The Project Gutenberg eBook of Kultur-Kuriosa, Erster Band

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Title: Kultur-Kuriosa, Erster Band

Author: Max Kemmerich

Release date: November 18, 2020 [eBook #63800]

Language: German

Credits: Produced by Peter Becker, Reiner Ruf, and the Online
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*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK KULTUR-KURIOSA, ERSTER BAND ***

Anmerkungen zur Transkription

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Kultur-Kuriosa

Erster Band

Von Dr. Max Kemmerich erschienen bei Albert Langen:

Dinge, die man nicht sagt 9. Tausend

Kultur-Kuriosa Zweiter Band 6. Tausend

Prophezeiungen, Alter Aberglaube oder neue Wahrheit? 4. Tausend

Aus der Geschichte der menschlichen Dummheit 6. Tausend

Das Kausalgesetz der Weltgeschichte 2 Bde. Subskriptionspreis bis 15. Juli 1913 25 M., dann 32 M. geb. auf Büttenpapier.

Kultur-Kuriosa

Erster Band

von

Dr. Max Kemmerich

Dreizehntes und vierzehntes Tausend

Verlagssignet

Albert Langen, München

Copyright by 1910 Albert Langen, Munich

Druck von Hesse & Becker in Leipzig
Einbände von E. A. Enders, Großbuchbinderei, Leipzig

[S. v]

Inhaltsverzeichnis

   
Seite
Vorwort
1.
Abschnitt: Modernes und Merkwürdiges in der Vergangenheit
2.
Abschnitt: Rechtspflege
3.
Abschnitt: Die Ketzer und die römisch-katholische Kirche
4.
Abschnitt: Toleranz und Ähnliches
5.
Abschnitt: Kriegswesen
6.
Abschnitt: Ehe
7.
Abschnitt: Sittlichkeit
8.
Abschnitt: Schicklichkeit und anderes
9.
Abschnitt: Medizinisches
10.
Abschnitt: Hygiene
11.
Abschnitt: Ehre
12.
Abschnitt: Religion und Glauben
13.
Abschnitt: Die „Hexen“ oder Ecclesia non sitit sanguinem!
14.
Abschnitt: Reliquien
15.
Abschnitt: Missionen und Kolonien
16.
Abschnitt: Autoritäten und Fortschritt
Anmerkungen
Nachwort

[S. vii]

Vorwort

Die „Kultur-Kuriosa“ sind keine Anekdotensammlung, denn sie erheben den Anspruch, nur solche beglaubigte Tatsachen anzuführen, die nicht nur merkwürdig, sondern auch für ihre Zeit, gewisse Institutionen und Anschauungen charakteristisch sind; sie sind auch keine Kulturgeschichte, denn sie erstreben nach keiner Richtung hin Vollständigkeit oder systematische Ordnung. Was sie sind, wird der Leser wohl selbst herausfinden.

Daß die Schattenseiten stärker betont sind als die Lichtseiten, bringt der Zweck des Buches mit sich. Sollte aber jemand aus dem Verschweigen dieser oder jener Tatsache auf irgendeine Tendenz schließen, so möge er sich den Titel ins Gedächtnis rufen. Unterließ ich den Hinweis darauf, daß etwa Gregor VII. die Folterung der „Hexen“ verbietet, daß der Benediktinerorden sich die größten Verdienste um die Überlieferung der antiken Literatur erwarb, daß ein Franz von Assisi zu den Heiligen der Kirche zählt, daß unsere Verfassung die Gleichheit aller vor dem Gesetz verbürgt u. a. m., so hat das seine guten Gründe: Ich finde das alles garnicht kurios. Würde ich diese und andere Erscheinungen aufgenommen haben, so wäre das boshaft.

[S. viii]

Das Buch ist nun mal durchaus subjektiv, und jedem Leser sei freigestellt, Dinge, die ich für höchst sonderbar halte, für die natürlichsten von der Welt zu erklären und umgekehrt.

Objektiv wahr aber sind die mitgeteilten Tatsachen. Sollte ich versehentlich in irgend einem Punkte geirrt haben, dann bitte ich um Belehrung; sollte ich aber mit mancher liebgewordenen Vorstellung aufräumen oder gar Gefühle verletzen, um Entschuldigung.

Wer mit mir die Achtung vor Leben, Ehre, Freiheit und Überzeugung des Nächsten für das wichtigste Kulturkriterium hält, wichtiger als alle technischen und wissenschaftlichen Fortschritte, als alle künstlerischen Großtaten, der wird zugeben müssen, daß unsere Kultur sehr jung ist und noch außerordentlich große Aufgaben gerade auf diesem Gebiete zu erfüllen hat. Diese Jugend aber ist eine Entschuldigung für manches.

Wenn ein Gelehrter, der auf eine Reihe wohlwollend aufgenommener Publikationen blicken kann, sich hier nicht an Fachkreise, sondern an jeden Gebildeten wendet, dann muß er dafür seine guten Gründe haben.

München, im März 1909

Der Verfasser

[S. 1]

Erster Abschnitt
Modernes und Merkwürdiges in der Vergangenheit

Wer kann was Dummes, wer was Kluges denken,
Das nicht die Vorwelt schon gedacht?
Goethe, Faust, I. Teil, 2. Akt

Die Richtigkeit dieser Worte des Mephistopheles wird wohl kaum jemand ernstlich bestreiten wollen, und es hieße Eulen nach Athen tragen, durch Sammlung moderner Ideen aus der Vorzeit eine gar nicht bestrittene These zu beweisen. Etwas anderes ist es auch, was wir hier versuchen, etwas viel Einfacheres, aber auch etwas viel weniger Bekanntes: wir wollen zeigen, daß eine nicht geringe Zahl von Erfindungen, Entdeckungen, technischen Errungenschaften und Einrichtungen, die wir für gewöhnlich als Neuerwerbungen der Gegenwart betrachten, auf deren Besitz wir uns vielleicht sogar viel einbilden, schon ein respektables Alter aufzuweisen haben. Andrerseits werden wir einiges finden, was wir nicht erwartet hätten. In zwangloser Anordnung sei eine Reihe solcher Fakten aufgezählt:

Einer der ältesten bekannten Tunnel scheint der des Königs Hiskia von Jerusalem aus dem siebenten vorchristlichen Jahrhundert zu sein. Dieser heute noch erhaltene Siloah-Tunnel ist von beiden Seiten her[S. 2] in den Stein gegraben. Zwar hielt der Kanal die gerade Linie nicht ein, erreichte vielmehr statt einer Länge der Luftlinie von 335 m eine solche von 535 m, aber die Wagerechte wurde erstaunlich gut gewahrt, denn der gesamte Höhenunterschied beträgt nur 30 cm. Annähernd in der Mitte trafen sich die von beiden Seiten vordringenden Steinhauer[1]. Gar aus der ersten Hälfte des 2. Jahrtausends ist der große Tunnel in Gezer in Palästina mit einer Wölbung wie die Londoner Untergrundbahn. Er stieg 94 Fuß unter den gewachsenen Felsen.

So neu der Gedanke der Schienen uns erscheinen mag, er ist es keineswegs. Man hatte sie bereits im Altertum, und zwar – der jetzigen ausschließlich auf Eisen- und Straßenbahnen sich beschränkenden Anwendung gegenüber fast ein Vorzug – vielfach auf stark befahrenen öffentlichen Straßen. Man stellte diese Geleise durch Einschnitte in den Boden her. Solche gab es z. B. an den Toren von Athen, auf dem Wege, der direkt vom Piräus nach der Agora führte, sogar die römische Alpenstraße in den Dauphiné-Alpen zeigt deutliche Spuren! Desgleichen Straßen im Hauran̄, wie mir ein Reisender mitteilte. Die Ähnlichkeit dieser in den steinigen Boden eingegrabenen Geleise mit unseren Schienen wird noch vervollständigt durch die Anlage von richtigen Ausweichkurven, die, im gehörigen Abstand angelegt, das Kreuzen zweier Wagen auf dem einzigen Geleise gestatteten. Die Spurweite war in Griechenland, bzw. in allen unter griechischem Einfluß stehenden Ländern wohl überall ganz gleich, auf der in Frankreich ent[S. 3]deckten römischen Straße betrug die Entfernung der Einschnitte voneinander genau 1,44 m, also etwa soviel, wie bei unseren Vollbahnen[2]!

Quellensucher, ob mit oder ohne Wünschelrute, gab es ebenfalls bereits im Altertum, und zwar in zunftmäßigen Verbänden. Einzelne dieser Leute begleiteten sogar die Heere, um im Notfalle durch sofortige Bohrungen Trinkwasser zu beschaffen. Im heutigen Algier haben sich die Spuren zahlreicher Brunnen gefunden, die nunmehr von den Franzosen wieder instand gesetzt wurden. Ihnen war es zu danken, daß in der Wüste Oasen sich bildeten, die mit dem Verfall der Brunnen im Jahrtausend der Barbarei wieder dem glühenden Sande weichen mußten. Nachweislich haben die Römer im ungünstigen Terrain der afrikanischen Wüste gegen 200 m tiefe Bohrungen mit größtem Erfolge angestellt. Dabei ist es uns völlig rätselhaft, sowohl wie sie die Stelle der unterirdischen Wasseradern erkannten, als auch wie sie die technischen Mittel besaßen, die Bohrungen durchzuführen.

In neuerer Zeit war als Quellenfinder der französische Abbé Paramelle am erfolgreichsten. Er hat seine Erfahrungen in einem Werke, betitelt: „L’art de découvrir les sources“, niedergelegt. In den 64 Jahren seines Lebens hat er 10275 Quellenangaben gemacht, von denen 9000 zur Ausführung gekommen sind[3].

Der Blitzableiter wurde von den alten Ägyptern um 1300 v. Chr., wenn auch noch in primitiver Form, vorausgeahnt. Zur Ableitung des Blitzes wur[S. 4]den nämlich von Ramses III. in Medinet Abu – und zweifellos auch anderwärts und wohl auch schon vor ihm – die Spitzen der an den Stadttoren errichteten hohen Masten vergoldet.

Die griechischen und römischen Priester scheinen die Kunst besessen zu haben, Blitze vom Himmel herabzulocken – wobei sie allerdings bisweilen wie Tullus Hostilius (Livius I, 31, 8) erschlagen wurden. Sie richteten zu diesem Zwecke metallbeschlagene Stangen auf, wohl weil sie beobachtet hatten, daß Metalle vom Blitz bevorzugt wurden. Allerdings fehlte noch die metallene Ableitung in das wasserhaltige Erdreich[4].

*

Daß die Reisegeschwindigkeit im Altertum gar nicht so gering war, mag aus folgenden Notizen hervorgehen: Mit der Staatspost legte man die 150 geographischen Meilen von Antiochia bis Konstantinopel in sechs Tagen zurück, also pro Tag etwa 190 km. Cäsar reiste von Rom bis an die Rhone in nicht vollen acht Tagen, machte also 150 km pro Tag, was mit Recht, in Berücksichtigung der großen Entfernung, für sehr schnell galt. Geradezu verblüffend schnell ritt der Kurier, der die Nachricht von der Ermordung des Maximin – natürlich auf gewechselten Pferden – in knapp vier Tagen von Aquileja nach Rom brachte. Er legte also mindestens 200 km pro Tag zurück, eine Leistung, die jeder Kavallerist erstaunlich hoch finden wird, da sie weit die Durchschnittsleistungen unserer allerdings mit einem Pferde bestrittenen Ritte um den Kaiserpreis übertrifft. Aber selbst wenn er im Wagen gefahren sein sollte, was nach der Notiz möglich ist, könnte[S. 5] er mit den hervorragendsten sportlichen Leistungen der Gegenwart erfolgreich konkurrieren. Brauchte doch die Distanzfahrt im Sommer 1908 von Berlin nach München – etwa 700 km – vier Tage, also bedeutend mehr Zeit auf die Einheit des Weges.

Die Kuriere, die die Nachricht vom Aufstand in Belgien, im tiefen Winter des Jahres 69 n. Chr., nach Rom brachten, legten neun Tage lang je etwa 240 km zurück! Hierbei ist aber zweifellos an Relais zu denken. Die schnellste bekannte Reise ist die des Tiberius zum erkrankten Drusus von Pavia nach Germanien. Durch das Land der eben besiegten Chatten ritt er mit nur einem Begleiter – natürlich mit Pferdewechsel – in 24 Stunden etwa 290 km!!! Das ist natürlich nur möglich, wenn er weite Strecken galoppierte und rücksichtslos die Pferde tot ritt. Trotzdem bietet die Sportgeschichte des letzten Jahrhunderts dazu kein Analogon. Im Durchschnitt legte der im Wagen fahrende Reisende täglich zur Römerzeit auf weite Entfernungen etwa 60–73 km zurück[4], während der frühmittelalterliche Tagesmarsch nur 20–30 km betrug[5].

Im Jahre 1188 brauchte ein am 17. März mit einer päpstlichen Bulle von Rom abgehender Bote 25 Tage, bis er am 15. April in Canterbury eintraf[6].

In römischer Zeit galt eine Seereise von fünf Tagen von Ostia bis Taraco in Spanien für schnell. Eine in umgekehrter Richtung in weniger als vier Tagen gemachte bezeichnet der ältere Plinius als eine[S. 6] der schnellsten je vorgekommenen. Cervantes nannte schon eine 12tägige Fahrt von Neapel nach Barcelona eine glückliche[7].

Richard Löwenherz brauchte von Marseille bis Messina vom 16. August 1190 bis zum 23. September, also sehr lange. Er schiffte sich am 9. Oktober 1192 in Akka ein und gelangte am 11. November nach Korfu; das war die normale Geschwindigkeit im Mittelalter, – also bedeutend geringer als zur Römerzeit[8].

Viel schneller ging natürlich die Nachrichtenübermittlung durch Brieftauben. Die Griechen und Römer, ebenso wie die Araber bedienten sich bereits dieser Post, und zwar in besonders ausgedehntem Maße die letzteren, die von Bagdad bis Aleppo sowie längs der kleinasiatischen Küste bis Alexandrien Brieftauben benutzten. Gelegentlich wurden auch Schwalben zum gleichen Zwecke verwandt (Plinius nat. hist. X, 71)[9]. Polybios erzählt (CX, 42 ff.) sogar von der Feuertelegraphie der Griechen, die lange vor ihm Aeschylos (Agamemnon 268 ff.) schon kannte. Doch handelt es sich um vorher verabredete Mitteilungen.

Vom Verkehr zur Römerzeit gibt die Tatsache eine Vorstellung, daß fast in jeder größeren Villa oder Ortschaft der Schweiz Austernschalen gefunden wurden. Zu Avenches fand man auch Reste von Datteln und Oliven. Die Tongefäße von Lugdunum (Lyon) finden sich in ganz Gallien, England, Oberitalien, dem Alpengebiet bis Tirol und Ungarn, und zwar überall mit demselben Fabrikstempel bezeichnet[10].

[S. 7]

Die alten Römer bauten bereits Seeschiffe mit einem Raumgehalt von 2670 Tonnen[11].

*

Im Altertum gab es auch eine Tageszeitung in den durch Cäsar 59 v. Chr. in Rom begründeten Acta diurna oder Acta urbis. In diesen wurden amtlich Nachrichten öffentlichen und privaten Charakters zusammengestellt und veröffentlicht, allerdings nicht vervielfältigt. Ja, sogar Korrespondenten gab es, die gegen Bezahlung von Rom Tagesneuigkeiten in die Provinz schickten.

*

Vegetarianer gab es ebenfalls schon im alten Rom. Seneca und Plutarch gehörten nachweisbarlich zu ihnen, und letzterer hat sogar mit allen Künsten der Dialektik seine Lebensweise verteidigt bzw. die der Fleischesser angegriffen (Moralia „de carnium esu“).

Ebenso sind Antialkoholiker- und Temperenzlervereine bereits im Altertume bekannt. Schon ein Ramses II. (ca. 1350 v. Chr.) hat eine Antialkoholliga gegen die Trunkenboldigkeit der alten Ägypter gegründet, wie im Jahre 1902 aus Malereien und Inschriften in der France Médicale nachgewiesen wurde. Allerdings trieb man es auch toll, und die Ägypterinnen des neuen Reiches – von den Männern ganz zu schweigen – fanden so wenig Anstößiges an der Trunkenheit, daß sich sogar Damen in dem Augenblick des Übelwerdens an der Wand ihres Grabes verewigen ließen. Dazu sei bemerkt, daß bereits das alte Reich vier verschiedene Biersorten und mindestens sechs Weinsorten, darunter weißen, roten, schwarzen und nördlichen unterschied und wohl auch ein Palmbranntwein bekannt war[12].

[S. 8]

Radikalen Erfolg mit seiner Antialkoholpropaganda hatte ein gewisser Decaeneus kurze Zeit vor Strabon. Während die Geten bisher dem Bacchus im Übermaße geopfert hatten, gewannen seine Brandreden auf sie so großen Einfluß, daß sie nach und nach alle Weinstöcke im Lande freiwillig ausrotteten und fortan ohne Wein lebten (Strabo VII, 3, 11 und Jordanis 11).

Bekanntlich werden heute noch in einigen Staaten des freien Amerika alkoholische Getränke nur in Apotheken auf Grund von ärztlichen Rezepten, die zu bekommen allerdings nicht allzu schwer ist, verabreicht. Als ob erzwungene Abstinenz eine geringere Barbarei als Völlerei wäre!

Die Elektrizität wurde, wie Scribonius Largus (11) und Dioscorides beweisen, schon im Altertum zu Heilzwecken angewandt, wenn auch noch in recht primitiver Weise. Bei langwierigen Kopfschmerzen legte man nämlich den Zitterrochen auf, bis an der behandelten Stelle Taubheit entstand. Genügte ein Fisch nicht, dann wurde die Prozedur wiederholt.

Behandlung durch Massage kannte bereits Hippokrates um 400 v. Chr., und zwar noch nicht einmal als Erster. Bekanntlich ist sie nach verschiedenen Ansätzen 1575, 1650 und 1853 erst wieder durch den holländischen Arzt Mezger in die offizielle Medizin eingeführt worden[13].

Ebenso wurde eine Art Kneippkur angewandt, und zwar von Asclepiades von Prusa, einem Arzt, der im 1. vorchristlichen Jahrhundert in Rom großen Zulauf hatte. Er war ein Feind vielen Medikamentierens, ließ seine Patienten fasten, verordnete Bewegung und Massage und verschrieb Kaltwassergüsse,[S. 9] wie sein Kollege in Wörishofen. Ferner verordnete er Regenbäder und Waten im Sande mit nassen Füßen. Antonius Musa hat 23 v. Chr. den Augustus mit dieser Therapie geheilt.

Auch Vivisektionen zu wissenschaftlichen Zwecken kommen im Altertum vor, und zwar außer an Tieren auch an Verbrechern, zuerst – nach Celsus (Prooemium ed. Daremberg p. 4, Zeile 37 ff.) und Tertullian (de anima 10) durch Herophilus, den der Kirchenvater Arzt, oder besser „Fleischhacker“ nennt. Leichensektionen kommen (nach Plinius hist. nat. XIX, 86) erst unter den alexandrinischen Ärzten auf, während Aristoteles wohl aus religiösen Gründen noch davor zurückschreckte. Das ganze frühe Mittelalter hindurch war die Leichenöffnung – auch bei den sonst so aufgeklärten Arabern – verpönt. Mondino de Liucei (ca. 1275–1326) hat seit anderthalb Jahrtausenden als Erster wieder menschliche Kadaver seziert. Seit dem 15. Jahrhundert aber war erst der Bann gebrochen und Anatomie ein ordnungsmäßiges Lehrfach auf den Universitäten[14].

Während der Star noch bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts durch Versenkung der aus der Pupille geschobenen Linse in den Glaskörperraum geheilt wurde, ist die Operation, d. h. die Entfernung nach außen durch Eingriff bereits dem 4000 Jahre alten Papyrus Ebers bekannt und wurde, wie Antyllus bezeugt, in der Antike geübt, um wie so vieles im Mittelalter in Vergessenheit zu geraten.

Ein Vorläufer Harveys, der im Jahre 1619 den Blutkreislauf entdeckte, war schon Erasistratos von Keos, um 300 v. Chr. Leibarzt des Königs Seleucos I. Ebenso ist Galen, bis auf die Venenklappen, der Entdeckung des berühmten Engländers sehr nahe ge[S. 10]kommen. Aber auch er hatte Vorläufer in den alten Ägyptern, die bereits eine rudimentäre Kenntnis des Blutkreislaufes besaßen. Beginnende Herzklappenerkrankungen suchten sie, wie die heutigen Ärzte, durch Ruhe zu beseitigen[15].

Sogar eine mit Mandragora(Alraun)wurzel vorgenommene Narkose war den Alten wohl bekannt. Dioskurides behauptet, daß die mit diesem Mittel beim Patienten hervorgerufene Gefühllosigkeit drei bis vier Stunden angehalten habe. Bilsenkraut läßt sich bereits bei Homer als Narkotikum nachweisen. Im 12. und 13. Jahrhundert unserer Zeitrechnung wurde es allgemein zur Schmerzlinderung verwandt und von Guy de Chauliac um 1300 sogar bei Amputationen benützt. Bereits 1460 beschreibt Heinrich von Pflospeundt in seiner „Bündt-Ertzney“ die Inhalationsnarkose vor Operationen mit Mohn (Opium), Bilsenkraut und Alraun[16].

Im Altertum verstand man bereits künstliche Glieder anzufertigen. Schon bei den alten Indern waren Nasen, Ohren und Lippen aus Gips etwas ganz Gewöhnliches, was sich aus der Häufigkeit des strafweisen Abschneidens dieser Körperteile erklärt. Griechische und römische Soldaten, denen im Kriege ein Arm oder Bein abhanden kam, wußten sich Ersatz zu beschaffen. Das Royal College of Surgeons in England besitzt in seinem Museum ein solches in einem Grabe in Capua gefundenes Bein von etwa 300 v. Chr. Es wird im Katalog folgendermaßen beschrieben: „Das künstliche Glied stellt genau die[S. 11] Form des Beines dar; es ist aus Stücken dünner Bronze hergestellt, die mit Bronzenägeln an einem hölzernen Kern befestigt sind. Zwei Eisenstangen, die an ihren freien Enden Löcher haben, sind an dem obersten äußersten Ende der Bronze befestigt...[17]

Auch künstliche Augen und künstliche Zähne kommen damals schon vor. Der erste, der im christlichen Mittelalter die Einsetzung eines künstlichen Auges in die Augenhöhle eines lebenden Menschen beschrieb, war der berühmte französische Chirurg Ambroise Paré. Im Jahre 1561 stellte er ein solches aus emailliertem Gold her, und zwar in den natürlichen Farben. Paré gibt sich aber nicht als Erfinder dieses Verfahrens aus und erklärt noch nicht einmal, daß die Sache neu wäre[18].

Götz von Berlichingens berühmte eiserne Hand, die ihm der Schmied von Olnhausen anfertigte, nachdem er seine Rechte 1504 bei der Belagerung von Landshut eingebüßt hatte, besaß nicht nur eine Vorläuferin in der eines Ritters, der etwa 100 Jahre vor Götz im Rhin ertrank, und dessen Hand man 1834 in Alt-Ruppin nebst Schwert, Sporen usw. im Rhinbett fand, sondern ein wackerer Römer war bereits auf dasselbe Auskunftsmittel verfallen. M. Sergius Silus (d. h. Stülpnase) hieß der verwegene Held, der z. Z. des Zweiten Punischen Krieges seine verlorene Hand durch eine eiserne ersetzte, mit der er Meisterstücke der Tapferkeit vollführte. Plinius, der die Heldentaten dieses kühnen Urgroßvaters des berüchtigten Katilina überliefert (nat. hist. VII, 105 f. und Livius XXXII, 27 ff.), meint, andere seien Sieger über Menschen gewesen, aber Sergius habe selbst das Schicksal überwunden[19].

[S. 12]

Von Bazillen als Urhebern der Malaria hatte bereits Varro eine Vorstellung, wenn er (R. r. I, 12) schreibt, daß an sumpfigen Orten kleinwinzige Lebewesen entstehen, die man mit dem Auge nicht wahrnehmen kann und die vermittelst der Luft durch Mund und Nase eindringen und geschwächte Personen infizieren. Erst 1726 kommt der niederländische Arzt Dr. Knott auf den gleichen Gedanken, und zwar spricht er von Kleinwesen als Erregern der Lungenschwindsucht und nimmt ebenfalls an, daß sie eingeatmet werden. Vermutlich seien sie auch die Ursachen anderer Krankheiten und daher als ansteckend zu betrachten. Der Erste, der Bakterien sah, und zwar im menschlichen Speichel, war Leewenhoek 1683[20].

*

Die Taxameterdroschke wird bereits im 9. Kapitel des 10. Buches von Vitruvius „de architectura“ beschrieben. Es waren das Wagen, die an ihren Achsen Stunden- und Meilenzeiger hatten, indem nämlich jedesmal, wenn eine Meile zurückgelegt war, ein Steinchen mit hörbarem Tone in ein im Innern des Wagenbodens untergestelltes Bronzegefäß fiel. Zählte man die Steine, dann wußte man auch, wie viele Meilen man zurückgelegt hatte. Daß solche natürlich sehr teuren Wagen auch im Gebrauch waren, steht fest. Im Nachlaß des verschwenderischen Commodus befanden sich einige, die Pertinax mit anderen Kostbarkeiten versteigern ließ. Aber sogar Automobile besaß Commodus. Anders wenigstens ist die von Julius Capitolinus im 8. Kapitel der Biographie des Pertinax gegebene Beschreibung nicht zu verstehen. Er spricht von vorspannlosen Wagen von neuartiger Konstruktion, deren Räder sich mit[S. 13] Hilfe eines sinnreichen Mechanismus und eines verwickelten Räderwerkes von selbst um ihre Achse drehten. Die Sitze waren so angebracht, daß sie dem Wagenführer Schutz vor den Sonnenstrahlen boten. Auch ließen sie sich so drehen, daß der Reisende auf der Fahrt stets Rückenwind hatte.

Auch ein Araber kam auf diesen Gedanken. Im arabischen genealogischen Werke Lubâb (zitiert von Wüstenfeld, Genealogische Tabellen der arabischen Stämme und Familien, Register p. 377) ist ein Araber er = Rabî ibn Zijâd erwähnt, der vor 656 starb. Er trug den Beinamen „Fâris el-Arrâde“, d. h. der Maschinenreiter, weil er eine Maschine erfunden hatte, auf der er fahren konnte, als ob er auf einem Kamel säße. (Nach einer Notiz des Herrn Hauptmann E. v. Zambaur in Wiener-Neustadt.) Im Mittelalter spricht zuerst der geniale Roger Bacon (1214–1294) im 13. Jahrhundert einen ähnlichen Gedanken aus, doch dürfte es sich nur um einen Schlitten mit Segeln gehandelt haben. Interessant aber ist die weitere Notiz: „Man kann ferner Instrumente zum Fliegen machen, so daß ein in der Mitte sitzender Mann eine Kurbel dreht, durch die besondere Flügel nach Art der Vögel die Luft treffen“[21]. Also ein Vorläufer der Gebrüder Wright! Allerdings erging es ihm schlechter wie diesen, denn die Kirche ließ ihn als „Zauberer“ lange Jahre im Kerker schmachten!

Von Automaten, in deren Konstruktion das Altertum so außerordentlich erfindungsreich war, interessiert uns im Zeitalter der Luftschiffahrt besonders eine hölzerne Taube des Archytas von Tarent, die tatsächlich imstande war, auf kürzere Strecken in der Luft umher zu fliegen. Wenn die Taube nach beendetem Fluge[S. 14] sich auf die Erde niedergelassen hatte, konnte sie sich allerdings nicht wieder erheben. (Vgl. Gellius X, 12.) Demetrius von Phaleron hatte eine kriechende Schnecke, in Olympia aber war ein flügelschlagender eherner Adler (Pausanias VI, 20, 12).

Sogar Warenautomaten kannte das Altertum. Heron von Alexandrien im 2. Jahrhundert v. Chr. (vgl. die Ausgabe von W. Schmidt, Leipzig 1899–1901 mit Illustrationen) erzählt außer von vielen anderen auch von Weihwasserautomaten, die in den Tempeln aufgestellt waren und aus denen Wasser floß, wenn man eine Drachme oder einen Obolus hineinwarf.

Besonders merkwürdig ist der Automat, den nach Erzählung der byzantinischen Chronographen der oströmische Kaiser Theophilus (829–842), durch die Schriften des genialen Heron angeregt, sich anfertigen ließ. Er ließ nämlich zu beiden Seiten seines Thrones zwei Löwen aus reinem Golde anbringen. So oft der Kaiser nun auf dem Throne Platz nahm, erhoben sie sich mittels einer mechanischen Vorrichtung, brüllten und legten sich dann wieder nieder.

Der Gedanke des Taucherbootes begegnet uns bereits zur Zeit der Kreuzzüge. Es war allerdings sehr primitiv. Im Gedichte Salomon und Morolf (Vers 174 und 342, Voigt) heißt es nämlich: „Môrolf im bereiten hiez Ein schiffelîn von ledere Er ûf daz mere stiez. Daz was mit beche wol berant; Zwei venster (glase fenster) gâben im daz liecht: Alsô meistert ez sîn hant.“ „An ir aller angesicht Senkt er sich nider ûf den grunt. Ein rôre in daz schiffelîn ging, Dâ mit Môrolf den âtem ving. Daz het er gewirket dar an Mit eime starken ledere Môrolf der listige man. Ein snuore die lag oben dar an, Daz[S. 15] der dugenthafte man Daz rôre nit liez brechen abe. Er barg sich zuo dem grunde Volleclîchen vierzehen tage[22].“ Ob ein ähnliches Fahrzeug in der Wirklichkeit existierte, sei dahingestellt. Keinesfalls war es ein behaglicher Aufenthalt. Die Abbildung eines Unterseebootes bzw. einer Taucherglocke aus dem 14. Jahrhundert befindet sich im cod. germ. 5 der Münchner Hof- und Staatsbibliothek.

*

Die berühmte Schnurrbartbinde „Es ist erreicht“ hat ihre Vorläufer schon um 1600 gehabt. Im 15. Kapitel des 4. Buches schreibt Cervantes in seinem Don Quichote: „Er stellte sich im Bett auf, eine spitze Mütze auf dem Kopfe, den Knebelbart in Banden, damit er nicht schlaff würde und nieder fiele“.

Daß die geschnürte Taille mit Decolleté bereits im 2. vorchristlichen Jahrtausend in Kreta getragen wurde, dürfte manche Dame interessieren. Das reizende 34 cm hohe dort gefundene Figürchen der Schlangengöttin zeigt ein solches Kostüm, das mit unserer Frauenmode verblüffende Ähnlichkeit besitzt. Der über und über gefältelte Rock einer andern Figur ist ebenfalls ganz mit eleganten Volants besetzt, dazu trägt sie ein enges Mieder, eine im Bogen ausgeschnittene Korsage und stark ausgebogene, wohl wattierte Hüften. Der Rock ist deutlich glockenförmig. Besonders von rückwärts könnte man diese Figuren leicht für Modedamen unserer Zeit ansehen[23].

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Die Kugelgestalt der Erde lehrten bereits im 6. vorchristlichen Jahrhundert Anaximander und Pythagoras, und mit besonderem Nachdruck wies etwa 350 v. Chr. Eudoxos auf dieselbe hin, Archimedes[S. 16] aber suchte einen aprioristischen Beweis dafür zu erbringen. Der Kalif Al Manûm ließ den Umfang der Kugel auf 24000 engl. Meilen, die Länge eines Grades bis auf 500 m genau berechnen[24].

Um 270 v. Chr. hat der alexandrinische Mathematiker und Astronom Aristarchos von Samos den Stillstand der Sonne und die Bewegung der Erde um die Sonne gelehrt. Seleucus aus Seleucia hat bereits um 150 v. Chr. eine unendliche Ausdehnung der Welt angenommen und das sonnenzentrische System geradezu als Lehre aufgestellt.

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Die athenische Landwirtschaft der griechischen Blütezeit kannte weder die Sense, noch den Flegel: man schnitt das Getreide in halber Höhe mit der Sichel und drosch, indem man die Körner durch Pferde und Maultiere aus den Ähren treten ließ. Auch die Egge war unbekannt; man mußte den Samen mit der Schaufel unter die Erde bringen. Auch die Dreifelderwirtschaft kannten die Griechen zu keiner Zeit. Ebenso fehlte ein brauchbares Feuerzeug, so daß das Herdfeuer nie ausgehen durfte. Geschah es aber doch, dann mußte die Hausfrau es mit der Lampe von der Nachbarin wieder ins Haus tragen[25].

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Zur römischen Kaiserzeit kamen in Gallien bereits Glasfenster vor[26].

Damals konnte in Rom jedermann einen Auslaß aus der allgemeinen Wasserleitung in seinem Hause haben, ebenso in Antiochia und Alexandrien. Sogar nächtliche Straßenbeleuchtung war vorhanden[27].

Während im alten Rom die Prügelstrafe selbst bei Stabsoffizieren noch zulässig war, wird in der[S. 17] humanen Gegenwart der größte Rohling, der Baumpflanzungen und Blumenbeete aus Übermut zerstört, den Frauen die Zöpfe abschneidet und die Kleider mit Kot beschmiert, lediglich einige Zeit auf Staatskosten verpflegt[28].

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Das Scheck- und Girowesen bestand bereits im Altertum (Cicero epist. ad Att. XI, 24, XII, 24, 27, XV, 15), ja, Wechsel wurden bereits bei den Babyloniern verwandt. Ebenso ist die Hypothek eine bereits im 6. vorchristlichen Jahrhundert bestehende Einrichtung[29].

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Anarchisten gab es auch schon im Altertum, und zwar in Palästina, das in dieser Hinsicht durch fast anderthalb Jahrtausende die Welt in Atem hielt. Flavius Josephus erzählt von den Sicariern oder Dolchbrüdern, die in der 2. Hälfte des 1. nachchristlichen Jahrhunderts die Propaganda der Tat in größtem Stile betrieben, und zwar nicht etwa als Räuber, sondern – wie in der Gegenwart – als politische Mordgesellschaft.

Ihre höchste Blüte erlebte die anarchistische Gesellschaft der Assasinen zur Zeit der Kreuzzüge im gelobten Lande. Sie gingen hervor aus der mohammedanischen ketzerischen Sekte der Ismaeliten und lehrten den reinen Nihilismus, d. h., daß alles gleichgültig und daher auch alles erlaubt sei. Ums Jahr 1100 war ihr gewaltiger Führer Hasan-i-Sabbah, der Alte vom Berge, der vom Schlosse Alamut aus durch Meuchelmord und Gewalttaten seine Gegner im Zaume hielt. Trotz ihrer sittlichen Grundsätze waren diese[S. 18] Assasinen – wie noch heute die Anarchisten – ihren Führern blind ergeben, und zwar in solchem Grade, daß sich auf einen Wink des Führers hin die Wachen vom Turm herabstürzten, nur um ihren Gehorsam zu zeigen, oder daß eine Mutter in Verzweiflung geriet, wenn ihr Sohn von einer gelungenen Mordexkursion zurückkehrte, statt für seinen Glauben zu sterben. Ihr Wirken lebt noch heute im Abendlande fort: assassino und assassin, von Haschischin, dem Rauchen des berauschenden Hanfes abgeleitet, heißt Mörder[30].

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Reliquien von Heiligen wurden bereits im Altertum gesammelt. Man ging im Blödsinn vielleicht nicht so weit, wie das Mittelalter, das ein Stück von der ägyptischen Finsternis und ähnliches vorwies, immerhin wurde nach Pausanias das Ei der Leda in einem Tempel in Sparta, und die falschen(!) Zähne des erymanthischen Ebers im Tempel des Apollo im Lande Opike denen, die nicht alle werden, gezeigt. Eine antike Reliquienliste gibt Fr. Pfister „Der Reliquien-Kult im Altertum“ (Gießen 1909) I. Bd., S. 323 ff.

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Auch eine besoldete Claque besaßen bereits die alten Römer. Nero soll gar 5000 in seinen Diensten gehabt haben. Die Chefs der verschiedenen Claquedivisionen erhielten je 40000 Sestertien Gehalt! (Sueton, Nero XX, Tacitus Ann. XIV, 15, Dio. Cassius LXI, 20)[31].

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Das Monocle oder Lorgnon darf sich gleichfalls eines ehrwürdigen Alters rühmen. Kaiser Nero sah den Gladiatorenkämpfen im Zirkus durch einen Smaragd zu[S. 19] (Plinius nat. hist. XXXVII, 64)[32]. Erst 1730 wird wieder ein Monocle erwähnt, das Keyßler beim englischen Gesandten in Rom, Herrn von Storsch, sieht und wie folgt beschreibt: „Wegen seiner blöden Augen bedient er sich eines Fernglases, so mit einem dünnen Kettchen am Rocke befestiget ist. Die Haut um sein Auge ist also gewöhnet, daß sie sich fest um dieses Glas schließt, und er nicht nöthig hat, solches mit den Händen daran zu halten“.

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Ein jährliches Honorar von etwa 90000 Mark bezog Q. Roscius, ein Zeitgenosse Ciceros, als Schauspieler (Plinius nat. hist. VII, 128, X, 141, XXXV, 163 Sueton. Vesp. 19). Damit dürfte er von den höchstbesoldeten Mimen der Gegenwart kaum übertroffen werden. Im dritten vorchristlichen Jahrhundert bezog der Kitharode Amoibeus in Athen für jedes Auftreten 1 Talent, also 4715 Mark! Die in Korinth gekaufte Flöte des großen Virtuosen Ismenios kostete 7 Talente! (Vgl. Aristeas bei Athenaeus XIV, 623d)[33].

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Im Museum zu Odessa steht ein Stein, der in der alten Griechenstadt Olbia aufgefunden wurde. Er trägt die Inschrift: „Ich künde, daß 282 Klafter weit mit dem Bogen geschossen hat der berühmte Anaxagoras, des Demagoras Sohn –...“ Das war allerdings eine fabelhafte Leistung, denn 500 m sind selbst für einen Gewehrschuß nicht wenig, geschweige für einen Bogenschuß! Allerdings dürfte es sich nur um einen Weitschuß ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Ziel gehandelt haben. Daß aber der Stein von einer[S. 20] Schützengilde gesetzt wurde, und zwar auf einer scheibenartigen Tafel, erinnert stark an die modernen Gebräuche.

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Die einzige Steuer, die der in Italien wohnende römische Bürger zu zahlen hatte, war eine Erbschaftssteuer von 5% von allen Erbschaften und Legaten über 20000 Mark mit Ausnahme der von den nächsten Blutsverwandten herrührenden[34].

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Außer in Rom standen in keiner Stadt Italiens im Altertum Soldaten.

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Die Errichtung von Statuen war in der Antike eine so häufige Ehrung, daß in Brescia einmal sogar dem 6jährigen Sohne eines Decurionen eine Reiterstatue aus vergoldeter Bronze errichtet wurde. Allerdings waren Statuen billig, der Ausgezeichnete zahlte sie meist selbst und gab zudem Festivitäten.

Bereits im Jahre 73 n. Chr. wurde ein offizieller Katalog der dem römischen Staate gehörigen Kunstwerke, vielleicht unter Mitwirkung des Plinius, angelegt. Das Bruchstück eines zweisprachigen aus dem 3. Jahrhundert stammenden Museumskatalogs hat sich noch erhalten[35].

Anschlagsäulen für Vergnügungsanzeigen und Reklamezwecke gab es schon in Herculanum. Und zwar waren die Plakate mit Gummiarabicum angeklebt[36].

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[S. 21]

Das Zweikindersystem wird bereits von Hesiod empfohlen, und zwar in der Form, daß das Haus höchstens zwei Söhne besitzen soll. Man erreichte dies durch Kinderaussetzung, was aber bei dem humanen Sinn der Griechen mehr rechtliche als praktische Bedeutung hatte, und durch Förderung des außerehelichen Verkehrs der Geschlechter[37].

Die Römer trugen vielfach einen Phallus als Brosche bzw. Amulett, wie auch die öffentlichen Häuser in Pompeji durch einen großen steinernen Phallus kenntlich gemacht waren. Im Geheimkabinett des Museo Nationale in Neapel befindet sich eine große Sammlung solcher Phalli. Die ägyptischen Prinzessinnen erhielten denselben Gegenstand in Naturgröße aus Stein gefertigt ins Grab mitgegeben, um auch im Jenseits nichts entbehren zu müssen[38].

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Ein Zahlungsmoratorium kennt bereits das Gesetz Hammurabis, das älteste Gesetzbuch der Welt, das etwa anderthalb Jahrtausende in Kraft blieb. Der 48. Paragraph lautet nämlich: „Wenn jemand eine verzinsbare Schuld hat und ein Unwetter sein Feld verwüstet, oder die Ernte vernichtet, oder wegen Wassermangel Getreide auf dem Felde nicht wächst: so soll er in diesem Jahre dem Gläubiger kein Getreide geben, seine Schuldtafel (im Wasser) aufweichen und Zinsen für dieses Jahr nicht zahlen“[39].

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Die Könige der Spartaner, Alexander der Große, Justinian und viele andere wurden in Honig zur[S. 22] letzten Ruhe gebettet. Die konservierende Eigenschaft von Wachs und Honig war bereits den Scythen und Persern bekannt[40].

Dagegen war es im Mittelalter Sitte, die Leiche der verstorbenen Fürstlichkeiten und hohen Personen auszuweiden. Dabei verfuhr man oft unglaublich roh. Matthäus Parisiensis (1135) erzählt von den Prozeduren, denen der Leichnam König Heinrichs I. von England († 1135) durch einen Fleischer unterworfen wurde, folgendes: „Sein Leichnam wurde nach Rouen gebracht und da begrub man seine Eingeweide, sein Gehirn und seine Augen. Der übrige Körper wurde überall mit kleinen Messern geschnitten, mit vielem Salze bestreut, in Rindshäute gehüllt und so, um den üblen Geruch zu vermeiden, eingenäht. Aber letzterer war doch so stark und überwältigend, daß er die Umstehenden krank machte. Darum starb auch der Mann, welcher, durch eine große Belohnung gewonnen, des Toten Haupt, um das stinkende Gehirn herauszunehmen, mit einem Beile gespaltet hatte, obwohl er sich den Kopf mit Leintüchern umwickelt, und hatte schlechte Freude an dem Lohne. Das ist auch der letzte von vielen, die König Heinrich umgebracht hat. Darauf wurde die königliche Leiche nach Caën von den Dienstleuten getragen, und als man sie daselbst in der Kirche, in der sein Vater beerdigt war, aufgestellt hatte, so floß doch, obschon der Körper mit vielem Salze gefüllt, und in viele Häute gepackt war, beständig eine schwarze und gräßliche Flüssigkeit durch die Häute hindurch und wurde in unter die Bahre gestellten Gefäßen von den Dienern, die vor Ekel fast vergingen, aufgefangen und fortgeschüttet“[41].

[S. 23]

Die getrennte Bestattung von Weichteilen und Fleisch war durchaus Sitte. So wurden z. B. die Eingeweide Kaiser Heinrichs IV. in Lüttich beigesetzt, seine Leiche aber in Speier[42]. Hier fand auch sein Sohn Heinrich V. die letzte Ruhe, nachdem seine Eingeweide in Utrecht beigesetzt worden waren[43]. Richard Löwenherz verordnete gar, daß sein Leichnam in Fontevrauld, sein Herz in Rouen, seine Eingeweide, Blut und Hirn aber bei Chaluz bestattet werden sollten (Rog. de Hovedene)[44].

Ganz sonderbar war der Brauch, die Leichen der in weiter Ferne Verstorbenen zu zerstückeln und die Stücke so lange in Wasser und Wein zu sieden, bis sich die Knochen vom Fleisch lösten. Während die Gebeine in die Heimat gebracht wurden, fand die Bestattung des Fleisches an Ort und Stelle statt. So wurde z. B. auch Friedrich Barbarossa († 1190) gesotten! (Itin. reg. Ric. I, 24). Landgraf Ludwig IV. von Thüringen († 1227), der Gemahl der heiligen Elisabeth, wurde ebenso behandelt (h. Elis. 3580 ff.), desgleichen, um noch ein Beispiel zu nennen, Ludwig der Heilige von Frankreich († 1270) (Guilelmi de Nangiaco Gesta Philippi regis. Bouquet, Rec. XX, 466)[45].

Übrigens verbot Papst Bonifazius VIII. im Jahre 1299 bei der Strafe der Exkommunikation die Leichen auszuweiden, zu kochen und zu zerstückeln (Nach Heinrich Rebdorf)[46].

[S. 24]

Zweiter Abschnitt
Rechtspflege

Eine Schadenersatzpflicht des Tierhalters, wie sie gegenwärtig die öffentliche Meinung beschäftigt und wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgesprochen ist, kennt bereits Hammurabi. Die §§ 250 und 251 lauten: „Wenn ein Ochse beim Gehen auf der Straße (Markt) jemand stößt und tötet, so soll diese Rechtsfrage keinen Anspruch bieten. Wenn der stößige Ochse jemandes ihm seinen Fehler, daß er stößig ist, gezeigt hat, er seine Hörner nicht umwunden, den Ochsen nicht gehemmt hat, und dieser Ochse stößt einen Freigeborenen und tötet ihn, so soll er ½ Mine Silber zahlen.“ Also nur bei grober Fahrlässigkeit des Tierhalters ist er verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.[47]

Das gilt auch dem Arzt gegenüber, wie aus § 218 hervorgeht: „Wenn ein Arzt jemand eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser aus Bronze macht und ihn tötet, oder jemand eine Geschwulst mit dem Operationsmesser aus Bronze öffnet und[S. 25] sein Auge zerstört, so soll man ihm die Hände abhauen.“ Dagegen ist aber auch das ärztliche Honorar festgesetzt: „Wenn ein Arzt jemandem eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser aus Bronze macht und ihn heilt, oder wenn er jemand eine Geschwulst mit dem Operationsmesser aus Bronze öffnet und das Auge des Mannes erhält, so soll er 10 Sekel Silber erhalten“, heißt es im § 215. Immerhin war es unter diesen Umständen nicht immer angenehm, Operateur zu sein.[48]

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Nach altdeutschem Rechte mußte der Richter mit einem Stabe in der Hand auf seinem Sitze so bis zum Sonnenuntergang oder Abbruch des Dinges – unter Umständen in Wind und Wetter, Sonnenbrand oder Schneesturm – sitzen bleiben, wie er sich bei Beginn des Dings niedergelassen hatte, „Bein mit Bein“ deckend. Die Soester Rechtsordnung schreibt darüber: „Es soll der Richter auf seinem Richterstuhl sitzen als ein grisgrimmender Löwe, den rechten Fuß über den linken schlagen, und wann er aus der Sache nicht recht könne urteilen, soll er dieselbe ein-, zwei-, dreimal überlegen“[A]. Sein Aufstehen oder Niederlegen des Stabes hob die Rechtskraft der Sitzung auf[49].

Das vom Richter gefällte Todesurteil mußte noch bei scheinender Sonne vollstreckt werden. Während[S. 26] der Verurteilte hingerichtet wurde, saßen Richter und Schöffen in nächster Nähe, um sich bei Speise und Trank von den Anstrengungen der Sitzung zu erholen[50].

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Der Übermut der „heiligen Feme“ ging so weit, daß auf die Klage des Freischöffen Meister Steinmetz im Jahre 1495 durch Femspruch alle über 18 Jahre alten Mannspersonen des Hochgerichtes Waltersburg in Graubünden geächtet und der Rache des Gegners preisgegeben wurden. Im Jahre 1471 hatte es dieses westfälische Sondergericht sogar gewagt, den Kaiser zur Verantwortung zu ziehen[51].

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Die Folter drang in die deutsche Rechtspflege ein als Folge der kirchlichen Inquisition. Nach altgermanischem Rechte hatte der Beklagte sich durch Eid und Eideshelfer befreien können, in seltenen Fällen durch Gottesurteil oder Zweikampf. Hier wird man also kaum behaupten können, die Kirche habe eine Milderung der Sitten herbeigeführt[52].

Wie es noch im 17. Jahrhundert bei der Folterung zuging, lehrt ein Bericht über das Verfahren unter Bischof Julius Heinrich von Halberstadt-Braunschweig: „Sie (die in der Folterkammer anwesenden Glieder des peinlichen Gerichts) trunken einander fleißig zu, daß sie auch so toll und voll wurden, daß sie einesteils eingeschlafen... Etwan in die dritte Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher Trunkenheit ihr gefaßtes Mütlein ziemlichermaßen[S. 27] ausgeschüttet, seyn sie für diesmal davongegangen... Zum dritten Male bin ich abermal in die peinliche Kammer gebracht usw. und Hans Saub war so trunken und voll, daß er beim Tisch einschlief, und wenn er hörte, daß ich etwas härter sprach, so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend: Meister Peter, hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräter, und wenn er solches gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen soffen die andern tapfer auch herum Wein und Bier, und wurden aus Trunkenheit und sonsten so verbittert, daß nicht zu sagen“[53].

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Im Mittelalter gehörte jeder zehnte der zum Tode Verurteilten dem Henker, der ihn – natürlich gegen entsprechende Entschädigung – frei lassen konnte. Der Kaiser bzw. römische König hatte nicht nur das Recht, jeden zu begnadigen, es genügte bereits, wenn der Missetäter vor Zeugen den fürstlichen Gewandsaum berührte und küßte. Die aus der Stadt Verbannten konnten, wenn es ihnen gelang, den Zügel des Königspferdes zu erfassen, mit dem Herrscher sicher und freien Fußes in die Stadt zurückkehren. Trotzdem hatte der Henker bisweilen alle Hände voll zu tun. So erzählt Felix Platter in seiner Selbstbiographie (S. 327) der von Basel habe im Bauernkriege über 500 köpfen müssen.

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Als eine vom Richter zu erbittende Gnade galt auch sein Verbot an den Scharfrichter, vor oder nach der Hinrichtung den Körper des Delinquenten zu berühren und damit die Schande der Familie nicht zu vergrößern.

[S. 28]

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Analog dem Seidenfaden, der nach altdeutschem Recht die Gerichtsstätte umzog, eine festere Schranke bildend als stehende Barrieren, wurden auch einzelne Gefangene auf diese Weise gebannt. So wurde vom Baseler Schultheiß ein bischöflicher Dienstmann im 13. Jahrhundert im roten St. Ulrichturm eingesperrt, indem er den Eingang des Gefängnisses mit einem Seidenfaden umspannte, dessen beide Enden mit Wachs versiegelt waren.

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Vor der Hinrichtung trat der Scharfrichter vor den armen Sünder, ihn um Verzeihung bittend für das Leid, das er ihm im Namen der Gerechtigkeit zufügen müsse. Die Carolina Karls V. bestimmt im 98. Artikel, daß der Scharfrichter nach vollzogenem Hauptschlage mit dem blutrauchenden Schwerte vom Schafott herab die Vertreter der Justiz zu begrüßen und zu fragen habe: „Habe ich recht gerichtet?“, worauf der Richter urteilte: „Du hast gerichtet, wie Urteil und Recht gegeben, und wie der arme Sünder es verschuldet hat.“ Darauf schloß der Scharfrichter mit dem Lobspruch: „Dafür danke ich Gott und meinem Meister, der mir diese Kunst gelehrt.“ Machte er einen „Kunstfehler“, dann konnte es ihn allerdings den Kragen kosten, denn das Volk verstand darin keinen Spaß[54].

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Der Gehenkte mußte, eine nicht gerade hygienische Verordnung, über der Erde verwesen. Als zwei Brüder zu Freiburg in der Schweiz im 16. Jahrhundert es wagten, die Leiche des dritten Bruders in[S. 29] der Nacht vom Galgen zu nehmen, um sie zu bestatten, wurden sie vom Richterkollegium mit Ausstechen der Augen bestraft[55].

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Bei Tierplagen, hervorgerufen durch Maikäfer, Heuschrecken, Engerlinge usw. wurde mit Erlaubnis der Bischöfe ein Prozeß nach kanonischem Recht eingeleitet. Von der Kirchenkanzel herunter verkündete der Priester unter dem Läuten der Glocken den Klageakt, das sündige Ungeziefer vor das geistliche Gericht ladend. Ein Advocatus diaboli wurde für die Tiere bestellt, hier ein Maikäferanwalt, dort ein Rattenfürsprecher. Klage und Gegenklage wurde vernommen und damit lange Seiten der noch erhaltenen Prozeßakten gefüllt. Ein Verteidigungstermin wurde gestellt, ja nach dem Zeugnis des Züricher Chorherren Felix Hämmerlin ließ man in einem Maikäferprozeß der Diözese Chur „in Anbetracht ihres jugendlichen Alters und ihrer Kleinheit“ die Vorladung dreimal ergehen. Endlich erfolgte das Kontumazialverfahren mit schwerem Bannfluch, den sich die Stadtbehörden jeweils aus den bischöflichen Kanzleien verschrieben.

Noch 1796 wurde in Schwaben ein Stier zur Abwehr gegen die Tierseuche lebendig begraben[56].

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Im Weistum von Wilzhut, zwischen Braunau und Salzburg, wird (um 1400) bestimmt, daß im Falle ein Bauer um Geld gestraft wurde, ohne daß er es zahlen konnte, seine Frau geschändet werden sollte.[S. 30] Die Weisheit des Gesetzgebers hat aber sogar den Fall vorausgesehen, daß dem Gerichtspfleger die Frau nicht gefällt. Da aber ja nicht dieser, sondern der Bauer bestraft werden soll, so hat eintretenden Falles der Gerichtspfleger das Recht, dem Gerichtsschreiber die Exekution zu übertragen. Kann aber auch er den Reizen der Bäuerin keinen Geschmack abgewinnen, dann kann er dem Amtsdiener den Vollzug „auferladen“. Auf dessen Neigungen erstreckt sich die Fürsorge des Gesetzgebers nicht mehr[57].

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Felix Platter erzählt in seiner Selbstbiographie (S. 269), er habe im Jahre 1556 selbst gesehen, wie die Leichenteile einer anatomierten Kindsmörderin in Südfrankreich am Galgen gehenkt wurden.

Das preußische Justizkollegium erließ im Jahre 1709 eine Verordnung, laut welcher Galgen erbaut werden mußten, um diejenigen im Sarge daran zu hängen, die während der Pest gestorben seien, ohne Arznei eingenommen zu haben. Augenscheinlich gönnte man dem Volke nicht, zu beweisen, daß es auch ohne die Ärzte ginge. Il est mort dans les règles sagt Molière so schön.

Noch im Jahre 1711 wurde in Preußen für Deserteure als Strafe bestimmt, daß ihnen die Nase und ein Ohr abgeschnitten werden sollte, ferner wurden sie an die Karre geschmiedet und mußten lebenslänglich auf Festung arbeiten. Friedrich Wilhelm I. bestätigte diese Strafen, ja er bestimmte, daß überführte Helfer von Deserteuren sogleich, ohne des Königs Genehmigung einzuholen, aufgeknüpft werden sollten[58].

[S. 31]

Die Jesuiten waren, was außerordentlich viel sagen will, die Verworfensten der ganzen Geistlichkeit in moralischer Hinsicht. Was sie sich herausnehmen durften, lehrt die berühmte Skandalgeschichte des Jesuiten Girard. Dieser hatte als Rektor des Seminars und Schiffprediger in Toulon auch eine heimliche Bußanstalt für Frauen eingerichtet, in welche die schöne und fromme Katharina Cadière, Tochter eines reichen Kaufmanns, 1728 eintrat. Es gelang Girard, durch Anwendung der raffiniertesten sexuellen Mystik das unschuldige Mädchen zu verführen, und durch alle möglichen unzüchtigen Mittel brachte er es so weit, daß die Arme in schwere Hysterie verfiel. In diesem Zustande schwängerte er sie, wußte aber sofort nach jesuitischer Moral durch ein wirksames Abtreibungsmittel die Folgen zu verhindern. Im gegen ihn angestrengten Prozeß wurde er freigesprochen!![59]

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Im bayerischen Gesetzbuch, das Kreittmayr 1751 herausgab, ist die Tortur noch aufrecht erhalten. Sie soll zwar nicht mehr als dreimal wiederholt werden, aber bei Widerruf greift sie stets und so oft wieder Platz, als der Widerruf geschieht. Auch wird die gleich anfänglich zu zwei oder drei Malen eingeteilte oder wegen bezeigter Unempfindlichkeit repetierte Tortur nur für einmal gerechnet! Ergeben sich bei der Wiederholung neue Indizien, dann können die folgenden Grade noch verschärft werden. Auch Zeugen dürfen gefoltert werden. Und zwar waren Daumschrauben, Aufziehen, Spitzruten, Bock- und Leibgürtel, die 48 Stunden umgelegt blieben, gesetzliche Foltermittel! Daß man nicht allzu sanft – nach dem Vorbilde des Hexenhammers und den in der alleinseligmachenden Kirche geübten Praktiken – ver[S. 32]fuhr, geht aus Kreittmayrs Bemerkung hervor, daß die Tortur dem Tode oder wenigstens dem Handabhauen gleich geschätzt werde![60]

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Als erster deutscher Fürst schaffte der Freidenker Friedrich der Große von Preußen kurz nach seiner Thronbesteigung unterm 3. Juni 1740 die Tortur ab, allerdings 112 Jahre später, als dies in England geschehen war. Die Juristen leisteten dagegen – wie nicht anders zu erwarten – den heftigsten Widerstand und erhoben die lärmendsten Vorstellungen. Sie meinten, alle Diebesbanden von ganz Deutschland würden sich nun nach Preußen wenden. Da Friedrich aber kein Jurist, sondern ein genialer Mann mit gesundem Menschenverstand war, zudem frei von jeder kirchlichen Beeinflussung, so blieb es dabei[61].

Die völlige Aufhebung der Tortur in Bayern erfolgte erst 1806[62], in Hannover erst 1840[63]. Der letzte vom preußischen Staat angezündete Scheiterhaufen brannte am 15. August 1786[64]. In Eisenach wurde vor den Augen der zwangsweise herbeigeführten Schuljugend am 20. Juli 1804 ein vierfacher Brandleger aus Hötzelsroda bei lebendigem Leibe eingeäschert. Ja, noch Ende des Jahres 1813 soll, wie ich, allerdings ohne Quellenangabe, erfahre, in Berlin ein Verbrecherpaar, Mann und Frau, wegen zahlreicher Brandstiftungen in gleicher Weise justifiziert worden sein.

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Könige und Hofrichter waren in gleicher Weise Schenkungen zugänglich. Ein Abgesandter der Stadt Frankfurt berichtet 1418 dem Rate, „er möge doch erwägen, wie wichtig es sei, dem König reiche Gaben zu senden; die Nürnberger schenkten immer mehr als andere und seien deshalb allmächtig“[65].

[S. 33]

Als der Rat der Stadt Frankfurt 1722 den späteren Schultheißen Ochs (von Ochsenstein) nach Wien schickte, um den Reichshofrat Grafen Stein für seine Sache zu gewinnen, erhielt er u. a. folgende Instruktion: er solle dem Grafen erklären, „daß wir, wenn derselbe alles dies erwirken und den Magistrat wieder in den Stand setzen werden, unsere reale Erkenntlichkeit erweisen zu können, gegen Se. Exzellenz für die viele gehabte Mühe uns nach und nach, längstens in Jahresfrist, mit einer Remuneration von 10000 Talern i. e. 15000 Gulden einstellen würde“.

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Auch der Kaiser war gegen Geld keineswegs unempfänglich. Ochs erhielt 1729 den Auftrag, dem Kaiser 100000 fl. zu seinem Schloßbau – für ein Trinkgeld war die Summe doch zu hoch – anzubieten. Aber er erlebte eine Überraschung, über die er am 14. Januar 1730 folgendes schrieb: Er hätte vorsichtig dem Reichs-Vizekanzler das Angebot gemacht. „Er hörte mich genau an und sagte: es seye zwar gut, aber noch nicht de tempore; bürgerliche Deputirte hätten 200000 fl. offeriert, und zwar quartaliter 25000..“ ein köstliches Wettschießen!

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Der Vizepräsident des Reichshofrates hatte Ochs klar gemacht, daß verschiedene Reichsstädte ihm etwas verehrt hatten. „Ich wolle also Magistratum ersuchet haben umb ein Stück extraordinari Hochheimer Wein vom 19er Jahr, und zwar vorher drei bis vier Proben, so in Krügen immediate an Vice-Präsidenten in einem Kästlein geschicket werden könnten. Ich habe es wie billig vor eine Gnade erkennen müssen, und sehe[S. 34] auch nicht, wie es zu dekliniren“. Also wohin Ochs auch kommt, überall am Kaiserhofe Bestechlichkeit! In derselben Tonart geht es weiter. Fast alle Personen, mit denen Ochs in Wien zu tun hat, müssen aus der Frankfurter Stadtkasse bestochen werden.

Kriegk stellt eine große Reihe von Bestechungsposten, die in den geheimen Ausgaben Frankfurts gebucht sind, zusammen, und dabei ist nur ein einziges Mal im Jahre 1771 angegeben, daß ein Herr eine ihm angebotene Summe von 200 Dukaten nicht angenommen habe. Ob es zu wenig war?

Bezeichnend für die Denkweise ist die Antwort des Baron von Vockel in Wien, dem man 1754 100 Dukaten als Referenten in einer Rechtsangelegenheit eingehändigt hatte: er habe das Geschenk „danknehmigst angenommen und sothaner Generosität bei einer anderweiten Gelegenheit justizmäßig (!) eingedenk zu sein angesichert“.

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Noch ein Beispiel für unzählige! Die Reformierten wollten den Bau einer Kirche durchsetzen und machten diesbezüglich auch beim kursächsischen Hof Anstrengungen. Im Jahre 1750 erhielt nun der Frankfurter Rat aus Dresden ein Schreiben, in dem es u. a. heißt: „Ihro Hoheit die Churprincessin (eine Tochter Kaiser Karls VII.) haben auf den Ihnen geschehenen Vortrag sich dahin geäußert, wie Ihro die ganze Sache schon bekannt sei, und Sie Sich erinnerten, wie man in dieser Sache nicht nur Ihren Hrn. Vater, den höchstseligen Kaiser Karl VII. mit einer[S. 35] Summe Geldes gewinnen wollen, sondern auch Ihr einen schönen Beutel mit Dukaten, wenn Sie zu dem reformirten Anliegen behülflich sein würde, zu offeriren Gelegenheit genommen“. Die Bestechungsversuche wurden also ganz öffentlich unternommen[66]!

Heute verstößt es gegen den Ehrenkodex der Rechtsanwälte, also von Privatpersonen, ein höheres Honorar sich auszubedingen für den Fall, daß sie in einem Prozeß gewinnen!

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Bezeichnend für die Roheit des Mittelalters und die außerordentliche Mannigfaltigkeit der vollstreckten Todesstrafen ist, daß man zum Verbrennen verurteilte Personen begnadigte zum Sieden in einem Kessel, der gewöhnlich mit Öl oder Wein, manchmal mit Wasser gefüllt war[67]!

Im Jahre 1466 wurde in Frankfurt eine nicht genannte Todesstrafe in die des Ertränkens umgewandelt weil – der Delinquent krank war[68]!

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Während des ganzen Mittelalters, besonders aber in dessen zweiter Hälfte, sind die Strafen im christlichen Abendlande gewiß nicht humaner, eher grausamer als vier Jahrtausende früher im Gesetzbuch Hammurabis, als in Indien, China, Persien oder sonstwo. Legale Strafen sind: Vierteilen, Rädern, Pfählen, Verbrennen, Ersäufen, Einmauern, Lebendigbegraben, Ausdärmen, Abschneiden der Zunge, Ausstechen der Augen, Sieden in Wasser oder Öl, Abziehen der[S. 36] Haut usw. usw.[69], und zwar zum großen Teil noch im 18. Jahrhundert. Daß die Kirche weit entfernt das Strafwesen zu mildern, durch das scheußliche Inquisitionsverfahren es noch grausiger machte, mindestens nicht auf Beseitigung der Tortur hinwirkte, ist bemerkenswert. Was ihr während der anderthalb Jahrtausende der Herrschaft nicht gelang, erreichten die Freigeister und Philosophen der Aufklärung in kürzester Zeit. Nicht die Kirche hat die Menschenrechte proklamiert und damit das Mittelalter mit seiner barbarischen Geringschätzung des Lebens beschlossen, sondern die große französische Revolution, deren Segnungen Deutschland dem ersten Napoleon verdankt. Zur Geburtstagsfeier des großen Korsen im Jahre 1806 mußte die Stadt Frankfurt ihr Hochgericht abbrechen. Der Marschall Augereau brauchte den Platz für ein Feuerwerk, das aber nicht, wie bisher, der Verbrennung Unschuldiger, sondern der Befreiung von uralter Knechtschaft galt. Mit dem Code Napoleon ist die feudal-klerikale Periode des Mittelalters und der Barbarei begraben.

Die Humanität ist also erst seit wenig mehr als einem Jahrhundert Gemeingut des zivilisierten Europa und beginnt es zu werden mit dem Augenblick, wo das Christentum, dessen Existenzberechtigung nach dem Geiste seines erhabenen Stifters eben auf dieser Humanität basiert, wenigstens als Kirche, zu herrschen aufgehört hat!

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Genügt unser Recht allen Anforderungen der Vernunft und Menschlichkeit?

[S. 37]

Nach unserm BGB. wird die Alimentationspflicht von väterlicher Seite verwirkt, wenn die Mutter in der kritischen Zeit mit mehreren Männern Umgang hatte. Das heißt, das sowieso rechtlich und sozial schwer geschädigte uneheliche Kind wird noch weiter gestraft, indem ihm jede väterliche Unterstützung entzogen wird.

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Die kontrollierte Prostituierte bleibt nach dem heute geltenden Recht nicht nur straflos, sondern der Staat sichert sich sogar durch Steuern einen Anteil an ihrem Verdienst. Dagegen kann aber jeder, der ihr Wohnung gibt, wegen Kuppelei belangt werden. Ihr Gewerbe ausüben und Steuer zahlen dürfen also die Prostituierten, wohnen aber nicht!

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Auch § 175, der die widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechtes mit Gefängnis, ev. noch mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht, ist als mittelalterliches Rudiment in Geltung. Der Gesetzgeber nahm weder Anstand an der Inkonsequenz, beim einen Geschlecht zu verbieten, was dem andern erlaubt ist, noch hielt ihn Scheu vor den intimsten Intimitäten des Privatlebens zurück, noch die Erwägung, damit einen Erpresserstand zu züchten. Ja, die Frage, ob es sich um Laster oder krankhafte Veranlagung handelt, wurde noch nicht einmal hinlänglich geprüft. Der Hauptgrund für Aufrechterhaltung des Paragraphen ist der Widerstand orthodoxer Kreise, die deutsche Verhältnisse des 20. Jahrhunderts unter dem Gesichtswinkel der vor 2½ Jahrtausenden im Judenvolke bestehenden beurteilen und das gottgefällig[S. 38] nennen. Vielleicht sind diese auch der Ansicht, daß Prozesse wie Harden-Moltke und Harden-Eulenburg der öffentlichen Sittlichkeit förderlicher sind als Schmutzereien einzelner im stillen Kämmerlein.

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Auf der internationalen kriminalistischen Vereinigung des Jahres 1909 wurde festgestellt, daß in Deutschland jährlich 10 Millionen Polizeistrafen verhängt werden! Also jeder vierte straffähige Deutsche wird jährlich in wirksamer Weise an die segensreiche Tätigkeit der hl. Hermandad erinnert.

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Nach österreichischem Gesetz muß das „Allerheiligste“ der katholischen Kirche von jedermann, Jude, Freidenker, Protestant, gegrüßt werden. Ein Schwede, unkundig dieses Gesetzes, wurde vor einigen Jahren wegen Unterlassung des Grußes in Ischl zu Gefängnis verurteilt!

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Der Redakteur des „Bütower Anzeigers“ Hugo Röhl war auf Veranlassung des Konsistoriums der Provinz Pommern angeklagt worden, durch eine Artikelserie den Pastor und Lokalschulinspektor Pötter fortgesetzt öffentlich beleidigt und unwahre Tatsachen über ihn verbreitet zu haben. Der Tatbestand war folgender:

Pötter hatte den 42jährigen Lehrer Wockenfuß so lange gequält, bis er Selbstmord begehen wollte. Am zweiten Osterfeiertag sang Wockenfuß mit seinen Schülern zu einer Feier auf dem Gute. Bei einem deshalb ausbrechenden Wortwechsel wurde Wocken[S. 39]fuß von Pastor Pötter zu Boden gestoßen. Als die Wirtin des Pastors im Dezember 1902 einem Knaben das Leben schenkte, brachte der Mann Gottes den Lehrer in Verbindung mit den kursierenden Gerüchten, während in Wahrheit der Bruder Pötters Vater des Kindes war. Kurz nach Weihnachten erschien Pötter im Schulhause, ließ den Lehrer aus dem Bette unter den Weihnachtsbaum im Schulzimmer rufen, las ihm aus der Bibel ein langes Kapitel vor und sagte, als der verwunderte Lehrer ihn nach seinem Begehren frug: „Schweigen Sie, es kommt! Sie sind einer von denen wie der Abschaum der Menschheit, der Krupp ums Leben gebracht hat. Sie haben mich beleidigt! Mit diesem Stock schlage ich den auf das Lästermaul, der noch einmal so etwas sagt.“ Dabei erhob der Seelenhirte den Stock gegen Wockenfuß, der am Verlassen des Zimmers durch zwei Männer verhindert wird, die der Pastor mitgebracht und neben die Tür postiert hatte! Wockenfuß brach ohnmächtig zusammen.

Die Folge war eine Klage des Pastors gegen den Lehrer auf Überschreiten des Züchtigungsrechtes. Ohne Verhör wurde Wockenfuß mit Verweis, Ordnungsstrafe und schließlich mit Entziehung des Züchtigungsrechtes bestraft, endlich wurde er wegen vier einem Knaben erteilter leichter Hiebe seines Amtes entsetzt. Pötter hatte ihm nämlich pflichtwidrig nichts über den Entzug des Züchtigungsrechtes mitgeteilt!

So ähnlich hat der wackere Pastor alle seine Lehrer behandelt! Einer konnte sich nur mit der Dunggabel seiner erwehren! Einen anderen sucht[S. 40] Pötter zu einem für ihn günstigen Zeugnis in einer Strafsache gegen ihn zu bewegen. Soundso oft steht Pötters Eid gegen den der Lehrer.

Der Staatsanwalt erkannte an, daß in allen Fällen, in denen der „Bütower Anzeiger“ das Verhalten des Pastors zu Lehrer Wockenfuß scharf gegeiselt hatte, der Wahrheitsbeweis völlig geglückt sei!

Und das Urteil? Der Gerichtshof zu Stolp in Hinterpommern hielt den Wahrheitsbeweis in folgenden Punkten für erbracht: Pötter hat den Lehrer Halpap aus dem Lehramt vertrieben, er hat eine „Fertigkeit“ in Lehrerkränkungen, er hat die Unwahrheit gesprochen, er hat leichtfertig und aus Rachsucht Anzeigen gegen den Administrator des Grafen Schwerin, des Patronatsherrn, erstattet, er hat sich durch seine Handlungen in Gegensatz zu seinem Eide gestellt. Ferner wurden die edlen und selbstlosen Motive des Angeklagten Röhl vom Gerichtshof ausdrücklich anerkannt und – es will gar nicht aus der Feder – dieser selbe Röhl zu 500 Mark Geldstrafe oder 50 Tagen Gefängnis verurteilt!

Nach in ganz Deutschland geltendem Recht mußte das Gericht so urteilen!

Und Pötter? Es wurde festgestellt, daß sämtliche Lehrer vor ihm die größte Angst hatten, aber eine Beschwerde hätte gar keinen Sinn gehabt, denn nach dem famosen, heute noch in Preußen gültigen Disziplinargesetz vom 21. Juli 1852 ist, wenn ein Lehrer sich über einen Vorgesetzten beschwert, die Behörde nicht verpflichtet, auch den Lehrer nach Vernehmung des Vorgesetzten nochmals zu hören, sondern die Aussagen des Vorgesetzten[S. 41] gelten für erwiesene Tatsachen. Ferner: Wenn ein Vorgesetzter über einen Lehrer Klage führt, so entscheidet die Behörde, ohne vorher den Lehrer oder seine Zeugen gehört zu haben. Diese Gesetze gelten heute noch, im 20. Jahrhundert, auch gegen Gymnasialprofessoren, und es gibt noch in Deutschland „Männer“, die solche Behandlung sich gefallen lassen[70]!

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Am 28. Juli 1905 nachts gegen 1 Uhr führte ein Ehepaar mit der Schwägerin ihren Hund auf die Straße. Ein angetrunkener Passant ärgerte sich über das Tier und äußerte zu einem in der Nähe stehenden Schutzmann – Beuche hieß das Auge des Gesetzes – daß der Hund ohne Maulkorb sei. Das war nun zwar nicht der Fall, aber pp. Beuche, der wohl die Gelegenheit für günstig hielt, seine „Schneid“ zu beweisen, brüllte den Eigentümer barsch an. Als dieser sich den Ton verbat, packte ihn der Hüter der öffentlichen Ordnung am Genick und stieß ihn vor sich her. Sein Protest dagegen wurde vom Beamten mit Faustschlägen auf den Kopf beantwortet. Sein Hinweis auf einen vom Polizeipräsidenten ausgestellten Jagdschein wurde vom Schutzmann zurückgewiesen mit der Bemerkung, der „Wisch“ genüge ihm nicht, zugleich bekam der Ehemann etliche Fußtritte. Seine Frau, die ihre Entrüstung in Worte kleidete, bekam Faustschläge auf die Brust, die, wie auch beim Ehemann, laut ärztlichen Attestes Spuren hinterließen. Darauf erstattete der Gatte gegen den Schutzmann Beuche Anzeige wegen Körperverletzung.

[S. 42]

Soweit ist alles in Ordnung, und wir hätten keinen Grund von den Brutalitäten eines subalternen Rohlings an dieser Stelle Notiz zu nehmen, wenn das Verhalten der Behörde sie nicht in andere Beleuchtung rücken würde.

Die Staatsanwaltschaft lehnte nämlich ein Einschreiten gegen ihr Organ ab und erklärte, daß der Beamte so, wie er gehandelt habe, hätte handeln müssen! Nicht genug damit, drehte sie den Spieß um. Da im Falle des Stattgebens der Anklage die drei Mißhandelten als Zeugen gegen Beuche vereidigt worden wären, war die einfachste und nördlich der Mainlinie auch beliebteste Art dies zu verhüten die, aus Klägern bzw. Zeugen Angeklagte, die bekanntlich nicht schwören können, zu machen. Damit war ihnen die Möglichkeit des Beweises abgeschnitten. Der Gerichtshof glaubte – was er nach der Prozeßlage ja auch bona fide tun konnte – dem als Zeugen vernommenen Schutzmann und verurteilte den Ehemann zu 50 Mark Geldstrafe, die eine Frau wegen versuchter Gefangenenbefreiung zu drei Tagen Gefängnis, die andere wegen des gleichen Reates zu einem Tage. Dabei handelte es sich um angesehene Personen aus dem Kaufmannsstande, die noch niemals mit der Polizei in Konflikt gekommen waren. Das Urteil wurde vom Schöffengericht I Berlin gefällt[71].

Da jedes Volk die Polizei hat, die es verdient, ist dem Vorkommnis Allgemeingültigkeit nicht abzusprechen. Immerhin erscheint es rätlich, noch einige ähnlich gelagerte Fälle, die zeigen, was der Reichs[S. 43]angehörige zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Subalternbeamten aushalten muß – das ist das wesentliche – anzuführen. Gleichzeitig sei aber konstatiert, daß wir nicht aus verbohrtem, uns völlig fernliegendem Partikularismus lediglich solche Vorkommnisse aus Norddeutschland registrieren, sondern nur deshalb weil uns aus Süddeutschland kaum ähnliche Fälle bekannt sind. Gewiß gibt es auch dort Rohlinge, aber Gerichte und Öffentlichkeit wissen mit ihnen fertig zu werden.

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Am 21. November 1906 wurde der Töpfer Marin in Zoppot wegen einer Schulstrafe von einer Mark von zwei Schutzleuten, denen er Zahlung anbot, am Bahnhof verhaftet und ins Gefängnis gebracht, aus dem er am nächsten Tage mehr tot als lebendig entlassen wurde. Der Arzt, der Marin zwei Tage später untersuchte, stellte ihm ein Attest aus, wonach er den Mann in einem „geradezu desolaten Zustande“ befunden hatte. Fast der ganze Körper war zerschunden, auch ließ die Untersuchung den Bruch einer oder mehrerer Rippen vermuten. Marin war daraufhin sieben Wochen erwerbsunfähig. Vor Gericht wurde festgestellt, daß die Hüter der öffentlichen Ordnung zusammen mit dem Gefängniswärter Marin, der Zahlung auch im Gefängnis anbot, mit den Füßen und einem derben Stock mißhandelt und in die Rippen getreten hatten. Außerdem nahm man ihm seinen Wochenlohn von 22,70 M. ab. Als Marin sich in der Zelle auf die Pelerine des einen Schutzmannes – Kamin hieß der Kavalier – setzte, schrie dieser ihn an: „Du[S. 44] roter Hund sitzt auf meiner Pelerine“ und schlug ihn mit dem Helm, den er an der Spitze hielt, ins Gesicht.

Marin erstattete Strafanzeige, und die Verhandlung fand vor dem Landgericht in Danzig statt. Der Staatsanwalt stellte zunächst mit großer Energie fest, daß Marin gewerkschaftlich organisiert, also Sozialdemokrat sei. Daraufhin wurden der Gefängniswärter und der Schutzmann zusammen zu einer Geldstrafe von 100 M. wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt!

Dasselbe Gericht hat einige Tage später einen nicht vorbestraften 19jährigen Lehrling, der in angetrunkenem Zustande einen Arzt und seine Gattin mehrmals anrempelte und beleidigte, dann aber brieflich und vor Gericht seine Tat bereute, zu einem Jahr und einem Monat Gefängnis verurteilt[72].

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An einem Abend wartete Frau B. vor dem Stadtbahnhof Alexanderplatz in Berlin, als ein betrunkener Schutzmann mit den Worten auf sie zutrat: „Du Sau, was stehst du hier herum?“ Sie verbat sich das Duzen und sagte, daß sie auf ihren Mann warte. Auf weitere Flegeleien hin suchte sie ihm zu entrinnen, der Schutzmann lief ihr aber nach, zog, als die Menge gegen ihn Stellung nahm, den Säbel, hieb um sich und versetzte mit den Worten: „Du Sau, warte nur, wenn ich dich erst auf der Wache habe“, ihr zwei Hiebe mit dem Säbel über das Kreuz. Ein Arzt,[S. 45] der den Vorgang mit angesehen und beobachtet hatte, wie der Schutzmann die Frau sogar in schamloser Weise angriff, wollte als Zeuge mit auf die Wache kommen. Das war aber entschieden nicht im Sinne der Hüter des Gesetzes, denn man wollte ihn erst nicht hinein lassen. Ein Beamter nahm den Arzt beim Wickel und stieß ihn einfach in die Arrestzelle, aus der er erst durch die Intervention des Polizeihauptmannes befreit wurde. Dann erstattete man gegen ihn Anzeige wegen Hausfriedensbruches, der aber nicht stattgegeben wurde.

Da das Gericht annahm, daß der Angeklagte sich subjektiv nicht bewußt gewesen sei, in widerrechtlicher Weise gegen die Frau einzuschreiten, sie auch nicht vorsätzlich geschlagen, sondern sie nur beim Herumfuchteln mit dem Säbel getroffen habe, verurteilte es ihn lediglich wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 M.

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Ein Arbeiter, der einem Schutzmann gesagt hatte: „Sie haben uns gar keine Vorschriften zu machen, denn dazu sind Sie uns zu dumm; ich habe so viel Grütze in den Beinen, wie Sie im Kopf“, wurde dagegen in Halle vom Gericht zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten verurteilt! Ein Student, der ebenfalls in Halle einen Polizeisergeanten mit dem Stocke derart über den Helm geschlagen hatte, daß der Stock in Stücke ging, die Helmspitze abbrach und der Helm sich verbog, dann im Wachtlokal spöttisch geäußert hatte: „Ach, bei der Halleschen Polizei braucht man nur zu fragen, was die Sache kostet, dann ist schon[S. 46] alles erledigt,“ wurde zu einer Geldstrafe von 40 M. verurteilt.

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Der Referendar Morell war zusammen mit dem Kammergerichtsreferendar Tschepke am 20. November 1906 auf einem Berliner Polizeirevier erschienen, um einen Automobilführer, der sie falsch gefahren, feststellen zu lassen. Die nächtliche Störung gefiel den wackern Männern der Ordnung augenscheinlich gar nicht; deshalb stellten sie zwar nicht den Autoführer fest, behielten aber die beiden Kläger auf der Wache! Als Morell dagegen protestierte, schrie der Wachthabende Korrhun dem Schutzmann Keppler zu: „Machen Sie den Mann ruhig.“ Keppler kam dieser Aufforderung gründlich nach, faßte Morell an beiden Schultern und schüttelte ihn gewaltsam so hin und her, daß er mit dem Kopf gegen die Wand flog. Sein Hinweis auf seine Eigenschaft als Referendar nützte gar nichts. Als Morell seinem sich entfernenden Freunde nachfolgen wollte, stürzten sich beide Schutzmänner auf ihn, hielten ihn mit Gewalt zurück, und während Keppler den Referendar Tschepke hinausbeförderte, würgte Korrhun, ein Hüne, den ersteren, schlug ihn auf den Kopf und ließ ihn schließlich in eine Zelle sperren, wo er ihn hinter einem eisernen Gitter halb bewußtlos bis 5½ Uhr festhielt.

Auf die Anzeige Morells hin, lehnte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Schutzleute ab, leitete dagegen das typische gegen Morell(!!) wegen „Beleidigung“ der Schutzleute,[S. 47] „Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ und „Hausfriedensbruch“ ein! Erst auf Anweisung des Oberstaatsanwalts wurde die Anklage auch gegen die Schutzleute wegen Beleidigung, Mißhandlung und Freiheitsberaubung erhoben, so daß nunmehr neben Morell auch diese die Anklagebank zierten. Morell wurde freigesprochen, da seine Angaben sich als wahr, die beider Schutzleute als unwahr herausstellten. Korruhn erhielt 5 Monate Gefängnis, Keppler eine Geldstrafe von 100 M.

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Eine Frau wollte, wie ein konservativer Abgeordneter im preußischen Abgeordnetenhause 1908 ausführte, von Grunau nach Hirschberg fahren. Das Geld, das sie zur Bezahlung der Fahrkarte hinlegte, war schmutzig und wurde für falsch gehalten. Daraufhin sperrte man die Frau mit ihrem Kinde, einem dreieinhalbjährigen Knaben, ein. Eine Hausuntersuchung beim Ehemann, einem Arbeiter, verlief resultatlos. Die Frau blieb vier Tage eingesperrt, endlich kam das Geld zur Reichsbanknebenstelle, von da an die Filiale des Schlesischen Bankvereins und schließlich zu einem Goldarbeiter, aber es war und blieb absolut echt. Der Staatsanwalt schickte es darauf zur kgl. Münze, die den ganzen Betrag in funkelnagelneuen Stücken zurückzahlte. Daraufhin wurde die Frau entlassen und meldete sich beim Redner. Die Auslagen betrugen 17,90 M. Die Staatsanwaltschaft aber weigerte sich, diese zurückzuerstatten. Redner setzte daraufhin einen Brief an die Staatsanwaltschaft[S. 48] auf mit dem Hinweis, daß die Geschädigte sich im Falle einer Ablehnung an den Justizminister wenden und der Vermittlung eines Abgeordneten bedienen würde. Die Frau ließ diesen Brief von einem Nachbarn abschreiben. Die Staatsanwaltschaft ordnete nun eine Feststellung an – ob der Nachbar solche Briefe berufsmäßig abschreibe, und ob etwa eine Steuerkontravention vorliege! Auch wurde die Frau noch einmal darüber vernommen, ob sie etwa Quecksilber in der Wohnung hatte!! Nach etwa 14 Tagen wies der Justizminister 15 M. an, blieb also der armen Frau noch drei Mark schuldig!

Risum teneatis amici!

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Frau Marie Feuth, die Gattin eines jungen Architekten, der in unglücklichen Geschäften sein Vermögen verloren hatte und von den Gläubigern hart bedrängt ward, wurde im November 1906 in Berlin mit ihrem Mann auf offener Straße verhaftet und in ein Polizeirevier eingeliefert. Hier wurden beide in eine „Detentionszelle“ eingesperrt, wo sie von 1½ Uhr mittags bis 8 Uhr abends sitzen mußten. Um diese Stunde wurde das Ehepaar in den „grünen Wagen“ verladen und nach dem Polizeipräsidium übergeführt.

Hatten sie den Wagen mit einigen Zuhältern geteilt, so trafen sie dort noch Verbrecher, Dirnen und betrunkene Rowdys. Andern Tags gegen 11 Uhr wurde Frau Feuth in einem überfüllten Wagen voller Zuhälter und Dirnen, die durch Zoten und Handgreiflichkeiten sich die Zeit verkürzten, nach Moabit[S. 49] transportiert, dort zwei Weibern überwiesen, die sie – zum zweiten Male – bis auf die Haut entkleideten. Nach 10 Minuten kam die Oberin. Im Evakostüm mußte die Dame den Raum durchschreiten und mit dem Gesicht gegen die Wand eine ganze Weile stehen, bis alle ihre Sachen ausreichend beschnüffelt und gebucht waren. Dann wurde sie vermessen, bis sie glücklich die Erlaubnis erhielt, sich wieder anzukleiden. Hierauf wurde sie in eine Zelle gesperrt, nach einer halben Stunde wieder herausgelassen, um sich mit schwarzer Schmierseife zu waschen und in einer keineswegs reinen Wanne zu baden. Ihre Leibwäsche wurde ihr genommen und sie erhielt die grobe Anstaltswäsche, ein grobes sackleinenes Hemd und ein Paar für ihre Schuhe viel zu dicke Strümpfe, so daß sie nur mit großen Schmerzen gehen konnte. Beinkleider wurden nicht verabfolgt. Endlich mußte sie sich durch eine Strafgefangene auf Ungeziefer untersuchen lassen!

In die Zelle zurückgeführt, wurde sie in schroffer Weise auf die Obliegenheiten der Zellenreinigung usw. hingewiesen. Abends gab es eine Art von Wassersuppe und ein Stück Brot. Der Raum wimmelte von Ungeziefer, so daß die Dame angekleidet die Nacht über frierend und weinend auf dem Bettrand sitzen blieb, weil sie sich nicht von der Stelle zu rühren wagte. Sie wußte immer noch nicht, aus welchem Grunde sie verhaftet worden war! Auch die Oberin wußte keinen Grund anzugeben!

Frau Feuth blieb im Untersuchungsgefängnis 10 Tage, dann wurde sie entlassen und das Verfahren gegen sie eingestellt. Erst jetzt erfuhr sie den[S. 50] Grund ihrer Verhaftung: wegen des Verdachtes der Beihilfe zum Arrestbruch.

Ihr Mann wurde nach 2½ Monaten von der Anklage der Urkundenfälschung und der Verschleppung von Pfandgegenständen freigesprochen und wegen Arrestbruches zu einem Monat Gefängnis verurteilt, der durch die Untersuchungshaft verbüßt war.

Mit diesem „Arrestbruch“ hatte es aber auch seine besondere Bewandtnis. Der Verteidiger hatte Herrn Feuth gesagt, er würde auch von dieser Anklage freigesprochen werden, müsse aber noch lange in Untersuchungshaft sitzen, denn bevor das Aktenmaterial geprüft sei, vergingen Monate. Daraufhin entschloß sich Herr Feuth, sich ohne Widerspruch wegen dieses Anklagepunktes verurteilen zu lassen, um nur die Freiheit wiederzugewinnen! Seine Frau saß nämlich mit 85 Pfennigen an diesem Tage auf dem Berliner Pflaster!

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Solche und ähnliche Fälle sind so zahlreich und wir könnten deren eine solche Reihe anführen, daß wir sie als typischen Mißstand unseres Rechtswesens bezeichnen können.

Der Amtsrichter Emil Theisen war im Jahre 1894 am Amtsgericht in Frankfurt a. M. beschäftigt. Hier machte er alltäglich die Erfahrung, daß bei der Festnahme von Personen und deren Vorführung vor den Richter die zum Schutze der persönlichen Freiheit erlassenen gesetzlichen Bestimmungen von der Polizei[S. 51]behörde nicht beachtet wurden. Als solche Gesetzwidrigkeiten sich mehrten und ein Bericht an die Justizverwaltung erfolglos blieb, machte er in der Überzeugung, daß der Tatbestand des § 341 St.G.B. vorliege, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wiewohl nun der Disziplinarsenat des Kammergerichtes als erwiesen ansah, daß die Vorführung der vorläufig festgenommenen Personen vor dem Amtsrichter in einer großen Anzahl von Fällen nicht dergestalt „ohne Verzug“ stattgefunden habe, als dies der Vorschrift der Strafprozeßordnung entsprochen haben würde, erkannte er doch auf Zwangsversetzung in ein anderes richterliches Amt von gleichem Range wegen der beleidigenden Form der Anzeigen und Bruch des Amtsgeheimnisses. Letzteres Delikt wurde darin gesehen, daß Theisen der „Frankfurter Zeitung“, die den Fall gebracht hatte, zur Beseitigung einiger Schärfen und um falsche Lesarten zu verhindern, einige berichtigende Mitteilungen gemacht hatte. Der Oberstaatsanwalt hatte Theisen gedroht, er werde sein ganzes Leben lang darunter zu leiden haben, wenn er seine Strafanträge nicht zurückzöge! Darin sollte er auch recht behalten, denn Theisens Karriere war beendet, weil er nach Ansicht seiner Vorgesetzten „die Justiz zu sehr kompromittiert“ hätte. So geht es also einem preußischen Richter, der Ungesetzlichkeiten rügt[73]!

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Der Turmwächter König in Wasungen bei Jena hatte mehrere Jahre hintereinander die unheimliche Beobachtung gemacht, daß in der Silvesternacht um[S. 52] 12 Uhr ein Licht über den dortigen Friedhof wandle. Auf Grund einer Wette ging er nun am 31. Dezember 1906 mit seinem Freunde Bach, einem befreundeten Kellner und seinen beiden Schwestern zur geheimnisvollen Stunde dort hin. Tatsächlich tauchte das unheimliche Licht Punkt 12 Uhr auf. Während die Schwestern ausrissen, feuerte Bach seinen mitgebrachten Revolver auf das Gespenst und traktierte es dann mit Säbelhieben übel. Daraufhin lüftete das Gespenst sein Inkognito und entpuppte sich als Bernhard Günkel in Wasungen, der seit Jahren in der Neujahrsnacht vom Friedhof einen Kreuzdornzweig zu holen pflegte. Dieser, stillschweigend gebrochen, ist nämlich ein sicheres Mittel gegen Krankheiten bei Mensch und Vieh. Auf den Strafantrag des Gespenstes wurde Bach vom Wasunger Schöffengericht wegen Körperverletzung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Meininger Strafkammer bestätigte diese Strafe, wiewohl Bach, dessen Mut jedenfalls größer war als seine Intelligenz, bekundete, er habe die feste Überzeugung gehabt, nicht auf einen Menschen, sondern auf ein Gespenst losgeschlagen zu haben.

Ob in diesem Falle der Staat nicht vielleicht besser getan hätte für entsprechenden Schulunterricht zu sorgen, statt einem armen unwissenden Menschen, der das glaubte, was die unfehlbare Kirche Jahrhunderte gelehrt und mit Gewalt eingebläut hatte, streng zu strafen? Immerhin ist die Tatsache ein wertvolles Kulturdokument, sowohl bezüglich der Volksbildung als der Strafrechtspflege.

[S. 53]

Dritter Abschnitt
Die „Ketzer“ und die römisch-katholische Kirche

Wilhelm Pelisso, ein zwischen 1220 und 1240 im Bezirke von Toulouse tätiger Dominikaner hat ein Tagebuch „Chronikon“ hinterlassen, dessen Handschrift die Bibliothek von Carcassonne (n. 6449) bewahrt. Er schreibt: „Zum Ruhme und Lobe Gottes und der seligen Jungfrau Maria und des hl. Dominicus, unseres Vaters, und der ganzen himmlischen Heerschar will ich einiges aufzeichnen, das der Herr in der Gegend von Toulouse gewirkt hat durch die Brüder des Predigerordens (Dominikaner) und auf die Bitten hin des hl. Dominicus...: Damals starb ein ketzerischer Kleriker, der im Kreuzgang der Kirche beerdigt wurde. Als dies Magister Rollandus hörte, ging er mit den Brüdern (Dominikaner) dorthin, sie gruben ihn aus, schleiften ihn durch die Straßen und verbrannten ihn. Zu gleicher Zeit starb ein Ketzer namens Galvanus. Das entging dem Magister Rollandus nicht; er rief die Brüder (Dominikaner), den Klerus und das Volk zusammen; sie gingen in das Haus, wo der Ketzer gestorben war, sie zerstörten es von Grund aus und machten es zu einer Dungstätte; den Galvanus gruben sie aus. Seinen Leichnam[S. 54] schleppten sie in ungeheurem Zuge durch die Stadt (Toulouse) und verbrannten ihn außerhalb der Stadt. Das ist geschehen im Jahre 1231 zur Ehre unseres Herrn Jesu Christi und des hl. Dominikus, und zur Ehre der römischen und katholischen Kirche, unserer Mutter.“ Arnoldus Catalanus, damals Inquisitor, vom päpstlichen Legaten ernannt, verurteilte zum lebendig verbrannt werden zwei Ketzer, Peter von Puechperdut und Peter Bomassipio; beide wurden zu verschiedenen Zeiten verbrannt. Auch einige Verstorbene verurteilte er, ließ sie ausgraben und verbrennen. Der Inquisitor Bruder Ferrarius (Dominikaner) ließ viele Ketzer ergreifen, ließ sie einmauern; einige ließ er auch verbrennen, unter Beistand des gerechten Gerichtes Gottes.. Der Ketzer Johannes Textor wurde mit anderen verbrannt. Zur selben Zeit ließen die Inquisitoren Bruder Peter Cellani und Bruder Wilhelm Arnaldi (Dominikaner) einige Verstorbene ausgraben, durch die Straßen schleifen und verbrennen. In Montemsegurum (Montsegur) ließen sie den Johannes da Garda mit 210 anderen Ketzern verbrennen. Und ein großer Schrecken entstand unter den Ketzern der ganzen Gegend. (Dieser Wilhelm Arnaud wurde zur Belohnung für dieses christliche Wirken am 1. September 1866 von Papst Pius IX. „selig“ gesprochen!!!) Inzwischen ließ der Bruder Pontius de S. Egidio, Prior (des Dominikanerkonvents) zu Toulouse, den Handwerker Arnold Sancerius vorfordern und nahm gegen ihn viele eidliche Zeugnisse entgegen. Er selbst aber leugnete alles. Der Prior und die Brüder aber verurteilten ihn. Er wurde zum[S. 55] Scheiterhaufen geführt, rief aber fortwährend: „man tut mir unrecht, ich bin ein guter Christ und glaube an die römische Kirche“. Dennoch wurde er verbrannt. Im Jahre 1234 wurde die Heiligsprechung unseres hl. Vaters Dominikus in Toulouse verkündet. Der Bischof Raimundus von Miromonte feierte die Messe im Dominikanerkloster, und nachdem der Gottesdienst fromm und feierlich beendet war, wuschen sie sich die Hände, um im Speisesaal zu speisen. Da kam, durch göttliche Fügung und wegen der Verdienste des hl. Dominikus, dessen Fest man feierte, einer aus der Stadt und meldete, daß einige Ketzer zu einer kranken Ketzerin gegangen seien. Sogleich gingen sie (der Bischof und die Dominikaner) dorthin. Der Bischof setzte sich an das Bett der Kranken und sprach ihr viel von der Verachtung der Welt. Und weil die Kranke im Glauben war, es sei der Vorsteher der Ketzer, so antwortete sie frei auf alle Fragen. Der Bischof entlockte ihr mit vieler Vorsicht ein Bekenntnis dessen, was sie glaubte. Dann fügte er hinzu: Du darfst nicht lügen und nicht an diesem elenden Leben hängen. Deshalb sage ich dir, du sollst standhaft sein in deinem Glauben und nicht aus Todesfurcht anders aussagen, als du in deinem Herzen denkst. Sie antwortete: Herr, wie ich sage, so glaube ich, und wegen dieses elenden Lebens ändere ich meinen Vorsatz nicht. Da sagte der Bischof: Du bist eine Ketzerin, was du bekannt hast ist ketzerisch. Ich bin der Bischof von Toulouse und verkünde den römisch-katholischen Glauben, den ich dich ermahne anzunehmen. Aber er richtete nichts aus. Da verurteilte[S. 56] sie der Bischof in Kraft Jesu Christi(!) als Ketzerin. Er ließ sie mit dem Bett, in dem sie lag, zum Scheiterhaufen tragen und sofort verbrennen. Nachdem dies geschehen, gingen der Bischof und die Brüder (Dominikaner) zurück in den Speisesaal, und was dort bereitet war, aßen sie mit großer Fröhlichkeit, Dank sagend Gott und dem hl. Dominikus. Dies hatte der Herr gewirkt am ersten Festtage des hl. Dominikus, zur Ehre und zum Ruhme seines Namens und seines Dieners, des hl. Dominikus, zur Erhöhung des Glaubens und zur Niederwerfung der Ketzer[74]. In dieser Tonart geht es fort, doch dürfte die Probe genügen, um eine Vorstellung von dem kirchlichen Wirken in christlicher Liebe zu geben, das für Südfrankreich noch so segensvoll werden sollte.

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Als die ersten Katharer – darunter 10 Domherren – 1022 zu Orleans verbrannt wurden, sträubten sich noch vereinzelt die zwar rohen aber nicht raffinierten Gemüter gegen diese Art der Verbreitung der Religion der Liebe. Bischof Wazon von Lüttich (1042–1048) antwortete auf die Frage des Bischofs Roger von Chalons, ob er die Ketzer verbrennen lassen dürfe, daß Blutvergießen gegen den Geist und die Aussprüche Christi sei, der das Unkraut mit dem Weizen stehen lassen will, bis zum Tage seines Gerichtes. Gab es damals, wenn auch nur sehr sporadisch, noch unter den Christen Menschen, so hörte das bald genug auf, wenigstens soweit die tonangebenden Diener der Mutter Kirche in Frage kommen.

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[S. 57]

Dem Kardinal Heinrich, Bischof von Albano, der 1180 von Innocenz III. (1198–1216) gegen die Albigenser in Südfrankreich geschickt wurde, gebührt der Ruhm, den ersten Kreuzzug von Christen gegen Christen gepredigt zu haben. Er hatte glänzenden Erfolg. Ein auf päpstlicher Seite stehender Augenzeuge schreibt, daß er „ein weit und breit verwüstetes Land, zerstörte Dörfer und Städte, ein Bild des Todes“ hinterließ.

Papst Innocenz III. forderte mit glühenden Worten zur Vertilgung der „Gottlosen“ auf. Unter Berufung auf des Apostels Paulus (!) Worte „Dieweil ich tückisch war, habe ich euch mit Hinterlist gefangen“, mahnt der Statthalter Christi in einem Schreiben an seine Legaten, den Grafen von Toulouse, die Hauptstütze der „Ketzer“, schlau zu täuschen, als ob man es nicht so sehr auf ihn abgesehen habe. Dadurch werde verhindert, daß der Graf sich mit den Streitkräften der übrigen Ketzer vereinige. Es sei dann leichter, ihn später, nach Niederwerfung der übrigen, allein zu besiegen.

Dieser Kreuzzug führte 1209 im Juli und August zur Eroberung von Beziers und Carcassonne. Da man nicht wußte, welche von den Bewohnern Beziers ketzerisch, welche rechtgläubig waren, ließ der päpstliche Legat mit den von echt christlicher Milde zeugenden Worten „Tötet sie alle, Gott wird die Seinen zu erkennen wissen“, alle hinschlachten. Es waren ihrer zwanzigtausend, Männer, Frauen und Kinder! In der einen Kirche Maria Magdalena mordete man 7000 Menschen, die sich dorthin geflüchtet hatten. In Carcassonne wurden zu gleicher Zeit 400 Ketzer[S. 58] verbrannt und 50 gehängt. Triumphierend berichtete der Legat dies dem Papst: die göttliche Rache habe die Ketzer wunderbar vernichtet.

Im weiteren Verlaufe dieses Kreuzzuges, der so glänzend die zivilisatorische Macht der Kirche dokumentiert, wurden 1211 in Lavour über 100 Ketzer mit Feuer und Schwert gemordet. Und zwar vollzogen die päpstlichen Scharen dieses Blutbad, laut Berichten „mit ungeheuerer Freude“. Am 20. Februar 1213 richteten zahlreiche zu Lavour versammelte Bischöfe an Innocenz folgendes Schreiben: „Wir bitten Euere Gütigkeit mit gebührender Ehrfurcht, kniend und unter Tränen (die bekanntlich im frühen Mittelalter nie fehlen durften), daß Ihr, gemäß dem Eifer des Phineas, den Ihr besitzt, diese schlechteste Stadt (Toulouse) mit all ihren Verbrechern, mit all ihrer Unreinheit und ihrem Schmutz, der sich angesammelt hat in dem aufgeschwollenen Leibe dieser giftigen Schlange, die in ihrer Bosheit nicht geringer ist als Sodoma und Gomorrha, von Grund aus der gebührenden Vernichtung anheimfallen zu lassen“. Papst Innocenz entsprach diesen frommen Bitten. Man unterzog sich dem Liebeswerk mit solchem Eifer, „daß nicht nur offenbare Ketzer, sondern wer immer verdächtig erschien, dem Scheiterhaufen überliefert wurde“.

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Als unter Papst Honorius III. die Stadt Marmande gestürmt wurde, fielen dem Rat der Bischöfe, alle Einwohner zu töten, 5000 Männer, Frauen und[S. 59] Kinder, zum Opfer. Der Kardinal Bertrand wiederholte in seinen Predigten beständig, daß „Tod und Schwert die ständigen Begleiter des Kreuzheeres sein müßten; alles Leben müßte vertilgt werden.“

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Der päpstliche Vernichtungskrieg gegen die Albigenser dauerte noch bis zum Ende des 13. Jahrhunderts mit glänzendem Erfolge: Südfrankreich, die Heimat der Troubadours und feinen ritterlichen Sitten, war zur Wüstenei geworden, der heimische Adel verdrängt, die geistige Führung endgültig an den Norden abgetreten. Es herrschte Ruhe, Grabesfrieden[75].

Den Waldensern ging es nicht viel besser. Innocenz IV. forderte durch eine Bulle vom Jahre 1248 in der Bourgogne auf. „Die Inquisitoren verfolgten die Waldenser und verbrannten, wen sie auffinden konnten.“

Der von Papst Gregor IX. entsandte Franziskanerinquisitor Lorelli schlachtete in den Alpentälern Savoyens und der Dauphiné die Waldenser zu Hunderten.

Der 22. Mai 1393 wurde in Embrun festlich begangen. Die Stadt und die Altäre der Kirchen waren geschmückt, die Priester in kostbaren Gewändern umstanden sie. Die Christenheit hatte auch Grund sich zu freuen, denn 80 Waldenser aus den Tälern von Freyssinières und Argentière und 150 Waldenser von Vallouise wurden zum Feuertode verurteilt. Die Hälfte der Gesamtbevölkerung dieser Täler verschwand, ganze Familien: Vater, Mutter, Kinder.

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[S. 60]

Ein Jahrhundert später drang der Kardinallegat des Papstes Innocenz VIII., Albert von Cremona, in das Tal Vallouise ein. Da die Waldenser sich in eine große Höhle des Berges Pelvoux geflüchtet hatten, ließ der fromme Vertreter des Statthalters Christi am Eingang der Höhle Feuer anzünden. Fünfzehnhundert Menschen, darunter Frauen und Kinder, kamen teils durch Feuer und Rauch, teils durch das Schwert um. Den päpstlichen Vizelegat Mormoiron ließen Alberts Lorbeeren nicht ruhen. Daher machte er es später fünfundzwanzig Waldensern gegenüber ebenso. Er ließ vor einer Höhle Feuer anmachen und alle kamen um.

Bis zum Jahr 1550 schätzt man die in der Provence geschlachteten und verbrannten Waldenser, Männer, Frauen und Kinder, auf über dreitausend!

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Wenigstens wußten die Legaten immer, was sie der Mutter Kirche schuldig waren: Der päpstliche Franziskanerinquisitor verbindet sich im Jahre 1382 mit einer Räuberbande von 22 Mann, um Ketzer zu ergreifen und zu töten! Dem Räuberhauptmann Girardo Burgarone wurde dafür ein Preis gezahlt!

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Im Jahre 1373 starb ein Ketzer fünf Tage vor dem Urteil. Deshalb wurde seine Leiche in ungelöschtem Kalk aufbewahrt, um möglichst unversehrt verbrannt zu werden.

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[S. 61]

Leo X. verdammte den Satz Luthers „Häretiker zu verbrennen ist gegen den Willen des Hl. Geistes“ als häretisch[76].

Unter diesen Umständen ist es befremdend, daß die Kirche noch heute gegen die Feuerbestattung ist. Etwa weil es sich ausschließlich um Leichen handelt?

Um welcher Sünden willen wurden die Waldenser so verfolgt? – Hoensbroech stellt noch eine Fülle von Daten zusammen – waren sie keine Christen? verfluchten sie die Bibel? führten sie einen unmoralischen Lebenswandel? Das Gegenteil war der Fall: sie lasen die Bibel, führten ein von den Vorschriften der Bergpredigt geleitetes Leben und verwarfen den Ablaß.

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Eine Bischofsversammlung in Goslar verurteilte im Jahre 1051 mehrere Ketzer zum Tode, weil sie sich geweigert hatten Hühner zu töten und ausschließlich von Pflanzennahrung lebten. Sogar die Vegetarianer können auf Märtyrer zurückblicken!

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Als im Jahre 1184 Disputationen mit den Ketzern in Straßburg zu keinem Ergebnis führten, weil sie alles aus der Bibel belegen konnten, wurden die Lehren der Kirche als allein maßgebend hingestellt und – ohne Rücksicht auf Übereinstimmung mit dem Evangelium – wer gegen sie verstieß ohne Urteil verbrannt. Achtzig fanden gemeinsam auf dem Scheiterhaufen den Feuertod.

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[S. 62]

Erzbischof Gerhard II. von Bremen hatte sich mit den Stedingern, einem Bauernvolk in den Weserflußmarschen im heutigen Oldenburg, überworfen, wohl weil sie gegen kirchliche Bedrückung sich aufgelehnt hatten. Deshalb erklärte Papst Gregor IX., erfüllt von Milde und Nächstenliebe, ihnen am 29. Oktober 1232 und am 19. Januar 1233 den Kreuzzug. Aus ganz Norddeutschland strömten die Scharen zu diesem gottgefälligen Werk, ein freies deutsches Bauernvolk auf Pfaffengeheiß hin zu vernichten, herbei. „Raub und Plünderung wüteten weit und breit; auch Weiber und Kinder wurden erschlagen; wie die Erde blutig sich färbte, so auch der Himmel; aber nicht bloß der Brand der Ortschaften zeigte die Wut der Sieger. Auch die Lohe der Scheiterhaufen, auf denen die Gefangenen verbrannt wurden, verkündete die Grausamkeit, die im Namen der christlichen Kirche verübt ward.“

In der dritten Stedingerbulle verlieh Gregor IX. allen gegen dieses arme Volk Ziehenden die gleichen Ablässe, die den Kreuzfahrern im Heiligen Lande zuteil wurden. Es war dem Statthalter Christi ernst mit der Ausrottung des Bauernvolks. Als das „Kreuzfahrerheer“ am Hemmelskamper Walde seine zweite schwere Niederlage erlitten harte, da kam Erzbischof Gerhard auf einen Gedanken, würdig eines Kirchenfürsten: er wollte die Deiche zerstören und die Stedinger ersäufen! Aber wieder waren sie stärker als ihr Seelenhirte. Im Frühjahr 1234, nachdem Predigermönche in Westfalen, Holland, Flandern und Brabant Fürsten und Volk neuerdings nachdrücklich auf die billige Gelegenheit, sich den christlichen oder doch[S. 63] päpstlichen Himmel zu sichern hingewiesen und dadurch gewaltige Erbitterung und wohl auch geistige Habsucht heraufbeschworen hatten, versammelte sich die Blüte des deutschen Adels zu diesem gottgefälligen Vernichtungswerk. Selbst der Papst fühlte ein menschliches Rühren und wollte die Möglichkeit eines Vergleiches einräumen. Aber es war zu spät. Am 27. Mai 1234 beim Orte Altenesch fiel die Entscheidung. Das blut- und beutegierige Kreuzheer, numerisch und wohl auch an Bewaffnung dem Bauervolk weit überlegen, erdrückte die Stedinger. Nur wenige wandten sich zur Flucht; über sechstausend wurden getötet. Unterdessen stand auf einer Anhöhe die zahlreiche Geistlichkeit mit Kreuz und Fahne und sang das schöne, hier wirklich passende Lied: Media vita in morte sumus.

Für Bremen wurde die Schlacht bei Altenesch, eine der grausamsten und blutigsten der deutschen mittelalterlichen Geschichte, ein kirchlicher Feiertag! Man wußte Kulturtaten zu ehren.

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Konrad von Marburg eröffnete seine glorreiche Laufbahn als Inquisitor im Jahre 1212 mit der Verbrennung von achtzig Waldensern in Straßburg! „Im Jahre 1214 fing Bruder Konrad von Marburg an zu predigen, und welche Ketzer er immer wollte, ließ er in ganz Deutschland, ohne Widerspruch zu finden, verbrennen. Und so predigte er zehn Jahre lang.“

[S. 64]

Dieser Streiter Gottes und seine Helfer hatten dabei ein sehr praktisches Verfahren. „Sie ließen in Städten und Dörfern verhaften, wen sie nur wollten, und übergaben diese Leute den Richtern ohne alle weiteren Beweise mit den Worten: das sind Ketzer, wir ziehen unsere Hand von ihnen zurück. So waren die Richter genötigt, dieselben zu verbrennen. Indessen sahen diese Richter ohne Erbarmen ein, daß sie ohne die Beihilfe der Herren nicht die Oberhand gewinnen konnten. Daher wandten sie sich an den König Heinrich und andere Herren und gewannen sie, indem sie sagten: wir verbrennen viele reiche Ketzer, und ihre Güter sollt ihr haben. In den bischöflichen Städten soll die eine Hälfte der Bischof, die andere aber der König oder ein anderer Richter bekommen. Darüber freuten sich nun diese Herren, leisteten den Inquisitoren Vorschub, beriefen sie in ihre Städte und Dörfer. Auf diese Weise gingen viele Unschuldige zugrunde, blos um der Güter willen, welche jetzt die Herren erhielten“. Das Geschäft blühte also, zumal sie auf die Frage, weshalb sie so barbarisch vorgingen, antworteten: „Hundert Unschuldige verbrennen wir, wenn nur ein Schuldiger darunter ist“.

Die Ketzerverfolgung, die von 1231 bis 1233 in Deutschland unter diesem im Namen und mit Wissen des Statthalters Christi „arbeitenden“ Konrad wütete, wurde mit bewunderungswürdigem Eifer durchgeführt. Ein Zeitgenosse schreibt: „Niemand wurde Gelegenheit gegeben, sich zu verteidigen, oder auch nur die Zeit sich die Sache zu überlegen, sondern sofort mußte man sich entweder als schuldig bekennen[S. 65] und wurde dann als Büßer geschoren, oder man leugnete das Verbrechen, und dann wurde man verbrannt. War man aber geschoren, so mußte man die Mitschuldigen angeben, widrigenfalls man verbrannt wurde. Daher glaubt man, daß auch (!) Unschuldige verbrannt wurden. Denn viele bekannten aus Liebe zum eigenen Leben und um ihrer Erben willen, sie seien gewesen, was sie nie waren. Darauf wurden sie gezwungen, Mitschuldige anzugeben. Sie verklagten Leute, ohne sie verklagen zu wollen, Dinge aussagend, von denen sie nichts wußten. Auch wagte es niemand, für jemand, der verklagt war, Fürsprache einzulegen oder auch nur Milderungsgründe vorzubringen, denn dann wurde er als Verteidiger der Ketzer betrachtet, und für diese und die Hehler der Ketzer war vom Papst die gleiche Strafe wie für die Ketzer selbst bestimmt. Hatte jemand der Sekte abgeschworen und wurde er rückfällig, so wurde er, ohne noch einmal widerrufen zu können, verbrannt“.

Und wie verhielt sich der Papst zu diesen Greueltaten? Gregor IX. erließ 1231 eine Verfügung: „Berufungen derlei Personen (der Ketzer) sind nicht zuzulassen; kein Anwalt, kein Notar darf ihnen seine Dienste leihen, sonst verlieren sie für immer ihr Amt“.

Der Erzbischof Siegfried von Mainz schrieb, als Hekatomben der Verfolgungswut dieses Konrad geopfert wurden, nach Rom: „Magister Konrad erlaubte keinem sich zu verteidigen und seinem eigenen Pfarrer zu beichten. Jeder mußte bekennen, er[S. 66] sei ein Ketzer, habe eine Kröte berührt und geküßt. Manche wollten lieber sterben, als so Schreckliches von sich auszusagen; andere erkauften das Leben durch Lüge und sollten nun angeben, wo sie solche Dinge gelernt hätten. Da sie niemand zu nennen wußten, baten sie um Bezeichnung der Verdächtigen, und als man ihnen die Grafen von Sayn und Arnsberg und die Gräfin von Looz nannte, sagten sie: Ja, diese sind schuldig. So wurde der Bruder vom Bruder angeklagt. Ich (der Erzbischof von Mainz) habe den Meister Konrad zuerst unter vier Augen, dann in Gemeinschaft mit den Erzbischöfen von Köln und Trier ersucht, er möge mit mehr Mäßigung verfahren, aber er gab nicht Ruhe“.

Am 10. Juni 1233 schrieb der Statthalter Christi, Gregor IX., überfließend von Menschenliebe, dem frommen Konrad, „wenn lindernde Arznei nicht hilft, müsse das faulende Fleisch mit Feuer und Schwert entfernt werden“. Gleichzeitig schrieb er an König Heinrich: „Wo ist der Eifer eines Moses, der an einem Tage 23000 Götzendiener vernichtete? Wo ist der Eifer eines Phineas, der den Juden und die Madianiterin mit einem Stoße durchbohrte? Wo ist der Eifer eines Elias, der die 450 Baalspropheten mit dem Schwerte tötete? Wo ist der Eifer eines Mathatias, der entflammt für das Gesetz Gottes am Altare den Juden tötete?“

Als Konrad von Marburg endlich erschlagen worden war, schrieb Gregor, ein Verbrechen, wie die[S. 67] Ermordung Konrads, „eines Mannes von vollendeter Tugend und eines Heroldes des christlichen Glaubens“ könne überhaupt nicht nach Gebühr gezüchtigt werden!!!

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Im alten Rom wurden bekanntlich die Christen auch verfolgt, es genügte aber die Teilnahme der Angeschuldigten am Götterdienst und dem Kaiser dargebrachte Opfer als Beweise der Unschuld! Und zwar selbst bei einer im Verdacht des Christentums stehenden Priesterin. Die Ausstellung einer Urkunde über Opfer, Libation und verzehrtes Opferfleisch genügte als Schutz gegen Verfolgungen. Origines sagt ausdrücklich, daß „wenige und nur sehr leicht zu zählende“ bis zur Verfolgung des Decius den Märtyrertod erlitten haben[77]. Aber selbst in dieser haben in der großen Gemeinde in Alexandria nur 10 Männer und 7 Frauen für den Glauben geblutet! Ein Vergleich mit den der Inquisition zum Opfer Gefallenen ist weder numerisch noch hinsichtlich der Grausamkeit in der Verfolgung auch nur im allerentferntesten zulässig. Allerdings waren die Römer auch nur Heiden.

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Die maurischen Herrscher Spaniens gewährten den unterworfenen Christen und Juden volle Glaubensfreiheit, sie durften Kirchen und Klöster haben und ihren Gottesdienst frei üben. Weit entfernt, zum Abfall vom Christenglauben zu zwingen, sahen die[S. 68] mohammedanischen Herrscher der Pyrenäenhalbinsel ihn nicht einmal gern. Trotzdem gingen viele zum Glauben des höheren Kulturvolkes über. Juden standen sogar hohe Staatsämter offen, während sie unter christlichem Regiment furchtbar bedrückt worden waren. Damals war Spanien geistig und materiell das blühendste Land Europas[78].

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Unter Isabella von Kastilien und Ferdinand dem Katholischen wurden die letzten Mauren aus Spanien vertrieben, und die Segnungen der Kirche ergossen sich über das Land. 1480 begann die vom Papst Sixtus IV. geförderte Tätigkeit der Inquisition besonders gegen die Reichsten und Vornehmsten. Thomas von Torquemada wurde 1483 Oberinquisitor. 1492 erging ein Edikt, das alle Juden ohne Ausnahme aus Spanien vertrieb. Sie durften ihre Habe veräußern oder vertauschen, aber die mindestens 160000 (nach andern 800000) Vertriebenen durften den Erlös dafür, Gold, Silber und andre verbotene Ware nicht mit sich nehmen! Beim Fall von Granada, 1492, wurde den Mauren Glauben, Moscheen und Recht vertraglich zugebilligt, und ganze 10 Jahre lang hielten die katholischen Fürsten ihre Zusagen. 1502 wurden alle freien Mauren ausgewiesen[79].

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Nach der geringsten Schätzung wurden unter Karls V. Regierung in den Niederlanden 50000,[S. 69] nach andern 100000 Ketzer hingerichtet. Herzog Alba rühmte sich, in den 5 bis 6 Jahren seiner Regierung mehr als 18000 mit kaltem Blute hingerichtet zu haben. Auf dem Schlachtfelde habe er noch viel mehr getötet. Demnach war er der Henker von mindestens 40000 Menschen.

Philipp II. von Spanien führte gegen die Ketzer einen 30 Jahre dauernden Krieg. Er ließ jeden Ketzer, der nicht widerrufen wollte, verbrennen. Widerrief er, wurde ihm Gnade erwiesen; da er sich aber einmal befleckt hatte, mußte er natürlich auch sterben, nur genügte statt des Feuertodes in diesem Falle der durch das Schwert[80].

Man hat die allein in Spanien während des 16. Jahrhunderts wegen protestantischer, jüdischer oder mohammedanischer „Ketzerei“ Verbrannten auf etwa 18000 berechnet. Mag diese Zahl auch um etliche Tausende übertrieben sein, so muß doch berücksichtigt werden, daß außer in Spanien und den Niederlanden noch in Mexiko, Cartagena, Lima, sowie dem damals noch spanischen Sizilien und Sardinien gleichzeitig in derselben Weise die Religion der Liebe verbreitet wurde[81].

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Die letzte Verbrennung in Rom dürfte am 22. August 1761 stattgefunden haben; in Spanien fand in Sevilla am 7. November 1781 das letzte[S. 70] Autodafé statt. Im römischen Falle war der Delinquent vorher gehängt worden[82].

Voltaire hat in seiner Schrift „Dieu et les hommes“ berechnet, daß während der Glanzperiode des Papsttumes 10 Millionen von Menschen der „Mutter Kirche“ zum Opfer fielen. Von ihr befreiten die Menschheit die Philosophen der verhaßten Aufklärung, die französische Revolution und die Naturwissenschaften. Als die Religion der Liebe in ihrer bisherigen Form abgewirtschaftet hatte, fing die Menschenliebe an; gewiß nicht aus Verschulden ihres erhabenen Stifters.

[S. 71]

Vierter Abschnitt
Toleranz und Ähnliches

Melanchthon, wegen seiner Milde bekannt, rühmte Kalvin ausdrücklich wegen der Verbrennung des Servet und verlangt „die Verhängung bürgerlicher Strafen bis zur Todesstrafe gegen die Katholiken[83]. Das war noch ganz der Geist der Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507, die bestimmte: „Wer durch die ordentlichen geistlichen Richter für einen Ketzer erkannt und dafür dem weltlichen Richter überantwortet wurde, der soll auf dem Feuer vom Leben zum Tode bestraft werden“.

Die Exkommunikationsformel gegen den Rat der Stadt Magdeburg lautete: „Er scheide sie (die Katholiken) als faule, stinkende Glieder ab von der Gemeinde Christi, er schließe ihnen den Himmel zu und die Hölle weit auf, er übergebe sie dem leidigen Teufel, sie am Leibe zu martern, zu quälen und zu plagen,... er gebiete auch von Amts wegen, daß andere Christen sich solcher verbannten Menschen gänzlich enthalten, mit ihnen nicht essen oder trinken, sie zur Hochzeit oder ehrlicher Gesellschaft nicht laden,... sie auf der Straße nicht grüßen und in Summa für Heiden oder Unchristen halten sollen mit allen ihren Sünden teilhaftigen Anhängern, bis sie ihre Sünden bekennen und Kirchenbuße tun“[84].

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[S. 72]

Über die von den Protestanten unter Karl II. in England unternommene große Katholikenverfolgung schreibt Macaulay: „Inzwischen waren die Gerichtshöfe, welche inmitten politischer Bewegungen sichere Zufluchtsstätten für die Unschuldigen jeder Partei sein sollen, durch wildere Leidenschaften und schmutzigere Bestechungen beschimpft, als selbst bei den Wahlbühnen zu finden waren... Bald strömten aus allen Bordellen, Spielhäusern und Bierkneipen Londons falsche Zungen hervor, um Römisch-Katholische um ihr Leben zu schwören.“ Damals fielen Tausende und Abertausende den Protestanten zum Opfer[85].

Wie Felix Platter berichtet, wurden im Jahre 1554 Protestanten in Frankreich mit dem Tode bestraft, ein Vornehmer aber an die Galeere geschmiedet. Im gleichen Jahre sah er in Avignon oben am Palast Reformierte im eisernen Käfig zu Tode eingesperrt.

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Das lutherische Sachsen war ängstlich darauf bedacht, jeglichen kalvinistischen „Irrglauben“ fern zu halten. Da der Kanzler Christians I., Dr. Krell, einer weitherzigeren Ansicht huldigte, wurde er am Tage der Beerdigung seines Herrn (1591) verhaftet und ihm der Prozeß als Kryptokalvinisten gemacht. Zehn Jahre lang mußte er Sommer und Winter in einem fast überall offenen Kerker sitzen, wo er „in dem Stank und Unflat ganz verderben“ mußte. Als älterer, von der Gicht schwer heimgesuchter Mann, mußte er im Krankenstuhl aufs Schafott getragen werden[86]. Hinsichtlich der Toleranz haben sich die verschiedenen christlichen Konfessionen gegenseitig[S. 73] nichts vorzuwerfen; sie alle befolgen gewissenhaft das Bibelwort: „So jemand zu euch kommt und bringet diese Lehre nicht, den nehmet nicht (auf) zu Hause und grüßet ihn auch nicht. Denn wer ihn grüßet, der machet sich teilhaftig seiner bösen Werke!“ (II. Joh. 10) und „Wer glaubet und sich taufen läßt, wird selig werden; wer aber nicht glaubet, wird verdammet werden.“ (Mark. 16, 16).

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Erst im Laufe des 17. Jahrhunderts läßt man in der Praxis den Grundsatz cuius regio, eius religio ganzen Völkern gegenüber fallen und versucht nicht mehr, ihnen die Konfession des Landesherren aufzuzwingen, wenn etwa der Landesherr konvertiert, oder durch Erbschaft in den Besitz von Landesteilen mit anderer Konfession kommt[87]. Früher wurde in rücksichtsloser Weise auch in solchen Fällen zum Glaubenswechsel gezwungen. Man denke etwa an die Pfalz! Natürlich erwartete man, daß die Untertanen nun auch aus Überzeugung der neuen Konfession anhingen.

Im Jahre 1634 tat der Hofprediger des Herzogs Johann Georg I. von Sachsen den Ausspruch: „Den Kalvinisten zu ihrer Religionsübung helfen ist wider Gott und Gewissen und nichts anderes, als dem Urheber der kalvinistischen Greuel, dem Teufel, einen Ritterdienst leisten.“

In Kassel, einer reformierten Stadt, durften die Lutheraner noch in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts in ihrer Kirche keine Orgel haben, auch war ihnen[S. 74] das Taufen und Kopulieren verboten, das beides von reformierten Geistlichen vollzogen werden mußte.

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Als im Jahre 1747 ein im Brückenturm zu Frankfurt a. M. befindliches Spottgemälde auf die Juden nächtlicherweile zerstört worden war, ließ der Magistrat es wieder erneuern.

Noch 1756 war den Juden verboten, die sogenannte Allee, den jetzigen Goetheplatz, in Frankfurt zu betreten. Erst im Jahre 1806 wurde allen Einwohnern ohne Ausnahme der Gebrauch der öffentlichen Spaziergänge gestattet.

Bekanntlich trugen die Juden im Mittelalter zum Unterschied von den Christen gewisse Abzeichen, spitze Hüte, gelbe Ringe usw. Noch im Jahre 1786 wurde den Juden in Frankfurt eingeschärft, sie müßten schwarze Mäntel als Abzeichen tragen, zugleich wurde ihnen untersagt, Spazierstöcke zu führen. Bis zum Schluß des 18. Jahrhunderts durften sie ihre Gasse an Sonn- und Feiertagen erst nach Beendigung des Nachmittagsgottesdienstes verlassen.

Im Jahre 1800 hielt ein Doktor der Medizin, der in Frankfurt ein öffentliches Badhaus besaß, es für nötig, folgende Bekanntmachung zu erlassen: Es laufe das Gerücht um, die Juden könnten sich eines jeden seiner Bäder bedienen; er zeige daher an, daß nur zwei der letzteren zur Benutzung durch Juden[S. 75] bestimmt seien, also kein Christ in ein Juden- und kein Jude in ein Christenbad eingelassen werde, sowie daß auch das Weißzeug für beide Teile besonders gezeichnet sei.

Noch im Jahre 1807 ließ man die Juden in den Kaffeehäusern Frankfurts nicht zu, und doch war damals bereits ein toleranter und aufgeklärter Fürst Gebieter der Stadt.

Im Jahre 1817 brach in Frankfurt, wie in vielen anderen deutschen Städten, eine Judenverfolgung aus. Erst 1832 wurde ihnen das Recht gewährt, mehr als ein Haus und einen Garten besitzen zu dürfen. Bis 1834 bestand eine Vorschrift, nach der jedes Jahr nur eine bestimmte Anzahl jüdischer Ehen geschlossen werden durfte. Vollständige Gleichberechtigung mit den Christen wurde den Juden erst 1864 in Frankfurt eingeräumt!

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In Italien ging es den Juden nicht besser. Keyßler erzählt in seinen „Reisen“ (Hannover 1776, S. 177) im Jahre 1730 von strengen Judengesetzen. Z. B. wurde jede auch noch so geringe Lästerung gegen Maria, Heilige oder deren Bilder mit dem Tode bestraft. „Manns- und Frauenpersonen der jüdischen Nation müssen, sobald sie über 14 Jahre alt sind, auf der rechten Brust ein gelbes Zeichen von Wolle oder Seide, ein Drittel Ellen lang, tragen, damit man sie von[S. 76] Christen unterscheiden könne. Die jüdischen Eltern müssen ihren Kindern, welche sich zum Christentum wenden, alles das hinterlassen, was diese bekommen hätten, wenn ihre Aeltern ohne Testament gestorben wären. Zu solchem Ende wird gleich bei der Bekehrung des Sohnes ein Inventarium über das Vermögen des Vaters errichtet. Die Kinder bekommen auch den Genuß der Güter, welchen sonst ihre Väter würden gezogen haben, so lange sie unter der väterlichen Gewalt geblieben wären. In der Charwoche dürfen die Juden von Mittwochen an bis daß Sonnabends die Glocken geläutet werden, nicht aus ihren Häusern gehen, und müssen ihre Thüren und Fenster, bey Strafe eines dreytägigen Gefängnisses mit Wasser und Brodten, zu halten. Sie dürfen auch diese Zeit über auf keinem musikalischen Instrument in ihrem Hause spielen oder singen, wo sie nicht den öffentlichen Staupenschlag zur Vergeltung haben wollen.“

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Frankfurt war eine protestantische Stadt, und deshalb nahm man in echt christlicher Milde und Nächstenliebe seit 1591 keinen katholischen Mitbürger mehr in den Rat auf.

Noch am 2. Juli 1781 sprach ein Schöffendekret in betreff des Sporerhandwerks aus: einen Katholiken oder Reformierten als Lehrling anzunehmen sei allerdings erlaubt, nicht aber ihm das Meisterrecht zu gewähren.

[S. 77]

Der im Jahre 1796 zugelassene Dr. med. Lejeune aus Verviers war der erste als Arzt rezipierte katholische Bürger von Frankfurt. Seit 1624 hatte in Frankfurt kein Katholik den ärztlichen Beruf ausüben dürfen.

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Im 18. Jahrhundert gestattete man den jüdischen und katholischen Verbrechern in Frankfurt weder den Besuch ihrer Geistlichen im Gefängnis noch deren Begleitung bei der Hinrichtung, was beides im 17. Jahrhundert mehrmals zugelassen worden war. Statt dessen drang man den Delinquenten lutherische Geistliche auf. Als im Jahre 1750 ein Katholik hingerichtet wurde und ein Dechant ihn im Vorbeigehen aus dem Fenster heraus absolvierte, wurde das Volk aufs höchste erbittert und hätte ihn fast gesteinigt. Der Rat aber faßte ein Memorandum ab, das eine Protestation und den Ausspruch des Vertrauens enthielt, daß der Dechant und die übrige katholische Geistlichkeit künftig in ähnlichen Fällen nicht wieder derartige Neuerungen sich anmaßen würde, da andernfalls die rechtliche Ahndung folgen würde.

In Frankfurt, einer gleich Hamburg streng lutherischen Stadt, durften die Reformierten ihre Ehen und Taufen nur von lutherischen Geistlichen vollziehen lassen. Diese Vorschrift blieb auch dann noch bestehen, als 1781 den Reformierten erlaubt worden war, für ihre beiden Teile, die Wallonen und die Deutschen, zwei Bethäuser in der Stadt selbst zu errichten, und als 1792 und 1793 der Gottesdienst in diesen neuen Räumen eröffnet worden war. Bisher[S. 78] hatten die Frankfurter Reformierten selbst in ihren Privathäusern keinen Gottesdienst halten dürfen. Erst im Jahre 1806 wurde die Gleichberechtigung aller christlichen Konfessionen dort proklamiert.

Fast alle Handwerksinnungen nahmen Reformierte nicht als Meister auf. Noch 1774 versagte man in Frankfurt einem Schneider, 1779 einem Kürschner das Meisterrecht für ihre reformierten Ehefrauen. Der erste mit einem bezahlten städtischen Amt bedachte Reformierte war – vom Physikus Peter de Spina, der 1640 angestellt wurde, abgesehen – ein 1780 angenommener Lazarettchirurg und der 1783 zum Fähnrich ernannte Hassel. Also auch in Goethes Zeit noch war es eine große Ausnahme, wenn die lutherische Stadt einen Reformierten anstellte, was einem Katholiken gegenüber überhaupt ausgeschlossen war[88].

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Im Jahre 1855 fällte das Konsistorium zu Speier wegen einer Mischehe zwischen einem Christen und einer Jüdin folgende Entscheidung: „Daraufhin (auf die Mischehe) hat das kgl. Konsistorium unterm 29. September 1855 im Namen des dreieinigen Gottes und kraft des Befehles Jesu Christi die definitive Exkommunikation über den besagten M. ausgesprochen und ihn hierdurch aus der christlichen Gemeinde ausgeschlossen“[89].

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[S. 79]

In dem Buche von Gottfried Thomasius „Grundlinien zum Religionsunterricht an den oberen Klassen gelehrter Schulen“, 8. Aufl., bearbeitet von Karl Christ. Burger, Oberkonsistorialrat, Erlangen 1893, einem an bayerischen Gymnasien eingeführten Lehrbuch, findet sich auf S. 97 folgende Stelle: „Daß.. die Einheit des Glaubens vielfach gebrochen ist, daß verschiedene und in wesentlichen Glaubensartikeln einander widersprechende Konfessionen bestehen, das ist ein schweres Übel und ein bitterer Schmerz für alle Christen.“ – Da entsteht die Frage, welche Kirche die wahre sei? Und darauf ist die Antwort A(ugsburgische) K(onfession) VII: Diejenige, die sich in ihrem Bekenntnis und in der Verwaltung der Gnadenmittel der Heiligen Schrift gemäß hält. „Die evangelisch-lutherische Kirche hat dieses Zeugnis und will daher mit der menschlich-gemachten Union unverworren bleiben.“ Der glaubensstarke Autor möchte augenscheinlich am liebsten heute noch Zustände, wie sie oben geschildert sind. Gottlob kümmern sich gegenwärtig die wenigsten Menschen um solche Finessen. Für sie dürfte kaum noch jemand Zeit haben, es sei denn ein versöhnlicher Prediger des Evangeliums. Ist es unter diesen Umständen ein Wunder, wenn oft gerade die Besten, vom konfessionellen Gezänk angewidert, der Kirche den Rücken kehren?

Im gleichen Werkchen S. 51 ist der eben nicht leichte Versuch gemacht zu beweisen, daß die bei Horaz (Ep. I, 16, 52) im Satze Oderunt peccare boni virtutis amore aufgestellte Moral weniger erhaben ist[S. 80] als die christliche. Dort guttun um der Sache willen, hier für Lohn, wenn auch erst im Jenseits. Die Entscheidung dürfte nicht schwer sein.

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Der erste Fürst, der seinen Untertanen völlige Religionsfreiheit, zwar nicht de jure, aber de facto gewährte, war Friedrich der Große von Preußen. Im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 wurde diese Freiheit erst kodifiziert, aber nicht etwa als Geschenk des Fürsten, sondern als angeborenes Recht des Bürgers[90]. Wie sich doch die Zeiten ändern!

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Früher schon hatte der edle Kaiser Joseph II. seine Völker von Glaubens- und Gewissenszwang befreien wollen, aber das Resultat war recht dürftig. Das Zirkular Josephs II. vom 30. April 1783 bestimmt z. B.:

Personen, die aus der katholischen Kirche austreten wollen, „sollen sechs Wochen lang in Klöstern oder von ihrem Pfarrer unterrichtet werden, wobei die Pfarrer angewiesen sind, alles mögliche zu versuchen, sie von ihrem Irrtum zurückzuführen.“ Zu den tolerierten Kirchen wurden, trotz Josephs persönlicher Weitherzigkeit, nur die „augsburgischen und helvetischen Religionsverwandten“, „Lutheraner und Reformierte“ und die „nichtuniierten Griechen“ gezählt, denen „Privatexerzition“ ihrer Religionen eingeräumt wurde. „Sollten aber einige Untertanen zu einem anderen, in dem Toleranzgesetz nicht begriffenen Religion oder Sekte sich erklären wollen, so seien[S. 81] diese mit ihrer Erklärung auf der Stelle abzuweisen und ihnen zu bedeuten, daß eine derlei Religion nicht bestehe und je werde geduldet werden.“ Trotzdem empfand man das Gesetz als Erlösung!

Den drei Konfessionen wurden „Bethäuser“ ohne Glocken, ohne Türme, ohne Eingang von der Straße, beileibe keine „Kirchen“ eingeräumt. Erst jetzt brauchten sie bei der Verheiratung keinen Rekurs mehr zu unterschreiben, daß die Kinder katholisch würden. Das Kleiderverbot bzw. die Vorschrift, sich bestimmter Abzeichen zu bedienen, war bei den Juden durch Edikt vom 13. Oktober 1781 aufgehoben worden. Wie jung ist doch unsere Kultur, daß man dieses so beschränkte Entgegenkommen noch heute als Großtat feiert!

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In Frankreich gestattete erst kurz vor der großen Revolution Ludwig XVI. im Jahre 1787 den Protestanten, rechtmäßig Mann und Frau und legitime Eltern zu sein!

In England hob erst 1828 der Staat die letzten Reste der intoleranten Gesetzgebung mit der Annullierung der Testakte und mit der Katholikenemanzipation von 1829 auf.

Zuerst war es die französische Revolution und das freie amerikanische Bürgertum, die vollste Gewissensfreiheit gewährten und durchführten. Im ersten Amendement zur Verfassung der Vereinigten Staaten vom 13. Dezember 1791 heißt es: „Der[S. 82] Kongreß soll nie ein Gesetz geben, wodurch eine Religion zur herrschenden erklärt oder die freie Ausübung einer andren verboten würde.“

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Damit waren zum ersten Male ganz moderne Anschauungen verwirklicht. Doch wohl jedenfalls eine Folge der durch anderthalb Jahrtausende der christlichen Herrschaft erzielten Milde? Oder sollte schon früher jemand diese Toleranz gehandhabt haben?

Dem Mohammedanismus genügte die politische Herrschaft. Bekehrung lag ihm völlig fern. Er ließ den Christen auch in der Erobererzeit volle Glaubensfreiheit. Selbst ihre Kirchen und Klöster durften sie in der Regel behalten, und die kirchliche Verfassung wurde nicht angetastet. Sie durften glauben oder sich zanken, wie sie wollten[91].

Die Mongolen, die größten Menschenschlächter, die die Weltgeschichte kennt, gewährten völlige Glaubensfreiheit, wie sie seit je die Chinesen gestattet hatten. Der franziskanische Missionar Andreas aus Perugia schreibt aus dem Reiche des Kubilai im Jahre 1326: „In diesem Reiche gibt es Menschen von allen Nationen, die unter dem Himmel sind und von allen Religionen, und man gestattet allen und jedem, nach seiner zu leben. Denn sie hegen die Meinung oder vielmehr den Irrtum, daß jeder in seiner Religion selig werde. Wir können frei und sicher predigen[92].“

Kaiser Akbar von Indien (1556–1605) war von solchem religiösem Wahrheitsstreben erfüllt, daß er, während Europa von Religionskriegen und Verfolgungen um des Glaubens willen heimgesucht wurde,[S. 83] jedermann freie Übung der Religion gestattete. Dieser Mohammedaner brach die Übermacht der mohammedanischen Geistlichkeit und versammelte an seinem Hofe Brahmanen, Buddhisten, Parsen, Jesuiten und Juden zu ständigen Disputierabenden. Nie vorher oder später hat Hindostan eine gleiche wirtschaftliche und kulturelle Blüte erlebt[93].

Der verständige Wedel hält in seinem „Hausbuch“ (S. 341) Einigkeit in der Religion für „unabwendlich nöthig, denn nichts ist, das die Gemüter mehr von ander bindet oder verhaßt machet, als disparitas religionis“, erkennt aber die Toleranz der Türken an: „Denn obwol die Türcken steiff und fest über ihrer Religion halten und nicht viel Krummes oder Disputirens davon gemacht wissen wollen, zwingen sie doch inmittelst durch öffentliche Gewalt niemand dazu, weniger stellen sie gegen Feinde oder Freunde desfals Verfolgungen, Plagen oder Marter an, sondern lassen einem jeden, auch den Überwundenen, ihre Religion und Gewissen frei. Eben das giebt vielen Ursach, sich unter das türckische Reich zu geben, daher es auch mercklich erweitert wird. Denn mit keinem Dinge die Gewissen mögen bezwungen oder begütiget werden, ja es verlassen die Leute darumb Leib, Gut, Vaterland und Freunde, lassen sich palen und braten.“

Während das altgriechische „Heidentum“ sehr, wenn auch nicht absolut tolerant war, in Glaubenssachen nicht folterte, sich durch Widerruf in der Regel zufriedenstellen ließ und ein äußerst selten gefälltes Todesurteil – wie durch den Fall Sokrates hinlänglich bekannt – durch den milden Schirlingsbecher voll[S. 84]streckte, loderten noch fast anderthalb Jahrtausende, nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war, überall Scheiterhaufen!

Nicht ungern wird auf den Tod Christi als Zeugnis für die römische Intoleranz hingewiesen. Aber die Tatsächlichkeit dieses welthistorischen Ereignisses vorausgesetzt, wären die Hauptschuldigen nicht die Römer, sondern die Juden gewesen, die als Erzväter der Intoleranz zu gelten haben[94]. Nun hat aber Giovanni Rosardi nachgewiesen, daß auf alle Fälle nach dem damals geltenden römischen Recht die Kreuzigung Christi einer der größten Justizmorde aller Zeiten war! Also nicht der römische Geist der Intoleranz ist schuld an dieser unerhörten Tat, sondern lediglich die Unvollkommenheit einzelner Menschen, die auch durch die besten Gesetze nicht beseitigt werden kann[95].

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Gottlob sind diese barbarischen Zeiten der Intoleranz, in denen jemand wegen seines Glaubens, seiner Überzeugung verfolgt wurde, wo man Gefahr lief, getötet oder ein Heuchler zu werden, endgültig vorbei. Es läßt sich ja wohl nicht leugnen, daß die Rücksichtslosigkeit, mit der die Kirchen gegen Andersgläubige oder auch nur Verdächtige verfuhren, bei einer Religion der Liebe befremdend wirkt, um so mehr, als sie selbst gegen jeden Angriff, mag er sich auch in die mildesten Formen gehüllt haben, sehr empfindlich waren. Doch auch das ist vorbei, wenigstens in einem Kulturstaate wie Deutschland. Die Verfassung verbürgt jedermann Glaubensfreiheit, niemand leidet darunter, wenn er fortgeschrittener ist als die Kon[S. 85]fessionen, niemand, wenn er der Rückständigsten einer ist, sofern er nur seine Pflichten als Mensch und Staatsbürger erfüllt. Mit einem Wort: Seit einem Jahrhundert leben wir als freie Bürger in einem freien Kulturstaat.

Oder etwa nicht? Gibt es wirklich im zivilisierten 20. Jahrhundert noch Leute und Parteien, die über ganz unbeweisbare religiöse und metaphysische Fragen sich in die Haare geraten, womöglich die Gesetze anrufen? Die den andern geringer schätzen, weil er Jude, Heide, Protestant, Katholik oder Mohammedaner ist? Die ihm irgendein Recht verkürzen? Wird Deutschland noch von Parteien zerrissen, von denen jede behauptet, allein den Schlüssel zum Himmelreich zu besitzen, dabei aber nicht in einen Wettkampf der Liebe, sondern in einen solchen des Hasses eintritt? Wird irgend jemand an der freien Äußerung seiner Ansichten und seines Glaubens gehindert? Gibt es noch Gewissenszwang?

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Im Jahre 1907 kandidierte der Pfarrer Korell im Wahlkreise Darmstadt-Großgerau als Kandidat der vereinigten Liberalen. Er fiel durch, und in die Stichwahl kamen ein Sozialdemokrat und ein Konservativer. Obwohl Pfarrer Korell an der Stichwahlparole seines Wahlausschusses, der die Wahl des Sozialdemokraten empfahl, ganz unbeteiligt war, auch bei der Stichwahl nicht mitstimmte, wurde er vom hessischen Oberkonsistorium mit einem Verweis bestraft, weil er die Interessen der evangelischen Kirche dadurch verletzt habe, daß durch sein Schweigen die Meinung entstehen konnte, ein Geistlicher halte die Sozialdemokratie für das kleinere Übel!

[S. 86]

Im Jahre 1907 wurde der Pfarrer Cesar von der Reinoldigemeinde zu Dortmund einstimmig gewählt. Das Konsistorium hielt es aber für erforderlich, ihn einem Kolloquium zu unterwerfen, und versagte ihm dann die Bestätigung der Wahl wegen „Mangels an Übereinstimmung mit dem Bekenntnis der Kirche“. Der Protest der ganzen Gemeinde mit Ausschluß einer einzigen Stimme beim Oberkonsistorium führte zu keinem Resultat. Man erlaubt also trotz der vielgerühmten evangelischen Freiheit – canis a non canendo? – noch in der Gegenwart einer Gemeinde nicht die Wahl ihres Seelenhirten, bzw. zwingt sie, sich Gedanken vortragen zu lassen, mit denen die ganze Gemeinde nicht einverstanden ist. Und dann klagt man über die Gleichgültigkeit der Gebildeten der Kirche gegenüber und den geringen Besuch der Predigt!

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Einem Schulamtskandidaten wurde, weil er konfessionslos ist, vom sächsischen Kultusminister nicht gestattet, an einem Leipziger Gymnasium sein Probejahr abzudienen. Da er sich darüber beim Landtag beschwerte, wurde in der Verhandlung vom 12. Januar 1909 von der Deputation beantragt, die Beschwerde der Regierung zur Erwägung zu überweisen, da es eine Rechtsbeugung sei, wollte der Landtag den Mann hindern, das Probejahr abzuleisten, um fertiger Lehrer zu werden. Der sächsische Kultusminister Dr. Beck bezeichnete dagegen das Vorgehen des Kandidaten als einen Vorstoß der religionslosen Kandidaten und Studenten, die Bresche in die bisherige Ordnung der[S. 87] Dinge legen wollten. Durch das Eintreten der konservativen Mehrheit für den Minister wurde die Beschwerde verworfen. Man scheint also in Sachsen zum Jugenderzieher lieber einen Heuchler zu wählen, der Mitläufer einer Konfession ist, als einen Mann mit dem Mute seiner Überzeugung. Ein analoger Fall kam im Frühjahr 1910 im bayerischen Landtag zur Sprache. Ein hoher Staatsbeamter hat dem Professor Sickenberger die allerdings bestrittene Äußerung gegenüber getan, Personen, die mit ihrer Kirche zerfallen seien, wären der Regierung „suspekt“. Sickenberger, früher Lyzeal-, also nach der offiziellen Version Hochschulprofessor, erhielt tatsächlich die nachgesuchte Anstellung als Gymnasialprofessor nicht. Da gegenwärtig überall in Deutschland das Bekenntnis zum christlichen, eventuell auch zum jüdischen Glauben, Voraussetzung zum Eintritt in den Staatsdienst ist, können allerdings die laut Konfessionsstatistik auf die einzelnen Kirchen entfallenden hohen Zahlen von „Gläubigen“ nicht Wunder nehmen.

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Am 26. März 1907 wurde von dem Prediger einer freien evangelischen Gemeinde in Hohensolms bei Wetzlar auf dem Friedhofe ein Mitglied der freien Gemeinde beerdigt. Die Ortspolizei belegte den Prediger Heck und den Schwiegersohn des Verstorbenen mit 15 Mark Strafe, die vom Schöffengericht in Wetzlar bestätigt wurde. Und zwar erfolgte die Verurteilung, weil die Beerdigung eine „außergewöhnliche“ gewesen sei, da noch kein Dissident bisher auf dem protestantischen Friedhof bestattet worden war[96]!

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Während in Preußen jeder Kegelklub anstandslos die Eintragung ins Vereinsregister und dadurch die[S. 88] Rechte einer juristischen Person erlangt, erhalten freireligiöse Gemeinden ausnahmslos diese Erlaubnis zur Eintragung nicht. Die Polizei macht in ihrer notorischen abgrundtiefen Weisheit stets Einwendungen. So kommt es, daß die Magdeburger freireligiöse Gemeinde ihren juristischen Sitz in – Offenbach in Hessen hat! Als sie nun auch ihre Grundstücke auf ihren Namen in das Grundbuch eintragen lassen wollte, verweigerte dies der Grundbuchrichter mit der Begründung, daß zur Übertragung und Annahme eines Vermögens von über 5000 Mark die landesherrliche Genehmigung nötig sei. Das entsprechende Gesuch an den König wurde rundweg ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Somit ist die freireligiöse Gemeinde in Magdeburg nicht imstande, in den Besitz ihres Eigentumes zu gelangen! Es ist eine Wonne, in einem aufgeklärten, paritätischen Rechtsstaate zu leben[97]!

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Zwischen dem Lehrer und Küster Rehm und dem Pastor Hübener in Pampow bestanden seit dem Jahre 1898 Differenzen. Als ersterer beim Pastor das Abendmahl nehmen wollte, dieser aber die Bedingung daran knüpfte, ihm Abbitte zu leisten, ging er zum Abendmahl nach Schwerin. Darauf Anzeige des Pastors beim Konsistorium, das – in echt christlicher Milde und treu den Grundsätzen der evangelischen „Freiheit“ – Rehm zur Strafversetzung verurteilte, weil er die Parochialrechte seines Geistlichen verletzt hätte. Dazu hatte das Konsistorium nun gerade so wenig das Recht, wie der Pastor zur Abendmahlsverweigerung, weshalb das Obere Kirchengericht auf die eingelegte Berufung hin Rehm wegen Verletzung seiner Amtspflicht zu 30 Mark[S. 89] Strafe verurteilte! Er hatte nämlich gegen seine Amtspflicht dadurch verstoßen, daß er sich und die Seinen vom Gange nach Schwerin nicht zurückgehalten hätte! Als Rehms Rechtsbeistand dieses Urteil mit Rehms Einwilligung der „Mecklenburger Schulzeitung“ zum Abdruck übergab, verurteilte das Konsistorium den Lehrer zur Suspension von seiner Lehrerstelle auf die Dauer eines Jahres. Es mag ja zugegeben werden, daß es für das Konsistorium sehr peinlich war, urbi et orbi diesen nicht eben salomonischen Spruch zu unterbreiten, immerhin hatte es offenbar seine Befugnisse wieder überschritten, als es als geistliches Gericht einen Lehrer verurteilte. Das erkannte auch das Obere Kirchengericht an, indem es die Strafe dahin umänderte, daß Rehm nur auf ein Jahr vom Küsteramt suspendiert wurde. Aber die weltliche Behörde war päpstlicher als der Papst: die Unterrichtsabteilung des Ministeriums erklärte sich mit dem konsistorialen System solidarisch, indem sie – allerdings unter Belassung von Einkommen und Wohnung – auf die dienstliche Tätigkeit Rehms für die Dauer eines Jahres verzichtete.

Aber es wurde noch besser: Im Kulturstaate Mecklenburg existiert nach § 486 L. G. G. E. V. der Beichtzwang!! Da Rehm – mit einigem Grunde – in Pastor Hübener seinen Feind erblickte, beantragte sein Rechtsbeistand für ihn Befreiung vom Beichtzwang, wurde aber abgewiesen. Denn: „eine Dispensation eines Küsters vom Parochialzwang kann nicht erfolgen, sie würde ein dauerndes Ärgernis für die Gemeinde sein“. Der Lehrer muß also nach[S. 90] wie vor bei seinem persönlichen Feinde beichten! Ein Kulturidyll aus dem Deutschland des 20. Jahrhunderts!

Doch in Mecklenburg beruhigte man sich damit keineswegs. Am 23. Oktober 1905 erschien der Entwurf einer Verordnung betr. die Dienstverhältnisse der seminaristischen Lehrer usw. Der § 61 dieses Kulturdokumentes lautet:

„Ist mit einem Schulamt ein Kirchenamt verbunden, so hat die Dienstentlassung aus dem Schulamte von Rechts wegen die Folge, daß der Lehrer auch aus dem Kirchenamt ausscheidet. Ist mit einem Kirchenamt ein Schulamt verbunden, so hat die Dienstentlassung aus dem Kirchenamt von Rechts wegen die Folge, daß der Lehrer auch aus dem Schulamte ausscheidet!“ Das nennt man evangelische Freiheit! Denn daß ein Gewissenszwang in Deutschland vom Staate ausgeübt wird, und zwar im 20. Jahrhundert, wird doch nicht wohl jemand zu behaupten wagen[98]!

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Der sozialdemokratische Redakteur Friedrich Westmeyer in Hannover hat in Anspielung auf den Königsberger Geheimbundprozeß, der die kgl. preußische Justiz in bengalischer Beleuchtung gezeigt hatte, in einer fingierten Gerichtsverhandlung darzulegen versucht, wie es Christus vor einem preußischen Gerichtshofe ergehen würde. Natürlich war die einzig mögliche Tendenz seiner Abhandlung, zu zeigen, daß[S. 91] selbst die Vollkommenheit Christi vor solchen Richtern und auf Grund solcher Gesetze nicht standhalten könnte. Das erkannten ohne weiteres zwei als Zeugen vernommene Pastoren vor Gericht an. Aber die zarte Seele eines kgl. Staatsanwaltes war bis in ihre Tiefen durch den Delinquenten, der noch dazu Redakteur, ja sogar sozialdemokratischer Redakteur war, verwundet und sein edler Glaubenseifer, sein glühendes Verlangen, wenn nicht nach der Märtyrerkrone, so doch nach dem Ruhme, Christi Ehre zu verteidigen, ruhte nicht, bis er zwei andere Pastoren glücklich aufgetrieben hatte, die eine gütige Vorsehung mit einer nicht minder zartfühligen Seele ausgerüstet hatte. Auf die Konstatierung dieser Männer Gottes hin, daß sie sich in ihrem christlichen Gewissen verletzt fühlten, wurde Westmeyer nach § 166 des Reichsstrafgesetzbuches (einen solchen gibt es noch heute!!!) auf drei Monate ins Gefängnis gesperrt. Gottlob war damit der am Seelenfrieden des Herren Staatsanwalts und seiner Eideshelfer angerichtete Schaden glücklich repariert, Christi Ehre gerettet.

Westmeyer wurde, nachdem sein Gesuch um Selbstbeschäftigung abgelehnt war, mit einem Sittlichkeitsverbrecher und einem Falschmünzer zusammen in ein bis zur halben Mauerhöhe feuchtes Kellerloch gesperrt, wo er mit Sägen und Spalten von Holz für seine Versündigung büßen mußte. Hier einige Notizen aus seinem Tagebuch: Sonntag, 1. Oktober 1906 (das Jahrhundert ist besonders zu beachten!). „Der Hunger ließ mich die Nacht nicht schlafen. Ich bin aufgestanden von meinem Stroh[S. 92]sack und habe die Schublade nach Krümchen Brot durchsucht. Umsonst! Es wird mir nichts anderes übrig bleiben, als meine Eingabe vom 13. September um Bewilligung von Zusatznahrungsmitteln zu wiederholen. Nach der Hausordnung kann ich nämlich bei einwandfreier Führung die Hälfte meines Arbeitsverdienstes, 5 Pfennig pro Tag, für Zusatznahrungsmittel verwenden..“

Am 7. Oktober schreibt er: „Gestern abend spät brachte mir der Wärter noch einen Brief meiner Frau auf die Zelle. Mein vierjähriger Knabe, mein einziger, ist an Diphteritis erkrankt, mein fünfjähriges Mädchen, ebenfalls an Diphteritis erkrankt, soll sich auf dem Wege der Besserung befinden. Und meine Frau allein bei den todkranken Kindern! Der Vater eingesperrt, weil er den allerbarmherzigsten Christengott beleidigt haben soll. Derweil windet sich daheim mein Herzensjunge in Todesqual. Seine Augen suchen den Vater, an dem er mit abgöttischer Liebe hängt... Du, Nazarener, wenn ich dich wirklich beleidigt haben sollte, nun kannst du doch zufrieden sein! Du bist gerächt[99]!“

So pflanzt der kgl. preußische Staat, das Deutsche Reich, im 20. Jahrhundert Liebe zur Religion und zu Christus in die Herzen des Volkes! Sollte eine innere Stimme ihm nicht sagen, daß eine Religion „der Liebe“, falls sie wirklich nach 1½ Jahrtausenden der Herrschaft noch des Polizeiknüttels bedürfte, keine Existenzberechtigung hätte?

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[S. 93]

Nach einer Statistik des Berliner Strafrechtslehrers Professor Kahl wurden in den Jahren 1881 bis 1903 wegen „Religionsvergehen“ nach § 166 des Reichsstrafgesetzbuches 6921 Personen verurteilt!! Alle natürlich zu Gefängnisstrafen. Und zwar in 22 Fällen von 2 Jahren und darüber, in 158 zwischen 1 und 2 Jahren, in 1551 Fällen zwischen drei Monaten und einem Jahr und in 5190 Fällen von einigen Tagen bis zu drei Monaten.

Was folgert der Gelehrte daraus? Daß der Paragraph beibehalten werden müsse, aber in einer Fassung, die auch die Parität der protestantischen Kirche wahrt. Denn da die katholische viel mehr Dogmen, Zeremonien und Gebräuche habe als die protestantische, daher auch viel mehr Angriffspunkte biete, sei sie bevorzugt[100]!

So argumentiert ein Professor des 20. Jahrhunderts und zwar in den Vorarbeiten zur deutschen Strafrechtsreform. Die kann gut werden! Rußland, das einzige Land Europas, das einen entsprechenden Paragraphen kennt, wird uns beneiden.

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In Hagen in Westfalen hatte der Verein für Feuerbestattung ein Krematorium erbaut, was im Jahre 1904 auch von der Polizei genehmigt worden war. Gleichzeitig war dem Verein aber mitgeteilt worden, daß die Benutzung des Krematoriums zur Einäscherung von Leichen nicht gestattet würde. Da aber der Verein zu der Verbrennung lebender Ketzer nicht fromm genug war, kam er um die Erlaubnis, Leichen durch Feuer zu bestatten,[S. 94] beim Ministerium ein. Dieses entschied 1907 auf Grund des preußischen Landrechtes vom Jahre 1794 (!) § 10, II, 17, daß die Benutzung des Krematoriums bis auf weiteres untersagt sei. Der Paragraph lautet: „Die nötigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahren zu treffen, ist das Amt der Polizei[101].“

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Am 19. August 1907 verfügte der Regierungspräsident Dr. Stockmann in Gumbinnen gegen den Lehrer Leipacher die „Einleitung des Disziplinarverfahrens .. mit dem Ziel auf Entfernung aus dem Amt,“ gleichzeitig ordnete er sofortige Suspension an. Er bezog seitdem ein monatliches Gehalt von 39,50 Mark, von dem er mit seiner Frau leben mußte. Was war geschehen? Der Pfarrer Vierhuff in Grabowen, im Nebenamt Oberschulaufseher, hatte Leipacher bei der Regierung denunziert, wegen Mißbrauch der Lehrfreiheit. Er hatte den Geographie- und naturkundlichen Unterricht nicht im Einklang mit der evangelischen Kirchenlehre erteilt und dadurch das Glaubensleben (!) der Kinder gefährdet. Der Pfarrer hatte aus überfließender Nächstenliebe die Aufsätze, die Leipacher in Zeitschritten veröffentlicht hatte, gesammelt, um den Lehrer bei der Regierung zu verklagen. Daß die Regierung das zuließ, war ein eklatanter Verfassungsbruch, denn selbst in Preußen hat auf dem Papier jeder das Recht,[S. 95] seine Überzeugung auszusprechen. Leipacher wurde am 6. November 1907 in Gumbinnen seines Lehramtes verlustig erklärt. Allerdings hatte Leipacher den Kindern u. a. den biblischen Sündenfall als Sage bezeichnet. Hätte er doch nur die Schlange weiter reden, auf dem Bauch gehen und ihr Leben lang Erde essen lassen (Genesis 3, 14), dann wäre ja alles in schönster Ordnung gewesen. Ja, Ostelbien und Mecklenburg in der Welt voran[102]!

[S. 96]

Fünfter Abschnitt
Kriegswesen

Wie Bernold von St. Blasien zum Jahre 1078 erzählt, ließen die Anhänger Rudolfs von Rheinfelden, des Gegenkönigs Heinrichs IV., nach einer Schlacht am Neckar Tausende von schwäbischen Bauern „zur milderen Züchtigung“ entmannen.

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Vor Tortona läßt Friedrich Barbarossa Galgen errichten, um jeden Gefangenen sofort angesichts der Stadt aufzuhängen. Wie Otto Morena weiter berichtet, ließ er zweihundert Veronesen Nasen und Lippen abschneiden und andere zweihundert aufhängen.

Kulturhistorisch merkwürdig ist den Grausamkeiten gegenüber das Urteil der Biographen und Historiker. Als Friedrich Barbarossa einen Dienstmann, der sich früher ihm gegenüber vergangen hat, nicht begnadigt, wiewohl er sich dem Kaiser am Krönungstage zu Füßen wirft, schreibt Otto von Freising rühmend, er habe sich „von der Tugend der Strenge nicht zum Fehler der Nachgiebigkeit verleiten lassen“.

[S. 97]

Als die in Tortona eingeschlossene Geistlichkeit ihn kniefällig um die Gnade bittet, die Stadt, in der die Pest wütete, verlassen zu dürfen, „fühlte er zwar wie innerlich sein Herz zum Mitleid sich wandte, um aber den Verdacht der Schwäche zu vermeiden, beharrte er äußerlich auf der Standhaftigkeit seiner früheren Strenge“ und schickt sie unverrichteter Dinge heim.

Im Kriege gegen Mailand verwüstet Friedrich 1159 das Land – dem im ganzen Mittelalter herrschenden Brauche gemäß – in scheußlicher Weise, indem er sogar die Weinpflanzungen zerstören und Fruchtbäume abhacken oder schälen läßt. Als die Gegner dasselbe tun, meint Rahewin, daß dieses Wüten nicht einmal Barbaren gegenüber erlaubt sei, tadelt den Kaiser aber wegen desselben Reates nicht.

Vor Crema läßt Barbarossa die Gefangenen hängen und die Geiseln hinrichten, ja er bindet sogar Knaben, die er als Geiseln in Händen hatte, an die Belagerungsmaschinen, so daß die Cremenser ihre eigenen Kinder töten müssen. O Greueltat! ruft Rahewin aus, meint aber natürlich nicht den Kaiser damit, sondern die Belagerten, die Mut und Patriotismus genug besitzen, trotzdem die Angreifer weiter zu beschießen. Als Resultat dieser und vieler anderer Grausamkeiten ergibt sich für die Zeitgenossen das Urteil, daß Barbarossa human und milde war[103]!!

[S. 98]

Nach der Chroniques des ducs de Normandie (27527) läßt König Eldred von England die gefangenen dänischen Frauen nackt bis zur Brust in die Erde eingraben und so wehrlos den Hunden und den Raubvögeln preisgeben.

Die Schotten schnitten 1138 in England sogar schwangeren Frauen den Leib auf und metzelten Priester vor dem Altar nieder.

Im Jahre 1198 waren in einem Gefecht fünfzehn französische Ritter gefangen worden. Richard Löwenherz ließ vierzehn beide Augen ausstechen, dem fünfzehnten nur eines. Der Einäugige mußte seine Unglücksgefährten ins französische Lager geleiten. Philipp August aber rächte sich, indem er fünfzehn gefangene englische Ritter blenden ließ[104].

Es war Kriegsgebrauch, die eroberten Städte und Burgen zu zerstören, die Einwohner nieder zu machen oder in die Gefangenschaft zu führen, Frauen und Jungfrauen aber zu vergewaltigen. Mit Vorliebe wurden vornehme Frauen Troßknechten und Soldaten preisgegeben. Und zwar selbstverständlich auch in Kriegen und Fehden im eigenen Lande und von Christen unter sich, keineswegs nur in solchen gegen Ungläubige, die sich stets humaner benahmen, als die Verbreiter des Evangeliums der Nächstenliebe.

Als Kaiser Sigismund 1412 im Kriege gegen die Venezianer das feste Schloß Motta erobert hatte, ließ er einhundertundachtzig Männern die rechte Hand abhauen[105].

[S. 99]

Wie Benedikt von Weitmil (IV) erzählt, betrugen sich die Soldaten Karls IV. in Böhmen, dem Lande ihres Herrn, wie folgt: „sie raubten den Armen seine Habe, sein Vieh, marterten sie zuweilen, um Geld zu erpressen, rissen den Weibern unbarmherzig die Kleider vom Leibe, taten den Jungfrauen Gewalt an und verübten unendlich viel Böses[106].“

Im Jahre 1375 machten entlassene englische Söldner ihren zweiten Einfall ins Elsaß. Wie sie sich benahmen, erzählt die Konstanzer Chronik. „Item sy gewunnent vil stattly und burg und dorffer und closter, und erstachent wip und man und kind, und furten die schonen frowen mit in emoy, was sy dero fundent. stan sy zugent gen Brysach und nach zu Basel und gen Burgonden und in Uchtland, und wustent, was vor in was, lut und gut[107].“

Die Speierische Chronik berichtet über die Eroberung von Dinant im Jahre 1466: „und als balde er die stat ingenam, do dottet er frauͤen, man und kinder und warff sie über die muͤer uß in daz wasser, heißet die Maß, und ertranckt ir auch gar vil dar in. er liß auch die stat plundern und alz daz nemen, das dar inne waz. und dar nach liß er die stat an stoßen und verbornen und die kirchen und huser und thorn und muͤern gar zersleiffen, und macht ein eben felt dar uß und liß acker und wisen dar uß machen.“ Es handelt sich um den Herzog von Charolais, der auf die Bürgerschaft von Dinant sehr erbost war, weil sie ihn für einen Bastard des Herzogs von Burgund erklärt hatte. Die Form, in der diese Beschimpfung in die Erscheinung trat, ist auch überaus[S. 100] charakteristisch für die mittelalterliche Roheit: Man hatte von ihm ein Bild malen lassen, dieses an den Füßen aufgehängt und mit Kot beworfen!

Wie in Feindesland gehaust wurde, geht auch aus dem Schreiben der Eidgenossen an den in Speier versammelten Städtetag hervor. Die Speierische Chronik schildert die Greueltaten, die sich burgundische Söldner 1474 im Sundgau zuschulden kommen ließen. Nachdem erzählt wurde, wie sie Kirchen zerstört, Priester geschmäht und viele Menschen getötet hatten, heißt es: „und besunder vil junger frawen und dochter wider iren willen geschendt und gewaltiglich genotzugt, vil sugender kind iren muttern ab der brust gezerret und die auch vil andern junger knaben und dochtern, by trien, viern, funff ader mer jaren alt, usser lant gefurt, den armen luten und mannen umb zytlichs guts willen an iren heymlichen gemachten onmenschlich pin und groß martir angetan, erlich frawen gewondet, dochter erstochen, by iren harn und zopffen uff gehenckt, etlich frauwen in der kirchen ir beyn von einander gesperret und mit scharffen holczern in irn heymlichen gliddern gelt gesucht, die deshalb auch gestorben sind, auch mit knaben und frauwen erschroglich anmenschlich und annaturlich lesterlich sunden, nemlich in der kirchen, uff dem kerner gewaltiglich begangen, derhalb am gancz land under gen mocht, als auch umb dergleichen sunden ließ versinken der allmechtig got Sodoma und Gomorra[108].“

Karl der Kühne ließ in Lothringen alles gefangene Kriegsvolk aufhängen. Maximilian tat[S. 101] dasselbe, als er das Blockhaus von Galoo bei Antwerpen erobert hatte: „und welche nit erschossen und erstochen waren, dieselben ließ er alle henken[109].“

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Plündern eroberter Städte war durchaus herkömmlich, ebenso war es mit der ritterlichen Ehre zu vereinbaren, Gefangenen hohes Lösegeld abzunehmen, dagegen war merkwürdigerweise die Ausplünderung einer adeligen Dame dem Edelmann vom Ehrenkodex untersagt. Als Wilwolt von Schaumburg nach dem Fall von Arras das Schloß erobert und den Hauptmann gefangen hatte, brachte seine Frau freiwillig den Siegern alle ihre Kostbarkeiten im Werte von 4000 Gulden. Da sagte Wilwolt: „Wir Teutschen und vor aus von den Oberlanden, ob wir wol stet und schlos gewinnen, pflegen keiner frauen oder junkfrauen, vom adl geboren, nichts von irem geschmuck, zu irem leib gehörig, zu nemen, und wo solichs ein edelman tet, würde er von seinen genossen sein leben lang dester untreuer und unwerter gehalten. Darumb das jenig, so mir zu teil wirdet, wil ich mein beut der tugenthaften frauen wider geben und ir nichts verkern.“ Seinem Beispiel folgten dann auch, allerdings widerstrebend, die welschen Hauptleute.

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Nach dem Kriege war es oft schwer, die Soldtruppen wieder los zu werden, zumal wenn sie den rückständigen Sold nicht bekamen. Aus dieser Verlegenheit halfen sich die Ungarn 1492 auf sehr einfache Weise: Von den 8000 ungelohnten Truppen erschlugen sie 6000 und zwangen den Rest, in Österreich Zuflucht zu nehmen. Da sie dort selbst[S. 102]verständlich zur Gewinnung ihres Lebensunterhaltes rauben mußten, überfiel sie Kaiser Friedrich III. 1493 und ließ 1100 Gefangene aufhängen[110]. Unter diesen Umständen kann man es den Söldnern nicht verübeln, wenn sie höchst ungern ihren Kriegsherren den Lohn stundeten.

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Die offiziellen Gewalten haben noch in neuerer Zeit an Grausamkeit nichts zu wünschen übrig gelassen und zwar in Kulturländern, denn in Rußland war und ist ja alles möglich, wenigstens alles Barbarische und Viehische.

Oliver Cromwell erstürmte 1649 die irische Hauptfeste Drogheda und ließ die ganze Besatzung, über zweitausend Mann, niedermetzeln. Später folgte ein gleiches Blutbad in Wexford nach. Nach Beendigung des Krieges im Jahre 1652 war Irland verödet, fast die Hälfte der Bevölkerung dem Schwert, Hunger und den Seuchen erlegen. Andere Tausende waren ausgewandert, verbannt oder, nicht besser als Sklaven, in die westindischen Plantagen verschickt[111].

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Beim Rückzug der Jourdanschen Armee 1796 trug sich folgendes zu: „Die Bauern mit Weibern und Kindern fielen über die zerstreuten Haufen her, und schlugen alles, was ihnen unter die Hände kam, ohne Barmherzigkeit tot. Jeder hatte ein erlittenes Unrecht zu rächen. Die Ehemänner und Väter, welche durch die Schändung ihrer Weiber und Töchter, die man oft vor ihren Augen begangen hatte, aufgebracht waren, schnitten den armen Franzmännern das Glied, womit sie gesündigt[S. 103] hatten, lebendig vom Leibe, und schlachteten sie dann, wie man Schweine schlachtet. Die Wut der Bauern ging anfänglich über alle Gränzen bis zur unerhörtesten Grausamkeit..“

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Die alten Griechen hatten bereits im 8. vorchristlichen Jahrhundert Tempelvereine, Amphyktionien. Die berühmteste Amphyktionie war die pylische, die im Anfang des 6. Jahrhunderts mit der delphischen verschmolz. Diese aus mehreren Staaten bestehenden Vereine schworen: „Ich will keine amphiktionische Stadt zerstören, noch vom fließenden Wasser abschneiden, weder im Kriege noch im Frieden; verletzt eine Gemeinde diese Bestimmung, so will ich gegen dieselbe zu Felde ziehen und ihre Städte zerstören[112].“ Daß diese alten „Heiden“ danach handelten, beweist das Verfahren gegen Athen nach dem furchtbaren Peloponnesischen Kriege. Erst die Genfer Konvention ist nach fast zwei Jahrtausenden des Christentums zu den amphyktionischen Grundsätzen zurückgekehrt.

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Der große König Açoka von Magadha in Vorderindien (259–226 v. Chr.) erließ an seine Beamten als Richtschnur ihres Verhaltens gegenüber den „unbesiegten Nachbarn“, also seinen wirklichen oder möglichen Feinden folgendes Edikt: „Der König wünscht, daß sie sich nicht vor mir fürchten sollen, daß sie mir vertrauen sollen, daß sie durch mich nur Glück, nicht Unglück erlangen mögen.“

Ferner sollen sie folgendes verstehen: Der König wird von uns sich gefallen lassen, was man sich gefallen lassen kann..... jene (die Nachbarn)[S. 104] müssen bewogen werden, Vertrauen zu fassen, damit sie verstehen: „Wie ein Vater ist der König zu uns – wie er sich selbst liebt, liebt er uns – wir sind dem Könige wie seine Kinder.“... „Zu diesem Zwecke habe ich dies Edikt erlassen, damit die Beamten stets sich bemühen, bei meinen Nachbarn Vertrauen zu erwecken und sie zur Befolgung des Gesetzes (Buddhas) zu bewegen[112].“

Dieser selbe Açoka, der erst zum Buddhismus übertrat und ihm von ganzem Herzen zugetan war, blieb so völlig frei von jedem Fanatismus, der einst u. a. Karl den Großen zur Ehre des Christengottes 4500 Sachsen bei Verden enthaupten ließ, daß er vor allem Duldsamkeit gegen Andersdenkende lehrt. Sogar dem Brahmanentum gegenüber wurde Toleranz befolgt, und feindliche Handlungen unterblieben[113].

Damals konnte der Bauer zwischen kämpfenden Heeren sein Feld bestellen.

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Als Mohammeds Nachfolger Abu Bekr seine Truppen zur Eroberung Syriens im 7. Jahrhundert aussandte, d. h. im Begriff war, einen der in seinen Folgen gewaltigsten Kriege der Weltgeschichte zu führen, gab er ihnen folgende Instruktionen: „Leute, ich habe zehn Dinge euch zu empfehlen, die ihr genau beachten müßt. Täuschet niemand und stehlet nicht; handelt nicht treulos und verstümmelt niemanden, tötet weder Kinder noch Greise noch Weiber, beraubt die Palmen nicht ihrer Rinde, noch verbrennt sie, schlaget nicht die Frucht[S. 105]bäume ab und zerstöret nicht die Saatfelder, tötet nicht Schafe, noch Ochsen, noch Kamele außer für euren Lebensunterhalt. Ihr werdet Geschorene finden – schlagt sie mit dem Säbel auf die Tonsur; ihr werdet auch Leute in Zellen (d. h. Einsiedler) finden – laßt sie in Ruhe, damit sie in der Erfüllung ihrer Gelübde fortfahren[114].“

Es ist ausdrücklich überliefert, daß diese Instruktionen von den „fanatischen“ Mohammedanern auch befolgt wurden.

Jedenfalls hätten die christlichen europäischen Truppen im Chinafeldzug von 1900 sich daran ein Beispiel nehmen können.

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Daß die weitesten Wanderungen auch bei den schlechten Verkehrsverhältnissen des Mittelalters dem kühnen Abenteurer möglich waren, lehrt das Beispiel Harald Hardraades, eines Kriegshelden des 11. Jahrhunderts.

In der Schlacht bei Stiklestad in Skandinavien, in der sein Bruder Olaf Thron und Leben verlor, verwundet, flüchtet Harald zu den Stammesbrüdern nach Rußland, dann nach Apulien, ward hierauf unerkannt in Byzanz Führer der Waräger und vollbrachte ein Jahrzehnt lang an ihrer Spitze Heldentaten, die ihn bis Sizilien, Nordafrika und Ägypten führten. Danach ward er in Rußland der Schwiegersohn des Fürsten Jaroslaw und bestieg schließlich, nach dem Tode seines Neffen Magnus, den Thron Norwegens. Sein Ende fand er beim Versuche, das Angelsachsenreich an sich zu bringen, in der Schlacht bei Stamford[S. 106]bridge, nur 18 Tage vor dem Siege Wilhelms des Eroberers bei Hastings (1066).

Er hatte also ganz Europa vom äußersten Norden und Nordwesten bis in den tiefsten Süden und Südosten, die Küsten Asiens und Afrikas in seinen Gesichts- und Wirkungskreis gezogen und kann als Verkörperung der normännischen Ausbreitung gelten, die den Horizont der Kreuzzüge schuf[115].

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Es war im frühen Mittelalter durchaus Sitte, daß dem Heere sich Kaufleute, leichtfertige Dirnen usw. anschlossen. Selbst an den Kreuzzügen beteiligten sich Scharen dieser leichtfertigen Weiber, die militärisch organisiert, mit Keulen bewaffnet und sogar mit eigenen Fahnen versehen gewesen sein sollen. Vom 2. Kreuzzuge, auf den König Ludwig VII. von Frankreich aus guten Gründen seine etwas flotte Gattin mitgenommen hatte, heißt es: „Dies Beispiel befolgten viele andere Edelleute und nahmen ihre Gemahlinnen mit, und weil da Dienerinnen nicht fehlen konnten, so befand sich in dem christlichen Heere, das keusch sein sollte, eine Menge von Frauen.“ Auch im Heere Konrads III. fehlte es nicht an fahrenden Weibern, was dem erbaulichen Lebenswandel der christlichen Glaubensstreiter nicht eben Vorschub leistete. Deshalb wurde, als Heinrich II. und sein Sohn Richard Löwenherz 1188 den 3. Kreuzzug antreten wollten, bestimmt, daß „keiner auf die Wallfahrt irgendein Weib mitführen solle, außer einer Waschfrau zu Fuße, die unverdächtig sei.“ Wie[S. 107] „unverdächtig“ zu verstehen ist, wird nicht gesagt. Das kanonische Alter wird kaum Bedingung gewesen sein. Genützt hat diese Bestimmung nicht viel, wie auch der Erfolg der drakonischen Lagergesetze Friedrich Barbarossas ziemlich problematisch blieb[116].

Noch zur Zeit der Landsknechte nahmen viele Weib und Kind mit ins Feld und ins Lager. Die Ledigen litten auch nicht Mangel, denn ein beträchtlicher Troß liederlicher Weiber folgte dem Heere und unterstand der Disziplinargewalt des Troßweibels. Im Dreißigjährigen Kriege schleppte z. B. ein Regiment von dreitausend Mann zweitausend Weiber mit, gegen die die Autorität der Obersten nichts ausrichten konnte. Im Verlaufe des Krieges übertraf der Troß die Zahl der Kombattanten um das Drei- bis Vierfache. Diese Weiber mußten für die Soldaten alle Arbeiten verrichten und alle Strapazen teilen, dazu eine harte und mitleidlose Behandlung erdulden. Die „Lagerkinder“ wurden oft mit den Müttern ins Elend gestoßen. Dann konnten sie nichts anderes werden als Bettler, Diebe oder Räuber, im besten Falle Soldaten, was aber damals auf dasselbe herauskam[117].

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Sehr gemütlich war die Kriegsführung der Italiener im 15. Jahrhundert. Die Condottieri hatten „aus der Kriegsführung eine Kunst gemacht, indem sie in solchem Maße temporisierten, daß meist beide Teile verloren“. In der Schlacht bei Zagonara, „dieser in ganz Italien berühmt gewordenen Niederlage“ wurde nur ein einziger Mann getötet, aber nicht etwa durch[S. 108] Waffengewalt, sondern durch Sturz vom Pferde und Ersticken im Schlamm. In der einen halben Tag dauernden Schlacht bei Molinella fiel kein einziger. In der Schlacht bei Anghiari, die von Lionardo in einem berühmten, leider verloren gegangenem Karton verherrlicht wurde – Rubens entwarf in Anlehnung daran seine Reiterschlacht in der Münchner Alten Pinakothek – soll ein einziger Mann vom Pferde zertreten worden sein. Diese Machiavellis „Florentinischer Geschichte“ entnommenen Daten sind zweifellos übertrieben. Immerhin kennzeichnen sie die damalige Anschauung vom Kriegswesen, die auf den Grundton gestimmt ist „Wie gewöhnlich geschieht, siegte die Furcht“. Machiavelli faßt sein Urteil in die Worte zusammen: „Nie gab es Zeiten, in denen der im fremden Lande geführte Krieg minder gefährlich gewesen wäre, als in diesen.. Denn da alle beritten, mit Rüstung bedeckt und vor dem Tode sicher waren, wenn sie sich ergaben, so war überhaupt kein Grund vorhanden, weshalb sie sterben sollten. Beim Kämpfen schütze sie die Rüstung; konnten sie nicht mehr kämpfen, so ergaben sie sich“. „So wurde jene kriegerische Tugend, die anderwärts durch langen Frieden unterzugehen pflegt, in Italien durch die Lauheit der Kriegsführung unterdrückt.“

Die bei Caldana liegenden florentinischen Truppen hatten den Verlust von 200 Troßknechten zu beklagen, die ins feindliche, neapolitanische Lager desertierten, weil der Wein ausgegangen war! Aus diesem triftigen Grunde wurde die Belagerung auch aufgehoben[118].

[S. 109]

König Friedrich Wilhelm I. von Preußen war bekanntlich ein leidenschaftlicher Freund und Sammler schöner großer Soldaten. Für die Art, wie er sie sich zu verschaffen wußte, ist folgende Notiz vom Jahre 1713 bezeichnend: „Die Werbungen sind sehr scharf vor sich gegangen, jedoch aber haben S. Kön. Maj. verboten, die Passagiere auf den Posten nicht mehr anzuhalten, als wie etlichemal in der ersten Hitze geschehen.“ Im übrigen machte man im ganzen Lande förmliche Jagd auf Bürger und Bauern; auf den Straßen, in den Feldern, sogar während des Gottesdienstes erfolgten die Aushebungen. Als der Prediger Gottfried Arnold im Jahre 1714 in Perleberg eben das Abendmahl austeilte, drangen Werber in die Kirche ein und nahmen junge Leute mitten aus der Kirche fort. Der Prediger alterierte sich darüber derart, daß er zehn Tage später starb. Noch im Jahre 1720 wurden in der Mark Gemeinden während des Gottesdienstes von den Werbern des Soldatenkönigs – der im übrigen viel besser als sein Ruf war – überfallen. Diese Vergewaltigungen führten endlich zu einem offenen Aufstand: gerade die Tüchtigsten flohen in Scharen vor den preußischen Werbewüterichen. Von solchen Flüchtlingen wurden die Industrien von Elberfeld und Barmen begründet[119].

Mit List, Gewalt und Geld wurde auch außer Landes der Menschenfang betrieben. Karl Julius Weber, der berühmte Verfasser des Demokrit, erzählt, daß sein Großonkel, der Theologie studiert hatte und in Nürnberg als Hauslehrer lebte, bei einem Spaziergang von preußischen Werbern plötz[S. 110]lich überfallen, geknebelt, in einen Wagen geworfen und so nach Potsdam entführt worden sei, weil er 6 Fuß und 3 Zoll maß. Dieser Gewaltstreich kostete ihn sein ganzes Lebensglück. Solche Fälle waren an der Tagesordnung. Man fing sogar einen langen katholischen Geistlichen, den nachher unter Friedrich dem Großen in hoher Gunst stehenden gescheiten Abbé Bastiani, aus Welschtirol, als er gerade die Messe las, ein, und selbst ein Mönch aus Rom blieb nicht verschont und wurde in die blaue Garde gesteckt. Solche Übergriffe ließen sich die Nachbarn auf die Dauer nicht gefallen. In Hessen-Cassel wurden z. B. mehrere preußische Werbeoffiziere gehenkt.

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Kinder in der Wiege, die lang zu werden versprachen, erhielten eine rote Halsbinde und die Eltern das Handgeld. Der Versuch Friedrich Wilhelms, recht lange Gardisten mit recht großen Frauen zusammen zu geben, um so recht lange Kinder zu erhalten, mißglückte zu seinem großen Bedauern.

Die „lieben blauen Kinder“ durften nebenbei ein Gewerbe betreiben, Bier- und Weinhäuser, Materialläden usw. halten, nur keine öffentlichen Handarbeiten verrichten. Der König schenkte ihnen Geld und Grundstücke, sogar Kanonikate und stand bei ihren Kindern Gevatter.

Da die Kompagniechefs der preußischen Truppen verpflichtet waren, ihre Mannschaften vollzählig zu erhalten, waren alle zu Werbungen geradezu ge[S. 111]zwungen. Die Chefs hoben ganze Kolonien in den zugewiesenen Werbedistrikten aus, versetzten sie auf ihre Güter als „Ergänzungsmannschaften“, machten die kleinen zu Bedienten, Köchen, Reitknechten usw., kurz führten in die preußischen Staaten eine Art von Faustrecht zurück. Erst das Kantonreglement von 1733 räumte einigermaßen mit diesen unerhörten Zuständen auf[119].

Welcher Brutalitäten die Offiziere noch im 18. Jahrhundert fähig waren, erhellt aus der Sitte der Garnison von Gaeta aus der Hirnschale des dort als Mumie aufbewahrten Herzogs Karl von Bourbon zu trinken. „nachdem aber etlichemal Verdrüßlichkeiten und Unglücke darüber und bey solcher Gelegenheit unter ihnen entstanden, so ist solche Unordnung gänzlich untersaget worden.“ Erzählt Keyßler im Jahre 1730[120].

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Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel, ein Fürst, der seine Residenz zu einer der schönsten in Deutschland machte, gebildet, kunstliebend und der Aufklärung zugetan – also keineswegs ein mittelalterlicher Tyrann – verkaufte im Jahre 1775 12800 Hessen den Engländern zum Gebrauche in ihren Kolonien. Bis zum Jahre 1782 wurden noch weitere 4200 Rekruten nachgeschickt. Dazu gab Hanau noch besonders 2400 Mann. Da Hessen-Kassel damals 400000 Einwohner hatte, verschacherte der Fürst fast den zwanzigsten Teil seiner Untertanen!

Die englischen Kommissarien kamen nach Kassel und besichtigten die verkauften Menschen auf dem[S. 112] Markte, wie sie die Neger in Amerika zu besichtigen gewohnt waren. Für jedes Stück dieser armen Kerle zahlten sie 100 Taler. Sie wurden auf der Weser eingeschifft und Friedrich der Große erhob bei Minden von ihnen beim Passieren seines Landes den üblichen Viehzoll! Die beste Verurteilung dieses Systems.

Klagten die Eltern der verschacherten Leute, dann kamen die Väter in die Eisenarbeit, die Mütter ins Zuchthaus. Wer desertierte, mußte zwei Tage lang Spießruten laufen – übrigens ein Kulturgeschenk Rußlands – zwölfmal täglich, zuweilen bis zum Tode. Karl Justus Weber, der das miterlebte, wurde von den Offizieren belehrt, daß das Gassenlaufen der Gesundheit weniger nachteilig sei, als die alte Stockprügel!

Von diesen 19400 Mann kehrten im Herbst 1783 und im folgenden Frühjahr 11900 zurück. 7500 Mann hatte der Krieg weggerafft!

Merkwürdig ist, daß gleichzeitig – eine Einwirkung der Aufklärung – in Hessen die Tortur abgeschafft wurde und die einfache Todesstrafe nur mehr höchst selten Anwendung fand.

Übrigens hatte sich der Menschenschacher bezahlt gemacht: Als Landgraf Friedrich II. 1785 starb, soll er trotz seiner vielen Bauten und Reisen und des großen von ihm betriebenen Luxus 56 Millionen Taler hinterlassen haben[121].

Die englischen Subsidien, die Georg III. für die hannöversche Armee gegen Frankreich zahlte, berechneten die Prämie für einen toten oder drei verwundete[S. 113] Soldaten bei der Infanterie auf 28 Taler, bei der Kavallerie auf 11 Taler. Dagegen wurden für ein totes Pferd oder drei verwundete Pferde 90 Taler vergütet. Ein deutscher Soldat wurde also am Ende des 18. Jahrhunderts auf 11–28 Taler bewertet, also ein Achtel bis ein Drittel so hoch wie ein Pferd. Gleichzeitig schätzte der englische Nationalökonom William Petty den Wert eines Menschen auf 2888 Taler. Das waren allerdings auch Engländer![122]

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Eines schönen Tages im Herbste des Jahres 1906 begegnete ein Hauptmann auf der Landstraße in der Nähe Berlins einer vom Schießen heimkehrenden Soldatentruppe. Er hielt sie an, hieß sie umkehren und mit ihm nach Köpenick marschieren, wo er mit Unterstützung der requirierten Polizei das Rathaus umstellen ließ. Dann begab er sich mit zwei Mann zum Bürgermeister, nahm auf Grund einer gefälschten allerhöchsten Kabinettsorder eine Visitation der Stadtkasse vor, ließ sich den Betrag von 4000 Mark auszahlen, quittierte, verhaftete den Bürgermeister mit dem Kassenrendanten und ließ sie per Wagen nach Berlin transportieren.

Der Bürgermeister ist veritabler Reserveoffizier, der „Hauptmann“ seines Zeichens Schuster, der lange Jahre seines Lebens hinter Gefängnismauern zugebracht hatte. Daß eine Militärbehörde gegen einen Bürgermeister als Zivilbeamten keine Maßregeln ergreifen kann, bedenkt er nicht. Es hätte auch wenig genützt, denn wie die Soldaten bei der Gerichtsverhandlung[S. 114] bekunden, hätten sie auf einen Wink des „Hauptmanns“ hin den Vater der Stadt mit ihren Bajonetten durchbohrt. Niemandem war es aufgefallen, daß der „Hauptmann“ alt und schäbig aussah, niemandem, daß er unvorschriftsmäßig gekleidet war und in Mütze statt im Helm seine Visitation vornahm. Keinem der Soldaten war es eingefallen, den wildfremden Offizier nach seiner Legitimation zu befragen. Ganz Europa lachte.

Welches Ansehen muß der Militärstand in einem Lande besitzen, daß so etwas möglich ist! Daß eine Uniform allein genügt, eine ganze Stadt mitten im tiefsten Frieden zu alarmieren, die höchsten Behörden widerstandslos zu verhaften! Daß alle diese Maßnahmen ungesetzlich waren, wußte man natürlich auch in Köpenick, aber der Zauber der Uniform brachte jede Regung der Vernunft zum Schweigen.

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Wie mag die Zukunft darüber urteilen, daß die großen Militärmächte Europas durch ihre Offiziere die Armeen anderer Staaten reformieren lassen? Im Chinafeldzuge 1900 hatte der Feind unser verbessertes Gewehr System 88, das deutsche Seitengewehr vom gleichen Jahre, Prismen-Entfernungsmesser, Ferngläser usw., manöverierte nach deutschen Signalen und bewies fast deutsche Disziplin[123].

[S. 115]

Sechster Abschnitt
Ehe

Erst seit dem 8. Jahrhundert verlangte die Kirche Vollziehung der Trauungszeremonie durch einen Geistlichen, aber noch bis etwa 1300 wurden Bauernhochzeiten ohne priesterliche Assistenz in Deutschland gefeiert. Zur Zeit der Minnesinger war es noch nicht feststehende Sitte, die Trauung in der Kirche vorzunehmen[124]. Es genügte, wenn die Brautleute sich vor glaubwürdigen Zeugen die Ehe versprachen. Diese Zivilehe, die bald vollzogen wurde, wurde für rechtsgültig angesehen.

Eine wichtige Zeremonie war die des Beilagers, von der auch bei Kindern nicht Abstand genommen wurde. Als die Tochter König Rudolfs von Habsburg, Guote, den König Wenzel von Böhmen heiratet, legte man beide Kinder die Nacht über zueinander, wiewohl – so berichtet der Chronist Ottokar von Steier CLXXIV – sie von ihren Puppen, er von seinen Falken erzählte[125].

Als Kaiser Friedrich III. mit der reizenden 16jährigen Eleonore von Portugal am 22. März des Jahres 1452 zu Neapel die Ehe vollzog – die Trauung[S. 116] durch den Papst war bereits am 16. des Monats erfolgt – gab es nicht geringe Schwierigkeiten. Friedrich hatte sich nämlich diesen feierlichen Akt für Deutschland aufsparen wollen. Nach langem Sträuben gab er endlich nach. Gerührt durch die Trauer Leonorens, die fürchtete, ihm nicht zu gefallen, und bewogen durch König Alfonso, der ihm klar machte, daß es viel einfacher sei, seine Nichte gleich hier zu lassen, wenn er nicht befriedigt sei, als sie aus Deutschland zurückzuschicken. Er ließ das Lager herrichten, legte sich darauf und ließ sich Leonore in die Arme legen, dann wurde in Anwesenheit des Hofstaates über sie eine Decke gezogen. Es blieb aber bei einem Kusse. Auch waren beide in den Kleidern und standen unverzüglich auf. Die portugiesischen Hofdamen fürchteten (oder hofften?), als sie das Überziehen der Decke und die ernste Wendung, die die Sache anzunehmen schien, sahen, daß es doch etwas shoking würde und kreischten. König Alfonso aber sah mit sichtlichem Ergötzen lächelnd der Zeremonie zu. In der folgenden Nacht wurde das Versäumte nachgeholt, und das junge Paar begab sich zu Bett – jedenfalls unbekleidet, da das damals üblich war – aber nicht in das priesterlich geweihte, das die Portugiesinnen hatten herrichten lassen, sondern da Friedrich Gift oder Zauber fürchtete, in ein anderes. Aber das ging nicht so glatt, denn die Kaiserin, die sich schon zu Bette begeben hatte, wollte trotz dreimaliger Aufforderung Friedrichs nicht ins andere Bett, in dem der Kaiser lag. Sie werde es halten, wie es Brauch sei. Die Männer müßten zu den Frauen kommen und nicht umgekehrt. Der Kaiser[S. 117] verfügte sich dann zu ihr und zog sie an der Hand ins unverdächtige Bett.[126]

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Wie die Ehe durch Prokuration geschlossen wurde, beschreibt der Chronist Jakob Unrest wie folgt: „Kunig Maximilian schickte seiner diener ainenn genannt Herbolo von Polhaim gen Brittania zu empfahn die kunigliche prawt, der war in der stadt Remis (Reims) erlichn empfanngn, und deselbst beslieff der von Polhaim die kunigliche prawt, als der fursten gewohnhait ist, das ihre sendpotten die furstlichn prawt mit ainem gewaptn man mit dem rechtn arm, und mit dem rechtn fues plos, und ain plos swert darzwischn gelegt, beschlaffen. Also habn dy alltn furstn gethan, und ist noch die gewohnhait“.[127]

Es handelt sich hier um die 1491 geschlossene Ehe Maximilians I. mit der Anna von Bretagne. Übrigens wurde sie niemals vollzogen, da der König Karl VIII. von Frankreich die Braut seines Rivalen trotz des gewährten freien Geleites gefangen setzte und selber heiratete. Die reiche Erbschaft schien ihm diesen Ehe- und Wortbruch zu rechtfertigen. Bekanntlich ließ Maximilian sich diesen Schimpf nicht gefallen und erklärte den Krieg.

Noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde vom deutschen Fürstenrecht ähnliches gefordert. Man legte das junge Paar nach der Trauung im Beisein des Hofes in das Paradebett, das im Speisesaal hergerichtet war. Dabei wurden Konfitüren und süßer[S. 118] Wein gereicht. Dann nahm man das Paradebett auseinander und führte die Neuvermählten unter Pauken- und Trompetenschall an die fürstliche Tafel.[128]

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Erbaulich ging es bei der Verlobung der hl. Elisabeth her. Der Patriarch von Aquileja, Berthold, ein Bruder der ungarischen Königin Gertrud, schändete eine Gräfin. Da er sich durch Abreise der Rache ihres Gemahles entzieht, dringt dieser in das Schlafgemach der Königin ein und hängt sie, im Glauben sie sei mitschuldig, auf.[129]

Trotz der Sittenlosigkeit des deutschen Mittelalters, das sich aber stets der Verwerflichkeit des Ehebruches bewußt blieb, war der gereizte Ehemann sehr unbequem. Der Verführer hatte auf alle Fälle sein Leben verwirkt, in der Regel wurde er verbrannt, oft ging es ihm noch schlimmer. Die beiden Schwiegertöchter Philipps III. von Frankreich, Margarethe, Gemahlin des Kronprinzen, und Blanche, die des Grafen de la Marche, wurden geschoren und zu ewigem Gefängnis verurteilt. Ihre Liebhaber Philipp und Gautier d’Aulnai öffentlich geschunden, kastriert und gehängt.

Nicht geringe Unbequemlichkeiten hatte nach Thietmar von Merseburg ein Ehebruch bei den Slawen in der heutigen Lausitz im Gefolge.

„Wenn unter ihnen einer sich erfrecht fremde Ehefrauen zu mißbrauchen oder Hurerei zu treiben, so muß er sofort folgende Strafe erdulden: Er wird[S. 119] auf die Marktbrücke geführt und ihm durch den Hodensack ein Nagel geschlagen; dann legt man ein Schermesser neben ihn hin und läßt ihm die harte Wahl, dort auf dem Platz sich zu verbluten, oder sich durch Ablösung jener Teile zu befreien“. Der ertappten Frau ging es nicht viel besser. „Wenn eine Buhlerin ertappt wurde, dann wurde sie mit der entehrenden und erbärmlichen Strafe belegt, an ihren Genitalien ringsum beschnitten zu werden. Dieses Präputium – wenn man den Ausdruck dafür gebrauchen kann – wurde an ihrer Haustüre aufgehängt, damit der Blick des Eintretenden darauf falle und er in Zukunft um so mehr bedacht und vorsichtig wäre.“ Zur Zeit der Väter, sagt Thietmar, wurde die Frau enthauptet.[130]

Eine ähnliche Geschichte erzählt der Chronist Matthäus Parisiensis, Mönch von St. Alban in England: Johannes Brito ertappte 1248 einen vornehmen Ritter namens Godefridus de Millers bei seiner Tochter, schlug ihn, hing ihn mit gespreizten Beinen an die Balken, machte ihn zum Kapaun und warf ihn halbtot hinaus. Dafür wurde er – zumal er es einem sehr galanten Geistlichen gerade so machte – auf ewig verbannt. Der König aber bestimmt, und das gibt diesem Falle seine kulturhistorische Bedeutung: hinfort sei diese Verstümmelung verboten, es sei denn als Vergeltung für den Ehebruch der eigenen Frau!

Das Mainzer Stadtrecht befiehlt als Strafe für Juden, die sich mit Christenfrauen fleischlich ver[S. 120]gingen: „da sol man dem Juden sein Ding abesniden und ein Aug ausstechen“. Übrigens ließ noch im Jahre 1545 ein Edelmann in der Wetterau seinen Schalksknecht kastrieren[131].

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Zahlreich sind die Fälle, in denen der Mann die im Ehebruch ertappte Frau tötet. Aus Brantôme geht hervor, daß das im Frankreich des 16. Jahrhunderts gar keine Seltenheit war.[132] Auch in Deutschland war es in dieser Zeit noch gesetzlich zulässig. Z. B. heißt es im Frankenhauser Stat. von 1558: „Ob einer einen Andern bei seinem elichen Weibe nackend und bloß in einem Bette hete befunden und in zorniger weise zufiele und den selbigen tod schlüge, der ist unstreflich“.[133] In der Zimmerischen Chronik (II, S. 523 f.) wird von einem Kaufmann erzählt, der seinen Schreiber mit seiner Frau im Bade findet – merkwürdigerweise scheint die Badewanne damals bei galanten Tete-a-tetes sich besonderer Bevorzugung erfreut zu haben – und ihn tot schlägt: „Die obrigkait nam sich der sachen weiter nit an, dieweil der schreiber an der thatt ergriffen“. Das war in Konstanz. „Solch strigeln im badt biß auf den todt ist bei wenig jaren davor ain pfaffen zu Zürich auch begegnet, der ist auch dermaßen von aim burger daselb im badt beim weib ergriffen worden“. Sehr ergötzlich ist die Geschichte, die sich 1532 in Oberndorf zutrug (ebenda III, S. 65 ff.), wo ein ertappter Pfaffe mit zusammengebundenen Vieren zum Fenster hinausgehängt wird. Merkwürdigerweise wird in der Regel die Frau wieder in Gnaden aufgenommen.

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[S. 121]

Besonders Fürstlichkeiten mußten oft Damen heiraten, die sie nie gesehen hatten. Um nun nicht mit einem Scheusal hereinzufallen, schickten sie Gesandte oder ihren Hofmaler auf die Brautwerbung. Als 1161 der griechische Kaiser Manuel um Milisendis, Schwester des Grafen von Tripolis, werben läßt, müssen die Gesandten sich genau nach ihrer Körperbeschaffenheit erkundigen oder, wie es in der altfranzösischen Übersetzung dieser Stelle heißt: sie wollten sie oft reden hören und ließen sie ganz entkleidet vor sich hin und her gehen.

Noch im 18. Jahrhundert wurde in Frankreich jede Verlobte eines Prinzen vor der Verheiratung durch seine weiblichen Anverwandten einer körperlichen Untersuchung unterzogen.[134]

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Daß die Frauen von ihrem Manne geschlagen wurden, selbst mit einem Knüttel, war im frühen Mittelalter so gang und gäbe und galt für so wenig unpassend, daß es selbst in den Ritterromanen häufig erwähnt wird.[135] Sogar Siegfried hat Krimhilde tüchtig verprügelt, als sie die Brunhilde durch ihre Rede verletzt hatte (Nib. XV, 894). In Bayern hat erst die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches, 1900, das leichte Züchtigungsrecht des Ehegatten beseitigt.

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Wer der Treue seiner Frau nicht sicher war, legte ihr schon im 13. Jahrhundert einen Keuschheitsgürtel an, von dem sich Modelle im Museum[S. 122] schlesischer Altertümer in Breslau, im Schloß Erbach im Odenwald – hier gleich zwei Exemplare – im Museum des Arsenals in Venedig, im Museum zu Poitiers, im Toussaud-Museum in London, in der Sammlung Pachinger in Linz, im Clunymuseum zu Paris und wohl auch noch anderwärts erhalten haben. Allerdings war der mißtrauische Ehemann nicht sicher, daß der Händler nicht einen Nachschlüssel der Gattin oder ihrem Liebhaber einhändigte.

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Wie Graf Zimmern erzählt,[136] gab es in Sachsen und den Niederlanden eine eigentümliche Sitte, „Beischlafen auf Glauben“, „was doch wider alle vernunft ist, auch vil huren und dorechter weiber gemacht hat. Man sagt ain guten Schwank von aim edelman in Niderlanden oder Westphalen, ain Horst, dem ist auch ain solliche ehr mit ainer jungfrawen angethon und uf glauben zugelegt worden. Als ihm nun nachs die Keuz anfahen steigen, do hat er die jungfrawen anfahen zu begreifen und mit ihr zu sprachen. sie hats alles von ime gelitten und vergut gehaht, one das er ir nit underhalb der gurtel oder weiche greif. nun parlamentirt er lang mit ir, vermaint, sie zu bereden, aber sie war ganz standthaft und sagt im mit kurzen worten, er sollt darvon sten, dann sie wurde im underthalb der Gurtel nichts verwilligen.“

Merkwürdige Anschauungen von Jungfräulichkeit herrschten in der Grafschaft Sponheim unter dem gewöhnlichen Volke seit den ältesten Zeiten. Zimmern[S. 123] erzählt darüber (III, S. 279 f.): „Wann ain junger gesell sich verheiraten will und umb eine wurbdt, so mueß zuvor er irer freundschaft burgen (Bürgen) setzen, das er ain hertbarer gesell seie (das sein die verba formalia) das ist sovil, das er wol hasplen kundt uf der betziehen. dargegen aber so muß im der hochzeiterna freuntschaft verburgen, das iren dochter oder verwantin ein raine jungfraw seie; iedoch dingen sie darbei uß drei stuck, nemlich Kinderspill, als wann die halbgewachsne kinder mit ainander sich paren und gaupen; item hurtenscheden, was hunder den zeunen oder dergleichen Orten sich ongeferdt begibt, und dann hew- oder kornbaren, das wurt insonderhait ußgedingt; dann wie baldt het am strohalm an sollichem ort ain schaden gethon? fur diese drei scheden verspricht man keinem, und da sie gleich ain guet zeit im beßenreis umbgeloffen, so mueß doch der guet narr schweigen und zufrieden sein.“ Unter diesen Umständen war es allerdings in Sponheim nicht schwer, als Jungfrau zu gelten. Ja, ja, keusch waren unsere Vorfahren!

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Noch gegen Ende des 16. Jahrhunderts herrscht, noch dazu in höfischen Kreisen, eine ähnlich laxe Sitte. Der schlesische Ritter Hans von Schweinichen weiß darüber in seinen „Denkwürdigkeiten“ (S. 38 f.) zu erzählen:

Im Jahre 1573 reist er nach Lüneburg zu Herzog Heinrich. Nach dem Abendessen wird getanzt und die Hofgesellschaft zieht sich von der Reise er[S. 124]müdet zurück. „Die einheimischen junker verloren sich auch, sowohl die jungfrauen, daß also auf die letzte nicht mehr als zwo Jungfern und ein Junker bei mir blieben, welcher einen tanz anfing. Dem folget ich nach. Es währet nicht lange, mein guter Freund wischt mit der Jungfer in die Kammer, so an der Stuben war, ich hinter ihm hernach. Wie wir in die Kammer kommen, liegen zwei Junkern mit Jungfrauen im Bette; dieser, der mit mir vortanzet, fiel sammt der Jungfer auch in ein Bette. Ich fraget die Jungfrau, mit der ich tanzet, was wir machen wollten. Auf Mecklenburgisch so saget sie, ich sollt mich zu ihr in ihr Bette auch legen; dazu ich mich nicht lange bitten ließ, leget mich mit Mantel und Kleidern, ingleichen die Jungfrau auch, und reden also bis vollend zu Tag, jedoch in allen Ehren. Auf den Morgen hat ich das Beste, daß ich der Längest wär auf dem Platz gewesen, gethan, und ich hatte es am besten verricht. Kam derwegen beim Frauenzimmer in groß Gunst. Das heißen sie auf Treu und Glauben beischlafen; aber ich acht mich solches Beiliegen nicht mehr, denn Treu und Glauben möchte zu ein Schelmen werden.“

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Das Jus primae noctis ist dokumentarisch nachweisbar bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Ein Gesetz vom Jahre 1538 im Kanton Zürich lautet: „Ouch hand die burger die rechtung, wer der ist, der uf den gütern, die in den Kelnhof gehörend, die erste nacht bi sinem wibe ligen wil, die er nüwlich zu der[S. 125] ee genommen hat, der sol den obgenanten burger vogt dieselben ersten nacht bi demselben sinen wibe lassen ligen.“ Der Bräutigam hatte allerdings das Recht, mit Geld seine Braut freizukaufen. Auch die hohe grundbesitzende Geistlichkeit beanspruchte das jus primae noctis, wohl allerdings mehr als weiteres Mittel, die Untergebenen zu schröpfen, als um das Recht auszuüben. Nach dem Lagerbuche des schwäbischen Klosters Adelberg vom Jahre 1496 mußten die zu Bortlingen sitzenden Leibeigenen das Recht dadurch ablösen, daß der Bräutigam eine Scheibe Holz, die Braut ein Pfund sieben Schillinge Heller oder eine Pfanne, „daß sie mit dem Hinteren darein sitzen kann oder mag“, darbrachten. Der Maßstab, den die geistlichen Herren anzulegen beliebten, spricht Bände! Anderwärts konnten die Bräute sich loskaufen, indem sie dem Grundherrn so viel Käse oder Butter entrichteten „als dick und schwer ihr Hinterteil war[137].

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Sehr verständig, wenn auch für uns befremdend genug, ist Luthers Ansicht, die er im Traktat „Vom ehelichen Leben“ niederlegt: „Wenn ein tüchtig Weib zur Ehe einen untüchtigen Mann überkäme und könnte doch keinen anderen öffentlich nehmen und wollte auch nicht gern wider Ehre tun, soll sie zu ihrem Mann also sagen: Siehe lieber Mann, du kannst mein nicht schuldig werden und hast mich und meinen jungen Leib betrogen, dazu in Gefahr der Ehre und Seligkeit bracht, und ist für Gott keine Ehe zwischen uns beiden, vergönne mir, daß ich mit deinem[S. 126] Bruder oder nächsten Freund eine heimliche Ehe habe und du den Namen habst, auf daß dein Gut nicht an fremde Erben komme, und laß dich wiederum williglich betrügen durch mich, wie du mich ohne deinen Willen betrogen hast.“ Der Mann hat nach Luther die Pflicht, diese Bitte zu erfüllen; will er nicht, so darf er nicht böse sein, wenn die Frau von ihm läuft[138].

Das Recht der Frau auf die ehelichen Freuden war gesetzlich garantiert. Besonders in Westfalen war man augenscheinlich sehr besorgt, daß die bessere Hälfte nicht zu kurz käme. In erster Linie muß der Nachbar des untauglichen Ehemannes aushelfen. In der Landfeste von Hattingen heißt es: „Da ein Mann wäre, der seinem rechten Weibe ihr frauliches Recht nicht tun könne, so soll er sie sachte auf den Rücken nehmen und tragen über neun Zäune und setze sie dort vorsichtig nieder, ohne Stoßen, Schlagen, Werfen und ohne bösen Worte, rufe alsdann seine Nachbarn an, daß sie ihm seines Weibes Not wehren helfen. Und wenn dann seine Nachbarn das nicht tun wollen oder können, so soll er sie senden auf die nächste Kirchweih in der Nähe, und daß sie dort ‚sich seiwerlich zumache und zehrung habe‘, hänge er ihr einen mit Geld gespickten Beutel auf die Seite. Kommt sie von dorther wieder ungeholfen, dann helfe ihr der Teufel.“

War der Frau glücklich „geholfen“ worden, dann – so bestimmt das Benker Heidenrecht (III, 42) „soll er sie wieder nehmen, sie wieder tragen nach[S. 127] Haus und setzen sie sacht nieder und ihr ein gebratenes Huhn und eine Kanne Wein vorstellen[139].“

Nach dem Bochumer Landrecht (III, 70) mußte der Mann die Frau über die Zäune tragen, dort fünf Stunden lang um Hilfe rufen, nützte das nicht, dann sollte er sie im neuen Kleid mit Geld versehen auf einen Jahrmarkt schicken. Blieb auch das erfolglos, dann mögen ihr „thausend düffel“ helfen.

So fremdartig uns diese Bestimmungen anmuten, so sind sie es doch mehr wegen ihres Symbolismus als wegen des Grundgedankens, der unendlich viel verständiger ist, als der in unserer Gesetzgebung, der Impotenz zwar als Scheidungsgrund gelten läßt, aber dem geschädigten Ehegatten kein Vorrecht einräumt. In Österreich gar mit seiner hochwohlweisen Ehegesetzgebung kann sich zwar die Ehefrau scheiden lassen, aber heiraten darf sie nicht mehr, so lange der Mann lebt. Allerdings hat sich das Leben seit je über diese papierne Feigenblattmoral hinweggesetzt.

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Nach dem heute in Österreich gültigen Eherecht sind aber nicht nur die katholischen Ehegatten bis zum Tode aneinander gebunden, sondern es wird auch das Band der Ehe für ganz ebenso unauflösbar erklärt, „wenn auch nur ein Teil schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der katholischen Religion zugetan war“. Also auch der akatholische Teil muß die Folgen einer Ehe mit einem Katholiken sein[S. 128] ganzes Leben lang tragen! Dieser im § 111 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehaltene Grundsatz wurde durch Einwirkung des österreichischen Episkopates in den Jahren 1814 und 1835 noch weiter verschärft, indem auch nicht nur getrennten Akatholiken die Ehe mit Katholiken untersagt wurde, sondern auch für sie selbst, falls sie etwa vor oder nach der Trennung ihrer akatholischen Ehe zum Katholizismus übertraten, sogar das Band ihrer bereits getrennten Ehe dergestalt wieder wirksam wurde, daß ihnen bei Lebzeiten des früheren Ehegatten jede Wiederverheiratung untersagt wird.

Mehr als das: der oberste österreichische Gerichtshof nimmt den nach Wahrmund ungesetzlichen Standpunkt ein, daß selbst die im Auslande geschlossenen Ehen akatholischer Ausländer wegen angeblichen Ehehindernisses des Katholizismus ex officio für ungültig erklärt werden müssen, wenn ein oder der andere Eheteil vordem einmal Katholik gewesen war!

Das Merkwürdigste dabei ist, daß Christus, wie Wahrmund nachweist, sowenig wie die ganze Antike, von einer unbedingten Unauflöslichkeit der Ehe etwas wußte[140].

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Um die furchtbaren Menschenverluste des Dreißigjährigen Krieges besser ausgleichen zu können, wurde u. a. am 14. Februar 1650 vom fränkischen Kreistag in Nürnberg folgender Beschluß gefaßt: „.. (es) seinds auff Deliberation und Berathschlagung folgende 3 Mittel vor die bequemste und beyträglichste erachtet und allerseits beliebt worden. 1. Sollen hinfüro innerhalb[S. 129] den nechsten 10 Jahren von Junger mannschaft oder Mannßpersonen, so noch unter 60 Jahren sein, in die Klöster ufzunemmen verbotten, vor das 2te denen Letzigen Priestern, Pfarrherrn, so nicht ordersleuth, oder auff den Stifftern Canonicaten sich Ehelich zu verheyrathen; 3. Jedem Mannßpersonen 2 Weiber zu heyrathen erlaubt sein: dabey doch alle und jede Mannßperson ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öffters ermahnth werden sollen, sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, daß er sich völlig und gebürender Discretion und versorg befleiße, damit Er als ein Ehrlicher Mann, der ihn 2 Weiber zu nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under ihm allen Unwillen verhüette“[141].

Im 138. Band der Preußischen Jahrbücher macht unter dem Pseudonym eines Professor Dr. Robert Hoeniger ein allzu bescheidener Forscher eine großartige Entdeckung! Der Geist treibt ihn zu „beweisen“, daß die bekannten Plünderungsszenen Callots aus dem 30jährigen Kriege ebenso, wie die Beschreibung einer Plünderung in Grimmelshausens Simplicissimus nicht etwa so zu verstehen seien, daß bei jeder Plünderung gleichzeitig im selben Zimmer geraubt, gestohlen, genotzüchtigt, gemordet, brandgelegt usw. worden sei – wie wir ahnungslosen Gemüter bisher glaubten – sondern daß hier zusammengezogen sei, was sich an verschiedenen Orten begeben habe. Daraus folgert er, daß der Dreißigjährige Krieg gar nicht so schlimm war. Obige Notiz erklärt er, allerdings ohne Beweis für – einen Witz! Dieser[S. 130] tiefbohrende Forscher hat auch endlich die „Kultur-Kuriosa“ richtig erkannt (S. 418 Anm.) als „kritiklose Sammlung alles Unrats und Unflats“. Dafür sei ihm hiermit die Unsterblichkeit der Fliege im Bernstein verliehen. Leider kann ich für den modernen Kopernikus augenblicklich nicht mehr tun.

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Es war im hohen Mittelalter Sitte, daß nach der Hochzeit das Brautpaar mit den Gästen ins Badehaus ging, um ein gemeinsames Brautbad zu nehmen, wobei die Geschlechter nicht getrennt waren. Wie es dabei noch nach der so sittlich wirkenden Gegenreformation zuging, lehrt das Zittauer Ratsedikt von 1616: „Als denn vormals dy jungen Gesellen nach dem bade widir (wider) gute sitten in badekappin und barschenckicht (mit bloßen Schenkeln) getanzt haben, wil der Rath das fortureh (hinfort) kein mans bild in badekappin oder barschinckicht tanzen solle“[142].

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Daß die Kirche, trotz des sakramentalen Charakters der Ehe und ihrer prätendierten Unauflöslichkeit bei Personen, die mächtig genug waren, vom Prinzip abstand, daß andrerseits zu allen Zeiten, auch im frühen Mittelalter gegenüber seiner unbeschreiblichen Angst vor den Höllenstrafen die gewissen Freuden des Diesseits nicht selten siegten, mag nach der einen oder andren Seite hin, aus folgenden Fällen hervorgehen:

Lothar II. verstieß 860 seine Gemahlin Theutberga, um seine Geliebte Waldrada zu ehelichen.

[S. 131]

Kaiser Friedrich I., Barbarossa, ließ sich von Anna von Vohburg unter dem Vorwande scheiden, sie sei unfruchtbar. In zweiter Ehe mit einem einfachen Adeligen hatte sie aber Kinder.

König Ottokar von Böhmen ließ sich 1261 von Margarete, Tochter Leopolds VI. von Österreich, scheiden.

Ludwig von Brandenburg, Sohn Ludwigs des Bayern, heiratete Margareta Maultasch, die Erbin von Tirol, nachdem sie von ihrem Mann, Johann Heinrich, Sohn des Königs von Böhmen, 1341 geschieden war.

König Ladislaus von Sizilien verstieß seine Gemahlin Konstanze Chiaramonte 1392 und heiratete 1402 Maria von Lusignan. Seine erste Gemahlin aber gab er dem Andrea di Capua, Conte d’Altaville gegen seinen Willen zur Frau[143].

Clemens VI. bestätigte die unkanonische Ehe Johannas von Neapel mit dem Prinzen von Tarent im Jahre 1348. Und das wiewohl die Königin im begründeten Verdacht stand, ihren ersten Gemahl ermordet zu haben. Allerdings machte sich diese Milde bezahlt, denn Johanna verkaufte Avignon am 8. Juni des gleichen Jahres an den Papst um die kleine Summe von 80000 Goldgulden[144].

Die Äußerung König Alfonsos des Großen von Neapel Kaiser Friedrich III. gegenüber, er solle lieber in Neapel das Beilager mit Leonore von Portugal halten, als in Deutschland, um sie, falls er von ihren körperlichen Reizen nicht befriedigt sei, gleich bei ihm lassen zu können, beweist hinlänglich, daß zu allen Zeiten der Mächtige nach Belieben verfahren konnte. Allgemein bekannt ist auch Luthers Einwilligung zur Doppelehe des Landgrafen von Hessen[145].

[S. 132]

Siebenter Abschnitt
Sittlichkeit

Der hl. Hieronymus († 420) erzählt uns, daß zu seiner Zeit in Gallien noch Menschenfresserei existierte. In seiner Schrift gegen Jovinian (II, 7) schreibt er nach Harnack: „Was soll ich von anderen Völkerschaften sagen, da ich doch selbst als Jüngling in Gallien die Attikoten, einen britannischen Stamm, Menschenfleisch habe essen sehen. Wenn sie in den Wäldern auf Schweine-, Rindvieh- und Schafherden stoßen, schneiden sie den Kindern und den Weibern die Hinterbacken und Brüste ab und halten diese für einen köstlichen Schmauß.“

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König Chlodwig verleitete den Chloderich, seinen Vater, König Siegbert, zu ermorden. Nach Ausführung dieser Bluttat sollten die Schätze des Ermordeten geteilt werden. Als der Sohn den Kopf in die Schatztruhe steckte, erschlug ihn einer von Chlodwigs Leuten mit der Axt. Zwar beteuerte Chlodwig[S. 133] seine Unschuld am Ende Siegberts, setzte sich aber in den Besitz seiner ganzen Hinterlassenschaft. Als er den Fürsten von Cambrai, Ragnachar, und dessen Bruder Richar gefangen genommen hatte, schlug er den ersteren mit seiner Streitaxt nieder, unter der Motivierung, er habe durch seine Feigheit das königliche Geschlecht entehrt. Dann tötete er auch den Richar, weil er seinem Bruder nicht genügend Beistand geleistet habe. Von diesem König Chlodwig, der bekanntlich das Christentum annahm, schreibt der fromme Bischof Gregor von Tour: „Gott aber warf Tag für Tag seine Feinde vor ihm zu Boden und vermehrte sein Reich, darum daß er rechten Herzens vor ihm wandelte und tat, was seinen Augen wohlgefällig war.“[146]

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Im 9. Jahrhundert wurden drei deutsche Kaiserinnen, Judith, Gemahlin Ludwigs des Frommen, Richenta, Gemahlin Karls des Dicken, und Ota, Gemahlin Arnulfs des Ehebruchs angeklagt. Bekanntlich ging es Kunigunde, Gemahlin Heinrichs II., nicht besser. Bekannt ist auch das lockere Leben der Töchter Karls des Großen; sogar sein Freund und Biograph Einhard berührt im 19. Kapitel diesen Punkt. Karls Tochter Hruotrud hatte vom Grafen Rorich einen illegitimen Sohn Ludwig, seine zweite Tochter Bertha gebar dem Abt Angilbert zwei Söhne außer der Ehe.

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Thietmar von Merseburg, ein Bischof, der zu Beginn des 11. Jahrhunderts sein berühmtes Geschichts[S. 134]werk verfaßte, lobt eine Matrone ausdrücklich, weil sie nicht sei wie die anderen Frauen. „Denn diese zeigen größtenteils, indem sie einzelne Teile ihres Körpers auf eine unanständige Weise entblößen, allen Liebhabern ganz offen, was an ihnen feil ist, und wandeln, obwohl das ein Greuel vor Gott und eine Schande vor der Welt ist, ohne alle Scham allem Volke zur Schau einher. Es ist schlimm und höchst beklagenswert, daß kein Sünder im Verborgenen bleiben will, sondern daß alle, den Guten zum Ärgernis, den Bösen zum Beispiel, stets öffentlich hervorzutreten trachten[147].“

Gleich im nächsten Kapitel wird von einer Nonne Mathilde, Tochter des Markgrafen Thiederich erzählt, die einen Slaven heiratet, gebiert dann einem andern einen Sohn, wird aber trotzdem Äbtissin in Magdeburg!

„In unseren Tagen, in denen die Freiheit zu sündigen mehr als je ganz schrankenlos herrscht, treiben außer der Menge der verführten Mädchen selbst noch gar manche verheiratete Frauen, denen geile Lust den verderblichen Kitzel anreizt, Ehebruch und zwar noch zu Lebzeiten ihres Mannes. Und damit nicht zufrieden überliefert manche noch, indem sie ihren Buhlen heimlich dazu antreibt, ihren Ehemann der Hand des Mörders, den sie darauf – ein böses Beispiel für die übrigen – öffentlich zu sich nimmt und mit ihm, wie schändlich! nach vollem Belieben buhlt. Ihr rechtmäßiger Ehegemahl wird[S. 135] verschmäht und zurückgestoßen und sein Vasall ihm vorgezogen. Weil dergleichen nicht mit schweren Strafen verfolgt wird, so wird es, befürchte ich, von Tag zu Tag von vielen als eine neue Mode mehr gepflegt werden[148].“

So sah es also ums Jahr 1000 bei unsern keuschen Ahnfrauen aus!

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Die in der 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts dichtende fromme Nonne Roswitha von Gandersheim hatte die Absicht, die unsittlichen heidnischen Schriften zu verdrängen. Das hindert sie aber nicht, uns in Bordelle zu führen, den Versuch eines Liebhabers, seine tote Geliebte zu mißbrauchen, anzudeuten und in Marterszenen zu schwelgen.

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Im Fragment „de rebus Alsaticis“ heißt es: „Um das Jahr 1200 hatten auch die Priester ziemlich allgemein Beischläferinnen, weil gewöhnlich die Bauern sie selbst dazu antrieben. Dieselben sagten nämlich: Enthaltsam wird der Priester nicht sein können; es ist darum besser, daß er ein Weib für sich hat, als daß er mit den Weibern aller sich zu schaffen macht.“ Ob die Bauern unrecht hatten?

Daß das Konkubinat nichts Anstößiges war, geht aus den Worten des Caesarius von Heisterbach hervor, der von einem Mönch erzählt, der Pfarrer wurde:[S. 136] „Er nahm, wie das bei vielen Sitte ist, eine Beischläferin ins Haus, mit der er auch Kinder hatte.“ Schon um 1200 hielt man im Bistum Salzburg denjenigen Geistlichen für einen Heiligen, der sich mit einer Konkubine behalf[149]!

Der Bischof Heinrich von Basel (1213–1238) „hinterließ bei seinem Tode zwanzig vaterlose Kinder ihren Müttern“.

Bischof Heinrich von Lüttich, der vom Konzil von Lüttich abgesetzt wurde und am 6. September 1281 seinen Nachfolger ermordete, hatte 61 Kinder.

Schon die Synode von Mainz hatte unter dem Vorsitz des Rhabanus Maurus im Jahre 852 zur Steuerung des sittlichen Verfalls bestimmt, daß jeder Mann vor der Ehe eine Konkubine haben dürfe[150].

Noch nach der Gegenreformation mit ihrer zweifellos die Sitten hebenden Wirkung war das nichts ungewöhnliches, wie u. a. aus Johann von Wedels ganz beiläufigen Bemerkung hervorgeht: „In den Ehestand hat er sich nicht begeben, weil er den bischöflichen Stand geführet und im Konkubinat unehlich sein Leben führen müssen[151].

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Vom Kloster Wolverhampton schreibt Petrus Blesensis: „Sie lebten öffentlich und offenkundig in Unzucht und rühmten sich ihrer Sünde wie Sodom, und im Angesichte der öffentlichen Schande nahmen sie einer des andern Tochter oder Nichte zur Frau.[S. 137] Und so groß war die verwandtschaftliche Verschwägerung unter ihnen, daß keiner imstande war, ihre abscheulichen Verbindungen zu lösen.“

„Canonici und Ritter machten sich mit den edel geborenen Nonnen zu schaffen.“ Das war schon im 11. Jahrhundert nichts Seltenes. In einem Brief beschuldigt sogar die Geistlichkeit der Domkirche zu Bamberg eine Äbtissin, sie habe ihre Nonnen so Mangel leiden lassen, daß sie durch Liebesverhältnisse sich ihren Unterhalt verschaffen mußten[152]!

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In den Dekretalien des Bischofs Burchard von Worms (1000–1025) finden wir u. a. (ed. Paris 1549 p. 277) folgende Stelle:

„Hast du dir, wie es manche Frauen zu tun pflegen, so eine Vorrichtung oder einen Apparat in Form des männlichen Gliedes angefertigt nach Maßgabe deiner Wünsche, und ihn an der Stelle deiner Schamteile oder abwechselnd (alternis) mit einigen Bändern hingebunden und mit anderen Weibern Unzucht getrieben oder taten es andere mit dem gleichen Instrument oder mit einem andern mit dir? Wenn du es getan hast, sollst du fünf Jahre lang an den gesetzlichen Feiertagen Buße tun.

Hast du, wie es manche Frauen zu tun pflegen, mit der vorgenannten Vorrichtung oder irgendeinem anderen Apparat selbst mit dir allein Unzucht getrieben? Tatest du es, dann sollst du ein Jahr lang an den gesetzlichen Feiertagen Buße tun.

[S. 138]

Tatest du, was manche Frauen zu tun pflegen, wenn sie die sie quälende Geilheit löschen wollen, die sich vereinen und gleichsam den Beischlaf ausüben müssen und es können, indem sie miteinander ihre Genitalien vereinen und indem sie sich so an einander reiben ihr Jucken zu stillen trachten? Tatest du es, dann sollst du drei vierzigtägige Fasten lang während der gesetzlichen Feiertage Buße tun.“

Das spricht nicht für die Sittenreinheit unserer vielgepriesenen Ahnen.

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Tribadinnen wurden schon im 13. Jahrhundert erwähnt, besonders in den Nonnenklöstern. Bereits im 11. Jahrhundert spielten die Lustknaben in England geradezu eine Rolle, und besonders in Klöstern wurde der widernatürlichen Unzucht gefrönt. Dieses uns aus den Vorgängen der Jahre 1907 und 1908 ja genügend bekannte Laster war zur Ritterzeit so verbreitet, daß ein Mann, der nicht sofort bereit war, weiblichem Entgegenkommen Folge zu leisten, Gefahr lief, sich in den Verdacht der „Ketzerei“ zu setzen. Daran änderte auch die Todesstrafe durch Feuer nichts, die z. B. König Rudolf 1277 über einen Ritter Haspinperch nach den Baseler Annalen verhängte.

Einen Gedanken, der anläßlich des Harden-Moltkeprozesses oft genug ausgesprochen wurde, äußert bereits Jacques de Vitry († etwa 1240) gelegentlich seiner Schilderung des Treibens in Paris: „Eine einfache Unzucht hielten sie für keine Sünde; öffentliche Dirnen schleppten überall auf den Gassen und Straßen[S. 139] die vorübergehenden Geistlichen in ihre Bordelle. Und wenn diese etwa einzutreten sich weigerten, so riefen sie gleich den Schimpfnamen ‚Sodomit‘ hinter ihnen her. Denn dies ekelhafte und abscheuliche Laster hatte wie ein unheilbarer Aussatz oder ein verderbliches Gift in dem Grade die Stadt ergriffen, daß es für anständig galt, sich eine oder mehrere Mätressen zu halten. Ja, in ein und demselben Hause waren oben die Schulzimmer, unten die Behausungen der Dirnen; im oberen Geschoß lasen die Magister, im unteren trieben die Dirnen ihr schmähliches Gewerbe“[153].

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Wer zur Ritterzeit ein Weib mit Gewalt sich zu Willen machte, wurde mit dem Tode bestraft, in England gar geblendet und entmannt. König Adolf von Nassau wurde unter anderem abgesetzt, weil er sich derartige Gewalttaten, die recht häufig waren, hatte zuschulden kommen lassen. In diesem Punkte waren eben die Untertanen immer kitzlich, und Machiavelli, sonst gewiß nicht schüchtern, ermahnt deshalb im Principe ausdrücklich den Landesherren, sich etwas zu menagieren.

Mag die Höhe der Strafe bei Gewalttaten auch befremden, die Tatsache der schweren Sühne ist gewiß kein Kuriosum, wohl aber sind es die Ausnahmen; im Kriege gefangene Weiber, ja, reisende Damen, deren Ritter man im ehrlichen Kampfe besiegt hatte, durfte man mit Gewalt sich gefügig machen, wenn es auch nicht für sehr chevaleresque galt[154].

[S. 140]

Die Geliebte des Ritters (Amie) ist geradezu gesetzlich anerkannt; sie genoß alle möglichen Ehren, begleitete ihren Freund auf Turniere und wurde von anderen Frauen keineswegs geringschätzig behandelt. Ihr gegenüber durfte der Liebhaber nicht Gewalt anwenden[155].

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Während das ganze Mittelalter hindurch ein außerehelicher Verkehr für ganz und gar nicht unsittlich galt, ging zur Ritterzeit das Edelfräulein, das vor der Ehe Kinder hat oder sich gegen die Keuschheitstugend vergeht, jedes Anspruchs auf ihr Erbteil verlustig. Wenigstens nach den Establissements de Saint Louis, livre I, chap. XII, wo es heißt: „Gentisfame, quand elle a eu enfans, ains que’elle soit mariagée, ou quand elle se faitdepuceler, elle perd son heritage par droit, quand elle en est prouvée“[156].

Was die Folgen betrifft, so scheint man allerdings bereits im 11. Jahrhundert dagegen Vorkehrungen getroffen zu haben. Wenigstens wird von der Gräfin Clementia von Flandern berichtet, sie habe, als sie binnen drei Jahren ihrem Manne drei Söhne geboren hatte, aus Furcht, sie würden um das Land in Streit geraten, „durch Frauenkünste“ bewirkt, daß sie nicht mehr Mutter wurde. Natürlich wurde sie dafür von Gott dadurch bestraft, daß ihr alle Söhne lange vor ihrem Tode entrissen wurden[157].

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Zu dem 1394 in Frankfurt gehaltenen Reichstage waren den Fürsten und Herren mehr als achthundert[S. 141] Freudenmädchen nachgefolgt. Als in den Jahren 1414 bis 1418 in Konstanz die große Kirchenversammlung tagte, waren dort etwa 1500 Dirnen anwesend. Sie kamen auch auf ihre Kosten, wenigstens wird von einer berichtet, sie habe sich achthundert Goldgulden erworben[158].

Auf dem Reichstage von 1521 in Worms ging es „ganz auf Römisch (das läßt tief blicken!) zu mit Morden und Stehlen, und schöne Frauen (d. h. feile Dirnen) saßen alle Gassen voll, es war ein solch Wesen wie in Frau Venus Berg.“

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Als König Sigismund im Jahre 1414 mit achthundert Pferden nach Bern kam, um daselbst einige Tage zu verweilen, hatte der Stadtrat eine zarte Aufmerksamkeit ausgedacht: Er befahl nämlich den Insassinnen der Frauenhäuser, alle Herren vom Hofe freundlich und unentgeltlich zu empfangen, und er selbst bezahlte nachher die Dämchen statt des Königs und seines Gefolges. Sigismund aber rühmte laut diese Zuvorkommenheit des Magistrates! Zwanzig Jahre später besuchte Sigismund als Kaiser mit seinem Gefolge das Frauenhaus in Ulm, und der Magistrat bezahlte die Kosten der Festbeleuchtung. Im Jahre 1435 ließ der Wiener Stadtrat gelegentlich Sigismunds Besuch die Dirnen der beiden Frauenhäuser mit Samtkleidern versehen.

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[S. 142]

Als 1450 eine von Friedrich III. nach Neapel geschickte österreichische Gesandtschaft dort erschien, wurde sie in ähnlicher Weise geehrt: „In allen Städten und Kastellen waren die Türen der Häuser offen, Streu und Heu zugerichtet; was jeder haben wollte, das gab man ihm; die Frauen im Frauenhause waren alle bestellt, durften keinen Pfennig annehmen, weil alles nur auf einen Rabisch geschnitten wurde (d. h. auf dasselbe Kerbholz); da fand man Mohrinnen und sonst schöne Frauen, so daß es eine Lust war.“

Nicht Ehrenjungfrauen, sondern das Gegenteil empfingen mit Blumen im Mittelalter am Stadttor den einziehenden Monarchen. Es war für anständige Frauen zu bedenklich, mit dem Herrscher und seinem Gefolge in Berührung zu kommen. Da Ferdinand I. ein sittenstrenger Mann war, war bei seinem Einzug in Wien 1522 diese Vorsicht nicht nötig, und die Dirnen blieben zu Hause.

Als Kaiser Maximilian 1512 in Regensburg einzog, kam eine ganze Anzahl ausgewiesener liederlicher Frauenzimmer, sich am Saum seines Kleides und am Schweif des Rosses haltend und vom alten Schutzrecht des Königs Gebrauch machend, wieder in die Stadt.

Als 1557 in Frankfurt ein Fürstentag abgehalten wurde, zog der Rat in Erwägung, ob nicht „zu Verhütung allerlei Unrats“ das Frauenhaus geschlossen bleiben solle! Hierzu ist zu berücksichtigen, daß mit der Reformation und Gegenreformation, vor allem[S. 143] aber seit dem Auftreten der Syphilis im Beginn des 16. Jahrhunderts die Sittlichkeit sich unbedingt gehoben hatte.

In Ulm gingen um 1527 selbst verheiratete Frauen mitunter ins Frauenhaus.

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Ein Abgeordneter, den im Jahre 1446 der Rat von Frankfurt nach Köln schickte, führte in seiner Kostenberechnung auch die Ausgabe für den Besuch des Frauenhauses auf[159].

Der Beamte, der in Straßburg die von einem Frauenhause zu zahlenden Gelder zu erheben hatte, schrieb in sein Rechenbuch auch die Worte ein: „Hab a gebickt, thut 30 Pfennig“. Bicken ist der im Elsaß gebräuchliche Ausdruck für die Tätigkeit, um derentwillen man das Frauenhaus aufsuchte[160].

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Das non olet war den Frauenhäusern gegenüber stark ausgeprägt. Bischöfe bezogen Einkünfte aus ihnen, und der Papst soll gar im 16. Jahrhundert mitunter 20000 Dukaten eingenommen haben! In Frankfurt zahlte der Rat bis 1561 aus dem Ertrag der Frauenhäuser an der Mainzer Pforte einen Grundzins an das Leonhardstift.

Sogar als Lehen wurden Frauenhäuser vergeben, von Fürsten, Bischöfen, ja selbst vom Reich![S. 144] Der Bischof von Würzburg belehnte am Ende des Mittelalters die Grafen von Henneberg als Marschälle des Bistums mit dem Würzburger Frauenhause. In Ober-Ehenheim wurde noch 1577 Michael Kuhle vom Kaiser mit dem Frauenhause belehnt, und die Grafen von Pappenheim bezogen bis 1614 ein Schutzgeld von den fremden Krämern, Fechtern, Spielleuten und den „unzüchtigen Weibern“.[161]

Der Domdechant von Würzburg besaß noch 1544 das Recht, daß das Dorf Martinsheim ihm auf Verlangen eine „schöne Frau“ liefern mußte[162]!

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Als der Rat von Schaffhausen den benachbarten Edelleuten im Jahre 1527 ein Fastnachtsfest gab, wurden auch feile Dirnen zugezogen[163].

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Wie sehr die Geistlichkeit neben dem Seelenheil auf körperliche Wohlfahrt von jeher bedacht war, folgt aus der niedlichen Tatsache, daß bereits im Jahre 1347 in Avignon, bekanntlich der damaligen päpstlichen Residenzstadt, eine wöchentliche Untersuchung der Dirnen durch einen Wundarzt vorgeschrieben war. Erst ein ganzes Jahrhundert später läßt sich eine ähnliche Maßnahme in Ulm nachweisen[164].

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Eine sehr humane Bestimmung findet sich überall: Daß unter keinen Umständen, auch nicht wegen Schulden, die Dirne am Austritt aus dem Bordell[S. 145] und an der Aufgabe des bisherigen Lebenswandels verhindert werden durfte. Auch der Kirchenbesuch mußte ihnen jederzeit gestattet werden[165].

Entgegen den sonst herrschenden Gesetzen, die den Dirnen das Tragen von kostbaren Kleidern und Schmuck verboten, erließ der Züricher Bürgermeister Waldmann 1485 die entgegengesetzte Bestimmung: nur sie durften uneingeschränkt Putz tragen. Damit hoffte er auf den Kleiderluxus der ehrbaren Frauen einzuwirken[166]. Übrigens gab es in Venedig ein ähnliches Gesetz.

Die Kirche erklärte es als ein Verdienst, Dirnen zu heiraten[167]!

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Als der junge Heinrich von England 1431 in Paris einzog, machte der Zug in der St. Denysstraße vor einem Brunnen halt, in dessen Bassin drei nackte junge Mädchen umherschwammen. Aus der Mitte dieses Brunnens wuchs ein Lilienstengel empor, dessen Knospen und Blumen Ströme von Milch und Wein entsandten. Den bigotten Ludwig XI. empfing man 30 Jahre später mit dem gleichen Schauspiel in den Mauern seiner Residenz. In Lille wurde Karl dem Kühnen von Burgund die Ehre zuteil, vor einer ungeheuren Zuschauermenge das Urteil des Paris an drei lediglich mit dem Mantel der christlichen Nächstenliebe bekleideten Grazien wiederholen zu dürfen[168].

[S. 146]

Als sich Kaiser Friedrich III. 1471 in Nürnberg aufhielt, schlugen eines Tages, als er vom Kornhaus kam, „zwo hurn“ eine lange silberne Kette um ihn, aus der er sich mit einem Gulden lösen mußte. Ehe er seine Herberge erreichte, wiederholte sich dies Spiel nochmals[169].

Im Jahre 1492 sprach eine getaufte Jüdin in Basel öffentlich aus, es gäbe keine fromme Jungfrau und Ehefrau in der Stadt, und wenn man eine solche finden wolle, so müsse man sie in der Wiege suchen. Sie ließ sich lieber ewig aus der Stadt verbannen, als diese Anklage zurückzunehmen[170].

In Regensburg beklagte sich 1512 die Besitzerin des Frauenhauses schriftlich beim Rat über den Eintrag, den sie in ihrem Gewerbe erleide. Zur Fastenzeit würden in Klöstern und bei Weltgeistlichen Dirnen beherbergt, um die gesetzliche Abgabe von ihrem Gewerbe zu ersparen. Sie hatte die Dreistigkeit mit den Worten zu schließen: „Ich will geschweigen der Frauen, die fromm Ehemann haben und leider auch viel Abenteuer treiben.“

Selbst 12jährige Knaben besuchten am Ende des Mittelalters, d. h. zur Reformationszeit – wirklich beendet wurde das Mittelalter erst durch die französische Revolution – das Frauenhaus, und zwar anscheinend gar nicht selten. In Ulm beschloß der Rat 1527, Knaben von 12–14 Jahren in die Frauenhäuser nicht mehr einzulassen, sondern mit Ruten hinauszujagen.

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[S. 147]

Die Sittenlosigkeit des mittelalterlichen Klerus spottet jeder Beschreibung. In Nördlingen wagte im Jahre 1472 z. B. der Magistrat nicht in seiner Frauenhausordnung die Zulassung von Geistlichen zu verbieten, sondern beschränkte sich darauf, zu untersagen, daß sie eine ganze Nacht darin blieben!

Als man 1526 in Nürnberg das Klarissinnenkloster aufhob, lief ein Teil der Laienschwestern unmittelbar in die Frauenhäuser! Die Klarissinnenklöster waren eigentlich zur Minderung der Unzucht und zur Rettung gefallener Mädchen gestiftet worden! Verordnungen der Städte, die die Insassen und Insassinnen der Klöster zur Zucht ermahnten, waren an der Tagesordnung.

Im 16. Jahrhundert hatte nach Sleidanus und Fra Paolo in der Schweiz jeder Priester seine Konkubine, und zwar soll ein eidgenössisches Gesetz allen Priestern zur Sicherstellung der ehrbaren Frauen vorgeschrieben haben, eine solche zu halten.

Im Jahre 1433 motivierte der Züricher Rat eine sittenpolizeiliche Maßnahme damit, daß Frauen und Männer, Pfaffen und Laien nachts vermummt auf den Straßen erschienen, „unter ihnen auch die Frau Äbtissin zum Frauenmünster und ihre Jungfrau Ursula“.

Daß Beginen die Konkubinen von Priestern waren, geschah so häufig, daß in einer Verordnung des Mainzer Erzbischofs Gerhard II. der Name[S. 148] Begine für gleichbedeutend mit Pfaffenmagd gebraucht wird.

Für die sittliche Schätzung der Geistlichkeit spricht ein Eintrag im Bürgermeisterbuch Frankfurts von 1463, in dem „Pfaffen, pfaffenmede, horen, bubenknechte, bekynen“ zusammen genannt werden!!

Die Moralität des Züricher Klerus war derart, daß der Rat im Jahre 1487 gebot, Verführer von Mädchen dürften nicht mehr vor das geistliche Gericht geladen werden, sondern er selbst werde sie richten.

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Der Freiherr von Zimmern erzählt in seiner Chronik (III, S. 69) vom Leben im Nonnenkloster Oberndorf im Tal folgendes: „Was für guet leben, sover anders das ür guet leben zu achten, in disem closter gewesen, ist sonderlich bei dem abzunemen, das vil adels ab dem Schwarzwaldt und am Necker in disem closter den ufritt gehapt, und het damals mit gueten ehren und der warhait vilmehr des adels hurhaus dann des adels spittal mögen genempt werden. vor andern haben die von Ow, Rosenfeldt, Brandegk, Stain, Newneck vil gelts darin verthon, und hat dise hohe schuel bös ehemenner und unnutze kindsvätter geben. beschaint sich an dem, es sein uf am zeit vil vom adel und guet gesellen im closter gewesen, die haben ain abentdanz zimlich spat gehalten. hat sich mit fleis ohngefferdt begeben, das in allem danz die liechter sein verlescht worden. do ist ain wunderbarliches Blaterspill entstanden und sich menigclich anfahen zu paren. under anderm[S. 149] ist versehen worden, daß die thurn (Türen) verhept und kain prinendt liecht in sal kommen, noch gelassen. und gleichwol alldo niemands verschonet worden, so hat sich doch niemands ob dem andern beclagt, allain ain edelman under dem haufen, dem ist in seim sinn ein widerwertiger casus begegnet, dann er in ainer ungeduld, wie er vermaint die zeit sei im zu kurz und man werd villeucht bald ain liecht einhertragen, überlaut geschreien: ‚lieben freundt, eilendt nit, lassendts noch einmal umbher geen! ich hab mein schwester erwuschet‘. Nit mag ich wissen, was er hernach für ain gestin überkommen. es ist kain eilen bei inen gewesen, sondern haben inen gleichwol der weil gelassen.“ Damals ging dort alles hin, was man kaum für Unrecht hielt, und die Güter des Klosters mehrten sich infolgedessen.

Zimmern sagt ausdrücklich, daß Nonnenklöster sehr häufig die Rolle von Bordellen spielten, und zwar gilt dies noch vom 16. Jahrhundert. Natürlich kam das – außer bei den Eingeweihten – nur durch Zufall auf. So als in Straßburg nachts ein Blitz ins Frauenkloster einschlägt und die Bürger es gewaltsam öffnen, um das Feuer zu löschen. Da kam das nächtliche Treiben, das wohl fast überall herrschte, ans Licht. Zimmern schreibt darüber (III, S. 70):

„Also hat man ain mansperson, gleichwol der jaren noch jung, auf einer closterfrawen im bet nackend gefunden, die das wetter und der dunst baide erstecket. wie nun gleich hernach strenge inquisition gehalten, hat sich wahrhaftigclichen erfunden, das etlich mehr manspersonen im closter sich enthalten, die doch bei[S. 150] zeiten darvon kammen. diese sein in der jugendt kindsweis in der umbtreibenden scheuben (gemeint ist die Drehscheibe, die zur Verhütung des Kindsmordes und um die abliefernden Eltern nicht erkennen zu können, an den Nonnenklöstern zur Deponierung der Findelkinder angebracht waren) ins closter gezogen worden, darin sie biß in ire manbare jar behalten und nach der haut sein gebraucht worden. ohne zweifel haben sie ir köstle wol verdienen und an den alten, garstigen, stinkenden böcken ir junges leben, den leib und alle chreften verschinden muessen; dann under anderm herfurkomen, das die eltesten under inen in disem tahl die prerogativ oder preminenz gehapt, die jungern aber, die der arbait villeucht baß werd gewesen, haben die weil fasten muesen und sich ander closterarbait behelfen.“ Bei solchen Klöstern befanden sich Weiher, die nicht abgelassen werden durften, damit man die dort versenkten Kinderleichen nicht fand.

Aus dem Kloster Heistal bei Bregenz besuchte einst eine Nonne die Gräfin von Kirchberg. Nicht ohne Schalkhaftigkeit erzählt Zimmern von ihr (Chronik I, S. 330): „Dise guet closterfraw het wol kunden mit gueten ehren Eptissin oder mutter im closter sein, und wer an ir der nam nit verloren gewesen. aber der sachen beschehen vil bei nechtlicher weil, darzu man nit gesicht, vil weniger soll hernach vil darvon gesagt werden.“

Mag es auch Ausnahmen gegeben haben, die hier geschilderten Zustände werden von dem Katho[S. 151]liken Zimmern als Zeitgenossen ausdrücklich als die Regel bezeichnet und über die Lässigkeit der Obrigkeit, die gerne die Augen zudrückt, Klage geführt.

Der Adel suchte die Klöster zu Abenteuern auf und kam auch auf seine Rechnung, denn nicht genug damit, sich selbst zu prostituieren, verkuppelten die Nonnen auch vielfach andere Frauen, die dorthin zu Besuch kamen. (Zimmern III. S. 70ff.)

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Geiler von Keisersberg, Prediger am Straßburger Münster, sagt in seinem 1517 erschienenen „Brösamlin“ (fol. 10a) über die Nonnenklöster: „Ich weiß nicht, welches schier das best wer, ein tochter in ein semlich closter thuon oder in ein frawenhauß. Wann warumb? ym closter ist sie ein huor, so ist sie dennocht ein gnadfrauw dartzuo; aber wer sie in dem frawenhuß, so schlüg man sie umb don grind und müst übel essen unnd trincken; man würff sie ein steg auff die ander ab; denn so sie gedechte, wer sie wer, unnd schlüg in sich selber, das sie in dem closter nit thuon. Gebst du deiner tochter ein man, du hertest, du fragtest, was ein man er were, was er hette, etc. Also wilt du dein tochter in ein closter thuon, so frag auch, was man für ein wesen füre. Du sihest wol, wa die thuren mit einem hanfstengel beschlossen seind, und wa da ist ein uß und yngon als in einer batstuben.“

Wenn auch die Sittenprediger zu allen Zeiten über die unvergleichliche Verworfenheit ihrer Zeitgenossen gezetert haben[171], so sind doch des Franzis[S. 152]kaners Thomas Murner Ansichten, die er in der Narrenbeschwörung XXXIX, 49 ausspricht, recht charakteristisch, weil sie zeigen, wie aus dem Schoße der Kirche selbst über das Treiben in den Nonnenklöstern geurteilt wurde.

„Der sin kind nit vermähelen kan Und hat kein gelt ir nit zu geben, so muoß sie klösterlichen leben. (57) Wann sie dann zuo den jaren gat Und sich empfindt in irem stat Und sie der narr facht an zuo jucken, So laßt sie sich herumher bucken (deponere) Und fluocht dem vater underm grund, Das er sie nit versehen kunt, Und hette vil lieber ein armen man, Dann das sie wolt zuo metten gan. (67) Spricht man dann: Das ist nit recht; Du schendest do mit din frums geschlecht“, So antwurt sie gar bald und geschwind: „Ich wolt, das ich vierhundert kind Uf erden brecht, nun in zuo leid. Was stießens mich in dieses kleid! (86) Sie ist doch jung, recht oder alt, Wer die meisten kinder macht, Die würt aptissin hie geacht. (97) Die frowenkloster sind jetzt all Gemeiner edellüt spital.

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Bezeichnend ist, daß die Inwohnerinnen des Frauenhauses sich über die Konkurrenz der Klosterfrauen beklagten! Hans Rosenplüt sagt darüber in der „XV. clagen“: „Die gemeynen weib clagen auch ir orden, Ir weyde sey vil zu mager worden. Die winkel weyber und die haußmeyde, die fretzen teglich ab ir weide... Auch clagen sie[S. 153] über die closterfrawen, Die können so hübschlich über die snur hauen, Wenn sie zu ader lassen oder paden, So haben sie junkhar Conraden geladen[172].“

Auch nach der Gegenreformation war in den Klöstern keine übermäßige Askese zu hause. Im St. Marienkloster zu Köln war es wenigstens noch 1576 recht fidel. Schweinichen erzählt davon in seinen „Denkwürdigkeiten“ (S. 108): „Darin hat es lauter Gräfin, Herren- und Adelstandes, und wenn sie aus der Kirchen kamen, legeten sie den Habit ab und trugen sich weltlichen, mochten auch daraus heiraten... waren also lustig und guter Dinge mit den Nonnen, tanzten und trunken sehr... wurden danach so bekannt im Kloster, daß die eine Nonne, ein schön Mensch vom Adel, des Geschlechtes eine Reckin, ein klein Kindlein davon bracht, weil wir noch zu Köln und im Lande herum waren.“

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König Ludwig XV. von Frankreich besaß einen eigenen Beamten für das Arrangement seiner Orgien in der Person des „Intendant des Menus-Plaisirs“ La Ferté[173]!

Der berühmte Hirschgarten, jenes riesige Bordell, das die Marquise von Pompadour König Ludwig XV. einrichtete, und zwecks dessen Füllung im ganzen Lande Unterhändler tätig waren, um neue Schönheiten anzuwerben, hat wohl die riesigsten Summen verschlungen, die je ähnlichen Vergnügungen geopfert[S. 154] wurden. Man hat ausgerechnet, daß jede einzelne dieser Dämchen den öffentlichen Schatz eine Million Livres gekostet habe. In Summa dürfte der Hirschpark während der Zeit seines Bestehens eine Milliarde Livres verschlungen haben, die selbstverständlich nicht der König aus seiner Privatschatulle, sondern das Volk zahlte. Bezeichnend ist die Erzählung Casanovas, daß den Hirschpark, in dem die tollsten Orgien gefeiert wurden, die sich vorstellen lassen, niemand besuchen durfte außer die bei Hofe vorgestellten Damen[174]!

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Nach Polizeiberichten ist festgestellt, daß im Oktober 1793 alltäglich der Pariser Revolutionsgarten und namentlich die Galerien bei dem Theater Montansier mit ganz jungen Burschen und Mädchen im Alter von 7–14 und 15 Jahren angefüllt waren, die sich fast öffentlich den Ausschweifungen der infamsten Unzucht hingaben. Dabei waren sie „fast nackt wie die Hand und boten den Vorübergehenden das entwürdigendste Schauspiel.“

In derselben Zeit traten die berüchtigten pornologischen Klubs an die Öffentlichkeit und veranstalteten im Opernhaus nackte Bälle, bei denen nur das Gesicht maskiert war. Die Zahl der täglichen Dirnenbälle stieg damals auf mehrere Hundert, auf denen die „Naktheiten der Griechen und Römer“ zur Schau getragen wurden, wo in 23 Theatern der Unzucht gefrönt wurde.

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[S. 155]

Paris hatte 1770 etwa 600000 Einwohner. Von diesen waren 20000 Dirnen. Während der Revolution stieg die Zahl der letzteren auf 30000.

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Wenn auch die Damen vom Ballett im allgemeinen nicht gegen den Vorwurf der Askese in Schutz genommen werden müssen, so ist doch folgende von Casanova erzählte Geschichte kennzeichnend für den Tiefstand der Moral im damaligen Paris. Casanova sah eines Tages beim Ballettmeister der Oper 5–6 junge Mädchen von 13–14 Jahren, sämtlich von ihren Müttern begleitet und von bescheidenem, feinem Wesen. Er sagte ihnen Schmeicheleien, die sie mit niedergeschlagenen Augen anhörten. Eine von ihnen beklagte sich über Kopfschmerzen. Während Casanova ihr sein Riechfläschchen bot, sagte eine ihrer Gefährtinnen: „Ohne Zweifel hast du schlecht geschlafen.“ „Nein, das ist es nicht,“ erwiderte die unschuldige Agnes, „ich glaube, ich bin in anderen Umständen.“

Casanova war erstaunt, da er das junge Mädchen natürlich für eine Jungfrau gehalten hatte, und sagte: „Ich glaubte nicht, daß Madame verheiratet wären.“ Sie sah ihn einen Augenblick überrascht an. Dann wandte sie sich gegen ihre Gefährtin und beide lachten um die Wette[175].

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Die damalige französische Dame betrachtete die respektvolle Zurückhaltung ihr gegenüber als eine ihren Reizen zugefügte Beleidigung[176]!

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[S. 156]

Der Klerus unterschied sich moralisch durchaus nicht von der übrigen Bevölkerung. Die bei der Erstürmung der Bastille 1789 gefundenen Akten über die Sittlichkeitsvergehen der Priester füllen zwei Bände! Ludwig XV. wurde jeden Morgen über die Auffindung von Priestern in Pariser Bordellen berichtet[177]!

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Dafür verdanken wir heute den Klerikalen den famosen Entwurf, der unter dem Namen „Lex Heinze“ fortleben wird, und in den Nonnenklöstern müssen die jungen Mädchen im Hemd ins Bad gehen. So tugendhaft sind wir jetzt!

[S. 157]

Achter Abschnitt
Schicklichkeit und anderes

Brantôme erzählt von einem französischen Prinzen, der häufig die Damen des Hofes zu Festlichkeiten einlud. Dabei wurde ihnen der Wein in einem sehr schönen Becher von vergoldetem Silber gereicht, der über und über mit lasziven und erotischen Darstellungen bedeckt war. Die Damen hatten nun die Wahl, Durst zu leiden oder den Becher zu benutzen. Die Mehrzahl, auch junge Mädchen, amüsierten sich köstlich und führten an die Darstellungen anknüpfend die pikantesten Gespräche. Brantôme, der selbst als Augenzeuge wiederholt zugegen war und aus dem Becher trank, erzählt: „Bref, cent mille brocards et sornettes sur ce sujet s’entredonnoient les gentilshommes et dames ainsi à table, comme j’ay veu, que c’estoit une très-plaisante gausserie, et chose à voir et ouir; mais surtout, à mon gré, le plus et le meilleur estoit à contempler ces filles innocentes, ou qui feignoyent l’estre, et autres dames nouvellement venues, à tenir leur mine froide, riante du bout du nez et des lèvres, ou à se contraindre et faire des hypocrites, comme plusieurs dames en faisoyent le mesme. Et notez que, quand elles eussent deu mourir de soif, les sommelliers n’eussent osé leur donner à boire en[S. 158] une autre coupe ny verre. Et, qui plus est, juroyent aucunes, pour faire bon minois, qu’elles ne tourneroyent jamais à ces festins; mais elles ne lassoient pour cela à y tourner souvent, car ce prince estoit très-splendide et friand. D’autres disoyent, quand on les convioit: „J’irai, mais en protestation qu’on ne nous baillera point à boire dans la coupe;“ et quand elles y estoient, elles y beuvoient plus que jamais. Enfin elles s’y avezarent si bien qu’elles ne firent plus de scrupule d’y boire; et si firent bien mieux aucunes, quelles se servirent de telles visions en temps et lieu; et, qui plus est, aucunes s’en desbauchèrent pour en faire l’essay; car toute personne d’esprit veut essayer tout. Voilà les effets de cette belle coupe si bien histoirée. A quoy se faut imaginer les autres discourts, les songes, les mines et les paroles que celles dames disoyent et faisoyent entre elles, à part ou en compagnie[178].“

In der französischen Hofgesellschaft des 16. Jahrhunderts waren solche kleinen Scherze an der Tagesordnung. Brantôme erzählt in unmittelbarem Anschluß an diese Geschichte von einem schönen Bilde im Besitze des Grafen Chasteau-Vilain, auf dem unbekleidete Frauen in allen möglichen Stellungen und Beschäftigungen dargestellt waren derart, daß ein Asket in Wallung geraten wäre. Eine Anzahl Damen mit ihren Kavalieren besichtigten die Galerie und besonders dieses Gemälde sehr eingehend, und eine von hohem Rang wandte sich „comme enragée de cette rage d’amour“ zu ihrem Galan und sagte: „C’est trop demeuré icy: montons en carosse promptement,[S. 159] et allons en mon logis, car je ne puis plus contenir cette ardeur; il la faut aller esteindre: c’est trop bruslé.“ „Et ainsi partit, et alla avec son serviteur prendre de cette bonne eau qui est si douce sans sucre, et que son serviteur luy donna de sa petite burette.“

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Wie es im 16. Jahrhundert bisweilen in Deutschland bei Hofe zuging, lehrt die saftige Geschichte, die Zimmern in seiner Chronik (I, S. 439) von der Herzoginwitwe von Rochlitz geb. Landgräfin von Hessen in Rochlitz erzählt. „Wie die Fraw gewesen, also auch das Frawenzimmer und ire Jungfrawen; daher sagt man als Marggraf Albrecht von Brandenburg in der schmalkaldischen Vechte von ir geen Rochlitz geladen, alda er auch gefangen, da haben seine Edelleut allerlei Kurzweil mit den Jungfrawen triben, under denen eine gewesen, die hat ein Edelman für sich uf den Schoß gesetzt und mit andern seinen Gesellen gespillt. Nit wais ich, wie es gangen, oder was sie für ain warme ader befonden, sie ist dem Edelman in der Schoß über sich gesprungen und gehotzet, sprechend: ‚Ei, er kutzelt mich.‘“

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Als Herzog Wilhelm von Gülch im Jahre 1540 die erst 12jährige Königin von Navarra in Chatellerault heiratete, sie aber zur Vollziehung der Ehe noch zu jung war, ließ, wie Zimmern erzählt (III, S. 343), König Franz ihm für die Brautnacht eine andere adelige Jungfrau zuführen. „Man sagt,[S. 160] der Herzog von Gülch hab des Kunigs Gnad mit Willen angenommen, auch sich die Nacht erwisen, darob die Kunigin von Navarra, sein Schwiger, und ir Dochter abnemen kunden, das er gentil compaignon seie, und soll der Jungfrawen des Morgens ein Tausendt Guldin geschenkt haben. Die hets noch ein Monat also angenommen. Dieser Hurenhandel (anders kan ich in nit haißen) ward dozumal am Hof und menigclichem in Frankreich fur ein sondere gentilese gehalten.“

Auch hinter den Kulissen ging es nach demselben Gewährsmann fidel zu: „Hiebei kan ich nit underlassen zu vermelden, als der Herzog und die jung Kunigin mit der Deckin beschlagen warden und die Ceremonia mit dem Gesegnen und andern Solenniteten lang wereten, dowarden hiezwischen etliche große Frawen und Jungfrawen hünder den Tapissereien und courtines nach allem vorteil gepletzt; dann des Königs Söne und etliche Cardinal und Fursten halfen einander und sahe ie einer dem andern durch die Finger. Do must mancher gueter Gesell, der sein Weib, Schwester oder Döchter deren emden het, schweigen und verdrucken, war dennost fro, das er so wol daran war.“

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Daß man in Deutschland nicht gerade sehr zimperlich war, lehrt folgende Geschichte, die derselbe Zimmern erzählt: „In gleichem Fahl haben wir ein erbare und namhafte Matron zu Augspurg kent, die hat offentlich in einem Panket zu Augspurk[S. 161] alle Schleckbißle und Wollust der Music und anders erzelt, ordentlich und mit sonderm Ufmerken der Zuhörer, und letstlich den Beschluß irer Rede ohne ainiche Schew deren gegenwurtigen angehankt: ‚Aber ein spanischer... ubertref solche Delicias alle mit ainandern.‘“ Zimmern (III, S. 385) setzt natürlich das richtige Wort.

Mag man gegen diese Geschichte einwenden, sie sei ein einzelner Fall, also kein charakteristisches Kulturdokument, so ist dem entgegen zu halten – selbst wenn man den sonstigen Ton vieler Chroniken gar nicht in Rechnung setzen wollte – daß Zimmern ausdrücklich von einer „ehrbaren und namhaften Matron“ spricht.

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Ein Seitenstück ist folgende Erzählung Zimmerns: „Bei wenig jaren haben wir ain Closterfraw zu Hapstal gehapt, ist ein Erkmenin gewesen, sie hat gehaisen..., die hat kains sollichen Instruments (wie Königin Marie, Schwester Kaiser Karls V., von der eine ähnliche Geschichte berichtet wird) bedorft, dann sie uf ain Zeit mit dem Hanns Wolfen von Zulnhart und Jacob Gremlichen von Meningen umb ain Gulden Wert Fisch verwettet, sie welle in ain klainen silbernin Becher... (von mir ausgelassen!), das kain Dröplin neben ab gehen soll; ist auch darauf in ir aller Beisein und Insehen uf ain Disch gestanden und das, wie oblaut und sie sich ußgethan verricht, auch das Gewet damit gewonnen. Die andern Nunnen haben gleich die Fisch holen lassen und kochen, haben sich nider[S. 162]gesetzt zu Tisch und den Zulnhart und Gremlich dermaßen getrunken, das sie baid den selbig Tag mit Muhe ire Heuser wider erraicht.“ (III, S. 284.)

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Was im 16. Jahrhundert an deutschen Höfen alles passierte, erhellt unter anderem aus des schlesischen Ritters Hans von Schweinichen „Denkwürdigkeiten“ (S. 26). Im Jahre 1568 wurde die Hochzeit der Elena, Herzogin zur Liegnitz, mit Siegmund Kurzbach auf dem Schlosse Liegnitz gefeiert. „Den ersten Abend, wie sich Braut und Bräutigam zusammengeleget haben, und sich nun die Fürstlichen Personen auch zur Ruhe geben wollen, indessen führet die Braut im hohen Zimmer, gen Schloß Raunstein, ein groß Geschrei an: ‚O herzer Herr Siegmund!‘ und das gar oft wiederholet. Wenn ich denn als Kammerjunge in JFG. Zimmer aufwarte und die Herzogin das Geschrei höret, heißt sie mich Lichter anstecken, läuft in dem engen Gang hin nunter, schlägt in der hintern Thür an, schreiet: ‚Herr Siegmund, seid Ihr thöricht, schonet doch, meinet Ihr, Ihr habet eine Viehmagd bei Euch?‘ Herr Siegmund kehret sich nicht daran, bis letztlichen alles stille ward (wie wohl zu gedenken ist, was die Ursache des Stillschweigens gewest sei); also zog die Herzogin nach dem Stillschweigen wiederum ab. Auf dem Morgen hielt die Herzogin den Herrn Kurzbach bald das vor und fraget, warum er nicht aufgemacht hätte. Der Herr Kurzbach saget, er hätte es nicht gehöret, weil er gebalzet hätte wie der Auerhahn, und[S. 163] gab ein Lachen daran und ging davon. Es wollte sich hernach ferner kein Geschrei erheben, sondern die Hochzeit ward in allen Freuden verbracht.“

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Johann Wedel erzählt in seinem „Hausbuch“ (S. 511 f.) von einem merkwürdigen Gesellschaftsspiele, das am Hof zu Stettin im Beginn des 17. Jahrhunderts gepflegt wurde und zwar nicht etwa nur im Fasching, sondern das ganze Jahr hindurch:

„Es werden viel zettel, drinn der könig und hoffes-ampter benannt, geschrieben, welche alle, gleich wie mans mit den glückstöpffen hält, zusammen vermischet, blindlings herausgenommen und allen hofsgenossen, auch wohl bürgern in der stadt und andern, die man gerne bei der gelächter-spiele haben wil, derer nahmen aufgeschrieben, jederm einer derselben zugeschaft. Was nun für eine dignität oder ampt auf den zettel verzeichnet, auf des nahmen es fällt, daß muß der, dem derselbe zukömmt, annehmen und geschieht oft, daß der geringste diener könig und hinwiederumb der fürst feuerbüter wird, das wird dann mit großem gelächter angefangen, müssen sich die personen nach gebühr des ampts, so ihnen zufällt, verkleiden, werden drauf sämtlich in einer procession und ordnung mit trompeten herumbgeführet, darnach mit einem freuden-mahl, drinn der diener, so nun könig ist, zu tische oben ansitzet und der fürst, der ihm dienen muß, vorm tische stehet, essen zuträgt und aufwartet, gemittelt, endlich mit dantzen, springen, gesöffen und guten räuschen geschlossen und dann[S. 164] nichts weiter, denn dabei keine rittermäßige übungen vermerckt werden. Welches affenwerk ich so groß nicht zu tadeln, weniger aber zu loben weiß, vornemlich wenn mans in einem stetigen gebrauch halten (Alles ding hat seine zeit) und ein beständig jahrfest daraus machen und ohn unterscheid, so wol in zeit der trauer, wie kurtz nach hertzog Barnims christmilder gedächtniß todesfall geschehn, als freude üben wollte.“

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Ein Hauptvergnügen beim Tanzen der Bürgerschaft – auf Hofbällen war man anständiger – im 15. und beginnenden 16. Jahrhundert war, die Tänzerin hoch zu heben und zu schwenken „das man jhn hinden und vorne hinauff siehet biß in die weich, also das man jhr die hübsche weiße beinle siehet..“ Bei den Reigentänzen ging es auch entsprechend zu, „da werden auch nit minder unzucht und schand begangen, weder inn den andern, von wegen der schadtlichen und schamparen hurenlieder, so darin gesungen werden, damit man das weiblich geschlecht zu der geilheit und unkeuschheit anreizet“ sagt Geiler.[179]

In Zürich mußte im späteren Mittelalter von der Behörde verboten werden, nicht „bei nacktem Leibe“ auf dem Tanzboden zu erscheinen.[180] Geiler sagt, „bis auf den halben Rücken ist alles bloß und nackt und vorn bis zu den Büsten, daß sie auch die enthaltsamsten Männer locken können“.

[S. 165]

Über die noch Ende des 16. Jahrhunderts herrschenden Gepflogenheiten beim Tanz und zwar in guter Gesellschaft belehrt uns der badische Rat und Obervogt zu Pforzheim Johann von Münster in seinem 1594 erschienenen „gott seligen Traktat vom ungottseligen Tanz“. Danach kommt es gar nicht selten vor, daß der Kavalier „die Jungfrau oder Frau, sobald sie ihm den Tanz geweigert hat, wider alle Billigkeit, Rechtlichkeit und Recht aufs Maul zu schlagen sich unterfing!“ Wenn aber die Person bewilligt hat, den Tanz mit dem Tänzer zu halten, treten sie beide herfür, geben einander die Hände, und umfangen und küssen sich nach Gelegenheit des Landes. Wenn aber der Tanz zu Ende gelaufen ist, bringt der Tänzer die Tänzerin wiederum an ihren Ort, da er sie hergenommen hat, mit voriger Reverentz, nimmt Urlaub und bleibet auch wol auf ihrem Schoß sitzen und redet mit ihr.

Übrigens war es in Südfrankreich, und wohl auch anderwärts, noch 1552 Sitte, daß Männer Frauen mit einem Kuß begrüßten. Auch in England wurde noch im 16. Jahrhundert der Gast durch küssen begrüßt[181].

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Im Jahre 1575 wollte die Herzogin von Liegnitz einem Bankett nicht beiwohnen, weil die Hofmeisterin von Kittlitz, Freundin ihres Mannes und ihre Feindin, anwesend war. Deshalb stellt der Herzog seine Gemahlin zur Rede. Schweinichen, der als Kammerjunker zugegen war, erzählt (S. 60 ff.): „JFG. redeten die Herzogin hart an, warum sie nicht zum Tische kommen wollt, derwegen so wollten es JFG. haben, daß sie zu Tische gehen sollte, weil JFG. viel ehrliche Leut und Frauenzimmer eingeladen hätte. JFG. die Herzogin[S. 166] wollten zwar so gute Worte nicht geben, sondern nach vielen Entschuldigungen fuhren JFG. die Herzogin ’raus, sie möchte bei der Hure, der Kittlitzin, nicht sitzen. Welches zwar den Herzog sehr verdroß, dutzet die Herzogin und sprach: ‚Du sollst wissen, die Frau Kittlizin ist keine Hure;‘ schläget der Herzogin ein gut Maulschelle, davon die Fürstin auch taumelt. Also fahre ich zu, und fasse JFG. in die Armen, halte etwas auf, bis sich die Fürstin in die Kammer salvieren kann. Mein Herr aber wollte der Herzogin nach und sie besser schlagen.“ Die Ohrfeige, die der Herzogin ein blaues Auge eintrug, alteriert den guten Schweinichen sonst weiter nicht, nicht mehr jedenfalls als das Dutzen. Noch am gleichen Tage wird Frieden geschlossen, wobei die Herzogin die von Schweinichen zu übermittelnde Bedingung stellt: „Daß freilichen der JFG. auf die Nacht in ihrer Kammer liegen wollten (denn mein Herr sonsten in einem Vierteljahr bei der Herzogin nicht gelegen)“. Außerdem nimmt die Hofmeisterin am Bankett nicht teil. Daß die Herzogin aus Rache später die Ohrfeige ihrem Bruder, dem Markgrafen von Ansbach, klagt, gehört nicht mehr hierher und wurde von ihr selbst später bereut.

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Der im 16. Jahrhundert bei Hofe herrschende Ton wird gut beleuchtet durch die Gespräche, die Schweinichen in seinen Denkwürdigkeiten verzeichnet. Nach einer kaum wiederzugebenden Unterredung mit dem Herzog über die Gründe, die ihn verhindern, den Wünschen der Herzogin von Liegnitz nachzugeben, hat er mit deren Freundin und Schwägerin, einer Fürstin, folgendes erbauliche Zwiegespräch:[S. 167] „Die Frau Kurzbachin Wittwe saget wider mich: ‚Ihr und euer Herr könnet nichts, man soll euch alle beide ausschneiden.‘ Darauf gab ich Antwort: ‚Gnädige Frau, wie käme ich dazu? Ich weiß nicht, was mein Herr kann, aber das weiß ich von mir, daß ich es wohl kann, und da EFG. nicht glauben, so versuchen Sie’s. Wann Sie es probieren würden, wollt ich wohl sicher des Ausschneidens sein.‘ Da fing die Frau Kurzbachin an zu lachen: ‚Wann ihr und euer Herr so thätig seid, so hättet ihr uns eines Theiles nächten drunten behalten, daß wir heute Brautsuppen gessen hätten; wir mußten aber unbeschnaubert wieder ’rauf ziehen.‘ Ich gab zur Antwort: ‚Gnädige Frau, ich habe im Tanzen nächten das meinige gethan, ich wollte im andern auch als ein gut Mann gethan haben, daß ich ein gut Lob davon gebracht, wann es mir so gut hätte werden wollen.‘ Die Frau Kurzbachin aber hielt auf dem ihrigen, ich konnte nichts. Da bot ich ihr Trotz an, es zu versuchen, gab sie mir die Antwort, sie wollt mich tummeln, daß ich das Aufstehen vergessen sollt; dabei blieb es, Satis.“ (S. 157.)

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Liselotte von der Pfalz schreibt unterm 25. August 1719: „Ich kann nicht leiden, daß man mich an den Hintern rührt, denn es macht mich so toll, daß ich nicht mehr weiß, was ich tue; ich hätte Mr. le Dauphin schier eine brave Maulschelle gegeben, denn er hatte die schlimme Gewohnheit, aus Possen, wenn man sich setzte, einen die Faust mit ausgestreckten[S. 168] Daumen unter den Hintern zu stellen. Ich bat ihn, um Gottes willen die Possen bleiben zu lassen, das Spiel mißfiel mir zu sehr, und machte mich so bös, daß ich nicht gut dafür sein konnte, ihm eine brave Maulschelle zu geben, daß ehr gethan als gedacht sein würde; da hat er mich mit Frieden gelassen.“[182]

Der Dauphin würde kaum diese Flegeleien sich angewöhnt haben, hätten nicht andere Damen des Hofes daran Gefallen gefunden.

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Zimperlichkeit kann man überhaupt den damaligen Damen nicht vorwerfen. Liselotte schreibt u. a. am 21. November 1720: „Wenn Mr. Law wollte, würden ihm die französischen Damen wohl, mit Verlaub, den Hintern küssen; sie sehen, wie wenig scrupuleux sie seyn, ihn pissen zu sehen; er wollte Damen keine Audienz geben, weil ihm gar Noth zu pissen war, wie er es den Damen endlich sagte, antworteten sie: cela ne fait rien, pissés et écoutés nous, also blieben sie so lange bei ihm.“[183]

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Für Zustände und Briefton gleich charakteristisch ist der Brief der Liselotte an die Kurfürstin von Hannover vom 9. Oktober 1694: „Vous etes bien heureuse d’aller chier quand vous voulés; chiez donc tout votre chien de sou. Nous n’en sommes pas de même ici, oû je suis obligée die garder mon etron pour le soir; il n’y a point de frotoir aux maisons[S. 169] du coté de la forest. J’ai le malheur d’en habiter une, et par consequent le chagrin d’aller chier dehors, ce qui me fache, parceque j’aime à chier à mon aise, et je ne chie pas à mon aise, quand mon cul ne porte sur rien. Item tout le monde nous voit chier; il y passe des Hommes, des femmes, des filles, des garçon, des Abbés et des Suisses; Vous voiez par là, que nul plaisir sans peine, et que si on ne chioit point, je serois à Fontainebleau comme le poisson dans l’eau. Il est trés chagrinant que mes plaisirs soient traversés par des etrons... Soyez à table avec la meilleure compagnie du monde, qu’il vous prenne envie de chier, il faut aller chier...“ und so fort[184].

Die Kurfürstin antwortet unter dem 31. Oktober in derselben Tonart: „.. Enfin vous avez la liberté de chier partout quand l’envie vous en prend, vous n’avez d’egard pour personne, le plaisir qu’on se procure en chiant vous chatouille si fort que sans egard au lieu ou Vous vous trouvez, Vous chiez dans les rues, Vous chiez dans les allées, vous chiez dans les places publiques, vous chiez devant la porte d’autruy sans vous mettre en peine, s’il se trouve bon ou non, et marque que ce plaisir, est pour le chieur moins honteux que pour ceux qui le voyent chier, c’est qu’en effet la commodité et le plaisir ne sont que pour le chieur...“

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Liselotte schrieb am 5. Mai 1716 über den Dauphin: „Er hatte gern, daß man ihm auf dem Kackstuhle entretenierte, aber es ging gar modest,[S. 170] denn man sprach mit ihm, und wandte ihm den Rücken zu; ich habe ihn oft so entreteniert, in seiner Gemahlin Kabinett, die lachte von Herzen darüber, schickte mich allzeit hin, ihren Herrn zu entretenieren“[185].

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Da Friedrich Wilhelm I. von Preußen mit schwermütigen Anwandlungen zu kämpfen hatte, bewog ihn seine Umgebung 1728, einen Besuch bei König August dem Starken zu machen, der wohl den glänzendsten Hof damals in Europa hielt. Wie die Markgräfin von Bayreuth erzählt, verabredete Grumkow mit König August, um den sehr sittenstrengen preußischen König zu erheitern bzw. zu verführen, nach einem opulenten Diner ein eigenartiges Attentat auf seine Tugend. Die beiden Könige besuchten im Domino eine Redoute und gingen dort plaudernd von einem Zimmer ins andere, bis sie in ein schönes und großes Gemach kamen, „in welchem alles Gerät äußerst prächtig war, mein Vater bewunderte alle diese Schönheit, als plötzlich eine Tapetenwand niedersank und das befremdenste Schauspiel sich darstellte. Ein Mädchen, schön wie Venus und die Grazien, lag nachlässig auf einem Ruhebette, in dem Zustand unsrer ersten Eltern vor dem Sündenfall zeigte sie einen Körper, wie Elfenbein so weiß und schöner, als der der mediceischen Venus.“ Die berechnete Wirkung auf Friedrich Wilhelm blieb aus. Immerhin zeigt dieser Vorfall, was man selbst in relativer Öffentlichkeit im galanten Jahrhundert wagte. Die ganze Angelegenheit wird auch nicht harmloser durch die Gegenwart des sechzehnjährigen Kronprinzen, nachmaligen Friedrich des Großen[186]!

[S. 171]

Auch die öffentliche Sittlichkeit hat sich wesentlich erst seit der französischen Revolution gehoben, wenigstens bei uns. In Halbasien ist es so wie früher geblieben.

Nach Zeitungsmeldungen wurde vor einigen Jahren auf einem von König Alexander von Serbien gegebenen Hofballe ein Korsett gefunden!

In Deutschland aber gibt es Scharen von Männern, denen Unsittlichkeitsschnüffelei und Prüderie schon längst Rang und Titel von Eunuchen honoris causa eingetragen haben sollten. Aber wahres Verdienst wird eben nicht mehr gebührend anerkannt.

[S. 172]

Neunter Abschnitt
Medizinisches

Im Anfang des 13. Jahrhunderts untersagte Papst Honorius III. aus Mißachtung des ärztlichen Standes allen Geistlichen die Ausübung der Heilkunde.

Auf der Würzburger Diözesan-Synode vom Jahre 1298 wurde den Geistlichen nicht nur die Ausübung der Wundarzneikunst, sondern sogar die Gegenwart bei chirurgischen Operationen ausdrücklich untersagt. Dadurch wurde die Wundheilkunst mit einem Makel befleckt[187].

Noch im Jahre 1416 wies die Wiener Fakultät einen Chirurgen, der sich zur Doktorwürde meldete, als unverschämten Menschen zurück. Im Jahre 1456 graduierte sie jedoch einen Doktor der Chirurgie. Immerhin mußte noch im Jahre 1577 Kaiser Rudolf II. ausdrücklich die Ehrlichkeitserklärung der Wundärzte wiederholen[188].

Bis zum Jahre 1912 hatten in Bayern zwar die aus dem Unteroffiziersstande hervorgegangenen Feuerwerksoffiziere Hofzutritt, nicht aber die Militärärzte,[S. 173] mit Einschluß des Generalstabsarztes der Armee, der im Range eines Divisionskommandeurs steht!

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Eine Lehre, die noch heute mancher Arzt befolgt, gibt Arnoldus Villanovanus, der um das Jahr 1300 in Montpellier als medizinischer Lehrer wirkte: „Weißt du bei Betrachtung des Urins nichts zu finden, so sage, es sei eine ‚Obstruktion‘ der Leber zugegen. Sagt nun der Kranke, er leide an Kopfschmerzen, so mußt du sagen, sie stammen aus der Leber. Besonders aber gebrauche das Wort ‚Obstruktion‘, weil sie es nicht verstehen, und es kommt viel darauf an, daß sie es nicht wissen, was man spricht[189].“

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Gegen Geisteskranke hatte man sehr nachdrückliche Mittel. Wurden sie lästig, dann legte man sie ins Gefängnis, rasten und tobten sie, an die Kette. Geisteskranke Fremdlinge aber schaffte man über die Stadt- oder Landesgrenze, nicht ohne sie gehörig ausgepeitscht zu haben, damit ihnen die Lust zur Rückkehr verging[190].

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Der dicke Markgraf Dedo litt sehr unter der Fettsucht. Sein Arzt bewog ihn dazu, sich den Leib aufschneiden zu lassen, um das überflüssige Fett zu entfernen. Natürlich starb er (1190) an dieser Prozedur[191].

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[S. 174]

Herzog Leopold von Österreich war am 26. Dezember 1194 bei einer ritterlichen Übung vom Pferde abgeworfen worden und hatte den Unterschenkel so unglücklich gebrochen, daß die Knochensplitter eine Spanne lang aus der Haut hervorragten. Die herbeigerufenen Ärzte ordneten das Nötige an, amputierten aber den Fuß nicht. Als er am andern Morgen schwarz geworden war, galt die Amputation als unerläßlich, aber niemand wagte sie vorzunehmen. Da setzte der Herzog selbst das Beil auf sein Schienbein, sein Kämmerer schlug dreimal mit dem Hammer darauf, und so wurde das kranke Glied entfernt. Er starb am 30. Dezember. Nerven hatten diese Herren!

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Als Kaiser Otto II. an einer der in südlichen Klimaten so häufigen Verdauungsstörungen litt, nahm er – natürlich auf ärztliche Anordnung – eine Dosis von 17½ Gramm Aloe, an der er auch starb. Ein Bruchteil dieser Menge hätte schon seinen Tod herbeiführen müssen.

Kaiser Otto IV. starb nicht minder unromantisch. Im Frühjahr 1218 nahm er, wie alljährlich, ein Abführmittel. Er vergriff sich in der Dosis, ob aus eigenem Verschulden oder aus Schuld des Arztes, entzieht sich unserer Kenntnis, und ging nach fünf Tagen kläglich zugrunde.

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Nicht ohne einigen Humor ist das Abenteuer, das Albrecht I. widerfuhr, als er beim Genuß von[S. 175] Fisch und Wildprett plötzlich von heftigem Unwohlsein befallen wurde. Der Verdacht, vergiftet zu sein, war groß und bei den damaligen politischen Methoden a priori auch nicht unbegründet. Er ließ deshalb sofort Ärzte kommen, die mit Latwergen, Theriak und Aromaten ihm vergebens zu helfen suchten. Da hing man den Fürsten bei den Füßen auf, damit das Gift aus Augen, Ohren, Nase und Mund herausrinnen könne! Begreiflicherweise verlor Albrecht bei dieser Kur die Besinnung und – ein Auge, dessen Stern durch die Wirkung des Giftes oder der Heilmethode dauernd zerstört blieb. Auch behielt er zeitlebens eine fahle Gesichtsfarbe.

Unterdessen hatten sich die zwei Edelknaben, die den König bei Tisch bedient hatten, als sie sein Unwohlsein bemerkten, um den Verdacht der Vergiftung von sich abzuwälzen, auf die inkriminierten Speisen gestürzt, würgten sie hinunter und – blieben gesund oder doch jedenfalls am Leben. Danach gewinnt es den Anschein, als hätten die Ärzte – unter denen wir uns hier, wie in den obigen Fällen, nicht etwa Stümper, sondern die ersten Koryphäen ihrer Zeit zu denken haben – ihre Gewaltmittel nicht gegen Gift, sondern gegen ganz harmlose Leibschmerzen angewandt.

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Ein Jahrhundert später verfuhr man nicht wesentlich anders. Kaiser Sigismund erkrankte bei der Belagerung von Znaim im Jahre 1404 heftig an Gift zugleich mit dem 27jährigen Herzog Albrecht von Österreich, der dem Anschlag auch erlag. Sigismund wurde von seinem Leibarzt an den Füßen aufgehängt.[S. 176] so daß die Brust auf einem Kissen auf dem Boden ruhte, um das Gift aus dem Munde abfließen zu lassen. In dieser peinlichen Situation mußte der Fürst 24 Stunden aushalten. Merkwürdigerweise überwand die starke Natur des nachmaligen Kaisers sowohl Gift wie Heilmethode und er genaß völlig, wie der Arzt mit Stolz behauptete, lediglich dank seiner genialen Kur.

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Im ganzen Mittelalter ist die Ehe mit Wahnsinnigen aus politischen Gründen an der Tagesordnung.

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Die Gemahlin Kaiser Maximilians I., die schöne Maria von Burgund, ritt, obwohl bereits mehrere Monate guter Hoffnung, eine Jagd, stürzte und starb an den Folgen. Ebenso ging Maria, Kaiser Sigmunds Gemahlin, zugrunde. Die Rücksicht auf die Gesundheit wurde im Mittelalter so völlig außer acht gelassen, daß man gar kein Bedenken trug, schwangere Frauen Jagden reiten zu lassen.

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Wie gering bis in die neuere Zeit die Achtung vor dem medizinischen Wissen war, ergibt sich u. a. aus den Komödien Molières. Als Gil Blas schwer erkrankt in einem Orte liegen bleibt, dünkt er sich gerettet, weil dort kein Arzt sei.

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Die Leichenöffnung wurde vom Papst noch anfangs des 14. Jahrhunderts untersagt, was allerdings den Senat von Venedig nicht abhielt 1308 zu bestimmen, daß zum Zweck anatomischer Studien jährlich eine Leiche geöffnet werde. In Prag wurde auch[S. 177] bereits unter Karl IV. ein Verbrecher im Gefängnis „abgestochen“ und die Leiche zu wissenschaftlichen Zwecken zergliedert. In Holland hob erst Philipp II. im Jahre 1555 das Verbot, Leichen zu sezieren, auf, aber nur die von Hingerichteten durften zu solchen Zwecken verwandt werden. Noch kurz vorher war es für den Mediziner mit nicht geringen Gefahren verbunden, sich in den Besitz von Leichen zu setzen. So erzählt Felix Platter in seiner Selbstbiographie (S. 232 ff.), daß er 1554 frische Kadaver heimlich ausgraben mußte. Die Sektionen nahmen nicht nur Ärzte, sondern auch Maler vor. Die erste Frau wurde erst 1720 in den Niederlanden seziert[192]. Dagegen hat Kaiser Ferdinand schon 1559 dem Arzt Thurneyßer in Tirol eine Frau überwiesen, der die Adern geöffnet worden waren[193].

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Oswald Croll gab in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts folgende Beschreibung zur Bereitung der Mumienlatwerge: „Man soll den todten Cörper eines rohen, gantzen, frischen und unmangelhaften 24jährigen Menschen so entweder am Galgen erstickt oder mit dem Rade justiciert oder durch den Spieß gejagd worden, bei hellem Wetter, es sei Tag oder Nacht, erwehlen... in Stücke zerschneiden, mit pulverisierter Mumia und ein wenig Aloë bestreuen, nachmals einige Tage in einem gebrannten Wein einweichen, auffhenken, wiederumb ein wenig einbeitzen, endlich die Stück, in der Lufft aufgehänkt, lassen trucken werden, biß es die Gestalt eines geräucherten Fleisches bekommt und allen Gestank verliert, und zeugt letzlichen die ganze rothe Tinktur durch einen gebrannten Wein oder Wacholdergeist nach Art der[S. 178] Kunst heraus.“ Aus dieser Tinktur wurde dann mit andern Arzneistoffen eine höllische Latwerge bereitet, die vor der Pestilenz schützen und sie heilen sollte[194].

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Noch zu Ende des 18. Jahrhunderts las ein bekannter Arzt ein Publikum(!) an einer deutschen Universität, das im Lektionskatalog angekündigt war: „De variis concubitus modis“. Also sogar in die intimsten Winkel von Amors Reich drang die Wissenschaft ein, sicherlich nicht, ohne zahlreiche und begeisterte Jünger zu finden. Über dieselbe Materie gab es bei den Griechen verschiedene Schriften unter den Namen der Astyanassa, der Cyrene, Elephantis und Philänis, lauter Damen! Bekannt sind Ovids Anweisungen in seiner Ars amatoria III, 771 ff.[195] und ein indisches Seitenstück, das an Wissenschaftlichkeit und gründlicher Erschöpfung des Themas seinesgleichen sucht, ist das Kamasutram des Vatsyayana, das Richard Schmidt aus dem Sanskrit übersetzte.

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In den Jahren von 1727–1762 herrschte in Frankreich eine merkwürdige Massenepidemie, „Konvulsionen“ genannt, die den St. Medarduskirchhof zu Paris zum Mittelpunkt hatte. Frauen, Mädchen, Kranke jeder Art füllten den Kirchhof mit den angrenzenden Straßen und konvulsionierten dort um die Wette. Frauen luden, lang hingestreckt, die Zuschauer ein, auf ihren Bauch zu schlagen, und beruhigten sich nicht eher, als bis 10–12 Männer sich mit voller Gewalt über ihnen aufgetürmt hatten. Natürlich hatte diese fromme Seuche eine erotische Färbung und trug nicht wenig bei, die sexuelle Zügellosigkeit zu[S. 179] verbreiten. Bezeichnend dafür ist, daß die Frauen bei ihren Anfällen niemals andere Frauen, sondern stets Männer zur Hilfe riefen, und zwar junge und kräftige Männer. Dazu kleideten sie sich höchst indezent, zeigten stets Neigung zu adamitischer Entblößung, nahmen laszive Stellungen an, warfen verlangende Blicke auf die zu Hilfe eilenden Männer, und es kam vor, daß sie – natürlich in ihrer Muttersprache – mit lauter Stimme riefen: Da liberos, alioquin moriar!

Die Frauen luden die Männer ein, „Bauch, Busen und ihre Schenkel zu Promenaden zu benutzen“ und mit ihnen zu „kämpfen“. Die Folge waren zahlreiche Entbindungen dieser sonderbaren Heiligen[196].

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Daß die Flagellanten ähnlich sich gebärdeten, ist hinlänglich bekannt.

Bei den Geißelungen unterschied man zwei „Disziplinen“, die „obere“ und die „untere“, letztere fand besonders bei den Frauen den meisten Beifall.

Eine wesentlich anmutigere Manie herrschte in den deutschen Nonnenklöstern im 15. Jahrhundert. Damals kam eine Nonne auf den netten Einfall, eine andere zu beißen. Dieser gefiel der Spaß, und sie biß wieder eine andere, bis schließlich das Beißen zu einer Epidemie wurde, die sich mit rasender Schnelligkeit von einem Nonnenkloster zum andern verbreitete; bald bissen sich alle Klosterkätzchen vom Belt bis nach Rom[197]!

Viele von uns werden sich auch noch der Kußepidemie erinnern, deren Opfer der Leutnant Hobsen war, der im spanisch-amerikanischen Kriege sein eigenes[S. 180] Schiff „Merrimac“ in die Luft gesprengt hatte. Nach jedem Vortrag, den der Arme hielt, stürzten sich die sonst so zurückhaltenden amerikanischen Damen auf ihn, um ihn zu küssen.

In einem flandrischen Kloster fing plötzlich eine Nonne an in ihrem Bett höchst befremdliche Bewegungen zu machen. Auch das steckte an, und bald arbeiteten die Nonnen sämtlich des Nachts so heftig, daß die Bettstellen knackten. Da sich das sonderbare Übel von Kloster zu Kloster fortpflanzte, sah sich die Geistlichkeit gezwungen, von Amts wegen einzuschreiten. Mit Weihwasser und Wedel gelang es auch – wie ja nicht anders zu erwarten – den Teufel aus den Nonnen auszutreiben[198].

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Vielleicht können wir hier einiger anderer Manien gedenken, die zwar ganz anderen Motiven entsprangen, auch keinerlei erotischen Einschlag aufweisen, aber durch die weite Verbreitung und große Heftigkeit ihres Auftretens den Charakter von Massenwahnsinn annehmen.

Im Byzanz des 5. Jahrhunderts wütete eine das ganze Volk beherrschende Leidenschaft: die der dogmatischen Spitzfindigkeiten. Es ist die Zeit der Dogmenbildung, eines Nestorius, und dieses Bestreben, eine möglichst reine Lehre festzusetzen, ließ auch die unteren Volkskreise nicht zur Ruhe kommen. Die Frage nach der Gottähnlichkeit oder Gottgleichheit war ein allgemein mit größtem Eifer und Spitzfindigkeit diskutiertes Thema, das jedes andere Interesse verdrängte[199].

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[S. 181]

Eine ähnliche, allerdings minder trockene Manie hatte die Araber Spaniens für die Poesie ergriffen. Das ganze Volk war von der Leidenschaft des Reimens und Versemachens ergriffen, Lied und Spruch ertönten überall. Dichter waren einflußreiche Ratgeber der Fürsten, mit Ehren und Reichtum überschüttet; ein glücklich gefundener Reim, ein feines Bild, eine kunstvolle metrische Wendung vermochten dem Urheber eine glänzende Laufbahn zu erschließen.

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Die Kreuzzüge als Massenpsychose zu bezeichnen, ließe sich sicherlich rechtfertigen. Aber selbst wer davor zurückschreckte, eine zwei Jahrhunderte anhaltende, mindestens eine Million der tüchtigsten Krieger vernichtende Periode unserer Geschichte als pathologische Erscheinung zu bezeichnen, wird nicht anstehen, dies dem Kinderkreuzzuge des Jahres 1212 in Südfrankreich gegenüber zu tun. Damals zogen 30000 Kinder unter Führung des Hirtenknaben Etiennes dem sicheren Untergang entgegen. Von den sieben Schiffen, die die Kinder in Marseille bestiegen, gingen zwei unter. Die fünf anderen gelangten nach Ägypten, wo die Kinder als Sklaven verkauft wurden.

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Daß auch in unserer, anscheinend religiös so aufgeklärten Zeit noch Massenpsychosen ähnlicher Art, wie Flagellantentum und Veitstanz im Mittelalter möglich sind, möge aus folgendem hervorgehen: In Morzine-Savoyen herrschte eine „Besessenheitsepidemie“ von 1857–1862; im südlichen Baden die „Predigerkrankheiten“ von 1852 auf 53 und im Jahre 1888 in Nilsiac[S. 182] in Finnland. Tanzseuchen grassierten im Anfang des 19. Jahrhunderts in Abessinien, 1863/64 in Madagaskar und 1868–73 bei den Lappen. Noch heute existiert die sich selbst verstümmelnde Sekte der Skopzen in Rußland, der Duchoborzen in Kanada, die splitternackt im eisigen Winter ausziehen auf die Suche nach dem Heiland. Im Jahre 1896 beobachtete man eine Epidemie im Gouvernement Kiew, die durch die Predigten einer verrückten alten Frau gegen Vornahme einer Volkszählung hervorgerufen war. Dreißig Personen ließen sich lebendig begraben und fanden so einen schaudervollen Tod.

Daß aber sogar in der Gegenwart in Deutschland religiöse Epidemien vorkommen, lehrte uns das Jahr 1907. Damals wurden im „Blauen Kreuz“ in Kassel den ganzen Juli hindurch täglich religiöse Versammlungen veranstaltet, wobei Verzückungszustände, Erleuchtungen und das sogenannte Zungenreden eine Rolle spielten. Ein Rausch, eine religiöse Extase bemächtigte sich der Versammlung. Mit Gesängen, lauten Sündenbekenntnissen und Bußreden mischten sich unartikulierte Töne, wildes Stammeln, Stöhnen, Schreien. Man erblickt verzerrte Gesichter, rasende Gebärden, Menschen, die wie ohnmächtig zu Boden sinken und halb bewußtlos um sich schlagen. Irgend jemand springt plötzlich auf und stößt unverständliche Rufe aus, die der Versammlungsleiter dann als Ausfluß überirdischer Erleuchtung deutet. Ein lauter Jubel erhebt sich, man wirft sich auf die Knie, umarmt sich, Geständnisse entringen sich den bebenden Lippen, Frauen behaupten Visionen zu haben, die Erregung erreicht ihren Höhepunkt.

[S. 183]

Schon nach wenigen Wochen hatte sich die Bewegung auf die Nachbarorte Kassels verbreitet und zwar lieferte die Landbevölkerung das stärkste Kontingent. Widerspruch oder Versuche der Aufklärung wurden in der Versammlung dadurch beantwortet, daß man den Teufel hinauswarf. Da es in den ersten Augusttagen zu schweren Schlägereien kam, wurden diese religiösen Versammlungen hinfort von der Polizei verboten[200].

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Der Engländer John Evelyn besuchte im Jahre 1641 die Kirmes von Rotterdam und erzählt darüber in seinem Tagebuch: „Der jährliche Markt oder die Kirchweih von Rotterdam war derart mit Bildern ausgestattet,.. daß ich überrascht war... Der Grund für diese Menge von Bildern und ihre Billigkeit ist darin zu suchen, daß die Leute Mangel an Land haben, um ihr Geld darin anzulegen, so daß es eine gewöhnliche Erscheinung ist, einen simplen Bauern 2000–3000 L. St. auf diese Weise anlegen zu sehen. Ihre Häuser sind damit angefüllt, und sie verkaufen sie auf ihren Jahrmärkten mit großem Gewinn[201].“ Es dürfte in der Kulturgeschichte ein einzig dastehender Fall sein, daß Bauern ihr Vermögen in Kunstwerken anlegen.

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Den Türken verdankt Europa die Bekanntschaft mit der Tulpe, deren erstes blühendes Exemplar der berühmte Conrad Geßner im Jahre 1559 im Garten eines Augsburger Patriziers sah. Wenige Dezennien später war die schöne Blume in Europa verbreitet, und besonders in Holland entstand eine solche Leidenschaft, seltene und wunderliche Abarten und Farben[S. 184]mischungen zu erzeugen, daß sie in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts geradezu zu einer nationalen Katastrophe führte. Man kaufte und verkaufte Tulpen auf Zeit und Entrichtung der Differenz zwischen dem vereinbarten und am Verfalltage notierten Preise. Man zahlte für einzelne Zwiebeln bis zu 2000 hol. Gulden und mehr; das ganze Volk war von diesem Spekulationsfieber ergriffen, wohl dem ältesten seiner Art im christlichen Abendlande. Als 1637 plötzlich die Ernüchterung eintrat, waren große Verschiebungen in den Besitzverhältnissen und nachhaltige Verkehrsstockung die Folge[202].

Eine ähnliche Manie knüpfte sich an die von Law im August 1717 gegründete „Mississippigesellschaft“. Die Leidenschaft für deren Aktien war so maßlos, daß binnen eines Jahres statt 500 Livres pro Stück 18000 angelegt wurden. Die Folge war Staatsbankerott und die größte Börsenkrisis, die die Welt bisher gesehen hatte[203].

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Ärztinnen – nicht etwa nur mit Hausmitteln im Bedarfsfalle aushelfende Frauen, die es zu allen Zeiten gab – existierten bereits an der medizinischen Schule in Salerno. Besonders berühmt ist Trottula, die im 11. Jahrhundert alle an Ruf überstrahlte. Im 12. Jahrhundert gab es dort eine ganze Reihe, die viele medizinische Rezepte erfanden und anwandten. Eine von ihnen, Mercuriade, soll sogar in der Chirurgie Hervorragendes geleistet haben. Vom 10. September 1321 hat sich ein Dokument erhalten,[S. 185] in der Francisca, Gemahlin des Matthäus de Romana, die Erlaubnis erhält, in Salerno chirurgische Praxis auszuüben, da sie „nach wohlbestandenem Examen“ ein Zeugnis der Universität Salerno besitze. Der Herzog Karl von Kalabrien sagt ausdrücklich, daß das Gesetz den Frauen die Ausübung der Medizin gestatte. Daß man im Mittelalter männliche Ärzte möglichst vom weiblichen Geschlechte fernzuhalten suchte, war dem Aufkommen der Ärztinnen günstig. Den Ärzten war es nach einem westgotischen Gesetz des 6. Jahrhunderts ausdrücklich verboten, Frauen in Abwesenheit ihrer Verwandten die Ader zu schlagen.

Bereits 1351 gab es in München eine Augenärztin. Während nach langer Pause 1807 eine Dame, Regina Josepha von Siebold, in Würzburg studieren durfte, hat man noch bis 1910, ja in einigen Staaten bis heute, trotz gleicher Vorbildung und gleicher Examina wie sie die männliche Jugend absolviert, den Frauen, mit Ausnahme von Bayern und Baden, die Immatrikulation auf den deutschen Universitäten versagt[204].

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Im ancien régime herrschte der Glaube, die Hand des Königs könne von Skrofeln befreien. Deshalb wurde 6–7 mal im Jahre in den Kirchen bekannt gegeben, daß der König „berühren“ würde. Dann fanden sich in Versailles 700–800, auch noch mehr, Kranke ein, die mit den nötigen Abständen in Reihen aufgestellt und ausgerichtet wurden. Die königlichen Ärzte untersuchten sie, ob sie auch wirklich krank waren, was nötig war, da viele Simulanten sich ein[S. 186]schmuggelten. Da nämlich der König jedem Skrofulösen zwei Sous, den von auswärts zugereisten sogar fünf Sous einhändigen ließ, versuchte mancher ein Geschäft aus dieser heiligen Handlung zu machen. Nach der Untersuchung erschien der König, dem ein Hauptmann der Garden voranschritt, mit dem Großalmosenier und einigen Herren vom Dienst. Die Ärzte hielten dem sich auf die Knie niederlassenden Kranken, von beiden Seiten hinter ihm stehend, den Kopf, während der Gardehauptmann die Hände des Knienden zwischen die seinigen nahm, um ein Attentat zu verhüten. Dann trat der König an den Kranken heran und machte ihm mit der bloßen Hand vom Kopf zum Kinn und vom einen Ohr zum andern streichend das Zeichen des Kreuzes mit den Worten: „Der König berührt, Gott heilt dich.“ Dann wurde der Patient mit seinen Sous abgeführt, um nicht nochmals die Zeremonie und vor allem die königliche Freigebigkeit in Anspruch nehmen zu können[205].

Ob der König mit seiner appetitlichen Tätigkeit viele Heilerfolge erzielte, wird nicht berichtet.

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Der berühmte Arzt, Dr. Thomas Dover, der Erfinder der nach ihm benannten, heute noch gebräuchlichen Pulver, war ein erfolgreicher Seeräuber! Um 1660 geboren ließ er sich nach Beendigung seiner Studien in Bristol nieder, erwarb sich einiges Geld und unternahm hierauf mit einigen Kaufleuten eine privilegierte Kaperexpedition. Auf der Insel Juan Fernandez entdeckte Dover 1709 als einzigen[S. 187] Bewohner den schottischen Matrosen Alexander Selkirk, der hier vier Jahre und vier Monate zugebracht hatte. Bekanntlich ist dieser Selkirk der Urtyp der Robinson Crusoe-Geschichte geworden. Hierauf erstürmte Dover die beiden Städte von Guayaquil und kehrte mit seiner Expedition der peruanischen Küste entlang über Kalifornien und den Stillen Ozean im Jahre 1711 mit einer Beute von etwa 3½ Millionen Mark, von denen Dover einen beträchtlichen Anteil erhielt, nach England zurück. Nach einigen weiteren Reisen ließ sich Dover in London nieder, wo er u. a. „Des alten Arztes Erbe“ (The Ancient Physicans Legacy), das 1733 erschien, schrieb. Es war eine populär-medizinische Abhandlung, verfaßt, um dem Autor Praxis zu verschaffen[206].

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Georges Mareschal, ursprünglich Barbier, dann Leibchirurg Ludwigs XIV. wurde ein so gewandter Operateur von Blasensteinen, daß er einmal acht Patienten in wenig mehr als einer halben Stunde von ihrem Leiden befreite. Er brachte es auf ein Jahreseinkommen von 300000 Frank! Allerdings erhielt er für einen Aderlaß jedesmal 2500 Frank[207]!

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Bezeichnend für den Unfug, der damals mit der Klistierspritze, einer Erfindung des holländischen Arztes Reynier de Graaff, getrieben wurde, ist die aus einem Prozeß bekannte Tatsache, daß dem französischen Prälaten, François Bourgois 2190 Klistiere verabreicht wurden, für die er den geforderten Preis[S. 188] nicht bezahlen wollte. Die Pariser Spitäler brauchten damals in einem einzigen Jahre für mehr als 700000 Frank Blutegel[208]!

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Der Wein gehörte bei unsern Altvordern so zur unentbehrlichen Nahrung, daß in allen Sitzungen der Ratsausschüsse sowie bei allen außergewöhnlichen Geschäften des Rates im späteren Mittelalter Wein getrunken wurde. Man rechnete täglich eine Maß Wein pro Mann als normales Deputat, nicht nur im städtischen Dienst als Stärkung für die Ratsglieder und Zunftgenossen, die bei außerordentlichen Gelegenheiten die Torwachen verstärkten, oder mit den Bürgermeistern in den Straßen umherritten, auch beim Militär. Der kaiserliche Kommandant verlangte z. B. 1552 während der Belagerung Frankfurts eine Maß täglich für jeden Soldat.

Als 1411 ein Teil der deutschen Fürsten wegen der Königswahl auf kurze Zeit in Frankfurt anwesend war, wurden 14½ Fuder Wein konsumiert! Fast genau so viel ließ der Rat angesichts des Reichstages, der 1485 in Frankfurt gehalten werden sollte, für die Fürsten und Herren anschaffen[209].

Der schlesische Ritter Hans von Schweinichen, wie seine fürstlichen Herren ein berühmter Trinker, der gewissenhaft seine Räusche bucht – fast auf jeder Seite so und so oft – schreibt in seinen „Denkwürdigkeiten“ (S. 77) von der „feinen Kurzweil“, die in den Augsburger Trinkstuben war. „Wann man[S. 189] Gäste einlädt und giebt von der Person 18 Wssgr., so wird man mit zwanzig Essen gespeiset und dabei den besten Rheinfall und Rheinwein, so zu bekommen ist, getrunken, und dessen so lang, bis man alle voll ist. Wie ich denn etliches Mal dergestalt Gäste auf der Trinkstuben zu mir einlud. Wann man aber einen Thaler von der Person giebt, so wird man Fürstlich tractiret. Ich hätte mir wollen wünschen, daß solches Leben lange und viel Jahr gewähret hätte.“

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Bei Hof war es nicht besser; sogar auf Reichstagen war die Betrunkenheit der Fürsten eine ständige Erscheinung. Graf Lynar, ein Ausländer, nahm 1590 an der Berliner Hoftafel ungern teil, „wegen des Trinkens“. An den sächsischen Höfen war „das stetig Vollsein ein alt eingewurzelt Uebung und Gewohnheit“. Besonders berüchtigt waren die „pommerischen Trünke“. Die geistlichen Fürsten konnten auch den Humpen schwingen, nicht minder die Damen. Manchem modernen Studenten hätten diese Leistungen die Schamröte ins Gesicht getrieben![210]

Das Merkwürdigste ist nun, daß die Ärzte solche Trinkexzesse für gesund erklärten![211]

[S. 190]

Zehnter Abschnitt
Hygiene

Leute, die sich eines gottgefälligen Lebenswandels befleißigten, badeten im frühen Mittelalter nicht. Die hl. Elisabeth verbreitete durch völligen Verzicht auf diesen Genuß in Bälde einen solchen Geruch der Heiligkeit um sich, daß ihre Umgebung es nicht mehr aushielt und sie veranlaßte, ein Bad zu nehmen. Der Erfolg war allerdings gering, denn sie hatte kaum das Wasser berührt, als sie auch schon hinaussprang, um dafür Buße zu tun.[212]

Desto reinlicher waren die weltlicher Gesinnten. Sie, auch die Bauern, badeten sehr häufig. Die Ritter, die natürlich nackt waren, wurden dabei von zarten Damenhänden bedient, wie z. B. auf einer Miniatur der Manesseschen Handschrift in der Heidelberger Universitätsbibliothek zu sehen ist. Übrigens wird heute noch in Skandinavien dieser Dienst der Weiblichkeit reserviert. Sonst scheint sich aber das Waschen auf Gesicht und Hände beschränkt zu haben. Keinesfalls waren Waschtische bekannt. Noch das Frauenzimmerlexikon von 1729 kennt zwar das Gießbecken und die Gießkanne, mit der man etwas Wasser auf die Hände goß und dann das Gesicht notdürftig benetzte, aber weder Waschtisch, noch Waschbecken.[213][S. 191] Daher steht es fest, daß die Reinlichkeit, seitdem im beginnenden 16. Jahrhundert die auftretende Syphilis das Schließen der öffentlichen Badestuben veranlaßt hatte, sehr gering war.

Die Italiener der Renaissance, damals den Völkern Nordeuropas an Reinlichkeit überlegen, befolgten keineswegs allgemein die Sitte, sich täglich gründlich zu waschen. Trotzdem galt ihnen der Deutsche als Inbegriff alles Schmutzes[214].

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Wie selten die Tugend der Reinlichkeit selbst beim deutschen Adel war, lehrt der Nachruf, den Johann von Wedel seiner 1606 verstorbenen Frau schrieb: „Nichts desto weniger (d. h. wiewohl sie dem Kleiderluxus abhold war) hat sie sich der Reinlichkeit und Wartung ihres Leibes mit ehrlicher Kleidung und gebührlichem Schmuck beflissen, welches eine feine äußerliche Tugend ist, die Jungfrauen und Frauen wohl zieret, daß sie nicht wie Schlammüttere herein ziehen, dafür dem Teufel oftmals grauen möchte, sondern sich waschen, zieren, schmücken, reinlich halten, dessen die Schrift ehrlich gedenket (Ecclesiastes IX)“[215].

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Wie es zur Zeit des Konstanzer Konzils in einem deutschen Badeorte zuging, beschreibt der berühmte Humanist Poggio Bracciolini in einem bekannten Brief an seinen Freund Niccoli vom Jahre 1417. Es handelt sich um Baden in der Schweiz. Nachstehend einige[S. 192] Stellen nach der Übersetzung von Alwin Schultz in seinem Deutschen Leben im 14. und 15. Jahrhundert:

„Es ist dort so ausgelassen, daß ich zuweilen meine, Venus sei mit allen Vergnüglichkeiten von Cypern nach diesem Bade übersiedelt, so werden ihre Gesetze beobachtet, so aufs Haar ihre Sitte und Leichtfertigkeit wiedergegeben, so daß sie, wenn sie auch die Rede des Heliogabal nicht gelesen, doch von Natur gelehrt und unterrichtet genug erschienen...

Öffentliche Bäder sind nur zwei vorhanden, offen (palam) zu beiden Seiten, Badestätten des Volkes und des gemeinen Haufens, zu denen Weiber, Männer, Knaben, unverheiratete Mädchen, die Hefe der ganzen Umgebung zusammenströmt. In ihnen scheidet eine Mauer die Männer von den Frauen. Es ist lächerlich zu sehen, wie abgelebte alte Weiber und jüngere Frauen nackt vor den Augen der Männer ins Wasser steigen. Ich habe oft über dies prächtige Schauspiel gelacht, dabei an die Spiele der Flora gedacht und bei mir die Einfalt dieser Leute bewundert, die weder auf so etwas hinsehen, noch irgend etwas Böses davon denken oder reden. Die Bäder in den Privathäusern (etwa dreißig) sind aber sehr fein (perpolita); Männer und Frauen gemeinsam, aber durch eine Holzwand geschieden. In ihr sind mehrere Fenster angebracht, so daß man zusammen trinken und sich unterhalten kann, nach beiden Seiten hin zu sehen und sich zu berühren vermag, wie dies ihrer Gewohnheit nach oft geschieht. Über dem Bassin sind Korridore, auf denen Männer stehen, zuzusehen, um sich zu unterhalten, denn ein jeder darf in andere Bäder gehen und sich dort aufhalten, zuzuschauen, zu plaudern,[S. 193] zu scherzen und sich zu erheitern, so daß man die Frauen, wenn sie ins Wasser steigen oder aus demselben herauskommen, sieht. Keiner wehrt die Tür, keiner argwöhnt etwas Unsittliches. Männer tragen nur eine Schambinde (campestribus utuntur), die Frauen ziehen leinene Hemden an, von oben bis zum Schenkel, oder an der Seite offen, so daß sie weder den Hals, noch die Brust oder die Arme bedecken. Im Wasser selbst speisen sie auf gemeinsame Kosten, ein geschmückter Tisch schwimmt auf dem Wasser, und auch Männer pflegen teil zu nehmen...

Es ist merkwürdig, zu sehen, in welcher Unschuld sie leben, mit welchem Vertrauen Männer es ansahen, daß ihre Frauen von Fremden berührt wurden. Sie wurden nicht gereizt, achteten nicht darauf, nahmen alles von der besten Seite. Nichts ist so schwer, das bei ihren Sitten nicht leicht wurde. Sie hätten ganz in den Staat Platos gepaßt, wo alles gemeinsam ist, da sie schon ohne seine Lehre so eifrig in seiner Schule erfunden werden. In einigen Bädern sind Männer unter den Frauen, denen sie entweder verwandt sind, oder es wird ihnen aus Wohlwollen gestattet...

Ich glaube nicht, daß es auf der Welt ein wirksameres Bad für die Fruchtbarkeit der Frauen gibt; da recht viele der Unfruchtbarkeit wegen hierher kommen, so erfahren sie seine merkwürdige Kraft. Sie beobachten genau die Vorschriften, und es brauchen Mittel die, welche nicht empfangen können. Unter diesen ist besonders folgendes bemerkenswert: eine[S. 194] unzählige Menge von Adeligen und Nichtadeligen kommt hier zusammen; zweihundert Meilen weit her, nicht eben der Gesundheit, sondern der Lust wegen, alles Liebhaber, alles Freier, alle, denen an einem genußreichen Leben gelegen ist. So siehst du unzählige schöne Frauen, ohne Männer, ohne Verwandte, mit zwei Dienerinnen und einem Knechte oder einer alten Angehörigen, die leichter zu täuschen als zu ernähren ist... Da leben Äbte, Mönche, Brüder und Priester in größerer Freiheit, als die andern, baden zuweilen mit den Frauen und schmücken die Haare mit Kränzen, alle Religion beiseite lassend...“ Es kann sein, daß Poggio übertrieben hat. Immerhin gibt es auch heute noch Bäder, etwa Franzensbad, die nicht ohne guten Grund im Rufe stehen, die Unfruchtbarkeit zu beseitigen, keinesfalls stets allein durch ihr Wasser.

Bezeichnend für die Volkstümlichkeit des Badens bei unsern Altvordern ist, daß man statt Trinkgeld „Badgeld“ sagte. Die Folgerung aber, daß man sich mit der äußeren Feuchtigkeit begnügte, wäre übereilt[216].

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Die Badestuben vertraten etwa die Stelle der heutigen Kaffeehäuser, wo man sich traf, plauderte und einen großen Teil des Tages zubrachte. Im Bade selbst verweilte man mitunter vier Stunden, und in Ems erforderte die Kur, jeden Tag eine Stunde länger, bis zu zehn Stunden im Wasser zu sitzen.[S. 195] Man trank und sang gemeinsam, wie es auf zahlreichen Bildern dargestellt ist.

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Daß Gatte und Gattin in derselben Wanne saßen, war ganz gewöhnlich, aber es war auch an vielen Orten Sitte, daß in größerer Gesellschaft Männlein und Weiblein zusammen badeten. Zu Baden in der Schweiz waren dabei die unteren Volksklassen ganz nackt, die Männer der höheren Stände aber waren mit einem Schurz, die Frauen mit einem weitausgeschnittenen Badelaken bekleidet. Viele Badestuben hatten auch nur ein einziges Auskleidezimmer, das von beiden Geschlechtern gleichzeitig benutzt wurde. In der Badeordnung für das Glottertal wurde – allerdings erst 1550 – vorgeschrieben, daß jeder Mann sein Beinkleid und Hemd, jede Frau oder Jungfrau ihr Hemd nicht eher als in der Badewanne selbst ablegen solle. Man scheint also diese Anstandsregel wohl nicht immer beobachtet zu haben.

Ein Blitzlicht auf die Sittlichkeit des 16. Jahrhunderts wirft auch folgende Verfügung aus der Badeordnung des Glottertals: „Item soll ain jedt wederer Bader, es seyen Manns- oder Weybspersonen, ire Heimlichkeiten zuedecken.“

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Fromme Leute errichteten häufig eine Stiftung, um sich meldenden Armen davon gratis Bäder verabreichen zu lassen, sogenannte „Seelenbäder“. Schmeller versicherte, daß noch im Jahre 1827 einige Zünfte[S. 196] zu Quatember und zu anderen Zeiten solche Bäder für das Seelenheil ihrer verstorbenen Mitglieder spendeten. Hoffen wir zum Besten der im Fegefeuer schmorenden, daß es dabei sittsamer zuging, als im Deutschland des 15. und 16. Jahrhunderts.

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Hans von Schweinichen erzählt zum Jahre 1551 in seinen „Denkwürdigkeiten“: „Allhier erinner ich mich, daß ich wenig Tage zu Hofe war, badete die alte Herzogin, allda mußte ich aufwarten als ein Junge. Es währt nicht lange, kommt ein Jungfrau, Unte Riemen genannt, stabenackend raus, heißt mich ihr kalt Wasser geben, welches mir seltsam vorkam, weil ich zuvor kein nacket Weibesperson gesehen, weiß nicht, wie ich es versehe, begieße sie mit kaltem Wasser. Schreit sie laut und rufet ihren Namen an und saget der Herzogin, was ich ihr mitgespielt; die Herzogin aber lachet und saget: ‚Mein Schweinichen wird gut werden.‘ Inmittels habe ich gewußt, was nacket Leut sind, warum sie sich aber mir also erzeiget, wußte ich nicht für was vor ein Ende.“

Wie Guarinonius erzählt, ging es noch zu Beginn des 17. Jahrhunderts in kleineren Städten, wie Hall in Tirol, recht paradiesisch zu. Es war Brauch, halb oder ganz nackte Mädchen von 10–18 Jahren über die Straße ins Bad zu schicken und sie von ganz nackten Burschen von 10–16 Jahren begleiten zu lassen. Daß auch erwachsene Männer und Frauen sich ebenso benahmen, ändert nichts an der Sache[217].

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[S. 197]

Eines Tages im Jahre 1185 stand König Philipp August von Frankreich am Fenster seines Palais, als einige vorüberfahrende Wagen den Straßenschmutz aufwühlten. Der sich dabei entwickelnde Gestank war so furchtbar, daß der König, wiewohl doch an die Ausdünstungen seiner Residenz Paris gewöhnt, ohnmächtig wurde. Er befahl darauf Pflasterung einiger Straßen. Infolge vieler Verordnungen legte man sich zwar im Verlauf der Jahrhunderte einigen Zwang auf im ferneren Verunreinigen der Straßen, fuhr auch den Unrat fort, aber nur bis zur Place Maubert, dem Marktplatz, der völlig verpestet wurde. Erst 1531 mußten die Bewohner von Paris zwangsweise Aborte und Senkgruben in ihren Häusern anlegen. Bisher hatte man sich zumeist mit der Straße beholfen, wie das im 17. Jahrhundert noch vielerorts in Deutschland, z. B. in Hall in Tirol, Sitte war.

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Als Kaiser Friedrich III. Tuttlingen besuchen wollte, ging es nicht, weil die Stadt zu schmutzig war. Am 28. August 1485 ist er in Reutlingen um ein Haar mitsamt seinem Pferde im Straßenschmutz versunken. Schweine wurden überall in den deutschen Städten gehalten, nicht nur daß man sie frei in den Straßen herumlaufen ließ, man brachte ihre Kober auch nach der Straßenfront hin an. In Berlin wurde das erst 1641 verboten, erst 1681 aber wurde das Mästen der Borstentiere dort überhaupt untersagt. Seit 1671 mußte jeder Bauer, der nach Berlin kam, eine Fuhre Unrat mit aus der Stadt nehmen.

[S. 198]

Die Verordnung des Nürnberger Magistrates von 1490, daß täglich ein Knecht die toten Schweine, Hunde, Katzen, Hühner und Ratten auf der Straße zu sammeln und vor das Tor zu bringen habe, begeisterte ein poetisches Gemüt zu einem Jubelhymnus[218].

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Im Jahre 1666 wurde eine Reinigung der Straßen von Paris vorgenommen. Das war ein solches Ereignis, daß es nicht nur angedichtet wurde, sondern man sogar zwei Medaillen zu dauerndem Gedächtnis schlug[219].

Noch im Jahre 1697 wurde polizeilich festgestellt, daß die Bewohner Tag und Nacht aus ihren Fenstern alles schmutzige Wasser, Urin und Unrat jeglicher Art auf die Straßen warfen. Wer das nicht tat, sondern sich im glücklichen Besitze eines Abortes befand, bediente sich zu diesem Zwecke einer allen gemeinsamen Grube, deren Inhalt von Zeit zu Zeit in den Hausgarten entleert wurde! Das war im glänzenden Paris eines Ludwigs XIV.[220]!

In Sicherheit vor Güssen war man nur in den breiten Straßen, wenn man sich in ihrer Mitte hielt, wo ein schlammiger Rinnsal floß. Jeden Augenblick öffnete sich ein Fenster, und wer das Unglück hatte, den geheiligten Warnungsruf „gare l’eau“ zu überhören, über den ergoß sich erbarmungslos der Inhalt eines Nachttopfes oder eines Schmutzeimers. Es gab in der ganzen Stadt kein Fleckchen, wo man sicher vor solchen Überraschungen war, noch wo man dem entsetzlichen Gestank hätte entfliehen können. In[S. 199] Ermangelung von Aborten benutzte man alle Straßenecken, die Umgebung der Kirchen, ja die Paläste, wie man heute noch in Neapel ähnliches sehen kann. Im Palais de Justice stieß man z. B. überall auf Exkremente, sogar der Louvre wurde nicht verschont: in den Höfen, auf Treppen und Balkonen, hinter den Türen, überall wo jemand gerade ein Bedürfnis fühlte, entledigte er sich am hellichten Tage seiner Bürde, ohne daß die Palastbewohner sich darum kümmerten. Heinrich III. war darin allerdings kitzlig: durch Verordnung vom August 1578 befahl er, daß jeden Morgen, bevor er sich erhoben hatte, die Fäkalien aus den Höfen und seinen Sälen gekehrt werden mußten! Er hielt eben auf Reinlichkeit. Im übrigen roch es aber in den spanischen und französischen Palästen noch zu Ludwigs XIV. Zeit zwar stärker wie Rosen, aber nicht besser[221]. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts schlug deshalb ein Bürger die Einführung von Nachtstühlen in den königlichen Palästen vor.

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Der Zustand der öffentlichen Hygiene hob sich auch im 18. Jahrhundert in Paris nur sehr allmählich. Es kam vor, daß die schlecht angelegten Abtrittgruben sich in die benachbarten Brunnen leerten! Da kleine Bedürfnisse noch das ganze Jahrhundert, ja bis tief ins 19. hinein überall auf den Straßen verrichtet wurden, auch nach wie vor Nachttöpfe ahnungslose Passanten mit ihrem Inhalt bekannt machten, gab deren Aroma dem der Vergangenheit nicht viel nach. Noch 1780 mußte unter Protest der Bewohnerschaft[S. 200] von der Polizei die Ausleerung von Nachttöpfen usw. aus den Fenstern verboten werden!

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Im Jahre 1701 fand man beim Leeren einer Abortgrube die Leiche der Gattin eines Chirurgen, was aber kein Aufsehen erregte[222].

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Noch im Jahre 1780 wurden die Straßen von Paris nicht selten durch die stark angeschwollenen furchtbar stinkenden Gossen in zwei Hälften geteilt, so daß man nur durch schwankende Laufbrücken die Kommunikation von der einen Straßenseite zur andern bewerkstelligen konnte. Der Inhalt dieser Gossen aber bestand aus einer schwarzen, übelriechenden und scharfen Brühe, die Stoffe, mit denen sie in Berührung kam, verbrannte. Daher das schöne Sprichwort: „Il tient comme boue de Paris[223]“.

Bei Regen spien die Dachrinnen von jedem Hause herab ihr Wasser auf Passanten und Straße, so daß man erst nach seinem Aufhören durch über die Gossen gelegte Bretter den Übergang von einer Seite zur andern ermöglichen mußte. Erst 1764 wurden diese freien Dachrinnen verboten[224].

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Zur Ritterzeit waren Nachttöpfe unbekannt. Wie man sich behalf, geht aus einem Gedicht hervor: „Do quam der vrouwen eine Gegangen alters eine Vür der kemenâten tür Und wolte gerne da vür Sich des wazzers erlâzen.“ Zu Aborten verwendete man offene Erker, die zweifellos herrliche Aussicht gewährten, im übrigen aber recht luftig waren. Um die in den Burggraben fallenden Fäkalien kümmerte sich kein Mensch.[S. 201] Im Erfurter Schloß befand sich aber sogar eine Kloake, und zwar gerade unter einem Saale. Das war entschieden nicht angenehm, besonders nicht für Kaiser Friedrich Barbarossa und seine Paladine. Denn als er dort im Jahre 1183 einen Reichstag hielt, brachen die Balken des Saales, und eine Menge Leute stürzten hinein. Acht Fürsten, viele Edele und über hundert Ritter fanden dabei ihren Tod, während der Kaiser sich durch einen Sprung aus dem Fenster rettete.

Überhaupt stürzten Häuser oder Balkone außerordentlich häufig ein. Nicht weniger als drei deutsche Kaiser, Ludwig der Fromme, Ludwig der Deutsche und Arnulf, sind allein im 9. Jahrhundert bei dieser Gelegenheit verletzt worden. Ebenso Heinrich III. im 11. und Heinrich VI. im 12. Jahrhundert[225].

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J. J. Rousseau brachte Stunden auf dem Nachtstuhle zu. Der Herzog von Orléans erteilte hier, umgeben von seiner Dienerschaft, dem Herzog von Noailles Audienz!

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Als gelegentlich der Krönung Ludwigs XVI. in der Kathedrale von Reims der Königin ein Appartement eingerichtet wurde, das man mit Closet „à l’angloise“ ausstattete, also mit einer Art Wasserspülung, die noch 1807 äußerst selten war, hielt man das für eine nicht mehr zu überbietende Kriecherei[226]! Übrigens wurde das Wasserklosett bereits im 17. Jahrhundert in England erfunden[227]!

Vor wenigen Jahren, vielleicht heute noch, besaß das Königsschloß in Stockholm keine Aborte. Alles,[S. 202] auch fürstliche Gäste, mußte sich auf den Korridor hinter eine spanische Wand begeben. Aber da diese keineswegs alles verhüllte, so konnten die Vorübergehenden die Beine oder wenigstens die Füße des dort Sitzenden sehen.

Noch im Jahre 1900 hatten große Trakte der Münchener Residenz keine Aborte. Wie Verfasser aus zuverlässiger Quelle weiß, bedienten sich höchste Herrschaften bis in die Gegenwart nicht des Wasserklosetts, sondern ausschließlich des Nachtstuhles. Noch heute dient in Bayern vielfach auf dem Lande – nach Manövererfahrungen – der Misthaufen den gleichen Zwecken, und eine den oberen Teil des Sitzes – aber nicht etwa die Beine – verhüllende Holzverschalung ist ein nicht überall anzutreffender Luxus.

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In einem Bericht, den der Chirurg Tenon im Jahre 1788 über den Befund im Hospital Hôtel-Dieu auf königlichen Befehl abfaßte, findet sich folgende Darstellung der dort herrschenden Zustände:

Ein einziges der Gebäude des Spitales barg 2627 Kranke, darunter Fieberkranke, Wöchnerinnen, Blatternkranke usw. Die Betten, etwa 1,10 m breit, waren für je zwei bestimmt, wurden aber mit sechs belegt, drei am Kopf-, drei am Fußende. Dadurch lagen die Füße auf den Schultern oder im Gesicht der anderen. Daher war es für die Patienten, die hochkant liegen mußten, da ihnen nur je etwa 35 ctm. Platz zur Verfügung stand, unmöglich zu schlafen.

[S. 203]

Der Inhalt der Nachtstühle wurde täglich im Krankenzimmer selbst in größere Gefäße übergeschüttet. Dadurch und durch das Herabfallen der Fäkalien auf den Fußboden war die Luft in den Räumen verpestet.

In den Kleiderkammern hingen die Kleider der mit Krätze und Blattern behafteten zwischen denen der anderen Patienten. Natürlich auch die verlausten zwischen den reinen. Wer das Hospital verließ, bekam also seine Kleidungsstücke infiziert mit Pocken- und Blatterkeimen, Krätze und Läusen zurück. Auch die Gewandstücke der Verstorbenen wurden hier aufbewahrt, bis sie – sieben bis acht Tausend pro Jahr – verkauft wurden, überall hin Krankheiten verbreitend.

Die Strohsäcke der Kranken, die Urin und Exkremente nicht halten können, werden um vier Uhr morgens geöffnet und auf den Fußboden ausgebreitet. Gleichzeitig werden die Strohfüllungen der anderen Betten geleert. Statt den beschmutzten Inhalt an Ort und Stelle zu verbrennen, wird das Stroh auf Karren ins Hospital Saint-Louis gefahren.

Die Mauern sind bedeckt mit Auswurf, der Fußboden mit Fäkalien, die aus den Strohsäcken rinnen, oder beim Leeren der Nachtstühle verschüttet werden. Danach ist auch die Luft in den Sälen.

Im Saale Saint-Jérôme in diesem famosen Hospital, damals dem größten chirurgischen Operationssaale Europas, ist die Luft durch die benachbarte Leichenhalle verpestet; die übrige Umgebung strömt ebenfalls üble Gerüche aus. Sonne fällt nicht hinein.

[S. 204]

In Gegenwart der zu operierenden werden die Instrumente hergerichtet, ja man operiert in Gegenwart der übrigen Patienten.

Während in Versailles fast niemand an Trepanation stirbt, kommen in diesem Hospital alle durch Infektion um.

Die kranken Wöchnerinnen liegen mit den gesunden zusammen, drei bis vier im selben Bett, solche mit Krätze zusammen mit gesunden.

Der Auszug aus dem offiziellen Bericht dürfte genügen[228].

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Der Friedhof des „Innocents“, der in Paris ein Jahrtausend zur Bestattung gedient hatte, war so verpestet, daß der Generalleutnant Berrier im Jahre 1746 mit eigenen Augen einen Schwaden aufsteigen sah von dem Massengrab, das dort in der Regel etwa 1500 Personen aufnahm.

Im Jahre 1765 beklagten sich – nach zahlreichen Vorläufern – die Anwohner darüber, daß die Verpestung durch die Ausdünstungen des Friedhofes derartig stark sei, daß innerhalb weniger Stunden die Nahrungsmittel in den benachbarten Häusern verdürben.

Erst 1776 wurde die Beerdigung innerhalb der Kirchen behördlicherseits eingeschränkt, aber noch keineswegs ganz untersagt. Über die damaligen hygienischen Zustände klärt ein Brief Voltaires an den Dr. Paulet auf:

[S. 205]

„Sie haben in Paris ein Hôtel-Dieu, wo ewige Ansteckung herrscht, wo sich die Kranken, der eine auf den andern gehäuft, gegenseitig Pest und Tod aufhängen. Sie haben in den kleinen Sackgassen Schlächtereien, die im Sommer einen Kadavergeruch verbreiten, der imstande ist, ein ganzes Stadtviertel zu vergiften. Die Ausdünstungen der Toten töten in euren Kirchen die Lebenden, und die Beinhäuser des ‚Innocents‘ sind noch ein Zeugnis von Barbarei, das uns weit unter Hottentotten und Neger stellt.“

Die Ausdünstungen des Friedhofes steigerten sich so, daß am Ende des Jahres 1779 in einem benachbarten Hause das Licht im Keller erlosch. Die Beschreibung der weiteren Details ist zu ekelhaft, um hier wiedergegeben zu werden[229].

[S. 206]

Elfter Abschnitt
Ehre

Wie das Kind den Stuhl schlägt, an dem es sich stieß, statt seiner eigenen Ungeschicklichkeit gram zu sein, so suchte das Mittelalter seinen ganzen Haß gegen die doch selbst gewollte Blutgerichtsbarkeit und Grausamkeit am Henker auszulassen. Damit jeder ihm schon von weitem ausweichen konnte, wurde im Jahre 1543 dem Scharfrichter vorgeschrieben, in der Öffentlichkeit mit rot-weiß-grünen Lappen am Rockärmel und Mantelarmloch zu erscheinen. Der Henker mußte außerhalb der Stadtmauern wohnen, die Erwerbung des Bürgerrechtes war ihm versagt, betrat er selbst eine Herberge, so bekam er Speise und Trank abseits von den anderen Gästen am „Henkertischchen“ gereicht, wobei er auf einem nur dreibeinigen Stuhle sitzen mußte. Zum Unterschied von den anderen war sein Krug henkellos, eingegossen wurde ihm rückwärts über die Hand. Wohl in Erinnerung an diesen Brauch gilt es heute noch am Rhein als Unhöflichkeit, wenn der Gastgeber einem Gast über die Hand eingießen wollte. Zahlte der Henker, so mußte er die Münze ablegen, worauf der Empfänger darüber wegstrich oder darüber hinblies,[S. 207] bevor er sie einsteckte. Auch in der Kirche hatte er einen von den „ehrlichen Leuten“ strenge geschiedenen Platz. Wie es dem Henker erging, so auch dem Schinder oder Abdecker. Bemerkenswert ist die große Ähnlichkeit der die Verachtung ausdrückenden Gebräuche im Abendlande mit den in Indien den Parias gegenüber üblichen.

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Die Frauen der Stadt Husum hatten noch am Ende des 17. Jahrhunderts der vom Rate besoldeten Wehe- und Bademutter verboten, der Ehefrau des Henkers oder Schinderknechtes in Kindsnöten beizustehen! Da drohte der Rat, „wofern sich nicht binnen 24 Stunden eine Frau fände, die der Bewußten beispränge, so werde E. E. Rat überall keine Bademütter weiter dulden, sondern dafür sorgen, daß künftighin Mannspersonen des Barbieramtes den Frauen die benötigte Hülfe leisten sollten“. Aber auch diese Drohung nützte den frommen Christinnen gegenüber nicht viel. Als sich endlich ein armes altes Weib zu diesem Liebeswerk fand, mußte sie selbst im Tode dafür büßen! Die rachsüchtigen Frauen entzogen ihr jede Pflege und Guttat und ließen selbst ihre Leiche tagelang unbesorgt, bis der Rat endlich den Nachtwächter zu ihrer Bestattung bewegen konnte.

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Da das Angebot an Scharfrichtern sehr gering war, half sich der Rat bisweilen, indem er einen zum Tode Verurteilten das Leben schenkte unter der Be[S. 208]dingung, Henker zu werden. Ein aus einer anderen Stadt erbetener Scharfrichter schnitt dann dem Gewählten in offener Zeremonie zum Zeichen des Standeswechsels beide Ohren ab!

Nur mit Geld war der Henker gut dotiert. Er stand im Gehalte dem Stadtprediger oder Stadtphysikus gleich, außerdem war er fast überall Bordellwirt und verdiente durch Ausübung von ärztlicher Praxis[230].

Erst die französische Revolution erlöste den Henker von der jahrhundertelangen Unehre. Auch hier waren die Menschenrechte wirksamer als die christliche Nächstenliebe.

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Im Mittelalter wurden alle, die sich das Leben genommen hatten, entweder ausgeschleift und verbrannt, oder in ein Faß getan und (in Frankfurt) in den Main geworfen. Dabei war es gleichgültig, ob der Selbstmörder eines Verbrechens bezichtigt war, ob er bei Vernunft gewesen oder nicht. Nur wenn einer erwiesenermaßen nicht im Besitze seiner Geisteskräfte war, wurde er nicht verbrannt, sondern ins Wasser geworfen, bzw. am Ende des Mittelalters auf den Schindanger gebracht und dort mit etwas Erde überdeckt.

Wer sich selbst erhenkt hatte, durfte durch niemand als den Henker abgeschnitten werden. Um die Heiligkeit der Haustürschwelle nicht zu entweihen, mußte dann die Leiche durch ein unter derselben ge[S. 209]machtes Loch hinausgezogen werden. An einigen Orten warf man die Leiche zum Fenster hinaus. Es wird als besondere Vergünstigung bezeichnet, daß man 1486 einer Frau gestattete, den Leichnam ihres Mannes, der sich aus Wahnwitz selbst entleibt hatte, in den Main zu werfen, statt das durch den Henker tun zu lassen.

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Im Jahre 1522 wurden sogar die Güter eines Juden, der sich selbst entleibt hatte, in Frankfurt konfisziert, was sonst nicht Brauch war.

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Erst im Jahre 1723 kommt es in Frankfurt vor, daß man die Bestattung eines wahrscheinlich geisteskranken Selbstmörders auf dem gewöhnlichen Friedhofe erlaubte. Aber sie mußte ganz im stillen und auf dem hintersten Teile geschehen.

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Gegen aufgefundene Leichen, selbst wenn es sich um Ermordete handelte, verfuhr man ganz ähnlich wie gegen Selbstmörder, und zwar aus religiösen Bedenken. Wußte man doch nicht bestimmt, ob der Tote ein Christ, und wenn schon, ob er auch ein frommer Christ gewesen sei, auch war die Möglichkeit, es handle sich doch um Selbstmord, nicht ausgeschlossen! Deshalb mußte die Erlaubnis des Pfarrers zu einem ehrlichen Begräbnis eingeholt werden[231].

Erst 1497 kam man in Frankfurt auf den Gedanken, dem zum Tode Verurteilten den Selbstmord[S. 210] durch eine Art von Zwangsjacke unmöglich zu machen. Man band den Delinquenten nämlich in einem besonders konstruierten Stuhl fest[232]. Daß man bis dahin dem armen Sünder, der unter Umständen zu einem höchst qualvollen Tode verurteilt war, nicht jede Möglichkeit der Selbstentleibung nahm, dürfte wohl darin seinen Grund haben, daß nur wenige es versuchten, sich dem Nachrichter durch eine so schimpfliche Todesart zu entziehen.

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„Die Zünfte müssen so rein sein, als wären sie von den Tauben gelesen.“ Dieser schöne Grundgedanke wurde gehandhabt wie folgt:

Die bloße Tatsache, daß ein Zunftgenosse einen Hund auf irgendwelche Weise tötete, hatte zur Folge, daß ihm das Handwerk gelegt wurde, d. h. daß er und eventuell seine Familie brotlos gemacht wurden. Man betrachtete den Totschlag eines Hundes als Eingriff in das verachtete Gewerbe des Scharfrichters.

Im Mittelalter wurden Adelige zur Strafe des Hundetragens verurteilt, und Widukind erzählt, daß die Übersendung eines räudigen oder verstümmelten Hundes als Absage an den Feind galt.

Erst durch den § 23 des Reichsschlusses vom 16. August 1731 wurde die Bestimmung, den Totschläger eines Hundes aus der Zunft auszuschließen, beseitigt[233].

[S. 211]

Im Jahre 1690 wurde dem jüngsten Sohne eines ehelich geborenen Bauern, der das Schneiderhandwerk erlernen wollte, die Aufnahme in die Bunzlauer Schneiderzunft versagt, weil – seine Großmutter vor 50 Jahren, als sie noch unverheiratet war, mit ihrem Dienstherrn ein Kind hatte!

Im Jahre 1656 legte die Tuchmacherzunft in Grünberg einem Lehrling das Handwerk, weil seine Mutter im Dreißigjährigen Kriege von einem Reiter genotzüchtigt worden war, wiewohl der Rat feststellte, daß gegen die Frau nichts Ehrenrühriges vorlag.

Der Sohn eines Bauern und Gerichtsmannes, der die Weißgerberei erlernen soll, wird 1691 abgewiesen, weil sein Großvater, ein begüterter Bauer, vor 30–40 Jahren als gräflicher Diener bei der Kastration von Pferden geholfen hatte.

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Damals wurde in die Zünfte nur aufgenommen, wer außer ehelicher Geburt auch eheliche Erzeugung seiner Eltern und Voreltern nachweisen konnte! Dasselbe wurde von den Frauen der Zunftgenossen gefordert. Die Verzeihung eines Ehebruches genügte zum Ausschluß aus der Zunft. Hammurabi dachte darin milder. § 129 seines Gesetzes lautet: Wenn jemandes Ehefrau mit einem Zweiten ruhend ertappt wird, soll man sie (beide) binden und ins Wasser werfen. Wenn der Eheherr der Frau[S. 212] verzeiht, so soll auch der König seinen Untertan begnadigen[234].

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Im Jahre 1696 war eine Frau in Hernstadt an der Bartsch im Fieberdelirium ins Wasser gesprungen und ertrunken. Der Witwer mietete einen Taglöhner und fuhr mit ihm im Kahn zur Leiche, um sie aus dem Wasser ziehen zu lassen. Dieser seiner Frau erwiesene Liebesdienst wurde ihm und seiner Tochter aus zweiter Ehe noch ein Menschenalter nachgetragen, denn als diese sich mit einem Schneider verheiraten wollte, wurde ihr wegen der einstigen Schiffsführung ihres Vaters ein Zeugnis ihrer ehelichen Geburt und ihrem Bräutigam die Aufnahme in die Zunft verweigert[235].

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Als im Jahre 1757 der Winterthurer Rittmeister Hegner zur „Sonne“ vier Pferde, die in der Eulach ertrunken waren, herausziehen half, machte er sich die Tragweite wohl nicht klar: „In raschem Eifer hatte er an einem Seil gezogen, ohne zu fragen, wer es befestigt, und ohne sich umzusehen, wer neben ihm ziehe. Bald war er nach Zürich zitiert, um sich zu legitimieren, daß er nie an einem Seil gezogen oder eins angerührt, das der Henker angemacht. Auf seine ehrliche Verantwortung ward ihm auferlegt, ein Attest vorzulegen, daß dies nicht geschehen. Man ging nämlich damit um, den Rittmeister Hegner für einen anrüchigen Mann, und somit des ehrenvollsten Dienstes, des Kommandos einer Dragonerschwadron, für unwürdig zu erklären. In dieser ehrenhaften Not[S. 213] trat er vor Schultheiß und Rat mit der Bitte, daß Kundschaft angehört und ihm ein Attest gegeben werde. Allein ‚die Bedenklichkeit und anscheinende Weitläufigkeit dieses Handels‘ setzte den Rat in Furcht. Er willfahrte dem Begehren des Bürgers nicht und ließ um des Scharfrichters willen den Rittmeister im Stich[236].

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Als Gegenstück zum subtilen Ehrbegriff der Zünfte seien hier einige Daten aus der Familiengeschichte der mächtigen Grafen von Cilli angeführt. Aus diesem Geschlecht hatte Kaiser Sigismund sich seine berüchtigte Gemahlin Barbara erwählt. Wir werden sie später näher kennen lernen.

Ulrich II., der Schwager Sigismunds, war ein wilder Knabe. Als er mit einer Frau ein Verhältnis hatte und deren Mann, den er deshalb in seine Dienste genommen hatte, ihn um Entlassung bat, gab er sie ihm, schickte aber Diener nach, die ihn ermordeten. Das ereignete sich etwa 1455, und kein Hahn krähte danach. Sein Vater Friedrich II. war nicht besser (c. 1370–1454). Zuerst war er vermählt mit Elisabeth, Tochter des Grafen Stephan Frangipani. Er verließ sie, um sich heimlich mit der Veronica von Teschewitz zu verbinden. Als der Wüterich dann zur ersten Frau zurückkehrte, um Versöhnung zu feiern, erstach er sie mit seinem Jagdmesser. Diesmal war es eine Gräfin, und da konnte die Sache denn doch nicht vertuscht werden. Friedrich wurde sogar zum Tode verurteilt, dann begnadigt und seinem Vater übergeben, der ihn längere Zeit[S. 214] gefangen hielt. Als er frei gelassen wurde, war keine Frau oder Jungfrau vor ihm sicher. Hatte er eine geschändet, dann schickte er sie einfach ohne jede Entschädigung wieder zum Mann oder Vater zurück. Einem Ehemann, der seine Frau nicht ohne weiteres wieder zurücknehmen wollte, legte er, empört über diese Anmaßung, eine Geldstrafe auf! Wie könne er es wagen, ihm Schwierigkeiten zu machen, wo doch er selbst, ein edler Graf, die Umarmungen einer Frau nicht verachtet habe, die vorher von diesem Plebejer entweiht worden sei! Einen Adeligen ließ er aus Eifersucht grausam töten, weil er ihn im Verdacht hatte, mit einer seiner zahlreichen Geliebten sich eingelassen zu haben. Seine heimliche Gemahlin Veronica ließ sein Vater Herrmann (1385–1435) im Bade ertränken (c. 1428). Als dieser edle Graf das Zeitliche segnete, schrieb die Chronik von Cilli – und das ist bezeichnend – „Nach dem was groß Clag, denn er war ein frommer Mann und ein rechter Sühner und Friedmacher, wo er mocht zwischen Armen und Reichen“[237].

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David Teniers d. J., der sich um den Adel bewarb, sollte ihn 1657 unter der Bedingung erhalten, daß er keine Malereien mehr ausstelle oder für Geld male[238].

Die Künstler gehörten ja das ganze Mittelalter hindurch zum Handwerkerstande und waren genau so zunftmäßig inkorporiert wie etwa die Metzger oder Tuchmacher. Noch im 17. Jahrhundert galten die Erzeugnisse der Malerei im allgemeinen gar nicht[S. 215] höher als ein Stück Tischler- oder Schmiedearbeit, und die größten Künstler sehen wir mit industriellen Arbeiten, Ladenschildern, Ofenschirmen usw. beschäftigt. Ein Dürer, Holbein, Burgkmair, die ersten Größen ihrer Zeit, unterstanden dem Zunftzwang und wurden, wenn auch als sehr tüchtige, so doch immerhin als Handwerker eingeschätzt. Jean von Goyen, Aart van der Neer, Hobbema, Jan Steen, Jakob van Ruisdael II, J. Collaert, also hervorragende Meister des 17. Jahrhunderts, verdienten noch neben der Malerei ihr Brot als Garköche, Gastwirte, Strumpfhändler, Bäcker usw.[239]

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Erst im Jahre 1773 wurde durch einen vom 20. März datierten Erlaß der Kaiserin Maria Theresia auf eine Anregung von Antwerpen hin bestimmt, daß die Maler, Bildhauer, Stecher und Architekten von jedem Gildenzwang befreit sein sollten und die Ausübung ihrer Künste mit dem Adelsstande für vereinbar erklärt[240]. Allerdings waren schon lange vorher einzelnen großen Meistern fürstliche Ehren erwiesen worden. Z. B. machten weder Rubens noch Guido Reni Besuche, sondern empfingen nur solche im Atelier. Als letzterer aus Bologna nach Rom zurückkehrte, das er im Zorn über Honorarschwierigkeiten verlassen hatte, fuhren ihm die Wagen der Kardinäle bis Ponte Molle entgegen. Als Bernini die erste französische Stadt betrat, wurden ihm deren Schlüssel überreicht, und drei Tage vor Paris holte ihn die königliche Sänfte ein[241]. Dagegen suchten noch bis ins 18. Jahrhundert Mitglieder der Gilden[S. 216] ihre Arbeiten durch Hausieren an den Mann zu bringen, und es verstieß nicht gegen den Ehrenkodex, wenn ein Maler oder ein Maler-Kunsthändler sich an einer Brücke oder sonst einem öffentlichen Platz mit seinen Bildern aufstellte[242].

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Auch in Griechenland zur Zeit der höchsten Kunstblüte wurde der bildende Künstler unter die Handwerker gezählt. Bezeichnend sind dafür Plutarchs Worte: „Wir schätzen ein Werk, aber wir verachten seinen Schöpfer“ oder: „Kein anständiger junger Mensch, der den Zeus in Pisa oder die Hera in Argos sieht, wird sich deshalb wünschen, ein Phidias oder Apelles zu sein; denn, wenn uns ein Werk angenehm und gefällig ist, braucht darum doch noch keineswegs sein Schöpfer unsere Nacheiferung zu verdienen“[243].

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Wenn uns auch selbst aus dem frühen Mittelalter eine Reihe von Künstlernamen überliefert sind[244], so war im allgemeinen doch die Person des Schöpfers eines Kunstwerkes von ganz geringer Bedeutung gegenüber der, die es bezahlte. Wichtiger als die Meister sind die Stifter, deren Porträts und Namen sich auf zahllosen Gemälden und Skulpturen erhalten haben.

[S. 217]

Zwölfter Abschnitt
Religion und Glaube

Die sogenannten Sieben Todsünden sind, wie Zielinski nachgewiesen hat, aus der heidnischen Astrologie entnommen und haben wahrscheinlich durch Vermittlung der stoischen Philosophie ihre Ausbildung erhalten. Auch Horaz kennt sie[245].

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Der Vers 7 in der 1. Epistel Johannis, Kapitel 5, den die Dogmatiker als Hauptbeweis für die Lehre von der Dreifaltigkeit brauchen, ist nach der Untersuchung des katholischen Theologieprofessors Karl Künstle (Das Comma Joanneum, auf seine Herkunft untersucht. Freiburg 1905) von dem Häretiker Priscillian im 4. Jahrhundert eingeschoben worden!! Von demselben Vers erklärte die Indexkongregation 1897, daß es nicht gestattet sei, an seinem authentischen Charakter zu zweifeln. Künstles Schrift erschien mit bischöflicher Approbation!

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Demeter, die Mutter des Dionysios, heißt „heilige Jungfrau“, Isis, die Mutter des Horus, spielt eine besondere Rolle, Sargon, Gudea, Asernasipal,[S. 218] Asurbanipal usw. behaupten von sich die Jungfrauengeburt von der Göttin Istar, und diese wunderbare Herkunft wird von ihnen beansprucht, wiewohl wir ihre wirkliche Herkunft kennen. Das hängt mit dem Tierkreisbild der Jungfrau zusammen und der Konstellation der Wintersonnenwende. Um Mitternacht am 25. Dezember geht am östlichen Punkte des Himmels das Sternbild der Jungfrau auf. Daher die Festsetzung der Geburt Christi auf diesen Tag und die Legende seiner jungfräulichen Geburt[246].

Heute noch lehrt die römisch-katholische Kirche die Jungfräulichkeit Mariä und die Gottheit Christi in dem Sinne, daß Gott durch den hl. Geist sein Vater wurde. Letzteres wird auch von der protestantischen Kirche noch aufrecht erhalten. Dazu seien zwei Stellen des Neuen Testamentes zitiert: Matthäus Kapitel 1 Vers 25: „Und erkannte sie nicht, bis sie ihren ersten Sohn gebar; und hieß seinen Namen Jesus.“

Matthäus Kapitel 13 Vers 55 und 56 lauten: „Ist er nicht eines Zimmermanns Sohn? Heißt seine Mutter nicht Maria? Und seine Brüder Jakob und Joses und Simon und Judas? Und seine Schwestern, sind sie nicht alle bei uns?“

Die Evangelien sind eben nur unfehlbar, wenn es gewissen Kreisen und Institutionen paßt.

Zur Gotteskindschaft Christi finden sich zahlreiche Analogien in der Antike. Vom Philosophen Plato war schon zu seinen Lebzeiten die Sage auf[S. 219]gekommen, seine Mutter Periktione habe ihn vom Gott Apollo empfangen, ebenso war Augustus Apollos Sohn, während Alexanders und Scipios Vater Zeus war, der auch den Wundermann Apollonius von Tyana gezeugt haben soll. Origines sagt diesbezüglich: „Der einfache Antrieb, so etwas von Platon zu erdichten, war, daß man glaubte, ein Mann, der mit größerer Weisheit und Kraft als die Durchschnittsmenschen ausgestattet war, müsse auch aus höherem und göttlichem Samen seinen leiblichen Ursprung gehabt haben.“ Die Nutzanwendung daraus auf Christus zu ziehen, überließ Origines seinen Lesern[247].

Seit 1870 ist nicht nur Christus von Maria, sondern auch diese von ihrer Mutter Anna „unbefleckt“ empfangen worden. Wenigstens hat das Vatikanische Konzil diese Feststellung gemacht.

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Auch von Buddha wird erzählt, daß er von der jungfräulichen Königin Maja geboren wurde, in deren Leib das himmlische Geistwesen Buddha unbefleckt und unbefleckend einging. Auch bei seiner Geburt erstrahlte überirdisches Licht und erschienen Scharen himmlischer Geister, die einen Lobgesang anstimmten zum Preise des Kindes, das der Welt Heil, aller Kreatur Freude und Frieden bringen, die Feindschaft zwischen Gottheit und Menschheit versöhnen werde. Auch hier erkennt ein frommer Seher im Kinde den künftigen Erlöser[248].

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[S. 220]

Die Auferstehung Christi nach drei Tagen erinnert an das große Auferstehungsfest der Babylonier in Nisan, also etwa gleichzeitig mit dem Tode und der Auferstehung Jesu. In feierlichen Prozessionen und Riten wurde in Babel in der Frühlingszeit die Auferstehung des Marduk gefeiert. Die drei Tage, die Auferstehung Jesu gleichzeitig mit Sonnenaufgang, die Feier des „Herrentages“, die Sonnenfinsternis bei Jesu Tode, die Engelerscheinungen zeigen in die Richtung jener babylonischen Gedanken. Auch der Satan, die bösen Dämonen, besonders die sieben bösen Geister, sowie Jesu Selbstbezeichnung „der Menschensohn“ = „der Mensch“ weisen nach Babylonien[249].

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Auch der Hexenwahn ist, wie Friedrich Delitzsch in „Mehr Licht“ (Leipzig 1907) feststellt, chaldäischen Ursprungs, und zwar genau in der Form der römisch-katholischen Kirche. Auch die Verbrennung durch Feuer – durch solche in Effigie ersetzt – geht auf dieses uralte Volk zurück.

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In Tarsus war schon zur Zeit des Pompejus ein Sitz der von Persien ausgegangenen Mithrareligion. In die Mithrareligion wurde man durch Weihen aufgenommen, die als ein mystisches Sterben und Wiedergeborenwerden sich darstellen, wodurch die Schuld des alten Lebens getilgt und ein neues, unsterbliches Leben durch den Geist erzeugt werde. Die Geweihten nannten sich deshalb „wiedergeboren für ewig“. Die Verwandtschaft dieser Lehre mit der des Apostels Paulus – der bekanntlich in Tarsus lebte – von der christlichen Taufe (Römer 6) ist schlagend. Auch das hl. Mahl,[S. 221] bei welchem das geweihte Brot und der Kelch mit Wasser oder Wein als mystische Symbole zur Mitteilung des göttlichen Lebens an die Mithragläubigen diente, gehörte zu den Sakramenten dieser Religion. Auch hier ist die Parallele mit Pauli Lehre vom hl. Abendmahl schlagend[250].

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Der Sühnetod Christi hat seine Vorläufer in dem des Adonis, Attis und Osiris. Bei der Adonisfeier im Frühling wurde zuerst sein („des Herren“) Tod und die Bestattung seiner durch ein Bild dargestellten Leiche begangen. Am folgenden – bei der Osirisfeier am dritten, bei der Attisfeier am vierten – Tage erscholl die Kunde, daß der Gott lebe, und man ließ ihn, d. h. sein Bild, in die Luft aufsteigen. Letztere Zeremonie hat sich in der Osterfeier der griechischen Kirche bis heute erhalten. Paulus, der in Antiochia länger wirkte, hatte dort diesen Kult zweifellos kennen gelernt. Die Rettung des Gottes (Adonis, Attis, Osiris) aus dem Tode, galt als Rettung seiner Kultgenossen. In den Mysterien des Attis, der Isis und des Mithras wurde durch symbolisches Sterben und in den Hades hinabsteigen angedeutet, daß die Gläubigen zur Teilnahme am Leben des Gottes gelangen. In einer Mithrasliturgie betet der Geweihte: „Herr, wiedergeboren verscheide ich, indem ich erhöhet werde, und da ich erhöhet bin, sterbe ich; durch die Geburt, die das Leben zeugt, geboren, werde ich in den Tod erlöst und gehe den Weg, wie du gestiftet hast, wie du zum Gesetz gemacht und geschaffen hast das Sakrament“. Die Ähnlichkeit dieser Vorstellung mit der mystischen des Paulus vom Tod und der Auferstehung[S. 222] Christi und vom Mitsterben und Mitauferstehen der auf Christum Getauften ist schlagend[251].

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Bereits im Altertum gab es festbesoldete geistliche Orgelspieler, wie aus einer in Rhodus gefundenen, aus dem 3. nachchristlichen Jahrhundert stammenden Inschrift hervorgeht. Der Orgelspieler hat zu Ehren des Dyonisios Bacchios zu spielen und erhielt dafür jährlich 360 Denare. Die besonderen Festlichkeiten „zur Erweckung des Gottes“, die nach dem Osirisvorbilde alle zwei Jahre gefeiert wurden, hatten größte Ähnlichkeit mit der Karsamstagzeremonie vieler katholischer Kirchen. Bei diesen Festlichkeiten dürfte der Orgelspieler seine Kunst geübt haben[252].

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Die römische Kirche nennt sich heute noch die „Katholische“, also allgemeine, wiewohl nur etwa ein Drittel der Erdbewohner Christen sind, von diesen aber etwa 120 Millionen „orthodox“ und etwa 170 Millionen protestantisch, während der römisch-katholischen Kirche nur etwa 260 Millionen, also nicht einmal die Hälfte der Christenheit angehören und nur ein Sechstel der ganzen Menschheit[253]!

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Die Kirche lehrt heute noch u. a. folgendes:

„Maria hatte schon den freien Gebrauch des Verstandes, bevor sie das Licht der Welt erblickte, im Schoß ihrer Mutter Anna. Wir dürfen annehmen, daß sie schon ungeboren weit mehr von Gott wußte und vom Jenseits, von des Menschen[S. 223] Ziel und Ende, von den Mitteln, das Ziel zu erreichen, als die größten Geister nach jahrelangem Denken, Studieren und Beten wissen[254].“

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Der Kardinal und Fürsterzbischof von Salzburg erließ am 2. Februar 1905 einen Hirtenbrief, in dem folgende Stellen über die Macht des Priesters vorkommen: „Wo auf der ganzen Erde ist eine Gewalt, welche dieser Gewalt gleichkommt?“ Die Gewalt der Fürsten und Könige wird durch sie übertroffen. Aber wo ist selbst im Himmel eine solche Gewalt?: „Wenn du dort dich umschaust, so siehst du die Schar der Patriarchen und Propheten, der Märtyrer und Blutzeugen und die Scharen der hl. Jungfrauen und dann die Engel und Erzengel und die Throne und Herrschaften – können sie dich lossprechen von deinen Sünden? Nein... selbst Maria, die Gottesmutter, die Königin des Himmels, sie kann es nicht... O unbegreiflich hohe Gewalt! Der Himmel läßt sich von der Erde die Art und Weise zu richten vorschreiben, der Knecht ist Richter auf der Welt, und der Herr bestätigt im Himmel das Urteil, das jener auf der Erde fällt.“

Der Priester besitzt die Gewalt, Brot und Wein in den wahren Leib und das wahre Blut Christi zu verwandeln: „Christus, der eingeborene Sohn Gottes des Vaters, durch den Himmel und Erde geschaffen sind, der das ganze Weltall trägt, ist dem katholischen Priester hierin zu Willen.“ Christus hat „dem katholischen Priester über Sich, über[S. 224] Seinen Leib, Sein Fleisch und Blut, Seine Gottheit und Menschheit Gewalt gegeben und leistet dem Priester Gehorsam[255],“ d. h., er läßt sich von ihm verspeisen.

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Noch heute steht für die römisch-katholische Kirche die Existenz eines wahrhaftigen Teufels fest. Am 13. und 14. Juli 1891 hat der Pater Aurelian vom Wemdinger Kapuzinerkloster nach eingeholter Erlaubnis der Bischöfe von Augsburg und Eichstätt mit eigener Hand den Teufel aus einem besessenen Knaben ausgetrieben und einen „authentischen Bericht“ über den ganzen Vorgang am 15. August 1891 im Klosterarchiv niedergelegt. Darin erklärt Pater Aurelian u. a. wörtlich: „Wer die Besessenheit in unsern Tagen leugnen wollte, der bekennt hiermit, daß er abgeirrt ist von der Lehre der katholischen Kirche[256].“

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In den katholischen und protestantischen Schulen wird heute noch gelehrt, daß Gott in sechs Tagen die Erde aus nichts schuf, daß Adam aus Lehm, Eva aus einer Rippe gemacht wurde, kurz die ganze biblische Schöpfungsgeschichte, und zwar nicht etwa als Mythus oder zur Veranschaulichung für die kindlich naive Art, in der man sich vor 2½ Jahrtausenden diese gewaltigen und restlos wohl nie löslichen Probleme klarzumachen suchte, sondern alles als buchstäbliche, geoffenbarte Wahrheit. Wer schon etwas geweckter ist und daran zweifelt, riskiert eine ungenügende Religionsnote, die Versetzung in[S. 225] höhere Klassen ausschließt. So erziehen Staat und Kirche zu Überzeugungstreue und Wahrhaftigkeit!

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Eine erbauliche Geschichte, die heute noch – neben mancher gleichwertigen – in den Volksschulen gelesen wird, ist die von der Volkszählung Davids (2. Buch Samuelis, 24. Kap.): Gott hat den König David angereizt, Israel und Juda zu zählen, worauf der König dies Geschäft seinem Feldherrn Joab übertrug. Trotz der Gegenvorstellungen, die jener erhob, blieb David – wie ja mit Rücksicht auf den hohen Auftraggeber selbstverständlich – bei seinem Befehl, und so ging die Volkszählung im ganzen Lande vonstatten. Als sie aber vorüber war, bekam der König Gewissensbisse und betete zu Gott: „Ich habe schwer gesündigt, daß ich das getan habe, und nun, o Gott, nimm hinweg die Missetat deines Knechtes, denn ich habe sehr töricht gehandelt.“ Gott aber ließ David die Wahl zwischen dreierlei Heimsuchungen: „Willst du, daß sieben Jahre Hungersnot in dein Land kommen? Oder daß du drei Monate lang verfolgt von deinen Feinden fliehen müssest? Oder daß drei Tage Pestilenz in deinem Lande sei?“ Der König, landesväterlich wie er nun einmal war, wählte die Pestilenz, der 70000 aus dem Volke erlagen. Dann erlosch die Seuche. Nun dämmerte es David – der, man bedenke, die Volkszählung auf Gottes Befehl ausführen läßt und dann sein Volk, zur Strafe für seinen Gehorsam, aufopfert, weil er selbst die Konsequenzen nicht tragen will – daß er doch jedenfalls eher etwas verschuldet[S. 226] habe als sein Volk, und er sprach zu Gott: „Siehe, ich habe die Missetat begangen, aber diese Schafe (nämlich das Volk, das nicht ohne Grund in der Bibel immer so genannt wird), was haben sie getan? Laß doch deine Hand wider mich und meines Vaters Haus sein.“ Er wurde aber nicht weiter bestraft, und die Sache war erledigt.

Auf diese Weise wird in den Volksschulen ad oculos die Gerechtigkeit Gottes demonstriert, desgleichen die Herrschertugenden Davids und die kulturelle Höhe des „auserwählten“ Volkes, dessen Gesetze uns heute noch vorgehalten werden. Das Beispiel taugte besser zum Beweise für die Rückständigkeit und Barbarei des jüdischen Aberglaubens und – die Verbohrtheit der modernen religiösen Erziehung[257].

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Herr Commer, unrühmlich bekannt durch sein Verhalten in der Schellaffäre, hat die Erdbeben als „Grollen des Satans“ erklärt, steht auf dem Standpunkt der Bautzschen Höllentheorie, leugnet die Umdrehung der Erde um die Sonne, spricht dem Foucaultschen Pendelversuch die Beweiskraft ab, lehrt die Erschaffung der Welt in 6 Tagen à 24 Stunden und verteidigt die Hexenverbrennung. Trotzdem oder wohl deshalb ist er päpstlicher Prälat, Doktor der Theologie und Jurisprudenz und ordentlicher Universitätsprofessor in Wien, und zwar das alles im 20. Jahrhundert[258].

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Gegen die Eherechtsreformer in Österreich, die Aufhebung des bisherigen mittelalterlichen Gesetzes[S. 227] erwirken wollen – dort ist heute noch die Ehescheidung (nach deutscher Terminologie) unzulässig, die getrennten Gatten aber müssen bis zum Tode des anderen ledig bleiben; ein kostbares Vermächtnis aus der klerikal-feudalen Vergangenheit – wird heute noch als gewichtigstes Argument angeführt, daß – Gott selbst im Paradiese die Ehe zwischen Adam und Eva als unlösliche Institution eingesetzt habe!!![259]

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Heute noch wird gelehrt, daß die Menschheit durch den Sündenfall sich die Strafen der Hölle und des Fegefeuers zugezogen hätte. „Der allmächtige Gott hat nämlich den Menschen zuerst schwach und unvollkommen geschaffen und ihn sodann verantwortlich gemacht. Der allwissende Gott hat Adam und Eva einer Probe unterworfen, von der er natürlich voraus wußte, daß sie sie nicht bestehen würden. Und als dann dieser Fall wirklich eingetreten war, hat der allgütige und gerechte Gott dafür nicht bloß sie selbst, sondern auch alle ihre Nachkommen mit ewiger Verdammnis bestraft. So entstand die Erbsünde. Und auf eine gleich klare und überzeugende Weise wurde die Menschheit auch wieder von ihr erlöst.“[260]

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Durch den Syllabus Papst Pius IX., der natürlich heute noch zu Recht besteht, wurden unter anderem folgende „Irrtümer“ verdammt:

§ 12. „Die Dekrete des apostolischen Stuhles und der römischen Kongregationen hindern den freien Fortschritt der Wissenschaft.“

[S. 228]

§ 18. „Der Protestantismus ist nichts anderes, als eine verschiedene Form derselben christlichen Religion, in welcher es ebensogut möglich ist, Gott zu gefallen, wie in der katholischen Kirche.“ Damit wird also dem Protestantismus die Qualität einer christlichen Kirche abgesprochen!

§ 45. „Die ganze Leitung der öffentlichen Schulen, in denen die Jugend eines christlichen Staates erzogen wird, nur die bischöflichen Seminarien in einiger Beziehung ausgenommen, kann und muß der Staatsgewalt zugewiesen werden, und zwar so, daß keiner anderen Autorität irgendein Recht, sich in die Schulzucht, in die Ordnung der Studien, in die Verleihung der Grade und die Wahl oder Approbation der Lehrer zu mischen, zuerkannt werden kann.“ Also geistliche Schulaufsicht und Aufsicht über die Universitäten wird heute noch gefordert!

§ 53. „... die staatliche Regierung kann sogar allen Hilfe leisten, welche den gewählten Ordensstand verlassen und die feierlichen Gelübde brechen wollen.“

§ 74. „Ehesachen und Verlobungen gehören ihrer Natur nach vor das weltliche Gericht.“

§ 77. „In unserer Zeit ist es nicht mehr nützlich, daß die katholische Religion unter Ausschluß aller anderen Kulte als einzige Staatsreligion gelte.“

§ 78. „Es ist daher zu loben, daß in gewissen katholischen Ländern gesetzlich verordnet ist, daß den Einwanderern die öffentliche Ausübung ihres Kultus, welcher er auch sei, gestattet sein solle.“ Also heute noch fordert das Papsttum vom Staate, daß er zwar[S. 229] die Erziehung der eigenen Jugend nicht leiten darf, aber allen Andersgläubigen Religionsfreiheit versagt[261].

Die Sätze 19, 23, 24 und 27 dieses Syllabus beweisen das Verlangen auch heute noch, die Ketzer zu vernichten. Im kanonischen Recht besteht noch Todesstrafe für Häresie, wie auch jeder Bischof dem Papst schwören muß, die Ketzer zu verfolgen.[262]

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Ein Kulturkuriosum ersten Ranges ist der Syllabus Pius X. vom 4. Juli 1907, ein noch größeres, daß es sogar gebildete Menschen gibt, die sich darum kümmern! Durch diese zwar nicht „unfehlbare“, aber doch durch die gewaltige Autorität des Papsttums gestützte Entscheidung wird die Kirche als höchste Instanz bei Entscheidung wissenschaftlicher Fragen, selbst solcher rein profaner Art, proklamiert. Nach § 7 kann die Kirche, wenn sie „Irrtümer“ verwirft, sogar die innere Zustimmung von den Gläubigen verlangen, also nicht nur äußeren Gehorsam. Die ganze moderne Bibelwissenschaft wird verdammt, besonders aber im § 11 ausdrücklich konstatiert, daß die göttliche Inspiration sich in der Weise über die gesamte heilige Schrift erstreckt, daß sie alle ihre einzelnen Teile vor jedem Irrtum bewahrt! Der folgende § verbietet ausdrücklich, die Bibel so auszulegen wie andere Bücher menschlichen Ursprungs.

Die §§ 20–26 verurteilen die wissenschaftlich festgestellte Diskrepanz zwischen den historischen Tatsachen und den kirchlichen Dogmen, die folgenden die Ergebnisse der historisch-kritischen Forschung über die Person Christi. Endlich wird die genetische Ent[S. 230]wicklung des Sakramentenwesens verworfen, z. B. im § 44 behauptet, daß schon die Apostel das Sakrament der Firmung anwandten, desgleichen die der kirchlichen Verfassung und Verwaltung, sowie die der Lehre. Den Schluß aber bildet die Konstatierung, daß die bisherigen theologischen Lehren und Anschauungen nicht revisionsbedürftig seien.

Wer unbefangen den Syllabus liest, wird mit fast allem einverstanden sein, bis er erfährt, daß vor jedem ein „verdammt wird die Behauptung“ zu denken ist.

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Zur Zeit der Kreuzzüge war bei der Taufe völlige Nacktheit erforderlich. Und zwar erstreckte sich diese auch auf die Damen der „Heiden“ bzw. Mohammedaner, denen beizuwohnen den christlichen Rittern sicherlich Vergnügen bereitete[263].

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Der Beichtvater hatte das Recht, sein Beichtkind zu schlagen. Auch die heilige Elisabeth mußte sich von ihrem Beichtvater Konrad von Marburg solche Züchtigung gefallen lassen.

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Die fromme Nonne Juliane, die in dem Kloster auf dem Berge Coreillon bei Lüttich lebte, hatte einst eine seltsame Erscheinung: beim Beten sah sie regelmäßig den vollen Mond mit einer kleinen Lücke. Von autoritativer Seite wurde diese Vision auf die natürlichste Weise erklärt: der Mond stelle die Kirche, die Lücke aber den Mangel eines Festes zur Feier der Einsetzung des heiligen Abendmahles vor. Diese Interpretation war so evident, daß sich der Bischof Robert von Lüttich, von den Archidiakonen[S. 231] Johannes und Jacobus Pantaleon und anderen Theologen aufgeklärt, ihrer Logik nicht entziehen konnte. So ordnete er denn 1246 die Feier des so dringend gebotenen Festes in seinem Bistum an. Als jener Pantaleon 1261 als Urban IV. den Stuhl Petri bestiegen hatte, verordnete er – 1264 – durch eine Bulle die Feier in der ganzen katholischen Kirche. Noch heute wird bekanntlich Fronleichnam alljährlich mit größtem Pompe begangen[264].

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Kaiserin Barbara, Gemahlin Sigismunds, starb am 11. Juli 1451 an der Pest. Sie war häufig im Ehebruch von Sigismund ertappt worden, da dieser selbst aber nichts weniger als treu war, verzieh er ihr jedesmal. Als Witwe lebte sie in Melnik bei Königgrätz „unter einem Schwarm von Buhlknaben und Beischläfern“. Messalinen hat es immer gegeben, deshalb ist dieser Lebenswandel nicht sonderlich verwunderlich, wenn es auch nichts Alltägliches ist, wenn eine deutsche Kaiserin verzehrt von unersättlicher Sinnlichkeit – wie Enneas Sylvius bezeugt – den Männern nachläuft. Desto bemerkenswerter ist Barbaras krasser Materialismus. „So weit sank sie in ihrer wahnsinnigen Verblendung, daß sie heilige Jungfrauen, die für den Glauben an Jesu den Tod erlitten, öffentlich Törinnen schalt, welche die Freuden der sinnlichen Lust nicht zu genießen verständen ... Sie leugnete auch, daß es nach diesem Leben ein anderes gäbe, und behauptete im Ernst, daß die Seelen mit den Körpern zugrunde gingen“[265].

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[S. 232]

In „Aucussin und Nicolette“ läßt schon einige Jahrhunderte früher die reizende „Chantefable“ den Helden auf die Mahnung, sein Seelenheil nicht aufs Spiel zu setzen, antworten: „Was habe ich denn im Paradies zu tun? Ich will gar nicht ins Paradies, aber meine liebste Nicolette will ich. Ins Paradies gehören alte Priester und Bettler, die stets vor dem Altar herumgelegen haben, in häßlich schmutziger Kleidung, halb tot vor Hunger und Kälte; die gehören ins Paradies! Was hab ich mit ihnen zu schaffen? – Aber in die Hölle will ich, wo die Dichter sind und die Ritter, die im Turnier oder im Kriege starben, wo die schönen Frauen sind, die zwei Freunde hatten oder drei mit ihrem Eheherrn, dort glänzt Gold und Silber, dort prangen edle Pelze und Hermeline, dort sind Harfner und Spielleute und die Könige dieser Welt. Mit ihnen will ich sein und Nicolette, meine süße Freundin, bei mir haben[266].“

Heine kleidete bekanntlich denselben Gedanken in die Worte: Den Himmel überlassen wir den Engeln und den Spatzen.

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Im Jahre 1905 erschien in zweiter Auflage mit kirchlicher Approbation in Mainz ein Werk von Dr. Joseph Bautz, a. o. Professor der Theologie an der kgl. Universität zu Münster, „Die Hölle“ betitelt. In diesem grundgelehrten von profunder Weisheit strotzenden Buche wird eingehend Dasein, Ort und Dauer der Hölle ergründet. Er kommt dabei besonders S. 36 ff. zu dem Resultate, daß sie[S. 233] im Innern unserer Erde liege, aber das genügt dem kühnen Entdecker nicht, er geizt nach höheren Lorbeern. Und das ist gut so, denn nur durch diese laudum immensa cupido ist es zu erklären, daß Bautz sich das unsterbliche Verdienst erwirbt, sogar eine Topographie der Hölle festzustellen. Es gibt vier unterirdische receptacula, von denen die eigentliche Hölle am untersten liegt, während der sinus Abrahae „in höherer und würdigerer Lage sich befindet. Dafür spricht auch der Umstand, daß der reiche Prasser, um den Lazarus zu schauen, seine Augen aufhob. Der limbus puerorum liegt in der Nähe des sinus Abrahae in einiger Entfernung von der eigentlichen Hölle und wird wie letzterer von ihren Flammen nicht berührt. Das Fegefeuer aber befindet sich wohl in unmittelbarer Nähe der Gehenna, weil viele Theologen mit dem h. Thomas behaupten, das Feuer des Purgatoriums sei mit dem der Hölle ganz identisch. Dazu kommt, daß die unmittelbare Nähe der Hölle um so mehr zur Betrübnis, zur Verdemütigung und Läuterung der armen Seelen gereichen muß. Und mögen diese Seelen auch durch die Gnade den erbsündigen Kindern an Würde überlegen sein, für die Zeit ihrer Läuterung gebührt ihnen doch schärfere Züchtigung und deswegen auch ein niederer Ort.“

Der sinus Abrahae ist zur Zeit unbewohnt, nach der Auferstehung wird es auch das Fegefeuer sein. Die im limbus puerorum wohnenden Kinder werden dann eine andere Behausung zugewiesen erhalten.

Daß die Hölle etwa zu klein für unsere sündigen Seelen sein sollte, braucht uns nicht zu besorgen,[S. 234] denn wenn sie auch zur Zeit – trotz Freimaurerei, Liberalismus und Freigeisterei – wie der gelehrte Verfasser ermittelte, nur wenig umfangreich ist, so hat doch Lessius berechnet, „daß ein ganz geringer, verschwindender Teil des Erdinnern hinreicht, um eine geradezu fabelhafte Anzahl von Menschen aufzunehmen“.

Nicht hoch genug kann das Verdienst des Höllentopographen veranschlagt werden dafür, daß er für die Vulkane eine überzeugende und einfache Erklärung gefunden hat. Sie sind – Schlote der Hölle! So ist auch die Lösung dieses Rätsels dem 20. Jahrhundert gelungen. Zeppelin und Bautz können sich in berechtigtem Stolze die Hände reichen.

Dieses Buch kann sich, wie der Verfasser im Vorwort zur zweiten Auflage mit Genugtuung konstatiert, der Zustimmung zahlreicher Theologen, auch protestantischer, erfreuen. Ja, sogar seinen Plagiator hat Bautz gefunden!!!

Da es haarsträubenderweise „aufgeklärte Geister gibt, für welche Hölle und Teufel Märchen sind“, die sogar an Bautz’ Höllentheorie, an den „grausigen Flammen, die hart unter unseren Füßen drohend lodern“, zu kritteln wagen, muß er ihnen gegenüber Stellung nehmen. Er tut es in der vornehmen Sachlichkeit und bescheidenen Würde, die sein als Kulturkuriosum unschätzbares Werk auch sonst auszeichnen.

„Glücklicherweise gehören derartige Intelligenzen nicht zu den Quellen, aus denen der katholische[S. 235] Theologe zu schöpfen, auch nicht zu den Auktoritäten, deren Urteil für ihn irgend einen Wert hat.“ Ja, Bautz kann auch scharf sein, aber nur um der guten Sache willen.

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Im Jahre 1902 erließ der preußische evangelische Oberkirchenrat eine Verordnung, die eine einheitliche Regelung des Lernstoffes für den evangelischen Schul- und Konfirmandenunterricht durch die Provinzialkonsistorien unter Vereinbarung mit den Provinzialschulkollegien und den Regierungen anordnete. Sie ist jetzt in allen Provinzen durchgeführt worden. Danach müssen die Kinder folgendes auswendig lernen: 20–40 Sprüche aus dem Alten, 100–110 Sprüche aus dem Neuen Testament, 6 Psalmen, 20 Kirchenlieder und den Wortlaut der 5 Hauptstücke des lutherischen Kleinen Katechismus. Das sind in Summa mindestens 180 Bibelverse und 180 Kirchenliederstrophen, die die Kinder sich wörtlich einprägen müssen. Auf dem Lande sind es meistens noch viel mehr, da damit ja nur das Mindestmaß an geistiger Atzung fixiert ist.

Der religiöse Memorierstoff der Berliner Gemeindeschule fordert laut Lehrplan 121 Kirchenliederverse, 110 Bibelsprüche, den Wortlaut der ersten drei Hauptstücke des lutherischen Katechismus, ferner fünf Psalmen mit zusammen 45 Versen, das alles von 10–11jährigen Kindern! Diese Weisheit wird in sechs Wochenstunden, denen nur zwei Stunden für Rechnen gegen[S. 236]über stehen, eingetrichtert. Wer da nicht fromm wird, dem ist einfach nicht zu helfen[267].

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Im Jahre 1885 „bekehrte“ sich der in Frankreich sehr bekannte Schriftsteller und Freidenker Leo Taxil. Der päpstliche Nuntius in Paris nahm ihn sofort unter seine besondere Obhut und forderte ihn auf, mit seiner Feder hinfort für die Kirche Gottes zu kämpfen.

Das tat er auch und seiner emsigen Feder entströmten eine Reihe von Werken, die zwar an Wahnwitz und Teufelsspuk das Tollste enthielten, was die Phantasie aushecken konnte, nichts desto weniger oder vielleicht auch deshalb den Beifall der katholischen Presse, den der Geistlichkeit, ja sogar die Zustimmung des Papstes Leo XIII., der alle las, und enorme Verbreitung fanden. Doch das genügte dem Pfiffikus nicht, und so vereinigte er sich denn mit einem Dr. Karl Hacks, um durch etwas noch Großartigeres zu beweisen, was hundert Jahre nach Kant, im Zeitalter der Naturwissenschaften und der Technik gläubigen Gemütern alles aufgetischt werden konnte. Unter dem Namen Dr. Bataille schrieb dieser das Buch „Le Diable au 19. siècle“, dessen erste Lieferung am 29. September 1892 erschien. Es ist ein in Romanform geschriebenes Reisewerk, worin Dr. Hacks die verschiedenen Länder, die er bereist hat, beschreibt unter dem Gesichtspunkt des Teufelskultus, der in ihnen getrieben wird.

So sieht der Verfasser z. B. beim Satanspapst Pike ein teuflisches Telephon, durch welches er den[S. 237] sieben großen Direktorien, Charleston, Rom, Berlin, Washington, Montevideo, Neapel und Kalkutta seine Weisungen übermittelt.

Mit Hilfe eines magischen Armbandes kann Pike den Luzifer jeden Augenblick herbeirufen. Eines Tages nahm Satan Pike sanft auf seine Arme und machte mit ihm eine Reise auf den Sirius(!). In wenigen Minuten waren über 50 Millionen Meilen zurückgelegt. Nach Besichtigung des Sternes langte Pike in den Armen Luzifers wohlbehalten wieder in seinem Arbeitszimmer in Washington an.

In London wird durch diabolische Künste ein Tisch zum Plafond gebracht und in ein Krokodil verwandelt, das sich ans Klavier setzt, fremdartige Melodien spielt und die Hausfrau durch ausdrucksvolle Blicke in Verlegenheit bringt! In diesem Stile geht es weiter.

Ein zweiter Mitarbeiter Taxils war der Italiener Margiotta, der im Jahre 1894 das Buch „Adriano Lemmi, chef supréme des Franc-Maçons“ schrieb. Er verdiente damit in wenigen Monaten 50000 Frs. und der ultramontane Verlag von Schöningh in Paderborn beeilte sich, mit diesem Erzeugnis die deutschen Katholiken zu beglücken. Er erzählt, daß der Teufelspapst Memmi im Palazzo Borghese zu Rom einen förmlichen Satansdienst eingerichtet habe. Er ließ ein Kruzifix mit nach unten hängendem Christuskopf unter dem Rufe „Ehre dem Satan“ bespeien, durchbohrte bei jedem Briefe, den er an seinem Schreibtisch schrieb, Hostien, die aus katholischen Kirchen entwendet waren, mit einer Bohrfeder, ließ bei allen Banketten der Freimaurer Satanshymnen singen[S. 238] und besondere Räume für Mopsschwestern (Frauenloge, deren Ritual Taxil in seinen „Dreipunktbrüdern“, Verlag der Bonifatius-Druckerei zu Paderborn, eingehend beschreibt) einrichten, mit denen die Brüder Orgien feierten. Dabei tritt Bataille die obscönsten Dinge mit Behagen breit, in dem er sich auf höhere Weisung beruft: „Wir gehorchen ohne Hintergedanken den Befehlen des Heiligen Vaters, der will, daß wir der Freimaurerei die Maske abreißen, mit der sie sich verhüllt, und sie so zeigen, wie sie ist.“

Damit nicht genug, ließ Taxil mit Hacks vom Juli 1895 bis Juni 1897 in Paris das Lieferungswerk „Miß Diana Vaughan. Mémoires d’une Expalladiste. Publication mensuelle“ erscheinen. Es waren die Memoiren eines früher dem Teufel verschriebenen, jetzt bekehrten jungen Mädchens mit ihren eigenen Worten geschildert und – wie die Dame selbst – natürlich von den beiden Witzbolden erfunden.

Wie nicht anders zu erwarten, fanden die Memoiren in der katholischen Welt reißenden Absatz und begeisterte Lobredner. Sie verdienten es aber auch. Miß Vaughan war nämlich am 29. Februar 1874 geboren als Frucht einer Verbindung ihrer Mutter mit dem Teufel Bitru, dem sie schon als kleines Kind geweiht wurde. Als sie mit 10 Jahren „Meister“ der Palladistenschule zu Louisville in Amerika wurde, brachte der Oberteufel Asmodeus außer 14 Legionen Unterteufeln auch den Schwanz des Löwen des Evangelisten Markus mit, den er selbst ihm abgeschnitten hatte. Dieser Löwenschwanz legte sich Diana um den Hals und gab ihr einen Kuß![S. 239] usf., folgt eine Geschichte immer haarsträubender als die andere. So von der Sophie Walder, die am 23. September 1863 als Tochter Bitrus geboren, von ihm gesäugt und dann verführt wurde, so daß Bitru ihr gegenüber als Vater, Amme und Gatte sich vorstellt!

Noch im Dezember 1895 konnte die „Germania“ in mehreren Sonntagsbeilagen diese erbaulichen Geschichten ihren Lesern als Wahrheit erzählen! Die Stimmen aus Maria Laach, die Historisch-Politischen Blätter und andere angesehene katholische Organe blieben dahinter nicht zurück. Die Spekulation des Kleeblattes auf die, welche nicht alle werden, hatte durchschlagenden Erfolg.

Auf einen Brief Taxils, den er als „Miß Vaughan“, Tochter Bitrus, an den Kardinalvikar von Rom, den Kardinal Parochi schrieb, in dem er ihm seine „Eucharistische Novene“ und 500 Francs übersandte, antwortete dieser:

„Rom, den 16. Dezember 1895.

Mein Fräulein und liebe Tochter in unserm Herrn!

Mit lebhafter und süßer Rührung habe ich Ihr Schreiben vom 29. November zugleich mit dem Exemplar der „Eucharistischen Novene“, erhalten. Zunächst bescheinige ich den Empfang der mir gesandten Summe von 500 Frs., von denen 250 nach Ihrer Bestimmung für das Organisationswerk des nächsten Antifreimaurerkongresses verwandt werden. Die andere Hälfte in die Hände Seiner Heiligkeit[S. 240] für den Peterspfennig zu legen, ist mir eine Freude gewesen. Sie (Seine Heiligkeit) hat mich beauftragt, Ihnen zu danken und Ihnen seinerseits einen ganz besonderen Segen zu schicken... Ihre Bekehrung ist einer der herrlichsten Triumphe der Gnade, die ich kenne. Ich lese in diesem Augenblick Ihre Memoiren, die von einem brennenden Interesse sind...“

Am 27. Mai 1896 schrieb der päpstliche Geheimsekretär Rod. Verzichi an die famose „Miß Vaughan“ auf ausdrücklichen Befehl Seiner Heiligkeit, daß der Papst „mit großem Vergnügen“ die Eucharistische Novene gelesen habe.

Vom 26. September bis 1. Oktober 1896 tagte der Antifreimaurerkongreß in Trient, unterstützt durch 22 Kardinäle, 23 Erzbischöfe und 116 Bischöfe und durch einen besonderen Segen Leos XIII. gestärkt. Schon im August war Leo Taxil als einer der Vorstände des Zentralexekutivkomitees des Antifreimaurerbundes vom Papste in besonderer Audienz empfangen worden.

Am 29. September hielt im Angesicht des versammelten Kongresses der Abbé de Bessonies eine Rede, in der er mit Nachdruck aussprach, daß das antifreimaurerische Frankreich alles das für wahr halte und fest glaube, was er über die Echtheit der Vaughanenthüllungen vortrage. Leo Taxil ergriff selbst das Wort und wurde begeistert wegen seiner Verdienste um die Kirche gefeiert!

Am 19. April 1897 erklärte Taxil im Sitzungssaale der Gesellschaft für Erdkunde zu Paris sein ganzes bisheriges Tun und Treiben, seine Bücher und[S. 241] Schriften, sei ein einziger, großer, mit vollem Bewußtsein von ihm begonnener und fortgesetzter Schwindel! Er schloß seine Rede mit den an die zahlreich versammelten katholischen Geistlichen und Journalisten gerichteten Worten: „Meine hochwürdigen Väter, ich danke aufrichtig den Kollegen der katholischen Presse und unsern Herrn Bischöfen dafür, daß sie mir so trefflich geholfen haben, meine schönste und größte Mystifikation zu organisieren[268].“

[S. 242]

Dreizehnter Abschnitt
Die „Hexen“ oder Ecclesia non sitit sanguinem!

Bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts etwa bekämpfte die katholische Kirche den Hexenglauben oder war ihm gegenüber wenigstens sehr skeptisch. Der „engelgleiche Doktor“ Thomas von Aquino, heute noch größte Autorität der Kirche, bildete dann die unflätige Theorie von den incubus und succubus aus, die nur als Wirkung des Zölibates zu verstehen ist, und dieser Wahnwitz imponierte so gewaltig, daß nicht zum wenigsten auf diese Autorität hin die Kirche die systematische Hexenverfolgung betrieb. Heute behaupten Apologeten, daß die Kirche für die Hexenprozesse keine Verantwortung habe, denn sie ist ja bekanntlich unfehlbar. In der Abschwörungsformel aber, die der berüchtigte Malleus maleficarum, der Hexenhammer, für die nicht an Hexerei Glaubenden aufstellt, heißt es: „Der Unglaube an Hexerei verstößt ausdrücklich gegen die Entscheidung der heiligen Mutter, der Kirche, aller katholischen Lehren und der kaiserlichen Gesetze. Die Entscheidung zweifelhafter Dinge im Glauben steht vor allem bei der Kirche und vornehmlich beim Papste;[S. 243] von der Kirche aber ist gewiß, daß sie nie im Glauben geirrt hat.“

Als der Professor der Theologie Cornelius Loos, ein eifriger Katholik, 1591 den Hexenwahn bekämpfte, ließ ihn der päpstliche Nuntius Frangipani in Trier einsperren und zwang ihn zum Widerruf. Unter anderem mußte er anerkennen, daß seine Behauptung, die Hexenausfahrten seien eine Täuschung, stark nach Ketzerei rieche. Der Jesuit Delrio fügt hinzu: „Mögen die Anhänger des Loos erfahren, wie vermessen und schädlich es sei, die Delirien eines Weier (der ebenfalls den Hexenwahn bekämpfte) dem Urteil der Kirche vorzuziehen[269].“

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Daß die Intelligenz unter kirchlicher Ägide wenigstens in diesem Punkte zunahm, wird sich schwerlich behaupten lassen! Wundervoll aber ist eine Unfehlbarkeit, die offensichtlich sogar fortbesteht, wenn das konträre Gegenteil zu verschiedenen Zeiten gelehrt wird!

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Der Kirche war es vorbehalten, den im 15. Jahrhundert nur mehr schwach im Volke vertretenen Hexenglauben durch den Hexenhammer frisch zu beleben. Schon damals gab es Leute, die – zur Entrüstung der beiden wackeren Dominikaner und Theologieprofessoren Institoris und Sprenger, den Verfassern des „Hexenhammers“ – zu behaupten wagten, es gebe keine andere Hexerei auf der Welt,[S. 244] als im Glauben der Menschen. Gegen diese auf Humanismus und fluchwürdige Emanzipation von der unfehlbaren kirchlichen Lehre zurückzuführende Ketzerei, hinter der das Schrecklichste zu vermuten war, das jemals der mittelalterlichen Kirche drohte: der gesunde Menschenverstand, mußte natürlich energisch vorgegangen werden. Papst Innozenz VIII. – welche Ironie liegt allein in diesem Namen! – erließ am 5. Dezember 1484 die Bulle „Summis desiderantes affectibus“, ein erhabenes Dokument wahrhaft väterlicher Liebe, gedacht im Geiste Christi. Die Unzucht mit dem Teufel, Teufelsbeschwörung, Verhinderung der Zeugungskraft bei Männern und der Empfängnis bei Weibern, Impotenz etc. sind darin als Hexenwerk gebrandmarkt. Die Gegner der Verfolgungen, seien sie noch so hohen Standes, sind mit Bann und Interdikt zu belegen und nötigenfalls der weltliche Arm gegen sie anzurufen[270]. Hergenröther, ein Autor des 19. Jahrhunderts, meint, der Papst habe dadurch „mildernd und belehrend“ gewirkt!!!

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Der Hexenhammer, erschienen mit dreifacher Approbation, nämlich einer päpstlichen Bulle, einer königlichen Urkunde vom 6. November 1486 und einem empfehlenden Gutachten der theologischen Fakultät der Universität Köln vom Mai 1487, in unzähligen Auflagen verbreitet als Richtschnur in der Behandlung von Hexen und Zauberei, noch vom Leipziger Professor Carpzow († 1666), einem orthodoxen Lutheraner, als Autorität anerkannt, entwickelt folgende „christliche“ Grundsätze[271]:

[S. 245]

Verteidiger der wegen Hexerei angeklagten Personen sind gestattet, aber – auf den Wunsch des Angeklagten darf bei seiner Wahl keine Rücksicht genommen werden. Der Richter hat ihn zu ermahnen, daß er sich nicht der Begünstigung der Ketzerei schuldig mache; dieser aber macht er sich in hohem Grade schuldig, wenn er „indebite“ einen schon der Ketzerei Verdächtigen verteidigt! Die Namen der Belastungszeugen dürfen ihm nur mitgeteilt werden, wenn er untadelhaft, eifrig (zelosus!!) und ein Freund der „Gerechtigkeit“ ist, aber auch dann nur unter eidlichem Geheimnis!

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Der Richter wird angewiesen, die Angeklagten zu befragen, ob sie glauben, daß es Hexen gäbe, die Wetter machen, Menschen und Tiere infizieren usw. „Bemerke wohl, daß die Hexen dies meist das erstemal verneinen (d. h. nur durch Zwangsmaßregeln der Kirche wird ihnen ein blöder Wahn eingebläut, den der Laienintellekt damals bereits überwunden hatte!) Hiermit machen sie sich verdächtiger, als wenn sie antworten würden: die Entscheidung über diese Frage überlasse ich den Oberen. Daher, wenn sie es verneinen, sind sie weiter zu befragen: Wie kommt es denn dann, daß man sie verbrennt? Werden sie denn unschuldig verbrannt?“ Verneinten sie die letztere Frage, dann wurden ihre Aussagen widerspruchsvoll und darum verdächtig, während mit der Bejahung sie sich selbstverständlich einer toteswürdigen Ketzerei schuldig machten.

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[S. 246]

Der Richter darf Todfeinde der Angeklagten nicht als Zeugen zulassen. Unter Todfeindschaft ist aber nur eine solche zu verstehen, die durch Mord, Totschlag oder tödliche Verwundung herbeigeführt wurde!

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Die Inquisitoren übergaben ihr Opfer dem weltlichen Gericht mit der stehenden Mahnung, ihres Leibes und Lebens zu schonen, einer nichtssagenden heuchlerischen Formel. Denn hätte die Staatsbehörde den Verurteilten das Leben schenken wollen, so wäre sie sofort in die auf Begünstigung der Häresie gesetzten Zensuren verfallen.

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Dem Richter steht es frei, den Weg der Milde (via pietatis) einzuschlagen. Dieser besteht zunächst darin, daß die Folter nicht wiederholt werden darf, wenn nicht neue Indizien hervortreten. Will die Gefolterte – deren Blut nicht vergossen werden durfte, weshalb es lediglich gestattet war, ihre Gelenke auszukugeln, die Knochen zu zermalmen, sie mit Fackeln zu sengen und endlich lebendig zu verbrennen, was ja auch in völliger Harmonie mit der kirchlichen Barmherzigkeit ohne Blutvergießen abging – will sie nicht gestehen, dann soll man ihr noch andere Folterwerkzeuge vorzeigen und sie damit bedrohen. Wird sie auch dadurch nicht eingeschüchtert, dann ist die Folter am zweiten oder dritten Tage fortzusetzen, nicht zu wiederholen!

[S. 247]

Läßt sich die Angeklagte trotz langer Gefangenschaft zu einem Geständnis nicht bewegen, dann soll der Richter sie im Gefängnis besuchen, ihr versprechen, Gnade walten zu lassen, „indem er aber darunter nicht Gnade für sie, sondern für sich oder den Staat versteht“. In diesem Punkte folgte der Staat der erhabenen Moral der Seelenhirten nicht. Die bayerische Instruktion von 1622 hat die Anwendung dieses Mittels ausdrücklich verboten.

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War es nicht gelungen, den Angeklagten durch Zeugenaussagen oder mittels des Gefängnisses, gestellter Fallen und der Folter zu einem Geständnis zu bewegen, und bestanden überhaupt gegen ihn keine anderen Indizien, als sein schlechter Ruf in bezug auf Ketzerei – in diesen zu kommen war aber schon deshalb sehr leicht, weil ausdrücklich auf die Familie der „Hexe“ als meistens auch der Hexerei ergeben das Augenmerk des Richters gelenkt wurde, so daß schon allein die Verwandtschaft der Hexerei hochverdächtig (vehementer suspectus) machte – dann wurde der „Weg der Milde“ beschritten.

Dieser bestand darin, daß der verstockte Sünder nicht etwa freigesprochen, sondern mit der kanonischen Purgation belegt wurde. Katholische und bewährte Männer, die seinen Wandel schon längere Zeit kennen, müssen 7, 10, 20 oder 30 an der Zahl, und zwar seines Standes, also Geistliche, Weltliche oder Adelige, als Eideshelfer ihm beistehen. Will der Angeklagte auf dieses Reinigungsverfahren nicht ein[S. 248]gehen, dann verfällt er der Exkommunikation und wenn er in dieser ohne Purgation ein Jahr verblieb, wird er als Ketzer verurteilt d. h. verbrannt! Ebenso geht es ihm, wenn er die ihm auferlegte Anzahl von Eideshelfern nicht herbeischaffen kann. Da das außerordentlich schwer war, da jeder darum angegangene fürchten mußte, selbst in den Ruf der Hexerei zu kommen, wird wohl die Nächstenliebe der Inquisitoren sich zumeist – wenn auch erst nach Jahresfrist – in gewohnter Weise haben betätigen können.

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Diesem Hexenhammer ist in erster Linie zuzuschreiben, daß alle drei christlichen Religionen in hingebender Weise um die Palme wetteiferten, am meisten den Glauben an Hexerei auszubreiten und am rücksichtslosesten gegen Hexen vorzugehen. Das amtliche Suchen nach ihnen begann erst zu einem Zeitpunkt, wo ohne Kirche in Deutschland Vernunft und Humanität gesiegt hätten.

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Görres, der Abgott ultramontaner Geschichtsschreibung und Bannerträger einer „modernen“ historischen Schule, nennt diesen Hexenhammer ein „in den Intentionen reines und untadelhaftes Werk, aber in einem unzureichenden Grunde tatsächlicher Erfahrungen aufgesetzt, nicht immer mit geschärfter Urteilskraft durchgeführt und darum oft unvorsichtig auf die scharfe Seite hinüberneigend.[S. 249]“ Welche Milde! welche Gerechtigkeit! nur schade, daß sie auf keine bessere Sache verwendet wird.

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Es ist merkwürdig, daß dieselbe Kirche, die nicht müde wurde, durch Jahrhunderte mit Feuer und Folter ihre wirklichen und vermeintlichen Widersacher zu verfolgen, die mit den gewaltsamsten Mitteln den größten Blödsinn propagierte, heute noch von mimosenhafter Empfindlichkeit und mädchenhaftem Zartgefühl ist, wenn man ihr im geringsten zu nahe tritt, und zwar nicht etwa wie sie es tat, durch grausame Verfolgung und qualvollen Tod im Namen des Gottes der Liebe, sondern lediglich durch Wort und Schrift und Suchen nach Wahrheit. Sollte das im Unterbewußtsein schlummernde Gefühl, der historischen, logischen und naturwissenschaftlichen Wahrheit nicht standhalten zu können, Ursache sein dafür, daß Polizei und Gefängnis bis zum heutigen Tage dem Kämpfer für Licht und Freiheit drohen? Ist es das Gefühl der Überlegenheit, daß jeden Wohlerzogenen zwingt, im Verkehr mit Strenggläubigen und der Geistlichkeit eine Rücksicht walten zu lassen, die im allgemeinen nur Damen zu beanspruchen pflegen?

Dabei ist kaum zu bezweifeln, daß die kirchliche Weltanschauung, sofern sie in den Grenzen der Religion und Metaphysik bleibt und sich weder in die Sphäre der Politik noch Erfahrungswissenschaft einschmuggelt, was gar nicht nötig ist – so berechtigt ist wie irgend eine andere, daß der an Gott, Offenbarung und Unsterblichkeit Glaubende nicht um ein[S. 250] Quentchen weniger intelligent zu sein braucht, als der Leugner. Bestünde Trennung von Kirche und Staat und damit auch tatsächliche, nicht nur papierne Glaubensfreiheit, würde die Kirche ihre Irrtumsmöglichkeit zugeben, wobei sie immerhin an den geoffenbarten Grundwahrheiten ihrer Lehre festhalten könnte, dann würde auch der fortschrittlich Gesinnte keinen Grund haben, sie mit Erbitterung zu bekämpfen, sondern selbst der Gegner würde dieser gewaltigen Organisation, der erhebenden Schönheit ihres Kultus und der Unwiderlegbarkeit – allerdings auch Unbeweisbarkeit ihrer metaphysischen Basis Ehrfurcht zollen müssen.

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Ein Kulturkuriosum ersten Ranges ist der Feuereifer, mit dem Katholiken und Protestanten sich gegenseitig die Schuld an den Hexenverbrennungen oder – da die Priorität der katholischen Kirche sich nicht wohl leugnen läßt – die größte Heftigkeit der Verfolgungen vorwerfen. Denn daß auch die Protestanten verbrannten, und zwar eifrig, steht fest[272].

Die unfehlbare Kirche – der Papst war es damals bekanntlich noch nicht – dekretiert etwas, was überall, wenn auch nicht ohne Widerspruch, Eingang findet; durch Naturwissenschaft und Aufklärung wird der Wahnwitz selbst der Geistlichkeit allmählich klar gemacht, nun ist es Aufgabe jedes Frommen, zu beweisen, daß die Kirche gar nichts dafür kann! Also Unfehlbarkeit auf alle Fälle!

[S. 251]

Übrigens ist die Hexenverbrennung eine direkte Konsequenz der Evangelien[273]!

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Der Würzburger Bischof Philipp Adolf von Ehrenberg (1623–1631) ließ in den acht Jahren seiner Regierung 900 Personen verbrennen. Im Herzogtum Lothringen wurden in 16 Jahren 800 Hexen verbrannt. Was im ersten Falle die alleinseligmachende Kirche tat, ist im zweiten der hingebenden Frömmigkeit eines katholischen Fürsten zu danken[274].

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Das Buch des Kalvinisten Weier „de praestigiis daemonorum,“ mit dem er 1563 als erster Deutscher den Hexenwahn bekämpft; – wiewohl es stets Leute, selbstredend Laien gab, die den Wahn nicht mitmachten – wurde in Rom und anderwärts auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt. Der Verfasser selbst wurde von katholischer und von protestantischer Seite als Mitschuldiger und Genosse der Hexen verdächtigt. Er war nicht Theologe, sondern Arzt. Fast auf allen Gebieten sind ja gute Gedanken und Neuerungen nicht Zünftlern, sondern Außenstehenden zu danken. Die von Diefenbach in seinem „Hexenwahn“ angeführten katholischen Vorläufer Weiers sind, wie Riezler nachweist, sämtlich bona oder mala fide zu Unrecht genannt[275].

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Als Balthasar Bekker sein Buch „Verzauberte Welt“ 1691 herausgab, kostete ihn sein Auftreten[S. 252] gegen Hexenwahn und Teufel, den er nach der Bibel höchstens als einen machtlosen gefallenen Geist anerkennen wollte, seine Stelle. Christian Thomasius, der 1701 sein Werk „Theses de crimine magiae“ publizierte, wurde von Juristen und Theologen aufs heftigste angegriffen. Der gesunde Menschenverstand und die Liebe zum Fortschritt waren eben seit je nicht gerade die hervorragendsten Eigenschaften der Gelehrten- so gut wie der Handwerkerzünfte.

Die Leipziger theologische Fakultät (Neuer Pitaval, Band 32) hat gelegentlich des Teufelsbeschwörungsprozesses in Jena im Jahre 1715 folgendes Urteil abgegeben: „.... Wir halten dafür, daß bei diesem casu tragico singulari nicht nur auf die Exhalationes der angezündeten Kohlen, welche Menschen zuweilen naturali modo ersticken, sondern auch auf die causam primam, nämlich den gerechten und allgewaltigen Gott zu sehen, der je zuweilen dem Satan zuläßt, daß er bei den causis secundis sein Werk praeter ordinem naturae a creatore constitutam mithabe; denn was solche Philosophi vorgeben, als wenn die Spiritus keine Operationes in materiam et corpora hätten, ist wider die notorische Erfahrung, sonderlich auch wider die Heilige Schrift, die von Operationibus Daemonum in corpora et animam genug Exempel anführt, daher des fascinierten Bekkers in Holland vorgebliche Meinung sowohl von christlichen Philosophiis als Theologiis billigst widerlegt, verworfen und verdammt ist, weil sie der christlichen Religion einen Grundstoß gibt und die Leute vollends vor dem Teufel sicher macht...[S. 253]“ Das war also die offizielle protestantische Meinung im Todesjahre des Sonnenkönigs, in den Tagen von Newton und Leibniz[276]!

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Das von Kreittmayer 1751 ausgearbeitete bayerische Strafgesetzbuch bestimmte über Hexerei und Zauberei: Bündnis oder fleischliche Vermischung mit dem Teufel oder dessen Anbetung und Verunehrung der Hostien werden mit lebendiger Verbrennung bestraft. Die Strafe des Schwertes steht auf Gemeinschaft mit dem Teufel und Beschwörungen oder zauberische Mittel, wodurch jemand an seinem Leben, Leibes- oder Gemütsgesundheit, Vieh, Früchten, Hab und Gut Schaden geschieht[275].

Noch im Jahre 1713 wurde eine Hexe nach dem Spruch der protestantischen Tübinger Juristenfakultät verbrannt, während beim Hexenprozeß in Berlin im Jahre 1728 das Urteil auf lebenslängliches Arbeitshaus lautete. In Deutschland gebührt der Fürstabtei Kempten der Ruhm der letzten Hinrichtung einer Hexe. Es war das im Jahre 1775. Lessing zählte damals 46 Jahre, Goethe 26! Das protestantische Glarus hat gar noch im Jahre 1782 ein Opfer zu verzeichnen, wiewohl die Hexenverfolgungen im allgemeinen in den protestantischen Ländern um eine bis zwei Generationen früher eingestellt wurden, als in den katholischen. Noch im Jahre 1836 wurde eine „Hexe“ von den Fischern der Halbinsel Hela der Wasserprobe unterzogen. Sie ertrank bei dieser Prozedur. Die griechisch-katholische Kirche hat bekanntlich diesen Wahn überhaupt nie mitgemacht.[S. 254] Sie hatte auch keinen Papst, auf dessen unheilvolles Eingreifen allein nicht nur das Wiederaufleben eines im Absterben begriffenen Wahnes, sondern auch dessen lange Dauer zurückgeführt werden muß.

Die Begriffe Hexerei, Ketzerei und Zauberei fehlen erst im bayerischen Strafgesetzbuch vom Jahre 1813[277]! Die Aufklärung und die infolge der französischen Revolution beginnende Befreiung der Geister und Schätzung der Menschenrechte haben auch hier endlich getilgt, was die „unfehlbare“ und die andern Kirchen an der Menschheit verschuldet hatten.

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Daß noch bis in die Gegenwart der Katholizismus im Unterschied vom Protestantismus, bei dem die mittelalterliche Borniertheit auf diesem Gebiete etwas früher wich – wie stolz kann das Christentum sein, daß es rund vier Jahrhunderte dem Gott der Liebe Unschuldige verbrannte! – wo er die Möglichkeit dazu besitzt im gottgefälligen Wirken fortfährt, erhellt aus folgendem: Im Jahre 1860 wurde eine Frau zu Camargo in Mexiko lebendig verbrannt. Eine Frau mit ihrem Sohne bestieg 1874 zu St. Juan de Jacobo im Mexikanischen Staate Sinalva den Scheiterhaufen, und noch im Jahre 1888 soll eine Frau nach mehrmaliger Geißelung auf dem Marktplatz einer Stadt in Peru als Hexe ihr Leben haben lassen müssen. Ja, ja, die Religion der Liebe[278]!

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Heute ist die Aufklärung so unheimlich groß, daß die offizielle Wissenschaft die sogenannten okkulten Phänomene nicht nur ablehnt, sondern noch nicht[S. 255] einmal prüft! Geister wie Schiaparelli, Forel, Flammarion, Lombroso, Crookes, Wallace, Richet u. a. m. werden zwar nicht verbrannt, im übrigen sogar als Ehrenmänner behandelt, aber man hält ihre Beobachtungen keiner Widerlegung für wert. Dogma und ungeprüfte offizielle Weisheit haben eben immer geherrscht und herrschen heute noch. Freie Geister, die nicht Tatsachen an Theorien, sondern Theorien an Tatsachen prüfen, waren immer Outsider. Die ungeheure Masse der Nachbeter kann wirklich nichts dafür, ob das Dogma, das sie verficht, klug oder dumm, richtig oder falsch ist. Immer sind es einige Leithämmel, denen alle anderen nachlaufen. Wie dankenswert wäre eine Kulturgeschichte, die einmal nicht das herausstreicht, was die Menschheit den „Autoritäten“ verdankt, sondern nachweist, wie sie – nach kurzer Förderung – auf lange hinaus den Fortschritt hemmten!

[S. 256]

Vierzehnter Abschnitt
Reliquien

Seit den ersten Jahrhunderten des Christentums erfreuten sich die Reliquien der Heiligen überall der größten Beliebtheit. Das ging so weit, daß Leute auf eigene Faust oder im Auftrage eines fremden Bischofs die Kirchhöfe durchwühlten, um sich dann mit den Gebeinen der Märtyrer davon zu machen. Eines Tages entdeckten die bestürzten Römer griechische Männer, die neben der Basilika St. Pauls Knochen gruben. Da diese Reliquien neben der ihnen beigelegten schützenden Wirkung auch das Gute hatten, Pilger aus allen Teilen der Erde anzuziehen, so wurden sie von den Römern wie ihre Augäpfel gehütet. Gregor der Große (590–604) schrieb der Kaiserin Constantia auf ihre Bitte um ein Stück vom Leibe des hl. Paulus einen Brief voll verhaltener Entrüstung. Die heiligen Leiber zu berühren sei ein todeswürdiges Verbrechen, aber es genüge bereits ein Stück Tuch, das das Apostelgrab bedeckt hatte, in eine Büchse gelegt, um Wunderwirkung zu erzielen, ebenso Feilspäne von den Ketten Petri, die bereits im 6. Jahrhundert vom Papste als höchstes, der späteren goldenen Rose gleich geachtetes Geschenk verliehen wurden[279].

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Astolf, König der Langobarden, belagerte 755 Rom. Zwar plünderten seine Truppen alle Kirchen und Klöster außerhalb der Stadt, die in ihrem Machtbereich lagen,[S. 257] mißhandelten auch die Mönche und Nonnen, verspotteten Heiliges und verbrannten Heiligenbilder, das hinderte sie aber nicht, zu gleicher Zeit die Kirchhöfe der Märtyrer zu durchwühlen, um sich mit ihren Gebeinen zu beladen. Damals wurden die bisher unversehrten Katakomben zerstört und die Knochen der Blutzeugen in Wagenladungen nach der Lombardei geschafft[280].

Im Jahre 1672 wurden aus 3 Katakomben nicht weniger als 428 Leiber entfernt, um als Geschenk oder um Geld in die katholische Welt zu gehen.

Ein Jahrhundert später blühte der Reliquienhandel Roms üppig. Der Pilger kaufte dort Reliquien, Knochen aus den Katakomben, wie der moderne Reisende Kunstgegenstände und Photographien erwirbt. Infolgedessen überstieg die Nachfrage das Angebot und Tote wurden gefälscht[281].

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Im Jahre 1635 edierte Bonfante seinen Triumpho de los Sanctos des Reyno de Cerdeña, eine Sammlung der ältesten Inschriften Sardiniens. Da er aus Irrtum die Siglen B. M., Bene Merens, für Beatus Martyr erklärte, schuf er mit einem Schlage mehr als 300 Heilige. Der Ruf dieses Schatzes wurde laut, die Stadt Piacenza bewarb sich um einen Teil davon und die großmütigen Sarden schenkten ihr 20 „Märtyrer“, die jubelnd entgegen genommen wurden.

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Als der hl. Romwald einst Italien zu verlassen drohte, beabsichtigte man, ihm Mörder nachzuschicken, um ihn wenigstens als kostbare Reliquie im Lande zu behalten[282]!

[S. 258]

Der hl. Dionysius existiert in zwei vollständigen Exemplaren zu St. Denis und in St. Emmeran in Regensburg, ferner rühmen sich Prag und Bamberg des Besitzes seines Kopfes. Er besaß also zwei vollständige Körper und vier Köpfe[283].

Im Reliquienschatz der gesamten katholischen Welt befinden sich:

1. Vom hl. Andreas: 5 Körper, 6 Köpfe, 17 Arme, Beine und Hände.

2. Von der hl. Anna: 2 Körper, 8 Köpfe, 6 Arme.

3. Vom hl. Antonius: 4 Körper und 1 Kopf.

4. Vom hl. Blasius: 1 Körper und 5 Köpfe.

5. Vom hl. Lukas: 8 Körper und 9 Köpfe.

6. Vom hl. Sebastian: 4 Körper, 5 Köpfe und 13 Arme. Diesen allen weit über sind die hl. Georg und Pankraz mit je 30 Körpern. Nach so langer Zeit! Wie viele müssen sie erst bei Lebzeiten gehabt haben[284]!

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In Aachen wird heute noch alle sieben Jahre das Hemd der allerseligsten Jungfrau und Gottesgebärerin Maria ausgestellt, desgleichen die Windeln Christi!

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Das Kloster Macon rühmte sich des Besitzes der Haut des hl. Dorotheus. Die frommen Nonnen stopften die Haut mit Baumwolle aus und stellten den Heiligen her, als ob er lebte. Da sie aber damit Unfug trieben, schenkte die Äbtissin die Reliquie, in Unkenntnis ihres Wertes, den Jesuiten. Diese stifteten ihr zu Ehren die Brüderschaft vom hl. Leder: wodurch sie viel Geld verdienten. Die Nonnen erfuhren das und klagten beim Papst auf Rückgabe des Heiligtums, das ihnen auch zugesprochen wurde.[S. 259] Aber die Jesuiten hatten die Reliquie in unverantwortlicher Weise verstümmelt. Darob große Entrüstung und abermalige Reklamation beim Papst auf Rückgabe des fehlenden Teiles. Da dieser aber den Mangel, wenigstens für ein Nonnenkloster, nicht für erheblich hielt, mußten sich die Nonnen als Ersatz mit zwei geweihten Muskatnüssen begnügen[285].

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Der umbilicus (die Nabelschnur) und 13 praeputia Christi gehörten und gehören zum Teil noch zum Reliquienschatz der Kirche. Eine dieser hochheiligen Vorhäute wird noch heute in Charroux verehrt und gilt dem Landvolk als „der heilige Präziputius“. Im 17. und 18. Jahrhundert pilgerten besonders schwangere Frauen dorthin, um sich mit ihr segnen zu lassen[286]. Eine andere erquickt noch heute die frommen Pilger in Calcata, unfern Rom[287].

Dieses hochheilige Präputium hat eine große und glorreiche Geschichte. Zunächst galt es, das der Verehrung entgegenstehende Dogma von der unversehrten Auferstehung zu beseitigen. Das war aber gar nicht so einfach.[288]

Da Christus „in voller Integrität“ auferstanden war, wurde von einigen Theologen konstatiert, daß das Präputium zur Integrität des Juden nicht erforderlich sei. Ferner ist Christus nur insofern „ganz“ auferstanden, als dieses „ganz“ zum „Sein“ und „Schönsein“ gehört, aber „ohne“ findet es der Jude entschieden schöner. Eine andere Schule – diese für das Seelenheil so hochwichtige Frage hat natürlich eine Menge von Schulmeinungen hervorgerufen –[S. 260] unter Führung des Jesuiten Raynaldus lehrt, daß Christus doch „mit“ auferstanden sei, trotzdem sei aber die Reliquie echt, denn er schuf sie aus einer beliebigen Materie. Mit kaum zu überbietender Poesie spricht der Jesuit Salmeron in seinem Evangelienkommentar (Köln 1602) von diesem Körperteil als dem „fleischenen Verlobungsring“ für seine Braut, die Kirche. Und der Bischof Rocca hat für die Vielheit dieser hochheiligen Reliquie die höchst plausible Erklärung, daß Gott in seiner Allmacht bewirkt habe, daß dasselbe Präputium zu gleicher Zeit an verschiedenen Orten gezeigt werden könne!!

Diese Schwierigkeit war also zu aller Zufriedenheit aus der Welt geschafft. Aber nur ein seichter Fant wäre über die andere, weit wichtigere Frage, die gebieterisch Beantwortung heischt, hinweggeglitten: Hat Christus in der Eucharistie ein Präputium oder nicht[289]? Da Christus zu Lebzeiten das hl. Abendmahl einsetzte, damals aber als Jude „ohne“ war, so muß logischerweise auch in der Hostie dieser zwar nicht umfangreiche, aber desto wichtigere Körperteil fehlen. Da aber nach der Auferstehung der verklärte Leib wieder komplett war, hätte er auch in der Hostie es sein können. Eine unendlich verwickelte Frage, über deren Beantwortung sich die verschiedenen Schulen nicht einigen konnten.

Noch ein Gewissenszweifel ist zu beseitigen: Ist die Gottheit mit dem hier auf Erden zurückgebliebenen Präputium noch vereinigt? Muß es infolgedessen „angebetet“ oder braucht es nur „ver[S. 261]ehrt“ zu werden? Auch hierüber konnte man keine rechte Harmonie erzielen, doch Bischof Rocca, Sakristan Sr. Heiligkeit, entschied sich dahin, daß das Präputium nach der vierten Modus der Latreia angebetet würde, der es den Haaren und Kleidern Christi gleich setzt, insofern es ein Körperteil ist, der ihm einst angehörte.

Endlich war noch das Problem zu lösen, was nach dem Weltuntergang aus der kostbaren Reliquie würde. Die verbreitetste Lehrmeinung entschied dahin, daß es den Weltuntergang überdauern und an irgend einem Ort des Himmels in saecula saeculorum aufbewahrt würde.

Das in der Sancta Sanctorum Kapelle aufbewahrte Präputium verschwand zwischen April 1903 und Sommer 1905.

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Der hl. Camillus de Lellis wurde am 25. Mai 1550 in den Abruzzen geboren. Seine Mutter war damals bereits 59 Jahre alt. Mit 19 Jahren wurde Camillus Soldat in venezianischen Diensten, war aber dank seiner Streit- und Spielsucht und seines Ungehorsams kein Muster eines solchen. Mit 25 Jahren trat er in den Kapuzinerorden ein und erwarb sich durch charitative Werke große Verdienste.

Das ist alles in der Ordnung, und wir hätten keinen Grund, vom Heiligen Notiz zu nehmen, hätte er nicht auch Wunder gewirkt, „die hinreichend verbürgt scheinen.“ So bewirkte er, daß das Weinfäßchen einer Frau, die täglich eine Flasche Wein[S. 262] in das Kloster des Camillus sandte, nie leer wurde. Sein Leichnam blieb auch nach seinem Tode „frisch und biegsam“ und zwar 10 Jahre lang, denn als „der Arzt bei Erhebung des Leibes einen Schnitt in die Brust machte, floß aus der Wunde eine Flüssigkeit von außerordentlichem Wohlgeruch. Während der 6 Tage, an denen der Leib des Heiligen ausgesetzt war, ergoß sich eine Art Öl.“ Auch jetzt wirkte er noch Wunder, ja, jetzt hatte er damit besonders schöne Erfolge.

Als eine Römerin, die an einem besonders großem, eiterigen Kropf litt, sich Mörtel aus des Heiligen Zimmer zugleich mit einem Bilde des Camillus auf den Kropf legte und darüber das Zeichen des Kreuzes machte, trat die Wirkung gleich ein. „Kaum war dies geschehen, so verschwand der Schmerz. Die Frau war vollkommen geheilt.“ Dieser Mörtel hat überhaupt eine erstaunliche Kraft. Er heilte auch eine Frau, die dem Tode nahe war, als ihr ein Priester etwas davon in einem Löffel Suppe einflößte. Ein Mädchen, das an einem Nasenpolypen nebst Fieber, Krämpfen und kaltem Brand litt, wurde durch zwei Fäden aus dem Hemd des Heiligen kuriert.

An der Authentizität dieser Angaben ist jeder Zweifel unmöglich, da Athanasius Zimmermann S. J. in einer 1897 bei Herder in Freiburg erschienenen Schrift über Camillus de Lellis gehandelt hat. Und was gedruckt ist, ist doch bekanntlich wahr!

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[S. 263]

Das „Agnus Dei“ ist ein kleines Medaillon aus weißem Wachs, noch heute von den Zisterziensermönchen des hl. Kreuzes zu Jerusalem aus dem Wachs der Osterkerzen der Sixtinischen Kapelle und der anderen römischen Kirchen angefertigt. Dieses ovale Gebilde trägt auf einer Seite das Sinnbild des Osterlammes mit der Aufschrift: „Ecce Agnus Dei qui tollit peccata mundi“, das Wappen und den Namen des Papstes, der sie mit dem hl. Chrisam geweiht und gesegnet hat, auf der andern Seite das Bildnis der hl. Jungfrau oder eines Heiligen. Die Weihe der Agnus, die die Kirche zu den Sakramentalien zählt, findet im ersten Jahre jedes Pontifikats statt, ferner regelmäßig alle sieben Jahre, außerdem wenn der Papst es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Gläubigen für angebracht hält. Die Päpste Urban V., Paul II., Julius III., Sixtus V. und Benedikt XIV. erkennen den Agnus für alle jene, welche sie mit Andacht und Vertrauen gebrauchen, folgende Eigenschaften zu: „Sie löschen die läßlichen Sünden aus und tilgen den Fleck, den die im Bußsakrament bereits vergebene Sünde zurückläßt. Sie schlagen die bösen Geister in die Flucht, befreien von ihren Versuchungen und bewahren vor der ewigen Verdammnis. Sie behüten vor plötzlichem und unvorhergesehenem Tod. Sie verhindern die schreckhaften Einflüsse der Phantome und beschwichtigen das von bösen Geistern hervorgerufene Entsetzen. Sie verleihen göttlichen Schutz gegen Feindschaft, sichern vor Unglück und Verderben, verleihen Wohlstand. Sie beschützen im Kampf und verhelfen zum Sieg. Sie machen Gifte unschädlich und bewahren vor den Schlingen des[S. 264] Feindes. Sie sind ausgezeichnete Schutzmittel gegen Krankheiten und auch ein wirksames Heilmittel. Sie bekämpfen die Epilepsie. Sie verhindern die Verheerungen der Pest, der Epidemien und der verseuchten Luft. Sie beruhigen die Winde, brechen die Wucht der Orkane und der Wirbelwinde und verjagen die Ungewitter. Sie retten vor Schiffbruch. Sie vertreiben die Gewitter und bewahren vor Blitzgefahr. Sie verjagen die Hagelwolken. Sie löschen die Feuersbrünste und halten deren Verheerung auf. Sie sind wirksam gegen die Wolkenbrüche, das Übertreten der Flüsse und die Überschwemmungen. Die Agnus behüten endlich Mutter und Kind während der ganzen Zeit der Schwangerschaft und beseitigen die Gefahren bei der Niederkunft, deren Schmerzen sie mildern und abkürzen. H. Barbier de Montaut, Kämmerer Seiner Heiligkeit“[290].

Welcher Segen, daß es im 20. Jahrhundert noch so etwas gibt! Welche Torheit, daß nicht jedermann ein Agnus, von dem bereits das geringste Teilchen die gleiche Kraft besitzt wie das Ganze, ständig bei sich trägt, oder doch in seinem Hause hat! Die Leute wollen eben immer noch nicht einsehen, wie nahe das Gute liegt!

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Wie Herr Ingenieur Feldhaus mir mitteilt, sah er noch im Frühjahr 1909 in der Kirche zu Doberan in Mecklenburg eine Flasche mit ägyptischer Finsternis!!!

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Die Inquisitions-Kongregation in Rom stellte am 29. Juni 1903 fest, daß es kein Aberglaube sei, wenn Papierbilder, die die Madonna darstellen, in Wasser aufgelöst, getrunken oder zu Pillen gedreht verschluckt werden, um Genesung von Krankheiten zu erlangen[291].

[S. 265]

Fünfzehnter Abschnitt
Mission und Kolonien

Der Ausbruch der Chinawirren 1900 war teilweise verursacht durch die Erbitterung gegen die Missionen. Den frommen Christen daheim schaudert es beim Gedanken, daß es, wenn auch im fernen China, überhaupt Menschen von solcher Verworfenheit geben könne, daß sie dem Missionswesen, dem hingebenden, aufopfernden Liebeswerk abhold sind. Es ist nicht ohne Interesse zu sehen, in welcher Gestalt die Religion der Liebe dem hochstehenden uralten Kulturvolke entgegentritt. Daß auch im fernsten Osten die konfessionelle Zersplitterung und Konkurrenz fortbesteht, daß jede Sekte behauptet, allein das wahre Christentum zu verkörpern, und die andere verwirft, ist selbstverständlich.

Es existiert eine Anstalt „Oeuvre de la Sainte-Enfance“, die jährlich Millionen zur Taufe und Rettung kleiner Chinesenkinder aufwendet. Im Juniheft ihrer Annalen vom Jahre 1897 heißt es: „Seit 1884 hatten wir das Glück, 20552 kleine sterbende Kinder zu taufen, davon 3558 in diesem Jahre. Alle diese kleinen Engel, werden sie oben nicht wirken, für die Bekehrung des ungläubigen China?“

[S. 266]

Im selben Hefte wird von der Hungersnot erzählt, die 1893 Yünnan heimsuchte. Die frommen Mönche des „Oeuvre“ berichten: „Die Vorsehung hat, es ist wahr, unsere Arbeit sehr vereinfacht, indem sie eine große Anzahl unserer kleinen Kinder in den Himmel rief. Diese vorzeitigen Todesfälle, so betrübend in einem christlichen Lande, sind ein Gegenstand der Freude und des Trostes in diesen heidnischen Gegenden.“

Im 21. Heft p. 258 heißt es: „Machen Sie doch einen kleinen Besuch im Hause der unbefleckten Empfängnis in Peking. Sehen sie diese bescheidene Eingangstür? Sie ist dieses Jahr für eine große Anzahl kleiner Brüder und Schwestern die Pforte des Himmels geworden. 873 kleine Kinder wurden uns jedes für 45 Cts. an dieser Pforte gegeben, und davon sind 843 gestorben, nachdem sie durch das heilige Wasser der Taufe wiedergeboren waren.“

Ein anderer Mönch meldet: „Ein Säugling kostet etwa 5 Frs. im Monat. Gewiß, ich flehe zu Gott, daß diese lieben kleinen Seelen uns sobald wie möglich verlassen und zum Himmel fliegen mögen. Aber schließlich, wenn sie schon nicht sterben wollen, muß man sie doch ernähren und aufziehen.“ Ja, die Engelmacherei ist also gar nicht so leicht, wie der Laie in seinem Unverstand glauben mag! Immerhin kann eine dieser Anstalten mit berechtigtem Stolz konstatieren, daß von 12000 ihr anvertrauten Täuflingen nur 124 oder 125 das erste Lebensjahr erreicht hätten!

[S. 267]

Der Bischof Quierry beglückwünschte die Missionare dieses „Oeuvre“, wie die gleichen Annalen erzählen, daß sie jedes Jahr mehr als 40000 Kinder in den Himmel schicken!! Und trotzdem konnten sie die Chinesen von der Unübertrefflichkeit des Christentums und seiner Liebeswerke nicht überzeugen. An einem solchen Volke ist allerdings Hopfen und Malz verloren[292].

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Ein alter Farmer „Gottlieb Bleibtreu“ schreibt in den Windhuker Nachrichten einen Aufsatz, in dem er sich über Stolz, Überhebung und Anmaßung der Herero beklagt: „Gibt es nicht soviel zu essen, daß es für Mann und Weib ausreicht, dann ist das erste, worüber geklagt wird, die Kost, und da dies ein Grund der Beschwerde ist, kann sich der Arbeitgeber beim Bezirksamtmann noch einen Nasenstüber holen, falls er Veranlassung nimmt, Gegenbeschwerde zu führen. – Wenn sich nun jetzt schon, wo die Hereros noch Kriegsgefangene sind, diese in alten Sitten und Gebräuchen wurzelnden Anmaßungen in solch brutaler Weise fühlbar machen, wie soll das werden, wenn sie wieder frei und ihr eigener Herr sind? Hier gibt es nur ein Mittel zur Abhilfe, und das heißt in bestimmten Grenzen gehaltener Arbeitszwang.“

Wenn Herr Bleibtreu Gefühlsmensch ist, der die Herero dafür, daß sie für Ausbeutung, die soweit geht, daß sogar die notwendige Nahrung ihnen nicht verabfolgt wird, kein Verständnis haben, auch noch strafen[S. 268] will, so ist das seine Privatsache. Wenn aber die Hamburger Nachrichten am 23. September 1906 ihm völlig beipflichten, so stimmt das doch etwas nachdenklich.

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Im Jahre 1904 erschien eine von einem Herrn Schlettwein verfaßte Broschüre mit folgendem Passus: „Wir stehen mit der Kolonialpolitik am Scheidewege. Nach der einen Seite das Ziel: gesunder Egoismus und praktisches Kolonisieren, nach der andern Seite übertriebene Menschlichkeit, vager Idealismus, unvernünftige Gefühlsduselei. Die Hereros müssen besitzlos gemacht werden. Das Volk muß nicht nur als solches unmöglich gemacht werden, es müssen auch alle das Nationalgefühl erweckenden Faktoren beseitigt werden. Man muß die Hereros zur Arbeit zwingen, und zwar zur Arbeit ohne Entschädigung, nur gegen Beköstigung. Eine jahrelange Zwangsarbeit ist nur eine gerechte Strafe für sie und dabei die einzig richtige Erziehungsmethode. Die Gefühle des Christentums und der Nächstenliebe, mit welchen die Missionen arbeiten, müssen zunächst mit aller Energie zurückgewiesen werden.“

Den Autor dieses Kulturdokumentes berief das Kolonialamt als Vertrauensmann in die Budgetkommission, und man ließ gerade ihn im Lande herumziehen, um für diese Kolonialpolitik Propaganda zu machen.

Herr Schlettwein führte seine Theorie praktisch durch. Wie am 6. März 1907 im deutschen Reichstage festgestellt wurde, zahlte er den in seiner Viehzucht beschäftigten Männern 15 Mark im Monat, den[S. 269] Frauen gar nichts. Die Männer werden verköstigt – ob nach Bleibtreus Beispiel bleibe unentschieden – die Frauen erhalten „Feldkost“ bestehend in Raupen, Fröschen, Heuschrecken, Mäusen und Gras[293]!

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Aus dem Tagebuch des Dr. Vallentin, das im Aprilheft 1894 der „Neuen deutschen Rundschau, Freie Bühne“ veröffentlicht wurde, sei folgendes entnommen: Am 13. 3. 93. Ich erfahre interessante Einzelheiten über den Bakokoaufstand. In den Berichten befinden sich zahlreiche Ungenauigkeiten. Herr Assessor Wehlau, welcher die Expedition führte, soll beim Niederbrennen der Dörfer faktisch befohlen haben, einigen alten Weibern die Hälse abzuschneiden; Männer konnte er nicht gefangen nehmen. Statt der im betreffenden Bericht erwähnten 150 Gefangenen sollen es deren nur 12–15 gewesen sein. Matt, verwundet, halb verschmachtet, zerschlagen und geschunden wurden diese – meist alte Frauen, Greise und Kinder – an Land geschafft und unter Schlägen und Stößen in Ketten zum Gefängnis geführt. Drei sollen am Fuß des Flaggenmastes, unter der wehenden, deutschen Reichsfahne, vor Hunger gestorben sein.

Am 17. 3. 93. Aus dem unter Führung des Assessors Wehlau unternommenen sogenannten „Bakokofeldzuge“ erfahre ich heute wieder verschiedene Einzelheiten. Es soll wirklich grauenhaft gewesen sein. Die Gefangenen sind tagelang in der glühenden Hitze auf dem Schiffe („Soden“) an die Reelings derart[S. 270] festgeschnürt worden, daß in die blutrünstigen und aufgeschwollenen Glieder Würmer sich eingenistet hatten. Und diese Qual tagelang in der Tropenhitze und ohne jede Labung! Als dann die armen Gefangenen dem Verschmachten nahe waren, wurden sie einfach wie wilde Tiere niedergeschossen.

Am 31. 3. 93.... Wahrend meiner Krankheit ist Assessor Wehlau von seinem neuen Feldzuge heimgekehrt. Gefangene hat er nicht mitgebracht. Da sie – so äußerte er beim Essen – hier doch alle stürben, hätte er sie auf dem Schiffe totschlagen lassen (wörtlich: „habe ihnen ’n Paar auf den Kopp geben lassen“). Dann erzählte er weiter: Die Soldaten, namentlich einer, hätten es famos ’raus, den Feinden die Haut über den Schädel zu ziehen. Am Unterkiefer wurde mit dem Messer ein Schnitt gemacht, dann mit den Zähnen angepackt, und der ganze Skalp über Gesicht und Kopf herübergezogen.

Am 4. 5. 93 Gerichtstag, abgehalten von Assessor Wehlau!...

Ein Schwarzer, Aug. Bell, ist beschuldigt, eine Uhr gestohlen zu haben. Er wird vorgeführt. Das erste, was ihm vorgehalten wird, ist: es gibt nur zweierlei Wege, entweder er gesteht, er habe den in Frage stehenden Diebstahl begangen, oder er bekommt 50 Hiebe. Bell sagt aus: „Nein, ich habe die Uhr nicht gestohlen.“ Sofort wurde er abgeführt und erhält 50 Hiebe mit der Rinozerospeitsche. Wieder vorgeführt gesteht er auf weiteres Befragen, daß er[S. 271] die Uhr gestohlen habe. Er wird darauf zu 6 Jahren (schreibe und sage sechs Jahren) Gefängnis, 100 Mk. Geldstrafe und 15 Hieben am ersten Sonnabend jedes Monats verurteilt.

Aug. Bell soll während jener vorerwähnten Verhandlungen ca. 80 Hiebe bekommen haben, sowohl dafür, daß er nicht gleich eingestand, daß er die Uhr gestohlen hätte, als auch wenn er, bei der Niederschrift des Protokolls, die verlangten Antworten nachsprechend, stotterte. Was aber 80 Hiebe an einem Nachmittag zu bedeuten haben, das kann nur der in vollem Umfange ermessen, der jemals einer derartigen Prozedur beigewohnt hat. Ein rohes, gehacktes Beefsteak ist nichts dagegen.

20. 6. 93... Es sind nach dem Berichte drei Gefangene gehängt worden. In Wirklichkeit hat Assessor Wehlau dieselben der Wollust der Soldaten preisgegeben, und diese haben die drei Leute regelrecht abgeschlachtet. Maschinist Gebhardt von der „Nachtigall“ schildert diesen Vorgang folgendermaßen: „Die Schwarzen wurden mit Messern zerschnitten, zerhackt und verstümmelt, da Assessor Wehlau den Befehl gegeben hatte, die Gewehre beim Töten nicht zu gebrauchen.

Am 18. 8. 93 abends hat der stellvertretende Gouverneur Kanzler Leist sich aus dem Gefängnis drei Weiber holen lassen (Kassenverwalter Hering sagte es mir am selben Abend) und dieselben über Nacht bei sich behalten – darunter die schöne Ngombe, Tochter des Ekwe Bell. Am nächsten[S. 272] Morgen sind die Weiber ins Gefängnis zurückgeschickt worden; Ngombe wurde mit einem Geschenk von 5 Mk. bedacht...

Am 2. 10. 93. Vergangene Nacht wurde ich durch lauten Lärm im Gefängnis aus dem Schlafe geweckt (ca. ½-12 Uhr nachts). Als die Stimmen immer lauter wurden ging ich hinaus und sah einen Polizeigehilfen im heftigen Wortwechsel mit drei andern Schwarzen, von denen einer so angezogen war, wie die Boys des Kanzlers Leist, die an ihren roten Hüfttüchern erkenntlich sind. Auf mein Befragen wurde mir mitgeteilt, daß der „Governor“ (Leist) ein Weib aus dem Gefängnis holen ließe. Ich legte mich ärgerlich zu Bette, konnte aber wegen des immer mehr anwachsenden Lärmes innerhalb des Gefängnisses, aus dem es wie Weibergeheul und scheltende männliche Stimmen ertönte, nicht einschlafen; ich begab mich daher auf die Veranda, wo ich schon den Kassenverwalter Hering traf. Beide sahen wir jetzt, wie ein Weib unter Sträuben und Schreien von drei Schwarzen in der Richtung zum Kanzlerhause hinweggeschleppt wurde. Um ca. 4 Uhr nochmals Lärm im Gefängnis! Am nächsten Morgen stellte ich mich, als ob ich von nichts wüßte, fragte einige Schwarze über die Ursache des Getöses in der Nacht aus und erhielt zur Antwort: The Governor want a woman for usw. Der Schluß läßt sich denken.“

Soweit das Tagebuch Dr. Vallentins in Auszügen.

Wie wurden nun die Kulturträger bestraft? In der Gerichtssitzung vom 7. Januar 1896 vor der[S. 273] kaiserlichen Disziplinarkammer wurde festgestellt, daß die Tötung der drei Gefangenen keine Amtsverletzung sei, da sie im Kriegszustande erfolgte, dagegen sei die grausame Art der Ausführung als Amtsverletzung anzusehen. Korvettenkapitän Becker hatte vor Gericht bekundet, daß in Kamerum allgemein üblich sei, den Gefangenen die Köpfe abzuschneiden. Wenn das nicht geschehe, werde es von den Eingeborenen als Feigheit bezeichnet.

Die Strafe gegen Wehlau lautete auf Versetzung in ein anderes Amt von gleichem Range, auf eine Geldstrafe von 500 Mk. und Tragung der Gerichtskosten[293]!

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Paul Rohrbach, von 1903–1906 Ansiedlungskommissar in Südwestafrika, stellt in seinem Buche „Deutsche Kolonialwirtschaft“ fest, daß man Herero, die sich auf die Zusicherung der Straffreiheit stellten, niederschoß. Im Kongostaate herrschte nach dieser Quelle noch im Jahre 1907 die alte Praxis des Händeabhackens, des Zusammenschießens und Niederbrennens der Dörfer wegen ungenügender Kautschuklieferung. Und zwar unter direkter Teilnahme der weißen Beamten!

Da solche Fälle in den Kolonien aller Nationen, besonders der Franzosen, Engländer und Niederländer an der Tagesordnung sind und, wie die Greuel im Kongostaate, wo ein ausdrückliches Reglement verordnet, daß die aus der Verbindung eines Weißen mit einer Negerin entspringenden Kinder „Eigentum[S. 274]“ des Staates sind[294], lehren, noch heute stattfinden, sind sie von symptomatischer Bedeutung für die Art, in der die christlichen Völker Europas ihr Amt, den Eingeborenen Kultur zu vermitteln, handhaben. Da hier nur Kulturvölker Berücksichtigung finden, müssen wir über die Greueltaten der Russen sogar gegen eigene Landsleute hinweggehen.

Die Grausamkeiten und Plünderungen der verbündeten Nationen im Chinakriege 1900 sind noch in aller Erinnerung[295].

[S. 275]

Sechzehnter Abschnitt
Autoritäten und Fortschritt

Als Kolumbus auf seine die Kugelgestalt der Erde voraussetzende Entdeckungsfahrt auszog, wurde er für einen Ketzer erklärt, und die Kirchenversammlung von Salamanka gab ihm in frommer Gesinnung den Bannstrahl mit auf den Weg. Man konstatierte, daß die Bücher Mosis, die Psalmen, die Propheten, die Evangelien, die Epistel und die Schriften der Kirchenväter Chrysostomus, Augustinus, Hieronymus, Gregorius, Basilius und Ambrosius dagegen zeugten. Als er zurückkam, ja als Magelhaens 1522 von einer Reise rund um den Erdball zurückkehrte, ließ man sich aber trotzdem nicht belehren, daß eben alle diese Schriften von Irrtümern strotzen.

*

Bekanntlich verdanken wir die Neuentdeckung des heliozentrischen Sonnensystems erst Kopernikus (1473–1543). Im Jahre 1616 wurde aus Anlaß der Aktion gegen Galilei sein Buch auf den Index librorum prohibitorum gesetzt, von dem man es erst 1754 entfernte. Erst 1822 gestattete die Indexkongregation den Druck von Büchern,[S. 276] welche die Bewegung der Erde lehren. Bis dahin drehte sich also für den gläubigen Katholiken die Sonne noch um die Erde, d. h. erst nach 2100 Jahren durfte er die Lehre Aristarchs annehmen!

Luther verwarf die gewaltige Tat des Kopernikus als Narrheit, und zwar aus einem zwingenden Grunde: weil in der Bibel Josua die Sonne stillestehen läßt und nicht die Erde!

Das 1. und 2. Keplersche Gesetz wurde (1609 und 1618) von der Kongregation des Index expurgatorius verboten, weil beide dem Kopernikanischen System als Stütze dienten, und weil man es nicht für passend fand, irgendein Gesetz anzuerkennen, das mit Gottes freiem Willen im Widerspruch stand. Die Macht der Geistlichkeit, die auf diesen freien Willen Einfluß ausübte, gutes Wetter oder Regen machte etc., wurde dadurch eingeschränkt. Das Geschäft durfte aber unter keinen Umständen verdorben werden[296].

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Da Giordano Bruno unter anderem behauptet hatte, es gebe mehrere Welten, wurde er am 16. Februar 1600 in Rom verbrannt. Natürlich war die Kirche daran, wie an allen Hexenverbrennungen, völlig unschuldig, hatte sie ihn doch mit der stehenden Formel der weltlichen Behörde überliefert „so barmherzig als möglich zu sein und ohne Blutvergießen zu bestrafen“[297].

[S. 277]

Für die Dreistigkeit Galileis, eine Wahrheit entdeckt zu haben, wurde er trotz seines Widerrufes vom römischen Inquisitionsgericht durch 3 Jahre Kerker bestraft. Ferner mußte er an einem ihm angewiesenen Orte leben, und die Beisetzung in geweihter Erde wurde ihm versagt. Mag er dadurch die kirchliche Unsterblichkeit verloren haben, so kann er doch mit der andern ganz zufrieden sein[298].

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Die Kirche war eine heftige Feindin der Experimentalphysik und das nicht ohne Grund. Die Physiker konnten durch ihre teilweise verblüffenden Experimente den bisher allein von der Geistlichkeit geübten „Wundern“ erfolgreich Konkurrenz machen oder doch ihnen das Geschäft verderben, und das mußte natürlich verhütet werden. Sogar bis auf die Tiere erstreckte sich dieser Brotneid. Als jemand seinem Pferde einige Kunststücke beigebracht hatte, wurde es 1601 in Lissabon vor Gericht gestellt und, weil vom Teufel besessen, verbrannt[299].

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Als 1752 die kgl. Gesellschaft in England den Gregorianischen Kalender einführte, natürlich gegen eine heftige Opposition von kirchlicher Seite, wurden einige Mitglieder der Gesellschaft vom aufgehetzten Pöbel in den Straßen Londons verfolgt, weil sie ihnen 11 Tage ihres Lebens geraubt haben sollten[300]!

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[S. 278]

Auch im 19. Jahrhundert ließ sich die Geistlichkeit nicht lumpen, so wenig wie in der Gegenwart. Als in Amerika Anästhetika bei Geburten angewandt wurden, um den Frauen die Schmerzen zu erleichtern, trat die Geistlichkeit mit Heftigkeit dagegen auf. Der Grund war, daß – Moses im 1. Buche 3, 16 erzählt, Gott habe zum Weibe gesprochen: „Ich will dir viele Schmerzen schaffen, wenn du schwanger wirst; du sollst mit Schmerzen Kinder gebären..[301]“.

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Die Schutzpockenimpfung wurde keineswegs durch einen Arzt in die europäische Medizin eingeführt, sondern durch Lady Wortley Montague, die als Gattin des britischen Gesandten in Konstantinopel in den Jahren 1716–1719 die von Indern und Orientalen schon längst geübte Schutzimpfung von Menschenblattern gegen die Pocken kennen lernte. Sie verschaffte dieser wichtigen, wenn damals auch noch keineswegs ungefährlichen und von ärztlicher Seite natürlich hart angegriffenen Neuerung – wo hätte je eine Zunft von außen kommende Anregungen freudig aufgenommen? – in England Verbreitung. Die Geistlichkeit aber sträubte sich dagegen, da sie in Krankheiten wie auch in Erdbeben eine unabwendbare Heimsuchung Gottes gegen die Menschheit um ihrer Sünden willen sah. Die Geistlichkeit ist eben in gewissen Eigenschaften auf der ganzen Erde sich gleich. Vor dieser Gemeinsamkeit tritt die Differenz der Religion und Konfession zurück. Auch die Impfung mit Kuhpockenlymphe ist nicht von einem Arzte ent[S. 279]deckt worden. Jenner lernte sie vielmehr von Laien. Seit dem Jahre 1761 hatte der Pächter Jensen und Schullehrer Plett sie bereits in Holstein angewandt. Diesmal bemächtigte sich aber die Wissenschaft der Errungenschaft relativ schnell. Denn schon 38 Jahre(!) später, im Jahre 1799, wurden die ersten Impfungen von deutschen Ärzten in Hannover vorgenommen, und zwar unter englischem Einfluß[302].

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In der Gegenwart wüten Katholizismus und orthodoxer Protestantismus aus gleich triftigen Gründen gegen die Entwicklungslehre, Darwinismus und Lamarckismus. Es gab eben noch nirgend einen Fortschritt oder eine neuentdeckte Wahrheit, die nicht von Kirche und Geistlichkeit bekämpft worden wäre. Die Angst dieser Faktoren vor Wahrheit und Wissen wird köstlich illustriert durch die von der theologischen Fakultät zu Paris aufgeworfene Frage, was aus der Religion werden solle, wenn das Studium der griechischen und hebräischen Sprache erlaubt sei[303]. Also nicht nur im Buche der Natur zu blättern ist für die Gottesstreiter gefährlich, sogar die Nachprüfung der Quellen, aus denen sie ihre Existenzberechtigung herleiten wird – nicht ohne Grund – von ihnen gefürchtet! Chamberlain nennt die Bibel sogar das einzige für Rom wirklich gefährliche Buch!

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Als Professor Friedrich Delitzsch 1901 und 1902 seine so außerordentliches Aufsehen erregenden Vor[S. 280]träge über Babel und Bibel hielt, konnte man sich um etliche Jahrhunderte zurückversetzt glauben. Delitzsch hatte darauf hingewiesen, daß dem Bibelstudium durch die Ausgrabungen von Keilinschriften reiche Förderung in historischer und realer Hinsicht zuteil würde: die Namen von Örtlichkeiten, historische Personen treten in helleres Licht. Es zeige sich, daß Kanaan eine Kulturprovinz Babyloniens sei, das dorthin Handel und Recht und Sitte und Wissenschaft verpflanzt habe. Der Sabbat sei babylonisch, desgleichen eine ganze Reihe biblischer Erzählungen, wie die von der Sintflut, Schöpfung, Sündenfall, Paradies, Leben nach dem Tode, Engeln und Dämonen, letzten Endes sogar der Monotheismus. Dieser bestand bekanntlich bei den Israeliten ursprünglich durchaus nicht in der Form, wie sie offiziell heute gelehrt wird, und trotz „Dreieinigkeit“ und Teufel angeblich bei uns besteht, sondern in der des Henotheismus, daß eben der Judengott stärker und mächtiger war, als die der benachbarten Völkerschaften[304].

Diese Vorträge riefen bei sehr vielen einen Sturm der Entrüstung hervor, und es wurde im Ernste von „orthodoxer“ Seite der leidenschaftliche Versuch gemacht, um der Heiligkeit des Glaubens willen die Sonderstellung Israels und seine besondere göttliche Mission zu verteidigen, d. h. sich mit Entschiedenheit gegen die Assyriologie, als eine exakte und historische Wissenschaft zu wehren, bzw. ihre Resultate ungeprüft oder mit Scheingründen abzulehnen. Das mußten sie tun zur Beruhigung der Gemeinde[305]! Es gibt also noch in Deutschland zu Beginn des 20. Jahr[S. 281]hunderts weite Volksschichten, die sich beunruhigt fühlen, wenn man den Nachweis erbringt, daß die Juden, dieses Parasitenvolk, das während seiner ganzen selbständigen Geschichte weder auf politischem noch auf kulturellem Gebiete Nennenswertes geleistet hat, Schüler der weit bedeutenderen Babylonier sind[306]! Die im Ernst glauben, Zustände, die im halbbarbarischen Vorderasien vor 2½ Jahrtausenden herrschten, auf die Gegenwart übertragen zu können, ja letztere an ersteren zu messen! Und das alles, weil sie glauben oder zu glauben vorgeben, der liebe Gott habe seinen auserwählten Juden die Bibel wörtlich in die Feder diktiert! Tatsächlich steht es bei Kollisionen zwischen historischen oder naturwissenschaftlichen Ergebnissen mit der Bibel für viele fest, daß erstere irren, wie es ja auch noch heute Leute geben soll, die an den Stillstand der Sonne auf Josuas Befehl glauben. Also heute noch lassen sich Deutsche in ihrem Denken und Handeln von Anschauungen eines kleinen, einst in fremdem Erdteil wohnenden Volkes beeinflussen, das kulturell etwa auf der Stufe stand, die unsere Vorfahren unter den fränkischen Kaisern einnahmen!

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Um das Jahr 1600 wurde ein Webstuhl erfunden, der sogenannte „Mühlstuhl“, der auf einem Räderwerk und mechanischem Antrieb beruhte, eine wesentliche Erleichterung der bisherigen Fabrikationsweise. Da die Arbeiterschaft über Konkurrenz schrie, verfaßte die kaiserliche Kanzlei in den Jahren 1681, 1685 und 1719 immer neue Verordnungen, die die An[S. 282]wendung des Mühlstuhls in der deutschen Industrie verboten. Zuerst wurde er in Sachsen zugelassen und sogar durch Prämien unterstützt, als es galt, die schweren Wunden zu heilen, die der Siebenjährige Krieg geschlagen hatte. Also über anderthalb Jahrhunderte hatten die Behörden sich dem Gebrauche einer wichtigen Erfindung widersetzt[307]!

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Im Jahre 1306 war in England das Verbrennen der Steinkohle von König Eduard I. verboten worden wegen des Rauches und des üblen Geruches[308].

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Als J. von Baader, der Veteran des Eisenbahnbaues, sich im Jahre 1831 an die Ständekammer wandte mit der Bitte um Unterstützung, beschloß sie zwar in einer noblen Anwandlung „das Anerbieten J. v. Baaders zur Einführung einer neuerfundenen Bauart von Eisenbahnen und zum Nachweis des Reellen seiner Erfindung durch Versuche im großen in der Art anzunehmen, daß ihm aus Staatsmitteln 3000 Gulden gegeben würden, die er sofort wieder zurückersetzen müsse, wenn seine Versuche den gemachten Zusicherungen nicht entsprächen“, die Kammer der Reichsräte verweigerte aber ihre Zustimmung! Zwei Jahre später, am 10. Juli 1833, wurde endlich der Beweis erbracht, daß die Regierung – wenn schon nicht die Kammern – die außerordentliche Tragweite des Projektes mit weitem Blick erkannt hatte und demnach in großherziger Weise unterstützte. Die[S. 283] Ministerialentschließung lautet: „Die k. Regierung in Ansbach wird ermächtigt, für den Fall der Realisierung der Anlage einer Eisenbahn zwischen Nürnberg und Fürth durch Bildung einer Aktiengesellschaft 2 – zweiAktien au porteur auf Rechnung des Zentralindustriefonds zu erwerben, um hierdurch die lebhafte Teilnahme der Staatsregierung an dem wichtigen Unternehmen zu bewähren.“ Der Preis der Aktie betrug 100 Gulden, von denen 10% angezahlt wurden. Es war nötig, den König um Unterstützung anzugehen, sonst wären die restierenden 180 Gulden noch nicht am 25. November 1835 bezahlt worden! Das war die von der Regierung der ersten deutschen Eisenbahn gewährte Unterstützung! Bedenkt man allerdings, daß es damals Leute gab, die die Eisenbahn als eine Teufelserfindung verabscheuten und es als eine Versuchung Gottes erklärten, mit Dampf statt mit Pferden und anderen Tieren zu fahren, die dazu vom Schöpfer dem Menschen gegeben seien, dann kann man der Regierungsspende von 200 Gulden eine gewisse Großartigkeit nicht absprechen[309].

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1806 behauptete das Mitglied des Instituts, Mercier, in einem Werke, daß die Erde sich nicht bewege. Er werde nie zugeben, daß sie sich „wie ein Kapaun am Bratspieß“ drehe. Bereits die Schule des Pythagoras hatte die tägliche Bewegung der Erde gelehrt. Weder Platon noch Aristoteles gaben das zu, und der große Geograph Ptolemäus bezeichnet die Hypothese als Narretei und „völlig lächerlich[310]“. Das hl.[S. 284] Offizium hatte s. Z. Galilei gegenüber diese Lehre für „töricht und absurd vom philosophischen Standpunkt und für teilweise formell ketzerisch“ erklärt.

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Als am 11. März 1878 in der Académie des Sciences der Physiker Du Moucel den versammelten Gelehrten den Phonographen Edisons vorführte, sprang der Akademiker Monsieur Bouillaud, durchdrungen von klassischer Bildung voll edler Empörung über die Frechheit des Neuerers dem Vertreter Edisons an die Kehle und schrie: „Sie Schuft! Glauben Sie, wir lassen uns von einem Bauchredner zum Besten halten?!“ Am 30. September des gleichen Jahres gab Bouillaud nach eingehender Prüfung des Apparates die Erklärung ab, er sei überzeugt, daß es sich nur um eine geschickte Bauchrednerei handle. „Man könne doch unmöglich annehmen, daß ein schäbiges Metall den edlen Klang der menschlichen Stimme wiedergeben könne.“

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Als Lavoisier die Luft in ihre Bestandteile zerlegte und entdeckte, daß sie vornehmlich aus den zwei Gasen Sauerstoff und Stickstoff bestehe, also kein Element sei, rief diese Entdeckung einen Sturm der Entrüstung hervor. Der Chemiker Baumé, Erfinder des Aräometers und Mitglied der Académie des Sciences, wetterte dagegen: „Die Elemente oder Grundbestandteile der Körper sind von den Physikern aller Jahrhunderte und aller Nationen anerkannt und[S. 285] festgestellt worden. Es ist nicht zulässig, daß die seit 2000 Jahren anerkannten Elemente jetzt heute in die Kategorie der zusammengesetzten Substanzen eingereiht würden. Man darf das Verfahren, Luft und Wasser in seine Bestandteile zu zerlegen, ruhig als unsicher hinstellen; ganz absurdes Geschwätz, um nicht noch mehr zu sagen, ist es aber, die Existenz von Feuer und Erde als Elemente zu leugnen. Die den Elementen zugeschriebenen Eigenschaften stimmen mit den bis heute erreichten chemischen und physischen Kenntnissen überein; sie haben als Basis für eine Unmenge Entdeckungen und Theorien gedient, eine glänzender als die andere, und man würde diesen Lehren alle Glaubwürdigkeit nehmen, wenn Feuer, Wasser, Luft und Erde nicht mehr als Elemente gelten sollten.“

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Auf einen genau beobachteten Meteorfall, bei dem man das Aufleuchten gesehen, den Knall gehört, den fallenden Meteor bemerkt und ihn noch ganz glühend aufgefunden und der Akademie zur Prüfung übersandt hatte, schrieb der berühmte Lavoisier einen sehr gelehrten Bericht an diese, indem er die Unmöglichkeit nachwies, daß Steine vom Himmel fallen.

Gassendi, einer der selbständigsten und unterrichtetsten Geister des 17. Jahrhunderts, sieht 1627 mit eigenen Augen am hellen Tage einen Meteor aus der Luft fallen, untersucht den 30 kg schweren Stein[S. 286] und führt das Phänomen auf ein unbekanntes Erdbeben zurück.

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Vor wenigen Jahren sprach Verfasser, der selbst diesen und anderen Fragen völlig neutral gegenüber steht, mit einem berühmten Professor der Physik über okkulte Phänomene. Von der Ansicht ausgehend, daß man nicht Beobachtungen und Tatsachen an Theorien, sondern diese an jenen prüfen müsse und daß jede Theorie täglich neuen Prüfungen standzuhalten habe, legte er ihm nahe, der Sache nachzugehen. Er erhielt die Antwort, daß ihm das zu gefährlich sei, denn wenn er sich von ihrer Richtigkeit überzeuge, würde er seinen Ruf bei den Fachgenossen einbüßen!

Die Beobachtung des großen Physikers Galvani, die er 1791 an Froschschenkeln machte und in deren Verfolgung er den nach ihm benannten Strom entdeckte, wurde – von einigen wenigen abgesehen – allgemein mit ungeheurem Gelächter aufgenommen. Er schrieb 1792 darüber: „Ich werde von zwei verschiedenen Parteien angegriffen, von den Weisen und von den Dummen. Den einen wie den andern bin ich ein Spott, und man nennt mich den Tanzmeister der Frösche. Trotzdem weiß ich, daß ich eine neue Naturkraft entdeckt habe.“

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Harvey, der Entdecker des Blutkreislaufes, wurde von Guy-Patin und der gesamten Fakultät mit beißendem Sarkasmus gequält.

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[S. 287]

Ignaz Semmelweis (1818–1865), der Entdecker des infektiösen Charakters des Kindbettfiebers, auf dessen Anordnungen hin die Sterblichkeit an dieser Krankheit in der Wiener geburtshilflichen Klinik auf ein Viertel sank, wurde von den Fachgenossen solcher Widerstand entgegengesetzt, daß er sich völlig aufrieb und im Irrenhause endete.

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Als Fulton 1804 dem großen Napoleon den Vorschlag machte, zum Kriege gegen England eine Dampfschiffflotte zu bauen, ließ Napoleon das Projekt durch das Nationalinstitut zu Paris prüfen. Er schrieb unterm 21. Juli des Jahres an den Minister de Champagny: „Sie haben mich viel zu spät darauf aufmerksam gemacht, da dieses Projekt imstande ist, das Aussehen der Welt zu verändern... Eine großartige Wahrheit, eine tatsächliche, handgreifliche Wahrheit steht vor meinen Augen. Sache der betreffenden Herren (der Kommission) wird es sein, dieselbe zu sehen und sich zu bemühen, sie zu erfassen. Sobald Bericht darüber erstattet ist und Ihnen zugegangen sein wird, ist er mir zu übersenden. Sorgen Sie dafür, daß diese Sache in höchstens acht Tagen erledigt ist, denn ich bin ungeduldig“.

Noch 1816 wurde das Gesuch des Marquis de Joffroy, der bereits 1776 einschlägige Versuche ver[S. 288]anstaltet hatte, vom Pariser Patentamt und dessen Leiter Colonne mit Rücksicht auf den geringen Wert der Erfindung abgelehnt[311]!

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Philippe Lebon, der Erfinder der Gasbeleuchtung (1797) konnte die Welt nicht davon überzeugen, daß eine Lampe ohne Docht brennen könne. Erst 14 Jahre nach seinem 1804 erfolgten Tode wurde seine Erfindung in Paris eingeführt, während Birmingham schon 1805 mit der Gasbeleuchtung vorangegangen war.

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Als die ersten Proben mit der Eisenbahn gemacht wurden, wiesen die Ingenieure nach, daß die Lokomotiven unmöglich von der Stelle kommen könnten und daß ihre Räder sich immer nur um sich selbst drehen würden. Arago erklärte in der französischen Deputiertenkammer 1838, daß die Transportkosten in Frankreich, die sich z. Z. auf 2803000 Frs. beliefen, nach Ausbau des Bahnnetzes auf 1052000 Frs. vermindern würden, so daß das Land jährlich zwei Drittel der Einnahmen aus den Transportkosten verlieren würde.

Thiers meinte: „Ich gebe ja zu, daß die Eisenbahnen die Beförderung von Reisenden etwas er[S. 289]leichtern werden, wenn der Gebrauch auf einige ganz kurze Linien in der Nähe großer Städte, wie Paris, beschränkt bleibt. Man braucht keine weiten Strecken.“

Das kgl. bayerische Medizinalkollegium erklärte, daß der Bau der Eisenbahnen ein großes Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit wäre, denn eine so schnelle Bewegung würde bei den Reisenden Gehirnerschütterung, bei den Zuschauern aber Schwindelanfälle erzeugen. Das Kollegium empfahl daher dringend, an beiden Seiten der Schienen Scheidewände in der Höhe der Wagen aufzurichten[312].

Die bayerische oberste Baubehörde aber konstatierte die Unmöglichkeit für Züge, auf einem Damme zu fahren. Es müßten unbedingt Mauern zur Unterlage für die Schienen errichtet werden[313].

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Als 1853 der Vorschlag gemacht wurde, ein Unterseekabel von Europa nach Amerika zu legen, schrieb Babinet, einer der größten Autoritäten in der Physik und Examinator an der Polytechnischen Schule zu Paris, in der Revue des Deux Mondes: „Ich kann diese Pläne nicht ernsthaft nehmen; die Theorie des elektrischen Stromes zeigt unwiderlegbar deutlich die Unmöglichkeit einer solchen Übertragung, selbst wenn man nicht mit dem Strom rechnet, der sich von selbst auf einer so langen elektrischen Strecke bildet und sich schon auf der kurzen Reise von Dover nach Calais fühlbar macht. Das einzige Mittel,[S. 290] die Alte und die Neue Welt zu verbinden, ist, die Beringstraße zu passieren, vorbei an den Faröerinseln, Island, Grönland und Labrador.“

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Unterm 13. Juli 1873 wurde die Aufnahme Darwins in die Akadémie des Sciences abgeschlagen und dafür ein Herr Loven gewählt.

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Robert Mayers Entdeckung von der Erhaltung der Energie wurde von der Gelehrtenwelt derart verspottet, daß er in eine schwere Nervenkrankheit verfiel, in deren Folge er sich aus dem Fenster stürzte.

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Der Elektriker Ohm wurde von seinen Zeitgenossen als Narr verspottet.

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In England verweigerte die kgl. Gesellschaft 1841 eine Erinnerungstafel für den berühmten Joule. Einige Dezennien später wurde die Errichtung eines Denkmales für Darwin verweigert und dafür ein Affenhaus gegründet.

Als Franklin der kgl. Gesellschaft in London seine Erfahrungen über die Fähigkeit einer Eisenstange, die Elektrizität der Atmosphäre abzuleiten, mitteilte, war ein Heiterkeitsausbruch die einzige Antwort, und die gelehrte Gesellschaft weigerte sich rundweg, den Vortrag drucken zu lassen.

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[S. 291]

Im Jahre 1781 veröffentlichte François Blanchard († 1809) im Journal de Paris einen Brief, in dem er einen Flugapparat beschrieb, an dessen Konstruktion er 10 Jahre lang gearbeitet hatte. „Auf einem kreuzförmigen Gestell ruht eine Art Boot von 4 Fuß Länge und 2 Fuß Breite, welches sehr widerstandsfähig ist, obwohl es nur aus dünnen Stäben besteht. Zu beiden Seiten des Schiffchen erheben sich 6–7 Fuß hohe Stützen, die 4 Flügel von je 10 Fuß Länge tragen. Diese bilden zusammen einen Schirm, der einen Durchmesser von 20 Fuß und mithin einen Umfang von mehr als 60 Fuß hat. Die 4 Flügel bewegen sich mit überraschender Leichtigkeit. Die ganze Maschine, obwohl von beträchtlicher Größe, kann bequem von 2 Männern in die Höhe gehoben werden. Sie hat in der Tat die größte Vollkommenheit erreicht. Man wird mich, schneller als einen Raben, die Luft durchschneiden sehen, ohne daß der rapide Flug mir den Atem benimmt, da ich durch eine sinnreiche Schutzvorrichtung davor gesichert bin.“

Viel war bei dieser Ankündigung Aufschneiderei. Immerhin machte er im Garten seines Hauses Flugversuche und es gelang ihm in der Tat mit Hilfe eines Gegengewichtes von 20 Pfund, das an einer Stange herabglitt, eine Höhe von 80 Fuß zu erreichen. Der Apparat bedurfte also nur mehr eines Auftriebes von 20 Pfund, um das Problem zu lösen. Später soll diese Differenz gar auf 6 Pfund ermäßigt worden sein.

Das war ein zweifelloser Erfolg. Anders dachte darüber der berühmte Astronom J. J. L. de Lallande (1732–1807), der in einem Schreiben vom 18. Mai 1782 im Journal de Paris seinem Unwillen über das von[S. 292] Blanchard erregte Aufsehen Luft machte. „... Gestatten Sie, daß ich das Wort ergreife, um Ihren Lesern die Versicherung zu geben, daß das Schweigen der Gelehrten ein Schweigen der Nichtachtung ist. Es ist in jeder Hinsicht als unmöglich erwiesen, daß sich ein Mensch in die Luft erheben und darin halten könne. Coulomb, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, hat vor etwa einem Jahre in einer unserer Sitzungen einen Vortrag gehalten, in welchem er, auf Erfahrungstatsachen gestützt, durch eine Berechnung der menschlichen Kräfte nachweist, daß man dazu Flügel von 12000 bis 15000 Fuß Größe haben müsse, die mit einer Geschwindigkeit von 3 Fuß in der Sekunde bewegt werden müßten. Nur ein Tor kann auf Realisierung solch phantastischer Ideen noch hoffen.“ Er fügte noch hinzu, daß es ebenso unmöglich sei, sich durch das geringere spezifische Gewicht luftleerer Körper zu erheben.

Noch in dem gleichen Jahre, im November 1782, hat Stephan Mongolfier den Warmluftballon zu Avignon erfunden[314].

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Ein Herr an einer katholisch-theologischen Fakultät erklärt heute noch die Entstehung der Kohle dadurch, daß Gott die Finsternis in die Erde hinein gebannt habe, und wo diese wieder zum Vorschein komme, geschähe es zur Erzeugung und Befriedigung teuflischer Gelüste, wie Völlerei und Schlemmerei[315]!

Als 1908 Graf Zeppelin, dem mit nicht geringerer Skepsis von „autoritativer“ Seite begegnet sein soll[S. 293] – bekanntlich behandelte man ihn auf dem Kieler Ingenieurtag 1901 als Narr –, seine großartigen und erfolgreichen Experimente mit dem lenkbaren Luftschiff anstellte, war der erste Gedanke der Kulturvölker der an die hierdurch hervorgerufenen Umwälzungen im Gebiete der Kriegführung!

[S. 294]

Literaturnachweis

Erster Abschnitt

Abkürzung: Beil. = wissenschaftliche Beilage der M. Allgemeinen Zeitung.

Eine Reihe der in diesem Abschnitt angeführten Daten ist der Zusammenstellung von P. Wagler „Modernes im Altertum“ Beil. 1902, Nr. 212, 213, 219 und 220 und 1904, Nr. 162 f., 171 f. und 174 entnommen. Hier auch stets die Quellenangaben.

[1] Beil. 1905, Nr. 54 und Beil. d. Münchner Neueste Nachr. 1908, I, S. 135.

[2] Beil. 1905, Nr. 207.

[3] u. 4 Beil. 1902, Nr. 212. Robert Hennig bestreitet das in seiner überaus gründlichen Arbeit „Die angebliche Kenntnis des Blitzableiters vor Franklin“ (Archiv für Geschichte der Naturwissenschaften und der Technik II. Bd., 1909, S. 97–136). Er erklärt z. B. das Aufrichten bloßer Schwerter gen Himmel für eine drohende Beschwörung. Mag das oft richtig sein, so dürfte doch die beobachtete Anziehung des Blitzes ein mitbestimmendes Motiv gewesen sein. Vgl. auch II. Buch Chron. 3, V. 17 und 4. Mosis 21, 6–9.

[4] Vorstehendes nach Ludwig Friedländer, Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms, 2. Bd., 6. Aufl., S. 22 ff.

[5] Vgl. F. Ludwig, Untersuchungen über die Reise- und Marschgeschwindigkeit im 12. und 13. Jahrhundert, 1897.

[6] Vgl. Alex. Cartellieri in den Neuen Heidelberger Jahrbüchern 1902.

[7] Friedländer, Sittengeschichte Roms, II, S. 23.

[8] A. Schultz, Höfisches Leben z. Z. der Minnesinger, II, 2. Aufl., S. 313 f.

[9] Vgl. die Programmabhandlung von Lorentz „Die Taube im Altertum“.

[10] Friedländer II, S. 82 und Beil. 1906, Nr. 181, S. 251.

[11] Ulrich Wendt, Die Technik als Kulturmacht, S. 73. Zum Folgenden vgl. die Dissertation von Carl Zell „Über die Zeitungen der alten Römer“, Freiburg i. B. 1834, besonders S. 14.

[12] Vgl. Adolf Ermann, „Egypten und egyptisches Leben im Altertum“, S. 347, 270 und 276 und Beil. 1904, Nr. 173.

[S. 295]

[13] Die Daten nach Ludwig Darmstaedter, „Handbuch zur Geschichte der Naturwissenschaften und Technik“, II. Aufl., 1908, S. 93. Zum Folgenden vgl. Marcuse, „Hydrotherapie im Altertum“, Stuttgart 1900 und Darmstaedter, S. 27.

[14] Neuburger & Pagel, Handbuch der Geschichte der Medizin, I, S. 703.

[15] Vgl. R. Caton im Augustheft 1904 der amerikanischen Monatsschrift „Biblia“ und Darmstaedter, der sechs Daten vor Harvey hat.

[16] Gustav Klein, Beil. d. M. Neuesten Nachr. 1908, Nr. 43.

[17] Beil. 1906, Nr. 64.

[18] Beil. 1907, Nr. 6.

[19] Vgl. P. Wagler, Beil. 1904, Nr. 163. M. Feldhaus beschreibt und bildet eine Reihe eiserner Hände im „Universum“, Leipzig 1907, Nr. 47 ab.

[20] Vgl. Friedländer, Sittengeschichte I, S. 37, Anm. 9 und Beil. 1903, Nr. 222, sowie Darmstaedter, S. 148.

[21] Zu Kraftwagen im Mittelalter vgl. M. Feldhaus, Ruhmesblätter der Technik, Leipzig 1910, S. 461 ff.; die wichtigsten Flugapparate, auch der Lionardos da Vinci sind beschrieben und abgebildet bei M. Feldhaus, Luftfahrten einst und jetzt, Berlin 1908, S. 6–47; auch „Ruhmesblätter“ S. 280 ff.

[22] Vgl. A. Schultz, Höfisches Leben II, S. 359 f.

[23] Beil. 1904, Nr. 175, Abb. der Schlangengöttin bei Baumgarten, Poland und Wagner, Hellenische Kultur, S. 38.

[24] Vgl. C. A. Nallino, „Il valore metrico del Grado di Meridiano secondo i Geografi Arabi“, Turin 1893, und Wiedemann, „Anschauungen der Muslime über die Gestalt der Erde“ im Archiv f. d. Gesch. d. Naturwissenschaften und Technik I, S. 310 ff. und F. Sander, „Die heliozentrische Weltansicht im Altertum“, Beil. 1902, S. 221. Ferner Rud. Wolf, „Geschichte der Astronomie“, S. 27 f., 35–41.

[25] Ulrich Wendt, Die Technik als Kulturmacht, S. 40 und 55 und J. v. Müller und Ad. Bauer, „Die Griechischen Privat- und Kriegsaltertümer“, S. 237 f.

[26] Wendt S. 77.

[27] Eb. S. 84.

[28] Eb. S. 101.

[29] J. v. Müller und Ad. Bauer a. a. O. S. 254 ff.

[30] Vgl. A. Schurtz in Helmolts „Weltgeschichte“, 3. Bd., S. 356 ff. und Beil. 1902, Nr. 219.

[31] M. Landau, Beil. 1902, Nr. 226.

[32] Beil. Nr. 219 f. und C. Flammarion, „Un Centenaire“ in „La Revue“ 1909, Vol. LXXXIII, p. 463 f. und Johann Georg Keysslers „Reisen“ (Hannover 1776) S. 471 f.

[33] Vgl. außerdem Beil. 1904, Nr. 172, S. 199.

[34] L. Friedländer, Petronii cena Trimalchionis, Leipzig 1891, S. 42. Die folgende Angabe ist S. 43, die übernächste S. 60 entnommen.

[35] Beil. 1906, Nr. 197.

[36] Beil. 1902, Nr. 213.

[37] Baumgarten, Poland usw. S. 60.

[S. 296]

[38] Zahlreiche Exemplare haben sich im Museum zu Neapel und anderwärts erhalten. Vgl. auch Ritter in den Mitteilungen der Altertumskommission für Westfalen, 2. Bd., 1901, S. 119 f., Abb. Taf. XXIII, Fig. 6 und 7, und Römisch-germanisches Korrespondenzblatt, II. Jahrgang, 1909, S. 24 ff. Ein altegyptischer Phallus befindet sich in der „Ex voto“-Sammlung von Prof. Richard Andree in München.

[39] Vgl. Hugo Winckler, Die Gesetze Hammurabis, S. 23.

[40] Vgl. Benndorf in der Festschrift zum 70. Geburtstage des Wiener Philologen Theodor Gomperz und W. H. Roscher, „Nektar und Ambrosia“, S. 56 ff.

[41] A. Schultz, Höfisches Leben, II, S. 464 f.

[42] Otto von Freising, Gesta Friderici imperatoris, I, cap. 10.

[43] Eb. I, cap. 15.

[44] A. Schultz, l. c., II. S. 465.

[45] Eb. II. S. 308.

[46] Eb. II, S. 464.

Zweiter Abschnitt

[47] Hugo Winckler, Die Gesetze Hammurabis, S. 67.

[48] Eb. S. 61.

[A] So, nicht hundertdreiundzwanzigmal muß es heißen, wie Herr Rechtsanwalt Eichhold (München) mir mitzuteilen die Freundlichkeit hatte. Grimm, Rechtsaltertümer, korrigiert in der 4. Aufl., II. Bd., S. 375 selbst diesen Fehler der 1. Aufl. Vgl. auch A. v. Stölzel, Rechtslehre und Rechtssprechung, Berlin 1899, S. 6.

[49] Fr. Heinemann, Der Richter und die Rechtspflege in der deutschen Vergangenheit, S. 20. Über Symbole vgl. Jacob Grimm, „Deutsche Rechtsaltertümer“, I. 4. Aufl., S. 184 ff. Über Gerichtsverfahren II, 6. Buch. Dieses grundlegende Werk ist auch im Folgenden zu Rate zu ziehen.

[50] Heinemann, S. 35 f. und S. 60.

[51] Eb. S. 52.

[52] Eb. S. 63 und 27 ff.

[53] Eb. S. 64. Das Folgende S. 98 ff.

[54] Eb. S. 102.

[55] Eb. S. 106.

[56] Eb. S. 119.

[57] Max Bauer, Das Geschlechtsleben in der deutschen Vergangenheit, 5. Aufl., S. 51 f.

[58] Ed. Vehse, Geschichte der deutschen Höfe, I. Sektion, Geschichte des preußischen Hofs und Adels, II. Teil, S. 127 f., 125 und S. 303.

[59] Eugen Dühren, Der Marquis de Sade und seine Zeit, S. 65 f.

[60] Sigmund Riezler, Die Hexenprozesse in Bayern, S. 277 f.

[61] Ed. Vehse, l. c. II. Teil, S. 227 f.

[62] Riezler, l. c. S. 319.

[63] G. L. Kriegk, „Deutsches Bürgertum im Mittelalter“, S. 215.

[64] Heinemann. l. c. S. 142. Die nächste Notiz nach gütiger Mitteilung des Herrn Generaloberarzt Dr. Schill. Vgl. Beiträge zur Gesch. Eisenachs, 17. Heft.

[65] Eb. S. 57.

[66] Sämtliche Daten nach G. L. Kriegk, „Deutsche Kulturbilder aus dem 18. Jahrhundert“, S. 32–51.

[67] Kriegk, Deutsches Bürgertum, S. 248.

[68] Eb. S. 252.

[69] Nach Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, II. Bd., 5. Buch, 3. Kap. und Heinemann, l. c. S. 136.

[70] Vgl. „Türmer“, 8. Jahrg., I., S. 523 ff. und 9. Jahrg., I., S. 375 ff.

[S. 297]

[71] Eb. 8. Jahrg., S. 531 f.

[72] Dies und das Folgende nach dem „Türmer“, 10. Jahrg., 2. Bd., S. 65 ff. und 216 ff. Hier noch zahlreiche ähnliche Fälle!

[73] Vgl. E. Theisen, „Unwürdig oder unfähig? Ein Kampf um die Ehre und die Unabhängigkeit der Justiz“, Elberfeld 1907, zitiert nach dem „Türmer“ (Herausgeber J. Freih. v. Grotthuß), 9. Jahrgang, 2. Bd., S. 393 ff.

Dritter Abschnitt

[74] Vgl. Paul Graf von Hoensbroech, „Das Papsttum in seiner sozial-kulturellen Wirksamkeit“, I. Buch, VI. Abschnitt I., dem auch sämtliche folgende Daten, wo nicht anders bemerkt, entnommen sind.

[75] Vgl. Ferdinand Gregorovius, Wanderjahre in Italien, II. Band, „Avignon“, S. 327 ff.

[76] Nach K. Müller, „Über religiöse Toleranz“, Beil. 1903, Nr. 1.

[77] Friedländer, Sittengeschichte Roms, III. Bd., 6. Aufl., S. 631 ff. und C. Wessely im Anzeiger der Philos. hist. Klasse der Wiener Akademie der Wissenschaften 1908.

[78] Theodor Lindner, Weltgeschichte seit der Völkerwanderung, II. Bd., S. 106 ff. und H. Schurtz in Helmolts Weltgeschichte, 4. Bd., S. 495 f.

[79] Th. Lindner, Weltgeschichte, 4. Bd., S. 224 ff. und Hoensbroech l. c. I. B., 1., 4. Abschnitt.

[80] H. Th. Buckle, „Geschichte der Zivilisation in England“. Übers. v. A. Runge, 7. Aufl., S. 20–24.

[81] Vgl. Landau, Beil. 1905, Nr. 71.

[82] Eb. 1905, Nr. 55.

Vierter Abschnitt

[83] Vgl. Pilatus (Victor Naumann), „Was ist Wahrheit“, 2. Aufl., S. 111.

[84] Eb. S. 111.

[85] Eb. S. 118. Das Folgende bei Felix Platter, Selbstbiographie, S. 215 ff. und 226.

[86] Pilatus, S. 119.

[87] Ph. Woker, „Das Toleranzprinzip in seiner universalgeschichtlichen Entwicklung“, Schweizerische Blätter für Wirtschafts- und Sozialpolitik, 14. Jahrg., 1. Bd., 1. und 2. Heft, Bern 1906, S. 44.

[88] Vorstehende Daten sind sämtlich G. L. Kriegk, „Deutsche Kulturbilder aus dem 18. Jahrhundert“, S. 99 ff., entnommen.

[89] Pilatus, l. c. S. 107.

[90] Nachstehendes nach Woker, l. c. S. 47 ff.

[91] Th. Lindner, Weltgeschichte, II. Bd., S. 205.

[92] Eb. S. 90.

[93] R. Garbe, „Kaiser Akbar von Indien“.

[94] Houston Steward Chamberlain, „Grundlagen des 19. Jahrhunderts“, 7. Aufl., S. 428 f., 571 ff. und passim.

[95] Beil. 1904, Nr. 185.

[96] „Der Dissident“, 1. Jahrg., S. 44 f.

[S. 298]

[97] Eb. S. 12.

[98] „Freies Wort“, 7. Jahrg., S. 394 ff.

[99] „Türmer“, 9. Jahrg., I., S. 109 ff.

[100] „Freies Wort“, 6. Bd., S. 613 ff.

[101] Eb. 7. Bd., S. 337.

[102] Eb. 7. Bd., S. 559, S. 664 ff. und 677 ff.

Fünfter Abschnitt

[103] Vgl. zu obigem M. Kemmerich, Beil. 1903, Nr. 215.

[104] A. Schultz, Höfisches Leben, II. Bd., S. 447 ff. und S. 298.

[105] Eberhard Windecke, Leben König Sigmunds in Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit, S. 24.

[106] A. Schultz, „Deutsches Leben im 14. und 15. Jahrhundert“, S. 588.

[107] Mone, Quellensammlung der badischen Landesgeschichte, I. Bd., S. 319. Das Folgende eb. I., S. 495.

[108] Schultz, Deutsches Leben, S. 588 f.

[109] Eb. S. 605. Das Folgende eb. S. 606. Fr. Falk, „Die Ehe am Ausgang des Mittelalters“ in „Erläuterungen zu Janssens Geschichte des deutschen Volkes“ 6. Bd. 3. Heft, S. 15 behauptet, „daß die Kriegssitte den Frauen gegenüber die denkbar mildeste war“, wie irrig das ist, lehrt das Vorhergehende. Nur Adelige genießen und zwar nur im späten Mittelalter prinzipiell Schonung, wenn auch vereinzelt human gegen Weiber aus dem Volke verfahren sein mag.

[110] Schultz, Deutsches Leben S. 607.

[111] Th. Lindner, Weltgeschichte, 6. Bd., S. 47. Das Folgende in Archenholtz, Minerva 1797, S. 92 f.

[112] Baumgarten, Poland und Wagner, „Die hellenische Kultur“, S. 114.

[113] Vgl. C. Alberti, „Der Weg der Menschheit“, Berlin 1906, 1. Bd., S. 131 f. und Th. Lindner, Weltgeschichte, II. Bd., S. 433 f.

[114] A. Müller, „Der Islam im Morgen- und Abendland“ in W. Onckens „Allgemeiner Geschichte in Einzeldarstellungen“ II., 4. S. 249, Zum Benehmen der Chinakrieger, vgl. Rupprecht Prinz von Bayern, „Reiseerinnerungen aus Ostasien“, S. 163, 243 ff. und passim.

[115] Vgl. Cl. Klein in Helmolts Weltgeschichte, 6. Bd., S. 359.

[116] A. Schultz, Höfisches Leben, II. Bd., S. 239 f. Zu den Lagergesetzen, vgl. Rahewin Gesta Friderici, 3. Buch, Kap. 28.

[117] Otto Henne am Rhyn, „Kulturgeschichte des deutschen Volkes“, 2. Aufl., 1. Bd., S. 479 und 2. Bd., S. 163.

[118] Vgl. Machiavelli, „Florentinische Geschichte“, Übers. v. Alfred Reumont, Leipzig 1846, II. Bd., 6. Buch, S. 111 und M. Kemmerich, „Die Charakteristik bei Machiavelli“, Leipzig 1902, S. 88 f.

[119] Ed. Vehse, Gesch. des preußischen Hofes, 2. Bd., S. 286 f., S. 290 f., S. 295 und S. 297 ff. Hier auch das Nachstehende.

[S. 299]

[120] Keyßlers „Reisen“, 56. Brief, Hannover 1776, S. 740.

[121] Ed. Vehse, Geschichte der deutschen Höfe, IV. Sektion, 5. Bd., S. 175 ff.

[122] Kurt Eisner, Das Ende des Reichs, 1906, S. 103.

[123] Rudolf Giehrl, „China-Fahrt“, S. 132 f., 148 f. und passim.

Sechster Abschnitt

[124] A. Schultz, Höfisches Leben, I, S. 624 und 629. Ferner A. Schultz, „Das häusliche Leben im Mittelalter“, S. 172.

[125] Derselbe, Höfisches Leben I, S. 632.

[126] Äneas Sylvius (Piccolomini), „Historia Friderici III.“, ed. F. A. Kollar, Analecta monum. Vindob. II., p. 303 ff. Zum Datum vgl. L. Pastor, Geschichte der Päpste, 1. Bd., S. 491.

[127] Ed. Hahn, Braunschweig 1724, „Collectio Monument. vet.“, 1. Bd., p. 777.

[128] A. Schultz, Häusliches Leben, S. 162.

[129] Ders., Höfisches Leben I, S. 590, Anm. 2, Mon. Germ. SS. XVII, 531, Schultz II. Bd., S. 183 und – für das Folgende – I. Bd., S. 607, Anm. 2.

[130] „Chronikon“ IX, 2, übersetzt mit Anlehnung an Laurent in den Geschichtschreibern der deutschen Vorzeit.

[131] Jakob Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, 4. Aufl., II. Bd., S. 299.

[132] Vies des Dames Galantes, Discours premier passim.

[133] Grimm, l. c. S. 348.

[134] A. Schultz, Häusliches Leben, S. 160.

[135] Ders., Höfisches Leben I, S. 648.

[136] Zimmerische Chronik, herausg. von A. Barack, IV. Bd., S. 243 f.

[137] Max Bauer, Das Geschlechtsleben i. d. deutschen Vergangenheit, 5. Aufl., S. 17 ff.

[138] Eb. S. 64 f.

[139] A. Schultz, Deutsches Leben, S. 159 und Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer I, 4, S. 613 ff.

[140] Vgl. L. Wahrmund, Beil. 1905, Nr. 286 und eb. 1906, Nr. 21.

[141] Joh. Scherer, Deutsche Kultur- und Sittengeschichte, 11. Aufl., S. 322 ff.

[142] Bauer l. c. S. 241 f.

[143] Äneas Sylvius l. c. ed. Kollar, p. 302 sqs. Das Vorhergehende nach O. Harnack, Medizinisches aus der ältesten Kirchengeschichte, S. 59 f.

[144] Gregorovius, Wanderjahre II, S. 348 ff.

[145] Vgl. Preußische Jahrbücher, 135. Bd., S. 35 ff.

Siebenter Abschnitt

[146] Das Vorhergehende nach O. Harnack, Medizinisches aus der ältesten Kirchengesch., S. 59. Gregor, Historia Francorum II, cap. 40. Der Versuch Giesebrechts Gregors Moral zu retten – in seiner Übersetzung der fränkischen Geschichte, 2. Aufl., S. 105, Anm. 2 – scheint mir nicht gelungen.

[S. 300]

[147] „Chronikon“, Übers. v. Laurent, l. c. 2. Aufl., S. 131.

[148] Eb. IX, 3. Übersetzung, S. 334.

[149] Beide Daten nach A. Schultz, Höfisches Leben, I. Bd., S. 583 f. und G. L. Kriegk, „Deutsches Bürgertum“, Neue Folge, S. 266.

[150] Hans Delbrück, Preußische Jahrbücher, Bd. 71, 1893, S. 24.

[151] „Hausbuch“, S. 491. Wo nicht anders bemerkt, ist zu den folgenden Angaben A. Schultz, Höfisches Leben I, S. 584–587 zu vergleichen.

[152] Vgl. Johannes Kunze, „Zur Kunde des deutschen Privatlebens in der Zeit der salischen Kaiser“, Berlin 1902, S. 37.

[153] Historia occident. ed. Franc. Moschus. Duaci 1597, p. 278, nach Schultz.

[154] Schultz, Höfisches Leben, S. 590–592.

[155] Eb. S. 599 und 592.

[156] Ders., Häusliches Leben, S. 155 und Höfisches Leben, S. 599, Anm. 4.

[157] Kunze l. c. S. 51.

[158] Die folgenden Angaben – wo nicht anders bemerkt – nach G. L. Kriegk, „Deutsches Bürgertum im Mittelalter“, Neue Folge, S. 260–266.

[159] Eb. S. 274.

[160] Eb. Anm. 219.

[161] Eb. S. 294 f.

[162] Eb. S. 295.

[163] Eb. S. 266.

[164] Eb. S. 308.

[165] Eb. S. 311 f.

[166] Eb. S. 324.

[167] Eb. S. 331.

[168] Bauer, Geschlechtsleben i. d. deutschen Vergangenheit, S. 161 f. und „Curiositäten“ I. Bd., Weimar 1812, S. 206 f.

[169] Eb. S. 164.

[170] Kriegk l. c. S. 266–271. Hier auch die folgenden Daten.

[171] Vorstehendes und das Folgende zitiert nach A. Schultz, Deutsches Leben, S. 276 f. Über das Gezeter der Moralisten vgl. den Aufsatz von Hans Delbrück, Die gute alte Zeit, Preußische Jahrbücher, 71. Bd., 1893.

[172] Schultz, l. c. S. 76.

[173] Eugen Dühren, Der Marquis de Sade und seine Zeit 2. Aufl., S. 44.

[174] Eb. S. 41 ff.

[175] Zu obigen Daten vgl. eb. S. 144 ff.

[176] Ed. und Jules de Goncourt, „La femme au dixhuitième siècle“, Paris 1878, S. 165.

[177] Dühren l. c. S. 59.

Achter Abschnitt

[178] Vies des Dames Galantes, Nouvelle Edition, Paris, Garnier, p. 28.

[179] A. Schultz, Deutsches Leben, S. 490 und 493.

[180] Max Bauer, Geschlechtsleben, S. 288.

[181] Eb. S. 282 ff., Felix Platter, Selbstbiographie, S. 187 und A. Schultz, Häusliches Leben, S. 393.

[182] Elisabeth Charlottens Briefe, Neudruck der 1789 veröffentlichten Bruchstücke von Hans F. Helmolt, Annaberg 1909, S. 268, Nr. 30.

[183] Eb. S. 308, Nr. 7.

[184] Eb. S. 399 ff.

[185] Eb. S. 260, Nr. 5.

[186] Ed. Vehse, Geschichte des preußischen Hofes, III. Teil, S. 87 ff.

[S. 301]

Neunter Abschnitt

[187] Beide Daten nach H. Peters, Arzt und Heilkunst i. d. deutschen Vergangenheit, S. 13. Vgl. zu Folgendem auch Neuburger und Pagel, Handbuch der Geschichte der Medizin. passim.

[188] Peters, S. 33 und 35.

[189] Eb. S. 13.

[190] Eb. S. 24.

[191] Diese und die folgenden Daten nach M. Kemmerich, Lebensdauer und Todesursachen innerhalb der deutschen Kaiser- und Königsfamilien, Wien 1909 und A. Schultz, Höfisches Leben II, S. 297 ff.

[192] Peters l. c. S. 26 und Hanns Flörke, „Studien zur niederländischen Kunst- und Kulturgeschichte“, S. 209, Anm. 285.

[193] Ed. Vehse, Geschichte des preußischen Adels, I. Teil, S. 35.

[194] Peters l. c. S. 106.

[195] Nach Heinrich Düntzer, „Die römischen Satiriker“, Braunschweig 1846, Anm. zu Vers 406 der 6. Satire Juvenals.

[196] E. Dühren, Marquis de Sade, S. 80 ff.

[197] Corvin, Pfaffenspiegel, 5. Aufl., S. 350. Wenn hier ausnahmsweise ein Werk zitiert wird, das im allgemeinen auf Quellennachweis verzichtet, so ist das durch die strenge Zensur gerechtfertigt, die das Buch passieren mußte und von der mein Handexemplar schwarze Spuren aufweist.

[198] Dies und das Folgende eb. S. 365 f.

[199] Lindner, Weltgeschichte I, S. 142, das Folgende eb. II, S. 116.

[200] Vgl. H. Gudden, Über Massensuggestion und psychische Massenepidemien, Vortrag, München 1901, S. 10 ff.

[201] Flörke l. c. S. 20.

[202] Viktor Hehn, Kulturpflanzen und Haustiere, 5. Aufl. S. 420 und J. Conrad, „Nationalökonomie“, 3. Aufl., S. 249 f.

[203] Eb. S. 250 f.

[204] Beil. 1903, Nr. 37 und Peters, Arzt und Heilkunde, S. 45.

[205] Beil. 1906, Nr. 255.

[206] Beil. 1903, Nr. 292.

[207] Beil. 1906, Nr. 255.

[208] Beil. 1906, Nr. 202.

[209] Kriegk, Deutsches Bürgertum, S. 342 f.

[210] Georg Steinhausen, Geschichte der deutschen Kultur, S. 507 f.

[211] A. Schultz, Häusliches Leben, S. 325.

Zehnter Abschnitt

[212] A. Schultz, Höfisches Leben I, S. 229.

[213] Eb. I, S. 107.

[214] Jakob Burckhardt, Cultur der Renaissance in Italien, 2. Bd., 7. Aufl., S. 92 und Excurs LXXXIV.

[215] „Hausbuch“, Tübingen 1882, S. 546.

[216] Die folgenden Daten nach G. L. Kriegk, „Deutsches Bürgertum“, Neue Folge, S. 9 ff. und S. 25 ff.

[217] A. Schultz, Häusliches Leben, S. 203.

[218] Eb. S. 62 ff.

[219] Abbildung der einen Medaille bei Alfred Franklin, „La vie privée d’autrefois. L’Hygiene“, p. 123.

[220] Eb. p. 118.

[221] Eb. p. 133 ff. Abdruck der Eingabe, p. 158 ff.

[S. 302]

[222] Eb. p. 150, 165 und 154.

[223] Eb. S. 164.

[224] Eb. S. 168.

[225] A. Schultz, Höfisches Leben I. S. 107 f. und H. Delbrück, Preußische Jahrbücher, 71. Bd. (1893), S. 25.

[226] Franklin l. c. p. 175 f.

[227] B. Händke, Deutsche Kultur im Zeitalter des Dreißigjährigen Krieges, S. 286, Anm. 3.

[228] Abgedruckt bei Franklin l. c. p. 181 ff.

[229] Eb. S. 196 ff.

Elfter Abschnitt

[230] Vgl. zum ganzen Abschnitt Fr. Heinemann, Richter und Rechtspflege, S. 127 ff.

[231] Vorstehendes nach G. L. Kriegk, Deutsches Bürgertum, S. 219 ff.

[232] Eb. S. 237 ff.

[233] Vgl. P. Frauenstädt, Zeitschrift für Sozialwissenschaft, V. Bd., S. 847 ff.

[234] Hugo Winckler, Gesetze Hammurabis, S. 37.

[235] Obiges nach Frauenstädt, Zeitschrift f. Sozialwissenschaft, V. Bd., S. 940 ff.

[236] Heinemann l. c. S. 128 f.

[237] Äneas Sylvius, Historia Friderici III., Kollar p. 215 ff. Vgl. auch Allgemeine deutsche Biographie IV. Bd., S. 258 ff., wo die Grafen von Cilli in etwas milderem Lichte erscheinen.

[238] Hanns Flörke, Studien zur niederländischen Kunst- und Kulturgeschichte, S. 216, Anm. 353.

[239] Zu den letzten Daten vgl. eb. S. 87 und 178.

[240] Eb. S. 163.

[241] Vgl. W. Waetzoldt, Die Kunst des Porträts, S. 386 und zu obigem S. 374–412.

[242] Flörke, S. 10.

[243] Waetzoldt, S. 376.

[244] Vgl. M. Kemmerich, Die frühmittelalterliche Porträtmalerei in Deutschland und derselbe, Die frühmittelalterliche Porträtplastik in Deutschland passim.

Zwölfter Abschnitt

[245] Beil. 1905, Nr. 261.

[246] Beil. 1905, Nr. 208.

[247] Otto Pfleiderer, Die Entstehung des Christentums, S. 194 f.

[248] Eb. S. 198 f.

[249] Beil. 1905, Nr. 208.

[250] Pfleiderer l. c. S. 130 f.

[251] Eb. S. 147 f.

[252] Beil. 1905, Nr. 154.

[253] Vgl. „Religions- und Missionskarte der Erde“ in Meyers Konversationslexikon 6. Aufl., 16. Bd., bei S. 788.

[254] Vgl. Ludwig Wahrmund, „Katholische Weltanschauung und freie Wissenschaft“, S. 3, Anm.

[255] Eb. S. 12 f.

[256] Eb. S. 9 f.

[257] Beil. 1906, Nr. 39.

[258] Wahrmund l. c. S. 16, Anm. 1.

[259] Eb. S. 15.

[260] Eb. S. 16.

[261] Zitiert nach Wahrmund S. 46 ff.

[262] Der Syllabus ist ebenfalls bei Wahrmund in Übersetzung abgedruckt.

[263] A. Schultz, Höfisches Leben I, S. 148. Das Nächste eb. S. 209.

[S. 303]

[264] J. H. Albers, „Populäre Festpostille, Aufsätze und Vorträge über Ursprung, Entwicklung und Bedeutung sämtlicher Feste usw.“, Leipzig 1891, S. 220.

[265] Nach Äneas Sylvius, Historia Friderici III., Kollar p. 181 f.

[266] Übers. von W. Herz, Spielmannbuch, vgl. Beil. 1903, Nr. 63.

[267] „Türmer“, 9. Jahrg., 2. Bd., S. 384.

[268] Vgl. Hoensbroech, Das Papsttum in seiner sozial-kulturellen Wirksamkeit, I. Bd., 2. Buch, 3. Abschnitt. Ferner Rieks, „Leo III. und der Satanskult“, Berlin 1897, sowie Bräunlich, „Der neueste Teufelsschwindel“, Leipzig 1897.

Dreizehnter Abschnitt

[269] Vgl. Sigmund Riezler, „Die Hexenprozesse in Bayern“, S. 42 und 53 ff.

[270] Eb. S. 83 ff.

[271] Vgl. zu folgendem eb. S. 92 bis 131.

[272] Vgl. Joh. Jansen, Geschichte des deutschen Volkes, 13. und 14. Aufl., 8. Bd., S. 591 ff. Wurde auch weiter unten benutzt.

[273] Vgl. Pilatus (Victor Naumann), „Was ist Wahrheit?“ 2. Aufl., S. 127–132.

[274] Riezler l. c. S. 240 f.

[275] Eb. S. 246 f. und 120.

[276] Zitiert nach Pilatus.

[277] Riezler, S. 319.

[278] Vgl. A. Hauck, „Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche“, 8. Bd., Artikel „Hexen und Hexenverfolgungen“, und F. v. Hellwald, Culturgeschichte in ihrer natürlichen Entwicklung, S. 618.

Vierzehnter Abschnitt

[279] Ferdinand Gregorovius, Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter, 2. Aufl., 2. Bd., S. 74 ff.

[280] Eb. 2. Bd., S. 281 f.

[281] Eb. 3. Bd., S. 76 ff., besonders S. 79, Anm. 1. Hier auch das Folgende, vgl. ferner H. Schultze in der „Wartburg“, 1. Bd., 1902, S. 79 f.

[282] Eb. 3. Bd., S. 509.

[283] Vgl. Corvin, Pfaffenspiegel, 5. Aufl., Rudolstadt 1885, S. 105.

[284] „Das freie Wort“, 7. Bd., S. 35. Abb. von Hemd und Windeln in der „Wartburg“ I, S. 145.

[285] Corvin, S. 110 f.

[286] Alphons Victor Müller, Die hochheilige Vorhaut Christi, Berlin 1907, S. 105 ff. Johann Georg Keysslers „Reisen“, Hannover 1776, S. 506m und ferner Archiv f. Kulturgeschichte VII. Bd. 1909, S. 137 ff.

[287] Müller, S. 18 und 119 ff.

[288] Eb. S. 36 ff. und 46 ff.

[289] Eb. S. 56 ff.

[290] Über Agnus Dei vgl. Ad. Franz, „Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter“, 1. Bd., S. 553 ff., besonders S. 567–569 und Keysslers „Reisen“, S. 426c.

[S. 304]

[291] Nach Hansemann, „Der Aberglaube in der Medizin etc.“, S. 86.

Fünfzehnter Abschnitt

[292] Nach dem Nürnberger Generalanzeiger vom 14. Juni 1901.

[293] Paul Rohrbach, Deutsche Kolonialwirtschaft.

[294] Vgl. Frankfurter Zeitung 1896, Nr. 8, drittes Morgenblatt.

[295] Vgl. die Aussage des apostolischen Vikars von Ubanghi, Msgr. Augouard, Augsburger Postzeitung 1894, Nr. 251.

Sechzehnter Abschnitt

[296] Joh. William Draper, Geschichte der Konflikte zwischen Religion und Wissenschaft, Übers. Leipzig 1875, S. 163, 234 f. und 241.

[297] Eb. S. 183.

[298] Eb. S. 174 f.

[299] Eb. S. 325 f.

[300] Eb. S. 314 f.

[301] und 302: Eb. S. 325 und Peters, Arzt und Heilkunst, S. 120 f. Darmstaedter, „Handbuch z. Gesch. d. Naturwissenschaften und Technik“, gibt S. 168 an, daß zuerst im Jahre 1714 der Arzt Timoni und der venezianische Konsul in Konstantinopel Pylarini auf die Impfung hingewiesen hätten.

[303] Draper S. 287 und Chamberlain, Grundlagen des 19. Jahrhunderts, S. 518, Anm. 4 und S. 42.

[304] Vgl. O. Pfleiderer, Religionsphilosophie auf geschichtlicher Grundlage, 3. Aufl., S. 60 ff.

[305] Beil. 1903, Nr. 270.

[306] Vgl. C. Bezold, Ninive und Babylon, 2. Aufl., S. 46.

[307] Ulrich Wendt, Die Technik als Kulturmacht, S. 167 f.

[308] Eb. S. 170.

[309] Rudolf Hagen, Die erste deutsche Eisenbahn mit Dampfbetrieb, S. 20, 46 und 62.

[310] Folgende Zusammenstellung zum Teil nach Camille Flammarion, Rätsel des Seelenlebens, Stuttgart 1908.

[311] Meyers Konversationslexikon, 6. Aufl., 4. Bd., S. 466.

[312] Eine authentische Quelle für diese, übrigens hinlänglich bekannte Tatsache, gelang es mir nicht zu finden.

[313] Die Entscheidung der obersten Baubehörde wurde mir von einem hohen Staatsbeamten, der das Dokument in Händen hatte, mitgeteilt.

[314] Nach freundl. Mitteilung des Herrn Prof. Emden in München und des Grafen Karl v. Klinckowström, vgl. auch A. Kistner, Beil. d. M. Neuesten Nachr. 1908, I, S. 455 f.

[315] Nach Angabe des Prof. L. M. Hartmann (Wien) auf dem 2. deutschen Hochschullehrertag in Jena am 28. und 29. September 1908, vgl. Beil. d. Münchner N. N. 1908, II, S. 637.

[S. 305]

Nachwort

Die wohlwollende Aufnahme der Kultur-Kuriosa von seiten der Kritik und des Publikums enthebt mich der Notwendigkeit, das Buch zu rechtfertigen. Daß orthodoxe und reaktionäre Stimmen dagegen polterten, hatte ich erwartet, ja erhofft. Auffällig war nur, daß auch manchmal von wohlmeinender Seite der Geist des Buches nicht verstanden wurde. Las ich, daß die Tendenz des Verfassers „im Grunde genommen gut“ sei, konnte ich mich nur schwer eines Lächelns enthalten. Die Versicherung, daß ich auf die niederen Instinkte spekuliere, bewies mir aufs neue, daß mancher, ohne es zu wissen, sichere Anwartschaft auf das Himmelreich hat (Matth. 5, 3). Ja, es gibt Leute, denen ein gerechter Richter oder eine moralische Handlung kurios erscheint, und diese dünken sich Erbpächter des Patriotismus!! Wer nicht immer hurraaaaah! schreit, gilt in den Augen manches Biedermanns schon für verdächtig. Darüber zu streiten liegt mir fern.

Einem andern Einwand möchte ich begegnen: der Bemängelung des Quellennachweises. Richtiger als die Frage, wo etwas steht, ist die, ob es auch wahr ist. Nur gesicherte Tatsachen mitzuteilen war und ist aber mein erstes Bestreben. Wie sehr es mir gelang, beweist, daß auch die leidenschaftlichsten[S. 306] Gegner mir keine nennenswerten Irrtümer nachweisen konnten. Doch auch wer an der Art des Zitierens etwas auszusetzen hat, würde vielleicht eines Besseren belehrt worden sein, hätte er sich die Mühe genommen, die angegebenen Stellen nachzuschlagen. Er würde dann dort fast ausnahmslos die Angabe der primären Quellen gefunden haben. Nichts wäre für mich einfacher gewesen als sie abzuschreiben, aber mit einer Belesenheit zu prunken, die ich nicht besitze, ist nicht meine Art. Immerhin habe ich in dieser neuen Auflage einige Konzessionen gemacht.

Für Ergänzungen und Berichtigungen bin ich nach wie vor dankbar. Vor allem ist es mir ein Bedürfnis allen jenen, die die Freundlichkeit hatten, durch Notizen zur Vervollkommnung des Buches beizutragen, herzlichst zu danken. Es sind dies die Herren: Ingenieur M. Feldhaus in Berlin-Friedenau, Oberst z. D. Schäfer in Berlin, Rechtsanwalt Eichhold in München, Schriftsteller Julius Berger in Wien, Dr. Hans F. Helmolt in München, Dr. G. Merzbach in Berlin und Ingenieur Fritz Hoffmann in Berndorf bei Wien. Desgleichen danke ich allen jenen, die mir brieflich ihre Sympathie aussprachen, in erster Linie Herrn Professor Dr. Ernst Mach, Mitglied des Herrenshauses in Wien.

München, im Februar 1910

Der Verfasser

Das 12. Tausend ist bis auf einige Zusätze und Korrekturen ein unveränderter Abdruck der vorigen Auflagen.

München, im Mai 1913

Der Verfasser


Weiter erschien

Dr. Max Kemmerich

Prophezeiungen

Alter Aberglaube oder neue Wahrheit?

Mit einem Kapitel über den Weltkrieg

6. Auflage. Geheftet 6 Mark, gebunden 8 Mark

Die Zeit, Wien: Um streng wissenschaftlich zu verfahren, begnügt sich der Verfasser nicht mit einer Anekdotensammlung und der Aufstellung von Grundsätzen für die Beurteilung der einzelnen Fälle, sondern unterwirft eine berühmte Prophetie und die Gesamttätigkeit von sechs mehr oder weniger berühmten Sehern und Seherinnen einer strengen Prüfung darauf hin, ob das Eintreffen ihrer Vorhersagungen ein Werk des Zufalls oder Ergebnis einer Berechnung sein könne.... Wenn man den Namen Nostradamus so oft im „Faust“ gelesen hat, aber rein nichts von dem Mann weiß, freut man sich, endlich einmal Genaues über ihn zu erfahren.... Daß die „Prophezeiungen“ reißend abgehen werden, kann man ohne Prophetengabe und Träume voraussagen, denn so etwas lesen alle Leute gern, auch die Aufgeklärten, die über den „Unsinn“ spotten oder drauf schimpfen.

Kultur-Kuriosa II

8. Auflage. Geheftet 4 Mark 50 Pf., gebunden 6 Mark 50 Pf.

Berliner Börsenzeitung: Es ist ihm nicht um den Ruhm eines findigen belesenen Kopfes und geschickten Kompilators zu tun, der amüsante Historien angenehm zu erzählen weiß, sondern er will weit mehr: ihm liegt daran, den wahren Stand unserer heutigen Kultur durch Aufzeigen deren historischer Basis klar darzustellen.... Auch in diesem zweiten Bande seiner Kultur-Kuriosa übt er seine so rühmenswerte und – natürlich – so angefeindete Offenheit, die ihm nach wie vor das Muckertum... auf den Hals hetzen, den geistig Mündigen jedoch zu seinem Freunde machen wird.

Aus der Geschichte der menschlichen Dummheit

6. Auflage. Geheftet 4 Mark 50 Pf., gebunden 6 Mark 50 Pf.

Zeitschrift für Bücherfreunde, Leipzig: Ein jeder wird gestehen: das Buch wird fröhliche Menschen ergötzen und unterhalten, nachdenkliche Menschen nachdenklicher machen und sie ins Psychologische führen. Pessimisten aber werden in diesen Dokumenten einen Trost finden: daß nämlich die Schlechtigkeit der Menschen noch durch ihre Dummheit übertroffen wird; – und das ist ein großer Trost.

Neues Wiener Tagblatt: Das neue Buch Kemmerichs gehört jedenfalls zu den lichtvollsten Erklärungen für die düstere Psyche vergangener Jahrhunderte und wird sicherlich viel dazu beitragen, die Reste, die aus jenen Tagen zurückgeblieben sind, zerstören zu helfen.

Verlag von Albert Langen in München

Von Dr. Max Kemmerich erschien ferner

Das Kausalgesetz der Weltgeschichte

Zwei Bände

In Halbfranz gebunden 32 Mark

Kritische Rundschau, München: Was will nun das Buch? Es soll darin der Beweis geliefert werden, daß man mit Hilfe des Gesetzes von der Erhaltung der Energie, angewandt auf die Geschichtswissenschaft, imstande ist, das Kausalgesetz der Weltgeschichte intuitiv zu durchschauen und kommende Ereignisse voraus zu berechnen.... Selbstbekenntnisse eines Wahrheits-Suchers, so könnte man dieses Buch taufen. Eine Individualpsychologie, wie sie kaum jemals mit solcher Offenheit geschrieben worden sein dürfte. Möge sie recht viele Leser finden, diese Individualpsychologie, Leser, die trotz aller Unebenheiten und Schroffheiten nicht ermüden, dem Verfasser verständnisvoll zu folgen, wenn er sie in tieferliegende Wahrheiten einweihen will, die sich ihm intuitiv erschlossen haben.

Dr. Hans F. Helmolt:... Die umfassende Weite seines Gesichtskreises, die Kühnheit seines Gedankenfluges, der Scharfsinn seiner Schlußfolgerungen, seine trotz wiederholter Ableugnung staunenswerte Belesenheit und der leichte Fluß seiner Ausführungen bei der Lösung selbst der schwierigsten Fragen.... Epoche aber wird Kemmerichs „Kausalgesetz“ sicherlich machen als psychologische Zergliederung eines entscheidenden Ausschnittes aus der eigenen Entwicklung. Hierin erinnert es direkt an Augustin oder Rousseau.

Heinrich Lhotzky:... wir sahen uns in Deutschland vor einen europäischen Krieg gestellt. Da las ich das Buch wieder. Die Ereignisse gaben ihm eine erschütternde Auslegung.... Wie gesagt, ist es möglich, daß den Kemmerichschen Voraussagen weder Beachtung noch Glaube geschenkt wird, und nichts liegt dem Verfasser ferner, als dafür zu agitieren. Er sieht voraus, daß sein Mahnruf ungehört verhalle, obgleich es sich nur um sinngemäße Anwendung unentrinnbarer Naturgesetze auf unsere Geschichte handelt, wie man etwa im Sommer und Herbst sich vorsieht, den Winter zu überstehen....

Verlag von Albert Langen in München