellung des Herrschers ^58 führen darauf, daß hier die geltenden Grenzen beiderseits dauernd respektiert wurden und ein gutes nachbarliches Verhältnis bestand, welches den Interessen des Friedens und vornehmlich dem ägyptischen Handelsverkehr zugute kam. Daß dieser, insbesondere der wichtige Elfenbeinhandel, in welchem Adulis für das innere Afrika das hauptsächliche Entrepôt war, überwiegend von Ägypten aus und auf ägyptischen Schiffen geführt worden ist, kann bei der überlegenen Zivilisation Ägyptens schon für die Lagidenzeit keinem Zweifel unterliegen, und auch in römischer Zeit hat dieser Verkehr sich wohl nur gesteigert, nicht weiter geändert.

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^57 Dies ist der praefectus praesidiorum et montis Beronices (CIL IX, 3083), praefectus montis Berenicidis (Orelli 3881), praefectus Bernicidis (CIL X, 1129), ein Offizier von Ritterrang, analog den oben angeführten, in Alexandreia stationierten.

^58 Auch das Schreiben, das Kaiser Constantius im Jahre 356 an den damaligen König von Axomis, Aeizanas, richtet, ist das eines Herrschers an einen anderen gleichgestellten: er ersucht ihn um freundnachbarlichen Beistand gegen die Ausbreitung der athanasischen Ketzerei und um Absetzung und Auslieferung eines derselben verdächtigen axomitischen Geistlichen. Die Kulturgemeinschaft tritt hier nur um so bestimmter hervor, als der Christ gegen den Christen den Arm des Heiden anruft.

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Bei weitem wichtiger als der Verkehr mit dem afrikanischen Süden war für Ägypten und das Römische Reich überhaupt der Verkehr mit Arabien und den weiter östlich gelegenen Küsten. Die arabische Halbinsel ist dem hellenischen Kulturkreise ferngeblieben. Es wäre wohl anders gekommen, wenn König Alexander ein Jahr länger gelebt hätte; der Tod raffte ihn weg mitten in den Vorbereitungen, die bereits erkundete arabische Südküste vom Persischen Meerbusen aus zu umfahren und zu besetzen. Aber die Fahrt, die der große König nicht hatte antreten können, hat nach ihm nie ein Grieche unternommen. Seit fernster Zeit hat dagegen zwischen den beiden Küsten des Arabischen Meerbusens ein lebhafter Verkehr über das mäßig breite Wasser hinüber stattgefunden. In den ägyptischen Berichten aus der Pharaonenzeit spielen die Seefahrten nach dem Land Punt, die von dort heimgebrachte Beute an Weihrauch, Ebenholz, Smaragden, Leopardenfellen eine bedeutende Rolle. Daß späterhin der nördliche Teil der arabischen Westküste zu dem Gebiet der Nabatäer gehörte und mit diesem in die Gewalt der Römer kam, ist schon angegeben worden. Es war dies ein ödes Gestade ^59; nur das Emporium Leuke Kome, die letzte Stadt der Nabatäer und insofern auch des Römischen Reiches, stand nicht bloß mit dem gegenüberliegenden Berenike in Seeverkehr, sondern war auch der Ausgangspunkt der nach Petra und von da zu den Häfen des südlichen Syriens führenden Karawanenstraße und insofern einer der Knotenpunkte des orientalisch-okzidentalischen Handels. Die südlich angrenzenden Gebiete, nord- und südwärts von dem heutigen Mekka, entsprachen in ihrer Naturbeschaffenheit dem gegenüberliegenden Trogodytenland und sind gleich diesem im Altertum weder politisch noch kommerziell von Bedeutung, auch dem Anschein nach nicht unter einem Szepter geeinigt, sondern von schweifenden Stämmen besetzt gewesen. Aber am Südende des Busens ist der einzige arabische Stamm zu Hause, welcher in der vorislamischen Zeit zu größerer Bedeutung gelangt ist. Die Griechen und die Römer nennen diese Araber in älterer Zeit nach der damals am meisten hervortretenden Völkerschaft Sabäer, in späterer nach einer anderen gewöhnlich Homeriten, wir nach der neu-arabischen Form des letzteren Namens jetzt meistens Himjariten. Die Entwicklung dieses merkwürdigen Volkes hatte lange vor dem Beginn der römischen Herrschaft über Ägypten eine bedeutende Stufe erreicht ^60. Seine Heimstatt, das “glückliche Arabien” der Alten, die Gegend von Mocha und Aden, ist von einer schmalen, glühend heißen und öden Strandebene umsäumt, aber das gesunde und temperierte Innere von Jemen und Hadramaut erzeugt an den Gebirgshängen und in den Tälern eine üppige Vegetation, und die zahlreichen Bergwässer gestatten bei sorgfältiger Wirtschaft vielfach eine gartenartige Kultur. Von der reichen und eigenartigen Zivilisation dieser Landschaft geben noch heute ein redendes Zeugnis die Reste von Stadtmauern und Türmen, von Nutz-, namentlich Wasserbauten und mit Inschriften bedeckten Tempeln, welche die Schilderung der alten Schriftsteller von der Pracht und dem Luxus dieser Landschaft vollkommen bestätigen; über die Burgen und Schlösser der zahlreichen Kleinfürsten Jemens haben die arabischen Geographen Bücher geschrieben. Berühmt sind die Trümmer des mächtigen Dammes, welcher einst in dem Tal bei Mariaba den Danafluß staute und es möglich machte, die Fluren aufwärts zu bewässern ^61, und von dessen Durchbruch und der dadurch angeblich veranlaßten Auswanderung der Bewohner von Jemen nach Norden die Araber lange Zeit ihre Jahre gezählt haben. Vor allem aber ist dieser Bezirk einer der Ursitze des Großhandels zu Lande wie zur See, nicht bloß weil seine Produkte, der Weihrauch, die Edelsteine, das Gummi, die Kassia, Aloe, Senna, Myrrhe und zahlreiche andere Drogen den Export hervorrufen, sondern auch weil dieser semitische Stamm, ähnlich wie der der Phöniker, seiner ganzen Art nach für den Handel geschaffen ist; eben wie die neueren Reisenden sagt auch Strabon, daß die Araber alle Händler und Kaufleute sind. Die Silberprägung ist hier alt und eigenartig; die Münzen sind anfänglich athenischen Stempeln, später römischen des Augustus nachgeprägt, aber auf einen selbständigen, wahrscheinlich babylonischen Fuß ^62. Aus dem Land dieser Araber führten die uralten Weihrauchstraßen quer durch die Wüste nach den Stapelplätzen am Arabischen Meerbusen Aelana und dem schon genannten Leuke Kome und den Emporien Syriens, Petra und Gaza ^63; diese Wege des Landhandels, welche neben denen des Euphrat und des Nil den Verkehr zwischen Orient und Okzident seit ältester Zeit vermitteln, sind vermutlich die eigentliche Grundlage des Aufblühens von Jemen. Aber der Seeverkehr gesellte ebenfalls bald sich dazu; der große Stapelplatz dafür ward Adane, das heutige Aden. Von hier aus gingen die Waren zu Wasser, sicher überwiegend auf arabischen Schiffen, entweder nach eben jenen Stapelplätzen am Arabischen Meerbusen und also nach den syrischen Häfen oder nach Berenike und Myos Hormos und von da nach Koptos und Alexandreia. Daß dieselben Araber ebenfalls in sehr früher Zeit sich der gegenüberliegenden Küste bemächtigten und ihre Sprache und Schrift und ihre Zivilisation nach Habesch verpflanzten, wurde schon gesagt. Wenn Koptos, das Nil-Emporium für den östlichen Handel, ebenso viel Araber wie Ägypter zu Bewohnern hatte, wenn sogar die Smaragdgruben oberhalb Berenike (bei Djebel Zebâra) von den Arabern ausgebeutet wurden, so zeigt dies, daß sie im Lagidenstaat selbst den Handel bis zu einem gewissen Grad in der Hand hatten; und dessen passives Verhalten in Betreff des Verkehrs auf dem Arabischen Meer, wohin höchstens einmal ein Zug gegen die Piraten unternommen wurde ^64, wird eher begreiflich, wenn ein seemächtiger und geordneter Staat diese Gewässer beherrschte. Auch außerhalb ihres eigenen Meeres begegnen wir den Arabern des Jemen. Adane blieb bis in die römische Kaiserzeit hinein Stapelplatz des Verkehrs einerseits mit Indien, andererseits mit Ägypten und gedieh trotz seiner eigenen ungünstigen Lage an dem baumlosen Strand zu solcher Blüte, daß die Benennung des “glücklichen Arabien” zunächst auf diese Stadt sich bezieht. Die Herrschaft, die in unseren Tagen der Imam von Maskat im Südosten der Halbinsel über die Inseln Sokotra und Sansibar und die afrikanische Ostküste vom Kap Guardafui südlich ausgeübt hat, stand in vespasianischer Zeit “von alters her” den Fürsten Arabiens zu: die Dioskorides-Insel, eben jenes Sokotra, gehorchte damals dem König von Hadramaut, Azania, das heißt die Küste Somal und weiter südlich einem der Unterkönige seines westlichen Nachbarn, des Königs der Homeriten. Die südlichste Station an der ostafrikanischen Küste, von welcher die ägyptischen Kaufleute wußten, Rhapta in der Gegend von Sansibar, pachteten von diesem Scheich die Kaufleute von Muza, das ist ungefähr das heutige Mocha, “und senden dorthin ihre Handelsschiffe, meistens bemannt mit arabischen Kapitänen und Matrosen, welche mit den Eingeborenen zu verkehren gewohnt und oft durch Heirat verknüpft und der Örtlichkeiten und der Landessprachen kundig sind”. Die Bodenkultur und die Industrie reichten dem Handel die Hand: in den vornehmen Häusern Indiens trank man neben dem italischen Falerner und dem syrischen Laodikener auch arabischen Wein; und die Lanzen und die Schusterpfriemen, welche die Eingeborenen der Küste von Sansibar von den fremden Händlern kauften, waren Fabrikat von Muza. So ward diese Landschaft, die zudem viel verkaufte und wenig kaufte, eine der reichsten der Welt.

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^59 Landeinwärts liegt das uralte Teimâ, der Sohn Ismaels der Genesis, von dem assyrischen König Tiglatpilesar im achten Jahrhundert vor Chr. unter seinen Eroberungen aufgezählt, von dem Propheten Jeremias zusammen mit Sidon genannt, ein merkwürdiger Knotenpunkt assyrischer, ägyptischer, arabischer Beziehungen, dessen weitere Entfaltung, nachdem kühne Reisende ihn erschlossen haben, wir von der orientalischen Forschung erwarten dürfen. In Teimâ selbst fand kürzlich Euting aramäische Inschriften ältester Epoche (Nöldeke, SB Berlin 1884, S. 813 f.) Aus dem nicht weit entfernten Orte Medâin-Sâlih (Hidjr) stammen gewisse, den attischen nachgeprägte Münzen, welche zum Teil die Eule der Pallas durch dasjenige Götterbild ersetzen, das die Ägypter bezeichnen als Besa, den Herrn von Punt, das heißt von Arabien (Erman, Zeitschrift für Numismatik 9, 1880, S. 296f.). Der ebendaselbst gefundenen nabatäischen Inschriften wurde schon gedacht Nicht weit von da bei ‘Ola (el-Ally) haben sich Inschriften gefunden, die in der Schrift und in den Götter- und Königsnamen denen der südarabischen Minäer entsprechen und zeigen, daß diese hier, sechzig Tagereisen von ihrer Heimat, aber auf der von Eratosthenes erwähnten Weihrauchstraße von Minaea nach Aelana, eine bedeutende Station gehabt haben; daneben andere eines verwandten, aber nicht identischen südarabischen Stammes (D. H. Müller in den Berichten der Wiener Akademie vom 17. Dezember 1884). Die minäischen Inschriften gehören ohne Zweifel der vorrömischen Zeit an. Da bei der Einziehung des nabatäischen Königreichs durch Traian diese Landstriche aufgegeben wurden, so mag von da an ein anderer südarabischer Stamm dort geherrscht haben.

^60 Die an den Weihrauchhandel anknüpfenden Nachrichten bei Theophrastos († 287 vor Chr.; hist. plant. 9, 4) und vollständiger bei Eratosthenes (t 194 vor Chr.; bei Strabon 16, 4, 2 p. 768) von den vier großen Völkerschaften der Minäer (Mamali Theophr.?) mit der Hauptstadt Karna; der Sabäer (Saba Theophr.) mit der Hauptstadt Mariaba; der Kattabanen (Kitibaena Theophr.) mit der Hauptstadt Tamna; der Chatramotiten (Hadramyta Theophr.) mit der Hauptstadt Sabata umschreiben eben den Kreis, aus dem das Homeritenreich sich entwickelt hat, und bezeichnen seine Anfänge. Die viel gesuchten Minäer sind jetzt mit Sicherheit nachgewiesen in Ma’in im Binnenland oberhalb Marib und Hadramaut, wo Hunderte von Inschriften sich gefunden und schon nicht weniger als 26 Königsnamen ergeben haben. Mariaba heißt heute noch Marib. Die Landschaft Chatramotitis oder Chatramitis ist Hadramaut.

^61 Die merkwürdigen Reste dieses mit größter Präzision und Geschicklichkeit ausgeführten Bauwerks sind beschrieben von Arnaud (Journal Asiatique, 7. série, tome 3 a. 1874, S. 3 f. mit Plänen; vgl. Ritter, Erdkunde, Bd. 12, S. 861). Zu beiden Seiten des jetzt fast ganz verschwundenen Dammes stehen je zwei aus Quadern aufgeführte Steinbauten von konischer, fast zylindrischer Form, zwischen denen eine schmale Öffnung für das aus dem Bassin ausfließende Wasser sich befindet; wenigstens auf der einen Seite führt ein mit Kieseln ausgelegter Kanal dasselbe an diese Pforte. Dieselbe war einstmals mit übereinander gesetzten Bohlen geschlossen, welche einzeln entfernt werden konnten, um das Wasser nach Bedürfnis abzuführen. Der eine dieser Steinzylinder trägt die folgende Inschrift (nach der allerdings nicht in allen Einzelheiten gesicherten Übersetzung von D. H. Müller, SB Wien 97, 1880, S. 965): “Jata’amar der Herrliche, Sohn des Samah’ali des Erhabenen, Fürst von Saba, ließ den Balap[berg] durchstechen [und errichtete] den Schleusenbau, genannt Rahab, zur leichteren Bewässerung.” Für die chronologische Fixierung dieses und zahlreicher anderer Königsnamen der sabäischen Inschriften fehlt es an sicheren Anhaltspunkten. Der assyrische König Sargon sagt in der Khorsabad-Inschrift, nachdem er die Überwindung des Königs von Gaza, Hanno, im Jahre 716 vor Chr. erzählt hat: “ich empfing den Tribut des Pharao, des Königs von Ägypten, der Schamsijja, der Königin von Arabien, und des Ithamara, des Sabäers: Gold, Kräuter des Ostlandes, Sklaven, Pferde und Kamele” (Müller, a. a. O., S. 988; M. Duncker, Geschichte des Altertums. 5. Aufl. Berlin 1878-83. Bd. 2, S. 327.

^62 Sallet in der Berliner Zeitschrift für Numismatik 8, 1881, S. 243. J. H. Mordtmann in der Wiener numismatischen Zeitschrift 12, S. 289.

^63 Plinius (nat. 12, 14, 65) berechnet die Kosten einer Kamellast Weihrauch auf dem Landweg von der arabischen Küste bis nach Gaza auf 688 Denare (= 600 Mark). “Auf der ganzen Strecke”, sagt er, “ist zu zahlen für Futter und Wasser und Unterkunft und für verschiedene Zölle; dann fordern die Priester gewisse Anteile und die Schreiber der Könige; außerdem erpressen die Wachen und die Trabanten und die Leibwächter und Diener; dazu kommen dann unsere Reichszölle.” Bei dem Wassertransport fielen diese Zwischenkosten weg.

^64 Die Züchtigung der Piraten berichtet Agatharchides bei Diod. 3, 43 und Strab. 16, 4, 18 p. 777. Ezion Geber aber in Palästina am aelanitischen Meerbusen, ή νύν Βερενίκη καλείται (Ios. ant. Iud. 8, 6, 4), heißt sicher so nicht von einer Ägypterin (J. G. Droysen, Geschichte des Hellenismus, Bd. 3, 2, S. 349), sondern von der Jüdin des Tims.

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Wie weit die politische Entwicklung derselben mit der wirtschaftlichen Schritt gehalten hatte, läßt sich für die vorrömische und die frühere Kaiserzeit nicht bestimmen; nur so viel scheint sowohl aus den Berichten der Okzidentalen wie aus den einheimischen Inschriften sich zu ergeben, daß diese Südwestspitze Arabiens unter mehrere selbständige Herrscher mit Gebieten von mäßiger Größe geteilt war. Es standen dort neben den am meisten hervortretenden Sabäern und Homeriten die schon genannten Chatramotiten in Hadramaut und nördlich im Binnenland die Minäer, alle unter eigenen Fürsten.

Den Arabern Jemens gegenüber haben die Römer die gerade entgegengesetzte Politik befolgt wie gegenüber den Axomiten. Augustus, für den die Nichterweiterung der Grenzen der Ausgangspunkt des Reichsregiments war, und der die Eroberungspläne seines Vaters und Meisters beinahe alle fallenließ, hat eine Ausnahme mit der arabischen Südwestküste gemacht und ist hier nach freiem Entschluß angreifend vorgegangen. Es geschah dies wegen der Stellung, welche diese Völkergruppe in dem indisch-ägyptischen Handelsverkehr damals einnahm. Um die politisch und finanziell wichtigste Landschaft seines Herrschaftsgebiets wirtschaftlich auf die Höhe zu bringen, welche seine Vorherrschen herzustellen versäumt hatten oder hatten verfallen lassen, bedurfte er vor allem der Gewinnung des Zwischenverkehrs zwischen Arabien und Indien einer- und Europa andererseits. Der Nilweg konkurrierte seit langem erfolgreich mit den arabischen und den Euphratstraßen; aber Ägypten spielte dabei, wie wir sahen, wenigstens unter den späteren Lagiden eine untergeordnete Rolle. Nicht mit den Axomiten, aber wohl mit den Arabern bestand Handelskonkurrenz; sollte der ägyptische Verkehr aus einem passiven ein aktiver, aus einem indirekten ein direkter werden, so mußten die Araber niedergeworfen werden; und dies ist es, was Augustus gewollt und das römische Regiment einigermaßen auch erreicht hat.

Im sechsten Jahre seiner Regierung in Ägypten (Ende 729 25) entsandte Augustus eine eigens für diese Expedition hergestellte Flotte von 80 Kriegs- und 130 Transportschiffen und die Hälfte der ägyptischen Armee, ein Korps von 10000 Mann, ungerechnet die Zuzüge der beiden nächsten Klientelkönige, des Nabatäers Obodas und des Juden Herodes, gegen die Staaten der Jemen, um dieselben entweder zu unterwerfen oder wenigstens zugrunde zu richten ^65, woneben die dort aufgehäuften Schätze sicher auch in Rechnung kamen. Aber das Unternehmen schlug vollständig fehl, und zwar durch die Unfähigkeit des Führers, des damaligen Statthalters von Ägypten, Gaius Aelius Gallus ^66. Da auf die Besetzung und den Besitz der öden Küste von Leuke Kome abwärts bis an die Grenze des feindlichen Gebiets gar nichts ankam, so mußte die Expedition unmittelbar gegen dieses gerichtet und aus dem südlichsten ägyptischen Hafen die Armee sofort in das glückliche Arabien geführt werden ^67. Stattdessen wurde die Flotte in dem nördlichsten, dem von Arsinoe (Suez) fertiggestellt und das Heer in Leuke Kome ans Land gesetzt, gleich als wäre es darauf angekommen, die Fahrt der Flotte und den Marsch der Truppen möglichst zu verlängern. Überdies waren die Kriegsschiffe überflüssig, da die Araber keine Kriegsflotte besaßen, die römischen Seeleute mit der Fahrt an der arabischen Küste unbekannt und die Fahrzeuge, obwohl besonders für diese Expedition gebaut, für ihre Bestimmung ungeeignet. Die Piloten fanden sich nicht zurecht zwischen den Untiefen und Klippen, und schon die Fahrt auf den römischen Gewässern von Arsinoe nach Leuke Kome kostete viele Schiffe und Leute. Hier wurde überwintert; im Frühjahr 730 (24) begann der Zug in Feindesland. Die Araber hinderten ihn nicht, aber wohl Arabien. Wo einmal die Doppeläxte und die Schleudern und Bogen mit dem Pilum und dem Schwert zusammenstießen, stoben die Eingeborenen auseinander wie die Spreu vor dem Winde; aber die Krankheiten, die im Lande endemisch sind, der Skorbut, der Aussatz, die Gliederlähmung dezimierten die Soldaten ärger als die blutigste Schlacht, und um so mehr, als der Feldherr es nicht verstand, die schwerfällige Heermasse rasch vorwärts zu bringen. Dennoch gelangte die römische Armee bis vor die Mauern der Hauptstadt der zunächst von dem Angriff betroffenen Sabäer, Mariaba. Aber da die Einwohner die Tore ihrer mächtigen, heute noch stehenden Mauern ^68 schlossen und energische Gegenwehr leisteten, verzweifelte der römische Feldherr an der Lösung der ihm gestellten Aufgabe und trat, nachdem er sechs Tage vor der Stadt gelegen hatte, den Rückzug an, den die Araber kaum ernstlich störten und der im Drang der Not, freilich unter schlimmer Einbuße an Mannschaften, verhältnismäßig schnell gelang.

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^65 Dies (προσοικειούσθαι τούτους - τούς Άραβας - ή καταστρέφεσθαι: Strab. 16, 4, 22 p. 780; ει μή ο Συλλαίος αυτόν - τόν Γάλλον - προυδίδου, κάν κατεστρέψατο τήν Ευδαίμονα πάσαν: ders. 17, 1, 53 p. 819) war der eigentliche Zweck der Expedition, obwohl auch die Hoffnung auf die für das Aerarium eben damals sehr willkommene Beute ausdrücklich erwähnt wird.

^66 Der Bericht Strabons (16, 4, 22 f. p. 780) über die arabische Expedition seines “Freundes” Gallus (φίλος αμίν καί εταίρος Strab. 2, 5, 12 p. 118), in dessen Gefolge er Ägypten bereiste, ist zwar zuverlässig und ehrlich wie alle seine Meldungen, aber augenscheinlich von diesem Freunde ohne jede Kritik übernommen. Die Schlacht, in der 10000 Feinde und zwei Römer fielen, und die Gesamtzahl der in diesem Feldzug Gefallenen, welche sieben ist, richten sich selbst; aber nicht besser ist der Versuch, den Mißerfolg auf den nabatäischen Wesir Syllaeos abzuwälzen durch einen “Verrat”, wie er geschlagenen Generalen geläufig ist. Allerdings eignete sich dieser insofern zum Sündenbock, als er einige Jahre nachher auf Betreiben des Herodes von Augustus in Untersuchung gezogen und verurteilt und hingerichtet ward (Ios. ant. Iud. 16, 10); aber obwohl wir den Bericht des Agenten besitzen, der diese Sache für Herodes in Rom geführt hat, ist darin von diesem Verrat kein Wort zu finden. Daß Syllaeos die Absicht gehabt haben soll, erst die Araber durch die Römer und dann diese selbst zugrunde zu richten, wie Strabo “meint”, ist bei der Stellung der Klientelstaaten Roms geradezu unvernünftig. Eher ließe sich denken, daß Syllaeos der Expedition deshalb abgeneigt war, weil der Handelsverkehr durch das Nabatäerland durch sie beeinträchtigt werden konnte. Aber den arabischen Minister deswegen des Verrats zu beschuldigen, weil die römischen Fahrzeuge für die arabische Küstenfahrt ungeeignet waren oder weil das römische Heer genötigt war, das Wasser auf Kamelen mitzuführen, Durra und Datteln statt Brot und Fleisch, Butter statt öl zu essen; als Entschuldigung dafür, daß auf die bei dem Rückmarsch in 60 Tagen zurückgelegte Strecke für den Hinmarsch 180 verwendet wurden, die betrügerische Wegweisung vorzuführen; endlich die vollkommen richtige Bemerkung des Syllaeos, daß ein Landmarsch von Arsinoe nach Leuke Kome untunlich sei, damit zu kritisieren, daß von da nach Petra eine Karawanenstraße gehe, zeigt nur, was ein vornehmer Römer einem griechischen Literaten aufzubinden vermochte.

^67 Die schärfste Kritik des Feldzugs gibt die Auseinandersetzung des ägyptischen Kaufmanns über die Zustände auf der arabischen Küste von Leuke Kome (el-Haura, nördlich von Janbô, der Hafenstadt von Medina) bis zur Katakekaumene-Insel (Djebel Tair bei Lohaia). “Verschiedene Völker bewohnen sie, die teils etwas, teils völlig verschiedene Sprachen reden. Die Bewohner der Küste leben in Hürden wie die ‘Fischesser’ auf dem entgegengesetzten Ufer” (diese Hürden beschreibt er c. 2 als vereinzelt liegend und in die Felsspalten, eingebaut), “die des Binnenlandes in Dörfern und Weidegemeinschaften; es sind bösartige zwiesprachige Menschen, welche die aus der Fahrstraße verschlagenen Seefahrer plündern und die Schiffbrüchigen in die Sklaverei schleppen. Deshalb wird von den Unter- und den Oberkönigen Arabiens beständig auf sie Jagd gemacht; sie heißen Kanraiten (oder Kassaviten). überhaupt ist die Schiffahrt an dieser ganzen Küste gefährlich, der Strand hafenlos und unzugänglich, von böser Brandung, klippig und überhaupt sehr schlimm. Darum halten wir, wenn wir in diese Gewässer einfahren, uns in der Mitte und eilen, in das arabische Gebiet zu kommen zur Insel Katakekaumene; von da an sind die Bewohner gastlich und begegnen zahlreiche Herden von Schafen und Kamelen.” Dieselbe Gegend zwischen der römischen und der homeritischen Grenze und dieselben Zustände hat auch der axomitische König im Sinn, wenn er schreibt: πέραν δέ τής ερυθράς θαλάσσης οικούντας Αρραβίτας καί Κιναιδοκολπίτας (vgl. Ptol. geogr. 6, 7, 20), σράτευμα ναυτικόν καί πεζικόν διαπεμψάμενος καί υποτάξας αυτών τούς βασιλείας, φόρους τής γής τελείν εκέλυσα καί οδεύεσθαι μετ' ειρήνης καί πλέεσθαι, από τε Δευκής κώμης έως τών Σαβαίων χώρας επολέμησα.

^68 Diese Mauern, von Bruchstein erbaut, bilden einen Kreis von einer Viertelstunde im Durchmesser. Sie sind beschrieben von Arnaud, a. a. O. (vgl. Anm. 61).

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Es war ein übler Mißerfolg; aber Augustus gab die Eroberung Arabiens nicht auf. Es ist schon erzählt worden, daß die Orientfahrt, die der Kronprinz Gaius im Jahre 753 antrat, in Arabien endigen sollte; es war diesmal im Plan, nach der Unterwerfung Armeniens im Einverständnis mit der parthischen Regierung, oder nötigenfalls nach Niederwerfung ihrer Armeen, an die Euphratmündung zu gelangen und von da aus den Seeweg, den einst der Admiral Nearchos für Alexander erkundet hatte, nach dem glücklichen Arabien zu nehmen ^69. In anderer, aber nicht minder unglücklicher Weise endigten diese Hoffnungen durch den parthischen Pfeil, der den Kronprinzen vor den Mauern von Artageira traf. Mit ihm ward der arabische Eroberungsplan für alle Zukunft begraben. Die große Halbinsel ist in der ganzen Kaiserzeit, abgesehen von dem nördlichen und nordwestlichen Küstenstriche, in derjenigen Freiheit verblieben, aus welcher seinerzeit der Henker des Hellenentums, der Islam hervorgehen sollte.

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^69 Daß die orientalische Expedition des Gaius zum Endziel Arabien hatte, sagt Plinius (namentlich nat. 12, 14, 55, 56; vgl. 2, 67, 168; 6, 27, 141; c. 28, 160; 32, 1, 10) ausdrücklich. Daß sie von der Euphratmündung ausgehen sollte, folgt daraus, daß die Expedition nach Armenien und Verhandlungen mit der parthischen Regierung ihr vorausgingen. Darum lagen auch den Kollektaneen Jubas über die bevorstehende Expedition die Berichte der Feldherren Alexanders über ihre Erkundung Arabiens zu Grunde.

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Aber gebrochen ward der arabische Handel allerdings, teils durch die weiterhin zu erörternden Maßregeln der römischen Regierung zum Schutz der ägyptischen Schiffahrt, teils durch einen gegen den Hauptstapelplatz des indisch-arabischen Verkehrs von den Römern geführten Schlag. Sei es unter Augustus selbst, möglicherweise bei den Vorbereitungen zu der von Gaius auszuführenden Invasion, sei es unter einem seiner nächsten Nachfolger, es erschien eine römische Flotte vor Adane und zerstörte den Platz; in Vespasians Zeit war er ein Dorf und seine Blüte vorüber. Wir kennen nur die nackte Tatsache ^70, aber sie spricht für sich selber. Ein Seitenstück zu der Zerstörung Korinths und Karthagos durch die Republik, hat sie wie diese ihren Zweck erreicht und dem römisch-ägyptischen Handel die Suprematie im Arabischen Meerbusen und im Indischen Meere gesichert.

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^70 Die einzige Kunde von dieser merkwürdigen Expedition hat der ägyptische Kapitän aufbewahrt der um das Jahr 75 die Fahrt an den Küsten des Roten Meeres beschrieben hat. Er kennt (c. 26) das Adane der Späteren, das heutige Aden, als ein Dorf an der Küste (κώμη παραθαλάσσιος), das zum Reiche des Königs der Homeriten Charibael gehört, aber früher eine blühende Stadt war und davon heißt (ευδαίμων δ' επεκλήθη πρότερον ούσα πόλις), weil vor der Einrichtung des unmittelbaren indisch-ägyptischen Verkehrs dieser Ort als Stapelplatz diente: νύν δέ ου πρό πολλού τών ημετέρων χρόνων Καίσαρ αυτήν κατεστρέψατο. Das letzte Wort kann hier nur “zerstören” heißen, nicht, wie häufiger, “unterwerfen”, weil die Umwandlung der Stadt in ein Dorf motiviert werden soll. Für Καίσαρ hat Schwanbeck (Rheinisches Museum N. F. 7, 1848, S. 353) Χαριβαήλ, C. Möller Ιλασάρ (wegen Strab. 16, 4, 21 p. 782) vorgeschlagen; beides ist nicht möglich, dieses nicht, weil dieser arabische Dynast in einem weit entlegenen Distrikt herrschte, auch unmöglich als bekannt vorausgesetzt werden konnte, jenes nicht, weil Charibael Zeitgenosse des Schreibers war und hier ein vor der Zeit desselben vorgefallenes Ereignis berichtet wird. An der Überlieferung wird man nicht Anstoß nehmen, wenn man überlegt, welches Interesse die Römer daran haben mußten, den arabischen Stapelplatz zwischen Indien und Ägypten zu beseitigen und den direkten Verkehr herbeizuführen. Daß die römischen Berichte von diesem Vorgang schweigen, ist ihrem Wesen angemessen; die Expedition, welche ohne Zweifel durch eine ägyptische Flotte ausgeführt ward und lediglich in der Zerstörung eines vermutlich wehrlosen Küstenplatzes bestand, wird vermutlich von keinem Belang gewesen sein; um den großen Handelsverkehr haben die Annalisten sich nie gekümmert, und überhaupt sind die Vorgänge in Ägypten noch weniger als die in den andern kaiserlichen Provinzen zur Kenntnis des Senats und damit der Annalisten gekommen. Die nackte Bezeichnung Καίσαρ, wobei nach Lage der Sache der damals regierende ausgeschlossen ist, erklärt sich wohl daraus, daß der berichtende Kapitän wohl die Tatsache der Zerstörung durch die Römer, aber Zeit und Urheber nicht kannte.

Möglich ist es, daß hierauf die Notiz bei Plinius (nat. 2, 67, 168) zu beziehen ist: maiorem (oceana) partem et orientis victoriae magni Alexandri lustravere usque in Arabicum sinum, in quo res gerente C. Caesare Aug. f. signa navium ex Hispaniensibus naufragiis feruntur agnita. Gaius kam nicht nach Arabien (Plin. nat. 6, 28, 160); aber recht wohl kann während der armenischen Expedition von Ägypten aus ein römisches Geschwader von einem seiner Unterbefehlshaber an diese Küste geführt worden sein, um die Hauptexpedition vorzubereiten. Daß darüber sonst Stillschweigen herrscht, kann auch nicht befremden. Die arabische Expedition des Gaius war so feierlich angekündigt und dann in so übler Weise aufgegeben worden, daß loyale Berichterstatter alle Ursache hatten, eine Tatsache zu verwischen, die nicht wohl erwähnt werden konnte, ohne auch das Scheitern des größeren Planes zu berichten.

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Indes die Blüte des gesegneten Landes von Jemen war zu fest begründet, um diesem Schlag zu erliegen; politisch hat es sogar vielleicht erst in dieser Epoche sich straffer zusammengefaßt. Mariaba war, als die Waffen des Gallus an seinen Mauern scheiterten, vielleicht nicht mehr als die Hauptstadt der Sabäer; aber schon damals war die Völkerschaft der Homeriten, deren Hauptstadt Sapphar etwas südlich von Mariaba auch im Binnenland liegt, die stärkste des glücklichen Arabiens. Ein Jahrhundert später finden wir beide vereinigt unter einem in Sapphar regierenden König der Homeriten und der Sabäer, dessen Herrschaft bis Mocha und Aden und, wie schon gesagt ward, über die Insel Sokotra und die Küste von Somal und Sansibar sich erstreckt; und wenigstens von dieser Zeit an kann von einem Reich der Homeriten die Rede sein. Die Wüstenei nördlich von Mariaba bis zur römischen Grenze gehörte damals nicht dazu und stand überhaupt unter keiner geordneten Gewalt ^71; die Fürstentümer der Minäer und der Chatramotiten blieben auch ferner unter eigenen Landesherren. Die östliche Hälfte Arabiens hat beständig einen Teil des Persischen Reiches gebildet und niemals unter dem Szepter der Beherrscher des glücklichen Arabien gestanden. Auch jetzt also waren die Grenzen enge und sind es wohl geblieben; es ist wenig über die weitere Entwicklung der Verhältnisse bekannt ^72. In der Mitte des 4. Jahrhunderts war das Reich der Homeriten mit dem der Axomiten vereinigt und wurde von Axomis aus beherrscht ^73, welche Untertänigkeit indes späterhin sich wieder gelöst hat. Sowohl das Reich der Homeriten wie das vereinigte axomitisch-homeritische stand als unabhängiger Staat in der späteren Kaiserzeit mit Rom in Verkehr und Vertrag.

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^71 Der ägyptische Kaufmann unterscheidet den ένθεσμος βασιλεύς der Homeriten (c. 23) scharf von den τύραννοι, den bald unter ihm stehenden, bald unabhängigen (c. 14) Stammhäuptern, und ebenso scharf diese geordneten Zustände von der Rechtlosigkeit der Wüstenbewohner (c. 2). Wenn Strabon und Tacitus für diese Dinge so offene Augen gehabt hätten wie jener praktische Mann, so wüßten wir etwas mehr vom Altertum.

^72 Der Krieg des Macrinus gegen die Arabes eudaemones (vita 12) und die an Aurelian geschickten Boten derselben (vita 33), die neben denen der Axomiten genannt werden, würden deren damals fortdauernde Selbständigkeit beweisen, wenn auf diese Angaben Verlaß wäre.

^73 Der König nennt sich um das Jahr 356 (Anm. 58) in einer Urkunde (CIG 5128) βασιλεύς Αξωμιτών καί Ομηριτών καί τού Ραειδάν (Schloß in Sapphar, der Hauptstadt der Homeriten: Dillmann, Abhandlungen der Berliner Akademie, 1878, S. 207) . . . καί Σαβαειτών καί τού Σιλεή (Schloß in Mariaba, der Hauptstadt der Sabäer: Dillmann a. a. O.). Dazu stimmt die gleichzeitige Sendung von Gesandten ad gentem Axumitarum et Homerita[rum] (Cod. Theod. 12, 12, 2). Über die späteren Verhältnisse vgl. besonders Nonnosus (FEIG 4 p. 179 Müller) und Prok. Pers. 1, 20.

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In dem Handel und der Schiffahrt haben die Araber des Südwestens der Halbinsel auch später noch, wenn nicht mehr den Platz der Vormacht, doch die ganze Kaiserzeit hindurch eine hervorragende Stelle eingenommen. Nach der Zerstörung von Adane ist Muza die Handelsmetropole dieser Landschaft geworden. Noch für die vespasianische Zeit trifft die früher gegebene Darstellung im wesentlichen zu. Der Ort wird uns in dieser Zeit geschildert als ausschließlich arabisch, bewohnt von Reedern und Seeleuten und voll rührigen kaufmännischen Treibens; mit ihren eigenen Schiffen befahren die Muzaiten die ganze afrikanische Ost- und die indische Westküste und verfrachten nicht bloß die Waren des eigenen Landes, sondern bringen auch die nach orientalischem Geschmack in den Fabriken des Okzidents gefertigten Purpurstoffe und Goldstickereien und die feinen Weine Syriens und Italiens den Orientalen, hinwiederum den Westländern die edlen Waren des Ostens. In dem Weihrauch und den sonstigen Aromen müssen Muza und das Emporium des benachbarten Reiches von Hadramaut, Kane, östlich von Aden, eine Art tatsächlichen Monopols immer behalten haben; erzeugt wurde diese im Altertum sehr viel mehr als heute gebrauchte Ware wie auf der südlichen arabischen, so auch auf der afrikanischen Küste von Adulis bis zum “Vorgebirge der Arome”, dem Kap Guardafui, aber von hier holten sie die Kaufleute von Muza, und sie brachten sie in den Welthandel. Auf der schon erwähnten Dioskorides-Insel war eine gemeinschaftliche Handelsniederlassung der drei großen seefahrenden Nationen dieser Meere, der Hellenen, das heißt der Ägypter, der Araber und der Inder. Von Beziehungen aber zum Hellenismus, wie wir sie auf der gegenüberliegenden Küste bei den Axomiten fanden, begegnet im Lande Jemen keine Spur; wenn die Münzprägung durch okzidentalische Stempel bestimmt ist, so waren diese eben im ganzen Orient gangbar. Sonst haben sich Schrift und Sprache und Kunstübung, soweit wir zu urteilen vermögen, hier ebenso selbständig entwickelt wie Handel und Schiffahrt, und sicher ist es dadurch mit bewirkt worden, daß die Axomiten, während sie politisch die Homeriten sich unterwarfen, später aus der hellenischen Bahn in die arabische zurücklenkten.

In dem gleichen Sinn wie für die Beziehungen zu dem südlichen Afrika und zu den arabischen Staaten und in erfreulicherer Weise ist in Ägypten selbst für die Wege des Handelsverkehrs zunächst von Augustus und ohne Zweifel von allen verständigen Regenten gesorgt worden. Das von den früheren Ptolemäern auf den Spuren der Pharaonen eingerichtete Straßen- und Hafensystem war, wie die gesamte Verwaltung, in den Wirren der letzten Lagidenzeit arg heruntergekommen. Es wird nicht ausdrücklich gemeldet, daß Augustus die Land- und die Wasserwege und die Häfen Ägyptens wieder instand gesetzt hat; aber daß es geschehen, ist darum nicht minder gewiß. Koptos ist die ganze Kaiserzeit hindurch der Knotenpunkt dieses Verkehrs geblieben ^74. Aus einer kürzlich aufgefundenen Urkunde hat sich ergeben, daß in der ersten Kaiserzeit die beiden von danach den Häfen von Myos Hormos und von Berenike führenden Straßen durch die römischen Soldaten repariert und an den geeigneten Stellen mit den erforderlichen Zisternen versehen worden sind ^75. Der Kanal, der das Rote Meer mit dem Nil und also mit dem Mittelländischen Meer verband, ist auch in römischer Zeit nur in zweiter Reihe, hauptsächlich vielleicht für den Transport der Marmor- und Porphyrblöcke von der ägyptischen Ostküste an das Mittelmeer benutzt worden; aber fahrbar blieb er durch die ganze Kaiserzeit. Kaiser Traianus hat ihn erneuert und wohl auch erweitert - vielleicht ist er es gewesen, der ihn mit dem noch ungeteilten Nil bei Babylon (unweit Kairo) in Verbindung gesetzt und dadurch seine Wassermenge verstärkt hat - und ihm den Namen des Traianus- oder des Kaiserflusses (Augustus amnis) beigelegt, von welchem in späterer Zeit dieser Teil Ägyptens benannt wurde (Augustamnica).

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^74 Aristeides (or. 48 p. 485 Dind.) nennt Koptos den indischen und arabischen Stapelplatz. In dem Roman des Ephesiers Xenophon (4, 1) begeben sich die syrischen Räuber nach Koptos; “denn dort passieren eine Menge von Kaufleuten durch, die nach Äthiopien und Indien reisen.”

^75 Später legte Hadrian die “neue Hadriansstraße” an, welche von seiner Antinoosstadt bei Hermopolis, wahrscheinlich durch die Wüste nach Myos Hormos und von Myos Hormos am Meer hin, nach Berenike führte, und versah sie mit Zisternen, Quartieren (σταθμοί) und Kastellen (Inschrift: Revue archιologique N. S. 21, 1870, S. 314). Indes ist von dieser Straße nachher nicht die Rede, und es fragt sich, ob sie Bestand gehabt hat.

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Auch für die Unterdrückung der Piraterie auf dem Roten und dem Indischen Meer ist Augustus ernstlich tätig gewesen; die Ägypter dankten es ihm noch lange nach seinem Tode, daß durch ihn die Piratensegel vom Meer verschwanden und den Handelsschiffen wichen. Freilich geschah dafür bei weitem nicht genug. Daß die Regierung in diesen Gewässern wohl von Zeit zu Zeit Schiffsgeschwader in Tätigkeit setzte, aber eine ständige Kriegsflotte nicht daselbst stationierte; daß die römischen Kauffahrer regelmäßig im Indischen Meer Schützen an Bord nahmen, um die Angriffe der Piraten abzuweisen, würde befremden, wenn nicht die relative Gleichgültigkeit gegen die Unsicherheit der Meere überall, hier so gut wie an der belgischen Küste und an denen des Schwarzen Meeres, wie eine Erbsünde dem römischen Kaiserregiment oder vielmehr dem römischen Regiment überhaupt anhaftete. Freilich waren die Regierungen von Axomis und von Sapphar durch ihre geographische Lage noch mehr als die Römer in Berenike und Leuke Kome dazu berufen, der Piraterie zu steuern, und es mag diesem Umstand mit zuzuschreiben sein, daß die Römer mit diesen teils schwächeren, teils unentbehrlichen Nachbarn im ganzen in gutem Einvernehmen geblieben sind.

Daß der Seeverkehr Ägyptens, wenn nicht mit Adulis, so doch mit Arabien und Indien in derjenigen Epoche, welche der Römerherrschaft unmittelbar vorherging, in der Hauptsache nicht durch die Ägypter vermittelt ward, ist früher gezeigt worden. Den großen Seeverkehr nach Osten erhielt Ägypten erst durch die Römer. “Nicht zwanzig ägyptische Schiffe im Jahr”, sagt ein Zeitgenosse des Augustus, “wagten unter den Ptolemäern sich aus dem Arabischen Golf hinaus; jetzt fahren jährlich 120 Kauffahrer allein aus dem Hafen von Myos Hormos nach Indien.” Der Handelsgewinn, den der römische Kaufmann bis dahin mit dem persischen oder arabischen Zwischenhändler hatte teilen müssen, floß seit der Eröffnung der direkten Verbindung mit dem ferneren Osten ihm in seinem ganzen Umfang zu. Dies ist wahrscheinlich zunächst dadurch erreicht worden, daß den arabischen und indischen Fahrzeugen die ägyptischen Häfen wenn nicht geradezu gesperrt, so doch durch Differenzialzölle tatsächlich geschlossen wurden ^76; nur durch die Voraussetzung einer solchen Navigationsakte zu Gunsten der eigenen Schiffahrt konnte diese plötzliche Umgestaltung der Handelsverhältnisse herbeigeführt werden. Aber der Verkehr wurde nicht bloß gewaltsam aus einem passiven in einen aktiven umgewandelt; er wurde auch absolut gesteigert, teils infolge der vermehrten Nachfrage im Okzident nach den Waren des Ostens, teils auf Kosten der übrigen Verkehrsstraßen durch Arabien und Syrien. Für den arabischen und den indischen Handel mit dem Okzident erwies sich der Weg über Ägypten mehr und mehr als der kürzeste und der billigste. Der Weihrauch, der in älterer Zeit großenteils auf dem Landweg durch das innere Arabien nach Gaza ging, kam späterhin meistens zu Wasser über Ägypten. Einen neuen Aufschwung nahm um die Zeit Neros der indische Verkehr, indem ein kundiger und mutiger ägyptischer Kapitän, Hippalos, es wagte, statt an der langgestreckten Küste hin vielmehr vom Ausgang des Arabischen Golfs durch das offene Meer geradewegs nach Indien zu steuern; er kannte den Monsun, den seitdem die Schiffer, die nach ihm diese Straße befuhren, den Hippalos nannten. Seitdem war die Fahrt nicht bloß wesentlich kürzer, sondern auch den Land- und den Seepiraten weniger ausgesetzt. In welchem Umfang der sichere Friedensstand und der zunehmende Luxus den Verbrauch orientalischer Waren im Okzident steigerte, lassen einigermaßen die Klagen erkennen, welche in der Zeit Vespasians laut wurden über die ungeheuren Summen, welche dafür aus dem Reiche hinausgingen. Den Gesamtbetrag der jährlich den Arabern und den Indern gezahlten Kaufgelder schlägt Plinius auf 100 (= 22 Mill. Mark), für Arabien allein auf 55 Mill. Sesterzen (= 12 Mill. Mark) an, wovon freilich ein Teil durch Warenexport gedeckt ward. Die Araber und die Inder kauften wohl die Metalle des Okzidents, Eisen, Kupfer, Blei, Zinn, Arsenik, die früher erwähnten ägyptischen Artikel, den Wein, den Purpur, das Gold- und Silbergerät, auch Edelsteine, Korallen, Krokusbalsam; aber sie hatten dem fremden Luxus immer weit mehr zu bieten, als für ihren eigenen zu empfangen. Daher ging nach den großen arabischen und indischen Emporien das römische Gold- und Silbergeld in ansehnlichen Quantitäten. In Indien hatte dasselbe schon unter Vespasian sich so eingebürgert, daß man es mit Vorteil dort ausgab. Von diesem orientalischen Verkehr kam der größte Teil auf Ägypten; und wenn die Steigerung des Verkehrs durch die vermehrten Zolleinnahmen der Regierungskasse zugute kam, so hob die Nötigung zu eigenem Schiffbau und eigener Kauffahrt den Wohlstand der Privaten.

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^76 Ausdrücklich gesagt wird dies nirgends, aber es geht deutlich aus dem Periplus des Ägypters hervor. Er spricht an zahlreichen Stellen von dem Verkehr des nicht römischen Afrika mit Arabien (c. 7. 8) und umgekehrt der Araber mit dem nicht römischen Afrika (c. 17. 21. 31; danach Ptol. geogr. 1, 17, 6) und mit Persien (c. 27. 33) und Indien (c. 21. 27. 49); ebenso von dem der Perser mit Indien (c. 36) so wie der indischen Kauffahrer mit dem nicht römischen Afrika (c. 14. 31. 32) und mit Persien (c. 36) und Arabien (c. 32). Aber mit keinem Worte deutet er an, daß diese fremden Kaufleute auch nach Berenike, Myos Hormos, Leuke Kome kämen; ja wenn er bei dem wichtigsten Handelsplatz dieses ganzen Kreises, bei Muza bemerkt, daß diese Kaufleute mit ihren eigenen Schiffen nach der afrikanischen Küste außerhalb der Straße Bab el Mandeb (denn das ist ihm τό πέραν) und nach Indien fahren, so kann Ägypten unmöglich zufällig fehlen.

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Während also die römische Regierung ihre Herrschaft in Ägypten auf den engen Raum beschränkte, den die Schiffbarkeit des Nils abgrenzt, und sei es nun in Kleinmut oder in Weisheit, auf jeden Fall mit folgerichtiger Energie weder Nubien noch Arabien jemals zu erobern versuchte, erstrebte sie mit gleicher Energie den Besitz des arabischen und des indischen Großverkehrs und erreichte wenigstens eine bedeutende Beschränkung der Konkurrenten. Die rücksichtslose Verfolgung der Handelsinteressen bezeichnet wie die Politik der Republik so nicht minder, und vor allem in Ägypten, die des Prinzipats.

Wie weit überhaupt gegen Osten der direkte römische Seeverkehr gegangen ist, läßt sich nur annähernd bestimmen. Zunächst nahm er die Richtung auf Barygaza (Barôtsch am Meerbusen von Cambay, oberhalb Bombay), welcher große Handelsplatz durch die ganze Kaiserzeit der Mittelpunkt des ägyptisch-indischen Verkehrs geblieben sein wird; mehrere Orte auf der Halbinsel Gudjarat führen bei den Griechen griechische Benennungen, wie Naustathmos und Theophila. In der flavischen Zeit, in welcher die Monsunfahrten schon stehend geworden waren, ist die ganze Westküste Vorderindiens den römischen Kaufleuten erschlossen bis hinab zu der Küste von Malabar, der Heimat des hoch geschätzten und teuer bezahlten Pfeffers, dessen wegen sie die Häfen von Muziris (wahrscheinlich Mangaluru) und Nelkynda (indisch wohl Nîlakantha, von einem der Beinamen des Gottes Schiwa; wahrscheinlich das heutige Nîlêswara) besuchten; etwas weiter südlich bei Kananor haben sich zahlreiche römische Goldmünzen der julisch-claudischen Epoche gefunden, einst eingetauscht gegen die für die römischen Küchen bestimmten Gewürze. Auf der Insel Salike, der Taprobane der älteren griechischen Schiffer, dem heutigen Ceylon, hatte in Claudius’ Zeit ein römischer Angestellter, der von der arabischen Küste durch Stürme dorthin verschlagen worden war, freundliche Aufnahme bei dem Landesherrn gefunden, und es hatte dieser, verwundert, wie der Bericht sagt, über das gleichmäßige Gewicht der römischen Münzstücke trotz der Verschiedenheit der Kaiserköpfe, mit dem Schiffbrüchigen zugleich Gesandte an seinen römischen Kollegen geschickt. Dadurch erweiterte sich zunächst nur der Kreis der geographischen Kunde; erst später, wie es scheint, wurde die Schiffahrt bis nach jener großen und produktenreichen Insel ausgedehnt, auf der auch mehrfach römische Münzen zum Vorschein gekommen sind. Aber über das Kap Komorin und Ceylon gehen die Münzfunde nur ausnahmsweise hinaus ^77, und schwerlich hat auch nur die Küste von Kornmandel und die Gangesmündung, geschweige denn die hinterindische Halbinsel und China ständigen Handelsverkehr mit den Okzidentalen unterhalten. Die chinesische Seide ist allerdings schon früh regelmäßig nach dem Westen vertrieben worden, aber, wie es scheint, ausschließlich auf dem Landweg und durch Vermittlung teils der Inder von Barygaza, teils und vornehmlich der Parther: die Seidenleute oder die Serer (von dem chinesischen Namen der Seide, Ser) der Okzidentalen sind die Bewohner des Tarim-Beckens, nordwestlich von Tibet, wohin die Chinesen ihre Seide brachten, und auch den Verkehr dorthin hüteten eifersüchtig die parthischen Zwischenhändler. Zur See sind allerdings einzelne Schiffer zufällig oder erkundend wenigstens an die hinterindische Ostküste und vielleicht noch weiter gelangt; der im Anfang des zweiten Jahrhunderts n. Chr. den Römern bekannte Hafenplatz Kattigara ist eine der chinesischen Küstenstädte, vielleicht Hang-tschau-fu an der Mündung des Yang-tse-kiang. Der Bericht der chinesischen Annalen, daß im Jahre 166 n. Chr. eine Gesandtschaft des Kaisers An-tun von Ta- (das ist Groß) Tsin (Rom) in Ji-Nan (Tongking) gelandet und von da auf dem Landweg in die Hauptstadt Lo-yang (oder Ho-nan-fu am mittleren Hoang-ho) zum Kaiser Hwan-ti gelangt sei, mag mit Recht auf Rom und den Kaiser Marcus Antoninus bezogen werden. Indes dieser Vorfall und was die chinesischen Quellen von ähnlichem Auftreten der Römer in ihrem Lande im Lauf des 3. Jahrhunderts melden, wird kaum von öffentlichen Sendungen verstanden werden können, da hierüber römische Angaben schwerlich fehlen würden; wohl aber mögen einzelne Kapitäne dem chinesischen Hof als Boten ihrer Regierung gegolten haben. Bemerkbare Folgen haben diese Verbindungen nur insofern gehabt, als über die Gewinnung der Seide die früheren Märchen allmählich besserer Kunde wichen.

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^77 In Bâmanghati (Distrikt Singhbhum) westlich von Kalkutta soll ein großer Schatz Goldmünzen römischer Kaiser (genannt werden Gordian und Konstantin) zum Vorschein gekommen sein (Beglar bei A. Cunningham, Archaeological survey of India, Bd. 13, S. 72); aber ein solcher vereinzelter Fund beweist nicht, daß der ständige Verkehr sich so weit erstreckt hat. Im nördlichen China in der Provinz Schensi westlich von Peking sollen neuerlichst römische Münzen von Nero an bis hinab auf Aurelian zum Vorschein gekommen sein, sonst sind weder aus Hinterindien noch aus China dergleichen Funde bekannt.

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Boden- und Geldwirtschaft der römischen Kaiserzeit

Die ökonomische Herrschaftsstellung Italiens, wie sie in den letzten Jahrhunderten der Republik sich festgestellt hatte, zeigt sich in dieser Epoche und über dieselbe hinaus im Stande des Beharrens und fester noch gegründet als die politische Prärogative. Wenn der reichste Mann der caesarischen Zeit, Marcus Crassus, auf 170 Millionen Sesterzen geschätzt worden war, so sahen die folgenden Generationen darauf zurück wie auf eine Zeit der Armut ^1. Mit dem Frieden, der auf die Bürgerkriege folgte, kam eine Epoche der Fülle und des Reichtums, wie die Republik sie nicht gekannt hatte. Als der Reichste unter Augustus wird genannt Gnaeus Lentulus der Augur (Konsul 740 14) mit einem Vermögen von 400 Mill. Sesterzen ^2. Das gleiche wird dem mächtigen Freigelassenen des Claudius, Narcissus, zugeschrieben ^3. Das Vermögen des Ministers Neros, Seneca, wird, allerdings von seinen Feinden, auf 300 Mill. geschätzt ^4, ebenso hoch das des gefeierten Sachwalters unter Nero und Vespasian, Vibius Crispus, dessen Reichtum lange sprichwörtlich blieb ^5. Am Ende des 3. Jahrhunderts warf Kaiser Tacitus bei seiner Thronbesteigung sein fundiertes Privatvermögen von 280 Mill. Sesterzen in den Staatsschatz ein ^6. Noch am Anfang des 5. Jahrhunderts bezogen die ersten senatorischen Häuser in der alten Reichshauptstadt eine Jahresrente, die einem Kapital von mindestens 400 Mill. Sesterzen nach der älteren Rechnung gleichkam ^7. Wichtiger als diese Angaben über ausnahmsweise große Vermögen sind einige andere, welche die Mittelklasse der Aristokratie betreffen: ein Vermögen von 20 Mill. Sesterzen gilt unter Marcus als mäßiger Reichtum ^8; Familien mit einem Vermögen von 100 Mill. Sesterzen werden im 5. Jahrhundert als reiche zweiten Ranges betrachtet. Der senatorische Zensus von einer Mill. Sesterzen ist also offenbar eine äußerste Grenze, welche bei der Mehrzahl sicher ansehnlich überschritten ward. In den Angaben über das im Jahre 746 (8) errichtete Testament eines begüterten Freigelassenen, welcher außer seinen Liegenschaften über 4116 Sklaven, 3600 Paar Ochsen, 257000 Schafe und 60 Mill. Sesterzen bar verfügt, treten die einzelnen Bestandteile eines solchen Großvermögens an Ackerland, Weide und Kapitaliengeschäft deutlich hervor ^9. Daß bei solchen Vermögensbeständen die Reichen der oberen Klassen eine Herrenstellung in den Ortschaften einnahmen, aus denen sie hervorgingen, und eine Art von Hof und Gefolge sich um jeden von ihnen sammelte, ist erklärlich. Sie stellen zum guten Teil durch ihre Freigebigkeit die öffentlichen Gebäude, namentlich die Luxusanlagen, wie Theater, Bäder, Hallen her; auf ihre Kosten schmausen die Bürgerschaften und leben die Klienten, und auch in die besseren Kreise hinein reichen dergleichen Spenden. Der jüngere Plinius unter Traianus, ein vermögender Senator, aber keineswegs in dieser Hinsicht hervorragend, hat seiner Vaterstadt Comum für die Gründung und Vermehrung einer öffentlichen Bibliothek, für die Anlage und die Ausstattung eines Warmbades, zur Alimentation von Kindern und zu öffentlichen Schmäusen teils bei Lebzeiten, teils im Testament Zuwendungen im Gesamtbetrag von mindestens 5 Mill. Sesterzen gemacht, außerdem in anderen Städten, zu denen er Beziehungen hatte, Tempel und Hallen auf seine. Kosten gebaut und seinen Freunden, dem einen zur Ausstattung der Tochter, dem andern zur Equipierung für den Unteroffiziersdienst, dem dritten, um ihm den Eintritt in den Ritterstand möglich zu machen, persönliche Geschenke bis zu 300000 Sesterzen gemacht. Diese durch die Individualität des Charakters und der Beziehungen vielfach bedingte, aber im Wesen nicht persönliche, sondern standesmäßig geforderte Liberalität ist für alle Zeiten von dem vornehmen Römer und vor allem von dem Senator des Reiches geübt worden, aber keineswegs zu allen Zeiten in gleicher Weise. Mit Sehnsucht gedachten die Klienten der domitianischen Epoche der bessern Zeiten, wo unter den Spenden dieser Art der Ritterring nichts Seltenes war ^10; Gaius Piso, der Rivale Neros, dessen königliche Freigebigkeit seinesgleichen nicht hatte, war gewohnt, jährlich einer gewissen Zahl seiner Freunde den Ritterzensus zu schenken, so wie die Kaiser in gleicher Weise senatorische Vermögen zu schenken pflegten ^11. “Es war früher Sitte”, schreibt Plinius ^12 unter Traian, “daß wem ein Poet ein Carmen widmete, ihm dafür eine Verehrung machte; jetzt aber ist mit anderen stattlichen Dingen vor allem auch dies abgekommen, und es kommt uns albern vor, uns feiern zu lassen.” Dies ist nur eine einzelne Konsequenz einer tiefgreifenden sozialen Revolution ^13. Die Diarchie, die Augustus begründet, die Samtherrschaft des Kaisers und des Senats, offenbart sich auf diesem Gebiet noch energischer als in der eigentlichen Politik. Die Epoche von der Actischen Schlacht bis zum Vierkaiserjahr, das julisch-claudische Saeculum, bezeichnet Tacitus als die Glanzzeit der römischen Aristokratie. Die alten reichen oder erlauchten Häuser wetteiferten in großartigem Prunk; man warb noch um die Stimmen der Bürgerschaft, um die Ehrenbezeugungen der Provinzen und der abhängigen Könige, um eine stattliche Klientel. Das Rom der augustischen und der claudischen Zeit erinnert vielfach an das der Päpste und der Kardinäle des sechzehnten Jahrhunderts; das Kaiserhaus war in der Tat nur das erste unter vielen strahlenden Gestirnen. Aber dieser Wetteifer hatte vielfach den ökonomischen Ruin im Gefolge; die Dezimierung der Aristokratie unter den nächsten Nachfolgern des Augustus traf vorzugsweise die großen Vermögen und führte zu deren Zertrümmerung; die neuen durch Vespasian aus den Landstädten nach Rom verpflanzten Senatoren brachten die bürgerliche Sparsamkeit mit sich, und die alten glänzenden Traditionen der Lentuler und der Pisonen ersetzten sich nicht. Der Senat, dem Plinius und Tacitus angehörten, ist wohl nicht minder reich gewesen wie derjenige, in dem Piso und Seneca saßen; aber wie das Bewußtsein oder, wenn man will, die Illusion des Mitregiments allmählich schwand und die Monarchie in allen ihren Konsequenzen sich geltend machte, so kam auch die Vermögensverwaltung der vornehmen Welt von fürstlicher Freigebigkeit und fürstlicher Verschuldung zu dem gewöhnlichen bequemen und soliden Lebensgenuß des festbegründeten Reichtums.

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^1 Plin. 13, 92.

^2 Sen. benef. 2, 27.

^3 Dio 60, 34.

^4 Tac. ann. 13, 42; Dio 61, 10.

^5 Mart. epigr. 4, 54, 7.

^6 vita 10.

^7 Die Angabe Olympiodors (p. 44 Müller), daß zahlreiche Häuser Roms je 4000 Pfund Gold (ανά τεσσαράκοντα χρυσού κεντηνάρια), ungerechnet die etwa ein Drittel der Summe erreichenden Naturallieferungen, die Häuser zweiten Ranges 1500 bis 1000 Pfund Gold an Einkünften bezogen hätten, kann nur in der oben angegebenen Beschränkung richtig sein, da die Einkünfte doch nicht von 1500 auf 4000 gesprungen sein werden. 4000 Pfund Gold Einkünfte geben nach alter Rechnung, das Goldpfund zu 4000 Sesterzen gerechnet und mit 5 Prozent kapitalisiert, ein Vermögen von 320 Mill. Sesterzen, wozu dann die Naturalabgaben kommen.

^8 In der lustigen Geschichte, die der Arzt Galenus (13 p. 636 Kühn) “ohne Namen zu nennen” erzählt, von dem Römer, “der nicht mehr als 5 Mill. Denare Vermögen hat”, wird dieser medizinische Amateur, der es unter seiner Würde hält, sich billiger Rezepte zu bedienen, keineswegs als ein armer Mann bezeichnet, sondern vielmehr immer “der Reiche” genannt, aber wohl entgegengesetzt den “noch viel Reicheren oder den Königen”, welche mit recht teuren Rezepten zu versehen hier Galenus seine Kollegen instandsetzt. Noch weniger dürfte aus der Anekdote bei Epiktetos (diss. 1, 26, 11) gefolgert werden, daß ein Vermögen von 1½ Mill. Denaren jemals ernsthaft als Armut betrachtet worden ist. Ebenso wird, wenn der jüngere Plinius (epist. 2, 4) von seinen modicae facultates spricht, in Anschlag zu bringen sein, daß der gebildete Reiche sich nicht gern selbst so nennt.

^9 Plin. epist. 33, 135. Ähnlich läßt Martialis (epigr. 4, 37) den reichen Mann, der seine Gäste mit der Aufzählung seiner Reichtümer langweilt, erst die an verschiedene Leute ausgeliehenen Summen, zusammen etwa 3 Mill., aufführen, dann die Renten aus Häusern und Grundstücken mit 3 Mill., dann die der Weiden von Parma mit 600000 Sesterzen. In einem anderen Epigramm 5, 13 vergleicht er sein bescheidenes Dichterlos mit dem eines Reichen, dem die Kasten der Freigelassenen, das heißt der städtischen Geschäftsleute, der Boden Ägyptens und die Weiden von Parma zinsen.

^10 Mart. 14, 122.

^11 schol. Iuv. zu V, 109.

^12 epist. 3, 21.

^13 Tac. ann. 3, 55.

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Wenngleich bei der Ausdehnung des römischen Staates unter den Kaisern und bei der Mannigfaltigkeit seiner Bestandteile die wirtschaftlichen Fragen im besonderen nur nach diesen Bestandteilen einigermaßen genügend gewürdigt werden können, so bleibt doch einmal auch noch in dieser Periode Italien so sehr das herrschende Gebiet, daß dessen wirtschaftliche Verhältnisse in gewissem Sinne immer noch die des Reiches sind; andererseits aber sind doch als Ursache wie als Ergebnis eine Reihe von Momenten hier zu verzeichnen, welche nur in einer allgemeinen, Italien vorzugsweise, aber daneben das Reich überhaupt berücksichtigenden Erörterung zu ihrem Rechte gelangen.

In erster Reihe steht hier der Gegensatz des großen und des kleinen Bodeneigentums, wobei zunächst abzusehen ist von der wirtschaftlichen Form der Nutzung. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der griechischen wie der römischen Welt gehen vom Kleinbesitz aus und streben zum Großbesitz; außer den allgemeinen, noch heute in gleicher Richtung wirkenden Ursachen kommen hier noch besonders in Betracht die der Bildung des Großkapitals förderliche Sklaveninstitution und die die ganze alte Welt beherrschende Tendenz, die Rentenziehung durch Grundbesitz als die sicherste und anständigste, der freien Entwicklung des Mannes bürgerlich wie intellektuell günstigste zu betrachten. Diese Richtung auf Steigerung des Großbesitzes waltet wie in der Gemeinde der Stadt Rom so auch in der Reichsbürgerschaft der Kaiserzeit ohne Unterschied der Provinzen; die Latifundien, wie die Großbesitzungen in der Kaiserzeit genannt zu werden pflegen, bilden sich in Italien wie in Gallien, Afrika, Syrien mit einer Notwendigkeit, die von dem Naturgesetz sich kaum wesentlich unterscheidet. Daß die hierfür maßgebenden Ursachen in der Kaiserzeit stärker wirkten als früher, wird im allgemeinen nicht behauptet werden können.

Der Konzentrierung der Kapitalien in wenigen Händen war die spätere Epoche der Republik und die augustische Zeit wahrscheinlich günstiger als die folgenden Epochen, und der schnelle Wechsel der großen Häuser, den im Gegensatz zu jener Periode die spätere Kaiserzeit aufweist, muß notwendig eine, man möchte sagen periodische Zerschlagung der großen Vermögen herbeigeführt und eine gewisse, allerdings in hohem Grade bedenkliche Schranke gegen die Akkumulation des Großvermögens und insbesondere des Großeigentums gebildet haben.

Sehr verständig hielt die Regierung daran fest, der faktischen Konzentrierung des Grundbesitzes die rechtliche Geschlossenheit nicht zu gewähren; die Gesetzgebung hielt unentwegt durch alle Krisen und allen Verfall an dem Grundsatze fest, daß der Grundbesitz dem Verkehr nicht auf die Dauer entzogen werden kann, und gibt sich nicht dazu her, der Deszendenz den Grundbesitz des Aszendenten für die Zukunft zu sichern. Daß dieser bei weitem nicht in ihrem vollen Inhalt gewürdigten Aufrechthaltung der freien Veräußerung und der unbedingten Teilbarkeit des Grundbesitzes die mangelhafte Geschlossenheit und die fortdauernde Kleinbewirtschaftung auch des Großgrundbesitzes entgegenkommt, wird weiterhin ausgeführt werden.

Nur in einer Richtung tritt mit der Einführung der Monarchie eine wesentliche Abweichung von dem früher befolgten System ein: es betrifft dies den Grundbesitz in toter Hand. Die Republik, insbesondere die spätere, hat denselben in engen Grenzen gehalten, praktisch eigentlich nur angewandt, um den Stadtgemeinden die ökonomische Existenz dauernd zu sichern. Diese allerdings sind für ihre Ausgaben in republikanischer wie in der Kaiserzeit in erster Reihe angewiesen auf die Liegenschaften, von denen sie entweder einen festen Zins beziehen oder die sie geradezu als Eigentümer im Wege der Verpachtung verwerten; und ein beträchtlicher Teil des Bodeneigentums im ganzen Reich steht also im Eigentum der städtischen Gemeinden oder auch der einzelnen, an diese sich anlehnenden Korporationen. Aber für den Staat selbst besteht diese Einrichtung nicht. Der Grundsatz der römischen Demokratie, daß das Bodeneigentum des Staats wesentlich bestimmt sei, zum Kleinbesitz aufgeteilt zu werden, wird in der Kaiserzeit in Italien vollständig durchgeführt und auch in den Provinzen mehr und mehr realisiert, so daß selbst das in denselben noch nicht aufgeteilte Land mehr als Bittbesitz der zeitigen Inhaber denn als eigentlich auf die Dauer rentierendes Staatsgut angesehen wird; wenigstens tatsächlich erscheinen die von dem Provinzialboden an den Staat fließenden Bezüge nicht mehr als Bodenrente, sondern als Steuer. Dagegen tritt mit der Monarchie sogleich auch die Domäne ein, das heißt, das dem Inhaber des Prinzipats zustehende und von ihm nach den Regeln des Privatrechts genutzte Bodeneigentum wird dem Verkehr entzogen und dem jedesmaligen Nachfolger zu gleichem Recht überwiesen. Den sehr verschlungenen Wegen, auf denen die Umwandlung des Privateigentums des Prinzeps in Krongut herbeigeführt worden ist, kann hier nicht nachgegangen werden; rechtlich und tatsächlich stellt sich dies Verhältnis schon unter Augustus fest und ist wahrscheinlich zunächst daraus hervorgegangen, daß er Ägypten rechtlich als Nachfolger der Ptolemäer übernahm und der hier uralte Begriff des für Rechnung des Landesherrn bewirtschafteten Bodeneigentums sich dann auf das gesamte Reich übertrug.

Ziehen wir für die Großwirtschaft der Kaiserzeit im allgemeinen die Summe, so zeigt diese eine stetige Zunahme derselben, welcher aber das Korrektiv der freien Lösbarkeit nicht fehlt und als neues Moment das Eintreten des “Ersten der Bürger” als des ersten Großgrundbesitzers ein für allemal.

In Italien kamen verschiedene Momente hinzu, die den Großgrundbesitz in besonderer Weise steigerten. Daß die vermögenden Leute von selbst vorzugsweise nach der Hauptstadt oder wenigstens nach Italien zogen, welches an den Annehmlichkeiten der hauptstädtischen Existenz bis zu einem gewissen Grade teilhatte, versteht sich von selbst. Die Bestimmung, daß die politische Laufbahn nur dem in Italien ansässigen Reichsbürger eröffnet ward ^14, mußte, soweit der Provinziale rechtlich zu derselben zugelassen war oder im Laufe der Zeit ward, geradezu als eine an die angesehensten Familien daselbst gerichtete Aufforderung erscheinen, ihren Wohnsitz nach Italien zu verlegen; und es ist davon in immer steigendem Umfang Gebrauch gemacht worden. Daß diese Übersiedelung mehr oder minder mit der Erwerbung italischen Großgrundbesitzes verbunden war, liegt in der Sache; förmlich vorgeschrieben ist es seit Traian, daß wenigstens der Senator den dritten, später den vierten Teil seines Vermögens in italischem Grundbesitz anzulegen hat ^15. Noch unmittelbarer griffen hier die Bestimmungen ein, welche zunächst gerichtet waren gegen den überschuldeten Grundbesitz und dafür den Weg gingen, das nicht fundierte Kapital zur Fundierung zu zwingen, indem die verzinsliche Anlage von Geldern in Rom und Italien nur bis zu einer gewissen Quote des von dem Gläubiger in italischem Grundbesitz angelegten Kapitals verstattet ward. Sie rühren her vom Diktator Caesar; unter Augustus, wie es scheint, außer Anwendung gelassen, sind sie unter Tiberius im Jahre 33 in großem Umfang durchgeführt worden, indem von dem Bankier damals der Nachweis des doppelten fundierten Kapitals gefordert ward und auf diese Weise ungeheure Summen zur Anlage in italischem Grundbesitz genötigt wurden ^16. Daß diese Vorschriften späterhin außer Kraft traten, berechtigt nichts anzunehmen; auf die Provinzialen sind sie gewiß nicht erstreckt worden, sondern gehören zu den ökonomischen Privilegien, in welche die alte Vormachtstellung Italiens in der Kaiserzeit sich auflöst.

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^14 Da nach republikanischer Ordnung der Senator verpflichtet war, in der Sitzung zu erscheinen, und für die Ladung bestimmte Vorschriften bestanden, so wird die für die Munizipien bestehende Ordnung, daß das Ratsmitglied in der Stadt oder doch innerhalb der Bannmeile wohnen muß (Eph. epigr. II, 134), vermutlich altes Recht sein. Aber direkter Gebrauch ist davon außer in besonders gefährlichen Zeiten (Liv. 36, 3; 43, 11) nicht gemacht worden; und schwerlich trat bei Zuwiderhandeln eine andere Folge ein als die Löschung des Namens von der Liste. Ob diese Bestimmung in der Kaiserzeit wieder aufgenommen ward, ist nicht bekannt. Das Augustische Edikt, das dem Senator vorschrieb, Italien nicht anders als nach eingeholtem Urlaub zu verlassen, welches später zuerst für die aus Sizilien, dann im Jahre 49 auch für die aus der Narbonensis gebürtigen Senatoren außer Kraft gesetzt ward, aber sonst in Geltung blieb (Dio 52, 42; Tac. ann. 12, 23), hat wohl an jene Vorschriften angeknüpft, aber ist rechtlich und mehr noch faktisch auf jeden Fall eine Neuerung.

Daß mit der Erteilung des Ritterpferdes eine ähnliche Verpflichtung verbunden war, ist sehr wahrscheinlich, nicht wegen der Notiz bei Tacitus (ann. 6, 14), sondern wegen der Verwendung derselben bei den Geschworenengerichten.

^15 Plin. epist. 6, 19; vita Marci 11.

^16 Suet. Tib. 48. Tac. ann. 6, 17, wo die Interpunktion zu ändern ist: hinc inopia rei nummariae commoto simul omnium aere alienor et quia tot damnatis (nicht infolge der von den Wechslern vorgenommenen Kreditbeschränkung, sondern infolge der Seianischen Prozesse) bonisque eorum divenditis signatum argentum fisco vel aerario attinebatur, ad hoc senatus praescripserat duas quisque fenoris partes in agris per Italiam collocaret (d. h. da das bare Geld augenblicklich knapp war, war das Maß der Possessionen hoch gegriffen, in der Voraussetzung, daß der einzelne verschuldete Besitzer für seine Schulden seine Grundstücke leisten werde), debitores totidem aeris alieni statim solverent (dieser Satz ist sachlich aus Sueton hinzuzunehmen, vielleicht sogar bei Tacitus bloß ausgefallen). Dies schlug aber fehl. Die Kreditoren forderten trotz dessen die vollen Beträge, und ihres Kredits wegen wagten die Schuldner sich nicht auf das Moratorium zu stützen; borgen aber konnten sie nicht, da die Bankiers ihr bares Kapital für die ihnen aufgezwungenen Käufe nötig hatten, und verkaufen nur unter dem Preis, teils da allzu viel Grundstücke zugleich auf den Markt kamen, teils wer verkaufen mußte, schlechte Preise bedang. Da trat der Kaiser ein, indem er den bedrängten Grundbesitzern bei gehöriger Sicherheitsstellung den Betrag von 100 Mill. Sesterzen (22 Mill. Mark) auf drei Jahre unverzinslich hingab.

Übrigens kann die Bestimmung unmöglich allgemein gewesen sein; auf jeden Fall richtete sie sich nicht gegen den Geschäftsmann überhaupt, sondern gegen Senatoren und Ritter und war vielleicht förmlich auf diese beschränkt. Durchführbar war sie insofern, als dem Kläger, dem vor den Geschworenen der Nachweis gelang, daß jemand mehr Geld verborgt als fundiert habe, eine bedeutende Geldbelohnung ausgesetzt war.

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Wenn also in Italien der Großgrundbesitz früher als in den Provinzen und in stärkerem Verhältnis den Kleinbesitz überwog, so gilt von dem Domanialbesitz das Umgekehrte, sofern darunter das werbende Gut verstanden wird. Die kaiserlichen Luxusbesitzungen finden sich selbstverständlich vorzugsweise in Italien, vor allem natürlich in Rom selbst sowie in der Umgegend der Hauptstadt und in der Badegegend von Baiae, wo kein beliebter Villeggiaturort ohne kaiserliche Villen ist und manche derselben, wie die von Alba, Antium, Tibur, Baiae, an Umfang den Städten, an Pracht dem städtischen Kaiserpalast nicht nachstanden. Aber der eigentlich wirtschaftliche Domanialbesitz ist in Italien wohl auch in stetigem Zunehmen, aber doch verhältnismäßig untergeordnet gewesen und geblieben ^17. Es muß durch Erbschaft und Konfiskation und sonst eine Masse italischen Großgrundbesitzes vorübergehend kaiserliches Eigentum geworden sein, wie denn auch derartige Massenverwaltungen mehrfach begegnen ^18; aber allem Anschein nach hat der Fiskus den vermutlich gering rentierenden italischen Großgrundbesitz regelmäßig wiederveräußert. Nur die offenbar sehr einträglichen großen Ziegeleien in der Nähe Roms und an anderen geeigneten Orten Italiens sind allmählich in großem Umfang in kaiserlichen Besitz gekommen und im Domanialgut festgehalten worden. Die relative Geringfügigkeit des Domanialbesitzes in Italien und das Fehlen großer und außerhalb des Munizipalverbandes stehender Domanialverwaltungen darf auch zu den ökonomischen Privilegien gezählt werden, die Italien wenigstens bis auf Severus genoß. Die ungeheure Steigerung, welche die Domanialwirtschaft durch diesen Kaiser erfuhr, hat sich wahrscheinlich auch auf Italien erstreckt, unter dem überhaupt die privilegierte Stellung Italiens anfängt zu schwinden. Im vierten Jahrhundert steht in der Domanialverwaltung Italien auf einer Stufe mit den übrigen Reichsgebieten und zeigt sich auch auf diesem Gebiet dessen Einreihung unter die Provinzen.

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^17 Wenn Tacitus (ann. 4, 7) für das frühere Regiment des Tiberius rühmend die rari per Italiam Caesaris agri hervorhebt, so ist der Gegensatz dazu wohl weniger der dauernde italische Domanialstand der späteren Zeit als die Epoche der Seianischen Konfiskationen. Es fehlt nicht an vorseverischen Zeugnissen für kaiserliche Domänen in Italien, auch abgesehen von dem Luxusbesitz und den Figlinen. Beide Alimentarurkunden, die von Benevent wie die von Veleia, nennen den Kaiser mehrfach unter den adfines. Die saltus Galliani der achten Region (Plin. nat. 3, 15, 118) sind kaiserlicher Großbesitz und werden von Plinius unter den Gemeinden aufgezählt; sie sind offenbar der Kern der res privata regionis Ariminensium oder Flaminiae, die später in Italien am meisten hervortritt (Hirschfeld, Verwaltungsgeschichte, S. 45).

Die Sommerweiden in Samnium sowie die darauf befindlichen großen Schafherden standen wenigstens unter Marcus im kaiserlichen Besitz (CIL IX, 2438). Von den dazugehörigen apulischen Winterweiden muß dasselbe gegolten haben, vielleicht bezieht sich darauf der procurator s(altuum?) A(pulorum?) CIL IX, 784 und der procurator regionis Calabricae CIL X, 1795 und ist der spätere procurator rei privatae per Apuliam et Calabriam sive saltus Carminianensis (Not. occ. 12, 18) daraus hervorgegangen; wenigstens gehört der saltus gewiß in ältere Zeit. Überdies war natürlich auch mit den nicht zunächst für den Ertrag eingerichteten Villen immer eine gewisse Wirtschaft verbunden.

^18 Der procurator ad bona Plautiani (CIL III, 1464) und später der comes Gildoniaci patrimonii (Not. occ. 12, 5); andere Beispiele bei Hirschfeld, Verwaltungsgeschichte, S. 25 (2. Aufl., S. 126 ff., vgl. Beiträge zur alten Geschichte, Bd. 2, S. 287ff.). Diese Massen werden italischen Grundbesitz wenigstens mit umfaßt haben.

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Langsamer als in Italien, aber nicht minder stetig steigert sich der Großgrundbesitz in den Provinzen. Was über die einzelnen zu bemerken ist, ist in den betreffenden Abschnitten dargelegt; hier mag nur, um den Umfang derselben, der auch und vor allem ein politischer Faktor ist, einigermaßen zu veranschaulichen, eine der Diatriben stehen, welche einer, der die Dinge kannte und der vor allem sich selber predigte, der Minister Neros, Seneca (epist. 89, 20), in dieser Hinsicht vorbringt: “Vernehmt, ihr reichen Männer, einmal ein ernstes Wort, und weil der einzelne davon nichts hören mag, so sei es öffentlich gesagt. Wo wollt ihr euren Besitzungen die Grenzen setzen? Der Bezirk, der einst eine Gemeinde faßte, dünkt jetzt dem einen Grundherrn eng. Wie weit wollt ihr eure Ackerfluren ausdehnen, wenn für die einzelne Wirtschaft der Raum einer Provinz euch zu klein scheint? Namhafte Flüsse nehmen ihren Lauf durch eine einzige Privatbesitzung und große völkerscheidende Ströme sind von der Quelle bis zur Mündung eines und desselben Eigentümers. Ihr seid nicht zufrieden, wenn euer Grundbesitz nicht Meere umschließt, wenn nicht jenseits des Adriatischen und des Ionischen und des Ägäischen Meeres euer Meier ebenfalls gebietet, wenn nicht die Inseln, die Heimaten der gefeierten Helden der Sage unter euren Besitzungen beiläufig figurieren und was einst ein Reich hieß, jetzt ein Grundstück ist.” Das ist wohl Rhetorik, aber auch Wahrheit. Im übrigen soll hier im allgemeinen nur darauf noch hingewiesen werden, daß der Großgrundbesitz nicht bloß das ganze Reich in immer steigendem Maße beherrschte, sondern auch sich zu einer gewissen Gleichartigkeit entwickelte und insofern ohne Zweifel einer der mächtigsten Träger der nivellierenden Zivilisation der Kaiserzeit gewesen ist. Indem teils das italische Großkapital auch in den Provinzen Grundeigentum erwirbt, teils die durch Reichtum hervorragenden provinzialen Familien mehr und mehr nach Rom gezogen werden, stellt sich für den Großgrundbesitz des ganzen Reiches in der Wirtschaft wie im Luxus eine gewisse Gleichförmigkeit ein, die mehr durch die örtliche Bedingtheit als durch die verschiedene Lebensgewohnheit der Besitzer eingeschränkt wird. Das afrikanische Herrenhaus hatte seine Palmen für sich wie das rheinische seine Heizeinrichtungen; aber die Darstellungen des vornehmen Landlebens, wie sie kürzlich im Tal des Rummel in Numidien ^19 in den Mosaiken des dazugehörigen Badegebäudes zum Vorschein gekommen sind, der prachtvolle getürmte Palast, der schattige Garten, in dem die Dame des Hauses sitzt, der Stall mit edlen Rennpferden, das Jagdgehege, die berittenen Jäger mit ihren Hunden und die zuschauenden Damen, die Fischteiche, die Literaturecke (filosofi locus) gehören nicht der afrikanischen, sondern der gesamten Reichsaristokratie gleichmäßig an, und die Gegenstücke dazu finden sich in allen Provinzen. Ebenso muß, je mehr die Großgrundbesitzer aufhörten, Provinzialen zu sein, auch die Wirtschaftsweise sich ins Gleiche gesetzt haben. Auch die agronomischen Schriften der Epoche zeigen dies; Columella unter Nero schreibt zunächst für das italische Landgut, aber die Abweichungen der Wirtschaft in Baetica, Gallien, Kilikien, Syrien, Ägypten, Numidien sind ihm völlig geläufig und werden öfters erwähnt. Es waren zumeist Fremde, überwiegend Italiener, welche im Auftrag der Eigentümer überall den Betrieb leiteten und mehr oder minder die örtliche Wirtschaftsweise durch die allgemeine, im ganzen wohl rationellere ersetzten. Die unbegreiflich rasche und intensive Romanisierung Afrikas in der Kaiserzeit hängt ohne Zweifel damit zusammen, daß der Großgrundbesitz wohl in keiner zweiten Provinz sich mit gleicher Energie entwickelt hat.

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^19 CIL VIII, 10889-10891.

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Wie der kaiserliche Großgrundbesitz provinzialen Ursprungs zu sein scheint, so hat er auch hauptsächlich in den Provinzen seinen Sitz gehabt, insbesondere in dem prokonsularischen Afrika, worüber in dem betreffenden Abschnitt gehandelt ist. Dabei spielten in den Provinzen die Bergwerke und die Marmorbrüche dieselbe Rolle wie in Italien die Ziegeleien: sie standen dem Rechte nach unter denselben Regeln wie jedes andre Bodeneigentum, aber die Kaiser strebten dahin, dieselben dem Domanialbesitz einzuverleiben, und es ist dies allmählich in allen Provinzen in weitem Umfang durchgeführt worden. Im allgemeinen ist auch hier hervorzuheben die ungeheure quantitative Ausdehnung des Domanialguts, welche unter Severus eingetreten ist, wozu allerdings die Massenkonfiskation wesentlich beigetragen hat, die der Kaiser der illyricanischen Soldaten gegen die beiden rivalisierenden und überwundenen Militärparteien verfügte, die aber doch in der Hauptsache als eine konstitutive Änderung der Finanzorganisation aufzufassen ist, gewissermaßen als Emanzipation der Regierung von den Steuererträgen durch Ersetzung derselben durch den Ertrag der neu geschaffenen Domänen. In welchem Umfang dies geschehen ist, davon gibt einigermaßen einen Begriff, daß für das neue Domanialgut (res privata principis) ein zweiter dem des bisher bestehenden (patrimonium principis) in der Rangordnung vorgehender Oberdirektor eingesetzt ward, dessen administrative Bedeutung in dem Gehalt von 300000 Sesterzen (65000 Mark), dem höchsten mit einer kaiserlichen Prokuration verbundenen, ihren Ausdruck findet und aus dem in den Ordnungen des 4. Jahrhunderts der eine der beiden Reichsfinanzminister hervorgegangen ist.

Je mehr der Rückgang des Kleinbesitzes im Lauf der natürlichen Entwicklung lag, desto entschiedener ist er zu allen Zeiten als nachteilig für das Gemeinwesen erkannt worden: man sah darin weit mehr den Verfall der guten alten Ordnung als die natürliche Entwicklung der Dinge; und es gilt dies von der Kaiserzeit nicht minder wie von derjenigen der Gracchen. Es ist ein wohlunterrichteter Schriftsteller, ein erfahrener Beamter aus der Zeit Vespasians, der die damaligen Verhältnisse in die Worte zusammenfaßt, daß der Großgrundbesitz Italien zugrunde gerichtet habe und jetzt im Zuge sei, die Provinzen ebenfalls zugrunde zu richten. Inwieweit in dieser Epoche versucht worden ist, das Einschwinden des Kleinbesitzes zu hemmen, ist nur. darzulegen.

Eins der wichtigsten Momente in dieser Hinsicht ist bereits erwähnt worden: die Rückbildung des Großgrundbesitzes zum Kleinbesitz ist nicht bloß gesetzlich offengehalten worden, sondern hat auch auf natürlichem Wege sich in nicht unbedeutendem Maße vollzogen. Der römische Großgrundbesitz ist in weit höherem Grade fluktuierend gewesen als der heutige, nicht bloß weil er nie zu rechtlicher Geschlossenheit und nur annähernd zu örtlicher gelangt ist, sondern auch weil der durch Übertragungssteuern gar nicht und durch die Sitte wenig beschränkte Besitzwechsel und die fortdauernde Kleinwirtschaft in zahlreichen Fällen vom Groß- zum Kleinbesitz führte. Erbteilung und Konkurs, Einzelverkauf und Einzelschenkung müssen häufig die Auflösung bestehender Güterkomplexe oder die Ablösung einzelner Parzellen herbeigeführt haben. Die weit über die heutige Sitte hinausgehende Häufigkeit der Vermächtnisse, namentlich auch zu Gunsten abhängiger Leute, hat vermutlich oft den Kleinbesitz begründet; wenn auch meistenteils dieselben in Geld oder beweglichem Gut gegeben wurden, so wird doch mancher vermögende Mann diesem oder jenem Besitzlosen ein Gütchen hinterlassen haben ^20. Selbst das bäuerliche Emporarbeiten durch den Fleiß und das Geschick der Hände zu eigenem Besitz ist nicht ausgeschlossen. Ein solcher aus Afrika berichtet uns in ebenso ungeschickten wie ehrlichen Versen ^21, wie er erst als gemeiner Schnitter zwölf Jahre, dann elf weitere als Vormann der Schnitterschar unter der glühenden Sonne gearbeitet habe und so dazu gelangt sei, ein eigenes Stadt- und Landhaus in einer der kleinen dortigen Landstädte zu erwerben und sogar in den Rat derselben und zu Ämtern und Würden zu gelangen. Er ist sicher nicht der einzige seines Schlages gewesen. Wenn die römische Demokratie davon ausgegangen ist, die Steigerung des Kleinbesitzes auf mehr oder minder revolutionärem Wege herbeizuführen, so haben wenigstens die Anhänger des Prinzipats dessen demokratische Herkunft nicht verleugnet, ja dergleichen Maßregeln in Italien in einer Weise durchgeführt, vor denen Gaius Gracchus und Caesar selbst erschrocken sein würden.

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^20 Auf der Alimentarurkunde von Veleia sind die meisten kleinen Grundeigentümer nicht im Besitz einheitlicher alter Erbgüter, sondern solcher, die aus Mengstücken zusammengesetzt und wahrscheinlich aus einem Großgrundbesitz ausgeschieden sind.

^21 Eph. epigr. V, p. 277 [CIL VIII, S. n. 118241.

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Die italischen Landanweisungen nach dem Sieg des Dreiherrn Antonius wie des Caesars bei Philippi und weiter nach dem Siege Caesars über Antonius bei Actium erfolgten auf Kosten des Privateigentums und gingen insofern einen sehr verschiedenen Weg; aber das Ergebnis, man darf vielleicht hinzusetzen das Ziel war das der Gracchischen Bewegung: es wurden nicht bloß die Besitzer gewechselt, sondern es trat vielfach an die Stelle des im Laufe der Zeit entwickelten Großgrundbesitzes wiederum der Kleinbesitz der Adsignation. Wenn Augustus in seinem Rechenschaftsbericht mit Stolz hinweist auf die 28 volkreichen und blühenden italischen Städte, die von ihm gegründet seien und zu denen noch zehn bis zwölf andere in der gleichen Zeit anderweitig gegründete hinzutreten, so darf dies allerdings, was auch sonst darüber geurteilt werden möge, als eine wirksame Steigerung des italischen Kleinbesitzes bezeichnet werden.

Aber auf dem gleichen revolutionären Weg konnte Augustus selbst nach der Konstituierung des Prinzipats und konnten die späteren Herrscher nicht fortgehen. Je mehr der Prinzipat aus der Revolution hervorgegangen war, desto mehr war es Lebensbedingung für denselben, die Revolution zu schließen; das Privateigentum ist nie heiliger gehalten worden als in dem Italien des Prinzipats. Nicht einmal die Feldherren, welche mit den provinzialen Heeren sich die Herrschaft in Italien erstritten, Vespasian und Severus, haben daran gerührt. Damit waren umfassende Maßregeln zur Herstellung von Kleinbesitz für Italien ausgeschlossen. Wohl waren bei diesen Adsignationen mehr oder minder bedeutende Stücke nicht zur Verteilung gelangt, andere durch erblosen Abgang des Empfängers erledigt. Grundstücke dieser Art scheinen es gewesen zu sein, welche Nero in Antium und Tarent, Vespasian in Lavinium, Paestum, Reate zur Verteilung gebracht hat. Nachdem dann Vespasian den größten Teil dieser Reste entweder verkauft oder adsigniert und Domitianus endlich alle derartigen noch übrigen meistenteils steinigen Ländereien den Inhabern zu vollem Eigentum überlassen hatte, gab es Staatsländereien, die zur Verteilung hätten gebracht werden können, in Italien überall nicht mehr. Parzellierung der kaiserlichen Domänen oder angekauften Landes wäre möglich gewesen; aber soviel wir wissen, ist dazu nichts geschehen. Die Gründung neuen Kleinbesitzes in Italien durch die Regierung hat damit überhaupt ein Ende.

In den Provinzen dagegen ist das Gracchische System von dem Prinzipat ein für allemal adoptiert und danach stetig neuer Kleinbesitz ins Leben gerufen worden. Unentwegt hielt man fest an der Theorie, daß alles nicht von den römischen Behörden adsignierte Land im Eigentum des Staats oder des Kaisers stehe, und wenn auch dessen Ausübung zunächst praktisch ruhte, die derzeitigen Okkupanten jederzeit ausgetrieben und das Land an Kolonisten adsigniert werden könne. In der praktischen Ausführung ist auf diesem Wege sowohl in der Form der Adsignation innerhalb einer bestehenden Stadtgemeinde, wie im Wege der Koloniegründung in den Provinzen Kleinbesitz in das Leben gerufen worden. Allerdings ist dabei wohl in manchen Fällen nur ein Besitzwechsel eingetreten, insofern der angesiedelte Mann römischen oder latinischen Rechts an die Stelle eines peregrinischen Vorbesitzers trat; aber der Großbesitz und das Ödland, vielleicht auch die Domäne werden doch vielfach für diese Adsignationen den Boden geliefert haben. Wir werden uns aber von der Vermehrung, die durch die provinziale Landanweisung dem Kleinbesitz des Reiches erwuchs, keine allzu übertriebene Vorstellung machen dürfen. Der Gedanke, den Augustus ursprünglich gefaßt zu haben scheint, die Veteranenversorgung namentlich des Legionärs dadurch zu bewirken, daß ihm eine Bauernstelle zugeteilt ward, ist schon von ihm selbst wieder aufgegeben und in eine Geldzahlung umgewandelt worden, die wohl nur in der Minderzahl der Fälle zur Erwerbung von Kleinbesitz geführt hat; es muß sich wohl als unausführbar erwiesen haben, aus dem Veteranen nach dem Ablauf der langen Dienstjahre durchgängig einen existenzfähigen Kleinbesitzer zu machen. Es wird daher die direkte Anweisung von provinzialem Landbesitz wohl nur da mit der Dienstentlassung verbunden gewesen sein, wo ausnahmsweise bessere Bedingungen gewährt werden konnten.

In Ermangelung irgendwelcher anderen Zahlen, die das Verhältnis von Groß- und Kleinbesitz uns veranschaulichen könnten, mag erwähnt werden, daß unter Traian, nach Ausweis der Alimentarurkunden, im Beneventanischen das etwa in augustischer Zeit von 90 Kleinbesitzern bewirtschaftete Ackerland in 50 Händen war, von denen zwei ein Rittervermögen, neun zwischen 400000 und 100000 Sesterzen, die übrigen ein Vermögen unter 100000 Sesterzen besaßen, soweit dies Vermögen bei jenen Verpfändungen berücksichtigt worden ist. In der Aemilia dagegen stellen sich die Verhältnisse viel ungünstiger: unter 52 Grundbesitzern hat ein Fünftel Ritterzensus oder mehr, ungefähr ein Drittel zwischen 400000 und 100000 Sesterzen, etwa die Hälfte unter 100000 Sesterzen; auch die Zahl der ursprünglichen Besitzungen, aus welchen jene 52 Besitzkomplexe hervorgegangen waren, muß verhältnismäßig sehr viel größer gewesen sein, als sie in der beneventanischen Tafel sich darstellt. Es zeigt sich hier ein überhaupt sehr beträchtliches, in dem reicheren nördlichen Italien geradezu erdrückendes Übergewicht des Großbesitzes; untergegangen aber ist der Kleinbesitz doch nirgends und in den weniger der Spekulation unterworfenen abgelegenen Landschaften Italiens noch immer ein wesentliches Element der Bevölkerung.

Die Bodennutzung richtet sich in erster Reihe auf den Ackerbau mit Einschluß des Wein- und des Ölbaus und der ähnlichen Nutzungen. Daß in dem mehrhundertjährigen sicheren Frieden, den die Monarchie brachte, der Feldbau, und insbesondere der italische, im großen und ganzen genommen in blühendem Zustande gewesen ist, unterliegt keinem Zweifel. Die Einmischung des Staats in den Verkehr durch die Übernahme der Versorgung der Hauptstadt war ohne Zweifel ein wirtschaftlicher Fehler; Augustus hat dies unumwunden anerkannt und ausdrücklich erklärt, daß nur politische Rücksichten ihn bestimmten, daran festzuhalten ^22. Ohne Zweifel wäre Ackerbau und Handel dadurch gefördert worden, wenn die Versorgung Roms mit Getreide dem freien Verkehr wiedergegeben worden wäre. Aber einmal, Rom war doch nicht das Reich, und nicht für den ganzen Staat spielt der Herrscher in dieser Weise die Vorsehung. Andererseits hatte die Einfuhr überseeischen Getreides namentlich nach Rom mit ihren Konsequenzen sich bereits früher festgestellt und war sogar durch die Lage und die Entwicklung der Hauptstadt wenigstens nachträglich bis zu einem gewissen Grade gerechtfertigt; das Korn, das die ackerbauend bleibenden Landschaften der Halbinsel liefern konnten, muß der Konsum des übrigen Italien mehr als absorbiert haben. Wein und Öl waren fortdauernd Quellen reichen Gewinns. Auch der Ackerbau der Provinzen, wo in den sonst fruchtbarsten Gegenden, in Ägypten und Numidien, Wein- und Ölbau zurücktraten, muß immer lohnend gewesen sein: es ist nicht selten von teuren Kornpreisen, nur ausnahmsweise von besonders niedrigen die Rede, so daß im ganzen wohl eher zu wenig als zu viel produziert ward. Die Wirtschaft ist entweder Guts- oder Bauernwirtschaft. Es wird notwendig sein, beide gesondert zu betrachten.

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^22 Die merkwürdige Nachricht bei Suet. Aug. 42 darf nicht auf den italischen Ackerbau allein bezogen werden, sondern nur auf den des ganzen Reiches. Wären die frumentationes publicae in Rom aufgehoben worden, so würde dies den Ackerbau nicht bloß in Italien, sondern ebenso und vielleicht mehr in Sizilien, Sardinien, Afrika belebt haben; die Vernachlässigung des Ackerbaus in Verlaß auf den Staat, welche Augustus beklagt, trifft also ebensosehr die Provinzen, und darum nimmt auch Augustus Rücksicht auf die Grundbesitzer und die Kaufleute (negotiantes). Die magna sterilitas, welche Augustus zu diesen Äußerungen veranlaßte, konnte immer wiederkehren, mochte auch der italische Ackerbau noch so sehr gedeihen.; aber wenn der Ackerbau allgemein zunahm und der Verkehr sich frei vollzog, war Hoffnung vorhanden auf Ausgleichung.

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Die von Columella und Varro geschilderte und gepriesene Gutswirtschaft, in unseren Beispielen gestellt auf einen Besitz von 200 Morgen und etwa zehn Feldarbeiter, ist insofern Selbstwirtschaft des Besitzers, als dieser zwar der Regel nach in der Stadt lebt, aber häufig auf das Landgut hinauskommt und den die Wirtschaft unmittelbar leitenden unfreien Meier (vilicus) stetig anweist und beaufsichtigt; die eigentliche Arbeit beschafft dieser mit den vom Eigentümer gestellten Sklaven. Auf größeren Grundbesitz ist diese Wirtschaftsform nicht anwendbar, da der Meier alsdann die Aufsicht nicht in genügender Weise führen kann; es wird in diesem Fall der Besitz in entsprechende Bezirke geteilt und jeder derselben gesondert verwaltet ^23. Diese Wirtschaft ist jetzt in vollem und unvermeidlichem Verfall; den Landwirten dieser Zeit, vor allem Columella, erscheint sie allerdings noch als Musterwirtschaft und wird von ihnen zugrunde gelegt, aber in der Tat als eine gewesene Institution oder als ein unerreichbares Ideal. In der Tat ist sie mit den realen Verhältnissen nicht mehr in Einklang zu bringen. Güterkomplexe von der Ausdehnung und Zerstreuung durch ganz Italien und oft genug noch durch manche Provinzen, wie sie in der Kaiserzeit sich gestalteten, ließen diese Art der Selbstbewirtschaftung nicht mehr zu; sie konnte nur fortgeführt werden, indem an die Stelle des Herrn dessen unfreier Geschäftsführer (actor) trat, und damit war ihr Wesen zerstört. “Wer ein entlegenes oder gar ein überseeisches Landgut kauft”, sagt Columella ^24, “der tritt in der Tat sein Hab und Gut seinen Sklaven ab, die durch die Abwesenheit des Herrn notwendig verdorben werden, und wenn sie also verdorben sind und gewechselt werden sollen, das Gut plündern und zugrunde richten.” Dazu kam das allgemeine Erschlaffen der Springfedern des menschlichen Daseins. Die vornehme Weit dieser Epoche war sehr viel reicher als die der späteren Republik, und unendlich viel gleichgültiger gegen die Mehrung des Besitzes; der dem gewaltigen Ringen der republikanischen Welt fern liegende Gedanke, daß der Mensch von allem genug haben könne, machte wie im Senatssaal so auch in der Vermögensverwaltung sich geltend; die Ehre und die Freude an der möglichst besten Ausnutzung auch der Glücksgüter, mächtigere Triebe vielleicht im gewerblichen Leben als das unmittelbare Bedürfnis, schwanden aus dieser müden Welt. Von der anerkannten Tatsache des allgemeinen Rückgangs des Bodenertrags in Italien geht Columella aus. Es ist bezeichnend für die unter dem Prinzipat herrschenden Stimmungen, daß bei den Landwirten, wenn sie ihre Bilanzen zogen, die Meinung Geltung gewann von der Erschöpfung des italischen Bodens durch den Erntesegen früherer besserer Zeiten; aber freilich macht Columella mit gutem Recht geltend, daß nicht die Natur Schuld trage, sondern die Menschen. Niemand, meint er ^25, bemüht sich noch um rationelle Kunde des Ackerbaus; man gibt sich nicht einmal die Mühe, einen tüchtigen Ackersmann zum Meier zu bestellen, sondern schickt die Leute aufs Land hinaus, die als Handwerker nicht mehr den Tagelohn abzuliefern vermögen, oder die unbrauchbaren Sänftenträger und Lakaien. Das war zu beklagen, aber nicht zu ändern. Die Gutswirtschaft der früheren Epoche, die übrigens auch in republikanischer Zeit in ihrer vollen Intensität sicher nicht allgemein durchgeführt worden war, stirbt wie die anderen republikanischen Institutionen in der Kaiserzeit ab; nicht einmal in der Form der Vertretung des Herrn durch den Actor scheint sie in großem Umfang sich behauptet zu haben. Die Gutsherren gaben die Selbstwirtschaft auf und beschränkten sich durchgängig auf die Kontrolle der fremden Händen überwiesenen wirtschaftlichen Leitung.

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^23 Das Arbeiterpersonal, sagt Columella (1, 9, 7), des einzelnen Gutes, die classis oder die decuria, soll zehn Köpfe nicht übersteigen: itaque si latior est ager, in regiones diducendae sunt eae classes. Allerdings kam in diesem Fall es auch vor, daß die Sklaven in Ketten arbeiteten (Sen. benef. 7, 10, 5: vasta spatia terrarum colenda per vinctos), wo also diese Wirtschaft der Plantagenform sich nähert.

^24 1, 1, 20.

^25 praef. 12.

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Die Kleinwirtschaft hat in der Kaiserzeit den Ackerbau allem Anschein nach bei weitem mehr beherrscht als unter der Republik. Daß der Kleinbesitz auch Kleinwirtschaft ist, versteht sich von selbst; aber auch der Großbesitz, der auf die Selbstwirtschaft verzichtet, hat im römischen Ackerbau, wie es scheint, so gut wie ausschließlich, die Form der Kleinwirtschaft angenommen; von Großpacht findet auf diesem Gebiet sich kaum eine Spur ^26. Die Kleinwirtschaft wird bald durch Freie, bald durch Sklaven beschafft: der Eigentümer kann die einzelne Parzelle, welche er zur Kleinwirtschaft bestimmt, entweder einem freien Zeitpächter (colonus) überweisen, der dann dem Grundherrn nur den bedungenen Pachtzins zu zahlen hat, oder einen unfreien Meier (vilicus) darauf setzen, der dann entweder nach den Regeln der sogenannten Pekuliargeschäfte gleich dem Pächter einen festen Zins zahlt oder auch mit dem Herrn Einnahme und Ausgabe verrechnet; indes scheint die letztere wenig bequeme Form nicht in bedeutendem Umfang vorgekommen ^27 und über den Grundsatz verfahren zu sein, den Columella ^28 ausspricht, daß, wo der Eigentümer die Selbstwirtschaft in der früher bezeichneten Weise nicht ausüben kann oder will, es weniger nachteilig ist, mit freien Pächtern zu wirtschaften als mit unfreien Meiern. Dies Verpachtungssystem ist gewiß auch früher oft genug vorgekommen, aber doch nur nebenher und aushilfsweise ^29; jetzt wird es eigentlich regelmäßige Form der Bodenwirtschaft. Es zeigt sich dies vor allem in der Verschiebung des Sprachgebrauchs: colonus, das heißt der Ackerbauer im Gegensatz zum Hirten, wird noch von Cicero und Varro ohne weiteres von jedem Landwirt gebraucht, sei er Gutsbesitzer oder Bauer oder Pächter, technisch aber in republikanischer Zeit verwendet für den kleinen Grundbesitzer, woraus die politische Verwendung des Wortes sich entwickelt hat, in der Kaiserzeit dagegen für den selbst wirtschaftenden Kleinpächter. Dieser Wechsel in der Beziehung des Schlagwortes hat sich im Anfang der Kaiserzeit entschieden; den Schriftstellern der neronischen Zeit, dem jüngeren Seneca und dem Columella, ist der “Landwirt” bereits synonym mit dem Kleinpächter.

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^26 Auf den großen afrikanischen Domänen erscheinen die conductores, die Pächter des Herrenhauses, und der, es scheint nach Analogie der Munizipalordnung, diesem Quasi-Gemeinwesen zustehenden Fronden, neben den coloni, den Pächtern der Parzellen. Das letztere Wort wird nie vom Großpächter gebraucht.

^27 Belehrend ist ein von Scaevola referierter Rechtsfall (Dig. 20, 1, 32). Ein Latifundienbesitz wird verkauft. Da ein Teil der Grundstücke ohne Pächter ist, so übergibt der Käufer diese seinem actor zur Bewirtschaftung, und es werden nun der Meier und die weiter erforderlichen Sklaven von diesem darauf gesetzt (Stichus vilicus et ceteri servi ad culturam missi et Stichi vicarii); daß letztere im Peculium des Meiers stehen, ist charakteristisch dafür, daß dieser den Colonus vertritt. Aber deutlich erscheint dies hier als ein exzeptionelles Verfahren und als Regel die Verpachtung.

^28 1 7, 6.

^29 Gewiß sind die großen Vermögen der republikanischen Zeit, soweit sie in Ackerland bestanden, auch schon vielfach in der Form der Kleinpacht genutzt worden. Aber normal war die Gutswirtschaft noch am Ende der Republik; aber nicht mehr, als Columella schrieb.

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Aber auch freigeborene Lohnarbeiter haben nicht gefehlt; die arbeitsfähigen Kinder des Kolonen müssen oft in eine solche Stellung eingetreten und nicht selten auf diesem Wege dem Vater in der Pacht gefolgt sein, wie denn die römischen Landwirte den von Kindesbeinen auf dem Gut beschäftigten Kolonen als besonders geeignet bezeichnen. Die alte Sitte, namentlich für die Ernte freie Lohnarbeiter zuzuziehen, begegnet auch in dieser Epoche, und es ist nicht unmöglich, daß sie in den eigentlichen Hauptsitzen des Ackerbaus bedeutende Ausdehnung gewonnen und einen eigenen Stand von Tagelöhnern entwickelt hat ^30. Daß das neue Wirtschaftssystem an die Stelle der alten Selbstwirtschaft oder vielmehr der eigenen Direktion des Eigentümers getreten ist, erklärt auch die weitgehende, unter Umständen bis zur Wirtschaftsleitung sich steigernde Beteiligung des Grundherrn an der Wirtschaftsführung. Der Gutsherr liefert regelmäßig das Inventar, das freilich auf die Gefahr des Pächters steht und bei Auflösung der Pacht unbeschädigt zurückgegeben oder zum vollen Wert ersetzt werden muß ^31, empfängt nicht selten statt des Pachtzinses eine Fruchtquote und kontrolliert je nach den Pachtbedingungen im einzelnen Fall den Pächter. Die eigentliche Feldarbeit beschaffen regelmäßig die von dem Eigentümer dem Pächter gestellten Sklaven; verständige Grundherren wirken dahin, daß diese sorgfältig ausgewählt und gut behandelt werden, auch dazu gelangen, sich tatsächlich einen Hausstand zu begründen, so daß der Bauer sie ungefesselt kann arbeiten lassen und der Sklavenzwinger, der nirgends fehlt, nur als Strafe zur Anwendung kommt. Die kolossale Ausdehnung dieser Wirtschaftsweise entspricht derjenigen des Großgrundbesitzes; es sind sicher keine Redensarten, wenn Seneca, der Minister Neros, selbst einer der reichsten Männer seiner Zeit und einer der besten Wirte, von den in Italien und in allen Provinzen zugleich wirtschaftenden Besitzern spricht ^32 und von ihren nach Tausenden zählenden, für einen Mann grabenden und pflügenden Kolonen. Es zeigt sich dies weiter darin, daß auch diese Wirtschaft, soweit sie eigene Tätigkeit des Eigentümers erheischt, sich wieder selber aufhebt; bei entwickeltem Großbesitz übt der Herr auch die Kontrolle der Pächter nicht mehr unmittelbar, sondern distriktweise durch seine unfreien Geschäftsführer (actores), in noch weiterer Steigerung des Umfangs durch die diesen vorgesetzten freien Direktoren (procuratores), wovon dann die kaiserliche Domanialverwaltung die höchste Stufe darstellt.

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^30 Die merkwürdige Inschrift von Mactar (Eph. epigr. V, n. 279 = CIL VIII, S. n. 11824), welche 7, 345 angeführt ward, rührt von einem solchen Feldarbeiter her falcifera cum turma virum processerat arvis seu Cirtae Nomados seu Iovis arva petens, demessor cunctos anteibam primus in arvis pos tergus linquens densa meum gremia.

^31 Dig. 19, 2, 54, 2.

^32 epist. 87, 7; 89, 20; 114, 26.

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Diese Form der Kleinwirtschaft geht, wie der Großgrundbesitz, zu dem sie gehört, gleichförmig durch das ganze Reich und erstreckt sich auch auf die kaiserlichen Domänen ohne wesentliche rechtliche Abweichung, wenngleich tatsächlich das fiskalische Interesse die Lage der kaiserlichen Kolonen wohl gegenüber denen der Privaten günstiger gestaltet hat. Daß diese Kleinwirtschaft kein voller Ersatz ist für den großenteils durch sie verdrängten Kleinbesitz, bedarf der Ausführung nicht: dasselbe Grundstück, das als Kleinbesitz, sei es in Form des Sammelbesitzes, sei es mit Realteilung, eine Mehrzahl freier Familien ernähren konnte, nährte als Kleinpacht ein für allemal nur die Familie des Pächters; und das Selbstgefühl und die Unabhängigkeit, die auch den kleinen Grundbesitzer wenigstens adeln können, sind dem Zeitpächter notwendig verschlossen. Dennoch darf in der düsteren Geschichte des Prinzipats diese wirtschaftliche Gestaltung des Großbesitzes als eine der lichteren Seiten bezeichnet werden. Die wirtschaftliche Stellung des Kolonen, den die Kapitalkraft des Grundherrn stützte, war weniger unsicher als die des Kleinbesitzers, und wie das Verhältnis sich entwickelt hatte, führte es wenigstens mit wirtschaftlicher Notwendigkeit zur humanen Behandlung der Pächter durch den Grundherrn und der Ackersklaven durch den Pächter, ebenso zu einer gewissen Vereinigung der Betriebsvorzüge der Groß- und der Kleinwirtschaft. Man soll nicht vergessen, daß die alte Bauernwirtschaft erst zur Schuldknechtschaft geführt und dann in sich selbst Bankrott gemacht hat; nicht vergessen die unmenschliche Wirtschaftlichkeit des catonischen Musterguts, das den Sklavenhausstand und die freie Arbeit völlig ausschließt. In dieser Kleinpachtwirtschaft lag für die unfreien Leute eine erträglichere Existenz und eine gewisse Aussicht, durch Wohlverhalten zur Freiheit zu gelangen; es lag ferner in ihr einige Garantie für die Verwendung einer wenn auch beschränkten Zahl freier Familien in einer wirtschaftlich haltbaren Stellung. Die Armee der Kaiserzeit hat allem Anschein nach ganz überwiegend aus diesen Kleinpächterfamilien sich rekrutiert. Die mit der neuen Welt unzufriedene und die Zustände der republikanischen Zeit, eben weil sie unwiederbringlich dahin waren, mehr sehnsüchtig als nachdenklich idealisierende Anschauung der vornehmen Kreise Italiens hat auch für diese Entwicklung der Bodenwirtschaft nichts als Vorwurf und Klage; beide sind nicht unberechtigt, aber hier vor allem gilt das tröstende Evangelium der Geschichte, daß aller Verfall auch wieder Entwicklung ist.

Neben dem Ackerbau bestand die sonstige Bodenwirtschaft wie früher, ohne daß in dieser Hinsicht erhebliche Änderungen zu verzeichnen wären. Daß die unproduktive Verwendung des Bodens zu bloßen Luxusanlagen bei dem Reichtum und der Hoffart der vornehmen Welt in Italien namentlich unter der ersten Dynastie in weitem Umfange stattgefunden hat, ist selbstverständlich; von den Villenanlagen, die den Raum ganzer Städte einnehmen, spricht Seneca ^33 so gut wie früher Sallustius, und jener hebt weiter hervor, daß der richtige Reiche nicht zufrieden ist, bis an jedem See, an jedem Strand Italiens, die die Mode konsekriert hat, er seine besondere Villeggiatur besitzt, wie dies an den kaiserlichen Villen sich im einzelnen verfolgen läßt. In diesen Anlagen ist manches große Vermögen verbaut worden; aber daß die Lusthaine und die Villen dem Ackerbau den Platz wegnahmen, ist eine Redensart wie andere auch ^34. Daß der italische Ackerbau unter der Republik durch die Zerstörung zahlreicher Städte und die Ausdehnung der Weidewirtschaft eine sehr empfindliche Einschränkung erfahren hat, ist früher auseinandergesetzt worden; aber wie die bei dem Beginn der Monarchie vorhandenen Gemeinwesen mit verschwindenden Ausnahmen unter ihr fortbestanden, so hat auch die Bodenwirtschaft, im großen und ganzen genommen, in der Kaiserzeit wahrscheinlich sich in dieser rückgängigen Richtung nicht weiterbewegt, vielmehr eher den umgekehrten Weg eingeschlagen ^35, wenn auch großartige Maßregeln in diesem Sinn, wie die von Caesar in Betreff der Pontinischen Sümpfe geplante, nicht zur Ausführung gelangt sind. In den Provinzen sind die Deduktionen von Kolonisten gewiß vielfältig in der Weise erfolgt, daß dadurch Weide- oder Ödland unter den Pflug kam. Allem Anschein nach ist in der Kaiserzeit der Ackerbau nur da ausgefallen, wo entweder die Beschaffenheit des Bodens oder die Unsicherheit des Besitzes oder der Mangel an Arbeitskräften ihm im Wege stand. Daß die Weidewirtschaft regelmäßig Großwirtschaft ist und also diese Bodenstücke regelmäßig den Reichen gehören, liegt in der Sache und gilt also auch für diese Zeit.

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^33 epist. 89, 21.

^34 In diesem Sinn sagt Tiberius bei Tacitus (ann. 3, 54): nisi provinciarum copiae et dominis et servitiis et agris subvenerint, nostra nos scilicet nemora nostraeque villae tuebuntur. Das läßt sich vertreten, wenn man die Stadt und die Umgegend Roms ins Auge faßt: von Tibur und Tusculum mag es einigermaßen richtig sein, daß die Städte den Landhäusern Platz machten. Aber für das übrige Italien paßt dies um so weniger, als die Prachtanlagen der großen hauptstädtischen Familien auf Latium und einen Teil Kampaniens sich beschränken.

^35 In der Alimentartafel von Veleia tritt bei den saltus auffallend oft hervor, daß sie mehr oder minder mit Ackerland gemischt sind, was wohl auf späteren partiellen Anbau zurückgehen mag.

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Im Geldgeschäft ist die ältere indirekte Hebung der Staatseinnahmen durch Vermittlung der Kapitalistengesellschaften, eine der hauptsächlichen Burgen der republikanischen Plutokratie, in ihrer verderblichsten Form, der Festsetzung der Abgaben in einer Fruchtquote und der Überlassung dieser Zehnten an eine Gesellschaft gegen eine an die Staatskasse zu zahlende Geldsumme, schon von dem Diktator Caesar beseitigt worden. Bei der Einziehung der für Rom bestimmten Naturallieferungen und der in Geld angesetzten Steuern sind die alten Kompagnien noch eine Zeitlang tätig gewesen; aber teils die Hebung durch die steuerpflichtige Gemeinde, die zum Beispiel für Asia auch von dem Diktator Caesar angeordnet ward, teils die Einsetzung eigener kaiserlicher Finanzverwaltungen für jede Provinz müssen die Macht der Mittelsmänner weiter beschränkt haben, bis dann in den späteren Jahren des Tiberius auch das immer noch wichtige und gewinnbringende Geschäft der Überführung der also gezahlten Gelder und gelieferten Naturalien nach Rom oder an den sonstigen Bestimmungsort den großen Kompagnien genommen ward ^36 und diese aus der provinzialen Grund- und Vermögenssteuer überhaupt verschwinden. Bei anderen Steuern hat sich die indirekte Hebung länger behauptet, so bei der Freilassungs-, der Auktions- und der wichtigen Erbschaftssteuer; doch ist auch für die letztere, wie es scheint unter Hadrian, die direkte Erhebung eingeführt worden, und mehr und mehr werden die Kapitalistengesellschaften auch aus diesen Hebungen verbannt. Am längsten haben sie sich bei den Zöllen und den nutzbaren Bodenrechten des Staats behauptet; und hier ist die Verpachtung auch für Rechnung der kaiserlichen Kasse angewandt worden ^37. Wenn unter Nero die Abschaffung der Zölle in Frage kam, so ist dabei ohne Zweifel mit maßgebend gewesen, daß die hier unentbehrlich erscheinende Hebung durch Private mit dem Geiste der neuen Monarchie nicht harmonierte. Indes kam es dazu nicht und begnügte die Regierung damals und später sich mit der Verschärfung der gegen die Zollpächter geübten Kontrolle. Doch scheint, während unter der Republik die Pachtung vom Staat der Regel nach bedeutenden Umfang hatte und einzelne Gesellschaften finanzielle Großmächte waren, unter dem Prinzipat der Umfang der einzelnen Pacht vielmehr beschränkt gewesen zu sein. Auch abgesehen von dem kaiserlichen Kolonat, von dem schon die Rede war, sind die fiskalischen und ärarischen Konduktoren dieser Zeit offenbar nicht entfernt zu vergleichen mit den Publikanen der Republik; und dasselbe gilt von den noch fortbestehenden Kompagnien, denen durchaus kaiserliche Beamte und kaiserliches Gesinde in einer Weise über- und eingeordnet wurden, daß der ganze Betrieb unter stetiger Mitwirkung der Regierungsorgane sich vollzogen haben muß. Auch tritt, ganz im Gegensatz zu dieser, namentlich im fiskalischen Gebiet hier sehr häufig an die Stelle der Verpachtung die eigene Bewirtschaftung unter Aufsicht spezieller Beamter oder Beauftragter: so zum Beispiel sind die kaiserlichen Ziegeleien und Marmorbrüche niemals und in der Regel auch die kaiserlichen Bergwerke nicht verpachtet worden. Dem Eingreifen des Großkapitals in dieses wenigstens halbstaatliche Gebiet ist demnach unter dem Prinzipat eine mächtige Schranke gesetzt worden. Der Anteil an der Herrschaft, den die Geldaristokratie eine Zeitlang faktisch behauptet hatte, war damit gebrochen.

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^36 Die Umgestaltung des Hebewesens liegt sehr im Dunkeln; sicher ist nur, daß die Hebung durch die Gemeinden selbst wenigstens in Asien schon durch den Diktator Caesar eingeführt ward (App. civ. 5, 4), und wahrscheinlich wird dieselbe gleichzeitig wenigstens für die übrigen in Geld steuernden Provinzen angeordnet sein (Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 2, S. 185). Wenn dennoch Tacitus (ann. 4, 6; vgl. Römisches Staatsrecht, 3. Aufl., Bd. 2, S. 1017) zum Jahr 23 sagt: frumenta et pecuniae vectigales, cetera publicorum fructuum societatibus equitum Romanorum agitabantur, so können die pecuniae vectigales eben nur diese in Geld normierten Abgaben der Provinzen sein und den Sozietäten nur noch das Geschäft obgelegen haben, diese von den Gemeinden einzuziehen und an den Bestimmungsort zu übermitteln, so daß sie also in dieser Hinsicht mehr das Bankier- als das Hebegeschäft für den Staat besorgten. Da Tacitus diese Einrichtung unter den in Tiberius’ späterer Zeit weggefallenen aufführt, so wird damals wohl auch die Vermittlung zwischen den zahlenden Gemeinden und der Staatskasse auf den Staat übergegangen sein. Von dem nach Rom zu liefernden Getreide ist der Transport immer durch Private beschafft worden (Marquardt, Privatalterthümer, S. 390).

^37 Deutlich zeigen dieses Verhältnis die über das Vermögen des Isidorus und der Patrone Martials (Anm. 9) beigebrachten Angaben. Auch Plinius (epist. 3, 19) sagt: sum quidem prope totus in praediis, aliguid tamen fenero.

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Das gewerbsmäßige Geldverleihen ist jetzt ein regelmäßiger Bestandteil des Haushalts jedes vermögenden Römers geworden. Auch die Vornehmen pflegen den größten Teil ihres Vermögens in Grundbesitz anzulegen, aber daneben ein mehr oder minder beträchtliches Kapital bankiermäßig zu verwerten, indem sie dasselbe teils gegen eigentliche Sicherheiten ausleihen, teils in der Form der Anleihe an Handel und Industrie und Spekulationen aller Art sich beteiligen. Dem kam andrerseits die selbst gesetzlich festgestellte Ordnung entgegen, daß das Verleihen gegen Zinsen nur insoweit gestattet wurde, als der Betreffende den gleichen oder noch einen höheren Betrag in Grundbesitz angelegt hatte. Es ist dies das System, nach dem auch Crassus und Atticus ihr Vermögen verwalteten; mit dem Zurücktreten der Selbstwirtschaft ward in der Gutsverwaltung dasselbe mehr und mehr allgemein. Wenn bei richtiger Führung dabei auch die Bodenwirtschaft gewann, insofern bei eintretendem Bedürfnis sie nicht auf den Kredit, sondern auf das Kapital greifen konnte, so lag hierin andererseits eine Verknüpfung des Grundbesitzes mit der Spekulation, deren Bedenklichkeit durch jene äußerliche Fixierung des Verhältnisses zwischen fundiertem und nicht fundiertem Vermögen mehr anerkannt als abgewandt wurde. Die großen Vermögen dieser Epoche sind hauptsächlich auf diesem Wege gebildet; von Seneca zum Beispiel wird geradezu gesagt, daß er durch die Wucherzinsen ein reicher Mann geworden sei ^38, und seine Feinde wenigstens behaupteten, daß er die Eroberung Britanniens dazu benutzt habe, um 40 Mill. Sesterzen den bedrängten Gemeinden dort vorzuschießen, deren Rückforderung dann den gefährlichen Aufstand des Jahres 60 herbeigeführt haben soll ^39. Wo einer zum Krösus, da werden viele zu Bettlern. Die namentlich unter der ersten Dynastie stets sich wiederholenden Klagen über Überschuldung und Zusammenbrechen der vornehmen Häuser gehen vermutlich mehr noch auf diese Spekulantengeschäfte zurück als auf die eigentliche Verschwendung; und andererseits wird die mit Vespasian eintretende innerliche Revolution sich in erster Reihe darin gezeigt haben, daß das befestigte Vermögen im Wechselportefeuille Maß hielt und daß wenigstens dem Senator des Reiches die Sitte nicht gestattete, mit seinen Kapitalien zu wuchern. Wie der von Haus aus sehr begüterte spätere Kaiser Pius nie mehr als 4 Prozent Zinsen nahm, so zeigt auch die spätere Gesetzgebung, daß man unterschied zwischen den Zinsen, die der gewöhnliche Geschäftsmann nehmen konnte, und denen, die dem vornehmen Mann zu nehmen geziemte.

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^38 Tac. ann. 13, 42.

^39 Dio 60, 2.

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Daß Gewerbe und Handel unter der Friedensmacht, wie der römische Staat dieser Epoche sie entwickelte, emporgeblüht sein müssen, ist von vornherein gewiß; mancherlei Einzelheiten zeigen uns die steigende Spezialisierung des Handwerks, die weiten Absatzkreise einzelner Fabrikate, die Bedeutung des Imports wie des Exports über die Reichsgrenze; allgemeine Daten, die ein vergleichendes Urteil gegenüber früheren und späteren Perioden gestatteten, ergibt unsere Überlieferung nicht. Somit beschränkt diese Auseinandersetzung sich darauf, gewisse allgemeine und soziale Verhältnisse kurz zu berühren, die einigermaßen sich fassen lassen.

Wenn einstmals der einzelne Haushalt sich selber genügte, so war mit der steigenden Kultur mehr und mehr die bezahlte Arbeit, die gewerbliche sowohl wie der Handel mit offenem Laden, in die erste Reihe getreten: aber gleich wie in der Epoche, wo Speisen und Kleider lediglich durch das Gesinde bereitet wurden, liegt diese Arbeit jetzt zwar in der Hand der Kapitalisten, wird aber ausgeführt durch ihr unfreies Gesinde. Die großen Vermögen auch der Aristokratie sind allerdings zum guten Teil aus der stillen Beteiligung der Vornehmen an spekulativen Geschäften dieser Art hervorgegangen; aber einen auf das Gewerbe gestützten Mittelstand kennt diese Epoche sowenig wie die frühere; wie der Senat der Hauptstadt aus den Großgrundbesitzern sich zusammensetzt, so bilden in jeder Landstadt die Gutsbesitzer den Gemeinderat und den höheren Stand. Wenn ein Flickschuster sich es gestattet hat, in dem gebildeten Bononia eine Volkslustbarkeit zu geben und in Mutina ein Walker, wo wird, fragt Martialis ^40, der Gastwirt dies tun? So erkauften die Trimalchionen für vieles Geld die Gelegenheit, sich auslachen zu lassen; von der Teilnahme an den Gemeindegeschäften blieben sie nach wie vor von Rechts wegen selbst in der kleinsten Stadt ausgeschlossen. Caesars Anordnung, daß in den Provinzen der Freigelassene in den Gemeinderat gelangen könne, nahm Augustus wieder zurück. Der einzelne Sklave sucht als Lohnknecht, Schuster, Arzt und so ferner seinen Verdienst oder wird auch von seinem Herrn in ein bestimmtes Geschäft hineingesetzt; was er auf diese Weise erwirbt, gehört zwar rechtlich dem Herrn, wird aber sehr häufig nur zum Teil an ihn abgeliefert. Der Sklave hat oft eigenen Haushalt und faktisch eigenen Besitz: die Freilassung erfolgt oft gegen eine aus diesem Besitz dem Herrn zu zahlende Summe, löst aber regelmäßig das Anrecht des Herrn auf einen Teil des Verdienstes des Freigelassenen nicht auf. So werden auch die bedeutenderen Geschäfte betrieben: zum Beispiel selbst die Ladeninhaber (negotiantes, mercatores), die Geldhändler (argentarii), die Händler mit Spezereien (thurarii), vermögende und in ihrer Art angesehene Persönlichkeiten, sind dennoch fast ohne Ausnahme unfrei oder aus der Unfreiheit entlassen. Wirtschaftlich hat dies System seine vorteilhafte Seite: das Fortkommen des einzelnen geschickten Arbeiters und brauchbaren Geschäftsmanns hängt weniger vom Zufall ab als bei völlig freier Konkurrenz, sondern es steht hier, wenn der Herr seinen Vorteil versteht, hinter jedem tüchtigen Mann die Macht des Kapitals. Es wird damit ferner zwischen der Sklavenschaft und der Bürgerschaft eine Brücke geschlagen, welche im allgemeinen wenigstens die besten Elemente aus jener in diese überführt und die, wie nachteilig sie auch vielfach sich erweist, doch im ganzen weniger schadet als die völlige Abschließung der Sklavenwelt gegen die der Freien. Die rechtliche Ausgleichung führt wenigstens in den späteren Generationen auch die nationale und soziale allmählich herbei, und das Zusammenschwinden des Bürgerstandes würde im Römischen Reich sehr viel früher und stärker aufgetreten sein, wenn nicht die außerordentliche, aber zugleich stehende Vermehrung durch die Freilassungen ihm zu Hilfe gekommen wäre. Sie sind auch bei der Bauernwirtschaft vorgekommen, aber überwiegend beruhen sie auf dem Gewerbe- und Handelsverkehr, in dem sie nicht selten sogar eine hervorragende Stellung gewinnen und sich oder doch ihre Nachkommen in die Geld- und weiter in die eigentliche Aristokratie einführen.

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^40 Mart. epigr. 3, 59.

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Ist in Beziehung auf Handel und Gewerbe nicht viel mehr zu konstatieren, als daß die Dinge auch unter dem Prinzipat beim alten blieben, so erweitert sich dagegen in bemerkenswerter Weise derjenige Kreis, in welchem die Sitte dem anständigen Manne gestattet, Geld zu erwerben. Die strenge Regel, daß der Dienst, der einem Mitbürger oder auch dem Staat geleistet wird, von dem Gentleman umsonst geleistet werden muß und durch Bezahlung wenn nicht unehrlich, so doch unvornehm wird, ist tatsächlich schon unter der Republik nach vielen Seiten hin durchbrochen worden. Aber erst in dieser Zeit bildet sich die öffentliche Laufbahn auch in ökonomischer Hinsicht aus, als hinführend zu einer finanziell und sozial angesehenen Stellung. Es gilt dies für Beamte, Soldaten, Sachwalter, Rechtsgelehrte, also überhaupt für alle mit dem öffentlichen Leben verknüpften Hilfsleistungen, während private Dienste, wie zum Beispiel des Arztes und des Jugendlehrers, sich wenig oder gar nicht über die eigentlichen Gewerbe erheben. Dies geht unmittelbar zurück auf den neuen Prinzipat. Die von diesem neben die alten Staatsbeamten gestellte Kategorie gleichfalls in öffentlichen Geschäften, sei es im Heer oder in der Verwaltung, verwandter persönlicher Diener des Kaisers wurde von Haus aus mit festem und hoch gegriffenen Gehalte ausgestattet und damit von dieser Remuneration der bisherige Makel entfernt. Es war dies um so leichter, als die außerhalb Roms tätigen Staatsbeamten längst eine Vergütung für die Ausrüstungs- und sonstigen Kosten empfangen hatten, die der Sache nach auf eine Besoldung hinauslief; dennoch war die Einführung der förmlichen und direkten Besoldung im Staatsdienst eine eingreifende Neuerung. Sie würde noch tiefer eingegriffen haben, wenn nicht die Kontinuität der amtlichen Stellung gefehlt hätte. Zwar die Unteroffizierstellung war eine dauernde und führte auch eine dauernde Versorgung sowie im günstigen Fall den Eintritt in die höhere Beamtenlaufbahn herbei; aber wenn auch im übrigen die kaiserlichen Diener weit längere Zeit als die Staatsdiener in ihren Stellungen blieben und die amtlichen Intervalle bei ihnen sicher seltener und kürzer eintraten, so ist doch das Amt im allgemeinen auch in der Kaiserzeit nicht eine Lebensstellung und die Gehalte der Regel nach nicht hoch genug, um schon in kürzerer Frist eine solche zu gewähren. Dafür aber traten ergänzend hinzu die Tätigkeiten des rechtskundigen Beirats und vor allem des redekundigen Sachwalters. Zwar unter Augustus ward die alte Vorschrift, daß kein Sachwalter von dem Klienten Geld annehmen dürfe, noch einmal eingeschärft ^41, und die hervorragenden Redner dieser Epoche, Asinius Pollio, Messalla Corvinus und andere mehr, hielten an der alten Ehrenhaftigkeit um so mehr fest, als sie durchaus reiche und vornehme Männer waren. Aber wenn der Kaiser seine Beamten bezahlte, so konnte der Advokat unmöglich unentgeltlich tätig sein; im allgemeinen kehrten weder Klienten noch Advokaten sich an das Gesetz, und unter Claudius mußten die “Schenkungen” bis zu 10000 Sesterzen gesetzlich freigegeben werden ^42. Dabei ist es insofern geblieben, als die Advokatenhonorare in gewissen Grenzen nicht bloß erlaubt, sondern bald auch klagbar geworden sind ^43. Zu diesem legitimen Verdienst tritt noch hinzu ein anderweitig darzustellendes, aber auch in der Ökonomie nicht zu übersehendes Moment, die Durchführung des Strafprozesses mittels der Privatanklage und der gesetzliche Anspruch des siegreichen Privatanklägers auf bedeutende Geldbelohnungen, zum Beispiel bei dem Hochverratsprozeß auf den vierten Teil des Vermögens des Verurteilten, welche Prämien besonders bei den Anklagen vor dem Senat oft noch arbiträr gesteigert wurden. Es lag in der Sache, daß dieser Gewinn größtenteils denjenigen Sachwaltern zufiel, die diesen Weg zu gehen nicht verschmähten: und die großen Vermögen der Advokaten besonders im ersten Jahrhundert sind vorzugsweise auf diesem Wege zusammengekommen. Späterhin ist mit der veränderten Prozeßform diese Mißbildung zurückgetreten, wogegen die Sachwalterstellung überhaupt in ihrer sozialen und ökonomischen Bedeutung sich behauptet. Auch den bei dem Prozeß den Sachwaltern assistierenden Rechtsbeiständen (pragmatici) konnte das gleiche nicht verweigert werden; doch waren diese untergeordneten Ranges ^44 und ihr Erwerb nicht beträchtlich. Dagegen wird ihre Beihilfe bei Vollziehung von Rechtsgeschäften, zum Beispiel bei Abfassung von Testamenten, ähnlich, wenn auch niedriger gestanden haben wie heute die der Notare, und nicht minder fanden sie Verwendung als salarierte Privatbegleiter des in die Provinzen zur Rechtsprechung gesandten, der Regel nach selbst rechtsunkundigen hohen Beamten. So bildete sich hier eine Laufbahn für Talente, im allgemeinen jedem zugänglich, der die für die Vorbildung erforderlichen, allerdings nicht ganz unbedeutenden Kosten aufzubringen vermochte und auch in ihrem weiteren Verlauf an Bedingungen geknüpft, die verhältnismäßig leicht zu erfüllen waren. Dem römischen Eupatriden gegenüber macht Juvenal es geltend, daß aus dem Volke der Jüngling kommt, der am Euphrat Waffendienst tut und bei den Adlern Wache hält, die den bezwungenen Bataver bändigen; daß der niedere Quirite den Redner stellt, welcher die Prozesse des ungebildeten Adligen führt; daß der römische Plebejer es ist, der die Knoten des Rechts und die Rätsel der Gesetzgebung löst. Freilich, wer bloß Geld erwerben will, der wird in der Wechselstube oder bei dem Auktionsgeschäft, als Arzt und Baumeister, als Musikus oder Jockey rascher zum Ziel kommen; aber wer ehrgeizig nach einer Stellung strebt, dem ist jetzt auch eine solche nicht mehr verschlossen: der sorgliche Vater besseren Schlages bei demselben Dichter ^45 fordert seinen Sohn auf, sich über seinen Lebensberuf zu entscheiden, entweder um den Rebstock des Unteroffiziers einzukommen oder in die Advokatenschule einzutreten oder auch die Gesetze zu studieren. Vielleicht auf keine Weise hat der Prinzipat der republikanischen Aristokratie entschiedener Abbruch getan als durch diese Restitution Gracchischen Geistes, anknüpfend an die Gracchischen Ritterprivilegien, aber doch wesentlich neu und durchaus beruhend einerseits auf der Organisation des stehenden Heeres und besonders der Unteroffizierskarriere, andrerseits auf der Einrichtung der salarierten kaiserlichen Beamten mit ihren weiteren Konsequenzen. Die Einrichtung öffnet die Pforten keineswegs dem Bürger schlechthin; die Freigelassenenwelt bleibt unbedingt ausgeschlossen, und wenn die militärische Laufbahn wenigstens rechtlich jedem Freigeborenen offensteht, so fordert die nicht militärische einen verhältnismäßig hohen und kostspieligen Bildungsgrad und, soweit sie eine amtliche ist, den Besitz des Rittervermögens. Die Einrichtung öffnet ferner ihre Pforten in der Hauptsache nur dem, der der Regierung genehm ist und genehm bleibt; die Aufnahme in das Heer und das Avancement hängt in jedem einzelnen Fall vom kaiserlichen Gutdünken ab, und ebenso verleiht die Regierung allein sowohl das Ritterpferd wie die daran geknüpften Ämter. Aber dennoch ist auf diesem Wege dem Mittelstand und einigermaßen selbst den niederen Schichten des Volkes die zu Reichtum und Ämtern führende Laufbahn eröffnet, während die spätere Republik dem, welcher den Reichtum nicht bereits besitzt, ihre Ämter schlechthin versagt. Auf dem sozialen Gebiet ist diese demokratisch-monarchische Institution der schärfste Ausdruck des Prinzipats und seine rechte treibende Kraft.

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^41 Dio 54, 18.

^42 Tac. ann. 11, 5; 13, 5; 42.

^43 Plin. epist. 5, 9.

^44 Juv. sat. 7, 123.

^45 Juv. sat. 14, 191; vorher 8, 46.