Title: Polnische Geschichte
Author: Clemens Brandenburger
Release date: June 11, 2014 [eBook #45937]
Language: German
Credits: Produced by Peter Becker, Jan-Fabian Humann and the Online
Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
Sammlung Göschen
Unser heutiges Wissen
in kurzen, klaren,
allgemeinverständlichen
Einzeldarstellungen
Jede Nummer in eleg. Leinwandband 80 Pf.
G. J. Göschen'sche Verlagshandlung, Leipzig
Zweck und Ziel der „Sammlung Göschen” ist, in Einzeldarstellungen eine klare, leichtverständliche und übersichtliche Einführung in sämtliche Gebiete der Wissenschaft und Technik zu geben; in engem Rahmen, auf streng wissenschaftlicher Grundlage und unter Berücksichtigung des neuesten Standes der Forschung bearbeitet, soll jedes Bändchen zuverlässige Belehrung bieten. Jedes einzelne Gebiet ist in sich geschlossen dargestellt, aber dennoch stehen alle Bändchen in innerem Zusammenhange miteinander, so daß das Ganze, wenn es vollendet vorliegt, eine einheitliche, systematische Darstellung unseres gesamten Wissens bilden dürfte.
Ein ausführliches Verzeichnis der bisher erschienenen Nummern befindet sich am Schluß dieses Bändchens
Geschichtliche Bibliothek
aus der Sammlung Göschen.
Jedes Bändchen elegant in Leinwand gebunden 80 Pfennig.
Einleitung in die Geschichtswissenschaft von Prof. Dr. Ernst
Bernheim. Nr. 270.
Urgeschichte der Menschheit von Prof. Dr. Moriz Hoernes. Mit
53 Abbildungen. Nr. 42.
Geschichte des alten Morgenlandes von Prof. Dr. Fr. Hommel.
Mit 9 Voll- und Textbildern und 1 Karte. Nr. 43.
Geschichte Israels bis auf die griechische Zeit von Lic. Dr. J. Benzinger.
Nr. 231.
Neutestamentliche Zeitgeschichte von Prof. Lic. Dr. W. Staerk.
2 Bände. Nr. 325. 326.
Archäologie von Prof. Dr. Friedrich Koepp. 3 Bändchen. Mit 21 Abbildungen
im Text und 40 Tafeln. Nr. 538/40.
Griechische Geschichte von Prof. Dr. Heinrich Swoboda. Nr. 49.
Griechische Altertumskunde von Prof. Dr. Rich. Maisch, neubearbeitet
von Rektor Dr. Franz Pohlhammer. Mit 9 Vollbildern. Nr. 16.
Römische Geschichte, v. Realgymnasialdirektor Dr. Julius Koch. Nr. 19.
Römische Altertumskunde von Dr. Leo Bloch. Mit 8 Vollbild. Nr. 45.
Geschichte des Byzantinischen Reiches von Dr. K. Roth. Nr. 190.
Geschichte der christlichen Balkanstaaten v. Dr. K. Roth. Nr. 331.
Deutsche Geschichte I: Mittelalter (bis 1519) v. Prof. Dr. F. Kurze. Nr. 33.
Deutsche Geschichte II: Zeitalter der Reformation und der
Religionskriege (1500–1648) von Prof. Dr. F. Kurze. Nr. 34.
Deutsche Geschichte III: Von Westfälischen Frieden bis zur
Auflösung des alten Reichs (1648–1806) von Prof. Dr. F. Kurze.
Nr. 35.
Deutsche Stammeskunde von Prof. Dr. Rudolf Much. Mit 2 Karten
und 2 Tafeln. Nr. 126.
Die deutschen Altertümer von Dr. Franz Fuhse. Mit 70 Abb. Nr. 124.
Abriß der Burgenkunde v. Hofrat Dr. Otto Piper. Mit 30 Abb. Nr. 119.
Deutsche Kulturgeschichte von Dr. Reinh. Günther. Nr. 56.
Deutsches Leben im 12. u. 13. Jahrhundert. Realkommentar zu
den Volks- und Kunstepen und zum Minnesang. I: Öffentliches Leben.
Von Prof. Dr. Jul. Dieffenbacher. Mit Abbildungen. Nr. 93.
Dasselbe. II: Privatleben. Mit Abbildungen. Nr. 328.
Quellenkunde der deutschen Geschichte von Prof. Dr. Carl Jacob.
1. Band. Nr. 279.
Österreichische Geschichte von Prof. Dr. Franz von Krones, neubearbeitet
von Prof. Dr. Karl Uhlirz. Bd. 1 u. 2 (Bd. 3 ist in Vorbereitung).
Nr. 104. 105.
Englische Geschichte von Professor L. Gerber. Nr. 375.
Französische Geschichte von Prof. Dr. R. Sternfeld. Nr. 85.
Russische Geschichte von Oberlehrer Dr. Wilhelm Reeb. Nr. 4.
Spanische Geschichte von Dr. Gust. Diercks. Nr. 266.
Schweizerische Geschichte von Prof. Dr. K. Dändliker. Nr. 188.
Polnische Geschichte von Dr. Clemens Brandenburger. Nr. 338.
Bayerische Geschichte von Dr. Hans Ockel. Nr. 160.
Geschichte Frankens von Dr. Christian Meyer. Nr. 484.
Sächsische Geschichte von Prof. Otto Kaemmel. Nr. 100.
Württembergische Geschichte von Prof. Dr. Karl Weller. Nr. 462.
Thüringische Geschichte von Dr. Ernst Devrient. Nr. 352.
Badische Geschichte von Prof. Dr. Karl Brunner. Nr. 230.
Geschichte Lothringens v. Geh. Reg.-R. Dr. Herm. Derichsweiler. Nr. 6.
Die Kultur der Renaissance. Gesittung, Forschung, Dichtung von
Dr. Robert F. Arnold. Nr. 189.
Geschichte des 19. Jahrhunderts von Prof. Oskar Jäger. 2 Bde.
Nr. 216. 217.
Kolonialgeschichte von Prof. Dr. Dietrich Schäfer. Nr. 156.
Die Seemacht in der deutschen Geschichte von Wirkl. Admiralitätsrat
Prof. Dr. Ernst von Halle. Nr. 370.
Sammlung Göschen
von
Dr. Clemens Brandenburger
Leipzig
G. J. Göschen'sche Verlagshandlung
1907
Alle Rechte, insbesondere das Übersetzungsrecht, von der Verlagshandlung vorbehalten.
Spamersche Buchdruckerei in Leipzig-R.
Seite | ||
Erstes Buch. Die Entstehung des polnisches Reiches. | ||
1. Kap. Die Anfänge der Polen. Mieszko I. | 5 | |
2. Kap. Bolesław I. Die Königswürde | 8 | |
Zweites Buch. Die Erschütterung der monarchischen Macht. | ||
3. Kap. Innere Streitigkeiten unter den Nachfolgern Bolesławs I. | 11 | |
4. Kap. Die Nachblüte unter Bolesław III. | 14 | |
5. Kap. Die Teilfürstentümer. Die Eindeutschung Schlesiens | 18 | |
6. Kap. Der Deutsche Ritterorden. Die Tataren | 25 | |
7. Kap. Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation | 28 | |
Drittes Buch. Der Sieg des Adels. | ||
8. Kap. Das Zeitalter Kasimirs des Großen | 33 | |
9. Kap. Die Personalunion mit Litauen | 47 | |
10. Kap. Die Jagiellonen | 60 | |
11. Kap. Polen im Zeitalter der Reformation | 82 | |
12. Kap. Die Organisation des Staatswesens beim Ausgange der Jagiellonen | 97 | |
Viertes Buch. Polen als Wahlreich. | ||
13. Kap. Die beiden ersten Wahlkönige | 103 | |
14. Kap. Das Haus Wasa und der Sieg der Gegenreformation | 109 | |
15. Kap. Das Haus Wasa und das Kosakentum | 119 | |
16. Kap. Die Jahre der großen Türkenkriege | 131 | |
Fünftes Buch. Der Untergang. | ||
17. Kap. Das kursächsische Zeitalter | 136 | |
18. Kap. Die inneren Zustände. Das Deutschtum. Die Reformbewegung | 144 | |
19. Kap. Die Teilungen | 154 | |
Sechstes Buch. Die Polen nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit. | ||
20. Kap. Von der Organisation der neuen Provinzen bis zum Wiener Kongreß | 173 | |
21. Kap. Die Aufstände | 182 | |
22. Kap. Die Politik der friedlichen Erneuerung | 196 |
Die zusammenfassenden Werke in deutscher Sprache sind nicht zahlreich. Eine brauchbare Darstellung der gesamten polnischen Geschichte von den Anfängen bis zu den Teilungen besitzen wir Deutsche nicht.
Roepell und Caro, Geschichte Polens. 5 Bde. Gotha 1840–1888. (Das standard-work der polnischen Geschichtschreibung überhaupt, aber leider nur bis 1506 reichend.)
Schiemann, Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert. 2 Bde. Berlin 1884/87.
Daneben: Milkowicz, Osteuropa. (In Helmolts Weltgeschichte, Bd. 5.) Leipzig 1905.
Bobrzyński, Dzieje Polski etc. (Geschichte Polens). 2 Bde. 3. Aufl. Krakau 1887/90.
Grabieński, Dzieje narodu polskiego (Geschichte des polnischen Volkes). 2 Bde. Krakau 1897/98.
Lewicki, Zarys historyi polskiéj etc. (Grundriß der polnischen Geschichte). 3. Aufl. Krakau 1897.
Morawski, Dzieje narodu polskiego. 5 Bde. Posen 1870/72.
Szujski, Dzieje Polski etc. 4 Bde. Lemberg 1862/65.
— Historyi polskiéj ksiąg XII (12 Bücher polnischer Geschichte). Warschau 1880.
(In dem zweiten Werke Szujskis ein erschöpfendes Verzeichnis der Quellen und der bis 1880 erschienenen wichtigen Literatur. Für die spätere Literatur ziehe man Lewicki zu Rate. Gute Angaben auch bei Grabieński.)
Kutrzeba, Historya ustroju Polski (Geschichte der Organisation Polens). Lemberg 1905. (Mit guter Literaturübersicht zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte.)
Brückner, Geschichte der polnischen Literatur. Leipzig 1901.
Karásek, Slawische Literaturgeschichte. 2 Bde. Leipzig 1906. (Sammlung Göschen Nr. 277/78.)
Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen. Posen 1885 ff.
Historische Monatsblätter für die Provinz Posen. Posen 1900 ff.
Kwartalnik Historyczny (Historische Vierteljahrschrift). Lemberg 1887 ff.
(Die bedeutendste Zeitschrift zur polnischen Geschichte, auch der Literaturübersichten wegen unentbehrlich.)
Przewodnik naukowy i literacki (Wissenschaftlicher und literarischer Wegweiser). Lemberg 1873 ff.
Zur Posenschen Landesgeschichte:
Meyer, Geschichte des Landes Posen. Posen 1881.
Prümers u. a., Das Jahr 1793. Posen 1895.
Schmidt, Geschichte des Deutschtums im Lande Posen. Bromberg 1904.
Schottmüller, Handel und Gewerbe im Reg.-Bez. Posen bis 1851. Posen 1901.
Warschauer, Abriß der politischen und kulturgeschichtlichen Entwicklung des Landes Posen. Berlin 1898.
Wegener, Der wirtschaftliche Kampf der Deutschen mit den Polen um die Provinz Posen. Posen 1903.
Die Anfänge der Polen sind noch immer in Dunkel gehüllt. Als sie zum ersten Male mit den Deutschen in Berührung kamen, zur Zeit der Wiedereindeutschung des Landes zwischen Elbe und Oder durch die Sachsenkaiser, hatten sie offenbar bereits eine gewisse Periode volklicher Entwicklung hinter sich.
Mit Tschechen, Slowaken, Sorben, Elbslawen und Pommern zusammen hatten sie sich schon länger als westslawische Gruppe aus dem slawischen Gesamtvolke ausgesondert. Auch die Abschließung von den ebengenannten Stämmen vermittels sprachlicher Differenzierung war bereits eingetreten, wenn auch sicherlich noch nicht so scharf ausgeprägt, wie gegenüber den Ost- und den Südslawen. Über die Kulturzustände und die Gemeinschaftsorganisation der polnischen Anfangszeit ist die Forschung noch immer nicht zu gesicherten Ergebnissen gelangt. Es scheint, als ob die Polen kulturell um 900 jenen Zustand erreicht hatten, den die germanischen Stämme um die Zeit der Völkerwanderung aufwiesen. Die Organisation des Gemeinwesens dürfte sich nach den Zeugnissen, die uns in den Gerichtsakten bis ins 15. Jahrhundert hinein aufbewahrt blieben, auf der gesamtslawischen Einrichtung der Zadruga (polnisch: bracia niedzielni = ungeteilte Brüder, und pospólstwo, pospolitość = Gemeinschaft) aufgebaut haben, auf der Besitz-, Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, auf der gemeinsamen Steuer- und Haftpflicht der Familie im engeren und weiteren Sinne.
Wir wissen von sechs nahe verwandten Stämmen, die das polnische Reich bildeten. An der oberen und mitt[S. 6]leren Oder saßen die Schlesier, an der oberen Weichsel (im späteren Kleinpolen) die Wiślanen oder Lechen (Lygier?), an der mittleren Weichsel die Masuren, um den Goplosee die Kujawier, das Volk der Ebene (Polanen), denen südlicher die Łęczycer (die Licicavici des Widukind) und Sieradzer verwandt waren. Das spätere Großpolen bis zur Warthe war ganz kurz vor dem Eintritt der Polen in die Geschichte noch im Besitz der liutizischen Wuliner. Die Polanen (Kujawier) waren offenbar der kräftigste Stamm, oder sie hatten die energischsten Fürsten: kurzum, sie unterwarfen die benachbarten Stämme ihrer Herrschaft und begründeten den nach ihnen benannten Staat.
Wie diese Entwicklung im einzelnen vor sich gegangen ist, läßt sich nicht mehr feststellen. Die Stammsagen sind uns nur in antikisierenden Bearbeitungen überliefert, die polanische und lechitische Erinnerungen vermengen. Richtig auf uns gekommen dürften aber wenigstens die Namen der beiden Vorgänger Mieszkos sein, des ersten geschichtlich beglaubigten polnischen Fürsten. Sein Vater wird Ziemomysł, sein Großvater Ziemowit genannt. Dieser war der Sohn Piasts, angeblich eines armen Bauern, nach dem das Fürstenhaus die Piasten hieß. Jahrhundertelang, in Gesamtpolen bis 1370, in Masowien bis 1526, in Schlesien bis 1675, hat dieses Haus in polnischen Landen geherrscht. — Von vielen Seiten wird die Ansicht verfochten, daß in Polen, ähnlich wie in Rußland und Böhmen, germanische Eroberer zur Herrschaft gelangt seien. Die Geschlechternamen und -wappen weisen tatsächlich auf solchen Ursprung hin.
Mieszko (Mieczysław) I. (960?-992) tritt zunächst 960 bis 992 nur als Herr von Kujawien und Łęczyca mit der uralten Residenz zu Kruschwitz am Goplosee auf. Die Pommern, die Preußen, die Litauer, die Großfürsten von Kijew, die Herzöge von Böhmen (die außer Mähren auch Weißchrobatien an der oberen Weichsel und Schlesien unterworfen hatten) und endlich die ihre letzten Freiheitskämpfe gegen die Deutschen führenden Elbslawen waren seine Nach[S. 7]barn. Die Inanspruchnahme der Elbslawen nach Westen hin scheint ihm Gelegenheit gegeben zu haben, sich auf ihre Kosten auszudehnen. Denn wir wissen, daß er das Land zwischen Warthe und Oder, das spätere Großpolen, den Liutizern abnahm. Hierauf ist wohl der Polen erste Berührung mit den Deutschen zurückzuführen. Markgraf Gero nahm nach der Unterwerfung der Liutizer jenes Gebiet in Anspruch, er besiegte Mieszko und zwang ihn, dem Kaiser den Vasalleneid zu leisten und für das Land bis zur Warthe Tribut zu zahlen (963?). 963
Ungleich den Elbslawen erkannte Mieszko schnell, daß er nur durch den Übertritt zum Christentum seine Herrschaft retten könne. Er ließ sich daher 966 taufen, 966 nachdem er schon vorher die ihrem Manne, Markgraf Gerold von Meißen, entlaufene Christin Dubrawka, des Böhmerherzogs Tochter, geheiratet hatte. (Der Anteil, den die Sage der zügellosen Dubrawka an der Christianisierung Polens zuschreibt, ist eine fromme Erfindung.)
Wahrscheinlich nahm in Kruschwitz alsbald ein Hofbischof seinen Sitz. Außerdem übertrug Otto der Große das in Posen ursprünglich für die Liutizer errichtete, der slawischen Missionszentrale Magdeburg unterstellte Bistum nunmehr auf Mieszkos Reich. Der erste Bischof war der Deutsche Jordan. — Schon vor Mieszkos Taufe hatte es Christen im Lande gegeben. Sie waren durch Jünger der beiden Slawenapostel gewonnen worden, hielten sich also zum altslawischen Ritus. Durch die offizielle Annahme des Christentums in der lateinischen Form aber, die durch die Rücksicht auf die deutsche Waffenmacht bedingt war, ward Polen für immer in den abendländischen Kulturkreis einbezogen und im Gegensatz zu Rußland mit den Schicksalen des germanisch-romanischen Europas eng verknüpft. Obwohl späterhin Polens natürliches Streben nach Osten gehen mußte, behielt infolge des lateinischen Ritus der westliche Einfluß doch stets die Oberhand. Hierdurch befand sich Polen gegenüber Rußland im Kampfe um Länder mit orthodoxer Bevölkerung von vornherein im Nachteil.
Das Verhältnis zu den benachbarten Markgrafen, in deren Gegenwart er sich weder zu setzen noch den Pelz anzubehalten wagte (Thietmar), blieb gespannt. Als er 972 bei Cydyne a. O. (vielleicht Zehden oder Steinau) den Markgrafen Udo schlug, untersagte ihm der Kaiser die Verfolgung des Sieges und entbot ihn Ostern 973 auf den Hoftag 973 nach Quedlinburg zur Schlichtung der Streitigkeiten. An den Erhebungen zugunsten Heinrichs des Zänkers von Bayern nahm er sowohl nach dem Tode Ottos I. als auch nach dem Tode Ottos II. teil. Nachdem aber jene Pläne und damit auch die Hoffnungen auf die Wiedererlangung der Unabhängigkeit fehlgeschlagen waren, scheint er dem Reiche die Treue gehalten zu haben, denn 986 und 991/92 finden wir ihn in dem großen Aufstand der Elbslawen auf deutscher Seite. 987 nahm er auch eine Deutsche, Markgraf Dietrichs Tochter Oda, in zweiter Ehe zum Weibe. Im Feldlager von Brandenburg ist er 992 gestorben. 992
Bolesław (992–1025) war der Sohn der Dubrawka 992 bis 1025 und vom Vater, der nach slawischer Sitte das Land teilte, zum Großfürsten eingesetzt worden. Das Ziel des fünfundzwanzigjährigen, tatkräftigen und begabten, aber listigen, grausamen und treulosen Fürsten war die Zusammenfassung der Westslawen zu einem christlichen Königreiche. Er begann mit der Vertreibung Odas und seiner unmündigen Stiefbrüder, mit der Blendung anderer erbberechtigter Verwandten. Dann sicherte er sich nach Westen durch Leistung des Lehnseides an Otto III. und Heeresfolge gegen die Elbslawen, nach Osten durch Verlobung seiner Tochter an Swjatopolk, Wladimirs des Heiligen von Kijew Neffen und[S. 9] Adoptivsohn. Nordwärts drang er mit dem Schwerte in der Hand vor, indem er die Ostpommern unterjochte (992 bis 994) und die Preußen zur Anerkennung seiner Oberhoheit 994 zwang. Für die Pommern gründete er das Bistum Kolberg mit dem Deutschen Reinbern als Oberhirten, doch blieben die Missionserfolge gering. Um auch die Preußen enger an sein Reich zu fesseln, sandte er zu ihnen Ottos III. Freund, den Böhmen Adalbert (Wojtěch), der 997 im 997 Samlande erschlagen wurde, als er eben, der schweren und gefahrvollen Arbeit überdrüssig, heimkehren wollte. Bolesław wog den Leichnam mit Gold auf und setzte ihn zunächst im Benediktinerkloster Tremessen, später in seiner neuen Hauptstadt Gnesen bei.
Da sich im Süden verlockendere Aussichten boten, nahm Bolesław den Aufstand der Preußen hin. Er eroberte während der Thronstreitigkeiten zwischen den Söhnen 999 Bolesławs II. von Böhmen Weißchrobatien, wobei er in Krakau alle Tschechen niedermetzeln ließ, Schlesien, Mähren und das Land der transkarpathischen Slowaken. Von der Donau bis zur Ostsee erstreckten sich nunmehr seine Besitzungen, der Ausdehnung nach ein Königreich, aber staatsrechtlich und kirchlich noch an das Deutsche Reich gebunden. Sich hier zu lösen, war sein nächstes Bestreben. Die Gunst der Zeiten förderte ihn in wunderbarer Weise. Im wirren Chiliastenjahre 1000 pilgerte der schwärmerische 1000 Otto III. nach Gnesen zum Grabe seines Freundes Adalbert. Bei dieser Gelegenheit errichtete der Kaiser in Gnesen ein unabhängiges, lateinisches Erzbistum, dem Krakau für Kleinpolen, Breslau für Schlesien und Kolberg für Pommern unterstellt wurden. Nur Posen, dessen deutscher Bischof Unger vergeblich der Neuerung widerstrebt hatte, blieb vorläufig bei Magdeburg. Erster Metropolit ward Adalberts Bruder Gaudentius (Radim). Die Besetzung der Bischofs[S. 10]stühle wurde Bolesław übertragen. Nicht zufrieden damit, auf diese Weise Polen kirchlich von Deutschland unabhängig gemacht und so der direkten Einwirkung deutscher Kultur entzogen zu haben, begrüßte der junge Phantast in feierlicher Versammlung den schlauen Polen als „Bruder und Mitarbeiter am Reich”, als „des römischen Volkes Freund und Bundesgenossen”, ihn hierdurch als gleichgestellt anerkennend. Immerhin blieb die äußere Lehenszugehörigkeit bis zu Ottos Tode bestehen. Als aber während der nun folgenden Thronwirren Markgraf Eckhard von Meißen, dessen Macht er fürchtete, ermordet wurde, besetzte Bolesław im Mai 1002 die Marken Lausitz und Meißen. 1003 erlangte 1002 er auch die böhmische Herzogswürde. Zwar nahm ihm Heinrich II. 1004 Böhmen und 1005 auch die beiden Marken wieder ab, sah sich aber 1010 infolge der ungenügenden 1010 Unterstützung durch die deutschen Fürsten genötigt, ihn mit der Lausitz und dem Milzenerland zu belehnen, worauf der Pole 1013 zu Merseburg den Treueid leistete. Ein neuer kaiserlicher Feldzug im Jahre 1015 und eine deutsch-ungarisch-russische Koalition 1017 (die erste geschichtliche Beziehung Deutschlands zu Rußland) blieben ergebnislos.
In gleicher Weise machte sich Bolesław die Streitigkeiten um den Großfürstenstuhl von Kijew zunutze, die zwischen seinem Schwiegersohn Swjatopolk und Jaroslaw dem Großen von Nowgorod ausbrachen. Wenngleich die Wiedereinsetzung Swjatopolks in Kijew (1018) nicht von 1018 Dauer war, so war doch die Eroberung der rotrussischen Städte ein vorläufiger Gewinn für Polen. Nach Heinrichs II. Tode wagte Bolesław endlich auch nach dem Höchsten zu greifen. Zu Beginn des Jahres 1025 setzte ihm in Gegenwart 1025 der weltlichen und geistlichen Großen des Landes der Erzbischof von Gnesen die Königskrone auf, als äußeres Zeichen der Unabhängigkeit. Wenige Monate später starb er.
Über die inneren Zustände Polens in jener Zeit fließen bei dem Fehlen zeitgenössischer einheimischer Quellen die Nachrichten äußerst spärlich. Wir finden unter dem unumschränkten Alleinherrscher einen höheren Adel, die Szlachta (Geschlechter?), vielleicht aus den Geschlechtern der germanischen Eroberer bestehend, und einen niederen, die Władyken, vermutlich aus dem alteingesessenen Adel entstanden. Übrigens gingen, ebenso wie unter Mieszko, auch noch unter Bolesław zahlreiche deutsche und ausländische Ritter in polnische Dienste über, wo sie eine bevorzugte Stellung einnahmen. Viele Einrichtungen schreibt die Überlieferung Bolesław zu, doch sind mit Sicherheit nur die Grenzburgbezirke und die dem Unterhalt ihrer Besatzungen dienende Steuer der „stroża” (Wachtkorn!) auf ihn zurückzuführen.
Unter Übergehung des erstgeborenen Sohnes Bezprym hatte Bolesław seinen zweiten Sohn, Mieszko II. (1025 1025 bis 1034 bis 1034), zum Nachfolger eingesetzt, einen tapferen, gebildeten Mann, dem aber der Weitblick und der ränkevolle Sinn des Vaters fehlte. Den Intrigen Bezpryms und des jüngeren Bruders Otto, der Unzufriedenheit der nur gewaltsam geeinten Stämme, der Begehrlichkeit der Nachbarn erwies er sich nicht gewachsen. 1027 gewann Stephan der Heilige die Slowakei für Ungarn, 1029 Břetislav Mähren für Böhmen, 1031 Jaroslaw Rotrußland für Kijew zurück. 1031 Im selben Jahre eroberte der dem Kaiser verbündete Knut[S. 12] der Große von Dänemark Pommern, während das Reich wieder in den Besitz der Lausitz und des Milzenerlandes gelangte. Gleichzeitig drang Bezprym (1031/32) mit 1031 bis 1032 russischer Hilfe ins Land und bemächtigte sich, von der heidnischen Partei unterstützt, der Herrschaft, dem Kaiser Bolesławs Krone übersendend und Gehorsam gelobend. Doch wurde er 1032 ermordet, worauf Kaiser Konrad II. 1032 Polen zwischen Mieszko, Otto und ihren Vetter Dietrich teilte.
Als Mieszko bereits 1034 starb, erhob sich (die Einzelheiten sind noch unklar) gegen den Thronfolger Bolesław (1034–38) dessen jüngerer, aus anderer Ehe stammender Bruder 1034 bis 1038 Kasimir, den der Vater ins Kloster geschickt hatte. Es brach ein Kampf aller gegen alle aus. Die alten Stammesfürsten standen wider die Piasten auf, die niedergeworfenen Stämme wider die Polanen, die Heiden wider die Christen, die Slawo-Orthodoxen wider die Lateiner, die Hörigen wider die Herren. Bolesław ging in den Wirren unter. Masław, der königliche Mundschenk, vielleicht ein ehemaliger Stammesfürst, kam in Masowien zur Herrschaft. Břetislav von Böhmen fiel 1038 1038 in Polen ein, verbrannte Breslau, Krakau, Gnesen, nahm die Gebeine seines Landsmannes Adalbert an sich (die jetzt in Gnesen gezeigten Reliquien sind unecht) und kehrte als Herr Schlesiens nach Hause zurück.
Polen wäre dem Untergange geweiht gewesen, wenn nicht König Heinrich III., durch das schnelle Anwachsen der böhmischen Herzogsmacht beunruhigt, seine Aufmerksamkeit dem Osten zugewendet hätte. Er selbst ging gegen Böhmen vor. Kasimir (1040–58) aber sandte er mit Truppen 1040 bis 1058 nach Polen. Mit Hilfe der Christen eroberte dieser das Land allmählich wieder, zerdrückte 1043 im Verein mit seinem Schwager Jaroslaw von Kijew den Masław und erhielt 1054 gegen ein Jahrgeld auch Schlesien von Böhmen zurück. Dafür hat er den Beinamen „Restaurator” erhalten.
Doch schon unter des Restaurators ältestem Sohne und [S. 13]Nachfolger, Bolesław II. dem Kühnen (Śmiały), der von 1058–1079 regierte, zeigte es sich, daß der äußeren Herstellung 1058 bis 1079 nicht eine innere entsprach, obwohl nächst Bolesław Chrobry kein piastischer Fürst so kriegsgewaltig und tatkräftig war. Die Zeitumstände (Heinrichs IV. Minderjährigkeit, dann sein Streit mit dem römischen Bischof, bei anderen Nachbarn Thronstreitigkeiten) waren freilich für Polen günstig. Von Ungarn gewann er 1061–63 die obere Slowakei zurück und 1069 zog er nach Kijew, um seinen Verwandten Isjaslaw auf den Großfürstenstuhl zurückzuführen. Das Vasallenverhältnis zum Reich respektierte er anfangs, denn als Grenzstreitigkeiten zwischen Polen und Böhmen ausbrachen, mußte er mit dem Böhmen 1071 vor Heinrich 1071 erscheinen und dessen Entscheidung annehmen. In dem dann folgenden weltgeschichtlichen Kampfe aber trat er Heinrich als treuer Parteigänger Roms überall entgegen. Die Frucht dieser Parteinahme war, daß er zu Weihnachten 1076 die 1076 Königskrone nehmen durfte — zur selben Zeit, als Heinrich im Begriffe stand, nach Canossa zu ziehen! Zwar war die Empörung und die Beschämung darüber, daß der Pole solches wagte, in Deutschland allgemein, auch bei Heinrichs Gegnern, aber bei der Schärfe der Gegensätze blieben diese Regungen nationalen Empfindens wirkungslos.
Hatte die Verbindung mit Gregor VII. Bolesław die Krone gebracht, so sollte sie ihm schließlich doch die Herrschaft kosten. Als er 1077 zum zweiten Male Isjaslaw zu Hilfe 1077 zog, vielleicht in Ausführung von Gregors Unionsplänen, brach in Kleinpolen ein Aufstand aus. Der Adel scheint der vielen Kriegszüge überdrüssig, die Geistlichkeit, namentlich die des slawischen Ritus, den gregorianischen Reformen feindlich gewesen zu sein. Zwar tötete der zurückkehrende König den verräterischen slawischen Bischof Stanisław von Krakau, der die Böhmen ins Land gerufen hatte, am Altare (1079), aber schließlich mußte er mit seinem Sohne[S. 14] 1079 Mieszko aus dem Lande weichen. 1081 ist der tüchtige Fürst in der Fremde gestorben. Damit war zum ersten Male die Macht des Adels und der Geistlichkeit gegenüber der Monarchie erprobt.
Nachfolger wurde der an der Vertreibung beteiligte jüngere Bruder, Władysław I. Hermann (1079–1102). 1079 bis 1102 (Mieszko III. hielt sich nur in Nordchrobatien, bis er 1089 vergiftet wurde.) Władysław entsagte dem Königstitel, begünstigte Adel und Geistlichkeit und schlug sich auf die Seite Heinrichs IV., dessen Schwester Jutta er in dritter Ehe heiratete. Unter seiner Regierung fiel Rotchrobatien an die ruthenischen Rostislawitschen (1084), die Pommern aber schlug er am Wedellsee (1091).
Im Innern herrschte der kraftvolle Palatin Sieciech aus dem Hause der altchrobatischen Fürsten von Tyniec, ein Förderer des slawischen Ritus und angeblich Thronprätendent. Gegen ihn erhob sich die gregorianisch gesinnte altpiastische Partei, des Herzogs Söhne, Zbigniew aus erster, Bolesław aus zweiter Ehe, geschickt gegen den Vater und Sieciech ausspielend. Nach anfänglichen Erfolgen unterlag Władysław. Sieciech wurde verbannt, und nachdem der Vater, der zuletzt nur noch die Oberherrschaft gehabt hatte, gestorben war, fiel Großpolen und Masowien mit der Großfürstenwürde an Zbigniew, Kleinpolen und Schlesien an Bolesław.
Schon an des Vaters Leiche entzweiten sich die Brüder, da Bolesław sich weigerte, Zbigniew (1102–1107) als 1102 bis 1107 Großfürsten anzuerkennen. Nach dreijährigen Kämpfen, in denen Zbigniew von den Pommern und Böhmen unterstützt wurde, sah sich Bolesław zur Anerkennung gezwungen (1106). Infolge seiner Rachezüge gegen die Pommern mußte Zbigniew jedoch von neuem zum Schwerte greifen.[S. 15] Diesmal entschied das Kriegsglück für Bolesław, dem der ältere Bruder im Herbst 1107 die Großfürstenwürde abtrat.
Bolesław (1107–1138), mit dem Beinamen Schiefmund 1107 bis 1138 (Krzywousty), wie die Vorgänger gleichen Namens ein großer Kriegsfürst, nahm nun zunächst Rache an den Pommern. Er besetzte Belgard und Kolberg, dessen Häuptling seine Lehnshoheit anerkannte, und vertrieb alsdann im Frühjahr 1108 den Bruder gänzlich. Das verwickelte ihn 1108 in eine endlose Reihe von Kriegen, da Zbigniew, ebenso tatkräftig wie Bolesław, nach der Wiedererlangung der Herrschaft strebte. Namentlich die Pommern und die Böhmen liehen dem Flüchtling ihre Unterstützung. Als die an der Netze sitzenden Pommernhäuptlinge tief ins großpolnische Gebiet einfielen, eroberte Bolesław Filehne und Czarnikau, 1109 auch das wichtige Nakel. Er legte in die Burgen polnische Besatzungen, ließ aber das Land unter der Verwaltung der einheimischen Fürsten, die ihm huldigten.
Zu dieser Mäßigung zwang ihn ein Einbruch Heinrichs V. 1109 in Polen, gegen den er im Vorjahre Koloman von Ungarn unterstützt hatte. Bolesław vermied nach alter polnischer Taktik eine Feldschlacht, schwächte die Deutschen aber aus dem Hinterhalt so, daß sie weder Beuthen a. O. und Glogau, noch Breslau und Krakau erobern konnten. Als vollends der böhmische Großfürst Svatopluk im königlichen Heerlager vor Breslau durch Meuchelmord endigte und die Böhmen infolgedessen abzogen, mußte Heinrich den Feldzug aufgeben. Bolesław aber war noch stark genug, in die böhmischen Thronstreitigkeiten als Widersacher des deutschen Königs einzugreifen. Erst das Jahr 1111 brachte 1111 den Frieden: der Pole erkannte Heinrichs Kandidaten als Großfürsten von Böhmen an, Zbigniew durfte als Teilfürst nach Polen zurückkehren. Doch ließ Bolesław den auf die Verträge bauenden Bruder ergreifen und blenden. Damit[S. 16] war die Ruhe dem Lande noch immer nicht gesichert. Grenzkriege mit den russischen Fürsten, namentlich den Rostislawitschen von Kijew und Wladimir Monomach, sowie mit den Pommern hielten in gleicher Weise den Süden wie den Norden unter den Waffen. Die entscheidenden Pommernzüge fallen in die Jahre 1119–1123, in 1119 denen Bolesław erst die feste Burg Wanda am Wedellsee, dann Stettin und schließlich sogar mit dänischer Hilfe Usedom und Wollin eroberte. Das östliche Pommern verleibte er seinem Reiche ein: Czarnikau, Nakel, Usch wurden fortan zu den polnischen Städten gezählt. Wratislaw von Stettin huldigte, zahlte Tribut und versprach, sich taufen zu lassen. 1123
Um das trotz des (später auf Lebus übertragenen) Bistums Kolberg noch heidnische Pommernvolk dem Christentum zuzuführen und so seinem Reiche fester anzugliedern, gewann er den Bischof Otto von Bamberg, einstmals seines Vaters Hofkaplan, zu Missionsreisen. (Unter dem polnischen Klerus fand sich niemand, der sich für diese wichtige Aufgabe geeignet hätte.) Otto, der als Kenner des slawischen Charakters mit all dem Gepränge eines Kirchenfürsten auftrat, „bekehrte” auf zwei Fahrten das ganze Land. Sein Ziel hat Bolesław damit freilich nicht erreicht. Im Gegenteil hat er durch die Aussendung des deutschen Bischofs selbst dazu beigetragen, das Land in enge Berührung mit Deutschland zu bringen. Gegen Ende seines Lebens mußte er diesen Fehlgriff einsehen. Als er nämlich nach dem Tode Stephans II. sich durch seinen Schwiegersohn Boris verleiten ließ, in die ungarischen Thronstreitigkeiten einzugreifen, wurde er in drei Feldzügen (1132–1135) 1132 von den Ungarn, Böhmen, Österreichern und Haliczern geschlagen, so daß er sich gern dem Schiedspruch Kaiser Konrads zu Merseburg 1135 fügte. Er leistete dem Reiche den Vasalleneid, 1135 zahlte den seit 12 Jahren rückständigen Tribut und nahm Pommern zu Reichslehen.
Vielleicht durch seine eigenen Erfahrungen im Kampfe gegen Zbigniew veranlaßt, traf Bolesław am Ende seiner Regierung Bestimmungen über die Erbfolge. Geteilt hatten die polnischen Fürsten schon immer. Bolesław be[S. 17]stimmte aber, daß fortan stets das älteste Mitglied des Piastenhauses die Vorherrschaft haben und den Titel Großfürst führen sollte; ihm sollte neben dem persönlichen Anteil stets das Krakauer Land samt Sieradz und Łęczyca sowie der pommersche Tribut als Krongut zufallen, um ihm das Übergewicht über die Teilfürsten zu sichern. Diese Einrichtung eines unvererbbaren Krongutes war gegenüber der altslawischen Sitte und gegenüber der russischen und der böhmischen Thronfolge eine Neuerung. Aber sie verhinderte in Polen die aus der Teilung entstehenden endlosen Bruderkriege, die jene Länder bereits an den Rand des Verderbens gebracht hatten, ebenfalls nicht. Außerdem bestimmte Bolesław, dem Krongut entsprechend, Krakau zur Hauptstadt. Indem er so die traditionelle Vorherrschaft von Großpolen auf Kleinpolen übertrug, verschärfte er die seit alters bestehenden Gegensätze zwischen diesen beiden Ländern, ein Fehler, dessen Folgen bald eintraten.
Die inneren Zustände dieser Periode sind bereits klarer. Beim Adel zeigt sich die Scheidung in Magnaten (nobiles) und Ritter (milites) immer deutlicher. Einen Bürgerstand gibt es nicht. Die Familien der bäuerlichen Gemeinfreien verfallen mit dem Niedergang der Zadruga und dem Siege des Individualeigentums. Namentlich die Wehrpflicht auf eigene Kosten ruinierte in dieser kriegerischen Zeit die ärmeren Grundeigentümer, so daß viele ihr Besitztum den großen Herren auftrugen und in den zwischen den Freien und den Hörigen stehenden Stand der Kmeten (kmieci) übergingen, die persönlich frei waren, aber als Nichtgrundeigentümer keine Kriegsdienste leisteten, dagegen dem Grundherrn zinsten. Auch zu den Hörigen, die ursprünglich nur aus Sklaven und Besiegten bestanden, sind mit der Zeit viele Freie übergegangen. Umgekehrt stieg auch mancher Hörige zum Ritter empor, ganz entsprechend der Entwicklung, die in Deutschland die Ministerialen nahmen. Als Hörige des Königs traten vom Ende des 11. Jahrhunderts [S. 18]an die aus dem übrigen Europa vertriebenen Juden hinzu. Der Fürst ist noch immer absoluter Herrscher, aber die inneren Wirren zeigen schon die Grenzen seiner Macht. Für die Verwaltung bedient er sich der comites, die wohl auf dem Umwege über Böhmen den Polen bekannt wurden. An ihrer Spitze steht der comes palatinus, der oft auch Heerführer (wojewoda) an Stelle des Fürsten ist. Das ganze Land ist in Kastellaneien eingeteilt, mit einem festen Platze (gród) als Mittelpunkt. Die ihnen vorstehenden comites castellani waren Militär- und Zivilverwalter. Zum Unterhalt der Kastellane und der Burgbesatzungen mußten die Bewohner des Bezirks neben den allgemeinen Landeslasten noch besondere Steuern aufbringen.
Die kirchliche Organisation war infolge der slawisch-lateinischen Rivalität schwankend, bis unter Bolesław Schiefmund der Legat Walo die Bistümer abgrenzte, latinisierte und Gnesen unterstellte und der Kardinal Ägidius von Tusculum durch gewisse Konzessionen an den slawischen Ritus dem Streit ein Ende machte. Den Zölibat freilich vermochten sie noch nicht unbeschränkt einzuführen, wie überhaupt der polnische Klerus an Zucht und Bildung viel zu wünschen übrigließ, so viel, daß z. B. die Zisterzienser um 1140 sich ausbedangen, keine 1140 Eingeborenen aufnehmen zu brauchen. Und auch die übrigen Orden, noch die 1228 bzw. 1237 eindringenden Dominikaner und Franziskaner, hielten sich die Polen möglichst fern. Sogar die Weltgeistlichen rekrutierten sich noch sehr lange zum großen Teil aus Fremden, mit Vorliebe Italienern, Wallonen und Franzosen, die politisch ungefährlicher schienen als die Deutschen. Polens erster Chronist, Abt Balduin Gallus von Lubin, gehörte zu diesen Wallonen.
Die nächsten anderthalb Jahrhunderte der polnischen Geschichte sind im äußeren Gang der Ereignisse verwickelt, auch für die Gegenwart von geringerer Bedeutung.
Bolesław Schiefmund hatte seinem ältesten Sohne Władysław II. (1138–1146) außer dem Krongut noch 1138 bis 1146 Schlesien, dem Bolesław Masowien und Kujawien, dem[S. 19] Mieszko Großpolen mit dem Netzeland und dem Heinrich Sandomir hinterlassen. Der unmündige Kasimir ging leer aus. Natürlich strebte Władysław, dem Beispiel seiner Vorgänger folgend, nach der Alleinherrschaft. Aber die Zeiten hatten sich geändert. Adel und Geistlichkeit, die schon einmal gesiegt hatten, dann aber durch den kräftigen Bolesław Schiefmund wieder niedergezwungen worden waren, schlugen sich auf die Seite der jüngeren Brüder, als Władysław diese vertreiben wollte. Ihnen mußte, zumal in Anbetracht der großen Jugend der Fürsten, viel an der Aufrechterhaltung der Teilung liegen, die ihnen einen großen Einfluß verhieß, während sie von dem starken Regiment eines starken Einherrschers nichts zu erwarten hatten. Unter Führung des Wojewoden Wszebor und des Gnesener Erzbischofs Jakob von Znin wurde Władysław in mehrjährigem Kampfe zur Ruhe gezwungen. Nachdem er sich aber 1144 an 1144 seinem Verwandten, dem Staufer Konrad III., einen Rückhalt gesichert, ging er aufs neue gegen die Brüder vor. Diesmal gelang ihm die Vertreibung Bolesławs und Heinrichs, während Mieszko sich rechtzeitig unterwarf. Anfang 1146 1146 begab sich Władysław an den Kaiserlichen Hof, um Konrad III. zu huldigen und die Oberherrschaft des Reiches anzuerkennen. Noch im selben Jahre wurde er, nachdem er den Führer des Adels, den Magnaten Peter Włast, seines Vaters treueste Stütze, geblendet hatte, vertrieben.
An seine Stelle trat als Großfürst der zweite Bruder, Bolesław IV. Kędzierzawy (der Kraushaarige), der 1146 bis 1173 sich bis zu seinem Tode (1173) behauptete, obwohl Władysław beim Reich Hilfe suchte und fand. Noch im August desselben Jahres rückte Konrad in Polen ein. Aber sein Heer zeigte sich dem unwegsamen Gelände wiederum nicht gewachsen, und so war er zufrieden, als Bolesław eine Ablösungssumme zahlte und sein Erscheinen zur Huldigung[S. 20] auf dem nächsten Hoftage zusagte. Die Vorbereitungen zum Kreuzzuge hinderten den Kaiser, die Erfüllung dieses Versprechens zu erzwingen. Erst Friedrich Barbarossa konnte 1157 erfolgreich durchgreifen. Zwischen Glogau und 1157 Beuthen a. O., die nicht widerstanden, ging er über die Oder und nahm, alles verwüstend, seinen Weg durch die Bistümer Breslau und Posen. Unweit der Stadt Posen, im Feldlager von Krzyszkowo, erschien Bolesław vor ihm, barfuß, das bloße Schwert über dem Haupte, den Strick um den Hals, als fußfällig Gnade Suchender. Gegen Zahlung einer schweren Geldbuße, nach Erlegung des rückständigen Tributs und Stellung von Geiseln wurde er im Besitz des Landes und der Großfürstenwürde belassen (die Ereignisse riefen den Kaiser wieder nach Italien), doch sollte er Schlesien dem Vertriebenen zurückgeben.
Tatsächlich gelangten erst die Söhne des Bruders, Bolesław der Lange von Breslau, Mieszko von Ratibor und Konrad von Glogau, in den Besitz Schlesiens (1159). Von dieser 1159 Zeit ab datiert die Eindeutschung dieses ursprünglich slawischen Landes, denn die schlesischen Herzoge suchten naturgemäß bei den verwandten Staufern und beim Reiche Anlehnung und Schutz. Schlesien ging in den Thronwirren dem Polentum endgültig verloren, wurde sogar bald zu einem Ausgangspunkt deutscher Kolonisation in Polen.
Um dieselbe Zeit — die Elbslawen fühlten die vereinigte Macht Albrechts des Bären, Heinrichs des Löwen und Waldemars des Großen — ging Polen auch seiner pommerschen Erwerbungen verlustig, mit Ausnahme des Landes Pomerellen. 1181 wurde Bogislaw II. von Stettin durch Friedrich Barbarossa 1181 in den Reichsfürstenverband aufgenommen. Die Saat Ottos von Bamberg reifte schnell: Pommern wurde wie Schlesien deutsch.
An der Südostgrenze vermochte Bolesław die Erstarkung des russischen Fürstentums Halicz zu einem mächtigen Reiche und somit die Ausschaltung des polnischen Einflusses nicht zu verhindern.
Zu diesen äußeren Mißerfolgen kamen Wirrnisse im Inneren. Die Macht der milites, der Ritterschaft, stieg nach[S. 21] dem Tode des Schiefmund so schnell, daß 1171 unter Führung 1171 des Jaksa aus Miechow ein großer Adelsaufstand entbrennen konnte, mit dem Zweck, den jüngsten der fünf Brüder, Kasimir, auf den Großfürstenstuhl zu erheben. Das gelang zwar vorläufig nicht, denn als Bolesław IV. 1173 starb, 1173 ging das Seniorat zunächst an Mieszko III. Stary (den Alten) von Großpolen über, der mit Energie die sinkende absolute Monarchie zu retten suchte. Aber es war zu spät. Wieder von Kleinpolen ausgehend, mit dem Bischof Gedeon von Krakau an der Spitze, trieb eine Magnatenbewegung den Großfürsten aus dem Lande (1177). 1177
Jetzt erst wurde Kasimir II. Sprawiedliwy (der Gerechte), der inzwischen Sandomir geerbt hatte, Großfürst (1177–1194). Seine Herrschaft der Adelsrevolution verdankend, 1177 bis 1194 mußte er, wenn er nicht ein Werkzeug ebendieses Adels werden wollte, bei dem anderen führenden Stande, bei der Geistlichkeit, Rückhalt suchen. Der Klerus hatte zwar eben noch mit dem Adel gemeinschaftliche Sache gemacht, war aber nicht abgeneigt, gegen Gewährung von Vorrechten zu dem Großfürsten zu stehen. Demgemäß verlieh Kasimir auf der Tagung von Łęczyca, der ersten polnischen Reichsversammlung, 1180, der Geistlichkeit wichtige 1180 Privilegien, die zum ersten Male die Gleichheit der Freien auch rechtlich durchbrachen, nachdem sie faktisch ja schon länger zugrunde gegangen war. Die geistlichen Güter wurden von den Abgaben und Leistungen an den Fürsten bzw. an die fürstlichen Kastellaneien befreit usw. Dieses Lentschützer Privileg ist der Ausgangspunkt der Sonderrechte, deren Überzahl schließlich das Königtum jedes Rechtes beraubte.
In Anerkennung seiner Verdienste um die Kirche bestätigte
ihn der Papst in der ihm nicht zukommenden Großfürstenwürde
und wählte man nach seinem Tode auf Be[S. 22]treiben
der Geistlichkeit seinen unmündigen Sohn Leszek I. 1194 bis 1227
1202
Biały (den Weißen) (1194–1227) zum Großfürsten. Zwar
machte der zurückkehrende Mieszko Stary dem Leszek diese
Würde mehrfach mit Erfolg streitig, bis 1202 der Tod den
Plänen des unruhigen Alten ein Ziel setzte; zwar wurde
dann der einzige Sohn Mieszkos, Władysław Laskonogi
(Dünnbein) von dem ewig unzufriedenen kleinpolnischen Adel
gewählt, aber vermöge seines engen Anschlusses an die Kirche
bekam der Kasimiride immer wieder Oberwasser, denn der
Sohn Mieszkos war den Ansprüchen der Kirche ebenso feindlich
gesinnt wie der Vater.
Wie schon mehrfach erwähnt, waren auch in Polen zur Zeit der großen Streitigkeiten zwischen Papsttum und Kaisertum Bestrebungen des Klerus nach einer Sonderstellung hervorgetreten, die schließlich in den Lentschützer Privilegien ihren Niederschlag fanden. Doch war damit weder die Befreiung des Klerus von der weltlichen Gerichtsbarkeit noch die freie Bischofswahl erreicht. Anderseits waren auch die Bestrebungen Roms auf allgemeine Durchführung des Zölibats in Polen nur teilweise erfolgreich gewesen. Die Bischöfe, soweit sie nicht Ausländer waren, hatten sich bis dahin noch immer vorwiegend als Edelleute gefühlt und ihre Interessen mit denen des Adels verknüpft. Mit Recht, denn erst von einem Fürstentum, das eine Stütze gegen den Adel brauchte, konnte die Kirche die Erfüllung ihrer Forderungen erhoffen! Nun bestieg damals den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen der Schlesier Heinrich Kietlicz, ein Studiengenosse Innozenz' III. Indem dieser die Reformpläne des großen Papstes mit Erfolg verfocht, geriet er in Konflikt mit dem zum Großfürsten erwählten Władysław Laskonogi, den er bannte und der ihn dafür aus dem Lande trieb. Doch zog Władysław schließlich den kürzeren, da ihn nunmehr der Krakauer Adel im Stiche ließ.
1206 wurde Leszek zum so und so vielten Male wiedergewählt, 1206 und auch der Erzbischof kehrte von Rom nach Polen zurück. Bereits 1215 hatte die Kirche im großen und ganzen erreicht, wonach sie strebte: die allgemeine Anerkennung des Zölibats, die Wahl der Bischöfe durch die Kapitel, die eigene[S. 23] Gerichtsbarkeit des Klerus und die Befreiung von Abgaben 1215 und Leistungen.
Wieder folgte der Lohn auf dem Fuße. Die Kirche half Leszek, die Thronfolgeordnung Bolesławs III. umzustoßen, nachdem er vorher sein Land als päpstliches Lehen erklärt, die Oberherrlichkeit des Kaisers also ausgeschlossen hatte. Er gab seinem Bruder Konrad (dem Berufer des Deutschen Ordens) die Herzogtümer Masowien und Kujawien und bestimmte, daß neben Sandomir auch Krakau seiner Familie erblich verbleiben sollte. Da Krakau nach Bolesławs Bestimmungen bekanntlich Throngut war, so sollte gewissermaßen mit dem Lande auch die Würde in seiner Familie vererben. Vorläufig war damit allerdings nur der vollständige Zerfall des Reiches in unabhängige Fürstentümer gegeben, da das äußere Zeichen der Zusammengehörigkeit, das Kronland, das nach dem Seniorat bald diesem, bald jenem Zweige der Piastenfamilie zufallen konnte, wegfiel. Aber zu guter Letzt erwies sich die Berechnung Leszeks als richtig, denn die Hilfsquellen des Landes Krakau waren groß, und Großpolens, des Stammlandes, Macht litt unter den ewigen Zwistigkeiten in seinem Fürstenhause, damals gerade zwischen Władysław Laskonogi von Posen und seinem Neffen Władysław Odonicz von Kalisch.
Nach Leszeks Tode konnte sich sein unmündiger Sohn, Bolesław V. Wstydliwy (der Schamhafte) (1227–1279), 1227 bis 1279 nicht behaupten. Heinrich I. der Bärtige von Breslau, der Enkel Władysławs II., also das Haupt der ältesten Linie des Piastenhauses, der zugleich nach dem Seniorat Anspruch auf die Großfürstenwürde hatte, wußte den größten Teil der polnischen Länder, auch Krakau, in seinem Besitz zu vereinigen. 1238 Leider starb dieser tüchtige Fürst schon 1238, und sein tapferer Sohn, Heinrich II. der Fromme fiel in der großen Mongolenschlacht auf der Walstatt bei Liegnitz am[S. 24] 9. April 1241 als Vorkämpfer Europas gegen Asien, mit 1241 seinem Blute die Rettung der abendländischen Kultur erkaufend. Dessen Sohn vermochte seine Ansprüche ebensowenig durchzusetzen wie Konrad von Masowien. Vielmehr gewann jetzt Bolesław V. die Oberhand (1243). 1243
In neun Teilfürstentümer zerfiel das Polen jener Zeit: fünf in Schlesien, zwei in Großpolen, zwei in Masowien, und nur Kleinpolen war in einer Hand vereinigt. Jene lange Regierung gehört zu den unglücklichsten, die Polen beschieden 1246 waren. Die deutschen Nachbarn, die Pommern, Preußen, Litauer, Russen und vor allem die Tataren fielen über das zersplitterte Land her. Wenzel I. von Böhmen nahm 1246 Troppau, 1250
1272 1250 wurde das Land Lebus an Brandenburg verkauft, das 1272 auch die Neumark erlangte. Die Einführung und schnelle Erstarkung des Deutschen Ritterordens benahm Polen auch die zweite Möglichkeit, an der Ostsee festen Fuß zu fassen, nachdem Pommern verloren gegangen war. Dafür erreichte Polen nach mehrfachen vergeblichen Bemühungen 1253 von Rom endlich die Heiligsprechung des Bischofs Stanisław von Krakau, dessen Widerstand gegen die Reformen man in Rom noch nicht vergessen 1253 hatte. In diesem neuen Nationalheiligen dokumentierte sich treffend das Übergewicht, das Kleinpolen über Großpolen erlangt hatte. In diesem Jahrhundert machte sich auch wieder eine schärfere Reaktion der polnischen Geistlichkeit gegen das Deutschtum bemerkbar. Eine Synode zu Łęczyca 1257 (1257) untersagte die Erteilung des Unterrichts, nicht nur des Religionsunterrichts, in deutscher Sprache. Der Erzbischof Jakob Świnka bezeichnet auf der Synode von 1285 als Zweck dieser Maßnahme die „Erhaltung und Förderung der polnischen Sprache” und nannte König Wenzels deutschen Hofprediger einen „Hundskopf”. Seine Nachfolger belegten Zuwiderhandlungen gegen das Unterrichtsverbot mit Kirchenstrafen und dem Bann! (Schon hier die Kirche im Dienste polnischer Nationalpolitik!)
Leszek Czarny (der Schwarze) von Sieradz, der Onkel Konrads von Masowien, wurde des Bolesław Nachfolger (1279–1288). Doch infolge der Verschwörung des 1279 bis 1288 Krakauer Bischofs Paul von Przemankowo, gegen welchen wie gegen den Adel die deutsche Bürgerschaft der Hauptstadt[S. 25] treu zu ihm hielt, kam dieser energische und kriegerische, dabei wie die meisten Piasten seines Zeitalters deutsch gesinnte Herrscher nicht zur Entfaltung. Nach Leszeks Tode kämpften sein Bruder Władysław Łokietek (Ellenlang) von Brześć, der vom kleinpolnischen Adel erwählte Bolesław von Płock und der von der deutschen Bürgerschaft berufene Minnesänger Heinrich IV. Probus von Breslau um den Thron. Heinrich, unter dem Schlesien in den Verband des Deutschen Reiches aufgenommen wurde, nahm auch Kleinpolen als Reichslehen. 1289 bis 1290 Aber seine kurze Regierung (1289–1290) blieb ohne nachhaltigen Einfluß.
In seinem Testament hinterließ er Kleinpolen Przemysław II. von Großpolen (1290–1296), 1290 bis 1296 dem wieder Władysław Łokietek und außerdem Wenzel II. von Böhmen die Herrschaft streitig machten. Przemysław wurde 1295 auf Betreiben des Erzbischofs Jakob Świnka in Gnesen zum König von Polen gekrönt, aber bereits 1296 zu Rogasen 1296 ermordet. Wenzel II., der 1291 Krakau erobert hatte, riß nunmehr auch Großpolen und die Krone an sich. 1300 wurde er in Gnesen gekrönt und bald darauf von 1300 Albrecht I. mit Großpolen von Reichs wegen belehnt. Sein Tod (1305) und das vorzeitige Ende seines Sohnes, Wenzels III., des letzten Přemisliden, im nächsten Jahre befreiten Polen von der böhmischen Herrschaft. Władysław Łokietek trat die Regierung an. Die Einführung des Starostentums, 1305 das böhmische Münzwesen und die Stärkung des Deutschtums sind die dauernden Ergebnisse der Přemislidenzeit.
In jenes Jahrhundert schwerer innerer Wirren fallen zwei Ereignisse, die wir bisher, um die Thronstreitigkeiten im Zusammenhange darstellen zu können, nur flüchtig gestreift haben:[S. 26] die Berufung des Deutschen Ritterordens und die Einfälle der Tataren (Mongolen).
Der Erfolg des livländischen Ordens der Schwertritter veranlaßte den Herzog Konrad von Masowien (den Bruder Leszeks des Weißen), für sein von den heidnischen Preußen und Litauern schwer bedrängtes Land eine ähnliche Gründung zu versuchen, nachdem zwei Kreuzzüge nach Preußen (1219, 1222) erfolglos geblieben waren. Doch 1219 wurde dieser „Christi-Orden”, nach dem ihm zu Eigentum verliehenen Schlosse Dobrzyn auch „Dobriner Brüder” genannt, schon im ersten Kampfe mit den Preußen fast bis zur Vernichtung geschlagen (1224). 1224
Nunmehr lud Konrad die Deutschritter ein, die gerade damals durch Andreas II. von Ungarn aus dem Burzenlande vertrieben wurden. Er schloß mit dem Hochmeister Hermann von Salza einen Vertrag ab, wonach der Orden ihm seine Hilfe gegen die Heiden versprach, dafür aber das Kulmer Land und die noch zu erobernden Gebiete als Eigentum erhielt. Noch im Jahre 1226 nahm der Orden beides 1226 von Friedrich II. als Reichslehen, wodurch er sich die Unabhängigkeit von dem polnischen Fürsten sicherte. Einen weiteren Schritt nach dieser Richtung hin taten die Ritter 1234, nachdem sie bereits festen Fuß gefaßt hatten, indem 1234 sie ihre Besitzungen Gregor IX. übergaben und von diesem als „Lehen des heiligen Petrus” zurücknahmen, wodurch jede fremde Oberherrlichkeit ausgeschlossen wurde.
1228 bezogen die ersten Ritter unter dem Landmeister 1228 Hermann Balk das Schloß Vogelsang bei Kulm. 1231 überschritten sie die Weichsel und gründeten Thorn. 1231 1234 erfochten sie mit einem großen Kreuzheere einen glänzenden Sieg an der Sirgune, der ihnen Pomesanien sicherte. Im gleichen Jahre nahmen sie den Rest der Dobriner Brüder und drei Jahre später die Schwertritter auf, womit der 1234 [S. 27] Orden nicht nur in Livland festen Fuß faßte, sondern auch die Möglichkeit gewann, die Preußen von zwei Seiten zu bekriegen. Eine Reihe weiterer Kreuzzüge folgten dem ersten, und die Eroberung des Landes, das von Anfang systematisch mit Burgen besetzt und durch gute Straßen verkehrsfähig gemacht wurde, nahm ihren steten Fortgang. Gleichzeitig wurde planmäßig mit deutschen und teilweise auch mit polnischen Bauern und Bürgern kolonisiert. Das Land nahm trotz der entsetzlich blutigen und grausamen Kriege einen überraschenden Aufschwung. Und als 1283 1283 der letzte im Felde stehende Preußenhäuptling, Skurdo von Sudauen, seine Sache verloren gab und nach Litauen floh, da war die Entwicklung gesichert. Die Marienburg, seit 1309 der Sitz des Hochmeisters, wurde einer der glänzendsten 1309 und kultiviertesten Fürstensitze ihrer Zeit, wo sich die Blüte des europäischen Adels sammelte.
So war in einem halben Jahrhundert vom rechten Weichselufer bis zum Peipussee ein deutsches Reich entstanden, das kulturell, wirtschaftlich und technisch den beiden benachbarten Slawenreichen überlegen war, sie vom Meere abschnitt und eine schwere Gefahr für sie bedeutete. Zu den russischen Fürsten trat der Orden sehr schnell in ein gespanntes Verhältnis, da er ebenso wie jene Absichten auf Litauen hatte. Die Beziehungen zu Polen waren anfangs dagegen durchaus freundlich. Die polnischen Fürsten beteiligten sich sogar eifrig an den Heerzügen des Ordens: man hatte dort in den kleinlichen inneren Kämpfen den Blick für die großen Interessen des Landes verloren, wäre auch zu schwach gewesen, sie durchzusetzen. Nach dem Verluste des Oderweges durch die Aufgabe Pommerns und die Eindeutschung Schlesiens war nunmehr auch der Weichselweg für Polen gesperrt. Sobald Polen wieder in geordnete Zustände gelangte, mußte diese Unterbindung der Hauptverkehrsader zur Todfeindschaft wider den Orden führen. Dieser Zeitpunkt ließ nicht allzulange auf sich warten.
Während die unmittelbaren Beziehungen zu der neuen Macht sich zunächst auf den Norden Polens beschränkten,[S. 28] wurde das andere Ereignis, der Tatareneinfall, namentlich für den Süden von Wichtigkeit.
Nachdem Batu im Jahre 1240 Kijew erobert hatte, teilte 1240 er seine Scharen in vier Heere, von denen er das eine unter Pajdar gegen Polen sandte. Lublin, Zawichost, Sandomir wurden im ersten Anlaufe genommen (1241). Von Sandomir aus 1241 drang ein Teil nordwärts, um Kujawien zu verwüsten, der andere nahm den Weg auf Krakau. Der Krakauer Wojewode Włodzimierz trat ihnen entgegen, wurde aber bei Tursko und bei Chmielnik geschlagen. Krakau fiel, und erst auf der Walstatt bei Liegnitz brach sich der Ansturm der Horde.
Ein zweiter Einfall erfolgte im Jahre 1259 unter Burondaj, 1259 dem Feldherrn des Khans von Kiptschak, im Verlauf der Kämpfe König Daniels von Klein-Rußland. Wiederum wurden Sandomir und Krakau verbrannt und Tausende von Einwohnern in die Sklaverei geschleppt. Weniger schwere Einfälle wiederholten sich in der Folgezeit oftmals. Sie erhielten namentlich im südlichen Polen den kriegerischen Geist lebendig und ließen das Schwert nicht in die Scheide kommen. Sie lenkten die Bestrebungen der polnischen Politik, die sich an der Ostsee zur Untätigkeit verurteilt sah, nach den Gestaden des Schwarzen Meeres. In der Abwehr der Tataren hat Polen späterhin eine weltgeschichtliche Aufgabe erfüllt: es hat als Grenzwall Europa vor ihnen geschützt und viel zu ihrer Schwächung beigetragen.
Für die Zeit der Teilfürstentümer fließen die Angaben, aus denen sich ein Bild der inneren Zustände des Landes konstruieren läßt, reichlicher.
Treffend ist dieses Zeitalter als die „Epoche der Organisation des Volkskörpers auf Grund von Sonderprivilegien” bezeichnet worden. Wer zur Großfürstenwürde gelangen wollte, mußte sich einen Anhang beim Adel und bei der Geistlichkeit sichern, indem er nach dem Bedarf des Augenblickes jedem Anhänger ein Privileg verlieh, das dieser forderte. Privilegien für den ganzen Adel, für sämtliche Klöster usw., also Standesprivilegien ergaben sich folgerichtig, nachdem man mit den Sonderprivilegien begonnen hatte.
Die Ämter vermehrten sich entsprechend der Zahl der Teilfürstentümer, da jeder Teilfürst seinen eigenen Wojewoden usw. haben wollte und wohl auch mußte. Bei der Wiedervereinigung mehrerer Fürstentümer konnten die einzelnen Beamten schon um ihres Einflusses willen nicht entamtet werden, so daß aus den Hofämtern nach und nach Landschaftsämter wurden, was sich auch im Titel ausprägte (z. B. anfangs Wojewode Leszeks, Kasimirs, später Wojewode von Krakau, von Kalisch). Diese Stabilisierung der Ämter und die damit verbundene Unabhängigmachung ihrer Inhaber mußte dazu führen, daß die Fürsten eine neue Organisation von abhängigen Beamten suchten. Sie fanden diese in den durch die Přemisliden nach Polen gebrachten Starosten. — Es ist klar, daß mit der vergrößerten Zahl der fürstlichen Hofhaltungen und der Ämter auch die Lasten stiegen, zumal Adel und Geistlichkeit vermittels fürstlicher Privilegien alle Verpflichtungen mehr und mehr auf die Bauern abzuwälzen wußten. Stieg auf diese Weise die wirtschaftliche Macht und dementsprechend auch der politische Einfluß der beiden privilegierten Stände, so war andererseits der wirtschaftliche Ruin des gemeinen Mannes und dementsprechend die Schmälerung der fürstlichen Einkünfte die Folge.
Aber der wirtschaftliche Niedergang des Bauerntums zog schließlich doch einen ganz allgemeinen, auch die Privilegierten nicht verschonenden Verfall der Landwirtschaft nach sich, da ein verelendetes Landarbeiterproletariat nicht imstande ist, verbesserte Kulturmethoden oder neue Zweige des landwirtschaftlichen Betriebes einzuführen. Das erkannten zuerst die Klöster, vor allem die Zisterzienser, und zwar naturgemäß zunächst in Schlesien, dem entwickeltsten Teile Polens. Dort lassen sich schon um 1140 flämische und niederdeutsche Dörfer des Augustinerklosters Gorkau am Zobten nachweisen. 1210 übergab Władysław Odonicz dem Zisterzienserkloster 1210 zu Pforta ausgedehnte Ländereien im Burgbezirk von Priment (Kreis Wollstein) zur Besetzung mit deutschen Bauern, und damit nimmt die deutsche Kolonisation des engeren Polens ihren Anfang, eine Maßnahme, die für das ganze 13. und 14. Jahrhundert von weittragender Bedeutung wurde.
Die Fürsten, auf die Hebung ihrer sinkenden Einnahmen bedacht, folgten bald dem Beispiel der Klöster, und die anderen Grundbesitzer blieben nicht zurück. Die Verödung weiter Landstriche durch die Tatareneinfälle diente ebenfalls als Antrieb zur Kolonisation.
Es ist klar, daß deutsche Siedler nicht ins Land gekommen wären, wenn sie dieselbe rechtliche oder vielmehr rechtlose Stellung hätten einnehmen sollen, wie die polnischen Bauern. Demgemäß wurde ihnen eine weitgehende Selbstverwaltung zugesichert. Der Grundherr setzte sich gewöhnlich mit einem Unternehmer (Lokator) in Verbindung, der ihm auf Grund eines Lokationsprivilegs, das die Ansiedelungsbedingungen festsetzte, die gewünschte Anzahl Kolonisten zuführte. Dafür erhielt er im allgemeinen 2–3 Hufen Landes, Befreiung vom Grundzins, 1/6 vom Zins der Ansiedler und häufig noch andere Bezüge, außerdem aber das Schultheißamt erb- und eigentümlich. Gemeinsam mit sieben Schöffen übte er die niedere Gerichtsbarkeit nach deutschem Recht aus. Nur dreimal jährlich hielt der Grundherr die großen Gerichtstage ab. Während in den slawischen Dörfern die Wirtschaftseinheit 60 oder gar 90 Morgen betragen zu haben scheint, erhielten die deutschen Ansiedler nur eine Hufe Landes, und zwar in Schlesien und Kleinpolen flämische und fränkische Hufen, in Großpolen, Kujawien und Masowien die um die Hälfte kleinere kulmische Hufe (zu 30 Morgen). Aber trotz dieser bedeutend geringeren Größe war der Ertrag infolge der Anwendung eiserner Pflüge an Stelle der hölzernen, infolge der Einführung der Dreifelderwirtschaft und rationeller Bewirtschaftungsmethoden bedeutend höher als in den polnischen Dörfern. Die Ansiedelung erfolgte sehr oft im Walde, seltener, namentlich in ausgestorbenen Ortschaften, auf Land, das bereits unter dem Pfluge gewesen war. Diese letzteren sind noch heute an der Form des alten slawischen Rund- oder Haufendorfes erkennbar, während die neuen Ansiedelungen Gehöft neben Gehöft als Reihendorf die Dorfstraße entlang liegen, mit den Äckern in langen Streifen hinter dem Hof. Die Lasten an den Grundherrn wurden im Gründungsprivileg genau begrenzt: gewöhnlich 12 Groschen jährlicher Abgabe von der kulmischen, 16 oder 18 Groschen von der fränkischen Hufe, ferner zu den hohen Festtagen geringe Naturallieferungen. Sofern Arbeitsleistungen festgesetzt wurden, so betrugen sie 2–4 Tage jährlich. Im allge[S. 31]meinen begnügte sich der Grundherr mit Abgaben, und nur wenn bei der Aufmessung des Landes „Überschar” blieb, kamen jene Spanndienste in Betracht.
Die Einwanderung war sehr stark: allein im Gebiet der jetzigen Provinz Posen kann man noch heute für das 13. Jahrhundert 106, für das 14. Jahrhundert 149 deutsche Dorfgründungen nachweisen. Trotzdem deckte sie den Bedarf nicht, und so wurden allmählich auch polnische Bauern nach „deutschem Recht” angesiedelt, was zugleich eine Ansiedelung nach deutscher Wirtschaftsweise bedeutete. So trat nach und nach wieder eine gewisse wirtschaftliche und rechtliche Hebung des Bauernstandes ein, ein Prozeß, der dann durch Kasimir den Großen seine Krönung, allerdings auch seinen Abschluß fand.
Eine Wirkung der deutschen Kolonisation, die man nicht übersehen darf, ist die Beförderung der Geldwirtschaft in Polen an Stelle der bisherigen Naturalwirtschaft, hervorgerufen durch die Einschränkung der Naturalleistungen. Mit dem Rückgang der Naturalleistungen mußte naturnotwendig ein Bedürfnis nach gesteigertem Güteraustausch entstehen. So war die Vorbedingung zum Aufblühen der Städte geschaffen. Tatsächlich finden wir denn auch im 13. und im 14. Jahrhundert eine Vermehrung der Städte, die schnell eine bedeutende Stellung einnahmen. Eine organische Entwicklung des Städtewesens kennt Polen nicht. Die Städte wurden vielmehr als fertige Organismen vom deutschen Nachbar übernommen, wie sie auch mit Deutschen besiedelt wurden. Ebenso wie die Dörfer erhielten sie deutsches Recht, und zwar Magdeburger Recht, entweder direkt oder in der in Neumarkt in Schlesien bzw. in Kulm gehandhabten Form. (Diese beiden Vermittelungsstellen sind charakteristisch für die Stellung Schlesiens und des Ordenslandes im Germanisationsprozess!) Die ältesten Städte[S. 32] sind königliche Gründungen. Geistlichkeit und Adel folgten erst später.
Der Gründungsvorgang entspricht dem für die Dörfer geschilderten. Der Lokator wurde zum Vogt (analog der im 13. Jahrhundert auch in Deutschland meist noch herrschenden frühen Städteordnung); er erhielt mehrere Hofstellen lastenfrei überwiesen, dazu einen Prozentsatz der Abgaben. Das Amt war erblich. Die übrigen Bürger erhielten nur eine Hofstelle (area), von verschiedener Größe, in Krakau z. B. 36 Ellen breit und 72 Ellen tief. In den kleinen Landstädten wurde außerdem den Bürgern oder wenigstens einem Teil auch Ackerland gegeben. Ihre einzige Verpflichtung gegenüber dem Grundherrn bestand in der Zahlung des census terrestris. Im übrigen sind sie vollständig frei, doch ist die ständische Gliederung der deutschen Städte von vornherein zu erkennen. (Das deutsche Zunftwesen hat sogar die Polonisierung überdauert.)
Die Gerichtsbarkeit wurde ausgeübt durch einen Gerichtshof, bestehend aus dem Vogt und gewöhnlich sieben Schöffen, die alljährlich gewählt wurden. Die Städte hatten auch die hohe Gerichtsbarkeit. Die Berufung ging anfangs stets, später meist an den Fürsten. In wichtigen Angelegenheiten aber wandte man sich an die Mutterstadt um ein Urteil oder um Rechtsbelehrung. Auf diese Weise blieb der Zusammenhang mit den deutschen Städten und der deutschen Rechtsentwicklung gewahrt.
Für die Verwaltung stand wahrscheinlich von vornherein dem Vogt ein von der Gemeinde gewählter Rat von vier bis acht Ratsherren zur Seite. Auch der Rat wurde meist jährlich neu gewählt. In einigen Städten lag die Ernennung auch in den Händen des Stadtherrn. (Das Bürgermeisteramt, das mit der wachsenden Macht des Rates ganz wie in Deutschland die Stellung des Vogtes vollständig änderte, ist erst im 14. Jahrhundert erkennbar.)
Charakteristisch für die deutschen Städte ist die Anlage: ein viereckiger Marktplatz, von dessen Ecken parallele Straßen nach den Stadttoren führen. In der heutigen Provinz Posen lassen sich für das 13. Jahrhundert 29, für das 14. Jahrhundert 48 deutsche Städte nachweisen. Bei den wenigen schon bestehenden polnischen Städten wurden deutsche Neustädte angelegt, die deutsches Recht erhielten,[S. 33] während die alten Städte bei ihrer bisherigen Verfassung bleiben mußten. So entstanden die deutschen Städte Breslau (1241–61), Posen (1253), Liegnitz (1255), Sandomir (1255), Krakau (1259), Gnesen (1282), Kalisch (1282), Wieliczka (1290), Łęczyca (1292), Lublin (1317).
Deutsche Sprache und Kultur verbreiteten sich damals überaus rasch in Polen. Die meisten Piasten waren deutschfreundlich gesinnt; einzelne, nicht nur die schlesischen, konnten überhaupt nicht Polnisch sprechen. Mancher verdankte seine Herrschaft seinem guten Verhältnis zu seinen deutschen Städten. Die schlesischen Piasten konnten sich nur deshalb einige Zeit auf dem Großfürstenthron behaupten, weil alles, was deutsch hieß, zu ihnen hielt. Die dreifache Einwirkung durch das Reich, durch den Orden und durch die Deutschen im Lande hätte bei einer ungestörten Entwicklung der Dinge ganz Polen mit Sicherheit dem Beispiel Schlesiens folgen lassen.
Schon zu Lebzeiten Wenzels II. hatte Władysław I. (IV.) (1288 bzw. 1306–1333) mit dem Beinamen Łokietek 1288 bis 1333 (Ellenlang) wieder einen Stützpunkt in Polen gefunden, indem er an der oberen Weichsel das Gebiet von Wiślica eroberte. Von dort aus fand er Anerkennung in Sandomir, Sieradz und einem Teil von Krakau. Nach Wenzels III. Tode gelangte er im ganzen Lande zur Herrschaft, mit Ausnahme Großpolens, das Heinrich I. von Glogau anerkannte, und Masowiens, dessen Herzöge ihm bis zu seinem Ende feindlich gesinnt blieben.
Während der kurzen Regierung Wenzels III. war Pomerellen, der polnisch gebliebene Teil Pommerns zwischen der Weichsel und der Leba mit dem wichtigen Danzig, an Brandenburg abgetreten worden. Die Versuche Łokieteks, dieses Land wiederzuerobern, mißlangen und hatten nur zur Folge, daß es aus brandenburgischem in Ordensbesitz überging, im Jahre 1309, demselben Jahre, in dem Siegfried 1309 von Feuchtwangen den Hochmeistersitz von Venedig nach der Marienburg verlegte. Im selben Jahre starb allerdings auch Heinrich von Glogau, so daß Łokietek wenigstens in Großpolen freie Hand bekam. Zwar kämpften die Deutschen für die ihrem Volkstum ergebenen schlesischen Fürsten, in Posen unter der Führung des Vogtes Primko, in Krakau des Vogtes Albert und des Bischofs Johann Muskata, eines Schlesiers. Aber der Sieg blieb doch auf seiten des Großfürsten, der durch diese Ereignisse sowohl, wie durch die ganze politische Lage in einen Gegensatz zum Deutschtum gedrängt wurde. Nun war das ganze Reich bis auf Masowien wieder in einer Hand vereinigt. Als so seine Stellung genügend befestigt erschien, ließ er sich durch den Gnesener Erzbischof Janisław am 20. Januar 1320 zum Könige krönen, allerdings nicht in Gnesen, 1320 sondern in Krakau, das fortan nicht nur Residenz, sondern auch Krönungsstadt wurde. Diese Krönung bekundete auch äußerlich die Wiederherstellung des Reiches und den Anbruch einer neuen Zeit.
Den Rest seines Lebens widmete er dem Kampfe gegen den Deutschen Orden, den er richtig als den gefährlichsten Feind Polens erkannte, nachdem die böhmische Gefahr vorüber war. Er strengte gegen den Orden einen Prozeß wegen Pomerellens an und erreichte die Einsetzung einer päpstlichen Kommission, die unter dem Bischof Gerward von Kujawien im Jahre 1321 zu Hohensalza entschied, daß der[S. 35] 1321 Orden Pomerellen zu räumen habe, — eine Entscheidung, die natürlich auf dem Papiere blieb, da keine Machtmittel ihr Nachdruck verliehen, und die der Orden später wieder rückgängig zu machen wußte. Durch Bündnisse mit den skandinavischen Königen, durch die Verheiratung seiner Tochter Elisabeth mit dem Ungarnkönig Karl Robert von Anjou und seines Sohnes Kasimir mit einer Tochter Gedymins von Litauen suchte sich Łokietek Helfer zu schaffen. Der Orden aber hatte Böhmen und Brandenburg auf seiner Seite.
Bei den ununterbrochenen Einfällen und Verheerungen, 1326 die von 1326 bis zu Łokieteks Tode dauerten, litten die polnischen Grenzlande Masowien und Kujawien namenlos und wurde 1331 auch Großpolen von dem Ordensmarschall Dietrich von Altenburg verwüstet. 1331 Aber trotz der Niederlage, die der König dem Orden im selben Jahre bei Płowce (in der Nähe des kujawischen Brześć) beibrachte, konnte er nicht verhindern, daß von den Rittern 1332 Kujawien behauptet wurde, daß Johann von Böhmen einen Feldzug nach Litauen durch 1332 Polen unternahm, sich von dem (masowischen) Fürsten von Płock huldigen ließ und Posen belagerte. Endlich kam durch die Bemühungen des päpstlichen Nunzius ein Waffenstillstand zustande, nach dessen Abschluß Łokietek starb. 73 Jahre ist dieser zweite Erneuerer Polens alt geworden, und wenn sein Leben auch scheinbar mit einem Mißerfolge endigte, so zeigte sich unter der nächsten Regierung doch, daß das Reich gefestigt war.
Sein Sohn und Nachfolger Kasimir I. (III.) der Große (Wielki), der 1333 1333 bis 1370 als Dreiundzwanzigjähriger zur Herrschaft gelangte und bis 1370 regierte, war seit langer Zeit der erste polnische Fürst, dessen Thronbesteigung keine inneren Wirren hervorrief.
Den Waffenstillstand mit dem Orden verlängerte er zunächst. Auch mit Böhmen suchte er zu einer Verständigung zu gelangen, indem er die Kämpfe um das Erbe Herzog Heinrichs von Kärnten und Tirol geschickt ausnutzte. Durch Vermittelung seines ungarischen Schwagers kam 1335 der[S. 36] 1335 erste Visegráder Vertrag zustande. Johann entsagte gegen Zahlung von 20 000 Schock böhmischer Groschen seinen Ansprüchen auf die polnische Krone, wogegen Kasimir auf alle schlesischen Fürstentümer, die Johann gehuldigt hatten, ebenso wie auf die Lehenshoheit über Płock verzichtete. Damit war Schlesien auch formell von der Krone Polen aufgegeben, nur die kirchliche Unterstellung unter den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen blieb noch bestehen. Die Hoffnung Kasimirs auf Hilfe gegen den Orden wurde freilich enttäuscht. Der Visegráder Schiedspruch entschied, daß Pommern dem Orden verbleiben solle.
Dem ersten Vertrag von Visegrád folgte 1339 ein 1339 zweiter, zwischen Ungarn und Polen. Da nämlich Kasimir keinen Sohn hatte, bemühte sich Karl Robert, seinem Sohne Ludwig unter Übergehung der übrigen Linien des Piastenhauses die polnische Krone zu sichern. Kasimir mußte einerseits daran liegen, durch diesen Erbvertrag sich in seinen auswärtigen Unternehmungen die Hilfe Ungarns zu sichern, andererseits hatte die Geschichte der letzten Jahrhunderte ihn gelehrt, daß Polens Stärke davon abhing, ob die Thronfolge geregelt war und der Erbe seine Ansprüche mit Nachdruck vertreten konnte oder nicht. Aber er schlug zur Erreichung dieses Zieles einen Weg ein, der in der Folgezeit gerade zum Gegenteil führte. Denn da die Erbfolge des Schwestersohnes wider Landesrecht war, so konnte Kasimir diesen Vertrag nur gewährleisten, wenn er ihm die Anerkennung derer sicherte, die in den Wirren der letzten Zeit stets den Ausschlag gegeben hatten, der Magnaten. Die aber forderten Gegenleistungen, und so mußte Ludwig versprechen, 1. daß er die verlorenen Gebiete, insbesondere Pommern, für Polen wiedergewinnen, 2. daß er Ämter und Würden nur an Polen vergeben, 3. daß er neue Abgaben nicht auferlegen und die bestehenden Privilegien achten werde.
Dieser Vertrag wurde im Jahre 1355 von den Magnaten in Ofen noch dahin eingeschränkt, daß sie Ludwig die Nachfolge nur für seine männliche Nachkommenschaft zugestanden. Daß die Magnaten diese Bedingungen stellen konnten, namentlich die von 1355, als es sich herausstellte, daß auch bei Ludwig männliche Nachkommen nicht zu erwarten waren, zeigt am besten, wie stark der Adel geworden war, denn 1355 stand Kasimir auf der Höhe seiner Macht. In jenen Vorgängen müssen wir den ersten Schritt zum Wahlkönigtum und in den Verträgen die Vorläufer der späteren Pacta conventa erblicken. Hierin, nicht in den persönlichen Verhältnissen liegt ihre entscheidende Bedeutung.
Wegen Pommerns und Kujawiens hatte sich Kasimir inzwischen wieder an den Papst gewandt, der eine Gesandtschaft zur Entscheidung nach Polen schickte (1339). Das 1339 Urteil fiel nochmals zuungunsten des Ordens aus, der aufgefordert wurde, Pomerellen zurückzugeben. Genau wie zu des Vaters Zeiten legte der Orden in Rom Berufung ein. Da zur selben Zeit die kleinrussischen Verhältnisse Kasimirs Aufmerksamkeit zu erheischen begannen, und da er endlich einsah, daß er auf Böhmens Hilfe nicht rechnen dürfe, zog er vor, sich mit dem Orden friedlich auseinanderzusetzen. So kam es zum Vertrage von Kalisch (1343), durch 1343 den Kasimir seinen Ansprüchen auf Pomerellen, das Kulmer und das Michelauer Land entsagte, wofür er Kujawien und Dobrzyn zurückerhielt. Außerdem wurde ihm Hilfe gegen Litauen versprochen.
Kasimir glaubte um so eher auf den Zugang zur Ostsee verzichten zu können, als sich ihm die Aussicht auf den Besitz der Schwarzmeerküsten eröffnete.
Als Andreas von Wladimir (im heutigen Gouvernement Lublin, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen großrussischen Stadt) und Leo (Lwow) II. von Halicz 1324 im Kampfe gegen 1324 die Tataren gefallen waren, erlosch das Haus Romanowitsch (der kleinrussische Zweig der Ruriks aus der Linie Monomach). Den Thron bestieg ihr nächster Verwandter, Bolesław Georg II.,[S. 38] der Sohn Trojdens von Masowien und Marias, der Tochter Leos II., der seinerseits eine Tochter Gedymins von Litauen zur Frau hatte. 1340 vergifteten den Bolesław die mit seiner 1340 Förderung des römischen Katholizismus unzufriedenen Bojaren. Da seine Ehe kinderlos geblieben war, machten Ansprüche auf den Thron geltend: Lubart, Gedymins Sohn, als Mann Buszas, der Tochter Andreas' von Wladimir; Kasimir als Verwandter des Verstorbenen; Karl Robert, weil die ungarischen Könige seit Andreas II. Rechte auf das Land zu haben glaubten und sich Könige von Galizien und Ludomirien nannten; endlich der Tatarenkhan Usbek als Oberherr von ganz Rußland.
Kasimir besetzte 1340 Halicz und Lemberg, Lubart Wolynien. 1340 Mit Ungarn verständigte sich Kasimir im Hinblick auf den Erbvertrag leicht. Karl Robert trat ihm in einem Vertrag von 1350 Klein-Rußland ab, behielt sich aber vor, im Falle Kasimir noch männliche Nachkommenschaft erhielt, das Land für 100 000 Gulden 1350 zurückzukaufen. Auch die Tataren allein, die verwüstend in Ungarn und Polen eingefallen waren, konnten ihm nicht mehr dauernd gefährlich werden, denn er hatte die unzufriedenen Bojaren für sich gewonnen und ihren Führer, Dmitry Detko von Przemyśl, zum Starosten von Klein-Rußland gemacht, womit er sich erprobte Helfer gegen die Tataren gewann. Gegen die Litauer freilich kämpfte er 26 Jahre mit wechselndem Glück. Anfangs kamen ihm die nach dem Tode Gedymins ausbrechenden inneren Streitigkeiten und die Niederlage der Litauer in ihren Kämpfen mit dem Orden sehr zustatten. Er konnte dem Lubart Wolhynien abnehmen. Aber bald gewannen die Litauer das Verlorene wieder, ja sogar Lemberg fiel in ihre Hände. Zwei polnisch-ungarische Feldzüge in den Jahren 1351 und 1352 1351 blieben fruchtlos, und als die Litauer sich gar mit den Tataren verbündeten, fand es Kasimir ratsamer, sich zu vertragen. Litauen erhielt Wolhynien, Polen das Gebiet von Lemberg und Halicz (1352).
Vierzehn Jahre hielt man sich auf beiden Seiten von entscheidenden Unternehmungen zurück, bestrebt, die neuen Besitzungen auf Kosten der Tataren zu vergrößern. Dabei hatten die Litauer mehr Glück, denn ihr Großfürst Olgerd brachte 1362 den Tataren an den Blauen Wassern (einem 1362 Nebenfluß des südlichen Bug) eine entscheidende Niederlage[S. 39] bei, die ihm Podolien und die Ukraine sicherte. Doch mußte es notwendig wieder zu einem ernsten Zusammenstoß kommen, da sowohl Polen wie Litauen nach dem Schwarzen Meere strebten und um des Ordens willen streben mußten. Diesmal blieb Kasimir Sieger. Lubart wurde von den Seinen nicht unterstützt und mußte das ganze westliche Wolynien mit Wladimir an Polen abtreten (1366). So wurde die einstige 1366 Eroberung Bolesław Chrobrys wieder an Polen gebracht.
Kasimir änderte klugerweise an den inneren Einrichtungen seiner neuen kleinrussischen Besitzungen möglichst wenig, um seine Herrschaft nicht mißliebig zu machen. Der geringere Kulturzustand und die weitgehende Rassenverschiedenheit der dortigen Völker verbot es übrigens von selbst. An die Spitze stellte er, wie schon erwähnt, einen „Starosten für Klein-Rußland”, einzelne Teile gab er den hervorragendsten Familien zum Lehen, bedeutende Kleinrussen berief er in den königlichen Rat. Mit Eifer förderte er die Kolonisation des verwüsteten Landes. Lemberg, Reszów, Sanok und Kolomea begabte er mit Magdeburger Recht. Vor allem für das deutsche Lemberg, das er sehr liebte, hat er viel getan.
Besondere Aufmerksamkeit schenkte er den kirchlichen Verhältnissen. Die Kleinrussen gehörten der griechischen Kirche an und waren dem Metropoliten von Kijew, später von Moskau, unterstellt. Er versuchte nicht, sie Rom zuzuführen, erreichte aber vom ökumenischen Patriarchat die Erhebung von Halicz zum Metropolitansitz, so daß die kirchliche Abhängigkeit von den Großrussen fortfiel, die politische Verbindung erschwert, seinen Nachfolgern aber der Weg zur Union mit Rom gebahnt wurde (1371). Den zahlreichen Armeniern, die vor den Mongolen 1371 nach Kleinrußland geflüchtet waren, errichtete er 1367 ein 1367 eigenes Bistum in Lemberg. Für die römischen Katholiken, die seit alters zum Bistum Lebus gehörten, gründete er im gleichen Jahre in Halicz ein Erzbistum, nachdem er schon vorher drei Bistümer gestiftet hatte. So schuf er der römischen Mission Stützpunkte, ohne die anderen Bekenntnisse, für die er ja auch gesorgt hatte, zu verletzen.
Wenngleich auf diese Weise die Aufmerksamkeit Kasimirs und überhaupt die ganze polnische Politik in entschei[S. 40]dender Weise wieder dem Osten zugewendet wurde, blieb der König doch auch im Westen nicht untätig. In Kriegen 1343 mit Böhmen eroberte er nach dem Kalischer Vertrag das schlesische Fraustadt, das nunmehr dauernd bei Polen verblieb (1343). Gegen Verzicht auf die Lehenshoheit über Schweidnitz erhielt er die Lehenshoheit über Masowien zurück (1351), das erst nach dem Aussterben der dortigen 1351 Piasten (1529) unmittelbar mit der Krone vereinigt wurde. 1364 verkaufte ihm der letzte selbständige Piast in Kujawien, Władysław Biały (der Weiße) von Argenau (Gniewkowo), 1364 sein Herzogtum und ging außer Landes. Im nächsten Jahre erlangte er nach dem Tode Ludwigs des Römers einen Teil der Neumark mit Driesen und Zantoch, 1368 auch 1368 Deutsch-Krone zurück. Die Bestrebungen freilich, die im Titel „Erbe von Pommern” zum Ausdruck kamen, den er trotz dem Kalischer Vertrage weiterführte, hat er nicht mehr verwirklichen können.
Aber nicht um dieser Eroberungen willen, obwohl sie das Reich beträchtlich vermehrten, gab ihm die Nachwelt den Beinamen des Großen. Seine wahre Größe liegt vielmehr in der inneren Politik.
Wir haben oben schon darauf hingewiesen, wie umsichtig er in Kleinrußland vorging. Die gleiche Umsicht bewies er auch in den Erblanden.
Die Zersplitterung war noch nicht überwunden, die Einheit nur durch die Person des Herrschers, durch Personalunion hergestellt. Die Krönung zum König von Polen bedeutete anfangs nur die Herrschaft über Großpolen, selbst wenn die Krönung in Krakau stattfand. Der König war König in Großpolen, aber Herzog von Krakau und Sandomir in Kleinpolen, Herzog von Łęczyca im Lande Łęczyca usw. Es gab keine gemeinsame Verwaltung, keine gemeinsamen Beratungen, kein gemeinsames Recht. Kasimir[S. 41] hat hierin zwar Wandel geschaffen, aber im Titel des polnischen Königs, in dem eine besondere Erwähnung Groß-Polens fehlt, hat sich der alte Zustand für immer erhalten: Rex Poloniae, Dux Cracoviae, Sandomiriae usw.
Wenngleich der König der Form nach noch absoluter Herrscher war, so war er es in der Tat doch nicht mehr. Wir haben gesehen, wie der Adel in den Thronstreitigkeiten zu ausschlaggebendem Einfluß gelangte, und selbst ein König von der Macht Kasimirs des Großen war genötigt, die Zustimmung der Magnaten zu dem Visegráder Vertrage einzuholen. Auch eine zweite Einrichtung, die sich in den Teilfürstentümern herausgebildet hatte, obwohl sie rechtlich in keiner Weise festgelegt war, mußte Kasimir respektieren. Aus den Zusammenkünften des Herzogs mit seinen Beamten waren nämlich mit dem Sinken der Herrschermacht allmählich Zusammenkünfte der Magnaten und der Geistlichkeit, auch des übrigen Adels und der Städte entstanden, die sich an den altslawischen, unter der starken monarchischen Macht verkümmerten wiec wieder anlehnten, colloquia, auch zjazdy (Zusammenritte) genannt wurden und die Grundlage der späteren Landtage bildeten. Sie wurden nach Bedürfnis einberufen, und zwar nach der Wiedervereinigung des Reiches zunächst auch nur für die einzelnen Landesteile, entweder durch den Starosten als den Statthalter des Königs oder durch den König selbst. Die erste gemeinsame Beratung für das ganze Reich fand 1365 1365 statt, ohne daß damit die Landeszusammenkünfte fortgefallen wären. Allmählich wurde es Sitte, colloquia in bestimmten Städten und an bestimmten Tagen abzuhalten, entsprechend den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege.
Es ist schon im 7. Kapitel erwähnt worden, daß die unter der böhmischen Herrschaft eingeführte Starostenverfassung sich erhielt. Kasimir bildete diese Organisation kräftig durch und führte sie auch in den neuerworbenen kleinrussischen Gebieten ein. Die Erblande wurden in die Starosteien Großpolen, Łęczyca, Sieradz, Kujawien-Brześć, Kujawien-Inowracław und Dobrzyn eingeteilt. Die Starosten sind als Statthalter die Stellvertreter des Königs in der Rechtspflege wie in der Zivil- und Militärverwal[S. 42]tung ihrer Starostei. Damit wurden die Landesämter zu reinen Würden, nur der Wojewode behielt noch die Judengerichtsbarkeit und der Unterkämmerer die Grenzgerichtsbarkeit. Die Bedürfnisse der Verwaltung bestritten die Starosten aus den Einkünften der alten Kastellaneiländereien (die in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts zwischen der Krone und den ebenfalls aus königlichen Beamten zu Landeswürdenträgern gewordenen Kastellanen geteilt worden waren) und der übrigen königlichen Güter ihres Bezirks. Sie waren also auch zugleich Domänenverwalter. Einen Teil der Einkünfte hatte der Starost an den König abzuführen, namentlich die Kopfsteuer, worüber Kasimir 1368 nähere Bestimmungen erließ. Die Auswahl 1368 der Starosten wurde in der Folgezeit häufig ungünstig beeinflußt durch die Vereinigung öffentlicher und wirtschaftlicher Funktionen, die das Amt begehrenswert erscheinen ließ und zum Pfandobjekt geeignet machte; denn oft genug wurde derjenige Starost, der am meisten für die Starostei bot. Andererseits mußte ihre Verwaltung unter dieser Vereinigung ebenfalls leiden. Mit der Enthebung der Kastellane von ihren Ämtern gingen auch die Städte in die Verwaltung der Starosten über, die sie nach Belieben durch Burggrafen verwalten ließen.
Nur in Kleinpolen, wo es keine Wojewoden gegeben hatte, war die Entwicklung eine andere. Hier hatte schon Łokietek einen Generaladministrator zu Krakau (wielkorządca) eingesetzt, der die königlichen Güter gegen Rechnungslegung zu verwalten hatte. Die Städte wurden ebenfalls Burggrafen unterstellt, die jedoch nicht Beamte der Starosten waren, wie anderwärts, sondern Beamte des Königs. Die Rechtspflege und die Verwaltung übte der König in diesem Landesteile, in dem er sich ständig aufhielt, selbst aus, und die Starostei wurde hier erst nach Kasimirs Tode eingeführt.
Durch diese Neuordnung der Verwaltung wurde das Reich aus der anfänglichen Personalunion wieder in einen[S. 43] Einheitsstaat zurückverwandelt. Parallel damit und dem gleichen Ziele dienend gingen die Bemühungen um ein einheitliches Recht. Bisher gab es nur ein Gewohnheitsrecht, das sich in den einzelnen Landesteilen namentlich unter den Teilfürsten in verschiedener Richtung entwickelt hatte. Der Erzbischof Jarosław Bogorya Skotnicki von Gnesen, der Kanzler Johann Suchywilk Strzelecki von Krakau, der Kastellan Spytek und der Bischof Johann Grot von Krakau und eine Reihe anderer hervorragender Männer waren die Mitarbeiter des Königs bei der Unternehmung, „auf daß ein Fürst, ein Recht und eine Münze sei”. Zuerst erfolgte die Regelung für Kleinpolen. Das Statut wurde auf dem Kolloquium von Wiślica 1347 angenommen. Auf 1347 dem Kolloquium von Petrikau erfolgte im gleichen Jahre die Annahme auch seitens der Großpolen, die jedoch außerdem noch ein besonderes Statut mit Ausnahmebestimmungen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen erhielten.
Den Dörfern und Städten deutschen Rechts versuchte Kasimir die Berufung an die Mutterstädte zu unterbinden. Obwohl er im Gegensatz zu seinem Vater dem Deutschtum nicht feindlich gegenüberstand, sondern sich die Vorzüge der deutschen Bürger und Bauern bei seinen Kolonisierungen zunutze machte, erkannte er doch richtig die Gefahr für sein Reich, die in dem Überhandnehmen des deutschen Elementes lag. Denn durch die Berufung an die Mutterstädte war das Deutschtum, da es ja auch im Inlande sein eigenes Gericht hatte, von der inländischen Rechtspflege gänzlich eximiert. Es bildete so gewissermaßen einen Staat im Staate und stellte, wenn es in Gegensatz zu der königlichen Macht geriet, einen gewaltigen Gegner dar, wie die Erfahrung gezeigt hatte. Zunächst verbot er jede Berufung nach auswärts und gründete als Ersatz für Kleinpolen ein Obergericht auf der Krakauer Königsburg. Den Vorsitz[S. 44] führte der Vogt von Krakau, Beisitzer waren die Schulzen der sechs umliegenden Ortschaften. 1365 folgte ein Obergericht in Kalisch, dessen Beisitzer die Stadtschöffen bildeten. 1365 Posen war schon immer deutschrechtlicher Oberhof gewesen, hatte sich allerdings auch als solcher in Magdeburg Rechtsbelehrung geholt. Da der König diese Einrichtungen angesichts der vielen den Ständen erteilten Privilegien aber nur mehr für seine Güter und die königlichen Städte treffen konnte, verständigte er sich mit den wichtigsten Klöstern Kleinpolens dahin, daß auch sie die Kompetenz seines Obergerichtes für ihre deutschrechtlichen Untertanen anerkannten. Trotzdem haben die Deutschen noch lange von Magdeburg Recht genommen.
Die Heerespflicht, anfangs ein Privileg des Adels, wurde an den Grundbesitz gebunden, auch auf den Geistlichen (durch Stellvertretung) und auf den Bürger ausgedehnt. Sie war nicht nur persönlich, sondern verpflichtete auch zur Stellung einer gewissen Anzahl Höriger, je nach der Größe des Besitztums. In eigener Person ist infolgedessen der niedere Adel, die Ritterschaft (milites scartabelli), mit Kriegsdiensten hervorragend belastet. Im Petrikauer Sonderstatut für Großpolen wird daher festgesetzt, daß dem großpolnischen Ritter für auswärtige Kriegszüge eine Belohnung zustehe, eine für die Entwicklung wichtige Bestimmung. Sie erhöhte die Kampffreudigkeit der armen Ritterschaft, hat aber später die Bewegungsfreiheit in der auswärtigen Politik gehemmt. Die Umwandlung der hölzernen Kastelle in steinerne und die Anlegung guter Straßen steigerte die Wehrkraft des Landes nicht minder.
Handel und Gewerbe nahmen unter der weisen Regierung Kasimirs einen ungeahnten Aufschwung. Die Städte erhielten Stapel- und Marktgerechtigkeiten wie im Westen. Für die öffentliche Sicherheit, die Erleichterung des Verkehrs, die Hebung des Münzwesens sorgte der König umsichtig. Der[S. 45] Zwischenhandel von den Nordländern zur Levante, die Ausfuhr von Rohstoffen und Landesprodukten sowie von Tuch („Polenschen Laken”) blühten auf.
Der Juden wie der Bauern nahm sich der König in gleicher Weise an. Er bestätigte den Juden das von Bolesław dem Frommen 1264 gegebene Privileg, das sie von den gewöhnlichen 1264 Gerichten ausnahm und dem Fürsten bzw. Wojewoden unterstellte, also einen zweiten Staat im Staate erzeugte, und dehnte dieses Privileg auf das ganze Reich aus (1334). Im 1334 Statut von Wiślica regelte er dann die Bedingungen, unter denen die Juden Geld ausleihen durften, denn das war neben gewissen Handelszweigen ihr wichtigster, weil nach kanonischem Recht den Christen verbotener Erwerbzweig. Den Bauern ließ er strenge Gerechtigkeit angedeihen, was ihm den Beinamen des Bauernkönigs eintrug, freilich auch einen Adelsbund in Groß-Polen unter Maciek Borkowicz (1352) hervorrief, den er gewaltsam 1352 unterdrücken mußte.
Über seiner Politik der Förderung der Produktivkräfte des Landes, die ihn schnell zu einem der reichsten Fürsten Europas machte und das Ansehen des Landes in überraschender Weise hob, vergaß Kasimir jedoch nicht die Sorge für die geistigen Interessen. Er gründete 1364 1364 die Schule zu Krakau, nächst der von Prag die älteste diesseits der Alpen, nach dem Vorbild der Hochschule zu Bologna ohne theologische Fakultät. In Janko von Czarnkow (1333–1384), einem Gnesener Erzdiakon und Unterkanzler des Reichs, fand Polen damals auch einen hervorragenden Chronisten.
Am 5. November 1370 starb der bedeutende Fürst an 1370 den Folgen eines Jagdunfalls im Alter von 60 Jahren. Unter seiner Regierung hatte Polen wieder einen Gipfelpunkt erklommen. Mit seinem Tode sank es, wie schon mehrmals, in den Zustand äußerster Schwäche zurück.
Bei der Nachricht von Kasimirs Tode eilte Ludwig 1370 bis 1382 (1370–1382) sogleich nach Polen und ließ sich gemäß dem Erbvertrage in Krakau zum Könige krönen. Dann kehrte er aber mit den polnischen Kroninsignien schnell nach[S. 46] Ungarn zurück, seine Mutter Elisabeth als Statthalterin zurücklassend. Gemäß dem polnisch-ungarischen Vertrage von 1350 schlug er sofort Kleinrußland, in das die Litauer bereits eingebrochen waren, zu Ungarn. Doch gab er es seinem Ratgeber, dem Piasten Władysław von Oppeln, 1372 zu Lehen. 1372
Polen betrachtete er nur als Werkzeug für die Ausführung seiner Zukunftspläne. Da er ohne männliche Nachkommen blieb, die Verträge von Visegrád und Ofen aber nur für solche galten, war er bestrebt, einer seiner Töchter Polen zu sichern. Er bestimmte dazu Maria, die Braut Sigismunds, des Sohnes Kaiser Karls IV. Auf zwei Tagungen des Adels und der Städte zu Kaschau kam der Vertrag zustande, der Ludwigs Wünsche erfüllte (1374), 1374 und zwar mit Hilfe der kleinpolnischen Magnaten und der deutschen Städte, während die Großpolen durch Gewalt zur Annahme gezwungen wurden. Die Hauptbestimmungen sind: 1. nach Ludwigs Tode erbt diejenige seiner Töchter die polnische Krone, die er oder ihre Mutter auswählt; 2. Ludwig verpflichtet sich, die polnischen Besitzungen nicht nur nicht zu verringern, sondern auch die verlorenen Lande wiederzugewinnen; 3. er befreit den Adel von allen Lasten und Abgaben bis auf zwei Groschen von der Hufe, die alle gleichmäßig zu zahlen haben; 4. er darf alle Würden, besonders die des Wojewoden, des Kastellans, des Richters und des Kämmerers nur an Männer des betreffenden Landesteiles vergeben; 5. er bestätigt alle früheren Privilegien, auch die städtischen, und dehnt die Verpflichtung des Königs zur Zahlung von Entschädigung für ausländische Kriegsdienste auf alle Landesteile aus.
Dieser Kaschauer Vertrag war das erste allgemeine Privileg, das dem Adel als Stand gegeben wurde. Er war nicht nur als Präzedenzfall unheilvoll, sondern er wirkte schon gleich schädlich ein, indem er die Einkünfte des Staatsschatzes bedeutend schmälerte und indem er die Macht der Magnaten[S. 47] durch die rechtliche Sanktionierung ihrer Ansprüche auf die Landschaftsämter steigerte.
Es ist klar, daß eine solche Regierung, durch ein schwaches Weib repräsentiert und nur auf dynastische Interessen bedacht, allerorten Wirren hervorrufen mußte. Nicht nur kehrte Władysław der Weiße von Argenau aus dem Benediktinerkloster zu Dijon zurück, nicht nur verweigerte Ziemowit von Masowien den Lehenseid, nicht nur opponierten die großpolnischen Magnaten, sondern selbst in Krakau entstand ein Aufruhr, zu dem das anmaßende Verhalten der Ungarn den Anstoß gab (1376). Elisabeth verließ infolgedessen Polen, 1376 im richtigen Gefühle, ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein.
Nur in Kleinrußland führte Władysław von Oppeln die Verwaltung im Sinne Kasimirs weiter, doch verstieß er gegen Kasimirs Toleranzpolitik, indem er ebenso wie Ludwig den römischen Katholizismus gewaltsam verbreitete. Das ist für Polens Stellung in Kleinrußland unheilvoll geworden, wie es Ungarn um den Besitz dieses Landes brachte.
1379 nahm Ludwig dem städtefreundlichen deutschen 1379 Herzog das kleinrussische Lehen ab und übertrug ihm die Regentschaft in Polen. Da sich aber die Opposition des Adels als zu stark erwies, schickte er Elisabeth zurück, nach deren Tode er ein Triumvirat mit dem Krakauer Bischof an der Spitze einsetzte. Die Verwirrung und Unsicherheit nahm immer größere Ausdehnung an. In Großpolen und Masowien erhob sich ein offener Aufstand, dessen Ende Ludwig nicht mehr erlebte.
Als Sigismund, der mit einem kleinen Heere von Brandenburg heranzog, die Kunde von Ludwigs Tode erhielt, beeilte er sich, sich huldigen zu lassen. Aber die Großpolen stellten ge[S. 48]wisse Bedingungen, auf die er nicht eingehen wollte, und traten infolgedessen in Radomsko (unweit Petrikau) zu einer Beratung zusammen. Hier schlossen sie die erste Konföderation und 1382 verpflichteten sich, diejenige Tochter Ludwigs zu unterstützen, die in Polen ihren Wohnsitz nehmen werde. Man wollte nicht fernerhin ungarischer Vasallenstaat bleiben. Auf dem kurz danach stattfindenden Wahlkolloquium in Wiślica traten auch die Kleinpolen der Radomsker Konföderation bei. Sigismund mußte unverrichteter Dinge das Land verlassen, denn seine Braut Maria war inzwischen von den Ungarn zum König gewählt worden.
In Polen aber bildeten sich drei Parteien: die eine, mit dem Hause Grzymała an der Spitze, hielt fest zu Sigismund; die andere, unter dem Posener Wojewoden Vinzenz von Kępa, verteidigte die Konföderation; die dritte endlich, mit dem Hause Nałęcz, wollte den Kaschauer Vertrag umstoßen, um wieder einen Piasten auf den Thron zu bringen. Ihr Kandidat war Ziemowit IV. von Masowien. Es kam zum Bürgerkriege.
Inzwischen hatte die Witwe Ludwigs, Elisabeth, entsprechend dem Kaschauer Vertrag ihr Ernennungsrecht ausgeübt, Maria und Sigismund zurückgesetzt und Hedwig zur Königin von Polen bestimmt. Die Partei der Grzymała schlug sich sofort auf ihre Seite. Ziemowit aber, den der Erzbischof Bodzanta von Gnesen zum König ausrief, versuchte nunmehr mit der Krone zugleich die Hand Hedwigs zu erlangen. Doch zwang ihn ein ungarisches Heer unter Sigismund zur Abdankung. Noch zögerte Elisabeth mit der versprochenen Entsendung Hedwigs, denn die Prinzessin war erst 13 Jahre alt. Erst als die Polen, der Anarchie im Innern müde, sich zu einer neuen Tagung in Sieradz versammelten, um einen anderen Monarchen zu wählen, erschien Hedwig in Krakau. Am 15. Oktober 1384 wurde 1384 sie zum „König” von Polen gekrönt. Damit erreichte das Interregnum sein Ende.
Nun erhob sich aber die neue Frage, wen Hedwig (1384–1399) zum Gemahl wählen sollte. Ihr Bräutigam, 1384 bis 1399 Wilhelm von Österreich, wollte sie nicht freigeben. Den polnischen Herren paßte der Deutsche aber ganz und gar nicht. Namentlich die Blicke der Kleinpolen richteten sich auf Litauen. Mit diesem Lande mußte man sich über die kleinrussische Frage und über den Zugang zum Schwarzen[S. 49] Meere verständigen. Mit ihm hatte man die Feindschaft gegen den Deutschen Orden gemeinsam. Eine Konkurrenz auf wirtschaftlichem Gebiete war nicht zu befürchten. Dagegen mußte die wilde Kraft seines Volkes als ein willkommener Zuwachs polnischer Macht betrachtet werden. Andererseits suchte man auch auf litauischer Seite Anlehnung, denn die furchtbaren Kämpfe gegen den Orden hatten das Land, damals das Zentrum Osteuropas und weit größer als Polen oder Moskau, doch geschwächt.
Schon wenige Monate nach Hedwigs Krönung erschien daher eine litauische Gesandtschaft in Krakau und warb für den Großfürsten Jagiello, Olgerds Sohn (1387–1434), 1387 bis 1431 um Hedwig. Durch die Drohungen der polnischen Großen und die Überredungskünste der Geistlichen gezwungen, nahmen Hedwig und ihre Mutter Elisabeth die Werbung an. Die Bedingungen, die die polnischen Magnaten dem Litauer gestellt hatten und die er im Vertrage von Krewo annahm, waren weitgehend genug. Er versprach, sich mit seinem ganzen Hause und Volke taufen zu lassen, die verlorenen Länder dem Reiche auf eigene Kosten wiederzuerobern, die Privilegien zu schützen und zu achten, alle polnischen Gefangenen freizugeben, dem Herzog Wilhelm ein Reugeld von 200 000 Gulden zu zahlen und vor allem seine litauischen und russischen Länder auf ewige Zeiten mit Polen zu vereinigen. Diese Länder aber waren außer Litauen: Weiß- und Schwarzrußland, Polesie, die Ukraine, der größte Teil von Polasie, Wolhynien und Podolien, ein Gebiet, dreimal so groß als Polen.
Der Vertrag, der das große Reich zu einem Vasallenstaat, zu einer polnischen Provinz herabdrückte, war so einseitig und überwiegend für Polen günstig, daß er vielleicht nur aus der Eitelkeit und Selbstsucht Jagiellos, der gern König heißen wollte, ganz zu verstehen ist. Es blieben von den drei großen Staaten des europäischen Ostens nur noch Polen und das Moskowitische[S. 50] Rußland übrig. Zwischen ihnen mußte früher oder später der Kampf um die Vorherrschaft entbrennen.
Am 12. Februar 1386 zog Jagiello in Krakau ein, am 1386 15. wurde er mit einigen seiner Brüder getauft. Pate war Władysław von Oppeln, da der Hochmeister die Übernahme in richtigem Instinkte abgelehnt hatte. Nach dem Paten erhielt er in der Taufe den Namen Władysław, als König seines Namens der Zweite in Polen. Am 18. Februar folgte die Heirat, vierzehn Tage später die Krönung. Doch war Jagiello vorläufig nur Reichsverweser.
Zuerst war der Widerstand Groß-Polens zu brechen. Dann ging es nach Wilna zurück, wo er im Januar 1387 mit seinen Missionaren, meist Franziskanern, die schon länger in Litauen tätig waren, eintraf. Mit Geschenken und Lebensmitteln nicht minder als mit Drohungen wurde das Volk dem Christentum günstig gestimmt. 30 000 Menschen wurden bis zum Frühjahr getauft. (Das gemeine Volk erhielt gruppenweise denselben Namen zur Abkürzung des Verfahrens, ähnlich wie seinerzeit unter Wladimir I. in Kijew.) Den Bojaren, die zum katholischen Christentum übertraten, verlieh der Großfürst-König unterm 20. Februar 1387 eine Anzahl von Freiheiten, 1387 die erkennen lassen, wie absolutistisch bisher die Fürstenmacht im Lande war: sie durften fortan über ihre Güter und ihre Familie verfügen, wurden von der Fron befreit und mit einem geordneten Gerichtsverfahren nach polnischem Muster begabt. Die völlige Gleichstellung mit der polnischen Szlachta bildete von jetzt ab das Ziel des litauischen Adels. In Wilna wurde ein eigenes Bistum für Litauen eingerichtet. Doch ist nicht außer acht zu lassen, daß Samogitien vorläufig beim Heidentum, die russischen Gebietsteile aber bei der griechischen Kirche verblieben. Gleichzeitig regelte Jagiello auch die Verwaltung Litauens, indem er seinen Bruder Skirgiello zum Statthalter einsetzte. Dann kehrte er nach Krakau zurück.
Die ganze osteuropäische Geschichte nahm nunmehr eine andere Wendung. Nachdem Litauen, wenn auch nur oberflächlich, christianisiert worden war, hatte der Deutsche Orden seine Daseinsberechtigung als Orden (doch nur als solcher) verloren. Er durfte in seinen weiteren Kriegszügen gegen die Litauer und in seinen Händeln mit Polen nicht mehr auf die Sympathie des Papstes und auf Zuzug von der westlichen Ritterschaft rechnen. Da ferner bei dieser neuen Personalunion Polen der höher stehende Teil war, stieg sein während der ungarischen Zeit gesunkenes Ansehen wieder gewaltig. Das zeigte sich nicht nur darin, daß die nordrussischen Teilfürsten dem König huldigten und daß Rot-Rußland, von Ludwig zu Ungarn geschlagen, Hedwig den Treueid leistete, sondern noch mehr in dem Übertritt der Hospodare der Moldau (1387), der Walachei (1389), der Wojewoden von Bessarabien (1396) und Siebenbürgen aus dem ungarischen ins polnische Vasallenverhältnis. Damit war nicht nur die polnische Einflußsphäre bis zum Schwarzen Meere ausgedehnt, sondern auch der Handel der galizischen Städte, namentlich Lembergs, gewann unermeßliche Vorteile.
Anderseits kam durch die Vereinigung einer starken griechisch-orthodoxen Bevölkerung mit der Krone Polen ein ganz neues Moment in die Beziehungen der östlichen Welt. Hatten schon die Katholisierungsversuche Ludwigs in Kleinrußland Unzufriedenheit erregt, so mußte die einseitige Bevorzugung der römischen Christen auch in Weiß- und Schwarzrußland Unwillen und Opposition hervorrufen, nicht minder aber in Litauen, wo viele Bojaren und Verwandte Jagiellos orthodox waren, unter anderen Skirgiello. Polen in seinen ursprünglichen Grenzen konnte ebenso wie der Westen auf dem römischen Katholizismus als Staatsreligion basieren, weil es dort fast kein anderes Bekenntnis mehr gab. Nicht so das erweiterte Reich, dessen Festigung schon durch die Mannigfaltigkeit der Nationen erschwert wurde. Eine derartige Politik mußte Konstantinopel sowohl wie später den Moskauer Großfürsten, der sich als den Rechtsnachfolger des Basileus betrachtete, in Gegensatz zu Polen bringen, mußte den Moskowitern einen Stützpunkt innerhalb des Reiches schaffen.
Zunächst äußerten sich die Folgen freilich anders. Witold 1382 bis 1430 (1382–1430), Kejstuts Sohn, der Vetter Jagiellos, ein weitschauender, energischer und tatkräftiger Mann, war Teilfürst von Grodno geworden, strebte aber, dem Vetter sich[S. 52] überlegen fühlend und mit der Unterordnung der Heimat unter Polen unzufrieden, nach der Großfürstenwürde. Er stachelte den Orden gegen Litauen auf, der von 1390–1392 1390 bis 1392 unter Konrad Wallenrod das Land verwüstete. Da gleichzeitig die Litauer im Aufstande waren, sah sich der König veranlaßt, in einer Zusammenkunft zu Ostrow Witold dadurch auf seine Seite zu ziehen, daß er ihn an Stelle Skirgiellos zum Statthalter Litauens machte (1392). Nun war 1392 der Aufstand bald gedämpft, auch der Orden zurückgedrängt. Aber dafür ließ Witold sich 1398 zum Großfürsten ausrufen. 1398 Das bedeutete die Zerreißung der Personalunion, der Grundlage von Jagiellos Königswürde. Offenbar strebte Witold nicht nur dahin, Litauen wieder unabhängig zu machen, sondern er wollte sich auch die Vorherrschaft in Osteuropa sichern. Diesem Zwecke dienten seine Züge gegen die Tataren von der Goldenen Horde, die anfangs glücklich waren, aber 1399 mit der schweren Niederlage an der Worskla 1399 (an der später auch die Schlacht von Poltawa geschlagen wurde) endigten. Bis nach Łuck drangen damals die Scharen Timur Kutluks vor.
Damit waren Witolds Hoffnungen zunichte geworden. Er vertrug sich mit dem König, der ihm die Großfürstenwürde mit der Einschränkung verlieh, daß nach seinem Tod Litauen an die Krone zurückfallen sollte. Witold seinerseits verpflichtete sich zur Unterstützung Polens und leistete den Huldigungseid. Die Bojaren schlossen sich dem an (Wilna 1401). Die polnischen Magnaten hingegen verpflichteten 1401 sich im gleichen Jahre zu Radom, Litauen Beistand zu leisten und nach Jagiellos Tode ohne Litauens Vorwissen keinen König zu wählen. So war der Personalunion von 1386 die förmliche staatsrechtliche Union gefolgt.
Die gegenseitige Unterstützung, die man sich versprochen [S. 53]hatte, sollte zuerst gegen den Deutschen Orden erprobt werden. Die Grenzstreitigkeiten mit den Rittern hatten nämlich ununterbrochen ihren Fortgang genommen, wenn auch bei Lebzeiten Hedwigs, die, wie ihr Vater, eine Freundin des Ordens war, und des friedfertigen Hochmeisters Konrad von Jungingen auf beiden Seiten offene Feindseligkeiten vermieden wurden. Aber Hedwig starb 1399, Konrad 1407. 1399 bis 1407 Nachfolger wurde sein kriegerischer Bruder Ulrich, der sich wohl bewußt war, daß er mit dem nunmehr vereinten Polen und Litauen einen entscheidenden Waffengang auszufechten habe.
1409 kam es zum offenen Bruch, doch vertrug man sich 1409 auf Betreiben König Wenzels von Böhmen noch einmal nach einem kurzen Feldzuge. Den Waffenstillstand benutzte man auf polnischer Seite zu eifrigen Rüstungen. Der Orden war noch immer die erste Militärmacht Europas, die einzige, die innerhalb vierzehn Tagen mobil machen konnte, mit Artillerie vortrefflich ausgerüstet, in andauernden Feldzügen erprobt. Die Polen und Litauer mußten also suchen, durch numerische Übermacht ihre qualitative Minderwertigkeit auszugleichen. Sie warben husitische Söldner unter dem später berühmten Johann Ziska, zogen die Russen heran und verbündeten sich gegen den christlichen Ordensstaat mit den erbitterten Feinden des Christentums, den Tataren. Die Hilferufe der Ritter verhallten vergebens. Nur geringer Zuzug ward ihnen aus Deutschland, das von Wahlstreitigkeiten und Konzilvorbereitungen zu sehr in Anspruch genommen war, als daß es für den Grenzposten im Nordosten Interesse haben konnte.
Ein folgenschwerer Fehler, nicht nur in politischer Beziehung! Wenngleich nämlich der Orden nach der offiziellen Abkehr Litauens vom Heidentum seine ursprüngliche Aufgabe gelöst hatte, so hatte er doch nicht, wie von slawischer Seite gern ausgeführt wird, überhaupt seine Existenzberechtigung verloren. Denn er war schon längst der vornehmste und erfolgreichste Kultur[S. 54]bringer für den Osten geworden und hatte als solcher noch lange nicht ausgewirkt. Es handelte sich nicht nur darum, ob das Deutschtum oder das Slawentum herrschen, sondern auch darum, ob die Kultur oder die Unkultur die Oberhand behalten sollte.
Nach Ablauf des Waffenstillstandes brach 1410 von 1410 neuem der Krieg aus. Am 15. Juli kam es bei Tannenberg und Grunwald zur Entscheidungsschlacht, die Ulrich von Jungingen das Leben, dem Orden den Ruf der Unüberwindlichkeit, dem Deutschtum den Osten kostete. Das allzu feste Bauen auf den „Reichsvikar” Sigismund von Ungarn und auf seine (auf Gelderpressung hinauslaufenden) Vermittlungsversuche, das Verpassen des rechten Zeitpunktes zu einer Entscheidungsschlacht (vor der Vereinigung der Litauer, Russen, Tataren mit den Polen), das ungünstig gewählte Schlachtfeld, das waren die Vorbedingungen der Niederlage. Die Unmöglichkeit der Entfaltung der Artillerie, das allzu ungestüme Nachdrängen hinter dem heillos geschlagenen Witold, die Unbekanntschaft mit der Fechtweise zwischen die Reitermassen sich drängender Fußgänger, der schändliche Verrat bei den preußischen Landrittern und Städten, vor allem aber die geradezu erdrückende Übermacht des östlichen Völkerchaos waren ihre unmittelbaren Ursachen.
Die Reste des Ordensheeres zogen sich nach der Marienburg zurück, die Graf Heinrich von Plauen, der energische Komtur von Schwetz, verteidigte, während Landritter, Städte und Bischöfe treulos die Besatzungen der übrigen Burgen überwältigten und dem Könige zufielen, Elbing und Danzig an der Spitze. Die Leiden, die das unglückliche Land trotz dieser schnellen Übergabe auszustehen hatte, waren unbeschreiblich. Im Dreißigjährigen Kriege ist in Deutschland nicht ärger gehaust worden, als hier von Polen, Litauern, Russen, Walachen und Tataren. Die blühende Kultur, die hochstehende Volkswirtschaft, die unter der straffen[S. 55] Zucht des Ordens erreicht worden waren, wurden mit einem Schlage vernichtet. Das war freilich alles, was die slawische Flut vermochte, denn zur taktischen Ausnutzung ihres Sieges war sie nicht imstande. In unzählige plündernde, sengende, schändende Haufen zersplittert, zerstreuten sich die Sieger über das Land. Unter den Belagerern der Marienburg richtete die tapfere Besatzung, richteten Krankheit und Hunger solche Verheerungen an, daß Jagiello klagte, er komme sich vor, als sei er selber der Belagerte.
Und jetzt endlich kam dem Orden auch Hilfe, vom livländischen Marschall sowohl, als aus den deutschen Balleien, denn die Bestürzung über die Niederlage des Ordens war ebenso allgemein wie die Empörung über die Verwendung der 30 000 Tataren durch die katholischen Polen. Der livländische Marschall eroberte das preußische Niederland zurück, schnitt Witold von Litauen ab und bedrohte die Belagerer der Marienburg. Der Tatarenkhan, die günstige Gelegenheit nutzend, hetzte die Moskowiter zum Einbruch in Litauen auf, so daß Witold mit den Trümmern seines Heeres schleunigst auf dem Umwege durch Kujawien nach Hause zurückeilte. Die masowischen Herzöge zogen ebenfalls ab. Die polnischen Herren waren des Kriegführens müde, und der König war nicht reich genug, um die in den Privilegien für Kriegsdienste außer Landes festgesetzten Entschädigungen auf die Dauer zu zahlen. Am 8. September zwang ihm der livländische Marschall einen Waffenstillstand für das Land östlich der Marienburg ab, und in der dritten Septemberwoche mußte er die Belagerung aufgeben. Hätte Ulrich von Jungingen die Polen nicht in dem Maße unterschätzt, wie er es nach den früheren Kriegen glaubte tun zu dürfen, hätte er die Livländer rechtzeitig in Litauen einfallen lassen und Söldner herangezogen, dem Orden wäre der Unglückstag von Tannenberg und Grunwald, der so[S. 56] auffallende Ähnlichkeit mit Jena und Auerstädt und ihren Folgen zeigt, erspart geblieben.
Landritter und Städte wandten sich nunmehr ebensoschnell dem Orden wieder zu, wie sie vorher abgefallen waren. Als vollends auch aus Südpolen Nachrichten von ungarischen Erfolgen kamen, bequemte sich der König zum ersten Thorner Frieden vom 1. Februar 1411, der für 1411 den Orden in Anbetracht der Schwere seiner Niederlage überaus günstig zu nennen war. Der Orden gab seine Ansprüche auf das Dobriner Land auf und überließ Samogitien Jagiello und Witold auf Lebenszeit zu freiem Besitz. Nach ihrem Tode aber sollte es wieder an den Orden zurückfallen. Die Polen räumten die wenigen Burgen, die sie noch besetzt hielten, und gaben die Herzöge Kasimir von Stettin und Konrad von Öls, die sie bei Tannenberg gefangen hatten, gegen ein Lösegeld von 100 000 Schock Prager Groschen wieder frei. Trotz der späteren Erfolge des Ordens und der ungarischen Drohungen kann man diesen Frieden ganz nur verstehen, wenn man annimmt, daß auf slawischer Seite die eine Partei ein Interesse daran hatte, den Orden nicht zu sehr zu schwächen, um den Verbündeten im Schach zu halten. Wahrscheinlich waren die Litauer diese Partei.
Von Dauer konnte der Frieden nicht sein, da die Polen sich nicht entsprechend ihren Siegen entschädigt fühlten, namentlich den ersehnten Zugang zur Ostsee nicht erreicht hatten, und da andererseits der Orden nicht geneigt war, auf Samogitien, das Bindeglied zwischen seinen preußischen und livischen Besitzungen, zu verzichten. Heinrich von Plauen, Hochmeister geworden, rüstete zielbewußt zu einem neuen Kriege. Ähnlich wie nach 1806 der Freiherr vom Stein, suchte er die Kräfte des Landes durch eine innere Reorganisation zu heben, Städte und Landritter an der Regierung teilnehmen zu lassen, daneben den Orden von unwürdigen Mitgliedern zu befreien. Zum Dank wurde er von den unzufriedenen Rittern unter Führung des[S. 57] aufrührerischen Marschalls Michael Küchenmeister schon 1413 1413 seines Amtes entsetzt. Wieder war ein überaus günstiger Zeitpunkt verpaßt, denn Polen, von der Pest heimgesucht, fürchtete damals den Krieg. Aber auch Michael Küchenmeister konnte sich der Notwendigkeit der Beendigung des „friedlosen Friedens” nicht entziehen. 1414 lag man wieder zu Felde, beschränkte sich 1414 aber beiderseits auf die üblichen Plünderungszüge. Ein Waffenstillstand zu Strasburg gab diesem „Hungerfeldzug” seinen Abschluß. Er wurde von Jahr zu Jahr verlängert, nur 1419 durch 1419 einen neuen Angriff der Polen und Litauer unterbrochen, bis nach einem für Polen ungünstigen Schiedspruch Kaiser Sigismunds 1422 1422 von neuem gekämpft wurde. Im Frieden am Melnosee trat der Orden Samogitien endgültig ab, womit er auf seine Zukunft verzichtete.
Den obenerwähnten Bestrebungen Witolds entsprach es, wenn er darauf bedacht war, den Katholizismus in Litauen zu fördern, um mindestens die Gleichstellung seines Landes mit Polen in der Union und in der abendländischen Staatenwelt zu sichern. Aus diesen Gesichtspunkten läßt sich die Union von Horodlo (am nördlichen Bug) erklären, in der 1413 in Gegenwart beider Fürsten die Magnaten 1413 und ein großer Teil des Adels beider Reiche die frühere Union erneuerten und weiter vereinbarten, 1. daß die katholischen Bojaren Litauens in die Wappen- und Geschlechtsgemeinschaft polnischer Adelsfamilien adoptiert wurden, womit sie auch deren sämtliche Vorrechte erhielten, 2. daß die Verwaltung Litauens nach polnischem Muster ihre Regelung fand, 3. daß zur Beratung gemeinschaftlicher Angelegenheiten beider Reiche gemeinsame Adelszusammenkünfte in Lublin oder Parczow (nordwestlich von Lublin) stattfinden sollten. Diese wichtige Bestimmung legte das Adelsparlament gesetzlich fest. Auch in anderer Beziehung war die Union ein folgenschwerer Fehler, denn die einseitige Bevorzugung des Katholizismus trieb die griechisch-katholischen Litauer nach Moskau.
Witold erkannte diese Gefahr und strebte nach einer Union mit Rom. 1415 berief er eine orthodoxe Synode nach[S. 58] 1415 Nowohorodok, die die litauisch-russische Kirche unter dem Metropoliten von Kijew für unabhängig erklärte. Ähnlich wie Kasimir der Große in Galizien, wollte er auf diese Weise in Litauen und Klein-Rußland die Union vorbereiten. 1418 schickte er 1418 den Metropoliten Gregor Camblak von Kijew nach Konstanz, um vom Konzil zu erreichen, daß die Orthodoxen seines Landes gegen Unterwerfung unter die päpstliche Oberhoheit ihrem Kultus und dem Gebrauch der slawischen Liturgie treu bleiben dürften. Doch kehrte Camblak unverrichteter Sache zurück.
Wie verderblich das Fehlschlagen der Union war, zeigte sich nach dem Tode Witolds (1430), der, obwohl ohne 1430 Leibeserben, bis zum letzten Tage, vom Orden und Kaiser Sigismund unterstützt, nach der Königswürde gestrebt hatte. Swidrigiello, selbst zwar katholisch, stellte sich an die Spitze der orthodoxen Litauer und Kleinrussen, die entweder politische Gleichstellung oder aber die Zerreißung der Union mit Polen forderten. Sigismund, der gegen seinen Schwager von Polen niemals verwandtschaftlich gehandelt hat, und der Orden verbündeten sich ihm, der Hospodar der Moldau schloß sich ihm an. Doch wußte Jagiello die katholische Partei unter den Litauern zu gewinnen, indem er durch die Union zu Grodno (1432) Witolds Bruder Siegmund auf Lebenszeit 1432 zum Großfürsten einsetzte. Auch den Kleinrussen bewies Polen nunmehr ein ähnliches Entgegenkommen, wie 1413 den Litauern. Ohne Unterschied der Konfession wurden 1432 die kleinrussischen Edelleute mit den Freiheiten begabt, deren sich die katholischen Litauer bereits erfreuten, und diese letzteren nahmen die Kleinrussen in ihre Wappenverbände auf, so daß fortan kein Unterschied zwischen polnischen, litauischen und kleinrussischen Edelleuten bestand. Doch wurde der Krieg trotz mehrerer polnischer Siege erst nach Jagiellos Tode beendigt, nachdem 1435 Swidrigiello und der livische 1435 Ordensmarschall bei Wilkomir geschlagen worden waren.
Unter Władysław Jagiello erreichte Polen den Höhepunkt seiner äußeren Macht. Daß es nicht noch mächtiger wurde, verhinderte die rohe, sinnliche, verschwenderische, abergläubische und wenig tatkräftige Natur des Königs. Diese Charaktereigenschaften machten ihn auch unfähig, die inneren Angelegenheiten zu beherrschen. Unter ihm trat die Umwandlung in eine oligarchische Monarchie ein durch die zahlreichen Privilegien, die er verlieh und die zwar dem ganzen Adel galten, zunächst aber nur den Großen des Reiches zugute kamen. Besondere Bedeutung erlangte namentlich gegen Ende der Regierung Jagiellos der Bischof von Krakau, Zbigniew Oleśnicki, Polens erster Staatsmann.
Zu den uns bereits bekannten Privilegien kam durch die Privilegien von Czerwinsk a. Weichsel 1422, vor dem 1422 Feldzug jenes Jahres gegen den Orden, und von Jedlno (nördlich von Radom), 1430, bei den Verhandlungen über die 1430 Thronfolge, das wichtige Recht „Neminem captivabimus”, wonach Gefangensetzung und Güterkonfiskation nur auf Urteilsspruch der Prälaten und Barone erfolgen durften. In diesen Privilegien verpflichtete der König sich auch, keine neue Münze ohne die Erlaubnis der Magnaten schlagen zu lassen. Es kam sogar so weit, daß die Magnaten auf ihren Zusammenkünften die Angelegenheiten des Reiches ohne den König ordneten.
Dem Deutschtum in seinem Lande war der König natürlich nicht freundlich gesinnt. Er förderte zwar das wirtschaftliche Gedeihen der Städte und neue Gründungen, verlieh auch seiner Hauptstadt Wilna sofort nach der Taufe deutsches Recht, erreichte aber, daß die Städte von jeder politischen Betätigung ausgeschlossen blieben und in staatlicher Beziehung in Ohnmacht versanken. Die Verpolung vieler Städte war die notwendige Folge. Zu erwähnen ist noch die Umwandlung der Akademie zu Krakau in eine Universität, 1400, die den Bemühungen Hedwigs zu danken 1400 war. Sie wurde eine wichtige Bildungsstätte für Polen, trug aber in ihrer Gelehrsamkeit durchaus deutschen Charakter.
Jagiello starb 1434 zu Grodek. Er hinterließ von seiner 1434 vierten Gemahlin, der russischen Fürstin Sophie Olschanskaja, die er als dreiundsiebenzigjähriger Greis geheiratet hatte, zwei Söhne (ein dritter war zu Lebzeiten des Vaters gestorben), den zehnjährigen Władysław und den siebenjährigen Kasimir. Die Magnaten einigten sich in Krakau, den älteren als König anzuerkennen und eine Regentschaft einzusetzen. Die Verwaltung blieb in den Händen der Kleinpolen, namentlich der Tęczyński und Oleśnicki mit dem Bischof von Krakau an der Spitze.
Die Regentschaft für Władysław III. (1434–1444) 1434 bis 1444 wurde kraftvoll und glücklich geführt. Als Kaiser Sigismund 1437 starb, war Polen so mächtig, daß die husitische Partei in Böhmen, die bereits mit Jagiello und nach dessen Ablehnung mit Witold 1420 wegen Übernahme der böhmischen 1420 Königskrone verhandelt hatte, Władysław die Krone anbot. Die Böhmen hatten nur das eine Bestreben, die deutsche Dynastie zu stürzen und einen slawischen König zu erhalten. Und wer konnte hierfür in Frage kommen, als der mächtigste slawische Fürst der Zeit? Auf Betreiben der husitisch gesinnten Opposition in Polen unter Spytek von Melsztyn wurde das Anerbieten für den jüngeren Bruder, Kasimir, angenommen (1438). Doch die herrschende Partei, die Nebenbuhlerschaft 1438 der husitisch Gesinnten fürchtend, wußte ein kräftiges Vorgehen zu hintertreiben. Die darauf von Spytek ins Leben gerufene Konföderation wurde blutig unterdrückt und der Husitismus, schon 1424 von Jagiello durch das 1424 harte Edikt von Wielun geschwächt, in Polen vernichtet. Statt dessen nahm man nach Albrechts II. Tode aber 1440 1440 die ungarische Krone für Władysław an, die aus ähnlichen Gründen angeboten wurde, wie die böhmische, denn die polnischen Interessen in der Moldau, die Notwendigkeit,[S. 61] die Türken beizeiten zurückzuwerfen, und die Aussicht auf Gründung eines großen osteuropäischen katholischen Reiches ließen diesen Schritt ratsam erscheinen. Kasimir wurde, anstatt nach Böhmen, als Statthalter nach Litauen geschickt, da der Großfürst Siegmund im selben Jahre ermordet worden war. Er wurde von den Litauern aber gleich zum Großfürsten ausgerufen. Er fühlte sich dort so sehr als souveräner Fürst, daß er z. B. mit den Lehensträgern Polens, den Herzögen von Masowien, Krieg führte.
Die Regierung Polens verblieb unterdessen dem Regentschaftsrat und ging natürlich in der Abwesenheit des Königs mehr und mehr in die Macht des Adels über. Die wichtigsten Angelegenheiten wurden nach Gutdünken bis zur Rückkehr des Königs verschoben, was große Verwirrung anrichtete. Das Abströmen zahlreicher Ritter nach Ungarn verminderte die Wehrkraft des Adels. Die Finanzen wurden durch die ungarischen Unternehmungen zerrüttet, denn um dem Geldbedürfnis zu genügen, wurden die königlichen Domänen verpfändet. Von da an datiert die Verteilung und die Überschuldung der Krongüter, die den König der letzten eigenen Hilfsquellen beraubte und bald ganz der Willkür des Adels ausliefern sollte.
1444 fiel der zwanzigjährige Władysław bei Warna 1444 (daher Warneńczyk zubenannt) im Kampfe gegen Murad II., und die Verwirrung wurde zunächst noch größer, da ein dreijähriges Interregnum eintrat. Der einzige König, den man wählen konnte, war nämlich Kasimir, da sonst Litauen den Krieg erklärt hätte. Diese Zwangslage machten sich die Litauer aber zunutze, indem sie die Wiedervereinigung von Podolien und Wolhynien mit dem Großfürstentum verlangten. Erst als das in den Zusammenkünften von Brześć und Parczow zugesagt war, nahm Kasimir Jagiellończyk (1447–1492) die polnische Krone an. Freilich weigerten 1447 bis 1492 sich nach der Krönung die Polen, Podolien herauszugeben, und da Kasimir ihnen infolgedessen ihre Privilegien nicht bestätigen wollte, kam es zu sechsjährigen erbitterten[S. 62] Wirren. An der Spitze der Opposition stand Zbigniew Oleśnicki. Schon waren auf der Zusammenkunft von Piotrkow die Privilegierten, die in zwei Körpern, dem der Magnaten und dem der Ritter, abstimmten, zur Bildung einer Konföderation und zur Absetzung des Königs entschlossen, als Kasimir endlich nachgab (1453). So blieb Podolien bei 1453 Polen und Wolynien bei Litauen.
Das wichtigste Ereignis seiner Regierung war der dreizehnjährige Krieg mit dem Deutschen Orden 1454 bis 1466 (1454–1466), der all die Fragen, die in den vorhergehenden Kämpfen unerledigt geblieben waren, aufrollte und zur endgültigen Entscheidung brachte.
Der Anstoß ging öffentlich nicht von den Polen, sondern von dem Preußischen Bunde aus. Dieser war 1440 von 1440 den preußischen Landrittern und Städten angeblich zur Verteidigung, tatsächlich aber zur Vermehrung ihrer Rechte und Freiheiten gegen den Orden gegründet worden. Er war also ein oppositionelles Unternehmen, das (nach dem Scheitern der Reformpläne Heinrichs von Plauen) aus dem durch die kostspieligen diplomatischen Missionen und die ständigen Kriege wachsenden Steuerdruck, aus dem von den Städten natürlich mißgünstig angesehenen Handelsbetrieb des Ordens, aus der strengen Niederhaltung aller auf Selbstverwaltung hinzielenden Bestrebungen erklärlich und zum Teil auch entschuldbar war. Nicht entschuldbar aber war die hochverräterische Tendenz des Bundes, die sich in dem Liebäugeln insbesondere der Landritter mit Polen gar bald offenbarte und die, mit vielen anderen Umständen, beweist, daß Polen von Anfang an die Hand im Spiele hatte, obwohl der Orden seit dem Frieden von Brześć ihm gegenüber mit peinlichster Loyalität verfahren war. Dort wußte man sich diesen günstigen Umstand ebenso zunutze zu machen, wie seinerzeit unter Jagiello den Eidechsenbund, und als Ende 1453 Kaiser 1453 Friedrich III. auf Wunsch des Ordens die Auflösung des Bundes befahl, trieb Polen zum Aufruhr. Wenn Kasimir dem Hochmeister auf das bestimmteste versicherte, daß er streng neutral bleiben werde, so war das genau so gelogen, wie wenn er dem Papst über die Entstehungsursache des Bundes das Märchen aufzubinden versuchte, der Orden habe 1440 bei seines Bruders[S. 63] ungarischen Türkenkriegen seine Landsassen zum Kriege gegen Polen aufgerufen, aber bei den vertragstreuen Ständen Widerstand gefunden und sie so zur Konföderation gegen den Orden getrieben.
Am 4. Februar 1454 brach der Aufruhr los. Vier Wochen 1454 später waren sechsundfünfzig Städte und Burgen in der Gewalt des Bundes, und nur noch die Marienburg, Stuhm und Konitz (die Deckung der Zufahrt von Deutschland) blieben in den Händen des Ordens. Das Haupt der Aufrührer, Johann von Baysen, eilte mit einer Gesandtschaft nach Krakau und erwirkte am 22. Februar die polnische Kriegserklärung. Am 6. März erließ Kasimir das sogenannte Inkorporationsprivileg, das den Preußen ungefähr die Stellung der Litauer garantierte und auf das hin die Stände dem Polen den Treueid leisteten. Das Land wurde in vier Wojewodschaften geteilt: Kulm, Pomerellen, Elbing und Königsberg, Baysen zum Gubernator von Preußen ernannt. Die städtischen Abgeordneten, wenigstens die Danziger, hatten allerdings schon während jener Verhandlungen eingesehen, daß sie sich „verrannt” hätten, und sich „eine halbe Meile über die Grenze gewünscht”, aber es war zu spät. Zurück konnten sie nicht mehr.
Zwar fand der polnische Rechts- und Treubruch überall in Europa Verurteilung, doch das Zeitalter, das den Fall Konstantinopels hingenommen hatte, war zu tatkräftiger Hilfeleistung nicht fähig. Andererseits unterstützten aber die Polen den Bund nur schwach, obwohl Kasimir nach dem Reichstag zu Łęczyca selbst nach Preußen zog, um die Huldigung entgegenzunehmen. Der Hauptgrund dürfte wohl darin zu suchen sein, daß nach der Inkorporationsakte Preußen als polnischer Landesteil anzusehen war, und daß sich infolgedessen der König zur Zahlung der in den Privilegien für Kriegszüge im Auslande vorgesehenen Entschädigungen nicht für verpflichtet hielt. Daher sah er sich bald ebensosehr auf Söldner angewiesen, wie der Orden und der Bund.
Immerhin fiel das ausgehungerte Stuhm im August in die Hände der Bündischen. An der Marienburg aber, die[S. 64] der Ordensspittler, der ältere Heinrich Reuß von Plauen, verteidigte, rannten sie sich vergebens die Köpfe ein, und bei Konitz sammelte der jüngere Heinrich Reuß von Plauen bedeutende Hilfskräfte unter Führung des Herzogs Rudolf von Sagan. Gegen Konitz wandte sich verabredungsgemäß der König mit seinen Soldtruppen sowie dem kujawischen und dem großpolnischen Aufgebot, an Zahl dem Ordensheere bedeutend überlegen.
Der großpolnische Adel stellte sich trotz der verweigerten Soldzahlung so zahlreich zu dem Aufgebot, um bei dieser günstigen Gelegenheit wieder im Trüben zu fischen. Er drohte dem König im Angesicht des Feindes mit Gehorsamsverweigerung und erpreßte auf diese Weise am 15. September 1454 das Privilegium von Zirkwitz (Cerekwica 1454 bei Konitz), das vor allem gegen die Oligarchie der Magnaten und gegen die Hegemonie Kleinpolens gerichtet war. Drei Tage später erlitt das polnische Aufgebot vor Konitz eine solche Niederlage, daß auch die polnischen Chronisten zugeben, seit Polen ein Reich sei, habe es nicht solche Schande und solchen Schaden erfahren. Selbst der König entkam mit knapper Not.
Die Folgen waren weitgehend. Die Belagerung der Marienburg wurde aufgehoben, eine ganze Anzahl von Städten und die Bischöfe gingen wieder zum Orden über. Hätte nicht der beschränkte Hochmeister Ludwig von Erlichshausen angesichts der Geldnot des Ordens mit seinen Söldnern am 9. Oktober den unheilvollen Vertrag abgeschlossen, nach dem alle Ordensschlösser mit der Marienburg den Söldnern ausgeliefert werden sollten, wenn ihnen bis Fastnacht nicht der rückständige Sold ausgezahlt wäre, so wären die Früchte des Sieges noch größer und vor allem dauerhafter gewesen.
Den Polen, deren Gesandte vorher so geprahlt hatten, wurde von allen Seiten in gönnerhafter Weise die Friedens[S. 65]vermittlung angeboten, dem Orden sogar mit unverhohlener Genugtuung geraten, nicht einmal eine Abfindungssumme zur Erlangung des Friedens zu zahlen. An eine Inkraftsetzung des Privilegs von Zirkwitz dachte in Polen niemand mehr, vielmehr berief der König schleunigst ein allgemeines Aufgebot aus Polen, mit Ausschluß von Lemberg und Podolien, um die Niederlage wettzumachen. Ehe das überaus zahlreich zusammengekommene Heer aber die Weichsel überschritt, wiederholte sich das Schauspiel von Zirkwitz. In Nessau wurden in der Zeit vom 11. bis 17. November für die einzelnen Landesteile, und zwar zunächst für Krakau, Sandomir, Lublin, Radon und Wiślica, für Großpolen und für Sieradz (die anderen Landschaften folgten erst später) Privilegien erpreßt, die ganz offenbar auf dem von Zirkwitz aufgebaut sind.
Diese Nessauer Statute stellen einen Sieg des niederen über den hohen Adel dar. „In allen Statuten bekundet sich dasselbe Bestreben, den kleinen Edelmann gegen die Vergewaltigungen durch Begüterte und Würdenträger zu schützen, und daher enthalten alle festere Bestimmungen über Zeit, Ort, Verfahren, Kompetenz der Gerichte, Einziehung von Sporteln, Aufhebung der Kastellaneigerichte für Adelige und ihre Hintersassen, Führung von Gerichtsbüchern; auch hier derselbe Anspruch, ... das Recht der Gesetzgebung, und zwar nicht bloß für den Adel, sondern auch für die übrigen Stände auszuüben.” Die Rechtsprechung soll nicht mehr nach Gewohnheitsrecht, sondern nur noch nach dem Statut von Warta stattfinden. Das deutschrechtliche Privileg wird durchbrochen, indem jedermann für Totschlag oder Verwundung eines Edelmannes nach großpolnischem Recht gerichtet werden soll. In gleicher Weise werden die Vorrechte der Juden eingeschränkt. Der König soll die Krongüter nicht mehr verpfänden, nicht eigenmächtig Steuern ausschreiben, nicht in die Gerichtsbarkeit eingreifen. Das großpolnische Statut enthält auch wieder die Bestimmung, daß die Hofwürden nicht allein an die Kleinpolen vergeben werden sollen. In diesem Statut und dem für Sieradz wird ferner versprochen, „weder neue Konstitutionen zu verfassen, noch die[S. 66] Landeskinder zum Kriege aufzubieten, ohne zuvor eine gemeinsame Landschafts-Adelsversammlung (sejmik) veranstaltet zu haben”. Die Kleinpolen beanspruchten ja dieses Recht schon länger! Die Verlegung der Entscheidung von der Magnatenversammlung, dem Reichsrat, in die Landschaftsversammlungen, die sejmiki, ist die Tendenz dieser ganzen Gesetzgebung und das Kennzeichen der inneren Kämpfe des ausgehenden 15. Jahrhunderts.
Nach Erlangung der Statute erlahmte der Eifer der polnischen Herren für den Krieg wieder, so daß der König im Januar 1455 den Feldzug abbrechen mußte und sogar 1455 die Thorner ihn nicht mehr in ihre Stadt lassen wollten. Im März brach in Königsberg ein Aufstand zugunsten des Ordens aus, denn die Bürger begannen einzusehen, daß die Lasten des Ordens, über die sie vorher geklagt hatten, nicht halb so drückend waren wie die neuen, die der Bund und die Polen ihnen auferlegten. Mit Königsberg gelangte auch bald das ganze Niederland in die Hände des Ordens zurück, ebenso das Hinterland, so daß sich schon im zweiten Kriegsjahre deutlich die zukünftige Gestaltung der Dinge voraussehen ließ.
Entscheidende Schläge sind nach der Schlacht von Konitz von keiner Seite mehr geführt worden, da der Geldmangel sowohl bei den Polen wie bei dem Orden gleich groß war. Namentlich die Polen, weit ärmer als das Ordensland, brachten nur mühsam und unwillig die allernotwendigsten Summen auf, vom König für jeden derartigen Beschluß, der oft genug nicht einmal ausgeführt wurde, neue Rechte erpressend. Der erbitterte Parteihader zwischen den Magnaten und dem aufstrebenden niederen Adel lähmte die polnische Energie vollends. Die Litauer nahmen nicht nur nicht am Kriege teil, sondern bewahrten eine dem Orden offenbar wohlwollende Neutralität. Zwei Belagerungen des kleinen Lessen und mehrere Feldzüge mißlangen schmählich.
Mehrfach ist von Polen eine Beilegung des Streites versucht worden; der Hochmeister sollte nur die Lehenshoheit des Königs anerkennen. Leider entsprach der Schroffheit, mit der Ludwig von Erlichshausen alle Anerbietungen zurückwies, nicht seine Fähigkeit, durch eigene Kraft bessere Bedingungen zu erlangen. Sein unseliger Vertrag mit den Söldnern zwang ihn, da er den Sold nicht zahlen konnte, nach mehreren Fristen die Burgen auszuliefern. Trotz dem Widerstande der deutschen Söldnerführer, die mehr Nationalgefühl hatten als die preußischen Bürger und Ritter, knüpfte die tschechische Majorität unter Ulrich Čerwenka von Ledec Unterhandlungen mit Polen wegen des Verkaufs der Burgen an. Am 15. August 1456 kam der Vertrag zum Abschluß, 1456 wonach gegen eine Summe von 436 000 Gulden, zahlbar in drei Raten, die Burgen in ebensoviel Abteilungen dem Könige ausgeliefert werden sollten. Aber erst zu Pfingsten 1457 hatten die Polen, nachdem die Bündler und namentlich Danzig sehr viel beigesteuert, so viel beisammen, daß sie wenigstens die Marienburg einlösen konnten, die nun zum ersten Male, dazu noch ohne Schwertstreich, in Feindeshand überging. Außerdem wurden noch Eylau und Dirschau erworben, während die übrigen achtzehn Burgen in Händen der Söldner blieben. Eylau wurde freilich durch die Bürger bald wieder dem Orden ausgeliefert, und die Stadt Marienburg unter ihrem patriotischen Bürgermeister Bartholomäus Blume machte mit den deutschen Söldnern des Ordens unter Bernhard von Cimburg gemeinsame Sache gegen die Burg. In den meisten anderen Städten hielten die bündischen Patrizier nur mit furchtbaren Blutgerichten ihr Regiment aufrecht. Die 40 000 Mann, die der König 1458 vor die Stadt 1458 führte, liefen ihm nach zwei Monaten wieder auseinander. Das hatte im Oktober einen Waffenstillstand zur Folge, dem sich wiederum die verschiedensten Vermittlungsanerbieten aus[S. 68] dem Westen wie aus dem Osten anschlossen. Die nächsten Jahre vergingen mit gegenseitigen Raubzügen und Plünderungen. Die treibende Kraft blieben die Bündler, insbesondere die Danziger, die am 6. August 1460 durch Übergabe die 1460 Stadt Marienburg zurückgewannen, den tapferen Blume enthaupteten und vierteilten. Wenn damit strategisch auch nichts gewonnen war, so war der gänzliche Besitz des Platzes, des Sitzes der Ordenssouveränität, doch ein moralischer Erfolg von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Trotzdem war die Lage für den Orden durchaus noch nicht ungünstig. Das Nieder- und Hinterland war fast völlig von Feinden geräumt, die Burgen Mewe und Neuenburg sperrten die Weichselschiffahrt, Konitz sicherte den Verkehr mit Deutschland, beunruhigte und brandschatzte Großpolen. Lauenburg und Bütow, bald auch Putzig hielten die Danziger im Schach, ihnen schweren Schaden zufügend. Da die Polen beschlossen, den Krieg nunmehr durch Subsidien zu führen — ein Beschluß, der nur 1461 durch einen mehr gegen 1461 den Kastellan von Nakel als gegen den Orden gerichteten Feldzug durchbrochen wurde —, so wäre ohne die Energie der Bündler, die vom Orden alles zu befürchten hatten, der ganze Krieg im Sande verlaufen. Es gereicht ihnen, und namentlich Danzig, das ungeheure Anstrengungen machte, zum traurigen Ruhm, daß die endliche Niederlage des Ordens nur ihnen zu verdanken ist. Ganz systematisch machten sie sich an die Eroberung der Burgen, schlugen 1462 die 1462 bis 1466 Ordenssöldner schwer bei Zarnowitz (an der Grenze des nördlichen Hinterpommern), eroberten 1463 Mewe, 1465 den letzten Weichselübergang des Ordens, Neuenburg, 1466 Preußisch-Stargard. Am 26. September mußte das standhafte Konitz unter dem tapferen Kaspar Nostiz vor dem Könige kapitulieren. Damit war der Westen des Landes endgültig erobert.
Die Friedensverhandlungen, die schon am 9. September — nach den vielen vergeblichen Versuchen der Vorjahre, bei denen auch Podolien dem Orden als Ersatz angeboten wurde — durch den päpstlichen Legaten Rudolf von Rüdesheim ernsthaft aufgenommen worden waren, wurden nach dem Fall von Konitz beschleunigt und fanden am 19. Oktober 1466 durch den zweiten Thorner Frieden ihren Abschluß.
Außer dem Kulmer und Michelauer Land und Pomerellen wurden auch die Gebiete von Marienburg, Elbing und Christburg den Polen zugesprochen. Ferner trat der Bischof von Ermland als autonomer Herr unter die Krone Polen. Auf diese Weise wurde in das dem Orden verbleibende Gebiet ein Keil getrieben, der ihm die Aktionsfähigkeit unterband. Bei Marienwerder reichte aber das Ordensgebiet noch bis an die Weichsel. Der Hochmeister schied aus dem deutschen Reichsverbande und wurde polnischer Teilfürst mit ungefähr den Rechten und Pflichten der masowischen Herzöge. Nur den Papst durfte er, als Ordensmann, noch als Oberherrn anerkennen. Ohne Zustimmung des Königs durfte er keinen Krieg gegen Christen führen. Polnische Untertanen sollten bis zur Hälfte der Mitgliederzahl in den Orden eintreten dürfen. Im polnischen Reichsrat erhielt er den Sitz zur Linken des Königs (den zur Rechten beanspruchten die Masowier). Diesen Frieden und daß er die Interessen Polens wie die seinigen betrachten werde, sollte jeder seiner Nachfolger spätestens sechs Monate nach der Wahl beschwören. Derjenige, der als Reichsoberhaupt und preußischer Lehensherr diesen Vertrag verwerfen und mit allen Mitteln bekämpfen mußte, hieß damals leider Friedrich III.!
Das neuerworbene Gebiet, das in drei Wojewodschaften und das Bistum Ermland geteilt wurde, erhielt eine weitgehende Selbstverwaltung, entsprechend den bei Ausbruch des Krieges gegebenen Privilegien. Die Preußen faßten die Vereinigung mit Polen nicht als eine Einverleibung, sondern nur als eine Personalunion auf; sie wollten alle Vorrechte und Vorteile, aber keine Pflichten. Es ist darüber zu vielen ernsten Konflikten gekommen, noch in den letzten Lebensjahren des Königs infolge des Streites um die Besetzung des bischöflichen Stuhles zu Ermland. Diesen erlangte der Thorner Lukas Watzelrode (1487), obwohl Kasimir[S. 70] 1487 ihn für seinen Sohn Friedrich, Bischof von Krakau, erstrebte. (Ein ganz ähnlicher, vielleicht noch schwererer Streit um Ermland und preußische Privilegien hatte schon anläßlich der Wahl Nikolaus Tüngens [1467] stattgefunden.) Wenn der König, der 1467 mit dieser Besetzung für Friedrich Absichten auf die Hochmeisterwürde verfolgte, während die Preußen, durch die Erfahrungen im Bistum Kulm gewitzigt, darin einen Polonisierungsversuch sahen, — wenn der König nicht durchdrang, so lag das nicht nur an dem entschiedenen Widerstand der Stände, sondern vor allem auch an der Haltung des Papstes, der den Thorner Frieden nicht anerkannte und den Orden, die preußischen Bistümer und das ganze Land nach wie vor als zum Reich gehörend, nach dem deutschen Konkordat zu behandelnd und dem päpstlichen Stuhl unterstellt betrachtete.
Die Freude an der Vereinigung war überhaupt auf beiden Seiten nicht von langer Dauer. Die Polen mußten naturgemäß in Preußen eine zentralistische Politik verfolgen, die Stände sich dagegen wehren. Da sie obendrein auch an den Lasten des Königreichs nur mäßig teilnehmen wollten, so blieb der aus der Gewinnung dieser reichen Provinz für Polen und für die königlichen Finanzen erhoffte Gewinn aus. Immerhin hat, namentlich vom Bistum Kulm aus, die Polonisierung dort in den folgenden Jahrhunderten nicht unbeträchtliche Erfolge erzielt, so daß wir heute auch in Westpreußen mit einer polnischen Frage zu rechnen haben. Wirtschaftlich ist die Zeit der polnischen Herrschaft eine Zeit des Niederganges für Preußen geworden. Als die Krone Preußen das Land zurückgewann, hatte es noch nicht wieder denjenigen Wohlstand erreicht, der es unter der Ordensherrschaft auszeichnete.
Aber die Folgen für das Deutschtum blieben nicht auf das neuerworbene Gebiet selbst beschränkt. Durch die besseren Arbeitsmethoden, die mit der deutschen Siedelung gekommen waren, hatte Polen allmählich einen der ersten Plätze unter den Getreide produzierenden Ländern Europas erlangt. Das Bestreben, den Getreideexport zu vergrößern, hatte schon früher ungünstig auf die Lage der Bauern eingewirkt, nachdem der Zuzug aus Deutschland aufgehört hatte und die Rechtsprechung durch Kasimir den Großen in Polen konzentriert worden war. Aber erst als die Weichsel wieder offen stand und somit der Adel sein Privileg der Zollfreiheit für alle auf eigenem Grund und Boden gewonnenen Produkte zur vollen Geltung bringen konnte, trat[S. 71] ein reißender Niedergang ein. Durch friedlichen oder gewaltsamen Erwerb der Schulzengüter ging die niedere Gerichtsbarkeit, die Erhebung der Zinsungen, die Anordnung der für die Gemeinde zu leistenden Lasten auf den Grundherrn über. Wer nicht weichen wollte, mußte sich fügen und wurde schnell zum Häusler, zum Tagelöhner, zum hörigen Landarbeiter herabgedrückt, der national nicht mehr widerstandsfähig war. Dadurch stieg der Ertrag der Güter vorläufig zweifellos, aber auch die Aussaugung des ohne Liebe behandelten Bodens. So wurde der Grund zum Verfall der polnischen Landwirtschaft gelegt. Da man auch die deutschen Städte im Hochgefühl des Sieges mehr und mehr niederdrückte, konnten Handel und Gewerbe in der Folgezeit nicht auf ihrer damaligen Höhe bleiben.
Mit der Niederwerfung des Ordens war die Ausdehnung
des polnischen Einflusses im abendländischen Europa noch
nicht beendet. Nachdem König Ladislaus Posthumus von
Ungarn und Böhmen 1457 gestorben war, warb Kasimir 1457
als Gatte von dessen Schwester Elisabeth um beide Kronen
für seinen ältesten Sohn Władysław. Die Ungarn aber
wählten Matthias Corvinus Hunyady, die Böhmen den
Husiten Georg Podiebrad. Nach Podiebrads Tode kam
Władysław II. 1471 in Böhmen zur Herrschaft, die ihn 1471
wie Polen, namentlich um Schlesiens willen, in einen Krieg
mit Ungarn verwickelte (1471–1478). Als Matthias Corvinus 1471 bis 1478
1490
1490 starb, suchte Kasimir die ungarische Krone seinem
dritten Sohn Johann Albrecht zu verschaffen, dem die Ungarn
aber Władysław vorzogen, der somit beide Kronen
vereinigte, nachdem er sie in einem Bruderkriege gesichert
hatte. Dessen Sohn Ludwig I. (II.) fiel 1526 bei Mohacz,
ohne männliche Erben. Mit ihm erlosch die böhmisch-ungarische
Linie der Jagiellonen bereits nach einem halben
Jahrhundert.
Diese Unternehmungen im Westen und Süden lenkten Kasimirs Aufmerksamkeit allzusehr von den Vorgängen im Osten ab. Er ließ es geschehen, daß die Türken sich in[S. 72] seinem Vasallenstaate Moldau festsetzten und dort die wichtigen Plätze Kilia und Akerman an der Donau- und der Dnjestrmündung eroberten (1484). So sehr hatte die Gewinnung 1484 des freien Zugangs zur Ostsee das Interesse für den Zugang zum Schwarzen Meer abgeschwächt! Auch den krimschen Tataren, die Kleinrußland verwüsteten, wurde kein genügender Widerstand entgegengesetzt.
Weit folgenschwerer als die Vernachlässigung des Kampfes gegen den Islam sollte für Polen jedoch die Unachtsamkeit werden, mit der Kasimir das Wachstum des Großfürstentums Moskau zuließ. Sein großer Zeitgenosse Iwan III. (1462–1505) brachte Groß-Nowgorod, dessen Erzbistum nicht dem Moskauer, sondern dem Kijewer Metropoliten unterstand und in dem die litauisch und uniert gesinnte Partei unter Martha Borecka, der Witwe eines Posadniks (Stadtvorstehers), herrschte, an sich. Als diese Partei mit Litauen in Unterhandlungen eintrat, überzog Iwan die Stadt mit Krieg und schlug ihr Heer am Flusse Schelona (1471), 1471 ohne daß Kasimir versucht hätte, Hilfe zu bringen. Die wichtige Möglichkeit, das livländische Ordensgebiet zu umklammern und Moskau aus der Nähe zu bedrohen, ward hierdurch verloren, ein Fehler, der sich später auch rächte. Überhaupt suchte Iwan Anknüpfung mit den russischen Fürstentümern im polnisch-litauischen Reiche, so z. B. als nach dem Tode Simon Olelkowitschs von Kijew (1471) 1471 Kasimir dieses Fürstentum einzog und in eine Wojewodschaft verwandelte. Einige dieser russischen Fürsten planten einen Anschlag auf das Leben des Königs und seiner Söhne, um bei dieser Gelegenheit die Fürstentümer von Litauen loszureißen und mit Moskau zu vereinigen, aber die Verschwörung wurde entdeckt (1481). Ferner ließ Iwan in 1481 jenen Landesteilen eifrig Propaganda für die orthodoxe Kirche machen, namentlich auch für den Wiederanschluß[S. 73] Kijews an den Moskauer Metropoliten. 1490 schloß er 1490 ein Bündnis mit den Habsburgern. Auf diese Weise bereitete er den Boden für Pläne, die erst nach Kasimirs Tode zur Ausführung gelangten.
Wenn man diese Tatsachen mit der schleppenden Führung und dem halben, obendrein wesentlich dem preußischen Bund zu dankenden Ergebnis des Ordenskrieges vergleicht, wenn man erwägt, daß es dem Könige weder gelang, sich von der Magnatenherrschaft zu befreien, noch sich der Bestrebungen des niederen Adels zu erwehren, und daß auch sein anfangs siegreicher Kampf um den Einfluß auf die Besetzung der Bischofssitze und der Domherrnstellen nicht von dauerndem Erfolg gekrönt war, wenn man die erneute Hervorhebung der Sonderstellung Litauens betrachtet, so muß man das Zeitalter des vierten Kasimir bei aller Anerkennung seiner persönlichen Eigenschaften für alles andere halten als für einen Fortschritt in der inneren Befestigung des Reiches.
Erfreulicher ist eine Betrachtung des geistigen Lebens. Auch Polen blieb von der neuen Blüte, die Humanismus und Renaissance überall hervorriefen, nicht unberührt. Die Krakauer Hochschule ward ein Sammelplatz bedeutender Männer des In- und Auslandes. Benedikt Hesse und Conrad Celtes, der dem Macchiavelli geistesverwandte Prinzenerzieher Filippo Buonacorsi (Callimachus Experiens) gehörten ihr an. Von Inländern ragten Johann von Elgot, Jakob von Paradies (später Erfurter Kartäuser), Thomas Strzępinski, der heilige Johann Kanty und Albert Blar, genannt Brudzewski, des Kopernikus Lehrer, hervor. Der spätere Lemberger Erzbischof Gregor von Sanok († 1477) glänzte als klassischer Philologe und als Philosoph, der Krakauer Domherr und Prinzenerzieher Johann Długosz (Longinus † 1480) als erster Geschichtschreiber (Annales seu cronicae inclyti regni Poloniae), der Posener Wojewode Johann Ostrorog († 1501), jur. ut. Dr., als auf die Mehrung der königlichen Gewalt bedachter Politiker (Monumentum pro comitiis generalibus regni ... pro reipublicae ordinatione congestum, 1438). An Versuchen, in polnischer Sprache zu schreiben, ist uns nur wenig erhalten, meist Gebetbücher und Predigten, daneben auch eine Übersetzung des Statuts von Wiślica. Die Buchdruckerkunst gelangte um 1474 von Deutschland nach Polen, und auch in den bildenden Künsten war Polen durchaus von[S. 74] dem Ausland, namentlich von Deutschland abhängig. (Veit Stoß lebte lange in Krakau.)
Sofort nach Kasimirs Tode erhoben die Litauer seinen vierten Sohn Alexander, die Union verletzend, auf den großfürstlichen Stuhl. Die Polen aber wählten, namentlich auf Betreiben des jüngsten, sechsten Sohnes, des Krakauer Bischofs Friedrich, Johann I. Albrecht (1492–1501), 1492 bis 1501 Kasimirs dritten Sohn, zum Könige. Die nicht unbeachtete Kandidatur des Herzogs Johann von Masowien, der wie alle masowischen Piasten in den Jagiellonen nur Usurpatoren sah, war schließlich erfolglos geblieben.
Von Callimachus mit dem Geiste erfüllt, der im „Principe” seinen klassischen Ausdruck fand, suchte Johann Albrecht des Vaters Versuch der Niederwerfung der Magnatenmacht durchzuführen. Glücklich war freilich dieser Versuch insofern nicht, als der König sich hierbei auf den niederen Adel stützen mußte und auf diese Weise nur die Demokratisierung der Macht beschleunigte. Nachdem er bereits 1493 eine 1493 vorläufige Konstitution gegeben hatte, erließ er 1496, unter Mitwirkung aller Faktoren des Reichstages, 1496 das Petrikauer Statut, das man nicht mit Unrecht die „Magna Charta Polens” genannt hat. Der Senat hat sich offenbar nur widerstrebend darein gefügt, denn er wurde seiner schon durch die Nessauer Statuten rechtlich, wenn auch nicht immer faktisch geschmälerten Macht hier völlig entkleidet, alle Entscheidung in die conventiones communes, die sejmiki, gelegt. Aber trotzdem war dieses Statut, das als allgemeines die früheren Einzelstatute ergänzte und ersetzte, weniger gegen die Magnaten gerichtet, als vielmehr gegen die Bauern und die Bürger.
Die Freizügigkeit der Bauern, schon unter Kasimir dem Großen beschränkt, aber der harten Szlachta noch immer empfindlich fühlbar, wurde beinahe ganz aufgehoben: nur noch ein Sohn, sofern überhaupt mehrere vorhanden waren, durfte einem[S. 75] Gewerbe oder den Wissenschaften nachgehen, wenn der Gutsherr ihm einen Erlaubnisschein ausstellte. Die Sommerwanderung, die wir heute „Sachsengängerei” nennen, die damals aber nach Schlesien und Preußen gerichtet war, wurde ebenfalls streng verboten, da darunter die Erntearbeiten in Polen litten. In Vermögensstreitigkeiten trat Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn ein, eine Bestimmung, aus der sich durch spätere Konstitutionen (1520, 1530, 1573) nach und nach die allgemeine gerichtliche Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn und die Ausdehnung der gutsherrlichen Gewalt auch auf die höhere Gerichtsbarkeit entwickelte.
Von den Bettlern heißt es im Statut: „Da es scheint, daß dieses ruhmreiche Land eine solche Menge von Bettlern männlichen und weiblichen Geschlechts hat, daß es ... nicht eins gibt, das so mit Bettlern überfüllt ist, so sollen nur noch so viele Bettler sich an jedem Ort aufhalten dürfen, als die Ortsbehörde bestimmt.” Die übrigen sollen eingefangen, unter die Söldner gesteckt oder bei Festungsbauten beschäftigt werden. Eine mehr dem Zeitalter der Aufklärung als dem ausgehenden 15. Jahrhundert angemessene Maßnahme! Um so zahlreicher wurde der Zuzug aller Unzufriedenen zum freien Kosakentum in den Steppen der Ukraine.
Die Bürger sollten von den wichtigsten geistlichen Pfründen ausgeschlossen werden (nur eine bestimmte Anzahl mit Doktoren zu besetzender Stellen blieb auch den offenbar klügeren „Plebejern” zugänglich), sie sollten keinen unter Landrecht stehenden, also adligen Grundbesitz mehr erwerben dürfen, sofern sie aber solchen bereits besaßen, sich seiner in einer festgesetzten Frist entäußern. Die Zölle hatten sie fortan allein zu tragen, da der Adel sich völlige Zollfreiheit auch für die Einfuhr ausbedang. Auch Marktgelder und Marktzölle durften sie vom Adel nicht mehr erheben, ebenso wie sie ihre Brauerei- und Brennereimonopole für adligen Besitz verloren. Arbeiter ohne eigenen Wohnsitz, oder Gesinde durften sie auf kürzere Zeit als ein Jahr nicht mehr dingen. All das trug dazu bei, den Niedergang der Städte, von dem schon die Rede war, noch zu beschleunigen.
Johann Albrechts vertrautester Freund und Ratgeber war derselbe Bischof Lukas Watzelrode von Ermland, der vor wenigen Jahren dem jetzigen Kardinal-Primas Friedrich vorgegangen war. Um der erhofften preußischen Statthalter[S. 76]würde willen ebenso auf die Vertreibung seines Nachbars, des Hochmeisters, bedacht, wie der König auf die unmittelbare Vereinigung ganz Preußens mit Polen, wußte er Johann Albrecht für die Wiederaufnahme des Gedankens, die Ritter nach Podolien zu versetzen, zu gewinnen. Er fand einen Bundesgenossen an Callimachus, der stets für eine energische polnische Orientpolitik eingetreten war. Beide scheinen den Anstoß zu jenem unglücklichen Zuge gegen den Hospodar Stephan Bogdanowitsch von der Moldau im Jahre 1497 gegeben zu haben, durch den die Jagiellonen 1497 ihrem fünften, noch unversorgten Bruder Siegmund ein selbständiges Fürstentum zu gewinnen hofften. Öffentlich wurde ein Türkenkrieg verkündet und das allgemeine Aufgebot Polens mit königlichen Söldnern, masowischen Hilfstruppen und Ordensrittern unter dem Befehl des Königs nach der Moldau geführt. Der Anschlag mißlang schmählich. Die zuchtlosen Polen mußten zurückweichen und fielen in den Waldschluchten der Bukowina zum größten Teil der Vernichtung anheim.
Die Folge war ein wirklicher Türkenkrieg schon im Frühjahr 1498, indem 40 000 Türken das Land überfielen. 1498 Czarnkow, Lemberg, Sieradz, Brześć Litewski, Przemyśl wurden erobert und geplündert. Als die Türken abzogen, brachen die krimschen Tataren ein, und diesen folgten gegen Winter wiederum die Türken. Der Hospodar war selbstverständlich nunmehr mit den Feinden im Bunde; erst 1499 schloß er mit Polen einen Frieden, der die polnischen 1499 Oberhoheitsansprüche auf die Moldau beseitigte. Türken und Tataren aber waren wieder einmal sehr energisch auf Polen hingewiesen worden, und die Ungarn, die trotz dem Bündnisse der Könige den Moldauern geholfen hatten, fühlten sich in ihrem Mißtrauen gegen die jagiellonische Familienpolitik bestärkt.
Noch eine andere Wirkung hatten jene Pläne und der Krieg selbst. Der Hochmeister Johann von Tieffen, ein ehrlicher und wohlwollender Fürst, der auf dem Zuge nach der Moldau in Lemberg an der Ruhr gestorben war, hatte mit Besorgnis die Verhandlungen Watzelrodes mit dem Könige verfolgt. Er sagte sich, daß nur ein solcher Hochmeister den Orden retten könne, der vermöge seiner Familienverbindungen einflußreiche Beziehungen zu den übrigen Reichsfürsten hätte und der infolgedessen vielleicht die Anerkennung des Thorner Friedens vermeiden könne. Er machte daher 1497, vor seinem Auszug, in geheimem Kapitel 1497 den Vorschlag, ihn von seinem Amte zu entbinden und an seiner Stelle den Herzog Friedrich von Sachsen, den dritten Sohn Albrechts des Beherzten, zu wählen, der sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte. Für diese Kandidatur sprach auch der Umstand, daß Friedrichs älterer Bruder, Herzog Georg, mit Johann Albrechts Schwester Barbara vermählt war, daß also der König wider die Wahl seines Schwagers nicht gut Einspruch erheben konnte.
Der selbstlose und weitschauende Plan des Hochmeisters wurde vom Kapitel angenommen und mit Albrecht dem Beherzten vereinbart. Als Johann von Tieffen gestorben war und tatsächlich die Wahl Friedrichs zum Hochmeister erfolgte, konnte Johann Albrecht nicht anders, als gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den neuen Hochmeister anzuerkennen. Dem Herzog aber war auf zwei Reichstagen, in Freiburg und in Augsburg, eingeschärft worden, „daß er den Huldigungseid und den Eid auf den Thorner Frieden nicht leisten dürfe, weil er in dem einen seiner Ehre als deutscher Reichsfürst und in dem andern dem Besitzstande des Deutschen Reiches zunahe trete, und daß man ihn, wenn er deshalb bedrängt werden sollte, nicht ohne Hilfe lassen werde”. In der Tat hat Friedrich, der[S. 78] ein weises Regiment führte und die Säkularisierung des Ordenslandes vorbereitete, weder den Huldigungseid geleistet, noch den Thorner Frieden anerkannt, obwohl die versprochene Reichshilfe ausblieb. Johann Albrecht starb darüber unvermählt in Thorn am Schlage, und auch sein Bruder und Nachfolger Alexander (1501–1506) erreichte 1501 bis 1506 in dieser Beziehung nichts. Es scheint, als ob beide Könige von dem Hochmeister bestochen worden seien. Übrigens war Alexander dem Hochmeister verpflichtet, denn dieser hatte das Anerbieten Conrads von Masowien, die Erledigung des Thrones zu einem gemeinsamen Kriege zu benutzen, abgewiesen, auch die Wahl Alexanders gegenüber der Kandidatur des fünften Bruders Siegmund gefördert.
Für Alexander hing viel von der Wahl ab, denn er war seit 1500 in einen Krieg mit Iwan III. verwickelt. 1500 Wir haben die gespannten Beziehungen, die zwischen Kasimir und Iwan bestanden, bereits kennen gelernt. Im letzten Regierungsjahre Kasimirs war der lange vermiedene und auch niemals offen erklärte Friedensbruch tatsächlich doch vor sich gegangen, indem Iwan den Fürsten Worotynskij und andere litauische Lehensfürsten russischer Nationalität in seinen Dienst aufnahm, die nun an ihren bei Litauen verbleibenden Feinden mit Hilfe moskowitischer Truppen Rache nahmen. Als Alexander zur Herrschaft gekommen war, gingen Iwans Heerführer aber offen im Namen ihres Herrn vor. Sie eroberten Wjasma, Mossalsk, Opakow, verheerten andere Gebiete. Alexander konnte keinen Widerstand leisten, da der Zar ihm gleichzeitig die krimschen Tataren und die Moldauer auf den Hals hetzte. Er suchte daher zu einem Einvernehmen zu gelangen, indem er um die Hand Helenas, der Tochter Iwans aus seiner Ehe mit Sophia, der Nichte des letzten Paläologen, warb. Im Februar 1494 kam der Friede und die Verlobung zustande.[S. 79] 1494 Der Status quo wurde bestätigt, ein Abkommen über die Abscheidung und Aufteilung der Dienstfürstentümer vereinbart, Helenen die unbehinderte Religionsübung nach griechischem Ritus zugestanden. Über die Dienstfürsten kam es schon vor der Hochzeit wiederum zu Meinungsverschiedenheiten, und auch aus der Heirat wußte Iwan dem Schwiegersohn Schwierigkeiten zu bereiten, indem er ihn, wenn auch ohne Grund, der Nichtachtung der zugesagten griechischen Religionsübung bezichtigte. Außerdem spielte er wiederum seinen Anspruch auf den Titel „Herrscher von ganz Rußland” aus.
Alexander schloß Bündnisse mit dem livländischen Ordensmeister und mit dem Khan der Goldenen Horde, suchte auch eine Wiederherstellung der zerrissenen Union mit Polen. 1499 erneuerte man die Union von Horodlo, nur legte 1499 man den Artikel über die Wahl des Großfürsten des näheren dahin aus, daß kein Großfürst „ohne Wissen und Rat” der polnischen Herren gewählt werden dürfe, also ein Rückzug der Litauer gegenüber ihrem Vorgehen von 1492 und ein politischer Sieg der Polen, der diesmal Dauer hatte.
1500 begann der Krieg damit, daß die Fürsten Bjelskij, 1500 Chotetowskij, Starodubskij, Moshajskij und Sjewerskij zu Iwan übertraten und die Moskowiter in Litauen einrückten. Nach zwei Monaten erst stand ihnen der litauische Hetman Fürst Konstantin Ostrogski an der Wedroscha (östlich von Smolensk) gegenüber. Am 14. Juli, dem Jahrestage der Schlacht an der Schelona, wurde er völlig geschlagen. Das ganze linke Dnjeprufer fiel in Iwans Hände, während gleichzeitig sein Bundesgenosse Mengli Girei von der Krim gegen Kijew vorrückte. Smolensk selbst, der Schlüssel des Dnjepr-Gebietes, wäre gefallen, hätte nicht der livländische Landmeister Walter von Plettenberg bei Isborsk die Russen vernichtet (1501). Im nächsten Jahre schlug der Landmeister[S. 80] 1501 die Russen nochmals entscheidend am Smolina-See. Obgleich im selben Jahre Mengli Girei der Goldenen Horde ein Ende machte, standen die Dinge für Iwan nicht übermäßig günstig, zumal er auch das Anwachsen der krimschen Macht nicht gleichmütig hinnehmen konnte. Da inzwischen Alexander, der übrigens den Landmeister bei allen Unternehmungen treulos im Stiche ließ, König geworden war, also auch Polen hinter sich hatte, erreichte er 1503 einen 1503 Waffenstillstand auf sechs Jahre, der den Russen ungefähr die Dnjeprgrenze, also einen ungeheuren Landzuwachs brachte. 1504 erkannte Alexander als Großfürst von 1504 Litauen auch Iwans Titel eines „Herrschers von ganz Rußland” an.
Doch nicht auf Grund der erneuten Union von 1499 war Alexander zum König gewählt worden, sondern auf Grund von Verhandlungen, die 1501 auf dem Wahlreichstage zwischen den 1501 polnischen und litauischen Senatoren gepflogen wurden, und nach denen fortan immer der König von Polen auch Großfürst von Litauen sein sollte. Der Wahl folgte das Privileg von Mielnik a. Bug, durch das der neue König die Oligarchie wiederherstellte, also im wesentlichen das Petrikauer Statut aufhob. Senatoren sollten nur durch Senatoren mit zwei Drittel Mehrheit gerichtet werden, die Beschädigung eines Senators durch den König das ganze Volk von seinem Eide entbinden, die Ämterbesetzung nach dem Dienstalter vor sich gehen. Die königlichen Starosten wurden in ihren Befugnissen gegenüber den Senatoren beschränkt, der König in der Münzprägung überwacht. Der König wurde fast zum Senatspräsidenten herabgedrückt, dem Senat, da der König wieder nach Litauen ging, die Staatsgewalt übertragen.
Die Reaktion der Szlachta gegen diese Wahlkapitulation blieb nicht aus, zumal der Senat völlige Anarchie in der Verwaltung wie in den Finanzen und der öffentlichen Sicherheit einreißen ließ und der König die Ansprüche des niederen Adels begünstigte. In Petrikau wurde 1504 der erste Schritt getan, 1504 der Verwirrung zu steuern. Die Befugnisse der einzelnen Ämter gegeneinander, namentlich derjenigen, die als Landschaftsämter und als Kronämter doppelt vorhanden waren, wurden genau[S. 81] abgegrenzt, Hoffunktionen von Staatsfunktionen getrennt, das sogenannte Inkompatibilitätsgesetz erlassen, nach dem nicht mehrere Würden in einer Person vereinigt werden durften. Die königlichen Tafelgüter wurden festgelegt, um die Grundlage der Staatsfinanzen zu sichern. Die bewilligende Stellung, die der Senat anstatt der beratenden erlangt hatte, wurde nicht angegriffen.
Sie blieb auch im nächsten Jahre, in der 1505 Konstitution von Radom, nicht nur erhalten, sondern wurde sogar ausdrücklich zum Gesetz erhoben. Die „Nihil novi” genannte Konstitution bestimmte: „Da das allgemeine Recht und die öffentlichen Satzungen nicht den einzelnen, sondern die Gesamtheit angehen, haben wir auf diesem Reichstage zu Radom mit allen Prälaten, Senatoren, Baronen und Landboten als billig und vernünftig erachtet und festgesetzt, daß fortan in allen künftigen Zeiten von uns und unseren Nachfolgern nichts Neues als Gesetz erlassen werden soll, ohne die gemeinsame Zustimmung der Senatoren und Landboten, weil solches zum Nachteil und zur Beschwerde des Gemeinwesens, zum Schaden und zur Unbill für den einzelnen und zur Veränderung des gemeinen Rechts und der öffentlichen Freiheit geschehen würde.” Durch diese Bestimmung wurde das Petrikauer Statut von 1496 gekrönt, namentlich auch die Landbotenkammer aus einer bloßen Übung zu einer gesetzlichen Einrichtung gemacht.
Diese Konstitution blieb bis zum Untergange Polens in Geltung. Die Landboten nun, die in den landschaftlichen Adelsversammlungen, den sejmiki, gewählt wurden, wurden dort auch mit genauen Instruktionen für den Reichstag versehen und durften nur nach diesen Instruktionen stimmen. Der Gang der Dinge war vielfach so, daß diesen Partikularlandtagen der einzelnen historisch gewordenen Landschaften Generallandtage ganzer Provinzen folgten, um eine weitergehende Übereinstimmung für den Reichstag zu erzielen, für Großpolen gewöhnlich in Koło, für Kleinpolen und Kleinrußland in Neustadt-Korczyn. Erst dann begaben sich die Landboten zum Reichstag. Nach Schluß[S. 82] des Reichstages erstatteten sie Bericht auf den „sejmiki relacyjne”, die manchmal noch nachträglich die Reichstagsbeschlüsse verwarfen. Dieser ganze Apparat ist aus dem Gedanken der Gleichberechtigung aller, aus dem Bestreben zu verstehen, jedem Adligen völligen Anteil an der Regierung, die volle Bestimmung über die Geschicke des Landes zu sichern. Er mußte jedoch natürlich Polen lahmlegen, wenn es nicht außerordentlich kräftige Herrscher hatte.
Alexander war ein solcher Herrscher nicht. Er starb aber, ein Epileptiker, bereits 1506, ehe er weiteres Unheil anrichten 1506 konnte, in Litauen. Da er kinderlos war und die Litauer sich von seinem Günstling Michael Glinskij des Schlimmsten versahen, wählten sie wider die Vereinbarungen des Wahlreichstages schnell Siegmund, den fünften der Brüder. Der Mangel wurde geheilt, indem die Polen sich dieser Wahl anschlossen.
Siegmund I. der Alte (1506–1548) war von 1506 bis 1548 allen Brüdern der energischste und wohl auch der intelligenteste, mindestens Johann Albrecht und namentlich Alexander an Geistesgaben weit überlegen, wie er auch in der Lebensführung weniger wollüstig und genußsüchtig war als die anderen. Eine Vorschule zu seiner Stellung hatte er außerdem als Herzog von Glogau und Hauptmann der Niederlausitz (diese Würden hatte ihm sein Bruder von Ungarn und Böhmen übertragen) bereits durchgemacht. Polen brauchte aber auch einen kräftigen Herrscher, denn die Schwierigkeiten, denen es entgegenging, waren groß. Moskowiter, Tataren, Moldauer, Türken, Deutsch-Ritter, dazu um der ungarischen Krone willen als neuer Feind Kaiser Maximilian dräuten von allen Seiten.
Zuerst geriet Siegmund mit Moskau in Streit (1507/08), 1507 bis 1508 veranlaßt durch den Aufstand des Fürsten Michael Glinskij, den man, wahrscheinlich mit Unrecht, der Vergiftung Alexanders,[S. 83] mit mehr Recht aber der Absicht beschuldigte, er wolle ein eigenes litauisch-russisches Fürstentum errichten. Dem Fürsten blieb, nachdem er seinen Widersacher, den litauischen Marschall Zabrzeziński, gegen den er kein Recht zu finden glaubte, in Grodno erschlagen hatte, gar nichts übrig, als in der Empörung sein Heil zu suchen. Er stützte sich auf Wassilij, den Sohn Iwans III., der das wichtige Smolensk zu gewinnen trachtete, auf Mengli Girei, den alten Widersacher Litauens, und auf Bogdan, den neuen Hospodar der Moldau. Der Sieg des Hetmans Konstantin 1508 Ostrogski bei Orscha (1508) machte dem Kriege ein Ende. Glinskij mußte nach Moskau fliehen, mit Wassilij wurde auf der Grundlage des Waffenstillstands von 1503 ein endgültiger Friede vereinbart. 1509 schloß auch der Hospodar, nach einem 1509 Siege des Kronhetmans Nikolaus Kamieniecki am Dnjestr, Frieden. Die Einfälle der Tataren hörten jedoch erst 1512 für einige Zeit auf, nachdem beide Hetmans bei Wiśniowiec (südlich von Krzemieniec) einen Sieg errungen hatten. 1512 Mengli Girei trat zur Abwechslung sogar jetzt einmal in nähere Beziehungen zu Polen.
Diese für Moskau bedrohlichen Beziehungen wurden direkt, die Nebenbuhlerschaft um die ungarische Krone wurde indirekt der Anlaß zu einem zweiten Kriege mit Moskau (1512–1522). Da Władysław von Ungarn und 1512 bis 1522 Böhmen nur einen minderjährigen Sohn hatte, so war dort eine Regentschaft zu erwarten. Um sich diese und damit vielleicht später einmal den Thron zu sichern, heiratete Siegmund Anfang 1512 Barbara Zápolya, die Tochter des 1512 mächtigsten ungarischen Magnaten. Kaiser Maximilian, der die alten Erbansprüche seines Hauses auf jene Krone aufrechterhielt, bildete daraufhin eine antipolnische Koalition, in die auch Wassilij eintrat. Von kaiserlichen Ingenieuren und Geschützmeistern begleitet, wagte er den zweiten Zug. Anfang und Ende 1513 belagerte er zweimal vergeblich 1513 Smolensk, erst bei der dritten Belagerung im Juli 1514 gelangte, wahrscheinlich auf Glinskijs Bemühungen hin, der wichtige Platz durch Verrat des Bischofs in seine Hände. Zwar siegte Konstantin Ostrogski am 8. September desselben[S. 84] 1513 Jahres in glänzender Weise bei Orscha, aber auch die Tatareneinfälle in Rußland hörten auf, als im Frühjahr 1515 Mengli Girei starb. Die kriegerischen Aktionen erlahmten, 1515 da Moskau durch die Streitigkeiten zwischen den Tataren, Polen durch die europäischen Angelegenheiten in Anspruch genommen wurde, auch die polnische Heeresorganisation eine nachhaltige Kriegsführung unmöglich machte. So blieb Smolensk, als man 1522 den elfjährigen 1522 Waffenstillstand schloß, in den Händen der Russen.
Kaiser Max hatte noch zwei andere Bundesgenossen, durch die er auf den König einwirken konnte. Der eine war der neue Hochmeister, Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach, der Sohn von Siegmunds Schwester, der, 1510 gewählt, die Eidesleistung ebenso wie sein Vorgänger verweigerte und, vom Kaiser ermutigt, zum Kriege rüstete. Der andere war die österreicherfreundliche Partei in Polen, die unter dem Kanzler Christoph Szydłowiecki und dem Unterkanzler Peter Tomicki im Verein mit Władysław von Ungarn gegen die ungarisch-böhmischen Pläne des Königs arbeitete. Daher hielt es Siegmund für geraten, sich mit dem Kaiser zu vertragen. Am 22. Juli 1515 schlossen die beiden Jagiellonen-Könige mit 1515 dem Kaiser zu Wien jenen denkwürdigen Vertrag ab, der die Weltmachtpläne des Jagiellonenhauses zu Grabe trug und die Geburtsstunde des heutigen Österreich bedeutet. Durch eine Doppelheirat zwischen Władysławs Kindern und seinen Enkelkindern befestigte Maximilian die Erbansprüche seines Hauses, und ausdrücklich wurde bestimmt, daß im Falle des erblosen Todes Ludwigs die Krone seiner Schwester, d. h. dem Hause Habsburg zufallen solle. Siegmund erlangte dafür, daß der Kaiser von seiner Verbindung mit Moskau und dem Orden abließ. Polens Bestrebungen richteten sich fortan nach dem Osten. Der[S. 85] Kampf mit Rußland füllt die weiteren Jahrhunderte polnischer Geschichte aus. Nach dem Tode Barbara Zápolyas trat auch Siegmund durch seine zweite Ehe (1518) 1518 mit Bona Sforza, der Tochter Giovanni Galeazzos von Mailand und Bari, von neuem in ein verwandtschaftliches Verhältnis zu den Habsburgern, deren Blut ja schon durch seine Mutter in seinen Adern floß.
Er konnte sich nunmehr ohne Befürchtungen der Ordnung der preußischen Angelegenheiten widmen. Albrecht hatte, als der Kaiser ihn preisgab, den Mut nicht sinken lassen. Durch Verzicht auf das Wiedereinlösungsrecht der Neumark sicherte er sich 1517 die Hilfe Joachims von Brandenburg, 1517 durch einen Vertrag mit Wassilij 1518 diejenige Moskaus. Erst nach Maximilians Tode, als die Kaiserwahl ganz Deutschland in Anspruch nahm, wagte Siegmund vorzugehen, nachdem er sich der wohlwollenden Neutralität Boguslaws von Pommern vergewissert hatte. Der Erfolg 1520 der hauptsächlich ins Jahr 1520 fallenden Kämpfe war wechselnd, doch vorwiegend den Polen günstig, so daß der Hochmeister sich 1521 zu Thorn zu einem vierjährigen, durch die Vermittelung Karls V. herbeigeführten Waffenstillstand 1521 entschließen mußte.
Inzwischen war die Reformation im Ordenslande wie in Polen eingedrungen, wo sie an dem trotz aller Unterdrückungen noch immer lebendigen husitischen Geiste vieler Edelleute und an den deutschen Städten sofort einen festen Anhalt fand. In der letzten Zeit vor Luthers Auftreten 1515 hatte auch der Humanismus als Gärungsstoff gewirkt, und bereits 1515 hatte ein Sendschreiben Bernhards von Lublin an Simon von Krakau, das das Evangelium als allgemeine Richtschnur des Glaubens hinstellte, ungeheures Aufsehen erregt. In Danzig führte 1518 der Dominikaner Jakob 1518 Knade, in Posen 1522 der Domprediger Andreas Samuel,[S. 86] dem Johann Seklucyan folgte, die neue Lehre ein. Krakau 1522 und Thorn hatten in derselben Zeit viele Protestanten. Obwohl ein königliches Edikt schon 1520 bei Strafe der Güterkonfiskation und der Verbannung die Verbreitung 1520 Lutherscher Schriften verbot, obwohl Siegmund 1522 dieses Edikt für Krakau nochmals wiederholte, obwohl er 1523 ein neues Edikt erließ, das jeden, der sich der Neuerung anschloß oder reformatorische Schriften verbreitete, mit dem Scheiterhaufen bedrohte, obwohl er eine Inquisitionskommission einsetzte und eine Synode unter dem Erzbischof Johann Łaski von Gnesen sich mit der Ketzerei beschäftigte, 1523 ließ sich der Fortgang der Bewegung nicht aufhalten. So viele Studenten aus Deutschland zurückkamen, so viele Apostel sorgten für Verbreitung der lutherischen Lehren.
Im Ordensland aber brachte die schnelle Ausbreitung der Reformation und der Rat Luthers den Hochmeister, der sah, daß er auf Hilfe von Deutschland nicht rechnen konnte, auf den Gedanken, den Orden zu säkularisieren. Durch Vermittlung des Markgrafen Georg von Brandenburg und des Herzogs Friedrich von Liegnitz, vom Kanzler Szydłowiecki unterstützt, ward der König für diesen Plan gewonnen. Er gab um so eher nach, als er andernfalls befürchten mußte, daß die westpreußischen Protestanten, namentlich die Danziger, die ihren katholisch gesinnten Rat vertrieben und trotz königlichem Gebote nicht wieder aufgenommen hatten, mit dem Hochmeister gemeinsame Sache machen würden. Am 8. April 1525 wurde der Friede 1525 geschlossen. Der Friedensvertrag bestimmte, daß der neue Herzog dem Könige als seinem Oberherrn den Eid zu leisten habe, daß bei einem Aussterben der männlichen Nachkommenschaft des Herzogs und seiner Brüder Preußen an die Krone zurückfallen solle, daß Albrecht in Kriegsbedrängnissen mit 100 gerüsteten Reitern Hilfe zu leisten habe,[S. 87] daß der Handel zwischen beiden Staaten frei sei, daß der Herzog ebenso wie Elbing, Danzig und Thorn — diese Einbeziehung westpreußischer Städte ist für die Sonderstellung Westpreußens charakteristisch — auf das Münzrecht verzichten müsse. Am 10. April leistete Herzog Albrecht auf dem Markte zu Krakau den Huldigungseid. Der ruhmreiche Deutsche Orden war in dem Lande seiner Größe dahingesunken.
So unheilvoll dieser Vertrag für Polens Zukunft wurde, für den Augenblick war das Land von einem unruhigen Nachbar befreit, und Siegmund konnte daran gehen, die Danziger für ihre reformatorische Widersetzlichkeit zu züchtigen (1526). 1526 Durch lügnerische Freundlichkeit wußte er die Stadt von jedem Widerstande abzubringen. Als er aber wider die Privilegien mit zuviel Kriegsvolk eingezogen war, ließ er, entgegen seinen feierlichsten Versprechungen „auf des Königs Ehre, Helm und Schild”, dreizehn Bürger enthaupten, viele verbannen und die Stadt durch ein Schreckensregiment einschüchtern. Das war der polnische Dank für Danzigs Eifer im preußischen Bunde, eine harte, aber verdiente Vergeltung seines Treubruchs gegenüber dem Orden. Auf die Dauer hat natürlich auch dieses Blutgericht die Reformation in Danzig nicht aufhalten können.
Im gleichen Jahre trat eine Regelung auch der masowischen Frage ein. Der letzte Herzog aus der entnervten masowischen Piastenlinie, Janusz, starb 1526. Somit fiel 1526 der Rest jener Landschaft an die Krone zurück. Es wurde nunmehr eine eigene Wojewodschaft Masowien gebildet, in der das masowische Statut Grundlage der Rechtsverhältnisse blieb.
In der ungarisch-böhmischen Frage war Siegmund weniger glücklich als in der preußischen und masowischen. Als sein Neffe Ludwig 1526 bei Mohacz umgekommen 1526 war, dachte er zwar nicht an die Innehaltung des Wiener Vertrags, mußte aber zusehen, wie Böhmen an Ferdinand kam, Ungarn zwischen diesem, Johann Zápolya und dem[S. 88] Sultan geteilt wurde. Doch hatte er wenigstens die Genugtuung, Zápolya auf allerlei Weise gegen den Habsburger unterstützen zu können. 1539 vermählte er dessen 1539 Sohn Johann Siegmund Zápolya seiner Tochter Isabella, was für zukünftige Thronbewerbungen bedeutsam wurde.
1533 lief der elfjährige Waffenstillstand mit Moskau 1533 ab, und im selben Jahre starb Wassilij. Siegmund gedachte sich die Regentschaft für den minderjährigen Iwan zunutze zu machen und begann 1534 den Krieg, in dem Johann 1534 Tarnowski 1535 Starodub am Dnjepr eroberte, Smolensk aber nicht genommen werden konnte. Nach zwei Jahren wurde der Krieg wiederum durch einen Waffenstillstand, diesmal von sieben Jahren, 1536 beendigt.
Es müßte auffällig erscheinen, daß der König trotz einzelner Siege niemals durchgreifende Erfolge errang, wenn nicht die veraltete Heeresorganisation den Schlüssel zum Verständnis böte. Noch immer war der König auf das allgemeine Aufgebot angewiesen, das schon so oft versagt hatte und eigentlich nur in der Zeit von der Ernte bis zur neuen Aussaat, also gerade in der zum Kriegführen ungünstigsten Zeit zur Verfügung stand. Die Zügellosigkeit dieses Heerbannes konnte einigermaßen kriegsgewohnten und gutgeführten Truppen gegenüber nicht standhalten, am wenigsten den stehenden Heeren gegenüber, die allerorts jetzt aufkamen. Daneben war die Ansammlung von Adligen insofern eine große Gefahr, als diese günstige Gelegenheit gern zur Erpressung neuer Privilegien benutzt wurde, wie auch zu Siegmunds Zeiten der „Hahnenkrieg” von 1537 wieder bewies. 1537 In Lemberg war ein starkes Aufgebot, angeblich 150 000 Mann, zusammengekommen, um gegen den Hospodar Petrillo zu Felde zu ziehen. Statt dessen aber erhoben sie sich unter Peter Kmita und den beiden Zborowskis gegen die seit der Sforzaschen Heirat in der Verwaltung eingerissenen Mißbräuche. Der König mußte nachgeben, wenn er auch auf dem nächsten Reichstage den Zborowskis wegen Hochverrats den Prozeß machen ließ.
All das bewog ihn, auf eine Änderung der Heeresorganisation zu sinnen, vor allem nach einem stehenden Heere [S. 89]zu streben. Dazu aber war vor allem eine Reform des Finanzwesens notwendig, und so finden wir auf fast allen Reichstagen dahingehende Beschlüsse und Konstitutionen, die freilich auf dem Papier stehen blieben. Es ist notwendig, auf die wichtigsten Versuche einzugehen. 1512 wurde das ganze Land 1512 in fünf Bezirke eingeteilt, von denen jeder fünf Jahre lang die Mannschaft für den östlichen Kriegsschauplatz stellen sollte. Wer nicht in den Krieg zog, sollte je nach Besitz eine Abgabe zahlen, zu deren Festsetzung eine Einschätzungskommission gebildet wurde. Infolge Widersetzlichkeit vieler scheiterte die Ausführung. 1527 1527
1535 blieb ein neuer Anlauf in dieser Richtung erfolglos. 1535 griff man auf die Beschlüsse von 1504 zurück und wollte die Exekution der nach Erlaß der damaligen Konstitution verpfändeten oder verschenkten königlichen Güter durchführen. Kam dieser Gedanke auch diesmal noch nicht zur Verwirklichung, so blieb er doch lebendig und spielte späterhin eine Rolle. Siegmund blieb auf die bisherigen kriegerischen Mittel angewiesen. Nur in der Ukraine gelang es ihm, durch teilweise Organisation der Kosaken eine brauchbare Grenzwache gegen die Tataren zu bilden.Dieser Adel, der kein Opfer bringen wollte, war um so begehrlicher in der Beanspruchung von Privilegien. Die Knebelung der Bauern und die Ausschließung der Städte wurde unter Siegmunds Regierung vollends durchgeführt. Schon 1511 hob 1511 der Reichstag zu Petrikau das Recht der Bauern auf, ihre Kinder bis zum zwölften Jahre in die Schule zu schicken oder ein Handwerk lernen zu lassen, weil dieses Recht „unbillig und der gemeinen Freiheit entgegen” sei! Dann benutzte der Adel nach alter Sitte den preußischen Krieg, um in Bromberg 1520 1520 und in Thorn 1521 eine Verschärfung der Bestimmungen über die Freizügigkeit und die Einführung von Frondiensten zu erlangen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit ward immer weiter ausgedehnt, und die Bauern versanken in jenen tierischen Zustand, aus dem in Großpolen erst die preußische Herrschaft sie erlöste. Die Städte aber wurden der Willkür des Adels insofern preisgegeben, als die Aufsicht über Handel und Gewerbe den Wojewoden übertragen wurde.
Mit in diesem Fehlen einer breiten Unterschicht ist der endliche Mißerfolg der Reformation zu suchen, die ja überhaupt in ihrer germanischen Prägung, mit der Selbstverantwortlichkeit als Zentrum, dem slawischen Geiste nicht entsprach. Vorläufig freilich dauerte trotz aller Edikte die[S. 90] Ausbreitung fort. Man rief 1534 die Wittenberger Studenten 1534 zurück und ließ sie ihre Irrtümer abschwören, wenn sie in den Staatsdienst treten wollten. Man dehnte 1540 dieses 1540 Verbot auch auf Leipzig aus, man wiederholte 1542 und 1544 die Verbote, aber ohne Wirkung. Selbst die Krakauer Universität wies eine Reihe sehr freier Lehrer auf. Die Königin Bona, ein zuchtloses und habgieriges Weib, dessen Einfluß die guten Anfänge Siegmunds verdorben hatte, unterstützte aus selbstsüchtigen Motiven die Neuerung. Ihr Beichtvater, der Franziskaner Lismanini, stand an der Spitze einer geheimen reformatorischen Gesellschaft, der hervorragende Gelehrte und sogar die nachmaligen Bischöfe Andreas Zebrzydowski von Krakau und Johann Uchański von Gnesen angehörten. Ihr Liebhaber, der Hofmarschall Johann Firley, wurde unter der nächsten Regierung der Führer der Protestanten. In Kleinpolen traten die Geistlichen gegen Rom auf; der Rektor Jakob Sylvius von Krzemien ließ als erster 1547 die Messe ganz fallen, und Johann 1547 Łaski, des Gnesener Erzbischofs Neffe, errang bedeutende Erfolge für Calvins Lehre. In Wilna gründete der Litauer Abraham Kulwa eine deutsch-protestantische Schule, nach deren Unterdrückung sich der Thronfolger als eifriger Beschützer der neuen Lehre erwies. (Schon 1539 widmete Calvin diesem Prinzen seine Auslegung des Hebräerbriefes.) Zu einer über das ganze Land verbreiteten Organisation brachten es die Protestanten aber unter Siegmunds Regierung nicht.
Um seinem und Bonas einzigen Sohn Siegmund August
die Thronfolge zu sichern, hatte Siegmund ihn bereits
1529 zum Großfürsten von Litauen und 1530 zum König 1529
1530
von Polen wählen und krönen lassen. Der König mußte
jedoch bei diesem außerordentlichen Falle bezeugen, daß das
gegen das Gewohnheitsrecht gehe, und dieses Gewohnheits[S. 91]recht
wurde zum Staatsrecht dadurch, daß er bestimmte,
nach wie vor solle in Zukunft bei Erledigung des Thrones
oder bei einer sonst notwendig werdenden Wahl zuvor ein Wahlreichstag
einberufen werden. Als Siegmund August 15 Jahre
alt wurde (1535), mußte er den Eid auf alle Rechte und
Freiheiten der Stände leisten und 1537 schwören, daß er 1537
sich bei Lebzeiten des Vaters der Regierung enthalten werde.
1543 vermählte Siegmund den Thronfolger mit Elisabeth,
der Tochter des römischen Königs Ferdinand. 1543
Aber im
übernächsten Jahre wurde seine Ehe durch Elisabeths Tod
gelöst, wie man sagt, weil Bona ihre Schwiegertochter vergiftet
hatte. In Litauen, dessen Verwaltung ihm übertragen
worden war, heiratete er bald heimlich die schöne litauische
Magnatin Barbara Radziwill, deren Vater, Oheim und
Brüder Kaiser Karl zu Herzögen ernannte und in den
Reichsfürstenstand erhob, um sie ebenbürtig zu machen. Von
da ab haben die Radziwills eine hervorragende Rolle in
der polnischen Geschichte gespielt.
Als Siegmund starb, ging infolge der getroffenen Vorsorge der Thronwechsel ohne Aufregung und Streit vonstatten. Siegmund August (1548–1572), schwächer als 1548 bis 1572 der Vater, wieder ein echter Jagiellone, trat in den auswärtigen Beziehungen weniger hervor, verfolgte dafür aber im Innern des Vaters Staatsreformpläne um so eifriger weiter.
Sein einziges großes auswärtiges Unternehmen war der Streit um Livland (1557–1571). 1557 bis 1571
Die Stellung des Erzbischofs von Riga, der der Lehenshoheit des Ordens nicht unterstand, hatte dort von jeher schwere innere Kämpfe hervorgerufen und führte nunmehr, nach der Säkularisation Preußens, zur Auflösung. Vier Bewerber stritten sich um das Erbe: Polen, Moskau, Schweden und Dänemark, daneben hatte auch das Reich Ansprüche auf das Land. Erzbischof war seit 1539 Markgraf Wilhelm von Brandenburg, der[S. 92] Bruder des Herzogs von Preußen, Ordensmeister seit 1550 der kriegerische Wilhelm von Fürstenberg. Der Erzbischof hielt im Einvernehmen mit dem Herzog zu Polen, der Ordensmeister hatte 1554 einen Garantievertrag mit Iwan dem Schrecklichen 1554 geschlossen. Da wurden 1556 Briefe des Erzbischofs aufgefangen, die seine landesverräterischen Pläne veröffentlichten, und der Erzbischof gefangen gesetzt. Er erflehte von Polen Hilfe, das alsbald ein Heer von angeblich 100 000 Mann nach der Grenze schickte. Der Orden bat um Frieden und mußte den Erzbischof wieder einsetzen (1557).
Iwan konnte diesen Sieg des polnischen Einflusses nicht ruhig mit ansehen, denn der Besitz der baltischen Küsten war für Rußland eine Lebensfrage. Er brach noch im Jahre 1557 in Livland ein und eroberte im nächsten Jahre Dorpat, Narwa und andere Städte. Die Schweden nahmen Estland, die Dänen einen Teil Kurlands und die Insel Ösel. Nach dem Tode Fürstenbergs wählte die polnische Partei Gotthard Kettler zum Ordensmeister, der 1561 in Gemeinschaft 1561 mit dem Erzbischof das Land dem Polenkönige auftrug. Er trat aus dem Orden aus und erhielt Kurland und Semgallen mit der Residenz Mitau als Herzogtum zu Lehen mit Sitz und Stimme im polnischen Senat. Livland wurde Polen einverleibt, unter Garantierung der deutschen Sprache und Verwaltung und der Freiheit der Augsburger Konfession.
Aus diesem Vertrage entbrannte ein polnisch-russischer Krieg, in dem Iwan 1563 Plock eroberte, das er mitsamt 1563 dem oberen Teile Livlands auch im Frieden behielt, trotz etlicher polnischer Siege. Der Krieg hatte also wieder eine russische Landschaft von Polen abgerissen und obendrein in Livland einen neuen russisch-polnischen Zankapfel geschaffen. Außerdem hatte er den König veranlaßt, dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg für den Fall des Aussterbens der Ansbacher Linie die Erbfolge in Preußen zuzugestehen (1563), wodurch Polen bald ein neuer Feind im Westen erstand.
In gleicher Weise mußte Siegmund August sich bei der Staatsreform mit halben Erfolgen begnügen, obwohl er immerhin mehr erreichte als sein Vater. Aus den Debatten auf den Reichstagen und aus den zahlreichen Reformschriften hatten sich nach und nach folgende Forderungen herausgeschält: 1. die Exekution der Güter, von der bereits die Rede war, 2. die Reform des Finanzwesens, des Heeres, der Rechtspflege und der Verwaltung, 3. volkswirtschaftliche Reformen, 4. die engere Angliederung Preußens und Litauens an die Krone.
Der bekannteste dieser Schriftsteller war Andreas Friccius (Frick oder Fritsch, genannt Modrzewski, † 1572), ein der Reformation freundlicher Deutscher, dessen 1551 zuerst erschienene Schrift „De emendanda republica” sogar für die Bauern energisch eintrat.
Es bildete sich ein Kreis von Abgeordneten, die in dieser Richtung zusammengingen, an ihrer Spitze Hieronymus Ossoliński, Raphael Leszczyński (beide der Reformation ergeben) und der Russe Nikolaus Siennicki.
1555 stand das ganze Programm zum ersten Male auf 1555 der Tagesordnung des Reichstages, zugleich mit einer polnischen Nationalkirche. Dieser letzte Punkt, der auf nichts anderes abzielte als auf die Abschaffung des Zölibats, Reichung des Abendmahles in beiden Gestalten und Einführung der Volkssprache in die Liturgie, hätte eine Annäherung an die griechische Kirche bedeutet und sicherlich das Verhältnis der orthodoxen und der unierten Untertanen zu den Polen enger gestaltet. Das wäre im Interesse der Treuhaltung dieser Untertanen gegenüber den russischen Eroberungsgelüsten wünschenswert gewesen, aber der König kam zu keinem Entschluß. Er verschob die Frage von einem Reichstag zum anderen, bis der gelehrte Bischof von Ermland, Stanislaus Hosius, 1564 mit dem Apostolischen 1564 Nunzius Francesco Commendoni vom Tridentiner Konzil[S. 94] zurückkehrte. Aus des Nunzius Hand nahm der König feierlich die „Decreta Concilii Tridentini” entgegen und auf dem Reichstage von 1565 erklärt er gegenüber den nationalen 1565 Bestrebungen, daß er als Katholik leben und sterben wolle.
Im selben Jahre brachte Hosius die Jesuiten ins Land, zuerst nach seiner Residenz Braunsberg, die mit Eifer die Gegenreformation begannen. Die Protestanten vermochten infolge ihrer Zersplitterung — es waren 1548 1548 noch die böhmischen Brüder, aus Böhmen vertriebene, kirchlich wohlorganisierte Husiten, hinzugekommen, die große Verbreitung gewannen, ferner durch Francesco Stancar und durch Lelio Socino die Sekte der Antitrinitarier, auch Neuarianer oder Sozinianer genannt, die besonders in Klein-Rußland und Klein-Polen Anhang fanden — keinen eigentlichen Widerstand entgegenzusetzen. Erst 1570 kam 1570 es zwischen den Lutheranern, Calvinern und böhmischen Brüdern in Sandomir zu einer Einigung, als sogenanntes polnisches Bekenntnis.
Um zu den staatlichen Reformen zurückzukehren, so wurde am wirkungsvollsten noch die Güterexekution durchgeführt, durch den Exekutionsreichstag von 1562, obwohl an 1562 eine allgemeine Zurückgewinnung der zu Unrecht besessenen Güter nicht gedacht werden darf.
Mehrere Reichstage, zuletzt der von Petrikau 1567, beschäftigten sich mit der Exekution. Es wurde festgesetzt, daß drei Viertel der Einnahmen für die Hofhaltung und Verwaltung, ein Viertel für ein stehendes Heer, das sogenannte „Viertelsheer” (Kwarciane wojsko), verwendet werden sollten. Als man zu Ende war, hatte man zwar eine beträchtliche Anzahl von Magnatenbesitzungen verkleinert, also demokratisierend gewirkt, aber doch nicht so viel erreicht, daß ein nur irgend nennenswertes Heer unterhalten werden konnte. Das Viertel mußte daher späterhin verdoppelt werden. Von diesen Exekutionen her tritt auch das „Brot der verdienten Leute” (panis bene merentium) auf, Güter, die der König verdienten Männern gegen einen sehr niedrig[S. 95] bemessenen Zins zu lebenslänglicher Nutzung verlieh, wodurch der Wirtschaftsstand dieser Güter selbstverständlich nicht verbessert wurde.
1565 kam in Petrikau die kirchliche Gerichtsbarkeit an 1565 die Reihe. Man ließ sie zwar bestehen, entzog ihr aber die Unterstützung der weltlichen Gewalt, nachdem schon 1562 ein 1562 Toleranzedikt mit ähnlichen Bestimmungen ergangen war.
Die Reform des Heeres, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit blieb unerledigt, da der Adel über das Fehlschlagen der kirchlichen Hoffnungen erbittert war. Dafür wurden aber, gleichfalls 1565, die wirtschaftlichen „Reformen” in Angriff genommen, indem nämlich die Städte zugunsten des Adels schwer geschädigt wurden. (Die Bauern waren zur Zufriedenheit der Szlachta bereits genügend „reformiert” worden!) Man gab nämlich die Ausfuhr von Rohstoffen und die Einfuhr von Fabrikaten frei, verbot aber die Ausfuhr der letzteren. Das war der letzte, vernichtende Schlag, der die Städte traf und der ihren Niedergang noch weiter beschleunigte. Denn man untergrub ihnen die Grundlage ihres Wohlstandes und ihrer Fähigkeit, all die Lasten zu tragen: Handel und Gewerbe. Ist es ein Zufall, daß gerade 1565 zu Neujahr der polnische Stadtschreiber von Kosten, das um 1400 noch völlig deutsch war, eintragen konnte: „Ad annum Dom. 1565 lingua Polonica feliciter incipit”? Der Weg vom Deutschen über das Lateinische zum Polnischen war in den Städten vollendet....
Der letzte Punkt des Reformprojektes, die engere Vereinigung der einzelnen Landesteile, fand seine Erledigung durch die berühmte „Union” von Lublin, 1569, die 1569 eigentlich gar keine Union mehr, sondern eine Einverleibung ist, und die auf Seiten der nichtpolnischen Kontrahenten gar nicht so freiwillig war, wie die Polen es darzustellen liebten.
Die Litauer waren zu dem Unionsreichstag — vier Reichstage hatten sich bereits vergeblich mit der Frage befaßt — in ablehnender Gesinnung gekommen. Der König, dem um des Kampfes gegen Moskau willen viel an der Einigung gelegen war, hatte bereits auf sein Erbrecht in Litauen verzichtet und den großfürstlichen Stuhl unter das Wahlrecht gestellt, um auch dieses formelle Hindernis aus[S. 96] dem Wege zu räumen. Aber die Litauer brachen die Verhandlungen ab und entfernten sich. Da beschloß man, die Union „in contumaciam” einzuführen, d. h. Litauen ungefragt einzuverleiben, nötigenfalls durch einen Krieg. Die Abgeordneten von Podlasie, Wolynien und Kijew hatten sich ohnehin mit den Nordlitauern nicht einverstanden erklärt und um Einverleibung in die Krone gebeten, die ihnen auch gewährt wurde. Sie behielten ihre Selbstverwaltung, das litauische Statut, Wahrung der ruthenischen Sprache und erhielten Gleichstellung des Adels, auch des orthodoxen, mit dem polnischen: „Die Freien mit den Freien, die Gleichen mit den Gleichen”, wie es hieß. Nun besannen sich auch die litauischen Magnaten, die ohnehin zu Hause den auf die demokratisch regierten Polen neidischen Kleinadel zu fürchten hatten. Am 1. Juli 1569 wurde die Union ausgerufen, unter Tränen der Abgeordneten, wie gemeldet wird. Auf polnischer Seite waren es Freudentränen, auf litauischer Tränen des Schmerzes und der Wut, denn der Vertrag bestimmte: 1. Polen und Litauen bilden einen, unteilbaren „Leichnam”, 2. sie haben einen gemeinsamen König, den sie auf einem gemeinsamen Wahlreichstage wählen und gemeinsam in Krakau krönen, 3. die Reichstage sind gemeinsam, 4. die Münze ist gemeinsam, 5. die Ansiedlung in allen Landesteilen steht frei, 6. Wolynien, Kijew und Podlasie gehören zu Polen. Der einzige Rest der alten Unabhängigkeit war, daß Litauen eigene Verwaltung, eigenes Finanzwesen und sein eigenes Heer behielt.
Schließlich wurde auch das widerstrebende Preußen unter ähnlichen Bedingungen in die Union aufgenommen. (Nur Danzig wußte sich 1570 eine eigene Konstitution zu erringen.) Livland sollte Polen und Litauen gemeinsam gehören. Als Ort der Reichstage wurde Warschau bestimmt, das infolgedessen auch Residenz des Königs wurde.
So war der Staat geeinigt. Die Schwäche, die man durch die Reformen beseitigen wollte, blieb allerdings bestehen, denn sie war nicht im Partikularismus der Länder, sondern in der Ohnmacht der Krone begründet. Diese zu heilen aber lag nicht in der Absicht der Szlachta.
Es konnte nicht ausbleiben, daß Polen auch in kultureller Beziehung im Zeitalter der Reformation und der staatlichen Reformversuche in eine lebhafte Bewegung geriet. Unter den beiden letzten Jagiellonen lebten die lateinischen Dichter Andreas Krzycki (Erzbischof von Gnesen aus dem deutschen Hause Kottwitz, † 1537), Clemens Janicki († 1543), Johannes Dantiscus († 1548), lebte der dem Protestantismus zugetane erste polnische Dichter Nikolaus Rej von Naglowic († 1569) und sein großer Nachfolger, der Posener Domherr Johann Kochanowski († 1584). Der Preuße Nikolaus Koppernigk, Domherr zu Frauenburg in Ermland († 1543), ließ sein unsterbliches Werk „De revolutionibus orbium terrestrium” erscheinen. (Als Pole wird er von polnischen Chauvinisten ganz mit Unrecht in Anspruch genommen.) Joseph Strauß († 1568), der Leibarzt Siegmund Augusts, leistete der Medizin durch seine Theorie über den Puls einen wichtigen Dienst. Matthias Miechowita († 1523), der objektiv berichtende Leibarzt Siegmunds, schrieb eine wichtige Chronik, die zensuriert und in entstellter Auflage nochmals herausgegeben wurde. Justus Ludovicus Decius († 1545), Bernhard Wapowski († 1535), Martin Bielski († 1575), der zuerst Geschichte polnisch schrieb, der Kanzler Martin Kromer († 1589) sind wichtige Quellen der Geschichtschreibung. Jakob Przyłuski († 1553) kommentierte das Recht und schrieb über die Reformpläne. Auch Simon Maricius Czystochlebski († nach 1569), Stanisław Orzechowski († 1566) und der schon erwähnte Friccius sind als sozialwissenschaftliche Schriftsteller zu nennen.
Da die Organisation des Staates in der 1569 erlangten Form im wesentlichen bis zu seiner Auflösung bestehen blieb, so ist es notwendig, nochmals einen Blick darauf zu werfen.
Der Staat zerfiel staatsrechtlich in zwei Reiche, Polen und Litauen, und zwei Lehensfürstentümer, Preußen und Kurland. Verwaltungsrechtlich zerfiel er in drei Provinzen: 1. Großpolen mit zwölf Wojewodschaften, zu denen auch die masowischen und preußischen gerechnet wurden, 2. Kleinpolen mit elf Wojewodschaften, zu denen die kleinrussischen gehörten, und 3. Litauen mit elf Wojewodschaften, zu denen auch Livland gezogen wurde.
Die ausführende Gewalt lag rechtlich in der Hand des Königs, tatsächlich aber in der Hand der Beamten. Die Behörden zerfielen in drei Kategorien: 1. senatorische Ämter, 2. Hofämter, 3. Landschaftsämter. Sie wurden auf Lebenszeit verliehen und ihre Inhaber, sogar die Minister, waren nur dem Reichstage verantwortlich.
I. Zum Senat gehörten außer den Bischöfen die Wojewoden und die Kastellane, kraft Amtes auch die königlichen Minister.
Letztere waren: 1. Der Großmarschall der Krone und der von Litauen, die ersten Würdenträger des Staates, die für die Sicherheit des Königs und für die Hofhaltung zu sorgen hatten. Ihnen standen zwei Hofmarschälle zur Seite. 2. Die beiden Großkanzler, Bewahrer der großen Staatssiegel und Vorsteher der königlichen Kanzlei, zugleich auch Minister für auswärtige Angelegenheiten. Ihre Stellvertreter waren die beiden Unterkanzler, zugleich Bewahrer der kleinen Staatssiegel. 3. Die beiden Großschatzmeister, Finanzminister, deren Stellvertreter die Hofschatzmeister waren. Die Hofschatzmeister erhielten Ministerrang und senatorische Würde jedoch erst 1775, kurz vor der Auflösung des Staates. 4. Seit 1768 auch die Hetmane (siehe unten).
Den Wojewoden, in jeder Wojewodschaft einem, war die Führung des allgemeinen Aufgebotes in ihrer Wojewodschaft, die Aufsicht über die Märkte und die Judengerichtsbarkeit geblieben, den Kastellanen, deren Zahl in jeder Wojewodschaft verschieden war, die Führung des allgemeinen Aufgebots ihrer Bezirke. Alle anderen Funktionen waren, wie wir gesehen haben, auf die Starosten übergegangen.
II. Aus der Zahl der Hofämter sind hervorzuheben: 1. die beiden Großsekretäre, fast immer geistlichen Standes, die ersten Hofbeamten, den Kanzlern in ihren Funktionen verwandt, sie auch zeitweise vertretend; 2. die vier Referendare, in jedem Lande je einer geistlichen und je einer weltlichen Standes, die Beschwerden und Bitten entgegenzunehmen und dem Könige vorzutragen hatten; 3. die beiden Kronhetmane und die beiden Feldhetmane, die Feldherren des Reiches, erst unter Kasimir Jagiellończyk eingeführt, während bis dahin die Kanzler zugleich Feldherren waren; 4. die Hofschatzmeister (siehe oben); 5. der Kronkämmerer und der litauische Kämmerer, Vorsteher der königlichen Wohnung; 6. dann die übrigen Hofwürdenträger, der Großbannerträger, Schwertträger, Stallmeister, Küchenmeister usw., die nur bei Hoffestlichkeiten in Funktion traten, und 7. die Militärbeamten, wie der Feldschreiber, seit 1637 der Artilleriegeneral und andere.
III. Die Landschaftsämter waren, wie wir aus der Entwicklung bereits wissen, fast durchweg zu reinen Titularämtern geworden. Doch wurden zu ihnen auch die Burggerichtsstarosten gezählt, von denen einige sogar mehrere Wojewodschaften unter ihrer Gerichtsbarkeit hatten, weswegen sie Generalstarosten hießen: die Generalstarosten von Großpolen und Podolien, später auch von Krakau. Daneben gab es noch andere Starosten, die nur Pächter der Krongüter waren. Neben den Burgstarosten hatten noch der Landrichter, der Instruktionsrichter (podsędek) und der Landschreiber sowie der erste landschaftliche Würdenträger, der Kämmerer, ritterliche Funktionen.
Auch die Rechtspflege hatte ihre Umwandlung vollendet, wenngleich nicht im Sinne der für die Staatsreform aufgestellten Forderungen. An Stelle der allen Thinggerichte (wiece) war eine Anzahl abgestufter kollegialer Gerichte getreten, und zwar:
1. Als unterste Gerichte die Burggerichte (Grodgerichte) und die Land-Adelsgerichte (ziemstwo). Dem Grodgericht stand der Burgstarost vor mit Vizeburgrichtern (podstarości), Notaren (rejent) usw. Es hatte vor allem Kriminalsachen, daneben aber auch Zivilsachen abzuurteilen. Die Land-Adelsgerichte bestanden aus dem Landrichter, dem[S. 100] Instruktionsrichter und dem Schreiber. Ihnen fielen namentlich die Rechtsangelegenheiten der Adelsgüter zu. Bei beiden Gerichten wurden Gerichtsbücher geführt, in die nicht nur Verträge eingetragen wurden, sondern auch öffentliche Akte, wie Reichs- und Landtagsbeschlüsse, Konföderationen, Proteste der Abgeordneten usw., die durch diese Eintragung die Kraft eines Rechtsdokuments erhielten. Hierdurch sind die Grodbücher und Ziemstwobücher eine wichtige Quelle für die innere Geschichte Polens geworden.
2. Das Assessorengericht unter dem Kanzler mit den Referendaren, königlichen Sekretären und Notaren diente als höchste Instanz in städtischen Angelegenheiten und als Appellationsgericht von den Obergerichten des deutschen Rechts.
3. Das Relationsgericht unter dem König mit den Ministern und Senatoren urteilte die Sachen ab, die das Assessorengericht nicht zum Austrag brachte oder die der König sich vorbehalten hatte.
4. Das Reichstagsgericht, der Ersatz des wiec, tagte während des Reichstages unter dem König und den Senatoren, seit 1588 verstärkt durch vom Reichstagsmarschall ernannte Landboten, als Oberinstanz für Zivilangelegenheiten, als Gericht für politische Verbrechen und für Dinge, die an Ehre oder Leben eines Edelmannes gingen. Stephan Báthory setzte an seine Stelle für Zivilangelegenheiten die Obertribunale für Polen und für Litauen.
5. Das Marschallgericht unter den Groß- oder Hofmarschällen und Würdenträgern hatte am Aufenthaltsort des Königs über Vergehen wider die königliche Person oder die öffentliche Sicherheit mit dem Recht über Leben und Tod und sofortiger Vollstreckbarkeit des Urteils zu richten.
Das Prozeßverfahren war nicht genau festgelegt, sondern beruhte auf Gewohnheit. Für den Adel gab es Todesstrafe nur bei Verbrechen gegen König und Vaterland, sonst gewöhnlich[S. 101] Geldstrafe. Für die nichtadligen Stände bestand die Tortur. Die Ausführung der Urteile war dem Burgstarosten übertragen. Für das Zivilverfahren wurden Gebühren erhoben, die teils in die Staatskasse flossen, teils den Richtern zukamen.
Auch im Heerwesen war die Reform bekanntlich nicht gelungen. Das allgemeine Aufgebot (pospolite ruszenie) aller grundbesitzenden Edelleute bestand weiter. Es betrug im 17. Jahrhundert über 300 000 Mann, die alle fünf Jahre durch Lustration festgestellt wurden. Aus uns sattsam bekannten Gründen erfolgte die Aufbietung, die der König nur gemeinsam mit dem Reichstag vornehmen konnte, so selten als möglich. Daneben bestand die Wehrkraft des Landes aus dem stehenden Viertelheer, aus für besondere Zwecke für bestimmte Zeiten angenommenen Soldtruppen, aus den Kontingenten der beiden Lehensfürstentümer, aus den Hoftruppen und den Bannern der Magnaten und Bischöfe, die oft Tausende von Truppen als stehende Leibwache hielten. Der Dienst geschah überwiegend zu Pferde, erst Stephan Báthory führte das Fußvolk ein. Man unterschied Schwerbewaffnete (Husaren und Panzerreiter) und Leichtbewaffnete (Janitscharen, Ulanen, Dragoner).
Eine besondere militärische Organisation bildeten die Kosaken in der Ukraine am unteren Dnjestr, Bug und Dnjepr, von denen später im Zusammenhange die Rede sein wird.
Die Staatseinkünfte waren sehr beschränkt, da ja auch die Reform des Finanzwesens mißlungen war. Sie bestanden außer den Einkünften der königlichen Güter noch aus der Grundsteuer von zwei Groschen von der Hufe, den Abgaben der Städte, der Judensteuer, den Einnahmen aus Bergwerken, Salinen und der Münze, und dem erst 1717 in eine feste Steuer umgewandelten freiwilligen „subsidium charitativum” der abgabenfreien Geistlichkeit. Wo diese Einnahmen nicht reichten, da mußte der König sich vom Reichstage für besondere Zwecke erst Sondersteuern bewilligen lassen.
Der Reichstag bestand aus dem Senat und der Landbotenkammer. Er wurde mit Gebet und Predigt eröffnet. Darauf wählten die Landboten den Reichstagsmarschall und nahmen die Wahlprüfungen vor. Alsdann vereinigten sich beide Kammern zum Handkuß beim König, und der Kanzler trug die Vorschläge der Regierung vor, die Gegenstand der Beratung sein sollten. Diese Gegenstände wurden von jeder Körperschaft gesondert beraten, vom Senat unter Vorsitz des Königs, von der Landbotenkammer unter Vorsitz des Reichstagsmarschalls. Durch Deputationen wurde der Verkehr zwischen beiden hergestellt, nach Bedarf auch gemeinsam beraten. Zur Gültigkeit der Beschlüsse war „communis consensus” sowohl des Senats mit der Landbotenkammer, als auch in dieser der einzelnen Landschaften erforderlich. Hieraus hat sich das „liberum veto”, die Zerreißung der Reichstage, die Anwendung von Gewalt bei den Abstimmungen entwickelt. Die Feststellung der Übereinstimmung erfolgte durch den König. Den Schluß der Tagung bildete wieder eine gemeinsame Sitzung mit Handkuß beim König.
Es muß hier noch hervorgehoben werden, daß der Sieg des Kleinadels über die Magnaten, wie er in dem Petrikauer Statut zum Ausdruck kam, auf die Dauer doch nur eine scheinbare Demokratisierung der Macht zur Folge hatte. Die wirtschaftliche Stellung der Magnaten war zu stark, als daß sie nicht immer das Übergewicht behalten mußten, besonders in Kleinpolen, Litauen und Kleinrußland. Sie saßen wie souveräne Herren auf ihren Besitztümern, hatten eine vollständige Hofhaltung, zu der zuweilen sogar ärmere Senatoren gehörten, ernährten eine große Zahl von niederen Adligen in ihren Diensten, sei es in der Verwaltung, sei es bei den Leibtruppen. Sie trieben auf eigene Hand Politik, führten nicht nur unter sich, sondern sogar mit den Nachbarmächten Krieg. Im Reichstage stimmten die von ihnen direkt abhängigen oder durch Bestechung und Drohung gewonnenen Landboten natürlich, wie ihnen vorgeschrieben wurde, so daß nicht der Wille der Gesamtheit des Adels, sondern nur der Wille der großen Häuser zum Ausdruck[S. 103] kam. In ihrer Hand, nicht in der Hand des niederen Adels war der König ein Spielball, und eine Änderung hätte nur eintreten können, wenn die Güterexekution vollständig durchgeführt, auch über die Zeit vor dem Jahre 1504 zurück erstrebt worden wäre, so daß die Krone die größte Macht im Lande wurde. Am reichsten waren die kleinrussischen Familien, an ihrer Spitze die Ostrogski, nach ihnen die Sanguszko, Wiśniowiecki, Chodkiewicz, Sapieha, ferner die Lubomirski, Radziwill, Czartoryski, Zborowski, Potocki, Leszczyński, Górka, Zamojski usw.
Die Frage der Nachfolge Siegmund Augusts, der ohne männliche Nachkommenschaft geblieben war, wurde schon zu seinen Lebzeiten erörtert. Der König, der in dritter Ehe wieder eine Habsburgerin geheiratet hatte, neigte dazu, einen Habsburger auf den Thron zu bringen, der Adel war in seiner Mehrheit für Johann Siegmund Zápolya von Siebenbürgen, des Königs Neffen. Aber der Siebenbürger starb 1571, und ein Jahr später folgte ihm der letzte Jagiellone, 52 Jahre alt, ins Grab, ohne daß die Thronfolge geregelt war. 1572
Außer Ernst, dem Sohn Kaiser Maximilians II., und Stephan Báthory, dem Nachfolger Zápolyas, tauchten andere Bewerber auf: Heinrich von Valois, der Bruder Karls IX., König Johann von Schweden, der Schwiegersohn Siegmund Augusts, Verwandte des Piastenhauses. Sogar Iwan der Schreckliche ließ mitteilen, unter welchen Bedingungen er bereit wäre, die Krone anzunehmen. Die Lage war neu, denn obwohl auch die Jagiellonen in Polen Wahlkönige waren, so lagen die Verhältnisse doch anders, da sie unter anderen Umständen auf den Thron gekommen und, weil in Litauen erblich, die gegebenen Thronkandidaten waren. Noch nicht einmal eine Wahlordnung war vorhanden.
Der kleinpolnische und der großpolnische Adel taten sich sofort in Konföderationen zusammen, um für die öffentliche Sicherheit und die Grenze zu sorgen, eine Erscheinung, die sich von nun ab bei jedem Interregnum wiederholte. Dann entspann sich zwischen den beiden Religionsparteien ein Streit darüber, wer „interrex” sein solle, der Primas oder der Kronmarschall, der gerade damals Protestant war (Johann Firley). Die Großpolen und Katholiken drangen mit ihrer Meinung durch und fortan war immer der Erzbischof von Gnesen als Primas des Reichs „interrex”. Es wurde ferner beschlossen, daß der Wahl ein Konvokationsreichstag in Warschau vorauszugehen habe, und ein Interregnumsgericht (sądy kapturowe) eingesetzt. Auch die Frage der Revision der Rechte wurde erörtert und hierzu eine eigene Kommission eingesetzt.
Der Konvokationsreichstag fand im Januar 1573 1573 in Warschau statt. Er bestätigte die Befugnisse des Primas und bestimmte weiter, daß er den Wahlreichstag zu berufen und zu leiten und nach erfolgter Abstimmung den König zu nominieren habe, während dem Kronmarschall nur die öffentliche Verkündigung, die Promulgation, des Gewählten zugestanden wurde. Nach der Konstitution von 1530, betreffend die Wahl Siegmund Augusts, hatte die Wahl durch die gesamte Szlachta zu geschehen. Das wollte die protestantische Partei vernünftigerweise nicht aufrechterhalten wissen, aber auf Veranlassung Johann Zamojskis beschloß der Konvokationsreichstag, daß die Wahl „viritim”, durch den ganzen Adel zu geschehen habe, nicht durch den gewöhnlichen Reichstag. Als Wahlort wurde ein Feld am Dorfe Wola bei Warschau bestimmt, wodurch der Nähe wegen die streng katholischen und konservativen Masowier das Übergewicht erhielten.
Diese Niederlage veranlaßte die Protestanten, sich zu der[S. 105] Warschauer Konföderation zusammenzuschließen, mit dem Zweck, die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Freiheit des Bekenntnisses zu sichern. Die Konföderationsakte wurde dem Reichstag vorgelegt und von ihm einstimmig gebilligt, nur von den Bischöfen nicht. Sie war der einzige Sieg der Protestanten, die sich hier zum ersten Male Dissidenten nannten, und wurde die einzige rechtliche Garantie für die Freiheit ihres Bekenntnisses in Polen.
Zur Wahl im April 1573 kamen etwa 40 000 Edelleute 1573 zusammen, unter ihnen allein 10 000 Masowier. Nachdem der Nunzius, der in Zukunft bei allen Wahlen mitwirkte, und die Gesandten der Bewerber gehört worden waren, begann der Senat mit der Deputation der Szlachta in einem „Szopa” (Schuppen) genannten Zelte die Korrektur der Rechte zu beraten, die vom künftigen Könige bestätigt werden sollten. Die Masowier zwangen zum Abbruch der langen Verhandlungen, vereitelten also von neuem den Reformversuch, und so wurde dann am 4. Mai zur Wahl unter den drei übrigbleibenden Kandidaten Ernst von Habsburg, Johann von Schweden und Heinrich von Valois geschritten. Die Geschicklichkeit und Rührigkeit des französischen Gesandten Montluc im Verein mit den Anstrengungen des Nunzius sicherten die Wahl des ungefährlichsten und meistbietenden, Heinrichs von Valois.
Die Bedingungen, unter denen Heinrich von Valois 1573 bis 1574 (1573–1574) gewählt wurde, waren in den Pacta conventa niedergelegt: ein ewiges Bündnis mit Frankreich, Errichtung einer Flotte auf seine eigenen Kosten, im Kriegsfalle Ausrüstung eines Heeres auf seine eigenen Kosten, Verwendung von 40 000 fl. für die Bedürfnisse des Landes aus eigenen Mitteln, Bezahlung der Schulden Siegmund Augusts, Bestätigung der Privilegien und Freiheiten. Diese letzte Bedingung war genauer in den Articuli Henriciani umschrieben: Der König erkennt die freie Wahl an und verzichtet auf den Titel „Erbe des Reiches”; er sichert den Dissidenten Bekenntnisfreiheit, erklärt ohne den[S. 106] Senat weder Krieg noch schließt er Frieden, umgibt sich stets mit 16, der Reihe nach abwechselnden Senatoren; er beruft das allgemeine Aufgebot nur mit Zustimmung des Reichstages und teilt es nicht, außer Landes besoldet er es; er beruft den Reichstag alle zwei Jahre auf höchstens sechs Wochen und entbindet, falls er eine dieser Bestimmungen verletzt, das Volk vom Gehorsam.
Von nun ab wurden jedem Könige „Pacta conventa” vorgelegt, die Articuli Henriciani aber gingen in die Staatsgrundgesetze über.
Die unheilvolle Bahn, die ununterbrochen abwärts führte, war nun beschritten. Indem die Vererbbarkeit der Königswürde ausgeschlossen wurde, wurde das Land mehrmals in jedem Jahrhundert den Wahlwirren ausgesetzt, eine stete Politik unmöglich gemacht, der Hader der Parteien gestärkt. Alle Schritte des Königs, der so wie so fast keine Befugnisse mehr hatte, wurden durch die 16 „residierenden” Senatoren überwacht. Der letzte Artikel, „de non praestanda obedientia”, wurde ein Vorwand zu ständigem Aufruhr.
Es beginnt die bedeutsame Rolle der Konföderationen in Polens Geschichte, die zur Erreichung bestimmter Ziele durch den König, den Reichstag oder Adelsparteien gebildet wurden, bestimmter Ziele, die im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht zu erreichen waren. Diese Konföderationen hatten ihre eigenen Reichstage, auf denen glücklicherweise Stimmenmehrheit entschied, ihre eigene, aus Wahlen hervorgehende Verwaltung, mit einem Marschall und Hetman oder Generalregimentarius an der Spitze. Wenn die Konföderationen alle Wojewodschaften umfaßten, dann hießen sie Generalkonföderationen. Deren Leiter hatten diktatorische Gewalt, ihre Beschlüsse dieselbe Geltung wie Reichstagskonstitutionen. Angesichts der schwerfälligen Reichstagsverfassung und der erforderlichen Einstimmigkeit aller Wojewodschaften bei Reichstagsbeschlüssen waren die Konföderationen oft das einzige Mittel, aus den Schwierigkeiten herauszukommen. Es bedarf keiner weiteren Ausführung, daß sie ebensooft in den Händen ehrgeiziger oder verbrecherischer Männer dem Staate verderblich wurden.
Heinrich von Valois, der erst Anfang 1574 ins Land 1574 kam, war nicht gewillt, seine Versprechungen zu halten. Doch[S. 107] ehe es zu ernsten Zwistigkeiten kam, starb sein Bruder. Noch im selben Jahre verließ er daher bei Nacht und Nebel Polen, um den französischen Thron zu besteigen.
Das Land sah sich, nachdem es Heinrich vergebens eine Frist zur Rückkehr gegeben hatte, von neuem vor die Notwendigkeit einer Wahl gestellt, die schon die ersten Zwistigkeiten herbeiführte (1576). Die Senatorenpartei, Litauen und Preußen wählten Kaiser Maximilian II., die Partei der Szlachta unter Führung Johann Zamojskis und der Zborowski die letzte Jagiellonin Anna, die Schwester Siegmund Augusts, und bestimmte gleichzeitig zu ihrem Gatten Stephan Báthory (1576–1586). Ein Bürgerkrieg stand 1576 bis 1586 in Aussicht, denn die Szlachta hatte sich schnell Krakaus bemächtigt, und die Kaiserlichen rüsteten ebenfalls. Da starb Maximilian, der bereits den Eid auf die Pacta conventa in Wien geleistet hatte, und dem energischen Durchgreifen Stephans gelang es, sich beim Adel Anerkennung zu verschaffen, zuletzt, durch einen Feldzug (1576–1577), auch in 1576 bis 1577 Danzig.
Dieser begabte Fürst, der letzte große Staatsmann auf dem polnischen Thron, trug sich mit weitschauenden Plänen für die Größe des Landes. Wie er im Innern die königliche Macht zu stärken suchte und auch stärkte, so wollte er nach außen durch Niederwerfung der Moskowiter, der Tataren und Türken Polen die Vorherrschaft in Osteuropa zurückerlangen.
Zunächst drängten die Vorgänge in Livland zum Waffengange
mit Rußland. Iwan der Schreckliche hatte die Wirren
benutzt, um ganz Livland mit Ausnahme von Riga zu verwüsten
und an sich zu reißen. Ihm mußte Stephan zuerst
entgegentreten. Er sicherte sich den Frieden mit den Türken,
ließ den saporogischen Kosaken Iwan Podkowa, der diesen
Frieden nicht hielt, in Lemberg enthaupten und verstärkte
seine Streitkräfte durch Verbesserung der Artillerie und durch
Einführung einer Bauerninfanterie von den königlichen[S. 108]
Gütern (jeder 20. Bauer). 1579 brach er mit 30 000 Mann 1579
1580
in Rußland ein, eroberte Polozk zurück, gewann 1580 mit
einem noch größeren Heere die wichtigen Grenzplätze Welish,
Usswjat (beide im Gouvernement Witebsk), Wjelikije Luki
(Gouv. Pskow) und stand im nächsten Jahre vor Pskow.
Alle Erfolge Iwans standen in Frage. Da entschloß er sich zu einer Gesandtschaft an den Kaiser und den Papst, um über Stephans „unchristliches Vorgehen” Beschwerde zu führen und seinen Anschluß an Rom in Aussicht zu stellen, wenn man ihm einen günstigen Frieden vermittle. Gregor XIII. war leichtgläubig genug, dieses Anerbieten ernst zu nehmen. Er schickte den Jesuiten Antonio Possovino nach Polen und Moskau, der sich eifrig um den Frieden bemühte. Da die Belagerung von Pskow sich bis in den Winter hinzog und im polnischen Heere Krankheiten ausbrachen, da vor allem die Szlachta den König ohne Mittel ließ und ihm in unpatriotischer Weise entgegen war, hatten die Bemühungen Erfolg. In Sapolje (Jam Zapolski) im Pskowschen wurde 1582 ein zehnjähriger Waffenstillstand geschlossen, der Polen 1582 Polozk zurückbrachte, dazu Welish und die Teile Livlands, die Iwan früher innehatte. Das Übergewicht, das Moskau unter den beiden Iwan erlangt hatte, war vorläufig gebrochen.
Im Innern nahmen Religionsstreitigkeiten und Reformpläne den König in Anspruch. Obwohl früher Protestant, glaubte er nur aus der Wiederherstellung der Kircheneinheit eine Gesundung der Verhältnisse erhoffen zu können. Er begünstigte daher eifrig die jesuitische Gegenreform, die in Polen wie überall durch die Schule die heranwachsende Generation für sich zu gewinnen suchte und in dem vor kurzem noch so toleranten Lande den religiösen Fanatismus entfachte. In Riga führte ihr Vorgehen, das auch anderwärts Unruhen verursachte, im Verein mit der Einführung des gregorianischen Kalenders 1586 1586 zur sogenannten Kalenderrevolution, die erst nach Stephans Tode erstickt wurde (1589).
Im Kampfe wider die Adelsanarchie sind besonders die Zborowskischen Händel bekannt geworden. Stephan verdankte dieser Familie zum guten Teil seine Wahl. Infolgedessen glaubte Samuel Zborowski, der zu Heinrichs von Valois Zeiten einen Wapowski im Krakauer Schloßhof erschlagen hatte, die Verbannung brechen zu dürfen. Darüber kam es zu Empörungsversuchen und zum Hochverrat. Samuel wurde enthauptet (1584), Christoph Zborowski aus dem Lande verbannt (1585). 1584
Bedeutungsvoll war die Gerichtsreform. Da das Reichstagsgericht als oberste Instanz in Zivilsachen nicht mehr genügte, setzte Stephan unter großen Schwierigkeiten die Einsetzung eines Tribunals für Polen (1578) und eines 1578 zweiten für Litauen (1581) durch. Die Tribunale wurden mit von den Landtagen gewählten Deputierten besetzt und tagten abwechselnd alle Halbjahre in Petrikau für Großpolen und in Lublin für Kleinpolen, bzw. in Wilna und in Nowohorodok oder Minsk für Litauen. Die Fälle, in denen es um Ehre und Leben eines Edelmannes ging, blieben nach wie vor dem Reichstagsgericht vorbehalten.
1584 starb Iwan der Schreckliche. Sein Nachfolger 1584 wurde der schwache Feodor I. Iwanowitsch. Stephan wollte nun den Kampf wieder aufnehmen, er dachte sogar an eine Personalunion, ähnlich wie sie zur Vereinigung Polens und Litauens geführt hatte. Dann sollte ein Türkenkrieg folgen. Schon stand er in Verhandlungen mit dem Papst, dem Kaiser, Spanien und Venedig, schon hatte er die Landtage einberufen, als er plötzlich, 53 Jahre alt, in Grodno starb, viel zu früh für das Land, das eben in geordnete Verhältnisse zurückzukommen begann.
Hatte die zweite freie Wahl nur zu einer Doppelwahl geführt, so brachte die dritte bereits den Bürgerkrieg. Die[S. 110] Zborowskis erhoben nach Stephan Báthorys Tode ihr Haupt. Sie bildeten eine Generalkonföderation, die namentlich gegen Johann Zamojski, Stephans Helfer und Berater, gerichtet war. Ihre Partei wählte den Erzherzog Maximilian, die Zamojskis, die infolge des Zborowskischen Übermutes bald aus der Minderheit in die Mehrheit kamen, den Sohn König Johann Wasas von Schweden und der Tochter Siegmund Augusts (Katharina), den Jesuitenzögling Siegmund III. (1587–1632). Es kam nun darauf an, wer 1587 bis 1632 den Vorsprung gewann. Maximilian zog mit 11 000 Mann gegen Krakau, wurde aber von Zamojski geschlagen und gefangen genommen, so daß Siegmund allgemeine Anerkennung fand.
Drei Könige aus dem Hause Wasa haben während eines Jahrhunderts auf dem polnischen Thron gesessen. Glück haben sie dem Lande nicht gebracht. Namentlich des ersten bigotter phantastischer Katholizismus, seine auswärtigen, mit dem Interesse Polens durchaus nicht zusammenfallenden Sonderinteressen, die seinen absolutistische Neigungen gepaarte Unfähigkeit zum Herrscherberuf beförderten die Anarchie in einem Lande, das angesichts seiner Verfassung Männer vom Schlage Stephan Báthorys gebraucht hätte. Große und glänzende Gelegenheiten, Polen die von Stephan Báthory angebahnte Vorherrschaft in Osteuropa endgültig zu sichern, boten sich. Daß sie nicht gehörig ausgenutzt wurden, war ebensosehr Schuld des die engherzigsten jesuitischen Pläne verfechtenden Königs wie des jeden Weitblickes und jeder Opferwilligkeit entbehrenden Reichstages.
Wie Rom seine Wahl gegenüber der doch auch katholischen Kandidatur des Erzherzogs förderte, weil es durch ihn Schweden zurückzugewinnen hoffte, so trug es auch kein Bedenken, ihn, als er 1594 in Schweden gekrönt wurde, eine Erklärung unterschreiben 1594 zu lassen, welche die Katholiken in Schweden von allen Ämtern ausschloß. Er war ja geneigt, dieselbe Bestimmung in Polen gegenüber den Dissidenten und Orthodoxen durchzuführen, und Schweden sollte nachher auch an die Reihe kommen! Durch die Aussicht auf Estland aber hatte man Polen, dessen Interessen eher auf einen gemeinsamen Kampf mit Schweden gegen Moskau hinwiesen, mit den dynastischen Interessen des Königs und mit den Plänen Roms verknüpft.
Zu Österreich, dessen Prinzen er bei der Wahl ausgestochen, trat Siegmund durchaus nicht, wie man hätte erwarten müssen, in ein gespanntes Verhältnis. Er verband sich nicht nur durch Heirat zweimal dem Erzhause, sondern war sogar 1589 bereit, die polnische Krone an 1589 Erzherzog Ernst abzutreten, wenn dieser keine Ansprüche auf Estland geltend machen wolle. Dieser in der jesuitischen Hofpolitik seine Erklärung findende Plan kam zwar zu früh ans Tageslicht und brachte den König 1592 vor 1592 dem deswegen so genannten Inquisitionsreichstag zu Warschau in eine peinliche Lage. Er hinderte ihn aber nicht, Österreich wider den Willen des Reichstages in seinen Türkennöten beizustehen und die Angriffe auf Polen hinzulenken, sooft seine Beichtväter es verlangten.
Dissidenten wie Orthodoxe hat er mit Hilfe des jetzt schon jesuitisch erzogenen Adels in gleicher Weise unterdrückt (es z. B. 1606 und 1614 zugelassen, daß die Posener 1606 Jesuitenschüler zweimal die lutherische Kirche niederbrannten) und in gleicher Weise dem Staate verfeindet. Bei der Ämterbesetzung wurden sie systematisch übergangen. Dabei bot sich eine günstige Gelegenheit, die Orthodoxen mit Rom zu unieren, nachdem die Florentiner Union infolge der Intoleranz der römisch-katholischen Geistlichkeit und infolge der Propaganda Iwans III. zu Anfang des Jahrhunderts auch in Kleinrußland und Litauen verfallen war. Das Bestreben, die griechische Kirche organisatorisch, geistig und moralisch auf die Höhe der römischen zu heben, machte sowohl die Führer der Geistlichkeit als auch die hervorragendsten Laien einer neuen Union geneigt. Dazu kam als Warnung, daß Boris Godunow 1589, um die russischen Popen für 1589 sich zu gewinnen, ein eigenes, von Konstantinopel unabhängiges russisches Patriarchat in Moskau gegründet hatte, das natürlich ganz in der Gewalt des Zaren war. Unmittel[S. 112]barer Anstoß wurde, daß der Patriarch von Konstantinopel sich alle Amtshandlungen von der orthodoxen Geistlichkeit Polens ungebührlich teuer bezahlen ließ.
Unter Führung des Metropoliten Michael Rahoza von Kijew und des Fürsten Wassilij Ostrogski wurden 1595 1595 auf einer Synode zu Brześć Litewski die Unionsbedingungen vereinbart: Beibehaltung der Liturgie, des Ritus, der slawischen Kirchensprache, Einführung des gregorianischen Kalenders, Aufnahme der Bischöfe in den Senat. Die Bischöfe von Łuck und Wladimir wurden nach Rom geschickt, wo Klemens VIII. die Bedingungen annahm. Als aber eine neue Synode zu Brześć im nächsten Jahre den Anschluß vollziehen sollte, da hatte jesuitischer Eifer, der keine Sonderstellung wollte, und der Eigennutz und Hochmut der römischen Prälaten, die sich der Aufnahme der griechischen Bischöfe in den Senat widersetzten, alles verdorben. Es bildeten sich zwei Parteien, die sich gegenseitig bannten. Ein Teil nahm die Union an, der andere, mit Ostrogski und den Bischöfen von Lemberg und Przemyśl, verharrte im Schisma. Der Druck, ja die offene Feindseligkeit gegenüber den Schismatikern wurde so stark, daß die Kosaken, die schon zwischen 1592 und 1596 blutige, mühsam unterdrückte Aufstände verursacht hatten, sich wieder erhoben. Mit den in gleicher Weise, namentlich durch fanatisierte Schüler der Jesuitenkollegien verfolgten Dissidenten schlossen die Orthodoxen zum gemeinsamen Schutze ihrer Rechte und Freiheiten 1599 eine 1599 Konföderation zu Wilna. Zur übermäßigen Einschränkung der königlichen Gewalt, zur Knechtung der Bauern und Bedrückung der Städte trat hiermit der vierte Faktor, der Polens wirtschaftlichen und politischen Untergang beförderte.
Es konnte nicht ausbleiben, daß die Schweden einen ständig in der Ferne weilenden und dem Protestantismus[S. 113] abholden König nicht ertrugen. Unter seinem Onkel, dem Regenten Karl, Herzog von Sudermanland, wurde die königliche Partei zurückgedrängt. Die Polen weigerten sich, in diese Privatangelegenheiten des Königs einzugreifen. Erst als Siegmund einen schwedischen Einfall in Livland herbeizuführen wußte, entschlossen sie sich 1601 zum Kriege, der, nur durch Waffenstillstände unterbrochen, sechzig Jahre diese natürlichen Bundesgenossen in Anspruch nahm und Moskau Gelegenheit gab, von neuem zu erstarken. Der Herzog wurde 1604 als Karl IX. zum Könige gekrönt, und 1604 wenn ihn auch 1605 Chodkiewicz zu Kirchholm schlug und Livland wiedergewann, so hinderten innere Unruhen eine weitere Ausnutzung dieses Sieges.
Auch Aussichten, die sich in Rußland boten, wurden durch diese Unruhen in Frage gestellt.
In Rußland war nach des Zaren Feodor I. Tode 1598 1598 dessen Schwager, der Tatare Boris Godunow, auf den Thron gelangt, nachdem er schon vorher (1591) den rechtmäßigen Thronfolger, des Zaren Bruder Dmitrij Iwanowitsch, ermordet hatte. Seine starke Herrschaft verfeindete ihm die Bojaren, seine Begünstigung fremder Wissenschaften die Geistlichkeit, seine Beschränkung der Freizügigkeit die Bauern. Da tauchte 1603 am 1603 Hofe des Fürsten Adam Wiśniowiecki ein entlaufener Basilianermönch, Grischka Otrepjew, auf, der sich für den wunderbar geretteten Dmitrij Iwanowitsch ausgab. Dem König und den Jesuiten erschien er als geeignetes Werkzeug für russische Pläne. Sie heuchelten Glauben an seine Herkunft und gestatteten, daß er 1604 mit Unterstützung einiger Magnaten und der Kosaken 1604 in Rußland einbrach. Er siegte zunächst bei Nowgorod Sjewersk, wurde dann geschlagen, gelangte aber infolge des plötzlichen Todes Boris Godunows dennoch auf den Thron (1605). Der 1605 Betrüger mußte sich auf Polen stützen. Er heiratete Maryna Mniszech, die Tochter des Wojewoden von Sandomir, er konnte großen Nutzen bringen.
Da brach 1605 der Zebrzydowskische Aufstand aus, 1605 in dem sich die allgemeine Unzufriedenheit gegen Siegmund[S. 114] Luft machte. Bei Sandomir sammelten sich 100 000 Edelleute zu einer Konföderation. Sie wählten Janusz Radziwill zu ihrem Marschall, den Krakauer Kastellan Nikolaus Zebrzydowski zu ihrem Hetman, ganz wie bei einem Interregnum, und faßten ihre Beschwerden in 67 Artikel zusammen, die ebenso viele Anklagen auf Verletzung der bestehenden Verfassung waren. Der König sammelte seine Partei, namentlich viele Senatoren, in Wiślica und ließ 13 Gegenartikel aufsetzen, die den Konföderierten als Verhandlungsgrundlage vorgeschlagen wurden. Da man zu keinem Einvernehmen kam und die meisten Unzufriedenen sich verliefen, fiel der König mit 20 000 Mann über die zurückbleibenden 6000 her und besiegte sie mit leichter Mühe. Sie erklärten sich nun einverstanden, die Angelegenheit dem Reichstage von 1606 1606 vorzulegen. Als der Reichstag die Sandomirer Artikel verwarf, sammelten sich die Aufrührer von neuem, erlitten aber 1607 bei Radom eine entscheidende Niederlage, die 1607 den Aufstand beendigte und den König zum Herren der Situation machte.
Noch einmal bot sich die Gelegenheit, in Rußlands Geschicke einzugreifen, denn der falsche Dmitrij wurde schon 1606 getötet und der Fürst Wassilij Schujski wurde 1606 zum Zaren gewählt. Vor den falschen Prätendenten, die sich erhoben, vermochte Schujski sich nicht zu halten, zumal ein zweiter falscher Dmitrij wieder von den Polen unterstützt wurde. Schujski suchte Anschluß an Schweden, was Siegmund zum Anlaß nahm, selbst als Thronbewerber aufzutreten und Schujski den Krieg zu erklären. Wider den Rat des Hetmans Żółkiewski legte der König sich vor Smolensk fest, das von 1609–1611 seinen Angriffen widerstand, 1609 bis 1611 anstatt gleich das ganze Land in seine Gewalt zu bringen. Erst 1610, nach einem Siege über ein russisch-schwedisches Ersatzheer bei Kluschyn, gelangte Żółkiewski nach[S. 115] Moskau, wo die Bojaren sich zum Thronrat versammelt hatten und Schujski absetzten. Żółkiewski setzte die Wahl Władysławs, des Sohnes Siegmunds, durch. Władysław sollte sich verpflichten, die griechische Kirche und die Privilegien der Bojaren zu schützen, ihnen das Privileg „Neminem captivabimus” zu gewähren und mit Polen ein Bündnis zu schließen. Aber Siegmund, der den Jesuiten sicherer schien als sein Sohn, nahm die Krone für sich in Anspruch, gab der Bojarendeputation einen abschlägigen Bescheid, hielt die Belagerung von Smolensk aufrecht und berief Żółkiewski von Moskau ab.
Der Widerwille gegen Siegmunds Kandidatur und die Erbitterung über den Übermut der polnischen Besatzung in Moskau riefen jenen berühmten Aufstand hervor, der 1613 1613 Michael Feodorowitsch Romanow auf den Zarenthron brachte. Jetzt, wo es zu spät war, wurde Chodkiewicz, und obendrein mit zu geringer Truppenzahl gegen Moskau geschickt; er wurde geschlagen. Militärkonföderationen der auf ihren Sold wartenden Truppen legten die weitere Kriegsführung lahm. Erst 1617 wurde der Kampf wieder aufgenommen, 1617 diesmal für Władysław, der vorher auf Smolensk und eine Reihe russischer Gebiete zugunsten Polens hatte verzichten müssen. Die Kosaken unter Peter Konaszewicz stießen zu ihm. Aber nachdem ein Sturm auf Moskau gescheitert war, kam auf Wunsch des Königs und des Reichstages 1618 zu Deulino bei Moskau ein 16jähriger 1618 Waffenstillstand zustande, der Polen im Besitz von Smolensk, Nowgorod Sjewerskij, Dorogobush und Tschernigow beließ.
Beim nächsten Zusammenstoß war Rußland bereits wieder ein ebenbürtiger Gegner, das folgende Mal erwies es sich schon als überlegen und zwar endgültig. Was Stephan Báthory weitschauend angebahnt hatte, das war durch Siegmund kleinlich vertan.
Inzwischen war Karl IX. gestorben und sein großer Sohn Gustav Adolf hatte 1611 den Thron bestiegen. Er begann den Krieg gegen Polen von neuem (1617–1629), 1617 bis 1629 um Siegmund zur Thronentsagung in Schweden zu zwingen und seinen ewigen Umtrieben ein Ende zu machen. Er eroberte den größten Teil von Livland, dann Kurland und 1626 auch Polnisch-Preußen, bis auf Danzig und 1626 Thorn. Wieder weigerte sich der Reichstag, den königlichen Privatinteressen Opfer zu bringen, und erst als Wrangel die Polen bei Gorzno (in der Nähe von Strasburg) geschlagen hatte und Thorn bedrohte, bewilligte er Mittel. Nun wurden die gerade damals zur Entlassung gekommenen Wallensteinschen Söldner geworben, mit denen Stanisław Koniecpolski Gustav Adolf in der Nähe von Marienwerder schlug. Durch Vermittelung der Westmächte, die Gustav Adolf gegen den Kaiser verwenden wollten, kam ein sechsjähriger Waffenstillstand zu Altmark bei Stuhm zustande, kraft dessen der Schwede seine livländischen Eroberungen und die preußischen Seestädte behielt.
In den Beginn dieses zweiten Schwedischen Krieges, 1618, fällt auch der Tod Herzog Albrecht Friedrichs 1618 von Preußen und die Nachfolge des Kurfürsten Johann Sigismund im Herzogtum, die Siegmund unter anderen Umständen sicher nicht ruhig hätte hingehen lassen.
Der Dreißigjährige Krieg griff nicht nur mit der Werbung der Wallensteiner und mit dem Altmärker Waffenstillstand in Polens Schicksale hinein, sondern, da Siegmund natürlich die katholische, kaiserliche Partei hielt, fiel ihm auf Anstiften Bethlen Gábors und Frankreichs der Türke ins Land. 80 000 Türken und Tataren unter Skinder-Pascha brachen 1620 gegen Polen auf. Zółkiewski rückte ihnen 1620 mit geringen Streitkräften in die Moldau entgegen. In einem befestigten Lager zu Cecora am Pruth hielt er lange[S. 117] den Feinden stand. Schließlich mußten die Polen sich aber zurückziehen und wurden auf dem Rückzuge aufgerieben. Im nächsten Jahre schickte Osman ein aus 300 000 Mann 1621 geschätztes Heer aus, denen 65 000 Polen unter Karl Chodkiewicz, Stanisław Łubomirski und dem Sohn des Königs sowie 30 000 Kosaken unter ihrem Hetman Peter Konaszewicz gegenüberstanden. Bei Chotin (Chocim) am Dnjestr, in der Nähe von Kamjenjez Podolski verschanzten sie sich und wehrten einen Monat lang den türkischen Sturm ab. Schon waren sie der Übergabe nahe, als die Türken Frieden anboten. Der König verpflichtete sich, die Kosaken von Einfällen ins türkische Gebiet abzuhalten, während der Sultan umgekehrt bezüglich der Tataren das gleiche versprach. Peter Konaszewicz freilich — die Kosakeneinfälle hatten dem Sultan überhaupt den Vorwand zum Kriege gegeben — unternahm alsbald wieder einen Raubzug, um seine Unabhängigkeit zu beweisen. Die Gelegenheit, bei einem Thronwechsel seinen Kandidaten auf den Stuhl der krimschen Khane zu bringen, benutzte Siegmund nicht richtig, wie alle anderen Gelegenheiten.
Als er 1632 starb, hatte er noch nicht einmal die Nachfolge seines Sohnes durchgesetzt.
Trotzdem ging die Wahl Władysławs IV. (1632 bis 1632 bis 1648 1648) ohne Schwierigkeiten vor sich. Er war in Polen erzogen worden, hatte sich in manchen Feldzügen hervorgetan und war so beliebt, daß nicht einmal eine Gegenkandidatur aufgestellt wurde. Außerdem hatte der Zar Michael Feodorowitsch gemeinsam mit dem Pascha Abasi von Widdin schon während des Interregnums von neuem den Krieg gegen Polen begonnen (1632–1634), 1632 bis 1634 so daß die Wahl schnell erfolgen mußte. Die russischen Feldherrn Scheïn und Ismailow eroberten 23 Städte, darunter Dorogobush und Nowgorod Sjewerskij, und belagerten[S. 118] Smolensk acht Monate lang. Erst 1633 rückte der König 1633 zum Ersatz heran. Er konnte die geschwächten Russen abschneiden und zwang sie, gegen freien Abzug die Waffen zu strecken. Da er aber vor Bjelaja scheiterte, kam in Poljanowka ein Friede zustande, in dem Władysław auf seine Thronansprüche verzichtete, Michael aber den Waffenstillstand von Deulino anerkannte und 20 000 Rubel zahlte. Abasi-Paschas und der von ihm aufgehetzten Tataren wurde Koniecpolski in der Moldau und am Dnjestr Herr (1633).
Władysław verfolgte in allen Punkten eine der väterlichen entgegengesetzte Politik, nur die Ansprüche auf die schwedische Krone hielt er aufrecht. Doch blieben auch seine Bemühungen ohne Erfolg, da der Reichstag von seiner bekannten Stellungnahme nicht abwich und sogar gegen den Willen des Königs Bevollmächtigte ernannte, die 1635 mit Schweden einen neuen 1635 sechsundzwanzigjährigen Waffenstillstand zu Stuhmsdorf abschlossen, die preußischen Küstenstädte wiedergewannen, aber in Livland den Status quo anerkannten.
In seinen Pacta conventa hatte sich Władysław noch weitere Einschränkungen gefallen lassen müssen als seine Vorgänger. Er durfte keine Soldtruppen aus eigenen Mitteln halten (was jeder Edelmann durfte), keine Kriege auf eigene Faust führen, mußte auf die Steuer von zwei Groschen von der Hufe verzichten, zum Krieg gegen Moskau die Hälfte statt ein Viertel seiner Einkünfte hergeben, sich zum Bau einer Flotte auf der Ostsee (eine Folge der Schwedenkriege) und zur Achtung des Religionsfriedens verpflichten. Später mußte er sich durch verschiedene Konstitutionen noch weitere Beschränkungen gefallen lassen: nicht ins Ausland zu reisen ohne Genehmigung des Reichstages, Erhöhung der Zahl der „residierenden” Senatoren von sechzehn auf achtundzwanzig u. a. Auch eine Verschlechterung der Verfassung wurde 1635 eingeführt, daß nämlich die auf den Reichstagen beschlossenen Auflagen erst noch durch die Relationslandtage genehmigt werden mußten.
Zum Bau einer Flotte kam es nicht, da Danzig, das neben seiner Flotte keine andere dulden wollte, sich erfolgreich widersetzte. Dagegen wurde bereits auf dem Krönungs[S. 119]reichstag von 1633 ein Abkommen mit den Nichtunierten 1633 über die Bistümer getroffen, ohne daß freilich die Streitigkeiten hierdurch beigelegt wurden. Der König, der durchaus kein Freund der Jesuiten war und die Gründung einer jesuitischen Akademie in Krakau beim Papst rückgängig zu machen suchte, ließ sogar den Rücktritt von der Union zur Orthodoxie zu. 1646 veranstalte er in Thorn ein „Colloquium charitativum”, ein Religionsgespräch 1646 mit den Dissidenten, die er gern durch friedliche Verständigung wieder zur katholischen Kirche zurückgeführt hätte. Einen Erfolg hatte diese Veranstaltung natürlich nicht, und auch dem fanatischen Treiben der Jesuitenschüler vermochte der König keinen Einhalt zu tun.
Überhaupt schlugen alle seine Bestrebungen auf Stärkung der Zentralgewalt und auf Niederdrückung der Jesuiten, die hinter den Kulissen alles lenkten, fehl. Er mußte noch erleben, daß die durch diesen Orden begünstigte Politik der Magnaten in Kleinrußland zu dem großen Kosakenaufstand des Bohdan Chmielnicki führte, der für Polen wiederum ein Wendepunkt wurde. Auf dem Wege nach dem Kampfplatz verschied er, 52 Jahre alt, zu Merecz am Njemen. Das Ansehen und Vertrauen, das er bei den Kosaken genoß, fehlte dem Staate in den nun folgenden schweren Jahren sehr.
In schwerer Bedrängnis ging die neue Wahl vor sich, denn schon war Chmielnicki bis Lemberg und Zamość vorgedrungen. Als Thronbewerber kamen die beiden Brüder Władysławs in Frage, der Kardinal Johann Kasimir und Karl Ferdinand, Bischof von Breslau und Plock. Eine Gesandtschaft Chmielnickis trat für den ersten ein, und so 1648 bis 1668 wurde Johann II. Kasimir (1648–1668), der Jesuit und Kardinal, den der Papst erst von seinem Gelübde entbinden[S. 120] mußte, zum König gewählt. Er nahm Maria Louise von Nevers-Gonzaga, seines Bruders Witwe, zur Frau, wohl um ihr großes Vermögen zu sichern. Zunächst galt es, der Kosaken Herr zu werden.
Dieses bunte Gewirr aus Polen, Litauern, Großrussen, Ungarn, Walachen und Tataren, vor allem aber Kleinrussen, aus Adligen und Bauern, aus Flüchtlingen, Abenteurern und Verbrechern, Katholiken, Unierten, Orthodoxen und Moslems, das von Jagd, Viehzucht und Raub lebte, hatte schon Siegmund I. in gewissem Grade unter seinen Starosten in Kijew, Bracław, Tscherkassy organisiert, unter Eustaphius Duszkiewicz, Przecław Lanckoroński, Demetrius Wiśniowiecki u. a. 1572 1572 registrierte der Kronhetman Georg Jazłowiecki einen Teil, nahm sie in königlichen Sold und setzte einen Ältesten (Starszy) über sie, der auch die Gerichtsbarkeit hatte.
Vielen aber erschien jede Berührung mit Polen als eine Beschränkung der Freiheit. Sie gingen noch weiter östlich, hinter die Stromschnellen (Porogi) des Dnjepr, daher saporogische Kosaken genannt. Ihre erste Erwähnung finden wir 1568, 1568 die weitere Ausbildung ist aber wohl erst gegen Ende des Jahrhunderts vor sich gegangen. Diese saporogischen Kosaken hatten ihre Waffenplätze auf den Inseln des Dnjepr. Die waffenfähigen Mannschaften lebten dort fast klösterlich in völliger Gleichheit und Freiheit zusammen. Frauen wurden im Lager nicht geduldet. An der Spitze stand der selbstgewählte Ataman (Hetman), mit dem Asawul (Jesaul, Unterbefehlshaber) und dem Pisar (Kanzler).
Als die polnische Kolonisation weiter in die Ukraine vordrang, und die Magnaten dort große Güter erwarben, wurde ihnen das unabhängige Kosakentum lästig. Nicht nur, daß die Kosaken immerwährende Einfälle der Tataren und Türken hervorriefen, sondern sie übten auf die Bauernschaft, namentlich der kleinrussischen Gebiete, eine starke Anziehungskraft aus, die Magnatenwirtschaften mit dem Untergang infolge Leutemangels bedrohend. Das führte auf dem Reichstag von 1590 zum Erlaß 1590 einer Ordnung für die Ukraine, wonach die Zahl der besoldeten und registrierten Kosaken auf 6000 erhöht, der Rest aber zum Bauernstande zurückgeführt werden sollte. Daß die Nichtregistrierten diese Überführung in den hörigen Stand nicht hinnehmen konnten, ist selbstverständlich. Aber auch die Regi[S. 121]strierten waren unzufrieden, da die von ihnen geforderte Gleichstellung mit der Szlachta nicht gewährt wurde. So kam es 1592 zum ersten Aufstand unter Christoph Kosiński, 1596 zum 1592 zweiten, die Registrierten unter Nalewajko, die Saporoger unter Loboda. Diesmal spielte auch die Anerkennung der Orthodoxie mit. Zamojski und Żółkiewski schlugen zwar den Aufstand blutig nieder, aber die Frage blieb ungelöst, und die Kosaken erholten sich schnell wieder.
Unter ihrem neuen Ataman Peter Konaszewicz (1612–1622) gelangten sie sogar zu so großer Blüte, 1612 bis 1622 daß sie 1612 die Krim bis Eupatoria plünderten, Kaffa nahmen, 1613 Sinope zerstörten, 1614 die ganze Nordküste Kleinasiens brandschatzten, 1615/16 Trapezunt eroberten, die türkische Flotte und sogar die Vorstädte von Konstantinopel verbrannten. An dem Krieg gegen Moskau nahmen sie ebenso teil, wie an dem Türkenkrieg von 1620 bis 1621. An den Türkenfrieden von 1621 kehrte sich Konaszewicz, wie erwähnt, nicht. Das nahm Polen zum Vorwand, um den Hetman Koniecpolski nach der Ukraine zu senden, angeblich um weitere Einfälle in türkisches Gebiet zu verhindern, in Wirklichkeit aber, um die rechtsufrigen Kosaken zu beugen. Durch treulose Versprechungen hinterlistig irregeführt, wurden sie am See Kurakow umzingelt und gezwungen, die Registrierung anzuerkennen, die Einfälle ins türkische Gebiet einzustellen und ihre kleinen Raubschiffe (Czajki) zu verbrennen. Die Nichtregistrierten aber sollten binnen drei Monaten ihre Habe verkaufen und in den Dienst ihrer Herren zurückkehren. Zum Ataman wurde an Stelle Ismails Michael Doroszenko gewählt. Es ist klar, daß die Nichtregistrierten auch diesmal widerstanden, und als der politische Übermut und die Bedrückung durch die Magnaten und die Szlachta allzuhoch stiegen, brach 1630 unter Taras wieder ein Aufstand aus, den Koniecpolski 1630 in einer furchtbaren Schlacht bei Perejaslawl dämpfte.
1632 erschienen auf dem Wahlreichstag auch Kosaken, 1632 die das Wahlrecht, Gleichstellung der orthodoxen Kirche und Vermehrung der Registrierten verlangten. Das Wahlrecht wurde ihnen in verletzenden Worten versagt, aber ihr Metropolit Peter Mohyla von Kijew (1632–1647) anerkannt. 1632 bis 1647
Mohyla stammte aus einer angesehenen Familie, die der Moldau und der Walachei einige Hospodare geschenkt, war hochgebildet und hat für die geistige Hebung des ruthenischen (kleinrussischen) Volkes unendlich viel getan. Auch die orthodoxe Kirche ganz Rußlands verdankt ihm die Wiedererweckung des wissenschaftlichen Lebens, ausgehend von der von ihm begründeten Akademie zu Kijew, von der Moskau seine Lehrer erhielt. Er tat kulturell dasselbe für die Ruthenen, was Konaszewicz politisch erreicht hatte: er stärkte das nationale Selbstbewußtsein. Weder polnische noch moskowitische Bedrückungen konnten von nun an das ruthenische Volk vernichten, die kleinrussische Frage verstummen machen.
Władysław IV., der die orthodoxe Kirche verständnisvoll gewähren ließ, vermochte nicht, auch auf politischem und wirtschaftlichem Gebiete die Kosaken zufriedenzustellen. Die Rücksicht auf die Türken führte vielmehr unter seiner Regierung an der ersten Stromschnelle des Dnjepr zur Errichtung einer neuen Zwingburg, Kudak, gegen die Saporoger gerichtet. Zwar zerstörte der Ataman Sulyma diese Feste, aber er wurde 1635, ebenso wie Pawluk 1637, geschlagen 1635 und hingerichtet.
Diese Siege verführten die selbstsüchtigen und kurzsichtigen polnischen Herren zu der Konstitution von 1638, durch 1638 die auch die Registrierten den Bauern gleichgestellt, der freien Wahl ihres Ältesten beraubt und einem polnischen Kommissar untergeben wurden. Nach geradezu barbarischer Unterdrückung eines infolgedessen ausbrechenden neuen Aufstandes unter Hunia, Ostrjanin und Filonenko durch die erbittertsten Kosakenfeinde, Nikolaus Potocki und Jeremias Wiśniowiecki, wurde die Konstitution streng durchgeführt. Es fehlte zwar nicht an einsichtigen Warnern, die „diese Änderung im Leben der Kosaken für einen[S. 123] Vorteil einzelner, aber für eine Schädigung des Staates” hielten (Bischof Piasecki von Przemyśl), doch die wirtschaftlichen Interessen der kleinrussischen adligen Grundherren siegten über solche Bedenken.
Zehn Jahre herrschte Ruhe in der Ukraine, die Ruhe vor dem Sturm, nur unterbrochen durch Gesandtschaften an den König, der nicht helfen konnte. Unter einem dieser Gesandten, Bohdan Chmielnicki aus Tschirigin, masowischer adliger Abkunft, Kosakenkanzler, dem der Unterstarost Czapliński das Gut fortgenommen, die Frau entführt, den Sohn erschlagen hatte, und der kein Recht finden konnte, brach 1648 das Unwetter los. Man behauptet, daß der König 1648 selbst ihn darauf hingewiesen habe, er besitze ja ein Schwert. Auf diese Weise habe sich der König Mitkämpfer wider die Übermacht des Adels werben wollen. Die Registrierten gingen zu Chmielnicki über, die Tataren leisteten Hilfe. Bald stand die ganze Ukraine in Flammen. Tod der Szlachta, Tod den Jesuiten, das war die Losung. Gegen den König und den Staat, das betonten die Kosaken ausdrücklich, ging es nicht, sondern nur gegen ihre Peiniger. Nur ihr Recht wollten sie haben.
Der König schickte eine Kommission zur Untersuchung, aber gegen seinen Befehl brach der Kronhetman Nikolaus Potocki in die Ukraine ein. An den gelben Wassern (Żółte Wody) östlich von Kudak wurden 6000 seiner Leute vernichtet. Er selbst wurde bei Korsun geschlagen und gefangen genommen.
In diesem Augenblick starb Władysław. Auf dem Konvokationsreichstag war ein Teil der Abgeordneten unter dem Kanzler Georg Ossoliński und dem Kastellan Adam Kisiel von Bracław für eine Verständigung, der andere unter Wiśniowiecki für Ausrottung. Man beschloß, Kisiel als Unterhändler auszusenden, gleichzeitig aber drei Generalregimentare mit einem Heere zu beordern. Kisiel richtete[S. 124] nichts aus, und das Heer, Söldner und Aufgebot, an die 230 000 Mann stark, das sich bei Pilawce an der polnisch-podolischen Grenze angesammelt hatte, ergriff des Nachts vor den Kosaken die Flucht, das Lager in ihren Händen zurücklassend. Nun zogen die Kosaken vor Lemberg, das 700 000 Gulden Lösegeld zahlen mußte, und belagerten Zamość, während Chmielnickis Gesandte bei der Königswahl den Ausschlag gaben.
Dies war die Lage, die Johann Kasimir bei seiner Thronbesteigung vorfand. Dem König zuliebe, von dem er eine friedliche Regelung hoffte, kehrte Chmielnicki nun nach Kijew zurück, wie ein Triumphator empfangen und von Gesandten des Sultans, des Zaren, der Hospodare mit Bündnisanträgen erwartet. Als Polen seine Bedingungen nicht annahm, begann 1649 der Kampf von neuem. Ein 1649 Heer unter Wiśniowiecki wurde zu Zbaraż in Podolien eingeschlossen, ein anderes unter dem König bei Zborow in Rotrußland geschlagen. Chmielnicki stellte nun neue Friedensbedingungen: Erhöhung der Zahl der Registrierten auf 40 000, die Wojewodschaften Kijew, Tschernigow, Poltawa und Bracław für die registrierten Kosaken, die alle Rechte der Szlachta erhalten sollten, Entfernung der Jesuiten und Juden aus der Ukraine, Berufung des Kijewer Metropoliten in den Senat, Vergebung aller Ämter in den genannten Wojewodschaften an Orthodoxe.
Noch schienen Polen diese Bedingungen unannehmbar. In der Ukraine aber erhob sich Unzufriedenheit bei dem Teil des Volkes, der auch bei 40 000 Registrierten unberücksichtigt geblieben wäre und wieder in die Untertänigkeit zurückkehren sollte. So sahen sich beide Seiten von neuem zum Kampfe genötigt, im Jahre 1651. Bauernaufstände 1651 im eigentlichen Polen, die auf Chmielnickis Veranlassung ausbrachen, wurden glücklich gedämpft, er selbst bei Bere[S. 125]steczko in Wolynien geschlagen, da der Tatarenkhan, vom König gewonnen, das Schlachtfeld verließ und den Ataman als Gefangenen mit sich führte. Chmielnicki machte sich wieder frei und stellte nunmehr sehr viel mäßigere Friedensbedingungen. Aber diese nahm der Reichstag nach dem Siege von Beresteczko noch weniger an.
Auf den Sultan gestützt, den er als Lehensherrn anerkannte, suchte Chmielnicki seine Herrschaft über die Moldau auszubreiten, vernichtete 1652 ein neues polnisches Heer 1652 bei Batoh am Bug und schlug mit dem Khan, der auf Befehl des Sultans ihm wieder zu Hilfe gekommen war, ein zweites bei Żwaniec, unfern Chotin (1653). Als nun der 1653 ihm unfreundlich gesinnte Tatare auf Grundlage der nach Zborow gestellten Bedingungen eigenmächtig Frieden mit den Polen schloß, ließ Chmielnicki die Partei des Sultans fallen. Er schickte eine feierliche Gesandtschaft an den rechtgläubigen Zaren Alexej und bot ihm die Herrschaft über die Ukraine an. Alexej nahm das Anerbieten an und schickte 1654 Kommissare, die von dem Lande Besitz ergriffen, 1654 unter Wahrung der Selbstverwaltung, der eigenen Gerichtsbarkeit und der sonstigen Freiheiten der Kosaken.
So waren die Kämpfe um die Ukraine durch die Kurzsichtigkeit, Intoleranz und Habgier des Adels zuungunsten Polens ausgegangen. Moskau hatte auch territorial das Übergewicht in Osteuropa erlangt, der Wettstreit war eigentlich schon jetzt zu seinen Gunsten entschieden.
Zunächst mußte aber Alexej noch in einem Waffengang (1654–1556) die Neuerwerbung sichern, die ihm so mühelos in den Schoß gefallen war. Ehe Polen überhaupt ein Heer aufstellen konnte, hatte er die ganze vielumstrittene Reihe russischer Städte von Kijew bis Smolensk und Polozk in seiner Gewalt. Erst 1655 besiegte ihn Potocki bei Ochmatow 1655 in der Ukraine, zu einer Zeit allerdings, als schon ein zweiter Feind auf polnischem Boden stand, Karl Gustav[S. 126] von Pfalz-Zweibrücken, seit 1654 König von Schweden, den nach alter Übung Johann Kasimir nicht anerkennen wollte.
Dieser Schwedische Krieg (1655–1660) ward eine 1655 bis 1660 nahezu ununterbrochene Reihe polnischer Niederlagen, und nur durch geschickte Bündnisse rettete Johann Kasimir das Land vor der bereits geplanten Teilung.
Einem von Pommern in Großpolen eindringenden Heer ergab sich das allgemeine Aufgebot schimpflich bei Usch a. d. Netze, einem anderen, das von Livland kam, der Großhetman von Litauen, Janusz Radziwill bei Kiejdany in Samogitien. In kurzem nahm Karl Gustav Warschau und Krakau, während Alexej und Chmielnicki bis Lublin und Zamość vordrangen, der Große Kurfürst Preußen besetzte. Der Adel erkannte Karl Gustav als König an und selbst die beiden Hetmane mitsamt den Truppen traten in seinen Dienst. Der verlassene Johann Kasimir mußte noch im Jahre 1655 nach Glogau fliehen. 1655
In Großpolen brach jedoch, veranlaßt durch die Greuel der schwedischen Truppen und die Nichtachtung der religiösen Gefühle, unter Christoph Żegocki ein Aufstand zugunsten des vertriebenen, katholischen Königs aus. Die tapfere und erfolgreiche Verteidigung des Paulinerklosters in Czenstochau durch den Prior Augustin Kordecki mit Mönchen und Edelleuten weckte den Fanatismus: die wundertätige schwarze Muttergottes, die man in Czenstochau verehrte, hatte schützend ihre Hand über ihre Getreuen gehalten! Es bildete sich unter Führung der Hetmane Potocki und Lanckoroński, die sich von Schweden zurückzogen, die Konföderation zu Tyszowce „zur Verteidigung des Glaubens und des Vaterlandes”.
Johann Kasimir, der eine eifrige diplomatische Tätigkeit entwickelt hatte, kehrte zurück. Doch erfochten die Schweden im Verein mit dem Großen Kurfürsten, der im Vertrage von Königsberg (17. Januar 1656) sein Herzogtum 1656 Preußen von Schweden in Lehen genommen und am 25. Juni zu Marienburg gegen Abtretung der Souveränität in den[S. 127] Landschaften Posen, Kalisch, Sieradz und Łęczyca Hilfeleistung mit seiner ganzen Macht versprochen hatte, einen entscheidenden Sieg in der dreitägigen Schlacht bei Warschau (28. bis 30. Juli 1656): 9000 Schweden und 9000 Brandenburger gegen 80–90 000 Polen und Tataren. Am 26. November erkannte Karl Gustav zu Labiau seinen Bundesgenossen als souveränen Herzog in Preußen an.
Friedrich Wilhelm hatte von Schweden alles erreicht, was es ihm bieten konnte, ohne daß es übermächtig wurde. Als Karl Gustav mit Dänemark, das im Verein mit dem Kaiser Johann Kasimir unterstützte, in Krieg geriet und den Dingen in Polen vorläufig ihren Lauf ließ, zog er sich zurück. Am 29. September 1657 schloß er den 1657 Vertrag zu Wehlau, worin Polen seine Souveränität im Herzogtum Preußen ebenfalls anerkannte und seine Hilfe erwarb. Nicht umsonst war der Große Kurfürst das Zünglein an der Wage gewesen. Von nun an mußten die brandenburgischen Bestrebungen auf die Herstellung der Verbindung zwischen dem Herzogtum und Brandenburg, also auf die Erwerbung von Polnisch-Preußen gerichtet sein.
Mit Alexej hatte Johann Kasimir 1656 auf der Grundlage „uti possidetis” Frieden geschlossen und seine Bundesgenossenschaft gegen Schweden gewonnen, so daß die Lage wieder Aussicht auf Besserung bot. Aber Karl Gustav verbündete sich nunmehr mit den Kosaken und mit Georg II. Rákoczy von Siebenbürgen zur Teilung Polens. Ganz Rotrußland bis vor die Tore Krakaus fiel 1657 in die Hände der Ungarn und Kosaken. Sie gelangten bis Warschau, wurden aber dann durch den Einbruch der Kaiserlichen in ihren Rücken zur Umkehr gezwungen.
Der unerwartete Tod Karl Gustavs beendete 1660 diesen furchtbaren Krieg und rettete das entsetzlich verwüstete Polen noch einmal vor dem Zusammenbruch. Im Frieden [S. 128] von Oliva verlor Johann Kasimir Livland bis zur Düna 1660 an Schweden, entsagte den Ansprüchen auf die schwedische Krone unter lebenslänglicher Beibehaltung des Titels und erkannte den Wehlauer Vertrag an. Die schwedischen Pläne auf Errichtung eines baltischen Küstenreiches waren zwar gescheitert, aber zugleich hatte sich mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, daß Polen nur noch infolge der Uneinigkeit seiner Nachbarn bestehen konnte.
Inzwischen eröffneten sich in der Ukraine noch einmal Aussichten für Polen, indem nach Chmielnickis Tode sein Nachfolger Johann Wyhowski sich durch den Vertrag von Hadziacz dem König übergab. In diesem Vertrage wurde die Lubliner 1658 Union auch auf die Kosaken ausgedehnt und der Ukraine dieselbe Stellung zur Krone zuerkannt, wie sie Litauen besaß. Ein freigewählter Hetman mit senatorischen Marschällen, Kanzlern und Schatzmeistern sollte an der Spitze stehen, die griechischen Bischöfe in den Senat aufgenommen, den Kosaken die Vorrechte der Szlachta zuerkannt werden. Was man früher den Kosaken, als sie noch treu waren, nicht geben wollte, das gestand man ihnen jetzt zu.
Aber zu spät. Moskau hatte seine Hand auf diese Lande gelegt und war nicht geneigt, sie fahren zu lassen. Zwar erfochten die Kosaken und Polen einen Sieg bei Konotop (1659), aber unter den Kosaken trat eine Spaltung ein. 1659 Ein Teil mit Chmielnickis Sohn Georg ergab sich Moskau, und wenn sie auch bei Kudnowa 1660 zur Kapitulation gezwungen und noch manche andere Erfolge errungen wurden, die inneren Verhältnisse Polens ließen eine große und nachhaltige Aktion nicht mehr zu, und ein ausbrechender Türkenkrieg forderte neue Anstrengungen. 1667 wurde 1667 dieser russische Krieg im dreizehnjährigen Waffenstillstand zu Andrussow damit beendigt, daß Rußland auf seine livländischen Eroberungen, Witebsk und Polozk verzichtete, aber Smolensk, Sjewer, Tschernigow und die Ukraine jenseits des Dnjepr behielt, auch Kijew auf zwei Jahre besetzte.[S. 129] Ihrer ganzen Natur nach konnte diese Beilegung nur eine provisorische sein.
Der Türkenkrieg war ausgebrochen, weil ein dritter Teil der Kosaken unter Peter Doroszenko sich den Türken ergeben und sie zum Kriege verleitet hatte. In zwei Feldzügen wurde er zu Ende geführt. Im ersten, 1666, siegten 1666 bis 1667 die Kosaken und Tataren bei Batoh, im zweiten, 1667, die Polen unter Johann Sobieski, dem Feldhetman der Krone, bei Podhajce, worauf Doroszenko zu Polen zurücktrat.
Damit hatte die lange Reihe äußerer Kriege, die diese Regierung ausfüllten, ihr Ende gefunden. Nicht genug damit, war das Land, in dem Wohlstand und Bildung schnell verfielen, auch von dauernden inneren Wirren heimgesucht. Es zeigte sich deutlich, daß die ungemessene Freiheit zur Cliquenwirtschaft und zur Anarchie führte. Eine große Anzahl der Magnaten stand im Solde auswärtiger Mächte, der Türkenheld Johann Sobieski z. B. im Solde Frankreichs. Zwar verschloß man sich demgegenüber gewaltsam die Augen und tröstete sich mit dem törichten Spruch: Polska nierządem stoi (Polen besteht durch seine Unordnung). Aber im Jahre 1652 zerriß der Abgeordnete 1652 für Troki, der Litauer Władysław Siciński, auf Veranlassung des Fürsten Janusz Radziwill den Reichstag, indem er sein „Veto” gegen die Verlängerung der Tagung über die sechswöchentliche Frist hinaus einlegte. Fast alle polnischen Abgeordneten begaben sich fort, und dem Reichstagsmarschall Andreas Maximilian Fredro und den Senatoren blieb nichts übrig, als die Zerreißung zu konstatieren. Dieses Liberum veto war die logische Ausbildung des „consensus omnium” und der ganzen staatsphilosophischen Grundlage der polnischen Verfassung, ein Unsinn, aber ein logischer Unsinn.
Doch ist nicht außer acht zu lassen, daß Minderheiten schon vorher den Reichstag zerrissen hatten und daß auch das Veto nur dann zur Zerreißung führte, wenn sich eine oppositionelle Minorität ihm anschloß. Sonst ging der Reichstag trotz des Vetos weiter. Das Verderblichste dabei war, daß ein erfolgreiches Veto nicht nur den gerade zur Beschlußfassung stehenden Gegenstand umstieß, sondern sämtliche Beratungen des Reichstags, auch die etwa schon vorher gefaßten Beschlüsse ungültig [S. 130]machte. Wollte man nur einen Gegenstand zu Falle bringen, so gab es ein anderes Mittel, die Aufhebung der Verhandlungen („sisto activitatem”); es wurde alsdann zu einem anderen Gegenstand übergegangen. Jedenfalls sind in der Zeit von 1688–1762 allein zwölf Reichstage gar nicht einmal zustande gekommen, indem sie schon vor der Wahl des Marschalls durch das Veto geschlossen wurden. An Reformen war bei diesen Zuständen überhaupt nicht mehr zu denken.
Dazu kam noch der Widerstand, den der König bei seinen Versuchen, schon bei Lebzeiten die Wahl des Herzogs von Enghien zu seinem Nachfolger durchzusetzen, fand, um ihm den Mut vollends zu benehmen. Mit dem Hauptgegner, dem Großkronmarschall Georg Lubomirski, verbündete sich das unbezahlte Heer zu dem „Geweihten Bund”, einer Konföderation, unter deren Druck auf dem außerordentlichen Reichstage von 1662 das Wahlprojekt 1662 fiel. Um den König bildete sich unter der Führung Stephan Czarnieckis eine zweite Konföderation, der „Fromme Bund”. Durch Befriedigung des Heeres wurde der „Geweihte Bund” aufgelöst (1663). Lubomirski, der eine Zeitlang 1663 tatsächlich Herr des Staates gewesen war, wurde wegen Aufwiegelung des Heeres und Strebens nach dem Protektorat geächtet und verbannt. Die Großmarschallswürde, bald auch die Großhetmanswürde, erhielt Johann Sobieski. Das gab Veranlassung zu einem neuen Aufstande. Lubomirski schlug mit einem Soldheere und der ihm anhängenden Szlachta 1665 den König bei Czenstochau und bei 1665 Montwy a. d. Netze, erzwang im Vertrage von Łęgonice (bei Schneidemühl) seine Wiedereinsetzung und den Verzicht auf die Wahl des Herzogs von Enghien (1666). 1666
Als Maria Luise im nächstem Jahre starb, legte Johann Kasimir die Krone nieder (1668). Er fühlte sich nicht stark genug, 1668 um in dieser Anarchie Ordnung zu schaffen. 1672 ist er in Frankreich gestorben. Man hat seine Initialen I. C. R. symbolisch als „Initium calamitatum regni” gedeutet.
Der Kaiser, der Kurfürst von Brandenburg und der König von Frankreich stellten Kandidaten für den erledigten Thron auf. Da keine der drei Parteien das Übergewicht erlangen konnte, so wurde auf einem stürmischen Wahlreichstage unerwartet und wider den Willen des Senats ein mit den Piasten und Jagiellonen verwandter Einheimischer gewählt, der Fürst Michael Thomas Koributh Wiśniowiecki (1669–1673), der jugendliche Sohn des „Kosakenfressers” 1669 bis 1673 Jeremias. Die Wahl war keine glückliche, denn der neue König war schwach, in den Staatsgeschäften unerfahren und hatte die mächtige französische Partei mit Sobieski an der Spitze gegen sich, die seine Entthronung plante. Er stützte sich infolgedessen natürlich auf Österreich und heiratete die Schwester Kaiser Leopolds, Eleonore.
So fanden die Türken, als der mit der Ausführung des Andrussower Waffenstillstandes unzufriedene Doroszenko wieder zu ihnen übertrat und Mahmud IV. die Feindseligkeiten gegen Polen von neuem begann (1671), in der allgemeinen 1671 Verwirrung keinen Widerstand. Es wurde sogar behauptet, daß die französische Partei die Türken herbeigerufen habe. Jedenfalls leistete Sobieski, der sich in der Ukraine mit Kosaken und Tataren herumschlug, keine Hilfe. Die Türken eroberten Kamjenjez Podolsk, den Schlüssel zu 1672 Polen von Süden her, das sie nun 27 Jahre in ihrem Besitz hielten (1672–1699), und belagerten bereits Lemberg, als Polen den schimpflichen Frieden von Buczacz schloß (1672). Die polnische Ukraine wurde Doroszenko unter türkischer Lehenshoheit abgetreten, Podolien den Türken, die eine Kriegsentschädigung von 80 000 Talern und das Versprechen eines jährlichen Tributs erhielten.
Da entstand im allgemeinen Aufgebot die Konföderation von Gołąb a. d. Weichsel, die die Franzosenpartei vor ihr Konföderationsgericht rief und den Primas Prażmoski, der sich auf die exemte Stellung der Geistlichkeit berief, einfach seiner Würde entsetzte. Das Heer, mit dem Sobieski noch gegen die Tataren focht, stand natürlich zu seinem Hetman, der nun eine Gegenkonföderation zu Szczebrzeszyn bei Zamość bildete und auf Łowisz losmarschierte. Dort vertrug man sich und beschloß einen neuen Türkenfeldzug, indem man sich gleichzeitig um Hilfe an den Zaren und an den Kaiser wandte. Sobieski erstürmte bei Chotin 1673 das türkische Lager an derselben Stelle, wo einst Chodkiewicz sich verschanzt hatte. 66 Feldzeichen und 120 Geschütze fielen in seine Hände.
An einer Ausnutzung des Sieges hinderte der Tod des erst fünfunddreißigjährigen Königs und die infolgedessen entstehenden neuen Wahlwirren. Gewählt wurde keiner der Kandidaten der Mächte, sondern der an der Spitze des siegreichen Heeres zurückkehrende Johann III. Sobieski (1674 1674 bis 1696 bis 1696), für den sich auch der französische Gesandte erklärte, als er die Wahl seines Kandidaten gefährdet sah.
Auch diese Regierung, die Abendröte polnischen Waffenruhms, stand im Zeichen der Türkenkriege. Ihnen war die ganze Politik des kriegerischen Königs gewidmet, der in den Pacta conventa geschworen hatte, mehr Zeit im Lager als zu Hause zuzubringen. Als Mahmud IV. 1674 gegen 1674 Rußland zu Felde lag, eroberte er einen Teil Podoliens und der Ukraine zurück. Ibrahim-Pascha und der Khan Nur-ed-din, die in Rotrußland eingedrungen waren, erlitten Niederlage auf Niederlage, die bedeutendste der Tatare bei Lemberg (1675). Doch 1676 überschritt der „Teufel” 1675 Ibrahim wiederum die Grenze. Diesmal fühlte sich Sobieski nicht stark genug, um ihm in offener Feldschlacht gegenüber[S. 133]zutreten. Er verschanzte sich bei Żurawno in Rotrußland und erhielt nur durch Frankreichs Vermittlung einen glimpflichen Frieden, nach dem zwei Drittel der Ukraine an Polen 1676 zurückfallen sollten, die Lösung der podolischen Frage aber vertagt wurde.
Inzwischen hatte die Diplomatie eifrig gearbeitet, um Polen in eine der großen Kombinationen hineinzuziehen die der Gegensatz zwischen Österreich und Frankreich gezeugt hatte. Von Anfang an stand der Franzosensöldling und Franzosenkandidat Sobieski, dessen Gemahlin Maria Casimira d'Arquien obendrein eine Französin war, auf seiten Frankreichs. Er unterstützte die ungarischen Aufständischen unter Emerich Tököly und verpflichtete sich, an dem Kampf gegen den Kaiser und den Großen Kurfürsten teilzunehmen. In den Jahren 1677/78 rüstete er mit französischem Gelde in Preußen gegen den Großen Kurfürsten, doch verhinderte der Friede zu Nijmegen die Ausführung seiner Pläne.
Die Nichtbestätigung des Friedens zu Żurawno durch den Reichstag, der 1679 zu Grodno stattfand, das Drängen des 1679 päpstlichen Nunzius, die Notwendigkeit, die Türkenfrage endgültig zu regeln, die Erbitterung der Königin gegen Ludwig XIV., der ihren Vater nicht in den Herzogstand erhob, all das wirkte zusammen, um der polnischen Politik nunmehr eine andere Wendung zu geben. Besonderen Eindruck machte der Friedensvertrag, der 1681 zwischen Moskau und dem Sultan zu 1681 Bachtschi-Saraï zustande kam und der über die Geschicke der Ukraine verfügte, ohne Polen zu berücksichtigen. Das Land jenseits des Dnjepr blieb in Moskaus Besitz, das Land zwischen Dnjepr und Bug aber sollte auf immer wüst bleiben, als Grenzrayon zum gegenseitigen Schutze der Vertragschließenden. 1683 1683 wurde daher auf dem Reichstage zu Warschau ein Gegenseitigkeitsvertrag mit dem Kaiser geschlossen. Beide Parteien verpflichteten sich, gemeinsam gegen die Türken Krieg zu führen, bei einer Belagerung Wiens oder Krakaus einander zu Hilfe zu kommen und nur gemeinsam in Friedensverhandlungen einzutreten. Zur selben Zeit rückte Kara Mustafa gegen Wien.
Gemäß dem Vertrage zog Sobieski mit 34 000 Mann nach Österreich, vereinigte sich in Tulln a. d. Donau mit den Kaiserlichen, Bayern und Sachsen unter Karl von Lothringen, [S. 134]und rettete am 12. September in der Schlacht am Kahlenberge 1683 mit 70 000 Mann Wien und die Christenheit vor den 200 000 Türken. Seitdem sind die Türken nicht mehr in Deutschland eingefallen. Zu Hause kämpfte unterdes in Podolien und der Ukraine Andreas Potocki glücklich gegen die Moslems. Aber während die Österreicher auch im weiteren Verlaufe des Krieges noch glänzende Siege erfochten, namentlich bei Salankemen, schien von den Polen nach der Schlacht am Kahlenberge der Glücksstern gewichen. Die Jahre 1684 und 1685 blieben nicht nur erfolglos, sondern die in die Moldau eingefallenen Polen entgingen mit knapper Not der Vernichtung.
Um die „Heilige Liga”, der inzwischen auch Venedig beigetreten war, wirksamer zu gestalten, war es nötig, daß auch Moskau sich anschloß. Sobieski schickte daher 1686 1684 den Wojewoden von Posen, Christoph Grzymultowski, zur Zarin Sophie, um an Stelle des Waffenstillstandes von Andrussow ein Bündnis zu schließen. Moskau erhielt die in Andrussow nur auf dreizehn Jahre abgetretenen Gebiete und auch Kijew auf immer, wofür es Hilfe gegen die Türken 1686 leisten und 1½ Millionen Taler zahlen sollte. Polen gab endgültig und freiwillig alle seine Jahrhunderte alten Ansprüche auf den Südosten auf. Obendrein aber wurden die Erwartungen, die es in die russische Hilfe setzte, getäuscht. Die zweimaligen Feldzüge (1686 und 1691), die Sobieski 1686 in die Moldau unternahm, um seinem Sohn Jakob dort ein selbständiges Fürstentum zu erobern, blieben ebenso erfolglos wie der von 1685. Auf dem letzten verlor er beinahe 1691 seine ganze Reiterei. Unterdes fielen die Tataren wiederholt in Rotrußland ein und lagerten vor Lemberg.
Die Zustände im Innern wurden immer trostloser. Das Land war durch die vielen Kriege erschöpft und von Parteiwirren zerfleischt. 1688 wurde zum erstenmal der Reichstag 1688 schon vor der Wahl des Marschalls zerrissen, und zwar durch die französische Partei. Die Bemühungen des Königs,[S. 135] seinem Sohn Jakob die Thronfolge zu sichern, waren vergeblich. Die Heirat Jakobs mit einer reichen Radziwill wurde ebenso hintertrieben wie die mit der Prinzessin Hedwig von Neuburg, die von österreichischer Seite angeboten war. — In beiden Fällen verbot der Reichstag auf Betreiben der französischen Partei die Eheschließung, um den König nicht zu mächtig werden zu lassen. Es war dieselbe Politik, die einst in Deutschland mit der Wahl Adolfs von Nassau und anderer Könige mit geringer Hausmacht verfolgt worden war. Dreimal bildeten sich sogar Vereinigungen zur Absetzung des Königs. Die Regierung Sobieskis hat auch den Ruhm, das erste Autodafé in Polen vollzogen zu haben: Kasimir Łyszczyński, des Atheismus angeklagt, war das Opfer.
Die letzten Regierungsjahre füllte der große Kriegsheld mit der Vergrößerung seines Vermögens aus; in den Mitteln war er nicht wählerisch, ebensowenig wie die Königin, deren Streitigkeiten mit ihrem Sohne Jakob einen europäischen Skandal hervorriefen. Es ist ein häßliches Bild tiefster Demoralisation, das sich unseren Blicken bietet. Nichts charakterisiert die Zustände besser, als die durch die Sapiehas verursachten Wirren. Als reichste Herren Litauens versuchten sie, dort die absolute Gewalt an sich zu reißen, um das Land zu terrorisieren und die Krone zu erreichen. Der Bischof Brzostowski von Wilna und das Haus Kryszpin traten ihnen entgegen, worauf das Heer, das seinem Hetman Sapieha folgte, zu Gewalttätigkeiten überging. Der Bischof bannte den Hetman, aber der Primas hob den Bann wieder auf. Auf dem Reichstage von 1695 (schon der von 1695 1693 war mit der Angelegenheit beschäftigt gewesen) erschien Sapieha mit genügender Mannschaft und beschuldigte den König und den französischen Gesandten, die Frechheit des Bischofs angestiftet zu haben.
Die einzige erfreuliche Erscheinung im inneren Leben war 1692 der Übertritt des Bischofs von Przemyśl mit 1692 seiner Diözese zur Union, die Folge der Abtretung von Kijew mit dem Metropolitansitz an Rußland und der Be[S. 136]mühungen des Königs. Den Übertritt der übrigen orthodoxen Diözesen, der zwischen 1700 und 1702 erfolgte — nur Mohilew blieb beim Schisma —, erlebte Sobieski ebensowenig mehr wie den Ausgang der Sapiehaschen Wirren und die Beendigung des Türkenkrieges. 1696 ist 1696 er in seiner Schöpfung, dem Schlosse Villa nova (Wilanow) bei Warschau, gestorben, 66 Jahre alt, nachdem er dasselbe hatte durchkosten müssen, was er seinem Vorgänger bereiten half. Trotz seinen Kriegstaten, deren Ruhm durch ganz Europa hallte, hat er das Königtum um den Rest von Ansehen gebracht, den es in Polen noch besaß.
Die Vorgänge, die zur neuen Königswahl führten, sind wohl das Unsittlichste und Widerlichste, was in dieser Beziehung in Polen geleistet wurde. Die Kandidaten, die zunächst in Betracht kamen, waren Jakob Sobieski, von Österreich unterstützt, und Ludwig de Conti. Die Krone aber gewann keiner von beiden, sondern derjenige, der zuletzt als Bewerber auftrat und noch volle Taschen hatte, als die anderen nicht mehr genug Geld zur Bestechung besaßen, Friedrich August der Starke, Kurfürst von Sachsen. Der Primas nominierte zwar Conti, aber die sächsische Partei, der auch die Anhänger Jakobs zugefallen waren, ließ durch den Bischof von Kujawien Friedrich August ausrufen. Da er schon an der Grenze mit einem Heere bereit stand, so rückte er sofort ins Land und ließ sich durch den Bischof von Kujawien in Krakau krönen. Conti, der mit einer Flotte vor Danzig erschien, gab seine Sache verloren und kehrte nach Frankreich zurück.
Friedrich August, als König von Polen August II. genannt (1697–1733), gewann auch seine Gegner bald 1697 bis 1733 durch reichliche Geldspenden. Er war in den despotischen Traditionen eines mittleren deutschen Hofes, der in politischer wie sittlicher Beziehung seinen höchsten Ehrgeiz in die Nachahmung des „Sonnenkönigs” setzte, großgeworden und nicht gewillt, diesen Traditionen zu entsagen.
Um die Königskrone zu erlangen, hatte er sein Land ausgesogen und den Katholizismus angenommen. Nicht nur war er durch den Übertritt der Tradition seines Hauses untreu geworden, sondern auch jeder Aussicht auf die Führung im evangelischen Deutschland hatte er damit entsagt. Ob die Sachsen empfanden, welche Kriegsschäden und welche Steuerlasten ihnen aus dieser Krone erwuchsen? Als der Dankgottesdienst für die Erhöhung abgehalten wurde, da sangen die Dresdener trotzig: „Ein' feste Burg ist unser Gott”! Aber die Mißstimmung in Sachsen war dem neugebackenen König einerlei, und vollends für die deutschen Aufgaben seines Hauses hatte er nie Sinn gehabt. Aber ebensowenig Sinn hatte er für seine Aufgaben in Polen. Ohne Liebe kam er ins Land, und um seiner eitlen Titelsucht zu genügen, hat er es dreimal verraten, indem er die Teilung vorschlug. Doch muß man anerkennen, daß er auf dem richtigen Wege war, als er den Absolutismus in Polen einzuführen suchte. Nur freilich war er nicht der rechte Mann dazu, sondern er vergriff sich in der Wahl seiner Mittel.
Die sächsischen Truppen, die er mitgebracht hatte, schickte er mit den Polen in den Türkenkrieg, in dem der Feldhetman Felix Potocki 1698 einen Sieg bei Podhajce errang. Im Frieden von Karlowitz (1699) erntete er die 1699 Früchte der Anstrengungen seines Vorgängers und der österreichischen Siege. Er erhielt Podolien und den von den Türken besetzten Teil der Ukraine zurück mit der Zusicherung, daß die tatarischen Einfälle aufhören würden. Damit waren die polnisch-türkischen Kriege für immer beendet.
Im nächsten Jahre riß er das Land in das verhängnisvolle 1700 bis 1721 Abenteuer des zweiten Nordischen Krieges (1700 [S. 138] bis 1721). Anstatt sich mit Schweden gegen das emporstrebende russische Reich zu verbünden, wiederholte er den Fehler des ersten Wasa, indem er in Rawa Ruska mit dem aus Europa zurückkehrenden Zaren Peter durch Vermittlung des Livländers Johann Reinhold Patkul vereinbarte, gemeinsam über den jungen König Karl XII. herzufallen. Polen sollte Livland, Rußland die baltischen Häfen zurückerhalten. Als Hintergedanke schwebte August die Gelegenheit vor, seine Sachsen, deren er im Kampfe gegen den Adel bedurfte, mit gutem Grunde im Lande zurückzubehalten. Nachdem noch Dänemark in das Bündnis einbezogen worden war, eröffnete August den Feldzug mit einem unvermuteten Einfall in Livland (1700). 1700
Der Krieg nahm einen sehr unerwarteten Verlauf. Noch 1700 mußte Dänemark Frieden schließen, Peter wurde bei Narwa, die Sachsen bei Riga geschlagen. Karl nahm Kurland in Besitz, drang durch Litauen vor und forderte schon 1701, 1701 im selben Jahre, in dem sich Friedrich III. zu Königsberg die preußische Krone aufs Haupt setzte, von den polnischen Ständen die Absetzung Augusts. Die Stände erklärten, daß sie durchaus keinen Krieg mit Schweden führten, sondern daß es sich um ein Privatunternehmen Augusts handle, aber Karl nahm als Antwort Warschau. August selbst suchte Frieden, indem er dem Sieger eine Teilung Polens vorschlug. Der Schwede lehnte ab, schlug 1702 die Polen 1702 und Sachsen bei Kliszow, nahm Krakau und im folgenden Jahre nach dem Siege bei Pultusk den Hauptwaffenplatz Augusts, Thorn.
Nun waren die Magnaten mit dem Primas an der Spitze zur Übergabe bereit. Sie bildeten, hauptsächlich Großpolen, eine Konföderation zu Warschau und erklärten August als Landesschädling des Thrones für verlustig. Dieser bildete [S. 139]zu Sandomir eine Gegenkonföderation, und so brach 1704 1704 der Bürgerkrieg aus. Um seinen voraussichtlichen Gegenkandidaten Jakob Sobieski unschädlich zu machen, ließ August ihn wider alles Völkerrecht zu Ohlau in Schlesien festnehmen und mitsamt seinem Bruder Konstantin als Gefangenen nach dem Königstein bringen. Auch ließ er in Berlin eine Teilung Polens zwischen ihm, Preußen, Rußland und Dänemark vorschlagen, wenn man ihm Hilfe gewähren wolle.
Inzwischen wurde angesichts des schwedischen Heeres zu 1704 bis 1709 Warschau der Wojewode von Posen, Stanisław Leszczyński (1704–1709) zum Könige gewählt, den Karl selbst vorgeschlagen hatte. Als die Schweden aber nach Rot-Rußland zogen und Lemberg nahmen, bemächtigte sich August Warschaus. Mit unglaublicher Schnelligkeit kehrte Karl aus dem Süden zurück und trieb den flüchtigen Sachsen bis zur Grenze Schlesiens vor sich her. 1705 ließ er die 1705 Krönung des neuen Königs vollziehen, der mit ihm ein Bündnis schließen mußte, dann vertrieb er die Russen aus Litauen und Rotrußland (1706). Im gleichen Jahre fiel er — August war wieder in Litauen erschienen — in Sachsen ein und erzwang den Frieden zu Altranstädt, in dem 1706 August der polnischen Krone entsagte, die Sobieskis freigab und Patkul auslieferte, der hingerichtet wurde. Der Kaiser, Brandenburg, England und Holland erkannten Stanisław als König an.
Die allzu lange Beschäftigung mit dem minderwertigen Gegner war verfehlt gewesen. Als Karl sich wieder nach Osten wandte, hatte Peter fast ganz Polen in Besitz genommen. Auf dem abenteuerlichen Zug mit dem Hetman Mazepa in die Ukraine erlitt der kühne Schwede die schwere Niederlage von Poltawa (1709), nach der er auf türkisches Gebiet flüchtete. August kehrte nach Polen zurück, indem er den 1709 Vertrag von Altranstädt als erzwungen erklärte. Leszczyński[S. 140] mußte nach Schwedisch-Pommern fliehen, während August mit dem Zaren einen neuen Vertrag schloß, in dem er ihm Livland abtrat, zu dessen Wiedererwerbung er den Krieg begonnen hatte! Inzwischen hatte Karl die Türken zum Kriege mit Rußland aufgehetzt und selbst in tollkühnen Ritten Pommern erreicht. Von der Walachei und von Pommern aus begann er nun den Krieg gegen August von neuem. Doch wurde Johann Grudziński, den er mit 4000 Reitern nach Polen geschickt hatte, bei Kalisch durch den Zaren und die Sachsen geschlagen (1712). Die Ereignisse in der Heimat forderten 1712 seine Anwesenheit, und so endete für Polen die Beteiligung an dem Nordischen Kriege, der sich bisher zum größten Teil auf seinem Boden abgespielt, ihm außer der Schmach unendliche Verwüstung und die Pest gebracht hatte. Namentlich der Ruin der Städte im westlichen Teil des Landes war vollendet. Posen und Krakau fielen in Trümmer, während die preußischen Seestädte sich zusehends hoben. Dem Gegenkönig wies Karl seinen Stammsitz Zweibrücken zur Residenz an (1714). Die geheimnisvolle Kugel, die den Kriegshelden vor Friedrichshall 1718 niederstreckte, setzte auch seinen Zukunftsplänen wider Polen ein Ziel, und der Vertrag zu Nysted brachte 1721 auch formell den Frieden, 1721 aus dem Rußland als neue europäische Großmacht hervorging.
Für Polen aber hatte sich noch vor dem Tode Karls XII. eine andere und gänzlich unerwartete Folge aus dem Kriege ergeben. Die Anwesenheit der sächsischen Söldner, die Lieferungen, die für sie verlangt wurden, die Gewalttaten, die sie begingen, die Beschränkung der persönlichen Freiheit, die der König mit ihrer Hilfe durchführte (er schickte eine ganze Reihe von Senatoren und Edelleuten auf den Königstein), die sich immer deutlicher enthüllenden absolutistischen Pläne des Königs riefen eine wachsende Erbitterung hervor. Dazu kam, daß der König aus Scheu vor dem „freien” Reichstag noch immer Konventikel der ihm ergebenen Konföderation von Sandomir abhielt und im[S. 141] Jahre 1712 die Vertagung des Reichstages einführte, wodurch 1712 die Eröffnungsformalitäten erleichtert, die Zerreißung erschwert wurde — ein Mittel der Verlängerung der Session, das später noch häufig angewendet wurde. Schon 1713 hatte es unter den polnischen Truppen über alledem Unruhen gegeben.
1715 aber kam die allgemeine Unzufriedenheit des über 1715 seine Freiheiten, deren er nicht wert war, eifersüchtig wachenden Adels in der Generalkonföderation von Tarnogrod zum Ausbruch, deren Haupt Stanisław Ledochowski war. Ihr Ziel war die Vertreibung der sächsischen Truppen, und da die zahlreichen Anhänger Leszczyńskis zu ihr stießen, so ward sie gefährlich. Doch behielt der Feldmarschall Fleming die Oberhand, bis die Konföderierten Peters des Großen Vermittelung anriefen, der gerade in Danzig war. August, der bei seiner Partei nicht genügende Unterstützung fand, mußte diese Vermittelung hinnehmen.
So schickte Peter den Fürsten Dolgorukij als Friedensstifter. Als die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führten, gaben ihnen 18 000 Russen unter Rönne den erforderlichen Nachdruck. Auf diese Weise kam das Einvernehmen von Warschau zustande, in dem der erbärmliche Sinn des Adels und der russische Einfluß über die immerhin auf eine Gesundung hinzielenden Pläne des Königs siegten, in der die Selbständigkeit des Vaterlandes der Selbständigkeit des Individuums geopfert wurde. Innerhalb 25 Tage hatten die sächsischen Truppen das Land zu räumen; beide Konföderationen, die von Sandomir und die von Tarnogrod, wurden aufgelöst, für die Zukunft alle Konföderationen verboten; die Befugnisse des Hetmans, die im Falle von Unruhen gefährlich werden konnten, wurden auf die reine Befehlshabergewalt beschränkt, während die Armeeverwaltung auf die Finanzbehörden überging; eine allgemeine Amnestie wurde gewährt. In einem geheimen Vertrage aber, und das war das Schlimmste, wurde bestimmt, daß das Heer[S. 142] der Krone auf 18 000, das Litauens auf 6000 beschränkt werden sollte. Diese Vereinbarung, deren Innehaltung der Friedensstifter natürlich zu überwachen gedachte, sollte der Pazifikations-Reichstag ohne Debatte annehmen. Das geschah durch den nur sogenannten stummen Reichstag zu 1717 Warschau. Durch die sechsstündige Tagung vom 31. Januar 1717 war eigentlich Polens Schicksal schon besiegelt. Die russischen Truppen haben seitdem den polnischen Boden nicht mehr verlassen, und es handelte sich nur noch darum, ob Rußland die Beute allein gewinnen werde oder sie mit anderen teilen müsse. An Reformen war nicht mehr zu denken, denn das Verbot der Konföderationen, durch die allein Reformen hätten eingeführt werden können, verbot auch die Reformen, die ja nicht im Interesse des Nachbars gelegen hätten.
Auch in anderer Richtung scheiterten die Pläne Augusts. 1711 war der Herzog von Kurland, Friedrich Wilhelm, 1711 für den sein Onkel Ferdinand die Regentschaft führte, kinderlos gestorben. August bemühte sich, die Hand seiner Witwe Anna Iwanowna, der Nichte Peters, und damit die Thronfolge für seinen natürlichen Sohn, den berühmten Marschall Moritz von Sachsen zu erwerben. Tatsächlich wurde Moritz auch gewählt und von Katharina I. anerkannt. Da aber der Reichstag die Vereinigung Kurlands mit Polen nach dem Tode des rechtmäßigen Erben, Ferdinands, verlangte, und Menschikow während der Minderjährigkeit Peters II. 1727 Moritz vertrieb, so mußte August von seinen Plänen 1727 abstehen. Ebensowenig konnte er die polnische Thronfolge seines ehelichen Sohnes Friedrich August bei den Mächten zur Anerkennung bringen. Denn Friedrich August hatte eine Tochter Kaiser Josephs I. zur Frau, die unter Umständen zur Erbfolge in Österreich berufen war, und August wollte infolgedessen der Pragmatischen Sanktion nicht zustimmen.[S. 143] Er schlug als letztes Mittel am Berliner Hof nochmals eine Teilung Polens vor, und Friedrich Wilhelm I. war geneigt, darauf einzugehen, als August 1733 während eines 1733 Reichstages zu Warschau verstarb.
Der stärksten Sympathie in Polen erfreute sich Stanisław Leszczyński, der Kandidat Frankreichs, für den die beiden mächtigsten Parteien im Lande, die Czartoryski sowohl wie die Potocki, eintraten. Aber schon auf dem Konvokationsreichstage erklärten die Gesandten Rußlands und Österreichs, daß sie seine Wahl nicht zulassen würden. Gemeinsam mit Preußen forderten sie die Wahl Friedrich Augusts, der inzwischen die Pragmatische Sanktion anerkannt und die Belehnung des russischen Kandidaten mit Kurland zugesagt hatte. Kurz vor dem Wahltermin rückten 40 000 Russen in Polen ein. Trotzdem wurde Stanisław Leszczyński fast einstimmig gewählt. Doch was bedeutete diese Willensäußerung gegenüber den Bajonetten von 40 000 Russen? Leszczyński mußte nach Danzig flüchten, und auf einem neuen Wahltage erfolgte die Wahl Friedrich Augusts. Darüber kam es zwischen Österreich und Frankreich zum sogenannten Polnischen Erbfolgekrieg, im Lande zur Generalkonföderation von Dzikow (bei Sandomir) unter Adam Tarło. Doch die Konföderation hatte keinen Erfolg, und Frankreich mußte Leszczyński preisgeben, der 1735 auf Lebenszeit Herzog von Lothringen und Bar wurde. 1735 Er residierte in Nancy, regierte weise und wirkte aus der Ferne durch Schriften und durch die Diplomatie für sein Vaterland, dem er an seinem Hof Reformatoren zu erziehen versuchte. Er starb 1766. 1766
Friedrich August III. (1734–1763) weilte wenig in Polen, solange nicht die Schlesischen Kriege ihn dazu zwangen, und überließ in seiner Indolenz die Leitung der polnischen Politik erst dem Fürsten Sułkowski, dann seinem Minister Brühl, der in Polen ein reicher Mann wurde. An den großen Kriegen jener Zeit beteiligte sich Polen nicht, doch hat es genug darunter gelitten. Im österreichisch-russischen Türkenkriege zogen die Russen durch Polen, das gemäß dem Versprechen Friedrich Augusts im Jahre 1737 [S. 144]die Belehnung Birons mit Kurland zulassen mußte. 1737 Im Siebenjährigen Kriege, an dem Friedrich August ja als Kurfürst von Sachsen ebenfalls beteiligt war, standen die Russen ständig in Polen, wo sie ihre Magazine anlegten und von wo sie gegen Preußen operierten. Infolgedessen drang auch der große König mehrmals in Polen ein, nahm die russischen Magazine weg, legte Kontributionen auf, ja steckte sogar polnische Bauern in sein Heer.
Noch einmal winkte in dieser trüben Zeit die Hoffnung, wenigstens Kurland zurückzuerlangen, als nämlich Elisabeth den Herzog Biron nach Sibirien schickte und Friedrich Augusts Sohn Karl zum Herzog gewählt wurde. Aber 1762 starb Elisabeth, 1762 und die große Katharina führte Biron mit Gewalt auf den Herzogsstuhl zurück. Überhaupt brachte der russische Thronwechsel eine völlige Umwälzung der Lage in Polen hervor. Friedrich August, der sich immer auf Rußland gestützt hatte, starb jedoch, ehe diese Umwälzung wirksam in Erscheinung treten konnte, im Jahre 1763. 1763
Wir sahen, wie die Übertreibung der Freiheiten allmählich zur Anarchie führte, wie man zum Liberum veto und zur Zerreißung der Reichstage gelangte, und wie es schließlich möglich wurde, die Reichstage sogar schon vor ihrer Eröffnung zu zerreißen. Wir sahen auf der anderen Seite, wie die Könige vielfach bemüht waren, der Unordnung ein Ende zu machen und eine straffere monarchische Gewalt aufzurichten, wie diese Bestrebungen aber an der Macht der Magnatenfamilien scheiterten. Wir sahen auch, wie diese Familien sich gegenseitig zerfleischten und sich auf das Ausland stützten, in dessen Solde sie standen. Diese Zustände erreichten nun während der sächsischen Zeit ihren Höhepunkt.
Es wäre verkehrt, die Schuld hieran den sächsischen Königen zuzuschreiben, die nicht besser und nicht schlechter waren als ihre Vorgänger. Bestechungsgelder von einer fremden Macht, wie seinerzeit Johann Albrecht und Alexander in der preußischen Huldigungsfrage und zuletzt noch Johann Sobieski im Solde Frankreichs, hat wenigstens keiner von ihnen genommen; im Gegenteil haben sie ihr Stammland um der polnischen Krone willen ruiniert. Die Bemühungen Augusts, die Königswürde wieder erblich zu machen und ein absolutes Regime einzuführen, zeigten sogar den einzigen Weg, auf dem eine Heilung der polnischen Leiden möglich war. Wenn sie nur vom Könige glücklicher eingeleitet und von denen, denen sie galten, verständnisvoller unterstützt worden wären! Freilich hat der starke August durch die lockeren Sitten seines Hofes das wenige verderbt, was etwa noch zu verderben war; freilich hat Friedrich August durch seine Teilnahmlosigkeit die Kämpfe der zwei großen Gegenparteien in ihrem letzten Umfange erst ermöglicht. Aber schließlich reifte in ihrer Zeit doch nur die Saat, die früher ausgestreut und längst schon üppig in Halme geschossen war.
Daß Polen überhaupt nicht mehr in die politische Rechnung miteinbezogen wurde, haben wir schon gesehen. Die Nachbarn führten auf polnischer Erde ihre Kriege, ohne daß das Land im geringsten beteiligt war. Es war gerade, als ob dort zwischen der Warthe, dem Dnjestr und dem Njemen ein herrenloses Gebiet läge. Überall in Europa hatte sich eine neue Staatsform ausgebildet, der aufgeklärte Absolutismus, der alle Kräfte und Hilfsmittel des Volkes in der Hand einer starken Regierung vereinigte. Überall war das Heerwesen zu hoher Entwicklung gelangt. Neben Frankreich und England hatten sich vor allem die drei Nachbarmächte Polens, Österreich, Preußen und Rußland, in dieser Weise organisiert. Nur Polen lag zwischen ihnen, ohne starkes Heer und ohne starke Regierung, ohne die Möglichkeit, bei seiner bestehenden Verfassung dazu zu gelangen. Da das allgemeine Aufgebot auf der Reiterei basierte, während die neue Kriegskunst auf der Artillerie und dem Fußvolk aufgebaut war, so konnte der Mangel an Geld zur Erhaltung[S. 146] eines stehenden Heeres auch durch das Aufgebot nicht ausgeglichen werden, um so weniger, als der kriegerische Geist im Adel im Niedergang begriffen war.
Es ist einseitig, wenn hervorragende polnische Geschichtschreiber die Schuld an diesem Sinken des kriegerischen Mutes, an dessen Stelle Genußsucht und der krasseste Materialismus traten, nur dem verkehrten Erziehungssystem zuschreiben, das in Polen herrschte. Aber zweifellos trägt diese Erziehung einen sehr großen Teil der Schuld. Sie war in der Zeit der Gegenreformation gänzlich in die Hände der Jesuiten und der 1621 als Konkurrenzunternehmen bestätigten, in Einrichtungen 1621 und Zielen ähnlichen Piaristen (Pauliner) gelangt. Wir sahen, daß infolge der Reformation der Besuch der deutschen Hochschulen erschwert wurde; er kam mit der Zeit außer Übung und verbot sich schließlich aus finanziellen Gründen für einen großen Teil des Adels. Die eigene Hochschule zu Krakau aber verfiel sehr schnell, zumal eine Jesuitenakademie in Krakau selbst, andere in Posen und Wilna, dazu die Zamojskische in Zamość, die Ostrogskische in Ostrog ihr Konkurrenz machten. Die jesuitische Weisheit aber war derart, daß sie das selbständige Überdenken der Zusammenhänge ausschloß, um die Gefahr der Ketzerei zu verhüten. Sie prügelte aus ihren Zöglingen jedes wirkliche Ehrgefühl heraus, erfüllte sie durch ihr Prämiierungssystem mit falschem Ehrgeiz, erzog sie zum Strebertum und zur unbegrenzten Hochachtung vor Wappen und Besitz, zur unbegrenzten Verachtung aller derer, die nicht adlig waren. Ihre Erziehung wurde von Generation zu Generation schlechter, da sie sich den immer niedriger werdenden Begriffen des Adels anpaßte, anstatt ihn emporzuheben.
Wenn es wahr ist, daß das Maß der staatserhaltenden Energie, das einem Volke innewohnt, sich an der Höhe seiner geistigen Kultur ermessen läßt, so war Polens politische Kraft schon längst gesunken. Mit der Unterdrückung der Reformation sehen wir die polnische Literatur und Wissenschaft, die bereits einen achtungswerten Stand erreicht hatte, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt sinken. Nur noch dürftige Epigonen und Nachahmer hat sie aufzuweisen, unter denen einzig der Memoirenschreiber Johann Chrysostomus Pasek (1700) höhere Beachtung verdient.
Der Bauer war ein Zubehör des Landes, nicht höher geachtet als ein Stück Acker oder ein Stück Vieh. Die Be[S. 147]wohner der adligen Städte waren nicht viel besser dran, die der königlichen Städte, der Willkür der Starosten und der Wojewoden ausgeliefert, hatten ihre Unabhängigkeit und durch die Verheerungen der Schweden auch ihren Wohlstand verloren. Nur die baltischen Städte, die den Getreidehandel vermittelten, blühten. Nicht minder war der Adel verarmt, was bei den ewigen Kriegen, bei der Unwissenheit und Faulheit der Besitzer und der Gleichgültigkeit der Bauern nicht wundernehmen kann. Nur in einigen Familien waren große Vermögen angesammelt, deren Erhaltung und Vermehrung bei den ständigen Erbteilungen und angesichts des großen Aufwandes ihrer Besitzer nur möglich war, wenn man die Einkünfte der großen Staatsämter dazu gewann. Daher die ewigen erbitterten Kämpfe um die Ämter. In ihrer Macht war der Kleinadel, in ihrer Macht der Reichstag, in ihrer Macht die Gerichte. Nur wer gut mit ihnen stand, erlangte, was er wollte. Es blieben wenige Familien von mittlerem Besitz übrig, die zwar nicht ihren politischen Einfluß, aber wenigstens ihre Selbständigkeit retten konnten. Die Masse des Adels war völlig auf die Magnaten angewiesen, die landlosen unter ihnen wurden „hołota” (Gesindel) genannt und waren froh, wenn sie eine „großmächtige” Livree anziehen durften. Andere gaben ihre Frauen und Töchter August II. und seinem Hofe preis oder heirateten die unehelichen Töchter dieses Königs, um Vorteile und Ämter zu erlangen. So war die vielgerühmte Freiheit beschaffen!
Die niedere Geistlichkeit war ebenso wie der Adel in Unwissenheit, Völlerei und Trunkenheit versunken, die höhere dachte nur an ihre ungeheuren Einkünfte und wetteiferte mit den Magnaten an Sittenlosigkeit. Die griechischen Geistlichen, die sich nach der Union etwas hoben, waren doch immer nur Geistliche zweiten Ranges, da man ihren Bischöfen nach wie vor den Sitz im Senat verweigerte und[S. 148] da nur noch die niederen Volksschichten sich zur unierten Kirche bekannten. Immerhin ist hier wenigstens ein Wille zum Fortschritt zu erkennen. Auf der Synode von Zamość (1720) wurde die Organisation der unierten Kirche und die 1720 Reform ihres Klerus durchgeführt. 1743 folgte die Reform des Basilianerordens, der als Pflanzschule für die Bischöfe und Prälaten und als Bildner des niederen Klerus eine ungemein wichtige Stellung in jener Kirche einnimmt.
Schlimmer als den Unierten erging es den übrigen Dissidenten. Bereits 1658 hatte der Reichstag die 1658 Vertreibung der Sozinianer (Arianer) beschlossen, die nach Ungarn, Preußen, Schlesien, Holland auswanderten, und 1661 wollten die Katholiken zum ersten Male einen Dissidenten, den Bogusław Radziwill, aus der Landbotenkammer ausschließen. Der Bau neuer Gotteshäuser wurde verboten, auch die Abhaltung von Privatgottesdiensten erschwert. Durch Gewohnheitsrecht wurden die Dissidenten auch von den Ämtern ausgeschlossen. 1717 und 1733 nahmen ihnen die Reichstage 1717 die letzten politischen Rechte: den Sitz im Reichstag, in Kommissionen und im Tribunal. Die von den Jesuiten verursachten Gewalttaten haben wir schon früher erwähnt. Sie wurden auch jetzt fortgesetzt. Eine traurige Berühmtheit erlangte das Thorner Blutgericht von 1724. 1724
Jesuitenschüler hatten die Thorner evangelische Bevölkerung angegriffen und so lange gereizt, bis das erbitterte Volk Kirche und Kollegium der Jesuiten stürmte. Die Jesuiten ruhten nicht eher, bis sie das Todesurteil gegen den Bürgermeister Rösner, den Vizebürgermeister Zernecke und zehn andere unschuldige angesehene Leute erlangt hatten. Trotz der Warnung des preußischen Gesandten, trotzdem selbst der Apostolische Nunzius Santini die Bischöfe und den Orden ernstlich ermahnte, wurde das Urteil vollzogen. Fast wäre es darüber zu kriegerischen Verwicklungen, nicht nur mit den protestantischen Mächten, sondern auch mit Österreich und Rußland gekommen. Es ist ein sonderbarer Zufall, daß die Untreue wider den Deutschen Orden gerade[S. 149] an den beiden Städten, die am schuldigsten waren, an Danzig und an Thorn, in dieser blutigen Weise nach Generationen gerächt wurde.
Trotz dieser Mißgunst gegenüber den Protestanten hat gegen Ende des 16., im 17. und 18. Jahrhundert in Polen wiederum eine lebhafte deutsche, vorwiegend protestantische Einwanderung stattgefunden, die sich hauptsächlich auf Polnisch-Preußen, Großpolen und Kujawien erstreckte. Von der großen Einwanderung des 13. und 14. Jahrhunderts hatten sich nur in den Grenzgebieten und in den großen Städten Reste erhalten, die durch den neuen Zuzug nun erheblich gestärkt wurden. Diese zweite Einwanderung begann zu einer Zeit, als Polen noch ein Hort religiöser Freiheit war, aus religiösen Beweggründen. Sie ging in aller Stille vor sich, von den Zeitgenossen kaum beachtet, war aber so wirksam, daß ganze Landstriche eingedeutscht wurden und ihr deutsches Gepräge bis zur Auflösung Polens behielten.
Es sind zwei verschiedene Wanderzüge zu unterscheiden, die Holländersiedelung und die Ansetzung von Schulzendörfern. Von Polnisch-Preußen ausgehend, das seinerseits wiederum den Anstoß durch Herzog Albrecht empfangen hatte, haben holländische Ansiedler (daher der aus „Holländer” verderbte Name Hauländer für diese Ansiedler), vorwiegend Mennoniten, seit 1593 zuerst in der Bromberger Gegend und dem Netzetal gesiedelt. 1593 Von 1611 an fanden Siedelungen in ganz Kujawien statt, auch auf den geistlichen Besitzungen, trotzdem die Ansiedler Ketzer waren und sich die freie Religionsübung in jedem Falle verbriefen ließen. Das erste Beispiel, eben von 1611, gab das Domkapitel 1611 von Gnesen. Von der Netzemündung scheint die Besiedelung wartheaufwärts geführt zu haben. 1626 bestand schon eine Kirche zu Rewier (Kreise Wongrowitz) als Mittelpunkt einer Reihe von Hauländereien. Übrigens schlossen sich auch Siedler anderen Stammes an, doch blieb der Name von den ersten Einwanderern. Die Gebiete, in die sie geführt wurden, waren meist derartiger Natur, daß ihre Urbarmachung wasserkundige Leute erforderte, wie die Holländer waren. Später erst griffen sie auch aufs platte Land über.
Die zweite Einwanderung kam namentlich aus Brandenburg und Pommern, ebenfalls seit dem Ende des 16. Jahrhunderts. Sie war, wie aus einem Schreiben des Kurfürsten Johann Georg von 1584 hervorgeht, durch den Umstand veranlaßt, daß 1584 in Großpolen die Wälder gerodet und neue Dörfer begründet wurden, in denen Befreiung von Frondiensten und anderen Lasten versprochen war. Schon er sah sich wegen der Verödung seiner Länder veranlaßt, die polnischen Magnaten zur Zurücksendung der Flüchtlinge aufzufordern, allerdings ohne Erfolg. Im Dreißigjährigen Kriege, der Polen fast ganz verschonte, zogen immer größere Scharen dorthin. Erst der Große Kurfürst erlangte 1662 von Johann Kasimir ein Patent, wonach die Flüchtlinge 1662 aus Hinterpommern und Cammin zurückgeliefert werden sollten. Aber Wirkung hatte das Patent nicht, und so mußten die brandenburgischen Grundherren, mit kurfürstlichen Pässen ausgerüstet, ihre Leute selbst zurückholen. Noch 1677 führt der Kurfürst bittere Klage über die Verödung der Besitzungen. Die erste uns bekannte Gründung ist Briesenitz im Kreis Deutsch-Krone (1577). Die Richtung des Einwandererstromes war dieselbe wie bei den Holländern, die Netze entlang und die Warthe aufwärts. Es wurden nicht nur ganze Dörfer angelegt, sondern die Einwanderer setzten sich als Krüger, Müller, Schmiede auch mitten zwischen die polnische Bevölkerung.
Der Unterschied gegen die frühere Siedelung liegt darin, daß nicht mehr der König und die Klöster vorangehen, sondern daß der Adel selbst zur Verbesserung seiner Einnahmen auf die Kolonisation kommt. Die Abwanderung der polnischen Gutsbauern nach der Ukraine, die ja schwer schädigend einwirkte, mag ebenso wie die Verwüstungen mancher Landstrecken durch die Kriege mit zur Heranziehung der Deutschen beigetragen haben. Die Gründung vollzog sich in ähnlicher Weise, wie im 13. und 14. Jahrhundert, doch genossen die neuen Kolonisten bei weitem nicht die Freiheiten ihrer mittelalterlichen Vorgänger. Sie wurden zwar auch nach Magdeburgischem Recht, so wie man es in den alten Urkunden vorfand, angesetzt, aber von vornherein mit viel größeren Abgaben und Frondiensten belastet. Zwar richteten sich die Ansiedelungsbedingungen sehr danach, ob der Betreffende als armer Flüchtling oder als besitzender Mann kam; doch darf nicht außer acht gelassen werden, daß die gutsherrliche Gerichtsbarkeit, die im Mittelalter noch nicht bestand, allein schon genügt, um die Lage ungünstiger erscheinen zu lassen.[S. 151] Die katholische Kirche verzichtete den Protestanten gegenüber ebensowenig auf ihren Zehnten und auf die Gebühren für alle kirchlichen Amtshandlungen, wie sie es an Verfolgungen und Bekehrungsversuchen fehlen ließ.
Der Dreißigjährige Krieg führte dann auch zu einer neuen Belebung der Städtegründungen. Zahlreiche Flugblätter der polnischen Magnaten wurden in Schlesien verbreitet und die Protestanten zur Ansiedelung aufgefordert. Schon ein Jahrhundert vorher, 1547, hatten die Leszczyńskis 1547 für aus Böhmen vertriebene deutsche und tschechische Protestanten die Stadt Lissa begründet, die mit Fraustadt ein hervorragender Sitz protestantischen Geisteslebens und durch den Namen Amos Comenius, der seit 1628 hier 1628 seine bedeutendsten Werke schrieb, weithin bekannt wurde. Diese Gründung, der Idee nach mit den folgenden verwandt, steht aber vereinzelt da. Erst 1638 gründete dann der Kastellan Przyjemski die Stadt Rawitsch. Bojanowo, 1638 Schwersenz, Schlichtingsheim u. a. folgten. Auch in bereits bestehenden Städten, namentlich in Fraustadt, fand ein lebhafter Zuzug statt. Man kam ihnen auch in diesen Städten in aller Weise entgegen, denn der Gewerbefleiß der Deutschen wurde gebührend geschätzt. Einzig die Hauptstadt Großpolens, Posen, und Schrimm teilten sich in den traurigen Ruhm, den protestantischen Zuzüglern das Bürgerrecht zu verweigern und ihnen dadurch die Einwanderung zu erschweren. Schrimm, im Mittelalter eine der bedeutendsten Städte Großpolens, sank für immer zur Bedeutungslosigkeit herab, und auch Posen klagte: „Unsere Stadt ist vom Schicksal so gerädert, daß ihr keine Sonne der Hoffnung mehr leuchtet.”
Posen, das im Nordischen Krieg besonders schwer litt und dessen Kämmereidörfer gänzlich entvölkert waren, konnte sich auch nicht entschließen, zu protestantischen Siedlern zu greifen, als es zu deren Wiederbesetzung schritt.[S. 152] Darum haben wir hier wohl das einzige Beispiel einer Ansiedelung süddeutscher katholischer Bauern aus der Bamberger Gegend, die vom Jahre 1719 an vor sich ging. 1719 Parallel damit geht auch eine schwäbische Stadtgründung, Witkowo, um 1740. Im übrigen flaute die Einwanderung im 18. Jahrhundert bedeutend ab. Doch lassen sich noch eine ganze Reihe von Dorfgründungen, bei denen selbstverständlich wirkliche Holländer nicht mehr in Betracht kamen, und Städtegründungen bzw. Einwanderungen in schon bestehende Städte, sogar Verleihungen des Stadtrechts an solche neue deutsche Dörfer nachweisen.
Der Grund für die Abnahme ist einerseits in den veränderten Verhältnissen der Heimat zu suchen. Die Einwanderer waren im 17. Jahrhundert ja größtenteils aus Ländern gekommen, die sich im 18. Jahrhundert unter preußischer Herrschaft gerechter Regierung und wachsenden Wohlstandes erfreuten. Dann aber schreckte auch die zunehmende Unordnung in Polen vor einer weiteren Einwanderung ab, denn die bereits bestehenden Siedelungen wurden erst im Nordischen Kriege hart mitgenommen, und nachher setzten ihnen die inneren Kämpfe übel zu, die uns in dem Streit zwischen der „Familie” und der „Partei” entgegentreten.
Nachdem nämlich unter August II. zwischen 1717 und 1733 von achtzehn Reichstagen elf zerrissen worden, zwei ergebnislos verlaufen waren und nur fünf zum Ziel geführt hatten, kam unter August III. außer dem Pazifikationsreichstag von 1736 überhaupt keine Tagung mehr zu Ende. 1736 Gesetzgebung, Rechtsprechung, Finanzkontrolle, diplomatische Verhandlungen, alles stockte. Es kam allen zum Bewußtsein, daß es so nicht weiterginge. Dieser Einsicht verdankt wieder eine Reihe von Reformschriften ihre Entstehung — wir haben solche Schriften, darunter theoretisch recht wertvolle, schon aus den beiden vorhergehenden Jahrhunderten kennen gelernt —, von denen die früheste bedeutsame [S. 153]1733 aus der Feder des Königs Stanisław Leszczyński 1733 erschien: „Die freie Stimme, die die Freiheit sichert.” Unter seinem Einfluß standen mit ihren Ideen die beiden Bischöfe Andreas und Joseph Załuski. Großes Aufsehen erregte der „Brief eines polnischen Landedelmannes an einen seiner Freunde aus einer anderen Landschaft” (1740), der von 1740 Stanisław Poniatowski, dem Vater des nachmaligen Königs, herrührte und neue Selbständigkeit des Staates forderte durch Vermehrung des Heeres, Finanzreform, allgemeine Steuern, Hebung des Handels und der Städte, Beschränkung des Liberum veto usw. Auch der bekannte Piarist Stanisław Konarski, der Schulreformer, trat als Politiker auf den Plan mit seiner Schrift „Über eine erfolgreiche Beratungsart” (1760–1763), die die Einführung 1760 der Majoritätsabstimmung oder die Wahl zwischen Absolutismus und Teilung als die einzigen Auswege bezeichnete.
Alle diese theoretischen Ratschläge traten zurück gegenüber den praktischen Versuchen, die von den beiden großen Adelsparteien unternommen wurden, den Potocki (an ihrer Spitze der Primas Theodor, der Großkronhetman Joseph und später der Hetman Clemens Branicki), genannt die „nationale oder patriotische Partei”, kurzweg die „Partei”, und auf der anderen Seite den Czartoryski (an ihrer Spitze der litauische Unterkanzler Michael, der kleinrussische Wojewode August und ihr Schwager, der bereits erwähnte Stanisław Poniatowski). Die Czartoryski hießen einfach die „Familie”. Aus eigener Kraft glaubte keine von beiden Parteien dem Lande helfen zu können. Die „Familie” lehnte sich daher an Rußland an, die „Partei”, durch Grundbesitz, Verwandtschaft und Ruhm weit mächtiger, an Frankreich, die Türkei und Schweden. Dabei bekämpften sie sich aus „Vaterlandsliebe” mit einer Erbitterung und mit einer Unbedenklichkeit in der Wahl der Mittel, die vielleicht nur in der Geschichte der italienischen Renaissance ihresgleichen findet.
Auf die Einzelheiten einzugehen, würde zu weit führen. Es verdient nur hervorgehoben zu werden, daß die Potocki bereits während des österreichisch-russischen Türkenkrieges von 1737 bis 1739 eine gegen den russischen Einfluß gerichtete Generalkonföderation im Verein mit der Türkei zustande zu bringen versuchten, daß die Czartoryski und der Hof aber den Reichstag zerrissen, daß umgekehrt die Pläne der „Familie” und des Hofes auf Beteiligung Polens an den Schlesischen Kriegen von der „Partei” vereitelt wurden, und daß 1749 diese Streitigkeiten 1749 sogar die Einsetzung des Tribunals von Petrikau verhinderten, das erstemal seit Einführung der Tribunale, so daß die Krone Polen ein ganzes Jahr lang ihres obersten Gerichtshofes entbehrte und die Rechtspflege ruhte.
Eine entscheidende Wendung zugunsten der Czartoryski, der „Familie”, trat 1763 mit der Thronbesteigung Katharinas II. 1763 ein, denn der junge Stanisław August Poniatowski, ein schöner und begabter, aber liederlicher junger Mann, hatte als sächsischer Gesandter in Petersburg Gnade vor Katharinas Augen gefunden, und Katharina versicherte die „Familie” ihrer Gunst. Sie gingen nunmehr daran, unter Rußlands Protektion eine Konföderation zur gewaltsamen Einführung von Reformen zu bilden. Schon lief das Manifest, das zur Konföderation auffordern sollte, durchs Land, schon rückten russische Truppen ein, als der am 1. Oktober 1763 zu Dresden erfolgte Tod Augusts III. beide Parteien zum Wahlkampfe rief.
Die weiteren Schicksale Polens wurden durch den Umstand beeinflußt, daß Friedrich der Große nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges Anschluß an Rußland suchte, um der Isolierung zu entgehen, in die ihn die Unzuverlässigkeit seines bisherigen Bundesgenossen, Englands, versetzt hatte.[S. 155] Rußland ergriff gern die Gelegenheit, seine Bestrebungen nach einem Bündnis der nordischen Mächte wenigstens zum Teil in die Tat umzusetzen und namentlich durch das Zusammengehen mit Preußen jede Einmischung einer anderen Macht in die polnischen Angelegenheiten ungefährlich zu machen. Am 11. April 1764 wurde der 1764 russisch-preußische Defensivvertrag geschlossen, der in geheimen Artikeln auch eine Verständigung über Polen enthielt. Die Vertragschließenden verbanden sich zur Aufrechterhaltung des freien Wahlrechts, zur Verhinderung der Einführung der Erblichkeit der Königswürde, zur Durchführung der Gleichberechtigung der Andersgläubigen, verständigten sich über Truppenbewegungen im Falle einer Konföderation und über die Person des neuen Königs.
Dieser neue König sollte Stanisław August Ciołek Poniatowski sein. Auf dem Konvokationsreichstag erschienen die Czartoryski mit einem so starken Aufgebot von Haustruppen, daß angesichts ihrer und des in Warschau stehenden russischen Heeres die Gegner Warschau unter Protest verließen. So war die „Familie”, waren Rußland und Preußen Herren der Situation. Der zur Konföderation umgebildete Konvokationsreichstag erkannte auch seitens Polens den Anspruch der russischen Herrscher auf den Titel „Kaiser von ganz Rußland” an (was bisher ja nur seitens Litauens geschehen war) und bestätigte Biron im Besitz Kurlands. Dagegen lehnte er, entsprechend der Stimmung im Lande, die Garantierung der Verfassung durch Rußland und die geforderte Gleichstellung der Andersgläubigen ab und sah eine Reihe von Reformen vor, vor allem unabhängige Verwaltungskommissionen für Finanz, Justiz, Kriegswesen und Polizei mit ziemlich großem Wirkungskreise. Am 1764 bis 1795 7. September 1764 erfolgte einstimmig die Wahl Stanisław Augusts (1764–1795). Bis zum 10. November [S. 156] erkannten auch die Protestler den Gewählten als König an. Diese letzte Krönung erfolgte nicht in Krakau, sondern in Warschau.
Für die Person des neuen Königs war den Nachbarn maßgebend gewesen, daß er schwachen Charakters und nicht reich genug war, um ohne finanzielle Unterstützung von auswärts königlich leben zu können, daß durch seine Wahl die „Familie” noch enger an Rußland gefesselt und Preußen von der sächsischen Umklammerung befreit wurde. Die „Familie” ihrerseits, die sich anfangs mit dem Vorschlag, ihren Neffen zu wählen, nicht befreunden wollte, hatte sich für ihn entschlossen in derselben Hoffnung, ihn lenken zu können. Die selbständige Politik der „Familie” enttäuschte Rußland, und die Selbständigkeit des Königs, der sich eine eigene Partei bildete, enttäuschte bald genug beide. Doch ist anzuerkennen, daß sowohl der König, der die Lage und ihre Bedürfnisse sehr wohl erkannte, wie die „Familie” den guten Willen besaßen, ihr Land zu retten und durch Kräftigung wieder zur Selbständigkeit zu führen. Vor allem gingen sie nach Einsetzung der Verwaltungskommissionen darauf aus, das „Liberum veto” zu beschränken und womöglich ganz abzuschaffen. Auf dieser Grundlage hofften sie dann weitere Reformen bewerkstelligen zu können. Wenn sie dabei auf die Hilfe Rußlands rechneten, so hatten sie in der Tat eine starke Partei unter Panins Führung für sich, die Reformen auf dem Gebiet des Handels, der Polizei und der Justiz zulassen wollte, um an Polen einen leistungsfähigen Bundesgenossen zu gewinnen.
Katharina aber wollte vor der Lösung der Dissidentenfrage und Abschluß eines Bündnisses von Reformen nichts wissen. Insbesondere war sie gegen Abschaffung des „Liberum veto”, weil nur so den ihr ergebenen Andersgläubigen aus der geforderten Gleichstellung ein Einfluß auf den Reichstag erwachsen konnte. Ihr Gesandter Repnin proklamierte daher im Verein mit dem preußischen Gesandten Benoit während des Reichstages von 1766 die 1766 Unverletzbarkeit des „Liberum veto”, als der König die Einführung der Stimmenmehrheit zunächst in Finanzangelegen[S. 157]heiten vorschlug. Der Reichstag beschloß auch einstimmig, daß alle Staatssachen durch Stimmeneinhelligkeit entschieden werden sollten.
Da aber in der Frage der Dissidenten ein Beschluß nicht zu erreichen war, eine Angelegenheit, die Katharina im Gegensatz zu Friedrich ganz persönlich nahm, so bildete Repnin 1767 eine evangelische Konföderation zu Thorn, eine 1767 griechische zu Słuck und gleichzeitig aus der Opposition 24 katholische, deren Seele der Kronreferendarius Gabriel Podoski war. Zum Generalmarschall wurde in Radom der Schwachkopf und Säufer Karl Radziwill, genannt „Herrchen liebes” (Panie Kochanku), der Liebling des armen Adels, gewählt. Unter den Bajonetten der russischen Truppen erklärte sich die von Repnin schmählich hintergangene Radomer Konföderation mit allen Bischöfen bereit, zu tun, was die Russen verlangten, insbesondere auch die berechtigten Forderungen der Dissidenten zu gewähren und die Verfassung durch Rußland garantieren zu lassen. Da nach dem Herkommen mit der Bildung einer allgemeinen Konföderation die Wirksamkeit des Königs und der Regierung aufhörte und sie sogar zur Verantwortung gezogen werden konnten, so forderte Repnin, der den gefügiger gewordenen, wenn auch unzuverlässigen König nicht fallen lassen durfte, die Verbindung der Konföderation mit dem König, obwohl er vorher den Anhängern des sächsischen Hauses gegenüber mit der Entthronung Stanisław Augusts operiert hatte.
Der Konföderationsreichstag, dem der König tatsächlich beitrat, sollte limitiert sein, er sollte sich auf die Einsetzung einer Delegation mit Vollmacht zur Neuordnung des Staates beschränken. Da deren senatorische Mitglieder vom „umgefallenen” König, die Landbotenmitglieder vom von Repnin gelenkten Konföderationsmarschall zu bestimmen waren, so mußte die Delegation zweifellos den Dissidenten[S. 158] günstig zusammengesetzt werden. Rom war aber nicht müßig geblieben. In vielen Breven und in zündenden Reden des Nunzius war der Fanatismus aufgestachelt worden. Der hohe Klerus half in seiner Mehrzahl eifrig bei diesem Werke. Es bildete sich eine Opposition, der vor allem die Bischöfe Kajetan Sołtyk von Krakau und Joseph Załuski von Kijew, der Feldhetman Wacław Rzewuski und sein Sohn Severin vorstanden. Diese ließ Repnin kurzerhand aufheben und nach Kaluga bringen. Die Entrüstung über diese Verletzung des Völkerrechts und der Privilegien war ungeheuer. Aber das Mittel hatte Erfolg: die Delegation wurde eingesetzt. Sie schloß den geforderten Vertrag mit Rußland, in dem den Dissidenten und Nichtunierten volle Gleichstellung gewährt, die Czartoryskischen Kommissionen (vom Konvokationsreichstag her) bis auf die Finanzkommission aufgehoben, die freie Königswahl und das „Liberum veto” aufrechterhalten und die russische Verfassungsgarantie angenommen wurde. Der Reichstag mußte am 5. März 1768 in stummer 1768 Sitzung die Delegationsbeschlüsse bestätigen.
So hatte die Kurzsichtigkeit des Adels wieder einmal einen vernünftigen Anlauf zu Reformen verhindert und das Land, das schon tatsächlich unter russischer Herrschaft stand, auch rechtlich durch die Verfassungsgarantie den Russen ausgeliefert. Der König aber hat seitdem, an seinem Volke verzweifelnd, nicht mehr gegen Rußlands Willen zu handeln gewagt.
Noch war freilich der russische Sieg nicht entschieden, denn schon während des Konföderationsreichstages waren Gerüchte über die Bildung einer zweiten Konföderation in Warschau verlautbart. Tatsächlich war sie am 29. Februar 1768 in Bar, unfern Mohilew, unter Michael Krasinski als Marschall und Joseph Puławski als Generalregimentarius zusammengetreten. Ein Karmelitermönch rief zum Kampf für die Freiheit und den Glauben auf. Die Weltgeistlichkeit folgte ihm. Andersgläubige wurden nicht aufgenommen.[S. 159] Unter dem Namen „Ritter des heiligen Kreuzes” bildete sich eine Art Ritterorden. Neben den Fanatikern aber traten die politischen Gegner des Königs der Konföderation ebenfalls zahlreich bei. Außer der Alleinherrschaft der katholischen Kirche und der Erhaltung der alten Verfassung galt sie bald auch der Absetzung des Königs. Ganz Polen sei konföderiert, berichtete der preußische Gesandte. Man rechnete auf den Beistand der Bürgen des Olivaer und des Karlowitzer Friedens: Österreichs, Frankreichs und Hollands, ferner der Türkei und Sachsens.
Die Konföderierten, unter denen von Anfang an infolge der Zusammensetzung aus verschiedenen Parteien Uneinigkeit herrschte, waren mit ihren ersten Schritten unglücklich. Die Russen unter Apraxin und Kretschetnikow, denen Stanisław August seine Truppen zu Hilfe schickte, nachdem eine Mission Mokronowskis ergebnislos gewesen war, nahmen Bar und Berdiczew, die Hauptplätze der Konföderierten, und trieben diese in die Moldau. Gleichzeitig brach in der Ukraine eine gegen den religiösen Fanatismus der Konföderierten gerichtete orthodoxe Gegenbewegung aus, die Hajdamakenbewegung, indem die ukrainischen Bauern im Verein mit den Saporogern (letztere auf Befehl Katharinas) unter dem Saporoger-Sotnik Sheljesnjak und dem Sotnik der Potockischen Leibtruppen, Honta, über Adel und Städter herfielen. Sie richteten ein furchtbares Blutbad an. Allein bei der Einnahme von Human haben sie über 15 000 Menschen niedergemetzelt. Schließlich dämpfte der Kronregimentarius Stępkowski mit russischer Hilfe den Aufstand, nachdem das Ziel, die Konföderation im Südosten zu unterdrücken, erreicht war.
Dafür aber loderte der Aufstand in den anderen Landesteilen, in Großpolen, in Krakau, in Sieradz, in Litauen um so heller empor. Die Grausamkeiten, die in diesen Kleinkämpfen auf beiden Seiten verübt wurden, sind so unmensch[S. 160]lich und greulich, daß die Feder sich sträubt, sie zu beschreiben. Doch dauernde Erfolge erreichten die Konföderierten auch in den anderen Wojewodschaften nicht. Inzwischen hatten im September auch die Türken sich von Frankreich und den Konföderierten zur Kriegserklärung gegen Rußland hinreißen lassen, wobei sie das besorgniserregende Vorgehen Rußlands in Polen als einen Hauptgrund angaben. Eine ganze Reihe Konföderierter, namentlich die Gebrüder Puławski, focht im türkischen Heere. Frankreich beschränkte sich vorläufig auf eine platonische Unterstützung durch Aufreizung der Türken und wohlwollende Neutralität. Österreich gestattete in Schlesien und Ungarn Zusammenkünfte der 34 Marschälle der einzelnen Konföderationen und Errichtung der Zentralregierung der Konföderierten. Maria Theresias Neigung, Polen zu Hilfe zu kommen, wußte Joseph II. zu vereiteln, zumal Friedrich der Große erklärt hatte, daß er hierin einen Kriegsfall sehen würde. Die Zusammenkunft, die Friedrich und Joseph 1769 1769 in Neisse hatten, führte zu einer weiteren Annäherung. Noch im selben Jahre besetzte der eifrige junge Joseph, um alte Ansprüche zu wahren, die früher zu Ungarn gehörige Zips mit Saatz und Neumarkt. Damit war der erste wirkliche Schritt zur Zerstückelung Polens getan, nicht von den beiden Verbündeten ausgehend, sondern von der Macht, die bisher eine Teilnahme an jenen Übereinkünften entschieden abgelehnt hatte.
Schon mehrmals hatte Friedrich, der Katharinas Absichten sehr wohl durchschaute, in Petersburg den Gedanken einer Teilung angeregt, erst ganz unverbindlich, dann offen, denn nur durch eine Teilung konnte verhindert werden, daß Polen scheinbar selbständig weiter bestand, tatsächlich aber gänzlich zu einem Trabanten Rußlands wurde. Nun benutzte er das österreichische Vorgehen, um seine Pläne energischer zu betreiben. In Mährisch-Neustadt kam er 1770 wiederum[S. 161] 1770 mit Joseph zusammen, den die schnellen Siege der Russen im Türkenkriege mit Besorgnis erfüllten und der vor allem den Verzicht Rußlands auf die Moldau verlangte, wenn er nicht zum Kriege genötigt sein sollte. Im Zusammenhang damit machte Friedrich in Petersburg klar, daß die russischen Erwerbungen im türkisch-tatarischen Süden für Preußen und Österreich durch polnisches Gebiet kompensiert werden müßten.
Von Frankreich, das 1770 den Konföderierten wenigstens Geldmittel und zur Leitung eines regelrechten Krieges den General Dumouriez gesandt hatte, war nach dem Sturz Choiseuls (gegen Ende dieses Jahres) nichts mehr zu befürchten, denn sein Nachfolger, der Herzog von Aiguillon, hielt sich in der polnischen Frage weit mehr zurück. Die Konföderierten hatten sich nämlich durch ihre unkluge Politik die Sympathien auch der unbeteiligten Monarchen verscherzt, indem sie durch die Interregnumsakte vom 9. August 1770 Stanisław August absetzten und ihn außerdem als Eindringling, Usurpator und Tyrannen brandmarkten. Namentlich Frankreich, das ausdrücklich entgegengesetzt lautende Instruktionen gesandt hatte, war verletzt. Dieser törichte Schritt trieb den König, der sich von Rußland loszumachen versucht hatte, wieder zu Rußland zurück, und alle militärischen Anstrengungen der Konföderierten wurden gegenüber der europäischen Stimmung bedeutungslos. Im Gegenteil, die verzweifelten Kämpfe des Jahres 1771 (Kasimir Puławski verteidigte 1771 erfolgreich Czenstochau gegen Drewitsch, Dumouriez wurde bei Łanekorona in der nähe von Krakau durch Suworow und Drewitsch besiegt, Zaremba schlug den Kronfeldherrn Branicki bei Widawa in der Nähe von Sieradz), der unerwartete Beitritt des litauischen Großhetmans Michael Ogiński zur Konföderation (er wurde von Suworow bei Stolowicz in Schwarzrußland geschlagen) und ein Anschlag der Konföderierten[S. 162] gegen die Person Stanisław Augusts besiegten die letzten Bedenken gegen die Teilung.
Noch versuchte Kaunitz, um der ehrlichen persönlichen Abneigung Maria Theresias willen, eine Beteiligung Österreichs in der Weise zu umgehen, daß er Kompensationen in Schlesien und Glatz forderte. Aber dieses Ansinnen wies Friedrich selbstverständlich zurück. So wurden am 6. und 11. Februar 1772 in Petersburg und Wien die 1772 Konventionen über die Teilung unterschrieben und nach längeren Verhandlungen über die einzelnen Anteile am 5. August auch der Teilungsvertrag. Die Okkupationsmanifeste Rußlands, Österreichs und Preußens datieren vom 5., 11. und 13. September. Den Löwenanteil der Fläche nach erhielt Rußland: den polnischen Rest von Livland, die Wojewodschaften Witebsk und Mstislaw, Teile von Minsk und Polozk, so daß Düna und Dnjepr die Grenze bildeten, zusammen 108 750 qkm mit 1 800 000 Einwohnern. Österreich nahm das wertvollste und volkreichste Gebiet, nämlich außer der Zips die Wojewodschaften Lemberg und Belz, die Hälfte von Krakau und West-Podolien, zusammen 70 480 qkm mit 2 700 000 Einwohnern. Preußen bekam Polnisch-Preußen außer Danzig und Thorn, die ihm Rußland nicht gönnte, und einen Teil Kujawiens, den sogenannten Netzedistrikt, zusammen 34 745 qkm mit 416 000 Einwohnern. Ein Reichstag sollte die Teilung bestätigen.
Vergebens suchte man die Einberufung zu hintertreiben, vergebens wandte sich der König an die übrigen Mächte. Die Teilungsmächte ließen ihre Truppen nur immer weiter ins Land rücken und erklärten schließlich durch ihre Gesandten, daß eine völlige Aufteilung des Landes bevorstehe, wenn die Zustimmung nicht bald erfolge. 32 Landtage gingen trotzdem auseinander, ohne gewählt zu haben. Nur 102 Abgeordnete fanden sich 1773 in Warschau ein. Um die Zerreißung[S. 163] 1773 des Reichstages zu verhüten, bildete Adam Poniński eine Konföderation, der auch der König beitrat und die mit Majoritätsbeschluß eine Deputation von 30 Mitgliedern mit unbeschränkter Vollmacht wählte. Die Beschlüsse dieser Kommission sollte der Reichstag dann ohne Debatte annehmen.
Die Kommission bestätigte zunächst die Teilungsverträge. Dann verfügte sie, daß die nach Aufhebung des Jesuitenordens (1773) dem Staate zugefallenen Besitztümer dieses Ordens für Unterrichtszwecke verwendet werden sollten. Zur Reform des Unterrichts wurde eine Edukationskommission gewählt. Endlich wurden auf Vorschlag der Teilungsmächte neue Grundrechte gegeben, die alle die alten Schwächen der Verfassung, wie die Königswahl und das „Liberum Veto”, bestehen ließen. Als wichtigste Neuerung aber führten sie den Ständigen Staatsrat ein, bestehend aus 18 Senatoren und Ministern und 18 alle zwei Jahre durch den Reichstag gewählten Edelleuten. Dieser Staatsrat zerfiel in fünf Departements: der auswärtigen Angelegenheiten, der Polizei, des Krieges, der Justiz und der Finanzen, denen verantwortliche Minister vorstanden. Er hatte die Exekutivgewalt, während der Reichstag nicht tagte. Der König stand an seiner Spitze, durfte aber nicht selbständig vorgehen. (Im großen und ganzen handelte es sich also um die von den Czartoryski bereits auf dem Konvokationsreichstag eingeführten, auf Rußlands Betreiben aber wieder abgeschafften Verwaltungskommissionen.) Die Heeresstärke wurde auf 30 000 Mann festgesetzt, die Befugnisse der Hetmane beschränkt, allgemeine Steuern ausgeschrieben. Doch wurden diese Grundrechte von neuem der russischen Garantie unterstellt.
Der wieder zusammengetretene Reichstag nahm am 11. April 1775 trotz zahlreicher Proteste das Werk der Delegation 1775 an, worauf die Ponińskische Konföderation sich auflöste.
So hatte Polen ohne einen Schwertstreich fast ein Drittel seines Gebietes verloren, weil es unfähig gewesen war, sich innerlich zu festigen, weil der Hader der Parteien jeden ehrlichen Fortschritt unmöglich gemacht hatte. Es hatte sich selbst auf Gnade und Ungnade der Willkür seiner Nachbarn ausgeliefert, ein neues Beispiel für das alte Wort: Par requierre de trop grande liberté chêt-on en trop grand servaige.
Diese Freiheit war nur ein Zerrbild wahrer Freiheit gewesen, weil sie nur den Katholiken und nur einer Oberschicht des Volkes zuteil wurde. Und gerade, daß sie den Andersgläubigen verwehrt blieb, gab den ersten Anlaß zur Einmischung der Nachbarn. Rußland nahm damals nur Gebiete, die von Russisch sprechenden, griechischen Katholiken bewohnt waren. Es blieb damit seiner Aufgabe als Nationalstaat und als Vormacht des griechischen Katholizismus treu. Auch vom militärischen Gesichtspunkte aus war diese Grenzregelung, die ihm nur altes russisches Land wiedergab, vernünftig. Preußen hatte nur das Allernotwendigste genommen, so viel, wie erforderlich war, um die Verbindung seiner preußischen mit seinen reichsdeutschen Besitzungen herzustellen. Diese Erwerbung war militärisch, wirtschaftlich und politisch eine Lebensfrage für das junge Königreich, auch wenn nicht so viele geschichtliche und nationale Gründe für die Erwerbung Westpreußens gesprochen hätten. Einzig die Beteiligung Österreichs läßt sich durch nichts motivieren als durch die Gier, den Gebietsumfang zu vermehren. Von der Zips abgesehen, war das von ihm erworbene Gebiet in keiner Weise für das Gedeihen des Staates notwendig. Im Gegenteil, die Karpathen bildeten die natürliche Grenze österreichischer Macht. Daß es darüber hinaus ging, hat ihm nicht zum Segen gereicht, hat seine Ostgrenze geschwächt und das Slawentum ausschlaggebend im Lande gemacht.
Das nächste Jahrzehnt war an politischen Ereignissen arm. Es zeigte die guten Eigenschaften des Königs, dem es auf den Reichstagen bis ins Jahr 1784 gelang, den Widerstand der russisch gesinnten Magnatenpartei unter Xaver Branicki, Adam Czartoryski, Ignaz und Szczęsny Potocki, Severin Rzewuski gegen seine und des Ständigen Rates reformierende Tätigkeit unwirksam zu machen. Es ist ein Jahrzehnt der Selbstbesinnung, das in kultureller Beziehung beachtenswerte Erfolge zeitigte, namentlich infolge der Tätigkeit der Edukationskommission, in der auch die russenfreundliche Opposition hervorragend mitarbeitete. Diese Kommission brachte nicht nur die Hochschulen zu Krakau und Wilna, erstere durch die Bemühungen ihres Mitgliedes Hugo Kollątaj († 1812), wieder in eine achtungswerte[S. 165] Verfassung, sie sorgte nicht nur für die Reform der Gymnasien und für die Errichtung von Lehrerseminarien, sondern sie gründete auch in den Städten wie auf dem Lande Pfarrschulen und nahm sich des weiblichen und des jüdischen Bildungswesens an. Die 1776 unter Ignaz Potocki gegründete 1776 Gesellschaft für Elementarschulbücher erwarb sich große Verdienste um die Bestrebungen der Edukationskommission, indem sie vorzügliche Schulbücher herausgab.
Auch auf literarischem Gebiet ist ein von dem kunstliebenden König eifrig geförderter Aufschwung zu vermerken. Der hervorragendste Dichter der Zeit ist der Fürstbischof von Ermland und spätere Erzbischof von Gnesen, Ignaz Krasicki († 1801), der Freund Friedrichs des Großen, unter die Klassiker der polnischen Literatur gezählt. Bedeutender als Historiker denn als Dichter war der Bischof von Smolensk, später von Łuck, Adam Naruszewicz († 1796), dessen „Geschichte des polnischen Volkes”, seit Długosz, der erste Versuch einer kritischen Geschichtschreibung in Polen ist. Franz Karpiński († 1825) sang seine geistlichen Lieder, Stanisław Trembecki († 1812) spottete und Kajetan Węgerski († 1787) ahmte den Voltaire nach. Weit ins folgende Zeitalter hinein ragt Julian Niemcewicz († 1841), dem an Patriotismus der „polnische Jeremias”, der Primas Woronicz von Warschau († 1829), gleichkommt. Unter den politischen Schriftstellern zeichnet sich der schon erwähnte Kollątaj und Stanisław Staszic († 1826), unter den Memoirenschreibern neben Kollątaj und Niemcewicz noch Andreas Kitowicz († 1804) aus. Die ersten polnischen literarischen Zeitschriften tauchten in jenen Jahren auf. Des Staszic „Betrachtungen über das Leben des Johann Zamojski”, die ähnliche Ideen vertraten, wie seinerzeit die Schriften Konarskis, wirkten auf die für Reformen nunmehr weit besser vorbereitete polnische Gesellschaft bedeutsam ein.
Im Verhältnis der Nachbarmächte zueinander hatte in jenen Jahren eine wichtige Verschiebung stattgefunden. Nach Panins Sturz waren die russisch-preußischen Beziehungen erkaltet, während die russisch-österreichischen mit Rücksicht auf die Türkei und die Krim an Wärme zunahmen. Stanisław August versuchte bei dieser Gelegenheit mehrmals, aus seiner[S. 166] Isolierung herauszukommen und die Aufmerksamkeit der heimischen Parteien auf auswärtige Ereignisse zu lenken, indem er Katharina ein Bündnis für den Fall eines Türkenkrieges anbot. Katharina sollte dafür gewisse Reformen garantieren. Doch kam der Vertrag, der für Rußland keinen großen Wert hatte, so schnell nicht zustande. Rußland ging 1787 ohne Polen in den Türkenkrieg, in dem sich ihm 1787 Österreich anschloß. Preußen aber, das nach des großen Königs Tode vollends antirussisch geworden war und eifrig an den gegen Katharina gerichteten Plänen Englands und Hollands teilnahm, ging nun darauf aus, die an der Donau und am Schwarzen Meer beschäftigten Gegner in Polen zu beunruhigen. Es mußte ja darauf bedacht sein, Danzig und Thorn zu gewinnen, die Rußland ihm versagt hatte, und versuchte zunächst auf dem Wege friedlicher Verständigung mit Polen zu diesem Ziele zu gelangen. Da sich aber Stanisław August in seiner Neigung, sich auf Rußland zu stützen, mit der feindlichen Branickischen, der Hetman-Partei, traf, so bildete sich im Lande eine neue Partei, die mit Hilfe Preußens zu Reformen kommen wollte und sich selbst die patriotische Partei nannte, an ihrer Spitze Stanisław Małachowski.
Erst Anfang 1788 antwortete Katharina auf Stanisław 1788 Augusts erneute Anerbietungen, allerdings in einer Weise, die er nicht erwartet hatte. Sie verbot nicht nur Reformen, sondern beschränkte auch die zulässigen polnischen Hilfstruppen auf 12 000 (der König hatte 30 000 stellen wollen, um einen Vorwand zur Vermehrung des Heeres zu bekommen). Von einem Anteil Polens an den Eroberungen war überhaupt nicht die Rede. Die Folge der russischen Schritte war ein preußisches Bündnisangebot, das dem am 2. Oktober 1788 eröffneten Reichstag, dem berühmten 1788 bis 1792 [S. 167]vierjährigen, in Form einer Konföderation abgehaltenen Reichstag, vorgelegt wurde. Des Ministers Hertzberg Gedanke war, in dem russisch-österreichischen Kriege gegen die Türkei als Vermittler aufzutreten, Österreich zur Herausgabe Galiziens zu zwingen, als Lohn dafür von Polen Danzig und Thorn und einen Teil Großpolens zu erhalten und Rußland durch Schwierigkeiten in Polen zur Annahme dieser Änderungen gefügig zu machen.
Daher fanden die Reformer, denen auch der König beizutreten für gut fand, bei Preußen für ihre Pläne eifrige Unterstützung. Zunächst wurde die Erhöhung des Sollbestandes des Heeres auf 100 000 beschlossen und eine Heereskommission unter den vier Hetmans eingesetzt, dann, als der russische Gesandte Stackelberg darauf aufmerksam gemacht hatte, daß die garantierte Verwaltungsform nicht geändert werden dürfe, auf eine preußische Gegenerklärung hin die Reformtätigkeit in Angriff genommen. Man nahm dem Ständigen Rat auch die auswärtigen Angelegenheiten und hob ihn schließlich völlig auf. Die Hetmanpartei konnte zwar diese Beschlüsse nicht hintertreiben, aber sie verhinderte die Bewilligung genügender Steuern, so daß statt der festgesetzten 100 000 Mann nur 40 000, und auch diese nicht einmal genügend ausgerüstet, aufgestellt werden konnten.
Bei den Beratungen über die Reform der Grundrechte zeigte es sich bald, daß man nicht nur mit dem Widerstande russisch Gesinnter, sondern auch mit dem Radikalismus der von der beginnenden französischen Revolution beeinflußten Aufklärer, in Staszic' und Kollątajs Schriften niedergelegt, zu rechnen hatte. Um etwaigen Gegenmaßnahmen der Opposition vorzubeugen, schlugen die Patrioten vor, die von ihnen ausgearbeiteten 89 Reformpunkte der Gesamtheit des Adels, also den Landtagen vorzulegen und sie erst dann in dem um die doppelte Zahl der Abgeordneten zu verstärkenden Reichstage zu beraten. Die sejmiki er[S. 168]klärten sich fast durchweg für die Vorschläge der Patrioten, die im großen und ganzen der späteren Konstitution von 1791 entsprachen.
Als das geschehen war, nahm der verstärkte Reichstag die Beratungen wieder auf. Zunächst wurde ein Gesetz über die Landtage erlassen, wonach der nicht grundbesitzende Adel von ihnen ausgeschlossen wurde, eine Maßregel, die gegen den Einfluß der Magnaten gerichtet war. Dann folgte das Gesetz über die Stadtbürger. Sie erhielten die Rechte „Neminem captivabimus”, der Beteiligung am Reichstage und des Erwerbes adliger Güter. Doch galt das Gesetz für die Mehrzahl der Städte, nämlich für die adligen Mediatstädte, nicht.
Inzwischen erwies es sich als unmöglich, in der bisherigen Weise über die anderen Reformen weiter zu beraten, denn es war wieder eine Änderung der politischen Konstellation eingetreten, die Polen des Rückhalts an Preußen beraubte. Die Erfolge der französischen Revolution und die für Österreich bedrohlichen Siege der Russen wider die Türken hatten nämlich Preußen und Österreich von neuem einander zugeführt. Auf dem Reichenbacher Kongreß von 1790 ließ Österreich vom Türkenkriege, um freie Hand 1790 in Belgien zu bekommen. Ein preußisch-österreichisches Bündnis folgte, mit dem natürlich die preußischen Austauschpläne fielen. Es mußte suchen, Danzig auf andere Weise zu bekommen. Da es sich in seinen Hoffnungen auf England getäuscht sah, wandte es sich wieder Rußland zu.
Polen stand also wieder verlassen da und mußte suchen, zu einem Abschluß der Reform zu gelangen, ehe Rußland den Türkenkrieg gewonnen hatte und Zeit für die polnischen Angelegenheiten fand. Die Patrioten griffen im Einverständnis mit dem König zum Staatsstreich. Sie arbeiteten in der Stille eine Verfassung aus, die den Reichstag nur[S. 169] in einer einzigen Sitzung beschäftigen sollte, und brachten sie ein, als die meisten oppositionellen Abgeordneten sich wegen des Osterfestes nach Hause begeben hatten. Auf diese Weise gelangte die Verfassung vom 3. Mai 1791 trotz 1791 der theatralischen Opposition des Abgeordneten Suchorzewski zur Annahme. Nur 27 Abgeordnete und ein Senator protestierten.
Die Hauptbestimmungen dieser Verfassung sind folgende: 1. Die katholische Religion ist Staatsreligion, aber alle anderen Bekenntnisse genießen Freiheit und Schutz. 2. Die Szlachta behält ihre Privilegien, aber das neue Gesetz über die Bürgerschaften wird bestätigt, der Bauer unter die Obhut des Gesetzes gestellt und seine Emanzipation durch Vertrag mit dem Grundherrn gestattet. 3. Die gesetzgebende Gewalt übt der in Senat und Abgeordnetenkammer zerfallende Reichstag aus, der „immer bereit” ist, d. h. jederzeit zusammengerufen werden kann. Die Abgeordnetenkammer erhebt die Entwürfe zu Gesetzen, der Senat bestätigt sie oder stellt sie bis zum nächsten Reichstag zurück. Beschlußfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit. „Liberum Veto” und Konföderationen fallen fort. 4. Die Exekutive liegt in den Händen des Königs und des durch ihn ernannten, dem Reichstag verantwortlichen Staatsministeriums. Der König erhält die Besetzung der erledigten Stellen zurück und wird erster Feldherr im Kriegsfalle. 5. Die Rechtsprechung wird durch Gerichte erster Instanz ausgeübt, von denen die Berufung an die Tribunale geht. 6. Die Königswürde ist persönlich erblich, nur die Familie ist wählbar. Nach dem Ableben Stanisław Augusts geht das Königtum an das kursächsische Haus über. 7. Alle 25 Jahre nimmt ein konstituierender Reichstag eine Verfassungsrevision vor.
Friedrich Wilhelm II. erkannte diese Verfassung ebenso an, wie Kaiser Leopold II., der sich vergebens bemühte, auch Rußland zur Zustimmung zu bewegen. Preußen beging mit der Anerkennung eine unverzeihliche Dummheit, da es damit ja wieder in die sächsische Umklammerung geriet, aus der Friedrichs des Großen Zusammengehen mit Katharina es befreit hatte. Aber Friedrich Wilhelm II. war[S. 170] viel zu sehr mit Koalitionsgedanken beschäftigt, als daß er diese Überlegung angestellt hätte. Glücklicherweise bewahrte Katharina Preußen vor den Folgen seines Fehlers, denn sie ließ in Berlin erklären, daß sie der sächsischen Thronfolge nicht zustimmen könne, und ging gleichzeitig in Polen vor. Sie kündete Stanisław August den Einmarsch russischer Truppen und eine neue Konföderation an, der der König beizutreten hätte. In Targowice in der Ukraine kam am 14. Mai 1792 diese Konföderation zustande. 1792 Ihr Ziel war die Aufrechterhaltung der bisherigen Verfassung gegenüber der als Jakobinertum bezeichneten neuen Konstitution. Ihr Marschall war Szczęsny Potocki, ihre Hetmane Branicki und Rzewuski, die alten Führer der russisch gesinnten Hetmanspartei. Gleichzeitig überschritten 64 000 Russen die Grenze.
Der König schickte 15 000 Mann unter dem Herzog Ludwig von Württemberg nach Litauen, 30 000 unter dem Fürsten Joseph Poniatowski, Kościuszko und Zajączek nach der Ukraine. Während die ersten Niederlage auf Niederlage erlitten, bestanden die letzten ehrenvoll bei Połonne, Zieleńce und Dubienka in Wolynien, ohne allerdings etwas zu erreichen. Erfolglos blieben auch die Gesandtschaften nach Wien und Berlin. Der König, wieder schnell verzweifelnd, schlug deshalb Katharina vor, den Großfürsten Konstantin als Thronfolger einzusetzen, und trat selbst der Konföderation bei. Die Patrioten und die Führer des polnischen Heeres begaben sich infolgedessen ins Ausland.
Doch auch dieser Schritt des Königs, der den auf eine oligarchische Republik lossteuernden Konföderierten höchst unlieb kam, konnte Polen nicht mehr retten. Das Einrücken der Russen bewog Preußen an seiner Ostgrenze ebenfalls Truppen aufzustellen, um seinen Anteil an der polnischen Beute zu sichern. Nach Vorverhandlungen zwischen den[S. 171] Mächten kam am 23. Januar 1793 der russisch-preußische 1793 Vertrag über die zweite Teilung Polens zustande. Rußland nahm die Reste der Wojewodschaften Minsk und Polozk, die Hälfte von Nowgorodek und Brześć Litewski, den östlichen Teil von Wilna und von Wolynien, dazu die Ukraine und Podolien, zusammen 250 700 qkm mit drei Millionen Einwohnern, wieder nur Gebiete griechischen Bekenntnisses und größtenteils auch russischer Zunge. Preußen erhielt den Rest der alten Ordensbesitzungen zurück, Danzig, Thorn und das Dobriner Land, dazu die Hälfte von Brześć Litewski und Rawa, die Wojewodschaften Posen, Kalisch, Sieradz, Łęczyca, Płock, die Landschaft Wielun und die Stadt Czenstochau, zusammen 58 370 qkm mit 1 100 000 Einwohnern. Es war damit über das, was es zur Herstellung der strategischen Verbindung zwischen Preußen und Schlesien brauchte und was es als von deutschen Ansiedlern bevölkerte Erde aus nationalen Gesichtspunkten verlangen konnte, aus Gründen der Machtpolitik nur wenig hinausgegangen. 254 000 von ursprünglich 750 000 qkm blieben noch selbständig. Der Reichstag von Grodno mußte die Abtretung in stummer Sitzung bestätigen und sich gleichzeitig eine Herabsetzung des Heeres auf 15 000 Mann gefallen lassen.
Nur wenige Monate blieb dieser Zustand bestehen, denn gerade die von den Mächten befohlene Herabsetzung der Streitkräfte führte zum Aufstand, zuerst in der Brigade des Generals Madaliński, am 24. März 1794 unter Thaddäus 1794 Kościuszko auch in Krakau. Die Vorbereitungen hatten in Warschau in den Händen des Generals Działyński, in Sachsen in den Händen Ignaz Potockis und Kollątajs gelegen. Kościuszkos Sieg bei Raclawice in der Nähe von Krakau beschleunigte den Aufruhr in Warschau und Wilna, ließ von allen Seiten die Truppen ihm zuströmen. Aber den vermehrten Truppen Rußlands und Preußens konnten[S. 172] die Aufständischen nicht standhalten. Bei Szczekociny, unfern Kielce, wurde Kościuszko zum Rückzug gezwungen, bei Chełm Zajączek geschlagen, Krakau von den Preußen besetzt, Warschau von ihnen belagert. Dann schlugen bei Maciejowice an der Weichsel die Russen Kościuszko entscheidend. Er selbst wurde verwundet und gefangen genommen. (Der Ausruf „Finis Poloniae!”, den er fallend getan haben soll, ist eine Legende.) Als schließlich Suworow die Warschauer Vorstadt Praga im Sturm nahm, gab auch der den Aufstand leitende „Nationalrat” seine Sache verloren und überlieferte die Hauptstadt den Russen.
Zu Petersburg wurde am 3. Januar 1795 zwischen Rußland und Österreich, am 24. Oktober zwischen Rußland und Preußen der Vertrag über die dritte Teilung Polens 1795 geschlossen. Österreich erhielt als Ersatz für das an Frankreich verlorene Belgien das Land zwischen dem nördlichen Bug, der Weichsel und Pilica mit Krakau, 45 922 qkm mit einer Million Einwohnern, Preußen das Land westlich davon mit Warschau, und weiter östlich bis zum oberen Knie des Njemen, 54 898 qkm mit nicht ganz einer Million Seelen, und Rußland den Rest, 111 780 qkm mit 1 200 000 Einwohnern. In Niemirow am nördlichen Bug stießen die neuen Grenzen der drei Mächte zusammen. Stanisław August dankte in Grodno ab, wo er bis zum Tode Katharinas lebte. 1796 wurde er nach Petersburg überführt. Dort ist er am 12. Februar 1798 gestorben. 1798
Polen aber war aus der Reihe der selbständigen Nationen gestrichen.
Die Betrachtung der polnischen Schicksale nach der Auflösung des Reiches gehört zwar im strengen Sinne des Wortes nicht mehr in eine polnische Geschichte, sondern in die Geschichte der Teilungsmächte. Aber da das polnische Problem noch heute alle Welt beschäftigt, so erscheint es nützlich, wenn wir uns wenigstens in Kürze auch über die Geschichte des polnischen Volkes im 19. Jahrhundert unterrichten.
Am einfachsten lagen in den neuerworbenen Landesteilen die Verhältnisse für Rußland. Es hatte dort mit einer größtenteils Russisch, wenn auch nicht Großrussisch sprechenden und griechisch-katholischen, wenn auch zum Teil unierten Bevölkerung zu tun. Katharina bildete also neue Gouvernements, ließ das litauische Statut als Rechtsquelle bestehen, hielt alle drei Jahre zur Wahl der Richter und der den Verkehr der Regierung mit den Landschaften vermittelnden Marschälle sejmiki ab. Gewaltsam griff sie nur gegen die Unierten ein, indem sie befahl, daß alle, deren Väter 1595 zur Union übergetreten waren, zur Orthodoxie zurückkehren müßten. Erst Paul gestattete die Neuorganisation der unierten Kirche mit einem Erzbistum in Polozk und Bistümern in Łuck und Brześć Litewski (1798).
Österreich bildete 1772 ein besonderes Kronland unter
dem Namen Galizien und Ludomirien (nach den Städten Halicz[S. 174]
und Wlodzimierz). Den 1795 erworbenen Teil verleibte es
unter dem Namen Westgalizien ein. An die Spitze wurde ein
Statthalter gestellt, das Land wurde in Kreise und Distrikte
mit Kreisämtern und Kreishauptleuten geteilt. 1782 wurde 1782
an Stelle des polnischen österreichisches Recht eingeführt.
Die das Josephinische Zeitalter auszeichnende Germanisierungstendenz
des straff zentralisierten österreichischen Staates
wurde auch in Galizien zur Anwendung gebracht, indem
man die Richter- und Beamtenstellen mit Deutschen besetzte.
Die Gerichtssprache war anfangs lateinisch, dann deutsch.
Ebenso wurde in den verbesserten und vermehrten Schulen
die deutsche Unterrichtssprache eingeführt. In Lemberg
verwandelte Kaiser Joseph das Lyzeum in eine Universität
(1784), die Kaiser Franz 1805 zugunsten Krakaus aufhob, 1784
1775
die dann aber 1817 von neuem eröffnet wurde. 1775 gewährte
Joseph auch eine ständische Vertretung, 1804 Franz
besondere Adelsgerichte, die Fora nobilium. An der dem
österreichischen Recht entsprechenden Gliederung in Adel,
Bürger und Bauern und an den bäuerlichen Verhältnissen
wurde nichts geändert, nur mußte der Grundherr zur Ausübung
seiner Gerichtsbarkeit einen besonderen Justitiarius
oder Mandatarius unterhalten, der dem Kreisamt unterstellt
war. Von den 214 Klöstern hob Joseph 150 auf. Den
Protestanten und Orthodoxen wurde durch das Toleranzedikt
von 1781 in der ganzen Monarchie bürgerliche Gleichstellung 1781
mit den Katholiken gewährt. Die Kolonisation
mit deutschen Bauern wurde in großem Umfange aufgenommen.
Viele Siedelungen haben sich bis heute deutsch
erhalten.
Die von Preußen 1772 übernommenen Gebiete bildeten die Provinz Westpreußen mit dem Departement Netzedistrikt. 1793 und 1795 wurde die Provinz Südpreußen (Großpolen, kujawische und masowische Landesteile bis zur[S. 175] Weichsel), Neuostpreußen (das Land nördlich der Weichsel) und Neuschlesien hinzuerworben. Südpreußen zerfiel in die Kammerdepartements Posen, Kalisch und Warschau.
Überall wurde die Verwaltungs- und Gerichtsorganisation „auf preußischen Fuß gesetzt”, in des großen Königs Erwerbungen auch die Kirchen- und Starostengüter, d. h. sie wurden gegen entsprechende Entschädigung eingezogen und in Domänen verwandelt. In bezug auf das materielle Recht hat Friedrich der Große gleich nach der Huldigung mit dem die Gerichtsorganisation betreffenden Notifikationspatent diejenigen preußischen Gesetze bezeichnet, die fortan gelten sollten, vor allem das „verbesserte Landrecht des Königreichs Preußen” (d. h. Ostpreußens) von 1721. Die 1799 erworbenen Landesteile aber mußten ein Jahr auf diese Regelung warten. Erst vom 1. Januar 1794 trat 1794 das „Allgemeine Landrecht” zunächst natürlich als subsidiäres Recht für Südpreußen in Kraft und wurde 1795 auch auf den Rest ausgedehnt. Die Gerichts- und Verwaltungssprache war deutsch, doch wurden den Veröffentlichungen polnische Übersetzungen beigefügt und darauf gesehen, daß die Beamten möglichst auch des Polnischen mächtig waren.
In Landwirtschaft und Forstwesen, in Schule und Kirche, in Bauernrecht und Stadtverwaltung, in Wegewesen und Flußwirtschaft wurde gründlich Ordnung geschaffen und für strenge Gerechtigkeit gesorgt. In der Schonung der Privilegien des Adels ging man anfangs in Südpreußen so weit, als es irgend mit den preußischen Grundsätzen vereinbar war. Namentlich wurden dort die Kirchengüter nach schlesischem Fuße behandelt, d. h. die Geistlichkeit blieb im Besitz der Güter und brauchte nur 50 % des Ertrages an die Staatskasse abzuführen. Man ging in der Rücksichtnahme so weit, daß man bei der Neubesetzung des Gnesener Erzsitzes sogar einen Grafen von Hohenzollern gegenüber einem[S. 176] Polen zurückstehen ließ. In der Gerichtsbarkeit freilich wurde auch der Adel und die Kirche den übrigen Einwohnern gleichgestellt. Erst nach der Beteiligung an dem Aufstand von 1795 wurde strenger verfahren, namentlich die Einziehung von Starosteien und Kirchengütern und ihre Umwandlung in Domänen betrieben.
Die Verhältnisse, die Friedrich der Große teils in Westpreußen, besonders aber im Netzedistrikt, und der Nachfolger in den später erworbenen Provinzen vorfand, waren trostlos. Bromberg, die wichtigste Stadt, zählte nur noch 800 Einwohner. Weit schlimmer sah es in den übrigen Städten aus, vom platten Lande gar nicht zu reden. Der König, der das Land selbst bereiste, sorgte für die Urbarmachung und Besiedelung des Netzebruches, schuf durch den Bromberger Kanal und die Netzeregulierung eine Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel, die schon nach zwei Jahren befahrbar war. Er sorgte in der ihm eigenen großzügigen Weise für Handel und Gewerbe und brachte dadurch z. B. Bromberg in zehn Jahren auf 2562 Einwohner außer der Garnison.
Waren bereits die Westpreußen und Kujawier nicht ungern unter preußische Herrschaft gekommen, so brachten es die glänzenden Erfolge, die diese Herrschaft unter dem großen König dort erzielte, die Ruhe, Gerechtigkeit und Sicherheit, die dort eingezogen, dahin, daß 1793 nicht nur die Städter, sondern auch ein beträchtlicher Teil des Adels die Einverleibung in den preußischen Staat freudig begrüßte. Denn in Großpolen sah es ja noch trüber aus als im Netzedistrikt. Das platte Land glich nach des Ministers von Voß Berichten einer Wüstenei. Von den Städten waren namentlich die adligen Mediatstädte kaum Dörfer zu nennen. Mielżyn hatte 37 Feuerstellen, Mietschisko 40, Jaratschewo, das ursprünglich 72 zählte, nur noch 31. In Grabow gab es kein einziges massives Haus unter 106, in Pleschen unter 226. Eine Menge von Baustellen lag verwüstet da. „Unter 245 hiesigen Städten verdienen kaum zehn diesen Namen”, berichtete Voß. Außer der blühenden Tuchmacherei der deutschen Städte gab es keine Industrie im Lande. Die Straßen, soweit es überhaupt welche gab, waren fast nicht passierbar. Je weiter nach Osten, desto trostloser war der wirtschaftliche Zustand. Es erübrigt sich, auf die Lage der bei der[S. 177] dritten Teilung erworbenen Gebiete näher einzugehen, da sie ja nicht lange bei der Krone Preußen verblieben. Nur so viel sei hervorgehoben, daß Warschau überraschend schnell einen preußischen Zuschnitt erhielt.
Wenngleich Friedrich Wilhelm II. seinem Oheim nicht zu vergleichen war, so war der Unterschied zwischen den polnischen und den preußischen Zuständen doch auch unter seiner Verwaltung fühlbar genug. Waren bis 1793 im Netzedistrikt, meist noch von Friedrich, 6995 Hufen Landes, mit 6030 Feuerstellen und 43 711 Seelen, besiedelt worden, so werden die Ansetzungen in Südpreußen bis zum Jahre 1806 immerhin noch auf 51 439 Morgen Landes mit etwa 1100 Familien und 5500 Personen veranschlagt. Bei der Beurteilung der südpreußischen Erfolge darf man übrigens nicht außer acht lassen, daß das bereits bei der Besitzergreifung vorhandene, der Zahl nach sehr starke Deutschtum ebenfalls gefördert und gesichert wurde, eine Tatsache, die an Wichtigkeit den Neusiedelungen nicht nachsteht. Die Erfolge in der Herstellung einer vernünftigen staatlichen Ordnung im ersten Jahrzehnt des preußischen Besitzes sind nicht zu unterschätzen, trotz der Schwierigkeiten der allgemeinen Lage, trotz der Beunruhigung, die bis 1795 der Kościuszkosche Aufstand und dann das Legionärwesen brachte. Sie bildeten eine Grundlage, auf der 1815 weitergebaut werden konnte.
Die polnischen Patrioten hatten den Verlust der Unabhängigkeit nicht sämtlich gleichmütig hingenommen, sondern suchten Hilfe bei den Feinden der Teilungsmächte. Ein Teil begab sich nach der Türkei und der Walachei, wo sie bewaffnete Scharen organisierten, die Mehrzahl aber nach Frankreich, das ja die Menschenrechte auf seine Fahne geschrieben hatte. Unter Frankreichs Schutz hoffte man ein Heer bilden zu können, das die Selbständigkeit wiedergewann. Diesem Gedankengang auf polnischer Seite kamen[S. 178] die Bedürfnisse des Directoire, kamen vor allem auch die Pläne Bonapartes entgegen. Frankreich, das schon ungeheure Blutsteuer gezahlt hatte, mußte jede Verstärkung seiner Heere freudig begrüßen. So entstanden 1797 in der Lombardei 1797 und für sie die polnischen Legionen unter dem General Heinrich Dąbrowski, die bald auf 6000 Mann anwuchsen. Damals wurde auch das Lied der Legionen, das bekannte „Noch ist Polen nicht verloren” (Jeszcze Polska nie zginęła) gedichtet. Dąbrowski hoffte, von Bonaparte die Erlaubnis und die Möglichkeit zu erhalten, durch Österreich und Siebenbürgen nach Galizien zu marschieren. Aber der Korse dachte gar nicht daran; er brauchte die Polen in Italien. 2000 Mann, die von der Walachei aus in Galizien eingefallen waren, wurden von den Österreichern zurückgeschlagen.
Die Legionen, die sich in Italien bei vielen Gelegenheiten auszeichneten, nahm Napoleon nach seiner Rückkehr aus Ägypten in französische Dienste. Er stellte noch eine weitere Legion unter Kniaziewicz auf und erhöhte die Gesamtstärke auf 15 000 Mann. Aber er führte sie nicht nach Galizien, sondern nach San Domingo, wo der größte Teil dem Klima erlag (1803). Kniaziewicz hatte 1803 schon vorher seinen Abschied genommen, Dąbrowski eine andere Stellung erhalten. Im Kriege gegen Preußen und zum Schutze des Königreichs Westfalen, vor allem aber im Spanischen Kriege hat sich Napoleon wiederum polnischer Legionen bedient, die ihm blindlings Ergebenen als Kanonenfutter benutzend. Saragossa und Samo-Sierra (1808) sind die Ruhmestage dieser Legionen, 1808 die nicht zögerten, um den Preis der Befreiung ihres Vaterlandes andere Nationen der Knechtschaft des Korsen zu unterwerfen.
Aber noch von einer anderen Seite eröffnete sich Aussicht auf eine Wiederherstellung Polens, nicht minder eigennützig genährt als seitens Napoleons. 1801 war Alexander I. 1801 Zar geworden. Ihn verband enge Freundschaft mit dem Fürsten Adam Czartoryski, den er zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten und zum Kurator der Schulen in den ehemals polnischen Landen ernannte. Seinem Cha[S. 179]rakter und seiner Geistesrichtung entsprach es durchaus, daß er dem Fürsten Hoffnung auf die Wiederherstellung Polens in der Form einer Personalunion mit Rußland machte. Der Fürst schmiedete eifrig Pläne, die aber Alexander, anderen Sinnes geworden, vereitelte, indem er mit Preußen das Bündnis von 1805 schloß. Doch hat er den Gedanken 1805 wieder aufgenommen, sooft es ihm in seine Politik paßte.
Aber gerade dieses preußisch-russische Bündnis brachte wenigstens einem Teil der polnischen Wünsche die Erfüllung, denn Napoleon brauchte eine Operationsbasis gegen Rußland. Nach dem Zusammenbruch von Jena und Auerstädt besetzte er daher Südpreußen, richtete dort eine polnische Verwaltung unter dem Vorsitz des Marschalls des vierjährigen Reichstags, Małachowski, ein und forderte vor allem Soldaten und Kriegsmaterial. Natürlich fielen Adel und Geistlichkeit ihm sofort zu, außer im Netzedistrikt. Die preußischen Beamten wurden mißhandelt und aus dem Lande gejagt; die Bürgermeister von Obersitzko und Gollantsch büßten ihre Treue mit dem Tode. Der Bauer und der Bürger freilich sahen der wiederkehrenden Adelsherrschaft mit Bangen entgegen.
Im Tilsiter Frieden mußte Preußen alle Erwerbungen aus den Teilungen, mit Ausnahme Westpreußens, an Napoleon 1807 abtreten. Danzig wurde eine Republik, das Białystoker Gebiet russischer Besitz. Aus den übrigen Landschaften, einschließlich Thorns, wurde das Großherzogtum Warschau (den Namen Polen vermied Napoleon auf Alexanders Wunsch stets sehr sorgfältig) mit Warschau als Hauptstadt gebildet und dem neugebackenen König von Sachsen zu Erb und eigen übergeben.
Die sächsische Erbmonarchie entsprach durchaus den Bestimmungen der Konstitution vom 3. Mai und wurde freudig begrüßt. Die ersehnte Einführung dieser Konstitution blieb freilich aus.[S. 180] Vielmehr gab Napoleon in Dresden dem Großherzogtum eine Verfassung, die den übrigen von ihm verliehenen entsprach. Sie betonte sehr stark die monarchische Macht und beschränkte die Rechte des Reichstages gewaltig zugunsten der straff zentralistischen Regierung. Auch wurde nicht das alte polnische Recht wieder eingeführt, sondern der für die polnischen Verhältnisse wenig geeignete Code Napoléon. Die Bauern erhielten die Freiheit und die Freizügigkeit, allerdings ohne Anspruch auf den Acker, den sie bisher bestellt hatten, eine Freiheit, die ihnen nur wenig nützte. Die bisherigen Einkünfte Preußens aus dem Lande nahm Napoleon für sich in Anspruch. Er berechnete sie auf 43 Millionen Frank und trat sie 1808 in der Konvention von Bayonne gegen Zahlung von 20 Millionen an das Großherzogtum ab. Die Blutsteuer vermochte das Land zu zahlen, die Geldsteuer aber hat es niemals völlig erlegt.
Als 1809 Österreich nochmals den Waffengang wagte, schickte es eine Armee unter dem Erzherzog Ferdinand von Este wider das neue Großherzogtum, um sich den Rücken freizuhalten. Ferdinand nahm Warschau, wurde 1809 aber durch den Einfall der polnischen Truppen unter dem Fürsten Joseph Poniatowski in Galizien, das jener für die Franzosen besetzte, an weiterem Vordringen gehindert und genötigt, in Galizien zu operieren. Der Schönbrunner Friede brachte dem Großherzogtum zwar nicht die ersehnte Angliederung ganz Galiziens, aber wenigstens den Westen, nördlich der Weichsel bis zur Einmündung des San, mit Krakau, sowie den Kreis Zamość, zusammen 53 000 qkm mit 1½ Millionen Einwohnern, so daß das Land nunmehr 157 000 qkm mit 3½ Millionen Seelen umfaßte. Doch der Imperator ließ sich dafür auch bezahlen: den früheren Abtretungen von Staatsländereien des Großherzogtums zur Verteilung an Napoleonische Generale folgten weitere, im Werte von 10 Millionen.
Nach dem Österreichischen Kriege spitzten sich die Beziehungen zwischen Napoleon und Alexander teils wegen der Kontinentalsperre teils wegen Polens, der Napoleonischen Festung vor Ruß[S. 181]lands Toren, so zu, daß der Krieg unvermeidlich wurde. Wieder wurden die Polen für die korsischen Pläne mobil gemacht, indem ihnen die Wiedererrichtung des Königreiches in seinem alten Umfang als möglich in Aussicht gestellt wurde. Napoleon forderte von den Polen, daß sie aus eigener Kraft ihre Freiheit wiedererkämpften und Frankreich nur als hilfebringende Macht betrachteten. Dementsprechend brachte das Großherzogtum im Jahre 1812 unter ungeheuren Anstrengungen 75 000 Mann und 23 000 1812 Pferde auf, von denen etwa 60 000 Mann mit Poniatowski sich der Großen Armee anschlossen.
Während diese Truppen dem Tode entgegengingen, herrschte zu Hause patriotische Begeisterung. Es wurde ein außerordentlicher Reichstag einberufen, der sich nach alter Sitte unter dem Marschall Adam Czartoryski in eine Generalkonföderation, der auch der König-Großherzog beitrat, umwandelte. Napoleon ließ alles geschehen, auch die Erneuerung der Union in dem inzwischen von ihm besetzten Wilna. Nur gegen die Aufnahme Galiziens in die Konföderation verwahrte er sich aus Rücksicht auf Österreich. Um so furchtbarer war das Erwachen, als die Trümmer der großen Armee zurückkehrten, die Kosaken auf dem Fuße folgend. Schnell besetzten die Russen das ganze Land bis auf die festen Plätze. Warschau wurde ihnen von den Österreichern übergeben. Poniatowski und die Regierung flüchteten nach Petrikau, von dort nach Czenstochau, schließlich nach Krakau. Die Regierung knüpfte 1813 auf Czartoryskis Betreiben 1813 Verhandlungen mit Alexander an, Poniatowski aber, dessen Streitkräfte wieder auf 16 000 Mann angewachsen waren, begab sich zu Napoleon, weil, wie er sagte, „die Ehre keinerlei Transaktionen verträgt”. In der Völkerschlacht von Leipzig wurde er zum Marschall von Frankreich ernannt, fand aber in den Fluten der Elster sein Ende.
Der Wiener Kongreß löschte das Großherzogtum Warschau wieder von der Landkarte und wies bei der [S. 182]vierten Teilung Polens den drei Mächten diejenigen 1815 Gebiete zu, die sie heute noch innehaben. Nur Krakau mit der nächsten Umgebung blieb vorläufig als Republik unter dem Schutze der Nachbarn bestehen. Die Monarchen versprachen, in Gemäßheit ihrer Staatsformen den an sie fallenden ehemals polnischen Gebieten diejenigen Institutionen zu verleihen, die jede der beteiligten Regierungen zu gewähren für angemessen erachten würde. Die Gewährung nationaler Selbständigkeit hingegen, wie von nationalistischer Seite immer wieder behauptet wird, ist weder von den Kongreßteilnehmern den Teilungsmächten abverlangt, noch von diesen zugesagt worden. Sie behielten sich vielmehr völlige Freiheit ihrer Entschlüsse vor, wie es ja einem im Kriege mit Waffengewalt eroberten Lande gegenüber ganz selbstverständlich war. Nur für das Großherzogtum Warschau, soweit es an Rußland fiel, und in dem Umfange, den der Zar festzusetzen belieben würde, bestimmten die Kongreßakten, daß es eine besondere Verwaltung erhalten solle und daß es durch seine Konstitution (die also zu gewähren war) unwiderruflich mit Rußland verbunden werde. Die Weichselschiffahrt und der Handel zwischen den einzelnen Teilen sollte frei bleiben. Der russische Anteil erhielt den Titel eines Königreiches, der preußische den eines Großherzogtums.
In Galizien führte Österreich im großen und ganzen wieder die Organisation ein, die es dem Lande nach den ersten Teilungen gegeben hatte. Auch die Landstände wurden wieder eingesetzt.
Preußen, das in den Rheinlanden und sächsischen Landesteilen eine sehr viel wertvollere Entschädigung für[S. 183] seine Verluste im Osten gewann, war von dem Ballast, der es zu einem halb slawischen Staate gemacht hätte, glücklich befreit. Was in seinem Besitz blieb, war aus militärischen Gründen unbedingt nötig, hätte unter diesem und dem verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkte sogar noch etwas reichlicher bemessen werden können und war vor allen Dingen bereits von einer sehr großen Anzahl Deutscher bewohnt. Preußen stand nun vor der Frage, ob es dem Großherzogtum eine weitgehende Autonomie auf polnisch-nationaler Grundlage gewähren oder ob es die Eindeutschung anstreben sollte. Das erste verbot sich schon aus Rücksicht auf die zahlreichen Deutschen. Zu dem anderen, das sich um der Sicherheit der Grenzmark willen gebot, konnte man sich im Zeitalter der Romantik nicht entschließen. An dieser Unentschiedenheit hat die preußische Polenpolitik bis auf Bismarck und dann wieder unter Caprivi gekrankt, obwohl der eingeschlagene Weg der Versöhnung sich bald als falsch erwies.
Die Politik der Schonung, die man bis 1807 verfolgt hatte, wurde auch jetzt fortgesetzt. Oberpräsident wurde der sehr liberale Zerboni di Sposetti, der die nötige Festigkeit vermissen ließ. Nicht genug damit wurde noch eine Statthalterschaft eingerichtet, die der persönlich durchaus treue Fürst Anton Radziwill erhielt. Man hoffte auf diese Weise die Polen zu gewinnen. Aber statt dessen erfüllte man sie nur mit Hoffnungen auf eine staatsrechtliche Sonderexistenz.
Schon im Jahre 1817 forderten die Wortführer in Unterredungen 1817 und Denkschriften eine nationale Armee mit ausschließlich polnischen Offizieren, ein reinpolnisches Beamtentum, einen nationalen Provinziallandtag mit weitgehenden Rechten. Die alten Legionäre Dąbrowski und Kniaziewicz regten die Gründung einer geheimen politischen Verbindung an, die der Major Lukasinski 1819 durch Schaffung einer „nationalen Freimauerei” für das ganze ehemalige Königreich (die sogenannte „Patriotische Gesell[S. 184]schaft” zu Warschau) auch ausführte. Gleichzeitig bildeten sich andere Geheimbünde, die Templer, die Freien Brüder, die Polnische Burschenschaft an der Jagiellonischen Universität. Speziell im Posenschen suchte man auch die Bauern zu bewaffneter Erhebung zu gewinnen durch den Geheimbund der Sensenmänner (Kosynieri). Da erst griff die Regierung ein, Mitte der 20er Jahre. Aber eine Ausrottung der Geheimbünde ließ sich mit polizeilichen Mitteln natürlich nicht erreichen. 1823 1823 erhielt Posen seinen Provinziallandtag, der von vornherein die Forderungen der Wortführer von 1817 vertrat.
Der Gebrauch der polnischen Sprache war anfangs so weitgehend gestattet worden, daß z. B. vor Gericht in den polnischen Kreisen der Provinz polnisch verhandelt werden mußte. Erst 1817 ließ die Regierung sich herbei, der Staatssprache Gleichberechtigung 1817 zu gewähren. Ähnlich stand es um die Schulen.
Großes ist in der Zeit bis zu den Aufständen für die Bauern getan worden. Durch Kabinettsorder von 1819 1819 wurden die Bestimmungen des Großherzogtums Warschau vom Jahre 1807 über die Freiheit der Bauern außer Kraft gesetzt und der Bauernschutz des Allgemeinen Landrechts eingeführt. Am 8. April 1823 folgte die Regulierung, und 1823 zwar in viel einschneidenderer Weise als in den alten preußischen Provinzen. Sie hatte zur Folge, daß der Bauer durchaus nicht zur Beteiligung an den Aufständen zu bewegen war, trotzdem Adel und Geistlichkeit ihr möglichstes versuchten. Dem Großgrundbesitz wurde 1821 durch Gründung 1821 der Landschaft nach schlesischem Vorbilde geholfen. Die Bevölkerungszunahme auf dem Lande ging infolgedessen sehr schnell vor sich.
Weniger günstig war anfangs die Entwicklung der Städte, obwohl auch sie zunahmen. In den ersten Jahren zwar, als der vom Wiener Kongreß beschlossene freiere Handelsverkehr mit Russisch-Polen noch bestand, hatte die Provinz als Grenzland der höheren Kultur einen regen Absatz gewerblicher Erzeugnisse nach dem niedriger stehenden Osten. Als aber im Königreich Polen 1823 das Prohibitiv-System[S. 185] 1823 des russischen Finanzministers Grafen Cancrin siegte, trat ein Rückschlag ein. Namentlich die blühende deutsche Tuchmacherei in der Provinz ging nieder; aber auch andere Gewerbe spürten den Schlag. Ein Teil der deutschen Handwerker, ungefähr 10 000 Familien wanderten nach Polen aus, wo mit Begünstigung der russischen Regierung die deutschen Industriezentren, namentlich Łodź, entstanden. 1816 gab es im Regierungsbezirk Posen 1586 Tuchmacher, 1866 nur noch 27, heute 6.
Rußland, das zu den ruthenisch-russisch-litauischen Landen auf dem Wiener Kongreß auch noch die Hauptmasse des eigentlichen Polen bekommen hatte, war dadurch in eine ganz andere innere Lage gekommen. Denn diese an anarchistische Freiheit gewöhnte Bevölkerung ließ sich nur schwer dem absolutistischen Reiche einfügen. Die Konstitution von 1815 hatte dem „Königreich”, zu dem nur Gebiete 1815 des Großherzogtums Warschau geschlagen wurden, eine große Selbständigkeit belassen, namentlich eine konstitutionelle Regierungsform, die in Rußland auf der einen Seite Neid, auf der anderen Unwillen und Feindschaft erregte. Zum Statthalter war nicht der von den Polen gewünschte Fürst Czartoryski, sondern der General Zajączek ernannt worden, der, wie nicht anders möglich, unter dem Einfluß des Großfürsten Konstantin, des Bruders des Kaisers und Befehlshabers des polnischen Heeres, stand. Ein kaiserlicher Kommissar, Nowosilzow, überwachte Regierung und Reichstag.
Der Großfürst fand bei den Polen wenig Gegenliebe. Und da der polnische Adel entsprechend auftrat, so gewann die altrussische Partei bald auch das Ohr Alexanders, der ja überhaupt nach den Napoleonischen Kriegen gänzlich in den Gedankengängen der heiligen Allianz lebte. Die Szlachta forderte immer mehr, der Kaiser war immer weniger geneigt, etwas zu gewähren. Während Städte und Bauern sich der Wiederkehr geordneter Zustände und ruhiger Zeiten freuten, wuchs die Un[S. 186]zufriedenheit des Adels. Sie machte sich in der Opposition des Reichstages, in der Presse, in den geheimen Gesellschaften Luft. 1825 sah sich Alexander genötigt, die Preßfreiheit zu beschränken, 1825 die zweijährige Periodizität und die Öffentlichkeit der Reichstagsverhandlungen aufzuheben und dem Reichstag zu bedeuten, daß er bei Fortdauer einer derartigen Opposition überhaupt außer Tätigkeit gesetzt werde. Schon vorher war die „Patriotische Gesellschaft” mit den russischen Verschwörern, dem „Bund des Nordens” und dem „Bund des Südens”, in Verbindung getreten, hatte an Verhandlungen in Kijew teilgenommen, aber schließlich doch gezögert, sich dem Dekabristenaufstand anzuschließen. Ihre Führer wurden nach dem Fehlschlagen dieses Aufstandes verraten und vom Reichstag zwar abgeurteilt, aber, da die Strafen zu milde ausfielen, von der russischen Regierung nach Rußland überführt.
Diese der Konstitution zuwiderlaufende Handlungsweise des neuen Kaisers Nikolaus I. trug dazu bei, die Unruhe zu vermehren, zumal er auch die Statthalterschaft seit 1826 nicht mehr besetzt, sondern dem Großfürsten Konstantin als Militärgouverneur unbeschränkte Gewalt gegeben hatte. Doch war all das nur mitwirkend für den Aufstand. Die eigentliche Ursache ist darin zu suchen, daß die staatliche Selbständigkeit nicht in dem Maße zu erreichen war, wie man gehofft hatte. In der vom Großfürsten zu Warschau gegründeten Kadettenschule bildete sich unter dem Instrukteur, Leutnant Wysocki, eine neue Verschwörung „zur Verteidigung der vergewaltigten Konstitution” (1828), die auch Studenten und andere junge Leute heranzog. 1828 Ursprünglich wollte man bei der Krönung des Zaren zum König von Polen im Jahre 1829 losschlagen und den Zaren ermorden, verschob aber den Plan, da die Umstände sich nicht als günstig erwiesen.
Die Julirevolution brachte in der Nacht des 29. November 1830 1830 den Aufstand, seither Novemberaufstand bezeichnet, zum Ausbruch, indem die Verschworenen das Schloß Belvedere, die Residenz des Großfürsten, überfielen. Ein Teil der Truppen ging zu den Aufständischen über, mit dem anderen verließ der Großfürst die Hauptstadt. Bis zum 13. Dezember war das ganze Königreich von den geringen Streitkräften der Russen geräumt.
An die Verwaltung hatten die jugendlichen Verschwörer natürlich nicht gedacht. Daher nahmen Adam Czartoryski und der Finanzminister Lubecki die Regierung in die Hand, indem sie den bestehenden Administrationsrat unter dem Titel einer provisorischen Regierung mit ihnen genehmen Leuten besetzten.
Zum Befehlshaber der polnischen Truppen wurde der General Chłopicki ernannt. Die gemäßigten Leute an der Spitze wollten einen Ausgleich mit Rußland, die Demokraten aber offenen Bruch. Da Chłopicki, der sich im Dezember zum Diktator erklärt hatte, zu den Gemäßigten gehörte, die beim Reichstag kein Verständnis fanden, gab er den Oberbefehl wieder ab, den Michael Radziwill übernahm. Doch blieb Chłopicki die Seele der polnischen Operationen. Am 25. Januar 1831 sprach der 1831 Reichstag die Absetzung der Romanows aus. Namentlich dieser Schritt schadete den Polen bei den ausländischen Monarchen, bei denen sie Unterstützung suchten, ungemein. Die Sympathien der Völker, die sämtlich in Polenschwärmerei gerieten, waren ihnen zu nichts nutze. Der Reichstag ordnete auch die Regierung endgültig, indem er eine „National-Regierung” mit Adam Czartoryski an der Spitze einsetzte.
Inzwischen aber hatte Rußland genügend Truppen gesammelt und Feldmarschall Diebitsch rückte mit 120 000 Mann in Polen ein, die Aufständischen vor sich hertreibend. Am 24. und 25. Februar kam es bei Białołęka und Grochow zu einer mörderlichen Schlacht, in der die Polen über die Weichsel zurückgeworfen wurden. Chłopicki und Radziwill entsagten weiteren Kämpfen und den Oberbefehl übernahm Skrzynecki. Einige Erfolge, die die Polen davontrugen, hatten Aufstände auch in Litauen und Kleinrußland zur Folge. Die zur Unterstützung Wolyniens abgesandten Truppen wurden jedoch geschlagen und mußten über die galizische Grenze treten. Der kleinrussische Aufstand erlosch wieder. Erst am 26. Mai folgte ein neuer großer Schlag, die Schlacht bei Ostrołęka, die zwar keinen entscheidenden[S. 188] russischen Sieg, aber doch den Rückzug der Polen nach Warschau brachte. Im Juli wurden auch die nach Litauen entsandten Truppen unter Giełgud besiegt. Sie mußten über die ostpreußische Grenze treten, wo ihre Entwaffnung erfolgte.
Die Cholera räumte auf beiden Seiten schrecklich auf. Auch der Großfürst und Diebitsch fielen ihr zum Opfer. Diebitschs Nachfolger wurde Paskewitsch, der die Weichsel überschritt und auf dem linken Ufer gegen Warschau vorrückte. Skrzynecki, der keine Schlacht annahm, wurde des Oberbefehles entsetzt. An seine Stelle trat Dembiński, der sich aber ebenfalls zu keiner Schlacht entschließen konnte. Während die Russen die Hauptstadt bereits bedrohten, feierte dort die polnische Anarchie wieder einmal ihre Orgien. Unter der Führung des „Klubs der patriotischen Gesellschaft”, dessen Vorsitzender der Historiker Lelewel war, und des alten Generals Krukowiecki, der nach dem Oberkommando strebte, brach in der Nacht vom 15. zum 16. August ein Aufstand aus, dem mehrere wegen ihrer Niederlagen im Gefängnis sitzende Generäle zum Opfer fielen, und der die nationale Regierung zur Abdankung zwang. Einen Tag später ernannte der Reichstag Krukowiecki zum Haupt der Regierung. Den Oberbefehl erhielt Małachowski.
Am 6. und 7. September stürmten die Russen. Krukowiecki kapitulierte am Morgen des 7. September gegen Gewährung einer allgemeinen Amnestie, der Reichstag nahm die Kapitulation aber nicht an. Präsident wurde nun Niemojewski, dem nichts übrigblieb, als in der Nacht des 7. September auch seinerseits zu kapitulieren. Regierung, Reichstag und Armee erhielten freien Abzug nach der Festung Modlin. Von dort wurde, da Paskewitsch nunmehr unbedingte Unterwerfung forderte, der Rückzug über Płock nach Preußen fortgesetzt, wo die Armee die Waffen abgab.[S. 189] Am 9. und 24. Oktober übergaben sich Modlin und Zamość, die letzten Festungen, den Russen.
Damit erlosch der Aufstand, der ungenügend vorbereitet gewesen war und von vornherein an Hader im eigenen Lager gekrankt hatte. Das liberale Bürgertum ganz Europas beweinte das Schicksal der „edlen Polen”, denen die größten Dichter der Zeit gefühlvolle Lieder sangen.
Es ist selbstverständlich, daß diesem unerwarteten Ausbruch polnischer Besinnung gegenüber Rußland nunmehr mit größter Strenge vorging. Die Amnestie wurde denen, die sich im Aufstande besonders hervorgetan hatten, nicht gewährt. Die Konstitution von 1815 wurde durch das „Organische Statut” vom 26. Februar 1832 ersetzt. Die 1832 Selbständigkeit Polens wurde natürlich aufgehoben, das Heer dem russischen einverleibt. An Stelle des Reichstags trat ein vom Kaiser ernannter, zum Teil aus Russen bestehender Staatsrat. Paskewitsch wurde Statthalter mit dem Administrationsrat zur Seite. Presse und Schulwesen wurde umgestaltet und streng überwacht. Die Universitäten zu Warschau und Wilna verfielen der Aufhebung, desgleichen die „Gesellschaft der Freunde der Wissenschaften”, die trotz ihrer rein wissenschaftlichen Ziele am Aufstand nicht unbeteiligt geblieben war. Die unierten griechischen Katholiken, die sich in Litauen und Kleinrußland wieder als unzuverlässige Untertanen des Zaren erwiesen hatten, wurden unterdrückt. 1839 1839 zerriß die unierte Geistlichkeit die Union durch einen förmlichen Akt und erklärte ihre Rückkehr zur orthodoxen Kirche. Niemand konnte mehr studieren oder Offizier werden, der nicht des Russischen mächtig war. 1840 1840 wurde die Kenntnis des Russischen Vorbedingung für die Übernahme jedes öffentlichen Amtes, und 1842 folgte 1842 die Beseitigung der eigenen polnischen Münze.
Einen Bruch der Wiener Kongreßakte vermag der objektive Beurteiler entgegen der polnischen Auffassung hierin nicht zu[S. 190] erblicken. Abgesehen davon, daß der Satz vom selbständigen Königreich und von der Konstitution niemals in die Akte hineingekommen wäre, wenn nicht Alexander selbst es gewünscht hätte, waren alle Verpflichtungen der russischen Herrscher durch den polnischen Treubruch erloschen.
Von den Aufständischen waren viele nach Frankreich geflüchtet. Die Emigranten teilten sich dort in zwei Gruppen, die „Demokratische Gesellschaft” unter Lelewel und die Konservativen unter dem Fürsten Adam Czartoryski, nach dessen Palast sie sich „Hotel Lambert” benannten. Der Fürst wurde als der Repäsentant Polens betrachtet. Er entfaltete eine unermüdliche Agitation in der Presse, bei den Regierungen und Parlamenten, weil er, den Traditionen seiner Familie entsprechend, durch fremde Hilfe etwas zu erreichen hoffte. Die Demokraten hingegen bereiteten neue Erhebungen vor. Schon 1833 versuchte der Oberst 1833 Zaliwski mit seinen „Partisanen” durch Preußen und Österreich in Polen einzudringen, um dort einen Aufstand zu erregen. Das wahnsinnige Unternehmen scheiterte aber völlig und hatte nur zur Folge, daß die drei Monarchen in Münchengrätz zusammenkamen, die Heilige Allianz erneuerten und besonders Maßnahmen gegenüber den polnischen Aufstandsversuchen vereinbarten.
Schon vor der Zusammenkunft hatte sich die Politik Österreichs und Preußens infolge des Aufstandes geändert. Nach Galizien wurde Erzherzog Ferdinand von Este als Statthalter gesandt und Baron Krieg ihm als Vizepräsident zur Seite gestellt, der nach Metternichschem System seines Amtes waltete.
Preußen, das während der Unruhen seine Grenze durch eine starke Armee unter Gneisenau geschützt hatte, erntete die Früchte seiner bauernfreundlichen Politik: der polnische Bauer war nicht unter die Waffen zu bringen. Im ganzen schlossen sich nur 2000 preußische Untertanen, fast durchweg Edelleute, dem Aufstand an. Aber das System der Nachsicht und der Zugeständnisse hatte auch in Preußen einen Stoß erlitten. Radziwill legte 1830 sein Amt nieder 1830 und der Statthalterposten wurde aufgehoben. Oberpräsident[S. 191] wurde Eduard Heinrich von Flottwell, ein Ostpreuße, unter Schön ausgebildet. Seine Amtsführung, die ¾ Jahre nach des dritten Friedrich Wilhelm Tode ihr Ende erreichte, ist die glänzendste Zeit preußischer Verwaltung in der Provinz Posen. Vieles, was er erstrebte und in staatsmännisch bedeutenden Denkschriften niederlegte, hat er zwar bei der Zentralstelle nicht durchgesetzt. Wir Heutige mühen uns in vielem noch, seine Gedanken in die Tat umzusetzen. Aber auch was er zu Ende führen durfte, bedeutete Erfolges genug. Im Provinziallandtags-Abschied von 1832 1832 sprach der König entschieden aus, daß er den Polen ein Vaterland gegeben habe, in dem ihnen die Aufrechterhaltung ihrer Religion und der Gebrauch ihrer Muttersprache neben der deutschen zugesichert sei. Mehr zu tun und ihnen einen Vorzug zu gewähren, sei nicht seine Absicht gewesen und würde der Staatseinheit widersprechen. Der Schriftwechsel sämtlicher Verwaltungsbehörden, auch der geistlichen und landschaftlichen, hatte fortan deutsch zu erfolgen. 1834 wurde 1834 verfügt, daß auch im Justizwesen polnische Schriftsätze nur noch mit deutscher Übersetzung vorkommen durften. Auf diese Weise war der Vorrang der Staatssprache gesichert.
Die Städteordnung von 1831 wurde nach und nach 1831 in 41 Städten der Provinz eingeführt. Die Landratswahl wurde den Kreisständen entzogen, da die polnischen Landräte nicht nur liederlich verwaltet, sondern auch den Aufstand unterstützt hatten. Ebenso hatten die Gutsbesitzer von der ländlichen Ortspolizei nicht den erwarteten Gebrauch gemacht. Infolgedessen wurde die Vogtverfassung aufgehoben und 1836 eine Einteilung der Kreise in Distrikte 1836 vorgenommen, an deren Spitze ein Distriktskommissar stand. Alle Klöster wurden 1833 säkularisiert, ihre 1833 [S. 192]Güter zu Schulzwecken verwendet. Den adligen Mediatstädten brachte das gleiche Jahr Ablösung sämtlicher Abgaben und Lasten. Wie sehr diese Städtepolitik in jenen Jahren dem Deutschtum zugute kam, geht daraus hervor, daß 1840 alle Städte des Regierungsbezirks Posen mit Ausnahme von zehn mehr deutsche Einwohner hatten als 1895. (Der Rückschlag begann mit der Aufhebung des Einzugsgeldes und Einführung der Gewerbefreiheit, Maßnahmen, die das polnische Landproletariat in die Städte strömen ließen.) Auf dem Lande wurde das Ablösungswerk ebenfalls beschleunigt durchgeführt. Auch ein der späteren Ansiedlungskommission ähnlicher Versuch wurde unternommen. Für eine Million Taler polnische Besitzungen durfte Flottwell kaufen und an Deutsche weiter begeben. 30 neue deutsche Rittergutsbesitzer wurden auf diese Weise gewonnen. In dasselbe inhaltreiche Jahr 1833 fällt ferner die Judengesetzgebung, die ihren Gemeinden Korporationsrechte und dem einzelnen die Möglichkeit der Naturalisation gab, die Niederlassung in anderen Städten und auf dem platten Lande gestattete. Dadurch ist die heute im russischen Anteil so unheilvolle Judenfrage für die Provinz Posen ohne Beschwerde gelöst worden.
Der Polenfreund Friedrich Wilhelm IV. nötigte den 1840 hervorragenden Oberpräsidenten, im Jahre 1841 um seine Versetzung zu bitten, indem er durch Kabinettsorder befahl, daß künftig alle Zivilprozesse in der Sprache des Klägers zu führen seien, also das ganze bisherige, infolge des demonstrativen Fernbleibens der Polen vom Staatsdienst überhaupt einzig mögliche System desavouierte. Schon vorher hatte er den Erzbischof Dunin, den sein Vater wegen Widersetzlichkeit im Mischehenstreite nach Kolberg geschickt hatte, zurückkehren lassen und bei der Krönung in Königsberg in auffälliger Weise ausgezeichnet. Der Dank war 1843 1843 [S. 193]eine Adresse des Provinziallandtages, in der gesagt wurde, die Zumutung, daß die Polen sich als Preußen betrachten sollten, sei eine Gefährdung der Versprechungen von 1815. Des Königs Wankelmut verhinderte die gebührende Antwort.
Ungestört breitete sich das Geheimbundwesen und die Agitation in Posen aus. Anfang 1846 sollte zugleich in 1846 allen drei Anteilen ein neuer Aufstand ausbrechen, von Paris aus organisiert. Aber der zum Führer erkorene Mierosławski wurde bei Gnesen gefangen genommen, ehe er losschlagen konnte. Infolgedessen mißlang der ganze Aufstand, denn die einzelnen Putsche wurden mit Leichtigkeit unterdrückt, auch in Galizien. In Rußland fanden die Emissäre überhaupt kein Gehör.
Die einzige Folge war, daß die Republik Krakau, seit 1830 ein Herd der Unruhe, aufgelöst und dem österreichischen Staate einverleibt wurde (1846).
Des Königs Schwäche, die die Todesurteile gegen die Führer des Aufstandsversuches unvollstreckt ließ, rächte sich bitter. Denn im unruhigen Jahre 1848 erhielten Mierosławski 1848 und Genossen Amnestie. Sie eilten nach Posen, wo sie den Aufstand organisierten, obwohl der König einer Deputation unter Führung des Erzbischofs Przyłuski das Versprechen einer „nationalen Reorganisation des Großherzogtums” gegeben hatte und allen noch so weitgehenden Forderungen entgegenkam. Die preußischen Adler wurden heruntergerissen, die Kassen beschlagnahmt, die Beamten verjagt, die Deutschen mißhandelt. Doch aus dem Deutschtum der Provinz heraus erhob sich ein organisierter Widerstand und der kommandierende General von Colomb hielt die Truppen bereit. Da entsandte der König den General Willisen, der den Polen die unglaublichsten Zugeständnisse machte: polnische Geschäftssprache, polnische Beamte, eine Nationalarmee mit polnischen Kokarden und selbst[S. 194]gewählten Offizieren. Mit Mierosławski schloß er die Konvention von Jarosławice ab, die dem Aufrührer gestattete, seine Bande in vier Standquartieren unter den Waffen zu behalten. Das machte den General so verachtet, daß die Kürassiere vor ihm ausspuckten und die Deutschen in Posen ihm zu Leibe gehen wollten. Der Oberpräsident und der kommandierende General bedeuteten ihm, daß er, der königliche Bevollmächtigte, sofort die Provinz zu verlassen habe! An seiner Stelle traf der General von Pfuel mit diktatorischer Vollmacht ein, der dem Aufstand bald ein Ende machte. Mierosławski aber wurde zum zweiten Male begnadigt!
Die Opposition der Deutschen gegen die „nationale Reorganisation des Großherzogtums” hatte zur Folge, daß der König die Provinz in eine westliche und eine östliche Hälfte schied. Die westliche sollte in den Deutschen Bund aufgenommen, die östliche „reorganisiert” werden. Damit waren wieder die Polen nicht zufrieden. Sie entfalteten eine lebhafte Gegenagitation, in der sogar erzbischöfliche Hirtenbriefe helfen mußten. Der Bundestag folgte am 2. Mai 1848 dem preußischen Antrage, das Reichsparlament in der Paulskirche am 27. Juni. Da aber die Ziehung der Grenzlinie Schwierigkeiten machte, so ist in die preußische Verfassung von 1848 die Teilungsabsicht nicht hineingekommen. Und eine der ersten Taten des neuen preußischen Bundestagesgesandten, von Bismarck, war es, daß er die Einverleibung in den Deutschen Bund wieder rückgängig machte, nachdem man sich in Berlin 1850 der Gefährlichkeit dieser Einverleibung und derjenigen Ost- und Westpreußens für die Großmachtstellung Preußens bewußt geworden war.
Österreich hatte 1848 namentlich in Krakau und Lemberg mit dem Aufstand zu kämpfen, mußte sogar beide Städte bombardieren, wurde aber des Aufstandes ebenfalls Herr. Nur Russisch-Polen war infolge der Politik der starken Hand wieder ruhig geblieben. Dort fiel 1851 die Zollgrenze gegen 1851 Rußland, für die neue polnische Industrie ein Schritt von entscheidender Bedeutung, aber für den Selbständigkeitsstolz bitter. Vergeblich hofften die Polen auf Napoleon III. und[S. 195] den Ausgang des Krimkrieges, vergeblich auf die Thronbesteigung des als liberal bekannten Alexander II. Der Pariser Friede erwähnte Polen nicht, und als Alexander II. im Jahre 1856 zum erstenmal nach Warschau kam, erklärte 1856 er, daß wohlgetan sei, was der Vater getan habe. Nur den Kriegszustand hob er auf und schickte die Verbannten aus Sibirien zurück. Immerhin entsandte er nach Paskewitschs Tode den milden Fürsten Gortschakow als Statthalter nach Polen.
Doch selbst diese kleinen Zugeständnisse erwiesen sich als verfehlt. Denn die geheimen Parteien wühlten nun um so eifriger weiter, in steter Verbindung mit den gesamten revolutionären Organisationen Europas. Sie begannen, von Gortschakow weniger befürchtend, die Massen durch Demonstrationen einzuexerzieren, wozu sie mit Vorliebe Prozessionen, Begräbnisse und Gottesdienste benutzten. Am 25. Februar 1861, am Jahrestage der Schlacht von Grochow, kam es erstmalig zu blutigen Konflikten. Und obwohl und vielleicht gerade weil der Zar dem Lande im März eine eigene Unterrichts- und Justizkommission unter dem angesehenen Markgrafen Alexander Wielopolski gewährte, wurde im April eine Versammlung der Landwirtschaftsgesellschaft wieder zu Demonstrationen vor dem Schlosse mißbraucht. Als die Truppen mit Steinen beworfen wurden, gaben sie Feuer und töteten gegen 200 Mann. Die gleichen Vorgänge wiederholten sich im Oktober, am Todestage Kościuszkos, nur wurden diesmal gegen 1700 Personen eingesperrt. Nach einer kurzen Diktatur des Generals Lüders schickte Alexander am 8. Juni 1862 seinen 1862 Bruder Konstantin als Statthalter, dem er den Wielopolski als Präsidenten der Zivilverwaltung beigab, zugleich dem Königreich völlige Autonomie gewährend.
Die Antwort auf diese edelmütige Tat waren Mordversuche, am 8. Juli gegen den Großfürsten, am 7. und 15. August gegen Wielopolski. Um sich von den unruhigen Elementen zu befreien, veranstaltete die Regierung eine Aushebung, vornehmlich der „schlecht Notierten” am 15. Januar 1863.
Das gab das Signal zum Ausbruch des Januaraufstandes 1863 unter dem „Nationalen Zentralkomitee”, das sich als „provisorische Nationalregierung” auftat und zu den[S. 196] Waffen rief. Langiewicz wurde zum Diktator ernannt, konnte aber ebensowenig Erfolge erzielen wie der unvermeidliche Mierosławski. Größere Ansammlungen von Aufständischen verhinderte die Stärke der im Lande stehenden Militärmacht, wenngleich im März bei Ponin, Kalisch und Warka die Insurgenten Erfolge errangen. Diplomatische Noten Frankreichs, Englands und — Österreichs blieben wirkungslos, da Bismarck sich energisch auf Rußlands Seite stellte und Gruppen an die Grenze schickte, die die übertretenden Aufständischen abfingen. Als an Stelle des Großfürsten Konstantin Graf Berg Statthalter geworden war und in Litauen Murawiew mit gleicher Strenge vorging, wurde der Brand bald vollends gedämpft. Der Bauernstand hatte sich auch diesmal ferngehalten, da der Aufstand in die Zeit der Bauernbefreiung fiel, die auch den litauischen und polnischen Bauern den freien Besitz ihrer Anwesen brachte.
Seitdem haben die Polen auch in Rußland ihr Glück nicht mehr in Aufständen versucht. Sie haben eingesehen, daß gegenüber so militärgewaltigen Staaten, wie die drei Teilungsmächte es sind, mit bewaffneter Hand Erfolge nicht erreicht werden können. Sie haben seit 1870/71 auch die Hoffnung auf eine französische Intervention zu ihren Gunsten verloren und den Wert englischer Sympathien beurteilen gelernt. Sie haben endlich erkannt, daß bei der bisherigen sozialen Struktur des polnischen Volkes und bei der nationale Ideen ausschließenden Unkultur der breiten Massen Fortschritte überhaupt nicht möglich seien. Infolgedessen hat sich die Taktik geändert. Friedrich Wilhelms IV. Freund, Graf Eduard Raczyński, hat vielleicht[S. 197] als erster diese Schwenkung ausgedrückt, indem er sagte: „Werden wir besser, gebildeter und wohlhabender als die Deutschen, dann sind wir die Herren in Posen.” Diese friedliche Erneuerung, am frühesten in Posen in die Tat umgesetzt, beherrscht seit Beendigung der Aufstandszeit die polnische Politik auch in den anderen Anteilen. Im Hintergrunde freilich steht, muß logischerweise nach wie vor stehen der Gedanke an die Wiedervereinigung und Unabhängigkeit, die nur unter Beteiligung des ganzen Volkes und nur dann erreicht werden kann, wenn Preußen und Rußland gemeinsam in einen Krieg verwickelt werden, in dem sie unterliegen, oder wenn sie sich gegenseitig aufreiben. Die ungünstige Grenzführung, die einerseits die deutschen Ostseestädte ihres natürlichen Hinterlandes beraubt, anderseits einem großen, vom schiffbaren Weichselstrom durchflossenen Gebiete Rußlands den Zugang zur See verwehrt, und die ferner für beide Teile lästig und gefährlich ist, läßt ja die Möglichkeit eines blutigen Zusammenstoßes nicht ausgeschlossen erscheinen. Österreich dagegen wird schon heute nicht mehr zu den „Erbfeinden” gerechnet.
In Österreich nämlich, wo bis gegen 1860 die Politik der Strenge herrschend blieb, trat nach Verleihung der Konstitution von 1860 und namentlich nach dem Kriege von 1866 ein Umschwung ein. Aus dem Deutschen Bund herausgedrängt, mußte es seine deutsche Politik aufgeben, da in der Zusammensetzung des Reichsrates nach und nach die deutsche Majorität verschwand. Die polnische Fraktion des Reichsrates, der Polenklub, hat sich diesen Umstand in geschickter Weise zunutze gemacht. Er bildet das Zünglein an der Wage, indem er je nach Bedarf mit den Slawen oder mit den Deutschen geht, so daß die Regierung auf ein Einvernehmen mit ihm angewiesen ist. Die weitgehende Selbstverwaltung, die den einzelnen Kronländern gewährt wurde, ist in Gali[S. 198]zien zu einer vollständigen Polonisierung der Schulen, der Verwaltung und der Gerichte benutzt worden. Heute sind die Beamten durchweg Polen. Deutsche Dienstsprache haben nur die Post und die Armee. Abseits von der Masse der zisleithanischen Lande gelegen, von Ungarn durch die Karpathen getrennt, ist diese Entwicklung Galiziens zu einer einzig der Souveränität entbehrenden Autonomie auch geographisch verständlich. Charakteristisch ist, daß gerade in diesem Lande, wo die Polen Gelegenheit haben, ihre Begriffe von Freiheit und Menschenrechten in die Tat umzusetzen, 200 000 Deutsche mundtot gemacht sind, über drei Millionen (nach polnischer Zählung!) Ruthenen aber, 42,20 % der Bevölkerung, in einer Weise national unterdrückt werden, die den schlimmsten russischen Methoden nichts nachgibt.
Rußland vergalt, da des wohlwollenden und liberalen Zarbefreiers Entgegenkommen sich als verkehrt erwiesen hatte, den Aufstand von 1863 mit einer scharfen Reaktion. 1865 wurden die Kirchengüter in staatliche Verwaltung 1865 genommen, die Geistlichen auf Staatsbesoldung gesetzt, Polen der Erwerb von Gütern außer durch Erbschaft in den neuen westrussischen Gouvernements verboten. Die oberste Verwaltung wurde 1864/66 als Kommission des russischen 1864 bis 1866 Reichsrates nach Petersburg verlegt, dem Klerus, auch den Bischöfen, 1867, jeder direkte Verkehr mit dem Papste untersagt, das Russische 1869 als alleinige Unterrichtssprache 1869 in allen Schulen eingeführt. Im selbigen Jahre folgte auch die Unterstellung des Finanzwesens unter das russische Finanzministerium, im nächsten die Umwandlung von 300 (von etwa 450) Städten in Dörfer, 1876 die 1876 Einführung der russischen Gerichte, doch ohne die Geschworenengerichte. Die brutale Schärfe des Generalgouverneurs [S. 199]Gurko (1883–1894) führte 1884 zu einer 1884 Verschwörung, der viele andere, auch gegen das Leben des Kaisers Alexander III. folgten.
Eine Milderung des Systems erfolgte erst wieder unter dem Kaiser Nikolaus II., doch hat die führende Rolle, die die Polen in den Unruhen der letzten Jahre spielen, bewiesen, daß nur durch eine Politik der eisernen Faust Ruhe und Ordnung im Lande wirksamer aufrechtzuerhalten wären. In Litauen, Rot- und Kleinrußland haben die Polen aufgehört, der führende Stand zu sein. Die wirtschaftliche Entwicklung des russischen Anteils hat, allerdings größtenteils durch deutsche, französische und jüdische Intelligenz und mit Hilfe ausländischen Kapitals reißende Fortschritte gemacht, so daß in ganz Rußland nur noch der Moskauer Industriebezirk mit dem polnischen an Bedeutung wetteifern kann. Damit hat allerdings auch ein großer Teil der breiten Masse den Übergang von der Nationaldemokratie zur Sozialdemokratie vollzogen, der die nationalen Führer mit Besorgnis erfüllt. Fortschritte gemacht hat auch die kulturelle Entwicklung, so daß, von Finnland und den Ostseeprovinzen abgesehen, kein Teil des russischen Reiches auf gleicher Höhe steht. Hierauf, namentlich auf die Entwicklung des polnischen Schrifttums im 19. Jahrhundert in allen drei Anteilen einzugehen, ist hier nicht der Ort. Gerade die Entwicklung ihres Schrifttums erfüllt die Polen mit berechtigtem Stolz. Den Abstand freilich, der noch immer zwischen Posen und Russisch-Polen besteht, vermag nur der zu ermessen, der die Verhältnisse aus eigener Anschauung kennt.
Übrigens bilden die mehr als vier Millionen Juden, die in dem Gebiete des ehemaligen polnischen Reiches zusammengedrängt sind und in den Städten bis zu 84 % der Bevölkerung ausmachen, ein nicht zu unterschätzendes retardierendes Moment, nicht nur für die polnisch-nationale Entwicklung, da sie sich den sieben Millionen Polen nicht assimi[S. 200]lieren, sondern auch für den wirtschaftlichen Fortschritt, da ihre Zahl für die ihnen gebotenen Erwerbsmöglichkeiten zu groß ist.
In jeder Beziehung am höchsten, auch höher als die galizische, steht die polnische Bevölkerung in Preußen. Daß dem so ist, ist ein Ruhmestitel für das Deutschtum im allgemeinen, für den preußischen Staat im besonderen. Denn nur die Erziehung (im weitesten Sinne des Wortes), die wir ihnen gegeben haben, hat die preußischen Untertanen polnischer Zunge vorbildlich für die Polen der anderen Anteile gemacht. Leider ist es aber auch uns nicht gelungen, sie zu treuen und loyalen Staatsbürgern heranzubilden. Nicht zum wenigsten Schuld daran trägt die schwankende Regierungspolitik, die die Polen in ihren nationalen Aspirationen bestärkte und in den Versuchen zu ihrer Durchsetzung kühner machte. (Was im folgenden namentlich im Hinblick auf Posen gesagt wird, gilt größtenteils auch für die polonisierten Teile Westpreußens.)
Wenngleich Friedrich Wilhelm den 1948er Bundestagsbeschluß wieder aufheben ließ, so hatte er doch aus dem Aufstand nicht das mindeste gelernt. Die Schule wurde dem polnischen Klerus völlig ausgeliefert, der sich ihrer nicht nur zur national-polnischen Erziehung der Kinder polnischer Muttersprache, sondern auch zur Verpolung deutscher Kinder katholischen Glaubens bediente. So sind z. B. die „Bamberger” der Posener Kämmereidörfer, die vom Anfang des 18. Jahrhunderts bis 1850 ihr Deutschtum entschieden bewahrt hatten, unter den Augen, sogar unter Beihilfe der Regierung durch die Schulen verpolt worden, so daß sie heute außer dem Namen und der Tracht nichts mehr von ihrem Volkstum bewahrt haben. Die systematische Gleichsetzung der Begriffe Polnisch und Katholisch, mit der dem ungebildeten Volke gegenüber um so erfolgreicher[S. 201] operiert werden kann, als nicht nur die Agitatoren, sondern auch der Klerus bis zum Erzbischof hinauf sie benutzt, hat nicht wenig zur Verpolung der katholischen Deutschen in allen Teilen der Provinz beigetragen. Gleichzeitig hat diese Begriffsverwirrung aber auch dafür gesorgt, daß heute der Pole der niederen Stände in jedem Deutschen den Feind seines Glaubens sieht. Die Geistlichkeit ist so weit gegangen, das Gebet in deutscher Sprache für sündhaft zu erklären. Nur auf dieser Grundlage ist der durch eine maßlose Agitation erregte Schulkinderstreik gegen den deutschen Religionsunterricht im Jahre 1906 psychologisch möglich geworden. Die bedrohten deutschen Katholiken haben sich erst um die Jahrhundertwende zu den Vereinen deutscher Katholiken in der Provinz Posen zusammengeschlossen, die, obwohl kirchlich durchaus einwandfrei, vom polnischen Klerus bis zum Erzbischof hinauf eifrig bekämpft werden.
In die Zeit Friedrich Wilhelms IV. fällt auch die Begründung (1841) und der Ausbau des „Vereins zur Unterstützung 1841 der lernenden Jugend im Großherzogtum Posen”, nach seinem Gründer später Marcinkowski-Verein genannt. Unter national indifferenter Maske hat er sich die Heranbildung eines polnischen Mittelstandes zum Ziel gesetzt, indem er begabten jungen Leuten das Studium, anderen die gewerbliche Existenz ermöglicht. Zunächst von der Regierung blindlings und mit Eifer unterstützt, später zu stark geworden, um ohne diese Unterstützung einzugehen, hat er sein Ziel tatsächlich erreicht. Der polnische Mittelstand, der zu Flottwells Zeiten überhaupt noch nicht vorhanden war, ist heute so zahlreich und wohlhabend geworden, daß er dem Adel die Führung in der nationalen Bewegung entrissen hat.
Bismarck war im ersten Jahrzehnt seines Ministeriums so mit Fragen der auswärtigen Politik beschäftigt, daß er[S. 202] sich der Polenfrage nicht widmen konnte. Erst nachdem er das neue Kaisertum aufgerichtet hatte, wandte er sich innerpolitischen Problemen zu, zunächst dem polnischen. Der berühmte Brief vom 7. Februar 1872 an den Minister 1872 des Innern, Grafen Eulenburg, in dem er praktische Beweise eines Vorgehens „gegen die seit zehn Jahren prosperierende polnische Unterwühlung der Fundamente des preußischen Staates” verlangt, leitet die neue Ära ein. Die Einführung der staatlichen an Stelle der geistlichen Schulaufsicht beseitigte 1872 den Mißbrauch, der bisher mit der Schule betrieben worden war. In den höheren Lehranstalten wurde als Gegenmaßregel gegen die Agitation des Klerus im selben Jahre der Religionsunterricht in deutscher Sprache eingeführt, für die Volksschulen ein Jahr später die deutsche Sprache 1873 in allen Fächern, im Religionsunterricht aber nur in der Mittel- und Oberstufe und nur so weit, als die Kinder genügend des Deutschen mächtig seien. 1886 wurde 1886 für Westpreußen, Posen und Oberschlesien die Besetzung der Lehrstellen zu einem ausschließlichen Recht des Staates erklärt, da es sich herausgestellt hatte, daß als Lehrer polnischen Patronats nur Nationalpolen berufen wurden. 1887 kam auch der polnische Sprachunterricht 1887 in Wegfall. Der Erzbischof Ledochowski war, weil er die nationalen Bestrebungen begünstigte, schon 1874 abgesetzt worden. Er entsagte aber erst 1885, und sein Nachfolger 1885 wurde zum erstenmal ein Deutscher, Dinder. Die massenhaft einwandernden russischen Polen, die das nationale Zahlenverhältnis stark zuungunsten der Deutschen verschoben hatten, wurden in diesem Jahre ausgewiesen.
Vielleicht keine Maßregel aber war so einschneidend wie die Wiederaufnahme der Friderizianischen und Flottwellschen Kolonisationspolitik durch das Gesetz vom 26. April 1886[S. 203] 1886 betr. die Beförderung deutscher Ansiedelungen in Westpreußen und Posen. Denn die Verdeutschung der Schulen ist eine zweischneidige Waffe, da sie die Intelligenz der polnischen Masse ungemein hebt und die Polen, weil beide Landessprachen beherrschend, im zweisprachigen Sprachgebiet wirtschaftlich überlegen macht. Das Ansiedelungsgesetz aber, durch das der Staatsregierung 100 Millionen Mark zur Ansiedelung deutscher Bauern und Landarbeiter bewilligt wurden, sichert und vermehrt den deutschen Besitzstand, da die Ansetzungsbedingungen den Verkauf an Polen unmöglich machen. Bis Ende 1906 hat die Ansiedelungskommission, deren erfolgreicher Organisator von Wittenburg war und deren Fonds 1898 auf 200, 1902 1902 auf 350 Millionen erhöht wurde, 325 992 ha Landes angekauft und 12415 Familien mit rund 81 000 Seelen angesetzt, auch für Schulen, Kirchen, Bethäuser, Allmende, Gemeindeeinrichtungen in mustergültiger Weise gesorgt. Die Ansiedelungsdörfer bilden einen Schmuck des Landes. Sie mehren den Wohlstand der Provinzen, stärken indirekt das Deutschtum der Städte, und wenngleich die Polen durch Gründung von Landbanken und Parzellierungsgenossenschaften eine Gegenwehr einleiteten, so tragen sie, zwar langsam, aber sicher zur Verdeutschung des Landes bei.
Diese Eindeutschung aber ist im Interesse der Ruhe und 1890 Sicherheit des Staates notwendig, wie sich von neuem herausstellte, als trotz der Erfahrungen unter Friedrich Wilhelm IV. Kaiser Wilhelm II. nach Bismarcks Entlassung es wieder mit einer Versöhnungspolitik versuchte. Nach Dinders Tode wurde 1892 der bisherige Abgeordnete und Sprecher der polnischen 1892 Fraktion, Florian von Stablewski († 1906), Erzbischof, derselbe Mann, der als Jüngling an der Spitze der revolutionären Schülerverbindungen der Provinz gestanden hatte und nur durch Zufall der Bestrafung entgangen war. Der[S. 204] Unterrichtsminister Graf Zedlitz erlaubte den Lehrern wieder, in den Schulräumen polnischen Privatunterricht zu erteilen. Sein Nachfolger Bosse fügte diesen Unterricht sogar dem Stundenplan wieder ein. Der Abgeordnete von Kościelski ging bei Hofe ein und aus. Mit Hilfe der Polenfraktion wurden Militär- und Marinevorlagen durchgebracht. Es schien, als ob bei der Stimmenverteilung im Reichstag die Polenfraktion dieselbe Stellung erringen sollte, wie der Polenklub im österreichischen Reichsrat. Der polnische Mittelstand freilich hatte für die Feinheit dieser Politik kein Verständnis. Die seit dem vierjährigen Reichstag uns bekannten Gegensätze kamen zum Ausbruch, und 1893 siegte 1893 innerhalb der Fraktion die scharf nationale demokratische Richtung über die sogenannte „Hofpartei”. Auch die Deutschen der Provinz hatten kein Verständnis für eine solche Politik. Nach einer Huldigungsfahrt zum Altreichskanzler nach Varzin wurde 1894 der „Deutsche Ostmarkenverein”, 1891 nach den Gründern (von Hansemann, Kennemann, von Tiedemann) von den Polen H. K. T. Verein (daher Hakatisten) genannt, zur Zusammenfassung der Deutschen und zur Schärfung des nationalen Gewissens der Regierung gegründet. Die Polen, die schon lange in den „Sokoł”-(„Falke”-)Turnvereinen eingestandenermaßen eine „nationale Miliz” organisieren, haben sich durch die Erfolge des Ostmarkenvereins veranlaßt gesehen, 1905 durch Gründung des „Straż”-(„Wacht”-)Vereins die bisherige politische Geheimorganisation durch die wirkungsvollere öffentliche Organisation zu ersetzen. Auch hier sind wiederum die Geistlichen die lautesten Rufer im Streit.
Auch der Kaiser erkannte die Undurchführbarkeit der Versöhnungspolitik, und unter den Reichskanzlerschaften der Fürsten Hohenlohe und Bülow wurden die sonderbaren Errungenschaften der Ära Caprivi nach und nach wieder beseitigt.[S. 205] Der Verlust an Vertrauen des ostmärkischen Deutschtums zur Regierung ist allerdings nach den vielen Schwankungen nicht leicht wieder einzubringen. Und ebensowenig ist so leicht wieder gutzumachen, was die Polen infolge der Nachgiebigkeit der Regierung gewonnen haben. Denn der seit Jahrzehnten straflos gepredigte und durchgeführte wirtschaftliche Boykott gegen die Deutschen, die zahlreichen Vereine, die ausgedehnte Presse, die Unterstützung des polnischen Genossenschaftswesens durch die billigen Gelder der preußischen Zentralgenossenschaftskasse, die durch die staatliche Schulfürsorge ermöglichte gute Bildung, die Zugehörigkeit zu einem blühenden Staatswesen haben aus dem wirtschaftlich gänzlich daniederliegenden, zum größten Teil in tierischer Stumpfheit dahinlebenden Volke, das Preußen vor wenig mehr als 100 Jahren übernahm, ein wirtschaftlich starkes, intelligentes Volk gemacht, in dem an Stelle des früheren Hasses des gemeinen Mannes gegen den Adel eine bewunderungswerte Einmütigkeit getreten ist. Dazu bringt die polnische „Sachsengängerei” aus dem Westen, namentlich aus Rheinland und Westfalen, viel deutsches Geld in die Provinz, das ausschließlich den polnischen Parzellierungs- und Kreditgenossenschaften zugute kommt.
Diese Entwicklung läßt sich natürlich nicht aufhalten, sondern nur durch eine Gegenaktion unschädlich machen. Daher hat die Ära Bülow zur ländlichen Kolonisationsarbeit noch die Förderung der Städte durch eine Gewerbeförderungspolitik hinzugefügt, den sich bis 1903 Oberpräsident von Bitter und der Posener Oberbürgermeister Witting mit Erfolg widmeten. Unter dem jetzigen Oberpräsidenten von Waldow sind dann auch die Pläne in Fluß gekommen, die auf die Schaffung von der Ansiedelungskommission entsprechenden Einrichtungen für die Städte hinzielen. Wenn aber im Jahre 1831 die evangelische, also überwiegend[S. 206] deutsche Bevölkerung der Provinz Posen 307 763 Seelen, die katholische, also überwiegend polnische 674 036 betrug, und wenn 1900 gegenüber 571 776 Evangelischen 1 280 172 Katholiken gezählt wurden, wenn die Deutschen sich von 1849–1900 in der Provinz um 25,2%, die Polen aber um 51% vermehrten, so daß auf 1000 Einwohner 1849 365 Deutsche und 635 Polen, 1900 aber 322 Deutsche und 678 Polen kamen, so sind das Zahlen, die noch immer zu denken geben. Nur einmütige Zusammenarbeit aller in Betracht kommenden Faktoren, nur unermüdliche Opferwilligkeit und vor allem geduldiges Ausharren ohne Schwanken auf dem betretenen Wege kann uns den Sieg sichern.
Jeder Band eleg. geb. 80 Pf.
Verzeichnis der bis jetzt erschienenen Bände.
Abwässer. Wasser und Abwässer. Ihre Zusammensetzung, Beurteilung u. Untersuchung von Professor Dr. Emil Haselhoff, Vorsteher d. landw. Versuchsstation in Marburg in Hessen. Nr. 473.
Ackerbau- und Pflanzenbaulehre von Dr. Paul Rippert in Essen und Ernst Langenbeck, Groß-Lichterfelde. Nr. 232.
Agrikulturchemie I: Pflanzenernährung von Dr. Karl Grauer. Nr. 329.
Agrikulturchemische Kontrollwesen, Das, v. Dr. Paul Krische in Leopoldshall-Staßfurt. Nr. 304.
— Untersuchungsmethoden von Prof. Dr. Emil Haselhoff, Vorsteher der landwirtschaftl. Versuchsstation in Marburg in Hessen. Nr. 470.
Akustik. Theoret. Physik I: Mechanik und Akustik. Von Dr. Gustav Jäger, Prof. an der Technischen Hochschule in Wien. Mit 19 Abbild. Nr. 76.
— Musikalische, von Professor Dr. Karl L. Schäfer in Berlin. Mit 35 Abbild. Nr. 21.
Algebra. Arithmetik und Algebra von Dr. H. Schubert, Professor an der Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg. Nr. 47.
— Beispielsammlung z. Arithmetik u. Algebra v. Dr. Hermann Schubert, Prof. a. d. Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg. Nr. 48.
Algebraische Kurven v. Eugen Beutel, Oberreallehrer in Vaihingen-Enz. I: Kurvendiskussion. Mit 57 Figuren im Text. Nr. 435.
— — II: Theorie und Kurven dritter und vierter Ordnung. Mit 52 Figuren im Text. Nr. 436.
Alpen, Die, von Dr. Rob. Sieger, Professor an der Universität Graz. Mit 19 Abbildungen und 1 Karte. Nr. 129.
Althochdeutsche Literatur mit Grammatik, Übersetzung und Erläuterungen von Th. Schauffler, Professor am Realgymnasium in Ulm. Nr. 28.
Alttestamentl. Religionsgeschichte von D. Dr. Max Löhr, Professor an der Universität Königsberg. Nr. 292.
Amphibien. Das Tierreich III: Reptilien und Amphibien v. Dr. Franz Werner, Professor an der Universität Wien. Mit 48 Abbildungen. Nr. 383.
Analyse, Techn.-Chem., von Dr. G. Lunge, Prof. a. d. Eidgen. Polytechn. Schule in Zürich. Mit 16 Abb. Nr. 195.
Analysis, Höhere, I: Differentialrechnung. Von Dr. Frdr. Junker, Rektor des Realgymnasiums und der Oberrealschule in Göppingen. Mit 68 Figuren. Nr. 87.
— — Repetitorium und Aufgabensammlung zur Differentialrechnung von Dr. Frdr. Junker, Rektor d. Realgymnasiums u. der Oberrealschule in Göppingen. Mit 46 Fig. Nr. 146.
— — II: Integralrechnung. Von Dr. Friedr. Junker, Rektor des Realgymnasiums und der Oberrealschule in Göppingen. Mit 89 Figuren. Nr. 88.
— — Repetitorium und Aufgabensammlung zur Integralrechnung von Dr. Friedr. Junker, Rektor des Realgymnasiums u. der Oberrealschule in Göppingen. Mit 50 Fig. Nr. 147.
— Niedere, von Prof. Dr. Benedikt Sporer in Ehingen. Mit 5 Fig. Nr. 53.
Arbeiterfrage, Die gewerbliche, von Werner Sombart, Prof. a. d. Handelshochschule Berlin. Nr. 209.
Arbeiterversicherung, Die, von Prof. Dr. Alfred Manes in Berlin. Nr. 267.
Archäologie von Dr. Friedrich Koepp, Professor an der Universität Münster i. W. 3 Bändchen. M. 28 Abbildungen im Text und 40 Tafeln. Nr. 538/40.
Arithmetik u. Algebra von Dr. Herm. Schubert, Prof. an der Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg. Nr. 47.
— — Beispielsammlung zur Arithmetik und Algebra von Dr. Herm. Schubert, Professor a. d. Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg. Nr. 48.
Armeepferd, Das, und die Versorgung der modernen Heere mit Pferden von Felix von Damnitz, General der Kavallerie z. D. und ehemal. Preuß. Remonteinspekteur. Nr. 514.
Armenwesen und Armenfürsorge. Einführung in die soziale Hilfsarbeit v. Dr. Adolf Weber, Professor an der Handelshochschule in Köln. Nr. 346.
Ästhetik, Allgemeine, von Prof. Dr. Max Diez, Lehrer an der Kgl. Akademie d. bild. Künste in Stuttg. Nr. 300.
Astronomie. Größe, Bewegung u. Entfernung der Himmelskörper von A. F. Möbius, neu bearbeitet von Dr. Herm. Kobold, Professor an der Universität Kiel. I: Das Planetensystem. Mit 33 Abbildungen. Nr. 11.
— — II: Kometen, Meteore u. das Sternsystem. Mit 15 Figuren und 2 Sternkarten. Nr. 529.
Astronomische Geographie von Dr. Siegmund Günther, Professor an der Technischen Hochschule in München. Mit 52 Abbildungen. Nr. 92.
Astrophysik. Die Beschaffenheit der Himmelskörper v. Prof. W. F. Wislicenus. Neu bearbeitet von Dr. H. Ludendorff in Potsdam. Mit 15 Abbild. Nr. 91.
Ätherische Öle und Riechstoffe von Dr. F. Rochussen in Miltitz. Mit 9 Abbildungen. Nr. 446.
Aufsatzentwürfe von Oberstudienrat Dr. L. W. Straub, Rektor des Eberhard-Ludwigs-Gymnas. i. Stuttgart. Nr. 17.
Ausgleichungsrechnung nach der Methode der kleinsten Quadrate von Wilh. Weitbrecht, Professor der Geodäsie in Stuttgart. Mit 15 Figuren und 2 Tafeln. Nr. 302.
Außereuropäische Erdteile, Länderkunde der, von Dr. Franz Heiderich, Professor an der Exportakademie in Wien. Mit 11 Textkärtchen und Profilen. Nr. 63.
Australien. Landeskunde u. Wirtschaftsgeographie des Festlandes Australien von Dr. Kurt Hassert, Professor der Geographie an der Handels-Hochschule in Köln. Mit 8 Abb., 6 graph. Tabellen u. 1 Karte. Nr. 319.
Autogenes Schweiß- und Schneidverfahren von Ingenieur Hans Niese in Kiel. Mit 30 Figuren. Nr. 499.
Bade- u. Schwimmanstalten, Öffentliche, v. Dr. Karl Wolff, Stadt-Oberbaur., Hannover. M. 50 Fig. Nr. 380.
Baden. Badische Geschichte von Dr. Karl Brunner, Prof. am Gymnasium in Pforzheim und Privatdozent der Geschichte an der Technischen Hochschule in Karlsruhe. Nr. 230.
— Landeskunde von Baden von Prof. Dr. O. Kienitz i. Karlsruhe. Mit Profil., Abbild. und 1 Karte. Nr. 199.
Bahnhöfe. Hochbauten der Bahnhöfe von Eisenbahnbauinspektor C. Schwab, Vorstand d. Kgl. E.-Hochbausektion Stuttgart II. I: Empfangsgebäude. Nebengebäude. Güterschuppen. Lokomotivschuppen. Mit 91 Abbildungen. Nr. 515.
Balkanstaaten. Geschichte d. christlichen Balkanstaaten (Bulgarien, Serbien, Rumänien, Montenegro, Griechenland) von Dr. K. Roth in Kempten. Nr. 331.
Bankwesen. Technik des Bankwesens von Dr. Walter Conrad, stellvert. Vorsteher der statist. Abteilung der Reichsbank in Berlin. Nr. 484.
Bauführung. Kurzgefaßtes Handbuch über das Wesen der Bauführung von Architekt Emil Beutinger, Assistent an der Technischen Hochschule in Darmstadt. M. 25 Fig. u. 11 Tabell. Nr. 399.
Baukunst, Die, des Abendlandes v. Dr. K. Schäfer, Assist. a. Gewerbemuseum, Bremen. M. 22 Abb. Nr. 74.
— des Schulhauses von Prof. Dr.-Ing. Ernst Vetterlein in Darmstadt. I: Das Schulhaus. Mit 38 Abb. Nr. 443.
— — II: Die Schulräume — Die Nebenanlagen. Mit 31 Abbild. Nr. 444.3
Bausteine. Die Industrie der künstlichen Bausteine und des Mörtels von Dr. G. Rauter in Charlottenburg. Mit 12 Tafeln. Nr. 234.
Baustoffkunde, Die, v. Prof. H. Haberstroh, Oberl. a. d. Herzogl. Baugewerkschule Holzminden. M. 36 Abb. Nr. 506.
Bayern. Bayerische Geschichte von Dr. Hans Ockel in Augsburg. Nr. 160.
— Landeskunde des Königreichs Bayern v. Dr. W. Götz, Prof. a. d. Kgl. Techn. Hochschule München. Mit Profilen, Abb. u. 1 Karte. Nr. 176.
Beschwerderecht. Das Disziplinar- und Beschwerderecht für Heer u. Marine von Dr. Max Ernst Mayer. Prof. a. d. Univ. Straßburg i. E. Nr. 517.
Betriebskraft, Die zweckmäßigste, von Friedrich Barth, Oberingenieur in Nürnberg. I. Teil: Einleitung. Dampfkraftanlagen. Verschied. Kraftmaschinen. Mit 27 Abb. Nr. 224.
— — II: Gas-, Wasser- u. Wind-Kraft-Anlagen. Mit 31 Abbild. Nr. 225.
— — III: Elektromotoren. Betriebskostentabellen. Graph. Darstell. Wahl d. Betriebskraft. M. 27 Abb. Nr. 474.
Bewegungsspiele von Dr. E. Kohlrausch, Professor am Königl. Kaiser Wilhelms-Gymnasium zu Hannover. Mit 15 Abbildungen. Nr. 96.
Blütenpflanzen, Das System der, mit Ausschluß der Gymnospermen von Dr. R. Pilger, Kustos am Kgl. Botanischen Garten in Berlin-Dahlem. Mit 31 Figuren. Nr. 393.
Bodenkunde von Dr. P. Vageler in Königsberg i. Pr. Nr. 455.
Brasilien. Landeskunde der Republik Brasilien von Bel Rodolpho von Ihering. Mit 12 Abbildungen und einer Karte. Nr. 373.
Brauereiwesen I: Mälzerei von Dr. Paul Dreverhoff, Direktor der Brauer- u. Mälzerschule zu Grimma. Mit 16 Abbildungen. Nr. 303.
Britisch-Nordamerika. Landeskunde von Britisch-Nordamerika von Prof. Dr. A. Oppel in Bremen. Mit 13 Abbild. u. 1 Karte. Nr. 284.
Buchführung in einfachen und doppelten Posten von Prof. Rob. Stern, Oberl. der Öffentl. Handelslehranst. u. Doz. d. Handelshochschule z. Leipzig. Mit vielen Formularen. Nr. 115.
Buddha von Professor Dr. Edmund Hardy. Nr. 174.
Burgenkunde, Abriß der, von Hofrat Dr. Otto Piper in München. Mit 30 Abbildungen. Nr. 119.
Bürgerliches Gesetzbuch siehe: Recht des BGB.
Byzantinisches Reich. Geschichte des byzantinischen Reiches von Dr. K. Roth in Kempten. Nr. 190.
Chemie, Allgemeine und physikalische, von Dr. Max Rudolphi, Professor an der Technischen Hochschule in Darmstadt. Mit 22 Figuren. Nr. 71.
— Analytische, von Dr. Johannes Hoppe in München. I: Theorie und Gang der Analyse. Nr. 247.
— — II: Reaktion der Metalloide und Metalle. Nr. 248.
— Anorganische, von Dr. Jos. Klein in Mannheim. Nr. 37.
— — Metalle (Anorganische Chemie 2. Teil) von Dr. Oskar Schmidt, dipl. Ingenieur, Assistent a. d. Königl. Baugewerkschule in Stuttgart. Nr. 212.
— — Metalloide (Anorganische Chemie 1. Teil) von Dr. Oskar Schmidt, dipl. Ingenieur, Assistent a. d. Königl. Baugewerkschule in Stuttgart. Nr. 211.
— Geschichte der, v. Dr. Hugo Bauer, Assistent am chemischen Laboratorium der Königlichen Technischen Hochschule Stuttgart. I: Von den ältesten Zeiten bis zur Verbrennungstheorie von Lavoisier. Nr. 264.
— — II: Von Lavoisier bis zur Gegenwart. Nr. 265.
— der Kohlenstoffverbindungen von Dr. Hugo Bauer, Assistent am chem. Laboratorium der Kgl. Techn. Hochschule Stuttgart. I. II: Aliphatische Verbindungen. 2 Teile. Nr. 191. 192.
— — III: Karbocyklische Verbindungen. Nr. 193.
— — IV: Heterocyklische Verbindungen. Nr. 194.
— Organische, von Dr. Jos. Klein in Mannheim. Nr. 38.
— Pharmazeutische, von Privatdozent Dr. E. Mannheim in Bonn. 2 Bändchen. Nr. 543/44.
— Physiologische, von Dr. med. A. Legahn in Berlin. I: Assimilation. Mit 2 Tafeln. Nr. 240.
— — II: Dissimilation. M. 1 Taf. Nr. 241.
Chemie, Toxikologische, von Privatdozent Dr. E. Mannheim in Bonn. Mit 6 Abbildungen. Nr. 465.
Chemische Industrie, Anorganische, von Dr. Gust. Rauter i. Charlottenburg. I: Die Leblancsodaindustrie und ihre Nebenzweige. Mit 12 Taf. Nr. 205.
— — II: Salinenwesen, Kalisalze, Düngerindustrie und Verwandtes. Mit 6 Tafeln. Nr. 206.
— — III: Anorganische chemische Präparate. Mit 6 Tafeln. Nr. 207.
Chemische Technologie, Allgemeine, von Dr. Gust. Rauter in Charlottenburg. Nr. 113.
Chemisch-Technische Analyse von Dr. G. Lunge, Professor an der Eidgenössischen Polytechnischen Schule in Zürich. Mit 16 Abbild. Nr. 195.
Christlichen Literaturen des Orients, Die, von Dr. Anton Baumstark. I: Einleitung. — Das christlich-aramäische u. d. koptische Schrifttum. Nr. 527.
— — II: Das christl.-arab. u. das äthiop. Schrifttum. — Das christl. Schrifttum d. Armenier und Georgier. Nr. 528.
Dampfkessel, Die. Kurzgefaßtes Lehrbuch mit Beispielen für das Selbststudium und den praktischen Gebrauch von Oberingenieur Friedrich Barth in Nürnberg. I: Kesselsysteme und Feuerungen. Mit 43 Figuren. Nr. 9.
— — II: Bau und Betrieb der Dampfkessel. Mit 57 Figuren. Nr. 521.
Dampfmaschine, Die. Kurzgefaßtes Lehrbuch mit Beispielen für das Selbststudium und den praktischen Gebrauch von Friedrich Barth, Oberingenieur in Nürnberg. Mit 48 Figuren. Nr. 8.
Dampfturbinen, Die, ihre Wirkungsweise und Konstruktion von Ingenieur Herm. Wilda, Prof. a. staatl. Technikum i. Bremen. Mit 104 Abb. Nr. 274.
Desinfektion von Dr. M. Christian, Stabsarzt a. D. in Berlin. Mit 18 Abbildungen. Nr. 546.
Determinanten v. P. B. Fischer, Oberl. a. d. Oberrealsch. z. Groß-Lichterf. Nr. 402.
Deutsche Altertümer von Dr. Franz Fuhse, Direktor d. städt. Museums in Braunschweig. Mit 70 Abb. Nr. 124.
Deutsche Fortbildungsschulwesen, Das, nach seiner geschichtlichen Entwicklung u. in seiner gegenwärt. Gestalt v. H. Siercks, Revisor gewerbl. Fortbildungsschulen in Schleswig. Nr. 392.
Deutsche Fremdwörterbuch von Dr. Rudolf Kleinpaul in Leipzig. Nr. 273.
Deutsche Geschichte von Dr. F. Kurze, Prof. a. Kgl. Luisengymnas. i. Berlin.
I: Mittelalter (bis 1519). Nr. 33.
— — II: Zeitalter der Reformation und der Religionskriege (1500 bis 1648). Nr. 34.
— — III: Vom Westfälischen Frieden bis zur Auflösung des alten Reichs (1648–1806). Nr. 35.
— — siehe auch: Quellenkunde.
Deutsche Grammatik und kurze Geschichte der deutschen Sprache von Schulr. Prof. Dr. O. Lyon in Dresden. Nr. 20.
Deutsche Handelskorrespondenz von Professor Th. de Beaux, Officier de l'Instruction Publique. Nr. 182.
Deutsche Handelsrecht von Dr. Karl Lehmann, Prof. an der Universität Göttingen. 2 Bde. Nr. 457 u. 458.
Deutsche Heldensage, Die, von Dr. Otto Luitpold Jiriczek, Professor an der Universität Würzburg. Nr. 32.
Deutsches Kolonialrecht von Dr. H. Edler von Hoffmann, Professor an der Kgl. Akademie Posen. Nr. 318.
Deutsche Kolonien. I: Togo und Kamerun von Prof. Dr. K. Dove. Mit 16 Tafeln u. 1 lithog. Karte. Nr. 441.
— II: Das Südseegebiet und Kiautschou von Prof. Dr. K. Dove. Mit 16 Tafeln u. 1 lithogr. Karte. Nr. 520.
Deutsche Kulturgeschichte von Dr. Reinh. Günther. Nr. 56.
Deutsches Leben im 12. u. 13. Jahrhundert. Realkommentar zu den Volks- u. Kunstepen u. zum Minnesang. Von Prof. Dr. Jul. Dieffenbacher in Freiburg i. B. I: Öffentliches Leben. Mit zahlreichen Abbildungen. Nr. 93.
— — II: Privatleben. Mit zahlreichen Abbildungen. Nr. 328.
Deutsche Literatur des 13. Jahrhunderts. Die Epigonen des höfischen Epos. Auswahl a. deutschen Dichtungen des 13. Jahrhunderts von Dr. Viktor Junk, Aktuarius der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien. Nr. 289.
Deutsche Literaturdenkmäler des 14. u. 15. Jahrhunderts. Ausgewählt und erläutert von Dr. Hermann Jantzen, Direktor der Königin Luise-Schule in Königsberg i. Pr. Nr. 181.
Deutsche Literaturdenkmäler des 16. Jahrhunderts. I: Martin Luther, Thom. Murner und das Kirchenlied des 16. Jahrhunderts. Ausgewählt und mit Einleitungen und Anmerkungen versehen von Prof. G. Berlit, Oberlehrer am Nikolaigymnasium zu Leipzig. Nr. 7.
— — II: Hans Sachs. Ausgewählt u. erläutert v. Prof. Dr. J. Sahr. Nr. 24.
— — III: Von Brant bis Rollenhagen: Brant, Hutten, Fischart, sowie Tierepos und Fabel. Ausgewählt und erläutert von Professor Dr. Julius Sahr. Nr. 36.
— des 17. und 18. Jahrhunderts von Dr. Paul Legband in Berlin. Erster Teil. Nr. 364.
Deutsche Literaturgeschichte von Dr. Max Koch, Professor an der Universität Breslau. Nr. 31.
— — der Klassikerzeit von Carl Weitbrecht, durchgesehen und ergänzt von Karl Berger. Nr. 161.
— — des 19. Jahrhunderts von Carl Weitbrecht, neu bearbeitet von Dr. Rich. Weitbrecht in Wimpfen. I. II. Nr. 134. 135.
Deutsche Mythologie. Germanische Mythologie von Dr. Eugen Mogk, Prof. a. d. Univers. Leipzig. Nr. 15.
Deutschen Personennamen, Die, v. Dr. Rud. Kleinpaul i. Leipzig. Nr. 422.
Deutsche Poetik von Dr. K. Borinski, Professor an der Universität München. Nr. 40.
Deutsche Redelehre von Hans Probst, Gymnasialprof. in Bamberg. Nr. 61.
Deutsche Schule, Die, im Auslande von Hans Amrhein, Direktor der deutschen Schule in Lüttich. Nr. 259.
Deutsches Seerecht v. Dr. Otto Brandis, Oberlandesgerichtsrat in Hamburg. I. Allgemeine Lehren: Personen und Sachen des Seerechts. Nr. 386.
— — II. Die einzelnen seerechtlichen Schuldverhältnisse: Verträge des Seerechts und außerordentliche Haftung. Nr. 387.
Deutsche Stammeskunde v. Dr. Rudolf Much, a. o. Prof. an der Univers. Wien. Mit 2 Kart. u. 2 Taf. Nr. 126.
Deutsches Unterrichtswesen. Geschichte des deutschen Unterrichtswesen v. Prof. Dr. Friedrich Seiler, Direktor des Kgl. Gymnasiums zu Luckau. I: Von Anfang an bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Nr. 275.
— — II: Vom Beginn d. 19. Jahrhund. bis auf die Gegenwart. Nr. 276.
Deutsche Urheberrecht, Das, an literarischen, künstlerischen und gewerblichen Schöpfungen, mit besonderer Berücksichtigung der internationalen Verträge von Dr. Gustav Rauter, Patentanwalt in Charlottenburg. Nr. 263.
Deutsche Volkslied, Das, ausgewählt und erläutert von Professor Dr. Jul. Sahr. 2 Bändchen. Nr. 25 u. 132.
Deutsche Wehrverfassung von Karl Endres, Geheimer Kriegsrat und vortrag. Rat im Kriegsministerium in München. Nr. 401.
Deutsches Wörterbuch v. Dr. Richard Loewe in Berlin. Nr. 64.
Deutsche Zeitungswesen, Das, von Dr. Robert Brunhuber in Köln a. Rh. Nr. 400.
Deutsches Zivilprozeßrecht von Professor Dr. Wilhelm Kisch in Straßburg i. E. 3 Bände. Nr. 428–430.
Dichtungen aus mittelhochdeutscher Frühzeit. In Auswahl mit Einltg. u. Wörterb. herausgegeb. v. Dr. Herm. Jantzen, Direktor der Königin Luise-Schule in Königsberg i. Pr. Nr. 137.
Dietrichepen. Kudrun und Dietrichepen. Mit Einleitung und Wörterbuch von Dr. O. L. Jiriczek, Professor an der Universität Würzburg. Nr. 10.
Differentialrechnung von Dr. Frdr. Junker, Rektor des Realgymnasiums und der Oberrealschule in Göppingen. Mit 68 Figuren. Nr. 87.
— Repetitorium u. Aufgabensammlung zur Differentialrechnung von Dr. Frdr. Junker, Rektor des Realgymnasiums u. d. Oberrealschule in Göppingen. Mit 46 Fig. Nr. 146.
Drogenkunde von Rich. Dorstewitz in Leipzig und Georg Ottersbach in Hamburg. Nr. 413.
Druckwasser- und Druckluft-Anlagen. Pumpen, Druckwasser- und Druckluft-Anlagen von Dipl.-Ingen. Rudolf Vogdt, Regierungsbaum. a. D. in Aachen. Mit 87 Fig. Nr. 290.
Eddalieder mit Grammatik, Übersetzung und Erläuterungen von Dr. Wilhelm Ranisch, Gymnasial-Oberlehrer in Osnabrück. Nr. 171.
Eisenbahnbau. Die Entwicklung des modernen Eisenbahnbaues von Dipl.-Ing. Alfred Birk, Eisenbahnoberingenieur a. D., v. ö. Prof. a. d. k. k. Deutsch. Techn. Hochschule in Prag. Mit 27 Abbild. Nr. 553.
Eisenbahnfahrzeuge von H. Hinnenthal, Regierungsbaumeister u. Oberingenieur in Hannover. I: Die Lokomotiven. Mit 89 Abbildungen im Text und 2 Tafeln. Nr. 107.
— — II: Die Eisenbahnwagen u. Bremsen. Mit Anhang: Die Eisenbahnfahrzeuge im Betrieb. Mit 56 Abb. im Text und 3 Tafeln. Nr. 108.
Eisenbahnpolitik. Geschichte der deutschen Eisenbahnpolitik von Betriebsinspektor Dr. Edwin Kech in Karlsruhe i. B. Nr. 533.
Eisenbetonbau, Der, v. Reg.-Baumeist. Karl Rößle. Mit 75 Abbild. Nr. 349.
Eisenhüttenkunde von A. Krauß, dipl. Hütteningenieur. I: Das Roheisen. Mit 17 Figuren u. 4 Tafeln. Nr. 152.
— — II: Das Schmiedeisen. Mit 25 Figuren und 5 Tafeln. Nr. 153.
Eisenkonstruktionen im Hochbau von Ingenieur Karl Schindler in Meißen. Mit 115 Figuren. Nr. 322.
Eiszeitalter, Das, v. Dr. Emil Werth in Berlin-Wilmersdorf. Mit 17 Abbildungen und 1 Karte. Nr. 431.
Elastizitätslehre für Ingenieure I: Grundlagen und Allgemeines über Spannungszustände, Zylinder, Ebene Platten, Torsion, Gekrümmte Träger. Von Prof. Dr.-Ing. Max Enßlin an der Königl. Baugewerbeschule Stuttgart und Privatdozent an der Techn. Hochschule Stuttgart. Mit 60 Abbild. Nr. 519.
Elektrischen Meßinstrumente, Die, von J. Herrmann, Professor an der Technischen Hochschule in Stuttgart. Mit 195 Figuren. Nr. 477.
Elektrische Telegraphie, Die, von Dr. Lud. Rellstab. M. 19 Fig. Nr. 172.
Elektrizität. Theoret. Physik III: Elektrizität u. Magnetismus von Dr. Gust. Jäger, Prof. a. d. Techn. Hochschule in Wien. Mit 33 Abb. Nr. 78.
Elektrochemie von Dr. Heinr. Danneel in Genf. I: Theoretische Elektrochemie und ihre physikalisch-chemischen Grundlagen. Mit 16 Figuren. Nr. 252.
— — II: Experimentelle Elektrochemie, Meßmethoden, Leitfähigkeit, Lösungen. Mit 26 Figuren. Nr. 253.
Elektromagnet. Lichttheorie. Theoretische Physik IV: Elektromagnetische Lichttheorie u. Elektronik von Professor Dr. Gust. Jäger in Wien. Mit 21 Figuren. Nr. 374.
Elektrometallurgie von Dr. Friedr. Regelsberger, Kaiserl. Regierungsrat in Steglitz-Berlin. M. 16 Fig. Nr. 110.
Elektrotechnik. Einführung i. d. moderne Gleich- u. Wechselstromtechnik v. J. Herrmann, Prof. d. Elektrotechnik an der Kgl. Techn. Hochschule Stuttgart. I: Die physikalischen Grundlagen. Mit 42 Fig. u. 10 Taf. Nr. 196.
— — II: Die Gleichstromtechnik. Mit 103 Figuren und 16 Tafeln. Nr. 197.
— — III: Die Wechselstromtechnik. Mit 126 Figuren und 16 Tafeln. Nr. 198.
— Die Materialien des Maschinenbaues und der Elektrotechnik v. Ingenieur Professor Hermann Wilda in Bremen. Mit 3 Abbild. Nr. 476.
Elsaß-Lothringen, Landeskunde, v., von Prof. Dr. R. Langenbeck in Straßburg i. E. M. 11 Abb. u. 1 Karte. Nr. 215.
Englisch-deutsches Gesprächsbuch von Professor Dr. E. Hausknecht in Lausanne. Nr. 424.
Englische Geschichte von Prof. L. Gerber, Oberlehrer in Düsseldorf. Nr. 375.
Englische Handelskorrespondenz v. E. E. Whitfield, M. A., Oberlehrer an King Edward VII Grammar School in King's Lynn. Nr. 237.
Englische Literaturgeschichte von Dr. Karl Weiser in Wien. Nr. 69.
— — Grundzüge und Haupttypen der englischen Literaturgeschichte von Dr. Arnold M. M. Schröer, Prof. an der Handelshochschule in Köln. 2 Teile. Nr. 286, 287.
Entwicklungsgeschichte der Tiere von Dr. Johannes Meisenheimer, Professor der Zoologie an der Universität Jena. I: Furchung, Primitivanlagen, Larven, Formbildung, Embryonalhüllen. Mit 48 Fig. Nr. 378.
— — II: Organbildung. Mit 46 Fig. Nr. 379.
Epigonen, Die, des höfischen Epos. Auswahl aus deutschen Dichtungen des 13. Jahrhunderts von Dr. Viktor Junk, Aktuarius der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien. Nr. 289.
Erdmagnetismus, Erdstrom, Polarlicht von Dr. A. Nippoldt jr., Mitglied des Königlich Preußischen Meteorologischen Instituts in Potsdam. Mit 14 Abbild. und 3 Tafeln. Nr. 175.
Erdteile, Länderkunde der außereuropäischen, von Dr. Franz Heiderich, Professor an der Exportakademie in Wien. Mit 11 Textkärtchen und Profilen. Nr. 63.
Ernährung und Nahrungsmittel v. Oberstabsarzt Professor H. Bischoff in Berlin. Mit 4 Abbildungen. Nr. 464.
Ethik von Professor Dr. Thomas Achelis in Bremen. Nr. 90.
Europa, Länderkunde von, von Dr. Franz Heiderich, Professor an der Exportakademie in Wien. Mit 14 Textkärtchen und Diagrammen und einer Karte der Alpeneinteilung. Nr. 62.
Exkursionsflora von Deutschland zum Bestimmen der häufigeren in Deutschland wildwachsenden Pflanzen von Dr. W. Migula, Professor an der Forstakademie Eisenach. 2 Teile. Mit je 50 Abbildung. Nr. 268 u. 269.
Explosivstoffe. Einführung in die Chemie der explosiven Vorgänge von Dr. H. Brunswig in Steglitz. Mit 6 Abbildungen und 12 Tab. Nr. 333.
Familienrecht. Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches, Viertes Buch: Familienrecht von Dr. Heinrich Titze, Professor an der Universität Göttingen. Nr. 305.
Feldgeschütz, Das moderne, von Oberstleutnant W. Heydenreich, Militärlehrer an d. Militärtechn. Akademie in Berlin. I: Die Entwicklung des Feldgeschützes seit Einführung des gezogenen Infanteriegewehrs bis einschl. der Erfindung des rauchl. Pulvers, etwa 1850 bis 1890. M. 1 Abb. Nr. 306.
— — II: Die Entwicklung des heutigen Feldgeschützes auf Grund der Erfindung des rauchlosen Pulvers, etwa 1890 bis zur Gegenwart. Mit 11 Abb. Nr. 307.
Fernsprechwesen, Das, von Dr. Ludwig Rellstab in Berlin. Mit 47 Figuren und 1 Tafel. Nr. 155.
Festigkeitslehre von W. Hauber. Diplom-Ingenieur. Mit 56 Fig. Nr. 288.
— Aufgabensammlung zur Festigkeitslehre mit Lösungen von R. Haren, Diplom-Ingenieur in Mannheim. Mit 42 Figuren. Nr. 491.
Fette, Die, und Öle sowie die Seifen- u. Kerzenfabrikat. u. d. Harze, Lacke, Firnisse m. ihren wichtigst. Hilfsstoffen von Dr. Karl Braun in Berlin. I: Einführ. in die Chemie, Besprech. einiger Salze u. d. Fette und Öle. Nr. 335.
— — II: Die Seifenfabrikation, die Seifenanalyse und die Kerzenfabrikation. Mit 25 Abbild. Nr. 336.
— — III: Harze, Lacke, Firnisse. Nr. 337.
Feuerwaffen. Geschichte der gesamten Feuerwaffen bis 1850. Die Entwicklung der Feuerwaffen von ihrem ersten Auftreten bis zur Einführung der gezogenen Hinterlader, unter besonderer Berücksichtigung der Heeresbewaffnung v. Hauptmann a. D. W. Gohlke, Steglitz-Berlin. Mit 105 Abbildungen. Nr. 530.
Finanzsysteme d. Großmächte, Die, (Internationales Staats- u. Gemeinde-Finanzwesen) von O. Schwarz, Geh. Oberfinanzrat in Berlin. Zwei Bändchen. Nr. 450 und 451.
Finanzwissenschaft von Präsident Dr. R. van der Borght in Berlin. I: Allgemeiner Teil. Nr. 148.
— — II: Besonderer Teil (Steuerlehre). Nr. 391.
Finnisch-ugrische Sprachwissenschaft von Dr. Josef Szinnyei, Prof. an der Universität Budapest. Nr. 463.
Finnland. Landeskunde des Europäischen Rußlands nebst Finnlands von Professor Dr. A. Philippson in Halle a. S. Nr. 359.
Firnisse. Harze, Lacke, Firnisse von Dr. Karl Braun in Berlin. (Fette und Öle III.) Nr. 337.
Fische. Das Tierreich IV: Fische von Professor Dr. Max Rauther in Neapel. Mit 37 Abbild. Nr. 356.
Fischerei und Fischzucht von Dr. Karl Eckstein, Professor an der Forstakademie Eberswalde, Abteilungsdirigent bei der Hauptstation des forstlichen Versuchswesens. Nr. 159.
Flora. Exkursionsflora von Deutschland zum Bestimmen der häufigeren in Deutschland wildwachsenden Pflanzen von Dr. W. Migula, Prof. an der Forstakademie Eisenach. 2 Teile. Mit je 50 Abbildungen. Nr. 268, 269.
Forensische Psychiatrie von Professor Dr. W. Weygandt, Direktor der Irrenanstalt Friedrichsberg in Hamburg. Zwei Bändchen. Nr. 410 und 411.
Forstwissenschaft von Dr. Ad. Schwappach, Prof. a. d. Forstakademie Eberswalde, Abteilungsdirig. bei d. Hauptstation d. forstl. Versuchswes. Nr. 106.
Fortbildungsschulwesen, Das deutsche, nach seiner geschichtl. Entwicklung und in seiner gegenwärt. Gestalt von H. Siercks, Revisor gewerbl. Fortbildungsschulen in Schleswig. Nr. 392.
Franken. Geschichte Frankens von Dr. Christ. Meyer, Kgl. preuß. Staatsarchivar a. D. in München. Nr. 434.
Frankreich. Französische Geschichte von Dr. R. Sternfeld, Professor an d. Universität Berlin. Nr. 85.
— Landeskunde von Frankreich v. Dr. Richard Neuse, Direktor der Ober-Realschule in Spandau. 1. Bändchen. Mit 23 Abbild. im Text und 16 Landschaftsbildern auf 16 Tafeln. Nr. 466.
— — 2. Bändchen. Mit 15 Abbild. im Text, 18 Landschaftsbildern auf 16 Tafeln und einer lithogr. Karte. Nr. 467.
Französische Handelskorrespondenz von Professor Th. de Beaux, Officier de l'Instruction Publique. Nr. 183.
Fremdwort, Das, im Deutschen von Dr. Rud. Kleinpaul in Leipzig. Nr. 55.
Fremdwörterbuch, Deutsches, von Dr. Rud. Kleinpaul in Leipzig. Nr. 273.
Fuge. Erläuterung und Anleitung zur Komposition derselben v. Prof. Stephan Krehl in Leipzig. Nr. 418.
Gas- und Wasserinstallationen mit Einschluß der Abortanlagen von Professor Dr. phil. und Dr.-Ingen. Eduard Schmitt in Darmstadt. Mit 119 Abbildungen. Nr. 412.
Gaskraftmaschinen, Die, von Ing. Alfred Kirschke in Halle a. S. Mit 55 Figuren. Nr. 316.
Gasthäuser und Hotels von Architekt Max Wöhler in Düsseldorf. I: Die Bestandteile und die Einrichtung des Gasthauses. Mit 70 Figuren. Nr. 525.
Gasthäuser und Hotels von Architekt Max Wöhler in Düsseldorf. II: Die verschiedenen Arten von Gasthäusern. Mit 82 Figuren. Nr. 526.
Gebirgsartillerie. Die Entwicklung der Gebirgsartillerie von Klußmann, Oberst und Kommandeur der 1. Feldartillerie-Brigade in Königsberg i. Pr. Mit 78 Bildern und 5 Übersichtstafeln. Nr. 531.
Genossenschaftswesen, Das, in Deutschland von Dr. Otto Lindecke in Düsseldorf. Nr. 384.
Geodäsie. Vermessungskunde von Diplom-Ing. P. Werkmeister, Oberlehrer an der Kaiserl. Technisch. Schule in Straßburg i. E. I: Feldmessen und Nivellieren. Mit 146 Abbild. II: Der Theodolit. Trigonometrische und barometrische Höhenmessung. Tachymetrie. Mit 109 Abbildungen. Nr. 468 u. 469.
Geologie in kurzem Auszug für Schulen und zur Selbstbelehrung zusammengestellt von Professor Dr. Eberh. Fraas in Stuttgart. Mit 16 Abbildungen und 4 Tafeln mit 51 Figuren. Nr. 13.
Geometrie, Analytische, der Ebene von Professor Dr. M. Simon in Straßburg. Mit 57 Figuren. Nr. 65.
— — Aufgabensammlung zur Analytischen Geometrie der Ebene von O. Th. Bürklen, Professor am Königl. Realgymnasium in Schwäb.-Gmünd. Mit 32 Figuren. Nr. 256.
— Analytische, des Raumes von Professor Dr. M. Simon in Straßburg. Mit 28 Abbildungen. Nr. 89.
— — Aufgabensammlung zur Analytischen Geometrie des Raumes von O. Th. Bürklen, Professor am Königl. Realgymnasium in Schwäb.-Gmünd. Mit 8 Figuren. Nr. 309.
— Darstellende, v. Dr. Robert Haußner, Professor an der Universität Jena. I. Mit 110 Figuren. Nr. 142.
— — II. Mit 40 Figuren. Nr. 143.
— Ebene, von G. Mahler, Professor am Gymnasium in Ulm. Mit 111 zweifarbigen Figuren. Nr. 41.
— Projektive, in synthet. Behandlung von Dr. Karl Doehlemann, Professor an der Universität München. Mit 91 Figuren. Nr. 72.
Geometrische Optik, Einführung in die, von Dr. W. Hinrichs in Wilmersdorf-Berlin. Nr. 532.
Geometrisches Zeichnen von H. Becker, Architekt und Lehrer an der Baugewerkschule in Magdeburg, neubearbeitet von Professor J. Vonderlinn in Münster. Mit 290 Figuren und 23 Tafeln im Text. Nr. 58.
Germanische Mythologie von Dr. E. Mogk, Prof. a. d. Univ. Leipzig. Nr. 15.
Germanische Sprachwissenschaft von Dr. Rich. Loewe in Berlin. Nr. 238.
Geschichtswissenschaft, Einleitung i. die, von Dr. Ernst Bernheim, Prof. an der Univers. Greifswald. Nr. 270.
Geschütze, Die modernen, der Fußartillerie von Mummenhoff, Major und Lehrer an der Fußartillerie-Schießschule in Jüterbog. I: Vom Auftreten d. gezogenen Geschütze bis zur Verwendung des rauchschwachen Pulvers 1850–1890. Mit 50 Textbildern. Nr. 334.
— — II: Die Entwicklung der heutigen Geschütze der Fußartillerie seit Einführung des rauchschwachen Pulvers 1890 bis zur Gegenwart. Mit 33 Textbildern. Nr. 362.
Gesetzbuch, Bürgerliches, siehe: Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Gesundheitslehre. Der menschliche Körper, sein Bau und seine Tätigkeiten von E. Rebmann, Oberschulrat in Karlsruhe. Mit Gesundheitslehre von Dr. med. H. Seiler. Mit 47 Abbildungen u. 1 Tafel. Nr. 18.
Gewerbehygiene von Dr. E. Roth in Potsdam. Nr. 350.
Gewerbewesen von Werner Sombart, Professor an der Handelshochschule Berlin. I. II. Nr. 203. 204.
Gewerbliche Arbeiterfrage, Die, von Werner Sombart, Professor an der Handelshochschule Berlin. Nr. 209.
Gewerbliche Bauten. Industrielle und gewerbliche Bauten (Speicher, Lagerhäuser und Fabriken) von Architekt Heinrich Salzmann in Düsseldorf. I: Allgemeines über Anlage und Konstruktion der industriellen und gewerblichen Bauten. Nr. 511.
— — II: Speicher und Lagerhäuser. Mit 121 Figuren. Nr. 512.
Gewichtswesen. Maß-, Münz- und Gewichtswesen von Dr. Aug. Blind, Prof. a. d. Handelssch. i. Köln. Nr. 283.
Gießereimaschinen von Emil Treiber, Dipl.-Ingenieur in Heidenheim a. d. Brenz. Mit 51 Figuren. Nr. 548.
Glas- und keramische Industrie (Industrie der Silikate, der Bausteine und des künstlichen Mörtels I) von Dr. Gustav Rauter in Charlottenburg. Mit 12 Taf. Nr. 233.
Gleichstrommaschine, Die, von Ingenieur Dr. C. Kinzbrunner in London. Mit 78 Figuren. Nr. 257.
Gletscherkunde von Dr. Fritz Machaček in Wien. Mit 5 Abbildungen im Text und 11 Tafeln. Nr. 154.
Gotische Sprachdenkmäler mit Grammatik, Übersetzung und Erläutergn. v. Dr. Herm. Jantzen, Direktor d. Königin Luise-Schule i. Königsberg i. Pr. Nr. 79.
Graphischen Künste, Die, von Carl Kampmann, k. k. Lehrer an der k. k. Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien. Mit zahlreichen Abbildungen und Beilagen. Nr. 75.
Griechische Altertumskunde von Professor Dr. Rich. Maisch, neu bearbeitet von Rektor Dr. Franz Pohlhammer. Mit 9 Vollbildern. Nr. 16.
Griechische Geschichte von Dr. Heinrich Swoboda, Professor an der deutschen Universität Prag. Nr. 49.
Griechische Literaturgeschichte mit Berücksichtigung d. Geschichte d. Wissenschaften von Dr. Alfred Gercke, Prof. an der Univers. Breslau. 2 Bändchen. Nr. 70 und 557.
Griechischen Sprache, Geschichte d., I: Bis zum Ausgange der klassischen Zeit von Dr. Otto Hoffmann, Prof. a. d. Universität Münster. Nr. 111.
Griechische u. römische Mythologie v. Prof. Dr. Herm. Steuding, Rektor d. Gymnasiums in Schneeberg. Nr. 27.
Grundbuchrecht, Das formelle, von Oberlandesgerichtsr. Dr. F. Kretzschmar in Dresden. Nr. 549.
Handelspolitik, Auswärtige, von Dr. Heinr. Sieveking, Professor an der Universität Zürich. Nr. 245.
Handelsrecht, Deutsches, von Dr. Karl Lehmann, Professor an der Universität Göttingen. I: Einleitung. Der Kaufmann und seine Hilfspersonen. Offene Handelsgesellschaft. Kommandit- und stille Gesellschaft. Nr. 457.
Handelsrecht, Deutsches, von Dr. Karl Lehmann, Prof. a. d. Univ. Göttingen. II: Aktiengesellsch. Gesellsch. m. b. H. Eing. Gen. Handelsgesch. Nr. 458.
Handelsschulwesen, Das deutsche, von Theodor Blum, Direktor des kaufm. Unterrichtswesens der Handelskammer f. d. Herzogt. Anhalt zu Dessau. Nr. 558.
Handelsstand, Der, von Rechtsanwalt Dr. jur. Bruno Springer in Leipzig. (Kaufmännische Rechtskunde Band 2.) Nr. 545.
Handelswesen, Das, von Geh. Oberregierungsrat Dr. Wilh. Lexis, Professor an der Universität Göttingen. I: Das Handelspersonal und der Warenhandel. Nr. 296.
— — II: Die Effektenbörse und die innere Handelspolitik. Nr. 297.
Handfeuerwaffen, Die Entwicklung der, seit der Mitte des 19. Jahrhunderts und ihr heutiger Stand von G. Wrzodek, Hauptmann und Kompagniechef im Infanterie-Regim. Freiherr Hiller von Gärtringen (4. Posensches) Nr. 59 in Soldau. Mit 21 Abbildungen. Nr. 366.
Harmonielehre von A. Halm. Mit vielen Notenbeispielen. Nr. 120.
Hartmann von Aue, Wolfram von Eschenbach und Gottfried von Straßburg. Auswahl aus dem höfischen Epos mit Anmerkungen und Wörterbuch von Dr. K. Marold, Professor am Königlichen Friedrichskollegium zu Königsberg i. Pr. Nr. 22.
Harze, Lacke, Firnisse von Dr. Karl Braun in Berlin. (Die Fette und Öle III.) Nr. 337.
Hauptliteraturen, Die, d. Orients v. Dr. M. Haberlandt, Privatdoz. a. d. Univers. Wien. I. II. Nr. 162. 163.
Hebezeuge, Die, ihre Konstruktion u. Berechnung von Ing. Prof. Hermann Wilda, Bremen. M. 399 Abb. Nr. 414.
Heeresorganisation. Die Entwicklung der Heeresorganisation seit Einführung der stehenden Heere von Otto Neuschler, Hauptmann u. Batteriechef in Ulm. I: Geschichtliche Entwicklung bis zum Ausgange des 19. Jahrhunderts. Nr. 552.
Heizung u. Lüftung v. Ing. Johannes Körting in Düsseldorf. I: Das Wesen und die Berechnung der Heizungs- und Lüftungsanlagen. Mit 34 Fig. Nr. 342.
Heizung u. Lüftung v. Ing. Johannes Körting in Düsseldorf. II: Die Ausführung der Heizungs- und Lüftungsanlage. Mit 191 Fig. Nr. 343.
Hessen. Landeskunde des Großherzogtums Hessen, der Provinz Hessen-Nassau und des Fürstentums Waldeck von Prof. Dr. Georg Greim in Darmstadt. Mit 13 Abbildungen und 1 Karte. Nr. 376.
Holz, Das. Aufbau, Eigenschaften und Verwendung von Ingenieur Professor Hermann Wilda in Bremen. Mit 33 Abbildungen. Nr. 459.
Hotels. Gasthäuser und Hotels von Architekt Max Wöhler in Düsseldorf. I: Die Bestandteile u. d. Einrichtung d. Gasthauses. Mit 70 Figuren. Nr. 525.
— — II: Die verschiedenen Arten v. Gasthäusern. Mit 82 Figuren. Nr. 526.
Hydraulik von W. Hauber, Dipl.-Ing. in Stuttgart. Mit 44 Fig. Nr. 397.
Hygiene des Städtebaus, Die, von Professor H. Chr. Nußbaum in Hannover. Mit 30 Abbildungen. Nr. 348.
— des Wohnungswesens von Professor H. Chr. Nußbaum in Hannover. Mit 5 Abbildungen. Nr. 363.
Iberische Halbinsel. Landeskunde der iberischen Halbinsel von Dr. Fritz Regel, Prof. a. d. Univ. Würzburg. Mit 8 Kärtchen u. 8 Abb. im Text und 1 Karte in Farbendruck. Nr. 235.
Indische Religionsgeschichte v. Prof. Dr. Edmund Hardy. Nr. 83.
Indogermanische Sprachwissenschaft v. Dr. R. Meringer, Professor an der Univers. Graz. Mit 1 Tafel. Nr. 59.
Industrielle u. gewerbliche Bauten (Speicher, Lagerhäuser und Fabriken) von Architekt Heinrich Salzmann in Düsseldorf. I: Allgemeines über Anlage und Konstruktion der industriellen und gewerblichen Bauten. Nr. 511.
— — II: Speicher und Lagerhäuser. Mit 121 Figuren. Nr. 512.
Infektionskrankheiten, Die, und ihre Verhütung von Stabsarzt Dr. W. Hoffmann in Berlin. Mit 12 vom Verfasser gezeichneten Abbildung. und einer Fiebertafel. Nr. 327.
Instrumentenlehre v. Musikdir. Franz Mayerhoff i. Chemnitz. I: Text. Nr. 437.
— — II: Notenbeispiele. Nr. 438.
Integralrechnung von Dr. Friedr. Junker, Rektor des Realgymnasiums und der Oberrealschule in Göppingen. Mit 89 Figuren. Nr. 88.
— Repetitorium und Aufgabensammlung zur Integralrechnung von Dr. Friedrich Junker, Rektor des Realgymnasiums u. d. Oberrealschule in Göppingen. Mit 52 Fig. Nr. 147.
Israel. Geschichte Israels bis auf die griechische Zeit von Lic. Dr. J. Benzinger. Nr. 231.
Italienische Handelskorrespondenz von Professor Alberto de Beaux, Oberlehrer am Königl. Institut S. S. Annunziata in Florenz. Nr. 219.
Italienische Literaturgeschichte von Dr. Karl Voßler, Professor an der Universität München. Nr. 125.
Kalkulation, Die, im Maschinenbau von Ingenieur H. Bethmann, Dozent am Technikum Altenburg. Mit 63 Abbildungen. Nr. 486.
Kältemaschinen. Die thermodynamischen Grundlagen der Wärmekraft- und Kältemaschinen von M. Röttinger, Diplom-Ingenieur in Mannheim. Mit 73 Fig. Nr. 2.
Kamerun. Die deutschen Kolonien I: Togo und Kamerun von Prof. Dr. Karl Dove. Mit 16 Tafeln und einer lithographischen Karte. Nr. 441.
Kant, Immanuel. (Geschichte d. Philosophie Band 5) von Dr. Bruno Bauch, Prof. a. d. Univ. Halle a. S. Nr. 536.
Kartell und Trust v. Dr. S. Tschierschky in Düsseldorf. Nr. 522.
Kartenkunde, geschichtlich dargestellt von E. Gelcich, Direktor der k. k. Nautischen Schule in Lussinpiccolo, F. Sauter, Professor am Realgymnasium in Ulm und Dr. Paul Dinse, Assistent der Gesellschaft für Erdkunde in Berlin, neu bearbeitet v. Dr. M. Groll, Kartograph in Berlin. Mit 71 Abbild. Nr. 30.
Kaufmännische Rechtskunde. I: Das Wechselwesen von Rechtsanwalt Dr. Rudolf Mothes in Leipzig. Nr. 103.
— II: Der Handelsstand v. Rechtsanw. Dr. jur. Bruno Springer, Leipzig. Nr. 545.
Kaufmännisches Rechnen von Prof. Richard Just, Oberlehrer a. d. Öffentl. Handelslehranstalt d. Dresdener Kaufmannsch. I. II. III. Nr. 139. 140. 187.
Keramische Industrie. Die Industrie der Silikate, der künstlichen Bausteine und des Mörtels von Dr. Gustav Rauter. I: Glas- u. keram. Industrie. M. 12 Taf. Nr. 233.
Kerzenfabrikation. Die Seifenfabrikation, die Seifenanalyse und die Kerzenfabrikation von Dr. Karl Braun in Berlin. (Die Fette u. Öle II.) Mit 25 Abbild. Nr. 336.
Kiautschou. Die deutsch. Kolonien. II: Das Südseegebiet und Kiautschou von Prof. Dr. K. Dove. Mit 16 Taf. u. 1 lithogr. Karte. Nr. 520.
Kirchenlied. Martin Luther, Thom. Murner und das Kirchenlied d. 16. Jahrhunderts. Ausgewählt u. mit Einleitungen und Anmerkungen versehen von Prof. G. Berlit, Oberl. a. Nikolaigymnasium zu Leipzig. Nr. 7.
Kirchenrecht von Dr. E. Sehling, ord. Prof. d. Rechte in Erlangen. Nr. 377.
Klimakunde I: Allgemeine Klimalehre von Professor Dr. W. Köppen, Meteorologe der Seewarte Hamburg. Mit 7 Taf. und 2 Figuren. Nr. 114.
Kolonialgeschichte von Dr. Dietrich Schäfer, Professor der Geschichte an der Universität Berlin. Nr. 156.
Kolonialrecht, Deutsches, von Dr. H. Edler von Hoffmann, Professor an der Kgl. Akademie Posen. Nr. 318.
Kommunale Wirtschaftspflege von Dr. Alfons Rieß, Magistratsassessor in Berlin. Nr. 534.
Kompositionslehre. Musikalische Formenlehre von Stephan Krehl. I. II. Mit viel. Notenbeispiel. Nr. 149. 150.
Kontrapunkt. Die Lehre von der selbständigen Stimmführung von Stephan Krehl in Leipzig. Nr. 390.
Kontrollwesen, Das agrikulturchemische, von Dr. Paul Krische in Leopoldshall-Staßfurt. Nr. 304.
Koordinatensysteme v. Paul B. Fischer, Oberlehrer an der Oberrealschule zu Groß-Lichterfelde. Mit 8 Fig. Nr. 507.
Körper, Der menschliche, sein Bau und seine Tätigkeiten von E. Rebmann, Oberschulrat in Karlsruhe. Mit Gesundheitslehre von Dr. med. H. Seiler. Mit 47 Abb. u. 1 Taf. Nr. 18.
Kostenanschlag siehe Veranschlagen.
Kriegsschiffbau. Die Entwicklung des Kriegsschiffbaues vom Altertum bis zur Neuzeit. I. Teil: Das Zeitalter der Ruderschiffe u. der Segelschiffe für die Kriegsführung zur See vom Altertum b. 1840. Von Tjard Schwarz, Geh. Marinebaur. u. Schiffbau-Direktor. Mit 32 Abb. Nr. 471.
Kriegswesens, Geschichte des, von Dr. Emil Daniels in Berlin. I: Das antike Kriegswesen. Nr. 488.
— — II: Das mittelalt. Kriegsw. Nr. 498.
— — III: Das Kriegswesen der Neuzeit. Erster Teil. Nr. 518.
— — IV: Das Kriegswesen der Neuzeit. Zweiter Teil. Nr. 537.
Kristallographie von Dr. W. Bruhns, Professor an der Universität Straßburg. Mit 190 Abbild. Nr. 210.
Kudrun und Dietrichepen. Mit Einleitung und Wörterbuch von Dr. O. L. Jiriczek, Professor an der Universität Würzburg. Nr. 10.
Kultur, Die, der Renaissance. Gesittung, Forschung, Dichtung von Dr. Robert F. Arnold, Professor an der Universität Wien. Nr. 189.
Kulturgeschichte, Deutsche, von Dr. Reinh. Günther. Nr. 56.
Kurzschrift siehe: Stenographie.
Lacke. Harze, Lacke, Firnisse von Dr. Karl Braun in Berlin. (Die Fette und Öle III.) Nr. 337.
Lagerhäuser. Industrielle und gewerbliche Bauten. (Speicher, Lagerhäuser u. Fabriken) von Architekt Heinrich Salzmann, Düsseldorf. II: Speicher u. Lagerhäuser. Mit 121 Fig. Nr. 512.
Länder- und Völkernamen von Dr. Rudolf Kleinpaul in Leipzig. Nr. 478.
Landwirtschaftliche Betriebslehre v. E. Langenbeck in Groß-Lichterfelde. Nr. 227.
Landwirtschaftlichen Maschinen, Die, von Karl Walther, Diplom-Ingenieur in Mannheim. 3 Bändchen. Mit vielen Abbildgn. Nr. 407–409.
Lateinische Grammatik. Grundriß der lateinischen Sprachlehre von Prof. Dr. W. Votsch in Magdeburg. Nr. 82.
Lateinische Sprache. Geschichte der lateinischen Sprache von Dr. Friedrich Stolz, Professor an der Universität Innsbruck. Nr. 492.
Licht. Theoretische Physik II. Teil: Licht und Wärme. Von Dr. Gust. Jäger, Prof. an der Technischen Hochschule in Wien. Mit 47 Abb. Nr. 77.
Logarithmen. Vierstellige Tafeln und Gegentafeln für logarithmisches und trigonometrisches Rechnen in zwei Farben zusammengestellt von Dr. Hermann Schubert, Prof. an der Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg. Nr. 81.
— Fünfstellige, von Professor August Adler, Direktor der k. k. Staatsoberrealschule in Wien. Nr. 423.
Logik. Psychologie und Logik zur Einführung in die Philosophie von Professor Dr. Th. Elsenhans. Mit 13 Figuren. Nr. 14.
Lokomotiven. Eisenbahnfahrzeuge von H. Hinnenthal. I: Die Lokomotiven. Mit 89 Abb. im Text u. 2 Taf. Nr. 107.
Lothringen. Geschichte Lothringens von Dr. Hermann Derichsweiler, Geh. Regierungsrat in Straßburg. Nr. 6.
— Landeskunde v. Elsaß-Lothring. v. Prof. Dr. R. Langenbeck i. Straßburg i. E. Mit 11 Abb. u. 1 Karte. Nr. 215.
Lötrohrprobierkunde. Qualitative Analyse mit Hilfe des Lötrohrs von Dr. Martin Henglein in Freiberg i. Sa. Mit 10 Figuren. Nr. 483.
Lübeck. Landeskunde der Großherzogtümer Mecklenburg u. der Freien u. Hansestadt Lübeck von Dr. Sebald Schwarz, Direktor d. Realschule zum Dom in Lübeck. Mit 17 Abbildungen und Karten im Text und 1 lithographischen Karte. Nr. 487.
Luft- und Meeresströmungen von Dr. Franz Schulze, Direktor der Navigationsschule zu Lübeck. Mit 27 Abbildungen u. Tafeln. Nr. 551.
Lüftung. Heizung und Lüftung von Ingenieur Johannes Körting in Düsseldorf. I: Das Wesen und die Berechnung der Heizungs- und Lüftungsanlagen. Mit 34 Figuren. Nr. 342.
— — II: Die Ausführung der Heizungs- und Lüftungsanlagen. Mit 191 Figuren. Nr. 343.
Luther, Martin, Thom. Murner u. das Kirchenlied des 16. Jahrhunderts. Ausgewählt und mit Einleitungen und Anmerkungen versehen von Prof. G. Berlit, Oberlehrer am Nikolaigymnasium zu Leipzig. Nr. 7.
Magnetismus. Theoretische Physik III. Teil: Elektrizität u. Magnetismus. Von Dr. Gustav Jäger, Professor an der Technischen Hochschule Wien. Mit 33 Abbildungen. Nr. 78.
Mälzerei. Brauereiwesen I: Mälzerei von Dr. P. Dreverhoff, Direktor der Öffentl. u. 1. Sächs. Versuchsstat. für Brauerei u. Mälzerei, sow. d. Brauer- und Mälzerschule zu Grimma. Nr. 303.
Maschinenbau, Die Kalkulation im, v. Ing. H. Bethmann, Doz. a. Technik. Altenburg. Mit 63 Abbild. Nr. 486.
— Die Materialien des Maschinenbaues und der Elektrotechnik von Ingenieur Prof. Hermann Wilda. Mit 3 Abb. Nr. 476.
Maschinenelemente, Die. Kurzgefaßtes Lehrbuch mit Beispielen für das Selbststudium und den praktischen Gebrauch von Fr. Barth, Oberingenieur in Nürnberg. Mit 86 Figuren. Nr. 3.
Maßanalyse von Dr. Otto Röhm in Stuttgart. Mit 14 Figuren. Nr. 221.
Maß-, Münz- und Gewichtswesen von Dr. August Blind, Professor an der Handelsschule in Köln. Nr. 283.
Materialprüfungswesen. Einführung in d. mod. Technik d. Materialprüfung von K. Memmler, Diplom-Ingenieur, ständ. Mitarbeiter a. Kgl. Material-Prüfungsamte zu Groß-Lichterfelde. I: Materialeigenschaften. — Festigkeitsversuche. — Hilfsmittel für Festigkeitsversuche. Mit 58 Fig. Nr. 311.
— — II: Metallprüfung u. Prüfung von Hilfsmaterialien des Maschinenbaues. — Baumaterialprüfung. — Papierprüfung. — Schmiermittelprüfung. — Einiges über Metallographie. Mit 31 Figuren. Nr. 312.
Mathematik, Geschichte der, von Dr. A. Sturm, Professor am Obergymnasium in Seitenstetten. Nr. 226.
Mathematische Formelsammlung u. Repetitorium der Mathematik, enth. die wichtigsten Formeln und Lehrsätze der Arithmetik, Algebra, algebraischen Analysis, ebenen Geometrie, Stereometrie, ebenen und sphärischen Trigonometrie, math. Geographie, analyt. Geometrie der Ebene u. d. Raumes, der Different.- u. Integralrechn. von O. Th. Bürklen, Prof. am Kgl. Realgymn. in Sch.-Gmünd. Mit 18 Figuren. Nr. 51.
Maurer- und Steinhauerarbeiten von Prof. Dr. phil. und Dr.-Ingen. Eduard Schmitt in Darmstadt. 3 Bändchen. Mit vielen Abbild. Nr. 419–421.
Mechanik. Theoret. Physik I. Teil: Mechanik und Akustik. Von Dr. Gust. Jäger, Professor an der Technischen Hochschule in Wien. Mit 19 Abbildungen. Nr. 76.
Mechanische Technologie von Geh. Hofrat Professor A. Lüdicke in Braunschweig. 2 Bändchen. Nr. 340, 341.
Mecklenburg. Landeskunde der Großherzogtümer Mecklenburg u. der Freien u. Hansestadt Lübeck v. Dr. Sebald Schwarz, Direktor d. Realschule zum Dom in Lübeck. Mit 17 Abbildungen im Text, 16 Tafeln und 1 Karte in Lithographie. Nr. 487.
Meereskunde, Physische, von Professor Dr. Gerhard Schott, Abteilungsvorsteher bei der Deutschen Seewarte in Hamburg. Mit 39 Abbildungen im Text und 8 Tafeln. Nr. 112.
Meeresströmungen. Luft- und Meeresströmungen von Dr. Franz Schulze, Direktor der Navigationsschule zu Lübeck. Mit 27 Abbildungen und Tafeln. Nr. 551.
Menschliche Körper, Der, sein Bau und seine Tätigkeiten von E. Rebmann, Oberschulrat in Karlsruhe. Mit Gesundheitslehre v. Dr. med. H. Seiler. Mit 47 Abbild. und 1 Tafel. Nr. 18.
Metalle (Anorganische Chemie 2. T.) von Dr. Oskar Schmidt, dipl. Ingen., Assistent an der Königlichen Baugewerkschule in Stuttgart. Nr. 212.
Metallographie. Kurze, gemeinfaßliche Darstellung der Lehre von den Metallen und ihren Legierungen unter besonderer Berücksichtigung der Metallmikroskopie von Prof. E. Heyn u. Prof. O. Bauer am Kgl. Materialprüfungsamt (Gr.-Lichterfelde) der Kgl. Techn. Hochschule zu Berlin. I: Allgem. Teil. Mit 45 Abbildungen im Text u. 5 Lichtbildern auf 3 Tafeln. Nr. 432.
— — II: Spezieller Teil. Mit 49 Abb. im Text u. 37 Lichtb. auf 19 Taf. Nr. 433.
Metalloide (Anorganische Chemie 1. Teil) von Dr. Oskar Schmidt, dipl. Ingenieur, Assistent an der Kgl. Baugewerkschule in Stuttgart. Nr. 211.
Metallurgie von Dr. August Geitz, in Kristianssund (Norwegen). I. II. Mit 21 Figuren. Nr. 313, 314.
Meteorologie von Dr. W. Trabert, Professor an der Universität Innsbruck. Mit 49 Abbild. u. 7 Tafeln. Nr. 54.
Militärstrafrecht von Dr. Max Ernst Mayer, Professor an der Universität Straßburg i. E. 2 Bde. Nr. 371, 372.
Mineralogie von Dr. R. Brauns, Professor an der Universität Bonn. Mit 132 Abbildungen. Nr. 29.
Mittelhochdeutsch. Dichtungen aus mittelhochdeutscher Frühzeit. In Auswahl mit Einleitung und Wörterbuch herausgegeben von Dr. Hermann Jantzen, Direktor der Königin Luise-Schule in Königsberg i. Pr. Nr. 137.
Mittelhochdeutsche Grammatik. Der Nibelunge Nôt in Auswahl und mittelhochdeutsche Grammatik m. kurzem Wörterbuch v. Dr. W. Golther, Prof. a. d. Universität Rostock. Nr. 1.
Morgenland, Geschichte des alten Morgenlandes von Dr. Fr. Hommel, Professor an der Universität München. Mit 9 Bildern und 1 Karte. Nr. 43.
Mörtel. Die Industrie der künstlichen Bausteine und des Mörtels v. Dr. G. Rauter in Charlottenburg. Mit 12 Tafeln. Nr. 234.
Münzwesen. Maß-, Münz- u. Gewichtswesen v. Dr. Aug. Blind, Prof. a. d. Handelsschule in Köln. Nr. 283.
Murner, Thomas. Martin Luther, Thomas Murner u. d. Kirchenlied des 16. Jahrhunderts. Ausgewählt u. m. Einleitungen u. Anmerk. versehen von Prof. G. Berlit, Oberl. am Nikolaigymn. zu Leipzig. Nr. 7.
Musik, Geschichte der alten u. mittelalterlichen, von Dr. A. Möhler in Steinhaußen. 2 Bdch. M. zahlr. Abb. und Musikbeilagen. Nr. 121 und 347.
Musikalische Akustik von Professor Dr. Karl L. Schäfer in Berlin. Mit 35 Abbildungen. Nr. 21.
Musikalische Formenlehre (Kompositionslehre) von Stephan Krehl. I. II. Mit viel. Notenbeisp. Nr. 149, 150.
Musikästhetik von Dr. Karl Grunsky in Stuttgart. Nr. 344.
Musikgeschichte des 17. und 18. Jahrhunderts von Dr. K. Grunsky in Stuttgart. Nr. 239.
Musikgeschichte seit Beginn des 19. Jahrhunderts von Dr. K. Grunsky in Stuttgart. I. II. Nr. 164. 165.
Musiklehre, Allgemeine, von Stephan Krehl in Leipzig. Nr. 220.
Nadelhölzer, Die, von Dr. F. W. Neger, Professor an der Königlichen Forstakademie zu Tharandt. Mit 85 Abbild., 5 Tab. und 3 Karten. Nr. 355.
Nahrungsmittel. Ernährung und Nahrungsmittel von Oberstabsarzt Professor H. Bischoff in Berlin. Mit 4 Abbildungen. Nr. 464.
Nautik. Kurzer Abriß des täglich an Bord von Handelsschiffen angewandten Teils der Schiffahrtskunde. Von Dr. Franz Schulze, Direktor d. Navigations-Schule zu Lübeck. M. 56 Abb. Nr. 84.
Neunzehntes Jahrhundert. Geschichte des 19. Jahrhunderts von Oskar Jäger, o. Honorarprof. a. d. Univ. Bonn. 1. Bdchn.: 1800–1852. Nr. 216.
— — 2. Bändchen: 1853 bis Ende des Jahrhunderts. Nr. 217.
Neutestamentliche Zeitgeschichte von Lic. Dr. W. Staerk, Prof. a. der Univ. in Jena. I: Der historische und kulturgeschichtliche Hintergrund des Urchristentums. Mit 3 Karten. Nr. 325.
— — II: Die Religion des Judentums im Zeitalter d. Hellenismus u. d. Römerherrschaft. Mit 1 Planskizze. Nr. 326.
Nibelunge Nôt, Der, in Auswahl und mittelhochdeutsche Grammatik mit kurzem Wörterbuch von Dr. W. Golther, Professor an der Univ. Rostock. Nr. 1.
Nordische Literaturgeschichte I: Die isländische u. norwegische Literatur des Mittelalters von Dr. Wolfgang Golther, Prof. an der Univers. Rostock. Nr. 254.
Nutzpflanzen von Professor Dr. J. Behrens, Vorst. d. Großherzogl. landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Augustenberg. Mit 53 Figuren. Nr. 123.
Öle. Die Fette und Öle sowie die Seifen- u. Kerzenfabrikation u. d. Harze, Lacke, Firnisse m. ihren wichtigst. Hilfsstoffen von Dr. Karl Braun in Berlin. I: Einführ. in d. Chemie, Besprech. einiger Salze und der Fette und Öle. Nr. 335.
Öle und Riechstoffe, Ätherische, von Dr. F. Rochussen in Miltitz. Mit 9 Abbildungen. Nr. 446.
Optik. Einführung in die geometrische Optik von Dr. W. Hinrichs in Wilmersdorf-Berlin. Nr. 532.
Orientalische Literaturen. Die Literaturen des Orients von Dr. M. Haberlandt, Privatdozent an der Universität Wien. I: Die Literaturen Ostasiens und Indiens. Nr. 162.
— — II: Die Literaturen der Perser, Semiten und Türken. Nr. 163.
— Die christlichen Literaturen des Orients von Dr. Anton Baumstark. I: Einleitung. — Das christlich-aramäische u. d. koptische Schrifttum. Nr. 527.
— — II: Das christlich-arabische und das äthiopische Schrifttum. — Das christliche Schrifttum der Armenier und Georgier. Nr. 528.
Österreich. Österreichische Geschichte von Prof. Dr. Franz von Krones, neu bearb. von Dr. Karl Uhlirz, Prof. a. d. Univ. Graz. I: Von d. Urzeit b. z. Tode Königs Albrechts II. (1439). Mit 11 Stammtafeln. Nr. 104.
— — II: Vom Tode König Albrechts II. bis zum Westf. Frieden (1440–1648). Mit 3 Stammtafeln. Nr. 105.
— Landeskunde von Österreich-Ungarn von Dr. Alfred Grund, Prof. an der Universität Prag. Mit 10 Textillustrationen und 1 Karte. Nr. 244.
Ovidius Naso, Die Metamorphosen des. In Auswahl mit einer Einleit. u. Anmerk. herausgegeb. von Dr. Jul. Ziehen in Frankfurt a. M. Nr. 442.
Pädagogik im Grundriß von Professor Dr. W. Rein, Direktor des Pädagog. Seminars an der Univ. Jena. Nr. 12.
— Geschichte der, von Oberlehrer Dr. H. Weimer in Wiesbaden. Nr. 145.
Paläogeographie. Geologische Geschichte der Meere und Festländer von Dr. Franz Kossmat in Wien. Mit 6 Karten. Nr. 406.
Paläoklimatologie von Dr. Wilh. R. Eckardt in Weilburg (Lahn). Nr. 482.
Paläontologie von Dr. Rud. Hoernes, Professor an der Universität Graz. Mit 87 Abbildungen. Nr. 95.
— und Abstammungslehre von Dr. Karl Diener, Professor an der Univers. Wien. Mit 9 Abbildungen. Nr. 460.
Palästina. Landes- u. Volkskunde Palästinas v. Lic. Dr. Gustav Hölscher i. Halle. M. 8 Vollbild. u. 1 K. Nr. 345.
Parallelperspektive. Rechtwinklige und schiefwinklige Axonometrie von Professor J. Vonderlinn in Münster. Mit 121 Figuren. Nr. 260.
Personennamen, Die deutschen, von Dr. Rud. Kleinpaul in Leipzig. Nr. 422.
Petrographie von Dr. W. Bruhns, Professor an der Universität Straßburg i. E. Mit 15 Abbild. Nr. 173.
Pflanze, Die, ihr Bau und ihr Leben von Professor Dr. E. Dennert. Mit 96 Abbildungen. Nr. 44.
— Morphologie u. Organographie der Pflanzen von Prof. Dr. M. Nordhausen, Privatdoz. a. d. Universit. Kiel. Mit 123 Abbildungen. Nr. 141.
— Zellenlehre und Anatomie der Pflanzen v. Dr. H. Miehe, Prof. a. d. Univ. Leipzig. Mit 79 Abb. Nr. 556.
Pflanzenbaulehre. Ackerbau- und Pflanzenbaulehre von Dr. Paul Rippert in Essen und Ernst Langenbeck in Groß-Lichterfelde. Nr. 232.
Pflanzenbiologie von Dr. W. Migula, Professor an der Forstakademie Eisenach. Mit 50 Abbildungen. Nr. 127.
Pflanzenernährung. Agrikulturchemie I: Pflanzenernährung von Dr. Karl Grauer. Nr. 329.
Pflanzengeographie von Professor Dr. Ludwig Diels in Marburg (Hessen). Nr. 389.
Pflanzenkrankheiten von Dr. Werner Friedr. Bruck, Privatdozent in Gießen. Mit 1 farb. Taf. u. 45 Abbild. Nr. 310.
Pflanzenreich, Das. Einteilung des gesamten Pflanzenreichs mit den wichtigsten und bekanntesten Arten von Dr. F. Reinecke in Breslau und Dr. W. Migula, Professor an der Forstakad. Eisenach. Mit 50 Fig. Nr. 122.
Pflanzenreichs, Die Stämme des, von Privatdozent Dr. Robert Pilger, Kustos am Kgl. Botanischen Garten in Berlin-Dahlem. Mit 22 Abb. Nr. 485.
Pflanzenwelt, Die, der Gewässer von Dr. W. Migula, Prof. a. d. Forstak. Eisenach. Mit 50 Abb. Nr. 158.
Pharmakognosie. Von Apotheker F. Schmitthenner, Assist. a. Botan. Instit. d. Techn. Hochsch. Karlsruhe. Nr. 251.
Pharmazeutische Chemie von Privatdozent Dr. E. Mannheim in Bonn. 2 Bändchen. Nr. 543/44.
Philologie, Geschichte d. klassischen, v. Dr. Wilhelm Kroll, ord. Prof. a. d. Univ. Münster in Westfalen. Nr. 367.
Philosophie, Einführung in die, von Dr. Max Wentscher, Professor an der Universität Bonn. Nr. 281.
Philosophie, Gesch. der, IV: Neuere Philosophie b. Kant v. Dr. B. Bauch, Prof. a. d. Univ. Halle a. S. Nr. 394.
— — V: Immanuel Kant von Dr. Bruno Bauch, Professor an der Universität Halle a. S. Nr. 536.
— Hauptprobleme der, von Dr. Georg Simmel, Prof. a. d. Univ. Berlin. Nr. 500.
— Psychologie und Logik zur Einf. in die Philosophie von Professor Dr. Th. Elsenhans. Mit 13 Figuren. Nr. 14.
Photographie, Die. Von. H. Keßler, Professor an der k. k. Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien. Mit 3 Tafeln und 42 Abbildungen. Nr. 94.
Physik, Theoretische, von Dr. Gustav Jäger, Professor der Physik an der Technischen Hochschule in Wien. I. Teil: Mechanik und Akustik. Mit 24 Abbildungen. Nr. 76.
— — II. Teil: Licht und Wärme. Mit 47 Abb. Nr. 77.
— — III. Teil: Elektrizität und Magnetismus. Mit 33 Abbildungen. Nr. 78.
— — IV. Teil: Elektromagnetische Lichttheorie u. Elektronik. M. 21 Fig. Nr. 374.
— Geschichte der, von Prof. A. Kistner in Wertheim a. M. I: Die Physik bis Newton. Mit 13 Figuren. Nr. 293.
— — II: Die Physik von Newton bis zur Gegenwart. Mit 3 Figuren. Nr. 294.
Physikalisch-Chemische Rechenaufgaben von Professor Dr. R. Abegg u. Privatdozent Dr. O. Sackur, beide an der Universität Breslau. Nr. 445.
Physikalische Aufgabensammlung von G. Mahler, Professor der Mathematik u. Physik am Gymnasium in Ulm. Mit den Resultaten. Nr. 243.
Physikalische Formelsammlung von G. Mahler, Professor am Gymnasium in Ulm. Mit 65 Figuren. Nr. 136.
Physikalische Messungsmethoden v. Dr. Wilh. Bahrdt, Oberl. a. d. Oberrealschule i. Gr.-Lichterf. M. 49 F. Nr. 301.
Physiologische Chemie von Dr. med. A. Legahn in Berlin. I: Assimilation. Mit 2 Tafeln. Nr. 240.
— — II: Dissimilation. Mit 1 Taf. Nr. 241.
Physische Geographie von Dr. Siegm. Günther, Prof. a. d. Kgl. Techn. Hochsch. in München. Mit 32 Abbild. Nr. 26.
Physische Meereskunde von Prof. Dr. Gerh. Schott, Abteilungsvorsteher bei der Deutsch. Seewarte in Hamburg. Mit 39 Abbild. im Text und 8 Taf. Nr. 112.
Plastik, Die, des Abendlandes von Dr. Hans Stegmann, Direktor des Bayerischen Nationalmuseums in München. Mit 23 Tafeln. Nr. 116.
— Die, seit Beginn des 19. Jahrhunderts von A. Heilmeyer in München. Mit 41 Vollbildern. Nr. 321.
Plattdeutsche Mundarten von Dr. Hubert Grimme, Professor an der Universität Freiburg (Schweiz). Nr. 461.
Poetik, Deutsche, von Dr. K. Borinski, Prof. a. der Univ. München. Nr. 40.
Polnische Geschichte von Dr. Clemens Brandenburger in Posen. Nr. 338.
Portugiesische Literaturgeschichte von Dr. Karl von Reinhardstoettner, Professor an der Königlichen Technischen Hochschule München. Nr. 213.
Postrecht von Dr. Alfred Wolcke, Postinspektor in Bonn. Nr. 425.
Preßluftwerkzeuge, Die, von Dipl.-Ing. P. Iltis, Oberlehrer an der Kais. Technischen Schule in Straßburg. Mit 82 Figuren. Nr. 493.
Preußisches Staatsrecht von Dr. Fritz Stier-Somlo, Professor an der Universität Bonn. 2 Teile. Nr. 298, 299.
Psychiatrie, Forensische, von Professor Dr. W. Weygandt, Direktor der Irrenanstalt Friedrichsberg in Hamburg. 2 Bändchen. Nr. 410 und 411.
Psychologie und Logik zur Einführ. in die Philosophie von Prof. Dr. Th. Elsenhans. Mit 13 Figuren. Nr. 14.
Psychophysik, Grundriß der, von Professor Dr. G. F. Lipps in Leipzig. Mit 3 Figuren. Nr. 98.
Pumpen, Druckwasser- u. Druckluft-Anlagen. Ein kurzer Überblick von Dipl.-Ing. Rudolf Vogdt, Regierungsbaumeister a. D. in Aachen. Mit 87 Abbildungen. Nr. 290.
Quellenkunde der deutschen Geschichte von Dr. Carl Jacob, Prof. an d. Univ. Tübingen. 1. Band. Nr. 279.
Radioaktivität von Dipl.-Ing. Wilhelm Frommel. Mit 21 Abbild. Nr. 317.
Rechnen, Das, in der Technik und seine Hilfsmittel (Rechenschieber, Rechentafeln, Rechenmaschinen usw.) von Ingenieur Joh. Eugen Mayer in Freiburg i. Br. Mit 30 Abbild. Nr. 405.
— Kaufmännisches, von Prof. Richard Just, Oberlehrer an der Öffentlichen Handelslehranstalt der Dresdener Kaufmannschaft. I. II. III. Nr. 139, 140, 187.
Recht des Bürgerlich. Gesetzbuches. Erstes Buch: Allgemeiner Teil. I: Einleitung — Lehre von den Personen u. von den Sachen von Dr. Paul Oertmann, Professor an der Universität Erlangen. Nr. 447.
— — II: Erwerb und Verlust, Geltendmachung und Schutz der Rechte von Dr. Paul Oertmann, Professor an der Universität Erlangen. Nr. 448.
— Zweites Buch: Schuldrecht. I. Abteilung: Allgemeine Lehren von Dr. Paul Oertmann, Professor an der Universität Erlangen. Nr. 323.
— — II. Abteilung: Die einzelnen Schuldverhältnisse v. Dr. Paul Oertmann, Prof. an der Universität Erlangen. Nr. 324.
— Drittes Buch: Sachenrecht von Dr. F. Kretzschmar, Oberlandesgerichtsrat in Dresden. I: Allgemeine Lehren. Besitz und Eigentum. Nr. 480.
— — II: Begrenzte Rechte. Nr. 481.
— Viertes Buch. Familienrecht von Dr. Heinrich Titze, Professor an der Universität Göttingen. Nr. 305.
Rechtslehre, Allgemeine, von Professor Dr. Th. Sternberg in Berlin. I: Die Methode. Nr. 169.
— — II: Das System. Nr. 170.
Rechtsschutz, Der internationale gewerbliche, von J. Neuberg, Kaiserl. Regierungsrat, Mitglied des Kaiserl. Patentamts zu Berlin. Nr. 271.
Redelehre, Deutsche, von Hans Probst, Gymnasialprof. in Bamberg. Nr. 61.
Redeschrift siehe: Stenographie.
Reichsfinanzen, Die Entwicklung der, von Präsident Dr. R. van der Borght in Berlin. Nr. 427.
Religion, Die Entwicklung der christlichen, innerhalb des Neuen Testaments von Professor Dr. Lic. Carl Clemen. Nr. 388.
— Die, des Judentums im Zeitalter des Hellenismus und der Römerherrschaft von Lic. Dr. W. Staerk (Neutestamentl. Zeitgeschichte II.) Mit einer Planskizze. Nr. 326.
Religionen der Naturvölker, Die, von Dr. Th. Achelis, Professor in Bremen. Nr. 449.
Religionswissenschaft, Abriß der vergleichenden, von Professor Dr. Th. Achelis in Bremen. Nr. 208.
Renaissance. Die Kultur der Renaissance. Gesittung, Forschung, Dichtung von Dr. Robert F. Arnold, Prof. an der Universität Wien. Nr. 189.
Reptilien. Das Tierreich III: Reptilien und Amphibien. Von Dr. Franz Werner, Professor an der Universität Wien. Mit 48 Abb. Nr. 383.
Rheinprovinz, Landeskunde der, von Dr. V. Steinecke, Direktor des Realgymnasiums in Essen. Mit 9 Abb., 3 Kärtchen und 1 Karte. Nr. 308.
Riechstoffe. Ätherische Öle und Riechstoffe von Dr. F. Rochussen in Miltitz. Mit 9 Abbildungen. Nr. 446.
Roman. Geschichte des deutschen Romans v. Dr. Hellm. Mielke. Nr. 229.
Romanische Sprachwissenschaft von Dr. Adolf Zauner, Privatdozent an d. Univ. Wien. 2 Bände. Nr. 128, 250.
Römische Altertumskunde von Dr. Leo Bloch in Wien. M. 8 Vollb. Nr. 45.
Römische Geschichte von Realgymnasial-Direktor Dr. Jul. Koch in Grunewald. Nr. 19.
Römische Literaturgeschichte von Dr. Hermann Joachim in Hamburg. Nr. 52.
Römische und griechische Mythologie von Prof. Dr. Hermann Steuding, Rektor des Gymnasiums in Schneeberg. Nr. 27.
Rußland. Russische Geschichte von Dr. Wilh. Reeb, Oberlehrer am Ostergymnasium in Mainz. Nr. 4.
— Landeskunde des Europäischen Rußlands nebst Finnlands von Professor Dr. A. Philippson in Halle a. S. Nr. 359.
Russisch-Deutsches Gesprächsbuch von Dr. Erich Berneker, Professor an der Universität München. Nr. 68.
Russische Grammatik von Dr. Erich Berneker, Professor an der Universität München. Nr. 66.
Russische Handelskorrespondenz von Dr. Theodor von Kawraysky in Leipzig. Nr. 315.
Russisches Lesebuch mit Glossar von Dr. Erich Berneker, Professor an der Universität München. Nr. 67.
Russische Literatur von Dr. Erich Boehme, Lektor a. der Handelshochschule Berlin. I. Teil: Auswahl moderner Prosa und Poesie mit ausführlichen Anmerkgn. u. Akzentbezeichnung. Nr. 403.
Russische Literatur von Dr. Erich Boehme, Lektor an der Handelshochschule Berlin. II. Teil: Всеволодъ Гаршинъ, Разсказы. Mit Anmerk. und Akzentbezeichnung. Nr. 404.
Russische Literaturgeschichte von Dr. Georg Polonskij in München. Nr. 166.
Russisches Vokabelbuch, Kleines, von Dr. Erich Boehme, Lektor an der Handelshochschule Berlin. Nr. 475.
Sachenrecht. Recht d. Bürgerl. Gesetzbuches. Drittes Buch: Sachenrecht von Dr. F. Kretzschmar, Oberlandesgerichtsrat in Dresden. I: Allgemeine Lehren. Besitz und Eigentum. II: Begrenzte Rechte. Nr. 480, 481.
Sachs, Hans. Ausgewählt und erläut. von Prof. Dr. Julius Sahr. Nr. 24.
Sachsen. Sächsische Geschichte von Professor Otto Kaemmel, Rektor des Nikolaigymnasiums z. Leipzig. Nr. 100.
— Landeskunde des Königreichs Sachsen von Dr. J. Zemmrich, Oberlehrer am Realgymnasium in Plauen. Mit 12 Abb. und 1 Karte. Nr. 258.
Säugetiere. Das Tierreich I: Säugetiere von Oberstudienrat Professor Dr. Kurt Lampert, Vorsteher des Königlichen Naturalienkabinetts in Stuttgart. Mit 15 Abbildungen. Nr. 282.
Schattenkonstruktionen von Professor J. Vonderlinn in Münster. Mit 114 Figuren. Nr. 236.
Schmalspurbahnen (Klein-, Arbeits- und Feldbahnen) v. Dipl.-Ing. August Boshart in Charlottenburg. Mit 99 Abbildungen. Nr. 524.
Schmarotzer und Schmarotzertum in der Tierwelt. Erste Einführung in die tierische Schmarotzerkunde von Dr. Franz v. Wagner, a. o. Professor an der Universität Graz. Mit 67 Abbildungen. Nr. 151.
Schreiner-Arbeiten. Tischler-(Schreiner-)Arbeiten I: Materialien, Handwerkszeuge, Maschinen, Einzelverbindungen, Fußböden, Fenster, Fensterladen, Treppen, Aborte von Prof. E. Viehweger, Architekt in Köln. Mit 628 Fig. auf 75 Tafeln. Nr. 502.
Schuldrecht. Recht des Bürgerl. Gesetzbuches. Zweites Buch: Schuldrecht. I. Abteilung: Allgemeine Lehren von Dr. Paul Oertmann, Prof. a. d. Univ. Erlangen. Nr. 323.
Schuldrecht. Recht des Bürgerl. Gesetzbuches. Zweites Buch: Schuldrecht. II. Abteilung: Die einzelnen Schuldverhältnisse von Dr. Paul Oertmann, Prof. an der Univ. Erlangen. Nr. 324.
Schule, die deutsche, im Auslande von Hans Amrhein, Direktor der deutschen Schule in Lüttich. Nr. 259.
Schulhaus. Die Baukunst des Schulhauses von Professor Dr.-Ing. Ernst Vetterlein in Darmstadt. I: Das Schulhaus. Mit 38 Abbildungen. II: Die Schulräume — Die Nebenanlagen. Mit 31 Abbildungen. Nr. 443 u. 444.
Schulpraxis. Methodik der Volksschule von Dr. R. Seyfert, Seminardirektor in Zschopau. Nr. 50.
Schwedisch-deutsch. Gesprächsbuch von Johannes Neuhaus, Dozent an der Universität Berlin. Nr. 555.
Schwedisches Lesebuch zur Einführung in die Kenntnis des heutigen Schwedens mit Wörterverzeichnis von Johannes Neuhaus, Dozent an der Universität Berlin. Nr. 554.
Schweiz. Schweizerische Geschichte von Dr. K. Dändliker, Professor an der Universität Zürich. Nr. 188.
— Landeskunde der Schweiz von Prof. Dr. H. Walser in Bern. Mit 16 Abbildungen und 1 Karte. Nr. 398.
Schwimmanstalten. Öffentl. Bade- und Schwimmanstalten von Dr. Karl Wolff, Stadt-Oberbaurat in Hannover. Mit 50 Figuren. Nr. 380.
Seemacht, Die, in der deutschen Geschichte von Wirkl. Admiralitätsrat Dr. Ernst von Halle, Professor an der Universität Berlin. Nr. 370.
Seerecht, Das deutsche, von Dr. Otto Brandis, Oberlandesgerichtsrat in Hamburg. I. Allgemeine Lehren: Personen und Sachen des Seerechts. Nr. 386.
— II. Die einzelnen seerechtlichen Schuldverhältnisse: Verträge des Seerechts u. außervertragliche Haftung. Nr. 387.
Seifenfabrikation, Die, die Seifenanalyse u. d. Kerzenfabrikation v. Dr. Karl Braun i. Berlin. (Die Fette und Öle II.) Mit 25 Abbild. Nr. 336.
Semitische Sprachwissenschaft von Dr. C. Brockelmann, Professor an der Universität Königsberg. Nr. 291.
Silikate. Industrie der Silikate, der künstlichen Bausteine u. des Mörtels von Dr. Gustav Rauter in Charlottenburg. I: Glas und keramische Industrie. Mit 12 Taf. Nr. 233.
— — II: Die Industrie d. künstlichen Bausteine und des Mörtels. Mit 12 Tafeln. Nr. 234.
Simplicius Simplicissimus von Hans Jakob Christoffel v. Grimmelshausen. In Auswahl herausgegeben von Professor Dr. F. Bobertag, Dozent an der Universität Breslau. Nr. 138.
Skandinavien, Landeskunde von, (Schweden, Norwegen und Dänemark) von Heinrich Kerp, Kreisschulinspektor in Kreuzburg. Mit 11 Abbildungen und 1 Karte. Nr. 202.
Slavische Literaturgeschichte v. Dr. Josef Karásek in Wien I: Ältere Literatur bis zur Wiedergeburt. Nr. 277.
— — II: Das 19. Jahrhundert. Nr. 278.
Soziale Frage. Die Entwicklung der sozial. Frage von Professor Dr. Ferdin. Tönnies. Nr. 353.
Soziologie von Professor Dr. Thomas Achelis in Bremen. Nr. 101.
Spanien. Spanische Geschichte von Dr. Gustav Diercks. Nr. 266.
— Landeskunde der Iberischen Halbinsel v. Dr. Fritz Regel, Prof. an der Univ. Würzburg. Mit 8 Kärtchen und 8 Abbildungen im Text und 1 Karte in Farbendruck. Nr. 235.
Spanische Handelskorrespondenz von Dr. Alfredo Nadal de Mariezcurrena. Nr. 295.
Spanische Literaturgeschichte v. Dr. Rudolf Beer, Wien. I. II. Nr. 167, 168.
Speicher. Industrielle und gewerbliche Bauten (Speicher, Lagerhäuser und Fabriken) von Architekt Heinrich Salzmann in Düsseldorf. II: Speicher u. Lagerhäuser. Mit 121 Fig. Nr. 512.
Staatslehre, Allgemeine, von Dr. Hermann Rehm, Professor an der Universität Straßburg i. E. Nr. 358.
Staatsrecht, Allgemeines, von Dr. Julius Hatschek, Prof. d. Rechte a. d. Univ. Göttingen. 3 Bdch. Nr. 415–417.
Staatsrecht, Preußisches, von Dr. Fritz Stier-Somlo, Prof. a. d. Universität Bonn. 2 Teile Nr. 298, 299.
Stammeskunde, Deutsche, von Dr. Rudolf Much, a. o. Prof. a. d. Univ. Wien. M. 2 Kart. u. 2 Taf. Nr. 126.
Statik von W. Hauber, Dipl.-Ing. I. Teil: Die Grundlehren der Statik starrer Körper. Mit 82 Figuren. Nr. 178.
— — II. Teil: Angewandte Statik. Mit 61 Figuren. Nr. 179.
Steinhauerarbeiten. Maurer- und Steinhauerarbeiten von Professor Dr. phil. und Dr.-Ing. Eduard Schmitt in Darmstadt. 3 Bändchen. Mit vielen Abbildgn. Nr. 419–421.
Stenographie. Geschichte der Stenographie von Dr. Arthur Mentz in Königsberg i. Pr. Nr. 501.
Stenographie n. d. System v. F. X. Gabelsberger v. Dr. Albert Schramm, Landesamtsass. in Dresden. Nr. 246.
— Die Redeschrift des Gabelsbergerschen Systems von Dr. Albert Schramm, Landesamtsassessor in Dresden. Nr. 368.
— Lehrbuch d. Vereinfachten Deutschen Stenographie (Einig.-System Stolze-Schrey) nebst Schlüssel, Lesestücken und einem Anhang von Dr. Amsel, Studienrat des Kadettenkorps in Bensberg. Nr. 86.
— Redeschrift. Lehrbuch der Redeschrift des Systems Stolze-Schrey nebst Kürzungsbeisp., Lesestücken, Schlüssel und einer Anleitung zur Steigerung der stenographischen Fertigkeit von Heinrich Dröse, amtl. bad. Landtagsstenograph in Karlsruhe (B.). Nr. 494.
Stereochemie von Dr. E. Wedekind, Professor an der Universität Tübingen. Mit 34 Abbildungen. Nr. 201.
Stereometrie von Dr. R. Glaser in Stuttgart. Mit 66 Figuren. Nr. 97.
Steuersysteme des Auslandes, Die, von Geh. Oberfinanzrat O. Schwarz in Berlin. Nr. 426.
Stilkunde v. Prof. Karl Otto Hartmann in Stuttgart. Mit 7 Vollbildern und 195 Textillustrationen. Nr. 80.
Stöchiometrische Aufgabensammlung von Dr. Wilh. Bahrdt, Oberl. an der Oberrealschule in Groß-Lichterfelde. Mit den Resultaten. Nr. 452.
Straßenbahnen von Dipl.-Ing. August Boshart in Nürnberg. Mit 68 Abbildungen. Nr. 559.
Strategie von Löffler, Major im Kgl. Sächs. Kriegsmin. in Dresden. Nr. 505.
Ströme und Spannungen in Starkstromnetzen v. Jos. Herzog, Dipl.-Elektroingenieur in Budapest u. Clarence Feldmann, Professor der Elektrotechnik in Delft. Mit 68 Abb. Nr. 456.
Südseegebiet. Die deutschen Kolonien II: Das Südseegebiet und Kiautschou von Prof. Dr. K. Dove. M. 16 Taf. u. 1 lithogr. Karte. Nr. 520.
Talmud. Die Entstehung d. Talmuds v. Dr. S. Funk in Boskowitz. Nr. 479.
Technisch-Chemische Analyse v. Dr. G. Lunge, Prof. a. d. Eidg. Polytechn. Schule i. Zürich. Mit 16 Abb. Nr. 195.
Technisches Wörterbuch, enthaltend die wichtigsten Ausdrücke des Maschinenbaues, Schiffbaues und der Elektrotechnik von Erich Krebs in Berlin.
I. Teil: Deutsch-Englisch. Nr. 395.
— — II. Teil: Englisch-Deutsch. Nr. 396.
— — III. Teil: Deutsch-Französ. Nr. 453.
— — IV. Teil: Französ.-Deutsch. Nr. 454.
Technologie, Allgemeine chemische, von Dr. Gust. Rauter in Charlottenburg. Nr. 113.
— Mechanische, v. Geh. Hofrat Prof. A. Lüdicke i. Braunschweig. Nr. 340, 341.
Teerfarbstoffe, Die, mit besond. Berücksichtigung der synthetischen Methoden v. Dr. Hans Bucherer, Prof. a. d. Königl. Techn. Hochschule, Dresden. Nr. 214.
Telegraphenrecht von Postinspektor Dr. jur. Alfred Wolcke in Bonn. I: Einleitung. Geschichtliche Entwicklung. Die Stellung des deutschen Telegraphenwesens im öffentlichen Rechte, allgemeiner Teil. Nr. 509.
— — II: Die Stellung des deutsch. Telegraphenwesens im öffentlichen Rechte, besonderer Teil. Das Telegraphen-Strafrecht. Rechtsverhältnis der Telegraphie zum Publikum. Nr. 510.
Telegraphie, Die elektrische, v. Dr. Lud. Rellstab. Mit 19 Fig. Nr. 172.
Testament. Die Entstehung des Alten Testaments von Lic. Dr. W. Staerk, Prof. a. d. Univ. Jena. Nr. 272.
— Die Entstehung des Neuen Testaments von Professor Lic. Dr. Carl Clemen in Bonn. Nr. 285.
Textil-Industrie. I: Spinnerei und Zwirnerei von Prof. Max Gürtler, Geh. Regierungsrat im Kgl. Landesgewerbeamt, Berlin. M. 39 Fig. Nr. 184.
Textil-Industrie. II: Weberei, Wirkerei, Posamentiererei, Spitzen- u. Gardinenfabrikation u. Filzfabrikation v. Prof. M. Gürtler, Geh. Regierungsr. i. Kgl. Landesgewerbeamt zu Berlin. Mit 29 Figuren. Nr. 185.
— III: Wäscherei, Bleicherei, Färberei und ihre Hilfsstoffe von Dr. Wilh. Massot, Prof. a. d. Preuß. höheren Fachschule für Textilindustrie in Krefeld. Mit 28 Figuren. Nr. 186.
Thermodynamik (Technische Wärmelehre) v. K. Walther u. M. Röttinger, Diplom-Ingen. M. 54 Fig. Nr. 242.
— Die thermodynamischen Grundlagen der Wärmekraft- und Kältemaschinen von M. Röttinger, Diplom-Ingenieur in Mannheim. Nr. 2.
Thüringische Geschichte von Dr. Ernst Devrient in Leipzig. Nr. 352.
Tierbiologie. Abriß der Biologie der Tiere von Dr. Heinrich Simroth, Prof. an der Univ. Leipzig. Nr. 131.
Tiere, Entwicklungsgeschichte der, von Dr. Johs. Meisenheimer, Professor der Zoologie an der Universität Jena. I: Furchung, Primitivanlagen, Larven, Formbildung, Embryonalhüllen. Mit 48 Figuren. Nr. 378.
— — II: Organbild. M. 46 Fig. Nr. 379.
Tiergeographie v. Dr. Arnold Jacobi, Prof. der Zoologie a. d. Kgl. Forstakademie zu Tharandt. M. 2 Kart. Nr. 218.
Tierkunde von Dr. Franz v. Wagner, Professor an der Universität Graz. Mit 78 Abbildungen. Nr. 60.
Tierreich, Das, I: Säugetiere von Oberstudienr. Prof. Dr. Kurt Lampert, Vorst. d. Kgl. Naturalienkabinetts in Stuttgart. Mit 15 Abbild. Nr. 282.
— III: Reptilien und Amphibien von Dr. Franz Werner, Professor a. d. Univ. Wien. Mit 48 Abb. Nr. 383.
— IV: Fische von Professor Dr. Max Rauther in Neapel. Nr. 356.
— VI: Die wirbellosen Tiere von Dr. Ludwig Böhmig, Professor der Zoologie an der Universität Graz. I: Urtiere, Schwämme, Nesseltiere, Rippenquallen und Würmer. Mit 74 Figuren. Nr. 439.
— — II: Krebse, Spinnentiere, Tausendfüßer, Weichtiere, Moostierchen, Armfüßer, Stachelhäuter und Manteltiere. Mit 97 Figuren. Nr. 440.
Tierzuchtlehre, Allgemeine und spezielle, von Dr. Paul Rippert in Essen. Nr. 228.
Tischler- (Schreiner-) Arbeiten I: Materialien, Handwerkszeuge, Maschinen, Einzelverbindungen, Fußböden, Fenster, Fensterladen, Treppen, Aborte von Prof. E. Viehweger, Architekt in Köln. Mit 628 Fig. auf 75 Tafeln. Nr. 502.
Togo. Die deutschen Kolonien I: Togo und Kamerun von Prof. Dr. Karl Dove. Mit 16 Tafeln und einer lithographischen Karte. Nr. 441.
Toxikologische Chemie von Privatdozent Dr. E. Mannheim in Bonn. Mit 6 Abbildungen. Nr. 465.
Trigonometrie, Ebene u. sphärische, von Professor Dr. Gerh. Hessenberg in Breslau. Mit 70 Fig. Nr. 99.
Tropenhygiene von Medizinalrat Professor Dr. Nocht, Direktor des Instituts für Schiffs- und Tropenkrankheiten in Hamburg. Nr. 369.
Trust. Kartell und Trust von Dr. S. Tschierschky in Düsseldorf. Nr. 522.
Turnkunst, Geschichte der, von Dr. Rudolf Gasch, Prof. a. König Georg-Gymnas. Dresden. M. 17 Abb. Nr. 504.
Ungarn. Landeskunde von Österreich-Ungarn von Dr. Alfred Grund, Professor an der Universität Berlin. Mit 10 Textillustr. u. 1 Karte. Nr. 244.
— Geschichte der ungarischen Literatur von Dr. Ludwig Katona, Professor an der Universität Budapest und Dr. Franz Szinnyei, Dozent an der Universität Budapest. Nr. 550.
Unterrichtswesen. Geschichte des deutschen Unterrichtswesens von Prof. Dr. Friedrich Seiler, Direktor des Königl. Gymnasiums zu Luckau. I. Teil: Von Anfang an bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Nr. 275.
— — II. Teil: Vom Beginn d. 19. Jahrhund. bis auf die Gegenwart. Nr. 276.
Untersuchungsmethoden, Agrikulturchemische, von Professor Dr. Emil Haselhoff, Vorsteher der landwirtschaftlichen Versuchsstation in Marburg in Hessen. Nr. 470.
Urgeschichte der Menschheit von Dr. Moriz Hoernes, Prof. an der Univ. Wien. Mit 53 Abbildungen. Nr. 42.
Urheberrecht, Das, an Werken der Literatur und der Tonkunst, das Verlagsrecht und das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und Photographie von Staatsanwalt Dr. J. Schlittgen in Chemnitz. Nr. 361.
— Das deutsche, an literarischen, künstlerischen und gewerblichen Schöpfungen, mit besonderer Berücksichtigung der internationalen Verträge von Dr. Gustav Rauter, Patentanwalt in Charlottenburg. Nr. 263.
Vektoranalysis von Dr. Siegfr. Valentiner, Professor an der Bergakademie in Clausthal. Mit 11 Fig. Nr. 354.
Veranschlagen, Das, im Hochbau. Kurzgefaßtes Handbuch über das Wesen des Kostenanschlags von Architekt Emil Bentinger, Assistent a. d. Techn. Hochsch. in Darmstadt. Mit vielen Fig. Nr. 385.
Vereinigte Staaten. Landeskunde der Vereinigten Staaten von Nordamerika von Professor Heinrich Fischer, Oberlehrer am Luisenstädt. Realgymnasium in Berlin. I. Teil. Mit 22 Karten und Figuren im Text und 14 Tafeln. Nr. 381.
— — II. Teil: Mit 3 Karten im Text, 17 Taf. u. 1 lithogr. Karte. Nr. 382.
Vergil. Die Gedichte des P. Vergilius Maro. In Auswahl mit einer Einleitung und Anmerkungen herausgegeben von Dr. Julius Ziehen. I: Einleitung und Aeneis. Nr. 497.
Vermessungskunde von Diplom-Ing. P. Werkmeister, Oberlehrer an der Kaiserl. Technischen Schule in Straßburg i. E. I: Feldmessen und Nivellieren. Mit 146 Abb. Nr. 468.
— — II: Der Theodolit. Trigonometrische u. barometrische Höhenmessung. Tachymetrie. Mit 109 Abb. Nr. 469.
Versicherungsmathematik von Dr. Alfred Loewy, Professor an der Universität Freiburg i. B. Nr. 180.
Versicherungswesen, Das, von Dr. iur. Paul Moldenhauer, Professor der Versicherungswissenschaft an der Handelshochschule Köln. I: Allgemeine Versicherungslehre. Nr. 262.
Völkerkunde von Dr. Michael Haberlandt, k. und k. Kustos der ethnogr. Sammlung des naturhistor. Hofmuseums und Privatdozent an der Universität Wien. Mit 56 Abbildungen. Nr. 73.
Völkernamen. Länder- u. Völkernamen von Dr. Rudolf Kleinpaul in Leipzig. Nr. 478.
Volksbibliotheken (Bücher- und Lesehallen), ihre Einrichtung und Verwaltung von Emil Jaeschke, Stadtbibliothekar in Elberfeld. Nr. 332.
Volkslied, Das deutsche, ausgewählt und erläutert von Professor Dr. Jul. Sahr. 2 Bändchen. Nr. 25, 132.
Volkswirtschaftslehre von Dr. Carl Johs. Fuchs, Professor an der Universität Tübingen. Nr. 133.
Volkswirtschaftspolitik v. Präsident Dr. R. van der Borght, Berlin. Nr. 177.
Wahrscheinlichkeitsrechnung von Dr. Franz Hack, Professor am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium i. Stuttgart. Mit 15 Figuren im Text. Nr. 508.
Waldeck. Landeskunde des Großherzogtums Hessen, der Provinz Hessen-Nassau und des Fürstentums Waldeck von Professor Dr. Georg Greim in Darmstadt. Mit 13 Abbildungen und 1 Karte. Nr. 376.
Waltharilied, Das, im Versmaße der Urschrift übersetzt und erläutert von Prof. Dr. H. Althof, Oberlehrer am Realgymnasium in Weimar. Nr. 46.
Walther von der Vogelweide, mit Auswahl aus Minnesang u. Spruchdichtung. Mit Anmerkungen und einem Wörterbuch von Otto Güntter, Prof. an der Oberrealschule und an der Techn. Hochsch. in Stuttgart. Nr. 23.
Warenkunde v. Dr. Karl Hassack, Prof. und Leiter der k. k. Handelsakademie in Graz. I. Teil: Unorganische Waren. Mit 40 Abbildungen. Nr. 222.
— — II. Teil: Organische Waren. Mit 36 Abbildungen. Nr. 223.
Warenzeichenrecht, Das. Nach dem Gesetz z. Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894. Von Reg.-R. J. Neuberg, Mitglied des Kaiserlichen Patentamts zu Berlin. Nr. 360.
Wärme. Theoretische Physik II. T.: Licht und Wärme. Von Dr. Gustav Jäger, Prof. an der Techn. Hochschule Wien. Mit 47 Abbildungen. Nr. 77.
Wärmekraftmaschinen. Die thermodynamischen Grundlagen der Wärmekraft- u. Kältemaschinen von M. Röttinger, Diplom-Ingenieur in Mannheim. Mit 73 Figuren. Nr. 2.
Wärmelehre, Technische, (Thermodynamik) von K. Walther und M. Röttinger, Diplom-Ingenieure. Mit 54 Figuren. Nr. 242.
Wasser, Das, und seine Verwendung in Industrie und Gewerbe v. Dr. Ernst Leher, Dipl.-Ing. in Saalfeld. Mit 15 Abbild. Nr. 261.
Wasser und Abwässer. Ihre Zusammensetzung, Beurteilung u. Untersuchung von Prof. Dr. Emil Haselhoff, Vorsteher der landwirtschaftl. Versuchsstation i. Marburg i. Hessen. Nr. 473.
Wasserinstallationen. Gas- und Wasserinstallationen mit Einschluß der Abortanlagen von Professor Dr. phil. und Dr.-Ingen. Eduard Schmitt in Darmstadt. Mit 119 Abbildungen. Nr. 412.
Wasserturbinen, Die, von Dipl.-Ing. P. Holl in Berlin. I: Allgemeines. Die Freistrahlturbinen. Mit 113 Abbildungen. Nr. 541.
— — II: Die Überdruckturbinen. Die Wasserkraftanlagen. Mit 102 Abbildungen. Nr. 542.
Wasserversorgung der Ortschaften von Dr.-Ing. Robert Weyrauch, Professor an der Kgl. Technischen Hochschule Stuttgart. Mit 85 Fig. Nr. 5.
Wechselstromerzeuger von Ing. Karl Pichelmayer, Professor an der K. K. Technischen Hochschule Wien. Mit 40 Figuren. Nr. 547.
Wechselwesen, Das, v. Rechtsanw. Dr. Rudolf Mothes in Leipzig. Nr. 103.
Wehrverfassung, Deutsche, von Geh. Kriegsrat Karl Endres, vortr. Rat im Kriegsministerium i. München. Nr. 401.
Wettbewerb, Der unlautere, von Rechtsanwalt Dr. Martin Wassermann in Hamburg. I: Generalklausel, Reklameauswüchse, Ausverkaufswesen, Angestelltenbestechung. Nr. 339.
— — II: Kreditschädigung, Firmen- und Namenmißbrauch, Verrat von Geheimnissen, Ausländerschutz. Nr. 535.
Wirbellose Tiere. Das Tierreich VI: Die wirbellosen Tiere von Dr. Ludwig Böhmig, Prof. der Zoologie an der Universität Graz. I: Urtiere, Schwämme, Nesseltiere, Rippenquallen und Würmer. Mit 74 Fig. Nr. 439.
Wirbellose Tiere. Das Tierreich VI: Die wirbellosen Tiere von Dr. Ludwig Böhmig, Prof. der Zoologie an der Universität Graz. II: Krebse, Spinnentiere, Tausendfüßer, Weichtiere, Moostierchen, Armfüßer, Stachelhäuter und Manteltiere. Mit 97 Figuren. Nr. 440.
Wirtschaftspflege. Kommunale Wirtschaftspflege von Dr. Alfons Rieß, Magistratsass. i. Berlin. Nr. 534.
Wohnungsfrage, Die, v. Dr. L. Pohle, Professor der Staatswissenschaften zu Frankfurt a. M. I: Das Wohnungswesen in der modernen Stadt. Nr. 495.
— — II: Die städtische Wohnungs- und Bodenpolitik. Nr. 496.
Wörterbuch nach der neuen deutschen Rechtschreibung von Dr. Heinrich Klenz. Nr. 200.
— Deutsches, von Dr. Richard Loewe in Berlin. Nr. 64.
— Technisches, enthaltend die wichtigsten Ausdrücke des Maschinenbaues, Schiffbaues und Elektrotechnik von Erich Krebs in Berlin. I. Teil: Deutsch-Englisch. Nr. 395.
— — II. Teil: Englisch-Deutsch. Nr. 396.
— — III. Teil: Deutsch-Französ. Nr. 453.
— — IV. Teil: Französ.-Deutsch. Nr. 454.
Württemberg. Württembergische Geschichte v. Dr. Karl Weller, Prof. a. Karlsgymnas. i. Stuttgart. Nr. 462.
— Landeskunde des Königreichs Württemberg von Dr. K. Hassert, Professor der Geographie an der Handelshochschule in Köln. Mit 16 Vollbildern und 1 Karte. Nr. 157.
Zeichenschule von Professor K. Kimmich in Ulm. Mit 13 Tafeln in Ton-, Farben- und Golddruck und 200 Voll- und Textbildern. Nr. 39.
Zeichnen, Geometrisches, von H. Becker, Architekt und Lehrer an der Baugewerkschule in Magdeburg, neu bearbeitet von Prof. J. Vonderlinn, Direktor der königl. Baugewerkschule zu Münster. Mit 290 Figuren und 23 Tafeln im Text. Nr. 58.
Zeitungswesen, Das deutsche, v. Dr. Rob. Brunhuber, Köln a. Rh. Nr. 400.
— Das moderne, (Syst. d. Zeitungslehre) von Dr. Robert Brunhuber in Köln a. Rh. Nr. 320.
Zeitungswesens, Allgemeine Geschichte des, von Dr. Ludwig Salomon in Jena. Nr. 351.
Zentral-Perspektive von Architekt Hans Freyberger, neu bearbeitet von Professor J. Vonderlinn, Direktor der Kgl. Baugewerkschule zu Münster i. W. Mit 132 Figuren. Nr. 57.
Zimmerarbeiten von Carl Opitz, Oberlehrer an der Kaiserl. Technisch. Schule in Straßburg i. E. I: Allgemeines, Balkenlagen, Zwischendecken u. Deckenbildungen, hölzerne Fußböden, Fachwerkswände, Hänge- und Sprengwerke. Mit 169 Abbild. Nr. 489.
— — II: Dächer, Wandbekleidungen, Simsschalungen, Block-, Bohlen- und Bretterwände, Zäune, Türen, Tore, Tribünen und Baugerüste. Mit 167 Abbildungen. Nr. 490.
Zivilprozeßrecht, Deutsches, von Professor Dr. Wilhelm Kisch in Straßburg i. E. 3 Bände. Nr. 428–430.
Zoologie, Geschichte der, von Prof. Dr. Rud. Burckhardt. Nr. 357.
Zündwaren von Direktor Dr. Alfons Bujard, Vorstand des Städtischen Chemischen Laboratoriums in Stuttgart. Nr. 109.
Zwangsversteigerung, Die, und die Zwangsverwaltung von Dr. F. Kretzschmar, Oberlandesgerichtsrat in Dresden. Nr. 523.
Weitere Bände sind in Vorbereitung.